Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze
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Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
sprechende Maßnahmen zur Aufwertung <strong>der</strong> Natur und Landschaft wie Fläche zur Sukzession,<br />
extensiv genutzte Grünlandflächen, Vernässungsbereiche usw. vorgenommen.<br />
Die Fläche in <strong>der</strong> Gemeinde Padingbüttel befindet sich in unmittelbarer Deichnähe und soll<br />
bei entsprechen<strong>der</strong> Verfügbarkeit vor allem als Brut- und Rastlebensraum für die Avifauna<br />
hergerichtet werden.<br />
Die Fläche in <strong>der</strong> Gemeinde Midlum grenzt unmittelbar an die neu ausgewiesene Wohnbaulandfläche<br />
(M16). Soweit diese Fläche verfügbar ist, werden hier Extensivierungsmaßnahmen<br />
durchgeführt und Teilbereiche <strong>der</strong> Sukzession überlassen.<br />
Die vorgenannten Maßnahmen werden zur gegebener Zeit mit <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde<br />
des Landkreises Cuxhaven abgestimmt.<br />
Mit <strong>der</strong> Ausweisung dieser Suchbereiche als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Boden, Natur und Landschaft wird verhin<strong>der</strong>t, dass diese Flächen einer an<strong>der</strong>weitigen<br />
Nutzung (z.B. privilegiertes Bauen) zugeführt werden. Die Samtgemeinde sichert<br />
diese Bereiche für Ausgleichsflächen.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Aufstellung von Bebauungsplänen sollen darüber hinaus nach dem Planungswillen<br />
<strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden in den künftigen Baugebieten entgegen früheren Planungsüberlegungen,<br />
großzügigere Grün- und Freiflächen angelegt bzw. erhalten werden<br />
(insbeson<strong>der</strong>e im Randbereich zur offenen Landschaft), <strong>der</strong> ortsbildprägende Gehölzbestand<br />
sowie die offenen Wasserzüge durch vernetzende Grünzüge geschützt werden, so<br />
dass innerhalb <strong>der</strong> Baugebiete bzw. an den Randbereichen zur freien Landschaft hin entsprechen<strong>der</strong><br />
Ausgleich geschaffen werden kann und somit <strong>der</strong> oben ermittelte externe<br />
Ausgleich von ca. 56 ha in <strong>der</strong> v. g. Größenordnung sich noch reduzieren wird, bzw. die<br />
ausgewiesen Ersatzflächen nicht im vollen Umfang in Anspruch genommen werden müssen.<br />
Darüber hinaus ist anzumerken, dass eine Vielzahl <strong>der</strong> künftigen Baugebiete (<strong>einschließlich</strong><br />
<strong>der</strong> Ferienhausgebiete) durch Investoren erschlossen werden und somit, wie in <strong>der</strong> Vergangenheit<br />
geschehen, die erfor<strong>der</strong>lichen Ersatzflächen seitens <strong>der</strong> Investoren bereitgestellt<br />
bzw. auf Beschluss <strong>der</strong> Gemeinden bereitgestellt werden müssen (vorrangig angrenzend an<br />
bestehende Flächenpools, um eine Zersiedelung zu vermeiden) und diese auf <strong>der</strong> Ebene<br />
<strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung bzw. über städtebauliche Verträge gemäß §1a(3) BauGB<br />
in Verbindung mit §11 abgesichert werden, so dass eine bauleitplanerische Absicherung<br />
<strong>der</strong> Ersatzflächen auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> vorbereitenden Bauleitplanung nicht erfor<strong>der</strong>lich wird.<br />
6. Für die Samtgemeinde zusammenfassende Wertung <strong>der</strong> zu erwartenden<br />
erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />
6.1 Bewertung <strong>der</strong> Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />
6.1.1 Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt<br />
Bei den hauptsächlich durch neue Wohnbau-, Misch- und Gewerbeflächen sowie Ferienhausgebiete<br />
und Grünflächen beanspruchten Biotoptypen handelt es sich überwiegend<br />
um Intensivgrünland und kleine Anteile von Ackerflächen mit geringem bis mäßigem<br />
Biotopwert. Gehölzbestände, extensiv genutztes Grünland, Gräben und Grüppen<br />
werden in deutlich geringerem Umfang beansprucht.<br />
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