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ePaper_KVWL kompakt + praxis intern_Dezember 2024

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Nr. 12 | 27. Dezember 2024

Aktuelle Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe

DU BIST NICHT

DU, WENN DU

KRANK BIST!

24 / 7

ERREICHBAR

Mit wenigen Klicks zum

Akuttermin

Nutzen Sie das Angebot der Terminservicestelle für Ihre Webseite

> Seite 6

Arzneimittelvereinbarungen 2025 fristgerecht abgeschlossen > Seite 10


Inhalt

6

6 Mit wenigen Klicks zum Akuttermin

Nutzen Sie das Angebot der Terminservicestelle für Ihre Webseite

10 Arzneimittelvereinbarungen 2025 fristgerecht abgeschlossen

10

12 Förderung der Weiterbildung ab 2025

14 KVWL passt den Verwaltungskostensatz zum 1. Januar 2025 an

Vertreterversammlung schafft auch Rechtssicherheit für

Poolärzte im NFD

16 Beschlüsse aus der Vertreterversammlung

24 Innovationsfondsprojekte – Neue Ideen für eine bessere

Versorgung

30 Sicherung der ambulanten Versorgung:

Förderverzeichnis der KVWL

Nr. 12 | 27. Dezember 2024

mit praxisrelevanten Informationen

STANDARDS

2 Impressum

4 Kurznachrichten

12/2024

Impressum

2

Herausgeberin

Kassenärztliche Vereinigung

Westfalen-Lippe

Robert-Schimrigk-Straße 4 — 6

44141 Dortmund

Tel.: 0231 / 94 32 0

Redaktionsausschuss

Dr. med. Dirk Spelmeyer (verantw.)

Dr. med. Volker Schrage

Redaktion

Kassenärztliche Vereinigung

Westfalen-Lippe

Stabsbereich Kommunikation

Michael Hedergott (vity)

Claudia Rembecki (ClR)

Martin Steinberg (-ms)

Stefan Kuster (sk)

Daniel Müller (DM)

E-Mail: redaktion@kvwl.de

Bildnachweis

Titelseite © xx /

Seite 2 © AdobeStock_ lembergvector

+ AdobeStock_cassis /

Seite 3 © Lars David Neill /

Seite 6 © AdobeStock_sataporn /

Seite 10 © AdobeStock_cassis /

Seite 11 © AdobeStock_contrastwerkstatt

+ Lars David Neill /

Seite 12 © AdobeStock_ NDAB-

CREATIVITY /

Seite 14 + 15 © KVWL/Witt /

Seite 25 © KVWL/Marx /

Seite 26 © Lars David Neill /

Seite 27 © KVWL/Witt

Layout

Stephanie Schneider

Dezember 2024


Neuwahlen gleich Neubeginn?

Die letzte KVWL kompakt-

Ausgabe eines Jahres nutzen

wir gerne für einen kurzen

Rückblick. Das nun zu Ende

gehende Jahr 2024 war erneut ein

sehr bewegtes. Das trifft auf uns in

der Körperschaft genauso zu wie

auf die „große“ Politik. Ukraine,

Israel und zuletzt Syrien sind nicht

nur Länder, sondern inzwischen

leider Synonyme für Kriege und

gewaltsame Auseinandersetzungen,

die sich aufgrund ihrer Komplexität

einer schlichten Analyse aus der

Ferne entziehen.

In den USA wird im kommenden

Jahr der ehemalige Präsident zum

erneut amtierenden gekrönt: Donald

Trump. Nicht wenige befürchten,

dass dieser Umstand nicht nur

Deutschland, sondern ganz Europa

vor neue, große Herausforderungen

stellen wird.

Und damit geht der Rückblick unmittelbar

in den Ausblick über. Denn

auch wir werden im nächsten Jahr

eine neue Regierung wählen. Dazu

wurde schon viel gesagt und kommentiert.

Aus unserer Sicht, also

der Sicht derer, die die ambulante

medizinische Versorgung sicherzustellen

haben, kann es eigentlich nur

besser werden. Die Erwartungen an

einen Bundesgesundheitsminister,

der selbst Mediziner und nicht „nur“

Ressortpolitiker ist, waren groß.

Machen wir es kurz: Diese Erwartungen

sind auf ganzer Linie enttäuscht

worden! Und das sagen wir im vollen

Bewusstsein darüber, dass das deutsche

Gesundheitswesen mit seinen

starken Lobbygruppen sicher nicht

das einfachste politische Betätigungsfeld

ist.

Zu oft hat Karl Lauterbach jedoch

versucht, zu therapieren ohne das

1 x 1 der ärztlichen Tätigkeit zu

beachten: Vor einer zielführenden

Therapie stehen eine ausführliche

Anamnese und ein gründliche Diagnose.

Lauterbach hat nicht „mit

dem Patienten gesprochen“; er hat

nie den Kontakt zur Basis gesucht;

er hat auf die Meinungen der Ärztinnen

und Ärzte, der Psychotherapeuten

sowie ihrer Praxisteams

offensichtlich keinen Wert gelegt.

Natürlich hat er Grußworte gesprochen

und Veranstaltungen eröffnet

– stets mit Monologen, selten

im Dialog. Zwischenzeitlich war der

Gesprächsfaden ins BMG komplett

gerissen.

Wir möchten an dieser Stelle gar

nicht in das parteipolitische Getöse

einstimmen, wer was wie besser gemacht

hätte oder es in Zukunft besser

machen wird. Das begleitet uns

wohl leider ohnehin durch die Weihnachtszeit.

Was wir uns wünschen,

sind Gesundheitspolitiker, die sich

ihrer Verantwortung für die Menschen

in diesem Land bewusst sind.

Die denen, die mit bewundernswertem

Engagement Tag für Tag Patienten

versorgen, mit dem gebotenen

Respekt begegnen, anstatt ihnen

ständig Knüppel zwischen die Beine

zu werfen!

Ganz persönlich wünschen wir Ihnen

und Ihren Familien - trotz allem -

eine besinnliche Weihnachtszeit und

einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Bleiben Sie gesund und hoffnungsfroh!

12/2024

3

Dr. med. Dirk Spelmeyer,

Vorstandsvorsitzender

Dr. med. Volker Schrage,

stellv. Vorstandsvorsitzender


„Systemerkrankung. Arzt und Patient im Nationalsozialismus“

— Wanderausstellung in Berlin eröffnet

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung

(KBV) präsentiert seit Ende

November in Berlin gemeinsam

mit dem Zentrum für Antisemitismusforschung

(ZfA) erstmalig die

Wanderausstellung „Systemerkrankung.

Arzt und Patient im Nationalsozialismus“

der Öffentlichkeit.

Gezeigt werden verschiedenste

Fallgeschichten – von Ärzten als

auch Patienten, von Tätern als auch

Opfern. In den kommenden Monaten

wird die Ausstellung auch in

den Landes-KVen zu sehen sein,

in Westfalen-Lippe vom 1. April bis

31. Mai 2026.

semitische und demokratiefeindliche

Tendenzen und Strömungen. Dagegen

müssen wir uns – jeder Einzelne

und damit wir als Gesellschaft –

wehren. Mit großer Entschiedenheit,

Zivilcourage und Solidarität! Wir

Ärzte versorgen unsere Patienten

unabhängig von Geschlecht, Herkunft,

Religion und sozialem Status.

Aus diesem Selbstverständnis folgt,

dass Menschenrechte, Freiheit, Pluralismus

und Demokratie fundamentale

Säulen für den ärztlichen Beruf

sind.“

Die Ausstellung bildet den Abschluss

eines von der Vertreterversammlung

der KBV initiierten Forschungspro-

Dr. Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender

der KVWL, im Rahmen

der Ausstellungseröffnung: „Die

dezidierte Aufarbeitung der Rolle

und Verantwortung der Ärzteschaft

im Dritten Reich ist von eminenter

gesellschaftlicher Bedeutung. Zugleich

erinnert die Ausstellung eindrucksvoll

daran, dass sich solche

Zeiten niemals wiederholen dürfen.

Niemals! Wir erleben in unserem

Land derzeit leider vermehrt antijekts

zur Geschichte ihrer Vorgängerorganisation,

der Kassenärztlichen

Vereinigung Deutschlands

(KVD). Die KVD war im Dritten

Reich an der Entrechtung und

Vertreibung jüdischer sowie oppositioneller

Kassenärzte beteiligt.

Mit der Wanderausstellung präsentiert

das ZfA die Ergebnisse

seiner mehrjährigen Arbeit für

das Projekt „KBV übernimmt Verantwortung“

der breiten Öffentlichkeit.

Das größtenteils unveröffentlichte

Quellenmaterial wurde

dafür multimedial aufbereitet: mit

Texten, Dokumenten, Fotos sowie

Ton- und Video-Aufzeichnungen.


Kampagne gegen sexuelle Gewalt an Kindern —

So können Praxen unterstützen

1

„Schieb’ deine Verantwortung nicht

weg!“ – mit diesem Appell wird die

gemeinsame Kampagne der Missbrauchsbeauftragten

des Bundes,

Kerstin Claus, und des Bundesfamilienministeriums

zum Thema

sexualisierte Gewalt gegen Kinder

und Jugendliche fortgeführt. Ärzte

und Psychotherapeuten können die

Aktion unterstützen und kostenfrei

Plakate und weitere Informationsmaterialien

für das Wartezimmer

bestellen.

Die bundesweite Aufklärungs- und

Aktivierungskampagne rückt in

diesem Jahr das Handeln in den

Mittelpunkt. Ziel ist es, Menschen

aus dem nahen Umfeld von Kindern

zu aktivieren, nicht wegzusehen,

wenn sie sich Sorgen um ein Kind

machen, sondern zu handeln.

Ärzte und Psychotherapeuten, die

die Kampagne unterstützen möchten,

können neben Plakaten und

einem Infoflyer auch Exemplare der

Nicht-Wegschieben-Heftereihe kostenfrei

über die Kampagnenseite

zur Auslage im Wartezimmer bestellen,

beispielweise zu den Themen

„Was tun, um Kinder vor sexueller

Gewalt zu schützen?“ sowie „Was

kann ich tun bei Vermutung oder

Was ist

sexueller

Missbrauch?

Die wichtigsten Fragen und Antworten

NICHT

WEGSCHIEBEN!

Heft 01

Verdacht?“ oder „Das erste Smartphone

– Wie kann ich mein Kind

vor sexueller Gewalt im Internet

schützen?“

PraxisBarometer 2024: Praxen nutzen digitale

Anwendungen immer häufiger

Praxen kommunizieren immer häufiger

digital miteinander und bauen

digitale Angebote für ihre Patienten,

beispielsweise die Online-Rezeptbestellung,

immer weiter aus. Allerdings

berichten nicht wenige Ärzte und

Psychotherapeuten auch weiterhin

von Schwierigkeiten mit der Technik.

Zum siebten Mal in Folge untersuchte

das IGES Institut im Auftrag der

Kassenärztlichen Bundesvereinigung

(KBV), wie sich die Digitalisierung

in den Praxen von Ärzten und

Psychotherapeuten entwickelt. Und

die Zahlen des aktuellen PraxisBarometers

Digitalisierung sprechen

eine deutliche Sprache. „Die Kommunikation

der Praxen untereinander

findet für ein knappes Drittel

von ihnen nahezu komplett oder

mehrheitlich digital statt. Gegenüber

dem Vorjahr ist dieser Anteil

um acht Prozentpunkte gestiegen“,

sagte Dr. Martin Albrecht, Geschäftsführer

des IGES Instituts.“

Die am häufigsten verwendete Kommunikationsform

im ambulanten

Bereich ist nach wie vor die E-Mail

mit 58 Prozent. Deutlich zugenommen

hat der Nachrichtenaustausch

über Kommunikation im Medizinwesen

(KIM): Gaben im letzten Jahr

noch 38 Prozent der Praxen an,

über diesen Kommunikationsdienst

zu kommunizieren, stieg der Anteil

in diesem Jahr auf 45 Prozent.

Die stärksten Veränderungen bezüglich

der Inhalte der digitalen Kommunikation

gab es in diesem Jahr

laut IGES-Geschäftsführer beim Versand

von Labordaten (+10 Prozent

auf 30 Prozent), von Befunddaten

(+13 Prozent auf 39 Prozent) und

von Arztbriefen (+12 Prozent auf 53

Prozent) sowie beim Empfang von

Befunddaten (+12 % auf 53 Prozent)

und Arztbriefen (+14 Prozent auf 77

Prozent).

Das PraxisBarometer Digitalisierung

ist nach Angaben der Autoren

die bisher einzige bundesweite

repräsentative Befragung von Vertragsärzten

und Vertragspsychotherapeuten

zur Digitalisierung in

Praxen. In diesem Jahr beteiligten

sich rund 2.600 Praxen.

12/2024

5


Mit wenigen Klicks

zum Akuttermin

Nutzen Sie das Angebot der Terminservicestelle

für Ihre Webseite

12/2024

6

Im Akutfall erhalten Patienten über die

Terminservicestelle der KVWL (TSS) und

die damit verbundene Rufnummer 116117

schnell einen Termin beim Arzt – und das

entweder telefonisch im persönlichen Kontakt

oder mit wenigen Klicks auch online. Möglich

macht’s auf beiden Wegen die strukturierte

medizinische Ersteinschätzung in Deutschland

(SmED), mit deren Hilfe die Patienten

sich auch digital über das Patienten-Navi medizinisch

selbst einschätzen und die entsprechenden

Termine direkt buchen können.

Den Weg zur Online-Akuttermin-Buchung

können Sie für Ihre Patienten zusätzlich auch

ganz einfach über Ihre eigene Praxis-Webseite

frei machen – und das, ohne hierfür die Website

116117.de und das Patienten-Navi separat

aufrufen zu müssen.

Und so geht’s:

Um Patienten die Möglichkeit zu bieten, zur

medizinischen Ersteinschätzung und ggf.

Buchung von Akutterminen direkt über Ihre

Praxishomepage zu gelangen, ist es notwendig,

dass Sie einen für Ihre Praxis generierten

HTML-Code auf Ihrer Praxishomepage

einbetten.

Der HTML-Code leitet den Patienten nicht

nur zum Patienten-Navi der 116117,


er ermöglicht auch über Ihre anonymisierte

BSNR eine Wiedererkennung Ihrer Praxis

im 116117-Terminservice, damit auch die von

Ihnen eingestellten Termine dem Patienten

angezeigt werden können, wenn es sich um

einen Akutfall handelt.

DU BIST

NICHT DU,

WENN DU

KRANK BIST!

Wichtig:

Voraussetzung ist natürlich, dass Sie ausreichend

Termine in den 116117 Terminservice

eingestellt haben. Falls Sie dabei Hilfe benötigen,

schauen Sie sich gerne unsere Anleitungen

und Tutorials an.

Sie fühlen sich krank und benötigen medizinische

Hilfe? Wir helfen Ihnen weiter!

Sie erreichen den Patientenservice der KVWL unter

der kostenfreien Rufnummer 11 6 11 7

www.kvwl.de/notfalldienst

oder den QR-Code scannen.

24 / 7

ERREICHBAR

www.kvwl.de

Ihr ärztlicher

Bereitschaftsdienst der

Wo finden Sie den HTML-Code?

Der HTML-Code steht Ihnen innerhalb des

116117-Terminservice im Bereich Tools unter

dem Reiter „Akuttermine“ als Zip-Datei zur

Verfügung.

Den Download des HTML-Codes können Sie

selbst oder jemand aus Ihrem Praxisteam

übernehmen.

Bitte übergeben Sie die Zip-Datei an den

Dienstleister, der Ihre Praxishomepage

betreut. Der HTML-Code gilt nur für

Ihre Praxis und ist nicht auf andere übertragbar.

Der HTML-Code liegt vor – was nun?

Sobald der HTML-Code integriert ist, wird

auf Ihrer Praxishomepage der Button

„Akuttermin?“ sichtbar.

Klickt der Patient auf diesen Button, wird

er automatisch in das Patienten-Navi der

116117 geleitet.

Hier gibt er seine gesundheitlichen Beschwerden

in die Software ein und wird im

Akutfall direkt in den 116117-Terminservice

geleitet.

Dort sieht er dann eine Liste der verfügbaren

Akuttermine und kann sie direkt

buchen.

Was haben Sie davon, wenn Ihre Patienten

Akuttermine über die TSS buchen?

Über die Online-Buchungsmöglichkeit bieten

Sie Ihren Patienten einen zusätzlichen Service

zur Terminbuchung und entlasten gleichzeitig

Ihr Praxispersonal. Darüber hinaus erhalten

Ärzte – neben der extrabudgetären Vergütung

für den Behandlungsfall – einen Zuschlag von

200 Prozent auf die Versicherten-, Grund-,

oder Konsiliarpauschale. Möglich ist diese

Abrechnung einmal je Patient und je Quartal,

wenn eine Vermittlung innerhalb von 24 Stunden

erfolgt. Beachten Sie auch das begleitende

Schaubild.

Um Ihre Patienten über die neue Funktion

zu informieren, wird eine Anleitung zum

Download bereitgestellt.

Wie melden Sie TSS-Akuttermine?

Melden Sie freie Termine im Mitgliederportal

über die kostenlose eTS-Anwendung.

Die gemeldeten Termine stehen hier mit

wenigen Klicks für die Quartalsabrechnung

auch als Excel-Datei zur Verfügung.

12/2024

7


12/2024

8

Stichwort HTML-Code

Der HTML-Code ist ein für Menschen lesbarer,

in einer Programmiersprache

geschriebener Text, der von einem Browser

als Webseite angezeigt werden kann.

Der HTML-Code ist sozusagen die Kernsprache

des World Wide Webs.

In diesem Fall ermöglicht dieser Code,

wenn er im Backend bzw. Adminbereich

Ihrer Praxishomepage eingebunden ist,

dass auf Ihrer Website der Button „Akuttermin?“

erscheint und dieser mit einem

Link bzw. Ihrer Praxisidentität verbunden

ist.

