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Anschreiben Beherbergungsbetriebe_elektronsiche Meldung

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Hinweisblatt – bitte unbedingt beachten

Einführung verpflichtender elektronischer Meldungen der Kurtaxeübernachtungen zum 01.01.2025 –

Hinweise zur Umstellung

Grundlegend wurde in der Kurtaxesatzung ab dem 01.01.2025 die Aufnahme einer verpflichtenden

elektronischen Meldung geregelt. Die Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach hat bereits den elektronischen

Meldeschein über das Verfahren jMeldeschein der AVS GmbH eingeführt. Von den Beherbergungsbetrieben in

Bad Peterstal-Griesbach nutzen bereits viele diese Möglichkeit. Der elektronische Meldeschein bietet Vorteile für

Gastgeber, Gäste und die Verwaltung. Diese sind unter anderem die optische Aufwertung der Gästekarte, dem

Gast bleibt das händische Ausfüllen der Meldescheine erspart und der Gastgeber muss die Meldescheine nicht

bei der Verwaltung abgeben. Durch die elektronische Übermittlung entfällt zudem die Fehlerquelle bei der

Datenübernahme und ein Meldeschein muss nicht von mehreren Stellen bearbeitet werden.

Die Nutzung des Programms jMeldeschein wird von der Gemeinde kostenlos zur Verfügung gestellt. Seitens der

Betriebe werden lediglich ein PC-Arbeitsplatz mit Internetzugang und ein Schwarz-Weiß-Drucker benötigt. Eine

Anbindung an vorhandene Buchungsprogramme ist i.d.R. möglich, aber nicht zwingend notwendig. Die

Übertragung der Daten erfolgt bei jMeldeschein mittels einer sicheren https-Verbindung.

Die Satzung sieht zur Vermeidung unbilliger Härten bei wirtschaftlicher oder persönlicher Unzumutbarkeit im

Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung der elektronischen Meldung auf Antrag vor. Eine wirtschaftliche

Unzumutbarkeit läge beispielsweise vor, wenn der Beherbergungsbetrieb finanziell nicht in der Lage ist einen PC

anzuschaffen.

Die elektronische Meldung wurde für alle Beherbergungsbetriebe ab dem 01.01.2025 verpflichtend in der

Satzung geregelt. In einem Übergangszeitraum bis 30.06.2025 können auch noch die bisherigen manuellen

Meldescheine verwendet werden. Danach ist die Nutzung der manuellen Meldescheine nicht mehr möglich.

Spätestens zum Ende der Übergangsfrist sind die bei den Gastgebern noch vorhandenen Meldescheine,

inklusive der KONUS-Berechtigungskarten, an die Gemeinde zurückzugeben. Die Kur- und Tourismus GmbH

wird dann keine manuellen Meldescheine mehr ausgeben.

Um ihren elektronischen Zugang nutzen zu können, müssen wir diesen erst

freischalten. Voraussetzung für die Umstellung ist, dass keine manuellen

Meldescheine mehr genutzt werden. Diese müssen zum Umstellungszeitpunkt an

die Gemeindekasse zurückgegeben werden. Erst dann kann die elektronische

Meldung erfolgen. Hierzu können sie im Anschluss bei der Kur- und Tourismus

GmbH elektronische Druckvorlagen erwerben.

Sollten sie Unterstützung benötigen oder Fragen haben oder möchten sie ihren

konkreten Umstellungszeitpunkt mit uns absprechen, wenden sie sich bitte an:

Frau Ingrid Huber von der Kurtaxeabrechnung (Tel. 475 oder Mitteilung an

rechnung@bad-peterstal-griesbach.de – sie werden zeitnah zurückgerufen)

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