ePaper_KVWL kompakt + praxis intern_Dezember 2024
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Nr. 12 | 27. Dezember 2024
Aktuelle Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
DU BIST NICHT
DU, WENN DU
KRANK BIST!
24 / 7
ERREICHBAR
Mit wenigen Klicks zum
Akuttermin
Nutzen Sie das Angebot der Terminservicestelle für Ihre Webseite
> Seite 6
Arzneimittelvereinbarungen 2025 fristgerecht abgeschlossen > Seite 10
Inhalt
6
6 Mit wenigen Klicks zum Akuttermin
Nutzen Sie das Angebot der Terminservicestelle für Ihre Webseite
10 Arzneimittelvereinbarungen 2025 fristgerecht abgeschlossen
10
12 Förderung der Weiterbildung ab 2025
14 KVWL passt den Verwaltungskostensatz zum 1. Januar 2025 an
Vertreterversammlung schafft auch Rechtssicherheit für
Poolärzte im NFD
16 Beschlüsse aus der Vertreterversammlung
24 Innovationsfondsprojekte – Neue Ideen für eine bessere
Versorgung
30 Sicherung der ambulanten Versorgung:
Förderverzeichnis der KVWL
Nr. 12 | 27. Dezember 2024
mit praxisrelevanten Informationen
STANDARDS
2 Impressum
4 Kurznachrichten
12/2024
Impressum
2
Herausgeberin
Kassenärztliche Vereinigung
Westfalen-Lippe
Robert-Schimrigk-Straße 4 — 6
44141 Dortmund
Tel.: 0231 / 94 32 0
Redaktionsausschuss
Dr. med. Dirk Spelmeyer (verantw.)
Dr. med. Volker Schrage
Redaktion
Kassenärztliche Vereinigung
Westfalen-Lippe
Stabsbereich Kommunikation
Michael Hedergott (vity)
Claudia Rembecki (ClR)
Martin Steinberg (-ms)
Stefan Kuster (sk)
Daniel Müller (DM)
E-Mail: redaktion@kvwl.de
Bildnachweis
Titelseite © xx /
Seite 2 © AdobeStock_ lembergvector
+ AdobeStock_cassis /
Seite 3 © Lars David Neill /
Seite 6 © AdobeStock_sataporn /
Seite 10 © AdobeStock_cassis /
Seite 11 © AdobeStock_contrastwerkstatt
+ Lars David Neill /
Seite 12 © AdobeStock_ NDAB-
CREATIVITY /
Seite 14 + 15 © KVWL/Witt /
Seite 25 © KVWL/Marx /
Seite 26 © Lars David Neill /
Seite 27 © KVWL/Witt
Layout
Stephanie Schneider
Dezember 2024
Neuwahlen gleich Neubeginn?
Die letzte KVWL kompakt-
Ausgabe eines Jahres nutzen
wir gerne für einen kurzen
Rückblick. Das nun zu Ende
gehende Jahr 2024 war erneut ein
sehr bewegtes. Das trifft auf uns in
der Körperschaft genauso zu wie
auf die „große“ Politik. Ukraine,
Israel und zuletzt Syrien sind nicht
nur Länder, sondern inzwischen
leider Synonyme für Kriege und
gewaltsame Auseinandersetzungen,
die sich aufgrund ihrer Komplexität
einer schlichten Analyse aus der
Ferne entziehen.
In den USA wird im kommenden
Jahr der ehemalige Präsident zum
erneut amtierenden gekrönt: Donald
Trump. Nicht wenige befürchten,
dass dieser Umstand nicht nur
Deutschland, sondern ganz Europa
vor neue, große Herausforderungen
stellen wird.
Und damit geht der Rückblick unmittelbar
in den Ausblick über. Denn
auch wir werden im nächsten Jahr
eine neue Regierung wählen. Dazu
wurde schon viel gesagt und kommentiert.
Aus unserer Sicht, also
der Sicht derer, die die ambulante
medizinische Versorgung sicherzustellen
haben, kann es eigentlich nur
besser werden. Die Erwartungen an
einen Bundesgesundheitsminister,
der selbst Mediziner und nicht „nur“
Ressortpolitiker ist, waren groß.
Machen wir es kurz: Diese Erwartungen
sind auf ganzer Linie enttäuscht
worden! Und das sagen wir im vollen
Bewusstsein darüber, dass das deutsche
Gesundheitswesen mit seinen
starken Lobbygruppen sicher nicht
das einfachste politische Betätigungsfeld
ist.
Zu oft hat Karl Lauterbach jedoch
versucht, zu therapieren ohne das
1 x 1 der ärztlichen Tätigkeit zu
beachten: Vor einer zielführenden
Therapie stehen eine ausführliche
Anamnese und ein gründliche Diagnose.
Lauterbach hat nicht „mit
dem Patienten gesprochen“; er hat
nie den Kontakt zur Basis gesucht;
er hat auf die Meinungen der Ärztinnen
und Ärzte, der Psychotherapeuten
sowie ihrer Praxisteams
offensichtlich keinen Wert gelegt.
Natürlich hat er Grußworte gesprochen
und Veranstaltungen eröffnet
– stets mit Monologen, selten
im Dialog. Zwischenzeitlich war der
Gesprächsfaden ins BMG komplett
gerissen.
Wir möchten an dieser Stelle gar
nicht in das parteipolitische Getöse
einstimmen, wer was wie besser gemacht
hätte oder es in Zukunft besser
machen wird. Das begleitet uns
wohl leider ohnehin durch die Weihnachtszeit.
Was wir uns wünschen,
sind Gesundheitspolitiker, die sich
ihrer Verantwortung für die Menschen
in diesem Land bewusst sind.
Die denen, die mit bewundernswertem
Engagement Tag für Tag Patienten
versorgen, mit dem gebotenen
Respekt begegnen, anstatt ihnen
ständig Knüppel zwischen die Beine
zu werfen!
Ganz persönlich wünschen wir Ihnen
und Ihren Familien - trotz allem -
eine besinnliche Weihnachtszeit und
einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Bleiben Sie gesund und hoffnungsfroh!
12/2024
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Dr. med. Dirk Spelmeyer,
Vorstandsvorsitzender
Dr. med. Volker Schrage,
stellv. Vorstandsvorsitzender
„Systemerkrankung. Arzt und Patient im Nationalsozialismus“
— Wanderausstellung in Berlin eröffnet
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung
(KBV) präsentiert seit Ende
November in Berlin gemeinsam
mit dem Zentrum für Antisemitismusforschung
(ZfA) erstmalig die
Wanderausstellung „Systemerkrankung.
Arzt und Patient im Nationalsozialismus“
der Öffentlichkeit.
Gezeigt werden verschiedenste
Fallgeschichten – von Ärzten als
auch Patienten, von Tätern als auch
Opfern. In den kommenden Monaten
wird die Ausstellung auch in
den Landes-KVen zu sehen sein,
in Westfalen-Lippe vom 1. April bis
31. Mai 2026.
semitische und demokratiefeindliche
Tendenzen und Strömungen. Dagegen
müssen wir uns – jeder Einzelne
und damit wir als Gesellschaft –
wehren. Mit großer Entschiedenheit,
Zivilcourage und Solidarität! Wir
Ärzte versorgen unsere Patienten
unabhängig von Geschlecht, Herkunft,
Religion und sozialem Status.
Aus diesem Selbstverständnis folgt,
dass Menschenrechte, Freiheit, Pluralismus
und Demokratie fundamentale
Säulen für den ärztlichen Beruf
sind.“
Die Ausstellung bildet den Abschluss
eines von der Vertreterversammlung
der KBV initiierten Forschungspro-
Dr. Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender
der KVWL, im Rahmen
der Ausstellungseröffnung: „Die
dezidierte Aufarbeitung der Rolle
und Verantwortung der Ärzteschaft
im Dritten Reich ist von eminenter
gesellschaftlicher Bedeutung. Zugleich
erinnert die Ausstellung eindrucksvoll
daran, dass sich solche
Zeiten niemals wiederholen dürfen.
Niemals! Wir erleben in unserem
Land derzeit leider vermehrt antijekts
zur Geschichte ihrer Vorgängerorganisation,
der Kassenärztlichen
Vereinigung Deutschlands
(KVD). Die KVD war im Dritten
Reich an der Entrechtung und
Vertreibung jüdischer sowie oppositioneller
Kassenärzte beteiligt.
Mit der Wanderausstellung präsentiert
das ZfA die Ergebnisse
seiner mehrjährigen Arbeit für
das Projekt „KBV übernimmt Verantwortung“
der breiten Öffentlichkeit.
Das größtenteils unveröffentlichte
Quellenmaterial wurde
dafür multimedial aufbereitet: mit
Texten, Dokumenten, Fotos sowie
Ton- und Video-Aufzeichnungen.
Kampagne gegen sexuelle Gewalt an Kindern —
So können Praxen unterstützen
1
„Schieb’ deine Verantwortung nicht
weg!“ – mit diesem Appell wird die
gemeinsame Kampagne der Missbrauchsbeauftragten
des Bundes,
Kerstin Claus, und des Bundesfamilienministeriums
zum Thema
sexualisierte Gewalt gegen Kinder
und Jugendliche fortgeführt. Ärzte
und Psychotherapeuten können die
Aktion unterstützen und kostenfrei
Plakate und weitere Informationsmaterialien
für das Wartezimmer
bestellen.
Die bundesweite Aufklärungs- und
Aktivierungskampagne rückt in
diesem Jahr das Handeln in den
Mittelpunkt. Ziel ist es, Menschen
aus dem nahen Umfeld von Kindern
zu aktivieren, nicht wegzusehen,
wenn sie sich Sorgen um ein Kind
machen, sondern zu handeln.
Ärzte und Psychotherapeuten, die
die Kampagne unterstützen möchten,
können neben Plakaten und
einem Infoflyer auch Exemplare der
Nicht-Wegschieben-Heftereihe kostenfrei
über die Kampagnenseite
zur Auslage im Wartezimmer bestellen,
beispielweise zu den Themen
„Was tun, um Kinder vor sexueller
Gewalt zu schützen?“ sowie „Was
kann ich tun bei Vermutung oder
Was ist
sexueller
Missbrauch?
Die wichtigsten Fragen und Antworten
NICHT
WEGSCHIEBEN!
Heft 01
Verdacht?“ oder „Das erste Smartphone
– Wie kann ich mein Kind
vor sexueller Gewalt im Internet
schützen?“
PraxisBarometer 2024: Praxen nutzen digitale
Anwendungen immer häufiger
Praxen kommunizieren immer häufiger
digital miteinander und bauen
digitale Angebote für ihre Patienten,
beispielsweise die Online-Rezeptbestellung,
immer weiter aus. Allerdings
berichten nicht wenige Ärzte und
Psychotherapeuten auch weiterhin
von Schwierigkeiten mit der Technik.
Zum siebten Mal in Folge untersuchte
das IGES Institut im Auftrag der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung
(KBV), wie sich die Digitalisierung
in den Praxen von Ärzten und
Psychotherapeuten entwickelt. Und
die Zahlen des aktuellen PraxisBarometers
Digitalisierung sprechen
eine deutliche Sprache. „Die Kommunikation
der Praxen untereinander
findet für ein knappes Drittel
von ihnen nahezu komplett oder
mehrheitlich digital statt. Gegenüber
dem Vorjahr ist dieser Anteil
um acht Prozentpunkte gestiegen“,
sagte Dr. Martin Albrecht, Geschäftsführer
des IGES Instituts.“
Die am häufigsten verwendete Kommunikationsform
im ambulanten
Bereich ist nach wie vor die E-Mail
mit 58 Prozent. Deutlich zugenommen
hat der Nachrichtenaustausch
über Kommunikation im Medizinwesen
(KIM): Gaben im letzten Jahr
noch 38 Prozent der Praxen an,
über diesen Kommunikationsdienst
zu kommunizieren, stieg der Anteil
in diesem Jahr auf 45 Prozent.
Die stärksten Veränderungen bezüglich
der Inhalte der digitalen Kommunikation
gab es in diesem Jahr
laut IGES-Geschäftsführer beim Versand
von Labordaten (+10 Prozent
auf 30 Prozent), von Befunddaten
(+13 Prozent auf 39 Prozent) und
von Arztbriefen (+12 Prozent auf 53
Prozent) sowie beim Empfang von
Befunddaten (+12 % auf 53 Prozent)
und Arztbriefen (+14 Prozent auf 77
Prozent).
Das PraxisBarometer Digitalisierung
ist nach Angaben der Autoren
die bisher einzige bundesweite
repräsentative Befragung von Vertragsärzten
und Vertragspsychotherapeuten
zur Digitalisierung in
Praxen. In diesem Jahr beteiligten
sich rund 2.600 Praxen.
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Mit wenigen Klicks
zum Akuttermin
Nutzen Sie das Angebot der Terminservicestelle
für Ihre Webseite
12/2024
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Im Akutfall erhalten Patienten über die
Terminservicestelle der KVWL (TSS) und
die damit verbundene Rufnummer 116117
schnell einen Termin beim Arzt – und das
entweder telefonisch im persönlichen Kontakt
oder mit wenigen Klicks auch online. Möglich
macht’s auf beiden Wegen die strukturierte
medizinische Ersteinschätzung in Deutschland
(SmED), mit deren Hilfe die Patienten
sich auch digital über das Patienten-Navi medizinisch
selbst einschätzen und die entsprechenden
Termine direkt buchen können.
Den Weg zur Online-Akuttermin-Buchung
können Sie für Ihre Patienten zusätzlich auch
ganz einfach über Ihre eigene Praxis-Webseite
frei machen – und das, ohne hierfür die Website
116117.de und das Patienten-Navi separat
aufrufen zu müssen.
Und so geht’s:
Um Patienten die Möglichkeit zu bieten, zur
medizinischen Ersteinschätzung und ggf.
Buchung von Akutterminen direkt über Ihre
Praxishomepage zu gelangen, ist es notwendig,
dass Sie einen für Ihre Praxis generierten
HTML-Code auf Ihrer Praxishomepage
einbetten.
Der HTML-Code leitet den Patienten nicht
nur zum Patienten-Navi der 116117,
er ermöglicht auch über Ihre anonymisierte
BSNR eine Wiedererkennung Ihrer Praxis
im 116117-Terminservice, damit auch die von
Ihnen eingestellten Termine dem Patienten
angezeigt werden können, wenn es sich um
einen Akutfall handelt.
DU BIST
NICHT DU,
WENN DU
KRANK BIST!
Wichtig:
Voraussetzung ist natürlich, dass Sie ausreichend
Termine in den 116117 Terminservice
eingestellt haben. Falls Sie dabei Hilfe benötigen,
schauen Sie sich gerne unsere Anleitungen
und Tutorials an.
Sie fühlen sich krank und benötigen medizinische
Hilfe? Wir helfen Ihnen weiter!
Sie erreichen den Patientenservice der KVWL unter
der kostenfreien Rufnummer 11 6 11 7
www.kvwl.de/notfalldienst
oder den QR-Code scannen.
24 / 7
ERREICHBAR
www.kvwl.de
Ihr ärztlicher
Bereitschaftsdienst der
Wo finden Sie den HTML-Code?
Der HTML-Code steht Ihnen innerhalb des
116117-Terminservice im Bereich Tools unter
dem Reiter „Akuttermine“ als Zip-Datei zur
Verfügung.
Den Download des HTML-Codes können Sie
selbst oder jemand aus Ihrem Praxisteam
übernehmen.
Bitte übergeben Sie die Zip-Datei an den
Dienstleister, der Ihre Praxishomepage
betreut. Der HTML-Code gilt nur für
Ihre Praxis und ist nicht auf andere übertragbar.
Der HTML-Code liegt vor – was nun?
Sobald der HTML-Code integriert ist, wird
auf Ihrer Praxishomepage der Button
„Akuttermin?“ sichtbar.
Klickt der Patient auf diesen Button, wird
er automatisch in das Patienten-Navi der
116117 geleitet.
Hier gibt er seine gesundheitlichen Beschwerden
in die Software ein und wird im
Akutfall direkt in den 116117-Terminservice
geleitet.
Dort sieht er dann eine Liste der verfügbaren
Akuttermine und kann sie direkt
buchen.
Was haben Sie davon, wenn Ihre Patienten
Akuttermine über die TSS buchen?
Über die Online-Buchungsmöglichkeit bieten
Sie Ihren Patienten einen zusätzlichen Service
zur Terminbuchung und entlasten gleichzeitig
Ihr Praxispersonal. Darüber hinaus erhalten
Ärzte – neben der extrabudgetären Vergütung
für den Behandlungsfall – einen Zuschlag von
200 Prozent auf die Versicherten-, Grund-,
oder Konsiliarpauschale. Möglich ist diese
Abrechnung einmal je Patient und je Quartal,
wenn eine Vermittlung innerhalb von 24 Stunden
erfolgt. Beachten Sie auch das begleitende
Schaubild.
Um Ihre Patienten über die neue Funktion
zu informieren, wird eine Anleitung zum
Download bereitgestellt.
Wie melden Sie TSS-Akuttermine?
Melden Sie freie Termine im Mitgliederportal
über die kostenlose eTS-Anwendung.
Die gemeldeten Termine stehen hier mit
wenigen Klicks für die Quartalsabrechnung
auch als Excel-Datei zur Verfügung.
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12/2024
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Stichwort HTML-Code
Der HTML-Code ist ein für Menschen lesbarer,
in einer Programmiersprache
geschriebener Text, der von einem Browser
als Webseite angezeigt werden kann.
Der HTML-Code ist sozusagen die Kernsprache
des World Wide Webs.
In diesem Fall ermöglicht dieser Code,
wenn er im Backend bzw. Adminbereich
Ihrer Praxishomepage eingebunden ist,
dass auf Ihrer Website der Button „Akuttermin?“
erscheint und dieser mit einem
Link bzw. Ihrer Praxisidentität verbunden
ist.
Akutfall und dringender
Terminfall: Was ist was?
