Wenn dem Patienten die Luft wegbleibt… - Zahnärztekammer ...
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INFORMATIONSBLATT<br />
FÜR ZAHNÄRZTINNEN<br />
UND ZAHNÄRZTE MIT<br />
AMTLICHEN MITTEILUNGEN,<br />
HERAUSGEGEBEN VON DER<br />
ZAHNÄRZTEKAMMER<br />
NIEDERSACHSEN K.d.ö.R.<br />
www.zkn.de<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN<br />
<strong>Wenn</strong> <strong>dem</strong> <strong>Patienten</strong><br />
<strong>die</strong> <strong>Luft</strong> <strong>wegbleibt…</strong><br />
Dr. med. Michael Hillebrand<br />
Eckzahnverlagerung<br />
Dr. Ekaterine Paschos, Prof. Dr. med. dent. Ingrid Rudzki-Janson<br />
Altersversorgungswerk – Erste Urteile<br />
Aktuelle Rechtsprechung<br />
zum zahnärztlichen Haftpflichtrecht (Teil 3)<br />
Univ.-Prof. Dr. Dr. Ludger Figgener<br />
7+8<br />
Juli/August März 2004 2003
Zahnärztliche Nachrichten Niedersachsen ZNN<br />
Informationsblatt für Zahnärzte mit amtlichen Mitteilungen<br />
der <strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen (ZKN)<br />
erscheint bis zu zwölfmal jährlich, jeweils zum Beginn des Monats.<br />
Herausgeber<br />
<strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen (K.d.ö.R.)<br />
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ISSN 1437-4927<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
Leitartikel 1<br />
Was <strong>die</strong> Zwangskasse wirklich will 2<br />
dental informa: Gutes Ergebnis in Bremen 4<br />
An <strong>die</strong> Wand gefahren 7<br />
AVW-info<br />
• Informationsveranstaltung für KV-Mitglieder 8<br />
• Bezirksstellenversammlung der ZKN in Aurich<br />
– Altersversorgungswerk vor Ort 9<br />
• Kein Rechtsanspruch auf Rentenanpassung<br />
für aktives Mitglied – Klage abgewiesen 11<br />
• Zweite Klage gegen Kürzung<br />
der „Rentenanpassung“ zurückgewiesen 12<br />
• Offener Brief – Offene Antwort 14<br />
• Zur Erinnerung! 15<br />
<strong>Wenn</strong> <strong>dem</strong> <strong>Patienten</strong> <strong>die</strong> <strong>Luft</strong> <strong>wegbleibt…</strong> 16<br />
Eckzahnverlagerung<br />
Ätiologie, Komplikationen und Diagnostik 20<br />
Knochenreifung im Reagenzglas 23<br />
Aktuelle Rechtsprechung<br />
zum zahnärztlichen Haftpflichtrecht (Teil 3) 24<br />
Aufklärungspflichten bei der Extraktion<br />
von Weisheitszähnen 26<br />
Skonti auf Laborrechnungen 27<br />
Informationen zum Auslagenersatz von Materialien<br />
nach §§ 3 und 4 Absatz 3 GOZ 28<br />
BZÄK: Mitarbeit an GOZ-Arbeitsgruppe des BMGS 30<br />
Aus <strong>dem</strong> Referat Zahnärztliche Berufsausübung<br />
• Praxisbegehungen – MPG – Hygieneleitfaden 30<br />
• „Aktualisierung der Fachkunde nach Röntgenverordnung“<br />
– Beginn der Kurse 32<br />
Steuerrecht: Änderungen durch Alterseinkünftegesetz 33<br />
Neue Wirtschaftlichkeitsprüfungen<br />
verschärfen den Regressdruck 36<br />
Ärzte und Zahnärzte können<br />
schnell zu Vorbestraften werden 37<br />
Stundenumsatz optimieren und Praxisrendite steigern 38<br />
Am 1. August 2004 beginnt ein neues Ausbildungsjahr 42<br />
Festzuschüsse und Regelversorgungen 44<br />
Schulung der Jugendzahnpflegereferenten 46<br />
Freisprechung der ZFA in Osnabrück 48<br />
Fortbildungsveranstaltung 2004 49<br />
Qualität in der Kieferorthopädischen Versorgung 49<br />
Termine in den Bezirksstellen 56<br />
Glückwünsche 58<br />
Kleinanzeigen 59<br />
Bitte notieren 60<br />
Beilagenhinweis:<br />
• ZFN-Fortbildung<br />
• Das Dental Va<strong>dem</strong>ecum<br />
• Herbstsymposium<br />
• Behindertenhilfe Adressverzeichnis<br />
• Ergänzungslieferung für das GOZ-Handbuch
L E I T A R T I K E L<br />
Deutsche Ministerien<br />
verfügen Zwangsamerikanisierung<br />
unserer Universitäten<br />
Edelgard „Brain up“ Bulmahn und ihre<br />
Kollegen in den Landeswissenschaftsministerien<br />
planen parteiübergreifend, den<br />
deutschen Hochschulen bis 2010 eine<br />
möglichst vollständige Amerikanisierung<br />
aufzuzwingen. Am Ende <strong>die</strong>ses Weges<br />
werden unsere weltweit noch in hohem<br />
Ansehen stehenden Universitäten in <strong>die</strong><br />
internationale Zweitklassigkeit als englischsprachige<br />
Fachhochschulen überführt<br />
worden sein.<br />
Erstaunlich an <strong>die</strong>sem rein ideologisch geleiteten Vorgehen<br />
wissenschaftlich nicht ausgewiesener Politiker und ihrer<br />
Helfershelfer in fragwürdigen Beratungsinstitutionen (allen<br />
voran Bertelsmanns „Centrum für Hochschulentwicklung“)<br />
und Großunternehmen (allen voran <strong>die</strong> durch Mautversagen<br />
und aggressives Denglisch hinreichend berüchtigte „Ti-<br />
Komm“) ist vor allem der bedingungslose Fanatismus, mit<br />
<strong>dem</strong> <strong>die</strong> Zukunft unseres Landes gegen jeden Sachverstand<br />
und gegen den Willen der weitaus meisten Professoren und<br />
Studenten aufs Spiel gesetzt wird. Dazu nur zwei Aspekte:<br />
1. Die Verfechter der Amerikanisierung sind sich ihrer Sache<br />
so wenig sicher, daß sie <strong>die</strong> Unwahrheit verbreiten,<br />
Deutschland hätte sich auf der Bologna-Konferenz 1999<br />
zur Einführung von „Bachelor“ und „Master“ als künftig<br />
alleinig möglichen Hochschulabschlüssen verpflichtet.<br />
Nichts davon findet sich in der Bologna-Erklärung (sie<br />
wird einfach von nieman<strong>dem</strong> gelesen!), sondern ganz im<br />
Gegenteil der Aufruf zu Respekt vor den nationalen Traditionen,<br />
Sprachen und Bildungskulturen sowie der Universitätsautonomie!<br />
Auch völkerrechtlich ist eine in je<strong>dem</strong><br />
Land anders ausgelegte Absichtserklärung europäischer<br />
Kultusminister ein Nichts, da Kultusminister keine Vertretungsmacht<br />
für zwischenstaatliche Verträge besitzen.<br />
2. Die Verfechter der Amerikanisierung betreiben – teils in<br />
Funktion als Vertreter deutscher Regierungen! – nichts<br />
anderes als wissenschaftliche Nestbeschmutzung und<br />
Wirtschaftsschädigung, wenn sie immer und immer wieder<br />
öffentlich im In- und Ausland <strong>die</strong> Lüge verbreiten,<br />
deutsche Universitätsabschlüsse seien international unbekannt<br />
und deutsche Universitäten nicht konkurrenzfähig.<br />
Fast jeder Wissenschaftler oder Wirtschaftspraktiker,<br />
der einmal selbst im Ausland war, kann das Gegenteil bestätigen.<br />
Deutsche aka<strong>dem</strong>ische Grade wie z.B. der Diplom-<br />
Ingenieur genießen weltweit höchstes Ansehen, nicht<br />
zuletzt auch im riesigen Zukunftsmarkt Asien. Die amerikanischen<br />
Ingenieursvereinigungen wollen gerade jetzt<br />
ihren minderwertigen „Bachelor“ nach <strong>dem</strong> Vorbild des<br />
„German Diplomingenieur“ zu einem vollwertigen fünfjährigen<br />
Stu<strong>die</strong>ngang ausbauen. Und in Deutschland<br />
plant man blindwütig das genaue Gegenteil!! <strong>Wenn</strong> das<br />
US-Hochschulsystem wirklich überlegen<br />
und unsere Aka<strong>dem</strong>iker unterlegen<br />
wären, wie könnte man dann das Faktum<br />
erklären, daß <strong>die</strong> USA aus aller Welt Wissenschaftler<br />
für ihre Universitäten importieren<br />
müssen und daß gerade <strong>die</strong> Träger<br />
deutscher aka<strong>dem</strong>ischer Grade als<br />
Forscher und Lehrer kein Problem haben,<br />
an Amerikas Fakultäten gut dotierte Stellen<br />
zu bekommen? Überflüssig zu erwähnen,<br />
daß ausgerechnet <strong>die</strong><br />
amerikanischen Eliteuniversitäten <strong>dem</strong><br />
hierzulande jetzt politisch heruntergeredeten<br />
Bildungsideal Wilhelm von Humboldts<br />
nachzueifern suchen, welches sich<br />
1810 in der Universität zu Berlin Bahn gebrochen hat.<br />
Damals in schwerer Zeit hieß es im preußischen Ministerium<br />
noch weitblickend, der Staat müsse an geistigen Kräften<br />
ersetzen, was er an materiellen verloren habe. Solch<br />
ein Format besitzen <strong>die</strong> heute dominierenden geschichtslosen<br />
Wissenschaftsbürokraten, welche Universitäten international<br />
gleichschalten und wie Wirtschaftsunternehmen<br />
führen wollen, leider nicht mehr.<br />
Nun sind insbesondere unsere im Humboldtschen Universitätssystem<br />
zu selbständigem Denken herangebildeten<br />
Studenten nicht auf den Kopf gefallen, und auch <strong>die</strong> mittelständische<br />
Wirtschaft, in der Fehlentscheidungen beim<br />
Unternehmer selbst das Vermögen mindern (statt wie bei<br />
den selbsternannten „global players“ durch hohe Abfindungen<br />
auf Kosten der Aktionäre belohnt zu werden), zeigt<br />
wenig Neigung, sich das mit der Bachelorisierung verbundene<br />
gigantische Entaka<strong>dem</strong>isierungsprogramm gefallen zu<br />
lassen. Deutschlands Wettbewerbsvorteil liegt bis jetzt in<br />
seinen hervorragend qualifizierten Fachkräften, aber unseren<br />
Ministerien fällt nichts Besseres ein, als im Namen der<br />
Internationalisierung zu 2/3 nur noch berufsuntaugliche<br />
Halbaka<strong>dem</strong>iker produzieren zu wollen. Geplant ist nämlich<br />
in Wahrheit, an der Bildung zu sparen und nur noch 1/3 der<br />
Halbgebildeten (Bachelors) im zweiten Schritt noch Vollaka<strong>dem</strong>iker<br />
(Masters) werden zu lassen. Für <strong>die</strong>ses Drittel, welches<br />
nach <strong>dem</strong> Willen unserer Politiker noch vollaka<strong>dem</strong>isch<br />
gebildet werden darf, bedeutet das gegenüber den<br />
bisherigen Magister- und Diplomabschlüssen eine Stu<strong>die</strong>nzeitverlängerung,<br />
da zunächst der Abbrecherabschluß<br />
„Bachelor“ mit Abschlußarbeit erworben werden muß. Vor<br />
<strong>die</strong>sem Hintergrund erstaunt es nicht, daß überall dort, wo<br />
<strong>die</strong> Studenten Wahlfreiheit zwischen Diplom und Bachelor/<br />
Master haben, <strong>die</strong> freie „Abstimmung mit den Füßen“ klar<br />
zugunsten des Diploms ausgeht.<br />
Freie Abstimmungen mit den Füßen passen Ideologen nicht<br />
ins Konzept; sie pflegen gegen so etwas Mauern zu errichten,<br />
um das lästige Volk zu seinem „Glück“ zu zwingen. So<br />
ist es auch hier: Weil <strong>die</strong> Sachargumente der aggressiven<br />
Amerikanisierer so unsagbar schwach sind, greift man nun<br />
in den Bundesländern zum Instrument der sozialistischen<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
1
2<br />
Zwangsbeglückung: Die Ministerien nennen schon konkrete<br />
Daten, ab denen in naher Zukunft <strong>die</strong> Einschreibung in<br />
Diplom- und Magisterstu<strong>die</strong>ngänge verboten (!) werden<br />
soll, um <strong>dem</strong> minderwertigen Konkurrenzprodukt „Bachelor/Master“<br />
jeden Wettbewerb auf <strong>dem</strong> freien Markt zu<br />
ersparen. <strong>Wenn</strong> es noch eines Beweises für <strong>die</strong> Unterlegenheit<br />
des Bachelors bedurft hätte, dann wäre er allein durch<br />
<strong>die</strong>ses höchst aufschlußreiche Wettbewerbsverbot überzeugend<br />
erbracht. Die sonst immer den freien, globalen Markt<br />
beschwörenden Modernisierer führen sich durch ihre autoritäre<br />
aka<strong>dem</strong>ische Planwirtschaft selbst ad absurdum; sie<br />
reden von Hochschulautonomie und meinen verstärkte<br />
Gängelung und Fremdbestimmung der Universitäten durch<br />
Politik und Wirtschaft.<br />
Wir lassen uns <strong>die</strong>sen fanatischen Vernichtungsfeldzug<br />
gegen unsere bewährten aka<strong>dem</strong>ischen Strukturen nicht<br />
gefallen! Da <strong>die</strong> Bildungspolitik nicht im Mittelpunkt der<br />
öffentlichen Aufmerksamkeit steht, ist es überaus wichtig,<br />
auch über den Verein Deutsche Sprache das Volk wachzurütteln.<br />
Nach <strong>dem</strong> Willen der „deutschen“ (?) Politik soll es<br />
in Zukunft in Deutschland nicht mehr möglich sein, Magister<br />
artium, Diplom-Kaufmann oder Dr. med. zu werden,<br />
sondern unsere jungen Aka<strong>dem</strong>iker müssen sich dann in<br />
fremder Sprache als Bachelors of Arts, Masters of Engineering<br />
oder Medical Doctors bezeichnen, als wären wir nicht<br />
<strong>die</strong> Kulturnation, welche im 19. Jahrhundert <strong>die</strong> moderne,<br />
Drei Fakten kennzeichnen <strong>die</strong> Bürgerversicherung: 1. Alle<br />
müssen in <strong>die</strong> GKV, auch Beamte und Selbstständige. 2. Alle<br />
Einkommensarten für <strong>die</strong> Prämie werden herangezogen, also<br />
auch Unternehmereinkommen aus selbstständiger Tätigkeit,<br />
Mieten, Zinsen, Lebensversicherungen etc. 3. Die Beitragsbemessungsgrenze,<br />
bis zu der alle Einkommen beitragspflichtig<br />
sind, soll wahrscheinlich ebenfalls angehoben werden.<br />
Da <strong>die</strong>se Riesenaufgabe kaum vor der nächsten Wahl<br />
zu schultern ist, dürfte <strong>die</strong> Bürgersicherung als Wahlkampfthema<br />
für 2006 herhalten.<br />
Denn: Die SPD kann sich damit als Partei der kleinen Leute<br />
präsentieren. In der Tat leuchtet das neue System ein:<br />
<strong>Wenn</strong> alle herangezogen werden, so hat <strong>die</strong>s den Anschein<br />
der Solidarität, der sozialen Gerechtigkeit. Die logisch scheinende<br />
Argumentation: <strong>Wenn</strong> <strong>die</strong> Kassen mehr Geld kriegen,<br />
sinken <strong>die</strong> Beitragssätze, damit auch <strong>die</strong> Lohnnebenkosten.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
weltberühmte Universität mit der Einheit von Forschung<br />
und Lehre und der Bildung durch Wissenschaft (statt verschulte<br />
Ausbildung) hervorgebracht hat. Verhindern wir gemeinsam<br />
mit allen Mitteln, daß das Erfolgsmodell der deutschen<br />
Universität von Politikern im Modernisierungswahn<br />
mutwillig zerstört wird. Die Herabwürdigung einer so wichtigen<br />
und traditionsreichen Institution wie der Universität<br />
würde unserem Lande schweren kulturellen, wirtschaftlichen<br />
und politischen Schaden zufügen. <strong>Wenn</strong> es nicht gelingt,<br />
<strong>die</strong> von oben angeordnete Zwangsamerikanisierung<br />
abzuwenden, ist der Universität nach jahrzehntelanger<br />
Mangelwirtschaft und aktionistischer Dauerreform schlußendlich<br />
das geistige Rückgrat gebrochen.<br />
Univ.-Prof. Dr. habil. Thomas Hering,<br />
Lehrstuhlinhaber für Betriebswirtschaftslehre<br />
an der Fern-Universität in Hagen<br />
(Dieser Beitrag erschien, von der Redaktion geringfügig verändert,<br />
in: Sprachnachrichten des Vereins Deutsche Sprache e.V.,<br />
Nr. 23 (2004), S. 7.)<br />
WAS DIE ZWANGSKASSE WIRKLICH WILL<br />
Die Strategen der Koalition haben es jetzt entdeckt: Bürgerversicherung klingt positiv, kommt nach ersten Umfragen<br />
bei den Leuten gut an. Jedenfalls besser als der Favorit der Opposition, <strong>die</strong> Kopfpauschale.<br />
Die Wirtschaft wird entlastet, stellt mehr Leute ein. Die<br />
Weichen für <strong>die</strong> weitere Erholung sind gestellt. Und dann<br />
<strong>die</strong> Seitenhiebe auf <strong>die</strong> Union. Deren „kalte, marktwirtschaftliche<br />
Kopfpauschale“ – so SPD-Fraktionsvize Ludwig<br />
Stiegler – könnte mit der Bürgerversicherung im nächsten<br />
Wahlkampf nicht mithalten. Weil das Totschlagargumente:<br />
„Die Sekretärin und ihr Chef zahlen bei der Kopfpauschale<br />
den gleichen Beitrag!“ seine Wirkung nicht verfehlen dürfte.<br />
Auf <strong>dem</strong> Weg zur Volkseinheitsversicherung?<br />
Die Bürgerversicherung beinhaltet zwei entscheidende Fehler:<br />
Zum einen bringt <strong>die</strong> Ausweitung auf Beamte und<br />
Selbstständige nichts, <strong>die</strong>s haben auch alle Gremien im Medizinsektor<br />
festgestellt. Denn der Weg zur „Volkseinheitsversicherung“<br />
bedeutet nur eine Fortführung des hergebrachten<br />
Versicherungsgedankens, der jetzt nicht mehr funktioniert.<br />
Neue Versicherte verursachen ja ebenfalls Krankheits-
kosten. „Wieso soll ein System, das mit 90 Prozent nicht<br />
funktioniert, mit 100 Prozent funktionieren?“, fragt Vorstandschef<br />
Ulrich Rumm von der Allianz Private Krankenversicherung.<br />
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung<br />
lehnt <strong>die</strong> Einführung einer Bürgerversicherung ab, weil sie<br />
keine Lösung für <strong>die</strong> strukturellen Probleme im Gesundheitswesen<br />
bietet: „Wir plä<strong>die</strong>ren stattdessen für ein offenes,<br />
an Eigenverantwortung und Wettbewerb orientiertes<br />
Versicherungssystem, das sich auf <strong>die</strong> Absicherung großer<br />
Lebensrisiken konzentriert.“ Die Bundeszahnärztekammer<br />
ergänzt: „Eine Einheitspflichtversicherung dagegen lässt<br />
keinerlei Raum mehr für eigenverantwortliche Risikovorsorge<br />
und verstößt deshalb gegen das Grundrecht auf persönliche<br />
Selbstbestimmung. Sie bezieht auch Personen ein, <strong>die</strong><br />
zur Eigenvorsorge selbst in der Lage sind und wirkt sich deshalb<br />
als verfassungsrechtlich unverhältnismäßige Zwangsbesteuerung<br />
aus.<br />
Der zweite Denkfehler: Höhere Beitragsbemessungsgrenzen<br />
bringen nur vorübergehende Entlastungen, das haben <strong>die</strong><br />
neun Reformen in den letzten 25 Jahren immer wieder<br />
deutlich gemacht: Nach einer kurzen Verschnaufpause gibt<br />
es wieder für <strong>die</strong> Kosten und Beiträge nur eine Richtung –<br />
nach oben. Genauso wie es jetzt der Fall ist – <strong>die</strong> Kassen<br />
können, bedingt durch <strong>die</strong> Praxisgebühr, momentan etwas<br />
<strong>Luft</strong> holen, aber <strong>die</strong>s wird nur vorübergehend sein. „Alle<br />
Gesundheitsminister, ob Seehofer, Fischer oder Schmidt<br />
sind als Tiger gestartet – und als Bettvorleger gelandet“,<br />
frozzelte ein hoher Ärztefunktionär. Für <strong>die</strong> Zahnärzte würde<br />
sich mit der Bürgerversicherung ein unheilvoller Weg<br />
abzeichnen. Alle bisher bekannt gewordenen Statements<br />
aus <strong>dem</strong> Lager der Koalition unterstreichen <strong>die</strong> Tendenz,<br />
dass <strong>die</strong> Zahnheilkunde in Richtung Basisversorgung zurückgehen<br />
soll. Aber auch <strong>die</strong> Kopfpauschale, verbrämt<br />
jetzt als „Gesundheitsprämie“ tituliert, zeigt einen ähnlichen<br />
Trend. Politiker aller Couleur scheuen den Weg in <strong>die</strong><br />
Kapitaldeckung.<br />
Private Kassen kämpfen um ihre Existenz<br />
<strong>Wenn</strong> zu<strong>dem</strong> der PKV nach und nach das Wasser abgegraben<br />
wird, was schon allein aus verfassungsrechtlicher Sicht<br />
problematisch ist, müssten bei den Ärztefunktionären alle<br />
Glocken läuten. Während <strong>die</strong> PKV über <strong>die</strong> Bildung von<br />
Altersrückstellungen <strong>die</strong> Folgen der <strong>dem</strong>ographischen Veränderungen<br />
zumindest abfedern, bleiben für <strong>die</strong> GKV nur<br />
steigende Beiträge oder sinkende Leistungen. Die Bürgerversicherung<br />
verfolgt unter <strong>dem</strong> Deckmantel der Verteilungsgerechtigkeit<br />
nur eine Absicht: Mehr Geld in den Kassen<br />
der GKV – dazu würden auch <strong>die</strong> Rückstellungen der<br />
PKV taugen. Zugegeben: Die PKV hat lange Zeit auch nur<br />
Leistungen beschritten und Beiträge erhöht. Jetzt will sie<br />
mit eigenen Reformvorschlägen der Bürgerversicherung<br />
Paroli bieten. So soll ein neuer Basistarif mit GKV-ähnlichen<br />
Leistungen für alle freiwilligen Kassen-Mitglieder, <strong>die</strong> nicht<br />
älter als 55 Jahre sind, ohne Gesundheitsprüfung ermöglicht<br />
werden. Auch Kranke könnten – ohne Aufpreis – auf-<br />
genommen werden. Im ersten Jahr will man sogar auf <strong>die</strong><br />
Altersbegrenzung verzichten. Zu<strong>dem</strong> soll unter bestimmten<br />
Voraussetzungen der Übergang auf höherwertige Tarife<br />
möglich sein. Auch Prämien wurden gleich genannt: Ein<br />
33-Jähriger müsste 226 Euro monatlich zahlen, eine gleichaltrige<br />
Frau 279 Euro (Monatsbeitrag für 53-Jährige: 357<br />
bzw. 358 Euro). Die Kassen haben schon reagiert. „Dies sei<br />
ein billiger Marketingtrick“, so eine Ersatzkasse.<br />
Es gibt ohnehin in der PKV Bestrebungen, eherne Prinzipien<br />
über Bord zu werfen. So könnte bald <strong>die</strong> Mitnahme der<br />
Altersrückstellungen, bisher ein Sakrileg, möglich werden.<br />
Damit würde auch innerhalb der Branche der Wettbewerb<br />
zurückkehren. Ob sich <strong>die</strong> PKV aber wirklich dazu durchringt,<br />
steht auf einem anderen Blatt. Wie <strong>dem</strong> auch sei: Die<br />
Bürgerversicherung, sollte sie kommen, würde keine Lösung<br />
darstellen, sondern nur wie andere Reformen vorher eine<br />
Verschnaufpause bringen. Viele warnen auch vor der zu erwartenden<br />
Bürokratie. Die Kassen müssten zu kleinen Finanzämtern<br />
mutieren. Denn um den Korrekten Beitrag der<br />
Versicherten einzuziehen, bräuchten sie einen Überblick<br />
über <strong>die</strong> gesamte Einkommenssituation – also auch über<br />
Mieten, Zinsen etc. Ein richtiger Bürokratie-Aufwand mit<br />
nicht abzuschätzenden Verwaltungskosten. „Muss man<br />
künftig nicht nur eine Steuererklärung abgeben, sondern<br />
auch eine Sozialversicherungs-Beitragserklärung?“, fragt<br />
Roland Wend, Vorsitzender des Bundestags-Wirtschaftsausschusses.<br />
Es drängt sich immer mehr der Verdacht auf, dass<br />
<strong>die</strong> Koalition dringend Wahlkampfmunition für 2006<br />
braucht und hier fündig geworden ist. Denn bei einer jüngsten<br />
Emnid-Umfrage „Sind Sie für <strong>die</strong> Umwandlung der<br />
GKV in eine Bürgerversicherung?“ haben 64 Prozent mit<br />
„Ja“ geantwortet, nur 32 Prozent waren dagegen und vier<br />
Prozent hatten keine Meinung ...<br />
„Die Bürgerversicherung hat einen entscheidenden Vorteil:<br />
ihren Namen; der suggeriert Wärme, Geborgenheit<br />
und solidarisches Füreinander. In Wirklichkeit wird das<br />
fundamentale ökonomische Problem nicht gelöst!“<br />
(Ökonom Bert Rürup)<br />
Mit freundlicher Genehmigung aus<br />
„ZWP – Zahnarzt Wirtschaft Praxis, 6/2004<br />
und Verlag Oemus Media, Leipzig“<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
3
GUTES ERGEBNIS IN BREMEN:<br />
DENTAL INFORMA MIT 3.500 BESUCHERN<br />
Wie im Jahr 2000 mit <strong>dem</strong> Dentalhandel vereinbart, fand<br />
in <strong>die</strong>sem Jahr <strong>die</strong> dental informa nun zum 2. Mal in<br />
Bremen statt. Mit <strong>dem</strong> guten Ergebnis von 3.500 Besuchern<br />
konnten <strong>die</strong> Veranstalter, Fachausstellungen Heckmann,<br />
der Bundesverband Dentalhandel e.V. (BVD), <strong>die</strong><br />
initiierende <strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen und <strong>die</strong> in<br />
<strong>die</strong>sem Jahr gastgebende <strong>Zahnärztekammer</strong> Bremen zufrieden<br />
sein. Rund 250 Aussteller konnten ihre Produkte<br />
und Dienstleistungen einem großen und interessierten<br />
Fachpublikum präsentieren.<br />
Zahnarztpraxis im Kaufhaus?<br />
Eine besondere Veranstaltung, <strong>die</strong> neue und ungewöhnliche<br />
Ideen propagierte, war <strong>die</strong> vor Beginn der dental informa<br />
stattfindende öffentlichen Podiumsdiskussion „<strong>Patienten</strong>orientierung<br />
als Marktchance für <strong>die</strong> Dentalbranche“. Auf<br />
Initiative von Prof. Dr. Goetzke diskutierten um 12.30 Uhr<br />
Eine besondere Veranstaltung war <strong>die</strong> vor Beginn der dental informa stattfindende öffentliche<br />
Podiumsdiskussion „<strong>Patienten</strong>orientierung als Marktchance für <strong>die</strong> Dentalbranche“. Auf Initiative<br />
von Prof. Dr. Goetzke (vierter v. l.) diskutierten Vertreter von <strong>Zahnärztekammer</strong>n, Dentalhandel,<br />
Krankenkassen und Einzelhandel über ein interessantes Projekt in der Innenstadt von Bremen.<br />
4<br />
Vertreter von <strong>Zahnärztekammer</strong>n, Dentalhandel, Krankenkassen<br />
und Einzelhandel über ein originelles Projekt in der<br />
Innenstadt von Bremen. Zum Jahresende ist geplant, im<br />
Kaufhaus Karstadt eine prophylaxeorientierte Zahnarztpraxis<br />
einzurichten. Dr. Peter Zernial (Mitglied im Vorstand<br />
der KZV Bremen) sagte, es sei eine Idee, den Bürgern<br />
näher zu kommen und man habe einen großen Bedarf festgestellt.<br />
Dr. Klaus-Jürgen Preuss, Geschäftsführer der DKV-<br />
Tochtergesellschaft go Dentis betonte, dass sich Medizin<br />
und Zahnmedizin aus <strong>dem</strong> gewohnten Rahmen verabschieden<br />
und sich neue Formen bilden werden. Karstadt-<br />
Geschäftsführer Heinz-Jürgen Wagner hob hervor, dass ein<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
Kaufhaus wie Karstadt durchaus ein geeigneter Platz für ein<br />
solches Vorhaben sei. Man sehe bei Karstadt ein Kaufhaus<br />
nicht nur als Einzelhandel, sondern viel mehr als Begegnungsstätte,<br />
zu <strong>dem</strong> auch ein medizinisches Angebot gehören<br />
könne. Immerhin verzeichne Karstadt in Bremen eine<br />
durchschnittliche tägliche Kundenzahl von 30.000. In umsatzstarken<br />
Zeiten wie z. B. Weihnachten erhöhe sich <strong>die</strong>se<br />
Zahl auf bis zu 100.000 Kunden.<br />
Dr. Joachim Wömpner, Vizepräsident der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />
Niedersachsen, sagte, er halte es durchaus für klug, <strong>die</strong>se<br />
Rahmenbedingungen zu nutzen. Doch auch neue Formen<br />
brauchten eine Ordnung. Hier seien <strong>die</strong> Kammern nach wie<br />
vor der erste Ansprechpartner. Die Zahnärzteschaft könne<br />
nicht ohne wirtschaftliche Aspekte existieren. Deshalb müsse<br />
man das Dienstleistungsangebot ständig optimieren.<br />
Doch habe man immer im Auge zu behalten, dass Zahnärzte<br />
keine Gewerbetreibenden und <strong>Patienten</strong> keine Kunden<br />
seien. Zwischen Arzt und Patient herrsche ein ganz spezielles<br />
Verhältnis. Dies sei bei allen neuen Ideen und Formen zu<br />
berücksichtigen – auch bei einer Zahnarztpraxis in einem<br />
Kaufhaus, der er nicht ablehnend gegenüber stehe.<br />
Paradigmenwechsel<br />
in der Zahnheilkunde<br />
Dr. Brita Petersen, Präsidentin der <strong>Zahnärztekammer</strong> Bremen,<br />
wandte sich zur Eröffnung der dental informa an <strong>die</strong><br />
Besucher und sagte, <strong>die</strong> Umgebung des<br />
Kongresszentrums sei zwar noch eine große<br />
Baustelle, aber schließlich sei Bauen eine<br />
Investition in <strong>die</strong> Zukunft. Eine Großbaustelle<br />
sei aber leider auch immer noch das<br />
deutsche Gesundheitswesen. Man erwarte<br />
von den Politikern verlässliche Rahmenbedingungen<br />
und Planungssicherheit, da<br />
man den <strong>Patienten</strong> auch in Zukunft <strong>die</strong><br />
Fortschritte der Zahnheilkunde zugute<br />
kommen lassen wolle. Dazu gehörten<br />
neben Fortbildung auch finanzielle Investitionen<br />
in Neuanschaffungen. In der Zahnmedizin<br />
habe ein Paradigmenwechsel stattgefunden.<br />
Das Bild der Zahnheilkunde, in<br />
<strong>dem</strong> der Zahnarzt vorrangig eine technisch<br />
bestimmte, metrische und messbare Heilkunde<br />
ausübe, stimme schon lange nicht<br />
mehr mit den Erfahrungen der täglichen<br />
Berufsausübung überein. Zeitgemäße<br />
Zahnheilkunde gehe von der Tatsache aus,<br />
Dr. Brita Petersen, Präsidentin<br />
der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />
Bremen, sagte zur Eröffnung<br />
der dental informa,<br />
man erwarte von den<br />
Politikern verlässliche<br />
Rahmenbedingungen und<br />
Planungssicherheit, da<br />
man den <strong>Patienten</strong> auch<br />
in Zukunft <strong>die</strong> Fortschritte<br />
der Zahnheilkunde zugute<br />
kommen lassen wolle.
