NK_12_2024_Fiala
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EUROPAS GRÖSSTE WIRTSCHAFTSZEITUNG FÜR DEN DIREKTVERTRIEB
Dr. Thomas Stoffmehl, Vorwerk:
Das Vorwerk-Omnichannel-
Geschäft: „Ein Geschäft am
Berater vorbei ist undenkbar!“
Prof. Dr. med.
Sucharit Bhakdi
Sophie Zillmann,
Isagenix International:
Die US-Network-Marketing-
Firmen Isagenix und Zija
bündeln ihre Kräfte.
Rolf Sorg, PM-International:
PM-International verzeichnet weltweit im 1. Halbjahr 2020
über 50 Prozent Umsatzwachstum
im Vergleich zum Vorjahr.
Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung
zur Corona-Krise
Prof. Dr. rer. nat.
Karina Reis
Dr. Ina Knobloch,
Biologin, Journalistin
Markus Miller:
EXW Global AG
zieht ihre Klage gegen
Markus Miller –
notgedrungen – zurück.
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EUROPAS GRÖSSTE WIRTSCHAFTSZEITUNG FÜR DEN DIREKTVERTRIEB
Michael Winter, proWIN :
proWIN möchte sukzessive die
Kosmetik und Körperpflege
Marktanteile ausbauen.
Alain le Grelle, NewAge:
„Unsere 400.000
Brand-Partner sind unser
wichtigstes Kapital!“
LR Andreas Friesch:
LR SOUL OF NATURE als Bekenntnis
für mehr Nachhaltigkeit
Prof. Dr. Michaela Hönig
Professor Max Otte
Statt eigenem Auto:
Flexible Mietlösungen
rücken in den
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EUROPAS GRÖSSTE WIRTSCHAFTSZEITUNG FÜR DEN DIREKTVERTRIEB
Michaela Himsl-Landgraf:
„AREGO LIFE ist anders,
weil bei uns der Mensch im
Mittelpunkt steht und
eben nicht in erster Linie
der Umsatz.“
Dr. Florian Kaufmann:
Super Forever-Kick-off
in München: „Wir sind die
Aloe Vera Company
und sehr stolz darauf!“
Rolf Sorg:
PM-International AG mit
sensationellem Jahresergebnis 2019:
1,11 Milliarden US-Dollar!
Prof. Dr. Max Otte
Dr. Alfred Gruber:
Das neue
F.X.-Balance-Buch:
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EUROPAS GRÖSSTE WIRTSCHAFTSZEITUNG FÜR DEN DIREKTVERTRIEB
Dr. Alfred Gruber:
Perfektes i-like-Geschäft:
Nur tun müssen Sie es selbst,
es ist Ihr Erfolg!
Roger Rankel:
Kaltakquise ist wie
kalter Kaffee: So geht
Kundengewinnung heute.
Cengiz Ehliz:
Strafgericht Antwerpen ermittelt
seit sechs Jahren wegen
Flexcom Cash-Back-System.
Jetzt liegt das Urteil vor
Prof. Dr. Michael Zacharias
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Markus Miller:
Krypto-Betrug:
Falsche Versprechen um
utopische Renditen.
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Prof. Dr. med. Kurt Zänker:
„Nahrungsergänzungsmittel
erlangen große Bedeutung“
Robert Pauly:
„Die besonderen
Eigenschaften eines
Networkers“
Prof. Dr. Kolass-Hundeshagen:
„Housten, we have a Problem!“
SABINE ASGODOM
Rolf Sorg,
PM-International:
„Alle FitLine © -Produkte
werden in der Kölner
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Liste ® geführt“
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EUROPAS GRÖSSTE WIRTSCHAFTSZEITUNG FÜR DEN DIREKTVERTRIEB
Dr. Thomas Stoffmehl, Sprecher des
Vorstands der Vorwerk Gruppe
Martin Limbeck:
„Dodoland – Uns geht‘s zu gut!“
– Ein Weckruf für Gesellschaft
und Wirtschaft!
Finanzminister
Christian Lindner:
Steuerschätzung 2022:
Kein Spielraum für neue
Ausgabenprogramme.
Dirk Ulaszewski:
Yllasports Team bietet auf
Gran Canaria individuelle Abenteuer.
Seldia President
Beatrice Nelson-Beer:
Gute Aussichten:
European Direct Selling
Conference 2022.
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EUROPAS GRÖSSTE WIRTSCHAFTSZEITUNG FÜR DEN DIREKTVERTRIEB
Ryan Palmer,
Zija International:
„Treibende Kraft hinter dem
Zija-Erfolg ist auch das
Vertriebs-Führungsteam“.
Sven und Audrey Göbel:
Erste Details ihrer ersten
hochwertigen Kosmetikserie
Hanzz+Heidii.
Ingolf Winter:
Face to Face mit 80 Tonnen
purer Urgewalt.
INGO LENSSEN
Markus Miller:
„Jetzt springt Karatbars
auch noch auf den
„Bitcoin-Zug auf“
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EUROPAS GRÖSSTE WIRTSCHAFTSZEITUNG FÜR DEN DIREKTVERTRIEB
Dr. Alfred Gruber:
Network-Karriere zeichnet den
Schweizer Wissenschaftler und
Direktvertriebsunternehmer aus.
Jochen Acker:
BDD Direktvertriebskongress
zum 50-jährigen Jubiläum
des Verbandes
Michael Thomale:
Michael Thomale, Head of Sales des
europäischen Energie-Direktvertriebs
Avalo-Energy hat 330 Mio. Strom-
und Gaskunden im Visier
REINER HOLZNAGEL,
PRÄSIDENT DES BUNDES
DER STEUERZAHLER
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Peter Kaiser:
Bemer startet
europäische
Gesundheitsinitiative
„Der Blutkreislauf“
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EUROPAS GRÖSSTE WIRTSCHAFTSZEITUNG FÜR DEN DIREKTVERTRIEB
Dr. Thomas Stoffmehl:
Vorwerk: Der neue Vorwerk-
Gruppe CSO und Sprecher
der Unternehmensleitung
plant mehr Berater*innen im
Home-Bereich.
Dr. Alfred Gruber:
i-like: Sensationelle
Weltneuheit am Start:
i-like sinus Body der
2021er Generation.
Mark von der Meden:
Herbalife Deutschland: „Deutschland ist einer der
wichtigsten Herbalife-Fokusmärkte
in Europa.“.
Collien Ulmen-Fernandes
Jérôme Hoerth:
QN Europe:
Im Fußball und im
Network-Marketing gibt es
Gemeinsamkeiten.
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EUROPAS GRÖSSTE WIRTSCHAFTSZEITUNG FÜR DEN DIREKTVERTRIEB
Prof. Dr. Ulrich Reinhardt
Bernhard Sammer, Vitana X:
VITANA X DNA Analytics
bietet eine personalisierte
DNA-Analyse für die
Gene-geeignete
Nahrungsergänzung.
Jérôme Hoerth, QN EUROPE:
Wer sind die Mitbewerber des
Direktvertriebs? Offene Worte
zum Thema Abwerbungen.
Rolf Sorg, PM-International:
PM-International steigert Jahresumsatz 2020
um mehr als 50 Prozent
auf 1,72 Milliarden US-Dollar.
Dennis Nowak,
ELIXOO:
Nowak startet
Network-Marketing-Unternehmen
ELIXOO mit
innovativer, wirksamer
Kosmetik, deren Inhalte
nicht von dieser Welt sind.
