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Managementqualität im

Nationalpark Unteres Odertal

Endbericht des Evaluierungskomitees | Oktober 2024



Managementqualität im

Nationalpark Unteres Odertal

Endbericht des Evaluierungskomitees | Oktober 2024

Stichtag Selbsteinschätzung NLP-Verwaltung: 15. November 2023

Komiteemitglieder bei der Vor-Ort-Prüfung

(24. – 26. Januar 2024)

Eva Flinkerbusch, Bundesamt für Naturschutz, Vertreterin Bund

Sylvia Wagner, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und

Verkehr Nordrhein-Westfalen, Vertreterin Landesministerien

Katharina Sabry, Hessisches Ministerium für Landwirtschaft

und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat, Vertreterin

Landesministerien

Uwe Katzenberger, Thüringer Ministerium für Umwelt,

Energie und Naturschutz, Vertreter Landesministerien

Dr. Ulf Hohmann, Forschungsanstalt für Waldökologie und

Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz, Vertreter Wissenschaft

Prof. Dr. Nina Farwig, Philipps-Universität Marburg,

Vertreterin Wissenschaft

Dr. Christine Margraf, BUND Naturschutz in Bayern e. V.,

Vertreterin NGO

Weitere Komiteemitglieder

Marc Auer, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,

nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Vertreter Bund

Dr. Volker Scherfose, Bundesamt für Naturschutz,

Vertreter Bund

Dr. Sigmar Krause, Sächsisches Staatsministerium für

Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft,

Vertreter Landesministerien

Dr. Harald Egidi, Leiter Nationalpark Hunsrück-Hochwald,

Vertreter AG Nationalparke

Ulf Zimmermann, Leiter Müritz-Nationalpark,

Vertreter AG Nationalparke

Dr. Eick von Ruschkowski, Alfred Toepfer Akademie für

Naturschutz, Vertreter Wissenschaft

Prof. Dr. Stefan Heiland, Technische Universität Berlin,

Vertreter Wissenschaft

Stefan Schwill, NABU-Stiftung Nationales Naturerbe,

Vertreter NGO

Projektbegleitung

Anja May, Nationale Naturlandschaften e. V.

(Projektleitung und -bearbeitung)

Lucilia Westphal, Nationale Naturlandschaften e. V.

(Projektbearbeitung)

Manfred Bauer, ehemaliger Nationalparkleiter

Kellerwald-Edersee (Moderation)


Inhaltsverzeichnis

Hintergrund 6

Steckbrief des Nationalparks 8

Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal 11

Tabellarische Übersicht aller Handlungsempfehlungen 12

Bewertung der Handlungsfelder 20

1 Handlungsfeld 1 „Rahmen bedingungen“ 21

1.1 Rechtsgrundlagen 21

1.2 Schutzzwecke 22

1.3 Übergeordnete planerische Grundlagen 23

1.4 Zuständigkeiten 23

1.5 Eigentum 24

1.6 Abgrenzung und Zuschnitt 25

2 Handlungsfeld 2 „Organisation“ 26

2.1 Administrative Stellung, Aufgaben und Personalausstattung der Nationalparkverwaltung 26

2.2 Personalmanagement 27

2.3 Rangerdienst 27

2.4 Freiwilligenmanagement 28

2.5 Umweltmanagement und nachhaltige Beschaffung 29

2.6 Finanzierung 29

2.7 Beiräte und Kuratorien 30

3 Handlungsfeld 3 „Schutz der natürlichen biologischen Vielfalt und Dynamik“ 31

3.1 Raum für natürliche Dynamik 31

3.2 Zonierung 32

3.3 Lebensräume von internationaler Bedeutung 33

3.4 Ökosystemare Vernetzung 34

4 Handlungsfeld 4 „Management“ 35

4.1 Leitbild des Nationalparks 35

4.2 Nationalparkplan 35

4.3 Renaturierung 36

4.4 Management von Arten und Lebensräumen 37

4.5 Regelungen zu Nutzungen 38

4.6 Besucherlenkung 39

4.7 Gebietskontrolle 40

4.8 Erfolgskontrolle von Maßnahmen 41


5 Handlungsfeld 5 „Kooperationen und nachhaltige Regionalentwicklung“ 42

5.1 Nationale und internationale Kooperationen 42

5.2 Regionale Kooperationen 43

5.3 Integration des Nationalparks in die Region 44

5.4 Partizipation 45

5.5 Wertschätzung des Nationalparks 46

5.6 Anbindung des Nationalparks an den öffentlichen Personenverkehr 47

5.7 Impulse für die Region 48

6 Handlungsfeld 6 „Externe Kommunikation“ 49

6.1 Kommunikationsstruktur 49

6.2 Erscheinungsbild 50

7 Handlungsfeld 7 „Bildung und Naturerleben“ 51

7.1 Konzepte für Bildungsarbeit 51

7.2 Angebote für Bildung 51

7.3 Angebote für Naturerleben und Erholung 52

7.4 Besucherinfrastruktur 53

7.5 Barrierefreiheit und Inklusion 53

8 Handlungsfeld 8 „Forschung und Monitoring“ 54

8.1 Forschungsinhalte und Forschungskoordination 54

8.2 Monitoring 55

8.3 Dokumentation 56

Abkürzungsverzeichnis

57

Impressum58


6 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees

Hintergrund

Die Errichtung eines globalen Netzes terrestrischer und mariner

Schutzgebiete und die gleichzeitige Etablierung ihres effektiven

Managements sind die wesentlichen Ziele des Arbeitsprogramms

Schutzgebiete (CBD VII/28) des Übereinkommens

über die biologische Vielfalt (1992). Beginnend ab 2005

un ter stützt und fördert daher der Bund (Bundesumweltministerium

gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz) die

Entwicklung entsprechender Qualitätskriterien und -standards

für deutsche Nationalparke sowie die auf deren Basis stattfindende

Evaluierung der Managementqualität der Parke. Neben

dem Dachverband der deutschen Großschutzgebiete (EURO-

PARC Deutschland e. V., seit 2020 Nationale Naturlandschaften

e. V.) waren alle Nationalparkverwaltungen, Vertreter*innen

des Bundes, von Landesumweltministerien, der Wissenschaft

und von nichtstaatlichen Umwelt- und Naturschutzorganisationen

von Beginn an intensiv in den Evaluierungsprozess

eingebunden.

Die im Zeitraum 2005 bis 2008 entwickelten Qualitätskriterien

und -standards für deutsche Nationalparke wurden von

der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege

und Erholung (LANA) als wichtiger Beitrag Deutschlands zur

Umsetzung des Arbeitsprogramms Schutzgebiete befürwortet.

Das Qualitätsset bestand aus zehn Handlungsfeldern und

44 Qualitätskriterien, zu denen jeweils ein Qualitätsstandard

definiert wurde, der den Ideal-Zustand beschreibt.

Auf der Basis dieses Qualitätssets erfolgte in den Jahren 2009

bis 2012 die erste Evaluierung der damals 14 deutschen

Nationalparke. Hierfür wurde ein Evaluierungskomitee aus

Vertreter*innen des Bundes, der Länder, der Wissenschaft, der

AG Nationalparke, von Nichtregierungsorganisationen und

EUROPARC Deutschland berufen. In einem ersten Schritt beantworteten

die Nationalparkverwaltungen zu jedem Handlungsfeld

einen Fragenkatalog. Diese Selbsteinschätzungen

der Ist-Situation und die anschließenden Bereisungen der

Schutzgebiete gemeinsam mit den jeweiligen Verwaltungen

und Landesvertreter*innen sowie Gespräche mit Stakeholdern

vor Ort dienten dem Evaluierungskomitee als Grundlage für

eine Stärken-Schwächen-Analyse und die Ableitung von Handlungsempfehlungen.

Die Ergebnisse wurden in 14 schutzgebietsspezifischen

Evaluierungsberichten sowie einer anonymisierten,

alle Parke umfassenden Querschnittsauswertung

veröffentlicht. Es zeigte sich, dass die Nationalparke große

Stärken aufwiesen, aber auch noch – je nach Nationalpark –

Schwächen bestanden, die in der Summe alle Handlungsfelder

betrafen. Im Durchschnitt wurden daher 77 Handlungsempfehlungen

pro Nationalpark formuliert, die dazu beitragen sollten,

diese Schwächen kurz-, mittel- bis langfristig zu beheben

und damit die Qualitätsstandards zu erfüllen. Die Evaluierung

bewirkte auch eine bessere Wahrnehmung der Stärken und

Schwächen eines Nationalparks bei den jeweiligen Landesministerien

sowie eine Steigerung der politischen Wahrnehmung

und Bedeutung der Nationalparke. Bei den Parkverwaltungen

intensivierte sie die Selbstreflexion, förderte die Kommunikation

und die Vernetzung zwischen den Parken und erbrachte

überdies einen Mehrwert für die Öffentlichkeitsarbeit.

Rund fünf Jahre nach dieser Evaluierung wurde in den Jahren

2015 bis 2018 im Rahmen einer Zwischenerhebung der

Umsetzungsstand der Handlungsempfehlungen erhoben.

Die Grundlage bildeten erneut die Selbsteinschätzungen der

Nationalparkverwaltungen. Bis Ende Januar 2016 waren etwa

23 % aller Empfehlungen bereits vollständig und etwa 43 %

teilweise umgesetzt. Mit der Umsetzung der restlichen Empfehlungen

war zum damaligen Zeitpunkt aus den verschiedensten

Gründen noch nicht begonnen worden. Die Erhebung

bestätigte, dass die Evaluierung einen wichtigen Impuls zur

Verbesserung der Managementqualität in allen deutschen

Nationalparken gegeben hatte. Überdies wurde für die neu

eingerichteten Nationalparke Schwarzwald und Hunsrück-

Hochwald eine Basiserhebung durchgeführt.


Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 7

Im Zuge der Erst- und Zwischenevaluierung wurde deutlich,

dass eine Reihe von Kriterien und Standards präziser – ggf.

auch kürzer – formuliert und vor dem Hintergrund aktueller

Entwicklungen und gesellschaftlicher Forderungen wie Wildnis,

Klimawandel, Nachhaltigkeit, Partizipation und Inklusion um

neue Aufgaben ergänzt werden müsste. Daraufhin erfolgte

zwischen 2019 und 2021 eine Weiterentwicklung der Qualitätskriterien

und -standards. Dabei wurde eine Vergleichbarkeit

der Ergebnisse sichergestellt, indem das hierbei neu

erarbeitete Qualitätsset an das bei der ersten Evaluierung

verwendete Set anschlussfähig bleibt. Das neue, ebenfalls von

der LANA befürwortete Qualitätsset besteht aus acht Handlungsfeldern

und 42 Qualitätskriterien.

Die Evaluierung von 2022 bis 2024 knüpft somit an die erste

Evaluierung an und soll einen regelmäßigen zehnjährigen

Evaluierungszyklus etablieren unter Beibehaltung von Ablauf

und Methodik der ersten Evaluierung. Das Evaluierungskomitee

besteht aus 14 Mitgliedern – zwei Vertreter*innen des Bundes,

vier der LANA, vier der Wissenschaft, zwei der AG Nationalparke

und zwei von Nichtregierungsorganisationen. Die LANA

stimmte der Berufung der vom Bundesumweltministerium

vorgeschlagenen Komiteemitglieder zu. Neu in die Berichte

aufgenommen wurde ein Vergleich zwischen den Ergebnissen

der Erst- und Zwischenevaluierung und jenen der aktuellen

Evaluierung. Die erneute Evaluierung und ihre Ergebnisse

unterstützen die Verankerung eines guten Qualitätsmanagements

als Daueraufgabe der Nationalparke.


8 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees

Steckbrief des Nationalparks

Gründungsjahr und

Bundesland

Größe

Jährl. reguläres

Gesamtbudget

Administrative

Struktur / Orga nisatorische

Zuordnung

Personalausstattung

Zahl der jährlichen

Besuchenden

Zonierung

Eigentums struktur

Schutzgegenstand

1995, Brandenburg

10.418 ha

2,96 Mio. EUR

Die NLP-Verwaltung ist als Landeseinrichtung organisert und keine eigenständige Sonderordnungsbehörde

mit Verwaltungsvollzugskompetenzen. Sie ist dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt

und Klimaschutz (MLUK) direkt unterstellt. Die Dienst- und Fachaufsicht obliegt dem MLUK. Das Ministerium

ist oberste Naturschutzbehörde.

18 Mitarbeitende (15 Vollzeitäquivalente: 12 Planstellen in Vollzeit,

6 Planstellen in Teilzeit) = Angestellte des Landes Brandenburg

10 Vollzeitäquivalente im Rangerdienst = Mitarbeitende sind bei der Naturwacht Brandenbrug beim

NaturSchutzFonds Brandenburg angebunden

130.000 Besuchende (Schätzung Gesamtzahl 2022)

Schutzzone I (entspricht Naturdynamikzone): 5.219,30 ha (50,1 % der Gesamtfläche)

Schutzzone II (entspricht Managementzone): 5.198,70 ha (49,92 %)

Naturdynamikzone: 12,77 ha (0,12 %) Bundesflächen, 2.307,90 ha (22,15 %) Landesflächen,

141,37 ha (1,36 %) Kommunalflächen, 2.757,27 ha (26,47 %) Vereinsflächen

Managementzone: 829,63 ha (7,96 %) Bundesflächen, 2.188,10 ha (21 %) Landesflächen,

152,95 ha (1,47 %) Kommunalflächen, 4,18 ha (0,04 %) Stiftungsflächen, 1.977,89 ha (18,99 %)

Vereinsflächen, 45,95 ha (0,44 %) sonstige Privatflächen

Prozentangaben beziehen sich auf die Gesamtfläche des NLP.

Naturraum Nordostdeutsches Tiefland

Haupt-Ökosysteme

1) Flussaue mit Fluss, Auwäldern, Auengewässern, Altarmen, Feuchtwiesen und Seggenrieden

2) Naturnahe Wälder

3) Trockenrasen

Schlüsselarten

1) Fischotter, Biber, Rothirsch, Seeadler, Trauerseeschwalbe, Große Rohrdommel, Tüpfelsumpfhuhn,

Pirol, Kleinspecht, Sprosser, Wachtelkönig, Kiemenfußkrebs, Silberweide, Brenndolde, Schwlanksegge,

Schilf

2) Wolf, Schwarzstorch, Uhu, Schwarzspecht, Schellente, Heldbock, Zunderschwamm, Elsbeere,

Flatter- und Bergulme

3) Zauneidechse, Neuntöter, Sperbergrasmücke, Helmknabenkraut, Dreizähniges Knabenkraut,

Kreuzenzian, Federgras

Spuren historischer Nutzungen

• Wasserwirtschaft (alte Deichanlagen, Spülsandflächen, Buhnen)

• Forstwirtschaft (Nieder- und Mittelwaldstrukturen)

• Landwirtschaft (alte Melkstände, aufgegebene Ackerstandorte in der Aue)


Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 9

Naturschutzfachliche

Wertigkeit

• Ungestörte Dynamik natürlicher Prozesse:

• Hohe Anzahl seltener, bedrohter oder gefährdeter Arten:

• Hohe biologische Vielfalt:

• Hoher Anteil an endemischen Arten:

• Wichtige Bedeutung für Zugvögel oder wandernde Arten:

• Überlebensfähige Populationen der Schlüsselarten:

• Ökosysteme, deren frühere natürliche Ausdehnung in Deutschland stark geschrumpft ist:

ja

ja

ja

ja

ja

eher ja

ja

Objekte mit besonderer geologischer Bedeutung: ja (Landschaftselemente mit eiszeitlicher Prägung:

Grund-, Endmoränen, Schmelzwasserrinnen, zentripendales Durchbruchstal)

Belastungen

Anthropogene Beeinflussung der Wasserstände und der Überflutung der Polder

(Das Wasserregime der Polder ist künstlich steuerbar. Auf diese Weise können die Wasserstände und

die Überflutung der Polder hinsichtlich Dauer und Volumen über Bauwerke und Deiche anthropogen

beeinflusst werden, um wiederum andere Nutzungen, insbesondere Landwirtschaft, zu ermöglichen.)

• Veränderung seit der Voll-Evaluierung (2011):

abgenommen

• Räumliches Ausmaß der Belastung: überall (> 502 %)

• Intensität der Belastung:

• Zu erwartende Dauer der Belastung:

• Wahrscheinlichkeit für verstärktes Auftreten in der Zukunft:

mittelmäßig

mittelfristig (5-20 Jahre)

Maßnahmen zur Minimierung der Belastung: Für die Steuerung des Wasserregimes ist inzwischen

die NLP-Verwaltung innerhalb eines vorgegebenen Rahmens zuständig. Für einen Polder wurde der

Schöpfwerksbetrieb inzwischen eingestellt. Es ist vorgesehen dort die Ein- und Auslassbauwerke

dauerhaft zu öffnen. Für die Flutungspolder A, B und 10 ist die Öffnung der Bauerke seit 2023 um

einen Monat verlängert worden (Schließen der Einlassbauwerke Mitte Mai anstatt Mitte April).

gering

Landwirtschaftliche Nutzung

(Zur Ermöglichung von Landwirtschaft werden Wasserstände abgesenkt. Landwirtschaftliche Nutzung

kann der Einleitung dynamischer Abläufe und natürlicher Prozesse widersprechen.)

• Veränderung seit der Voll-Evaluierung (2011):

abgenommen

• Räumliches Ausmaß der Belastung: weit verbreitet (15-202 %)

• Intensität der Belastung:

• Zu erwartende Dauer der Belastung:

• Wahrscheinlichkeit für verstärktes Auftreten in der Zukunft:

mittelmäßig

mittelfristig (5-20 Jahre)

gering

Maßnahmen zur Minimierung der Belastung: Für die Steuerung des Wasserregimes ist inzwischen die

NLP-Verwaltung innerhalb eines vorgegebenen Rahmens zuständig. Belastung wird unter den Landwirten

gleichmäßig über die Unternehmensflurbereinigung verteilt. Das NLP-Gesetz schreibt Ende der

Nutzung in der Schutzzone I b mit Beendigung der Unternehmensflurbereinigung vor.

Fragmentierung und Querung des NLP durch öffentliche Straßen

• Veränderung seit der Voll-Evaluierung (2011):

• Räumliches Ausmaß der Belastung:

• Intensität der Belastung:

• Zu erwartende Dauer der Belastung:

• Wahrscheinlichkeit für verstärktes Auftreten in der Zukunft:

unverändert

örtlich begrenzt

mittelmäßig

permanent (> 100 Jahre)

gering

Maßnahmen zur Minimierung der Belastung: Die öffentliche Widmung von Straßen und öffentlicher

Verkehr können durch die NLP-Verwaltung nicht bzw. schwer beeinflusst werden. Für mehrere öffentliche

Wege wird die Einziehung angestrebt. Die NLP-Stadt Schwedt/Oder versucht aktuell, die Wiederaufnahme

des laut NatPUOG zulässigen Neubaus der B166n durch den NLP in den Bundesverkehrswegeplan zu

erreichen.


10 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees


Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 11

Managementqualität im

Nationalpark Unteres Odertal

Der Nationalpark Unteres Odertal ist nicht nur der einzige

Natio nalpark in Brandenburg, sondern auch der einzige Flussauennationalpark

Deutschlands. Nachdem Anliegergemeinden

und Nationalpark nach seiner Einrichtung im Jahr 1995

zunächst zusammenfinden mussten, ist der Nationalpark

mittlerweile fest in der Region verankert und wird für seinen

Beitrag zur touristischen Entwicklung der Uckermark geschätzt.

Dem zugute kam, dass seit der letzten Evaluierung 2010 einige

Meilensteine erreicht werden konnten. So gibt es mittlerweile

ein Leitbild und einen behördenverbindlichen Nationalparkplan,

in dem die Entwicklungsziele des Nationalparks festgehalten

sind. Die Nationalparkverwaltung hat kontinuierlich

Kommunikation und Bildung verbessert und der Nationalpark

verfügt nun über ein aktuelles Bildungskonzept. Viel Wert

wird auf Dialog mit der Region und ihren wichtigen Akteuren

gesetzt, die Zusammenarbeit mit dem Nationalparkkuratorium

kann als vorbildlich bezeichnet werden.

Auch bei der Kernaufgabe des Nationalparks, nämlich „Natur

Natur sein lassen“, wurden viele wichtige Schritte eingeleitet.

Dazu gehören die Vorbereitung der dauerhaften Öffnung

der Einlassbauwerke in Polder 10, das dynamische Schöpfwerksmanagement

in Polder A/B sowie die Verlängerung der

Flutungszeit im Frühjahr, die vorzeitige Nutzungseinstellung in

der SZ Ib und das noch laufende Flurbereinigungsverfahren.

Die konsequente Weiterverfolgung des Ziels, so schnell wie

möglich auf 50,12 % der Nationalparkfläche Prozessschutz

vollumfänglich umzusetzen, ist wesentlich für die weitere Entwicklung

des Nationalparks. Bei der Umsetzung dieser Aufgabe

muss die Nationalparkverwaltung nicht nur durch das brandenburgische

Umweltministerium, sondern auch durch alle anderen

im Nationalpark tätigen Bundes- und Landes ministerien

und -behörden sowie Flächeneigentümer einschließlich des

Vereins der Freunde des Deutsch-Polnischen Europa-Nationalparks

Unteres Odertal e. V. (VdF) unterstützt werden. Wesentliche

Voraussetzung für die Umsetzung die ses Ziels ist der

rasche Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens.

Die Möglichkeit einer großräumigen natürlichen Entwicklung

einer Flussaue ist in Deutschland einzigartig. Als Nationalpark

hat das Untere Odertal eine bundesweit, insbesondere

im Verbund mit den polnischen Schutzgebieten, sogar eine

inter national herausragende Bedeutung für den Naturschutz

und den Erhalt der dort typischen biologischen Vielfalt. Leider

wird diese Bedeutung bei Entscheidungen auf allen politischen

Ebenen immer noch nicht ausreichend beachtet und

die Schutzgüter des Nationalparks sind aktuell massiven

Bedrohungen ausgesetzt.

Dies ist insbesondere der bereits begon nene Ausbau der Oder,

der zeitnah auf polnischer Seite unmittelbar angrenzend an

den Nationalpark fortge führt werden soll und aktuell für das

deutsche Ufer durch die Wasserstraßenverwaltung des Bundes

vorbereitet wird. Der Schutzzweck des Nationalparks wird

hierduch massiv gefährdet. Entsprechend sind Verantwortungsträger

in Politik und Behörden dringend aufgefordert,

hier den Belangen des Nationalparks und des Naturschutzes

ausreichend Rechnung zu tragen. Dies gilt auch für den aktuell

im Nationalpark verlaufenden Zaun zur Eindämmung der

Afrikanischen Schweinepest. Auch hier müssen Lösungen

gefunden werden, die dem Schutzzweck des Nationalparks

nicht diametral entgegenstehen.

Um der Nationalparkverwaltung Instrumente in die Hand

zu geben, Prozessschutz sowie auch die weiteren im Nationalparkgesetz

formulierten Ziele konsequent umzusetzen, ist

es unbedingt erforderlich, diese mit behördlichen Entscheidungs-

und Vollzugskompetenzen, insbesondere im Naturschutz,

auszustatten.

Zur Umsetzung der Nationalparkziele ist weiterhin eine

adäquate Personalausstattung vonnöten. Zwar ist lobenswert

hervorzuheben, dass es seit der letzten Evaluierung eine

deutliche Personalmehrung gegeben hat, jedoch ist diese

für einen Nationalpark in Deutschland weiterhin nicht ausreichend.

Insbesondere in den für die Akzeptanz so wichtigen

Bereichen Bildung und Öffentlichkeitsarbeit bleibt der Nationalpark

aus diesem Grund trotz aller Verbesserung aktuell

noch weit hinter seinen Möglichkeiten zurück. Auch im Bereich

Forschung gibt es erhebliche Engpässe.

Bereits mit der Gründung des Nationalparks war die Vision

eines deutsch-polnischen „Internationalparks Unteres

Odertal“ verbunden. Grenzübergreifend mit den polnischen

Schutzgebieten besteht die Chance, das Untere Odertal als

einzigartiges, großräumiges Prozessschutzgebiet von internationaler

Bedeutung zu entwickeln. Diese Vision sollte wieder

mit neuem Leben gefüllt und engagiert verfolgt werden. Damit

wäre nicht nur dem Naturschutz gedient, sondern auch der

Partnerschaft und nachhaltigen Entwicklung der deutschpolnischen

Region im Unteren Odertal.


12 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees

Tabellarische Übersicht aller

Handlungsempfehlungen

Handlungsfeld 1 „Rahmenbedingungen“

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

HE 1

HE 2

Keine weitere Umsetzung des deutsch-polnischen Wasserstraßen-Abkommens

von 2015 in dieser Form, da hierdurch

die Schutzzwecke des NLP konterkariert werden, stattdessen

Aussetzung und Neuverhandlung des Abkommens

Zwingend bessere Berücksichtigung der Schutzzwecke des

NLP durch die Wasserstraßenverwaltung des Bundes

Priorität

zeitlich

sehr hoch kurzfristig Bund

Zuständigkeit

sehr hoch kurzfristig Zuständige Verwaltung

HE 3 Weitere Verfolgung der Erweiterung der Naturdynamikzone mittel NLP-Verwaltung

HE 4

HE 5

HE 6

HE 7

HE 8

HE 9

HE 10

HE 11

Im Rahmen des rechtlich Zulässigen Ausschöpfung aller

Möglichkeiten, die Schutzzone I (Naturdynamikzone) über

50,12 % auszudehnen, soweit es die im Leitbild des NLP

genannten Grenzen (Berücksichtigung von Wechselwirkungen

mit der angrenzenden Besiedelung und Kulturlandschaft

sowie sozioökonomische Belange) zulassen (NLP-

Plan 2014). Bei einer Novellierung oder Überarbeitung des

NLP- Gesetzes Veränderung der Bestimmungen hinsichtlich

der Schutzzone I in der Form, dass auch eine Vergrößerung

über 50,12 % der NLP-Fläche hinaus möglich ist.

