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KVWL kompakt + Praxis intern Januar 2025

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Nr. 1 | 27. Januar 2025

Aktuelle Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe

Digi-ManagerIn: KVWL setzt

erfolgreiches Fortbildungsangebot fort

Zielgruppe ist erneut das nichtärztliche Praxispersonal /

Die Bewerbungsphase beginnt am 27. Januar 2025 > Seite 6

IVOM-Vertrag der KVWL: In die Jahre gekommen, aber nie aus der Mode > Seite 10


Inhalt

6

6 Digi-ManagerIn:

KVWL setzt erfolgreiches Fortbildungsangebot fort

10 IVOM-Vertrag der KVWL:

In die Jahre gekommen, aber nie aus der Mode

12

12 DMP-Qualitätsbericht 2023

Viele chronisch kranke Menschen in Westfalen-Lippe setzen auf

eine kontinuierliche und strukturierte Behandlung

STANDARDS

Nr. 1 | 27. Januar 2025

mit praxisrelevanten Informationen

2 Impressum

4 Kurznachrichten

1/2025

2

Impressum

Herausgeberin

Kassenärztliche Vereinigung

Westfalen-Lippe

Robert-Schimrigk-Straße 4 — 6

44141 Dortmund

Tel.: 0231 / 94 32 0

Redaktionsausschuss

Dr. med. Dirk Spelmeyer (verantw.)

Dr. med. Volker Schrage

Redaktion

Kassenärztliche Vereinigung

Westfalen-Lippe

Stabsbereich Kommunikation

Michael Hedergott (vity)

Claudia Rembecki (ClR)

Martin Steinberg (-ms)

Stefan Kuster (sk)

Daniel Müller (DM)

E-Mail: redaktion@kvwl.de

Layout

Dominik Becker

Bildnachweis

Titelseite © KVWL /

Seite 2 © KVWL /

Seite 3 © Lars David Neill /

Januar 2025


Start der ePA: Westfalen-Lippe geht voran!

Die elektronische Patientenakte

(ePA) ist gestartet. Und

das ist eine gute Nachricht!

Ja, es gibt Startschwierigkeiten

und ja, das ursprüngliche Sicherheitskonzept

hatte Lücken. Ganz

grundsätzlich bleibt es bei allen

IT-Projekten ein Hase-und-Igel-Spiel

zwischen denen, die für die Sicherheit

zuständig sind und jenen, die

sich (illegal) Zugang zu den Daten

verschaffen wollen. Aber wo sollte

man die Konzepte im wahrsten Sinne

des Wortes „praxisnah“ testen,

wenn nicht im eingeschränkten Regelbetrieb

einer Modellregion?

Nach Angaben der Krankenkassen

haben bisher nur verhältnismäßig

wenige Versicherte der Einrichtung

einer ePA widersprochen. Das ist

eine gute Basis und weit entfernt

von einem „großen Vertrauensverlust“,

der vielfach vorausgesagt

worden ist. Im Gegenteil: Es ist ein

Vertrauensvorschuss! Und einen

solchen Vertrauensvorschuss haben

auch viele Praxen in Westfalen-

Lippe gewährt, denn es war kein

Problem, eine ausreichend große

Anzahl an Praxen zu finden, die die

ePA innerhalb der Modellregion

NRW einführen möchten.

Wir sind davon überzeugt, dass

wir es alle gemeinsam schaffen

können, diesen weiteren wichtigen

Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens

zu gehen. Leider

wurde medial (vor allem in den

Publikumsmedien) viel zu stark auf

die Anwendung in Notfallsituationen

abgestellt. Das betrifft den

Praxisalltag der niedergelassenen

Ärztinnen und Ärzte nur marginal.

Ein Wortungetüm wie „Reduzierung

von Über-, Unter- und Fehlversorgung“

eignet sich jedoch kaum für

eine Zeitungsschlagzeile. Und „Vermeidung

unerwünschter Arzneimittelinteraktionen“

ist zu sperrig

für einen Social-Media-Post. Aber

darum geht es in den Arztpraxen

nunmal viel häufiger.

Nein, nicht alles wird reibungslos

funktionieren - und schon gar nicht

sofort. Aber wir tun gut daran,

Chancen und Risiken realistisch zu

zu betrachten und die Patientinnen

und Patienten mitzunehmen!

Ungewiss ist einmal mehr der politische

Hintergrund, denn wir stehen

kurz vor einer Bundestagswahl und

damit vermutlich auch vor einem

Wechsel an der Spitze des Bundesgesundheitsministeriums

(BMG).

Damit ist auch die zukünftige Ausrichtung

der Gesundheitspolitik

ungewiss. Es wäre fatal, wenn die

Politik - aus welchen Gründen auch

immer - in dieser wichtigen Phase

eine Rolle rückwärts vollziehen würde.

Denn auch mit einem Blick über

den Tellerrand des Gesundheitswesens

hinaus wäre es ein wichtiges

Signal, dass wir in Deutschland in

der Lage sind, (digitale) Großprojekte

von gesamtgesellschaftlicher

Relevanz umzusetzen. Westfalen-

Lippe geht einmal mehr voran!

1/2025

3

Dr. med. Dirk Spelmeyer,

Vorstandsvorsitzender

Dr. med. Volker Schrage,

stellv. Vorstandsvorsitzender


Deutlicher Anstieg von akuten Atemwegsinfektionen

nach der Corona-Pandemie

Erwachsene unter 65 Jahre erkranken nach der Corona-Pandemie

deutlich häufiger an akuten Atemwegsinfekten

als zuvor. Ein Anstieg der Erkrankungszahlen ist

auch bei Kindern im Grundschulalter zu verzeichnen.

Dies zeigt eine aktuelle Studie des Zentralinstituts für

die kassenärztliche Versorgung (Zi).

Demnach wurden mit Ausbreitung von COVID-19 in den

Jahren 2020 und 2021 deutlich weniger akute Atemwegsinfekte

registriert als zuvor. Dies änderte sich laut

der Studie aber im Jahr 2022, als insbesondere Kinder

im Grundschulalter und Erwachsene bis 65 Jahre deutlich

häufiger mit einer solchen Erkrankung in Arztpraxen

behandelt wurden.

Bei älteren Menschen zeigt sich dieser Trend nicht. Im

Gegenteil: Die Behandlungsprävalenz bei über 65-Jährigen

ging laut Studie seit 2019 um vier Prozent zurück.

Deutliche Winterpeaks der Behandlungsprävalenz seien

in dieser Altersgruppe seit der Pandemie weitestgehend

ausgeblieben, so die Studienautoren. Eine mögliche

Erklärung hierfür sehen die Wissenschaftler darin, dass

ältere Menschen verstärkt auf Infektionsschutzmaßnahmen

achten, wie sie für sie seit der Corona-Pandemie

empfohlen werden.

Die Wissenschaftler des Zi haben auf Basis von vertragsärztlichen

Abrechnungsdaten untersucht, wie sich

die Behandlungsprävalenz der 15 häufigsten Atemwegsinfektionen

im Zeitraum zwischen 2014 und 2023

entwickelt hat. Näher betrachtet wurden akute Infektionen

der oberen sowie der unteren Atemwege wie Rhinopharyngitis,

Tonsillitis und Viruspneumonie.

Der Versorgungsatlas-Bericht „Akute Atemwegsinfektionen

vor, während und nach der Corona-Pandemie“ ist

auf der Zi-Internetseite abrufbar.

Bei diesen Altersgruppen registrierten die Wissenschaftler

eine Zunahme von fast 20 Prozent zwischen

den Jahren 2019 und 2023. Insbesondere in den Sommerquartalen

seit 2022 wurden deutlich mehr Arztbesuche

festgestellt als vor der Pandemie.

Gesundheitstage 2025:

BzgA bietet eine Online-Übersicht

Tag der Organspende, Weltnichtrauchertag, Hitzeaktionstag

oder Welt-Kindertag: Gesundheitstage rücken

unterschiedliche Themen aus dem Gesundheitsbereich

in den Fokus und schärfen das Bewusstsein für Erkrankungen,

Belastungen und vorbeugende Maßnahmen –

auch über die unmittelbar Betroffenen hinaus.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

(BZgA) stellt seit vielen Jahren bedeutende internationale

und nationale Gesundheitstage in einer Liste zusammen.

Für das Jahr 2025 ist die Liste der Gesundheitstage

ab jetzt im Internet abrufbar.

Städte, Gemeinden, Apotheken, Krankenkassen, Schulen,

Unternehmen und andere Institutionen können

die Gesundheitstage nutzen, um Veranstaltungen und

Aktionen zu organisieren und mit themenspezifischen

Angeboten die Bevölkerung zu unterstützen.

Zu einer Vielzahl dieser Gesundheitstage bietet die

BZgA auf ihrer Internetseite wissenschaftlich fundierte

und unabhängige Informationen und unterstützt mit

zahlreichen zielgruppenspezifischen Angeboten.


Neue Broschüre zu Hygiene und

Medizinprodukten in Arztpraxen

Praxisnahe Tipps und Informationen rund um die

behördliche Überwachung von Arztpraxen bietet

eine neue Broschüre des Kompetenzzentrums Hygiene

und Medizinprodukte der Kassenärztlichen

Vereinigungen und der KBV. Sie steht online bereit.

Das 16-seitige Heft bietet Orientierungshilfe bei

den Vorschriften im Bereich Infektionsschutz- und

Medizinprodukterecht und zu Teilen aus dem Arbeitsschutzrecht.

So informiert das Heft auf einer Seite über den

Ablauf einer Überwachung, sei es eine Überwachung

anhand von Unterlagen oder auch vor Ort.

Aufgeklärt wird aber auch über die Konsequenzen

bei festgestellten Mängeln oder beim Abweichen

von Vorgaben.

Wer über die Verweise und Links

in der digitalen Broschüre hinaus

weitere Fragen hat oder Beratung

braucht, findet im Heft die Kontaktdaten

zu den Ansprechpartnern

in seiner Kassenärztlichen

Vereinigung oder auch Hinweise

zu Arbeitsmaterialien des Kompetenzzentrums

Hygiene und Medizinprodukte und der

KBV („Mein PraxisCheck“), die bei der Vorbereitung

auf eine Überwachung helfen sollen.

Die Broschüre „Hygiene und Medizinprodukte –

Behördliche Überwachung von Arztpraxen“ ist

kostenfrei und kann auf der Internetseite des

Kompetenzzentrums Hygiene und Medizinprodukte

heruntergeladen werden.

Hygiene und Medizinprodukte

Behördliche Überwachung

von Arztpraxen

Energy-Drinks: Neue Studie informiert

über Konsum-Auswirkungen bei Jugendlichen

Zwei Drittel der Jugendlichen in der EU konsumieren

Energy-Drinks. Viele Ärzte und Ernährungsexperten

sehen die Entwicklung mit Sorge. Neben dem hohen

Zuckergehalt gilt vor allem das enthaltene Koffein als

bedenklich. Aktuelle Studien, etwa zu den Auswirkungen

auf das Herz-Kreislauf-System der jungen Konsumenten,

stützen die Bedenken. Dr. Felix S. Oberhoffer

von der Abteilung Kinderkardiologie und Pädiatrische

Intensivmedizin am LMU Klinikum München beschäftigt

sich seit Jahren mit der Materie, hat gemeinsam mit

Kollegen eine von der Deutschen Herzstiftung unterstützte

Studie dazu unternommen und war an internationalen

Forschungsprojekten beteiligt.

Der Blutdruck steigt schon nach einem Energy-Drink

messbar an

Seine EDUCATE-Studie („Energy-Drinks: Unexplored

Cardiovascular Alterations in TEens and TwEens“)

ergab: Bei gesunden Jugendlichen steigt schon nach

dem Konsum einer gewichtsadaptierten Menge eines

Energy Drinks (= knapp 100 ml Energy Drink pro 10 kg

Körpergewicht) zeitweise der Blutdruck an und der

Herzrhythmus kann sich verändern. Aufgrund der Studienergebnisse

lautet Dr. Oberhoffers persönlicher Rat:

„Kindern und Jugendlichen sollte vom Konsum von

Energy Drinks abgeraten werden, insbesondere dann,

wenn ein erhöhtes kardiovaskuläres Risiko besteht,

etwa eine abgeheilte Herzmuskelentzündung, ein korrigierter

angeborener Herzfehler, Bluthochdruck, Diabetes

oder Übergewicht vorliegen, oder beispielsweise ein

ADS-Medikament genommen wird.“ Weitere Infos unter

www.herzstiftung.de

Außerdem sollten die jungen Konsumenten über die

Gesundheitsrisiken und den verantwortungsbewussten

Umgang mit den Getränken besser aufgeklärt werden.

Als Beispiele nennt Dr. Oberhoffer: „Nur mäßigen Konsum,

nicht gleichzeitig mit Alkohol und nicht vor oder

während sportlicher Betätigung.“

Bei Kindern und Jugendlichen sollte der Konsum von

maximal drei mg Koffein pro Kilogramm Körpergewicht

pro Tag nicht überschritten werden, so die Europäische

Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Für die

Praxis heißt das: Schon mit einem halben Liter eines

Energy-Drinks liegt ein Teenager mit 50 kg Körpergewicht

über diesem Limit. Viele Kinder und Jugendliche

konsumieren im Alltag deutlich mehr der Süßgetränke.

Folgen können neben Herzrasen, Schlaflosigkeit oder

Magen-Darm-Beschwerden auch die in der EDUCATE-

Studie nachgewiesenen Blutdruck-Erhöhungen und

Veränderungen des Herzrhythmus sein.