dass Zahnheilkunde ein Teil der Medizin ist und dass zahnärztliche<br />
Qualitätsförderung als Ganzes anzusehen ist. Die<br />
<strong>Patienten</strong> wählten <strong>die</strong> Versorgungsform, <strong>die</strong> ihren Vorstellungen<br />
am nächsten kommt. Heute gehörten kosmetische<br />
Zahnbehandlungen zum Standard jeder Zahnarztpraxis, betonte<br />
<strong>die</strong> Präsidentin der <strong>Zahnärztekammer</strong> Bremen. Die<br />
dental informa sei eine Chance, sich über den neuesten<br />
Stand der Dentaltechnik zu informieren und das Wissen um<br />
zahnärztliche Möglichkeiten und Angebote zu aktualisieren.<br />
Dr. Dr. Henning Borchers,<br />
Präsident der ZKN, mahnte<br />
in seiner Begrüßungsrede,<br />
dass seit Jahren vorliegende<br />
konstruktive Vorschläge<br />
für Reformen im Gesundheitswesen<br />
immer nur in<br />
kurzfristige Reparaturgesetze<br />
eingeflossen seien.<br />
Statt Reformen immer nur<br />
kurzfristige Reparaturgesetze<br />
Dr. Dr. Henning Borchers, Präsident der<br />
<strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen, wies in<br />
seinem Statement zur Eröffnung der dental<br />
informa darauf hin, dass man in <strong>die</strong>sem<br />
Jahr ein kleines Jubiläum begehe, denn <strong>die</strong><br />
dental informa werde nun zum 20. Mal in<br />
ununterbrochener Reihenfolge durchgeführt<br />
und er freue sich, dass man dazu zum<br />
2. Mal in Bremen sein könne. Der Präsident<br />
betonte, <strong>die</strong> dental informa gelte als größte<br />
Messe ihrer Art in Norddeutschland.<br />
Aufgrund ihrer Überschaubarkeit und ihres<br />
angenehmen Ambientes habe sie neben ihrer<br />
größeren Schwester, der IDS in Köln,<br />
immer ihr Publikum gefunden.<br />
Dr. Dr. Henning Borchers begann seine<br />
Ausführungen damit, dass es ihn bedrücke,<br />
dass seit Jahren vorliegende<br />
konstruktive Vorschläge für Reformen<br />
im Gesundheitswesen immer nur in<br />
kurzfristige Reparaturgesetze eingeflossen<br />
seien. Es werde der Eindruck erweckt,<br />
als sei das gesamte Dilemma erst<br />
in den letzten Monaten zu Tage getreten.<br />
Die Bezahlbarkeit medizinischer<br />
Versorgungen sei primär kein Einnahmeproblem,<br />
das man nicht durch<br />
antiquierte Budgetierung, Schaffung<br />
Die dental informa<br />
fand in <strong>die</strong>sem Jahr zum<br />
2. Mal in Bremen statt.<br />
von Volksversicherungen, Steuerung der Ausgabe- oder<br />
Überwachungsmechanismen und weitere Bürokratisierung<br />
lösen könne. Das Fiasko liege in der Diskrepanz, <strong>die</strong> in der<br />
veränderten Altersstruktur, der Bezahlbarkeit medizinischen<br />
Fortschritts, <strong>dem</strong> Anspruchsdenken und der Entmündigung<br />
des Bürgers durch den Staat begründet sei. Die Bürger hätten<br />
längst erkannt, dass sie selbst Opfer und Eigenbeteiligungen<br />
erbringen müssten, führte der Präsident der ZKN<br />
aus. Nun werde zu<strong>dem</strong> eine Einschränkung der Selbstverwaltung<br />
der KZVen durch Einsetzung hauptamtlicher Vorstände<br />
umgesetzt. Nur <strong>die</strong> ungerechte Verteilung der budgetierten<br />
Mittel bleibe den Zahnärzten und Ärzten weiterhin<br />
allein überlassen. Auch bei der Diskussion um <strong>die</strong><br />
Pflichtfortbildung empöre ihn <strong>die</strong> Ignoranz, mit der über<br />
<strong>die</strong> bereits in der Vergangenheit umgesetzten, ernsthaften<br />
und verantwortungsvollen Bemühungen der Kolleginnen<br />
und Kollegen hinweg gegangen werde.<br />
Leidtragender ist der Patient<br />
Einem gesetzlichen Auftrag aus <strong>dem</strong> Jahre 2000 folgend,<br />
sei zwischen der KZBV und den Krankenkassenverbänden<br />
eine BEMA-Umrechnung vorgenommen worden. Auch<br />
wenn <strong>die</strong>se mit den legitimierten zahnärztlichen Vertretern<br />
ausgehandelt wurde, ver<strong>die</strong>ne sie den Begriff einer<br />
Umstrukturierung nicht. Die ganze Dramatik zeige sich am<br />
Beispiel der Kieferorthopäden, <strong>die</strong> ihre Kassenzulassung<br />
zurückgaben. Der Präsident betonte, <strong>die</strong>s könne man ihnen<br />
im Rahmen ihrer freien Berufsausübung nicht verdenken.<br />
Der KZVN wurde in <strong>die</strong>sem Zusammenhang<br />
in den Bereichen <strong>die</strong>ser Kieferorthopäden<br />
der Sicherstellungsauftrag entzogen. Dies<br />
habe <strong>die</strong> Folge, dass damit das Feld für<br />
Einzelverträge zwischen Krankenkassen<br />
und einzelnen Praxen eröffnet werde,<br />
warnte Dr. Dr. Henning Borchers. Man<br />
gestehe unverhohlen ein, dass man damit<br />
ein neues Experimentierfeld ganz nach<br />
<strong>dem</strong> Motto eröffne „Wir wollen ausprobieren,<br />
wer der zweite<br />
Sieger bleiben wird“.<br />
Er wage <strong>die</strong><br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
5
6<br />
Prognose, dass der Leidtragende allein der Patient sein werde.<br />
Dabei hätte hier eine große Chance bestanden, wenn<br />
der Gesetzgeber eine sektorale Kostenerstattung zulassen<br />
würde. Die Kostenerstattung sei <strong>die</strong> einzige Tür, um im<br />
System <strong>die</strong> Räume zu eröffnen, mit denen das marode<br />
Gesundheitssystem in Deutschland überwunden werden<br />
kann. Sehe man Europa, müsse man feststellen, dass in<br />
Deutschland eine handfeste Inländerdiskriminierung bestehe,<br />
denn während man im europäischen Ausland jede<br />
zahnärztliche Leistung im Rahmen einer Kostenerstattung<br />
in Anspruch nehmen könne, verwehre <strong>die</strong> deutsche Regierung<br />
ihren eigenen Bürgern im Inland eine solche Option.<br />
Trotz <strong>die</strong>ser mahnenden Gedanken wolle er allen Besuchern<br />
und Beteiligten der dental informa angenehme und erfolgreiche<br />
Messetage und viele fachliche und konstruktive<br />
Gespräche wünschen. Dann übergab er das Wort an Lutz<br />
Müller, Vizepräsident des Bundesverbandes Dentalhandel,<br />
der <strong>die</strong> dental informa 2004 offiziell eröffnete.<br />
Der Aufforderung des Päsidenten der ZKN zu fachlich sachlichen<br />
Gesprächen kamen Aussteller und Besucher dann auf<br />
der am Abend folgenden Veranstaltung rege nach. Denn <strong>die</strong><br />
zum 2. Mal ab 19 Uhr stattfindende „Afterwork-Party“ entwickelt<br />
sich zu einer regelmäßigen Einrichtung des ersten<br />
ABSCHLUSSPRÜFUNG IN HAMELN-PYRMONT<br />
23 frischgebackene Zahnmedizinische Fachangestellte erhielten<br />
am 01. Juli in Hameln ihre Abschlusszeugnisse. Sie hatten<br />
sich erfolgreich durch <strong>die</strong> Prüfung gekämpft, <strong>die</strong> nach<br />
der neuen Prüfungsordnung abgehalten wurde und so manche<br />
Schwierigkeit aufwies. Gerade der schriftliche Teil, mit<br />
zentral erstellten Aufgaben, verlangte das ganze Wissen und<br />
einige erreichten leider dabei nicht <strong>die</strong> geforderte Leistung.<br />
Umso mehr waren <strong>die</strong> erfolgreichen Absolventinnen froh,<br />
als sie vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Hameln-<br />
Pyrmont, Dr. Claus Klingeberg, ihr Zeugnis ausgehändigt<br />
bekamen.<br />
Besonders ausgezeichnet wurden dabei Nadine Fleger und<br />
Irina Weber für herausragende Leistungen.<br />
Die Prüflinge leisteten wie schon in den Jahren zuvor den<br />
Prüfungsteil „Praktische Übungen“ in der Zahnarztpraxis Dr.<br />
Klingeberg/Dr. Spiegel in Aerzen ab. Sie wurden mit praktischen<br />
Aufgaben aus <strong>dem</strong> Praxisalltag konfrontiert und<br />
mussten zeigen, dass sie das in Schule und Praxis erlernte<br />
Wissen anwenden können.<br />
Die Prüfungsausschussmitglieder Dr.<br />
Claus Klingeberg, Dr. Volker Spiegel,<br />
Christine Wallny, Estelle Pook und<br />
Natalie Hallemann hatten hierfür in<br />
der Gemeinschaftspraxis entsprechende<br />
Aufgaben vorbereitet und<br />
<strong>die</strong> Prüfungen gemäß der geänderten<br />
Prüfungsordnung abgenommen.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
Interessierte Besucher informieren sich auf der dental informa<br />
über <strong>die</strong> Angebote des Dentalmarktes.<br />
Messetages. Sie wurde von allen Besucherinnen und Besuchern<br />
wieder einmal als willkommener Anlass genommen,<br />
um Meinungen und Gedanken auszutauschen. Hier konnte<br />
so manches vertiefende Informationsgespräch in entspannterer<br />
Atmosphäre geführt werden, als an den sehr gut<br />
besuchten Ständen. ti<br />
AM 01. JULI 2004<br />
Neben selbstständigem,vorausschauen<strong>dem</strong><br />
Handeln und das Verständnis für komplexe Behandlungsabläufe<br />
waren verstärkt <strong>die</strong> Praxisorganisation, der<br />
einfühlsame Umgang mit <strong>dem</strong> <strong>Patienten</strong> sowie besonders<br />
<strong>die</strong> Praxishygiene und <strong>die</strong> Infektionsabwehr gefordert.<br />
Im Rahmen einer kleiner Feierstunde wurden im Anschluss<br />
an ein gemeinsames Mittagessen, zu <strong>dem</strong> <strong>die</strong> <strong>Zahnärztekammer</strong><br />
eingeladen hatte, <strong>die</strong> Prüfungszeugnisse übergeben<br />
und <strong>die</strong> Besten geehrt. Dabei stellte Dr. Klingeberg<br />
noch einmal <strong>die</strong> Leistungen der Einzelnen heraus, bedankte<br />
sich bei den Ausbildern und den Prüfungsausschussmitgliedern<br />
für ihr Engagement. Er endete mit einem Zitat von<br />
Ingvar Kamprad, <strong>dem</strong> Vater von IKEA, dessen Devise lautet:<br />
„Das Glück ist nicht, das Ziel zu erreichen, sondern auf <strong>dem</strong><br />
Weg dorthin zu sein.“<br />
Dr. Klaus Klingeberg, Aerzen
AN DIE WAND GEFAHREN<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
für manchen ist es ein Blick zurück im<br />
Zorn: Die KZBV-Vertreterversammlung in<br />
Neuss war für den Großteil der Delegierten<br />
eine verpasste Chance, für wenige ein<br />
Dr. Jürgen Fedderwitz<br />
„außer Spesen nichts gewesen“. Wer <strong>die</strong><br />
außerordentliche VV am 19. Juni miterlebt<br />
hat, <strong>dem</strong> stellen sich andere Fragen als <strong>die</strong><br />
von Kosten versus Nutzen. Der KZBV-Vorstand ist mit seinen<br />
- von der Mehrheit der Delegierten übrigens klar befürworteten<br />
- Anträgen für <strong>die</strong> künftige Satzungs- und<br />
Wahlordnung an der erforderlichen Zweidrittelmehrheit<br />
gescheitert. Zwar fehlten nur zwei Stimmen. Aber das ist<br />
formelle Demokratie - und <strong>die</strong> erfordert unsere parlamentarische<br />
Toleranz. Trotz<strong>dem</strong>: Das „cui bono“ künftiger GMG-<br />
KZVen in niedersächsisch-bayerischer Art schwarz-weiß<br />
malend mit schlichter Verweigerungshaltung zu beantworten,<br />
war nicht nur simpel, sondern schädlich. Die mit Sperr-<br />
Minorität gegen eine Zweidrittelmehrheit ausstaffierten<br />
Hardliner der FVDZ-Fraktion haben in Neuss <strong>die</strong> Möglichkeit<br />
ignoriert, <strong>die</strong> künftigen Spielregeln der KZBV soweit<br />
wie möglich im Sinne der niedergelassenen Zahnärzte zu<br />
beeinflussen.<br />
Eigentlich waren <strong>die</strong> Delegierten angetreten, Selbstverwaltung<br />
so zu praktizieren, wie wir sie alle als Auftrag erfahren<br />
haben: Von Zahnärzten für Zahnärzte, <strong>dem</strong> Ziel verpflichtet,<br />
das Feld nicht leichtfertig <strong>dem</strong> Gesetz-Gegner zu überlassen.<br />
In Neuss sollte das vom Gesetzgeber geforderte<br />
Mindestmaß zur Vorbereitung der - von uns allen so nicht<br />
gewünschten - künftig hauptamtlich strukturierten KZBV<br />
verabschiedet werden. Vorstand und Satzungsausschuss<br />
hatten nach ausführlicher Abwägung und Absprache mit<br />
der Vorsitzendenrunde der KZVen <strong>die</strong> notwendigen Änderungen<br />
in Anträgen verarbeitet und der Vertreterversammlung<br />
zur Entscheidung präsentiert. Ein Sachverhalt, den<br />
viele auf Länderebene bereits hinter sich haben, darunter<br />
auch <strong>die</strong> KZV Niedersachsens. Deren Vertreter - und <strong>die</strong> der<br />
KZV Bayerns - waren es im Wesentlichen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> von der<br />
Mehrheit gewollte Satzungsänderung boykottiert haben.<br />
Die Vorsitzenden der 20 übrigen KZVen haben in einer Resolution<br />
<strong>die</strong>se Handlungsweise missbilligt und bedauert,<br />
dass der vorgelegte Satzungsentwurf durchfiel. Eine Woche<br />
vor Neuss waren alle zusammengekommen, um über <strong>die</strong><br />
Problematik zu diskutieren. Nur <strong>die</strong> Vertreter Bayerns und<br />
Niedersachsens fehlten. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.<br />
Aber zu einem späteren Aha-Erlebnis reichte es. Und das<br />
wäre noch größer gewesen, wenn sie auch auf der VV in<br />
Neuss gefehlt hätten.<br />
Sicher ist es für uns Standespolitiker notwendig, angesichts<br />
der von uns allen obstruierten Angriffe auf <strong>die</strong> zahnärztliche<br />
Selbstverwaltung konsequent und für <strong>die</strong> Kollegenschaft<br />
vorbildlich zu handeln. Aber welcher Weg da der<br />
richtige ist, darüber scheiden sich <strong>die</strong> Geister. Einzelne Delegierte<br />
hatten sich - und das ist anerkennenswert - vorab<br />
entschieden und waren für <strong>die</strong> Beschlussfassung zur Vorbereitung<br />
der GMG-geprägten KZBV gar nicht angetreten.<br />
Wer allerdings in Neuss erschien, der wusste eindeutig, was<br />
ihn erwartete. Und <strong>die</strong> Mehrheit wollte eine deutliche Entscheidungsgrundlage.<br />
Dort mit <strong>dem</strong> Wissen um <strong>die</strong> Sperrminorität<br />
zu erscheinen, um denjenigen, <strong>die</strong> weitermachen<br />
wollen, <strong>die</strong> Zukunft durch Hinterlassen verbrannter Erde zu<br />
erschweren, hat nichts mit Freiheit, wohl aber vieles mit<br />
Revanchismus zu tun.<br />
Gerade <strong>die</strong> Niedersachsen müssen sich fragen lassen, wer,<br />
beziehungsweise was sie (an-)geleitet hat, <strong>die</strong> „Satzungskarre“<br />
an <strong>die</strong> Wand zu fahren. Auf Bundesebene provozieren<br />
sie <strong>die</strong> Aufsichtsanordnung, in Hannover kommen sie<br />
ihr zuvor, in<strong>dem</strong> sie freiwillig unter Protestgeheule eine<br />
Satzung mit notwendiger Mehrheit durchbringen. In Hannover<br />
erklären sie - alles gestandene Freiverbändler -, <strong>dem</strong>onstrativ<br />
in <strong>die</strong> dortige Vertreterversammlung einziehen<br />
zu wollen, in Neuss mutieren sie zu politischen Autisten.<br />
Das verstehe, wer will.<br />
Und auch <strong>die</strong> Bayern verstehen sich sicher selbst am besten.<br />
Daheim zerstritten und zersplittet, zeigten sie in Neuss<br />
stramme Einigkeit. Daheim im Zwiespalt zwischen erneutem<br />
Staatskommissar und begriffener Eigenverantwortung,<br />
setzten sie in Neuss leichtfertig eine Stimmgewichtung<br />
aufs Spiel, <strong>die</strong> ihre zahlenmäßige Größe berücksichtigte.<br />
<strong>Wenn</strong> <strong>die</strong> politische Kraftmeierei zum Hakeln in <strong>die</strong> Finger<br />
rutscht, bleibt anderes halt auf der Strecke. Auch hier gilt:<br />
Das verstehe, wer will.<br />
Seien wir doch ehrlich. Selbst wenn man der Überzeugung<br />
ist, dass <strong>die</strong> künftigen KZVen keine Zukunft haben, so gilt<br />
doch: Kapitäne springen nicht zuerst in <strong>die</strong> wenigen Rettungsboote,<br />
sie verlassen gefälligst als letzt das Schiff.<br />
Mangels realistischer Alternativen für <strong>die</strong> Vielzahl der Kollegen<br />
scheint es fast naiv, auf hoher See zum Sprung ins<br />
kalte Wasser aufzufordern. Und schon gar nicht kann es<br />
angehen, nach vollmundig erklärten Ausstiegsaufforderungen<br />
das Schiff selbst zu versenken, damit einem <strong>die</strong> Nachkommen<br />
dann bestätigen, dass man im Recht war.<br />
Mit kollegialen Grüßen<br />
Dr. Jürgen Fedderwitz<br />
Amtierender Vorsitzender der KZBV<br />
Mit freundlicher Genehmigung aus „ZM, Nr. 14, 16.07.2004“<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
7
I<br />
N<br />
F<br />
GUNGSWERK• ALTERSVERSO O RGUNGSWERK•<br />
ALTERSVERSORGUNGSWERK• ALTERSVERSORGUNGSWE<br />
8<br />
INFORMATIONSVERANSTALTUNG<br />
FÜR KAMMERVERSAMMLUNGS-MITGLIEDER<br />
Am 23. Juni hatte der Präsident der ZKN, Dr. Dr. Henning<br />
Borchers, <strong>die</strong> gewählten Mitglieder der Kammerversammlung<br />
nach Hannover eingeladen.<br />
Den Hintergrund bildete <strong>die</strong> Vorstellung möglicher Satzungsänderungen<br />
der Alterssicherungsordnung (ASO). Sinn<br />
<strong>die</strong>ser Veranstaltung sollte es sein, zunächst Denkansätze<br />
zu möglichen Satzungsänderungen vorzustellen.<br />
(v.l.n.r.) Edgar Bierberg, Geschäftsführer des AVW, Klaus Mund, Finanzsachverständiger<br />
des AVW, Dr. Dr. Henning Borchers, Präsident der ZKN,<br />
auf dessen Initiative <strong>die</strong> Veranstaltung erfolgte.<br />
In ihren fachspezifischen Ausführungen gingen <strong>die</strong> Sachverständigen<br />
des AVW auf mögliche Änderungen einzelner<br />
Paragraphen der ASO - bis hin zur Systemänderung in Richtung<br />
eines Plandeckungsverfahrens - ein, wobei auch in<br />
einem solchen System <strong>die</strong> Kapitaldeckung erhalten bliebe.<br />
Im Auftrag des Leitendes Ausschusses (LA) des AVW waren<br />
im Vorfeld entsprechende Alternativen und Modellrechnungen<br />
erarbeitet worden. Darin wurden <strong>die</strong> Auswirkungen<br />
mehr oder minder weitreichender Satzungsänderungen<br />
vorgestellt. Ob der vom Versicherungsmathematiker Dipl.-<br />
Math. Johannes Nattermann für den Jahreswechsel vorgeschlagene<br />
Systemwechsel angesichts der notwendigen<br />
Abstimmungsergebnisse in der KV zu realisieren wäre, läßt<br />
sich derzeit nicht abschätzen.<br />
Satzungsänderungen und/oder Systemwechsel<br />
Michael Jung, Hauptgeschäftsführer der „Arbeitsgemeinschaft<br />
berufsständischer Versorgungswerke" (ABV), der<br />
auch das Altersversorgungswerk angehört, war der Einladung<br />
des Präsidenten ebenfalls gefolgt. Er sprach sich für<br />
<strong>die</strong> von ihm präferierte weitreichende Systemänderung in<br />
Anlehnung an das Gros der übrigen Versorgungswerke aus.<br />
Wie wir berichtet hatten, ist Michael Jung vom FVDZ um<br />
<strong>die</strong> Erstellung einer neuen Satzung gebeten worden, <strong>die</strong><br />
sich im Ergebnis als deutlich weitreichender darstellt als <strong>die</strong><br />
Vorstellungen der AVW-Sachverständigen.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
Als Stichwort mag beispielsweise der Begriff „Unisextarif"<br />
<strong>die</strong>nen, hinter <strong>dem</strong> <strong>die</strong> versicherungsmathematische Gleichbehandlung<br />
der Geschlechter steht - anders als in unserem<br />
bisherigen System, bei <strong>dem</strong> auch der Ehestand bei den versicherungsmathematischen<br />
Berechnungen berücksichtigt<br />
wird.<br />
In der anschließenden Diskussion brachte es Dr. Albers auf<br />
den Punkt, in<strong>dem</strong> er <strong>die</strong> Frage in den Raum stellte, ob es<br />
bei einem Ausbleiben der Satzungsänderungen mit der jetzigen<br />
Satzung „noch eine Weile weitergehen" könnte. Und<br />
sicherlich fand er sich bei der Veranstaltung nicht alleine<br />
mit den Überlegungen, <strong>die</strong> hinter <strong>die</strong>ser Frage stehen.<br />
Johannes Nattermann stellte bei <strong>die</strong>ser Gelegenheit klar, daß<br />
unser Versorgungswerk immer noch sehr gut sei, obwohl es<br />
in der Vergangenheit schlecht dargestellt worden sei.<br />
(v.l.n.r.) Johannes Nattermann, Vers.-Math. Sachverständiger des AVW,<br />
Frank Wahner, Justitiar des AVW, Michael Jung, Hauptgeschäftsführer<br />
der „Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke“ (ABV).<br />
Auf Notwendigkeiten für einzelne Satzungsänderungen<br />
ging auch der Justitiar des AVW, Frank Wahner, in seinem<br />
Beitrag ein. Unabhängig davon, ob man einen Wechsel zum<br />
Plandeckungsverfahren vollziehen werde, gebe es bundesgesetzliche<br />
und europarechtliche Vorschriften, <strong>die</strong> uns<br />
zwingen, zum 01. Januar des kommenden Jahres unsere<br />
Satzung zu ändern. So werde <strong>die</strong> Rentenabfindung/Kapitalabfindung<br />
nach gegenwärtigem Stand möglicherweise<br />
komplett zu streichen sein, und für <strong>die</strong> Beitragserstattung<br />
müsse ebenfalls eine Änderung erreicht werden.<br />
Andernfalls würde unser Versorgungswerk nicht <strong>die</strong> Voraussetzungen<br />
nach <strong>dem</strong> Alterseinkünftegesetz erfüllen und<br />
damit <strong>die</strong> steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für <strong>die</strong> monatlichen<br />
Versorgungsbeiträge an das AVW, <strong>die</strong> das Alterseinkünftegesetz<br />
bietet, nicht mehr gegeben sein.
RK• ALTERSVERSORGUNGSWERK• ALTERSVERSORGUNGSWERK• ALTERSVERSORGUNGSWERK• ALTERS<br />
Wahner betonte, daß er seine Aufgabe als Justitiar auch<br />
darin sehe, <strong>die</strong> KV-Mitglieder auf <strong>die</strong> Probleme und Gefahren<br />
hinzuweisen. Schlimmstenfalls hielt er es für möglich,<br />
daß sich KV-Mitglieder Schadenersatzansprüchen ausgesetzt<br />
sehen könnten, wenn <strong>die</strong> Satzung den gesetzlichen<br />
Vorgaben nicht entspricht und den beitragzahlenden Mitgliedern<br />
<strong>die</strong> steuerlichen Vorteile verloren gingen.<br />
Er stellte einmal mehr fest, daß nur auf <strong>die</strong> erworbenen<br />
Rentenanwartschaften für <strong>die</strong> Grundleistung, jedoch nicht<br />
auf <strong>die</strong> Höhe des Rentenanpassungsbetrages ein Rechtsanspruch<br />
bestehe. Auch <strong>die</strong> zwischenzeitlich ergangenen Verwaltungsgerichtsurteile<br />
würden <strong>die</strong>se Auffassung untermauern<br />
(s. dazu den folgenden Bericht).<br />
Mehr als ein grober Entwurf und ein<br />
Angebot von Möglichkeiten konnte und<br />
sollte <strong>die</strong>se Veranstaltung für Kammerversammlungs-Mitglieder<br />
nicht sein.<br />
Eines wurde deutlich: Weitere Diskussionen<br />
als Grundlage einer Meinungsbildung<br />
im Vorfeld der Kammerversammlung sind<br />
bei der außerordentlich komplexen Materie<br />
zur Abwägung der Vor- und Nachteile<br />
Michael Jung, Hauptge- eines Systemwechsels unumgänglich.<br />
schäftsführer der „Arbeits- Schließlich muß auch <strong>die</strong> Bereitschaft der<br />
gemeinschaftberufsstän- Kollegenschaft eruiert werden, in ein neudischer<br />
Versorgungswerke“<br />
es System einzutreten, zumal es auch gute<br />
(ABV)<br />
Gründe gibt, unser altes System beizubehalten.<br />
Allerdings sind Änderungen<br />
notwendig, wenn <strong>die</strong> Schwächen des alten Systems im Bereich<br />
der Rentenanpassung beseitigt werden sollen. Diese<br />
Schwächen in der Satzung waren zutage getreten, als aufgrund<br />
von Renditeeinbrüchen auf den Kapitalmärkten in<br />
den Jahren 2000 bis 2002 und der <strong>dem</strong> AVW aufgegebenen<br />
Stichtagsregelung bei der Bewertung der Aktienanlagen<br />
zum 31. Dezember Abschreibungen - wie bei allen in Aktien<br />
investierten Anlegern - erforderlich wurden.<br />
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Arbeitskreis einberufen<br />
Seinem Dank für <strong>die</strong> lebhafte Debatte schloß Borchers <strong>die</strong><br />
Feststellung an, daß man sich gruppenübergreifend bewußt<br />
sei, in der Verantwortung zu stehen, und daß man eine Lösung<br />
herbeiführen müsse. Er gehe davon aus, daß beide<br />
Gruppen konstruktiv daran arbeiten wollen, so daß man zu<br />
gegebener Zeit mit einer 3/4-Mehrheit eine Lösung beschließen<br />
könne. Das würde allerdings erst dann Sinn machen,<br />
wenn ein Arbeitsgremium nicht nur im luftleeren<br />
Raum gearbeitet, sondern seine Arbeitsergebnisse mit Rückendeckung<br />
der beiden Gruppen auf den Punkt gebracht<br />
habe. Solange das nicht der Fall sei, werde er <strong>die</strong>sen Punkt,<br />
abgesehen von den notwendigen Satzungsänderungen,<br />
nicht auf <strong>die</strong> Tagesordnung bei einer Kammerversammlung<br />
setzen. Es habe keinen Zweck, erst während der Kammerversammlung,<br />
wo <strong>die</strong> Behandlung <strong>die</strong>ser Satzungsfragen<br />
viel zu komplex sei, konträr auszudiskutieren.<br />
Das wohl wichtigste Ergebnis <strong>die</strong>ser Veranstaltung liegt in<br />
der Benennung von Mitgliedern beider Gruppierungen der<br />
KV, <strong>die</strong> sich am 20./21. August erstmals im „Arbeitskreis<br />
Satzungsänderungen" zusammenfinden werden.<br />
Die Teilnehmer werden für ihre Vorbereitung sowohl den<br />
Satzungsentwurf von Michael Jung (ABV) als auch den Entwurf<br />
des AVW erhalten.<br />
Interessiert verfolgen <strong>die</strong> Teilnehmer der Veranstaltung <strong>die</strong> Vorstellung<br />
möglicher Satzungsänderungen der Alterssicherungsordnung (ASO).<br />
Bliebe abschließend noch <strong>die</strong> Feststellung, daß sich <strong>die</strong><br />
Veranstaltung durch das Fehlen jeglicher Polemik auszeichnete,<br />
was in Niedersachsen nicht selbstverständlich<br />
ist. Der anwesende Sachverstand ließ dafür offenbar<br />
keinen Raum.<br />
loe<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
9
I<br />
N<br />
F<br />
GUNGSWERK• ALTERSVERSO O RGUNGSWERK•<br />
ALTERSVERSORGUNGSWERK• ALTERSVERSORGUNGSWE<br />
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BEZIRKSSTELLENVERSAMMLUNG DER ZKN IN AURICH<br />
- ALTERSVERSORGUNGSWERK VOR ORT<br />
Gerne waren <strong>die</strong> Mitglieder des Leitenden Ausschusses, <strong>die</strong><br />
Sachverständigen und der Geschäftsführer des Altersversorgungswerkes<br />
der Einladung des Bezirksstellenvorsitzenden<br />
der Bezirksstelle Ostfriesland, Peter Frank, gefolgt. Im Mittelpunkt<br />
der Veranstaltung am 30.06.04 in Aurich standen<br />
Informationen des AVW. Kolleginnen und Kollegen hatten<br />
hier Gelegenheit, ihre Fragen direkt von den Sachverständigen<br />
beantworten zu lassen. Zunächst gab der Vorsitzende<br />
des Leitenden Ausschusses, Dr. Volker von Petersdorff, einen<br />
Überblick zur Systematik unseres Werkes. Verschiedene Themen<br />
wurden angesprochen, so z. B. <strong>die</strong> Besonderheit der<br />
„Rentenanpassung“ in Niedersachsen, für <strong>die</strong> keine eigenen<br />
Beiträge entrichtet werden, <strong>die</strong> sich vielmehr aus den Überschüssen<br />
jenseits der 4%igen Renditen generiert. Er beschrieb<br />
das besondere Risiko der Berufsunfähigkeitsrente<br />
mit <strong>dem</strong> Hinweis, daß weniger Kapital hinterlegt werden<br />
müsse, wenn man endlich zu der in allen anderen Bundesländern<br />
üblichen Regelung finden würde.<br />
Seit der Klausurtagung im Januar arbeiteten <strong>die</strong> Sachverständigen<br />
an möglichen Satzungsänderungen, um eine<br />
Anpassung leisten zu können, <strong>die</strong> nachhaltig - mit Kapital<br />
hinterlegt - und daher dauerhaft finanzierbar sei.<br />
Der Präsident der ZKN, Dr. Dr. Henning Borchers, argumentierte,<br />
daß man überlegen müsse, daß das bestehende System<br />
unter Umständen auch tolerabel sei. Was 40 Jahre gehalten<br />
habe, müsse nicht unbedingt über Bord geworfen<br />
werden.<br />
Dr. Kögel (FVDZ) ließ <strong>die</strong> Gelegenheit nicht aus, <strong>die</strong> Vergangenheit<br />
aus Sicht des FVDZ zu bewältigen. „Bei aller Wertschätzung<br />
und Hochachtung der sehr geehrten Kollegen<br />
vom Leitenden Ausschuß“ listete er den bekannten Katalog<br />
der FVDZ-Vorwürfe pflichtschuldig auf und verfing sich<br />
dabei in den eigenen Maschen.<br />
Dem aufsichtführenden Ministerium unterstellte er unverblümt,<br />
„etwas durchgewunken“ zu haben und damit seiner<br />
Verpflichtung nicht nachgekommen zu sein. In <strong>die</strong>selbe<br />
Kerbe hieb abermals auch Dr. Schirbort, für den Ministeriums-Schelte<br />
das tägliche Brot zu sein scheint, in<strong>dem</strong> er der<br />
Aufsicht nebulös und pauschal unterstellte, ihren Aufgaben<br />
nicht nachgekommen zu sein. Sicherlich keine filigrane<br />
Lösung im Umgang mit Ministerien, in denen bekannterweise<br />
auch Menschen arbeiten.<br />
In völliger Unkenntnis der Realitäten wiederholte Dr. Kögel<br />
<strong>die</strong> Behauptung, daß ein benachbartes Altersversorgungswerk<br />
im Jahr 2002 mit einem Plus von 4,7 % abgeschlossen<br />
habe, während das AVW minus 1,55 % erwirtschaftet habe.<br />
Die Realität ist indes eine andere: Das AVW hat mit 1,56 %<br />
Nettorendite (unter Berücksichtigung der Abschreibungen<br />
für 2002) im Minus abgeschlossen, während aufgrund des<br />
Absturzes an den Kapitalmärkten das von Dr. Kögel erwähnte<br />
Versorgungswerk mit einer Netto-Redite von rund<br />
5 % im Minus abgeschlossen hat! Im weiteren Vorbringen<br />
fühlte sich Dr. Kögel an das Sprichwort erinnert „wer ein-<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
mal lügt, <strong>dem</strong> glaubt man nicht“ - <strong>dem</strong> ist nichts hinzuzufügen!<br />
Im Zusammenhang mit der Bildung einer Klagegemeinschaft<br />
gegen das AVW wiederholte Dr. Kögel <strong>die</strong> Fehlinterpretation<br />
des Urteils in Sachen Dr. Schirbort gegen das AVW. Er ist der<br />
Ansicht, daß auch aktive Mitglieder einen Rechtsanspruch<br />
auf <strong>die</strong> Höhe der im Bescheid ausgewiesenen Rentenanpassung<br />
hätten. Lesen Sie bitte in <strong>die</strong>sem Zusammenhang <strong>die</strong><br />
Zusammenfassungen der beiden Urteile hinsichtlich eines<br />
aktiven Mitgliedes (Verwaltungsgericht Oldenburg) und<br />
eines Rentenempfängers (Verwaltungsgericht Braunschweig).<br />
Die Diktion beider Urteile läßt keinen Zweifel zu.<br />
Dr. Schirbort äußerte Zweifel an der Solitität der vom AVW<br />
betriebenen Fonds. Namen wie beispielsweise „Zaco-Fonds“<br />
waren <strong>dem</strong> Auditorium unbekannt. Seit 1974 besteht z. B.<br />
der Zaco-Fonds, so konnte der Finanzsachverständige, Herr<br />
Mund, berichten - ein Sondervermögen, das nur auf den<br />
Namen des Kapitaleigners ZKN-AVW ausgestellt und das bei<br />
der Commerzinvest, einer Tochtergesellschaft der Commerzbank,<br />
angelegt sei. „Südinvest“ sei ein Fonds, der bei der<br />
Activest, einer Tochtergesellschaft der Hypo-Vereinsbank,<br />
angesiedelt sei, und der ssgi-Fonds werde von einer Tochtergesellschaft<br />
der weltweit agierenden amerikanischen<br />
Kapitalsammelstelle State Street Global Advisors gemanaged<br />
- <strong>die</strong> gleichzeitig <strong>die</strong> Depotbank der Deutschen Bank<br />
sei. Auf das Rating bezogen seien sämtliche Adressen „erste<br />
Adressen“, so der Banker. Damit sei klar, daß es sich nicht<br />
um exotische Fonds handele, in denen das AVW investiert<br />
sei. Mund verwahrte sich in <strong>die</strong>sem Zusammenhang gegen<br />
<strong>die</strong> Äußerungen, im Jahr 2002 seien spekulative Geschäfte<br />
getätigt worden. Dr. Schirbort echauffierte sich hingegen<br />
bei der Hinterfragung einzelner Papiere, um bei der Gelegenheit<br />
seinen bekannten Klagen-Katalog gegen das AVW<br />
vorzubringen.<br />
Für den Versicherungsmathematiker war dessen Vertreter,<br />
Dipl.-Math. Lutz, anwesend, der abschließend <strong>die</strong> mögliche<br />
Umstrukturierung der Satzung und ihre Auswirkungen darstellte<br />
- eine komplexe Materie, <strong>die</strong> schließlich zu später<br />
Stunde nicht alle Zuhörer auf den Plätzen zu halten vermochte.<br />
Insgesamt eine Veranstaltung, <strong>die</strong> nicht zuletzt unter Leitung<br />
des Bezirksstellenvorsitzenden einen starken informativen<br />
Charakter hatte.<br />
Abschließend trug der Präsident der ZKN noch eine Zahl<br />
vor, <strong>die</strong> mancher kaum glauben mag. Danach seien 25 %<br />
und in der Tendenz eher 30 % der zahnärztliche Praxen<br />
definitiv „pleite“.<br />
Eine Aussage, <strong>die</strong> praktizierende Zahnärzte durchaus nachvollziehen<br />
können, <strong>die</strong> aber von der Öffentlichkeit nicht<br />
wahrgenommen wird.<br />
loe
RK• ALTERSVERSORGUNGSWERK• ALTERSVERSORGUNGSWERK• ALTERSVERSORGUNGSWERK• ALTERS<br />
KEIN RECHTSANSPRUCH AUF RENTENANPASSUNG<br />
FÜR AKTIVES MITGLIED - KLAGE ABGEWIESEN<br />
(Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 16.06.2004, Az.: 7 A 2045/03,<br />
nicht rechtskräftig, Berufung zugelassen)<br />
In <strong>dem</strong> Klageverfahren, das von einem aktiven Mitglied des<br />
Altersversorgungswerkes angestrengt worden war, ging es<br />
um <strong>die</strong> 10%ige Absenkung der Rentenanpassung im Jahr<br />
2003.<br />
Der Kläger trug vor, daß der Rentenanpassungsbetrag in<br />
seinem Bescheid als rechtsmittelfähiger Bescheid auszuweisen<br />
sei, und er bezog sich dabei auf ein Urteil des VG Hannover<br />
vom 11.09.02, Az.: 5 A 2804/00. Während des Prozessverlaufes,<br />
der seinerzeit zu <strong>dem</strong> Urteil des VG Hannover führte,<br />
war der Kläger Rentner geworden, so daß sich das Urteil<br />
letztlich auf einen rechtsmittelfähigen Rentenbescheid<br />
bezog und keine Gültigkeit für aktive Mitglieder entfaltet.<br />
Da der Kläger im vorliegenden Fall nicht Rentenbezieher,<br />
sondern aktives Mitglied war, war ihm in seinem Dynamikbescheid<br />
durch das Altersversorgungswerk lediglich der<br />
Rechtsanspruch auf seine Altersrente gemäß § 12c ASO<br />
ausgewiesen worden.<br />
Nach Ansicht des Klägers sei <strong>die</strong> Rentenanpassung jedoch<br />
Teil der Altersrente. Entsprechend beantragte er, das AVW<br />
zu verpflichten, den Rentenanpassungsbetrag nach § 12c<br />
ASO für das Jahr 2003 in einem rechtsmittelfähigen Bescheid<br />
auszuweisen und den Bescheid des AVW und auch dessen<br />
Widerspruchsbescheid aufzuheben.<br />
Das AVW ist hingegen der Ansicht, daß eine Rentenanpassung<br />
laut Satzung nur gezahlt werden könne, wenn tatsächlich<br />
Überschüsse jenseits des Rechnungszinses von 4 %<br />
erzielt worden seien. Dementsprechend werde <strong>die</strong> Rentenanpassung<br />
nach § 12 c ASO jeweils lediglich für das Folgejahr<br />
beschlossen. Für spätere Rentenempfänger könne dagegen<br />
<strong>die</strong> Entstehung von Überschüssen und damit eine<br />
Rentenanpassung nicht vorhergesehen werden. Die Mitglieder<br />
des Versorgungswerkes seien über <strong>die</strong>se Rechtslage niemals<br />
im Unklaren gelassen worden. Erst wenn der Kläger<br />
Versorgungsempfänger werde, erhalte er einen <strong>die</strong> bisherigen<br />
Festsetzungen ersetzenden Versorgungsbescheid. Das<br />
VG Hannover habe seinerzeit nicht entschieden, daß aktive<br />
Mitglieder einen Anspruch auf Aufnahme der Rentenanpassung<br />
in den ihnen erteilten Dynamikbescheiden hätten.<br />
Der dortige Kläger sei erst während des Verfahrens zum<br />
Rentenempfänger geworden. Das Gericht habe nur <strong>die</strong> Sachund<br />
Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung<br />
berücksichtigen können.<br />
Die Klage ist unbegründet<br />
stellte das Verwaltungsgericht Oldenburg nach der Verhandlung<br />
vom 16.06.04 fest. Der Kläger habe danach<br />
keinen Anspruch darauf, daß das AVW den Rentenanpassungsbetrag<br />
für 2003 in einem Verwaltungsakt fest-<br />
setzt. In den Entscheidungsgründen stellt das Gericht<br />
fest, daß gegenwärtig noch keine Zahlungsansprüche<br />
bestünden, und daher erst in der Zukunft Leistungen zu<br />
gewähren seien. Einem berechtigten Informationsinteresse<br />
der aktiven Mitglieder über <strong>die</strong> Höhe der zu erwartenden<br />
Rente könne auch durch eine Auskunft, also<br />
schlichtes Verwaltungshandeln, Rechnung getragen<br />
werden. Das AVW gehe in der Sache zutreffend davon<br />
aus, daß für aktive Mitglieder nur in Bezug auf <strong>die</strong><br />
Grundleistung, nicht aber hinsichtlich der Rentenanpassung,<br />
ein Anwartschaftsrecht bestehe. Es handele sich<br />
insoweit um <strong>die</strong> Position eines Versicherten, <strong>die</strong> bei Eintritt<br />
des Versicherungsfalles zum Vollrecht werde. Für<br />
das AVW sei ferner maßgeblich, daß auf <strong>die</strong> Höhe der<br />
Grundleistung ein grundsätzlich nicht mehr entziehbarer<br />
Rechtsanspruch bestehe, während <strong>die</strong> Rentenanpassung<br />
nach § 12c der ASO nur jeweils für <strong>die</strong> Dauer<br />
eines Jahres bestimmt werde. Für aktive Mitglieder<br />
habe deshalb deren Festlegung keine Aussagekraft für<br />
<strong>die</strong> Folgejahre.<br />
Der maßgebliche Unterschied zwischen den Grundleistungen<br />
nach § 12a ASO und der Rentenanpassung nach § 12 c<br />
ASO bestehe darin, daß auf letzteren kein Anspruch in einer<br />
bestimmten Höhe bestehe. Die Versorgungsempfänger können<br />
insoweit lediglich verlangen, daß das AVW hierüber<br />
jeweils eine für <strong>die</strong> Dauer eines Jahres geltende ermessensfehlerfreie<br />
Entscheidung treffe.<br />
Dieses bedeute, daß <strong>die</strong> Rentenanpassung in einem Jahr<br />
auch Null betragen könne.<br />
Schließlich folge darauf nach Rechtsgrundsätzen, daß für<br />
aktive Mitglieder kein Anwartschaftsrecht bestehe.<br />
Mit <strong>die</strong>ser Feststellung bestätigt das Verwaltungsgericht<br />
ausdrücklich <strong>die</strong> vom Altersversorgungswerk in seinen zahlreichen<br />
Publikationen veröffentlichte Auffassung.<br />
Nachfolgend heißt es wörtlich in <strong>dem</strong> Urteil:<br />
„Nach § 12 c Abs. 1 ASO sind <strong>die</strong> Rentenleistungen nur entsprechend<br />
der Leistungsfähigkeit des Altersversorgungswerkes<br />
der Veränderung ihrer Kaufkraft anzupassen. Die<br />
Rentenanpassung steht also unter <strong>dem</strong> Vorbehalt des vom<br />
Versorgungsempfänger nicht unmittelbar zu beeinflussenden<br />
Umstandes, daß hierfür bei <strong>dem</strong> Beklagten (Anm. d.<br />
Red.: AVW) ausreichende Mittel bereitstehen. Der Leitende<br />
Ausschuß des Altersversorgungswerkes beschließt nach §<br />
12c Abs. 2 ASO im Einvernehmen mit <strong>dem</strong> mathematischen<br />
Sachverständigen jährlich auf Grund der langfristigen Planung<br />
nach Abs. 3 der Vorschrift, um welchen Prozentsatz<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
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GUNGSWERK• ALTERSVERSO O RGUNGSWERK•<br />
ALTERSVERSORGUNGSWERK• ALTERSVERSORGUNGSWE<br />
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<strong>die</strong> im Folgejahr zu zahlenden Renten angepaßt werden. Im<br />
Gegensatz dazu ist <strong>die</strong> Grundleistung nach § 12a Abs. 1<br />
ASO nach Maßgabe der Rechnungsgrundlagen des Beklagten<br />
nur vom Familienstand, <strong>dem</strong> Geschlecht, <strong>dem</strong> Alter bei<br />
Entstehen der Beitragsverpflichtung und <strong>dem</strong> Pensionierungsalter<br />
des Mitgliedes abhängig.<br />
Der sich aus ihrem Wortlaut ergebende Inhalt der Vorschriften<br />
spiegelt sich in der besonderen Art und Weise der Finanzierung<br />
