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Amts- und Mitteilungsblatt Februar 2025

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AMTS- UND MITTEILUNGSBLATT

der Verwaltungsgemeinschaft

Mistelgau

und ihrer Mitgliedsgemeinden

Mistelgau und Glashütten

31. JANUAR 2025

AUSGABE 02 / 25

ANZEIGENSCHLUSS FÜR

DIE FEBRUAR-AUSGABE

IST DER 14.02.2025

Schlüsselübergabe von Vorbesitzer Thomas Wölfel und Vater Berthold an Bürgermeister Karl Lappe.

Mit dabei Gemeinderäte und Mitarbeiter der Verwaltung. Die Gemeinde Mistelgau hat das Schreinereigrundstück

mit den beiden Häusern und den dazugehörigen Grundstücken erworben um die dortige

Engstelle zu beseitigen und einige Bauplätze in Plösen zu schaffen. Die Schreinerei wird von der

Gemeinde künftig für Holzarbeiten genutzt während das andere Haus wie bisher vermietet bleibt.

Foto: Dieter Jenß

Rathaus Mistelgau

Bahnhofstraße 35

95490 Mistelgau

Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr

Mittwoch: 14.00 – 18.00 Uhr

Telefon: 09279/999-0

Fax:09279/999-33

www.mistelgau.de

poststelle@vg-mistelgau.bayern.de

Rathaus Glashütten

Schloßstraße 2

95496 Glashütten

Dienstag: 8.00 – 10.30 Uhr

Donnerstag: 16.00 – 18.30 Uhr

Telefon: 09279/467

Fax: 09279/923377

www.glashuetten.de

gemeinde@glashuetten.de

Interkommunale Allianz (ILE)

Rund um die Neubürg – Fränkische

Schweiz e. V.

Bahnhofstraße 35

95490 Mistelgau

Telefon: 09279/923241

Fax: 09279/923244

www.neubuerg.de

info@neubuerg.de


Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau

Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, Tel. 09279 / 999-0

Fax-Nr.: 09279/999-33 falls Mitarbeiterfax nicht geht

Lappe Karl, 1. Vorsitzender – Ruhl Sven, stellv. Vorsitzender

Amschler, Dietmar

Rentenangelegenheiten

Telefon 0 92 79 / 9 99-25

dietmar.amschler@vg-mistelgau.bayern.de

Amschler, Melissa – Webseiten Mistelgau + Glashütten

Wasser- und Kanalgebühren Mistelgau

Tel.: 0 92 79 /9 99-29 • Fax: 0 92 79 /9 99-329

melissa.amschler@vg-mistelgau.bayern.de

Bayerlein, Katja

Einwohner-, Pass-, Wahlamt, Poststelle und Standesamt

Tel.: 0 92 79 /9 99-27 • Fax: 0 92 79 /9 99-327

katja.bayerlein@vg-mistelgau.bayern.de

Bursian, Alexandra

Einwohner-, Pass-, Wahlamt, Poststelle und Mitteilungsblatt

Tel.: 09279/9 99-22 Fax: 0 92 79 /9 99-322

alexandra.bursian@vg-mistelgau.bayern.de

Heinz, Christian

EDV-Betreuung, Breitbandangelegenheiten

Tel.: 0 92 79 / 9 99-11, Fax: 0 92 79 / 9 99-311

christian.heinz@vg-mistelgau.bayern.de

Huber, Mathias – Standesamt, Personalangelegenheiten

Tel.: 0 92 79 /9 99-16 • Fax: 0 92 79 /9 99-316

mathias.huber@vg-mistelgau.bayern.de

Küffner, Brigitte – Sekretariat, Öffentlichkeitsarbeit, Bürgeramt

Tel.: 0 92 79 /9 99-17 • Fax: 0 92 79 /9 99-317

brigitte.kueffner@vg-mistelgau.bayern.de

Krug, Tanja – Finanzverwaltung

Tel.: 0 92 79 /9 99-21 • Fax: 0 92 79 /9 99-321

tanja.krug@vg-mistelgau.bayern.de

Kugler, Petra

Kindergarten, Schule, Versicherungsangelegenheiten

Tel.: 0 92 79 /9 99-24 • Fax: 0 92 79 /9 99-324

petra.kugler@vg-mistelgau.bayern.de

Lehner, Bernd – Kämmerer

Tel.: 0 92 79 /9 99-13 • Fax: 0 92 79 /9 99-313

bernd.lehner@vg-mistelgau.bayern.de

Roder, Ute – Kassenverwaltung

Tel.: 0 92 79 /9 99-19 • Fax: 0 92 79 /9 99-319

ute.roder@vg-mistelgau.bayern.de

Schaarschmidt, Klaus – Haupt- und Ordnungsamt

Tel.: 0 92 79 /9 99-12 • Fax: 0 92 79 /9 99-312

klaus.schaarschmidt@vg-mistelgau.bayern.de

Schmitt, Irene – Verkehrsamt an der Therme Obernsees

Tourist Info Mistelgau – Obernsees – Glashütten

Tel.: 0 92 06/99 23 75 • Fax: 0 92 06/99 35 45

info@tourismus-obernsees.de

Silbermann, Thomas – Bauamt, Straßenverkehr

Tel.: 0 92 79 /9 99-15 • Fax: 0 92 79 /9 99-315

thomas.silbermann@vg-mistelgau.bayern.de

Waldmann, Monika – Grund-, Gewerbe- und

Hundesteuer, Bürgeramt

Tel.: 0 92 79 /9 99-18 • Fax: 0 92 79 /9 99-318

monika.waldmann@vg-mistelgau.bayern.de

Internet: www.mistelgau.de

Internet: www.glashuetten.de

Mail: poststelle@vg-mistelgau.bayern.de

Gemeinde Mistelgau

Die Rufnummern:

Lappe Karl, 1. Bürgermeister

Privat: 0 92 79 /2 20 • Dienstlich: 0 92 79 /9 99-0 • mobil:

01 60/842 73 16

Bauhof Mistelgau: Tel.: 0 92 79/5 84

In dringenden Fällen:

Bär, Arno mobil: 01 51/18 05 64 41

Teufel, Reiner mobil: 01 51/18 05 64 43

Zick, Michael mobil: 01 51/18 05 64 48

Gemeinderat Mistelgau:

Seniorenbeauftragte: Seyferth, Angelika • Tel.: 09279/1468

Jugendbeauftragte:

