13.01.2025 Aufrufe

Dübener Wochenspiegel - Ausgabe 1 - Jahrgang 2025

Dübener Wochenspiegel - Ausgabe 1 - Jahrgang 2025

Dübener Wochenspiegel - Ausgabe 1 - Jahrgang 2025

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

: Die Heide-Zeitung : heimatverbunden : informativ : kritisch :

www.duebener-wochenspiegel.de

inklusive Amtsblatt Stadt Bad Düben & Gemeinde Laußig | 33. Jahrgang | Nr. 1 | 15. Januar 2025

Sportlicher Auftakt

Die Leichtathleten des SV Bad Düben

sind überaus erfolgreich ins neue Jahr

gestartet. Mit dabei unter anderem

Talent Oskar Fiedler, der gleich zwei

neue Vereinsrekorde aufstellte.

Seite 15

Wechsel nach fast 20 Jahren

Seit 2005 betrieb die AWO Nordsachsen

das Kinder- und Jugendhaus

„Poly“ im Windmühlenweg. Nun

erfolgte der Wechsel: Die Diakonie

übernahm in diesen Tagen.

Seite 2

Abschied nach über 45 Jahren

Am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien

verabschiedete die komplette

Heide-Grundschule ihre langjährige

Leiterin Sylvia Krause in den

Ruhestand.

Seite 3

Neujahrs-Willkommen der Stadt Bad Düben

Symbolträchtiges Zusammenrücken für die Aufgaben im Jahr 2025

(Bad Düben/Wsp/kp). Bad Düben ist

besonders, tanzt immer etwas aus der

Reihe! So heißt der Neujahrsempfang

in der Kurstadt nicht mehr Neujahrsempfang,

sondern Neujahrs-Willkommen.

Dabei macht man im Landkreis

stets den Anfang. Zudem greifen Bürgermeisterin

Astrid Münster (WBD)

und ihre Verwaltung bei der Wahl der

Location seit mehreren Jahren nicht

mehr auf den großen Kursaal zurück.

Und so versammelten sich am ersten

Sonntagmorgen des

neuen Jahres knapp

100 Gäste im Erdgeschoss

der früheren

Ölmühle im Museumsdorf.

Notgedrungen wurde

zusammengerückt

– für Münster ein

Symbol für das, was

es im noch jungen

Jahr braucht. Die

Stadtchefin erwartet

2025 eine Zäsur.

Sächsischen

Kommunen fehlen in diesem Jahr 1

Milliarde Euro. Das bringe massive

Einschränkungen mit sich. Auch in Bad

Platz ist in der engsten Hütte: Im Erdgeschoss der früheren Ölmühle rückten alle Gäste eng zusammen – für

Bürgermeisterin Astrid Münster (kl. Foto) ein Symbol für das kommende Jahr. Fotos: (Wsp) Phillipp

Düben werde es Einschränkungen

geben.

„Eines steht fest: Es wird

auch 2025 nicht alles

gut werden. Die Frage ist nur, wie wir

damit umgehen“, sagte Münster. Man

Frohes neues Jahr

Alles Gute für das neue Jahr! Wir sagen von

Herzen „DANKE“ für die gute

Zusammenarbeit sowie das

entgegengebrachte Vertrauen und

wünschen viel Glück, Erfolg und

Zufriedenheit.

habe sich ganz bewusst

dafür entschieden,

auch in

diesem Jahr ein

Stadtfest zu feiern,

das 20. seiner Art.

Zudem stehen die

Feierlichkeiten zur

35-jährigen Städtepartnerschaft

mit

Diez an der Lahn

an. „Und ich bin

mir sicher, dass

uns die Akteure des Landschaftstheaters

auch diesmal wieder tolle Aufführungen

präsentieren werden“, ist Münster

überzeugt. Bad Düben halte eben

zusammen und lasse sich nicht von

schlechten Nachrichten unterkriegen.

Umrahmt wurde das Neujahrs-Willkommen

von einer ökumenischen Andacht

mit dem evangelischen Pfarrer

Andreas Ohle und der musikalischen

Unterstützung des

Posaunenchores

der Kurrende. Dabei

zog sich Dietrich

Bonhoeffers

Lied „Von guten

Mächten wunderbar

geborgen“ wie

ein roter Faden

Astrid Münster

durch den Vormittag.

Zur allgemeinen

Stimmung

passte auch die

Jahreslosung („Prüfe alles und behaltet

das Gute!“) wie die Faust aufs Auge.

Eines steht fest: Es wird auch

2025 nicht alles gut werden.

Die Frage ist nur, wie wir

damit umgehen.

Bei Anruf HEIZÖL!

Tel.: 034243 / 22196

Dübener Heizölvertrieb

Friedensstraße 6

04849 Bad Düben

Ihr regionaler Partner

Wir wärmen Sie auf!


2

AUS BAD DÜBEN UND UMGEBUNG 15. Januar 2025

Dübener

WOCHENSPIEGEL

Kinder- und Jugendhaus „Poly“

Betreiberwechsel nach 20 Jahren: Diakonie übernimmt

Knapp 20 Jahre lang betrieb die AWO Nordsachsen das Kinder- und Jugendhaus

„Poly“ im Windmühlenweg. Nun erfolgte der Wechsel. Foto: (Wsp) Phillipp

(Bad Düben/Wsp/kp). Paukenschlag

im Windmühlenweg: Nach fast 20

Jahren wechselte in diesen Tagen der

Betreiber des Kinder- und Jugendhauses

„Poly“. In der vorangegangenen

Ausschreibung (wir berichteten) setzte

sich das Diakonische Werk Delitzsch/

Eilenburg durch und löste damit die

Arbeiterwohlfahrt (AWO) Nordsachsen

nach zwei Jahrzehnten ab. Die Übergabe

erfolgte am vergangenen Freitag.

Der Landkreis Nordsachsen schrieb

die Betreibung des „Polys“ laut Jugendhilfeplan

neu aus. Neben der

AWO warf auch die Diakonie ihren

Hut in den Ring, wodurch ein Bewerberverfahren

vonnöten wurde. So

entstand unter anderem eine Jury aus

Mitgliedern aller Bad Dübener Stadtratsfraktionen.

Die Diakonie konnte

dabei mit ihrem Konzept offenbar

mehr überzeugen. Das Punktesystem

ergab einen klaren Ausschlag.

Die AWO nutzte die Einrichtung seit

2005 für ihre Kinder- und Jugendarbeit,

zudem bestand eine enge

Zusammenarbeit mit der (eigenen)

Schulsozialarbeit in der benachbarten

Heide-Grund- sowie Oberschule. Im

gleichen Gebäude befindet sich im

oberen Geschoss noch die von der

AWO betriebene Bibliothek. Heißt:

Unter einem Dach wirken künftig zwei

verschiedene Träger.

Einen konkreten Einblick in das neue

Konzept wollen die Veranwortlichen

der Diakonie in einer der nächsten

Ausgaben geben. Nur so viel: „Unser

Ziel ist es, das Jugendhaus ‚Poly‘ zu

einem lebendigen und einladenden Ort

weiterzuentwickeln, an dem Kinder

und Jugendliche ihre Ideen einbringen,

Neues ausprobieren und Gemeinschaft

erleben können. Mit unserer langjährigen

Erfahrung in der Jugendarbeit

möchten wir das ‚Poly‘ als zentralen

Treffpunkt etablieren und durch

vielfältige Angebote bereichern. Ein

besonderer Schwerpunkt liegt dabei

auf der Zusammenarbeit mit lokalen

Vereinen und Akteuren, um handwerkliche,

sportliche und kreative Projekte

sowie Themenangebote zu realisieren,

die junge Menschen bewegen“, war

von Nancy Marschall, Leiterin der Jugendarbeit

in Bad Düben, zu erfahren.

Die Öffnungszeiten und Angebote

werden flexibel auf die Bedürfnisse

und Interessen der Jugendlichen abgestimmt.

„Für einen reibungslosen

Übergang bleiben einige vertraute

Gesichter an Bord, sodass bestehende

Kooperationen, wie etwa mit der Oberschule,

nahtlos fortgeführt werden

können“, ergänzt Marschall.

Museumsdorf-Verein

Obermühle mit neuem

Besucherrekord

(Bad Düben/Wsp). Der Bad Dübener

Museumsdorf-Verein konnte im vergangenen

Jahr einen neuen Besucherrekord

verzeichnen: Zu den zahlreichen

Veranstaltungen und Mühlenführungen

konnten die Mitglieder rund 13.580

Gäste registrieren. „Dies alles war möglich

dank eines enormen ehrenamtlichen

Einsatzes von 45 Aktivmitgliedern und

Freunden des Vereins“, ist Vorsitzender

Werner Wartenburger überzeugt.

FFW: Start ins neue Jahr

Kameraden rückten

viermal aus

(Bad Düben/Wsp/kp). Das Jahr war

noch keine 24 Stunden alt, da konnten

die Bad Dübener Kameraden bereits

vier Einsätze notieren. Kurz nach 1.30

Uhr brannte im Kreuzungsbereich

Sand-/Schmiedeberger Straße eine

Palette mit Feuerwerksresten. Gegen

4 Uhr löschten die Kurstädter einen

brennenden Altkleidercontainer am

Kik-Markt und am Vormittag folgte

noch eine Unterstützung bei einer Reanimation

in der Straße Am Friedhof.

Am späten Neujahrsabend wurde die

Feuerwehr zudem noch zu einem sich

ausbreitenden Feldbrand unweit des

NaturSportBades gerufen.

Vandalismus in der Silvesternacht

Fahrradboxen und LVZ-Briefkasten gegenüber der Burg zerstört

Böses Erwachen am Neujahrsmorgen: Nach einer verhältnismäßig ruhigen Silvesternacht traute man auf dem Parkplatz in der Leipziger Straße seinen Augen nicht.

Unbekannte hatten die seit 2010 touristisch genutzten Fahrradboxen sowie den gegenüberstehenden Briefkasten der LVZ Post vollkommen zerstört. Experten gehen

nach genauerer Betrachtung vom Einsatz mehrerer Kugelbomben aus – sinnlose, rohe und vor allem hohle Gewalt. Die Stadtverwaltung hatte bei der Suche nach den

Tätern recht schnell Erfolg. Sechs bis acht Jugendliche sollen zu dem Zeitraum vor Ort gewesen sein. Nach einem Aufruf meldeten sich ein Mit- sowie ein Haupttäter.

Wie Bürgermeisterin Astrid Münster informierte, wird es in dieser Woche ein persönliches Gespräch geben.

Fotos: (Wsp) Phillipp


Dübener

WOCHENSPIEGEL 15. Januar 2025

AUS BAD DÜBEN UND UMGEBUNG 3

Heide-Grundschule Bad Düben

Schulleiterin Sylvia Krause in den Ruhestand verabschiedet

(Bad Düben/Wsp/kp). Der letzte Tag

vor den Weihnachtsferien war an der

Bad Dübener Heide-Grundschule kein

gewöhnlicher. Schließlich stand der

20. Dezember ganz im Zeichen des

Abschieds. So bekam Schulleiterin

Sylvia Krause noch einmal die ganz

große Bühne beziehungsweise durfte

die 66-Jährige als Ehrengast dem

Programm der kompletten Schülerund

Lehrerschaft lauschen. Mit dem

Jahresende trat die Kurstädterin nun

ihren wohl verdienten Ruhestand an

– nach über 45 Jahren im Schuldienst,

darunter zuletzt 13 als Leiterin der

Heide-Grundschule. Zuvor war sie

unter anderem in Authausen in gleicher

Position tätig.

Die Schüler sangen emotionale Lieder,

sodass auch die eine oder andere Träne

die Wange runterkullerte. Zuvor wurde

Krause daheim abgeholt und in die

Schule chauffiert. Am Eingangstor angekommen,

durfte sich die scheidende

Auf einem thronartigen Sessel verfolgte

die scheidende Schulleiterin Sylvia

Krause das Programm ihrer Schüler.

Impressum

Dübener Wochenspiegel

Herausgeber:

Verlagshaus „Heide-Druck“

Neuhofstraße 22 –23

04849 Bad Düben

Tel.: 034243/24602, Fax: 24603

E-Mail: info@heide-druck.com

www.duebener-wochenspiegel.de

Redaktion: Kevin Phillipp (kp)

ViSdP:

Layout:

Anzeige:

Druck:

Heike Nyari (ny)

Alexander Schütz (as)

Anja Sambale

Sybille Spielbühler

MZ Druckereigesellschaft

mbH, Halle (Saale)

Erscheinungsweise:

Mittw./Donn. aller 14 Tage

Auflage: 12.800 Exemplare

kostenlos an die Haushalte

im Einzugsgebiet.

Für die Richtigkeit telefonisch eingebrachter

Änderungen in Anzeige und

Redaktion übernimmt der Verlag keine

Gewähr, für unverlangt ein gesandtes

Material keine Haftung. In Leserbriefen

sowie Zuschriften von Parteien

oder Wählergemeinschaften geäußerte

Meinungen müssen nicht mit jener der

Redaktion übereinstimmen.

Sylvia Krauses letzter „Schulweg“: Einmal eingehenkelt beim Schülerrat und ab

durchs Spalier.

Fotos: (Wsp) Phillipp

Leiterin beim Schülerrat einhenkeln

und gemeinsam durch das Spalier

gehen. Im vollbesetzten Atrium des

benachbarten Horts „Biberburg“

übernahm ihre Stellvertreterin Romana

Latschinske die Moderation mit

einigen persönlichen Worten. „Frau

Krause, es war ganz gut, dass du immer

mal zu Dienstberatungen musstest. So

konnten wir hinter deinem Rücken

einiges vorbereiten“, schmunzelte

Latschinske, die die Leitung inzwischen

übergangsweise übernommen

hat. Über die Nachfolge gibt es seitens

des Schulamts noch keinerlei Infor-

Weihnachtsrätsel

Drei Scheine für

Cornelia Dreier

Unsere Redaktion erreichten abermals

Unmengen an Zuschriften auf

das Kreuzworträtsel in unserer Weihnachtsausgabe.

Die glückliche Gewinnerin

ist Cornelia Dreier aus Glaucha.

Sie löste richtig „Zahnheilkunde“ und

konnte sich im neuen Jahr die 150 Euro

Preisgeld abholen. Herzlichen Glückwunsch!

Foto: (Wsp) Phillipp

mationen. Auf die vorangegangenen

Ausschreibungen gab es schließlich

keine Bewerber.

Finanzielle Notlage

Landkreis schickt Resolution an neue

Staatsregierung

(Torgau/Dresden/Wsp). Nordsachsens

Landrat Kai Emanuel und alle

Fraktionsvorsitzenden des Kreistages

haben noch im alten Jahr an

die gerade berufene sächsische

Staatsregierung und den neuen sächsischen

Landtag eine gemeinsame

Resolution gesandt. In dieser werden

die dramatische Finanzsituation des

Landkreises dargelegt und acht Forderungen

zur Beseitigung der Schieflage

formuliert.

„Die Wiederherstellung der kommunalen

Leistungsfähigkeit muss oberste

Priorität bekommen“, sagt Landrat

Emanuel. „Wir brauchen eine dauerhafte,

strukturelle Lösung der gravierenden

Finanzprobleme. Das Geld

§

„Offene

?

„Offene

§

Rechnungen“?

Rechnungen“?

Rechtsanwälte

Kühn & Schreiber

04849 Bad Düben

Neuhofstr. 23

Telefon: 03 42 43 / 2 88 65

Telefax: 03 42 43 / 2 88 66

www.ra-nks.de

kontakt-bd@ra-nks.de

www.duebener-wochenspiegel.de

reicht nicht aus, um unsere Aufgaben

zu erfüllen. Die Übertragung weiterer

Aufgaben durch Bund und Land muss

unterbleiben. Und wer bestellt, der hat

auch zu bezahlen!“

Die sächsischen Landkreise verzeichnen

ein Haushaltsdefizit von mindestens

500 Millionen Euro. Nordsachsen

ist derzeit nicht in der Lage, einen

genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen.

Um Pflichtaufgaben künftig

überhaupt noch erfüllen zu können,

hatte der Kreistag die Aufnahme von

Krediten bis zu einem Gesamtvolumen

von 165 Millionen Euro beschlossen.

Der Kreistag Bautzen hat gleichfalls

eine Resolution zur finanziellen Lage

nach Dresden geschickt.

Sorgenvolle Mienen: Landrat Kai Emanuel und Finanzbeigeordneter Jens Kabisch

(l.) im Kreistag.

Foto: LRA/Bley


4

GEMISCHTE SEITE 15. Januar 2025

Dübener

WOCHENSPIEGEL

Diese Anzeige ist ausschließlich in der

Printausgabe sichtbar.

Lions-Club Eilenburg-Bad Düben

Acht Tonnen Hilfsgüter für Moldau

Arzt zu Patient: „Warum rennen Sie aus dem

OP-Saal?“

Patient: „Die Schwester sagte ‚Regen Sie sich

nicht so auf. Das ist nur eine einfache Blinddarm-OP.

Sie werden es schon schaffen!‘“

Arzt: „Und was ist daran schlimm?“

Patient: „Sie hat es nicht zu mir gesagt,

sondern zum Chirurgen.“

Anzeige

500 Euro für neue Mützen

(Bad Düben/Wsp/kp). Die Spendenaktion

in der Bad Dübener Heide-

Apotheke war Ende des vergangenen

Jahres abermals ein voller Erfolg. „Wir

haben Kalender kostenfrei herausgegeben.

Wer wollte, konnte etwas für

den guten Zweck spenden“, erklärt

Inhaber Michael Kruschwitz. Der

gesamte Erlös plus eine großzügige

Aufrundung – insgesamt 500 Euro –

kam nun der Jugendwehr zugute. „Wir

werden damit unsere 38 Kinder und

Jugendlichen aus Bad Düben, Schnaditz

und Tiefensee mit neuen Mützen

ausstatten“, informierte die dankbare

Stadtjugendwartin Lydia Haberland.

Auch Ende 2025 wird es wieder eine

Kalenderaktion geben. Die Einnahmen

fließen dann erneut in eine lokale Einrichtung.

Lions-Präsidentin Cornelia Maiwald half mit ihren Mitstreitern bei der Beladung

des Lasters, der sich noch vor dem Weihnachtsfest in Richtung Moldau aufmachte.

Foto: (Wsp) Phillipp

(Laußig/Orhei/Wsp/kp). Vor rund 20

Jahren sah der Laußiger Unternehmer

Gerald Kräger abseits einer Montage

im damaligen Moldawien das Leid in

einem Kinderheim. Nachdem er die

Eindrücke verarbeiten konnte, stand für

ihn fest: Hier muss geholfen werden.

Seitdem koordiniert er – inzwischen

unter der Obhut des Lions-Clubs Eilenburg-Bad

Düben – jährlich rund um

das Weihnachtsfest den Transport von

Hilfsgütern nach Osteuropa.

Auch Ende 2024 war das Gelände von

Heizungsbau Kräger wieder Sammelstelle

für Weihnachtskartons und Co.

„Die Hilfsgüter gingen in die Region

Orhei in der Republik Moldau“, war

von Lions-Präsidentin Cornelia Maiwald

zu erfahren. Insgesamt 8 Tonnen

wurden in Laußig auf den Laster verladen.

Darunter waren sagenhafte 464

(!) Weihnachtspäckchen für Kinder

unterschiedlichen Alters. Es gehörte

jedoch auch Bekleidung, Spielsachen,

Rollatoren, Rollstühle, Gehhilfen,

Toilettenstühle und Wannensitze dazu.

Auch Kinder- sowie Damenfahrräder

und Kinderwagen gingen mit auf die

Reise.

„Unser Dank gilt jedem Spender!

Wirklich jede Spende hilft, die Not vor

Ort zu lindern“, ist Maiwald überzeugt.

Michael Kruschwitz (hinten m.), Inhaber der Heide-Apotheke, übergab den

symbolischen Scheck an die Bad Dübener Jugendfeuerwehr, vertreten durch vier

Jundkameraden und den Jugendwarten Lydia Haberland und David Hildebrandt.

Foto: (Wsp) Phillipp

Diese Anzeige ist ausschließlich in der Printausgabe sichtbar.


Dübener

WOCHENSPIEGEL

15. Januar 2025 AUS DER REGION 5

Verlagshaus „Heide-Druck“

Verlagshaus

„Heide-Druck“

Werbung Druck Design

Geschäftsdrucksachen,

Plakate, Broschüren,

Endlosformulare,

Flyer, Folder,

Referenzmappen,

Kalender, Stempel,

Aufkleber, Schilder,

Werbeartikel mit

Aufdruck u.v.m.

Neuhofstr. 22–23 • Bad Düben

Telefon: 034243 / 2 46 02

Meine Mecklenburgische

So gut. So sicher, weil . . .

Für die Sicherheit meiner Kunden mache ich mich stark. Besonders im Schadenfall ist mir die schnelle

und persönliche Hilfe sehr wichtig. Denn der gute Service und die Zufriedenheit meiner Kunden stehen

an oberster Stelle. Lassen Sie sich beraten und sprechen Sie mich an. Ich freue mich auf Sie.

Generalvertretung Diana Krause

Lutherstr. 14 · 04849 Bad Düben

Telefon 034243 25411 · Mobil 0175 6808196

www.mecklenburgische.de

Offener Brief von Bewohnern des Louise-Hauffe-Rings an Bürgermeisterin und Stadträte

Es geht um mehr als den Erhalt der Idylle und der Grundstückswerte

(Bad Düben/Wsp). In den letzten

Veröffentlichungen in der Presse und

auch im Dübener Wochenspiegel zur

Problematik der weiteren Bebauung

im Louise-Hauffe-Ring in Bad Düben

musste man den Eindruck gewinnen,

dass einseitig die Argumente des

Investors dargestellt wurden und

die Interessen der unmittelbar betroffenen

Anwohner lediglich auf

die Beeinträchtigung der Idylle und

den Wert der Grundstücke reduziert

werden. Zugegebenermaßen spielt die

zu befürchtende Beeinträchtigung der

vermeintlichen Idylle unserer Eigenheimsiedlung

eine Rolle. Dennoch

gibt es eine Vielzahl von inhaltlichen

Problemen, die uns als Bewohner

des Louise-Hauffe-Rings umtreiben.

Es wäre aus unserer Sicht durchaus

sinnvoll gewesen, wenn in der

nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses

am 3. Dezember

2024 nicht nur der Investor, sondern

auch wir gehört worden wären. So

wurde behauptet, dass wir gewusst

haben sollen, wie die Bebauung

schlussendlich erfolgen könnte. Dies

ist aber nicht so. Im ursprünglichen

Bebauungsplan war festgelegt, dass

lediglich zwei Mehrfamilienhäuser im

Wohngebiet errichtet werden sollen.

Alle Grundstückskäufer, die bis zur

Änderung des Bebauungsplans ein

Grundstück im Louise-Haufe-Ring

erworben hatten, konnten demzufolge

davon ausgehen, dass sie in einer

Eigenheimsiedlung mit 25 bis 30

Wohneinheiten bauen werden. Selbst

die Bewohner, die nach der Veränderung

des Bebauungsplanes ein Grundstück

im Louise-Hauffe-Ring gekauft

haben, taten dies in der Überzeugung,

dass ihr Grundstück Bestandteil einer

Eigenheimsiedlung seien wird. Auf

wundersame Weise wurden in der

1. Änderung zum Bebauungsplan

(05/2021) aus Einfamilienhäusern

plötzlich Mehrfamilienhäuser. Stellt

sich somit die Frage, wie und warum

erfolgte diese Änderung? Mittlerweile

stehen bereits sieben Mehrfamilienhäuser

mit allein schon 49 Wohneinheiten.

Die vom Investor genannten

51 geschaffenen Parkplätze beziehen

sich auf Stellflächen und Garagen, die

nach Baugesetz ohnehin verpflichtend

für jede Wohneinheit errichtet werden

mussten. Es ist nicht ein einziger

zusätzlicher öffentlicher Parkplatz

geschaffen worden.

Der geänderte Bebauungsplan entspricht

nicht mehr den ursprünglichen

Grundgedanken des Wohngebietes

und beinhaltet gravierende Mängel.

So widerspricht die 1. Änderung

des Bebauungsplanes dem Grund

nach dem ursprünglichen Gedanken,

wonach eine Siedlung mit kleinen

Siedlungskörpern in offener Struktur

vorgesehen war. Auch ist die Straße

im inneren Ring mit 4,5 Meter

Breite ohne Fußweg sowie nur sechs

öffentlichen Parkplätzen durch die

beschlossene Änderung nicht mehr

ausreichend ausgelegt. Die Struktur

des Wohngebietes mit einer Verdichtung

auf 70 bis 75 Wohneinheiten,

verursacht durch die drastische

Erhöhung an Mehrfamilienhäusern,

ist folgerichtig stark überfordert und

vielfältige Probleme sind vorprogrammiert.

So erleben wir jetzt schon

Probleme mit Einsatzfahrzeugen und

Versorgungsfahrzeugen. Auch die

Belange der städtebaulichen Ansicht

und die Bedeutung des Gebots der

Rücksichtnahme, wie sie die Baugesetzgebung

vorsieht, bleiben durch

den Investor, begünstigt durch die

Mängel im bestehenden Bebauungsplan,

weitgehend unberücksichtigt.

Hoffnung auf Nachbesserung des

Bebauungsplanes kam auf, als die

Stadt als Herr des Verfahrens eine

Veränderungssperre mit dem Ziel

der Überarbeitung des Bebauungsplanes

beschlossen hat. Offensichtich

macht der Investor aufgrund der Veränderungssperre

und der möglichen

Korrektur des Bebauungsplanes

Schadenersatzansprüche geltend. Gerüchteweise

ist von einer Summe von

400.000 Euro die Rede. Diese Forderung

ist dem Grunde und der Höhe

nach äußerst kritisch zu hinterfragen

und sollte die von uns wahrgenommene

kritische Einstellung des Stadtrates

zu den künftigen Plänen des Investors

nicht aufweichen. Sollte eine solche

Forderung in derartiger Höhe tatsächlich

bestehen, so stellt sich die Frage,

wie man mit Wohnraum in heutiger

Zeit derartige Renditen erzielen

kann. Allgemein ist bekannt, dass die

Bautätigkeit am Boden liegt. Wenn

also derartige Renditen möglich sein

sollten, wieso wird dann bundesweit

nur auf Sparflamme gebaut? Eine

Schadenersatzforderung durch den

Investor steht somit möglicherweise

auf tönernen Füßen und die Stadt Bad

Düben sollte mit Gelassenheit einem

Schadenverfahren entgegensehen.

Die Wohnungen des zuletzt errichteten

Mehrfamilienhauses konnten

offensichtlich noch nicht verkauft

beziehungsweise vermietet werden.

Dies ist möglicherweise auch dem

Wohnungsleerstand in unserer Stadt

geschuldet. Derzeit werden diese

Wohnungen für eine Kaltmiete von

10,55 und einer Warmmiete von 13,00

Euro pro Quadratmeter angeboten.

