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NK_01_2025_SBS_Legal

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NETWORK-

KARRIERE

VERBINDET


E-RECHNUNG PFLICHT 11

© Adobe Stock | batjaket

AUCH FÜR

NETWORK MARKETER –

E-RECHNUNGEN AB 2025!

Die Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) hat steuerrechtliche und generell

zivilrechtliche Relevanz. Auswirkungen hat die E-Rechnung im B2B-Bereich. Damit sind in Zukunft

auch Network-Marketer betroffen. Die elektronische Rechnung wird 2025 nach und nach

im Geschäftsverkehr verpflichtend. Möglicherweise muss nun die Buchhaltung umgestellt werden,

um den neuen gesetzlichen Regelungen gerecht zu werden.

Was ist eine E-Rechnung?

Die E-Rechnung ist eine Rechnung,

die in einem vorgeschriebenen elektronischen

Datenformat bereitgestellt

und gesendet wird. Diese Rechnungen

sind maschinenlesbar und können

also automatisiert weiterverarbeitet

werden. Dies ist mit den bisher

Unternehmer müssen für E-Rechnungen

empfangsbereit sein!

Ab dem 01.01.2025 ist es für Unternehmer

verpflichtend, für E-Rechnungen

empfangsbereit zu sein. Unternehmen

müssen also in der Lage

sein E-Rechnungen zu empfangen,

speichern und öffnen zu können.

nicht lesen konnten. Die Folge könnte

der Verzug sein, woraufhin Verzugszinsen

entstehen.

Die Fakten zur E-Rechnung:

Ab dem 01.01.2025 muss man

empfangsbereit sein für E-Rechnungen.

verwendeten Datei-Formaten, wie Grund dafür ist das Wachstumschancengesetz,

PDF-Format oder Word-Format, nicht

welches im März 2024 Ab dem 01.01.2027 muss man E-

möglich. Ein Format, welches den verabschiedet wurde und zum Rechnungen versenden können

europäischen Anforderungen an eine 01.01.2025 in Kraft tritt.

und dafür die technischen Voraussetzungen

E-Rechnung entspricht, ist die

geschaffen haben. Das

XRechnung (eine XML-Datei) oder

das ZugFeRD-Format, welches eine

Kombination aus einer XML-Datei und

PDF-Format ist, sodass es sowohl

maschinenlesbar ist als auch für den

Wichtig bei der Bereitschaft E-Rechnung

zu empfangen ist, dass dies

auch Auswirkungen auf die Wirksamkeit

der Erklärungen hat. So muss

eine Erklärung erstmal wirksam bei

gilt allerdings nur im B2B-Bereich.

Und als kleineres Unternehmen mit

einem Umsatz unter 800.000,– €

hat man dafür noch bis 01.01.2028

Menschen lesbar ist.

dem Vertragspartner zugegangen – also ein Jahr länger Zeit.

B2B-Bereich betroffen

Die neue Regelung betrifft den B2B-

Bereich, wobei unerheblich ist, ob

das Unternehmen als Hauptbetrieb

oder lediglich als Nebenbetrieb verwaltet

wird. Wichtig ist allerdings,

dass es sich um ein inländisches Unternehmen

handelt.

sein, damit man sich auf diese Erklärung

später auch berufen kann. Ab

dem 01.01.2025 gilt eine E-Rechnung

auch dann als zugegangen,

wenn der Vertragspartner die Rechnung

nicht ablesen konnte. Unternehmen

müssen ab diesem Stichtag

sicherstellen, dass sie die Rechnung

ablesen können, sonst sind sie selbst

schuld, wenn sie die Rechnungen

Ausstellung von E-Rechnung

ebenfalls bald verpflichtend

Grundsätzlich ist auch die Ausstellung

einer E-Rechnung verpflichtend,

allerdings gilt eine Übergangsregelung,

sodass die Unternehmer dies

erst zwei Jahre später umsetzen

müssen.

Bei der Übermittlung der E-Rechnung

ist es ausreichend, wenn die E-

Rechnung elektronisch übermittelt

wird. Denkbar ist also der Versand per

E-Mail oder die Bereitstellung der

Rechnung auf einem separaten Portal.

Network-Marketer auch betroffen

Für Network-Marketer ist die E-Rechnung

ebenfalls relevant. Network-

Marketer sind meist selbstständig

und fallen damit auch in den B2B-Bereich.

Network-Marketer erhalten

eine Provision, meist in Form einer

Gutschrift. Diese Gutschrift muss als

Rechnung übermittelt werden. Somit

werden Network-Marketer regelmäßig

mit Rechnungen konfrontiert und

müssen sich ebenfalls auf die E-

Rechnungen einstellen. Sie müssen

in Zukunft empfangsbereit sein.

Software jetzt besorgen!

Viele Buchhaltungssoftware haben

bereits die Möglichkeit, XML-Dateien

zu lesen. Wer seine Buchhaltung allerdings

noch in einer Word-Datei

oder in Excel erstellt, muss sich dringend

eine Buchhaltungssoftware

runterladen. Network-Markteter sollten

ebenfalls sicherstellen, dass sie

empfangsbereit für E-Rechnungen

sind und sich eine entsprechende

Software besorgen.

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