der Rentenleistungen des Beklagten wider. Nach<br />
<strong>dem</strong> nicht zweifelhaften versicherungsmathematischen<br />
Gutachten Breith/Velten vom 15. Juli 2003 ( S. 4, 7, 20 ff.)<br />
und <strong>dem</strong> Aufsatz von Velten im Sonderheft der Zahnärztlichen<br />
Nachrichten Niedersachsen vom Februar 2003 (S. 6<br />
ff.) wird <strong>die</strong> Grundleistung – ähnlich wie bei einer Lebensversicherung<br />
– nach <strong>dem</strong> sog. Kapitaldeckungsverfahren<br />
ermittelt. Entsprechend seiner Beitragszahlungen hat <strong>die</strong><br />
Grundleistung für das Mitglied deshalb eine genau berechenbare<br />
Höhe. Dagegen ist <strong>die</strong> Rentenanpassung nach §<br />
12c ASO eine reine Überschußbeteiligung, für <strong>die</strong> keine<br />
Beiträge erhoben werden. Sofern über <strong>die</strong> Beträge, <strong>die</strong> für<br />
<strong>die</strong> Zahlung der Renten erforderlich sind, hinaus Erträge<br />
erzielt worden sind, werden <strong>die</strong>se auf <strong>die</strong> Mitglieder verteilt.<br />
Der Ausgleich des Kaufkraftschwundes ist also nur<br />
möglich, wenn <strong>die</strong> Ertragslage des Werkes <strong>die</strong>s langfristig<br />
zulässt. Mithin beruhen <strong>die</strong> Leistungen nach § 12 c ASO<br />
nicht unmittelbar auf den Beitragsleistungen der Mitglieder.<br />
Sie verlangen zusätzlich einen erfolgreichen Einsatz<br />
des <strong>dem</strong> Beklagten zur Verfügung stehenden Kapitals nach<br />
Maßgabe des § 28 Abs. 3 ASO.<br />
ZWEITE KLAGE GEGEN KÜRZUNG<br />
Die Begründung der maßgeblichen Änderungssatzung vom<br />
29. Januar 1977 bestätigt <strong>die</strong>s. Ihr ist zu entnehmen, daß<br />
der Beklagte damals erstmals Überschüsse erzielen konnte.<br />
Dessen Leitender Ausschuss hat deshalb vorgeschlagen, <strong>die</strong>se<br />
den Mitgliedern nicht als Barwert für zukünftige Rentenleistungen,<br />
also der Grundleistung, gutzuschreiben, sondern<br />
sie auf direktem Wege zur Erhöhung der Renten zu<br />
verwenden. Auf <strong>die</strong>se Rentenerhöhung bestehe der Höhe<br />
nach kein Rechtsanspruch, sondern sie müsse von Jahr zu<br />
Jahr neu festgelegt werden.<br />
Hieraus folgt zugleich, dass <strong>die</strong> Information über <strong>die</strong> Höhe<br />
der Rentenanpassung für das aktive Mitglied nur einen so<br />
begrenzten Wert hat, daß der Beklagte ermessensfehlerfrei<br />
von einer bescheidmäßigen Festsetzung absehen darf. Denn<br />
aus der Höhe der Rentenanpassung für ein bestimmtes Jahr<br />
lässt sich nicht ableiten, wie hoch <strong>die</strong>ses in den folgenden<br />
Jahren sein wird. Ein Mitglied darf mithin bei den Planungen<br />
für seine Altersvorsorge eine mögliche Rentenanpassung<br />
nicht berücksichtigen. Für den Fall des Eintritts des<br />
Versorgungsfalles erlässt der Beklagte – entsprechend <strong>dem</strong><br />
erwähnten Urteil des VG Hannover (a.a.O.) – einen umfassenden<br />
Bescheid, der sowohl <strong>die</strong> Grundleistung als auch <strong>die</strong><br />
Rentenanpassung festsetzt.“<br />
…„Es ist zu<strong>dem</strong> stets angegeben worden, daß sich für ein<br />
bestimmtes Jahr ein genannter Betrag ergeben „würde“. Die<br />
Angaben sind mithin erkennbar unter <strong>die</strong> Bedingung gestellt<br />
worden, daß der Versorgungsfall in <strong>dem</strong> jeweiligen<br />
Jahr eintritt.“<br />
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DER „RENTENANPASSUNG“ ZURÜCKGEWIESEN<br />
(Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 03.06.2004, Az.: 1 A 94/03,<br />
Berufung nicht zugelassen)<br />
Neben <strong>dem</strong> erstinstanzlichen Urteil aus Oldenburg, das in<br />
Sachen eines aktiven Mitgliedes des AVW erging, gibt es<br />
inzwischen ein zweites Urteil auf <strong>die</strong> Klage eines Rentenempfängers.<br />
Auch er hatte gegen <strong>die</strong> Kürzung der Rentenanpassung<br />
im Jahr 2003 geklagt. Mit <strong>dem</strong> nun vorliegenden<br />
Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig wurde <strong>die</strong><br />
Klage ebenfalls abgewiesen.<br />
Die Klage sei zwar zulässig, aber unbegründet, urteilte das<br />
Verwaltungsgericht und führte in seiner Begründung dazu<br />
aus:<br />
„Nach den vorstehenden satzungsmäßigen Regelungen besteht<br />
zwar grundsätzlich eine Pflicht zur Rentenanpassung.<br />
Diese ist jedoch als Überschußbeteiligung an den aus <strong>dem</strong><br />
angelegten Kapital erwirtschafteten Gewinnen ausgestaltet<br />
(vgl. § 29 Abs. 2 ASO) und <strong>dem</strong>entsprechend davon abhängig,<br />
ob und in welcher Höhe Gewinne, <strong>die</strong> nicht zur Sicherung<br />
der Nominalrenten benötigt werden, anfallen. Dies<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
findet in § 12c der ASO dadurch Berücksichtigung, dass <strong>die</strong><br />
Renten nur entsprechend der Leistungsfähigkeit des Altersversorgungswerkes<br />
sowie auf der Grundlage einer langfristigen<br />
Planung anzupassen sind, und ein Erhalt des Anpassungssatzes<br />
lediglich anzustreben ist. Ein Anspruch darauf,<br />
dass <strong>die</strong> Rentenanpassung für das Jahr, für das sie beschlossen<br />
wird, nicht niedriger ausfällt als im Vorjahr, ergibt<br />
sich aus der Alterssicherungsordnung nicht.“<br />
Ferner stellt das Gericht fest, daß das AVW überzeugend<br />
dargelegt habe, daß <strong>die</strong> finanzielle Situation des AVW unter<br />
Berücksichtigung langfristiger Planung für das Jahr 2003<br />
eine höhere Rentenanpassung als <strong>die</strong> beschlossene nicht<br />
zugelassen habe. Wörtlich heißt es auszugsweise:
RK• ALTERSVERSORGUNGSWERK• ALTERSVERSORGUNGSWERK• ALTERSVERSORGUNGSWERK• ALTERS<br />
„Die Beiträge werden am Kapitalmarkt in Rentenpapieren<br />
und Aktien angelegt, wobei der Beitrags- und Rentenbemessung<br />
versicherungsmathematisch ein Rechnungszins<br />
von 4 %, d. h. <strong>die</strong> Annahme einer 4%igen Kapitalrendite<br />
zugrunde gelegt wird. Zur Sicherung der Nominalrenten<br />
wird eine sog. „Deckungsrückstellung“ gebildet, aus der<br />
<strong>die</strong>se gezahlt werden. Wird mit den angelegten Geldern<br />
eine über 4 % hinausgehende Rendite erwirtschaftet, entstehen<br />
Überschüsse. Diese wurden in den ersten Jahren des<br />
Altersversorgungswerks dafür verwendet, <strong>die</strong> Deckungsrückstellung<br />
für <strong>die</strong> Nominalrenten aufzubauen. Nach<strong>dem</strong><br />
<strong>die</strong>ser Sockel aufgefüllt war, beschloss <strong>die</strong> Kammerversammlung<br />
im Jahr 1977, künftige Überschüsse, <strong>die</strong> nicht zur<br />
Sicherung der Nominalrenten benötigt werden, nicht für<br />
Beitragssenkungen zugunsten der aktiven Mitglieder zu<br />
verwenden, sondern sie jährlich den Rentenbeziehern als<br />
Rentenanpassung zukommen zu lassen. Diese Überschüsse<br />
werden in einer sog. „versicherungstechnischen Rückstellung“<br />
erfasst.“<br />
Nach detaillierter Schilderung der Abläufe und Zusammenhänge<br />
führt das Gericht weiter aus:<br />
„Das Gericht hat unter Berücksichtigung der vorstehenden<br />
Angaben keinen Zweifel daran, dass, gemessen an der finanziellen<br />
Situation des Altersversorgungswerkes, im Jahr<br />
2003 unter Zugrundelegung der satzungsmäßigen Leistungsverpflichtungen<br />
und des Sicherstellungsauftrages<br />
bezüglich der Nomialrenten, eine höhere Rentenanpassung<br />
als <strong>die</strong> beschlossene nicht möglich war. Spielraum für eine<br />
höhere Rentenanpassung hätte es dann geben können,<br />
wenn auf der Einnahmen- oder Ausgabenseite langfristig<br />
wirksame Veränderungen vorgenommen wären, z. B. durch<br />
eine Erhöhung der Rentenbeiträge, durch eine Absenkung<br />
der Nominalrenten, durch eine weitere Heraufsetzung des<br />
Renteneintrittsalters oder auch durch eine Risikoverminderung<br />
bezüglich der Berufsunfähigkeitsrenten“.<br />
In<strong>dem</strong> wir uns an <strong>die</strong> vom Leitenden Ausschuß seit Jahren<br />
geforderten Satzungsänderungen hinsichtlich der Berufsunfähigkeits-Rente<br />
erinnern, heißt es in der Urteilsbegründung<br />
weiter:<br />
„All <strong>die</strong>se Möglichkeiten hätten jedoch einer Satzungsänderung<br />
bedurft, <strong>die</strong> nicht beschlossen wurde. Auch <strong>die</strong><br />
wegen erwarteter zusätzlicher Aufwendungen für Berufsunfähigkeitsrenten<br />
vorgenommene Erhöhung der Dekkungsrückstellung<br />
ist im Hinblick auf das Gebot, vorrangig<br />
den Erhalt der Nominalrenten zu sichern, in Anbetracht der<br />
mit der Neuregelung einhergehenden Unwägbarkeiten<br />
weder der Sache noch der Höhe nach zu beanstanden.“<br />
Einen Anspruch auf Fortschreibung einer einmal gewährten<br />
Rentenanpassung für <strong>die</strong> Folgejahre sieht das Verwaltungsgericht<br />
ebenfalls nicht gegeben. Dazu <strong>die</strong> nachfolgen Ausführungen:<br />
„Ebenso wenig folgt aus <strong>dem</strong> Umstand, dass <strong>die</strong> Rentenanpassungsbeträge<br />
in den zurückliegenden Jahren teilweise<br />
durch Bescheid festgesetzt, teilweise aber nur nachrichtlich<br />
mitgeteilt wurden, ein Anspruch auf Rentenanpassungen in<br />
der einmal gewährten Höhe. Zwar hat das Verwaltungsgericht<br />
Hannover durch Urteil vom 11.09.2002 (Az.: 5 A 2804/<br />
00) entschieden, dass auf den vom Leitenden Ausschuss<br />
jährlich neu beschlossenen Prozentsatz und den anhand<br />
dessen ermittelten Anpassungsbetrag ein Rechtsanspruch<br />
besteht und der Betrag deshalb durch einen rechtsmittelfähigen<br />
Bescheid festzusetzen ist, doch beinhaltet ein solcher<br />
Bescheid bezogen auf <strong>die</strong> Folgejahre weder eine Zusicherung<br />
i. S. des § 38 VwVfG, noch eine Regelung über den<br />
31.12. des Jahres hinaus, für den der Anpassungsbetrag<br />
festgesetzt wurde. Die Beklagte hat - in welcher Form auch<br />
immer - stets zum Ausdruck gebracht, dass <strong>die</strong> Festsetzung<br />
der Rentenanpassung nur für das betreffende Jahr gilt und<br />
danach über seine Höhe neu zu befinden ist. Etwas anderes<br />
ergibt sich auch nicht aus der zitierten Entscheidung des<br />
Verwaltungsgerichts Hannover vom 11.09.2002 (a.a.O.).<br />
Schließlich findet auch <strong>die</strong> Auffassung, soziale Gründe hätten<br />
es geboten, bei der Rentenanpassung zwischen Beziehern<br />
kleiner und hoher Renten zu differenzieren, in der<br />
Alterssicherungsordnung keine Stütze. Abgesehen davon<br />
erscheint es auch fraglich, ob eine solche Regelung mit<br />
<strong>dem</strong> Äquivalenzprinzip in Einklang stünde“.<br />
Mit <strong>die</strong>sem Urteil und der entsprechenden Begründung<br />
werden <strong>die</strong> Auffassungen des Leitenden Ausschusses, so wie<br />
sie bereits mehrfach publiziert worden sind, vollinhaltlich<br />
gestützt. Da <strong>die</strong> Berufung vom VG Braunschweig nicht<br />
zugelassen wurde, hat der Kläger lediglich <strong>die</strong> Möglichkeit,<br />
einen Berufungszulassungsantrag beim Niedersächsischen<br />
Oberverwaltungsgericht zu stellen.<br />
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ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
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GUNGSWERK• ALTERSVERSO O RGUNGSWERK•<br />
ALTERSVERSORGUNGSWERK• ALTERSVERSORGUNGSWE<br />
Offener Brief des Herrn Dr. Schuckert an<br />
den Herrn Präsidenten der ZKN sowie<br />
Schriftsätze in den verwaltungsgerichtlichen<br />
Verfahren (wegen Entfalls der Rentenanpassung<br />
2004)<br />
Herr Dr. Schuckert, Zahnarzt und Arzt in<br />
Hannover, und <strong>die</strong> – <strong>dem</strong> AVW noch immer<br />
nicht bekannten – Mitglieder einer Klagegemeinschaft<br />
haben in einem offenen Brief<br />
Frank Wahner<br />
an den Herrn Präsidenten der ZKN bzw. in<br />
einem Musterschriftsatz beanstandet, dass<br />
das AVW in den Klageverfahren betreffend <strong>die</strong> Rentenanpassung<br />
2004 der Anordnung des Ruhens der überwiegenden<br />
Anzahl der Verfahren nicht zugestimmt hat.<br />
14<br />
OFFENER BRIEF - OFFENE ANTWORT<br />
Als Justitiar des AVW sehe ich mich veranlasst, hierzu Stellung<br />
zu nehmen:<br />
Es trifft nicht zu, dass wir endgültig der Anordnung des<br />
Ruhens der Verfahren nicht zugestimmt haben. Richtig ist,<br />
dass wir, wie sämtlichen <strong>die</strong>sbezüglichen Schriftsätzen der<br />
vom AVW beauftragten Rechtsanwältin Boldt zu entnehmen<br />
ist, derzeit <strong>dem</strong> Ruhen der Verfahren nicht zugestimmt<br />
haben. Dies geschah in Abstimmung mit <strong>dem</strong> AVW,<br />
da wir aus verständlichen Gründen an der Auswahl der<br />
Musterverfahren beteiligt sein wollen.<br />
Das Agieren der Klagegemeinschaft erscheint unglücklich:<br />
1. Wäre es das Ziel der Klagegemeinschaft gewesen, <strong>die</strong><br />
Gerichts- und Anwaltskosten gering zu halten, hätten<br />
<strong>die</strong> Mitglieder der Klagegemeinschaft bereits im Widerspruchsverfahren<br />
der vom AVW angebotenen Zurückstellung<br />
der Entscheidung über den Widerspruch zustimmen<br />
können. In <strong>die</strong>sem Stadium des Verfahrens hätten <strong>die</strong><br />
Kosten gering gehalten werden können, was wir, das<br />
AVW, vorgeschlagen haben.<br />
2. Ausdrücklich haben wir in einem Rundschreiben an alle<br />
Widerspruchsführer, aber auch z. B. in ZNN Heft 4/04, S.<br />
12 f. darauf hingewiesen, dass hierdurch den Widerspruchsführern<br />
kein Rechtsnachteil entsteht. Sollte <strong>die</strong><br />
Klagegemeinschaft eine/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin/<br />
Rechtsberater/-in beauftragt haben, hätte auch von dort<br />
eine gleich lautende Beratung stattfinden können.<br />
3. Die Klagegemeinschaft hätte sich bereits im Widerspruchsverfahren<br />
mit <strong>dem</strong> AVW in Verbindung setzen können,<br />
um einige wenige Musterverfahren auszuwählen. Stattdessen<br />
hat sich <strong>die</strong> Klagegemeinschaft bis heute nicht an<br />
das AVW gewendet.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
4. Eine Koordination oder Absprache von Musterverfahren<br />
konnte seitens des AVW nicht erfolgen, da uns bis heute<br />
kein Ansprechpartner der Klagegemeinschaft bekannt ist.<br />
5. Wir haben nun unsererseits geeignete Klagen ausgewählt,<br />
<strong>die</strong> wir den Verwaltungsgerichten als Musterverfahren<br />
vorgeschlagen haben, um <strong>die</strong> unnötige und vermeidbare<br />
Klageflut einzudämmen. Soweit <strong>die</strong> jeweiligen Kläger/innen<br />
<strong>dem</strong> zustimmen, werden wir in sämtlichen Parallelverfahren,<br />
soweit beantragt, der Anordnung des Ruhens<br />
des Verfahrens zustimmen – wie von vornherein geplant.<br />
6. Ob und durch welche/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin<br />
sich das AVW in den zu führenden Gerichtsverfahren<br />
vertreten lässt, kann nicht Gegenstand einer öffentlichen<br />
Diskussion sein, sondern gehört zu den satzungsgemäßen<br />
Entscheidungen des geschäftsführenden Organs des<br />
AVW, des Leitenden Ausschusses.<br />
Die Vorwürfe an das AVW, wir würden <strong>die</strong> Kosten für unsere<br />
klagenden Mitglieder und Versorgungsempfänger in <strong>die</strong><br />
Höhe treiben, dürften nach <strong>die</strong>sen Erläuterungen nicht mehr<br />
aufrecht zu erhalten sein. Im Gegenteil hatten wir frühzeitig<br />
zu Beginn <strong>die</strong>ses Jahres ein jegliche Kosten vermeidendes<br />
Ruhen des Verfahrens im Interesse unserer Mitglieder<br />
und Versorgungsempfänger allen Widerspruchsführern angeboten.<br />
Aus welchen Gründen <strong>die</strong> Klagegemeinschaft ihren<br />
Mitgliedern hiervon offensichtlich abgeraten hat, lässt<br />
sich nicht erklären.<br />
Die „prozesstaktischen“ Überlegungen der Klagegemeinschaft<br />
und <strong>die</strong> Art und Weise der Verwendung der Mittel<br />
der Klagegemeinschaft sind nicht bekannt und können deshalb<br />
auch nicht kommentiert werden. Nur kann für eventuell<br />
bestehende Versäumnisse in der Organisation der Klagegemeinschaft<br />
und möglicherweise rechtsirrige Erwartungen<br />
an einen verwaltungsgerichtlichen Prozess nicht das AVW<br />
verantwortlich gemacht werden.<br />
Auch wenn unsere bisherigen Angebote zur Kostenminimierung<br />
von den Mitgliedern der Klagegemeinschaft nicht<br />
angenommen wurden, werden wir uns <strong>dem</strong> auch weiterhin<br />
nicht verschließen – nur: Mit wem sollen wir <strong>die</strong>se Absprachen<br />
treffen?<br />
Frank Wahner<br />
Rechtsanwalt und Justitiar des AVW
RK• ALTERSVERSORGUNGSWERK• ALTERSVERSORGUNGSWERK• ALTERSVERSORGUNGSWERK• ALTERS<br />
ZUR ERINNERUNG!<br />
Mit großem Me<strong>die</strong>naufwand hatte Dr. Schirbort via VuV,<br />
FVDZ, NZB und Presse für den Beitritt zu einer Klagegemeinschaft<br />
gegen das eigene AVW geworben. Ziel der Interessengemeinschaft<br />
(Gründungsmitglieder: Dr. Beischer,<br />
Dr. Himmelmann, Dr. Kögel, Dr. Liepe, Dr. Sereny, Dr. Stridde)<br />
sei es, so der FVDZ in seiner Beitrittserklärung im NZB,<br />
<strong>die</strong> Kosten für jeden einzelnen zu reduzieren.<br />
„Für <strong>die</strong> entstehenden Kosten für Musterprozesse, Kommunikation,<br />
Organisation, Koordination und Information<br />
der Gemeinschaftsmitglieder“ waren jeweils vorab 160,-<br />
Euro fällig. Bei der von Dr. Kögel genannten Zahl von 800<br />
beigetretenen Kollegen ergibt sich damit ein Gründungskapital<br />
von 128.000,- Euro.<br />
Klagegemeinschaft als Geschäftsidee?<br />
Anstatt das o. g. Angebot des Altersversorgungswerkes vom<br />
27. Januar 2004 anzunehmen, ist Kollege Schuckert offenbar<br />
<strong>dem</strong> Aufruf des Kollegen Schirbort im NZB Nr. 3/04<br />
gefolgt.<br />
Auf Seite 159 schreibt Kollege Schirbort<br />
dort:<br />
„HIER VORAB ABER NOCH EINIGE WICHTI-<br />
GE INFORMATIONEN:<br />
Viele von Ihnen fragen an, wie auf das neuerliche<br />
Schreiben des AVW vom 27. Januar<br />
2004 „Widerspruchsverfahren Rentenbescheid<br />
für das Jahr 2004" mit Fristsetzung<br />
10. März 2004 reagiert werden soll.<br />
Dr. Karl Horst Schirbort<br />
KZVN-GESCHÄFTSFÜHRER RUDOLF THEINERT<br />
MIT EHRENGABE AUSGEZEICHNET<br />
Am 2. Juli 2004 wurde der Geschäftsführer der Kassenzahnärztlichen<br />
Vereinigung Niedersachsen (KZVN), Rudolf<br />
Theinert, in den Ruhestand verabschiedet. Im Rahmen einer<br />
Feierstunde übergab der Präsident der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />
Niedersachsen (ZKN), Dr. Dr. Henning Borchers, an Rudolf<br />
Theinert den Ehrenteller der Niedersächsischen Zahnärzte-<br />
Wir raten Ihnen, auf einen Bescheid zu Ihrem Widerspruch<br />
nicht zu verzichten. Im oben angeführten Schreiben<br />
lautet der letzte Satz: „Sollten wir von Ihnen bis zum<br />
genannten Termin keine Nachricht erhalten, werden Leitender<br />
Ausschuß und Vorstand über Ihren Widerspruch entscheiden".<br />
„Daraus folgt: Legen Sie das Schreiben zu Ihren Akten<br />
und warten Sie auf den Bescheid zu Ihrem Widerspruch.<br />
Wir werten <strong>die</strong>ses Schreiben des AVW als einen erneuten<br />
Versuch, auf Zeit zu spielen. Während der Leitende Ausschuß<br />
des AVW penibel auf Überschreitungen der Widerspruchsfristen<br />
achtet und reagiert, zögert er selbst <strong>die</strong><br />
Bescheidung der Widersprüche durch immer neue Fristsetzungen<br />
hinaus. Zunächst durch <strong>die</strong> Aufforderung zur „weiteren"<br />
Begründung bis zum 17.02. rsp. 10.03.2004; - und<br />
nun durch das Ansinnen, auf einen Bescheid bis zur<br />
Rechtskräftigkeit einer Entscheidung vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit<br />
zu verzichten. Erneute Fristsetzung<br />
ist der 10. März 2004. Fakt ist aber, daß Sie ohne Bescheid<br />
des AVW auf Ihren Widerspruch hin nicht klagen können."<br />
Wären wir sarkastisch, würden wir jetzt feststellen: „Guter<br />
Rat" ist manchmal etwas teu(r)er - zumindest dann, wenn<br />
man allzusehr <strong>dem</strong> Schwarz-Weiß-Denken verhaftet ist<br />
und jeden als Feind betrachtet, der nicht Freund sein will!<br />
schaft. Rudolf Theinert erhielt<br />
<strong>die</strong> Ehrengabe für 41<br />
Jahre Engagement für <strong>die</strong> Interessen<br />
der niedergelassenen<br />
Zahnärzte.<br />
ti<br />
Dr. Michael Loewener<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
15
<strong>Wenn</strong> <strong>dem</strong> <strong>Patienten</strong><br />
<strong>die</strong> <strong>Luft</strong> wegbleibt...<br />
Ein schwülwarmer Sommertag. Heiner M. sitzt nervös im<br />
Behandlungsstuhl. Schon bei der Begrüßung fällt Zahnarzt<br />
Dr. Günter P. auf, dass sein Patient unter leichten Atembeschwerden<br />
leidet. „Zur Zeit fliegen wohl irgendwelche Pollen,<br />
<strong>die</strong> ich nicht vertragen kann“, erklärt Heiner M. sein<br />
Befinden und fügt erklärend hinzu: „Ich bin nämlich Asthmatiker.“<br />
Was ist Asthma? Das Lungensystem wird unterteilt in ein<br />
luftleitendes und ein gasaustauschendes System. Zum luftleitenden<br />
System zählen <strong>die</strong> <strong>Luft</strong>röhre und <strong>die</strong> Bronchien.<br />
<strong>Luft</strong>austauschend sind <strong>die</strong> Lungenbläschen. Asthma ist eine<br />
reversible Verengung<br />
der luftleitendenAtemwege,<br />
wobei Husten,<br />
Giemen und zähglasiges<br />
Sputum<br />
als Leitsymptome<br />
beschrieben werden.<br />
Allergien<br />
gegen Pollen o. ä.<br />
wie auch pseudoallergische<br />
Reaktionen z. B.<br />
durch Analgetika<br />
können Asthma<br />
Abb. 1: Einsatz der Atemhilfsmuskulatur durch aufrechte<br />
Sitzhaltung und Abspreizen der Arme<br />
Abb. 2: Nasenbrille oder Schlauch mit Schaumstoffschwämmchen<br />
lassen <strong>dem</strong> <strong>Patienten</strong> genug Raum<br />
zum Atmen<br />
16<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
auslösen. Zentrale<br />
Bedeutung bei<br />
der Pathogenese<br />
des Asthma bronchiale<br />
ist <strong>die</strong> Entzündungsreaktion<br />
der Bronchialschleimhaut.<br />
Die<br />
entscheidende<br />
Rolle spielt hier<br />
<strong>die</strong> IgE-vermittelte<br />
Soforttyp-<br />
Reaktion.<br />
Immunglobulin E<br />
löst auf einem<br />
hier nicht näher<br />
beschriebenen<br />
Wege eine endobronchialeVerengung<br />
aus.<br />
Bronchospasmus<br />
Die großen Bronchien, insbesondere <strong>die</strong> Hauptbronchien<br />
und <strong>die</strong> <strong>Luft</strong>röhre, werden in ihrem Lumen durch Knorpelspangen<br />
aufgehalten. Je kleiner sich das Bronchialsystem<br />
verzweigt, desto mehr übernimmt <strong>die</strong> Bronchialmuskulatur<br />
<strong>die</strong>se Aufgabe. Beim Asthmaanfall kontrahieren sich <strong>die</strong>se<br />
Muskelfasern und führen zu einer Verengung der Bronchien.<br />
Schleimhautö<strong>dem</strong><br />
Das Bronchialsystem ist mit einer schützenden Schleimhaut<br />
ausgestattet. Im Rahmen einer allergischen Reaktion schwillt<br />
<strong>die</strong>se – ähnlich der Nasenschleimhaut beim Schnupfen –<br />
an. Dieser Mechanismus führt ebenfalls zur Lumeneinengung<br />
des luftleitenden Bronchialsystems und verstärkt<br />
somit <strong>die</strong> Atemnot des <strong>Patienten</strong>.<br />
Hypersekretion von<br />
zähem, glasigem Schleim<br />
Spezielle Zellen in der Bronchialschleimhaut bilden zur Anfeuchtung<br />
und Filterung der inhalierten Atemluft Schleim.<br />
Aufgrund der allergischen Reaktion wird <strong>die</strong>ser zäh und<br />
lässt sich nur erschwert abhusten.<br />
Das „pseudoallergische Asthma“ – z. B. durch Analgetika<br />
wie ASS o. ä. – ist nicht IgE-vermittelt und tritt bereits bei<br />
der ersten Applikation auf.<br />
Zahnarzt Dr. Günter P. weiß um <strong>die</strong> Gefahren eines Asthmaanfalls<br />
– besuchte er doch gerade einen Notfallkurs bei der<br />
Firma reanimed. Aufgrund der Angaben von Heiner M. und<br />
der nur leichtgradigen Atemstörung beginnt er mit der<br />
Behandlung. Doch schon nach kurzer Zeit ringt Heiner M.<br />
verstärkt nach <strong>Luft</strong>.<br />
Deutliches Zeichen für einen beginnenden Asthmaanfall ist<br />
<strong>die</strong> plötzlich auftretende Atemnot verbunden mit lautem<br />
Giemen beim Ausatmen (exspiratorischer Stridor).<br />
Beobachten Sie ein Giemen bei der Einatmung (inspiratorischer<br />
Stridor), so handelt es sich um <strong>die</strong> Verlegung<br />
der oberen <strong>Luft</strong>wege. In <strong>die</strong>sem Falle gehen Sie von der<br />
wahrscheinlichsten Ursache aus und überprüfen Sie Ihre<br />
Instrumente. Vielleicht fehlt der Bohrer oder ein Tupfer,<br />
den der Patient inhaliert hat. In <strong>die</strong>sem Falle sollten Sie<br />
mit Hilfe der Magill-Zange den Fremdkörper entfernen.
Abb. 3: Die Sauerstoffmaske<br />
verstärkt <strong>die</strong> Atemnot des <strong>Patienten</strong><br />
durch subjektiv empfundene<br />
Enge<br />
Abb. 3a: Nasenbrille oder Schlauch mit<br />
Schaumstoffschwämmchen oder Sauerstoffmaske<br />
gehören in den Notfallkoffer<br />
Quälender Hustenreiz als Frühsymptom des überempfindlichen<br />
Bronchialsystems wie auch ein schneller Puls (Tachykar<strong>die</strong>)<br />
und zäher Schleim sind unverwechselbare Symptome<br />
seines Asthmaanfalls. Jetzt ist schnelle Hilfe gefragt. Dr.<br />
Günter P. weiß, was zu tun ist. Er unterbricht <strong>die</strong> Behandlung<br />
und richtet den <strong>Patienten</strong> auf, in<strong>dem</strong> er den Behandlungsstuhl<br />
in <strong>die</strong> Neutralstellung fährt. Asthmapatienten<br />
nehmen für sich in der Regel automatisch eine Haltung ein,<br />
in der sie das Gefühl haben, freier atmen zu können. Meist<br />
stützen sie sich mit ihren Armen so ab, dass sich der Brustkorb<br />
frei entfalten kann. Dabei kommt <strong>die</strong> Atemhilfsmuskulatur<br />
zum Einsatz (Abb. 1.).<br />
Die Rezeptionskraft bringt unterdessen den Notfallkoffer.<br />
Als erstes wird Heiner M. Sauerstoff appliziert. Eine Sauerstoffflasche<br />
sollte auf keinen Fall in einem Notfallkoffer<br />
fehlen und sie sollte mit einem ausreichend langen Sauerstoffschlauch<br />
(ca. 3 Meter) versehen sein. Nur so kann man<br />
den <strong>Patienten</strong> im Behandlungsstuhl bequem versorgen,<br />
denn der Notfallkoffer sollte auf <strong>dem</strong> Fußboden und nicht<br />
z. B. auf den Knien des <strong>Patienten</strong> seinen Platz finden.<br />
Um Asthmapatienten wie Heiner M. nicht in ihrer subjektiven<br />
Empfindung von „Enge“ weiter zu verstärken, raten <strong>die</strong><br />
Notärzte von reanimed in ihren Notfallseminaren von einer<br />
Maskenbeatmung ab. Sie empfehlen Nasensonden in Form<br />
von Nasenbrillen oder einem Schlauch mit Schaumstoffkompresse<br />
(Abb. 2 und 3). Zu<strong>dem</strong> legt auch Dr. P. seinem<br />
<strong>Patienten</strong> noch ein Fingerpulsoxymeter (Abb. 4) an, um <strong>die</strong><br />
Sauerstoffsättigung und <strong>die</strong> Herzfrequenz optimal überwachen<br />
zu können.<br />
Auf Befragen gibt Heiner M. an, keine Medikamente mit<br />
sich zu führen. Keine Panik bei Dr. P. Er hat den gut bestückten<br />
Notfallkoffer „reanimed dental“ – eigens von Notärzten<br />
für Zahnärzte entwickelt – ausreichend mit Medikamenten<br />
entsprechend der Empfehlung von reanimed bestückt, u. a.<br />
auch mit Arzneien bei Asthmaanfällen:<br />
Abb. 4: Fingerpulsoxymeter – einfachste Handhabung<br />
und platzsparend<br />
CHECKLISTE: Medikamente bei<br />
Asthma für den Zahnarzt:<br />
Grundsätzlich: Sauerstoff<br />
Beta-2-Mimetikum: z. B. Berotec N 100 Dosieraerosol®<br />
- 2 Hübe<br />
Cortison: z. B. Solu-Decortin 250 i. v.<br />
Bei Zugang: z. B. 500 ml NaCl 0,9 %®<br />
oder Ringer Lactat®<br />
• Kurz wirkende Beta-2-Sympathomimetika Inhalationssprays<br />
( z. B. Berotec, Wirkstoff Fenoterol oder Sultanol,<br />
Wirkstoff Salbutamol oder Bricanyl, Wirkstoff Terbutalin<br />
u.v.m.): Die Bronchialmuskulatur besitzt vier Arten von<br />
Rezeptoren. Nur <strong>die</strong> Stimulation der Beta-2-Rezeptoren<br />
kann zu einer Bronchialdilatation (-erweiterung) führen!<br />
– Alle anderen Rezeptoren führen zu einer Verengung des<br />
luftleitenden Systems. Wirkungseintritt schon nach einer<br />
Minute!<br />
Lang wirkende Beta-2-Sympathomimetika wie z.B. Theophyllin<br />
(Foradil, Oxis, Serevent, Aeromax u.v.m.) entfalten<br />
ihre Wirkung verzögert nach ca. 20 Minuten und sind<br />
daher zur Soforttherapie eines Asthmaanfalls nicht geeignet.<br />
Außer<strong>dem</strong> besitzen sie eine geringe therapeutische<br />
Breite und können nach Applikation zur kardialen<br />
Nebenwirkungen führen.<br />
• i.v.- Kortikosteroide (z. B. Solu-Decortin oder Prednisolon<br />
100 bis 250 mg i. v.):<br />
Der Gebrauch von i. v.-Kortikosteroiden ist im akuten<br />
Asthmaanfall unverzichtbar. Neben der antiallergischen<br />
Wirkung erhöhen sie auch <strong>die</strong> Ansprechbarkeit der Beta-<br />
2-Rezeptoren der Bronchialmuskulatur und begünstigen<br />
somit auch <strong>die</strong> Wirkungsentfaltung der oben aufgeführten<br />
Inhalationssprays. Man benötigt nicht zwingend<br />
einen i. v.-Zugang. Sicherer für den Ungeübten ist <strong>die</strong><br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
17
Abb. 5: Notfallkoffer „reanimed dental plus“ inklusive Pulsoxymeter<br />
und autom. Blutdruckmessgerät zum Paketpreis<br />
18<br />
Verwendung einer<br />
normalen Spritze<br />
oder besser einer<br />
Butterfly, um eine<br />
i. v.-Injektion vorzunehmen.Inhalative<br />
Steroide (Pulmicort,<br />
Flutide-<br />
Spray u.v.m. zeigen<br />
Ihre Wirkung<br />
erst nach einer<br />
Woche und sind<br />
daher keine Medikamente<br />
zur Behandlung<br />
akuter<br />
Asthmaanfälle!<br />
Wesentlich, aber in den wenigsten Lehrbüchern beschrieben,<br />
ist der persönliche Kontakt zum <strong>Patienten</strong>. Aus Erfahrung<br />
berichten <strong>die</strong> Notärzte von reanimed, dass das beruhigende<br />
Gespräch mit <strong>dem</strong> <strong>Patienten</strong> und das Erklären ihres<br />
Handelns wesentliche Bestandteile der akuten Asthmabehandlung<br />
sind. Vermitteln Sie <strong>dem</strong> <strong>Patienten</strong> Ruhe, Geborgenheit<br />
und ihre Fürsorge. Zeigen Sie, dass der Patient<br />
nicht allein ist – das beruhigt und verhindert neben der klinisch<br />
relevanten Verengung des Bronchialsystem eine Tachypnoe<br />
(schnelle Atmung) durch Erregung und Angst.<br />
Welche MASSNAHMEN der Reihe<br />
nach ergreifen:<br />
• Ruhe bewahren<br />
• Sitzende Haltung<br />
• Atemwege frei machen (Hemd öffnen, u. ä.)<br />
• Atmung, Puls und Blutdruck messen<br />
• Sauerstoff anlegen<br />
• 2 Hub z. B. Berotec N 100 Dosieraerosol®<br />
• <strong>Wenn</strong> keine Besserung:<br />
• z. B. Solu-Decortin 250 ® i. v.<br />
• Notarzt rufen<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
Viele Asthmapatienten kennen ihr Leiden und erholen sich<br />
rasch nach Applikation des Beta-2-Mimetikums. <strong>Wenn</strong> <strong>dem</strong><br />
so ist, kann <strong>die</strong> Behandlung u. U. fortgesetzt werden. In<br />
je<strong>dem</strong> Fall sollte der Patient im Anschluss daran <strong>dem</strong> Hausarzt<br />
vorgestellt werden. Bessert sich <strong>die</strong> Situation nicht<br />
oder verschlimmert sie sich gar, ist der Notruf abzusetzen.<br />
Der Patient muss dann unbedingt professioneller Behandlung<br />
zugeführt werden.<br />
Weniger ist mehr – das ist das Motto der reanimed-Notfallfortbildung.<br />
Seit Mai 2003 werden reanimed-Notfallfortbildungen<br />
bundesweit durch <strong>die</strong> BZÄK empfohlen und mit<br />
vier Fortbildungspunkten zertifiziert. Aktive Notärzte halten<br />
in Praxisräumen ihre Notfallfortbildungen, reduzieren<br />
<strong>die</strong> Angst vor Notfällen auf ein Minimum. Es geht um <strong>die</strong><br />
Zeit vom Einsetzen des Notfalls bis zum Eintreffen des Rettungsteams,<br />
also um zehn bis 15 Minuten. In <strong>die</strong>ser Zeit<br />
können und sollen Zahnärzte keine Wunder vollbringen.<br />
Keine Intubation, wenige Medikamente (möglichst nebenwirkungsfrei)<br />
und <strong>die</strong>se vorwiegend per os. So ist auch der<br />
Notfallkoffer „reanimed dental“ konzipiert (Abb. 5) – Übersichtlich,<br />
eine kleine Medikamentenleiste und der automatische<br />
Sauerstoffservice kennzeichnen <strong>die</strong>ses Qualitätsprodukt.<br />
Alle Kunststoffteile sind aus Silikon und gewähren im<br />
Gegensatz zu Gummiprodukten eine lange Haltbarkeit.<br />
Mit freundlicher Genehmigung aus „dental magazin 4/2003“<br />
Dr. med.<br />
Michael Hillebrand<br />
sowie weitere aktive Notärzte und<br />
Dozenten von reanimed zeigen<br />
Ihnen, wie Sie in Notsituationen<br />
ruhig und effektiv vorgehen:<br />
„Denken Sie im Reanimationsnotfall<br />
nicht an Intubieren, Zugang<br />
legen und Medikamente. All das<br />
brauchen Sie nicht. Das Wesentliche ist <strong>die</strong> Aufrechterhaltung<br />
der Vitalfunktionen. Alles andere macht das<br />
Rettungsteam. Die Zeit, <strong>die</strong> vergeht, bis Sie als Ungeübter<br />
einen Zugang gelegt und intubiert haben, ist für den<br />
<strong>Patienten</strong> zu lang. Deshalb lautet auch unsere Maxime:<br />
Weniger ist mehr! Bleiben Sie bei <strong>dem</strong>, was Sie können<br />
und experimentieren Sie nicht rum.“<br />
..............................................................<br />
Kontakt: reanimed, Werburger Str. 4c, 32139 Spenge<br />
Tel.: 0 52 25/871212, Fax: 0 52 25/871213<br />
info@reanimed.de, www.reanimed.de
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20<br />
ECKZAHNVERLAGERUNG<br />
Ätiologie, Komplikationen und Diagnostik<br />
Kein Zahn ist hinsichtlich seiner Entwicklungsgeschichte<br />
interessanter als der obere Eckzahn. Von allen Zähnen besitzt<br />
er <strong>die</strong> längste Entwicklungszeit, den von der Okklusionsebene<br />
am weitesten entfernten Entstehungsort und den<br />
kurvenreichsten Durchbruchsweg.<br />
Sein Eruptionsweg orientiert sich wesentlich an der distalen<br />
Wurzel des seitlichen Schneidezahnes, <strong>die</strong> ihm nach Broadbent<br />
als Führung <strong>die</strong>nt. Diese enge topographische Beziehung<br />
wird auch als Hauptursache der „ugly duckling“-Phase<br />
in der Gebißentwicklung angesehen. Aufgrund seiner<br />
speziellen Entwicklungsgeschichte und des weiten Eruptionsweges<br />
ist der Durchbruch der Eckzähne vor allem im<br />
Oberkiefer oftmals mit Komplikationen verbunden.<br />
Prävalenz und Lokalisation<br />
Die Eckzähne im Oberkiefer sind nach den Weisheitszähnen<br />
<strong>die</strong> am zweithäufigsten retinierten Zähne mit einer Prävalenz<br />
von 1 bis 3 %. Die Lage der Retention weicht von der<br />
normalen Eruptionslage in zwei möglichen Richtungen ab:<br />
palatinal oder vestibulär. Von <strong>die</strong>sen zwei Retentionslokalisationen<br />
weist <strong>die</strong> palatinale Verlagerung eine zwei- bis<br />
dreifach höhere Frequenz auf, mit einer Prävalenz in der<br />
kaukasischen Population von bis zu 2 %. Lediglich 15 % der<br />
im Oberkiefer verlagerten Eckzähne sind vestibulär verlagert.<br />
Bei der Mehrzahl <strong>die</strong>ser Verlagerungsart handelt es<br />
sich um unilaterale Retentionen, und nur 17 bis 25 % der<br />
<strong>Patienten</strong> weisen eine bilaterale palatinale Eckzahnverlagerung<br />
auf. Die Prävalenz von palatinalen Eckzahnverlagerungen<br />
ist in der weiblichen Bevölkerung höher im Verhältnis<br />
von 1:1,3 bis hin zu 1:3,2.<br />
Im Unterkiefer zeigt <strong>die</strong> Eckzahnverlagerung nur eine sehr<br />
geringe Prävalenz, wobei hier <strong>die</strong> linguale Verlagerung<br />
überwiegt. Diese doch deutliche Differenz im Vorkommen,<br />
führt dazu, daß Kieferorthopäden häufiger mit einer Verlagerung<br />
eines Eckzahnes im Oberkiefer in palatinaler Lage<br />
konfrontiert werden.<br />
Ätiologie (Abb. 1 und 2)<br />
Zur palatinalen Verlagerung wurden bislang mehrere Entstehungshypothesen<br />
aufgestellt. Die zwei wichtigsten<br />
Hypothesen sind <strong>die</strong> Ursache-Effekt-Hypothese und <strong>die</strong><br />
Hypothese der genetischen Ursache.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
Die Ursache-Effekt-Hypothese<br />
basiert auf <strong>dem</strong> Vorkommen<br />
von:<br />
a) persistierenden Milcheckzähnen<br />
b) Nichtanlage oder Zahnanomalie<br />
von benachbarten<br />
lateralen Schneidezähnen,<br />
verkürzte Wurzel des lateralen<br />
Schneidezahnes.<br />
Bei der genetischen Ursachen-<br />
Hypothese werden eine gewisse<br />
Heredität, das gehäufte<br />
Vorkommen in der weiblichen<br />
Population, das gemeinsame<br />
Vorkommen mit weiteren<br />
Zahnanomalien wie Nichtanlagen,<br />
Anomalien der Größe<br />
und Form von allen Zähnen,<br />
sowie das Vorkommen von<br />
bilateralen Verlagerungen als<br />
Ansatzpunkte für eine Erklärung<br />
herangezogen.<br />
Halb-axiale Aufbißprojektion des Oberkiefers des<br />
gleichen <strong>Patienten</strong> wie in Abb. 1.<br />
Intraorale Ansicht eines 14jährigen <strong>Patienten</strong> mit<br />
unilateraler palatinaler Eckzahnverlagerung und<br />
Persistenz des Zahnes 53. Hervorzuheben ist das<br />
Platzüberangebot im Zahnbogen sowie <strong>die</strong><br />
geringfügige Anomalie der Zahnform des lateralen<br />
Schneidezahnes.<br />
Die Theorie des multifaktoriellen Geschehens verbindet das<br />
Vorliegen einer genetischen Disposition zur Keimdystopie,<br />
<strong>die</strong> jedoch nur bei übermäßigem Platzangebot in der Kieferbasis<br />
möglich ist. Genetisch bedingte Anomalien wie Hypoplasie,<br />
Zapfenform oder Nichtanlage oberer seitlicher<br />
Schneidezähne, aber auch der sogenannte Deckbiß schaffen<br />
günstige lokale Bedingungen für eine palatinale Verlagerung<br />
des Eckzahnes. Die These, daß ein Platzüberangebot<br />
als ätiologischer Faktor bei der palatinalen Verlagerung in<br />
Betracht gezogen werden muß, ließ sich durch das vermehrte<br />
Vorkommen eines horizontalen Gesichtsschädelaufbaus<br />
bestätigen.<br />
Bei der vestibulären Verlagerung dominiert das Vorkommen<br />
eines vertikalen Gesichtsschädelaufbaus.<br />
Im Gegensatz zu den palatinal verlagerten Eckzähnen, <strong>die</strong><br />
gehäuft mit einem Platzüberangebot assoziiert sind, zeigen<br />
vestibulär verlagerte Eckzähne eine hohe Korrelation zum<br />
Engstand. Das gehäufte Vorkommen in der orientalischen<br />
Population, bei der auch gehäuft Engstand vorliegt, bestätigt<br />
<strong>die</strong>sen Zusammenhang. Nur selten kommt eine vestibuläre<br />
Verlagerung trotz ausreichenden Platzangebots vor.<br />
In <strong>die</strong>sen Fällen handelt es sich um eine genetisch bedingte<br />
Dislokation des Zahnkeims.