Der erste Fortbildungs-Durchgang zur Digi-ManagerIn stieß im vergangenen Jahr auf großes Interesse der Praxisteams. Grund genug, das innovative

KVWL-Angebot in diesem Jahr fortzusetzen. Der stellv. KVWL-Vorstandsvorsitzende Dr. Volker Schrage (r.) bedankte sich bei seinem Projektteam

und gratulierte den frischgebackenen Digi-ManagerInnen. Foto: KVWL

Digi-ManagerIn:

KVWL setzt erfolgreiches

Fortbildungsangebot fort

1/2025

Zielgruppe ist erneut das nichtärztliche Praxispersonal /

Die Bewerbungsphase beginnt am 27. Januar 2025

6

Digi-ManagerInnen sollen den Weg ebnen zur

digitalen Praxis, den Arzt dabei spürbar entlasten

und Arbeitsabläufe optimieren. Und

sie sollen als Multiplikatoren dienen, die relevante

Informationen rund um das digitale Arbeiten

an ihre Praxisteams weitergeben.

Die KVWL hat mit der Fortbildung zur Digi-ManagerIn

ein neues Angebot für nichtärztliches Praxispersonal

geschaffen. Den ersten Durchgang schlossen

im September 98 frischgebackene Digi-ManagerInnen

erfolgreich ab. Nun geht es weiter – nicht zuletzt

aufgrund der großen Nachfrage und des positiven

Teilnehmer-Feedbacks.

Was, wann und wo?

Ab Montag, 27. Januar 2025, können sich interessierte

Praxen, Praxisverbünde und Praxisnetze für

einen Platz bei der Digi-ManagerIn-Fortbildung bewerben.

Die Praxisinhaber können ihre Bewerbung

über das KVWL-Mitgliederportal einreichen, dort

steht ein Online-Formular zur Verfügung.


Es ist auch möglich, dass eine Digi-Managerin

für mehrere Praxen (zum Beispiel aus

einem Praxisverbund oder Praxisnetz) teilnimmt.

Bewerbungsschluss ist Mittwoch, 12.

Februar 2025. Gehen in diesem Zeitraum

mehr Bewerbungen ein, als Plätze zur Verfügung

stehen, entscheidet das Los.

Die Fortbildung richtet sich ausdrücklich

an nichtärztliches Praxispersonal und wird

zunächst für 24 zukünftige Digi-ManagerInnen

angeboten. Das Fortbildungsformat

ist modular angelegt. Es wird sowohl

Wissen vermittelt als auch praktisch vor

Ort gelernt. Der Schwerpunkt liegt in der

Ausbildung von Multiplikatoren, die die

eigenen Praxisabläufe digitalisieren und zu

Ansprechpartnern für die Digitalisierung

der Patientenversorgung werden.

Schon gewusst? Für dipraxis-Besuche gibt

es jetzt Fortbildungspunkte!

Die dipraxis, die innovative Wechselausstellung

rund um das digitale Arbeiten in Praxen,

ist immer einen Besuch wert. Seit Anfang

des Jahres gibt es einen zusätzlichen Anreiz,

sich im Dortmunder Ärztehaus über digitale

Anwendungen und Arbeitsweisen zu informieren.

Praxisinhaber, die für sich und ihre Teams

einen dipraxis-Besuch vereinbaren, erhalten

für den Besuch vier Fortbildungspunkte.

Hierzu verwendet die KVWL ihr eigens

entwickeltes „digitales Reifegradmodell

für Arztpraxen“. Damit können der Digitalisierungsgrad

der Praxis erhoben und

Optimierungspotenziale herausgearbeitet

werden.

1/2025

7


Im Anschluss an die Auftaktveranstaltung (s. Info-

Kasten unten) zum Kennenlernen mit allen Teilnehmern

und Praxisinhabern folgen die Theoriekurse zu

Einführung in die TI und Digitalisierung sowie zu den

TI-Anwendungen.

Zeitnah startet die Praxisarbeit in der KVWL. Hier besuchen

die Digi-ManagerInnen die dipraxis der KVWL und

nehmen an Workshops zu den Themen Projekt-, Praxis-,

Konflikt- und Changemanagement teil.

Parallel bietet die KVWL den Praxisinhabern die Möglichkeit,

an einer dreistündigen virtuellen Basisschulung

teilzunehmen. Die Fortbildung endet mit einer gemeinsamen

Abschlussveranstaltung. vity

Sie möchten mehr erfahren?

Informationen zur Anmeldung

sowie zum Fortbildungskontext

finden Sie im Internet unter

www.kvwl.de/digi-managerin

Ditalk am 5. Februar 2025:

Informieren Sie sich online über

die Digi-ManagerIn-Fortbildung

Sie interessieren sich für das Angebot der Digi-ManagerIn-Fortbildung?

Sie haben Fragen dazu?

Nutzen Sie unsere ditalk-Veranstaltung online am Mittwoch, 5. Februar, von

16 bis 17 Uhr. Hier gibts einen umfassenden Überblick rund um die Fortbildung,

außerdem besteht genug Raum für Ihre individuellen Fragen.

Melden Sie sich an zur kostenlosen ditalk-Veranstaltung.

1/2025

8

Termine zur Fortbildung in der Übersicht:

Gesamtzeitraum:

24. Februar bis 30. April 2025

Kosten: 990 Euro

► 24. Februar 2025:

Auftaktveranstaltung virtuell (18 bis 20

Uhr)

► 28. Februar 2025:

Einführung in die TI & Digitalisierung

virtuell (ganztägig)

► 4. März 2025:

TI-Anwendungen und Ausblick virtuell

(ganztägig)

► 6. und 7. März 2025:

Praxistage Gruppe 1 Präsenz (ganztägig)

► 13. Und 14. März 2025:

Praxistage Gruppe 2 Präsenz (ganztägig)

► 12. März 2025:

Basiswissen TI & Digitalisierung für

Praxisinhaber virtuell (nachmittags)

► 11., 18., 21., 25. und 28. März sowie 1.

April 2025:

Auswahl-Termine für die dipraxis-Führung

(vormittags, fünf Stunden)

► 30. April 2025:

Abschlussveranstaltung hybrid (nachmittags)


DAS SERVICE-

CENTER DER

Schnell.

Verlässlich.

Kompetent.

Wir sind für Sie da – bei allen

Fragen rund um Ihren Praxisalltag.

Sprechen Sie uns an!

0231 / 94 32 10 00

service-center@kvwl.de

Unsere Telefonservice-Zeiten:

Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 17.30 Uhr

Freitag: 7.30 bis 15.00 Uhr

Sie wünschen eine

Honorarberatung?

Klicken Sie hier

für einen Termin!

www.kvwl.de


IVOM-Vertrag der KVWL:

In die Jahre gekommen,

aber nie aus der Mode

Mehr als 450 Teilnehmer bei der Fortbildung zum

Augenheilkunde-Selektivvertrag

1/2025

10

Ein kleiner minimal-invasiver Eingriff am Auge

und zugleich eine echte Erfolgsgeschichte für

die Versorgung der Patienten in Westfalen-

Lippe – vor 16 Jahren ging der IVOM-Selektivvertrag

der KVWL an den Start. Eine Vereinbarung,

die kontinuierlich weiterentwickelt wurde und bis

heute Bestand hat.

Zur jährlichen IVOM-Fortbildung – eine Voraussetzung

zur Teilnahme an diesem Versorgungsvertrag

– kamen Anfang Januar wieder rund 450 Augenärzte

persönlich oder per Online-Zuschaltung ins Dortmunder

Ärztehaus.

Als Referenten beteiligt waren insgesamt zwölf

Augenärzte. Sie hielten unter der Moderation von

Prof. Dr. Albrecht Lommatzsch vom St. Franziskus-

Hospital in Münster Referate unter anderem zu

Themen wie

► Neue Therapien und Einsatz von neuen

Medikamenten

► Versorgung und Adhärenz von IVOM-Patienten

► Fallbeispiele mit Therapieempfehlungen

► Fallstricke in der IVOM-Therapie

► Aktuelles zur Vertragssituation

Dr. Ulrich Oeverhaus, selbst Augenarzt aus Rietberg

und Vorsitzender der KVWL-Vertreterversammlung

(Foto oben), betonte in seiner Begrüßung zur Veranstaltung:

„Diese Vereinbarungen wie eben der IVOM-

Vertrag sind eine sinnvolle Ergänzung zur Regelversorgung

und haben sich zu Recht etabliert. Und

davon profitieren letztlich alle gleichermaßen – die

Krankenkassen, Sie als teilnehmende Fachärzte und

vor allem unsere Patienten. Umso mehr freut es

mich, dass der IVOM-Vertrag zwar in die Jahre, aber

mit Blick auf Ihr Teilnahme-Interesse nie aus der

Mode gekommen ist.“ vity


Stichwort IVOM-Vertrag

Bei verschiedenen Netzhauterkrankungen

kann eine Medikamenteneingabe

(IVOM) in den Glaskörperraum

des Auges helfen. Es handelt sich um

ein minimal-invasives Verfahren, das

an bestimmte Voraussetzungen gebunden

ist. Die KVWL muss die Durchführung

der IVOM-Verträge zunächst

genehmigen.

Seit 2008 pflegt die Körperschaft

diesen Vertrag zur besonderen ambulanten

augenchirurgischen Versorgung

- immer wieder modifiziert nach

den aktuellen Stellungnahmen der

deutschen Fachgesellschaften und

angepasst an die neuen Therapien.

Voraussetzung zur Teilnahme an diesem

Vertrag sind unter anderem regelmäßige

zertifizierte Fortbildungen,

die die Körperschaft seit 2013 selbst

organisiert und für die Teilnehmer kostenlos

anbietet. Die inhaltliche Gestaltung

übernimmt der KVWL-Geschäftsbereich

Verträge zusammen mit den

Mitgliedern der IVOM-Qualitätssicherungskommission

unter der Leitung

von Prof. Dr. Albrecht Lommatzsch und

Prof. Dr. Nicole Eter aus Münster.

Umstellung des IVOM-Vertrages:

Das müssen Sie wissen

Aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben

auf Basis von § 140a SGB V musste der IVOM-

Vertrag der KVWL mit folgenden Krankenkassen

umgestellt werden:

► AOK NordWest,

► BKK-LV NW für beigetretende BKKn,

► KNAPPSCHAFT

► BIG direkt gesund und

► KKH

Patienten dieser Krankenkassen müssen ab

sofort einmalig neu in den IVOM-Vertrag eingeschrieben

werden. Das gilt auch für bereits

begonnene Behandlungen!

Hinweis: Die PTE-Formulare für die Einschreibung

der Versicherten in die BDOC-Verträge

sind unverändert!

Sie finden einen Bericht zu den Vertragsneuerungen

in der Ausgabe 12/2024 unseres

ePapers KVWL kompakt.

1/2025

11


DMP-Qualitätsbericht 2023

Viele chronisch kranke Menschen in

Westfalen-Lippe setzen auf eine kontinuierliche

und strukturierte Behandlung

Disease-Management-Programme sind bereits

seit über 20 Jahren ein fester Bestandteil in

der ambulanten Versorgung chronisch kranker

Menschen. Mehr als 780.000 chronisch

Erkrankte wurden im Jahr 2023 in Westfalen-

Lippe in einem DMP betreut. Im Auftrag der

KVWL hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche

Versorgung in Deutschland nun den

aktuellen Qualitätsbericht zu den Disease-

Management-Programmen (DMP) erstellt.

Im Folgenden geben wir Ihnen einen kurzen

Einblick in die Ergebnisse.

Patientenzahl und Qualitätszielquoten

Die Zahl der in der Region Westfalen-Lippe

betreuten DMP-Patienten hat sich in den vergangenen

Jahren deutlich erhöht. Die einzelnen

Programme unterscheiden sich jedoch

stark in ihrer Entwicklung. Die nachfolgende

Tabelle stellt die Anzahl der betreuten Patienten

im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr

und im Vergleich zu 2013 dar:

Patientenzahl

2013

Patientenzahl

2022

Patientenzahl

2023

Zuwachs

2022 – 2023

Zuwachs

2013 – 2023

Diabetes Typ 2 389.603 438.073 452.898 + 3,4 % + 16,2 %

Diabetes Typ 1 20.416 32.390 33.743 + 4,2 % + 65,3 %

1/2025

KHK 195.669 184.641 187.926 + 1,8 % - 4,0 %

Asthma

bronchiale

104.207 104.991 106.162 + 1,1 % + 1,9 %

COPD 84.218 73.595 72.216 - 1,9 % - 14,3 %

Brustkrebs 18.232 22.450 22.796 + 1,5 % + 25,0 %

Insgesamt 720.844 767.536 780.865 + 1,7 % + 8,3 %

12


Der mit Abstand größte Teil der in einem DMP

eingeschriebenen Versicherten wird weiterhin

im DMP Diabetes Typ 2 behandelt. Umso

erfreulicher ist es, dass in diesem DMP erneut

viele der festgelegten Qualitätszielquoten

erreicht wurden. Im Vergleich zum Vorjahr fallen

hier besonders die Quoten beim Erreichen

der Blutdruckziele positiv auf.

Auch im DMP Brustkrebs haben sich mehrere

Qualitätszielquoten gegenüber dem Vorjahr

verbessert. Sie weisen insgesamt auf eine

gute bis sehr gute Versorgungsqualität hin.

Für das DMP Asthma bronchiale lässt sich

zudem festhalten, dass bei 95 Prozent der

Erwachsenen ein unkontrolliertes Asthma

vermieden werden konnte.

