Amts- und Mitteilungsblatt Februar 2025
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AMTS- UND MITTEILUNGSBLATT
der Verwaltungsgemeinschaft
Mistelgau
und ihrer Mitgliedsgemeinden
Mistelgau und Glashütten
31. JANUAR 2025
AUSGABE 02 / 25
ANZEIGENSCHLUSS FÜR
DIE FEBRUAR-AUSGABE
IST DER 14.02.2025
Schlüsselübergabe von Vorbesitzer Thomas Wölfel und Vater Berthold an Bürgermeister Karl Lappe.
Mit dabei Gemeinderäte und Mitarbeiter der Verwaltung. Die Gemeinde Mistelgau hat das Schreinereigrundstück
mit den beiden Häusern und den dazugehörigen Grundstücken erworben um die dortige
Engstelle zu beseitigen und einige Bauplätze in Plösen zu schaffen. Die Schreinerei wird von der
Gemeinde künftig für Holzarbeiten genutzt während das andere Haus wie bisher vermietet bleibt.
Foto: Dieter Jenß
Rathaus Mistelgau
Bahnhofstraße 35
95490 Mistelgau
Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 – 18.00 Uhr
Telefon: 09279/999-0
Fax:09279/999-33
www.mistelgau.de
poststelle@vg-mistelgau.bayern.de
Rathaus Glashütten
Schloßstraße 2
95496 Glashütten
Dienstag: 8.00 – 10.30 Uhr
Donnerstag: 16.00 – 18.30 Uhr
Telefon: 09279/467
Fax: 09279/923377
www.glashuetten.de
gemeinde@glashuetten.de
Interkommunale Allianz (ILE)
Rund um die Neubürg – Fränkische
Schweiz e. V.
Bahnhofstraße 35
95490 Mistelgau
Telefon: 09279/923241
Fax: 09279/923244
www.neubuerg.de
info@neubuerg.de
Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau
Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, Tel. 09279 / 999-0
Fax-Nr.: 09279/999-33 falls Mitarbeiterfax nicht geht
Lappe Karl, 1. Vorsitzender – Ruhl Sven, stellv. Vorsitzender
Amschler, Dietmar
Rentenangelegenheiten
Telefon 0 92 79 / 9 99-25
dietmar.amschler@vg-mistelgau.bayern.de
Amschler, Melissa – Webseiten Mistelgau + Glashütten
Wasser- und Kanalgebühren Mistelgau
Tel.: 0 92 79 /9 99-29 • Fax: 0 92 79 /9 99-329
melissa.amschler@vg-mistelgau.bayern.de
Bayerlein, Katja
Einwohner-, Pass-, Wahlamt, Poststelle und Standesamt
Tel.: 0 92 79 /9 99-27 • Fax: 0 92 79 /9 99-327
katja.bayerlein@vg-mistelgau.bayern.de
Bursian, Alexandra
Einwohner-, Pass-, Wahlamt, Poststelle und Mitteilungsblatt
Tel.: 09279/9 99-22 Fax: 0 92 79 /9 99-322
alexandra.bursian@vg-mistelgau.bayern.de
Heinz, Christian
EDV-Betreuung, Breitbandangelegenheiten
Tel.: 0 92 79 / 9 99-11, Fax: 0 92 79 / 9 99-311
christian.heinz@vg-mistelgau.bayern.de
Huber, Mathias – Standesamt, Personalangelegenheiten
Tel.: 0 92 79 /9 99-16 • Fax: 0 92 79 /9 99-316
mathias.huber@vg-mistelgau.bayern.de
Küffner, Brigitte – Sekretariat, Öffentlichkeitsarbeit, Bürgeramt
Tel.: 0 92 79 /9 99-17 • Fax: 0 92 79 /9 99-317
brigitte.kueffner@vg-mistelgau.bayern.de
Krug, Tanja – Finanzverwaltung
Tel.: 0 92 79 /9 99-21 • Fax: 0 92 79 /9 99-321
tanja.krug@vg-mistelgau.bayern.de
Kugler, Petra
Kindergarten, Schule, Versicherungsangelegenheiten
Tel.: 0 92 79 /9 99-24 • Fax: 0 92 79 /9 99-324
petra.kugler@vg-mistelgau.bayern.de
Lehner, Bernd – Kämmerer
Tel.: 0 92 79 /9 99-13 • Fax: 0 92 79 /9 99-313
bernd.lehner@vg-mistelgau.bayern.de
Roder, Ute – Kassenverwaltung
Tel.: 0 92 79 /9 99-19 • Fax: 0 92 79 /9 99-319
ute.roder@vg-mistelgau.bayern.de
Schaarschmidt, Klaus – Haupt- und Ordnungsamt
Tel.: 0 92 79 /9 99-12 • Fax: 0 92 79 /9 99-312
klaus.schaarschmidt@vg-mistelgau.bayern.de
Schmitt, Irene – Verkehrsamt an der Therme Obernsees
Tourist Info Mistelgau – Obernsees – Glashütten
Tel.: 0 92 06/99 23 75 • Fax: 0 92 06/99 35 45
info@tourismus-obernsees.de
Silbermann, Thomas – Bauamt, Straßenverkehr
Tel.: 0 92 79 /9 99-15 • Fax: 0 92 79 /9 99-315
thomas.silbermann@vg-mistelgau.bayern.de
Waldmann, Monika – Grund-, Gewerbe- und
Hundesteuer, Bürgeramt
Tel.: 0 92 79 /9 99-18 • Fax: 0 92 79 /9 99-318
monika.waldmann@vg-mistelgau.bayern.de
Internet: www.mistelgau.de
Internet: www.glashuetten.de
Mail: poststelle@vg-mistelgau.bayern.de
Gemeinde Mistelgau
Die Rufnummern:
Lappe Karl, 1. Bürgermeister
Privat: 0 92 79 /2 20 • Dienstlich: 0 92 79 /9 99-0 • mobil:
01 60/842 73 16
Bauhof Mistelgau: Tel.: 0 92 79/5 84
In dringenden Fällen:
Bär, Arno mobil: 01 51/18 05 64 41
Teufel, Reiner mobil: 01 51/18 05 64 43
Zick, Michael mobil: 01 51/18 05 64 48
Gemeinderat Mistelgau:
Seniorenbeauftragte: Seyferth, Angelika • Tel.: 09279/1468
Jugendbeauftragte:
Maisel, Bernd • mobil: 01 71 / 9 51 22 41
Westermann, Thomas • mobil: 01 72 / 3 47 50 03
Schul- u. Kindergartenbeauftragter:
Küffner, Roland • mobil: 01 70 / 9 93 77 52
Beauftragter für Frauen- und Familienangelegenheiten:
Seyferth, Jochen • mobil: 0172/84 21 561
Störungsannahme Strom: Stadtwerke Bayreuth
Tel.: 0921-600-750
Gemeinde Glashütten
Die Rufnummern:
Ruhl Sven, 1. Bürgermeister
Telefon 09279 / 97 76 17 • mobil: 01 51 / 23 45 23 05
Rathaus Glashütten:
Öffnungszeiten:
Dienstag, 8.00 – 10.30 Uhr – Donnerstag, 16.00 – 18.30 Uhr
Tel.: 0 92 79/4 67 – Fax: 0 92 79/92 33 77
Internet: www.glashuetten.de
Mail: gemeinde@glashuetten.de
Bauhof Glashütten:
Tel.: 0 92 79/82 48 – Fax: 0 92 79/97 12 30
Mail: bauhof@glashuetten.de
Seniorenbeauftragte: Ursel Sloniowski
Waldstraße 3 • Tel.: 09279/97600
Jugendbeauftragter: Tobias Heidenreich, Waldstraße 1,
Tel.: 01 74 / 9 51 78 75 – Mail: heidenreich.tobias@gmail.com
Gebührenabrechnung für Wasser- und
Kanaleinleitungsgebühren Gemeinde Glashütten:
Südwasser GmbH – 95111 Rehau – Tel.: (09283) 861-0
Mo. – Do. 8.00 – 16.00 Uhr • Fr. 8.00 – 13.00 Uhr
Störungsannahme für Wasser: Tel.: (09283) 861-22 43
Störungsannahme für Strom – Bayernwerk:
rund um die Uhr: Tel.: (0941) 28003366
Abwasserzweckverband Truppachtal
Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, Tel. 09279 / 999-0 • Fax: 09279/
999-33
Lappe Karl, 1. Vorsitzender – Ruhl Sven, stellv. Vorsitzender
Kläranlage Truppachtal: • Tel.: 09206/230
Anrufe werden auf dienstliche Mobiltelefone weitergeleitet.
E-Mail: info@ka-truppachtal.de
Schulverband Mistelgau-Glashütten
Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, Tel. 09279 / 999-0
Fax: 09279/ 999-33
Lappe Karl, 1. Vorsitzender – Ruhl Sven, stellv. Vorsitzender
Grundschule Mistelgau-Glashütten:
Schulgebäude Mistelgau: Schulstr. 18, 95490 Mistelgau
Tel.: 09279/346
Hausmeister: Küffner, Roland • mobil: 01 70 / 9 93 77 52
Schulgebäude Glashütten: Schulstr. 21, 95496 Glashütten
Tel.: 09279/241
Offene Ganztagsschule OGTS – Mistelgau-Glashütten:
Schulstr. 18, 95490 Mistelgau – Tel.: 09279/92 31 73
Leitung: Simone Stahlmann
Träger: AWO-Kreisverband Bayreuth-Stadt e.V.
Mistelgau:
Impressum:
Kindertagesstätten
Kindertagesstätte „Schatzinsel“ Mistelgau: Tel.: 09279/1322
Stammhaus: Krippleinstr. 10, 95490 Mistelgau
Außenstelle: Andreas-Förster-Str. 14, 95490 Mistelgau
Leitung: Kathrin Wild – Träger: Diakonisches Werk Bayreuth
Kindertagesstätte „Pusteblume“ Mistelgau:
Tel.: 09279/977 35 80
Krippleinstr. 16, 95490 Mistelgau
Leitung: Daniela Döring – Träger: AWO-Kreisverband
Bayreuth-Stadt e.V.
Kindertagesstätte „Die Naturentdecker Obernsees“:
Tel.: 09206/750
Vordere Dorfstr. 10, 95490 Mistelgau-Obernsees
Leitung: Bettina Wirth – Träger: Diakonisches Werk Bayreuth
Glashütten:
Kindertagesstätte „Altes Schloß“ Glashütten:
Tel.: 0 92 79/18 19, Schloßstr. 6, 95496 Glashütten
Mail: kita.glashuetten@awo-omf.de
Leitung: Andrea Schilling
Träger: AWO-Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e.V.
Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
Mistelgau und ihren Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten.
Erscheinungsweise:
Monatlich - am letzten Freitag des Vormonats.
Verteilung:
Kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes
durch die Verwaltungsgemeinschaft.
Herausgeber & Verlag:
SaGa Medien & Vertrieb OHG, Richard-Wagner-Straße 36,
95444 Bayreuth, Tel. 0921/1627280-40, E-Mail info@inbayreuth.de
Druck:
Schneider Printmedien GmbH, 96279 Weidhausen
Verantwortlich für den amtlichen Teil und redaktionellen Inhalt:
VG-Vorsitzender Karl Lappe, Bahnhofstraße 35, 95490 Mistelgau
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Martin Munzert, SaGa Medien & Vertrieb OHG,
E-Mail: info@inbayreuth.de
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die allgemeinen
Geschäftsbedingungen und die zurzeit gültige Preisliste. Anzeigen
und –entwürfe sind verlagsrechtlich geschützt. Nachdruck, Vervielfältigung
und elektronische Speicherung nur mit Zustimmung des
Herausgebers.
Bankverbindungen:
Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau
Sparkasse Bayreuth
IBAN: DE87 7735 0110 0570 0904 98
BIC: BYLADEM1SBT
Gemeinde Mistelgau
Sparkasse Bayreuth
IBAN: DE23 7735 0110 0570 0900 01
BIC: BYLADEM1SBT
VR-Bank Bayreuth-Hof eG
IBAN: DE56 7806 0896 0009 6107 15
BIC: GENODEF1HO1
Gemeinde Glashütten
Sparkasse Bayreuth
IBAN: DE76 7735 0110 0570 1000 08
BIC: BYLADEM1SBT
VR-Bank Bayreuth-Hof eG
IBAN: DE76 7806 0896 0009 6738 90
BIC: GENODEF1HO1
Abwasserzweckverband Truppachtal
Sparkasse Bayreuth
IBAN: DE75 7735 0110 0570 0908 11
BIC: BYLADEM1SBT
VR-Bank Bayreuth-Hof eG
IBAN: DE28 7806 0896 0009 6169 42
BIC: GENODEF1HO1
Schulverband Mistelgau-Glashütten
VR-Bank Bayreuth-Hof eG
IBAN: DE59 7806 0896 0009 6108 55
BIC: GENODEF1HO1
UNTERSUCHUNGSERGEBNIS DES
TRINKWASSERS DER GEMEINDE MISTELGAU
Am 30.10.24 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) der
Gemeinde Mistelgau durch das Labor Analab Taubmann
GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser entspricht der
Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige vier Untersuchungsergebnisse
zur Kenntnis:
Gesamthärte: 5,80°dH
Nitrat:
< 1 mg/l
ph-Wert: 8,2
Härtebereich: weich (1)
UNTERSUCHUNGSERGEBNIS DES
TRINKWASSERS DER GEMEINDE GLASHÜTTEN
Am 06.05.2024 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) der
Gemeinde Glashütten durch das Labor Analab Taubmann
GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser entspricht der
Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige vier Untersuchungsergebnisse
zur Kenntnis:
Gesamthärte: 5,0° dH
Nitrat:
1,8 mg/l
ph-Wert: 8,2
Härtebereich: weich (1)
Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau
WAHLBEKANNTMACHUNG
ZUR BUNDESTAGWAHL
AM SONNTAG, 23.02.2025
1. Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
2. Die Gemeinde Glashütten ist in folgende Urnenwahlbezirke
eingeteilt:
repräsentativer-
Wahlbezirk 0101:
Wahlraum:
Wahlbezirk 0102:
Wahlraum:
Glashütten A – F
Bereich 1 der Aula in der Schule
Glashütten, Schulstr. 21,
95496 Glashütten (barrierefrei)
Glashütten G – Z
Bereich 2 der Aula in der Schule
Glashütten, Schulstr. 21,
95496 Glashütten (barrierefrei)
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten
in der Zeit vom 13.01.2025 bis 02.02.2025 übersandt worden
sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in
dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.