Akutfall und dringender

Terminfall: Was ist was?

• Akutfälle sind kurzfristig verfügbare

Behandlungstermine, die der Patient

innerhalb von 24 Stunden nach Kontaktaufnahme

mit der Terminservicestelle

wahrnimmt.

• Wichtig: Den akuten Behandlungsbedarf

stellen die Mitarbeiter des Patientenservice

116117 über die strukturierte

medizinische Ersteinschätzung (SmED)

zu Beginn des telefonischen Patientenkontaktes

fest – oder die Patienten

übernehmen das selbst online über das

Patienten-Navi.

• Terminfälle mit einem Dringlichkeitscode

werden im Gegensatz dazu in

einem Zeitkorridor von einem bis 35

Tage vermittelt.

• Auch bei TSS-Terminfällen können extrabudgetäre

Zuschläge zur Versicherten-,

Grund- oder Konsiliarpauschale

mit gestaffelten Zuschlägen bis zu 100

Prozent abgerechnet werden. Es werden

alle Leistungen der Arztgruppe im

Quartal bei einem Versicherten (Arztgruppenfall)

in voller Höhe vergütet.

Entsprechende Anleitungen finden Sie im

Internet über www.116117-termine.de oder

auf der Webseite der KVWL im Bereich der

TSS.

Wählen Sie bitte bei der Angabe von freien

Akutfall-Terminen immer die Dringlichkeiten

„Akut“ und „Dringend“ aus. Auf diese

Weise können die TSS-Mitarbeiter die eingestellten

Termine möglichst effizient vergeben.

Die Mitarbeiter der TSS unterstützen Sie

bei der Gestaltung Ihres Terminprofils und

beraten Sie gern bei der Verwaltung Ihrer

Terminkapazitäten. Nehmen Sie Kontakt

auf über Tel.: 0231 / 9432 – 9445 oder per

E-Mail an tss@kvwl.de

Unterstützen Sie die Arbeit der TSS

und melden Sie bitte freie Termine zur

Vermittlung

Gerade bei den Akutfall-Terminen ist der Bedarf

an freien Kapazitäten groß – vor allem in

den Bereichen Allgemeinmedizin, Pädiatrie,

Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Gynäkologie,

Orthopädie, Urologie, Haut- und Geschlechtskrankheiten

und Augenheilkunde.

Und bitte beachten Sie, wenn Sie selbst für

Ihre Patienten einen dringenden Vermittlungscode

ausstellen, dies nur in medizinisch

begründeten Fällen zu tun und nicht bei

Bagatell- oder Routineuntersuchungen. So

helfen Sie dabei, die vorhandenen Terminkontingente

effizient zu nutzen. vity


„Eine Win-Win-Situation für Patienten

und Praxen“

Statement von Dr. Rolf Englisch, Facharzt für

Gynäkologie aus Bielefeld, außerdem Mitglied

der KVWL-Vertreterversammlung, Vorsitzender

im HVM-Ausschuss der KVWL und 2. stellv. Vorsitzender

der KBV-Ver treterversammlung

Eine sinnvolle und zielgerichtete Patientensteuerung

entlastet sowohl den ambulanten als auch

den stationären Versorgungsbereich nachhaltig.

Aus diesem Grund setze ich mich aus voller

Überzeugung bereits seit langem dafür ein, das

Lotsen unserer Patienten in die passende Versorgungsebene

kontinuierlich zu verbessern.

Neben der Vermittlung durch den Hausarzt und

der telefonischen Inanspruchnahme der 116117

steht uns niedergelassenen Vertragsärzten und

-psychotherapeuten mit dem Akuttermin-Button

auf unseren Praxis-Webseiten ab sofort eine

weitere Möglichkeit der Terminvermittlung zur

Verfügung.

Über diesen Weg können wir unsere Akutpatienten

strukturiert in die richtige Versorgungsebene

leiten und ihnen somit so schnell wie

möglich helfen. Und wir können auf diese Weise

die gesetzlich vorgesehenen extrabudgetären

Zuschläge für unsere Praxen generieren. Weiterer

positiver Nebenaspekt: Mit dem Akuttermin-

Button auf unseren Webseiten entlasten wir die

telefonische Inanspruchnahme unserer Praxen

und der 116117. Eine echte Win-Win-Situation für

uns und unsere Patienten.

Auch in Zukunft wird uns alle das Thema Patientensteuerung

begleiten. Und dafür hat die KBV-

Vertreterversammlung in ihrer jüngsten Sitzung

am 6. Dezember 2024 die Weichen gestellt und

Forderungen an die neu zu wählende Bundesregierung

formuliert. Zu diesen Forderungen

zählen unter anderem:

eine Patientensteuerung, die sich nach medizinischen

Erfordernissen der Patientinnen

und Patienten bemisst;

für die Vermittlung dieser Inanspruchnahme

(§ 75 Abs. 1a und 1b SGB V) resultierender

Termine, die verbindliche Anwendung eines

einheitlichen Ersteinschätzungsverfahrens,

das für die Bestimmung der Behandlungsdringlichkeit

und der angemessenen Versorgungsebene

geeignet ist,

Verbindlichkeit und Mitverantwortung

der Versicherten und

eine Vorhaltefinanzierung sowie eine vollständige

Finanzierung der Leistungen, um einen

diskriminierungsfreien Zugang für alle gesetzlich

Versicherten zu gewährleisten.

12/2024

9


Arzneimittelvereinbarungen 2025

fristgerecht abgeschlossen

Zum Jahresende konnten in

Westfalen-Lippe die Gespräche

mit den Verbänden der

Krankenkassen zur Arzneiund

Heilmittelvereinbarung für das

kommende Jahr erfolgreich abgeschlossen

werden. Im Ergebnis zeigt

sich bei kleineren Anpassungen

eine Fortführung der bewährten

Strukturen, die den Ärztinnen und

Ärzten in Westfalen-Lippe weiterhin

eine hohe Verordnungssicherheit

bieten.

Arzneimittelvereinbarung 2025

Das Arzneimittelvolumen für 2025

steigt um 5,6 Prozent auf über 4,9

Milliarden Euro. Diese Summe entspricht

der bundesweit vereinbarten

Steigerung. Die Zielvereinbarungen

wurden weitgehend unverändert

gelassen, da sie sich bewährt haben.

Lediglich für drei Wirkstoffe,

deren Patentschutz ausgelaufen ist,

wurden neue Quoten eingeführt.

Dabei handelt es sich um das erste

Jahr einer Quote für die jeweiligen

Wirkstoffe.

Für die Wirkstoffe Ustekinumab,

Tocilizumab und Natalizumab wird

einen mindestens 50-prozentiger

Anteil für Biosimilars empfohlen.

Rabattierte Originalpräparate tragen

ebenfalls zur Zielerreichung

bei.

Insgesamt stabilisiert die Arzneimittelvereinbarung

2025 die bisherigen

Strukturen und ermöglicht eine

leicht angepasste Fortführung der

erfolgreichen Steuerungsmechanismen.

Die Richtgrößen wurden entsprechend

dem erhöhten Volumen

und den tatsächlichen Verordnungsentwicklungen

der jeweiligen Fachgruppen

rechnerisch angepasst.

Heilmittelvereinbarung 2025

Die bundesweiten Vereinbarungen

zu den Preisen verschiedener

Heilmittel machten sowohl für das

kommende Jahr als auch in rückwirkender

Betrachtung Anpassungen

erforderlich. Das Gesamtvolumen

steigt daher insgesamt um zehn Prozent

auf rund 1,056 Milliarden Euro.

Richtgrößen für Heilmittel 2025

Die Heilmittelgrößen werden für alle

Altersklassen um 0,50 Euro angehoben.

Damit können sowohl das

gestiegene Volumen als auch die

12/2024

10

Detaillierte Ergebnisse

Weitere Details zu den einzelnen

Bereichen finden Sie auf unserer

Website.


Berücksichtigung von besonderem

Verordnungsbedarf sowie langfristigem

Heilmittelbedarf sachgerecht

abgebildet werden.

Durch diese Anpassungen ist es

gelungen, die Verordnungssicherheit

für Ärzte auch im Heilmittelbereich

weiter zu erhöhen. Die Richtgrößen

wurden sachgerecht

weiterentwickelt, sodass davon auszugehen

ist, dass sich der Prüfaufwand

für statistische Prüfungen in

Westfalen-Lippe bei Arznei- und

Heilmitteln auf niedrigem Niveau

halten wird.

„Der erfolgreiche Abschluss der

Arznei- und Heilmittelvereinbarungen

für das Jahr 2025 zeigt einmal

mehr die Funktionsfähigkeit der

gemeinsamen Selbstverwaltung. In

kon struktiven Gesprächen konnten

wir mit den Verbänden der Krankenkassen

Rahmenbedingungen vereinbaren,

die unseren Ärzten in

Westfalen-Lippe weiterhin eine hohe

Verordnungssicherheit bieten

und somit zu einer guten Versorgung

der Patientinnen und Patienten

bei tragen.“

Dr. Volker Schrage,

stellv. Vorstandsvorsitzender der KVWL

12/2024

11


Förderung der Weiterbildung ab 2025

12/2024

12

Der monatliche Förderbetrag

für einen Arzt in Weiterbildung

wird ab dem 1. Januar

2025 auf 5.800 Euro für eine

Vollzeitstelle erhöht.

Die Finanzierung übernehmen zu

gleichen Teilen die KVWL und die

Krankenkassen. Die Fördermöglichkeit

besteht für die Weiterbildung

im Fach Allgemeinmedizin und in

grundversorgenden Fächern auf

Basis der Förderrichtlinie in Westfalen-Lippe.

Sie erstreckt sich auf

Weiterbildungsabschnitte, die auf

Grundlage der Weiterbildungsordnung

der Ärztekammer Westfalen-

Lippe auf die Mindestweiterbildungszeit

anrechnungsfähig sind.

Auch die Weiterbildung im Fach

Dermatologie kann im Jahr 2025

mit einem begrenzten Kontingent

wieder gefördert werden.

Die Anzahl der möglichen Förderstellen

ist durch Bundesregelung

für die grundversorgenden Fächer

(NICHT Allgemeinmedizin) in

Westfalen-Lippe im Jahr 2025 auf

knapp 198 Förderstellen in Vollzeit

begrenzt. Bereits genehmigte Förderungen

für Weiterbildungsabschnitte

im neuen Jahr werden in

einem einfachen Verfahren an die

neue Höhe angepasst (siehe KVWL

kompakt-Ausgabe 10/2024, S.20).

Neuanträge, die vollständig bis

einschließlich zum 15. eines Monats

bei der KVWL eingehen, werden

nach Verfügbarkeit freier Stellen

bearbeitet. Übersteigt die Anzahl

der Anträge, die bis einschließlich

Beraten

Fördern

Unterstützen

– vom Studium bis zum Facharzt

Informationen zu Förderund

Unterstützungsan

geboten der KVWL

zum 15. eines Monats vorliegen, die

Anzahl der Förderkontingente, wird

priorisiert. Das genaue Verfahren

ist in der Anlage zur Förderrichtlinie

beschrieben.

Maximal können pro Fachgruppe

der grundversorgenden Fachärzte

50 Vollzeitstellen im Jahr 2025 in

Anspruch genommen werden.

Damit besteht auch für die Fachgruppe

der Dermatologen wieder

eine begrenzte Anzahl an Fördermöglichkeiten.

Beratung und Unterstützung

I Kostenlose Seminarreihe für angehende

Haus- und Fachärzte rund

um das Thema Niederlassung und

vertragsärztliche Tätigkeit

I Kostenlose Niederlassungsberatung

inkl. Förderthemen buchbar unter

www.praxisstart.info

I Patenschaft für Einsteiger

I Kompetenzzentrum Weiterbildung

Westfalen-Lippe (KWWL)

I Unterstützung von Weiterbildungsverbünden

und Kreisinitiativen

I Niederlassungs- und Kooperationsseminare


QUALITÄTSKONFERENZ NRW – 22. JANUAR 2025

Qualitätssicherung –

fair und transparent

Jetzt

anmelden!

Diskutieren Sie am Vormittag mit:

Matthias Blum, Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen

Dr. med. Sven Dreyer, Ärztekammer Nordrhein

Prof. Josef Hecken, Gemeinsamer Bundesausschuss

Dr. med. Carsten König, Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

Dirk Schleert, Verbände der Kostenträger

Dr. med. Volker Schrage, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe

Vertiefen Sie Ihr Fachwissen in praxisnahen

Workshops am Nachmittag:

Risikoadjustierung in operativen Fachrichtungen

Datenveröffentlichung in der Perinatalmedizin

Indikatorensets in der Kardiologie (Herzschrittmacher und PCI)

Transparenz von Sozialdaten in der Dialyse

Zieldefinition und Transparenz in QS-Verfahren

22. Januar 2025

11:00 – 12:30 Uhr

13:30 – 17:00 Uhr

Registrierung ab 10:30 Uhr

Die Teilnahme ist kostenlos.

Haus der Ärzteschaft

Tersteegenstraße 9

40474 Düsseldorf

Erreichbarkeit Veranstalter

Mo – Do von 8:00 – 16:00 Uhr

+49(0)211 / 4302 2702

12/2024

Durch die Veranstaltung führt Jürgen Zurheide, WDR.

Von der Ärztekammer Nordrhein anerkannt: 6 Fortbildungspunkte

Jetzt anmelden:

lag-nrw.de/info/

veranstaltungen

13

Lenkungsgremium der LAG DeQS NRW | Kassenärztliche Vereinigungen | Kassenzahnärztliche Vereinigungen

Krankenhausgesellschaft | Verbände der Kostenträger | Ärztekammern


KVWL passt den Verwaltungskostensatz

zum 1. Januar 2025 an

Vertreterversammlung schafft auch Rechtssicherheit für Poolärzte

im NFD

Insgesamt fünf Jahre ist es der KVWL

gelungen, den Verwaltungskostensatz

(VWKS) für ihre Mitglieder stabil zu halten.

In diesen Zeitraum fielen auch die

besonders herausfordernden Jahre mit

rekordverdächtigen Inflationsraten von 6,9

Prozent (2022) bzw. 5,9 Prozent (2023).

Rückblickend ist die Stabilität der Beiträge

ein hervorstechendes Merkmal der Geschäftstätigkeit

der Körperschaft: In den

vergangenen zwanzig Jahren, die auch gesamtwirtschaftlich

durch einige Höhen und

Tiefen gekennzeichnet waren, musste der

VWKS nur viermal angepasst werden; dabei

wurde er zweimal abgesenkt.

Das Ergebnis dieser Finanzpolitik spiegelte sich

auch im bundesweiten Vergleich der Kassenärztlichen

Vereinigungen wider, bei dem die

KVWL trotz eines überdurchschnittlichen Beratungs-

und Dienstleistungsportfolios für ihre

Mitglieder stets im unteren Drittel rangierte.

In ihrer Sitzung vom 7. Dezember 2024 hat

die Vertreterversammlung der KVWL jetzt

beschlossen, den Verwaltungskostensatz um

einen Prozentpunkt auf dann 3,5 Prozent

anzupassen. Diese Erhöhung begründet sich

zum Teil mit der aktuellen Situation um die

Finanzanlagen der Körperschaft. „Hier sind in

den letzten Jahren Fehler gemacht worden,

das ist nicht kleinzureden. Selbstverwaltung

und Vorstand haben die Mitglieder der

KVWL hierüber mit maximaler Transparenz

informiert – das wird selbstverständlich auch

zukünftig so bleiben. Jetzt gilt es, den Blick

in die Zukunft zu richten und die bereits begonnen

Strukturveränderungen konsequent

weiterzuverfolgen,“ erklärt der Vorstandsvorsitzende,

Dr. Dirk Spelmeyer.

12/2024

14


Die Mitglieder der KVWL-

Vertreterversammlung haben

in der jüngsten Sitzung des

Gremiums wichtige Beschlüsse

gefasst. Unter anderem haben

sie die Bedingungen für Poolärzte

an die Rechtsprechung

des Bundessozialgerichts (BSG)

angepasst.

„Gerade im Bereich der Finanzanlagen arbeiten

wir ab sofort immer mit Netz und doppeltem

Boden, wozu wir uns mit erfahrenen

Experten verstärkt haben.“

Hinzu kommen steigende Kosten zum Beispiel

für die ärztliche Weiterbildung, wo die KVWL

mit entsprechenden Förderprogrammen unmittelbar

die zukünftige Sicherstellung der

ambulanten Versorgung gewährleistet. Gleichzeitig

unterstützt sie durch diese Programme

ihre Mitglieder dabei, nach einem langen Berufsleben

möglichst zeitnah einen Nachfolger

für die eigene Praxis zu finden.

Nutzungsentgelte für Poolärzte im

Notfalldienst

Mit einem weiteren Beschluss hat die VV die

Bedingungen für Poolärzte an die Rechtsprechung

des Bundessozialgerichts (BSG)

angepasst. Das BSG hatte mit seiner Entscheidung

vom 24. Oktober 2023 klargestellt, dass

Poolärzte grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht

unterliegen. Die Kassenärztliche

Bundesvereinigung, die Deutsche Rentenversicherung

Bund, der GKV-Spitzenverband

sowie das Gesundheits- und das Arbeitsministerium

haben sich auf drei Voraussetzungen

verständigt, unter denen die Tätigkeit im

Notfalldienst als selbstständige Tätigkeit zu

werten ist und damit nicht der Sozialversicherungspflicht

unterliegt.

