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Managementqualität im
Nationalpark Unteres Odertal
Endbericht des Evaluierungskomitees | Oktober 2024
Managementqualität im
Nationalpark Unteres Odertal
Endbericht des Evaluierungskomitees | Oktober 2024
Stichtag Selbsteinschätzung NLP-Verwaltung: 15. November 2023
Komiteemitglieder bei der Vor-Ort-Prüfung
(24. – 26. Januar 2024)
Eva Flinkerbusch, Bundesamt für Naturschutz, Vertreterin Bund
Sylvia Wagner, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und
Verkehr Nordrhein-Westfalen, Vertreterin Landesministerien
Katharina Sabry, Hessisches Ministerium für Landwirtschaft
und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat, Vertreterin
Landesministerien
Uwe Katzenberger, Thüringer Ministerium für Umwelt,
Energie und Naturschutz, Vertreter Landesministerien
Dr. Ulf Hohmann, Forschungsanstalt für Waldökologie und
Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz, Vertreter Wissenschaft
Prof. Dr. Nina Farwig, Philipps-Universität Marburg,
Vertreterin Wissenschaft
Dr. Christine Margraf, BUND Naturschutz in Bayern e. V.,
Vertreterin NGO
Weitere Komiteemitglieder
Marc Auer, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Vertreter Bund
Dr. Volker Scherfose, Bundesamt für Naturschutz,
Vertreter Bund
Dr. Sigmar Krause, Sächsisches Staatsministerium für
Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft,
Vertreter Landesministerien
Dr. Harald Egidi, Leiter Nationalpark Hunsrück-Hochwald,
Vertreter AG Nationalparke
Ulf Zimmermann, Leiter Müritz-Nationalpark,
Vertreter AG Nationalparke
Dr. Eick von Ruschkowski, Alfred Toepfer Akademie für
Naturschutz, Vertreter Wissenschaft
Prof. Dr. Stefan Heiland, Technische Universität Berlin,
Vertreter Wissenschaft
Stefan Schwill, NABU-Stiftung Nationales Naturerbe,
Vertreter NGO
Projektbegleitung
Anja May, Nationale Naturlandschaften e. V.
(Projektleitung und -bearbeitung)
Lucilia Westphal, Nationale Naturlandschaften e. V.
(Projektbearbeitung)
Manfred Bauer, ehemaliger Nationalparkleiter
Kellerwald-Edersee (Moderation)
Inhaltsverzeichnis
Hintergrund 6
Steckbrief des Nationalparks 8
Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal 11
Tabellarische Übersicht aller Handlungsempfehlungen 12
Bewertung der Handlungsfelder 20
1 Handlungsfeld 1 „Rahmen bedingungen“ 21
1.1 Rechtsgrundlagen 21
1.2 Schutzzwecke 22
1.3 Übergeordnete planerische Grundlagen 23
1.4 Zuständigkeiten 23
1.5 Eigentum 24
1.6 Abgrenzung und Zuschnitt 25
2 Handlungsfeld 2 „Organisation“ 26
2.1 Administrative Stellung, Aufgaben und Personalausstattung der Nationalparkverwaltung 26
2.2 Personalmanagement 27
2.3 Rangerdienst 27
2.4 Freiwilligenmanagement 28
2.5 Umweltmanagement und nachhaltige Beschaffung 29
2.6 Finanzierung 29
2.7 Beiräte und Kuratorien 30
3 Handlungsfeld 3 „Schutz der natürlichen biologischen Vielfalt und Dynamik“ 31
3.1 Raum für natürliche Dynamik 31
3.2 Zonierung 32
3.3 Lebensräume von internationaler Bedeutung 33
3.4 Ökosystemare Vernetzung 34
4 Handlungsfeld 4 „Management“ 35
4.1 Leitbild des Nationalparks 35
4.2 Nationalparkplan 35
4.3 Renaturierung 36
4.4 Management von Arten und Lebensräumen 37
4.5 Regelungen zu Nutzungen 38
4.6 Besucherlenkung 39
4.7 Gebietskontrolle 40
4.8 Erfolgskontrolle von Maßnahmen 41
5 Handlungsfeld 5 „Kooperationen und nachhaltige Regionalentwicklung“ 42
5.1 Nationale und internationale Kooperationen 42
5.2 Regionale Kooperationen 43
5.3 Integration des Nationalparks in die Region 44
5.4 Partizipation 45
5.5 Wertschätzung des Nationalparks 46
5.6 Anbindung des Nationalparks an den öffentlichen Personenverkehr 47
5.7 Impulse für die Region 48
6 Handlungsfeld 6 „Externe Kommunikation“ 49
6.1 Kommunikationsstruktur 49
6.2 Erscheinungsbild 50
7 Handlungsfeld 7 „Bildung und Naturerleben“ 51
7.1 Konzepte für Bildungsarbeit 51
7.2 Angebote für Bildung 51
7.3 Angebote für Naturerleben und Erholung 52
7.4 Besucherinfrastruktur 53
7.5 Barrierefreiheit und Inklusion 53
8 Handlungsfeld 8 „Forschung und Monitoring“ 54
8.1 Forschungsinhalte und Forschungskoordination 54
8.2 Monitoring 55
8.3 Dokumentation 56
Abkürzungsverzeichnis
57
Impressum58
6 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees
Hintergrund
Die Errichtung eines globalen Netzes terrestrischer und mariner
Schutzgebiete und die gleichzeitige Etablierung ihres effektiven
Managements sind die wesentlichen Ziele des Arbeitsprogramms
Schutzgebiete (CBD VII/28) des Übereinkommens
über die biologische Vielfalt (1992). Beginnend ab 2005
un ter stützt und fördert daher der Bund (Bundesumweltministerium
gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz) die
Entwicklung entsprechender Qualitätskriterien und -standards
für deutsche Nationalparke sowie die auf deren Basis stattfindende
Evaluierung der Managementqualität der Parke. Neben
dem Dachverband der deutschen Großschutzgebiete (EURO-
PARC Deutschland e. V., seit 2020 Nationale Naturlandschaften
e. V.) waren alle Nationalparkverwaltungen, Vertreter*innen
des Bundes, von Landesumweltministerien, der Wissenschaft
und von nichtstaatlichen Umwelt- und Naturschutzorganisationen
von Beginn an intensiv in den Evaluierungsprozess
eingebunden.
Die im Zeitraum 2005 bis 2008 entwickelten Qualitätskriterien
und -standards für deutsche Nationalparke wurden von
der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege
und Erholung (LANA) als wichtiger Beitrag Deutschlands zur
Umsetzung des Arbeitsprogramms Schutzgebiete befürwortet.
Das Qualitätsset bestand aus zehn Handlungsfeldern und
44 Qualitätskriterien, zu denen jeweils ein Qualitätsstandard
definiert wurde, der den Ideal-Zustand beschreibt.
Auf der Basis dieses Qualitätssets erfolgte in den Jahren 2009
bis 2012 die erste Evaluierung der damals 14 deutschen
Nationalparke. Hierfür wurde ein Evaluierungskomitee aus
Vertreter*innen des Bundes, der Länder, der Wissenschaft, der
AG Nationalparke, von Nichtregierungsorganisationen und
EUROPARC Deutschland berufen. In einem ersten Schritt beantworteten
die Nationalparkverwaltungen zu jedem Handlungsfeld
einen Fragenkatalog. Diese Selbsteinschätzungen
der Ist-Situation und die anschließenden Bereisungen der
Schutzgebiete gemeinsam mit den jeweiligen Verwaltungen
und Landesvertreter*innen sowie Gespräche mit Stakeholdern
vor Ort dienten dem Evaluierungskomitee als Grundlage für
eine Stärken-Schwächen-Analyse und die Ableitung von Handlungsempfehlungen.
Die Ergebnisse wurden in 14 schutzgebietsspezifischen
Evaluierungsberichten sowie einer anonymisierten,
alle Parke umfassenden Querschnittsauswertung
veröffentlicht. Es zeigte sich, dass die Nationalparke große
Stärken aufwiesen, aber auch noch – je nach Nationalpark –
Schwächen bestanden, die in der Summe alle Handlungsfelder
betrafen. Im Durchschnitt wurden daher 77 Handlungsempfehlungen
pro Nationalpark formuliert, die dazu beitragen sollten,
diese Schwächen kurz-, mittel- bis langfristig zu beheben
und damit die Qualitätsstandards zu erfüllen. Die Evaluierung
bewirkte auch eine bessere Wahrnehmung der Stärken und
Schwächen eines Nationalparks bei den jeweiligen Landesministerien
sowie eine Steigerung der politischen Wahrnehmung
und Bedeutung der Nationalparke. Bei den Parkverwaltungen
intensivierte sie die Selbstreflexion, förderte die Kommunikation
und die Vernetzung zwischen den Parken und erbrachte
überdies einen Mehrwert für die Öffentlichkeitsarbeit.
Rund fünf Jahre nach dieser Evaluierung wurde in den Jahren
2015 bis 2018 im Rahmen einer Zwischenerhebung der
Umsetzungsstand der Handlungsempfehlungen erhoben.
Die Grundlage bildeten erneut die Selbsteinschätzungen der
Nationalparkverwaltungen. Bis Ende Januar 2016 waren etwa
23 % aller Empfehlungen bereits vollständig und etwa 43 %
teilweise umgesetzt. Mit der Umsetzung der restlichen Empfehlungen
war zum damaligen Zeitpunkt aus den verschiedensten
Gründen noch nicht begonnen worden. Die Erhebung
bestätigte, dass die Evaluierung einen wichtigen Impuls zur
Verbesserung der Managementqualität in allen deutschen
Nationalparken gegeben hatte. Überdies wurde für die neu
eingerichteten Nationalparke Schwarzwald und Hunsrück-
Hochwald eine Basiserhebung durchgeführt.
Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 7
Im Zuge der Erst- und Zwischenevaluierung wurde deutlich,
dass eine Reihe von Kriterien und Standards präziser – ggf.
auch kürzer – formuliert und vor dem Hintergrund aktueller
Entwicklungen und gesellschaftlicher Forderungen wie Wildnis,
Klimawandel, Nachhaltigkeit, Partizipation und Inklusion um
neue Aufgaben ergänzt werden müsste. Daraufhin erfolgte
zwischen 2019 und 2021 eine Weiterentwicklung der Qualitätskriterien
und -standards. Dabei wurde eine Vergleichbarkeit
der Ergebnisse sichergestellt, indem das hierbei neu
erarbeitete Qualitätsset an das bei der ersten Evaluierung
verwendete Set anschlussfähig bleibt. Das neue, ebenfalls von
der LANA befürwortete Qualitätsset besteht aus acht Handlungsfeldern
und 42 Qualitätskriterien.
Die Evaluierung von 2022 bis 2024 knüpft somit an die erste
Evaluierung an und soll einen regelmäßigen zehnjährigen
Evaluierungszyklus etablieren unter Beibehaltung von Ablauf
und Methodik der ersten Evaluierung. Das Evaluierungskomitee
besteht aus 14 Mitgliedern – zwei Vertreter*innen des Bundes,
vier der LANA, vier der Wissenschaft, zwei der AG Nationalparke
und zwei von Nichtregierungsorganisationen. Die LANA
stimmte der Berufung der vom Bundesumweltministerium
vorgeschlagenen Komiteemitglieder zu. Neu in die Berichte
aufgenommen wurde ein Vergleich zwischen den Ergebnissen
der Erst- und Zwischenevaluierung und jenen der aktuellen
Evaluierung. Die erneute Evaluierung und ihre Ergebnisse
unterstützen die Verankerung eines guten Qualitätsmanagements
als Daueraufgabe der Nationalparke.
8 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees
Steckbrief des Nationalparks
Gründungsjahr und
Bundesland
Größe
Jährl. reguläres
Gesamtbudget
Administrative
Struktur / Orga nisatorische
Zuordnung
Personalausstattung
Zahl der jährlichen
Besuchenden
Zonierung
Eigentums struktur
Schutzgegenstand
1995, Brandenburg
10.418 ha
2,96 Mio. EUR
Die NLP-Verwaltung ist als Landeseinrichtung organisert und keine eigenständige Sonderordnungsbehörde
mit Verwaltungsvollzugskompetenzen. Sie ist dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt
und Klimaschutz (MLUK) direkt unterstellt. Die Dienst- und Fachaufsicht obliegt dem MLUK. Das Ministerium
ist oberste Naturschutzbehörde.
18 Mitarbeitende (15 Vollzeitäquivalente: 12 Planstellen in Vollzeit,
6 Planstellen in Teilzeit) = Angestellte des Landes Brandenburg
10 Vollzeitäquivalente im Rangerdienst = Mitarbeitende sind bei der Naturwacht Brandenbrug beim
NaturSchutzFonds Brandenburg angebunden
130.000 Besuchende (Schätzung Gesamtzahl 2022)
Schutzzone I (entspricht Naturdynamikzone): 5.219,30 ha (50,1 % der Gesamtfläche)
Schutzzone II (entspricht Managementzone): 5.198,70 ha (49,92 %)
Naturdynamikzone: 12,77 ha (0,12 %) Bundesflächen, 2.307,90 ha (22,15 %) Landesflächen,
141,37 ha (1,36 %) Kommunalflächen, 2.757,27 ha (26,47 %) Vereinsflächen
Managementzone: 829,63 ha (7,96 %) Bundesflächen, 2.188,10 ha (21 %) Landesflächen,
152,95 ha (1,47 %) Kommunalflächen, 4,18 ha (0,04 %) Stiftungsflächen, 1.977,89 ha (18,99 %)
Vereinsflächen, 45,95 ha (0,44 %) sonstige Privatflächen
Prozentangaben beziehen sich auf die Gesamtfläche des NLP.
Naturraum Nordostdeutsches Tiefland
Haupt-Ökosysteme
1) Flussaue mit Fluss, Auwäldern, Auengewässern, Altarmen, Feuchtwiesen und Seggenrieden
2) Naturnahe Wälder
3) Trockenrasen
Schlüsselarten
1) Fischotter, Biber, Rothirsch, Seeadler, Trauerseeschwalbe, Große Rohrdommel, Tüpfelsumpfhuhn,
Pirol, Kleinspecht, Sprosser, Wachtelkönig, Kiemenfußkrebs, Silberweide, Brenndolde, Schwlanksegge,
Schilf
2) Wolf, Schwarzstorch, Uhu, Schwarzspecht, Schellente, Heldbock, Zunderschwamm, Elsbeere,
Flatter- und Bergulme
3) Zauneidechse, Neuntöter, Sperbergrasmücke, Helmknabenkraut, Dreizähniges Knabenkraut,
Kreuzenzian, Federgras
Spuren historischer Nutzungen
• Wasserwirtschaft (alte Deichanlagen, Spülsandflächen, Buhnen)
• Forstwirtschaft (Nieder- und Mittelwaldstrukturen)
• Landwirtschaft (alte Melkstände, aufgegebene Ackerstandorte in der Aue)
Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 9
Naturschutzfachliche
Wertigkeit
• Ungestörte Dynamik natürlicher Prozesse:
• Hohe Anzahl seltener, bedrohter oder gefährdeter Arten:
• Hohe biologische Vielfalt:
• Hoher Anteil an endemischen Arten:
• Wichtige Bedeutung für Zugvögel oder wandernde Arten:
• Überlebensfähige Populationen der Schlüsselarten:
• Ökosysteme, deren frühere natürliche Ausdehnung in Deutschland stark geschrumpft ist:
ja
ja
ja
ja
ja
eher ja
ja
Objekte mit besonderer geologischer Bedeutung: ja (Landschaftselemente mit eiszeitlicher Prägung:
Grund-, Endmoränen, Schmelzwasserrinnen, zentripendales Durchbruchstal)
Belastungen
Anthropogene Beeinflussung der Wasserstände und der Überflutung der Polder
(Das Wasserregime der Polder ist künstlich steuerbar. Auf diese Weise können die Wasserstände und
die Überflutung der Polder hinsichtlich Dauer und Volumen über Bauwerke und Deiche anthropogen
beeinflusst werden, um wiederum andere Nutzungen, insbesondere Landwirtschaft, zu ermöglichen.)
• Veränderung seit der Voll-Evaluierung (2011):
abgenommen
• Räumliches Ausmaß der Belastung: überall (> 502 %)
• Intensität der Belastung:
• Zu erwartende Dauer der Belastung:
• Wahrscheinlichkeit für verstärktes Auftreten in der Zukunft:
mittelmäßig
mittelfristig (5-20 Jahre)
Maßnahmen zur Minimierung der Belastung: Für die Steuerung des Wasserregimes ist inzwischen
die NLP-Verwaltung innerhalb eines vorgegebenen Rahmens zuständig. Für einen Polder wurde der
Schöpfwerksbetrieb inzwischen eingestellt. Es ist vorgesehen dort die Ein- und Auslassbauwerke
dauerhaft zu öffnen. Für die Flutungspolder A, B und 10 ist die Öffnung der Bauerke seit 2023 um
einen Monat verlängert worden (Schließen der Einlassbauwerke Mitte Mai anstatt Mitte April).
gering
Landwirtschaftliche Nutzung
(Zur Ermöglichung von Landwirtschaft werden Wasserstände abgesenkt. Landwirtschaftliche Nutzung
kann der Einleitung dynamischer Abläufe und natürlicher Prozesse widersprechen.)
• Veränderung seit der Voll-Evaluierung (2011):
abgenommen
• Räumliches Ausmaß der Belastung: weit verbreitet (15-202 %)
• Intensität der Belastung:
• Zu erwartende Dauer der Belastung:
• Wahrscheinlichkeit für verstärktes Auftreten in der Zukunft:
mittelmäßig
mittelfristig (5-20 Jahre)
gering
Maßnahmen zur Minimierung der Belastung: Für die Steuerung des Wasserregimes ist inzwischen die
NLP-Verwaltung innerhalb eines vorgegebenen Rahmens zuständig. Belastung wird unter den Landwirten
gleichmäßig über die Unternehmensflurbereinigung verteilt. Das NLP-Gesetz schreibt Ende der
Nutzung in der Schutzzone I b mit Beendigung der Unternehmensflurbereinigung vor.
Fragmentierung und Querung des NLP durch öffentliche Straßen
• Veränderung seit der Voll-Evaluierung (2011):
• Räumliches Ausmaß der Belastung:
• Intensität der Belastung:
• Zu erwartende Dauer der Belastung:
• Wahrscheinlichkeit für verstärktes Auftreten in der Zukunft:
unverändert
örtlich begrenzt
mittelmäßig
permanent (> 100 Jahre)
gering
Maßnahmen zur Minimierung der Belastung: Die öffentliche Widmung von Straßen und öffentlicher
Verkehr können durch die NLP-Verwaltung nicht bzw. schwer beeinflusst werden. Für mehrere öffentliche
Wege wird die Einziehung angestrebt. Die NLP-Stadt Schwedt/Oder versucht aktuell, die Wiederaufnahme
des laut NatPUOG zulässigen Neubaus der B166n durch den NLP in den Bundesverkehrswegeplan zu
erreichen.
10 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees
Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 11
Managementqualität im
Nationalpark Unteres Odertal
Der Nationalpark Unteres Odertal ist nicht nur der einzige
Natio nalpark in Brandenburg, sondern auch der einzige Flussauennationalpark
Deutschlands. Nachdem Anliegergemeinden
und Nationalpark nach seiner Einrichtung im Jahr 1995
zunächst zusammenfinden mussten, ist der Nationalpark
mittlerweile fest in der Region verankert und wird für seinen
Beitrag zur touristischen Entwicklung der Uckermark geschätzt.
Dem zugute kam, dass seit der letzten Evaluierung 2010 einige
Meilensteine erreicht werden konnten. So gibt es mittlerweile
ein Leitbild und einen behördenverbindlichen Nationalparkplan,
in dem die Entwicklungsziele des Nationalparks festgehalten
sind. Die Nationalparkverwaltung hat kontinuierlich
Kommunikation und Bildung verbessert und der Nationalpark
verfügt nun über ein aktuelles Bildungskonzept. Viel Wert
wird auf Dialog mit der Region und ihren wichtigen Akteuren
gesetzt, die Zusammenarbeit mit dem Nationalparkkuratorium
kann als vorbildlich bezeichnet werden.
Auch bei der Kernaufgabe des Nationalparks, nämlich „Natur
Natur sein lassen“, wurden viele wichtige Schritte eingeleitet.
Dazu gehören die Vorbereitung der dauerhaften Öffnung
der Einlassbauwerke in Polder 10, das dynamische Schöpfwerksmanagement
in Polder A/B sowie die Verlängerung der
Flutungszeit im Frühjahr, die vorzeitige Nutzungseinstellung in
der SZ Ib und das noch laufende Flurbereinigungsverfahren.
Die konsequente Weiterverfolgung des Ziels, so schnell wie
möglich auf 50,12 % der Nationalparkfläche Prozessschutz
vollumfänglich umzusetzen, ist wesentlich für die weitere Entwicklung
des Nationalparks. Bei der Umsetzung dieser Aufgabe
muss die Nationalparkverwaltung nicht nur durch das brandenburgische
Umweltministerium, sondern auch durch alle anderen
im Nationalpark tätigen Bundes- und Landes ministerien
und -behörden sowie Flächeneigentümer einschließlich des
Vereins der Freunde des Deutsch-Polnischen Europa-Nationalparks
Unteres Odertal e. V. (VdF) unterstützt werden. Wesentliche
Voraussetzung für die Umsetzung die ses Ziels ist der
rasche Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens.
Die Möglichkeit einer großräumigen natürlichen Entwicklung
einer Flussaue ist in Deutschland einzigartig. Als Nationalpark
hat das Untere Odertal eine bundesweit, insbesondere
im Verbund mit den polnischen Schutzgebieten, sogar eine
inter national herausragende Bedeutung für den Naturschutz
und den Erhalt der dort typischen biologischen Vielfalt. Leider
wird diese Bedeutung bei Entscheidungen auf allen politischen
Ebenen immer noch nicht ausreichend beachtet und
die Schutzgüter des Nationalparks sind aktuell massiven
Bedrohungen ausgesetzt.
Dies ist insbesondere der bereits begon nene Ausbau der Oder,
der zeitnah auf polnischer Seite unmittelbar angrenzend an
den Nationalpark fortge führt werden soll und aktuell für das
deutsche Ufer durch die Wasserstraßenverwaltung des Bundes
vorbereitet wird. Der Schutzzweck des Nationalparks wird
hierduch massiv gefährdet. Entsprechend sind Verantwortungsträger
in Politik und Behörden dringend aufgefordert,
hier den Belangen des Nationalparks und des Naturschutzes
ausreichend Rechnung zu tragen. Dies gilt auch für den aktuell
im Nationalpark verlaufenden Zaun zur Eindämmung der
Afrikanischen Schweinepest. Auch hier müssen Lösungen
gefunden werden, die dem Schutzzweck des Nationalparks
nicht diametral entgegenstehen.
Um der Nationalparkverwaltung Instrumente in die Hand
zu geben, Prozessschutz sowie auch die weiteren im Nationalparkgesetz
formulierten Ziele konsequent umzusetzen, ist
es unbedingt erforderlich, diese mit behördlichen Entscheidungs-
und Vollzugskompetenzen, insbesondere im Naturschutz,
auszustatten.
Zur Umsetzung der Nationalparkziele ist weiterhin eine
adäquate Personalausstattung vonnöten. Zwar ist lobenswert
hervorzuheben, dass es seit der letzten Evaluierung eine
deutliche Personalmehrung gegeben hat, jedoch ist diese
für einen Nationalpark in Deutschland weiterhin nicht ausreichend.
Insbesondere in den für die Akzeptanz so wichtigen
Bereichen Bildung und Öffentlichkeitsarbeit bleibt der Nationalpark
aus diesem Grund trotz aller Verbesserung aktuell
noch weit hinter seinen Möglichkeiten zurück. Auch im Bereich
Forschung gibt es erhebliche Engpässe.
Bereits mit der Gründung des Nationalparks war die Vision
eines deutsch-polnischen „Internationalparks Unteres
Odertal“ verbunden. Grenzübergreifend mit den polnischen
Schutzgebieten besteht die Chance, das Untere Odertal als
einzigartiges, großräumiges Prozessschutzgebiet von internationaler
Bedeutung zu entwickeln. Diese Vision sollte wieder
mit neuem Leben gefüllt und engagiert verfolgt werden. Damit
wäre nicht nur dem Naturschutz gedient, sondern auch der
Partnerschaft und nachhaltigen Entwicklung der deutschpolnischen
Region im Unteren Odertal.
12 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees
Tabellarische Übersicht aller
Handlungsempfehlungen
Handlungsfeld 1 „Rahmenbedingungen“
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
HE 1
HE 2
Keine weitere Umsetzung des deutsch-polnischen Wasserstraßen-Abkommens
von 2015 in dieser Form, da hierdurch
die Schutzzwecke des NLP konterkariert werden, stattdessen
Aussetzung und Neuverhandlung des Abkommens
Zwingend bessere Berücksichtigung der Schutzzwecke des
NLP durch die Wasserstraßenverwaltung des Bundes
Priorität
zeitlich
sehr hoch kurzfristig Bund
Zuständigkeit
sehr hoch kurzfristig Zuständige Verwaltung
HE 3 Weitere Verfolgung der Erweiterung der Naturdynamikzone mittel NLP-Verwaltung
HE 4
HE 5
HE 6
HE 7
HE 8
HE 9
HE 10
HE 11
Im Rahmen des rechtlich Zulässigen Ausschöpfung aller
Möglichkeiten, die Schutzzone I (Naturdynamikzone) über
50,12 % auszudehnen, soweit es die im Leitbild des NLP
genannten Grenzen (Berücksichtigung von Wechselwirkungen
mit der angrenzenden Besiedelung und Kulturlandschaft
sowie sozioökonomische Belange) zulassen (NLP-
Plan 2014). Bei einer Novellierung oder Überarbeitung des
NLP- Gesetzes Veränderung der Bestimmungen hinsichtlich
der Schutzzone I in der Form, dass auch eine Vergrößerung
über 50,12 % der NLP-Fläche hinaus möglich ist.