Diese Mietpreise liegen somit deutlich

über den Durchschnittsmieten für

Bad Düben. Es steht zu befürchten,

dass durch diese Art der Bebauung

das Mietpreisniveau für Bad Düben

nach oben gezogen wird. Dies liegt

mit Sicherheit nicht im Interesse

eines überwiegenden Teiles der Bad

Dübener Bevölkerung.

Der Inhalt dieses offenen Briefes

spiegelt die Auffassung der betroffenen

Bewohner des Louise-Hauffe-

Rings wider, wie er bereits in einem

Schreiben vom Mai 2024 mit Unterschriftenliste

der Bürgermeisterin

dargelegt wurde.

Mit großem Interesse werden wir

die Entscheidung des Stadtrates

verfolgen. Wir wünschen uns, dass

der Stadtrat seinen bisherigen Standpunkt

zur der von ihm erlassenen

Veränderungssperre beibehält, und

die Änderung des Bebauungsplans

umsetzt. Die Volksvertreter Bad

Dübens werden entscheiden müssen,

ob sie den Anliegen der betroffenen

Bewohner des Louise-Hauffe-Ring

und letztendlich den Bürgern von Bad

Düben entsprechen, oder den renditeorientierten

Interessen eines Investors

nachgeben.

Wenn mit diesem offenen Brief,

der auf Grundlage der freien Meinungsäußerung

verfasst wurde, sich

irgendjemand genötigt, beleidigt

oder in seinen Persönlichkeitsrechten

beeinträchtigt fühlen sollte, so bitten

wir dies zu entschuldigen. Dies ist in

keiner Weise unsere Absicht.

Wir hoffen auf eine kluge Entscheidung

des Stadtrates.

Betroffene Anwohner des

Louise-Hauffe-Rings

Diese Anzeige ist ausschließlich in der

Printausgabe sichtbar.


6

WAS – WANN – WO 15. Januar 2025

Dübener

WOCHENSPIEGEL

Bürgerhaus Schnaditz

Spieleabende starten wieder

(Schnaditz/Wsp/ny). Auch im neuen

Jahr werden die Schnaditzer Spieleabende

im Bürgerhaus fortgesetzt. Nun,

am 24. Januar also auf in eine neue

AWO Hort „Biberburg“

Infoveranstaltung

(Bad Düben/Wsp/kp). Das Team des

Bad Dübener AWO Horts „Biberburg“

bereitet derzeit für alle interessierten

Eltern eine Informationsveranstaltung

zum Vorschuljahr im Hort vor. Diese

soll nächste Woche Donnerstag

(23.01.), ab 18 Uhr im Atrium der

„Biberburg“ stattfinden.

Runde mit Skat, Rommé, Rummi-Cub

und Halma. Ein Schnaditzer bringt ein

Schachbrett mit und beliebt ist auch

Stadt-Land-XXL. Beginn ist 19 Uhr.

Es geht bei dem Abend auch um

nachbarschaftliches Beisammensein

und Austausch von Neuigkeiten. Der

Eintritt ist frei und am besten ist es,

wenn man Getränke und Knabberzeug

mitbringt. Ansonsten hat der Kohlhaas-

Club für kleines Geld etwas vorrätig.

Jetzt schon mal vormerken: Der für den

21. Februar angekündigte Termin wird

wegen der Wahl auf den 28. Februar

verlegt. Im März wird am 21. März zum

Spieleabend eingeladen.

Landschaftsmuseum

Zwei Termine für „Oma-Opa-Enkelzeit“

(Bad Düben/Wsp). Das

Landschafts-museum

der Dübener Heide auf

Burg Düben startet im

neuen Jahr mit einer

neuen Veranstaltungsform:

der Oma-Opa-

Enkelzeit. Unter dem

Motto „Was passiert

denn da im Museum?“

können Kinder ab 8 Jahren und

Jugendliche das Haus spielend mit

ihren Großeltern entdecken.

Der nächste

Dübener

WOCHENSPIEGEL

Dazu gibt es zwei

Termine: sowohl am

kommenden Samstag

(18.01.) als auch

Ende Februar (25.02.)

von 10 bis 12 Uhr.

Eine Anmeldung ist

im Landschaftsmuseum

notwendig (Tel.:

034243 / 23691 oder

E-Mail: museum@bad-dueben.de).

Weitere Infos folgen im Amtsblatt

am 29. Januar.

erscheint am 29. Januar.

Kurstädtischer Hammermühler Karneval Verein

„50 Jahre Partyknall ... und wir feiern Maskenball!"

(Bad Düben/Wsp). Auf geht’s mit

Jauchzen und Frohlocken ins neue

Jahr – und in die fünfte Jahreszeit!

Jeder weiß, in der fünften Jahreszeit

regiert das Narrenvolk des Hammermühler

Karneval Vereins (HKV). Die

Kurstadt Bad Düben erhält jedes Jahr

am 11.11. eine Übergangsregierung

und Bürgermeisterin Astrid Münster

darf vorerst die Beine hochlegen.

Denn nun sind die Karnevalisten an

der Macht und verfügen über all das,

wonach ihnen der Sinn steht.

Auch dieses Jahr haben es sich die

Jecken im Rathaus bequem gemacht

und nach dem Staatsstreich wie immer

Großes vor: Party, Humor und

Spaß steht im Wahlprogramm und die

Mitglieder des HKV sind bestrebt, all

ihre Wahlversprechen einzuhalten.

Weiberfastnacht, Kinderkarneval

und natürlich die Gala stehen fest im

Plan für die kommenden Wochen.

Wie immer sind über 50 Akteure mit

von der Partie: Tänzerinnen, Redner,

männliche Ballerinas und Gaukler, von

leichtfüßig und grazil bis hin zu Milzriss

vor Lachen – der Hammermühler

Karnevalsverein hat in diesem Jahr

alle Register gezogen. Denn dieses

Jahr steht für die Narren nicht nur die

Wiederwahl im kommenden Jahr auf

dem Spiel, sondern noch einiges mehr:

Seit 50 Jahren erlebt Bad Düben jedes

Jahr die Narretei. Dieses Jubiläum

wollen alle gebührend feiern.

Für die Hauptveranstaltungen in diesem

Jahr haben sich die kecken Jecken

deswegen etwas ganz Ausgefallenes

ausgedacht: Hausnarrenkost nach altem

Rezept, selbstgemacht, für kleines Geld

und natürlich lecker – da ist für jeden

was dabei! Die Karnevalisten packen

nicht nur die Narrenkappen, sondern

auch den Kochlöffel an und verwöhnen

ihre Gäste mit deftiger Küche.

Alle Veranstaltungen finden wie gewohnt

im HEIDE SPA statt. Auch für

Getränke ist gesorgt. Für die Vernünftigen,

die an ihren grauen Zellen hängen,

gibt es die altbekannten Marken.

Für die Hartgesottenen bringen die

Jecken auch gern den ein oder anderen

Selbstgebrannten mit.

Wer also Lust auf einen turbulenten

Abend voller Musik, Tanz, Gaukelei

und vor allem Humor hat, hier nochmal

die Daten der öffentlichen Veranstaltungen:

• 08.02.: Galaveranstaltung

im HEIDE SPA (Beginn: 19.11 Uhr)

• 09.02.: Kinderkarneval

im HEIDE SPA (Beginn: 15.31 Uhr)

• 27.02.: Weiberfastnacht

im HEIDE SPA (Beginn: 19.31 Uhr)

Neben den Veranstaltungen, bei denen

die Öffentlichkeit Zugang erhält, gibt

es allerdings in diesem Jahr noch zwei

weitere, private Ausrichtungen – Parteitage,

wenn man so will. Genauso

feuchtfröhlich wie es wahrscheinlich

auch in der echten Politik zugeht, erwarten

die Bad Dübener ein großes

Festgelage. Die Jubiläumsveranstaltung

zum 50. Geburtstag findet am 1.

Februar statt, also noch vor den regulären

Veranstaltungen. Dort werden mit

Spirituosen professionell gelockerter

Zunge das diesjährige als auch das

kommende Wahlprogramm didaktisch

ausgewertet. Schlussendlich – man hat

ja aus der Corona-Pandemie gelernt

– wird sich großzügig desinfiziert,

wenn auch nur von innen, und dem

heiteren Beisammensein gefrönt.

Hier werden nur geladene Gäste erwartet,

Präsidenten und Gefolge verschiedenster

karnevalistischer Institutionen

und Vereine aus nah und fern haben ihr

Kommen bereits angekündigt.

Weitaus später, am 8. März, kommt

es zum Gipfeltreffen der ganz großen

Karnevalstiere: der Narrengipfel, ein

Wesen der närrischen Mythologie steht

ins Haus. Im Prinzip ein zum Leben erwachter

Berg, mit einer wolkenverhangenen

Spitze und tiefen Augen, die wie

Seen aus der Steinfläche starren, die er

Gesicht nennt. Beladen mit Kanonen

voll Fantasie und Brauchtumsehre fällt

das Ungetüm dieses Jahr in Bad Düben

ein. Jedem bleibt der Anstieg und

somit auch der Eintritt verwehrt, der

nicht reinen Herzens und ein Jecke ist.

Den Gipfel dieses Berges erreicht nur,

wer jahrelang für den Brauch und die

Kultur seine freie Zeit geopfert, Kostüme

genäht und Flyer gebastelt hat,

wer sich auch im strömenden Regen

und im Winter zum Training schleppt

und trotzdem ein Lächeln aufsetzt, und

wer sich dem Ruf verschrieben hat, auf

ewig ein Narr zu sein.

Die Mitglieder der Hammermühler

Karneval Vereins gehören zu jener

Rasse, die sich seit nunmehr 50 Jahren

diesen Titel und damit auch das Erreichen

des Gipfels verdient haben. Alles

erdenkliche Gute in der fünften Jahreszeit

und natürlich: Auf weitere 50 Jahre!


Dübener

WOCHENSPIEGEL

15. Januar 2025 GUT INFORMIERT 7

Herzlichste GEBURTSTAGSGRÜSSE

Der AWO-Ortsverein Bad Düben/Wellaune gratuliert!

Ruth Lehmann........................feiert am 15. Januar ihren 95.

Sieglinde Breitkreuz...............feiert am 16. Januar ihren 72.

Brigitte Schwertner................feiert am 17. Januar ihren 74.

Erika Lötsch...........................feiert am 18. Januar ihren 81.

Manfred Theuerkauf..............feiert am 19. Januar seinen 84.

Margarete Rauch....................feiert am 28. Januar ihren 88.

AWO Seniorenberatung

Wir helfen Ihnen gern und unterstützen Sie ehrenamtlich, Anträge für jegliche

Ämter zu stellen und auszufüllen (Wohngeld, Sozialhilfe, Krankenkasse,...).

Jeden Dienstag, 9 bis 11 Uhr, bieten wir in der AWO Seniorenbegegnungsstätte

(Neuhofstraße 19 A) unsere Hilfe an. Wir bitten um telefonische Anmeldung

unter 034243 / 51308 bei Frau Kanemeier.

Herzlichen Glückwunsch zur

Diamantenen

Hochzeit

Margot und Joachim Held

Alles Gute und Liebe und vor

allem Gesundheit wünschen euch

Manuela, Detlef, Sven,

Sebastian, Emely

und Mailow

23.01.1965

Der AWO Seniorenbegegnungsstätte lädt ein

Do., 06.02.., 14.30 Uhr: Wir laden ein zum „Tanz ins neue Jahr“ mit DJ Uwe.

Für das leibliche Wohl ist gesorgt! Unkostenbeitrag: 20 Euro (AWO-Mitglieder:

17 Euro), Anmeldung bis 03.02. unter Tel.: 034243 / 51308 (Frau Kanemeier).

Jeden Montag, ab 9.30 Uhr heißt es „Sport frei“ mit Physiotherapeutin Ines

Müller. Jeden Mittwoch findet ab 13 Uhr unser Spielnachmittag statt. Zu allen

Veranstaltungen kann der Fahrdienst der AWO in Anspruch genommen werden.

Die Ortsgruppe Bad Düben des VdK Sachsen wünscht

ihren Jubilaren alles Gute zum Geburtstag und vor allem

Gesundheit!

Annette Wendt feiert am 26. Januar ihren 72.

JEHOVAS ZEUGEN

Gottesdienste jeden Mittwoch 19

Uhr und jeden Sonntag 10 Uhr im

Königreichssaal der Zeugen Jehovas

(Hauptstraße 10a, 06809 Petersroda)

Auf der Website www.jw.org können Sie unter der

Rubrik „Über uns“ –> „Zusammenfünfte“ mehr

darüber erfahren, wie ein Gottesdienst bei Jehovas

Zeugen abläuft. Schauen Sie gern kostenlos und

unverbindlich vorbei.

Treffen geplant

Einschuljahrgang 1964

aufgepasst

(Bad Düben/Wsp). Liebe Schulkameradinnen

und Schulkameraden

des Einschulungsjahres 1964 in Bad

Düben, wir haben für Euch ein Treffen

am Freitag, den 31. Januar 2025 in

Bad Düben organisiert. Treffpunkt ist

die Schule an der Kirche (heute Evangelische

Grundschule) um 16 Uhr.

Anschließend ist in der Burgschänke

„Goldener Löwe“ für ein gemütliches

Beisammensein reserviert. Wir freuen

uns auf Euer Kommen.

Kontakt über Dietmar Wendt (Tel.:

034243 / 25221) oder Günter Kalinautzki

(Tel.: 0171 / 6237655)

Diese Anzeige ist

ausschließlich in der

Printausgabe

sichtbar.

Bundestagswahl 2025

Persönliches Gespräch

mit Mike Kühne (FW)

(Bad Düben/Wsp). Unter dem Motto

„Machen statt meckern“ lädt Mike

Kühne, Bundestagskandidat für die

Freien Wähler, am morgigen Donnerstag

(16.01.) ab 17.30 Uhr in die

Bad Dübener Kühne Autohäuser ein,

sich aktiv an einem offenen Austausch

zu beteiligen. „Ich möchte mit

Ihnen ins Gespräch kommen, Ihre

Fragen beantworten und auf Ihre Anliegen

eingehen“, sagt der Unternehmer.

Jahrbuch Dübener Heide

Heimatgeschichten

gesucht

(Dübener Heide/Wsp). Unser Verlagshaus

„Heide-Druck“ brachte Ende

2024 den 32. Band des Jahrbuchs der

Dübener Heide heraus. Die jährliche

Lektüre mit heimatgeschichtlichen

Beiträgen und ganz unterschiedlichen

Themen erfreut sich seit über 30 Jahren

hoher Beliebtheit – vor allem bei Interessierten

der regionalen Geschichte.

Für die kommende Ausgabe – Erscheinung

Ende des Jahres – suchen

wir bereits jetzt nach Autoren, die in

diesem Rahmen passende Texte veröffentlichen

wollen.

Notdienste der APOTHEKEN

Heide-Apotheke, Tel.: 3100

Donnerstag, 23.01., 20 – 8 Uhr

farma-plus Apotheke Löbnitz,

Tel.: 034208 / 780 83

Dienstag, 28.01., 20 – 8 Uhr

Liebe Mutti, Omi und Uromi Ruth Lehmann geb. Jungchen

Deine Tochter Sabine

Deine Enkel Daniel und Manuel

mit Familien

Es gibt Menschen, die das Leben schöner machen,

einfach nur, weil es sie gibt.

DU bist so ein Mensch.

Alles Liebe zu deinem 95-jährigen Jubiläum –

eine solche Lebensspanne ist bewundernswert

und verdient Respekt und

Anerkennung.

Wir wünschen dir vor allem

Gesundheit, und noch

viele Jahre mit dir!

Diese Anzeige ist ausschließlich in der

Printausgabe sichtbar.


8

WAS – WANN – WO 15. Januar 2025

Dübener

WOCHENSPIEGEL

Anzeige

Eisenmoorbad lädt

zum 2. Winterglühen

(Wsp). Am kommenden Samstag

(18.01.) kommen Glühwein-Liebhaber

der Region nochmal auf ihre

Kosten. Von 15 bis 18 Uhr werden

die Winterbuden im Bad Schmiedeberger

Kurhausgarten nochmal

zum Leben erweckt. Beim „2. Winterglühen

im Eisenmoorbad“ wird

es bei musikalischer Untermalung

durch die Schalmeienkapelle e. V.

der FFW Großwig neben dem besagten

Glühwein unter anderem

Kinderpunsch, Kaffee und weitere

Softgetränke geben. Für den kleinen

Hunger wird Bratwurst angeboten.

Der Eintritt zur Veranstaltung

ist kostenfrei.

Der nächste

Dübener

WOCHENSPIEGEL

erscheint am 29. Januar.

Arbeitsgruppe für Umwelttoxikologie e. V.

Wasser und Boden untersuchen lassen

(Laußig/Pouch/Wsp). Am kommenden

Dienstag (21.01.) bietet die QArbeitsgruppe

für Umwelttoxikologie

e. V. (AfU) die Möglichkeit, in der

Zeit von von 13.15 bis 14.15 Uhr im

Laußiger Ländlichen Bürgerzentrum

(Leipziger Straße 23) und von 15.45 bis

16.45 Uhr in der Poucher Gemeindeverwaltung

(Neuwerk 3) Wasser- und

Bodenproben untersuchen zu lassen.

Gegen einen Unkostenbeitrag kann

das Wasser sofort auf den pH-Wert

und die Nitratkonzentration untersucht

werden. Dazu sollten Sie frisch abgefülltes

Wasser (ca. 1 Liter) in einer

Kunststoff-Mineralwasserflasche mitbringen.

Auf Wunsch kann die Probe

auch auf verschiedene Einzelparameter,

beispielsweise Schwermetalle, oder

auf Brauchwasser- beziehungsweise

Trinkwasserqualität überprüft werden.

Weiterhin werden auch Bodenproben

für eine Nährstoffbedarfsermittlung

entgegengenommen. Hierzu ist es

notwendig, an mehreren Stellen des

Gartens Boden auszuheben, so dass

insgesamt rund 500 Gramm der Mischprobe

für die Untersuchung zur Verfügung

stehen.

Ramona Stephan, AfU e. V.

Die 1. Adresse für

..

griechische Spezialitaten

in BAD DÜBEN.

Herzliche Atmosphäre im Duett

mit Ihrem Lieblingsmenschen

Gesonderte Öffnungszeit

am Valentinstag,

Freitag, den 14.02.2025

von 17 bis 22 Uhr

Wir freuen uns auf Sie!

Adresse: Parkstr. 25, 04849 Bad Düben, Tel.: 034243 / 71 70 27

Öffnungszeiten: Mo: Ruhetag, Di – So: 11.30 – 14 Uhr u. 17.30 – 23 Uhr

Oberschule Bad Düben

Tag der offenen Tür am 31. Januar

(Bad Düben/Wsp). Am Freitag,

dem 31. Januar, ist es wieder soweit:

Schüler, Lehrer und Elternvertreter

der Oberschule Bad Düben laden alle

Interessierten von 16 bis 19 Uhr zum

Tag der offenen Tür ein.

Freuen Sie sich auf eine Führung durch

das Schulhaus mit unseren Schülerlotsen,

auf Entdeckungen in den Fachräumen

und interessante Gespräche

mit den Fachlehrern, auf den Auftritt

der Schülerband in der Aula und Süßes

und Herzhaftes im Schulcafé, das von

den Elternvertretern organisiert wird.

Besonders eingeladen sind die Scüler

der künftigen 5. Klassen. Seht euch

Anzeige

Tickets für „Die große

Johann Strauss Revue“

(Wsp). Am 16. Februar 2025 um 15.30

Uhr kommt „Die große Johann Strauss

Revue“ mit ihrem neuen Programm

zum Neujahrskonzert in das Heide Spa

nach Bad Düben.

Das Wiener-Walzer-Orchester, international

bekannte Solisten und ein bezauberndes

Ballett entführen Sie in die

phantastische Welt des Walzerkönigs

Johann Strauss.

Lassen Sie sich mitreißen von den berauschenden

Klängen weltberühmter

Walzer, Märsche und Polkas, die unter

der virtuosen Leitung des charismatischen

Dirigenten und Stehgeigers

Rafael Regilio zum Leben erweckt

werden, und erleben Sie eine musikalische

Reise voller Leidenschaft und

Emotionen.

unsere Schule an, testet bei fröhlichen

Wettkämpfen die Turnhalle, lernt mit

unserer Schulhausrallye unser Schulhaus

und Lehrer kennen und lasst

euch zeigen, warum Schule auch Spaß

machen kann.

Außerdem präsentieren wir einige

Ganztagsangebote für den Nachmittag.

Auch unser Erasmus- und Integrationsteam

ist an diesem Nachmittag

für jegliche Fragen für Sie da.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Die Schulleitung, das Kollegium,

die Eltern sowie die Schüler der

Oberschule Bad Düben

Die Musiker des Wiener-Walzer-Orchesters,

die weltweit bereits auf vielen

Bühnen gastiert haben, spielen für Sie

die schönsten Melodien des großen

Meisters der Operette wie „An der

schönen blauen Donau“, den „Kaiser-

Walzer“ oder „Wiener Blut“.

Unterstützt wird das Orchester dabei

von den großartigen Stimmen der Solisten.

Zu den Walzerklängen tanzt das

Ballett mitanmutigen Choreographien

und unterstreicht den Zauber und die

Einzigartigkeit dieser Musik. Lassen

Sie sich von der Inszenierung voller

Witz und Charme begeistern, und genießen

Sie ein unvergessliches Erlebnis.

Sichern Sie sich schnell Ihr Ticket an allen

bekannten Vorverkaufsstellen oder

unter: www.johann-strauss-revue.de

Das Wiener-Walzer-Orchester gastiert am 16. Februar im Kursaal des Bad Dübener

HEIDE SPA.

Foto: stagediver event GmbH


Dübener

WOCHENSPIEGEL

15. Januar 2025 GEMISCHTE SEITE 9

Steuerwissen ist Geld!

Wir setzen unser Wissen und unsere Erfahrungen

zu Ihrem Vorteil ein und erstellen Ihre

Einkommensteuererklärung

bei Einkünften ausschließlich

aus nichtselbstständiger Arbeit,

Renten und Versorgungsbezügen.

Nur im, Rahmen einer Mitgliedschaft.

Beratungsstelle:

Candy Jentzsch

Wellauner Str. 2

04838 Glaucha

Telefon:

034243 / 28 95 44

KONTAKT

Wissen, wie man

Steuern spart!

Prof. Dr. med. habil.

Christian Melzer

Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie

Privat- und Gutachten-Praxis

Chirurgisches Zentrum Leipzig-Gohlis

(2 Stunden kostenloses Parken

in der Tiefgarage)

Georg-Schumann-Str. 50, 04155 Leipzig

Tel.: 0176 / 31 66 88 70

Fax: 0341 / 5 50 22 97

E-Mail: cccmelzer@gmx.de

www.privatsprechstunde-melzer.de

Roman‘s Service

RUND UM HAUS & GARTEN

• Möbel-Montage

• Küchen-Montage

• Bodenverlegearbeiten

• Einbau von genormten Baufertigteilen

• Transport

• Akustik Wandpaneele mit LED-Beleuchtung

Windweg 6 • 06901 Kemberg OT Radis

Tel.: 0176 / 63 47 71 19 • Mail: info@romans-service.de • www.romans-service.de

Nachhilfelehrer (m/w/d)

– gerne

gerne Studenten, Studenten, Akademiker,

Akademiker,

Abiturienten, Pensionäre Pension äre

äre – – gesucht

Mathe Deutsch • Mathe • Deutsch •• Englisch

Englisch u. a.

Musterstadt,

Musterstadt,

1234 56789

Ritterstraße 1234 17 l 04849 / 56789 Bad Düben

namestudienkreis@studienkreis.de

namestudienkreis@studienkreis.de

Tel.: 034243 / 710 50

bad-dueben@studienkreis.de

Diese Anzeige ist

ausschließlich in der

Printausgabe

sichtbar.

Stellenanzeige

MITARBEITER (m/w/d)

für Büro/Verkauf

GESUCHT

ab Februar/März 2025

Teil- oder Vollzeit

Bewerbung bitte telefonisch

unter 034242 / 53413

Hinter der Schloßbreite 1

04838 Zschepplin

OT Hohenprießnitz

Der nächste Dübener

WOCHENSPIEGEL

erscheint am 29. Januar.

Vieles

für Ihr

Tier

Vermiete

3-Raum-Wohnung

im Grünen

in Hohenprießnitz

59,61 m² + 5,5 m² Balkon +

Stellplatz

Tel: 034242 / 5 34 13

Pinnbrett

Benny‘s Tiershop

Nordring 28 • 04838 Eilenburg • Telefon: 03423 / 60 92 11

Mo – Fr: 10 – 18.30 Uhr • Sa: 9 – 13 Uhr

Möchten Sie etwas verkaufen,

vermieten, verschenken oder

suchen Sie etwas?

FITNESSGERÄT: Verkaufe klappbares Rudergerät „AsVIVA RA11

Rower“ mit LCD-Sportcomputer, neuwertig, (NP: 358 Euro), abzugeben

für 199 Euro. Tel.: 0172 / 3 40 11 43 (Bad Düben)

Suche kleine Wohnung und Garage in Bad Düben oder näherer Umgebung.

Die Garage zum Kauf oder Miete. Tel.: 0157 / 79 40 20 42

Biete Haushaltshilfe (Kleinreparaturen aller Art und Gewerke, Fenster

putzen u. a.). Tel.: 0151 / 41 24 93 22

Leserpost

Gemütlicher Jahresausklang

mit Blaulicht

(Kossa/Wsp). Gemeinsam mit zahlreichen

Gästen ließen die Kinder und

Erzieherinnen des AWO „Kinderhauses

am Regenbogen“ in Kossa vor wenigen

Jahren das alte Jahr ausklingen.

Die Kinder eröffneten das Fest mit

der Aufführung eines Tanzes. Dafür

gab es von den Eltern, Großeltern und

Geschwistern viel Applaus. Für das

leibliche Wohl war durch ein buntes

Buffet mit verschiedenen herzhaften

und süßen Leckereien gesorgt. Wer

noch auf der Suche nach etwas Dekoration

war, wurde am Verkaufsstand

mit Bastelarbeiten der Kinder und Erzieherinnen

fündig. Bei Glühwein und

Kinderpunsch entwickelte sich auch in

diesem Jahr wieder ein netter Austausch

zwischen Jung und Alt in gemütlicher

Atmosphäre im Kita-Garten.

Eine große Überraschung war der Besuch

eines Polizeiautos. Die Kinder

widmeten diesem ihre volle Aufmerksamkeit

und durften sogar einmal Platz

im Polizeiauto nehmen.

Es war ein gelungener Nachmittag und

schöner Jahresausklang für die Kinder,

deren Familien und die Erzieherinnen.

Der Elternrat blickt mit Stolz auf den

diesjährigen Familiennachmittag zu-

Vermiete

Dachgeschosswohnung

im Grünen

in Hohenprießnitz

43,59 m² + Stellplatz

Tel: 034242 / 5 34 13

rück und schmiedet bereits schon jetzt

Pläne für das nächste Jahr.