Fokusthema: Teilnahmekontinuität

und Qualität in der Versorgung

Da alle DMP die regelmäßige Teilnahme der

eingeschriebenen Patienten voraussetzen,

wurde im diesjährigen Qualitätsbericht die

Teilnahmekontinuität, welche einen entscheidenden

Faktor für eine gute Versorgungsqualität

darstellt, näher beleuchtet. Grundlage

hierfür bildeten die bis zum Jahr 2023 vorliegenden

Dokumentationsdaten aus Westfalen-

Lippe. Dabei zeigt sich, dass zwischen 80 bis

89 Prozent der Betreuten sehr kontinuierlich

an den DMP teilnehmen, unter den Älteren sogar

86 bis 92 Prozent. Eine hohe Teilnahmekontinuität

erweist sich bei der Mehrzahl der

DMP-Qualitätsziele als hoch relevant für die

Chance, die Ziele zu erreichen.

1/2025

13

Den vollständigen Qualitätssicherungsbericht des Jahres 2023 sowie

die Berichte der vergangenen Jahre können Sie auf unserer Internetseite

einsehen: Disease-Management-Programme (DMP) | KVWL


Sicherung der ambulanten Versorgung:

Förderverzeichnis der KVWL

Die KVWL hat nach § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB V „alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen

zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern

und zu fördern“. Besteht dringender Versorgungsbedarf für einen Standort, einen Planungsbereich

oder einen Teil eines Planungsbereichs, so ist dieser in einem Förderverzeichnis auszuweisen.

Anträge auf Fördermaßnahmen der KVWL können für die Übernahme eines Versorgungsauftrages in folgenden

Gebieten gestellt werden:

1/2025

14

Fachgruppe

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Stadt / Gemeinde / Stadtbezirk / Stadtteil / Ortsteil

Ahlen

Altena

Augustdorf

Bad Berleburg

Bad Salzuflen

Blomberg

Bocholt

Bönen

Brilon

Burbach

Enger

Ennepetal

Ennigerloh

Erndtebrück

Eslohe

Gescher

Gevelsberg

Gütersloh

Hemer

Herscheid

Herzebrock-Clarholz

Horn-Bad Meinberg

Hüllhorst

Kalletal

Kierspe

Lage

Lemgo

Marienmünster

Möhnesee

Nachrodt-Wiblingwerde

Neuenrade


Fachgruppe

Stadt / Gemeinde / Stadtbezirk / Stadtteil / Ortsteil

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Augenärzte

Augenärzte

Kinderärzte

Kinderärzte

Kinderärzte

Kinderärzte

Psychiater

Methadonsubstitution

(Behandlung von mind. 50 Patienten

im Rahmen der suchtmedizinischen

Grundversorgung)

Methadonsubstitution

(Versorgung von 120 Patienten

in der Methadon-substitution)

Oelde

Petershagen

Plettenberg

Porta Westfalica

Rheda-Wiedenbrück

Rödinghausen

Schieder-Schwalenberg

Selm

Spenge

Steinheim

Verl

Versmold

Wadersloh

Waltrop

Werdohl

Willebadessen

Bad Berleburg

Marsberg

Hamm-Mitte

Schmallenberg

Sundern

Werl oder Wickede/Ruhr

Bestwig, Brilon, Eslohe, Hallenberg, Medebach,

Meschede, Olsberg, Schmallenberg, Winterberg

Kreis Olpe

Paderborn

(Stand: 9. Dezember 2024)

1/2025

Gefördert wird die Übernahme eines vollen oder teilzeitigen Versorgungsauftrages in Form einer Zulassung

oder Anstellung oder auch die Einrichtung einer Zweigpraxis. Gefördert werden kann zum Beispiel durch ein

Praxisdarlehen, durch eine Umsatzgarantie oder durch Kostenzuschüsse. Die möglichen Fördermaßnahmen

sind in der Sicherstellungsrichtlinie der KVWL vom 01.01.2021 aufgeführt.

Der Vorstand gewährt die Förderung auf Antrag als Einzelfallentscheidung.

15

Den aktuellsten Stand des KVWL-Förderverzeichnisses sowie eine Übersichtskarte der förderfähigen Städte

und Gemeinden finden Sie unter www.kvwl.de.

Interessierte Ärztinnen und Ärzte wenden sich bitte an:

KVWL-Team Praxisstart – Babette Andresen – Tel.: 0231 / 94 32 13 93;

Niklas Gericke – Tel.: 0231 / 94 32 13 06; Kristina Siebald – Tel.: 0231 / 94 32 38 12

E-Mail: praxisstart@kvwl.de


Praxisinformationen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Ausgabe 1 | 2025

ABRECHNUNG

3 Zahlungs- und Abgabetermine der

Quartalsabrechnung 1/2025

3 Klarstellung zur Abrechnung der Kostenpauschale

zur oralen Tumortherapie: Anpassung der

Kostenpauschale zum 1. Januar 2025

4 Anpassungen aufgrund der Erweiterung des

Implantateregisters: Neue GOP für Fachärzte für

Orthopädie, Chirurgie und Orthopädie und

Unfallchirurgie ab 1. Januar 2025

4 Vergütung für das Medikament Qalsody ® zur

Behandlung von ALS: Aufnahme einer neuen GOP in

den EBM mit Wirkung zum 1. Januar 2025

5 Neue EBM-Leistungen für Patienten mit Verdacht auf

Long COVID: Aufnahme eines Abschnitts 37.8 in den

EBM ab 1. Januar 2025

6 Erweitertes Neugeborenen-Screening nach der

Kinder-Richtlinie: Anpassungen im EBM und neue

Kostenpauschale seit 1. Januar 2025

7 Aufnahme eines Abschnitts 34.3.7 in den EBM für

Leistungen im Zusammenhang mit der Computertomographie-Koronarangiographie

(CCTA) seit 1. Januar

2025

8 Neuaufnahme und Anpassung von Dialysekostenpauschalen

seit 1. Januar 2025

9 Aufnahme einer Zuschlagsleistung zur erweiterten

Nachbetreuung nach OP seit 1. Januar 2025

VERTRÄGE

11 Versorgung des Diabetischen Fußsyndroms:

Verträge zum 1. Januar 2025 gebündelt

VERORDNUNG

12 Informationen zu Änderungen der Richtlinien des

Gemeinsamen Bundesausschusses

13 Sonstige Produkte zur Wundbehandlung seit dem

2. Dezember 2024 nicht mehr verordnungsfähig

14 Verlängerung der Übergangsregelung zur

Potenzialerhebung bei Außerklinischer Intensivpflege

(AKI)

14 Rote-Hand-Brief zu Metamizol -

Was Sie beachten sollten

FORUM

16 Hunde in der Arztpraxis! Geht das?!

Keine Angst vor Praxisbegehungen – Wenn sich die

Behörde ankündigt

SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

18 Workshop- und Seminarangebote

der KVWL Consult GmbH

20 Fortbildungsangebote der Akademie für

medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL


BORKUM 2025

79. Fort- und Weiterbildungswoche

der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL

10. - 18. Mai 2025

Eine Einladung auf die Insel

FORT- UND WEITERBILDUNGSKURSE

Allgemeinmedizin | Palliativmedizin | Psychosomatische Grundversorgung | Psychotherapie |

Sportmedizin

CURRICULARE FORTBILDUNGEN

Entwicklungs- und Sozialpädiatrie | Geriatrische Grundversorgung | Hautkrebsscreening |

Klimawandel und Gesundheit | Maritime Medizin | Psychotraumatologie | Psychotraumatherapie

ULTRASCHALLKURSE FÜR DIE ANWENDUNGSBEREICHE

Abdomen/Retroperitoneum Erwachsene/Kinder | Bewegungsorgane | Gefäße | Herz |

Schilddrüse | Thorax

HANDS-ON-TRAININGS

Gastroskopie | Koloskopie | Laparoskopie | Klinische Tests | Chirurgische Nahttechniken |

Myofasziale Triggerpunkt-Therapie

NOTFALLMEDIZIN UND NOTFALLTRAININGS

BLS | ALS | Notfallsonographie | Thoraxdrainagen | Koniotomie | Intraossäre Zugänge |

Geburtssimulation | Neugeborenen-Versorgung | Ärztlicher Bereitschaftsdienst

HAUPTPROGRAMM (MIT LIVESTREAM)

Was gibt es Neues in der Medizin? Updates

FÜHRUNGSKRÄFTETRAININGS

Gemeinsam Führen | Ärztinnen und Ärzte unter Veränderungsdruck

KURSE UND SEMINARE

Ärztliche Leichenschau | Digitalstrategien ambulanter Versorgungseinrichtungen | EKG |

Kasuistiken aus der Gastroenterologie | Lungenfunktion | Sozialmedizin und weitere Veranstaltungen

FORDERN SIE AUSFÜHRLICHE INFORMATIONEN (U. A. BORKUMBROSCHÜRE) AN:

über www.akademie-wl.de/borkum oder über die Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL,

Postfach 40 67, 48022 Münster | Tel. 0251 929-2204, -2206 | Fax: 0251 929-2249 | E-Mail: akademie@aekwl.de


ABRECHNUNG

Glossar

Kürzel

BA

EBM

G-BA

GOP

KBV

MGV

OPS

SNR

Begriff

Bewertungsausschuss

Einheitlicher

Bewertungsmaßstab

Gemeinsamer

Bundesausschuss

Gebührenordnungsposition(en)

Kassenärztliche

Bundesvereinigung

morbiditätsbedingte

Gesamtvergütung

Operationen- und

Prozedurenschlüssel

Symbolnummer

Zahlungstermine

Zahlung Quartal Ausführungstag

Restzahlung 3/2024 24. Januar 2025

1. Abschlagszahlung 1/2025 14. Februar 2025

2. Abschlagszahlung 1/2025 10. März 2025

3. Abschlagszahlung 1/2025 15. April 2025

Restzahlung 4/2025 25. April 2025

Bei Fragen zu Ihren Zahlungen oder den Terminen wenden Sie sich bitte

an das Team Arzt- und Kassenfinanzservices: Tel. 0231/94 32 30 30.

Abgabetermin der Quartalsabrechnung 1/2025

Der späteste Termin für die Abgabe Ihrer Quartalsabrechnung 1/2025 ist

Donnerstag, 10. April 2025

Bitte beachten Sie, dass eine verspätete Abgabe der Quartalsabrechnung

zu Honorarabzügen führen kann (vgl. Abrechnungsrichtlinien).

Sie können uns Ihre begleitenden Unterlagen zur Quartalsabrechnung

mit der Post oder einem anderen Dienstleistungsunternehmen zusenden.

Alternativ stehen Ihnen diese Informationen immer aktuell auf unserer

Webseite zur Verfügung.

Klarstellung zur Abrechnung der Kostenpauschale zur oralen Tumortherapie:

Anpassung der Kostenpauschale zum 1. Januar 2025

KBV und GKV-Spitzenverband haben sich auf eine Anpassung

der Onkologie-Vereinbarung zum 1. Januar 2025 verständigt.

Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die

Kostenpauschale 86520 zur oralen medikamentösen Tumortherapie.

In der Onkologie-Vereinbarung wird für die Abrechnung

der Kostenpauschale 86520 klargestellt, dass sie für endokrine

Therapien im Stadium mit Fernmetastasen gemäß

der TNM-Klassifikation M1 abgerechnet werden kann. Dazu

wird die Formulierung „metastasiertes Stadium“ in „Stadium

mit Fernmetastasen“ geändert.

Bei der bisherigen Formulierung war das Stadium nicht immer

klar zu unterscheiden von dem mit regionären Lymphknotenmetastasen

(TNM-Stadium N+). Ein Lymphknotenbefall,

der über den regionären Befall hinausgeht, ist von

der neuen Formulierung erfasst.

Verwendete Medikamente

Die Kostenpauschale 86520 umfasst auch orale Behandlungen

mit neuen Medikamenten. Zur Klarstellung werden jetzt

auch Androgenrezeptor-Signalweg-Inhibitoren (ARPI) und

selektive CYP17A1-Inhibitoren explizit aufgeführt. Obwohl

sie den endokrinen Therapien (ATC-Klasse L02) zugeordnet

sind, kann die Kostenpauschale 86520 bei einer oralen Gabe

von Medikamenten, die diese Wirkstoffe enthalten, berechnet

werden. Ärzte geben die verwendeten Medikamente bei

der Abrechnung der Kostenpauschale 86520 an.

Weitere Anpassungen

Analog zu dieser Anpassung in der ersten Abrechnungsanmerkung

der Kostenpauschale 86520 wird auch die Definition

der medikamentösen Tumortherapie im Sinne der

Kostenpauschalen 86514, 86516 und 86520 der Onkologie-Vereinbarung

formuliert (§ 4 Absatz 3 Satz 2).

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der

KBV.

01.2025 | 3


ABRECHNUNG

Anpassungen aufgrund der Erweiterung des

Implantateregisters: Neue GOP für Fachärzte für Orthopädie,

Chirurgie und Orthopädie und Unfallchirurgie zum 1. Januar 2025

Mit dem Beschluss des BA in seiner

762. Sitzung erfolgt die Aufnahme

einer neuen GOP aufgrund der Erweiterung

des Implantateregisters mit

Wirkung zum 1. Januar 2025. Seit

dem Start des Meldeverfahrens für das

neue Implantateregister Deutschland

sind implantatbezogene Maßnahmen

mit Brustimplantaten meldepflichtig

(s. auch praxis intern 7/2024, S. 7).

Nun wird die Meldepflicht erweitert

und betrifft auch implantatbezogene

Maßnahmen für Hüft- und Knieendoprothesen.