Komplikationen (Abb. 3a bis c)<br />
Resorption<br />
der benachbarten Zähne durch ektopisch retinierte Eckzähne<br />
kommt häufiger vor, als es generell angenommen wird.<br />
Bei bis zu 12 % der Schneidezähne, <strong>die</strong> ektopisch durchbrechenden<br />
Eckzähnen benachbart sind, kann mit Resorptionen<br />
gerechnet werden, was auf eine Prävalenz von 0,7 %<br />
bei den 10 bis 13 jährigen hindeutet.<br />
Kinder, <strong>die</strong> eine externe Resorption zeigen, weisen gleichzeitig<br />
eine fortgeschrittene Zahnentwicklung, eine eher mediale<br />
Eckzahnposition im Zahnbogen und meistens einen<br />
leicht nach mesio-horizontal gerichteten Eruptionsweg auf,<br />
im Vergleich zu <strong>Patienten</strong> ohne verlagerte Eckzähne.<br />
Eine Wurzelresorption ereignet sich somit hauptsächlich an<br />
lateralen Oberkieferschneidezähnen, doch auch zentrale<br />
Schneidezähne können oft involviert sein. Bis zu 60 % der<br />
Wurzelresorptionen sind auf Höhe des Übergangs vom mittleren<br />
zum apikalen Wurzeldrittel lokalisiert.<br />
Periapikale Einzelzahnaufnahmen<br />
in parallaktischer<br />
Verschiebung einer 14jährigen<br />
Patientin mit bilateraler palatinaler<br />
Eckzahnverlagerung<br />
und deutlichen Resorptionen<br />
an den lateralen Schneidezähnen;<br />
Vergrößerung und<br />
irreguläre Form der Follikel.<br />
Ausgeprägte Resorptionen können schon<br />
im Alter von 10 und 11 Jahren auftreten,<br />
wobei ein wichtiger Indikator dabei der<br />
laterale Schneidezahn sein kann, wenn er<br />
nach bukkal (15 %) oder nach distal (27 %)<br />
inkliniert ist.<br />
Unterbrochene Lamina dura<br />
Eine röntgenologisch unterbrochene Lamina<br />
dura konnte in den Untersuchungen von<br />
Ericson und Kurol häufig gefunden werden.<br />
Aufgrund des gehäuften Vorkommens <strong>die</strong>ses<br />
Befundes ohne <strong>die</strong> Korrelation zu einer<br />
Wurzelresorption kamen <strong>die</strong> Autoren<br />
jedoch zu <strong>dem</strong> Schluß, daß es sich dabei<br />
nicht um einen pathologischen Befund<br />
handelt.<br />
Vergrößerung des Zahnfollikels<br />
Als erste berichteten Rimes et al. über eine<br />
Vergrößerung des Zahnfollikels von ektopisch<br />
eruptierenden Eckzähnen und ihre<br />
Auswirkung auf <strong>die</strong> Wurzeln benachbarten<br />
Zähnen.<br />
In der neuesten Stu<strong>die</strong> von Ericson und<br />
Bjerklin wurden anhand von Computertomographien<br />
<strong>die</strong> Breite der Follikel von<br />
ektopisch durchbrechenden und normal<br />
eruptierenden Canini verglichen. Die Breite<br />
der Follikel von ektopisch eruptierenden<br />
Eckzähnen war größer als bei normal<br />
durchbrechenden Eckzähnen. Die Autoren<br />
stellten zusätzlich fest, daß nicht nur <strong>die</strong><br />
Breite des Follikels, sondern auch seine<br />
Form sehr variierte. Hartes Gewebe wie <strong>die</strong><br />
Wurzeln des benachbarten Zahnes oder eine dicke Schicht<br />
eines kortikalen Knochens kann <strong>die</strong> symmetrische Ausdehnung<br />
des Follikels begrenzen. Im Gegensatz dazu erlauben<br />
eine dünne kortikale Knochenschicht und der spongiöse<br />
Knochen <strong>dem</strong> Follikel sich auszubreiten. Unter normalen<br />
Verhältnissen ist der Follikel sphärisch. <strong>Wenn</strong> <strong>die</strong>ser aber<br />
nicht ausreichend Platz zur Verfügung hat, wird seine Form<br />
irregulär. Der Zahnfollikel <strong>die</strong>nt nicht nur als Quelle der<br />
essentiellen Eruptionsmoleküle, sondern auch als Lager für<br />
den Influx von mononukleären Zellen. Der Influx der mononukleären<br />
Zellen, aufgrund der Notwendigkeit der Initiation<br />
von einer erhöhten Anzahl an Osteoklasten zur Resorption<br />
von angrenzenden kompakteren Gebilden - wie <strong>die</strong><br />
Wurzeln des direkt angrenzenden lateralen Schneidezahnes<br />
- könnte <strong>die</strong> Erklärung für <strong>die</strong> Vergrößerung des Follikels<br />
sein.<br />
Diagnostik (Abb. 3a bis c, 4 und 5)<br />
Das Wissen um <strong>die</strong> Zusammenhänge zwischen Eckzahnverlagerung<br />
und Nichtanlagen, Platzangebot, Anomalien der<br />
Zahngröße und -form ermöglicht es <strong>dem</strong> Zahnarzt und Kieferorthopäden,<br />
eine frühe Eingrenzung der potentiell risikobehafteten<br />
<strong>Patienten</strong> mit Eckzahnverlagerung vorzunehmen.<br />
Die Abklärung einer hereditären Disposition, sowie<br />
das Vorkommnis eines frühen dentofazialen Traumas<br />
gehören ebenfalls zur speziellen Anamnese <strong>die</strong>ser Anomalie<br />
des Zahnwechsels.<br />
Digitale Palpation<br />
Von den diagnostischen Maßnahmen sei als erstes <strong>die</strong> digitale<br />
Palpation aufgeführt. Eine asymmetrische Palpation<br />
des rechten und linken Oberkiefereckzahnes ab <strong>dem</strong> 10.<br />
Lebensjahr stellt einen sehr guten Indikator für eine abnormale<br />
Eruption dar; trotz asymmetrischer Palpation im jüngeren<br />
Alter, ist der Eruptionsweg später oftmals korrekt.<br />
Röntgenologische Untersuchung<br />
Aufgrund des typischen kurvenreichen Durchbruchswegs<br />
der oberen Eckzähne läßt sich durch <strong>die</strong> röntgenologische<br />
Diagnostik in jungen Jahren lediglich eine Kontrolle des<br />
Eruptionsverlaufes erzielen. Das optimale Alter für <strong>die</strong><br />
röntgenologische Untersuchung liegt erst zwischen <strong>dem</strong> 10.<br />
und 11. Lebensjahr, je nach körperlichem Entwicklungstand<br />
des Kindes.<br />
Von den röntgenologischen<br />
Methoden hat sich <strong>die</strong> Kombination<br />
von periapikalen<br />
Projektionen und halb-axialen<br />
Aufbißprojektionen mit<br />
einem Orthopantomogramm<br />
bewährt. Diese drei Methoden<br />
ermöglichen eine nahezu<br />
dreidimensionale Bewertung<br />
der Lage des verlagerten Eckzahnes<br />
auch bezüglich der<br />
Orthopantomogramm der gleichen<br />
Patientin wie in Abb. 3a-c.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
21
Beziehung zu den benachbarten Schneidezähnen und weiteren<br />
anatomischen Strukturen.<br />
Das Orthopantomogramm allein ist für <strong>die</strong> Lokalisationsbestimmung<br />
eines verlagerten Eckzahnes oder zur Bestimmung<br />
des Vorkommens von Resorptionen an den benachbarten<br />
Zähnen gänzlich ungeeignet. Der Vorteil <strong>die</strong>ser<br />
Röntgenübersichtsaufnahme ist allerdings <strong>die</strong> Möglichkeit<br />
zur Beurteilung der Zahnanlagen mit Abklärung von<br />
Anomalien des Zahnwechsels.<br />
Halb-axiale Aufbißprojektion des Oberkiefers<br />
der gleichen Patientin wie in Abb. 3ac<br />
und Abb. 4.<br />
22<br />
Durch Anwendung der parallaktischen<br />
Verschiebung bringen zwei<br />
periapikale Röntgenaufnahmen<br />
des gleichen Zahnes - aufgenommen<br />
aus einem leicht unterschiedlichen<br />
Winkel - Aufschluß über <strong>die</strong><br />
Lokalisation des verlagerten Eckzahnes.<br />
Auch zwei zueinander<br />
rechtwinklige Aufnahmen (vertical<br />
tube shift) ermöglichen eine dreidimensionale<br />
Interpretation.<br />
Die Computertomographie erlaubt eine genaue Lokalisation<br />
von Resorptionen und ist dann indiziert, wenn sich mittels<br />
der konventionellen Methoden keine genaue Lokalisationsbestimmung<br />
vornehmen läßt.<br />
Lebensspanne wächst<br />
Den Deutschen ist ein immer längeres Leben beschieden.<br />
Die durchschnittliche Lebenserwartung für einen neugeborenen<br />
Jungen beträgt derzeit 75,4 Jahre, bei einem Mäd-<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
Zusammenfassung<br />
Die mit einer Eckzahnverlagerung häufig verbundenen<br />
Komplikationen, wie insbesondere <strong>die</strong> Resorption von benachbarten<br />
lateralen Schneidezähnen, können durch das<br />
rechtzeitige Erkennen von adäquaten klinischen und röntgenologischen<br />
Befunden minimiert, respektive vermieden<br />
werden.<br />
Neben <strong>dem</strong> Vorkommen von Nichtanlagen, Anomalien der<br />
Zahngröße und -form, sowie <strong>dem</strong> unterschiedlichen Platzangebot<br />
bei den zwei Verlagerungsarten im Oberkiefer,<br />
kann <strong>die</strong> Erhebung der spezielle Anamnese einen risikobehafteten<br />
<strong>Patienten</strong> identifizieren. Bei asymmetrischer digitaler<br />
Palpation während des „kritischen“ Alters sollte eine<br />
geeignete röntgenologische Untersuchung erfolgen.<br />
Dr. Ekaterini Paschos, Prof. Dr. med. dent. Ingrid Rudzki-Janson, München<br />
Korrespondenzadresse:<br />
Dr. Ekaterini Paschos<br />
Poliklinik für Kieferorthopä<strong>die</strong> Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität<br />
München – Innenstadt<br />
(Direktorin: Prof. Dr. med. dent. Ingrid Rudzki-Janson)<br />
E-Mail: kpaschos@dent.med.uni-muenchen.de<br />
Literatur bei den Verfassern<br />
chen sind es gar 81,2 Jahre. Auch <strong>die</strong> Lebenserwartung älterer<br />
Menschen hat zugenommen: Ein 60-Jähriger kann<br />
noch mit durchschnittlich 19,7 Lebensjahren rechnen, einer<br />
ebenso alten Frau sind im Durchschnitt<br />
23,8 weitere Jahre auf Erden<br />
vergönnt. Verglichen mit den Daten<br />
zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts<br />
hat sich <strong>die</strong> Lebenserwartung<br />
fast verdoppelt. Im internationalen<br />
Vergleich aber nimmt Deutschland<br />
keineswegs eine Spitzenstellung ein.<br />
In Japan, einem der Länder mit der<br />
höchsten Lebenserwartung, werden<br />
neugeborene Jungen durchschnittlich<br />
78,3 Jahre alt, <strong>die</strong> Lebensspanne<br />
japanischer Mädchen liegt bei 85,2<br />
Jahren. Ähnlich hohe Werte werden<br />
in Deutschland erst für Babys gelten,<br />
<strong>die</strong> in etwa zwanzig Jahren geboren<br />
werden.<br />
Globus<br />
Statistische Angaben:<br />
Statistisches Bundesamt
KNOCHENREIFUNG IM REAGENZGLAS<br />
Verlorenes Knochengewebe kann heute sicher und mit<br />
geringen Komplikationsraten durch Transplantate ersetzt<br />
werden. Um <strong>Patienten</strong> <strong>die</strong> Transplantation in der<br />
Zukunft gleichwohl zu ersparen, loten Mund-Kiefer-<br />
Gesichtschirurgen <strong>die</strong> Möglichkeiten von Stammzellforschung<br />
und Gewebezüchtung aus. Ihre neuesten Ergebnisse<br />
präsentierten mehrere Forschergruppen auf <strong>dem</strong><br />
54. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Mund-,<br />
Kiefer- und Gesichtschirurgie in Aachen.<br />
Bei Tumoren im Gesichtsbereich und in der Mundhöhle ist<br />
<strong>die</strong> lebensrettende Operation kompliziert und kann bei fortgeschrittenen<br />
Geschwulsten im wahrsten Sinn des Wortes<br />
zum teilweisen Gesichtsverlust führen: Mitunter müssen<br />
Teile eines Kiefers, andere knöcherne Strukturen des Gesichtes<br />
und wichtige Weichteilstrukturen wie Zunge, Mundboden<br />
oder Wange entfernt werden. Auch bei komplizierten<br />
Verletzungen oder Fehlbildungen im Gesicht sind <strong>die</strong><br />
MKG-Chirurgen gefordert, das Gesicht ihrer <strong>Patienten</strong> zu<br />
wahren oder wiederherzustellen.<br />
Durch ein ganzes Bündel von Maßnahmen können <strong>die</strong> Experten<br />
inzwischen <strong>die</strong> funktionellen und ästhetischen Folgen<br />
solcher Eingriffe mindern und somit <strong>die</strong> Lebensqualität<br />
der Kranken weitestgehend erhalten:<br />
• neue Operationsverfahren und bessere Möglichkeiten der<br />
Operationsplanung sorgen für schonendere Eingriffe, bei<br />
denen nach Möglichkeit Knochengewebe, Nervenbahnen<br />
und Blutgefäße erhalten werden<br />
• verlorenes Knochengewebe kann durch eine Transplantation<br />
körpereigenen Knochens ersetzt werden.<br />
„Die Eingriffe sind heute mit hoher Sicherheit und geringen<br />
Komplikationsraten durchführbar", resümmiert Prof. Dr. Dr.<br />
Michael Ehrenfeld von der Ludwig-Maximilians-Universität<br />
München zahlreiche Stu<strong>die</strong>n, <strong>die</strong> auf <strong>dem</strong> Aachener Kongress<br />
vorgestellt wurden.<br />
Gleichwohl erproben <strong>die</strong> MKG-Chirurgen verschiedene neue<br />
Strategien, um den <strong>Patienten</strong> <strong>die</strong> Gewebe-Entnahme in der<br />
Zukunft zu ersparen: Das Ziel ist, körpereigene Knochenzellen<br />
des <strong>Patienten</strong> in der Kulturschale oder im Körper nachwachsen<br />
zu lassen. Stammzellen, Wachstumsfaktoren und<br />
Gewebezüchtung (Tissue engineering) sind derzeit <strong>die</strong> „heißen"<br />
Forschungsbereiche in der MKG-Chirurgie und spielten<br />
darum auch auf <strong>dem</strong> 54. Jahreskongress eine wichtige Rolle.<br />
Wachstumsfaktoren<br />
Die kurz BMPs (Bone-morphogenic Proteins) genannten<br />
Faktoren, <strong>die</strong> das Knochenwachstum anregen, sind ein<br />
Schwerpunkt. In der Kulturschale sorgen <strong>die</strong>se Stoffe dafür,<br />
dass <strong>die</strong> Zellen verstärkt Knochengrundsubstanz bilden und<br />
Mineralsalze einlagern. Auf der Tagung in Aachen berichteten<br />
beispielsweise MKG-Chirurgen von der Universität Düsseldorf,<br />
dass gentechnisch gezielt veränderte BMPs eine<br />
stärkere Wirkung haben als <strong>die</strong> natürlichen Stoffe. Ein Forscherteam<br />
von der Universität Kiel konnte bei Versuchen<br />
mit Minischweinen nachweisen, dass ein ebenfalls gentechnisch<br />
produzierter Wachstumsfaktor, das humane osteogene<br />
Protein 1 (hOP-1), aufgebracht auf eine Trägersubstanz,<br />
Knochendefekte dimensionsgetreu rekonstruieren kann.<br />
Stammzellen aus Fettgewebe<br />
Vorläuferzellen, aus denen Knochen- und Muskelzellen entstehen,<br />
können inzwischen aus verschiedenen Geweben,<br />
beispielsweise auch aus Fettgewebe, gewonnen werden. So<br />
berichten MKG-Chirurgen von der Universität Leipzig, dass<br />
sie aus <strong>dem</strong> Fettgewebe von <strong>Patienten</strong> so genannte mesenchymale<br />
Stammzellen isolieren und im Labor vermehren<br />
und differenzieren konnten. Dies gelang den Experten sowohl<br />
in der zweidimensionalen Zellkultur als auch bei der<br />
Besiedlung einer dreidimensionalen Matrix aus Kollagen.<br />
Anregung zur Reifung<br />
Eine Forschergruppe von der Universität Münster berichtet,<br />
dass <strong>die</strong> mechanische Stimulation der Zellen in der Kulturschale<br />
<strong>die</strong> Produktion bestimmter Proteine und <strong>die</strong> Biomineralisation<br />
fördert. „Diese Strategie könnte <strong>die</strong> Möglichkeit<br />
eröffnen, Knochen in vitro reifen zu lassen“, erklärten<br />
<strong>die</strong> Wissenschaftler.<br />
Trägerstoffe<br />
Ein wichtiger Faktor des Tissue Engineering sind <strong>die</strong> dreidimensionalen<br />
Trägersubstanzen, so genannte Scaffolds, auf<br />
denen <strong>die</strong> Zellen heranreifen und sich vermehren. Erprobt<br />
werden dabei <strong>die</strong> unterschiedlichsten Stoffe, beispielsweise<br />
Hydroxylapatit, Kollagen, Trikalziumphosphat oder Kalziumkarbonat.<br />
Die Materialien sollen nicht nur - unterstützt von<br />
Wachstumsfaktoren - <strong>die</strong> Vermehrung der Zellen anregen,<br />
sondern müssen auch biologisch abbaubar sein. Gleich<br />
mehrere Forschergruppen stellten auf <strong>dem</strong> Kongress dazu<br />
Ergebnisse vor. Allerdings zeichnet sich bislang noch nicht<br />
ab, welche Trägersubstanzen am geeignetsten sind - das<br />
Rennen ist auf <strong>die</strong>sem Gebiet noch lange nicht entschieden.<br />
Presseinformation Nr. 2 / 2. Juni 2004 der<br />
Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie<br />
(Kranio-Maxillo-Faziale Chirurgie) Gesamtverband der Deutschen<br />
Fachärzte für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie e.V.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
23
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG<br />
zum zahnärztlichen Haftpflichtrecht (Teil 3)<br />
Sachverständigentätigkeit<br />
und Meinungsfreiheit<br />
Die folgende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes<br />
(Beschluss der ersten<br />
Kammer des ersten Senates vom 18.12.02,<br />
1 BvR 244/98) hat zwar nur mittelbar mit<br />
<strong>dem</strong> Arzthaftungsrecht zu tun, aber sehr<br />
unmittelbar mit unserer Sachverständigentätigkeit.<br />
Univ.-Prof. Dr. Dr. Ludger Meinungsfreiheit und ärztliches Wohlver-<br />
Figgener, Münster halten bzw. Kollegialität können leicht in<br />
Widerstreit geraten. Das wird besonders<br />
dann akut, wenn Ärzte an Kollegen mehr oder weniger<br />
deutliche Kritik üben. Ist insoweit zum Erhalt des Vertrauens<br />
in den ärztlichen Berufsstand eine besondere Zurückhaltung<br />
geboten oder gilt auch hier <strong>die</strong> Vermutung für den<br />
Vorrang der freien Rede? Diese Frage hatte das Bundesverfassungsgericht<br />
zu entscheiden.<br />
Es ging im vorliegenden Fall um eine zugegebenermaßen<br />
scharfe Kritik, <strong>die</strong> ein für eine Versicherung als Sachverständiger<br />
tätiger Orthopäde an den Feststellungen des<br />
behandelnden Arztes hinsichtlich Arbeitsunfähigkeit und<br />
einer zu erwartenden Minderung der Erwerbsfähigkeit<br />
getroffen hatte. Er war deswegen berufsgerichtlich unter<br />
Hinweis auf <strong>die</strong> in der Berufsordnung normierte Verpflichtung,<br />
dass Ärzte sich untereinander kollegial und rücksichtsvoll<br />
zu verhalten hätten, verwarnt worden.<br />
Gegen <strong>die</strong>se Verwarnung wendete sich der Beschwerdeführer.<br />
Zum Sachverhalt: Im Januar 1994 untersuchte der Gutachter<br />
und jetzige Beschwerdeführer im Auftrag der Versicherung<br />
<strong>die</strong> Patientin G., <strong>die</strong> im Mai 1993 bei einem Unfall<br />
einen Teileinriss der Achillessehne im rechten Bein erlitten<br />
hatte. In seinem Gutachten stellte er unter anderem fest, es<br />
liege bei der Versicherten eine reguläre Verheilung vor.<br />
Der <strong>die</strong> Versicherte behandelnde Orthopäde Dr. S. bescheinigte<br />
ihr <strong>dem</strong>gegenüber im Juni und im Oktober 1994 eine<br />
Arbeitsunfähigkeit von 100 % und eine zu erwartende<br />
Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 %.<br />
Daraufhin beauftragte <strong>die</strong> Versicherung den Beschwerdeführer<br />
erneut mit der Erstellung eines Gutachtens. In <strong>dem</strong><br />
Gutachten hieß es: Es sei von einer vollständigen Wiederherstellung<br />
auszugehen. Es werde von Dr. S. nicht ein einziger<br />
harter nachzuvollziehender Befund vorgetragen, der<br />
seine Auffassung stützen könne. Wörtlich heißt es sodann<br />
weiter wie folgt: „In <strong>die</strong>sem Zusammenhang muss daran<br />
erinnert werden, dass derjenige Arzt, der leichtfertig Atteste<br />
ausstellt oder Krankschreibungen attestiert, sich schadenseratzpflichtig<br />
gegenüber <strong>dem</strong> Kostenträger macht.<br />
Nach meiner Auffassung liegt ein solcher Fall vor. .... Hätte<br />
Dr. S. <strong>die</strong>se Äußerungen gegenüber einer Versicherung gemacht<br />
und <strong>die</strong>se dann darauf eine materielle Entschädigung<br />
gestützt, so wäre der Orthopäde hierfür rechtlich zu<br />
24<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
belangen, weil seine Äußerungen abseits jedweder vertretbaren<br />
medizinischen Kompetenz sind.“<br />
Auf <strong>die</strong> von der Ärztekammer erhobene berufsgerichtliche<br />
Klage hat das Berufsgericht durch Urteil gegen den Beschwerdeführer<br />
auf eine Verwarnung erkannt und ausgeführt:<br />
Der Beschwerdefrührer habe durch <strong>die</strong>se Äußerungen<br />
gegen <strong>die</strong> in der Berufsordnung normierte Verpflichtung,<br />
dass Ärzte sich untereinander kollegial und rücksichtsvoll<br />
zu verhalten hätten, verstoßen. Diese Vorschrift <strong>die</strong>ne der<br />
Volksgesundheit. Die juristische Bewertung der Behandlungsweise<br />
von Dr. S. und seiner medizinischen Auffassung<br />
sei unzulässig. Die beanstandeten Formulierungen gingen<br />
über eine sachliche Kritik hinaus. Der Beschwerdeführer<br />
habe unterstellt, dass Dr. S. in vorsätzlicher sittenwidriger<br />
Weise oder in betrügerischer Absicht versucht habe, seine<br />
Patientin zu bereichern oder Beihilfe zum Betrug zu leisten.<br />
Eine derartige Äußerung liege außerhalb der durch <strong>die</strong> Gutachtertätigkeit<br />
gedeckten Meinungsäußerungsfreiheit und<br />
sei unkollegial. Der Beschwerdeführer hätte sich vielmehr<br />
mit seinem Anliegen an <strong>die</strong> Ärztekammer wenden müssen.<br />
Der Berufsgerichtshof hat <strong>die</strong> Entscheidung des Berufsgerichts<br />
bestätigt.<br />
Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügte der Beschwerdeführer<br />
insbesondere <strong>die</strong> Verletzung von Artikel 5, Abs. 1 und<br />
Artikel 12, Abs. 1 Grundgesetz. Im berufsgerichtlichen Verfahren<br />
seien <strong>die</strong> beanstandeten Äußerungen unter Verkennung<br />
von Bedeutung und Tragweite der Meinungsäußerungsfreiheit<br />
zu Unrecht als Schmähkritik eingestuft worden.<br />
Die Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg.<br />
Aus den Gründen: „Die beanstandeten Äußerungen fallen<br />
in den Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit<br />
(Artikel 5, Abs. 1, Satz 1 Grundgesetz). Dieses Grundrecht<br />
gewährleistet jedermann das Recht, seine Meinung frei zu<br />
äußern. Werturteile sind ohne weiteres von Artikel 5, Abs. 1<br />
Grundgesetz geschützt, Tatsachenbehauptungen jedenfalls<br />
insoweit, als sie Voraussetzung für <strong>die</strong> Bildung von Meinungen<br />
sind. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit schützt<br />
allerdings nicht <strong>die</strong> erwiesen oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptung.<br />
Bei der Äußerung des Beschwerdeführers<br />
handelt es sich um <strong>die</strong> Bewertung des tatsächlichen Vorgangs.<br />
Die von <strong>dem</strong> Beschwerdeführer im Zusammenhang<br />
mit der Begutachtung geäußerte rechtliche Bewertung des<br />
ärztlichen Verhaltens des Dr. S. enthält zumindest auch <strong>die</strong><br />
Bewertung eines tatsächlichen Vorgangs. Anhaltspunkte<br />
dafür, dass <strong>die</strong> tatsächlichen Bestandteile der Äußerung<br />
von <strong>dem</strong> Beschwerdeführer bewusst der Wahrheit zuwider<br />
behauptet wurden, liegen nicht vor.<br />
Bereits <strong>die</strong> Deutung der beanstandeten Äußerungen ist<br />
nicht zwingend. Nach <strong>dem</strong> Verständnis des Berufsgerichts<br />
hat der Beschwerdeführer seinem Berufskollegen Dr. S. un-
terstellt, er habe in vorsätzlich sittenwidriger Weise oder<br />
betrügerischer Absicht versucht, seine Patientin zu bereichern<br />
oder Beihilfe zum Betrug zu leisten. Dass <strong>die</strong>se Bemerkungen<br />
aber nur in <strong>die</strong>sem Sinn zu verstehen sind, hat<br />
es nicht nachvollziehbar dargelegt. Der Beschwerdeführer<br />
hatte formuliert, eine Schadensersatzpflicht von Dr. S. sei<br />
gegenüber <strong>dem</strong> Kostenträger gegeben, weil er nach seiner<br />
Auffassung leichtfertig Atteste und Krankschreibungen<br />
ausgestellt habe. Leichtfertiges Handeln bedeutet gedankenloses,<br />
fahrlässiges Verhalten und nicht vorsätzliches<br />
oder sogar sittenwidriges Handeln in betrügerischer Absicht.<br />
Der Beschwerdeführer war der Auffassung, Dr. S. wäre<br />
rechtlich zu belangen, hätte er seine ärztliche Bescheinigung<br />
gegenüber einer Versicherung abgegeben und <strong>die</strong>se<br />
darauf eine materielle Entschädigung gestützt. Die unpräzise<br />
Formulierung „rechtlich zu belangen“ verweist indessen<br />
nicht zwingend auf den Vorwurf sittenwidrigen oder sogar<br />
strafbaren Verhaltens, etwa eines Handelns in betrügerischer<br />
Absicht. Darauf aber ist <strong>die</strong> Verwarnung gestützt worden.<br />
Die Meinungsfreiheit muss allerdings stets zurücktreten,<br />
wenn Schmähkritik vorliegt. Schmähkritik ist eine Äußerung<br />
nur dann, wenn in ihr nicht mehr <strong>die</strong> Auseinandersetzung<br />
in der Sache, sondern jenseits auch polemischer oder<br />
überstürzter Kritik <strong>die</strong> Diffamierung der Person im Vordergrund<br />
steht. So liegt es hier aber nicht. Bei den Äußerungen<br />
des Beschwerdeführers handelt es sich nicht um eine<br />
Beschimpfung ohne Bezug zu der ärztlichen Tätigkeit von<br />
Dr. S., sondern um Wertungen, <strong>die</strong> sich darauf unmittelbar<br />
beziehen.<br />
Zu der Frage, in welchem Maß durch <strong>die</strong> Äußerungen das<br />
notwendige Vertrauen der <strong>Patienten</strong> zu ärztlichem Tun<br />
konkret beeinträchtigt werden könnte, enthält das angegriffene<br />
Urteil keine Ausführungen. Die beanstandeten Äußerungen<br />
hatte der Beschwerdeführer allein gegenüber der<br />
privaten Unfallversicherung gemacht; nur <strong>die</strong> mit der Sache<br />
befassten Mitarbeiter der Unfallversicherung sowie <strong>die</strong><br />
Versicherte erhielten davon Kenntnis. Der Vertrauensverlust<br />
bei den Mitarbeitern der Versicherung dürfte aufgrund der<br />
gegebenen Sachkunde und Berufserfahrung eher als marginal<br />
einzustufen sein. Es ist auch nichts dafür dargetan, dass<br />
es für <strong>die</strong> Versicherte erheblich ist, ob <strong>die</strong> Kritik an Dr. S.<br />
zusätzlich zu der medizinischen Bewertung auch <strong>die</strong> rechtliche<br />
Würdigung eines juristischen Laien erfahren hat.<br />
Nach allem waren <strong>die</strong> Entscheidungen von Berufsgericht<br />
und Berufsgerichtshof aufzuheben und <strong>die</strong> Sache an das<br />
Berufsgericht zurückzuverweisen.<br />
Das Bundesverfassungsgericht hat sich sicherlich in einer<br />
gewissen Zwickmühle befunden. Man erinnert sich sehr<br />
wohl noch an <strong>die</strong> höchstrichterliche unverhohlene Kritik an<br />
ärztlichen Gutachten, als davon <strong>die</strong> Rede war, dass man<br />
solche ärztlichen Gutachten nicht kritiklos übernehmen<br />
dürfe, sondern sich immer bewusst sein müsse, dass sich<br />
manche ärztlichen Gutachter aus einem falsch verstandenen<br />
Kollegialitätsgebot heraus nicht freimachten könnten<br />
von einer überholten Standessolidarität mit der Folge kollegial<br />
einseitiger Begutachtung.<br />
Angesichts dessen wird es <strong>dem</strong> höchsten Gericht schwerge-<br />
fallen sein, einem ärztlichen Sachverständigen, der sich <strong>die</strong>se<br />
höchstrichterliche Mahnung zu Herzen genommen hat,<br />
nunmehr zu bescheinigen, seine Meinungsäußerungsfreiheit<br />
habe hinter Kollegialitätsgesichtspunkten zurückzustehen.<br />
Aus der Sicht eines Sachverständigen nimmt man sicherlich<br />
mit Genugtuung zur Kenntnis, dass das Bundesverfassungsgericht<br />
der freien Rede des Gutachters den Rücken stärkt.<br />
Nichtsdestoweniger sollte <strong>die</strong>ses Urteil für niemanden von<br />
uns Anlass sein, sich als sachverständiger „Haudrauf“ zu<br />
betätigen. Angebrachte Kritik lässt sich auch sachlich und<br />
emotionsfrei formulieren, ohne dass sogleich der nächste<br />
Rechtsstreit vom Zaun gebrochen wird. Vielmehr sollten wir<br />
unsere Beurteilungen wenn immer möglich in so sachlich<br />
zutreffender aber emotional zurückhaltender Weise abgeben,<br />
dass jeder Beteiligte sie lesen und damit - zumindest<br />
aus neutraler Sicht - leben kann.<br />
Einsichtsrecht in Gutachten<br />
Dass ein Einsichtsrecht auch in Versicherungsgutachten besteht,<br />
geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes<br />
vom 11.06.03 (IV ZR 418/02) hervor, mit der der Bundesgerichtshof<br />
einer Praxis privater Krankenversicherungen ein<br />
Ende gesetzt hat, <strong>die</strong> ohnehin für Außenstehende kaum<br />
nachvollziehbar war. Der Versicherte hat nun ein Recht darauf,<br />
Einsicht in Gutachten zu erhalten, <strong>die</strong> von der Krankenversicherung<br />
initiiert sind und sich mit der medizinischen<br />
Notwendigkeit von Behandlungen auseinandersetzen, und<br />
er hat ebenso ein Recht darauf, <strong>die</strong> Identität des Gutachters<br />
zu kennen.<br />
<strong>Wenn</strong> keine körperliche Untersuchung des <strong>Patienten</strong> <strong>die</strong><br />
Basis des Gutachtens war (und das ist ja häufig der Fall),<br />
verweigerten <strong>die</strong> Versicherungen <strong>die</strong> entsprechenden Auskünfte,<br />
<strong>die</strong> jedoch regelmäßig ausschlaggebend für ihre<br />
Entscheidung zur Kostenerstattung sind.<br />
Die Situation für Zahnarzt und privat versicherten <strong>Patienten</strong>,<br />
<strong>die</strong> sich daraus ergab, konnte recht unangenehm sein:<br />
Der Zahnarzt empfiehlt eine bestimmte Therapie und vereinbart<br />
sie mit seinem <strong>Patienten</strong>, und <strong>die</strong> private Versicherung<br />
teilt nach Prüfung der Behandlungsunterlagen lapidar<br />
mit, ein neutraler Gutachter habe festgestellt, <strong>die</strong> Diagnose<br />
und/oder Therapie sei medizinisch nicht notwendig. Der Patient<br />
muss in Zweifel kommen: Hat der Zahnarzt ihn nicht<br />
nach den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft behandelt?<br />
Hat er eine Therapie durchgeführt, <strong>die</strong> überhaupt<br />
nicht nötig war? Hat er ihn nicht ordnungsgemäß und umfassend<br />
aufgeklärt?<br />
Das Vertrauensverhältnis zwischen Zahnarzt und Patient<br />
kann dabei erheblichen Schaden nehmen, und der Zahnarzt<br />
erhält nicht einmal <strong>die</strong> Chance, sich zu <strong>dem</strong> Gutachten zu<br />
äußern, denn er bekommt es nicht zu Gesicht. Die privaten<br />
Krankenversicherungen beriefen sich dabei stets darauf,<br />
dass nach § 178 m Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nur<br />
bei körperlichen Untersuchungen ein Einsichtsrecht des<br />
<strong>Patienten</strong> in das Gutachten bestehe und dass <strong>dem</strong> Gutachter<br />
über<strong>die</strong>s Vertraulichkeit zugesichert sei.<br />
Dem hat der Bundesgerichtshof nun widersprochen und <strong>die</strong><br />
Rechte des Versicherten damit deutlich gestärkt. Nicht zuletzt,<br />
um „Waffengleichheit“ herzustellen, müsse es <strong>dem</strong><br />
25<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04
26<br />
<strong>Patienten</strong> möglich sein, den Inhalt des Gutachtens und <strong>die</strong><br />
Identität des Gutachters zu erfahren. Vor allem aber ermögliche<br />
<strong>dem</strong> Versicherten erst <strong>die</strong> umfassende Kenntnis des<br />
Gutachtens und seines Urhebers, <strong>die</strong> Frage zu beantworten,<br />
ob es Aussicht auf Erfolg haben könnte, notfalls auch eine<br />
gerichtliche Entscheidung über <strong>die</strong> Kostenübernahme herbeizuführen.<br />
Damit wird zugleich auch <strong>dem</strong> Zahnarzt <strong>die</strong> Gelegenheit<br />
gegeben, sich gemeinsam mit seinem <strong>Patienten</strong> fachlich<br />
und sachlich mit <strong>dem</strong> Gutachten auseinanderzusetzen.<br />
Verhältnis von Privatgutachten<br />
zu Gerichtsgutachten<br />
Abschließend noch einige Sätze zum Verhältnis von Privatgutachten<br />
zu Gerichtsgutachten, weil <strong>die</strong>se Abgrenzung<br />
offenbar nicht immer richtig verstanden wird. Ich zitiere<br />
aus einem Aufsatz von Markus Gehrlein, Richter an einem<br />
Oberlandesgericht (Versicherungsrecht 2003, S. 574 ff.).<br />
„Einem Privatgutachten kommt als (qualifiziertem) substantiiertem<br />
Parteivorbringen insbesondere zum Zweck der<br />
Klagebegründung kein eigenständiger Beweiswert zu, der<br />
<strong>die</strong> Erhebung sonstiger Beweise verzichtbar macht. Die beweisbelastete<br />
Partei muss vielmehr, wenn <strong>die</strong> andere Seite<br />
<strong>dem</strong> von ihr vorgelegten Privatgutachten widerspricht, Beweis<br />
durch Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens<br />
antreten. Selbst wenn das Gericht das Privatgutachten<br />
als überzeugend ansieht, ist auf Widerspruch<br />
des Gegners unter Wahrung der Beweislast vornehmlich<br />
durch Erhebung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens<br />
in <strong>die</strong> Beweisaufnahme einzutreten. Der prozessuale<br />
Wert eines Privatgutachtens entfaltet sich also nicht in<br />
der Verdrängung gerichtlicher Beweismittel und insbesondere<br />
eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens. Vielmehr<br />
gewinnt ein Privatgutachten im Anschluss an eine<br />
Jeder zahnärztliche (Heil-)Eingriff bedarf der Einwilligung<br />
des <strong>Patienten</strong>. Eine wirksame Einwilligung wiederum setzt<br />
voraus, dass der Patient weiß, in welche Therapie mit welchen<br />
Risiken er einwilligt. Eine nicht ordnungsgemäße Aufklärung<br />
kann beim Eintritt von Komplikationen den Zahnarzt<br />
selbst dann, wenn <strong>die</strong> Behandlung <strong>dem</strong> zahnmedizinischen<br />
Standard entsprach, erheblichen Schadensersatzforderungen<br />
aussetzen. Oehler vermutet, dass wenigstens zwei<br />
Drittel der Schadensersatzklagen über <strong>die</strong> „Schiene“ der<br />
unterlassenen Aufklärung laufen (Klaus Oehler, Zahnmedizinischer<br />
Standard in der Rechtsprechung, S. 184).<br />
Besonders im Zusammenhang mit Weisheitszahnextraktionen<br />
sind Komplikationen häufig. Mehrere Oberlandesgerichte<br />
haben entschieden, dass vor der operativen Entfernung tief<br />
verlagerter Weisheitszähne der Patient über <strong>die</strong> Gefahr eines<br />
Kieferbruches aufzuklären ist. Diese Verpflichtung besteht<br />
nach der Rechtsprechung auch dann, wenn <strong>die</strong> Bruchgefahr<br />
bei einer stabilen Knochenstruktur nur gering ist.<br />
durchgeführte Beweisaufnahme Gewicht, weil mit seiner<br />
Hilfe <strong>die</strong> Schlussfolgerungen eines gerichtlichen Sachverständigen<br />
in Frage gestellt werden können.<br />
Man muss sich also immer genau überlegen, ob man einen<br />
Prozess mit einem Privatgutachten beginnt, oder ob man<br />
besser das Gericht einen gerichtlichen Sachverständigen<br />
beauftragen lässt, dessen Beurteilungen man dann gegebenenfalls<br />
mit einem Privatgutachten in Frage stellen kann.<br />
Die Kenntnis der Rechtsprechung<br />
ist immer gut …<br />
Wie wichtig es allgemein ist, <strong>die</strong> Rechtsprechung zu kennen,<br />
macht eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes<br />
(BGH IX ZR 54/02) deutlich, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Haftung der Anwälte<br />
betrifft, <strong>die</strong> sich eigentlich im gleichen Dilemma befinden<br />
wie wir: Als Mandanten erwarten wir zu Recht, dass sich<br />
Anwälte mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung auskennen.<br />
<strong>Wenn</strong> der Anwalt <strong>die</strong>sem Anspruch nicht genügt<br />
und der Mandant deshalb einen Prozess verliert, dann stehen<br />
seine Chancen, bei einem Prozess gegen seinen Anwalt<br />
Recht zu bekommen, gut. Der Bundesgerichtshof hat jetzt<br />
einen Juristen, der einer Mandantin zu einem aussichtslosen<br />
Vorgehen geraten hatte, zu Schadensersatz verurteilt.<br />
Der Anwalt hatte <strong>die</strong> Rechtsprechung des Bundesgerichtshof<br />
nicht gekannt oder nicht beachtet.<br />
(Die ketzerische Frage, <strong>die</strong> sich aufdrängt, ist, ob er wegen<br />
Schlechterfüllung des Anwaltsvertrages oder wegen Majestätsbeleidigung<br />
verurteilt wurde).<br />
Univ.-Prof. Dr. Dr. L. Figgener<br />
Westfälische Wilhelms-Universität Münster<br />
Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde<br />
Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik<br />
Waldeyerstr. 30, 48149 Münster<br />
AUFKLÄRUNGSPFLICHTEN<br />
bei der Extraktion von Weisheitszähnen<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
Ergibt sich zu<strong>dem</strong>, dass der operative Eingriff in der Nähe<br />
verlaufende Nerven schädigen kann, ist auch über <strong>die</strong>ses<br />
Risiko aufzuklären. Verläuft z.B. der nervus alveolaris im<br />
Operationsgebiet, ist der Patient nach einem Urteil des OLG<br />
Düsseldorf aus <strong>dem</strong> Jahr 1988 sogar darauf hinzuweisen,<br />
dass irreversible Schäden eintreten können.<br />
Umstritten ist in der Rechtsprechung, ob bei einer Weisheitszahnextraktion<br />
auch über eine mögliche Schädigung<br />
des nervus lingualis aufzuklären ist. Einige Gerichte lehnen<br />
eine Aufklärungspflicht wegen der geringen Wahrscheinlichkeit<br />
eines Eintritts ab. Andererseits handelt es sich bei der<br />
genannten Nervverletzung um eine typische Komplikation<br />
bei einer Weisheitszahnextraktion im Unterkiefer. Dessen<br />
Verwirklichung kann den <strong>Patienten</strong> schwer beeinträchtigen.<br />
Zur Vermeidung von Regreßforderungen sollte der Zahnarzt<br />