Zwei der Voraussetzungen werden durch das

aktuelle Poolarztsystem der KVWL unzweifelhaft

erfüllt. Neben der selbstständigen

Abrechnung der erbrachten Leistungen mittels

eigener Abrechnungsnummer sowie der

Möglichkeit, sich bei der Durchführung der

Dienste vertreten zu lassen, ist die Zahlung

eines Entgeltes für die Nutzung der zur Verfügung

gestellten Räumlichkeiten sowie der

personellen und sachlichen Betriebsmittel

erforderlich. Dieser Aspekt gilt als erfüllt,

wenn Ärzte für diese Nutzung ein im Verhältnis

zu den tatsächlichen Betriebs-, Personal-,

und Materialkosten angemessenes (nicht nur

symbolisches) und nicht umsatzbezogenes

Nutzungsentgelt zahlen.

Um die genannten Voraussetzungen für die

nicht sozialversicherungspflichtige Selbstständigkeit

zukünftig unzweifelhaft zu erfüllen,

hat die KVWL-Vertreterversammlung

am 7. Dezember beschlossen, dass ab dem 1.

April 2025 die bisherige Abgabe in Höhe von

10 Prozent des im Notfalldienst erwirtschafteten

Umsatzes entfällt und durch ein angemessenes

Nutzungsentgelt ersetzt wird. Die Höhe

des stundenbezogenen Nutzungsentgelts

finden Sie auf der Internetseite der KVWL.

Gemäß dem Beschluss der Vertreterversammlung

werden die vertraglichen Vereinbarungen

aller bisherigen Poolärzte zum

31.03.2025 gekündigt sowie gleichzeitig neue

Poolarztverträge mit den o. g. Änderungen

versendet.

Die weiteren Beschlüsse der Vertreterversammlung

finden Sie auf den folgenden

Seiten. Zu den Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabs

finden Sie in praxis intern

einen erläuternden Beitrag.

12/2024

15


Beschlüsse aus der Vertreterversammlung

Die KVWL-Vertreterversammlung hat in ihrer Sitzung vom

7. Dezember 2024 folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss

zur 10. ordentlichen Sitzung der XVI. Vertreterversammlung der KVWL

am 07.12.2024

Antragsteller: Anke Richter-Scheer, Dr. med. Ulrich Tappe, Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel

Thema:

Finanzierung QS in Psychotherapie

Vollständige Finanzierung des zeitlichen Aufwandes sowie der Sachmittel

in der Qualitätssicherung

12/2024

16

Die Vertreterversammlung beschließt:

Die Vertreterversammlung der KV Westfalen-

Lippe fordert aus aktuellem Anlass eine

vollständige Finanzierung des zeitlichen Aufwandes

und der Sachmittel (Software) bei der

Durchführung des Verfahrens Qualitätssicherung

in der ambulanten Psychotherapie in der

Modellregion NRW durch die Krankenkassen.

Es muss dabei eine Schlechterstellung der

Psychotherapeut*innen in NRW gegenüber

denen in anderen Bundesländern verhindert

werden. Darüber hinaus fordert die Vertreterversammlung

die Aufwände und Sachmittel

auch der bereits etablierten DeQS-Verfahren

müssen vollumfänglich durch die KK finanziert

werden.

Begründung:

Zum 01.01.2025 ist der Beginn der Erprobung

eines weiteren DeQS Verfahrens, Qualitätssicherung

in der ambulanten Psychotherapie

in der Modellregion NRW terminiert. Weder

im Bereich der KV Westfalen- Lippe noch im

Bereich der KV Nordrhein ist die Finanzierung

des zeitlichen Aufwandes und der Sachmittel,

insbesondere der Software geklärt. Der in

den tragenden Gründen des Gemeinsamen

Bundesausschuss skizzierte Bürokratische

Aufwand ist als Kalkulationsgrundlage für

eine Entschädigung der Aufwände von Psychotherapeut*innen

völlig ungeeignet. Auf

dieser Basis kann eine finanzielle Schlechterstellung

der Psychotherapeut*innen in NRW

gegenüber den Kolleg*innen in anderen Bundesländern

nicht verhindert werden.

Die durch das Modellprojekt geforderte Abwägung

von Kosten und Nutzen des Projektes

ist realistisch nicht möglich, wenn die Kosten

im Wesentlichen von den Leistungserbringern

getragen werden müssen. Einer Tendenz

zusätzliche organisatorische und zeitliche

Aufwände in der ambulanten Versorgung als

bereits eingepreist zu erwarten, muss entschieden

entgegen getreten werden.

Beschlussergebnis: angenommen

43 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen


Beschluss

zur 10. ordentlichen Sitzung der XVI. Vertreterversammlung der KVWL

am 07.12.2024

Antragsteller: Vorstand und Ausschuss für Fragen der Honorarverteilung

Thema:

Änderung des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) zum 01.01.2025

Die Vertreterversammlung beschließt:

Der HVM wird zum 01.01.2025 entsprechend der Arbeitsunterlage geändert.

Begründung:

– Laborreform: Der Bewertungsausschuss hat zum 1. Januar 2025 umfangreiche

Ände-rungen bei den Kostenpauschalen für In-vitro-Diagnostik und

Anpassungen des labor-ärztlichen Honorars beschlossen. Im HVM sind Entscheidungen

zu treffen, wie die neuen Kostenpauschalen und die Leistungen

des laborärztlichen Honorars künftig vergütet werden.

– Überführung von Leistungen in die MGV: Aufgrund einer entsprechenden

Beschluss-fassung des Bewertungsausschusses (726. Sitzung) werden zum

01.01.2025 acht Leistungsbereiche in die MGV überführt. Für jeden dieser

Leistungsbereiche ist die Vergütung im HVM festzulegen.

Weiterführende Arbeitsunterlagen:

Anlage A_HVM-Änderungen ab 1_2025_07.12.2024

Beschlussergebnis: angenommen

26 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen

12/2024

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Beschluss

zur 10. ordentlichen Sitzung der XVI. Vertreterversammlung der KVWL

am 07.12.2024

Antragsteller: Vorstand und Ausschuss für Sicherstellung und Notfalldienst

Thema:

Nutzungsentgelte für Poolärzte

12/2024

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Die Vertreterversammlung beschließt:

Die Kostenbeteiligung der „Poolärzte“ am

Notfalldienst wird von dem bisherigen System

des umsatzbezogenen Kostenanteils (10 %

des Bruttohonorars, höchstens der Betrag der

Kostenumlage) auf ein feststehendes Nutzungsentgelt

pro Stunde umgestellt. Hierzu

wird der Poolarztvertrag entsprechend abgeändert.

Das stündliche Nutzungsentgelt wird

jeweils jährlich für den Fahr- und Sitzdienst

getrennt ermittelt. Ausgehend von den durch

die zum Notfalldienst verpflichteten Ärzten

aufgewendeten Kosten wird der umlagefähige

Anteil ermittelt. Von diesem wird eine angemessene

anteilige Kostenbeteiligung auf die

Poolärzte umgelegt.

Das Nutzungsentgelt wird ab dem ersten

vollständigen Abrechnungsquartal der Dienstplanperiode

2025, damit ab dem 01. April

2025, erstmals für den Fahrdienst in Höhe

von 2,66 € pro Stunde und für den Sitzdienst

in Höhe von 9,31 € pro Stunde festgesetzt.

Für die folgenden Dienstplanperioden soll

der Betrag im vierten Quartal des jeweiligen

Jahres für das zweite Quartal des Folgejahres

durch den Geschäftsbereich Patientenservice

neu berechnet und vom Vorstand beschlossen

werden. Im Anschluss werden die Beträge auf

der Internetseite der KVWL veröffentlicht.

Begründung:

Durch die Entscheidung des Bundessozialgerichts

(BSG) vom 24. Oktober 2023 wurde

klargestellt, dass Poolärzte grundsätzlich der

Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die

Deutsche Rentenversicherung Bund, der GKV-

Spitzenverband sowie das Gesundheits- und

das Arbeitsministerium haben sich auf drei

Voraussetzungen verständigt, unter denen die

Tätigkeit im Notfalldienst als selbstständige

Tätigkeit zu werten ist.

Zwei der Voraussetzungen werden durch das

aktuelle Poolarztsystem der KVWL unzweifelhaft

erfüllt. Neben der selbstständigen

Abrechnung der erbrachten Leistungen mittels

eigener Abrechnungsnummer sowie der

Möglichkeit, sich bei der Durchführung der

Dienste vertreten zu lassen, ist die Zahlung

eines angemessenen und nicht umsatzbezogenen

Entgeltes für die Nutzung der zur

Verfügung gestellten Räumlichkeiten sowie

der personellen und sachlichen Betriebsmittel

erforderlich.

Die letztgenannte Voraussetzung wird derzeit

bereits durch die vertraglich vereinbarte

Abgabe in Höhe von 10 Prozent des im Notfalldienst

erwirtschafteten Umsatzes (bis zur

Deckelung in Höhe der Kostenumlage) an den

Kosten des Notfalldienstes berücksichtigt.

Diese umsatzbezogene Abgabe wird von der

DRV allerdings kritisch gesehen, da sie kein


echtes „unternehmerisches Risiko“ darstellt,

welches bei der rechtlichen Beurteilung der

sozialversicherungsrechtlichen Selbstständigkeit

nach der ständigen Rechtsprechung

des BSG jedoch eine wesentliche Rolle spielt.

Ein solches Risiko ist insbesondere dann anzunehmen,

wenn im Rahmen der Tätigkeit

tatsächlich die Gefahr besteht, ein „Minus“ zu

machen.

Dieser Aspekt gilt als erfüllt, wenn Ärzte

für die Nutzung der von den KVen für den

vertragsärztlichen Notfalldienst gestellten

Räumlichkeiten sowie für die personellen und

sachlichen Betriebsmittel ein im Verhältnis

zu den tatsächlichen Betriebs-, Personal-,

und Materialkosten angemessenes (nicht nur

symbolisches) und nicht umsatzbezogenes

Nutzungsentgelt zahlen.

Vorbehaltlich dieses Beschlusses werden die

Poolärzte bis Ende Dezember eine Kündigung

ihres bestehenden Poolarztvertrages sowie

gleichzeitig einen neuen Poolarztvertrag mit

den o.g. Änderungen erhalten. Soweit diese

ab dem 1. April 2025 weiterhin Dienste als

Poolarzt im Bereich Westfalen-Lippe übernehmen

wollen, muss der unterschriebene

Vertrag alsbald an die KVWL zurückgesendet

werden.

12/2024

19

Beschlussergebnis: angenommen

28 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen


Beschluss

zur 10. ordentlichen Sitzung der XVI. Vertreterversammlung der KVWL

am 07.12.2024

Antragsteller: Anke Richter-Scheer, Dr. med. Ulrich Tappe, Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel

Thema:

Ausschussbesetzung

Nachwahl eines Mitglieds für den erweiterten Satzungsausschuss

„Zukunft der KVWL“

– Frau Anke Richter-Scheer scheidet aus –

Gewählt wurde: Herr Dr. med. Frank Kaiser

Mitglieder

Dr. med. Frank Kaiser

Dr. med. Petra Kob

Dipl.-Soz.Arb. Juliana Schäfers

Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel

Kerstin Fritz

Dr. med. Ulrich Tappe

Stellvertreter/-innen

Dr. med. Sascha Schönhauser

Dr. med. Christoph Vollenberg

Dipl.-Päd. Sibylle Bremicker

Dipl.-Psych. Judith Schild

Dr. med. Rolf Englisch

Lars Rengel

12/2024

Michael Niesen

Karl Arne Faust

Dr. med. Peter Münster

Dr. med. Heinrich Ebbinghaus

Dr. med. Martin Mansfeld

Michael Achenbach

Beschlussergebnis: angenommen

27 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 1 Enthaltung

20


Beschluss

zur 10. ordentlichen Sitzung der XVI. Vertreterversammlung der KVWL

am 07.12.2024

Antragsteller: Anke Richter-Scheer, Dr. med. Ulrich Tappe, Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel

Thema:

Ausschussbesetzung

Nachwahl eines Mitglieds im Finanzausschuss

– Herr Dipl.-Psych. Jakob Ehrlich scheidet aus –

Gewählt wurde: Herr Dipl. Heilpäd. Boris Fahrion

Mitglieder

Dr. med. Heinrich Ebbinghaus

Dr. med. Katja Sielhorst

Dr. med. Holger Brinkmann

Dr. med. Ulrich Tappe

Dipl.-Heilpäd. Boris Fahrion

Stellvertreter/-innen

Dr. med. Tobias Samusch

Lars Rettstadt

Dr. med. Martin Bauersachs

Dr. med. Ludger Obergassel

Dr. Dipl.-Psych. Ulrike Wilhelm

Beschlussergebnis: angenommen

28 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen

12/2024

21


Beschluss

zur 10. ordentlichen Sitzung der XVI. Vertreterversammlung der KVWL

am 07.12.2024

Antragsteller: Anke Richter-Scheer, Dr. med. Ulrich Tappe, Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel

Thema:

Ausschussbesetzung

Nachwahl eines Stellvertreters im Finanzausschuss

– Herr Dipl.-Heilpäd. Boris Fahrion als Mitglied gewählt –

Gewählt wurde: Frau Dr. Dipl.-Psych. Ulrike Wilhelm

Mitglieder

Dr. med. Heinrich Ebbinghaus

Dr. med. Katja Sielhorst

Dr. med. Holger Brinkmann

Dr. med. Ulrich Tappe

Dipl.-Heilpäd. Boris Fahrion

Stellvertreter/-innen

Dr. med. Tobias Samusch

Lars Rettstadt

Dr. med. Martin Bauersachs

Dr. med. Ludger Obergassel

Dr. Dipl.-Psych. Ulrike Wilhelm

12/2024

Beschlussergebnis: angenommen

28 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen

22


Beschluss

zur 10. ordentlichen Sitzung der XVI. Vertreterversammlung der KVWL

am 07.12.2024

Antragsteller: Anke Richter-Scheer, Dr. med. Ulrich Tappe, Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel

Thema:

Deutscher Ärztetag 2025

Wahl der Beobachter für den Deutschen Ärztetag 2025 in Leipzig

Die Vertreterversammlung beschließt:

Nach Maßgabe der „Richtlinie zur Entsendung von Beobachtern zum Deutschen

Ärztetag“ nach § 18 der Geschäftsordnung der Vertreterversammlung

der KVWL werden Beobachter zum Deutschen Ärztetag 2025 entsandt.

Als Beobachter und Stellvertreter der einzelnen Versorgungsbereiche entsendet

die Vertreterversammlung folgende VV-Mitglieder:

für den haus- und fachärztlichen Versorgungsbereich

Beobachter: Herrn Dr. med. Rainer Pfingsten

Stellvertreter: Herrn Michael Niesen

für den psychotherapeutischen Versorgungsbereich

Beobachter: Herrn Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel

Stellvertreter: Herrn Dipl.- Soz. Päd. Oliver Staniszewski

12/2024

Beschlussergebnis: angenommen

28 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen

23


Innovationsfondsprojekte –

Neue Ideen für eine bessere Versorgung

Versorgungsqualität in der gesetzlichen Krankenversicherung

weiterentwickeln und neue Versorgungsformen sowie Versorgungsforschungsprojekte

fördern: Diese Ziele verfolgt der von der

Bundesregierung 2016 ins Leben gerufene Innovationsfonds beim

Gemeinsamen Bundesausschuss. Von Anfang an dabei: die KVWL

12/2024

24

Es sind Zahlen, die beeindrucken und die

bereits Spuren in der medizinischen

Versorgung hinterlassen haben: Bundesweit

wurden seit Einrichtung des Innovationsausschusses

rund 705 Projekte aus

Mitteln des Innovationsfonds gefördert (Stand

Mai 2024): 230 Projekte im Bereich neue Versorgungsformen

(NVF) und 475 Projekte im

Bereich Versorgungsforschung (VSF).

Gefördert wurden unter anderem Versorgungsmodelle

in strukturschwachen oder

ländlichen Gebieten, für spezielle Patientengruppen

(bspw. ältere Menschen, Menschen

mit psychischen und/oder seltenen

Erkrankungen), zur Arzneimitteltherapie oder

Modelle mit Delegation. Bezogen auf die Versorgungsforschung

wurden unter anderem

Instrumente zur Messung von Lebensqualität,

Qualitätssicherung und Patientensicherheit

in der Versorgung und Ursachen, Umfang

und Auswirkungen administrativer Anforderungen

gefördert.

Partner für Innovationen

Allein die KVWL ist seit dem Start des Innovationsfonds

an 21 Projekten mit rund 2.600

Ärzten, zirka 4.400 eingeschriebenen Patienten

sowie fast zehn Millionen Euro an Honoraren

für niedergelassene Ärzte (s. Grafik

auf Seite 28) beteiligt. Für Diane Weber,

Bereichsleiterin Innovative Versorgungsformen

& Praxisnetze, spielt dabei die Zusammenarbeit

der unterschiedlichen Akteure

eine entscheidende Rolle. Ein Aspekt, den

sie im Herbst 2024 im Rahmen von „InnovatiVereint“

– einem von der KVWL ins Leben

gerufenen Format zum Austausch für Beteiligte

an Innovationsfondsprojekten – betonte:

„Der Innovationsfonds bietet allen Playern

die Möglichkeit, sich gezielt damit zu befassen,

wie Innovationen in den Bereichen ‚neue

Versorgungsformen‘ und ‚Versorgungsforschung‘

erprobt und evaluiert werden können.

Auch wenn nicht alle Projekte in die Regelversorgung

übernommen werden, haben sie

trotzdem die Versorgung im Modell versuch

oftmals verbessert und dazu eine Vielzahl von

Kooperationen gestiftet und das Verständnis

aller Beteiligten im Gesundheitswesen untereinander

gestärkt.“

Antibiotika-Einsatz im Fokus

Dabei hat sich der Innovationsfonds von Anfang

an auch sensiblen Themen gewidmet.

So ging beispielsweise 2017 das Projekt

„RESISTenzvermeidung durch adäquaten

Antibiotikaeinsatz bei akuten Atemwegsinfektionen“

als eines der ersten an den Start.