Ein herzliches Dankeschön gilt an dieser

Stelle unserem lieben „Pechknecht“

aus der Friedrichshütte und den beiden

Bürgerpolizisten Bad Dübens Herr

Kallenbach und Herr Müller, ohne deren

Unterstützung die Blaulicht-Überraschung

für die Kinder nicht möglich

gewesen wäre. Der Elternrat

Anne-Kathrin Buchmann &

Elisa Steinhauer

Zur großen Überraschung konnten die

Kossaer Kita-Kinder sogar einmal im

Polizeiauto Platz nehmen. Foto: privat

Uns finden Sie auch bei:

www.facebook.com/DuebenerWochenspiegel


10

AUS DER REGION 15. Januar 2025

WIR BEI GOHLA

Generalvertretung

WIR BEI GOHLA

Generalvertretung

VERSICHERUNGEN.

VERSICHERUNGEN.

FINANZIERUNGEN.

GELDANLAGEN.

FINANZIERUNGEN.

GELDANLAGEN.

Kontakt w ww w . w r . er ae al l ly yg - r e a ttssi ti te e . c. oc m

Kontakt 034202 - 354797 www.allianz-vicogohla.de

o m

Besuchen Sie uns vor Ort in der Marienstraße 11 in 04509 Delitzsch

Besuchen Sie uns vor Ort in der Marienstraße 11 in 04509 Delitzsch

Gemeindehaus Bad Schmiedeberg

Timm Völkers Liedertour macht Station

(Bad Schmiedeberg/Wsp). Im Januar

geht der Leipziger Musiker und Autor

Timm Völker auf Liedertour und lädt zu

Film, Songs und Stories aus den Weiten

der mitteldeutschen Tiefebene ein. Am

Freitag (17.01.) macht er dabei Station

im Bad Schmiedeberger Gemeindehaus

(Kirchstraße 5). Der Eintritt ist frei, eine

Sammlung erfolgt im Goldhelm.

Der Film „Falke überm Haus“ von

Stefan Nöbel-Heise ist das einfühlsame

Portrait eines Landstriches und der

Menschen, die dort leben. In atmosphärischem

Schwarz-Weiß-Bildern begleitet

er die Musiker Timm Völker und

Patrice Lipeb auf ihrer Reise an Orte

der Liedertour und stellt Menschen vor,

Ihre

Geldanlage

Ihre

Geldanlage

5% 5%

jederzeit verfügbar

jederzeit verfügbar

Dazu gehören auch der Pfarrhof und

die Stadtkirche in Bad Schmiedeberg,

wo unter anderem Ruhestands-Pfarrer

Christoph Krause zu Wort kommt.

Insbesondere in der aktuellen gesellschaftlichen

Situation bietet „Falke

überm Haus“ ein Gegengewicht, indem

er den Klischees und Wirklichkeiten

des vermeintlich dunklen Ostens seine

Beobachtungen und Erlebnisse entgegensetzt.

Timm Völker wird auch

seine Songs spielen, in denen er von

den Flammen, den Flüssen und den

Geistertrucks erzählt, die durch die

Weiten Sachsen-Anhalts ziehen. „Es

geht um Freundschaft, Landschaft,

Tiere, Kirche, Kuchen und Doppelkorn

(Bad Schmiedeberg/Wsp). Am

morgigen Donnerstag (16.01.) gibt es

19.30 Uhr in der Bad Schmiedeberger

Stadtkirche eine Orgelführung mit

Kantor Otto-Bernhard Glüer. Da die

Raumtemperatur der Stadtkirche recht

niedrig ist, bietet es sich an, die Verweildauer

des Publikums in den Kirchenbänken

etwas abzukürzen. Nach

Begrüßung und einer Einführung ins

Thema können die Besucher daher

den Kantor mit zu seinem Arbeitsplatz

auf die Empore begleiten. Dort

dürfen sie dem Organisten einmal

über die Schulter schauen, auch ein

Blick ins Orgelgehäuse ist möglich.

Dazu gibt es zu Bau und Funktion

der „Königin der Instrumente“ Erläuterungen,

die durch Klangbeispiele

praktisch ergänzt werden.

Zur Erwärmung gibt es auch wieder

heiße Getränke und etwas zum Knabbern.

Der Eintritt ist frei, um eine

Kollekte für die kirchenmusikalische

Arbeit der Kirchengemeinde und zum

Erhalt der Orgel wird freundlich gebeten.

Die derzeitige Orgel der Evangelischen

Stadtkirche Bad Schmiedeberg

ist nicht die erste an dieser Stelle, über

ihre Vorgängerinnen ist allerdings

nichts bekannt. Sie wurde im Jahr

1854 durch die damals renommierte

Orgelbaufirma Conrad Geißler aus

Dübener

WOCHENSPIEGEL

Evangelische Stadtkirche Bad Schmiedeberg

Orgelführung am Donnerstagabend

errichtet. Nach mehreren Umbauten

erhielt sie 1997 ihren jetzigen Klang

durch den Mitteldeutschen Orgelbau

Voigt Bad Liebenwerda. Die knapp

1.800 Pfeifen in der Länge von wenigen

Zentimetern bis knapp 6 Metern

werden mit zwei Manualen und dem

Pedal in 24 Registern bedient. Ein

gewaltiger Blasebalg sorgt für die

notwendige Luft.

Foto: Archiv Nyari

ezialisierung die abseits der Städte für Kultur sorgen. und mit auch ein bisschen Biss: Blues-Musik.“ Feste Eilenburg in romantischer Zähne Stimmung an einem Ta

g mit Biss: Feste Zähne an einem Tag

ANZHEITLICHE ZAHNMEDIZIN versorgt Patienten mit festsitzendem Zahnersatz – auch in S

Eine Spezialisierung mit Biss: Feste Zähne an einem Tag

verlust?

Sie in direktem Kontakt stehen. lich, diese Zeit des Übergangs Sie Interesse an einer Versor-

en

MEDIZIN

an Vorteile: PRAXIS versorgt FÜR GANZHEITLICHE Patienten ZAHNMEDIZIN Diemit individuelle

festsitzendem versorgt Behandlung, Patienten Zahnersatz

für mit den festsitzendem Patienten

neuauch Zahnersatz zu definieren“,

sagt Thilo Grahneis. So oder sich gerne zu alternativen

in – auch mit in Sofortversorgung

Implantaten haben

eispiel • Struktur und Stabilität des Beratung, Kostenoptimierung

ontitis. SieUnaufhaltsamer in Knochens direktemsind Kontakt Zahnverlust?

besser stehen. als bei lich, Angeschlossen etc. diese kommen Zeit an des hinzu. die Übergangs Praxis ist ein Sie Grahneis. Interesse werden So aman werden Tag einer der am Versorgunentfernunnung

mitsofort Implantaten sofort Implantate haben in in Ober- formieren möchten von einfach

Zahnentfer-

Tag der Zahn-

Behandlungsmöglichkeiten in-

lungen, DieViele unbezahnten individuelle Patienten leider Kiefern Behandlung,

Zahnlocke-fürmeistergeführterung, nur ein zum operativer Kostenoptimierung

Beispiel bedingt Eingriffdurch

nieren“, ches gangenen viele sagt Thilo Bereiche Jahren Grahneis. umfangreiche

des Zahnersat-

So oder oder sichUnterkiefer gerne zueingesetzt alternativen eingesetzt und ein und für bis extravagant, von heraus-

Unsere den Patienten Praxis neu hat Zahnlabor, in zu den defi-wel-

ver-

hne s geschöpft.

bei etc. • Parodontitis. kein kommen Knochenaufbau hinzu. Alle bisherigen nötig Behand-werdezes Erfahrungen abdeckt. am Tag „Für der im Zahnentfer-

Bereich Sie als der Patient Im-

Behandlungsmöglichkeiten den einPatienten für denindividuell Patientenangefertigtes,

individu-

innehmbar

bist festsitzend, freu-

Beratung, •

eitliche Unsere • lungen, schnelle Praxis die Rehabilitation

zum hatErhalt in den ihrer vergangenen

• Reduzierung Jahrender umfangreiche Kosten zendem Zahnersatz sammeln Provisorium hergestellt.

Zuletzt noch ein Hinweis an

Zähne nung bedeutet plantatversorgung sofortdies, Implantate dass die in mit gesamte Oberoder

Unterkiefer eingesetzt und

festsit-

Behandlunformieren

festsitzendes ell angefertigtes, möchten Provisorium von festsitzendes

einfach hergestellt. en wir uns auf Ihren Besuch.“

ahnarzt

ginner-

Erfahrungen • feste Zähne im Bereich einem der Tag Implantatversorgung

• hohe Zufriedenheit,

nehmbar bist festsitzend, freu-

ein können. für den Patienten Insbesondere individuell

Behandlungskonzept angefertigtes, festsitzendes

Behand-

stattfindet. bis extravagant, von heraus-

mit dem

alle, die ebenfalls Zahnmedizin

0 Jahre

Zahnmedizin

mit festsitzendem

Feste Zähne

an einem hergestellt. zuständigen Zahnen

wir uns auf Ihren Besuch.“ aus Leidenschaft betreiben: Die

Zahne

Mög-

Behandlungskonzept Angeschlossen

alles aus Zahnersatz von Zahnarzt

einer Handsammeln

Thilo Grah-Provisoriuneis hat Insbesondere sich innerhalb der mitvergange-

dem techniker zu tun, mit dem Sie in

ler und dem

Tag. Auf dem neunbis

zwölfmonatigen Behand-

alle, die ebenfalls Zahnmedizin und Plagwitz freut sich aktuell

Zuletzt noch ein Hinweis an Praxis mit Standorten in Gohlis

können.

nen 20 Jahre auf die

an

Anfertigung Feste die Praxis Zäh-vone

ist

direktem

lungsweg,

Kontakt

von

stehen.

der Entfernung

Die individuelle

aus Leidenschaft betreiben: Die

ahnverlust?

über Verstärkung.

tz. Ein- ein Zahnersatz an einem

meistergeführtes

Tag. spezialisiert. Auf dem„Wir neunbis

Zahnlabor,

bieten

Sie in

der Zähne Behandlung,

direktem Kontakt

bis hinBeratung, stehen.

zum fertigen

Praxis

lich,

Dieses

mit

diese

Standorten

Zeit des

wiederum

in

gestaltet

Gohlis

Übergangs Sie Interesse an einer Versorgung

mit Implantaten haben

Kostenoptimierung

leiden

die

Festsitr.

an

zwölfmonatigen Vorteile:

welches viele Bereiche

Behandlungsweg,

• Struktur

Die individuelle Behandlung,

des festsitzenden Zahnersatz, war es

und

Einheilzeit

Plagwitz

für den Patienten

freut

– 4

sich

neu

bis

aktuell

zu definieren“,

m

6 Monate – Kontakt

xis

Beispiel

verschiedene Möglichkeiten von

ist

Zahnersatzes

von und der Stabilität

abdeckt.

Entfernung des Beratung,

etc.

Kostenoptimierung

kommen hinzu. Dieses

„Für Sie für Patienten bislang oft schwierig,

in der Übergangsphase zu satz angenehmer.

Zahnmedizin

über

bis

Verstärkung.

wiederum

sagt Thilo

gestaltet

Grahneis.

die Einheilzeit

So oder sich gerne zu alternativen

arodontitis. Zahnersatz. zum endgültigen Zahner-

Praxis für Ganzheitliche

hnlae

des festsitzenden unbezahnten bis Herausnehmbar.

der Zähne Knochens Einfach

bis hinsind zumbesser bis Hochwertig,

Patient Festsitzend bedeutet dies, dass

fertigen als bei Unsere

Dieses

etc.

wiederum

kommen Praxis hat hinzu.

den vergangenen

gestaltet die

werden – 4 ambis Tag 6 Monate der Zahnentfernung

sofort Zahnersatz Implantate angenehmer. in Oberformieren

möchten von einfach

– bis zum Behandlungsmöglichkeiten in-

andlungen,

zenden als

Zahnersatz, Kiefern war es Einheilzeit

Unsere Jahren umfangreiche

Praxis

4 bis 6

hat Erfahrungen

Monate

in den

vergangenen

Jahren umfangreiche

endgültigen

Kontakt

ür

Zähne ir

Sie

diege-

sgeschöpft.

für

die Im

Patienten

Bereich gesamte

bislang

des Behandlung festsitzenden

oft schwierig,

Zahn-

einem

in

bis

im sprechen

zum

Bereich

endgültigen

oder Implantatversorgung

richtig

Zahnersatz

zu essen.

der Implantatversorgung

Methode Unterkiefer der eingesetzt Implantatversor-

und bis Zahnarzt Thilo Grahneis

,

tversordass

Haus der Übergangsphase

stattfindet.

zu

Der

angenehmer.

Verlust der eigenen Zähne

Diese oder

kommt auch für Patienteelldie

Thilo

Platnerstraße extravagant, 13, 04155 von Leipzig

herausnehmbar

freu-

in

Jahren

ei- sprechen

Sie haben oder

nur richtig

mit zu

einem der Sofortversorgung an. essen. Ein seit Behandler

Jahren Verlust • Reduzierung bewährtes und der eigenen demBehandlungskon-

der zuständigen Kosten Zähne versorgung Behandlungskonzept Lebensqualität zendem

mit 25 Diese

stellt Methode

einen Einschnitt sammelplantatversorgung

können. Insbesondere mit mit festsit-

dem Zahnarzt ge, nzheitliche

Erfahrungen im Bereich der Im-

Implantat-

in die

kommt für den auch Patienten für Patienten individu-

infra-

• schnelle Rehabilitation

angefertigtes, schon infrage,

Grahneis mit einer die schon festsitzendes

Totalprothese mit einer

Provisorium Totalprothese sind. 13, 04155 Thilo

en Telefon: wir uns 0341 auf 564 Ihren 1448Besuch.“

ngskon-

Zahnarzt

Der kommt

Zahnersatz

auch dar. Feste Mit fürZähne sammeln

Pa-

Behandlungskonzept können.

diesem an Platnerstraße versorgt

hergestellt.

Grahneis Leipzig versorgt lädt sind. ein:

Zuletzt Info: www.feste-zaehne-leipzig.com

noch ein Hinweis an

sich

Bedigen

nverlust?

innern

20 Jahre

stellt Zahntechniker

zept.“

• einen feste Zähne Einschnitt zu antun, einem mit die Tag demtienten infrage,

Insbesondere

die schon mit ist es mit

einer

Sie Totalprothese

mög-

dem

Telefon: Thilo 0341 Grahneis 564 1448lädt ein: „Wenn alle, www.zahnarztpraxisleipzig.com

die ebenfalls Zahnmedizin

einem Tag. Auf dem neun- bis zwölfmonatigen

Lebensqualität • hohe Zufriedenheit,

dar. Mit diesem

Behandlungskonzept

in direktem Kontakt versorgtstehen.

sind.

Feste Zähne

„Wenn Sie Interesse an einer Versorgung

mit Implantaten haben oder sich Thilo Grahneis denkt in seiner Zahn-

Info: lich, www.feste-zaehne-leipzig.com

diese Zeit des Übergangs THILO Sie Interesse

aus Leidenschaft

GRAHNEIS denkt an in betreiben:

seiner Zahnarztpraxis Versorgungarztpraxis

Praxis

Die

ganzheitlich.

tiden

von

dem

Zahndene

Mög-

Angeschlossen an die Praxis ist

anBehandlungskonzept Vorteile:

alles aus einer Hand ist es mög-

Thilo Die Grahneis individuelle

an einem Behandlungsweg,

lädt

Tag.

ein: Behandlung,

Auf

„Wenn

dem von neunbis

zwölfmonatigen

der

Entfernung der Zähne bis hin zum

www.zahnarztpraxisleipzig.com

für den Patienten neu zu definieren“,

sagt Thilo Grahneis. So oder

mit Implantaten

mit ganzheitlich. Standorten

Foto: Zahnarztpraxis haben

in Gohlis

Grahneis

Beispiel • Struktur und Stabilität des Beratung, Kostenoptimierung

Behandlungsweg,

gern zu alternativen Behandlungsmöglichkeiten

und

sich

Plagwitz

gerne Foto: Zahnarztpraxis zu alternativen

freut sich

Grahneis

aktuell

odontitis. Knochens sind besser als bei etc.

fertigen

kommen

festsitzenden

hinzu.

von der Zahnersatz, Entfernung war

werden am Tag

informieren

der Zahnentfernung

einfach Dieses sofort bis Implantate wiederum extravagant, in gestaltet von Ober-

heraus-

die formieren möchten von einfach

möchten von

Behandlungsmöglichkeiten

über Verstärkung.

inersatz.

dlungen, Einig,

ähneFestsit-

ge-

• nur

unbezahnten

ein meistergeführtes

Kiefern

Zahnla-Unserbor, es für derPatienten Zähne Praxis bislang hathin oft zum denschwierig,

ver-

in festsitzenden der Übergangsphase JahrenZahnersatz, umfangreiche zu sprechen war es oder nehmbar Einheilzeit Unterkiefer bis festsitzend, – eingesetzt 4 bis freuen 6 Monate und wir uns bis – extravagant, Kontakt von heraus-

fertigen

ein

welches

operativer

viele

Eingriff

Bereiche desgangenen

eschöpft. bar.

• kein

Zahnersatzes

Knochenaufbau

abdeckt.

nötig

„Für SieErfahrungen oder für richtig Patienten zu imessen. Bereich bislang Der Verlust der oft schwierig,

in der Übergangsphase

Im-der

einauf für bis Ihren den zumBesuch.“

Patienten endgültigen individuell

angefertigtes, satz angenehmer.

Zahnernehmbar

Praxisbist für Ganzheitliche

festsitzend, freuen

wir Zahnmedizin uns auf Ihren Besuch.“

stsitzenden

heitliche • schnelle als Patient Rehabilitation bedeutet dies, dassplantatversorgung eigenen Zähne stellt einen mit festsit-

sprechen

zu

Einschnitt Zuletzt noch ein Hinweis festsitzendes an alle, die

Zahnarzt n wir die• Reduzierung die gesamteder Behandlung Kosten in ei-zendenemZähne Haus stattfindet. an einem Tag können. Der Verlust Insbesondere eigenen mit dem Zähne

in die Lebensqualität Zahnersatz oder richtig

dar. sammeln zu essen.

Mit diesem Provisorium Diese Methode hergestellt. der Implantatversorgung

Zuletzt Zahnarzt noch Thilo ein Grahneis Hinweis an

hfortversor-

inner- • feste

ebenfalls Zahnmedizin

kommt auch

aus

für

Leidenschaftienten

betreiben: infrage, Die die Praxis schon mit mit Stand-

ei-

aus Leidenschaft Telefon: 0341betreiben: 564 1448 Die

Pa-

alle, die Platnerstraße ebenfalls Zahnmedizin

13, 04155 Leipzig

Behandlungskonzept ist es möglich,

20 25 Jahren• hohe Sie haben Zufriedenheit, nur mit einem Be-Behandlungskonzephandler aus einer undHand

dem zuständigenne diese an Lebensqualität Zeit einem des Tag. Übergangs Auf dar. demfür Mit neun-

den diesem Paortenerin

Totalprothese Gohlis und Plagwitz versorgt freut sind. sich Praxis Info: mitwww.feste-zaehne-leipzig.com

Standorten in Gohlis

stellt einen Einschnitt Feste Zäh-

in die

dlungskon-

n Zahnne

alles

Zahntechniker zu tun, mit dembis tienten Behandlungskonzept zwölfmonatigen neu zu definieren“, Behand-

sagt ist esThilo

mög-

aktuell Thiloüber Grahneis Verstärkung. lädt ein: „Wenn und Plagwitz www.zahnarztpraxisleipzig.com

freut sich aktuell

Mög-

Angeschlossen an die Praxis ist lungsweg, von der Entfernung

über Verstärkung.

atz. Ein- ein meistergeführtes Zahnlabor,

der Zähne bis hin zum fertigen Dieses wiederum gestaltet die

Festsitar.

welches viele Bereiche des festsitzenden Zahnersatz, war es Einheilzeit – 4 bis 6 Monate – Kontakt

Zahnersatzes abdeckt. „Für Sie für Patienten bislang oft schwierig,

bis zum endgültigen Zahner-

Praxis für Ganzheitliche

itzenden als Patient bedeutet dies, dass

in der Übergangsphase zu satz angenehmer.

Zahnmedizin

pezialisierung mit Biss: Feste Zähne an einem Ta

GANZHEITLICHE ZAHNMEDIZIN versorgt Patienten mit festsitzendem Zahnersatz – auch in So

ezialisierung mit Biss: Feste Zähne an einem Tag

ANZHEITLICHE ZAHNMEDIZIN versorgt Patienten mit festsitzendem Zahnersatz – auch in Sofort

THILO GR

heitlich.

THILO GRAH

heitlich.


Auch im Internet unter:

www.duebener-wochenspiegel.de

: Die Heide-Zeitung : heimatverbunden : informativ : kritisch :

Dübener

www.duebener-wochenspiegel.de

WOCHENSPIEGEL

AMTSBLATT

der Stadt Bad Düben

Nr. 1/2025

Amtliche Mitteilungen

15. Januar 2025

Beginn:

Ort:

Tagesordnung zur Sitzung des

Verwaltungsausschusses am 28. Januar 2025

18.00 Uhr

Ratssaal des Rathauses, Markt 11, 04849 Bad Düben

öffentlicher Teil

1. Feststellung der Beschlussfähigkeit

2. Beschlussfassung zur Tagesordnung

3. Bestätigung der Niederschrift

4. Beratung und Beschlussfassung zum Antrag auf Vorbescheid für das

Vorhaben: Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage auf der Freifläche der

Kläranlage, Altenhof 10, Gemarkung Bad Düben, Flur 19, Flurstück 54/2,

55, 56, 57

5. Beratung und Beschlussfassung zur Entwurfsplanung/Vorplanung Spielpatz

Burggarten

6. Beratung und Beschlussfassung zu den Nachtragsangeboten von Los 02 –

Abbruch- und Entsorgungsmaßnahmen – im Rahmen der Maßnahme Umbau

und Sanierung Kita „Spatzenhaus“ Bad Düben

7. Informationen und Sonstiges

sowie ein nichtöffentlicher Teil

Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für die

Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren

für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und

Ortsdurchfahrten in der Stadt Bad Düben (Sondernutzungs-

und Sondernutzungsgebührensatzung)

Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächs-

GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S.

62), die zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (Sächs-

GVBl. S. 705) geändert worden ist, §§ 18 und 21 des Straßengesetzes für den

Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das

zuletzt durch den Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S.

762, 2020 S. 29) geändert worden ist, und § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S.1206), das

zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2022 (BGBI. I S. 922) geändert

worden ist, hat der Stadtrat der Stadt Bad Düben mit Zustimmung der für die

Ortsdurchfahrt(en) zuständigen höheren Straßenbaubehörde in seiner Sitzung

am 12. Dezember 2024 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Satzung gilt für Gemeindestraßen einschließlich öffentlicher Wege und

Plätze sowie für Ortsdurchfahrten von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen

im gesamten Gemeindegebiet der Stadt Bad Düben.

(2) Zu den öffentlichen Straßen gehören der Straßenkörper, der Luftraum über

dem Straßenkörper, das Zubehör und die Nebenanlagen, entsprechend § 2

Absatz 2 SächsStrG und § 1 Absatz 4 FStrG.

(3) Von der Satzung bleiben unberührt, die Gebührensatzung für die Benutzung

von Standplätzen auf dem Markt der Kurstadt Bad Düben und die Hoheit

des Straßenbaulastträgers.

§ 2 Besondere Benutzung, Erlaubnispflicht

(1) Die Benutzung der in § 1 bezeichneten Straßen über den Gemeingebrauch

hinaus (Sondernutzung) bedarf, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt

ist, der Erlaubnis der Stadt Bad Düben. Die Benutzung ist erst nach

schriftlicher Erteilung und nur im festgelegten Umfang der Erlaubnis zulässig.

Darüber hinaus darf die Sondernutzung erst nach Vorliegen anderer erforderlicher

Genehmigungen, Erlaubnisse und/oder Bestimmungen ausgeübt

werden.

(2) Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung der Sondernutzung.

(3) Die Einräumung von Rechten zur Benutzung der Straße richtet sich nach

bürgerlichem Recht, wenn die Benutzung den Gemeingebrauch nicht beeinträchtigt,

wobei eine vorübergehende Beeinträchtigung für Zwecke der

öffentlichen Versorgung und Entsorgung außer Betracht bleibt (§ 23 Absatz

1 SächsStrG und § 8 Absatz 10 FStrG).

§ 3 Erlaubnisbedürftige Sondernutzungen

(1) Erlaubnispflichtige Sondernutzungen sind insbesondere:

1. das Aufstellen von Stühlen und Tischen auf dem Gehweg vor Gaststätten

sowie dekoratives oder abgrenzendes Zubehör von Imbissständen, Zelten

und ähnlichen Anlagen zum Zwecke des Verkaufs von Waren oder

Speisen;

2. das Aufstellen von Bauwagen, Bauzäunen, Gerüsten, Schuttrutschen,

das Abstellen von Arbeitswagen, Baumaschinen und -geräten, Containern,

Masten, die Lagerung von Baustoffen, Bauschutt oder sonstigen

Gegenständen, Aufgrabungen;

3. das Verteilen von Werbeschriften von Tischen oder Ständen aus; ausgenommen

§ 4 Absatz 1 Nr. 10

4. das Aufstellen von Fahrradständern und die Errichtung von Fahrradabstellanlagen;

ausgenommen § 4 Absatz 1 Nr. 8

5. das Aufstellen von Warenauslagen, Warenständern, Werbeträgern und

Infoständen; ausgenommen vor eigenen Geschäften

6. das Aufstellen von Gefäßen und Containern zur Aufnahme von Hausmüll

oder Wertstoffen;

7. das Halten und Parken von Fahrzeugen zum Zwecke des Verkaufs von

im Fahrzeug mitgeführten Waren (rollende Läden) sowie ambulanter

Handel und mobile Gewerbebetriebe;

8. die Werbung von politischen Parteien, Organisationen, Wählervereinigungen

soweit sie mit Plakaten, Ständen oder ähnlichen sperrigen

Anlagen durchgeführt wird – ausgenommen § 4 Absatz 1 Nr. 4;

9. die gegenständliche Inanspruchnahme des Luftraumes, bis zu einer Höhe

von 5 m oberhalb der Fahrbahn für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr

und einer Höhe von bis 4 Meter oberhalb der übrigen Verkehrsfläche;

10. das Abstellen von Fahrzeugen zum Zwecke der Vermietung, der Verkauf

oder zur Werbung.

11. die Nutzung durch Schausteller, Zirkusunternehmen und die Inanspruchnahme

durch sonstige Veranstaltungen.