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Nebentätigkeit 20 22
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VORWERK
REKORDJAHR 2021:
MEHR BERATER,
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SCHULDEN!“
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„DAS LEBEN MUSS
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LEBENSWERT BLEIBEN!“
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„DEINE
AdobeStock/© STUDIO GRAND WEB
SEHNSUCHT
WIRD DICH
FÜHREN“
Bernd Seitz; Herausgeber
20 Jahre Network-Karriere.
Wie alles begann
Rolf Sorg,
PM-International
Berufung in den
Bundeswirtschaftssenat
Tim Schwander, FLP
Eröffnung des
K01 Forever Austria
Product Store
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Dr. Thomas Stoffmehl, Vorwerk
Vorwerk Gruppe treibt globale
Expansion im Direktvertrieb
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KARRIERE
VERBINDET
Das Bezugsrecht ohne Schenkungsvertrag
ist wirtschaftlich meist
wertlos
Das regelmäßig widerrufliche Bezugsrecht
einer Lebensversicherung
ist für sich nicht ausreichend dafür,
dass der Begünstigte die spätere
Leistung des Versicherungsunternehmens
(VU) behalten darf: Der Begünstigte
wäre aus der Sicht der Erben
rechtsgrundlos bereichert – sie
müssen nur die Begünstigung vor
Vollzug widerrufen. Es bedarf daher
zusätzlich eines Schenkungsvertrags
zwischen Versicherungsnehmer (VN)
und Begünstigtem. Häufig kennt der
Begünstigte sein Glück gar nicht; es
besteht noch kein wirksamer Schenkungsvertrag.
Kennt er die Begünstigung,
besteht das Risiko, dass er
nicht so lange warten kann – vor allem,
wenn nur im Todesfall Geld fließt.
Der Schenkungsvertrag kann
wirksam oder schwebend sein
Die Ausnahme in der Praxis ist der zusätzliche
notarielle Schenkungsvertrag
mit dem Begünstigten der Lebensversicherung,
§ 518 I BGB.
Kaum ein Versicherungsvermittler
schickt seine Kunden auch noch zum
Notar. Ohne notarielle Form würde
das Schenkungsversprechen des VN
erst mit “Bewirkung” der Leistung,
also durch die Auszahlung wirksam,
§ 518 II BGB. Viele Versicherungsnehmer
wollen dies so, um wie Eumolpos
in Kroton allabendlich Begünstigungen
ändern zu können.
Diskretion durch notarielle Schenkung
ohne Mitwirkung des Begünstigten?
Eine Variante zum angeblichen “Erbenschutz”
ist der notarielle Schenkungsvertrag,
wobei der Schenker
den Begünstigten als “Vertreter ohne
Vertretungsmacht” mitvertritt. Der
Schenker möchte auch dann alles bis
zum Tode in der Hand behalten, so
dass der Schenkungsvertrag zu Lebzeiten
ohne Genehmigung des Begünstigten
in der Schwebe bleibt. Der
Schenker bzw. Erblasser kann auch
das widerrufliche Bezugsrecht zurückziehen
oder die Lebensversicherung
noch auflösen. Indes wird allein
das Vernichten der Schenkungsurkunde
die Schenkung nicht beseitigen
– somit wäre zu regeln, welche
Vorbehalte gelten, wie etwa bei Unmöglichkeit
durch Versicherungsablauf
zu Lebzeiten.
Bis zur Genehmigung durch den Begünstigten
ist die Schenkung nicht
wirksam, §§ 177 I, 184 I BGB. Die
(Nach-)Genehmigung, insbesondere
nach dem Tode des Schenkers würde
dann voraussetzen, dass (a) der Begünstigte
von seinem Glück erfährt –
und (b) zudem auch noch die Annahme
der Schenkung gegenüber dem
Erben als Rechtsnachfolger des Erblassers
erklärt, § 1922 BGB.
Eine vor Aufforderung durch den Erben
vorab erklärte Genehmigung wird
unwirksam, § 177 I 1 BGB; was den
Beschenkten verwirren kann: Nach
Aufforderung hat der Begünstigte
zwei Wochen zur Genehmigung – danach
wäre die Schenkung unwirksam,
§ 177 II 2 BGB. Sitzt der Erbe im
Ausland, kann die Postlaufzeit bis zu
mehr als zwei Wochen betragen. Im
Einzelfall können Monate oder Jahre
vergehen, bis gerichtlich überhaupt
geklärt ist, wer Erbe wurde.
Das Anheften der Genehmigung an
der großen Eiche im Büsingpark ist
gesetzlich nicht vorgesehen. Es kann
auch vorkommen, dass ein Nichterbe
oder nur ein Miterbe ohne Vollmacht
weiterer Miterben zur Genehmigung
auffordert – woraus sich weitere Fallstricke
für Begünstigte ergeben.
Käme es zum Streit zwischen Erben
und Begünstigtem, kann der Versicherer
sich aus der Schusslinie nehmen,
und meist beim Amtsgericht
das Guthaben nach der Hinterlegungsordnung
abliefern.
Das verlorene Versicherungsguthaben
in der Praxis
Der Versicherer wird keine Begünstigten
suchen; es kommt vor, dass er
sie nicht mal kennt. Auch eine Meldung
über Vermögen und Begünstigung
an Nachlassgerichte kommt
kaum vor. Jahrzehnte später kann der
Versicherer das Vermögen als sogenannten
außerordentlichen Ertrag für
sich verbuchen. Oder ein findiger Bereichsleiter
verschickt Spam-Emails
an Zufallsadressen, man möge sich
doch bei ihm melden, um sich als Begünstigten
auszugeben.
Findet ein Erbe den notariellen
Schenkungsvertrag bei den Nachlassunterlagen,
kann es sich an folgenden
Spruch erinnern: „Hättest zu
geschwiegen, wärst Du Philosoph geblieben“.
Der Rechtsanspruch des
unwissenden Begünstigten könnte
dann in aller Ruhe verjähren. Tatortreiniger
sind da gewissenhafter – und
schildern schon mal, wie sie vermutete
wichtige Papiere aus der Toilettenschüssel
fischen.
Will der Erblasser bzw. Schenker auf
Nummer sicher gehen, müsste er die
Begünstigung zusätzlich im Testament
als Vermächtnis aufnehmen.
Besteht der Versicherungsvertrag am
Todestag jedoch nicht mehr, so fällt
auch regelmäßig das testamentarische
Vermächtnis fort. Dabei kann es
auf die Formulierung ankommen –
Dr. Johannes Fiala
RA (München), PhD, MM, MBA
und später auf das Risiko anderer
Auslegung durch Gerichte. Schließlich
könnten Schenkungen und Testamente
durch Erben auch anfechtbar
sein.
Die Beseitigung der Lebensversicherung
noch Jahre nach dem Tode
durch die Erben
Finanzdienstleistungen (Univ.),
Geprüfter Finanz- und Anlageberater
(A.F.A.), Bankkaufmann
www.fiala.de
In der Praxis kam es bereits vor, dass
der VN zunächst seine zwei Kinder
für den Todesfall als Bezugsberechtigte
eingesetzt hatte. Als versicherte
Personen (VP) hätten die Kinder zustimmen
müssen, damit der Versicherungsvertrag
wirksam wird,
§ 150 II VVG bzw. § 159 II VVG a.F.