• Akutfälle sind kurzfristig verfügbare
Behandlungstermine, die der Patient
innerhalb von 24 Stunden nach Kontaktaufnahme
mit der Terminservicestelle
wahrnimmt.
• Wichtig: Den akuten Behandlungsbedarf
stellen die Mitarbeiter des Patientenservice
116117 über die strukturierte
medizinische Ersteinschätzung (SmED)
zu Beginn des telefonischen Patientenkontaktes
fest – oder die Patienten
übernehmen das selbst online über das
Patienten-Navi.
• Terminfälle mit einem Dringlichkeitscode
werden im Gegensatz dazu in
einem Zeitkorridor von einem bis 35
Tage vermittelt.
• Auch bei TSS-Terminfällen können extrabudgetäre
Zuschläge zur Versicherten-,
Grund- oder Konsiliarpauschale
mit gestaffelten Zuschlägen bis zu 100
Prozent abgerechnet werden. Es werden
alle Leistungen der Arztgruppe im
Quartal bei einem Versicherten (Arztgruppenfall)
in voller Höhe vergütet.
Entsprechende Anleitungen finden Sie im
Internet über www.116117-termine.de oder
auf der Webseite der KVWL im Bereich der
TSS.
Wählen Sie bitte bei der Angabe von freien
Akutfall-Terminen immer die Dringlichkeiten
„Akut“ und „Dringend“ aus. Auf diese
Weise können die TSS-Mitarbeiter die eingestellten
Termine möglichst effizient vergeben.
Die Mitarbeiter der TSS unterstützen Sie
bei der Gestaltung Ihres Terminprofils und
beraten Sie gern bei der Verwaltung Ihrer
Terminkapazitäten. Nehmen Sie Kontakt
auf über Tel.: 0231 / 9432 – 9445 oder per
E-Mail an tss@kvwl.de
Unterstützen Sie die Arbeit der TSS
und melden Sie bitte freie Termine zur
Vermittlung
Gerade bei den Akutfall-Terminen ist der Bedarf
an freien Kapazitäten groß – vor allem in
den Bereichen Allgemeinmedizin, Pädiatrie,
Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Gynäkologie,
Orthopädie, Urologie, Haut- und Geschlechtskrankheiten
und Augenheilkunde.
Und bitte beachten Sie, wenn Sie selbst für
Ihre Patienten einen dringenden Vermittlungscode
ausstellen, dies nur in medizinisch
begründeten Fällen zu tun und nicht bei
Bagatell- oder Routineuntersuchungen. So
helfen Sie dabei, die vorhandenen Terminkontingente
effizient zu nutzen. vity
„Eine Win-Win-Situation für Patienten
und Praxen“
Statement von Dr. Rolf Englisch, Facharzt für
Gynäkologie aus Bielefeld, außerdem Mitglied
der KVWL-Vertreterversammlung, Vorsitzender
im HVM-Ausschuss der KVWL und 2. stellv. Vorsitzender
der KBV-Ver treterversammlung
Eine sinnvolle und zielgerichtete Patientensteuerung
entlastet sowohl den ambulanten als auch
den stationären Versorgungsbereich nachhaltig.
Aus diesem Grund setze ich mich aus voller
Überzeugung bereits seit langem dafür ein, das
Lotsen unserer Patienten in die passende Versorgungsebene
kontinuierlich zu verbessern.
Neben der Vermittlung durch den Hausarzt und
der telefonischen Inanspruchnahme der 116117
steht uns niedergelassenen Vertragsärzten und
-psychotherapeuten mit dem Akuttermin-Button
auf unseren Praxis-Webseiten ab sofort eine
weitere Möglichkeit der Terminvermittlung zur
Verfügung.
Über diesen Weg können wir unsere Akutpatienten
strukturiert in die richtige Versorgungsebene
leiten und ihnen somit so schnell wie
möglich helfen. Und wir können auf diese Weise
die gesetzlich vorgesehenen extrabudgetären
Zuschläge für unsere Praxen generieren. Weiterer
positiver Nebenaspekt: Mit dem Akuttermin-
Button auf unseren Webseiten entlasten wir die
telefonische Inanspruchnahme unserer Praxen
und der 116117. Eine echte Win-Win-Situation für
uns und unsere Patienten.
Auch in Zukunft wird uns alle das Thema Patientensteuerung
begleiten. Und dafür hat die KBV-
Vertreterversammlung in ihrer jüngsten Sitzung
am 6. Dezember 2024 die Weichen gestellt und
Forderungen an die neu zu wählende Bundesregierung
formuliert. Zu diesen Forderungen
zählen unter anderem:
eine Patientensteuerung, die sich nach medizinischen
Erfordernissen der Patientinnen
und Patienten bemisst;
für die Vermittlung dieser Inanspruchnahme
(§ 75 Abs. 1a und 1b SGB V) resultierender
Termine, die verbindliche Anwendung eines
einheitlichen Ersteinschätzungsverfahrens,
das für die Bestimmung der Behandlungsdringlichkeit
und der angemessenen Versorgungsebene
geeignet ist,
Verbindlichkeit und Mitverantwortung
der Versicherten und
eine Vorhaltefinanzierung sowie eine vollständige
Finanzierung der Leistungen, um einen
diskriminierungsfreien Zugang für alle gesetzlich
Versicherten zu gewährleisten.
12/2024
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Arzneimittelvereinbarungen 2025
fristgerecht abgeschlossen
Zum Jahresende konnten in
Westfalen-Lippe die Gespräche
mit den Verbänden der
Krankenkassen zur Arzneiund
Heilmittelvereinbarung für das
kommende Jahr erfolgreich abgeschlossen
werden. Im Ergebnis zeigt
sich bei kleineren Anpassungen
eine Fortführung der bewährten
Strukturen, die den Ärztinnen und
Ärzten in Westfalen-Lippe weiterhin
eine hohe Verordnungssicherheit
bieten.
Arzneimittelvereinbarung 2025
Das Arzneimittelvolumen für 2025
steigt um 5,6 Prozent auf über 4,9
Milliarden Euro. Diese Summe entspricht
der bundesweit vereinbarten
Steigerung. Die Zielvereinbarungen
wurden weitgehend unverändert
gelassen, da sie sich bewährt haben.
Lediglich für drei Wirkstoffe,
deren Patentschutz ausgelaufen ist,
wurden neue Quoten eingeführt.
Dabei handelt es sich um das erste
Jahr einer Quote für die jeweiligen
Wirkstoffe.
Für die Wirkstoffe Ustekinumab,
Tocilizumab und Natalizumab wird
einen mindestens 50-prozentiger
Anteil für Biosimilars empfohlen.
Rabattierte Originalpräparate tragen
ebenfalls zur Zielerreichung
bei.
Insgesamt stabilisiert die Arzneimittelvereinbarung
2025 die bisherigen
Strukturen und ermöglicht eine
leicht angepasste Fortführung der
erfolgreichen Steuerungsmechanismen.
Die Richtgrößen wurden entsprechend
dem erhöhten Volumen
und den tatsächlichen Verordnungsentwicklungen
der jeweiligen Fachgruppen
rechnerisch angepasst.
Heilmittelvereinbarung 2025
Die bundesweiten Vereinbarungen
zu den Preisen verschiedener
Heilmittel machten sowohl für das
kommende Jahr als auch in rückwirkender
Betrachtung Anpassungen
erforderlich. Das Gesamtvolumen
steigt daher insgesamt um zehn Prozent
auf rund 1,056 Milliarden Euro.
Richtgrößen für Heilmittel 2025
Die Heilmittelgrößen werden für alle
Altersklassen um 0,50 Euro angehoben.
Damit können sowohl das
gestiegene Volumen als auch die
12/2024
10
Detaillierte Ergebnisse
Weitere Details zu den einzelnen
Bereichen finden Sie auf unserer
Website.
Berücksichtigung von besonderem
Verordnungsbedarf sowie langfristigem
Heilmittelbedarf sachgerecht
abgebildet werden.
Durch diese Anpassungen ist es
gelungen, die Verordnungssicherheit
für Ärzte auch im Heilmittelbereich
weiter zu erhöhen. Die Richtgrößen
wurden sachgerecht
weiterentwickelt, sodass davon auszugehen
ist, dass sich der Prüfaufwand
für statistische Prüfungen in
Westfalen-Lippe bei Arznei- und
Heilmitteln auf niedrigem Niveau
halten wird.
„Der erfolgreiche Abschluss der
Arznei- und Heilmittelvereinbarungen
für das Jahr 2025 zeigt einmal
mehr die Funktionsfähigkeit der
gemeinsamen Selbstverwaltung. In
kon struktiven Gesprächen konnten
wir mit den Verbänden der Krankenkassen
Rahmenbedingungen vereinbaren,
die unseren Ärzten in
Westfalen-Lippe weiterhin eine hohe
Verordnungssicherheit bieten
und somit zu einer guten Versorgung
der Patientinnen und Patienten
bei tragen.“
Dr. Volker Schrage,
stellv. Vorstandsvorsitzender der KVWL
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Förderung der Weiterbildung ab 2025
12/2024
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Der monatliche Förderbetrag
für einen Arzt in Weiterbildung
wird ab dem 1. Januar
2025 auf 5.800 Euro für eine
Vollzeitstelle erhöht.
Die Finanzierung übernehmen zu
gleichen Teilen die KVWL und die
Krankenkassen. Die Fördermöglichkeit
besteht für die Weiterbildung
im Fach Allgemeinmedizin und in
grundversorgenden Fächern auf
Basis der Förderrichtlinie in Westfalen-Lippe.
Sie erstreckt sich auf
Weiterbildungsabschnitte, die auf
Grundlage der Weiterbildungsordnung
der Ärztekammer Westfalen-
Lippe auf die Mindestweiterbildungszeit
anrechnungsfähig sind.
Auch die Weiterbildung im Fach
Dermatologie kann im Jahr 2025
mit einem begrenzten Kontingent
wieder gefördert werden.
Die Anzahl der möglichen Förderstellen
ist durch Bundesregelung
für die grundversorgenden Fächer
(NICHT Allgemeinmedizin) in
Westfalen-Lippe im Jahr 2025 auf
knapp 198 Förderstellen in Vollzeit
begrenzt. Bereits genehmigte Förderungen
für Weiterbildungsabschnitte
im neuen Jahr werden in
einem einfachen Verfahren an die
neue Höhe angepasst (siehe KVWL
kompakt-Ausgabe 10/2024, S.20).
Neuanträge, die vollständig bis
einschließlich zum 15. eines Monats
bei der KVWL eingehen, werden
nach Verfügbarkeit freier Stellen
bearbeitet. Übersteigt die Anzahl
der Anträge, die bis einschließlich
Beraten
Fördern
Unterstützen
– vom Studium bis zum Facharzt
Informationen zu Förderund
Unterstützungsan
geboten der KVWL
zum 15. eines Monats vorliegen, die
Anzahl der Förderkontingente, wird
priorisiert. Das genaue Verfahren
ist in der Anlage zur Förderrichtlinie
beschrieben.
Maximal können pro Fachgruppe
der grundversorgenden Fachärzte
50 Vollzeitstellen im Jahr 2025 in
Anspruch genommen werden.
Damit besteht auch für die Fachgruppe
der Dermatologen wieder
eine begrenzte Anzahl an Fördermöglichkeiten.
Beratung und Unterstützung
I Kostenlose Seminarreihe für angehende
Haus- und Fachärzte rund
um das Thema Niederlassung und
vertragsärztliche Tätigkeit
I Kostenlose Niederlassungsberatung
inkl. Förderthemen buchbar unter
www.praxisstart.info
I Patenschaft für Einsteiger
I Kompetenzzentrum Weiterbildung
Westfalen-Lippe (KWWL)
I Unterstützung von Weiterbildungsverbünden
und Kreisinitiativen
I Niederlassungs- und Kooperationsseminare
QUALITÄTSKONFERENZ NRW – 22. JANUAR 2025
Qualitätssicherung –
fair und transparent
Jetzt
anmelden!
Diskutieren Sie am Vormittag mit:
Matthias Blum, Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen
Dr. med. Sven Dreyer, Ärztekammer Nordrhein
Prof. Josef Hecken, Gemeinsamer Bundesausschuss
Dr. med. Carsten König, Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Dirk Schleert, Verbände der Kostenträger
Dr. med. Volker Schrage, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Vertiefen Sie Ihr Fachwissen in praxisnahen
Workshops am Nachmittag:
Risikoadjustierung in operativen Fachrichtungen
Datenveröffentlichung in der Perinatalmedizin
Indikatorensets in der Kardiologie (Herzschrittmacher und PCI)
Transparenz von Sozialdaten in der Dialyse
Zieldefinition und Transparenz in QS-Verfahren
22. Januar 2025
11:00 – 12:30 Uhr
13:30 – 17:00 Uhr
Registrierung ab 10:30 Uhr
Die Teilnahme ist kostenlos.
Haus der Ärzteschaft
Tersteegenstraße 9
40474 Düsseldorf
Erreichbarkeit Veranstalter
Mo – Do von 8:00 – 16:00 Uhr
+49(0)211 / 4302 2702
12/2024
Durch die Veranstaltung führt Jürgen Zurheide, WDR.
Von der Ärztekammer Nordrhein anerkannt: 6 Fortbildungspunkte
Jetzt anmelden:
lag-nrw.de/info/
veranstaltungen
13
Lenkungsgremium der LAG DeQS NRW | Kassenärztliche Vereinigungen | Kassenzahnärztliche Vereinigungen
Krankenhausgesellschaft | Verbände der Kostenträger | Ärztekammern
KVWL passt den Verwaltungskostensatz
zum 1. Januar 2025 an
Vertreterversammlung schafft auch Rechtssicherheit für Poolärzte
im NFD
Insgesamt fünf Jahre ist es der KVWL
gelungen, den Verwaltungskostensatz
(VWKS) für ihre Mitglieder stabil zu halten.
In diesen Zeitraum fielen auch die
besonders herausfordernden Jahre mit
rekordverdächtigen Inflationsraten von 6,9
Prozent (2022) bzw. 5,9 Prozent (2023).
Rückblickend ist die Stabilität der Beiträge
ein hervorstechendes Merkmal der Geschäftstätigkeit
der Körperschaft: In den
vergangenen zwanzig Jahren, die auch gesamtwirtschaftlich
durch einige Höhen und
Tiefen gekennzeichnet waren, musste der
VWKS nur viermal angepasst werden; dabei
wurde er zweimal abgesenkt.
Das Ergebnis dieser Finanzpolitik spiegelte sich
auch im bundesweiten Vergleich der Kassenärztlichen
Vereinigungen wider, bei dem die
KVWL trotz eines überdurchschnittlichen Beratungs-
und Dienstleistungsportfolios für ihre
Mitglieder stets im unteren Drittel rangierte.
In ihrer Sitzung vom 7. Dezember 2024 hat
die Vertreterversammlung der KVWL jetzt
beschlossen, den Verwaltungskostensatz um
einen Prozentpunkt auf dann 3,5 Prozent
anzupassen. Diese Erhöhung begründet sich
zum Teil mit der aktuellen Situation um die
Finanzanlagen der Körperschaft. „Hier sind in
den letzten Jahren Fehler gemacht worden,
das ist nicht kleinzureden. Selbstverwaltung
und Vorstand haben die Mitglieder der
KVWL hierüber mit maximaler Transparenz
informiert – das wird selbstverständlich auch
zukünftig so bleiben. Jetzt gilt es, den Blick
in die Zukunft zu richten und die bereits begonnen
Strukturveränderungen konsequent
weiterzuverfolgen,“ erklärt der Vorstandsvorsitzende,
Dr. Dirk Spelmeyer.
12/2024
14
Die Mitglieder der KVWL-
Vertreterversammlung haben
in der jüngsten Sitzung des
Gremiums wichtige Beschlüsse
gefasst. Unter anderem haben
sie die Bedingungen für Poolärzte
an die Rechtsprechung
des Bundessozialgerichts (BSG)
angepasst.
„Gerade im Bereich der Finanzanlagen arbeiten
wir ab sofort immer mit Netz und doppeltem
Boden, wozu wir uns mit erfahrenen
Experten verstärkt haben.“
Hinzu kommen steigende Kosten zum Beispiel
für die ärztliche Weiterbildung, wo die KVWL
mit entsprechenden Förderprogrammen unmittelbar
die zukünftige Sicherstellung der
ambulanten Versorgung gewährleistet. Gleichzeitig
unterstützt sie durch diese Programme
ihre Mitglieder dabei, nach einem langen Berufsleben
möglichst zeitnah einen Nachfolger
für die eigene Praxis zu finden.
Nutzungsentgelte für Poolärzte im
Notfalldienst
Mit einem weiteren Beschluss hat die VV die
Bedingungen für Poolärzte an die Rechtsprechung
des Bundessozialgerichts (BSG)
angepasst. Das BSG hatte mit seiner Entscheidung
vom 24. Oktober 2023 klargestellt, dass
Poolärzte grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht
unterliegen. Die Kassenärztliche
Bundesvereinigung, die Deutsche Rentenversicherung
Bund, der GKV-Spitzenverband
sowie das Gesundheits- und das Arbeitsministerium
haben sich auf drei Voraussetzungen
verständigt, unter denen die Tätigkeit im
Notfalldienst als selbstständige Tätigkeit zu
werten ist und damit nicht der Sozialversicherungspflicht
unterliegt.
Zwei der Voraussetzungen werden durch das
aktuelle Poolarztsystem der KVWL unzweifelhaft
erfüllt. Neben der selbstständigen
Abrechnung der erbrachten Leistungen mittels
eigener Abrechnungsnummer sowie der
Möglichkeit, sich bei der Durchführung der
Dienste vertreten zu lassen, ist die Zahlung
eines Entgeltes für die Nutzung der zur Verfügung
gestellten Räumlichkeiten sowie der
personellen und sachlichen Betriebsmittel
erforderlich. Dieser Aspekt gilt als erfüllt,
wenn Ärzte für diese Nutzung ein im Verhältnis
zu den tatsächlichen Betriebs-, Personal-,
und Materialkosten angemessenes (nicht nur
symbolisches) und nicht umsatzbezogenes
Nutzungsentgelt zahlen.
