KVWL kompakt + Praxis intern Januar 2025
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Nr. 1 | 27. Januar 2025
Aktuelle Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
Digi-ManagerIn: KVWL setzt
erfolgreiches Fortbildungsangebot fort
Zielgruppe ist erneut das nichtärztliche Praxispersonal /
Die Bewerbungsphase beginnt am 27. Januar 2025 > Seite 6
IVOM-Vertrag der KVWL: In die Jahre gekommen, aber nie aus der Mode > Seite 10
Inhalt
6
6 Digi-ManagerIn:
KVWL setzt erfolgreiches Fortbildungsangebot fort
10 IVOM-Vertrag der KVWL:
In die Jahre gekommen, aber nie aus der Mode
12
12 DMP-Qualitätsbericht 2023
Viele chronisch kranke Menschen in Westfalen-Lippe setzen auf
eine kontinuierliche und strukturierte Behandlung
STANDARDS
Nr. 1 | 27. Januar 2025
mit praxisrelevanten Informationen
2 Impressum
4 Kurznachrichten
1/2025
2
Impressum
Herausgeberin
Kassenärztliche Vereinigung
Westfalen-Lippe
Robert-Schimrigk-Straße 4 — 6
44141 Dortmund
Tel.: 0231 / 94 32 0
Redaktionsausschuss
Dr. med. Dirk Spelmeyer (verantw.)
Dr. med. Volker Schrage
Redaktion
Kassenärztliche Vereinigung
Westfalen-Lippe
Stabsbereich Kommunikation
Michael Hedergott (vity)
Claudia Rembecki (ClR)
Martin Steinberg (-ms)
Stefan Kuster (sk)
Daniel Müller (DM)
E-Mail: redaktion@kvwl.de
Layout
Dominik Becker
Bildnachweis
Titelseite © KVWL /
Seite 2 © KVWL /
Seite 3 © Lars David Neill /
Januar 2025
Start der ePA: Westfalen-Lippe geht voran!
Die elektronische Patientenakte
(ePA) ist gestartet. Und
das ist eine gute Nachricht!
Ja, es gibt Startschwierigkeiten
und ja, das ursprüngliche Sicherheitskonzept
hatte Lücken. Ganz
grundsätzlich bleibt es bei allen
IT-Projekten ein Hase-und-Igel-Spiel
zwischen denen, die für die Sicherheit
zuständig sind und jenen, die
sich (illegal) Zugang zu den Daten
verschaffen wollen. Aber wo sollte
man die Konzepte im wahrsten Sinne
des Wortes „praxisnah“ testen,
wenn nicht im eingeschränkten Regelbetrieb
einer Modellregion?
Nach Angaben der Krankenkassen
haben bisher nur verhältnismäßig
wenige Versicherte der Einrichtung
einer ePA widersprochen. Das ist
eine gute Basis und weit entfernt
von einem „großen Vertrauensverlust“,
der vielfach vorausgesagt
worden ist. Im Gegenteil: Es ist ein
Vertrauensvorschuss! Und einen
solchen Vertrauensvorschuss haben
auch viele Praxen in Westfalen-
Lippe gewährt, denn es war kein
Problem, eine ausreichend große
Anzahl an Praxen zu finden, die die
ePA innerhalb der Modellregion
NRW einführen möchten.
Wir sind davon überzeugt, dass
wir es alle gemeinsam schaffen
können, diesen weiteren wichtigen
Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens
zu gehen. Leider
wurde medial (vor allem in den
Publikumsmedien) viel zu stark auf
die Anwendung in Notfallsituationen
abgestellt. Das betrifft den
Praxisalltag der niedergelassenen
Ärztinnen und Ärzte nur marginal.
Ein Wortungetüm wie „Reduzierung
von Über-, Unter- und Fehlversorgung“
eignet sich jedoch kaum für
eine Zeitungsschlagzeile. Und „Vermeidung
unerwünschter Arzneimittelinteraktionen“
ist zu sperrig
für einen Social-Media-Post. Aber
darum geht es in den Arztpraxen
nunmal viel häufiger.
Nein, nicht alles wird reibungslos
funktionieren - und schon gar nicht
sofort. Aber wir tun gut daran,
Chancen und Risiken realistisch zu
zu betrachten und die Patientinnen
und Patienten mitzunehmen!
Ungewiss ist einmal mehr der politische
Hintergrund, denn wir stehen
kurz vor einer Bundestagswahl und
damit vermutlich auch vor einem
Wechsel an der Spitze des Bundesgesundheitsministeriums
(BMG).
Damit ist auch die zukünftige Ausrichtung
der Gesundheitspolitik
ungewiss. Es wäre fatal, wenn die
Politik - aus welchen Gründen auch
immer - in dieser wichtigen Phase
eine Rolle rückwärts vollziehen würde.
Denn auch mit einem Blick über
den Tellerrand des Gesundheitswesens
hinaus wäre es ein wichtiges
Signal, dass wir in Deutschland in
der Lage sind, (digitale) Großprojekte
von gesamtgesellschaftlicher
Relevanz umzusetzen. Westfalen-
Lippe geht einmal mehr voran!
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Dr. med. Dirk Spelmeyer,
Vorstandsvorsitzender
Dr. med. Volker Schrage,
stellv. Vorstandsvorsitzender
Deutlicher Anstieg von akuten Atemwegsinfektionen
nach der Corona-Pandemie
Erwachsene unter 65 Jahre erkranken nach der Corona-Pandemie
deutlich häufiger an akuten Atemwegsinfekten
als zuvor. Ein Anstieg der Erkrankungszahlen ist
auch bei Kindern im Grundschulalter zu verzeichnen.
Dies zeigt eine aktuelle Studie des Zentralinstituts für
die kassenärztliche Versorgung (Zi).
Demnach wurden mit Ausbreitung von COVID-19 in den
Jahren 2020 und 2021 deutlich weniger akute Atemwegsinfekte
registriert als zuvor. Dies änderte sich laut
der Studie aber im Jahr 2022, als insbesondere Kinder
im Grundschulalter und Erwachsene bis 65 Jahre deutlich
häufiger mit einer solchen Erkrankung in Arztpraxen
behandelt wurden.
Bei älteren Menschen zeigt sich dieser Trend nicht. Im
Gegenteil: Die Behandlungsprävalenz bei über 65-Jährigen
ging laut Studie seit 2019 um vier Prozent zurück.
Deutliche Winterpeaks der Behandlungsprävalenz seien
in dieser Altersgruppe seit der Pandemie weitestgehend
ausgeblieben, so die Studienautoren. Eine mögliche
Erklärung hierfür sehen die Wissenschaftler darin, dass
ältere Menschen verstärkt auf Infektionsschutzmaßnahmen
achten, wie sie für sie seit der Corona-Pandemie
empfohlen werden.
Die Wissenschaftler des Zi haben auf Basis von vertragsärztlichen
Abrechnungsdaten untersucht, wie sich
die Behandlungsprävalenz der 15 häufigsten Atemwegsinfektionen
im Zeitraum zwischen 2014 und 2023
entwickelt hat. Näher betrachtet wurden akute Infektionen
der oberen sowie der unteren Atemwege wie Rhinopharyngitis,
Tonsillitis und Viruspneumonie.
Der Versorgungsatlas-Bericht „Akute Atemwegsinfektionen
vor, während und nach der Corona-Pandemie“ ist
auf der Zi-Internetseite abrufbar.
Bei diesen Altersgruppen registrierten die Wissenschaftler
eine Zunahme von fast 20 Prozent zwischen
den Jahren 2019 und 2023. Insbesondere in den Sommerquartalen
seit 2022 wurden deutlich mehr Arztbesuche
festgestellt als vor der Pandemie.
Gesundheitstage 2025:
BzgA bietet eine Online-Übersicht
Tag der Organspende, Weltnichtrauchertag, Hitzeaktionstag
oder Welt-Kindertag: Gesundheitstage rücken
unterschiedliche Themen aus dem Gesundheitsbereich
in den Fokus und schärfen das Bewusstsein für Erkrankungen,
Belastungen und vorbeugende Maßnahmen –
auch über die unmittelbar Betroffenen hinaus.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
(BZgA) stellt seit vielen Jahren bedeutende internationale
und nationale Gesundheitstage in einer Liste zusammen.
Für das Jahr 2025 ist die Liste der Gesundheitstage
ab jetzt im Internet abrufbar.
Städte, Gemeinden, Apotheken, Krankenkassen, Schulen,
Unternehmen und andere Institutionen können
die Gesundheitstage nutzen, um Veranstaltungen und
Aktionen zu organisieren und mit themenspezifischen
Angeboten die Bevölkerung zu unterstützen.
Zu einer Vielzahl dieser Gesundheitstage bietet die
BZgA auf ihrer Internetseite wissenschaftlich fundierte
und unabhängige Informationen und unterstützt mit
zahlreichen zielgruppenspezifischen Angeboten.
Neue Broschüre zu Hygiene und
Medizinprodukten in Arztpraxen
Praxisnahe Tipps und Informationen rund um die
behördliche Überwachung von Arztpraxen bietet
eine neue Broschüre des Kompetenzzentrums Hygiene
und Medizinprodukte der Kassenärztlichen
Vereinigungen und der KBV. Sie steht online bereit.
Das 16-seitige Heft bietet Orientierungshilfe bei
den Vorschriften im Bereich Infektionsschutz- und
Medizinprodukterecht und zu Teilen aus dem Arbeitsschutzrecht.
So informiert das Heft auf einer Seite über den
Ablauf einer Überwachung, sei es eine Überwachung
anhand von Unterlagen oder auch vor Ort.
Aufgeklärt wird aber auch über die Konsequenzen
bei festgestellten Mängeln oder beim Abweichen
von Vorgaben.
Wer über die Verweise und Links
in der digitalen Broschüre hinaus
weitere Fragen hat oder Beratung
braucht, findet im Heft die Kontaktdaten
zu den Ansprechpartnern
in seiner Kassenärztlichen
Vereinigung oder auch Hinweise
zu Arbeitsmaterialien des Kompetenzzentrums
Hygiene und Medizinprodukte und der
KBV („Mein PraxisCheck“), die bei der Vorbereitung
auf eine Überwachung helfen sollen.
Die Broschüre „Hygiene und Medizinprodukte –
Behördliche Überwachung von Arztpraxen“ ist
kostenfrei und kann auf der Internetseite des
Kompetenzzentrums Hygiene und Medizinprodukte
heruntergeladen werden.
Hygiene und Medizinprodukte
Behördliche Überwachung
von Arztpraxen
Energy-Drinks: Neue Studie informiert
über Konsum-Auswirkungen bei Jugendlichen
Zwei Drittel der Jugendlichen in der EU konsumieren
Energy-Drinks. Viele Ärzte und Ernährungsexperten
sehen die Entwicklung mit Sorge. Neben dem hohen
Zuckergehalt gilt vor allem das enthaltene Koffein als
bedenklich. Aktuelle Studien, etwa zu den Auswirkungen
auf das Herz-Kreislauf-System der jungen Konsumenten,
stützen die Bedenken. Dr. Felix S. Oberhoffer
von der Abteilung Kinderkardiologie und Pädiatrische
Intensivmedizin am LMU Klinikum München beschäftigt
sich seit Jahren mit der Materie, hat gemeinsam mit
Kollegen eine von der Deutschen Herzstiftung unterstützte
Studie dazu unternommen und war an internationalen
Forschungsprojekten beteiligt.
Der Blutdruck steigt schon nach einem Energy-Drink
messbar an
Seine EDUCATE-Studie („Energy-Drinks: Unexplored
Cardiovascular Alterations in TEens and TwEens“)
ergab: Bei gesunden Jugendlichen steigt schon nach
dem Konsum einer gewichtsadaptierten Menge eines
Energy Drinks (= knapp 100 ml Energy Drink pro 10 kg
Körpergewicht) zeitweise der Blutdruck an und der
Herzrhythmus kann sich verändern. Aufgrund der Studienergebnisse
lautet Dr. Oberhoffers persönlicher Rat:
„Kindern und Jugendlichen sollte vom Konsum von
Energy Drinks abgeraten werden, insbesondere dann,
wenn ein erhöhtes kardiovaskuläres Risiko besteht,
etwa eine abgeheilte Herzmuskelentzündung, ein korrigierter
angeborener Herzfehler, Bluthochdruck, Diabetes
oder Übergewicht vorliegen, oder beispielsweise ein
ADS-Medikament genommen wird.“ Weitere Infos unter
www.herzstiftung.de
Außerdem sollten die jungen Konsumenten über die
Gesundheitsrisiken und den verantwortungsbewussten
Umgang mit den Getränken besser aufgeklärt werden.
Als Beispiele nennt Dr. Oberhoffer: „Nur mäßigen Konsum,
nicht gleichzeitig mit Alkohol und nicht vor oder
während sportlicher Betätigung.“
Bei Kindern und Jugendlichen sollte der Konsum von
maximal drei mg Koffein pro Kilogramm Körpergewicht
pro Tag nicht überschritten werden, so die Europäische
Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Für die
Praxis heißt das: Schon mit einem halben Liter eines
Energy-Drinks liegt ein Teenager mit 50 kg Körpergewicht
über diesem Limit. Viele Kinder und Jugendliche
konsumieren im Alltag deutlich mehr der Süßgetränke.
Folgen können neben Herzrasen, Schlaflosigkeit oder
Magen-Darm-Beschwerden auch die in der EDUCATE-
Studie nachgewiesenen Blutdruck-Erhöhungen und
Veränderungen des Herzrhythmus sein.
