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Das Stadtarchiv Murau. - Landesarchiv

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Absicht — übersehen und zurückgelassen worden war, so daß Zahn<br />

es bei der Übernahme des <strong>Stadtarchiv</strong>s wahrscheinlich gar nicht zu<br />

Gesicht bekommen hatte.<br />

Der im August 1879 in das Steiermärkische <strong>Landesarchiv</strong> gelangte<br />

Bestand aber kann sowohl nach äußerem Umfang wie innerem Gehalt<br />

zu den bedeutsamsten der steirischen <strong>Stadtarchiv</strong>e gezählt werden.<br />

Da das Material in einigen wichtigen Gruppen doch bis 1849 heraufreicht,<br />

bietet es eine ergiebig© Quellengrundlage für die Geschichte<br />

<strong>Murau</strong>s über rund 400 Jahre. Zu diesen nunmehr in 157 Schubern<br />

gefaßten Akten und Büchern gesellen sich als wichtige Ergänzung<br />

noch 266 Urkunden (1 aus dem 13. Jh., 9 aus dem 14. Jh., 28 aus dem<br />

15. Jh., 100 aus dem 16. Jh., 118 aus dem 17. Jh. und 10 aus dem<br />

18, Jh.), die in der Urkundenreihe verwahrt sind und in diesem Kataloge<br />

nicht aufscheinen.<br />

Bemerkungen zum Archivinventar.<br />

<strong>Das</strong> <strong>Murau</strong>er <strong>Stadtarchiv</strong> war schon vor längerer Zeit im <strong>Landesarchiv</strong><br />

systematisch geordnet und damit der heimatgeschichtlichen<br />

Forschung nutzbar gemacht worden. Mit der Anlage eines Repertoriums<br />

beauftragt, habe ich es nunmehr in einem Katalog für den Amtsgebrauch<br />

noch weitgehend aufgeschlossen, dabei aber die schon festgelegte<br />

Ordnung weisungsgemäß nicht mehr geändert, um gegenüber<br />

früheren Zitaten und Auswertungen keine Unklarheiten zu stiften.<br />

Durch ein eingehendes Verweissystem konnte Zusammengehöriges<br />

verknüpft und so seine leichte Auffindbarket,, auch wenn es verschieden<br />

eingeordnet blieb, gesichert werden.<br />

Die Aufschließung galt vor allem jenen Gruppen, die sonst nur<br />

schwerfällig benutzbar und undurchsichtig bleiben oder wo eine<br />

namentliche Erfassung besondere Vorteile bietet. So wurde die Sachgruppe<br />

der Zivilprozesse für jeden Einzelfall unter Nennung der Prozeßparteien<br />

und des Streitgegenstandes kurz regestiert, die chronologisch<br />

gelegten Aktengruppen der Konkurse, Verlassenschaften,<br />

Testamente, Vormundschaftssachen, Besitz- und Schätzungsinventare,<br />

Heiratsbriefe, Geburtsbriefe und Taufscheine sowie der Bürgerrechtsund<br />

Gewerbeverleihungen namentlich indiziert, die Gruppe der<br />

Steuerregister, Urbare und Stiftregister, der amtlichen Rechnungsbücher<br />

(Richteramts-, Baumeistevamts- und Kammeramtsrechnungen)<br />

sowie der Rats- und Gerichtsprotokolle genau nach den jeweils vorhandenen<br />

Jahren verzeichnet. Damit sollte eine im Amtsinteresse notwendige,<br />

möglichst vollständige Erfassung und Fixierung des Vorhandenen,<br />

aber auch seine leichte und rasche Benützbarkeit im Interesse<br />

des Forschers gewährleistet sein,<br />

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