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Folder Rolli-taugliche Wanderwege

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Rolli-taugliche

Wanderwege

www.bergwelt-miteinander.at



Fotorechte: Land Tirol / Die Fotografen

Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr

2008 ist es unser gemeinsamer Auftrag, Tirol so barrierefrei wie

möglich zu gestalten. Unser Ziel ist es, die Schönheit unserer Natur

für alle zugänglich und erlebbar zu machen. Auch in vermeintlich

schwer zugänglichen Erholungsgebieten gibt es viele Möglichkeiten,

Teilhabe zu fördern und die Zugänglichkeit zu verbessern. Rollstuhl-taugliche

Wanderwege sind hierbei ein wesentlicher Beitrag

zur Förderung der Inklusion. Tirol ist für alle da, und das soll sich in

unseren Erholungsgebieten widerspiegeln.

Landeshauptmann Anton Mattle

Landeshauptmann-Stellvertreter Ökonomierat Josef Geisler


Ein weiterer Schritt

in Richtung eines

Mit einanders in der

Bergwelt Tirols!


Ziele der Klassifizierung von

rolli-tauglichen Wanderwegen

Als eine Maßnahme in Hinblick auf die UN-Behindertenkonvention,

aber auch mit der Vision eines inklusiven Tiroler Erholungsraums vor

Augen, soll die Klassifizierung dazu beitragen, einen Teil der Wanderwege

Tirols für möglichst alle Menschen zugänglich zu machen.

Ein weiterer Schritt in Richtung eines

Miteinanders in der Bergwelt Tirols!

Ziele sind:

□ Verbesserung des quantitativen und qualitativen Angebots

□ Vereinfachung bei Planung und Bau durch eine klare Richtlinie

□ Schaffung einer transparenten Grundlage für die Förderung


Die UN-Behindertenrechtskonvention

Im Jahr 2008 hat Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention

ratifiziert und sich damit verpflichtet, die Grundsätze der Konvention

zu gewährleisten und in die Realität umzusetzen.

Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten

Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch

alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu

gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde

zu fördern (Art. 1 UN-Behindertenrechtskonvention*).

* Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz:

UN-Behindertenrechtskonvention. Deutsche Übersetzung der Konvention und des

Fakultativprotokolls; Wien 2024.


Barrierefreiheit

„Der Zustand der Barrierefreiheit ist erreicht, wenn für möglichst

alle Menschen bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel,

technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung

sowie andere gestaltete Lebensbereiche in der allgemein

üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich

ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ (vergleiche Legaldefinition

in § 6 Abs. 5 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz*).

Rolli-Tauglichkeit

Unter Rolli-Tauglichkeit versteht man den Zustand eines Weges, der

das Befahren mit einem Rollstuhl grundsätzlich erlaubt und ermöglicht.

Rolli-taugliche Wanderwege unterscheiden sich von barrierefreien

Wegen vor allem durch zwei Merkmale:

□ Es besteht kein Anspruch auf Selbstständigkeit. Das heißt, je nach

Schwierigkeitsklasse kann eine Begleitperson erforderlich sein.

□ Abhängig von der Schwierigkeitsklasse können auch noch weitere

technische Hilfsmittel erforderlich sein.

* Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz



Leichter Rolli-Weg

Zielgruppe

Ein leichter, mit blauem Icon markierter Weg ist prinzipiell für alle

geeignet, die sich eigenständig oder in Begleitung mit einem Hilfsmittel

(z. B. Rollstuhl, Rollator, Gehstock, Handbike, Kinderwagen)

fortbewegen können.

Voraussetzungen

Wie bei allen anderen Wanderwegen sollte sowohl die Ausrüstung

als auch die Kleidung den Witterungsverhältnissen angepasst sein.

Alle Hilfsgeräte müssen den Anforderungen entsprechend geprüft

und gewartet sein.


Charakteristik

□ Der Weg ist ausreichend breit – bei schmalen Abschnitten sind

Ausweichstellen in Sichtweite vorhanden.

□ Überholen und Ausweichen ist in der Regel jederzeit möglich.

□ Schwierige Wegabschnitte sind selten – Hindernisse, die nicht

selbstständig überwunden werden können, sind keine zu erwarten.

□ Bodenvertiefungen, Absätze und andere schwierige Wegoberflächen

sind kaum vorhanden bzw. so nieder, dass sie selbstständig

bewältigbar sind.

□ Atypische Gefahrenstellen / Stellen mit Absturzgefahr sind in der

Regel nicht zu erwarten.

□ Rast- und Verweilplätze sind vorhanden.

□ Mit typischen alpinen Naturgefahren, insbesondere nach Unwettern,

ist zu rechnen. Sie müssen immer eigen verantwortlich

beurteilt werden.