sicherheitshalber auch über <strong>die</strong>ses Risiko aufklären.<br />
Peter Ihle, Rechtsanwalt,<br />
Justiziar der <strong>Zahnärztekammer</strong> Mecklenburg-Vorpommern<br />
Mit freundlicher Genehmigung aus „dens, 5/2004“
Skonti auf Laborrechnungen<br />
Durch das Steueränderungsgesetz, das <strong>die</strong> sogenannte<br />
Rechnungsrichtlinie der EU in nationales Recht umsetzt,<br />
wurden <strong>die</strong> Anforderungen an <strong>die</strong> Rechnungslegung<br />
geändert. Diese Änderungen gelten auch für Rechnungen<br />
von Laboren. Nunmehr ist gesetzlich festgeschrieben,<br />
dass eine zwischen den Parteien vereinbarte Minderung<br />
der Vergütung des Labors in der Rechnung ausgewiesen<br />
werden muss. Das heißt, das ein Abzug von<br />
Skonti nur dann zulässig ist, wenn er in der jeweiligen<br />
Einzelrechnung ausgewiesen wird. Diese Auffassung vertritt<br />
zumindest das Bundesfinanzministerium mit Rundschreiben<br />
vom 29.01.2004. Ein Abzug von Skonti von<br />
den monatlich erstellten Rechnungszusammenstellungen<br />
des Labors ist danach nicht mehr statthaft.<br />
Diese Regelung hat <strong>die</strong> Diskussion über <strong>die</strong> Frage, ob ein<br />
Zahnarzt vom Labor gewährte Skonti an den <strong>Patienten</strong><br />
oder den Sozialversicherungsträger weiterleiten muss,<br />
wiederaufleben lassen. Die Zahntechnikerinnung hat ihre<br />
Mitglieder dahingehend informiert, dass ein Einbehalt<br />
von Skonti nicht zulässig sei und den Straftatbestand<br />
des Betruges erfüllen könne. Die Zahntechnikerinnung<br />
bezieht sich dabei auf ein Urteil des OLG Frankfurt vom<br />
16.02.2001. Das Gericht vertritt in <strong>die</strong>ser Entscheidung<br />
<strong>die</strong> Auffassung, dass eine Abrede zwischen Zahntechniker<br />
und Zahnarzt, nach der <strong>dem</strong> Zahnarzt ein Skonto<br />
gewährt werden und nicht an den <strong>Patienten</strong> bzw. <strong>die</strong><br />
Krankenkasse weitergeleitet werden soll, betrügerischen<br />
Gehalt habe und daher nichtig sei.<br />
Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung stellen sich für<br />
den Zahnarzt zwei Probleme: Ein praktisches und ein<br />
rechtliches. Praktisch wird der Ausweis von Skonti auf<br />
der Einzelrechnung zur Folge haben, dass <strong>Patienten</strong> <strong>dem</strong><br />
Zahnarzt lediglich den gekürzten Rechnungsbetrag zahlen.<br />
Dies führt zu Streitigkeiten im Verhältnis zum <strong>Patienten</strong>.<br />
Rechtlich stellt sich <strong>die</strong> Frage, ob der Einbehalt<br />
von Skonti zulässig ist oder nicht. Dabei ist zunächst<br />
darauf hinzuweisen, dass Rabatte stets an den <strong>Patienten</strong><br />
weiterzuleiten sind. Ob <strong>die</strong>s auch für Skonti - also Barzahlungsrabatte<br />
- gilt, war in der rechtswissenschaftlichen<br />
Literatur schon immer umstritten. Gerichtliche<br />
Entscheidungen liegen, soweit ersichtlich, bis auf das<br />
oben genannte Urteil des OLG Frankfurt nicht vor.<br />
Nach unserer Auffassung, <strong>die</strong> wir in der Beratung unserer<br />
Mitglieder stets vertreten haben, muss der Zahnarzt<br />
Barzahlungsnachlässe nicht an den <strong>Patienten</strong> weiterlei-<br />
ten. Ein solcher Nachlass darf 3 % nicht überschreiten<br />
und muss ausschließlich im Falle der Barzahlung<br />
erfolgen, das heißt Zahlung unverzüglich nach Lieferung.<br />
Skonti stellen insoweit einen Ausgleich für den<br />
durch Barzahlung entstandenen Zinsverlust beim Zahnarzt<br />
dar. Diese Auffassung wird von einem großen Teil<br />
der rechtswissenschaftlichen Literatur gestützt. Sie ist<br />
daher rechtlich vertretbar.<br />
Voraussetzung für <strong>die</strong> Einbehaltung des Skonti ist es<br />
jedoch auch nach <strong>die</strong>ser Rechtsauffassung, dass eine<br />
Barzahlung erfolgt. Dies ist nach unserer Auffassung<br />
zumindest dann der Fall, wenn der Zahnarzt innerhalb<br />
von 10, maximal 14 Tagen nach Erhalt der Ware Zahlung<br />
leistet. Dies entspricht auch der Rechtsauffassung der<br />
KZVN für den kassenzahnärztlichen Bereich, <strong>die</strong> <strong>die</strong>se<br />
mit Bezug auf den Ersatzkassenvertrag mit Rundschreiben<br />
7/2004 vertritt. Wir müssen jedoch auch darauf hinweisen,<br />
dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein<br />
Gericht zumindest für den privatzahnärztlichen Bereich<br />
in einem eventuellen Rechtsstreit mit Bezug auf das OLG<br />
Frankfurt zu <strong>dem</strong> Ergebnis kommt, dass Skonti an den<br />
<strong>Patienten</strong> weiterzuleiten sind. Ein Betrug kann <strong>dem</strong> Zahnarzt<br />
jedoch nicht vorgeworfen werden. Betrug setzt eine<br />
Täuschung voraus. Aufgrund der neuen Rechnungslegungsvorschriften<br />
werden weder der Patient noch der<br />
Sozialversicherungsträger getäuscht, da Skonti nunmehr<br />
auf den Einzelrechnungen auszuweisen sind, <strong>die</strong> sowohl<br />
der Patient als auch der Sozialversicherungsträger erhalten.<br />
Zurzeit erfolgt in Zusammenarbeit mit anderen <strong>Zahnärztekammer</strong>n<br />
eine intensive Prüfung der unübersichtlichen<br />
Rechtslage. <strong>Wenn</strong> sich hieraus weitergehende Erkenntnisse<br />
ergeben, werden wir in den ZNN hierüber informieren.<br />
Dr. jur. Holger Andersen<br />
Hauptgeschäftsführer der ZKN<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
27
28<br />
INFORMATION ZUM AUSLAGENERSATZ VON<br />
MATERIALIEN NACH §§ 3 UND 4 ABS. 3 GOZ<br />
Alle mit der einmaligen Verwendung am <strong>Patienten</strong> verbrauchten<br />
Materialien waren nach Auffassung der Landeszahnärztekammern<br />
und der Bundeszahnärztekammer abrechnungsfähig<br />
(§ 3 GOZ/§ 4 Abs. 3 GOZ/§ 10 GOÄ), soweit<br />
nicht in der GOZ und GOÄ anderes abschließend geregelt<br />
ist.<br />
Diese Auffassung wurde durch Rechtsprechung verschiedener<br />
Gerichte in erster und zweiter Instanz gestützt.<br />
Durch das nunmehr ergangene Urteil des BGH vom 27.05.2004<br />
(Az.: III ZR 264/03) kann <strong>die</strong> von den <strong>Zahnärztekammer</strong>n<br />
empfohlene Berechnungspraxis nicht mehr aufrecht erhalten<br />
werden.<br />
Der GOZ-Ausschuss der <strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen<br />
vertritt <strong>die</strong> Auffassung, dass <strong>Patienten</strong> bei bereits bezahlten<br />
Rechnungen aufgrund des BGH-Urteils keinen Anspruch<br />
auf Rückzahlung überzahlter Beträge haben. Der Patient<br />
hat in <strong>die</strong>sem Fall durch <strong>die</strong> Bezahlung <strong>die</strong> Rechnung anerkannt.<br />
Der Ausschuss weist darüberhinaus daraufhin, dass<br />
<strong>die</strong> Berechnungspraxis unter Zugrundelegung der Empfehlungen<br />
der Landeszahnärztekammern und der Bundeszahnärztekammer<br />
bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des<br />
BGH-Urteils nicht zu beanstanden ist. Dem Zahnarzt kann<br />
insoweit kein unlauteres Verhalten vorgeworfen werden.<br />
Bei jeder Liquidationserstellung sollten ab sofort <strong>die</strong><br />
Grundsätze <strong>die</strong>ses Urteils beachtet werden:<br />
1. Ein Auslagenersatz für mit der einmaligen Anwendung<br />
am <strong>Patienten</strong> verbrauchten Materialien ist nach § 4 Abs.<br />
3 GOZ in den Fällen möglich, wenn <strong>die</strong> Berechenbarkeit<br />
von Materialien im Gebührenverzeichnis für zahnärztliche<br />
Leistungen aufgeführt ist.<br />
Eine Liste der berechnungsfähigen Auslagen legen wir <strong>die</strong>ser<br />
Information bei.<br />
2. Eine Berechnung von Auslagenersatz bei im Gebührenverzeichnis<br />
für zahnärztliche Leistungen aufgeführten<br />
Leistungen nach § 3 GOZ in Verbindung mit § 10 GOÄ ist<br />
nicht mehr möglich.<br />
3. § 6 Abs. 1 GOZ eröffnet <strong>dem</strong> Zahnarzt den Zugriff auf<br />
Leistungen aus der GOÄ, soweit <strong>die</strong>s zur Ausübung der<br />
Zahnheilkunde erforderlich ist. Im Falle der Berechnung<br />
einer Leistung aus <strong>dem</strong> Gebührenverzeichnis für ärztliche<br />
Leistungen, kann der Zahnarzt Auslagenersatz nach § 10<br />
GOÄ verlangen. Die Ausnahmeregelungen des § 10 Abs.<br />
2, Satz 1 - 5 sind zu beachten.<br />
4. Im Zusammenhang mit der Erbringung implantologischer<br />
Leistungen sind <strong>die</strong> Kosten für <strong>die</strong> Einmalbohrersätze, <strong>die</strong><br />
mit der einmaligen Anwendung am <strong>Patienten</strong> verbraucht<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
sind, in erweiterter Auslegung der Allgemeinen Bestimmungen<br />
zum Abschnitt K (Implantologische Leistungen)<br />
der GOZ Nr. 2 besonders berechnungsfähig.<br />
5. Lagerhaltungskosten dürfen nicht mehr berechnet werden.<br />
Im Zusammenhang mit der Bevorratung von Implantaten<br />
erkennt der BGH zwar an, dass hierdurch aus betriebswirtschaftlicher<br />
Sicht Kosten entstehen würden. Entgegen<br />
der Auffassung des OLG Celle und anderer Gerichte,<br />
auch des BGHs, vertritt der BGH nunmehr <strong>die</strong> Auffassung,<br />
dass <strong>die</strong> Bevorratungskosten typische Praxiskosten<br />
seien, <strong>die</strong> mit den Gebühren abgegolten seien.<br />
Diese Auffassung muss nach unserer Einschätzung auch für<br />
andere Materialkosten gelten.<br />
Wir halten <strong>die</strong>ses Urteil für falsch. Dies wird im besonderen<br />
Maße hinsichtlich der Begründung der Erstattungsfähigkeit<br />
von Einmalbohrern deutlich. Der BGH argumentiert hier mit<br />
den Kosten <strong>die</strong>ser Instrumente, <strong>die</strong> der BGH unter Zugrundelegung<br />
eines 2,3fachen Gebührensatzes mit 75% der Behandlungskosten<br />
veranschlagt. Es begegne unter anderem<br />
verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn der Zahnarzt bei<br />
einer solchen Behandlung wirtschaftlich zulegen müsse.<br />
Daher bestehe in der GOZ ein Regelungsdefizit, das dahingehend<br />
zu schließen sei, dass der Zahnarzt entsprechende<br />
Aufwendungen gesondert berechnen dürfe. Inwieweit <strong>die</strong>se<br />
Überlegungen auf andere Behandlungsarten übertragbar<br />
sind, sagt das Gericht nicht. Wir werden zu <strong>die</strong>ser Problematik<br />
nach einer eingehenden rechtlichen Analyse Stellung<br />
nehmen.<br />
Das Urteil wurde vom III. Zivilsenat des BGH gefällt. In der<br />
Vergangenheit hat sich gezeigt, dass der IV. Senat in vielen<br />
Fällen eine zahnarztfreundlichere Position bezogen hat. Der<br />
IV. Senat ist zuständig für Klagen von Versicherungsnehmern<br />
- also <strong>Patienten</strong> - gegen Versicherungsgesellschaften.<br />
Im Rahmen einer bundesweiten Abstimmung der <strong>Zahnärztekammer</strong>n<br />
wird gegenwärtig geprüft, ob ein entsprechender<br />
Musterprozess erfolgversprechend sein kann.<br />
Nach GOZ berechnungsfähige Materialien<br />
Berechnungsfähig aufgrund der Allgemeinen Bestimmungen:<br />
Abformmaterial Abschnitt A.<br />
Allgemeine zahnärztliche<br />
Leistungen<br />
Alloplastisches Abschnitt D.<br />
Material Chirurgische Leistungen<br />
Material zur Förderung Abschnitt D.<br />
der Blutgerinnung Chirurgische Leistungen<br />
Implantate und Abschnitt K.<br />
Implantatteile Implantologische Leistungen
Berechnungsfähig, da ausdrücklich in der GOZ genannt:<br />
Geb.-Nr. Leistungstext<br />
213 Parapulpäre oder intrakanaläre Stiftverankerung<br />
einer Füllung oder eines Aufbaus, je<br />
Stiftverankerung<br />
Die Leistung nach der Nummer 213 ist je<br />
Zahn höchstens dreimal berechnungsfähig.<br />
Die Kosten für <strong>die</strong> Verankerungselemente<br />
sind gesondert berechnungsfähig.<br />
214 Präparieren einer Kavität und Füllen mit Metallfolie<br />
(gehämmerte Füllung) einschließlich<br />
Unterfüllung, Polieren und Materialkosten<br />
Die Kosten für <strong>die</strong> Metallfolie sind gesondert<br />
berechnungsfähig.<br />
219 Vorbereitung eines zerstörten Zahnes durch<br />
gegossenen Aufbau mit Eingliederung einer<br />
konfektionierten Krone in der pädiatrischen<br />
Zahnheilkunde<br />
Die Kosten für <strong>die</strong> Verankerungselemente<br />
sind gesondert berechnungsfähig.<br />
225 Schutz eines präparierten oder frakturierten<br />
Zahnes durch eine abnehmbare konfektionierte<br />
Hülse<br />
Die Kosten für <strong>die</strong> konfektionierte Krone sind<br />
gesondert berechnungsfähig.<br />
226 Schutz eines präparierten oder frakturierten<br />
Zahnes durch eine abnehmbare konfektionierte<br />
Hülse<br />
Die Kosten für <strong>die</strong> konfektionierte Hülse sind<br />
gesondert berechnungsfähig.<br />
311 Resektion einer Wurzelspitze an<br />
einem Frontzahn<br />
312 Resektion einer Wurzelspitze an<br />
einem Seitenzahn<br />
Neben den Leistungen nach den Nummern<br />
311 und 312 ist eine Leistung nach der Nummer<br />
310 nicht berechnungsfähig. Die Kosten<br />
für konfektionierte apikale Stiftsysteme sind<br />
gesondert berechnungsfähig.<br />
315 Endodontische Stabilisierung eines Zahnes<br />
im Knochen<br />
Die Kosten für das Verankerungselement<br />
sind gesondert berechnungsfähig.<br />
411 Auffüllen parodontaler Knochendefekte mit<br />
autologem oder alloplastischem Material, je<br />
Zahn<br />
Bei der Leistung nach der Nummer 411 sind<br />
Kosten für alloplastisches Material gesondert<br />
berechnungsfähig.<br />
Geb.-Nr. Leistungstext<br />
616 Eingliederung einer intra-extraoralen Verankerung<br />
(z.B. Headgear)<br />
617 Eingliederung einer Kopf-Kinn-Kappe<br />
In den Leistungen nach den Nummern 610<br />
bis 615 sind <strong>die</strong> Material- und Laborkosten<br />
enthalten. Die Kosten für <strong>die</strong> eingegliederten<br />
Hilfsmittel nach den Nummern 616 und 617<br />
sind gesondert berechnungsfähig.<br />
802 Modellmontage nach arbiträrer Scharnierachsenbestimmung<br />
(eingeschlossen sind <strong>die</strong><br />
arbiträre Scharnierachsenbestimmung, Anlegen<br />
eines Übertragungsbogens, Koordinieren<br />
eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator<br />
und Modellmontage) einschließlich<br />
Material und Laborkosten<br />
803 Modellmontage nach kinematischer Scharnierachsenbestimmung<br />
(eingeschlossen sind<br />
<strong>die</strong> kinematische Scharnierachsenbestimmung,<br />
definitives Markieren der Referenzpunkte,<br />
Anlegen eines Übertragungsbogens, Koordinieren<br />
eines Übertragungsbogens mit einem<br />
Artikulator und Modellmontage) einschließlich<br />
Material- und Laborkosten<br />
804 Montage des Gegenkiefermodells mit Hilfe<br />
von Registraten oder ähnlichen Verfahren<br />
einschließlich Fixieren und Überprüfen der<br />
gefundenen Position einschließlich Materialund<br />
Laborkosten.<br />
805 Registrieren von Unterkieferbewegungen<br />
zur Einstellung halbindividueller Artikulatoren<br />
und Einstellung nach den gemessenen<br />
Werten<br />
806 Registrieren von Unterkieferbewegungen<br />
zur Einstellung voll adjustierbarer Artikulatoren<br />
und Einstellung nach den gemessenen<br />
Werten<br />
Wird bei unterbrochener Zahnreihe oder<br />
Freiendsattel zur Bestimmung der Vertikaldimension<br />
eine Bißschablone im Labor angefertigt,<br />
so sind <strong>die</strong> Kosten für <strong>die</strong> Bißschablone<br />
neben den Gebühren nach den Nummern 802<br />
bis 806 gesondert berechnungsfähig.<br />
Dr. Henning Otte<br />
GOZ-Referent des Vorstandes der ZKN<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
29
30<br />
MITARBEIT<br />
an GOZ-Arbeitsgruppe des BMGS<br />
Auf seiner konstituierenden Sitzung am 5. Juni hat der Senat<br />
für privates Leistungs- und Gebührenrecht empfohlen,<br />
dass <strong>die</strong> BZÄK sich an einer Arbeitsgruppe des BMGS zur<br />
Novellierung der seit 1988 unveränderten GOZ beteiligt.<br />
Dieser Arbeitsgruppe sollen außer<strong>dem</strong> Mitglieder des PKV-<br />
Verbandes und der Beihilfe angehören. In einem ersten<br />
Schritt soll hier ein Leistungskatalog erstellt werden, der<br />
ohne jegliche Bewertung rein auf der Grundlage der Beschreibung<br />
einer modernen Zahnheilkunde fußen soll. Dieser<br />
Mitarbeit unter der Koordinierung des Senats und des<br />
BZÄK-Präsidiums stimmte in Bremen auch der BZÄK-Vorstand<br />
zu. Voraussetzung für <strong>die</strong> Mitarbeit sollten nach Beschluss<br />
des Senats allerdings vier Eckpunkte der Zahnärzte<br />
sein, <strong>die</strong> BZÄK-Präsident Weitkamp als unverzichtbar festgehalten<br />
hatte: "1. Der Leistungskatalog einer GOZ muss<br />
den Stand einer präventionsorientierten Zahn-, Mund- und<br />
Kieferheilkunde abbilden. 2. Daran anknüpfend: Bei der Be-<br />
Bundesweit ist festzustellen, dass <strong>die</strong> Bezirksregierungen<br />
dazu übergegangen sind, Praxisbegehungen durchzuführen.<br />
Sie begründen <strong>die</strong>s derzeit nicht mit <strong>dem</strong> Infektionsschutzgesetz,<br />
was ihnen auch <strong>die</strong>ses Recht einräumt, sondern mit<br />
<strong>dem</strong> § 26 des Medizinproduktegesetzes. Dieser regelt <strong>die</strong><br />
„Durchführung der Überwachung“ von Betrieben, in denen<br />
Medizinprodukte „betrieben“ werden. Dieser Paragraph ermöglicht<br />
eine Ausweitung des Inspektionsumfanges über<br />
den Bereich der Hygiene hinaus, z.B. auf das Medizinproduktebuch,<br />
sicherheitstechnische Kontrollen, ein Bestandsverzeichnis,<br />
Arbeitsanweisungen und Einstufungen der aufzubereitenden<br />
Medizinprodukte in Risikoklassen.<br />
Auch in Niedersachsen hat es erste Begehungen gegeben,<br />
allerdings haben sich <strong>die</strong> Behörden hier im wesentlichen<br />
auf <strong>die</strong> Überprüfung der Aufbereitung der Medizinprodukte<br />
konzentriert, also Desinfektion und Sterilisation der Instrumente.<br />
www.bzaek.de<br />
wertung der Leistungen darf das aktuelle Honorarvolumen<br />
keinesfalls unterschritten werden, vielmehr ist eine Anpassung<br />
an <strong>die</strong> wirtschaftliche Entwicklung seit 1988 vorzunehmen.<br />
Jede Leistungsausweitung bedingt neue Volumina.<br />
3. Eine Spannbreite der Steigerungssätze in der GOZ ist zu<br />
erhalten. 4. Die freie Vereinbarung nach § 2 GOZ und <strong>die</strong><br />
Analogie gemäß § 6 GOZ ist zu erhalten bzw. der Zugang<br />
auszubauen." Das vom Senat verabschiedete Eckpunktepapier<br />
"Reform der Gebührenordnung für Zahnärzte" wurde<br />
vom BZÄK-Vorstand billigend zur Kenntnis genommen.<br />
Außer<strong>dem</strong> wurde eine Koordinierungskonferenz der GOZ-<br />
Referenten der (Landes-) <strong>Zahnärztekammer</strong>n für den Spätsommer<br />
beschlossen.<br />
BZÄK Klartext, 16.06.2004<br />
www.bzaek.de<br />
AUS DEM REFERAT ZAHNÄRZTLICHE BERUFSAUSÜBUNG<br />
PRAXISBEGEHUNGEN – MEDIZINPRODUKTEGESETZ - HYGIENELEITFADEN<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
Das Sozialministerium hat nach ersten Praxisbesuchen <strong>die</strong><br />
Ärztekammer und <strong>die</strong> <strong>Zahnärztekammer</strong> darüber informiert,<br />
dass auf <strong>die</strong>sem Gebiet Handlungsbedarf bestehe.<br />
Die <strong>Zahnärztekammer</strong> konnte immerhin darauf hinweisen,<br />
dass jede Zahnarztpraxis in Niedersachsen im Besitz des<br />
Hygieneleitfadens und des Hygienemusterplans der Bundeszahnärztekammer<br />
ist (Praxishandbuch).<br />
<strong>Wenn</strong> das Sozialministerium auch nicht in allen Punkten<br />
mit <strong>dem</strong> Hygieneleitfaden einverstanden ist, so konnte<br />
doch Konsens darüber erzielt werden, <strong>die</strong> Praxen daraufhin<br />
zu überwachen, ob nach <strong>die</strong>sem Leitfaden verfahren wird.<br />
Allerdings werden zur Zeit <strong>die</strong> Hygieneempfehlungen des<br />
Robert Koch-Institutes für <strong>die</strong> zahnärztliche Praxis überarbeitet,<br />
Fertigstellung wahrscheinlich Ende des Jahres.<br />
Zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt wird voraussichtlich auch <strong>die</strong> neue<br />
Europanorm EN 13060 veröffentlich, eine Produktenorm<br />
für Autoklaven. Auch <strong>die</strong>se wird wohl in <strong>die</strong> Empfehlungen<br />
des Robert Koch-Institutes eingehen. Bis dahin muss als
„vali<strong>die</strong>rtes Verfahren“ zur Aufbereitung der Medizinprodukte<br />
nach wie vor <strong>die</strong> mindestens halbjährliche Einsendung<br />
von Sporenpäckchen angesehen werden.<br />
Sicher kann niemand vor Veröffentlichung der Normen und<br />
Empfehlungen schon <strong>die</strong> Einhaltung <strong>die</strong>ser Bestimmungen<br />
verlangen!<br />
Nur mit <strong>die</strong>sen Vorbemerkungen wollen wir trotz<strong>dem</strong> den<br />
Beitrag eines Mitarbeiters der Fa. Melag veröffentlichen,<br />
Die dental informa in Bremen im Juni war sehr gut besucht.<br />
Die Vielzahl der Fragen von Zahnärztinnen und Zahnärzten<br />
zum Thema Sterilisation und Medizinprodukteaufbereitung<br />
hat uns überrascht und auch etwas irritiert, denn lange<br />
nicht mehr stand das Thema „Sterilisation“ so im Mittelpunkt<br />
wie in <strong>die</strong>sem Jahr. Ich erinnere mich noch an <strong>die</strong><br />
Zeit, als wir AIDS buchstabieren lernten und uns Gedanken<br />
über <strong>die</strong> Hygienemaßnahmen machten. In <strong>die</strong>sem Jahr wird<br />
der Bereich Aufbereitung von Medizinprodukten, Desinfektion<br />
und Sterilisation wohl auch deshalb wieder im Fokus<br />
der Zahnärztinnen und Zahnärzte stehen, weil immer mehr<br />
hochwertige chirurgische Eingriffe in den Zahnarztpraxen<br />
durchgeführt werden. Das Thema Implantologie sei hier nur<br />
beispielhaft genannt. Mit hochwertiger Chirurgie gehen<br />
hochwertige Hygienemaßnahmen einher und <strong>die</strong> Umsetzung<br />
der RKI-Empfehlungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten<br />
wird in immer mehr Praxen durchgeführt.<br />
Zugleich ist durch <strong>die</strong> Verabschiedung der neuen Europanorm<br />
EN 13060 im Bereich der Kleinautoklaven nun auch<br />
das Anforderungsprofil für einen normgerechten Praxisautoklaven<br />
definiert.<br />
Sicher spielen auch <strong>die</strong> bundesweit angelaufenen Praxisüberprüfungen<br />
durch <strong>die</strong> Behörden eine Rolle, sich mit der<br />
Medizinprodukte-Betreiberverordnung wie auch mit <strong>dem</strong><br />
Medizinproduktegesetz etwas näher zu beschäftigen. <strong>Wenn</strong><br />
man nun <strong>die</strong> Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene<br />
und Infektionsprävention beim Robert Koch-<br />
Institut und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte<br />
(BfArM) zu den Anforderungen an <strong>die</strong> Hygiene<br />
bei der Aufbereitung von Medizinprodukten detailliert<br />
durchsieht, fragt sich so manche Zahnärztin und mancher<br />
Zahnarzt, ob <strong>die</strong> Anforderungen hier nicht etwas überzo-<br />
der sich auf der dental informa im ausführlichen Gespräch<br />
als sehr engagiert im Thema Hygienekette in der Zahnarztpraxis<br />
erwiesen hat. Er gibt uns sozusagen einen Einblick in<br />
<strong>die</strong> voraussichtlich zukünftigen Anforderungen, oder Anregungen<br />
für denjenigen, der schon jetzt das Optimum anstrebt.<br />
Dr. Thomas Nels<br />
Vorstandsmitglied der ZKN<br />
Keine Angst vor Praxisbegehungen im Hygienebereich!<br />
Kleinautoklaven in der modernen Zahnarztpraxis –<br />
was ist nötig, was ist möglich?<br />
Beitrag von Konstantin Hans, Werksvertretung MELAG, Hamburg<br />
gen sind. <strong>Wenn</strong> man z. B. an <strong>die</strong> Einteilung der Instrumente<br />
im Rahmen einer Risikobewertung in <strong>die</strong> Kategorien -<br />
unkritisch, semikritisch, kritisch - denkt oder aber an <strong>die</strong><br />
dokumentierte Freigabe des aufbereiteten Medizinproduktes<br />
zur Wiederanwendung wie auch <strong>die</strong> Anwendung vali<strong>die</strong>rter<br />
Verfahren, stets nachvollziehbar und reproduzierbar,<br />
so klingen <strong>die</strong>se Dinge doch manchmal noch praxisfremd.<br />
Auch der Ausbildungsstandard der mit der Aufbereitung<br />
von Medizinprodukten beauftragten Mitarbeiterin muss<br />
überprüft werden und <strong>die</strong> regelmäßige Unterweisung nach<br />
Stand der Wissenschaft und Technik in der Praxis wird zwar<br />
häufig durchgeführt, aber meistens nicht dokumentiert.<br />
Gehen wir <strong>die</strong> Dinge pragmatisch an! Was muss, was sollte<br />
in der Praxis geschehen? Zunächst einmal gilt es, den eigenen<br />
Standard in der Aufbereitung von Medizinprodukten<br />
festzulegen, bzw. zu überprüfen. Werden z. B. in meiner<br />
Zahnarztpraxis neben Zahnzangen und Wurzelhebern und<br />
anderen chirurgischen Instrumenten auch Bohrer und<br />
Hand- und Winkelstücke/Turbinen sterilisiert? Müssen wir<br />
das, sollen wir das, wollen wir das? Welche Arten von chirurgischen<br />
Eingriffen führen wir in unserer Praxis durch?<br />
Was wissen wir über <strong>die</strong> Risikoklasseneinteilung unserer<br />
Instrumente? Verfügen wir über den entsprechenden Autoklaven,<br />
der in der Lage ist, <strong>die</strong>se Instrumente überhaupt<br />
wirksam zu sterilisieren? Hält unser Autoklav einer Überprüfung<br />
stand? Können wir unsere Sterilisationsabläufe<br />
nachweisen bzw. dokumentieren? Ein OP-Set, eingepackt in<br />
einer Sterilisationskassette, gelagert in OP-Tüchern, mit<br />
evtl. darin befindlichen Hohlrauminstrumenten wird mit<br />
Sicherheit in einem herkömmlichen Gravitationsautoklaven<br />
nicht sicher sterilisiert werden können.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
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So wird in der neuen Norm EN 13060 der Anwendungsbereich<br />
der Autoklaven festgelegt in den Klassen „N“, „S“ und<br />
„B“. Danach kann man z. B. <strong>die</strong> Klasse ,N“ als für Zahnarztpraxen<br />
ungeeignet bezeichnen, da in <strong>die</strong>ser Klasse nur noch<br />
unverpackte Instrumente und Instrumente ohne Hohlräume<br />
sterilisiert werden können. Solche Autoklaven befinden sich<br />
aber noch in vielen Zahnarztpraxen, in denen inzwischen<br />
auch hochwertige Chirurgie betrieben wird. Hier sind also<br />
Leistungsgrenzen erreicht.<br />
Der chirurgisch orientierte Zahnarzt, der zugleich auf Sicherheit<br />
für sich, sein Praxisteam und für <strong>die</strong> <strong>Patienten</strong> setzt,<br />
wird ein Klasse „B“- Gerät benutzen, da <strong>die</strong>ses als Universalautoklav<br />
im Klinikstandard anzusehen ist und für alle im<br />
Praxisbetrieb üblichen Instrumente und Verpackungsformen<br />
gleichermaßen geeignet ist. <strong>Wenn</strong> man dann noch an<br />
Dokumentation, Vali<strong>die</strong>rung, Chargenrückverfolgbarkeit<br />
denkt, sind <strong>die</strong>se Geräte des Klasse „B“ natürlich allen anderen<br />
überlegen, vor allem, da sie auch noch zusätzlich zur<br />
Chargendokumentation durch einen entsprechenden Prüfkörper<br />
(Helix-Test) eine Kontrollmöglichkeit der Beladung<br />
bieten und damit alle Anforderungen von Seiten der Gesetzgebung<br />
erfüllen. Sterilisationskontrolle ist übrigens<br />
auch ein beliebtes Thema bei Praxisüberprüfungen nach der<br />
Medizinprodukte-Betreiberverordnung, d. h. ein Sterilisationskontrollbuch<br />
(Sporenproben vom Gesundheitsamt!) sollte<br />
mindestens in jeder Praxis mit geführt werden. Es ist<br />
aber umstritten, ob <strong>die</strong>s als ausreichend anzusehen ist, da<br />
es sich hierbei nur um eine „Momentaufnahme“ des Sterilisationsprozesses,<br />
z.B. nach einem halben Jahr oder 400 Chargen<br />
handelt, aber für <strong>die</strong> Routinekontrolle nicht ausreicht.<br />
Viele Dinge werden als ausufernde Bürokratie bewertet.<br />
Meine Erfahrung ist aber, dass z. T. Auszubildende mit der<br />
Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind, <strong>die</strong> <strong>die</strong><br />
üblichen und geforderten Standards nicht erfüllen. In vielen<br />
Praxen sind Hygienepläne vorhanden, <strong>die</strong> als Werbung<br />
der Industriefirmen an der Wand hängen, aber leider nicht<br />
mit Leben erfüllt sind, d.h. nicht umgesetzt sind auf <strong>die</strong><br />
jeweiligen Anforderungen der Praxis und in denen auch <strong>die</strong><br />
Verantwortlichkeiten nicht festgelegt sind. Wer schreibt:<br />
„verantwortlich sind alle zur Durchführung des Hygieneplans“,<br />
sagt damit sinngemäß, dass alle <strong>die</strong> entsprechende<br />
Am 28.08.2004 beginnt <strong>die</strong> Kursserie der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />
Niedersachsen zur Aktualisierung der Fachkunde nach §18<br />
der Röntgenverordnung in der Fassung vom Juni 2002.<br />
Wesentlicher Bestandteil <strong>die</strong>ses Kurses ist das Kursskript<br />
zum Selbststudium, das je<strong>dem</strong> Teilnehmer nach Anmeldung<br />
zugesandt wird. In <strong>die</strong>sem Skript sind <strong>die</strong> wichtigsten Passagen<br />
durch Fettdruck und Unterstreichungen markiert,<br />
was angesichts der zwingend vorgeschriebenen Lernziel-<br />
Qualifikation haben. Woher stammt <strong>die</strong> Qualifikation zur<br />
Aufbereitung von Medizinprodukten? Wer hat <strong>die</strong> entsprechenden<br />
Zertifikate in der Praxis? Wer hat sie ausgestellt?<br />
Wer überwacht bei einer nasschemischen Desinfektion <strong>die</strong><br />
vom Hersteller vorgeschriebene Einwirkzeit zur HIV/HBVwirksamen<br />
und tuberkuloziden Wirksamkeit? In nur wenigen<br />
Praxen ist klar definiert, dass bis zu einem bestimmten<br />
Zeitpunkt in Wanne A nur zu desinfizierendes Gut eingelegt<br />
werden darf, das dann erst nach einem bestimmten Zeitpunkt<br />
wieder zur weiteren Aufbereitung entnommen werden<br />
darf! Zeitabläufe sind somit nicht reproduzierbar. Damit<br />
ist <strong>die</strong> Qualität der Maßnahme nicht zu prüfen bzw.<br />
nicht gesichert.<br />
Zugegeben, Qualitätssicherung macht zu Anfang etwas Arbeit.<br />
Praxen im Großraum Bremen, <strong>die</strong> zertifiziert sind, haben<br />
mir versichert, dass sie sich in drei Wochenendsitzungen<br />
auf <strong>die</strong> Zertifizierung vorbereitet haben. Die Verantwortlichkeiten<br />
wurden neu geregelt, einzelne Helferinnen wurden<br />
für bestimmte Bereiche qualifiziert, Weiterbildungsmaßnahmen<br />
in der Praxis erfolgen regelmäßig, seriöse Industriefirmen<br />
und Partner im DentalfachhandeI wurden für <strong>die</strong><br />
Schulungsmaßnahmen gewonnen, um <strong>die</strong> Kosten hierfür zu<br />
minimieren. Da wir als Industriebetrieb und unsere Partner<br />
im dentalmedizinischen Fachhandel mit Ihnen in einem<br />
Boot sitzen, kann uns nur an einer gut funktionierenden<br />
und technisch auf aktuellem Standard befindlichen Zahnarztpraxis<br />
gelegen sein, denn wir sind genauso wie Sie<br />
davon abhängig, dass bei Ihnen alles täglich rund läuft.<br />
Nutzen Sie <strong>die</strong> vielen Möglichkeiten, <strong>die</strong> wir Ihnen bieten<br />
können, Sie auf aktuellem Stand der Technik und Praxis zu<br />
halten. Fragen Sie das Dentaldepot Ihres Vertrauens, welche<br />
Möglichkeiten und Informationen Ihnen geboten werden,<br />
einen Überblick in <strong>die</strong>sem sensiblen Hygienebereich zu bekommen<br />
und <strong>die</strong> richtigen Entscheidungen zu treffen. Zu<br />
Ihrer eigenen Sicherheit, zur Sicherheit des Praxisteams<br />
und zur Sicherheit der <strong>Patienten</strong>!<br />
Zum Nachlesen: Medizinproduktegesetz § 26; Medizinprodukte-Betreiberverordnung<br />
§ 4, § 6, § 7 Instandhaltung<br />
usw.; „Anforderungen an <strong>die</strong> Hygiene bei der Aufbereitung<br />
von Medizinprodukten“, Bundesgesundheitsbl. 44 (2001):<br />
1115-1126.<br />
„AKTUALISIERUNG DER FACHKUNDE NACH RÖNTGENVERORDNUNG“<br />
– BEGINN DER KURSE<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
kontrolle im Anschluss an den Kurs besondere Aufmerksamkeit<br />
ver<strong>die</strong>nt!<br />
Es empfiehlt sich, das Skriptum zum Kurstermin mitzubringen,<br />
um evtl. noch vorhandene Unklarheiten mit den Referenten<br />
abklären zu können!<br />
Dr. Thomas Nels<br />
Vorstandsmitglied der ZKN
Steuerrecht:<br />
Die wichtigsten Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz<br />
Zum 1. Januar 2005 tritt das Alterseinkünftegesetz in<br />
Kraft, da der Bundesrat in seiner Sitzung am 11. Juni 2004<br />
<strong>dem</strong> Regierungsentwurf zur gesetzlichen Neuregelung<br />
zur Besteuerung von Versorgungsleistungen überraschend<br />
auch mit einem Teil der Stimmen der Opposition<br />
zugestimmt hat. Damit hat das Gesetz seine letzte Hürde<br />
genommen, so dass auch <strong>die</strong> steuerrechtlichen Auswirkungen<br />
auf <strong>die</strong> Versorgungswerke und deren Mitglieder<br />
im Wesentlichen feststehen.<br />
Ursache der gesetzlichen Neuregelung:<br />
Das Alterseinkünftegesetz geht auf eine Entscheidung des<br />
Bundesverfassungsgerichts aus <strong>dem</strong> Jahr 2002 zurück. Das<br />
Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 6. März 2002<br />
festgestellt, dass <strong>die</strong> bisherigen Regelungen zur Besteuerung<br />
von Versorgungsleistungen verfassungswidrig sind, da<br />
<strong>die</strong> Besteuerung von Alterseinkünften bislang nicht durch<br />
ein einheitliches Besteuerungssystem erfolgte und damit<br />
auch keine einheitliche steuerrechtliche Belastung der Versorgungsempfänger<br />
in den einzelnen sozialen Absicherungssystemen<br />
gegeben war. Aus <strong>die</strong>sem Grund hatte das<br />
Bundesverfassungsgericht <strong>dem</strong> Gesetzgeber aufgegeben,<br />
bis spätestens zum 1. Januar 2005 eine einheitliche Regelung<br />
zu schaffen, <strong>die</strong> nunmehr in Form des Alterseinkünftegesetzes<br />
vorliegt.<br />
Die Neuregelung betrifft sowohl das Beitrags-<br />
als auch das Leistungsrecht:<br />
Das Alterseinkünftegesetz betrifft sowohl <strong>die</strong> einkommenssteuerrechtliche<br />
Behandlung der Beiträge zu den berufsständischen<br />
Versorgungseinrichtungen als auch <strong>die</strong> Versteuerung<br />
der Versorgungsleistungen.<br />
Ziel der Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von<br />
Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen ist der<br />
Übergang von der zurzeit geltenden Ertragsanteilsbesteuerung<br />
auf <strong>die</strong> sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Bei<br />
der bisherigen Ertragsanteilsbesteuerung wurden <strong>die</strong> Beiträge<br />
für <strong>die</strong> Alterssicherung zum größten Teil aus bereits<br />
versteuertem Einkommen aufgebracht, während <strong>die</strong> Erträge<br />
der angesparten Beiträge lediglich in pauschalisierter Form<br />
erfasst wurden. (Derzeit beträgt z.B. der Ertragsanteil für<br />
Versorgungsleistungen, <strong>die</strong> ab Vollendung des 65. Lebensjahres<br />
gewährt werden, 27 %). Demgegenüber sieht <strong>die</strong><br />
nachgelagerte Besteuerung vor, dass <strong>die</strong> Beitragsleistungen<br />
zur Altersversorgung steuerbegünstigt sind, während <strong>die</strong><br />
Versorgungsleistung grundsätzlich der vollen Besteuerung<br />
unterworfen sind.<br />
Spürbare Entlastung der Beitragszahler:<br />
Mit Beginn des Jahres 2005 können <strong>die</strong> von den Mitgliedern<br />
von berufsständischen Versorgungseinrichtungen<br />
selbst getragenen Beiträge zur Alterssicherung erstmals in<br />
einem breiten Umfang steuermindernd berücksichtigt werden.<br />
Da der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung<br />
schrittweise erfolgen soll, ist für <strong>die</strong> Kalenderjahre 2005 bis<br />
2024 eine Übergangsregelung vorgesehen, nach der zunächst<br />
60 % der individuell getätigten Aufwendungen als<br />
abziehbare Aufwendungen berücksichtigt werden. Dieser<br />
Prozentsatz steigt jährlich um 2 Prozentpunkte an, so dass<br />
im Jahr 2025 <strong>die</strong> Beiträge zu 100 % als Sonderausgaben<br />
geltend gemacht werden können. Dabei ist allerdings <strong>die</strong><br />
Sonderausgabenabzugsmöglichkeit jeweils auf einen jährlichen<br />
Höchstbetrag begrenzt. Dieser Höchstbetrag beläuft<br />
sich für das Jahr 2005 auf EUR 12.000,00 und wächst in<br />
den Folgejahren bis zum Jahr 2025 auf einen Endbetrag<br />
von EUR 20.000,00 an, wobei der Eingangsbetrag 60 % des<br />
Endbetrages entspricht und auch hier <strong>die</strong> jährliche Erhöhung<br />
2 % des Von-Hundert-Satzes ausmacht (2006: 62 %,<br />
2010: 70 % usw.).<br />
Besonderheiten für <strong>die</strong> steuerrechtliche Behandlung der<br />
Beiträge bestehen insbesondere für Verheiratete, Arbeitnehmer<br />
und in Bezug auf <strong>die</strong> Krankenversicherung.<br />