12. die Aufstellung von Altkleidercontainern gemäß § 9 Absatz 7 in Verbindung

mit Anlage 2 „Standortvergabekonzept der Sondernutzungssatzung

der Stadt Bad Düben für Altkleidersammelcontainer (Altkleiderkonzept)“

13. die Aufbringung von Werbeträgern an Wartehäuschen für öffentliche

Verkehrsmittel in Verbindung mit § 7 Werbung Wartehäuschen

(2) Die Anlage neuer und die Änderung bestehender Zufahrten und Zugänge

zu Bundes-, Staats- und Kreisstraßen außerhalb der zur Erschließung bestimmten

Teile der Ortsdurchfahrt sowie zu Gemeindeverbindungsstraßen

außerhalb der geschlossenen Ortslage gelten gemäß § 8a (1) FStrG beziehungsweise

§ 22 Absatz 1 SächsStrG als Sondernutzung.

§ 4 Erlaubnisfreie Sondernutzungen, Ausnahmen

(1) Keiner Sondernutzungserlaubnis bedürfen

1. Teile bauaufsichtlich genehmigter Anlagen, wie Balkone, Sockel, Gesimse,

Fensterbänke, Stufen, Licht-, Luft- und sonstige Schächte, wenn sie nicht

mehr als 0,50 Meter in den Gehweg oder die Fußgängerzone hineinragen

und eine lichte Gehwegbreite von mindestens 1,50 Meter verbleibt;

2. Markisen und bewegliche Vordächer, wenn eine nicht überdachte lichte

Gehwegbreite von mindestens 0,50 Meter verbleibt; dabei ist eine Min-

Impressum

Amtsblatt der Stadt Bad Düben

Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeisterin der Stadt Bad Düben

Herstellung und Vertrieb: Verlagshaus „Heide-Druck“, Bad Düben

Für telefonisch eingebrachte Änderungen/Ergänzungen wird keine

Garantie für ordnungsgemäßen Abdruck übernommen.


Seite 2

AMTSBLATT 15. Januar 2025

desthöhe ab Unterkante von mindestens 2,50 Meter einzuhalten;

3. die Ausschmückung von Straßen- und Häuserfronten für Feiern, Feste,

Umzüge und ähnliche Veranstaltungen zur Pflege des Brauchtums oder

für kirchliche Prozessionen;

4. Wahlplakate und Wahlstände innerhalb einer Zeit von sechs Wochen

unmittelbar vor dem Wahltag und bis eine Woche danach, wenn eine

lichte Gehwegbreite von 1,50 Meter bleibt; in Verbindung mit § 6 Plakatierung

für Wahlsichtwerbung;

5. die Lagerung von Gegenständen, insbesondere der Ver- und Entsorgung,

auf Gehwegen, sofern die Lagerung nicht über 24 Stunden hinausgeht

und der Fußgängerverkehr mit einer lichten Gehwegbreite von mind.

1,50 Meter aufrechterhalten wird;

6. das Aufstellen von Hausmüll- und Reststoffbehältern auf Gehwegen und

Parkstreifen für den Zeitpunkt der regelmäßigen Entleerung, jedoch nur

einen Tag vor und einen Tag nach Entleerung;

7. behördlich genehmigte Straßensammlungen sowie der Verkauf von Losen

für behördlich genehmigte Lotterien auf Gehwegen, in Fußgängerzonen

oder verkehrsberuhigten Bereichen;

8. Fahrradständer mit und ohne Werbung – auf dem Gehweg von maximal

1 m² unter Einhaltung einer lichten Gehwegbreite von mindestens 1,50

Meter bei eingestelltem Fahrrad;

9. das Musizieren aller Straßenmusikanten (ohne Verstärkeranlage), die

nicht an einem Ort verweilen.

10. das Verteilen und der Verkauf von Handzetteln, Flugblättern und

Schriften parteilichen, gewerkschaftlichen, religiösen, karitativen oder

gemeinnützigen Inhalts auf öffentlichen Straßen soweit hierfür keine Errichtung

verkehrsfremder Anlagen notwendig ist. Diese Tätigkeiten sind

spätestens zwei Arbeitstage vorher schriftlich bei der Stadt anzuzeigen.

11. Autorufsäulen, Notrufsäulen, Stromkästen ohne Werbeträger, Wartehäuschen

für öffentliche Verkehrsmittel, Fahrkartenautomaten.

(2) Sonstige nach öffentlichem Recht erforderliche Erlaubnisse, Genehmigungen

oder Bewilligungen bleiben unberührt.

(3) Erlaubnisfreie Sondernutzungen nach Absatz 1 können eingeschränkt oder

untersagt werden, wenn öffentliche Belange oder Rechte Dritter es erfordern.

Sie können durch Bedingungen und Auflagen beschränkt werden, wenn dies

für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, zum Schutze der Straße

oder zur Durchsetzung stadtplanerischer Ziele erforderlich ist.

§ 5 Kurzzeitwerbung an Lichtmasten

(1) Das Anbringen von Werbetafeln erfolgt einseitig oder beidseitig ausschließlich

an Lichtmasten. Die im Luftraum über öffentlichen Gehwegen

angebrachten Werbetafeln, müssen mindestens 2,50 Meter Durchgangshöhe

einhalten. An Straßen mindestens 4 Meter Durchgangshöhe. Die Werbetafeln

dürfen nur mit leicht lösbaren Befestigungen angebracht werden und sind

Rückstandslos bei Abnahme zu entfernen. Das Anbringen mehrerer Werbetafeln

übereinander ist nicht gestattet, ausgenommen sind Wahlwerbeplakate

unter Einhaltung der Durchgangshöhe. Werbetafeln werden grundsätzlich

nur bis zum DIN-Format A1 genehmigt.

(2) Werbeträger dürfen nicht:

1. nach Form und Farbe zu Verwechselungen mit Verkehrszeichen und

Verkehrsleiteinrichtungen führen bzw. deren Wirkung beeinträchtigen

2. an Stellen angebracht werden, wo eine Gefahr der Beeinträchtigung der

Verkehrssicherheit besteht, sowie die Sichtdreiecke an Kreuzungen und

Straßeneinmündungen behindern

3. an Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen, öffentliche Zäune/Geländer,

Wartehäuschen sowie an Bäumen im Straßenraum

4. im Bereich des Marktplatzes und an der Muldebrücke befestigt werden

(3) Die Sondernutzungserlaubnis gilt nur für Werbeträger, die mit einer Genehmigungsplakette

auf der Vorderseite beziehungsweise bei Doppelplakaten auf

einer Seite versehen sind, oder eine Ausnahmegenehmigung vorweisen können.

(4) Vereine können auf Antrag eine Ermäßigung erhalten.

§ 6 Plakatierung für Wahlsichtwerbung

Bei der Sondernutzung für Werbung mit Plakaten und Plakatträgern für politische

Wahlen, Volksanträge, Volksbegehren und Volksentscheide (Wahlsichtwerbung)

sind nachfolgende Vorgaben zu beachten:

1. Für die Wahlwerbung gilt die Wahlwerbesatzung der Stadt Bad Düben.

2. Wahlsichtwerbung im Zusammenhang mit einer Entscheidung liegt im

öffentlichen Interesse. Dies ist in den sechs Wochen vor dem Tag der Entscheidung

besonders zu berücksichtigen. Finden mehrere Entscheidungen

gleichzeitig statt, ist für jede eine angemessene Gelegenheit der Wahlsichtwerbung

zu ermöglichen.

3. Bei einer Wahl ist für jede Partei, Wählervereinigung oder Einzelkandidatur

mindestens eine Möglichkeit zur Wahlsichtwerbung zuzulassen. § 5

Absatz 1 des Parteiengesetzes gilt entsprechend für Wählervereinigungen

und Einzelkandidaturen.

4. Wahlsichtwerbung ist unzulässig direkt vor Verwaltungsgebäuden, Schulen,

Kirchen, Friedhöfen und am Tag der Wahl vor den Wahllokalen.

5. Die Wahlsichtwerbung ist spätestens eine Woche nach dem Tag der Entscheidung

durch den Erlaubnisnehmer zu entfernen.

§ 7 Werbung Wartehäuschen

Bei der Sondernutzung für Werbung an Wartehäuschen sind nur Langzeit

Werbung von mindestens drei Monaten zugelassen und unter nachfolgende

Vorgaben zu beachten:

1. Als Werbefläche stehen nur die Seitenwände zur Verfügung.

2. Für die Reinigung und eventuelle Instandsetzung, die im unmittelbaren

Zusammenhang mit der Werbung stehen, ist der Antragsteller zuständig.

3. Bei Beendigung ist die Werbung innerhalb von drei Werktagen rückstandslos

zu entfernen.

§ 8 Erlaubnisantrag

(1) Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf Antrag erteilt. Dieser ist schriftlich

mindestens 14 Tage vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung bei

der Stadt zu stellen. Gleiches gilt für Änderungen und Verlängerungen.

(2) Der Antrag hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:

1. Name und Anschrift des Antragstellers, sowie für den Fall, dass der

Antragsteller die Sondernutzung nicht selbst ausübt, den Namen und

die Kontaktdaten der für die Ausübung verantwortlichen Person,

2. Ort der Sondernutzung,

3. Art und Umfang der Sondernutzung (ggf. bemaßter Lageplan),

4. Dauer der beabsichtigten Sondernutzung.

Die Stadt Bad Düben kann weitere Angaben verlangen.

(3) Ist mit der Sondernutzung eine Behinderung oder Gefährdung des Verkehrs

oder eine Beschädigung der Straße oder der Gefahren einer solchen Beschädigung

verbunden, so muss der Antrag Angaben darüber hinaus folgende

Unterlagen enthalten:

1. ein Konzept zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung und

2. ein Konzept zum Schutz der Straße bzw. zur Umgestaltung derselben.

(4) Anträge über den Erlass verkehrsrechtlicher Anordnungen oder Ausnahmegenehmigungen

für Veranstaltungen sind zeitgleich bei der zuständigen

Straßenverkehrsbehörde zu stellen.

(5) Bei Arbeiten zur Beseitigung von Gefahren oder Notständen können öffentliche

Straßen über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden. Der

Veranlasser hat jedoch die Stadt Bad Düben unverzüglich über die Arbeiten

zu unterrichten.

§ 9 Erlaubniserteilung

(1) Die Erteilung einer Erlaubnis steht im pflichtgemäßen Ermessen der Stadt.

Sie wird zeitlich befristet, unbefristet auf Widerruf oder als jährlich wiederkehrende

Erlaubnis erteilt. In die können Bedingungen und Auflagen

aufgenommen werden, insbesondere, wenn dies:

1. aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs,

2. zum Schutz des Straßenkörpers und seiner Nebenanlagen oder

3. zur Sicherstellung stadtplanerischer oder stadtgestalterischer Zielsetzungen

erforderlich ist.

(2) Jede Sondernutzung ist zeitlich und räumlich auf das begründete Maß zu

beschränken.

(3) Die Erlaubnis- oder Genehmigungspflicht nach anderen Vorschriften wird

durch die Sondernutzung nicht berührt.

(4) Die erteilte Sondernutzungserlaubnis gilt nur für den Erlaubnisnehmer. Erlaubnisnehmer

ist derjenige, welchem die Sondernutzungserlaubnis erteilt

wurde. Weder eine Überlassung an Dritte, noch die Wahrnehmung durch

Dritte, die nicht Erlaubnisträger sind, ist gestattet.

(5) Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht

nicht.

(6) Die Aufstellung von Altkleidercontainer sind nur gemäß des Standortvergabekonzeptes

zulässig.

§ 10 Erlaubnisversagung

(1) Die Erlaubnis ist in der Regel zu versagen beziehungsweise zu widerrufen, wenn:

1. die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dies erfordert,

2. der Schutz des Straßenkörpers und seiner Nebenanlagen dies erfordert,

3. die Sondernutzung die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden

würde,


15. Januar 2025 AMTSBLATT

Seite 3

4. der Antragsteller die geforderten Sicherheiten, Vorschüsse oder Gebühren

nicht fristgerecht leistet oder die ihm obliegenden Pflichten gemäß § 8

dieser Satzung nicht erfüllt,

5. durch die Gestaltung der Sondernutzung oder durch Häufung von

Sondernutzungen das Stadtbild beeinträchtigt wird beziehungsweise

städtebauliche Gründe entgegenstehen,

6. gegen die Sondernutzungserlaubnis verstoßen wird oder die erteilten

Auflagen und Bedingungen nicht eingehalten werden,

7. übergeordnete Veranstaltungen im beantragen Zeitraum stattfinden

8. die benötigte Fläche nicht oder nicht weiter zur Verfügung gestellt werden

kann

9. andere öffentliche Interessen gefährdet oder entgegen stehen

10. der Antrag auf eine Sondernutzungserlaubnis nicht rechtzeitig gemäß §

8 Absatz 1 dieser Satzung gestellt wird.

(2) Die Erlaubnis kann darüber hinaus versagt werden, wenn den Interessen des

Gemeingebrauchs, insbesondere der Sicherheit, Leichtigkeit des Verkehrs

oder des Schutzes des öffentlichen Verkehrsgrundes, oder anderen rechtlich

geschützter Interessen, der Vorrang gegenüber der Sondernutzung gebührt.

Dies ist insbesondere der Fall, wenn

1. der mit der Sondernutzung verfolgte Zweck ebenso durch die Inanspruchnahme

privater Grundstücke erreicht werden kann;

2. die Sondernutzung an anderer Stelle bei geringerer Beeinträchtigung

des Gemeingebrauches erfolgen kann;

3. die Straße oder ihre Ausstattung durch die Art der Sondernutzung und/

oder deren Folgen beschädigt werden kann und der Erlaubnisnehmer

nicht hinreichend Gewähr bietet, dass die Beschädigung auf seine Kosten

unverzüglich wieder behoben wird;

4. zu befürchten ist, dass durch die Sondernutzung andere Personen

gefährdet, in unzumutbarer Weise belästigt werden können oder eine

Beeinträchtigung vorhandener, ortsgebundener gewerblicher Nutzungen

zu befürchten ist.

(3) Die Sondernutzungserlaubnis kann auch versagt werden, wenn derjenige,

welcher eine Erlaubnis nach § 8 beantragt hat, Gebührenschuldner für zurückliegende

und beendete Sondernutzungen ist oder den Nachweis über die

erfolgte Einzahlung eines Verwaltungskostenvorschusses bis zur geplanten

Aufnahme der Sondernutzung vorweist.

(4) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Untersagung erlaubnisfreier Sondernutzungen

entsprechend.

(5) Bei Widerruf der Erlaubnis oder bei Sperrung, Änderung, Umstufung

oder Einziehung der Straße besteht kein Ersatzanspruch, es kann jedoch

eine Anteilige Erstattung der Gebühren beantragt werden. Es wird auf die

entsprechende Regelung in § 17 Absatz 3 Satz 2 bis 4 verwiesen.

§ 11 Pflichten des Erlaubnisnehmers

(1) Der Erlaubnisnehmer hat Anlagen so zu errichten und zu unterhalten, dass

sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung, den anerkannten Regeln

der Technik sowie der Verkehrssicherheit genügen. Arbeiten an der Straße

bedürfen der Zustimmung der Straßenbaubehörde.

(2) Der Erlaubnisnehmer hat einen ungehinderten Zugang zu allen in die Straßendecke

eingebauten Einrichtungen zu gewährleisten. Wasserablaufrinnen,

Kanalschächte, Hydranten, Kabel-, Heizungs- und sonstige Schächte sind

freizuhalten. Soweit Arbeiten an der Straße erforderlich sind, sind diese so

vorzunehmen, dass nachhaltige Schäden am Straßenkörper und an den Anlagen,

insbesondere an den Wasserablaufrinnen und den Versorgungs- und

Kanalleitungen sowie eine Änderung ihrer Lage vermieden wird. Die Stadt

ist spätestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu benachrichtigen.

(3) Erlischt die Erlaubnis, so haben die bisherigen Erlaubnisnehmer die Sondernutzung

einzustellen, alle von ihnen erstellten Einrichtungen und die

zur Sondernutzung verwendeten Gegenstände unverzüglich zu entfernen

und den früheren Zustand ordnungsgemäß wiederherzustellen. Abfälle und

Wertstoffe sind ordnungsgemäß zu entsorgen, die beanspruchten Flächen

sind gegebenenfalls zu reinigen.

§ 12 Haftung und Sicherheiten und Ersatzanspruch

(1) Die Stadt kann den Erlaubnisnehmer verpflichten, zur Deckung des Haftpflichtrisikos

vor der Inanspruchnahme der Erlaubnis den Abschluss einer

ausreichenden Haftpflichtversicherung nachzuweisen und diese Versicherung

für die Dauer der Sondernutzung aufrechtzuerhalten. Die Stadt kann

die Hinterlegung einer Sicherheit zugunsten des betroffenen Straßenbaulastträger

fordern, sofern dieser es verlangt. Dem Straßenbaulastträger

zusätzlich durch Sondernutzung entstehende Kosten hat der Sondernutzer

auch zu ersetzen, wenn sie die hinterlegte Sicherheit übersteigen.

(2) Der Erlaubnisnehmer haftet dem Straßenbaulastträger für Schäden, die

durch die Sondernutzung entstehen. Von Ersatzansprüchen Dritter hat der

Erlaubnisnehmer den Straßenbaulastträger freizustellen.

(3) Der Erlaubnisnehmer haftet für die Verkehrssicherheit der angebrachten

oder aufgestellten Sondernutzungsanlagen und Gegenstände. Wird durch die

Sondernutzung der Straßenkörper beschädigt, so hat der Erlaubnisnehmer die

Fläche ordnungsgemäß instand zu setzen und dies unverzüglich dem Straßenbaulastträger

und der Stadt anzuzeigen. Über die Schadensbeseitigung,

die vorläufige Instandsetzung und Wiederherstellung ist eine Vereinbarung

zu treffen.

Über die endgültige Wiederherstellung wird ein Abnahmeprotokoll mit Vertretern

der Stadt beziehungsweise der Straßenbaubehörde gefertigt. Soweit

die Stadt selbst nicht Baulastträger ist, ist ein Vertreter des Straßenbaulastträgers

hinzuzuziehen. Der Erlaubnisnehmer haftet gegenüber dem Träger

der Straßenbaulast hinsichtlich verdeckter Mängel der Wiederherstellung

nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik bis zum Ablauf der

Gewährleistungsfrist von fünf Jahren.

(4) Bei Widerruf der Erlaubnis oder bei Sperrung, Änderung, Umstufung oder

Einziehung der Straße besteht kein Ersatzanspruch gegen die Stadt.

(5) Der Träger der Straßenbaulast haftet nicht für Schäden an den Sondernutzungsanlagen

oder -einrichtungen, es sei denn, ihm oder seinen Bediensteten

fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

§ 13 Erhebung von Gebühren und Kostenersatz

(1) Für erlaubnispflichtige Sondernutzungen gemäß § 3 im Sinne des § 2 werden

Gebühren nach Maßgabe des in der Anlage 1 beigefügten Gebührenverzeichnisses

erhoben, ausgenommen ist § 3 Absatz 1 Nr. 1.

(2) Sondernutzungsgebühren werden auch dann erhoben, wenn eine erlaubnispflichtige

Sondernutzung ohne Erlaubnis ausgeübt wird.

(3) Der Erlaubnisnehmer hat auf Verlangen der Stadt die im Rahmen der Sondernutzung

errichteten oder unterhaltenen Anlagen auf seine Kosten zu

ändern und alle Kosten zu ersetzen, die dem Träger der Straßenbaulast durch

die Sondernutzung entstehen. Hierfür kann der Träger der Straßenbaulast

angemessene Vorschüsse und Sicherheiten verlangen.

(4) Das Recht für die Erlaubniserteilung Verwaltungsgebühren zu erheben,

bleibt unberührt.

§ 14 Gebührenberechnung

(1) Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem anliegenden Gebührenverzeichnis.

Soweit diese Rahmensätze vorsieht, ist die Gebühr im Einzelfall

nach Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und den Gemeingebrauch

sowie nach den wirtschaftlichen Interessen des Gebührenschuldners

zu bemessen.

(2) Werden Gebühren in Tages-, Wochen-, Monats oder Jahressätzen festgelegt,

dann werden angefangene zeitliche Nutzungsdauern voll berechnet.

Ergeben sich bei der Errechnung von Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis

Beträge, die geringer als die Mindestgebühr sind, so wird die

Mindestgebühr erhoben.

(3) Die Gebühren werden auf halbe oder volle Euro-Beträge abgerundet.

(4) Für Sondernutzungen, die nicht im Gebührenverzeichnis enthalten sind,

richtet sich die Gebühr in sinngemäßer Anwendung nach Absatz 1 Satz

1. Sie richtet sich soweit als möglich nach einer im Gebührenverzeichnis

enthaltenen vergleichbaren Sondernutzung.

§ 15 Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner sind

1. der Antragsteller;

2. der Erlaubnisnehmer;

3. derjenige, der die Sondernutzung tatsächlich ausübt oder in dessen Interesse

die Sondernutzung ausgeübt wird.

(2) Bei einer Mehrheit von Gebührenschuldner haftet jeder als Gesamtschuldner.

§ 16 Gebührenschuld und Fälligkeit der Gebühren

(1) Die Gebührenpflicht entsteht

a) mit der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis;

b) für Sondernutzungen für einen bestimmten Zeitraum bei Erteilung der

Erlaubnis für den gesamten Zeitraum, sind für die Sondernutzung wiederkehrende

Jahresgebühren zu entrichten, entsteht die Gebührenschuld

für das laufende Jahr mit der Erteilung der Erlaubnis, für die folgenden

Jahre entsteht die Gebührenschuld mit Beginn des jeweiligen Jahres;

c) für Sondernutzungen, die bei Inkrafttreten dieser Satzung erlaubt waren,

mit dem Inkrafttreten der Satzung;


Seite 4

AMTSBLATT

15. Januar 2025

d) bei unerlaubter Sondernutzung mit dem Beginn der Nutzung.

(2) Die Gebührenpflicht besteht bis zur schriftlichen Anzeige der Beendigung

der Sondernutzung oder bis zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Stadt

von der Beendigung der Sondernutzung

(3) Die Gebühren werden durch Gebührenbescheid festgesetzt. Sie werden in

den Fällen des § 16 Absatz 1

a) Buchstabe a, c und d mit Bekanntgabe des Bescheides fällig;

b) Buchstabe b erstmalig mit Bekanntgabe des Bescheides, ansonsten

jeweils zu Beginn der Zeitperiode fällig. Bei Sondernutzungen auf Widerruf

jeweils zu Beginn des Folgejahres fällig.

(4) Die fälligen Gebühren können bei Nichteinhaltung der Fälligkeitstermine

im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden.

§ 17 Gebührenfreiheit, -befreiung, -ermäßigung und -erstattung

(1) Von der Entrichtung einer Gebühr sind befreit:

die Parteien, Wählervereinigungen, Gewerkschaften, Kirchen, öffentlichrechtlich

Religionsgemeinschaften, karitative Verbände und gemeinnützige

Organisationen sofern die Sondernutzung unmittelbar der Durchführung

ihrer parteilichen, gewerkschaftlichen, religiösen, karitativen oder gemeinnützigen

Aufgaben dient und nicht ihre wirtschaftlichen Unternehmen

betrifft. Ausgenommen sind Gebühren für Altkleidercontainer.

(2) Auf Antrag können Sondernutzungsgebühren im Einzelfall ganz oder zum

Teil erlassen werden, wenn die Sondernutzung überwiegend im öffentlichen

Interesse liegt.

(3) Wird von der Erlaubnis kein Gebrauch gemacht, so werden die bereits

gezahlten Sondernutzungsgebühren erstattet. Endet die Sondernutzung vor

Ablauf des Zeitraumes, für den die Sondernutzungsgebühren entrichtet wurden,

oder wurde die genehmigte Fläche nicht voll in Anspruch genommen,

so kann auf Antrag des Gebührenschuldners der auf die nicht in Anspruch

genommene Zeit oder Fläche entfallende Anteil der Gebühren erstattet

werden. Der Erlaubnisnehmer hat die Nichtinanspruchnahme glaubhaft zu

machen und gegebenenfalls nachzuweisen. Verwaltungsgebühren/-kosten

werden nicht zurückerstattet.

§ 18 Nutzung des Marktplatzes

Für die Nutzung des Marktplatzes findet diese Sondernutzungssatzung nur

dann Anwendung, wenn keine Marktveranstaltung gemäß der jeweils geltenden

Marktsatzung der Stadt Bad Düben stattfindet.

§ 19 Härtefälle

Stundung, Niederschlagung, Erlass oder andere Zahlungserleichterungen richten

sich nach den Vorschriften des Abgabenrechts.

§ 20 Hinweis auf gesetzliche Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer die in § 52 Absatz 1 Nr. 3 bis 9 SächsStrG

oder in § 23 FStrG bezeichneten Tatbestände erfüllt, also insbesonders

1. entgegen gesetzlichen Vorschriften eine Straße ohne Erlaubnis über den

Gemeingebrauch hinaus benutzt;

2. einer erteilten vollziehbaren Auflage für die Erlaubnis nicht nachkommt;

3. eine Anlage nicht vorschriftsmäßig errichtet, erhält oder ändert;

4. Zufahrten oder Zugänge ohne Erlaubnis anlegt oder ändert.

(2) Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro, in bestimmten

Fällen sogar bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

§ 21 Übergangsregelung

Diese Satzung gilt auch für bereits bestehende Sondernutzungen. Sondernutzungen,

für die die Stadt vor Inkrafttreten dieser Satzung eine Erlaubnis auf Zeit

oder Widerruf erteilt hat, bedürfen keiner neuen Erlaubnis nach dieser Satzung.

§ 22 Inkrafttreten

Die Satzung mit Anlagen (Anlage 1 Gebührenverzeichnis und Anlage 2

Standortvergabekonzeption Altkleidercontainer) tritt nach Bekanntmachung

in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für

Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen vom 28. Februar

2008 außer Kraft.

Bad Düben, den 12. Dezember 2024

Astrid Münster

Bürgermeisterin

Anlage 1 der Sondernutzungssatzung der Stadt Bad Düben

(Gebührenverzeichnis) vom 12. Dezember 2024

lfd.

Nr.

Art der

Sondernutzung

Bemessungsgrundlage

Maßstab

Zeitraum Gebühr (€)

1. Anlagen und Einrichtungen mit Personal

1.1. Aufstellung von Zelten,

Tischen, Stühlen und ähnlichen

gebührenfrekauf

Anlagen zum Ver-

von Speisen

1.2. Verkaufswagen/Imbissstände/Eiswagen

m² Monat 20,00

u. Ä.