Bei einer Fortschreibung des Landesentwicklungsplans
Beschränkung des Vorranges der NLP-Ziele nicht nur – wie
bisher – auf wirtschafts- und verkehrspolitisch unbedeutende
Flächen. Aufhebung von Ausnahmeregelungen für
Infrastrukturmaßnahmen in Bezug auf den NLP
Übertragung wesentlicher behördlicher Zuständigkeiten,
v. a. die der Unteren Naturschutz- und Wasserbehörde,
an die NLP-Verwaltung einschließlich Übernahme des an
Aufgaben und/oder Flächen gebundenen Personals
Schnellstmöglicher Abschluss des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens
(UFBV)
Prüfung, ob eine möglichst verbindliche „Roadmap“ zum
UFBV erstellt werden sollte
Prüfung der Möglichkeit einer vorzeitigen Ausführungsanordnung
Übertragung der Verwaltung im NLP liegender kommunaler
und bundeseigener Flächen an die NLP-Verwaltung
Überprüfung der öffentlichen Widmung von Wegen (Waldund
Wanderwege) und Möglichkeiten zur Minimierung des
Wegenetzes
hoch langfristig Zuständiges Fachministerium
mittel
NLP-Verwaltung
Zuständiges Fachministerium
sehr hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium
sehr hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium
VdF
hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium
hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium
hoch mittel fristig Zuständiges Fachministerium
mittel
NLP-Verwaltung
Kommunen
Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 13
Handlungsfeld 2 „Organisation“
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
Priorität
zeitlich
Zuständigkeit
HE 12 Einrichtung der NLP-Verwaltung als Sonderbehörde sehr hoch mittel fristig Zuständiges Fachministerium
HE 13
Aufstockung der Personalstellen um 1 Stelle hD-Stelle und
2,5 gD-Stellen
Land Brandenburg
sehr hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium
Land Brandenburg
HE 14 Erarbeitung eines Personalentwicklungskonzepts mittel Zuständiges Fachministerium
NLP-Verwaltung
HE 15 Anhebung des jährlichen Budgets für Fortbildungen hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium
HE 16
HE 17
Prüfung der dienstrechtlichen Zuordnung der Ranger*innen
zur NLP-Verwaltung
Personalaufstockung beim Rangerdienst um zwei Vollzeitstellen
mittel
NLP-Verwaltung
Zuständiges Fachministerium
sehr hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium
Land Brandenburg
HE 18 Durchführung eines Audits mittel NLP-Verwaltung
HE 19
HE 20
HE 21
Einbeziehung der Mitarbeitenden der NLP-Verwaltung in
das Umweltmanagement
Erhöhung der Mittel für die Unterhaltung touristischer
Infrastruktur im nächsten Haushalt
Bereitstellung zusätzlicher Mittel als Eigenanteile bei
Drittmittel projekten
mittel
NLP-Verwaltung
sehr hoch kurzfristig Zuständige Landesministerien
Land Brandenburg
sehr hoch kurzfristig Zuständige Landesministerien
Land Brandenburg
HE 22 Einberufung eines wissenschaftlichen Fachbeirats hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium
NLP-Verwaltung
14 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees
Handlungsfeld 3 „Schutz der natürlichen biologischen Vielfalt und Dynamik“
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
HE 23
HE 24
HE 25
HE 26
HE 27
HE 28
Zügige Umsetzung des gesetzlich festgelegten Ziels
Prozessschutz auf 50,12 % der NLP-Fläche, auch zur Verbesserung
der Großflächigkeit (Voraussetzungen sind der
schnellstmögliche Abschluss des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens
und der Erlass einer entsprechenden
Ausführungsanordnung, siehe Krit. 1.5 HE 8)
Wiederherstellung eines weitgehend natürlichen Wasserhaushaltes
in den Poldern: insbesondere Erstellung der
wasserrechtlichen Voraussetzungen und eines verbindlichen
Zeitplans zur Aufgabe der Bewirtschaftung von
Polder 10 und zur dauerhaften naturnäheren Bewirtschaftung
von Polder A/B
Sicherung eines weitgehend natürlichen Wasserhaushaltes
als zentrale Grundlage des gesamten NLP und
insbesondere der Naturdynamikzone (Voraussetzung ist
die Vermeidung einer Verschlechterung durch den Ausbau
der Wasserstraße, siehe Krit. 1.1 HE 1)
Reduzierung der Zerschneidung insbesondere durch den
Rückbau der ASP-Schutzzäune so bald möglich. Zumindest
Verlegung der Zäune aus der Aue (auf Sommerdeich) bzw.
an den Außenrand der Wälder und Aufgabe der Kammerung
innerhalb des NLP, Abstimmung der Zaunführung mit
der NLP-Verwaltung
Nutzung der Möglichkeiten der Kooperation und Entwicklung
eines gemeinsamen Leitbildes für einen deutschpolnischen
„Internationalpark Unteres Odertal“ zusammen
mit der polnischen Oderaue
Stärkung der ökosystemaren Vernetzung durch Verbesserung
der Auendynamik und durch Vermeidung und
Verringerung negativer Einwirkungen von außen (z. B.
Oderausbau, Nährstoff-, Salzfrachten)
Priorität
zeitlich
Zuständigkeit
sehr hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium
sehr hoch kurzfristig Zuständige Genehmigungsbehörden
sehr hoch kurzfristig Bund
Zuständiges Fachministerium
NLP-Verwaltung
Zuständiges Fachministerium
sehr hoch kurzfristig Veterinärbehörde
Zuständiges Fachministerium
sehr hoch mittel fristig NLP-Verwaltung
Zuständige Landesministerien
Zuständige Ministerien in
Polen
sehr hoch kurzfristig Zuständige Landes -
ministerien
Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 15
Handlungsfeld 4 „Management“
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
Priorität
zeitlich
Zuständigkeit
HE 29 Überarbeitung bzw. Aktualisierung des Leitbildes hoch mittel fristig NLP-Verwaltung
HE 30
HE 31
HE 32
HE 33
HE 34
HE 35
HE 36
HE 37
HE 38
Stärkere Berücksichtigung des behördenverbindlichen
NPL-Plans von den betroffenen Behörden
Stärkere Berücksichtigung des NLP-Plans von allen Nutzern,
Landeigentümern; insbesondere im Hinblick auf die
besondere Stellung des VdF Allgemeinverbindlichkeit des
NLP-Plans empfehlenswert
Beschleunigung von Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung
und zum Anschluss von Nebengewässern
Mit Abschluss des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens
Reform der Jagdbezirksstruktur: Management sämtlicher
Eigenjagdbezirke des Landes durch die NLP-Verwaltung.
Bereitstellung der hierfür notwendigen personellen
Kapazitäten (Berufsjäger*innen bzw. Wildmanager*innen,
die auch von der NLP-Verwaltung qualifiziert werden)
Zusammenarbeit mit den Anrainern zwecks Minderung
des Wildtiermanagements in der Naturdynamikzone
durch eine verbindliche Übereinkunft mit klaren Zeitzielen
(Intensivierung der Jagd in der an den NLP angrenzenden
Pufferzone (LSG NLP-Region Unteres Odertal)
Prüfung, inwiefern Infrastruktureinrichtungen aus dem NLP
heraus verlagert werden können
Evaluierung der Wirksamkeit des Besucherlenkungskonzepts
Verbesserung der Personalkapazitäten zur Gewährleistung
lückenloser Gebietskontrollen durch die Ranger*innen bzw.
Entlastung des Kontrollpersonals
Durchführung von Erfolgskontrollen in bisher nur unzureichend
evaluierten Aufgabenbereichen (Voraussetzung ist
die Bereitstellung ausreichender personeller und finanzieller
Ressourcen, siehe Krit. 2.1 HE 13)
hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium
Zuständige Fachbehörden
NLP-Verwaltung
Kommunen (Ämter und
Gemeinden)
Bund
hoch mittel fristig Landeigentümer
mittel
Nutzer
NLP-Verwaltung
hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium
hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium
mittel
mittel
NLP-Verwaltung
Zuständiges Fachministerium
NLP-Verwaltung
hoch mittel fristig NLP-Verwaltung
hoch mittel fristig Zuständiges Fachministerium
16 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees
Handlungsfeld 5 „Kooperationen und nachhaltige Regionalentwicklung“
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
HE 39
HE 40
HE 41
HE 42
HE 43
Sofern möglich und notwendig, Unterstützung der Bestrebungen
Polens, einen NLP im polnischen Teil des Unteren
Odertals einzurichten, um eine Entwicklung hin zu einem
„Internationalpark Unteres Odertal” zu fördern
Bei der anstehenden Überarbeitung des NLP-Plans Definition
der NLP-Region und Festlegung von Zielen für die
NLP-Region
Beteiligung der NLP-Verwaltung als TÖB bei relevanten Vorhaben,
insbesondere bei Vorhaben in Landeszuständigkeit
nötigenfalls Einforderung durch das Umweltressort
Frühzeitige Einbindung der NLP-Verwaltung in alle für den
NLP relevanten Arbeitsgruppen, Gremien etc.
Im Fall zukünftig auftretender neuer Konflikte ggf. Einsatz
externer Mediator*innen oder Moderator*innen
Priorität
zeitlich
Zuständigkeit
hoch kurzfristig NLP-Verwaltung
Land Brandenburg
Bundesrepublik Deutschland
hoch kurzfristig NLP-Verwaltung
NLP-Region
sehr hoch kurzfristig Alle Verfahrensträger
Zuständige Behörden
Zuständiges Fachministerium
sehr hoch kurzfristig Alle Verfahrensträger
mittel
Zuständige Behörden
Zuständiges Fachministerium
NLP-Verwaltung
Zuständiges Fachministerium
HE 44 Durchführung der geplanten Wertschöpfungsstudie hoch mittel fristig NLP-Verwaltung
HE 45
HE 46
HE 47
Periodische Erfassung des Images/der Akzeptanz des NLP
(z. B. alle 5-10 Jahre), hierzu ggf. Kooperationen mit Universitäten
u. ä. nutzen
Unbedingte Weiterverfolgung des bereits weit fortgeschrittenen
ÖPV-Projekts mit der UVG, von dem Tourismus wie
Landkreis profitieren würde. Hierzu sollten alle Beteiligten
an einen Tisch kommen, um Möglichkeiten der Finanzierung
zu finden.
Im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten
Erhebung der sozioökonomischen Faktoren und
Kommunikation der Ergebnisse, um die Akzeptanz in der
Region zu stärken (Voraussetzung ist die Bereitstellung
ausreichender personeller und finanzieller Ressourcen,
siehe Krit. 2.1 HE 13)
hoch langfristig NLP-Verwaltung
hoch kurzfristig UVG
mittel
Land Brandenburg
Universitäten
NLP-Verwaltung
Landkreis
NLP-Verwaltung
Zuständiges Fachministerium
Handlungsfeld 6 „Externe Kommunikation“
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
Priorität
zeitlich
Zuständigkeit
HE 48 Erstellung einer schriftlichen Kommunikationsstrategie hoch kurzfristig NLP-Verwaltung
HE 49
Befragungen der Zielgruppen zu den Hauptbotschaften des
NLP und ggf. Anpassung der Kommunikationsformate
mittel
NLP-Verwaltung
Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 17
Handlungsfeld 7 „Bildung und Naturerleben“
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
HE 50
HE 51
HE 52
Erweiterung des Anwendungsbereichs des Bildungskonzepts
auf Dritte
Erstellung eines Handlungskonzepts, insbesondere zur
Identifizierung von Handlungsschwerpunkten
Ermöglichung der Teilhabe auch für Menschen mit Beeinträchtigungen
bzgl. Internetauftritt des NLP und Nutzung
einzelner Wege/Wanderungen
Priorität
zeitlich
Zuständigkeit
hoch kurzfristig NLP-Verwaltung
hoch kurzfristig NLP-Verwaltung
mittel
NLP-Verwaltung
Handlungsfeld 8 „Forschung und Monitoring“
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
HE 53
HE 54
HE 55
HE 56
Durchführung eines ausreichenden und kontinuierlichen
Monitorings begleitend zu den Nutzungsänderungen, um
Auswirkungen zu erfassen und Zielkontrollen zu ermöglichen
Verbesserung der digitalen Infrastruktur, um Datenhaltung
und Monitoringaufgaben adäquat zu erfüllen
Verstärkte Veröffentlichung von Forschungsergebnissen in
nationalen und internationalen Zeitschriften
Dauerhafte Sicherstellung der Aufgabenerfüllung im Bereich
Forschung & Monitoring (Voraussetzung ist die Bereitstellung
personeller Ressourcen, siehe Krit. 2.1 HE 13)
Priorität
zeitlich
Zuständigkeit
hoch kurzfristig NLP-Verwaltung
hoch kurzfristig NLP-Verwaltung
mittel
NLP-Verwaltung
Kooperationspartner
hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium
18 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees
Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 19
20 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees
Bewertung der Handlungsfelder
Vorbemerkung:
Alle Handlungsempfehlungen des Komitees sollen die NLP-
Verwaltung dabei unterstützen, ihre Aufgaben noch besser als
bisher erfüllen bzw. die hohe Qualität ihrer Arbeit dauerhaft
gewährleisten zu können. Nicht alle Handlungsempfehlungen
sind aber gleichermaßen prioritär, d. h. gleichermaßen fachlich
wichtig und zeitlich dringend.
Um hier zwischen den Handlungsempfehlungen zu unterscheiden,
werden hier nachfolgend genannte Kategorien
verwendet. Da es sich hierbei um Einschätzungen handelt,
die nicht frei von Subjektivität sein können, finden sich darunter
Kriterien, die typischerweise für die Zuordnung einer
Handlungsempfehlung (HE) zu einer Kategorie herangezogen
werden können.
Fachliche Priorität:
Sehr hoch:
• Umsetzung der HE trägt erheblich dazu bei, die rechtlichen,
finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen
der Arbeit der NLP-Verwaltung deutlich zu
verbessern
• Umsetzung der HE wirkt sich direkt oder indirekt deutlich
positiv auf Funktions- und Arbeitsfähigkeit der NLP-
Verwaltung aus (z. B. Erhöhung Zufriedenheit Mitarbeiter*innen,
Akzeptanz in Politik und Bevölkerung)
• Umsetzung der HE wirkt sich direkt oder indirekt deutlich
positiv auf Erfüllung des prioritären Schutzzwecks
aus
• Umsetzung der HE erforderlich, um erhebliche negative
Entwicklungen der Naturgüter im NLP zu vermeiden
Zeitliche Priorität:
Kurzfristig:
kurzfristig, spätestens innerhalb eines Jahres mit der
Umsetzung beginnen
Mittelfristig:
mittelfristig, innerhalb von 2 bis 4 Jahren mit der
Um setzung beginnen
Langfristig:
langfristig, ab 5 Jahren mit der Umsetzung beginnen
Die zeitlichen Prioritätsstufen finden nur für die fachlichen
Prioritätsstufen „sehr hoch“ und „hoch“ Anwendung,
da für die Stufe „mittel“ keine zwingende Notwendigkeit
gegeben ist.
• Umsetzung der HE wirkt sich direkt oder indirekt deutlich
positiv auf die Erfüllung mehrerer weiterer Zwecke
des NLP aus
Hoch:
• Umsetzung der HE wirkt sich direkt oder indirekt positiv
auf Funktions- und Arbeitsfähigkeit der NLP-Verwaltung
aus, wenngleich sie hierfür nicht entscheidend ist
• Umsetzung der HE trägt (nicht entscheidend, aber in
gewissem Maße) dazu bei, den prioritären Schutzzweck
des NLP zu erfüllen bzw. sicherzustellen
• Umsetzung der HE erforderlich, um einzelne weitere
Zwecke des NLP (Artenschutz, Umweltbildung, Naturerleben,
Regionalentwicklung etc.) zu erfüllen bzw.
sicherzustellen
Mittel:
• Handlungsempfehlungen, deren Umsetzung hilfreich
für Arbeit und Erfolg der NLP-Verwaltung in allen Handlungsfeldern
und daher wünschenswert ist. Sie sind jedoch
nicht zwingend notwendig oder leisten nur einen
relativ kleinen Beitrag für das jeweilige Handlungsfeld.
Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 21
1 Handlungsfeld 1 „Rahmen bedingungen“
1.1 Rechtsgrundlagen
Standard (SOLL):
Der Nationalpark ist über ein Nationalparkgesetz und/oder eine
Nationalparkverordnung rechtlich gesichert. Landesgesetze
bzw. -verordnungen stehen der Erreichung der Ziele des Nationalparks
nicht entgegen. Der Nationalpark ist rechtssicher
abgegrenzt.
Situation (IST):
Der NLP ist über das Nationalparkgesetz Unteres Odertal
(NatPUOG) vom 9.11.2006 gesichert. Es gibt Rechtsnormen
auf Bundes- und Landesebene, die die NLP-Verwaltung bei der
Umsetzung der Ziele des NLP beeinträchtigen. Hierbei handelt
es sich um:
1) Regelungen zum Erhalt der Hochwasserschutzanlagen
und zum Wasserregime in der Aue im Wasserhaushaltsgesetz
und Brandenburgischen Wassergesetz;
2) Regelungen zur Unterhaltung und zum geplanten Ausbau
der im NLP liegenden Bundeswasserstraßen im Bundeswasserstraßengesetz;
3) Maßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest,
Zaunbau durch den NLP gemäß Tiergesundheitsgesetz
und Schweinepestverordnung.
Das NLP-Gesetz enthält Aussagen, die der Durchsetzung der
Ziele des NLP entgegenstehen, und zwar:
1) Unterhaltung und Instandsetzung der Hochwasserschutzanlagen
im Benehmen mit der NLP-Verwaltung;
2) Unterhaltung und Instandsetzung der Bundeswasserstraßen
sowie der Gewässer 1. Ordnung einschließlich der zugehörigen
wasserwirtschaftlichen Anlagen im Benehmen
mit der NLP-Verwaltung;
3) notwendige Arbeiten zur Unterhaltung und Instandsetzung
der Anlagen der Ver- und Entsorgung und der Bundesfernstraßen
im Benehmen mit der NLP-Verwaltung;
4) Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb der Bundesstraße
B166n zur Errichtung eines neuen Grenzübergangs. Der
NLP ist in den Flur- bzw. Liegenschaftskarten (M 1:5.000)
und in den Luftbildkarten (M 1:10.000) hinreichend rechtssicher
abgegrenzt.
Bewertung/Stärken:
Der NLP ist über das NLP-Gesetz gesichert und in Flur- und
Liegenschaftskarten rechtssicher abgegrenzt.
Bewertung/Schwächen:
Einige Bundes- und Landesgesetze bzw. -verordnungen oder
Abkommen stehen der Erreichung der Ziele des NLP nach wie
vor entgegen.
Auch im NLP-Gesetz gibt es nach wie vor Aussagen, die dem
Schutzziel entgegenstehen.
Vor allem das deutsch-polnische Abkommen über die gemeinsame
Verbesserung der Situation an den Wasserstraßen im
deutsch-polnischen Grenzgebiet (Hochwasserschutz, Abflussund
Schifffahrtsverhältnisse) von 2015 konterkariert die Ziele
des NLP (siehe Vergleich). Der Ausbau der Oder gefährdet den
Schutzzweck des NLP, der auch Natura-2000-Gebiet ist.
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Bei den in den NLP hineinwirkenden bundesrechtlichen Regelungen
(u. a. Bundeswasserstraßengesetz) und sonstigen
Planungen des Bundes werden die Ziele des NLP nach wie
vor nicht hinreichend berücksichtigt. Laut NLP-Verwaltung
gibt es keine unmittelbare Einflussmöglichkeit des Landes
auf die Bundesgesetzgebungskompetenz. Beim Abschluss
des Deutsch-polnischen Abkommens über die gemeinsame
Verbesserung der Situation an den Wasserstraßen im deutschpolnischen
Grenzgebiet von 2015 wurde das Land Brandenburg
nicht einbezogen. Naturschutzfachliche Aspekte wurden
hier nicht berücksichtigt. Der Ausbau der Grenzoder auf polnischem
Territorium angrenzend an den NLP hat bereits begonnen
(u. a. Buhnenbau zur Verbesserung der Befahrbarkeit) und
konnte trotz erfolgreicher Klage von deutschen und polnischen
Umweltverbänden nicht gestoppt werden. Dies hat erhebliche
Auswirkungen auf den NLP, der durch die Umweltkatastrophe
2022 ohnehin noch sehr fragil ist.
Handlungsempfehlungen:
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
HE 1
HE 2
Keine weitere Umsetzung des deutsch-polnischen Wasserstraßen-Abkommens
von 2015 in dieser Form, da hierdurch
die Schutzzwecke des NLP konterkariert werden, stattdessen
Aussetzung und Neuverhandlung des Abkommens
Zwingend bessere Berücksichtigung der Schutzzwecke des
NLP durch die Wasserstraßenverwaltung des Bundes
Priorität
zeitlich
sehr hoch kurzfristig Bund
Zuständigkeit
sehr hoch kurzfristig Zuständige Verwaltung
22 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees
1.2 Schutzzwecke
Standard (SOLL):
Der vorrangige Schutzzweck des Nationalparks ist es, die
ungestörte Dynamik natürlicher Prozesse in Ökosystemen zu
ermöglichen, wiederherzustellen und dauerhaft sicherzustellen.
Soweit es der vorrangige Schutzzweck erlaubt, dient der
Nationalpark auch dem Schutz und Management von Arten
und Lebensräumen sowie den weiteren Zwecken wissenschaftliche
Umweltbeobachtung, Natur- und Wildnisbildung
sowie Naturerlebnis der Bevölkerung.
Situation (IST):
Aus dem NLP-Gesetz ist klar zu entnehmen, dass der vorrangige
Schutzzweck darin besteht, im NLP die ungestörte
Dynamik natürlicher Prozesse zu ermöglichen, wiederherzustellen
bzw. dauerhaft zu sichern. Gemäß § 3 Abs. 1 NatPUOG
ist das Untere Odertal mit seiner besonderen Auenlandschaft,
ihrem artenreichen Tier- und Pflanzenbestand, den zahlreichen
Feuchtbiotopen, Wiesen und Auwäldern sowie der die
Stromaue begleitenden Hangwälder im Verbund mit anderen
Wäldern und Trockenrasen zu schützen. Der NLP dient hier
insbesondere
1) der Sicherung und Herstellung eines von menschlichen
Eingriffen weitgehend ungestörten Ablaufes der Naturprozesse,
2) der Erhaltung und Regeneration eines naturnahen Wasserregimes
und des natürlichen Selbstreinigungspotenzials
des Stromes und der Aue (Flächenfilterfunktion),
3) der Pflege und Entwicklung von Lebensräumen bestandsgefährdeter
Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der
Flussaue und der Mager- und Trockenstandorte verschiedener
Ausprägung,
4) der Erhaltung naturnaher Waldbestände und der langfristigen
Entwicklung von Forsten zu Naturwäldern (§ 3 Abs. 2
NatPUOG). Der primäre Schutzzweck Prozessschutz wird
durch das NLP-Gesetz mit der Schutzzone I auf eine Fläche
von 50,12 % festgelegt.
Ein weiterer Schutzzweck ergibt sich aufgrund von Recht der
Europäischen Gemeinschaften und internationalen Übereinkommen,
und zwar Erhaltung und Wiederherstellung des Gebietes
als Teil des Europäischen Vogelschutzgebietes „Unteres
Odertal“ und als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung
„Unteres Odertal“ (§ 4 Abs. 1 NatPUOG).
Als nachgeordnete Ziele (weitere Zwecke) werden die Aufgabenbereiche
wissenschaftliche Umweltbeobachtung
(Forschung & Monitoring), Natur- und Wildnisbildung sowie
Naturerlebnis der Bevölkerung genannt. Der NLP dient außerdem
der Entwicklung eines umweltschonenden Tourismus,
soweit dies dem Schutzzweck im Übrigen und den Geboten
nicht zuwiderläuft, sowie leistet einen Beitrag zu einer positiven
Regionalentwicklung.
Bewertung/Stärken:
Im NLP-Gesetz ist der vorrangige Schutzzweck des NLP klar
benannt. Unter Berücksichtigung des vorrangigen Schutzwecks
ist die Verfolgung weiterer Ziele wie Umweltbeobachtung und
-bildung gestattet.
Bewertung/Schwächen:
Das NLP-Gesetz beschränkt die Schutzzone I (Prozessschutz)
auf 50,12 %. Eine Vergrößerung auf einen darüber liegenden
Anteil wäre damit selbst dann, wenn sich die Situation u. a.
hinsichtlich des Eigentums, der landwirtschaftlichen Nutzung
im Einvernehmen mit den relevanten Akteuren ändern würde,
rechtswidrig.