3. Die zwei Briefwahlvorstände
Wahlbezirk 0111: Briefwahl Glashütten 1 und
Wahlbezirk 0112: Briefwahl Glashütten 2
treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um
15:00 Uhr in der Schule Glashütten, Schulstr. 21, 95496
Glashütten zusammen. Die Auszählungsräume sind nicht
barrierefrei.
4. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des
Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen
ist.
Die Wählerinnen und Wähler haben die Wahlbenachrichtigung
und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass
zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung ist auf Verlangen bei der Wahl abzugeben.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin
und jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen
Stimmzettel ausgehändigt. Jede Wählerin und jeder Wähler
hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen
der Bewerber und Bewerberinnen der zugelassenen Kreiswahlvorschläge
unter Angabe der Partei, sofern sie eine
Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen
außerdem des Kennworts und rechts von
dem Namen jedes Bewerbers und jeder Bewerberin einen
Kreis für die Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung
der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden,
auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber
oder Bewerberinnen der zugelassenen Landeslisten und links
von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Die wählende Person gibt ihre Erststimme in der Weise ab,
dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck)
durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere
Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber
oder welcher Bewerberin sie gelten soll, und ihre Zweitstimme
in der Weise ab, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels
(Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz
oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher
Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer
Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum
gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden,
dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine
darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung
erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit
das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
6. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können
an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt
ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses
Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der VG Mistelgau
einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen
amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag
beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem
Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und
dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem
Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort
spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief
kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Mit der Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen
wird für die wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis die
Ausstellung des Wahlscheins vermerkt. Dieser Vermerk hat
zur Folge, dass die wahlberechtigte Person ohne Wahlschein
weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen kann.
Gehen die beantragten Wahlunterlagen nicht oder nicht
rechtzeitig zu, sollten sich die betroffenen Wahlberechtigten
umgehend an ihr Wahlamt wenden. Bis spätestens Samstag,
22. Februar 2025, 12:00 Uhr, besteht noch die Möglichkeit,
einen neuen Wahlschein beim Wahlamt zu beantragen, wenn
glaubhaft versichert wird, dass der beantragte Wahlschein
nicht zugegangen ist oder verloren wurde.
7. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal
und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts
durch einen Vertreter anstelle der wahlberechtigten Person
ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes).
Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder
wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert
ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person
bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der
Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen
und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt.
Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher
Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung
oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt
oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson
besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz
entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder
ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten
eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz
1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Glashütten, den 31.01.2025
gez. Sven Ruhl
1. Bürgermeister der Gemeinde Glashütten
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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau
WAHLBEKANNTMACHUNG
ZUR BUNDESTAGWAHL
AM SONNTAG, 23.02.2025
1. Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
2. Die Gemeinde Mistelgau ist in folgende Urnenwahlbezirke
eingeteilt:
repräsentativer
Wahlbezirk 0201: Mistelgau A – F
Wahlraum: Schule Mistelgau EG, Schulstr. 18,
95490 Mistelgau (barrierefrei)
Wahlbezirk 0202: Mistelgau G – Z
Wahlraum: Schule Mistelgau EG, Schulstr. 18,
95490 Mistelgau (barrierefrei)
Wahlbezirk 0203: Gollenbach – Plösen
Wahlraum:
Bürgerhaus Gollenbach – Plösen,
Gollenbach 61, 95490 Mistelgau
(barrierefrei)
Wahlbezirk 0204: Wohnsgehaig – Truppach – Mengersdorf
Wahlraum:
Feuerwehrgerätehaus Wohnsgehaig, UG,
Wohnsgehaig 11, 95490 Mistelgau
(nicht barrierefrei)
Wahlbezirk 0205: Frankenhaag – Streit
Wahlraum:
Bürgerhaus Frankenhaag – Streit,
Frankenhaag 44, 95490 Mistelgau
(nicht barrierefrei)
Wahlbezirk 0206: Seitenbach
Wahlraum:
Feuerwehrgerätehaus Seitenbach,
Seitenbach 13, 95490 Mistelgau
(barrierefrei)
Wahlbezirk 0207: Obernsees
Wahlraum: Kulturscheune Obernsees, Zum Knock 6,
95490 Mistelgau-Obernsees
(nicht barrierefrei)
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten
in der Zeit vom 13.01.2025 bis 02.02.2025 übersandt worden
sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in
dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.
3. Die drei Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses
um 15:00 Uhr in folgenden Auszählungsräumen
zusammen.
Briefwahl 0211: Briefwahl Mistelgau 1:
Auszählungsraum: Feuerwehrgerätehaus Mistelgau,
Schulungsraum, 1. OG,
Am Feuerwehrhaus 1,
95490 Mistelgau (nicht barrierefrei)
Briefwahl 0212: Briefwahl Mistelgau 2:
Auszählungsraum: Feuerwehrgerätehaus Mistelgau,
Schulungsraum, 2. OG,
Am Feuerwehrhaus 1,
95490 Mistelgau (nicht barrierefrei)
repräsentativer Briefwahlbezirk
0213: Briefwahl Mistelgau 3:
Auszählungsraum: Rathaus Mistelgau, Mehrzweckraum,
UG, Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau
(nicht barrierefrei)
4. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des
Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen
ist.
Die Wählerinnen und Wähler haben die Wahlbenachrichtigung
und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass
zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung ist auf Verlangen bei der Wahl abzugeben.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin
und jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen
Stimmzettel ausgehändigt. Jede Wählerin und jeder Wähler
hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen
der Bewerber und Bewerberinnen der zugelassenen Kreiswahlvorschläge
unter Angabe der Partei, sofern sie eine
Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen
außerdem des Kennworts und rechts von
dem Namen jedes Bewerbers und jeder Bewerberin einen
Kreis für die Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung
der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden,
auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber
oder Bewerberinnen der zugelassenen Landeslisten
und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Die wählende Person gibt ihre Erststimme in der Weise ab,
dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck)
durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise
eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber oder welcher
Bewerberin sie gelten soll, und ihre Zweitstimme in der
Weise ab, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels
(Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf
andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste
sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer
Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum
gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden,
dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine
darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung
erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt,
soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich
ist.
6. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können
an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt
ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses
Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der VG Mistelgau
einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen
amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag
beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem
Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und
dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem
Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort
spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief
kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Mit der Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen
wird für die wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis die
Ausstellung des Wahlscheins vermerkt. Dieser Vermerk hat
zur Folge, dass die wahlberechtigte Person ohne Wahlschein
SEITE 5
Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen kann.
Gehen die beantragten Wahlunterlagen nicht oder nicht
rechtzeitig zu, sollten sich die betroffenen Wahlberechtigten
umgehend an ihr Wahlamt wenden. Bis spätestens Samstag,
22. Februar 2025, 12:00 Uhr, besteht noch die Möglichkeit,
einen neuen Wahlschein beim Wahlamt zu beantragen, wenn
glaubhaft versichert wird, dass der beantragte Wahlschein
nicht zugegangen ist oder verloren wurde.
7. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal
und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts
durch einen Vertreter anstelle der wahlberechtigten Person
ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes).
Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder
wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert
ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person
bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der
Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen
und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt.
Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher
Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung
oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt
oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson
besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz
entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder
ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten
eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz
1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Mistelgau, den 31.01.2025
gez. Karl Lappe
1. Bürgermeister der Gemeinde Mistelgau
Die VG Mistelgau informiert:
Vom Bayerischen Landesamt für Statistik wurden für die Wahl
zum 21. Deutschen Bundestag folgende Wahlbezirke für die
repräsentative Wahlstatistik ausgewählt:
- Urnenwahlbezirk 0101 Glashütten A – F
- Urnenwahlbezirk 0201 Mistelgau A – F
- Briefwahlbezirk 0213 Briefwahl Mistelgau 3
So erhalten alle Urnen- und Briefwähler, die den vorgenannten
Wahlbezirken zugeordnet sind, für wahlstatistische Auszählungen
Stimmzettel, auf denen Geschlecht und Geburtsjahresgruppe
vermerkt sind. Das Verfahren ist im Wahlstatistikgesetz
(WStatG) geregelt und zugelassen.
Bei der Verwendung dieser Stimmzettel ist eine Verletzung des
Wahlgeheimnisses ausgeschlossen!
-> Weitere Informationen im Internet:
www.bundeswahlleiterin.de
-> Bundestagswahl 2025 /
-> Informationen für Wählende /
-> Repräsentative Wahlstatistik
ZUSAMMENARBEIT (KOMMZG);
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER
JURAGRUPPE ZV WASSERVERSORGUNG
(zuständig im Ortsteil Schnackenwöhr der Gemeinde Mistelgau)
2. Änderungssatzung der Verbandssatzung
4. Änderungsatzung der Wasserabgabesatzung
Die Verbandsversammlung hat in der Sitzung vom 21.11.2024
die o.g. Satzungsänderungen beschlossen.
Die angegebenen Änderungssatzungen wurden im Amtsblatt
des Landkreises Bayreuth Nr. 32 vom 06.12.2024 amtlich bekannt
gemacht.
Hierauf wird aufgrund der Bestimmungen im KommZG hingewiesen.
Gemeinde Mistelgau
Mistelgau, den 31.01.2025
gez. Karl Lappe, 1. Bürgermeister
Die VG Mistelgau
möchte darauf hinweisen, dass die Briefwahl-
unterlagen für die Bundestagswahl am 23.02.2025
mittels schriftlichen Antrags (z.B. ausgefüllte
Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder E-Mail)
aber auch online über das Bürgerservice-Portal
der jeweiligen Gemeinde (Glashütten oder Mistelgau)
oder mittels Scannen des QR-Codes zwar jetzt
schon angefordert werden können, ein Versand an
die Wählerinnen und Wähler aber voraussichtlich
nicht vor dem 10. Februar 2025, also knapp zwei
Wochen vor der Wahl, möglich sein wird.
ZUSAMMENARBEIT (KOMMZG);
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER
JURAGRUPPE ZV WASSERVERSORGUNG
(zuständig im Ortsteil Schnackenwöhr der Gemeinde Mistelgau)
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
Die amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025 im
Amtsblatt Nr. 33 vom 16.12.2024 des Landkreises Bayreuth ist
vom Landratsamt veranlasst.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sind während des
ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Juragruppe, ZV Wasserversorgung,
Zum Dianafelsen 1, 91257 Pegnitz, zur Einsicht
bereitgelegt (Art. 27 Abs. 1 KommZG i.V.m. § 4 Abs. 2 Bekanntmachungsverordnung).
Hierauf wird aufgrund der Bestimmungen im KommZG hingewiesen.
Gemeinde Mistelgau
Mistelgau, den 31.01.2025
gez. Karl Lappe, 1. Bürgermeister
SEITE 6
Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
DRITTE SATZUNG ZUR ÄNDERUNG DER SATZUNG
ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ FÜR
EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN DER
GEMEINDLICHEN FEUERWEHR DER GEMEINDE
GLASHÜTTEN VOM 16.12.2024
Aufgrund des Art 28 Bayerisches Feuerwehrgesetz - BayFwG -
(GVBI. S 522; BayRS 215-3-1-I vom 23.12.1981) erlässt die Gemeinde
Glashütten folgende Satzung:
§1
Die Anlage zu § 1 Abs. 3 Satz 1 der Satzung über Aufwendungsund
Kostenersatz für Ein sätze und andere Leistungen der gemeindlichen
Feuerwehr der Gemeinde Glashütten vom 08.
Januar 1999 (Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
Mistelgau Nr. 2 vom 29. Ja nuar 1999) wird wie folgt geändert:
Die Anlage I zu § 1 wird bei folgendem Punkt 4. geändert:
Anlage zu § 1
Anlage I:
„4. Aufwendungs- und Kostenpauschale für Waschen, Prüfen
und Trocknen von Schläuchen (B, C oder D) je Schlauch 6,00 €."