Tag 1,50

2. Sonstigen Anlagen und Einrichtungen

2.1. sonstige Verkaufsflächen m² Kalendertag

6,50

auf öffentlichen Straßen

2.2. Fahrradständer mit und

ohne Werbung

2.3. Altkleidersammelcontainer

karitative und gemeinnützige

Vereine 50 % Ermäßigung

3. Lagerung / Aufstellung bei Baumaßnahmen

3.1. Baustelleneinrichtung (Ablagerung

von Baustoffen,

Bauwagen, Baumaschinen,

Gerüste u. Ä., Aufgrabungen

3.2. Aufstellen von Containern/

Transportbehälter

3.3. Aufstellung von Gefäßen

zur Aufnahme von Abfällen,

die länger als einen Tag

vor und nach Abholung auf

öffentlichen Straßen stehen

4. Werbung

4.1. Werbe- oder Informationsveranstaltungen

(mit Fahrzeugen,

Infoständen, Tribünen,

Tischen, Personen

u. Ä.) und Werbefahrzeuge

4.2. Anbringen / Aufstellen von

Pla-katen oder ähnlichen

Ankündigungsmitteln

4.3. Plakatieren für Zirkusse,

Schausteller, Märkte in Bad

Düben sowie Vereine

4.4. Seitenwände Wartehäuschen

für öffentliche Verkehrsmittel

mit Dauerwerbeträger

(beidseitig innen und außen)

4.5. Feste unlösbar mit dem

Boden verbundene Werbetafeln

oder Werbeschilder

max. 1 m²

gebührenfrei

Stück monatlich 15,00

Jahr 180,00

m² Kalendertag

0,20

m² Kalendertag

0,65

Monat 13,00

Tag 0,50

Stück

je Veranstaltungszeitraum

bis 14 Tage

vor Beginn

der 1. Veranstaltung

Je Wartehäuschen

m² Kalendertag

Kalendertag

6,50

1,30

pauschal 20,00

Monat 250,00

bis 1,5 m² pauschal/ 30,00

über 1,5 m²

Jahr

50,00

4.6. Großraumplakate Stück Tag 10,00

5. andere Nutzung

5.1. Gebühr für nicht genehmigte/erlaubte

aber in Anspruch

genommene ausgeübte

Sondernutzung

5.2. Gegenstände aller Art, die

sich länger als 24 Stunden

im Straßenraum befinden,

soweit nicht ein anderer Gebührentarif

anzuwenden ist

§ 13 Absatz

2 Sondernutzungssatzung

m² Kalendertag

lt. Gebührenverzeichnis

0,65


15. Januar 2025 AMTSBLATT

Seite 5

lfd.

Nr.

Art der

Sondernutzung

5.3. Mindestgebühr für Sondernutzungen

5.4. Sonstige Sondernutzungen,

die von keinem der Gebührentatbestände

erfasst

werden, pro:

5.5. Schausteller, Zirkus,

sonstige Veranstaltungen

Bemessungsgrundlage

Maßstab

Zeitraum Gebühr (€)

6,50

1,50 –

100,00

Woche 5,00 –

150,00

Monat 10,00 –

250,00

Jahr 30,00 –

500,00

Kalendertag

Kalendertag

10,00 –

200,00

Für die Ausstellung der Sondernutzungserlaubnis gemäß dieses Gebührenverzeichnisses

fallen Verwaltungskosten gemäß Verwaltungskostensatzung an.

Anlage 2 – Standortvergabekonzept der

Sondernutzungssatzung der Stadt Bad Düben

für Altkleidersammelcontainer (Altkleiderkonzept)

Das Standortvergabekonzept ist Bestandteil zum § 9 Absatz 7 in Verbindung

mit § 3 Absatz 1 Nr. 12 der Sondernutzungssatzung der Stadt Bad Düben vom

12. Dezember 2024

§ 1 Ziel und Zweck des Standortkonzepts für

Altkleidersammelcontainer

(1) Ziele und Zweck des Standortskonzepts für Altkleidersammelcontainer

sind Folgendes:

1. „Wildwuchs“ an Sammelcontainern für Altkleider soll im Stadtgebiet

unterbunden werden.

2. Sicherstellung der Sauberkeit der Wertstoffsammelstellen und dadurch

Verbesserung des Erscheinungsbildes der Stadt

3. Negative Auswirkungen auf die Allgemeinheit, wie Lärmimmissionen

durch An- und Abfahrt, Leerung, Nutzung der Anlage und ggf. der sich

hieraus ergebenden unerlaubten Handlungen und Wirkungen („illegale

Müllentsorgung“), sollen so gering wie möglich gehalten werden.

4. Die Standorte der Container sollen im Stadtgebiet – soweit möglich

und sinnvoll – gleichmäßig verteilt werden.

5. Unterstützung von Interessenten gewerblicher, karitativer und gemeinnütziger

Art aus der Umgebung bei der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis

§ 2 Standortauswahl

(1) Die Standortauswahl erfolgt nach Gesichtspunkten, die für die Ermessensausübung

bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zulässig

sind, also einen sachlichen Bezug zur öffentlichen Verkehrsfläche haben

(2) Folgende Gesichtspunkte finden Berücksichtigung:

1. Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs

2. Einwandfreie Straßenzustand

3. Ausgleich zeitlich und örtlich gegenläufiger Interessen verschiedener

Benutzer der öffentlichen Verkehrsflächen und der Anlieger (etwa

Schutz vor Abgasen, Lärm und sonstigen Störungen)

4. Beachtung von gestalterischen und städtebaulichen Belangen (etwa

Vermeidung von „Übermöbelierung“ des öffentlichen Verkehrsraumes,

Schutz eines bestimmten Straßen oder Stadtbildes)

(3) Die nach diesen Gesichtspunkten ausgewählten Standorte sind in der

Anlage dieses Konzepts dargestellt. Pro Standort dürfen nur so viele Container

aufgestellt werden, wie sich aus der Liste der Standorte ergibt. Die

Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Altkleidersammelcontainern

außerhalb der in der Anlage festgelegten Standorte

bleibt ausgeschlossen.

§ 3 Rahmenbedingungen für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis

zum Aufstellen von Altkleidersammelcontainern

(1) Folgende Rahmenbedingungen für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis

zum Aufstellen von Altkleidersammelcontainern sind verpflichtend:

1. Die Sondernutzungserlaubnis wird durch die Stadt Bad Düben befris tet

für vier Jahre erteilt. Die erstmalige Erteilung der Erlaubnis auf Grundlage

dieses Konzepts erfolgt sechs Monate nach Beschlussfassung der

Sondernutzungssatzung, frühestens zum 1. Juli 2025

2. Die Entleerung der Altkleidercontainer durch den Erlaubnisinhaber

erfolgt gemäß der Standortliste, bei Bedarf hat dies auch öfters zu erfolgen.

Die Stadt Bad Düben ist insofern berechtigt, den Erlaubnisinhaber

aufzufordern, außerplanmäßige Leerungen durchzuführen. Zwischen

Meldung und Störungsbeseitigung dürfen an Werktagen nicht mehr

als 48 Stunden liegen. Das schuldhafte Nichtbefolgen oder Verzögern

kann zum Widerruf der Erlaubnis führen.

3. Der Erlaubnisinhaber hat die Fläche in unmittelbarer Nähe um den Container

herum, gemäß Standortliste zu reinigen, bei Bedarf auch öfter.

Die Stadt Bad Düben ist insoweit berechtigt, bei Bedarf den Erlaubnisinhaber

zur außerplanmäßigen Reinigung aufzufordern. Die Pflicht

zur Reinigung erstreckt sich hierbei auch auf sonstige Ablagerungen

und Verunreinigungen (z. B. Restmüll, Sperrmüll). Die Reinigung

hat innerhalb von 48 Stunden unter Berücksichtigung betrieblicher

Belange zu erfolgen. Liegt ein Wochenende dazwischen spätestens

am nächsten Werktag. Die Stadt Bad Düben behält sich insoweit das

Recht zur Ersatzvornahme vor. Aus einer schuldhaften Verzögerung

kann ebenfalls ein Widerrufsgrund der Erlaubnis erwachsen.

4. Der Erlaubnisinhaber verpflichtet sich, seine eigene Haftung sowie die

Haftungsfreistellung der Stadt durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung

abzusichern.

5. Es werden nur Container in der Größe 1,15 x 1,15 x 2,20 Meter mit

einer einheitlichen Farbgestaltung aufgestellt. Die Container müssen

gut sichtbar mit Benutzerhinweisen zu Einwurfzeiten, Sortierhinweisen,

Firmenname und Adresse versehen sein.

6. Der Erlaubnisinhaber verpflichtet sich, Container nach Ablauf des

Sondernutzungszeitraumes unverzüglich auf eigene Kosten zu entfernen

und etwaige Schäden am öffentlichen Grund zu beseitigen, die durch

die Standortnutzung entstanden sind.

§ 4 Antragsverfahren

(1) Folgendes ist bei der Beantragung zu beachten:

1. Die Sondernutzungsanträge sind innerhalb von vier Wochen nach

Bekanntgabe der Vergabe von der Dienstleitung zur Aufstellung von

Alttextilienbehälter einzureichen. Die Bekanntmachung erfolgt auf

einschlägigen Vergabeportalen.

2. Der Antrag kann schriftlich an die Stadtverwaltung Bad Düben, Markt

11, 04849 Bad Düben gestellt werden.

3. Es werden nur fristgerecht und vollständig eingegangene Anträge

berücksichtigt.

4. Dem Antrag sind folgenden Unterlagen beizufügen und müssen folgende

Angaben enthalten:

(a) Name und Anschrift einschließlich Mailadresse und Telefonnummer

des Antragstellers auf die die Sondernutzungserlaubnis ausgestellt

werden soll

(b) Aktueller Gewerberegisterauszug vorgenannter Gesellschaft (nicht

älter als vier Wochen) oder der Nachweis der Gemeinnützigkeit

durch das Finanzamt beziehungsweise Vereinsregisterauszug

(c) Name und Anschrift einschließlich Mailadresse und Telefonnummer

der vertretungsberechtigten Person / Ansprechpartner

(d) Gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 56

Kreislaufwirtschaftsgesetz oder die Zertifikation für FairWertung

beziehungsweise BVSE Qualitätssiegel Textilsammlung

(e) Nachweis über die Haftpflichtversicherung

(f) Übersicht über die bisherigen Tätigkeiten im Wertstoff- und Textilrecycling

mit drei Referenzen

(g) Nachweis über die Verwertung des gesammelten Inhalts der Altkleidercontainer

bzw. Wiederverwertungskonzept

(h) Darstellung der geplanten Leerungsintervalle unter Berücksichtigung

des § 3 Nr. 2

(i) Benennung der höchstmöglich gewünschten Stellflächen (für den

Fall einer geringen Mitbewerberanzahl)

(j) Angabe der Fristen zur Beseitigung von Störungen, Überwachung

der Standorte und für unverzügliche Reinigung sowie telefonischer

Erreichbarkeit an Werktagen unter Berücksichtigung des § 3 Nr. 3

(k) Darstellung des Betriebes / der Organisation


Seite 6

AMTSBLATT

15. Januar 2025

§ 5 Auswahlverfahren und Gebühren

(1) Die Auswahl erfolgt aus allen fristgerecht und vollständig eingereichten

Anträgen nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Bad Düben und werden

gemäß einer Bewerbermatrix nach den in diesem Konzept enthaltenen

Gesichtspunkten § 4 Absatz 1 Nr. 4 geprüft.

(2) Maximal drei Bewerber werden für die Standortvergabe ausgewählt. Ergibt

sich nach Bewerberschluss, dass sich mehr als drei beworben haben, erfolgt

ein Auswahlverfahren gemäß Absatz 1. Haben sich drei oder weniger beworben,

werden die Standorte gleichmäßig aufgeteilt. Ist dies nicht möglich,

entscheidet das Los. Die Verteilung der einzelnen Standorte erfolgt durch

die Stadt Bad Düben.

(3) Nach Auswahl erhält der/die Ausgewählte/n die Nutzungserlaubnis gemäß

der Sondernutzungssatzung. Die Höhe des zu entrichtenden Entgelts und der

Bearbeitungsgebühr richtet sich ebenfalls nach der Sondernutzungssatzung

§ 13 Absatz 1. Die Entscheidung geht dem Antragsteller bis spätestens zwei

Wochen vor Beginn des Geltungszeitraums zu.

§ 6 Anlagen

(1) Folgende Anlagen sind Bestandteil des Konzepts:

1. Liste der festgelegten Standorte in tabellarischer Form

2. Karte der Stadt Bad Düben mit eingetragenen Standorten

(2) Sollte sich darüber hinaus ein erhöhter Bedarf an Containerstellplätzen, etwa

durch Zunahme der Bevölkerung an bestehenden Standorten oder durch

Erschließung neuer Wohngebiete, ergeben, kann die Stadt in begründeten

Einzelfällen neue Standorte ausweisen und die Liste entsprechend ergänzen.

Die Ergänzung der Liste erfolgt erst zum nächsten Vergabezeitpunkt.

Bad Düben, den 12. Dezember 2024

Astrid Münster

Bürgermeisterin

Hinweis nach § 4 Absatz 4 SächsGemO:

Gemäß § 4 Absatz 4 der SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder

Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang

an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung

der Satzung verletzt worden sind,

3. der/die Bürgermeister/in dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen

hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Verwaltung unter

Bezeichnung des Sachverhaltes der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend

gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden,

so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung

geltend machen.

Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren für

das Vorhaben „Ausbau Knotenpunkt S 11/Postweg

in Bad Düben

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig, hat für

das Vorhaben „Ausbau Knotenpunkt S 11/Postweg in Bad Düben“ die Durchführung

des Planfeststellungsverfahrens nach dem Sächsischen Straßengesetz

(SächsStrG) beantragt.

Das Vorhaben umfasst die Errichtung einer dauerhaften Lichtsignalanlage am

Knotenpunkt S 11 (Schmiedeberger Straße) / Postweg in der Stadt Bad Düben.

Grunderwerb ist für das Vorhaben nicht erforderlich. Es werden nur Teile von

Grundstücken in der Gemarkung Bad Düben vorübergehend in Anspruch

genommen.

Für das Vorhaben besteht von Gesetzes wegen keine Verpflichtung zur Durchführung

einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Der Vorhabenträger hat die nachfolgend aufgeführten Unterlagen vorgelegt:

Unterlage Nr. Bezeichnung der Unterlage

Teil A

Vorhabensbeschreibung

1 Erläuterungsbericht

Teil B

Planteil

2 Übersichtskarte

3 Übersichtslageplan

5 Lageplan

10 Grunderwerb

Teil C

Untersuchungen, weitere Pläne, Skizzen

16 Leitungen

Teil D

Nachweise

22 Verkehrsqualität

1. Verkehrszählungen und Nachweis der Verkehrsqualität

2. Verkehrstechnische Untersuchung LSA

Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 27. Januar

bis 26. Februar 2025 in der Stadtverwaltung Bad Düben, Markt 11, 04849 Bad

Düben, während der Dienststunden:

Montag:

Dienstag:

Mittwoch:

Donnerstag:

Freitag:

9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.00 Uhr

9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr

geschlossen

9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr

9.00 – 12.00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Die Bekanntmachung ist einschließlich der auszulegenden Planunterlagen

während des vorgenannten Zeitraumes auch auf der Internetseite der Landesdirektion

Sachsen unter https://lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik

Infrastruktur –> Staatstraßen einsehbar.

Darüber hinaus sind die entscheidungserheblichen Unterlagen gemäß den Bestimmungen

des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes auf Antrag in der

Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Referat 32, Braustraße 2, 04107

Leipzig, auf Antrag zugänglich.

1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei

Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist – also bis zum 12. März 2025 –

bei der Landesdirektion Sachsen (Postanschrift: Landesdirektion Sachsen

09105 Chemnitz) sowie bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle

Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig oder bei der Stadt Bad Düben, Markt

11, 04849 Bad Düben, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur

Niederschrift erheben.

Die Schriftform kann in elektronischer Form erfolgen. In diesem Fall ist

das elektronische Dokument an die E-Mail-Adresse post@lds.sachsen.de

zu richten und bedarf einer qualifizierten elektronischen Signatur. Einwendungen,

die nur elektronisch übermittelt werden (z. B. „einfache“ E-Mail

ohne qualifizierte elektronische Signatur), werden nicht als (fristgerecht erhobene)

Einwendung gewertet. Die Einwendung muss den geltend gemachten

Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf

der Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens

alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln

beruhen, für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen (§ 73 Absatz 4

Satz 3 VwVfG). Bei Einwendungen bzw. Äußerungen, die von mehr als 50

Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter

gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf

jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen,

Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen.

Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.

2. Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften

befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen

den Planfeststellungsbeschluss einzulegen, werden hiermit von der Auslegung

des Plans benachrichtigt. Sie können innerhalb der unter Nr. 1 genannten Frist

Stellungnahmen zu dem Plan abgeben beziehungsweise sich äußern.

3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen


15. Januar 2025 AMTSBLATT

Seite 7

Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 39 Absatz 4 SächsStrG).

Findet ein Erörterungstermin statt, wird dieser ortsüblich bekannt gemacht.

Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben, Äußerungen

vorgebracht oder Stellungnahmen abgegeben haben, beziehungsweise bei

gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter von dem Termin gesondert

benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können

sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch

einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine

schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde

zu geben ist. Bei Nichtteilnahme eines Beteiligten am Erörterungstermin kann

auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss

des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen,

Vorbringen von Äußerungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme

am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden

nicht erstattet.

5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem

Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin,

sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

6. Über die Äußerungen, Einwendungen und Stellungnahmen wird nach

Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde

(Landesdirektion Sachsen) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung

(Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine

Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung

ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

7. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen

nach § 24 SächsStrG und die Veränderungssperre nach § 40 SächsStrG in

Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast

ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 40

Absatz 1 Satz 3 SächsStrG).

Datenschutzhinweise

Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen stellen

sie der Landesdirektion Sachsen Personen bezogene Daten zur Verfügung. Die Landesdirektion

Sachsen erhebt solche Daten auch bei Meldebehörden, Grundbuchämtern und im Handelsregister.

Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den

geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Daten werden dem Vorhabenträger

übermittelt. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Artikel 13 Absätze

1 und 2 sowie Artikel 14 Absätze 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere

welche Rechte Ihnen diesbezüglich zustehen, erfahren Sie unter dem folgenden Link:

www.lds.sachsen.de/datenschutz (–> Unterlagen –> Planfeststellungsverfahren Infrastruktur).

Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Landesdirektion Sachsen ist wie folgt erreichbar:

Datenschutzbeauftragter der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz; E-Mail: datenschutz@

lds.sachsen.de; Telefon: 0371 / 532-0.

i. A. der Landesdirektion Sachsen

Bekanntmachung der Stadt Bad Düben über das

Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und

die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum

21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

1. Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Wahlbezirke der Stadt

Bad Düben wird in der Zeit vom 3. Februar bis 7. Februar 2025 während

der üblichen Dienstzeiten:

Montag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr

Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr

Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 14.00 Uhr

Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr

Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

in der Stadtverwaltung Bad Düben, Markt 11, Zimmer 08, 04849 Bad Düben

(barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Innerhalb der Einsichtsfrist kann die oder der Wahlberechtigte von der

Stadtverwaltung einen Auszug aus dem Wählerverzeichnis über die zu ihrer

oder seiner Person eingetragenen Daten verlangen. Jede und jeder Wahlberechtigte

kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer oder seiner

Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine

Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit

der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen

überprüfen will, hat sie oder er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen

sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses

ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der

Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk

gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die

Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen

Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in

der Zeit vom 3. Februar bis spätestens am 7. Februar 2025 um 12.00 Uhr bei

der Stadtverwaltung Bad Düben, Markt 11, Zimmer 08, 04849 Bad Düben

Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur

Niederschrift eingelegt werden. Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig

sind oder mit einer körperlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung

können sich bei der Einlegung des Einspruchs der Hilfe einer anderen Person

bedienen.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten

bis spätestens zum 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt

zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn sie

oder er nicht Gefahr laufen will, ihr oder sein Wahlrecht nicht ausüben zu

können.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen

werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt

haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 150 Nordsachsen

• durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses

Wahlkreises

• oder durch Briefwahl

teilnehmen.

5. Einen Wahlschein erhalten auf Antrag

5.1 alle in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten

5.2 die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten,

a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf

Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung

(bis zum 2. Februar 2025) oder die Einspruchsfrist gegen

das Wählerverzeichnis nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis

zum 7. Februar 2025) versäumt haben,

b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist

nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist

nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,

c) wenn ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die

Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis

der Stadtverwaltung gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten

bis zum 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung

Bad Düben, Markt 11, Zimmer 08, 04849 Bad Düben mündlich, schriftlich

oder elektronisch beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes

nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich

macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter glaubhaft,

dass ihr oder ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann

ihr oder ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein

erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können

aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf

Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer

schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie oder er dazu berechtigt ist.

Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig sind oder mit einer körperlichen

Beeinträchtigung oder einer Behinderung können sich bei der Antragstellung

der Hilfe einer anderen Person bedienen.

6. Mit dem Wahlschein erhält die oder der Wahlberechtigte

• einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,

• einen amtlichen Stimmzettelumschlag,

• einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden

ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und

• ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere

Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen

durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und

die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies

hat sie der Stadtverwaltung vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu

versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen


Seite 8

AMTSBLATT 15. Januar 2025

Beeinträchtigung oder einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert

sind, können sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person

bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die

Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der oder

dem Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung

beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher

Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung

der oder des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein

Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung

der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der

Wahl einer anderen Person erlangt hat.

Bei der Briefwahl muss die Wählerin oder der Wähler den Wahlbrief mit

dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene

Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00

Uhr eingeht. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle

abgegeben werden.

Datenschutzrechtliche Hinweise

1. Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt oder Einspruch gegen die

Richtigkeit oder Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses eingelegt, so werden die in diesem

Zusammenhang angegebenen, personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrages bzw.

des Einspruchs verarbeitet, § 18 und § 22 der Bundeswahlordnung.

Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt oder haben Sie eine Vollmacht

für die Beantragung eines Wahlscheins und/oder für die Abholung des Wahlscheins mit

Briefwahlunterlagen ausgestellt, so werden die in diesem Zusammenhang angegebenen,

personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrages beziehungsweise zur Prüfung der

Bevollmächtigung verarbeitet, § 17 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes, §§ 25 bis 28 der Bundeswahlordnung.

Die Angaben im Rahmen der Erklärung des Bevollmächtigten, dass er nicht

mehr als vier Wahlberechtigte bei der Empfangnahme vertritt, dienen dazu, die Berechtigung

des Bevollmächtigten für die Beantragung eines Wahlscheins bzw. die Berechtigung für den

Empfang des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen zu prüfen, § 27 Absatz 3, § 28 Absatz

5 der Bundeswahlordnung.

Die Stadtverwaltung führt Verzeichnisse über erteilte Wahlscheine, § 28 Absatz 6 der Bundeswahlordnung,

ein Verzeichnis über für ungültig erklärte Wahlscheine, § 28 Absatz 8 der

Bundeswahlordnung, sowie ein Verzeichnis über die Bevollmächtigten und die an sie ausgehändigten

Wahlscheine, § 28 Absatz 5 Satz 5 der Bundeswahlordnung.

2. Sie sind nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Eine Bearbeitung des

Antrages auf Eintragung in das Wählerverzeichnis, des Einspruchs gegen das Wählerverzeichnis

und des Antrages auf Erteilung eines Wahlscheins sowie die Erteilung beziehungsweise

Aushändigung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an einen Bevollmächtigten ist

ohne die Angaben nicht möglich.

3. Verantwortlich für die Verarbeitung der angegebenen personenbezogenen Daten ist die oben

genannte Stadtverwaltung. Die Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten sind:

Stadtverwaltung Bad Düben, Datenschutzbeauftragter, Markt 11, 04849 Bad Düben.

4. Im Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der Eintragung ins Wählerverzeichnis, gegen

die Ablehnung des Einspruchs gegen das Wählverzeichnis oder gegen die Versagung des

Wahlscheins ist Empfänger der personenbezogenen Daten der Kreiswahlleiter: Landratsamt

Nordsachsen, Dezernat Ordnung und Kommunales, Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch.

5. Die Frist für die Speicherung der im Zusammenhang mit der Führung des Wählerverzeichnisses,

der Verzeichnisse über erteilte Wahlscheine, des Verzeichnisses über für ungültig erklärte

Wahlscheine und des Verzeichnisses über die Bevollmächtigten und die an sie ausgehändigten

Wahlscheine verarbeiteten personenbezogenen Daten richtet sich nach § 90 Absatz 2 der

Bundeswahlordnung: Wählerverzeichnisse, Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnisses über für

ungültig erklärte Wahlscheine und Verzeichnisse der Bevollmächtigten sind nach Ablauf von

sechs Monaten seit der Wahl zu vernichten, wenn nicht der Landeswahlleiter mit Rücksicht auf

ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren etwas anderes anordnet oder sie für die Strafverfolgungsbehörde

zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können.

6. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ihnen folgende Rechte zu:

• Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches

Datenschutzdurchführungsgesetz, Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung)

• Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen personenbezogenen Daten (§ 2 Absatz

4 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz, Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)

• Recht auf Löschung personenbezogener Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz,

Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)

• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches

Datenschutzdurchführungsgesetz, Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)

Einschränkungen ergeben sich aus den wahlrechtlichen Vorschriften, insbesondere durch

die Vorschriften über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und den Erhalt

einer Kopie, § 17 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes in Verbindung mit § 21 Absatz 3 der

Bundeswahlordnung, durch die Vorschriften über den Einspruch und Beschwerde gegen das

Wählerverzeichnis, § 22 der Landeswahlordnung.

7. Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten

nicht rechtmäßig erfolgt, können Sie Beschwerden an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten

(Postanschrift: Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden, E-Mail:

saechsdsb@slt.sachsen.de) richten.

Bad Düben, 6. Januar 2025

Astrid Münster

Bürgermeisterin

Briefwahlbüro zur Wahl

des 21. Deutschen Bundestag

Das Briefwahlbüro ist ab Dienstag, den 4. Februar bis 21. Februar 2025 zu

folgenden Dienstzeiten des Rathauses im Zimmer 08 geöffnet:

Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr

Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr

Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Am Freitag, den 21. Februar 2025 gelten davon abweichend folgende Öffnungszeiten:

9.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr.

Landkreis Nordsachsen

Landratsamt

Amt für Ländliche Neuordnung

AZ: 220-8461.20-N13/LN

Ländliche Neuordnung:

Stadt:

Gemeinde:

Verfahrens-Nr.:

Ländliche Neuordnung

Sprödaer Wald

Delitzsch

Schönwölkau

N13/LN

Stadtverwaltung Bad Düben

I. Flurbereinigungsbeschluss

1. Anordnung

In der Großen Kreisstadt Delitzsch und der Gemeinde Schönwölkau wird aufgrund

des § 86 Absatz 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung

der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der heute geltenden

Fassung i. V. m. § 1 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des

Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem

Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) vom 15. Juli 1994 (SächsGVBl.

S. 1429), in der heute geltenden Fassung die Durchführung eines vereinfachten

Flurbereinigungsverfahrens angeordnet.