Maisel, Bernd • mobil: 01 71 / 9 51 22 41

Westermann, Thomas • mobil: 01 72 / 3 47 50 03

Schul- u. Kindergartenbeauftragter:

Küffner, Roland • mobil: 01 70 / 9 93 77 52

Beauftragter für Frauen- und Familienangelegenheiten:

Seyferth, Jochen • mobil: 0172/84 21 561

Störungsannahme Strom: Stadtwerke Bayreuth

Tel.: 0921-600-750

Gemeinde Glashütten

Die Rufnummern:

Ruhl Sven, 1. Bürgermeister

Telefon 09279 / 97 76 17 • mobil: 01 51 / 23 45 23 05

Rathaus Glashütten:

Öffnungszeiten:

Dienstag, 8.00 – 10.30 Uhr – Donnerstag, 16.00 – 18.30 Uhr

Tel.: 0 92 79/4 67 – Fax: 0 92 79/92 33 77

Internet: www.glashuetten.de

Mail: gemeinde@glashuetten.de

Bauhof Glashütten:

Tel.: 0 92 79/82 48 – Fax: 0 92 79/97 12 30

Mail: bauhof@glashuetten.de

Seniorenbeauftragte: Ursel Sloniowski

Waldstraße 3 • Tel.: 09279/97600

Jugendbeauftragter: Tobias Heidenreich, Waldstraße 1,

Tel.: 01 74 / 9 51 78 75 – Mail: heidenreich.tobias@gmail.com

Gebührenabrechnung für Wasser- und

Kanaleinleitungsgebühren Gemeinde Glashütten:

Südwasser GmbH – 95111 Rehau – Tel.: (09283) 861-0

Mo. – Do. 8.00 – 16.00 Uhr • Fr. 8.00 – 13.00 Uhr

Störungsannahme für Wasser: Tel.: (09283) 861-22 43

Störungsannahme für Strom – Bayernwerk:

rund um die Uhr: Tel.: (0941) 28003366

Abwasserzweckverband Truppachtal

Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, Tel. 09279 / 999-0 • Fax: 09279/

999-33

Lappe Karl, 1. Vorsitzender – Ruhl Sven, stellv. Vorsitzender

Kläranlage Truppachtal: • Tel.: 09206/230

Anrufe werden auf dienstliche Mobiltelefone weitergeleitet.

E-Mail: info@ka-truppachtal.de


Schulverband Mistelgau-Glashütten

Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, Tel. 09279 / 999-0

Fax: 09279/ 999-33

Lappe Karl, 1. Vorsitzender – Ruhl Sven, stellv. Vorsitzender

Grundschule Mistelgau-Glashütten:

Schulgebäude Mistelgau: Schulstr. 18, 95490 Mistelgau

Tel.: 09279/346

Hausmeister: Küffner, Roland • mobil: 01 70 / 9 93 77 52

Schulgebäude Glashütten: Schulstr. 21, 95496 Glashütten

Tel.: 09279/241

Offene Ganztagsschule OGTS – Mistelgau-Glashütten:

Schulstr. 18, 95490 Mistelgau – Tel.: 09279/92 31 73

Leitung: Simone Stahlmann

Träger: AWO-Kreisverband Bayreuth-Stadt e.V.

Mistelgau:

Impressum:

Kindertagesstätten

Kindertagesstätte „Schatzinsel“ Mistelgau: Tel.: 09279/1322

Stammhaus: Krippleinstr. 10, 95490 Mistelgau

Außenstelle: Andreas-Förster-Str. 14, 95490 Mistelgau

Leitung: Kathrin Wild – Träger: Diakonisches Werk Bayreuth

Kindertagesstätte „Pusteblume“ Mistelgau:

Tel.: 09279/977 35 80

Krippleinstr. 16, 95490 Mistelgau

Leitung: Daniela Döring – Träger: AWO-Kreisverband

Bayreuth-Stadt e.V.

Kindertagesstätte „Die Naturentdecker Obernsees“:

Tel.: 09206/750

Vordere Dorfstr. 10, 95490 Mistelgau-Obernsees

Leitung: Bettina Wirth – Träger: Diakonisches Werk Bayreuth

Glashütten:

Kindertagesstätte „Altes Schloß“ Glashütten:

Tel.: 0 92 79/18 19, Schloßstr. 6, 95496 Glashütten

Mail: kita.glashuetten@awo-omf.de

Leitung: Andrea Schilling

Träger: AWO-Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e.V.

Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft

Mistelgau und ihren Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten.

Erscheinungsweise:

Monatlich - am letzten Freitag des Vormonats.

Verteilung:

Kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes

durch die Verwaltungsgemeinschaft.

Herausgeber & Verlag:

SaGa Medien & Vertrieb OHG, Richard-Wagner-Straße 36,

95444 Bayreuth, Tel. 0921/1627280-40, E-Mail info@inbayreuth.de

Druck:

Schneider Printmedien GmbH, 96279 Weidhausen

Verantwortlich für den amtlichen Teil und redaktionellen Inhalt:

VG-Vorsitzender Karl Lappe, Bahnhofstraße 35, 95490 Mistelgau

Verantwortlich für den Anzeigenteil:

Martin Munzert, SaGa Medien & Vertrieb OHG,

E-Mail: info@inbayreuth.de

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die allgemeinen

Geschäftsbedingungen und die zurzeit gültige Preisliste. Anzeigen

und –entwürfe sind verlagsrechtlich geschützt. Nachdruck, Vervielfältigung

und elektronische Speicherung nur mit Zustimmung des

Herausgebers.

Bankverbindungen:

Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau

Sparkasse Bayreuth

IBAN: DE87 7735 0110 0570 0904 98

BIC: BYLADEM1SBT

Gemeinde Mistelgau

Sparkasse Bayreuth

IBAN: DE23 7735 0110 0570 0900 01

BIC: BYLADEM1SBT

VR-Bank Bayreuth-Hof eG

IBAN: DE56 7806 0896 0009 6107 15

BIC: GENODEF1HO1

Gemeinde Glashütten

Sparkasse Bayreuth

IBAN: DE76 7735 0110 0570 1000 08

BIC: BYLADEM1SBT

VR-Bank Bayreuth-Hof eG

IBAN: DE76 7806 0896 0009 6738 90

BIC: GENODEF1HO1

Abwasserzweckverband Truppachtal

Sparkasse Bayreuth

IBAN: DE75 7735 0110 0570 0908 11

BIC: BYLADEM1SBT

VR-Bank Bayreuth-Hof eG

IBAN: DE28 7806 0896 0009 6169 42

BIC: GENODEF1HO1

Schulverband Mistelgau-Glashütten

VR-Bank Bayreuth-Hof eG

IBAN: DE59 7806 0896 0009 6108 55

BIC: GENODEF1HO1

UNTERSUCHUNGSERGEBNIS DES

TRINKWASSERS DER GEMEINDE MISTELGAU

Am 30.10.24 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) der

Gemeinde Mistelgau durch das Labor Analab Taubmann

GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser entspricht der

Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige vier Untersuchungsergebnisse

zur Kenntnis:

