Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze
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Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Wasser Mittlerer Grundwasserstand: 8 bis 13 dm<br />
unter GOF, Dorumer Pflichtfleth und Alsumer<br />
Wasserlöse<br />
Der Ausbau <strong>der</strong> Straßenverbindung mit:<br />
- <strong>der</strong> zusätzlichen Versiegelung und<br />
<strong>der</strong> entsprechenden Erhöhung des<br />
Oberflächenwasserabflusses und<br />
einer Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung<br />
im Trassenbereich<br />
- sowie <strong>der</strong> Querung des Dorumer<br />
Pflichtfleths und dem Tangieren <strong>der</strong><br />
Alsumer Wasserlöse<br />
Luft und Kli- Übergang zwischen Siedlungsklima und<br />
sind als erhebliche Beeinträchtigung<br />
einzustufen<br />
Es wird durch die zusätzliche Versiegema<br />
Freilandklima <strong>der</strong> Marschen<br />
lung keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
des Schutzgutes Luft und Klima<br />
erwartet<br />
Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und Schön- Aufgrund <strong>der</strong> Zerschneidung eines landheit<br />
von Natur und Landschaft mittel, Teil schaftsschutzwürdigen Bereichs ist mit<br />
eines landschaftsschutzwürdigen Bereiches<br />
einer erheblichen Beeinträchtigung zu<br />
rechnen<br />
Kultur- und Allgemeines Sachgut (landw. Nutzfläche), Bei Verlust von landwirtschaftlicher Nutz-<br />
Sachgüter Kulturgut Bodendenkmal<br />
Nr. 74 u. 75 (Wurt)<br />
fläche aber unter Ausschluss von Beeinträchtigungen<br />
<strong>der</strong> angrenzenden Bodendenkmale,<br />
insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Wurt ist<br />
von keiner erheblichen Beeinträchtigung<br />
auszugehen<br />
Mensch selten und gering von KFZ befahrene Lärmbeeinträchtigungen durch Zunahme<br />
Wege, die sich für Spaziergänger und des Straßenverkehrs verringern die Er-<br />
Radler (Erholungseignung) eignen holungseignung wie auch die Wohnqualität<br />
in diesem Bereich, insgesamt aber<br />
noch keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Erhaltung eines größeren Zusammenhangs <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzflächen<br />
D 21<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Die Trassierung <strong>der</strong> Straße sollte unter Freihaltung <strong>der</strong> Wurt erfolgen. Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Straßenplanung<br />
sollen folgende Maßgaben/ Festsetzungen vorgesehen bzw. geprüft werden um gemäß § 13<br />
BNatSchG / § 44 BNatSchG mögliche Beeinträchtigungen o<strong>der</strong> Schädigungen des Naturhaushaltes<br />
und des Landschaftsbildes zu vermeiden bzw. zu verringern: Ausschluss <strong>der</strong> unmittelbaren Schädigung<br />
von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild lebenden Tierarten (Vögel, Amphibien). Ausschluss<br />
<strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong> streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen<br />
Vogelarten während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten<br />
(§ 44 BNatSchG).<br />
Eingriffsbegrenzung / Ausgleichsmaßnahmen<br />
Da es sich um einen landesweit seltenen Bodentyp handelt ist die Versiegelung an an<strong>der</strong>er Stelle durch<br />
Entsiegelung im Verhältnis 1:1 zu kompensieren.<br />
Die Anbindung des „Korridors“ (Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Boden, Natur und Landschaft) westlich <strong>der</strong> geplanten gewerblichen Baufläche D 19 an die freie<br />
Landschaft im Norden erfolgt über die vorhandenen Grabenstrukturen.<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Geeignete Ersatzmaßnahmen in Form von Lebensraum verbessernden Maßnahmen für Brut- und<br />
Rastvögel sowie für Amphibien und Heuschrecken sind an an<strong>der</strong>er Stelle im Marschland im Verhältnis<br />
1:1 auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung auszugleichen (ca. 1,35 ha). Wobei anzumerken<br />
ist, dass die Straßenbaumaßnahme nur mit <strong>der</strong> Erschließung des Gewerbegebietes (D19) realisiert<br />
wird.<br />
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