Später hat der VN das Bezugsrecht
geändert (im Zweifel lediglich eine
Vertragsanpassung; BGH, Urteil vom
26. Oktober 2010, Az. XI ZR 367/07),
und ist dann gestorben. Die Erben
werden sich darauf berufen, dass der
Versicherungsvertrag und mit ihm
alle Bezugsrechte unwirksam waren
und der Versicherer die Beiträge an
die Erben auszahlen muss. Nicht selten
können Erben den Versicherungsvertrag
noch eine Ewigkeit lang widerrufen,
was die (dann fehlerhafte)
versicherungsvertragliche Gestaltung
häufiger zulässt. Auch eine Änderung
der Bezugsberechtigung
kann zur Möglichkeit der Rückabwicklung
für die Erben führen, denn
auch da muss die versicherte Person
zustimmen – was schon mal übersehen
wurde; BGH, Urteil vom
25.09.2019, Az. IV ZR 99/18.
Besondere Gestaltungen über
Lebensversicherung
Erblasser begünstigen bisweilen Familienfremde
in Lebensversicherungen
– dies im Einzelfall bis hin zur
Überschuldung des Nachlasses oder
„lediglich“ zur Umgehung von Pflichtteilsansprüchen.
Korrigiert wird dies
freilich durch beispielsweise die Insolvenzordnung
und das Anfechtungsgesetz.
Diskretion über den Tod hinaus, auch
zur späteren Streitvermeidung, erfordert
besonders umsichtige Gestaltung
und Fingerspitzengefühl beim
zeitlichen Vorlauf. Auch spätere
Schenkungsteuer, einschließlich solcher
auf Vorschenkungen aus bis zu
30 Jahren, wäre zu betrachten. Eventuelle
Treuhänder oder etwa Testamentsvollstrecker
haften für anfallende
Abgaben auf Auszahlungen,
§§ 33 ff., 69 ff. AO. Der Erblasser hingegen
sagt sich vielleicht eher „Nach
mir die Sintflut“.
Dipl.-Math. Peter Schramm
Sachverständiger für Versicherungsmathematik
(Diethardt), Aktuar DAV,
öffentlich bestellt und vereidigt von
der IHK Frankfurt am Main für
Versicherungsmathematik in der
privaten Krankenversicherung
www.pkv-gutachter.de
Was ist ein Pflichtteil im Erbrecht? In Deutschland ist im Erbrecht der Pflichtteil ein essenzielles
Konzept zum Schutz bestimmter Familienangehöriger, wie Kinder und Ehegatten. Wenn ein
Erblasser vor seinem Tod eine testamentarische Verfügung hinterlässt, kann es vorkommen,
dass pflichtteilsberechtigte Personen nicht oder nur unzureichend berücksichtigt werden,
wenn zum Beispiel Alleinerben genannt und die Kinder somit außer Acht gelassen werden.
Pflichtteilansprüche ohne Testament
Der Gesetzgeber im Erbrecht stellt sicher,
dass diese Personen dennoch
einen Pflichtteil ihres Erbes erhalten.
Der Pflichtteil gibt Kindern und anderen
Nahestehenden einen gesetzlichen
Anspruch auf einen Teil des
Nachlasses, der nicht durch das Testament
entzogen werden kann. Dieser
Teil im Erbrecht beträgt in der Regel
die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Um diesen geltend zu machen, müssen
Erben ihre Ansprüche innerhalb
der gesetzlichen Frist einfordern.
Obwohl Pflichtteile einen festen Platz
im Erbrecht haben, gibt es Situationen,
in denen er gekürzt oder entzogen
werden kann. Das Wissen um die
Rechte der Kinder und der Pflichtteil
im Erbrecht ist daher von großer Bedeutung.
Mehr Details zu den einzelnen Punkten
finden Sie hier in Kürze zusammengefasst
auf einer Seite.
Erbrecht: Pflichtteil Erbe - Wer erbt,
wenn es ein Testament gibt?
Oft stellt sich die Frage: wer erbt,
wenn es ein Testament gibt?
Ein Testament hat grundsätzlich Vorrang
vor der gesetzlichen Erbfolge,
doch der Pflichtteil sollte hierbei nicht
außer Acht gelassen werden. Kinder
haben einen Anspruch auf ihren
Pflichtteil, selbst wenn im Testament
andere Erben bestimmt wurden.
Wie hoch ist der Pflichtteil für
Kinder?
Gemäß der gesetzlichen Erbfolge erhalten
Kinder mindestens die Hälfte
ihres gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil.
Dieses Recht gilt unabhängig davon,
welche Erben im Testament begünstigt
wurden. Es ist daher ratsam,
bei der Erstellung eines Testaments
den Pflichtteil der Kinder zu berücksichtigen,
um spätere Streitigkeiten
zu vermeiden. Kinder können diesen
Anteil einfordern, auch wenn sie im
Testament vom Erbe ausgeschlossen
wurden.
Pflichtteil für Kinder und die gesetzliche
Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge definiert die
Regeln und Prinzipien, nach denen
das Vermögen eines Verstorbenen
(Erblassers) auf die Hinterbliebenen
(Erben) verteilt wird, wenn kein Testament
oder Erbvertrag vorliegt. In
Deutschland ist die gesetzliche Erbfolge
im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
festgelegt. Hier sind die wesentlichen
Grundsätze der gesetzlichen Erbfolge:
1. Erben erster Ordnung: Zu den Erben
erster Ordnung gehören die
Kinder des Erblassers und deren
Nachkommen. Diese erben in gleichen
Teilen.
2. Erben zweiter Ordnung: Wenn keine
Erben erster Ordnung vorhanden
sind, erben die Eltern des Erblassers
und deren Nachkommen
(also die Geschwister des Erblassers
und deren Kinder).
3. Erben dritter Ordnung: Sind auch
keine Erben zweiter Ordnung vorhanden,
erben die Großeltern des
Erblassers und deren Nachkommen
(also Onkel, Tanten und Cousins
des Erblassers).
4. Ehegatte: Der Ehegatte des Erblassers
hat ebenfalls ein gesetzliches
Erbrecht, dessen Anteil von den
Umständen und der Erbenordnung
abhängt:
• Bei Erben erster Ordnung erhält
der Ehegatte ein Viertel des Erbes.
• Bei Erben zweiter Ordnung oder
Großeltern erhält der Ehegatte
die Hälfte des Erbes.
• Wenn keine Erben der ersten oder
zweiten Ordnung und keine Großeltern
vorhanden sind, erbt der
Ehegatte alles.
5. Besondere Regelungen bei Güterstand:
Der Güterstand der Ehe
(z.B. Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung)
kann den Erbanteil
des Ehegatten beeinflussen. In
der Zugewinngemeinschaft erhöht
sich der
gesetzliche
Erbteil
des Ehegatten
um ein weiteres Viertel.
6. Staat als Erbe: Wenn keine gesetzlichen
Erben vorhanden sind, erbt
der Staat das Vermögen des Erblassers.
Zusätzlich gibt es besondere Regelungen
und Ausnahmen, wie Pflichtteilsansprüche,
die bestimmten nahen
Angehörigen unabhängig von der
testamentarischen Verfügung oder
gesetzlichen Erbfolge zustehen. Die
gesetzliche Erbfolge tritt immer dann
in Kraft, wenn keine gültige letztwillige
Verfügung (Testament oder Erbvertrag)
vorliegt oder diese bestimmte
Teile des Nachlasses nicht abdeckt.
Wie kann m an seine Kinder
enterben?
Das Enterben von Kindern ist im
deutschen BGB streng geregelt. Um
seine Kinder enterben zu können,
muss der Erblasser bestimmte gesetzliche
Vorgaben einhalten.