Der erste Fortbildungs-Durchgang zur Digi-ManagerIn stieß im vergangenen Jahr auf großes Interesse der Praxisteams. Grund genug, das innovative
KVWL-Angebot in diesem Jahr fortzusetzen. Der stellv. KVWL-Vorstandsvorsitzende Dr. Volker Schrage (r.) bedankte sich bei seinem Projektteam
und gratulierte den frischgebackenen Digi-ManagerInnen. Foto: KVWL
Digi-ManagerIn:
KVWL setzt erfolgreiches
Fortbildungsangebot fort
1/2025
Zielgruppe ist erneut das nichtärztliche Praxispersonal /
Die Bewerbungsphase beginnt am 27. Januar 2025
6
Digi-ManagerInnen sollen den Weg ebnen zur
digitalen Praxis, den Arzt dabei spürbar entlasten
und Arbeitsabläufe optimieren. Und
sie sollen als Multiplikatoren dienen, die relevante
Informationen rund um das digitale Arbeiten
an ihre Praxisteams weitergeben.
Die KVWL hat mit der Fortbildung zur Digi-ManagerIn
ein neues Angebot für nichtärztliches Praxispersonal
geschaffen. Den ersten Durchgang schlossen
im September 98 frischgebackene Digi-ManagerInnen
erfolgreich ab. Nun geht es weiter – nicht zuletzt
aufgrund der großen Nachfrage und des positiven
Teilnehmer-Feedbacks.
Was, wann und wo?
Ab Montag, 27. Januar 2025, können sich interessierte
Praxen, Praxisverbünde und Praxisnetze für
einen Platz bei der Digi-ManagerIn-Fortbildung bewerben.
Die Praxisinhaber können ihre Bewerbung
über das KVWL-Mitgliederportal einreichen, dort
steht ein Online-Formular zur Verfügung.
Es ist auch möglich, dass eine Digi-Managerin
für mehrere Praxen (zum Beispiel aus
einem Praxisverbund oder Praxisnetz) teilnimmt.
Bewerbungsschluss ist Mittwoch, 12.
Februar 2025. Gehen in diesem Zeitraum
mehr Bewerbungen ein, als Plätze zur Verfügung
stehen, entscheidet das Los.
Die Fortbildung richtet sich ausdrücklich
an nichtärztliches Praxispersonal und wird
zunächst für 24 zukünftige Digi-ManagerInnen
angeboten. Das Fortbildungsformat
ist modular angelegt. Es wird sowohl
Wissen vermittelt als auch praktisch vor
Ort gelernt. Der Schwerpunkt liegt in der
Ausbildung von Multiplikatoren, die die
eigenen Praxisabläufe digitalisieren und zu
Ansprechpartnern für die Digitalisierung
der Patientenversorgung werden.
Schon gewusst? Für dipraxis-Besuche gibt
es jetzt Fortbildungspunkte!
Die dipraxis, die innovative Wechselausstellung
rund um das digitale Arbeiten in Praxen,
ist immer einen Besuch wert. Seit Anfang
des Jahres gibt es einen zusätzlichen Anreiz,
sich im Dortmunder Ärztehaus über digitale
Anwendungen und Arbeitsweisen zu informieren.
Praxisinhaber, die für sich und ihre Teams
einen dipraxis-Besuch vereinbaren, erhalten
für den Besuch vier Fortbildungspunkte.
Hierzu verwendet die KVWL ihr eigens
entwickeltes „digitales Reifegradmodell
für Arztpraxen“. Damit können der Digitalisierungsgrad
der Praxis erhoben und
Optimierungspotenziale herausgearbeitet
werden.
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7
Im Anschluss an die Auftaktveranstaltung (s. Info-
Kasten unten) zum Kennenlernen mit allen Teilnehmern
und Praxisinhabern folgen die Theoriekurse zu
Einführung in die TI und Digitalisierung sowie zu den
TI-Anwendungen.
Zeitnah startet die Praxisarbeit in der KVWL. Hier besuchen
die Digi-ManagerInnen die dipraxis der KVWL und
nehmen an Workshops zu den Themen Projekt-, Praxis-,
Konflikt- und Changemanagement teil.
Parallel bietet die KVWL den Praxisinhabern die Möglichkeit,
an einer dreistündigen virtuellen Basisschulung
teilzunehmen. Die Fortbildung endet mit einer gemeinsamen
Abschlussveranstaltung. vity
Sie möchten mehr erfahren?
Informationen zur Anmeldung
sowie zum Fortbildungskontext
finden Sie im Internet unter
www.kvwl.de/digi-managerin
Ditalk am 5. Februar 2025:
Informieren Sie sich online über
die Digi-ManagerIn-Fortbildung
Sie interessieren sich für das Angebot der Digi-ManagerIn-Fortbildung?
Sie haben Fragen dazu?
Nutzen Sie unsere ditalk-Veranstaltung online am Mittwoch, 5. Februar, von
16 bis 17 Uhr. Hier gibts einen umfassenden Überblick rund um die Fortbildung,
außerdem besteht genug Raum für Ihre individuellen Fragen.
Melden Sie sich an zur kostenlosen ditalk-Veranstaltung.
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Termine zur Fortbildung in der Übersicht:
Gesamtzeitraum:
24. Februar bis 30. April 2025
Kosten: 990 Euro
► 24. Februar 2025:
Auftaktveranstaltung virtuell (18 bis 20
Uhr)
► 28. Februar 2025:
Einführung in die TI & Digitalisierung
virtuell (ganztägig)
► 4. März 2025:
TI-Anwendungen und Ausblick virtuell
(ganztägig)
► 6. und 7. März 2025:
Praxistage Gruppe 1 Präsenz (ganztägig)
► 13. Und 14. März 2025:
Praxistage Gruppe 2 Präsenz (ganztägig)
► 12. März 2025:
Basiswissen TI & Digitalisierung für
Praxisinhaber virtuell (nachmittags)
► 11., 18., 21., 25. und 28. März sowie 1.
April 2025:
Auswahl-Termine für die dipraxis-Führung
(vormittags, fünf Stunden)
► 30. April 2025:
Abschlussveranstaltung hybrid (nachmittags)
DAS SERVICE-
CENTER DER
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Wir sind für Sie da – bei allen
Fragen rund um Ihren Praxisalltag.
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Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 17.30 Uhr
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IVOM-Vertrag der KVWL:
In die Jahre gekommen,
aber nie aus der Mode
Mehr als 450 Teilnehmer bei der Fortbildung zum
Augenheilkunde-Selektivvertrag
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Ein kleiner minimal-invasiver Eingriff am Auge
und zugleich eine echte Erfolgsgeschichte für
die Versorgung der Patienten in Westfalen-
Lippe – vor 16 Jahren ging der IVOM-Selektivvertrag
der KVWL an den Start. Eine Vereinbarung,
die kontinuierlich weiterentwickelt wurde und bis
heute Bestand hat.
Zur jährlichen IVOM-Fortbildung – eine Voraussetzung
zur Teilnahme an diesem Versorgungsvertrag
– kamen Anfang Januar wieder rund 450 Augenärzte
persönlich oder per Online-Zuschaltung ins Dortmunder
Ärztehaus.
Als Referenten beteiligt waren insgesamt zwölf
Augenärzte. Sie hielten unter der Moderation von
Prof. Dr. Albrecht Lommatzsch vom St. Franziskus-
Hospital in Münster Referate unter anderem zu
Themen wie
► Neue Therapien und Einsatz von neuen
Medikamenten
► Versorgung und Adhärenz von IVOM-Patienten
► Fallbeispiele mit Therapieempfehlungen
► Fallstricke in der IVOM-Therapie
► Aktuelles zur Vertragssituation
Dr. Ulrich Oeverhaus, selbst Augenarzt aus Rietberg
und Vorsitzender der KVWL-Vertreterversammlung
(Foto oben), betonte in seiner Begrüßung zur Veranstaltung:
„Diese Vereinbarungen wie eben der IVOM-
Vertrag sind eine sinnvolle Ergänzung zur Regelversorgung
und haben sich zu Recht etabliert. Und
davon profitieren letztlich alle gleichermaßen – die
Krankenkassen, Sie als teilnehmende Fachärzte und
vor allem unsere Patienten. Umso mehr freut es
mich, dass der IVOM-Vertrag zwar in die Jahre, aber
mit Blick auf Ihr Teilnahme-Interesse nie aus der
Mode gekommen ist.“ vity
Stichwort IVOM-Vertrag
Bei verschiedenen Netzhauterkrankungen
kann eine Medikamenteneingabe
(IVOM) in den Glaskörperraum
des Auges helfen. Es handelt sich um
ein minimal-invasives Verfahren, das
an bestimmte Voraussetzungen gebunden
ist. Die KVWL muss die Durchführung
der IVOM-Verträge zunächst
genehmigen.
Seit 2008 pflegt die Körperschaft
diesen Vertrag zur besonderen ambulanten
augenchirurgischen Versorgung
- immer wieder modifiziert nach
den aktuellen Stellungnahmen der
deutschen Fachgesellschaften und
angepasst an die neuen Therapien.
Voraussetzung zur Teilnahme an diesem
Vertrag sind unter anderem regelmäßige
zertifizierte Fortbildungen,
die die Körperschaft seit 2013 selbst
organisiert und für die Teilnehmer kostenlos
anbietet. Die inhaltliche Gestaltung
übernimmt der KVWL-Geschäftsbereich
Verträge zusammen mit den
Mitgliedern der IVOM-Qualitätssicherungskommission
unter der Leitung
von Prof. Dr. Albrecht Lommatzsch und
Prof. Dr. Nicole Eter aus Münster.
Umstellung des IVOM-Vertrages:
Das müssen Sie wissen
Aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben
auf Basis von § 140a SGB V musste der IVOM-
Vertrag der KVWL mit folgenden Krankenkassen
umgestellt werden:
► AOK NordWest,
► BKK-LV NW für beigetretende BKKn,
► KNAPPSCHAFT
► BIG direkt gesund und
► KKH
Patienten dieser Krankenkassen müssen ab
sofort einmalig neu in den IVOM-Vertrag eingeschrieben
werden. Das gilt auch für bereits
begonnene Behandlungen!
Hinweis: Die PTE-Formulare für die Einschreibung
der Versicherten in die BDOC-Verträge
sind unverändert!
Sie finden einen Bericht zu den Vertragsneuerungen
in der Ausgabe 12/2024 unseres
ePapers KVWL kompakt.
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DMP-Qualitätsbericht 2023
Viele chronisch kranke Menschen in
Westfalen-Lippe setzen auf eine kontinuierliche
und strukturierte Behandlung
Disease-Management-Programme sind bereits
seit über 20 Jahren ein fester Bestandteil in
der ambulanten Versorgung chronisch kranker
Menschen. Mehr als 780.000 chronisch
Erkrankte wurden im Jahr 2023 in Westfalen-
Lippe in einem DMP betreut. Im Auftrag der
KVWL hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche
Versorgung in Deutschland nun den
aktuellen Qualitätsbericht zu den Disease-
Management-Programmen (DMP) erstellt.
Im Folgenden geben wir Ihnen einen kurzen
Einblick in die Ergebnisse.
Patientenzahl und Qualitätszielquoten
Die Zahl der in der Region Westfalen-Lippe
betreuten DMP-Patienten hat sich in den vergangenen
Jahren deutlich erhöht. Die einzelnen
Programme unterscheiden sich jedoch
stark in ihrer Entwicklung. Die nachfolgende
Tabelle stellt die Anzahl der betreuten Patienten
im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr
und im Vergleich zu 2013 dar:
Patientenzahl
2013
Patientenzahl
2022
Patientenzahl
2023
Zuwachs
2022 – 2023
Zuwachs
2013 – 2023
Diabetes Typ 2 389.603 438.073 452.898 + 3,4 % + 16,2 %
Diabetes Typ 1 20.416 32.390 33.743 + 4,2 % + 65,3 %
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KHK 195.669 184.641 187.926 + 1,8 % - 4,0 %
Asthma
bronchiale
104.207 104.991 106.162 + 1,1 % + 1,9 %
COPD 84.218 73.595 72.216 - 1,9 % - 14,3 %
Brustkrebs 18.232 22.450 22.796 + 1,5 % + 25,0 %
Insgesamt 720.844 767.536 780.865 + 1,7 % + 8,3 %
12
Der mit Abstand größte Teil der in einem DMP
eingeschriebenen Versicherten wird weiterhin
im DMP Diabetes Typ 2 behandelt. Umso
erfreulicher ist es, dass in diesem DMP erneut
viele der festgelegten Qualitätszielquoten
erreicht wurden. Im Vergleich zum Vorjahr fallen
hier besonders die Quoten beim Erreichen
der Blutdruckziele positiv auf.
Auch im DMP Brustkrebs haben sich mehrere
Qualitätszielquoten gegenüber dem Vorjahr
verbessert. Sie weisen insgesamt auf eine
gute bis sehr gute Versorgungsqualität hin.
Für das DMP Asthma bronchiale lässt sich
zudem festhalten, dass bei 95 Prozent der
Erwachsenen ein unkontrolliertes Asthma
vermieden werden konnte.
Fokusthema: Teilnahmekontinuität
und Qualität in der Versorgung
Da alle DMP die regelmäßige Teilnahme der
eingeschriebenen Patienten voraussetzen,
wurde im diesjährigen Qualitätsbericht die
Teilnahmekontinuität, welche einen entscheidenden
Faktor für eine gute Versorgungsqualität
darstellt, näher beleuchtet. Grundlage
hierfür bildeten die bis zum Jahr 2023 vorliegenden
Dokumentationsdaten aus Westfalen-
Lippe. Dabei zeigt sich, dass zwischen 80 bis
89 Prozent der Betreuten sehr kontinuierlich
an den DMP teilnehmen, unter den Älteren sogar
86 bis 92 Prozent. Eine hohe Teilnahmekontinuität
erweist sich bei der Mehrzahl der
DMP-Qualitätsziele als hoch relevant für die
Chance, die Ziele zu erreichen.