2. Verfahrensgebiet

Zum Verfahrensgebiet gehören: von der Großen Kreisstadt Delitzsch

von der Gemarkung Beerendorf, Flur 4

folgende Flurstücke: 47/1; 47/2; 47/3; 47/4; 47/5; 48/1; 48/2; 48/3; 48/4; 48/5; 51/1;

52/1; 53/2; 53/3; 53/4; 53/6; 53/7; 53/8; 53/9; 53/10; 53/11; 72/2; 75/1; 75/2; 77/1;

77/2; 77/3; 77/4; 77/5; 77/6; 78/1; 79/1; 79/2; 79/3; 79/4; 81/1; 81/2; 81/3; 81/4; 1/5;

81/6; 81/7; 81/8; 81/9; 81/10; 81/11; 81/12; 81/13; 81/14; 81/15; 82/1; 82/2; 85/4;

85/6; 85/7; 85/8; 85/9; 87/1; 88; 89; 90; 91; 104/2; 104/3; 105/2; 180/50; 183/53;

184/53; 194; 195; 196; 197; 198; 199; 200; 201; 202; 203; 204; 205; 208/3; 212;

244; 245; 264; 265; 266; 267; 268; 269; 270; 271; 272; 273; 274; 275; 276; 277;

278; 279; 280; 281; 282; 283; 284; 285; 286; 287; 288; 289; 290; 291; 292; 293;

294; 295; 296; 297; 298; 299; 300; 301

von der Gemarkung Beerendorf, Flur 5

alle Flurstücke

von der Gemarkung Spröda, Flur 1

folgende Flurstücke: 88/3; 88/4; 96; 101/3; 101/4; 101/5; 101/6; 102/3; 102/4; 104;

215/61; 279/1; 280; 348; 349; 350; 351; 352; 353; 354; 355; 356; 357; 358; 359;

360; 361; 362; 363; 364; 365; 366; 367; 368; 369; 374; 375; 376; 377; 378; 379

von der Gemarkung Spröda, Flur 2

folgende Flurstücke: 21; 22; 27/3; 27/4; 27/5; 27/6; 27/7; 38; 42/3; 44; 109/42;

111/42; 114/43; 115/27; 123/42; 134; 136; 137; 138; 150; 151; 154; 157; 160; 162;

163; 164; 165

von der Gemeinde Schönwölkau:

von der Gemarkung Brinnis, Flur 1

folgende Flurstücke: 2, 3; 14; 20/1; 31/1; 117/16; 128/22; 131/24; 134/26; 137/27;

140/31; 189; 190; 191; 192; 193; 194; 195; 196; 197; 198; 199; 200; 203; 204;

205; 206; 207; 208; 209; 210; 211; 212; 213; 214; 215; 216


15. Januar 2025 AMTSBLATT

Seite 9

von der Gemarkung Brinnis, Flur 2

folgende Flurstücke: 2; 3; 4; 5; 6; 7; 9; 12/1; 67/8; 68/8; 93/10; 94/10; 115/1; 120/1

von der Gemarkung Brinnis, Flur 3

folgende Flurstücke: 1/1; 4/1; 4/2; 4/3; 10/1; 10/2; 10/3; 12/11; 12/12; 12/13; 13;

15/1; 23/1; 23/2; 23/3; 23/4; 23/5; 23/6; 23/8; 23/9; 28; 103/4; 104/4; 105/4; 106/4;

116/12; 120/12; 121/12; 134/11; 150/12; 151/12; 154/12; 156/11; 165/12; 177/12;

178/12; 252/4; 257/20; 371; 373

von der Gemarkung Brinnis, Flur 4

folgende Flurstücke: 123/1; 124/1; 125/1; 180/3; 181/3; 188/1; 189/7; 204; 205

von der Gemarkung Brinnis, Flur 6

folgende Flurstücke: 90/1; 93/1; 96/3; 96/4; 96/10; 99/1; 99/2; 99/3; 99/4; 99/5;

99/6; 99/7; 99/8; 99/9; 99/10; 99/11; 99/14; 99/15; 101/2, 101/3; 101/4; 101/5;

101/6; 101/7; 103/3; 103/4; 104; 105; 107; 108; 156/94; 175/106; 205; 206; 207; 208

Das Verfahrensgebiet ist auf der vom Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche

Neuordnung – Flurbereinigungsbehörde – gefertigten Gebietsübersichtskarte

im Maßstab 1 : 25.000, die als Anlage zu diesem Beschluss beigefügt ist,

durch farbige Umrandung dargestellt. Die Gebietsübersichtskarte gehört nicht

zum entscheidenden Teil dieses Beschlusses, sie dient der Information über die

Lage des gesamten Verfahrensgebietes.

Das festgestellte Verfahrensgebiet umfasst eine Fläche von ca. 487 Hektar.

3. Beteiligte

Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke, Gebäude

und Anlagen sowie die den Grundstückseigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten

sind Teilnehmer am vereinfachten Flurbereinigungsverfahren.

Die Teilnehmer bilden die Teilnehmergemeinschaft. Die Teilnehmergemeinschaft

entsteht mit dem Anordnungsbeschluss und ist eine Körperschaft des

öffentlichen Rechts (§ 16 FlurbG), die den Namen: Teilnehmergemeinschaft

Sprödaer Wald führt und ihren Sitz in der Großen Kreisstadt Delitzsch hat.

Sie untersteht der Aufsicht des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche

Neuordnung.

Nebenbeteiligte sind unter anderem Inhaber von Rechten an Grundstücken

sowie die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden

Grundstücken, die zur Errichtung von Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes

mitzuwirken haben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Flurbereinigungsbeschluss des Landratsamtes Nordsachsen kann

innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden beim

Landratsamt Nordsachsen, Schloßstraße 27 in 04860 Torgau. Es wird gebeten,

den Widerspruch zu begründen.

Datenschutzrechtliche Hinweise

Datenschutzrechtliche Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten

natürlicher Personen im Rahmen des Verfahrens der Ländlichen Neuordnung

können im Internet unter folgendem Link abgerufen werden: www.landkreisnordsachsen.de/datenschutz

Darüber hinaus sind die Informationen auch beim Landratsamt Nordsachsen,

Amt für Ländliche Neuordnung, Dr.-Belian-Straße 5 in 04838 Eilenburg,

erhältlich.

Eilenburg, den 22. November 2024

gez. Wirsching

Amtsleiter DS

Amt für Ländliche Neuordnung

II. Hinweise zum Anordnungsbeschluss

1. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte

Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung

am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, sind nach § 14 Absatz 1 FlurbG

innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntmachung dieses Beschlusses

schriftlich beim Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung,

04855 Torgau oder zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen, Amt für

Ländliche Neuordnung, Dr.-Belian-Straße 5, 04838 Eilenburg als zuständige

Flurbereinigungsbehörde anzumelden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag

der öffentlichen Bekanntmachung.

Auf Verlangen des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung,

hat der Anmeldende sein Recht innerhalb einer vom Landratsamt Nordsachsen,

Amt für Ländliche Neuordnung, zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem

Ablauf der Frist wird der Anmeldende nicht mehr beteiligt.

Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen,

so kann das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung,

die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§ 14 Absatz 2

FlurbG). Der Inhaber eines nicht aus dem Grundbuch ersichtlichen Rechts muss

die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristenablaufs ebenso gegen

sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe

des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 14 Absatz 3 FlurbG).

2. Aufforderung zur Grundbuchberichtigung

Die Angaben über Rechtsverhältnisse an den Grundstücken im Verfahrensgebiet

erhebt das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, aus

dem Grundbuch. Um Nachteile zu vermeiden, wird dringend empfohlen, die

Eintragungen im Grundbuch zu überprüfen und erforderliche Berichtigungen

zu beantragen. Dazu genügt es in der Regel, den Grundbuchämtern die entsprechenden

Urkunden wie Erbschein, Erbvertrag, Testament, Zuschlagsbeschluss

etc. vorzulegen.

Grundbucheinsicht und Auskünfte sind gebührenfrei. Für die Berichtigung des

Grundbuches sind in bestimmten Fällen gebührenrechtliche Vergünstigungen

vorgesehen.

3. Zeitweilige Eigentumsbeschränkungen

Von der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit

des Flurbereinigungsplanes gelten folgende Eigentumsbeschränkungen:

a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung des Landratsamtes

Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, nur Änderungen

vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb

gehören (§ 34 Absatz 1 Nr. 1 FlurbG).

b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche

Anlagen dürfen nur mit Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt

für Ländliche Neuordnung, errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder

beseitigt werden (§ 34 Absatz 1 Nr. 2 FlurbG).

Sind entgegen den Bestimmungen nach a) und b) Änderungen vorgenommen

oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können diese im

Verfahren unberücksichtigt bleiben. Das Landratsamt Nordsachsen, Amt für

Ländliche Neuordnung, kann den früheren Zustand auf Kosten der betreffenden

Beteiligten wiederherstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung

dienlich ist (§ 34 Absatz 2 FlurbG).

c) Obstbäume, Beerensträucher, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze

dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange,

insbesondere des Naturschutzes und der Landespflege, nicht beeinträchtigt

werden, mit Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche

Neuordnung, beseitigt werden (§ 34 Absatz 1 Nr. 3 FlurbG).

Bei Verstößen gegen diese Vorschrift muss das Landratsamt Nordsachsen,

Amt für Ländliche Neuordnung, Ersatzpflanzungen anordnen (§ 34 Absatz

3 FlurbG).

d) Von der Bekanntgabe des Anordnungsbeschlusses bis zur Ausführungsanordnung

bedürfen Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen

Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung des Landratsamtes

Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung; die Zustimmung darf nur

im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt werden (§ 85 Nr. 5

FlurbG).

Sind Holzeinschläge ohne Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen,

Amt für Ländliche Neuordnung, vorgenommen worden, so kann es anordnen,

dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche

nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in

Bestand zu bringen hat (§ 85 Nr. 6 FlurbG).

Verstöße gegen die Anordnungen zu Ziffer 3, Buchstaben b), c) und d) sind

Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 154 FlurbG und können mit Geldbußen

geahndet werden. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

(OWiG).

Hinweis zu den Auslegungszeiten und dem Auslegungsort des Flurbereinigungsbeschlusses

Sprödaer Wald mit Begründung und Karte

Verfahren:

Stadt:

Gemeinde:

lfd. Nr.:

Sprödaer Wald

Delitzsch

Schönwölkau

N13/LN


Seite 10

AMTSBLATT 15. Januar 2025

In der Stadtverwaltung Bad Düben, Markt 11 in 04849 Bad Düben liegt ab dem

16. Januar 2025 während der Sprechzeiten

Montag:

Dienstag:

Mittwoch:

Donnerstag:

Freitag:

geschlossen

9.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr

geschlossen

9.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr

9.00 bis 12.00 Uhr

der Flurbereinigungsbeschluss Sprödaer Wald bestehend aus:

I Flurbeschluss

II Hinweise zum Anordnungsbeschluss

III Begründung

und Karte

zwei Wochen lang zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann aus.

Bad Düben, den 16. Januar 2025

Zweckverband Abwassergruppe

Dübener Heide, Bad Düben

Öffentliche Bekanntmachung

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwassergruppe Dübener

Heide, Bad Düben findet am Mittwoch, den 22. Januar 2025 um 18.00 Uhr,

im Sitzungsraum des Verwaltungsgebäudes der Kläranlage Altenhof 10, Bad

Düben statt.

Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:

öffentlicher Teil

1. Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung Tagesordnung und Niederschrift

2. Beratung und Beschlussfassung

2.1 Gebührenkalkulation 2025/2026

2.2 Abwasser- und Gebührensatzung – 2. Änderungssatzung

2.3 Fäkalsatzung – 6. Änderungssatzung

2.4 Einleitentgelt Laußig 2025/2026

2.5 Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2025 und 2026

2.6 Terminplan Versammlungen 2025

3. Informationen

3.1 Baumaßnahmen

3.2 Informationen der Geschäftsführung

3.3 Anfragen, Sonstiges

nichtöffentlicher Teil

gez. Astrid Münster

Verbandsvorsitzende

Sprechstunden des Friedensrichters für

die Stadt Bad Düben und Gemeinde Löbnitz

Die Sprechstunden finden im 1. Halbjahr 2025 jeweils dienstags von 16.00 bis

17.30 Uhr im Ratssaal des Rathauses der Stadtverwaltung Bad Düben statt:

11. Februar I 11. März I 8. April I 6. Mai I 10. Juni

In Löbnitz werden derzeit keine Sprechstunden angeboten. Bei Bedarf können

die Sprechstunden in Bad Düben genutzt werden oder über die Stadtverwaltung

Bad Düben ein Termin mit dem Friedensrichter vereinbart werden.

Schießwarnung für den Standortübungsplatz

Delitzsch – Teil „Tiglitzer Forst“ in Bad Düben

15. Januar l 16. Januar l 22. Januar l 23. Januar l 29. Januar l 30. Januar

von 7.00 bis 17.00 Uhr auf den Waldkampfbahnen 1 und 2

Auf die gesetzten Warnzeichen (Absperrschranken, rote Warnflaggen) ist zu

achten, dem eingeteilten Sicherheitspersonal ist Folge zu leisten.

Türen öffne(te)n im Advent

Wir bedanken uns bei allen Gastgebern, die im Dezember 2024 ihre Türen mit

viel Kreativität und Liebe geöffnet haben. Ebenso bedanken wir uns bei unseren

Mitarbeiterinnen für die Organisation und Vorbereitung. Wir freuen uns auf

viele offene Türen und schöne Begegnungen im Dezember 2025.

Gelungene Adventstürchen-Überraschung im Museum

Um den Besuchern im Landschaftsmuseum der Dübener Heide Burg Düben in

der Vorweihnachtszeit zusätzliche Freude zu bereiten wurden die Schließfächer

im Foyer des Museums im Dezember 2024 zum Adventskalender umfunktioniert.

Der erste Gast des jeweiligen Tages konnte sich über den Erhalt des Schlüssels zur

nummerierten Schließfachtür freuen. Dahinter verbargen sich jeweils ein Buch

zur Geschichte (Bad) Dübens und wohltuender Kräutertee. Verblüfft und erfreut

gab es viel Lob für diese Aktion von den Gästen. Tagestouristen, Kurgäste aus

dem Erzgebirge und Brandenburg, und ein Angestellter der Landestalsperrenverwaltung

Bad Düben, Freistaat Sachsen, Flussmeisterei Bad Düben, welche

ihre Weihnachtsfeier mit einem Besuch der Bergschiffmühle und des Museums

kulturell ausschmückten, waren nur einige der glücklichen Adventstürenöffner.

Franziska Heßler-Husung

Gedenkfeier am 27. Januar 2025 in Wellaune

Der Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz am 27. Januar

1945 wurde 1996 auf Initiative des damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog

offizieller deutscher Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus. Der 27.

Januar ist kein Feiertag im üblichen Sinn. Er ist ein „DenkTag“: Gedenken und

Nachdenken über die Vergangenheit schaffen Orientierung für die Zukunft.

Die Bürgermeisterin lädt zu einer kleinen Gedenkfeier am Montag, den 27.

Januar 2025, um 11 Uhr nach Wellaune an den Gedenkstein ein.

„Im kleinen Rahmen – Frauen lesen für Frauen“

am Internationalen Frauentag, 8. März 2025, 18.00 Uhr,

im Landschaftsmuseum der Dübener Heide Burg Düben

„Im kleinen Rahmen“ wird am 8. März 2025, dem Internationalen

Frauentag, im Landschaftsmuseum der Dübener Heide

Burg Düben Folgendes passieren: In Zusammenarbeit mit der

AWO Bibliothek Bad Düben lädt das Team des Landschaftsmuseums

zu einem Leseabend ein, bei dem nicht etwa ein

bekannter Autor aus seinem Roman liest, sondern Frauen für

Frauen lesen. Unter dem Titel „Frauen lesen für Frauen“ können fünf Frauen

aus ihrem jeweiligen Lieblingsbuch Episoden vortragen und zum Besten geben.

Ein bunter Mix soll entstehen aus Historischem, Spannendem, Sachlichem,

Märchenhaftem – was die Literatur ebenso hergibt. In gemütlicher Atmosphäre

bei Wein und Gebäck kann über das Gehörte diskutiert, gelacht und Buchtipps

ausgetauscht werden.

Gesucht werden für diesen Abend noch taffe Frauen, die gern vor Publikum

lesen möchten und denen es am Herzen liegt, ihr Lieblingsbuch „Im kleinen

Rahmen“ zu präsentieren. Bitte bewerben Sie sich dafür ganz unspektakulär

schriftlich via E-Mail unter museum@bad-dueben.de. Wir benötigen Ihren

Namen und die Kontaktdaten sowie den Titel des Buches, welches vorgestellt

werden soll. Sollten zu viele Bewerbungen eingehen, behalten wir uns vor, eine

Auswahl zu treffen. Bewerbungsende ist der 24. Februar 2025.

Frauen die einfach nur dabei sein möchten, um einen angenehmen literarischen

Abend in historischer Kulisse zu erleben, melden sich bitte vorher an (Tel.:

034243 / 23691 oder E-Mail: museum@bad-dueben.de). Bitte beachten: Wie

immer gibt es nur wenig Plätze, deshalb „Im kleinen Rahmen“. Also schnell

sein lohnt sich. Eintritt pro Person 10 Euro inkl. einem Getränk.


AMTSBLATT

der Gemeinde Laußig

15. Januar 2025 Nr. 1/2025

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das

Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und

die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl

zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde Laußig wird in

der Zeit vom 3. bis 7. Februar 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten

in der Stadtverwaltung Bad Düben, Markt 11, Zimmer 08, 04849 Bad Düben

(barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder

Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person

im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter

die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im

Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen

glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit

des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht

nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister

eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen

ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme

ist durch ein Datensichtgerät möglich, welches nur von einem

Bediensteten der Stadtverwaltung bedient werden darf.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen

Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der

Zeit vom 3. bis 7. Februar 2025 vor der Wahl, spätestens 7. Februar 2025 bis

12 Uhr, bei Stadtverwaltung Bad Düben, Markt 11, Zimmer 08, 04849 Bad

Düben Einspruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt

werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis

spätestens zum 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu

sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht

Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen

werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt

haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 150 Nordsachsen

• durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses

Wahlkreises

• oder durch Briefwahl

teilnehmen.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist

auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung

(bis zum 02.02.2025) oder die Einspruchsfrist gegen

das Wählerverzeichnis nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung

(bis zum 07.02.2025) versäumt hat,

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der

Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung oder der

Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entstanden

ist,

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und

die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur

Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten

bis zum 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Bad

Düben, Markt 11, Zimmer 08, 04849 Bad Düben mündlich, schriftlich oder

elektronisch beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes

nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht,

kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein

nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der

Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den

unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung

eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen

Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter

mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen

Person bedienen.

6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte

• einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,

• einen amtlichen Stimmzettelumschlag,

• einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden

ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und

• ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen

ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen

durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die

bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat

sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu

versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung

an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der

Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr

vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe

einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung

beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher

Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung

des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt

der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse

verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person

erlangt hat.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und

dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der

Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere

Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich

befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben

werden.

7. Information zum Datenschutz

Diese Bekanntmachung ist zugleich die datenschutzrechtliche Information

der Betroffenen im Sinne von Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung

über die für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses und für die Erteilung

eines Wahlscheins verarbeiteten personenbezogenen Daten:

7.1.

a) Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt oder

Einspruch gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses

eingelegt, so erfolgt die Verarbeitung der in diesem Zusammenhang

angegebenen personenbezogenen Daten zur Bearbei-

Impressum

Amtsblatt der Gemeindeverwaltung Laußig

Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister der Gemeinde Laußig

Herstellung und Vertrieb: Verlagshaus „Heide-Druck“, Bad Düben

Für telefonisch eingebrachte Änderungen/Ergänzungen wird keine Garantie für

ordnungsgemäßen Abdruck übernommen.


Seite 2 AMTSBLATT

15. Januar 2025

tung des Antrages bzw. des Einspruchs auf der Grundlage von Artikel

6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung i.

V. m. § 17 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes und den §§ 25 bis 28

Bundeswahlordnung.

b) Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt, so erfolgt

die Verarbeitung der in diesem Zusammenhang angegebenen

personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrages auf der

Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-

Grundverordnung i. V. m. § 17 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes.

c) Haben Sie eine Vollmacht für die Beantragung eines Wahlscheins

und/oder für die Abholung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen

ausgestellt, so erfolgt die Verarbeitung der von Ihnen und dem Bevollmächtigten

in diesem Zusammenhang angegebenen personenbezogenen

Daten zur Prüfung der Bevollmächtigung und der Berechtigung

des Bevollmächtigten für die Beantragung eines Wahlscheins bzw.

den Empfang des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen auf der

Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-

Grundverordnung i. V. m.§ 17 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes.

d) Die Stadtverwaltung führt Verzeichnisse über erteilte Wahlscheine,

§ 28 Absatz 6 der Bundeswahlawahlordnung, ein Verzeichnis über

für ungültig erklärte Wahlscheine, § 28 Absatz 8 der Bundeswahlordnung,

sowie ein Verzeichnis über die Bevollmächtigten und die

an sie ausgehändigten Wahlscheine, § 28 Absatz 5 Satz 5 der Bundeswahlordnung.

7.2. Sie sind nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen.

Eine Bearbeitung des Antrages auf Eintragung in das Wählerverzeichnis,

des Einspruchs gegen das Wählerverzeichnis und des Antrages auf Erteilung

eines Wahlscheins sowie die Erteilung bzw. Aushändigung des

Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an einen Bevollmächtigten ist

ohne die Angaben nicht möglich.

7.3. Verantwortlich für die Verarbeitung der angegebenen personenbezogenen

Daten ist die Gemeinde. Die Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten

sind:

Postanschrift: Gemeindeverwaltung Laußig, Datenschutzbeauftragter,

Leipziger Straße 23, 04838 Laußig

7.4. Im Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der Eintragung ins

Wählerverzeichnis, gegen die Ablehnung des Einspruchs gegen das

Wählverzeichnis oder gegen die Versagung des Wahlscheins ist Empfänger

der personenbezogenen Daten für die das Landratsamt Nordsachsen,

Schloßstraße 27, 04860 Torgau als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde.

Im Verfahren der Wahlprüfung/Wahlanfechtung können auch die zuständigen

Rechtsaufsichtsbehörden, die Verwaltungsgerichte sowie der

Sächsische Verfassungsgerichtshof, im Fall von Wahlstraftaten auch die

Strafverfolgungsbehörden und andere Gerichte Empfänger der personenbezogenen

Daten sein.

7.5. Wählerverzeichnisse, Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnisse der ungültigen

Wahlscheine sowie Verzeichnisse über die Bevollmächtigten

und die an sie ausgehändigten Wahlscheine sind nach Ablauf von sechs

Monaten seit der Wahl zu vernichten, soweit nicht gemäß § 90 Absatz

2 der Bundeswahlordnung

• der Bundeswahlleiter mit Rücksicht auf ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren

etwas Anderes anordnet,

• sie für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat

von Bedeutung sein können.

7.6. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ihnen folgende

Rechte zu:

• Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten

(Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung, § 85 Absatz 1 BWO)

• Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen personenbezogenen

Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)

• Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung,

§ 85 Absatz 2 BWO)

• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten

(Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung, § 85 Absatz 2 BWO)

Einschränkungen ergeben sich aus den wahlrechtlichen Vorschriften,

insbesondere durch die Vorschriften über das Recht auf Einsichtnahme

in das Wählerverzeichnis und den Erhalt einer Kopie, § 17 Absatz 1 des

Bundeswahlgesetzes i. V. m. § 21 Absatz 2 und 3 Bundeswahlordnung

durch die Vorschriften über den Einspruch und die Beschwerde gegen

das Wählerverzeichnis, § 22 Bundeswahlordnung des und die Löschungsfristen

(siehe Punkt 8.5).

7.7. Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen

Daten nicht rechtmäßig erfolgt, können Sie Ihre Beschwerde

an die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (Postanschrift:

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte, Postfach

11 01 32, 01330 Dresden; E-Mail: post@sdtb.sachsen.de) richten.

Laußig, den 7. Januar 2025

Schneider

Bürgermeister

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen

und weiteren Entgelten für die Betreuung von

Kindern in Kindertageseinrichtungen der

Gemeinde Laußig vom 10. Dezember 2024

Auf der Grundlage des § 4 Sächsische Gemeindeordnung für den Freistaat

Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018

(SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Mai

2024 (SächsGVBl. S. 500) geändert worden ist, der §§ 2 und 9 Sächsisches

Kommunalabgabengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März

2018 (SächsGVBl. S. 116), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.

Dezember 2023 (SächsGVBl. S. 876) geändert worden ist, sowie das Gesetz über

Kindertagesbetreuung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Mai 2009

(SächsGVBl. S. 225), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom

17. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 662) geändert worden ist, hat der Gemeinderat

der Gemeinde Laußig in seiner öffentlichen Sitzung am 10. Dezember 2024

nachstehende Satzung beschlossen.

§ 1

Geltungsbereich

Diese Satzung gilt für Personensorgeberechtigte, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen

der Gemeinde Laußig im Sinne von § 1 Absatz 2 bis 4 SächsKitaG

betreut werden.

§ 2

Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages und weitere Entgelte

(1) Für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde

erhebt die Gemeindeverwaltung Laußig Elternbeiträge und weitere Entgelte.

(2) Die Elternbeitragspflicht entsteht bei der Aufnahme eines Kindes in eine

Kindertageseinrichtung mit dem Beginn des Monats, in dem das Kind in

die Einrichtung aufgenommen wird. Sie endet mit dem Ende des Monats,

in dem das Kind letztmalig die Kindertageseinrichtung besucht.

(3) Die Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte gemäß § 4 Absatz 5 entsteht mit

der Inanspruchnahme der Betreuung.

(4) Krankheit, Kur und Urlaub des betreuten Kindes führen bei laufenden

Betreuungsverträgen nicht zu einer Minderung bzw. einem Wegfall des

Elternbeitrages. Gleiches gilt für die zeitweise Schließung der Kindertageseinrichtungen,

welche die Dauer von einem Monat nicht überschreitet.

§ 3

Abgabenschuldner

Schuldner des Elternbeitrages und der weiteren Entgelte sind die Personensorgeberechtigten.

Bei einer Mehrheit von Personensorgeberechtigten haften diese

als Gesamtschuldner.

§ 4

Höhe der Elternbeiträge und weiterer Entgelte

(1) Berechnungsgrundlage für die Elternbeiträge sind die durchschnittlichen


15. Januar 2025

AMTSBLATT Seite 3

Betriebskosten eines Platzes je Einrichtungsart, ohne die Aufwendungen

für Abschreibungen, Zinsen und Miete sowie Personalkostenumlagen.

(2) Der Elternbeitrag wird unter Berücksichtigung folgender Aspekte gestaffelt:

a) der Zahl der Kinder in der Familie, die gleichzeitig eine Einrichtung

besuchen,

b) Kinder aus vollständigen Familien,

c) Kinder von Alleinerziehenden,

(3) Es wird zur Berechnung der Elternbeiträge die Stundenbetreuung von

Zählkindern aus vollständigen Familien sowie von Alleinerziehenden

durchgeführt.

Der Begriff „Alleinerziehend“ wird wie folgt definiert. In Anwendung des

§ 15 Absatz 1 Nr. 1 SächsKitaG werden zukünftig Personen als Alleinerziehende

mit Kindern definiert, die ohne Partner im Privathaushalt leben

und tatsächlich allein die Pflege, Betreuung und Erziehung der Kinder

wahrnehmen. Die Einstufung erfolgt auf der schriftlichen Erklärung der/s

Alleinerziehenden. Vorsätzlich falsch abgegebene Erklärungen, werden

strafrechtlich verfolgt.