Bei einer Fortschreibung des Landesentwicklungsplans

Beschränkung des Vorranges der NLP-Ziele nicht nur – wie

bisher – auf wirtschafts- und verkehrspolitisch unbedeutende

Flächen. Aufhebung von Ausnahmeregelungen für

Infrastrukturmaßnahmen in Bezug auf den NLP

Übertragung wesentlicher behördlicher Zuständigkeiten,

v. a. die der Unteren Naturschutz- und Wasserbehörde,

an die NLP-Verwaltung einschließlich Übernahme des an

Aufgaben und/oder Flächen gebundenen Personals

Schnellstmöglicher Abschluss des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens

(UFBV)

Prüfung, ob eine möglichst verbindliche „Roadmap“ zum

UFBV erstellt werden sollte

Prüfung der Möglichkeit einer vorzeitigen Ausführungsanordnung

Übertragung der Verwaltung im NLP liegender kommunaler

und bundeseigener Flächen an die NLP-Verwaltung

Überprüfung der öffentlichen Widmung von Wegen (Waldund

Wanderwege) und Möglichkeiten zur Minimierung des

Wegenetzes

hoch langfristig Zuständiges Fachministerium

mittel

NLP-Verwaltung

Zuständiges Fachministerium

sehr hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium

sehr hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium

VdF

hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium

hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium

hoch mittel fristig Zuständiges Fachministerium

mittel

NLP-Verwaltung

Kommunen


Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 13

Handlungsfeld 2 „Organisation“

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

Priorität

zeitlich

Zuständigkeit

HE 12 Einrichtung der NLP-Verwaltung als Sonderbehörde sehr hoch mittel fristig Zuständiges Fachministerium

HE 13

Aufstockung der Personalstellen um 1 Stelle hD-Stelle und

2,5 gD-Stellen

Land Brandenburg

sehr hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium

Land Brandenburg

HE 14 Erarbeitung eines Personalentwicklungskonzepts mittel Zuständiges Fachministerium

NLP-Verwaltung

HE 15 Anhebung des jährlichen Budgets für Fortbildungen hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium

HE 16

HE 17

Prüfung der dienstrechtlichen Zuordnung der Ranger*innen

zur NLP-Verwaltung

Personalaufstockung beim Rangerdienst um zwei Vollzeitstellen

mittel

NLP-Verwaltung

Zuständiges Fachministerium

sehr hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium

Land Brandenburg

HE 18 Durchführung eines Audits mittel NLP-Verwaltung

HE 19

HE 20

HE 21

Einbeziehung der Mitarbeitenden der NLP-Verwaltung in

das Umweltmanagement

Erhöhung der Mittel für die Unterhaltung touristischer

Infrastruktur im nächsten Haushalt

Bereitstellung zusätzlicher Mittel als Eigenanteile bei

Drittmittel projekten

mittel

NLP-Verwaltung

sehr hoch kurzfristig Zuständige Landesministerien

Land Brandenburg

sehr hoch kurzfristig Zuständige Landesministerien

Land Brandenburg

HE 22 Einberufung eines wissenschaftlichen Fachbeirats hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium

NLP-Verwaltung


14 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees

Handlungsfeld 3 „Schutz der natürlichen biologischen Vielfalt und Dynamik“

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

HE 23

HE 24

HE 25

HE 26

HE 27

HE 28

Zügige Umsetzung des gesetzlich festgelegten Ziels

Prozessschutz auf 50,12 % der NLP-Fläche, auch zur Verbesserung

der Großflächigkeit (Voraussetzungen sind der

schnellstmögliche Abschluss des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens

und der Erlass einer entsprechenden

Ausführungsanordnung, siehe Krit. 1.5 HE 8)

Wiederherstellung eines weitgehend natürlichen Wasserhaushaltes

in den Poldern: insbesondere Erstellung der

wasserrechtlichen Voraussetzungen und eines verbindlichen

Zeitplans zur Aufgabe der Bewirtschaftung von

Polder 10 und zur dauerhaften naturnäheren Bewirtschaftung

von Polder A/B

Sicherung eines weitgehend natürlichen Wasserhaushaltes

als zentrale Grundlage des gesamten NLP und

insbesondere der Naturdynamikzone (Voraussetzung ist

die Vermeidung einer Verschlechterung durch den Ausbau

der Wasserstraße, siehe Krit. 1.1 HE 1)

Reduzierung der Zerschneidung insbesondere durch den

Rückbau der ASP-Schutzzäune so bald möglich. Zumindest

Verlegung der Zäune aus der Aue (auf Sommerdeich) bzw.

an den Außenrand der Wälder und Aufgabe der Kammerung

innerhalb des NLP, Abstimmung der Zaunführung mit

der NLP-Verwaltung

Nutzung der Möglichkeiten der Kooperation und Entwicklung

eines gemeinsamen Leitbildes für einen deutschpolnischen

„Internationalpark Unteres Odertal“ zusammen

mit der polnischen Oderaue

Stärkung der ökosystemaren Vernetzung durch Verbesserung

der Auendynamik und durch Vermeidung und

Verringerung negativer Einwirkungen von außen (z. B.

Oderausbau, Nährstoff-, Salzfrachten)

Priorität

zeitlich

Zuständigkeit

sehr hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium

sehr hoch kurzfristig Zuständige Genehmigungsbehörden

sehr hoch kurzfristig Bund

Zuständiges Fachministerium

NLP-Verwaltung

Zuständiges Fachministerium

sehr hoch kurzfristig Veterinärbehörde

Zuständiges Fachministerium

sehr hoch mittel fristig NLP-Verwaltung

Zuständige Landesministerien

Zuständige Ministerien in

Polen

sehr hoch kurzfristig Zuständige Landes -

ministerien


Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 15

Handlungsfeld 4 „Management“

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

Priorität

zeitlich

Zuständigkeit

HE 29 Überarbeitung bzw. Aktualisierung des Leitbildes hoch mittel fristig NLP-Verwaltung

HE 30

HE 31

HE 32

HE 33

HE 34

HE 35

HE 36

HE 37

HE 38

Stärkere Berücksichtigung des behördenverbindlichen

NPL-Plans von den betroffenen Behörden

Stärkere Berücksichtigung des NLP-Plans von allen Nutzern,

Landeigentümern; insbesondere im Hinblick auf die

besondere Stellung des VdF Allgemeinverbindlichkeit des

NLP-Plans empfehlenswert

Beschleunigung von Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung

und zum Anschluss von Nebengewässern

Mit Abschluss des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens

Reform der Jagdbezirksstruktur: Management sämtlicher

Eigenjagdbezirke des Landes durch die NLP-Verwaltung.

Bereitstellung der hierfür notwendigen personellen

Kapazitäten (Berufsjäger*innen bzw. Wildmanager*innen,

die auch von der NLP-Verwaltung qualifiziert werden)

Zusammenarbeit mit den Anrainern zwecks Minderung

des Wildtiermanagements in der Naturdynamikzone

durch eine verbindliche Übereinkunft mit klaren Zeitzielen

(Intensivierung der Jagd in der an den NLP angrenzenden

Pufferzone (LSG NLP-Region Unteres Odertal)

Prüfung, inwiefern Infrastruktureinrichtungen aus dem NLP

heraus verlagert werden können

Evaluierung der Wirksamkeit des Besucherlenkungskonzepts

Verbesserung der Personalkapazitäten zur Gewährleistung

lückenloser Gebietskontrollen durch die Ranger*innen bzw.

Entlastung des Kontrollpersonals

Durchführung von Erfolgskontrollen in bisher nur unzureichend

evaluierten Aufgabenbereichen (Voraussetzung ist

die Bereitstellung ausreichender personeller und finanzieller

Ressourcen, siehe Krit. 2.1 HE 13)

hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium

Zuständige Fachbehörden

NLP-Verwaltung

Kommunen (Ämter und

Gemeinden)

Bund

hoch mittel fristig Landeigentümer

mittel

Nutzer

NLP-Verwaltung

hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium

hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium

mittel

mittel

NLP-Verwaltung

Zuständiges Fachministerium

NLP-Verwaltung

hoch mittel fristig NLP-Verwaltung

hoch mittel fristig Zuständiges Fachministerium


16 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees

Handlungsfeld 5 „Kooperationen und nachhaltige Regionalentwicklung“

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

HE 39

HE 40

HE 41

HE 42

HE 43

Sofern möglich und notwendig, Unterstützung der Bestrebungen

Polens, einen NLP im polnischen Teil des Unteren

Odertals einzurichten, um eine Entwicklung hin zu einem

„Internationalpark Unteres Odertal” zu fördern

Bei der anstehenden Überarbeitung des NLP-Plans Definition

der NLP-Region und Festlegung von Zielen für die

NLP-Region

Beteiligung der NLP-Verwaltung als TÖB bei relevanten Vorhaben,

insbesondere bei Vorhaben in Landeszuständigkeit

nötigenfalls Einforderung durch das Umweltressort

Frühzeitige Einbindung der NLP-Verwaltung in alle für den

NLP relevanten Arbeitsgruppen, Gremien etc.

Im Fall zukünftig auftretender neuer Konflikte ggf. Einsatz

externer Mediator*innen oder Moderator*innen

Priorität

zeitlich

Zuständigkeit

hoch kurzfristig NLP-Verwaltung

Land Brandenburg

Bundesrepublik Deutschland

hoch kurzfristig NLP-Verwaltung

NLP-Region

sehr hoch kurzfristig Alle Verfahrensträger

Zuständige Behörden

Zuständiges Fachministerium

sehr hoch kurzfristig Alle Verfahrensträger

mittel

Zuständige Behörden

Zuständiges Fachministerium

NLP-Verwaltung

Zuständiges Fachministerium

HE 44 Durchführung der geplanten Wertschöpfungsstudie hoch mittel fristig NLP-Verwaltung

HE 45

HE 46

HE 47

Periodische Erfassung des Images/der Akzeptanz des NLP

(z. B. alle 5-10 Jahre), hierzu ggf. Kooperationen mit Universitäten

u. ä. nutzen

Unbedingte Weiterverfolgung des bereits weit fortgeschrittenen

ÖPV-Projekts mit der UVG, von dem Tourismus wie

Landkreis profitieren würde. Hierzu sollten alle Beteiligten

an einen Tisch kommen, um Möglichkeiten der Finanzierung

zu finden.

Im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten

Erhebung der sozioökonomischen Faktoren und

Kommunikation der Ergebnisse, um die Akzeptanz in der

Region zu stärken (Voraussetzung ist die Bereitstellung

ausreichender personeller und finanzieller Ressourcen,

siehe Krit. 2.1 HE 13)

hoch langfristig NLP-Verwaltung

hoch kurzfristig UVG

mittel

Land Brandenburg

Universitäten

NLP-Verwaltung

Landkreis

NLP-Verwaltung

Zuständiges Fachministerium

Handlungsfeld 6 „Externe Kommunikation“

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

Priorität

zeitlich

Zuständigkeit

HE 48 Erstellung einer schriftlichen Kommunikationsstrategie hoch kurzfristig NLP-Verwaltung

HE 49

Befragungen der Zielgruppen zu den Hauptbotschaften des

NLP und ggf. Anpassung der Kommunikationsformate

mittel

NLP-Verwaltung


Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 17

Handlungsfeld 7 „Bildung und Naturerleben“

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

HE 50

HE 51

HE 52

Erweiterung des Anwendungsbereichs des Bildungskonzepts

auf Dritte

Erstellung eines Handlungskonzepts, insbesondere zur

Identifizierung von Handlungsschwerpunkten

Ermöglichung der Teilhabe auch für Menschen mit Beeinträchtigungen

bzgl. Internetauftritt des NLP und Nutzung

einzelner Wege/Wanderungen

Priorität

zeitlich

Zuständigkeit

hoch kurzfristig NLP-Verwaltung

hoch kurzfristig NLP-Verwaltung

mittel

NLP-Verwaltung

Handlungsfeld 8 „Forschung und Monitoring“

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

HE 53

HE 54

HE 55

HE 56

Durchführung eines ausreichenden und kontinuierlichen

Monitorings begleitend zu den Nutzungsänderungen, um

Auswirkungen zu erfassen und Zielkontrollen zu ermöglichen

Verbesserung der digitalen Infrastruktur, um Datenhaltung

und Monitoringaufgaben adäquat zu erfüllen

Verstärkte Veröffentlichung von Forschungsergebnissen in

nationalen und internationalen Zeitschriften

Dauerhafte Sicherstellung der Aufgabenerfüllung im Bereich

Forschung & Monitoring (Voraussetzung ist die Bereitstellung

personeller Ressourcen, siehe Krit. 2.1 HE 13)

Priorität

zeitlich

Zuständigkeit

hoch kurzfristig NLP-Verwaltung

hoch kurzfristig NLP-Verwaltung

mittel

NLP-Verwaltung

Kooperationspartner

hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium


18 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees


Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 19


20 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees

Bewertung der Handlungsfelder

Vorbemerkung:

Alle Handlungsempfehlungen des Komitees sollen die NLP-

Verwaltung dabei unterstützen, ihre Aufgaben noch besser als

bisher erfüllen bzw. die hohe Qualität ihrer Arbeit dauerhaft

gewährleisten zu können. Nicht alle Handlungsempfehlungen

sind aber gleichermaßen prioritär, d. h. gleichermaßen fachlich

wichtig und zeitlich dringend.

Um hier zwischen den Handlungsempfehlungen zu unterscheiden,

werden hier nachfolgend genannte Kategorien

verwendet. Da es sich hierbei um Einschätzungen handelt,

die nicht frei von Subjektivität sein können, finden sich darunter

Kriterien, die typischerweise für die Zuordnung einer

Handlungsempfehlung (HE) zu einer Kategorie herangezogen

werden können.

Fachliche Priorität:

Sehr hoch:

• Umsetzung der HE trägt erheblich dazu bei, die rechtlichen,

finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen

der Arbeit der NLP-Verwaltung deutlich zu

verbessern

• Umsetzung der HE wirkt sich direkt oder indirekt deutlich

positiv auf Funktions- und Arbeitsfähigkeit der NLP-

Verwaltung aus (z. B. Erhöhung Zufriedenheit Mitarbeiter*innen,

Akzeptanz in Politik und Bevölkerung)

• Umsetzung der HE wirkt sich direkt oder indirekt deutlich

positiv auf Erfüllung des prioritären Schutzzwecks

aus

• Umsetzung der HE erforderlich, um erhebliche negative

Entwicklungen der Naturgüter im NLP zu vermeiden

Zeitliche Priorität:

Kurzfristig:

kurzfristig, spätestens innerhalb eines Jahres mit der

Umsetzung beginnen

Mittelfristig:

mittelfristig, innerhalb von 2 bis 4 Jahren mit der

Um setzung beginnen

Langfristig:

langfristig, ab 5 Jahren mit der Umsetzung beginnen

Die zeitlichen Prioritätsstufen finden nur für die fachlichen

Prioritätsstufen „sehr hoch“ und „hoch“ Anwendung,

da für die Stufe „mittel“ keine zwingende Notwendigkeit

gegeben ist.

• Umsetzung der HE wirkt sich direkt oder indirekt deutlich

positiv auf die Erfüllung mehrerer weiterer Zwecke

des NLP aus

Hoch:

• Umsetzung der HE wirkt sich direkt oder indirekt positiv

auf Funktions- und Arbeitsfähigkeit der NLP-Verwaltung

aus, wenngleich sie hierfür nicht entscheidend ist

• Umsetzung der HE trägt (nicht entscheidend, aber in

gewissem Maße) dazu bei, den prioritären Schutzzweck

des NLP zu erfüllen bzw. sicherzustellen

• Umsetzung der HE erforderlich, um einzelne weitere

Zwecke des NLP (Artenschutz, Umweltbildung, Naturerleben,

Regionalentwicklung etc.) zu erfüllen bzw.

sicherzustellen

Mittel:

• Handlungsempfehlungen, deren Umsetzung hilfreich

für Arbeit und Erfolg der NLP-Verwaltung in allen Handlungsfeldern

und daher wünschenswert ist. Sie sind jedoch

nicht zwingend notwendig oder leisten nur einen

relativ kleinen Beitrag für das jeweilige Handlungsfeld.


Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 21

1 Handlungsfeld 1 „Rahmen bedingungen“

1.1 Rechtsgrundlagen

Standard (SOLL):

Der Nationalpark ist über ein Nationalparkgesetz und/oder eine

Nationalparkverordnung rechtlich gesichert. Landesgesetze

bzw. -verordnungen stehen der Erreichung der Ziele des Nationalparks

nicht entgegen. Der Nationalpark ist rechtssicher

abgegrenzt.

Situation (IST):

Der NLP ist über das Nationalparkgesetz Unteres Odertal

(NatPUOG) vom 9.11.2006 gesichert. Es gibt Rechtsnormen

auf Bundes- und Landesebene, die die NLP-Verwaltung bei der

Umsetzung der Ziele des NLP beeinträchtigen. Hierbei handelt

es sich um:

1) Regelungen zum Erhalt der Hochwasserschutzanlagen

und zum Wasserregime in der Aue im Wasserhaushaltsgesetz

und Brandenburgischen Wassergesetz;

2) Regelungen zur Unterhaltung und zum geplanten Ausbau

der im NLP liegenden Bundeswasserstraßen im Bundeswasserstraßengesetz;

3) Maßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest,

Zaunbau durch den NLP gemäß Tiergesundheitsgesetz

und Schweinepestverordnung.

Das NLP-Gesetz enthält Aussagen, die der Durchsetzung der

Ziele des NLP entgegenstehen, und zwar:

1) Unterhaltung und Instandsetzung der Hochwasserschutzanlagen

im Benehmen mit der NLP-Verwaltung;

2) Unterhaltung und Instandsetzung der Bundeswasserstraßen

sowie der Gewässer 1. Ordnung einschließlich der zugehörigen

wasserwirtschaftlichen Anlagen im Benehmen

mit der NLP-Verwaltung;

3) notwendige Arbeiten zur Unterhaltung und Instandsetzung

der Anlagen der Ver- und Entsorgung und der Bundesfernstraßen

im Benehmen mit der NLP-Verwaltung;

4) Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb der Bundesstraße

B166n zur Errichtung eines neuen Grenzübergangs. Der

NLP ist in den Flur- bzw. Liegenschaftskarten (M 1:5.000)

und in den Luftbildkarten (M 1:10.000) hinreichend rechtssicher

abgegrenzt.

Bewertung/Stärken:

Der NLP ist über das NLP-Gesetz gesichert und in Flur- und

Liegenschaftskarten rechtssicher abgegrenzt.

Bewertung/Schwächen:

Einige Bundes- und Landesgesetze bzw. -verordnungen oder

Abkommen stehen der Erreichung der Ziele des NLP nach wie

vor entgegen.

Auch im NLP-Gesetz gibt es nach wie vor Aussagen, die dem

Schutzziel entgegenstehen.

Vor allem das deutsch-polnische Abkommen über die gemeinsame

Verbesserung der Situation an den Wasserstraßen im

deutsch-polnischen Grenzgebiet (Hochwasserschutz, Abflussund

Schifffahrtsverhältnisse) von 2015 konterkariert die Ziele

des NLP (siehe Vergleich). Der Ausbau der Oder gefährdet den

Schutzzweck des NLP, der auch Natura-2000-Gebiet ist.

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Bei den in den NLP hineinwirkenden bundesrechtlichen Regelungen

(u. a. Bundeswasserstraßengesetz) und sonstigen

Planungen des Bundes werden die Ziele des NLP nach wie

vor nicht hinreichend berücksichtigt. Laut NLP-Verwaltung

gibt es keine unmittelbare Einflussmöglichkeit des Landes

auf die Bundesgesetzgebungskompetenz. Beim Abschluss

des Deutsch-polnischen Abkommens über die gemeinsame

Verbesserung der Situation an den Wasserstraßen im deutschpolnischen

Grenzgebiet von 2015 wurde das Land Brandenburg

nicht einbezogen. Naturschutzfachliche Aspekte wurden

hier nicht berücksichtigt. Der Ausbau der Grenzoder auf polnischem

Territorium angrenzend an den NLP hat bereits begonnen

(u. a. Buhnenbau zur Verbesserung der Befahrbarkeit) und

konnte trotz erfolgreicher Klage von deutschen und polnischen

Umweltverbänden nicht gestoppt werden. Dies hat erhebliche

Auswirkungen auf den NLP, der durch die Umweltkatastrophe

2022 ohnehin noch sehr fragil ist.

Handlungsempfehlungen:

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

HE 1

HE 2

Keine weitere Umsetzung des deutsch-polnischen Wasserstraßen-Abkommens

von 2015 in dieser Form, da hierdurch

die Schutzzwecke des NLP konterkariert werden, stattdessen

Aussetzung und Neuverhandlung des Abkommens

Zwingend bessere Berücksichtigung der Schutzzwecke des

NLP durch die Wasserstraßenverwaltung des Bundes

Priorität

zeitlich

sehr hoch kurzfristig Bund

Zuständigkeit

sehr hoch kurzfristig Zuständige Verwaltung


22 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees

1.2 Schutzzwecke

Standard (SOLL):

Der vorrangige Schutzzweck des Nationalparks ist es, die

ungestörte Dynamik natürlicher Prozesse in Ökosystemen zu

ermöglichen, wiederherzustellen und dauerhaft sicherzustellen.

Soweit es der vorrangige Schutzzweck erlaubt, dient der

Nationalpark auch dem Schutz und Management von Arten

und Lebensräumen sowie den weiteren Zwecken wissenschaftliche

Umweltbeobachtung, Natur- und Wildnisbildung

sowie Naturerlebnis der Bevölkerung.

Situation (IST):

Aus dem NLP-Gesetz ist klar zu entnehmen, dass der vorrangige

Schutzzweck darin besteht, im NLP die ungestörte

Dynamik natürlicher Prozesse zu ermöglichen, wiederherzustellen

bzw. dauerhaft zu sichern. Gemäß § 3 Abs. 1 NatPUOG

ist das Untere Odertal mit seiner besonderen Auenlandschaft,

ihrem artenreichen Tier- und Pflanzenbestand, den zahlreichen

Feuchtbiotopen, Wiesen und Auwäldern sowie der die

Stromaue begleitenden Hangwälder im Verbund mit anderen

Wäldern und Trockenrasen zu schützen. Der NLP dient hier

insbesondere

1) der Sicherung und Herstellung eines von menschlichen

Eingriffen weitgehend ungestörten Ablaufes der Naturprozesse,

2) der Erhaltung und Regeneration eines naturnahen Wasserregimes

und des natürlichen Selbstreinigungspotenzials

des Stromes und der Aue (Flächenfilterfunktion),

3) der Pflege und Entwicklung von Lebensräumen bestandsgefährdeter

Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der

Flussaue und der Mager- und Trockenstandorte verschiedener

Ausprägung,

4) der Erhaltung naturnaher Waldbestände und der langfristigen

Entwicklung von Forsten zu Naturwäldern (§ 3 Abs. 2

NatPUOG). Der primäre Schutzzweck Prozessschutz wird

durch das NLP-Gesetz mit der Schutzzone I auf eine Fläche

von 50,12 % festgelegt.

Ein weiterer Schutzzweck ergibt sich aufgrund von Recht der

Europäischen Gemeinschaften und internationalen Übereinkommen,

und zwar Erhaltung und Wiederherstellung des Gebietes

als Teil des Europäischen Vogelschutzgebietes „Unteres

Odertal“ und als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung

„Unteres Odertal“ (§ 4 Abs. 1 NatPUOG).

Als nachgeordnete Ziele (weitere Zwecke) werden die Aufgabenbereiche

wissenschaftliche Umweltbeobachtung

(Forschung & Monitoring), Natur- und Wildnisbildung sowie

Naturerlebnis der Bevölkerung genannt. Der NLP dient außerdem

der Entwicklung eines umweltschonenden Tourismus,

soweit dies dem Schutzzweck im Übrigen und den Geboten

nicht zuwiderläuft, sowie leistet einen Beitrag zu einer positiven

Regionalentwicklung.

Bewertung/Stärken:

Im NLP-Gesetz ist der vorrangige Schutzzweck des NLP klar

benannt. Unter Berücksichtigung des vorrangigen Schutzwecks

ist die Verfolgung weiterer Ziele wie Umweltbeobachtung und

-bildung gestattet.

Bewertung/Schwächen:

Das NLP-Gesetz beschränkt die Schutzzone I (Prozessschutz)

auf 50,12 %. Eine Vergrößerung auf einen darüber liegenden

Anteil wäre damit selbst dann, wenn sich die Situation u. a.

hinsichtlich des Eigentums, der landwirtschaftlichen Nutzung

im Einvernehmen mit den relevanten Akteuren ändern würde,

rechtswidrig.

