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Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze

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4.3 Gemeinde Midlum<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Die Gemeinde Midlum liegt am nordöstlichen Rand des Samtgemeindegebietes, hat<br />

eine Größe von 31,07 km² und mit Stand vom 30.06.2010 1.818 Einwohner. Midlum<br />

liegt auf <strong>der</strong> Geest bzw. am Geestrand und wird östlich <strong>der</strong> L 135 durch typische Einfamilienhausbebauung<br />

geprägt. Die historische Bebauung entwickelte sich als Straßenrandbebauung<br />

entlang <strong>der</strong> Straße „Specken“ (L 129), <strong>der</strong> Straße „Hinter <strong>der</strong> Lieth“ und<br />

<strong>der</strong> Straße „Sorthum“. Darüber hinaus wird <strong>der</strong> alte Ortskern durch die unter Denkmalschutz<br />

stehende Galeriehollän<strong>der</strong>mühle geprägt.<br />

In <strong>der</strong> Gemeinde sind alle für eine intakte Ortschaft erfor<strong>der</strong>lichen infrastrukturellen Einrichtungen<br />

vorhanden. An Fremdenverkehrseinrichtungen werden hier u. a. vorgehalten<br />

das Quellenfreibad, zwei <strong>Campingplätze</strong> sowie lange Wan<strong>der</strong>wege durch Forst- und<br />

Heidelandschaft. Entlang <strong>der</strong> Autobahn (A 27) ist mit 70 Anlagen einer <strong>der</strong> größten<br />

Windparks Deutschlands entstanden. Midlum ist als Wohnstandort sehr begehrt, zumal<br />

die Gemeinde im Wohneinzugsbereich des Bundeswehrstandortes Nordholz liegt.<br />

Die im Rahmen <strong>der</strong> Auslegung neu ausgewiesenen Wohnbauflächen in einer Größe<br />

von insgesamt 9,63 ha wurden unter Berücksichtigung vorhandener Baulandreserven<br />

von ca. 5,7 ha nunmehr auf 4,23 ha reduziert.<br />

Wie bereits erwähnt, vollzog sich die Wohnbautätigkeit östlich <strong>der</strong> L 135. Im Jahre 1998<br />

wurde <strong>der</strong> Bebauungsplan Nr. 15 „Wohngebiet nördlich des Wanhödener Weg“ aufgestellt.<br />

Von den ca. 100 ausgewiesenen Baugrundstücken sind bereits 45 <strong>der</strong> 61 erschlossenen<br />

Grundstücke verkauft bzw. bebaut. Da <strong>der</strong> hier vorliegende Flächennutzungsplan<br />

auf mindestens 15 Jahre ausgelegt ist, hat sich die Gemeinde dafür ausgesprochen,<br />

unmittelbar nördlich angrenzend an die ausgewiesenen Wohnbauflächen<br />

des Bebauungsplanes Nr. 15, eine weitere größere zusammenhängende Wohnbaufläche<br />

(ca. 3,23 ha) auszuweisen. Die Erschließung dieses Gebietes soll über den noch<br />

nicht erschlossenen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 15 „Wanhödener Weg“ erfolgen.<br />

Die Ausweisung dieser Fläche erfolgt unter Berücksichtigung des am Northumer Weg<br />

vorhandenen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebs (siehe nachfolgenden Planausschnitt<br />

Ziffer 16). Aufgrund des <strong>der</strong>zeitigen Tier-Besatzes des landwirtschaftlichen Betriebes<br />

ist nach VDI-Richtlinie 3471 ein Abstand von 151,7 m zur künftigen Wohnbebauung<br />

einzuhalten. Um dem Betrieb aber weiterhin Entwicklungsmöglichkeiten einzuräumen,<br />

wurde in Absprache mit <strong>der</strong> Landwirtschaftskammer Hannover ein Abstand<br />

von 200 m zwischen <strong>der</strong> künftigen Wohnbebauung und <strong>der</strong> Betriebsstätte festgelegt.<br />

Die Abstandsfläche, zu einer Größe von ca. 4.3 ha, wurde als Fläche für Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ausgewiesen.<br />

Darüber hinaus wurden zwei Teilflächen (Flächen 19 u. 20), die im „alten“ Flächennutzungsplan<br />

als „Wochenendhausgebiet“ dargestellt waren, einer Wohnbebauung zuzuführen.<br />

Nördlich <strong>der</strong> Straße „Im Morgenland“ wurde eine weitere Wohnbaufläche<br />

ausgewiesen (Fläche 18). Die Teilflächen 18 und 20 grenzen an den Randbereich des<br />

im RROP festgelegten Vorsorgegebietes Rohstoffgewinnung (hier Schwermineralien).<br />

Mit <strong>der</strong> Ausweisung dieser Flächen kann dem Wunsch von Bauwilligen, die nicht in ein<br />

Baugebiet ziehen möchten, entsprochen werden. Zudem stellen diese eine Ergänzung<br />

<strong>der</strong> vorhandenen Straßenrandbebauung dar. Die Abgrenzung berücksichtigt ebenfalls<br />

61

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