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischen erhebung 2018:
Die Naturdynamikzone (Schutzzone I) ist von einstmals 222 %
auf inzwischen 36,2 % angewachsen. Ziel, laut NLP-Gesetz,
sind 50,12 % (siehe Krit. 3.1 & 3.2).
Handlungsempfehlungen:
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
Priorität
zeitlich
Zuständigkeit
HE 3 Weitere Verfolgung der Erweiterung der Naturdynamikzone mittel NLP-Verwaltung
HE 4
Im Rahmen des rechtlich Zulässigen Ausschöpfung aller
Möglichkeiten, die Schutzzone I (Naturdynamikzone) über
50,12 % auszudehnen, soweit es die im Leitbild des NLP
genannten Grenzen (Berücksichtigung von Wechselwirkungen
mit der angrenzenden Besiedelung und Kulturlandschaft
sowie sozioökonomische Belange) zulassen (NLP-
Plan 2014). Bei einer Novellierung oder Überarbeitung des
NLP- Gesetzes Veränderung der Bestimmungen hinsichtlich
der Schutzzone I in der Form, dass auch eine Vergrößerung
über 50,12 % der NLP-Fläche hinaus möglich ist.
hoch langfristig Zuständiges Fachministerium
NLP-Verwaltung
Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 23
1.3 Übergeordnete planerische Grundlagen
Standard (SOLL):
Abgrenzung und Schutzzwecke des Nationalparks sind in den
für ihn relevanten regionalen und landesweiten Raumordnungsplänen
bzw. dem Raumordnungsplan für die ausschließliche
Wirtschaftszone (AWZ) dergestalt berücksichtigt, dass die
gesamte Nationalparkfläche als „Vorranggebiet für Naturschutz“
festgelegt ist.
Situation (IST):
Der NLP ist im Landesentwicklungsprogramm für Berlin und
Brandenburg von 2007 als „Vorranggebiet für Naturschutz“
eingestuft. Es wird durch den Landesentwicklungsplan konkretisiert.
Der aktuelle Landesentwicklungsplan ist aus dem Jahr
2019 und dort liegt der NLP im Vorranggebiet „Freiraumverbund“.
Bewertung/Stärken:
Die NLP-Ziele werden entsprechend der raumplanerischen
Festsetzung des NLP als Vorranggebiet für Naturschutz flächendeckend
und im Rahmen aller raumrelevanten Planungen
als Ziel der Raumordnung beachtet.
Bewertung/Schwächen:
Es gelten aber immer noch Ausnahmeregelungen für Infrastrukturmaßnahmen
(siehe Krit. 4.5). Die NLP-Ziele werden oft
nicht beachtet.
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Kaum eine Veränderung
Handlungsempfehlungen:
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
HE 5
Bei einer Fortschreibung des Landesentwicklungsplans
Beschränkung des Vorranges der NLP-Ziele nicht nur – wie
bisher – auf wirtschafts- und verkehrspolitisch unbedeutende
Flächen. Aufhebung von Ausnahmeregelungen für
Infrastrukturmaßnahmen in Bezug auf den NLP
mittel
Priorität
zeitlich
Zuständigkeit
Zuständiges Fachministerium
1.4 Zuständigkeiten
Standard (SOLL):
Die Nationalparkverwaltung hat alle behördlichen Zuständigkeiten,
die für die Verwirklichung der Schutzzwecke notwendig
sind, insbesondere als Naturschutz-, Forst-, Jagd-, Fischereiund
Wasserbehörde. Soweit andere Stellen Zuständigkeiten
im Nationalpark haben, beachten sie die Ziele und die Belange
des Nationalparks bei ihren Entscheidungen und beteiligen die
Nationalparkverwaltung.
Situation (IST):
Die NLP-Verwaltung hat keinerlei Verwaltungsvollzugskompetenzen,
lediglich die im NLP-Gesetz benannten Einvernehmens-
und Benehmensvorbehalte. Als eine andere, im NLP
agierende Behörde beachtet auch das Wasserwirtschaftsamt
die Belange des NLP bei weitem nicht ausreichend.
Bewertung/Stärken:
Keine erkennbar
Bewertung/Schwächen:
Der NLP-Verwaltung fehlen die wesentlichen behördlichen
Zuständigkeiten, die für die Verwirklichung der Schutzzwecke
zwingend notwendig sind. Der NLP ist der einzige NLP in
Deutschland, der nach wie vor keinerlei Vollzugskompetenzen
hat. Um aktiv gestalten zu können, braucht die NLP-Verwaltung
vor allem die Zuständigkeit als Untere Naturschutz- und
Wasserbehörde.
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Keine Verbesserung
Handlungsempfehlungen:
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
HE 6
Übertragung wesentlicher behördlicher Zuständigkeiten,
v. a. die der Unteren Naturschutz- und Wasserbehörde, an
die NLP-Verwaltung einschließlich Übernahme des an Aufgaben
und/oder Flächen gebundenen Personals
Priorität
zeitlich
Zuständigkeit
sehr hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium
24 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees
1.5 Eigentum
Standard (SOLL):
Das Gebiet des Nationalparks ist vollständig im Eigentum von
Stellen und Akteuren (bevorzugt Bundesland), die dauerhaft
und rechtlich bindend die Ziele des Nationalparks unterstützen
bzw. zu diesen nicht im Widerspruch stehen. Soweit dies nicht
der Fall ist, sind dauerhafte Regelungen getroffen, um das Erreichen
der Ziele des Nationalparks sicherzustellen.
Situation (IST):
Weniger als 502 % der NLP-Fläche sind im Besitz der öffentlichen
Hand [vorläufige Besitzeinweisung 2013, Änderung der
Eigentumsverhältnisse mit Abschluss des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens
(UFBV)]. Aktuell besteht keine Intention,
diesen Anteil in Form von Flächenkauf, Flächentausch
oder langfristigem Nutzungsverzicht weiter zu erhöhen. Die
Eigentumsverhältnisse (Prozentangaben beziehen sich jeweils
auf die Gesamtfläche des NLP; ±SD) verteilen sich wie folgt:
1) Naturdynamikzone – Bundesflächen 0,122 % (12,77 ha),
2) Landesflächen 22,152 % (2.307,90 ha),
3) Kommunalflächen 1,362 % (141,37 ha),
4) Flächen des Vereins der Freunde des Deutsch-Polnischen
Europa-Nationalparks Unteres Odertal e. V. (VdF) 26,472 %
(2.757,27 ha),
5) Managementzone – Bundesflächen 7,962 % (829,63 ha),
6) Landesflächen 212 % (2.188,10 ha),
7) Kommunalflächen 1,472 % (152,95 ha),
8) Flächen der Stiftung bürgerlichen Rechts „Nationalpark
Unteres Odertal“ 0,042 % (4,18 ha),
9) Flächen des VdF 18,992 % (1.977,89 ha),
10) sonstige Privatflächen 0,442 % (45,95 ha).
Auf Bundesflächen gibt es i. d. R. laufend Probleme bei der
Umsetzung der Ziele des NLP, die Abstimmungen mit der
Bundeswasserstraßenverwaltung zur Unterhaltung und zum
Ausbau der Oder gestalten sich überwiegend schwierig. Auf
Flächen des VdF bestehen Differenzen grundsätzlicher Art
bezüglich der weiteren Entwicklung des NLP, der Aufteilung der
Eigentumsflächen und zur Zusammenarbeit. Bei der Umsetzung
der Ziele des NLP auf Landesflächen bestehen teilweise
unterschiedliche Auffassungen in der Zusammenarbeit mit
dem Wasserwirtschaftsamt, insbesondere bei der Deichunterhaltung.
Auf Kommunal-, Stiftungs- und Privatflächen gibt es
nie Probleme bei der Umsetzung der Ziele des NLP.
Es bestehen keine vertraglichen Regelungen für NLP-Flächen,
die sich nicht in öffentlichem Eigentum befinden. Für die wenigen
im NLP verbleibenden privaten Flurstücke werden Grunddienstbarkeiten
ausgebracht.
Bewertung/Stärken:
Das UFBV wird – nach über 20 Jahren – in Kürze abgeschlossen.
Die Voraussetzungen für die Umsetzung naturschutzfachlicher
Zielsetzungen wären damit schließlich geschaffen.
Das Land Brandenburg konnte den Anteil an Landesnaturschutzflächen
im NLP durch das UFBV deutlich steigern. Auch
die im NLP liegenden Flächen der Landesgewässerverwaltung
sind an die NLP-Verwaltung übertragen worden.
Bewertung/Schwächen:
Das UFBV ist allerdings in drei Teilverfahren aufgesplittet, die
alle erfolgreich abgeschlossen sein müssen, aktuell ist noch
ein Widerspruch gegen den letzten Teilplan durch den VdF anhängig.
Die Ausführungsanordnung kann erst erlassen werden,
wenn alle Widersprüche geklärt sind. Allerdings hat der VdF die
Ausschöpfung aller Rechtsmittel gegen das UFBV angekündigt.
Hierdurch wird die rasche Neuordnung der Eigentums- und
Nutzungsverhältnisse als zentrale Voraussetzung für das Entstehen
der nutzungsfreien Schutzzone I b gefährdet.
Flächen des Landesforstbetriebes werden weiterhin von diesem
verwaltet. Keinerlei Zuständigkeit hat die NLP-Verwaltung
auch für die Verwaltung kommunaler oder bundeseigener
Flächen im NLP.
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse sind inzwischen
weitestgehend geklärt (vorläufige Besitzeinweisung 2013).
Das UFBV steht nach über 20 Jahren kurz vor dem Abschluss.
Handlungsempfehlungen:
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
HE 7
HE 8
HE 9
HE 10
Schnellstmöglicher Abschluss des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens
(UFBV)
Prüfung, ob eine möglichst verbindliche „Roadmap“ zum
UFBV erstellt werden sollte
Prüfung der Möglichkeit einer vorzeitigen Ausführungsanordnung
Übertragung der Verwaltung im NLP liegender kommunaler
und bundeseigener Flächen an die NLP-Verwaltung
Priorität
zeitlich
Zuständigkeit
sehr hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium
VdF
hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium
hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium
hoch mittel fristig Zuständiges Fachministerium
Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 25
1.6 Abgrenzung und Zuschnitt
Standard (SOLL):
Der Nationalpark ist unter Beachtung ökosystemarer Kriterien
als eine kompakte und zusammenhängende Fläche ausgewiesen.
Der Nationalpark ist frei von Siedlungs- und Verkehrsflächen
und daher nicht zerschnitten. Die Größe des Nationalparks
beträgt mindestens 10.000 ha. Ausnahmsweise kann
auch ein kleineres Gebiet von herausragender internationaler
Bedeutung als Nationalpark ausgewiesen sein. In einem solchen
Fall ist das Gebiet so abgegrenzt, dass die Erfüllung des
vorrangigen Schutzzwecks sichergestellt ist.
Situation (IST):
Der Zuschnitt des NLP orientiert sich am Flusslauf der Oder und
an der damit zusammenhängenden Aue, daher ist er schmal
und langgestreckt. Abgrenzungsdefizite bestehen weiterhin,
sie sind im Wesentlichen durch die natürliche Form von
Flussauen gegeben und nicht änderbar. Beim Festlegen der
Außengrenzen wurden wichtige Lebensräume nicht zerschnitten,
ökosystemare Kriterien, ökologisch wirksame Korridore
und Verbindungsflächen sowie funktionale Zusammenhänge
wurden berücksichtigt.
Durch Verkehrsflächen ist der NLP in der Naturdynamikzone
wie folgt erschlossen: 0,184 lfm/ha Gemeindestraßen,
2,292 lfm/ha Hauptwirtschaftswege/Verbindungswege sowie
2,165 lfm/ha Wirtschaftswege. In der Managementzone
sind 0,235 lfm/ha Bundesstraßen, 0,271 lfm/ha Kreisstraßen,
0,627 lfm/ha Gemeindestraßen, 11,351 lfm/ha Hauptwirtschaftswege/Verbindungswege,
2,802 lfm/ha Wirtschaftswege
sowie 7,165 lfm/ha Binnenschifffahrtsstraßen vorhanden.
Die größte unzerschnittene NLP-Fläche umfasst 800 ha.
Eine zusätzliche Zerschneidung entsteht durch den neuen
ASP-Zaun (siehe Krit. 3.1).
Der NLP erreicht die Mindestfläche von 10.000 ha. Es bestehen
keine kurz- bis mittelfristigen Optionen, den NLP zu erweitern.
Bewertung/Stärken:
Die Abgrenzung des NLP richtet sich wesentlich nach dem
Flusslauf der Oder und ihrer Aue. Der NLP erreicht die Mindestgröße
von 10.000 ha.
Bewertung/Schwächen:
Der NLP ist stark durch Verkehrswege zerschnitten. Öffentliche
Straßen können jedoch nicht zurückgebaut werden.
Seit kurzem wird der NLP auch durch den ASP-Zaun (siehe
Krit. 3.1) zerschnitten.
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens sind durch den
Flächentausch größere zusammenhängende Flächen entstanden.
Mit dem Rückbau von Polderwegen wurde begonnen.
Zerschneidende Trassen konnten bislang nicht reduziert werden.
Der neue ASP-Zaun hat eine erhebliche Zerschneidungswirkung.
Handlungsempfehlungen:
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
HE 11
Überprüfung der öffentlichen Widmung von Wegen (Waldund
Wanderwege) und Möglichkeiten zur Minimierung des
Wegenetzes
mittel
Priorität
zeitlich
Zuständigkeit
NLP-Verwaltung
Kommunen
26 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees
2 Handlungsfeld 2 „Organisation“
2.1 Administrative Stellung, Aufgaben und Personalausstattung
der Nationalparkverwaltung
Standard (SOLL):
Die Nationalparkverwaltung ist der obersten Naturschutzbehörde
direkt unterstellt. Sie ist eine eigenständige Sonderbehörde.
Die Nationalparkverwaltung nimmt alle zur Sicherung
und Förderung der Schutzzwecke erforderlichen Aufgaben
wahr. Darüber hinaus nimmt sie, im Sinne des BNatSchG und
der LNatSchG, die Durchführung oder Koordination von Aufgaben
zur Erreichung weiterer Zwecke des Nationalparks wahr,
insbesondere in der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung,
der Natur- und Wildnisbildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung.
Die Erfüllung der Aufgaben ist durch eine ausreichende
Personalausstattung sichergestellt. Dies betrifft sowohl
die Anzahl der Planstellen als auch die Qualifikationen und
Kompetenzen, die zur Aufgabenerfüllung durch das Personal
abgedeckt werden müssen.
Situation (IST):
Die NLP-Verwaltung ist keine eigenständige Sonderbehörde.
Sie ist dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
(MLUK) direkt unterstellt. Die Dienst- und Fachaufsicht
obliegt dem MLUK. Das Ministerium ist oberste Naturschutzbehörde.
Die NLP-Verwaltung nimmt folgende Aufgabenbereiche
wahr: Schutz der ungestörten Dynamik natürlicher Prozesse,
Gebietsbetreuung, Management, Unterhaltung der Erholungsinfrastruktur,
Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit, Bildung,
Forschung & Monitoring, Kooperationen, Planung, Regionalentwicklung
sowie Leitung & Verwaltung. Den Aufgabenbereichen
sind entsprechend Mitarbeitende zugeordnet. Die NLP-Verwaltung
hat insgesamt 18 Mitarbeitende, davon 12 Planstellen
in Vollzeit und 6 Planstellen in Teilzeit (15 Vollzeitäquivalente).
Aufgrund fehlender Planstellen gibt es personelle Engpässe
in den Aufgabenbereichen Forschung & Monitoring, Bildung,
Gebietsmanagement, Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit.
Alle Stellen des Stellenplans sind besetzt. Die Belegschaft
besteht aus einem interdisziplinären Team mit unterschiedlichen
Ausbildungen, mit fachkundigen Spezialist*innen in den
einzelnen Referaten/Teams. Die Ausbildung und Fähigkeiten
der Mitarbeitenden sind geeignet, um die gegenwärtigen und
erwarteten Management-Bedürfnisse des NLP zu bewältigen.
Bewertung/Stärken:
Die NLP-Verwaltung ist dem Ministerium für Landwirtschaft,
Umwelt und Klimaschutz (MLUK) direkt unterstellt.
Die NLP-Verwaltung setzt sich aus einem hochmotivierten
interdisziplinären Team mit unterschiedlichen Ausbildungen
und fachkundigen Spezialist*innen zusammen.
Bewertung/Schwächen:
Die NLP-Verwaltung ist keine eigene Sonderbehörde.
In mindestens drei Aufgabenbereichen gibt es personelle
Engpässe aufgrund fehlender fester Stellen.
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Bereits zwischen der Evaluierung 2011 und der Zwischenerhebung
2018 konnte eine erste positive Entwicklung bei der Verwaltungsstruktur
weg von einer untergeordneten Einheit des
Landesamts für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
(LUGV) hin zu einer eigenständigen, organisatorisch abgesonderten
Einrichtung des Landes, die unmittelbar der Dienst- und
Fachaufsicht des zuständigen Landesministeriums unterstellt
ist, verzeichnet werden.
Die unzureichende Personalausstattung wurde in den zurückliegenden
Jahren von 8 Mitarbeitenden (davon 2 Mitarbeitende
in Teilzeit) im Jahr 2011 auf aktuell 18 Mitarbeitende (davon
6 Stellen in Teilzeit) aufgestockt, doch ist diese Personalausstattung
noch immer nicht ausreichend.
Handlungsempfehlungen:
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
Priorität
zeitlich
Zuständigkeit
HE 12 Einrichtung der NLP-Verwaltung als Sonderbehörde sehr hoch mittel fristig Zuständiges Fachministerium
HE 13
Aufstockung der Personalstellen um 1 Stelle hD-Stelle und
2,5 gD-Stellen
Land Brandenburg
sehr hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium
Land Brandenburg
Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 27
2.2 Personalmanagement
Standard (SOLL):
Für alle Stellen existiert eine klare Stellen- und Aufgabenbeschreibung.
In deren Rahmen handeln die Mitarbeiter*innen
eigenverantwortlich, sind in Entscheidungsprozesse und die
interne Kommunikation eingebunden und erhalten Möglichkeiten
zur regelmäßigen Fortbildung, die sie wahrnehmen.
Die Personalauswahl obliegt der Nationalparkverwaltung.
Situation (IST):
Für alle Stellen existiert eine klare Aufgabenbeschreibung.
Die NLP-Verwaltung verfügt über kein Personalentwicklungskonzept.
Die Mitarbeitenden werden vom Management/Führungsebene
direkt in Entscheidungen zum NLP eingebunden.
Die NLP-Verwaltung nutzt für ihren internen Informationsfluss
folgende Instrumente: Rundlauf, regelmäßige Sachgebietsbzw.
Fachbereichsleitungsrunden, regelmäßige sachgebiets-/
fachbereichsinterne Besprechungen sowie monatlicher Jour
fix für alle Mitarbeitenden der NLP-Verwaltung. Zwischen den
Mitarbeitenden der verschiedenen Referate/Teams und der
NLP-Leitung besteht größtenteils eine gute Kommunikation.
Durch Fehlinformation oder Informationsmangel treten wenige
Reibungsverluste auf. Es sind Instrumente zur Kontrolle des
internen Kommunikationsflusses vorhanden. Für Fortbildungsmaßnahmen
stellt die NLP-Verwaltung jährlich 1.500 Euro
zur Verfügung. Für die Mitarbeitenden werden jeweils 2,5
(interne und externe) Fortbildungstage pro Jahr gewährt. Die
NLP- Verwaltung kann die Personalentscheidungen vollständig
selbständig treffen.
Bewertung/Stärken:
Für alle Stellen existiert eine klare Aufgabenbeschreibung.
Innerhalb der NLP-Verwaltung gibt es einen breit aufgestellten
Kommunikationsfluss.
Personalentscheidungen können von der NLP-Verwaltung
eigenständig getroffen werden.
Bewertung/Schwächen:
Es existiert kein Personalentwicklungskonzept für die
Mitar beitenden der NLP-Verwaltung.
Es gibt nur ein geringes jährliches Budget für Fortbildungen.
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Es wurde eine erhebliche Verbesserung bei der Zuständigkeit
von Personalentscheidungen gegenüber der Evaluierung
2011, bei der die Personalentscheidungen noch beim Landesministerium
und dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz (LUGV) lagen, erreicht.
Handlungsempfehlungen:
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
Priorität
zeitlich
Zuständigkeit
HE 14 Erarbeitung eines Personalentwicklungskonzepts mittel Zuständiges Fachministerium
NLP-Verwaltung
HE 15 Anhebung des jährlichen Budgets für Fortbildungen hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium
NLP-Verwaltung
2.3 Rangerdienst
Standard (SOLL):
Ranger*innen sind insbesondere für Aufgaben der Gebietskontrolle
(Überwachung der Einhaltung der Schutzbestimmungen),
Datenerhebung (Monitoring), Besucherlenkung, Besucherbetreuung
und Umweltbildung sowie für technische Aufgaben im
Gelände zuständig. Hierfür steht eine ausreichende Zahl hinreichend
qualifizierten hauptamtlichen unbefristeten Personals
in der Nationalparkverwaltung zur Verfügung. Diese sorgt für
ein einheitliches Auftreten der Ranger*innen. Die zur hoheitlichen
Überwachung der Schutzbestimmungen eingesetzten
Personen haben eine den aktuellen Anforderungen gerecht
werdende Ausbildung durchlaufen.
Situation (IST):
Unter den Aufgaben der Ranger*innen nehmen die Gebietskontrolle
(15 % der Arbeitszeit = AZ), die Bildungsarbeit in
Schulklassen (13 % AZ), die Kinder- und Jugendlichenarbeit
(15 % AZ), der Betrieb von Informationseinrichtungen
(15 % AZ) und die Gefahrenabwehr (2 % AZ) einen sehr wichtigen
Stellenwert ein. Bis auf die Gebietskontrolle, die nur teilweise
erfüllt werden kann, können alle anderen Aufgaben
erfüllt werden.
28 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees
Einen wichtigen Stellenwert nehmen die Bildungsarbeit in
Form von Führungen und Exkursionen (10 % AZ) und die
Durchführung von Naturerlebnisangeboten (5 % AZ) ein. Beide
Aufgaben können erfüllt werden. Ebenfalls einen wichtigen
Stellenwert haben die Erwachsenenbildung (5 % AZ) und die
Betreuung von Forschungseinrichtungen und Datenerhebungen
(15 % AZ). Beide Aufgaben können nur teilweise erfüllt
werden.
Als weniger wichtig werden die Mitwirkung bei Artenschutzmaßnahmen,
forstwirtschaftliche Aufgaben, die Durchführung
von Renaturierungsmaßnahmen sowie technische Arbeiten
eingestuft. Für Erstere sind 5 % AZ, für die übrigen Aufgaben
keine Stundenanteile vorgesehen.
Es sind zehn hauptamtliche, in Vollzeit unbefristet angestellte
Ranger*innen zur Erfüllung der Aufgaben im NLP tätig. Die
NLP-Verwaltung ist nicht für die Koordination der hauptamtlichen
Ranger*innen auf der NLP-Fläche zuständig. Träger der
Naturwacht im NLP ist der NaturSchutzFonds Brandenburg.
Die Finanzierung ist im Haushaltskapitel der NLP-Verwaltung
eingestellt. Die NLP-Verwaltung sorgt für das einheitliche Auftreten
der Ranger*innen, u. a. hinsichtlich der Dienstkleidung.
Bewertung/Stärken:
Der Rangerdienst deckt ein breites Spektrum der Aufgaben der
NLP-Verwaltung ab.
Die NLP-Verwaltung sorgt für ein einheitliches Auftreten der
Ranger*innen.
Alle Ranger*innen verfügen über eine adäquate Ausbildung.
Bewertung/Schwächen:
Die Ranger*innen sind dienstrechtlich nicht der NLP-Leitung
unterstellt.
Die NLP-Verwaltung ist nicht für die Koordination der hauptamtlichen
Ranger*innen auf der NLP-Fläche zuständig.
Die Personalausstattung ist zu gering. Das wichtige Aufgabenfeld
der Gebietskontrolle kann nur teilweise im erforderlichen
Umfang erfüllt werden.
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Keine Veränderung erkennbar
Fünf Ranger*innen sind geprüfte Natur- und Landschaftspfleger*innen
(GNL), die anderen fünf haben ein naturwissenschaftliches
Studium absolviert.
Handlungsempfehlungen:
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
HE 16
HE 17
Prüfung der dienstrechtlichen Zuordnung der Ranger*innen
zur NLP-Verwaltung
Personalaufstockung beim Rangerdienst um zwei Vollzeitstellen
mittel
Priorität
zeitlich
Zuständigkeit
Zuständiges Fachministerium
sehr hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium
2.4 Freiwilligenmanagement
Standard (SOLL):
Die Nationalparkverwaltung bietet Freiwilligen die Möglichkeit
zur Mitarbeit im Nationalpark, z. B. in der Bildungs- und
Öffentlichkeitsarbeit, der Gebietskontrolle oder bei Monitoring
und Forschung. Die Freiwilligen werden durch die Nationalparkverwaltung
im Rahmen eines systematischen Freiwilligenmanagements
gewonnen, qualifiziert, durch hauptamtliches
Personal betreut, und sie haben die Möglichkeit, an Fortbildungen
teilzunehmen. Die für eine qualifizierte Betreuung von Freiwilligen
erforderlichen Kapazitäten und Kompetenzen werden
bei der Personalausstattung und -entwicklung berücksichtigt.
