Folder Rolli-taugliche Wanderwege
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Rolli-taugliche
Wanderwege
www.bergwelt-miteinander.at
Fotorechte: Land Tirol / Die Fotografen
Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr
2008 ist es unser gemeinsamer Auftrag, Tirol so barrierefrei wie
möglich zu gestalten. Unser Ziel ist es, die Schönheit unserer Natur
für alle zugänglich und erlebbar zu machen. Auch in vermeintlich
schwer zugänglichen Erholungsgebieten gibt es viele Möglichkeiten,
Teilhabe zu fördern und die Zugänglichkeit zu verbessern. Rollstuhl-taugliche
Wanderwege sind hierbei ein wesentlicher Beitrag
zur Förderung der Inklusion. Tirol ist für alle da, und das soll sich in
unseren Erholungsgebieten widerspiegeln.
Landeshauptmann Anton Mattle
Landeshauptmann-Stellvertreter Ökonomierat Josef Geisler
Ein weiterer Schritt
in Richtung eines
Mit einanders in der
Bergwelt Tirols!
Ziele der Klassifizierung von
rolli-tauglichen Wanderwegen
Als eine Maßnahme in Hinblick auf die UN-Behindertenkonvention,
aber auch mit der Vision eines inklusiven Tiroler Erholungsraums vor
Augen, soll die Klassifizierung dazu beitragen, einen Teil der Wanderwege
Tirols für möglichst alle Menschen zugänglich zu machen.
Ein weiterer Schritt in Richtung eines
Miteinanders in der Bergwelt Tirols!
Ziele sind:
□ Verbesserung des quantitativen und qualitativen Angebots
□ Vereinfachung bei Planung und Bau durch eine klare Richtlinie
□ Schaffung einer transparenten Grundlage für die Förderung
Die UN-Behindertenrechtskonvention
Im Jahr 2008 hat Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention
ratifiziert und sich damit verpflichtet, die Grundsätze der Konvention
zu gewährleisten und in die Realität umzusetzen.
Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten
Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch
alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu
gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde
zu fördern (Art. 1 UN-Behindertenrechtskonvention*).
* Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz:
UN-Behindertenrechtskonvention. Deutsche Übersetzung der Konvention und des
Fakultativprotokolls; Wien 2024.
Barrierefreiheit
„Der Zustand der Barrierefreiheit ist erreicht, wenn für möglichst
alle Menschen bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel,
technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung
sowie andere gestaltete Lebensbereiche in der allgemein
üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich
ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ (vergleiche Legaldefinition
in § 6 Abs. 5 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz*).
Rolli-Tauglichkeit
Unter Rolli-Tauglichkeit versteht man den Zustand eines Weges, der
das Befahren mit einem Rollstuhl grundsätzlich erlaubt und ermöglicht.
Rolli-taugliche Wanderwege unterscheiden sich von barrierefreien
Wegen vor allem durch zwei Merkmale:
□ Es besteht kein Anspruch auf Selbstständigkeit. Das heißt, je nach
Schwierigkeitsklasse kann eine Begleitperson erforderlich sein.
□ Abhängig von der Schwierigkeitsklasse können auch noch weitere
technische Hilfsmittel erforderlich sein.
* Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Leichter Rolli-Weg
Zielgruppe
Ein leichter, mit blauem Icon markierter Weg ist prinzipiell für alle
geeignet, die sich eigenständig oder in Begleitung mit einem Hilfsmittel
(z. B. Rollstuhl, Rollator, Gehstock, Handbike, Kinderwagen)
fortbewegen können.
Voraussetzungen
Wie bei allen anderen Wanderwegen sollte sowohl die Ausrüstung
als auch die Kleidung den Witterungsverhältnissen angepasst sein.
Alle Hilfsgeräte müssen den Anforderungen entsprechend geprüft
und gewartet sein.
Charakteristik
□ Der Weg ist ausreichend breit – bei schmalen Abschnitten sind
Ausweichstellen in Sichtweite vorhanden.
□ Überholen und Ausweichen ist in der Regel jederzeit möglich.
□ Schwierige Wegabschnitte sind selten – Hindernisse, die nicht
selbstständig überwunden werden können, sind keine zu erwarten.
□ Bodenvertiefungen, Absätze und andere schwierige Wegoberflächen
sind kaum vorhanden bzw. so nieder, dass sie selbstständig
bewältigbar sind.
□ Atypische Gefahrenstellen / Stellen mit Absturzgefahr sind in der
Regel nicht zu erwarten.
□ Rast- und Verweilplätze sind vorhanden.