Um die genannten Voraussetzungen für die
nicht sozialversicherungspflichtige Selbstständigkeit
zukünftig unzweifelhaft zu erfüllen,
hat die KVWL-Vertreterversammlung
am 7. Dezember beschlossen, dass ab dem 1.
April 2025 die bisherige Abgabe in Höhe von
10 Prozent des im Notfalldienst erwirtschafteten
Umsatzes entfällt und durch ein angemessenes
Nutzungsentgelt ersetzt wird. Die Höhe
des stundenbezogenen Nutzungsentgelts
finden Sie auf der Internetseite der KVWL.
Gemäß dem Beschluss der Vertreterversammlung
werden die vertraglichen Vereinbarungen
aller bisherigen Poolärzte zum
31.03.2025 gekündigt sowie gleichzeitig neue
Poolarztverträge mit den o. g. Änderungen
versendet.
Die weiteren Beschlüsse der Vertreterversammlung
finden Sie auf den folgenden
Seiten. Zu den Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabs
finden Sie in praxis intern
einen erläuternden Beitrag.
12/2024
15
Beschlüsse aus der Vertreterversammlung
Die KVWL-Vertreterversammlung hat in ihrer Sitzung vom
7. Dezember 2024 folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss
zur 10. ordentlichen Sitzung der XVI. Vertreterversammlung der KVWL
am 07.12.2024
Antragsteller: Anke Richter-Scheer, Dr. med. Ulrich Tappe, Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel
Thema:
Finanzierung QS in Psychotherapie
Vollständige Finanzierung des zeitlichen Aufwandes sowie der Sachmittel
in der Qualitätssicherung
12/2024
16
Die Vertreterversammlung beschließt:
Die Vertreterversammlung der KV Westfalen-
Lippe fordert aus aktuellem Anlass eine
vollständige Finanzierung des zeitlichen Aufwandes
und der Sachmittel (Software) bei der
Durchführung des Verfahrens Qualitätssicherung
in der ambulanten Psychotherapie in der
Modellregion NRW durch die Krankenkassen.
Es muss dabei eine Schlechterstellung der
Psychotherapeut*innen in NRW gegenüber
denen in anderen Bundesländern verhindert
werden. Darüber hinaus fordert die Vertreterversammlung
die Aufwände und Sachmittel
auch der bereits etablierten DeQS-Verfahren
müssen vollumfänglich durch die KK finanziert
werden.
Begründung:
Zum 01.01.2025 ist der Beginn der Erprobung
eines weiteren DeQS Verfahrens, Qualitätssicherung
in der ambulanten Psychotherapie
in der Modellregion NRW terminiert. Weder
im Bereich der KV Westfalen- Lippe noch im
Bereich der KV Nordrhein ist die Finanzierung
des zeitlichen Aufwandes und der Sachmittel,
insbesondere der Software geklärt. Der in
den tragenden Gründen des Gemeinsamen
Bundesausschuss skizzierte Bürokratische
Aufwand ist als Kalkulationsgrundlage für
eine Entschädigung der Aufwände von Psychotherapeut*innen
völlig ungeeignet. Auf
dieser Basis kann eine finanzielle Schlechterstellung
der Psychotherapeut*innen in NRW
gegenüber den Kolleg*innen in anderen Bundesländern
nicht verhindert werden.
Die durch das Modellprojekt geforderte Abwägung
von Kosten und Nutzen des Projektes
ist realistisch nicht möglich, wenn die Kosten
im Wesentlichen von den Leistungserbringern
getragen werden müssen. Einer Tendenz
zusätzliche organisatorische und zeitliche
Aufwände in der ambulanten Versorgung als
bereits eingepreist zu erwarten, muss entschieden
entgegen getreten werden.
Beschlussergebnis: angenommen
43 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen
Beschluss
zur 10. ordentlichen Sitzung der XVI. Vertreterversammlung der KVWL
am 07.12.2024
Antragsteller: Vorstand und Ausschuss für Fragen der Honorarverteilung
Thema:
Änderung des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) zum 01.01.2025
Die Vertreterversammlung beschließt:
Der HVM wird zum 01.01.2025 entsprechend der Arbeitsunterlage geändert.
Begründung:
– Laborreform: Der Bewertungsausschuss hat zum 1. Januar 2025 umfangreiche
Ände-rungen bei den Kostenpauschalen für In-vitro-Diagnostik und
Anpassungen des labor-ärztlichen Honorars beschlossen. Im HVM sind Entscheidungen
zu treffen, wie die neuen Kostenpauschalen und die Leistungen
des laborärztlichen Honorars künftig vergütet werden.
– Überführung von Leistungen in die MGV: Aufgrund einer entsprechenden
Beschluss-fassung des Bewertungsausschusses (726. Sitzung) werden zum
01.01.2025 acht Leistungsbereiche in die MGV überführt. Für jeden dieser
Leistungsbereiche ist die Vergütung im HVM festzulegen.
Weiterführende Arbeitsunterlagen:
Anlage A_HVM-Änderungen ab 1_2025_07.12.2024
Beschlussergebnis: angenommen
26 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen
12/2024
17
Beschluss
zur 10. ordentlichen Sitzung der XVI. Vertreterversammlung der KVWL
am 07.12.2024
Antragsteller: Vorstand und Ausschuss für Sicherstellung und Notfalldienst
Thema:
Nutzungsentgelte für Poolärzte
12/2024
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Die Vertreterversammlung beschließt:
Die Kostenbeteiligung der „Poolärzte“ am
Notfalldienst wird von dem bisherigen System
des umsatzbezogenen Kostenanteils (10 %
des Bruttohonorars, höchstens der Betrag der
Kostenumlage) auf ein feststehendes Nutzungsentgelt
pro Stunde umgestellt. Hierzu
wird der Poolarztvertrag entsprechend abgeändert.
Das stündliche Nutzungsentgelt wird
jeweils jährlich für den Fahr- und Sitzdienst
getrennt ermittelt. Ausgehend von den durch
die zum Notfalldienst verpflichteten Ärzten
aufgewendeten Kosten wird der umlagefähige
Anteil ermittelt. Von diesem wird eine angemessene
anteilige Kostenbeteiligung auf die
Poolärzte umgelegt.
Das Nutzungsentgelt wird ab dem ersten
vollständigen Abrechnungsquartal der Dienstplanperiode
2025, damit ab dem 01. April
2025, erstmals für den Fahrdienst in Höhe
von 2,66 € pro Stunde und für den Sitzdienst
in Höhe von 9,31 € pro Stunde festgesetzt.
Für die folgenden Dienstplanperioden soll
der Betrag im vierten Quartal des jeweiligen
Jahres für das zweite Quartal des Folgejahres
durch den Geschäftsbereich Patientenservice
neu berechnet und vom Vorstand beschlossen
werden. Im Anschluss werden die Beträge auf
der Internetseite der KVWL veröffentlicht.
Begründung:
Durch die Entscheidung des Bundessozialgerichts
(BSG) vom 24. Oktober 2023 wurde
klargestellt, dass Poolärzte grundsätzlich der
Sozialversicherungspflicht unterliegen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die
Deutsche Rentenversicherung Bund, der GKV-
Spitzenverband sowie das Gesundheits- und
das Arbeitsministerium haben sich auf drei
Voraussetzungen verständigt, unter denen die
Tätigkeit im Notfalldienst als selbstständige
Tätigkeit zu werten ist.
Zwei der Voraussetzungen werden durch das
aktuelle Poolarztsystem der KVWL unzweifelhaft
erfüllt. Neben der selbstständigen
Abrechnung der erbrachten Leistungen mittels
eigener Abrechnungsnummer sowie der
Möglichkeit, sich bei der Durchführung der
Dienste vertreten zu lassen, ist die Zahlung
eines angemessenen und nicht umsatzbezogenen
Entgeltes für die Nutzung der zur
Verfügung gestellten Räumlichkeiten sowie
der personellen und sachlichen Betriebsmittel
erforderlich.
Die letztgenannte Voraussetzung wird derzeit
bereits durch die vertraglich vereinbarte
Abgabe in Höhe von 10 Prozent des im Notfalldienst
erwirtschafteten Umsatzes (bis zur
Deckelung in Höhe der Kostenumlage) an den
Kosten des Notfalldienstes berücksichtigt.
Diese umsatzbezogene Abgabe wird von der
DRV allerdings kritisch gesehen, da sie kein
echtes „unternehmerisches Risiko“ darstellt,
welches bei der rechtlichen Beurteilung der
sozialversicherungsrechtlichen Selbstständigkeit
nach der ständigen Rechtsprechung
des BSG jedoch eine wesentliche Rolle spielt.
Ein solches Risiko ist insbesondere dann anzunehmen,
wenn im Rahmen der Tätigkeit
tatsächlich die Gefahr besteht, ein „Minus“ zu
machen.
Dieser Aspekt gilt als erfüllt, wenn Ärzte
für die Nutzung der von den KVen für den
vertragsärztlichen Notfalldienst gestellten
Räumlichkeiten sowie für die personellen und
sachlichen Betriebsmittel ein im Verhältnis
zu den tatsächlichen Betriebs-, Personal-,
und Materialkosten angemessenes (nicht nur
symbolisches) und nicht umsatzbezogenes
Nutzungsentgelt zahlen.
Vorbehaltlich dieses Beschlusses werden die
Poolärzte bis Ende Dezember eine Kündigung
ihres bestehenden Poolarztvertrages sowie
gleichzeitig einen neuen Poolarztvertrag mit
den o.g. Änderungen erhalten. Soweit diese
ab dem 1. April 2025 weiterhin Dienste als
Poolarzt im Bereich Westfalen-Lippe übernehmen
wollen, muss der unterschriebene
Vertrag alsbald an die KVWL zurückgesendet
werden.
12/2024
19
Beschlussergebnis: angenommen
28 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen
Beschluss
zur 10. ordentlichen Sitzung der XVI. Vertreterversammlung der KVWL
am 07.12.2024
Antragsteller: Anke Richter-Scheer, Dr. med. Ulrich Tappe, Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel
Thema:
Ausschussbesetzung
Nachwahl eines Mitglieds für den erweiterten Satzungsausschuss
„Zukunft der KVWL“
– Frau Anke Richter-Scheer scheidet aus –
Gewählt wurde: Herr Dr. med. Frank Kaiser
Mitglieder
Dr. med. Frank Kaiser
Dr. med. Petra Kob
Dipl.-Soz.Arb. Juliana Schäfers
Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel
Kerstin Fritz
Dr. med. Ulrich Tappe
Stellvertreter/-innen
Dr. med. Sascha Schönhauser
Dr. med. Christoph Vollenberg
Dipl.-Päd. Sibylle Bremicker
Dipl.-Psych. Judith Schild
Dr. med. Rolf Englisch
Lars Rengel
12/2024
Michael Niesen
Karl Arne Faust
Dr. med. Peter Münster
Dr. med. Heinrich Ebbinghaus
Dr. med. Martin Mansfeld
Michael Achenbach
Beschlussergebnis: angenommen
27 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 1 Enthaltung
20
Beschluss
zur 10. ordentlichen Sitzung der XVI. Vertreterversammlung der KVWL
am 07.12.2024
Antragsteller: Anke Richter-Scheer, Dr. med. Ulrich Tappe, Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel
Thema:
Ausschussbesetzung
Nachwahl eines Mitglieds im Finanzausschuss
– Herr Dipl.-Psych. Jakob Ehrlich scheidet aus –
Gewählt wurde: Herr Dipl. Heilpäd. Boris Fahrion
Mitglieder
Dr. med. Heinrich Ebbinghaus
Dr. med. Katja Sielhorst
Dr. med. Holger Brinkmann
Dr. med. Ulrich Tappe
Dipl.-Heilpäd. Boris Fahrion
Stellvertreter/-innen
Dr. med. Tobias Samusch
Lars Rettstadt
Dr. med. Martin Bauersachs
Dr. med. Ludger Obergassel
Dr. Dipl.-Psych. Ulrike Wilhelm
Beschlussergebnis: angenommen
28 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen
12/2024
21
Beschluss
zur 10. ordentlichen Sitzung der XVI. Vertreterversammlung der KVWL
am 07.12.2024
Antragsteller: Anke Richter-Scheer, Dr. med. Ulrich Tappe, Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel
Thema:
Ausschussbesetzung
Nachwahl eines Stellvertreters im Finanzausschuss
– Herr Dipl.-Heilpäd. Boris Fahrion als Mitglied gewählt –
Gewählt wurde: Frau Dr. Dipl.-Psych. Ulrike Wilhelm
Mitglieder
Dr. med. Heinrich Ebbinghaus
Dr. med. Katja Sielhorst
Dr. med. Holger Brinkmann
Dr. med. Ulrich Tappe
Dipl.-Heilpäd. Boris Fahrion
Stellvertreter/-innen
Dr. med. Tobias Samusch
Lars Rettstadt
Dr. med. Martin Bauersachs
Dr. med. Ludger Obergassel
Dr. Dipl.-Psych. Ulrike Wilhelm
12/2024
Beschlussergebnis: angenommen
28 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen
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Beschluss
zur 10. ordentlichen Sitzung der XVI. Vertreterversammlung der KVWL
am 07.12.2024
Antragsteller: Anke Richter-Scheer, Dr. med. Ulrich Tappe, Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel
Thema:
Deutscher Ärztetag 2025
Wahl der Beobachter für den Deutschen Ärztetag 2025 in Leipzig
Die Vertreterversammlung beschließt:
Nach Maßgabe der „Richtlinie zur Entsendung von Beobachtern zum Deutschen
Ärztetag“ nach § 18 der Geschäftsordnung der Vertreterversammlung
der KVWL werden Beobachter zum Deutschen Ärztetag 2025 entsandt.
Als Beobachter und Stellvertreter der einzelnen Versorgungsbereiche entsendet
die Vertreterversammlung folgende VV-Mitglieder:
für den haus- und fachärztlichen Versorgungsbereich
Beobachter: Herrn Dr. med. Rainer Pfingsten
Stellvertreter: Herrn Michael Niesen
für den psychotherapeutischen Versorgungsbereich
Beobachter: Herrn Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel
Stellvertreter: Herrn Dipl.- Soz. Päd. Oliver Staniszewski
12/2024
Beschlussergebnis: angenommen
28 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen
23
Innovationsfondsprojekte –
Neue Ideen für eine bessere Versorgung
Versorgungsqualität in der gesetzlichen Krankenversicherung
weiterentwickeln und neue Versorgungsformen sowie Versorgungsforschungsprojekte
fördern: Diese Ziele verfolgt der von der
Bundesregierung 2016 ins Leben gerufene Innovationsfonds beim
Gemeinsamen Bundesausschuss. Von Anfang an dabei: die KVWL
12/2024
24
Es sind Zahlen, die beeindrucken und die
bereits Spuren in der medizinischen
Versorgung hinterlassen haben: Bundesweit
wurden seit Einrichtung des Innovationsausschusses
rund 705 Projekte aus
Mitteln des Innovationsfonds gefördert (Stand
Mai 2024): 230 Projekte im Bereich neue Versorgungsformen
(NVF) und 475 Projekte im
Bereich Versorgungsforschung (VSF).
Gefördert wurden unter anderem Versorgungsmodelle
in strukturschwachen oder
ländlichen Gebieten, für spezielle Patientengruppen
(bspw. ältere Menschen, Menschen
mit psychischen und/oder seltenen
Erkrankungen), zur Arzneimitteltherapie oder
Modelle mit Delegation. Bezogen auf die Versorgungsforschung
wurden unter anderem
Instrumente zur Messung von Lebensqualität,
Qualitätssicherung und Patientensicherheit
in der Versorgung und Ursachen, Umfang
und Auswirkungen administrativer Anforderungen
gefördert.
Partner für Innovationen
Allein die KVWL ist seit dem Start des Innovationsfonds
an 21 Projekten mit rund 2.600
Ärzten, zirka 4.400 eingeschriebenen Patienten
sowie fast zehn Millionen Euro an Honoraren
für niedergelassene Ärzte (s. Grafik
auf Seite 28) beteiligt. Für Diane Weber,
Bereichsleiterin Innovative Versorgungsformen
& Praxisnetze, spielt dabei die Zusammenarbeit
der unterschiedlichen Akteure
eine entscheidende Rolle. Ein Aspekt, den
sie im Herbst 2024 im Rahmen von „InnovatiVereint“
– einem von der KVWL ins Leben
gerufenen Format zum Austausch für Beteiligte
an Innovationsfondsprojekten – betonte:
„Der Innovationsfonds bietet allen Playern
die Möglichkeit, sich gezielt damit zu befassen,
wie Innovationen in den Bereichen ‚neue
Versorgungsformen‘ und ‚Versorgungsforschung‘
erprobt und evaluiert werden können.
Auch wenn nicht alle Projekte in die Regelversorgung
übernommen werden, haben sie
trotzdem die Versorgung im Modell versuch
oftmals verbessert und dazu eine Vielzahl von
Kooperationen gestiftet und das Verständnis
aller Beteiligten im Gesundheitswesen untereinander
gestärkt.“
Antibiotika-Einsatz im Fokus
Dabei hat sich der Innovationsfonds von Anfang
an auch sensiblen Themen gewidmet.
So ging beispielsweise 2017 das Projekt
„RESISTenzvermeidung durch adäquaten
Antibiotikaeinsatz bei akuten Atemwegsinfektionen“
als eines der ersten an den Start.