Situation (IST):
Die NLP-Verwaltung bindet Freiwillige bei der Öffentlichkeitsarbeit,
bei der Gebietskontrolle, bei Forschungs- und Monitoringaufgaben
sowie bei Pflege und Entwicklung (Mitwirkung
bei Renaturierungs- und Pflegeeinsätzen) ein. Es gibt aktuell
in der NLP-Verwaltung eine Person für Freiwilligenkoordination.
Die Freiwilligen erhalten eine spezifische Einweisung und
Fortbildung vor ihrem Einsatz und werden auch während ihres
Einsatzes betreut. Die NLP-Verwaltung arbeitet mit folgenden
Freiwilligenprogrammen zusammen: Bundesfreiwilligendienst
(BFD), Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ), Commerzbank
Umweltpraktikum und Ehrensache Natur von Nationale Naturlandschaften
e. V. Die Freiwilligen werden durch Mitarbeitende
der NLP-Verwaltung intensiv ausgebildet.
Bewertung/Stärken:
Freiwillige unterstützen die Arbeit der NLP-Verwaltung in sehr
vielen Bereichen. Hierfür gibt es in der NLP-Verwaltung eine
Person für die Freiwilligenkoordination.
Vor ihrem Einsatz erhalten Freiwillige eine spezifische Einweisung
und Fortbildung und werden auch während ihres
Einsatzes betreut.
Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 29
Bewertung/Schwächen:
Keine erkennbar
Handlungsempfehlungen:
Keine
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Stetige positive Entwicklung
2.5 Umweltmanagement und nachhaltige Beschaffung
Standard (SOLL):
Die Nationalparkverwaltung wird ihrer Vorbildfunktion für
umweltgerechtes Handeln in allen ihren Aufgabenbereichen
gerecht. Sie stellt dies sicher, indem sie in Liegenschaftsmanagement,
Energieversorgung und -verbrauch sowie Beschaffung
auf möglichst geringen Verbrauch und Umweltverträglichkeit
achtet. In einem Audit erfasst sie Energieversorgung
und -verbrauch, Ressourcenmanagement und Emissionen. Die
Nationalparkverwaltung informiert die Bevölkerung aktiv über
ihre Erfahrungen und bestehende Handlungsmöglichkeiten.
Situation (IST):
In der NLP-Verwaltung werden folgende direkte und indirekte
Umweltleistungen erfasst: Energieversorgung, Energie- und
Wasserverbrauch, Umgang mit Gefahrenstoffen, umweltverträgliche
Beschaffung, Reinigung, Catering (NLP-Verwaltung,
Info- und Bildungseinrichtungen, Veranstaltungen etc.) sowie
Fuhrpark. Hinsichtlich der genannten Umweltleistungen werden
folgende Maßnahmen ergriffen: Anschaffung von E-Bikes,
Umstellung auf E-Autos bei Neubeschaffungen, Vorgaben zur
Minimierung des Energie- und Wasserverbrauchs. Es wird kein
Audit der NLP-Verwaltung durchgeführt.
Bewertung/Stärken:
Die NLP-Verwaltung erfasst Daten zu nahezu allen wichtigen
Umweltleistungen.
Bewertung/Schwächen:
Es wird kein Audit durchgeführt und die Mitarbeitenden
werden nicht in den Prozess mit einbezogen.
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Entfällt, da neues Kriterium
Handlungsempfehlungen:
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
Priorität
zeitlich
Zuständigkeit
HE 18 Durchführung eines Audits mittel NLP-Verwaltung
HE 19
Einbeziehung der Mitarbeitenden der NLP-Verwaltung in
das Umweltmanagement
mittel
NLP-Verwaltung
2.6 Finanzierung
Standard (SOLL):
Das Land stellt eine ausreichende Finanzierung der Nationalparkverwaltung
sicher. Diese umfasst neben den Personalkosten
ausreichend hohe Betriebs- und Finanzmittel zur
dauerhaften und hochwertigen Erfüllung aller Aufgaben und
Maßnahmen der Nationalparkverwaltung. Die gegenseitige
Deckungsfähigkeit der Haushaltstitel ist gegeben. Die Nationalparkverwaltung
kann ihren Haushalt selbstständig bewirtschaften.
Darüber hinaus wirbt die Nationalparkverwaltung
Fördermittel ein, soweit dies ihre Personalausstattung zulässt.
Situation (IST):
Der NLP-Verwaltung stehen finanzielle Mittel zur Verfügung,
um 76-100 % der Aufgaben hochwertig erfüllen zu können.
In den letzten fünf Jahren war die NLP-Verwaltung finanziell
angemessen ausgestattet, um die Ziele des NLP kontinuierlich
zu erreichen und wichtige Managementmaßnahmen und
Aufgaben gut auszuführen. Mittel für Leistungen Externer sind
vorhanden und decken den Bedarf größtenteils ab. Nur ein Teil
der Infrastruktureinrichtungen (25 – 75 %) kann mit den verfügbaren
Mitteln unterhalten werden.
Die Flexibilität der Finanzierung ist vollständig gegeben bei der
Entkopplung von Einnahmen und Ausgaben sowie der Existenz
von Haushaltstiteln. Sie ist teilweise gegeben bei der Möglichkeit
der Budgetierung, der internen Mittelverschiebung sowie
der Freizügigkeit in der Deckungsfähigkeit der Titel. Spenden
und Mehreinnahmen, die nicht durch die Nutzung natürlicher
Ressourcen zustande kommen, kommen nicht dem Haushalt
der NLP-Verwaltung zugute.
30 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees
Das Finanzierungssystem ist angemessen, könnte jedoch verbessert
werden, um auf entscheidende Managementbedürfnisse
zu reagieren.
Die NLP-Verwaltung bemüht sich um Einwerbung von Drittmitteln,
der Anteil der Drittmittel am Gesamtetat beträgt 25 %.
In den letzten drei Jahren nahm die NLP-Verwaltung folgende
Förderprogramme in Anspruch:
1) Eingriffsgelder des NaturSchutzFonds Brandenburg für den
Anschluss von Flutrinnen und Altarmen,
2) die Richtlinie zur Förderung des natürlichen Erbes und des
Umweltbewusstseins im Land Brandenburg und Berlin für
die grundhafte Instandsetzung des Quellerlebnispfades
und des Knüppeldammes,
3) Interreg VA Nachhaltiger Wassertourismus im einzigartigen
unteren Odertal, 4) Interreg VA Natur Grenzenlos.
Bewertung/Stärken:
Die Finanzausstattung der letzten fünf Jahre war angemessen,
um die Ziele des NLP zu erreichen. Drittmittel nehmen mit
25 % am Gesamtetat einen sehr hohen Anteil ein.
Bewertung/Schwächen:
Für den Unterhalt der Infrastruktureinrichtungen stehen nicht
ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung.
Es ist auch schwierig, unvorhergesehene Forderungen
(z. B. Wasser- und Bodenverbandsbeiträge oder Eigenanteile
bei Drittmittelprojekten) zu finanzieren.
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Seit 2011 insgesamt positive Entwicklung
Handlungsempfehlungen:
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
HE 20
HE 21
Erhöhung der Mittel für die Unterhaltung touristischer
Infrastruktur im nächsten Haushalt
Bereitstellung zusätzlicher Mittel als Eigenanteile bei
Drittmittel projekten
Priorität
zeitlich
Zuständigkeit
sehr hoch kurzfristig Zuständige Landesministerien
Land Brandenburg
sehr hoch kurzfristig Zuständige Landesministerien
Land Brandenburg
2.7 Beiräte und Kuratorien
Standard (SOLL):
Beiräte, Kuratorien und andere beratende Gremien fördern die
Nationalparkentwicklung und unterstützen die Einbindung des
Nationalparks in die Region.
Situation (IST):
Die Arbeit der NLP-Verwaltung wird von einem Kuratorium
begleitet. Das Kuratorium besitzt ein Mitspracherecht und
eine beratende Funktion. Es hat einen hohen Einfluss auf das
Verwaltungshandeln und fungiert als Bindeglied zur Region.
Alle Entscheidungen der NLP-Verwaltung von großer fachlicher
und politischer Bedeutung werden im Vorfeld im Kuratorium
diskutiert und erörtert. Obwohl das Kuratorium kein Mitbestimmungsrecht
hat, werden nur Vorhaben und Entwicklungen
umgesetzt, für die es eine große Mehrheit im Kuratorium gibt.
Ein wissenschaftlicher Fachbeirat ist aktuell in Gründung. Er
wird eine beratende Funktion erfüllen, einen geringen Einfluss
auf das Verwaltungshandeln haben und teilweise ein Bindeglied
zur Region sein.
Bewertung/Stärken:
Es erfolgt eine sehr gute und häufige Einbeziehung des
Kuratoriums.
Bewertung/Schwächen:
Ein wissenschaftlicher Fachbeirat existiert noch nicht.
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Die im Rahmen der Evaluierung bereits 2011 und auch in
der Zwischenerhebung 2018 empfohlene Einrichtung eines
wissenschaftlichen Fachbeirats ist bisher nicht erfolgt.
Handlungsempfehlungen:
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
Priorität
zeitlich
Zuständigkeit
HE 22 Einberufung eines wissenschaftlichen Fachbeirats hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium
NLP-Verwaltung
Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 31
3 Handlungsfeld 3 „Schutz der natürlichen
biologischen Vielfalt und Dynamik“
3.1 Raum für natürliche Dynamik
Standard (SOLL):
Der Nationalpark schützt die natürliche Dynamik und den ungestörten
Ablauf der Naturvorgänge in den von ihm repräsentierten
Ökosystemen. Dies ist spätestens 30 Jahre nach Ausweisung
des Nationalparks auf mindestens 75 % seiner Fläche
sichergestellt. Sofern dies nicht der Fall ist, sind konkrete
Strategien und Maßnahmen zur schnellstmöglichen Erreichung
dieses Ziels deutlich erkennbar. Nationalparke, bei denen mehr
als 40 % der Fläche nicht im öffentlichen Eigentum sind oder
die in Deutschland einen Lebensraum von globaler Bedeutung
komplett umfassen, können längere Fristen im Nationalparkplan
festlegen oder müssen zumindest im überwiegenden Teil
großflächig repräsentative Lebensräume in ihren natürlichen
Abläufen schützen. Bei substanziellen Erweiterungen des
Nationalparks gilt für diesen Flächenanteil erneut eine Übergangsfrist
von 30 Jahren. Die Flächen zum Schutz der natürlichen
Dynamik (Naturdynamikzone) sind zusammenhängend,
unzerschnitten und kompakt, die Länge ihrer Außengrenzen im
Verhältnis zur Fläche ist möglichst gering.
Situation (IST):
Innerhalb des NLP wird ein repräsentativer Ausschnitt der in
der Region vorhandenen charakteristischen natürlichen und
naturnahen Ökosysteme geschützt. Es liegen keine wichtigen
Flächen außerhalb des NLP. Das NLP-Gesetz sowie der
NLP-Plan enthalten verbindliche Aussagen zum Anteil der
Naturdynamikzone an der Gesamtfläche des NLP. Gemäß § 5
NatPUOG soll die Naturdynamikzone (Schutzzone I a bzw. I b)
50,1 % und die Pflegezone (Schutzzone II) 49,9 % der Gesamtfläche
des NLP umfassen. Im NLP-Gesetz und im NLP-Plan
werden keine Fristen zur Überführung der übrigen Flächen in
die Naturdynamikzone genannt. Aktuell unterliegen 36,2 %
der NLP-Fläche der natürlichen Dynamik (15,1 % bestehende
Wildnisgebiete I a, 21,1 % bereits ungenutzte geplante Wildnisgebiete
I b). Der Grad der Beeinträchtigung dieser aktuell
realen Naturdynamikzone aufgrund von Ausnahmeregelungen
(Wildtierregulierung, stoffliche Nutzungen) im Verhältnis zur
absolut ungestörten Fläche der Naturdynamikzone liegt bei
80 – 90 %. Es wird flächendeckend ein Wildtiermanagement
durchgeführt (Aue: Wildschwein für den Hochwasserschutz/
Wälder; Grundmoräne: Rot- und Damwild in einem 80 m
breiten Pufferstreifen der Wälder), die Zeiten der Bejagung sind
jedoch stark eingeschränkt.
Auf über 20 % der Schutzzone I ist die Drückjagd zulässig.
Zur Bekämpfung der ASP gelten besondere Regelungen. Auf
1 % der realen Naturdynamikzone bestehen Fischereirechte,
sie sind jedoch dauerhaft eingestellt. In Polder A/B (teilweise
in der Naturdynamikzone) ist die Nutzung auf Flächen der
Schutzzone I b bereits teilweise vorzeitig eingestellt worden,
konkrete Maßnahmen zur naturnäheren Gestaltung der
Wasserverhältnisse sind umgesetzt bzw. eingeleitet. (dynamisches
Schöpfwerkmanagement seit 2015 mit Höherstau, 2022
Verzicht auf Pumpbetrieb und damit Erhöhung der Wasserstände
zur Hauptbrutzeit um mehrere Dezimeter, 2023 längere
Öffnung), in Polder 10 (vollständig in der Naturdynamikzone)
ist der Schöpfwerksbetrieb seit 2014 eingestellt.
Die reale Naturdynamikzone besteht aus mehreren Teilflächen,
eine oder mehrere unter 1.000 ha. Die kleinste Teilfläche umfasst
0,63 ha, die größte Teilfläche 1.597,31 ha. Auch 30 Jahre
nach Gründung des NLP weist die Naturdynamikzone keine zusammenhängende,
unzerschnittene und kompakte Form auf.
Die Zerschneidung der Naturdynamikzone wird wie folgt
eingeschätzt: durch ASP-Schutzzäune als gravierend, durch
Forststraßen und Feldwege als gravierend bis mittel, durch
Schifffahrtsstraßen sowie Hochspannungs- und Leitungstrassen
als mittel, durch Straßen als gering. Es gibt Planungen und
Einzelmaßnahmen, die von den Zerschneidungselementen
ausgehende Barrierewirkung für die (Schlüssel-)Arten der
geschützten Ökosysteme zu minimieren. Insgesamt wird die
Zerschneidung als hoch bis mittel eingeschätzt.
Bewertung/Stärken:
Bundesweit (mitteleuropäisch) einmalige Repräsentanz des
Unterlaufes einer breiten Stromtalaue und Konnektivität Fluss
und Aue mit zahlreichen über den Biodiversitäts- und Ökosystemschutz
hinausgehenden Ökosystemleistungen (v. a. Hochwasserschutz,
Klimaschutz).
Das Wildtiermanagement ist stark reduziert, Bejagung erfolgt
nur noch bei höherrangigen Anforderungen von außen. Nach
Abschluss des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens
werden die Zonen I a und I b nahezu jagdfrei sein (Ausnahme
Schwarzwild Hochwasserschutz und ASP, Umsetzung durch
Zäunung statt Jagd, siehe Krit. 4.4).
Bewertung/Schwächen:
Die größte Schwäche sind die Besitzverhältnisse (siehe
Krit. 1.5). Die Naturdynamikzone umfasst nur 50,1 %, real
sogar erst 36,2 % der NLP-Fläche.
32 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees
Von außen wirken zahlreiche Nutzungsansprüche auf den NLP.
Insbesondere die Durchführung von Ausbaumaßnahmen für
die Schifffahrtsstraße (siehe Krit. 4.5) drohen den Schutzzweck
des NLP in Frage zu stellen.
Die wasserrechtliche Genehmigung der Maßnahmen zur Initiierung
natürlicher Flutungsverhältnisse mit höherer natürlicher
Dynamik im Polder 10 (ganzjährige Öffnung der Einlassbauwerke)
erfolgt schleppend und ist noch nicht abgeschlossen.
Die seit 2023 erfolgten ASP-Schutzmaßnahmen bedeuten eine
starke Verschlechterung und massive Zerschneidung durch die
ASP-Schutzzäune.
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Der Anteil der Flächen, die einer natürlichen Dynamik unterliegen,
hat durch Nutzungsverzicht im Landeswald (2011), die
vorläufige Besitzeinweisung im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens
(2013) und der Fortschritte beim seit 2000 laufenden
Unternehmensflurbereinigungsverfahren (UFBV steht kurz
vor dem Abschluss) zugenommen. Eine Ausweisung großer zusammenhängender
Flächen in Schutzzone Ia erfolgte jedoch
bisher nicht.
Mit der seit 2023 praktizierten verlängerten Polderöffnung
wurde ein Fortschritt bei der Schaffung eines ungestörten
Wasserregimes in den Poldern des NLP erzielt.
Bei der Reduzierung des Wildtiermanagements gab es Fortschritte.
Durch den nicht mit der NLP-Verwaltung abgestimmten Bau
der ASP-Zäune in der Aue durch die Zunahme der Zerschneidung
und Verhinderung der funktionalen Verbindung zwischen
Aue und Grundmoräne kommt es zu einer erheblichen Verschlechterung.
Handlungsempfehlungen:
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
HE 23
HE 24
HE 25
HE 26
Zügige Umsetzung des gesetzlich festgelegten Ziels
Prozessschutz auf 50,12 % der NLP-Fläche, auch zur Verbesserung
der Großflächigkeit (Voraussetzungen sind der
schnellstmögliche Abschluss des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens
und der Erlass einer entsprechenden
Ausführungsanordnung, siehe Krit. 1.5 HE 8)
Wiederherstellung eines weitgehend natürlichen Wasserhaushaltes
in den Poldern: insbesondere Erstellung der
wasserrechtlichen Voraussetzungen und eines verbindlichen
Zeitplans zur Aufgabe der Bewirtschaftung von
Polder 10 und zur dauerhaften naturnäheren Bewirtschaftung
von Polder A/B
Sicherung eines weitgehend natürlichen Wasserhaushaltes
als zentrale Grundlage des gesamten NLP und
insbesondere der Naturdynamikzone (Voraussetzung ist
die Vermeidung einer Verschlechterung durch den Ausbau
der Wasserstraße, siehe Krit. 1.1 HE 1)
Reduzierung der Zerschneidung insbesondere durch den
Rückbau der ASP-Schutzzäune so bald möglich. Zumindest
Verlegung der Zäune aus der Aue (auf Sommerdeich) bzw.
an den Außenrand der Wälder und Aufgabe der Kammerung
innerhalb des NLP, Abstimmung der Zaunführung mit
der NLP-Verwaltung
Priorität
zeitlich
Zuständigkeit
sehr hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium
sehr hoch kurzfristig Zuständige Genehmigungsbehörden
sehr hoch kurzfristig Bund
Zuständiges Fachministerium
NLP-Verwaltung
Zuständiges Fachministerium
sehr hoch kurzfristig Veterinärbehörde
Zuständiges Fachministerium
3.2 Zonierung
Standard (SOLL):
Der Nationalpark ist durch eine Zonierung eindeutig gegliedert
in Bereiche, in denen die natürliche Dynamik bereits stattfindet
und in Bereiche, in denen Managementmaßnahmen
vorübergehend oder dauerhaft durchgeführt werden können.
Die Zonierung des Nationalparks ist Bestandteil des Nationalparkgesetzes
und/oder der Nationalparkverordnung sowie des
Nationalparkplans und öffentlich einsehbar.
Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 33
Situation (IST):
Der NLP ist durch eine Zonierung eindeutig gegliedert. Gemäß
§ 5 NatPUOG umfassen Schutzzone I (entspricht Naturdynamikzone)
5.219,30 ha (50,1 % der Gesamtfläche) und Schutzzone
II (entspricht Managementzone) 5.198,70 ha (49,9 %).
Aktuell unterliegen 36,2 % der NLP-Fläche der natürlichen
Dynamik (siehe Krit. 3.1). Die Zonierung ist Bestandteil des
NLP-Gesetzes und des NLP-Plans. Die aktuelle Zonierung ist
öffentlich einsehbar.
Bewertung/Stärken:
Der Qualitätsstandard ist weitgehend erfüllt.
Bewertung/Schwächen:
siehe Krit. 1.5. und Krit. 3.1
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Verbesserungen haben sich durch die erste vorläufige Besitzeinweisung
2013 im Rahmen des Unternehmensflurbereinigungsverfahren
ergeben (siehe Krit. 1.5 und 3.1). Der Abschluss
des Verfahrens ist nun für 2024 geplant.
Handlungsempfehlungen:
Bzgl. Unternehmensflurbereinigungsverfahren siehe
Krit. 1.5 HE 7 und bzgl. Prozessschutz auf 50,1 % der
NLP- Fläche siehe Krit. 3.1 HE 23
3.3 Lebensräume von internationaler Bedeutung
Standard (SOLL):
Der Nationalpark enthält Lebensräume von internationaler
Bedeutung. Diese sind ausreichend erfasst und, einschließlich
notwendiger Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen, im
Nationalparkplan dargestellt.
Situation (IST):
Im NLP gibt es mehrere FFH-Lebensraumtypen: Dünen mit
offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis (LRT
2339), Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des
Magnopotamions oder Hyderocharitions (LRT 3150), Flüsse der
planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion
fluitantis und des Callitricho-Batrachion (LRT 3260), Flüsse
mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri
(p.p.) und des Bidention (p.p.) (LRT 3270), Trockene europäische
Heiden (LRT 4030), * Trockene, kalkreiche Sandrasen
(LRT 6120), * Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien
(Festuco-Brometalia)(* besondere Bestände
mit bemerkenswerten Orchideen) (LRT 6210), Submediterrane
Halbtrockenrasen auf Kalk (Mesobromion) (*Bestände mit
bemerkenswerten Orchideen) (LRT 6212), * Subpannonische
Steppen-Trockenrasen (Festucetalia vallesiacae) (LRT 6240),
Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und
tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) (LRT 6410),
Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis
alpinen Stufe (LRT 6430), Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion
dubii) (LRT 6440), Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus
pratensis, Sanguisorba officinalis) (LRT 6510), * Kalktuffquellen
(Cratoneurion) (LRT 7220), Kalkreiche Niedermoore (LRT 7230),
Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) (LRT 9110), Waldmeister-Buchenwald
(Asperulo-Fagetum) (LRT 9130), Subatlantischer
oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder
Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) (LRT 9160), Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald
(Galio Carpentinum) (LRT 9170),
* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio- Acerion) (LRT 9180),
Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus
robur (LRT 9190), * Auenwälder mit Alnus glutinosus und
Fraxinus excelcior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
(LRT 91E0), Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus
laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia
(Ulmenion minoris) (LRT 91F0), Kiefernwälder der sarmatischen
Steppe (LRT 91U0).
Der NLP beinhaltet das Feuchtgebiet internationaler Bedeutung
(Ramsar-Gebiet) „Lower Oder Valley, Schwedt“ (Nr. 174)
mit einem Umfang von 5.400 ha im Bereich der Flutungspolder.
Hier sind folgende Lebensraumtypen (grobe Klassifizierung)
anzutreffen, die für die entsprechenden Vogelarten
eine wichtige Habitatfunktion einnehmen: Auengewässer
und -wälder, Röhrichte und Riede, feuchte Hochstaudenfluren
sowie Feuchtwiesen.
Die Arten und Lebensräume sind komplett erfasst. Sie sind
samt ihren Ansprüchen im NLP-Plan umfassend dargestellt.
Diese Darstellung enthält konkrete Aussagen, welches Management
durchgeführt werden soll.
Bewertung/Stärken:
Die Grundlagenerhebung ist vollständig erfolgt und umfassend
dargestellt. Der NLP ist fast vollständig FFH-Gebiet, Zielkonflikte
sind durch die Integration des FFH-MPl (2014) in den NLP-Plan
gelöst. Der NLP-Plan fungiert als Bewirtschaftungsplan nach
FFH-RL. In der Naturdynamikzone hat der Prozessschutz Vorrang.
Zur Sicherung der zahlreichen managementabhängigen
FFH-LRT und FFH-Arten dient die Pflegezone. Lokale Zielkonflikte
für einzelne seltene Artvorkommen werden situativ und in guter
Kommunikation mit den Stakeholdern gelöst.
Bewertung/Schwächen:
Keine erkennbar
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Durch die Erstellung des FFH-Managementplans und Integration
in den NLP-Plan (2014) gab es hier wesentliche Fortschritte.
Handlungsempfehlungen:
Keine
34 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees
3.4 Ökosystemare Vernetzung
Standard (SOLL):
Der Nationalpark ist durch ökologisch wirksame Flächen und
Korridore mit Flächen verbunden, die außerhalb seiner Grenzen
für den Lebensraum- und Artenschutz von Bedeutung sind.
Solche funktionalen Verbindungen bestehen insbesondere zu
Flächen in der Nationalparkregion bzw. im näheren Umfeld,
sollten jedoch räumlich möglichst weit reichen. Verbindungen
sind insbesondere gegeben zu Naturschutzgebieten, zu
Flächen und national bedeutsamen Achsen und Korridoren
des länderübergreifenden Biotopverbunds sowie zu Flächen
des Natura 2000-Netzwerkes. Um dies zu erreichen bzw.
dauerhaft zu gewährleisten, ist der Nationalpark in regionale
sowie landes- und bundesweite Biotopverbund- und ähnliche
Planungen einbezogen.