Sonderausgabenabzug für Ehegatten:<br />
Bei zusammenveranlagten Ehegatten verdoppelt sich der<br />
Höchstbetrag.<br />
Sonderausgabenabzug für angestellte Versicherte:<br />
Eine kompliziertere Berechnung gilt für angestellte Versicherte.<br />
Während Selbstständige <strong>die</strong> Beiträge zu ihrer Alterssicherung<br />
stets alleine aufbringen müssen, ist für Angestellte<br />
zu berücksichtigen, dass <strong>die</strong> hälftigen Beiträge durch<br />
den jeweiligen Arbeitgeber entrichtet werden, ohne dass<br />
hierdurch <strong>die</strong> eigene Steuerlast erhöht wird. Nach der geplanten<br />
Neuregelung soll <strong>dem</strong> dadurch Rechnung getragen<br />
werden, dass <strong>die</strong> vollen Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil)<br />
zur berufsständischen Versorgung mit <strong>dem</strong><br />
jeweils für <strong>die</strong> Festsetzung des Sonderausgabenabzugsbetrages<br />
geltenden Von-Hundert-Satz (2005: 60 %) in Ansatz<br />
zu bringen sind. Von <strong>die</strong>sem Betrag ist dann – anders als<br />
nach <strong>dem</strong> bislang geltenden Recht - der steuerfreie Arbeitgeberanteil<br />
abzuziehen.<br />
Übergangsregelungen:<br />
Durch <strong>die</strong> zukünftige Außerachtlassung des Arbeitgeberanteils<br />
an den Beitragsleistungen zum Versorgungswerk kann<br />
<strong>die</strong> Neuregelung gerade in Bezug auf niedrigere Einkommen<br />
zu einer Schlechterstellung für angestellte Zahnärztinnen<br />
und Zahnärzte führen. Für <strong>die</strong>se Einkommensgruppe<br />
wäre daher eine zunächst 60%ige Abziehbarkeit der Gesamtbeiträge<br />
zur gesetzlichen Rentenversicherung insgesamt<br />
ungünstiger als <strong>die</strong> Abzugsmöglichkeit im geltenden<br />
Recht. Erst ab mittlerem Arbeitnehmereinkommen (nach<br />
den Berechnungen des Gesetzgebers sind <strong>die</strong>s bei Alleinste-<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
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henden ein Bruttolohn von jährlich etwa EUR 26.000,00,<br />
bei Verheirateten ein Bruttolohn von jährlich etwa EUR<br />
52.000,00) kann das neue Recht in der ersten Stufe der<br />
Übergangsphase seine Wirkungen entfalten. Um entsprechende<br />
Schlechterstellungen auszuschließen, werden daher in<br />
der Übergangsphase zunächst mindestens so viele Versorgungsaufwendungen<br />
bei der Ermittlung der einkommensteuerrechtlichen<br />
Bemessungsgrundlage berücksichtigt<br />
werden, wie <strong>die</strong>s nach <strong>dem</strong> bisherigen Recht möglich ist,<br />
d.h. es wird im Rahmen einer Günstigerprüfung eine Vergleichsrechnung<br />
zwischen altem und neuem Recht vorgenommen.<br />
Die Übergangsregelung sieht vor, dass der Abbau<br />
des bisherigen Vorwegabzugs erst im Jahr 2010 einsetzt<br />
und bis zum Jahr 2019 andauert.<br />
Ergänzender Sonderausgabenabzug für<br />
weitere Vorsorgeaufwendungen:<br />
Für Beiträge zur Krankenversicherung galten in der Vergangenheit<br />
zusammen mit den Beiträgen zur Rentenversicherung<br />
einheitliche Höchstsätze, <strong>die</strong> aber gerade in Bezug auf<br />
selbstständige Tätigkeit schon allein durch <strong>die</strong> Einnahmeausfallversicherung<br />
regelmäßig aufgebraucht wurden. Nunmehr<br />
können Beiträge zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit,<br />
zu zusätzlichen Erwerbs- und Berufsunfähigkeits-<br />
Versicherungen, zu Kranken-, Pflege-, Unfall- und Zusatzversicherungen,<br />
Risikolebensversicherungen und Lebensversicherungen<br />
durch Selbstständige bis zu einem Betrag in<br />
Höhe von EUR 2.400,00 jährlich als Sonderausgabenabzugsbetrag<br />
geltend gemacht werden, wobei für Lebensversicherungen<br />
<strong>die</strong> einschränkende Voraussetzung besteht,<br />
dass <strong>die</strong>se bis zum 31.12.2004 begonnen haben müssen. Für<br />
Angestellte gilt der Höchstbetrag von EUR 1.500,00 jährlich.<br />
Bei zusammenveranlagten Ehegatten bestimmt sich<br />
der Höchstbeitrag aus der Summe des für jeden Ehegatten<br />
geltenden Höchstbetrag.<br />
Für <strong>die</strong> Beiträge zur Alterssicherung ist wichtig, dass <strong>die</strong><br />
Sonderausgabenabzugsmöglichkeit nicht mehr durch zusätzliche<br />
–und für selbstständig Tätige- in der Regel unerlässliche<br />
zusätzliche Aufwendungen für den Krankheitsfall<br />
aufgezehrt werden.<br />
Keine Beschränkung auf laufende Beiträge:<br />
Die noch im Referentenentwurf zum Alterseinkünftegesetz<br />
vorgesehene Beschränkung, dass nur laufende Beiträge berücksichtigungsfähig<br />
sind, wurde aufgegeben. Damit können<br />
noch größere Einmalzahlungen –etwa zum Jahresendevoll<br />
berücksichtigt werden.<br />
Steuerrechtliche Behandlungen der<br />
Versorgungsleistungen:<br />
Die Versorgungsleistungen der berufsständischen Versorgungswerke<br />
unterliegen ab <strong>dem</strong> Jahr 2005 der Besteuerung<br />
nach den Vorgaben des Alterseinkünftegesetzes. Dabei ist<br />
unerheblich, ob <strong>die</strong> Versorgungsleistungen erstmals im Jahr<br />
2005 einsetzen oder ob <strong>die</strong> Rentenleistungen bereits in der<br />
Vergangenheit gewährt wurden. Die gesetzliche Neuregelung<br />
sieht vor, dass Rentenleistungen künftig wie sonstige<br />
Einnahmen zu versteuern sind. Folge hieraus ist, dass Ein-<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
nahmen etwa aus Vermietung und Verpachtung oder aus<br />
Kapitaleinkünften, <strong>die</strong> bislang für sich alleine <strong>die</strong> bestehenden<br />
Steuerfreibeträge nicht überschritten, in der Zusammenrechnung<br />
nunmehr mit zu berücksichtigen sind.<br />
Dass <strong>die</strong> Beiträge zur Versorgungseinrichtung in der Vergangenheit<br />
gerade bei selbstständig Tätigen zum größten<br />
Teil bereits aus versteuertem Einkommen entrichtet wurden,<br />
soll dadurch berücksichtigt werden, dass ein vom Eintritt<br />
des Versicherungsfalls abhängiger Steuerfreibetrag<br />
dauerhaft für <strong>die</strong> gesamte Laufzeit der Versorgungsleistungen<br />
bei Beginn des Rentenbezuges festgesetzt wird. Nach<br />
<strong>dem</strong> sogenannten Kohorten-Modell beträgt der Freibetrag<br />
für Bestandsrentner und Rentner, <strong>die</strong> im Jahr 2005 erstmals<br />
Versorgungsleistungen erhalten, 50 % des Rentenzahlbetrages.<br />
Dieser Freibetrag bleibt für <strong>die</strong> gesamte Rentenbezugsdauer<br />
fest bestehen, so dass mit der Dynamisierung der<br />
Versorgungsleistungen der steuerfreie Anteil stets abnimmt<br />
und damit auch entwertet wird .<br />
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Versicherte, <strong>die</strong> zu<br />
einem späteren Zeitpunkt Versorgungsleistungen empfangen,<br />
für einen größeren Zeitraum in den Genuss des Sonderausgabenabzugs<br />
für Beitragsleistungen kommen können.<br />
Dementsprechend nimmt der für <strong>die</strong> Festsetzung des Steuerfreibetrages<br />
maßgebliche Von-Hundert-Satz bis zum Jahr<br />
2020 jährlich um 2 % ab. Ab <strong>dem</strong> Jahr 2021 folgt dann eine<br />
Reduzierung um jeweils 1 %, so dass Versicherte, <strong>die</strong> im<br />
Jahr 2040 erstmals Versorgungsleistungen erhalten, der<br />
vollständigen Besteuerung unterworfen sind.<br />
Soweit aus Beiträgen, <strong>die</strong> vor <strong>dem</strong> 1. Januar 2005 geleistet<br />
wurden, noch Kapitalleistungen erbracht werden, erfolgt<br />
nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums auch hier<br />
eine Besteuerung nach <strong>dem</strong> Kohorten-Modell. Die Frage,<br />
inwieweit zukünftig Kapitalleistungen aus Versorgungsabgaben,<br />
<strong>die</strong> bis zum Ablauf <strong>die</strong>sen Jahres geleistet wurden<br />
bzw. noch geleistet werden, sonderausgabenabzugsunschädlich<br />
sind bzw. welche steuerrechtlichen Folgen hieraus<br />
im Einzelnen erwachsen, wird z.Zt. zwischen den Bundesund<br />
Landesfinanzbehörden abgestimmt.<br />
Wechsel der Rentenart:<br />
Wechselt während des Bezuges der Versorgungsleistungen<br />
<strong>die</strong> Rentenart –etwa bei Überführung der Berufsunfähigkeitsrente<br />
in <strong>die</strong> Altersrente oder bei Wechsel in <strong>die</strong> Hinterbliebenenversorgung-<br />
gilt bei ununterbrochenem Rentenbezug<br />
der maßgebende Besteuerungsanteil (Vom-Hundert-Satz)<br />
der vorausgegangen Rente.<br />
Beiträge oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze:<br />
Eine Sonderregelung besteht für Beiträge, <strong>die</strong> bis zum Ablauf<br />
des Jahres 2004 oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze<br />
der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet wurden.<br />
Auf Antrag verbleiben <strong>die</strong>se Anteile auch weiterhin<br />
in der Ertragsanteilsbesteuerung, sofern <strong>die</strong> jährliche Beitragsgrenze<br />
in der gesetzlichen Rentenversicherung mindestens<br />
für einen Zeitraum von 10 Jahren überschritten<br />
wurde. Allerdings muss <strong>die</strong>ser Zeitraum nicht zusammenhängend<br />
erreicht sein; ausreichend ist, dass mindestens für<br />
10 Jahre Beiträge oberhalb des Höchstbetrages zur gesetzli-
chen Rentenversicherung gezahlt wurden. Von besonderem<br />
Interesse ist insoweit, dass <strong>die</strong> Ertragsanteilssätze durch das<br />
Alterseinkünftegesetz erheblich reduziert wurden, so dass<br />
an <strong>die</strong>ser Stelle eine Überprüfung und Vergleichsberechnung<br />
für den Versicherten besonders lukrativ ist. Die Festsetzung<br />
selbst wird allerdings nicht durch das Versorgungswerk,<br />
sondern durch <strong>die</strong> Finanzverwaltung vorgenommen.<br />
Wie lukrativ ist <strong>die</strong> Entlastung für <strong>die</strong> Versicherten?<br />
Die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs für <strong>die</strong> Beiträge<br />
zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen führt<br />
während der Anwartschaftsphase zu erheblichen Entlastun-<br />
Welche Vorteile hat <strong>die</strong> nachgelagerte Besteuerung?<br />
Bei der nachgelagerten Besteuerung sind in der Erwerbsphase<br />
<strong>die</strong> Beiträge als Sonderausgaben bei der Steuerfestsetzung<br />
zu berücksichtigen. Hierdurch reduziert sich<br />
das zu versteuernde Einkommen. Dies kann sich insbesondere<br />
auf <strong>die</strong> steuerrechtliche Progression, d.h. <strong>die</strong> mit<br />
steigen<strong>dem</strong> Einkommen stärker werdende Steuerlast<br />
auswirken. Wegen der regelmäßig geringeren Alterseinkünfte<br />
und der damit verbundenen niedrigeren Progression<br />
fällt <strong>dem</strong>gegenüber <strong>die</strong> Steuerbelastung im Alter<br />
regelmäßig niedriger aus.<br />
Können 2005 bereits alle Beiträge steuerbegünstigende<br />
Wirkung entfalten?<br />
Nein. Zunächst können nur 60 % der Beiträge berücksichtigt<br />
werden. Jährlich steigt der Prozentsatz jedoch<br />
um 2 Prozentpunkte an. Der Höchstbetrag beläuft sich<br />
im Jahr 2005 auf 12.000,- EUR und wird bis zum Jahr<br />
2025 auf 20.000,- EUR angehoben.<br />
Wirken sich sonstige Aufwendungen nach neuem<br />
Recht steuermindernd aus?<br />
Ja. Das neue Recht sieht einen erweiterten Sonderausgabenabzug<br />
bei Vorsorgeaufwendungen insbesondere für<br />
den Krankheitsfall vor. Der Sonderausgabenabzugsbetrag<br />
beläuft sich für Selbständige auf 2.400,00 EUR; bei Angestellten<br />
beträgt er 1.500,00 EUR. Eine Anrechnung auf<br />
den Freibetrag wegen Altersvorsorgeaufwendungen erfolgt<br />
nicht.<br />
Welcher Anteil der Versorgungsleistungen<br />
ist zu versteuern?<br />
Laufende Versorgungsleistungen und Versorgungsleistungen,<br />
<strong>die</strong> erstmals im Jahr 2005 gewährt werden,<br />
gen der Versicherten und ermöglicht damit auch Freiräume<br />
zu zusätzlicher Vorsorge. Auch wenn es sich wegen des<br />
Umstiegs auf <strong>die</strong> spätere Besteuerung der Versorgungsleistungen<br />
nicht um ein gänzlich freigiebiges Geschenk handelt,<br />
muss doch berücksichtigt werden, dass schon allein<br />
wegen der nach Beendigung des Berufslebens regelmäßig<br />
geringeren Einkommenssituation und damit auch der geringeren<br />
steuerrechtlichen Progression -d.h. des dann regelmäßig<br />
auch niedrigeren Steuersatzes- eine deutliche<br />
Besserstellung der Versicherten erfolgt. Der Staat selbst<br />
rechnet hier mit Mindereinnahmen von bis zu 4,5 Milliarden<br />
Euro jährlich.<br />
Die wesentlichen Fragen zum Alterseinkünftegesetz<br />
unterfallen zu 50 % der Besteuerung. Der verbleibende<br />
Anteil bildet einen festen Steuerfreibetrag, der während<br />
der gesamten Rentenlaufzeit konstant bleibt. Bei Versorgungsleistungen,<br />
<strong>die</strong> erst zu einem späteren Zeitpunkt<br />
einsetzen, ist der Freibetrag an Hand des bei Rentenbeginn<br />
jeweils geltenden Besteuerungsanteils zu ermitteln.<br />
Der Besteuerungsanteil wächst bis zum Jahr 2020 um<br />
jeweils zwei Prozentpunkte, ab 2021 um jeweils einen<br />
Prozentpunkt jährlich an. Versorgungsleistungen, <strong>die</strong> ab<br />
<strong>dem</strong> Jahr 2040 einsetzen, sind damit voll steuerpflichtig.<br />
Wird bei zukünftigen Rentenerhöhungen der<br />
Steuerfreibetrag angepasst?<br />
Nein. Der Freibetrag ist statisch, so dass bei Leistungsverbesserungen<br />
gleichzeitig auch <strong>die</strong> Steuerlast erhöht<br />
wird. Dies hat eine schleichende Entwertung des Freibetrages<br />
zur Folge.<br />
Wie werden Beiträge, <strong>die</strong> oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze<br />
geleistet wurden, behandelt?<br />
Der Anteil der Versorgungsleistungen, der aus Beiträgen<br />
folgt, <strong>die</strong> oberhalb des Höchstbetrages zur gesetzlichen<br />
Rentenversicherung geleistet wurden, besteht <strong>die</strong> Möglichkeit,<br />
<strong>die</strong>se nur mit <strong>dem</strong> günstigeren Ertragsanteil zu<br />
versteuern. Dies ist jedoch nur auf gesonderten Antrag<br />
möglich, wenn bis zum Ablauf des Jahres 2004 mindestens<br />
in 10 Jahren (ein zeitliches Aufeinanderfolgen ist<br />
nicht erforderlich!) Beiträge über <strong>die</strong>ser Höchstgrenze<br />
entrichtet wurden. Hierüber entscheidet jedoch <strong>die</strong> Finanzverwaltung.<br />
Sofern <strong>die</strong>se besonderen Voraussetzungen<br />
vorliegen, denken Sie bitte rechtzeitig daran, eine<br />
entsprechende Bescheinigung bei unserem Versorgungswerk<br />
abzurufen.<br />
Dr. Helmuth Roth<br />
Versorgungswerk Westfalen-Lippe<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
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NEUE WIRTSCHAFTLICHKEITSPRÜFUNGEN<br />
verschärfen den Regressdruck<br />
Die Vertragszahnärzte leben bei der Therapie von Erkrankungen<br />
des orofazialen Systems und der Verschreibung von<br />
Arzneimitteln ständig mit der Gefahr, in das Räderwerk der<br />
Wirtschaftlichkeitsprüfung zu geraten. Durch das GMG<br />
kommt es zu einer deutlichen Verschärfung der Prüfmodalitäten.<br />
Der Prüfungsumfang wurde konkretisiert und inhaltlich erweitert.<br />
Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsprüfung ist:<br />
1. <strong>die</strong> Indikation (medizinische Notwendigkeit<br />
der Leistung),<br />
2. <strong>die</strong> Effektivität (Eignung der Leistungen zur Erreichung<br />
des therapeutischen und diagnostischen Ziels),<br />
3. <strong>die</strong> Qualität (Übereinstimmung der Leistungen mit den<br />
anerkannten Kriterien für ihre fachgerechte Erbringung,<br />
insbesondere mit den in den Richtlinien des Gemeinsamen<br />
Bundesausschusses enthaltenen Vorgaben),<br />
4. <strong>die</strong> Angemessenheit der durch <strong>die</strong> Leistungen verursachten<br />
Kosten im Hinblick auf das Behandlungsziel und<br />
5. <strong>die</strong> Vereinbarkeit der Leistungen mit <strong>dem</strong> Heil- und<br />
Kostenplan (ZE, Kfo).<br />
Es erfolgt eine Straffung der Prüfungsverfahren. Die bisherige<br />
Durchschnittsprüfung mit einem statistischen Vergleich<br />
des Fallwertes des Zahnarztes mit <strong>dem</strong> Durchschnittswert<br />
seiner Fachgruppe (Kons/Chirurgie, Kfo, Oralchirurgie/<br />
MKG-Chirurgie) wird als obligatorisches Prüfverfahren<br />
abgeschafft. Diese Prüfmethode kann aber von den Vertragspartnern<br />
auch weiterhin vertraglich vereinbart werden.<br />
Der Umfang der durchzuführenden Zufälligkeitsprüfungen<br />
wurde von bisher 2 auf 5 % erhöht. Die<br />
Kassenzahnärztliche<br />
Bundesvereinigung<br />
(KZBV) und <strong>die</strong><br />
Spitzenverbände der gesetzlichen<br />
Krankenkassen (GKV) haben <strong>die</strong><br />
Aufgabe, zur Durchführung der Stichprobenprüfungen,<br />
Richtlinien zu<br />
vereinbaren. Bisher wurden <strong>die</strong> Wirtschaftlichkeitsprüfungen<br />
von einem gemeinsamen<br />
Prüfungs- und Beschwerdeausschuss<br />
durchgeführt, der bei der KZV<br />
angesiedelt war.<br />
Die Prüfungsgremien werden künftig als<br />
selbständige Prüfbehörden etabliert, <strong>die</strong><br />
fakultativ bei der KZV oder einem Landesverband<br />
der gesetzlichen Krankenkassen errichtet<br />
werden.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
Die bisherige paritätische Besetzung der Prüfungsgremien<br />
wird nicht verändert. Anstelle eines alternierenden Vorsitzenden<br />
aus den Reihen der Zahnärzte und der Krankenkassen<br />
werden <strong>die</strong> Prüfungs- und Beschwerdeausschüsse<br />
künftig von einem neutralen Vorsitzenden geleitet, dessen<br />
Stimme bei Stimmengleichheit zwischen den Vertretern<br />
der Zahnärzte und der Krankenkassen den Ausschlag gibt.<br />
Die Prüfungsgremien haben in Zukunft eine eigene Geschäftsstelle,<br />
<strong>die</strong> bei der KZV, einem Landesverband der<br />
gesetzlichen Krankenkassen oder bei einer bereits bestehenden<br />
Arbeitsgemeinschaft auf Landesebene (MDK) angesiedelt<br />
wird.<br />
Die Grundsätze für <strong>die</strong> Geschäftsführung der Prüfungsund<br />
Beschwerdeausschüsse und der Geschäftsstellen werden<br />
bundeseinheitlich durch eine Rechtsverordnung des<br />
Bundesgesundheitsministeriums vorgegeben.<br />
Es wird eine Haftungsverpflichtung der Vorstände der<br />
KZVen und der Krankenkassenverbände für den Fall gesetzlich<br />
festgelegt, dass <strong>die</strong> Wirtschaftlichkeitsprüfungen<br />
nicht in <strong>dem</strong> vom Gesetz vorgesehenen Umfang oder nicht<br />
entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.<br />
Zur Erhöhung der Effizienz der gemeinsamen Prüfungsund<br />
Beschwerdeausschüsse wurden den Vertragspartnern<br />
zusätzliche Handlungsoptionen eröffnet:<br />
1. Die Vertragspartner<br />
können länderübergreifende<br />
Prüfungs- und Beschwerdeausschüsse<br />
errichten.<br />
2. Prüfungs- und Beschwerdeausschüsse können<br />
eine in einem anderen Land errichtet Geschäftsstelle<br />
in Anspruch nehmen.<br />
3. Prüfungs- und Beschwerdeausschüsse können Sachverständige<br />
oder andere private Dritte mit der Erfüllung<br />
der Aufgaben der Geschäftsstelle beauftragen.<br />
Aufgrund der Neuregelungen durch das GMG im<br />
Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfungen möchten<br />
wir Ihnen empfehlen, im Falle einer Prüfung durch<br />
den Ausschuss <strong>die</strong> Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes<br />
zu erwägen, da insbesondere beim Eingehen<br />
von Vergleichen, Besonderheiten (Auswirkungen<br />
für <strong>die</strong> Zukunft) ab 01.01.2004 zu beachten sind.<br />
Dr. Jörg Meyer<br />
Mit freundlicher Genehmigung aus<br />
„Berliner Zahnärzte Zeitung Nr. 5/2004 • IGZ Kontakte 1/2004”
ÄRZTE UND ZAHNÄRZTE KÖNNEN SCHNELL<br />
Ärzte und Zahnärzte können jäh in <strong>die</strong> Straffälligkeit abstürzen,<br />
wenn sie das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht beachten.<br />
Dies folgt aus einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil des<br />
Bundesgerichtshofs (BGH).<br />
Der BGH hat entschieden, dass allein schon der<br />
Verstoß eines Vertragsarztes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot<br />
als „Untreuetatbestand“<br />
anzusehen ist (Az.: 4 StR 239/03). Begründet<br />
wird <strong>die</strong>s damit, dass der Vertragsarzt<br />
als „Vertreter der Krankenkassen“<br />
(!) <strong>die</strong>sen als „Vermögensbetreuer“ (!)<br />
verpflichtet sei. Die Kompetenz des<br />
Vertragsarztes ergebe sich aus <strong>dem</strong><br />
Kassenarztrecht. Ein Arzt, der gegen<br />
das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoße,<br />
habe <strong>die</strong>se Kompetenz missbraucht<br />
und sich somit der Untreue<br />
schuldig gemacht.<br />
ZU VORBESTRAFTEN WERDEN<br />
Vor <strong>dem</strong> Hintergrund <strong>die</strong>ser Entscheidung gewinnen <strong>die</strong> im<br />
GMG neu geschaffenen Behörden/ Einrichtungen der Wirtschaftlichkeitsprüfung<br />
und zur<br />
Zum letzten Mal:<br />
Geben Sie zu, das Wirtschaftlichkeitsgebot<br />
missachtet<br />
zu haben?!<br />
„Bekämpfung von Fehlverhalten<br />
im Gesundheitswesen“<br />
eine zusätzliche Brisanz.<br />
Schließlich müssen<br />
<strong>die</strong>se laut Gesetz bereits<br />
einen „Anfangsverdacht auf<br />
eine strafbare Handlung mit nicht<br />
nur geringfügiger Bedeutung“ der Staatsanwaltschaft<br />
melden!<br />
Kopfpauschale und Bürgerversicherung<br />
Mit freundlicher Genehmigung aus<br />
„Wir für Sie“, KZV Karlsruhe, 3/2004<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
37
STUNDENUMSATZ OPTIMIEREN<br />
UND PRAXISRENDITE STEIGERN<br />
Wie viel muss ein Zahnarzt in der Stunde erwirtschaften?<br />
Die genaue Kenntnis der Praxisstunde ist nicht nur eine<br />
betriebswirtschaftliche Notwendigkeit, sondern zugleich<br />
<strong>die</strong> Voraussetzung zur gezielten Optimierung der Praxisrendite.<br />
Gerade weil <strong>die</strong> ausschlaggebenden Werte je<br />
nach Praxisgegebenheit und -konstellation enorm variieren,<br />
ist das individuelle Ermitteln <strong>die</strong> einzige Möglichkeit,<br />
um über <strong>die</strong> Effizienz der eigenen Praxis im Bilde zu sein.<br />
Die Frage nach der Ermittlung des Stundenumsatzes der<br />
eigenen Praxis ist eine der meist gestellten und kann vom<br />
Steuerberater ohne konkrete Angaben nicht mal eben<br />
beantwortet werden. Neben den betriebswirtschaftlichen<br />
Zahlen werden auch <strong>die</strong> Werte des zeitlichen Engagements<br />
benötigt.<br />
Ermittlung des Stundenumsatzes<br />
Die Ermittlung kann und sollte ganz pragmatisch erfolgen<br />
und bedarf keines betriebswirtschaftlichen Studiums. Idealerweise<br />
wird für <strong>die</strong> Erhebung der Daten ein längerer Zeitraum<br />
rückblickend betrachtet, z.B. das Jahr 2003. Die Grafik<br />
1 zeigt <strong>die</strong> Berechnung des Zeiteinsatzes. Anstatt der dar-<br />
gestellten 44 Kalenderwochen<br />
könnte <strong>die</strong> Berechnung<br />
auch 220 Arbeitstageberücksichtigen.<br />
Im zweiten Schritt werden<br />
dann <strong>die</strong> ermittelten<br />
Zeiten, <strong>die</strong> der Zahnarzt<br />
aufgewandt hat, den<br />
betriebswirtschaftlichen<br />
Zahlen gegenüber gestellt.<br />
Hier werden <strong>die</strong><br />
Werte aus Umsatz, ZA-<br />
Honorar, Ausgaben und<br />
Gewinn vor Steuer benötigt.<br />
Die Grafik 2 zeigt <strong>die</strong><br />
Berechnung von Umsatz,<br />
ZA-Honorar, Kosten und<br />
Berechnung von Umsatz/Kosten/Gewinn pro Stunde<br />
Einnahmenklassen A B C D E F G H I<br />
in Tsd. € (Praxen A - I) 0 - 150 T€ 150 - 200 T€ 200 - 250 T€ 250 - 300 T€ 300 - 350 T€ 350 - 400 T€ 400 - 450 T€ 450 - 500 T€ über 500 T€<br />
Praxiseinnahmen 116100,00 178500,00 227700,00 274300,00 323800,00 375100,00 424800,00 474000,00 650000,00<br />
ZA-Honorar 89758,77 136870,23 172379,83 204959,43 244332,68 283221,51 318047,76 356884,08 515255,00<br />
Praxisausgaben 101703,60 139230,00 173962,80 202159,10 238640,60 273447,90 305006,40 336540,00 449150,00<br />
Personal 26036,12 37313,64 50275,25 58019,66 69444,41 79846,79 88451,86 101298,54 152261,85<br />
Fremdlabor 26341,23 41629,77 55320,17 69340,57 79467,32 91878,49 106752,24 117115,92 134745,00<br />
Mat./Lab. 7119,25 8493,03 11829,47 13948,98 16466,20 19414,80 22875,48 26250,12 42669,25<br />
Raum 13933,39 13923,00 15482,69 15970,57 17659,40 18047,56 19215,40 19182,78 26499,85<br />
Zinsen 7119,25 7936,11 8002,29 9097,16 12170,67 12578,60 13725,29 15144,30 17516,85<br />
Abschreibung 9051,62 10720,71 12177,40 12331,71 14795,72 18047,56 18300,38 20192,40 23804,95<br />
übrige Ausgaben 12102,73 19074,51 20875,54 23652,61 28398,23 33360,64 35685,75 37692,48 51652,25<br />
Gewinn v. Steuer 14396,40 39270,00 53737,20 72140,90 85159,40 101652,10 119793,60 137460,00 200850,00<br />
Zeiteinsatz in Stunden p.a.<br />
kum. Arbeitszeit 2068 2068 2068 2068 2068 2068 2068 2068 2068<br />
Behandlung 1540 1540 1540 1540 1540 1540 1540 1540 1540<br />
Administrative 528 528 528 528 528 528 528 528 528<br />
Umsatz/Kosten/Gewinn pro Stunde<br />
U/h Arbeitszeit 56,14 € 86,32 € 110,11 € 132,64 € 156,58 € 181,38 € 205,42 € 229,21 € 314,31 €<br />
U/h Behandlung 75,39 € 115,91 € 147,86 € 178,12 € 210,26 € 243,57 € 275,84 € 307,79 € 422,08 €<br />
ZA-Honorar/h 58,28 € 88,88 € 111,93 € 133,09 € 158,66 € 183,91 € 206,52 € 231,74 € 334,58 €<br />
Kosten/h<br />
(Behandlungszeit) 66,04 € 90,41 € 112,96 € 131,27 € 154,96 € 177,56 € 198,06 € 218,53 € 291,66 €<br />
Gewinn v. St./h<br />
(Arbeitszeit) 6,96 € 18,99 € 25,99 € 34,88 € 41,18 € 49,15 € 57,93 € 66,47 € 97,12 €<br />
Gewinn v. St./h<br />
(Behandlungszeit) 9,35 € 25,50 € 34,89 € 46,84 € 55,30 € 66,01 € 77,79 € 89,26 € 130,42 €<br />
Abb. 2: Ermittlung der benötigten Stundenwerte in Euro<br />
Berechnung des Zeiteinsatzes<br />
pro Tag:<br />
7 Std. Behandlung<br />
2,4 Std. Administrative<br />
9,4 Std. kum. Arbeitszeit<br />
pro Woche:<br />
35 Std. Behandlung<br />
12 Std. Administrative<br />
47 Std. kum. Arbeitszeit<br />
per anno:<br />
44 Wochen<br />
1540 Std. Behandlung<br />
528 Std. Administrative<br />
2068 Std. kum. Arbeitszeit<br />
Abb. 1: Ermittlung der individuellen<br />
Behandlungs- und Arbeitszeit des Zahnarztes
Klinische Fakten<br />
Die patentierte Sonic-Technologie<br />
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und für eine effektive<br />
und sanfte Reinigung.<br />
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tief zwischen den Zähnen und unter <strong>dem</strong><br />
Zahnfleischrand<br />
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führenden nicht-oszillierenden Zahnbürsten 2<br />
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tätigen Personen benutzt und empfohlen wird.<br />
1. Donly K. University of Texas. Data on file. (in vivo study)<br />
2. Sorenson JA, Nguyen H. Oregon Health and Science University.<br />
Am J Dent 2002; 15 (Special Issue): 26B-32B. (in vitro study)<br />
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Veränderung des Stundenumsatzes<br />
plus 50.000,- € ZA-Honorar p.a./Beispiel Praxis E<br />
Ausgangs- Optimiertes Veränderung<br />
situation Ergebnis in %<br />
Praxiseinnahmen 323.800,00 € 373.800,00 € 15,44<br />
ZA-Honorar 244.332,68 € 294.332,68 € 20,46<br />
Praxisausgaben 238.640,60 € 238.640,60 € 0,00<br />
Gewinn v. Steuer 85.159,40 € 135.159,40 € 58,71<br />
Umsatz/Kosten/Gewinn pro Stunde<br />
U/h Arbeitszeit 156,58 € 180,75 € 15,44<br />
U/h Behandlung 210,26 € 242,73 € 15,44<br />
ZA-Honorar/h 158,66 € 191,13 € 20,46<br />
Kosten/h<br />
(Behandlungszeit) 154,96 € 154,96 € 0,00<br />
Gewinn v. St./h<br />
(Arbeitszeit) 41,18 € 65,36 € 58,71<br />
Gewinn v. St./h<br />
(Behandlungszeit) 55,30 € 87,77 € 58,71<br />
Abb. 3: Veränderung des ZA-Honorars und des Stundenumsatzes am Beispiel der Praxis E<br />
40<br />
Gewinn vor Steuer je Stunde im Zusammenhang. Die Einteilung<br />
von Praxen in Einnahmeklassen zeigt sehr deutlich,<br />
wie gravierend <strong>die</strong> Unterschiede ausfallen können.<br />
Optimierung des Stundenumsatzes<br />
Eine Optimierung der Praxisstunde kann auf verschiedene<br />
Weise erfolgen. Die Ergebnisse der durchgeführten Praxisanalysen<br />
bestätigen immer wieder, dass ca. 80% der Praxen<br />
nicht zu hohe Kosten, sondern im Verhältnis zu niedrige<br />
Umsätze erwirtschaften. Die Grafik 3 zeigt am Beispiel der<br />
Praxis E das optimierte Ergebnis pro Stunde.<br />
Folgende Kriterien nehmen Einfluss auf <strong>die</strong><br />
Praxisstunde:<br />
• Stundeneinsatz des Zahnarztes für<br />
Behandlungs-/Arbeitszeit p.a.<br />
• Auslastung der Praxis<br />
• Bestmögliches Delegieren von Aufgaben<br />
an qualifizierte Mitarbeiter (auch Assistenzzahnarzt)<br />
• Umsatzgefüge der Praxis (GKV-/PKV-<br />
/Selbstzahlerleistungen)<br />
• Leistungsspektrum und Kalkulation der<br />
zahnärztlichen Honorare<br />
• Verkauf von höherwertigen Leistungen<br />
bzw. Zusatzleistungen (Verblendung im<br />
Seitenzahnbereich, Gesichtsbogen, usw.)<br />
• Profitcenter (Prophylaxe, Praxislabor)<br />
• Reibungslose Praxisorganisation<br />
und -abläufe<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
Planung des Stundenumsatzes<br />
Auch hier unterliegt <strong>die</strong> Berechnung ganz pragmatischen<br />
Schritten und kann, sofern keine gravierende<br />
Änderung erfolgt, sich an den Ergebnissen des Vorjahres<br />
orientieren. Die angestrebten Werte (Umsatz,<br />
ZA-Honorar, Kosten und Gewinn v. Steuer) für das<br />
Jahr 2004 werden durch <strong>die</strong> geplante Behandlungszeit,<br />
z.B. 1540 Stunden im Jahr 2004, divi<strong>die</strong>rt.<br />
Mit <strong>dem</strong> so ermitteltem Stundenwert lassen sich <strong>die</strong><br />
benötigten Ergebnisse pro Kalendermonat exakt bestimmen.<br />
Die Grafik 4 verdeutlicht, welcher Umsatz<br />
und welches ZA-Honorar im Zeitraum des ersten<br />
Quartals jeweils pro Monat, pro Tag und pro Stunde<br />
erwirtschaftet werden muss.<br />
Ergebniskontrolle des Stundenumsatzes<br />
Empfehlenswert ist eine individuelle Kontrolle des<br />
Behandlungsspektrums der Praxis (ZE, PAR, Fllg.-<br />
Therapie, Kons./Chir., usw.), da es sich bei den oben<br />
aufgeführten Berechnungen der Praxisstunde immer<br />
um einen Mittelwert der Praxis handelt und <strong>die</strong><br />
erwirtschafteten Umsätze und ZA-Honorare enorm<br />
voneinander abweichen können. Die Grafik 5 zeigt<br />
am Beispiel einer Praxis, wie unterschiedlich lukrativ<br />
<strong>die</strong> durchgeführten ZE-Leistungen sind.<br />
Muss eine Zahnarztstunde<br />
immer kostendeckend sein?<br />
Betriebswirtschaftlich gesehen sollte <strong>die</strong> Praxis pro<br />
Stunde immer kostendeckend arbeiten. Das lässt<br />
sich allerdings nicht immer realisieren, weil einzelne<br />
Leistungen des Bema bzw. der GOZ <strong>die</strong>s nicht zulassen,<br />
oder weil z.B. der Zeitaufwand für Beratungsgespräche<br />
kalkulatorisch in <strong>die</strong> Berechnungen mit einzuplanen<br />
ist. Die Empfehlung kann daher nur lau-<br />
Ergebniskontrolle ZA-Honorar 1. Quartal 2004<br />
Monat: Jan Feb März 1. Quartal<br />
Tage p. Monat 20,00 18,00 22,00 60,00<br />
Auslastung in % 100,00 105,00 90,00<br />
Ø h p.Tag / Behandlung SOLL 7,00 7,00 7,00<br />
Ø h p.Tag / Behandlung IST 7,00 7,35 6,30<br />
Behandlung p. Woche SOLL 35,00 35,00 35,00<br />
Beh.-Stunden p. Monat SOLL 140,00 126,00 154,00 420,00<br />
Beh.-Stunden p. Monat IST 140,00 132,30 138,60 410,90<br />
benötigtes ZA-Honorar p. Monat 22.212,06 € 19.990,86 € 24.433,27 € 66.636,19 €<br />
Umsatz p. Monat IST 25.000,00 € 26.000,00 € 26.000,00 € 77.000,00 €<br />
ZA-Honorar p. Monat IST 23.000,00 € 21.000,00 € 21.000,00 € 65.000,00 €<br />
Abweichung ZA-Honorar p. Monat 787,94 € 1.009,14 € -3.433,27 € -1.636,19 €<br />
benötigtes ZA-Honorar p. Tag 1.110,60 € 1.110,60 € 1.110,60 €<br />
Umsatz p. Tag (IST) 1.250,00 € 1.444,44 € 1.181,82 €<br />
ZA-Honorar p. Tag (IST) 1.150,00 € 1.166,67 € 954,55 €<br />
Abweichung ZA-Honorar p. Tag 39,40 € 56,06 € -156,06 €<br />
benötigtes ZA-Honorar p. Std. 158,66 € 158,66 € 158,66 €<br />
Umsatz p. Std. (IST) 178,57 € 196,52 € 187,59 €<br />
ZA-Honorar p. Std. (IST) 164,29 € 158,73 € 151,52 €<br />
Abweichung ZA-Honorar p. Std. 5,63 € 0,07 € -7,14 €<br />
Abb. 4: Ergebniskontrolle des erwirtschafteten ZA-Honorars im 1. Quartal 2004
Ergebniskontrolle ZE<br />
Umsatz-/ZA-Honorar pro Stunde<br />
1. Beispiel<br />
Leistung: Teleskoparbeit,<br />
8 TK, Privatpatient<br />
ZA-Honorar: 3.588,85 €<br />
Lab.-Kosten: 4.525,06 €<br />
Gesamtkosten: 8.113,91 €<br />
ZA-Stunden: 6,5 Stunden<br />
Umsatz/h: 1.248,29 €<br />
ZA-Honorar/h: 552,21 €<br />
2. Beispiel<br />
Leistung: 3-gliedrige Brücke,<br />
Kassenpatient<br />
ZA-Honorar: 309,56 €<br />
Lab.-Kosten: 640,16 €<br />
Gesamtkosten: 949,72 €<br />
ZA-Stunden: 1,5 Stunden<br />
Umsatz/h: 633,15 €<br />
ZA-Honorar/h: 206,37 €<br />
3. Beispiel<br />
Leistung: Teleskoparbeit, 5 TK<br />
2 TK GKV, 3 TK Privat<br />
ZA-Honorar: 1.701,97 €<br />
Lab.-Kosten: 1.722,41 €<br />
Gesamtkosten: 3.424,38 €<br />
ZA-Stunden: 5,25 Stunden<br />
Umsatz/h: 652,26 €<br />
ZA-Honorar/h: 324,18 €<br />
Abb. 5: Ergebniskontrolle am Beispiel<br />
von 3 Leistungen im ZE-Bereich<br />
Der Vorsitzende des KZBV-Satzungsausschusses Dr. Winfried<br />
Klaas hat nach der VV in Neuss seinen Austritt aus <strong>dem</strong><br />
FVDZ erklärt. Wie es in seinem Schreiben an den FVDZ-Bundesvorstand<br />
erklärte, habe der Verlauf der Vertreterversammlung<br />
gezeigt, dass der Freie Verband zwar behaupte,<br />
<strong>die</strong> Kollegen könnten „frei entscheiden“, ob sie „im System<br />
bleiben wollen“. Er verweigerte dann aber „durch seine<br />
Sperrminorität in der VV, <strong>die</strong> er in Zukunft nicht mehr beschicken<br />
wird, <strong>die</strong>sen Teil der deutschen Zahnärzteschaft,<br />
sich eine neue Satzung zu schaffen – gegen den deutlichen<br />
Mehrheitswillen und bei nur zwei fehlenden Stimmen“.<br />
ten, <strong>die</strong> einzelnen Leistungen bezüglich der Effizienz systematisch<br />
zu beleuchten und <strong>die</strong> weiteren Einfluss nehmenden<br />
Kriterien der Praxisstunde hinsichtlich einer möglichen<br />
Optimierung zu prüfen.<br />
Fazit<br />
Für <strong>die</strong> Berechnung der Praxisstunde werden <strong>die</strong> gewünschten<br />
bzw. benötigten betriebswirtschaftlichen Ergebnisse<br />
p.a. durch <strong>die</strong> Anzahl der Behandlungsstunden p.a.<br />
des Zahnarztes divi<strong>die</strong>rt. Mit der Kenntnis der individuellen<br />
Praxisstunde und <strong>dem</strong> Ausdruck der Statistik des entsprechenden<br />
Zeitrahmens lässt sich eine zeitnahe Ergebniskontrolle<br />
durchführen. Die Ergebnisse des Steuerberaters spiegeln<br />
den Zahlungsfluss wieder, <strong>die</strong> Kenntnis des<br />
erwirtschafteten Umsatzes bzw. des Zahnarzthonorars weisen<br />
<strong>die</strong> aktuelle Leistung aus.<br />
Info<br />
Informationen zum Thema: „Stundenumsatz optimieren<br />
und Praxisrendite steigern“ können Sie im Internet unter<br />
www.mathiashoffmann.com und dort unter „Info & News“<br />
abrufen oder bei u.a. Kontaktadresse anfordern.<br />
Mathias Hoffmann, Gesundheitsökonom<br />
Richard-Wagner-Straße 13<br />
10585 Berlin<br />
Kontakt<br />
Telefon: 030/31 50 55 44, Telefax: 030/31 50 55 45<br />
E-mail: kontakt@mathiashoffmann.com<br />
www.mathiashoffmann.com<br />
Vorsitzender des Satzungsausschusses verlässt FVDZ<br />
Klaas: „Dies ist in höchstem Maße unehrlich und hat mit<br />
der immer wieder beschworenen ‚Freiheit’ nichts mehr zu<br />
tun“. Ehrlicher, so der Ausschussvorsitzende in seinem Austrittsschreiben,<br />
„wäre gewesen, wenn <strong>die</strong>se Minderheit sich<br />
der Stimme enthalten hätte, weil <strong>die</strong>se Satzung sie nicht<br />
mehr betreffen wird“.<br />
Mit freundlicher Genehmigung aus „ZM Nr. 14, 16.07.2004“<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
41
. August 2004<br />
AM 1. AUGUST 2004<br />
BEGINNT EIN NEUES AUSBILDUNGSJAHR ZUR<br />
ZAHNMEDIZINISCHEN FACHANGESTELLTEN<br />
Trotz einer permanent steigenden Zahl von<br />
Arbeitslosen gestaltet sich <strong>die</strong> Suche am<br />
Arbeitsmarkt für Zahnmedizinische Fachangestellte<br />
bzw. Zahnarzthelferinnen zunehmend<br />
schwieriger. Zwar mag vielerorts das<br />
Angebot in quantitativer Hinsicht noch ausreichend<br />
sein, jedoch sind qualifizierte Fachkräfte<br />
immer schwerer zu finden.<br />
Die einzige Möglichkeit, <strong>dem</strong> sich immer stär-<br />
Michael Behring ker abzeichnenden Fachkräftemangel zu<br />
begegnen, stellt <strong>die</strong> Ausbildung von Nachwuchskräften<br />
dar. Nur wenn heute in ausreichender<br />
