Dübener Wochenspiegel - Ausgabe 1 - Jahrgang 2025
Dübener Wochenspiegel - Ausgabe 1 - Jahrgang 2025
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: Die Heide-Zeitung : heimatverbunden : informativ : kritisch :
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inklusive Amtsblatt Stadt Bad Düben & Gemeinde Laußig | 33. Jahrgang | Nr. 1 | 15. Januar 2025
Sportlicher Auftakt
Die Leichtathleten des SV Bad Düben
sind überaus erfolgreich ins neue Jahr
gestartet. Mit dabei unter anderem
Talent Oskar Fiedler, der gleich zwei
neue Vereinsrekorde aufstellte.
Seite 15
Wechsel nach fast 20 Jahren
Seit 2005 betrieb die AWO Nordsachsen
das Kinder- und Jugendhaus
„Poly“ im Windmühlenweg. Nun
erfolgte der Wechsel: Die Diakonie
übernahm in diesen Tagen.
Seite 2
Abschied nach über 45 Jahren
Am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien
verabschiedete die komplette
Heide-Grundschule ihre langjährige
Leiterin Sylvia Krause in den
Ruhestand.
Seite 3
Neujahrs-Willkommen der Stadt Bad Düben
Symbolträchtiges Zusammenrücken für die Aufgaben im Jahr 2025
(Bad Düben/Wsp/kp). Bad Düben ist
besonders, tanzt immer etwas aus der
Reihe! So heißt der Neujahrsempfang
in der Kurstadt nicht mehr Neujahrsempfang,
sondern Neujahrs-Willkommen.
Dabei macht man im Landkreis
stets den Anfang. Zudem greifen Bürgermeisterin
Astrid Münster (WBD)
und ihre Verwaltung bei der Wahl der
Location seit mehreren Jahren nicht
mehr auf den großen Kursaal zurück.
Und so versammelten sich am ersten
Sonntagmorgen des
neuen Jahres knapp
100 Gäste im Erdgeschoss
der früheren
Ölmühle im Museumsdorf.
Notgedrungen wurde
zusammengerückt
– für Münster ein
Symbol für das, was
es im noch jungen
Jahr braucht. Die
Stadtchefin erwartet
2025 eine Zäsur.
Sächsischen
Kommunen fehlen in diesem Jahr 1
Milliarde Euro. Das bringe massive
Einschränkungen mit sich. Auch in Bad
Platz ist in der engsten Hütte: Im Erdgeschoss der früheren Ölmühle rückten alle Gäste eng zusammen – für
Bürgermeisterin Astrid Münster (kl. Foto) ein Symbol für das kommende Jahr. Fotos: (Wsp) Phillipp
Düben werde es Einschränkungen
geben.
„Eines steht fest: Es wird
auch 2025 nicht alles
gut werden. Die Frage ist nur, wie wir
damit umgehen“, sagte Münster. Man
Frohes neues Jahr
Alles Gute für das neue Jahr! Wir sagen von
Herzen „DANKE“ für die gute
Zusammenarbeit sowie das
entgegengebrachte Vertrauen und
wünschen viel Glück, Erfolg und
Zufriedenheit.
habe sich ganz bewusst
dafür entschieden,
auch in
diesem Jahr ein
Stadtfest zu feiern,
das 20. seiner Art.
Zudem stehen die
Feierlichkeiten zur
35-jährigen Städtepartnerschaft
mit
Diez an der Lahn
an. „Und ich bin
mir sicher, dass
uns die Akteure des Landschaftstheaters
auch diesmal wieder tolle Aufführungen
präsentieren werden“, ist Münster
überzeugt. Bad Düben halte eben
zusammen und lasse sich nicht von
schlechten Nachrichten unterkriegen.
Umrahmt wurde das Neujahrs-Willkommen
von einer ökumenischen Andacht
mit dem evangelischen Pfarrer
Andreas Ohle und der musikalischen
Unterstützung des
Posaunenchores
der Kurrende. Dabei
zog sich Dietrich
Bonhoeffers
Lied „Von guten
Mächten wunderbar
geborgen“ wie
ein roter Faden
Astrid Münster
durch den Vormittag.
Zur allgemeinen
Stimmung
passte auch die
Jahreslosung („Prüfe alles und behaltet
das Gute!“) wie die Faust aufs Auge.
Eines steht fest: Es wird auch
2025 nicht alles gut werden.
Die Frage ist nur, wie wir
damit umgehen.
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2
AUS BAD DÜBEN UND UMGEBUNG 15. Januar 2025
Dübener
WOCHENSPIEGEL
Kinder- und Jugendhaus „Poly“
Betreiberwechsel nach 20 Jahren: Diakonie übernimmt
Knapp 20 Jahre lang betrieb die AWO Nordsachsen das Kinder- und Jugendhaus
„Poly“ im Windmühlenweg. Nun erfolgte der Wechsel. Foto: (Wsp) Phillipp
(Bad Düben/Wsp/kp). Paukenschlag
im Windmühlenweg: Nach fast 20
Jahren wechselte in diesen Tagen der
Betreiber des Kinder- und Jugendhauses
„Poly“. In der vorangegangenen
Ausschreibung (wir berichteten) setzte
sich das Diakonische Werk Delitzsch/
Eilenburg durch und löste damit die
Arbeiterwohlfahrt (AWO) Nordsachsen
nach zwei Jahrzehnten ab. Die Übergabe
erfolgte am vergangenen Freitag.
Der Landkreis Nordsachsen schrieb
die Betreibung des „Polys“ laut Jugendhilfeplan
neu aus. Neben der
AWO warf auch die Diakonie ihren
Hut in den Ring, wodurch ein Bewerberverfahren
vonnöten wurde. So
entstand unter anderem eine Jury aus
Mitgliedern aller Bad Dübener Stadtratsfraktionen.
Die Diakonie konnte
dabei mit ihrem Konzept offenbar
mehr überzeugen. Das Punktesystem
ergab einen klaren Ausschlag.
Die AWO nutzte die Einrichtung seit
2005 für ihre Kinder- und Jugendarbeit,
zudem bestand eine enge
Zusammenarbeit mit der (eigenen)
Schulsozialarbeit in der benachbarten
Heide-Grund- sowie Oberschule. Im
gleichen Gebäude befindet sich im
oberen Geschoss noch die von der
AWO betriebene Bibliothek. Heißt:
Unter einem Dach wirken künftig zwei
verschiedene Träger.
Einen konkreten Einblick in das neue
Konzept wollen die Veranwortlichen
der Diakonie in einer der nächsten
Ausgaben geben. Nur so viel: „Unser
Ziel ist es, das Jugendhaus ‚Poly‘ zu
einem lebendigen und einladenden Ort
weiterzuentwickeln, an dem Kinder
und Jugendliche ihre Ideen einbringen,
Neues ausprobieren und Gemeinschaft
erleben können. Mit unserer langjährigen
Erfahrung in der Jugendarbeit
möchten wir das ‚Poly‘ als zentralen
Treffpunkt etablieren und durch
vielfältige Angebote bereichern. Ein
besonderer Schwerpunkt liegt dabei
auf der Zusammenarbeit mit lokalen
Vereinen und Akteuren, um handwerkliche,
sportliche und kreative Projekte
sowie Themenangebote zu realisieren,
die junge Menschen bewegen“, war
von Nancy Marschall, Leiterin der Jugendarbeit
in Bad Düben, zu erfahren.
Die Öffnungszeiten und Angebote
werden flexibel auf die Bedürfnisse
und Interessen der Jugendlichen abgestimmt.
„Für einen reibungslosen
Übergang bleiben einige vertraute
Gesichter an Bord, sodass bestehende
Kooperationen, wie etwa mit der Oberschule,
nahtlos fortgeführt werden
können“, ergänzt Marschall.
Museumsdorf-Verein
Obermühle mit neuem
Besucherrekord
(Bad Düben/Wsp). Der Bad Dübener
Museumsdorf-Verein konnte im vergangenen
Jahr einen neuen Besucherrekord
verzeichnen: Zu den zahlreichen
Veranstaltungen und Mühlenführungen
konnten die Mitglieder rund 13.580
Gäste registrieren. „Dies alles war möglich
dank eines enormen ehrenamtlichen
Einsatzes von 45 Aktivmitgliedern und
Freunden des Vereins“, ist Vorsitzender
Werner Wartenburger überzeugt.
FFW: Start ins neue Jahr
Kameraden rückten
viermal aus
(Bad Düben/Wsp/kp). Das Jahr war
noch keine 24 Stunden alt, da konnten
die Bad Dübener Kameraden bereits
vier Einsätze notieren. Kurz nach 1.30
Uhr brannte im Kreuzungsbereich
Sand-/Schmiedeberger Straße eine
Palette mit Feuerwerksresten. Gegen
4 Uhr löschten die Kurstädter einen
brennenden Altkleidercontainer am
Kik-Markt und am Vormittag folgte
noch eine Unterstützung bei einer Reanimation
in der Straße Am Friedhof.
Am späten Neujahrsabend wurde die
Feuerwehr zudem noch zu einem sich
ausbreitenden Feldbrand unweit des
NaturSportBades gerufen.
Vandalismus in der Silvesternacht
Fahrradboxen und LVZ-Briefkasten gegenüber der Burg zerstört
Böses Erwachen am Neujahrsmorgen: Nach einer verhältnismäßig ruhigen Silvesternacht traute man auf dem Parkplatz in der Leipziger Straße seinen Augen nicht.
Unbekannte hatten die seit 2010 touristisch genutzten Fahrradboxen sowie den gegenüberstehenden Briefkasten der LVZ Post vollkommen zerstört. Experten gehen
nach genauerer Betrachtung vom Einsatz mehrerer Kugelbomben aus – sinnlose, rohe und vor allem hohle Gewalt. Die Stadtverwaltung hatte bei der Suche nach den
Tätern recht schnell Erfolg. Sechs bis acht Jugendliche sollen zu dem Zeitraum vor Ort gewesen sein. Nach einem Aufruf meldeten sich ein Mit- sowie ein Haupttäter.
Wie Bürgermeisterin Astrid Münster informierte, wird es in dieser Woche ein persönliches Gespräch geben.
Fotos: (Wsp) Phillipp
Dübener
WOCHENSPIEGEL 15. Januar 2025
AUS BAD DÜBEN UND UMGEBUNG 3
Heide-Grundschule Bad Düben
Schulleiterin Sylvia Krause in den Ruhestand verabschiedet
(Bad Düben/Wsp/kp). Der letzte Tag
vor den Weihnachtsferien war an der
Bad Dübener Heide-Grundschule kein
gewöhnlicher. Schließlich stand der
20. Dezember ganz im Zeichen des
Abschieds. So bekam Schulleiterin
Sylvia Krause noch einmal die ganz
große Bühne beziehungsweise durfte
die 66-Jährige als Ehrengast dem
Programm der kompletten Schülerund
Lehrerschaft lauschen. Mit dem
Jahresende trat die Kurstädterin nun
ihren wohl verdienten Ruhestand an
– nach über 45 Jahren im Schuldienst,
darunter zuletzt 13 als Leiterin der
Heide-Grundschule. Zuvor war sie
unter anderem in Authausen in gleicher
Position tätig.
Die Schüler sangen emotionale Lieder,
sodass auch die eine oder andere Träne
die Wange runterkullerte. Zuvor wurde
Krause daheim abgeholt und in die
Schule chauffiert. Am Eingangstor angekommen,
durfte sich die scheidende
Auf einem thronartigen Sessel verfolgte
die scheidende Schulleiterin Sylvia
Krause das Programm ihrer Schüler.
Impressum
Dübener Wochenspiegel
Herausgeber:
Verlagshaus „Heide-Druck“
Neuhofstraße 22 –23
04849 Bad Düben
Tel.: 034243/24602, Fax: 24603
E-Mail: info@heide-druck.com
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Redaktion: Kevin Phillipp (kp)
ViSdP:
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Heike Nyari (ny)
Alexander Schütz (as)
Anja Sambale
Sybille Spielbühler
MZ Druckereigesellschaft
mbH, Halle (Saale)
Erscheinungsweise:
Mittw./Donn. aller 14 Tage
Auflage: 12.800 Exemplare
kostenlos an die Haushalte
im Einzugsgebiet.
Für die Richtigkeit telefonisch eingebrachter
Änderungen in Anzeige und
Redaktion übernimmt der Verlag keine
Gewähr, für unverlangt ein gesandtes
Material keine Haftung. In Leserbriefen
sowie Zuschriften von Parteien
oder Wählergemeinschaften geäußerte
Meinungen müssen nicht mit jener der
Redaktion übereinstimmen.
Sylvia Krauses letzter „Schulweg“: Einmal eingehenkelt beim Schülerrat und ab
durchs Spalier.
Fotos: (Wsp) Phillipp
Leiterin beim Schülerrat einhenkeln
und gemeinsam durch das Spalier
gehen. Im vollbesetzten Atrium des
benachbarten Horts „Biberburg“
übernahm ihre Stellvertreterin Romana
Latschinske die Moderation mit
einigen persönlichen Worten. „Frau
Krause, es war ganz gut, dass du immer
mal zu Dienstberatungen musstest. So
konnten wir hinter deinem Rücken
einiges vorbereiten“, schmunzelte
Latschinske, die die Leitung inzwischen
übergangsweise übernommen
hat. Über die Nachfolge gibt es seitens
des Schulamts noch keinerlei Infor-
Weihnachtsrätsel
Drei Scheine für
Cornelia Dreier
Unsere Redaktion erreichten abermals
Unmengen an Zuschriften auf
das Kreuzworträtsel in unserer Weihnachtsausgabe.
Die glückliche Gewinnerin
ist Cornelia Dreier aus Glaucha.
Sie löste richtig „Zahnheilkunde“ und
konnte sich im neuen Jahr die 150 Euro
Preisgeld abholen. Herzlichen Glückwunsch!
Foto: (Wsp) Phillipp
mationen. Auf die vorangegangenen
Ausschreibungen gab es schließlich
keine Bewerber.
Finanzielle Notlage
Landkreis schickt Resolution an neue
Staatsregierung
(Torgau/Dresden/Wsp). Nordsachsens
Landrat Kai Emanuel und alle
Fraktionsvorsitzenden des Kreistages
haben noch im alten Jahr an
die gerade berufene sächsische
Staatsregierung und den neuen sächsischen
Landtag eine gemeinsame
Resolution gesandt. In dieser werden
die dramatische Finanzsituation des
Landkreises dargelegt und acht Forderungen
zur Beseitigung der Schieflage
formuliert.
„Die Wiederherstellung der kommunalen
Leistungsfähigkeit muss oberste
Priorität bekommen“, sagt Landrat
Emanuel. „Wir brauchen eine dauerhafte,
strukturelle Lösung der gravierenden
Finanzprobleme. Das Geld
§
„Offene
?
„Offene
§
Rechnungen“?
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reicht nicht aus, um unsere Aufgaben
zu erfüllen. Die Übertragung weiterer
Aufgaben durch Bund und Land muss
unterbleiben. Und wer bestellt, der hat
auch zu bezahlen!“
Die sächsischen Landkreise verzeichnen
ein Haushaltsdefizit von mindestens
500 Millionen Euro. Nordsachsen
ist derzeit nicht in der Lage, einen
genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen.
Um Pflichtaufgaben künftig
überhaupt noch erfüllen zu können,
hatte der Kreistag die Aufnahme von
Krediten bis zu einem Gesamtvolumen
von 165 Millionen Euro beschlossen.
Der Kreistag Bautzen hat gleichfalls
eine Resolution zur finanziellen Lage
nach Dresden geschickt.
Sorgenvolle Mienen: Landrat Kai Emanuel und Finanzbeigeordneter Jens Kabisch
(l.) im Kreistag.
Foto: LRA/Bley
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GEMISCHTE SEITE 15. Januar 2025
Dübener
WOCHENSPIEGEL
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Lions-Club Eilenburg-Bad Düben
Acht Tonnen Hilfsgüter für Moldau
Arzt zu Patient: „Warum rennen Sie aus dem
OP-Saal?“
Patient: „Die Schwester sagte ‚Regen Sie sich
nicht so auf. Das ist nur eine einfache Blinddarm-OP.
Sie werden es schon schaffen!‘“
Arzt: „Und was ist daran schlimm?“
Patient: „Sie hat es nicht zu mir gesagt,
sondern zum Chirurgen.“
Anzeige
500 Euro für neue Mützen
(Bad Düben/Wsp/kp). Die Spendenaktion
in der Bad Dübener Heide-
Apotheke war Ende des vergangenen
Jahres abermals ein voller Erfolg. „Wir
haben Kalender kostenfrei herausgegeben.
Wer wollte, konnte etwas für
den guten Zweck spenden“, erklärt
Inhaber Michael Kruschwitz. Der
gesamte Erlös plus eine großzügige
Aufrundung – insgesamt 500 Euro –
kam nun der Jugendwehr zugute. „Wir
werden damit unsere 38 Kinder und
Jugendlichen aus Bad Düben, Schnaditz
und Tiefensee mit neuen Mützen
ausstatten“, informierte die dankbare
Stadtjugendwartin Lydia Haberland.
Auch Ende 2025 wird es wieder eine
Kalenderaktion geben. Die Einnahmen
fließen dann erneut in eine lokale Einrichtung.
Lions-Präsidentin Cornelia Maiwald half mit ihren Mitstreitern bei der Beladung
des Lasters, der sich noch vor dem Weihnachtsfest in Richtung Moldau aufmachte.
Foto: (Wsp) Phillipp
(Laußig/Orhei/Wsp/kp). Vor rund 20
Jahren sah der Laußiger Unternehmer
Gerald Kräger abseits einer Montage
im damaligen Moldawien das Leid in
einem Kinderheim. Nachdem er die
Eindrücke verarbeiten konnte, stand für
ihn fest: Hier muss geholfen werden.
Seitdem koordiniert er – inzwischen
unter der Obhut des Lions-Clubs Eilenburg-Bad
Düben – jährlich rund um
das Weihnachtsfest den Transport von
Hilfsgütern nach Osteuropa.
Auch Ende 2024 war das Gelände von
Heizungsbau Kräger wieder Sammelstelle
für Weihnachtskartons und Co.
„Die Hilfsgüter gingen in die Region
Orhei in der Republik Moldau“, war
von Lions-Präsidentin Cornelia Maiwald
zu erfahren. Insgesamt 8 Tonnen
wurden in Laußig auf den Laster verladen.
Darunter waren sagenhafte 464
(!) Weihnachtspäckchen für Kinder
unterschiedlichen Alters. Es gehörte
jedoch auch Bekleidung, Spielsachen,
Rollatoren, Rollstühle, Gehhilfen,
Toilettenstühle und Wannensitze dazu.
Auch Kinder- sowie Damenfahrräder
und Kinderwagen gingen mit auf die
Reise.
„Unser Dank gilt jedem Spender!
Wirklich jede Spende hilft, die Not vor
Ort zu lindern“, ist Maiwald überzeugt.
Michael Kruschwitz (hinten m.), Inhaber der Heide-Apotheke, übergab den
symbolischen Scheck an die Bad Dübener Jugendfeuerwehr, vertreten durch vier
Jundkameraden und den Jugendwarten Lydia Haberland und David Hildebrandt.
Foto: (Wsp) Phillipp
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Dübener
WOCHENSPIEGEL
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Offener Brief von Bewohnern des Louise-Hauffe-Rings an Bürgermeisterin und Stadträte
Es geht um mehr als den Erhalt der Idylle und der Grundstückswerte
(Bad Düben/Wsp). In den letzten
Veröffentlichungen in der Presse und
auch im Dübener Wochenspiegel zur
Problematik der weiteren Bebauung
im Louise-Hauffe-Ring in Bad Düben
musste man den Eindruck gewinnen,
dass einseitig die Argumente des
Investors dargestellt wurden und
die Interessen der unmittelbar betroffenen
Anwohner lediglich auf
die Beeinträchtigung der Idylle und
den Wert der Grundstücke reduziert
werden. Zugegebenermaßen spielt die
zu befürchtende Beeinträchtigung der
vermeintlichen Idylle unserer Eigenheimsiedlung
eine Rolle. Dennoch
gibt es eine Vielzahl von inhaltlichen
Problemen, die uns als Bewohner
des Louise-Hauffe-Rings umtreiben.
Es wäre aus unserer Sicht durchaus
sinnvoll gewesen, wenn in der
nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses
am 3. Dezember
2024 nicht nur der Investor, sondern
auch wir gehört worden wären. So
wurde behauptet, dass wir gewusst
haben sollen, wie die Bebauung
schlussendlich erfolgen könnte. Dies
ist aber nicht so. Im ursprünglichen
Bebauungsplan war festgelegt, dass
lediglich zwei Mehrfamilienhäuser im
Wohngebiet errichtet werden sollen.
Alle Grundstückskäufer, die bis zur
Änderung des Bebauungsplans ein
Grundstück im Louise-Haufe-Ring
erworben hatten, konnten demzufolge
davon ausgehen, dass sie in einer
Eigenheimsiedlung mit 25 bis 30
Wohneinheiten bauen werden. Selbst
die Bewohner, die nach der Veränderung
des Bebauungsplanes ein Grundstück
im Louise-Hauffe-Ring gekauft
haben, taten dies in der Überzeugung,
dass ihr Grundstück Bestandteil einer
Eigenheimsiedlung seien wird. Auf
wundersame Weise wurden in der
1. Änderung zum Bebauungsplan
(05/2021) aus Einfamilienhäusern
plötzlich Mehrfamilienhäuser. Stellt
sich somit die Frage, wie und warum
erfolgte diese Änderung? Mittlerweile
stehen bereits sieben Mehrfamilienhäuser
mit allein schon 49 Wohneinheiten.
Die vom Investor genannten
51 geschaffenen Parkplätze beziehen
sich auf Stellflächen und Garagen, die
nach Baugesetz ohnehin verpflichtend
für jede Wohneinheit errichtet werden
mussten. Es ist nicht ein einziger
zusätzlicher öffentlicher Parkplatz
geschaffen worden.
Der geänderte Bebauungsplan entspricht
nicht mehr den ursprünglichen
Grundgedanken des Wohngebietes
und beinhaltet gravierende Mängel.
So widerspricht die 1. Änderung
des Bebauungsplanes dem Grund
nach dem ursprünglichen Gedanken,
wonach eine Siedlung mit kleinen
Siedlungskörpern in offener Struktur
vorgesehen war. Auch ist die Straße
im inneren Ring mit 4,5 Meter
Breite ohne Fußweg sowie nur sechs
öffentlichen Parkplätzen durch die
beschlossene Änderung nicht mehr
ausreichend ausgelegt. Die Struktur
des Wohngebietes mit einer Verdichtung
auf 70 bis 75 Wohneinheiten,
verursacht durch die drastische
Erhöhung an Mehrfamilienhäusern,
ist folgerichtig stark überfordert und
vielfältige Probleme sind vorprogrammiert.
So erleben wir jetzt schon
Probleme mit Einsatzfahrzeugen und
Versorgungsfahrzeugen. Auch die
Belange der städtebaulichen Ansicht
und die Bedeutung des Gebots der
Rücksichtnahme, wie sie die Baugesetzgebung
vorsieht, bleiben durch
den Investor, begünstigt durch die
Mängel im bestehenden Bebauungsplan,
weitgehend unberücksichtigt.
Hoffnung auf Nachbesserung des
Bebauungsplanes kam auf, als die
Stadt als Herr des Verfahrens eine
Veränderungssperre mit dem Ziel
der Überarbeitung des Bebauungsplanes
beschlossen hat. Offensichtich
macht der Investor aufgrund der Veränderungssperre
und der möglichen
Korrektur des Bebauungsplanes
Schadenersatzansprüche geltend. Gerüchteweise
ist von einer Summe von
400.000 Euro die Rede. Diese Forderung
ist dem Grunde und der Höhe
nach äußerst kritisch zu hinterfragen
und sollte die von uns wahrgenommene
kritische Einstellung des Stadtrates
zu den künftigen Plänen des Investors
nicht aufweichen. Sollte eine solche
Forderung in derartiger Höhe tatsächlich
bestehen, so stellt sich die Frage,
wie man mit Wohnraum in heutiger
Zeit derartige Renditen erzielen
kann. Allgemein ist bekannt, dass die
Bautätigkeit am Boden liegt. Wenn
also derartige Renditen möglich sein
sollten, wieso wird dann bundesweit
nur auf Sparflamme gebaut? Eine
Schadenersatzforderung durch den
Investor steht somit möglicherweise
auf tönernen Füßen und die Stadt Bad
Düben sollte mit Gelassenheit einem
Schadenverfahren entgegensehen.