Gesamthärte: 5,80°dH

Nitrat:

< 1 mg/l

ph-Wert: 8,2

Härtebereich: weich (1)

UNTERSUCHUNGSERGEBNIS DES

TRINKWASSERS DER GEMEINDE GLASHÜTTEN

Am 06.05.2024 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) der

Gemeinde Glashütten durch das Labor Analab Taubmann

GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser entspricht der

Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige vier Untersuchungsergebnisse

zur Kenntnis:

Gesamthärte: 5,0° dH

Nitrat:

1,8 mg/l

ph-Wert: 8,2

Härtebereich: weich (1)


Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau

WAHLBEKANNTMACHUNG

ZUR BUNDESTAGWAHL

AM SONNTAG, 23.02.2025

1. Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

2. Die Gemeinde Glashütten ist in folgende Urnenwahlbezirke

eingeteilt:

repräsentativer-

Wahlbezirk 0101:

Wahlraum:

Wahlbezirk 0102:

Wahlraum:

Glashütten A – F

Bereich 1 der Aula in der Schule

Glashütten, Schulstr. 21,

95496 Glashütten (barrierefrei)

Glashütten G – Z

Bereich 2 der Aula in der Schule

Glashütten, Schulstr. 21,

95496 Glashütten (barrierefrei)

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten

in der Zeit vom 13.01.2025 bis 02.02.2025 übersandt worden

sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in

dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.

3. Die zwei Briefwahlvorstände

Wahlbezirk 0111: Briefwahl Glashütten 1 und

Wahlbezirk 0112: Briefwahl Glashütten 2

treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um

15:00 Uhr in der Schule Glashütten, Schulstr. 21, 95496

Glashütten zusammen. Die Auszählungsräume sind nicht

barrierefrei.

4. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des

Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen

ist.

Die Wählerinnen und Wähler haben die Wahlbenachrichtigung

und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass

zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung ist auf Verlangen bei der Wahl abzugeben.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin

und jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen

Stimmzettel ausgehändigt. Jede Wählerin und jeder Wähler

hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen

der Bewerber und Bewerberinnen der zugelassenen Kreiswahlvorschläge

unter Angabe der Partei, sofern sie eine

Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen

außerdem des Kennworts und rechts von

dem Namen jedes Bewerbers und jeder Bewerberin einen

Kreis für die Kennzeichnung,

b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung

der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden,

auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber

oder Bewerberinnen der zugelassenen Landeslisten und links

von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Die wählende Person gibt ihre Erststimme in der Weise ab,

dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck)

durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere

Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber

oder welcher Bewerberin sie gelten soll, und ihre Zweitstimme

in der Weise ab, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels

(Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz

oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher

Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer

Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum

gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden,

dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine

darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung

erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses

im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit

das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

6. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können

an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt

ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses

Wahlkreises oder

b) durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der VG Mistelgau

einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen

amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag

beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem

Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und

dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem

Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort

spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief

kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

Mit der Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen

wird für die wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis die

Ausstellung des Wahlscheins vermerkt. Dieser Vermerk hat

zur Folge, dass die wahlberechtigte Person ohne Wahlschein

weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen kann.

Gehen die beantragten Wahlunterlagen nicht oder nicht

rechtzeitig zu, sollten sich die betroffenen Wahlberechtigten

umgehend an ihr Wahlamt wenden. Bis spätestens Samstag,

22. Februar 2025, 12:00 Uhr, besteht noch die Möglichkeit,

einen neuen Wahlschein beim Wahlamt zu beantragen, wenn

glaubhaft versichert wird, dass der beantragte Wahlschein

nicht zugegangen ist oder verloren wurde.

7. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal

und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts

durch einen Vertreter anstelle der wahlberechtigten Person

ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes).

Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder

wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert

ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person

bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der

Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen

und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt.

Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher

Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung

oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt

oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson

besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer

Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe

bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz

entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder

ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten

eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz

1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Glashütten, den 31.01.2025

gez. Sven Ruhl

1. Bürgermeister der Gemeinde Glashütten

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau

WAHLBEKANNTMACHUNG

ZUR BUNDESTAGWAHL

AM SONNTAG, 23.02.2025

1. Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

2. Die Gemeinde Mistelgau ist in folgende Urnenwahlbezirke

eingeteilt:

repräsentativer

Wahlbezirk 0201: Mistelgau A – F

Wahlraum: Schule Mistelgau EG, Schulstr. 18,

95490 Mistelgau (barrierefrei)

Wahlbezirk 0202: Mistelgau G – Z

Wahlraum: Schule Mistelgau EG, Schulstr. 18,

95490 Mistelgau (barrierefrei)

Wahlbezirk 0203: Gollenbach – Plösen

Wahlraum:

Bürgerhaus Gollenbach – Plösen,

Gollenbach 61, 95490 Mistelgau

(barrierefrei)

Wahlbezirk 0204: Wohnsgehaig – Truppach – Mengersdorf

Wahlraum:

Feuerwehrgerätehaus Wohnsgehaig, UG,

Wohnsgehaig 11, 95490 Mistelgau

(nicht barrierefrei)

Wahlbezirk 0205: Frankenhaag – Streit

Wahlraum:

Bürgerhaus Frankenhaag – Streit,

Frankenhaag 44, 95490 Mistelgau

(nicht barrierefrei)

Wahlbezirk 0206: Seitenbach

Wahlraum:

Feuerwehrgerätehaus Seitenbach,

Seitenbach 13, 95490 Mistelgau

(barrierefrei)

Wahlbezirk 0207: Obernsees

Wahlraum: Kulturscheune Obernsees, Zum Knock 6,

95490 Mistelgau-Obernsees

(nicht barrierefrei)

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten

in der Zeit vom 13.01.2025 bis 02.02.2025 übersandt worden

sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in

dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.

3. Die drei Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses

um 15:00 Uhr in folgenden Auszählungsräumen

zusammen.