Situation (IST):
An den NLP grenzen unmittelbar an bzw. liegen im näheren
Umfeld: ein Biosphärenreservat, ein Landschaftsschutzgebiet,
sechs Naturschutzgebiete, zehn FFH-Gebiete sowie ein Vogelschutzgebiet
mit Teilflächen auch außerhalb des NLP. Auf polnischer
Seite grenzen ein FFH-Gebiet, zwei Vogelschutzgebiete
sowie zwei Landschaftsschutzparke an.
In der praktischen Arbeit wird das LSG als „Pufferzone“ des NLP
betrachtet und kann damit als „näheres Umfeld“ angesehen
werden.
Die effektiven Schutzflächen werden durch die unmittelbar angrenzenden
Schutzgebiete erhöht. Es sind ökologisch wirksame
Korridore zwischen dem NLP und seinem näheren Umfeld,
aber auch zu weiter entfernt liegenden hochwertigen Lebensräumen
vorhanden: Lebensräume der Aue im Unteren Odertal
und Lebensräume der Trockenrasen an den Oderhängen.
Die NLP-Verwaltung wird aktiv in landesweite und regionale
Biotopverbundkonzepte und ähnliche Planungen zur ökosystemaren
Vernetzung eingebunden, und zwar Biotopverbund
Brandenburg,
Interreg-Projekte (z. B. INT 162, „ŁośBonasus – Crossing!“)
sowie spezielle Artenschutzprojekte (z. B. zum Seggenrohrsänger).
Die Umsetzung dieser Konzepte erfolgt teilweise und
langsam. Defizite in der Umsetzung gibt es bei den Auenlebensräumen,
und zwar durch den geplanten und in Umsetzung
befindlichen Oderausbau, die fehlende Auendynamik in
einer geplanten Prozessschutzzone (Polder 10), Verzögerungen
im Zuge der wasserwirtschaftlichen Genehmigung zur Initiierung
natürlicher Flutungsverhältnisse (ganzjährige Öffnung der
Einlassbauwerke).
Bewertung/Stärken:
Die Potenziale für eine über den NLP hinausgehende ökosystemare
Vernetzung insbesondere der Aue-Lebensräume sind
durch die an den NLP angrenzenden Oderauen hoch. Es besteht
das Potenzial für einen „Internationalpark Unteres Odertal“
zusammen mit Polen (angrenzend 6.000 ha ungenutztes
Zwischenstromland).
Bewertung/Schwächen:
Bezüglich der Vernetzung der Auenlebensräume stellen neben
der fehlenden Auendynamik die bereits in Krit. 3.1 benannten
unnatürlichen Flutungsverhältnisse und aktuell die ASP-Schutzzäune
die Hauptschwächen dar. Die ökosystemare Vernetzung
ist stark von Einflüssen von außen (Oderausbau, Eintrag von
Nährstoffen und Salzfrachten oderaufwärts) abhängig.
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Es gab einzelne Verbesserungen der hydrologischen Verhältnisse,
aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Flurbereinigungsverfahrens
jedoch nicht im empfohlenen und nötigen
Umfang. Die ökosystemare Vernetzung hat sich durch die
ASP-Schutzzäune erheblich verschlechtert.
Handlungsempfehlungen:
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
HE 27
HE 28
Nutzung der Möglichkeiten der Kooperation und Entwicklung
eines gemeinsamen Leitbildes für einen deutschpolnischen
„Internationalpark Unteres Odertal“ zusammen
mit der polnischen Oderaue
Stärkung der ökosystemaren Vernetzung durch Verbesserung
der Auendynamik und durch Vermeidung und
Verringerung negativer Einwirkungen von außen (z. B.
Oderausbau, Nährstoff-, Salzfrachten)
Priorität
zeitlich
Zuständigkeit
sehr hoch mittel fristig NLP-Verwaltung
Zuständige Landesministerien
Zuständige Ministerien in
Polen
sehr hoch kurzfristig Zuständige Landes -
ministerien
Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 35
4 Handlungsfeld 4 „Management“
4.1 Leitbild des Nationalparks
Standard (SOLL):
Der Nationalpark verfügt über ein Leitbild zur Gebietsentwicklung.
Das Leitbild ist grundlegend, gilt langfristig, ist visionär
und kompatibel mit dem übergeordneten Leitbild für deutsche
Nationalparke von EUROPARC Deutschland (2005). Das Leitbild
ist Bestandteil des Nationalparkplans.
Situation (IST):
Es besteht ein Leitbild für die Gebietsentwicklung des NLP. Es
ist im NLP-Plan verankert und als Zukunftsvision für den NLP
teilweise formuliert. Das Leitbild ist mit dem übergeordneten
Leitbild für deutsche NLP kompatibel.
Bewertung/Stärken:
Seit 2014 ist ein Leitbild im NLP-Plan für das „Land im Strom”
umfassend formuliert.
Bewertung/Schwächen:
Das Leitbild ist nicht mehr aktuell.
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Inzwischen wurde ein Leitbild definiert.
Handlungsempfehlungen:
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
Priorität
zeitlich
Zuständigkeit
HE 29 Überarbeitung bzw. Aktualisierung des Leitbildes hoch mittel fristig NLP-Verwaltung
4.2 Nationalparkplan
Standard (SOLL):
Der Nationalparkplan ist spätestens fünf Jahre nach Ausweisung
des Nationalparks fertiggestellt und wird regelmäßig,
mindestens alle zehn Jahre, fortgeschrieben. Er leitet und
bestimmt das Handeln der Nationalparkverwaltung und der
weiteren, im Nationalpark verantwortlich handelnden Verwaltungsbehörden.
Regionalen Akteuren werden geeignete Möglichkeiten
geboten, sich an der Erarbeitung und Fortschreibung
des Nationalparkplans zu beteiligen. Der Nationalparkplan
orientiert sich am „Leitfaden zur Erarbeitung von Nationalparkplänen“
(EUROPARC Deutschland 2000) und an den „Vorschläge[n]
zur Gliederung und zu Inhalten von Nationalparkplänen“
(BfN-Skripten 425, 2015). Er benennt klare Ziele sowie Zeithorizonte,
Maßnahmen und Indikatoren zu deren Erreichung, auch
um die Zielerreichung evaluieren zu können.
Situation (IST):
Es besteht die Vorgabe seitens des NLP-Gesetzes, innerhalb
einer Frist von fünf Jahren nach Gründung des NLP einen NLP-
Plan zu erstellen. Es sind keine Fristen zur Fortschreibung des
NLP-Plans vorgegeben. Der NLP-Plan ist behördenverbindlich,
d. h. er ist eine verbindliche Vorgabe für Entscheidungen und
Handlungen sowohl der NLP-Verwaltung als auch aller anderen
Behörden, sofern diese die Belange des NLP betreffen.
Es kommt dennoch vereinzelt zu größeren, nicht kompensierbaren
Beeinträchtigungen und/oder erheblichen anderen Konflikten,
weil die Verbindlichkeit des NLP-Plans, der ja auch als
FFH-Managementplan fungiert, von anderen Behörden missachtet
wird. Z. B. führt der ASP-Zaun zur Zerschneidung von
Ökosystemen, das Wassermanagement hemmt die Naturentwicklung
und die Gewässerausbauplanungen und -abkommen
gefährden die aquatischen und semiaquatischen Ökosysteme
massiv (Oderausbau).
An der Erstellung des NLP-Plans wurden regionale Akteure
wie Landkreise und Gemeinden im näheren Umfeld des NLP,
weitere Gemeinden, Verbände von Landnutzern, Umwelt- und
Naturschutzverbände, Tourismusverbände und/oder -anbieter,
Eigentümer von Flächen innerhalb des NLP sowie interessierte
Bürger*innen beteiligt. Darüber hinaus wurden das NLP-Kuratorium,
das Landesamt für Umwelt, Bundes- und Landesministerien
sowie die Flurbereinigungsbehörde eingebunden.
Anwendung fanden etwa Informations- und Diskussionsveranstaltungen
in einzelnen Gemeinden, Workshops (u. a. mit
ausgewählten Akteuren), Sitzungen mit Vertreter*innen der
Landkreise und Gemeinden, Befragungen und Einzelgespräche
sowie Geländebegehungen. Außerdem war der NLP-Plan
Gegenstand auf Sitzungen des NLP-Kuratoriums und Regionalkonferenzen.
Es wurden 80 % der Hinweise und Anregungen
berücksichtigt.
36 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees
Alle beteiligten Akteure erhielten eine Einzelrückmeldung
darüber, ob und wie ihre Hinweise und Anregungen aufgegriffen
wurden und was die Gründe einer Nicht- Berücksichtigung
waren.
Bei der Erstellung des NLP-Plans orientierte sich die NLP-
Verwaltung am „Leitfaden zur Erarbeitung von NLP-Plänen“
(EUROPARC Deutschland, 2000).
Die ökologische Bedeutung des NLP ist klar identifiziert, im
NLP-Plan beschrieben (Bestandsanalyse) und mit gut definierten
Managementzielen und gewünschten Ergebnissen
(Projekt-/Maßnahmenplanung) verknüpft. Der NLP-Plan bildet
überwiegend eine fachlich fundierte Grundlage, um aus ihm
zielgerichtet Managementmaßnahmen einschließlich der hierfür
erforderlichen detaillierten Arbeitspläne und -programme
ableiten zu können. Die im NLP-Plan dargestellten Managementmaßnahmen
umfassen alle Aufgabenbereiche des NLP,
für die Betriebspläne, Arbeitsprogramme und Budgets zu
erstellen sind. Der NLP-Plan identifiziert überwiegend die Prioritäten
unter den Strategien und Aktionen auf eine Weise, dass
dies die Arbeitsprogramme und die Einteilung der Ressourcen
erleichtert. Eine Aktualisierung des NLP-Plans ist geplant.
Bewertung/Stärken:
Seit 2014 gibt es einen dreibändigen, behördenverbindlichen
NLP-Plan.
Bewertung/Schwächen:
Einige Akteure, auch andere Behörden, betrachten die Verbindlichkeit
des NLP-Plans unterschiedlich.
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Inzwischen gibt es einen NLP-Plan.
Handlungsempfehlungen:
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
HE 30
HE 31
Stärkere Berücksichtigung des behördenverbindlichen
NPL-Plans von den betroffenen Behörden
Stärkere Berücksichtigung des NLP-Plans von allen Nutzern,
Landeigentümern; insbesondere im Hinblick auf die
besondere Stellung des VdF Allgemeinverbindlichkeit des
NLP-Plans empfehlenswert
Priorität
zeitlich
Zuständigkeit
hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium
Zuständige Fachbehörden
NLP-Verwaltung
Kommunen (Ämter und
Gemeinden)
Bund
hoch mittel fristig Landeigentümer
Nutzer
4.3 Renaturierung
Standard (SOLL):
Renaturierungsmaßnahmen beschränken sich auf Rückbauoder
Initialmaßnahmen auf Flächen, die sich außerhalb der
Naturdynamikzone befinden und die durch anthropogene
Eingriffe vor der Ausweisung des Nationalparks derart verändert
sind, dass ohne Renaturierung auch langfristig kaum mit
natürlicher Selbstregulation zu rechnen ist.
Situation (IST):
Die Renaturierungsmaßnahmen sind auf einmalige und kurzfristige
Rückbau- oder Initialmaßnahmen beschränkt. Sie
sind auf das gesamte Gebiet des NLP verteilt, jedoch überwiegend
kleinflächig und punktuell. Die Auwaldinitiierungen
sind noch nicht vollständig abgeschlossen. In der Kulisse von
ca. 100 ha sind noch Flächen enthalten, deren Bepflanzung
noch aussteht bzw. aktuell noch beplant wird, da mangels
Rohboden und Fließgewässerdynamik Spontaninitiierung nicht
stattfindet. Abgeschlossen sind die Bachrenaturierung an der
Mündung Gellmersdorfer Grenzgraben auf einer Fläche von
ca. 2 ha sowie der Rückbau von Spurplattenwegen, Betonbrücken
und Gebäuden (ehem. Zollstation Widuchowa) auf einer
Fläche von ca. 5 ha. In der Umsetzung befindet sich aktuell
der Anschluss von Nebengewässern an Hauptwasserläufe
(Langer Kolk, Tieflanke, Welsensee, Flutrinnen im Deichvorland
der Oder) auf einer Fläche von ca. 83 ha. Einige der Gewässerrenaturierungsmaßnahmen
befinden sich noch in einer frühen
Planungsphase (Stufen 1 – 4 HOAI).
Bewertung/Stärken:
Renaturierungen sind überwiegend nur noch kleinflächig und
punktuell notwendig. Mehrere Maßnahmen wurden abgeschlossen.
Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 37
Bewertung/Schwächen:
Einige Gewässerrenaturierungen bzw. Anschlüsse von Nebengewässern
sind erst im Anlaufen.
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Positive Entwicklung erkennbar
Handlungsempfehlungen:
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
HE 32
Beschleunigung von Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung
und zum Anschluss von Nebengewässern
Bzgl. Polderbewirtschaftung siehe Krit. 3.1 HE 24
mittel
Priorität
zeitlich
Zuständigkeit
NLP-Verwaltung
4.4 Management von Arten und Lebensräumen
Standard (SOLL):
Die Maßnahmen zum Management von Arten sind im Nationalparkplan
dargestellt und begründet. Ein aktives Management
von Arten ist im Nationalpark nachrangig und findet nur
außerhalb bzw. ausnahmsweise in der Naturdynamikzone
statt. Lebensräume mit einem dauerhaften Management liegen
ausnahmslos außerhalb der Naturdynamikzone. Eine aktive
Bekämpfung invasiver Neobiota, die die Schutzzwecke des
Nationalparks gefährden könnten, ist in der Naturdynamikzone
nur in Ausnahmefällen möglich, die besonders zu begründen
sind. Das Management von Wildtieren erfolgt ausschließlich im
Rahmen der Vorgaben des Positionspapiers Wildtierregulierung
(Nationale Naturlandschaften e. V. & AG Nationalparke 2020).
Die Wildtierregulierung ist zeitlich und räumlich so weit wie
möglich beschränkt, hierfür sind möglichst große ganzjährige
Jagdruhezonen eingerichtet.
Situation (IST):
Managementmaßnahmen sind erforderlich für wiesenbrütende
Arten, die Trauerseeschwalbe (künstliche Brutinseln), den
Baltischen Stör (regelmäßiges Aussetzen von Tieren) sowie für
die FFH-LRT Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des
Magnopotamions oder Hyderocharitions (LRT 3150) (teilweise),
* Trockene, kalkreiche Sandrasen (LRT 6120), *Naturnahe Kalk-
Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
(*besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
(LRT 6210), *Subpannonische Steppen-Trockenrasen
(Festucetalia vallesiacae) (LRT 6240), Brenndolden-Auenwiesen
(Cnidion dubii) (LRT 6440), Magere Flachland-Mähwiesen
(Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (LRT 6510), * Auenwälder
mit Alnus glutinosus und Fraxinus excelcior (Alno-
Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (LRT 91E0) (teilweise),
Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus
minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion
minoris) (LRT 91F0) (teilweise).
Alle wesentlichen Maßnahmen werden, zumindest in ihren
Grundzügen, im NLP-Plan dargestellt und begründet. Es
handelt sich dabei um direkte Artenschutzmaßnahmen,
Wiederansiedlung von Arten, Biotoppflegemaßnahmen sowie
Renaturierungsmaßnahmen. Die direkten Artenschutz- und
Renaturierungsmaßnahmen finden temporär und dauerhaft
außerhalb sowie ausnahmsweise innerhalb der Naturdynamikzone
statt (Nisthilfen für Trauerseeschwalbe in Schutzzone I b;
Renaturierung von Auengewässern z. T. auch in Schutzzone I
a). Maßnahmen der Biotoppflege finden dauerhaft außerhalb
der Naturdynamikzone statt. Maßnahmen zur Wiederansiedlung
von Arten finden temporär außerhalb der Naturdynamikzone
statt [Ansiedlung Stör; Ansalbung ausgewählter Charakterarten
der Trockenrasen LRT (Sempervirum globiferum)].
Grundsätzlich findet im NLP kein Neobiota-Management statt,
mit Ausnahme von Waschbär und Bisam. Folgende Maßnahmen
werden außerhalb sowie ausnahmsweise innerhalb der
Naturdynamikzone temporär durchgeführt: Entnahme von
Waschbären an Saufängen, um deren Fängigkeit zu gewährleisten.
Die Saufänge werden außerdem auf Betreiben der
Veterinäramtes (LK Uckermark) zur Reduzierung der Wildschweinbestände
eingesetzt, um die Afrikanische Schweinepest
(ASP) zu bekämpfen (siehe Krit. 3.1). Der Bisam wird
bei Bedarf durch den Wasser- und Bodenverband reguliert
(Deichschutz). Darüber hinaus werden aufgrund einer Öffnungsklausel
in einem Radius von 250 m rings um Ortschaften
Marderhund, Mink und Waschbär bejagt – diese Flächen sind
aber eigentlich nicht Teil des NLP.
Wildtierregulierung ist nicht notwendig, um den vorrangigen
Schutzzweck zu erfüllen, sie findet jedoch statt. Sie orientiert
sich am Positionspapier Wildtierregulierung von NNL e. V./
AG Nationalparke (2020). So werden dauerhaft Drückjagden
außerhalb der Naturdynamikzone auf 19,6 % der Gesamtfläche
des NLP durchgeführt. Im Randbereich des NLP finden
dauerhaft ausnahmsweise in der Naturdynamikzone Einzeljagden
auf 2,7 % der Gesamtfläche des NLP statt (Randzonenbejagung).
38 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees
Des Weiteren erfolgt aktuell dauerhaft auf 90 % der Gesamtfläche
des NLP Einzeljagd nach Wildbestandsregulierungsverordnung
und Einzeljagd auf Anordnung der Veterinärbehörden
zur vollständigen Entnahme des Schwarzwildes im NLP zum
Schutz vor der Ausbreitung der ASP.
Aus Naturschutzgründen ist im NLP keine Wildtierregulierung
erforderlich. Sie wird aufgrund äußerer Zwänge dennoch
durchgeführt (Deichschutz, Wildschäden auf den unmittelbar
an den NLP angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, ASP).
Die Verordnung zur Regulierung der Wildbestände im Nationalpark
„Unteres Odertal“ (NatPUORegWildV) vom 21. Februar
2007 regelt die Durchführung der nach § 13 Abs. 1 NLP-Gesetz
zulässigen Wildbestandsregulierung für die gesamte
Fläche des NLP. Nur drei Wildtierarten dürfen bejagt werden:
Schwarz-, Dam- und Rotwild, in der Flussaue selbst ausschließlich
Schwarzwild (ca. 7.000 ha von 10.430 ha). Die Wildtierregulierung
im NLP unterscheidet sich von der traditionell
durchgeführten Jagd: Die Jagdzeit ist zeitlich verkürzt und es
gibt ganzjährige Jagdruhezonen. Es finden keine Trophäenjagd
und keine geführte Einzeljagd statt. Es wird keine Wildbewirtschaftung
durchgeführt.
Die Naturdynamikzone ist nicht jagdfrei. Die Wildtierregulierung
wird nicht von der NLP-Verwaltung durchgeführt. Es gibt
überwiegend noch gemeinschaftliche Jagbezirke, die verpachtet
sind. Die bereits bestehenden Eigenjagdbezirke des Landes
werden durch den Landesforstbetrieb gemanagt. Eine Neuregelung
der Jagdbezirke wird mit dem Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens
erfolgen.
Bewertung/Stärken:
Ein dauerhaftes Artenmanagement findet in den meisten
Fällen nur noch außerhalb der Naturdynamikzone statt.
Bewertung/Schwächen:
Ein Wildtiermanagement findet weiterhin großflächig statt
inkl. ASP-Zäunungen (siehe Krit. 3.1), die eine hohe Barrierewirkung
aufweisen. Die NLP-Verwaltung ist nicht für das Wildtiermanagement
zuständig.
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Die damalige Forderung nach einer Reduzierung des Wildtiermanagements
in der Naturdynamikzone ist insbesondere
durch die aktuelle ASP-Problematik derzeit nicht realisierbar.
Handlungsempfehlungen:
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
HE 33
HE 34
Mit Abschluss des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens
Reform der Jagdbezirksstruktur: Management sämtlicher
Eigenjagdbezirke des Landes durch die NLP-Verwaltung.
Bereitstellung der hierfür notwendigen personellen
Kapazitäten (Berufsjäger*innen bzw. Wildmanager*innen,
die auch von der NLP-Verwaltung qualifiziert werden)
Zusammenarbeit mit den Anrainern zwecks Minderung
des Wildtiermanagements in der Naturdynamikzone
durch eine verbindliche Übereinkunft mit klaren Zeitzielen
(Intensivierung der Jagd in der an den NLP angrenzenden
Pufferzone (LSG NLP-Region Unteres Odertal)
Bzgl. ASP-Zaun siehe Krit. 3.1 HE 26
Priorität
zeitlich
Zuständigkeit
hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium
hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium
4.5 Regelungen zu Nutzungen
Standard (SOLL):
Die Nationalparkverwaltung bezweckt keine wirtschaftsbestimmten
stofflichen Nutzungen der natürlichen Ressourcen.
In der Naturdynamikzone sind sie ausgeschlossen. Sofern
Nutzungen stattfinden, dürfen diese den Schutzzwecken nicht
entgegenstehen. Sofern noch rechtmäßige Nutzungen durch
Dritte bestehen, die den Schutzwecken zuwiderlaufen, wirkt
die Nationalparkverwaltung darauf hin, dass sie schnellstmöglich
eingestellt werden.
Situation (IST):
Die stoffliche Nutzung natürlicher Ressourcen ist per NLP-Gesetz
in der Naturdynamikzone nicht ausgeschlossen.
Es existieren Fischereirechte auf 1 % der Fläche der Naturdynamikzone
(Evaluierung 2011 3 %) und 8,7 % der Managementzone
(Evaluierung 2011 ebenfalls 8,7 %). Der NLP-Plan trifft
Aussagen zur Ablösung des Nutzungsrechts und setzt Fristen
zur Ablösung des Nutzungsrechts oder zum Einstellen der
Nutzung. So endet in der Naturdynamikzone die Nutzung mit
Erreichen des gesetzlichen Rentenalters, danach erfolgt keine
Verpachtung der Flächen mehr.
Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 39
Fahrwasserunterhaltung wird auf 5,8 % der Fläche der Managementzone
durchgeführt (Evaluierung 2011 ebenfalls
5,8 %). Der NLP-Plan trifft keine Aussagen zur Ablösung des
Nutzungsrechts und setzt auch keine Fristen zur Ablösung
des Nutzungsrechts oder zum Einstellen der Nutzung. Die
NLP-Verwaltung setzt sich dafür ein, dass der Ausbaugrad der
Bundeswasserstraßen nicht erhöht wird. Die Wasserstraßenverwaltung
des Bundes strebt einen verkehrlichen Ausbau der
Oder an.
Bewertung/Stärken:
Stoffliche Nutzungen in der Naturdynamikzone sind weiter
rückläufig.
Bewertung/Schwächen:
Nutzungsrechte, insbesondere Fischerei, bestehen noch für
längere Zeit (mind. 2032), wenn auch auf sehr kleiner Fläche.
Infrastruktureinrichtungen, z. B. Abwasserdruckleitungen der
Papierfabrik, konnten nach wie vor nicht in Gebiete außerhalb
des NLP verlagert werden.Der geplante Oderausbau gefährdet
den Schutzstatus des gesamten NLP (siehe Krit. 1.1).
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Bzgl. der Rückführung der Poldernutzungen ist eine Verbesserung
der Situation erkennbar.
Handlungsempfehlungen:
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
HE 35
Prüfung, inwiefern Infrastruktureinrichtungen aus dem NLP
heraus verlagert werden können
Bzgl. Polderbewirtschaftung siehe Krit. 3.1 HE 24
Bzgl. Oderausbau siehe Krit. 1.1 HE 1 & HE 2
mittel
Priorität
zeitlich
Zuständigkeit
NLP-Verwaltung
Zuständiges Fachministerium
4.6 Besucherlenkung
Standard (SOLL):
Die Besucherlenkung erfolgt auf der Basis eines raumbezogenen
Konzepts, das Teil des Nationalparkplans oder des Wegeplans
ist oder additiv dazu erstellt wurde. Im Nationalpark sind
Wegegebote und/oder Betretungsverbote rechtsverbindlich
festgelegt. Routen und Flächen für die Besucher*innen sind anhand
naturschutzfachlicher und naturerlebnisorientierter Kriterien
schutzzweckkonform ausgewählt und gekennzeichnet.
Situation (IST):
Für den NLP liegt ein raumbezogenes Besucherlenkungskonzept
als Teil des NLP-Plans vor. Maßnahmen der Besucherlenkung
sind: ein gut beschildertes/markiertes Wegenetz,
eine eindeutige Wegeführung, rechtliche Wegegebote und
Betretungsverbote, Informationstafeln an zentralen Stellen,
attraktive Einrichtungen in den Randbereichen des NLP, ganzjährige
und saisonale Betretungsverbote (gemäß NLP-Gesetz),
Wegerückbau, Gebietskontrolle, abgestimmte Kartengrundlagen,
ein digitales Besuchermanagement. Wanderrouten, Wege
und Flächen für die Besucher*innen sind weitgehend anhand
naturschutzfachlicher Kenntnisse schutzzielkonform ausgewählt
und gekennzeichnet.