Die Wohnungen des zuletzt errichteten
Mehrfamilienhauses konnten
offensichtlich noch nicht verkauft
beziehungsweise vermietet werden.
Dies ist möglicherweise auch dem
Wohnungsleerstand in unserer Stadt
geschuldet. Derzeit werden diese
Wohnungen für eine Kaltmiete von
10,55 und einer Warmmiete von 13,00
Euro pro Quadratmeter angeboten.
Diese Mietpreise liegen somit deutlich
über den Durchschnittsmieten für
Bad Düben. Es steht zu befürchten,
dass durch diese Art der Bebauung
das Mietpreisniveau für Bad Düben
nach oben gezogen wird. Dies liegt
mit Sicherheit nicht im Interesse
eines überwiegenden Teiles der Bad
Dübener Bevölkerung.
Der Inhalt dieses offenen Briefes
spiegelt die Auffassung der betroffenen
Bewohner des Louise-Hauffe-
Rings wider, wie er bereits in einem
Schreiben vom Mai 2024 mit Unterschriftenliste
der Bürgermeisterin
dargelegt wurde.
Mit großem Interesse werden wir
die Entscheidung des Stadtrates
verfolgen. Wir wünschen uns, dass
der Stadtrat seinen bisherigen Standpunkt
zur der von ihm erlassenen
Veränderungssperre beibehält, und
die Änderung des Bebauungsplans
umsetzt. Die Volksvertreter Bad
Dübens werden entscheiden müssen,
ob sie den Anliegen der betroffenen
Bewohner des Louise-Hauffe-Ring
und letztendlich den Bürgern von Bad
Düben entsprechen, oder den renditeorientierten
Interessen eines Investors
nachgeben.
Wenn mit diesem offenen Brief,
der auf Grundlage der freien Meinungsäußerung
verfasst wurde, sich
irgendjemand genötigt, beleidigt
oder in seinen Persönlichkeitsrechten
beeinträchtigt fühlen sollte, so bitten
wir dies zu entschuldigen. Dies ist in
keiner Weise unsere Absicht.
Wir hoffen auf eine kluge Entscheidung
des Stadtrates.
Betroffene Anwohner des
Louise-Hauffe-Rings
Diese Anzeige ist ausschließlich in der
Printausgabe sichtbar.
6
WAS – WANN – WO 15. Januar 2025
Dübener
WOCHENSPIEGEL
Bürgerhaus Schnaditz
Spieleabende starten wieder
(Schnaditz/Wsp/ny). Auch im neuen
Jahr werden die Schnaditzer Spieleabende
im Bürgerhaus fortgesetzt. Nun,
am 24. Januar also auf in eine neue
AWO Hort „Biberburg“
Infoveranstaltung
(Bad Düben/Wsp/kp). Das Team des
Bad Dübener AWO Horts „Biberburg“
bereitet derzeit für alle interessierten
Eltern eine Informationsveranstaltung
zum Vorschuljahr im Hort vor. Diese
soll nächste Woche Donnerstag
(23.01.), ab 18 Uhr im Atrium der
„Biberburg“ stattfinden.
Runde mit Skat, Rommé, Rummi-Cub
und Halma. Ein Schnaditzer bringt ein
Schachbrett mit und beliebt ist auch
Stadt-Land-XXL. Beginn ist 19 Uhr.
Es geht bei dem Abend auch um
nachbarschaftliches Beisammensein
und Austausch von Neuigkeiten. Der
Eintritt ist frei und am besten ist es,
wenn man Getränke und Knabberzeug
mitbringt. Ansonsten hat der Kohlhaas-
Club für kleines Geld etwas vorrätig.
Jetzt schon mal vormerken: Der für den
21. Februar angekündigte Termin wird
wegen der Wahl auf den 28. Februar
verlegt. Im März wird am 21. März zum
Spieleabend eingeladen.
Landschaftsmuseum
Zwei Termine für „Oma-Opa-Enkelzeit“
(Bad Düben/Wsp). Das
Landschafts-museum
der Dübener Heide auf
Burg Düben startet im
neuen Jahr mit einer
neuen Veranstaltungsform:
der Oma-Opa-
Enkelzeit. Unter dem
Motto „Was passiert
denn da im Museum?“
können Kinder ab 8 Jahren und
Jugendliche das Haus spielend mit
ihren Großeltern entdecken.
Der nächste
Dübener
WOCHENSPIEGEL
Dazu gibt es zwei
Termine: sowohl am
kommenden Samstag
(18.01.) als auch
Ende Februar (25.02.)
von 10 bis 12 Uhr.
Eine Anmeldung ist
im Landschaftsmuseum
notwendig (Tel.:
034243 / 23691 oder
E-Mail: museum@bad-dueben.de).
Weitere Infos folgen im Amtsblatt
am 29. Januar.
erscheint am 29. Januar.
Kurstädtischer Hammermühler Karneval Verein
„50 Jahre Partyknall ... und wir feiern Maskenball!"
(Bad Düben/Wsp). Auf geht’s mit
Jauchzen und Frohlocken ins neue
Jahr – und in die fünfte Jahreszeit!
Jeder weiß, in der fünften Jahreszeit
regiert das Narrenvolk des Hammermühler
Karneval Vereins (HKV). Die
Kurstadt Bad Düben erhält jedes Jahr
am 11.11. eine Übergangsregierung
und Bürgermeisterin Astrid Münster
darf vorerst die Beine hochlegen.
Denn nun sind die Karnevalisten an
der Macht und verfügen über all das,
wonach ihnen der Sinn steht.
Auch dieses Jahr haben es sich die
Jecken im Rathaus bequem gemacht
und nach dem Staatsstreich wie immer
Großes vor: Party, Humor und
Spaß steht im Wahlprogramm und die
Mitglieder des HKV sind bestrebt, all
ihre Wahlversprechen einzuhalten.
Weiberfastnacht, Kinderkarneval
und natürlich die Gala stehen fest im
Plan für die kommenden Wochen.
Wie immer sind über 50 Akteure mit
von der Partie: Tänzerinnen, Redner,
männliche Ballerinas und Gaukler, von
leichtfüßig und grazil bis hin zu Milzriss
vor Lachen – der Hammermühler
Karnevalsverein hat in diesem Jahr
alle Register gezogen. Denn dieses
Jahr steht für die Narren nicht nur die
Wiederwahl im kommenden Jahr auf
dem Spiel, sondern noch einiges mehr:
Seit 50 Jahren erlebt Bad Düben jedes
Jahr die Narretei. Dieses Jubiläum
wollen alle gebührend feiern.
Für die Hauptveranstaltungen in diesem
Jahr haben sich die kecken Jecken
deswegen etwas ganz Ausgefallenes
ausgedacht: Hausnarrenkost nach altem
Rezept, selbstgemacht, für kleines Geld
und natürlich lecker – da ist für jeden
was dabei! Die Karnevalisten packen
nicht nur die Narrenkappen, sondern
auch den Kochlöffel an und verwöhnen
ihre Gäste mit deftiger Küche.
Alle Veranstaltungen finden wie gewohnt
im HEIDE SPA statt. Auch für
Getränke ist gesorgt. Für die Vernünftigen,
die an ihren grauen Zellen hängen,
gibt es die altbekannten Marken.
Für die Hartgesottenen bringen die
Jecken auch gern den ein oder anderen
Selbstgebrannten mit.
Wer also Lust auf einen turbulenten
Abend voller Musik, Tanz, Gaukelei
und vor allem Humor hat, hier nochmal
die Daten der öffentlichen Veranstaltungen:
• 08.02.: Galaveranstaltung
im HEIDE SPA (Beginn: 19.11 Uhr)
• 09.02.: Kinderkarneval
im HEIDE SPA (Beginn: 15.31 Uhr)
• 27.02.: Weiberfastnacht
im HEIDE SPA (Beginn: 19.31 Uhr)
Neben den Veranstaltungen, bei denen
die Öffentlichkeit Zugang erhält, gibt
es allerdings in diesem Jahr noch zwei
weitere, private Ausrichtungen – Parteitage,
wenn man so will. Genauso
feuchtfröhlich wie es wahrscheinlich
auch in der echten Politik zugeht, erwarten
die Bad Dübener ein großes
Festgelage. Die Jubiläumsveranstaltung
zum 50. Geburtstag findet am 1.
Februar statt, also noch vor den regulären
Veranstaltungen. Dort werden mit
Spirituosen professionell gelockerter
Zunge das diesjährige als auch das
kommende Wahlprogramm didaktisch
ausgewertet. Schlussendlich – man hat
ja aus der Corona-Pandemie gelernt
– wird sich großzügig desinfiziert,
wenn auch nur von innen, und dem
heiteren Beisammensein gefrönt.
Hier werden nur geladene Gäste erwartet,
Präsidenten und Gefolge verschiedenster
karnevalistischer Institutionen
und Vereine aus nah und fern haben ihr
Kommen bereits angekündigt.
Weitaus später, am 8. März, kommt
es zum Gipfeltreffen der ganz großen
Karnevalstiere: der Narrengipfel, ein
Wesen der närrischen Mythologie steht
ins Haus. Im Prinzip ein zum Leben erwachter
Berg, mit einer wolkenverhangenen
Spitze und tiefen Augen, die wie
Seen aus der Steinfläche starren, die er
Gesicht nennt. Beladen mit Kanonen
voll Fantasie und Brauchtumsehre fällt
das Ungetüm dieses Jahr in Bad Düben
ein. Jedem bleibt der Anstieg und
somit auch der Eintritt verwehrt, der
nicht reinen Herzens und ein Jecke ist.
Den Gipfel dieses Berges erreicht nur,
wer jahrelang für den Brauch und die
Kultur seine freie Zeit geopfert, Kostüme
genäht und Flyer gebastelt hat,
wer sich auch im strömenden Regen
und im Winter zum Training schleppt
und trotzdem ein Lächeln aufsetzt, und
wer sich dem Ruf verschrieben hat, auf
ewig ein Narr zu sein.
Die Mitglieder der Hammermühler
Karneval Vereins gehören zu jener
Rasse, die sich seit nunmehr 50 Jahren
diesen Titel und damit auch das Erreichen
des Gipfels verdient haben. Alles
erdenkliche Gute in der fünften Jahreszeit
und natürlich: Auf weitere 50 Jahre!
Dübener
WOCHENSPIEGEL
15. Januar 2025 GUT INFORMIERT 7
Herzlichste GEBURTSTAGSGRÜSSE
Der AWO-Ortsverein Bad Düben/Wellaune gratuliert!
Ruth Lehmann........................feiert am 15. Januar ihren 95.
Sieglinde Breitkreuz...............feiert am 16. Januar ihren 72.
Brigitte Schwertner................feiert am 17. Januar ihren 74.
Erika Lötsch...........................feiert am 18. Januar ihren 81.
Manfred Theuerkauf..............feiert am 19. Januar seinen 84.
Margarete Rauch....................feiert am 28. Januar ihren 88.
AWO Seniorenberatung
Wir helfen Ihnen gern und unterstützen Sie ehrenamtlich, Anträge für jegliche
Ämter zu stellen und auszufüllen (Wohngeld, Sozialhilfe, Krankenkasse,...).
Jeden Dienstag, 9 bis 11 Uhr, bieten wir in der AWO Seniorenbegegnungsstätte
(Neuhofstraße 19 A) unsere Hilfe an. Wir bitten um telefonische Anmeldung
unter 034243 / 51308 bei Frau Kanemeier.
Herzlichen Glückwunsch zur
Diamantenen
Hochzeit
Margot und Joachim Held
Alles Gute und Liebe und vor
allem Gesundheit wünschen euch
Manuela, Detlef, Sven,
Sebastian, Emely
und Mailow
23.01.1965
Der AWO Seniorenbegegnungsstätte lädt ein
Do., 06.02.., 14.30 Uhr: Wir laden ein zum „Tanz ins neue Jahr“ mit DJ Uwe.
Für das leibliche Wohl ist gesorgt! Unkostenbeitrag: 20 Euro (AWO-Mitglieder:
17 Euro), Anmeldung bis 03.02. unter Tel.: 034243 / 51308 (Frau Kanemeier).
Jeden Montag, ab 9.30 Uhr heißt es „Sport frei“ mit Physiotherapeutin Ines
Müller. Jeden Mittwoch findet ab 13 Uhr unser Spielnachmittag statt. Zu allen
Veranstaltungen kann der Fahrdienst der AWO in Anspruch genommen werden.
Die Ortsgruppe Bad Düben des VdK Sachsen wünscht
ihren Jubilaren alles Gute zum Geburtstag und vor allem
Gesundheit!
Annette Wendt feiert am 26. Januar ihren 72.
JEHOVAS ZEUGEN
Gottesdienste jeden Mittwoch 19
Uhr und jeden Sonntag 10 Uhr im
Königreichssaal der Zeugen Jehovas
(Hauptstraße 10a, 06809 Petersroda)
Auf der Website www.jw.org können Sie unter der
Rubrik „Über uns“ –> „Zusammenfünfte“ mehr
darüber erfahren, wie ein Gottesdienst bei Jehovas
Zeugen abläuft. Schauen Sie gern kostenlos und
unverbindlich vorbei.
Treffen geplant
Einschuljahrgang 1964
aufgepasst
(Bad Düben/Wsp). Liebe Schulkameradinnen
und Schulkameraden
des Einschulungsjahres 1964 in Bad
Düben, wir haben für Euch ein Treffen
am Freitag, den 31. Januar 2025 in
Bad Düben organisiert. Treffpunkt ist
die Schule an der Kirche (heute Evangelische
Grundschule) um 16 Uhr.
Anschließend ist in der Burgschänke
„Goldener Löwe“ für ein gemütliches
Beisammensein reserviert. Wir freuen
uns auf Euer Kommen.
Kontakt über Dietmar Wendt (Tel.:
034243 / 25221) oder Günter Kalinautzki
(Tel.: 0171 / 6237655)
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Bundestagswahl 2025
Persönliches Gespräch
mit Mike Kühne (FW)
(Bad Düben/Wsp). Unter dem Motto
„Machen statt meckern“ lädt Mike
Kühne, Bundestagskandidat für die
Freien Wähler, am morgigen Donnerstag
(16.01.) ab 17.30 Uhr in die
Bad Dübener Kühne Autohäuser ein,
sich aktiv an einem offenen Austausch
zu beteiligen. „Ich möchte mit
Ihnen ins Gespräch kommen, Ihre
Fragen beantworten und auf Ihre Anliegen
eingehen“, sagt der Unternehmer.
Jahrbuch Dübener Heide
Heimatgeschichten
gesucht
(Dübener Heide/Wsp). Unser Verlagshaus
„Heide-Druck“ brachte Ende
2024 den 32. Band des Jahrbuchs der
Dübener Heide heraus. Die jährliche
Lektüre mit heimatgeschichtlichen
Beiträgen und ganz unterschiedlichen
Themen erfreut sich seit über 30 Jahren
hoher Beliebtheit – vor allem bei Interessierten
der regionalen Geschichte.
Für die kommende Ausgabe – Erscheinung
Ende des Jahres – suchen
wir bereits jetzt nach Autoren, die in
diesem Rahmen passende Texte veröffentlichen
wollen.
Notdienste der APOTHEKEN
Heide-Apotheke, Tel.: 3100
Donnerstag, 23.01., 20 – 8 Uhr
farma-plus Apotheke Löbnitz,
Tel.: 034208 / 780 83
Dienstag, 28.01., 20 – 8 Uhr
Liebe Mutti, Omi und Uromi Ruth Lehmann geb. Jungchen
Deine Tochter Sabine
Deine Enkel Daniel und Manuel
mit Familien
Es gibt Menschen, die das Leben schöner machen,
einfach nur, weil es sie gibt.
DU bist so ein Mensch.
Alles Liebe zu deinem 95-jährigen Jubiläum –
eine solche Lebensspanne ist bewundernswert
und verdient Respekt und
Anerkennung.
Wir wünschen dir vor allem
Gesundheit, und noch
viele Jahre mit dir!
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8
WAS – WANN – WO 15. Januar 2025
Dübener
WOCHENSPIEGEL
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Eisenmoorbad lädt
zum 2. Winterglühen
(Wsp). Am kommenden Samstag
(18.01.) kommen Glühwein-Liebhaber
der Region nochmal auf ihre
Kosten. Von 15 bis 18 Uhr werden
die Winterbuden im Bad Schmiedeberger
Kurhausgarten nochmal
zum Leben erweckt. Beim „2. Winterglühen
im Eisenmoorbad“ wird
es bei musikalischer Untermalung
durch die Schalmeienkapelle e. V.
der FFW Großwig neben dem besagten
Glühwein unter anderem
Kinderpunsch, Kaffee und weitere
Softgetränke geben. Für den kleinen
Hunger wird Bratwurst angeboten.
Der Eintritt zur Veranstaltung
ist kostenfrei.
Der nächste
Dübener
WOCHENSPIEGEL
erscheint am 29. Januar.
Arbeitsgruppe für Umwelttoxikologie e. V.
Wasser und Boden untersuchen lassen
(Laußig/Pouch/Wsp). Am kommenden
Dienstag (21.01.) bietet die QArbeitsgruppe
für Umwelttoxikologie
e. V. (AfU) die Möglichkeit, in der
Zeit von von 13.15 bis 14.15 Uhr im
Laußiger Ländlichen Bürgerzentrum
(Leipziger Straße 23) und von 15.45 bis
16.45 Uhr in der Poucher Gemeindeverwaltung
(Neuwerk 3) Wasser- und
Bodenproben untersuchen zu lassen.
Gegen einen Unkostenbeitrag kann
das Wasser sofort auf den pH-Wert
und die Nitratkonzentration untersucht
werden. Dazu sollten Sie frisch abgefülltes
Wasser (ca. 1 Liter) in einer
Kunststoff-Mineralwasserflasche mitbringen.
Auf Wunsch kann die Probe
auch auf verschiedene Einzelparameter,
beispielsweise Schwermetalle, oder
auf Brauchwasser- beziehungsweise
Trinkwasserqualität überprüft werden.
Weiterhin werden auch Bodenproben
für eine Nährstoffbedarfsermittlung
entgegengenommen. Hierzu ist es
notwendig, an mehreren Stellen des
Gartens Boden auszuheben, so dass
insgesamt rund 500 Gramm der Mischprobe
für die Untersuchung zur Verfügung
stehen.
Ramona Stephan, AfU e. V.
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am Valentinstag,
Freitag, den 14.02.2025
von 17 bis 22 Uhr
Wir freuen uns auf Sie!
Adresse: Parkstr. 25, 04849 Bad Düben, Tel.: 034243 / 71 70 27
Öffnungszeiten: Mo: Ruhetag, Di – So: 11.30 – 14 Uhr u. 17.30 – 23 Uhr
Oberschule Bad Düben
Tag der offenen Tür am 31. Januar
(Bad Düben/Wsp). Am Freitag,
dem 31. Januar, ist es wieder soweit:
Schüler, Lehrer und Elternvertreter
der Oberschule Bad Düben laden alle
Interessierten von 16 bis 19 Uhr zum
Tag der offenen Tür ein.
Freuen Sie sich auf eine Führung durch
das Schulhaus mit unseren Schülerlotsen,
auf Entdeckungen in den Fachräumen
und interessante Gespräche
mit den Fachlehrern, auf den Auftritt
der Schülerband in der Aula und Süßes
und Herzhaftes im Schulcafé, das von
den Elternvertretern organisiert wird.
Besonders eingeladen sind die Scüler
der künftigen 5. Klassen. Seht euch
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Tickets für „Die große
Johann Strauss Revue“
(Wsp). Am 16. Februar 2025 um 15.30
Uhr kommt „Die große Johann Strauss
Revue“ mit ihrem neuen Programm
zum Neujahrskonzert in das Heide Spa
nach Bad Düben.
Das Wiener-Walzer-Orchester, international
bekannte Solisten und ein bezauberndes
Ballett entführen Sie in die
phantastische Welt des Walzerkönigs
Johann Strauss.
Lassen Sie sich mitreißen von den berauschenden
Klängen weltberühmter
Walzer, Märsche und Polkas, die unter
der virtuosen Leitung des charismatischen
Dirigenten und Stehgeigers
Rafael Regilio zum Leben erweckt
werden, und erleben Sie eine musikalische
Reise voller Leidenschaft und
Emotionen.
unsere Schule an, testet bei fröhlichen
Wettkämpfen die Turnhalle, lernt mit
unserer Schulhausrallye unser Schulhaus
und Lehrer kennen und lasst
euch zeigen, warum Schule auch Spaß
machen kann.
Außerdem präsentieren wir einige
Ganztagsangebote für den Nachmittag.
Auch unser Erasmus- und Integrationsteam
ist an diesem Nachmittag
für jegliche Fragen für Sie da.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Die Schulleitung, das Kollegium,
die Eltern sowie die Schüler der
Oberschule Bad Düben
Die Musiker des Wiener-Walzer-Orchesters,
die weltweit bereits auf vielen
Bühnen gastiert haben, spielen für Sie
die schönsten Melodien des großen
Meisters der Operette wie „An der
schönen blauen Donau“, den „Kaiser-
Walzer“ oder „Wiener Blut“.
Unterstützt wird das Orchester dabei
von den großartigen Stimmen der Solisten.
Zu den Walzerklängen tanzt das
Ballett mitanmutigen Choreographien
und unterstreicht den Zauber und die
Einzigartigkeit dieser Musik. Lassen
Sie sich von der Inszenierung voller
Witz und Charme begeistern, und genießen
Sie ein unvergessliches Erlebnis.
Sichern Sie sich schnell Ihr Ticket an allen
bekannten Vorverkaufsstellen oder
unter: www.johann-strauss-revue.de
Das Wiener-Walzer-Orchester gastiert am 16. Februar im Kursaal des Bad Dübener
HEIDE SPA.
Foto: stagediver event GmbH
Dübener
WOCHENSPIEGEL
15. Januar 2025 GEMISCHTE SEITE 9
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Leserpost
Gemütlicher Jahresausklang
mit Blaulicht
(Kossa/Wsp). Gemeinsam mit zahlreichen
Gästen ließen die Kinder und
Erzieherinnen des AWO „Kinderhauses
am Regenbogen“ in Kossa vor wenigen
Jahren das alte Jahr ausklingen.
Die Kinder eröffneten das Fest mit
der Aufführung eines Tanzes. Dafür
gab es von den Eltern, Großeltern und
Geschwistern viel Applaus. Für das
leibliche Wohl war durch ein buntes
Buffet mit verschiedenen herzhaften
und süßen Leckereien gesorgt. Wer
noch auf der Suche nach etwas Dekoration
war, wurde am Verkaufsstand
mit Bastelarbeiten der Kinder und Erzieherinnen
fündig. Bei Glühwein und
Kinderpunsch entwickelte sich auch in
diesem Jahr wieder ein netter Austausch
zwischen Jung und Alt in gemütlicher
Atmosphäre im Kita-Garten.
Eine große Überraschung war der Besuch
eines Polizeiautos. Die Kinder
widmeten diesem ihre volle Aufmerksamkeit
und durften sogar einmal Platz
im Polizeiauto nehmen.
Es war ein gelungener Nachmittag und
schöner Jahresausklang für die Kinder,
deren Familien und die Erzieherinnen.
Der Elternrat blickt mit Stolz auf den
diesjährigen Familiennachmittag zu-
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Tel: 034242 / 5 34 13
rück und schmiedet bereits schon jetzt
Pläne für das nächste Jahr.
Ein herzliches Dankeschön gilt an dieser
Stelle unserem lieben „Pechknecht“
aus der Friedrichshütte und den beiden
Bürgerpolizisten Bad Dübens Herr
Kallenbach und Herr Müller, ohne deren
Unterstützung die Blaulicht-Überraschung
für die Kinder nicht möglich
gewesen wäre. Der Elternrat
Anne-Kathrin Buchmann &
Elisa Steinhauer
Zur großen Überraschung konnten die
Kossaer Kita-Kinder sogar einmal im
Polizeiauto Platz nehmen. Foto: privat
Uns finden Sie auch bei:
www.facebook.com/DuebenerWochenspiegel
10
AUS DER REGION 15. Januar 2025
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Gemeindehaus Bad Schmiedeberg
Timm Völkers Liedertour macht Station
(Bad Schmiedeberg/Wsp). Im Januar
geht der Leipziger Musiker und Autor
Timm Völker auf Liedertour und lädt zu
Film, Songs und Stories aus den Weiten
der mitteldeutschen Tiefebene ein. Am
Freitag (17.01.) macht er dabei Station
im Bad Schmiedeberger Gemeindehaus
(Kirchstraße 5). Der Eintritt ist frei, eine
Sammlung erfolgt im Goldhelm.