(4) Die Inanspruchnahme der Betreuungszeit von 10 und 11 Stunden im Krippen-

und Kindergartenbereich sowie über 6 Stunden im Hortbereich bedarf

in jeden Fall der Zustimmung der Gemeinde Laußig. Ein Rechtsanspruch

besteht nicht.

(5) Diese Regelung steht im Zusammenhang mit der Ausübung der beruflichen

Tätigkeit beider Elternteile bzw. Personensorgeberechtigten. Sie bedarf einer

Antragstellung der Notwendigkeit der Inanspruchnahme und dem Nachweis

vom Arbeitgeber oder Ausbildungsstätte.

(6) Die Elternbeiträge betragen monatlich: siehe Anlage (Amtsblatt 16/2024)

(7) Erfolgt in Ausnahmefällen die Aufnahme des Kindes über die vereinbarte

Betreuungszeit hinaus, wird ein weiteres Entgelt gemäß Anlage pro Stunde

erhoben.

§ 5

Festsetzung, Fälligkeit und Entrichtung

der Elternbeiträge und weiterer Entgelte

(1) Die Höhe des Elternbeitrages und der weiteren Entgelte werden durch die

Gemeinde Laußig festgelegt.

(2) Der Elternbeitrag sowie die weiteren Entgelte für Kinder in Kindertageseinrichtungen

der Gemeinde Laußig ist an den freien Träger jeweils zum 15.

eines Monats für den laufenden Monat zu zahlen.

(3) Nicht in Anspruch genommene Betreuungszeit kann nicht auf andere Tage

übertragen werden. Wechselt ein Kind innerhalb eines Monats in eine andere

Einrichtung, so entsteht die Gebühr je angefangene Woche der Inanspruchnahme

für die gesamte Woche.

§ 6

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung vom 31. März 2011 über die Erhebung von Elternbeiträgen

und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen

der Gemeinde Laußig sowie für Kindertagespflege außer Kraft.

Laußig, den 11. Dezember 2024

Schneider

Bürgermeister

Wettbewerb für 2025 ausgeschrieben

Nordsachsens schönste Kleingartenanlage wird wieder gesucht

(Nordsachsen/Wsp). Zum achten

Mal lobt der Landkreis in diesem Jahr

den Wettbewerb um „Nordsachsens

schönste Kleingartenanlage“ aus.

Die Bewerbungsfrist für die 2025er

Auflage unter dem Motto „Kleingärten

im demografischen Wandel

– attraktiv für Jung und Alt“ endet

am 30. April. Maximal 20 Meldungen

werden zugelassen. Im Juni und im

Juli besucht eine Jury die Teilnehmer.

Gekürt wird Nordsachsens schönste

Kleingartenanlage dann am 25. September

im Bürgerhaus Eilenburg.

Dem Sieger winkt neben einer Prämie

auch der von Landrat Kai Emanuel

gestiftete Wanderpokal.

Ziel des Wettbewerbes ist die Förderung

des nordsächsischen Kleingartenwesens.

Dessen wichtige

Rolle für sozialen Zusammenhalt,

ökologische Vielfalt bis hin zu stadtplanerischen

Aspekten soll den Menschen

im Landkreis nähergebracht

werden. „Städtebaulich gesehen

ergänzen Kleingärten andere Freiflächenangebote

und erhöhen damit

den Wohn- und Freizeitwert einer

Kommune. Durch Eigenbeteiligung

der Kleingärtner ist der öffentliche

Kostenaufwand geringer als bei anderen

städtischen Grünflächen. Grünelemente

in Siedlungen tragen ganz

wesentlich zum Wohlbefinden der

Bevölkerung und zur positiven Bewertung

der eigenen Wohnsituation

bei“, erläutert Patricia Kuhn. Sie ist

Mitarbeiterin im Bauordnungs- und

Planungsamt des Landkreises und

steht in diesem Jahr erstmals

der Wettbewerbsjury vor. Ihr

Vorgänger, Robert Schübel,

hatte sich 2024 in den Ruhestand

verabschiedet.

Das diesjährige Motto des

Ausscheids ist nicht zufällig

gewählt, sondern steht in unmittelbarem

Bezug zu einem

der aktuell drängendsten

Probleme vieler Kleingartenvereine:

„Während viele

Ältere aus gesundheitlichen Gründen

ihre Gärten nur noch mit Unterstützung

bewirtschaften können, fehlt

es gleichzeitig an der generellen

Nachfrage durch die jüngere Generation.

Untersuchungen gehen

davon aus, dass bei gleichbleibender

Entwicklung bald 20 Prozent der

Kleingärten leer stehen“, sagt Kuhn.

Es sei deshalb ein Gebot der Zeit,

Kleingartenanlagen attraktiv für die

jüngere Generation zu machen, um

ihren Fortbestand zu sichern.

FRAGEN & ANTWORTEN ZUM KLEINGARTENWETTBEWERB 2025

1. Wer darf teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind alle Kleingärtnervereine, welche auf dem Territorium

des Landkreises Nordsachsen eine Kleingartenanlage bewirtschaften. Die

Vereine müssen die Anerkennung der Gemeinnützigkeit bestätigt haben und

in den zuständigen Kleingärtnerverbänden organisiert sein.

2. Welche Kriterien werden bewertet?

• Einhaltung rechtlicher Vorschriften (u.a. Gartenordnung des Kleingartenverbandes

bzw. des Vereins)

• Öffentlichkeitsarbeit, Fachberatung und Vereinsarbeit (u.a. Zusammenarbeit

mit der örtlichen Wirtschaft, Teilnahme an kommunalen Höhepunkten,

Internetpräsenz oder andere Werbeaktionen, Fachberatung der Mitglieder

vor Ort, Vorstandsarbeit und Arbeit mit den Vereinsmitgliedern, Gemeinschaftseinsätze)

• Zugänglichkeit der Kleingartenanlage als öffentlicher Bestandteil (u.a.

Beschilderungs- und Orientierungsmaßnahmen, Gestaltung des Eingangsbereiches,

Einbindung der Anlage in den öffentlichen Raum)

• Attraktivität für Jung und Alt (u.a. Spielmöglichkeiten für Kinder, Seniorengärten,

Begegnungsgärten, Lehr- und Gemeinschaftsgärten, gegenseitige

Unterstützung von Jung und Alt, Übergang der Gärten auf die neue Generation,

Zusammenarbeit mit Kindergärten, Schulen, Seniorenheimen etc.)

• Bewirtschaftungsmethoden (u.a. ökologisches Gärtnern, strukturreiche

Gestaltung der Kleingärten, standortgerechte Pflanzenauswahl und biologischer

Pflanzenschutz)

• Naturschutz und Umwelt (u.a. Pflegepatenschaften im öffentlichen Grün,

Biotope und Artenschutz, ökologische Gestaltung von Wegen und Gemeinschaftsflächen)

• Präsentation der Kleingartenanlage am Wettbewerbstag

• Projekte mit Alleinstellungsmerkmal

3. Wo gibt es die Meldeunterlagen und weitere Informationen?

Der Anmeldebogen ist bei den zuständigen Kleingärtnerverbänden erhältlich.

Zusätzlich kann er auf der Internetseite des Landkreises Nordsachsen heruntergeladen

werden: https://www.landkreis-nordsachsen.de/files/user_upload/

Dezernate_und_Aemter/Dezernat_Bau_und_Umwelt/Bauordnungs-_und_

Planungsamt/Anmeldebogen_Kleingartenwettbewerb_2025.pdf


11

TRAUERANZEIGEN 15. Januar 2025

Dübener

WOCHENSPIEGEL

Wenn die Sonne des Lebens untergeht,

leuchten die Sterne der Erinnerung.

Wir verabschieden uns von

Tilo Kriegel

* 22.01.1942 † 02.01.2025

In lieber Erinnerung

Deine Schwester Anita mit Erwin

und deine Familie

Die Urnenbeisetzung findet im engsten Familienkreis statt.

Danksagung

Für die aufrichtige Anteilnahme durch geschriebene Worte,

stillen Händedruck, Geldzuwendungen, Blumengrüße sowie

letztes ehrendes Geleit in den schweren Stunden des Abschieds

von meinem lieben Ehemann, Papa und Schwiegersohn

Peter Müller

1956 – 2024

bedanken wir uns herzlich bei allen

Verwandten, Freunden, Nachbarn,

Bekannten und Kollegen.

Unser besonderer Dank gilt Frau Frank

für die trostspendenden Worte,

dem Organisten Herrn Jakob,

Herrn Trodler von der Friedhofsverwaltung,

dem Bestattungswesen Sonntag und

dem „guten Blumen-Geist“.

In Liebe und Dankbarkeit

Ehefrau Cornelia

Tochter Friederike

Bad Düben, im Januar 2025

Dein Herz hat aufgehört zu schlagen, du wolltest gern noch bei uns sein.

Schwer ist es, diesen Schmerz zu tragen, denn ohne dich wird vieles anders sein.

Tief bewegt von der großen Anteilnahme durch stillen Händedruck

und Umarmungen, herzlich geschriebene Worte und Blumen sowie

persönliches Geleit in der schweren Stunde des Abschieds von unserem

lieben Vater, Schwiegervater, Opa, Bruder und Onkel

Paul Frantz

möchten wir allen Verwandten, Freunden, Nachbarn

und Bekannten herzlich danken.

Ein weiterer Dank gilt dem Pflegedienst

Ursula Sauer für die liebevolle und

fürsorgliche Betreuung, Herrn Pfarrer Ohle

für seine tröstenden Worte, Frau Tschiersch

vom Bestattungsinstitut A. Steinbach für

den würdevollen Abschied,

dem Blumenhaus Silke Weiler sowie

der Gaststätte Hammermühle.

In stillem Gedenken und liebevoller Erinnerung

Deine Kinder Kornelia,

Heike und Bärbel mit Familien

Bad Düben, im Dezember 2024

NACHRUF

Mit Trauer mussten wir zur Kenntnis nehmen,

dass unser ehemaliger Mitarbeiter

Peter Müller

verstorben ist.

Während seiner langjährigen Betriebszugehörigkeit in

unserem Unternehmen haben wir ihn als einen sehr zuverlässigen

Mitarbeiter kennen und schätzen gelernt.

Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

Geschäftsleitung

Profiroll Technologies GmbH

Bad Düben

NACHRUF

Paul Frantz

verstorben ist.

Betriebsrat

Mit Trauer mussten wir zur Kenntnis nehmen,

dass unser ehemaliger Mitarbeiter

Während seiner langjährigen Betriebszugehörigkeit in unserem

Unternehmen haben wir ihn als einen sehr zuverlässigen

Mitarbeiter kennen und schätzen gelernt.

Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

Geschäftsleitung

Laußig, im Dezember 2024

Profiroll Technologies GmbH

Bad Düben

Betriebsrat

Danksagung

Für die aufrichtige Anteilnahme durch geschriebene Worte,

stillen Händedruck, Geldzuwendungen sowie letztes ehrendes Geleit

in der schweren Stunde des Abschieds von meiner lieben Mutti,

Schwiegermutti, Oma, Uroma, Tante und Schwester

Ingeborg Bankmann

geb. Quandt

1931 – 2024

bedanken wir uns herzlich bei allen

Verwandten, Freunden und Bekannten.

Unser besonderer Dank gilt der

Trauerrednerin Frau Herwig, Herrn Cachej,

Silke‘s Blumenshop, Frau Rommel und

dem Bestattungswesen Sonntag.

In liebem Gedenken

Sohn Michael mit Familie


Dübener

WOCHENSPIEGEL

15. Januar 2025 TRAUERANZEIGEN 12

Wenn die Kraft zu Ende geht, ist die Erlösung eine Gnade.

In Liebe und Dankbarkeit nehmen wir Abschied von

unserer lieben Mutter, Schwiegermutter, Oma und Uroma

Rita Frömmichen

geb. Hoffmann

* 02.05.1941 † 05.01.2025

In stillem Gedenken

Deine Kinder

Siegmar, Sylvia und Swen

mit Familien

im Namen aller Angehörigen

Die Trauerfeier mit Urnenbeisetzung findet

im engsten Familienkreis statt.

DANKSAGUNG

Es ist so schwer, einen lieben Menschen

zu verlieren, doch die große Anteilnahme

durch Verwandte, Freunde und Bekannte

in den schweren Stunden des Abschieds tröstet.

Helmut Weigl

* 10. September 1939

† 18. Dezember 2024

Wir danken allen, die in der schmerzlichen Stunde

mit uns Abschied genommen haben.

Besonderer Dank gilt der Trauerrednerin Frau Herwig

für die einfühlsamen Worte und dem Bestattungswesen Sonntag.

Im Namen der Familie

Ines Pelkner, Andreas Weigl

und Silvia Vieweg

Enkelkinder und Urenkel Pristäblich, im Januar 2025

Herzlichen Dank

sagen wir allen Verwandten, Freunden Nachbarn und Bekannten,

die sich mit uns verbunden fühlten und ihre Anteilnahme durch lieb

gesprochene und geschriebene Worte, Blumen und Geldzuwendungen

sowie ehrendes Geleit zur letzten Ruhestätte meines geliebten Mannes,

Vaters, Schwiegervaters und Opas

Hartmut Mühlbach

zum Ausdruck brachten.

Unser besonderer Dank gilt

dem Intensiv-Team Dietrich und Siedel für die

gute Pflege und Betreuung, der Trauerrednerin

Frau Herwig für ihre einfühlsamen Worte,

dem Bestattungswesen Sonntag,

dem Blumenlädchen Schmidt,

Jörg und Gerda Hinz sowie

der Gaststätte „Zum Brunnen“.

In liebevoller Erinnerung

Gisela Mühlbach und Familie

Söllichau, im Dezember 2024

Danksagung

Tief bewegt von der aufrichtigen Anteilnahme

durch mitfühlend gesprochene und geschriebene

Worte, stillen Händedruck, liebevolle Umarmungen,

Geldzuwendungen und ehrendes Geleit beim

Abschied von unserer Mutti

Christiane Schauer

* 06.11.1937 † 18.12.2024

möchten wir uns bei allen Verwandten, Freunden, Nachbarn und

Bekannten recht herzlich bedanken.

Besonders danken möchten wir dem Bestattungswesen Sonntag,

Frau Gisela Frank, Herrn Dr. Boguslaw Raba, Annett Wohlschläger

und ihrem Pflegeteam sowie dem „guten Blumen-Geist“.

Barbara Chlodek und Claudia Habel

im Namen aller Angehörigen

Bad Düben, im Januar 2025

Bestattungsinstitut A. Steinbach


13

TRAUERANZEIGEN 15. Januar 2025

Dübener

WOCHENSPIEGEL

Das Sichtbare ist vergangen, aber es

bleibt die Liebe und die Erinnerung.

Manfred Hußock

geb. 26.05.1938 gest. 28.12.2024

NACHRUF

Tief bewegt nehmen wir Abschied von unserem

Sportfreund und langjährigen Vereinsvorsitzenden

Ingolf Wolkwitz

Mit aufrichtigem Dank für seine

aufopferungsvolle Arbeit für unseren Verein

verbindet uns ein ehrendes Gedenken.

Unser besonderes Mitgefühl gehört seiner Familie.

In stiller Anteilnahme

Die Mitglieder des SV Glaucha

Erschüttert und tief betroffen

erhielten wir die traurige Nachricht

vom Tod unseres Kameraden

Ingolf Wolkwitz

der nach langer schwerer Krankheit im Alter von 69 Jahren

aus dem Kreise seiner Familie gerissen wurde.

Wir werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren.

Im Namen aller Kameraden der

Freiwilligen Feuerwehr Glaucha

Schweren Herzens, aber dankbar für die

schöne gemeinsame Zeit, nehmen wir

Abschied von meinem geliebten Mann

In stiller Trauer

Deine Frau Monika

mit Kindern und Familien

Die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung

findet am Samstag, 18.01.2025, 12.00 Uhr auf

dem Friedhof in Laußig statt.

Wir bitten von Beileidsbekundungen am Grab und

von Blumenschmuck abzusehen.

FEUERW EHR

Wenn die Kraft zu Ende geht, ist die Erlösung eine Gnade.

In Liebe und Dankbarkeit nehmen wir Abschied von

Detlev Stiebing

* 9.12.1953 † 3.1.2025

In stiller Trauer

Deine Schwester Evelyn mit Familie

Deine Lebenspartnerin Cuc

Die Urnenbeisetzung findet am Samstag, den 08.02.2025, 14.00 Uhr

auf dem Friedhof in Tiefensee statt.

DANKSAGUNG

Ein Lebenskreis hat sich geschlossen.

Dora Kluge

1936 – 2024

geb. Stecher

Wir möchten uns von ganzem Herzen

bei allen bedanken, die ihre Verbundenheit

in so liebevoller und vielfältiger Weise

zum Audruck brachten.

Ein besonderer Dank gilt dem Pflegeteam

des Diakonischen Pflegeheims Bad Düben WB II,

dem Hausarzt Maxim Engelhardt, dem Besattungswesen

Sonntag sowie dem Restaurant „National“.

In liebem Gedenken

Kinder mit Familie Bad Düben, im Januar 2025

„Liebe Doro, liebe Kinder und Enkelkinder

und alle, die von mir gegrüßt werden wollen.

Der Tod hat keine Bedeutung. Ich habe

mich nur ins nächste Zimmer aufgemacht.

Ich bin ich und du bist du.

Was immer wir füreinander gewesen sind,

das gilt auch weiter.“

Wolfgang Lange

* 07. Mai 1953 † 22. November 2024

Und dennoch gingst du viel zu früh von uns.

Die Seebestattung fand im Januar 2025

im engsten Familienkreis statt.

Dein gutes Herz hat aufgehört zu schlagen,

du wolltest gern noch bei uns sein.

Schwer ist es, diesen Schmerz zu tragen,

denn ohne dich wird vieles anders sein.

In Liebe und Dankbarkeit nehmen wir Abschied,

von meiner lieben Mutti, Oma, Uroma und Schwester

Helga Korb

geb. Kleinert

* 15. März 1940 † 2. Januar 2025

In liebem Gedenken

Dein Sohn Torsten und Andrea

Deine Enkeltochter Sina mit Familie

Dein Bruder Franz

Die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung findet am Samstag,

dem 1. Februar 2025, 10.00 Uhr auf dem Stadtfriedhof in Bad Düben statt.

Als Gott sah, dass der Weg zu lang, der Hügel zu

steil und das Atmen zu schwer wurde, legte er

den Arm um ihn und sprach: „Komm heim.“

Wir nehmen Abschied von unserem

lieben Bruder, Schwager und Onkel

Klaus Hörnig

* 12. Oktober 1955

† 31. Dezember 2024

In stiller Trauer

Deine Schwester Jutta mit Familie

Deine Schwester Renate mit Familie

Deine Schwägerin Elvira mit Familie

im Namen aller Angehörigen

Die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung

findet am Samstag, dem 25. Januar 2025, 11.00 Uhr

auf dem Friedhof in Pressel statt.


Dübener

WOCHENSPIEGEL

15. Januar 2025 TRAUERANZEIGEN 14

Wenn die Kraft zu Ende geht, ist die Erlösung eine Gnade.

Wenn ihr an mich denkt, seid nicht traurig,

erzählt lieber von mir und traut euch zu lachen.

Wir nehmen Abschied von unserer lieben Mutti und Oma

Gabriele Leich

* 13. April 1947 † 19. Dezember 2024

geb. Lehmann

Wir vermissen dich

Deine Töchter Andrea und Michaela mit Familien

im Namen aller Angehörigen

Die Urnenbeisetzung findet im engsten Familienkreis statt.

Einschlafen dürfen, wenn man das Leben

nicht mehr selbst gestalten kann,

ist Freiheit für die Seele

und ein Trost für uns alle.

In Liebe und Dankbarkeit nehmen wir

Abschied von unserer lieben Mutter,

Schwiegermutter, Oma und Uroma

Eveline Fichtner

geb. Lehmann

* 20. April 1935 † 1. Januar 2025

In stiller Trauer

Dein Sohn Hartmut mit Familie

Dein Sohn Steffen mit Familie

Die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung

findet am Donnerstag, dem 23.01.2025, 14.00 Uhr

auf dem Stadtfriedhof in Bad Düben statt.

DANKSAGUNG

TRAUER ist,

wenn dein Herz Heimweh nach einem Menschen hat.

DANKE sagen

wir allen, die uns ihre Anteilnahme

beim Abschied von

Barbara Küster

* 14.07.1942 † 13.12.2024

bekundet haben.

Unser Dank gilt auch den Mitarbeitern der AWO Bad Düben.

Sie hat sich sehr wohl bei Euch gefühlt.

Ebenso danken wir dem Bestattungswesen Sonntag,

Carolas Blumeninsel und Pfarrer Henning für seine berührenden Worte

sowie der Gaststätte Hammermühle.

In liebevollem Gedenken

Deine Kinder Thomas und Martina mit Familien

Schwemsal, im Dezember 2024

Was geschah an einem 15. Januar...?

...1559: Elisabeth I. wird in der Westminster Abbey zur Königin von England und

Irland gekrönt. Unter ihrer Regentschaft wird England zur Weltmacht.

...1892: James Naismith veröffentlicht die 13 Regeln des von ihm erfundenen

Spiels Basketball.

...1929: Der spätere Bürgerrechtler Martin Luther King Jr. kommt in Atlanta,

Georgia zur Welt.

...1933: Die NSDAP gewinnt die Landtagswahl in Lippe, was Hitler den Weg zur

Machtübernahme ebnet.

...1943: Eines der größten Bürogebäude der Welt, das Pentagon, wird in Arlington,

Virginia eingeweiht.

...1973: Mit der Folge „Das Hähnchen“ startet die Fernsehserie „Ein Herz und eine

Seele“ um die Familie Tetzlaff im WDR.

Und immer sind da Spuren deines Lebens,

Gedanken, Bilder und Augenblicke.

Sie werden uns an dich erinnern,

uns glücklich und traurig machen

und dich nie vergessen lassen.

Gabriele Lange

geb. 23.02.1940

gest. 27.12.2024

In stiller Trauer

Deine Söhne Frank und Uwe

mit Familien

Die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung

findet am Freitag, den 17.01.2025, 11.00 Uhr auf

dem Waldfriedhof Bad Düben statt.

Wir bitten von Beileidsbekundungen am Grab Abstand zu nehmen.

Der nächste

Dübener

WOCHENSPIEGEL erscheint am 29. Januar.

Wie schön muss es erst im Himmel sein,

wenn er von außen schon so schön aussieht!

(Astrid Lindgren)

In Liebe und Dankbarkeit nehmen wir Abschied von

Marthchen Teichner

geb. Schneider

* 24. Februar 1934

† 4. Januar 2025

In stiller Trauer

Dein Sohn Udo mit Sabine

Dein Enkel Klaus mit Melissa

Dein Urenkel Liam-Noah

Deine Schwester Sibylle

im Namen aller Angehörigen

DANKSAGUNG

Was man tief in seinem Herzen besitzt,

kann man nicht durch den Tod verlieren.

Für die liebevolle und aufrichtige Anteilnahme auf so vielfältige Art

und Weise sowie letztes ehrendes Geleit zum Abschied von unserem

lieben Vater und Opa

Gerhard Hinze

bedanken wir uns auf diesem Wege bei allen Verwandten,

Freunden, Nachbarn und Bekannten ganz herzlich.

Unser Dank gilt auch der Pastorin Frau Christof,

dem Bestattungswesen Sonntag, dem Pflegeheim

der Diakonie Bad Düben, den Kameraden der Freiwilligen

Feuerwehr Bad Düben und dem „guten Blumen-Geist“.

In stiller Trauer

Töchter Carola und Michaela

im Namen aller Angehörigen

Die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung findet

am Freitag, dem 7. Februar 2025, 14.00 Uhr auf dem Stadtfriedhof

in Bad Düben statt.


15

VOM SPORTGESCHEHEN 15. Januar 2025

Dübener

WOCHENSPIEGEL

46. Bad Dübener Silvesterlauf

Traditioneller sportlicher Jahresausklang

(Bad Düben/Wsp). Am letzten Tag in

2024 fand der 46. Dübener Silvesterlauf

statt, bei dem rund 200 Sportler

das Jahr sportlich ausklingen ließen.

Auf den Distanzen von 500 Meter, 2,

5 und 10 Kilometer ging es durch die

Dübener Heide.

SIEGER DER EINZELNEN DISTANZEN

2 km: Anni Ginter (9:31 min) & Etienne

Bullin (beide LC Eilenburger Land, 8:14

min)

5 km: Marie Ismer (SSV 1952 Torgau,

21:15 min) & Leandro Peter (SV Halle,

18:44 min)

10 km: Anna-Kristin Fischer (SC DHfK

Leipzig, 43:04 min) & Michael Raue (TSG

Wittenberg, 39:49 min)

8 km Walking: Jana Schäfer (ohne Verein,

62:46 min) & Frank Thomas (Sportler-Betreuung,

58:18 min)

Rund 200 Sportler gingen beim Silvesterlauf

auf die Strecke. Foto: privat

TV Blau-Gelb 90 blickt auf 2024 zurück

Bad Dübener Turnverein kratzt an der 650-Mitglieder-Marke

(Bad Düben/Wsp). 46 Gold-, 39 Silber-

und 30 Bronzemedaillen sind die

starke Ausbeute der Sportlerinnen und

Sportler des TV Blau-Gelb 90 Bad Düben

im Jahr 2024. Nicht nur medaillentechnisch

legten die Blau-Gelben zu,

sondern auch die Zahl der Mitglieder

stieg weiter an. Zum Jahresende stehen

648 Mitglieder in den Büchern. „Wir

haben vor allem in den Kindersportabteilungen

ungebremst starke Nachfrage.

Allein in unserer Kinderbewegungswelt

‚Purzelbaum‘ konnten wir

ein Jahr nach der Eröffnung schon über

150 Mädchen und Jungen begrüßen.

Hier sind vor allem die wöchentlichen

Kurse und Kindergeburtstage nachgefragt.

Starker Zuspruch ist auch beim

Ein großes Dankeschön geht an alle

Helferinnen und Helfer, ohne die diese

Veranstaltung nicht möglich gewesen

wäre. Ebenso bedankt sich der SV Bad

Düben bei allen Athleten und Sportlern

für ihre engagierte Teilnahme und gratuliert

ihnen zu ihren hervorragenden

Leistungen.

SV Bad Düben

Abteilung Leichtathletik

Hallenfußball

Nachwuchs zaubert

am Wochenende

(Bad Düben/Wsp/kp). Am kommenden

Wochenende (18. / 19.01.) verwandelt

sich die Sporthalle der Bundespolizei

wieder in eine Hallenfußball-

Arena. Nach der überaus erfolgreichen

Premiere im vergangenen Jahr stellt

der FV Bad Düben 1921 abermals

vier Nachwuchsturniere mit je acht

Teams an zwei Tagen auf die Beine.

