Die EU-Bestimmungen über die soziale Sicherheit
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A. Allgemeine <strong>Bestimmungen</strong><br />
Zusammenrechnung: Der Träger des Staates, in dem Sie eine Invaliditätsrente beantragen,<br />
berücksichtigt Versicherungs- oder Wohnzeiten, <strong>die</strong> Sie nach den Rechtsvorschriften<br />
eines anderen Mitgliedstaats zurückgelegt haben, sofern <strong>die</strong>s für<br />
Ihren Leistungsanspruch nötig ist.<br />
Wohn- oder Aufenthaltsort im Ausland: Wenn Sie auf eine Invaliditätsrente<br />
Anspruch haben, erhalten Sie <strong>die</strong>se Rente unabhängig davon ausbezahlt, wo Sie in<br />
einem <strong>EU</strong>-Mitgliedstaat, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz wohnen<br />
oder sich aufhalten.<br />
ärztliche Kontrolle: Wenn Sie eine Invaliditätsrente von einem Mitgliedstaat beziehen<br />
und in einem anderen Mitgliedstaat wohnen oder sich dort aufhalten, werden<br />
<strong>die</strong> erforderlichen verwaltungsmäßigen und ärztlichen Kontrolle normalerweise<br />
vom Träger Ihres Wohn- oder Aufenthaltsortes durchgeführt. Falls Ihr Gesundheitszustand<br />
<strong>die</strong>s erlaubt, müssen Sie allerdings unter Umständen zur Kontrolle in den<br />
Staat reisen, der Ihre Rente zahlt.<br />
B. Personen, <strong>die</strong> in nur einem Mitgliedstaat versichert waren<br />
Wenn Sie nur in einem einzigen Mitgliedstaat versichert waren, berechnet sich Ihre<br />
Invaliditätsrente nach den Rechtsvorschriften <strong>die</strong>ses Staates. Sie müssen genauso<br />
behandelt werden wie <strong>die</strong> dortigen Staatsangehörigen.<br />
C. Personen, <strong>die</strong> in mehreren Mitgliedstaaten versichert waren<br />
Wenn Sie vor Ihrer Invalidität in mehreren Mitgliedstaaten versichert waren, gibt es<br />
im Hinblick auf Ihren Rentenanspruch verschiedene Möglichkeiten:<br />
➥ Sie waren ausschließlich in mitgliedstaaten versichert, in denen <strong>die</strong> Rentenhöhe<br />
von den Versicherungszeiten abhängt: In <strong>die</strong>sem Fall erhalten Sie<br />
gesonderte Renten aus jedem <strong>die</strong>ser Staaten. Ihre Höhe richtet sich nach der<br />
Versicherungszeit im jeweiligen Staat.