Eltern müssen nachvollziehbare
Gründe liefern, um ihre Nachkommen
enterben zu können. Diese
Gründe können beispielsweise strafrechtlich
relevantes Verhalten umfassen.
Denn nur unter bestimmten Umständen,
wie bei schwerwiegendem
Fehlverhalten, kann der Pflichtteil
entzogen werden.
Ein Anwalt kann hierbei unterstützen
und beraten, wie man vorgehen
muss.
Verjährung von Pflichtteilansprüchen
bei Kindern
Wissen Sie, wie die Verjährung von
Pflichtteilansprüchen bei Kindern
rechtlich geregelt ist?
Die Verjährung des Pflichtteils beginnt
ab dem Zeitpunkt, an dem die
Kinder von ihrem Anspruch Kenntnis
erlangen oder hätten erlangen müssen.
In der Regel beträgt die Verjährungsfrist
drei Jahre. Es ist daher
wichtig, den Pflichtteil rechtzeitig anzufordern,
um nicht die Möglichkeit
zu verlieren, den Nachlass zu erben.
www.initiative-nebentaetigkeit.de
Die gesetzliche Erbfolge sorgt dafür,
dass Kinder zumindest einen Mindestanteil
am Nachlass erhalten.
Wenn Sie Ihren gesetzlichen Pflichtteilsanspruch
geltend machen möchten,
sollten
Sie
unverzüglich
handeln.
Schützen Sie Ihre Rechte
und informieren Sie sich
über die Details der Verjährung im
Erbrecht.
Gründe für die Entziehung
des Pflichtteils
In Deutschland kann der Pflichtteil
eines Erben unter bestimmten, gesetzlich
festgelegten Voraussetzungen
entzogen werden. Diese Voraussetzungen
sind im Bürgerlichen Gesetzbuch
(BGB) § 2333 geregelt. Hier
sind die wesentlichen Gründe, die einen
Pflichtteilsentzug rechtfertigen:
1. Schwere Verfehlungen gegen den
Erblasser:
• Wenn der Pflichtteilsberechtigte
dem Erblasser, dessen Ehegatten,
einem Abkömmling oder
einer anderen dem Erblasser
nahestehenden Person nach
dem Leben trachtet.
• Wenn der Pflichtteilsberechtigte
sich einer schweren Straftat
gegenüber dem Erblasser,
dessen Ehegatten, einem
Abkömmling oder einer anderen
dem Erblasser nahestehenden
Person schuldig macht.
2. Schwere Verletzung der Unterhaltspflichten:
• Wenn der Pflichtteilsberechtigte
seine gesetzliche Unterhaltspflicht
gegenüber dem Erblasser
böswillig verletzt.
3. Ehrloser oder unsittlicher Lebenswandel:
• Wenn der Pflichtteilsberechtigte
einen ehrlosen oder unsittlichen
Lebenswandel führt, der mit der
Vorstellung des Erblassers über
Anstand und Moral unvereinbar
ist.
4. Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe:
• Wenn der Pflichtteilsberechtigte
zu einer Freiheitsstrafe von mindestens
einem Jahr ohne Bewährung
verurteilt wurde und die Vollstreckung
der Strafe nicht zur
Bewährung ausgesetzt wurde.
Diese Gründe müssen schwerwiegend
sein und sind nicht leichtfertig
anzunehmen. Ein Pflichtteilsentzug
muss in einer letztwilligen Verfügung
(Testament oder Erbvertrag) ausdrücklich
angeordnet werden. Dabei
müssen die Gründe für den Entzug
genau benannt und dargelegt werden.
Es ist ratsam, Beweise oder detaillierte
Darstellungen der Gründe
beizufügen, um im Streitfall die Entscheidung
des Erblassers zu untermauern.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit,
dass der Pflichtteilsberechtigte, der
durch eine solche Anordnung benachteiligt
wird, die Entziehung des
Pflichtteils gerichtlich anfechten
kann. Das Gericht prüft dann die
Rechtmäßigkeit der Entziehungsgründe
und ob diese hinreichend belegt
sind.
Die Kanzlei in München
Die Rechtsanwaltskanzlei München,
Dr. Johannes Fiala, PhD, MBA, MM,
finden Sie in der Fasolt-Straße 7 in
80639 München, ganz in der Nähe
von Schloss Nymphenburg. Unser
Team besteht aus hochmotivierten
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten,
die für alle Belange unserer
Mandanten zur Verfügung stehen. In
Sonderfällen arbeitet unsere Kanzlei
mit ausgesuchten Experten zusammen,
um Ihre Interessen bestmöglich
zu vertreten.
Dr. Johannes Fiala, PhD, MBA, MM
Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechtsanwalt mit
eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv
mit den Themen Immobilienwirtschaft, Finanzrecht sowie Steuer- und Versicherungsrecht.
Die zahlreichen Stationen seines beruflichen Werdegangs ermöglichen
es ihm, für seine Mandanten ganzheitlich beratend und im Streitfall
juristisch tätig zu werden.
www.fiala.de
Fallweise 50.000 EUR, Insolvenz oder drei Jahre für Betrug bzw. Abgabenhinterziehung
Sozialversicherungs-Clearing als
verhängnisvolles Betrugskonzept
Bereits am 05.05.2006 fand in München
das erste Symposium zur Rückholung
(auch angeblich) zu Unrecht
bezahlter Sozialversicherungsbeiträge
für Vermittler aller Art aus der Versicherungsbranche
statt. Ziel war zunächst
die Erstattung von Beiträgen
durch die Deutsche Rentenversicherung
Bund (DRV) für die letzten bis zu
30 Jahre. Im Kern ging es jedoch darum,
dieses Vermögen an einen Lebensversicherer
oder Sponsor zu vermitteln
– gegen Provision.
Jedoch stoppte die DRV die Auszahlung
von fünf- und sechsstelligen Beträgen,
und der Gesetzgeber verkürzte
den Zeitraum für Erstattungen auf
die letzten vier Jahre; woraufhin die
Initiatorin kein ausreichendes Erfolgshonorar
verdiente und schließlich
liquidieren musste. Auch Kooperationspartner
liquidierten –
etwa Steuerbüros – wegen
verbotener Rechtsberatung
(vgl. BGH,
Urteil vom
20.03.2008, Az. IX ZR 238/06) mit
Verpflichtung zur Honorarrückzahlung.
Bisweilen gelang die Befreiung
von der Beitragspflicht zur DRV, jedoch
meist zeitlich überwiegend nur
für die Zukunft, durch Statusprüfung.
Sozialversicherungsfalle: Fehlende
oder unzutreffende Statusprüfung
führt zur Nichtleistung
Sind Familienangehörige einfach bei
der Sozialversicherung angemeldet
worden, werden häufig Beiträge zur
Arbeitslosenversicherung bezahlt,
ohne dass dafür im Leistungsfall eine
Dr. Johannes Fiala
Dr. Johannes Fiala, PhD, RA, MBA Finanzdienstleistungen
(Univ.), MM (Univ.), Geprüfter Finanz-und Anlageberater
(A.F.A.), Bankkaufmann
www.fiala.de
Anspruchsberechtigung besteht –
etwa weil der Angehörige (mit-)unternehmerisch
tätig gewesen war. Auch
die Aussicht auf eine Erwerbsminderungsrente
kann sich so als schöner
Wunschtraum erweisen.