Briefwahl 0211: Briefwahl Mistelgau 1:

Auszählungsraum: Feuerwehrgerätehaus Mistelgau,

Schulungsraum, 1. OG,

Am Feuerwehrhaus 1,

95490 Mistelgau (nicht barrierefrei)

Briefwahl 0212: Briefwahl Mistelgau 2:

Auszählungsraum: Feuerwehrgerätehaus Mistelgau,

Schulungsraum, 2. OG,

Am Feuerwehrhaus 1,

95490 Mistelgau (nicht barrierefrei)

repräsentativer Briefwahlbezirk

0213: Briefwahl Mistelgau 3:

Auszählungsraum: Rathaus Mistelgau, Mehrzweckraum,

UG, Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau

(nicht barrierefrei)

4. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des

Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen

ist.

Die Wählerinnen und Wähler haben die Wahlbenachrichtigung

und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass

zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung ist auf Verlangen bei der Wahl abzugeben.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin

und jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen

Stimmzettel ausgehändigt. Jede Wählerin und jeder Wähler

hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen

der Bewerber und Bewerberinnen der zugelassenen Kreiswahlvorschläge

unter Angabe der Partei, sofern sie eine

Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen

außerdem des Kennworts und rechts von

dem Namen jedes Bewerbers und jeder Bewerberin einen

Kreis für die Kennzeichnung,

b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung

der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden,

auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber

oder Bewerberinnen der zugelassenen Landeslisten

und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Die wählende Person gibt ihre Erststimme in der Weise ab,

dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck)

durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise

eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber oder welcher

Bewerberin sie gelten soll, und ihre Zweitstimme in der

Weise ab, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels

(Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf

andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste

sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer

Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum

gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden,

dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine

darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung

erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses

im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt,

soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich

ist.

6. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können

an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt

ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses

Wahlkreises oder

b) durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der VG Mistelgau

einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen

amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag

beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem

Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und

dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem

Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort

spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief

kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

Mit der Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen

wird für die wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis die

Ausstellung des Wahlscheins vermerkt. Dieser Vermerk hat

zur Folge, dass die wahlberechtigte Person ohne Wahlschein

SEITE 5


Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen kann.

Gehen die beantragten Wahlunterlagen nicht oder nicht

rechtzeitig zu, sollten sich die betroffenen Wahlberechtigten

umgehend an ihr Wahlamt wenden. Bis spätestens Samstag,

22. Februar 2025, 12:00 Uhr, besteht noch die Möglichkeit,

einen neuen Wahlschein beim Wahlamt zu beantragen, wenn

glaubhaft versichert wird, dass der beantragte Wahlschein

nicht zugegangen ist oder verloren wurde.

7. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal

und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts

durch einen Vertreter anstelle der wahlberechtigten Person

ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes).

Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder

wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert

ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person

bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der

Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen

und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt.

Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher

Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung

oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt

oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson

besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer

Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe

bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz

entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder

ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten

eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz

1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Mistelgau, den 31.01.2025

gez. Karl Lappe

1. Bürgermeister der Gemeinde Mistelgau

Die VG Mistelgau informiert:

Vom Bayerischen Landesamt für Statistik wurden für die Wahl

zum 21. Deutschen Bundestag folgende Wahlbezirke für die

repräsentative Wahlstatistik ausgewählt:

- Urnenwahlbezirk 0101 Glashütten A – F

- Urnenwahlbezirk 0201 Mistelgau A – F

- Briefwahlbezirk 0213 Briefwahl Mistelgau 3

So erhalten alle Urnen- und Briefwähler, die den vorgenannten

Wahlbezirken zugeordnet sind, für wahlstatistische Auszählungen

Stimmzettel, auf denen Geschlecht und Geburtsjahresgruppe

vermerkt sind. Das Verfahren ist im Wahlstatistikgesetz

(WStatG) geregelt und zugelassen.

Bei der Verwendung dieser Stimmzettel ist eine Verletzung des

Wahlgeheimnisses ausgeschlossen!

-> Weitere Informationen im Internet:

www.bundeswahlleiterin.de

-> Bundestagswahl 2025 /

-> Informationen für Wählende /

-> Repräsentative Wahlstatistik

ZUSAMMENARBEIT (KOMMZG);

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER

JURAGRUPPE ZV WASSERVERSORGUNG

(zuständig im Ortsteil Schnackenwöhr der Gemeinde Mistelgau)

2. Änderungssatzung der Verbandssatzung

4. Änderungsatzung der Wasserabgabesatzung

Die Verbandsversammlung hat in der Sitzung vom 21.11.2024

die o.g. Satzungsänderungen beschlossen.

Die angegebenen Änderungssatzungen wurden im Amtsblatt

des Landkreises Bayreuth Nr. 32 vom 06.12.2024 amtlich bekannt

gemacht.

Hierauf wird aufgrund der Bestimmungen im KommZG hingewiesen.

Gemeinde Mistelgau

Mistelgau, den 31.01.2025

gez. Karl Lappe, 1. Bürgermeister

Die VG Mistelgau

möchte darauf hinweisen, dass die Briefwahl-

unterlagen für die Bundestagswahl am 23.02.2025

mittels schriftlichen Antrags (z.B. ausgefüllte

Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder E-Mail)

aber auch online über das Bürgerservice-Portal

der jeweiligen Gemeinde (Glashütten oder Mistelgau)

oder mittels Scannen des QR-Codes zwar jetzt

schon angefordert werden können, ein Versand an

die Wählerinnen und Wähler aber voraussichtlich

nicht vor dem 10. Februar 2025, also knapp zwei

Wochen vor der Wahl, möglich sein wird.

ZUSAMMENARBEIT (KOMMZG);

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER

JURAGRUPPE ZV WASSERVERSORGUNG

(zuständig im Ortsteil Schnackenwöhr der Gemeinde Mistelgau)

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Die amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025 im

Amtsblatt Nr. 33 vom 16.12.2024 des Landkreises Bayreuth ist

vom Landratsamt veranlasst.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sind während des

ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Juragruppe, ZV Wasserversorgung,

Zum Dianafelsen 1, 91257 Pegnitz, zur Einsicht

bereitgelegt (Art. 27 Abs. 1 KommZG i.V.m. § 4 Abs. 2 Bekanntmachungsverordnung).

Hierauf wird aufgrund der Bestimmungen im KommZG hingewiesen.