Der Film „Falke überm Haus“ von
Stefan Nöbel-Heise ist das einfühlsame
Portrait eines Landstriches und der
Menschen, die dort leben. In atmosphärischem
Schwarz-Weiß-Bildern begleitet
er die Musiker Timm Völker und
Patrice Lipeb auf ihrer Reise an Orte
der Liedertour und stellt Menschen vor,
Ihre
Geldanlage
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5% 5%
jederzeit verfügbar
jederzeit verfügbar
Dazu gehören auch der Pfarrhof und
die Stadtkirche in Bad Schmiedeberg,
wo unter anderem Ruhestands-Pfarrer
Christoph Krause zu Wort kommt.
Insbesondere in der aktuellen gesellschaftlichen
Situation bietet „Falke
überm Haus“ ein Gegengewicht, indem
er den Klischees und Wirklichkeiten
des vermeintlich dunklen Ostens seine
Beobachtungen und Erlebnisse entgegensetzt.
Timm Völker wird auch
seine Songs spielen, in denen er von
den Flammen, den Flüssen und den
Geistertrucks erzählt, die durch die
Weiten Sachsen-Anhalts ziehen. „Es
geht um Freundschaft, Landschaft,
Tiere, Kirche, Kuchen und Doppelkorn
(Bad Schmiedeberg/Wsp). Am
morgigen Donnerstag (16.01.) gibt es
19.30 Uhr in der Bad Schmiedeberger
Stadtkirche eine Orgelführung mit
Kantor Otto-Bernhard Glüer. Da die
Raumtemperatur der Stadtkirche recht
niedrig ist, bietet es sich an, die Verweildauer
des Publikums in den Kirchenbänken
etwas abzukürzen. Nach
Begrüßung und einer Einführung ins
Thema können die Besucher daher
den Kantor mit zu seinem Arbeitsplatz
auf die Empore begleiten. Dort
dürfen sie dem Organisten einmal
über die Schulter schauen, auch ein
Blick ins Orgelgehäuse ist möglich.
Dazu gibt es zu Bau und Funktion
der „Königin der Instrumente“ Erläuterungen,
die durch Klangbeispiele
praktisch ergänzt werden.
Zur Erwärmung gibt es auch wieder
heiße Getränke und etwas zum Knabbern.
Der Eintritt ist frei, um eine
Kollekte für die kirchenmusikalische
Arbeit der Kirchengemeinde und zum
Erhalt der Orgel wird freundlich gebeten.
Die derzeitige Orgel der Evangelischen
Stadtkirche Bad Schmiedeberg
ist nicht die erste an dieser Stelle, über
ihre Vorgängerinnen ist allerdings
nichts bekannt. Sie wurde im Jahr
1854 durch die damals renommierte
Orgelbaufirma Conrad Geißler aus
Dübener
WOCHENSPIEGEL
Evangelische Stadtkirche Bad Schmiedeberg
Orgelführung am Donnerstagabend
errichtet. Nach mehreren Umbauten
erhielt sie 1997 ihren jetzigen Klang
durch den Mitteldeutschen Orgelbau
Voigt Bad Liebenwerda. Die knapp
1.800 Pfeifen in der Länge von wenigen
Zentimetern bis knapp 6 Metern
werden mit zwei Manualen und dem
Pedal in 24 Registern bedient. Ein
gewaltiger Blasebalg sorgt für die
notwendige Luft.
Foto: Archiv Nyari
ezialisierung die abseits der Städte für Kultur sorgen. und mit auch ein bisschen Biss: Blues-Musik.“ Feste Eilenburg in romantischer Zähne Stimmung an einem Ta
g mit Biss: Feste Zähne an einem Tag
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in – auch mit in Sofortversorgung
Implantaten haben
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ontitis. SieUnaufhaltsamer in Knochens direktemsind Kontakt Zahnverlust?
besser stehen. als bei lich, Angeschlossen etc. diese kommen Zeit an des hinzu. die Übergangs Praxis ist ein Sie Grahneis. Interesse werden So aman werden Tag einer der am Versorgunentfernunnung
mitsofort Implantaten sofort Implantate haben in in Ober- formieren möchten von einfach
Zahnentfer-
Tag der Zahn-
Behandlungsmöglichkeiten in-
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Zahnlocke-fürmeistergeführterung, nur ein zum operativer Kostenoptimierung
Beispiel bedingt Eingriffdurch
nieren“, ches gangenen viele sagt Thilo Bereiche Jahren Grahneis. umfangreiche
des Zahnersat-
So oder oder sichUnterkiefer gerne zueingesetzt alternativen eingesetzt und ein und für bis extravagant, von heraus-
Unsere den Patienten Praxis neu hat Zahnlabor, in zu den defi-wel-
ver-
hne s geschöpft.
bei etc. • Parodontitis. kein kommen Knochenaufbau hinzu. Alle bisherigen nötig Behand-werdezes Erfahrungen abdeckt. am Tag „Für der im Zahnentfer-
Bereich Sie als der Patient Im-
Behandlungsmöglichkeiten den einPatienten für denindividuell Patientenangefertigtes,
individu-
innehmbar
bist festsitzend, freu-
Beratung, •
eitliche Unsere • lungen, schnelle Praxis die Rehabilitation
zum hatErhalt in den ihrer vergangenen
• Reduzierung Jahrender umfangreiche Kosten zendem Zahnersatz sammeln Provisorium hergestellt.
Zuletzt noch ein Hinweis an
Zähne nung bedeutet plantatversorgung sofortdies, Implantate dass die in mit gesamte Oberoder
Unterkiefer eingesetzt und
festsit-
Behandlunformieren
festsitzendes ell angefertigtes, möchten Provisorium von festsitzendes
einfach hergestellt. en wir uns auf Ihren Besuch.“
ahnarzt
ginner-
Erfahrungen • feste Zähne im Bereich einem der Tag Implantatversorgung
• hohe Zufriedenheit,
nehmbar bist festsitzend, freu-
ein können. für den Patienten Insbesondere individuell
Behandlungskonzept angefertigtes, festsitzendes
Behand-
stattfindet. bis extravagant, von heraus-
mit dem
alle, die ebenfalls Zahnmedizin
0 Jahre
Zahnmedizin
mit festsitzendem
Feste Zähne
an einem hergestellt. zuständigen Zahnen
wir uns auf Ihren Besuch.“ aus Leidenschaft betreiben: Die
Zahne
Mög-
Behandlungskonzept Angeschlossen
alles aus Zahnersatz von Zahnarzt
einer Handsammeln
Thilo Grah-Provisoriuneis hat Insbesondere sich innerhalb der mitvergange-
dem techniker zu tun, mit dem Sie in
ler und dem
Tag. Auf dem neunbis
zwölfmonatigen Behand-
alle, die ebenfalls Zahnmedizin und Plagwitz freut sich aktuell
Zuletzt noch ein Hinweis an Praxis mit Standorten in Gohlis
können.
nen 20 Jahre auf die
an
Anfertigung Feste die Praxis Zäh-vone
ist
direktem
lungsweg,
Kontakt
von
stehen.
der Entfernung
Die individuelle
aus Leidenschaft betreiben: Die
ahnverlust?
über Verstärkung.
tz. Ein- ein Zahnersatz an einem
meistergeführtes
Tag. spezialisiert. Auf dem„Wir neunbis
Zahnlabor,
bieten
Sie in
der Zähne Behandlung,
direktem Kontakt
bis hinBeratung, stehen.
zum fertigen
Praxis
lich,
Dieses
mit
diese
Standorten
Zeit des
wiederum
in
gestaltet
Gohlis
Übergangs Sie Interesse an einer Versorgung
mit Implantaten haben
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die
Festsitr.
an
zwölfmonatigen Vorteile:
welches viele Bereiche
Behandlungsweg,
• Struktur
Die individuelle Behandlung,
des festsitzenden Zahnersatz, war es
und
Einheilzeit
Plagwitz
für den Patienten
freut
– 4
sich
neu
bis
aktuell
zu definieren“,
m
6 Monate – Kontakt
xis
Beispiel
verschiedene Möglichkeiten von
ist
Zahnersatzes
von und der Stabilität
abdeckt.
Entfernung des Beratung,
etc.
Kostenoptimierung
kommen hinzu. Dieses
„Für Sie für Patienten bislang oft schwierig,
in der Übergangsphase zu satz angenehmer.
Zahnmedizin
über
bis
Verstärkung.
wiederum
sagt Thilo
gestaltet
Grahneis.
die Einheilzeit
So oder sich gerne zu alternativen
arodontitis. Zahnersatz. zum endgültigen Zahner-
Praxis für Ganzheitliche
hnlae
des festsitzenden unbezahnten bis Herausnehmbar.
der Zähne Knochens Einfach
bis hinsind zumbesser bis Hochwertig,
Patient Festsitzend bedeutet dies, dass
fertigen als bei Unsere
Dieses
etc.
wiederum
kommen Praxis hat hinzu.
den vergangenen
gestaltet die
werden – 4 ambis Tag 6 Monate der Zahnentfernung
sofort Zahnersatz Implantate angenehmer. in Oberformieren
möchten von einfach
– bis zum Behandlungsmöglichkeiten in-
andlungen,
zenden als
Zahnersatz, Kiefern war es Einheilzeit
Unsere Jahren umfangreiche
–
Praxis
4 bis 6
hat Erfahrungen
Monate
in den
–
vergangenen
Jahren umfangreiche
endgültigen
Kontakt
ür
Zähne ir
Sie
diege-
sgeschöpft.
für
die Im
Patienten
Bereich gesamte
bislang
des Behandlung festsitzenden
oft schwierig,
Zahn-
einem
in
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im sprechen
zum
Bereich
endgültigen
oder Implantatversorgung
richtig
Zahnersatz
zu essen.
der Implantatversorgung
Methode Unterkiefer der eingesetzt Implantatversor-
und bis Zahnarzt Thilo Grahneis
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der zuständigen Kosten Zähne versorgung Behandlungskonzept Lebensqualität zendem
mit 25 Diese
stellt Methode
einen Einschnitt sammelplantatversorgung
können. Insbesondere mit mit festsit-
dem Zahnarzt ge, nzheitliche
Erfahrungen im Bereich der Im-
Implantat-
in die
kommt für den auch Patienten für Patienten individu-
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• schnelle Rehabilitation
angefertigtes, schon infrage,
Grahneis mit einer die schon festsitzendes
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: Die Heide-Zeitung : heimatverbunden : informativ : kritisch :
Dübener
www.duebener-wochenspiegel.de
WOCHENSPIEGEL
AMTSBLATT
der Stadt Bad Düben
Nr. 1/2025
Amtliche Mitteilungen
15. Januar 2025
Beginn:
Ort:
Tagesordnung zur Sitzung des
Verwaltungsausschusses am 28. Januar 2025
18.00 Uhr
Ratssaal des Rathauses, Markt 11, 04849 Bad Düben
öffentlicher Teil
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Beschlussfassung zur Tagesordnung
3. Bestätigung der Niederschrift
4. Beratung und Beschlussfassung zum Antrag auf Vorbescheid für das
Vorhaben: Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage auf der Freifläche der
Kläranlage, Altenhof 10, Gemarkung Bad Düben, Flur 19, Flurstück 54/2,
55, 56, 57
5. Beratung und Beschlussfassung zur Entwurfsplanung/Vorplanung Spielpatz
Burggarten
6. Beratung und Beschlussfassung zu den Nachtragsangeboten von Los 02 –
Abbruch- und Entsorgungsmaßnahmen – im Rahmen der Maßnahme Umbau
und Sanierung Kita „Spatzenhaus“ Bad Düben
7. Informationen und Sonstiges
sowie ein nichtöffentlicher Teil
Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für die
Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren
für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und
Ortsdurchfahrten in der Stadt Bad Düben (Sondernutzungs-
und Sondernutzungsgebührensatzung)
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächs-
GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S.
62), die zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (Sächs-
GVBl. S. 705) geändert worden ist, §§ 18 und 21 des Straßengesetzes für den
Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das
zuletzt durch den Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S.
762, 2020 S. 29) geändert worden ist, und § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S.1206), das
zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2022 (BGBI. I S. 922) geändert
worden ist, hat der Stadtrat der Stadt Bad Düben mit Zustimmung der für die
Ortsdurchfahrt(en) zuständigen höheren Straßenbaubehörde in seiner Sitzung
am 12. Dezember 2024 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Satzung gilt für Gemeindestraßen einschließlich öffentlicher Wege und
Plätze sowie für Ortsdurchfahrten von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen
im gesamten Gemeindegebiet der Stadt Bad Düben.
(2) Zu den öffentlichen Straßen gehören der Straßenkörper, der Luftraum über
dem Straßenkörper, das Zubehör und die Nebenanlagen, entsprechend § 2
Absatz 2 SächsStrG und § 1 Absatz 4 FStrG.
(3) Von der Satzung bleiben unberührt, die Gebührensatzung für die Benutzung
von Standplätzen auf dem Markt der Kurstadt Bad Düben und die Hoheit
des Straßenbaulastträgers.
§ 2 Besondere Benutzung, Erlaubnispflicht
(1) Die Benutzung der in § 1 bezeichneten Straßen über den Gemeingebrauch
hinaus (Sondernutzung) bedarf, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt
ist, der Erlaubnis der Stadt Bad Düben. Die Benutzung ist erst nach
schriftlicher Erteilung und nur im festgelegten Umfang der Erlaubnis zulässig.
Darüber hinaus darf die Sondernutzung erst nach Vorliegen anderer erforderlicher
Genehmigungen, Erlaubnisse und/oder Bestimmungen ausgeübt
werden.
(2) Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung der Sondernutzung.
(3) Die Einräumung von Rechten zur Benutzung der Straße richtet sich nach
bürgerlichem Recht, wenn die Benutzung den Gemeingebrauch nicht beeinträchtigt,
wobei eine vorübergehende Beeinträchtigung für Zwecke der
öffentlichen Versorgung und Entsorgung außer Betracht bleibt (§ 23 Absatz
1 SächsStrG und § 8 Absatz 10 FStrG).
§ 3 Erlaubnisbedürftige Sondernutzungen
(1) Erlaubnispflichtige Sondernutzungen sind insbesondere:
1. das Aufstellen von Stühlen und Tischen auf dem Gehweg vor Gaststätten
sowie dekoratives oder abgrenzendes Zubehör von Imbissständen, Zelten
und ähnlichen Anlagen zum Zwecke des Verkaufs von Waren oder
Speisen;
2. das Aufstellen von Bauwagen, Bauzäunen, Gerüsten, Schuttrutschen,
das Abstellen von Arbeitswagen, Baumaschinen und -geräten, Containern,
Masten, die Lagerung von Baustoffen, Bauschutt oder sonstigen
Gegenständen, Aufgrabungen;
3. das Verteilen von Werbeschriften von Tischen oder Ständen aus; ausgenommen
§ 4 Absatz 1 Nr. 10
4. das Aufstellen von Fahrradständern und die Errichtung von Fahrradabstellanlagen;
ausgenommen § 4 Absatz 1 Nr. 8
5. das Aufstellen von Warenauslagen, Warenständern, Werbeträgern und
Infoständen; ausgenommen vor eigenen Geschäften
6. das Aufstellen von Gefäßen und Containern zur Aufnahme von Hausmüll
oder Wertstoffen;
7. das Halten und Parken von Fahrzeugen zum Zwecke des Verkaufs von
im Fahrzeug mitgeführten Waren (rollende Läden) sowie ambulanter
Handel und mobile Gewerbebetriebe;
8. die Werbung von politischen Parteien, Organisationen, Wählervereinigungen
soweit sie mit Plakaten, Ständen oder ähnlichen sperrigen
Anlagen durchgeführt wird – ausgenommen § 4 Absatz 1 Nr. 4;
9. die gegenständliche Inanspruchnahme des Luftraumes, bis zu einer Höhe
von 5 m oberhalb der Fahrbahn für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr
und einer Höhe von bis 4 Meter oberhalb der übrigen Verkehrsfläche;
10. das Abstellen von Fahrzeugen zum Zwecke der Vermietung, der Verkauf
oder zur Werbung.
11. die Nutzung durch Schausteller, Zirkusunternehmen und die Inanspruchnahme
durch sonstige Veranstaltungen.
12. die Aufstellung von Altkleidercontainern gemäß § 9 Absatz 7 in Verbindung
mit Anlage 2 „Standortvergabekonzept der Sondernutzungssatzung
der Stadt Bad Düben für Altkleidersammelcontainer (Altkleiderkonzept)“
13. die Aufbringung von Werbeträgern an Wartehäuschen für öffentliche
Verkehrsmittel in Verbindung mit § 7 Werbung Wartehäuschen
(2) Die Anlage neuer und die Änderung bestehender Zufahrten und Zugänge
zu Bundes-, Staats- und Kreisstraßen außerhalb der zur Erschließung bestimmten
Teile der Ortsdurchfahrt sowie zu Gemeindeverbindungsstraßen
außerhalb der geschlossenen Ortslage gelten gemäß § 8a (1) FStrG beziehungsweise
§ 22 Absatz 1 SächsStrG als Sondernutzung.
§ 4 Erlaubnisfreie Sondernutzungen, Ausnahmen
(1) Keiner Sondernutzungserlaubnis bedürfen
1. Teile bauaufsichtlich genehmigter Anlagen, wie Balkone, Sockel, Gesimse,
Fensterbänke, Stufen, Licht-, Luft- und sonstige Schächte, wenn sie nicht
mehr als 0,50 Meter in den Gehweg oder die Fußgängerzone hineinragen
und eine lichte Gehwegbreite von mindestens 1,50 Meter verbleibt;
2. Markisen und bewegliche Vordächer, wenn eine nicht überdachte lichte
Gehwegbreite von mindestens 0,50 Meter verbleibt; dabei ist eine Min-
Impressum
Amtsblatt der Stadt Bad Düben
Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeisterin der Stadt Bad Düben
Herstellung und Vertrieb: Verlagshaus „Heide-Druck“, Bad Düben
Für telefonisch eingebrachte Änderungen/Ergänzungen wird keine
Garantie für ordnungsgemäßen Abdruck übernommen.
Seite 2
AMTSBLATT 15. Januar 2025
desthöhe ab Unterkante von mindestens 2,50 Meter einzuhalten;
3. die Ausschmückung von Straßen- und Häuserfronten für Feiern, Feste,
Umzüge und ähnliche Veranstaltungen zur Pflege des Brauchtums oder
für kirchliche Prozessionen;
4. Wahlplakate und Wahlstände innerhalb einer Zeit von sechs Wochen
unmittelbar vor dem Wahltag und bis eine Woche danach, wenn eine
lichte Gehwegbreite von 1,50 Meter bleibt; in Verbindung mit § 6 Plakatierung
für Wahlsichtwerbung;
5. die Lagerung von Gegenständen, insbesondere der Ver- und Entsorgung,
auf Gehwegen, sofern die Lagerung nicht über 24 Stunden hinausgeht
und der Fußgängerverkehr mit einer lichten Gehwegbreite von mind.
1,50 Meter aufrechterhalten wird;
6. das Aufstellen von Hausmüll- und Reststoffbehältern auf Gehwegen und
Parkstreifen für den Zeitpunkt der regelmäßigen Entleerung, jedoch nur
einen Tag vor und einen Tag nach Entleerung;
7. behördlich genehmigte Straßensammlungen sowie der Verkauf von Losen
für behördlich genehmigte Lotterien auf Gehwegen, in Fußgängerzonen
oder verkehrsberuhigten Bereichen;
8. Fahrradständer mit und ohne Werbung – auf dem Gehweg von maximal
1 m² unter Einhaltung einer lichten Gehwegbreite von mindestens 1,50
Meter bei eingestelltem Fahrrad;
9. das Musizieren aller Straßenmusikanten (ohne Verstärkeranlage), die
nicht an einem Ort verweilen.
10. das Verteilen und der Verkauf von Handzetteln, Flugblättern und
Schriften parteilichen, gewerkschaftlichen, religiösen, karitativen oder
gemeinnützigen Inhalts auf öffentlichen Straßen soweit hierfür keine Errichtung
verkehrsfremder Anlagen notwendig ist. Diese Tätigkeiten sind
spätestens zwei Arbeitstage vorher schriftlich bei der Stadt anzuzeigen.
11. Autorufsäulen, Notrufsäulen, Stromkästen ohne Werbeträger, Wartehäuschen
für öffentliche Verkehrsmittel, Fahrkartenautomaten.
(2) Sonstige nach öffentlichem Recht erforderliche Erlaubnisse, Genehmigungen
oder Bewilligungen bleiben unberührt.
(3) Erlaubnisfreie Sondernutzungen nach Absatz 1 können eingeschränkt oder
untersagt werden, wenn öffentliche Belange oder Rechte Dritter es erfordern.
Sie können durch Bedingungen und Auflagen beschränkt werden, wenn dies
für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, zum Schutze der Straße
oder zur Durchsetzung stadtplanerischer Ziele erforderlich ist.
§ 5 Kurzzeitwerbung an Lichtmasten
(1) Das Anbringen von Werbetafeln erfolgt einseitig oder beidseitig ausschließlich
an Lichtmasten. Die im Luftraum über öffentlichen Gehwegen
angebrachten Werbetafeln, müssen mindestens 2,50 Meter Durchgangshöhe
einhalten. An Straßen mindestens 4 Meter Durchgangshöhe. Die Werbetafeln
dürfen nur mit leicht lösbaren Befestigungen angebracht werden und sind
Rückstandslos bei Abnahme zu entfernen. Das Anbringen mehrerer Werbetafeln
übereinander ist nicht gestattet, ausgenommen sind Wahlwerbeplakate
unter Einhaltung der Durchgangshöhe. Werbetafeln werden grundsätzlich
nur bis zum DIN-Format A1 genehmigt.
(2) Werbeträger dürfen nicht:
1. nach Form und Farbe zu Verwechselungen mit Verkehrszeichen und
Verkehrsleiteinrichtungen führen bzw. deren Wirkung beeinträchtigen
2. an Stellen angebracht werden, wo eine Gefahr der Beeinträchtigung der
Verkehrssicherheit besteht, sowie die Sichtdreiecke an Kreuzungen und
Straßeneinmündungen behindern
3. an Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen, öffentliche Zäune/Geländer,
Wartehäuschen sowie an Bäumen im Straßenraum
4. im Bereich des Marktplatzes und an der Muldebrücke befestigt werden
(3) Die Sondernutzungserlaubnis gilt nur für Werbeträger, die mit einer Genehmigungsplakette
auf der Vorderseite beziehungsweise bei Doppelplakaten auf
einer Seite versehen sind, oder eine Ausnahmegenehmigung vorweisen können.
(4) Vereine können auf Antrag eine Ermäßigung erhalten.
§ 6 Plakatierung für Wahlsichtwerbung
Bei der Sondernutzung für Werbung mit Plakaten und Plakatträgern für politische
Wahlen, Volksanträge, Volksbegehren und Volksentscheide (Wahlsichtwerbung)
sind nachfolgende Vorgaben zu beachten:
1. Für die Wahlwerbung gilt die Wahlwerbesatzung der Stadt Bad Düben.
2. Wahlsichtwerbung im Zusammenhang mit einer Entscheidung liegt im
öffentlichen Interesse. Dies ist in den sechs Wochen vor dem Tag der Entscheidung
besonders zu berücksichtigen. Finden mehrere Entscheidungen
gleichzeitig statt, ist für jede eine angemessene Gelegenheit der Wahlsichtwerbung
zu ermöglichen.
3. Bei einer Wahl ist für jede Partei, Wählervereinigung oder Einzelkandidatur
mindestens eine Möglichkeit zur Wahlsichtwerbung zuzulassen. § 5
Absatz 1 des Parteiengesetzes gilt entsprechend für Wählervereinigungen
und Einzelkandidaturen.
4. Wahlsichtwerbung ist unzulässig direkt vor Verwaltungsgebäuden, Schulen,
Kirchen, Friedhöfen und am Tag der Wahl vor den Wahllokalen.
5. Die Wahlsichtwerbung ist spätestens eine Woche nach dem Tag der Entscheidung
durch den Erlaubnisnehmer zu entfernen.
§ 7 Werbung Wartehäuschen
Bei der Sondernutzung für Werbung an Wartehäuschen sind nur Langzeit
Werbung von mindestens drei Monaten zugelassen und unter nachfolgende
Vorgaben zu beachten:
1. Als Werbefläche stehen nur die Seitenwände zur Verfügung.
2. Für die Reinigung und eventuelle Instandsetzung, die im unmittelbaren
Zusammenhang mit der Werbung stehen, ist der Antragsteller zuständig.
3. Bei Beendigung ist die Werbung innerhalb von drei Werktagen rückstandslos
zu entfernen.