Bei Wanderrouten, Wegen und Attraktionspunkten, die nicht
vollständig außerhalb wertvoller und empfindlicher Bereiche
des NLP liegen, treten folgende Konflikte auf: Trittbelastung
(Intensität und räumliches Ausmaß gering), Störung von
Arten und Zerschneidung (Intensität und räumliches Ausmaß
gering), Vermüllung (Intensität und räumliches Ausmaß
gering) sowie Zerschneidung (Intensität und räumliches
Ausmaß gering). Da das Besucheraufkommen gering ist, sind
alle genannten Konflikte nicht erheblich und daher mit dem
Schutzzweck vereinbar. Es werden verschiedene Maßnahmen
unternommen, um die Konflikte zu minimieren. Es erfolgt eine
grundsätzliche Lenkung mit Hilfe eines rechtlichen Betretungsverbotes
(der Besucherdruck ist i. d. R. sehr gering). Gebietskontrollen
der Naturwacht dienen u. a. der Konfliktvermeidung
und -minimierung. Die Kanutouren, welche auf ausgewiesenen
Strecken in der Naturdynamikzone stattfinden, sind nur
außerhalb der Brutsaison und in Begleitung eines geschulten/
zertifizierten Kanuführers bzw. einer Kanuführerin gestattet.
Kanurouten außerhalb der Naturdynamikzone erfolgen unter
den gleichen Konfliktminimierungsvorgaben.
Die Wanderrouten, Wege und Attraktionspunkte liegen weitgehend
in landschaftlich reizvollen und für das Naturerlebnis
besonders geeigneten Gebieten. Das Orientierungs- und Leitsystem
zeichnet sich durch eine einheitliche Wegemarkierung
mit klaren Symbolen für die jeweiligen Wanderrouten, mehrere
Übersichts- und Informationstafeln mit einer Gesamtübersicht
der Region (Gebietskarte) an touristisch hochfrequentierten
Bereichen sowie durch Rundwege aus.
40 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees
Bewertung/Stärken:
Für die Besuchenden des NLP liegt ein Lenkungskonzept als Teil
des NLP-Plans vor.
Bewertung/Schwächen:
Eine Evaluierung zur Wirksamkeit des Besucherlenkungskonzepts
fehlt.
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Bzgl. der dauerhaften Sicherstellung von Betreuung und
Information der Besuchenden sowie der Kontrollen durch die
NLP-Mitarbeitenden besteht weiterhin Verbessungsbedarf.
Handlungsempfehlungen:
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
HE 36
Evaluierung der Wirksamkeit des Besucherlenkungskonzepts
mittel
Priorität
zeitlich
Zuständigkeit
NLP-Verwaltung
4.7 Gebietskontrolle
Standard (SOLL):
Die Nationalparkverwaltung verfügt über Außendienst-Mitarbeiter*innen
mit hoheitlichen Befugnissen, die Rechtmäßigkeit
und Schutzkonformität von Handlungen im Nationalpark
überprüfen und ahnden können. Sie verfügt über die personelle
Ausstattung, um dies durch regelmäßige und ausreichende
Präsenz im Gebiet sicherzustellen. Wo erforderlich, wird die
Nationalparkverwaltung hierbei durch andere Akteure unterstützt.
Situation (IST):
Die Mitarbeiter*innen der NLP-Wacht haben keine hoheitlichen
Befugnisse zur Ahndung von Verstößen gegen die
Schutzgebietsvorschriften. Über die zur Verfügung stehende
Personaldecke kann eine Präsenz in der Schutzgebietsfläche
nur in ungenügendem Maße gewährleistet werden. Auch
kann die NLP-Verwaltung nur in ungenügendem Maße auf
die Unterstützung anderer Akteure, Natur- und Landschaftsführer*innen,
Kanuführer*innen, Jäger*innen, ehrenamtliche
Naturschützer*innen, zurückgreifen, um die Präsenz in der
Schutzgebietsfläche zu verbessern.
Für die Gebietskontrolle werden 25 – 50 % der Dienstzeit eingesetzt.
Die NLP-Verwaltung verfügt über keine Befugnisse,
sämtliche Schritte von der Überwachung im Gebiet bis zur Erstellung
und Abwicklung von Bußgeldbescheiden eigenständig
durchzuführen. Verwaltungsvollzugsbehörde sind nach wie vor
die Landkreise, entsprechende Abstimmungen gibt es. Hierbei
treten immer wieder divergierende Auffassungen auf.
Bewertung/Stärken:
Der NLP wendet einen Großteil seiner Personalkapazitäten für
Gebietskontrollen auf.
Bewertung/Schwächen:
Eine umfassende Gebietskontrolle scheitert an den begrenzten
Personalkapazitäten. Die Mitarbeiter*innen haben keine
hoheitlichen Befugnisse.
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Keine Veränderung erkennbar
Handlungsempfehlungen:
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
HE 37
Verbesserung der Personalkapazitäten zur Gewährleistung
lückenloser Gebietskontrollen durch die Ranger*innen bzw.
Entlastung des Kontrollpersonals
Priorität
zeitlich
Zuständigkeit
hoch mittel fristig NLP-Verwaltung
Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 41
4.8 Erfolgskontrolle von Maßnahmen
Standard (SOLL):
Durchführung und Wirksamkeit der im Nationalparkplan festgelegten
Maßnahmen werden durch Erfolgskontrollen überprüft.
Die Ergebnisse werden dokumentiert und in der Regel
öffentlich zugänglich gemacht.
Situation (IST):
Die NLP-Verwaltung kann aufgrund der personellen und finanziellen
Ausstattung nur teilweise die erforderliche Erfolgskontrolle
in den verschiedenen Aufgabenbereichen durchführen.
Für folgende Aufgabenbereiche liegen Ergebnisse von Erfolgskontrollen
größtenteils vor: Biotopschutz- und Renaturierungsmaßnahmen.
Ansatzweise liegen Ergebnisse vor für Besucherbetreuung
durch Ranger*innen, Erfolg der Kooperationen,
Freiwilligenmanagement, Bildung, Artenschutzmaßnahmen
sowie Forschung & Monitoring. Keine Ergebnisse liegen vor für
die Besucherlenkung. Um die Managementmaßnahmen auf
Basis der genannten Erfolgskontrollen und der darauf basierenden
Bewertungen anzupassen, gibt es ein Ad-hoc-Monitoring
und eine Bewertung der Managementaktivitäten.
Es fehlen jedoch eine gesamtheitliche Strategie und/oder
regelmäßige Erhebungen sowie eine systematische Analyse
der Ergebnisse. Die interne und externe Kommunikation der Ergebnisse
der Erfolgskontrollen ist wenig intensiv und inhaltlich
stark begrenzt. Die Ergebnisse der Erfolgskontrollen werden
dokumentiert und öffentlich zugänglich gemacht, und zwar im
Jahresbericht und auf der Homepage des NLP, in Zeitschriftenartikeln
und auf öffentlichen Veranstaltungen.
Bewertung/Stärken:
Für wichtige Bereiche, wie Biotopschutz- und Renaturierungsmaßnahmen,
liegen Erfolgskontrollen vor.
Bewertung/Schwächen:
Maßnahmen in anderen, ebenfalls bedeutsamen Aufgabenbereichen,
sind bisher nur unzureichend evaluiert worden.
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Angesichts der Bedeutsamkeit eines Feedbacks für das eigene
Tun ist der Status quo noch immer unbefriedigend.
Handlungsempfehlungen:
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
HE 38
Durchführung von Erfolgskontrollen in bisher nur unzureichend
evaluierten Aufgabenbereichen (Voraussetzung ist
die Bereitstellung ausreichender personeller und finanzieller
Ressourcen, siehe Krit. 2.1 HE 13)
Priorität
zeitlich
Zuständigkeit
hoch mittel fristig Zuständiges Fachministerium
42 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees
5 Handlungsfeld 5 „Kooperationen und
nachhaltige Regionalentwicklung“
5.1 Nationale und internationale Kooperationen
Standard (SOLL):
Die Nationalparkverwaltung kooperiert mit Großschutzgebieten
innerhalb und außerhalb Deutschlands, insbesondere
durch gegenseitige Information und Unterstützung.
Situation (IST):
Die NLP-Verwaltung kooperiert auf Landesebene mit den Großschutzgebietsverwaltungen
des Landes Brandenburg. Auf nationaler
Ebene erfolgt ein Austausch im Rahmen der Mitgliedschaft
beim Dachverband Nationale Naturlandschaften e. V.
(NNL e. V.). Zu beiden Kooperationen bestehen entsprechende
schriftliche Kooperationsvereinbarungen. Die NLP-Verwaltung
arbeitet in verschiedenen Arbeitsgruppen unter dem Dach von
NNL e. V. mit: AG Nationalparke, AG Bildung, AG Partner, AG
Kommunikation, AG Forschung & Monitoring.
Auch auf internationaler Ebene gibt es Kooperationen. Ein
Schwerpunkt liegt hier auf der Zusammenarbeit mit dem polnischen
Marschallamt der Woiwodschaft Westpommern, das
für die Verwaltung der direkt an den NLP angrenzenden Landschaftsschutzparke
zuständig ist. Schwerpunkt der langjährigen
und guten Zusammenarbeit sind gemeinsame Förderprojekte
hauptsächlich im Bereich der touristischen Erschließung
der Region. Die Zusammenarbeit ist in einer schriftlichen
Kooperationsvereinbarung geregelt. Durch einen kürzlich
erfolgten Politikwechsel in Polen kann es möglicherweise zu
einer Ausweisung eines NLP auf polnischer Seite des Unteren
Odertals kommen, wodurch sich auch weitere Chancen für
eine noch intensivere Zusammenarbeit ergeben könnten.
Langjährig gab es auch eine trilaterale Zusammenarbeit zwischen
der NLP-Verwaltung und dem Marschallamt Westpommern
sowie den ebenfalls grenzüberschreitenden Nationalparken
Belovezhskaya Pushcha in Belarus und Białowieża in Polen.
Schwerpunkte lagen auf dem fachlichen Austausch, Exkursionen
und der Projektarbeit. Allerdings ist die Zusammenarbeit
in den letzten Jahren zum Erliegen gekommen. Grund dafür
sind die Folgen der Corona-Pandemie und der Krieg zwischen
Russland und der Ukraine.
Des Weiteren besteht eine lebendige Partnerschaft mit dem
Banhine-Nationalpark in Mosambik im Rahmen einer schriftlichen
Kooperationsvereinbarung. Schwerpunkte sind der fachliche
Austausch, gegenseitige Besuche mit Arbeitseinsätzen
(Rangerarbeit, Entwicklungshilfe) und Spendenaktionen.
Bewertung/Stärken:
Es werden sowohl auf nationaler wie auch internationaler
Ebene mit Engagement Kooperationen mit anderen Großschutzgebieten
gepflegt.
Bewertung/Schwächen:
Keine erkennbar
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Im Wesentlichen keine Veränderung, Teile des Standards sind
neu und können nicht direkt verglichen werden.
Handlungsempfehlungen:
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
HE 39
Sofern möglich und notwendig, Unterstützung der Bestrebungen
Polens, einen NLP im polnischen Teil des Unteren
Odertals einzurichten, um eine Entwicklung hin zu einem
„Internationalpark Unteres Odertal” zu fördern
Priorität
zeitlich
Zuständigkeit
hoch kurzfristig NLP-Verwaltung
Land Brandenburg
Bundesrepublik Deutschland
Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 43
5.2 Regionale Kooperationen
Standard (SOLL):
Die Nationalparkverwaltung wird bei der Erfüllung ihrer Aufgaben
durch Dritte (z. B. Fördervereine, Stiftungen) unterstützt.
Sie nutzt Kooperationen und Partnerbeziehungen, um
möglichst viele relevante gesellschaftliche Gruppen für die
Unterstützung der Ziele des Nationalparks zu gewinnen. Die
Nationalparkverwaltung ist in relevanten regionalen Arbeitsgruppen
und Netzwerken vertreten.
Situation (IST):
Die NLP-Verwaltung wird bei der Erfüllung ihrer Aufgaben
maßgeblich durch den 2015 gegründeten Förderverein Nationalpark
Unteres Odertal e. V. unterstützt. Die Zusammenarbeit
mit dem Förderverein wird als gut und konstruktiv eingeschätzt.
Die NLP-Verwaltung nutzt Kooperationen, Partnerbeziehungen
und verschiedene weitere Instrumente, um möglichst
viele relevante gesellschaftliche Gruppen zu erreichen. Hierzu
gehören regionale Kooperationsverträge in den Bereichen
Bildung, Naturerlebnisangebote, Forschung & Monitoring sowie
Kooperation mit Gemeinden und ein gutes Netzwerk aus Partnern,
die nach festgelegten Kriterien ausgewählt wurden. Die
NLP-Verwaltung würde das Partnernetzwerk gerne noch ausbauen.
Aktuell gibt es 21 Partnerbetriebe aus den Bereichen
Gastronomie, Beherbergung, Kanuführer*innen, Landschaftsführer*innen,
Freizeit und Erholung sowie Verkehr. In der NLP-
Verwaltung gibt es eine Ansprechperson für die Kooperation
mit der Initiative „Partner der Nationalen Naturlandschaften“
und es werden regelmäßig Fachvorträge und geführte Touren
für die Partnerbetriebe angeboten.
Wirkungsvolle Instrumente zur Einbindung relevanter Gruppen
sind die Teilnahme an runden Tischen und an regionalen
Gesprächsforen (jeweils fünf pro Jahr) sowie die Teilnahme an
und das Einberufen von Arbeitskreisen (zehn pro Jahr). Hervorzuheben
sind hier der von der NLP-Verwaltung veranstaltete
Grünlandtag, ein Beratungsangebot über landwirtschaftliche
Förderprogramme für Pächter und Eigentümer landwirtschaftlicher
Flächen im NLP und das Kennartenprogramm.
Weitere Instrumente, die zum Einsatz kommen sind Jahresgespräche
mit den Berufsfischern und Anglern, ein Jägerstammtisch
und Gespräche mit Bürgermeistern sowie die Nutzung
der Medien (ungefähr 25 Pressemitteilungen im Jahr 2022).
Eine regelmäßige Zusammenarbeit erfolgt in verschiedenen
Arbeitsgruppen und Netzwerken. Eine wichtige Rolle zur Umsetzung
der NLP-Ziele spielt dabei der Staubeirat für den Polder
A/B. In diesem werden mit den betroffenen Flächeneigentümern
und Nutzern die Stauziele und der Schöpfwerksbetrieb
besprochen. Der Beirat trifft ca. viermal im Jahr zusammen.
Die Zusammenarbeit wird als außerordentlich gut und erfolgreich
beschrieben, Entscheidungen wurden bisher mit großer
Mehrheit gefällt. Obwohl es sich um ein beratendes Gremium
handelt, folgt die NLP-Verwaltung dessen Voten. Außerdem
tauscht sich die NLP-Verwaltung zum Thema Natur und Landschaft
bei Treffen mit Ehrenamtler*innen (Ornitholog*innen,
Fledermausexpert*innen) aus. Beim Thema Tourismus arbeitet
die NLP-Verwaltung auf der kommunalen Ebene mit dem
Tourismusverein Angermünde und MomentUM e. V. (Tourismusverein
Schwedt), auf Ebene des Landkreises mit der tmu
Tourismus Marketing Uckermark GmbH sowie auf regionaler
Ebene mit der TMB Tourismus Marketing Brandenburg GmbH
zusammen. Die beiden Letztgenannten sind die zentralen Tourismusverbände
der Reiseregionen Uckermark und Brandenburg.
Um das Thema Nachhaltige Regionalentwicklung geht
es im Nachhaltigkeitsbeirat der Uckermark und im Regionalen
Arbeitskreis „Nationalparkregion Unteres Odertal“ der Lokalen
Arbeitsgruppe Uckermark e. V. Die LAG Uckermark e. V. berät
zu LEADER-Maßnahmen. Sie wird als äußerst wichtiges
Instrument für die Netzwerkarbeit in Bezug auf den NLP und
die NLP-Region eingeschätzt. Der derzeitige NLP-Leiter ist dort
im Vorstand. Die Zusammenarbeit wird als gut und konstruktiv
eingeschätzt.
Im Gegensatz zu den vielen erfolgreichen Kooperationen gibt
es auch problematische Beziehungen zu Akteuren. Dies betrifft
den Verein der Freunde des Deutsch-Polnischen Europa-Nationalparks
Unteres Odertal e. V. (VdF) und seine assoziierten
Institutionen: 1) NLP-Stiftung bürgerlichen Rechts, Flächeneigentümerin
im NLP; 2) Inter-Nationalpark gGmbH mit Wildnisschule
in Teerofen; 3) Brandenburgische Akademie Criewen;
4) Öko-Agrar-GmbH, Agrarbetrieb, der die Flächen des Vereins
und der Stiftung bewirtschaftet.
Der in den 1990er Jahren als Träger des Gewässerrandstreifenprojekts
gegründete VdF ist zusammen mit der NLP-Stiftung
größter Flächeneigentümer im NLP. Diese Flächen wurden mit
Bundesmitteln im Rahmen des Gewässerrandstreifenprojektes
zu Naturschutzzwecken erworben. Das seit Jahrzehnten
zerrüttete Verhältnis zwischen Verein und NLP-Verwaltung
kolportiert aktuell in einem Rechtsstreit zwischen Verein und
Land bzgl. des Flurneuordnungsverfahrens. Hier klagt der VdF,
um ausschließlich (verpacht- und bewirtschaftbare) Flächen
in der Schutzzone II, statt den Schutzzonen Ia und b (Prozessschutzbereich)
zu erhalten.
Bewertung/Stärken:
Die NLP-Verwaltung pflegt zahlreiche Kooperationen und
Partnerbeziehungen und erreicht so eine Vielzahl an Akteuren.
Dadurch erfährt sie eine gute Unterstützung bei der Erfüllung
ihrer Aufgaben durch Dritte. Die NLP-Verwaltung ist in relevanten
regionalen Arbeitsgruppen und Netzwerken vertreten.
Bewertung/Schwächen:
Durch den VdF und seine assoziierten Organisationen erfährt
die NLP-Verwaltung keine Unterstützung. Die Konflikte scheinen
nur noch juristisch zu klären sein (siehe Krit. 1.5).
44 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Verbesserung, da regionale Kooperationen und Arbeitsgruppen
noch weiter ausgebaut werden konnten und gute Zusammenarbeit
besteht, dies insbesondere auch durch Gründung des
Fördervereins 2015. Hinsichtlich der Situation mit dem VdF
keine Verbesserung.
Handlungsempfehlungen:
Bzgl. Abschluss des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens
siehe Krit. 1.5 HE 7, HE 8 und HE 10
5.3 Integration des Nationalparks in die Region
Standard (SOLL):
Die Nationalparkregion ist im Nationalparkplan oder einem
anderen geeigneten Dokument definiert. Der Nationalparkplan
oder ein anderes geeignetes Dokument enthalten Empfehlungen
zu Entwicklungen der Nationalparkregion, die für die Erreichung
der Ziele des Nationalparks von besonderer Bedeutung
sind. Die Nationalparkverwaltung bringt bei raumwirksamen
Planungen und Projekten im Umfeld des Nationalparks dessen
Belange ein. Diese werden von den Planungs- und Projektträgern
sowie den Genehmigungsbehörden entsprechend des
Status des Nationalparks als „Vorranggebiet für Naturschutz“
beachtet.
Situation (IST):
Die NLP-Region im Sinne des Standards ist räumlich nicht klar
definiert. Es gibt ein LSG „Nationalparkregion Unteres Odertal“,
dass dem NLP unmittelbar vorgelagert ist und die Funktion
einer Pufferzone erfüllt, dieses umfasst aber nicht alle an den
NLP angrenzenden Städte und Gemeinden. Die nicht im LSG
gelegene Stadt Schwedt trägt per Ortsschild den offiziellen
Zusatz „Nationalparkstadt”. Diese in 2008 getroffene Entscheidung
wird seitens der NLP-Verwaltung ausdrücklich begrüßt,
auch wenn die Identifikation mit dem NLP in den verschiedenen
Bereichen der Stadtentwicklung noch ausbaufähig
ist. Andere an den NLP angrenzende Städte und Gemeinden
tragen den Zusatz nicht, sind aber durch das NLP-Kuratorium
als „Nationalparkgemeinde“ ausgezeichnet worden und sind
durch entsprechende Holzschilder am Ortseingang erkennbar.
Der NLP-Plan enthält teilweise Empfehlungen zu Entwicklungen
der NLP-Region, die für die Erreichung der Ziele des NLP
von besonderer Bedeutung sind.
Die Mitsprachemöglichkeiten der NLP-Verwaltung bei der
Ent wicklung des NLP-Umfelds sind nicht sehr ausgeprägt. In
einigen Bereichen ist die NLP-Verwaltung in Gremien tätig und
kann so mitsteuern, etwa als gesetztes Mitglied im Vorstand
des Tourismusvereins MomentUM e. V.Die NLP-Verwaltung wird
bei raumbedeutsamen Planungen und Projekten im näheren
Umfeld des NLP (u. a. Erweiterung eines Flugplatzes, Errichtung
eines Funkmastes) im Rahmen ihrer Funktion als Träger öffentlicher
Belange (TÖB) angehört, hat aber kein Veto-Recht.
Die vorgebrachten Belange werden nicht immer ausreichend
berücksichtigt. Trotz ihrer TÖB-Funktion wird die NLP-Verwaltung
manchmal auch gar nicht beteiligt. Hochrelevante
Vorhaben, bei denen die Belange des NLP nicht oder nicht ausreichend
berücksichtigt wurden, sind insbesondere die Errichtung
von Zäunen zur Abwehr der Afrikanischen Schweinepest
innerhalb des NLP mit dem Argument „Seuchenschutz geht
vor Naturschutz” und die Erarbeitung der Stromregelungskonzeption
für die Oder, die Grundlage des Oderausbaus sowie Bestandteil
des deutsch-polnischen Regierungsabkommens und
des Regierungsabkommens zum Oderausbau ist. Hier hat die
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes die NLP-Verwaltung
(auch auf mehrfache Bitte hin) nicht in die Erarbeitung
der Stromregelungskonzeption einbezogen. Mittlerweile
ist die NLP-Verwaltung in einer Arbeitsgruppe zur Umsetzung
der Stromregelungskonzeption vertreten und die Zusammenarbeit
mit dem Wasserwirtschaftsamt des Bundes wird von
beiden Seiten als überwiegend konstruktiv beschrieben, auch
wenn in der Sache ein erheblicher inhaltlicher Dissenz herrscht.
An der übergeordneten Strategiegruppe sind jedoch weder die
NLP-Verwaltung noch das Umweltressort des Landes insgesamt
beteiligt. Das Land Brandenburg wird hier ausschließlich
durch das Verkehrsressort vertreten.
Bewertung/Stärken:
Der NLP-Plan behandelt die NLP-Region zumindest teilweise.
Angrenzende Städte und Gemeinden spiegeln mit Schildern
zur NLP-Zugehörigkeit dessen Verankerung in der Region wider.
Die NLP-Verwaltung hat TÖB-Funktion.
Bewertung/Schwächen:
Die NLP-Region ist nicht klar definiert.
Die NLP-Verwaltung hat nur eingeschränkte Mitsprachemöglichkeiten
bei wesentlichen Vorhaben im Umfeld. Entweder
sie wird trotz TÖB-Funktion gar nicht beteiligt oder nicht bzw.
erst spät in relevante Arbeitsgruppen u. ä. eingebunden oder
die vorgebrachten Belange werden nicht ausreichend berücksichtigt.
Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 45
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Die nicht ausreichende Beteiligung der NLP-Verwaltung bei
hochrelevanten Vorhaben und die mangelnde Berücksichtigung
der vorgebrachten Belange zeigen eine Verschlechterung
gegenüber der letzten Evaluierung und der Zwischenerhebung
an. Aufgrund der massiven Bedrohungen des Schutzzwecks,
denen der NLP insbesondere mit dem ASP-Zaun und dem Oderausbau
entgegensieht, ist diese als erheblich zu betrachten.
Handlungsempfehlungen:
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
HE 40
HE 41
HE 42
Bei der anstehenden Überarbeitung des NLP-Plans Definition
der NLP-Region und Festlegung von Zielen für die
NLP-Region
Beteiligung der NLP-Verwaltung als TÖB bei relevanten Vorhaben,
insbesondere bei Vorhaben in Landeszuständigkeit
nötigenfalls Einforderung durch das Umweltressort
Frühzeitige Einbindung der NLP-Verwaltung in alle für den
NLP relevanten Arbeitsgruppen, Gremien etc.
Priorität
zeitlich
Zuständigkeit
hoch kurzfristig NLP-Verwaltung
NLP-Region
sehr hoch kurzfristig Alle Verfahrensträger
Zuständige Behörden
Zuständiges Fachministerium
sehr hoch kurzfristig Alle Verfahrensträger
Zuständige Behörden
Zuständiges Fachministerium
5.4 Partizipation
Standard (SOLL):
Die Nationalparkverwaltung führt einen regelmäßigen, direkten
und wertschätzenden Dialog mit den jeweils relevanten
Zielgruppen und der Öffentlichkeit. Bei Entscheidungen der
Nationalparkverwaltung mit Auswirkungen auf den Nationalpark
und/oder die Nationalparkregion wird den betroffenen
Akteuren frühzeitig in geeigneter Form Gelegenheit gegeben,
sich über Ziele und Inhalte der Vorhaben zu informieren und
Anregungen einzubringen.