Gemeinde Mistelgau

Mistelgau, den 31.01.2025

gez. Karl Lappe, 1. Bürgermeister

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

DRITTE SATZUNG ZUR ÄNDERUNG DER SATZUNG

ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ FÜR

EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN DER

GEMEINDLICHEN FEUERWEHR DER GEMEINDE

GLASHÜTTEN VOM 16.12.2024

Aufgrund des Art 28 Bayerisches Feuerwehrgesetz - BayFwG -

(GVBI. S 522; BayRS 215-3-1-I vom 23.12.1981) erlässt die Gemeinde

Glashütten folgende Satzung:

§1

Die Anlage zu § 1 Abs. 3 Satz 1 der Satzung über Aufwendungsund

Kostenersatz für Ein sätze und andere Leistungen der gemeindlichen

Feuerwehr der Gemeinde Glashütten vom 08.

Januar 1999 (Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft

Mistelgau Nr. 2 vom 29. Ja nuar 1999) wird wie folgt geändert:

Die Anlage I zu § 1 wird bei folgendem Punkt 4. geändert:

Anlage zu § 1

Anlage I:

„4. Aufwendungs- und Kostenpauschale für Waschen, Prüfen

und Trocknen von Schläuchen (B, C oder D) je Schlauch 6,00 €."

§2

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Die Satzung der Gemeinde Glashütten liegt ab sofort während

der allgemeinen Dienststunden bei der Verwaltungsgemeinschaft

Mistelgau, Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, 1. Stock,

Zimmer 2.06 zur Einsichtnahme (nach Terminvereinbarung) auf.

Glashütten, den 31.01.2025

Gemeinde Glashütten

gez. Sven Ruhl

1. Bürgermeister

PAPIER UND DRUCK

MITTEILUNGSBLATT MISTELGAU & GLASHÜTTEN

Das Papier des amtlichen Mitteilungsblattes Mistelgau und Glashütten

ist das sehr weit verbreitete, gestrichene Bilderdruckpapier

ArtoMagic. Es entspricht höchster Druckqualität, die sowohl Alterungsbeständigkeit,

als auch das Europäische Umweltzertifikat (EU

Ecolabel) besitzt, sowie Elementarchlorfrei gebleicht (ECF) wurde.

Zudem besitzt das Papier des Herstellers inapa Deutschland verschiedene

Herstellerzertifikate, wie FSC®, PEFC, Umweltmanagementsystem

(ISO 14001), Qualitätsmanagementsystem (ISO

9001), Energiemanagement (ISO 50001), sowie das Arbeitssicherheits-

und Gesundheitsmanagementsystem (OHSAS 18001). Das

Magazin kann umweltgerecht als Altpapier entsorgt werden.

Glashütten, den 16.12.2024

Gemeinde Glashütten

Sven Ruhl

1. Bürgermeister

Der Gemeinderat der Gemeinde Glashütten hat in seiner Sitzung

vom 16.12.2024 die Dritte Satzung zur Änderung der

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze

und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehr der Gemeinde

Glashütten beschlossen.

Unser Druckpartner Schneider Printmedien ist eine zertifizierte

Druckerei und Mitglied im bvdm-Klimainitiative, welche für Klimaneutralität

und eine ökologische Produktion steht. Zudem hat

Schneider Printmedien das Gütesiegel „Print CO2-geprüft“ und

darf alle Printprodukte mit dem Logo „Print CO2-kompensiert“

und damit als umweltfreundliches Produkt auszeichnen.

Informationen zum hausärztlichen Not- und Bereitschaftsdienst:

Es bestehen für mobile Patienten drei Bereitschaftspraxen in Bayreuth, Pegnitz und Kulmbach.

Zudem können für nicht-mobile Patienten Hausbesuche über die Bereitschaftsdienstzentrale Tel. 116 117 organisiert werden.

Es gelten folgende Regelungen, Öffnungszeiten und Bereitschaftsdienstzeiten:

1) Bei hochakuten und lebensbedrohlichen Erkrankungen wenden Sie sich bitte sofort an die Integrierte Leitstelle

unter der Tel.-Nummer 112 !

2) Mobile Patienten, die eine Praxis aufsuchen können, wenden sich bitte an eine der Ärztlichen Bereitschaftspraxen:

– Bereitschaftspraxis Bayreuth, Carl-Schüller-Str. 10, 95444 Bayreuth mit folgenden Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 – 21:00 Uhr

Mittwoch, Freitag: 16:00 – 21:00 Uhr

Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 – 21:00 Uhr

– Bereitschaftspraxis Pegnitz in der SanaKlinik PEG, Langer Berg 12, 91257 Pegnitz

oder

– Bereitschaftspraxis Kulmbach am Klinikum Kulmbach, Albert-Schweitzer-Straße 10,

95326 Kulmbach,

beide mit folgenden Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 – 21:00 Uhr

Mittwoch, Freitag: 17:00 – 21:00 Uhr

Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 – 21:00 Uhr

3) Für immobile Patienten können über die Bereitschaftsdienstzentrale Tel. 116 117 Hausbesuche

angefragt und vermittelt werden.

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

B E K A N N T M A C H U N G

VERORDNUNG ÜBER DIE REINHALTUNG UND

REINIGUNG DER ÖFFENTLICHEN STRASSEN UND

DIE SICHERUNG DER GEHBAHNEN IM WINTER

Vom 28.01.2025

Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und

Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt geändert durch

Verordnung vom 04.06.2024 (GVBl. S. 98) erlässt die Gemeinde

Mistelgau folgende

VERORDNUNG

A l l g e m e i n e V o r s c h r i f t e n

§ 1

Inhalt der Verordnung

Diese Verordnung regelt Inhalt und Umfang der Reinhaltungs-,

Reinigungs- und Sicherungspflicht auf den öffentlichen Straßen

in der Gemeinde Mistelgau.

§ 2

Begriffsbestimmungen

(1) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Verordnung sind alle

dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze

mit ihren Bestandteilen im Sinne des Art. 2 Nr. 1 BayStrWG

oder des § 1 Abs. 4 Nr. 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG)

in der jeweiligen Fassung. Hierzu gehören insbesondere die

Fahrbahnen, die Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen,

die Geh- und Radwege und die der Straße dienenden Gräben,

Böschungen, Stützmauern und Grünstreifen.