Dazu hat der Bewertungsausschuss die

Abrechnung und Vergütung geregelt.

Dagegen wird die ebenfalls bestehende

Meldepflicht bezüglich Aortenklappenprothesen

in der vertragsärztlichen

Versorgung nicht berücksichtigt.

GOP Leistungsbeschreibung Bewertung

in Punkten

01966 Zuschlag zu einem Eingriff nach Abschnitt 31.2.4 oder 36.2.4 für die zugehörige Erfassung,

Speicherung und Übermittlung von Daten bezüglich einer implantatbezogenen Maßnahme

an die Register- und Vertrauensstelle gemäß §§ 16 und 17 Absatz 1 Implantateregistergesetz

(IRegG) sowie Erfüllung der Pflichten nach §§ 18, 20, 24 und 25 IRegG,

je Meldung

78

Die Vergütung erfolgt zwei Jahre außerhalb

der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.

In diesem Zusammenhang erfolgte

ebenfalls eine Erweiterung der Kostenpauschale

40162 EBM.

Durch die Aufnahme der aufgeführten

GOP in den EBM ergeben sich Folgeänderungen

in der Präambel der betroffenen

Fachkapitel und weiteren Bestimmungen

des EBM.

Die weiteren Details des Beschlusses

finden Sie auf der Internetseite des

BA.

Vergütung für das Medikament Qalsody ® zur Behandlung von ALS:

Aufnahme einer neuen GOP in den EBM mit Wirkung zum 1. Januar 2025

Der BA hat in seiner 764. Sitzung mit Wirkung zum 1. Januar

2025 die Aufnahme einer GOP für die Vergütung für

das Medikament Tofersen (Handelsname Qalsody®) zur Behandlung

von amyotropher Lateralsklerose (ALS) in den

EBM beschlossen. Für die intrathekale Anwendung von Tofersen

mittels Lumbalpunktion und anschließender Nachbetreuung

wird die neue GOP 02345 „Zusatzpauschale für

die Gabe von Tofersen“ in den EBM aufgenommen. Diese ist

ausschließlich von Fachärzten für Neurologie, Nervenheilkunde

und Neurochirurgie abrechenbar:

GOP Leistungsbeschreibung Bewertung

in Punkten

02345 Zusatzpauschale für die Gabe von Tofersen

Obligater Leistungsinhalt: Entlastende Lumbalpunktion mit Liquorentnahme, Intrathekale Injektion

von Tofersen gemäß aktuell gültiger Fachinformation, mindestens zweistündige Nachbetreuung

mit ärztlicher Abschlussuntersuchung

Fakultativer Leistungsinhalt: Lokalanästhesie

höchstens fünfmal im Behandlungsfall

609

Die Finanzierung der GOP 02345 erfolgt zunächst außerhalb

der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.

Durch die Aufnahme der aufgeführten GOP in den EBM ergeben

sich Folgeänderungen in der Präambel der betroffenen

Fachkapitel und weiteren Bestimmungen des EBM.

Die weiteren Details des Beschlusses finden Sie auf der

Internetseite des BA.

4 | 01.2025


ABRECHNUNG

Neue EBM-Leistungen für Patienten mit Verdacht auf Long COVID:

Aufnahme eines Abschnitts 37.8 in den EBM zum 1. Januar 2025

Für die Versorgung von Patienten mit Long COVID oder einem

Verdacht auf Long COVID wurden zum 1. Januar 2025

mehrere neue Leistungen in den EBM aufgenommen.

Mit dem Beschluss des Bewertungsausschusses aus seiner

753. Sitzung steht jetzt fest, welche GOP die beteiligten

Ärzte zusätzlich abrechnen können. Dazu wird ein neuer

Abschnitt 37.8 mit fünf GOP in den EBM aufgenommen, unter

anderem für ein Basis-Assessment und für Fallbesprechungen.

Alle Leistungen werden zunächst extrabudgetär

vergütet.

GOP Leistungsbeschreibung Bewertung

in Punkten

37800 Basis-Assessment gemäß § 5 Abs. 1 Nr.1 LongCOV-RL durch den koordinierenden Vertragsarzt

gemäß erster Bestimmung zum Abschnitt 37.8 EBM bei Patienten mit einer Indikation gemäß

§ 2 LongCOV-RL

Obligater Leistungsinhalt:

- Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt,

- Basis-Assessment mit ausführlicher, strukturierter Anamnese und ausführlicher körperlicher

Untersuchung mit Erfassung des neurologischen, des funktionellen und des Ernährungsstatus,

164

einmal im Krankheitsfall

37801 Zuschlag zur GOP 37800

128

Obligater Leistungsinhalt: Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt

je Sitzung

37802 Zuschlag zur Versichertenpauschale oder Grundpauschale für den koordinierenden Vertragsarzt

gemäß § 4 und § 5 LongCOV-RL

141

Obligater Leistungsinhalt:

- Koordination der medizinischen Versorgung unter Beteiligung der notwendigen ärztlichen

Fachdisziplinen und/oder weiterer komplementärer Berufe sowie mit Pflegekräften bzw. Angehörigen

gemäß § 4 Abs. 2 LongCOV-RL,

- Übernahme der Rolle der zentralen Ansprechperson im Versorgungsprozess für den Patienten,

- Erstellung und/oder Aktualisierung und Bereitstellung eines Behandlungsplans gemäß § 4

Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 Nr. 3 LongCOV-RL,

- Überweisung an mindestens einen weiteren Vertragsarzt der fachärztlichen oder spezialisierten

ambulanten Versorgung

und/oder

- Verordnung von Heilmitteln im Zusammenhang mit einer Indikation gemäß § 2 LongCOV-RL,

einmal im Behandlungsfall

37804 Fallbesprechung im Zusammenhang mit der Versorgung von Patienten gemäß § 2 LongCOV-RL

86

Obligater Leistungsinhalt:

- Patientenorientierte Fallbesprechung unter Beteiligung der notwendigen ärztlichen Fachdisziplinen

und/oder weiterer komplementärer Berufe sowie mit Pflegekräften bzw. Angehörigen,

die an der medizinischen Behandlungspflege des Patienten beteiligt sind,

Die GOP 37804 ist höchstens fünfmal im Krankheitsfall berechnungsfähig.

01.2025 | 5


ABRECHNUNG

GOP Leistungsbeschreibung Bewertung

in Punkten

37806 Pauschale für die Versorgung von Patienten gemäß § 2 LongCOV-RL durch einen oder mehrere

an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte nach § 3 Abs. 4 LongCOV-RL

Obligater Leistungsinhalt:

- Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt,

- Unterstützung und Beratung des an der hausärztlichen oder fachärztlichen Versorgung teilnehmenden

Vertragsarztes bei der differentialdiagnostischen Abklärung und bei der Behandlung,

- Überprüfung und ggf. Vorschläge zur Anpassung des Behandlungsplans,

- Konsiliarische Erörterung/fachliche Beratung und Informationsaustausch mit dem koordinierenden

Arzt,

einmal im Behandlungsfall

219

Durch die Aufnahme der aufgeführten GOP in den EBM ergeben

sich Folgeänderungen in der Präambel der betroffenen

Fachkapitel und weiteren Bestimmungen des EBM.

Die weiteren Details des Beschlusses finden Sie auf der

Internetseite des BA.

Erweitertes Neugeborenen-Screening nach der Kinder-Richtlinie:

Anpassungen im EBM und neue Kostenpauschale zum 1. Januar 2025

Der BA passt mit Beschluss aus seiner

763. Sitzung den EBM im Abschnitt

1.7.1 (Früherkennung von Krankheiten

bei Kindern) zum 1. Januar 2025

an. Dabei geht es um das Erweiterte

Neugeborenen-Screening nach der

Kinder-Richtlinie des G-BA.

Für die Früherkennung der Zielerkrankung

Adrenogenitales Syndrom hat

der G-BA eine Abklärungsdiagnostik

in die Kinder-Richtlinie aufgenommen

und die Verantwortlichkeiten im

Neugeborenen-Screening wurden geändert.

Dabei wurden den Zentren für

Neugeborenen-Screening zusätzliche

umfassende Informations- und Nachverfolgungspflichten

übertragen. So

erfolgt die Befundübermittlung jetzt

direkt an die Eltern durch die Zentren

für Neugeborenen-Screening. Zudem

wurden in der Richtlinie die zeitlichen

Vorgaben zum Probenversand und zur

Befundübermittlung präzisiert. Eine

Änderung im Postgesetz mit Wirkung

zum 1. Januar 2025 lässt eine Einhaltung

der Zeitvorgaben bei bisher

üblichem postalischem Versand mittels

Standardbrief nicht mehr zu. Seit

dem 1. Januar 2025 wird der Prio-Brief

der Deutschen Post für die schnellere

Briefzustellung (in der Regel am Folgetag)

durch das Einschreiben ersetzt.

In diesem Zusammenhang werden

neue GOP in den EBM aufgenommen:

GOP Leistungsbeschreibung Bewertung

in Punkten

01728 Zuschlag zu den GOP 01724 bis 01727 für die Befundübermittlung an die Eltern (mindestens

eines Personensorgeberechtigten) einschließlich Beratung bei auffälligem Befund mit hochgradigem

Krankheitsverdacht auf das Vorliegen einer Zielerkrankung einschließlich Mukoviszidose

oder bei positivem Screeningbefund gemäß Abschnitt C Kapitel I und II Kinder-Richtlinie.

Obligater Leistungsinhalt:

- Befundweitergabe an die spezialisierte Einrichtung

je vollendete 10 Minuten

Die GOP 01728 ist höchstens viermal im Krankheitsfall berechnungsfähig.

166

6 | 01.2025


ABRECHNUNG

GOP Leistungsbeschreibung Bewertung

in Euro

40102 Zuschlag zur Kostenpauschale 40110 für die Versendung von Untersuchungsmaterial im Zusammenhang

mit den Leistungen nach den GOP 01707 oder 01709 an das Screening-Labor,

je Versand

2,65

Der Bewertungsausschuss prüft bis

zum 30. September 2027 die Entwicklung

der Anzahl der Behandlungsfälle

und des Leistungsbedarfs der GOP

01728. Sofern der BA Anpassungsbedarf

feststellt, fasst er einen Beschluss

mit Wirkung zum 1. Januar 2028.

Durch die Aufnahme der aufgeführten

GOP in den EBM ergeben sich Folgeänderungen

in der Präambel der

betroffenen Fachkapitel und weiteren

Bestimmungen des EBM. Die neue Kostenpauschale

nach der GOP 40102 wird

extrabudgetär vergütet.

Die weiteren Details des Beschlusses

finden Sie auf der Internetseite

des BA.

Aufnahme eines Abschnitts 34.3.7 in den EBM für Leistungen im

Zusammenhang mit der Computertomographie-Koronarangiographie

(CCTA) zum 1. Januar 2025

Der Erweiterte Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 4 SGB V hat in seiner 83. Sitzung die Aufnahme eines Abschnitts

34.3.7 in den EBM beschlossen. Vorausgegangen war eine Entscheidung des G-BA im Januar 2024. Danach können Vertragsärzte

die CCTA zulasten der gesetzlichen Krankenkassen bei Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit

durchführen. Der G-BA hat dafür die Richtlinien Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-RL) angepasst. Diese sind

bei der Veranlassung und Durchführung zu beachten.

GOP Leistungsbeschreibung Bewertung

in Punkten

34370 CT-Koronarangiographie gemäß der Nr. 42 der Anlage I der MVV-RL

Obligater Leistungsinhalt:

- Native computertomographische Darstellung des Herzens mit Bestimmung des Koronarkalks,

- CT-Koronarangiographie mit Kontrastmitteleinbringung,

- EKG-getriggerte Bildakquisition,

- Befunderstellung gemäß § 3 Abs. 4 der Nr. 42 der Anlage I der MVV-RL sowie gemäß der

Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie nach § 135 Abs. 2 SGB V,

Fakultativer Leistungsinhalt:

- Pharmakologische Maßnahmen zur Annäherung an eine Zielherzfrequenz von ≤ 60 Schlägen

pro Minute während der Untersuchung,

- Infusion(en) (GOP 02100),

- Nachbeobachtung,

1285

einmal im Krankheitsfall

34371 Interdisziplinäre Fallkonferenz nach erfolgter CT-Koronarangiographie gemäß der GOP 34370

128

Obligater Leistungsinhalt:

- Teilnahme an einer interdisziplinären Fallkonferenz zur Entscheidung zum weiteren Vorgehen

bei unklaren oder komplexen Befunden nach erfolgter CT-Koronarangiographie

Die Berechnung der GOP 34370 EBM setzt eine Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung gemäß der

Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie nach § 135 Abs. 2 SGB V voraus. Weitere Informationen zum Genehmigungsverfahren

finden Sie hier. Die interdisziplinäre Fallkonferenz kann auch als Videofallkonferenz durchgeführt werden

und setzt mindestens die Anwesenheit eines Facharztes für Radiologie und eines Facharztes für Innere Medizin und

Kardiologie voraus. Durch die Aufnahme der aufgeführten GOP in den EBM ergeben sich Folgeänderungen in der Präambel

der betroffenen Fachkapitel und weiteren Bestimmungen des EBM. Die neue Leistungen nach den GOP 34270 und 34371

werden extrabudgetär vergütet.

Die weiteren Details des Beschlusses finden Sie auf der Internetseite des BA.

01.2025 | 7


ABRECHNUNG

Neuaufnahme und Anpassung von Dialysekostenpauschalen

zum 1. Januar 2025

Die Dialysekostenpauschalen werden strukturell weiterentwickelt.