Krankenversicherungsfalle: Der
unverbindliche Befreiungsbescheid
der gesetzlichen Krankenkasse
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen
einen Versicherungsmakler aus
Stuttgart, dessen „Gestaltung“ vorsah,
statt von der seit 2005 allein zuständigen
DRV nun „Befreiungsbescheide“
verschiedener gesetzlicher
Krankenversicherer (GKV) zu beschaffen.
Das Bundessozialgericht
(BSG, Urteile vom 19.09.2019 und
24.09.2019, Az. B 12 R 25/18 R, B 12
KR 21/19 R, B 12 R 7/19 R, B 12 R
9/19 R) bestätigte die Unzuständigkeit
der GKV, woraufhin hunderte Befreiungsbescheide
zurückgenommen
wurden, § 44 SGB X. Die Arbeitgeber
(AG) bekamen ebenfalls Post
von der GKV, wegen der Nachzahlung
von Sozialversicherungsbeiträgen
nebst Zinsen. Der Vorwurf vorsätzlicher
Hinterziehung durch AG ist berührt.
Dipl.-Math. Peter A. Schramm
Dipl.-Math. Peter A. Schramm, Sachverständiger für
Versicherungsmathematik, Aktuar DAV, öffentlich
bestellt und vereidigt von der IHK Frankfurt am Main
für Versicherungsmathematik in der privaten Krankenversicherung
www.pkv-gutachter.de
Wenn Opfer der Flutkatastrophe keine
Elementarschadenversicherung
haben, können sie ihren Versicherungsvermittler
unter Umständen in
Haftung nehmen. Denn Makler wie
auch Vertreter müssen Deckungsrisiken
finden, dazu entsprechend beraten
und dies lückenlos dokumentieren.
Eine fehlende Dokumentation
kann Vermittler in arge Bedrängnis
bringen, denn dadurch wird Beweislast
umgekehrt. Darauf machen
Rechtsanwalt Johannes Fiala und
Versicherungsmathematiker Peter A.
Schramm in einem Gastbeitrag aufmerksam.
Bis zu 99 Prozent aller
Gebäude,
auch in
Hochwassergebieten, wären versicherbar
gewesen. Doch nur etwa 45
Prozent der Gebäude sind gegen Elementarschäden
wie Starkregen,
Überflutung oder auch Erdbeben tatsächlich
versichert. Den Versicherungsvermittler
treffen dabei umfassende
Beratungspflichten. Wurde
keine Elementarschadenversicherung
vermittelt, aber vielleicht anderer
üblicher Versicherungsschutz für
ein Gebäude (z.B. Haftpflicht-,
Sturm-, Brand-, Hagel, Rechtsschutz-,
Leitungswasser-Versicherung),
wird sich jeder Richter fragen,
ob der Versicherungskunde vor seiner
Entscheidung gegen eine Elementarversicherung
vom Vermittler korrekt
beraten wurde.
Fragebögen nach dem Motto „Welches
Schweinderl hätten´s denn
gern?“, auch solche im Internet, können
eine qualifizierte vollständige Beratung
nicht ersetzen (BGH, Urteil
vom 10.03.2016, Az. I ZR 147/14).
Eine Fallvariante beim Fragebogen
mit folgender Vermittlerhaftung wäre
die Unterversicherung.
Vermittlerhaftung: Trotz Kundenwunsch
nicht viel Geld für Versicherungsschutz
auszugeben
Die Sparsamkeit des Kunden ist
für sich genommen noch
kein Grund, dass
eine Elementarschadenver-
sicherung
ausscheidet.
Vielmehr hat der Vermittler
nach Alternativen zu suchen – etwa
indem für alle Gebäude-Versicherungsbausteine
ein entsprechend höherer
Selbstbehalt zur Prämienreduzierung
angeboten wird – selbst bei
der KFZ-Versicherung u.a. könnte alternativ
stattdessen gespart werden.
Wer eine mögliche Elementarschadenversicherung
nicht abgeschlossen
hatte, muss sogar damit rechnen,
dass staatliche Hilfsgelder deshalb
um die Hälfte gekürzt werden – auch
dies ist ein geltend zu machender
Schaden.
Versicherungsmakler müssen auch
Deckungskonzepte und ausländische
Versicherer anbieten
Die Betriebe zahlreicher Versicherungsmakler
sind so klein, dass diese
keine direkte Anbindung für die Zusammenarbeit
mit allen Versicherern
erhalten.
Dann weichen diese auf sprichwörtliche
Versicherungsgroßmärkte aus,
insbesondere sogenannte Pools und
Einkaufsgenossenschaften. Diese
haben dann jedoch auch nur eine
eingeschränkte Palette von Versicherern
bzw. Tarifen im Angebot.
Mancher Makler scheut sich auch,
beispielsweise günstigere Versicherer
aus dem Ausland anzubieten.
Auf diese dann eingeschränkte Beratungsgrundlage
hat der Makler
von Anfang an hinzuweisen – gem. §
60 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz
(VVG) unter genauer Nennung
seiner eingeschränkten Marktgrundlage.
Vielleicht hätte es ja woanders
eine passendere und/oder günstigere
Versicherungsdeckung gegeben, für
deren Fehlen daher nun der Makler
haftet. Der schlecht versicherte Kunde
hätte sich oft nach vorheriger Aufklärung
woanders beraten lassen.
Selbst bei fehlender Versicherbarkeit
kann der Vermittler bzw.
Versicherungsmakler haften
Hätte gar keine Elementarschadenversicherung
vermittelt werden können,
so führt die Falschberatung
selbst nicht zu einem Schaden wegen
der fehlenden Versicherungsleistung,
weil der Kunde auch bei korrekter Beratung
nirgendwo das Risiko hätte absichern
können. Indes könnte der
Maklerkunde seinen Schaden auch
dann daraus herleiten, dass er –
wenn der Makler ihn auf diese wegen
des zu hohen Risikos unversicherbare
Lücke hingewiesen hätte – in seine
Immobilie nichts mehr investiert oder
sie verkauft hätte, um eine neue auf
sicherem Grundstück zu erwerben.
Aufklärung und Beratung durch
Makler umfasst die Frage, was wie
versichert werden sollte
Es genügt weder der Hinweis auf Lücken
im bestehenden Vertrag, wenn
beraten wird. Noch genügt der Ratschlag,
alle Risiken zu versichern. Viel-
mehr hat der Versicherungsmakler das
zu versichernde Objekt selbst zu überprüfen
– das Internet und Fragebögen
können keine Begehung ersetzen.
Überhaupt darf der Makler keine
sachwidrigen Weisungen des Kunden
akzeptieren, wenn dieser ihn vielleicht
nicht richtig verstanden hat
bzw. mangels ausreichender Beratung
noch gar keine ausreichende
Entscheidungsgrundlage besitzt.
Auch für den (weitergehenden) Verzicht
auf eine (ggf. Teil-)Beratung benötigt
der durchschnittliche Versicherungskunde
eine qualifizierte Entscheidungsgrundlage
– widrigenfalls
der Makler sachwidriges Verhalten
akzeptiert; und damit dem Grund
nach ebenfalls haftet.
Auch eine einmalige Beratung genügt
nicht, denn der Versicherungsmakler
hat das Versicherungsobjekt im Auge
zu behalten, und bei Veränderungen
auf risikogerechte Anpassungen hinzuwirken
(BGH, Urteil vom 5. April
1967 – Ib ZR 56/65, VersR 1967, 686).