Initiatoren waren der Verband der Ersatzkassen
(vdek) und seine Mitgliedskassen, die KBV
sowie acht Landes- KVen, darunter auch die
KVWL. Bis zum Projektende im April 2020
nahmen bundesweit 2.460 Haus-, Kinder- sowie
HNO-Ärzte teil, in Westfalen-Lippe waren
es 368. RESIST hatte das Ziel, den Antibiotikaeinsatz
in der ambulanten Versorgung zu
optimieren. Durch eine gezielte Fortbildung
Die KVWL bietet mit
dem Format „InnovatiVereint“
eine Plattform
zum Austausch
und zum Vernetzen
für die Teilnehmer von
Innovationsfondsprojekten
an. Die Körperschaft
ist seit dem
Fondsstart an 21 Projekten
beteiligt.
und unterstützende Praxismaterialien wurden
Ärzte und Patienten für einen verantwortungsvollen
Umgang mit Antibiotika sensibilisiert.
Die Erkenntnisse und der Erfolg von RESIST
führten zu dem Folgeprojekt ElektRA (Elektive
Förderung Rationaler Antibiotikatherapie),
an dem sich die KVWL erneut beteiligt hat.
Ziel ist es, eine wirksame Ansprache- und
Interventionsformen für die Hausärzte zu
identifizieren, die überproportional häufig
Antibiotika bzw. bestimmte Wirkstoffgruppen
wie Breitspektrum- oder Reservesubstanzen
verordnen, und so den Antibiotikaeinsatz
weiter zu optimieren. Das Projekt läuft im
Dezember 2024 aus.
Best Practice
Wie Projekte aus dem Innovationsfonds die
Art und Qualität der Patientenversorgung in
Deutschland verändern können, zeigt aber
auch das Projekt eliPfad. Hier entsteht ein
personalisierter, interdisziplinärer Patientenpfad
zur sektorenübergreifenden Versorgung
multimorbider Patienten mit telemedizinischer
Begleitung, an dem auch die KVWL
beteiligt ist. Das Projekt trägt dem Umstand
Rechnung, dass immer mehr ältere Menschen
multimorbide sind und ein erhöhtes Risiko
haben, in den ersten Wochen nach einem
Klinikaufenthalt erneut akut stationär aufgenommen
zu werden. Die Entlassung in den
ambulanten Bereich erfordert daher eine
enge Zusammenarbeit zwischen ambulanten
und stationären Versorgern. In dem Versorgungsprojekt
eliPfad werden Patienten ab
ihrer stationären Aufnahme sektorenübergreifend
vernetzt behandelt und durch digitale
Anwendungen unterstützt. Personalisierte
Versorgungsangebote sollen den Betroffenen
helfen, ihren Alltag möglichst selbstbestimmt
leben zu können. Teilnehmende messen
täglich ihre Vitalwerte, deren Verlauf in der
einrichtungsübergreifenden elektronischen
12/2024
25
„Auch ohne eine entsprechende Empfehlung sind
einige Projekte in die Versorgung überführt worden,
etwa durch Selektivverträge. Ich denke hier beispielsweise
an das Geriatrie-Projekt RubiN (Regional
ununterbrochen betreut im Netz). Aber eine solche
Überführung darf auch nicht der einzige Erfolgsmaßstab
sein. Es geht vor allem um die bedeutende
Impulskraft der unterschiedlichen Projekte für eine
bessere Versorgung und um die sektorübergreifende
Zusammenarbeit.“
Dr. Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der KVWL
12/2024
26
Patientenakte (dabei handelt es sich um eine
Elektronische Fallakte (EFA) gemäß Spezifikation
des Elektronische FallAkte e. V.) regelmäßig
geprüft werden. So sollen potenziell
problematische Entwicklungen erkannt und
die Behandlung angepasst werden. Im besten
Fall können weitere Krankenhausaufenthalte
mit eliPfad verkürzt, verringert oder ganz
vermieden werden.
Auch wenn das Projekt bereits angelaufen ist,
werden für die Regionen Münster, Herne und
Dortmund einweisende Ärzte zur Mitarbeit
gesucht (s. Infokasten S. 28).
Erfolgreich abgeschlossen
Während für eliPfad die Evaluation erst mit dem
Projektende 2026 ansteht, konnte AdAM sich
bereits beweisen: Die ‚Anwendung für digital unterstütztes
Arzneimitteltherapie-Management‘
war ein Gemeinschaftsprojekt der KVWL und
der BARMER in Kooperation mit verschiedenen
Universitäten in NRW und Hessen. An AdAM
haben sich von Juli 2017 bis Juni 2021 mehr als
11.000 BARMER-versicherte Patienten und 937
Arztpraxen in Westfalen-Lippe beteiligt. Das
Projekt ist abgeschlossen und hat mit seinen
Ergebnissen so sehr überzeugt, dass AdAM im
Herbst 2023 jeweils mit dem ersten Platz beim
MSD Gesundheitspreis sowie beim Deutschen
Preis für Patientensicherheit des Aktionsbündnisses
für Patientensicherheit ausgezeichnet
wurde und darüber hinaus durch den Innovationsausschuss
eine positive Transferempfehlung
in die Regelversorgung erhalten hat.
Bedeutende Impulskraft
Damit gehört AdAM aber tatsächlich zu den
Ausnahmen. Und genau das ist ein häufig genannter
Kritikpunkt: Zu wenige der Projekte
fänden den Weg in die Regelversorgung; während
der Projektdauer gewonnene Erkenntnisse
würden anschließend nicht genutzt; viel
Potenzial ginge verloren.
Dr. Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der
KVWL, kennt diese Kritik, zieht aber dennoch
ein positives Zwischen-Resümee: „Auch ohne
eine entsprechende Empfehlung sind einige
Projekte in die Versorgung überführt worden,
etwa durch Selektivverträge. Ich denke hier
beispielsweise an das Geriatrie-Projekt RubiN
(Regional ununterbrochen betreut im Netz).
Aber eine solche Überführung darf auch nicht
der einzige Erfolgsmaßstab sein. Es geht vor
allem um die bedeutende Impulskraft der
unterschiedlichen Projekte für eine bessere
Versorgung und um die sektorübergreifende
Zusammenarbeit.“
„Der Innovationsfonds bietet allen Playern die Möglichkeit,
sich gezielt damit zu befassen, wie Innovationen
in den Bereichen ‚Neue Versorgungsformen‘
und ‚Versorgungsforschung‘ erprobt und evaluiert
werden können. Auch wenn nicht alle Projekte in die
Regelversorgung übernommen werden, haben sie
trotzdem die Versorgung im Modellversuch oftmals
verbessert und dazu eine Vielzahl von Kooperationen
gestiftet und das Verständnis aller Beteiligten
im Gesundheitswesen untereinander gestärkt“.
Diane Weber, Bereichsleiterin Innovative Versorgungsformen & Praxisnetze der KVWL
Hintergrund
Am Puls der Zeit
Das Themenspektrum der Förderungen durch
den Innovationsfonds ist groß und stets am
Puls der Zeit. Das zeigt auch die Übersicht
über die bisherigen Projekte unter KVWL-Beteiligung
auf der aktualisierten Themenseite.
So wurden neben dem immer relevanter werdenden
Thema Digitalisierung auch Fragen
nach einer hitzesensiblen Medikationsanpassung
(ADAPT-HEAT) und der Unterstützung
der hausärztlichen Versorgung durch Physician
Assistants (PAAM, siehe Infokasten)
thematisiert.
Damit steht interessierten KVWL-Mitgliedern
eine große Bandbreite an Projekten zur Auswahl,
an denen sie sich beteiligen können.
ClR
Der Innovationsfonds wurde im Jahr 2016
ins Leben gerufen, um innovative Konzepte
für die gesetzliche Krankenversicherung
(GKV) zu testen und neue Erkenntnisse über
den Versorgungsalltag zu gewinnen. Seitdem
können Förderanträge in den Bereichen
NVF und VSF eingereicht werden.
Der Innovationsausschuss, der beim G-BA
eingerichtet wurde, entscheidet darüber,
welche Projekte gefördert werden und welche
nach ihrem Abschluss in die Regelversorgung
integriert werden sollen.
In diesem Ausschuss sind verschiedene
Institutionen vertreten, darunter der GKV-
Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung
(KBV), die Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung (KZBV), die
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG),
das Bundesgesundheitsministerium (BMG)
sowie das Bundesforschungsministerium
(BMBF).
12/2024
Kontakt
Bei Fragen zu Innovationsfondsprojekten hilft Ihnen
der Geschäftsbereich Innovative Versorgungsformen
und Praxisnetze weiter. Sie erreichen ihn
unter Tel.: 0231 94 32 44 88 oder per
E-Mail: innovation_kvwl@kvwl.de.
Bisher gab es zwei zeitlich begrenzte Förderphasen:
von 2016 bis 2019 und von 2020
bis 2024. Mit dem Digitalgesetz wurde der
Innovationsfonds jedoch ab dem 26. März
2024 dauerhaft etabliert. Dem Innovationsausschuss
stehen jährlich 200 Millionen
Euro zur Verfügung, um Projekte zu unterstützen.
27
Die KVWL in Innovationsfondsprojekten
rund 2.600 4.400
beteiligte Ärztinnen
und Ärzte in WL
1
Anschlussvertrag
21
Beteiligungen
der KVWL an
Innovationsfondsprojekten
3
Auszeichnungen
mit dem MSD
Gesundheitspreis
2023 und
2024 *
rund
eingeschriebene Patientinnen
und Patienten
5
Beteiligungen
von Netzen an
Innovationsfondsprojekten
10 Mio. €
rund
an Honoraren für niedergelassene
Ärztinnen und Ärzte
6
Empfehlungen
zur Überführung
in die Regelversorgung
5
Selektivverträge
*
2023: MSD Gesundheitspreis (AdAM), 2023: Deutscher Preis für Patientensicherheit des Aktionsbündnisses für Patientensicherheit
(AdAM), 2024: MSD Gesundheitspreis - Sonderpreis Digitalisierung (SLEEP WELL)
Teilnehmer für das
Projekt PAAM gesucht
Interessieren Sie sich
für die eliPfad-Studie?
12/2024
28
Haben Sie als Hausarzt Interesse,
Ihre Praxis zu einer innovativen,
interprofessionellen Teampraxis
zu entwickeln? Dann beteiligen Sie
sich an PAAM (Physician Assistants
meet Allgemeinmedizin). Dabei werden
Physician Assistants (PAs) in
künftige hausärztliche Teampraxen
integriert. Die Konsortialführung
liegt beim Institut für Allgemeinmedizin
am Universitätsklinikum Essen,
weitere Partner sind u.a. die BAR-
MER und der AOK Bundesverband
GbR, die KVWL und das Institut für
ärztliche Qualität in Schleswig-Holstein
gGmbH. An der Studie nehmen
24 Hausarztpraxen teil und jeder
Praxis wird ein PA zugeteilt. Die PAs
und das Praxisteam werden über
den gesamten Studienzeitraum hinweg
in Coachings, Workshops sowie
Online-Seminaren für die neue Arbeitsteilung
geschult. Nach 18 Monaten
wird geprüft, ob der Einsatz
der PAs im Vergleich zu 28 Kontrollpraxen
einen Nutzen brachte. Dazu
wird eine Vielzahl von Parametern
verglichen, beispielsweise die Rate
der Notaufnahmen, die Anzahl und
die Zufriedenheit von versorgten
Patienten oder auch die Wochenarbeitszeiten
der Hausärzte. Weitere
Informationen finden Sie auf der
Projektseite; wenn Sie sich direkt
anmelden möchten, nutzen Sie bitte
das Registrierungsportal.
In Westfalen-Lippe nehmen drei
Zen tren an dem Projekt teil: Wenn
auch Sie dabei sein möchten, aber
noch Fragen haben, wenden Sie sich
direkt an das jeweilige Zentrum:
Klinikum Dortmund gGmbH
Tel.: 0231 / 95321778
E-Mail: elipfad@klinikumdo.de
St. Elisabeth Gruppe GmbH (Herne)
Tel.: 02323 / 499-5860
E-Mail: eliPfad@elisabethgruppe.de
St. Franziskus-Stiftung Münster
Tel.: 0251 / 27079-54
E-Mail: elipfad@st-franziskus-stiftung.de
DAS SERVICE-
CENTER DER
Schnell.
Verlässlich.
Kompetent.
Wir sind für Sie da – bei allen
Fragen rund um Ihren Praxisalltag.
Sprechen Sie uns an!
0231 / 94 32 10 00
service-center@kvwl.de
Unsere Telefonservice-Zeiten:
Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 17.30 Uhr
Freitag: 7.30 bis 15.00 Uhr
Sie wünschen eine
Honorarberatung?
Klicken Sie hier
für einen Termin!
www.kvwl.de
Sicherung der ambulanten Versorgung:
Förderverzeichnis der KVWL
Die KVWL hat nach § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB V „alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen
zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern
und zu fördern“. Besteht dringender Versorgungsbedarf für einen Standort, einen Planungsbereich
oder einen Teil eines Planungsbereichs, so ist dieser in einem Förderverzeichnis auszuweisen.
Anträge auf Fördermaßnahmen der KVWL können für die Übernahme eines Versorgungsauftrages in folgenden
Gebieten gestellt werden:
12/2024
30
Fachgruppe
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Stadt / Gemeinde / Stadtbezirk / Stadtteil / Ortsteil
Ahlen
Altena
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Salzuflen
Blomberg
Bocholt
Bönen
Brilon
Burbach
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Erndtebrück
Eslohe
Gescher
Gevelsberg
Gütersloh
Hemer
Herscheid
Herzebrock-Clarholz
Horn-Bad Meinberg
Hüllhorst
Kalletal
Kierspe
Lage
Lemgo
Marienmünster
Möhnesee
Nachrodt-Wiblingwerde
Neuenrade
Fachgruppe
Stadt / Gemeinde / Stadtbezirk / Stadtteil / Ortsteil
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Augenärzte
Augenärzte
Kinderärzte
Kinderärzte
Kinderärzte
Kinderärzte
Psychiater
Methadonsubstitution
(Behandlung von mind. 50 Patienten
im Rahmen der suchtmedizinischen
Grundversorgung)
Methadonsubstitution
(Versorgung von 120 Patienten
in der Methadon-substitution)
Oelde
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Rheda-Wiedenbrück
Rödinghausen
Schieder-Schwalenberg
Selm
Spenge
Steinheim
Verl
Versmold
Wadersloh
Waltrop
Werdohl
Willebadessen
Bad Berleburg
Marsberg
Hamm-Mitte
Schmallenberg
Sundern
Werl oder Wickede/Ruhr
Bestwig, Brilon, Eslohe, Hallenberg, Medebach,
Meschede, Olsberg, Schmallenberg, Winterberg
Kreis Olpe
Paderborn
(Stand: 9. Dezember 2024)
12/2024
Gefördert wird die Übernahme eines vollen oder teilzeitigen Versorgungsauftrages in Form einer Zulassung
oder Anstellung oder auch die Einrichtung einer Zweigpraxis. Gefördert werden kann zum Beispiel durch ein
Praxisdarlehen, durch eine Umsatzgarantie oder durch Kostenzuschüsse. Die möglichen Fördermaßnahmen
sind in der Sicherstellungsrichtlinie der KVWL vom 01.01.2021 aufgeführt.
Der Vorstand gewährt die Förderung auf Antrag als Einzelfallentscheidung.
31
Den aktuellsten Stand des KVWL-Förderverzeichnisses sowie eine Übersichtskarte der förderfähigen Städte
und Gemeinden finden Sie unter www.kvwl.de.
Interessierte Ärztinnen und Ärzte wenden sich bitte an:
KVWL-Team Praxisstart – Babette Andresen – Tel.: 0231 / 94 32 13 93;
Niklas Gericke – Tel.: 0231 / 94 32 13 06; Kristina Siebald – Tel.: 0231 / 94 32 38 12
E-Mail: praxisstart@kvwl.de
Praxisinformationen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Ausgabe 12 | 2024
HONORAR
3 Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM)
zum 1. Januar 2025
ABRECHNUNG
4 Verlängerung der Berechnungsfähigkeit für die
Erstbefüllung der ePA mit der GOP 01648 EBM
4 Gültigkeit von Überweisungen
5 RSV-Prophylaxe: Berechnungsausschluss der
Beratungs- und Prophylaxeleistung angepasst
5 Anpassung Anhang 2 des EBM zum 1. Januar 2025:
Jährliche Überarbeitung und Aufwertung im Bereich
der Hauttransplantationen
6 Anpassungen in der ICD-10-Codierung zum 1. Januar
2025: Achtung bei der Nutzung des ICD G71.0!
6 Liposuktion bei Lipödem Stadium III auch 2025
Kassenleistung
6 Erhöhung der Kostenpauschalen GOP 40350 und
40681 EBM
VERTRÄGE
6 Homöopathie-Vertrag SECURVITA: Neue
Teilnahmeerklärung für Versicherte
7 Neue Impfleistungen ab sofort in der regionalen
Impfvereinbarung
8 Geänderte COVID-Impfvergütung seit 1. Oktober
2024
9 IVOM-Vertrag: Wichtige Neuerungen ab 1. Januar
2025
9 DMP Osteoporose erfolgreich gestartet
10 Hautkrebsscreening unter 35 Jahren: Weitere
Verträge zum 1. Januar 2025 angepasst
11 Vertrag „Hallo Baby“: Anpassungen ab 1. Januar
2025
VERORDNUNG
12 Informationen zu Änderungen der Richtlinien des
Gemeinsamen Bundesausschusses
13 Sonstige Produkte zur Wundbehandlung seit dem
2. Dezember 2024 nicht mehr verordnungsfähig
13 Ergänzung der Diagnoseliste für den langfristigen
Heilmittelbedarf zum 1. Januar 2025
FORUM
14 Qualität leicht gemacht!
14 Keine Angst vor Praxisbegehungen – Wenn sich die
Behörde ankündigt
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
16 Workshop- und Seminarangebote
der KVWL Consult GmbH
18 Fortbildungsangebote der Akademie für
medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
8 Neufassung der Verträge zu den
Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2 mit
der TK sowie KNAPPSCHAFT und der BVKJ-Service
GmbH
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HONORAR
Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM)
zum 1. Januar 2025
In der Vertreterversammlung der KVWL am 7. Dezember
2024 wurden Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabs
(HVM) zum 1. Januar 2025 beschlossen, die folgende Themenbereiche
betreffen:
Laborreform zum 1. Januar 2025
Ab dem 1. Januar 2025 sieht der EBM neue Kostenpauschalen
für In-vitro-diagnostische Leistungen vor. Der
Transport der Proben, die kostenfreie Bereitstellung des
Entnahmematerials sowie die Technik zur elektronischen
Auftragserteilung werden mit spezifischen Pauschalen vergütet.