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Den vollständigen Qualitätssicherungsbericht des Jahres 2023 sowie
die Berichte der vergangenen Jahre können Sie auf unserer Internetseite
einsehen: Disease-Management-Programme (DMP) | KVWL
Sicherung der ambulanten Versorgung:
Förderverzeichnis der KVWL
Die KVWL hat nach § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB V „alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen
zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern
und zu fördern“. Besteht dringender Versorgungsbedarf für einen Standort, einen Planungsbereich
oder einen Teil eines Planungsbereichs, so ist dieser in einem Förderverzeichnis auszuweisen.
Anträge auf Fördermaßnahmen der KVWL können für die Übernahme eines Versorgungsauftrages in folgenden
Gebieten gestellt werden:
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Fachgruppe
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Stadt / Gemeinde / Stadtbezirk / Stadtteil / Ortsteil
Ahlen
Altena
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Salzuflen
Blomberg
Bocholt
Bönen
Brilon
Burbach
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Erndtebrück
Eslohe
Gescher
Gevelsberg
Gütersloh
Hemer
Herscheid
Herzebrock-Clarholz
Horn-Bad Meinberg
Hüllhorst
Kalletal
Kierspe
Lage
Lemgo
Marienmünster
Möhnesee
Nachrodt-Wiblingwerde
Neuenrade
Fachgruppe
Stadt / Gemeinde / Stadtbezirk / Stadtteil / Ortsteil
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Augenärzte
Augenärzte
Kinderärzte
Kinderärzte
Kinderärzte
Kinderärzte
Psychiater
Methadonsubstitution
(Behandlung von mind. 50 Patienten
im Rahmen der suchtmedizinischen
Grundversorgung)
Methadonsubstitution
(Versorgung von 120 Patienten
in der Methadon-substitution)
Oelde
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Rheda-Wiedenbrück
Rödinghausen
Schieder-Schwalenberg
Selm
Spenge
Steinheim
Verl
Versmold
Wadersloh
Waltrop
Werdohl
Willebadessen
Bad Berleburg
Marsberg
Hamm-Mitte
Schmallenberg
Sundern
Werl oder Wickede/Ruhr
Bestwig, Brilon, Eslohe, Hallenberg, Medebach,
Meschede, Olsberg, Schmallenberg, Winterberg
Kreis Olpe
Paderborn
(Stand: 9. Dezember 2024)
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Gefördert wird die Übernahme eines vollen oder teilzeitigen Versorgungsauftrages in Form einer Zulassung
oder Anstellung oder auch die Einrichtung einer Zweigpraxis. Gefördert werden kann zum Beispiel durch ein
Praxisdarlehen, durch eine Umsatzgarantie oder durch Kostenzuschüsse. Die möglichen Fördermaßnahmen
sind in der Sicherstellungsrichtlinie der KVWL vom 01.01.2021 aufgeführt.
Der Vorstand gewährt die Förderung auf Antrag als Einzelfallentscheidung.
15
Den aktuellsten Stand des KVWL-Förderverzeichnisses sowie eine Übersichtskarte der förderfähigen Städte
und Gemeinden finden Sie unter www.kvwl.de.
Interessierte Ärztinnen und Ärzte wenden sich bitte an:
KVWL-Team Praxisstart – Babette Andresen – Tel.: 0231 / 94 32 13 93;
Niklas Gericke – Tel.: 0231 / 94 32 13 06; Kristina Siebald – Tel.: 0231 / 94 32 38 12
E-Mail: praxisstart@kvwl.de
Praxisinformationen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Ausgabe 1 | 2025
ABRECHNUNG
3 Zahlungs- und Abgabetermine der
Quartalsabrechnung 1/2025
3 Klarstellung zur Abrechnung der Kostenpauschale
zur oralen Tumortherapie: Anpassung der
Kostenpauschale zum 1. Januar 2025
4 Anpassungen aufgrund der Erweiterung des
Implantateregisters: Neue GOP für Fachärzte für
Orthopädie, Chirurgie und Orthopädie und
Unfallchirurgie ab 1. Januar 2025
4 Vergütung für das Medikament Qalsody ® zur
Behandlung von ALS: Aufnahme einer neuen GOP in
den EBM mit Wirkung zum 1. Januar 2025
5 Neue EBM-Leistungen für Patienten mit Verdacht auf
Long COVID: Aufnahme eines Abschnitts 37.8 in den
EBM ab 1. Januar 2025
6 Erweitertes Neugeborenen-Screening nach der
Kinder-Richtlinie: Anpassungen im EBM und neue
Kostenpauschale seit 1. Januar 2025
7 Aufnahme eines Abschnitts 34.3.7 in den EBM für
Leistungen im Zusammenhang mit der Computertomographie-Koronarangiographie
(CCTA) seit 1. Januar
2025
8 Neuaufnahme und Anpassung von Dialysekostenpauschalen
seit 1. Januar 2025
9 Aufnahme einer Zuschlagsleistung zur erweiterten
Nachbetreuung nach OP seit 1. Januar 2025
VERTRÄGE
11 Versorgung des Diabetischen Fußsyndroms:
Verträge zum 1. Januar 2025 gebündelt
VERORDNUNG
12 Informationen zu Änderungen der Richtlinien des
Gemeinsamen Bundesausschusses
13 Sonstige Produkte zur Wundbehandlung seit dem
2. Dezember 2024 nicht mehr verordnungsfähig
14 Verlängerung der Übergangsregelung zur
Potenzialerhebung bei Außerklinischer Intensivpflege
(AKI)
14 Rote-Hand-Brief zu Metamizol -
Was Sie beachten sollten
FORUM
16 Hunde in der Arztpraxis! Geht das?!
Keine Angst vor Praxisbegehungen – Wenn sich die
Behörde ankündigt
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
18 Workshop- und Seminarangebote
der KVWL Consult GmbH
20 Fortbildungsangebote der Akademie für
medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
BORKUM 2025
79. Fort- und Weiterbildungswoche
der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
10. - 18. Mai 2025
Eine Einladung auf die Insel
FORT- UND WEITERBILDUNGSKURSE
Allgemeinmedizin | Palliativmedizin | Psychosomatische Grundversorgung | Psychotherapie |
Sportmedizin
CURRICULARE FORTBILDUNGEN
Entwicklungs- und Sozialpädiatrie | Geriatrische Grundversorgung | Hautkrebsscreening |
Klimawandel und Gesundheit | Maritime Medizin | Psychotraumatologie | Psychotraumatherapie
ULTRASCHALLKURSE FÜR DIE ANWENDUNGSBEREICHE
Abdomen/Retroperitoneum Erwachsene/Kinder | Bewegungsorgane | Gefäße | Herz |
Schilddrüse | Thorax
HANDS-ON-TRAININGS
Gastroskopie | Koloskopie | Laparoskopie | Klinische Tests | Chirurgische Nahttechniken |
Myofasziale Triggerpunkt-Therapie
NOTFALLMEDIZIN UND NOTFALLTRAININGS
BLS | ALS | Notfallsonographie | Thoraxdrainagen | Koniotomie | Intraossäre Zugänge |
Geburtssimulation | Neugeborenen-Versorgung | Ärztlicher Bereitschaftsdienst
HAUPTPROGRAMM (MIT LIVESTREAM)
Was gibt es Neues in der Medizin? Updates
FÜHRUNGSKRÄFTETRAININGS
Gemeinsam Führen | Ärztinnen und Ärzte unter Veränderungsdruck
KURSE UND SEMINARE
Ärztliche Leichenschau | Digitalstrategien ambulanter Versorgungseinrichtungen | EKG |
Kasuistiken aus der Gastroenterologie | Lungenfunktion | Sozialmedizin und weitere Veranstaltungen
FORDERN SIE AUSFÜHRLICHE INFORMATIONEN (U. A. BORKUMBROSCHÜRE) AN:
über www.akademie-wl.de/borkum oder über die Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL,
Postfach 40 67, 48022 Münster | Tel. 0251 929-2204, -2206 | Fax: 0251 929-2249 | E-Mail: akademie@aekwl.de
ABRECHNUNG
Glossar
Kürzel
BA
EBM
G-BA
GOP
KBV
MGV
OPS
SNR
Begriff
Bewertungsausschuss
Einheitlicher
Bewertungsmaßstab
Gemeinsamer
Bundesausschuss
Gebührenordnungsposition(en)
Kassenärztliche
Bundesvereinigung
morbiditätsbedingte
Gesamtvergütung
Operationen- und
Prozedurenschlüssel
Symbolnummer
Zahlungstermine
Zahlung Quartal Ausführungstag
Restzahlung 3/2024 24. Januar 2025
1. Abschlagszahlung 1/2025 14. Februar 2025
2. Abschlagszahlung 1/2025 10. März 2025
3. Abschlagszahlung 1/2025 15. April 2025
Restzahlung 4/2025 25. April 2025
Bei Fragen zu Ihren Zahlungen oder den Terminen wenden Sie sich bitte
an das Team Arzt- und Kassenfinanzservices: Tel. 0231/94 32 30 30.
Abgabetermin der Quartalsabrechnung 1/2025
Der späteste Termin für die Abgabe Ihrer Quartalsabrechnung 1/2025 ist
Donnerstag, 10. April 2025
Bitte beachten Sie, dass eine verspätete Abgabe der Quartalsabrechnung
zu Honorarabzügen führen kann (vgl. Abrechnungsrichtlinien).
Sie können uns Ihre begleitenden Unterlagen zur Quartalsabrechnung
mit der Post oder einem anderen Dienstleistungsunternehmen zusenden.
Alternativ stehen Ihnen diese Informationen immer aktuell auf unserer
Webseite zur Verfügung.
Klarstellung zur Abrechnung der Kostenpauschale zur oralen Tumortherapie:
Anpassung der Kostenpauschale zum 1. Januar 2025
KBV und GKV-Spitzenverband haben sich auf eine Anpassung
der Onkologie-Vereinbarung zum 1. Januar 2025 verständigt.
Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die
Kostenpauschale 86520 zur oralen medikamentösen Tumortherapie.
In der Onkologie-Vereinbarung wird für die Abrechnung
der Kostenpauschale 86520 klargestellt, dass sie für endokrine
Therapien im Stadium mit Fernmetastasen gemäß
der TNM-Klassifikation M1 abgerechnet werden kann. Dazu
wird die Formulierung „metastasiertes Stadium“ in „Stadium
mit Fernmetastasen“ geändert.
Bei der bisherigen Formulierung war das Stadium nicht immer
klar zu unterscheiden von dem mit regionären Lymphknotenmetastasen
(TNM-Stadium N+). Ein Lymphknotenbefall,
der über den regionären Befall hinausgeht, ist von
der neuen Formulierung erfasst.
Verwendete Medikamente
Die Kostenpauschale 86520 umfasst auch orale Behandlungen
mit neuen Medikamenten. Zur Klarstellung werden jetzt
auch Androgenrezeptor-Signalweg-Inhibitoren (ARPI) und
selektive CYP17A1-Inhibitoren explizit aufgeführt. Obwohl
sie den endokrinen Therapien (ATC-Klasse L02) zugeordnet
sind, kann die Kostenpauschale 86520 bei einer oralen Gabe
von Medikamenten, die diese Wirkstoffe enthalten, berechnet
werden. Ärzte geben die verwendeten Medikamente bei
der Abrechnung der Kostenpauschale 86520 an.
Weitere Anpassungen
Analog zu dieser Anpassung in der ersten Abrechnungsanmerkung
der Kostenpauschale 86520 wird auch die Definition
der medikamentösen Tumortherapie im Sinne der
Kostenpauschalen 86514, 86516 und 86520 der Onkologie-Vereinbarung
formuliert (§ 4 Absatz 3 Satz 2).
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der
KBV.
01.2025 | 3
ABRECHNUNG
Anpassungen aufgrund der Erweiterung des
Implantateregisters: Neue GOP für Fachärzte für Orthopädie,
Chirurgie und Orthopädie und Unfallchirurgie zum 1. Januar 2025
Mit dem Beschluss des BA in seiner
762. Sitzung erfolgt die Aufnahme
einer neuen GOP aufgrund der Erweiterung
des Implantateregisters mit
Wirkung zum 1. Januar 2025. Seit
dem Start des Meldeverfahrens für das
neue Implantateregister Deutschland
sind implantatbezogene Maßnahmen
mit Brustimplantaten meldepflichtig
(s. auch praxis intern 7/2024, S. 7).
Nun wird die Meldepflicht erweitert
und betrifft auch implantatbezogene
Maßnahmen für Hüft- und Knieendoprothesen.
Dazu hat der Bewertungsausschuss die
Abrechnung und Vergütung geregelt.
Dagegen wird die ebenfalls bestehende
Meldepflicht bezüglich Aortenklappenprothesen
in der vertragsärztlichen
Versorgung nicht berücksichtigt.
GOP Leistungsbeschreibung Bewertung
in Punkten
01966 Zuschlag zu einem Eingriff nach Abschnitt 31.2.4 oder 36.2.4 für die zugehörige Erfassung,
Speicherung und Übermittlung von Daten bezüglich einer implantatbezogenen Maßnahme
an die Register- und Vertrauensstelle gemäß §§ 16 und 17 Absatz 1 Implantateregistergesetz
(IRegG) sowie Erfüllung der Pflichten nach §§ 18, 20, 24 und 25 IRegG,
je Meldung
78
Die Vergütung erfolgt zwei Jahre außerhalb
der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.
