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Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze

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Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Wasser Mittlerer Grundwasserstand: 8 bis 13 dm<br />

unter GOF, Dorumer Pflichtfleth und Alsumer<br />

Wasserlöse<br />

Der Ausbau <strong>der</strong> Straßenverbindung mit:<br />

- <strong>der</strong> zusätzlichen Versiegelung und<br />

<strong>der</strong> entsprechenden Erhöhung des<br />

Oberflächenwasserabflusses und<br />

einer Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung<br />

im Trassenbereich<br />

- sowie <strong>der</strong> Querung des Dorumer<br />

Pflichtfleths und dem Tangieren <strong>der</strong><br />

Alsumer Wasserlöse<br />

Luft und Kli- Übergang zwischen Siedlungsklima und<br />

sind als erhebliche Beeinträchtigung<br />

einzustufen<br />

Es wird durch die zusätzliche Versiegema<br />

Freilandklima <strong>der</strong> Marschen<br />

lung keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

des Schutzgutes Luft und Klima<br />

erwartet<br />

Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und Schön- Aufgrund <strong>der</strong> Zerschneidung eines landheit<br />

von Natur und Landschaft mittel, Teil schaftsschutzwürdigen Bereichs ist mit<br />

eines landschaftsschutzwürdigen Bereiches<br />

einer erheblichen Beeinträchtigung zu<br />

rechnen<br />

Kultur- und Allgemeines Sachgut (landw. Nutzfläche), Bei Verlust von landwirtschaftlicher Nutz-<br />

Sachgüter Kulturgut Bodendenkmal<br />

Nr. 74 u. 75 (Wurt)<br />

fläche aber unter Ausschluss von Beeinträchtigungen<br />

<strong>der</strong> angrenzenden Bodendenkmale,<br />

insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Wurt ist<br />

von keiner erheblichen Beeinträchtigung<br />

auszugehen<br />

Mensch selten und gering von KFZ befahrene Lärmbeeinträchtigungen durch Zunahme<br />

Wege, die sich für Spaziergänger und des Straßenverkehrs verringern die Er-<br />

Radler (Erholungseignung) eignen holungseignung wie auch die Wohnqualität<br />

in diesem Bereich, insgesamt aber<br />

noch keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Erhaltung eines größeren Zusammenhangs <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzflächen<br />

D 21<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Die Trassierung <strong>der</strong> Straße sollte unter Freihaltung <strong>der</strong> Wurt erfolgen. Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Straßenplanung<br />

sollen folgende Maßgaben/ Festsetzungen vorgesehen bzw. geprüft werden um gemäß § 13<br />

BNatSchG / § 44 BNatSchG mögliche Beeinträchtigungen o<strong>der</strong> Schädigungen des Naturhaushaltes<br />

und des Landschaftsbildes zu vermeiden bzw. zu verringern: Ausschluss <strong>der</strong> unmittelbaren Schädigung<br />

von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild lebenden Tierarten (Vögel, Amphibien). Ausschluss<br />

<strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong> streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen<br />

Vogelarten während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten<br />

(§ 44 BNatSchG).<br />

Eingriffsbegrenzung / Ausgleichsmaßnahmen<br />

Da es sich um einen landesweit seltenen Bodentyp handelt ist die Versiegelung an an<strong>der</strong>er Stelle durch<br />

Entsiegelung im Verhältnis 1:1 zu kompensieren.<br />

Die Anbindung des „Korridors“ (Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft) westlich <strong>der</strong> geplanten gewerblichen Baufläche D 19 an die freie<br />

Landschaft im Norden erfolgt über die vorhandenen Grabenstrukturen.<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Geeignete Ersatzmaßnahmen in Form von Lebensraum verbessernden Maßnahmen für Brut- und<br />

Rastvögel sowie für Amphibien und Heuschrecken sind an an<strong>der</strong>er Stelle im Marschland im Verhältnis<br />

1:1 auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung auszugleichen (ca. 1,35 ha). Wobei anzumerken<br />

ist, dass die Straßenbaumaßnahme nur mit <strong>der</strong> Erschließung des Gewerbegebietes (D19) realisiert<br />

wird.<br />

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