Zudem gibt es Anpassungen beim laborärztlichen
Honorar (s. auch praxis intern 10/2024).
Im HVM wurden nun die einzelnen Regelungen zur Laborvergütung
angepasst, um die neuen Strukturen abzubilden
und die Vergütung der neuen Kostenpauschalen und der
Leistungen des laborärztlichen Honorars wurde festgelegt.
Zusammengefasst bedeutet dies:
► Die neuen Kostenpauschalen nach den GOP 40089 -
40095 EBM werden zu 100 Prozent mit den Preisen des EBM
vergütet.
► Die neuen Laborgrundpauschalen nach den GOP 12222 -
12224, 01437 und 01698 EBM werden zu 100 Prozent mit den
Preisen des EBM vergütet.
► Die Mindestquote für die Laborleistungen der Abschnitte
32.2 und 32.3 EBM sowie den Wirtschaftlichkeitsbonus
wird auf 85 Prozent festgelegt.
Weiter Details zu den neuen GOP wie Bewertung, Abrechnungsbedingungen
und Begrenzungsregelungen finden
Sie auf der Internetseite der KBV und auf unserer Internetseite.
Überführung von acht Leistungsbereichen in die
Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV)
Aufgrund einer entsprechenden Beschlussfassung des Bewertungsausschusses
(726. Sitzung) werden zum 1. Januar
2025 acht bisher extrabudgetäre Leistungsbereiche in die
MGV überführt. Für jeden diese Leistungsbereiche wurde
die Vergütung im HVM festgelegt:
► Balneophototherapie:
Vorwegabzug im Arztgruppentopf -> Vergütung
zu 100 Prozent
► MRSA-Diagnostik und Therapie:
Vorwegabzug im HÄ/FÄ Verteilungsvolumen
-> Vergütung zu 100 Prozent
► Kapselendoskopie:
Vorwegabzug im Arztgruppentopf -
> Vergütung zu 100 Prozent
► sQs-Zuschlag (GOP 01650 EBM):
Vorwegabzug im FÄ-Verteilungsvolumen
-> Vergütung zu 100 Prozent
► Verordnung von Cannabis:
RLV
► Kostenpauschale Radionuklid-Therapie (Xofigo):
Kosten -> Vergütung zu 100 Prozent
► Hyperbare Sauerstofftherapie bei diabetischem
Fußsyndrom (HBO):
RLV
► Radiologisches Telekonsil:
Vergütungsvolumen für „übrige radiologische
Leistungen“
Die Amtliche Bekanntmachung zu den Änderungen des
HVM finden Sie auf unserer Internetseite.
12.2024 | 3
ABRECHNUNG
Verlängerung der Berechnungsfähigkeit für die
Erstbefüllung der ePA mit der GOP 01648 EBM
Der BA hat in seiner 747. Sitzung die
Verlängerung der bisher bis zum 14.
Januar 2025 befristet berechnungsfähigen
GOP 01648 EBM für die Erstbefüllung
der elektronischen Patientenakte
(ePA) beschlossen.
Der Beschluss sieht vor, dass die
EBM-Leistung zur Erstbefüllung einer
ePA bis zum 31. Dezember 2025 verlängert
wird. Die Bewertung bleibt unverändert
bei 89 Punkten, das sind im
nächsten Jahr 11,03 Euro; die Vergütung
erfolgt weiterhin extrabudgetär.
Durch die Verlängerung können Praxen
die Leistung nun auch nach dem
Start der „ePA für alle“ abrechnen.
ePA-Leistungen im Überblick
Im Folgenden haben wir für Sie die
ePA-Leistungen aufgeführt, die Praxen
im neuen Jahr vorerst weiter abrechnen
können:
► Erstmalige Befüllung der ePA: GOP
01648 EBM (89 Punkte)
Die GOP 01648 EBM ist sektorenübergreifend
nur einmal pro Versicherten
berechnungsfähig. „Erstbefüllung“
heißt: Keine andere Praxis oder kein
Krankenhaus hat bereits etwas in die
Akte eingestellt.
► Weitere ePA-Leistung: GOP 01647
EBM (15 Punkte)
Die GOP wird gezahlt als Zusatzpauschale
zu den Versicherten-, Grundund
Konsiliarpauschalen sowie den
Leistungen des Abschnitts 1.7 (ausgenommen
in-vitro-diagnostische Leistungen).
Sie ist einmal im Behandlungsfall
berechnungsfähig jedoch
nicht im selben Behandlungsfall neben
der GOP 01648 EBM.
► Weitere ePA-Leistung: GOP 01431
EBM (3 Punkte)
Die GOP 01431 EBM wird als Zusatzpauschale
zu den GOP 01430 (Verwaltungskomplex),
01435 (Haus-/
Fachärztliche Bereitschaftspauschale)
und 01820 (Rezepte, Überweisungen,
Befundübermittlung) EBM gezahlt. Sie
ist mit Ausnahme von diesen drei GOP
im Arztfall nicht neben anderen GOP
und nicht mehrfach an demselben Tag
berechnungsfähig. Die GOP umfasst
Versorgungsszenarien mit ärztlichen
Tätigkeiten im Zusammenhang mit
der ePA, in denen keine Versicherten-,
Grund- oder Konsiliarpauschale berechnet
wird. Sie ist höchstens viermal
im Arztfall berechnungsfähig.
Die weiteren Details des Beschlusses
finden Sie auf der Internetseite des BA.
Bitte beachten Sie, dass der Beschluss
noch unter dem Vorbehalt der möglichen
Beanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
steht.
Glossar
Kürzel
BA
EBM
G-BA
GOP
KBV
MGV
OPS
SNR
Begriff
Bewertungsausschuss
Einheitlicher
Bewertungsmaßstab
Gemeinsamer
Bundesausschuss
Gebührenordnungsposition(en)
Kassenärztliche
Bundesvereinigung
morbiditätsbedingte
Gesamtvergütung
Operationen- und
Prozedurenschlüssel
Symbolnummer
Gültigkeit von Überweisungen
Aufgrund zunehmender Nachfragen
möchten wir Sie über die Gültigkeit
ausgestellter Überweisungen (Muster
6) informieren:
Wird der Überweisungsnehmer erst im
Folgequartal tätig, ist die ausgestellte
Überweisung trotzdem gültig. Voraussetzung:
Der Patient legt eine gültige
Versichertenkarte oder einen anderen
gültigen Behandlungsausweis des zuständigen
Kostenträgers vor. Bei Sonstigen
Kostenträgern gelten Besonderheiten.
Erstreckt sich die Behandlung des
auf Überweisung tätig werdenden
Arztes über mehr als ein Quartal, so
kann der Überweisungsschein quartalsübergreifend
weiterverwendet
werden. Die erneute Ausstellung eines
Überweisungsscheines ist nicht
erforderlich Das erneute Einlesen der
elektronischen Gesundheitskarte im
Folgequartal sichert in diesem Fall
den Behandlungsanspruch. Eine Anlage
als Überweisung ist dann auch im
Folgequartal bindend. Bei Sonstigen
Kostenträgern gelten auch hier individuelle
Regelungen (siehe dazu auch
„Erläuterungen zur Vordruckvereinbarung
(Anlage 2 BMV-Ä").
Weitere Informationen dazu finden
Sie auf unserer Internetseite.
4 | 12.2024
ABRECHNUNG
RSV-Prophylaxe: Berechnungsausschluss der
Beratungs- und Prophylaxeleistung angepasst
Der BA hat in seiner 752. Sitzung den Abrechnungsausschluss
der GOP zur Durchführung der Respiratorischen
Synzytial Virus (RSV)-Prophylaxe und der Beratungsleistung
im EBM angepasst.
Damit wird geregelt, wie die zu einem späteren Zeitpunkt
durchgeführte RSV-Prophylaxe (GOP 01941 EBM einschließlich
Injektion) bei Säuglingen vergütet wird, bei denen bereits
eine Beratung der Eltern durchgeführt und abgerechnet
wurde (GOP 01943 EBM). Ärzte rechnen die GOP 01941
EBM ab, die dann mit einem Abschlag für die bereits abgerechnete
Beratung vergütet wird. Die Anpassung erfolgt
rückwirkend zum 1. Oktober 2024.
Der Beschluss sah vor, dass die GOP 01941 EBM (RSV-Prophylaxe)
und 01943 EBM (Beratung zur RSV-Prophylaxe,
ohne Injektion) für einen Versicherten innerhalb von vier
Quartalen - einschließlich des laufenden Quartals - nicht
nebeneinander berechnungsfähig sind, da sich die Leistungsinhalte
überschneiden. Dies hätte bedeutet, dass eine
RSV-Prophylaxe bei Säuglingen, bei denen im Vorquartal
bereits eine Beratung der Eltern durchgeführt und abgerechnet
wurde, zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr
abrechnungsfähig gewesen wäre.
Ergänzung der GOP 01941 und 01943
1. Die Beratung zur RSV-Prophylaxe (GOP 01943 EBM) ist bei
einem Versicherten am selben Behandlungstag nicht neben
der RSV-Prophylaxe (01941 EBM) und auch nicht nach einer
bereits durchgeführten RSV-Prophylaxe berechnungsfähig.
2. Folgt auf eine bereits abgerechnete Beratung eine zu
einem späteren Zeitpunkt durchgeführte Injektion von
Nirsevimab, wird von der KV ein Abschlag von 32 Punkten
auf die GOP 01941 EBM (entsprechend der Bewertungsstufe
der GOP 01943 EBM) vorgenommen und die Prüfzeit um zwei
Minuten reduziert. Hierfür wird die bundeseinheitliche Zusatzkennziffer
01941A eingeführt.
Die weiteren Details des Beschlusses finden Sie auf der
Internetseite des BA.
Anpassung Anhang 2 des EBM zum 1. Januar 2025:
Jährliche Überarbeitung und Aufwertung im Bereich der Hauttransplantationen
Der Anhang 2 zum EBM wird mit Wirkung zum 1. Januar
2025 an die dann geltende Version des Operationen- und
Prozedurenschlüssels (OPS) angepasst.
Die Anpassung basiert auf der jährlichen Aktualisierung
der internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-
10-GM) und des OPS des Deutschen Instituts für Medizinische
Dokumentation und Information (DIMDI). Der Anhang
2 des EBM enthält alle Operationen, die Vertragsärzte ambulant
beziehungsweise belegärztlich durchführen und nach
EBM abrechnen dürfen (Kapitel 31.2 und 36.2). Der BA hat
hierzu in seiner 749. Und 750. Sitzung entsprechende Beschlüsse
gefasst.
Zum einen werden mehrere OPS-Kodes neu in den Anhang 2
aufgenommen, Kodes gestrichen sowie redaktionelle Änderungen
an OPS-Bezeichnungen vorgenommen.
Zum anderen wird der Bereich der Hauttransplantationen
überarbeitet. Die Kodebereiche ‘freie Hauttransplantationen’
und ‘freie Hauttransplantationen bei Verbrennungen
und Verätzungen’ wurden in der Kategorisierung der Operationszeit
systematisiert. Dabei wurden 109 OPS-Kodes in
der OP-Zeitkategorie und damit hinsichtlich ihrer Vergütungshöhe
aufgewertet.
Im Gegenzug wurden vier OPS-Kodes mit niedrigeren
OP-Zeitkategorien versehen. Ebenfalls wurden vier OPS-Kodes
zur Behandlung an weiteren Körperregionen zusätzlich
in den Anhang 2 aufgenommen. Konkret sind das die Kodes
5-925.24, 5-925.2a, 5-925.2c und 5-925.2m.
Die weiteren Details der Beschlüsse finden Sie auf der
Internetseite des BA.
Sie finden den aktualisierten Anhang 2 auf der
Internetseite der KBV.
12.2024 | 5
ABRECHNUNG
VERTRÄGE
Anpassungen in der
ICD-10-Codierung zum
1. Januar 2025: Achtung bei
der Nutzung des ICD G71.0!
Durch die Weiterentwicklung des
ICD-Kataloges ergeben sich alljährlich
Änderungen in den von Arztpraxen
genutzten Diagnosecodierungen. Auf
eine Änderung möchten wir an dieser
Stelle besonders aufmerksam machen:
Der ICD-Code G71.0, welcher im Zusammenhang
mit einigen neurologischen
Gebührenordnungspositionen für die
Codierung einer Muskeldystropie genutzt
wird, entfällt zum 31. Dezember
2024. Neu aufgenommen werden dafür
die differenzierten ICD G71.0-, G71.00
und G71.08 um künftig die maligne
Muskeldystrophie vom Typ Duchenne
von sonstigen Muskeldystrophien
abzugrenzen zu können. Bitte achten
Sie unter Berücksichtigung dieser und
weiterer ICD-Anpassungen auf eine
korrekte Codierung Ihrer Fälle ab dem
1. Januar 2025.
Beachten Sie auch die aktualisierte
ICD-10-Codierung sowie Erläuterungen
zu den Änderungen.
Liposuktion bei Lipödem
Stadium III auch 2025
Kassenleistung
Die Liposuktion bei Patientinnen mit
Lipödem im Stadium III darf bis zum
31. Dezember 2025 weiterhin zu Lasten
der gesetzlichen Krankenversicherung
im Rahmen der vertragsärztlichen
Versorgung und im Krankenhaus
erbracht werden. Das Bundesministerium
für Gesundheit hat den entsprechenden
Beschluss des GBA vom 19.
September 2024 nicht beanstandet.
Der Beschluss ist nach Veröffentlichung
im Bundesanzeiger am 20. November
2024 in Kraft getreten.
Erhöhung der Kostenpauschalen
GOP 40350 und 40681 EBM
Der BA hat in seiner 745. Sitzung eine
Anpassung des EBM zum 1. Januar
2025 für die Kostenpauschalen GOP
40350 und 40681 EBM beschlossen.
Kostenpauschale für
Epikutan-Testung
Die Kostenpauschale GOP 40350 EBM
(Allergologiediagnostik I) zur GOP
30110 EBM wird von aktuell 16,14 Euro
auf 21,58 Euro angehoben.
Hintergrund: Mit der Weiterentwicklung
des EBM zum 1. April 2020 wurde
die Kostenpauschale 40350 in den
EBM-Abschnitt 40.7 aufgenommen.
Die Preise der relevanten Testsubstanzen
für einen Epikutantest sind
zwischenzeitlich um durchschnittlich
34% gestiegen. Um die Kosten weiterhin
in angemessener Höhe zu erstatten,
wird eine entsprechende Anpassung
festgelegt.
Die Kostenpauschale 40350 EBM wird
innerhalb der MGV finanziert.
Homöopathie-Vertrag SECURVITA:
Neue Teilnahmeerklärung für Versicherte
Kostenpauschale für Riboflavin
Die Bewertung der Kostenpauschale
40681 für Riboflavin wird von 92,53
Euro auf 117,81 Euro angehoben. Das
Vitamin B12 wird zur Hornhautvernetzung
bei einem Keratokonus verabreicht.
Hintergrund: Zum 1. April 2019
wurde die Kostenpauschale 40681
EBM im Zusammenhang mit der GOP
31364 EBM (Eingriff der Kategorie
YY3: Hornhautvernetzung) in den
EBM-Abschnitt 40.11 aufgenommen.
Nach einer aktuellen Marktrecherche
der KBV sind die Preise für Riboflavin
zwischenzeitlich weiter angestiegen.
Auch hier wird festgelegt, dass die Bewertung
der Kostenpauschale entsprechend
zu erhöhen ist.
Die Kostenpauschale 40681 EBM wird
außerhalb der MGV finanziert.
Die weiteren Details des Beschlusses
finden Sie auf der Internetseite des BA.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen die teilnehmenden Ärzte eine neue Teilnahmeerklärung
für Versicherte verwenden. Die Teilnahmeerklärung für Versicherte
(Anlage 2) zum Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie gemäß §
140a SGB V zwischen der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung vertreten
durch die KBV und der SECURVITA wurde aufgrund redaktioneller Anpassungen
modifiziert. Diese Teilnahmeerklärung gilt ebenfalls für Versicherte der zum
Vertrag beigetretenen BKK24, BKK Herkules, BKK Linde, Mercedes-Benz BKK,
BKK Pfaff sowie der Novitas BKK.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Internetseite.
Die weiteren Details des Beschlusses
finden Sie auf der Internetseite
des BA.
6 | 12.2024
VERTRÄGE
Neue Impfleistungen ab sofort in der
regionalen Impfvereinbarung
Die KVWL hat sich mit den Krankenkassen/-verbänden
auf die Vergütung neuer Impfleistungen und somit über
die Aufnahme in die regionale Impfvereinbarung verständigt.
Ab sofort ist die Abrechnung der Impfleistung bei
Impfungen gegen Respiratorische Synzytial-Viren (RSV –
Standardimpfung für Erwachsene ab 75 Jahren sowie Indikationsimpfung
bei Personen mit schweren Grunderkrankungen
sowie Pflegeheimbewohnerinnen und – bewohner
ab einem Alter von 60 Jahren), Mpox (Affenpocken) und
Dengue möglich:
Impfung
Affenpocken —
Indikationsimpfung
Affenpocken
(berufliche bzw. Reiseindikation
nach § 11 Abs. 3 SI-RL)
Dengue
(berufliche bzw. Reiseindikation
nach § 11 Abs. 3 SI-RL)
Pauschaler
Vergütungsaufschlag für die Einfachimpfung
Dengue zu den SNR
89136V, 89136W
Respiratorische Synzytial-Viren
(Standardimpfung) -
Personen ab dem Alter von 75
Jahren
Respiratorische Synzytial-Viren
(Indikationsimpfung) -
Personen ab dem Alter von 60
Jahren
erste Dosen eines
Impfzyklus bzw.
unvollständige
Impfserie (SNR)
letzte Dosis eines
Impfzyklus nach
Fachinformationen oder
abgeschlossene Impfung
(SNR)
Vergütung
89135A 89135B 9,62 Euro
ab 2025: 9,99 Euro
89135V 89135W 9,62 Euro
ab 2025: 9,99 Euro
89136V 89136W 8,63 Euro
ab 2025: 8,96 Euro
89900E 89900E 3,31 Euro
ab 2025: 3,44 Euro
89137 9,62 Euro
ab 2025: 10,00 Euro
89138 9,62 Euro
ab 2025: 10,00 Euro
Durch die Aufnahme der oben genannten Impfungen in die
regionale Impfvereinbarung erfolgt auch der Impfstoffbezug
für diese Impfungen ab sofort über den Sprechstundenbedarf
(SSB).
