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Creussen Journal -24 - 29.11.2024

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Seniorenarbeit der Gemeinde Prebitz

Zum Seniorenadvent herzliche Einladung.

"Schiefer die Socken nie hingen als zu der Wichtelzeit"

Der Nachmittag findet am Mittwoch, 11.12.24 von 14.00 - 17.00

Uhr im Gemeindezentrum Bieberswöhr statt. Die Einladung

gilt nicht nur für Einwohner/-innen der Gemeinde Prebitz.

Zwecks Planung bitte ich um Anmeldung. Möchte jemand

bei dem diesjährigen Schattentheater mitwirken? Benötigt

jemand einen Fahrdienst?

Renate Galuba, Seniorenbeauftragte

Tel.: 09270 9193366 (beste Zeit 18.00 - 19.00 Uhr)

E - Mail: renate.galuba@hotmail.de

Gemeinde Haag

DIE SPRECHSTUNDEN DES BÜRGERMEISTERS

sind montags von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr

02.12.2024 Bürgerhaus Unternschreez

09.12.2024 Evang. Gemeindehaus Haag

Handy-Nr. Bürgermeister: 0170 2862170

Markt Schnabelwaid

Gemeindeverwaltung, 1. Bürgermeister: Hans-Walter Hofmann

Hauptstr. 8, 91289 Schnabelwaid, Tel. 09270/989-0

Email: verwaltung@markt-schnabelwaid.de

https://www.markt-schnabelwaid.de

SIE HABEN GESPRÄCHSBEDARF?

Vereinbaren Sie gerne jederzeit einen Termin mit Bürgermeister

Hans-Walter Hofmann unter Tel-Nr. 09270 989-0.

Sprechstunde der Seniorenbeauftragten

Petra Preißinger

Donnerstag, 05.12.2024, 16:00 bis 17:00 Uhr

in der Gemeinnützigen Paritätischen Altenhilfe Nordbayern

GmbH - Haus in der Au, Creußen

Weitere Termine nach vorheriger Terminvereinbarung unter

Tel. 09270 1559 oder E-Mail an petrapreissinger@gmx.de.

BEKANNTMACHUNG

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern

(Hebesatzsatzung) des Marktes Schnabelwaid

(Landkreis Bayreuth)

Aufgrund Art. 22, 23 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat

Bayern, Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes i.

V. m. § 25 Abs. 1 und 2 Grundsteuergesetz und § 16 Abs. 1 und

2 Gewerbesteuergesetz jeweils in der gültigen Fassung erlässt

der Markt Schnabelwaid folgende Hebesatzsatzung:

§ 1

Hebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern

für das Jahr 2025 und Folgejahre werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (A) 285 v. H.

b) für die Grundstücke (B) 285 v. H.

2. Gewerbesteuer 380 v. H.

§ 2

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Schnabelwaid, 08.11.2024

Gez.

H.-W. Hofmann, 1. Bürgermeister

Öffnungszeiten des Recyclinghofes

der Gemeinde Haag zur Abgabe von Grüngut

Mittwoch

Samstag

von 17.00 - 19.00 Uhr

von 09.00 - 11.00 Uhr

Am Samstag, 30.11.2024 ist der Grüngutcontainer zum letzten

Mal geöffnet. Danach bleibt dieser witterungsbedingt

über die Wintermonate geschlossen. Der Termin für die Wiederöffnung

im Frühjahr wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Abfuhrpläne (Biotonne, Gelbe Tonne, Restmüll und Altpapier),

Restmüllsäcke, Hundekotbeutel sowie Fahrpläne der

Buslinie Haag – Bayreuth können in den Amtsstunden mitgenommen

werden.

Die Abfuhrpläne können außerdem auch im Internet unter

www.landkreis-bayreuth.de (Rubrik: Umwelt/Gesundheit –

Abfall – Abfallwirtschaft – Abfuhrkalender) oder unter www.

haag-oberfranken.de (Rubrik: In Haag Leben – Ver- und Entsorgung

– Abfall und Wertstoffe) abgerufen werden.

Anträge auf Nutzung des Bürgerhauses in Unternschreez

sind in den Amtsstunden, im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft

oder unter www.haag-oberfranken.de (Rubrik:

Haag erleben – Was ist los in Haag – Bürgerhaus Unternschreez)

erhältlich.

Sitzung des Gemeinderates Haag

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Mittwoch,

11.12.2024 um 18:00 Uhr im evangelischen Gemeindehaus

Haag statt.

Bekanntmachung

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung

der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung)

der Gemeinde Haag (Landkreis Bayreuth)

Aufgrund Art. 22, 23 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat

Bayern, Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes

i. V. m. § 25 Abs. 1 und 2 Grundsteuergesetz und § 16 Abs. 1 und

2 Gewerbesteuergesetz jeweils in der gültigen Fassung erlässt

die Gemeinde Haag folgende Hebesatzsatzung:

§1

Die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern

(Hebesatzsatzung) vom 21.03.2023 wird bei §1 Hebesätze

wie folgt geändert:

„Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern

für das Jahr 2025 und Folgejahre werden wie folgt

festgesetzt:

VG-Creußen

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