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Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze

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Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

sprechende Maßnahmen zur Aufwertung <strong>der</strong> Natur und Landschaft wie Fläche zur Sukzession,<br />

extensiv genutzte Grünlandflächen, Vernässungsbereiche usw. vorgenommen.<br />

Die Fläche in <strong>der</strong> Gemeinde Padingbüttel befindet sich in unmittelbarer Deichnähe und soll<br />

bei entsprechen<strong>der</strong> Verfügbarkeit vor allem als Brut- und Rastlebensraum für die Avifauna<br />

hergerichtet werden.<br />

Die Fläche in <strong>der</strong> Gemeinde Midlum grenzt unmittelbar an die neu ausgewiesene Wohnbaulandfläche<br />

(M16). Soweit diese Fläche verfügbar ist, werden hier Extensivierungsmaßnahmen<br />

durchgeführt und Teilbereiche <strong>der</strong> Sukzession überlassen.<br />

Die vorgenannten Maßnahmen werden zur gegebener Zeit mit <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde<br />

des Landkreises Cuxhaven abgestimmt.<br />

Mit <strong>der</strong> Ausweisung dieser Suchbereiche als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft wird verhin<strong>der</strong>t, dass diese Flächen einer an<strong>der</strong>weitigen<br />

Nutzung (z.B. privilegiertes Bauen) zugeführt werden. Die Samtgemeinde sichert<br />

diese Bereiche für Ausgleichsflächen.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Aufstellung von Bebauungsplänen sollen darüber hinaus nach dem Planungswillen<br />

<strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden in den künftigen Baugebieten entgegen früheren Planungsüberlegungen,<br />

großzügigere Grün- und Freiflächen angelegt bzw. erhalten werden<br />

(insbeson<strong>der</strong>e im Randbereich zur offenen Landschaft), <strong>der</strong> ortsbildprägende Gehölzbestand<br />

sowie die offenen Wasserzüge durch vernetzende Grünzüge geschützt werden, so<br />

dass innerhalb <strong>der</strong> Baugebiete bzw. an den Randbereichen zur freien Landschaft hin entsprechen<strong>der</strong><br />

Ausgleich geschaffen werden kann und somit <strong>der</strong> oben ermittelte externe<br />

Ausgleich von ca. 56 ha in <strong>der</strong> v. g. Größenordnung sich noch reduzieren wird, bzw. die<br />

ausgewiesen Ersatzflächen nicht im vollen Umfang in Anspruch genommen werden müssen.<br />

Darüber hinaus ist anzumerken, dass eine Vielzahl <strong>der</strong> künftigen Baugebiete (<strong>einschließlich</strong><br />

<strong>der</strong> Ferienhausgebiete) durch Investoren erschlossen werden und somit, wie in <strong>der</strong> Vergangenheit<br />

geschehen, die erfor<strong>der</strong>lichen Ersatzflächen seitens <strong>der</strong> Investoren bereitgestellt<br />

bzw. auf Beschluss <strong>der</strong> Gemeinden bereitgestellt werden müssen (vorrangig angrenzend an<br />

bestehende Flächenpools, um eine Zersiedelung zu vermeiden) und diese auf <strong>der</strong> Ebene<br />

<strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung bzw. über städtebauliche Verträge gemäß §1a(3) BauGB<br />

in Verbindung mit §11 abgesichert werden, so dass eine bauleitplanerische Absicherung<br />

<strong>der</strong> Ersatzflächen auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> vorbereitenden Bauleitplanung nicht erfor<strong>der</strong>lich wird.<br />

6. Für die Samtgemeinde zusammenfassende Wertung <strong>der</strong> zu erwartenden<br />

erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />

6.1 Bewertung <strong>der</strong> Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />

6.1.1 Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt<br />

Bei den hauptsächlich durch neue Wohnbau-, Misch- und Gewerbeflächen sowie Ferienhausgebiete<br />

und Grünflächen beanspruchten Biotoptypen handelt es sich überwiegend<br />

um Intensivgrünland und kleine Anteile von Ackerflächen mit geringem bis mäßigem<br />

Biotopwert. Gehölzbestände, extensiv genutztes Grünland, Gräben und Grüppen<br />

werden in deutlich geringerem Umfang beansprucht.<br />

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