§ 8 Erlaubnisantrag
(1) Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf Antrag erteilt. Dieser ist schriftlich
mindestens 14 Tage vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung bei
der Stadt zu stellen. Gleiches gilt für Änderungen und Verlängerungen.
(2) Der Antrag hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:
1. Name und Anschrift des Antragstellers, sowie für den Fall, dass der
Antragsteller die Sondernutzung nicht selbst ausübt, den Namen und
die Kontaktdaten der für die Ausübung verantwortlichen Person,
2. Ort der Sondernutzung,
3. Art und Umfang der Sondernutzung (ggf. bemaßter Lageplan),
4. Dauer der beabsichtigten Sondernutzung.
Die Stadt Bad Düben kann weitere Angaben verlangen.
(3) Ist mit der Sondernutzung eine Behinderung oder Gefährdung des Verkehrs
oder eine Beschädigung der Straße oder der Gefahren einer solchen Beschädigung
verbunden, so muss der Antrag Angaben darüber hinaus folgende
Unterlagen enthalten:
1. ein Konzept zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung und
2. ein Konzept zum Schutz der Straße bzw. zur Umgestaltung derselben.
(4) Anträge über den Erlass verkehrsrechtlicher Anordnungen oder Ausnahmegenehmigungen
für Veranstaltungen sind zeitgleich bei der zuständigen
Straßenverkehrsbehörde zu stellen.
(5) Bei Arbeiten zur Beseitigung von Gefahren oder Notständen können öffentliche
Straßen über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden. Der
Veranlasser hat jedoch die Stadt Bad Düben unverzüglich über die Arbeiten
zu unterrichten.
§ 9 Erlaubniserteilung
(1) Die Erteilung einer Erlaubnis steht im pflichtgemäßen Ermessen der Stadt.
Sie wird zeitlich befristet, unbefristet auf Widerruf oder als jährlich wiederkehrende
Erlaubnis erteilt. In die können Bedingungen und Auflagen
aufgenommen werden, insbesondere, wenn dies:
1. aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs,
2. zum Schutz des Straßenkörpers und seiner Nebenanlagen oder
3. zur Sicherstellung stadtplanerischer oder stadtgestalterischer Zielsetzungen
erforderlich ist.
(2) Jede Sondernutzung ist zeitlich und räumlich auf das begründete Maß zu
beschränken.
(3) Die Erlaubnis- oder Genehmigungspflicht nach anderen Vorschriften wird
durch die Sondernutzung nicht berührt.
(4) Die erteilte Sondernutzungserlaubnis gilt nur für den Erlaubnisnehmer. Erlaubnisnehmer
ist derjenige, welchem die Sondernutzungserlaubnis erteilt
wurde. Weder eine Überlassung an Dritte, noch die Wahrnehmung durch
Dritte, die nicht Erlaubnisträger sind, ist gestattet.
(5) Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht
nicht.
(6) Die Aufstellung von Altkleidercontainer sind nur gemäß des Standortvergabekonzeptes
zulässig.
§ 10 Erlaubnisversagung
(1) Die Erlaubnis ist in der Regel zu versagen beziehungsweise zu widerrufen, wenn:
1. die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dies erfordert,
2. der Schutz des Straßenkörpers und seiner Nebenanlagen dies erfordert,
3. die Sondernutzung die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden
würde,
15. Januar 2025 AMTSBLATT
Seite 3
4. der Antragsteller die geforderten Sicherheiten, Vorschüsse oder Gebühren
nicht fristgerecht leistet oder die ihm obliegenden Pflichten gemäß § 8
dieser Satzung nicht erfüllt,
5. durch die Gestaltung der Sondernutzung oder durch Häufung von
Sondernutzungen das Stadtbild beeinträchtigt wird beziehungsweise
städtebauliche Gründe entgegenstehen,
6. gegen die Sondernutzungserlaubnis verstoßen wird oder die erteilten
Auflagen und Bedingungen nicht eingehalten werden,
7. übergeordnete Veranstaltungen im beantragen Zeitraum stattfinden
8. die benötigte Fläche nicht oder nicht weiter zur Verfügung gestellt werden
kann
9. andere öffentliche Interessen gefährdet oder entgegen stehen
10. der Antrag auf eine Sondernutzungserlaubnis nicht rechtzeitig gemäß §
8 Absatz 1 dieser Satzung gestellt wird.
(2) Die Erlaubnis kann darüber hinaus versagt werden, wenn den Interessen des
Gemeingebrauchs, insbesondere der Sicherheit, Leichtigkeit des Verkehrs
oder des Schutzes des öffentlichen Verkehrsgrundes, oder anderen rechtlich
geschützter Interessen, der Vorrang gegenüber der Sondernutzung gebührt.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn
1. der mit der Sondernutzung verfolgte Zweck ebenso durch die Inanspruchnahme
privater Grundstücke erreicht werden kann;
2. die Sondernutzung an anderer Stelle bei geringerer Beeinträchtigung
des Gemeingebrauches erfolgen kann;
3. die Straße oder ihre Ausstattung durch die Art der Sondernutzung und/
oder deren Folgen beschädigt werden kann und der Erlaubnisnehmer
nicht hinreichend Gewähr bietet, dass die Beschädigung auf seine Kosten
unverzüglich wieder behoben wird;
4. zu befürchten ist, dass durch die Sondernutzung andere Personen
gefährdet, in unzumutbarer Weise belästigt werden können oder eine
Beeinträchtigung vorhandener, ortsgebundener gewerblicher Nutzungen
zu befürchten ist.
(3) Die Sondernutzungserlaubnis kann auch versagt werden, wenn derjenige,
welcher eine Erlaubnis nach § 8 beantragt hat, Gebührenschuldner für zurückliegende
und beendete Sondernutzungen ist oder den Nachweis über die
erfolgte Einzahlung eines Verwaltungskostenvorschusses bis zur geplanten
Aufnahme der Sondernutzung vorweist.
(4) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Untersagung erlaubnisfreier Sondernutzungen
entsprechend.
(5) Bei Widerruf der Erlaubnis oder bei Sperrung, Änderung, Umstufung
oder Einziehung der Straße besteht kein Ersatzanspruch, es kann jedoch
eine Anteilige Erstattung der Gebühren beantragt werden. Es wird auf die
entsprechende Regelung in § 17 Absatz 3 Satz 2 bis 4 verwiesen.
§ 11 Pflichten des Erlaubnisnehmers
(1) Der Erlaubnisnehmer hat Anlagen so zu errichten und zu unterhalten, dass
sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung, den anerkannten Regeln
der Technik sowie der Verkehrssicherheit genügen. Arbeiten an der Straße
bedürfen der Zustimmung der Straßenbaubehörde.
(2) Der Erlaubnisnehmer hat einen ungehinderten Zugang zu allen in die Straßendecke
eingebauten Einrichtungen zu gewährleisten. Wasserablaufrinnen,
Kanalschächte, Hydranten, Kabel-, Heizungs- und sonstige Schächte sind
freizuhalten. Soweit Arbeiten an der Straße erforderlich sind, sind diese so
vorzunehmen, dass nachhaltige Schäden am Straßenkörper und an den Anlagen,
insbesondere an den Wasserablaufrinnen und den Versorgungs- und
Kanalleitungen sowie eine Änderung ihrer Lage vermieden wird. Die Stadt
ist spätestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu benachrichtigen.
(3) Erlischt die Erlaubnis, so haben die bisherigen Erlaubnisnehmer die Sondernutzung
einzustellen, alle von ihnen erstellten Einrichtungen und die
zur Sondernutzung verwendeten Gegenstände unverzüglich zu entfernen
und den früheren Zustand ordnungsgemäß wiederherzustellen. Abfälle und
Wertstoffe sind ordnungsgemäß zu entsorgen, die beanspruchten Flächen
sind gegebenenfalls zu reinigen.
§ 12 Haftung und Sicherheiten und Ersatzanspruch
(1) Die Stadt kann den Erlaubnisnehmer verpflichten, zur Deckung des Haftpflichtrisikos
vor der Inanspruchnahme der Erlaubnis den Abschluss einer
ausreichenden Haftpflichtversicherung nachzuweisen und diese Versicherung
für die Dauer der Sondernutzung aufrechtzuerhalten. Die Stadt kann
die Hinterlegung einer Sicherheit zugunsten des betroffenen Straßenbaulastträger
fordern, sofern dieser es verlangt. Dem Straßenbaulastträger
zusätzlich durch Sondernutzung entstehende Kosten hat der Sondernutzer
auch zu ersetzen, wenn sie die hinterlegte Sicherheit übersteigen.
(2) Der Erlaubnisnehmer haftet dem Straßenbaulastträger für Schäden, die
durch die Sondernutzung entstehen. Von Ersatzansprüchen Dritter hat der
Erlaubnisnehmer den Straßenbaulastträger freizustellen.
(3) Der Erlaubnisnehmer haftet für die Verkehrssicherheit der angebrachten
oder aufgestellten Sondernutzungsanlagen und Gegenstände. Wird durch die
Sondernutzung der Straßenkörper beschädigt, so hat der Erlaubnisnehmer die
Fläche ordnungsgemäß instand zu setzen und dies unverzüglich dem Straßenbaulastträger
und der Stadt anzuzeigen. Über die Schadensbeseitigung,
die vorläufige Instandsetzung und Wiederherstellung ist eine Vereinbarung
zu treffen.
Über die endgültige Wiederherstellung wird ein Abnahmeprotokoll mit Vertretern
der Stadt beziehungsweise der Straßenbaubehörde gefertigt. Soweit
die Stadt selbst nicht Baulastträger ist, ist ein Vertreter des Straßenbaulastträgers
hinzuzuziehen. Der Erlaubnisnehmer haftet gegenüber dem Träger
der Straßenbaulast hinsichtlich verdeckter Mängel der Wiederherstellung
nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik bis zum Ablauf der
Gewährleistungsfrist von fünf Jahren.
(4) Bei Widerruf der Erlaubnis oder bei Sperrung, Änderung, Umstufung oder
Einziehung der Straße besteht kein Ersatzanspruch gegen die Stadt.
(5) Der Träger der Straßenbaulast haftet nicht für Schäden an den Sondernutzungsanlagen
oder -einrichtungen, es sei denn, ihm oder seinen Bediensteten
fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
§ 13 Erhebung von Gebühren und Kostenersatz
(1) Für erlaubnispflichtige Sondernutzungen gemäß § 3 im Sinne des § 2 werden
Gebühren nach Maßgabe des in der Anlage 1 beigefügten Gebührenverzeichnisses
erhoben, ausgenommen ist § 3 Absatz 1 Nr. 1.
(2) Sondernutzungsgebühren werden auch dann erhoben, wenn eine erlaubnispflichtige
Sondernutzung ohne Erlaubnis ausgeübt wird.
(3) Der Erlaubnisnehmer hat auf Verlangen der Stadt die im Rahmen der Sondernutzung
errichteten oder unterhaltenen Anlagen auf seine Kosten zu
ändern und alle Kosten zu ersetzen, die dem Träger der Straßenbaulast durch
die Sondernutzung entstehen. Hierfür kann der Träger der Straßenbaulast
angemessene Vorschüsse und Sicherheiten verlangen.
(4) Das Recht für die Erlaubniserteilung Verwaltungsgebühren zu erheben,
bleibt unberührt.
§ 14 Gebührenberechnung
(1) Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem anliegenden Gebührenverzeichnis.
Soweit diese Rahmensätze vorsieht, ist die Gebühr im Einzelfall
nach Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und den Gemeingebrauch
sowie nach den wirtschaftlichen Interessen des Gebührenschuldners
zu bemessen.
(2) Werden Gebühren in Tages-, Wochen-, Monats oder Jahressätzen festgelegt,
dann werden angefangene zeitliche Nutzungsdauern voll berechnet.
Ergeben sich bei der Errechnung von Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis
Beträge, die geringer als die Mindestgebühr sind, so wird die
Mindestgebühr erhoben.
(3) Die Gebühren werden auf halbe oder volle Euro-Beträge abgerundet.
(4) Für Sondernutzungen, die nicht im Gebührenverzeichnis enthalten sind,
richtet sich die Gebühr in sinngemäßer Anwendung nach Absatz 1 Satz
1. Sie richtet sich soweit als möglich nach einer im Gebührenverzeichnis
enthaltenen vergleichbaren Sondernutzung.
§ 15 Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner sind
1. der Antragsteller;
2. der Erlaubnisnehmer;
3. derjenige, der die Sondernutzung tatsächlich ausübt oder in dessen Interesse
die Sondernutzung ausgeübt wird.
(2) Bei einer Mehrheit von Gebührenschuldner haftet jeder als Gesamtschuldner.
§ 16 Gebührenschuld und Fälligkeit der Gebühren
(1) Die Gebührenpflicht entsteht
a) mit der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis;
b) für Sondernutzungen für einen bestimmten Zeitraum bei Erteilung der
Erlaubnis für den gesamten Zeitraum, sind für die Sondernutzung wiederkehrende
Jahresgebühren zu entrichten, entsteht die Gebührenschuld
für das laufende Jahr mit der Erteilung der Erlaubnis, für die folgenden
Jahre entsteht die Gebührenschuld mit Beginn des jeweiligen Jahres;
c) für Sondernutzungen, die bei Inkrafttreten dieser Satzung erlaubt waren,
mit dem Inkrafttreten der Satzung;
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d) bei unerlaubter Sondernutzung mit dem Beginn der Nutzung.
(2) Die Gebührenpflicht besteht bis zur schriftlichen Anzeige der Beendigung
der Sondernutzung oder bis zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Stadt
von der Beendigung der Sondernutzung
(3) Die Gebühren werden durch Gebührenbescheid festgesetzt. Sie werden in
den Fällen des § 16 Absatz 1
a) Buchstabe a, c und d mit Bekanntgabe des Bescheides fällig;
b) Buchstabe b erstmalig mit Bekanntgabe des Bescheides, ansonsten
jeweils zu Beginn der Zeitperiode fällig. Bei Sondernutzungen auf Widerruf
jeweils zu Beginn des Folgejahres fällig.
(4) Die fälligen Gebühren können bei Nichteinhaltung der Fälligkeitstermine
im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden.
§ 17 Gebührenfreiheit, -befreiung, -ermäßigung und -erstattung
(1) Von der Entrichtung einer Gebühr sind befreit:
die Parteien, Wählervereinigungen, Gewerkschaften, Kirchen, öffentlichrechtlich
Religionsgemeinschaften, karitative Verbände und gemeinnützige
Organisationen sofern die Sondernutzung unmittelbar der Durchführung
ihrer parteilichen, gewerkschaftlichen, religiösen, karitativen oder gemeinnützigen
Aufgaben dient und nicht ihre wirtschaftlichen Unternehmen
betrifft. Ausgenommen sind Gebühren für Altkleidercontainer.
(2) Auf Antrag können Sondernutzungsgebühren im Einzelfall ganz oder zum
Teil erlassen werden, wenn die Sondernutzung überwiegend im öffentlichen
Interesse liegt.
(3) Wird von der Erlaubnis kein Gebrauch gemacht, so werden die bereits
gezahlten Sondernutzungsgebühren erstattet. Endet die Sondernutzung vor
Ablauf des Zeitraumes, für den die Sondernutzungsgebühren entrichtet wurden,
oder wurde die genehmigte Fläche nicht voll in Anspruch genommen,
so kann auf Antrag des Gebührenschuldners der auf die nicht in Anspruch
genommene Zeit oder Fläche entfallende Anteil der Gebühren erstattet
werden. Der Erlaubnisnehmer hat die Nichtinanspruchnahme glaubhaft zu
machen und gegebenenfalls nachzuweisen. Verwaltungsgebühren/-kosten
werden nicht zurückerstattet.
§ 18 Nutzung des Marktplatzes
Für die Nutzung des Marktplatzes findet diese Sondernutzungssatzung nur
dann Anwendung, wenn keine Marktveranstaltung gemäß der jeweils geltenden
Marktsatzung der Stadt Bad Düben stattfindet.
§ 19 Härtefälle
Stundung, Niederschlagung, Erlass oder andere Zahlungserleichterungen richten
sich nach den Vorschriften des Abgabenrechts.
§ 20 Hinweis auf gesetzliche Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer die in § 52 Absatz 1 Nr. 3 bis 9 SächsStrG
oder in § 23 FStrG bezeichneten Tatbestände erfüllt, also insbesonders
1. entgegen gesetzlichen Vorschriften eine Straße ohne Erlaubnis über den
Gemeingebrauch hinaus benutzt;
2. einer erteilten vollziehbaren Auflage für die Erlaubnis nicht nachkommt;
3. eine Anlage nicht vorschriftsmäßig errichtet, erhält oder ändert;
4. Zufahrten oder Zugänge ohne Erlaubnis anlegt oder ändert.
(2) Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro, in bestimmten
Fällen sogar bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
§ 21 Übergangsregelung
Diese Satzung gilt auch für bereits bestehende Sondernutzungen. Sondernutzungen,
für die die Stadt vor Inkrafttreten dieser Satzung eine Erlaubnis auf Zeit
oder Widerruf erteilt hat, bedürfen keiner neuen Erlaubnis nach dieser Satzung.
§ 22 Inkrafttreten
Die Satzung mit Anlagen (Anlage 1 Gebührenverzeichnis und Anlage 2
Standortvergabekonzeption Altkleidercontainer) tritt nach Bekanntmachung
in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen vom 28. Februar
2008 außer Kraft.
Bad Düben, den 12. Dezember 2024
Astrid Münster
Bürgermeisterin
Anlage 1 der Sondernutzungssatzung der Stadt Bad Düben
(Gebührenverzeichnis) vom 12. Dezember 2024
lfd.
Nr.
Art der
Sondernutzung
Bemessungsgrundlage
Maßstab
Zeitraum Gebühr (€)
1. Anlagen und Einrichtungen mit Personal
1.1. Aufstellung von Zelten,
Tischen, Stühlen und ähnlichen
gebührenfrekauf
Anlagen zum Ver-
von Speisen
1.2. Verkaufswagen/Imbissstände/Eiswagen
m² Monat 20,00
u. Ä.
Tag 1,50
2. Sonstigen Anlagen und Einrichtungen
2.1. sonstige Verkaufsflächen m² Kalendertag
6,50
auf öffentlichen Straßen
2.2. Fahrradständer mit und
ohne Werbung
2.3. Altkleidersammelcontainer
karitative und gemeinnützige
Vereine 50 % Ermäßigung
3. Lagerung / Aufstellung bei Baumaßnahmen
3.1. Baustelleneinrichtung (Ablagerung
von Baustoffen,
Bauwagen, Baumaschinen,
Gerüste u. Ä., Aufgrabungen
3.2. Aufstellen von Containern/
Transportbehälter
3.3. Aufstellung von Gefäßen
zur Aufnahme von Abfällen,
die länger als einen Tag
vor und nach Abholung auf
öffentlichen Straßen stehen
4. Werbung
4.1. Werbe- oder Informationsveranstaltungen
(mit Fahrzeugen,
Infoständen, Tribünen,
Tischen, Personen
u. Ä.) und Werbefahrzeuge
4.2. Anbringen / Aufstellen von
Pla-katen oder ähnlichen
Ankündigungsmitteln
4.3. Plakatieren für Zirkusse,
Schausteller, Märkte in Bad
Düben sowie Vereine
4.4. Seitenwände Wartehäuschen
für öffentliche Verkehrsmittel
mit Dauerwerbeträger
(beidseitig innen und außen)
4.5. Feste unlösbar mit dem
Boden verbundene Werbetafeln
oder Werbeschilder
max. 1 m²
gebührenfrei
Stück monatlich 15,00
Jahr 180,00
m² Kalendertag
0,20
m² Kalendertag
0,65
Monat 13,00
Tag 0,50
Stück
je Veranstaltungszeitraum
bis 14 Tage
vor Beginn
der 1. Veranstaltung
Je Wartehäuschen
m² Kalendertag
Kalendertag
6,50
1,30
pauschal 20,00
Monat 250,00
bis 1,5 m² pauschal/ 30,00
über 1,5 m²
Jahr
50,00
4.6. Großraumplakate Stück Tag 10,00
5. andere Nutzung
5.1. Gebühr für nicht genehmigte/erlaubte
aber in Anspruch
genommene ausgeübte
Sondernutzung
5.2. Gegenstände aller Art, die
sich länger als 24 Stunden
im Straßenraum befinden,
soweit nicht ein anderer Gebührentarif
anzuwenden ist
§ 13 Absatz
2 Sondernutzungssatzung
m² Kalendertag
lt. Gebührenverzeichnis
0,65
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lfd.
Nr.
Art der
Sondernutzung
5.3. Mindestgebühr für Sondernutzungen
5.4. Sonstige Sondernutzungen,
die von keinem der Gebührentatbestände
erfasst
werden, pro:
5.5. Schausteller, Zirkus,
sonstige Veranstaltungen
Bemessungsgrundlage
Maßstab
Zeitraum Gebühr (€)
6,50
1,50 –
100,00
Woche 5,00 –
150,00
Monat 10,00 –
250,00
Jahr 30,00 –
500,00
Kalendertag
Kalendertag
10,00 –
200,00
Für die Ausstellung der Sondernutzungserlaubnis gemäß dieses Gebührenverzeichnisses
fallen Verwaltungskosten gemäß Verwaltungskostensatzung an.
Anlage 2 – Standortvergabekonzept der
Sondernutzungssatzung der Stadt Bad Düben
für Altkleidersammelcontainer (Altkleiderkonzept)
Das Standortvergabekonzept ist Bestandteil zum § 9 Absatz 7 in Verbindung
mit § 3 Absatz 1 Nr. 12 der Sondernutzungssatzung der Stadt Bad Düben vom
12. Dezember 2024
§ 1 Ziel und Zweck des Standortkonzepts für
Altkleidersammelcontainer
(1) Ziele und Zweck des Standortskonzepts für Altkleidersammelcontainer
sind Folgendes:
1. „Wildwuchs“ an Sammelcontainern für Altkleider soll im Stadtgebiet
unterbunden werden.
2. Sicherstellung der Sauberkeit der Wertstoffsammelstellen und dadurch
Verbesserung des Erscheinungsbildes der Stadt
3. Negative Auswirkungen auf die Allgemeinheit, wie Lärmimmissionen
durch An- und Abfahrt, Leerung, Nutzung der Anlage und ggf. der sich
hieraus ergebenden unerlaubten Handlungen und Wirkungen („illegale
Müllentsorgung“), sollen so gering wie möglich gehalten werden.
4. Die Standorte der Container sollen im Stadtgebiet – soweit möglich
und sinnvoll – gleichmäßig verteilt werden.
5. Unterstützung von Interessenten gewerblicher, karitativer und gemeinnütziger
Art aus der Umgebung bei der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis
§ 2 Standortauswahl
(1) Die Standortauswahl erfolgt nach Gesichtspunkten, die für die Ermessensausübung
bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zulässig
sind, also einen sachlichen Bezug zur öffentlichen Verkehrsfläche haben
(2) Folgende Gesichtspunkte finden Berücksichtigung:
1. Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs
2. Einwandfreie Straßenzustand
3. Ausgleich zeitlich und örtlich gegenläufiger Interessen verschiedener
Benutzer der öffentlichen Verkehrsflächen und der Anlieger (etwa
Schutz vor Abgasen, Lärm und sonstigen Störungen)
4. Beachtung von gestalterischen und städtebaulichen Belangen (etwa
Vermeidung von „Übermöbelierung“ des öffentlichen Verkehrsraumes,
Schutz eines bestimmten Straßen oder Stadtbildes)
(3) Die nach diesen Gesichtspunkten ausgewählten Standorte sind in der
Anlage dieses Konzepts dargestellt. Pro Standort dürfen nur so viele Container
aufgestellt werden, wie sich aus der Liste der Standorte ergibt. Die
Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Altkleidersammelcontainern
außerhalb der in der Anlage festgelegten Standorte
bleibt ausgeschlossen.
§ 3 Rahmenbedingungen für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
zum Aufstellen von Altkleidersammelcontainern
(1) Folgende Rahmenbedingungen für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
zum Aufstellen von Altkleidersammelcontainern sind verpflichtend:
1. Die Sondernutzungserlaubnis wird durch die Stadt Bad Düben befris tet
für vier Jahre erteilt. Die erstmalige Erteilung der Erlaubnis auf Grundlage
dieses Konzepts erfolgt sechs Monate nach Beschlussfassung der
Sondernutzungssatzung, frühestens zum 1. Juli 2025
2. Die Entleerung der Altkleidercontainer durch den Erlaubnisinhaber
erfolgt gemäß der Standortliste, bei Bedarf hat dies auch öfters zu erfolgen.
