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Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze

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Luft und<br />

Klima<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Übergang zwischen Siedlungsklima<br />

und Freilandklima <strong>der</strong> Marschen<br />

Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und<br />

Schönheit von Natur und Landschaft<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

mittel<br />

Allgemeines Sachgut (landw. Nutzfläche)<br />

Kulturgut: mit historischer<br />

Kulturlandschaft Beetrelief<br />

Mensch Geplante Umgehungsstraße im Westen<br />

Bedingt durch den geringen bis mittleren Versiegelungsgrad<br />

einer gemischten Baufläche ist<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung zu erwar-<br />

ten<br />

Da weiträumige Marschenlandschaft betroffen<br />

ist, ist die Beeinträchtigung erheblich<br />

Da historische Kulturlandschaft betroffen ist, ist<br />

die Beeinträchtigung erheblich<br />

Die Belastung durch Lärm und Abgase von <strong>der</strong><br />

westlich angrenzenden Straße können für im<br />

Mischgebiet wohnende Menschen keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung darstellen.<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Erhaltung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzfläche um den Einzelhof<br />

D 2 A<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung sollen folgende Maßgaben/ Festsetzungen vorgesehen<br />

bzw. geprüft werden um gemäß § 13 BNatSchG / § 44 BNatSchG mögliche Beeinträchtigungen/Schädigungen<br />

des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu vermeiden bzw. zu verringern:<br />

Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan: Festsetzung einer entsprechenden Grundflächenzahl,<br />

Gewährleistung <strong>der</strong> Einbindung <strong>der</strong> neuen Bebauung mittels Gestaltungsmaßgaben. Ausschluss <strong>der</strong><br />

unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild lebenden Tierarten<br />

(Vögel, Amphibien). Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong> streng geschützten<br />

Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten (z.B. Kiebitz) während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-<br />

Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten (§ 44 BNatSchG).<br />

Eingriffsbegrenzung / Ausgleichsmaßnahmen<br />

Festsetzung einer landschaftlichen Einbindung am westlichen Rand <strong>der</strong> Baufläche durch die Anlage<br />

von Gräben mit Röhrichtstruktur und heimischen Heckensträuchern (Weißdorn o<strong>der</strong> Schwarzdorn) um<br />

negative Auswirkungen auf Rastvögel zu vermeiden.<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Geeignete Ersatzmaßnahmen in Form von Lebensraum verbessernden Maßnahmen für Brut- und<br />

Rastvögel sind an an<strong>der</strong>er Stelle im Marschland vorzunehmen.<br />

D 2 A<br />

Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />

„Osnabrücker Modell“<br />

Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />

Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartieschlüssel für Fläche Wertfaktor Werteinheit<br />

Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS, 2004)<br />

ha WE/ha WE<br />

GIM (t) 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit<br />

Grüppen<br />

3,6747 1,3 4,7771<br />

FGM /<br />

NRS<br />

4.8.4 /<br />

5.2.1<br />

Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />

0,1980 2,6 0,5148<br />

HFS 2.10.1 Strauchhecke 0,0600 2,0 0,1200<br />

GRA 12.1.2 Artenarmer Scherrasen 0,1500 0,7 0,1050<br />

ODP 13.10.3 Landwirtschaftliche Produktionsanlage 0,4373 0,0 0,0000<br />

4,5200 5,5169<br />

Aus dem südlich gelegenen Bebauungsplan Nr. 38 „Themeler Viertel“ wurde ein Kompensationswert von<br />

13,8475 WE bei einer Flächengröße von 22,0600 ha (=0,6277 WE/ha) ermittelt.<br />

Für den hier vorliegenden Planbereich ist somit von einem Kompensationswert von:<br />

4,52 ha x 0,6277 WE/ha = 2,8372 Werteinheiten (WE) auszugehen.<br />

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