Bitte beachten Sie, dass auch bei voraussichtlich geringen
Mengen - zum Beispiel weniger als zehn Impfdosen einer
Impfart - eine Verordnung als Einzelimpfstoff immer über
den SSB zu erfolgen hat.
12.2024 | 7
VERTRÄGE
Geänderte COVID-Impfvergütung seit 1. Oktober 2024
Vor dem Hintergrund des Außerkrafttreten von § 3 der CO-
VID-19-Vorsorgeverordnung am 30. Juni 2024 endete zeitgleich
auch die Verpflichtung zur wöchentlichen Meldung
der täglich durchgeführten COVID-19-Impfungen an das
RKI. Durch den Wegfall dieses Dokumentationsaufwandes
mussten die weiterhin bestehenden Mehraufwände neu
bewertet und angepasst werden. Die Vergütung setzt sich
aus einer Grundvergütung analog der Influenzaimpfung in
Höhe von derzeit 10,39 Euro (ab 1. Januar 2025 10,79 Euro)
und einem Zuschlag in Höhe von derzeit 3,21 Euro für die
weiterhin bestehenden Mehraufwände zusammen. Damit
beträgt die Vergütung für die COVID-19-Impfung seit dem
1. Oktober 2024 insgesamt 13,60 Euro – ab dem 1. Januar
2025 insgesamt 14 Euro. Die Vergütung für die Impfung mit
Nuvaxovid JN.1 wird derzeit noch zwischen der KVWL und
den Verbänden der Krankenkassen verhandelt.
COVID-19-Impfung
BioNTech/Pfizer –
KP.2 angepasst
(Standardimpfung)
BioNTech/Pfizer –
KP.2 angepasst
(berufliche Indikation bzw.
Reiseindikation nach
§ 11 Absatz 3)
BioNTech/Pfizer –
JN.1 angepasst
(Standardimpfung)
BioNTech/Pfizer –
JN.1 angepasst
(berufliche Indikation bzw.
Reiseindikation nach
§ 11 Absatz 3)
Novavax – Nuvaxovid JN.1
(Standardimpfung)
Novavax – Nuvaxovid JN.1
(berufliche Indikation bzw.
Reiseindikation nach
§ 11 Absatz 3)
erste Dosen eines
Impfzyklus bzw.
unvollständige
Impfserie (SNR)
letzte Dosis eines
Impfzyklus nach
Fachinformationen oder
abgeschlossene Impfung
(SNR)
Auffrischungsimpfung
88348A 88348B 88348R
88348V 88348W 88348X
88345A 88345B 88345R
88345V 88345W 88345X
88346A 88346B 88346R
88346V 88346W 88346X
Neufassung der Verträge zu den Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2
mit der TK sowie KNAPPSCHAFT und der BVKJ-Service GmbH
Für die bundesweit gültigen Verträge über die Durchführung
zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen U10/U11 und
J2 im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin zwischen der
TK sowie der KNAPPSCHAFT, der AG Vertragskoordinierung
(vertreten durch die KBV) und der BVKJ-Service-GmbH gibt
es jeweils eine Neufassung nach § 140a SGB V zum 1. Januar
2025. Die Vertragsinhalte und Vergütungen werden ohne
Anpassungen fortgeführt. Für Ärzte sowie Versicherte, die
bereits an den Verträgen teilnehmen, ist keine erneute Einschreibung
erforderlich.
8 | 12.2024
Unbedingt zu beachten ist, dass die Patiententeilnahmeerklärungen
überarbeitet wurden und zwingend ab dem 1.
Januar 2025 zu verwenden sind. In der jeweiligen Versicherteninformation
wurden Hinweise u. a. zur Teilnahme,
zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung angepasst. Bei
der Umsetzung der Verträge mit der TK übersenden Sie die
Patiententeilnahmeerklärungen bitte wie gewohnt (Techniker
Krankenkasse, Stichwort „Besondere Versorgung“,
85820 München). Die Patiententeilnahmeerklärungen von
Versicherten der KNAPPSCHAFT hingegen verbleiben elektronisch
oder in Papierform bei Ihnen in der Praxis.
VERTRÄGE
IVOM-Vertrag: Wichtige Neuerungen ab 1. Januar 2025
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben musste
auch der „IVOM-Vertrag“ der KVWL
mit der AOK NordWest, dem BKK-Landesverband
NORDWEST (handelnd für
die beigetretenen BKK), der KNAPP-
SCHAFT, der BIG direkt gesund sowie
der KKH mit Wirkung zum 1. Januar
2025 auf die Rechtsgrundlage des §
140a SGB V überführt werden.
Patiententeilnahmeerklärung
erforderlich
Ab Januar 2025 ist es erforderlich,
dass die Versicherten einmalig durch
Unterzeichnung der Patiententeilnahmeerklärung
(PTE) der Vertragsteilnahme
und der erforderlichen Datenverarbeitung
zustimmen. Die PTE ist
bei allen Patienten erforderlich (Neupatienten
und „Bestandspatienten“)
und Grundlage für die Vergütung der
nach dem Vertrag erbrachten und abgerechneten
Leistungen.
Die PTE übermitteln Sie bitte möglichst
via KIM wie folgt an die KVWL:
► Bitte scannen Sie die PTE in einer
möglichst guten Qualität und senden
diese als PDF-Datei mittels eNachricht
(als eArztbrief ebenfalls verarbeitbar)
ausschließlich an folgende KIM-Adresse:
PTE@kvwl.kim.telematik
► Eine elektronische Signatur mit
dem eHBA ist nicht notwendig.
► Die o. g. KIM-Adresse finden Sie
im Verzeichnisdienst/Adressbuch bzw.
über die integrierte Suchfunktion im
PVS unter „Praxisname“ = „Kassenärztliche
Vereinigung Westfalen-Lippe“.
► Die o. g. KIM-Adresse können Sie
auch manuell eintragen – ggf. ist aber
die Eingabezeile „versteckt“. In diesem
Fall muss das Empfängerfeld im
PVS explizit eingeblendet werden.
► Sie erhalten nicht zwangsläufig
bzw. automatisch eine Empfangsbestätigung
für Ihre KIM-Nachricht. Dies
ist abhängig von den Einstellungen in
Ihrem Mailclient.
► Die Übermittlung der PTE nehmen
Sie bitte möglichst direkt bzw. zeitnah
nach Unterzeichnung durch den Patienten
und Arzt vor.
Abrechnung und Vergütung
Die bisherige Vergütungsstruktur wird
ab 2025 fortgeführt. Die Details zur
Abrechnung und Vergütung entnehmen
Sie bitte der Anlage 6 zum Vertrag.
Neben einzelnen Vergütungsanpassungen
konnte mit der Nachsorge nach
durchgeführter IVOM bei Frühgeborenenretinopathie
(ROP) eine neue Leistung
vereinbart werden. Die Nachsorge
bei ROP kann bis zur Vollendung des
ersten Lebensjahres abgerechnet werden
und wird je Nachsorgetermin mit
30 Euro vergütet. Sämtliche Vertragsleistungen
werden auch weiterhin
außerhalb der morbiditätsbedingten
Gesamtvergütung und somit extrabudgetär
vergütet.
Die vollständigen Vertragsunterlagen
inkl. der PTE, die Liste der beigetretenen
BKK sowie die Übersicht
zu den bestehenden Verträgen (u.
a. Vergütungen, SNR) finden Sie
auf unserer Internetseite.
Die Patiententeilnahmeerklärungen
können Sie wie gewohnt über
unseren Formularversand bestellen
bzw. nachbestellen.
DMP Osteoporose erfolgreich gestartet
Seit dem 1. April 2024 profitieren Patienten in Westfalen-Lippe
von dem neuen Disease-Management-Programm
(DMP) Osteoporose. Bisher haben knapp 1.000 Ärztinnen
und Ärzte ihre Teilnahme erklärt.
Teilnahme am DMP
Am DMP Osteoporose können sowohl Hausärztinnen und
Hausärzte als auch Fachärzte für Orthopädie sowie für Orthopädie
und Unfallchirurgie teilnehmen. Voraussetzung
für die Durchführung und Abrechnung der DMP-Leistungen
ist die vollständig ausgefüllte Teilnahmeerklärung und die
vorherige Genehmigung durch die KVWL. Die Teilnahmeerklärung
und die vollständigen Vertragsunterlagen finden
Sie auf unserer Internetseite.
Hinweis: Mehrfacheinschreibung
von Patienten wird vergütet
Bei Patienten, die neben dem DMP Osteoporose bereits in
einem weiteren DMP bei demselben koordinierenden Arzt
eingeschrieben sind, werden die Erst- und Folgedokumentationen
im Rahmen des DMP Osteoporose mit jeweils 10
Euro extrabudgetär vergütet. In diesem Fall besteht lediglich
für das DMP Osteoporose kein Anspruch auf die Haltearbeit
zur kontinuierlichen Behandlung und Betreuung von
DMP-Teilnehmern.
12.2024 | 9
VERTRÄGE
Hautkrebsscreening unter 35 Jahren:
Weitere Verträge zum 1. Januar 2025 angepasst
Mit der Oktoberausgabe von praxis intern haben wir Sie
über die Vertragsumstellungen mit der BARMER, der BIG
direkt gesund, der HEK, der KNAPPSCHAFT sowie der Techniker
Krankenkasse zum 1. Oktober 2024 informiert. Zum
1. Januar 2025 erfolgten nun die Vertragsumstellungen
mit der AOK NordWest, dem BKK-Landesverband NORDWEST
(handelnd für die beigetretenen BKK) sowie der Bosch BKK.
Bei sämtlichen Verträgen ist es erforderlich, dass die Versicherten
durch Unterzeichnung der Patiententeilnahmeerklärung
(PTE) der Vertragsteilnahme und der erforderlichen
Datenverarbeitung zustimmen. Bitte verwenden Sie
ausschließlich die aktuellen PTE sowie Versicherteninformationen
zur Teilnahme und Datenverarbeitung.
Wichtig:
Die PTE zu den oben genannten Verträgen verbleiben bei
Ihnen in den Praxen und sind nicht mehr an die KVWL zu
übermitteln. Das Vorliegen und die Archivierung der PTE
bestätigen Sie mit der Abrechnung der jeweiligen Symbolnummer
(SNR) für die erbrachte Vertragsleistung.
Sofern Sie bereits an den bisherigen Verträgen teilgenommen
haben und über eine Genehmigung zur Leistungserbringung
und Abrechnung verfügen, gilt diese
Genehmigung automatisch fort!
Verträge „Hautkrebsscreening unter 35 Jahren“
Wichtig: Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 ist eine Teilnahmeerklärung des Patienten für alle Verträge erforderlich
– die Teilnahmeerklärung verbleibt in der Praxis!
Krankenkasse
Teilnehmende
Hausärzte
Teilnehmende
Dermatologen
Leistungsanspruch
alle zwei Jahre
Altersbegrenzung
Vergütung
in Euro
AOK NordWest X X keine 31,35 91051
BARMER** X X ab 15 Jahre 31,35 91051R
BIG direkt gesund X X keine 31,58 91051G
BKK Bosch X X keine 31,58 91051C
BKK-Landesverband
NW* (Liste
beigetretener BKKn)
SNR
X X X ab 15 Jahre 31,58 91051B
HEK X X ab 15 Jahre 31,35 91051H
KNAPPSCHAFT X X keine 31,58 01745K
Techniker
Krankenkasse
* gilt auch für Bundespolizei und Bundeswehr
X X ab 15 Jahre 31,58 91051T
** gilt für die Polizei NRW - Ausnahmeregelung: Für die anspruchsberechtigten Polizeivollzugsbeamtinnen/-beamten des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Freien
Heilfürsorge ist keine Patienteneinschreibung erforderlich! Stand: 1. Januar 2025
Die vollständigen Vertragsunterlagen, die Liste teilnehmenden BKK sowie weitergehende Informationen finden
Sie auf unserer Internetseite.
10 | 12.2024
VERTRÄGE
Vertrag „Hallo Baby“: Anpassungen ab 1. Januar 2025
Für den bundesweit gültigen Vertrag
„Hallo Baby“ zur besonderen Versorgung
gem. § 140a SGB V zur Vermeidung
von Frühgeburten und infektionsbedingten
Geburtskomplikationen
gilt es folgende Änderungen zu beachten:
► Der BKK Landesverband Süd wird
als neuer Vertragspartner ab dem 1.
Januar 2025 die Aufgaben der Vertragsarbeitsgemeinschaft
(VAG) Baden-Württemberg
und der VAG Hessen
fortführen (diese beiden VAGs werden
zum 31.12.2024 aufgelöst und scheiden
somit aus dem bisherigen Vertragsverhältnis
aus).
► Die Leistung „Ärztliches Beratungsgespräch
zur Förderung der natürlichen
Geburt“ (SNR 81318 bzw.
81319) entfällt aufgrund der Befristung
zum 31. Dezember 2024. Ziel
der Leistung war die Reduzierung der
Kaiserschnitte. Da eine abweichende
Entwicklung erkennbar ist, wird diese
Leistung nicht fortgeführt.
► Es können künftig neben den Betriebskrankenkassen
auch Krankenkassen
anderer Kassenarten dem Vertrag
beitreten. Von dieser Möglichkeit hat
die BIG direkt gesund Gebrauch gemacht
und ist dem Vertrag zum 1. Januar 2025
beigetreten. Aufgrund des umfänglichen
Versorgungsangebots für Schwangere im
Rahmen des Vertrags „Hallo Baby“ hat
die BIG direkt gesund den über die Arbeitsgemeinschaft
Vertragskoordinierung
der KBV abgeschlossen Vertrag zum
konsequenten Infektionsscreening in
der Schwangerschaft (K.I.S.S.) beendet.
Die Abrechnungsfähigkeit der Beratung
und der Durchführung des Screenings
(SNR 81103) endet am 31. Dezember
2024.
Weitere Informationen zum Vertrag
finden Sie auf unserer Internetseite.
12.2024 | 11
VERORDNUNG
Informationen zu Änderungen der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
Im Folgenden haben wir die Beschlüsse und Änderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in einer aktuellen Übersicht
zusammengestellt. Zusammenfassungen der G-BA-Begründung eines belegten oder nicht belegten Zusatznutzens, der
jeweils zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) sowie daraus abzuleitende wichtige Hinweise zur Verordnung finden Sie online
unter
www.kvwl.de unter dem Menüpunkt Verordnung/Arzneimittelinformationen.
Die vollständigen Beschlüsse mit zusätzlichen Informationen zu den Entscheidungen im Detail finden Sie jeweils auf den Internetseiten
des G-BA. Zudem weisen wir immer darauf hin, wenn die KVWL oder die KBV hierzu noch ausführlichere Informationen
gegeben haben - zum Beispiel im ARZNEIMITTEL-INFOSERVICE (AIS). (Stand: 3. Dezember 2024)
Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL)
Die Richtlinie regelt die Verordnung von Arzneimitteln durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und
in ärztlichen Einrichtungen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten. Die Richtlinie
konkretisiert Inhalt und Umfang der im SGB V festgelegten Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen auf der Grundlage des
Wirtschaftlichkeitsgebots im Sinne einer notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung unter Berücksichtigung
des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse und des Prinzips einer humanen Krankenbehandlung.
Anlage XII: (Frühe) Nutzenbewertung nach § 35a SGB V
Der G-BA hat im letzten Monat die unten aufgeführten Beschlüsse zum Zusatznutzen von neuen Arzneimitteln gegenüber einer
zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) getroffen. Die Beschlüsse sind Bestandteil der AM-RL und somit für die GKV verbindlich. In
den nächsten sechs Monaten wird der GKV-Spitzenverband mit den Herstellern einen neuen wirtschaftlichen Preis je nach Nutzenbewertung
des Arzneimittels aushandeln. Der heutige Preis, d. h. der Preis seit Markteinführung, kann also, insbesondere für Indikationen
ohne oder mit geringem Zusatznutzen, deutlich höher sein als der zukünftige verhandelte Preis. (Ist die Nutzenbewertung oder
der Verlauf der Preisverhandlungen ungünstig, haben einige Hersteller schon mit Marktrücknahme reagiert.) Bitte informieren Sie
sich vor der Verordnungsentscheidung genau zur indikationsbezogenen Nutzenbewertung des Arzneimittels und zur Preissituation,
und dokumentieren Sie Ihre Verordnungsentscheidungen in der Patientendokumentation.
Wirkstoff / Präparat Indikation / Anwendungsgebiet ERGEBNIS
Therapiegebiet: Hauterkrankungen
Bimekizumab
Bimzelx ®
Neues Anwendungsgebiet: aktive
mittelschwere bis schwere
Hidradenitis suppurativa (Acne
inversa) bei Erwachsenen, die
auf eine konventionelle systemische
HS-Therapie unzureichend
angesprochen haben.
Zusatznutzen nicht belegt.
Therapiegebiet: Onkologische Erkrankungen
Selpercatinib
Retsevmo ®
Neues Anwendungsgebiet:
solide Tumore, RET-Fusion+, bei
Erwachsenen.
Zusatznutzen nicht belegt.