Zahl ausgebildet wird, stehen morgen<br />
genügend qualifizierte Fachkräfte zur<br />
Deckung des Bedarfes zur Verfügung. Schon<br />
jetzt besteht eine Situation, in der sich immer<br />
weniger ausgebildetes Fachpersonal auf<br />
immer mehr Praxen verteilt. An <strong>die</strong>ser Stelle<br />
sei erwähnt, dass nur ausgebildetes Fachpersonal<br />
entsprechend fortgebildet werden kann,<br />
so dass es <strong>die</strong> gemäß § 1 Abs. 5 und 6 ZHG<br />
Dr. Henning Otte delegierbaren Tätigkeiten durchführen kann.<br />
Es gibt also gute Gründe auszubilden. Bevor jedoch mit der<br />
Ausbildung in der Praxis begonnen werden kann, sind einige<br />
Formalitäten zu beachten. Die folgenden Ausführungen geben<br />
Ihnen einen kurzen Überblick über <strong>die</strong> wichtigsten Punkte:<br />
Vor Beginn der Ausbildung<br />
Einstellungstermin<br />
Die Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten dauert<br />
grundsätzlich 36 Monate1 . Gemäß den Vorschriften des<br />
Berufsbildungsgesetzes2 kann eine Zulassung zur Abschlussprüfung<br />
nur erfolgen, wenn <strong>die</strong> Ausbildungszeit nicht später<br />
als 2 Monate nach <strong>dem</strong> letzten Prüfungstag endet (34-Monats-Regel).<br />
Regelmäßig werden Abschlussprüfungen 2 mal im<br />
Jahr abgehalten (im Sommer und Winter).<br />
Zwar ist eine Einstellung grundsätzlich an je<strong>dem</strong> Tag des Jahres<br />
möglich, jedoch kann es aufgrund der obigen 34-Monats-<br />
Regel Fälle geben, in denen <strong>die</strong> Ausbildungszeit endet, ohne<br />
dass eine Prüfungsteilnahme innerhalb der vereinbarten Ausbildungszeit<br />
möglich ist.<br />
Bsp.: Ausbildungsbeginn ist der 01.11.2004, das Ende der Ausbildungszeit<br />
fällt somit auf den 31.10.2007. <strong>Wenn</strong> <strong>die</strong> Sommerprüfungen<br />
zwischen April und Juli 2007 abgehalten werden,<br />
kann eine Prüfungsteilnahme im Sommer 2007 wegen<br />
der 34-Monats-Regel nicht erfolgen, da der letzte Prüfungsteil<br />
frühestens am 31.08.2007 abgelegt werden kann. Zu <strong>die</strong>sem<br />
Zeitpunkt sind <strong>die</strong> Sommerprüfungen jedoch bereits abgeschlossen.<br />
Die Auszubildende könnte daher erst an der Winterprüfung<br />
teilnehmen und würde so ihre Prüfung rund 3<br />
42<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
Monate nach Beendigung der vereinbarten Ausbildungszeit<br />
ablegen. Besteht sie <strong>die</strong>se Prüfung nicht, hat sie einen Wiedereinsetzungsanspruch<br />
in ihr altes Ausbildungsverhältnis.<br />
Um <strong>die</strong> oben dargestellte Situation zu vermeiden, sollte eine<br />
Ausbildung am 01.08. oder 01.09. eines Jahres begonnen werden.<br />
Dies ermöglicht ferner eine Synchronität von Ausbildungsbeginn<br />
und <strong>dem</strong> Start des Schuljahres in der Berufsschule.<br />
Ausbildungsvertrag<br />
Unmittelbar nach<strong>dem</strong> sich der Ausbildende mit einer Bewerberin<br />
einig geworden ist, hat er einen schriftlichen Ausbildungsvertrag<br />
abzuschließen3 . Es empfiehlt sich, <strong>die</strong> Musterverträge<br />
der ZKN zu benutzen, da <strong>die</strong>se alle gesetzlichen<br />
Vorgaben erfüllen. Musterausbildungsverträge können über<br />
<strong>die</strong> zuständige Bezirksstelle bezogen werden.<br />
Diese Ausbildungsverträge müssen vom Ausbildenden und der<br />
Auszubildenden unterzeichnet werden. Ist <strong>die</strong> Auszubildende<br />
noch minderjährig, so ist zusätzlich <strong>die</strong> Zustimmung des gesetzlichen<br />
Vertreters (im Regelfall <strong>die</strong> Eltern) erforderlich. Unverzüglich<br />
nach Unterschriftsleistung müssen <strong>die</strong> Ausbildungsverträge<br />
zur Eintragung in das Ausbildungsverzeichnis an <strong>die</strong><br />
Bezirksstelle gesendet werden4 . Bei minderjährigen Auszubildenden<br />
erfolgt <strong>die</strong> Eintragung des Ausbildungsvertrages jedoch<br />
nur, wenn den Ausbildungsverträgen eine Bescheinigung<br />
über <strong>die</strong> Erstuntersuchung gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz<br />
beiliegt. Diese Bescheinigung testiert im Idealfall, dass<br />
keine gesundheitlichen Bedenken gegen eine Ausbildung sprechen.<br />
Die Kosten für <strong>die</strong>se Untersuchung trägt das Land Niedersachsen.<br />
Antrags- bzw. Untersuchungsformulare können<br />
über das für <strong>die</strong> Auszubildende zuständige Ordnungsamt bezogen<br />
werden. Eine Beschäftigung von Minderjährigen darf nur<br />
erfolgen, wenn eine solche Untersuchungsbescheinigung vorliegt.<br />
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres der Auszubildenden<br />
hat der Ausbildende <strong>die</strong>se Bescheinigung aufzubewahren.<br />
Verlässt <strong>die</strong> Auszubildende <strong>die</strong> Praxis vorher, hat der Ausbildende<br />
<strong>die</strong> Bescheinigung auszuhändigen5 .<br />
Auch volljährige Auszubildende müssen vor Ausbildungsbeginn<br />
untersucht werden. Für sie gelten <strong>die</strong> gleichen berufsgenossenschaftlichen<br />
Vorschriften wie für ausgelernte Angestellte.<br />
Die Untersuchung hat vor Aufnahme der Tätigkeit zu erfolgen<br />
und darf nicht länger als 12 Wochen zurückliegen6 . Der Arbeitgeber<br />
hat <strong>die</strong>se Untersuchung zu veranlassen und <strong>die</strong> Kosten<br />
zu tragen7 .<br />
Nach Beginn der Ausbildung<br />
Berufsschule<br />
In Niedersachsen besteht eine generelle Berufsschulpflicht für<br />
alle Auszubildenden, unabhängig von deren Alter oder Schulabschluss8<br />
. Diese Schulpflicht besteht während der gesamten<br />
Vertragsdauer, also auch während eventueller Verlängerungszeiten,<br />
<strong>die</strong> sich zum Beispiel durch das Nichtbestehen der Ab-
schlussprüfung ergeben können. Der Ausbildende hat <strong>die</strong> Auszubildende<br />
bei der zuständigen Berufsschule anzumelden.<br />
Sollte <strong>die</strong>se nicht bekannt sein, so kann sie bei der Bezirksstelle<br />
erfragt werden.<br />
Auszubildende, <strong>die</strong> vorsätzlich ihrer Schulpflicht nicht nachkommen,<br />
handeln vertrags- und ordnungswidrig. Schulschwänzen<br />
berechtigt den Ausbilder grundsätzlich zur Abmahnung<br />
und im Falle der hartnäckigen Fortsetzung ggf.<br />
auch zur fristlosen Kündigung. Es besteht jedoch nicht nur <strong>die</strong><br />
Berufsschulpflicht für <strong>die</strong> Auszubildende, sondern auch <strong>die</strong><br />
Pflicht des Ausbildenden, den Schulbesuch zu ermöglichen9 .<br />
Praxisinterne Gründe rechtfertigen nicht ein Fernbleiben vom<br />
Unterricht.<br />
Anrechnung von Berufsschulzeiten<br />
auf <strong>die</strong> Arbeitszeit/Freistellung nach Schulende<br />
Grundsätzlich haben <strong>die</strong> Auszubildenden nach Beendigung der<br />
Berufsschule <strong>die</strong> Praxis zur weiteren Ausbildung aufzusuchen.<br />
Die Wegzeit von der Berufsschule bis zur Praxis wird auf <strong>die</strong><br />
Arbeitszeit angerechnet. Gleiches gilt für <strong>die</strong> eigentliche Unterrichtszeit<br />
einschließlich der Pausen10 .<br />
Für minderjährige Auszubildende gelten jedoch Sonderregelungen.<br />
So dürfen sie an einem Unterrichtstag, der vor 9 Uhr<br />
beginnt, nicht vorher in der Praxis beschäftigt werden. Ferner<br />
haben sie einen Anspruch darauf, an einem Berufsschultag in<br />
der Woche nach der Berufsschule freigestellt zu werden. Dies<br />
gilt jedoch nur, wenn <strong>die</strong>ser Schultag aus mindestens 6 Unterrichtsstunden<br />
besteht. Ein solcher Berufsschultag ist mit acht<br />
Stunden auf <strong>die</strong> Arbeitszeit anzurechnen. Sollte <strong>die</strong> minderjährige<br />
Auszubildende zwei Berufsschultage mit mindestens 6<br />
Unterrichtsstunden haben, kann der Ausbildende bestimmen,<br />
an welchem Tag <strong>die</strong> Freistellung erfolgt. Hat <strong>die</strong> Auszubildende<br />
nur Berufsschultage mit weniger als 6 Unterrichtsstunden,<br />
so besteht kein Freistellungsanspruch.<br />
Ausbildungsmittel<br />
Der Ausbildende hat der Auszubildenden kostenlos <strong>die</strong> Ausbildungsmittel<br />
zur Verfügung zu stellen, <strong>die</strong> sie zur Berufsausbildung<br />
und zum Ablegen der Zwischen- und Abschlussprüfungen<br />
benötigt11 . Typische Ausbildungsmittel sind zum Beispiel<br />
<strong>die</strong> erforderlichen Bücher für den Berufsschulunterricht. Stellt<br />
der Ausbildende <strong>die</strong> Bücher zur Verfügung, so verbleiben <strong>die</strong>se<br />
in seinem Eigentum. Die Auszubildende hat sie sorgsam zu<br />
behandeln und am Ende der Ausbildung zurück zu geben.<br />
Probezeit<br />
Jedes Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit einer Probezeit12<br />
(zumeist 3 Monate). Diese <strong>die</strong>nt der gegenseitigen Erprobung.<br />
Die Auszubildende soll für sich überprüfen, ob <strong>die</strong><br />
Ausbildung ihren Vorstellungen und Neigungen entspricht,<br />
der Ausbildende sollte hingegen prüfen, ob <strong>die</strong> Auszubildende<br />
in sein Team passt und ob ihre Fähigkeiten und ihr Verhalten<br />
Anlass zur Hoffnung geben, dass sie <strong>die</strong> Ausbildungszeit erfolgreich<br />
absolvieren wird.<br />
Da, wie bereits ausgeführt, <strong>die</strong> Probezeit der gegenseitigen<br />
Erprobung <strong>die</strong>nt, hat sie vereinfachte Kündigungsmodalitäten.<br />
Beide Parteien können innerhalb der Probezeit ohne Nennung<br />
von Gründen, jedoch unter Beachtung der Schriftform, jederzeit<br />
kündigen, um so eine sofortige Beendigung des Ausbildungsverhältnisses<br />
herbeizuführen13 .<br />
1 § 2 der Ausbildungsverordnung<br />
2 § 39 Abs. 1 Nr. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG)<br />
3 § 4 Abs. 1 BBiG<br />
4 § 33 Abs. 1 BBiG<br />
5 § 41 JArbSchG<br />
6 § 4 BGV A4<br />
7 § 1 BGV A4<br />
8 § 65 Abs. 3 Niedersächsisches Schulgesetz<br />
9 § 7 BBiG<br />
10 Urteil des BAG vom 26.03.2001, 5 A ZR 13/99<br />
Nach Beendigung der Probezeit kann <strong>die</strong> Auszubildende das<br />
Ausbildungsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen kündigen14<br />
, wenn sie z.B. <strong>die</strong> Berufsausbildung aufgeben will, um<br />
einen anderen Beruf zu erlernen.<br />
Eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit für den Ausbildenden<br />
besteht nach Ablauf der Probezeit nicht mehr. Er kann<br />
das Ausbildungsverhältnis nur noch aus einem wichtigen<br />
Grund fristlos kündigen.<br />
Da nach Ablauf der Probezeit Kündigungsmöglichkeiten nur<br />
noch eingeschränkt bestehen, sollte sie bewusst genutzt werden.<br />
Es empfiehlt sich, dass Ende der Probezeit genau im Auge<br />
zu behalten, um ein unbemerktes Verstreichen zu vermeiden.<br />
Ferner hat sich bewährt, in der Mitte der Probezeit ein ausführliches<br />
Kritikgespräch zu führen. Positive Verhaltensweisen<br />
können so verstärkt und negative Verhaltensweisen bewusst<br />
gemacht werden. Nur wenn der Auszubildenden ein Fehlverhalten<br />
bewusst ist, kann sie es abstellen. Selbstverständlich<br />
sollten Verhaltens- oder Leistungsdefizite sofort nach Feststellung<br />
vom Ausbilder angesprochen werden und nicht erst<br />
Wochen später im Rahmen eines Kritikgespräches, jedoch lässt<br />
der Praxisalltag nicht immer Raum für tiefergehende Kritikgespräche.<br />
Erfolgt das Kritikgespräch in der Mitte der Probezeit,<br />
so verbleibt der Auszubildenden noch ausreichend Zeit, ihr<br />
Verhalten zu modifizieren.<br />
Ausbildungsberater<br />
Die Ausbildungsberater der <strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen<br />
sind kompetente Ansprechpartner für Ausbildende und Auszubildende.<br />
Sie beraten <strong>die</strong> an der Ausbildung Beteiligten und<br />
fungieren bei Konflikten auf Wunsch auch als Vermittler.<br />
Die Ausbildungsberater können über <strong>die</strong> zuständige Bezirksstelle<br />
erfragt werden. Selbstverständlich stehen auch<br />
<strong>die</strong> Bezirksstellen sowie <strong>die</strong> Abteilung Ausbildung der ZKN<br />
für Fragen gerne zur Verfügung. Die Abteilung Ausbildung<br />
ist unter der Telefonnummer 0511/8 33 91-302 oder -303<br />
zu erreichen.<br />
Check-Liste<br />
1) Ausbildungsverträge von Bezirksstelle anfordern<br />
2) Minderjährige Auszubildende:<br />
· Untersuchung gem. § 32 JArbSchG veranlassen<br />
· Unterschrift der Eltern auf <strong>dem</strong> Ausbildungsvertrag<br />
erforderlich<br />
3) Volljährige Auszubildende:<br />
· Arbeitsmedizinische Untersuchung veranlassen<br />
4) Unterzeichnete Verträge und – falls erforderlich –<br />
Bescheinigung gem. § 32 JArbSchG an <strong>die</strong> zuständige<br />
Bezirksstelle zur Eintragung schicken<br />
5) Anmeldung der Auszubildenden in der Berufsschule<br />
6) In der Mitte der Probezeit ausführliches Kritikgespräch<br />
führen<br />
7) Ablauf der Probezeit im Auge behalten<br />
Michael Behring<br />
Diplom-Betriebswirt (FH), Abteilungsleiter Aus- und Fortbildung<br />
11 § 6 Abs. 1 Nr. 3 BBiG<br />
12 §13 BBiG<br />
13 §15 Abs. 1 BBiG<br />
14 §15 Abs. 2 Nr. 2 BBiG<br />
Dr. Henning Otte<br />
Vorstandsreferent für das zahnärztliche Fachpersonal<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
43
44<br />
Medizinisch notwendige Versorgung mit Zahnersatz ab 2005<br />
FESTZUSCHÜSSE UND REGELVERSORGUNGEN<br />
Neuer Festzuschuss – alter Festzuschuss<br />
Ab 2005 sieht das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz –<br />
GMG) vom 14. November 2003 anstatt prozentualer Zuschüsse<br />
befundbezogene Festzuschüsse bei der medizinisch<br />
notwendigen Versorgung mit Zahnersatz vor. Zur Bildung<br />
der Festzuschüsse wird eine Regelversorgung festgelegt,<br />
und zwar durch Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses.<br />
Die Festzuschüsse decken grundsätzlich 50 % –<br />
mit Erhöhungsmöglichkeit um weitere 20 % – der zahnärztlichen<br />
und zahntechnischen Leistungen der Regelversorgung<br />
ab. Wählen Versicherte eine über <strong>die</strong> Regelversorgung<br />
hinausgehende individuelle Versorgung, haben sie <strong>die</strong><br />
Mehrkosten selbst zu tragen.<br />
Bereits im Jahre 1998 galt eine Kostenerstattung durch<br />
Festzuschüsse bei Zahnersatz, der allerdings beschränkt war<br />
auf Versicherte, <strong>die</strong> vor <strong>dem</strong> 1. Januar 1979 geboren waren.<br />
In der Begründung zum seinerzeitigen Wegfall des § 88<br />
SGB V, der <strong>die</strong> Vereinbarung des bundeseinheitlichen Verzeichnisses<br />
der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen<br />
(BEL) auf Bundesebene und <strong>die</strong> Vergütungsvereinbarungen<br />
auf der Landesebene regelt(e), war vermerkt, dass<br />
mit der Einführung der Festzuschüsse „eine freie, marktgerechte<br />
Preisbildung bei zahntechnischen Leistungen ermöglicht“<br />
würde.<br />
In der Tat haben <strong>die</strong> Zahntechniker ihre Leistungen nach<br />
betrieblich kalkulierten Preisen abgerechnet. Die Abrechnungsgrundlage<br />
für <strong>die</strong> Zahnärzte war <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Privatversorgung<br />
geltende GOZ (wenn auch mit begrenztem Gebührensatz).<br />
Die bevorstehende, ab 2005 geltende Festzuschussregelung<br />
greift <strong>die</strong> bekannten Abrechnungsgrundlagen betriebswirtschaftlicher<br />
Orientierung jedoch keineswegs auf, sondern<br />
behält <strong>die</strong> derzeitigen Vorgaben mit weitestgehen<strong>dem</strong> Ausschluss<br />
von Kalkulationen bei und führt ihn sogar weiter.<br />
Einschränkung durch Regelversorgung<br />
Grundlage des künftigen Systems sind Regelversorgungen.<br />
Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt in Richtlinien,<br />
erstmalig bis zum 30. Juni 2004, <strong>die</strong> Befunde, für <strong>die</strong> Festzuschüsse<br />
gewährt werden und ordnet <strong>die</strong>sen prothetische<br />
Regelversorgungen zu. Die Bestimmung der Befunde erfolgt<br />
auf der Grundlage einer international anerkannten<br />
Klassifikation des Lückengebisses. Dem jeweiligen Befund<br />
wird eine zahnprothetische Regelversorgung zugeordnet.<br />
Diese hat sich an zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen<br />
und zahntechnischen Leistungen zu orientieren, <strong>die</strong><br />
zu einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen<br />
Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen<br />
und Suprakonstruktionen nach <strong>dem</strong> allgemein anerkannten<br />
Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse gehören (§ 56<br />
SGB V).<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
Die Festzuschüsse richten sich nach den Regelversorgungen<br />
und den hierfür festgesetzten Werten. Für <strong>die</strong> Festlegung<br />
der Festzuschüsse müssen schon im Jahre 2004 für 2005<br />
sowohl von den Zahnärzten als auch den Zahntechnikern<br />
bundeseinheitliche Durchschnittswerte – bei den Zahnärzten<br />
bundeseinheitliche durchschnittliche Punktwerte und<br />
bei den Zahntechnikern bundeseinheitliche durchschnittliche<br />
Preise – ermittelt werden. Diese Durchschnittswerte<br />
haben jedoch nicht nur Bedeutung für <strong>die</strong> Bildung der<br />
Festzuschüsse, sondern auch für <strong>die</strong> Vergütungen zahnärztlicher<br />
und zahntechnischer Leistungen, bezogen auf <strong>die</strong><br />
Regelversorgung.<br />
Für <strong>die</strong> Zahnärzte sieht § 57 Abs. 1 SGB V folgendes vor:<br />
Die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam und<br />
einheitlich und <strong>die</strong> Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung<br />
vereinbaren jeweils bis zum 30. September eines Kalenderjahres<br />
für das Folgejahr <strong>die</strong> Höhe der Vergütungen für <strong>die</strong><br />
zahnärztlichen Leistungen bei den Regelversorgungen. Für<br />
<strong>die</strong> erstmalige Vereinbarung (bis zum 30. September 2004<br />
für das Jahr 2005) ermitteln <strong>die</strong> genannten Vertragspartner<br />
den bundeseinheitlichen durchschnittlichen Punktwert des<br />
Jahres 2004 für zahnärztliche Leistungen beim Zahnersatz<br />
einschließlich Zahnkronen, gewichtet nach der Zahl der<br />
Versicherten.<br />
Bei den durchschnittlichen Punktwerten ist für das Jahr<br />
2005 und <strong>die</strong> folgenden Kalenderjahre <strong>die</strong> vom Bundesministerium<br />
für Gesundheit ermittelte durchschnittliche Veränderungsrate<br />
der beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen<br />
(§ 71 Abs. 3 SGB V) anzuwenden. Die letzte<br />
Veränderungsrate betrug 0,02 % und bedeutet keine Wohltat<br />
für <strong>die</strong> Leistungserbringer.<br />
Für <strong>die</strong> Zahntechniker sieht § 57 Abs. 2 SGB V<br />
folgende Regelung vor:<br />
Die Landesverbände der Krankenkassen und <strong>die</strong> Verbände<br />
der Ersatzkassen gemeinsam und einheitlich vereinbaren<br />
mit den Innungsverbänden der Zahntechniker-Innungen<br />
jeweils bis zum 30. September eines Kalenderjahres, erstmals<br />
bis zum 30. September 2004 für das Jahr 2005, <strong>die</strong><br />
Höchstpreise der zahntechnischen Leistungen bei der Regelversorgung.<br />
Diesen Höchstpreis-Vereinbarungen bei der<br />
Regelversorgung sind für 2005 <strong>die</strong> bundeseinheitlichen<br />
durchschnittlichen Preise des Jahres 2004 für zahntechnische<br />
Leistungen beim Zahnersatz (einschließlich Zahnkronen<br />
und Suprakonstruktionen) zugrunde zu legen, <strong>die</strong> von<br />
den Spitzenverbänden der Krankenkassen und <strong>dem</strong> Verband<br />
der Zahntechniker-Innungen – gewichtet nach der Zahl der<br />
Versicherten – zu ermitteln sind.<br />
Den oben geschilderten bundeseinheitlichen Werten<br />
kommt also doppelte Bedeutung zu:<br />
Einmal für den Versicherten wegen seiner Festzuschüsse
und zum anderen für <strong>die</strong> Leistungserbringer (zahnärztliche<br />
Punktwerte, zahntechnische Vergütungen bei den Regelversorgungen).<br />
Daraus folgt: Die Leistungserbringer unterliegen damit<br />
einer erheblichen Einengung ihrer Preisgestaltung, <strong>die</strong> mit<br />
der alten Festzuschussregelung des Jahres 1998 nichts gemein<br />
hat.<br />
Einschränkung durch Korridorregelung<br />
Bei den Zahntechnikern und bei Zahnärzten mit Praxislaboratorium<br />
kommt noch <strong>die</strong> Korridorregelung hinzu: Die<br />
Höchstpreis-Vereinbarungen dürfen <strong>die</strong> bundeseinheitlichen<br />
Durchschnittspreise um bis zu 5 vom Hundert unter- oder<br />
überschreiten (Korridorregelung). In der Ausschussbegründung<br />
heißt es hierzu missverständlich: Die Vertragspartner<br />
auf Landesebene„ können innerhalb eines Korridors von<br />
insgesamt 10 vom Hundert von den festgelegten bundeseinheitlichen<br />
durchschnittlichen Preisen abweichen“.<br />
Die Interessenlage der Kassen strebt damit letztlich bundeseinheitliche<br />
Preise an, <strong>die</strong> sich systematisch wegen der Einheitlichkeit<br />
von Festzuschüssen auch anbieten. Das Gesetz<br />
selbst nennt keine Annäherungsfrist. Letztlich weist es den<br />
regionalen Vertragspartnern <strong>die</strong> Annäherung ihrer Höchstpreise<br />
an den auf Bundesebene ermittelten und um <strong>die</strong><br />
jährlichen Veränderungsraten der beitragspflichtigen Kasseneinnahmen<br />
fortgeschriebenen bundeseinheitlichen Durchschnittspreis<br />
zu. Die Vertragsgebiete mit Preisen oberhalb<br />
der 5%-Grenze über <strong>dem</strong> bundeseinheitlichen Preis sind<br />
von erheblichen Preisabsenkungen bedroht, nämlich mindestens<br />
bis zur 5%-Grenze und nach Intention der Krankenkassen<br />
auch darunter bis zum Bundesdurchschnittspreis,<br />
jedoch nicht tiefer. Die Preisspanne von 5 % unterhalb des<br />
Bundesdurchschnittspreises wird aus realistischer Sicht<br />
lediglich der Anhebung solcher Preise <strong>die</strong>nen, <strong>die</strong> mehr als<br />
5 % unterhalb des Bundesdurchschnittspreises liegen. Das<br />
sind Vertragsgebiete in den neuen Bundesländern, während<br />
nahezu alle Vertragsgebiete der alten Bundesländer Absenkungen<br />
zu befürchten haben.<br />
Diese Tendenz wird besonders deutlich, wenn Maßstab nicht<br />
das Vergütungsniveau des gesamten Leistungsspektrums ist,<br />
sondern vielmehr einzelne Leistungen, <strong>die</strong> nach <strong>dem</strong> Willen<br />
der Vertragspartner aus den unterschiedlichsten Gründen<br />
eine regional individuelle Bewertung – jeweils zu Lasten<br />
anderer Leistungsvergütungen – durch <strong>die</strong> Vertragspartner<br />
erfahren haben. Das Gesetz spricht stets von Leistungen<br />
und Preisen und nicht etwa von einem Preisniveau. Es ist<br />
hier von einem Absenkungspotenzial zwischen 3 bis 12 %<br />
auszugehen.<br />
Seine kurzfristige Realisierung wäre wegen Grundrechtsverstoßes<br />
verfassungswidrig, insbesondere in Anbetracht<br />
der gesetzlichen Absenkung des Jahres 2003. Gegen unangemessene<br />
Schiedssprüche bleibt nur <strong>die</strong> fragmentarische<br />
Möglichkeit der Anrufung des Sozialgerichts und der Instanzenzug.<br />
Der Rechtsschutz für den Leistungserbringer ist<br />
mithin äußerst schwach.<br />
Folgerung<br />
Die Festzuschussregelung ab 2005 auf der Grundlage von<br />
Regelversorgungen, bundeseinheitlichen Bewertungen und<br />
der Anwendung der durchschnittlichen Veränderungsraten<br />
der Krankenkasseneinnahmen ist eine gänzlich andere als<br />
<strong>die</strong> Festzuschussregelung des Jahres 1998. Die Regelversorgung<br />
schmälert <strong>die</strong> seinerzeitigen Freiräume entscheidend.<br />
Freiräume bestehen lediglich oberhalb und außerhalb der<br />
Regelversorgungen. Derzeit sind <strong>die</strong> Regelversorgungen und<br />
<strong>die</strong> mit ihnen verfolgte Tendenz noch nicht bekannt. Es gilt<br />
der Grundsatz: Je umfassender <strong>die</strong> Regelversorgungen, desto<br />
geringer <strong>die</strong> betriebswirtschaftlich notwendigen Gestaltungsmöglichkeiten.<br />
Trifft es zu, dass im internationalen<br />
Vergleich <strong>die</strong> gesetzlich Versicherten bei uns eine besonders<br />
umfassende Versorgung mit Zahnersatz beanspruchen<br />
könnten, so darf ein solcher Status bei der Bestimmung der<br />
Regelversorgungen nach <strong>dem</strong> Maßstab einer ausreichenden,<br />
zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung nicht<br />
den Ausschlag geben.<br />
Einer Verfassungswidrigkeit der Korridorregelung und ihrer<br />
Praktizierung müsste mit einer verfassungsrechtlichen Argumentation<br />
im Sinne einer durch das Bundesverfassungsgericht<br />
wiederholt vorgenommenen verfassungskonformen<br />
Auslegung, letztlich aber durch Verfassungsbeschwerde mit<br />
einstweiligem Anordnungsverfahren begegnet werden.<br />
Politische Aussagen, mit der Neuregelung seien keine weiteren<br />
Preisabsenkungen beabsichtigt, sind zwar bei der Gesetzesinterpretation<br />
beachtlich, allerdings nur als ein Interpretationskriterium<br />
neben anderen.<br />
Das Bundessozialgericht geht für den Bereich der Kassen-/<br />
vertragsärztlichen Gesamtverträge von einer grundsätzlichen<br />
Angemessenheit vereinbarter Leistungsvergütungen<br />
aus, denn maßgebend sei <strong>die</strong> übereinstimmende Wertung<br />
derer, <strong>die</strong> es unmittelbar angeht. Insoweit besteht zwar für<br />
abgeschlossene Vergütungsvereinbarungen ein verfassungsrechtlicher<br />
Vertrauensschutz, allerdings nur im Zusammenhang<br />
mit <strong>dem</strong> Wortlaut des neuen Gesetzes. Ein rigides<br />
Verhalten von Kassen und Schiedsämtern könnte zu einer<br />
Verletzung von Grundrechten führen, insbesondere unter<br />
Beachtung der Absenkung des Jahres 2003. Wie bereits<br />
ausgeführt, ist der Rechtsschutz allerdings nur schwach<br />
ausgeprägt.<br />
Die Neuregelung ist ein typisches Gemenge einer „großen<br />
Sachkoalition“ aus den beiden politischen Lagern mit unterschiedlichem<br />
sozialpolitischem Ansatz, nämlich einerseits<br />
Festzuschuss, andererseits Bindung an das bestehende System.<br />
Bei <strong>die</strong>ser Regelung – aus welcher politischen Sicht<br />
auch immer – wird es nicht bleiben.<br />
Dr. M.-P. Henninger, Rechtsanwalt, Frankfurt<br />
Mit freundlicher Genehmigung aus „Der Hessische Zahnarzt (DHZ), 6/2004“<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
45
FESTE GRÖSSE IM ZFN:<br />
Schulungsveranstaltung der Jugendzahnpflegereferenten<br />
Dr. Ralf Rößler, unterstützt von Rena Umlandt, Sachbearbeiterin der Jugendzahnpflege<br />
der ZKN, zeigt, worauf es bei Mundhygieneartikeln vor allem bei Kindern ankommt.<br />
46<br />
Am 16. Juni 2004 fand im ZFN der <strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen<br />
wieder eine Schulungsveranstaltung der Jugendzahnpflegereferenten<br />
der Bezirks- und Kreisstellen statt. Diese<br />
Veranstaltung hat sich inzwischen zu einem regelmäßigen<br />
Termin entwickelt und erfreut sich großen Interesses bei den<br />
Teilnehmern.<br />
Im Mai des Jahres 2003 fand <strong>die</strong> erste Schulungsveranstaltung<br />
statt, <strong>die</strong> mit einem großen Erfolg endete. Es wurde<br />
entschieden, sich künftig regelmäßig zu Treffen zusammenzufinden,<br />
um fachliche und praxisbezogene Referate anzubieten<br />
und vor allem auch aktuelle Probleme zu besprechen.<br />
Tja, Kollegen ...<br />
Ihr werdet euch an Praxisschilder wie<br />
Auf <strong>die</strong>ser Veranstaltung traf man sich jetzt nun bereits zum<br />
dritten Mal mit starker Resonanz der Teilnehmer, für <strong>die</strong> sich<br />
<strong>die</strong>se Veranstaltung zu einer wichtigen Hilfe in ihrer Arbeit<br />
entwickelt hat.<br />
Dr. Annemarie Liebig-Bunke, Vorsitzende des Ausschusses für<br />
Jugendzahnpflege der ZKN, eröffnete den Nachmittag und<br />
freute sich, dass sich <strong>die</strong> Initiative so erfolgreich entwickelt<br />
habe und nun bereits zum dritten Mal unter starker Beteiligung<br />
stattfinden könne. Man habe mit Dr. Ralf Rößler und<br />
Dr. Uta Salomon-Sieweke wieder einmal sehr renommierte<br />
sowie beliebte Referenten des Fortbildungszentrums gewinnen<br />
können. Dr. Ralf Rößler informierte dann anschließend in<br />
seiner überaus frischen und sachlich-fachlichen Vortragsart<br />
über <strong>die</strong> Frage „In welchem Alter beginnt <strong>die</strong> Mundhygiene?“.<br />
Dr. Uta Salomon-Sieweke stellte den Jugendzahnpflegereferenten<br />
unter <strong>dem</strong> Titel „Tabaluga, Bob und Teletubbies“ ihr<br />
praxiserprobtes Konzept für Kinderzahnheilkunde vor und<br />
gab Tipps und Anwendungsbeispiele, um <strong>die</strong> Kinderbehandlung<br />
stressfrei zu gestalten. Die Zeit zwischen den Vorträgen<br />
wurde von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern intensiv<br />
für kollegiale und sachlich-fachliche Gespräche genutzt.<br />
Auch während der Vorträge fand eine beispielhafte Mitarbeit<br />
der Teilnehmer in Form von Nachfragen und Diskussionen<br />
statt, welche ausdrücklich erwünscht war. Man war sich einig,<br />
dass <strong>die</strong>se neue Veranstaltungsreihe wirksame und praxisgerechte<br />
Hilfen für den Alltag der Jugendzahnpflege in<br />
den einzelnen Bezirks- und Kreisstellen vermittelt. Keine Frage<br />
also, dass sich <strong>die</strong> Teilnehmerinnen und Teilnehmer bereits<br />
auf <strong>die</strong> nächste Veranstaltung freuen.<br />
FACHARZTPROBLEME G E L Ö S T !?<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
gewöhnen müssen, wenn es nach der bayerischen<br />
SPD geht. War nur Spaß.<br />
Beitrag von: Dr. med. Josef Glas, 30.06.04<br />
© Facharzt.de Publishing Services GmbH<br />
ti
KLARTEXT<br />
statt verbaler Nebelkerzen<br />
Politik und Experten benutzen sie gerne: Begriffe wie „gerecht“<br />
und „sozialausgewogen“ oder Anglizismen wie „jobfloater“<br />
und „case management“. Und Ottonormalverbraucher?<br />
Ihm erschließt sich nur selten, was <strong>die</strong> Vokabeln<br />
wirklich bedeuten. Genau darum geht es auch, meint Walter<br />
Krämer: Nebulöse Sprache <strong>die</strong>nt dazu, ungenehme<br />
Wahrheiten zu verschleiern.<br />
Oft unterliegen Politiker bei ihren Bemühungen, wiedergewählt<br />
zu werden, der Versuchung, unangenehme Sachverhalte<br />
sprachlich einzunebeln oder anders darzustellen, als<br />
sie wirklich sind. Sie benutzen Vokabeln wie „arm“, „reich“<br />
oder „sozial ausgewogen“, von denen niemand weiß, was<br />
sie eigentlich bedeuten, und auf <strong>die</strong> deshalb auch niemand<br />
festgenagelt werden kann. So erscheint zum Beispiel im<br />
Abschlussbericht der Herzog-Kommission über zehnmal das<br />
Wort „gerecht“, meist mit <strong>dem</strong> Beiwort „sozial“, oft auch<br />
der Begriff „Generationengerechtigkeit“, ohne dass man<br />
konkret erfährt, was eine Generation genau der anderen<br />
schuldet und was Gerechtigkeit in <strong>die</strong>sem Zusammenhang<br />
eigentlich meint. Auch das fast schon peinliche Herumwerfen<br />
der Hartz-Kommission mit Begriffen wie „job-floatern“,<br />
„case management“ inklusive „bridging mit key account<br />
nach master plan“ und weiteren Imponieranglizismen, <strong>die</strong><br />
kaum einer versteht, trägt eher zur Verwirrung als zur Aufklärung<br />
der Bürger bei. So liegt der Verdacht nahe, dass von<br />
schmerzhaften Folgen der Hartz-Vorschläge abgelenkt werden<br />
soll. Auch entfremdet <strong>die</strong> in vielen Verlautbarungen<br />
grasierende Anglizitis <strong>die</strong> Verwaltung von den Bürgern - ein<br />
subtiles Herrschaftsinstrument, das Kontrolle erschwert.<br />
Wie alle Gesellschaftsbereiche ist auch das Gesundheitswesen<br />
gegen das verbale Verschleiern störender Fakten nicht<br />
gefeit. Das fängt bei der eigentlichen Aufgabe der Medizin<br />
und des Gesundheitswesens an: Die Menschen gesund zu<br />
erhalten und Leben zu retten. Dabei haben Medizin und<br />
Gesundheitswesen noch nie ein Leben gerettet. Sie haben<br />
immer nur den Tod hinausgeschoben. Das Reden vom „Leben<br />
retten“ hat den Tod für viele Zeitgenossen zu einer Art<br />
Betriebsunfall gemacht, den das Gesundheitswesen gefälligst<br />
zu verhindern habe. Würden wir konsequent von gewonnenen<br />
Lebensjahren statt von geretteten Leben sprechen,<br />
fiele es erheblich leichter, in Zeiten knapper Mittel<br />
dasjenige zu tun, was <strong>dem</strong> Sensenmann <strong>die</strong> meisten zusätzlichen<br />
Lebensjahre abgewinnt. Aber von einer in <strong>die</strong>sem<br />
Sinne rationalen Gesundheitspolitik sind wir meilenweit<br />
entfernt. Statt Offen zuzugeben, dass der medizinische<br />
Fortschritt den Rahmen des medizinisch Sinnvollen und<br />
Machbaren heute weit über alle Finanzierungsmöglichkeiten<br />
hinweg vorangetrieben hat, und <strong>die</strong>se begrenzten Finanzierungsmöglichkeiten<br />
dann optimal zu nutzen, redet<br />
man von „einnahmeorientierter Ausgabenpolitik“, vom „medizinisch<br />
Notendigen“, das es für jeden vorzuhalten gelte<br />
(so <strong>die</strong> Rürup-Kommision in ihrem Bericht), und macht den<br />
Menschen wider alle bessere Einsicht weis, jeder bekomme<br />
<strong>die</strong> beste Medizin.<br />
Auch Wörter wie „Selbstbeteiligung“ und „Arbeitgeberbeitrag“<br />
locken viele auf <strong>die</strong> falsche Fährte. Denn <strong>die</strong> Gemeinschaft<br />
der Krankenversicherten ist seit jeher an den Kosten<br />
der Versicherung zu 100 Prozent beteiligt. Und daran ändert<br />
auch der so genannte „Arbeitgeberbeitrag“ nichts.<br />
Denn <strong>die</strong>sen Beitrag zahlt letztlich der Arbeitnehmer, da<br />
rein wirtschaftlich gesehen alle Aufwendungen des Arbeitgebers<br />
für einen Beschäftigten zu dessen Bruttolohn gehören,<br />
unabhängig davon wie sie heißen. Ob man <strong>die</strong> Hälfte<br />
oder alles oder gar nichts davon „Arbeitgeberanteil“<br />
nennt, spielt für den Arbeitgeber keine Rolle. Für ihn sind<br />
Arbeitskosten gleich Bruttolohn - <strong>die</strong> Bezeichnung der Kosten<br />
interessiert ihn allenfalls am Rande.<br />
Von <strong>die</strong>sem Bruttolohn kommt aber leider immer weniger<br />
bei den Arbeitnehmern an. Und damit haben wir auch<br />
schon einen der Gründe für <strong>die</strong> Popularität des „Mythos“<br />
vom Arbeitgeberbeitrag gefunden: Wir merken nicht, wie<br />
man uns schröpft. Je mehr von unserem Gehalt und Lohn<br />
als so genannter Arbeitgeberanteil nicht von uns, sondern<br />
von anderen getragen wird, desto unbelasteter gehen wir<br />
scheinbar durchs Leben, desto mehr scheinen wir von unserem<br />
Ver<strong>die</strong>nst für uns selber zu behalten.<br />
Die ganze Absurdität des so genannten Arbeitgeberbeitrags<br />
wird vielleicht am besten deutlich, wenn wir einmal unterstellen,<br />
alle Sozialversicherungsabgaben hießen „Arbeitgeberanteil“.<br />
Dann wäre - hokus-pokus-fidibus - <strong>die</strong> Sozialversicherung<br />
umsonst!<br />
Prof. Dr. Walter Krämer<br />
Vorsitzender des „Vereins Deutsche Sprache e. V.“, Dortmund<br />
www.vds-ev.de<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
47
48<br />
FREISPRECHUNG DER ZAHNMEDIZINISCHEN<br />
FACHANGESTELLTEN IN OSNABRÜCK<br />
Am 7. Juli 2004 wurden 65 zahnmedizinische Fachangestellte<br />
nach 3 Jahren Ausbildung in Zahnarztpraxen und der Berufsschule<br />
am Pottgraben in einer Feierstunde im Parkhotel<br />
Abschlussprüfung<br />
im Ausbildungsberuf Zahnmedizinische Fachangestellte<br />
Alle Bezirksstellen<br />
Anmeldeschluß<br />
Prüfungszeitraum<br />
Termine der<br />
schriftlichen<br />
Abschlussprüfung<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
04.10.2004,<br />
bei der zuständigen Bezirksstelle<br />
Januar/Februar 2005<br />
Montag, 10.01.2005<br />
Behandlungsassistenz/Praxisorganisation<br />
und –verwaltung<br />
Dienstag, 11.01.2005<br />
Abrechnungswesen/Wirtschafts-<br />
und Sozialkunde<br />
verabschiedet. Für viele von ihnen wird <strong>die</strong> Arbeit in der<br />
Zahnarztpraxis wie gewohnt weitergehen, jetzt allerdings<br />
mit etwas größerem Verantwortungsbereich.<br />
Einige der jungen Frauen werden aber versuchen, über den<br />
Besuch der Fachoberschule einmal an ihre alte Wirkungsstätte<br />
„Berufsschule“ zurückzukommen, <strong>die</strong>smal allerdings<br />
als Lehrerin.<br />
Der Vorsitzende der Bezirksstelle Osnabrück der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />
Niedersachsen, Dr. B. Rauf, zeichnete <strong>die</strong> 7 Frauen,<br />
<strong>die</strong> <strong>die</strong> Prüfung mit „gut“ bestanden hatten, mit einem<br />
Buchpräsent aus.<br />