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischen erhebung 2018:

Die Naturdynamikzone (Schutzzone I) ist von einstmals 222 %

auf inzwischen 36,2 % angewachsen. Ziel, laut NLP-Gesetz,

sind 50,12 % (siehe Krit. 3.1 & 3.2).

Handlungsempfehlungen:

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

Priorität

zeitlich

Zuständigkeit

HE 3 Weitere Verfolgung der Erweiterung der Naturdynamikzone mittel NLP-Verwaltung

HE 4

Im Rahmen des rechtlich Zulässigen Ausschöpfung aller

Möglichkeiten, die Schutzzone I (Naturdynamikzone) über

50,12 % auszudehnen, soweit es die im Leitbild des NLP

genannten Grenzen (Berücksichtigung von Wechselwirkungen

mit der angrenzenden Besiedelung und Kulturlandschaft

sowie sozioökonomische Belange) zulassen (NLP-

Plan 2014). Bei einer Novellierung oder Überarbeitung des

NLP- Gesetzes Veränderung der Bestimmungen hinsichtlich

der Schutzzone I in der Form, dass auch eine Vergrößerung

über 50,12 % der NLP-Fläche hinaus möglich ist.

hoch langfristig Zuständiges Fachministerium

NLP-Verwaltung


Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 23

1.3 Übergeordnete planerische Grundlagen

Standard (SOLL):

Abgrenzung und Schutzzwecke des Nationalparks sind in den

für ihn relevanten regionalen und landesweiten Raumordnungsplänen

bzw. dem Raumordnungsplan für die ausschließliche

Wirtschaftszone (AWZ) dergestalt berücksichtigt, dass die

gesamte Nationalparkfläche als „Vorranggebiet für Naturschutz“

festgelegt ist.

Situation (IST):

Der NLP ist im Landesentwicklungsprogramm für Berlin und

Brandenburg von 2007 als „Vorranggebiet für Naturschutz“

eingestuft. Es wird durch den Landesentwicklungsplan konkretisiert.

Der aktuelle Landesentwicklungsplan ist aus dem Jahr

2019 und dort liegt der NLP im Vorranggebiet „Freiraumverbund“.

Bewertung/Stärken:

Die NLP-Ziele werden entsprechend der raumplanerischen

Festsetzung des NLP als Vorranggebiet für Naturschutz flächendeckend

und im Rahmen aller raumrelevanten Planungen

als Ziel der Raumordnung beachtet.

Bewertung/Schwächen:

Es gelten aber immer noch Ausnahmeregelungen für Infrastrukturmaßnahmen

(siehe Krit. 4.5). Die NLP-Ziele werden oft

nicht beachtet.

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Kaum eine Veränderung

Handlungsempfehlungen:

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

HE 5

Bei einer Fortschreibung des Landesentwicklungsplans

Beschränkung des Vorranges der NLP-Ziele nicht nur – wie

bisher – auf wirtschafts- und verkehrspolitisch unbedeutende

Flächen. Aufhebung von Ausnahmeregelungen für

Infrastrukturmaßnahmen in Bezug auf den NLP

mittel

Priorität

zeitlich

Zuständigkeit

Zuständiges Fachministerium

1.4 Zuständigkeiten

Standard (SOLL):

Die Nationalparkverwaltung hat alle behördlichen Zuständigkeiten,

die für die Verwirklichung der Schutzzwecke notwendig

sind, insbesondere als Naturschutz-, Forst-, Jagd-, Fischereiund

Wasserbehörde. Soweit andere Stellen Zuständigkeiten

im Nationalpark haben, beachten sie die Ziele und die Belange

des Nationalparks bei ihren Entscheidungen und beteiligen die

Nationalparkverwaltung.

Situation (IST):

Die NLP-Verwaltung hat keinerlei Verwaltungsvollzugskompetenzen,

lediglich die im NLP-Gesetz benannten Einvernehmens-

und Benehmensvorbehalte. Als eine andere, im NLP

agierende Behörde beachtet auch das Wasserwirtschaftsamt

die Belange des NLP bei weitem nicht ausreichend.

Bewertung/Stärken:

Keine erkennbar

Bewertung/Schwächen:

Der NLP-Verwaltung fehlen die wesentlichen behördlichen

Zuständigkeiten, die für die Verwirklichung der Schutzzwecke

zwingend notwendig sind. Der NLP ist der einzige NLP in

Deutschland, der nach wie vor keinerlei Vollzugskompetenzen

hat. Um aktiv gestalten zu können, braucht die NLP-Verwaltung

vor allem die Zuständigkeit als Untere Naturschutz- und

Wasserbehörde.

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Keine Verbesserung

Handlungsempfehlungen:

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

HE 6

Übertragung wesentlicher behördlicher Zuständigkeiten,

v. a. die der Unteren Naturschutz- und Wasserbehörde, an

die NLP-Verwaltung einschließlich Übernahme des an Aufgaben

und/oder Flächen gebundenen Personals

Priorität

zeitlich

Zuständigkeit

sehr hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium


24 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees

1.5 Eigentum

Standard (SOLL):

Das Gebiet des Nationalparks ist vollständig im Eigentum von

Stellen und Akteuren (bevorzugt Bundesland), die dauerhaft

und rechtlich bindend die Ziele des Nationalparks unterstützen

bzw. zu diesen nicht im Widerspruch stehen. Soweit dies nicht

der Fall ist, sind dauerhafte Regelungen getroffen, um das Erreichen

der Ziele des Nationalparks sicherzustellen.

Situation (IST):

Weniger als 502 % der NLP-Fläche sind im Besitz der öffentlichen

Hand [vorläufige Besitzeinweisung 2013, Änderung der

Eigentumsverhältnisse mit Abschluss des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens

(UFBV)]. Aktuell besteht keine Intention,

diesen Anteil in Form von Flächenkauf, Flächentausch

oder langfristigem Nutzungsverzicht weiter zu erhöhen. Die

Eigentumsverhältnisse (Prozentangaben beziehen sich jeweils

auf die Gesamtfläche des NLP; ±SD) verteilen sich wie folgt:

1) Naturdynamikzone – Bundesflächen 0,122 % (12,77 ha),

2) Landesflächen 22,152 % (2.307,90 ha),

3) Kommunalflächen 1,362 % (141,37 ha),

4) Flächen des Vereins der Freunde des Deutsch-Polnischen

Europa-Nationalparks Unteres Odertal e. V. (VdF) 26,472 %

(2.757,27 ha),

5) Managementzone – Bundesflächen 7,962 % (829,63 ha),

6) Landesflächen 212 % (2.188,10 ha),

7) Kommunalflächen 1,472 % (152,95 ha),

8) Flächen der Stiftung bürgerlichen Rechts „Nationalpark

Unteres Odertal“ 0,042 % (4,18 ha),

9) Flächen des VdF 18,992 % (1.977,89 ha),

10) sonstige Privatflächen 0,442 % (45,95 ha).

Auf Bundesflächen gibt es i. d. R. laufend Probleme bei der

Umsetzung der Ziele des NLP, die Abstimmungen mit der

Bundeswasserstraßenverwaltung zur Unterhaltung und zum

Ausbau der Oder gestalten sich überwiegend schwierig. Auf

Flächen des VdF bestehen Differenzen grundsätzlicher Art

bezüglich der weiteren Entwicklung des NLP, der Aufteilung der

Eigentumsflächen und zur Zusammenarbeit. Bei der Umsetzung

der Ziele des NLP auf Landesflächen bestehen teilweise

unterschiedliche Auffassungen in der Zusammenarbeit mit

dem Wasserwirtschaftsamt, insbesondere bei der Deichunterhaltung.

Auf Kommunal-, Stiftungs- und Privatflächen gibt es

nie Probleme bei der Umsetzung der Ziele des NLP.

Es bestehen keine vertraglichen Regelungen für NLP-Flächen,

die sich nicht in öffentlichem Eigentum befinden. Für die wenigen

im NLP verbleibenden privaten Flurstücke werden Grunddienstbarkeiten

ausgebracht.

Bewertung/Stärken:

Das UFBV wird – nach über 20 Jahren – in Kürze abgeschlossen.

Die Voraussetzungen für die Umsetzung naturschutzfachlicher

Zielsetzungen wären damit schließlich geschaffen.

Das Land Brandenburg konnte den Anteil an Landesnaturschutzflächen

im NLP durch das UFBV deutlich steigern. Auch

die im NLP liegenden Flächen der Landesgewässerverwaltung

sind an die NLP-Verwaltung übertragen worden.

Bewertung/Schwächen:

Das UFBV ist allerdings in drei Teilverfahren aufgesplittet, die

alle erfolgreich abgeschlossen sein müssen, aktuell ist noch

ein Widerspruch gegen den letzten Teilplan durch den VdF anhängig.

Die Ausführungsanordnung kann erst erlassen werden,

wenn alle Widersprüche geklärt sind. Allerdings hat der VdF die

Ausschöpfung aller Rechtsmittel gegen das UFBV angekündigt.

Hierdurch wird die rasche Neuordnung der Eigentums- und

Nutzungsverhältnisse als zentrale Voraussetzung für das Entstehen

der nutzungsfreien Schutzzone I b gefährdet.

Flächen des Landesforstbetriebes werden weiterhin von diesem

verwaltet. Keinerlei Zuständigkeit hat die NLP-Verwaltung

auch für die Verwaltung kommunaler oder bundeseigener

Flächen im NLP.

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse sind inzwischen

weitestgehend geklärt (vorläufige Besitzeinweisung 2013).

Das UFBV steht nach über 20 Jahren kurz vor dem Abschluss.

Handlungsempfehlungen:

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

HE 7

HE 8

HE 9

HE 10

Schnellstmöglicher Abschluss des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens

(UFBV)

Prüfung, ob eine möglichst verbindliche „Roadmap“ zum

UFBV erstellt werden sollte

Prüfung der Möglichkeit einer vorzeitigen Ausführungsanordnung

Übertragung der Verwaltung im NLP liegender kommunaler

und bundeseigener Flächen an die NLP-Verwaltung

Priorität

zeitlich

Zuständigkeit

sehr hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium

VdF

hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium

hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium

hoch mittel fristig Zuständiges Fachministerium


Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 25

1.6 Abgrenzung und Zuschnitt

Standard (SOLL):

Der Nationalpark ist unter Beachtung ökosystemarer Kriterien

als eine kompakte und zusammenhängende Fläche ausgewiesen.

Der Nationalpark ist frei von Siedlungs- und Verkehrsflächen

und daher nicht zerschnitten. Die Größe des Nationalparks

beträgt mindestens 10.000 ha. Ausnahmsweise kann

auch ein kleineres Gebiet von herausragender internationaler

Bedeutung als Nationalpark ausgewiesen sein. In einem solchen

Fall ist das Gebiet so abgegrenzt, dass die Erfüllung des

vorrangigen Schutzzwecks sichergestellt ist.

Situation (IST):

Der Zuschnitt des NLP orientiert sich am Flusslauf der Oder und

an der damit zusammenhängenden Aue, daher ist er schmal

und langgestreckt. Abgrenzungsdefizite bestehen weiterhin,

sie sind im Wesentlichen durch die natürliche Form von

Flussauen gegeben und nicht änderbar. Beim Festlegen der

Außengrenzen wurden wichtige Lebensräume nicht zerschnitten,

ökosystemare Kriterien, ökologisch wirksame Korridore

und Verbindungsflächen sowie funktionale Zusammenhänge

wurden berücksichtigt.

Durch Verkehrsflächen ist der NLP in der Naturdynamikzone

wie folgt erschlossen: 0,184 lfm/ha Gemeindestraßen,

2,292 lfm/ha Hauptwirtschaftswege/Verbindungswege sowie

2,165 lfm/ha Wirtschaftswege. In der Managementzone

sind 0,235 lfm/ha Bundesstraßen, 0,271 lfm/ha Kreisstraßen,

0,627 lfm/ha Gemeindestraßen, 11,351 lfm/ha Hauptwirtschaftswege/Verbindungswege,

2,802 lfm/ha Wirtschaftswege

sowie 7,165 lfm/ha Binnenschifffahrtsstraßen vorhanden.

Die größte unzerschnittene NLP-Fläche umfasst 800 ha.

Eine zusätzliche Zerschneidung entsteht durch den neuen

ASP-Zaun (siehe Krit. 3.1).

Der NLP erreicht die Mindestfläche von 10.000 ha. Es bestehen

keine kurz- bis mittelfristigen Optionen, den NLP zu erweitern.

Bewertung/Stärken:

Die Abgrenzung des NLP richtet sich wesentlich nach dem

Flusslauf der Oder und ihrer Aue. Der NLP erreicht die Mindestgröße

von 10.000 ha.

Bewertung/Schwächen:

Der NLP ist stark durch Verkehrswege zerschnitten. Öffentliche

Straßen können jedoch nicht zurückgebaut werden.

Seit kurzem wird der NLP auch durch den ASP-Zaun (siehe

Krit. 3.1) zerschnitten.

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens sind durch den

Flächentausch größere zusammenhängende Flächen entstanden.

Mit dem Rückbau von Polderwegen wurde begonnen.

Zerschneidende Trassen konnten bislang nicht reduziert werden.

Der neue ASP-Zaun hat eine erhebliche Zerschneidungswirkung.

Handlungsempfehlungen:

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

HE 11

Überprüfung der öffentlichen Widmung von Wegen (Waldund

Wanderwege) und Möglichkeiten zur Minimierung des

Wegenetzes

mittel

Priorität

zeitlich

Zuständigkeit

NLP-Verwaltung

Kommunen


26 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees

2 Handlungsfeld 2 „Organisation“

2.1 Administrative Stellung, Aufgaben und Personalausstattung

der Nationalparkverwaltung

Standard (SOLL):

Die Nationalparkverwaltung ist der obersten Naturschutzbehörde

direkt unterstellt. Sie ist eine eigenständige Sonderbehörde.

Die Nationalparkverwaltung nimmt alle zur Sicherung

und Förderung der Schutzzwecke erforderlichen Aufgaben

wahr. Darüber hinaus nimmt sie, im Sinne des BNatSchG und

der LNatSchG, die Durchführung oder Koordination von Aufgaben

zur Erreichung weiterer Zwecke des Nationalparks wahr,

insbesondere in der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung,

der Natur- und Wildnisbildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung.

Die Erfüllung der Aufgaben ist durch eine ausreichende

Personalausstattung sichergestellt. Dies betrifft sowohl

die Anzahl der Planstellen als auch die Qualifikationen und

Kompetenzen, die zur Aufgabenerfüllung durch das Personal

abgedeckt werden müssen.

Situation (IST):

Die NLP-Verwaltung ist keine eigenständige Sonderbehörde.

Sie ist dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz

(MLUK) direkt unterstellt. Die Dienst- und Fachaufsicht

obliegt dem MLUK. Das Ministerium ist oberste Naturschutzbehörde.

Die NLP-Verwaltung nimmt folgende Aufgabenbereiche

wahr: Schutz der ungestörten Dynamik natürlicher Prozesse,

Gebietsbetreuung, Management, Unterhaltung der Erholungsinfrastruktur,

Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit, Bildung,

Forschung & Monitoring, Kooperationen, Planung, Regionalentwicklung

sowie Leitung & Verwaltung. Den Aufgabenbereichen

sind entsprechend Mitarbeitende zugeordnet. Die NLP-Verwaltung

hat insgesamt 18 Mitarbeitende, davon 12 Planstellen

in Vollzeit und 6 Planstellen in Teilzeit (15 Vollzeitäquivalente).

Aufgrund fehlender Planstellen gibt es personelle Engpässe

in den Aufgabenbereichen Forschung & Monitoring, Bildung,

Gebietsmanagement, Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit.

Alle Stellen des Stellenplans sind besetzt. Die Belegschaft

besteht aus einem interdisziplinären Team mit unterschiedlichen

Ausbildungen, mit fachkundigen Spezialist*innen in den

einzelnen Referaten/Teams. Die Ausbildung und Fähigkeiten

der Mitarbeitenden sind geeignet, um die gegenwärtigen und

erwarteten Management-Bedürfnisse des NLP zu bewältigen.

Bewertung/Stärken:

Die NLP-Verwaltung ist dem Ministerium für Landwirtschaft,

Umwelt und Klimaschutz (MLUK) direkt unterstellt.

Die NLP-Verwaltung setzt sich aus einem hochmotivierten

interdisziplinären Team mit unterschiedlichen Ausbildungen

und fachkundigen Spezialist*innen zusammen.

Bewertung/Schwächen:

Die NLP-Verwaltung ist keine eigene Sonderbehörde.

In mindestens drei Aufgabenbereichen gibt es personelle

Engpässe aufgrund fehlender fester Stellen.

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Bereits zwischen der Evaluierung 2011 und der Zwischenerhebung

2018 konnte eine erste positive Entwicklung bei der Verwaltungsstruktur

weg von einer untergeordneten Einheit des

Landesamts für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

(LUGV) hin zu einer eigenständigen, organisatorisch abgesonderten

Einrichtung des Landes, die unmittelbar der Dienst- und

Fachaufsicht des zuständigen Landesministeriums unterstellt

ist, verzeichnet werden.

Die unzureichende Personalausstattung wurde in den zurückliegenden

Jahren von 8 Mitarbeitenden (davon 2 Mitarbeitende

in Teilzeit) im Jahr 2011 auf aktuell 18 Mitarbeitende (davon

6 Stellen in Teilzeit) aufgestockt, doch ist diese Personalausstattung

noch immer nicht ausreichend.

Handlungsempfehlungen:

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

Priorität

zeitlich

Zuständigkeit

HE 12 Einrichtung der NLP-Verwaltung als Sonderbehörde sehr hoch mittel fristig Zuständiges Fachministerium

HE 13

Aufstockung der Personalstellen um 1 Stelle hD-Stelle und

2,5 gD-Stellen

Land Brandenburg

sehr hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium

Land Brandenburg


Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 27

2.2 Personalmanagement

Standard (SOLL):

Für alle Stellen existiert eine klare Stellen- und Aufgabenbeschreibung.

In deren Rahmen handeln die Mitarbeiter*innen

eigenverantwortlich, sind in Entscheidungsprozesse und die

interne Kommunikation eingebunden und erhalten Möglichkeiten

zur regelmäßigen Fortbildung, die sie wahrnehmen.

Die Personalauswahl obliegt der Nationalparkverwaltung.

Situation (IST):

Für alle Stellen existiert eine klare Aufgabenbeschreibung.

Die NLP-Verwaltung verfügt über kein Personalentwicklungskonzept.

Die Mitarbeitenden werden vom Management/Führungsebene

direkt in Entscheidungen zum NLP eingebunden.

Die NLP-Verwaltung nutzt für ihren internen Informationsfluss

folgende Instrumente: Rundlauf, regelmäßige Sachgebietsbzw.

Fachbereichsleitungsrunden, regelmäßige sachgebiets-/

fachbereichsinterne Besprechungen sowie monatlicher Jour

fix für alle Mitarbeitenden der NLP-Verwaltung. Zwischen den

Mitarbeitenden der verschiedenen Referate/Teams und der

NLP-Leitung besteht größtenteils eine gute Kommunikation.

Durch Fehlinformation oder Informationsmangel treten wenige

Reibungsverluste auf. Es sind Instrumente zur Kontrolle des

internen Kommunikationsflusses vorhanden. Für Fortbildungsmaßnahmen

stellt die NLP-Verwaltung jährlich 1.500 Euro

zur Verfügung. Für die Mitarbeitenden werden jeweils 2,5

(interne und externe) Fortbildungstage pro Jahr gewährt. Die

NLP- Verwaltung kann die Personalentscheidungen vollständig

selbständig treffen.

Bewertung/Stärken:

Für alle Stellen existiert eine klare Aufgabenbeschreibung.

Innerhalb der NLP-Verwaltung gibt es einen breit aufgestellten

Kommunikationsfluss.

Personalentscheidungen können von der NLP-Verwaltung

eigenständig getroffen werden.

Bewertung/Schwächen:

Es existiert kein Personalentwicklungskonzept für die

Mitar beitenden der NLP-Verwaltung.

Es gibt nur ein geringes jährliches Budget für Fortbildungen.

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Es wurde eine erhebliche Verbesserung bei der Zuständigkeit

von Personalentscheidungen gegenüber der Evaluierung

2011, bei der die Personalentscheidungen noch beim Landesministerium

und dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und

Verbraucherschutz (LUGV) lagen, erreicht.

Handlungsempfehlungen:

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

Priorität

zeitlich

Zuständigkeit

HE 14 Erarbeitung eines Personalentwicklungskonzepts mittel Zuständiges Fachministerium

NLP-Verwaltung

HE 15 Anhebung des jährlichen Budgets für Fortbildungen hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium

NLP-Verwaltung

2.3 Rangerdienst

Standard (SOLL):

Ranger*innen sind insbesondere für Aufgaben der Gebietskontrolle

(Überwachung der Einhaltung der Schutzbestimmungen),

Datenerhebung (Monitoring), Besucherlenkung, Besucherbetreuung

und Umweltbildung sowie für technische Aufgaben im

Gelände zuständig. Hierfür steht eine ausreichende Zahl hinreichend

qualifizierten hauptamtlichen unbefristeten Personals

in der Nationalparkverwaltung zur Verfügung. Diese sorgt für

ein einheitliches Auftreten der Ranger*innen. Die zur hoheitlichen

Überwachung der Schutzbestimmungen eingesetzten

Personen haben eine den aktuellen Anforderungen gerecht

werdende Ausbildung durchlaufen.

Situation (IST):

Unter den Aufgaben der Ranger*innen nehmen die Gebietskontrolle

(15 % der Arbeitszeit = AZ), die Bildungsarbeit in

Schulklassen (13 % AZ), die Kinder- und Jugendlichenarbeit

(15 % AZ), der Betrieb von Informationseinrichtungen

(15 % AZ) und die Gefahrenabwehr (2 % AZ) einen sehr wichtigen

Stellenwert ein. Bis auf die Gebietskontrolle, die nur teilweise

erfüllt werden kann, können alle anderen Aufgaben

erfüllt werden.


28 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees

Einen wichtigen Stellenwert nehmen die Bildungsarbeit in

Form von Führungen und Exkursionen (10 % AZ) und die

Durchführung von Naturerlebnisangeboten (5 % AZ) ein. Beide

Aufgaben können erfüllt werden. Ebenfalls einen wichtigen

Stellenwert haben die Erwachsenenbildung (5 % AZ) und die

Betreuung von Forschungseinrichtungen und Datenerhebungen

(15 % AZ). Beide Aufgaben können nur teilweise erfüllt

werden.

Als weniger wichtig werden die Mitwirkung bei Artenschutzmaßnahmen,

forstwirtschaftliche Aufgaben, die Durchführung

von Renaturierungsmaßnahmen sowie technische Arbeiten

eingestuft. Für Erstere sind 5 % AZ, für die übrigen Aufgaben

keine Stundenanteile vorgesehen.

Es sind zehn hauptamtliche, in Vollzeit unbefristet angestellte

Ranger*innen zur Erfüllung der Aufgaben im NLP tätig. Die

NLP-Verwaltung ist nicht für die Koordination der hauptamtlichen

Ranger*innen auf der NLP-Fläche zuständig. Träger der

Naturwacht im NLP ist der NaturSchutzFonds Brandenburg.

Die Finanzierung ist im Haushaltskapitel der NLP-Verwaltung

eingestellt. Die NLP-Verwaltung sorgt für das einheitliche Auftreten

der Ranger*innen, u. a. hinsichtlich der Dienstkleidung.

Bewertung/Stärken:

Der Rangerdienst deckt ein breites Spektrum der Aufgaben der

NLP-Verwaltung ab.

Die NLP-Verwaltung sorgt für ein einheitliches Auftreten der

Ranger*innen.

Alle Ranger*innen verfügen über eine adäquate Ausbildung.

Bewertung/Schwächen:

Die Ranger*innen sind dienstrechtlich nicht der NLP-Leitung

unterstellt.

Die NLP-Verwaltung ist nicht für die Koordination der hauptamtlichen

Ranger*innen auf der NLP-Fläche zuständig.

Die Personalausstattung ist zu gering. Das wichtige Aufgabenfeld

der Gebietskontrolle kann nur teilweise im erforderlichen

Umfang erfüllt werden.

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Keine Veränderung erkennbar

Fünf Ranger*innen sind geprüfte Natur- und Landschaftspfleger*innen

(GNL), die anderen fünf haben ein naturwissenschaftliches

Studium absolviert.

Handlungsempfehlungen:

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

HE 16

HE 17

Prüfung der dienstrechtlichen Zuordnung der Ranger*innen

zur NLP-Verwaltung

Personalaufstockung beim Rangerdienst um zwei Vollzeitstellen

mittel

Priorität

zeitlich

Zuständigkeit

Zuständiges Fachministerium

sehr hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium

2.4 Freiwilligenmanagement

Standard (SOLL):

Die Nationalparkverwaltung bietet Freiwilligen die Möglichkeit

zur Mitarbeit im Nationalpark, z. B. in der Bildungs- und

Öffentlichkeitsarbeit, der Gebietskontrolle oder bei Monitoring

und Forschung. Die Freiwilligen werden durch die Nationalparkverwaltung

im Rahmen eines systematischen Freiwilligenmanagements

gewonnen, qualifiziert, durch hauptamtliches

Personal betreut, und sie haben die Möglichkeit, an Fortbildungen

teilzunehmen. Die für eine qualifizierte Betreuung von Freiwilligen

erforderlichen Kapazitäten und Kompetenzen werden

bei der Personalausstattung und -entwicklung berücksichtigt.

