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Die EU-Bestimmungen über die soziale Sicherheit

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A. Allgemeine <strong>Bestimmungen</strong><br />

Zusammenrechnung: Der Träger des Staates, in dem Sie eine Invaliditätsrente beantragen,<br />

berücksichtigt Versicherungs- oder Wohnzeiten, <strong>die</strong> Sie nach den Rechtsvorschriften<br />

eines anderen Mitgliedstaats zurückgelegt haben, sofern <strong>die</strong>s für<br />

Ihren Leistungsanspruch nötig ist.<br />

Wohn- oder Aufenthaltsort im Ausland: Wenn Sie auf eine Invaliditätsrente<br />

Anspruch haben, erhalten Sie <strong>die</strong>se Rente unabhängig davon ausbezahlt, wo Sie in<br />

einem <strong>EU</strong>-Mitgliedstaat, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz wohnen<br />

oder sich aufhalten.<br />

ärztliche Kontrolle: Wenn Sie eine Invaliditätsrente von einem Mitgliedstaat beziehen<br />

und in einem anderen Mitgliedstaat wohnen oder sich dort aufhalten, werden<br />

<strong>die</strong> erforderlichen verwaltungsmäßigen und ärztlichen Kontrolle normalerweise<br />

vom Träger Ihres Wohn- oder Aufenthaltsortes durchgeführt. Falls Ihr Gesundheitszustand<br />

<strong>die</strong>s erlaubt, müssen Sie allerdings unter Umständen zur Kontrolle in den<br />

Staat reisen, der Ihre Rente zahlt.<br />

B. Personen, <strong>die</strong> in nur einem Mitgliedstaat versichert waren<br />

Wenn Sie nur in einem einzigen Mitgliedstaat versichert waren, berechnet sich Ihre<br />

Invaliditätsrente nach den Rechtsvorschriften <strong>die</strong>ses Staates. Sie müssen genauso<br />

behandelt werden wie <strong>die</strong> dortigen Staatsangehörigen.<br />

C. Personen, <strong>die</strong> in mehreren Mitgliedstaaten versichert waren<br />

Wenn Sie vor Ihrer Invalidität in mehreren Mitgliedstaaten versichert waren, gibt es<br />

im Hinblick auf Ihren Rentenanspruch verschiedene Möglichkeiten:<br />

➥ Sie waren ausschließlich in mitgliedstaaten versichert, in denen <strong>die</strong> Rentenhöhe<br />

von den Versicherungszeiten abhängt: In <strong>die</strong>sem Fall erhalten Sie<br />

gesonderte Renten aus jedem <strong>die</strong>ser Staaten. Ihre Höhe richtet sich nach der<br />

Versicherungszeit im jeweiligen Staat.

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