Die Stadt Bad Düben ist insofern berechtigt, den Erlaubnisinhaber
aufzufordern, außerplanmäßige Leerungen durchzuführen. Zwischen
Meldung und Störungsbeseitigung dürfen an Werktagen nicht mehr
als 48 Stunden liegen. Das schuldhafte Nichtbefolgen oder Verzögern
kann zum Widerruf der Erlaubnis führen.
3. Der Erlaubnisinhaber hat die Fläche in unmittelbarer Nähe um den Container
herum, gemäß Standortliste zu reinigen, bei Bedarf auch öfter.
Die Stadt Bad Düben ist insoweit berechtigt, bei Bedarf den Erlaubnisinhaber
zur außerplanmäßigen Reinigung aufzufordern. Die Pflicht
zur Reinigung erstreckt sich hierbei auch auf sonstige Ablagerungen
und Verunreinigungen (z. B. Restmüll, Sperrmüll). Die Reinigung
hat innerhalb von 48 Stunden unter Berücksichtigung betrieblicher
Belange zu erfolgen. Liegt ein Wochenende dazwischen spätestens
am nächsten Werktag. Die Stadt Bad Düben behält sich insoweit das
Recht zur Ersatzvornahme vor. Aus einer schuldhaften Verzögerung
kann ebenfalls ein Widerrufsgrund der Erlaubnis erwachsen.
4. Der Erlaubnisinhaber verpflichtet sich, seine eigene Haftung sowie die
Haftungsfreistellung der Stadt durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung
abzusichern.
5. Es werden nur Container in der Größe 1,15 x 1,15 x 2,20 Meter mit
einer einheitlichen Farbgestaltung aufgestellt. Die Container müssen
gut sichtbar mit Benutzerhinweisen zu Einwurfzeiten, Sortierhinweisen,
Firmenname und Adresse versehen sein.
6. Der Erlaubnisinhaber verpflichtet sich, Container nach Ablauf des
Sondernutzungszeitraumes unverzüglich auf eigene Kosten zu entfernen
und etwaige Schäden am öffentlichen Grund zu beseitigen, die durch
die Standortnutzung entstanden sind.
§ 4 Antragsverfahren
(1) Folgendes ist bei der Beantragung zu beachten:
1. Die Sondernutzungsanträge sind innerhalb von vier Wochen nach
Bekanntgabe der Vergabe von der Dienstleitung zur Aufstellung von
Alttextilienbehälter einzureichen. Die Bekanntmachung erfolgt auf
einschlägigen Vergabeportalen.
2. Der Antrag kann schriftlich an die Stadtverwaltung Bad Düben, Markt
11, 04849 Bad Düben gestellt werden.
3. Es werden nur fristgerecht und vollständig eingegangene Anträge
berücksichtigt.
4. Dem Antrag sind folgenden Unterlagen beizufügen und müssen folgende
Angaben enthalten:
(a) Name und Anschrift einschließlich Mailadresse und Telefonnummer
des Antragstellers auf die die Sondernutzungserlaubnis ausgestellt
werden soll
(b) Aktueller Gewerberegisterauszug vorgenannter Gesellschaft (nicht
älter als vier Wochen) oder der Nachweis der Gemeinnützigkeit
durch das Finanzamt beziehungsweise Vereinsregisterauszug
(c) Name und Anschrift einschließlich Mailadresse und Telefonnummer
der vertretungsberechtigten Person / Ansprechpartner
(d) Gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 56
Kreislaufwirtschaftsgesetz oder die Zertifikation für FairWertung
beziehungsweise BVSE Qualitätssiegel Textilsammlung
(e) Nachweis über die Haftpflichtversicherung
(f) Übersicht über die bisherigen Tätigkeiten im Wertstoff- und Textilrecycling
mit drei Referenzen
(g) Nachweis über die Verwertung des gesammelten Inhalts der Altkleidercontainer
bzw. Wiederverwertungskonzept
(h) Darstellung der geplanten Leerungsintervalle unter Berücksichtigung
des § 3 Nr. 2
(i) Benennung der höchstmöglich gewünschten Stellflächen (für den
Fall einer geringen Mitbewerberanzahl)
(j) Angabe der Fristen zur Beseitigung von Störungen, Überwachung
der Standorte und für unverzügliche Reinigung sowie telefonischer
Erreichbarkeit an Werktagen unter Berücksichtigung des § 3 Nr. 3
(k) Darstellung des Betriebes / der Organisation
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§ 5 Auswahlverfahren und Gebühren
(1) Die Auswahl erfolgt aus allen fristgerecht und vollständig eingereichten
Anträgen nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Bad Düben und werden
gemäß einer Bewerbermatrix nach den in diesem Konzept enthaltenen
Gesichtspunkten § 4 Absatz 1 Nr. 4 geprüft.
(2) Maximal drei Bewerber werden für die Standortvergabe ausgewählt. Ergibt
sich nach Bewerberschluss, dass sich mehr als drei beworben haben, erfolgt
ein Auswahlverfahren gemäß Absatz 1. Haben sich drei oder weniger beworben,
werden die Standorte gleichmäßig aufgeteilt. Ist dies nicht möglich,
entscheidet das Los. Die Verteilung der einzelnen Standorte erfolgt durch
die Stadt Bad Düben.
(3) Nach Auswahl erhält der/die Ausgewählte/n die Nutzungserlaubnis gemäß
der Sondernutzungssatzung. Die Höhe des zu entrichtenden Entgelts und der
Bearbeitungsgebühr richtet sich ebenfalls nach der Sondernutzungssatzung
§ 13 Absatz 1. Die Entscheidung geht dem Antragsteller bis spätestens zwei
Wochen vor Beginn des Geltungszeitraums zu.
§ 6 Anlagen
(1) Folgende Anlagen sind Bestandteil des Konzepts:
1. Liste der festgelegten Standorte in tabellarischer Form
2. Karte der Stadt Bad Düben mit eingetragenen Standorten
(2) Sollte sich darüber hinaus ein erhöhter Bedarf an Containerstellplätzen, etwa
durch Zunahme der Bevölkerung an bestehenden Standorten oder durch
Erschließung neuer Wohngebiete, ergeben, kann die Stadt in begründeten
Einzelfällen neue Standorte ausweisen und die Liste entsprechend ergänzen.
Die Ergänzung der Liste erfolgt erst zum nächsten Vergabezeitpunkt.
Bad Düben, den 12. Dezember 2024
Astrid Münster
Bürgermeisterin
Hinweis nach § 4 Absatz 4 SächsGemO:
Gemäß § 4 Absatz 4 der SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang
an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung
der Satzung verletzt worden sind,
3. der/die Bürgermeister/in dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen
hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Verwaltung unter
Bezeichnung des Sachverhaltes der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend
gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden,
so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung
geltend machen.
Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren für
das Vorhaben „Ausbau Knotenpunkt S 11/Postweg
in Bad Düben
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig, hat für
das Vorhaben „Ausbau Knotenpunkt S 11/Postweg in Bad Düben“ die Durchführung
des Planfeststellungsverfahrens nach dem Sächsischen Straßengesetz
(SächsStrG) beantragt.
Das Vorhaben umfasst die Errichtung einer dauerhaften Lichtsignalanlage am
Knotenpunkt S 11 (Schmiedeberger Straße) / Postweg in der Stadt Bad Düben.
Grunderwerb ist für das Vorhaben nicht erforderlich. Es werden nur Teile von
Grundstücken in der Gemarkung Bad Düben vorübergehend in Anspruch
genommen.
Für das Vorhaben besteht von Gesetzes wegen keine Verpflichtung zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Der Vorhabenträger hat die nachfolgend aufgeführten Unterlagen vorgelegt:
Unterlage Nr. Bezeichnung der Unterlage
Teil A
Vorhabensbeschreibung
1 Erläuterungsbericht
Teil B
Planteil
2 Übersichtskarte
3 Übersichtslageplan
5 Lageplan
10 Grunderwerb
Teil C
Untersuchungen, weitere Pläne, Skizzen
16 Leitungen
Teil D
Nachweise
22 Verkehrsqualität
1. Verkehrszählungen und Nachweis der Verkehrsqualität
2. Verkehrstechnische Untersuchung LSA
Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 27. Januar
bis 26. Februar 2025 in der Stadtverwaltung Bad Düben, Markt 11, 04849 Bad
Düben, während der Dienststunden:
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.00 Uhr
9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
geschlossen
9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
9.00 – 12.00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Die Bekanntmachung ist einschließlich der auszulegenden Planunterlagen
während des vorgenannten Zeitraumes auch auf der Internetseite der Landesdirektion
Sachsen unter https://lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik
Infrastruktur –> Staatstraßen einsehbar.
Darüber hinaus sind die entscheidungserheblichen Unterlagen gemäß den Bestimmungen
des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes auf Antrag in der
Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Referat 32, Braustraße 2, 04107
Leipzig, auf Antrag zugänglich.
1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei
Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist – also bis zum 12. März 2025 –
bei der Landesdirektion Sachsen (Postanschrift: Landesdirektion Sachsen
09105 Chemnitz) sowie bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle
Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig oder bei der Stadt Bad Düben, Markt
11, 04849 Bad Düben, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur
Niederschrift erheben.
Die Schriftform kann in elektronischer Form erfolgen. In diesem Fall ist
das elektronische Dokument an die E-Mail-Adresse post@lds.sachsen.de
zu richten und bedarf einer qualifizierten elektronischen Signatur. Einwendungen,
die nur elektronisch übermittelt werden (z. B. „einfache“ E-Mail
ohne qualifizierte elektronische Signatur), werden nicht als (fristgerecht erhobene)
Einwendung gewertet. Die Einwendung muss den geltend gemachten
Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf
der Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens
alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln
beruhen, für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen (§ 73 Absatz 4
Satz 3 VwVfG). Bei Einwendungen bzw. Äußerungen, die von mehr als 50
Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter
gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf
jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen,
Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen.
Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
2. Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften
befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen
den Planfeststellungsbeschluss einzulegen, werden hiermit von der Auslegung
des Plans benachrichtigt. Sie können innerhalb der unter Nr. 1 genannten Frist
Stellungnahmen zu dem Plan abgeben beziehungsweise sich äußern.
3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen
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Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 39 Absatz 4 SächsStrG).
Findet ein Erörterungstermin statt, wird dieser ortsüblich bekannt gemacht.
Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben, Äußerungen
vorgebracht oder Stellungnahmen abgegeben haben, beziehungsweise bei
gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter von dem Termin gesondert
benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können
sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch
einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine
schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde
zu geben ist. Bei Nichtteilnahme eines Beteiligten am Erörterungstermin kann
auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss
des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen,
Vorbringen von Äußerungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme
am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden
nicht erstattet.
5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem
Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin,
sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
6. Über die Äußerungen, Einwendungen und Stellungnahmen wird nach
Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde
(Landesdirektion Sachsen) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung
(Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine
Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung
ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
7. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen
nach § 24 SächsStrG und die Veränderungssperre nach § 40 SächsStrG in
Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast
ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 40
Absatz 1 Satz 3 SächsStrG).
Datenschutzhinweise
Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen stellen
sie der Landesdirektion Sachsen Personen bezogene Daten zur Verfügung. Die Landesdirektion
Sachsen erhebt solche Daten auch bei Meldebehörden, Grundbuchämtern und im Handelsregister.
Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den
geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Daten werden dem Vorhabenträger
übermittelt. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Artikel 13 Absätze
1 und 2 sowie Artikel 14 Absätze 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere
welche Rechte Ihnen diesbezüglich zustehen, erfahren Sie unter dem folgenden Link:
www.lds.sachsen.de/datenschutz (–> Unterlagen –> Planfeststellungsverfahren Infrastruktur).
Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Landesdirektion Sachsen ist wie folgt erreichbar:
Datenschutzbeauftragter der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz; E-Mail: datenschutz@
lds.sachsen.de; Telefon: 0371 / 532-0.
i. A. der Landesdirektion Sachsen
Bekanntmachung der Stadt Bad Düben über das
Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und
die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum
21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
1. Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Wahlbezirke der Stadt
Bad Düben wird in der Zeit vom 3. Februar bis 7. Februar 2025 während
der üblichen Dienstzeiten:
Montag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr
Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 14.00 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
in der Stadtverwaltung Bad Düben, Markt 11, Zimmer 08, 04849 Bad Düben
(barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Innerhalb der Einsichtsfrist kann die oder der Wahlberechtigte von der
Stadtverwaltung einen Auszug aus dem Wählerverzeichnis über die zu ihrer
oder seiner Person eingetragenen Daten verlangen. Jede und jeder Wahlberechtigte
kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer oder seiner
Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine
Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit
der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen
überprüfen will, hat sie oder er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen
sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses
ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der
Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk
gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die
Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen
Wahlschein hat.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in
der Zeit vom 3. Februar bis spätestens am 7. Februar 2025 um 12.00 Uhr bei
der Stadtverwaltung Bad Düben, Markt 11, Zimmer 08, 04849 Bad Düben
Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur
Niederschrift eingelegt werden. Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig
sind oder mit einer körperlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung
können sich bei der Einlegung des Einspruchs der Hilfe einer anderen Person
bedienen.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten
bis spätestens zum 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt
zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn sie
oder er nicht Gefahr laufen will, ihr oder sein Wahlrecht nicht ausüben zu
können.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen
werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt
haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 150 Nordsachsen
• durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses
Wahlkreises
• oder durch Briefwahl
teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhalten auf Antrag
5.1 alle in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten
5.2 die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten,
a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf
Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung
(bis zum 2. Februar 2025) oder die Einspruchsfrist gegen
das Wählerverzeichnis nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis
zum 7. Februar 2025) versäumt haben,
b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist
nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist
nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
c) wenn ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die
Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis
der Stadtverwaltung gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten
bis zum 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung
Bad Düben, Markt 11, Zimmer 08, 04849 Bad Düben mündlich, schriftlich
oder elektronisch beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes
nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich
macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter glaubhaft,
dass ihr oder ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann
ihr oder ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein
erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können
aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf
Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer
schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie oder er dazu berechtigt ist.
Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig sind oder mit einer körperlichen
Beeinträchtigung oder einer Behinderung können sich bei der Antragstellung
der Hilfe einer anderen Person bedienen.
6. Mit dem Wahlschein erhält die oder der Wahlberechtigte
• einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
• einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
• einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden
ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
• ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere
Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen
durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und
die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies
hat sie der Stadtverwaltung vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu
versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen
Seite 8
AMTSBLATT 15. Januar 2025
Beeinträchtigung oder einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert
sind, können sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person
bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die
Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der oder
dem Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung
beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher
Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung
der oder des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein
Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung
der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der
Wahl einer anderen Person erlangt hat.
Bei der Briefwahl muss die Wählerin oder der Wähler den Wahlbrief mit
dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene
Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00
Uhr eingeht. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle
abgegeben werden.
Datenschutzrechtliche Hinweise
1. Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt oder Einspruch gegen die
Richtigkeit oder Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses eingelegt, so werden die in diesem
Zusammenhang angegebenen, personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrages bzw.
des Einspruchs verarbeitet, § 18 und § 22 der Bundeswahlordnung.
Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt oder haben Sie eine Vollmacht
für die Beantragung eines Wahlscheins und/oder für die Abholung des Wahlscheins mit
Briefwahlunterlagen ausgestellt, so werden die in diesem Zusammenhang angegebenen,
personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrages beziehungsweise zur Prüfung der
Bevollmächtigung verarbeitet, § 17 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes, §§ 25 bis 28 der Bundeswahlordnung.
Die Angaben im Rahmen der Erklärung des Bevollmächtigten, dass er nicht
mehr als vier Wahlberechtigte bei der Empfangnahme vertritt, dienen dazu, die Berechtigung
des Bevollmächtigten für die Beantragung eines Wahlscheins bzw. die Berechtigung für den
Empfang des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen zu prüfen, § 27 Absatz 3, § 28 Absatz
5 der Bundeswahlordnung.
Die Stadtverwaltung führt Verzeichnisse über erteilte Wahlscheine, § 28 Absatz 6 der Bundeswahlordnung,
ein Verzeichnis über für ungültig erklärte Wahlscheine, § 28 Absatz 8 der
Bundeswahlordnung, sowie ein Verzeichnis über die Bevollmächtigten und die an sie ausgehändigten
Wahlscheine, § 28 Absatz 5 Satz 5 der Bundeswahlordnung.
2. Sie sind nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Eine Bearbeitung des
Antrages auf Eintragung in das Wählerverzeichnis, des Einspruchs gegen das Wählerverzeichnis
und des Antrages auf Erteilung eines Wahlscheins sowie die Erteilung beziehungsweise
Aushändigung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an einen Bevollmächtigten ist
ohne die Angaben nicht möglich.
3. Verantwortlich für die Verarbeitung der angegebenen personenbezogenen Daten ist die oben
genannte Stadtverwaltung. Die Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten sind:
Stadtverwaltung Bad Düben, Datenschutzbeauftragter, Markt 11, 04849 Bad Düben.
4. Im Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der Eintragung ins Wählerverzeichnis, gegen
die Ablehnung des Einspruchs gegen das Wählverzeichnis oder gegen die Versagung des
Wahlscheins ist Empfänger der personenbezogenen Daten der Kreiswahlleiter: Landratsamt
Nordsachsen, Dezernat Ordnung und Kommunales, Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch.
5. Die Frist für die Speicherung der im Zusammenhang mit der Führung des Wählerverzeichnisses,
der Verzeichnisse über erteilte Wahlscheine, des Verzeichnisses über für ungültig erklärte
Wahlscheine und des Verzeichnisses über die Bevollmächtigten und die an sie ausgehändigten
Wahlscheine verarbeiteten personenbezogenen Daten richtet sich nach § 90 Absatz 2 der
Bundeswahlordnung: Wählerverzeichnisse, Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnisses über für
ungültig erklärte Wahlscheine und Verzeichnisse der Bevollmächtigten sind nach Ablauf von
sechs Monaten seit der Wahl zu vernichten, wenn nicht der Landeswahlleiter mit Rücksicht auf
ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren etwas anderes anordnet oder sie für die Strafverfolgungsbehörde
zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können.
6. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ihnen folgende Rechte zu:
• Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches
Datenschutzdurchführungsgesetz, Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung)
• Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen personenbezogenen Daten (§ 2 Absatz
4 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz, Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)
• Recht auf Löschung personenbezogener Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz,
Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches
Datenschutzdurchführungsgesetz, Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)
Einschränkungen ergeben sich aus den wahlrechtlichen Vorschriften, insbesondere durch
die Vorschriften über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und den Erhalt
einer Kopie, § 17 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes in Verbindung mit § 21 Absatz 3 der
Bundeswahlordnung, durch die Vorschriften über den Einspruch und Beschwerde gegen das
Wählerverzeichnis, § 22 der Landeswahlordnung.
7. Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten
nicht rechtmäßig erfolgt, können Sie Beschwerden an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten
(Postanschrift: Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden, E-Mail:
saechsdsb@slt.sachsen.de) richten.
Bad Düben, 6. Januar 2025
Astrid Münster
Bürgermeisterin
Briefwahlbüro zur Wahl
des 21. Deutschen Bundestag
Das Briefwahlbüro ist ab Dienstag, den 4. Februar bis 21. Februar 2025 zu
folgenden Dienstzeiten des Rathauses im Zimmer 08 geöffnet:
Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
Am Freitag, den 21. Februar 2025 gelten davon abweichend folgende Öffnungszeiten:
9.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr.
Landkreis Nordsachsen
Landratsamt
Amt für Ländliche Neuordnung
AZ: 220-8461.20-N13/LN
Ländliche Neuordnung:
Stadt:
Gemeinde:
Verfahrens-Nr.:
Ländliche Neuordnung
Sprödaer Wald
Delitzsch
Schönwölkau
N13/LN
Stadtverwaltung Bad Düben
I. Flurbereinigungsbeschluss
1. Anordnung
In der Großen Kreisstadt Delitzsch und der Gemeinde Schönwölkau wird aufgrund
des § 86 Absatz 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der heute geltenden
Fassung i. V. m. § 1 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des
Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem
Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) vom 15. Juli 1994 (SächsGVBl.
S. 1429), in der heute geltenden Fassung die Durchführung eines vereinfachten
Flurbereinigungsverfahrens angeordnet.
2. Verfahrensgebiet
Zum Verfahrensgebiet gehören: von der Großen Kreisstadt Delitzsch
von der Gemarkung Beerendorf, Flur 4
folgende Flurstücke: 47/1; 47/2; 47/3; 47/4; 47/5; 48/1; 48/2; 48/3; 48/4; 48/5; 51/1;
52/1; 53/2; 53/3; 53/4; 53/6; 53/7; 53/8; 53/9; 53/10; 53/11; 72/2; 75/1; 75/2; 77/1;
77/2; 77/3; 77/4; 77/5; 77/6; 78/1; 79/1; 79/2; 79/3; 79/4; 81/1; 81/2; 81/3; 81/4; 1/5;
81/6; 81/7; 81/8; 81/9; 81/10; 81/11; 81/12; 81/13; 81/14; 81/15; 82/1; 82/2; 85/4;
85/6; 85/7; 85/8; 85/9; 87/1; 88; 89; 90; 91; 104/2; 104/3; 105/2; 180/50; 183/53;
184/53; 194; 195; 196; 197; 198; 199; 200; 201; 202; 203; 204; 205; 208/3; 212;
244; 245; 264; 265; 266; 267; 268; 269; 270; 271; 272; 273; 274; 275; 276; 277;
278; 279; 280; 281; 282; 283; 284; 285; 286; 287; 288; 289; 290; 291; 292; 293;
294; 295; 296; 297; 298; 299; 300; 301
von der Gemarkung Beerendorf, Flur 5
alle Flurstücke
von der Gemarkung Spröda, Flur 1
folgende Flurstücke: 88/3; 88/4; 96; 101/3; 101/4; 101/5; 101/6; 102/3; 102/4; 104;
215/61; 279/1; 280; 348; 349; 350; 351; 352; 353; 354; 355; 356; 357; 358; 359;
360; 361; 362; 363; 364; 365; 366; 367; 368; 369; 374; 375; 376; 377; 378; 379
von der Gemarkung Spröda, Flur 2
folgende Flurstücke: 21; 22; 27/3; 27/4; 27/5; 27/6; 27/7; 38; 42/3; 44; 109/42;
111/42; 114/43; 115/27; 123/42; 134; 136; 137; 138; 150; 151; 154; 157; 160; 162;
163; 164; 165
von der Gemeinde Schönwölkau:
von der Gemarkung Brinnis, Flur 1
folgende Flurstücke: 2, 3; 14; 20/1; 31/1; 117/16; 128/22; 131/24; 134/26; 137/27;
140/31; 189; 190; 191; 192; 193; 194; 195; 196; 197; 198; 199; 200; 203; 204;
205; 206; 207; 208; 209; 210; 211; 212; 213; 214; 215; 216
15. Januar 2025 AMTSBLATT
Seite 9
von der Gemarkung Brinnis, Flur 2
folgende Flurstücke: 2; 3; 4; 5; 6; 7; 9; 12/1; 67/8; 68/8; 93/10; 94/10; 115/1; 120/1
von der Gemarkung Brinnis, Flur 3
folgende Flurstücke: 1/1; 4/1; 4/2; 4/3; 10/1; 10/2; 10/3; 12/11; 12/12; 12/13; 13;
15/1; 23/1; 23/2; 23/3; 23/4; 23/5; 23/6; 23/8; 23/9; 28; 103/4; 104/4; 105/4; 106/4;
116/12; 120/12; 121/12; 134/11; 150/12; 151/12; 154/12; 156/11; 165/12; 177/12;
178/12; 252/4; 257/20; 371; 373
von der Gemarkung Brinnis, Flur 4
folgende Flurstücke: 123/1; 124/1; 125/1; 180/3; 181/3; 188/1; 189/7; 204; 205
von der Gemarkung Brinnis, Flur 6
folgende Flurstücke: 90/1; 93/1; 96/3; 96/4; 96/10; 99/1; 99/2; 99/3; 99/4; 99/5;
99/6; 99/7; 99/8; 99/9; 99/10; 99/11; 99/14; 99/15; 101/2, 101/3; 101/4; 101/5;
101/6; 101/7; 103/3; 103/4; 104; 105; 107; 108; 156/94; 175/106; 205; 206; 207; 208
Das Verfahrensgebiet ist auf der vom Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche
Neuordnung – Flurbereinigungsbehörde – gefertigten Gebietsübersichtskarte
im Maßstab 1 : 25.000, die als Anlage zu diesem Beschluss beigefügt ist,
durch farbige Umrandung dargestellt. Die Gebietsübersichtskarte gehört nicht
zum entscheidenden Teil dieses Beschlusses, sie dient der Information über die
Lage des gesamten Verfahrensgebietes.
