NK_11_2024_SBS_Abmahnungen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
WWW.NETWORK-KARRIERE.COM<br />
<strong>11</strong>.<strong>2024</strong><br />
4,75 €<br />
„PROWIN LEISTET FÜR ZUKÜNFTIGE<br />
GENERATIONEN UND DEN PLANETEN<br />
EINEN WERTVOLLEN BEITRAG!“<br />
Michael Winter, Geschäftsführer<br />
der proWIN Winter GmbH<br />
Patrick Bacher<br />
Seit 31 Jahren bei<br />
PM-International: Patrick Bacher<br />
übernimmt die Rolle des CEO<br />
Headquarter Europe<br />
BdS Schwarzbuch <strong>2024</strong>/25<br />
Milliarden verpulvert:<br />
Die öffentliche Verschwendung<br />
von Steuergeldern<br />
Martin Limbeck<br />
Veränderung:<br />
Ein Hund namens Ego<br />
und die großen Fragen<br />
des Lebens<br />
www.network-karriere.com<br />
Markus Miller<br />
Kriminelle Netzwerke:<br />
BKA schließt 47 illegale<br />
Krypto-Börsen in Deutschland<br />
www.seitz-mediengruppe.de<br />
NETWORK-<br />
KARRIERE<br />
VERBINDET
30 ABMAHNUNGEN<br />
© Adobe Stock | Thilo<br />
ABMAHNUNGEN IM E-COMMERCE<br />
GEHÖREN ZUM ALLTAG<br />
Der E-Commerce bringt seine Vor-<br />
und Nachteile mit sich. So fällt für<br />
Händler auf der einen Seite durch Online-Shops<br />
die Ladenmiete weg. Auf<br />
der anderen Seite gilt es für die Händler<br />
beim Angebot ihrer Ware einiges zu<br />
beachten, um Verbraucher nicht versehentlich<br />
in die Irre zu führen. Durch<br />
irreführendes Verhalten steigt nämlich<br />
nicht nur die Gefahr, dass Verbraucher<br />
eine Retoure beantragen,<br />
sondern auch von Mitbewerbern, Abmahnvereinen<br />
oder der Verbraucherschutzzentrale<br />
abgemahnt zu werden.<br />
Die Gründe hierfür sind vielfältig,<br />
wie beispielsweise die Nichteinhaltung<br />
von Informationspflichten, Verstöße<br />
gegen die Datenschutzgrundverordnung<br />
(DSGVO), falsche Produktangaben<br />
oder die unberechtigte<br />
Nutzung fremder Produktbilder.<br />
Die Anwälte von <strong>SBS</strong> LEGAL klären<br />
auf, was Händler bei der Darstellung<br />
eines Produkts in ihrem Shop beachten<br />
müssen, um <strong>Abmahnungen</strong> zu<br />
verhindern.<br />
Irreführende Produktangaben<br />
resultieren in <strong>Abmahnungen</strong><br />
Gerade im E-Commerce sollten Verbrauchern<br />
genügend Informationen<br />
zu einem Produkt bereitgestellt werden,<br />
damit diese eine bedachte Kaufentscheidung<br />
treffen können. Zusätzlich<br />
sind einige dieser Informationen<br />
auch gesetzlich vorgeschrieben. Ein<br />
Händler, der in seinem Online-Shop<br />
Spirituosen anbot, unterließ es beispielsweise,<br />
den verantwortlichen Lebensmittelunternehmer<br />
anzugeben.<br />
Daraufhin wurde er vom Verbraucherschutzverein<br />
gegen unlauteren Wettbewerb<br />
e.V. in Höhe von 243,95 € abgemahnt.<br />
Dieser sah in der fehlenden<br />
Angabe einen Verstoß gegen die Lebensmittelverordnung.<br />
Eine Handlung gilt als irreführend,<br />
wenn sie unwahre Angaben bezüglich<br />
verschiedener Produktmerkmale enthält.<br />
Irreführende Angaben in der<br />
Produktbeschreibung oder Werbung<br />
können häufig in <strong>Abmahnungen</strong> resultieren.<br />
Daher müssen Händler sicherstellen,<br />
dass keine irreführenden<br />
Angaben im Produktnamen, in der<br />
<strong>11</strong>.<strong>2024</strong><br />