Initiatoren waren der Verband der Ersatzkassen

(vdek) und seine Mitgliedskassen, die KBV

sowie acht Landes- KVen, darunter auch die

KVWL. Bis zum Projektende im April 2020

nahmen bundesweit 2.460 Haus-, Kinder- sowie

HNO-Ärzte teil, in Westfalen-Lippe waren

es 368. RESIST hatte das Ziel, den Antibiotikaeinsatz

in der ambulanten Versorgung zu

optimieren. Durch eine gezielte Fortbildung


Die KVWL bietet mit

dem Format „InnovatiVereint“

eine Plattform

zum Austausch

und zum Vernetzen

für die Teilnehmer von

Innovationsfondsprojekten

an. Die Körperschaft

ist seit dem

Fondsstart an 21 Projekten

beteiligt.

und unterstützende Praxismaterialien wurden

Ärzte und Patienten für einen verantwortungsvollen

Umgang mit Antibiotika sensibilisiert.

Die Erkenntnisse und der Erfolg von RESIST

führten zu dem Folgeprojekt ElektRA (Elektive

Förderung Rationaler Antibiotikatherapie),

an dem sich die KVWL erneut beteiligt hat.

Ziel ist es, eine wirksame Ansprache- und

Interventionsformen für die Hausärzte zu

identifizieren, die überproportional häufig

Antibiotika bzw. bestimmte Wirkstoffgruppen

wie Breitspektrum- oder Reservesubstanzen

verordnen, und so den Antibiotikaeinsatz

weiter zu optimieren. Das Projekt läuft im

Dezember 2024 aus.

Best Practice

Wie Projekte aus dem Innovationsfonds die

Art und Qualität der Patientenversorgung in

Deutschland verändern können, zeigt aber

auch das Projekt eliPfad. Hier entsteht ein

personalisierter, interdisziplinärer Patientenpfad

zur sektorenübergreifenden Versorgung

multimorbider Patienten mit telemedizinischer

Begleitung, an dem auch die KVWL

beteiligt ist. Das Projekt trägt dem Umstand

Rechnung, dass immer mehr ältere Menschen

multimorbide sind und ein erhöhtes Risiko

haben, in den ersten Wochen nach einem

Klinikaufenthalt erneut akut stationär aufgenommen

zu werden. Die Entlassung in den

ambulanten Bereich erfordert daher eine

enge Zusammenarbeit zwischen ambulanten

und stationären Versorgern. In dem Versorgungsprojekt

eliPfad werden Patienten ab

ihrer stationären Aufnahme sektorenübergreifend

vernetzt behandelt und durch digitale

Anwendungen unterstützt. Personalisierte

Versorgungsangebote sollen den Betroffenen

helfen, ihren Alltag möglichst selbstbestimmt

leben zu können. Teilnehmende messen

täglich ihre Vitalwerte, deren Verlauf in der

einrichtungsübergreifenden elektronischen

12/2024

25


„Auch ohne eine entsprechende Empfehlung sind

einige Projekte in die Versorgung überführt worden,

etwa durch Selektivverträge. Ich denke hier beispielsweise

an das Geriatrie-Projekt RubiN (Regional

ununterbrochen betreut im Netz). Aber eine solche

Überführung darf auch nicht der einzige Erfolgsmaßstab

sein. Es geht vor allem um die bedeutende

Impulskraft der unterschiedlichen Projekte für eine

bessere Versorgung und um die sektorübergreifende

Zusammenarbeit.“

Dr. Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der KVWL

12/2024

26

Patientenakte (dabei handelt es sich um eine

Elektronische Fallakte (EFA) gemäß Spezifikation

des Elektronische FallAkte e. V.) regelmäßig

geprüft werden. So sollen potenziell

problematische Entwicklungen erkannt und

die Behandlung angepasst werden. Im besten

Fall können weitere Krankenhausaufenthalte

mit eliPfad verkürzt, verringert oder ganz

vermieden werden.

Auch wenn das Projekt bereits angelaufen ist,

werden für die Regionen Münster, Herne und

Dortmund einweisende Ärzte zur Mitarbeit

gesucht (s. Infokasten S. 28).

Erfolgreich abgeschlossen

Während für eliPfad die Evaluation erst mit dem

Projektende 2026 ansteht, konnte AdAM sich

bereits beweisen: Die ‚Anwendung für digital unterstütztes

Arzneimitteltherapie-Management‘

war ein Gemeinschaftsprojekt der KVWL und

der BARMER in Kooperation mit verschiedenen

Universitäten in NRW und Hessen. An AdAM

haben sich von Juli 2017 bis Juni 2021 mehr als

11.000 BARMER-versicherte Patienten und 937

Arztpraxen in Westfalen-Lippe beteiligt. Das

Projekt ist abgeschlossen und hat mit seinen

Ergebnissen so sehr überzeugt, dass AdAM im

Herbst 2023 jeweils mit dem ersten Platz beim

MSD Gesundheitspreis sowie beim Deutschen

Preis für Patientensicherheit des Aktionsbündnisses

für Patientensicherheit ausgezeichnet

wurde und darüber hinaus durch den Innovationsausschuss

eine positive Transferempfehlung

in die Regelversorgung erhalten hat.

Bedeutende Impulskraft

Damit gehört AdAM aber tatsächlich zu den

Ausnahmen. Und genau das ist ein häufig genannter

Kritikpunkt: Zu wenige der Projekte

fänden den Weg in die Regelversorgung; während

der Projektdauer gewonnene Erkenntnisse

würden anschließend nicht genutzt; viel

Potenzial ginge verloren.

Dr. Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der

KVWL, kennt diese Kritik, zieht aber dennoch

ein positives Zwischen-Resümee: „Auch ohne

eine entsprechende Empfehlung sind einige

Projekte in die Versorgung überführt worden,

etwa durch Selektivverträge. Ich denke hier

beispielsweise an das Geriatrie-Projekt RubiN

(Regional ununterbrochen betreut im Netz).

Aber eine solche Überführung darf auch nicht

der einzige Erfolgsmaßstab sein. Es geht vor

allem um die bedeutende Impulskraft der

unterschiedlichen Projekte für eine bessere

Versorgung und um die sektorübergreifende

Zusammenarbeit.“


„Der Innovationsfonds bietet allen Playern die Möglichkeit,

sich gezielt damit zu befassen, wie Innovationen

in den Bereichen ‚Neue Versorgungsformen‘

und ‚Versorgungsforschung‘ erprobt und evaluiert

werden können. Auch wenn nicht alle Projekte in die

Regelversorgung übernommen werden, haben sie

trotzdem die Versorgung im Modellversuch oftmals

verbessert und dazu eine Vielzahl von Kooperationen

gestiftet und das Verständnis aller Beteiligten

im Gesundheitswesen untereinander gestärkt“.

Diane Weber, Bereichsleiterin Innovative Versorgungsformen & Praxisnetze der KVWL

Hintergrund

Am Puls der Zeit

Das Themenspektrum der Förderungen durch

den Innovationsfonds ist groß und stets am

Puls der Zeit. Das zeigt auch die Übersicht

über die bisherigen Projekte unter KVWL-Beteiligung

auf der aktualisierten Themenseite.

So wurden neben dem immer relevanter werdenden

Thema Digitalisierung auch Fragen

nach einer hitzesensiblen Medikationsanpassung

(ADAPT-HEAT) und der Unterstützung

der hausärztlichen Versorgung durch Physician

Assistants (PAAM, siehe Infokasten)

thematisiert.

Damit steht interessierten KVWL-Mitgliedern

eine große Bandbreite an Projekten zur Auswahl,

an denen sie sich beteiligen können.

ClR

Der Innovationsfonds wurde im Jahr 2016

ins Leben gerufen, um innovative Konzepte

für die gesetzliche Krankenversicherung

(GKV) zu testen und neue Erkenntnisse über

den Versorgungsalltag zu gewinnen. Seitdem

können Förderanträge in den Bereichen

NVF und VSF eingereicht werden.

Der Innovationsausschuss, der beim G-BA

eingerichtet wurde, entscheidet darüber,

welche Projekte gefördert werden und welche

nach ihrem Abschluss in die Regelversorgung

integriert werden sollen.

In diesem Ausschuss sind verschiedene

Institutionen vertreten, darunter der GKV-

Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung

(KBV), die Kassenzahnärztliche

Bundesvereinigung (KZBV), die

Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG),

das Bundesgesundheitsministerium (BMG)

sowie das Bundesforschungsministerium

(BMBF).

12/2024

Kontakt

Bei Fragen zu Innovationsfondsprojekten hilft Ihnen

der Geschäftsbereich Innovative Versorgungsformen

und Praxisnetze weiter. Sie erreichen ihn

unter Tel.: 0231 94 32 44 88 oder per

E-Mail: innovation_kvwl@kvwl.de.

Bisher gab es zwei zeitlich begrenzte Förderphasen:

von 2016 bis 2019 und von 2020

bis 2024. Mit dem Digitalgesetz wurde der

Innovationsfonds jedoch ab dem 26. März

2024 dauerhaft etabliert. Dem Innovationsausschuss

stehen jährlich 200 Millionen

Euro zur Verfügung, um Projekte zu unterstützen.

27


Die KVWL in Innovationsfondsprojekten

rund 2.600 4.400

beteiligte Ärztinnen

und Ärzte in WL

1

Anschlussvertrag

21

Beteiligungen

der KVWL an

Innovationsfondsprojekten

3

Auszeichnungen

mit dem MSD

Gesundheitspreis

2023 und

2024 *

rund

eingeschriebene Patientinnen

und Patienten

5

Beteiligungen

von Netzen an

Innovationsfondsprojekten

10 Mio. €

rund

an Honoraren für niedergelassene

Ärztinnen und Ärzte

6

Empfehlungen

zur Überführung

in die Regelversorgung

5

Selektivverträge

*

2023: MSD Gesundheitspreis (AdAM), 2023: Deutscher Preis für Patientensicherheit des Aktionsbündnisses für Patientensicherheit

(AdAM), 2024: MSD Gesundheitspreis - Sonderpreis Digitalisierung (SLEEP WELL)

Teilnehmer für das

Projekt PAAM gesucht

Interessieren Sie sich

für die eliPfad-Studie?

12/2024

28

Haben Sie als Hausarzt Interesse,

Ihre Praxis zu einer innovativen,

interprofessionellen Teampraxis

zu entwickeln? Dann beteiligen Sie

sich an PAAM (Physician Assistants

meet Allgemeinmedizin). Dabei werden

Physician Assistants (PAs) in

künftige hausärztliche Teampraxen

integriert. Die Konsortialführung

liegt beim Institut für Allgemeinmedizin

am Universitätsklinikum Essen,

weitere Partner sind u.a. die BAR-

MER und der AOK Bundesverband

GbR, die KVWL und das Institut für

ärztliche Qualität in Schleswig-Holstein

gGmbH. An der Studie nehmen

24 Hausarztpraxen teil und jeder

Praxis wird ein PA zugeteilt. Die PAs

und das Praxisteam werden über

den gesamten Studienzeitraum hinweg

in Coachings, Workshops sowie

Online-Seminaren für die neue Arbeitsteilung

geschult. Nach 18 Monaten

wird geprüft, ob der Einsatz

der PAs im Vergleich zu 28 Kontrollpraxen

einen Nutzen brachte. Dazu

wird eine Vielzahl von Parametern

verglichen, beispielsweise die Rate

der Notaufnahmen, die Anzahl und

die Zufriedenheit von versorgten

Patienten oder auch die Wochenarbeitszeiten

der Hausärzte. Weitere

Informationen finden Sie auf der

Projektseite; wenn Sie sich direkt

anmelden möchten, nutzen Sie bitte

das Registrierungsportal.

In Westfalen-Lippe nehmen drei

Zen tren an dem Projekt teil: Wenn

auch Sie dabei sein möchten, aber

noch Fragen haben, wenden Sie sich

direkt an das jeweilige Zentrum:

Klinikum Dortmund gGmbH

Tel.: 0231 / 95321778

E-Mail: elipfad@klinikumdo.de

St. Elisabeth Gruppe GmbH (Herne)

Tel.: 02323 / 499-5860

E-Mail: eliPfad@elisabethgruppe.de

St. Franziskus-Stiftung Münster

Tel.: 0251 / 27079-54

E-Mail: elipfad@st-franziskus-stiftung.de


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CENTER DER

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Wir sind für Sie da – bei allen

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service-center@kvwl.de

Unsere Telefonservice-Zeiten:

Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 17.30 Uhr

Freitag: 7.30 bis 15.00 Uhr

Sie wünschen eine

Honorarberatung?

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www.kvwl.de


Sicherung der ambulanten Versorgung:

Förderverzeichnis der KVWL

Die KVWL hat nach § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB V „alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen

zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern

und zu fördern“. Besteht dringender Versorgungsbedarf für einen Standort, einen Planungsbereich

oder einen Teil eines Planungsbereichs, so ist dieser in einem Förderverzeichnis auszuweisen.

Anträge auf Fördermaßnahmen der KVWL können für die Übernahme eines Versorgungsauftrages in folgenden

Gebieten gestellt werden:

12/2024

30

Fachgruppe

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Stadt / Gemeinde / Stadtbezirk / Stadtteil / Ortsteil

Ahlen

Altena

Augustdorf

Bad Berleburg

Bad Salzuflen

Blomberg

Bocholt

Bönen

Brilon

Burbach

Enger

Ennepetal

Ennigerloh

Erndtebrück

Eslohe

Gescher

Gevelsberg

Gütersloh

Hemer

Herscheid

Herzebrock-Clarholz

Horn-Bad Meinberg

Hüllhorst

Kalletal

Kierspe

Lage

Lemgo

Marienmünster

Möhnesee

Nachrodt-Wiblingwerde

Neuenrade


Fachgruppe

Stadt / Gemeinde / Stadtbezirk / Stadtteil / Ortsteil

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Augenärzte

Augenärzte

Kinderärzte

Kinderärzte

Kinderärzte

Kinderärzte

Psychiater

Methadonsubstitution

(Behandlung von mind. 50 Patienten

im Rahmen der suchtmedizinischen

Grundversorgung)

Methadonsubstitution

(Versorgung von 120 Patienten

in der Methadon-substitution)

Oelde

Petershagen

Plettenberg

Porta Westfalica

Rheda-Wiedenbrück

Rödinghausen

Schieder-Schwalenberg

Selm

Spenge

Steinheim

Verl

Versmold

Wadersloh

Waltrop

Werdohl

Willebadessen

Bad Berleburg

Marsberg

Hamm-Mitte

Schmallenberg

Sundern

Werl oder Wickede/Ruhr

Bestwig, Brilon, Eslohe, Hallenberg, Medebach,

Meschede, Olsberg, Schmallenberg, Winterberg

Kreis Olpe

Paderborn

(Stand: 9. Dezember 2024)

12/2024

Gefördert wird die Übernahme eines vollen oder teilzeitigen Versorgungsauftrages in Form einer Zulassung

oder Anstellung oder auch die Einrichtung einer Zweigpraxis. Gefördert werden kann zum Beispiel durch ein

Praxisdarlehen, durch eine Umsatzgarantie oder durch Kostenzuschüsse. Die möglichen Fördermaßnahmen

sind in der Sicherstellungsrichtlinie der KVWL vom 01.01.2021 aufgeführt.

Der Vorstand gewährt die Förderung auf Antrag als Einzelfallentscheidung.

31

Den aktuellsten Stand des KVWL-Förderverzeichnisses sowie eine Übersichtskarte der förderfähigen Städte

und Gemeinden finden Sie unter www.kvwl.de.

Interessierte Ärztinnen und Ärzte wenden sich bitte an:

KVWL-Team Praxisstart – Babette Andresen – Tel.: 0231 / 94 32 13 93;

Niklas Gericke – Tel.: 0231 / 94 32 13 06; Kristina Siebald – Tel.: 0231 / 94 32 38 12

E-Mail: praxisstart@kvwl.de


Praxisinformationen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Ausgabe 12 | 2024

HONORAR

3 Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM)

zum 1. Januar 2025

ABRECHNUNG

4 Verlängerung der Berechnungsfähigkeit für die

Erstbefüllung der ePA mit der GOP 01648 EBM

4 Gültigkeit von Überweisungen

5 RSV-Prophylaxe: Berechnungsausschluss der

Beratungs- und Prophylaxeleistung angepasst

5 Anpassung Anhang 2 des EBM zum 1. Januar 2025:

Jährliche Überarbeitung und Aufwertung im Bereich

der Hauttransplantationen

6 Anpassungen in der ICD-10-Codierung zum 1. Januar

2025: Achtung bei der Nutzung des ICD G71.0!

6 Liposuktion bei Lipödem Stadium III auch 2025

Kassenleistung

6 Erhöhung der Kostenpauschalen GOP 40350 und

40681 EBM

VERTRÄGE

6 Homöopathie-Vertrag SECURVITA: Neue

Teilnahmeerklärung für Versicherte

7 Neue Impfleistungen ab sofort in der regionalen

Impfvereinbarung

8 Geänderte COVID-Impfvergütung seit 1. Oktober

2024

9 IVOM-Vertrag: Wichtige Neuerungen ab 1. Januar

2025

9 DMP Osteoporose erfolgreich gestartet

10 Hautkrebsscreening unter 35 Jahren: Weitere

Verträge zum 1. Januar 2025 angepasst

11 Vertrag „Hallo Baby“: Anpassungen ab 1. Januar

2025

VERORDNUNG

12 Informationen zu Änderungen der Richtlinien des

Gemeinsamen Bundesausschusses

13 Sonstige Produkte zur Wundbehandlung seit dem

2. Dezember 2024 nicht mehr verordnungsfähig

13 Ergänzung der Diagnoseliste für den langfristigen

Heilmittelbedarf zum 1. Januar 2025

FORUM

14 Qualität leicht gemacht!

14 Keine Angst vor Praxisbegehungen – Wenn sich die

Behörde ankündigt

SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

16 Workshop- und Seminarangebote

der KVWL Consult GmbH

18 Fortbildungsangebote der Akademie für

medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL

8 Neufassung der Verträge zu den

Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2 mit

der TK sowie KNAPPSCHAFT und der BVKJ-Service

GmbH


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HONORAR

Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM)

zum 1. Januar 2025

In der Vertreterversammlung der KVWL am 7. Dezember

2024 wurden Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabs

(HVM) zum 1. Januar 2025 beschlossen, die folgende Themenbereiche

betreffen:

Laborreform zum 1. Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 sieht der EBM neue Kostenpauschalen

für In-vitro-diagnostische Leistungen vor. Der

Transport der Proben, die kostenfreie Bereitstellung des

Entnahmematerials sowie die Technik zur elektronischen

Auftragserteilung werden mit spezifischen Pauschalen vergütet.