Das festgestellte Verfahrensgebiet umfasst eine Fläche von ca. 487 Hektar.
3. Beteiligte
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke, Gebäude
und Anlagen sowie die den Grundstückseigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten
sind Teilnehmer am vereinfachten Flurbereinigungsverfahren.
Die Teilnehmer bilden die Teilnehmergemeinschaft. Die Teilnehmergemeinschaft
entsteht mit dem Anordnungsbeschluss und ist eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts (§ 16 FlurbG), die den Namen: Teilnehmergemeinschaft
Sprödaer Wald führt und ihren Sitz in der Großen Kreisstadt Delitzsch hat.
Sie untersteht der Aufsicht des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche
Neuordnung.
Nebenbeteiligte sind unter anderem Inhaber von Rechten an Grundstücken
sowie die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden
Grundstücken, die zur Errichtung von Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes
mitzuwirken haben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Flurbereinigungsbeschluss des Landratsamtes Nordsachsen kann
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden beim
Landratsamt Nordsachsen, Schloßstraße 27 in 04860 Torgau. Es wird gebeten,
den Widerspruch zu begründen.
Datenschutzrechtliche Hinweise
Datenschutzrechtliche Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten
natürlicher Personen im Rahmen des Verfahrens der Ländlichen Neuordnung
können im Internet unter folgendem Link abgerufen werden: www.landkreisnordsachsen.de/datenschutz
Darüber hinaus sind die Informationen auch beim Landratsamt Nordsachsen,
Amt für Ländliche Neuordnung, Dr.-Belian-Straße 5 in 04838 Eilenburg,
erhältlich.
Eilenburg, den 22. November 2024
gez. Wirsching
Amtsleiter DS
Amt für Ländliche Neuordnung
II. Hinweise zum Anordnungsbeschluss
1. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte
Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung
am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, sind nach § 14 Absatz 1 FlurbG
innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntmachung dieses Beschlusses
schriftlich beim Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung,
04855 Torgau oder zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen, Amt für
Ländliche Neuordnung, Dr.-Belian-Straße 5, 04838 Eilenburg als zuständige
Flurbereinigungsbehörde anzumelden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag
der öffentlichen Bekanntmachung.
Auf Verlangen des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung,
hat der Anmeldende sein Recht innerhalb einer vom Landratsamt Nordsachsen,
Amt für Ländliche Neuordnung, zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem
Ablauf der Frist wird der Anmeldende nicht mehr beteiligt.
Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen,
so kann das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung,
die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§ 14 Absatz 2
FlurbG). Der Inhaber eines nicht aus dem Grundbuch ersichtlichen Rechts muss
die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristenablaufs ebenso gegen
sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe
des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 14 Absatz 3 FlurbG).
2. Aufforderung zur Grundbuchberichtigung
Die Angaben über Rechtsverhältnisse an den Grundstücken im Verfahrensgebiet
erhebt das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, aus
dem Grundbuch. Um Nachteile zu vermeiden, wird dringend empfohlen, die
Eintragungen im Grundbuch zu überprüfen und erforderliche Berichtigungen
zu beantragen. Dazu genügt es in der Regel, den Grundbuchämtern die entsprechenden
Urkunden wie Erbschein, Erbvertrag, Testament, Zuschlagsbeschluss
etc. vorzulegen.
Grundbucheinsicht und Auskünfte sind gebührenfrei. Für die Berichtigung des
Grundbuches sind in bestimmten Fällen gebührenrechtliche Vergünstigungen
vorgesehen.
3. Zeitweilige Eigentumsbeschränkungen
Von der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit
des Flurbereinigungsplanes gelten folgende Eigentumsbeschränkungen:
a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung des Landratsamtes
Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, nur Änderungen
vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb
gehören (§ 34 Absatz 1 Nr. 1 FlurbG).
b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche
Anlagen dürfen nur mit Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt
für Ländliche Neuordnung, errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder
beseitigt werden (§ 34 Absatz 1 Nr. 2 FlurbG).
Sind entgegen den Bestimmungen nach a) und b) Änderungen vorgenommen
oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können diese im
Verfahren unberücksichtigt bleiben. Das Landratsamt Nordsachsen, Amt für
Ländliche Neuordnung, kann den früheren Zustand auf Kosten der betreffenden
Beteiligten wiederherstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung
dienlich ist (§ 34 Absatz 2 FlurbG).
c) Obstbäume, Beerensträucher, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze
dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange,
insbesondere des Naturschutzes und der Landespflege, nicht beeinträchtigt
werden, mit Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche
Neuordnung, beseitigt werden (§ 34 Absatz 1 Nr. 3 FlurbG).
Bei Verstößen gegen diese Vorschrift muss das Landratsamt Nordsachsen,
Amt für Ländliche Neuordnung, Ersatzpflanzungen anordnen (§ 34 Absatz
3 FlurbG).
d) Von der Bekanntgabe des Anordnungsbeschlusses bis zur Ausführungsanordnung
bedürfen Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen
Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung des Landratsamtes
Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung; die Zustimmung darf nur
im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt werden (§ 85 Nr. 5
FlurbG).
Sind Holzeinschläge ohne Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen,
Amt für Ländliche Neuordnung, vorgenommen worden, so kann es anordnen,
dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche
nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in
Bestand zu bringen hat (§ 85 Nr. 6 FlurbG).
Verstöße gegen die Anordnungen zu Ziffer 3, Buchstaben b), c) und d) sind
Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 154 FlurbG und können mit Geldbußen
geahndet werden. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG).
Hinweis zu den Auslegungszeiten und dem Auslegungsort des Flurbereinigungsbeschlusses
Sprödaer Wald mit Begründung und Karte
Verfahren:
Stadt:
Gemeinde:
lfd. Nr.:
Sprödaer Wald
Delitzsch
Schönwölkau
N13/LN
Seite 10
AMTSBLATT 15. Januar 2025
In der Stadtverwaltung Bad Düben, Markt 11 in 04849 Bad Düben liegt ab dem
16. Januar 2025 während der Sprechzeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
geschlossen
9.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
geschlossen
9.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
9.00 bis 12.00 Uhr
der Flurbereinigungsbeschluss Sprödaer Wald bestehend aus:
I Flurbeschluss
II Hinweise zum Anordnungsbeschluss
III Begründung
und Karte
zwei Wochen lang zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann aus.
Bad Düben, den 16. Januar 2025
Zweckverband Abwassergruppe
Dübener Heide, Bad Düben
Öffentliche Bekanntmachung
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwassergruppe Dübener
Heide, Bad Düben findet am Mittwoch, den 22. Januar 2025 um 18.00 Uhr,
im Sitzungsraum des Verwaltungsgebäudes der Kläranlage Altenhof 10, Bad
Düben statt.
Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
öffentlicher Teil
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung Tagesordnung und Niederschrift
2. Beratung und Beschlussfassung
2.1 Gebührenkalkulation 2025/2026
2.2 Abwasser- und Gebührensatzung – 2. Änderungssatzung
2.3 Fäkalsatzung – 6. Änderungssatzung
2.4 Einleitentgelt Laußig 2025/2026
2.5 Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2025 und 2026
2.6 Terminplan Versammlungen 2025
3. Informationen
3.1 Baumaßnahmen
3.2 Informationen der Geschäftsführung
3.3 Anfragen, Sonstiges
nichtöffentlicher Teil
gez. Astrid Münster
Verbandsvorsitzende
Sprechstunden des Friedensrichters für
die Stadt Bad Düben und Gemeinde Löbnitz
Die Sprechstunden finden im 1. Halbjahr 2025 jeweils dienstags von 16.00 bis
17.30 Uhr im Ratssaal des Rathauses der Stadtverwaltung Bad Düben statt:
11. Februar I 11. März I 8. April I 6. Mai I 10. Juni
In Löbnitz werden derzeit keine Sprechstunden angeboten. Bei Bedarf können
die Sprechstunden in Bad Düben genutzt werden oder über die Stadtverwaltung
Bad Düben ein Termin mit dem Friedensrichter vereinbart werden.
Schießwarnung für den Standortübungsplatz
Delitzsch – Teil „Tiglitzer Forst“ in Bad Düben
15. Januar l 16. Januar l 22. Januar l 23. Januar l 29. Januar l 30. Januar
von 7.00 bis 17.00 Uhr auf den Waldkampfbahnen 1 und 2
Auf die gesetzten Warnzeichen (Absperrschranken, rote Warnflaggen) ist zu
achten, dem eingeteilten Sicherheitspersonal ist Folge zu leisten.
Türen öffne(te)n im Advent
Wir bedanken uns bei allen Gastgebern, die im Dezember 2024 ihre Türen mit
viel Kreativität und Liebe geöffnet haben. Ebenso bedanken wir uns bei unseren
Mitarbeiterinnen für die Organisation und Vorbereitung. Wir freuen uns auf
viele offene Türen und schöne Begegnungen im Dezember 2025.
Gelungene Adventstürchen-Überraschung im Museum
Um den Besuchern im Landschaftsmuseum der Dübener Heide Burg Düben in
der Vorweihnachtszeit zusätzliche Freude zu bereiten wurden die Schließfächer
im Foyer des Museums im Dezember 2024 zum Adventskalender umfunktioniert.
Der erste Gast des jeweiligen Tages konnte sich über den Erhalt des Schlüssels zur
nummerierten Schließfachtür freuen. Dahinter verbargen sich jeweils ein Buch
zur Geschichte (Bad) Dübens und wohltuender Kräutertee. Verblüfft und erfreut
gab es viel Lob für diese Aktion von den Gästen. Tagestouristen, Kurgäste aus
dem Erzgebirge und Brandenburg, und ein Angestellter der Landestalsperrenverwaltung
Bad Düben, Freistaat Sachsen, Flussmeisterei Bad Düben, welche
ihre Weihnachtsfeier mit einem Besuch der Bergschiffmühle und des Museums
kulturell ausschmückten, waren nur einige der glücklichen Adventstürenöffner.
Franziska Heßler-Husung
Gedenkfeier am 27. Januar 2025 in Wellaune
Der Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz am 27. Januar
1945 wurde 1996 auf Initiative des damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog
offizieller deutscher Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus. Der 27.
Januar ist kein Feiertag im üblichen Sinn. Er ist ein „DenkTag“: Gedenken und
Nachdenken über die Vergangenheit schaffen Orientierung für die Zukunft.
Die Bürgermeisterin lädt zu einer kleinen Gedenkfeier am Montag, den 27.
Januar 2025, um 11 Uhr nach Wellaune an den Gedenkstein ein.
„Im kleinen Rahmen – Frauen lesen für Frauen“
am Internationalen Frauentag, 8. März 2025, 18.00 Uhr,
im Landschaftsmuseum der Dübener Heide Burg Düben
„Im kleinen Rahmen“ wird am 8. März 2025, dem Internationalen
Frauentag, im Landschaftsmuseum der Dübener Heide
Burg Düben Folgendes passieren: In Zusammenarbeit mit der
AWO Bibliothek Bad Düben lädt das Team des Landschaftsmuseums
zu einem Leseabend ein, bei dem nicht etwa ein
bekannter Autor aus seinem Roman liest, sondern Frauen für
Frauen lesen. Unter dem Titel „Frauen lesen für Frauen“ können fünf Frauen
aus ihrem jeweiligen Lieblingsbuch Episoden vortragen und zum Besten geben.
Ein bunter Mix soll entstehen aus Historischem, Spannendem, Sachlichem,
Märchenhaftem – was die Literatur ebenso hergibt. In gemütlicher Atmosphäre
bei Wein und Gebäck kann über das Gehörte diskutiert, gelacht und Buchtipps
ausgetauscht werden.
Gesucht werden für diesen Abend noch taffe Frauen, die gern vor Publikum
lesen möchten und denen es am Herzen liegt, ihr Lieblingsbuch „Im kleinen
Rahmen“ zu präsentieren. Bitte bewerben Sie sich dafür ganz unspektakulär
schriftlich via E-Mail unter museum@bad-dueben.de. Wir benötigen Ihren
Namen und die Kontaktdaten sowie den Titel des Buches, welches vorgestellt
werden soll. Sollten zu viele Bewerbungen eingehen, behalten wir uns vor, eine
Auswahl zu treffen. Bewerbungsende ist der 24. Februar 2025.
Frauen die einfach nur dabei sein möchten, um einen angenehmen literarischen
Abend in historischer Kulisse zu erleben, melden sich bitte vorher an (Tel.:
034243 / 23691 oder E-Mail: museum@bad-dueben.de). Bitte beachten: Wie
immer gibt es nur wenig Plätze, deshalb „Im kleinen Rahmen“. Also schnell
sein lohnt sich. Eintritt pro Person 10 Euro inkl. einem Getränk.
AMTSBLATT
der Gemeinde Laußig
15. Januar 2025 Nr. 1/2025
Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das
Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und
die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl
zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde Laußig wird in
der Zeit vom 3. bis 7. Februar 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten
in der Stadtverwaltung Bad Düben, Markt 11, Zimmer 08, 04849 Bad Düben
(barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder
Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person
im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter
die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im
Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen
glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit
des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht
nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister
eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen
ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme
ist durch ein Datensichtgerät möglich, welches nur von einem
Bediensteten der Stadtverwaltung bedient werden darf.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen
Wahlschein hat.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der
Zeit vom 3. bis 7. Februar 2025 vor der Wahl, spätestens 7. Februar 2025 bis
12 Uhr, bei Stadtverwaltung Bad Düben, Markt 11, Zimmer 08, 04849 Bad
Düben Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt
werden.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis
spätestens zum 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu
sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht
Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen
werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt
haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 150 Nordsachsen
• durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses
Wahlkreises
• oder durch Briefwahl
teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist
auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung
(bis zum 02.02.2025) oder die Einspruchsfrist gegen
das Wählerverzeichnis nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung
(bis zum 07.02.2025) versäumt hat,
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der
Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung oder der
Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entstanden
ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und
die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur
Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten
bis zum 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Bad
Düben, Markt 11, Zimmer 08, 04849 Bad Düben mündlich, schriftlich oder
elektronisch beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes
nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht,
kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein
nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der
Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den
unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung
eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen
Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter
mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen
Person bedienen.
6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
• einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
• einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
• einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden
ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
• ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen
ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen
durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die
bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat
sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu
versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung
an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der
Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr
vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe
einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung
beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher
Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung
des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt
der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse
verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person
erlangt hat.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und
dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der
Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere
Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich
befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben
werden.
7. Information zum Datenschutz
Diese Bekanntmachung ist zugleich die datenschutzrechtliche Information
der Betroffenen im Sinne von Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung
über die für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses und für die Erteilung
eines Wahlscheins verarbeiteten personenbezogenen Daten:
7.1.
a) Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt oder
Einspruch gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses
eingelegt, so erfolgt die Verarbeitung der in diesem Zusammenhang
angegebenen personenbezogenen Daten zur Bearbei-
Impressum
Amtsblatt der Gemeindeverwaltung Laußig
Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister der Gemeinde Laußig
Herstellung und Vertrieb: Verlagshaus „Heide-Druck“, Bad Düben
Für telefonisch eingebrachte Änderungen/Ergänzungen wird keine Garantie für
ordnungsgemäßen Abdruck übernommen.
Seite 2 AMTSBLATT
15. Januar 2025
tung des Antrages bzw. des Einspruchs auf der Grundlage von Artikel
6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung i.
V. m. § 17 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes und den §§ 25 bis 28
Bundeswahlordnung.
b) Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt, so erfolgt
die Verarbeitung der in diesem Zusammenhang angegebenen
personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrages auf der
Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-
Grundverordnung i. V. m. § 17 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes.
c) Haben Sie eine Vollmacht für die Beantragung eines Wahlscheins
und/oder für die Abholung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen
ausgestellt, so erfolgt die Verarbeitung der von Ihnen und dem Bevollmächtigten
in diesem Zusammenhang angegebenen personenbezogenen
Daten zur Prüfung der Bevollmächtigung und der Berechtigung
des Bevollmächtigten für die Beantragung eines Wahlscheins bzw.
den Empfang des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen auf der
Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-
Grundverordnung i. V. m.§ 17 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes.
d) Die Stadtverwaltung führt Verzeichnisse über erteilte Wahlscheine,
§ 28 Absatz 6 der Bundeswahlawahlordnung, ein Verzeichnis über
für ungültig erklärte Wahlscheine, § 28 Absatz 8 der Bundeswahlordnung,
sowie ein Verzeichnis über die Bevollmächtigten und die
an sie ausgehändigten Wahlscheine, § 28 Absatz 5 Satz 5 der Bundeswahlordnung.
7.2. Sie sind nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen.
Eine Bearbeitung des Antrages auf Eintragung in das Wählerverzeichnis,
des Einspruchs gegen das Wählerverzeichnis und des Antrages auf Erteilung
eines Wahlscheins sowie die Erteilung bzw. Aushändigung des
Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an einen Bevollmächtigten ist
ohne die Angaben nicht möglich.
7.3. Verantwortlich für die Verarbeitung der angegebenen personenbezogenen
Daten ist die Gemeinde. Die Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten
sind:
Postanschrift: Gemeindeverwaltung Laußig, Datenschutzbeauftragter,
Leipziger Straße 23, 04838 Laußig
7.4. Im Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der Eintragung ins
Wählerverzeichnis, gegen die Ablehnung des Einspruchs gegen das
Wählverzeichnis oder gegen die Versagung des Wahlscheins ist Empfänger
der personenbezogenen Daten für die das Landratsamt Nordsachsen,
Schloßstraße 27, 04860 Torgau als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde.
Im Verfahren der Wahlprüfung/Wahlanfechtung können auch die zuständigen
Rechtsaufsichtsbehörden, die Verwaltungsgerichte sowie der
Sächsische Verfassungsgerichtshof, im Fall von Wahlstraftaten auch die
Strafverfolgungsbehörden und andere Gerichte Empfänger der personenbezogenen
Daten sein.
7.5. Wählerverzeichnisse, Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnisse der ungültigen
Wahlscheine sowie Verzeichnisse über die Bevollmächtigten
und die an sie ausgehändigten Wahlscheine sind nach Ablauf von sechs
Monaten seit der Wahl zu vernichten, soweit nicht gemäß § 90 Absatz
2 der Bundeswahlordnung
• der Bundeswahlleiter mit Rücksicht auf ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren
etwas Anderes anordnet,
• sie für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat
von Bedeutung sein können.
7.6. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ihnen folgende
Rechte zu:
• Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten
(Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung, § 85 Absatz 1 BWO)
• Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen personenbezogenen
Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)
• Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung,
§ 85 Absatz 2 BWO)
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten
(Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung, § 85 Absatz 2 BWO)
Einschränkungen ergeben sich aus den wahlrechtlichen Vorschriften,
insbesondere durch die Vorschriften über das Recht auf Einsichtnahme
in das Wählerverzeichnis und den Erhalt einer Kopie, § 17 Absatz 1 des
Bundeswahlgesetzes i. V. m. § 21 Absatz 2 und 3 Bundeswahlordnung
durch die Vorschriften über den Einspruch und die Beschwerde gegen
das Wählerverzeichnis, § 22 Bundeswahlordnung des und die Löschungsfristen
(siehe Punkt 8.5).
7.7. Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen
Daten nicht rechtmäßig erfolgt, können Sie Ihre Beschwerde
an die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (Postanschrift:
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte, Postfach
11 01 32, 01330 Dresden; E-Mail: post@sdtb.sachsen.de) richten.
Laußig, den 7. Januar 2025
Schneider
Bürgermeister
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen
und weiteren Entgelten für die Betreuung von
Kindern in Kindertageseinrichtungen der
Gemeinde Laußig vom 10. Dezember 2024
Auf der Grundlage des § 4 Sächsische Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018
(SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Mai
2024 (SächsGVBl. S. 500) geändert worden ist, der §§ 2 und 9 Sächsisches
Kommunalabgabengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März
2018 (SächsGVBl. S. 116), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.
Dezember 2023 (SächsGVBl. S. 876) geändert worden ist, sowie das Gesetz über
Kindertagesbetreuung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Mai 2009
(SächsGVBl. S. 225), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom
17. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 662) geändert worden ist, hat der Gemeinderat
der Gemeinde Laußig in seiner öffentlichen Sitzung am 10. Dezember 2024
nachstehende Satzung beschlossen.
§ 1
Geltungsbereich
Diese Satzung gilt für Personensorgeberechtigte, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen
der Gemeinde Laußig im Sinne von § 1 Absatz 2 bis 4 SächsKitaG
betreut werden.
§ 2
Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages und weitere Entgelte
(1) Für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde
erhebt die Gemeindeverwaltung Laußig Elternbeiträge und weitere Entgelte.
(2) Die Elternbeitragspflicht entsteht bei der Aufnahme eines Kindes in eine
Kindertageseinrichtung mit dem Beginn des Monats, in dem das Kind in
die Einrichtung aufgenommen wird. Sie endet mit dem Ende des Monats,
in dem das Kind letztmalig die Kindertageseinrichtung besucht.
(3) Die Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte gemäß § 4 Absatz 5 entsteht mit
der Inanspruchnahme der Betreuung.
(4) Krankheit, Kur und Urlaub des betreuten Kindes führen bei laufenden
Betreuungsverträgen nicht zu einer Minderung bzw. einem Wegfall des
Elternbeitrages. Gleiches gilt für die zeitweise Schließung der Kindertageseinrichtungen,
welche die Dauer von einem Monat nicht überschreitet.
§ 3
Abgabenschuldner
Schuldner des Elternbeitrages und der weiteren Entgelte sind die Personensorgeberechtigten.
Bei einer Mehrheit von Personensorgeberechtigten haften diese
als Gesamtschuldner.
§ 4
Höhe der Elternbeiträge und weiterer Entgelte
(1) Berechnungsgrundlage für die Elternbeiträge sind die durchschnittlichen
15. Januar 2025
AMTSBLATT Seite 3
Betriebskosten eines Platzes je Einrichtungsart, ohne die Aufwendungen
für Abschreibungen, Zinsen und Miete sowie Personalkostenumlagen.
(2) Der Elternbeitrag wird unter Berücksichtigung folgender Aspekte gestaffelt:
a) der Zahl der Kinder in der Familie, die gleichzeitig eine Einrichtung
besuchen,
b) Kinder aus vollständigen Familien,
c) Kinder von Alleinerziehenden,
(3) Es wird zur Berechnung der Elternbeiträge die Stundenbetreuung von
Zählkindern aus vollständigen Familien sowie von Alleinerziehenden
durchgeführt.
Der Begriff „Alleinerziehend“ wird wie folgt definiert. In Anwendung des
§ 15 Absatz 1 Nr. 1 SächsKitaG werden zukünftig Personen als Alleinerziehende
mit Kindern definiert, die ohne Partner im Privathaushalt leben
und tatsächlich allein die Pflege, Betreuung und Erziehung der Kinder
wahrnehmen. Die Einstufung erfolgt auf der schriftlichen Erklärung der/s
Alleinerziehenden. Vorsätzlich falsch abgegebene Erklärungen, werden
strafrechtlich verfolgt.
(4) Die Inanspruchnahme der Betreuungszeit von 10 und 11 Stunden im Krippen-
und Kindergartenbereich sowie über 6 Stunden im Hortbereich bedarf
in jeden Fall der Zustimmung der Gemeinde Laußig. Ein Rechtsanspruch
besteht nicht.
(5) Diese Regelung steht im Zusammenhang mit der Ausübung der beruflichen
Tätigkeit beider Elternteile bzw. Personensorgeberechtigten. Sie bedarf einer
Antragstellung der Notwendigkeit der Inanspruchnahme und dem Nachweis
vom Arbeitgeber oder Ausbildungsstätte.
(6) Die Elternbeiträge betragen monatlich: siehe Anlage (Amtsblatt 16/2024)
(7) Erfolgt in Ausnahmefällen die Aufnahme des Kindes über die vereinbarte
Betreuungszeit hinaus, wird ein weiteres Entgelt gemäß Anlage pro Stunde
erhoben.
§ 5
Festsetzung, Fälligkeit und Entrichtung
der Elternbeiträge und weiterer Entgelte
(1) Die Höhe des Elternbeitrages und der weiteren Entgelte werden durch die
Gemeinde Laußig festgelegt.
(2) Der Elternbeitrag sowie die weiteren Entgelte für Kinder in Kindertageseinrichtungen
der Gemeinde Laußig ist an den freien Träger jeweils zum 15.
eines Monats für den laufenden Monat zu zahlen.