In diesem Zusammenhang erfolgte
ebenfalls eine Erweiterung der Kostenpauschale
40162 EBM.
Durch die Aufnahme der aufgeführten
GOP in den EBM ergeben sich Folgeänderungen
in der Präambel der betroffenen
Fachkapitel und weiteren Bestimmungen
des EBM.
Die weiteren Details des Beschlusses
finden Sie auf der Internetseite des
BA.
Vergütung für das Medikament Qalsody ® zur Behandlung von ALS:
Aufnahme einer neuen GOP in den EBM mit Wirkung zum 1. Januar 2025
Der BA hat in seiner 764. Sitzung mit Wirkung zum 1. Januar
2025 die Aufnahme einer GOP für die Vergütung für
das Medikament Tofersen (Handelsname Qalsody®) zur Behandlung
von amyotropher Lateralsklerose (ALS) in den
EBM beschlossen. Für die intrathekale Anwendung von Tofersen
mittels Lumbalpunktion und anschließender Nachbetreuung
wird die neue GOP 02345 „Zusatzpauschale für
die Gabe von Tofersen“ in den EBM aufgenommen. Diese ist
ausschließlich von Fachärzten für Neurologie, Nervenheilkunde
und Neurochirurgie abrechenbar:
GOP Leistungsbeschreibung Bewertung
in Punkten
02345 Zusatzpauschale für die Gabe von Tofersen
Obligater Leistungsinhalt: Entlastende Lumbalpunktion mit Liquorentnahme, Intrathekale Injektion
von Tofersen gemäß aktuell gültiger Fachinformation, mindestens zweistündige Nachbetreuung
mit ärztlicher Abschlussuntersuchung
Fakultativer Leistungsinhalt: Lokalanästhesie
höchstens fünfmal im Behandlungsfall
609
Die Finanzierung der GOP 02345 erfolgt zunächst außerhalb
der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.
Durch die Aufnahme der aufgeführten GOP in den EBM ergeben
sich Folgeänderungen in der Präambel der betroffenen
Fachkapitel und weiteren Bestimmungen des EBM.
Die weiteren Details des Beschlusses finden Sie auf der
Internetseite des BA.
4 | 01.2025
ABRECHNUNG
Neue EBM-Leistungen für Patienten mit Verdacht auf Long COVID:
Aufnahme eines Abschnitts 37.8 in den EBM zum 1. Januar 2025
Für die Versorgung von Patienten mit Long COVID oder einem
Verdacht auf Long COVID wurden zum 1. Januar 2025
mehrere neue Leistungen in den EBM aufgenommen.
Mit dem Beschluss des Bewertungsausschusses aus seiner
753. Sitzung steht jetzt fest, welche GOP die beteiligten
Ärzte zusätzlich abrechnen können. Dazu wird ein neuer
Abschnitt 37.8 mit fünf GOP in den EBM aufgenommen, unter
anderem für ein Basis-Assessment und für Fallbesprechungen.
Alle Leistungen werden zunächst extrabudgetär
vergütet.
GOP Leistungsbeschreibung Bewertung
in Punkten
37800 Basis-Assessment gemäß § 5 Abs. 1 Nr.1 LongCOV-RL durch den koordinierenden Vertragsarzt
gemäß erster Bestimmung zum Abschnitt 37.8 EBM bei Patienten mit einer Indikation gemäß
§ 2 LongCOV-RL
Obligater Leistungsinhalt:
- Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt,
- Basis-Assessment mit ausführlicher, strukturierter Anamnese und ausführlicher körperlicher
Untersuchung mit Erfassung des neurologischen, des funktionellen und des Ernährungsstatus,
164
einmal im Krankheitsfall
37801 Zuschlag zur GOP 37800
128
Obligater Leistungsinhalt: Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt
je Sitzung
37802 Zuschlag zur Versichertenpauschale oder Grundpauschale für den koordinierenden Vertragsarzt
gemäß § 4 und § 5 LongCOV-RL
141
Obligater Leistungsinhalt:
- Koordination der medizinischen Versorgung unter Beteiligung der notwendigen ärztlichen
Fachdisziplinen und/oder weiterer komplementärer Berufe sowie mit Pflegekräften bzw. Angehörigen
gemäß § 4 Abs. 2 LongCOV-RL,
- Übernahme der Rolle der zentralen Ansprechperson im Versorgungsprozess für den Patienten,
- Erstellung und/oder Aktualisierung und Bereitstellung eines Behandlungsplans gemäß § 4
Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 Nr. 3 LongCOV-RL,
- Überweisung an mindestens einen weiteren Vertragsarzt der fachärztlichen oder spezialisierten
ambulanten Versorgung
und/oder
- Verordnung von Heilmitteln im Zusammenhang mit einer Indikation gemäß § 2 LongCOV-RL,
einmal im Behandlungsfall
37804 Fallbesprechung im Zusammenhang mit der Versorgung von Patienten gemäß § 2 LongCOV-RL
86
Obligater Leistungsinhalt:
- Patientenorientierte Fallbesprechung unter Beteiligung der notwendigen ärztlichen Fachdisziplinen
und/oder weiterer komplementärer Berufe sowie mit Pflegekräften bzw. Angehörigen,
die an der medizinischen Behandlungspflege des Patienten beteiligt sind,
Die GOP 37804 ist höchstens fünfmal im Krankheitsfall berechnungsfähig.
01.2025 | 5
ABRECHNUNG
GOP Leistungsbeschreibung Bewertung
in Punkten
37806 Pauschale für die Versorgung von Patienten gemäß § 2 LongCOV-RL durch einen oder mehrere
an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte nach § 3 Abs. 4 LongCOV-RL
Obligater Leistungsinhalt:
- Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt,
- Unterstützung und Beratung des an der hausärztlichen oder fachärztlichen Versorgung teilnehmenden
Vertragsarztes bei der differentialdiagnostischen Abklärung und bei der Behandlung,
- Überprüfung und ggf. Vorschläge zur Anpassung des Behandlungsplans,
- Konsiliarische Erörterung/fachliche Beratung und Informationsaustausch mit dem koordinierenden
Arzt,
einmal im Behandlungsfall
219
Durch die Aufnahme der aufgeführten GOP in den EBM ergeben
sich Folgeänderungen in der Präambel der betroffenen
Fachkapitel und weiteren Bestimmungen des EBM.
Die weiteren Details des Beschlusses finden Sie auf der
Internetseite des BA.
Erweitertes Neugeborenen-Screening nach der Kinder-Richtlinie:
Anpassungen im EBM und neue Kostenpauschale zum 1. Januar 2025
Der BA passt mit Beschluss aus seiner
763. Sitzung den EBM im Abschnitt
1.7.1 (Früherkennung von Krankheiten
bei Kindern) zum 1. Januar 2025
an. Dabei geht es um das Erweiterte
Neugeborenen-Screening nach der
Kinder-Richtlinie des G-BA.
Für die Früherkennung der Zielerkrankung
Adrenogenitales Syndrom hat
der G-BA eine Abklärungsdiagnostik
in die Kinder-Richtlinie aufgenommen
und die Verantwortlichkeiten im
Neugeborenen-Screening wurden geändert.
Dabei wurden den Zentren für
Neugeborenen-Screening zusätzliche
umfassende Informations- und Nachverfolgungspflichten
übertragen. So
erfolgt die Befundübermittlung jetzt
direkt an die Eltern durch die Zentren
für Neugeborenen-Screening. Zudem
wurden in der Richtlinie die zeitlichen
Vorgaben zum Probenversand und zur
Befundübermittlung präzisiert. Eine
Änderung im Postgesetz mit Wirkung
zum 1. Januar 2025 lässt eine Einhaltung
der Zeitvorgaben bei bisher
üblichem postalischem Versand mittels
Standardbrief nicht mehr zu. Seit
dem 1. Januar 2025 wird der Prio-Brief
der Deutschen Post für die schnellere
Briefzustellung (in der Regel am Folgetag)
durch das Einschreiben ersetzt.
In diesem Zusammenhang werden
neue GOP in den EBM aufgenommen:
GOP Leistungsbeschreibung Bewertung
in Punkten
01728 Zuschlag zu den GOP 01724 bis 01727 für die Befundübermittlung an die Eltern (mindestens
eines Personensorgeberechtigten) einschließlich Beratung bei auffälligem Befund mit hochgradigem
Krankheitsverdacht auf das Vorliegen einer Zielerkrankung einschließlich Mukoviszidose
oder bei positivem Screeningbefund gemäß Abschnitt C Kapitel I und II Kinder-Richtlinie.
Obligater Leistungsinhalt:
- Befundweitergabe an die spezialisierte Einrichtung
je vollendete 10 Minuten
Die GOP 01728 ist höchstens viermal im Krankheitsfall berechnungsfähig.
166
6 | 01.2025
ABRECHNUNG
GOP Leistungsbeschreibung Bewertung
in Euro
40102 Zuschlag zur Kostenpauschale 40110 für die Versendung von Untersuchungsmaterial im Zusammenhang
mit den Leistungen nach den GOP 01707 oder 01709 an das Screening-Labor,
je Versand
2,65
Der Bewertungsausschuss prüft bis
zum 30. September 2027 die Entwicklung
der Anzahl der Behandlungsfälle
und des Leistungsbedarfs der GOP
01728. Sofern der BA Anpassungsbedarf
feststellt, fasst er einen Beschluss
mit Wirkung zum 1. Januar 2028.
Durch die Aufnahme der aufgeführten
GOP in den EBM ergeben sich Folgeänderungen
in der Präambel der
betroffenen Fachkapitel und weiteren
Bestimmungen des EBM. Die neue Kostenpauschale
nach der GOP 40102 wird
extrabudgetär vergütet.
Die weiteren Details des Beschlusses
finden Sie auf der Internetseite
des BA.
Aufnahme eines Abschnitts 34.3.7 in den EBM für Leistungen im
Zusammenhang mit der Computertomographie-Koronarangiographie
(CCTA) zum 1. Januar 2025
Der Erweiterte Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 4 SGB V hat in seiner 83. Sitzung die Aufnahme eines Abschnitts
34.3.7 in den EBM beschlossen. Vorausgegangen war eine Entscheidung des G-BA im Januar 2024. Danach können Vertragsärzte
die CCTA zulasten der gesetzlichen Krankenkassen bei Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit
durchführen. Der G-BA hat dafür die Richtlinien Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-RL) angepasst. Diese sind
bei der Veranlassung und Durchführung zu beachten.
GOP Leistungsbeschreibung Bewertung
in Punkten
34370 CT-Koronarangiographie gemäß der Nr. 42 der Anlage I der MVV-RL
Obligater Leistungsinhalt:
- Native computertomographische Darstellung des Herzens mit Bestimmung des Koronarkalks,
- CT-Koronarangiographie mit Kontrastmitteleinbringung,
- EKG-getriggerte Bildakquisition,
- Befunderstellung gemäß § 3 Abs. 4 der Nr. 42 der Anlage I der MVV-RL sowie gemäß der
Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie nach § 135 Abs. 2 SGB V,
Fakultativer Leistungsinhalt:
- Pharmakologische Maßnahmen zur Annäherung an eine Zielherzfrequenz von ≤ 60 Schlägen
pro Minute während der Untersuchung,
- Infusion(en) (GOP 02100),
- Nachbeobachtung,
1285
einmal im Krankheitsfall
34371 Interdisziplinäre Fallkonferenz nach erfolgter CT-Koronarangiographie gemäß der GOP 34370
128
Obligater Leistungsinhalt:
- Teilnahme an einer interdisziplinären Fallkonferenz zur Entscheidung zum weiteren Vorgehen
bei unklaren oder komplexen Befunden nach erfolgter CT-Koronarangiographie
Die Berechnung der GOP 34370 EBM setzt eine Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung gemäß der
Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie nach § 135 Abs. 2 SGB V voraus. Weitere Informationen zum Genehmigungsverfahren
finden Sie hier. Die interdisziplinäre Fallkonferenz kann auch als Videofallkonferenz durchgeführt werden
und setzt mindestens die Anwesenheit eines Facharztes für Radiologie und eines Facharztes für Innere Medizin und
Kardiologie voraus. Durch die Aufnahme der aufgeführten GOP in den EBM ergeben sich Folgeänderungen in der Präambel
der betroffenen Fachkapitel und weiteren Bestimmungen des EBM. Die neue Leistungen nach den GOP 34270 und 34371
werden extrabudgetär vergütet.
Die weiteren Details des Beschlusses finden Sie auf der Internetseite des BA.
01.2025 | 7
ABRECHNUNG
Neuaufnahme und Anpassung von Dialysekostenpauschalen
zum 1. Januar 2025
Die Dialysekostenpauschalen werden strukturell weiterentwickelt.
Dazu werden zum 1. Januar 2025 unter anderem
neue Pauschalen/Zuschläge in den EBM aufgenommen. Das
hat der BA in seiner 753. Sitzung beschlossen.
Neben einer Anpassung der Bewertungen ist ein Zentrales
Element der strukturellen Weiterentwicklung die Aufnahme
von Zuschlägen bei Beginn einer erstmaligen Heimdialysebehandlung.
