Das Stadtarchiv Murau. - Landesarchiv
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Absicht — übersehen und zurückgelassen worden war, so daß Zahn<br />
es bei der Übernahme des <strong>Stadtarchiv</strong>s wahrscheinlich gar nicht zu<br />
Gesicht bekommen hatte.<br />
Der im August 1879 in das Steiermärkische <strong>Landesarchiv</strong> gelangte<br />
Bestand aber kann sowohl nach äußerem Umfang wie innerem Gehalt<br />
zu den bedeutsamsten der steirischen <strong>Stadtarchiv</strong>e gezählt werden.<br />
Da das Material in einigen wichtigen Gruppen doch bis 1849 heraufreicht,<br />
bietet es eine ergiebig© Quellengrundlage für die Geschichte<br />
<strong>Murau</strong>s über rund 400 Jahre. Zu diesen nunmehr in 157 Schubern<br />
gefaßten Akten und Büchern gesellen sich als wichtige Ergänzung<br />
noch 266 Urkunden (1 aus dem 13. Jh., 9 aus dem 14. Jh., 28 aus dem<br />
15. Jh., 100 aus dem 16. Jh., 118 aus dem 17. Jh. und 10 aus dem<br />
18, Jh.), die in der Urkundenreihe verwahrt sind und in diesem Kataloge<br />
nicht aufscheinen.<br />
Bemerkungen zum Archivinventar.<br />
<strong>Das</strong> <strong>Murau</strong>er <strong>Stadtarchiv</strong> war schon vor längerer Zeit im <strong>Landesarchiv</strong><br />
systematisch geordnet und damit der heimatgeschichtlichen<br />
Forschung nutzbar gemacht worden. Mit der Anlage eines Repertoriums<br />
beauftragt, habe ich es nunmehr in einem Katalog für den Amtsgebrauch<br />
noch weitgehend aufgeschlossen, dabei aber die schon festgelegte<br />
Ordnung weisungsgemäß nicht mehr geändert, um gegenüber<br />
früheren Zitaten und Auswertungen keine Unklarheiten zu stiften.<br />
Durch ein eingehendes Verweissystem konnte Zusammengehöriges<br />
verknüpft und so seine leichte Auffindbarket,, auch wenn es verschieden<br />
eingeordnet blieb, gesichert werden.<br />
Die Aufschließung galt vor allem jenen Gruppen, die sonst nur<br />
schwerfällig benutzbar und undurchsichtig bleiben oder wo eine<br />
namentliche Erfassung besondere Vorteile bietet. So wurde die Sachgruppe<br />
der Zivilprozesse für jeden Einzelfall unter Nennung der Prozeßparteien<br />
und des Streitgegenstandes kurz regestiert, die chronologisch<br />
gelegten Aktengruppen der Konkurse, Verlassenschaften,<br />
Testamente, Vormundschaftssachen, Besitz- und Schätzungsinventare,<br />
Heiratsbriefe, Geburtsbriefe und Taufscheine sowie der Bürgerrechtsund<br />
Gewerbeverleihungen namentlich indiziert, die Gruppe der<br />
Steuerregister, Urbare und Stiftregister, der amtlichen Rechnungsbücher<br />
(Richteramts-, Baumeistevamts- und Kammeramtsrechnungen)<br />
sowie der Rats- und Gerichtsprotokolle genau nach den jeweils vorhandenen<br />
Jahren verzeichnet. Damit sollte eine im Amtsinteresse notwendige,<br />
möglichst vollständige Erfassung und Fixierung des Vorhandenen,<br />
aber auch seine leichte und rasche Benützbarkeit im Interesse<br />
des Forschers gewährleistet sein,<br />
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