Situation (IST):
Die NLP-Verwaltung nutzt bei wichtigen Fragen der NLP-Entwicklung
verschiedene Beteiligungsformate zur Einbindung der
Bevölkerung und relevanter Stakeholder.
Hierbei sind als institutionalisierte Beteiligungsformate zum
einen das im NLP-Gesetz verankerte NLP-Kuratorium zu nennen.
Hierin sind die Landkreise und Gemeinden der NLP-Region
sowie relevante Bundes- und Landesministerien, -ämter, Naturschutz-
und Interessenverbände und weitere relevante Organisationen
vertreten. Das Kuratorium tagt zweimal jährlich.
Seine Aufgabe ist laut NLP-Gesetz die Abstimmung der naturschutzfachlichen
Aufgaben des NLP mit den Belangen der Kuratoriumsmitglieder.
Zum anderen konsultiert die NLP-Verwaltung
bei Runden Tischen mehrmals jährlich Naturschutz- und
sonstige Verbände (z. B. Anglerverband, Tourismusverband,
Jagdverband), die Bevölkerung und Privatpersonen.
Die Beteiligten werden sowohl vorab über den Grad der Beteiligung
informiert als auch nach Abschluss der Beteiligung
darüber, welche Rolle ihre Interessen bei der Entscheidung
tatsächlich spielten.
Von diesen regelmäßigen Formaten abgesehen bietet die
NLP-Verwaltung einzelfallbezogene Exkursionen und Informationsveranstaltungen
an, um Politik, Naturschutz- und sonstige
Verbände und/oder die Bevölkerung und Privatpersonen zu
bestimmten Themen zu informieren. Diese sind häufig auch
auf bestimmte Orte oder Ortsteile beschränkt, wenn dort
spezifische Themen mit der lokalen Bevölkerung zu diskutieren
sind, als Beispiel ist hier eine Veranstaltung zu absterbenden
Forstkulturen im Schöneberger Wald zu nennen, zu der mit
Postwurfsendung eingeladen wurde. Diese Art der Infoveranstaltung
hat die bisherigen NLP-Konferenzen abgelöst, da sie
noch zielgruppenorientierter sind.
Für die Erarbeitung des NLP-Plans Bd. 3 ist ein Bürgerdialog
geplant.
In die Planung der Beteiligungsprozesse selbst werden keine
Beteiligten eingebunden.
Bisher wurden von Seiten der NLP-Verwaltung keine externen
Moderator*innen oder Mediator*innen hinzugezogen. Die bestehenden
Konflikte eigenen sich von ihrer Art her in der Regel
nicht für dieses Instrument bzw. liegt die Federführung in der
Regel auch nicht bei der NLP-Verwaltung (Konflikte zwischen
Ämtern, Ministerien, Staaten, fortgeschrittene juristische Auseinandersetzungen
etc.).
Mit dem Verein der Freunde des Nationalparks wurde in der
Anfangszeit des Konflikts eine interne Klärung versucht, die
aber scheiterte. Das Land Brandenburg hatte es zu einem späteren
Zeitpunkt mit dem Einsatz eines Güterichters versucht,
was aber ebenfalls erfolglos blieb.
46 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees
Bewertung/Stärken:
Die NLP-Verwaltung führt im Rahmen ihrer Möglichkeiten und
trotz der vielzähligen Konflikte mit Stakeholdern und Bevölkerung
einen Dialog im Sinne des Standards.
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Entfällt, da neues Kriterium
Bewertung/Schwächen:
Das Verhältnis zum VdF ist so verfahren, dass kein Dialog mehr
möglich scheint.
Handlungsempfehlungen:
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
HE 43
Im Fall zukünftig auftretender neuer Konflikte ggf. Einsatz
externer Mediator*innen oder Moderator*innen
mittel
Priorität
zeitlich
Zuständigkeit
NLP-Verwaltung
Zuständiges Fachministerium
5.5 Wertschätzung des Nationalparks
Standard (SOLL):
Sowohl der Nationalpark selbst als auch die Nationalparkverwaltung
sind in der Region anerkannt und geschätzt. Hierfür
kommuniziert die Nationalparkverwaltung die Ziele des Nationalparks,
ihre Entscheidungen, positive Wirkungen und etwaige
Einschränkungen in nachvollziehbarer und transparenter
Weise. Die Nationalparkverwaltung ermittelt durch geeignete
Methoden regelmäßig das Image sowie die Wertschätzung
und Akzeptanz des Nationalparks bei den Bewohner*innen des
Nationalparkumfelds und seinen Besucher*innen. Anhand der
Ergebnisse überprüft die Nationalparkverwaltung ihre Kommunikationsstrategie
sowie ihr Handeln.
Situation (IST):
Die Akzeptanz des NLP bei den Anwohnenden wird als anhaltend
hoch eingeschätzt. Verantwortlich für die hohe Akzeptanz
sind die touristische Öffnung im NLP-Gesetz, die Öffentlichkeitsarbeit
und die frühzeitige, transparente Beteiligung der
Öffentlichkeit. Die Aussagen zur Akzeptanz erfolgten auf Basis
der Erfahrungen der Mitarbeitenden der NLP-Verwaltung, z. B.
persönliche Kontakte, Veranstaltungen, Presseberichte.
Die eigentlich bis 2020 geplante Studie zum Image des NLP
konnte nicht umgesetzt werden, da die Stelle für Öffentlichkeitsarbeit
länger unbesetzt war und erst Ende 2021 wieder
besetzt werden konnte.
Allerdings wurde im Rahmen des Interreg-Projekts 107 REGE
in den Jahren 2020 – 2021 eine Nachbarschaftsstudie in den
deutschen und polnischen Schutzgebieten innerhalb der Region
Pomerania durchgeführt, die Interviews mit Anwohner*innen
und Besucher*innen auch zum NLP beinhaltete.
Zukünftig ist eine Wiederholung der Wertschöpfungsstudie geplant,
in die auch eine Befragung zum NLP integriert sein soll.
In der Presse wurde in den letzten beiden Jahren in 400 Beiträgen
(Pressemitteilungen, Artikel in Zeitungen/Zeitschriften,
Radiobeiträge, TV-Beiträge) über den NLP berichtet. Insbesondere
das Fischsterben 2022 hat zu vielen Berichten in TV und
Zeitungen geführt. Die Berichterstattung war zu 60 % positiv,
zu 35 % neutral und zu 5 % negativ. Der Erfolg der Kommunikationsmaßnahmen
bei von der NLP-Verwaltung angesprochenen
Zielgruppen wird nur aus besonderem Anlass heraus
gemessen.
Die Ergebnisse der Messungen und der Studie nutzt die NLPV
zur Überprüfung ihrer Arbeit.
Bewertung/Stärken:
Der NLP ist in der Region weitgehend anerkannt und geschätzt.
Die NLP-Verwaltung nutzt einige Instrumente zur Messung der
Akzeptanz des NLP und des Erfolges der Kommunikationsmaßnahmen
und lässt die Ergebnisse in das Verwaltungshandeln
einfließen.
Bewertung/Schwächen:
Aufgrund fehlender personeller Kapazitäten konnten Image
und Akzeptanz bisher nur eingeschränkt und unregelmäßig
gemessen werden.
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Keine wesentliche Veränderung
Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 47
Handlungsempfehlungen:
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
Priorität
zeitlich
Zuständigkeit
HE 44 Durchführung der geplanten Wertschöpfungsstudie hoch mittel fristig NLP-Verwaltung
HE 45
Periodische Erfassung des Images/der Akzeptanz des NLP
(z. B. alle 5-10 Jahre), hierzu ggf. Kooperationen mit Universitäten
u. ä. nutzen
hoch langfristig NLP-Verwaltung
Land Brandenburg
Universitäten
5.6 Anbindung des Nationalparks an den öffentlichen
Personenverkehr
Standard (SOLL):
Der Nationalpark ist ganzjährig gut mit dem öffentlichen
Personenverkehr (ÖPV) erreichbar. Der regionale ÖPV bezieht
hierfür geeignete Bereiche des Nationalparks in einer Weise
mit ein, dass der motorisierte Individualverkehr reduziert und
die Schutzwecke nicht beeinträchtigt werden.
Situation (IST):
Die NLP-Flächen sind in manchen Bereichen durch öffentliche
Straßen/Verkehrswege zugänglich. Die Anknüpfung an das
öffentliche Verkehrssystem ist weitgehend gut. Dieses ist in
der NLP-Region – teilweise mit umweltfreundlichen Antriebssystemen
ausgestattet – vorhanden, jedoch nicht komplett
flächendeckend, dafür aber ganzjährig. Es gibt bisher noch
keine besonderen Angebote für Wandernde, Radfahrende und
Familien und nur teilweise einfache Tarife.
Das ÖPV-System im NLP und im näheren Umfeld des NLP
könnte besser genutzt werden. Um die genannten Defizite zu
beheben, hat die NLP-Verwaltung gemeinsam mit der Uckermärkischen
Verkehrsgesellschaft mbH (UVG) ein Projekt zur
Umrüstung und Etablierung von zwei Wasserstoffbussen auf
der NLP-Buslinie gestartet. Diese Busse sollten in der Saison
zweimal täglich die Dörfer der NLP-Region ansteuern und
somit auch kleinere Orte am NLP erschließen und durch die
komplette NLP-Region führen.
Die Busse sind bereits angeschafft und wurden im NLP-Design
umgestaltet und mit Informationen zum NLP ausgestattet.
Sie verfügen außerdem über Fahrradanhänger. Die NLP-Verwaltung
führt weitere aktive Maßnahmen durch, die eine
Verkehrsentlastung bewirken und die Schutzwecke des NLP
wahren, z. B. Aufbau eines Wegeleitsystems in der gesamten
NLP-Region an den Bundesstraßen (existiert seit 2022).
Bewertung/Stärken:
Der NLP ist ganzjährig mit dem ÖPV erreichbar. Es gibt eine
Zusammenarbeit zwischen NLP-Verwaltung und ÖPV im Sinne
des Standards.
Bewertung/Schwächen:
Das ÖPV-Angebot weist noch deutliche Defizite aus. Die Finanzierung
der laufenden Kosten für das Projekt, mit dem die
Defizite im Wesentlichen behoben würden, ist noch ungeklärt.
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Im Vergleich zur Evaluierung 2011 ist durch die Einrichtung der
NLP-Linie von Schwedt/Oder nach Angermünde über Criewen
eine deutliche Verbesserung zu verzeichnen, jedoch bestand
diese bereits zum Zeitpunkt der Zwischenerhebung 2018. Seitdem
keine faktische Verbesserung, obwohl das ÖPV-Angebot
nach wie vor ausbaufähig ist.
Handlungsempfehlungen:
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
HE 46
Unbedingte Weiterverfolgung des bereits weit fortgeschrittenen
ÖPV-Projekts mit der UVG, von dem Tourismus wie
Landkreis profitieren würde. Hierzu sollten alle Beteiligten
an einen Tisch kommen, um Möglichkeiten der Finanzierung
zu finden.
Priorität
zeitlich
hoch kurzfristig UVG
Zuständigkeit
NLP-Verwaltung
Landkreis
48 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees
5.7 Impulse für die Region
Standard (SOLL):
Der Nationalpark trägt zu einem positiven Image der Region
bei. Die Nationalparkverwaltung gibt Impulse für eine mit den
Zielen des Nationalparks konforme nachhaltige Entwicklung
der Nationalparkregion. Sie unterstützt entsprechende Aktivitäten
anderer Akteure in allen Nachhaltigkeitsfeldern, insbesondere
im nachhaltigen Tourismus. Die sozioökonomischen
Effekte des Nationalparks auf die Region werden regelmäßig
erfasst, analysiert und öffentlich kommuniziert. Aus den Ergebnissen
werden Maßnahmen zur Sicherung und soweit möglich
zur Stärkung positiver Effekte abgeleitet.
Situation (IST):
Die NLP-Verwaltung setzt verschiedene Impulse für eine nachhaltige
Regionalentwicklung: als wichtiger Arbeitgeber in der
Region, durch Projektbeteiligung, Vergabe von Werkverträgen
und Aufträgen, Förderungen bei Projekten im näheren Umfeld
des NLP, Materialbeschaffung in der Region sowie durch
regionale Produkte. Das NLP-Zentrum, zertifizierte Wanderwege
und Serviceleistungen haben als überregional bedeutsame
Einrichtungen der NLP-Verwaltung eine positive Wirkung auf
die Region. Regional bedeutsam ist darüber hinaus der Netzwerk-Aufbau.
Außerdem ist die NLP-Verwaltung an Einrichtungen
anderer Akteure beteiligt. Hierzu zählen die Gesellschaft
zur Rettung des Störs, MomentUM e. V., der Tourismusverein
Angermünde, die Regionalmarke UM, das Internationale Landschaftspleinair
des Kunstvereins Schwedt e. V., der internationale
Zeichenwettbewerb FLOW. Mit regelmäßigen Ausstellungen
zum Thema Natur und Kunst trägt die NLP-Verwaltung
dazu bei, den Gästen Naturerfahrungen in Kombination mit
„Kultur und Tradition“ zu vermitteln.
Die Kooperation zwischen NLP-Verwaltung und Tourismus wird
als intensiv bis mittel eingeschätzt. Durch die Bereitstellung
touristischer Angebote, durch Beratung und durch die Öffentlichkeitsarbeit
unterstützt die NLP-Verwaltung ihre NLP-Partner
bei Herstellung, Produktion und Verkauf regionaler Produkte
im näheren Umfeld des NLP. Der NLP und seine Schutzgüter
sind die einzige Hauptattraktion (Zugpferd) in der Region. Die
ökonomischen Effekte des NLP auf die regionale Wirtschaft
wurden zweimalig im Rahmen einer „Job-Studie” erfasst:
Anzahl der Übernachtungen, Anzahl der Besuchstage, Anteil
Tagesgäste in Prozent, Ausgaben Pers./Tag, Bruttoumsatz pro
Jahr sowie Anzahl Besuchende der NLP-Infozentren. Es werden
keine sozialen Effekte des NLP gemessen. Die NLP-Verwaltung
misst aber regelmäßig die Besucherzahlen im NLP-Zentrum
Criewen sowie die Anzahl der Teilnehmenden an Veranstaltungen
der Naturwacht, der NLP-Verwaltung und der Partnerbetriebe.
Die Ergebnisse werden in regionalen und überregionalen
Zeitungen sowie in der Fachpresse kommuniziert.
Bewertung/Stärken:
Der NLP setzt für die Region positive Impulse im Sinne des
Standards.
Bewertung/Schwächen:
Die sozioökonomischen Effekte werden nur eingeschränkt
gemessen.
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Die Situation hat sich im Vergleich zur Evaluierung 2011 verbessert
und der gute Trend von 2018 wurde fortgeführt.
Handlungsempfehlungen:
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
HE 47
Im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten
Erhebung der sozioökonomischen Faktoren und
Kommunikation der Ergebnisse, um die Akzeptanz in der
Region zu stärken (Voraussetzung ist die Bereitstellung
ausreichender personeller und finanzieller Ressourcen,
siehe Krit. 2.1 HE 13)
mittel
Priorität
zeitlich
Zuständigkeit
NLP-Verwaltung
Zuständiges Fachministerium
Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 49
6 Handlungsfeld 6 „Externe Kommunikation“
6.1 Kommunikationsstruktur
Standard (SOLL):
Der Nationalpark hat eine schriftlich fixierte Kommunikationsstrategie,
die Ziele, Inhalte und Methoden der externen
Kommunikation umfasst. Die externe Kommunikation erläutert
Ziele, Aufgaben und Aktivitäten des Nationalparks bzw. der
Nationalparkverwaltung zielgruppenspezifisch, klar und verständlich.
Die Nationalparkverwaltung kommuniziert analog
(Telefonauskunft, Bürgerabende, Zeitungen, Jahresberichte
etc.) und digital (Homepage, Newsletter, Blog, soziale Medien
etc.) mit den relevanten Zielgruppen auf regionaler und überregionaler
Ebene. Die Information betroffener Akteure und der
Öffentlichkeit erfolgt regelmäßig, aktuell und proaktiv. Die darüber
hinausgehende Kommunikation mit den jeweiligen Zielgruppen
ist dialogorientiert, direkt und wertschätzend. Zu Partnern
wie vorgesetzten Behörden, regionalen Gremien, Zweck-,
Naturschutz- und Tourismusverbänden ist eine kontinuierliche,
institutionalisierte Kommunikationsstruktur eingerichtet.
Situation (IST):
Es gibt keine schriftlich fixierte Kommunikationsstrategie, die
Ziele, Inhalte und Methoden der externen Kommunikation
umfasst. Die externe Kommunikation richtet sich primär an folgende
Zielgruppen: lokale und überregionale Multiplikator*innen/Lobbyist*innen,
Besuchende, Einheimische, Fachpublikum
sowie Schulklassen. Es wird nicht systematisch untersucht, ob
die vermittelten Inhalte von den verschiedenen Zielgruppen
verstanden werden. Die Inhalte sind z. T. nicht zielgruppenspezifisch,
unscharf bzw. unklar formuliert. Zwischen 25 – 50 %
der regionalen Bevölkerung sind die Ziele des NLP bekannt. Die
NLP-Verwaltung führt im Durchschnitt folgende Kommunikationsmaßnahmen
durch: zwei mehrtägige Aktionen mit insgesamt
2.000 Besucher*innen (Kranichwoche, Singschwantage),
zwei Aktionen bzw. Infoveranstaltungen bis zur Dauer von
einem Tag mit insgesamt 1.000 Besucher*innen, fünf Ausstellungen
mit insgesamt 1.000 Besucher*innen, zwei Messen mit
insgesamt 1.000 Besucher*innen sowie eine Tagung mit 50
Besucher*innen. Im Jahr 2022 erbrachte die NLP-Verwaltung
folgende Kommunikationsleistungen: 15 Broschüren/Bücher
(insgesamt Gesamtauflage 9.000, verteilte Auflage 9.000),
zwei Beiträge für Publikationen, Flyer (Gesamtauflage und
verteilte Auflage jeweils 6.000), ein Buch über Natura 2000 in
dt., pol. und engl. Sprache (Auflage insg. 15.000) sowie ein Veranstaltungskalender
(Auflage 5.000), 30 Pressemitteilungen,
20 Radiobeiträge, 20 betreute Fernsehteams, 45 Infotafeln,
25.000 Zugriffe auf das Internetportal sowie eine Social-
Media-Plattform. Darüber hinaus gibt die NLP-Verwaltung
Anglermerkblätter heraus (Auflage 5.000). Die Leistungen der
NLP-Verwaltung sind dokumentiert. Der Zugriff auf den Jahresbericht
ist für alle jederzeit möglich, da er auf der NLP-Homepage
als pdf-Datei eingestellt ist. Mit wesentlichen Partnern
bestehen institutionalisierte Kommunikationsstrukturen. Die
Kommunikation mit vorgesetzten Behörden, regionalen Gremien
und Tourismusverbänden erfolgt kontinuierlich. Ebenfalls
ein kontinuierlicher Austausch findet mit dem NLP-Kuratorium
und dem Anglerverein der Ortsgruppe Schwedt/Oder statt.
Die Kommunikation mit Naturschutz- und Zweckverbänden
erfolgt ausschließlich anlassbezogen. Einmal jährlich hält die
NLP-Verwaltung einen Fortschrittsbericht im Umweltausschuss
des Landtages und erreicht auf diese Weise die politischen
Entscheidungsträger direkt.
Bewertung/Stärken:
Die Kommunikation erfolgt regelmäßig sowohl analog als auch
digital auf regionaler und überregionaler Ebene.
Es bestehen institutionalisierte Kommunikationsstrukturen.
Bewertung/Schwächen:
Es existiert keine schriftliche Kommunikationsstrategie.
Es wird nicht systematisch untersucht, ob die Inhalte der
Kommunikationsmaßnahmen erfolgreich bei den Zielgruppen
ankommen.
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Die Pressearbeit und die Kommunikation ist mit den gesellschaftlichen
Gruppen gezielt fortgesetzt worden. Es
wird allerdings nicht untersucht, ob die Botschaften bei den
Gruppen ankommen.
Handlungsempfehlungen:
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
Priorität
zeitlich
Zuständigkeit
HE 48 Erstellung einer schriftlichen Kommunikationsstrategie hoch kurzfristig NLP-Verwaltung
HE 49
Befragungen der Zielgruppen zu den Hauptbotschaften des
NLP und ggf. Anpassung der Kommunikationsformate
mittel
NLP-Verwaltung
50 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees
6.2 Erscheinungsbild
Standard (SOLL):
Die Nationalparkverwaltung präsentiert den Nationalpark
bei ihrer Kommunikation im gemeinsamen Erscheinungsbild
„Nationale Naturlandschaften“.
Situation (IST):
Das Corporate Design (CD) „Nationale Naturlandschaften“ wird
bei der Beschilderung und den Informationstafeln im Gebiet,
den NLP-Produkten, dem Internetauftritt der NLP-Verwaltung,
bei Veröffentlichungen der NLP-Verwaltung und bei Werbemitteln
angewandt. Bereits vollständig wird das NNL-CD bei Printmaterialien,
der Webseite und der Dienstkleidung umgesetzt.
Auf die Verwendung des alten Logos wird verzichtet.
Bewertung/Stärken:
Die NLP-Verwaltung nutzt konsequent das CD „Nationale
Naturlandschaften“.
Bewertung/Schwächen:
Keine erkennbar
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Seit der Evaluierung 2011 wurde die Anwendung des CD
„Nationale Naturlandschaften“ stetig verbessert.
Handlungsempfehlungen:
Keine
Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 51
7 Handlungsfeld 7 „Bildung und
Naturerleben“
7.1 Konzepte für Bildungsarbeit
Standard (SOLL):
Die Nationalparkverwaltung verfügt über ein Bildungskonzept,
insbesondere zur Natur- und Wildnisbildung, das für alle wesentlichen
Zielgruppen spezifische Bildungsangebote vorsieht.
Die Grundsätze der Bildungsarbeit im Nationalpark sind mit
Bildungspartnern abgestimmt.
Situation (IST):
Die NLP-Verwaltung arbeitet mit einem expliziten Bildungskonzept,
um ihre Aktivitäten im Bereich Natur- und Wildnisbildung
im NLP zielgerichtet umzusetzen und zu koordinieren. Bildungsangebote
anderer Träger im NLP zur Natur- und Wildnisbildung
sind darin nicht enthalten. Im Bildungskonzept sind die
Belange unterschiedlicher Zielgruppen berücksichtigt: durchmischte
Gruppen, Kinder und Jugendliche, Kindertagesstätten/
Kindergärten sowie Schulen. Mit der NLP-Kita in Criewen gibt
es eine regelmäßige Kooperation. Die NLP-Verwaltung bietet
Exkursionen, Blockveranstaltungen sowie Angebote in den
Infoeinrichtungen an. Die externen Träger/Partner müssen sich
nicht verpflichten, bestimmte Kriterien bei der Ausschreibung
und Durchführung der Veranstaltungen einzuhalten, um den
Grundsätzen der Bildungsarbeit im NLP zu entsprechen.
Bewertung/Stärken:
Das Vorhandensein und die Umsetzung des Bildungskonzepts
erfüllt die Vorgaben des Standards.
Bewertung/Schwächen:
Das Bildungskonzept wird von Dritten nicht als Handlungsleitfaden
akzeptiert und angewendet.
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Ein Bildungskonzept liegt inzwischen vor.
Handlungsempfehlungen:
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
HE 50
Erweiterung des Anwendungsbereichs des Bildungskonzepts
auf Dritte
Priorität
zeitlich
Zuständigkeit
hoch kurzfristig NLP-Verwaltung
7.2 Angebote für Bildung
Standard (SOLL):
Die Bildungsangebote im Nationalpark dienen der Vermittlung
seiner Schutzzwecke, der zu seiner Erhaltung und Entwicklung
notwendigen Ziele und Maßnahmen sowie weiterer Ziele,
seiner naturkundlichen Charakteristika und ideell-emotionalen
Werte, des Wildnisgedankens und der Ziele nachhaltiger
Entwicklung. Die Bildungsangebote im Nationalpark sind mit
Bildungspartnern abgestimmt. Alle Bildungsangebote werden
von der Nationalparkverwaltung koordiniert und evaluiert.
Soweit erforderlich, sind die Bildungsangebote mehrsprachig
gestaltet. Der Nationalpark verfügt über ein Informationszentrum
und dezentrale Informationseinrichtungen. Die Nationalparkverwaltung
stellt auch Bildungsangebote in Bereichen zur
Verfügung, die der ungestörten natürlichen Dynamik unterliegen.
Die Nationalparkverwaltung verfügt über klare und von
allen akzeptierte Regeln für die Bildungsarbeit, die den sorgsamen
Umgang mit der Natur in den Bereichen sicherstellen,
in denen Bildungsmaßnahmen stattfinden.
Die Nationalparkverwaltung beteiligt sich am bundesweiten
Junior-Ranger-Programm von Nationale Naturlandschaften
e. V.