§2
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Die Satzung der Gemeinde Glashütten liegt ab sofort während
der allgemeinen Dienststunden bei der Verwaltungsgemeinschaft
Mistelgau, Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, 1. Stock,
Zimmer 2.06 zur Einsichtnahme (nach Terminvereinbarung) auf.
Glashütten, den 31.01.2025
Gemeinde Glashütten
gez. Sven Ruhl
1. Bürgermeister
PAPIER UND DRUCK
MITTEILUNGSBLATT MISTELGAU & GLASHÜTTEN
Das Papier des amtlichen Mitteilungsblattes Mistelgau und Glashütten
ist das sehr weit verbreitete, gestrichene Bilderdruckpapier
ArtoMagic. Es entspricht höchster Druckqualität, die sowohl Alterungsbeständigkeit,
als auch das Europäische Umweltzertifikat (EU
Ecolabel) besitzt, sowie Elementarchlorfrei gebleicht (ECF) wurde.
Zudem besitzt das Papier des Herstellers inapa Deutschland verschiedene
Herstellerzertifikate, wie FSC®, PEFC, Umweltmanagementsystem
(ISO 14001), Qualitätsmanagementsystem (ISO
9001), Energiemanagement (ISO 50001), sowie das Arbeitssicherheits-
und Gesundheitsmanagementsystem (OHSAS 18001). Das
Magazin kann umweltgerecht als Altpapier entsorgt werden.
Glashütten, den 16.12.2024
Gemeinde Glashütten
Sven Ruhl
1. Bürgermeister
Der Gemeinderat der Gemeinde Glashütten hat in seiner Sitzung
vom 16.12.2024 die Dritte Satzung zur Änderung der
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze
und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehr der Gemeinde
Glashütten beschlossen.
Unser Druckpartner Schneider Printmedien ist eine zertifizierte
Druckerei und Mitglied im bvdm-Klimainitiative, welche für Klimaneutralität
und eine ökologische Produktion steht. Zudem hat
Schneider Printmedien das Gütesiegel „Print CO2-geprüft“ und
darf alle Printprodukte mit dem Logo „Print CO2-kompensiert“
und damit als umweltfreundliches Produkt auszeichnen.
Informationen zum hausärztlichen Not- und Bereitschaftsdienst:
Es bestehen für mobile Patienten drei Bereitschaftspraxen in Bayreuth, Pegnitz und Kulmbach.
Zudem können für nicht-mobile Patienten Hausbesuche über die Bereitschaftsdienstzentrale Tel. 116 117 organisiert werden.
Es gelten folgende Regelungen, Öffnungszeiten und Bereitschaftsdienstzeiten:
1) Bei hochakuten und lebensbedrohlichen Erkrankungen wenden Sie sich bitte sofort an die Integrierte Leitstelle
unter der Tel.-Nummer 112 !
2) Mobile Patienten, die eine Praxis aufsuchen können, wenden sich bitte an eine der Ärztlichen Bereitschaftspraxen:
– Bereitschaftspraxis Bayreuth, Carl-Schüller-Str. 10, 95444 Bayreuth mit folgenden Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 – 21:00 Uhr
Mittwoch, Freitag: 16:00 – 21:00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 – 21:00 Uhr
– Bereitschaftspraxis Pegnitz in der SanaKlinik PEG, Langer Berg 12, 91257 Pegnitz
oder
– Bereitschaftspraxis Kulmbach am Klinikum Kulmbach, Albert-Schweitzer-Straße 10,
95326 Kulmbach,
beide mit folgenden Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 – 21:00 Uhr
Mittwoch, Freitag: 17:00 – 21:00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 – 21:00 Uhr
3) Für immobile Patienten können über die Bereitschaftsdienstzentrale Tel. 116 117 Hausbesuche
angefragt und vermittelt werden.
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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
B E K A N N T M A C H U N G
VERORDNUNG ÜBER DIE REINHALTUNG UND
REINIGUNG DER ÖFFENTLICHEN STRASSEN UND
DIE SICHERUNG DER GEHBAHNEN IM WINTER
Vom 28.01.2025
Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und
Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt geändert durch
Verordnung vom 04.06.2024 (GVBl. S. 98) erlässt die Gemeinde
Mistelgau folgende
VERORDNUNG
A l l g e m e i n e V o r s c h r i f t e n
§ 1
Inhalt der Verordnung
Diese Verordnung regelt Inhalt und Umfang der Reinhaltungs-,
Reinigungs- und Sicherungspflicht auf den öffentlichen Straßen
in der Gemeinde Mistelgau.
§ 2
Begriffsbestimmungen
(1) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Verordnung sind alle
dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze
mit ihren Bestandteilen im Sinne des Art. 2 Nr. 1 BayStrWG
oder des § 1 Abs. 4 Nr. 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG)
in der jeweiligen Fassung. Hierzu gehören insbesondere die
Fahrbahnen, die Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen,
die Geh- und Radwege und die der Straße dienenden Gräben,
Böschungen, Stützmauern und Grünstreifen.
(2) Gehbahnen sind
a) die ausschließlich für den Fußgängerverkehr (Fußgängerund
Radfahrerverkehr) bestimmten, befestigten und abgegrenzten
Teile der öffentlichen Straßen (Gehwege) oder
b) die für den Fußgänger- und Radfahrerverkehr bestimmten,
befestigten und abgegrenzten Teile der öffentlichen Straßen
(gemeinsame Geh- und Radwege), oder
c) in Ermangelung einer solchen Befestigung oder Abgrenzung
– der Randbereich der öffentlichen Straße in der für
die Benutzung durch Fußgänger erforderlichen Breite von
1 Meter, gemessen von der Straßengrundstücksgrenze aus.
(3) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebietes,
der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend
bebaut ist. Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung
ungeeignetes oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige
Bebauung unterbrechen den Zusammenhang nicht.
R e i n h a l t u n g d e r ö f f e n t l i c h e n S t r a ß e n
§ 3
Verbote
(1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit ist es
untersagt, öffentliche Straßen mehr als nach den Umständen
unvermeidbar zu verunreinigen oder verunreinigen zu lassen.
(2) Insbesondere ist es verboten,
a) auf öffentlichen Straßen Putz-, Waschwasser, Jauche oder
sonstige verunreinigende Flüssigkeiten auszuschütten
oder ausfließen zu lassen, sowie durch Silage, landwirtschaftliche
Erzeugnisse und pflanzliche Abfälle die Straße
zu verunreinigen;
b) auf öffentlichen Straßen Fahrzeuge, Maschinen oder sonstige
Geräte zu säubern, Gebrauchsgegenstände auszustauben
oder auszuklopfen; Tiere in einer Weise zu füttern, die
geeignet ist, die Straße zu verunreinigen;
c) Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen;
d) Klärschlamm, Steine, Bauschutt, Schrott, Gerümpel, Verpackungen,
Behältnisse, jeglichen Unrat, sowie Eis und
Schnee,
1. auf öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder zu
lagern,
2. neben öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder
zu lagern, wenn dadurch die Straßen verunreinigt werden
können,
3. in Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächten, Durchlässe
oder offene Abzugsgräben der öffentlichen Straßen zu
schütten oder einzuleiten.
(3) Das Abfallrecht bleibt unberührt.
R e i n i g u n g d e r ö f f e n t l i c h e n S t r a ß e n
§ 4
Reinigungspflicht
(1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit haben
die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten von
Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentliche
Straßen angrenzen (Vorderlieger) oder über diese öffentlichen
Straßen mittelbar erschlossen werden (Hinterlieger),
die in § 6 bestimmten Reinigungsflächen gemeinsam auf eigene
Kosten zu reinigen. Grundstücke werden über diejenigen Straßen
mittelbar erschlossen, zu denen über dazwischenliegende
Grundstücke in rechtlich zulässiger Weise Zugang oder Zufahrt
genommen werden darf.
(2) Grenzt ein Grundstück an mehrere öffentliche Straße an
oder wird es über mehrere Straßen mittelbar erschlossen oder
grenzt es an eine Straße an, während es über eine andere mittelbar
erschlossen wird, so besteht die Verpflichtung für jede
dieser Straßen.
(3) Die Vorderlieger brauchen eine öffentliche Straße nicht zu reinigen,
zu der sie aus tatsächlichen oder aus rechtlichen Gründen
keinen Zugang und keine Zufahrt nehmen können und die von
ihrem Grundstück aus nur unerheblich verschmutzt werden kann.
(4) Keine Reinigungspflicht trifft ferner die Vorder- oder Hinterlieger,
deren Grundstücke einem öffentlichen Verkehr gewidmet
sind, soweit auf diesen Grundstücken keine Gebäude stehen.
(5) Zur Nutzung dinglich Berechtigte im Sinne des Absatzes 1
sind die Erbbauberechtigten, die Nießbraucher, die Dauerwohnund
Dauernutzungsberechtigten und die Inhaber eines Wohnungsrechtes
nach § 1093 BGB.
§ 5
Reinigungsarbeiten
Zur Erfüllung ihrer Reinigungspflicht haben die Vorder- und Hinterlieger
die öffentlichen Straßen innerhalb ihrer Reinigungsflächen
(§ 6) zu reinigen. Sie haben dabei die Geh- und Radwege
und die innerhalb der Reinigungsflächen befindlichen Fahrbahnen
(einschließlich der Parkstreifen)
a) einmal im Monat - bei Bedarf öfter, ggf. bei Gefahr unverzüglich
- zu kehren, den Kehricht, Schlamm und sonstigen
Unrat zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen,
sowie von Gras und Unkraut aus Ritzen und Rissen zu befreien;
b) bei Trockenheit zur Vermeidung von übermäßiger Staubentwicklung
zu sprengen, wenn sie nicht staubfrei angelegt
sind;
c) in den Herbstmonaten (September bis November) bei
Laubfall – sofern das Laub insbesondere bei feuchter Witterung
als verkehrsgefährdend einzustufen ist (Rutschoder
Stolpergefahr) – nach Bedarf, mindestens jedoch einmal
wöchentlich, das Laub zu beseitigen.
SEITE 8
Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
d) Sie haben ferner bei Bedarf, insbesondere bei Tauwetter, die
Abflussrinnen, Straßen- und Kanaleinlaufschächte freizumachen,
soweit diese innerhalb der Reinigungsfläche (§6) liegen.
§ 6
Reinigungsfläche
(1) Die Reinigungsfläche ist der Teil der öffentlichen Straßen,
bzw. Gehbahnen, der durch
a) die gemeinsame Grenze des Vorderliegergrundstückes mit
dem Straßengrundstück
b) die parallel zum Fahrbahnrand in einem Abstand von einem
Meter innerhalb der Fahrbahn verlaufende Linie, ein von
der Fahrbahn getrennter Parkstreifen ist Teil der Reinigungsfläche
(für Staats- und Kreisstraßen sind nur die Gehbahnen
Reinigungsflächen),
c) die von den Endpunkten der gemeinsamen Grenze aus senkrecht
zur Straßenmittellinie verlaufenden Verbindungslinien
begrenzt wird.
(2) Bei einem Eckgrundstück erstreckt sich die Reinigungsfläche
bis zum Schnittpunkt der (über die Eckausrundung hinaus) verlängerten
Begrenzungslinien nach Abs. 1 b) einschließlich der
ggf. in einer Straßenkreuzung liegenden Flächen.
§ 7
Gemeinsame Reinigungspflicht der Vorder- und Hinterlieger
(1) Die Vorderlieger tragen gemeinsam mit den ihnen zugeordneten
Hinterliegern die Reinigungspflicht für ihre Reinigungsflächen.
Sie bleiben auch dann gemeinsam verantwortlich, wenn
sie sich zur Erfüllung ihrer Pflichten anderer Personen oder Unternehmer
bedienen; das gleiche gilt auch für den Fall, dass Vereinbarungen
nach § 8 abgeschlossen sind.
(2) Ein Hinterlieger ist dem Vorderlieger zugeordnet, über dessen
Grundstück er Zugang oder Zufahrt zu derselben öffentlichen
Straße nehmen darf, an die auch das Vorderliegergrundstück
angrenzt.
§ 8
Aufteilung der Reinigungsarbeiten bei
Vorder- und Hinterlieger
(1) Es bleibt den Vorder- und Hinterliegern überlassen, die Aufteilung
der auf sie treffenden Arbeiten untereinander durch
Vereinbarung zu regeln.
(2) Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so kann jeder Vorder-
oder Hinterlieger eine Entscheidung der Gemeinde über die
Reihenfolge und die Zeitdauer, in der sie ihre Arbeiten zu erbringen
haben, beantragen. Unterscheiden sich die Grundstücke der
einander zugeordneten Vorder- und Hinterlieger hinsichtlich der
Flächen wesentlich, kann die Entscheidung beantragt werden,
dass die Arbeiten nicht in gleichen Zeitabständen zu erbringen
sind, sondern dass die Zeitabschnitte in demselben Verhältnis
zueinanderstehen, wie die Grundstücksflächen.