Dazu werden zum 1. Januar 2025 unter anderem

neue Pauschalen/Zuschläge in den EBM aufgenommen. Das

hat der BA in seiner 753. Sitzung beschlossen.

Neben einer Anpassung der Bewertungen ist ein Zentrales

Element der strukturellen Weiterentwicklung die Aufnahme

von Zuschlägen bei Beginn einer erstmaligen Heimdialysebehandlung.

GOP Leistungsbeschreibung Bewertung

in Euro

40823 Kostenpauschale für Sachkosten bei Durchführung von Hämodialysen als Zentrumsbzw.

Praxisdialyse oder zentralisierte Heimdialyse, einschl. Sonderverfahren (z. B. Hämofiltration,

Hämodiafiltration) bei Versicherten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr

mit einer dialysepflichtigen Nierenerkrankung.

je Behandlungswoche

40824 Kostenpauschale für Sachkosten bei Durchführung von Hämodialysen als Zentrumsbzw.

Praxisdialyse oder zentralisierte Heimdialyse, einschl. Sonderverfahren (z. B. Hämofiltration,

Hämodiafiltration) bei Versicherten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr

mit einer dialysepflichtigen Nierenerkrankung bei Dialysen am Wohnort, die nicht mindestens

dreimal in der Behandlungswoche durchgeführt werden können.

je durchgeführter Dialyse, höchstens zweimal in der Kalenderwoche

40840 Zuschlag zur Kostenpauschale 40823 oder 40824 für die Nachtdialyse.

530,80

(Preisstufe 1)

505,94

(Preisstufe 2)

454,28

(Preisstufe 3)

440,56

(Preisstufe 4)

176,93

(Preisstufe 1)

168,65

(Preisstufe 2)

151,43

(Preisstufe 3)

146,85

(Preisstufe 4)

26,50

je durchgeführter Dialyse, höchstens dreimal in der Kalenderwoche

40841 Zuschlag zur Kostenpauschale 40816 oder 40825 für die kontinuierliche zyklische

Peritonealdialyse (CCPD)

40842 Zuschlag zur Kostenpauschale 40817, 40819 oder 40826 für die kontinuierliche zyklische

Peritonealdialyse (CCPD).

41,35

5,91

je durchgeführter Dialyse, höchstens dreimal in der Kalenderwoche

40843 Zuschlag zur Kostenpauschale 40825 für die Heimhämodialyse. 91,90

40844 Zuschlag zur Kostenpauschale 40827 für die Heimhämodialyse.

30,63

je durchgeführter Dialyse, höchstens zweimal in der Kalenderwoche

40845 Zuschlag zur Kostenpauschale 40825 bei Beginn einer erstmaligen Heimdialysebehandlung

(Peritonealdialyse als CAPD oder CCPD oder Heimhämodialyse).

40846 Zuschlag zur Kostenpauschale 40826 bei Beginn einer erstmaligen Heimdialysebehandlung

(Peritonealdialyse als CAPD oder CCPD).

je durchgeführter Dialyse, höchstens dreimal in der Kalenderwoche

40847 Zuschlag zur Kostenpauschale 40827 bei Beginn einer erstmaligen Heimdialysebehandlung

(Heimhämodialyse).

96,50

13,79

32,17

je durchgeführter Dialyse, höchstens zweimal in der Kalenderwoche

8 | 01.2025


ABRECHNUNG

Der Bewertungsausschuss prüft – erstmalig auf Grundlage

des ersten Abrechnungsquartals für das Jahr 2025 – die

Entwicklung der Kostenpauschalen des Abschnitts 40.14

EBM. In den Folgejahren prüft der Bewertungsausschuss

jährlich auf Grundlage der ihm vorliegenden Abrechnungsdaten.

Durch die Aufnahme der aufgeführten GOP in den EBM ergeben

sich Folgeänderungen in der Präambel der betroffenen

Fachkapitel und weiteren Bestimmungen des EBM.

Die weiteren Details des Beschlusses finden Sie auf der

Internetseite des BA.

Aufnahme einer Zuschlagsleistung zur erweiterten

Nachbetreuung nach OP zum 1. Januar 2025

Mit dem Beschluss des BA in seiner

758. Sitzung erfolgt die Aufnahme von

neuen Bestimmungen zum Abschnitt

31.3.3 EBM zum 1. Januar 2025. Damit

wird die Nachbeobachtung für weitere

konkret benannte Prozeduren des

Anhangs 2 zum EBM bis zu 24 Stunden

ermöglicht. In diesem Zusammenhang

werden Voraussetzungen für personelle

und räumliche Ausstattungen

definiert, die bei einer postoperativen

Beobachtung über Nacht erfüllt sein

müssen. Mit den Anmerkungen zu den

GOP 31530 und 31540 EBM wird geregelt,

dass bei einer Nachbeobachtung

über Nacht die Abrechnung an dem Tag

des operativen Eingriffs erfolgt und in

diesen Fällen die Zeiten einer Nachbeobachtung

zwischen 22 und 7 Uhr entsprechend

zu kennzeichnen sind. Des

Weiteren wird eine neue Leistung nach

der GOP 31540 in den Abschnitt 31.3.3

EBM aufgenommen. Bei einem

postoperativ erforderlichen erweiterten

Schmerzmanagement über einen

Plexus-, Spinal- oder Periduralkatheter

im Rahmen der Nachbeobachtung,

kann damit ein Zuschlag zur GOP 31530

für konkret benannte Prozeduren des

Anhangs 2 zum EBM halbstündlich

und bis zu 24 Stunden abgerechnet

werden.

GOP Leistungsbeschreibung Bewertung

in Punkten

31540 Zuschlag zur GOP 31530 für die Überprüfung (z. B. anatomische Lage, Wundverhältnisse) und/

oder Unterhaltung eines zur Analgesie angelegten Plexus-, Peridural- oder Spinalkatheters bei

Durchführung einer Leistung gemäß der in der vierten Bestimmung zum Abschnitt 31.3.3 EBM

genannten OPS-Kodes.

33

Durch die Aufnahme der aufgeführten

GOP in den EBM ergeben sich Folgeänderungen

in der Präambel der betroffenen

Fachkapitel und weiteren Bestimmungen

des EBM.

Die weiteren Details des Beschlusses

finden Sie auf der Internetseite

des BA.

01.2025 | 9


HiNterHer ist maN

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Schnell und kompakt informiert:

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VERTRÄGE

Versorgung des Diabetischen Fußsyndroms:

Verträge zum 1. Januar 2025 gebündelt

Die KVWL hat mit der AOK NordWest, der KNAPPSCHAFT, der

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

(SVLFG) sowie dem BKK-Landesverband NORDWEST

(handelnd für die beigetretenen BKK) die bis Ende 2024

geltenden selektivvertraglichen Einzelregelungen ab dem

1. Januar 2025 in einen gemeinsamen Vertrag überführt.

Die IKK classic ist zunächst nicht mehr vertragsbeteiligt.

Für prospektiv interessierte Krankenkassen wurden eine

Beitrittsoption zum Vertrag geschaffen.

Sofern Sie im Rahmen Ihrer hausärztlichen Tätigkeit oder

als Zertifizierte Ambulante Fußbehandlungseinrichtung

(ZAFE) an den bis Ende 2024 geltenden Verträgen teilgenommen

haben, beachten Sie bitte folgende Umsetzungshinweise:

► Die ärztlichen Teilnahmen und somit Genehmigungen

zur Durchführung und Abrechnung der vertragsgegenständlichen

Leistungen bleiben unverändert für alle Hausärzte/

ZAFEN bestehen – eine neuer Teilnahmeantrag ist somit

nicht erforderlich.

► Für die Einschreibung der Patienten, die wie bislang als

initiale Voraussetzung in das DMP Diabetes eingeschrieben

sein müssen, nutzen Sie als ZAFE die aktuelle Patiententeilnahmeerklärung

(PTE – Anlage 4). Bitte beachten Sie, dass

sowohl „Neupatienten“ ihre Teilnahme erklären müssen als

auch Patienten, die noch Ihre Teilnahme am Vertrag bis zum

31.12.2024 erklärt haben – sofern diese weiterhin im Rahmen

des Vertrages behandelt werden. Die PTE reichen Sie

uns bitte möglichst via KIM ein:

Die einzelnen BKK müssen den Vertragsbeitritt neu erklären.

Vor dem zeitlichen Hintergrund konnte die KVWL mit

dem BKK-Landesverband NORDWEST Einigung erzielen, dass

zunächst im 1. Quartal 2025 alle bislang am Vertrag beteiligten

BKK weiter teilnehmen. Mit Änderungen bei den teilnehmenden

BKK ab April 2025 ist zu rechnen. Die jeweils

insgesamt vertragsbeteiligten Krankenkassen entnehmen

Sie bitte der Anlage 14 des Vertrages.

Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden unverändert,

extrabudgetär sowie unter Anwendung der Ihnen bekannten

Symbolnummern vergütet. Für die teilnehmenden

ZAFE gilt bei Abrechnung bestimmter Leistungen nach diesem

Vertrag ein Abrechnungsausschluss, sofern im selben

Behandlungsfall „Fußleistungen“ im Rahmen des DMP Diabetes

zur Abrechnung kommen.

Die vollständigen Vertragsunterlagen inklusive der

PTE sowie die Liste der vertragsbeteiligten Krankenkassen

finden Sie auf unserer Internetseite.

Die Patiententeilnahmeerklärungen können Sie wie

gewohnt über unseren Formularversand bestellen bzw.

nachbestellen.

• Scannen Sie die PTE in einer möglichst guten

Qualität und senden Sie diese möglichst nach den

erforderlichen Unterzeichnungen als PDF-Datei

mittels eNachricht (als eArztbrief ebenfalls

verarbeitbar) ausschließlich an folgende

KIM-Adresse: PTE@kvwl.kim.telematik.

• Eine elektronische Signatur mit dem eHBA

ist nicht notwendig.

• Die KIM-Adresse finden Sie im Verzeichnisdienst/

Adressbuch bzw. über die integrierte Suchfunktion

im PVS unter „Praxisname“ = „Kassenärztliche

Vereinigung Westfalen-Lippe“.

• Die o. g. KIM-Adresse können Sie auch manuell

eintragen – ggf. ist aber die Eingabezeile „versteckt“.

In diesem Fall muss das Empfängerfeld im PVS

explizit eingeblendet werden.

• Sie erhalten nicht zwangsläufig bzw. automatisch

eine Empfangsbestätigung für Ihre

KIM-Nachricht. Dies ist abhängig von den

Einstellungen in Ihrem Mailclient.

01.2025 | 11


VERORDNUNG

Informationen zu Änderungen der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses

Im Folgenden haben wir die Beschlüsse und Änderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in einer aktuellen Übersicht

zusammengestellt. Zusammenfassungen der G-BA-Begründung eines belegten oder nicht belegten Zusatznutzens, der

jeweils zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) sowie daraus abzuleitende wichtige Hinweise zur Verordnung finden Sie online

unter

www.kvwl.de unter dem Menüpunkt Verordnung/Arzneimittelinformationen.

Die vollständigen Beschlüsse mit zusätzlichen Informationen zu den Entscheidungen im Detail finden Sie jeweils auf den Internetseiten

des G-BA. Zudem weisen wir immer darauf hin, wenn die KVWL oder die KBV hierzu noch ausführlichere Informationen

gegeben haben - zum Beispiel im ARZNEIMITTEL-INFOSERVICE (AIS). (Stand: 7. Januar 2025)

Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL)

Die Richtlinie regelt die Verordnung von Arzneimitteln durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und

in ärztlichen Einrichtungen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten. Die Richtlinie

konkretisiert Inhalt und Umfang der im SGB V festgelegten Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen auf der Grundlage des

Wirtschaftlichkeitsgebots im Sinne einer notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung unter Berücksichtigung

des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse und des Prinzips einer humanen Krankenbehandlung.

Anlage XII: (Frühe) Nutzenbewertung nach § 35a SGB V

Der G-BA hat im letzten Monat die unten aufgeführten Beschlüsse zum Zusatznutzen von neuen Arzneimitteln gegenüber einer

zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) getroffen. Die Beschlüsse sind Bestandteil der AM-RL und somit für die GKV verbindlich. In

den nächsten sechs Monaten wird der GKV-Spitzenverband mit den Herstellern einen neuen wirtschaftlichen Preis je nach Nutzenbewertung

des Arzneimittels aushandeln. Der heutige Preis, d. h. der Preis seit Markteinführung, kann also, insbesondere für Indikationen

ohne oder mit geringem Zusatznutzen, deutlich höher sein als der zukünftige verhandelte Preis. (Ist die Nutzenbewertung oder

der Verlauf der Preisverhandlungen ungünstig, haben einige Hersteller schon mit Marktrücknahme reagiert.) Bitte informieren Sie

sich vor der Verordnungsentscheidung genau zur indikationsbezogenen Nutzenbewertung des Arzneimittels und zur Preissituation,

und dokumentieren Sie Ihre Verordnungsentscheidungen in der Patientendokumentation.

Wirkstoff / Präparat Indikation / Anwendungsgebiet ERGEBNIS

Therapiegebiet: Infektionskrankheiten

Cefepim/Enmetazobactam

Exblifep ®

Bakterielle Infektionen, Komplizierte

Harnwegsinfektionen,

Nosokomiale Pneumonie,

Bakteriämien im (vermuteten)

Zusammenhang mit einer der

zuvor aufgeführten Infektionen

bei Erwachsenen.

Es wurden drei Patientenpopulationen je nach Indikation

gebildet.

Zusatznutzen gilt als belegt.