Zudem gibt es Anpassungen beim laborärztlichen

Honorar (s. auch praxis intern 10/2024).

Im HVM wurden nun die einzelnen Regelungen zur Laborvergütung

angepasst, um die neuen Strukturen abzubilden

und die Vergütung der neuen Kostenpauschalen und der

Leistungen des laborärztlichen Honorars wurde festgelegt.

Zusammengefasst bedeutet dies:

► Die neuen Kostenpauschalen nach den GOP 40089 -

40095 EBM werden zu 100 Prozent mit den Preisen des EBM

vergütet.

► Die neuen Laborgrundpauschalen nach den GOP 12222 -

12224, 01437 und 01698 EBM werden zu 100 Prozent mit den

Preisen des EBM vergütet.

► Die Mindestquote für die Laborleistungen der Abschnitte

32.2 und 32.3 EBM sowie den Wirtschaftlichkeitsbonus

wird auf 85 Prozent festgelegt.

Weiter Details zu den neuen GOP wie Bewertung, Abrechnungsbedingungen

und Begrenzungsregelungen finden

Sie auf der Internetseite der KBV und auf unserer Internetseite.

Überführung von acht Leistungsbereichen in die

Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV)

Aufgrund einer entsprechenden Beschlussfassung des Bewertungsausschusses

(726. Sitzung) werden zum 1. Januar

2025 acht bisher extrabudgetäre Leistungsbereiche in die

MGV überführt. Für jeden diese Leistungsbereiche wurde

die Vergütung im HVM festgelegt:

► Balneophototherapie:

Vorwegabzug im Arztgruppentopf -> Vergütung

zu 100 Prozent

► MRSA-Diagnostik und Therapie:

Vorwegabzug im HÄ/FÄ Verteilungsvolumen

-> Vergütung zu 100 Prozent

► Kapselendoskopie:

Vorwegabzug im Arztgruppentopf -

> Vergütung zu 100 Prozent

► sQs-Zuschlag (GOP 01650 EBM):

Vorwegabzug im FÄ-Verteilungsvolumen

-> Vergütung zu 100 Prozent

► Verordnung von Cannabis:

RLV

► Kostenpauschale Radionuklid-Therapie (Xofigo):

Kosten -> Vergütung zu 100 Prozent

► Hyperbare Sauerstofftherapie bei diabetischem

Fußsyndrom (HBO):

RLV

► Radiologisches Telekonsil:

Vergütungsvolumen für „übrige radiologische

Leistungen“

Die Amtliche Bekanntmachung zu den Änderungen des

HVM finden Sie auf unserer Internetseite.

12.2024 | 3


ABRECHNUNG

Verlängerung der Berechnungsfähigkeit für die

Erstbefüllung der ePA mit der GOP 01648 EBM

Der BA hat in seiner 747. Sitzung die

Verlängerung der bisher bis zum 14.

Januar 2025 befristet berechnungsfähigen

GOP 01648 EBM für die Erstbefüllung

der elektronischen Patientenakte

(ePA) beschlossen.

Der Beschluss sieht vor, dass die

EBM-Leistung zur Erstbefüllung einer

ePA bis zum 31. Dezember 2025 verlängert

wird. Die Bewertung bleibt unverändert

bei 89 Punkten, das sind im

nächsten Jahr 11,03 Euro; die Vergütung

erfolgt weiterhin extrabudgetär.

Durch die Verlängerung können Praxen

die Leistung nun auch nach dem

Start der „ePA für alle“ abrechnen.

ePA-Leistungen im Überblick

Im Folgenden haben wir für Sie die

ePA-Leistungen aufgeführt, die Praxen

im neuen Jahr vorerst weiter abrechnen

können:

► Erstmalige Befüllung der ePA: GOP

01648 EBM (89 Punkte)

Die GOP 01648 EBM ist sektorenübergreifend

nur einmal pro Versicherten

berechnungsfähig. „Erstbefüllung“

heißt: Keine andere Praxis oder kein

Krankenhaus hat bereits etwas in die

Akte eingestellt.

► Weitere ePA-Leistung: GOP 01647

EBM (15 Punkte)

Die GOP wird gezahlt als Zusatzpauschale

zu den Versicherten-, Grundund

Konsiliarpauschalen sowie den

Leistungen des Abschnitts 1.7 (ausgenommen

in-vitro-diagnostische Leistungen).

Sie ist einmal im Behandlungsfall

berechnungsfähig jedoch

nicht im selben Behandlungsfall neben

der GOP 01648 EBM.

► Weitere ePA-Leistung: GOP 01431

EBM (3 Punkte)

Die GOP 01431 EBM wird als Zusatzpauschale

zu den GOP 01430 (Verwaltungskomplex),

01435 (Haus-/

Fachärztliche Bereitschaftspauschale)

und 01820 (Rezepte, Überweisungen,

Befundübermittlung) EBM gezahlt. Sie

ist mit Ausnahme von diesen drei GOP

im Arztfall nicht neben anderen GOP

und nicht mehrfach an demselben Tag

berechnungsfähig. Die GOP umfasst

Versorgungsszenarien mit ärztlichen

Tätigkeiten im Zusammenhang mit

der ePA, in denen keine Versicherten-,

Grund- oder Konsiliarpauschale berechnet

wird. Sie ist höchstens viermal

im Arztfall berechnungsfähig.

Die weiteren Details des Beschlusses

finden Sie auf der Internetseite des BA.

Bitte beachten Sie, dass der Beschluss

noch unter dem Vorbehalt der möglichen

Beanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium

steht.

Glossar

Kürzel

BA

EBM

G-BA

GOP

KBV

MGV

OPS

SNR

Begriff

Bewertungsausschuss

Einheitlicher

Bewertungsmaßstab

Gemeinsamer

Bundesausschuss

Gebührenordnungsposition(en)

Kassenärztliche

Bundesvereinigung

morbiditätsbedingte

Gesamtvergütung

Operationen- und

Prozedurenschlüssel

Symbolnummer

Gültigkeit von Überweisungen

Aufgrund zunehmender Nachfragen

möchten wir Sie über die Gültigkeit

ausgestellter Überweisungen (Muster

6) informieren:

Wird der Überweisungsnehmer erst im

Folgequartal tätig, ist die ausgestellte

Überweisung trotzdem gültig. Voraussetzung:

Der Patient legt eine gültige

Versichertenkarte oder einen anderen

gültigen Behandlungsausweis des zuständigen

Kostenträgers vor. Bei Sonstigen

Kostenträgern gelten Besonderheiten.

Erstreckt sich die Behandlung des

auf Überweisung tätig werdenden

Arztes über mehr als ein Quartal, so

kann der Überweisungsschein quartalsübergreifend

weiterverwendet

werden. Die erneute Ausstellung eines

Überweisungsscheines ist nicht

erforderlich Das erneute Einlesen der

elektronischen Gesundheitskarte im

Folgequartal sichert in diesem Fall

den Behandlungsanspruch. Eine Anlage

als Überweisung ist dann auch im

Folgequartal bindend. Bei Sonstigen

Kostenträgern gelten auch hier individuelle

Regelungen (siehe dazu auch

„Erläuterungen zur Vordruckvereinbarung

(Anlage 2 BMV-Ä").

Weitere Informationen dazu finden

Sie auf unserer Internetseite.

4 | 12.2024


ABRECHNUNG

RSV-Prophylaxe: Berechnungsausschluss der

Beratungs- und Prophylaxeleistung angepasst

Der BA hat in seiner 752. Sitzung den Abrechnungsausschluss

der GOP zur Durchführung der Respiratorischen

Synzytial Virus (RSV)-Prophylaxe und der Beratungsleistung

im EBM angepasst.

Damit wird geregelt, wie die zu einem späteren Zeitpunkt

durchgeführte RSV-Prophylaxe (GOP 01941 EBM einschließlich

Injektion) bei Säuglingen vergütet wird, bei denen bereits

eine Beratung der Eltern durchgeführt und abgerechnet

wurde (GOP 01943 EBM). Ärzte rechnen die GOP 01941

EBM ab, die dann mit einem Abschlag für die bereits abgerechnete

Beratung vergütet wird. Die Anpassung erfolgt

rückwirkend zum 1. Oktober 2024.

Der Beschluss sah vor, dass die GOP 01941 EBM (RSV-Prophylaxe)

und 01943 EBM (Beratung zur RSV-Prophylaxe,

ohne Injektion) für einen Versicherten innerhalb von vier

Quartalen - einschließlich des laufenden Quartals - nicht

nebeneinander berechnungsfähig sind, da sich die Leistungsinhalte

überschneiden. Dies hätte bedeutet, dass eine

RSV-Prophylaxe bei Säuglingen, bei denen im Vorquartal

bereits eine Beratung der Eltern durchgeführt und abgerechnet

wurde, zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr

abrechnungsfähig gewesen wäre.

Ergänzung der GOP 01941 und 01943

1. Die Beratung zur RSV-Prophylaxe (GOP 01943 EBM) ist bei

einem Versicherten am selben Behandlungstag nicht neben

der RSV-Prophylaxe (01941 EBM) und auch nicht nach einer

bereits durchgeführten RSV-Prophylaxe berechnungsfähig.

2. Folgt auf eine bereits abgerechnete Beratung eine zu

einem späteren Zeitpunkt durchgeführte Injektion von

Nirsevimab, wird von der KV ein Abschlag von 32 Punkten

auf die GOP 01941 EBM (entsprechend der Bewertungsstufe

der GOP 01943 EBM) vorgenommen und die Prüfzeit um zwei

Minuten reduziert. Hierfür wird die bundeseinheitliche Zusatzkennziffer

01941A eingeführt.

Die weiteren Details des Beschlusses finden Sie auf der

Internetseite des BA.

Anpassung Anhang 2 des EBM zum 1. Januar 2025:

Jährliche Überarbeitung und Aufwertung im Bereich der Hauttransplantationen

Der Anhang 2 zum EBM wird mit Wirkung zum 1. Januar

2025 an die dann geltende Version des Operationen- und

Prozedurenschlüssels (OPS) angepasst.

Die Anpassung basiert auf der jährlichen Aktualisierung

der internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-

10-GM) und des OPS des Deutschen Instituts für Medizinische

Dokumentation und Information (DIMDI). Der Anhang

2 des EBM enthält alle Operationen, die Vertragsärzte ambulant

beziehungsweise belegärztlich durchführen und nach

EBM abrechnen dürfen (Kapitel 31.2 und 36.2). Der BA hat

hierzu in seiner 749. Und 750. Sitzung entsprechende Beschlüsse

gefasst.

Zum einen werden mehrere OPS-Kodes neu in den Anhang 2

aufgenommen, Kodes gestrichen sowie redaktionelle Änderungen

an OPS-Bezeichnungen vorgenommen.

Zum anderen wird der Bereich der Hauttransplantationen

überarbeitet. Die Kodebereiche ‘freie Hauttransplantationen’

und ‘freie Hauttransplantationen bei Verbrennungen

und Verätzungen’ wurden in der Kategorisierung der Operationszeit

systematisiert. Dabei wurden 109 OPS-Kodes in

der OP-Zeitkategorie und damit hinsichtlich ihrer Vergütungshöhe

aufgewertet.

Im Gegenzug wurden vier OPS-Kodes mit niedrigeren

OP-Zeitkategorien versehen. Ebenfalls wurden vier OPS-Kodes

zur Behandlung an weiteren Körperregionen zusätzlich

in den Anhang 2 aufgenommen. Konkret sind das die Kodes

5-925.24, 5-925.2a, 5-925.2c und 5-925.2m.

Die weiteren Details der Beschlüsse finden Sie auf der

Internetseite des BA.

Sie finden den aktualisierten Anhang 2 auf der

Internetseite der KBV.

12.2024 | 5


ABRECHNUNG

VERTRÄGE

Anpassungen in der

ICD-10-Codierung zum

1. Januar 2025: Achtung bei

der Nutzung des ICD G71.0!

Durch die Weiterentwicklung des

ICD-Kataloges ergeben sich alljährlich

Änderungen in den von Arztpraxen

genutzten Diagnosecodierungen. Auf

eine Änderung möchten wir an dieser

Stelle besonders aufmerksam machen:

Der ICD-Code G71.0, welcher im Zusammenhang

mit einigen neurologischen

Gebührenordnungspositionen für die

Codierung einer Muskeldystropie genutzt

wird, entfällt zum 31. Dezember

2024. Neu aufgenommen werden dafür

die differenzierten ICD G71.0-, G71.00

und G71.08 um künftig die maligne

Muskeldystrophie vom Typ Duchenne

von sonstigen Muskeldystrophien

abzugrenzen zu können. Bitte achten

Sie unter Berücksichtigung dieser und

weiterer ICD-Anpassungen auf eine

korrekte Codierung Ihrer Fälle ab dem

1. Januar 2025.

Beachten Sie auch die aktualisierte

ICD-10-Codierung sowie Erläuterungen

zu den Änderungen.

Liposuktion bei Lipödem

Stadium III auch 2025

Kassenleistung

Die Liposuktion bei Patientinnen mit

Lipödem im Stadium III darf bis zum

31. Dezember 2025 weiterhin zu Lasten

der gesetzlichen Krankenversicherung

im Rahmen der vertragsärztlichen

Versorgung und im Krankenhaus

erbracht werden. Das Bundesministerium

für Gesundheit hat den entsprechenden

Beschluss des GBA vom 19.

September 2024 nicht beanstandet.

Der Beschluss ist nach Veröffentlichung

im Bundesanzeiger am 20. November

2024 in Kraft getreten.

Erhöhung der Kostenpauschalen

GOP 40350 und 40681 EBM

Der BA hat in seiner 745. Sitzung eine

Anpassung des EBM zum 1. Januar

2025 für die Kostenpauschalen GOP

40350 und 40681 EBM beschlossen.

Kostenpauschale für

Epikutan-Testung

Die Kostenpauschale GOP 40350 EBM

(Allergologiediagnostik I) zur GOP

30110 EBM wird von aktuell 16,14 Euro

auf 21,58 Euro angehoben.

Hintergrund: Mit der Weiterentwicklung

des EBM zum 1. April 2020 wurde

die Kostenpauschale 40350 in den

EBM-Abschnitt 40.7 aufgenommen.

Die Preise der relevanten Testsubstanzen

für einen Epikutantest sind

zwischenzeitlich um durchschnittlich

34% gestiegen. Um die Kosten weiterhin

in angemessener Höhe zu erstatten,

wird eine entsprechende Anpassung

festgelegt.

Die Kostenpauschale 40350 EBM wird

innerhalb der MGV finanziert.

Homöopathie-Vertrag SECURVITA:

Neue Teilnahmeerklärung für Versicherte

Kostenpauschale für Riboflavin

Die Bewertung der Kostenpauschale

40681 für Riboflavin wird von 92,53

Euro auf 117,81 Euro angehoben. Das

Vitamin B12 wird zur Hornhautvernetzung

bei einem Keratokonus verabreicht.

Hintergrund: Zum 1. April 2019

wurde die Kostenpauschale 40681

EBM im Zusammenhang mit der GOP

31364 EBM (Eingriff der Kategorie

YY3: Hornhautvernetzung) in den

EBM-Abschnitt 40.11 aufgenommen.

Nach einer aktuellen Marktrecherche

der KBV sind die Preise für Riboflavin

zwischenzeitlich weiter angestiegen.

Auch hier wird festgelegt, dass die Bewertung

der Kostenpauschale entsprechend

zu erhöhen ist.

Die Kostenpauschale 40681 EBM wird

außerhalb der MGV finanziert.

Die weiteren Details des Beschlusses

finden Sie auf der Internetseite des BA.

Ab dem 1. Januar 2025 müssen die teilnehmenden Ärzte eine neue Teilnahmeerklärung

für Versicherte verwenden. Die Teilnahmeerklärung für Versicherte

(Anlage 2) zum Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie gemäß §

140a SGB V zwischen der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung vertreten

durch die KBV und der SECURVITA wurde aufgrund redaktioneller Anpassungen

modifiziert. Diese Teilnahmeerklärung gilt ebenfalls für Versicherte der zum

Vertrag beigetretenen BKK24, BKK Herkules, BKK Linde, Mercedes-Benz BKK,

BKK Pfaff sowie der Novitas BKK.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Internetseite.

Die weiteren Details des Beschlusses

finden Sie auf der Internetseite

des BA.

6 | 12.2024


VERTRÄGE

Neue Impfleistungen ab sofort in der

regionalen Impfvereinbarung

Die KVWL hat sich mit den Krankenkassen/-verbänden

auf die Vergütung neuer Impfleistungen und somit über

die Aufnahme in die regionale Impfvereinbarung verständigt.