S i c h e r u n g d e r G e h b a h n e n i m W i n t e r
§ 9
Sicherungspflicht
(1) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum
oder Besitz haben die Vorder- und Hinterlieger die in § 11
bestimmten Abschnitte der Gehbahnen der an ihr Grundstück
angrenzenden oder ihr Grundstück unmittelbar erschließenden
öffentlichen Straßen (Sicherungsfläche) auf eigene Kosten in sicherem
Zustand zu erhalten.
(2) § 4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 bis 5, §§ 7 und 8 gelten sinngemäß.
§ 10
Sicherungsarbeiten
(1) Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an
Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen
ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reifoder
Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B.
Sand, Splitt), nicht jedoch mit ätzenden Mitteln zu bestreuen
oder das Eis zu beseitigen. Streusalz ist sparsam zu verwenden
und auf das notwendige Maß zu beschränken. Diese Sicherungsmaßnahmen
sind an Werktagen bis 20.00 Uhr, an Sonntagen
und gesetzlichen Feiertagen bis 19.00 Uhr so oft zu wiederholen,
wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit,
Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
(2) Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben
der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder
erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte
und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.
§ 11
Sicherungsfläche
(1) Sicherungsfläche ist die vor dem Vorderliegergrundstück
innerhalb der Reinigungsfläche liegende Gehbahn.
(2) § 6 Abs. 2 gilt sinngemäß.
S c h l u ß b e s t i m m u n g e n
§ 12
Befreiungen und abweichende Regelungen
(1) Befreiungen vom Verbot des § 3 gewährt die Gemeinde,
wenn der Antragsteller die unverzügliche Reinigung besorgt.
(2) In Fällen, in denen die Vorschriften dieser Verordnung zu
einer erheblichen unbilligen Härte führen würden, die dem
Betroffenen auch unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange
und der Interessen der übrigen Vorder- und Hinterlieger
nicht zugemutet werden kann, spricht die Gemeinde auf Antrag
durch Bescheid eine Befreiung aus oder trifft unbeschadet des
§ 8 Abs. 2 sonst eine angemessene Regelung. Eine solche Regelung
hat die Gemeinde auch zu treffen in Fällen, in denen nach
dieser Verordnung auf Vorder- und Hinterlieger keine Verpflichtung
trifft. Die Entscheidung kann befristet, unter Bedingungen,
Auflagen oder Widerrufsvorbehalt erteilt werden.
§ 13
Ordnungswidrigkeiten
Gemäß Art. 66 Nr. 5 BayStrWG i.V.m. § 17 Absatz 1 OWiG kann
mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 € belegt werden, wer vorsätzlich
oder fahrlässig
1. entgegen § 3 eine öffentliche Straße verunreinigt oder verunreinigen
lässt,
2. die ihm nach den §§ 4 und 5 obliegende Reinigungspflicht
nicht erfüllt,
3. entgegen den §§ 9 und 10 die Gehbahnen nicht oder nicht
rechtzeitig sichert.
§ 14
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung
in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 14.12.1987, in Kraft ab
01.01.1988, außer Kraft.
95490 Mistelgau, 28.01.2025
Gemeinde Mistelgau
gez. Karl Lappe
1. Bürgermeister
SEITE 9
Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
DIE GEMEINDEN INFORMIEREN
AUS DEM GEMEINDERAT GLASHÜTTEN
Information über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde
Glashütten am Montag, 16.12.2024, im Sitzungssaal des Rathauses
Glashütten.
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
19:00 Uhr
20:12 Uhr
Anwesend waren:
1. Bürgermeister Sven Ruhl und 12 Gemeinderatsmitglieder
(Gertrud Langhirt und Alexander Grünbaum ab TOP 6)
Entschuldigt: ./.
Schriftführer:
Frau Irene Schmitt
Zuhörer: ./.
Presse:
Herr Dieter Jenß
1. Bürgermeister Sven Ruhl eröffnet die Sitzung und stellt fest,
dass alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und die
Mehrheit der Mitglieder anwesend ist, so dass Beschlussfähigkeit
gegeben ist
A) Öffentliche Sitzung
1.) Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom
04.11.2024
Die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Glashütten
vom 04.11.2024 wird vom Gemeinderat vollinhaltlich
genehmigt. (11:0)
2.) Bauanträge:
Es liegen keine Bauanträge vor.
3.) FF-Glashütten; Änderungssatzung für Aufwendungs- u.
Kostenersatz für Einsätze u. andere Leistungen
Gemäß unserer Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz
für Einsätze und anderen Leistungen der gemeindlichen Feuerwehr
der Gemeinde Glashütten, ist für die Schlauchpflege eine
Aufwendungs- und Kostenpauschale in Höhe von 5,10 € je
Schlauch (B, C oder D) vorgesehen.
Die o.g. Beträge wurden im Jahr 2004 kalkuliert und beschlossen.
Aufgrund der in den letzten Jahren inflationsbedingten
Kostensteigerungen, insbesondere im Bereich der Energie- und
Unterhaltskosten, ist eine Anpassung dieser Kostenpauschalen
notwendig.
Folgende neue Kostenpauschalen werden auf Basis der Verbraucherpreisindexierung
und im Vergleich zu umliegenden Gemeinden
vorgeschlagen:
Dienstleistung
Waschen, Prüfen und
Trocknen pro Schlauch
Für etwaige Mehrleistungen
durch den Gerätewart
pro Stunde (z. B. stark verschmutzte
Schläuche)
Bisheriger
Preis
Neuer Preis
ab 01.01.25
Erhöhung
5,10 € 6,00 € 17,65 %
16,00 € 19,00 € 18,75 %
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Kosten für die Schlauchpflege
auf Basis der Verbraucherpreisindexierung und im Vergleich zu
umliegenden Gemeinden ab 01.01.2025 auf 6,00 € zu erhöhen.
Die Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs-
und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen
der gemeindlichen Feuerwehr, ist Anlage dieser Niederschrift.
(11: 0)
4.) Heimat-App Glashütten
1. Bgm. Ruhl teilt dem Gemeinderat die Vorteile der App mit
und dass die Heimat App noch etwas zurückgestellt wird, da
noch Fragen geklärt werden müssen und Bgm. Lappe noch abwarten
möchte.
Es entsteht eine kurze Diskussion über die Pflege dieser App, sie
funktioniert, außer bei Besonderheiten, über die Schnittstelle
der Homepage.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Gemeinde weitere Schritte
bezüglich der Heimat-App unternimmt.
(11 :0)
5.) Vorstellung; Info Snack-Automat Details
Der 1. Bgm. informiert über einen Snack-Automaten, der von
der Bürgerschaft immer wieder gefordert wird. Eine Diskussion
entsteht über Standort und Befüllung. Vom Gemeinderat wird
angezweifelt, dass eine Befüllung durch Ehrenamtliche funktioniert.
Es muss ein Betreiber gefunden werden, der dessen
Unterhalt gewährleistet.
1. Bgm. Ruhl wird beauftragt weitere Informationen mit Zahlen
und Daten zum Snack-Automaten zu sammeln.
6.) Sozialräume am Bauhof Glashütten; Information
1. Bgm. Ruhl gibt bekannt, dass am Bauhof Glashütten Sozialräume
fehlen. Diese seien mittlerweile unbedingt nötig, er schlägt
eine Containerlösung vor. Anhand eines Planes, wie der zukünftige
Bauhof incl. Containeranlage aussehen soll, informiert er
den Gemeinderat. Die Mitglieder des Gemeinderates diskutieren
anschließend mehrere Möglichkeiten und Ausführungen.
7.) Anfragen und Informationen
Die Gemeinde Glashütten gibt öffentlich bekannt, dass mit der
Bayernwerk Netz GmbH am 13./21.11.2024 ein neuer Konzessionsvertrag
über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege
zur Versorgung mit Strom geschlossen wurde. Die Bayernwerk
Netz GmbH war der einzige Bewerber und hat durch Angebot
des bayerischen Musterkonzessionsvertrages die Anforderungen
der Kommune erfüllt.
Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis
7.a) 1. Bgm. Ruhl stellt kurz den Flyer zur Bürgerstiftung vor und
informiert, dass die erste Spende bereits eingegangen ist.
Ende der öffentlichen Sitzung: 19.30 Uhr
SEITE 10
Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
DIE GEMEINDEN INFORMIEREN
ANMELDEWOCHEN IN UNSEREN KINDERGÄRTEN DER VG MISTELGAU
Familien, die einen Krippen- oder Kitaplatz ab dem 01.09.2025 benötigen, sind herzlich
eingeladen ihre Anmeldung bei unseren KITAS für das Kindergartenjahr 2025/ 2026 in folgenden
Einrichtungen, zu den angegebenen Zeiten, vorzunehmen!
Wir bitten um Beachtung, dass aufgrund der aktuellen Platzsituation in den Einrichtungen, nur Kinder
mit einem bereits gemeldeten Wohnort in unseren Gemeinden berücksichtigt werden können!
Einrichtung Ansprechpartner Anmeldezeitraum Sonstiges
Kita Schatzinsel,
Mistelgau
Diakonisches Werk -
Stadtmission BT e.V.
Kita Pusteblume,
Mistelgau
AWO - KV Bayreuth -
Stadt e.V.
Kita Obernsees,
Diakonisches Werk -
Stadtmission BT e.V.
Kita Altes Schloß,
Glashütten
AWO Bezirksverband
Ober- u. Mittelfranken e.V.
Frau Kathrin Wild
Tel. 09279/ 1322
kathrin.wild@diakonie-bayreuth.de
Frau Daniela Döring und
Frau Julia Hösch
Tel. 09279/ 9773580
kitapusteblume@awo-bayreuth.de
Frau Bettina Wirth
Tel. 09206/ 750
bettina.wirth@diakonie-bayreuth.de
Frau Andrea Schilling
Tel. 09279/ 1819
andrea.schilling@awo-omf.de
bis 14.02.25
bis 28.02.25
Anmeldetage vor Ort:
10.02. – 12.02.25
bis 14.02.25
28.01. - 29.01.25
Die KITA-Teams unserer Verwaltungsgemeinschaft freuen sich auf Ihr Kommen!
Kindergartenplätze können
aktuell noch angeboten werden!
Gerne können Sie
telefonisch einen
Besichtigungstermin
vereinbaren!
Voranmeldung unter:
www.awo-bayreuth.de
Für eine persönliche
Besichtigung, bitte vorab
einen Termin vereinbaren!
Bitte bereits vorangemeldete
Kinder mit Anruf bestätigen!
Bitte einen
persönlichen
Gesprächstermin
vereinbaren!
FRÜHAUFSTEHER SIND ATTRAKTIV…
…für die Grundschule Mistelgau/Glashütten. Denn wir suchen
aufgeweckte, engagierte Erwachsene, die als Schulweghelfer
die Sicherheit unserer Kinder gewährleisten. Ihre Aufgabe besteht
darin, den jungen Schülerinnen und Schülern vor Schulbeginn
an Fußgängerampeln, Zebrastreifen oder gefährlichen
Kreuzungen im Gemeindegebiet Mistelgau und Glashütten zu
helfen, die Straße unfallfrei zu überqueren. Das bringt nicht nur
Schwung und Regelmäßigkeit in Ihren Alltag. Es erwartet Sie zusätzlich
noch eine kleine Aufwandsentschädigung für Ihre wertvolle
Arbeit. Wenn auch Sie ein Schutzengel für unsere Kinder
im Straßenverkehr werden wollen, dann melden Sie sich bitte in
einem der beiden Schulhäuser oder sprechen uns direkt an. Wir
freuen uns auf Ihren Einsatz!
DREI NEUE HOCHBEETE
FÜR DIE AWO KITA PUSTEBLUME
WIR GRATULIEREN
15.02.2025: Johann Stefan,
Obernsees, zum 86. Geburtstag
Der konzeptionelle Schwerpunkt unserer Kita ist die Umwelt- u.
Naturbildung sowie die Vermittlung von Nachhaltigkeit. Welches
pädagogische Angebot wäre für unsere Kitakinder besser
geeignet, als selbst im Kitagarten Obst und Gemüse anzupflanzen,
deren Wachstum zu beobachten, sie zu pflegen und die Ernte
dann z. B. beim gesunden Frühstück oder beim Mittagessen
gemeinsam zu essen?
Aber ein was fehlte noch – richtig: Große Hochbeete!
Durch das ehrenamtliche Engagement von Tobias Fischer im
Rahmen der Hilti Initiative „16 Stunden für eine bessere Zukunft“
konnten so drei stabile Hochbeete gebaut werden.
Vielen herzlichen Dank für die große Unterstützung!