(2) Gehbahnen sind

a) die ausschließlich für den Fußgängerverkehr (Fußgängerund

Radfahrerverkehr) bestimmten, befestigten und abgegrenzten

Teile der öffentlichen Straßen (Gehwege) oder

b) die für den Fußgänger- und Radfahrerverkehr bestimmten,

befestigten und abgegrenzten Teile der öffentlichen Straßen

(gemeinsame Geh- und Radwege), oder

c) in Ermangelung einer solchen Befestigung oder Abgrenzung

– der Randbereich der öffentlichen Straße in der für

die Benutzung durch Fußgänger erforderlichen Breite von

1 Meter, gemessen von der Straßengrundstücksgrenze aus.

(3) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebietes,

der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend

bebaut ist. Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung

ungeeignetes oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige

Bebauung unterbrechen den Zusammenhang nicht.

R e i n h a l t u n g d e r ö f f e n t l i c h e n S t r a ß e n

§ 3

Verbote

(1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit ist es

untersagt, öffentliche Straßen mehr als nach den Umständen

unvermeidbar zu verunreinigen oder verunreinigen zu lassen.

(2) Insbesondere ist es verboten,

a) auf öffentlichen Straßen Putz-, Waschwasser, Jauche oder

sonstige verunreinigende Flüssigkeiten auszuschütten

oder ausfließen zu lassen, sowie durch Silage, landwirtschaftliche

Erzeugnisse und pflanzliche Abfälle die Straße

zu verunreinigen;

b) auf öffentlichen Straßen Fahrzeuge, Maschinen oder sonstige

Geräte zu säubern, Gebrauchsgegenstände auszustauben

oder auszuklopfen; Tiere in einer Weise zu füttern, die

geeignet ist, die Straße zu verunreinigen;

c) Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen;

d) Klärschlamm, Steine, Bauschutt, Schrott, Gerümpel, Verpackungen,

Behältnisse, jeglichen Unrat, sowie Eis und

Schnee,

1. auf öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder zu

lagern,

2. neben öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder

zu lagern, wenn dadurch die Straßen verunreinigt werden

können,

3. in Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächten, Durchlässe

oder offene Abzugsgräben der öffentlichen Straßen zu

schütten oder einzuleiten.

(3) Das Abfallrecht bleibt unberührt.

R e i n i g u n g d e r ö f f e n t l i c h e n S t r a ß e n

§ 4

Reinigungspflicht

(1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit haben

die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten von

Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentliche

Straßen angrenzen (Vorderlieger) oder über diese öffentlichen

Straßen mittelbar erschlossen werden (Hinterlieger),

die in § 6 bestimmten Reinigungsflächen gemeinsam auf eigene

Kosten zu reinigen. Grundstücke werden über diejenigen Straßen

mittelbar erschlossen, zu denen über dazwischenliegende

Grundstücke in rechtlich zulässiger Weise Zugang oder Zufahrt

genommen werden darf.

(2) Grenzt ein Grundstück an mehrere öffentliche Straße an

oder wird es über mehrere Straßen mittelbar erschlossen oder

grenzt es an eine Straße an, während es über eine andere mittelbar

erschlossen wird, so besteht die Verpflichtung für jede

dieser Straßen.

(3) Die Vorderlieger brauchen eine öffentliche Straße nicht zu reinigen,

zu der sie aus tatsächlichen oder aus rechtlichen Gründen

keinen Zugang und keine Zufahrt nehmen können und die von

ihrem Grundstück aus nur unerheblich verschmutzt werden kann.

(4) Keine Reinigungspflicht trifft ferner die Vorder- oder Hinterlieger,

deren Grundstücke einem öffentlichen Verkehr gewidmet

sind, soweit auf diesen Grundstücken keine Gebäude stehen.

(5) Zur Nutzung dinglich Berechtigte im Sinne des Absatzes 1

sind die Erbbauberechtigten, die Nießbraucher, die Dauerwohnund

Dauernutzungsberechtigten und die Inhaber eines Wohnungsrechtes

nach § 1093 BGB.

§ 5

Reinigungsarbeiten

Zur Erfüllung ihrer Reinigungspflicht haben die Vorder- und Hinterlieger

die öffentlichen Straßen innerhalb ihrer Reinigungsflächen

(§ 6) zu reinigen. Sie haben dabei die Geh- und Radwege

und die innerhalb der Reinigungsflächen befindlichen Fahrbahnen

(einschließlich der Parkstreifen)

a) einmal im Monat - bei Bedarf öfter, ggf. bei Gefahr unverzüglich

- zu kehren, den Kehricht, Schlamm und sonstigen

Unrat zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen,

sowie von Gras und Unkraut aus Ritzen und Rissen zu befreien;

b) bei Trockenheit zur Vermeidung von übermäßiger Staubentwicklung

zu sprengen, wenn sie nicht staubfrei angelegt

sind;

c) in den Herbstmonaten (September bis November) bei

Laubfall – sofern das Laub insbesondere bei feuchter Witterung

als verkehrsgefährdend einzustufen ist (Rutschoder

Stolpergefahr) – nach Bedarf, mindestens jedoch einmal

wöchentlich, das Laub zu beseitigen.

SEITE 8


Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

d) Sie haben ferner bei Bedarf, insbesondere bei Tauwetter, die

Abflussrinnen, Straßen- und Kanaleinlaufschächte freizumachen,

soweit diese innerhalb der Reinigungsfläche (§6) liegen.

§ 6

Reinigungsfläche

(1) Die Reinigungsfläche ist der Teil der öffentlichen Straßen,

bzw. Gehbahnen, der durch

a) die gemeinsame Grenze des Vorderliegergrundstückes mit

dem Straßengrundstück

b) die parallel zum Fahrbahnrand in einem Abstand von einem

Meter innerhalb der Fahrbahn verlaufende Linie, ein von

der Fahrbahn getrennter Parkstreifen ist Teil der Reinigungsfläche

(für Staats- und Kreisstraßen sind nur die Gehbahnen

Reinigungsflächen),

c) die von den Endpunkten der gemeinsamen Grenze aus senkrecht

zur Straßenmittellinie verlaufenden Verbindungslinien

begrenzt wird.

(2) Bei einem Eckgrundstück erstreckt sich die Reinigungsfläche

bis zum Schnittpunkt der (über die Eckausrundung hinaus) verlängerten

Begrenzungslinien nach Abs. 1 b) einschließlich der

ggf. in einer Straßenkreuzung liegenden Flächen.

§ 7

Gemeinsame Reinigungspflicht der Vorder- und Hinterlieger

(1) Die Vorderlieger tragen gemeinsam mit den ihnen zugeordneten

Hinterliegern die Reinigungspflicht für ihre Reinigungsflächen.