□ Mit typischen alpinen Naturgefahren, insbesondere nach Unwettern,
ist zu rechnen. Sie müssen immer eigen verantwortlich
beurteilt werden.
Mittelschwieriger Rolli-Weg
Zielgruppe
Mittelschwierige, mit rotem Icon markierte Wege sind geeignet für
Personen mit motorischer Einschränkung, die mit einem Rollstuhl
mit leichter Antriebshilfe oder in Begleitung unterwegs sind. Auch
für Personen mit Stock, FreeWheel oder geländetauglichen Kinderwägen
sind mittel schwierige Wege gut zu begehen.
Voraussetzungen
Zusätzlich zu den Voraussetzungen für einen leichten Weg braucht
es bei mittelschwierigen Wegen Erfahrung im Umgang mit dem
jeweiligen Hilfsgerät auf Wanderwegen, sowie eine gute sportliche
Konstitution.
Charakteristik
□ Der Weg ist ausreichend breit – bei schmalen Abschnitten sind
Ausweichstellen in Sichtweite vorhanden.
□ Steigungen und längere Abschnitte mit Querneigung können vorkommen,
sind jedoch mit einer Begleitperson oder einer leichten
Antriebshilfe bewältigbar.
□ Schwierigere Wegabschnitte (wie z. B. Spurbildweg, Grasbewuchs,
Wurzeln oder Ähnliches) können vorkommen, sind jedoch selbstständig
oder mit Hilfe der Begleitperson bewältigbar.
□ Absturzgefährdete Stellen sind in der Regel nicht zu erwarten,
können jedoch stellenweise vorkommen.
□ Stellenweise ist eine Absturzgefahr ohne Absicherung möglich,
jedoch ist aufgrund der Gegebenheiten (wie z. B. Wegbreite, Vegetation
etc.) ein Absturz unwahrscheinlich.
□ Mit typischen alpinen Naturgefahren, insbesondere nach Unwettern,
ist zu rechnen. Sie müssen immer eigen verantwortlich
beurteilt werden.
Schwieriger Rolli-Weg
Zielgruppe
Schwierige, mit schwarzem Icon markierte rolli-taugliche Wege
eignen sich für Personen in einem Rollstuhl mit starker Antriebshilfe
(z. B. einem SwissTrac) oder einem elektrischen Geländerollstuhl.
Des Weiteren können auch Familien mit geländetauglichen Kinderwägen
einen schwierigen rolli-tauglichen Wanderweg begehen.
Voraussetzung
Da sich schwierige rolli-taugliche Wege auch in höheren Lagen
befinden können, sind zusätzlich zu den vorangegangenen Voraussetzungen
auch Bergerfahrung zur Erkennung und Beurteilung von
Gefahren im Naturraum erforderlich.
Charakteristik
□ Der Weg ist mindestens 100 cm breit.
□ Ausweichstellen sind vorhanden.
□ Steigungen und längere Abschnitte mit Querneigung sind mit
Hilfe eines starken elektrischen Antriebs bewältigbar.
□ Schwierige Abschnitte (wie z. B. Grasbewuchs, Kies, durchwurzelter
Boden, Spurbildweg etc.) können vorkommen.
□ Für Bodenvertiefungen oder Absätze kann eine starke Antriebs -
hilfe notwendig sein.
□ Abschnittsweise Absturzgefahr ohne Absicherung ist möglich!
□ Mit typischen alpinen Naturgefahren, insbesondere nach Un -
wettern, ist zu rechnen. Sie müssen immer eigen verantwortlich
beurteilt werden.
Hinweise am Beginn der Wege
Am Startpunkt eines rolli-tauglichen Wanderweges befindet sich
eine Informations- und Ausgangstafel, welche die Benützer*innen
über die verschiedenen Schwierigkeitsklassen der Wege informiert.
Sollte ein rolli-tauglicher Wanderweg aus verschiedensten Gründen
mit einem Rollstuhl nicht mehr begehbar sein, wird an den Ausgangspunkten
vor Ort mit folgender Tafel darauf hingewiesen:
Rolli-Weg aufgrund
der Wegbeschaffenheit
derzeit für mobilitätseingeschränkte
Personen
gesperrt!
Impressum
Medieninhaber, Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich:
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Waldschutz
Bürgerstraße 36
6020 Innsbruck
waldschutz@tirol.gv.at
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Sport
Leopoldstraße 3
6020 Innsbruck
sport@tirol.gv.at
Bergwelt Tirol – Miteinander erleben:
Bürgerstraße 36
6020 Innsbruck
info@bergwelt-miteinander.at
Bildnachweise: Land Tirol
www.bergwelt-miteinander.at
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in Tirols Bergen.
Eine Initiative des Landes Tirol.