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Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze

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Luft und<br />

Klima<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Übergang zwischen Siedlungsklima und<br />

Freilandklima <strong>der</strong> Marschen<br />

Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und Schönheit<br />

von Natur und Landschaft mittel bis<br />

hoch<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

Allgemeines Sachgut (landw. Nutzfläche)<br />

Kulturgut Bodendenkmal: archäologische<br />

Landschaftsaufnahme Dorum Nr. 73<br />

Mensch Anwohner in den angrenzenden gemischten<br />

Bauflächen<br />

Aufgrund <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitig überwiegend intensiven<br />

landwirtschaftlichen Nutzung <strong>der</strong><br />

Flächen wird die Umwandlung zu gewerblicher<br />

Baufläche keine erhebliche Beein-<br />

trächtigung des Freilandklimas bedeuten<br />

136<br />

Die Erweiterung <strong>der</strong> vorhandenen gewerblichen<br />

Bauflächen nach Osten bedeutet<br />

den Verlust <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Charakteristik<br />

dieses Gebietes, nämlich des für die<br />

Marsch typischen Offenlandcharakters.<br />

Dies bedeutet eine erhebliche Beein-<br />

trächtigung<br />

Der Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche<br />

in <strong>der</strong>artig großem Umfang ist als<br />

erhebliche Beeinträchtigung einzustu-<br />

fen<br />

Die möglichen Beeinträchtigungen durch<br />

Sichtbehin<strong>der</strong>ung und durch Lärm- und<br />

Geruchs-Emissionen, die von den gewerblichen<br />

Bauflächen o<strong>der</strong> von den an-<br />

und abfahrenden LKW ausgehen, sind als<br />

erhebliche Beeinträchtigung einzustufen<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Erhaltung und Bewirtschaftung als landwirtschaftliche Nutzflächen<br />

D 19<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung sollen folgende Maßgaben/ Festsetzungen vorgesehen<br />

bzw. geprüft werden um gemäß § 13 BNatSchG / § 44 BNatSchG mögliche Beeinträchtigungen o<strong>der</strong><br />

Schädigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu vermeiden bzw. zu verringern: Ausschluss<br />

<strong>der</strong> unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild lebenden<br />

Tierarten (Vögel, Amphibien). Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong><br />

streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten (z.B. Kiebitz) während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-,<br />

Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten (§ 44 BNatSchG).<br />

Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan: Wahl einer angepassten Grundflächenzahl, Wahl einer<br />

Höhenbeschränkung in Anpassung an die vorhandenen Gebäude, Gewährleistung <strong>der</strong> Einbindung <strong>der</strong><br />

neuen Bebauung mittels Gestaltungsmaßgaben unter Einhaltung großzügiger Abstände zum Feuchtbiotop<br />

(gesetzlich geschützter Biotop CUX 2317/082) sowie zum Dorumer Pflichtfleth.<br />

Eingriffsbegrenzung / Ausgleichsmaßnahmen<br />

Erhaltung eines unbebauten und unversiegelten Korridors zwischen dem gesetzlich geschützten Biotop<br />

und <strong>der</strong> freien Landschaft entlang des Grabens an <strong>der</strong> westlichen Plangebietsgrenze als ca. 0,55 ha<br />

Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.<br />

Zusätzlich ist die nicht überbaubare Fläche an den gewerblichen Bauten als ökologisch stützende<br />

Struktur bzw. als ökologische Pufferzone auszubilden. Die dort vorhandenen o<strong>der</strong> entstehenden Wan<strong>der</strong>wege<br />

<strong>der</strong> Amphibien sind an <strong>der</strong> Grenze zu den gewerblichen Erschließungsflächen mit entsprechenden<br />

Abweisungszäunen zu schützen.<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Geeignete Ersatzmaßnahmen in Form von Lebensraum verbessernden Maßnahmen für Brut- und<br />

Rastvögel sowie für Amphibien sind an an<strong>der</strong>er Stelle im Marschland, vorzugsweise nördlich des Plangebietes,<br />

vorzunehmen. Da es sich beim Boden um einen landesweit seltenen Bodentyp handelt ist die<br />

Versiegelung im Verhältnis 1:1 zu kompensieren.

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