Situation (IST):

Die NLP-Verwaltung bindet Freiwillige bei der Öffentlichkeitsarbeit,

bei der Gebietskontrolle, bei Forschungs- und Monitoringaufgaben

sowie bei Pflege und Entwicklung (Mitwirkung

bei Renaturierungs- und Pflegeeinsätzen) ein. Es gibt aktuell

in der NLP-Verwaltung eine Person für Freiwilligenkoordination.

Die Freiwilligen erhalten eine spezifische Einweisung und

Fortbildung vor ihrem Einsatz und werden auch während ihres

Einsatzes betreut. Die NLP-Verwaltung arbeitet mit folgenden

Freiwilligenprogrammen zusammen: Bundesfreiwilligendienst

(BFD), Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ), Commerzbank

Umweltpraktikum und Ehrensache Natur von Nationale Naturlandschaften

e. V. Die Freiwilligen werden durch Mitarbeitende

der NLP-Verwaltung intensiv ausgebildet.

Bewertung/Stärken:

Freiwillige unterstützen die Arbeit der NLP-Verwaltung in sehr

vielen Bereichen. Hierfür gibt es in der NLP-Verwaltung eine

Person für die Freiwilligenkoordination.

Vor ihrem Einsatz erhalten Freiwillige eine spezifische Einweisung

und Fortbildung und werden auch während ihres

Einsatzes betreut.


Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 29

Bewertung/Schwächen:

Keine erkennbar

Handlungsempfehlungen:

Keine

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Stetige positive Entwicklung

2.5 Umweltmanagement und nachhaltige Beschaffung

Standard (SOLL):

Die Nationalparkverwaltung wird ihrer Vorbildfunktion für

umweltgerechtes Handeln in allen ihren Aufgabenbereichen

gerecht. Sie stellt dies sicher, indem sie in Liegenschaftsmanagement,

Energieversorgung und -verbrauch sowie Beschaffung

auf möglichst geringen Verbrauch und Umweltverträglichkeit

achtet. In einem Audit erfasst sie Energieversorgung

und -verbrauch, Ressourcenmanagement und Emissionen. Die

Nationalparkverwaltung informiert die Bevölkerung aktiv über

ihre Erfahrungen und bestehende Handlungsmöglichkeiten.

Situation (IST):

In der NLP-Verwaltung werden folgende direkte und indirekte

Umweltleistungen erfasst: Energieversorgung, Energie- und

Wasserverbrauch, Umgang mit Gefahrenstoffen, umweltverträgliche

Beschaffung, Reinigung, Catering (NLP-Verwaltung,

Info- und Bildungseinrichtungen, Veranstaltungen etc.) sowie

Fuhrpark. Hinsichtlich der genannten Umweltleistungen werden

folgende Maßnahmen ergriffen: Anschaffung von E-Bikes,

Umstellung auf E-Autos bei Neubeschaffungen, Vorgaben zur

Minimierung des Energie- und Wasserverbrauchs. Es wird kein

Audit der NLP-Verwaltung durchgeführt.

Bewertung/Stärken:

Die NLP-Verwaltung erfasst Daten zu nahezu allen wichtigen

Umweltleistungen.

Bewertung/Schwächen:

Es wird kein Audit durchgeführt und die Mitarbeitenden

werden nicht in den Prozess mit einbezogen.

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Entfällt, da neues Kriterium

Handlungsempfehlungen:

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

Priorität

zeitlich

Zuständigkeit

HE 18 Durchführung eines Audits mittel NLP-Verwaltung

HE 19

Einbeziehung der Mitarbeitenden der NLP-Verwaltung in

das Umweltmanagement

mittel

NLP-Verwaltung

2.6 Finanzierung

Standard (SOLL):

Das Land stellt eine ausreichende Finanzierung der Nationalparkverwaltung

sicher. Diese umfasst neben den Personalkosten

ausreichend hohe Betriebs- und Finanzmittel zur

dauerhaften und hochwertigen Erfüllung aller Aufgaben und

Maßnahmen der Nationalparkverwaltung. Die gegenseitige

Deckungsfähigkeit der Haushaltstitel ist gegeben. Die Nationalparkverwaltung

kann ihren Haushalt selbstständig bewirtschaften.

Darüber hinaus wirbt die Nationalparkverwaltung

Fördermittel ein, soweit dies ihre Personalausstattung zulässt.

Situation (IST):

Der NLP-Verwaltung stehen finanzielle Mittel zur Verfügung,

um 76-100 % der Aufgaben hochwertig erfüllen zu können.

In den letzten fünf Jahren war die NLP-Verwaltung finanziell

angemessen ausgestattet, um die Ziele des NLP kontinuierlich

zu erreichen und wichtige Managementmaßnahmen und

Aufgaben gut auszuführen. Mittel für Leistungen Externer sind

vorhanden und decken den Bedarf größtenteils ab. Nur ein Teil

der Infrastruktureinrichtungen (25 – 75 %) kann mit den verfügbaren

Mitteln unterhalten werden.

Die Flexibilität der Finanzierung ist vollständig gegeben bei der

Entkopplung von Einnahmen und Ausgaben sowie der Existenz

von Haushaltstiteln. Sie ist teilweise gegeben bei der Möglichkeit

der Budgetierung, der internen Mittelverschiebung sowie

der Freizügigkeit in der Deckungsfähigkeit der Titel. Spenden

und Mehreinnahmen, die nicht durch die Nutzung natürlicher

Ressourcen zustande kommen, kommen nicht dem Haushalt

der NLP-Verwaltung zugute.


30 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees

Das Finanzierungssystem ist angemessen, könnte jedoch verbessert

werden, um auf entscheidende Managementbedürfnisse

zu reagieren.

Die NLP-Verwaltung bemüht sich um Einwerbung von Drittmitteln,

der Anteil der Drittmittel am Gesamtetat beträgt 25 %.

In den letzten drei Jahren nahm die NLP-Verwaltung folgende

Förderprogramme in Anspruch:

1) Eingriffsgelder des NaturSchutzFonds Brandenburg für den

Anschluss von Flutrinnen und Altarmen,

2) die Richtlinie zur Förderung des natürlichen Erbes und des

Umweltbewusstseins im Land Brandenburg und Berlin für

die grundhafte Instandsetzung des Quellerlebnispfades

und des Knüppeldammes,

3) Interreg VA Nachhaltiger Wassertourismus im einzigartigen

unteren Odertal, 4) Interreg VA Natur Grenzenlos.

Bewertung/Stärken:

Die Finanzausstattung der letzten fünf Jahre war angemessen,

um die Ziele des NLP zu erreichen. Drittmittel nehmen mit

25 % am Gesamtetat einen sehr hohen Anteil ein.

Bewertung/Schwächen:

Für den Unterhalt der Infrastruktureinrichtungen stehen nicht

ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung.

Es ist auch schwierig, unvorhergesehene Forderungen

(z. B. Wasser- und Bodenverbandsbeiträge oder Eigenanteile

bei Drittmittelprojekten) zu finanzieren.

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Seit 2011 insgesamt positive Entwicklung

Handlungsempfehlungen:

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

HE 20

HE 21

Erhöhung der Mittel für die Unterhaltung touristischer

Infrastruktur im nächsten Haushalt

Bereitstellung zusätzlicher Mittel als Eigenanteile bei

Drittmittel projekten

Priorität

zeitlich

Zuständigkeit

sehr hoch kurzfristig Zuständige Landesministerien

Land Brandenburg

sehr hoch kurzfristig Zuständige Landesministerien

Land Brandenburg

2.7 Beiräte und Kuratorien

Standard (SOLL):

Beiräte, Kuratorien und andere beratende Gremien fördern die

Nationalparkentwicklung und unterstützen die Einbindung des

Nationalparks in die Region.

Situation (IST):

Die Arbeit der NLP-Verwaltung wird von einem Kuratorium

begleitet. Das Kuratorium besitzt ein Mitspracherecht und

eine beratende Funktion. Es hat einen hohen Einfluss auf das

Verwaltungshandeln und fungiert als Bindeglied zur Region.

Alle Entscheidungen der NLP-Verwaltung von großer fachlicher

und politischer Bedeutung werden im Vorfeld im Kuratorium

diskutiert und erörtert. Obwohl das Kuratorium kein Mitbestimmungsrecht

hat, werden nur Vorhaben und Entwicklungen

umgesetzt, für die es eine große Mehrheit im Kuratorium gibt.

Ein wissenschaftlicher Fachbeirat ist aktuell in Gründung. Er

wird eine beratende Funktion erfüllen, einen geringen Einfluss

auf das Verwaltungshandeln haben und teilweise ein Bindeglied

zur Region sein.

Bewertung/Stärken:

Es erfolgt eine sehr gute und häufige Einbeziehung des

Kuratoriums.

Bewertung/Schwächen:

Ein wissenschaftlicher Fachbeirat existiert noch nicht.

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Die im Rahmen der Evaluierung bereits 2011 und auch in

der Zwischenerhebung 2018 empfohlene Einrichtung eines

wissenschaftlichen Fachbeirats ist bisher nicht erfolgt.

Handlungsempfehlungen:

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

Priorität

zeitlich

Zuständigkeit

HE 22 Einberufung eines wissenschaftlichen Fachbeirats hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium

NLP-Verwaltung


Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 31

3 Handlungsfeld 3 „Schutz der natürlichen

biologischen Vielfalt und Dynamik“

3.1 Raum für natürliche Dynamik

Standard (SOLL):

Der Nationalpark schützt die natürliche Dynamik und den ungestörten

Ablauf der Naturvorgänge in den von ihm repräsentierten

Ökosystemen. Dies ist spätestens 30 Jahre nach Ausweisung

des Nationalparks auf mindestens 75 % seiner Fläche

sichergestellt. Sofern dies nicht der Fall ist, sind konkrete

Strategien und Maßnahmen zur schnellstmöglichen Erreichung

dieses Ziels deutlich erkennbar. Nationalparke, bei denen mehr

als 40 % der Fläche nicht im öffentlichen Eigentum sind oder

die in Deutschland einen Lebensraum von globaler Bedeutung

komplett umfassen, können längere Fristen im Nationalparkplan

festlegen oder müssen zumindest im überwiegenden Teil

großflächig repräsentative Lebensräume in ihren natürlichen

Abläufen schützen. Bei substanziellen Erweiterungen des

Nationalparks gilt für diesen Flächenanteil erneut eine Übergangsfrist

von 30 Jahren. Die Flächen zum Schutz der natürlichen

Dynamik (Naturdynamikzone) sind zusammenhängend,

unzerschnitten und kompakt, die Länge ihrer Außengrenzen im

Verhältnis zur Fläche ist möglichst gering.

Situation (IST):

Innerhalb des NLP wird ein repräsentativer Ausschnitt der in

der Region vorhandenen charakteristischen natürlichen und

naturnahen Ökosysteme geschützt. Es liegen keine wichtigen

Flächen außerhalb des NLP. Das NLP-Gesetz sowie der

NLP-Plan enthalten verbindliche Aussagen zum Anteil der

Naturdynamikzone an der Gesamtfläche des NLP. Gemäß § 5

NatPUOG soll die Naturdynamikzone (Schutzzone I a bzw. I b)

50,1 % und die Pflegezone (Schutzzone II) 49,9 % der Gesamtfläche

des NLP umfassen. Im NLP-Gesetz und im NLP-Plan

werden keine Fristen zur Überführung der übrigen Flächen in

die Naturdynamikzone genannt. Aktuell unterliegen 36,2 %

der NLP-Fläche der natürlichen Dynamik (15,1 % bestehende

Wildnisgebiete I a, 21,1 % bereits ungenutzte geplante Wildnisgebiete

I b). Der Grad der Beeinträchtigung dieser aktuell

realen Naturdynamikzone aufgrund von Ausnahmeregelungen

(Wildtierregulierung, stoffliche Nutzungen) im Verhältnis zur

absolut ungestörten Fläche der Naturdynamikzone liegt bei

80 – 90 %. Es wird flächendeckend ein Wildtiermanagement

durchgeführt (Aue: Wildschwein für den Hochwasserschutz/

Wälder; Grundmoräne: Rot- und Damwild in einem 80 m

breiten Pufferstreifen der Wälder), die Zeiten der Bejagung sind

jedoch stark eingeschränkt.

Auf über 20 % der Schutzzone I ist die Drückjagd zulässig.

Zur Bekämpfung der ASP gelten besondere Regelungen. Auf

1 % der realen Naturdynamikzone bestehen Fischereirechte,

sie sind jedoch dauerhaft eingestellt. In Polder A/B (teilweise

in der Naturdynamikzone) ist die Nutzung auf Flächen der

Schutzzone I b bereits teilweise vorzeitig eingestellt worden,

konkrete Maßnahmen zur naturnäheren Gestaltung der

Wasserverhältnisse sind umgesetzt bzw. eingeleitet. (dynamisches

Schöpfwerkmanagement seit 2015 mit Höherstau, 2022

Verzicht auf Pumpbetrieb und damit Erhöhung der Wasserstände

zur Hauptbrutzeit um mehrere Dezimeter, 2023 längere

Öffnung), in Polder 10 (vollständig in der Naturdynamikzone)

ist der Schöpfwerksbetrieb seit 2014 eingestellt.

Die reale Naturdynamikzone besteht aus mehreren Teilflächen,

eine oder mehrere unter 1.000 ha. Die kleinste Teilfläche umfasst

0,63 ha, die größte Teilfläche 1.597,31 ha. Auch 30 Jahre

nach Gründung des NLP weist die Naturdynamikzone keine zusammenhängende,

unzerschnittene und kompakte Form auf.

Die Zerschneidung der Naturdynamikzone wird wie folgt

eingeschätzt: durch ASP-Schutzzäune als gravierend, durch

Forststraßen und Feldwege als gravierend bis mittel, durch

Schifffahrtsstraßen sowie Hochspannungs- und Leitungstrassen

als mittel, durch Straßen als gering. Es gibt Planungen und

Einzelmaßnahmen, die von den Zerschneidungselementen

ausgehende Barrierewirkung für die (Schlüssel-)Arten der

geschützten Ökosysteme zu minimieren. Insgesamt wird die

Zerschneidung als hoch bis mittel eingeschätzt.

Bewertung/Stärken:

Bundesweit (mitteleuropäisch) einmalige Repräsentanz des

Unterlaufes einer breiten Stromtalaue und Konnektivität Fluss

und Aue mit zahlreichen über den Biodiversitäts- und Ökosystemschutz

hinausgehenden Ökosystemleistungen (v. a. Hochwasserschutz,

Klimaschutz).

Das Wildtiermanagement ist stark reduziert, Bejagung erfolgt

nur noch bei höherrangigen Anforderungen von außen. Nach

Abschluss des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens

werden die Zonen I a und I b nahezu jagdfrei sein (Ausnahme

Schwarzwild Hochwasserschutz und ASP, Umsetzung durch

Zäunung statt Jagd, siehe Krit. 4.4).

Bewertung/Schwächen:

Die größte Schwäche sind die Besitzverhältnisse (siehe

Krit. 1.5). Die Naturdynamikzone umfasst nur 50,1 %, real

sogar erst 36,2 % der NLP-Fläche.


32 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees

Von außen wirken zahlreiche Nutzungsansprüche auf den NLP.

Insbesondere die Durchführung von Ausbaumaßnahmen für

die Schifffahrtsstraße (siehe Krit. 4.5) drohen den Schutzzweck

des NLP in Frage zu stellen.

Die wasserrechtliche Genehmigung der Maßnahmen zur Initiierung

natürlicher Flutungsverhältnisse mit höherer natürlicher

Dynamik im Polder 10 (ganzjährige Öffnung der Einlassbauwerke)

erfolgt schleppend und ist noch nicht abgeschlossen.

Die seit 2023 erfolgten ASP-Schutzmaßnahmen bedeuten eine

starke Verschlechterung und massive Zerschneidung durch die

ASP-Schutzzäune.

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Der Anteil der Flächen, die einer natürlichen Dynamik unterliegen,

hat durch Nutzungsverzicht im Landeswald (2011), die

vorläufige Besitzeinweisung im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens

(2013) und der Fortschritte beim seit 2000 laufenden

Unternehmensflurbereinigungsverfahren (UFBV steht kurz

vor dem Abschluss) zugenommen. Eine Ausweisung großer zusammenhängender

Flächen in Schutzzone Ia erfolgte jedoch

bisher nicht.

Mit der seit 2023 praktizierten verlängerten Polderöffnung

wurde ein Fortschritt bei der Schaffung eines ungestörten

Wasserregimes in den Poldern des NLP erzielt.

Bei der Reduzierung des Wildtiermanagements gab es Fortschritte.

Durch den nicht mit der NLP-Verwaltung abgestimmten Bau

der ASP-Zäune in der Aue durch die Zunahme der Zerschneidung

und Verhinderung der funktionalen Verbindung zwischen

Aue und Grundmoräne kommt es zu einer erheblichen Verschlechterung.

Handlungsempfehlungen:

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

HE 23

HE 24

HE 25

HE 26

Zügige Umsetzung des gesetzlich festgelegten Ziels

Prozessschutz auf 50,12 % der NLP-Fläche, auch zur Verbesserung

der Großflächigkeit (Voraussetzungen sind der

schnellstmögliche Abschluss des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens

und der Erlass einer entsprechenden

Ausführungsanordnung, siehe Krit. 1.5 HE 8)

Wiederherstellung eines weitgehend natürlichen Wasserhaushaltes

in den Poldern: insbesondere Erstellung der

wasserrechtlichen Voraussetzungen und eines verbindlichen

Zeitplans zur Aufgabe der Bewirtschaftung von

Polder 10 und zur dauerhaften naturnäheren Bewirtschaftung

von Polder A/B

Sicherung eines weitgehend natürlichen Wasserhaushaltes

als zentrale Grundlage des gesamten NLP und

insbesondere der Naturdynamikzone (Voraussetzung ist

die Vermeidung einer Verschlechterung durch den Ausbau

der Wasserstraße, siehe Krit. 1.1 HE 1)

Reduzierung der Zerschneidung insbesondere durch den

Rückbau der ASP-Schutzzäune so bald möglich. Zumindest

Verlegung der Zäune aus der Aue (auf Sommerdeich) bzw.

an den Außenrand der Wälder und Aufgabe der Kammerung

innerhalb des NLP, Abstimmung der Zaunführung mit

der NLP-Verwaltung

Priorität

zeitlich

Zuständigkeit

sehr hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium

sehr hoch kurzfristig Zuständige Genehmigungsbehörden

sehr hoch kurzfristig Bund

Zuständiges Fachministerium

NLP-Verwaltung

Zuständiges Fachministerium

sehr hoch kurzfristig Veterinärbehörde

Zuständiges Fachministerium

3.2 Zonierung

Standard (SOLL):

Der Nationalpark ist durch eine Zonierung eindeutig gegliedert

in Bereiche, in denen die natürliche Dynamik bereits stattfindet

und in Bereiche, in denen Managementmaßnahmen

vorübergehend oder dauerhaft durchgeführt werden können.

Die Zonierung des Nationalparks ist Bestandteil des Nationalparkgesetzes

und/oder der Nationalparkverordnung sowie des

Nationalparkplans und öffentlich einsehbar.


Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 33

Situation (IST):

Der NLP ist durch eine Zonierung eindeutig gegliedert. Gemäß

§ 5 NatPUOG umfassen Schutzzone I (entspricht Naturdynamikzone)

5.219,30 ha (50,1 % der Gesamtfläche) und Schutzzone

II (entspricht Managementzone) 5.198,70 ha (49,9 %).

Aktuell unterliegen 36,2 % der NLP-Fläche der natürlichen

Dynamik (siehe Krit. 3.1). Die Zonierung ist Bestandteil des

NLP-Gesetzes und des NLP-Plans. Die aktuelle Zonierung ist

öffentlich einsehbar.

Bewertung/Stärken:

Der Qualitätsstandard ist weitgehend erfüllt.

Bewertung/Schwächen:

siehe Krit. 1.5. und Krit. 3.1

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Verbesserungen haben sich durch die erste vorläufige Besitzeinweisung

2013 im Rahmen des Unternehmensflurbereinigungsverfahren

ergeben (siehe Krit. 1.5 und 3.1). Der Abschluss

des Verfahrens ist nun für 2024 geplant.

Handlungsempfehlungen:

Bzgl. Unternehmensflurbereinigungsverfahren siehe

Krit. 1.5 HE 7 und bzgl. Prozessschutz auf 50,1 % der

NLP- Fläche siehe Krit. 3.1 HE 23

3.3 Lebensräume von internationaler Bedeutung

Standard (SOLL):

Der Nationalpark enthält Lebensräume von internationaler

Bedeutung. Diese sind ausreichend erfasst und, einschließlich

notwendiger Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen, im

Nationalparkplan dargestellt.

Situation (IST):

Im NLP gibt es mehrere FFH-Lebensraumtypen: Dünen mit

offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis (LRT

2339), Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des

Magnopotamions oder Hyderocharitions (LRT 3150), Flüsse der

planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion

fluitantis und des Callitricho-Batrachion (LRT 3260), Flüsse

mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri

(p.p.) und des Bidention (p.p.) (LRT 3270), Trockene europäische

Heiden (LRT 4030), * Trockene, kalkreiche Sandrasen

(LRT 6120), * Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien

(Festuco-Brometalia)(* besondere Bestände

mit bemerkenswerten Orchideen) (LRT 6210), Submediterrane

Halbtrockenrasen auf Kalk (Mesobromion) (*Bestände mit

bemerkenswerten Orchideen) (LRT 6212), * Subpannonische

Steppen-Trockenrasen (Festucetalia vallesiacae) (LRT 6240),

Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und

tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) (LRT 6410),

Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis

alpinen Stufe (LRT 6430), Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion

dubii) (LRT 6440), Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus

pratensis, Sanguisorba officinalis) (LRT 6510), * Kalktuffquellen

(Cratoneurion) (LRT 7220), Kalkreiche Niedermoore (LRT 7230),

Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) (LRT 9110), Waldmeister-Buchenwald

(Asperulo-Fagetum) (LRT 9130), Subatlantischer

oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder

Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) (LRT 9160), Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald

(Galio Carpentinum) (LRT 9170),

* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio- Acerion) (LRT 9180),

Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus

robur (LRT 9190), * Auenwälder mit Alnus glutinosus und

Fraxinus excelcior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)

(LRT 91E0), Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus

laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia

(Ulmenion minoris) (LRT 91F0), Kiefernwälder der sarmatischen

Steppe (LRT 91U0).

Der NLP beinhaltet das Feuchtgebiet internationaler Bedeutung

(Ramsar-Gebiet) „Lower Oder Valley, Schwedt“ (Nr. 174)

mit einem Umfang von 5.400 ha im Bereich der Flutungspolder.

Hier sind folgende Lebensraumtypen (grobe Klassifizierung)

anzutreffen, die für die entsprechenden Vogelarten

eine wichtige Habitatfunktion einnehmen: Auengewässer

und -wälder, Röhrichte und Riede, feuchte Hochstaudenfluren

sowie Feuchtwiesen.

Die Arten und Lebensräume sind komplett erfasst. Sie sind

samt ihren Ansprüchen im NLP-Plan umfassend dargestellt.

Diese Darstellung enthält konkrete Aussagen, welches Management

durchgeführt werden soll.

Bewertung/Stärken:

Die Grundlagenerhebung ist vollständig erfolgt und umfassend

dargestellt. Der NLP ist fast vollständig FFH-Gebiet, Zielkonflikte

sind durch die Integration des FFH-MPl (2014) in den NLP-Plan

gelöst. Der NLP-Plan fungiert als Bewirtschaftungsplan nach

FFH-RL. In der Naturdynamikzone hat der Prozessschutz Vorrang.

Zur Sicherung der zahlreichen managementabhängigen

FFH-LRT und FFH-Arten dient die Pflegezone. Lokale Zielkonflikte

für einzelne seltene Artvorkommen werden situativ und in guter

Kommunikation mit den Stakeholdern gelöst.

Bewertung/Schwächen:

Keine erkennbar

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Durch die Erstellung des FFH-Managementplans und Integration

in den NLP-Plan (2014) gab es hier wesentliche Fortschritte.

Handlungsempfehlungen:

Keine


34 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees

3.4 Ökosystemare Vernetzung

Standard (SOLL):

Der Nationalpark ist durch ökologisch wirksame Flächen und

Korridore mit Flächen verbunden, die außerhalb seiner Grenzen

für den Lebensraum- und Artenschutz von Bedeutung sind.

Solche funktionalen Verbindungen bestehen insbesondere zu

Flächen in der Nationalparkregion bzw. im näheren Umfeld,

sollten jedoch räumlich möglichst weit reichen. Verbindungen

sind insbesondere gegeben zu Naturschutzgebieten, zu

Flächen und national bedeutsamen Achsen und Korridoren

des länderübergreifenden Biotopverbunds sowie zu Flächen

des Natura 2000-Netzwerkes. Um dies zu erreichen bzw.

dauerhaft zu gewährleisten, ist der Nationalpark in regionale

sowie landes- und bundesweite Biotopverbund- und ähnliche

Planungen einbezogen.