GOP Leistungsbeschreibung Bewertung
in Euro
40823 Kostenpauschale für Sachkosten bei Durchführung von Hämodialysen als Zentrumsbzw.
Praxisdialyse oder zentralisierte Heimdialyse, einschl. Sonderverfahren (z. B. Hämofiltration,
Hämodiafiltration) bei Versicherten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
mit einer dialysepflichtigen Nierenerkrankung.
je Behandlungswoche
40824 Kostenpauschale für Sachkosten bei Durchführung von Hämodialysen als Zentrumsbzw.
Praxisdialyse oder zentralisierte Heimdialyse, einschl. Sonderverfahren (z. B. Hämofiltration,
Hämodiafiltration) bei Versicherten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
mit einer dialysepflichtigen Nierenerkrankung bei Dialysen am Wohnort, die nicht mindestens
dreimal in der Behandlungswoche durchgeführt werden können.
je durchgeführter Dialyse, höchstens zweimal in der Kalenderwoche
40840 Zuschlag zur Kostenpauschale 40823 oder 40824 für die Nachtdialyse.
530,80
(Preisstufe 1)
505,94
(Preisstufe 2)
454,28
(Preisstufe 3)
440,56
(Preisstufe 4)
176,93
(Preisstufe 1)
168,65
(Preisstufe 2)
151,43
(Preisstufe 3)
146,85
(Preisstufe 4)
26,50
je durchgeführter Dialyse, höchstens dreimal in der Kalenderwoche
40841 Zuschlag zur Kostenpauschale 40816 oder 40825 für die kontinuierliche zyklische
Peritonealdialyse (CCPD)
40842 Zuschlag zur Kostenpauschale 40817, 40819 oder 40826 für die kontinuierliche zyklische
Peritonealdialyse (CCPD).
41,35
5,91
je durchgeführter Dialyse, höchstens dreimal in der Kalenderwoche
40843 Zuschlag zur Kostenpauschale 40825 für die Heimhämodialyse. 91,90
40844 Zuschlag zur Kostenpauschale 40827 für die Heimhämodialyse.
30,63
je durchgeführter Dialyse, höchstens zweimal in der Kalenderwoche
40845 Zuschlag zur Kostenpauschale 40825 bei Beginn einer erstmaligen Heimdialysebehandlung
(Peritonealdialyse als CAPD oder CCPD oder Heimhämodialyse).
40846 Zuschlag zur Kostenpauschale 40826 bei Beginn einer erstmaligen Heimdialysebehandlung
(Peritonealdialyse als CAPD oder CCPD).
je durchgeführter Dialyse, höchstens dreimal in der Kalenderwoche
40847 Zuschlag zur Kostenpauschale 40827 bei Beginn einer erstmaligen Heimdialysebehandlung
(Heimhämodialyse).
96,50
13,79
32,17
je durchgeführter Dialyse, höchstens zweimal in der Kalenderwoche
8 | 01.2025
ABRECHNUNG
Der Bewertungsausschuss prüft – erstmalig auf Grundlage
des ersten Abrechnungsquartals für das Jahr 2025 – die
Entwicklung der Kostenpauschalen des Abschnitts 40.14
EBM. In den Folgejahren prüft der Bewertungsausschuss
jährlich auf Grundlage der ihm vorliegenden Abrechnungsdaten.
Durch die Aufnahme der aufgeführten GOP in den EBM ergeben
sich Folgeänderungen in der Präambel der betroffenen
Fachkapitel und weiteren Bestimmungen des EBM.
Die weiteren Details des Beschlusses finden Sie auf der
Internetseite des BA.
Aufnahme einer Zuschlagsleistung zur erweiterten
Nachbetreuung nach OP zum 1. Januar 2025
Mit dem Beschluss des BA in seiner
758. Sitzung erfolgt die Aufnahme von
neuen Bestimmungen zum Abschnitt
31.3.3 EBM zum 1. Januar 2025. Damit
wird die Nachbeobachtung für weitere
konkret benannte Prozeduren des
Anhangs 2 zum EBM bis zu 24 Stunden
ermöglicht. In diesem Zusammenhang
werden Voraussetzungen für personelle
und räumliche Ausstattungen
definiert, die bei einer postoperativen
Beobachtung über Nacht erfüllt sein
müssen. Mit den Anmerkungen zu den
GOP 31530 und 31540 EBM wird geregelt,
dass bei einer Nachbeobachtung
über Nacht die Abrechnung an dem Tag
des operativen Eingriffs erfolgt und in
diesen Fällen die Zeiten einer Nachbeobachtung
zwischen 22 und 7 Uhr entsprechend
zu kennzeichnen sind. Des
Weiteren wird eine neue Leistung nach
der GOP 31540 in den Abschnitt 31.3.3
EBM aufgenommen. Bei einem
postoperativ erforderlichen erweiterten
Schmerzmanagement über einen
Plexus-, Spinal- oder Periduralkatheter
im Rahmen der Nachbeobachtung,
kann damit ein Zuschlag zur GOP 31530
für konkret benannte Prozeduren des
Anhangs 2 zum EBM halbstündlich
und bis zu 24 Stunden abgerechnet
werden.
GOP Leistungsbeschreibung Bewertung
in Punkten
31540 Zuschlag zur GOP 31530 für die Überprüfung (z. B. anatomische Lage, Wundverhältnisse) und/
oder Unterhaltung eines zur Analgesie angelegten Plexus-, Peridural- oder Spinalkatheters bei
Durchführung einer Leistung gemäß der in der vierten Bestimmung zum Abschnitt 31.3.3 EBM
genannten OPS-Kodes.
33
Durch die Aufnahme der aufgeführten
GOP in den EBM ergeben sich Folgeänderungen
in der Präambel der betroffenen
Fachkapitel und weiteren Bestimmungen
des EBM.
Die weiteren Details des Beschlusses
finden Sie auf der Internetseite
des BA.
01.2025 | 9
HiNterHer ist maN
immer scHlauer.
Schnell und kompakt informiert:
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Jeden Donnerstag neu!
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www.kbv.de/PraxisNachrichten
oder die App herunterladen:
www.kbv.de/kbv2go
PraxisNachrichten
VERTRÄGE
Versorgung des Diabetischen Fußsyndroms:
Verträge zum 1. Januar 2025 gebündelt
Die KVWL hat mit der AOK NordWest, der KNAPPSCHAFT, der
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
(SVLFG) sowie dem BKK-Landesverband NORDWEST
(handelnd für die beigetretenen BKK) die bis Ende 2024
geltenden selektivvertraglichen Einzelregelungen ab dem
1. Januar 2025 in einen gemeinsamen Vertrag überführt.
Die IKK classic ist zunächst nicht mehr vertragsbeteiligt.
Für prospektiv interessierte Krankenkassen wurden eine
Beitrittsoption zum Vertrag geschaffen.
Sofern Sie im Rahmen Ihrer hausärztlichen Tätigkeit oder
als Zertifizierte Ambulante Fußbehandlungseinrichtung
(ZAFE) an den bis Ende 2024 geltenden Verträgen teilgenommen
haben, beachten Sie bitte folgende Umsetzungshinweise:
► Die ärztlichen Teilnahmen und somit Genehmigungen
zur Durchführung und Abrechnung der vertragsgegenständlichen
Leistungen bleiben unverändert für alle Hausärzte/
ZAFEN bestehen – eine neuer Teilnahmeantrag ist somit
nicht erforderlich.
► Für die Einschreibung der Patienten, die wie bislang als
initiale Voraussetzung in das DMP Diabetes eingeschrieben
sein müssen, nutzen Sie als ZAFE die aktuelle Patiententeilnahmeerklärung
(PTE – Anlage 4). Bitte beachten Sie, dass
sowohl „Neupatienten“ ihre Teilnahme erklären müssen als
auch Patienten, die noch Ihre Teilnahme am Vertrag bis zum
31.12.2024 erklärt haben – sofern diese weiterhin im Rahmen
des Vertrages behandelt werden. Die PTE reichen Sie
uns bitte möglichst via KIM ein:
Die einzelnen BKK müssen den Vertragsbeitritt neu erklären.
Vor dem zeitlichen Hintergrund konnte die KVWL mit
dem BKK-Landesverband NORDWEST Einigung erzielen, dass
zunächst im 1. Quartal 2025 alle bislang am Vertrag beteiligten
BKK weiter teilnehmen. Mit Änderungen bei den teilnehmenden
BKK ab April 2025 ist zu rechnen. Die jeweils
insgesamt vertragsbeteiligten Krankenkassen entnehmen
Sie bitte der Anlage 14 des Vertrages.
Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden unverändert,
extrabudgetär sowie unter Anwendung der Ihnen bekannten
Symbolnummern vergütet. Für die teilnehmenden
ZAFE gilt bei Abrechnung bestimmter Leistungen nach diesem
Vertrag ein Abrechnungsausschluss, sofern im selben
Behandlungsfall „Fußleistungen“ im Rahmen des DMP Diabetes
zur Abrechnung kommen.
Die vollständigen Vertragsunterlagen inklusive der
PTE sowie die Liste der vertragsbeteiligten Krankenkassen
finden Sie auf unserer Internetseite.
Die Patiententeilnahmeerklärungen können Sie wie
gewohnt über unseren Formularversand bestellen bzw.
nachbestellen.
• Scannen Sie die PTE in einer möglichst guten
Qualität und senden Sie diese möglichst nach den
erforderlichen Unterzeichnungen als PDF-Datei
mittels eNachricht (als eArztbrief ebenfalls
verarbeitbar) ausschließlich an folgende
KIM-Adresse: PTE@kvwl.kim.telematik.
• Eine elektronische Signatur mit dem eHBA
ist nicht notwendig.
• Die KIM-Adresse finden Sie im Verzeichnisdienst/
Adressbuch bzw. über die integrierte Suchfunktion
im PVS unter „Praxisname“ = „Kassenärztliche
Vereinigung Westfalen-Lippe“.
• Die o. g. KIM-Adresse können Sie auch manuell
eintragen – ggf. ist aber die Eingabezeile „versteckt“.
In diesem Fall muss das Empfängerfeld im PVS
explizit eingeblendet werden.
• Sie erhalten nicht zwangsläufig bzw. automatisch
eine Empfangsbestätigung für Ihre
KIM-Nachricht. Dies ist abhängig von den
Einstellungen in Ihrem Mailclient.
01.2025 | 11
VERORDNUNG
Informationen zu Änderungen der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
Im Folgenden haben wir die Beschlüsse und Änderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in einer aktuellen Übersicht
zusammengestellt. Zusammenfassungen der G-BA-Begründung eines belegten oder nicht belegten Zusatznutzens, der
jeweils zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) sowie daraus abzuleitende wichtige Hinweise zur Verordnung finden Sie online
unter
www.kvwl.de unter dem Menüpunkt Verordnung/Arzneimittelinformationen.
Die vollständigen Beschlüsse mit zusätzlichen Informationen zu den Entscheidungen im Detail finden Sie jeweils auf den Internetseiten
des G-BA. Zudem weisen wir immer darauf hin, wenn die KVWL oder die KBV hierzu noch ausführlichere Informationen
gegeben haben - zum Beispiel im ARZNEIMITTEL-INFOSERVICE (AIS). (Stand: 7. Januar 2025)
Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL)
Die Richtlinie regelt die Verordnung von Arzneimitteln durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und
in ärztlichen Einrichtungen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten. Die Richtlinie
konkretisiert Inhalt und Umfang der im SGB V festgelegten Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen auf der Grundlage des
Wirtschaftlichkeitsgebots im Sinne einer notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung unter Berücksichtigung
des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse und des Prinzips einer humanen Krankenbehandlung.
Anlage XII: (Frühe) Nutzenbewertung nach § 35a SGB V
Der G-BA hat im letzten Monat die unten aufgeführten Beschlüsse zum Zusatznutzen von neuen Arzneimitteln gegenüber einer
zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) getroffen. Die Beschlüsse sind Bestandteil der AM-RL und somit für die GKV verbindlich. In
den nächsten sechs Monaten wird der GKV-Spitzenverband mit den Herstellern einen neuen wirtschaftlichen Preis je nach Nutzenbewertung
des Arzneimittels aushandeln. Der heutige Preis, d. h. der Preis seit Markteinführung, kann also, insbesondere für Indikationen
ohne oder mit geringem Zusatznutzen, deutlich höher sein als der zukünftige verhandelte Preis. (Ist die Nutzenbewertung oder
der Verlauf der Preisverhandlungen ungünstig, haben einige Hersteller schon mit Marktrücknahme reagiert.) Bitte informieren Sie
sich vor der Verordnungsentscheidung genau zur indikationsbezogenen Nutzenbewertung des Arzneimittels und zur Preissituation,
und dokumentieren Sie Ihre Verordnungsentscheidungen in der Patientendokumentation.
Wirkstoff / Präparat Indikation / Anwendungsgebiet ERGEBNIS
Therapiegebiet: Infektionskrankheiten
Cefepim/Enmetazobactam
Exblifep ®
Bakterielle Infektionen, Komplizierte
Harnwegsinfektionen,
Nosokomiale Pneumonie,
Bakteriämien im (vermuteten)
Zusammenhang mit einer der
zuvor aufgeführten Infektionen
bei Erwachsenen.
Es wurden drei Patientenpopulationen je nach Indikation
gebildet.
Zusatznutzen gilt als belegt.
Therapiegebiet: Onkologische Erkrankungen
Nivolumab
Opdivo ®
Neues Anwendungsgebiet:
Urothelkarzinom, Erstlinie,
Kombination mit Cisplatin und
Gemcitabin bei Erwachsenen.
Zusatznutzen nicht belegt.
Axicabtagen-Ciloleucel
Yescarta ®
Neubewertung nach Fristablauf:
Diffus großzelliges B-Zell-Lymphom,
hochmalignes B-Zell-Lymphom,
nach 1 Vortherapie, Rezidiv
innerhalb von 12 Monaten
oder refraktär bei Erwachsenen.
Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen.