Dem Lehrkörper der Berufsschule, <strong>die</strong> als Fachlehrer <strong>die</strong><br />
Ausbildung begleitet hatten, und den zahnärztlichen Mitgliedern<br />
des Prüfungsausschusses wurden von Dr. Rauf wissenschaftliche<br />
Zeichnungen der Kariesentstehung aus <strong>dem</strong><br />
Jahr 1926 überreicht .<br />
Das Foto zeigt links Dr. Rauf zusammen mit den sieben Prüfungsbesten,<br />
einem Teil der Lehrer und <strong>dem</strong> zahnärztlichen<br />
Prüfungsausschuss.<br />
Dr. Stürmer-Schwichtenberg, Osnabrück<br />
Stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses Osnabrück
Arbeitsgruppe Zahnärztliche Behindertenhilfe in Niedersachsen e.V.<br />
FORTBILDUNGSVERANSTALTUNG 2004<br />
Psychologische Aspekte bei der Behandlung von Menschen<br />
mit Behinderungen stehen im Mittelpunkt der <strong>die</strong>sjährigen<br />
Fortbildungsveranstaltung der Arbeitsgruppe Zahnärztliche<br />
Behindertenhilfe in Niedersachsen. Neben den in der Behandlung<br />
Behinderter engagierten Zahnärztinnen und<br />
Zahnärzten und ihren Mitarbeitern richtet sich <strong>die</strong> Veranstaltung<br />
auch an Betreuer und Pflegepersonal.<br />
Die zahnärztliche Behandlung körperlich und geistig behinderter<br />
<strong>Patienten</strong> ist trotz der Fortschritte in der Zahnheilkunde<br />
nach wie vor mit Problemen behaftet. Sie stellt für<br />
jeden Zahnarzt eine zeitaufwendige, anspruchsvolle und in<br />
nahezu allen Fällen interdisziplinäre Versorgung dar. Im Rahmen<br />
der psychologischen Aspekte hierbei befasst sich Dr. T.<br />
Mendler, Münster, zunächst mit den Ängsten der <strong>Patienten</strong>.<br />
Er referiert über Anxiolyse bei <strong>Patienten</strong>. OA Dr. Dr. Ch.<br />
Hüttmann, Hannover, erläutert Möglichkeiten der pharmakologischen<br />
Behandlung ängstlicher und unkooperativer<br />
<strong>Patienten</strong>. Ergänzt wird <strong>die</strong>ser Teil durch PD Dr. Haltenhof,<br />
Qualität in der kieferorthopädischen Versorgung erhalten<br />
– GMG NACHBESSERN<br />
In der Auseinandersetzung zwischen Kieferorthopäden und<br />
Krankenkassen mit der Rückgabe der Zulassung durch<br />
knapp 50 Kieferorthopäden und der Übertragung des Versorgungsauftrages<br />
an <strong>die</strong> Krankenkassen in drei Regionen<br />
setzt sich <strong>die</strong> Vorsitzende des Sozialausschusses im Niedersächsischen<br />
Landtag Gesine Meißner (FDP) für ein konstruktives<br />
Vorgehen und für eine Beendigung des Machtkampfes<br />
ein.<br />
„Diese Konfrontation wird auf <strong>dem</strong> Rücken von ca. 30.000<br />
betroffenen Kindern und Jugendlichen und deren Eltern sowie<br />
von ca. 500 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in den<br />
kieferorthopädischen Praxen ausgetragen“, sagte Meißner.<br />
„Im Vordergrund muss aber stehen, dass eine qualitativ<br />
hochwertige kieferorthopädische Versorgung erhalten<br />
bleibt.“ Es sei zumindest fraglich, ob <strong>die</strong> Krankenkassen <strong>die</strong>s<br />
gewährleisten können. So sei <strong>die</strong> vereinbarte Übernahme<br />
von 150 Behandlungsfällen durch <strong>die</strong> MHH und <strong>die</strong> Anwerbung<br />
einzelner polnischer Fachzahnärzte nicht mehr als ein<br />
Tropfen auf den heißen Stein. Bedenklich wäre vor allem<br />
<strong>die</strong> Überlegung der Krankenkassen, Zahnärzten, <strong>die</strong> gerade<br />
ihr Studium abgeschlossen haben, ohne eine entsprechende<br />
Weiterbildungszeit im Rahmen einer Ausnahmeermächtigung<br />
<strong>die</strong> Zulassung als Kieferorthopäden zu erteilen. Dies<br />
würde nicht nur <strong>die</strong> Fachzahnarztqualifikation in Frage<br />
stellen, vor allem würde <strong>die</strong> für eigenverantwortliches Arbeiten<br />
erforderliche praktische Erfahrung fehlen.<br />
der über Befunde und Probleme bei psychisch Kranken in<br />
der zahnärztlichen Praxis spricht.<br />
Die Motivation der Behandler ist das Thema von Dr. Th.<br />
Schneller, Hannover: Persönliche Gründe für <strong>die</strong> Behandlung<br />
von Menschen mit Behinderungen, Versuch einer psychologischen<br />
Analyse.<br />
Die sich hieraus ergebenden verbesserten zahnärztlichen<br />
Behandlungsmöglichkeiten bei Menschen mit Behinderungen<br />
im Bereich der Prophylaxe, der allgemeinen zahnärztlichen<br />
Therapie und der kieferorthopädischen Prävention<br />
werden von OA Dr. R. Schilke, Hannover, Zahnarzt A. Rahmann,<br />
Hannover und OA Zahnarzt J. – L. Berten aus<br />
Hannover dargestellt.<br />
Die Veranstaltung ist kostenfrei und findet am 16. Oktober<br />
2004 im Zahnärztlichen Fortbildungszentrum Niedersachsen<br />
statt.<br />
Dr. Wilhelm Bomfleur<br />
Vorsitzender<br />
Meißner schlägt stattdessen vor, <strong>die</strong> Ursachen der Problematik<br />
aufzugreifen. „Es geht nach meinem Eindruck der<br />
Mehrheit der Kieferorthopäden nicht vorrangig um <strong>die</strong> Frage<br />
der Honorarverteilung, sondern um <strong>die</strong> Arbeitseinschränkungen<br />
in der Folge des GMG.“ Die Festlegung von Tagesarbeitszeiteinheiten<br />
in § 106 a SGB V und deren Bedeutung<br />
bei der Überprüfung von möglichen Falschabrechnungen<br />
führe letztlich dazu, dass nur <strong>die</strong> Wahl bestünde, den Behandlungsumfang<br />
in einer Praxis deutlich einzuschränken<br />
oder gegen <strong>die</strong> gesetzlichen Regelungen zu verstoßen. „Ich<br />
möchte durch Korrekturen am GMG und an dessen Auswirkungen<br />
erreichen, dass <strong>die</strong> Kieferorthopäden möglichst viele<br />
<strong>Patienten</strong> behandeln und sauber abrechnen können“, so<br />
Meißner. „Ich erwarte auch, dass bei entsprechenden Korrekturen<br />
fast alle Kieferorthopäden bereit wären im Rahmen<br />
der kassenzahnärztlichen Versorgung zu arbeiten.“<br />
Daher solle mit <strong>dem</strong> heutigen Datum auch nicht <strong>die</strong> Tür<br />
endgültig zugeschlagen werden.<br />
Wenig hilfreich sei hingegen <strong>die</strong> Aufforderung der Vereinigung<br />
unabhängiger Vertragszahnärzte zum gemeinsamen<br />
Ausstieg aus <strong>dem</strong> Kassensystem. Dies würde nach Ansicht<br />
von Meißner nur zur weiteren Eskalation beitragen und<br />
wenig förderlich für eine konstruktive Lösung in Niedersachsen<br />
sein.<br />
Presseinformation der FDP-Landtagsfraktion, 1.07.2004<br />
www.fdp-fraktion-nds.de<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
49
50<br />
Abschlussprüfung<br />
im Ausbildungsberuf<br />
Zahnarzthelfer/Zahnarzthelferin<br />
Alle Bezirksstellen<br />
Anmeldeschluß<br />
Prüfungszeitraum<br />
Mehr als vier Millionen Menschen arbeiten in Deutschland<br />
im Gesundheitswesen. Damit ist beinahe jeder neunte Berufstätige<br />
in <strong>die</strong>ser Sparte beschäftigt. Größte Arbeitgeber<br />
04.10.2004,<br />
bei der zuständigen Bezirksstelle<br />
Dezember 2004/<br />
Februar 2005<br />
Krankenhäuser auf Platz eins<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
sind <strong>die</strong> Krankenhäuser mit gut 1,1 Millionen Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeitern; bei ihnen steht damit rund ein<br />
Viertel aller im Gesundheitswesen Beschäftigten in Lohn<br />
und Brot. Es sind vor allem Krankenschwestern,<br />
Krankenpfleger,<br />
Ärzte und Physiotherapeuten, um<br />
nur einige wenige Krankenhausberufe<br />
zu nennen. Zweitgrößter Arbeitgeber<br />
sind <strong>die</strong> Arztpraxen mit<br />
647 000 Beschäftigten. Das Gesundheitswesen<br />
ist übrigens überwiegend<br />
weiblich. Fast drei Viertel<br />
aller Mitarbeiter sind Frauen.<br />
Globus<br />
Statistische Angabe: Statistisches Bundesamt
MONTAG ENTDECKTE ICH,<br />
… dass einer meiner Backenzähne langsam auseinander<br />
bricht. Ich dachte, ich stecke in einer <strong>die</strong>ser Unglücksphasen<br />
drin (ich habe in den letzten vier Wochen drei mal<br />
Antibiotika bekommen, obwohl der Arzt nicht wirklich<br />
wusste, was mit mir los ist) und irgendwann muss es ja mal<br />
Berg auf gehen. Also versuchte ich, einen Termin bei einem<br />
Zahnarzt zu bekommen. Wer England ein bisschen besser<br />
kennt, weiß, dass das unter Umständen gar nicht so einfach<br />
ist. Und da abgebrochene Zähne durchaus mit Schmerzen<br />
verbunden sind, wollte ich natürlich so bald wie möglich<br />
einen Termin. Der 9. Zahnarzt hatte auch am Dienstag Zeit<br />
für mich. Der Arzt hatte eine Hightech Praxis und ich dachte,<br />
da kann ja gar nichts mehr schief gehen. Er schaute sich<br />
das Ding an, machte eine Röntgenaufnahme (ich konnte in<br />
<strong>dem</strong> Stuhl liegen bleiben und er machte <strong>die</strong> Aufnahme<br />
gleich am Platz!!) und sagte mir anschließend: Ein Teil von<br />
<strong>dem</strong> Zahn ist im Abbruch (das wusste ich schon, deswegen<br />
war ich ja da, Dou!!) und ich brauche eine Wurzelbehandlung<br />
und eine Krone. Aha. Dann hatte er für mich eine<br />
powerpoint presentation, sehr beeindruckend. Unter der<br />
Decke war ein Monitor angebracht und ich konnte mir im<br />
liegen anschauen, was er mit meinem Zahn vorhat. („This is<br />
what a healthy tooth looks like - slide one -, these are the<br />
arteries - slide two - … ). Er erklärte mir weiter, dass ich mir<br />
während der OP eine DVD anschauen kann und mir sogar<br />
eine DVD meiner Wahl mitbringen sollte (!!!).<br />
„So“, meint er. „Dann kommen wir zu den Kosten.“ Bla blablablabla<br />
bla ...£ 1.200. Erst dache ich, ich hätte mich verhört,<br />
aber nein, es waren EINTRAUSENDZWEIHUNDERT<br />
PFUND!!!!!! Ich brach in hysterisches Gelächter aus und<br />
Die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Freien<br />
Berufe hat in Berlin turnusgemäß ein neues Präsidium<br />
gewählt. Dabei bestätigten <strong>die</strong> Delegierten Dr. Ulrich<br />
Oesingmann einstimmig an der Spitze des Gremiums. Der<br />
Allgemeinmediziner aus Dortmund geht somit in seine dritte<br />
Amtszeit als BFB-Präsident. Er rief <strong>die</strong> Freiberufler zur<br />
gemeinsamen Wahrnehmung der Interessen in Deutschland<br />
und Europa auf.<br />
Auch <strong>die</strong> übrigen Mitglieder des Präsidiums erhielten alle<br />
Stimmen der Versammlung. Ebenfalls im Amt bestätigt<br />
wurden dabei <strong>die</strong> Vizepräsidenten Dr. Klaus Heilgeist und<br />
konnte mich gar nicht mehr beruhigen. Das war wohl auch<br />
der Grund für <strong>die</strong> Präsentation, damit ich weiß, wofür ich<br />
mein Geld ausgebe. Ich war noch immer am Lachen, als ich<br />
<strong>die</strong> Praxis verließ und fragte im Vorbeigehen <strong>die</strong> Rezeptionistin,<br />
ob ich einen Kredit bei ihnen aufnehmen kann. Ich<br />
fand den Spruch sehr lustig, aber sie anscheinend nicht. Vor<br />
der Tür fing ich an zu heulen und bekam gleich wieder ein<br />
hysterischen Lachanfall.<br />
Zurück in der Bank konnte ich das ganze noch immer nicht<br />
glauben und fing an, Zahnärzte anzurufen und mir deren<br />
Preise für eine Wurzelbehandlung geben zu lassen. –So<br />
etwas kenne ich eigentlich nur, wenn es um das Reparieren<br />
von Autos geht, nicht um Zähne.<br />
Letztendlich habe ich einen Arzt gefunden, der mir <strong>die</strong><br />
Wurzel für einen absoluten Spottpreis von nur £ 350 zieht.<br />
–Quasi ein absolutes Schnäppchen. Ob <strong>die</strong> Rabatt geben,<br />
wenn man sich mehr als eine Wurzel ziehen lassen will oder<br />
vielleicht gibt es bestimmte Tage, wo so etwas zum halben<br />
Preis zu haben ist??<br />
Und jetzt tut mir einen Gefallen, und erzählt mir NIE WIE-<br />
DER !!! wie teuer Deutschland nach der Krankenreform<br />
geworden ist. Und wenn Ihr Kollegen habt, <strong>die</strong> zu sehr über<br />
Deutschland meckern, leitet ihnen doch bitte <strong>die</strong>se mail<br />
weiter (ohne meinen Namen), denn so schlecht wie den<br />
Engländern geht es Euch noch lange nicht.<br />
Eingereicht von Dr. Claus Klingeberg, Aerzen<br />
NEUES BFB-PRÄSIDIUM GEWÄHLT<br />
Aufruf zur Einheit der Freien Berufe<br />
Dipl.-Ing. Kaspar Kraemer. Neu im Amt des Vizepräsident<br />
und gleichzeitig Schatzmeister des BFB ist Dr. Wolfgang<br />
Ewer.<br />
Als Beisitzer fungieren weiterhin Dr. Wolfgang Heubisch,<br />
Dr. Lutz Mackebrandt sowie Dieter Ulrich. Neue Beisitzer<br />
sind Dr.-Ing. Volker Cornelius, Dr. Fritz-Eckehard Kempter<br />
sowie Prof. Dr. Hans-Michael Korth.<br />
Auszug aus Pressemeldung des Bundesverbandes der Freien Berufe -BFB<br />
vom 23.06.2004<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
51
52<br />
KZBV: Zahnärzte Online Deutschland<br />
(ZOD) geht an den Start!<br />
Köln, 21.07.2004 – Es ist soweit: Ein Projekt mit großer Zukunft<br />
für <strong>die</strong> Zahnärzteschaft Deutschlands geht an den<br />
Start! Zahnärzte Online Deutschland (ZOD) ist <strong>die</strong> neue,<br />
sichere elektronische Informations- und Kommunikationsplattform<br />
von Zahnärzten für Zahnärzte. Als „Health Professional<br />
Card (HPC) für Zahnärzte“, aber auch als HPC zur<br />
problemlosen Kommunikation mit der künftigen elektronischen<br />
Gesundheitskarte entwickelt, rüstet <strong>die</strong> ZOD-Karte<br />
Zahnärzte für alle kommenden technischen Herausforderungen<br />
in den Zahnarztpraxen. Geplant ist auch <strong>die</strong> Zusammenführung<br />
der ZOD-Karte mit <strong>dem</strong> Zahnarztausweis zum<br />
sogenannten „Elektronischen Heilberufsausweis“.<br />
Persönliche digitale Schlüssel für den verschlüsselten Datentransfer<br />
und <strong>die</strong> elektronische Unterschrift sichern <strong>dem</strong><br />
ZOD-Teilnehmer eine verlässliche, sichere Plattform für fast<br />
alle Online-Anwendungen seines Berufsalltags: Online-Abrechnung,<br />
Einsicht in das persönliche Honorar-Konto, Online-Banking<br />
ohne lästige Papier-TANs, Bestellung von Praxisbedarf,<br />
Abwicklung der Privatliquidation und ein leichter<br />
Zugang zu Fachportalen sind nur einige der Nutzungsmöglichkeiten<br />
der ZOD-Karte. Unterschiedliche Username- und<br />
Passwort-Kombinationen sind mit ZOD-Chipkarte und PIN<br />
Schnee von gestern!<br />
Alle Informationen zu ZOD finden Sie unter<br />
www.zahnaerzte-online.de<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
AUS DER PRESSE
info<br />
ZKN <strong>Zahnärztekammer</strong><br />
Niedersachsen<br />
Zeißstr. 11a<br />
30519 Hannover<br />
Postfach 810661<br />
30506 Hannover<br />
Tel. 0511/8 33 91-0<br />
Fax 0511/8 33 91-116<br />
e-mail: info@zkn.de<br />
www.zkn.de<br />
Präsident<br />
Dr. Dr. Henning Borchers<br />
Vizepräsident<br />
Dr. Joachim Wömpner<br />
Sekretariat Heidrun König<br />
Abteilungsleiterin -102<br />
Geschäftsführung<br />
Hauptgeschäftsführer<br />
Dr. jur. Holger Andersen<br />
Sekretariat Heike Nagel -110<br />
Geschäftsführer<br />
Jürgen Schwarz<br />
Sekretariat Christine Sinclair -109<br />
GOZ<br />
Honorar- und<br />
Vermittlungsangelegenheiten<br />
Heike Fries -115<br />
Birgit Weiß -181<br />
Pressestelle<br />
Kirsten Eigner -301<br />
Fax -106<br />
Mitgliederverwaltung<br />
Heike Hengen<br />
Abteilungsleiterin -143<br />
Sachbearbeitung<br />
• Zahnärzte A – He<br />
• Gebühren für ZFA-Ausbildung<br />
Bezirksstelle Hannover<br />
Holdine Schattschneider -141<br />
• Zahnärzte Hi – Pi<br />
Agnes Schuh -142<br />
• Zahnärzte Po – Z<br />
• Gebühren für ZFA-Ausbildung<br />
Bezirksstellen Braunschweig,<br />
Göttingen<br />
Christa Kohl -145<br />
• Gebühren für ZFA-Ausbildung<br />
Bezirksstellen Hildesheim,<br />
Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück,<br />
Ostfriesland, Stade, Verden,<br />
Wilhelmshaven<br />
• Beitragsermäßigung<br />
• Jobbörse<br />
Sabine Koch -144<br />
Buchhaltung<br />
Roland Gutsche<br />
Abteilungsleiter -121<br />
Ausbildung<br />
Michael Behring<br />
Abteilungsleiter -302<br />
Zahnärztliches Fachpersonal/<br />
Ausbildung<br />
Ansgar Zboron -303<br />
Fortbildung<br />
Michael Behring<br />
Abteilungsleitung -302<br />
ZFN/Strukturierte Fortbildung/ASS<br />
post/Seminarverwaltung (Referenten)<br />
Gabriele König –313<br />
ZFN/Seminarverwaltung (Teilnehmer)<br />
Marlies Grothe -311<br />
Dezentrale Weiterbildung/Dezentrale<br />
Fortbildung der Bezirksstellen<br />
Winterfortbildungskongress<br />
Ansgar Zboron -303<br />
ZMF-Zahnmedizinische Fachassistentin<br />
BAZ-Berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung<br />
Daniela Gaekel -332<br />
Jugendzahnpflege<br />
Rena Umlandt -310<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
53
54<br />
Wir trauern um unsere Kollegen …<br />
Heinrich Unger<br />
Kommenderiestraße 122, 49080Osnabrück<br />
geboren am 10.03.1922, verstorben am 11.05.2004<br />
Dr. Friedrich-Karl Biebers<br />
Donarweg 6, 30657 Hannover<br />
geboren am 05.07.1923, verstorben am 20.05.2004<br />
Dr. Hans Peters<br />
Kohlmeyerstraße 4 a, 29223 Celle<br />
geboren am 17.02.1914, verstorben am 13.06.2004<br />
Wolfgang Meier<br />
VERLUST VON MITGLIEDSAUSWEISEN<br />
vom 01.06.1999<br />
Frau Dr. med. univ. Isabella Meinhardt<br />
Balanstraße 79 a, 81539 München<br />
vom 11.02.1982<br />
Herr dr. (Univ. Belgrad) Viseslav Mitrovic<br />
Worthweg 16, 29633 Munster<br />
vom 02.01.1995<br />
Frau Dr. Tatjana Dreher<br />
Voss-Straße 64, 31157 Sarstedt<br />
vom 10.05.1977<br />
Herrn Dr. Klaus Wortmann<br />
Johannisstraße 13, 49219 Glandorf<br />
vom 20.12.2001<br />
Herrn Christopher Gau<br />
Siebeth-Attena-Straße 12, 26427 Esens<br />
vom 17.12.1998<br />
Herrn Dr. Matthias Wittich<br />
Bremer Straße 10, 27299 Langwedel<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
Finkenweg 2, 30966 Hemmingen<br />
geboren am 08.06.1927, verstorben am 02.07.2004<br />
Alfred Warnke<br />
Fliederstraße 31, 30827 Garbsen<br />
geboren am 11.02.1926, verstorben am 04.07.2004<br />
vom 11.11.2003<br />
Frau Azita Esnaashari-Esfahani<br />
Matthäikirchstraße 29, 30519 Hannover<br />
vom 30.05.2000<br />
Herrn Wolfram Zenker<br />
Marktstraße 46, 31249 Hohenhameln<br />
vom 11.12.1998<br />
Herrn Dr. András Csögör<br />
Porschestraße 74, 38440 Wolfsburg<br />
vom 11.08.1992<br />
Frau Dr. Margarete Riechers<br />
Fischerweg 45 a, 31515 Wunstorf<br />
Die vorstehenden Kammerausweise sind gestohlen worden.<br />
Wir bitten umgehend um Mitteilung, falls Personen mit<br />
<strong>die</strong>sen Ausweisen Missbrauch treiben sollten.<br />
Die Ausweise werden hiermit für ungültig erklärt.<br />
ZKN
VERABSCHIEDUNG VON DR. RENATE LAMCHE<br />
Am 07.07.2004 wurde Frau Dr. Lamche an<br />
der Berufsbildenden Schule 3 in Lüneburg<br />
vom Kollegium der Abteilung Gesundheit<br />
verabschiedet. Frau Dr. Lamche unterrichtete<br />
seit 1981 als stu<strong>die</strong>rte Zahnärztin <strong>die</strong><br />
Auszubildenden Zahnarzthelferinnen (jetzt<br />
Dr. Renate Lamche Zahnmedizinische Fachangestellten). Mit<br />
ihr geht eine der letzten zahnärztlichen<br />
Fachlehrer. Die Lücke <strong>die</strong> sie hinterlässt<br />
müssen nun Gesundheitslehrer schließen. Viele der Auszubildenden<br />
haben sie als eine freundliche und um <strong>die</strong> Auszubildenden<br />
bemühte Lehrerin kennen gelernt. Mit erreichen<br />
des Ruhestandsalters hat sie nun <strong>die</strong>se Tätigkeit beendet.<br />
Gleichzeitig zieht sie sich leider auch aus <strong>dem</strong> Prüfungsausschuss<br />
für das zahnärztliche Hilfspersonal in Lüneburg<br />
zurück. Auch hier hat sie fast 20 Jahre Prüfungen mit<br />
10-JÄHRIGES PRAXISJUBILÄUM<br />
Am 01.06.1994 begann Marén Michaelis<br />
ihre Ausbildung in unserer Praxis. In den<br />
vielen Jahren der Zusammenarbeit wurde<br />
sie Dank ihres großen Einsatzes zur tragenden<br />
Praxiskraft. Mit viel Weiterbildungswillen<br />
schloss sie 2000 <strong>die</strong> Ausbildung zur<br />
Marén Michaelis ZMF ab. Ihre einfühlsame Behandlungsweise<br />
wird von vielen <strong>Patienten</strong> besonders<br />
geschätzt. Ihre guten Abrechnungskenntnisse<br />
und Einsätze als Rezeptionskraft runden das Bild eines<br />
echten Allrounders ab, der sie für das Team und <strong>die</strong> Chefs<br />
so unentbehrlich macht.<br />
Die Kammern der Heilberufe wie auch <strong>die</strong> IHKen und Handwerkskammern<br />
können aufatmen: Die Bundesregierung<br />
denkt überhaupt nicht daran, <strong>die</strong> Pflichtmitgliedschaften in<br />
<strong>die</strong>sen Körperschaften des öffentlichen Rechts abzuschaffen.<br />
Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine Kleine<br />
Anfrage der Unionsfraktion hervor (BT-Drs.: 15/3265).<br />
Damit scheint eine Initiative einer Gruppe von SPD-Abgeordneten<br />
um den Hamburger Parlamentarier Johannes<br />
Kahrs MdB (40) vorerst gescheitert zu sein. Die Bundesre-<br />
durchgeführt und <strong>die</strong> Lüneburger Zahnärzte gerne vertreten.<br />
Am 01.07.2004 prüfte sie zum letzten Mal und wurde<br />
während der Abschlussfeier der Zahnmedizinischen Fachhelferinnen<br />
vom Prüfungsausschuss verabschiedet.<br />
Nun wird sie hoffentlich ausreichend Zeit und Gesundheit<br />
haben um zu reisen oder Fahrrad zu fahren und allem zu<br />
frönen zu <strong>dem</strong> <strong>die</strong> Zeit bisher fehlte.<br />
Die Bezirksstelle Lüneburg hat ihr in Vertretung der Lüneburger<br />
Zahnärzte schon einmal Literatur für eine Australienreise<br />
(dort lebt eine Tochter mit Familie) als Dankeschön<br />
überreicht.<br />
Wir wünschen ihr alles Gute und einen gesunden neuen<br />
Lebensabschnitt.<br />
Thomas Koch<br />
(für <strong>die</strong> Bezirksstelle Lüneburg)<br />
Für <strong>die</strong> Zukunft wünschen wir uns<br />
weiterhin <strong>die</strong>sen „Biss“.<br />
Das Praxisteam<br />
Dr. H. Wulfert, Dr. T. Schridde & ZA D. Bertram, Laatzen<br />
Kammer-Pflichtmitgliedschaften sollen bleiben<br />
gierung führt weiter aus, dass „<strong>die</strong> Notwendigkeit und Effizienz<br />
der Kammern der Freien Berufe grundsätzlich unbestritten“<br />
sei. Allerdings sollten <strong>die</strong> Kammern „ihre Wahrnehmung<br />
durch <strong>die</strong> Öffentlichkeit erhöhen“. Damit meint man<br />
wohl, ihre PR-Aktivitäten zu intensivieren. Oder aber ihren<br />
Mitgliedern den Sinn, Zweck und <strong>die</strong> Arbeit der Körperschaften<br />
optimaler erläutern als sie ständig zu maßregeln.<br />
Dienst für Gesellschaftspolitik, 17.06.2004<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
55
Termine Termine Termine Termine Termine Termine<br />
Bezirksstelle<br />
Göttingen<br />
Fortbildungsreferent:<br />
Dr. Gerd Laufenberg,<br />
Keplerstr. 13, 37085 Göttingen,<br />
Tel: 05 51/4 80 48<br />
04.09.2004<br />
10.00 Uhr – ca. 12.30 Uhr<br />
Ort:<br />
Hotel „Freizeit IN“,<br />
Dransfelder Str. 3, 37079 Göttingen<br />
„Endodontie - Aufbereitung und<br />
Füllung - ein Update“<br />
Referent:<br />
Dr. Clemens Bargholz, Hamburg<br />
Bezirksstelle<br />
Hildesheim<br />
Fortbildungsreferent:<br />
Dr. Ulrich Niemann,<br />
Almstr. 1, 31134 Hanstedt,<br />
Tel. 05121/37676<br />
08.09.2004<br />
Uhrzeit :<br />
16.00 Uhr – ca. 19.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Uni Hildesheim - Hörsaal 2 -<br />
Marienburger Platz 22,<br />
31141 Hildesheim<br />
„Totalprothese von A - Z“<br />
Referent:<br />
Ernst O. Mahnke, Nienburg/Weser<br />
Bezirksstelle<br />
Lüneburg<br />
Fortbildungsreferent:<br />
Dr. Axel Wiesner,<br />
Buchholzer Str. 7, 21271 Hanstedt,<br />
Tel. 04184/1305<br />
15.10.2004<br />
16.00 Uhr – ca. 20.00 Uhr<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
Ort:<br />
Fachhochschule Lüneburg - Fachbereich<br />
angewandte Automatisierungstechnik<br />
- Volgershall 1 (Neubau),<br />
21339 Lüneburg<br />
„Inlay/Teilkrone Gold/Keramik -<br />
klinische Entscheidungskriterien“<br />
Referent:<br />
Prof. Dr. Georg Meyer, Greifswald<br />
Bezirksstelle<br />
Oldenburg<br />
Fortbildungsreferent:<br />
Dr. Volker Schaper,<br />
Burgstr. 11, 27243 Harpstedt,<br />
Tel. 04202/1671<br />
11.09.2004<br />
09.00 Uhr - ca. 12.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Haus der Ärztekammer Oldenburg,<br />
Huntestr. 14, 26135 Oldenburg<br />
„Mediation“<br />
Referent:<br />
ZÄ Silke Lange, Oldenburg<br />
03.11.2004<br />
18.30 Uhr - ca. 21.30 Uhr<br />
Ort:<br />
NN<br />
„Moderne Endodontie,<br />
elektronische Längenmessung,<br />
motorische Aufbereitung“<br />
Referent:<br />
Thomas Clauder, Hamburg<br />
10.11.2004<br />
16.00 Uhr - ca. 21.00 Uhr<br />
Ort:<br />
NN<br />
„Moderne Restaurationstechniken<br />
- Neue Materialien, neue Polymerisationslampen“<br />
Referent:<br />
Prof. Dr. Reinhard Hickel<br />
Bezirksstelle<br />
Osnabrück<br />
Fortbildungsreferent:<br />
Dr. Tim Hörnschemeyer,<br />
Lotter Str. 75, 49078 Osnabrück,<br />
Tel. 05 41/4 09 62 00<br />
07.10.2004<br />
18.00 Uhr - ca. 21.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Meppen (Räumlichkeiten liegen<br />
noch nicht fest)<br />
„Mundschleimhauterkrankungen“<br />
Referent:<br />
Dr. Dr. Albert Osterhaus, Osnabrück<br />
10.11.2004<br />
18.00 Uhr - ca. 21.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Parkhotel, Altes Gasthaus Kampmeier,<br />
Edinghausen 1 (Am Heger Holz),<br />
49076 Osnabrück<br />
„Implantologie - Anforderungen an<br />
das Lager, Indikationen“<br />
Referent:<br />
Dr. Dr. Albert Osterhaus, Osnabrück<br />
Bezirksstelle<br />
Ostfriesland<br />
Fortbildungsreferent:<br />
Dr. Dr. Wolfgang Triebe,<br />
Rudolf-Eucken-Allee 17, 26603<br />
Aurich, Tel. 0 49 41/57 52<br />
25.08.2004<br />
15.00 Uhr - ca. 18.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Hotel Piquerhof,<br />
Bahnhofstr. 1, 26603 Aurich<br />
„Parodontitistherapie: Wie viel<br />
Chirurgie braucht der Zahn“<br />
Referent:<br />
PD Dr. Benjamin Ehmke, Münster
Termine Termine Termine<br />
15.09.2004<br />
15.00 Uhr - ca. 18.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Hotel Piquerhof,<br />
Bahnhofstr. 1, 26603 Aurich<br />
„Klinische Entscheidungskriterien:<br />
Inlay oder teilkrone, Gold oder<br />
Keramik, eine kritische Gegenüberstellung“<br />
Referent:<br />
Prof. Dr. Georg Meyer, Greifswald<br />
Bezirksstelle<br />
Verden<br />
Fortbildungsreferent:<br />
Dr. Siegbert Kiese,<br />
Zum Achimer Bahnhof 25,<br />
28832 Achim, Tel. 0 42 02/8 20 30<br />
Herzliche Glückwünsche<br />
zum Geburtstag!<br />
26.05.2004 Richard Reupke (86)<br />
Gothaer Straße 35, 30179 Hannover<br />
01.07.2004 Dr. Karl-Ludwig Vogelsang (75)<br />
Bahnhofstraße 23, 49356 Diepholz<br />
06.07.2004 Otto Caninenberg (75)<br />
Borsteler Straße 11, 27254 Siedenburg<br />
17.07.2004 Dr. Rolf Herrmann (89)<br />
Moorhauser Landstraße 2 d, 28865 Lilienthal<br />
19.07.2004 Dr. Sigrid Päßler (80)<br />
Blasiusstraße 8/9, 38114 Braunschweig<br />
22.07.2004 Dr. Kurt Ühleke (95)<br />
Am Schützenplatz 3, 38471 Rühen<br />
01.09.2004<br />
18.00 Uhr - ca. 21.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Hotel Haags Hotel Niedersachsen,<br />
Lindhooper Str. 97, 27283 Verden<br />
„CEREC 3D - Cerec heute, klinische<br />
und wirtschaftliche Sicherheit für<br />
Ihre Praxis“<br />
Referent:<br />
Dr. Klaus Wiedhahn,<br />
Buchholz/Nordheide<br />
06.10.2004<br />
18.00 Uhr - ca. 21.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Hotel Haags Hotel Niedersachsen,<br />
Lindhooper Str. 97, 27283 Verden<br />
… in den Bezirksstellen<br />
„Gesundheit aus eigener Kraaft -<br />
der Schlüssel zur Heilung liegt in<br />
dir selbst“<br />
Referent:<br />
Dr. med. Walter Weber, Hamburg<br />
10.11.2004<br />
18.00 Uhr - ca. 21.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Hotel Haags Hotel Niedersachsen,<br />
Lindhooper Str. 97, 27283 Verden<br />
„Funktionelle Totalprothetik:<br />
Die Komfortprothese“<br />
Referent:<br />
Gert Fecht, Remels/Oldenburg<br />
23.07.2004 Dr. Ulrich Küttner (70)<br />
Stadtstieg 30, 37083 Göttingen<br />
26.07.2004 Dr. Paul Schroeder (97)<br />
Am Berge 21-24, 21335 Lüneburg<br />
26.07.2004 Anton Schulte (90)<br />
Parkstraße 19, 49808 Lingen<br />
26.07.2004 Dr. Gerhard Matheis (70)<br />
Freytagstraße 4, 38104 Braunschweig<br />
26.07.2004 Dr. Horst Jahn (88)<br />
Bürgermeister-Fink-Straße 6, 30169 Hannover<br />
30.07.2004 Eberhard Börner (75)<br />
Luisenstraße 29, 31224 Peine<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
57
58<br />
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Die Redaktion der ZNN hat das Recht, Anzeigen abzuweisen bzw. in einer anderen als der gewünschten Ausgabe zu veröffentlichen.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04
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ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
59
60<br />
BITTE NOTIEREN<br />
3. – 5. September 2004 Rostock-Warnemünde 13. Zahnärztetag der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />
Mecklenburg-Vorpommern<br />
„Ist unser allgemeines medizinisches Wissen<br />
als Zahnärzte noch aktuell?<br />
12. Fortbildungstagung für Zahnarzthelferinnen, ZMP und ZMV<br />
Infos: <strong>Zahnärztekammer</strong> Mecklenburg-Vorpommern<br />
Tel.: 0385/591080<br />
Infos: www.zaekmv.de<br />
9. - 11. September 2004 Dresden 80 Jahre DGP<br />
Jubiläumstagung zum 80. Jahrestag der ARPA Gründung<br />
Infos: Deutsche GEsellschaft für Parodontologie e.V.<br />
Tel.: 0941/270493, e-mail: dgparo@t-online.de<br />
25. September 2004 Dillingen/Saar 8. Offene Europäische Fechtmeisterschaften<br />
der Medizin-Berufe a.W.<br />
Infos: Dr. H.-W. Deutscher<br />
Tel.: 0 68 81/70 26, Fax: 0 68 81/89 73 99<br />
e-mail: Dr.Deutscher@t-online.de<br />
Rainer Schwickenrath<br />
Tel.: 0 68 38/86 04 71, Fax: 0 68 38/86 04 72<br />
e-mail: Rainer.Schwickenrath@t-online.de<br />
30. Sept.- 2. Okt. 2004 Prag/Tschechien 3. Int. Orthodontisches Symposium<br />
-ORTHODONTICS 2004 - „Overjet and overbite“<br />
Infos: Dr. Jan V. Raiman, Kirchröder Str. 77<br />
30625 Hannover, Tel.: 0511/55 44 77<br />
e-mail: info@raiman.de, www.orthodontics2004.com<br />
29. - 30. Oktober Laatzen Kammerversammlung<br />
der <strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen, Copthorne Hotel<br />
26. – 27. November 2004 Bad Hamburg 37. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft<br />
für Funktionsdiagnostik und Therapie<br />
in der Deutschen Gesellschaft für ZMK-Heilkunde<br />
„Instrumentelle, bildgebende und computergestützte<br />
Verfahren in der Funktionsdiagnostik und Therapie“<br />
Infos: AFDT, Berlin, Tel.: 030/6445-6244,<br />
e-mail: freesm@mail.zedat.fu-berlin.de<br />
27. November 2004 Göttingen Göttinger Symposium der Zahnmedizin<br />
Thema: „Kinderzahnheilkunde“<br />
Infos: www.ydp-goettingen.de<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04
HERSTELLERINFORMATIONEN<br />
Präparationssatz für Kronen und Brücken<br />
Speziell für <strong>die</strong> häufig angewendete Hohlkehlpräparation<br />
von Zähnen zur Versorgung mit<br />
Kronen und Brücken wurde <strong>die</strong>ser Satz vom<br />
Hersteller zusammengestellt.<br />
Die Diamantschleifer sind darin in normaler<br />
und in feiner Körnung vorhanden, um ein rationelles<br />
Form- und Feinschleifen zu ermöglichen.<br />
Je nach Platzbedarf und klinischen Verhältnissen<br />
stehen <strong>dem</strong> Zahnarzt torpedoförmige Diamantschleifer<br />
in verschiedenen Längen und<br />
Durchmessern zur Verfügung. Auch für <strong>die</strong> approximale<br />
Separation und das okklusale Ein-<br />
Neuer Knochenfräser für schonende Eingriffe<br />
Der Hartmetall-Knochenfräser H254E von Komet<br />
ermöglicht kieferchirurgische Eingriffe<br />
auf <strong>die</strong> sanfte Art. Zu <strong>die</strong>ser Leistung befähigt<br />
ihn eine besondere Kreuzverzahnung und<br />
Schneidengeometrie.<br />
Das Spezialgebiet des Knochenfräsers sind minimalinvasive<br />
Präparationen von Knochengewebe<br />
und Zahnhartsubstanz: Gewebeschonend<br />
präpariert der Knochenfräser Knochen<br />
oder Knochendeckel, <strong>die</strong> nach <strong>dem</strong> Entfernen<br />
retinierter Weisheitszähne oder bei der Wurzelspitzenresektion<br />
wieder reponiert werden<br />
sollen. Auch zum definitiven Entfernen von<br />
umgeben<strong>dem</strong> Knochengewebe eignet sich das<br />
Spezialinstrument.<br />
Aufgrund seiner effektiven Schneidleistung<br />
kann der Fräser auch Zahnhartsubstanz, ins-<br />
Entsorgung mit System<br />
Die richtige Entsorgung aller Praxisabfälle wird<br />
durch neue Gesetze und Verordnungen immer<br />
aufwendiger. Da der Praxisinhaber aber für eine<br />
korrekte Entsorgung verantwortlich ist, sollte er<br />
sich um ein Abfallkonzept kümmern.<br />
Die enretec Dental GmbH, der Spezialist als Praxisentsorger<br />
für den gesamten Dentalbereich,<br />
kann mit ihrem Abfallbehälter-Konzept bereits<br />
eine umfassende Lösung anbieten. Seit 1984<br />
hat das Unternehmen Erfahrung mit <strong>dem</strong> Entsorgungs-Know-how<br />
für Zahnarztpraxen und<br />
Dentallabore und arbeitet auch als Kooperationspartner<br />
für Hersteller von Behandlungseinheiten<br />
und Amalgamabscheider. Heute bietet<br />
das Unternehmen durch umfassende Zulassungen,<br />
Zertifikate, Aus- und Fortbildungsnachweise<br />
höchste Kompetenzen für <strong>die</strong> gesetzeskonforme<br />
Entsorgung an. Das bedeutet für<br />
Praxis- und Laborinhaber, Mitarbeiter und <strong>Patienten</strong><br />
in der Konsequenz höchste Sicherheit.<br />
Da aber Kompetenz und Know-how nur einen<br />
Teil einer praxisgerechten Umsetzung aller Vorschriften<br />
und Richtlinien ausmachen, hat man<br />
außer<strong>dem</strong> auch das umfangreichste Dienstleistungsangebot<br />
für <strong>die</strong> Dentalbranche in Sachen<br />
Entsorgung und Entsorgungsservice entwickelt<br />
und realisiert.<br />
Der Zahnarzt profitiert von einem Gesamtkonzept,<br />
das ihm alle Fragen rund um <strong>die</strong> Praxisabfälle<br />
beantwortet und gleichzeitig für jede Abfallart<br />
eine Lösung anbietet. Dazu muss heute<br />
der Zahnarzt oder der Zahntechnikermeister<br />
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kürzen sind entsprechende Instrumente enthalten.<br />
Der Satz ist einschließlich des STERI-SAFES<br />
für alle üblichen Desinfektions-, Reinigungsund<br />
Sterilisationsmethoden geeignet.<br />
Weitere Informationen:<br />
BUSCH & CO. KG<br />
Telefon: 02263/860<br />
E-Mail: mail@busch-co.de<br />
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besondere Zahnwurzeln, problemlos zerteilen.<br />
Die besten Ergebnisse werden mit geringer<br />
Anpresskraft unter 2 N und einer Drehzahl<br />
von 100.000 min -1 erzielt. Wichtig ist,<br />
dass das Arbeiten immer unter ausreichender<br />
Kühlung erfolgt (mindestens 50 ml/min).<br />
Der Knochenfräser darf nur im Mikromotor<br />
(rotes Winkelstück) und nicht in der Turbine<br />
verwendet werden.<br />
Weitere Informationen:<br />
GEBR. BRASSELER GmbH & Co. KG<br />
Tel.: + 49 (0) 52 61 701-0<br />
www.kometdental.de<br />
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nicht einmal mehr Praxis oder Labor verlassen<br />
– <strong>die</strong> Entsorgung kommt direkt ins Haus. Das<br />
Unternehmen stellt dafür ein Behälter-System<br />
zur Verfügung, das für alle anfallenden Abfälle<br />
und Einmalartikel eine sichere Aufbewahrung<br />
und sicheren Transport ermöglicht. Egal, ob Sie<br />
Amalgamabfälle, Amalgamabscheider, Entwicklungs-<br />
oder Reinigungsbäder, medizinische<br />
Abfälle wie Zähne oder andere Reststoffe<br />
entsorgen müssen, ein geeigneter Behälter für<br />
Aufbewahrung und Transport steht bereit. Die<br />
Abholung erfolgt erst dann, wenn es nötig ist,<br />
im Tausch gegen neue Behälter. Somit werden<br />
alle gesetzlichen Auflagen erfüllt - der Kunde<br />
braucht sich um nichts mehr zu kümmern. Die<br />
Lieferscheine und Übergabeprotokolle bestätigen<br />
<strong>die</strong> vorgeschriebene Entsorgung.<br />
Weitere Informationen:<br />
enretec Dental GmbH<br />
Telefon: 0800 / 367 38 32<br />
www.enretec.de<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 7+8/04<br />
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GoldenGate System ®<br />
Presskeramik hat ein Synonym<br />
Cergo<br />
Das Vollkeramik-Angebot im GoldenGate System für<br />
Veneers, Inlays, Onlays und Kronen<br />
Für minimalinvasive Vollkeramik-Indikationen hat sich Presskeramik seit über einem<br />
Jahrzehnt bewährt. Und mit Cergo ®, kombiniert mit der Duceragold Kiss Verblendkeramik,<br />
erhalten Sie und Ihre <strong>Patienten</strong> das Optimum an ästhetischer Perfektion.<br />
Ihr Praxis-Angebot ohne zusätzliche Investition: Rp. Cergo<br />
MEHR INFORMATIONEN, wie Präparationschart oder Broschüre „Adhäsive<br />
Befestigung“, erhalten Sie kostenfrei unter Telefon 0180 23 24 555* oder<br />
unter www.goldengate-system.de (mit Laboradressen).<br />
*eine Einheit je Anruf