Selpercatinib
Retsevmo ®
Neues Anwendungsgebiet:
Schilddrüsenkarzinom, RET-Fusion+,
refraktär gegenüber Radiojod,
Erstlinie oder nach systemischer
Vortherapie, Jugendliche
ab 12 Jahren und Erwachsene.
Es wurden zwei Patientengruppen gebildet, je nach Altersgruppe
und Vortherapie.
Ein Zusatznutzen ist für keine der beiden Patientenpopulationen
belegt.
12 | 12.2024
VERORDNUNG
Wirkstoff / Präparat Indikation / Anwendungsgebiet ERGEBNIS
Therapiegebiet: Onkologische Erkrankungen
Futibatinib
Lytgobi ®
Cholangiokarzinom, mit FG-
FR2-Fusion oder FGFR2-Rearrangement,
nach mind. 1 Vortherapie
bei Erwachsenen.
Zusatznutzen nicht belegt.
Therapiegebiet: Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe
Pegcetacoplan
Aspaveli ®
Neues Anwendungsgebiet: Paroxysmale
Nächtliche Hämoglobinurie,
nicht vorbehandelte
erwachsenen Patienten.
Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen,
weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine
Quantifizierung nicht zulässt.
Danicopan
Voydeya ®
Paroxysmale nächtliche Hämoglobinurie
bei residualer hämolytischer
Anämie, Zusatztherapie
zu Ravulizumab oder
Eculizumab bei Erwachsenen.
Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen,
weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine
Quantifizierung nicht zulässt.
Vadadustat
Vafseo ®
Symptomatische Anämie bei
chronischer Nierenerkrankung
(CKD) bei Erwachsenen, die eine
Erhaltungsdialyse erhalten.
Zusatznutzen nicht belegt.
Sonstige Produkte zur Wundbehandlung seit dem 2. Dezember 2024
nicht mehr verordnungsfähig
Sonstige Produkte zur Wundbehandlung (Teil 3 der Anlage
Va der AM-RL) sind seit dem 2. Dezember 2024 nicht mehr
verordnungsfähig. Hierunter fallen wirkstofffreisetzende
Wundauflagen (zum Beispiel mit Silber) oder nicht-formstabile
Produkte (zum Beispiel Hydrogele in Tuben).
Verbandmittel mit ergänzenden Eigenschaften (wie zum
Beispiel Schaumverbände und Alginate) sowie eindeutige
Verbandmittel, gelistet in Teil 1 und 2 der Anlage Va, bleiben
weiterhin verordnungsfähig.
Weitere Informationen finden Sie auch unter unserer
InVo und in der Anlage Va der Arzneimittel-Richtlinie.
Ergänzung der Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf zum 1. Januar 2025
Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine Ergänzung der Diagnoseliste
zum langfristigen Heilmittelbedarf in Kraft. Diese
Anpassung basiert auf der jährlichen Aktualisierung der
ICD-10-GM und wurde am 29. Oktober 2024 vom G-BA beschlossen.
Konkret betrifft die Änderung den ICD-10-Code
„G71.0 Muskeldystrophie“, der nun in zwei neue Sub-Kodes
unterteilt wird:
„G71.00 Muskeldystrophie, maligne [Typ Duchenne]“
„G71.08 Sonstige Muskeldystrophien“
Um diese Erweiterung abzubilden, wird der Code in Anlage
2 der Heilmittel-Richtlinie künftig als „G71.0-“ geführt. Dadurch
bleibt gewährleistet, dass für diese Diagnosen Verordnungen
für bis zu zwölf Wochen weiterhin möglich sind.
12.2024 | 13
FORUM
Qualität leicht gemacht!
Qualität ist der Anspruch, den Sie an Ihre Arbeit und die
Patienten an Ihre Behandlung haben. Gemeinsam lesen wir
zwischen den Zeilen und blicken hinter die Paragraphen.
Wir werden Ihnen Qualitätssicherungsprüfungen an einem
konkreten Beispiel vorstellen sowie Fortbildungsverpflichtung
und Qualitätsmanagement so darstellen, dass Sie vom
Nutzen für die sichere Patientenversorgung überzeugt sein
werden. Selbstverständlich beantworten wir auch kompetent
alle Fragen zu den gesetzlichen Hygieneregeln. Qualität
ist essenziell: Wir haben Antworten und einen gut gefüllten
Werkzeugkasten – damit Sie wissen, was Sie ganz
konkret in Ihrer Praxis tun können/müssen.
Wann und wo?
Mittwoch, 26. Februar 2025, 15 bis 17.30 Uhr,
Webseminar
Zielgruppe: Ärzte
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Fortbildungspunkte: beantragt
Hier können Sie sich zum Webseminar anmelden.
Ihre Ansprechpartnerin für die Anmeldung
Jasmin Lindemann
Tel.: 0231 / 94 32 15 02
E-Mail: jasmin.lindemann@kvwl.de
Keine Angst vor Praxisbegehungen
– Wenn sich die
Behörde ankündigt
Die infektionshygienische Überwachung in der Arztpraxis
wird vom zuständigen Gesundheitsamt auf Basis von gesetzlichen
Vorgaben (§ 23 Abs. 6 IfSG - Infektionsschutzgesetz
in Verbindung mit dem § 17 ÖGDG -Gesetz über
den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW) umgesetzt. Die
Vor-Ort-Begehung kann zuweilen ein unbehagliches Gefühl
hervorrufen, weil man als Praxisinhaber nicht weiß, wie
eine Behördenbegehung abläuft. Wir haben deshalb für Sie
das Gesundheitsamt der Stadt Dortmund eingeladen, damit
Sie die Gelegenheit bekommen, konkrete Fragen zur infektionshygienischen
Begehung in der Arztpraxis zu stellen.
In dem Zusammenhang können Sie gleichzeitig von den Erfahrungen
der Überwachungsbehörden, die wir für Sie zusammengetragen
haben, partizipieren, damit Sie die häufig
auftretenden Hygiene-Mängel in den Arztpraxen kennenlernen
und ggf. in Ihrer Praxis beheben können.
Inhaltlich bearbeiten wir nachstehende Fragen:
► Warum ist es sinnvoll, die Infektionshygiene in einem
Hygieneplan festzulegen?
► Wie wird ein individueller Hygieneplan erstellt?
► Welche Desinfektionsverfahren sind sachgerecht und
welche Desinfektionsmittel wähle ich für die Praxis aus?
► Welche personelle Qualifikation benötigt ein Mitarbeiter,
der Medizinprodukte aufbereitet?
► Wie ist eine Risikoeinstufung von Medizinprodukten
wie beispielsweise Spekulum, scharfer Löffel, Verbandschere
oder Ohrtrichter vorzunehmen?
Unser Ziel ist ein für Sie zufriedenstellendes Ergebnis der
behördlichen Überwachung.
Wann und wo?
Mittwoch, 12. März 2025, 15 bis 18 Uhr, KVWL Dortmund;
Mittwoch, 5. November 2025, 15 bis 18 Uhr, Online, Webseminar
Zielgruppe: Ärzte, MFA
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Fortbildungspunkte: beantragt
Hier können Sie sich zum Seminar anmelden.
Ihre Ansprechpartnerin zum Thema Hygiene und
Medizinprodukteaufbereitung
Yvonne Schoenen
Tel.: 0231 / 94 32 19 46
E-Mail: yvonne.schoenen@kvwl.de
14 | 12.2024
Mitgliederstatus bezogene
Teilnehmergebühren
für Akademiemitglieder
Mitgliedschaftsbeitrag nur
€ 8,-/Monat
WERDEN SIE MITGLIED
der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
Ihre Vorteile mit der
Bilden Sie sich mit der Akademie fort - in zahlreichen Themenbereichen, in
Präsenzform oder digital. Frischen Sie bestehendes Wissen auf oder
erwerben Sie neue Kompetenzen!
` Jährlich über 600 unabhängige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
- interdisziplinär und interprofessionell
` Breit gefächertes Angebot für Ärztinnen und Ärzte, Medizinische
Fachangestellte und Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe
` Über 1.850 Exptertinnen und Experten als Wissenschaftliche Leiter,
Moderatoren, Referenten und Tutoren
` Aktualität, Qualität und Praxisnähe der Fort- und Weiterbildungsinhalte
` Einsatz moderner Lernformen - eLearning, Webinare, Blended Learning, Simulation
` Zielgruppenspezifische Angebotsinformation
` Persönliche und professionelle Teilnehmerbetreuung bei Veranstaltungen
` Gute Vereinbarkeit von Fortbildung mit Beruf, Familie und Freizeit
` Kostenfreie „Schnuppermitgliedschaft“ für Berufseinsteiger
` Mitgliederstatus bezogene Teilnehmergebühren
für Ärztinnen und Ärzte und deren Personal
Bildnachweise: ©Filograph - stock.adobe.com; ©Drazen - stock.adobe.com; ©sdecoret - stock.adobe.com
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Weitere Infos: 0251 929-2204
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Seminare 1/2025
Weitere Seminarinformationen und Anmeldung: www.kvwlconsult.de — Tel.: 0231 / 94 32 39 54
Telefontraining für Auszubildene
Die Teilnehmer werden in die Grundlagen
des Telefonmanagements eingeführt. Im
Vordergrund steht die Reflexion des eigenen
Gesprächsverhaltens.
Datum: 5. Februar 2025
Ort: Ärztehaus Dortmund
Zeit: 14 bis 18 Uhr
Kosten: 190 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)
NEU! Schwierige Gesprächssituationen
am Telefon und im
persönlichen Kontakt als MFA
meistern
In diesem praxisorientierten Seminar lernen
die Teilnehmer, wie sie mit schwierigen
Gesprächssituationen sowohl am Telefon
als auch im persönlichen Kontakt souverän
umgehen.
Datum: 19. Februar 2025
Ort: Ärztehaus Dortmund
Zeit: 9 bis 16 Uhr
Kosten: 245 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)
Ein guter Start
Ziel der Veranstaltung ist es, Hinweise und
Hilfestellungen für einen erfolgreichen Ausbildungsverlauf
zu vermitteln.
Datum: 26. Februar 2025
Ort: Ärztehaus Dortmund
Zeit: 14 bis 18 Uhr
Kosten: 190 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)
Teamleitung in der Arztpraxis
Teamleitungen brauchen einen Plan und
Werkzeuge, auch wenn es weder den richtigen
Führungsstil noch Patentrezepte gibt.
Datum: 5. März 2025
Ort: online
Zeit: 9 bis 16 Uhr
Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)
Fit für den Empfang
Möchten Sie, dass der Patient gleich von der
ersten Begegnung an einen überzeugenden
Eindruck von Ihnen und der Praxis gewinnt?
Datum: 19. März 2025
Ort: online
Zeit: 14 bis 17 Uhr
Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Mechthild Wick, (Personaltrainerin/Coach)
Achtsam und gelassen
Das Seminar bietet durch praktische
Übungseinheiten und Selbstreflexionen einen
großen Nutzen für die direkte Umsetzung in
den Alltag.
Datum: 26. März 2025
Ort: online
Zeit: 14 bis 17 Uhr
Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Mechthild Wick, (Personaltrainerin/Coach)
NEU! Was tun, wenn es in der
Arztpraxis zur Sache geht:
Deeskalationstraining für MFA
Die Teilnehmerinnen des Seminares lernen
in diesem Zusammenhang psychologische
Grundlagen um mit Konflikt- und eskalierenden
Situationen in der Kommunikationsformen
im Umgang mit Patienten kennen sowie
Fallbeispiele aus der Arztpraxis sensibel
anzugehen.
Datum: 9. April 2025
Ort: Ärztehaus Dortmund
Zeit: 14 bis 18 Uhr
Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)
Medical English – Einsteiger-Kurs
In diesem abwechslungsreichen Seminar
widmen wird uns dem für Sie relevanten
Fachvokabular und dessen richtiger Anwendung
in der Praxis.
Datum: 23. April 2025
Ort: Ärztehaus Dortmund
Zeit: 14 bis 18.15 Uhr
Kosten: 220 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Konstanze Getachew
Unzufriedene Patienten
In dem Seminar erhalten die Teilnehmer
zahlreiche und fundierte Hinweise, wie sie
eskalierende und bedrängende Gespräche
und Angriffe durch geschickte und situationsangemessene
Anwendung von Kommunikationsstrategien
gezielt abbauen oder
minimieren können.
Datum: 7. Mai 2025
Ort: Ärztehaus Münster
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)
16 | 12.2024
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
NEU! Patienten im Ausnahmezustand:
Rhetorisches
Deeskalationstraining
In dem Seminar erhalten Sie zahlreiche und
fundierte Hinweise, wie Sie die aggressive
Eskalation von unangenehmen Gesprächen
durch geschickte und situationsangemessene
Anwendung von Kommunikationsstrategien
gezielt abbauen oder minimieren können.
Sie reflektieren zudem wie Sie besser mit
eigenen Gefühlen von Wut, Ärger und
Frustration umgehen können und sich nicht
provozieren lassen.
Datum: 14. Mai 2025
Ort: Ärztehaus Münster
Zeit: 14 bis 18 Uhr
Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)
NEU! Konsequent und empathisch
als Teamleitung: Die hohe Kunst der
Gesprächsführung
In diesem Seminar werden Praxismanagerinnen
und Teamleiterinnen darin geschult, wie
sie durch effektive Kommunikation und empathisches
Verhalten ihre Teams erfolgreich
leiten können.
Datum: 4. Juni 2025
Ort: Ärztehaus Dortmund
Zeit: 9 bis 16 Uhr
Kosten: 245 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)
Medical English – Einsteiger-Kurs
In diesem abwechslungsreichen Seminar
widmen wird uns dem für Sie relevanten
Fachvokabular und dessen richtiger Anwendung
in der Praxis.
Datum: 4. Juni 2025
Ort: Ärztehaus Dortmund
Zeit: 14 bis 18.15 Uhr
Kosten: 220 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Konstanze Getachew
Intensivkurs Praxismanagerin
Ziel des Kurses ist es, Sie in den wichtigsten
Funktionen und Aufgabengebieten des
Praxis- und Selbstmanagements zu stärken.
Datum: 23. bis 27. Juni 2025
Ort: Ärztehaus Dortmund
Zeit: 9 bis 17 Uhr
Kosten: 765 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Delta Med / Cornelia Bahnen
Ausbildung zur/zum
Datenschutzbeauftragten
Mit dieser Ausbildung im Rahmen unserer
Online-Fortbildung qualifizieren wir Sie zum
Datenschutzbeauftragten in der Arztpraxis.
Die Online-Fortbildung vermittelt sehr
praxisnah und kompakt umfassende Datenschutzkenntnisse
mit dem Schwerpunkt
„Arztpraxis“
Datum: 30. Juni bis 4. Juli 2025
Ort: online
Zeit: 10 bis 14.30 Uhr
Kosten: 520 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Delta Med
NEU! Telefontraining für
Quereinsteiger
In der heutigen Zeit ist die telefonische Kommunikation
in Arztpraxen von entscheidender
Bedeutung. Dieses Seminar richtet sich
an Quereinsteigerinnen, die neu im medizinischen
Bereich sind und ihre Fähigkeiten im
Umgang mit Patienten am Telefon optimieren
möchten.
Datum: 25. Juni 2025
Ort: Ärztehaus Münster
Zeit: 9 bis 16 Uhr
Kosten: 245 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)
12.2024 | 17
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
ONLINE-FORTBILDUNGSKATALOG: Umfassende Informationen über das gesamte Fort- und Weiterbildungsangebot
der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL finden Sie unter www.akademie-wl.de/katalog oder
www.kvwl.de (Terminkalender - Terminübersicht). Nutzen Sie den Online-Fortbildungskatalog oder die kostenlose Fortbildungs-App
unter www.akademie-wl.de/app, um sich zu Veranstaltungen anzumelden.
Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. med. Dr. h. c. Hugo Van
Aken, Münster
Stv. Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. med. Christoph Stellbrink,
Bielefeld
Ressortleitung: Elisabeth Borg
Geschäftsstelle: Gartenstraße 210—214, 48147 Münster
Postfach 40 67, 48022 Münster • Fax: 0251 – 9 29 22 49
E-Mail: akademie@aekwl.de
Internet: www.akademie-wl.de
Akademie-Service-Hotline: 0251 – 9 29 22 04
Anfragen & Informationen, Informationsmaterial,
Programmanforderung, Fragen zur Mitgliedschaft
eLearning-Angebote
Die eLearning-Angebote der Akademie für
medizinische Fortbildung werden stetig
ausgebaut und aktualisiert. Die Maßnahmen
werden über die Online-Lernplattform ILIAS
angeboten.
Ultraschallkurse
eKursbuch „PRAKTiSCHER
ULTRASCHALL“
Sonographie Abdomen, Retroperitoneum
einschl. Nieren, Harnblase, Thorax (ohne
Herz), Schilddrüse
Grundkurs (mind. 20 Module), Aufbaukurs
(mind. 16 Module), Refresherkurs (mind. 20
Module)
Demo-Version: www.akademie-wl.de/ilias
Teilnahmegebühr: 119 Euro (je Kursbuch)
Zertifiziert: 1 Punkt (je Modul)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14
eKursbuch „PÄDIATRiSCHER
ULTRASCHALL“
Sonographie in der Pädiatrie (mind. 10 Module)
Demo-Version: www.akademie-wl.de/ilias
Teilnahmegebühr: 119 Euro
Zertifiziert: 1 bzw. 2 Punkte (je Modul)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14
Ultraschall-Fortbildungskurse /
Workshops
Gefäßultraschall in der hausärztlichen
Praxis / DEGUM-Zertifizierung
beantragt
Thrombosediagnostik – Bauchaortenscreening –
Carotissonographie
Termin: Samstag, 22. März 2025
Ort: Steinfurt
Leitung: Dr. med. B. Krabbe, Dr. med. P.