Situation (IST):

An den NLP grenzen unmittelbar an bzw. liegen im näheren

Umfeld: ein Biosphärenreservat, ein Landschaftsschutzgebiet,

sechs Naturschutzgebiete, zehn FFH-Gebiete sowie ein Vogelschutzgebiet

mit Teilflächen auch außerhalb des NLP. Auf polnischer

Seite grenzen ein FFH-Gebiet, zwei Vogelschutzgebiete

sowie zwei Landschaftsschutzparke an.

In der praktischen Arbeit wird das LSG als „Pufferzone“ des NLP

betrachtet und kann damit als „näheres Umfeld“ angesehen

werden.

Die effektiven Schutzflächen werden durch die unmittelbar angrenzenden

Schutzgebiete erhöht. Es sind ökologisch wirksame

Korridore zwischen dem NLP und seinem näheren Umfeld,

aber auch zu weiter entfernt liegenden hochwertigen Lebensräumen

vorhanden: Lebensräume der Aue im Unteren Odertal

und Lebensräume der Trockenrasen an den Oderhängen.

Die NLP-Verwaltung wird aktiv in landesweite und regionale

Biotopverbundkonzepte und ähnliche Planungen zur ökosystemaren

Vernetzung eingebunden, und zwar Biotopverbund

Brandenburg,

Interreg-Projekte (z. B. INT 162, „ŁośBonasus – Crossing!“)

sowie spezielle Artenschutzprojekte (z. B. zum Seggenrohrsänger).

Die Umsetzung dieser Konzepte erfolgt teilweise und

langsam. Defizite in der Umsetzung gibt es bei den Auenlebensräumen,

und zwar durch den geplanten und in Umsetzung

befindlichen Oderausbau, die fehlende Auendynamik in

einer geplanten Prozessschutzzone (Polder 10), Verzögerungen

im Zuge der wasserwirtschaftlichen Genehmigung zur Initiierung

natürlicher Flutungsverhältnisse (ganzjährige Öffnung der

Einlassbauwerke).

Bewertung/Stärken:

Die Potenziale für eine über den NLP hinausgehende ökosystemare

Vernetzung insbesondere der Aue-Lebensräume sind

durch die an den NLP angrenzenden Oderauen hoch. Es besteht

das Potenzial für einen „Internationalpark Unteres Odertal“

zusammen mit Polen (angrenzend 6.000 ha ungenutztes

Zwischenstromland).

Bewertung/Schwächen:

Bezüglich der Vernetzung der Auenlebensräume stellen neben

der fehlenden Auendynamik die bereits in Krit. 3.1 benannten

unnatürlichen Flutungsverhältnisse und aktuell die ASP-Schutzzäune

die Hauptschwächen dar. Die ökosystemare Vernetzung

ist stark von Einflüssen von außen (Oderausbau, Eintrag von

Nährstoffen und Salzfrachten oderaufwärts) abhängig.

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Es gab einzelne Verbesserungen der hydrologischen Verhältnisse,

aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Flurbereinigungsverfahrens

jedoch nicht im empfohlenen und nötigen

Umfang. Die ökosystemare Vernetzung hat sich durch die

ASP-Schutzzäune erheblich verschlechtert.

Handlungsempfehlungen:

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

HE 27

HE 28

Nutzung der Möglichkeiten der Kooperation und Entwicklung

eines gemeinsamen Leitbildes für einen deutschpolnischen

„Internationalpark Unteres Odertal“ zusammen

mit der polnischen Oderaue

Stärkung der ökosystemaren Vernetzung durch Verbesserung

der Auendynamik und durch Vermeidung und

Verringerung negativer Einwirkungen von außen (z. B.

Oderausbau, Nährstoff-, Salzfrachten)

Priorität

zeitlich

Zuständigkeit

sehr hoch mittel fristig NLP-Verwaltung

Zuständige Landesministerien

Zuständige Ministerien in

Polen

sehr hoch kurzfristig Zuständige Landes -

ministerien


Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 35

4 Handlungsfeld 4 „Management“

4.1 Leitbild des Nationalparks

Standard (SOLL):

Der Nationalpark verfügt über ein Leitbild zur Gebietsentwicklung.

Das Leitbild ist grundlegend, gilt langfristig, ist visionär

und kompatibel mit dem übergeordneten Leitbild für deutsche

Nationalparke von EUROPARC Deutschland (2005). Das Leitbild

ist Bestandteil des Nationalparkplans.

Situation (IST):

Es besteht ein Leitbild für die Gebietsentwicklung des NLP. Es

ist im NLP-Plan verankert und als Zukunftsvision für den NLP

teilweise formuliert. Das Leitbild ist mit dem übergeordneten

Leitbild für deutsche NLP kompatibel.

Bewertung/Stärken:

Seit 2014 ist ein Leitbild im NLP-Plan für das „Land im Strom”

umfassend formuliert.

Bewertung/Schwächen:

Das Leitbild ist nicht mehr aktuell.

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Inzwischen wurde ein Leitbild definiert.

Handlungsempfehlungen:

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

Priorität

zeitlich

Zuständigkeit

HE 29 Überarbeitung bzw. Aktualisierung des Leitbildes hoch mittel fristig NLP-Verwaltung

4.2 Nationalparkplan

Standard (SOLL):

Der Nationalparkplan ist spätestens fünf Jahre nach Ausweisung

des Nationalparks fertiggestellt und wird regelmäßig,

mindestens alle zehn Jahre, fortgeschrieben. Er leitet und

bestimmt das Handeln der Nationalparkverwaltung und der

weiteren, im Nationalpark verantwortlich handelnden Verwaltungsbehörden.

Regionalen Akteuren werden geeignete Möglichkeiten

geboten, sich an der Erarbeitung und Fortschreibung

des Nationalparkplans zu beteiligen. Der Nationalparkplan

orientiert sich am „Leitfaden zur Erarbeitung von Nationalparkplänen“

(EUROPARC Deutschland 2000) und an den „Vorschläge[n]

zur Gliederung und zu Inhalten von Nationalparkplänen“

(BfN-Skripten 425, 2015). Er benennt klare Ziele sowie Zeithorizonte,

Maßnahmen und Indikatoren zu deren Erreichung, auch

um die Zielerreichung evaluieren zu können.

Situation (IST):

Es besteht die Vorgabe seitens des NLP-Gesetzes, innerhalb

einer Frist von fünf Jahren nach Gründung des NLP einen NLP-

Plan zu erstellen. Es sind keine Fristen zur Fortschreibung des

NLP-Plans vorgegeben. Der NLP-Plan ist behördenverbindlich,

d. h. er ist eine verbindliche Vorgabe für Entscheidungen und

Handlungen sowohl der NLP-Verwaltung als auch aller anderen

Behörden, sofern diese die Belange des NLP betreffen.

Es kommt dennoch vereinzelt zu größeren, nicht kompensierbaren

Beeinträchtigungen und/oder erheblichen anderen Konflikten,

weil die Verbindlichkeit des NLP-Plans, der ja auch als

FFH-Managementplan fungiert, von anderen Behörden missachtet

wird. Z. B. führt der ASP-Zaun zur Zerschneidung von

Ökosystemen, das Wassermanagement hemmt die Naturentwicklung

und die Gewässerausbauplanungen und -abkommen

gefährden die aquatischen und semiaquatischen Ökosysteme

massiv (Oderausbau).

An der Erstellung des NLP-Plans wurden regionale Akteure

wie Landkreise und Gemeinden im näheren Umfeld des NLP,

weitere Gemeinden, Verbände von Landnutzern, Umwelt- und

Naturschutzverbände, Tourismusverbände und/oder -anbieter,

Eigentümer von Flächen innerhalb des NLP sowie interessierte

Bürger*innen beteiligt. Darüber hinaus wurden das NLP-Kuratorium,

das Landesamt für Umwelt, Bundes- und Landesministerien

sowie die Flurbereinigungsbehörde eingebunden.

Anwendung fanden etwa Informations- und Diskussionsveranstaltungen

in einzelnen Gemeinden, Workshops (u. a. mit

ausgewählten Akteuren), Sitzungen mit Vertreter*innen der

Landkreise und Gemeinden, Befragungen und Einzelgespräche

sowie Geländebegehungen. Außerdem war der NLP-Plan

Gegenstand auf Sitzungen des NLP-Kuratoriums und Regionalkonferenzen.

Es wurden 80 % der Hinweise und Anregungen

berücksichtigt.


36 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees

Alle beteiligten Akteure erhielten eine Einzelrückmeldung

darüber, ob und wie ihre Hinweise und Anregungen aufgegriffen

wurden und was die Gründe einer Nicht- Berücksichtigung

waren.

Bei der Erstellung des NLP-Plans orientierte sich die NLP-

Verwaltung am „Leitfaden zur Erarbeitung von NLP-Plänen“

(EUROPARC Deutschland, 2000).

Die ökologische Bedeutung des NLP ist klar identifiziert, im

NLP-Plan beschrieben (Bestandsanalyse) und mit gut definierten

Managementzielen und gewünschten Ergebnissen

(Projekt-/Maßnahmenplanung) verknüpft. Der NLP-Plan bildet

überwiegend eine fachlich fundierte Grundlage, um aus ihm

zielgerichtet Managementmaßnahmen einschließlich der hierfür

erforderlichen detaillierten Arbeitspläne und -programme

ableiten zu können. Die im NLP-Plan dargestellten Managementmaßnahmen

umfassen alle Aufgabenbereiche des NLP,

für die Betriebspläne, Arbeitsprogramme und Budgets zu

erstellen sind. Der NLP-Plan identifiziert überwiegend die Prioritäten

unter den Strategien und Aktionen auf eine Weise, dass

dies die Arbeitsprogramme und die Einteilung der Ressourcen

erleichtert. Eine Aktualisierung des NLP-Plans ist geplant.

Bewertung/Stärken:

Seit 2014 gibt es einen dreibändigen, behördenverbindlichen

NLP-Plan.

Bewertung/Schwächen:

Einige Akteure, auch andere Behörden, betrachten die Verbindlichkeit

des NLP-Plans unterschiedlich.

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Inzwischen gibt es einen NLP-Plan.

Handlungsempfehlungen:

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

HE 30

HE 31

Stärkere Berücksichtigung des behördenverbindlichen

NPL-Plans von den betroffenen Behörden

Stärkere Berücksichtigung des NLP-Plans von allen Nutzern,

Landeigentümern; insbesondere im Hinblick auf die

besondere Stellung des VdF Allgemeinverbindlichkeit des

NLP-Plans empfehlenswert

Priorität

zeitlich

Zuständigkeit

hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium

Zuständige Fachbehörden

NLP-Verwaltung

Kommunen (Ämter und

Gemeinden)

Bund

hoch mittel fristig Landeigentümer

Nutzer

4.3 Renaturierung

Standard (SOLL):

Renaturierungsmaßnahmen beschränken sich auf Rückbauoder

Initialmaßnahmen auf Flächen, die sich außerhalb der

Naturdynamikzone befinden und die durch anthropogene

Eingriffe vor der Ausweisung des Nationalparks derart verändert

sind, dass ohne Renaturierung auch langfristig kaum mit

natürlicher Selbstregulation zu rechnen ist.

Situation (IST):

Die Renaturierungsmaßnahmen sind auf einmalige und kurzfristige

Rückbau- oder Initialmaßnahmen beschränkt. Sie

sind auf das gesamte Gebiet des NLP verteilt, jedoch überwiegend

kleinflächig und punktuell. Die Auwaldinitiierungen

sind noch nicht vollständig abgeschlossen. In der Kulisse von

ca. 100 ha sind noch Flächen enthalten, deren Bepflanzung

noch aussteht bzw. aktuell noch beplant wird, da mangels

Rohboden und Fließgewässerdynamik Spontaninitiierung nicht

stattfindet. Abgeschlossen sind die Bachrenaturierung an der

Mündung Gellmersdorfer Grenzgraben auf einer Fläche von

ca. 2 ha sowie der Rückbau von Spurplattenwegen, Betonbrücken

und Gebäuden (ehem. Zollstation Widuchowa) auf einer

Fläche von ca. 5 ha. In der Umsetzung befindet sich aktuell

der Anschluss von Nebengewässern an Hauptwasserläufe

(Langer Kolk, Tieflanke, Welsensee, Flutrinnen im Deichvorland

der Oder) auf einer Fläche von ca. 83 ha. Einige der Gewässerrenaturierungsmaßnahmen

befinden sich noch in einer frühen

Planungsphase (Stufen 1 – 4 HOAI).

Bewertung/Stärken:

Renaturierungen sind überwiegend nur noch kleinflächig und

punktuell notwendig. Mehrere Maßnahmen wurden abgeschlossen.


Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 37

Bewertung/Schwächen:

Einige Gewässerrenaturierungen bzw. Anschlüsse von Nebengewässern

sind erst im Anlaufen.

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Positive Entwicklung erkennbar

Handlungsempfehlungen:

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

HE 32

Beschleunigung von Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung

und zum Anschluss von Nebengewässern

Bzgl. Polderbewirtschaftung siehe Krit. 3.1 HE 24

mittel

Priorität

zeitlich

Zuständigkeit

NLP-Verwaltung

4.4 Management von Arten und Lebensräumen

Standard (SOLL):

Die Maßnahmen zum Management von Arten sind im Nationalparkplan

dargestellt und begründet. Ein aktives Management

von Arten ist im Nationalpark nachrangig und findet nur

außerhalb bzw. ausnahmsweise in der Naturdynamikzone

statt. Lebensräume mit einem dauerhaften Management liegen

ausnahmslos außerhalb der Naturdynamikzone. Eine aktive

Bekämpfung invasiver Neobiota, die die Schutzzwecke des

Nationalparks gefährden könnten, ist in der Naturdynamikzone

nur in Ausnahmefällen möglich, die besonders zu begründen

sind. Das Management von Wildtieren erfolgt ausschließlich im

Rahmen der Vorgaben des Positionspapiers Wildtierregulierung

(Nationale Naturlandschaften e. V. & AG Nationalparke 2020).

Die Wildtierregulierung ist zeitlich und räumlich so weit wie

möglich beschränkt, hierfür sind möglichst große ganzjährige

Jagdruhezonen eingerichtet.

Situation (IST):

Managementmaßnahmen sind erforderlich für wiesenbrütende

Arten, die Trauerseeschwalbe (künstliche Brutinseln), den

Baltischen Stör (regelmäßiges Aussetzen von Tieren) sowie für

die FFH-LRT Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des

Magnopotamions oder Hyderocharitions (LRT 3150) (teilweise),

* Trockene, kalkreiche Sandrasen (LRT 6120), *Naturnahe Kalk-

Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)

(*besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)

(LRT 6210), *Subpannonische Steppen-Trockenrasen

(Festucetalia vallesiacae) (LRT 6240), Brenndolden-Auenwiesen

(Cnidion dubii) (LRT 6440), Magere Flachland-Mähwiesen

(Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (LRT 6510), * Auenwälder

mit Alnus glutinosus und Fraxinus excelcior (Alno-

Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (LRT 91E0) (teilweise),

Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus

minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion

minoris) (LRT 91F0) (teilweise).

Alle wesentlichen Maßnahmen werden, zumindest in ihren

Grundzügen, im NLP-Plan dargestellt und begründet. Es

handelt sich dabei um direkte Artenschutzmaßnahmen,

Wiederansiedlung von Arten, Biotoppflegemaßnahmen sowie

Renaturierungsmaßnahmen. Die direkten Artenschutz- und

Renaturierungsmaßnahmen finden temporär und dauerhaft

außerhalb sowie ausnahmsweise innerhalb der Naturdynamikzone

statt (Nisthilfen für Trauerseeschwalbe in Schutzzone I b;

Renaturierung von Auengewässern z. T. auch in Schutzzone I

a). Maßnahmen der Biotoppflege finden dauerhaft außerhalb

der Naturdynamikzone statt. Maßnahmen zur Wiederansiedlung

von Arten finden temporär außerhalb der Naturdynamikzone

statt [Ansiedlung Stör; Ansalbung ausgewählter Charakterarten

der Trockenrasen LRT (Sempervirum globiferum)].

Grundsätzlich findet im NLP kein Neobiota-Management statt,

mit Ausnahme von Waschbär und Bisam. Folgende Maßnahmen

werden außerhalb sowie ausnahmsweise innerhalb der

Naturdynamikzone temporär durchgeführt: Entnahme von

Waschbären an Saufängen, um deren Fängigkeit zu gewährleisten.

Die Saufänge werden außerdem auf Betreiben der

Veterinäramtes (LK Uckermark) zur Reduzierung der Wildschweinbestände

eingesetzt, um die Afrikanische Schweinepest

(ASP) zu bekämpfen (siehe Krit. 3.1). Der Bisam wird

bei Bedarf durch den Wasser- und Bodenverband reguliert

(Deichschutz). Darüber hinaus werden aufgrund einer Öffnungsklausel

in einem Radius von 250 m rings um Ortschaften

Marderhund, Mink und Waschbär bejagt – diese Flächen sind

aber eigentlich nicht Teil des NLP.

Wildtierregulierung ist nicht notwendig, um den vorrangigen

Schutzzweck zu erfüllen, sie findet jedoch statt. Sie orientiert

sich am Positionspapier Wildtierregulierung von NNL e. V./

AG Nationalparke (2020). So werden dauerhaft Drückjagden

außerhalb der Naturdynamikzone auf 19,6 % der Gesamtfläche

des NLP durchgeführt. Im Randbereich des NLP finden

dauerhaft ausnahmsweise in der Naturdynamikzone Einzeljagden

auf 2,7 % der Gesamtfläche des NLP statt (Randzonenbejagung).


38 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees

Des Weiteren erfolgt aktuell dauerhaft auf 90 % der Gesamtfläche

des NLP Einzeljagd nach Wildbestandsregulierungsverordnung

und Einzeljagd auf Anordnung der Veterinärbehörden

zur vollständigen Entnahme des Schwarzwildes im NLP zum

Schutz vor der Ausbreitung der ASP.

Aus Naturschutzgründen ist im NLP keine Wildtierregulierung

erforderlich. Sie wird aufgrund äußerer Zwänge dennoch

durchgeführt (Deichschutz, Wildschäden auf den unmittelbar

an den NLP angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, ASP).

Die Verordnung zur Regulierung der Wildbestände im Nationalpark

„Unteres Odertal“ (NatPUORegWildV) vom 21. Februar

2007 regelt die Durchführung der nach § 13 Abs. 1 NLP-Gesetz

zulässigen Wildbestandsregulierung für die gesamte

Fläche des NLP. Nur drei Wildtierarten dürfen bejagt werden:

Schwarz-, Dam- und Rotwild, in der Flussaue selbst ausschließlich

Schwarzwild (ca. 7.000 ha von 10.430 ha). Die Wildtierregulierung

im NLP unterscheidet sich von der traditionell

durchgeführten Jagd: Die Jagdzeit ist zeitlich verkürzt und es

gibt ganzjährige Jagdruhezonen. Es finden keine Trophäenjagd

und keine geführte Einzeljagd statt. Es wird keine Wildbewirtschaftung

durchgeführt.

Die Naturdynamikzone ist nicht jagdfrei. Die Wildtierregulierung

wird nicht von der NLP-Verwaltung durchgeführt. Es gibt

überwiegend noch gemeinschaftliche Jagbezirke, die verpachtet

sind. Die bereits bestehenden Eigenjagdbezirke des Landes

werden durch den Landesforstbetrieb gemanagt. Eine Neuregelung

der Jagdbezirke wird mit dem Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens

erfolgen.

Bewertung/Stärken:

Ein dauerhaftes Artenmanagement findet in den meisten

Fällen nur noch außerhalb der Naturdynamikzone statt.

Bewertung/Schwächen:

Ein Wildtiermanagement findet weiterhin großflächig statt

inkl. ASP-Zäunungen (siehe Krit. 3.1), die eine hohe Barrierewirkung

aufweisen. Die NLP-Verwaltung ist nicht für das Wildtiermanagement

zuständig.

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Die damalige Forderung nach einer Reduzierung des Wildtiermanagements

in der Naturdynamikzone ist insbesondere

durch die aktuelle ASP-Problematik derzeit nicht realisierbar.

Handlungsempfehlungen:

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

HE 33

HE 34

Mit Abschluss des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens

Reform der Jagdbezirksstruktur: Management sämtlicher

Eigenjagdbezirke des Landes durch die NLP-Verwaltung.

Bereitstellung der hierfür notwendigen personellen

Kapazitäten (Berufsjäger*innen bzw. Wildmanager*innen,

die auch von der NLP-Verwaltung qualifiziert werden)

Zusammenarbeit mit den Anrainern zwecks Minderung

des Wildtiermanagements in der Naturdynamikzone

durch eine verbindliche Übereinkunft mit klaren Zeitzielen

(Intensivierung der Jagd in der an den NLP angrenzenden

Pufferzone (LSG NLP-Region Unteres Odertal)

Bzgl. ASP-Zaun siehe Krit. 3.1 HE 26

Priorität

zeitlich

Zuständigkeit

hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium

hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium

4.5 Regelungen zu Nutzungen

Standard (SOLL):

Die Nationalparkverwaltung bezweckt keine wirtschaftsbestimmten

stofflichen Nutzungen der natürlichen Ressourcen.

In der Naturdynamikzone sind sie ausgeschlossen. Sofern

Nutzungen stattfinden, dürfen diese den Schutzzwecken nicht

entgegenstehen. Sofern noch rechtmäßige Nutzungen durch

Dritte bestehen, die den Schutzwecken zuwiderlaufen, wirkt

die Nationalparkverwaltung darauf hin, dass sie schnellstmöglich

eingestellt werden.

Situation (IST):

Die stoffliche Nutzung natürlicher Ressourcen ist per NLP-Gesetz

in der Naturdynamikzone nicht ausgeschlossen.

Es existieren Fischereirechte auf 1 % der Fläche der Naturdynamikzone

(Evaluierung 2011 3 %) und 8,7 % der Managementzone

(Evaluierung 2011 ebenfalls 8,7 %). Der NLP-Plan trifft

Aussagen zur Ablösung des Nutzungsrechts und setzt Fristen

zur Ablösung des Nutzungsrechts oder zum Einstellen der

Nutzung. So endet in der Naturdynamikzone die Nutzung mit

Erreichen des gesetzlichen Rentenalters, danach erfolgt keine

Verpachtung der Flächen mehr.


Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 39

Fahrwasserunterhaltung wird auf 5,8 % der Fläche der Managementzone

durchgeführt (Evaluierung 2011 ebenfalls

5,8 %). Der NLP-Plan trifft keine Aussagen zur Ablösung des

Nutzungsrechts und setzt auch keine Fristen zur Ablösung

des Nutzungsrechts oder zum Einstellen der Nutzung. Die

NLP-Verwaltung setzt sich dafür ein, dass der Ausbaugrad der

Bundeswasserstraßen nicht erhöht wird. Die Wasserstraßenverwaltung

des Bundes strebt einen verkehrlichen Ausbau der

Oder an.

Bewertung/Stärken:

Stoffliche Nutzungen in der Naturdynamikzone sind weiter

rückläufig.

Bewertung/Schwächen:

Nutzungsrechte, insbesondere Fischerei, bestehen noch für

längere Zeit (mind. 2032), wenn auch auf sehr kleiner Fläche.

Infrastruktureinrichtungen, z. B. Abwasserdruckleitungen der

Papierfabrik, konnten nach wie vor nicht in Gebiete außerhalb

des NLP verlagert werden.Der geplante Oderausbau gefährdet

den Schutzstatus des gesamten NLP (siehe Krit. 1.1).

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Bzgl. der Rückführung der Poldernutzungen ist eine Verbesserung

der Situation erkennbar.

Handlungsempfehlungen:

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

HE 35

Prüfung, inwiefern Infrastruktureinrichtungen aus dem NLP

heraus verlagert werden können

Bzgl. Polderbewirtschaftung siehe Krit. 3.1 HE 24

Bzgl. Oderausbau siehe Krit. 1.1 HE 1 & HE 2

mittel

Priorität

zeitlich

Zuständigkeit

NLP-Verwaltung

Zuständiges Fachministerium

4.6 Besucherlenkung

Standard (SOLL):

Die Besucherlenkung erfolgt auf der Basis eines raumbezogenen

Konzepts, das Teil des Nationalparkplans oder des Wegeplans

ist oder additiv dazu erstellt wurde. Im Nationalpark sind

Wegegebote und/oder Betretungsverbote rechtsverbindlich

festgelegt. Routen und Flächen für die Besucher*innen sind anhand

naturschutzfachlicher und naturerlebnisorientierter Kriterien

schutzzweckkonform ausgewählt und gekennzeichnet.

Situation (IST):

Für den NLP liegt ein raumbezogenes Besucherlenkungskonzept

als Teil des NLP-Plans vor. Maßnahmen der Besucherlenkung

sind: ein gut beschildertes/markiertes Wegenetz,

eine eindeutige Wegeführung, rechtliche Wegegebote und

Betretungsverbote, Informationstafeln an zentralen Stellen,

attraktive Einrichtungen in den Randbereichen des NLP, ganzjährige

und saisonale Betretungsverbote (gemäß NLP-Gesetz),

Wegerückbau, Gebietskontrolle, abgestimmte Kartengrundlagen,

ein digitales Besuchermanagement. Wanderrouten, Wege

und Flächen für die Besucher*innen sind weitgehend anhand

naturschutzfachlicher Kenntnisse schutzzielkonform ausgewählt

und gekennzeichnet.