Ab sofort ist die Abrechnung der Impfleistung bei

Impfungen gegen Respiratorische Synzytial-Viren (RSV –

Standardimpfung für Erwachsene ab 75 Jahren sowie Indikationsimpfung

bei Personen mit schweren Grunderkrankungen

sowie Pflegeheimbewohnerinnen und – bewohner

ab einem Alter von 60 Jahren), Mpox (Affenpocken) und

Dengue möglich:

Impfung

Affenpocken —

Indikationsimpfung

Affenpocken

(berufliche bzw. Reiseindikation

nach § 11 Abs. 3 SI-RL)

Dengue

(berufliche bzw. Reiseindikation

nach § 11 Abs. 3 SI-RL)

Pauschaler

Vergütungsaufschlag für die Einfachimpfung

Dengue zu den SNR

89136V, 89136W

Respiratorische Synzytial-Viren

(Standardimpfung) -

Personen ab dem Alter von 75

Jahren

Respiratorische Synzytial-Viren

(Indikationsimpfung) -

Personen ab dem Alter von 60

Jahren

erste Dosen eines

Impfzyklus bzw.

unvollständige

Impfserie (SNR)

letzte Dosis eines

Impfzyklus nach

Fachinformationen oder

abgeschlossene Impfung

(SNR)

Vergütung

89135A 89135B 9,62 Euro

ab 2025: 9,99 Euro

89135V 89135W 9,62 Euro

ab 2025: 9,99 Euro

89136V 89136W 8,63 Euro

ab 2025: 8,96 Euro

89900E 89900E 3,31 Euro

ab 2025: 3,44 Euro

89137 9,62 Euro

ab 2025: 10,00 Euro

89138 9,62 Euro

ab 2025: 10,00 Euro

Durch die Aufnahme der oben genannten Impfungen in die

regionale Impfvereinbarung erfolgt auch der Impfstoffbezug

für diese Impfungen ab sofort über den Sprechstundenbedarf

(SSB).

Bitte beachten Sie, dass auch bei voraussichtlich geringen

Mengen - zum Beispiel weniger als zehn Impfdosen einer

Impfart - eine Verordnung als Einzelimpfstoff immer über

den SSB zu erfolgen hat.

12.2024 | 7


VERTRÄGE

Geänderte COVID-Impfvergütung seit 1. Oktober 2024

Vor dem Hintergrund des Außerkrafttreten von § 3 der CO-

VID-19-Vorsorgeverordnung am 30. Juni 2024 endete zeitgleich

auch die Verpflichtung zur wöchentlichen Meldung

der täglich durchgeführten COVID-19-Impfungen an das

RKI. Durch den Wegfall dieses Dokumentationsaufwandes

mussten die weiterhin bestehenden Mehraufwände neu

bewertet und angepasst werden. Die Vergütung setzt sich

aus einer Grundvergütung analog der Influenzaimpfung in

Höhe von derzeit 10,39 Euro (ab 1. Januar 2025 10,79 Euro)

und einem Zuschlag in Höhe von derzeit 3,21 Euro für die

weiterhin bestehenden Mehraufwände zusammen. Damit

beträgt die Vergütung für die COVID-19-Impfung seit dem

1. Oktober 2024 insgesamt 13,60 Euro – ab dem 1. Januar

2025 insgesamt 14 Euro. Die Vergütung für die Impfung mit

Nuvaxovid JN.1 wird derzeit noch zwischen der KVWL und

den Verbänden der Krankenkassen verhandelt.

COVID-19-Impfung

BioNTech/Pfizer –

KP.2 angepasst

(Standardimpfung)

BioNTech/Pfizer –

KP.2 angepasst

(berufliche Indikation bzw.

Reiseindikation nach

§ 11 Absatz 3)

BioNTech/Pfizer –

JN.1 angepasst

(Standardimpfung)

BioNTech/Pfizer –

JN.1 angepasst

(berufliche Indikation bzw.

Reiseindikation nach

§ 11 Absatz 3)

Novavax – Nuvaxovid JN.1

(Standardimpfung)

Novavax – Nuvaxovid JN.1

(berufliche Indikation bzw.

Reiseindikation nach

§ 11 Absatz 3)

erste Dosen eines

Impfzyklus bzw.

unvollständige

Impfserie (SNR)

letzte Dosis eines

Impfzyklus nach

Fachinformationen oder

abgeschlossene Impfung

(SNR)

Auffrischungsimpfung

88348A 88348B 88348R

88348V 88348W 88348X

88345A 88345B 88345R

88345V 88345W 88345X

88346A 88346B 88346R

88346V 88346W 88346X

Neufassung der Verträge zu den Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2

mit der TK sowie KNAPPSCHAFT und der BVKJ-Service GmbH

Für die bundesweit gültigen Verträge über die Durchführung

zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen U10/U11 und

J2 im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin zwischen der

TK sowie der KNAPPSCHAFT, der AG Vertragskoordinierung

(vertreten durch die KBV) und der BVKJ-Service-GmbH gibt

es jeweils eine Neufassung nach § 140a SGB V zum 1. Januar

2025. Die Vertragsinhalte und Vergütungen werden ohne

Anpassungen fortgeführt. Für Ärzte sowie Versicherte, die

bereits an den Verträgen teilnehmen, ist keine erneute Einschreibung

erforderlich.

8 | 12.2024

Unbedingt zu beachten ist, dass die Patiententeilnahmeerklärungen

überarbeitet wurden und zwingend ab dem 1.

Januar 2025 zu verwenden sind. In der jeweiligen Versicherteninformation

wurden Hinweise u. a. zur Teilnahme,

zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung angepasst. Bei

der Umsetzung der Verträge mit der TK übersenden Sie die

Patiententeilnahmeerklärungen bitte wie gewohnt (Techniker

Krankenkasse, Stichwort „Besondere Versorgung“,

85820 München). Die Patiententeilnahmeerklärungen von

Versicherten der KNAPPSCHAFT hingegen verbleiben elektronisch

oder in Papierform bei Ihnen in der Praxis.


VERTRÄGE

IVOM-Vertrag: Wichtige Neuerungen ab 1. Januar 2025

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben musste

auch der „IVOM-Vertrag“ der KVWL

mit der AOK NordWest, dem BKK-Landesverband

NORDWEST (handelnd für

die beigetretenen BKK), der KNAPP-

SCHAFT, der BIG direkt gesund sowie

der KKH mit Wirkung zum 1. Januar

2025 auf die Rechtsgrundlage des §

140a SGB V überführt werden.

Patiententeilnahmeerklärung

erforderlich

Ab Januar 2025 ist es erforderlich,

dass die Versicherten einmalig durch

Unterzeichnung der Patiententeilnahmeerklärung

(PTE) der Vertragsteilnahme

und der erforderlichen Datenverarbeitung

zustimmen. Die PTE ist

bei allen Patienten erforderlich (Neupatienten

und „Bestandspatienten“)

und Grundlage für die Vergütung der

nach dem Vertrag erbrachten und abgerechneten

Leistungen.

Die PTE übermitteln Sie bitte möglichst

via KIM wie folgt an die KVWL:

► Bitte scannen Sie die PTE in einer

möglichst guten Qualität und senden

diese als PDF-Datei mittels eNachricht

(als eArztbrief ebenfalls verarbeitbar)

ausschließlich an folgende KIM-Adresse:

PTE@kvwl.kim.telematik

► Eine elektronische Signatur mit

dem eHBA ist nicht notwendig.

► Die o. g. KIM-Adresse finden Sie

im Verzeichnisdienst/Adressbuch bzw.

über die integrierte Suchfunktion im

PVS unter „Praxisname“ = „Kassenärztliche

Vereinigung Westfalen-Lippe“.

► Die o. g. KIM-Adresse können Sie

auch manuell eintragen – ggf. ist aber

die Eingabezeile „versteckt“. In diesem

Fall muss das Empfängerfeld im

PVS explizit eingeblendet werden.

► Sie erhalten nicht zwangsläufig

bzw. automatisch eine Empfangsbestätigung

für Ihre KIM-Nachricht. Dies

ist abhängig von den Einstellungen in

Ihrem Mailclient.

► Die Übermittlung der PTE nehmen

Sie bitte möglichst direkt bzw. zeitnah

nach Unterzeichnung durch den Patienten

und Arzt vor.

Abrechnung und Vergütung

Die bisherige Vergütungsstruktur wird

ab 2025 fortgeführt. Die Details zur

Abrechnung und Vergütung entnehmen

Sie bitte der Anlage 6 zum Vertrag.

Neben einzelnen Vergütungsanpassungen

konnte mit der Nachsorge nach

durchgeführter IVOM bei Frühgeborenenretinopathie

(ROP) eine neue Leistung

vereinbart werden. Die Nachsorge

bei ROP kann bis zur Vollendung des

ersten Lebensjahres abgerechnet werden

und wird je Nachsorgetermin mit

30 Euro vergütet. Sämtliche Vertragsleistungen

werden auch weiterhin

außerhalb der morbiditätsbedingten

Gesamtvergütung und somit extrabudgetär

vergütet.

Die vollständigen Vertragsunterlagen

inkl. der PTE, die Liste der beigetretenen

BKK sowie die Übersicht

zu den bestehenden Verträgen (u.

a. Vergütungen, SNR) finden Sie

auf unserer Internetseite.

Die Patiententeilnahmeerklärungen

können Sie wie gewohnt über

unseren Formularversand bestellen

bzw. nachbestellen.

DMP Osteoporose erfolgreich gestartet

Seit dem 1. April 2024 profitieren Patienten in Westfalen-Lippe

von dem neuen Disease-Management-Programm

(DMP) Osteoporose. Bisher haben knapp 1.000 Ärztinnen

und Ärzte ihre Teilnahme erklärt.

Teilnahme am DMP

Am DMP Osteoporose können sowohl Hausärztinnen und

Hausärzte als auch Fachärzte für Orthopädie sowie für Orthopädie

und Unfallchirurgie teilnehmen. Voraussetzung

für die Durchführung und Abrechnung der DMP-Leistungen

ist die vollständig ausgefüllte Teilnahmeerklärung und die

vorherige Genehmigung durch die KVWL. Die Teilnahmeerklärung

und die vollständigen Vertragsunterlagen finden

Sie auf unserer Internetseite.

Hinweis: Mehrfacheinschreibung

von Patienten wird vergütet

Bei Patienten, die neben dem DMP Osteoporose bereits in

einem weiteren DMP bei demselben koordinierenden Arzt

eingeschrieben sind, werden die Erst- und Folgedokumentationen

im Rahmen des DMP Osteoporose mit jeweils 10

Euro extrabudgetär vergütet. In diesem Fall besteht lediglich

für das DMP Osteoporose kein Anspruch auf die Haltearbeit

zur kontinuierlichen Behandlung und Betreuung von

DMP-Teilnehmern.

12.2024 | 9


VERTRÄGE

Hautkrebsscreening unter 35 Jahren:

Weitere Verträge zum 1. Januar 2025 angepasst

Mit der Oktoberausgabe von praxis intern haben wir Sie

über die Vertragsumstellungen mit der BARMER, der BIG

direkt gesund, der HEK, der KNAPPSCHAFT sowie der Techniker

Krankenkasse zum 1. Oktober 2024 informiert. Zum

1. Januar 2025 erfolgten nun die Vertragsumstellungen

mit der AOK NordWest, dem BKK-Landesverband NORDWEST

(handelnd für die beigetretenen BKK) sowie der Bosch BKK.

Bei sämtlichen Verträgen ist es erforderlich, dass die Versicherten

durch Unterzeichnung der Patiententeilnahmeerklärung

(PTE) der Vertragsteilnahme und der erforderlichen

Datenverarbeitung zustimmen. Bitte verwenden Sie

ausschließlich die aktuellen PTE sowie Versicherteninformationen

zur Teilnahme und Datenverarbeitung.

Wichtig:

Die PTE zu den oben genannten Verträgen verbleiben bei

Ihnen in den Praxen und sind nicht mehr an die KVWL zu

übermitteln. Das Vorliegen und die Archivierung der PTE

bestätigen Sie mit der Abrechnung der jeweiligen Symbolnummer

(SNR) für die erbrachte Vertragsleistung.

Sofern Sie bereits an den bisherigen Verträgen teilgenommen

haben und über eine Genehmigung zur Leistungserbringung

und Abrechnung verfügen, gilt diese

Genehmigung automatisch fort!

Verträge „Hautkrebsscreening unter 35 Jahren“

Wichtig: Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 ist eine Teilnahmeerklärung des Patienten für alle Verträge erforderlich

– die Teilnahmeerklärung verbleibt in der Praxis!

Krankenkasse

Teilnehmende

Hausärzte

Teilnehmende

Dermatologen

Leistungsanspruch

alle zwei Jahre

Altersbegrenzung

Vergütung

in Euro

AOK NordWest X X keine 31,35 91051

BARMER** X X ab 15 Jahre 31,35 91051R

BIG direkt gesund X X keine 31,58 91051G

BKK Bosch X X keine 31,58 91051C

BKK-Landesverband

NW* (Liste

beigetretener BKKn)

SNR

X X X ab 15 Jahre 31,58 91051B

HEK X X ab 15 Jahre 31,35 91051H

KNAPPSCHAFT X X keine 31,58 01745K

Techniker

Krankenkasse

* gilt auch für Bundespolizei und Bundeswehr

X X ab 15 Jahre 31,58 91051T

** gilt für die Polizei NRW - Ausnahmeregelung: Für die anspruchsberechtigten Polizeivollzugsbeamtinnen/-beamten des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Freien

Heilfürsorge ist keine Patienteneinschreibung erforderlich! Stand: 1. Januar 2025

Die vollständigen Vertragsunterlagen, die Liste teilnehmenden BKK sowie weitergehende Informationen finden

Sie auf unserer Internetseite.

10 | 12.2024


VERTRÄGE

Vertrag „Hallo Baby“: Anpassungen ab 1. Januar 2025

Für den bundesweit gültigen Vertrag

„Hallo Baby“ zur besonderen Versorgung

gem. § 140a SGB V zur Vermeidung

von Frühgeburten und infektionsbedingten

Geburtskomplikationen

gilt es folgende Änderungen zu beachten:

► Der BKK Landesverband Süd wird

als neuer Vertragspartner ab dem 1.

Januar 2025 die Aufgaben der Vertragsarbeitsgemeinschaft

(VAG) Baden-Württemberg

und der VAG Hessen

fortführen (diese beiden VAGs werden

zum 31.12.2024 aufgelöst und scheiden

somit aus dem bisherigen Vertragsverhältnis

aus).

► Die Leistung „Ärztliches Beratungsgespräch

zur Förderung der natürlichen

Geburt“ (SNR 81318 bzw.

81319) entfällt aufgrund der Befristung

zum 31. Dezember 2024. Ziel

der Leistung war die Reduzierung der

Kaiserschnitte. Da eine abweichende

Entwicklung erkennbar ist, wird diese

Leistung nicht fortgeführt.

► Es können künftig neben den Betriebskrankenkassen

auch Krankenkassen

anderer Kassenarten dem Vertrag

beitreten. Von dieser Möglichkeit hat

die BIG direkt gesund Gebrauch gemacht

und ist dem Vertrag zum 1. Januar 2025

beigetreten. Aufgrund des umfänglichen

Versorgungsangebots für Schwangere im

Rahmen des Vertrags „Hallo Baby“ hat

die BIG direkt gesund den über die Arbeitsgemeinschaft

Vertragskoordinierung

der KBV abgeschlossen Vertrag zum

konsequenten Infektionsscreening in

der Schwangerschaft (K.I.S.S.) beendet.

Die Abrechnungsfähigkeit der Beratung

und der Durchführung des Screenings

(SNR 81103) endet am 31. Dezember

2024.

Weitere Informationen zum Vertrag

finden Sie auf unserer Internetseite.

12.2024 | 11


VERORDNUNG

Informationen zu Änderungen der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses

Im Folgenden haben wir die Beschlüsse und Änderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in einer aktuellen Übersicht

zusammengestellt. Zusammenfassungen der G-BA-Begründung eines belegten oder nicht belegten Zusatznutzens, der

jeweils zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) sowie daraus abzuleitende wichtige Hinweise zur Verordnung finden Sie online

unter

www.kvwl.de unter dem Menüpunkt Verordnung/Arzneimittelinformationen.

Die vollständigen Beschlüsse mit zusätzlichen Informationen zu den Entscheidungen im Detail finden Sie jeweils auf den Internetseiten

des G-BA. Zudem weisen wir immer darauf hin, wenn die KVWL oder die KBV hierzu noch ausführlichere Informationen

gegeben haben - zum Beispiel im ARZNEIMITTEL-INFOSERVICE (AIS). (Stand: 3. Dezember 2024)

Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL)

Die Richtlinie regelt die Verordnung von Arzneimitteln durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und

in ärztlichen Einrichtungen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten. Die Richtlinie

konkretisiert Inhalt und Umfang der im SGB V festgelegten Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen auf der Grundlage des

Wirtschaftlichkeitsgebots im Sinne einer notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung unter Berücksichtigung

des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse und des Prinzips einer humanen Krankenbehandlung.

Anlage XII: (Frühe) Nutzenbewertung nach § 35a SGB V

Der G-BA hat im letzten Monat die unten aufgeführten Beschlüsse zum Zusatznutzen von neuen Arzneimitteln gegenüber einer

zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) getroffen. Die Beschlüsse sind Bestandteil der AM-RL und somit für die GKV verbindlich. In

den nächsten sechs Monaten wird der GKV-Spitzenverband mit den Herstellern einen neuen wirtschaftlichen Preis je nach Nutzenbewertung

des Arzneimittels aushandeln. Der heutige Preis, d. h. der Preis seit Markteinführung, kann also, insbesondere für Indikationen

ohne oder mit geringem Zusatznutzen, deutlich höher sein als der zukünftige verhandelte Preis. (Ist die Nutzenbewertung oder

der Verlauf der Preisverhandlungen ungünstig, haben einige Hersteller schon mit Marktrücknahme reagiert.) Bitte informieren Sie

sich vor der Verordnungsentscheidung genau zur indikationsbezogenen Nutzenbewertung des Arzneimittels und zur Preissituation,

und dokumentieren Sie Ihre Verordnungsentscheidungen in der Patientendokumentation.