Text: Frau Döring / Foto: Frau Fischer
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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
DIE GEMEINDEN INFORMIEREN
NACHRICHTEN aus dem Evangelisch-Lutherischen Pfarramt
Glashütten / Mistelgau und Tröbersdorf für Februar 2025
Gottesdienste Glashütten Mistelgau Tröbersdorf
So. 02. Februar 9.00 10.10 + AM
L. So n. Epiphanias Pfarrerin Kraemer Pfarrerin Kraemer
So. 09. Februar 19.00 + AM 10.10
4. So v. d. Passionsz. Pfarrerin Krauß Pfarrerin Krauß
So. 16. Februar 9.00 10.10 Ehejubiläums GD
m. d. Wiesenttaler Musikanten
Septuagesimä Pfarrerin Kraemer Pfarrerin Kraemer
So. 23. Februar 9.30 10.10
Vorstellungs GD der
diesjährigen Konfirmanden
Vorstellungs GD der
diesjährigen Konfirmanden
Sexagesimä Pfarrerin Krauß + LL Pfarrerin Kraemer
Kindergottesdienste:
10.00 Uhr Glashütten im Gemeindehaus, jeden Sonntag
10.00 Uhr Gemeindehaus Mistelgau, Sonntag 02. Februar 2025
Nachrichten aus dem katholischen Pfarramt St. Franziskus Eckersdorf,
für die Kirchen St. Petrus und Paulus Mistelgau und St. Bonifatius, Glashütten
Tel.: 0921/31866 - email: ssb.bayreuth@erzbistum-bamberg.de
Datum Gottesdienst Mistelgau Glashütten
Sa., 01.02.25 VAM mit Erteilung des Blasius-Segens 18:00 Uhr
So., 02.02.25 Vorstellungs-GD der Erstkommunionkinder 09:00 Uhr
mit Erteilung des Blasius-Segens
Di. 04.02.25 Hl. Messe 19:00 Uhr
Do., 06.02.25 Eucharistiefeier im Seniorenheim 16.00 Uhr
Fr., 07.02.25 2. Weg-Gottesdienst der Erstkommunionkinder
15:00 Uhr in Mistelbach
Sa., 08.02.25 Vorabendmesse 18:00 Uhr
So., 09.02.25 Wort-Gottes-Feier 09:00 Uhr
Di., 11.02.25 Hl. Messe 19:00 Uhr
Sa., 15.02.25 Vorabendmesse 18:00 Uhr
So., 16.02.25 Hl. Messe 09.00 Uhr
Hl. Messe mit Verabschiedung der bisherigen KV-Mitglieder und Einführung der
neu gewählten KV-Verwaltung in St. Franziskus um 10:30 Uhr
Di., 18.02.25 Hl. Messe 19:00 Uhr
Sa., 22.02.25 Vorabendmesse 18:00 Uhr
So., 23.02.25 Wort-Gottes-Feier 09:00 Uhr
Do., 27.02.25 „60+“-Treff mit Andacht im Pfarrsaal in Eckersdorf um 14:00 Uhr
Anmeldung bei Frau Wolf 09279/1551
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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
DIE GEMEINDEN INFORMIEREN
Kirchengemeinde Obernsees-Mengersdorf
NACHRICHTEN aus dem Evang.-Luth. Pfarramt Obernsees/Mengersdorf Februar 2025
E-Mail: pfarramt.obernsees@elkb.de - Internet: www.obernsees-mengersdorf-evangelisch.de
Unsere Veranstaltungen in Obernsees und Mengersdorf
Datum Gottesdienst Obernsees Mengersdorf Ort
So. 2.02.
Gottesdienst
(Dekan a. D. Hans Peetz)
08:45
10:00
Kantorat Obernsees
St. Otto Mengersdorf
Fr. 7.02. CVJM-Jungschar 16:30 Gemeinderaum Mengersdorf
So. 9.02.
Di. 11.02.
Mi. 12.02.
Gottesdienst
(Pfrin. Inge Braun)
Aufatmen-Gottesdienst mit
Abendmahl
(Pfrin. Inge Braun)
08:45 Kantorat Obernsees
10:00 St. Otto Mengersdorf
Kindergottesdienst 10:00 Gemeinderaum Mengersdorf
Kantorats-Kaffee
(Lektor Uwe Schuster)
Gemeindenachmittag
"Santiago de Compostela -
das Ziel aller Jakobswege"
Erlebnisbericht mit Bildern
(Pfr. Michael Thein)
15:00 Kantorat Obernsees
14:30 Gemeinderaum Mengersdorf
Sa. 15.02. Spiel-Spaß-Gottes Wort 14:00 Gemeinderaum Mengersdorf
So. 16.02.
Gottesdienst
(Pfrin. Inge Braun)
08:45
10:00
Kantorat Obernsees
St. Otto Mengersdorf
Fr. 21.02. CVJM-Jungschar 16:30 Gemeinderaum Mengersdorf
So. 23.02.
Mi. 26.02.
Vorstellungs-Gottesdienst der
Konfirmanden
(Pfrin. Inge Braun)
08:45
10:00
St. Jakob Obernsees
St. Otto Mengersdorf
Kindergottesdienst 10:00 Gemeinderaum Mengersdorf
Gemeindenachmittag
"Irland und der heilige Patrick"
(Pfrin. Inge Braun)
14:30 Gemeinderaum Mengersdorf
Angaben zu den Veranstaltungsterminen können im Zeitverlauf teilweise überholt sein. Die aktuellen
Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter www.obernsees-mengersdorf-evangelisch.de
Das nächste Amts- und Mitteilungsblatt erscheint: 28. Februar 2025
Anzeigen- und Redaktionsschluss: 14. Februar 2025
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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
NACHRICHTEN DER VEREINE UND VERBÄNDE
STIFTUNGSURKUNDE FÜR „BÜRGERSTIFTUNG
GLASHÜTTEN“ UNTERZEICHNET
SPENDENÜBERGABE KENNAMETAL
Bürgermeister Sven Ruhl (rechts) und Wolfram Münch, Vorstandsvorsitzender
der Sparkasse Bayreuth, unterzeichneten im Rathaus Glashütten
die Stiftungsurkunde. Mit im Bild Gerhard Herrmannsdörfer vom Kompetenzteam
der Sparkasse.
Bürgermeister Sven Ruhl und Vorstandsvorsitzender Wolfram
Münch unterzeichneten unter dem Dach der „Stiftergemeinschaft
der Sparkasse Bayreuth“ im Rathaus in Glashütten zu Beginn
des neuen Jahres die Stiftungsurkunde der „Bürgerstiftung
Glashütten“. Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse gibt Privatpersonen
sowie öffentlichen und gemeinnützigen Institutionen
die Möglichkeit, unter ihrem Dach eine eigene Stiftung zu gründen,
und das ohne großen Aufwand. Die Stiftergemeinschaft
wurde 2014 gegründet. Ihr Stiftungsvolumen hat sich seitdem
auf über drei Millionen Euro summiert. Seit Bestehen der Stiftergemeinschaft
haben sich viele Kommunen aus dem Bayreuther
Landkreis dazu entschlossen, eine eigene Bürgerstiftung zu
gründen. Die „Bürgerstiftung Glashütten“ ist innerhalb von nur
zehn Jahren jetzt schon die 23. Kommunale Stiftung der Stiftergemeinschaft.
Das Stiftungskapital in Höhe von 3.000 Euro
stellt die Sparkasse Bayreuth bereit. Die Erlöse aus der Stiftung
sind für gemeinnützige Zwecke und Projekte in der Gemeinde
Glashütten bestimmt. Einfach und unkompliziert als Kommune
eine eigene Stiftung unter dem Dach der Sparkasse Bayreuth
gründen. Mit dem Angebot setzte sich der Gemeinderat bereits
im April 2024 auseinander. Über die im Rahmen einer Stiftergemeinschaft
vielfältigen Möglichkeiten informierte damals das
Gremium Gerhard Herrmannsdörfer vom Kompetenzteam der
Sparkasse. Und diese umfangreichen Informationen zeigten bei
den Räten Früchte. Denn „es ist eine gute Sache“, so damals Bürgermeister
Sven Ruhl. Als Gemeinde können wir nur gewinnen,
so Ruhl. Das Stiftungskapital zur Gründung für jede Kommune
beträgt jeweils 10.000 Euro. Die Sparkasse Bayreuth stellt zur
Umsetzung ihr Know-How zur Verfügung.
Auf dem Foto sind (v.l.n.r.) Hannelore Weidenhammer (stellvertretende
Betriebsratsvorsitzende), Andrea Schilling (Leiterin der AWO Kindertagesstätte
Glashütten), Jürgen Bierschneider (Werkleiter Kennametal),
Benjamin Meinhardt (Betriebsratsvorsitzender) und Angelika Heerlein
(Schulleiterin Mistelgau-Glashütten).
Der Werkleiter der Kennametal Produktions GmbH & Co. KG in
Mistelgau hat dem Betriebsrat ein Budget bereitgestellt, um
während der Weihnachtsfeier eine Verlosung zu organisieren.
Durch den Verkauf der Lose konnten jeweils 1300 Euro an die
Schule Mistelgau-Glashütten und die AWO Kindertagesstätte
Glashütten übergeben werden.
Foto: Betriebsrat
Text und Foto: Dieter Jenß
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– Sandwichbleche
– Wellbleche
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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
NACHRICHTEN DER VEREINE UND VERBÄNDE
EHRUNG FÜR 25JÄHRIGE AKTIVE DIENSTZEIT BEI
DER FEUERWEHR TRUPPACH-MENGERSDORF
EHRUNGEN BEI FEUERWEHR GLASHÜTTEN
Für 25jährige aktive Dienstzeit wurden bei der Jahresversammlung
der Feuerwehr Truppach-Mengersdorf Matthias Hösch und
Steffen Burghard durch Bürgermeister Karl Lappe und Kreisbrandmeister
Alexander Schuster (zweiter von rechts) mit dem
Ehrenzeichen des Freistaates geehrt. Seitens der Gemeinde gab
es einen Bierkrug. Mit im Bild Kommandant Roland Wittich und
Vorsitzender Michael Lappe (zweiter und dritter von links). Im
Mittelpunkt des Treffens standen Berichte des Vorsitzenden
und des Kommandanten sowie Ausblick auf das im Jahr 2026
anstehende 150jährige Jubiläum der Wehr, das im Rahmen eines
um einen Tag verlängerten Truppachtalfestes geplant ist.
Text und Foto: Dieter Jenß
EHRUNG BEI FEUERWEHR OBERNSEES
FÜR NORBERT LEYKAUF
Höhepunkt der Hauptversammlung der Feuerwehr Glashütten
im Feuerwehrhaus war die Ehrung von Kommandant Oliver Becker.
Aus den Händen von Kreisbrandinspektor Sven Kaniewski
erhielt er für besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen in
Oberfranken das Ehrenkreuz des Bezirksverbandes. Die Urkunde
wurde von Regierungspräsident Florian Luderschmid und Bezirksvorsitzenden
Hermann Schreck unterschrieben. In seiner
Laudatio würdigte Kaniewski das Engagement von Becker der
seit 24 Jahren Kommandant in Glashütten ist und darüber hinaus
sich auf Landkreisebene in vielerlei Funktionen und sich in
hervorragender Weise für die Feuerwehren einbringt. In seine
Amtszeit fiel der Neubau des Feuerwehrhauses, Beschaffungen
von Fahrzeugen, Gründung des Löschzuges mit der Feuerwehr
Mistelbach, seit 2001 insgesamt 500 Einsätze und rund 550
Übungsdienste, einschließlich Schulungsabend. Oliver Becker ist
ein Kommandant, so Kaniewski, der stets die Weiterentwicklung
der Wehr im Auge hat und ein angenehmer Ratgeber für alle ist.
Ebenfalls große Verdienste um die Wehr hat Harald Bauer erworben.
Er wurde zum Ehrenmitglied des Feuerwehrvereins ernannt.
Bauer ist seit Jahrzehnten aktiv, ist Gruppenführer und
nimmt sich seit Jahren dem Thema „Brandschutzerziehung“ an.
Mit im Bild Bürgermeister Sven Ruhl.
Text und Foto: Dieter Jenß
SPENDE DER HEINZ-OTTO-STIFTUNG AN JUGEND-
FEUERWEHR GLASHÜTTEN
Bei der Jahresversammlung der Feuerwehr Obernsees wurde
Norbert Leykauf mit dem Ehrenzeichen des Freistaates in Gold
und Ehrenurkunde für 40jährige aktive Dienstzeit durch Bürgermeister
Karl Lappe und Kreisbrandmeister Marc Pointinger (hinten
rechts) ausgezeichnet. Weiter im Bild zweiter Vorsitzender
Michael Zitzmann und Kommandant Horst Weber (vorne links).
Verbunden mit der Ehrung ist ein kostenloser einwöchiger Aufenthalt
im Feuerwehrerholungsheim Bayerisch Gmain enthalten.
Namens der Gemeinde überreichte der Bürgermeister eine
Ehrenurkunde und einen Bierkrug. In den Fokus bei der Jahresversammlung
rückten die Pläne für einen Um- und Anbau an das
Feuerwehrhaus sowie alternativ die Suche nach einem neuen
Standort.
Text und Foto: Dieter Jenß
Eine Spende von 500 Euro konnte Jugendwart Tobias Heidenreich
(zweiter von links) von der Jugendfeuerwehr Glashütten,
bei der Jahresversammlung der Feuerwehr in Empfang nehmen.
