Anschreiben Beherbergungsbetriebe_elektronsiche Meldung
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Hinweisblatt – bitte unbedingt beachten
Einführung verpflichtender elektronischer Meldungen der Kurtaxeübernachtungen zum 01.01.2025 –
Hinweise zur Umstellung
Grundlegend wurde in der Kurtaxesatzung ab dem 01.01.2025 die Aufnahme einer verpflichtenden
elektronischen Meldung geregelt. Die Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach hat bereits den elektronischen
Meldeschein über das Verfahren jMeldeschein der AVS GmbH eingeführt. Von den Beherbergungsbetrieben in
Bad Peterstal-Griesbach nutzen bereits viele diese Möglichkeit. Der elektronische Meldeschein bietet Vorteile für
Gastgeber, Gäste und die Verwaltung. Diese sind unter anderem die optische Aufwertung der Gästekarte, dem
Gast bleibt das händische Ausfüllen der Meldescheine erspart und der Gastgeber muss die Meldescheine nicht
bei der Verwaltung abgeben. Durch die elektronische Übermittlung entfällt zudem die Fehlerquelle bei der
Datenübernahme und ein Meldeschein muss nicht von mehreren Stellen bearbeitet werden.
Die Nutzung des Programms jMeldeschein wird von der Gemeinde kostenlos zur Verfügung gestellt. Seitens der
Betriebe werden lediglich ein PC-Arbeitsplatz mit Internetzugang und ein Schwarz-Weiß-Drucker benötigt. Eine
Anbindung an vorhandene Buchungsprogramme ist i.d.R. möglich, aber nicht zwingend notwendig. Die
Übertragung der Daten erfolgt bei jMeldeschein mittels einer sicheren https-Verbindung.
Die Satzung sieht zur Vermeidung unbilliger Härten bei wirtschaftlicher oder persönlicher Unzumutbarkeit im
Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung der elektronischen Meldung auf Antrag vor. Eine wirtschaftliche
Unzumutbarkeit läge beispielsweise vor, wenn der Beherbergungsbetrieb finanziell nicht in der Lage ist einen PC
anzuschaffen.
Die elektronische Meldung wurde für alle Beherbergungsbetriebe ab dem 01.01.2025 verpflichtend in der
Satzung geregelt. In einem Übergangszeitraum bis 30.06.2025 können auch noch die bisherigen manuellen
Meldescheine verwendet werden. Danach ist die Nutzung der manuellen Meldescheine nicht mehr möglich.
Spätestens zum Ende der Übergangsfrist sind die bei den Gastgebern noch vorhandenen Meldescheine,
inklusive der KONUS-Berechtigungskarten, an die Gemeinde zurückzugeben. Die Kur- und Tourismus GmbH
wird dann keine manuellen Meldescheine mehr ausgeben.
Um ihren elektronischen Zugang nutzen zu können, müssen wir diesen erst
freischalten. Voraussetzung für die Umstellung ist, dass keine manuellen
Meldescheine mehr genutzt werden. Diese müssen zum Umstellungszeitpunkt an
die Gemeindekasse zurückgegeben werden. Erst dann kann die elektronische
Meldung erfolgen. Hierzu können sie im Anschluss bei der Kur- und Tourismus
GmbH elektronische Druckvorlagen erwerben.
Sollten sie Unterstützung benötigen oder Fragen haben oder möchten sie ihren
konkreten Umstellungszeitpunkt mit uns absprechen, wenden sie sich bitte an:
Frau Ingrid Huber von der Kurtaxeabrechnung (Tel. 475 oder Mitteilung an
rechnung@bad-peterstal-griesbach.de – sie werden zeitnah zurückgerufen)