Am Samstag spielt die F-Jugend von

9 bis 13 Uhr um den RHG-Cup, im

Anschluss (14.30 – 18.30 Uhr) die

C-Jugend um den Schandert-Cup. Am

Sonntag folgen noch der REWE-Cup

der E-Jugend (9 – 13 Uhr) sowie der

RHG-Cup der D-Jugend (14.30 – 18.30

Uhr).

Vorschulturnen und im Gerätturnen.

Hier mussten wir Anfang Dezember

sogar einen vorläufigen Aufnahmestopp

verhängen, weil nichts mehr

ging. Erst im Januar steigen wir wieder

in das Schnuppertraining ein. Es fehlt

mittlerweile einfach an Übungsleitern

in den Trainingsgruppen und an Platz“,

sagte Vorsitzender Steffen Brost.

Deswegen bringt der Vereinschef, wo

er kann eine neue Sporthalle ins Gespräch.

„Wir wissen, dass das Geld zur

Zeit knapp ist. Unsere Stadt fördert die

Vereine sehr großzügig. Wir wissen,

dass man alles tut, um an entsprechende

Fördermittel für eine neue Halle zu

kommen. Aber wir sehen ja auch, was

derzeit im Land so los ist. Trotzdem

Leichtathletik

Vereinsrekorde und erste Erfolge

(Taucha/Leipzig/Wsp). Die Leichtathleten

des SV Bad Düben sind

überragend ins neue Jahr gestartet.

Während die Jüngsten beim 3. KiLa-

Neujahrs-Cup in Taucha absahnten,

stellte Nachwuchstalent Oskar Fiedler

bei den Regionalmeisterschaften im

Leipziger Sportforum gleich zwei

neue Vereinsrekorde auf: 3,87 Meter

im Weitsprung und 3:02,7 Minutenim

800-Meter-Lauf. „Oskar hat heute

erneut gezeigt, dass er in hervorragender

Form ist. Wir freuen uns, ihn auf

seinem Weg weiter zu begleiten und

sind gespannt auf seine kommenden

Wettkämpfe“, sagte Trainer Ronald

Major hinterher.

sind wir zuversichtlich, dass die Stadt

in den nächsten zwei, drei Jahren das

Sporthallenprojekt anschiebt“, sagt

Brost weiter.

Nicht nur wettkampftechnisch waren

die Blau-Gelben im vergangenen Jahr

viel unterwegs, auch das Vereinsleben

war wieder vollgepackt mit Aktionen.

So gab es nicht nur zwei Trainingscamps

in Portugal und im Erzgebirge,

sondern auch eine Beachparty, das

Jahnturnfest, ein Hilfsprojekt in Namibia

und die große Weihnachtsshow

zum Jahresende.

Besonders herausragend sind die beiden

Bronzemedaillen von Charlotte

Blaas und Emily Janssen bei der Sachsenmeisterschaft

in Chemnitz sowie

Leichtathletik-Talent Oskar Fiedler

stellte in Leipzig zwei Vereinsrekorde

für den SV Bad Düben auf.

Gold für die U8 und Silber für die U10 beim 3. Tauchaer KiLa-Neujahrs-Cup.

Fotos: privat

die beiden vierten Plätze der beiden

Landesliga-Teams zu erwähnen. Auch

die Laufgruppe sorgte mit verschiedenen

Aktionen für Schlagzeilen. Die

fast 50-köpfige Abteilung startete nicht

nur beim Sachsentrail auf dem Darß,

sondern nahm im August auch den

Brocken unter ihre Sohlen.

Das neue Jahr hält einiges bereit.

Schon Ende Januar startet die Wettkampfsaison

der Geräteakrobaten

mit dem Meißner Hallenturnfest. Ein

Trainingscamp auf dem Rabenberg,

das Deutsche Turnfest in Leipzig, das

Sommercamp an der Ostsee und vieles

andere sorgen dafür, dass im Turnerlager

2025 auf keinen Fall Langeweile

aufkommt.

Links: Im Februar ging es zum Trainingscamp nach Portugal. Mitte: Im Sommer ging es für eine Delegation vom TV90 zum Hilfsprojekt nach Namibia. Dort unterstützen

die Blau-Gelben nicht nur den Gymnastic-Club Swakopmund, sondern auch einen Kindergarten in den Townships. Rechts: Einige Läufer und Walker bezwangen

Ende August den Brocken.

Fotos: (Wsp) Brost


Dübener

WOCHENSPIEGEL

15. Januar 2025 AUS DER REGION 16

Landschaftsmuseum der Dübener Heide Burg Düben

Finissage von Heike Nyaris Geburtstags-Ausstellung

Neue Ausstellung im NaturparkHaus

„Die Landhausmaler“ präsentieren ab 24. Januar ihre Werke

Beispiel gefällig? „Mohnblumen“ von

Petra Heiden Repro: (Wsp) Nyari

(Bad Düben/Wsp/ny). Am Freitag,

den 24. Januar eröffnet eine neue

Sonderausstellung im NaturparkHaus.

Zu sehen sind eine Vielzahl von verschiedenen

Gemälden, die die „Landhausmaler“,

wie sie sich liebevoll

nennen, in den zurückliegenden Jahren

zu Papier brachten oder auf Leinwand

bannten. Hinzu kommen einige Grafiken

und experimentelle Arbeiten.

Seit vielen Jahren treffen sich in jedem

Sommer Menschen aus verschiedenen

Orten im Landhaus Böhm in Niederglaucha,

um gemeinsam im Schatten

der Bäume im Landhausgarten ihrer

Kreativität freien Lauf zu lassen. Es

entstehen gemalte Landschaften, Blumen,

Stillleben, Gebäude oder Tiere.

Wichtig ist den Kreativen die idyllische

Atmosphäre, das gemeinsame

schöpferische Arbeiten, gemütliches

Beisammensein und der Erfahrungsaustausch

unter Gleichgesinnten. Die

ausgebildete Kunsterzieherin Marlis

Amende aus Delitzsch ist oft dabei, um

die Malenden bei Bedarf künstlerisch

Gestern und heute: Dorfkirche Pristäblich

(Bad Düben/Wsp). Am kommenden

Sonntag (191.01.) endet die Kunstausstellung

auf der Burg Düben, die über

30 Bilder von Heike Nyari zeigt. Aus

diesem Anlass wird am letzten Tag zur

Finissage geladen. „Ich freue mich über

interessierte Gäste, die sich in ruhiger

und entspannter Runde die Gemälde

und Zeichnungen ansehen möchten sowie

auf nette Galeriegespräche“, erklärt

die Schnaditzerin. Lasst uns gemeinsam

auf ein gesundes und friedlichen

neues Jahr 2025 anstoßen!

Ob die Bad Dübener Burg im Winterkleid

oder die Bad Schmiedeberger

Stadtkirche – Heike Nyari präsentiert

noch bis kommenden Sonntag 30

Kunstwerke mit regionalen Motiven.

Repros: (Wsp) Nyari

Diese Frauen sowie weitere Künstler präsentieren im NaturparkHaus unter dem

Namen „Die Landhausmaler“ ihre Bilder der Öffentlichkeit. Rechts ist die Glauchaer

Gastgeberin Edeltraud Böhm zu sehen.

Foto: privat

anzuregen.

Die ausstellenden Hobbykünstler sind

neben Marlis Amende, Carola Jakubczak,

Petra Heiden, Angela Edler,

Marion Kautzsch, Steffi Dorn, Uta

Seifert, Hans-Dieter Thomas, Heike

Nyari und Andrea Helfer-Thiemecke.

Sie wohnen in Delitzsch, Bad Düben,

Schkeuditz, Hohenroda, Görschlitz,

Naundorf und Sprotta.

Foto: Archiv R. Nauditt

Foto: (Wsp) Nyari

In loser Abfolge reisen wir durch die Zeit und vergleichen historische Ansichten mit dem aktuellen Blickwinkel. Machen Sie sich selbst ein Bild.

Heute führt uns die Zeitreise in den Laußiger Ortsteil Pristäblich. Der Blick geht vom Friedhof auf die Dorfkirche. Das alte Foto stellte uns freundlicherweise Grunas

Ortschronist Rico Nauditt zur Verfügung. Zwischen beiden Bildern liegen ziemlich genau 100 Jahre.

Schlummert auch in Ihrem Schrank eine alte Ansicht, die es aktuell nachzustellen lohnt? Kontaktieren Sie uns unter info@heide-druck.com.


17

HEIMATGESCHICHTE 15. Januar 2025

Dübener

WOCHENSPIEGEL

Heimatgeschichte

Als die Polizeiverordnung ein herber Schlag fürs Müllergewerbe war

(Düben/Wsp). Die Polizeiverordnung

vom 4. Juli 1855 war natürlich für etliche

Müllermeister ein herber Schlag. Jetzt

waren die Zeiten von „Pi mal Daumen“

als Waage endgültig vorbei. Das galt

auch für die Dübener Mühlen. Die Königliche

Regierung verordnet hierdurch

auf Grund der Paragrafen 11 und 12 des

Gesetzes über die Polizeiverwaltung

vom 11. März 1850 in Betreff des Gewerbebetriebes

der Müller Folgendes:

„§ 1: Zu jeder Mühle, in welcher gewerbsmäßig

Mehl bereitet wird und

in der eine Mühlenwaage nicht bereits

vorhanden, ist eine solche von dem

Müller auf eigene Kosten zu beschaffen

und an einem schicklichen, nötigenfalls

von der Orts-Polizeibehörde zu bestimmenden

Orte aufzustellen.

Einem jedem Mahlgast steht das Recht

zu, das Gewicht des zur Mühle gebrachten

Getreides vor dem Vermahlen

respektive des vom Müller gelieferten

Mahlguts auf dieser Waage zu ermitteln,

und darf der Müller hiergegen

einen Widerspruch nicht erheben.

§ 2: Bei Berechnung der sogenannten

Mahlmetze, der Kleie, des Stein- und

Staubmehls beziehungsweise des dem

Heimatgeschichte

Vom Bau der Dübener Muldebrücke im Jahr 1945

(Düben/Wsp). 1945 kam der von den

Hitler-Faschisten entfesselte Zweite

Weltkrieg zu seinem Ausgangspunkt,

nach Deutschland, zurück. In den

April tagen begann dann auch der

Kampf um Düben. Das letzte Aufgebot

der Nazis stand hier an der Mulde

kampfstarken, amerikanischen Einheiten

gegenüber, im Rücken, an der Elbe,

stand bereits die Rote Armee. Am 24.

April 1945 befreiten amerikanische

Truppen Düben. Anfang Mai kamen

dann sowjetische Truppen in die Stadt.

Da Wehrmachtssoldaten in der Nacht

vom 22. zum 23. April die Muldebrücke

gesprengt hatten, war nun auch ein

schneller Wiederaufbau, zur besseren

Versorgung der Bevölkerung, vonnöten.

Zuerst wurde eine Fähre über die

Mulde gebaut und an der zerstörten

Brücke ein kleiner Steg für Fußgänger

angelegt. Denn eine ganze Menge

Ackerland lag jenseits der Mulde und

den Landwirten musste eine Möglichkeit

geschaffen werden, ihre Felder

bestellen zu können, damit erst einmal

die Ernährungslage unserer Stadt und

Umgebung gesichert war.

Schließlich begann auf Befehl des

sowjetischen Stadtkommandanten

der Bau einer neuen Brücke. Zuerst

sollte diese fünf Tonnen tragen, dann

doch eher zwölf Tonnen und zuletzt

entschied sich die Kommandantur für

24 Tonnen, denn die Brücke sollte

auch einen Panzer tragen können. Die

Mahlgast an Mehl zu gewährenden

Reinertrags ist fortan die am Schluss

dieser Verordnung abgedruckte Mahltabelle,

welcher der Scheffel Roggen

von 80 Pfund zu Grunde liegt, als

maßgebend zu erachten und sind entstehende

Streitigkeiten nach dieser zu

erledigen. Jeder Müller ist verpflichtet,

ein Exemplar der Tabelle in der Mühle

aufzuhängen, dass es jedem in die Augen

fällt und ein jeder einsehen kann.“

Wenn ein Müllermeister der Sache

nicht nachkam, drohte eine Strafe bis

zu 5 Taler.

„[...]

§ 4: Einem jeden Mahlgast steht die

Befugnis zu, dem Müller am Mahllohn

entweder die übliche Mahlmetze in

Nach Ende des Zweiten Weltkrieges musste in Windeseile eine neue Muldebrücke

her.

Foto: Archiv Fritzsche

neue Stadtverwaltung unter Leitung

von Bürgermeister Karl Gebhardt

unternahm nun erste Schritte, um den

Wiederaufbau einzuleiten. Mit der Planung

und Projektierung des Brückenbaus

wurde Horst Stahnisch und mit

der Bauleitung Fritz Ende beauftragt.

Beide haben für die Stadt Bad Düben

viel Gutes getan.

Die Zeitung schrieb damals: „In stadteigener

Regie, also ganz aus eigener

Kraft, ohne Facharbeiter und Unterstützung

einer größeren Baufirma,

wurde mit den Arbeiten begonnen. In

bester Zusammenarbeit mit Forstämtern

und den umliegenden Sägewerken

konnte die Holzfrage gelöst werden,

und unsere städtischen Fuhrunternehmen

waren es, die in dieser Zeit

Hervorragendes leisteten. Rund 600

fm Holz, darunter 300 fm Schnittholz,

mussten für die Brücke geliefert

werden.“

Ganz so schön war es aber nicht, denn

am 22. September 1945 schrieb Bürgermeister

Gebhardt wegen des Bauholzes

für die Muldebrücke einen Brief

an den Landrat in Bitterfeld. Die Stadt

hatte es beim Forstamt gekauft und die

Russen fuhren es ab. Damit drohte der

Brückenbau ins Stocken zu geraten.

Erst nach erneuter Absprache mit der

Kommandantur gab es auch Holz für

die Brücke. Und auch Firmen wurden

gebraucht, schon wegen der notwendigen

Technik. Nur mit Hacke und

Spaten baut man keine neue Brücke.

Zuerst wurde mit dem Vorstrecken

eines Rammgerüstes begonnen, von

dem aus das Schlagen der großen

natura nach Maßgabe der Tabelle oder

den Wert derselben in Gelde unter Zugrundelegung

des Durchschnittspreises

vom nächsten Marktorte für den letzten

verflossenen Monat zu entrichten. Die

Ortsbehörden haben für allmonatliche

Bekanntmachung dieser Durchschnittspreise

Sorge zu tragen.

§ 5: Ein jeder Müller, der größere

Mehlvorräte auf Lager zum Verkauf

hält, kann seinen Kunden, sofern diese

damit einverstanden sind, für das zum

Vermahlen gebrachte Getreide das

Mehl aus seinen Vorräten in natura

sofort verabfolgen. Das hier inliegende

Tauschgeschäft muss aber, wenn es die

Natur eines solchen nicht verlieren soll,

Zug um Zug statt finden und nach Gewicht

erfolgen.

§ 6: Auch in den Mühlen dürfen nach

den Bestimmungen des Gesetzes vom

13. Mai 1840 nur geeichte Gewichte

und Maße gebraucht werden und werden

Verstöße mit den in den Gesetzen

angedrohten Strafen geahndet.

§ 7: Dem Ermessen der Ortspolizeibehörden

bleibt es überlassen, soweit

sich hierzu ein Bedürfnis bereits herausgestellt

hat respektive für die Folge

ergeben sollte, die Aufstellung von

Rangtafeln in den betreffenden Mühlen

anzuordnen.

§ 8: Vorstehende Verordnung muss

gleich der Mahltabelle in jeder Mühle

aufgehängt werden, und verfällt jeder

Müller, welcher Solches unterlassen,

in eine Geldstrafe von 1 Taler.“

Ein Mahlgast war jeder, der Getreide

zum Mahlen in die Mühle brachte und

der Lohn für den Müller war die Metze,

also ein bestimmter Anteil vom Mehl

oder ab jetzt auch die Bezahlung in bar.

Fortan begegneten sich der Müllermeister

und seine Kundschaft auf Augenhöhe

und die Polizeibehörden nahmen

auch regelmäßig Kontrollen vor.

Lutz Fritzsche

Jochpfähle mittels einer Delmag-Explosionsramme

vorgenommen werden

sollte. Es war mitunter eine Pionierarbeit

im wahrsten Sinne des Wortes,

mit dem aus Fässern bestehenden Floß

auf der Mulde zu kahnen und von dort

aus mit einer kleinen Bummelramme

die Gerüstpfähle zu schlagen. Auch die

Mulde war den Brückenbauern nicht

immer hold gesonnen, zwei Hochwasserwellen

erschwerten die Arbeiten

erheblich, zerstörten den provisorisch

hergerichteten Fußgängersteg und

beschädigten das Rammgerüst. Nach

rund vier Wochen Bauzeit war das Gerüst

bis zum jenseitigen Muldeufer aufgebaut

und die große Explosionsramme

der Firma Hammer aus Bitterfeld

konnte die großen Pfähle in die Mulde

treiben. Schon die neuen Aufleger an

beiden Uferseiten erforderten einen

großen Aufwand. Kies wurde aus der

Mulde gebaggert, in einem großen

Mischer zu Beton verarbeitet und mit

Hilfe eine Werkseisenbahn befördert.

Bereits am 10. September begann dann

das Zimmereigeschäft Schulze aus

Düben mit den Abbundarbeiten. Ende

November konnte die Brücke für den

Verkehr freigegeben werden. Bis Ende

Januar 1946 erfolgten dann noch die

Restarbeiten. Nur die Eisbrecher konnten

nicht richtig fertiggestellt werden.

Aber das wurde erst beim Hochwasser

im Frühjahr 1947 zum Verhängnis...

Lutz Fritzsche


Dübener

WOCHENSPIEGEL

15. Januar 2025 AUS DER REGION 18

Zwischen Weinberge und Großwig

Familie Sitte legte Streuobstwiese an

(Großwig/Wsp/ny). Es fällt noch gar

nicht so sehr auf, aber in einige Jahren,

wenn die Bäume heranwachsen und

ihre Kronen bilden, wird das Ausmaß

der Pflanzaktion offensichtlicher

werden. Die Rede ist von einer großen

neuangelegten Streuobstwiese auf einer

Fläche von zirka 8.000 Quadratmetern.

Diese befindet sich zwischen den Bad

Schmiedeberger Ortsteilen Großwig

und Weinberge beziehungsweise zwischen

Mühl- und Bullenteich gegenüber

der „Teufelsmühle“.

Um dieses leicht wellige Gelände zu

füllen, wurden 60 Obstbäume gepflanzt.

Dabei handelt es sich hauptsächlich um

Äpfel, darunter alte Sorten, wie Boskop,

James Greve, Goldparmäne, Prinz

Albrecht, Cox Orange und Baumanns

Renette, um nur einige zu nennen. Dazu

gesellen sich mehrere Birnensorten,

genannt seien hier Gellerts Butterbirne,

Gute Luise und Williams Christ. Natürlich

dürfen Zwetschgen und Hauspflaumen

sowie frühe, mittlere und späte

Kirschsorten nicht fehlen.

Als natürliche Umrundung wurden

größtenteils Wildgehölze als Hecke

angelegt, die sich in den kommenden

Jahren als Schutz, Rückzugsort und

Die Eheleute Barbara und Ulrich Sitte

pflanzten auf einer Fläche von rund

8.000 Quadratmetern 60 neue Obstbäume.

Foto: (Wsp) Nyari

Unterschlupf für zahlreiche Tiere und

Vögel erweisen wird. „Uns ging es bei

dieser Aktion darum, etwas Nachhaltiges

für die Nachwelt zu hinterlassen“,

erklärt Ulrich Sitte. Es ist auch vorgesehen,

dass Selbstpflücker später auch

gleich vor Ort mithilfe einer Obstpresse

ihren eigenen Saft pressen können.

Diese Anzeige ist ausschließlich in der

Printausgabe sichtbar.

Krensitzer Flohmärkte

Erster Termin am Samstag

(Krensitz/Wsp). Das Krensitzer Flohmarkttreiben

startet am kommenden

Samstag (18.01.) von 10 bis 16 Uhr in

der Leipziger Straße 6 ins Jahr 2025!

Inhaltlich und organisatorisch ändert

sich in diesem Jahr kaum etwas. Wir

versuchen wieder, am dritten Samstag

des Monats den Trödelmarkt durchzuführen.

Ausfall werden wir nicht zulassen.

Er ist keine Option. Bei Sturm,

Hagel, Eis oder Schnee findet, wie oft

schon gesagt, ein verkleinerter Flohmarkt

in der großen Werkstatthalle statt.

Die Angebotspalette ändert sich im

Laufe des Jahres mehrmals, weil immer

wieder andere Verkaufswillige

ihre Schätze anbieten werden. Sie wird

reichhaltig und verschiedenartig sein.

Wir freuen uns, dass Cathleen Schmidt

mit ihrer Familie aus Delitzsch wieder

mit ihrer Gulaschkanone dabei sein

wird. Würste und Steaks vom Grill,

zwei verschiedene Suppen aus der Gulaschkanone

und heißer Glühwein zum

Wärmen von innen werden für das leibliche

Wohl aller Anwesenden sorgen.

Zum Schluss sein noch einmal erwähnt:

Wer einen besonderen Wunsch hat,

kann sich bei uns melden (Sprachbox:

034295 / 73792 oder WhatsApp:

0152 / 0445833). Der nächste Flohmarkt

ist für den 15. Februar von 10 bis 16

Uhr geplant.

Elke Fromm

Diakonie „Kita „Wolkenschäfchen“ Glaucha

Spielplatz erneuert: Großes Dankeschön an die Sponsoren

(Glaucha/Wsp). Als Elternbeirat der

Kita „Wolkenschäfchen“ des Diakonischen

Werkes Delitzsch/Eilenburg e. V.

in Glaucha möchten wir uns auf diesem

Wege herzlich bei allen Sponsoren bedanken,

die maßgeblich zur Sanierung

und Erweiterung unseres Kita-Spielplatzes

beigetragen haben. Dank Ihrer

Daumen hoch für die Erweiterung des Glauchaer Kita-Spielplatzes.

großzügigen Unterstützung ist es uns

gelungen, einen modernen, sicheren

und abwechslungsreichen Spielbereich

zu schaffen, der den Kindern vielfältige

Foto: privat

Möglichkeiten für Spiel und Bewegung

bietet.

Besonders hervorheben möchten wir die

Sponsoren MS Kfz-Technik Marco Stolle,

Raumdesign Jentzsch, Friseursalon

Schult, RHG Bau & Garten Bad Düben,

Zahnarztpraxis Dr. Funke, BMT Baumaschinengesellschaft

Thallwitz, Seilerei

Voigt, Autohaus Kühne, Kieswerk

Löbnitz, Lohnunternehmen Schreiber,

MITNETZ STROM, Danny Sparfeld

und Lars Köhler sowie den freiwilligen

Helfern, die bei zwei Arbeitseinsätzen

mit angepackt haben, um die geplanten

Arbeiten umzusetzen. Ohne Ihr Engagement

und Ihre Unterstützung wäre dieses

Projekt nicht umsetzbar gewesen.

Als kleines Dankeschön luden wir die

Sponsoren im November zu einer gemeinsamen

Kaffeerunde mit Kuchen

in unsere Kita ein. Im Rahmen dieses

Treffens präsentierten die Kinder ein

kleines Programm und führten die Sponsoren

über das Spielplatzgelände. Der

vergrößerte Sandkasten, die verbesserten

Sicherheitsvorkehrungen sowie die

einladende Gestaltung des Geländes ist

nicht nur ein Gewinn für unsere Kinder,

sondern auch für das gesamte Kita-Team

und für uns als Eltern. Die Freude der

Kinder ist für uns alle eine unschätzbare

Belohnung.

Der Elternbeirat der

Kita „Wolkenschäfchen“


19

ZU GUTER LETZT 15. Januar 2025

Dübener

WOCHENSPIEGEL

Diese Anzeigen sind ausschließlich in der Printausgabe sichtbar.

Glaserei Paul Sonntag e.K.

Inh. Thomas Sonntag

HOLZ und GLAS

traditionelles Handwerk

mit neuen Möglichkeiten

www.glaserei-sonntag.de

seit 1838

Gustav-Adolf-Straße 23 • 04849 Bad Düben

Tel.: 034243/22769 • Funk: 0160/97973912

Forstbetrieb Sedlmayer

WILD-

VERKAUF

ganzjährig

geöffnet

STAMMHOLZ

trock. oder frisches BRENNHOLZ

SÄGEHOLZ/BAUHOLZ

HACKSCHNITZEL

Besuchen Sie unsere neue Website

TEPPICH-

OT Krina | Rauchhaus 1 | 06774 Muldestausee

Tel.: 034955 / 4 07 50

MALERMEISTER

ECK

Zeidler

GmbH

Dorfstraße 5 A

04849 WELLAUNE • Stadt Bad Düben

Tel.: 03 42 43 / 2 48 50

Mobil: 0177 / 2 94 36 53

• Innenraumgestaltung • Fassadensanierung

Decken • Wände • Böden

Putze • Dämmungen • Anstriche

www.malermeister-zeidler.de

WIR BLEIBEN

14 – 17 Uhr Die nächste Ausgabe des Dübener

FÜR SIE ERREICHBAR

WOCHENSPIEGEL

erscheint am 29. Januar

mit dem gewerblichen Sonderthema „Schule & Bildung“.

VERKAUFSOFFEN IN BAD DÜBEN

Sonntag, 26.01.

AUFMESSEN / BERATEN UND LIEFERUNG

KOSTENLOS VOR ORT

NÄHEN / DEKORIEREN / MALERN / VERLEGEN

SPRECHEN SIE UNS AN!

034243 25389 • 0163 2880690

info@teppich-eck.de

WIR SUCHEN

Maler / Bodenleger

und Verkäufer!

Dübener Teppich-Eck GmbH Filiale Pretzsch

Grünstr. 2, 04849 Bad Düben Wittenberger Str. 41

Öffnungszeiten: Grünstraße 2, 04849 Bad Öffnungszeiten: Düben

Mo – Fr 9 – 18 Uhr

Mo, Mi, Fr 10 – 18 Uhr

ÖZ: Sa 9 Mo.–Fr. – 14 Uhr 9-19 Uhr, jeden Sa. 2. 9-14 Samstag Uhr

Tel.: 03 42 43 / 2 53 89

9 – 12 Uhr

Tel.: 03 42 43/2

Tel.:

530389

49 26 / 5 78 60

www.teppich-eck.de

Fax: 03 42 43/2 54 Termine 20 nach

E-Mail: info@teppich-eck.de Vereinbarung

E-Mail: www.facebook.com/Dübener-Teppich-Eck-GmbH

info@teppich-eck.de

Dübener Teppich-Eck GmbH

Wir unterstützen das Projekt Namaste - Help Agent e.V.

Diese Anzeige ist ausschließlich in der

Printausgabe sichtbar.

Filiale Pretzsch

Wittenberger Straße 41

ÖZ: Mo.–Fr. 10-18 Uhr

Sa. 9-12 Uhr

Tel.: 034926/5 78 60

www.teppich-eck.de

www.facebook.com

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!