12 | 01.2025
VERORDNUNG
Wirkstoff / Präparat Indikation / Anwendungsgebiet ERGEBNIS
Osimertinib
Tagrisso ®
Neubewertung nach Fristablauf:
Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom,
EGFR-Mutationen,
adjuvante Therapie bei Erwachsenen.
Es wurden zwei Patientenpopulationen gebildet:
a) Erwachsene mit NSCLC im Stadium IB-IIIA mit Exon 19
Deletion oder Exon 21 Substitution (L858R) des epidermalen
Wachstumsfaktor-Rezeptors (Epidermal Growth Factor
Receptor, EGFR) zur adjuvanten Behandlung nach vollständiger
Tumorresektion, die für eine adjuvante platinbasierte
Chemotherapie geeignet sind.
Zusatznutzen nicht belegt.
b) Erwachsene mit NSCLC im Stadium IB-IIIA mit Exon 19
Deletion oder Exon 21 Substitution (L858R) des epidermalen
Wachstumsfaktor-Rezeptors (Epidermal Growth
Factor Receptor, EGFR) zur adjuvanten Behandlung nach
vollständiger Tumorresektion nach vorheriger adjuvanter
platinbasierter Chemotherapie oder die für diese nicht
geeignet sind.
Anhaltspunkt für einen erheblichen Zusatznutzen.
Therapiegebiet: Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe
Iptacopan
Fabhalta ®
Paroxysmale Nächtliche Hämoglobinurie
bei Erwachsenen.
Es wurden zwei Patientenpopulationen gebildet. Für beide
gibt es einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren
Zusatznutzen, weil die wissenschaftliche Datengrundlage
eine Quantifizierung nicht zulässt.
Therapiegebiet: Krankheiten des Nervensystems
Tofersen
Qalsody ®
Amyotrophe Lateralsklerose
(ALS) bei Erwachsenen mit einer
Mutation im Superoxid-Dismutase
1 (SOD1) -Gen assoziiert.
Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen,
weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine
Quantifizierung nicht zulässt.
Krankentransport-Richtlinie
Anpassung der Krankentransport-Richtlinie
Die Krankenbeförderung kann seit dem 17. Dezember 2024 auch per Videosprechstunde oder
nach telefonischem Kontakt veranlasst werden. Für die Verordnung nach telefonischem Kontakt
muss der aktuelle Gesundheitszustand aus dem vorherigen persönlichen Kontakt oder einer
Videosprechstunde bekannt sein.
Sonstige Produkte zur Wundbehandlung seit dem 2. Dezember 2024 nicht mehr verordnungsfähig
Seit dem 2. Dezember 2024 sind sonstige Produkte zur
Wundbehandlung (Teil 3 der Anlage Va der AM-RL) nicht
mehr verordnungsfähig. Hierunter fallen wirkstofffreisetzende
Wundauflagen (z.B. mit Silber) oder nicht-formstabile
Produkte (z.B. Hydrogele in Tuben).
Verbandmittel mit ergänzenden Eigenschaften (wie zum
Beispiel Schaumverbände und Alginate) sowie eindeutige
Verbandmittel, gelistet in Teil 1 und 2 der Anlage Va, bleiben
weiterhin veordnungsfähig.
Weitere Informationen finden Sie auch unter unserer InVo
und der Anlage Va der Arzneimittelrichtlinie.
01.2025 | 13
VERORDNUNG
Verlängerung der Übergangsregelung zur Potenzialerhebung bei
Außerklinischer Intensivpflege (AKI)
Der G-BA hat die Übergangsregelung zur Potenzialerhebung
bei der Verordnung außerklinischer Intensivpflege
bis zum 30. Juni 2025 verlängert. Damit gilt, dass vor
der Verordnung von außerklinischer Intensivpflege eine
Potenzialerhebung durchgeführt werden soll – nicht muss.
Falls keine Potenzialerhebung durchgeführt wird, muss der
Grund dafür auf dem Verordnungsformular 62B unter „Weitere
Erläuterungen“ ärztlich dokumentiert werden.
Neuregelung für Bestandsfälle
Zusätzlich zur Verlängerung der Übergangsfrist hat der
G-BA eine Neuregelung für sogenannte Bestandsfälle beschlossen.
Diese betrifft Patienten, die bereits vor dem 31.
Oktober 2023 außerklinische Intensivpflege erhalten haben.
Für diese gilt: Wird bei einer Potenzialerhebung festgestellt,
dass keine Aussicht auf eine Dekanülierung oder
Entwöhnung besteht, sind künftige Potenzialerhebungen
vor einer Verordnung nicht mehr zwingend erforderlich.
Voraussetzung hierfür ist, dass die initiale Potenzialerhebung
bis spätestens zum 31. Oktober 2025
durchgeführt wird.
Weitere Informationen zum Genehmigungsverfahren der
Außerklinischer Intensivpflege finden Sie auf unserer Internetseite.
Rote-Hand-Brief zu Metamizol - Was Sie beachten sollten
Ein aktueller Rote-Hand-Brief vom
9. Dezember 2024 informierte erneut
über die schwerwiegenden Folgen
einer möglichen Agranulozytose im
Rahmen der Therapie mit Metamizol,
sowie die zu treffenden Maßnahmen.
Bitte beachten Sie dazu die weiterführenden
Informationen.
14 | 01.2025
Mitgliederstatus bezogene
Teilnehmergebühren
für Akademiemitglieder
Mitgliedschaftsbeitrag nur
€ 8,-/Monat
WERDEN SIE MITGLIED
der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
Ihre Vorteile mit der
Bilden Sie sich mit der Akademie fort - in zahlreichen Themenbereichen, in
Präsenzform oder digital. Frischen Sie bestehendes Wissen auf oder
erwerben Sie neue Kompetenzen!
` Jährlich über 600 unabhängige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
- interdisziplinär und interprofessionell
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Fachangestellte und Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe
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Moderatoren, Referenten und Tutoren
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Weitere Infos: 0251 929-2204
FORUM
Hunde in der Arztpraxis! Geht das?
Keine Angst vor Praxisbegehungen – Wenn sich die Behörde ankündigt
Regelmäßig erhalten wir Anfragen aus
Arztpraxen, wie sie mit Assistenz- bzw.
Blindenhunden von Patienten umgehen
können oder welche hygienischen
Anforderungen zu berücksichtigen
sind, wenn Therapiehunde eingesetzt
werden.
Zum Beispiel gab es eine Anfrage, ob
in einer chirurgischen und psychotherapeutischen
Praxisgemeinschaft
ein Therapiehund zur Behandlung von
psychotherapeutischen Patienten integriert
werden kann.
Die Antwort lautet: Unter bestimmten
Voraussetzungen kann dies
sein.
Unterschieden werden Assistenz- bzw.
Blindenhunde und Therapiehunde.
Während Assistenz- bzw. Blindenhunde
nach dem SGB V (fünftes Sozialgesetzbuch)
als Hilfsmittel behandelt
werden, können Therapiehunde bei
der ärztlichen psychotherapeutischen
Behandlung von Patienten eingesetzt
werden.
In beiden Fällen sind infektionshygienische
Regeln im Umgang mit diesen
Hunden in medizinischen Einrichtungen
zu berücksichtigen.
Welche Regeln es dafür gibt, ob diese in
einem Hygieneplan festgehalten werden
müssen oder welche Handhabung
es gibt, wenn der Therapiehund krank
ist, erfahren Sie in der Veranstaltung
„Keine Angst vor Praxisbegehungen".
Neben diesen Fragen widmen wir uns
weiteren Themen, die bei der infektionshygienischen
Begehung durch die
Behörde wichtig werden.
Gerne geben wir unsere Erfahrungen
weiter, die wir für Sie aus dem regelmäßigen
Austausch mit den Arztpraxen
sowie unseren beruflichen Erfahrungen
mit Gesundheitsbehörden
zusammengestellt haben, z. B. zeigen
wir Ihnen die Mängel, die am häufigsten
beanstandet werden.
Zusätzlich haben wir für Sie das Gesundheitsamt
der Stadt Dortmund
eingeladen, damit Sie die Gelegenheit
bekommen, aus erster Hand zu erfahren,
worauf eine Gesundheitsbehörde
achtet. Nutzen Sie die Möglichkeit, in
einem regen Austausch konkrete Fragen
zur infektionshygienischen Begehung
zu stellen.
Wann und wo?
Mittwoch, 12. März 2025, 15 bis 18 Uhr,
KVWL Dortmund
Mittwoch, 5. November 2025, 15 bis 18
Uhr, online per Webseminar
Zielgruppe: Ärzte, MFA
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Fortbildungspunkte: beantragt
Hier geht es zur Anmeldung.
Ihre Ansprechpartnerin zum Thema
Hygiene und Medizinprodukteaufbereitung
Yvonne Schoenen
Tel.: 0231 / 94 32 19 46
E-Mail: yvonne.schoenen@kvwl.de
16 | 01.2025
Besuchen Sie
zum Kennenlernen
5. WESTFÄLISCHER EVA-TAG
Entlastende
Versorgungsassistenz
für EVA/NäPa und die, die es werden wollen, aus haus- und fachärztlichen Praxen
Samstag, 22. März 2025 von 9.00 bis 16.30 Uhr, KVWL Dortmund
9.00 Uhr Begrüßung
Dr. med. Johannes Albert Gehle
Präsident der ÄKWL
Dr. med. Volker Schrage
Stellv. Vorstandsvorsitzender der KVWL
Elisabeth Borg
Leiterin Ressort Fortbildung der ÄKWL
Digitalisierung zum Ausprobieren und Anfassen.
9.15 Uhr Versorgung Chronischer Wunden
Carsten Hampel-Kalthoff, Dortmund, Krankenpfleger, Fachkrankenpfleger für Anästhesie- u. Intensivpflege
11.15 Uhr Pause
Jeder Patient ist anders - Wie gehe ich mit unterschiedlichen Patiententypen um?
Univ.-Prof. em. Dr. med. Dr. theol. Gereon Heuft, Münster, ehem. Direktor der Klinik für Psychosomatik und
Psychotherapie, Universitätsklinikum Münster
Verstärken Sie Ihr Praxisteam
kompetente Entlastung durch die qualifizierte
Entlastende Versorgungsassistenz (EVA)
11.30 Uhr Karrierewege in der Arztpraxis - Medizinische Fachangestellte, Entlastende Versorgungsassistenz, Physician Assistant,
Primary Care Management
Dr. med. Volker Schrage, Stellv. Vorstandsvorsitzender der KVWL
12.00 Uhr Moderiertes Interview mit einer / einem EVA
12.30 Uhr Mittagspause
Nähere Informationen über die
Spezialisierungsqualifikation unter
www.akademie-wl.de/eva
13.30 Uhr SEMINARE NACH WAHL
Umgang mit Patientenverfügungen und Vollmachten
Dr. med. Doris Dorsel, M.A. LL.M., Warendorf
Heil- und Hilfsmittel leicht gemacht!
Gabriele Webelsiep, Emsdetten
Gewalt und Übergriffigkeit im Arbeitsalltag der MFA
Ulrike Damitz, Lippstadt
Patientensicherheit ist Mitarbeitersicherheit -
wenn Behandelnde zum Opfer werden
(Second-Victim-Phänomen)
Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
Tel.: 0251 929-2225 / -2237 / -2238 oder per Mail fortbildung-mfa@aekwl.de
Dr. med. Armin Wunder, Frankfurt am Main
16.00 Uhr Abschlussplenum
Notfälle in der Praxis
- Cardiopulmonale Reanimation
Marcus Breyer, Münster
Die digitale Arztpraxis - Videosprechstunde, elektronische
Terminvergabe, ePA, eMP, eAU, DIGAs
Jakob Scholz, Dortmund
DiPraxis - Ausstellung „Die digitale Praxis der KVWL“
(Parallel stattfindendes Zusatzangebot)
Moderation
Anmeldung:
Dr. med. Hans-Peter Peters, Mitglied des Lenkungsausschusses der Akademie für medizinische Fortbildung
der ÄKWL und der KVWL, Vorsitzender des Berufsbildungsausschusses der ÄKWL
Kontakt:
Akademie für medizinische Fortbildung
der ÄKWL und der KVWL
Telefon: 0251 929 2266
E-Mail: fortbildung-mfa@aekwl.de
Teilnahmegebühren:
€ 199,- Praxisinh. Mitglied der Akademie
€ 219,- Praxisinh. Nichtmitglied der Akademie
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Seminare 1/2025
Weitere Seminarinformationen und Anmeldung: www.kvwlconsult.de — Tel.: 0231 / 94 32 39 54
Telefontraining für Auszubildene
Die Teilnehmer werden in die Grundlagen
des Telefonmanagements eingeführt. Im
Vordergrund steht die Reflexion des eigenen
Gesprächsverhaltens.
Datum: 5. Februar 2025
Ort: Ärztehaus Dortmund
Zeit: 14 bis 18 Uhr
Kosten: 190 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)
NEU! Schwierige Gesprächssituationen
am Telefon und im
persönlichen Kontakt als MFA
meistern
In diesem praxisorientierten Seminar lernen
die Teilnehmer, wie sie mit schwierigen
Gesprächssituationen sowohl am Telefon
als auch im persönlichen Kontakt souverän
umgehen.
Datum: 26. März 2025
Ort: Ärztehaus Dortmund
Zeit: 9 bis 16 Uhr
Kosten: 255 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)
Ein guter Start
Ziel der Veranstaltung ist es, Hinweise und
Hilfestellungen für einen erfolgreichen Ausbildungsverlauf
zu vermitteln.