Therapiegebiet: Onkologische Erkrankungen

Nivolumab

Opdivo ®

Neues Anwendungsgebiet:

Urothelkarzinom, Erstlinie,

Kombination mit Cisplatin und

Gemcitabin bei Erwachsenen.

Zusatznutzen nicht belegt.

Axicabtagen-Ciloleucel

Yescarta ®

Neubewertung nach Fristablauf:

Diffus großzelliges B-Zell-Lymphom,

hochmalignes B-Zell-Lymphom,

nach 1 Vortherapie, Rezidiv

innerhalb von 12 Monaten

oder refraktär bei Erwachsenen.

Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen.

12 | 01.2025


VERORDNUNG

Wirkstoff / Präparat Indikation / Anwendungsgebiet ERGEBNIS

Osimertinib

Tagrisso ®

Neubewertung nach Fristablauf:

Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom,

EGFR-Mutationen,

adjuvante Therapie bei Erwachsenen.

Es wurden zwei Patientenpopulationen gebildet:

a) Erwachsene mit NSCLC im Stadium IB-IIIA mit Exon 19

Deletion oder Exon 21 Substitution (L858R) des epidermalen

Wachstumsfaktor-Rezeptors (Epidermal Growth Factor

Receptor, EGFR) zur adjuvanten Behandlung nach vollständiger

Tumorresektion, die für eine adjuvante platinbasierte

Chemotherapie geeignet sind.

Zusatznutzen nicht belegt.

b) Erwachsene mit NSCLC im Stadium IB-IIIA mit Exon 19

Deletion oder Exon 21 Substitution (L858R) des epidermalen

Wachstumsfaktor-Rezeptors (Epidermal Growth

Factor Receptor, EGFR) zur adjuvanten Behandlung nach

vollständiger Tumorresektion nach vorheriger adjuvanter

platinbasierter Chemotherapie oder die für diese nicht

geeignet sind.

Anhaltspunkt für einen erheblichen Zusatznutzen.

Therapiegebiet: Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe

Iptacopan

Fabhalta ®

Paroxysmale Nächtliche Hämoglobinurie

bei Erwachsenen.

Es wurden zwei Patientenpopulationen gebildet. Für beide

gibt es einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren

Zusatznutzen, weil die wissenschaftliche Datengrundlage

eine Quantifizierung nicht zulässt.

Therapiegebiet: Krankheiten des Nervensystems

Tofersen

Qalsody ®

Amyotrophe Lateralsklerose

(ALS) bei Erwachsenen mit einer

Mutation im Superoxid-Dismutase

1 (SOD1) -Gen assoziiert.

Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen,

weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine

Quantifizierung nicht zulässt.

Krankentransport-Richtlinie

Anpassung der Krankentransport-Richtlinie

Die Krankenbeförderung kann seit dem 17. Dezember 2024 auch per Videosprechstunde oder

nach telefonischem Kontakt veranlasst werden. Für die Verordnung nach telefonischem Kontakt

muss der aktuelle Gesundheitszustand aus dem vorherigen persönlichen Kontakt oder einer

Videosprechstunde bekannt sein.

Sonstige Produkte zur Wundbehandlung seit dem 2. Dezember 2024 nicht mehr verordnungsfähig

Seit dem 2. Dezember 2024 sind sonstige Produkte zur

Wundbehandlung (Teil 3 der Anlage Va der AM-RL) nicht

mehr verordnungsfähig. Hierunter fallen wirkstofffreisetzende

Wundauflagen (z.B. mit Silber) oder nicht-formstabile

Produkte (z.B. Hydrogele in Tuben).

Verbandmittel mit ergänzenden Eigenschaften (wie zum

Beispiel Schaumverbände und Alginate) sowie eindeutige

Verbandmittel, gelistet in Teil 1 und 2 der Anlage Va, bleiben

weiterhin veordnungsfähig.

Weitere Informationen finden Sie auch unter unserer InVo

und der Anlage Va der Arzneimittelrichtlinie.

01.2025 | 13


VERORDNUNG

Verlängerung der Übergangsregelung zur Potenzialerhebung bei

Außerklinischer Intensivpflege (AKI)

Der G-BA hat die Übergangsregelung zur Potenzialerhebung

bei der Verordnung außerklinischer Intensivpflege

bis zum 30. Juni 2025 verlängert. Damit gilt, dass vor

der Verordnung von außerklinischer Intensivpflege eine

Potenzialerhebung durchgeführt werden soll – nicht muss.

Falls keine Potenzialerhebung durchgeführt wird, muss der

Grund dafür auf dem Verordnungsformular 62B unter „Weitere

Erläuterungen“ ärztlich dokumentiert werden.

Neuregelung für Bestandsfälle

Zusätzlich zur Verlängerung der Übergangsfrist hat der

G-BA eine Neuregelung für sogenannte Bestandsfälle beschlossen.

Diese betrifft Patienten, die bereits vor dem 31.

Oktober 2023 außerklinische Intensivpflege erhalten haben.

Für diese gilt: Wird bei einer Potenzialerhebung festgestellt,

dass keine Aussicht auf eine Dekanülierung oder

Entwöhnung besteht, sind künftige Potenzialerhebungen

vor einer Verordnung nicht mehr zwingend erforderlich.

Voraussetzung hierfür ist, dass die initiale Potenzialerhebung

bis spätestens zum 31. Oktober 2025

durchgeführt wird.

Weitere Informationen zum Genehmigungsverfahren der

Außerklinischer Intensivpflege finden Sie auf unserer Internetseite.

Rote-Hand-Brief zu Metamizol - Was Sie beachten sollten

Ein aktueller Rote-Hand-Brief vom

9. Dezember 2024 informierte erneut

über die schwerwiegenden Folgen

einer möglichen Agranulozytose im

Rahmen der Therapie mit Metamizol,

sowie die zu treffenden Maßnahmen.

Bitte beachten Sie dazu die weiterführenden

Informationen.

14 | 01.2025


Mitgliederstatus bezogene

Teilnehmergebühren

für Akademiemitglieder

Mitgliedschaftsbeitrag nur

€ 8,-/Monat

WERDEN SIE MITGLIED

der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL

Ihre Vorteile mit der

Bilden Sie sich mit der Akademie fort - in zahlreichen Themenbereichen, in

Präsenzform oder digital. Frischen Sie bestehendes Wissen auf oder

erwerben Sie neue Kompetenzen!

` Jährlich über 600 unabhängige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen

- interdisziplinär und interprofessionell

` Breit gefächertes Angebot für Ärztinnen und Ärzte, Medizinische

Fachangestellte und Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe

` Über 1.850 Exptertinnen und Experten als Wissenschaftliche Leiter,

Moderatoren, Referenten und Tutoren

` Aktualität, Qualität und Praxisnähe der Fort- und Weiterbildungsinhalte

` Einsatz moderner Lernformen - eLearning, Webinare, Blended Learning, Simulation

` Zielgruppenspezifische Angebotsinformation

` Persönliche und professionelle Teilnehmerbetreuung bei Veranstaltungen

` Gute Vereinbarkeit von Fortbildung mit Beruf, Familie und Freizeit

` Kostenfreie „Schnuppermitgliedschaft“ für Berufseinsteiger

` Mitgliederstatus bezogene Teilnehmergebühren

für Ärztinnen und Ärzte und deren Personal

Bildnachweise: ©Filograph - stock.adobe.com; ©Drazen - stock.adobe.com; ©sdecoret - stock.adobe.com

Jetzt Mitgliedschaftsantrag

online ausfüllen

www.akademie-wl.de/mitgliedschaft

Weitere Infos: 0251 929-2204


FORUM

Hunde in der Arztpraxis! Geht das?

Keine Angst vor Praxisbegehungen – Wenn sich die Behörde ankündigt

Regelmäßig erhalten wir Anfragen aus

Arztpraxen, wie sie mit Assistenz- bzw.

Blindenhunden von Patienten umgehen

können oder welche hygienischen

Anforderungen zu berücksichtigen

sind, wenn Therapiehunde eingesetzt

werden.

Zum Beispiel gab es eine Anfrage, ob

in einer chirurgischen und psychotherapeutischen

Praxisgemeinschaft

ein Therapiehund zur Behandlung von

psychotherapeutischen Patienten integriert

werden kann.

Die Antwort lautet: Unter bestimmten

Voraussetzungen kann dies

sein.

Unterschieden werden Assistenz- bzw.

Blindenhunde und Therapiehunde.

Während Assistenz- bzw. Blindenhunde

nach dem SGB V (fünftes Sozialgesetzbuch)

als Hilfsmittel behandelt

werden, können Therapiehunde bei

der ärztlichen psychotherapeutischen

Behandlung von Patienten eingesetzt

werden.

In beiden Fällen sind infektionshygienische

Regeln im Umgang mit diesen

Hunden in medizinischen Einrichtungen

zu berücksichtigen.

Welche Regeln es dafür gibt, ob diese in

einem Hygieneplan festgehalten werden

müssen oder welche Handhabung

es gibt, wenn der Therapiehund krank

ist, erfahren Sie in der Veranstaltung

„Keine Angst vor Praxisbegehungen".

Neben diesen Fragen widmen wir uns

weiteren Themen, die bei der infektionshygienischen

Begehung durch die

Behörde wichtig werden.

Gerne geben wir unsere Erfahrungen

weiter, die wir für Sie aus dem regelmäßigen

Austausch mit den Arztpraxen

sowie unseren beruflichen Erfahrungen

mit Gesundheitsbehörden

zusammengestellt haben, z. B. zeigen

wir Ihnen die Mängel, die am häufigsten

beanstandet werden.

Zusätzlich haben wir für Sie das Gesundheitsamt

der Stadt Dortmund

eingeladen, damit Sie die Gelegenheit

bekommen, aus erster Hand zu erfahren,

worauf eine Gesundheitsbehörde

achtet. Nutzen Sie die Möglichkeit, in

einem regen Austausch konkrete Fragen

zur infektionshygienischen Begehung

zu stellen.

Wann und wo?

Mittwoch, 12. März 2025, 15 bis 18 Uhr,

KVWL Dortmund

Mittwoch, 5. November 2025, 15 bis 18

Uhr, online per Webseminar

Zielgruppe: Ärzte, MFA

Teilnahmegebühr: kostenfrei

Fortbildungspunkte: beantragt

Hier geht es zur Anmeldung.

Ihre Ansprechpartnerin zum Thema

Hygiene und Medizinprodukteaufbereitung

Yvonne Schoenen

Tel.: 0231 / 94 32 19 46

E-Mail: yvonne.schoenen@kvwl.de

16 | 01.2025


Besuchen Sie

zum Kennenlernen

5. WESTFÄLISCHER EVA-TAG

Entlastende

Versorgungsassistenz

für EVA/NäPa und die, die es werden wollen, aus haus- und fachärztlichen Praxen

Samstag, 22. März 2025 von 9.00 bis 16.30 Uhr, KVWL Dortmund

9.00 Uhr Begrüßung

Dr. med. Johannes Albert Gehle

Präsident der ÄKWL

Dr. med. Volker Schrage

Stellv. Vorstandsvorsitzender der KVWL

Elisabeth Borg

Leiterin Ressort Fortbildung der ÄKWL

Digitalisierung zum Ausprobieren und Anfassen.

9.15 Uhr Versorgung Chronischer Wunden

Carsten Hampel-Kalthoff, Dortmund, Krankenpfleger, Fachkrankenpfleger für Anästhesie- u. Intensivpflege

11.15 Uhr Pause

Jeder Patient ist anders - Wie gehe ich mit unterschiedlichen Patiententypen um?

Univ.-Prof. em. Dr. med. Dr. theol. Gereon Heuft, Münster, ehem. Direktor der Klinik für Psychosomatik und

Psychotherapie, Universitätsklinikum Münster

Verstärken Sie Ihr Praxisteam

kompetente Entlastung durch die qualifizierte

Entlastende Versorgungsassistenz (EVA)

11.30 Uhr Karrierewege in der Arztpraxis - Medizinische Fachangestellte, Entlastende Versorgungsassistenz, Physician Assistant,

Primary Care Management

Dr. med. Volker Schrage, Stellv. Vorstandsvorsitzender der KVWL

12.00 Uhr Moderiertes Interview mit einer / einem EVA

12.30 Uhr Mittagspause

Nähere Informationen über die

Spezialisierungsqualifikation unter

www.akademie-wl.de/eva

13.30 Uhr SEMINARE NACH WAHL

Umgang mit Patientenverfügungen und Vollmachten

Dr. med. Doris Dorsel, M.A. LL.M., Warendorf

Heil- und Hilfsmittel leicht gemacht!

Gabriele Webelsiep, Emsdetten

Gewalt und Übergriffigkeit im Arbeitsalltag der MFA

Ulrike Damitz, Lippstadt

Patientensicherheit ist Mitarbeitersicherheit -

wenn Behandelnde zum Opfer werden

(Second-Victim-Phänomen)

Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL

Tel.: 0251 929-2225 / -2237 / -2238 oder per Mail fortbildung-mfa@aekwl.de

Dr. med. Armin Wunder, Frankfurt am Main

16.00 Uhr Abschlussplenum

Notfälle in der Praxis

- Cardiopulmonale Reanimation

Marcus Breyer, Münster

Die digitale Arztpraxis - Videosprechstunde, elektronische

Terminvergabe, ePA, eMP, eAU, DIGAs

Jakob Scholz, Dortmund

DiPraxis - Ausstellung „Die digitale Praxis der KVWL“

(Parallel stattfindendes Zusatzangebot)

Moderation

Anmeldung:

Dr. med. Hans-Peter Peters, Mitglied des Lenkungsausschusses der Akademie für medizinische Fortbildung

der ÄKWL und der KVWL, Vorsitzender des Berufsbildungsausschusses der ÄKWL

Kontakt:

Akademie für medizinische Fortbildung

der ÄKWL und der KVWL

Telefon: 0251 929 2266

E-Mail: fortbildung-mfa@aekwl.de

Teilnahmegebühren:

€ 199,- Praxisinh. Mitglied der Akademie

€ 219,- Praxisinh. Nichtmitglied der Akademie


SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

Seminare 1/2025

Weitere Seminarinformationen und Anmeldung: www.kvwlconsult.de — Tel.: 0231 / 94 32 39 54

Telefontraining für Auszubildene

Die Teilnehmer werden in die Grundlagen

des Telefonmanagements eingeführt. Im

Vordergrund steht die Reflexion des eigenen

Gesprächsverhaltens.