Auch über eine später neu hinzukommende
Versicherbarkeit ist zu beraten.
Es versteht sich, dass eine Umdeckung
etwa einer früheren Elementarschaden-Pflichtversicherung
in eine
Gebäudeversicherung ohne solche
Absicherung zur Haftung führen wird.
Viele Vermittler haften bei Versicherungslücken
persönlich
Wiederholt stellen Kunden fest, dass
ihr „Betreuer“ in Versicherungsfragen
das Kleingedruckte, also die Versicherungsbedingungen
noch nie
gründlich studiert hatten. Rechtliche
Feinheiten kommen auf, wenn der
Versicherer nach einem Hochwasser
etwa meint, nur Starkregen sei versichert
– und ankündigt, ohne vorherige
Klage keine Leistung zu erbringen.
Wie soll ein Versicherungskunde als
Laie rechtlich den Unterschied zwischen
vielleicht Starkregen, Flut und
Überschwemmung oder Rückstau
bereits begrifflich ohne Beratung erfassen?
Verpflichtung des Versicherungsvermittlers
zur Rechtsberatung
Auch wer meint, wegen fehlender
frühzeitiger Unwetterwarnung durch
den Staat oder etwa unterlassenem
Ablaufenlassens von Wasser in Rückhaltebecken
bzw. Talsperren sich
durch Betreiber geschädigt fühlt,
wird erfahren, dass eine Staatshaftung
meist voraussetzt, dass niemand
sonst haftet.
Bis zu 85 Prozent der Versicherungsvermittler
haften bei Versicherungslücken
persönlich
Ein ehemaliger Justizminister hat
durch ein Fachinstitut ermitteln lassen,
dass seinerzeit rund 85 Prozent
der Versicherungsvermittler (Makler
und Agenten) dem Kunden vor seiner
Entscheidung keine Beratungsdokumentation
ausgehändigt hatten. Sinn
und Zweck dieser Pflicht nach der sogenannten
EU-Vermittler-Richtlinie
(gültig seit 21.05.2007) ist es, dem
Kunden zu ermöglichen, vor dem Abschluss
der Versicherung, alle Gründe
und Empfehlungen vor seiner Entscheidung
genau zu prüfen. Daher
nützt es nichts, wenn solche Dokumente
nachträglich zugeleitet werden
– es entscheidet vielmehr der
Inhalt der Dokumentation und die
rechtzeitige Übergabe.
Makler besitzen eine entsprechende
Haftpflichtversicherung für solche
Beratungsfehler. Für Agenten haftet
regelmäßig der von ihnen vertretene
Versicherer mit, den nach VVG auch
selbst bei Erkennbarkeit eines Beratungsbedarfs
– etwa wegen Fehlen
Dr. Johannes Fiala
RA (München), PhD, MM, MBA
der Elementarschadenversicherung
– eine eigene Beratungspflicht gem.
§ 6 VVG trifft.
Finanzdienstleistungen (Univ.),
Geprüfter Finanz- und Anlageberater
(A.F.A.), Bankkaufmann
www.fiala.de
Bundesgerichtshof entscheidet bis
hin zur Beweislastumkehr
Die Dokumentation ist später der
beste Beweis für die Beratungslücke,
also Fehlberatung und Vermittlerhaftung,
wenn sie z.B. wie oft formularmäßig
floskelhaft und nichtssagend
ist. Fehlt die Dokumentation komplett,
oder kann der Vermittler die
rechtzeitige Übergabe an den Versicherungskunden
nicht beweisen,
führt dies bis hin zur Beweislastumkehr
(BGH, Urteil vom 13.11.2014,
Az. III ZR 544/13).
Die unterlassene Dokumentation ist
dann also noch kein Beweis – sie führt
nur dazu, dass der Versicherungsnehmer
die bestimmte Falschberatung zunächst
nur konkret behaupten muss,
und dann der Makler/Agent die Beweislast
trägt, dass er korrekt beraten
hat. Wozu weder reicht, dass er die Elementarschadenversicherung
angeboten,
noch dass er dringend zu ihr geraten
hat. Vielmehr muss er die Folgen
deren Fehlens drastisch vor Augen geführt
haben und wirklich alle Möglichkeiten,
sie irgendwie zu ermöglichen,
genau geprüft und erläutert haben.
Dipl.-Math. Peter Schramm
Sachverständiger für Versicherungsmathematik
(Diethardt), Aktuar DAV,
öffentlich bestellt und vereidigt von
der IHK Frankfurt am Main für
Versicherungsmathematik in der
privaten Krankenversicherung
www.pkv-gutachter.de
12
GRUSSWORTE
DR. JOHANNES FIALA, PHD
„IHR ENGAGEMENT UND IHRE
KONTINUIERLICHE HINGABE SIND
WIRKLICH BEWUNDERNSWERT UND VERDIENEN
HÖCHSTE ANERKENNUNG.“
Lieber Herr Seitz,
Zu Ihrem zwanzigsten Jahrestag darf ich Ihnen und Ihrem Team ganz
herzlich gratulieren. Ein solches Jubiläum ist ein deutliches Zeichen
von Beständigkeit, harter Arbeit und herausragendem Erfolg. Es zeugt
von unermüdlichem Einsatz und einer außergewöhnlichen Leidenschaft,
die über Jahre hinweg zu dieser beeindruckenden Leistung
geführt haben.
Ihr Engagement und Ihre kontinuierliche Hingabe sind wirklich bewundernswert
und verdienen höchste Anerkennung. Ich danke Ihnen und
Ihrem Team für alles, was Sie erreicht haben und für die positive Wirkung,
die Sie mit Ihrer Arbeit erzielen.
Auf viele weitere erfolgreiche Jahre!
Herzlichst, Ihr
Dr. Johannes Fiala, PhD
16
ERBEN BEGÜNSTIGUNG
20 PFLICHTTEIL BEIM ERBE
PFLICHTTEIL BEIM ERBE 21
20 SOZIALVERSICHERUNGSFALLE
28 ELEMENTARSCHADEN
ELEMENTARSCHADEN 29
LEBENSVERSICHERUNG
mit Begünstigung von Nichterben – Rückabwicklung für Erben
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© Adobe Stock | Gabriele Rohde
WWW.NETWORK-KARRIERE.COM
WAS KOSTET DIE VERWANDLUNG VON ANGESTELLTEN
08.2024
ERBRECHT:
PFLICHTTEIL ERBE KINDER –
ERBEN TROTZ TESTAMENT
UND PFLICHTTEIL EINFORDERN
© Adobe Stock | visoot
NEBENTÄTIGKEIT WIRD ZUR
NOTWENDIGKEIT
© Adobe Stock | Finanzfoto
IN MITHELFENDE FAMILIENANGEHÖRIGE UND ZURÜCK?
09.2024
10.2024
07.2024
© Adobe Stock | Kim Schneider
© Adobe Stock | Lumos sp
© Adobe Stock | nsit0108 © Adobe Stock | Maren Winter
ELEMENTARSCHÄDEN:
WANN GESCHÄDIGTE SICH BEI VERSICHERUNGSMAKLERN
UND AGENTUREN SCHADLOS HALTEN KÖNNEN
12.2024
26 KONTOSPERRUNG UND NUN?
© Adobe Stock | eranicle
KONTOSPERRUNG:
OHNE MOOS NICHTS LOS
Die Kontosperre, auch durch Konto-
Gerichtliche Anordnung: Ein Ge-
sind, kann zu rechtlichen Konse-
Transaktionen können von der
vorübergehenden
Kontosperrung
pfändung bekannt, ist eine rechtliche
richt kann eine Kontosperre anord-
quenzen führen, einschließlich der
Bank als potenziell risikoreich be-
führen kann.
