HAUSHALTSRECHUNG I. EINKOMMENSARTEN - INFINA
HAUSHALTSRECHUNG
I. EINKOMMENSARTEN
• Ordentliches Monatliches Nettoeinkommen gemäß EK – Nachweis
bzw. Gehaltsbestätigung (Gehalt, Lohn, Pension)
• Regelmäßige monatliche sonstige Bezüge (Überstunden, Zulagen,
Provisionsbezüge)
• Nicht berücksichtigt werden: Spesenersatzleistungen wie
Kilometergelder, Diäten oder Trennungsgelder
• Nicht berücksichtigt werden Weihnachts – und Urlaubsgeld oder
sonstige außerordentliche Zahlungen
• Sonstige Einkommen: Mieteinnahmen, Leibrente, Nebeneinkünfte,
Witwenpension, Unterhaltszahlungen (für Kreditnehmer – nicht für
Kinder), Karenzgeld
• Trinkgelder von max. 10% des monatliche NettoEK können für
Beschäftigte in folgenden Branchen angesetzt werden: Hotel – und
Gastgewerbe, Friseure, Kosmetik – und Massagesalons und
angestellte Taxifahrer. Bei allen anderen Branchen können Trinkgelder
nicht berücksichtigt werden.
• Nicht berücksichtigt werden: Ausgleichszulagen, Pflegegelder,
Waisenpensionen, Pensionsvorschüsse, Förderungen, Arbeitslosengeld,
erhaltene Alimente für unterhaltsberechtigte Kinder Notstandshilfe o.ä.
• Berücksichtigt wird außerdem die monatliche Familienbeihilfe für im
gemeinsamen Haushalt lebende und unterhaltsberechtigte Kinder
II. AUSGABEN
WOHNKOSTEN EUR 400;-- Miete, Energie, Müll,
Wasser etc.
KOMMUNIKATION EUR 80,-- Radio, TV, Telefon,
UND
ELEKTRONISCHE
MEDIEN
Internet
KFZ. - KOSTEN EUR 150,-- Treibstoff, Reparaturen,
Zubehör,
Versicherungen, Service,
Wartung,
Verkehrsstrafen etc.
III. ALLGEMEINE LEBENSHALTUNGSKOSTEN
KREDITNEHMER,
MITVERPFLICHTETE
EHEPARTNER,
LEBENSGEFÄHRTE
UNTERHALTSBERECHTIGTE
KINDER
EUR 330;-- Kosten
Lebensmittel,
für
EUR 230;-- Getränke,
EUR 160;--
Bekleidung, Freizeit,
Kindergarten, Schule,
Tabakwaren, Urlaub,
Haushalt etc.
IV. ALLGEMEINES
Grundsätzlich sind die vom Kreditnehmer bekannt gegebenen Ausgaben für
die Feststellung der Leistbarkeit heranzuziehen. Sofern diese unter den
oben angeführten Mindestwerten liegen, sind diese durch offizielle
Dokumente, wie Kontoauszüge, Zahlscheine, Mietverträge etc.
nachzuweisen.
V. LEISTBARKEIT
Die Leistbarkeit wird anhand einer Haushaltsrechnung wie folgt berechnet:
Gesamtes monatliches Nettoeinkommen iSv I.
- (Ausgaben gem. II + allg. LHK gem. III. + ggf. bestehende Kreditbelastungen)
= frei verfügbares Einkommen
- neue Kreditrate
= Sicherheitsreserve
Sicherheitsreserve in EUR * 100 = Sicherheitsreserve in % des frei verfügbaren EK
Frei verfügbares EK
Für die Genehmigung von hypothekarisch besicherten Krediten beträgt die
Sicherheitsreserve mindestens 15% des fvEK
Für die Genehmigung von unbesicherten Wohnbaukrediten beträgt die
Sicherheitsreserve mindestens 20% des fvEK
Das gesamte monatliche NettoEK muss bei jeder Finanzierungsart jedenfalls
bei einem Kreditnehmer zumindest EUR 1.100,-- betragen.
Das maximal unbesicherte Gesamtobligo beträgt bei einem gesamten
monatlichen NettoEK von
< EUR 2.000,-- � EUR 30.000,--
> EUR 2.000,-- � EUR 75.000,--
VI. MAXIMALE BLANKOANTEILE BEI HYPOTHEKARISCH
BESICHERTEN FINANZIERUNGEN
Kennzahlen Kreditqualität A Kreditqualität B Kreditqualität C
Sicherheitsreserve > 25% > 20% > 15%
LTV* Max. 100% Max. 90% Max. 70%
Blankoanteil Max. 20% Max. 10% Max. 0%
* LTV = Loan to Value und zeigt das Verhältnis von Kreditvolumen zum Verkehrswert
der Liegenschaft. Die LTV – Kennzahl wird wie folgt berechnet:
Kreditbetrag Hypothekarkredit * 100_________________________________
Verkehrswert der Liegenschaft (unter Berücksichtigung eventueller Vorlasten)
Sofern der Kreditnehmer einen höheren Blankoanteil in Anspruch nehmen möchte als
jenen, der durch den vorgegebenen LTV erlaubt ist, kann ein Wohnbaukredit ohne
Hypothek auf eine maximale Laufzeit von 120 Monaten vergeben werden, sofern die
erforderliche Sicherheitsreserve als auch die Grenzen für das maximal unbesicherte
Blankoobligo berücksichtigt werden.