Creussen Journal -24 - 29.11.2024
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Seniorenarbeit der Gemeinde Prebitz
Zum Seniorenadvent herzliche Einladung.
"Schiefer die Socken nie hingen als zu der Wichtelzeit"
Der Nachmittag findet am Mittwoch, 11.12.24 von 14.00 - 17.00
Uhr im Gemeindezentrum Bieberswöhr statt. Die Einladung
gilt nicht nur für Einwohner/-innen der Gemeinde Prebitz.
Zwecks Planung bitte ich um Anmeldung. Möchte jemand
bei dem diesjährigen Schattentheater mitwirken? Benötigt
jemand einen Fahrdienst?
Renate Galuba, Seniorenbeauftragte
Tel.: 09270 9193366 (beste Zeit 18.00 - 19.00 Uhr)
E - Mail: renate.galuba@hotmail.de
Gemeinde Haag
DIE SPRECHSTUNDEN DES BÜRGERMEISTERS
sind montags von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr
02.12.2024 Bürgerhaus Unternschreez
09.12.2024 Evang. Gemeindehaus Haag
Handy-Nr. Bürgermeister: 0170 2862170
Markt Schnabelwaid
Gemeindeverwaltung, 1. Bürgermeister: Hans-Walter Hofmann
Hauptstr. 8, 91289 Schnabelwaid, Tel. 09270/989-0
Email: verwaltung@markt-schnabelwaid.de
https://www.markt-schnabelwaid.de
SIE HABEN GESPRÄCHSBEDARF?
Vereinbaren Sie gerne jederzeit einen Termin mit Bürgermeister
Hans-Walter Hofmann unter Tel-Nr. 09270 989-0.
Sprechstunde der Seniorenbeauftragten
Petra Preißinger
Donnerstag, 05.12.2024, 16:00 bis 17:00 Uhr
in der Gemeinnützigen Paritätischen Altenhilfe Nordbayern
GmbH - Haus in der Au, Creußen
Weitere Termine nach vorheriger Terminvereinbarung unter
Tel. 09270 1559 oder E-Mail an petrapreissinger@gmx.de.
BEKANNTMACHUNG
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern
(Hebesatzsatzung) des Marktes Schnabelwaid
(Landkreis Bayreuth)
Aufgrund Art. 22, 23 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern, Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes i.
V. m. § 25 Abs. 1 und 2 Grundsteuergesetz und § 16 Abs. 1 und
2 Gewerbesteuergesetz jeweils in der gültigen Fassung erlässt
der Markt Schnabelwaid folgende Hebesatzsatzung:
§ 1
Hebesätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern
für das Jahr 2025 und Folgejahre werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (A) 285 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 285 v. H.
2. Gewerbesteuer 380 v. H.
§ 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Schnabelwaid, 08.11.2024
Gez.
H.-W. Hofmann, 1. Bürgermeister
Öffnungszeiten des Recyclinghofes
der Gemeinde Haag zur Abgabe von Grüngut
Mittwoch
Samstag
von 17.00 - 19.00 Uhr
von 09.00 - 11.00 Uhr
Am Samstag, 30.11.2024 ist der Grüngutcontainer zum letzten
Mal geöffnet. Danach bleibt dieser witterungsbedingt
über die Wintermonate geschlossen. Der Termin für die Wiederöffnung
im Frühjahr wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Abfuhrpläne (Biotonne, Gelbe Tonne, Restmüll und Altpapier),
Restmüllsäcke, Hundekotbeutel sowie Fahrpläne der
Buslinie Haag – Bayreuth können in den Amtsstunden mitgenommen
werden.
Die Abfuhrpläne können außerdem auch im Internet unter
www.landkreis-bayreuth.de (Rubrik: Umwelt/Gesundheit –
Abfall – Abfallwirtschaft – Abfuhrkalender) oder unter www.
haag-oberfranken.de (Rubrik: In Haag Leben – Ver- und Entsorgung
– Abfall und Wertstoffe) abgerufen werden.
Anträge auf Nutzung des Bürgerhauses in Unternschreez
sind in den Amtsstunden, im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft
oder unter www.haag-oberfranken.de (Rubrik:
Haag erleben – Was ist los in Haag – Bürgerhaus Unternschreez)
erhältlich.
Sitzung des Gemeinderates Haag
Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Mittwoch,
11.12.2024 um 18:00 Uhr im evangelischen Gemeindehaus
Haag statt.
Bekanntmachung
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung
der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung)
der Gemeinde Haag (Landkreis Bayreuth)
Aufgrund Art. 22, 23 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern, Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes
i. V. m. § 25 Abs. 1 und 2 Grundsteuergesetz und § 16 Abs. 1 und
2 Gewerbesteuergesetz jeweils in der gültigen Fassung erlässt
die Gemeinde Haag folgende Hebesatzsatzung:
§1
Die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern
(Hebesatzsatzung) vom 21.03.2023 wird bei §1 Hebesätze
wie folgt geändert:
„Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern
für das Jahr 2025 und Folgejahre werden wie folgt
festgesetzt:
VG-Creußen