Datum: 26. Februar 2025
Ort: Ärztehaus Dortmund
Zeit: 14 bis 18 Uhr
Kosten: 190 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)
Teamleitung in der Arztpraxis
Teamleitungen brauchen einen Plan und
Werkzeuge, auch wenn es weder den richtigen
Führungsstil noch Patentrezepte gibt.
Datum: 5. März 2025
Ort: online
Zeit: 9 bis 16 Uhr
Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)
Fit für den Empfang
Möchten Sie, dass der Patient gleich von der
ersten Begegnung an einen überzeugenden
Eindruck von Ihnen und der Praxis gewinnt?
Datum: 19. März 2025
Ort: online
Zeit: 14 bis 17 Uhr
Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Mechthild Wick, (Personaltrainerin/Coach)
Achtsam und gelassen
Das Seminar bietet durch praktische
Übungseinheiten und Selbstreflexionen einen
großen Nutzen für die direkte Umsetzung in
den Alltag.
Datum: 26. März 2025
Ort: online
Zeit: 14 bis 17 Uhr
Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Mechthild Wick, (Personaltrainerin/Coach)
NEU! Was tun, wenn es in der
Arztpraxis zur Sache geht:
Deeskalationstraining für MFA
Die Teilnehmerinnen des Seminares lernen
in diesem Zusammenhang psychologische
Grundlagen um mit Konflikt- und eskalierenden
Situationen in der Kommunikationsformen
im Umgang mit Patienten kennen sowie
Fallbeispiele aus der Arztpraxis sensibel
anzugehen.
Datum: 9. April 2025
Ort: Ärztehaus Dortmund
Zeit: 14 bis 18 Uhr
Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)
Medical English – Einsteiger-Kurs
In diesem abwechslungsreichen Seminar
widmen wird uns dem für Sie relevanten
Fachvokabular und dessen richtiger Anwendung
in der Praxis.
Datum: 23. April 2025
Ort: Ärztehaus Dortmund
Zeit: 14 bis 18.15 Uhr
Kosten: 220 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Konstanze Getachew
Unzufriedene Patienten
In dem Seminar erhalten die Teilnehmer
zahlreiche und fundierte Hinweise, wie sie
eskalierende und bedrängende Gespräche
und Angriffe durch geschickte und situationsangemessene
Anwendung von Kommunikationsstrategien
gezielt abbauen oder
minimieren können.
Datum: 7. Mai 2025
Ort: Ärztehaus Münster
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)
18 | 01.2025
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
NEU! Patienten im Ausnahmezustand:
Rhetorisches
Deeskalationstraining
In dem Seminar erhalten Sie zahlreiche und
fundierte Hinweise, wie Sie die aggressive
Eskalation von unangenehmen Gesprächen
durch geschickte und situationsangemessene
Anwendung von Kommunikationsstrategien
gezielt abbauen oder minimieren können.
Sie reflektieren zudem wie Sie besser mit
eigenen Gefühlen von Wut, Ärger und
Frustration umgehen können und sich nicht
provozieren lassen.
Datum: 14. Mai 2025
Ort: Ärztehaus Münster
Zeit: 14 bis 18 Uhr
Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)
NEU! Konsequent und empathisch
als Teamleitung: Die hohe Kunst der
Gesprächsführung
In diesem Seminar werden Praxismanagerinnen
und Teamleiterinnen darin geschult, wie
sie durch effektive Kommunikation und empathisches
Verhalten ihre Teams erfolgreich
leiten können.
Datum: 4. Juni 2025
Ort: Ärztehaus Dortmund
Zeit: 9 bis 16 Uhr
Kosten: 255 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)
Medical English – Einsteiger-Kurs
In diesem abwechslungsreichen Seminar
widmen wird uns dem für Sie relevanten
Fachvokabular und dessen richtiger Anwendung
in der Praxis.
Datum: 4. Juni 2025
Ort: Ärztehaus Dortmund
Zeit: 14 bis 18.15 Uhr
Kosten: 220 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Konstanze Getachew
Intensivkurs Praxismanagerin
Ziel des Kurses ist es, Sie in den wichtigsten
Funktionen und Aufgabengebieten des
Praxis- und Selbstmanagements zu stärken.
Datum: 23. bis 27. Juni 2025
Ort: Ärztehaus Dortmund
Zeit: 9 bis 17 Uhr
Kosten: 765 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Delta Med / Cornelia Bahnen
Ausbildung zur/zum
Datenschutzbeauftragten
Mit dieser Ausbildung im Rahmen unserer
Online-Fortbildung qualifizieren wir Sie zum
Datenschutzbeauftragten in der Arztpraxis.
Die Online-Fortbildung vermittelt sehr
praxisnah und kompakt umfassende Datenschutzkenntnisse
mit dem Schwerpunkt
„Arztpraxis“
Datum: 30. Juni bis 4. Juli 2025
Ort: online
Zeit: 10 bis 14.30 Uhr
Kosten: 520 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Delta Med
NEU! Telefontraining für
Quereinsteiger
In der heutigen Zeit ist die telefonische Kommunikation
in Arztpraxen von entscheidender
Bedeutung. Dieses Seminar richtet sich
an Quereinsteigerinnen, die neu im medizinischen
Bereich sind und ihre Fähigkeiten im
Umgang mit Patienten am Telefon optimieren
möchten.
Datum: 25. Juni 2025
Ort: Ärztehaus Münster
Zeit: 9 bis 16 Uhr
Kosten: 255 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)
01.2025 | 19
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
ONLINE-FORTBILDUNGSKATALOG: Umfassende Informationen über das gesamte Fort- und Weiterbildungsangebot
der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL finden Sie unter www.akademie-wl.de/katalog oder
www.kvwl.de (Terminkalender - Terminübersicht). Nutzen Sie den Online-Fortbildungskatalog oder die kostenlose Fortbildungs-App
unter www.akademie-wl.de/app, um sich zu Veranstaltungen anzumelden.
Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. med. Dr. h. c. Hugo Van
Aken, Münster
Stv. Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. med. Christoph Stellbrink,
Bielefeld
Ressortleitung: Elisabeth Borg
Geschäftsstelle: Gartenstraße 210—214, 48147 Münster
Postfach 40 67, 48022 Münster • Fax: 0251 – 9 29 22 49
E-Mail: akademie@aekwl.de
Internet: www.akademie-wl.de
Akademie-Service-Hotline: 0251 – 9 29 22 04
Anfragen & Informationen, Informationsmaterial,
Programmanforderung, Fragen zur Mitgliedschaft
eLearning-Angebote
Die eLearning-Angebote der Akademie für
medizinische Fortbildung werden stetig
ausgebaut und aktualisiert. Die Maßnahmen
werden über die Online-Lernplattform ILIAS
angeboten.
Ultraschallkurse
eKursbuch „PRAKTiSCHER
ULTRASCHALL“
Sonographie Abdomen, Retroperitoneum
einschl. Nieren, Harnblase, Thorax (ohne
Herz), Schilddrüse
Grundkurs (mind. 20 Module), Aufbaukurs
(mind. 16 Module), Refresherkurs (mind. 20
Module)
Demo-Version: www.akademie-wl.de/ilias
Teilnahmegebühr: 119 Euro (je Kursbuch)
Zertifiziert: 1 Punkt (je Modul)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14
eKursbuch „PÄDIATRiSCHER
ULTRASCHALL“
Sonographie in der Pädiatrie (mind. 10 Module)
Demo-Version: www.akademie-wl.de/ilias
Teilnahmegebühr: 119 Euro
Zertifiziert: 1 bzw. 2 Punkte (je Modul)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14
Ultraschall-Fortbildungskurse /
Workshops
Gefäßultraschall in der hausärztlichen
Praxis / DEGUM-Zertifizierung
beantragt
Thrombosediagnostik – Bauchaortenscreening –
Carotissonographie
Termin: Samstag, 22. März 2025
Ort: Steinfurt
Leitung: Dr. med. B. Krabbe, Dr. med. P.
Vieth, Steinfurt
Teilnahmegebühr: 285 bis 330 Euro
Zertifiziert: 9 Punkte
Auskunft: 0251 / 929 2214
Darmsonographie / DEGUMzertifiziert
Appendizitis, CED, Divertikulitis,
Karzinom
Termin: Freitag, 14. März 2025
Ort: Witten
Leitung: Prof. Dr. med. B. Lembcke, Frankfurt
20 | 01.2025
Teilnahmegebühr: 425 bis 485 Euro
Zertifiziert: 9 Punkte
Auskunft: Tel. 0251 / 929 2214
Lungensonographie
Ein wertvolles diagnostisches Untersuchungsverfahren
sowohl in der Intensiv- und
Notfallmedizin als auch in der hausärztlichen
Versorgung
Termin: Samstag, 5. April 2025
Ort: Bottrop
Leitung: Dr. med. M. Markant, Bottrop, Dr. med.
U. Böck, Marl
Teilnahmegebühr: 439 bis 499 Euro
Zertfiziert: 11 Punkte (auch gem. §5 Abs. 4
RettG NRW anrechenbar)
Auskunft: 0251 / 9 29 2214
Ultraschall-Refresherkurse
Sonographie – DEGUM-zertifiziert
Spannendes, Sportliches, Spezielles und allzu
oft Verpasstes
Termin: Donnerstag, 15. Mai 2025
Ort: Borkum
Leitung: Prof. Dr. med. B. Lembcke, Frankfurt
Teilnahmegebühr: 470 bis 540 Euro
Zertifiziert: 10 Punkte
Auskunft: Tel: 0251 929 2214
Curriculare Fortbildungen
gemäß BÄK-Curricula
Maritime Medizin (46 UE)
Blended Learning-Angebot
Präsenz-Termine: Montag, 12. Mai bis 16. Mai
2025 (zzgl. eLearning)
Ort: Borkum
Leitung: Univ.-Prof. Dr. med. V. Harth, Dr. med.
J. Abel, Hamburg
Teilnahmegebühr: 1190 bis 1390 Euro
Zertifiziert: Zertifizierung beantragt
Auskunft: Tel.: 0251 / 929 22 40
Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für
die kinder- und jugendärztliche Praxis
(40 Std.)
Blended Learning-Angebot
Präsenztermine: Sonntag, 11. bis 13. Mai 2025
Ort: Borkum
Leitung: Dr. med. K. A. Hameister, Unna, Dr.
med. H. Petri, Siegen
Teilnahmegebühr: 695 bis 795 Euro
Zertifiziert: 40 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 40
Medizinethik (40 UE)
Blended-Learning-Angebot
Präsenz-Termine: Modul 2: Freitag/Samstag,
7./8. Februar 2025 (zzgl. eLearning / Quereinstieg
möglich)
Ort: Schwerte
Leitung: Prof. Dr. med. B. Schöne-Seifert,
Prof. Dr. med. Dr. phil. J. Atzpodien, Münster,
Prof. Dr. phil. A. Simon, Göttingen, Dr. med.
B. Hanswille, Dortmund
Moderation: Dr. med. D. Dorsel, M.A., LL.M.,
Münster
Teilnahmegebühr: 625 bis 690 Euro (je Modul)
Zertifiziert: 24 Punkte (je Modul)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 36
Ärztlich begleitete
Tabakentwöhnung (28 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 15
Ernährungsmed. Grundversorgung
(100 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
Gesundheitsförderung und Prävention
(24 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 03
Geriatrische Grundversorgung (60 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 37
Klimawandel und Gesundheit (21 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 40
Hygienebeauftragter Arzt (40 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 10
Medizin für Menschen mit intellektueller
Beeinträchtigung oder mehrfacher
Behinderung (100 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 38
Medizinische Begutachtung (64 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 01
Osteopathische Verfahren (160 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 11
Psychosom. Grundversorgung/Patientenzentrierte
Kommunikation (50 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 02
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Psychotraumatologie (40 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
Psychotherapie der Traumafolgestörungen
(100 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
Reisemed. Gesundheitsberatung (32 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 10
Verkehrsmed. Begutachtung (28 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 42
Curriculare Fortbildungen
Ärztliche Wundtherapie (54 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 21
Diagnostik und Therapie schlafbezogener
Atmungsstörungen (40 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 15
Hautkrebs-Screening (8 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 03
Homöopathie (120 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 929 22 40
Impfen – Auf dem Weg zu einem maßgeschneiderten
Impfschutz (17 UE)
Blended Learning-Angebot
Auskunft: Tel.: 0251 / 929 22 35
Schmerzmedizinische Grundversorgung
– Erstbehandlung und Prävention
(40 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 02
Sexuelle Gesundheit und sexuell
übertragbare Infektionen (STI) (44 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 15
Spezialisierte schlafmedizinische Versorgung
(40 UE)
Auskunft: 0251 / 9 29 2240
Stressmedizin (52 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
Notfallmedizin
Notfälle in der Praxis – Cardiopulmonale
Reanimation (6 UE)
Blended Learning-Angebot
Zielgruppe: Ärzte, Zahnärzte, MFA, Praxisteams
u. Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe
Präsenztermin: Mittwoch, 19. November 2025
(zzgl. eLearning)
Ort: Münster
Leitung: M. Breyer, Münster
Teilnahmegebühr: 199 bis 229 Euro, Praxisteams
(bis 3 Pers.) 487 bis 547 Euro
Zertifiziert: 8 Punkte
Auskunft: 0251 / 9 29 22 24
DMP
Vereinbarung nach § 73 a SGB V über die
Durchführung strukturierter Behandlungsprogramme
nach § 137 f SGB V
DMP-spezifische Online-Fortbildung
(je Modul 2 UE)
Zielgruppe: Ärzte, die im Rahmen der DMP-Verträge
tätig sind, und Interessierte
Asthma bronchiale/COPD (9 Module)
Diabetes mellitus (6 Module)
Koronare Herzkrankheit (7 Module)
Hinweis: Module frei wählbar
Ort: Online-Lernplattform ILIAS
Teilnahmegebühr: 39 bis 55 Euro (je Modul)
Zertifiziert: 4 Punkte (je Modul)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 15
Workshops / Kurse / Seminare
KPQM - KV-Praxis-
Qualitätsmanagement
Schulung zum Qualitätsmanagement
Termine: Samstag, 15. März 2025 (Münster)
oder Samstag, 20. September 2025 (Dortmund)
Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. (FH) B. Schubert
MBA, Bottrop, Dr. med. R. Bredenkamp, Bad
Oeynhausen, Dr. phil. H.-J. Eberhard, Gütersloh
Teilnahmegebühr: 495 bis 575 Euro
Zertifiziert: 11 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 40
Qualifikation zum Moderator von
Qualitätszirkeln nach SGB V
Termine: Samstag, 8. Februar 2025 (Münster)
oder Sonntag, 10. Mai (Borkum) oder Samstag,
27. September 2025 (Dortmund) oder Samstag,
29. November 2025 (Münster)
Leitung: Dipl.-Soz. Päd. L. Schmidt, Fröndenberg
Teilnahmegebühr: 545 bis 625 Euro
Hinweis: Förderung durch die KVWL möglich.