Produktbeschreibung oder in der<br />
Werbung vorkommen.<br />
Hierfür ist es angeraten, sich als Händler<br />
in die Position eines kritischen,<br />
durchschnittlich informierten und aufmerksamen<br />
Verbrauchers zu versetzen.<br />
Die Produktangaben sind irreführend,<br />
wenn Verbraucher auf falsche<br />
Bestandteile des Produkts schlussfolgern.<br />
In § 5 Gesetz gegen den unlauteren<br />
Wettbewerb (UWG) findet sich ein<br />
Katalog über eine Mehrzahl irreführender<br />
geschäftlicher Handlungen.<br />
Verstöße g egen die DSGVO sind<br />
deutlich angestiegen<br />
Auch Verstöße gegen die DSGVO können<br />
zu <strong>Abmahnungen</strong> führen. So ist die<br />
Zahl an abgeschlossenen Bußgeldverfahren<br />
in den letzten Jahren erheblich<br />
angestiegen. Gründe hierfür sind beispielsweise<br />
technische Sicherheitslücken<br />
bei Kundenservice-Systemen,<br />
die Nichteinhaltung von Löschpflichten<br />
oder Datenpannen. Gerade vor<br />
Letzterem ist kaum ein Online-Shop<br />
gefeit. Mit der Datenpanne ist nach Artikel<br />
4 Nr. 12 DSGVO eine Verletzung<br />
des Schutzes personenbezogener Daten<br />
gemeint, die die Datensicherheit<br />
betrifft und den unbefugten Zugang<br />
oder die Vernichtung von personenbezogenen<br />
Daten zur Folge haben kann.<br />
Sie sorgt nicht nur für einen Imageschaden<br />
bei dem Unternehmen, sondern<br />
auch für ein erhöhtes Risiko als<br />
Verbraucher, einem Hackerangriff<br />
ausgesetzt zu sein. Daher ist von Seiten<br />
des Unternehmens schnelles<br />
Handeln gefragt! Die Datenpanne ist<br />
ab Kenntniserlangung zu dokumentieren<br />
und innerhalb von 72 Stunden<br />
der Aufsichtsbehörde zu melden.<br />
Birgt die Datenpanne ein erhöhtes Risiko<br />
einer Rechtgutsverletzung, sind<br />
die betroffenen Personen über die<br />
Datenpanne zu benachrichtigen.<br />
Wie dürfen Produktbilder genutzt<br />
werden?<br />
Des Weiteren müssen Händler ebenfalls<br />
kontrollieren, dass ihre Produkte<br />
auf Bildern korrekt dargestellt werden.<br />
So darf in den Produktbildern<br />
zwar schmückendes Beiwerk abgebildet<br />
sein, im Gegenzug allerdings kein<br />
Zubehör, das nicht zum Lieferumfang<br />
gehört. Die Verbraucher könnten ansonsten<br />
in die Irre geführt werden. Um<br />
dies zu vermeiden, können die Produktbilder<br />
mit einem klarstellenden<br />
Hinweis ausgestattet werden. Es<br />
reicht hingegen nicht aus, wenn bloß<br />
in der Produktbeschreibung eine Klarstellung<br />
vorgenommen wird.<br />
Zudem muss auf dem Produktbild<br />
auch das tatsächliche Produkt abgebildet<br />
sein. Der Kundschaft soll durch<br />
die Produktbilder nämlich ein visueller<br />
Eindruck über das Produkt gegeben<br />
werden. Ausnahmsweise ist eine<br />
Abweichung des Produktbildes vom<br />
tatsächlichen Produkt möglich, wenn<br />
es um Naturmaterialien geht, bei denen<br />
z.B. Unterschiede in der Maserung<br />
vorkommen können. Daher ist<br />
es anzuraten, die Maße des Produkts<br />
anzugeben sowie mehrere Produktbilder<br />
einzustellen.<br />
Zu guter Letzt muss auch das Urheberrecht<br />
stets Beachtung finden.<br />
Sonst können neben Abmahnkosten<br />
auch Schadensersatzsummen in<br />
André Schenk, LL.M. Eur.<br />
Rechtsanwalt & Fachanwalt für<br />
gewerblichen Rechtsschutz<br />