Maßnahme, bei der ein Kreditinstitut
nen, um eine rechtmäßige Forde-
Kontosperre.
trachtet werden und zur Sperrung
Überforderung bei der Abwicklung
den Zugriff auf ein Bankkonto ein-
rung durchzusetzen. Dies ge-
Auslandszahlungen:
Unübliche
des Kontos führen. Hierunter fallen
von Nachlasskonten: Die kompli-
schränkt. Dies geschieht in der Regel
schieht, wenn ein Gläubiger vor
oder häufige Auslandszahlungen
auch verdächtige Zahlungen an
zierte Abwicklung von Nachlass-
aufgrund von ausstehenden Zahlungs-
Gericht erfolgreich ist und eine
können von Banken als verdächtig
oder aus “verdächtigen” Ländern,
konten kann zu Verzögerungen und
verpflichtungen gegenüber Gläubi-
Vollstreckungsanordnung erhält.
eingestuft werden. Des Weiteren
die beispielsweise unter Beobach-
Unsicherheiten führen, was gele-
gern, wie beispielsweise unbezahlten
Insolvenzverfahren: Im Rahmen ei-
können auch Zahlungen mittels
tung stehen oder aktuell Sanktio-
gentlich zu einer vorübergehenden
Rechnungen oder Gerichtsentschei-
nes Insolvenzverfahrens kann es
Bezahldienstleister oder anonyme
nen unterliegen.
Kontosperrung führen kann.
dungen.
vorkommen, dass bestimmte Kon-
Bargeldzahlungen zur vorüberge-
Geldwäsche-Verdacht: Wenn An-
Falscher Umgang mit Betreuern
ten gesperrt werden, um Vermö-
henden Sperrung des Kontos füh-
zeichen von Geldwäsche vorliegen,
und
Vorsorgebevollmächtigten:
Ein typisches Szenario, das eine Kon-
genswerte zu schützen und eine
ren, um mögliche Risiken zu mini-
ist die Bank verpflichtet, entspre-
Fehlerhafte Handhabung von Be-
tosperre auslösen kann, ist eine nicht
gerechte Verteilung an die Gläubi-
mieren.
chende Maßnahmen zu ergreifen,
vollmächtigten oder Betreuern
beglichene Schuld gegenüber einem
ger zu gewährleisten.
Andere “verdächtige” Kontobewe-
was zur
kann zu Unsicherheiten bezüglich
Gläubiger. Nehmen wir an, eine Per-
Verdacht auf Betrug: Wenn ein Kre-
gungen: Unübliche, un-
der Verfügungsgewalt über das
son hat eine offene Rechnung bei ei-
ditinstitut den Verdacht hat, dass
erklärliche oder
Konto führen und in einer vorü-
nem Lieferanten nicht bezahlt. Der
ein Konto für betrügerische Aktivi-
verdächtige
bergehenden Kontosper-
Lieferant hat daraufhin rechtliche
täten genutzt wird, kann es eine
rung resultieren.
Schritte eingeleitet und ein Gerichts-
vorübergehende Sperre verhän-
urteil erwirkt. Auf Grundlage dieses
gen, um weitere Untersuchungen
Urteils kann der Lieferant die Vollstre-
durchzuführen.
ckung beantragen, was zur Folge hat,
Soziales Scoring und ESG-Rating:
dass das Bankkonto des Schuldners
Im Zeitalter des sozialen Scorings
gesperrt wird.
und des ESG-Ratings (Umwelt,
Soziales, Governance) kann
Welche weiteren Gründe gibt es für
das Verhalten einer Person
eine Kontosperrung?
in Bezug auf ethische, soziale
und Umweltfragen
Kontosperren können aus verschie-
Auswirkungen auf ihre
denen Gründen erfolgen, darunter:
Unbezahlte Schulden: Unbeglichene
Schulden sind die häufigste Ursache
für eine Kontosperre. Wenn
ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht nachkommt,
finanzielle Situation haben
und im Extremfall
zur Kontosperre führen.
Äußerung unbeliebter
Meinungen: Das Äu-
© Adobe Stock | bildergala
können Gläubiger rechtliche
ßern von Meinungen,
Schritte einleiten, um ihr Geld ein-
die in der Öffentlichkeit
zufordern.
umstritten oder unbeliebt
KONTOSPERRUNG UND NUN? 27
Liquiditätsengpass beim Kreditin-
einhergeht. Zum anderen mittel-
stitut: Wenn das Kreditinstitut
und langfristige Konsequenzen,
selbst in finanzielle Schwierigkeiten
die Auswirkungen auf die finanzi-
gerät, kann dies zu vorübergehen-
elle Zukunft haben und die Re-
den Kontosperren führen.
Zahlungen für Bekannte, Freunde,
Dritte: Ungewöhnliche Zahlungsmuster,
insbesondere an Dritte,
können von der Bank als potenziell
riskant eingestuft werden, was zur
Kontosperrung führen kann.
Urplötzliche Kündigung: Eine plötzliche
Kontokündigung seitens der
putation von Menschen nachhaltig
beeinflussen können:
Schufa-Eintrag:
Negative Auswirkung auf
den Schufa-Score: Eine Kontosperre
wird in der Regel als
negativer Eintrag in der Schu-
© Adobe Stock | InsideCreativeHouse
Bank kann zu einer vorübergehen-
fa vermerkt. Dies kann zu ei-
den Kontosperrung führen.
nem deutlichen Rückgang des
Mangelnde Reaktion der Bank auf
Schufa-Scores führen.
Anrufe und Überweisungsaufträge:
Erschwerter Zugang zu Krediten
Wenn die Kommunikation mit der
und Finanzprodukten: Ein niedri-
Bank gestört ist und Anfragen nicht
gerer Schufa-Score kann es
bearbeitet werden, kann dies zur
schwieriger machen, Kredite zu er-
vorübergehenden
Kontosperrung
halten oder bestimmte Finanzpro-
führen.
dukte, wie Kreditkarten oder Ra-
Aus der Presse bekannte IT-Um-
tenzahlungen, abzuschließen.
stellungen: Bekannte IT-Umstel-
Höhere Zinsen bei Krediten: Wenn
lungen, die öffentlich bekannt sind,
Kredite genehmigt werden, könn-
sicher,
können vorübergehend zu Ein-
ten die Zinsen höher sein, da ein
dass
die-
schränkungen der Kontozugäng-
niedrigerer Schufa-Score als höhe-
ses Konto nicht
lichkeit führen, während die Um-
res Risiko für die Kreditgeber ange-
mit dem gesperr-
stellungen implementiert werden.
sehen wird.
ten Konto verbunden ist.
Online-Bezahldienste: Nutzen
Wer kann eine Kontosperrung
Rating bei Banken:
Sie Online-Bezahldienste wie Pay-
verfahrens
veranlassen?
Pal, Venmo oder ähnliche, um
stehen die An-
Einschränkung der Kontooptionen:
Transaktionen durchzuführen.