(3) Nicht in Anspruch genommene Betreuungszeit kann nicht auf andere Tage
übertragen werden. Wechselt ein Kind innerhalb eines Monats in eine andere
Einrichtung, so entsteht die Gebühr je angefangene Woche der Inanspruchnahme
für die gesamte Woche.
§ 6
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung vom 31. März 2011 über die Erhebung von Elternbeiträgen
und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen
der Gemeinde Laußig sowie für Kindertagespflege außer Kraft.
Laußig, den 11. Dezember 2024
Schneider
Bürgermeister
Wettbewerb für 2025 ausgeschrieben
Nordsachsens schönste Kleingartenanlage wird wieder gesucht
(Nordsachsen/Wsp). Zum achten
Mal lobt der Landkreis in diesem Jahr
den Wettbewerb um „Nordsachsens
schönste Kleingartenanlage“ aus.
Die Bewerbungsfrist für die 2025er
Auflage unter dem Motto „Kleingärten
im demografischen Wandel
– attraktiv für Jung und Alt“ endet
am 30. April. Maximal 20 Meldungen
werden zugelassen. Im Juni und im
Juli besucht eine Jury die Teilnehmer.
Gekürt wird Nordsachsens schönste
Kleingartenanlage dann am 25. September
im Bürgerhaus Eilenburg.
Dem Sieger winkt neben einer Prämie
auch der von Landrat Kai Emanuel
gestiftete Wanderpokal.
Ziel des Wettbewerbes ist die Förderung
des nordsächsischen Kleingartenwesens.
Dessen wichtige
Rolle für sozialen Zusammenhalt,
ökologische Vielfalt bis hin zu stadtplanerischen
Aspekten soll den Menschen
im Landkreis nähergebracht
werden. „Städtebaulich gesehen
ergänzen Kleingärten andere Freiflächenangebote
und erhöhen damit
den Wohn- und Freizeitwert einer
Kommune. Durch Eigenbeteiligung
der Kleingärtner ist der öffentliche
Kostenaufwand geringer als bei anderen
städtischen Grünflächen. Grünelemente
in Siedlungen tragen ganz
wesentlich zum Wohlbefinden der
Bevölkerung und zur positiven Bewertung
der eigenen Wohnsituation
bei“, erläutert Patricia Kuhn. Sie ist
Mitarbeiterin im Bauordnungs- und
Planungsamt des Landkreises und
steht in diesem Jahr erstmals
der Wettbewerbsjury vor. Ihr
Vorgänger, Robert Schübel,
hatte sich 2024 in den Ruhestand
verabschiedet.
Das diesjährige Motto des
Ausscheids ist nicht zufällig
gewählt, sondern steht in unmittelbarem
Bezug zu einem
der aktuell drängendsten
Probleme vieler Kleingartenvereine:
„Während viele
Ältere aus gesundheitlichen Gründen
ihre Gärten nur noch mit Unterstützung
bewirtschaften können, fehlt
es gleichzeitig an der generellen
Nachfrage durch die jüngere Generation.
Untersuchungen gehen
davon aus, dass bei gleichbleibender
Entwicklung bald 20 Prozent der
Kleingärten leer stehen“, sagt Kuhn.
Es sei deshalb ein Gebot der Zeit,
Kleingartenanlagen attraktiv für die
jüngere Generation zu machen, um
ihren Fortbestand zu sichern.
FRAGEN & ANTWORTEN ZUM KLEINGARTENWETTBEWERB 2025
1. Wer darf teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind alle Kleingärtnervereine, welche auf dem Territorium
des Landkreises Nordsachsen eine Kleingartenanlage bewirtschaften. Die
Vereine müssen die Anerkennung der Gemeinnützigkeit bestätigt haben und
in den zuständigen Kleingärtnerverbänden organisiert sein.
2. Welche Kriterien werden bewertet?
• Einhaltung rechtlicher Vorschriften (u.a. Gartenordnung des Kleingartenverbandes
bzw. des Vereins)
• Öffentlichkeitsarbeit, Fachberatung und Vereinsarbeit (u.a. Zusammenarbeit
mit der örtlichen Wirtschaft, Teilnahme an kommunalen Höhepunkten,
Internetpräsenz oder andere Werbeaktionen, Fachberatung der Mitglieder
vor Ort, Vorstandsarbeit und Arbeit mit den Vereinsmitgliedern, Gemeinschaftseinsätze)
• Zugänglichkeit der Kleingartenanlage als öffentlicher Bestandteil (u.a.
Beschilderungs- und Orientierungsmaßnahmen, Gestaltung des Eingangsbereiches,
Einbindung der Anlage in den öffentlichen Raum)
• Attraktivität für Jung und Alt (u.a. Spielmöglichkeiten für Kinder, Seniorengärten,
Begegnungsgärten, Lehr- und Gemeinschaftsgärten, gegenseitige
Unterstützung von Jung und Alt, Übergang der Gärten auf die neue Generation,
Zusammenarbeit mit Kindergärten, Schulen, Seniorenheimen etc.)
• Bewirtschaftungsmethoden (u.a. ökologisches Gärtnern, strukturreiche
Gestaltung der Kleingärten, standortgerechte Pflanzenauswahl und biologischer
Pflanzenschutz)
• Naturschutz und Umwelt (u.a. Pflegepatenschaften im öffentlichen Grün,
Biotope und Artenschutz, ökologische Gestaltung von Wegen und Gemeinschaftsflächen)
• Präsentation der Kleingartenanlage am Wettbewerbstag
• Projekte mit Alleinstellungsmerkmal
3. Wo gibt es die Meldeunterlagen und weitere Informationen?
Der Anmeldebogen ist bei den zuständigen Kleingärtnerverbänden erhältlich.
Zusätzlich kann er auf der Internetseite des Landkreises Nordsachsen heruntergeladen
werden: https://www.landkreis-nordsachsen.de/files/user_upload/
Dezernate_und_Aemter/Dezernat_Bau_und_Umwelt/Bauordnungs-_und_
Planungsamt/Anmeldebogen_Kleingartenwettbewerb_2025.pdf
11
TRAUERANZEIGEN 15. Januar 2025
Dübener
WOCHENSPIEGEL
Wenn die Sonne des Lebens untergeht,
leuchten die Sterne der Erinnerung.
Wir verabschieden uns von
Tilo Kriegel
* 22.01.1942 † 02.01.2025
In lieber Erinnerung
Deine Schwester Anita mit Erwin
und deine Familie
Die Urnenbeisetzung findet im engsten Familienkreis statt.
Danksagung
Für die aufrichtige Anteilnahme durch geschriebene Worte,
stillen Händedruck, Geldzuwendungen, Blumengrüße sowie
letztes ehrendes Geleit in den schweren Stunden des Abschieds
von meinem lieben Ehemann, Papa und Schwiegersohn
Peter Müller
1956 – 2024
bedanken wir uns herzlich bei allen
Verwandten, Freunden, Nachbarn,
Bekannten und Kollegen.
Unser besonderer Dank gilt Frau Frank
für die trostspendenden Worte,
dem Organisten Herrn Jakob,
Herrn Trodler von der Friedhofsverwaltung,
dem Bestattungswesen Sonntag und
dem „guten Blumen-Geist“.
In Liebe und Dankbarkeit
Ehefrau Cornelia
Tochter Friederike
Bad Düben, im Januar 2025
Dein Herz hat aufgehört zu schlagen, du wolltest gern noch bei uns sein.
Schwer ist es, diesen Schmerz zu tragen, denn ohne dich wird vieles anders sein.
Tief bewegt von der großen Anteilnahme durch stillen Händedruck
und Umarmungen, herzlich geschriebene Worte und Blumen sowie
persönliches Geleit in der schweren Stunde des Abschieds von unserem
lieben Vater, Schwiegervater, Opa, Bruder und Onkel
Paul Frantz
möchten wir allen Verwandten, Freunden, Nachbarn
und Bekannten herzlich danken.
Ein weiterer Dank gilt dem Pflegedienst
Ursula Sauer für die liebevolle und
fürsorgliche Betreuung, Herrn Pfarrer Ohle
für seine tröstenden Worte, Frau Tschiersch
vom Bestattungsinstitut A. Steinbach für
den würdevollen Abschied,
dem Blumenhaus Silke Weiler sowie
der Gaststätte Hammermühle.
In stillem Gedenken und liebevoller Erinnerung
Deine Kinder Kornelia,
Heike und Bärbel mit Familien
Bad Düben, im Dezember 2024
NACHRUF
Mit Trauer mussten wir zur Kenntnis nehmen,
dass unser ehemaliger Mitarbeiter
Peter Müller
verstorben ist.
Während seiner langjährigen Betriebszugehörigkeit in
unserem Unternehmen haben wir ihn als einen sehr zuverlässigen
Mitarbeiter kennen und schätzen gelernt.
Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Geschäftsleitung
Profiroll Technologies GmbH
Bad Düben
NACHRUF
Paul Frantz
verstorben ist.
Betriebsrat
Mit Trauer mussten wir zur Kenntnis nehmen,
dass unser ehemaliger Mitarbeiter
Während seiner langjährigen Betriebszugehörigkeit in unserem
Unternehmen haben wir ihn als einen sehr zuverlässigen
Mitarbeiter kennen und schätzen gelernt.
Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Geschäftsleitung
Laußig, im Dezember 2024
Profiroll Technologies GmbH
Bad Düben
Betriebsrat
Danksagung
Für die aufrichtige Anteilnahme durch geschriebene Worte,
stillen Händedruck, Geldzuwendungen sowie letztes ehrendes Geleit
in der schweren Stunde des Abschieds von meiner lieben Mutti,
Schwiegermutti, Oma, Uroma, Tante und Schwester
Ingeborg Bankmann
geb. Quandt
1931 – 2024
bedanken wir uns herzlich bei allen
Verwandten, Freunden und Bekannten.
Unser besonderer Dank gilt der
Trauerrednerin Frau Herwig, Herrn Cachej,
Silke‘s Blumenshop, Frau Rommel und
dem Bestattungswesen Sonntag.
In liebem Gedenken
Sohn Michael mit Familie
Dübener
WOCHENSPIEGEL
15. Januar 2025 TRAUERANZEIGEN 12
Wenn die Kraft zu Ende geht, ist die Erlösung eine Gnade.
In Liebe und Dankbarkeit nehmen wir Abschied von
unserer lieben Mutter, Schwiegermutter, Oma und Uroma
Rita Frömmichen
geb. Hoffmann
* 02.05.1941 † 05.01.2025
In stillem Gedenken
Deine Kinder
Siegmar, Sylvia und Swen
mit Familien
im Namen aller Angehörigen
Die Trauerfeier mit Urnenbeisetzung findet
im engsten Familienkreis statt.
DANKSAGUNG
Es ist so schwer, einen lieben Menschen
zu verlieren, doch die große Anteilnahme
durch Verwandte, Freunde und Bekannte
in den schweren Stunden des Abschieds tröstet.
Helmut Weigl
* 10. September 1939
† 18. Dezember 2024
Wir danken allen, die in der schmerzlichen Stunde
mit uns Abschied genommen haben.
Besonderer Dank gilt der Trauerrednerin Frau Herwig
für die einfühlsamen Worte und dem Bestattungswesen Sonntag.
Im Namen der Familie
Ines Pelkner, Andreas Weigl
und Silvia Vieweg
Enkelkinder und Urenkel Pristäblich, im Januar 2025
Herzlichen Dank
sagen wir allen Verwandten, Freunden Nachbarn und Bekannten,
die sich mit uns verbunden fühlten und ihre Anteilnahme durch lieb
gesprochene und geschriebene Worte, Blumen und Geldzuwendungen
sowie ehrendes Geleit zur letzten Ruhestätte meines geliebten Mannes,
Vaters, Schwiegervaters und Opas
Hartmut Mühlbach
zum Ausdruck brachten.
Unser besonderer Dank gilt
dem Intensiv-Team Dietrich und Siedel für die
gute Pflege und Betreuung, der Trauerrednerin
Frau Herwig für ihre einfühlsamen Worte,
dem Bestattungswesen Sonntag,
dem Blumenlädchen Schmidt,
Jörg und Gerda Hinz sowie
der Gaststätte „Zum Brunnen“.
In liebevoller Erinnerung
Gisela Mühlbach und Familie
Söllichau, im Dezember 2024
Danksagung
Tief bewegt von der aufrichtigen Anteilnahme
durch mitfühlend gesprochene und geschriebene
Worte, stillen Händedruck, liebevolle Umarmungen,
Geldzuwendungen und ehrendes Geleit beim
Abschied von unserer Mutti
Christiane Schauer
* 06.11.1937 † 18.12.2024
möchten wir uns bei allen Verwandten, Freunden, Nachbarn und
Bekannten recht herzlich bedanken.
Besonders danken möchten wir dem Bestattungswesen Sonntag,
Frau Gisela Frank, Herrn Dr. Boguslaw Raba, Annett Wohlschläger
und ihrem Pflegeteam sowie dem „guten Blumen-Geist“.
Barbara Chlodek und Claudia Habel
im Namen aller Angehörigen
Bad Düben, im Januar 2025
Bestattungsinstitut A. Steinbach
13
TRAUERANZEIGEN 15. Januar 2025
Dübener
WOCHENSPIEGEL
Das Sichtbare ist vergangen, aber es
bleibt die Liebe und die Erinnerung.
Manfred Hußock
geb. 26.05.1938 gest. 28.12.2024
NACHRUF
Tief bewegt nehmen wir Abschied von unserem
Sportfreund und langjährigen Vereinsvorsitzenden
Ingolf Wolkwitz
Mit aufrichtigem Dank für seine
aufopferungsvolle Arbeit für unseren Verein
verbindet uns ein ehrendes Gedenken.
Unser besonderes Mitgefühl gehört seiner Familie.
In stiller Anteilnahme
Die Mitglieder des SV Glaucha
Erschüttert und tief betroffen
erhielten wir die traurige Nachricht
vom Tod unseres Kameraden
Ingolf Wolkwitz
der nach langer schwerer Krankheit im Alter von 69 Jahren
aus dem Kreise seiner Familie gerissen wurde.
Wir werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren.
Im Namen aller Kameraden der
Freiwilligen Feuerwehr Glaucha
Schweren Herzens, aber dankbar für die
schöne gemeinsame Zeit, nehmen wir
Abschied von meinem geliebten Mann
In stiller Trauer
Deine Frau Monika
mit Kindern und Familien
Die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung
findet am Samstag, 18.01.2025, 12.00 Uhr auf
dem Friedhof in Laußig statt.
Wir bitten von Beileidsbekundungen am Grab und
von Blumenschmuck abzusehen.
FEUERW EHR
Wenn die Kraft zu Ende geht, ist die Erlösung eine Gnade.
In Liebe und Dankbarkeit nehmen wir Abschied von
Detlev Stiebing
* 9.12.1953 † 3.1.2025
In stiller Trauer
Deine Schwester Evelyn mit Familie
Deine Lebenspartnerin Cuc
Die Urnenbeisetzung findet am Samstag, den 08.02.2025, 14.00 Uhr
auf dem Friedhof in Tiefensee statt.
DANKSAGUNG
Ein Lebenskreis hat sich geschlossen.
Dora Kluge
1936 – 2024
geb. Stecher
Wir möchten uns von ganzem Herzen
bei allen bedanken, die ihre Verbundenheit
in so liebevoller und vielfältiger Weise
zum Audruck brachten.
Ein besonderer Dank gilt dem Pflegeteam
des Diakonischen Pflegeheims Bad Düben WB II,
dem Hausarzt Maxim Engelhardt, dem Besattungswesen
Sonntag sowie dem Restaurant „National“.
In liebem Gedenken
Kinder mit Familie Bad Düben, im Januar 2025
„Liebe Doro, liebe Kinder und Enkelkinder
und alle, die von mir gegrüßt werden wollen.
Der Tod hat keine Bedeutung. Ich habe
mich nur ins nächste Zimmer aufgemacht.
Ich bin ich und du bist du.
Was immer wir füreinander gewesen sind,
das gilt auch weiter.“
Wolfgang Lange
* 07. Mai 1953 † 22. November 2024
Und dennoch gingst du viel zu früh von uns.
Die Seebestattung fand im Januar 2025
im engsten Familienkreis statt.
Dein gutes Herz hat aufgehört zu schlagen,
du wolltest gern noch bei uns sein.
Schwer ist es, diesen Schmerz zu tragen,
denn ohne dich wird vieles anders sein.
In Liebe und Dankbarkeit nehmen wir Abschied,
von meiner lieben Mutti, Oma, Uroma und Schwester
Helga Korb
geb. Kleinert
* 15. März 1940 † 2. Januar 2025
In liebem Gedenken
Dein Sohn Torsten und Andrea
Deine Enkeltochter Sina mit Familie
Dein Bruder Franz
Die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung findet am Samstag,
dem 1. Februar 2025, 10.00 Uhr auf dem Stadtfriedhof in Bad Düben statt.
Als Gott sah, dass der Weg zu lang, der Hügel zu
steil und das Atmen zu schwer wurde, legte er
den Arm um ihn und sprach: „Komm heim.“
Wir nehmen Abschied von unserem
lieben Bruder, Schwager und Onkel
Klaus Hörnig
* 12. Oktober 1955
† 31. Dezember 2024
In stiller Trauer
Deine Schwester Jutta mit Familie
Deine Schwester Renate mit Familie
Deine Schwägerin Elvira mit Familie
im Namen aller Angehörigen
Die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung
findet am Samstag, dem 25. Januar 2025, 11.00 Uhr
auf dem Friedhof in Pressel statt.
Dübener
WOCHENSPIEGEL
15. Januar 2025 TRAUERANZEIGEN 14
Wenn die Kraft zu Ende geht, ist die Erlösung eine Gnade.
Wenn ihr an mich denkt, seid nicht traurig,
erzählt lieber von mir und traut euch zu lachen.
Wir nehmen Abschied von unserer lieben Mutti und Oma
Gabriele Leich
* 13. April 1947 † 19. Dezember 2024
geb. Lehmann
Wir vermissen dich
Deine Töchter Andrea und Michaela mit Familien
im Namen aller Angehörigen
Die Urnenbeisetzung findet im engsten Familienkreis statt.
Einschlafen dürfen, wenn man das Leben
nicht mehr selbst gestalten kann,
ist Freiheit für die Seele
und ein Trost für uns alle.
In Liebe und Dankbarkeit nehmen wir
Abschied von unserer lieben Mutter,
Schwiegermutter, Oma und Uroma
Eveline Fichtner
geb. Lehmann
* 20. April 1935 † 1. Januar 2025
In stiller Trauer
Dein Sohn Hartmut mit Familie
Dein Sohn Steffen mit Familie
Die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung
findet am Donnerstag, dem 23.01.2025, 14.00 Uhr
auf dem Stadtfriedhof in Bad Düben statt.
DANKSAGUNG
TRAUER ist,
wenn dein Herz Heimweh nach einem Menschen hat.
DANKE sagen
wir allen, die uns ihre Anteilnahme
beim Abschied von
Barbara Küster
* 14.07.1942 † 13.12.2024
bekundet haben.
Unser Dank gilt auch den Mitarbeitern der AWO Bad Düben.
Sie hat sich sehr wohl bei Euch gefühlt.
Ebenso danken wir dem Bestattungswesen Sonntag,
Carolas Blumeninsel und Pfarrer Henning für seine berührenden Worte
sowie der Gaststätte Hammermühle.
In liebevollem Gedenken
Deine Kinder Thomas und Martina mit Familien
Schwemsal, im Dezember 2024
Was geschah an einem 15. Januar...?
...1559: Elisabeth I. wird in der Westminster Abbey zur Königin von England und
Irland gekrönt. Unter ihrer Regentschaft wird England zur Weltmacht.
...1892: James Naismith veröffentlicht die 13 Regeln des von ihm erfundenen
Spiels Basketball.
...1929: Der spätere Bürgerrechtler Martin Luther King Jr. kommt in Atlanta,
Georgia zur Welt.
...1933: Die NSDAP gewinnt die Landtagswahl in Lippe, was Hitler den Weg zur
Machtübernahme ebnet.
...1943: Eines der größten Bürogebäude der Welt, das Pentagon, wird in Arlington,
Virginia eingeweiht.
...1973: Mit der Folge „Das Hähnchen“ startet die Fernsehserie „Ein Herz und eine
Seele“ um die Familie Tetzlaff im WDR.
Und immer sind da Spuren deines Lebens,
Gedanken, Bilder und Augenblicke.
Sie werden uns an dich erinnern,
uns glücklich und traurig machen
und dich nie vergessen lassen.
Gabriele Lange
geb. 23.02.1940
gest. 27.12.2024
In stiller Trauer
Deine Söhne Frank und Uwe
mit Familien
Die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung
findet am Freitag, den 17.01.2025, 11.00 Uhr auf
dem Waldfriedhof Bad Düben statt.
Wir bitten von Beileidsbekundungen am Grab Abstand zu nehmen.
Der nächste
Dübener
WOCHENSPIEGEL erscheint am 29. Januar.
Wie schön muss es erst im Himmel sein,
wenn er von außen schon so schön aussieht!
(Astrid Lindgren)
In Liebe und Dankbarkeit nehmen wir Abschied von
Marthchen Teichner
geb. Schneider
* 24. Februar 1934
† 4. Januar 2025
In stiller Trauer
Dein Sohn Udo mit Sabine
Dein Enkel Klaus mit Melissa
Dein Urenkel Liam-Noah
Deine Schwester Sibylle
im Namen aller Angehörigen
DANKSAGUNG
Was man tief in seinem Herzen besitzt,
kann man nicht durch den Tod verlieren.
Für die liebevolle und aufrichtige Anteilnahme auf so vielfältige Art
und Weise sowie letztes ehrendes Geleit zum Abschied von unserem
lieben Vater und Opa
Gerhard Hinze
bedanken wir uns auf diesem Wege bei allen Verwandten,
Freunden, Nachbarn und Bekannten ganz herzlich.
Unser Dank gilt auch der Pastorin Frau Christof,
dem Bestattungswesen Sonntag, dem Pflegeheim
der Diakonie Bad Düben, den Kameraden der Freiwilligen
Feuerwehr Bad Düben und dem „guten Blumen-Geist“.
In stiller Trauer
Töchter Carola und Michaela
im Namen aller Angehörigen
Die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung findet
am Freitag, dem 7. Februar 2025, 14.00 Uhr auf dem Stadtfriedhof
in Bad Düben statt.
15
VOM SPORTGESCHEHEN 15. Januar 2025
Dübener
WOCHENSPIEGEL
46. Bad Dübener Silvesterlauf
Traditioneller sportlicher Jahresausklang
(Bad Düben/Wsp). Am letzten Tag in
2024 fand der 46. Dübener Silvesterlauf
statt, bei dem rund 200 Sportler
das Jahr sportlich ausklingen ließen.
Auf den Distanzen von 500 Meter, 2,
5 und 10 Kilometer ging es durch die
Dübener Heide.
SIEGER DER EINZELNEN DISTANZEN
2 km: Anni Ginter (9:31 min) & Etienne
Bullin (beide LC Eilenburger Land, 8:14
min)
5 km: Marie Ismer (SSV 1952 Torgau,
21:15 min) & Leandro Peter (SV Halle,
18:44 min)
10 km: Anna-Kristin Fischer (SC DHfK
Leipzig, 43:04 min) & Michael Raue (TSG
Wittenberg, 39:49 min)
8 km Walking: Jana Schäfer (ohne Verein,
62:46 min) & Frank Thomas (Sportler-Betreuung,
58:18 min)
Rund 200 Sportler gingen beim Silvesterlauf
auf die Strecke. Foto: privat
TV Blau-Gelb 90 blickt auf 2024 zurück
Bad Dübener Turnverein kratzt an der 650-Mitglieder-Marke
(Bad Düben/Wsp). 46 Gold-, 39 Silber-
und 30 Bronzemedaillen sind die
starke Ausbeute der Sportlerinnen und
Sportler des TV Blau-Gelb 90 Bad Düben
im Jahr 2024. Nicht nur medaillentechnisch
legten die Blau-Gelben zu,
sondern auch die Zahl der Mitglieder
stieg weiter an. Zum Jahresende stehen
648 Mitglieder in den Büchern. „Wir
haben vor allem in den Kindersportabteilungen
ungebremst starke Nachfrage.
Allein in unserer Kinderbewegungswelt
‚Purzelbaum‘ konnten wir
ein Jahr nach der Eröffnung schon über
150 Mädchen und Jungen begrüßen.
Hier sind vor allem die wöchentlichen
Kurse und Kindergeburtstage nachgefragt.