<strong>SBS</strong> Legal Rechtsanwälte PartG<br />
Hans-Henny-Jahnn-Weg 49<br />
22085 Hamburg<br />
vierstelliger Höhe hinzukommen. Daher<br />
sollten Sie davon absehen, Produktbilder<br />
von anderen Seiten zu kopieren<br />
und stattdessen entweder die<br />
Produktbilder selbst anfertigen oder<br />
einen Vertrag über die Nutzung der<br />
Bilder schließen. Das Urheberrecht<br />
betrifft auch Designs, Rechtstexte<br />
oder Produktbeschreibungen.<br />
Wer haftet bei einer Retoure?<br />
Fühlen sich Verbraucher von den<br />
Händlern in die Irre geführt, steigen<br />
auch die Retouren. Dabei ist fraglich,<br />
wer bei einer Beschädigung der Retoure<br />
zur Verantwortung gezogen<br />
wird. Ab dem Zeitpunkt, an dem die<br />
Kundschaft die Retoure an den Versanddienstleister<br />
übergeben hat, haftet<br />
der Händler für das Transportrisiko.<br />
Und zwar selbst wenn die Kundschaft<br />
die gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Rücksendekosten übernommen hat.<br />
Wird das Paket auf dem Weg zum Unternehmen<br />
beschädigt, erhalten die<br />
Kunden vom Händler trotz dessen den<br />
Kaufpreis zurück und müssen ihn<br />
nicht beim Versanddienstleister einfordern.<br />
Diese Regelung dient dem<br />
Verbraucherschutz. Daher sind AGB-<br />
Klauseln unzulässig, die der Kundschaft<br />
das Transportrisiko übertragen<br />
wollen. Die Kundschaft kann sich jedoch<br />
nicht von jeglicher Verantwortung<br />
lossprechen. Kann der Händler<br />
T (+49) 040 / 7344086-0 F (+49) 040 / 7344086-29<br />
mail@sbs-legal.de<br />
www.sbs-legal.de<br />
nachweisen, dass die Beschädigung<br />
der Ware auf eine unsachgemäße<br />
Transportverpackung zurückzuführen<br />
ist, ist es dem Händler möglich, vom<br />
Kunden Ersatz zu verlangen. Daher<br />
muss die Kundschaft dafür Sorge tragen,<br />
dass die Retoure transportsicher<br />
verpackt wurde. Sie ist aber nicht dazu<br />
verpflichtet, die Originalverpackung<br />
für die Retoure zu benutzen.<br />
<strong>SBS</strong> LEGAL – Kanzlei für Wettbewerbsrecht<br />
in Hamburg<br />
Die erfahrenen Anwälte von <strong>SBS</strong> LE-<br />
GAL haben jahrelange Erfahrung mit<br />
<strong>Abmahnungen</strong> und stehen ihren Mandanten<br />
mit ihrer Expertise Wettbewerbsrecht<br />
zur Seite. Das <strong>SBS</strong> LEGAL<br />
Team berät fachlich kompetent in allen<br />
Belangen des Wettbewerbsrechts<br />
und auch darüber hinaus. Dies umfasst<br />
die Prüfung, ob die wettbewerbsrechtliche<br />
Mahnung fundiert ist und<br />
tatsächlich ein vermeintlicher Verstoß<br />
gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften<br />
vorliegt. Zusätzlich steht das<br />
<strong>SBS</strong> LEGAL Team bei der Durchsetzung<br />
und Abwehr von wettbewerbsrechtlichen<br />
<strong>Abmahnungen</strong> zur Verfügung<br />
und vertritt die Mandantschaft<br />
im einstweiligen Verfügungsverfahren<br />
oder anderen wettbewerbsrechtlichen<br />
Gerichtsverfahren.<br />
Jannik Pfannenstiel<br />
Rechtsanwalt für den Gewerblichen<br />
Rechtsschutz, Lebensmittel-<br />
und Kosmetikrecht
WER MACHT WAS IM DIREKTVERTRIEB?<br />
Jeden Monat wissen was im Direktvertrieb läuft<br />
<strong>11</strong>.<strong>2024</strong><br />
www.network-karriere.com<br />
www.initiavtive-nebentaetigkeit.de