Datum: 5. Februar 2025

Ort: Ärztehaus Dortmund

Zeit: 14 bis 18 Uhr

Kosten: 190 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)

NEU! Schwierige Gesprächssituationen

am Telefon und im

persönlichen Kontakt als MFA

meistern

In diesem praxisorientierten Seminar lernen

die Teilnehmer, wie sie mit schwierigen

Gesprächssituationen sowohl am Telefon

als auch im persönlichen Kontakt souverän

umgehen.

Datum: 26. März 2025

Ort: Ärztehaus Dortmund

Zeit: 9 bis 16 Uhr

Kosten: 255 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)

Ein guter Start

Ziel der Veranstaltung ist es, Hinweise und

Hilfestellungen für einen erfolgreichen Ausbildungsverlauf

zu vermitteln.

Datum: 26. Februar 2025

Ort: Ärztehaus Dortmund

Zeit: 14 bis 18 Uhr

Kosten: 190 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)

Teamleitung in der Arztpraxis

Teamleitungen brauchen einen Plan und

Werkzeuge, auch wenn es weder den richtigen

Führungsstil noch Patentrezepte gibt.

Datum: 5. März 2025

Ort: online

Zeit: 9 bis 16 Uhr

Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)

Fit für den Empfang

Möchten Sie, dass der Patient gleich von der

ersten Begegnung an einen überzeugenden

Eindruck von Ihnen und der Praxis gewinnt?

Datum: 19. März 2025

Ort: online

Zeit: 14 bis 17 Uhr

Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Mechthild Wick, (Personaltrainerin/Coach)

Achtsam und gelassen

Das Seminar bietet durch praktische

Übungseinheiten und Selbstreflexionen einen

großen Nutzen für die direkte Umsetzung in

den Alltag.

Datum: 26. März 2025

Ort: online

Zeit: 14 bis 17 Uhr

Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Mechthild Wick, (Personaltrainerin/Coach)

NEU! Was tun, wenn es in der

Arztpraxis zur Sache geht:

Deeskalationstraining für MFA

Die Teilnehmerinnen des Seminares lernen

in diesem Zusammenhang psychologische

Grundlagen um mit Konflikt- und eskalierenden

Situationen in der Kommunikationsformen

im Umgang mit Patienten kennen sowie

Fallbeispiele aus der Arztpraxis sensibel

anzugehen.

Datum: 9. April 2025

Ort: Ärztehaus Dortmund

Zeit: 14 bis 18 Uhr

Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)

Medical English – Einsteiger-Kurs

In diesem abwechslungsreichen Seminar

widmen wird uns dem für Sie relevanten

Fachvokabular und dessen richtiger Anwendung

in der Praxis.

Datum: 23. April 2025

Ort: Ärztehaus Dortmund

Zeit: 14 bis 18.15 Uhr

Kosten: 220 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Konstanze Getachew

Unzufriedene Patienten

In dem Seminar erhalten die Teilnehmer

zahlreiche und fundierte Hinweise, wie sie

eskalierende und bedrängende Gespräche

und Angriffe durch geschickte und situationsangemessene

Anwendung von Kommunikationsstrategien

gezielt abbauen oder

minimieren können.

Datum: 7. Mai 2025

Ort: Ärztehaus Münster

Zeit: 15 bis 19 Uhr

Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)

18 | 01.2025


SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

NEU! Patienten im Ausnahmezustand:

Rhetorisches

Deeskalationstraining

In dem Seminar erhalten Sie zahlreiche und

fundierte Hinweise, wie Sie die aggressive

Eskalation von unangenehmen Gesprächen

durch geschickte und situationsangemessene

Anwendung von Kommunikationsstrategien

gezielt abbauen oder minimieren können.

Sie reflektieren zudem wie Sie besser mit

eigenen Gefühlen von Wut, Ärger und

Frustration umgehen können und sich nicht

provozieren lassen.

Datum: 14. Mai 2025

Ort: Ärztehaus Münster

Zeit: 14 bis 18 Uhr

Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)

NEU! Konsequent und empathisch

als Teamleitung: Die hohe Kunst der

Gesprächsführung

In diesem Seminar werden Praxismanagerinnen

und Teamleiterinnen darin geschult, wie

sie durch effektive Kommunikation und empathisches

Verhalten ihre Teams erfolgreich

leiten können.

Datum: 4. Juni 2025

Ort: Ärztehaus Dortmund

Zeit: 9 bis 16 Uhr

Kosten: 255 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)

Medical English – Einsteiger-Kurs

In diesem abwechslungsreichen Seminar

widmen wird uns dem für Sie relevanten

Fachvokabular und dessen richtiger Anwendung

in der Praxis.

Datum: 4. Juni 2025

Ort: Ärztehaus Dortmund

Zeit: 14 bis 18.15 Uhr

Kosten: 220 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Konstanze Getachew

Intensivkurs Praxismanagerin

Ziel des Kurses ist es, Sie in den wichtigsten

Funktionen und Aufgabengebieten des

Praxis- und Selbstmanagements zu stärken.

Datum: 23. bis 27. Juni 2025

Ort: Ärztehaus Dortmund

Zeit: 9 bis 17 Uhr

Kosten: 765 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Delta Med / Cornelia Bahnen

Ausbildung zur/zum

Datenschutzbeauftragten

Mit dieser Ausbildung im Rahmen unserer

Online-Fortbildung qualifizieren wir Sie zum

Datenschutzbeauftragten in der Arztpraxis.

Die Online-Fortbildung vermittelt sehr

praxisnah und kompakt umfassende Datenschutzkenntnisse

mit dem Schwerpunkt

„Arztpraxis“

Datum: 30. Juni bis 4. Juli 2025

Ort: online

Zeit: 10 bis 14.30 Uhr

Kosten: 520 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Delta Med

NEU! Telefontraining für

Quereinsteiger

In der heutigen Zeit ist die telefonische Kommunikation

in Arztpraxen von entscheidender

Bedeutung. Dieses Seminar richtet sich

an Quereinsteigerinnen, die neu im medizinischen

Bereich sind und ihre Fähigkeiten im

Umgang mit Patienten am Telefon optimieren

möchten.

Datum: 25. Juni 2025

Ort: Ärztehaus Münster

Zeit: 9 bis 16 Uhr

Kosten: 255 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)

01.2025 | 19


SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen

ONLINE-FORTBILDUNGSKATALOG: Umfassende Informationen über das gesamte Fort- und Weiterbildungsangebot

der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL finden Sie unter www.akademie-wl.de/katalog oder

www.kvwl.de (Terminkalender - Terminübersicht). Nutzen Sie den Online-Fortbildungskatalog oder die kostenlose Fortbildungs-App

unter www.akademie-wl.de/app, um sich zu Veranstaltungen anzumelden.

Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. med. Dr. h. c. Hugo Van

Aken, Münster

Stv. Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. med. Christoph Stellbrink,

Bielefeld

Ressortleitung: Elisabeth Borg

Geschäftsstelle: Gartenstraße 210—214, 48147 Münster

Postfach 40 67, 48022 Münster • Fax: 0251 – 9 29 22 49

E-Mail: akademie@aekwl.de

Internet: www.akademie-wl.de

Akademie-Service-Hotline: 0251 – 9 29 22 04

Anfragen & Informationen, Informationsmaterial,

Programmanforderung, Fragen zur Mitgliedschaft

eLearning-Angebote

Die eLearning-Angebote der Akademie für

medizinische Fortbildung werden stetig

ausgebaut und aktualisiert. Die Maßnahmen

werden über die Online-Lernplattform ILIAS

angeboten.

Ultraschallkurse

eKursbuch „PRAKTiSCHER

ULTRASCHALL“

Sonographie Abdomen, Retroperitoneum

einschl. Nieren, Harnblase, Thorax (ohne

Herz), Schilddrüse

Grundkurs (mind. 20 Module), Aufbaukurs

(mind. 16 Module), Refresherkurs (mind. 20

Module)

Demo-Version: www.akademie-wl.de/ilias

Teilnahmegebühr: 119 Euro (je Kursbuch)

Zertifiziert: 1 Punkt (je Modul)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14

eKursbuch „PÄDIATRiSCHER

ULTRASCHALL“

Sonographie in der Pädiatrie (mind. 10 Module)

Demo-Version: www.akademie-wl.de/ilias

Teilnahmegebühr: 119 Euro

Zertifiziert: 1 bzw. 2 Punkte (je Modul)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14

Ultraschall-Fortbildungskurse /

Workshops

Gefäßultraschall in der hausärztlichen

Praxis / DEGUM-Zertifizierung

beantragt

Thrombosediagnostik – Bauchaortenscreening –

Carotissonographie

Termin: Samstag, 22. März 2025

Ort: Steinfurt

Leitung: Dr. med. B. Krabbe, Dr. med. P.

Vieth, Steinfurt

Teilnahmegebühr: 285 bis 330 Euro

Zertifiziert: 9 Punkte

Auskunft: 0251 / 929 2214

Darmsonographie / DEGUMzertifiziert

Appendizitis, CED, Divertikulitis,

Karzinom

Termin: Freitag, 14. März 2025

Ort: Witten

Leitung: Prof. Dr. med. B. Lembcke, Frankfurt

20 | 01.2025

Teilnahmegebühr: 425 bis 485 Euro

Zertifiziert: 9 Punkte

Auskunft: Tel. 0251 / 929 2214

Lungensonographie

Ein wertvolles diagnostisches Untersuchungsverfahren

sowohl in der Intensiv- und

Notfallmedizin als auch in der hausärztlichen

Versorgung

Termin: Samstag, 5. April 2025

Ort: Bottrop

Leitung: Dr. med. M. Markant, Bottrop, Dr. med.

U. Böck, Marl

Teilnahmegebühr: 439 bis 499 Euro

Zertfiziert: 11 Punkte (auch gem. §5 Abs. 4

RettG NRW anrechenbar)

Auskunft: 0251 / 9 29 2214

Ultraschall-Refresherkurse

Sonographie – DEGUM-zertifiziert

Spannendes, Sportliches, Spezielles und allzu

oft Verpasstes

Termin: Donnerstag, 15. Mai 2025

Ort: Borkum

Leitung: Prof. Dr. med. B. Lembcke, Frankfurt

Teilnahmegebühr: 470 bis 540 Euro

Zertifiziert: 10 Punkte

Auskunft: Tel: 0251 929 2214

Curriculare Fortbildungen

gemäß BÄK-Curricula

Maritime Medizin (46 UE)

Blended Learning-Angebot

Präsenz-Termine: Montag, 12. Mai bis 16. Mai

2025 (zzgl. eLearning)

Ort: Borkum

Leitung: Univ.-Prof. Dr. med. V. Harth, Dr. med.

J. Abel, Hamburg

Teilnahmegebühr: 1190 bis 1390 Euro

Zertifiziert: Zertifizierung beantragt

Auskunft: Tel.: 0251 / 929 22 40

Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für

die kinder- und jugendärztliche Praxis

(40 Std.)

Blended Learning-Angebot

Präsenztermine: Sonntag, 11. bis 13. Mai 2025

Ort: Borkum

Leitung: Dr. med. K. A. Hameister, Unna, Dr.

med. H. Petri, Siegen

Teilnahmegebühr: 695 bis 795 Euro

Zertifiziert: 40 Punkte

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 40

Medizinethik (40 UE)

Blended-Learning-Angebot

Präsenz-Termine: Modul 2: Freitag/Samstag,

7./8. Februar 2025 (zzgl. eLearning / Quereinstieg

möglich)

Ort: Schwerte

Leitung: Prof. Dr. med. B. Schöne-Seifert,

Prof. Dr. med. Dr. phil. J. Atzpodien, Münster,

Prof. Dr. phil. A. Simon, Göttingen, Dr. med.