Die Spende übergab Stiftungsvorsitzender Heinz Otto (links)
von der gleichnamigen Heinz-Otto-Stiftung. Otto betonte, die
Förderung des Jugendprojektes der Feuerwehr Glashütten hat
für seine Stiftung einen hohen Stellenwert und wird deshalb
unterstützt. Die Stiftung, so die weiteren Informationen des
Stiftungsvorsitzenden, hat beschlossen im Jahr 2025 insgesamt
13 Förderzuwendungen mit einer Gesamthöhe von 9.000 Euro
zu verteilen. Zudem wurde im Stiftungsvorstand eine personelle
Änderung vorgenommen. Danach wurde Bürgermeister Sven
Ruhl (rechts) als Nachfolger von Ellen Haas, die wegen Erkrankung
das Amt nicht mehr ausführen kann, zum stellvertretenden
Vorstandsvorsitzenden gewählt. Links Vorsitzender und
Kreisbrandinspektor Sven Kaniewski.
Text und Foto: Dieter Jenß
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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
NACHRICHTEN DER VEREINE UND VERBÄNDE
BEACHVOLLYBALLFELD
BEI DER THERME GEPLANT
TSV-VORSITZENDER STEFAN SEYFERTH-ZAPF
WURDE ZUM EHRENMITGLIED ERNANNT
In Obernsees will sich der TSV breiter für seine Sportler aufstellen.
Der Thermen-Zweckverband signalisiert Grünes Licht für
eine Spielfläche für ein Beachvollybaldfeld. In einem Antrag beschreibt
der TSV mit seinem Vorsitzenden Stefan Seyferth-Zapf
die Situation, wonach u.a. bisher die Aktiven zum Beachvollyball-
Spielen entweder nach Hummeltal oder Plankenfels fahren
mußten. Deshalb wird der Bau eines Feldes zwischen der Therme
und dem benachbarten Basketballfeld angestrebt. Einstimmig
billigte die Verbandsversammlung des Zweckverbandes das
Vorhaben, dessen finanzielle Umsetzung für das 14 mal 22 Meter
große Spielfeld noch ausgelotet wird. Hierzu hofft man bei
den Verantwortlichen des TSV auf Mithilfe durch die ILE Neubürg
im Rahmen einer Förderung als Kleinprojekt. Im Bild Geschäftsführer
Sebastian Failner vom Zweckverband, TSV-Jugendgruppenleiter
Lucas Angermann und TSV-Vorsitzender
Stefan Seyferth-Zapf auf der geplanten Fläche.
Text und Foto: Dieter Jenß
TERMINE DES BAYERISCHEN BAUERNVERBANDES
Sonntag, 02.02.2025, 13:00 Uhr
LANDFRAUENTAG
Bayreuth, Tierzuchtklause
Thema: "Bildung bewegt vieles!?" - Ref.: Simone Fleischmann, Präsidentin
Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband e.V. (BLLV)
Mittwoch, 05.02.2025, 19:30 Uhr
POTTENSTEINER BAUERNTAG
Pottenstein, Gasthaus Mager
Thema: "Agrarpolitik - aktuelle und künftige Herausforderungen"
Ref.: Petra Högl, MdL, stv. amtierende Ausschussvorsitzende
des Landwirtschaftsausschusses im Bayerischen Landtag
Montag, 17.02.2025, 14:00 Uhr
Destuben, Gasthaus Kastanie
Thema: "Fit werden - fit bleiben in allen Lebensbereichen"
Ref.: Ruth Domide, Mehrgenerationenhaus Hollfeld
Teilnehmergebühr: 3 €
Dienstag, 25.02.2025, 19:30 Uhr
BAYREUTHER BAUERNTAG
Bayreuth, Tierzuchtklause
Thema: "Der neue Generalsekretär des Bayerischen
Bauernverbandes stellt sich und seine Ziele vor"
Ref.: Carl von Butler, Generalsekretär des Bayerischen
Bauernverbandes, München
Mittwoch, 26.02.2025, 14:00 Uhr
Gollenbach, Bürgerhaus
Thema: "Möglichkeiten der Wohnungsanpassung - sicher und
barrierearm" - Ref.: Karin Böhm, Landratsamt Bayreuth
Teilnehmergebühr: 3 €
Die Ernennung von Vorsitzenden Stefan Seyferth-Zapf zum Ehrenmitglied
beim TSV Obernsees war die Überraschung
schlechthin bei der Weihnachtsfeier in der Kulturscheune
Obernsees. Überrascht wurde nicht nur der Geehrte selbst, sondern
auch der Vereinsausschuss des TSV. Denn TSV-Ehrenvorsitzender
Roland Eisenhuth, der 20 Jahre bis zum Jahr 2022 an der
Spitze stand und dessen Nachfolge Seyferth-Zapf angetreten
ist, vollzog die Ehrung unter Verweisung auf die Ehrenordnung
des TSV persönlich. In seiner Laudatio betonte er: „Es muss ein
eingespieltes Team da sein. Eine eingeschworene Gemeinschaft.
Unser Verein, so der Ehrenvorsitzende, besteht seit 115 Jahren.
Das aber nur, weil alle hinter und vor den Kulissen zum Gelingen
beigetragen haben. Weil jeder auch mit viel Engagement und
Begeisterung bei der Sache ist. Dafür ist allen herzlich zu danken“.
Dies gilt besonders für Stefan Seyferth-Zapf. Seit Januar
1995 und damit seit 20 Jahren ist er stets als Sportfunktionär im
Einsatz gewesen. Beginnend als Jugendgruppenleiter über Ausschussmitglied,
Spielleiter und Betreuer der ersten Fußballmannschaft.
Danach folgten sieben Jahre als zweiter und zuletzt
seit knapp drei Jahren als erster Vorsitzender. Strahlend
nahm Vorsitzender Stefan Seyferth-Zapf die ihm von seinem
Vorgänger und Ehrenvorsitzenden Roland Eisenhuth (links)
überreichte Urkunde zur Ehrenmitgliedschaft entgegen. Rechts
TSV-Sportvorstand Julian Bräutigam.
Text und Foto: Dieter Jenß
KLEINANZEIGEN
Haushaltshilfe
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auf Ruhestand biete ich in Mistelgau und Umgebung
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im Haushalt. (Gerne für Senioren)!
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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
TERMINE UND VERANSTALTUNGEN
TERMINE DER VEREINE UND VERBÄNDE DER GEMEINDE MISTELGAU FÜR FEBRUAR 2025
Feb. Uhrzeit Veranstaltung Ort Veranstalter
01.02.25 Flohmarkt Schule Mistelgau Wir für Kinder e. V.
01.02.25 16:00 Uhr Jahreshauptversammlung Kulturscheune Obernsees VdK Ortsverband Mistelgau
07.02.25 Stammtisch Gasthaus Zur Eisenbahn Mistelgau Soldaten- u. Reservistenkamerads.
15.02.25 Skifahren Wilder Kaiser SV Mistelgau
16.02.25 10:10 Uhr Ehejubiläumsgottesdienst Ev. Kirche Mistelgau Ev. Kirchengemeinde
21.02.25 19.30 Uhr Jahreshauptversammlung Kulturscheune/kl. Saal Jagdgenossenschaft Obernsees
22.02.25 Dorffasching Sportheim SV Mistelgau SV Mistelgau
22.02.25 19:30 Uhr Faschingstanz mit Tombola Kulturscheune Obernsees/Halle TSV Obernsees/FF Obernsees
27.02.25 Weiberfasching Sportheim SV Mistelgau SV Mistelgau
28.02.25 Jahreshauptversammlung Gasthaus Zur Eisenbahn Mistelgau Soldaten- u. Reservistenkamerads.
28.02.25 20.00 Uhr Jahreshauptversammlung Feuerwehrhaus Wohnsgehaig Jagdgenossenschaft Wohnsgehaig
TERMINE DER VEREINE UND VERBÄNDE DER GEMEINDE GLASHÜTTEN FÜR FEBRUAR 2025
Feb. Uhrzeit Veranstaltung Ort Veranstalter
04.02.25 FF Kreisveranstaltung Kinder- und Jugendarbeit Mehrzweckhalle FF Glashütten
09.02.25 10:00 Uhr
Flohmarkt Glashütten
Einlass für Schwangere ab 09.30 Uhr
Mehrzweckhalle
22.02.25
14:00 Uhr u.
19:00 Uhr
Theater Mehrzweckhalle TSV Glashütten
23.02.25 17:00 Uhr Theater Mehrzweckhalle TSV Glashütten
28.02.25 19:00 Uhr Theater Mehrzweckhalle TSV Glashütten
Alle hier aufgelisteten Termine unter Vorbehalt!
Bitte informieren Sie sich bei den Vereinen, ob die Veranstaltung, für die Sie sich interessieren, auch wirklich stattfindet.
JAGDGENOSSENSCHAFT OBERNSEES
Am Freitag, 21. Februar 2025 findet um 19.30 Uhr die
Jahreshauptversammlung der
Jagdgenossenschaft Obernsees
in der Kulturscheune im kl. Saal statt.
Tagesordnung
1. Bericht des Vorstands
2. Bericht der Schriftführerin
3. Bericht des Kassiers und der Kassenprüfer
4. Entlastung des Kassiers und der Vorstandschaft
5. Beschluss über die Verwendung des
Jagdpachtschillings
6. Wünsche und Anträge
Alle Jagdgenossen sind herzlich eingeladen.
Die Vorstandschaft
JAGDGENOSSENSCHAFT WOHNSGEHAIG
Am Freitag, 28.02.2025 findet um 20.00 Uhr die Jahreshauptversammlung
der Jagdgenossenschaft Wohnsgehaig im
Feuerwehrhaus Wohnsgehaig statt.
Tagesordnung:
- Jahres-, Kassen und Revisionsbericht
- Beratung und Beschluss über die Verwendung des
Reinertrages der Jagdnutzung
- Wünsche und Anträge
Alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind hierzu herzlich eingeladen.
FREIWILLIGE FEUERWEHR PLÖSEN-GOLLENBACH
EINLADUNG zu unserer JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG
mit KAMERADSCHAFTSABEND am Freitag, den 14. März 2025
um 19.30 Uhr im Bürgerhaus Gollenbach-Plösen
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht des Kommandanten
3. Bericht des Vorstands
4. Kassenbericht und Entlastung
5. Ehrungen
6. Sonstiges, Wünsche u. Anträge
Mit kameradschaftlichem Gruß
die Vorstandschaft der
FFW Plösen-Gollenbach
Die Vorstandschaft
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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
VOLKSHOCHSCHULE GLASHÜTTEN
ERNÄHRUNG
Gh 009_4 Kochkurs Vegan
Beginn: Fr.,17.10.2025 • 16:00 Uhr Dauer ca. 3 Stunden • Vegetarische
Kochschule Sana e Salva, Am Anger 67, Eckersdorf Oberwaiz
• mind. 6 - max. 8 Personen • Gebühr: 48,00 Euro pro Person, dabei
sind Speisen und Getränke inclusive. Die verwendeten Lebensmittel
sind ausschließlich Bioqualität. • Leitung: Marika Bange
Wir bereiten uns ein Menü zu und beachten dabei, welche Makronährstoffe
wichtig sind, welche Mikronährstoffe und Vitalstoffe von
Bedeutung sind. In welchen pflanzlichen Lebensmitteln finden wir
diese und wie können wir perfekte Lebensmittel Kombinationen machen,
damit wir rundum gut versorgt sind. Wir werden außerdem die
kritischen Nährstoffe durchsprechen.
Die Anmeldung zu den Kursen muss vor Kursbeginn
erfolgen, per E-Mail: uschi.max50@gmail.com
Bankverbindung: VR Bank Bayreuth
IBAN: DE 68 7806 0896 0009 6747 13
Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschulen
im Landkreis Bayreuth e.V. weisen wir hin.
GESUNDHEIT
Entspannung / Körpererfahrung
Hatha-Yoga KK
(Kurs-ID: KU-ST-22UTQM)
Beginn: Mi.,15.01.2025 • Rathaus Glashütten • 12 Abende • mind. 6
TN • Gebühr: 42,00 EUR • Bitte mitbringen: bequeme Kleidung, Isomatte,
Decke • Leitung: Monika Fichtel, Yoga-Lehrerin
Gh 002_4
Gh 003_4
Kurs I: 16.45-17.45 Uhr
Kurs II: 18.00-19.00 Uhr
BEWEGUNG / GYMNASTIK / FITNESS
Rückhalt-KK
Ganzheitliche Rückenschule
(Kurs-ID: KU-BE-U2BDXN)
Beginn: Di.,21.01.2025 • 12 Abende • Mehrzweckhalle Glashütten
• Bitte mitbringen: Matte o. Decke • Gebühr: 42,00 EUR • Leitung:
Doris Wildgruber, Physiotherapeutin
Gh 004_4 Gruppe I: 15.30-16.30 Uhr
Gh 005_4 Gruppe II: 16.45-17.45 Uhr
Gh 006_4 Gruppe III: 18.00-19.00 Uhr
Gh 008_4 Hula - Hoop
Beginn: Mi.,08.01.2025 • 20:00-21:00 Uhr • 10 Abende • Mehrzweckhalle
Glashütten • Bitte mitbringen: Hula-Hoop-Reifen (wenn
vorhanden, Beratung vor Kursbeginn möglich) enganliegende Kleidung•
Gebühr: 35,00 EUR
Leitung: Anja Schuster-Becker Physiotherapeutin
GESELLSCHAFT
Gh 002_5
Tanzen macht Spaß (Fortgeschrittene)
Beginn: So.,12.01.2025 • 18:00 – 19:30 Uhr • Mehrzweckhalle Glashütten
• 8 Abende • max.15 Paare • Gebühr: 25,00 EUR pro Person
• Leitung: Sepp Lies
Gh 010_4 Kochkurs Vegetarisch
Beginn: Fr., 07.02.2025 • 16:00 Uhr Dauer ca. 3 Stunden • Vegetarische
Kochschule Sana e Salva, Am Anger 67, Eckersdorf Oberwaiz •
mind. 6 – max. 8 Personen • Gebühr: 48,00 Euro pro Person, dabei
sind Speisen und Getränke inclusive. Die verwendeten Lebensmittel
sind ausschließlich Bioqualität. • Leitung: Marika Bange
Gh 011_4 Whisky Tasting für Whiskyinteressierte und Einsteiger
Freitag, 21.03.2025 • 19:00 – 22:00 Uhr • Glashütten, Rathaus Sitzungssaal
• Gebühr: 35,00 EUR • Leitung: Gerhard Wagner, Bastian
Wagner
Ferienwohnung 40 qm für 2 Personen
(für eine 3. Person auf Schlafcouch
im Wohn-/Esszi. möglich), mit Terrasse u.