Starker Zuspruch ist auch beim
Ein großes Dankeschön geht an alle
Helferinnen und Helfer, ohne die diese
Veranstaltung nicht möglich gewesen
wäre. Ebenso bedankt sich der SV Bad
Düben bei allen Athleten und Sportlern
für ihre engagierte Teilnahme und gratuliert
ihnen zu ihren hervorragenden
Leistungen.
SV Bad Düben
Abteilung Leichtathletik
Hallenfußball
Nachwuchs zaubert
am Wochenende
(Bad Düben/Wsp/kp). Am kommenden
Wochenende (18. / 19.01.) verwandelt
sich die Sporthalle der Bundespolizei
wieder in eine Hallenfußball-
Arena. Nach der überaus erfolgreichen
Premiere im vergangenen Jahr stellt
der FV Bad Düben 1921 abermals
vier Nachwuchsturniere mit je acht
Teams an zwei Tagen auf die Beine.
Am Samstag spielt die F-Jugend von
9 bis 13 Uhr um den RHG-Cup, im
Anschluss (14.30 – 18.30 Uhr) die
C-Jugend um den Schandert-Cup. Am
Sonntag folgen noch der REWE-Cup
der E-Jugend (9 – 13 Uhr) sowie der
RHG-Cup der D-Jugend (14.30 – 18.30
Uhr).
Vorschulturnen und im Gerätturnen.
Hier mussten wir Anfang Dezember
sogar einen vorläufigen Aufnahmestopp
verhängen, weil nichts mehr
ging. Erst im Januar steigen wir wieder
in das Schnuppertraining ein. Es fehlt
mittlerweile einfach an Übungsleitern
in den Trainingsgruppen und an Platz“,
sagte Vorsitzender Steffen Brost.
Deswegen bringt der Vereinschef, wo
er kann eine neue Sporthalle ins Gespräch.
„Wir wissen, dass das Geld zur
Zeit knapp ist. Unsere Stadt fördert die
Vereine sehr großzügig. Wir wissen,
dass man alles tut, um an entsprechende
Fördermittel für eine neue Halle zu
kommen. Aber wir sehen ja auch, was
derzeit im Land so los ist. Trotzdem
Leichtathletik
Vereinsrekorde und erste Erfolge
(Taucha/Leipzig/Wsp). Die Leichtathleten
des SV Bad Düben sind
überragend ins neue Jahr gestartet.
Während die Jüngsten beim 3. KiLa-
Neujahrs-Cup in Taucha absahnten,
stellte Nachwuchstalent Oskar Fiedler
bei den Regionalmeisterschaften im
Leipziger Sportforum gleich zwei
neue Vereinsrekorde auf: 3,87 Meter
im Weitsprung und 3:02,7 Minutenim
800-Meter-Lauf. „Oskar hat heute
erneut gezeigt, dass er in hervorragender
Form ist. Wir freuen uns, ihn auf
seinem Weg weiter zu begleiten und
sind gespannt auf seine kommenden
Wettkämpfe“, sagte Trainer Ronald
Major hinterher.
sind wir zuversichtlich, dass die Stadt
in den nächsten zwei, drei Jahren das
Sporthallenprojekt anschiebt“, sagt
Brost weiter.
Nicht nur wettkampftechnisch waren
die Blau-Gelben im vergangenen Jahr
viel unterwegs, auch das Vereinsleben
war wieder vollgepackt mit Aktionen.
So gab es nicht nur zwei Trainingscamps
in Portugal und im Erzgebirge,
sondern auch eine Beachparty, das
Jahnturnfest, ein Hilfsprojekt in Namibia
und die große Weihnachtsshow
zum Jahresende.
Besonders herausragend sind die beiden
Bronzemedaillen von Charlotte
Blaas und Emily Janssen bei der Sachsenmeisterschaft
in Chemnitz sowie
Leichtathletik-Talent Oskar Fiedler
stellte in Leipzig zwei Vereinsrekorde
für den SV Bad Düben auf.
Gold für die U8 und Silber für die U10 beim 3. Tauchaer KiLa-Neujahrs-Cup.
Fotos: privat
die beiden vierten Plätze der beiden
Landesliga-Teams zu erwähnen. Auch
die Laufgruppe sorgte mit verschiedenen
Aktionen für Schlagzeilen. Die
fast 50-köpfige Abteilung startete nicht
nur beim Sachsentrail auf dem Darß,
sondern nahm im August auch den
Brocken unter ihre Sohlen.
Das neue Jahr hält einiges bereit.
Schon Ende Januar startet die Wettkampfsaison
der Geräteakrobaten
mit dem Meißner Hallenturnfest. Ein
Trainingscamp auf dem Rabenberg,
das Deutsche Turnfest in Leipzig, das
Sommercamp an der Ostsee und vieles
andere sorgen dafür, dass im Turnerlager
2025 auf keinen Fall Langeweile
aufkommt.
Links: Im Februar ging es zum Trainingscamp nach Portugal. Mitte: Im Sommer ging es für eine Delegation vom TV90 zum Hilfsprojekt nach Namibia. Dort unterstützen
die Blau-Gelben nicht nur den Gymnastic-Club Swakopmund, sondern auch einen Kindergarten in den Townships. Rechts: Einige Läufer und Walker bezwangen
Ende August den Brocken.
Fotos: (Wsp) Brost
Dübener
WOCHENSPIEGEL
15. Januar 2025 AUS DER REGION 16
Landschaftsmuseum der Dübener Heide Burg Düben
Finissage von Heike Nyaris Geburtstags-Ausstellung
Neue Ausstellung im NaturparkHaus
„Die Landhausmaler“ präsentieren ab 24. Januar ihre Werke
Beispiel gefällig? „Mohnblumen“ von
Petra Heiden Repro: (Wsp) Nyari
(Bad Düben/Wsp/ny). Am Freitag,
den 24. Januar eröffnet eine neue
Sonderausstellung im NaturparkHaus.
Zu sehen sind eine Vielzahl von verschiedenen
Gemälden, die die „Landhausmaler“,
wie sie sich liebevoll
nennen, in den zurückliegenden Jahren
zu Papier brachten oder auf Leinwand
bannten. Hinzu kommen einige Grafiken
und experimentelle Arbeiten.
Seit vielen Jahren treffen sich in jedem
Sommer Menschen aus verschiedenen
Orten im Landhaus Böhm in Niederglaucha,
um gemeinsam im Schatten
der Bäume im Landhausgarten ihrer
Kreativität freien Lauf zu lassen. Es
entstehen gemalte Landschaften, Blumen,
Stillleben, Gebäude oder Tiere.
Wichtig ist den Kreativen die idyllische
Atmosphäre, das gemeinsame
schöpferische Arbeiten, gemütliches
Beisammensein und der Erfahrungsaustausch
unter Gleichgesinnten. Die
ausgebildete Kunsterzieherin Marlis
Amende aus Delitzsch ist oft dabei, um
die Malenden bei Bedarf künstlerisch
Gestern und heute: Dorfkirche Pristäblich
(Bad Düben/Wsp). Am kommenden
Sonntag (191.01.) endet die Kunstausstellung
auf der Burg Düben, die über
30 Bilder von Heike Nyari zeigt. Aus
diesem Anlass wird am letzten Tag zur
Finissage geladen. „Ich freue mich über
interessierte Gäste, die sich in ruhiger
und entspannter Runde die Gemälde
und Zeichnungen ansehen möchten sowie
auf nette Galeriegespräche“, erklärt
die Schnaditzerin. Lasst uns gemeinsam
auf ein gesundes und friedlichen
neues Jahr 2025 anstoßen!
Ob die Bad Dübener Burg im Winterkleid
oder die Bad Schmiedeberger
Stadtkirche – Heike Nyari präsentiert
noch bis kommenden Sonntag 30
Kunstwerke mit regionalen Motiven.
Repros: (Wsp) Nyari
Diese Frauen sowie weitere Künstler präsentieren im NaturparkHaus unter dem
Namen „Die Landhausmaler“ ihre Bilder der Öffentlichkeit. Rechts ist die Glauchaer
Gastgeberin Edeltraud Böhm zu sehen.
Foto: privat
anzuregen.
Die ausstellenden Hobbykünstler sind
neben Marlis Amende, Carola Jakubczak,
Petra Heiden, Angela Edler,
Marion Kautzsch, Steffi Dorn, Uta
Seifert, Hans-Dieter Thomas, Heike
Nyari und Andrea Helfer-Thiemecke.
Sie wohnen in Delitzsch, Bad Düben,
Schkeuditz, Hohenroda, Görschlitz,
Naundorf und Sprotta.
Foto: Archiv R. Nauditt
Foto: (Wsp) Nyari
In loser Abfolge reisen wir durch die Zeit und vergleichen historische Ansichten mit dem aktuellen Blickwinkel. Machen Sie sich selbst ein Bild.
Heute führt uns die Zeitreise in den Laußiger Ortsteil Pristäblich. Der Blick geht vom Friedhof auf die Dorfkirche. Das alte Foto stellte uns freundlicherweise Grunas
Ortschronist Rico Nauditt zur Verfügung. Zwischen beiden Bildern liegen ziemlich genau 100 Jahre.
Schlummert auch in Ihrem Schrank eine alte Ansicht, die es aktuell nachzustellen lohnt? Kontaktieren Sie uns unter info@heide-druck.com.
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HEIMATGESCHICHTE 15. Januar 2025
Dübener
WOCHENSPIEGEL
Heimatgeschichte
Als die Polizeiverordnung ein herber Schlag fürs Müllergewerbe war
(Düben/Wsp). Die Polizeiverordnung
vom 4. Juli 1855 war natürlich für etliche
Müllermeister ein herber Schlag. Jetzt
waren die Zeiten von „Pi mal Daumen“
als Waage endgültig vorbei. Das galt
auch für die Dübener Mühlen. Die Königliche
Regierung verordnet hierdurch
auf Grund der Paragrafen 11 und 12 des
Gesetzes über die Polizeiverwaltung
vom 11. März 1850 in Betreff des Gewerbebetriebes
der Müller Folgendes:
„§ 1: Zu jeder Mühle, in welcher gewerbsmäßig
Mehl bereitet wird und
in der eine Mühlenwaage nicht bereits
vorhanden, ist eine solche von dem
Müller auf eigene Kosten zu beschaffen
und an einem schicklichen, nötigenfalls
von der Orts-Polizeibehörde zu bestimmenden
Orte aufzustellen.
Einem jedem Mahlgast steht das Recht
zu, das Gewicht des zur Mühle gebrachten
Getreides vor dem Vermahlen
respektive des vom Müller gelieferten
Mahlguts auf dieser Waage zu ermitteln,
und darf der Müller hiergegen
einen Widerspruch nicht erheben.
§ 2: Bei Berechnung der sogenannten
Mahlmetze, der Kleie, des Stein- und
Staubmehls beziehungsweise des dem
Heimatgeschichte
Vom Bau der Dübener Muldebrücke im Jahr 1945
(Düben/Wsp). 1945 kam der von den
Hitler-Faschisten entfesselte Zweite
Weltkrieg zu seinem Ausgangspunkt,
nach Deutschland, zurück. In den
April tagen begann dann auch der
Kampf um Düben. Das letzte Aufgebot
der Nazis stand hier an der Mulde
kampfstarken, amerikanischen Einheiten
gegenüber, im Rücken, an der Elbe,
stand bereits die Rote Armee. Am 24.
April 1945 befreiten amerikanische
Truppen Düben. Anfang Mai kamen
dann sowjetische Truppen in die Stadt.
Da Wehrmachtssoldaten in der Nacht
vom 22. zum 23. April die Muldebrücke
gesprengt hatten, war nun auch ein
schneller Wiederaufbau, zur besseren
Versorgung der Bevölkerung, vonnöten.
Zuerst wurde eine Fähre über die
Mulde gebaut und an der zerstörten
Brücke ein kleiner Steg für Fußgänger
angelegt. Denn eine ganze Menge
Ackerland lag jenseits der Mulde und
den Landwirten musste eine Möglichkeit
geschaffen werden, ihre Felder
bestellen zu können, damit erst einmal
die Ernährungslage unserer Stadt und
Umgebung gesichert war.
Schließlich begann auf Befehl des
sowjetischen Stadtkommandanten
der Bau einer neuen Brücke. Zuerst
sollte diese fünf Tonnen tragen, dann
doch eher zwölf Tonnen und zuletzt
entschied sich die Kommandantur für
24 Tonnen, denn die Brücke sollte
auch einen Panzer tragen können. Die
Mahlgast an Mehl zu gewährenden
Reinertrags ist fortan die am Schluss
dieser Verordnung abgedruckte Mahltabelle,
welcher der Scheffel Roggen
von 80 Pfund zu Grunde liegt, als
maßgebend zu erachten und sind entstehende
Streitigkeiten nach dieser zu
erledigen. Jeder Müller ist verpflichtet,
ein Exemplar der Tabelle in der Mühle
aufzuhängen, dass es jedem in die Augen
fällt und ein jeder einsehen kann.“
Wenn ein Müllermeister der Sache
nicht nachkam, drohte eine Strafe bis
zu 5 Taler.
„[...]
§ 4: Einem jeden Mahlgast steht die
Befugnis zu, dem Müller am Mahllohn
entweder die übliche Mahlmetze in
Nach Ende des Zweiten Weltkrieges musste in Windeseile eine neue Muldebrücke
her.
Foto: Archiv Fritzsche
neue Stadtverwaltung unter Leitung
von Bürgermeister Karl Gebhardt
unternahm nun erste Schritte, um den
Wiederaufbau einzuleiten. Mit der Planung
und Projektierung des Brückenbaus
wurde Horst Stahnisch und mit
der Bauleitung Fritz Ende beauftragt.
Beide haben für die Stadt Bad Düben
viel Gutes getan.
Die Zeitung schrieb damals: „In stadteigener
Regie, also ganz aus eigener
Kraft, ohne Facharbeiter und Unterstützung
einer größeren Baufirma,
wurde mit den Arbeiten begonnen. In
bester Zusammenarbeit mit Forstämtern
und den umliegenden Sägewerken
konnte die Holzfrage gelöst werden,
und unsere städtischen Fuhrunternehmen
waren es, die in dieser Zeit
Hervorragendes leisteten. Rund 600
fm Holz, darunter 300 fm Schnittholz,
mussten für die Brücke geliefert
werden.“
Ganz so schön war es aber nicht, denn
am 22. September 1945 schrieb Bürgermeister
Gebhardt wegen des Bauholzes
für die Muldebrücke einen Brief
an den Landrat in Bitterfeld. Die Stadt
hatte es beim Forstamt gekauft und die
Russen fuhren es ab. Damit drohte der
Brückenbau ins Stocken zu geraten.
Erst nach erneuter Absprache mit der
Kommandantur gab es auch Holz für
die Brücke. Und auch Firmen wurden
gebraucht, schon wegen der notwendigen
Technik. Nur mit Hacke und
Spaten baut man keine neue Brücke.
Zuerst wurde mit dem Vorstrecken
eines Rammgerüstes begonnen, von
dem aus das Schlagen der großen
natura nach Maßgabe der Tabelle oder
den Wert derselben in Gelde unter Zugrundelegung
des Durchschnittspreises
vom nächsten Marktorte für den letzten
verflossenen Monat zu entrichten. Die
Ortsbehörden haben für allmonatliche
Bekanntmachung dieser Durchschnittspreise
Sorge zu tragen.
§ 5: Ein jeder Müller, der größere
Mehlvorräte auf Lager zum Verkauf
hält, kann seinen Kunden, sofern diese
damit einverstanden sind, für das zum
Vermahlen gebrachte Getreide das
Mehl aus seinen Vorräten in natura
sofort verabfolgen. Das hier inliegende
Tauschgeschäft muss aber, wenn es die
Natur eines solchen nicht verlieren soll,
Zug um Zug statt finden und nach Gewicht
erfolgen.
§ 6: Auch in den Mühlen dürfen nach
den Bestimmungen des Gesetzes vom
13. Mai 1840 nur geeichte Gewichte
und Maße gebraucht werden und werden
Verstöße mit den in den Gesetzen
angedrohten Strafen geahndet.
§ 7: Dem Ermessen der Ortspolizeibehörden
bleibt es überlassen, soweit
sich hierzu ein Bedürfnis bereits herausgestellt
hat respektive für die Folge
ergeben sollte, die Aufstellung von
Rangtafeln in den betreffenden Mühlen
anzuordnen.
§ 8: Vorstehende Verordnung muss
gleich der Mahltabelle in jeder Mühle
aufgehängt werden, und verfällt jeder
Müller, welcher Solches unterlassen,
in eine Geldstrafe von 1 Taler.“
Ein Mahlgast war jeder, der Getreide
zum Mahlen in die Mühle brachte und
der Lohn für den Müller war die Metze,
also ein bestimmter Anteil vom Mehl
oder ab jetzt auch die Bezahlung in bar.
Fortan begegneten sich der Müllermeister
und seine Kundschaft auf Augenhöhe
und die Polizeibehörden nahmen
auch regelmäßig Kontrollen vor.
Lutz Fritzsche
Jochpfähle mittels einer Delmag-Explosionsramme
vorgenommen werden
sollte. Es war mitunter eine Pionierarbeit
im wahrsten Sinne des Wortes,
mit dem aus Fässern bestehenden Floß
auf der Mulde zu kahnen und von dort
aus mit einer kleinen Bummelramme
die Gerüstpfähle zu schlagen. Auch die
Mulde war den Brückenbauern nicht
immer hold gesonnen, zwei Hochwasserwellen
erschwerten die Arbeiten
erheblich, zerstörten den provisorisch
hergerichteten Fußgängersteg und
beschädigten das Rammgerüst. Nach
rund vier Wochen Bauzeit war das Gerüst
bis zum jenseitigen Muldeufer aufgebaut
und die große Explosionsramme
der Firma Hammer aus Bitterfeld
konnte die großen Pfähle in die Mulde
treiben. Schon die neuen Aufleger an
beiden Uferseiten erforderten einen
großen Aufwand. Kies wurde aus der
Mulde gebaggert, in einem großen
Mischer zu Beton verarbeitet und mit
Hilfe eine Werkseisenbahn befördert.
Bereits am 10. September begann dann
das Zimmereigeschäft Schulze aus
Düben mit den Abbundarbeiten. Ende
November konnte die Brücke für den
Verkehr freigegeben werden. Bis Ende
Januar 1946 erfolgten dann noch die
Restarbeiten. Nur die Eisbrecher konnten
nicht richtig fertiggestellt werden.
Aber das wurde erst beim Hochwasser
im Frühjahr 1947 zum Verhängnis...
Lutz Fritzsche
Dübener
WOCHENSPIEGEL
15. Januar 2025 AUS DER REGION 18
Zwischen Weinberge und Großwig
Familie Sitte legte Streuobstwiese an
(Großwig/Wsp/ny). Es fällt noch gar
nicht so sehr auf, aber in einige Jahren,
wenn die Bäume heranwachsen und
ihre Kronen bilden, wird das Ausmaß
der Pflanzaktion offensichtlicher
werden. Die Rede ist von einer großen
neuangelegten Streuobstwiese auf einer
Fläche von zirka 8.000 Quadratmetern.
Diese befindet sich zwischen den Bad
Schmiedeberger Ortsteilen Großwig
und Weinberge beziehungsweise zwischen
Mühl- und Bullenteich gegenüber
der „Teufelsmühle“.
Um dieses leicht wellige Gelände zu
füllen, wurden 60 Obstbäume gepflanzt.
Dabei handelt es sich hauptsächlich um
Äpfel, darunter alte Sorten, wie Boskop,
James Greve, Goldparmäne, Prinz
Albrecht, Cox Orange und Baumanns
Renette, um nur einige zu nennen. Dazu
gesellen sich mehrere Birnensorten,
genannt seien hier Gellerts Butterbirne,
Gute Luise und Williams Christ. Natürlich
dürfen Zwetschgen und Hauspflaumen
sowie frühe, mittlere und späte
Kirschsorten nicht fehlen.
Als natürliche Umrundung wurden
größtenteils Wildgehölze als Hecke
angelegt, die sich in den kommenden
Jahren als Schutz, Rückzugsort und
Die Eheleute Barbara und Ulrich Sitte
pflanzten auf einer Fläche von rund
8.000 Quadratmetern 60 neue Obstbäume.
Foto: (Wsp) Nyari
Unterschlupf für zahlreiche Tiere und
Vögel erweisen wird. „Uns ging es bei
dieser Aktion darum, etwas Nachhaltiges
für die Nachwelt zu hinterlassen“,
erklärt Ulrich Sitte. Es ist auch vorgesehen,
dass Selbstpflücker später auch
gleich vor Ort mithilfe einer Obstpresse
ihren eigenen Saft pressen können.
Diese Anzeige ist ausschließlich in der
Printausgabe sichtbar.
Krensitzer Flohmärkte
Erster Termin am Samstag
(Krensitz/Wsp). Das Krensitzer Flohmarkttreiben
startet am kommenden
Samstag (18.01.) von 10 bis 16 Uhr in
der Leipziger Straße 6 ins Jahr 2025!
Inhaltlich und organisatorisch ändert
sich in diesem Jahr kaum etwas. Wir
versuchen wieder, am dritten Samstag
des Monats den Trödelmarkt durchzuführen.
Ausfall werden wir nicht zulassen.
Er ist keine Option. Bei Sturm,
Hagel, Eis oder Schnee findet, wie oft
schon gesagt, ein verkleinerter Flohmarkt
in der großen Werkstatthalle statt.
Die Angebotspalette ändert sich im
Laufe des Jahres mehrmals, weil immer
wieder andere Verkaufswillige
ihre Schätze anbieten werden. Sie wird
reichhaltig und verschiedenartig sein.
Wir freuen uns, dass Cathleen Schmidt
mit ihrer Familie aus Delitzsch wieder
mit ihrer Gulaschkanone dabei sein
wird. Würste und Steaks vom Grill,
zwei verschiedene Suppen aus der Gulaschkanone
und heißer Glühwein zum
Wärmen von innen werden für das leibliche
Wohl aller Anwesenden sorgen.
Zum Schluss sein noch einmal erwähnt:
Wer einen besonderen Wunsch hat,
kann sich bei uns melden (Sprachbox:
034295 / 73792 oder WhatsApp:
0152 / 0445833). Der nächste Flohmarkt
ist für den 15. Februar von 10 bis 16
Uhr geplant.
Elke Fromm
Diakonie „Kita „Wolkenschäfchen“ Glaucha
Spielplatz erneuert: Großes Dankeschön an die Sponsoren
(Glaucha/Wsp). Als Elternbeirat der
Kita „Wolkenschäfchen“ des Diakonischen
Werkes Delitzsch/Eilenburg e. V.
in Glaucha möchten wir uns auf diesem
Wege herzlich bei allen Sponsoren bedanken,
die maßgeblich zur Sanierung
und Erweiterung unseres Kita-Spielplatzes
beigetragen haben. Dank Ihrer
Daumen hoch für die Erweiterung des Glauchaer Kita-Spielplatzes.
großzügigen Unterstützung ist es uns
gelungen, einen modernen, sicheren
und abwechslungsreichen Spielbereich
zu schaffen, der den Kindern vielfältige
Foto: privat
Möglichkeiten für Spiel und Bewegung
bietet.
Besonders hervorheben möchten wir die
Sponsoren MS Kfz-Technik Marco Stolle,
Raumdesign Jentzsch, Friseursalon
Schult, RHG Bau & Garten Bad Düben,
Zahnarztpraxis Dr. Funke, BMT Baumaschinengesellschaft
Thallwitz, Seilerei
Voigt, Autohaus Kühne, Kieswerk
Löbnitz, Lohnunternehmen Schreiber,
MITNETZ STROM, Danny Sparfeld
und Lars Köhler sowie den freiwilligen
Helfern, die bei zwei Arbeitseinsätzen
mit angepackt haben, um die geplanten
Arbeiten umzusetzen. Ohne Ihr Engagement
und Ihre Unterstützung wäre dieses
Projekt nicht umsetzbar gewesen.
Als kleines Dankeschön luden wir die
Sponsoren im November zu einer gemeinsamen
Kaffeerunde mit Kuchen
in unsere Kita ein. Im Rahmen dieses
Treffens präsentierten die Kinder ein
kleines Programm und führten die Sponsoren
über das Spielplatzgelände. Der
vergrößerte Sandkasten, die verbesserten
Sicherheitsvorkehrungen sowie die
einladende Gestaltung des Geländes ist
nicht nur ein Gewinn für unsere Kinder,
sondern auch für das gesamte Kita-Team
und für uns als Eltern. Die Freude der
Kinder ist für uns alle eine unschätzbare
Belohnung.
Der Elternbeirat der
Kita „Wolkenschäfchen“
19
ZU GUTER LETZT 15. Januar 2025
Dübener
WOCHENSPIEGEL
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