Bei Wanderrouten, Wegen und Attraktionspunkten, die nicht

vollständig außerhalb wertvoller und empfindlicher Bereiche

des NLP liegen, treten folgende Konflikte auf: Trittbelastung

(Intensität und räumliches Ausmaß gering), Störung von

Arten und Zerschneidung (Intensität und räumliches Ausmaß

gering), Vermüllung (Intensität und räumliches Ausmaß

gering) sowie Zerschneidung (Intensität und räumliches

Ausmaß gering). Da das Besucheraufkommen gering ist, sind

alle genannten Konflikte nicht erheblich und daher mit dem

Schutzzweck vereinbar. Es werden verschiedene Maßnahmen

unternommen, um die Konflikte zu minimieren. Es erfolgt eine

grundsätzliche Lenkung mit Hilfe eines rechtlichen Betretungsverbotes

(der Besucherdruck ist i. d. R. sehr gering). Gebietskontrollen

der Naturwacht dienen u. a. der Konfliktvermeidung

und -minimierung. Die Kanutouren, welche auf ausgewiesenen

Strecken in der Naturdynamikzone stattfinden, sind nur

außerhalb der Brutsaison und in Begleitung eines geschulten/

zertifizierten Kanuführers bzw. einer Kanuführerin gestattet.

Kanurouten außerhalb der Naturdynamikzone erfolgen unter

den gleichen Konfliktminimierungsvorgaben.

Die Wanderrouten, Wege und Attraktionspunkte liegen weitgehend

in landschaftlich reizvollen und für das Naturerlebnis

besonders geeigneten Gebieten. Das Orientierungs- und Leitsystem

zeichnet sich durch eine einheitliche Wegemarkierung

mit klaren Symbolen für die jeweiligen Wanderrouten, mehrere

Übersichts- und Informationstafeln mit einer Gesamtübersicht

der Region (Gebietskarte) an touristisch hochfrequentierten

Bereichen sowie durch Rundwege aus.


40 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees

Bewertung/Stärken:

Für die Besuchenden des NLP liegt ein Lenkungskonzept als Teil

des NLP-Plans vor.

Bewertung/Schwächen:

Eine Evaluierung zur Wirksamkeit des Besucherlenkungskonzepts

fehlt.

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Bzgl. der dauerhaften Sicherstellung von Betreuung und

Information der Besuchenden sowie der Kontrollen durch die

NLP-Mitarbeitenden besteht weiterhin Verbessungsbedarf.

Handlungsempfehlungen:

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

HE 36

Evaluierung der Wirksamkeit des Besucherlenkungskonzepts

mittel

Priorität

zeitlich

Zuständigkeit

NLP-Verwaltung

4.7 Gebietskontrolle

Standard (SOLL):

Die Nationalparkverwaltung verfügt über Außendienst-Mitarbeiter*innen

mit hoheitlichen Befugnissen, die Rechtmäßigkeit

und Schutzkonformität von Handlungen im Nationalpark

überprüfen und ahnden können. Sie verfügt über die personelle

Ausstattung, um dies durch regelmäßige und ausreichende

Präsenz im Gebiet sicherzustellen. Wo erforderlich, wird die

Nationalparkverwaltung hierbei durch andere Akteure unterstützt.

Situation (IST):

Die Mitarbeiter*innen der NLP-Wacht haben keine hoheitlichen

Befugnisse zur Ahndung von Verstößen gegen die

Schutzgebietsvorschriften. Über die zur Verfügung stehende

Personaldecke kann eine Präsenz in der Schutzgebietsfläche

nur in ungenügendem Maße gewährleistet werden. Auch

kann die NLP-Verwaltung nur in ungenügendem Maße auf

die Unterstützung anderer Akteure, Natur- und Landschaftsführer*innen,

Kanuführer*innen, Jäger*innen, ehrenamtliche

Naturschützer*innen, zurückgreifen, um die Präsenz in der

Schutzgebietsfläche zu verbessern.

Für die Gebietskontrolle werden 25 – 50 % der Dienstzeit eingesetzt.

Die NLP-Verwaltung verfügt über keine Befugnisse,

sämtliche Schritte von der Überwachung im Gebiet bis zur Erstellung

und Abwicklung von Bußgeldbescheiden eigenständig

durchzuführen. Verwaltungsvollzugsbehörde sind nach wie vor

die Landkreise, entsprechende Abstimmungen gibt es. Hierbei

treten immer wieder divergierende Auffassungen auf.

Bewertung/Stärken:

Der NLP wendet einen Großteil seiner Personalkapazitäten für

Gebietskontrollen auf.

Bewertung/Schwächen:

Eine umfassende Gebietskontrolle scheitert an den begrenzten

Personalkapazitäten. Die Mitarbeiter*innen haben keine

hoheitlichen Befugnisse.

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Keine Veränderung erkennbar

Handlungsempfehlungen:

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

HE 37

Verbesserung der Personalkapazitäten zur Gewährleistung

lückenloser Gebietskontrollen durch die Ranger*innen bzw.

Entlastung des Kontrollpersonals

Priorität

zeitlich

Zuständigkeit

hoch mittel fristig NLP-Verwaltung


Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 41

4.8 Erfolgskontrolle von Maßnahmen

Standard (SOLL):

Durchführung und Wirksamkeit der im Nationalparkplan festgelegten

Maßnahmen werden durch Erfolgskontrollen überprüft.

Die Ergebnisse werden dokumentiert und in der Regel

öffentlich zugänglich gemacht.

Situation (IST):

Die NLP-Verwaltung kann aufgrund der personellen und finanziellen

Ausstattung nur teilweise die erforderliche Erfolgskontrolle

in den verschiedenen Aufgabenbereichen durchführen.

Für folgende Aufgabenbereiche liegen Ergebnisse von Erfolgskontrollen

größtenteils vor: Biotopschutz- und Renaturierungsmaßnahmen.

Ansatzweise liegen Ergebnisse vor für Besucherbetreuung

durch Ranger*innen, Erfolg der Kooperationen,

Freiwilligenmanagement, Bildung, Artenschutzmaßnahmen

sowie Forschung & Monitoring. Keine Ergebnisse liegen vor für

die Besucherlenkung. Um die Managementmaßnahmen auf

Basis der genannten Erfolgskontrollen und der darauf basierenden

Bewertungen anzupassen, gibt es ein Ad-hoc-Monitoring

und eine Bewertung der Managementaktivitäten.

Es fehlen jedoch eine gesamtheitliche Strategie und/oder

regelmäßige Erhebungen sowie eine systematische Analyse

der Ergebnisse. Die interne und externe Kommunikation der Ergebnisse

der Erfolgskontrollen ist wenig intensiv und inhaltlich

stark begrenzt. Die Ergebnisse der Erfolgskontrollen werden

dokumentiert und öffentlich zugänglich gemacht, und zwar im

Jahresbericht und auf der Homepage des NLP, in Zeitschriftenartikeln

und auf öffentlichen Veranstaltungen.

Bewertung/Stärken:

Für wichtige Bereiche, wie Biotopschutz- und Renaturierungsmaßnahmen,

liegen Erfolgskontrollen vor.

Bewertung/Schwächen:

Maßnahmen in anderen, ebenfalls bedeutsamen Aufgabenbereichen,

sind bisher nur unzureichend evaluiert worden.

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Angesichts der Bedeutsamkeit eines Feedbacks für das eigene

Tun ist der Status quo noch immer unbefriedigend.

Handlungsempfehlungen:

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

HE 38

Durchführung von Erfolgskontrollen in bisher nur unzureichend

evaluierten Aufgabenbereichen (Voraussetzung ist

die Bereitstellung ausreichender personeller und finanzieller

Ressourcen, siehe Krit. 2.1 HE 13)

Priorität

zeitlich

Zuständigkeit

hoch mittel fristig Zuständiges Fachministerium


42 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees

5 Handlungsfeld 5 „Kooperationen und

nachhaltige Regionalentwicklung“

5.1 Nationale und internationale Kooperationen

Standard (SOLL):

Die Nationalparkverwaltung kooperiert mit Großschutzgebieten

innerhalb und außerhalb Deutschlands, insbesondere

durch gegenseitige Information und Unterstützung.

Situation (IST):

Die NLP-Verwaltung kooperiert auf Landesebene mit den Großschutzgebietsverwaltungen

des Landes Brandenburg. Auf nationaler

Ebene erfolgt ein Austausch im Rahmen der Mitgliedschaft

beim Dachverband Nationale Naturlandschaften e. V.

(NNL e. V.). Zu beiden Kooperationen bestehen entsprechende

schriftliche Kooperationsvereinbarungen. Die NLP-Verwaltung

arbeitet in verschiedenen Arbeitsgruppen unter dem Dach von

NNL e. V. mit: AG Nationalparke, AG Bildung, AG Partner, AG

Kommunikation, AG Forschung & Monitoring.

Auch auf internationaler Ebene gibt es Kooperationen. Ein

Schwerpunkt liegt hier auf der Zusammenarbeit mit dem polnischen

Marschallamt der Woiwodschaft Westpommern, das

für die Verwaltung der direkt an den NLP angrenzenden Landschaftsschutzparke

zuständig ist. Schwerpunkt der langjährigen

und guten Zusammenarbeit sind gemeinsame Förderprojekte

hauptsächlich im Bereich der touristischen Erschließung

der Region. Die Zusammenarbeit ist in einer schriftlichen

Kooperationsvereinbarung geregelt. Durch einen kürzlich

erfolgten Politikwechsel in Polen kann es möglicherweise zu

einer Ausweisung eines NLP auf polnischer Seite des Unteren

Odertals kommen, wodurch sich auch weitere Chancen für

eine noch intensivere Zusammenarbeit ergeben könnten.

Langjährig gab es auch eine trilaterale Zusammenarbeit zwischen

der NLP-Verwaltung und dem Marschallamt Westpommern

sowie den ebenfalls grenzüberschreitenden Nationalparken

Belovezhskaya Pushcha in Belarus und Białowieża in Polen.

Schwerpunkte lagen auf dem fachlichen Austausch, Exkursionen

und der Projektarbeit. Allerdings ist die Zusammenarbeit

in den letzten Jahren zum Erliegen gekommen. Grund dafür

sind die Folgen der Corona-Pandemie und der Krieg zwischen

Russland und der Ukraine.

Des Weiteren besteht eine lebendige Partnerschaft mit dem

Banhine-Nationalpark in Mosambik im Rahmen einer schriftlichen

Kooperationsvereinbarung. Schwerpunkte sind der fachliche

Austausch, gegenseitige Besuche mit Arbeitseinsätzen

(Rangerarbeit, Entwicklungshilfe) und Spendenaktionen.

Bewertung/Stärken:

Es werden sowohl auf nationaler wie auch internationaler

Ebene mit Engagement Kooperationen mit anderen Großschutzgebieten

gepflegt.

Bewertung/Schwächen:

Keine erkennbar

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Im Wesentlichen keine Veränderung, Teile des Standards sind

neu und können nicht direkt verglichen werden.

Handlungsempfehlungen:

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

HE 39

Sofern möglich und notwendig, Unterstützung der Bestrebungen

Polens, einen NLP im polnischen Teil des Unteren

Odertals einzurichten, um eine Entwicklung hin zu einem

„Internationalpark Unteres Odertal” zu fördern

Priorität

zeitlich

Zuständigkeit

hoch kurzfristig NLP-Verwaltung

Land Brandenburg

Bundesrepublik Deutschland


Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 43

5.2 Regionale Kooperationen

Standard (SOLL):

Die Nationalparkverwaltung wird bei der Erfüllung ihrer Aufgaben

durch Dritte (z. B. Fördervereine, Stiftungen) unterstützt.

Sie nutzt Kooperationen und Partnerbeziehungen, um

möglichst viele relevante gesellschaftliche Gruppen für die

Unterstützung der Ziele des Nationalparks zu gewinnen. Die

Nationalparkverwaltung ist in relevanten regionalen Arbeitsgruppen

und Netzwerken vertreten.

Situation (IST):

Die NLP-Verwaltung wird bei der Erfüllung ihrer Aufgaben

maßgeblich durch den 2015 gegründeten Förderverein Nationalpark

Unteres Odertal e. V. unterstützt. Die Zusammenarbeit

mit dem Förderverein wird als gut und konstruktiv eingeschätzt.

Die NLP-Verwaltung nutzt Kooperationen, Partnerbeziehungen

und verschiedene weitere Instrumente, um möglichst

viele relevante gesellschaftliche Gruppen zu erreichen. Hierzu

gehören regionale Kooperationsverträge in den Bereichen

Bildung, Naturerlebnisangebote, Forschung & Monitoring sowie

Kooperation mit Gemeinden und ein gutes Netzwerk aus Partnern,

die nach festgelegten Kriterien ausgewählt wurden. Die

NLP-Verwaltung würde das Partnernetzwerk gerne noch ausbauen.

Aktuell gibt es 21 Partnerbetriebe aus den Bereichen

Gastronomie, Beherbergung, Kanuführer*innen, Landschaftsführer*innen,

Freizeit und Erholung sowie Verkehr. In der NLP-

Verwaltung gibt es eine Ansprechperson für die Kooperation

mit der Initiative „Partner der Nationalen Naturlandschaften“

und es werden regelmäßig Fachvorträge und geführte Touren

für die Partnerbetriebe angeboten.

Wirkungsvolle Instrumente zur Einbindung relevanter Gruppen

sind die Teilnahme an runden Tischen und an regionalen

Gesprächsforen (jeweils fünf pro Jahr) sowie die Teilnahme an

und das Einberufen von Arbeitskreisen (zehn pro Jahr). Hervorzuheben

sind hier der von der NLP-Verwaltung veranstaltete

Grünlandtag, ein Beratungsangebot über landwirtschaftliche

Förderprogramme für Pächter und Eigentümer landwirtschaftlicher

Flächen im NLP und das Kennartenprogramm.

Weitere Instrumente, die zum Einsatz kommen sind Jahresgespräche

mit den Berufsfischern und Anglern, ein Jägerstammtisch

und Gespräche mit Bürgermeistern sowie die Nutzung

der Medien (ungefähr 25 Pressemitteilungen im Jahr 2022).

Eine regelmäßige Zusammenarbeit erfolgt in verschiedenen

Arbeitsgruppen und Netzwerken. Eine wichtige Rolle zur Umsetzung

der NLP-Ziele spielt dabei der Staubeirat für den Polder

A/B. In diesem werden mit den betroffenen Flächeneigentümern

und Nutzern die Stauziele und der Schöpfwerksbetrieb

besprochen. Der Beirat trifft ca. viermal im Jahr zusammen.

Die Zusammenarbeit wird als außerordentlich gut und erfolgreich

beschrieben, Entscheidungen wurden bisher mit großer

Mehrheit gefällt. Obwohl es sich um ein beratendes Gremium

handelt, folgt die NLP-Verwaltung dessen Voten. Außerdem

tauscht sich die NLP-Verwaltung zum Thema Natur und Landschaft

bei Treffen mit Ehrenamtler*innen (Ornitholog*innen,

Fledermausexpert*innen) aus. Beim Thema Tourismus arbeitet

die NLP-Verwaltung auf der kommunalen Ebene mit dem

Tourismusverein Angermünde und MomentUM e. V. (Tourismusverein

Schwedt), auf Ebene des Landkreises mit der tmu

Tourismus Marketing Uckermark GmbH sowie auf regionaler

Ebene mit der TMB Tourismus Marketing Brandenburg GmbH

zusammen. Die beiden Letztgenannten sind die zentralen Tourismusverbände

der Reiseregionen Uckermark und Brandenburg.

Um das Thema Nachhaltige Regionalentwicklung geht

es im Nachhaltigkeitsbeirat der Uckermark und im Regionalen

Arbeitskreis „Nationalparkregion Unteres Odertal“ der Lokalen

Arbeitsgruppe Uckermark e. V. Die LAG Uckermark e. V. berät

zu LEADER-Maßnahmen. Sie wird als äußerst wichtiges

Instrument für die Netzwerkarbeit in Bezug auf den NLP und

die NLP-Region eingeschätzt. Der derzeitige NLP-Leiter ist dort

im Vorstand. Die Zusammenarbeit wird als gut und konstruktiv

eingeschätzt.

Im Gegensatz zu den vielen erfolgreichen Kooperationen gibt

es auch problematische Beziehungen zu Akteuren. Dies betrifft

den Verein der Freunde des Deutsch-Polnischen Europa-Nationalparks

Unteres Odertal e. V. (VdF) und seine assoziierten

Institutionen: 1) NLP-Stiftung bürgerlichen Rechts, Flächeneigentümerin

im NLP; 2) Inter-Nationalpark gGmbH mit Wildnisschule

in Teerofen; 3) Brandenburgische Akademie Criewen;

4) Öko-Agrar-GmbH, Agrarbetrieb, der die Flächen des Vereins

und der Stiftung bewirtschaftet.

Der in den 1990er Jahren als Träger des Gewässerrandstreifenprojekts

gegründete VdF ist zusammen mit der NLP-Stiftung

größter Flächeneigentümer im NLP. Diese Flächen wurden mit

Bundesmitteln im Rahmen des Gewässerrandstreifenprojektes

zu Naturschutzzwecken erworben. Das seit Jahrzehnten

zerrüttete Verhältnis zwischen Verein und NLP-Verwaltung

kolportiert aktuell in einem Rechtsstreit zwischen Verein und

Land bzgl. des Flurneuordnungsverfahrens. Hier klagt der VdF,

um ausschließlich (verpacht- und bewirtschaftbare) Flächen

in der Schutzzone II, statt den Schutzzonen Ia und b (Prozessschutzbereich)

zu erhalten.

Bewertung/Stärken:

Die NLP-Verwaltung pflegt zahlreiche Kooperationen und

Partnerbeziehungen und erreicht so eine Vielzahl an Akteuren.

Dadurch erfährt sie eine gute Unterstützung bei der Erfüllung

ihrer Aufgaben durch Dritte. Die NLP-Verwaltung ist in relevanten

regionalen Arbeitsgruppen und Netzwerken vertreten.

Bewertung/Schwächen:

Durch den VdF und seine assoziierten Organisationen erfährt

die NLP-Verwaltung keine Unterstützung. Die Konflikte scheinen

nur noch juristisch zu klären sein (siehe Krit. 1.5).


44 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Verbesserung, da regionale Kooperationen und Arbeitsgruppen

noch weiter ausgebaut werden konnten und gute Zusammenarbeit

besteht, dies insbesondere auch durch Gründung des

Fördervereins 2015. Hinsichtlich der Situation mit dem VdF

keine Verbesserung.

Handlungsempfehlungen:

Bzgl. Abschluss des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens

siehe Krit. 1.5 HE 7, HE 8 und HE 10

5.3 Integration des Nationalparks in die Region

Standard (SOLL):

Die Nationalparkregion ist im Nationalparkplan oder einem

anderen geeigneten Dokument definiert. Der Nationalparkplan

oder ein anderes geeignetes Dokument enthalten Empfehlungen

zu Entwicklungen der Nationalparkregion, die für die Erreichung

der Ziele des Nationalparks von besonderer Bedeutung

sind. Die Nationalparkverwaltung bringt bei raumwirksamen

Planungen und Projekten im Umfeld des Nationalparks dessen

Belange ein. Diese werden von den Planungs- und Projektträgern

sowie den Genehmigungsbehörden entsprechend des

Status des Nationalparks als „Vorranggebiet für Naturschutz“

beachtet.

Situation (IST):

Die NLP-Region im Sinne des Standards ist räumlich nicht klar

definiert. Es gibt ein LSG „Nationalparkregion Unteres Odertal“,

dass dem NLP unmittelbar vorgelagert ist und die Funktion

einer Pufferzone erfüllt, dieses umfasst aber nicht alle an den

NLP angrenzenden Städte und Gemeinden. Die nicht im LSG

gelegene Stadt Schwedt trägt per Ortsschild den offiziellen

Zusatz „Nationalparkstadt”. Diese in 2008 getroffene Entscheidung

wird seitens der NLP-Verwaltung ausdrücklich begrüßt,

auch wenn die Identifikation mit dem NLP in den verschiedenen

Bereichen der Stadtentwicklung noch ausbaufähig

ist. Andere an den NLP angrenzende Städte und Gemeinden

tragen den Zusatz nicht, sind aber durch das NLP-Kuratorium

als „Nationalparkgemeinde“ ausgezeichnet worden und sind

durch entsprechende Holzschilder am Ortseingang erkennbar.

Der NLP-Plan enthält teilweise Empfehlungen zu Entwicklungen

der NLP-Region, die für die Erreichung der Ziele des NLP

von besonderer Bedeutung sind.

Die Mitsprachemöglichkeiten der NLP-Verwaltung bei der

Ent wicklung des NLP-Umfelds sind nicht sehr ausgeprägt. In

einigen Bereichen ist die NLP-Verwaltung in Gremien tätig und

kann so mitsteuern, etwa als gesetztes Mitglied im Vorstand

des Tourismusvereins MomentUM e. V.Die NLP-Verwaltung wird

bei raumbedeutsamen Planungen und Projekten im näheren

Umfeld des NLP (u. a. Erweiterung eines Flugplatzes, Errichtung

eines Funkmastes) im Rahmen ihrer Funktion als Träger öffentlicher

Belange (TÖB) angehört, hat aber kein Veto-Recht.

Die vorgebrachten Belange werden nicht immer ausreichend

berücksichtigt. Trotz ihrer TÖB-Funktion wird die NLP-Verwaltung

manchmal auch gar nicht beteiligt. Hochrelevante

Vorhaben, bei denen die Belange des NLP nicht oder nicht ausreichend

berücksichtigt wurden, sind insbesondere die Errichtung

von Zäunen zur Abwehr der Afrikanischen Schweinepest

innerhalb des NLP mit dem Argument „Seuchenschutz geht

vor Naturschutz” und die Erarbeitung der Stromregelungskonzeption

für die Oder, die Grundlage des Oderausbaus sowie Bestandteil

des deutsch-polnischen Regierungsabkommens und

des Regierungsabkommens zum Oderausbau ist. Hier hat die

Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes die NLP-Verwaltung

(auch auf mehrfache Bitte hin) nicht in die Erarbeitung

der Stromregelungskonzeption einbezogen. Mittlerweile

ist die NLP-Verwaltung in einer Arbeitsgruppe zur Umsetzung

der Stromregelungskonzeption vertreten und die Zusammenarbeit

mit dem Wasserwirtschaftsamt des Bundes wird von

beiden Seiten als überwiegend konstruktiv beschrieben, auch

wenn in der Sache ein erheblicher inhaltlicher Dissenz herrscht.

An der übergeordneten Strategiegruppe sind jedoch weder die

NLP-Verwaltung noch das Umweltressort des Landes insgesamt

beteiligt. Das Land Brandenburg wird hier ausschließlich

durch das Verkehrsressort vertreten.

Bewertung/Stärken:

Der NLP-Plan behandelt die NLP-Region zumindest teilweise.

Angrenzende Städte und Gemeinden spiegeln mit Schildern

zur NLP-Zugehörigkeit dessen Verankerung in der Region wider.

Die NLP-Verwaltung hat TÖB-Funktion.

Bewertung/Schwächen:

Die NLP-Region ist nicht klar definiert.

Die NLP-Verwaltung hat nur eingeschränkte Mitsprachemöglichkeiten

bei wesentlichen Vorhaben im Umfeld. Entweder

sie wird trotz TÖB-Funktion gar nicht beteiligt oder nicht bzw.

erst spät in relevante Arbeitsgruppen u. ä. eingebunden oder

die vorgebrachten Belange werden nicht ausreichend berücksichtigt.


Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 45

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Die nicht ausreichende Beteiligung der NLP-Verwaltung bei

hochrelevanten Vorhaben und die mangelnde Berücksichtigung

der vorgebrachten Belange zeigen eine Verschlechterung

gegenüber der letzten Evaluierung und der Zwischenerhebung

an. Aufgrund der massiven Bedrohungen des Schutzzwecks,

denen der NLP insbesondere mit dem ASP-Zaun und dem Oderausbau

entgegensieht, ist diese als erheblich zu betrachten.

Handlungsempfehlungen:

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

HE 40

HE 41

HE 42

Bei der anstehenden Überarbeitung des NLP-Plans Definition

der NLP-Region und Festlegung von Zielen für die

NLP-Region

Beteiligung der NLP-Verwaltung als TÖB bei relevanten Vorhaben,

insbesondere bei Vorhaben in Landeszuständigkeit

nötigenfalls Einforderung durch das Umweltressort

Frühzeitige Einbindung der NLP-Verwaltung in alle für den

NLP relevanten Arbeitsgruppen, Gremien etc.

Priorität

zeitlich

Zuständigkeit

hoch kurzfristig NLP-Verwaltung

NLP-Region

sehr hoch kurzfristig Alle Verfahrensträger

Zuständige Behörden

Zuständiges Fachministerium

sehr hoch kurzfristig Alle Verfahrensträger

Zuständige Behörden

Zuständiges Fachministerium

5.4 Partizipation

Standard (SOLL):

Die Nationalparkverwaltung führt einen regelmäßigen, direkten

und wertschätzenden Dialog mit den jeweils relevanten

Zielgruppen und der Öffentlichkeit. Bei Entscheidungen der

Nationalparkverwaltung mit Auswirkungen auf den Nationalpark

und/oder die Nationalparkregion wird den betroffenen

Akteuren frühzeitig in geeigneter Form Gelegenheit gegeben,

sich über Ziele und Inhalte der Vorhaben zu informieren und

Anregungen einzubringen.