Wirkstoff / Präparat Indikation / Anwendungsgebiet ERGEBNIS

Therapiegebiet: Hauterkrankungen

Bimekizumab

Bimzelx ®

Neues Anwendungsgebiet: aktive

mittelschwere bis schwere

Hidradenitis suppurativa (Acne

inversa) bei Erwachsenen, die

auf eine konventionelle systemische

HS-Therapie unzureichend

angesprochen haben.

Zusatznutzen nicht belegt.

Therapiegebiet: Onkologische Erkrankungen

Selpercatinib

Retsevmo ®

Neues Anwendungsgebiet:

solide Tumore, RET-Fusion+, bei

Erwachsenen.

Zusatznutzen nicht belegt.

Selpercatinib

Retsevmo ®

Neues Anwendungsgebiet:

Schilddrüsenkarzinom, RET-Fusion+,

refraktär gegenüber Radiojod,

Erstlinie oder nach systemischer

Vortherapie, Jugendliche

ab 12 Jahren und Erwachsene.

Es wurden zwei Patientengruppen gebildet, je nach Altersgruppe

und Vortherapie.

Ein Zusatznutzen ist für keine der beiden Patientenpopulationen

belegt.

12 | 12.2024


VERORDNUNG

Wirkstoff / Präparat Indikation / Anwendungsgebiet ERGEBNIS

Therapiegebiet: Onkologische Erkrankungen

Futibatinib

Lytgobi ®

Cholangiokarzinom, mit FG-

FR2-Fusion oder FGFR2-Rearrangement,

nach mind. 1 Vortherapie

bei Erwachsenen.

Zusatznutzen nicht belegt.

Therapiegebiet: Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe

Pegcetacoplan

Aspaveli ®

Neues Anwendungsgebiet: Paroxysmale

Nächtliche Hämoglobinurie,

nicht vorbehandelte

erwachsenen Patienten.

Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen,

weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine

Quantifizierung nicht zulässt.

Danicopan

Voydeya ®

Paroxysmale nächtliche Hämoglobinurie

bei residualer hämolytischer

Anämie, Zusatztherapie

zu Ravulizumab oder

Eculizumab bei Erwachsenen.

Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen,

weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine

Quantifizierung nicht zulässt.

Vadadustat

Vafseo ®

Symptomatische Anämie bei

chronischer Nierenerkrankung

(CKD) bei Erwachsenen, die eine

Erhaltungsdialyse erhalten.

Zusatznutzen nicht belegt.

Sonstige Produkte zur Wundbehandlung seit dem 2. Dezember 2024

nicht mehr verordnungsfähig

Sonstige Produkte zur Wundbehandlung (Teil 3 der Anlage

Va der AM-RL) sind seit dem 2. Dezember 2024 nicht mehr

verordnungsfähig. Hierunter fallen wirkstofffreisetzende

Wundauflagen (zum Beispiel mit Silber) oder nicht-formstabile

Produkte (zum Beispiel Hydrogele in Tuben).

Verbandmittel mit ergänzenden Eigenschaften (wie zum

Beispiel Schaumverbände und Alginate) sowie eindeutige

Verbandmittel, gelistet in Teil 1 und 2 der Anlage Va, bleiben

weiterhin verordnungsfähig.

Weitere Informationen finden Sie auch unter unserer

InVo und in der Anlage Va der Arzneimittel-Richtlinie.

Ergänzung der Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf zum 1. Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine Ergänzung der Diagnoseliste

zum langfristigen Heilmittelbedarf in Kraft. Diese

Anpassung basiert auf der jährlichen Aktualisierung der

ICD-10-GM und wurde am 29. Oktober 2024 vom G-BA beschlossen.

Konkret betrifft die Änderung den ICD-10-Code

„G71.0 Muskeldystrophie“, der nun in zwei neue Sub-Kodes

unterteilt wird:

„G71.00 Muskeldystrophie, maligne [Typ Duchenne]“

„G71.08 Sonstige Muskeldystrophien“

Um diese Erweiterung abzubilden, wird der Code in Anlage

2 der Heilmittel-Richtlinie künftig als „G71.0-“ geführt. Dadurch

bleibt gewährleistet, dass für diese Diagnosen Verordnungen

für bis zu zwölf Wochen weiterhin möglich sind.

12.2024 | 13


FORUM

Qualität leicht gemacht!

Qualität ist der Anspruch, den Sie an Ihre Arbeit und die

Patienten an Ihre Behandlung haben. Gemeinsam lesen wir

zwischen den Zeilen und blicken hinter die Paragraphen.

Wir werden Ihnen Qualitätssicherungsprüfungen an einem

konkreten Beispiel vorstellen sowie Fortbildungsverpflichtung

und Qualitätsmanagement so darstellen, dass Sie vom

Nutzen für die sichere Patientenversorgung überzeugt sein

werden. Selbstverständlich beantworten wir auch kompetent

alle Fragen zu den gesetzlichen Hygieneregeln. Qualität

ist essenziell: Wir haben Antworten und einen gut gefüllten

Werkzeugkasten – damit Sie wissen, was Sie ganz

konkret in Ihrer Praxis tun können/müssen.

Wann und wo?

Mittwoch, 26. Februar 2025, 15 bis 17.30 Uhr,

Webseminar

Zielgruppe: Ärzte

Teilnahmegebühr: kostenfrei

Fortbildungspunkte: beantragt

Hier können Sie sich zum Webseminar anmelden.

Ihre Ansprechpartnerin für die Anmeldung

Jasmin Lindemann

Tel.: 0231 / 94 32 15 02

E-Mail: jasmin.lindemann@kvwl.de

Keine Angst vor Praxisbegehungen

– Wenn sich die

Behörde ankündigt

Die infektionshygienische Überwachung in der Arztpraxis

wird vom zuständigen Gesundheitsamt auf Basis von gesetzlichen

Vorgaben (§ 23 Abs. 6 IfSG - Infektionsschutzgesetz

in Verbindung mit dem § 17 ÖGDG -Gesetz über

den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW) umgesetzt. Die

Vor-Ort-Begehung kann zuweilen ein unbehagliches Gefühl

hervorrufen, weil man als Praxisinhaber nicht weiß, wie

eine Behördenbegehung abläuft. Wir haben deshalb für Sie

das Gesundheitsamt der Stadt Dortmund eingeladen, damit

Sie die Gelegenheit bekommen, konkrete Fragen zur infektionshygienischen

Begehung in der Arztpraxis zu stellen.

In dem Zusammenhang können Sie gleichzeitig von den Erfahrungen

der Überwachungsbehörden, die wir für Sie zusammengetragen

haben, partizipieren, damit Sie die häufig

auftretenden Hygiene-Mängel in den Arztpraxen kennenlernen

und ggf. in Ihrer Praxis beheben können.

Inhaltlich bearbeiten wir nachstehende Fragen:

► Warum ist es sinnvoll, die Infektionshygiene in einem

Hygieneplan festzulegen?

► Wie wird ein individueller Hygieneplan erstellt?

► Welche Desinfektionsverfahren sind sachgerecht und

welche Desinfektionsmittel wähle ich für die Praxis aus?

► Welche personelle Qualifikation benötigt ein Mitarbeiter,

der Medizinprodukte aufbereitet?

► Wie ist eine Risikoeinstufung von Medizinprodukten

wie beispielsweise Spekulum, scharfer Löffel, Verbandschere

oder Ohrtrichter vorzunehmen?

Unser Ziel ist ein für Sie zufriedenstellendes Ergebnis der

behördlichen Überwachung.

Wann und wo?

Mittwoch, 12. März 2025, 15 bis 18 Uhr, KVWL Dortmund;

Mittwoch, 5. November 2025, 15 bis 18 Uhr, Online, Webseminar

Zielgruppe: Ärzte, MFA

Teilnahmegebühr: kostenfrei

Fortbildungspunkte: beantragt

Hier können Sie sich zum Seminar anmelden.

Ihre Ansprechpartnerin zum Thema Hygiene und

Medizinprodukteaufbereitung

Yvonne Schoenen

Tel.: 0231 / 94 32 19 46

E-Mail: yvonne.schoenen@kvwl.de

14 | 12.2024


Mitgliederstatus bezogene

Teilnehmergebühren

für Akademiemitglieder

Mitgliedschaftsbeitrag nur

€ 8,-/Monat

WERDEN SIE MITGLIED

der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL

Ihre Vorteile mit der

Bilden Sie sich mit der Akademie fort - in zahlreichen Themenbereichen, in

Präsenzform oder digital. Frischen Sie bestehendes Wissen auf oder

erwerben Sie neue Kompetenzen!

` Jährlich über 600 unabhängige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen

- interdisziplinär und interprofessionell

` Breit gefächertes Angebot für Ärztinnen und Ärzte, Medizinische

Fachangestellte und Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe

` Über 1.850 Exptertinnen und Experten als Wissenschaftliche Leiter,

Moderatoren, Referenten und Tutoren

` Aktualität, Qualität und Praxisnähe der Fort- und Weiterbildungsinhalte

` Einsatz moderner Lernformen - eLearning, Webinare, Blended Learning, Simulation

` Zielgruppenspezifische Angebotsinformation

` Persönliche und professionelle Teilnehmerbetreuung bei Veranstaltungen

` Gute Vereinbarkeit von Fortbildung mit Beruf, Familie und Freizeit

` Kostenfreie „Schnuppermitgliedschaft“ für Berufseinsteiger

` Mitgliederstatus bezogene Teilnehmergebühren

für Ärztinnen und Ärzte und deren Personal

Bildnachweise: ©Filograph - stock.adobe.com; ©Drazen - stock.adobe.com; ©sdecoret - stock.adobe.com

Jetzt Mitgliedschaftsantrag

online ausfüllen

www.akademie-wl.de/mitgliedschaft

Weitere Infos: 0251 929-2204


SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

Seminare 1/2025

Weitere Seminarinformationen und Anmeldung: www.kvwlconsult.de — Tel.: 0231 / 94 32 39 54

Telefontraining für Auszubildene

Die Teilnehmer werden in die Grundlagen

des Telefonmanagements eingeführt. Im

Vordergrund steht die Reflexion des eigenen

Gesprächsverhaltens.

Datum: 5. Februar 2025

Ort: Ärztehaus Dortmund

Zeit: 14 bis 18 Uhr

Kosten: 190 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)

NEU! Schwierige Gesprächssituationen

am Telefon und im

persönlichen Kontakt als MFA

meistern

In diesem praxisorientierten Seminar lernen

die Teilnehmer, wie sie mit schwierigen

Gesprächssituationen sowohl am Telefon

als auch im persönlichen Kontakt souverän

umgehen.

Datum: 19. Februar 2025

Ort: Ärztehaus Dortmund

Zeit: 9 bis 16 Uhr

Kosten: 245 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)

Ein guter Start

Ziel der Veranstaltung ist es, Hinweise und

Hilfestellungen für einen erfolgreichen Ausbildungsverlauf

zu vermitteln.

Datum: 26. Februar 2025

Ort: Ärztehaus Dortmund

Zeit: 14 bis 18 Uhr

Kosten: 190 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)

Teamleitung in der Arztpraxis

Teamleitungen brauchen einen Plan und

Werkzeuge, auch wenn es weder den richtigen

Führungsstil noch Patentrezepte gibt.

Datum: 5. März 2025

Ort: online

Zeit: 9 bis 16 Uhr

Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)

Fit für den Empfang

Möchten Sie, dass der Patient gleich von der

ersten Begegnung an einen überzeugenden

Eindruck von Ihnen und der Praxis gewinnt?

Datum: 19. März 2025

Ort: online

Zeit: 14 bis 17 Uhr

Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Mechthild Wick, (Personaltrainerin/Coach)

Achtsam und gelassen

Das Seminar bietet durch praktische

Übungseinheiten und Selbstreflexionen einen

großen Nutzen für die direkte Umsetzung in

den Alltag.

Datum: 26. März 2025

Ort: online

Zeit: 14 bis 17 Uhr

Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Mechthild Wick, (Personaltrainerin/Coach)

NEU! Was tun, wenn es in der

Arztpraxis zur Sache geht:

Deeskalationstraining für MFA

Die Teilnehmerinnen des Seminares lernen

in diesem Zusammenhang psychologische

Grundlagen um mit Konflikt- und eskalierenden

Situationen in der Kommunikationsformen

im Umgang mit Patienten kennen sowie

Fallbeispiele aus der Arztpraxis sensibel

anzugehen.

Datum: 9. April 2025

Ort: Ärztehaus Dortmund

Zeit: 14 bis 18 Uhr

Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)

Medical English – Einsteiger-Kurs

In diesem abwechslungsreichen Seminar

widmen wird uns dem für Sie relevanten

Fachvokabular und dessen richtiger Anwendung

in der Praxis.

Datum: 23. April 2025

Ort: Ärztehaus Dortmund

Zeit: 14 bis 18.15 Uhr

Kosten: 220 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Konstanze Getachew

Unzufriedene Patienten

In dem Seminar erhalten die Teilnehmer

zahlreiche und fundierte Hinweise, wie sie

eskalierende und bedrängende Gespräche

und Angriffe durch geschickte und situationsangemessene

Anwendung von Kommunikationsstrategien

gezielt abbauen oder

minimieren können.

Datum: 7. Mai 2025

Ort: Ärztehaus Münster

Zeit: 15 bis 19 Uhr

Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)

16 | 12.2024


SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

NEU! Patienten im Ausnahmezustand:

Rhetorisches

Deeskalationstraining

In dem Seminar erhalten Sie zahlreiche und

fundierte Hinweise, wie Sie die aggressive

Eskalation von unangenehmen Gesprächen

durch geschickte und situationsangemessene

Anwendung von Kommunikationsstrategien

gezielt abbauen oder minimieren können.

Sie reflektieren zudem wie Sie besser mit

eigenen Gefühlen von Wut, Ärger und

Frustration umgehen können und sich nicht

provozieren lassen.

Datum: 14. Mai 2025

Ort: Ärztehaus Münster

Zeit: 14 bis 18 Uhr

Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)

NEU! Konsequent und empathisch

als Teamleitung: Die hohe Kunst der

Gesprächsführung

In diesem Seminar werden Praxismanagerinnen

und Teamleiterinnen darin geschult, wie

sie durch effektive Kommunikation und empathisches

Verhalten ihre Teams erfolgreich

leiten können.

Datum: 4. Juni 2025

Ort: Ärztehaus Dortmund

Zeit: 9 bis 16 Uhr

Kosten: 245 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)

Medical English – Einsteiger-Kurs

In diesem abwechslungsreichen Seminar

widmen wird uns dem für Sie relevanten

Fachvokabular und dessen richtiger Anwendung

in der Praxis.

Datum: 4. Juni 2025

Ort: Ärztehaus Dortmund

Zeit: 14 bis 18.15 Uhr

Kosten: 220 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Konstanze Getachew

Intensivkurs Praxismanagerin

Ziel des Kurses ist es, Sie in den wichtigsten

Funktionen und Aufgabengebieten des

Praxis- und Selbstmanagements zu stärken.

Datum: 23. bis 27. Juni 2025

Ort: Ärztehaus Dortmund

Zeit: 9 bis 17 Uhr

Kosten: 765 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Delta Med / Cornelia Bahnen

Ausbildung zur/zum

Datenschutzbeauftragten

Mit dieser Ausbildung im Rahmen unserer

Online-Fortbildung qualifizieren wir Sie zum

Datenschutzbeauftragten in der Arztpraxis.

Die Online-Fortbildung vermittelt sehr

praxisnah und kompakt umfassende Datenschutzkenntnisse

mit dem Schwerpunkt

„Arztpraxis“

Datum: 30. Juni bis 4. Juli 2025

Ort: online

Zeit: 10 bis 14.30 Uhr

Kosten: 520 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Delta Med

NEU! Telefontraining für

Quereinsteiger

In der heutigen Zeit ist die telefonische Kommunikation

in Arztpraxen von entscheidender

Bedeutung. Dieses Seminar richtet sich

an Quereinsteigerinnen, die neu im medizinischen

Bereich sind und ihre Fähigkeiten im

Umgang mit Patienten am Telefon optimieren

möchten.

Datum: 25. Juni 2025

Ort: Ärztehaus Münster

Zeit: 9 bis 16 Uhr

Kosten: 245 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)

12.2024 | 17


SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen

ONLINE-FORTBILDUNGSKATALOG: Umfassende Informationen über das gesamte Fort- und Weiterbildungsangebot

der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL finden Sie unter www.akademie-wl.de/katalog oder

www.kvwl.de (Terminkalender - Terminübersicht). Nutzen Sie den Online-Fortbildungskatalog oder die kostenlose Fortbildungs-App

unter www.akademie-wl.de/app, um sich zu Veranstaltungen anzumelden.

Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. med. Dr. h. c. Hugo Van

Aken, Münster

Stv. Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. med. Christoph Stellbrink,

Bielefeld

Ressortleitung: Elisabeth Borg

Geschäftsstelle: Gartenstraße 210—214, 48147 Münster

Postfach 40 67, 48022 Münster • Fax: 0251 – 9 29 22 49

E-Mail: akademie@aekwl.de

Internet: www.akademie-wl.de

Akademie-Service-Hotline: 0251 – 9 29 22 04

Anfragen & Informationen, Informationsmaterial,

Programmanforderung, Fragen zur Mitgliedschaft

eLearning-Angebote

Die eLearning-Angebote der Akademie für

medizinische Fortbildung werden stetig

ausgebaut und aktualisiert. Die Maßnahmen

werden über die Online-Lernplattform ILIAS

angeboten.