Zertifiziert: 12 Punkte (Münster/Dortmund),
Zertifizierung beantragt (Borkum)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 40
Forum Arzt und Gesundheit
Stressbewältigung durch Achtsamkeit
Mindfulness-Based-Stress-Reduction
(MBSR)
Termine: Sonntag, 11. bis Dienstag, 13. Mai 2025
(Borkum) oder Dienstag, 13. bis Donnerstag, 15.
Mai 2025 (Borkum) oder Freitag, 29. bis Sonntag,
31. August 2025 (Möhnesee)
Teilnahmegebühr: 685 bis 999 Euro
Leitung: Dr. med. M. Weniger, Hattingen
Zertifiziert: 25 Punkte (Borkum), 33 Punkte
(Möhnesee)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
Resilienztraining
Zielgruppe: Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten
und Psychologen
Termin: Samstag, 13. September 2025
Ort: Münster
Leitung: Dr. med. M. Weniger, Hattingen
Teilnahmegebühr: 425 bis 489 Euro
Zertifiziert: 11 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
Qigong Yangsheng
Zielgruppe: Ärzte sowie weitere Interessierte
Termine: Freitag/Samstag, 14./15. März 2025
(Möhnesee) oder Sonntag, 11. Mai bis Dienstag,
13. Mai 2025 (Borkum) oder Mittwoch, 14. Mai
bis Freitag, 16. Mai 2025 (Borkum)
Leitung: Dr. med. S. Willeboordse, Drensteinfurt
(Möhnesee), Dr. med. I. Häfner-Gonser, Biberach/Riss
(Borkum)
Teilnahmegebühr: 395 bis 520 Euro
Zertifiziert: 15 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
01.2025 | 21
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Homöopathie
Der Erwerb der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“
ist in Westfalen-Lippe zukünftig
nicht mehr möglich, da die Zusatz-Weiterbildung
„Homöopathie“ am
1. Mai 2024 aus der Weiterbildungsordnung
der ÄKWL gestrichen worden ist.
Verbunden mit der Streichung aus der
Weiterbildungsordnung wurde die Akademie
für medizinische Fortbildung der
ÄKWL und der KVWL beauftragt, eine
Curriculare Fortbildung „Homöopathie“
auf der Grundlage des (Muster-)Kursbuches
„Homöopathie“ der Bundesärztekammer
zu entwickeln. In Zukunft soll
Ärzten im Kammergebiet Westfalen-Lippe
durch Teilnahme an der Curricularen
Fortbildungsmaßnahme die Möglichkeit
gegeben werden, sich im Bereich
der Homöopathie zu qualifizieren und
dies nach außen durch ein Zertifikat
der Ärztekammer Westfalen-Lippe entsprechend
ankündigen zu können. Die
Teilnahme an der Curricularen Fortbildung
„Homöopathie“ steht auch Ärzten
außerhalb des Kammergebietes offen.
Das Fortbildungscurriculum „Homöopathie“
der ÄKWL wurde gemeinsam mit
dem Berufsverband homöopathischer
Ärzte in NRW e. V., dem Deutschen Zentralverein
homöopathischer Ärzte e. V.
sowie im Bereich der Homöopathie engagierten
Ärzten entwickelt. Das Fortbildungscurriculum
vermittelt die theoretischen
und praktischen Grundlagen
zur Behandlung mit homöopathischen
Arzneimitteln, die aufgrund individueller
Krankheitszeichen als Einzelmittel nach
dem Ähnlichkeitsprinzip angewendet
werden. Die Inhalte werden in Form von
Blended-Learning vermittelt, wobei sich
Phasen in physischer Präsenz und Phasen
virtueller Präsenz (Webinar) abwechseln.
eLearning-Phasen zum onlinegestützten
Selbststudium bereiten jeweils darauf
vor.
IM ÜBERBLICK
Homöopathie
gem. Curriculum der Ärztekammer Westfalen-Lippe 120 UE
(53 UE Präsenz / 47 UE Webinar / 20 UE eLearning)
Inhalte
Die Curriculare Fortbildung Homöopathie umfasst insgesamt 120 Unterrichtseinheiten und wird
als modulares Konzept bestehend aus fünf Modulen angeboten. Nach den Modulen I – IV findet
jeweils ein 5 UE umfassenden Fallseminar statt. Jeweils vorbereitende eLearning-Phasen vor den
Modulen bzw. Fallseminaren.
Modul I (20 UE, davon 4 UE eLearning und 16 UE Präsenz)
Grundlagen der Homöopathie und Behandlung akuter Erkrankungen
Modul II (20 UE, davon 4 UE eLearning und 16 UE Präsenz)
Homöopathische Anamnese, Symptomenlehre, Repertorisation
Modul III (20 UE, davon 4 UE eLearning und 16 UE Präsenz)
Einführung in die chronischen Krankheiten
Modul IV (20 UE, davon 4 UE eLearning und 16 UE Präsenz)
Chronische Krankheiten – Verlaufsbeobachtung und zweite Verschreibung
Modul V (20 UE, davon 16 UE Präsenz und 4 UE eLearning)
Forschung und Dokumentation in der Homöopathie – fachspezifische Einsatzmöglichkeiten,
interdisziplinärer Austausch – inkl. Abschlusskolloquium
Termine
*Modul I: Freitag, 28. November 2025, 14 bis 20 Uhr, Samstag, 29. November 2025, 9 bis 18 Uhr
*Fallseminar I: Mittwoch, 10.12.2025, 15:00 – 19:15 Uhr
**Modul II: Freitag, 23. Januar 2026, 14 bis 20 Uhr, Samstag, 24. Januar 2026, 9 bis 18 Uhr
**Fallseminar II: Mittwoch, 28.01.2026, 15:00 – 17:30 Uhr
*Modul III: Freitag, 20. März 2026, 14 bis 20 Uhr, Samstag, 21. März 2026, 9 bis 18 Uhr
**Fallseminar III: Mittwoch, 25. März 2026, 15 bis 17.30 Uhr
**Modul IV: Freitag, 29. Mai 2026, 14 bis 20 Uhr, Samstag, 30. Mai 2026, 9 bis 18 Uhr
**Fallseminar IV: Mittwoch, 3. Juni 2026, 15 bis 17.30 Uhr
*Modul V: Freitag, 10. Juli 2026, 14 bis 20 Uhr, Samstag, 11. Juli 2026, 9 bis 18 Uhr
Veranstaltungsort
*48147 Münster, Ärztehaus, Gartenstr. 210 – 214
**Webinar auf der ILIAS-Lernplattform
Leitung: Dr. med. A. Czimmek, Bocholt, R. Glaß, Münster, Dr. med. A. Krümpel, Wettringen
Kosten: 2995 Euro für Mitglieder, 3445 Euro für Nichtmitglieder
Auskunft: Falk Schröder, Tel.: 0251 / 9 29 22 40
Informationen zum Curriculum finden Sie hier.
Die Veranstaltung ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung der ÄKWL mit
140 Punkten (Kategorie: K) anrechenbar.
22 | 01.2025
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und
Jugendalter
Dieses Fortbildungsseminar befasst sich
mit den besonderen Herausforderungen
bei der Begleitung von trans* und
nichtbinären Kindern und Jugendlichen
im medizinischen Kontext. Vor dem Hintergrund
der aktuellen Forschungslage,
dem ICD-11-Diskurs zur Geschlechtsinkongruenz
sowie den Empfehlungen des
Deutschen Ethikrates zur abwägenden
Individualisierung von Behandlungsentscheidungen
bei minderjährigen trans*
Personen wird auf die vielfältigen Herausforderungen
in der medizinischen
Behandlung eingegangen.
Insbesondere werden Aspekte einer
trans*-sensitiven Haltung und Kommunikation
diskutiert, sowie zu einem
Verständnis angeregt, Diskriminierungserfahrungen
als konzeptuell eigenständige
psychopathologische Faktoren zu
verstehen und in die Behandlungsplanung
einzubeziehen. Ziel ist es, zu einer
Entpathologisierung und damit zu einer
besseren Versorgung von trans* und
nichtbinären Personen beizutragen.
Im Rahmen des Seminars finden im Verlauf
Workshops statt. Ziel der Workshops
ist es, Möglichkeiten von trans*-sensitiven
Haltungen in der professionellen Berufsausübung
aufzuzeigen, Lücken sichtbar
zu machen und diese an konkreten
Praxisbeispielen und auf der Grundlage
von Erfahrungswissen zu reflektieren
und Handlungsoptionen auszuloten.
IM ÜBERBLICK
Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindesund
Jugendalter
Aktuelle Herausforderungen und ethische Maßgaben in der ärztlichen, psychotherapeutischen
und pflegerischen Begleitung und Behandlung von minderjährigen trans* Personen
Zielgruppe:
Ärzte, Psychotherapeuten, Pädagogen, Angehörige der
Pflegeberufe, Med. Fachangestellte/Med. Verwaltungsangestellte
Inhalte/Programm:
► „Immer mehr und immer jünger“ - Aktuelle
Entwicklungen bei Geschlechtsinkongruenz und
Trans*identität aus Sicht der Kinder- und Jugendpsychiatrie
► Das bunte Treiben der Hormone – Pubertät und Geschlechtsangleichung aus
endokrinologischer Sicht
► Ansätze einer affirmativen und diskriminierungssensiblen psychotherapeutischen
Arbeit mit trans* und nichtbinären Jugendlichen und ihren Angehörigen
WORKSHOPS zur Vertiefung mit Fallbeispielen zusammen mit Experten in eigener Sache
Didaktische Leitung: Milena Siebald, Münster
Workshopthema: Entwicklung einer trans*-sensitiven Haltung in Beratung, Behandlung und
Therapie
Webinar-Termin: Mittwoch, 25. Juni 2025, 15 bis 19.30 Uhr
Ort: Online-Lernplattform ILIAS
Leitung: Univ.-Prof. Dr. med. Georg Romer, Milena Siebald, Münster
Kosten: 65 Euro für Mitglieder, 75 Euro für Nichtmitglieder, Psychotherapeuten, Pädagogen, 30
Euro für andere Zielgruppen
Auskunft: Lisa Lenzen, Tel.: 0251 / 9 29 22 09
Die Veranstaltung ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung der ÄKWL mit
7 Punkten (Kategorie C) anrechenbar.
Informationen zum TRANS*KIDS-Projekt finden Sie hier.
01.2025 | 23
MEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE
M IT
F ACHKOMPETENZ
A RBEITEN
Nutzen Sie auch das breite
Online-Fortbildungsangebot:
eLearning, Blended Learning
oder Webinar!
Fortbildungen für Medizinische
Fachangestellte und Angehörige
anderer Medizinischer Fachberufe
MEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE
M IT
F ACHKOMPETENZ
A RBEITEN
Spezialisierungsqualifikationen/
Curriculare Fortbildungen
Abrechnungsseminare
Medizinisch-fachliche
Fortbildungen
Notfalltraining
WIR HABEN DIE PASSENDE
FORTBILDUNG FÜR SIE
Bilden Sie sich mit der Akademie fort - in
zahlreichen Themenbereichen, in Präsenzform
oder digital. Frischen Sie bestehendes Wissen
auf oder erwerben Sie neue Kompetenzen!
` Alle Referentinnen und Referenten sind
Spezialisten auf ihrem Gebiet und geben ihr
Wissen fachlich und methodisch kompetent
weiter.
`
Werden Sie EVA! Die
Akademie bildet Sie zur Entlastenden
Versorgungsassistenz aus. Sie, die Praxis
und Ihre Patientinnen und Patienten profi
tieren davon.
`
Viele Fortbildungen sind modular
anrechenbar auf die Aufstiegsfortbildung
zum/zur Fachwirt/in für ambulante
medizinische Versorgung.
Fortbildungen für Medizinische Fachangestellte
und Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe
Termine 2024
Fordern Sie die MFA-
Broschüre kostenlos an unter
www.akademie-wl.de.
Hygiene und MPG
Kompetenztraining
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` Immer die richtige Kontaktperson:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Akademie sind für Sie da und beraten Sie
ausführlich bei Fragen rund um das Angebot.
Besuchen Sie uns im Internet unter www.akademie-wl.de.
Nutzen Sie zur Anmeldung unseren Online-Fortbildungskatalog
unter www.akademie-wl.de/katalog oder die Fortbildungs-App.