Garten, im Dorfkern von Mistelgau.
Kurzübernachtungen sind möglich.
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St. Georgen 13 • Bayreuth
0921.26 202
www.dannreuther.de
SEITE 18
Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
VOLKSHOCHSCHULE MISTELGAU
Aerobic Low
Beginn: Di., 11.03.2025 • Rathaus, Mehrzweckraum • je 15 Abende •
Gebühr: 52,50 EUR • Leitung: Anke Maier
Die Kursgebühren sind auf das Konto der Volkshochschule
Mistelgau bei der Sparkasse Bayreuth, BIC: BYLADEM1SBT
IBAN: DE25 7735 0110 0000 5518 46 - spätestens bis Kursbeginn-
zu überweisen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der VHS Landkreis Bayreuth.
Die Kursgebühren pro Stunde wurden von 3,00 € auf 3,50 € erhöht.
GESUNDHEIT
Geschäftsstelle:
Melissa Amschler
Andreas-Förster-Str. 22
95490 Mistelgau
E-mail: vhs-mistelgau@web.de
Bewegung / Gymnastik / Fitness
Mg 002_4 Outdoor Frühsport
Beginn: Mi., 07.05.2024 • 10.00-11.30 Uhr • Treffpunkt: Wird nach
Anmeldung bekannt gegeben • 8 Vormittage • mitzubr.: Schuhe, die
gut abrollen, aber auch Halt und Stabilität für unwegsamere Passagen
bieten • Gebühr: 42,00 EUR • Leitung: Silke Schreiber-Cordts
In wunderbar gesunder Waldluft trainieren wir an verschiedenen Stationen
unsere Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit und Koordination. Bewegung
im Freien und in der Gruppe vertieft die Atmung, ist belebend und
macht einfach Spaß! Für die Teilnahme ist keine besondere sportliche
Voraussetzung notwendig.
Mg 003_4 Body-Balance-Pilates
Beginn: Di., 06.05.2025 • 16.30-17.30 Uhr • Rathaus, Mehrzweckraum •
8 Abende • Gebühr: 28,00 EUR • Leitung: Silke Schreiber-Cordts
Dieses sanfte, sehr effektive Ganzkörpertraining kräftigt die tiefe
Bauch-, Rücken- und Beckenmuskulatur. Ein starkes „Fundament“
sorgt für mehr Stabilität im Körper. In harmonisch fließenden Bewegungsabfolgen
werden die Muskeln gedehnt, gekräftigt und entspannt,
Dysbalancen werden beseitigt und die Haltung wird positiv beeinflusst.
Der Körper wirkt insgesamt straffer und konditionierter. Dieses sanfte,
sehr effektive Ganzkörpertraining hat zum Ziel die tiefe Bauch-, Rücken-
und Beckenmuskulatur zu kräftigen.
Mg 005_4 Walking & Talking – Treff
Beginn: Mo., 28.04.2025 • 17.30-19.00 Uhr • Die weiteren Termine
werden bei Anmeldung bekannt gegeben. Treffpunkte variieren und
werden jeweils vor den Terminen bekannt gegeben. • 8 Nachmittage •
Gebühr: 42,00 EUR • Leitung: Silke Schreiber-Cordts
Wir bewegen uns auf abwechslungsreichen Wegen, mit schönen Ausblicken
in der wunderbaren Natur rund um Mistelgau, Obernsees und
Glashütten. Die Streckenlänge beträgt 6 – 8 km. Für die Anstiege in
unserer hügeligen Landschaft ist eine mittlere Kondition und für unwegsamere
Passagen Trittsicherheit notwendig. Bitte lassen Sie einen zeitlichen
Puffer, da eine pünktliche Rückkehr nicht garantiert werden kann.
Die Treffen beginnen mit einer kurzen, vorbereitenden Mobilisierung und
schließen mit Dehnübungen ab. Bei Gewitter, starkem Regen oder Sturm
wird ein Termin verschoben. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Klassische Low Aerobic in Abwechslung mit Ausdauertraining in niederer
Herzfrequenz. Einfache Bewegungen auf lange Zeit garantieren die
optimale Fettverbrennung. Man fühlt sich wohl, obwohl der Schweiß in
Strömen fließt. Sehr gut geeignet auch für Anfänger.
Mg 007_4 Gruppe I: 19.00-20.00 Ausgebucht Uhr
Mg 008_4 Gruppe II: 20.15-21.15 Uhr
KULTUR
Musik
Die fortlaufenden Kurse sind für Anfänger und Fortgeschrittene, Erwachsene
und Kinder, wenn nicht anders angegeben. Einstieg ist jederzeit
möglich. Die Bezahlung wird jeweils für ca. 10 UE (1 UE=30
Min.) im Lastschrifteinzugsverfahren vorgenommen. Fehlstunden seitens
der Teilnehmer können nicht rückvergütet oder nachgeholt werden.
Die Anmeldung ist für ein Schuljahr bindend.
Flöte für Kinder
Jew. Di. oder Do. • Schule • mitzubr.: eigene Flöte • Gebühr: 15,50 EUR
/ UE • Leitung: Olga Thiel
Einzelunterricht in Theorie und Praxis
Mg 001_5
Mg 002_5
Altflöte (ab ca.10 J.)
Blockflöte (ab ca. 6 J.)
Mg 003_5 Klavier / Keyboard
Jew. Di. oder Do. • Schule • Gebühr: 15,50 EUR / UE
Leitung: Olga Thiel
Einzelunterricht in Theorie und Praxis.
Ein Keyboard/Klavier sollte vorhanden sein.
Verputzer- und
Malerbetrieb
Innenputz
Außenputz
Termine nach telefonischer Vereinbarung:
Reparaturen sämtlicher PKW
Feinstaubplakettenvergabe
Autoglasreparatur/-austausch
Progas-Pfandfl aschenverkauf
Hauptuntersuchung
Abgasuntersuchung
Reifenservice
Vollwärmeschutz
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96167 Königsfeld · Schulstraße 4 Malerarbeiten
Tel. 09207 989180 · info@schmitt-verputzerbetrieb.de
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jeden Mittwoch
Mengersdorf 35
95490 Mistelgau Tel: 09206 / 209
SEITE 19
Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
Aktuelles aus der ILE
Rund um die Neubürg - Fränkische Schweiz
Förderung von Erste-Hilfe-Kursen
Um im Notfall bis zum Eintreffen der Rettungskräfte lebenswichtige
Minuten zu gewinnen, sollte jede/r über ein Grundwissen
in Sachen Erster Hilfe verfügen.
Dazu ist kein langwieriger Intensivkurs notwendig. Bereits ein
kurzer Crashkurs kann dazu beitragen, Berührungsängste abzubauen
und im Ernstfall beherzt einzugreifen.
Die Städte und Gemeinden Rund um die Neubürg haben deswegen
entschieden, dieses Jahr zehn Vereine mit einem Spendenzuschuss
für einen solchen Erste Hilfe Kurs zu unterstützen,
wie sie von den meisten Blaulichtorganisationen (z.B. BRK
oder Malteser) angeboten werden. Jeder durchgeführte Kurs
wird mit 150 € bezuschusst.
Die Kurse sollten folgende Eigenschaften aufweisen:
• Kurze Dauer (maximal vier Stunden)
• zentraler Austragungsort (z.B. örtliches Feuerwehrhaus)
• Öffentliche Veranstaltung (nicht nur für Vereinsmitglieder)
• Keine Teilnahmegebühren
Was muss ich tun, um die Förderung zu erhalten?
1. Formlose Anfrage per Mail stellen mit den Eckdaten zum
geplanten Kurs (Wann? Wo? Welcher Referent? Kosten?)
2. Zusage abwarten
3. Kurs beauftragen, bewerben und durchführen
4. Rechnungskopie per Mail einreichen
5. Das Geld kommt als Spende auf das Vereinskonto
Beispiel für einen Erste Hilfe Crashkurs:
Der „112er Kurs“ des BRK Bayreuth (Kosten: 250 €, Dauer ca.
2 Stunden). Der Referent inkl. Schulungsmaterial kommt zum
Vereinsheim. Kontakt: 0921 403417
Beispiele für vermittelte Inhalte:
• Bewusstlosigkeit und stabile Seitenlage
• Freimachen der Atemwege
• Reanimation („Prüfen – Rufen – Drücken“)
• Anwendung eines Defibrillators
• Stillen von Blutungen
• Verhalten bei Herzinfarkt und Schlaganfall
Badelandschaft erneuert
Gerade in der kalten Jahreszeit ist es belebend und gesundheitsfördernd
im Thermalwasser oder auch der Sauna zu relaxen.
Mit der Therme Obernsees steht uns hierzu eine hervorragende
Adresse, direkt vor der Haustür zur Verfügung.
Ab dem 30. Januar 2025 bietet die Therme Obernsees ihren
Gästen noch mehr Raum für Erholung und Entspannung. Das
neu gebaute Außenbecken bietet 260 m² Wasserfläche, bequeme
Sitzbänke, Massagedüsen, eine Schwalldusche und
komfortable Sitzliegen, für höchsten Genuss im angenehm
warmen Wasser. Ergänzt wird das Angebot durch einen modernen,
lichtdurchfluteten Ruheraum – ein exklusiver Rückzugsort
für Gäste ab 16 Jahren, ideal zum Abschalten und neue
Energie tanken.
Mit dieser Erweiterung geht die Therme Obernsees gezielt auf
die Bedürfnisse aller Generationen ein. Während im oberen
Bereich der Therme ruhige Zonen wie der Ruheraum für Erholung
sorgen, konzentrieren sich die Attraktionen für Familien
und Kinder im unteren Bereich. Der neue Kinderbereich bietet
moderne Einrichtungen wie Kinderduschen, Wickelmöglichkeiten
und eine Kinderrutsche sowie verschiedene Wasserzonen,
die Spiel und Spaß für die kleinen Gäste garantieren.
Die Blubberbucht, das Hangelnetz und die Wasserkanone sorgen
für Action, während die 90-Meter-Reifenrutsche mit Lichteffekten
ein unvergessliches Erlebnis bietet.
Dem Badespaß für die ganze Familie steht damit nichts mehr
im Wege.
Egal ob für eine entspannte Auszeit oder ein lebendiges Familienabenteuer
– hier ist für jeden etwas dabei.
Thermenmarkt & Flohmarkttermine
Thermenmarkt jeden ersten Sonntag im Monat von 9.30 bis
16.30 Uhr mit regionalen Lebensmitteln an der
2. Februar 2. März 6. April
4. Mai 1. Juni 6. Juli 3. August
7. September 5. Oktober 2. November 7. Dezember
Paralleler Flohmarkt beim TSV Plankenfels mit Kaffee und Kuchen
im Sportheim (9.30 bis 15.30 Uhr) - mit Kinderflohmarkt:
6. April 4. Mai 1. Juni 6. Juli
3. August 7. September 5. Oktober
@neubuerg
Kontakt:
Tel. 09279 923241
Mail: info@neubuerg.de
Web: www.neubürg.de
Impressum:
Herausgeber:
Interkommunale Allianz (ILE)
Rund um die Neubürg – Fränkische Schweiz e. V.
Bahnhofstraße 35
95490 Mistelgau
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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
1. Begrüßung
EINLADUNG
zur
Mitgliederversammlung
am Freitag, den 07.02.2025,
um 19.30 Uhr
im Bürgerhaus Gollenbach-Plösen
Vorgesehene Tagesordnung:
2. Protokoll der Mitgliederversammlung vom 15.03.2024
3. Bericht des Vorsitzenden
4. Berichte der Spartenleiter
5. Bericht der Schatzmeisterin
6. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft
7. Neuwahlen
8. Sonstiges
Alle Mitglieder sind dazu herzlich eingeladen!
Wir weisen bereits jetzt hin auf unser
40-jähriges Vereinsjubiläum am 17./18. Mai
am Bürgerhaus Gollenbach-Plösen.
