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Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze

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Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und<br />

Schönheit von Natur und Landschaft<br />

gering bis mittel, teilweise<br />

Grüppen (Beetstruktur)<br />

Kultur- und Allgemeines Sachgut (landw. Nutz-<br />

Sachgüter fläche)<br />

Mensch -<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Erhaltung als landwirtschaftliche Nutzfläche<br />

172<br />

Die Ferienhausbebauung, die an einer Seite an<br />

vorhandene Bebauung, an <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite an<br />

Campingplatz angrenzt, rückt weiter in den freien<br />

Landschaftsraum nach Nordosten hinein. Aufgrund<br />

<strong>der</strong> großen Ausdehnung des Ferienhausgebietes<br />

ist die Beeinträchtigung erheblich<br />

Verlust von landwirtschaftlich Nutzfläche keine<br />

erhebliche Beeinträchtigung<br />

-<br />

DN 14<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung sollen folgende Maßgaben/ Festsetzungen vorgesehen<br />

bzw. geprüft werden, um gemäß § 13 BNatSchG / § 44 BNatSchG mögliche Beeinträchtigungen o<strong>der</strong><br />

Schädigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu vermeiden bzw. zu verringern: Ausschluss<br />

<strong>der</strong> unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild lebenden<br />

Tierarten (Vögel, Amphibien). Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong><br />

streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten (z.B. Großer Brachvogel) während <strong>der</strong><br />

Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten (§ 44 BNatSchG). Verbindliche<br />

Planung mittels Bebauungsplan, Wahl einer angepassten Grundflächenzahl, Wahl einer Höhenbeschränkung<br />

in Anpassung an die vorhandenen Gebäude, Erhaltung vorhandener Marschgräben,<br />

Baum- und Gehölzbestände, Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrades. Ausgleichsmaßnahmen<br />

für Brut- und Rastvögel außerhalb des Planbereiches.<br />

Eingriffsbegrenzung / Ausgleichsmaßnahmen<br />

Einhaltung eines ausreichenden Abstandes zum Angelgewässer im Nordosten bei Herrichtung eines<br />

Gewässerrandstreifens in einer Breite von 5 - 10 m, um damit die Wan<strong>der</strong>ung von Arten entlang des<br />

Gewässers zu gewährleisten. Festsetzung einer landschaftlichen Einbindung am südlichen Rand <strong>der</strong><br />

Ferienhausbebauung durch die Anlage von Gräben mit Röhrichtstruktur und heimischen Heckensträuchern.<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Geeignete Ersatzmaßnahmen in Form von Lebensraum verbessernden Maßnahmen für Brut- und<br />

Rastvögel sind an an<strong>der</strong>er Stelle in Deichnähe vorzunehmen.<br />

DN 14<br />

Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />

„Osnabrücker Modell“<br />

Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />

für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS,<br />

2004)<br />

FGM/<br />

NRS<br />

4.8.4/<br />

5.2.1<br />

GIM(w) 9.5.4<br />

Marschgraben<br />

mit Schilf-Landröhricht<br />

Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen,<br />

beweidet<br />

Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />

Fläche<br />

ha<br />

Wertfaktor<br />

WE/ha<br />

Werteinheit<br />

WE<br />

0,2250 2,6 0,5850<br />

3,2090 1,2 3,8508<br />

AT 10.1.3 Basenreicher Lehm-/ Tonacker 9,6060 0,8 7,6848<br />

HBE 2.13.1 Einzelbaum/Baumgruppe - - -<br />

BE 2.14 Einzelstrauch - - -<br />

13,0400 12,1206<br />

Aus den südlich gelegenen Bebauungsplänen Nr. 15 A/II „Ferienzentrum Am Dorumer Tief“ und Nr. 39<br />

„Feriengebiet südlich Sieltrift“ (gleiche Strukturen und gleiche Nutzung als Ferienhausgebiet) wurde für<br />

den Bebauungsplan Nr. 15 A/II ein Kompensationswert von 2,4320 WE bei einer Flächengröße von

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