Sie bleiben auch dann gemeinsam verantwortlich, wenn

sie sich zur Erfüllung ihrer Pflichten anderer Personen oder Unternehmer

bedienen; das gleiche gilt auch für den Fall, dass Vereinbarungen

nach § 8 abgeschlossen sind.

(2) Ein Hinterlieger ist dem Vorderlieger zugeordnet, über dessen

Grundstück er Zugang oder Zufahrt zu derselben öffentlichen

Straße nehmen darf, an die auch das Vorderliegergrundstück

angrenzt.

§ 8

Aufteilung der Reinigungsarbeiten bei

Vorder- und Hinterlieger

(1) Es bleibt den Vorder- und Hinterliegern überlassen, die Aufteilung

der auf sie treffenden Arbeiten untereinander durch

Vereinbarung zu regeln.

(2) Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so kann jeder Vorder-

oder Hinterlieger eine Entscheidung der Gemeinde über die

Reihenfolge und die Zeitdauer, in der sie ihre Arbeiten zu erbringen

haben, beantragen. Unterscheiden sich die Grundstücke der

einander zugeordneten Vorder- und Hinterlieger hinsichtlich der

Flächen wesentlich, kann die Entscheidung beantragt werden,

dass die Arbeiten nicht in gleichen Zeitabständen zu erbringen

sind, sondern dass die Zeitabschnitte in demselben Verhältnis

zueinanderstehen, wie die Grundstücksflächen.

S i c h e r u n g d e r G e h b a h n e n i m W i n t e r

§ 9

Sicherungspflicht

(1) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum

oder Besitz haben die Vorder- und Hinterlieger die in § 11

bestimmten Abschnitte der Gehbahnen der an ihr Grundstück

angrenzenden oder ihr Grundstück unmittelbar erschließenden

öffentlichen Straßen (Sicherungsfläche) auf eigene Kosten in sicherem

Zustand zu erhalten.

(2) § 4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 bis 5, §§ 7 und 8 gelten sinngemäß.

§ 10

Sicherungsarbeiten

(1) Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an

Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen

ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reifoder

Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B.

Sand, Splitt), nicht jedoch mit ätzenden Mitteln zu bestreuen

oder das Eis zu beseitigen. Streusalz ist sparsam zu verwenden

und auf das notwendige Maß zu beschränken. Diese Sicherungsmaßnahmen

sind an Werktagen bis 20.00 Uhr, an Sonntagen

und gesetzlichen Feiertagen bis 19.00 Uhr so oft zu wiederholen,

wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit,

Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

(2) Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben

der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder

erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte

und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.

§ 11

Sicherungsfläche

(1) Sicherungsfläche ist die vor dem Vorderliegergrundstück

innerhalb der Reinigungsfläche liegende Gehbahn.

(2) § 6 Abs. 2 gilt sinngemäß.

S c h l u ß b e s t i m m u n g e n

§ 12

Befreiungen und abweichende Regelungen

(1) Befreiungen vom Verbot des § 3 gewährt die Gemeinde,

wenn der Antragsteller die unverzügliche Reinigung besorgt.

(2) In Fällen, in denen die Vorschriften dieser Verordnung zu

einer erheblichen unbilligen Härte führen würden, die dem

Betroffenen auch unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange

und der Interessen der übrigen Vorder- und Hinterlieger

nicht zugemutet werden kann, spricht die Gemeinde auf Antrag

durch Bescheid eine Befreiung aus oder trifft unbeschadet des

§ 8 Abs. 2 sonst eine angemessene Regelung. Eine solche Regelung

hat die Gemeinde auch zu treffen in Fällen, in denen nach

dieser Verordnung auf Vorder- und Hinterlieger keine Verpflichtung

trifft. Die Entscheidung kann befristet, unter Bedingungen,

Auflagen oder Widerrufsvorbehalt erteilt werden.

§ 13

Ordnungswidrigkeiten

Gemäß Art. 66 Nr. 5 BayStrWG i.V.m. § 17 Absatz 1 OWiG kann

mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 € belegt werden, wer vorsätzlich

oder fahrlässig

1. entgegen § 3 eine öffentliche Straße verunreinigt oder verunreinigen

lässt,

2. die ihm nach den §§ 4 und 5 obliegende Reinigungspflicht

nicht erfüllt,

3. entgegen den §§ 9 und 10 die Gehbahnen nicht oder nicht

rechtzeitig sichert.

§ 14

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung

in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 14.12.1987, in Kraft ab

01.01.1988, außer Kraft.

95490 Mistelgau, 28.01.2025

Gemeinde Mistelgau

gez. Karl Lappe

1. Bürgermeister

SEITE 9


Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

DIE GEMEINDEN INFORMIEREN

AUS DEM GEMEINDERAT GLASHÜTTEN

Information über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde

Glashütten am Montag, 16.12.2024, im Sitzungssaal des Rathauses

Glashütten.

Beginn der Sitzung:

Ende der Sitzung:

19:00 Uhr

20:12 Uhr

Anwesend waren:

1. Bürgermeister Sven Ruhl und 12 Gemeinderatsmitglieder

(Gertrud Langhirt und Alexander Grünbaum ab TOP 6)

Entschuldigt: ./.

Schriftführer:

Frau Irene Schmitt

Zuhörer: ./.

Presse:

Herr Dieter Jenß

1. Bürgermeister Sven Ruhl eröffnet die Sitzung und stellt fest,

dass alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und die

Mehrheit der Mitglieder anwesend ist, so dass Beschlussfähigkeit

gegeben ist

A) Öffentliche Sitzung

1.) Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom

04.11.2024

Die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Glashütten

vom 04.11.2024 wird vom Gemeinderat vollinhaltlich

genehmigt. (11:0)

2.) Bauanträge:

Es liegen keine Bauanträge vor.

3.) FF-Glashütten; Änderungssatzung für Aufwendungs- u.

Kostenersatz für Einsätze u. andere Leistungen

Gemäß unserer Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz

für Einsätze und anderen Leistungen der gemeindlichen Feuerwehr

der Gemeinde Glashütten, ist für die Schlauchpflege eine

Aufwendungs- und Kostenpauschale in Höhe von 5,10 € je

Schlauch (B, C oder D) vorgesehen.

Die o.g. Beträge wurden im Jahr 2004 kalkuliert und beschlossen.

Aufgrund der in den letzten Jahren inflationsbedingten

Kostensteigerungen, insbesondere im Bereich der Energie- und

Unterhaltskosten, ist eine Anpassung dieser Kostenpauschalen

notwendig.