Mittelschwieriger Rolli-Weg

Zielgruppe

Mittelschwierige, mit rotem Icon markierte Wege sind geeignet für

Personen mit motorischer Einschränkung, die mit einem Rollstuhl

mit leichter Antriebshilfe oder in Begleitung unterwegs sind. Auch

für Personen mit Stock, FreeWheel oder geländetauglichen Kinderwägen

sind mittel schwierige Wege gut zu begehen.

Voraussetzungen

Zusätzlich zu den Voraussetzungen für einen leichten Weg braucht

es bei mittelschwierigen Wegen Erfahrung im Umgang mit dem

jeweiligen Hilfsgerät auf Wanderwegen, sowie eine gute sportliche

Konstitution.


Charakteristik

□ Der Weg ist ausreichend breit – bei schmalen Abschnitten sind

Ausweichstellen in Sichtweite vorhanden.

□ Steigungen und längere Abschnitte mit Querneigung können vorkommen,

sind jedoch mit einer Begleitperson oder einer leichten

Antriebshilfe bewältigbar.

□ Schwierigere Wegabschnitte (wie z. B. Spurbildweg, Grasbewuchs,

Wurzeln oder Ähnliches) können vorkommen, sind jedoch selbstständig

oder mit Hilfe der Begleitperson bewältigbar.

□ Absturzgefährdete Stellen sind in der Regel nicht zu erwarten,

können jedoch stellenweise vorkommen.

□ Stellenweise ist eine Absturzgefahr ohne Absicherung möglich,

jedoch ist aufgrund der Gegebenheiten (wie z. B. Wegbreite, Vegetation

etc.) ein Absturz unwahrscheinlich.

□ Mit typischen alpinen Naturgefahren, insbesondere nach Unwettern,

ist zu rechnen. Sie müssen immer eigen verantwortlich

beurteilt werden.




Schwieriger Rolli-Weg

Zielgruppe

Schwierige, mit schwarzem Icon markierte rolli-taugliche Wege

eignen sich für Personen in einem Rollstuhl mit starker Antriebshilfe

(z. B. einem SwissTrac) oder einem elektrischen Geländerollstuhl.

Des Weiteren können auch Familien mit geländetauglichen Kinderwägen

einen schwierigen rolli-tauglichen Wanderweg begehen.

Voraussetzung

Da sich schwierige rolli-taugliche Wege auch in höheren Lagen

befinden können, sind zusätzlich zu den vorangegangenen Voraussetzungen

auch Bergerfahrung zur Erkennung und Beurteilung von

Gefahren im Naturraum erforderlich.


Charakteristik

□ Der Weg ist mindestens 100 cm breit.

□ Ausweichstellen sind vorhanden.

□ Steigungen und längere Abschnitte mit Querneigung sind mit

Hilfe eines starken elektrischen Antriebs bewältigbar.

□ Schwierige Abschnitte (wie z. B. Grasbewuchs, Kies, durchwurzelter

Boden, Spurbildweg etc.) können vorkommen.

□ Für Bodenvertiefungen oder Absätze kann eine starke Antriebs -

hilfe notwendig sein.

□ Abschnittsweise Absturzgefahr ohne Absicherung ist möglich!

□ Mit typischen alpinen Naturgefahren, insbesondere nach Un -

wettern, ist zu rechnen. Sie müssen immer eigen verantwortlich

beurteilt werden.



Hinweise am Beginn der Wege

Am Startpunkt eines rolli-tauglichen Wanderweges befindet sich

eine Informations- und Ausgangstafel, welche die Benützer*innen

über die verschiedenen Schwierigkeitsklassen der Wege informiert.


Sollte ein rolli-tauglicher Wanderweg aus verschiedensten Gründen

mit einem Rollstuhl nicht mehr begehbar sein, wird an den Ausgangspunkten

vor Ort mit folgender Tafel darauf hingewiesen:

Rolli-Weg aufgrund

der Wegbeschaffenheit

derzeit für mobilitätseingeschränkte

Personen

gesperrt!



Impressum

Medieninhaber, Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich:

Amt der Tiroler Landesregierung

Abteilung Waldschutz

Bürgerstraße 36

6020 Innsbruck

waldschutz@tirol.gv.at

Amt der Tiroler Landesregierung

Abteilung Sport

Leopoldstraße 3

6020 Innsbruck

sport@tirol.gv.at

Bergwelt Tirol – Miteinander erleben:

Bürgerstraße 36

6020 Innsbruck

info@bergwelt-miteinander.at

Bildnachweise: Land Tirol

www.bergwelt-miteinander.at


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Eine Initiative des Landes Tirol.

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