Situation (IST):
Durch die Bildungsangebote im NLP werden folgende Inhalte
vermittelt: Schutzzwecke und Ziele des NLP, naturkundliche
Charakteristika, sinnliche Naturerfahrungen und -erlebnisse
(ideell-emotionale Werte), Wildnis und dessen Bedeutung, Ziele
nachhaltiger Entwicklung sowie Zusammenhang zwischen
ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Aspekten
von Naturschutz, Schutz der natürlichen Dynamik und des
Wildnisgedankens. Ca. 20.000 NLP-Besuchende (15,38 % der
Gesamtzahl der Besuchenden) nehmen die Naturerlebnis- und
Bildungsangebote der NLP-Verwaltung und ihrer Kooperationspartner
wahr.
52 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees
Die NLP-Verwaltung und die Naturwacht, die nicht Teil der NLP-
Verwaltung ist, arbeiten eng im Bildungsbereich zusammen.
Die Mitarbeitenden der NLP-Verwaltung planen und betreuen
10 % und die Naturwacht 90 % der Führungen im NLP. Die Besuchenden
werden vorwiegend durch geschultes Personal betreut.
Eine intensive Betreuung der Gruppen wird überwiegend
gewährleistet. Die Verantwortung für die Koordination der
Bildungsangebote im NLP, wenn diese von mehreren Trägern/
Partnern umgesetzt werden, trägt sowohl die NLP-Verwaltung
als auch die externen Träger/Partner. Bildungsmaßnahmen, die
im NLP stattfinden, werden nicht evaluiert.
Es gibt mehrsprachige Bildungs- und Informationsangebote:
Informations- und Schautafeln an wichtigen Zugangspunkten
zum NLP sowie an wichtigen Punkten im Gelände, Infomaterial
(Flyer, Broschüren etc.), Dauer- und Sonderausstellungen, Vorträge
sowie digitale Angebote.
Im NLP gibt es folgende Bildungs- und Informationseinrichtungen:
ein NLP-Infozentrum (Besucherzentrum = NLP-Haus Criewen),
ein Tagungs- und Schulungsraum sowie drei spezielle
Themenwege/Lehrpfade. Es existieren auch Bildungsangebote
in Bereichen, die bereits der ungestörten natürlichen Dynamik
unterliegen. Es finden ca. zehn Führungen pro Jahr zum Thema
Wildnis statt. Zehn Bildungsprogramme behandeln das Thema
Wildnis. Es ist überwiegend sichergestellt, dass die Bereiche
und störungsempfindliche Arten hierdurch nicht beeinträchtigt
werden. Die NLP-Verwaltung betreut nur kleine Gruppen und
achtet darauf, dass die Wege nicht verlassen werden.
Die NLP-Verwaltung unterstützt das Programm „Junior Ranger“,
die Betreuung der Junior Ranger erfolgt durch die Naturwacht.
Bewertung/Stärken:
Die NLP-Verwaltung leistet eine engagierte, inhaltlich vollständige
und zielgruppenorientierte Bildungsarbeit. Diese bildet
alle fachlichen Facetten des NLP ab. Kooperation und Abstimmung
mit der Naturwacht sind optimal.
Bewertung/Schwächen:
Keine erkennbar
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Die Bildungsarbeit wurde stetig verbessert.
Handlungsempfehlungen:
Keine
7.3 Angebote für Naturerleben und Erholung
Standard (SOLL):
Das Angebot an Naturerlebnissen ist vielseitig, ganzjährig,
begleitet oder individuell durchführbar und richtet sich an alle
gesellschaftlichen Gruppen. Dabei ist sichergestellt, dass die
Schutzzwecke des Nationalparks nicht beeinträchtigt werden.
Angebote für Naturerleben und Erholung werden durch die
Nationalparkverwaltung koordiniert und evaluiert.
Situation (IST):
Im NLP gibt es Tierbeobachtungsplätze und erlebnisreiche
Wanderwege, die ein besonderes Naturerlebnis ermöglichen.
Die NLP-Verwaltung bietet folgende Naturerlebnisangebote an:
Informationen zu erlebnisorientierten individuellen Wanderungen,
regelmäßige und saisonale geführte erlebnisorientierte
Wanderungen, Wildtierbeobachtungen, Dauer- und Sonderausstellungen
sowie Events. Die Naturwacht gibt jahreszeitliche
und anlassbezogene Beobachtungstipps. Die NLP-Verwaltung
gewährleistet für die eigenen Naturerlebnisangebote und
die Angebote der NLP-Partner, dass durch diese die Schutzwecke
des NLP nicht beeinträchtigt werden. Angebote Dritter werden
nicht geprüft. Die NLP-Verwaltung steuert und koordiniert
die Naturerlebnisangebote mit der Naturwacht. Die Angebote
werden aktuell nicht evaluiert.
Bewertung/Stärken:
Die Angebote passen sehr gut zur Struktur und den Vorgaben
des NLP, die Bereiche sind bzw. werden auf den Führungen
so erschlossen, dass ein authentisches Erleben der NLP-Ziele
überwiegend möglich ist.
Bewertung/Schwächen:
Die Angebote werden durch die aktuellen Vorgaben zur ASP-
Prophylaxe eingeschränkt bzw. „ausgezäunt“ (siehe Krit. 3.1).
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Die Angebote wurden stetig verbessert.
Handlungsempfehlungen:
Bzgl. ASP-Zaun siehe Krit. 3.1 HE 26
Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 53
7.4 Besucherinfrastruktur
Standard (SOLL):
Die im Nationalpark existierende Besucherinfrastruktur ist dem
Naturraum angemessen und besucherorientiert, ohne die
Schutzzwecke zu beeinträchtigen. Die Kennzeichnung im Gelände
ist einheitlich und wiedererkennbar.
Situation (IST):
Eine grobe Schätzung ergab, dass 2022 ca. 130.000 Menschen
den NLP besucht haben. Weitgehend alle Infrastruktureinrichtungen
für Besuchende liegen außerhalb von Flächen, die
für den Lebensraum- und Artenschutz von großer Bedeutung
sind. Vor dem Bau neuer Infrastruktureinrichtungen für Besuchende
im NLP wird systematisch geprüft und mit anderen
Betreibern abgestimmt, ob diese sinnvoll und nötig sind. Im
NLP existieren besondere touristische Attraktionspunkte an
naturschutzfachlich unbedenklichen Orten, die einen Großteil
der Besuchendenströme auffangen. Hierbei handelt es sich um
Beobachtungstürme (Mescherin, Stützkow), Aussichtspunkte
(Richterberg und Seeberg), Wasserwanderrastplätze (Gartz,
Gatow, Stolpe) und das Besucherzentrum (NLP-Haus Criewen).
In Letzterem wurden im Durchschnitt 15.000 Besuchende gezählt.
Diese Attraktionspunkte sind sehr gut an die Infrastruktur
angeknüpft. Es erfolgt weitgehend eine Kennzeichnung im
Gebiet des NLP.
Bewertung/Stärken:
Die vorhandene Besucherinfrastruktur ist – schutzzweckbezogen
– wohl dosiert und weitgehend ausreichend.
Bewertung/Schwächen:
Keine erkennbar
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Weitere Verbesserung der Situation
Handlungsempfehlungen:
Keine
7.5 Barrierefreiheit und Inklusion
Standard (SOLL):
Die Nationalparkverwaltung verfügt über ein Konzept zur Barrierefreiheit
und Inklusion. Die Nationalparkverwaltung bietet
barrierefreie Zugänge, Angebote, Informations- und Printmedien
in angemessenen Umfang an.
Situation (IST):
Die NLP-Verwaltung verfügt über kein Konzept zum Thema
Barrierefreiheit und Inklusion.
Im Besucherzentrum (NLP-Haus), im Tagungs- und Schulungsraum
gibt es barrierefreie und teilweise barrierefreie Angebote
für Menschen mit Gehbeeinträchtigung und Rollstuhlfahrer*innen.
An Tierbeobachtungsplätzen und Aussichtspunkten sind barrierefreie
oder teilweise barrierefreie Angebote für Menschen
mit Geh- und Sehbeeinträchtigung und Rollstuhlfahrer*innen
vorhanden.
Nicht barrierefrei sind die markierten Wander- und Themenwege.
Es gibt keine barrierefreien Angebote für Führungen
und Rangerwanderungen, Umweltbildungsangebote sowie
Freiwilligenaktionen.
Die barrierefreien Angebote im NLP sind nicht nach dem bundesweiten
System „Reisen für Alle“ zertifiziert. Der NLP verfügt
über keine barrierefreien Printmedien und hat keinen barrierefreien
Internetauftritt.
Bewertung/Stärken:
Die NLP-Verwaltung ist sich der Bedeutung der Barrierefreiheit
für die Besuchenden bewusst und hat diese teilweise bereits
hergestellt.
Bewertung/Schwächen:
Es fehlt ein Konzept zum Thema Barrierefreiheit und Inklusion.
Es gibt noch Defizite bei der Barrierefreiheit des Internetauftritts
und von Wegen/Wanderungen.
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Entfällt, da neues Kriterium
Handlungsempfehlungen:
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
HE 51
HE 52
Erstellung eines Handlungskonzepts, insbesondere zur
Identifizierung von Handlungsschwerpunkten
Ermöglichung der Teilhabe auch für Menschen mit Beeinträchtigungen
bzgl. Internetauftritt des NLP und Nutzung
einzelner Wege/Wanderungen
Priorität
zeitlich
Zuständigkeit
hoch kurzfristig NLP-Verwaltung
mittel
NLP-Verwaltung
54 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees
8 Handlungsfeld 8 „Forschung und
Monitoring“
8.1 Forschungsinhalte und Forschungskoordination
Standard (SOLL):
Es existiert ein Forschungskonzept, das Teil des Nationalparkplans
ist. Forschung und Monitoring im Nationalpark verfolgen
insbesondere das Ziel, das Management im Nationalpark (und
in anderen Schutzgebieten) zu verbessern sowie die natürliche
Dynamik, ihre Prozesse und daraus resultierende Möglichkeiten
für die Gesellschaft besser zu verstehen. Im Nationalpark
findet nur Forschung statt, die a) die Schutzzwecke nicht beeinträchtigt,
b) einen deutlichen Bezug zu nationalparkspezifischen
Forschungsfragen aufweist und c) auf die besondere
Situation des Nationalparks angewiesen ist und daher nicht
außerhalb erfolgen kann. Bei geplanten Forschungsprojekten
Dritter entscheidet die Nationalparkverwaltung, ob die
Voraussetzungen a) – c) zutreffen und das Projekt durchgeführt
werden kann.
Situation (IST):
Die NLP-Verwaltung verfügt über ein umfassendes Forschungskonzept.
Es ist nicht Teil des NLP-Plans. Die Forschung ist überwiegend
auf Fragestellungen und Managementbedürfnisse
des NLP bezogen sowie zum Teil auf Fragestellungen, die nicht
nur für den NLP relevant sind, sondern ebenso für weitere NLP
oder den Naturschutz insgesamt. Durch die Forschung werden
die Schutzzwecke des NLP nicht beeinträchtigt. Die Forschung
im NLP ist zwingend auf dessen besondere Situation angewiesen.
Der NLP, insbesondere die Naturdynamikzone, dient
zum Teil als Referenzfläche zum Verstehen naturdynamischer
Prozesse. Aus der Forschung im NLP konnten wesentliche
Erkenntnisse zur Moorrenaturierung abgeleitet werden. Bei
einer erfolgreichen Wiedervernässung von Mooren siedeln sich
bereits innerhalb kurzer Zeit (wenige Jahre) torfbildende Pflanzen
an (damit kommt es wahrscheinlich zu Torfwachstum)
und nimmt die Anzahl moortypischer Arten zu. Seit der letzten
Evaluierung im Jahr 2011 flossen folgende Erkenntnisse aus
der Forschung in das NLP-Management ein: Die Zunahme an
Revieren von Brutvogelarten, die auf feuchte Lebensräume
angewiesen sind, bestätigen die Bemühungen der NLP-Verwaltung
zur Herstellung eines naturnäheren Wasserregimes. So
gibt es seit 2023 verlängerte Polderöffnungszeiten.
Es entscheidet überwiegend die NLP-Verwaltung über die
Durchführung von Forschungsprojekten. Seit der Evaluierung
2011 wurden im NLP drei Forschungsprojekte unter Federführung
bzw. mit maßgeblicher Beteiligung der NLP-Verwaltung
und drei Forschungsprojekte von Dritten, ohne Beteiligung der
NLP-Verwaltung, mit einem Mittelumfang von > 15.000 Euro
durchgeführt. An Ersteren waren ein anderes Schutzgebiet,
drei andere öffentliche Verwaltungen, zwei außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen sowie eine Hochschule/Universität
beteiligt.
Es finden verschiedene Forschungskooperationen statt: ein
Projekt mit max. 3 Partnern bzw. > 10 weiteren regional/landesweiten
Partnern unter Federführung der NLP-Verwaltung
sowie ein Projekt mit 4 – 10 weiteren Partnern auf regionaler/
landesweiter Ebene und ein Projekt mit > 10 bundesweiten
Partnern, bei denen die NLP-Verwaltung keine Federführung
innehat.
Bewertung/Stärken:
Die NLP-Verwaltung verfügt über ein Forschungskonzept,
welches die Ziele des NLP verfolgt.
Die NLP-Verwaltung beteiligt sich an regionalen bis landesweiten
Forschungsprojekten.
Bewertung/Schwächen:
Es gibt noch keinen wissenschaftlichen Beirat (siehe Krit. 2.7).
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Die Einrichtung des wissenschaftlichen Beirats zur Qualitätskontrolle
der Forschungstätigkeiten befindet sich in der Umsetzung.
Handlungsempfehlungen:
Bzgl. wissenschaftlicher Beirat siehe Krit. 2.7 HE 22
Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 55
8.2 Monitoring
Standard (SOLL):
Das natur- und sozialwissenschaftliche Monitoring im Nationalpark
erfolgt in ausreichendem Umfang mit Hilfe anerkannter
Methoden und Parametern und ist auf die Ziele und
Schutzzwecke des Nationalparks ausgerichtet. Es dient u. a. der
Erfolgskontrolle von im Nationalparkplan festgelegten Maßnahmen.
Der Nationalpark nimmt am integrativen Monitoring
für Großschutzgebiete teil.
Situation (IST):
Die Gegenstände des Monitorings sind klar definiert.
Gegenstand des Langfristmonitorings zur ökosystemaren
Umweltbeobachtung (ÖUB) ist die Erfassung der Entwicklung
von Ökosystemen in Raum und Zeit. Es kommen standardisierte
Erfassungsmethoden zum Einsatz, die im Methodenkatalog
festgelegt sind. Auf drei Landschaftstransekten und zehn Einzelflächen
werden in regelmäßigem Turnus Vegetation, Boden,
Heuschrecken und Tagfalter erfasst. In den Waldtransekten
werden Vegetation, Boden, Biotoptypen, Vitalität, Totholz, Naturverjüngung,
Verbiss und Schwarzspechthöhlen erfasst. Auf
drei Transekten erfolgt jährlich eine Erfassung der Brutvögel.
Es gibt ein operatives (anlassbezogenes) Monitoring der
Entwicklung der Goldalge (Prymnesium parvum) in Auengewässern.
Die Methoden sind teilstandardisiert, z. B. nach
WRRL, LAWA, mit Modifikationen zur praktikablen Umsetzung,
insbesondere bezüglich der Probenahme. Limnologische Vor-
Ort- Parameter sind pH, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur,
Sauerstoffgehalt) sowie die Konzentration von Prymnesium
parvum in Zellen/ml.
Ein weiteres Langfristmonitoring befasst sich mit Witterung
und Klima im Nordteil des NLP. Eine standardisierte Wetterstation
erfasst Niederschlag, Lufttemperatur, Bodentemperatur,
Sonneneinstrahlung, Windstärke und -richtung.
Beim Monitoring der Auswirkungen des Klimawandels auf
den Wald kommen bei der Vor-Ort-Erfassung standardisierte
Methoden aus der Ökosystemaren Umweltbeobachtung Wald,
der Waldzustandserhebung, der Biotopkartierung zum Einsatz.
Außerdem werden Datenlogger zur Erfassung von Klimaelementen
und Satellitenbilder genutzt.
Es liegen flächendeckend folgende naturwissenschaftliche
Daten vor: Biotoptypen/Lebensräume (Erfassungsjahr 2023),
Pflanzen und Pflanzegemeinschaften/-gesellschaften (Erfassungsjahr
2023), Geologie und Bodenkunde (Erfassungsjahr
1934), Hydrologie, Abgrenzung des Gebietes nach Wassereinzugsgebieten
(Erfassungsjahr 1980), Digitales Geländemodell
(Erfassungsjahr 2020). Für Wirbellose und Wirbeltiere sowie
Pilze liegen Daten vor, diese sind aus Kosten- und Kapazitätsgründen
allerdings nicht flächendeckend. Die regelmäßigen
Erfassungen beziehen sich auf ausgewählte Arten (z. B. Biber:
vollständige und regelmäßige Habitatkartierung durch die
Naturwacht) und Schwerpunkträume (z. B. Vegetation: regelmäßige
Kartierung der Trockenrasen und Brenndolden-Auenwiesen).
Sozialwissenschaftliche Merkmale des NLP und des näheren
NLP-Umfelds werden ca. alle sechs Jahre im Rahmen einer
Wertschöpfungsstudie erhoben.
Das Monitoring wird zur Erfolgskontrolle von Managementmaßnahmen
der NLP-Verwaltung eingesetzt. Die Ergebnisse
aus dem Monitoring werden beim dynamischen Schöpfwerkund
Grünlandmanagement berücksichtigt.
Der NLP nimmt am integrativen Monitoring für Großschutzgebiete
teil. Darüber hinaus ist der NLP in andere Monitoringprogramme
eingebunden: Natura 2000, Europäische Wasserrahmenrichtlinie
(WRRL), Bundes- und Landesmessprogramme
sowie Netzwerk für ökologische und ökosystemare Langzeitforschung
(LTER).
Bewertung/Stärken:
Der Monitoringbedarf ist klar definiert. Es bestehen langfristige
und anlassbezogene Monitoringprogramme.
Bewertung/Schwächen:
Nicht zu allen Schlüsselparametern und zum Veränderungsprozess
liegen Erhebungen und Auswertungen vor.
Die sozioökonomischen Erfassungen und Analysen sind ausbaufähig
(siehe Krit. 5.7).
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Es wurde ein NLP-spezifisches Monitoring zur Erfassung verschiedener
Habitatkomponenten entwickelt und umgesetzt.
Handlungsempfehlungen:
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
HE 53
Durchführung eines ausreichenden und kontinuierlichen
Monitorings begleitend zu den Nutzungsänderungen, um
Auswirkungen zu erfassen und Zielkontrollen zu ermöglichen
Bzgl. sozioökonomische Erhebungen siehe Krit. 5.7 HE 46
Priorität
zeitlich
Zuständigkeit
hoch kurzfristig NLP-Verwaltung
56 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees
8.3 Dokumentation
Standard (SOLL):
Die in der Grundlagenerhebung, im Monitoring und in der Projektforschung
verwendeten Methoden sind zu dokumentieren.
Die gewonnenen Daten sind nach wissenschaftlichen Kriterien
aufzubereiten, zu analysieren, auszuwerten und zu dokumentieren.
Die Ergebnisse sind in geeigneter Weise der Öffentlichkeit
zugänglich zu machen.
Situation (IST):
Ein Teil der Daten, vor allem die Monitoringdaten aus der ÖUB,
sind in einer elektronischen Datenbank verfügbar. Bei den operativen
Monitorings und kleineren Forschungsprojekten erfolgt
die Datenhaltung in Form von Excel-Tabellen. Die gewonnenen
Daten, die verwendeten Methoden/Verfahren sowie die relevanten
Ergebnisse werden zum Teil nach wissenschaftlichen
Kriterien aufbereitet und dokumentiert. Die Forschungsergebnisse
werden auf nationaler wissenschaftlicher Ebene sowie
auf populärwissenschaftlicher Ebene verbreitet. Die NLP-Verwaltung
macht die Forschungs- und Monitoringergebnisse auf
verschiedene Weise zugänglich: regelmäßige Informationen
an die Mitarbeitenden der NLP-Verwaltung, Veranstaltung von
international/national besetzten Fachsymposien/Workshops,
Herausgabe einer eigenen Schriftenreihe, Dokumentation im
Jahresbericht sowie im Internet (Webseite).
Bewertung/Stärken:
Es erfolgt eine umfassende Erhebung der wesentlichen
Schutzgüter und Ökosysteminformationen, welche größtenteils
in Datenbanken elektronisch vorgehalten werden.
Forschungs- und Monitoringergebnisse werden sowohl wissenschaftlich
als auch allgemeinverständlich aufbereitet.
Bewertung/Schwächen:
Die digitale Infrastruktur ist für die zunehmende Datenmenge
im Monitoring ausbaufähig.
Die Veränderungsprozesse sollten zielführender dokumentiert,
analysiert und veröffentlicht werden.
Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur
Zwischenerhebung 2018:
Die Dokumentation der natürlichen Veränderungsprozesse hat
begonnen.
Die dauerhafte Sicherstellung der Dokumentationsaufgaben
ist nicht umfassend erfolgt.
Handlungsempfehlungen:
Nr. Maßnahme Priorität
fachlich
HE 54
HE 55
HE 56
Verbesserung der digitalen Infrastruktur, um Datenhaltung
und Monitoringaufgaben adäquat zu erfüllen
Verstärkte Veröffentlichung von Forschungsergebnissen in
nationalen und internationalen Zeitschriften
Dauerhafte Sicherstellung der Aufgabenerfüllung im Bereich
Forschung & Monitoring (Voraussetzung ist die Bereitstellung
personeller Ressourcen, siehe Krit. 2.1 HE 13)
Priorität
zeitlich
Zuständigkeit
hoch kurzfristig NLP-Verwaltung
mittel
NLP-Verwaltung
Kooperationspartner
hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium
Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 57
Abkürzungsverzeichnis
ASP
AWZ
AZ
BfN
BFD
BMUV
BNatSchG
Afrikanische Schweinepest
Ausschließliche Wirtschaftszone
Arbeitszeit
Bundesamt für Naturschutz
Bundesfreiwilligendienst
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz
Bundesnaturschutzgesetz
BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V.
CD
FFH-Richtlinie
FÖJ
GNL
LAG
LANA
LAWA
LEADER
LfU
LRT
LTER
LSG
MLUK
Corporate Design
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG)
Freiwilliges Ökologisches Jahr
Geprüfte*r Natur- und Landschaftspfleger*in
Lokale Arbeitsgruppe
Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung
Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser
Liaison entre actions de développement de l'economie rurale"; deutsch: Verbindung
von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft; Maßnahmenprogramm der
Europäischen Union
Landesamt für Umwelt
Lebensraumtyp
Long Term Ecological Research Network; deutsch: Netzwerk für ökologische und
ökosystemare Langzeit forschung
Landschaftsschutzgebiet
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
NABU Naturschutzbund Deutschland e. V.
NatPUOG
NGO
NLP
NNL
NSG
ÖPV
ÖUB
SD
TMB
tmu
TÖB
UFBV
UVG
Nationalparkgesetz Unteres Odertal
Non-governmental organization; deutsch: Nichtregierungsorganisation
Nationalpark
Nationale Naturlandschaften
Naturschutzgebiet
Öffentlicher Personenverkehr
Ökosystemare Umweltbeobachtung
Standardabweichung
Tourismus Marketing Brandenburg GmbH
Tourismus Marketing Uckermark GmbH
Träger öffentlicher Belange
Unternehmensflurbereinigungsverfahrens
Uckermärkische Verkehrsgesellschaft mbH
VdF Verein der Freunde des Deutsch-Polnischen Europa-Nationalparks Unteres Odertal e. V.
WRRL
Europäische Wasserrahmenrichtlinie
58 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees
Impressum
Herausgeber:
Nationale Naturlandschaften e. V.
Pfalzburger Str. 43/44
10717 Berlin
info@nationale-naturlandschaften.de
www.nationale-naturlandschaften.de
Redaktion:
Anja May, Nationale Naturlandschaften e. V.
Förderung:
Das diesem Bericht zu Grunde liegende Vorhaben „Evaluierung
der deutschen Nationalparke“ wurde durch das Bundesamt für
Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz unter
dem FKZ 3521810200 gefördert. Die Verantwortung für den
Inhalt dieses Berichts liegt beim Autor.
Bildnachweis:
Michael Voigt, Nationalpark Unteres Odertal (Titel);
Fred Schulze, Nationalpark Unteres Odertal (S. 7 und 18)
Satz/Layout:
DreiDreizehn Werbeagentur GmbH, Berlin
Redaktionsschluss:
Oktober 2024
Nationale Naturlandschaften e. V. ist der Dachverband der deutschen Nationalparke, Biosphärenreservate und Wildnisgebiete.
Gemeinsam mit dem Dachverband der Naturparke – Verband Deutscher Naturparke e. V. – ist er Träger der Dachmarke
„ Nationale Naturlandschaften“. Die unter dieser Dachmarke vereinten Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturparke und
Wildnisgebiete bewahren auf rund einem Drittel der Fläche Deutschlands faszinierende Natur. Gemeinsam mit den Menschen
in der Region vermitteln sie Freude beim Erleben der Natur und gestalten die Zukunft mit Zuversicht nachhaltig.