B. Hanswille, Dortmund

Moderation: Dr. med. D. Dorsel, M.A., LL.M.,

Münster

Teilnahmegebühr: 625 bis 690 Euro (je Modul)

Zertifiziert: 24 Punkte (je Modul)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 36

Ärztlich begleitete

Tabakentwöhnung (28 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 15

Ernährungsmed. Grundversorgung

(100 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35

Gesundheitsförderung und Prävention

(24 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 03

Geriatrische Grundversorgung (60 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 37

Klimawandel und Gesundheit (21 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 40

Hygienebeauftragter Arzt (40 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 10

Medizin für Menschen mit intellektueller

Beeinträchtigung oder mehrfacher

Behinderung (100 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 38

Medizinische Begutachtung (64 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 01

Osteopathische Verfahren (160 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 11

Psychosom. Grundversorgung/Patientenzentrierte

Kommunikation (50 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 02


SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

Psychotraumatologie (40 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35

Psychotherapie der Traumafolgestörungen

(100 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35

Reisemed. Gesundheitsberatung (32 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 10

Verkehrsmed. Begutachtung (28 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 42

Curriculare Fortbildungen

Ärztliche Wundtherapie (54 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 21

Diagnostik und Therapie schlafbezogener

Atmungsstörungen (40 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 15

Hautkrebs-Screening (8 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 03

Homöopathie (120 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 929 22 40

Impfen – Auf dem Weg zu einem maßgeschneiderten

Impfschutz (17 UE)

Blended Learning-Angebot

Auskunft: Tel.: 0251 / 929 22 35

Schmerzmedizinische Grundversorgung

– Erstbehandlung und Prävention

(40 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 02

Sexuelle Gesundheit und sexuell

übertragbare Infektionen (STI) (44 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 15

Spezialisierte schlafmedizinische Versorgung

(40 UE)

Auskunft: 0251 / 9 29 2240

Stressmedizin (52 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35

Notfallmedizin

Notfälle in der Praxis – Cardiopulmonale

Reanimation (6 UE)

Blended Learning-Angebot

Zielgruppe: Ärzte, Zahnärzte, MFA, Praxisteams

u. Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe

Präsenztermin: Mittwoch, 19. November 2025

(zzgl. eLearning)

Ort: Münster

Leitung: M. Breyer, Münster

Teilnahmegebühr: 199 bis 229 Euro, Praxisteams

(bis 3 Pers.) 487 bis 547 Euro

Zertifiziert: 8 Punkte

Auskunft: 0251 / 9 29 22 24

DMP

Vereinbarung nach § 73 a SGB V über die

Durchführung strukturierter Behandlungsprogramme

nach § 137 f SGB V

DMP-spezifische Online-Fortbildung

(je Modul 2 UE)

Zielgruppe: Ärzte, die im Rahmen der DMP-Verträge

tätig sind, und Interessierte

Asthma bronchiale/COPD (9 Module)

Diabetes mellitus (6 Module)

Koronare Herzkrankheit (7 Module)

Hinweis: Module frei wählbar

Ort: Online-Lernplattform ILIAS

Teilnahmegebühr: 39 bis 55 Euro (je Modul)

Zertifiziert: 4 Punkte (je Modul)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 15

Workshops / Kurse / Seminare

KPQM - KV-Praxis-

Qualitätsmanagement

Schulung zum Qualitätsmanagement

Termine: Samstag, 15. März 2025 (Münster)

oder Samstag, 20. September 2025 (Dortmund)

Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. (FH) B. Schubert

MBA, Bottrop, Dr. med. R. Bredenkamp, Bad

Oeynhausen, Dr. phil. H.-J. Eberhard, Gütersloh

Teilnahmegebühr: 495 bis 575 Euro

Zertifiziert: 11 Punkte

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 40

Qualifikation zum Moderator von

Qualitätszirkeln nach SGB V

Termine: Samstag, 8. Februar 2025 (Münster)

oder Sonntag, 10. Mai (Borkum) oder Samstag,

27. September 2025 (Dortmund) oder Samstag,

29. November 2025 (Münster)

Leitung: Dipl.-Soz. Päd. L. Schmidt, Fröndenberg

Teilnahmegebühr: 545 bis 625 Euro

Hinweis: Förderung durch die KVWL möglich.

Zertifiziert: 12 Punkte (Münster/Dortmund),

Zertifizierung beantragt (Borkum)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 40

Forum Arzt und Gesundheit

Stressbewältigung durch Achtsamkeit

Mindfulness-Based-Stress-Reduction

(MBSR)

Termine: Sonntag, 11. bis Dienstag, 13. Mai 2025

(Borkum) oder Dienstag, 13. bis Donnerstag, 15.

Mai 2025 (Borkum) oder Freitag, 29. bis Sonntag,

31. August 2025 (Möhnesee)

Teilnahmegebühr: 685 bis 999 Euro

Leitung: Dr. med. M. Weniger, Hattingen

Zertifiziert: 25 Punkte (Borkum), 33 Punkte

(Möhnesee)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35

Resilienztraining

Zielgruppe: Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten

und Psychologen

Termin: Samstag, 13. September 2025

Ort: Münster

Leitung: Dr. med. M. Weniger, Hattingen

Teilnahmegebühr: 425 bis 489 Euro

Zertifiziert: 11 Punkte

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35

Qigong Yangsheng

Zielgruppe: Ärzte sowie weitere Interessierte

Termine: Freitag/Samstag, 14./15. März 2025

(Möhnesee) oder Sonntag, 11. Mai bis Dienstag,

13. Mai 2025 (Borkum) oder Mittwoch, 14. Mai

bis Freitag, 16. Mai 2025 (Borkum)

Leitung: Dr. med. S. Willeboordse, Drensteinfurt

(Möhnesee), Dr. med. I. Häfner-Gonser, Biberach/Riss

(Borkum)

Teilnahmegebühr: 395 bis 520 Euro

Zertifiziert: 15 Punkte

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35

01.2025 | 21


SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

Homöopathie

Der Erwerb der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“

ist in Westfalen-Lippe zukünftig

nicht mehr möglich, da die Zusatz-Weiterbildung

„Homöopathie“ am

1. Mai 2024 aus der Weiterbildungsordnung

der ÄKWL gestrichen worden ist.

Verbunden mit der Streichung aus der

Weiterbildungsordnung wurde die Akademie

für medizinische Fortbildung der

ÄKWL und der KVWL beauftragt, eine

Curriculare Fortbildung „Homöopathie“

auf der Grundlage des (Muster-)Kursbuches

„Homöopathie“ der Bundesärztekammer

zu entwickeln. In Zukunft soll

Ärzten im Kammergebiet Westfalen-Lippe

durch Teilnahme an der Curricularen

Fortbildungsmaßnahme die Möglichkeit

gegeben werden, sich im Bereich

der Homöopathie zu qualifizieren und

dies nach außen durch ein Zertifikat

der Ärztekammer Westfalen-Lippe entsprechend

ankündigen zu können. Die

Teilnahme an der Curricularen Fortbildung

„Homöopathie“ steht auch Ärzten

außerhalb des Kammergebietes offen.

Das Fortbildungscurriculum „Homöopathie“

der ÄKWL wurde gemeinsam mit

dem Berufsverband homöopathischer

Ärzte in NRW e. V., dem Deutschen Zentralverein

homöopathischer Ärzte e. V.

sowie im Bereich der Homöopathie engagierten

Ärzten entwickelt. Das Fortbildungscurriculum

vermittelt die theoretischen

und praktischen Grundlagen

zur Behandlung mit homöopathischen

Arzneimitteln, die aufgrund individueller

Krankheitszeichen als Einzelmittel nach

dem Ähnlichkeitsprinzip angewendet

werden. Die Inhalte werden in Form von

Blended-Learning vermittelt, wobei sich

Phasen in physischer Präsenz und Phasen

virtueller Präsenz (Webinar) abwechseln.

eLearning-Phasen zum onlinegestützten

Selbststudium bereiten jeweils darauf

vor.

IM ÜBERBLICK

Homöopathie

gem. Curriculum der Ärztekammer Westfalen-Lippe 120 UE

(53 UE Präsenz / 47 UE Webinar / 20 UE eLearning)

Inhalte

Die Curriculare Fortbildung Homöopathie umfasst insgesamt 120 Unterrichtseinheiten und wird

als modulares Konzept bestehend aus fünf Modulen angeboten. Nach den Modulen I – IV findet

jeweils ein 5 UE umfassenden Fallseminar statt. Jeweils vorbereitende eLearning-Phasen vor den

Modulen bzw. Fallseminaren.

Modul I (20 UE, davon 4 UE eLearning und 16 UE Präsenz)

Grundlagen der Homöopathie und Behandlung akuter Erkrankungen

Modul II (20 UE, davon 4 UE eLearning und 16 UE Präsenz)

Homöopathische Anamnese, Symptomenlehre, Repertorisation

Modul III (20 UE, davon 4 UE eLearning und 16 UE Präsenz)

Einführung in die chronischen Krankheiten

Modul IV (20 UE, davon 4 UE eLearning und 16 UE Präsenz)

Chronische Krankheiten – Verlaufsbeobachtung und zweite Verschreibung

Modul V (20 UE, davon 16 UE Präsenz und 4 UE eLearning)

Forschung und Dokumentation in der Homöopathie – fachspezifische Einsatzmöglichkeiten,

interdisziplinärer Austausch – inkl. Abschlusskolloquium

Termine

*Modul I: Freitag, 28. November 2025, 14 bis 20 Uhr, Samstag, 29. November 2025, 9 bis 18 Uhr

*Fallseminar I: Mittwoch, 10.12.2025, 15:00 – 19:15 Uhr

**Modul II: Freitag, 23. Januar 2026, 14 bis 20 Uhr, Samstag, 24. Januar 2026, 9 bis 18 Uhr

**Fallseminar II: Mittwoch, 28.01.2026, 15:00 – 17:30 Uhr

*Modul III: Freitag, 20. März 2026, 14 bis 20 Uhr, Samstag, 21. März 2026, 9 bis 18 Uhr

**Fallseminar III: Mittwoch, 25. März 2026, 15 bis 17.30 Uhr

**Modul IV: Freitag, 29. Mai 2026, 14 bis 20 Uhr, Samstag, 30. Mai 2026, 9 bis 18 Uhr

**Fallseminar IV: Mittwoch, 3. Juni 2026, 15 bis 17.30 Uhr

*Modul V: Freitag, 10. Juli 2026, 14 bis 20 Uhr, Samstag, 11. Juli 2026, 9 bis 18 Uhr

Veranstaltungsort

*48147 Münster, Ärztehaus, Gartenstr. 210 – 214

**Webinar auf der ILIAS-Lernplattform

Leitung: Dr. med. A. Czimmek, Bocholt, R. Glaß, Münster, Dr. med. A. Krümpel, Wettringen

Kosten: 2995 Euro für Mitglieder, 3445 Euro für Nichtmitglieder

Auskunft: Falk Schröder, Tel.: 0251 / 9 29 22 40

Informationen zum Curriculum finden Sie hier.

Die Veranstaltung ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung der ÄKWL mit

140 Punkten (Kategorie: K) anrechenbar.

22 | 01.2025


SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und

Jugendalter

Dieses Fortbildungsseminar befasst sich

mit den besonderen Herausforderungen

bei der Begleitung von trans* und

nichtbinären Kindern und Jugendlichen

im medizinischen Kontext. Vor dem Hintergrund

der aktuellen Forschungslage,

dem ICD-11-Diskurs zur Geschlechtsinkongruenz

sowie den Empfehlungen des

Deutschen Ethikrates zur abwägenden

Individualisierung von Behandlungsentscheidungen

bei minderjährigen trans*

Personen wird auf die vielfältigen Herausforderungen

in der medizinischen

Behandlung eingegangen.

Insbesondere werden Aspekte einer

trans*-sensitiven Haltung und Kommunikation

diskutiert, sowie zu einem

Verständnis angeregt, Diskriminierungserfahrungen

als konzeptuell eigenständige

psychopathologische Faktoren zu

verstehen und in die Behandlungsplanung

einzubeziehen. Ziel ist es, zu einer

Entpathologisierung und damit zu einer

besseren Versorgung von trans* und

nichtbinären Personen beizutragen.

Im Rahmen des Seminars finden im Verlauf

Workshops statt. Ziel der Workshops

ist es, Möglichkeiten von trans*-sensitiven

Haltungen in der professionellen Berufsausübung

aufzuzeigen, Lücken sichtbar

zu machen und diese an konkreten

Praxisbeispielen und auf der Grundlage

von Erfahrungswissen zu reflektieren

und Handlungsoptionen auszuloten.

IM ÜBERBLICK

Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindesund

Jugendalter

Aktuelle Herausforderungen und ethische Maßgaben in der ärztlichen, psychotherapeutischen

und pflegerischen Begleitung und Behandlung von minderjährigen trans* Personen

Zielgruppe:

Ärzte, Psychotherapeuten, Pädagogen, Angehörige der

Pflegeberufe, Med. Fachangestellte/Med. Verwaltungsangestellte

Inhalte/Programm:

► „Immer mehr und immer jünger“ - Aktuelle

Entwicklungen bei Geschlechtsinkongruenz und

Trans*identität aus Sicht der Kinder- und Jugendpsychiatrie

► Das bunte Treiben der Hormone – Pubertät und Geschlechtsangleichung aus

endokrinologischer Sicht

► Ansätze einer affirmativen und diskriminierungssensiblen psychotherapeutischen

Arbeit mit trans* und nichtbinären Jugendlichen und ihren Angehörigen

WORKSHOPS zur Vertiefung mit Fallbeispielen zusammen mit Experten in eigener Sache

Didaktische Leitung: Milena Siebald, Münster

Workshopthema: Entwicklung einer trans*-sensitiven Haltung in Beratung, Behandlung und

Therapie

Webinar-Termin: Mittwoch, 25. Juni 2025, 15 bis 19.30 Uhr

Ort: Online-Lernplattform ILIAS

Leitung: Univ.-Prof. Dr. med. Georg Romer, Milena Siebald, Münster

Kosten: 65 Euro für Mitglieder, 75 Euro für Nichtmitglieder, Psychotherapeuten, Pädagogen, 30

Euro für andere Zielgruppen

Auskunft: Lisa Lenzen, Tel.: 0251 / 9 29 22 09

Die Veranstaltung ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung der ÄKWL mit

7 Punkten (Kategorie C) anrechenbar.

Informationen zum TRANS*KIDS-Projekt finden Sie hier.

01.2025 | 23


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anderer Medizinischer Fachberufe

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