Situation (IST):

Die NLP-Verwaltung nutzt bei wichtigen Fragen der NLP-Entwicklung

verschiedene Beteiligungsformate zur Einbindung der

Bevölkerung und relevanter Stakeholder.

Hierbei sind als institutionalisierte Beteiligungsformate zum

einen das im NLP-Gesetz verankerte NLP-Kuratorium zu nennen.

Hierin sind die Landkreise und Gemeinden der NLP-Region

sowie relevante Bundes- und Landesministerien, -ämter, Naturschutz-

und Interessenverbände und weitere relevante Organisationen

vertreten. Das Kuratorium tagt zweimal jährlich.

Seine Aufgabe ist laut NLP-Gesetz die Abstimmung der naturschutzfachlichen

Aufgaben des NLP mit den Belangen der Kuratoriumsmitglieder.

Zum anderen konsultiert die NLP-Verwaltung

bei Runden Tischen mehrmals jährlich Naturschutz- und

sonstige Verbände (z. B. Anglerverband, Tourismusverband,

Jagdverband), die Bevölkerung und Privatpersonen.

Die Beteiligten werden sowohl vorab über den Grad der Beteiligung

informiert als auch nach Abschluss der Beteiligung

darüber, welche Rolle ihre Interessen bei der Entscheidung

tatsächlich spielten.

Von diesen regelmäßigen Formaten abgesehen bietet die

NLP-Verwaltung einzelfallbezogene Exkursionen und Informationsveranstaltungen

an, um Politik, Naturschutz- und sonstige

Verbände und/oder die Bevölkerung und Privatpersonen zu

bestimmten Themen zu informieren. Diese sind häufig auch

auf bestimmte Orte oder Ortsteile beschränkt, wenn dort

spezifische Themen mit der lokalen Bevölkerung zu diskutieren

sind, als Beispiel ist hier eine Veranstaltung zu absterbenden

Forstkulturen im Schöneberger Wald zu nennen, zu der mit

Postwurfsendung eingeladen wurde. Diese Art der Infoveranstaltung

hat die bisherigen NLP-Konferenzen abgelöst, da sie

noch zielgruppenorientierter sind.

Für die Erarbeitung des NLP-Plans Bd. 3 ist ein Bürgerdialog

geplant.

In die Planung der Beteiligungsprozesse selbst werden keine

Beteiligten eingebunden.

Bisher wurden von Seiten der NLP-Verwaltung keine externen

Moderator*innen oder Mediator*innen hinzugezogen. Die bestehenden

Konflikte eigenen sich von ihrer Art her in der Regel

nicht für dieses Instrument bzw. liegt die Federführung in der

Regel auch nicht bei der NLP-Verwaltung (Konflikte zwischen

Ämtern, Ministerien, Staaten, fortgeschrittene juristische Auseinandersetzungen

etc.).

Mit dem Verein der Freunde des Nationalparks wurde in der

Anfangszeit des Konflikts eine interne Klärung versucht, die

aber scheiterte. Das Land Brandenburg hatte es zu einem späteren

Zeitpunkt mit dem Einsatz eines Güterichters versucht,

was aber ebenfalls erfolglos blieb.


46 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees

Bewertung/Stärken:

Die NLP-Verwaltung führt im Rahmen ihrer Möglichkeiten und

trotz der vielzähligen Konflikte mit Stakeholdern und Bevölkerung

einen Dialog im Sinne des Standards.

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Entfällt, da neues Kriterium

Bewertung/Schwächen:

Das Verhältnis zum VdF ist so verfahren, dass kein Dialog mehr

möglich scheint.

Handlungsempfehlungen:

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

HE 43

Im Fall zukünftig auftretender neuer Konflikte ggf. Einsatz

externer Mediator*innen oder Moderator*innen

mittel

Priorität

zeitlich

Zuständigkeit

NLP-Verwaltung

Zuständiges Fachministerium

5.5 Wertschätzung des Nationalparks

Standard (SOLL):

Sowohl der Nationalpark selbst als auch die Nationalparkverwaltung

sind in der Region anerkannt und geschätzt. Hierfür

kommuniziert die Nationalparkverwaltung die Ziele des Nationalparks,

ihre Entscheidungen, positive Wirkungen und etwaige

Einschränkungen in nachvollziehbarer und transparenter

Weise. Die Nationalparkverwaltung ermittelt durch geeignete

Methoden regelmäßig das Image sowie die Wertschätzung

und Akzeptanz des Nationalparks bei den Bewohner*innen des

Nationalparkumfelds und seinen Besucher*innen. Anhand der

Ergebnisse überprüft die Nationalparkverwaltung ihre Kommunikationsstrategie

sowie ihr Handeln.

Situation (IST):

Die Akzeptanz des NLP bei den Anwohnenden wird als anhaltend

hoch eingeschätzt. Verantwortlich für die hohe Akzeptanz

sind die touristische Öffnung im NLP-Gesetz, die Öffentlichkeitsarbeit

und die frühzeitige, transparente Beteiligung der

Öffentlichkeit. Die Aussagen zur Akzeptanz erfolgten auf Basis

der Erfahrungen der Mitarbeitenden der NLP-Verwaltung, z. B.

persönliche Kontakte, Veranstaltungen, Presseberichte.

Die eigentlich bis 2020 geplante Studie zum Image des NLP

konnte nicht umgesetzt werden, da die Stelle für Öffentlichkeitsarbeit

länger unbesetzt war und erst Ende 2021 wieder

besetzt werden konnte.

Allerdings wurde im Rahmen des Interreg-Projekts 107 REGE

in den Jahren 2020 – 2021 eine Nachbarschaftsstudie in den

deutschen und polnischen Schutzgebieten innerhalb der Region

Pomerania durchgeführt, die Interviews mit Anwohner*innen

und Besucher*innen auch zum NLP beinhaltete.

Zukünftig ist eine Wiederholung der Wertschöpfungsstudie geplant,

in die auch eine Befragung zum NLP integriert sein soll.

In der Presse wurde in den letzten beiden Jahren in 400 Beiträgen

(Pressemitteilungen, Artikel in Zeitungen/Zeitschriften,

Radiobeiträge, TV-Beiträge) über den NLP berichtet. Insbesondere

das Fischsterben 2022 hat zu vielen Berichten in TV und

Zeitungen geführt. Die Berichterstattung war zu 60 % positiv,

zu 35 % neutral und zu 5 % negativ. Der Erfolg der Kommunikationsmaßnahmen

bei von der NLP-Verwaltung angesprochenen

Zielgruppen wird nur aus besonderem Anlass heraus

gemessen.

Die Ergebnisse der Messungen und der Studie nutzt die NLPV

zur Überprüfung ihrer Arbeit.

Bewertung/Stärken:

Der NLP ist in der Region weitgehend anerkannt und geschätzt.

Die NLP-Verwaltung nutzt einige Instrumente zur Messung der

Akzeptanz des NLP und des Erfolges der Kommunikationsmaßnahmen

und lässt die Ergebnisse in das Verwaltungshandeln

einfließen.

Bewertung/Schwächen:

Aufgrund fehlender personeller Kapazitäten konnten Image

und Akzeptanz bisher nur eingeschränkt und unregelmäßig

gemessen werden.

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Keine wesentliche Veränderung


Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 47

Handlungsempfehlungen:

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

Priorität

zeitlich

Zuständigkeit

HE 44 Durchführung der geplanten Wertschöpfungsstudie hoch mittel fristig NLP-Verwaltung

HE 45

Periodische Erfassung des Images/der Akzeptanz des NLP

(z. B. alle 5-10 Jahre), hierzu ggf. Kooperationen mit Universitäten

u. ä. nutzen

hoch langfristig NLP-Verwaltung

Land Brandenburg

Universitäten

5.6 Anbindung des Nationalparks an den öffentlichen

Personenverkehr

Standard (SOLL):

Der Nationalpark ist ganzjährig gut mit dem öffentlichen

Personenverkehr (ÖPV) erreichbar. Der regionale ÖPV bezieht

hierfür geeignete Bereiche des Nationalparks in einer Weise

mit ein, dass der motorisierte Individualverkehr reduziert und

die Schutzwecke nicht beeinträchtigt werden.

Situation (IST):

Die NLP-Flächen sind in manchen Bereichen durch öffentliche

Straßen/Verkehrswege zugänglich. Die Anknüpfung an das

öffentliche Verkehrssystem ist weitgehend gut. Dieses ist in

der NLP-Region – teilweise mit umweltfreundlichen Antriebssystemen

ausgestattet – vorhanden, jedoch nicht komplett

flächendeckend, dafür aber ganzjährig. Es gibt bisher noch

keine besonderen Angebote für Wandernde, Radfahrende und

Familien und nur teilweise einfache Tarife.

Das ÖPV-System im NLP und im näheren Umfeld des NLP

könnte besser genutzt werden. Um die genannten Defizite zu

beheben, hat die NLP-Verwaltung gemeinsam mit der Uckermärkischen

Verkehrsgesellschaft mbH (UVG) ein Projekt zur

Umrüstung und Etablierung von zwei Wasserstoffbussen auf

der NLP-Buslinie gestartet. Diese Busse sollten in der Saison

zweimal täglich die Dörfer der NLP-Region ansteuern und

somit auch kleinere Orte am NLP erschließen und durch die

komplette NLP-Region führen.

Die Busse sind bereits angeschafft und wurden im NLP-Design

umgestaltet und mit Informationen zum NLP ausgestattet.

Sie verfügen außerdem über Fahrradanhänger. Die NLP-Verwaltung

führt weitere aktive Maßnahmen durch, die eine

Verkehrsentlastung bewirken und die Schutzwecke des NLP

wahren, z. B. Aufbau eines Wegeleitsystems in der gesamten

NLP-Region an den Bundesstraßen (existiert seit 2022).

Bewertung/Stärken:

Der NLP ist ganzjährig mit dem ÖPV erreichbar. Es gibt eine

Zusammenarbeit zwischen NLP-Verwaltung und ÖPV im Sinne

des Standards.

Bewertung/Schwächen:

Das ÖPV-Angebot weist noch deutliche Defizite aus. Die Finanzierung

der laufenden Kosten für das Projekt, mit dem die

Defizite im Wesentlichen behoben würden, ist noch ungeklärt.

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Im Vergleich zur Evaluierung 2011 ist durch die Einrichtung der

NLP-Linie von Schwedt/Oder nach Angermünde über Criewen

eine deutliche Verbesserung zu verzeichnen, jedoch bestand

diese bereits zum Zeitpunkt der Zwischenerhebung 2018. Seitdem

keine faktische Verbesserung, obwohl das ÖPV-Angebot

nach wie vor ausbaufähig ist.

Handlungsempfehlungen:

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

HE 46

Unbedingte Weiterverfolgung des bereits weit fortgeschrittenen

ÖPV-Projekts mit der UVG, von dem Tourismus wie

Landkreis profitieren würde. Hierzu sollten alle Beteiligten

an einen Tisch kommen, um Möglichkeiten der Finanzierung

zu finden.

Priorität

zeitlich

hoch kurzfristig UVG

Zuständigkeit

NLP-Verwaltung

Landkreis


48 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees

5.7 Impulse für die Region

Standard (SOLL):

Der Nationalpark trägt zu einem positiven Image der Region

bei. Die Nationalparkverwaltung gibt Impulse für eine mit den

Zielen des Nationalparks konforme nachhaltige Entwicklung

der Nationalparkregion. Sie unterstützt entsprechende Aktivitäten

anderer Akteure in allen Nachhaltigkeitsfeldern, insbesondere

im nachhaltigen Tourismus. Die sozioökonomischen

Effekte des Nationalparks auf die Region werden regelmäßig

erfasst, analysiert und öffentlich kommuniziert. Aus den Ergebnissen

werden Maßnahmen zur Sicherung und soweit möglich

zur Stärkung positiver Effekte abgeleitet.

Situation (IST):

Die NLP-Verwaltung setzt verschiedene Impulse für eine nachhaltige

Regionalentwicklung: als wichtiger Arbeitgeber in der

Region, durch Projektbeteiligung, Vergabe von Werkverträgen

und Aufträgen, Förderungen bei Projekten im näheren Umfeld

des NLP, Materialbeschaffung in der Region sowie durch

regionale Produkte. Das NLP-Zentrum, zertifizierte Wanderwege

und Serviceleistungen haben als überregional bedeutsame

Einrichtungen der NLP-Verwaltung eine positive Wirkung auf

die Region. Regional bedeutsam ist darüber hinaus der Netzwerk-Aufbau.

Außerdem ist die NLP-Verwaltung an Einrichtungen

anderer Akteure beteiligt. Hierzu zählen die Gesellschaft

zur Rettung des Störs, MomentUM e. V., der Tourismusverein

Angermünde, die Regionalmarke UM, das Internationale Landschaftspleinair

des Kunstvereins Schwedt e. V., der internationale

Zeichenwettbewerb FLOW. Mit regelmäßigen Ausstellungen

zum Thema Natur und Kunst trägt die NLP-Verwaltung

dazu bei, den Gästen Naturerfahrungen in Kombination mit

„Kultur und Tradition“ zu vermitteln.

Die Kooperation zwischen NLP-Verwaltung und Tourismus wird

als intensiv bis mittel eingeschätzt. Durch die Bereitstellung

touristischer Angebote, durch Beratung und durch die Öffentlichkeitsarbeit

unterstützt die NLP-Verwaltung ihre NLP-Partner

bei Herstellung, Produktion und Verkauf regionaler Produkte

im näheren Umfeld des NLP. Der NLP und seine Schutzgüter

sind die einzige Hauptattraktion (Zugpferd) in der Region. Die

ökonomischen Effekte des NLP auf die regionale Wirtschaft

wurden zweimalig im Rahmen einer „Job-Studie” erfasst:

Anzahl der Übernachtungen, Anzahl der Besuchstage, Anteil

Tagesgäste in Prozent, Ausgaben Pers./Tag, Bruttoumsatz pro

Jahr sowie Anzahl Besuchende der NLP-Infozentren. Es werden

keine sozialen Effekte des NLP gemessen. Die NLP-Verwaltung

misst aber regelmäßig die Besucherzahlen im NLP-Zentrum

Criewen sowie die Anzahl der Teilnehmenden an Veranstaltungen

der Naturwacht, der NLP-Verwaltung und der Partnerbetriebe.

Die Ergebnisse werden in regionalen und überregionalen

Zeitungen sowie in der Fachpresse kommuniziert.

Bewertung/Stärken:

Der NLP setzt für die Region positive Impulse im Sinne des

Standards.

Bewertung/Schwächen:

Die sozioökonomischen Effekte werden nur eingeschränkt

gemessen.

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Die Situation hat sich im Vergleich zur Evaluierung 2011 verbessert

und der gute Trend von 2018 wurde fortgeführt.

Handlungsempfehlungen:

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

HE 47

Im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten

Erhebung der sozioökonomischen Faktoren und

Kommunikation der Ergebnisse, um die Akzeptanz in der

Region zu stärken (Voraussetzung ist die Bereitstellung

ausreichender personeller und finanzieller Ressourcen,

siehe Krit. 2.1 HE 13)

mittel

Priorität

zeitlich

Zuständigkeit

NLP-Verwaltung

Zuständiges Fachministerium


Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 49

6 Handlungsfeld 6 „Externe Kommunikation“

6.1 Kommunikationsstruktur

Standard (SOLL):

Der Nationalpark hat eine schriftlich fixierte Kommunikationsstrategie,

die Ziele, Inhalte und Methoden der externen

Kommunikation umfasst. Die externe Kommunikation erläutert

Ziele, Aufgaben und Aktivitäten des Nationalparks bzw. der

Nationalparkverwaltung zielgruppenspezifisch, klar und verständlich.

Die Nationalparkverwaltung kommuniziert analog

(Telefonauskunft, Bürgerabende, Zeitungen, Jahresberichte

etc.) und digital (Homepage, Newsletter, Blog, soziale Medien

etc.) mit den relevanten Zielgruppen auf regionaler und überregionaler

Ebene. Die Information betroffener Akteure und der

Öffentlichkeit erfolgt regelmäßig, aktuell und proaktiv. Die darüber

hinausgehende Kommunikation mit den jeweiligen Zielgruppen

ist dialogorientiert, direkt und wertschätzend. Zu Partnern

wie vorgesetzten Behörden, regionalen Gremien, Zweck-,

Naturschutz- und Tourismusverbänden ist eine kontinuierliche,

institutionalisierte Kommunikationsstruktur eingerichtet.

Situation (IST):

Es gibt keine schriftlich fixierte Kommunikationsstrategie, die

Ziele, Inhalte und Methoden der externen Kommunikation

umfasst. Die externe Kommunikation richtet sich primär an folgende

Zielgruppen: lokale und überregionale Multiplikator*innen/Lobbyist*innen,

Besuchende, Einheimische, Fachpublikum

sowie Schulklassen. Es wird nicht systematisch untersucht, ob

die vermittelten Inhalte von den verschiedenen Zielgruppen

verstanden werden. Die Inhalte sind z. T. nicht zielgruppenspezifisch,

unscharf bzw. unklar formuliert. Zwischen 25 – 50 %

der regionalen Bevölkerung sind die Ziele des NLP bekannt. Die

NLP-Verwaltung führt im Durchschnitt folgende Kommunikationsmaßnahmen

durch: zwei mehrtägige Aktionen mit insgesamt

2.000 Besucher*innen (Kranichwoche, Singschwantage),

zwei Aktionen bzw. Infoveranstaltungen bis zur Dauer von

einem Tag mit insgesamt 1.000 Besucher*innen, fünf Ausstellungen

mit insgesamt 1.000 Besucher*innen, zwei Messen mit

insgesamt 1.000 Besucher*innen sowie eine Tagung mit 50

Besucher*innen. Im Jahr 2022 erbrachte die NLP-Verwaltung

folgende Kommunikationsleistungen: 15 Broschüren/Bücher

(insgesamt Gesamtauflage 9.000, verteilte Auflage 9.000),

zwei Beiträge für Publikationen, Flyer (Gesamtauflage und

verteilte Auflage jeweils 6.000), ein Buch über Natura 2000 in

dt., pol. und engl. Sprache (Auflage insg. 15.000) sowie ein Veranstaltungskalender

(Auflage 5.000), 30 Pressemitteilungen,

20 Radiobeiträge, 20 betreute Fernsehteams, 45 Infotafeln,

25.000 Zugriffe auf das Internetportal sowie eine Social-

Media-Plattform. Darüber hinaus gibt die NLP-Verwaltung

Anglermerkblätter heraus (Auflage 5.000). Die Leistungen der

NLP-Verwaltung sind dokumentiert. Der Zugriff auf den Jahresbericht

ist für alle jederzeit möglich, da er auf der NLP-Homepage

als pdf-Datei eingestellt ist. Mit wesentlichen Partnern

bestehen institutionalisierte Kommunikationsstrukturen. Die

Kommunikation mit vorgesetzten Behörden, regionalen Gremien

und Tourismusverbänden erfolgt kontinuierlich. Ebenfalls

ein kontinuierlicher Austausch findet mit dem NLP-Kuratorium

und dem Anglerverein der Ortsgruppe Schwedt/Oder statt.

Die Kommunikation mit Naturschutz- und Zweckverbänden

erfolgt ausschließlich anlassbezogen. Einmal jährlich hält die

NLP-Verwaltung einen Fortschrittsbericht im Umweltausschuss

des Landtages und erreicht auf diese Weise die politischen

Entscheidungsträger direkt.

Bewertung/Stärken:

Die Kommunikation erfolgt regelmäßig sowohl analog als auch

digital auf regionaler und überregionaler Ebene.

Es bestehen institutionalisierte Kommunikationsstrukturen.

Bewertung/Schwächen:

Es existiert keine schriftliche Kommunikationsstrategie.

Es wird nicht systematisch untersucht, ob die Inhalte der

Kommunikationsmaßnahmen erfolgreich bei den Zielgruppen

ankommen.

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Die Pressearbeit und die Kommunikation ist mit den gesellschaftlichen

Gruppen gezielt fortgesetzt worden. Es

wird allerdings nicht untersucht, ob die Botschaften bei den

Gruppen ankommen.

Handlungsempfehlungen:

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

Priorität

zeitlich

Zuständigkeit

HE 48 Erstellung einer schriftlichen Kommunikationsstrategie hoch kurzfristig NLP-Verwaltung

HE 49

Befragungen der Zielgruppen zu den Hauptbotschaften des

NLP und ggf. Anpassung der Kommunikationsformate

mittel

NLP-Verwaltung


50 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees

6.2 Erscheinungsbild

Standard (SOLL):

Die Nationalparkverwaltung präsentiert den Nationalpark

bei ihrer Kommunikation im gemeinsamen Erscheinungsbild

„Nationale Naturlandschaften“.

Situation (IST):

Das Corporate Design (CD) „Nationale Naturlandschaften“ wird

bei der Beschilderung und den Informationstafeln im Gebiet,

den NLP-Produkten, dem Internetauftritt der NLP-Verwaltung,

bei Veröffentlichungen der NLP-Verwaltung und bei Werbemitteln

angewandt. Bereits vollständig wird das NNL-CD bei Printmaterialien,

der Webseite und der Dienstkleidung umgesetzt.

Auf die Verwendung des alten Logos wird verzichtet.

Bewertung/Stärken:

Die NLP-Verwaltung nutzt konsequent das CD „Nationale

Naturlandschaften“.

Bewertung/Schwächen:

Keine erkennbar

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Seit der Evaluierung 2011 wurde die Anwendung des CD

„Nationale Naturlandschaften“ stetig verbessert.

Handlungsempfehlungen:

Keine


Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 51

7 Handlungsfeld 7 „Bildung und

Naturerleben“

7.1 Konzepte für Bildungsarbeit

Standard (SOLL):

Die Nationalparkverwaltung verfügt über ein Bildungskonzept,

insbesondere zur Natur- und Wildnisbildung, das für alle wesentlichen

Zielgruppen spezifische Bildungsangebote vorsieht.

Die Grundsätze der Bildungsarbeit im Nationalpark sind mit

Bildungspartnern abgestimmt.

Situation (IST):

Die NLP-Verwaltung arbeitet mit einem expliziten Bildungskonzept,

um ihre Aktivitäten im Bereich Natur- und Wildnisbildung

im NLP zielgerichtet umzusetzen und zu koordinieren. Bildungsangebote

anderer Träger im NLP zur Natur- und Wildnisbildung

sind darin nicht enthalten. Im Bildungskonzept sind die

Belange unterschiedlicher Zielgruppen berücksichtigt: durchmischte

Gruppen, Kinder und Jugendliche, Kindertagesstätten/

Kindergärten sowie Schulen. Mit der NLP-Kita in Criewen gibt

es eine regelmäßige Kooperation. Die NLP-Verwaltung bietet

Exkursionen, Blockveranstaltungen sowie Angebote in den

Infoeinrichtungen an. Die externen Träger/Partner müssen sich

nicht verpflichten, bestimmte Kriterien bei der Ausschreibung

und Durchführung der Veranstaltungen einzuhalten, um den

Grundsätzen der Bildungsarbeit im NLP zu entsprechen.

Bewertung/Stärken:

Das Vorhandensein und die Umsetzung des Bildungskonzepts

erfüllt die Vorgaben des Standards.

Bewertung/Schwächen:

Das Bildungskonzept wird von Dritten nicht als Handlungsleitfaden

akzeptiert und angewendet.

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Ein Bildungskonzept liegt inzwischen vor.

Handlungsempfehlungen:

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

HE 50

Erweiterung des Anwendungsbereichs des Bildungskonzepts

auf Dritte

Priorität

zeitlich

Zuständigkeit

hoch kurzfristig NLP-Verwaltung

7.2 Angebote für Bildung

Standard (SOLL):

Die Bildungsangebote im Nationalpark dienen der Vermittlung

seiner Schutzzwecke, der zu seiner Erhaltung und Entwicklung

notwendigen Ziele und Maßnahmen sowie weiterer Ziele,

seiner naturkundlichen Charakteristika und ideell-emotionalen

Werte, des Wildnisgedankens und der Ziele nachhaltiger

Entwicklung. Die Bildungsangebote im Nationalpark sind mit

Bildungspartnern abgestimmt. Alle Bildungsangebote werden

von der Nationalparkverwaltung koordiniert und evaluiert.

Soweit erforderlich, sind die Bildungsangebote mehrsprachig

gestaltet. Der Nationalpark verfügt über ein Informationszentrum

und dezentrale Informationseinrichtungen. Die Nationalparkverwaltung

stellt auch Bildungsangebote in Bereichen zur

Verfügung, die der ungestörten natürlichen Dynamik unterliegen.

Die Nationalparkverwaltung verfügt über klare und von

allen akzeptierte Regeln für die Bildungsarbeit, die den sorgsamen

Umgang mit der Natur in den Bereichen sicherstellen,

in denen Bildungsmaßnahmen stattfinden.

Die Nationalparkverwaltung beteiligt sich am bundesweiten

Junior-Ranger-Programm von Nationale Naturlandschaften

e. V.