Ultraschallkurse

eKursbuch „PRAKTiSCHER

ULTRASCHALL“

Sonographie Abdomen, Retroperitoneum

einschl. Nieren, Harnblase, Thorax (ohne

Herz), Schilddrüse

Grundkurs (mind. 20 Module), Aufbaukurs

(mind. 16 Module), Refresherkurs (mind. 20

Module)

Demo-Version: www.akademie-wl.de/ilias

Teilnahmegebühr: 119 Euro (je Kursbuch)

Zertifiziert: 1 Punkt (je Modul)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14

eKursbuch „PÄDIATRiSCHER

ULTRASCHALL“

Sonographie in der Pädiatrie (mind. 10 Module)

Demo-Version: www.akademie-wl.de/ilias

Teilnahmegebühr: 119 Euro

Zertifiziert: 1 bzw. 2 Punkte (je Modul)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14

Ultraschall-Fortbildungskurse /

Workshops

Gefäßultraschall in der hausärztlichen

Praxis / DEGUM-Zertifizierung

beantragt

Thrombosediagnostik – Bauchaortenscreening –

Carotissonographie

Termin: Samstag, 22. März 2025

Ort: Steinfurt

Leitung: Dr. med. B. Krabbe, Dr. med. P.

Vieth, Steinfurt

Teilnahmegebühr: 285 bis 330 Euro

Zertifiziert: 9 Punkte

Auskunft: 0251 / 929 2214

Sonographie der Säuglingshüfte

nach Graf – Update 2025

Blended Learning- Angebot

Präsenz-Termin: Mittwoch, 29. Januar

2025 (zzgl. eLearning)

Ort: Herne

18 | 12.2024

Leitung: Dr. med. H. D. Matthiesen,

Münster, Dr. med. R. Listringhaus, Herne

Teilnahmegebühr: 439 bis 489 Euro

Zertifiziert: 17 Punkte

Auskunft: 0251 / 292 2214

Darmsonographie / DEGUMzertifiziert

Appendizitis, CED, Divertikulitis,

Karzinom

Termin: Freitag, 14. März 2025

Ort: Witten

Leitung: Prof. Dr. med. B. Lembcke, Frankfurt

Teilnahmegebühr: 425 bis 485 Euro

Zertifiziert: 9 Punkte

Auskunft: Tel. 0251 / 929 2214

Lungensonographie

Ein wertvolles diagnostisches Untersuchungsverfahren

sowohl in der Intensiv- und

Notfallmedizin als auch in der hausärztlichen

Versorgung

Termin: Samstag, 5. April 2025

Ort: Bottrop

Leitung: Dr. med. M. Markant, Bottrop, Dr. med.

U. Böck, Marl

Teilnahmegebühr: 439 bis 499 Euro

Zertfiziert: 11 Punkte (auch gem. §5 Abs. 4

RettG NRW anrechenbar)

Auskunft: 0251 / 9 29 2214

Ultraschall-Refresherkurse

Sonographie – DEGUM-zertifiziert

Spannendes, Sportliches, Spezielles und allzu

oft Verpasstes

Termin: Donnerstag, 15. Mai 2025

Ort: Borkum

Leitung: Prof. Dr. med. B. Lembcke, Frankfurt

Teilnahmegebühr: 470 bis 540 Euro

Zertifiziert: 10 Punkte

Auskunft: Tel: 0251 929 2214

Curriculare Fortbildungen

gemäß BÄK-Curricula

Maritime Medizin (46 UE)

Blended Learning-Angebot

Präsenz-Termine: Montag, 12. Mai bis 16. Mai

2025 (zzgl. eLearning)

Ort: Borkum

Leitung: Univ.-Prof. Dr. med. V. Harth, Dr. med.

J. Abel, Hamburg

Teilnahmegebühr: 1190 bis 1390 Euro

Zertifiziert: Zertifizierung beantragt

Auskunft: Tel.: 0251 / 929 22 40

Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für

die kinder- und jugendärztliche Praxis

(40 Std.)

Blended Learning-Angebot

Präsenztermine: Sonntag, 11. bis 13. Mai 2025

Ort: Borkum

Leitung: Dr. med. K. A. Hameister, Unna, Dr.

med. H. Petri, Siegen

Teilnahmegebühr: 695 bis 795 Euro

Zertifiziert: 40 Punkte

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 40

Medizinethik (40 UE)

Blended-Learning-Angebot

Präsenz-Termine: Modul 2: Freitag/Samstag,

7./8. Februar 2025 (zzgl. eLearning / Quereinstieg

möglich)

Ort: Schwerte

Leitung: Prof. Dr. med. B. Schöne-Seifert,

Prof. Dr. med. Dr. phil. J. Atzpodien, Münster,

Prof. Dr. phil. A. Simon, Göttingen, Dr. med.

B. Hanswille, Dortmund

Moderation: Dr. med. D. Dorsel, M.A., LL.M.,

Münster

Teilnahmegebühr: 625 bis 690 Euro (je Modul)

Zertifiziert: 24 Punkte (je Modul)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 36

Ärztlich begleitete

Tabakentwöhnung (28 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 08

Ernährungsmed. Grundversorgung

(100 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35

Gesundheitsförderung und Prävention

(24 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 03

Geriatrische Grundversorgung (60 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 37

Klimawandel und Gesundheit (21 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 40

Hygienebeauftragter Arzt (40 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 10

Medizin für Menschen mit intellektueller

Beeinträchtigung oder mehrfacher

Behinderung (100 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 38


SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

Teilnahmegebühr: 545 bis 625 Euro

Hinweis: Förderung durch die KVWL möglich.

Zertifiziert: 12 Punkte (Münster/Dortmund),

Zertifizierung beantragt (Borkum)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 40

Medizinische Begutachtung (64 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 01

Osteopathische Verfahren (160 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 11

Psychosom. Grundversorgung/Patientenzentrierte

Kommunikation (50 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 02

Psychotraumatologie (40 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35

Psychotherapie der Traumafolgestörungen

(100 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35

Reisemed. Gesundheitsberatung (32 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 10

Verkehrsmed. Begutachtung (28 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 42

Curriculare Fortbildungen

Ärztliche Wundtherapie (54 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 21

Diagnostik und Therapie schlafbezogener

Atmungsstörungen (40 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 08

Hautkrebs-Screening (8 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 03

Homöopathie (120 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 929 22 40

Schmerzmedizinische Grundversorgung

– Erstbehandlung und Prävention

(40 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 02

Sexuelle Gesundheit und sexuell

übertragbare Infektionen (STI) (44 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 08

Spezialisierte schlafmedizinische Versorgung

(40 UE)

Auskunft: 0251 / 9 29 2240

Stressmedizin (52 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35

Notfallmedizin

Notfälle in der Praxis – Cardiopulmonale

Reanimation (6 UE)

Blended Learning-Angebot

Zielgruppe: Ärzte, Zahnärzte, MFA, Praxisteams

u. Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe

Präsenztermine: Mittwoch, 29. Januar 2025

oder Mittwoch, 19. November 2025 (zzgl.

eLearning)

Ort: Münster

Leitung: M. Breyer, Münster

Teilnahmegebühr: 199 bis 229 Euro, Praxisteams

(bis 3 Pers.) 487 bis 547 Euro

Zertifiziert: 8 Punkte

Auskunft: 0251 / 9 29 22 24

DMP

Vereinbarung nach § 73 a SGB V über die

Durchführung strukturierter Behandlungsprogramme

nach § 137 f SGB V

DMP-spezifische Online-Fortbildung

(je Modul 2 UE)

Zielgruppe: Ärzte, die im Rahmen der DMP-Verträge

tätig sind, und Interessierte

Asthma bronchiale/COPD (7 Module)

Diabetes mellitus (6 Module)

Koronare Herzkrankheit (7 Module)

Hinweis: Module frei wählbar

Ort: Online-Lernplattform ILIAS

Teilnahmegebühr: 39 bis 55 Euro (je Modul)

Zertifiziert: 4 Punkte (je Modul)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 15

Workshops / Kurse / Seminare

KPQM - KV-Praxis-

Qualitätsmanagement

Schulung zum Qualitätsmanagement

Termine: Samstag, 15. März 2025 (Münster)

oder Samstag, 20. September 2025 (Dortmund)

Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. (FH) B. Schubert

MBA, Bottrop, Dr. med. R. Bredenkamp, Bad

Oeynhausen, Dr. phil. H.-J. Eberhard, Gütersloh

Teilnahmegebühr: 495 bis 575 Euro

Zertifiziert: 11 Punkte

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 40

Qualifikation zum Moderator von

Qualitätszirkeln nach SGB V

Termine: Samstag, 8. Februar 2025 (Münster)

oder Sonntag, 10. Mai (Borkum) oder Samstag,

27. September 2025 (Dortmund) oder Samstag,

29. November 2025 (Münster)

Leitung: Dipl.-Soz. Päd. L. Schmidt, Fröndenberg

Forum Arzt und Gesundheit

Stressbewältigung durch Achtsamkeit

Mindfulness-Based-Stress-Reduction

(MBSR)

Termine: Sonntag, 11. bis Dienstag, 13. Mai 2025

(Borkum) oder Dienstag, 13. bis Donnerstag, 15.

Mai 2025 (Borkum) oder Freitag, 29. bis Sonntag,

31. August 2025 (Möhnesee)

Teilnahmegebühr: 685 bis 999 Euro

Leitung: Dr. med. M. Weniger, Hattingen

Zertifiziert: 25 Punkte (Borkum), 33 Punkte

(Möhnesee)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35

Resilienztraining

Zielgruppe: Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten

und Psychologen

Termin: Samstag, 13. September 2025

Ort: Münster

Leitung: Dr. med. M. Weniger, Hattingen

Teilnahmegebühr: 425 bis 489 Euro

Zertifiziert: 11 Punkte

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35

Qigong Yangsheng

Zielgruppe: Ärzte sowie weitere Interessierte

Termine: Freitag/Samstag, 14./15. März 2025

(Möhnesee) oder Sonntag, 11. Mai bis Dienstag,

13. Mai 2025 (Borkum) oder Mittwoch, 14. Mai

bis Freitag, 16. Mai 2025 (Borkum)

Leitung: Dr. med. S. Willeboordse, Drensteinfurt

(Möhnesee), Dr. med. I. Häfner-Gonser, Biberach/Riss

(Borkum)

Teilnahmegebühr: 395 bis 520 Euro

Zertifiziert: 15 Punkte

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35

12.2024 | 19


SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

Notfallsonographie – Theorie und praktische Übungen

Dieser Ultraschallkurs richtet sich an

Ärztinnen und Ärzte sowie an Physician

Assistants (PA), die in notfallmedizinischen

Einrichtungen oder auf Intensivstationen

tätig sind, aber auch an im

Rettungsdienst tätige Notärztinnen und

Notärzte sowie Ärztinnen und Ärzte im

ärztlichen Bereitschaftsdienst, die die

Ultraschalldiagnostik in der präklinischen

Versorgung einsetzen. ►

Der Kurs gibt einen kurzen Überblick über

die Physik des Ultraschalls sowie über relevante

Artefakte. Die Standardschnitte

im Rahmen von FAST (Focused Assessment

with Sonography in Trauma), die

im Notfall beim Patienten eine Blutung

im Abdomen, Herzbeutel oder Thorax

ausschließen sollen, werden eingeübt.

An Leitsymptomen orientiert werden die

Abdominalorgane systematisch untersucht.

In diesem Zusammenhang werden

die einzelnen Schnittebenen erläutert,

Normalbefunde und pathologische Befunde

erarbeitet und Fehlinterpretationen

aufgezeigt.

Der Schwerpunkt des Kurses liegt auf der

abdominellen Notfallsonographie.

IM ÜBERBLICK

Notfallsonographie

Blended Learning (4 UE eLearning / 2 UE Webinar (virtuelle Präsenz) / 17 UE physische

Präsenz)

Zielgruppe:

Ärztinnen und Ärzte sowie Physician Assistants (PA) mit Erfahrungen im Ultraschall

Webinar – Virtuelle Präsenz (1UE)

Warm Up

► Vorstellung der Wissenschaftlichen Leitung, Referierenden und Tutoren

► Erläuterungen zum eLearning

► Kurze Einführung in die Notfallsonographie

► Ermittlung der klinischen Erfahrungen und Fähigkeiten der Teilnehmenden im

Bereich Ultraschall

► Kompetenzbasierte Einteilung der Gruppen für die Praktischen Übungen

eLearning (4 UE)

► Sonoanatomie und Schnittebenen

- Abdomen - Gefäße

- Abdomen - Leber, GB und DHC

- Abdomen - UGT und Milz

- Lunge

- Tiefe Beinvenenthrombose

Physische Präsenz (17 UE)

Vorträge und praktische Übungen

► Focused Assessment with Sonography in Trauma (FAST und eFAST)

► Abdomen - Gefäße

► Abdomen - Leber / Gallenblase / Gallenwege (DHC), Pankreas

► Abdomen - Unterer Gastrointestinaltrakt / Milz

► Intraoperative Sonographie (INVUS)

► Gefäßverschluss

► Lungensonographie in der Akutdiagnostik

► Herz – FATE-Verfahren

► RUSH-Konzept

Webinar – Virtuelle Präsenz (1UE)

Fallbesprechungen /Evaluation

► Klinische Fälle mit Pathologien

► Teilnehmenden-Feedback/Evaluation

Termine: Virtuelle Präsenz: Webinar 1 / Warm Up: Freitag, 7. März 2025,

eLearning-Phase: Samstag, 8. März bis Mittwoch, 26. März 2025, Physische

Präsenz: Donnerstag/Freitag, 27./28. März 2025, Virtuelle Präsenz

Webinar 2 / Fallbesprechung, Evaluation: Freitag, 11. April 2025

Ort: Lernplattform ILIAS und Seminarzentrum im EVK Witten, Pferdebachstraße 27, 58455 Witten

Leitung: Dr. med. B. Bode, Waltrop, Prof. Dr. med. Mario Iasevoli, Witten

Kosten: 699 Euro für Mitglieder, 799 Euro für Nichtmitglieder

Auskunft: Alexander Ott, Tel.: 0251 / 9 29 22 14

20 | 12.2024

Die Veranstaltung ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung der

ÄKWL, sowie gem. § 5 Abs. 4 RettG NRW mit 27 Punkten (Kategorie K) anrechenbar.


SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

Ärztliche Wundtherapie

Die Akademie für medizinische Fortbildung

der ÄKWL und der KVWL bietet eine

curriculare Fortbildung „Ärztliche

Wundtherapie“ an. Für Ärztinnen und

Ärzte in Westfalen-Lippe ist der Erwerb

dieser Qualifikation ankündigungsfähig.

Die curriculare Fortbildung „Ärztliche

Wundtherapie“ umfasst 54 Unterrichtseinheiten

(UE) und wird in Form

von Blended Learning angeboten. Das

Curriculum „Ärztliche Wundtherapie“

wurde gemeinsam mit der Deutschen

Gesellschaft für Wundheilung und Wundbehandlung

e. V. (DGfW) entwickelt und

ist abgestimmt auf das Curriculum des

Wundtherapiekurses für die Pflegeberufe.

Die Fortbildung verfolgt das Ziel, eine

unter Arztvorbehalt systematisch aufeinander

abgestimmte Qualifizierung aller

Akteure im Bereich der Wundheilung und

Wundbehandlung zu erreichen.

Die Fortbildung beginnt mit einer interaktiven

Telelernphase in der die theoretischen

Grundlagen aus den verschiedenen

Themenbereichen des Curriculums

bearbeitet werden. Daran schließt sich

die erste Präsenzphase an, die eine Vertiefung

und Erweiterung des Grundlagenwissens

in Bezug auf die einzelnen

Inhalte des Curriculums zum Ziel hat. Das

Ganze setzt sich im Rahmen der zweiten

Telelernphase und der abschließenden

Präsenzveranstaltung fort. Die Präsenzveranstaltungen

dienen auch der Vermittlung

praktischer Fertigkeiten.

IM ÜBERBLICK

Ärztliche Wundtherapie (54 UE)

Curriculare Fortbildung gemäß Curriculum der ÄKWL und der DGfW zur Erlangung

des ankündigungsfähigen Zertifikates / Blended-Learning-Angebot

Inhalte, u. a.:

Haut- und Gefäßsystem, Wunde

und Wundheilung, Gefahren

durch besondere

Infektionserreger, Hautkrankheiten und Differentialdiagnosen des Ulcus cruris,

Lymphangiopathien, Verbrennungswunde, Strahlenulcus und instabile Narben,

Wundbehandlungsmittel und deren Anwendungsmethoden und NPWT,

Verbandtechniken, Kompressionstherapie, Plastisch-rekonstruktive Maßnahmen,

Orthopädietechnik, Schmerztherapie, Organisation, Überleitungs- und

Entlassmanagement

Informationen zum Curriculum: https://www.akademie-wl.de/arzt-aerztin

Präsenz-Termine (29 UE):

Samstag, 28. Juni 2025 und Freitag/Samstag, 26./27. September 2025, jeweils 9 bis 18 Uhr

eLearning (25 UE):

Die erste eLearning-Phase beginnt zirka fünf Wochen vor dem 1. Präsenz-Termin.

Die zweite eLearning-Phase findet zwischen den beiden Präsenz-Terminen statt.

Ort: 59065 Hamm, Neue Bahnhofstraße 3, Mercure Hotel

Leitung: Dr. med. Onno Frerichs, Bielefeld, Prof. Dr. med. Markus Stücker, Bochum

Kosten: 1.099 Euro für Mitglieder, 1.250 Euro für Nichtmitglieder

Auskunft: Daniel Bussmann, Tel.: 0251 / 9 29 22 21

Die Veranstaltung ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung der ÄKWL mit

79 Punkten (Kategorie K) anrechenbar.

Die Fortbildung schließt für Ärztinnen und Ärzte aus dem Kammerbereich

Westfalen-Lippe mit dem ankündigungsfähigen Zertifikat „Ärztliche

Wundtherapie“ der Ärztekammer Westfalen-Lippe ab. Ärztinnen und Ärzte aus

anderen Ärztekammern erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

12.2024 | 21


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