Beratung zu den möglichen Schrit-
wälte der Kanzlei Dr. Fiala mit ih-
Eine Kontosperrung kann von ver-
Die aktuelle Bank, die die Konto-
Kreditkarte: Eine Kreditkarte kann
ten, die unternommen werden kön-
rer Expertise zur Seite, um eine
schiedenen Parteien veranlasst wer-
sperre verhängt hat, könnte zö-
in vielen Fällen als Ersatz für Bar-
nen.
faire Verteilung an die Gläubiger
den, darunter:
gern, weitere Konten für den be-
geld dienen. Stellen Sie sicher,
Vertretung vor Gericht: Die Anwälte
zu gewährleisten.
Kontoinhaber: Vermutlich im ersten
troffenen Kunden zu eröffnen.
dass Sie die monatliche Kreditkar-
der Kanzlei Dr. Fiala vertreten Sie
Kommunikation mit der Bank: Die
Moment überraschend, aber auch
Erschwerte Kontoeröffnung bei an-
tenabrechnung begleichen kön-
kompetent vor Gericht, um Ihre In-
Kanzlei Dr. Fiala übernimmt die
der Kontoinhaber, kann sein Konto
deren Banken: Andere Banken
nen.
teressen bestmöglich zu wahren.
Kommunikation mit der Bank und
sperren lassen. Dies geschieht
könnten aufgrund des negativen
Überweisungen über Dritte: Wenn
Verhandlungen mit Gläubigern: Die
setzt sich für eine reibungslose Ab-
häufig, wenn Gefahr besteht, dass
Vermerks in der Schufa zögern, ein
möglich, bitten Sie Vertrauensper-
Anwälte der Kanzlei Dr. Fiala set-
wicklung ein.
sich Dritte Zugriff verschaffen
neues Konto für den betroffenen
sonen oder Familienmitglieder, vo-
zen sich mit den Gläubigern in Ih-
könnten. (gilt auch für Betreuer,
Kunden zu eröffnen.
rübergehend finanziell auszuhel-
rem Namen in Verbindung und ver-
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Johan-
Vorsorgebevollmächtigte,
Erben,
Einschränkung der Nutzung von Fi-
fen.
suchen, eine einvernehmliche Lö-
nes Fiala verfügt über langjährige
Insolvenzverwalter etc.)
nanzdienstleistungen: Die betroffe-
Vorauszahlungen und Ratenzah-
sung zu erzielen.
Erfahrung in der Unterstützung von
Betreuer,
Vorsorgebevollmächtig-
ne Person könnte Schwierigkeiten
lungen: Vereinbaren Sie mit Ver-
Anfechtung der Kontosperre: Unter
Mandanten bei rechtlichen Angele-
te, Zwangsverwalter, Erben, Nach-
haben, bestimmte Finanzdienst-
mietern, Dienstleistern oder Gläu-
bestimmten Umständen kann die
genheiten rund um Kontosperrun-
lasspfleger,
Testamentsvollstre-
leistungen wie Kreditkarten, Über-
bigern alternative Zahlungsmodali-
Kanzlei Dr. Fiala die Rechtmäßig-
gen. Kontakt mit der Rechtsanwalts-
cker, Nachlassverwalter, Insolvenz-
ziehungskredite oder Darlehen zu
täten, wie beispielsweise Voraus-
keit der Kontosperre anfechten
kanzlei Dr. Johannes Fiala für weite-
verwalter
erhalten.
zahlungen oder Ratenzahlungen.
und Maßnahmen zur Aufhebung
re Informationen oder um einen Be-
Gläubiger: Bei unbezahlten Schul-
Vertrauensverlust bei der Bank:
Soziale Unterstützung: Prüfen Sie,
einleiten.
ratungstermin zu vereinbaren:
den kann ein Gläubiger rechtliche
Die Bank könnte das Vertrauen in
ob Sie Anspruch auf staatliche
Unterstützung bei Insolvenzver-
Schritte einleiten, um eine Konto-
die finanzielle Zuverlässigkeit des
Leistungen wie Arbeitslosengeld
fahren: Im Falle eines Insolvenz-
sperrung zu erwirken.
Kunden verlieren, was sich lang-
oder Sozialhilfe haben.
Gericht: Ein Gericht kann aufgrund
fristig negativ auf die Beziehung
Rechtliche Unterstützung: Konsul-
eines rechtskräftigen Urteils die
zur Bank auswirken könnte.
tieren Sie einen Anwalt, um heraus-
Anordnung einer Kontosperrung
zufinden, ob rechtliche Schritte
verfügen.
Wie kann man sich auf eine
unternommen werden können, um
Bank: Eine Bank kann eine Konto-
Kontosperrung vorbereiten?
die Kontosperre aufzuheben oder
sperre vorübergehend verhängen,
zu mildern.
wenn sie den Verdacht auf betrüge-
Trotz einer Kontosperre gibt es ver-
Budgetplanung: Erstellen Sie einen
rische Aktivitäten oder Geldwäsche
schiedene Maßnahmen, die man er-
strengen Haushaltsplan, um Ihre
hat.
greifen kann, um liquide zu bleiben.
Ausgaben zu minimieren und si-
Insolvenzverwalter: Im Rahmen ei-
Hier sind einige mögliche Vorkehrun-
cherzustellen, dass Ihre liquiden
nes Insolvenzverfahrens kann ein
gen:
Mittel so effizient wie möglich ge-
Insolvenzverwalter Kontosperrun-
Notfallfonds: Es ist ratsam, einen
nutzt werden.
gen veranlassen, um Vermögenswerte
zu sichern.
Notfallfonds anzulegen, der ausreichend
Geld für drei bis sechs Mo-
Anwalt Kontosperrung:
Dr. Johannes Fiala, PhD, MBA, MM
Mögliche Konsequenzen einer
Kontosperrung
Die Konsequenzen einer Kontosperrung
können sehr vielseitig sein und
nate Lebenshaltungskosten abdeckt.
Dieser Fonds sollte auf einem
separaten Konto liegen, das
nicht von der Kontosperre betroffen
ist.
Barreserven: Halten Sie einen ge-
Hier wird Ihnen geholfen
Die erfahrene Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Johannes Fiala in München bietet
umfassende Unterstützung für Personen,
die von einer Kontosperre be-
Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechtsanwalt mit
eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv
mit den Themen Immobilienwirtschaft, Finanzrecht sowie Steuer- und Versicherungsrecht.
Die zahlreichen Stationen seines beruflichen Werdegangs ermöglichen
es ihm, für seine Mandanten ganzheitlich beratend und im Streitfall
juristisch tätig zu werden.
lassen sich primär in zwei Kategorien
unterteilen. Zum einen kurzfristige
Konsequenzen, die unmittelbar spürbar
sind, wie mangelnde Liquidität
sowie vorübergehende Zahlungsun-
wissen Betrag an Bargeld zu Hause,
um kurzfristige Ausgaben abdecken
zu können.
Alternative Konten: Erwägen Sie
die Eröffnung eines Zweitkontos
troffen sind. Die Leistungen der
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Johannes
Fiala umfassen:
Rechtsberatung und Analyse der Situation:
Die Kanzlei Dr. Fiala analy-
Rechtsanwaltskanzlei München
Dr. Johannes Fiala, PhD, MBA, MM
Fasolt-Straße 7, 80639 München
T (+49) 89 / 17 90 90 – 0
fähigkeit, die mit einem Ausschuss
bei einer anderen Bank oder einem
siert Ihre individuelle Situation und
info@fiala.de
www.fiala.de
aus
dem Warenwirtschaftsverkehr
anderen Finanzinstitut. Stellen Sie
bietet Ihnen umfassende rechtliche
WER MACHT WAS IM DIREKTVERTRIEB?
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www.network-karriere.com
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