Situation (IST):

Durch die Bildungsangebote im NLP werden folgende Inhalte

vermittelt: Schutzzwecke und Ziele des NLP, naturkundliche

Charakteristika, sinnliche Naturerfahrungen und -erlebnisse

(ideell-emotionale Werte), Wildnis und dessen Bedeutung, Ziele

nachhaltiger Entwicklung sowie Zusammenhang zwischen

ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Aspekten

von Naturschutz, Schutz der natürlichen Dynamik und des

Wildnisgedankens. Ca. 20.000 NLP-Besuchende (15,38 % der

Gesamtzahl der Besuchenden) nehmen die Naturerlebnis- und

Bildungsangebote der NLP-Verwaltung und ihrer Kooperationspartner

wahr.


52 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees

Die NLP-Verwaltung und die Naturwacht, die nicht Teil der NLP-

Verwaltung ist, arbeiten eng im Bildungsbereich zusammen.

Die Mitarbeitenden der NLP-Verwaltung planen und betreuen

10 % und die Naturwacht 90 % der Führungen im NLP. Die Besuchenden

werden vorwiegend durch geschultes Personal betreut.

Eine intensive Betreuung der Gruppen wird überwiegend

gewährleistet. Die Verantwortung für die Koordination der

Bildungsangebote im NLP, wenn diese von mehreren Trägern/

Partnern umgesetzt werden, trägt sowohl die NLP-Verwaltung

als auch die externen Träger/Partner. Bildungsmaßnahmen, die

im NLP stattfinden, werden nicht evaluiert.

Es gibt mehrsprachige Bildungs- und Informationsangebote:

Informations- und Schautafeln an wichtigen Zugangspunkten

zum NLP sowie an wichtigen Punkten im Gelände, Infomaterial

(Flyer, Broschüren etc.), Dauer- und Sonderausstellungen, Vorträge

sowie digitale Angebote.

Im NLP gibt es folgende Bildungs- und Informationseinrichtungen:

ein NLP-Infozentrum (Besucherzentrum = NLP-Haus Criewen),

ein Tagungs- und Schulungsraum sowie drei spezielle

Themenwege/Lehrpfade. Es existieren auch Bildungsangebote

in Bereichen, die bereits der ungestörten natürlichen Dynamik

unterliegen. Es finden ca. zehn Führungen pro Jahr zum Thema

Wildnis statt. Zehn Bildungsprogramme behandeln das Thema

Wildnis. Es ist überwiegend sichergestellt, dass die Bereiche

und störungsempfindliche Arten hierdurch nicht beeinträchtigt

werden. Die NLP-Verwaltung betreut nur kleine Gruppen und

achtet darauf, dass die Wege nicht verlassen werden.

Die NLP-Verwaltung unterstützt das Programm „Junior Ranger“,

die Betreuung der Junior Ranger erfolgt durch die Naturwacht.

Bewertung/Stärken:

Die NLP-Verwaltung leistet eine engagierte, inhaltlich vollständige

und zielgruppenorientierte Bildungsarbeit. Diese bildet

alle fachlichen Facetten des NLP ab. Kooperation und Abstimmung

mit der Naturwacht sind optimal.

Bewertung/Schwächen:

Keine erkennbar

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Die Bildungsarbeit wurde stetig verbessert.

Handlungsempfehlungen:

Keine

7.3 Angebote für Naturerleben und Erholung

Standard (SOLL):

Das Angebot an Naturerlebnissen ist vielseitig, ganzjährig,

begleitet oder individuell durchführbar und richtet sich an alle

gesellschaftlichen Gruppen. Dabei ist sichergestellt, dass die

Schutzzwecke des Nationalparks nicht beeinträchtigt werden.

Angebote für Naturerleben und Erholung werden durch die

Nationalparkverwaltung koordiniert und evaluiert.

Situation (IST):

Im NLP gibt es Tierbeobachtungsplätze und erlebnisreiche

Wanderwege, die ein besonderes Naturerlebnis ermöglichen.

Die NLP-Verwaltung bietet folgende Naturerlebnisangebote an:

Informationen zu erlebnisorientierten individuellen Wanderungen,

regelmäßige und saisonale geführte erlebnisorientierte

Wanderungen, Wildtierbeobachtungen, Dauer- und Sonderausstellungen

sowie Events. Die Naturwacht gibt jahreszeitliche

und anlassbezogene Beobachtungstipps. Die NLP-Verwaltung

gewährleistet für die eigenen Naturerlebnisangebote und

die Angebote der NLP-Partner, dass durch diese die Schutzwecke

des NLP nicht beeinträchtigt werden. Angebote Dritter werden

nicht geprüft. Die NLP-Verwaltung steuert und koordiniert

die Naturerlebnisangebote mit der Naturwacht. Die Angebote

werden aktuell nicht evaluiert.

Bewertung/Stärken:

Die Angebote passen sehr gut zur Struktur und den Vorgaben

des NLP, die Bereiche sind bzw. werden auf den Führungen

so erschlossen, dass ein authentisches Erleben der NLP-Ziele

überwiegend möglich ist.

Bewertung/Schwächen:

Die Angebote werden durch die aktuellen Vorgaben zur ASP-

Prophylaxe eingeschränkt bzw. „ausgezäunt“ (siehe Krit. 3.1).

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Die Angebote wurden stetig verbessert.

Handlungsempfehlungen:

Bzgl. ASP-Zaun siehe Krit. 3.1 HE 26


Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 53

7.4 Besucherinfrastruktur

Standard (SOLL):

Die im Nationalpark existierende Besucherinfrastruktur ist dem

Naturraum angemessen und besucherorientiert, ohne die

Schutzzwecke zu beeinträchtigen. Die Kennzeichnung im Gelände

ist einheitlich und wiedererkennbar.

Situation (IST):

Eine grobe Schätzung ergab, dass 2022 ca. 130.000 Menschen

den NLP besucht haben. Weitgehend alle Infrastruktureinrichtungen

für Besuchende liegen außerhalb von Flächen, die

für den Lebensraum- und Artenschutz von großer Bedeutung

sind. Vor dem Bau neuer Infrastruktureinrichtungen für Besuchende

im NLP wird systematisch geprüft und mit anderen

Betreibern abgestimmt, ob diese sinnvoll und nötig sind. Im

NLP existieren besondere touristische Attraktionspunkte an

naturschutzfachlich unbedenklichen Orten, die einen Großteil

der Besuchendenströme auffangen. Hierbei handelt es sich um

Beobachtungstürme (Mescherin, Stützkow), Aussichtspunkte

(Richterberg und Seeberg), Wasserwanderrastplätze (Gartz,

Gatow, Stolpe) und das Besucherzentrum (NLP-Haus Criewen).

In Letzterem wurden im Durchschnitt 15.000 Besuchende gezählt.

Diese Attraktionspunkte sind sehr gut an die Infrastruktur

angeknüpft. Es erfolgt weitgehend eine Kennzeichnung im

Gebiet des NLP.

Bewertung/Stärken:

Die vorhandene Besucherinfrastruktur ist – schutzzweckbezogen

– wohl dosiert und weitgehend ausreichend.

Bewertung/Schwächen:

Keine erkennbar

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Weitere Verbesserung der Situation

Handlungsempfehlungen:

Keine

7.5 Barrierefreiheit und Inklusion

Standard (SOLL):

Die Nationalparkverwaltung verfügt über ein Konzept zur Barrierefreiheit

und Inklusion. Die Nationalparkverwaltung bietet

barrierefreie Zugänge, Angebote, Informations- und Printmedien

in angemessenen Umfang an.

Situation (IST):

Die NLP-Verwaltung verfügt über kein Konzept zum Thema

Barrierefreiheit und Inklusion.

Im Besucherzentrum (NLP-Haus), im Tagungs- und Schulungsraum

gibt es barrierefreie und teilweise barrierefreie Angebote

für Menschen mit Gehbeeinträchtigung und Rollstuhlfahrer*innen.

An Tierbeobachtungsplätzen und Aussichtspunkten sind barrierefreie

oder teilweise barrierefreie Angebote für Menschen

mit Geh- und Sehbeeinträchtigung und Rollstuhlfahrer*innen

vorhanden.

Nicht barrierefrei sind die markierten Wander- und Themenwege.

Es gibt keine barrierefreien Angebote für Führungen

und Rangerwanderungen, Umweltbildungsangebote sowie

Freiwilligenaktionen.

Die barrierefreien Angebote im NLP sind nicht nach dem bundesweiten

System „Reisen für Alle“ zertifiziert. Der NLP verfügt

über keine barrierefreien Printmedien und hat keinen barrierefreien

Internetauftritt.

Bewertung/Stärken:

Die NLP-Verwaltung ist sich der Bedeutung der Barrierefreiheit

für die Besuchenden bewusst und hat diese teilweise bereits

hergestellt.

Bewertung/Schwächen:

Es fehlt ein Konzept zum Thema Barrierefreiheit und Inklusion.

Es gibt noch Defizite bei der Barrierefreiheit des Internetauftritts

und von Wegen/Wanderungen.

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Entfällt, da neues Kriterium

Handlungsempfehlungen:

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

HE 51

HE 52

Erstellung eines Handlungskonzepts, insbesondere zur

Identifizierung von Handlungsschwerpunkten

Ermöglichung der Teilhabe auch für Menschen mit Beeinträchtigungen

bzgl. Internetauftritt des NLP und Nutzung

einzelner Wege/Wanderungen

Priorität

zeitlich

Zuständigkeit

hoch kurzfristig NLP-Verwaltung

mittel

NLP-Verwaltung


54 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees

8 Handlungsfeld 8 „Forschung und

Monitoring“

8.1 Forschungsinhalte und Forschungskoordination

Standard (SOLL):

Es existiert ein Forschungskonzept, das Teil des Nationalparkplans

ist. Forschung und Monitoring im Nationalpark verfolgen

insbesondere das Ziel, das Management im Nationalpark (und

in anderen Schutzgebieten) zu verbessern sowie die natürliche

Dynamik, ihre Prozesse und daraus resultierende Möglichkeiten

für die Gesellschaft besser zu verstehen. Im Nationalpark

findet nur Forschung statt, die a) die Schutzzwecke nicht beeinträchtigt,

b) einen deutlichen Bezug zu nationalparkspezifischen

Forschungsfragen aufweist und c) auf die besondere

Situation des Nationalparks angewiesen ist und daher nicht

außerhalb erfolgen kann. Bei geplanten Forschungsprojekten

Dritter entscheidet die Nationalparkverwaltung, ob die

Voraussetzungen a) – c) zutreffen und das Projekt durchgeführt

werden kann.

Situation (IST):

Die NLP-Verwaltung verfügt über ein umfassendes Forschungskonzept.

Es ist nicht Teil des NLP-Plans. Die Forschung ist überwiegend

auf Fragestellungen und Managementbedürfnisse

des NLP bezogen sowie zum Teil auf Fragestellungen, die nicht

nur für den NLP relevant sind, sondern ebenso für weitere NLP

oder den Naturschutz insgesamt. Durch die Forschung werden

die Schutzzwecke des NLP nicht beeinträchtigt. Die Forschung

im NLP ist zwingend auf dessen besondere Situation angewiesen.

Der NLP, insbesondere die Naturdynamikzone, dient

zum Teil als Referenzfläche zum Verstehen naturdynamischer

Prozesse. Aus der Forschung im NLP konnten wesentliche

Erkenntnisse zur Moorrenaturierung abgeleitet werden. Bei

einer erfolgreichen Wiedervernässung von Mooren siedeln sich

bereits innerhalb kurzer Zeit (wenige Jahre) torfbildende Pflanzen

an (damit kommt es wahrscheinlich zu Torfwachstum)

und nimmt die Anzahl moortypischer Arten zu. Seit der letzten

Evaluierung im Jahr 2011 flossen folgende Erkenntnisse aus

der Forschung in das NLP-Management ein: Die Zunahme an

Revieren von Brutvogelarten, die auf feuchte Lebensräume

angewiesen sind, bestätigen die Bemühungen der NLP-Verwaltung

zur Herstellung eines naturnäheren Wasserregimes. So

gibt es seit 2023 verlängerte Polderöffnungszeiten.

Es entscheidet überwiegend die NLP-Verwaltung über die

Durchführung von Forschungsprojekten. Seit der Evaluierung

2011 wurden im NLP drei Forschungsprojekte unter Federführung

bzw. mit maßgeblicher Beteiligung der NLP-Verwaltung

und drei Forschungsprojekte von Dritten, ohne Beteiligung der

NLP-Verwaltung, mit einem Mittelumfang von > 15.000 Euro

durchgeführt. An Ersteren waren ein anderes Schutzgebiet,

drei andere öffentliche Verwaltungen, zwei außeruniversitäre

Forschungseinrichtungen sowie eine Hochschule/Universität

beteiligt.

Es finden verschiedene Forschungskooperationen statt: ein

Projekt mit max. 3 Partnern bzw. > 10 weiteren regional/landesweiten

Partnern unter Federführung der NLP-Verwaltung

sowie ein Projekt mit 4 – 10 weiteren Partnern auf regionaler/

landesweiter Ebene und ein Projekt mit > 10 bundesweiten

Partnern, bei denen die NLP-Verwaltung keine Federführung

innehat.

Bewertung/Stärken:

Die NLP-Verwaltung verfügt über ein Forschungskonzept,

welches die Ziele des NLP verfolgt.

Die NLP-Verwaltung beteiligt sich an regionalen bis landesweiten

Forschungsprojekten.

Bewertung/Schwächen:

Es gibt noch keinen wissenschaftlichen Beirat (siehe Krit. 2.7).

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Die Einrichtung des wissenschaftlichen Beirats zur Qualitätskontrolle

der Forschungstätigkeiten befindet sich in der Umsetzung.

Handlungsempfehlungen:

Bzgl. wissenschaftlicher Beirat siehe Krit. 2.7 HE 22


Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 55

8.2 Monitoring

Standard (SOLL):

Das natur- und sozialwissenschaftliche Monitoring im Nationalpark

erfolgt in ausreichendem Umfang mit Hilfe anerkannter

Methoden und Parametern und ist auf die Ziele und

Schutzzwecke des Nationalparks ausgerichtet. Es dient u. a. der

Erfolgskontrolle von im Nationalparkplan festgelegten Maßnahmen.

Der Nationalpark nimmt am integrativen Monitoring

für Großschutzgebiete teil.

Situation (IST):

Die Gegenstände des Monitorings sind klar definiert.

Gegenstand des Langfristmonitorings zur ökosystemaren

Umweltbeobachtung (ÖUB) ist die Erfassung der Entwicklung

von Ökosystemen in Raum und Zeit. Es kommen standardisierte

Erfassungsmethoden zum Einsatz, die im Methodenkatalog

festgelegt sind. Auf drei Landschaftstransekten und zehn Einzelflächen

werden in regelmäßigem Turnus Vegetation, Boden,

Heuschrecken und Tagfalter erfasst. In den Waldtransekten

werden Vegetation, Boden, Biotoptypen, Vitalität, Totholz, Naturverjüngung,

Verbiss und Schwarzspechthöhlen erfasst. Auf

drei Transekten erfolgt jährlich eine Erfassung der Brutvögel.

Es gibt ein operatives (anlassbezogenes) Monitoring der

Entwicklung der Goldalge (Prymnesium parvum) in Auengewässern.

Die Methoden sind teilstandardisiert, z. B. nach

WRRL, LAWA, mit Modifikationen zur praktikablen Umsetzung,

insbesondere bezüglich der Probenahme. Limnologische Vor-

Ort- Parameter sind pH, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur,

Sauerstoffgehalt) sowie die Konzentration von Prymnesium

parvum in Zellen/ml.

Ein weiteres Langfristmonitoring befasst sich mit Witterung

und Klima im Nordteil des NLP. Eine standardisierte Wetterstation

erfasst Niederschlag, Lufttemperatur, Bodentemperatur,

Sonneneinstrahlung, Windstärke und -richtung.

Beim Monitoring der Auswirkungen des Klimawandels auf

den Wald kommen bei der Vor-Ort-Erfassung standardisierte

Methoden aus der Ökosystemaren Umweltbeobachtung Wald,

der Waldzustandserhebung, der Biotopkartierung zum Einsatz.

Außerdem werden Datenlogger zur Erfassung von Klimaelementen

und Satellitenbilder genutzt.

Es liegen flächendeckend folgende naturwissenschaftliche

Daten vor: Biotoptypen/Lebensräume (Erfassungsjahr 2023),

Pflanzen und Pflanzegemeinschaften/-gesellschaften (Erfassungsjahr

2023), Geologie und Bodenkunde (Erfassungsjahr

1934), Hydrologie, Abgrenzung des Gebietes nach Wassereinzugsgebieten

(Erfassungsjahr 1980), Digitales Geländemodell

(Erfassungsjahr 2020). Für Wirbellose und Wirbeltiere sowie

Pilze liegen Daten vor, diese sind aus Kosten- und Kapazitätsgründen

allerdings nicht flächendeckend. Die regelmäßigen

Erfassungen beziehen sich auf ausgewählte Arten (z. B. Biber:

vollständige und regelmäßige Habitatkartierung durch die

Naturwacht) und Schwerpunkträume (z. B. Vegetation: regelmäßige

Kartierung der Trockenrasen und Brenndolden-Auenwiesen).

Sozialwissenschaftliche Merkmale des NLP und des näheren

NLP-Umfelds werden ca. alle sechs Jahre im Rahmen einer

Wertschöpfungsstudie erhoben.

Das Monitoring wird zur Erfolgskontrolle von Managementmaßnahmen

der NLP-Verwaltung eingesetzt. Die Ergebnisse

aus dem Monitoring werden beim dynamischen Schöpfwerkund

Grünlandmanagement berücksichtigt.

Der NLP nimmt am integrativen Monitoring für Großschutzgebiete

teil. Darüber hinaus ist der NLP in andere Monitoringprogramme

eingebunden: Natura 2000, Europäische Wasserrahmenrichtlinie

(WRRL), Bundes- und Landesmessprogramme

sowie Netzwerk für ökologische und ökosystemare Langzeitforschung

(LTER).

Bewertung/Stärken:

Der Monitoringbedarf ist klar definiert. Es bestehen langfristige

und anlassbezogene Monitoringprogramme.

Bewertung/Schwächen:

Nicht zu allen Schlüsselparametern und zum Veränderungsprozess

liegen Erhebungen und Auswertungen vor.

Die sozioökonomischen Erfassungen und Analysen sind ausbaufähig

(siehe Krit. 5.7).

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Es wurde ein NLP-spezifisches Monitoring zur Erfassung verschiedener

Habitatkomponenten entwickelt und umgesetzt.

Handlungsempfehlungen:

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

HE 53

Durchführung eines ausreichenden und kontinuierlichen

Monitorings begleitend zu den Nutzungsänderungen, um

Auswirkungen zu erfassen und Zielkontrollen zu ermöglichen

Bzgl. sozioökonomische Erhebungen siehe Krit. 5.7 HE 46

Priorität

zeitlich

Zuständigkeit

hoch kurzfristig NLP-Verwaltung


56 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees

8.3 Dokumentation

Standard (SOLL):

Die in der Grundlagenerhebung, im Monitoring und in der Projektforschung

verwendeten Methoden sind zu dokumentieren.

Die gewonnenen Daten sind nach wissenschaftlichen Kriterien

aufzubereiten, zu analysieren, auszuwerten und zu dokumentieren.

Die Ergebnisse sind in geeigneter Weise der Öffentlichkeit

zugänglich zu machen.

Situation (IST):

Ein Teil der Daten, vor allem die Monitoringdaten aus der ÖUB,

sind in einer elektronischen Datenbank verfügbar. Bei den operativen

Monitorings und kleineren Forschungsprojekten erfolgt

die Datenhaltung in Form von Excel-Tabellen. Die gewonnenen

Daten, die verwendeten Methoden/Verfahren sowie die relevanten

Ergebnisse werden zum Teil nach wissenschaftlichen

Kriterien aufbereitet und dokumentiert. Die Forschungsergebnisse

werden auf nationaler wissenschaftlicher Ebene sowie

auf populärwissenschaftlicher Ebene verbreitet. Die NLP-Verwaltung

macht die Forschungs- und Monitoringergebnisse auf

verschiedene Weise zugänglich: regelmäßige Informationen

an die Mitarbeitenden der NLP-Verwaltung, Veranstaltung von

international/national besetzten Fachsymposien/Workshops,

Herausgabe einer eigenen Schriftenreihe, Dokumentation im

Jahresbericht sowie im Internet (Webseite).

Bewertung/Stärken:

Es erfolgt eine umfassende Erhebung der wesentlichen

Schutzgüter und Ökosysteminformationen, welche größtenteils

in Datenbanken elektronisch vorgehalten werden.

Forschungs- und Monitoringergebnisse werden sowohl wissenschaftlich

als auch allgemeinverständlich aufbereitet.

Bewertung/Schwächen:

Die digitale Infrastruktur ist für die zunehmende Datenmenge

im Monitoring ausbaufähig.

Die Veränderungsprozesse sollten zielführender dokumentiert,

analysiert und veröffentlicht werden.

Vergleich zur Evaluierung 2011 und zur

Zwischenerhebung 2018:

Die Dokumentation der natürlichen Veränderungsprozesse hat

begonnen.

Die dauerhafte Sicherstellung der Dokumentationsaufgaben

ist nicht umfassend erfolgt.

Handlungsempfehlungen:

Nr. Maßnahme Priorität

fachlich

HE 54

HE 55

HE 56

Verbesserung der digitalen Infrastruktur, um Datenhaltung

und Monitoringaufgaben adäquat zu erfüllen

Verstärkte Veröffentlichung von Forschungsergebnissen in

nationalen und internationalen Zeitschriften

Dauerhafte Sicherstellung der Aufgabenerfüllung im Bereich

Forschung & Monitoring (Voraussetzung ist die Bereitstellung

personeller Ressourcen, siehe Krit. 2.1 HE 13)

Priorität

zeitlich

Zuständigkeit

hoch kurzfristig NLP-Verwaltung

mittel

NLP-Verwaltung

Kooperationspartner

hoch kurzfristig Zuständiges Fachministerium


Endbericht des Evaluierungskomitees | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | 57

Abkürzungsverzeichnis

ASP

AWZ

AZ

BfN

BFD

BMUV

BNatSchG

Afrikanische Schweinepest

Ausschließliche Wirtschaftszone

Arbeitszeit

Bundesamt für Naturschutz

Bundesfreiwilligendienst

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und

Verbraucherschutz

Bundesnaturschutzgesetz

BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V.

CD

FFH-Richtlinie

FÖJ

GNL

LAG

LANA

LAWA

LEADER

LfU

LRT

LTER

LSG

MLUK

Corporate Design

Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG)

Freiwilliges Ökologisches Jahr

Geprüfte*r Natur- und Landschaftspfleger*in

Lokale Arbeitsgruppe

Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung

Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser

Liaison entre actions de développement de l'economie rurale"; deutsch: Verbindung

von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft; Maßnahmenprogramm der

Europäischen Union

Landesamt für Umwelt

Lebensraumtyp

Long Term Ecological Research Network; deutsch: Netzwerk für ökologische und

ökosystemare Langzeit forschung

Landschaftsschutzgebiet

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg

NABU Naturschutzbund Deutschland e. V.

NatPUOG

NGO

NLP

NNL

NSG

ÖPV

ÖUB

SD

TMB

tmu

TÖB

UFBV

UVG

Nationalparkgesetz Unteres Odertal

Non-governmental organization; deutsch: Nichtregierungsorganisation

Nationalpark

Nationale Naturlandschaften

Naturschutzgebiet

Öffentlicher Personenverkehr

Ökosystemare Umweltbeobachtung

Standardabweichung

Tourismus Marketing Brandenburg GmbH

Tourismus Marketing Uckermark GmbH

Träger öffentlicher Belange

Unternehmensflurbereinigungsverfahrens

Uckermärkische Verkehrsgesellschaft mbH

VdF Verein der Freunde des Deutsch-Polnischen Europa-Nationalparks Unteres Odertal e. V.

WRRL

Europäische Wasserrahmenrichtlinie


58 | Managementqualität im Nationalpark Unteres Odertal | Endbericht des Evaluierungskomitees

Impressum

Herausgeber:

Nationale Naturlandschaften e. V.

Pfalzburger Str. 43/44

10717 Berlin

info@nationale-naturlandschaften.de

www.nationale-naturlandschaften.de

Redaktion:

Anja May, Nationale Naturlandschaften e. V.

Förderung:

Das diesem Bericht zu Grunde liegende Vorhaben „Evaluierung

der deutschen Nationalparke“ wurde durch das Bundesamt für

Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt,

Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz unter

dem FKZ 3521810200 gefördert. Die Verantwortung für den

Inhalt dieses Berichts liegt beim Autor.

Bildnachweis:

Michael Voigt, Nationalpark Unteres Odertal (Titel);

Fred Schulze, Nationalpark Unteres Odertal (S. 7 und 18)

Satz/Layout:

DreiDreizehn Werbeagentur GmbH, Berlin

Redaktionsschluss:

Oktober 2024



Nationale Naturlandschaften e. V. ist der Dachverband der deutschen Nationalparke, Biosphärenreservate und Wildnisgebiete.

Gemeinsam mit dem Dachverband der Naturparke – Verband Deutscher Naturparke e. V. – ist er Träger der Dachmarke

„ Nationale Naturlandschaften“. Die unter dieser Dachmarke vereinten Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturparke und

Wildnisgebiete bewahren auf rund einem Drittel der Fläche Deutschlands faszinierende Natur. Gemeinsam mit den Menschen

in der Region vermitteln sie Freude beim Erleben der Natur und gestalten die Zukunft mit Zuversicht nachhaltig.

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