Vieth, Steinfurt
Teilnahmegebühr: 285 bis 330 Euro
Zertifiziert: 9 Punkte
Auskunft: 0251 / 929 2214
Sonographie der Säuglingshüfte
nach Graf – Update 2025
Blended Learning- Angebot
Präsenz-Termin: Mittwoch, 29. Januar
2025 (zzgl. eLearning)
Ort: Herne
18 | 12.2024
Leitung: Dr. med. H. D. Matthiesen,
Münster, Dr. med. R. Listringhaus, Herne
Teilnahmegebühr: 439 bis 489 Euro
Zertifiziert: 17 Punkte
Auskunft: 0251 / 292 2214
Darmsonographie / DEGUMzertifiziert
Appendizitis, CED, Divertikulitis,
Karzinom
Termin: Freitag, 14. März 2025
Ort: Witten
Leitung: Prof. Dr. med. B. Lembcke, Frankfurt
Teilnahmegebühr: 425 bis 485 Euro
Zertifiziert: 9 Punkte
Auskunft: Tel. 0251 / 929 2214
Lungensonographie
Ein wertvolles diagnostisches Untersuchungsverfahren
sowohl in der Intensiv- und
Notfallmedizin als auch in der hausärztlichen
Versorgung
Termin: Samstag, 5. April 2025
Ort: Bottrop
Leitung: Dr. med. M. Markant, Bottrop, Dr. med.
U. Böck, Marl
Teilnahmegebühr: 439 bis 499 Euro
Zertfiziert: 11 Punkte (auch gem. §5 Abs. 4
RettG NRW anrechenbar)
Auskunft: 0251 / 9 29 2214
Ultraschall-Refresherkurse
Sonographie – DEGUM-zertifiziert
Spannendes, Sportliches, Spezielles und allzu
oft Verpasstes
Termin: Donnerstag, 15. Mai 2025
Ort: Borkum
Leitung: Prof. Dr. med. B. Lembcke, Frankfurt
Teilnahmegebühr: 470 bis 540 Euro
Zertifiziert: 10 Punkte
Auskunft: Tel: 0251 929 2214
Curriculare Fortbildungen
gemäß BÄK-Curricula
Maritime Medizin (46 UE)
Blended Learning-Angebot
Präsenz-Termine: Montag, 12. Mai bis 16. Mai
2025 (zzgl. eLearning)
Ort: Borkum
Leitung: Univ.-Prof. Dr. med. V. Harth, Dr. med.
J. Abel, Hamburg
Teilnahmegebühr: 1190 bis 1390 Euro
Zertifiziert: Zertifizierung beantragt
Auskunft: Tel.: 0251 / 929 22 40
Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für
die kinder- und jugendärztliche Praxis
(40 Std.)
Blended Learning-Angebot
Präsenztermine: Sonntag, 11. bis 13. Mai 2025
Ort: Borkum
Leitung: Dr. med. K. A. Hameister, Unna, Dr.
med. H. Petri, Siegen
Teilnahmegebühr: 695 bis 795 Euro
Zertifiziert: 40 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 40
Medizinethik (40 UE)
Blended-Learning-Angebot
Präsenz-Termine: Modul 2: Freitag/Samstag,
7./8. Februar 2025 (zzgl. eLearning / Quereinstieg
möglich)
Ort: Schwerte
Leitung: Prof. Dr. med. B. Schöne-Seifert,
Prof. Dr. med. Dr. phil. J. Atzpodien, Münster,
Prof. Dr. phil. A. Simon, Göttingen, Dr. med.
B. Hanswille, Dortmund
Moderation: Dr. med. D. Dorsel, M.A., LL.M.,
Münster
Teilnahmegebühr: 625 bis 690 Euro (je Modul)
Zertifiziert: 24 Punkte (je Modul)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 36
Ärztlich begleitete
Tabakentwöhnung (28 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 08
Ernährungsmed. Grundversorgung
(100 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
Gesundheitsförderung und Prävention
(24 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 03
Geriatrische Grundversorgung (60 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 37
Klimawandel und Gesundheit (21 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 40
Hygienebeauftragter Arzt (40 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 10
Medizin für Menschen mit intellektueller
Beeinträchtigung oder mehrfacher
Behinderung (100 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 38
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Teilnahmegebühr: 545 bis 625 Euro
Hinweis: Förderung durch die KVWL möglich.
Zertifiziert: 12 Punkte (Münster/Dortmund),
Zertifizierung beantragt (Borkum)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 40
Medizinische Begutachtung (64 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 01
Osteopathische Verfahren (160 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 11
Psychosom. Grundversorgung/Patientenzentrierte
Kommunikation (50 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 02
Psychotraumatologie (40 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
Psychotherapie der Traumafolgestörungen
(100 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
Reisemed. Gesundheitsberatung (32 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 10
Verkehrsmed. Begutachtung (28 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 42
Curriculare Fortbildungen
Ärztliche Wundtherapie (54 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 21
Diagnostik und Therapie schlafbezogener
Atmungsstörungen (40 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 08
Hautkrebs-Screening (8 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 03
Homöopathie (120 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 929 22 40
Schmerzmedizinische Grundversorgung
– Erstbehandlung und Prävention
(40 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 02
Sexuelle Gesundheit und sexuell
übertragbare Infektionen (STI) (44 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 08
Spezialisierte schlafmedizinische Versorgung
(40 UE)
Auskunft: 0251 / 9 29 2240
Stressmedizin (52 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
Notfallmedizin
Notfälle in der Praxis – Cardiopulmonale
Reanimation (6 UE)
Blended Learning-Angebot
Zielgruppe: Ärzte, Zahnärzte, MFA, Praxisteams
u. Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe
Präsenztermine: Mittwoch, 29. Januar 2025
oder Mittwoch, 19. November 2025 (zzgl.
eLearning)
Ort: Münster
Leitung: M. Breyer, Münster
Teilnahmegebühr: 199 bis 229 Euro, Praxisteams
(bis 3 Pers.) 487 bis 547 Euro
Zertifiziert: 8 Punkte
Auskunft: 0251 / 9 29 22 24
DMP
Vereinbarung nach § 73 a SGB V über die
Durchführung strukturierter Behandlungsprogramme
nach § 137 f SGB V
DMP-spezifische Online-Fortbildung
(je Modul 2 UE)
Zielgruppe: Ärzte, die im Rahmen der DMP-Verträge
tätig sind, und Interessierte
Asthma bronchiale/COPD (7 Module)
Diabetes mellitus (6 Module)
Koronare Herzkrankheit (7 Module)
Hinweis: Module frei wählbar
Ort: Online-Lernplattform ILIAS
Teilnahmegebühr: 39 bis 55 Euro (je Modul)
Zertifiziert: 4 Punkte (je Modul)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 15
Workshops / Kurse / Seminare
KPQM - KV-Praxis-
Qualitätsmanagement
Schulung zum Qualitätsmanagement
Termine: Samstag, 15. März 2025 (Münster)
oder Samstag, 20. September 2025 (Dortmund)
Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. (FH) B. Schubert
MBA, Bottrop, Dr. med. R. Bredenkamp, Bad
Oeynhausen, Dr. phil. H.-J. Eberhard, Gütersloh
Teilnahmegebühr: 495 bis 575 Euro
Zertifiziert: 11 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 40
Qualifikation zum Moderator von
Qualitätszirkeln nach SGB V
Termine: Samstag, 8. Februar 2025 (Münster)
oder Sonntag, 10. Mai (Borkum) oder Samstag,
27. September 2025 (Dortmund) oder Samstag,
29. November 2025 (Münster)
Leitung: Dipl.-Soz. Päd. L. Schmidt, Fröndenberg
Forum Arzt und Gesundheit
Stressbewältigung durch Achtsamkeit
Mindfulness-Based-Stress-Reduction
(MBSR)
Termine: Sonntag, 11. bis Dienstag, 13. Mai 2025
(Borkum) oder Dienstag, 13. bis Donnerstag, 15.
Mai 2025 (Borkum) oder Freitag, 29. bis Sonntag,
31. August 2025 (Möhnesee)
Teilnahmegebühr: 685 bis 999 Euro
Leitung: Dr. med. M. Weniger, Hattingen
Zertifiziert: 25 Punkte (Borkum), 33 Punkte
(Möhnesee)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
Resilienztraining
Zielgruppe: Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten
und Psychologen
Termin: Samstag, 13. September 2025
Ort: Münster
Leitung: Dr. med. M. Weniger, Hattingen
Teilnahmegebühr: 425 bis 489 Euro
Zertifiziert: 11 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
Qigong Yangsheng
Zielgruppe: Ärzte sowie weitere Interessierte
Termine: Freitag/Samstag, 14./15. März 2025
(Möhnesee) oder Sonntag, 11. Mai bis Dienstag,
13. Mai 2025 (Borkum) oder Mittwoch, 14. Mai
bis Freitag, 16. Mai 2025 (Borkum)
Leitung: Dr. med. S. Willeboordse, Drensteinfurt
(Möhnesee), Dr. med. I. Häfner-Gonser, Biberach/Riss
(Borkum)
Teilnahmegebühr: 395 bis 520 Euro
Zertifiziert: 15 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
12.2024 | 19
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Notfallsonographie – Theorie und praktische Übungen
Dieser Ultraschallkurs richtet sich an
Ärztinnen und Ärzte sowie an Physician
Assistants (PA), die in notfallmedizinischen
Einrichtungen oder auf Intensivstationen
tätig sind, aber auch an im
Rettungsdienst tätige Notärztinnen und
Notärzte sowie Ärztinnen und Ärzte im
ärztlichen Bereitschaftsdienst, die die
Ultraschalldiagnostik in der präklinischen
Versorgung einsetzen. ►
Der Kurs gibt einen kurzen Überblick über
die Physik des Ultraschalls sowie über relevante
Artefakte. Die Standardschnitte
im Rahmen von FAST (Focused Assessment
with Sonography in Trauma), die
im Notfall beim Patienten eine Blutung
im Abdomen, Herzbeutel oder Thorax
ausschließen sollen, werden eingeübt.
An Leitsymptomen orientiert werden die
Abdominalorgane systematisch untersucht.
In diesem Zusammenhang werden
die einzelnen Schnittebenen erläutert,
Normalbefunde und pathologische Befunde
erarbeitet und Fehlinterpretationen
aufgezeigt.
Der Schwerpunkt des Kurses liegt auf der
abdominellen Notfallsonographie.
IM ÜBERBLICK
Notfallsonographie
Blended Learning (4 UE eLearning / 2 UE Webinar (virtuelle Präsenz) / 17 UE physische
Präsenz)
Zielgruppe:
Ärztinnen und Ärzte sowie Physician Assistants (PA) mit Erfahrungen im Ultraschall
Webinar – Virtuelle Präsenz (1UE)
Warm Up
► Vorstellung der Wissenschaftlichen Leitung, Referierenden und Tutoren
► Erläuterungen zum eLearning
► Kurze Einführung in die Notfallsonographie
► Ermittlung der klinischen Erfahrungen und Fähigkeiten der Teilnehmenden im
Bereich Ultraschall
► Kompetenzbasierte Einteilung der Gruppen für die Praktischen Übungen
eLearning (4 UE)
► Sonoanatomie und Schnittebenen
- Abdomen - Gefäße
- Abdomen - Leber, GB und DHC
- Abdomen - UGT und Milz
- Lunge
- Tiefe Beinvenenthrombose
Physische Präsenz (17 UE)
Vorträge und praktische Übungen
► Focused Assessment with Sonography in Trauma (FAST und eFAST)
► Abdomen - Gefäße
► Abdomen - Leber / Gallenblase / Gallenwege (DHC), Pankreas
► Abdomen - Unterer Gastrointestinaltrakt / Milz
► Intraoperative Sonographie (INVUS)
► Gefäßverschluss
► Lungensonographie in der Akutdiagnostik
► Herz – FATE-Verfahren
► RUSH-Konzept
Webinar – Virtuelle Präsenz (1UE)
Fallbesprechungen /Evaluation
► Klinische Fälle mit Pathologien
► Teilnehmenden-Feedback/Evaluation
Termine: Virtuelle Präsenz: Webinar 1 / Warm Up: Freitag, 7. März 2025,
eLearning-Phase: Samstag, 8. März bis Mittwoch, 26. März 2025, Physische
Präsenz: Donnerstag/Freitag, 27./28. März 2025, Virtuelle Präsenz
Webinar 2 / Fallbesprechung, Evaluation: Freitag, 11. April 2025
Ort: Lernplattform ILIAS und Seminarzentrum im EVK Witten, Pferdebachstraße 27, 58455 Witten
Leitung: Dr. med. B. Bode, Waltrop, Prof. Dr. med. Mario Iasevoli, Witten
Kosten: 699 Euro für Mitglieder, 799 Euro für Nichtmitglieder
Auskunft: Alexander Ott, Tel.: 0251 / 9 29 22 14
20 | 12.2024
Die Veranstaltung ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung der
ÄKWL, sowie gem. § 5 Abs. 4 RettG NRW mit 27 Punkten (Kategorie K) anrechenbar.
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Ärztliche Wundtherapie
Die Akademie für medizinische Fortbildung
der ÄKWL und der KVWL bietet eine
curriculare Fortbildung „Ärztliche
Wundtherapie“ an. Für Ärztinnen und
Ärzte in Westfalen-Lippe ist der Erwerb
dieser Qualifikation ankündigungsfähig.
Die curriculare Fortbildung „Ärztliche
Wundtherapie“ umfasst 54 Unterrichtseinheiten
(UE) und wird in Form
von Blended Learning angeboten. Das
Curriculum „Ärztliche Wundtherapie“
wurde gemeinsam mit der Deutschen
Gesellschaft für Wundheilung und Wundbehandlung
e. V. (DGfW) entwickelt und
ist abgestimmt auf das Curriculum des
Wundtherapiekurses für die Pflegeberufe.
Die Fortbildung verfolgt das Ziel, eine
unter Arztvorbehalt systematisch aufeinander
abgestimmte Qualifizierung aller
Akteure im Bereich der Wundheilung und
Wundbehandlung zu erreichen.
Die Fortbildung beginnt mit einer interaktiven
Telelernphase in der die theoretischen
Grundlagen aus den verschiedenen
Themenbereichen des Curriculums
bearbeitet werden. Daran schließt sich
die erste Präsenzphase an, die eine Vertiefung
und Erweiterung des Grundlagenwissens
in Bezug auf die einzelnen
Inhalte des Curriculums zum Ziel hat. Das
Ganze setzt sich im Rahmen der zweiten
Telelernphase und der abschließenden
Präsenzveranstaltung fort. Die Präsenzveranstaltungen
dienen auch der Vermittlung
praktischer Fertigkeiten.
IM ÜBERBLICK
Ärztliche Wundtherapie (54 UE)
Curriculare Fortbildung gemäß Curriculum der ÄKWL und der DGfW zur Erlangung
des ankündigungsfähigen Zertifikates / Blended-Learning-Angebot
Inhalte, u. a.:
Haut- und Gefäßsystem, Wunde
und Wundheilung, Gefahren
durch besondere
Infektionserreger, Hautkrankheiten und Differentialdiagnosen des Ulcus cruris,
Lymphangiopathien, Verbrennungswunde, Strahlenulcus und instabile Narben,
Wundbehandlungsmittel und deren Anwendungsmethoden und NPWT,
Verbandtechniken, Kompressionstherapie, Plastisch-rekonstruktive Maßnahmen,
Orthopädietechnik, Schmerztherapie, Organisation, Überleitungs- und
Entlassmanagement
Informationen zum Curriculum: https://www.akademie-wl.de/arzt-aerztin
Präsenz-Termine (29 UE):
Samstag, 28. Juni 2025 und Freitag/Samstag, 26./27. September 2025, jeweils 9 bis 18 Uhr
eLearning (25 UE):
Die erste eLearning-Phase beginnt zirka fünf Wochen vor dem 1. Präsenz-Termin.
Die zweite eLearning-Phase findet zwischen den beiden Präsenz-Terminen statt.
Ort: 59065 Hamm, Neue Bahnhofstraße 3, Mercure Hotel
Leitung: Dr. med. Onno Frerichs, Bielefeld, Prof. Dr. med. Markus Stücker, Bochum
Kosten: 1.099 Euro für Mitglieder, 1.250 Euro für Nichtmitglieder
Auskunft: Daniel Bussmann, Tel.: 0251 / 9 29 22 21
Die Veranstaltung ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung der ÄKWL mit
79 Punkten (Kategorie K) anrechenbar.
Die Fortbildung schließt für Ärztinnen und Ärzte aus dem Kammerbereich
Westfalen-Lippe mit dem ankündigungsfähigen Zertifikat „Ärztliche
Wundtherapie“ der Ärztekammer Westfalen-Lippe ab. Ärztinnen und Ärzte aus
anderen Ärztekammern erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
12.2024 | 21
MEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE
M IT
F ACHKOMPETENZ
A RBEITEN
Nutzen Sie auch das breite
Online-Fortbildungsangebot:
eLearning, Blended Learning
oder Webinar!
Fortbildungen für Medizinische
Fachangestellte und Angehörige
anderer Medizinischer Fachberufe
MEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE
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A RBEITEN
Spezialisierungsqualifikationen/
Curriculare Fortbildungen
Abrechnungsseminare
Medizinisch-fachliche
Fortbildungen
Notfalltraining
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FORTBILDUNG FÜR SIE
Bilden Sie sich mit der Akademie fort - in
zahlreichen Themenbereichen, in Präsenzform
oder digital. Frischen Sie bestehendes Wissen
auf oder erwerben Sie neue Kompetenzen!
` Alle Referentinnen und Referenten sind
Spezialisten auf ihrem Gebiet und geben ihr
Wissen fachlich und methodisch kompetent
weiter.
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Akademie bildet Sie zur Entlastenden
Versorgungsassistenz aus. Sie, die Praxis
und Ihre Patientinnen und Patienten profi
tieren davon.
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Viele Fortbildungen sind modular
anrechenbar auf die Aufstiegsfortbildung
zum/zur Fachwirt/in für ambulante
medizinische Versorgung.
Fortbildungen für Medizinische Fachangestellte
und Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe
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unter www.akademie-wl.de/katalog oder die Fortbildungs-App.