Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze
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Luft und<br />
Klima<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Übergang zwischen Siedlungsklima<br />
und Freilandklima <strong>der</strong> Marschen<br />
Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und<br />
Schönheit von Natur und Landschaft<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
mittel<br />
Allgemeines Sachgut (landw. Nutzfläche)<br />
Kulturgut: mit historischer<br />
Kulturlandschaft Beetrelief<br />
Mensch Geplante Umgehungsstraße im Westen<br />
Bedingt durch den geringen bis mittleren Versiegelungsgrad<br />
einer gemischten Baufläche ist<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung zu erwar-<br />
ten<br />
Da weiträumige Marschenlandschaft betroffen<br />
ist, ist die Beeinträchtigung erheblich<br />
Da historische Kulturlandschaft betroffen ist, ist<br />
die Beeinträchtigung erheblich<br />
Die Belastung durch Lärm und Abgase von <strong>der</strong><br />
westlich angrenzenden Straße können für im<br />
Mischgebiet wohnende Menschen keine erhebliche<br />
Beeinträchtigung darstellen.<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Erhaltung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzfläche um den Einzelhof<br />
D 2 A<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung sollen folgende Maßgaben/ Festsetzungen vorgesehen<br />
bzw. geprüft werden um gemäß § 13 BNatSchG / § 44 BNatSchG mögliche Beeinträchtigungen/Schädigungen<br />
des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu vermeiden bzw. zu verringern:<br />
Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan: Festsetzung einer entsprechenden Grundflächenzahl,<br />
Gewährleistung <strong>der</strong> Einbindung <strong>der</strong> neuen Bebauung mittels Gestaltungsmaßgaben. Ausschluss <strong>der</strong><br />
unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild lebenden Tierarten<br />
(Vögel, Amphibien). Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong> streng geschützten<br />
Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten (z.B. Kiebitz) während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-<br />
Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten (§ 44 BNatSchG).<br />
Eingriffsbegrenzung / Ausgleichsmaßnahmen<br />
Festsetzung einer landschaftlichen Einbindung am westlichen Rand <strong>der</strong> Baufläche durch die Anlage<br />
von Gräben mit Röhrichtstruktur und heimischen Heckensträuchern (Weißdorn o<strong>der</strong> Schwarzdorn) um<br />
negative Auswirkungen auf Rastvögel zu vermeiden.<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Geeignete Ersatzmaßnahmen in Form von Lebensraum verbessernden Maßnahmen für Brut- und<br />
Rastvögel sind an an<strong>der</strong>er Stelle im Marschland vorzunehmen.<br />
D 2 A<br />
Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />
„Osnabrücker Modell“<br />
Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />
Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartieschlüssel für Fläche Wertfaktor Werteinheit<br />
Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS, 2004)<br />
ha WE/ha WE<br />
GIM (t) 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit<br />
Grüppen<br />
3,6747 1,3 4,7771<br />
FGM /<br />
NRS<br />
4.8.4 /<br />
5.2.1<br />
Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />
0,1980 2,6 0,5148<br />
HFS 2.10.1 Strauchhecke 0,0600 2,0 0,1200<br />
GRA 12.1.2 Artenarmer Scherrasen 0,1500 0,7 0,1050<br />
ODP 13.10.3 Landwirtschaftliche Produktionsanlage 0,4373 0,0 0,0000<br />
4,5200 5,5169<br />
Aus dem südlich gelegenen Bebauungsplan Nr. 38 „Themeler Viertel“ wurde ein Kompensationswert von<br />
13,8475 WE bei einer Flächengröße von 22,0600 ha (=0,6277 WE/ha) ermittelt.<br />
Für den hier vorliegenden Planbereich ist somit von einem Kompensationswert von:<br />
4,52 ha x 0,6277 WE/ha = 2,8372 Werteinheiten (WE) auszugehen.<br />
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