Jochen Seyferth
1. Vorsitzender
HUMMELTRACHTEN -
ERHALTUNGSVEREIN
MISTELGAU UND UMGEBUNG E.V.
Faschingsdienstag, 04. März 2025
ab 14.00 Uhr
Kaffeekränzchen
im Hummelnest
Wir laden herzlich ein und
freuen uns auf Euch.
Tagesordnung:
Jagdgenossenschaft Seitenbach
Am 07.03.2025 um 19:30 Uhr findet die
Jahreshauptversammlung
der Jagdgenossenschaft Seitenbach in Gaislareuth 14 statt.
1. Bericht des Vorstandes
2. Bericht des Schriftführers
3. Bericht des Kassiers und der Kassenprüfer
4. Entlastung des Kassiers und der Vorstandschaft
5. Verwendung des Jagdpachtschillings
6. Bericht der Jagdpächter
7. Neuwahl der Vorstandschaft
8. Wünsche und Anträge
Alle Jagdgenossen sind herzlich eingeladen.
Für das leibliche Wohl sorgt unser Jagdpächter Peter Opel
gez. Die Vorstandschaft
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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
FASCHING IN
Obernsees
Sa. 22.02.25
in der Kulturscheune
ab 19:30 Uhr
FFW Obernsees
Livemusik mit
laden herzlichst ein
Brandy
snacks | Aufführungen | maskenprämierung | Tombola
Kinderfasching
Di. 04.03.25
in der Kulturscheune
um 14 Uhr
SEITE 23
Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
DORF
FASCHING
SPORTHEIM MISTELGAU
S A M S T A G
22.02.25
BEGINN: 20:00 UHR
DJ FUNKY NICO | COCKTAILBAR
SHOW ACTS:
Mohrenwäscher
NAMIJAH Danceclass
Tanzgruppe Adena
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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
Weiber
FASCHING
SPORTHEIM MISTELGAU
D O N N E R S T A G
27.02.25
EINLASS: 19:30 UHR
DJ STYX | MASKENPRÄMIERUNG
HAPPY TIME: 21:00 – 21:30 UHR
SHOW ACTS:
NAMIJAH Danceclass
MISTELGAUER MÄNNERBALLETT
SEITE 25
Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
In dankbarer
Erinnerung
IHR FEST
im Mitteilungsblatt
AMTS- UND MITTEILUNGSBLATT
der Verwaltungsgemeinschaft
Mistelgau
und ihrer Mitgliedsgemeinden
Mistelgau und Glashütten
ICH BERATE SIE GERNE
Stefanie Hoffmann
Tel.: 0151 – 18008842
E-Mail: s.hoffmann@inbayreuth.de
SEITE 26
Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
Herzlichen Dank
für alle Anteilnahme, gesprochen oder geschrieben
für alle Geldzuwendungen und jeden Händedruck
für die zahlreiche Teilnahme an der Trauerfeier
für die liebevolle Gestaltung des Trauergottesdienstes und
die tröstenden Worte von Pfarrerin Mareike Kraemer
Helga Verena Stahlmann
* 21.12.1951 t 09.01.2025
Ehemann Helmut Stahlmann
Tochter Daniela Voit
Herzlichen Dank sagen wir allen,
die sich in stiller Trauer mit uns verbunden
fühlten und ihre liebevolle Anteilnahme
durch viele Beileidsbekundungen oder
Trauerkarten zum Ausdruck brachten.
Besonderer Dank an das gesamte Team
der Therme Obernsees.
Dunja Küffner
t 30.11.2024
Familie Küffner
und Familie Bock
Nachruf
Der TSV OBERNSEES trauert um sein Ehrenmitglied
Peter Kleinhans
Er war über 45 Jahre in allen wichtigen Positionen unseres Vereins tätig.
Mit Peter verlieren wir das Gesicht unseres Vereins, das uns im gesamten Landkreis
zu viel Ansehen und Respekt verhalf.
Wir werden ihn stets in dankbarer Erinnerung behalten.
Obernsees, im Januar 2025
Die Vorstandschaft
im Namen aller Mitglieder
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Chinesische Medizin
• Akupunktur
• Moxibustion
• Schröpfen
• Guascha
• Chinesische Physiotherapie
• Chinesische Ernährungsberatung
Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
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Dem Leben einen
würdevollen Abschied geben.
Bestattungen
Martin Schrüfer
Hollfeld
Jederzeit für Sie erreichbar: 0176 50 51 40 57
In dankbarer
In
Erinnerung
dankbarer
Erinnerung
Ihre Traueranzeige
im Mitteilungsblatt
AMTS- UND MITTEILUNGSBLATT
der Verwaltungsgemeinschaft
Mistelgau
und ihrer Mitgliedsgemeinden
Mistelgau und
Glashütten
ICH BERATE SIE GERNE
ICH BERATE SIE GERNE
Stefanie Hoffmann
Stefanie Tel.: 0151 – Hoffmann
18008842
E-Mail: Tel.: 0151 s.hoffmann@inbayreuth.de
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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
Februar 2025
Newsletter
LEBENSWERTE STADT
Innovative dänische Stadtentwicklung trifft fränkische Visionen – wie wir
die Zukunft lebenswert gestalten!
Im Februar und März 2025 lädt die Region Bayreuth zu einem inspirierenden
Programm rund um das Thema „Lebenswerte Stadt“ ein. In der RW21 Stadtbibliothek
Bayreuth wird die dänische Wanderausstellung „Lebenswerte Stadt“ der
Königlich Dänischen Botschaft in Zusammenarbeit mit dem dänischen Institut
für Stadtplanung gezeigt. Zu entdecken sind dort 28 teils außergewöhnliche Projekte
der Stadtentwicklung aus Dänemark.
Ergänzt wird sie durch die Ausstellung
„Ein Blick in die Zukunft der
Bayreuther Innenstadt – zwischen Wagner
und Wundertüte“. Diese erlaubt
spannende Einblicke in die Strategieprozesse
zur Entwicklung der Innenstadt
und ihrer Quartiere. Zwei Monate lang
gibt es dazu ein anregendes Programm,
bei dem sich zahlreiche Einrichtungen
und Akteure beteiligen: Workshops,
Führungen, Quartiersspaziergänge und
Mitmachaktionen laden ein, z.B. nachhaltige
Platzgestaltungen und Fußgängermobilität
kennenzulernen und darüber
(neu) nachzudenken. In die Zeit
fällt auch der Startschuss für den Fotowettbewerb „Zeig mir deine lebenswerte
Stadt“, bei dem die Bürgerinnen und Bürger ihre Vision einer lebenswerten Umgebung
kreativ teilen können. Eine Ausstellung mit den Wettbewerbsergebnissen
wird im Herbst 2025 gezeigt. Das Programm wird gefördert mit Regionalmanagementmitteln
aus dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung
und Energie.
Eröffnung: Di, 04.02.2025 | 17:30 Uhr | RW21, Galerie 1. OG
Ausstellungs- und Programmzeitraum: Di, 04.02. – Sa, 29.03.2025
Unternehmen für den Girls'Day und Boys'Day am 03. April 2025 gesucht!
Geben Sie Jugendlichen einen ersten Einblick in den Berufsalltag! Praktische
Erfahrungen in Unternehmen und Organisationen zu sammeln, ist eine ganz
wichtige Erfahrung. Für Firmen ist es eine Chance, die Auszubildenden von morgen
zu finden. Unternehmen und Einrichtungen, die den Girls’Day bzw.
Boys‘Day nutzen möchten, können ihr Angebot bis Ende Februar online unter
www.girls-day.de oder www.boys-day.de eintragen.
Mehr Infos unter www.fachkraefte.bayreuth.de
MACH MIT! MÜLL SAMMELN am MAIN und
an den regionalen Gewässern
Aktionszeitraum März 2025
Zu gemeinsamen Müllsammelaktionen entlang
des Weißen und Roten Mains, seinen Zuflüssen
und an regionalen Gewässern, rufen die Stadt und
der Landkreis Bayreuth auf.
Partner sind das Netzwerk Main, das Flussparadies
Franken und die Organisation RhineCleanUp.
Mitmachen können alle – Familien, Vereine, Privatpersonen!
Wir bitten um kurze Anmeldung
unter Angabe des Sammeltermins, Treffpunkts
und Streckenabschnitts an Eva Rundholz unter
info@region-bayreuth.de.
Um öffentlich zu zeigen, wo überall gesammelt
wird, bitten wir darum, die Aktion/Gruppe unter
www.maincleanup.org/de zu registrieren. Jede
Gruppe kann selbst bestimmen, wo und wann die
Müllaktion stattfinden soll. Bitte unbedingt mit
dem kommunalen Bauhof/Abfallwirtschaft die
Entsorgung des Mülls abstimmen.
Die Müllsammelaktionen sind Teil des Wassermonats
März, der unter dem Fokus Naturressourcen
mit Regionalmanagementmitteln aus dem Bayerischen
Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung
und Energie gefördert wird.
IMPRESSUM
Regionalmanagement Stadt und Landkreis Bayreuth,
Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth, info@region-bayreuth.de
Bild: Rasmus Hjortshøj/COAST
V.i.S.d.P.: Annette Lowack
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zur staatlichen
Förderung.
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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
Komplettlösungen für Ihren Energiebedarf
Photovoltaik - Stromspeicher - Wärmepumpe - alles aus einer Hand.
Unsere Mission: erneuerbare Energien für Ihr Zuhause
Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich von uns beraten!
IHRE VORTEILE IM ÜBERBLICK!
• regional vor Ort
• eigene Montageteams
• Familienbetrieb 2. Generation
• 25 Jahre Erfahrung
• transparente Angebote
• Beratung von A - Z
JETZT BERATEN LASSEN!
KOSTENLOSE
FACHVORTRÄGE
FÜR INTERESSENTEN
Vorträge über die Themen
Wärmepumpe, Photovoltaik
und Stromspeicher
in unserer Zentrale in
Altenplos
Aktuelle Termine
finden Sie online
WIR BITTEN UM
ANMELDUNG
Sonnenbatterie-Center Franken GmbH
Unterwaizer Straße 6, 95500 Altenplos, T: 0921 78 77 67-0, www.sbc-franken.de
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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
Geschichte erleben, Heimat feiern –
900 Jahre Mistelbach
Jubiläumsjahr 2025 – Highlights
20. Juni 2025 Django Asül
Vorverkauf
Django Asül gastiert im Festzelt mit seinem
Programm „Am Ende vorn“.
Tickets für Django Asül gibt es in der Verwaltungsgemeinschaft
Mistelbach (1. OG im Sekretariat)
und online.
21. Juni 2025 Die Gipfelstürmer
Abendkasse
Das Partyduo verbreitet, u.a. mit dem
tanzenden Eisbär, fantastische Partystimmung.
18. – 20. Juli 2025
19. Juli 2025
Mittelaltermarkt
Handwerk, Händler, Gaukler, Musikanten und
ein vielseitiges Programm.
Donikkl Crew
Vorverkauf
Musikalische Show für Kinder zum
Mitsingen, Mittanzen und Mitlachen.
Tickets für die Donikkl-Crew gibt es in der
Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach
(1. OG im Sekretariat).
Eintritt frei!
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NEU: großes Außenbecken
und heller Ruheraum
in Betrieb!
Veranstaltungen im Februar
Kinder–Spiel &
Spaß-Nachmittag
Samstag, 8. Februar, 15 bis 18 Uhr
Spiel und Spaß im und am Wasser.
Treffpunkt am Kinderbecken.
Schnupperkurs für
Meerjungfrauen
Samstag, 15. Februar, ab 11 Uhr
Wollt ihr das Nixen-Geheimnis lüften
und wissen, wie man mit einer Flosse
schwimmt? Dann macht mit beim
Schnupperkurs für Meerjungfrauen
(ab 8 Jahren). Kursgebühr 29,50 €
incl. Leihflosse und Eintritt. Dauer:
45 Min., Teilnehmerzahl begrenzt.
Infos, Teilnahmebedingungen und
Anmeldung auf der Webseite.
Thermelino-
Kinder-Club-Nachmittag
Samstag, 22. Februar, 15 bis 18 Uhr:
FROSCH-tastisches Abenteuer mit
buntem Überraschungsprogramm
in der Badewelt.
Saunaabend „Valentin-Vibes“
Freitag, 14. Februar
Ein entspannter Saunaabend mit besonderen
Aufgüssen.
Klänge erleben –
Entspannung genießen
Samstag, 21. Februar,
16:45 bis 19:30 Uhr
Tauchen Sie ein in die Welt der Klänge
von tibetischen Klangschalen und
Gongs.
Thermenmarkt
OHNE Flohmarkt
Sonntag, 2. Februar,
9.30 bis 16.30 Uhr
Flohmarkt
ab 8 Uhr vor dem
Sportheim in
Plankenfels
Herbst-/Winter-
Öffnungszeiten
täglich
Bad: 10 - 21 Uhr
Sauna: 10 - 22 Uhr
An der Therme 1 95490 Mistelgau-Obernsees Tel.: 0 92 06/993 00-0 www.therme-obernsees.de info@therme-obernsees.de
PHYSIOFIT HENTES Gesundheit und Wellness Belle Visage Kosmetikstudio/Fußpflege/Maniküre Missimo Der Friseursalon