Folgende neue Kostenpauschalen werden auf Basis der Verbraucherpreisindexierung

und im Vergleich zu umliegenden Gemeinden

vorgeschlagen:

Dienstleistung

Waschen, Prüfen und

Trocknen pro Schlauch

Für etwaige Mehrleistungen

durch den Gerätewart

pro Stunde (z. B. stark verschmutzte

Schläuche)

Bisheriger

Preis

Neuer Preis

ab 01.01.25

Erhöhung

5,10 € 6,00 € 17,65 %

16,00 € 19,00 € 18,75 %

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Kosten für die Schlauchpflege

auf Basis der Verbraucherpreisindexierung und im Vergleich zu

umliegenden Gemeinden ab 01.01.2025 auf 6,00 € zu erhöhen.

Die Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs-

und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen

der gemeindlichen Feuerwehr, ist Anlage dieser Niederschrift.

(11: 0)

4.) Heimat-App Glashütten

1. Bgm. Ruhl teilt dem Gemeinderat die Vorteile der App mit

und dass die Heimat App noch etwas zurückgestellt wird, da

noch Fragen geklärt werden müssen und Bgm. Lappe noch abwarten

möchte.

Es entsteht eine kurze Diskussion über die Pflege dieser App, sie

funktioniert, außer bei Besonderheiten, über die Schnittstelle

der Homepage.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Gemeinde weitere Schritte

bezüglich der Heimat-App unternimmt.

(11 :0)

5.) Vorstellung; Info Snack-Automat Details

Der 1. Bgm. informiert über einen Snack-Automaten, der von

der Bürgerschaft immer wieder gefordert wird. Eine Diskussion

entsteht über Standort und Befüllung. Vom Gemeinderat wird

angezweifelt, dass eine Befüllung durch Ehrenamtliche funktioniert.

Es muss ein Betreiber gefunden werden, der dessen

Unterhalt gewährleistet.

1. Bgm. Ruhl wird beauftragt weitere Informationen mit Zahlen

und Daten zum Snack-Automaten zu sammeln.

6.) Sozialräume am Bauhof Glashütten; Information

1. Bgm. Ruhl gibt bekannt, dass am Bauhof Glashütten Sozialräume

fehlen. Diese seien mittlerweile unbedingt nötig, er schlägt

eine Containerlösung vor. Anhand eines Planes, wie der zukünftige

Bauhof incl. Containeranlage aussehen soll, informiert er

den Gemeinderat. Die Mitglieder des Gemeinderates diskutieren

anschließend mehrere Möglichkeiten und Ausführungen.

7.) Anfragen und Informationen

Die Gemeinde Glashütten gibt öffentlich bekannt, dass mit der

Bayernwerk Netz GmbH am 13./21.11.2024 ein neuer Konzessionsvertrag

über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege

zur Versorgung mit Strom geschlossen wurde. Die Bayernwerk

Netz GmbH war der einzige Bewerber und hat durch Angebot

des bayerischen Musterkonzessionsvertrages die Anforderungen

der Kommune erfüllt.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis

7.a) 1. Bgm. Ruhl stellt kurz den Flyer zur Bürgerstiftung vor und

informiert, dass die erste Spende bereits eingegangen ist.

Ende der öffentlichen Sitzung: 19.30 Uhr

SEITE 10


Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

DIE GEMEINDEN INFORMIEREN

ANMELDEWOCHEN IN UNSEREN KINDERGÄRTEN DER VG MISTELGAU

Familien, die einen Krippen- oder Kitaplatz ab dem 01.09.2025 benötigen, sind herzlich

eingeladen ihre Anmeldung bei unseren KITAS für das Kindergartenjahr 2025/ 2026 in folgenden

Einrichtungen, zu den angegebenen Zeiten, vorzunehmen!

Wir bitten um Beachtung, dass aufgrund der aktuellen Platzsituation in den Einrichtungen, nur Kinder

mit einem bereits gemeldeten Wohnort in unseren Gemeinden berücksichtigt werden können!

Einrichtung Ansprechpartner Anmeldezeitraum Sonstiges

Kita Schatzinsel,

Mistelgau

Diakonisches Werk -

Stadtmission BT e.V.

Kita Pusteblume,

Mistelgau

AWO - KV Bayreuth -

Stadt e.V.

Kita Obernsees,

Diakonisches Werk -

Stadtmission BT e.V.

Kita Altes Schloß,

Glashütten

AWO Bezirksverband

Ober- u. Mittelfranken e.V.

Frau Kathrin Wild

Tel. 09279/ 1322

kathrin.wild@diakonie-bayreuth.de

Frau Daniela Döring und

Frau Julia Hösch

Tel. 09279/ 9773580

kitapusteblume@awo-bayreuth.de

Frau Bettina Wirth

Tel. 09206/ 750

bettina.wirth@diakonie-bayreuth.de

Frau Andrea Schilling

Tel. 09279/ 1819

andrea.schilling@awo-omf.de

bis 14.02.25

bis 28.02.25

Anmeldetage vor Ort:

10.02. – 12.02.25

bis 14.02.25

28.01. - 29.01.25

Die KITA-Teams unserer Verwaltungsgemeinschaft freuen sich auf Ihr Kommen!

Kindergartenplätze können

aktuell noch angeboten werden!

Gerne können Sie

telefonisch einen

Besichtigungstermin

vereinbaren!

Voranmeldung unter:

www.awo-bayreuth.de

Für eine persönliche

Besichtigung, bitte vorab

einen Termin vereinbaren!

Bitte bereits vorangemeldete

Kinder mit Anruf bestätigen!

Bitte einen

persönlichen

Gesprächstermin

vereinbaren!

FRÜHAUFSTEHER SIND ATTRAKTIV…

…für die Grundschule Mistelgau/Glashütten. Denn wir suchen

aufgeweckte, engagierte Erwachsene, die als Schulweghelfer

die Sicherheit unserer Kinder gewährleisten. Ihre Aufgabe besteht

darin, den jungen Schülerinnen und Schülern vor Schulbeginn

an Fußgängerampeln, Zebrastreifen oder gefährlichen

Kreuzungen im Gemeindegebiet Mistelgau und Glashütten zu

helfen, die Straße unfallfrei zu überqueren. Das bringt nicht nur

Schwung und Regelmäßigkeit in Ihren Alltag. Es erwartet Sie zusätzlich

noch eine kleine Aufwandsentschädigung für Ihre wertvolle

Arbeit. Wenn auch Sie ein Schutzengel für unsere Kinder

im Straßenverkehr werden wollen, dann melden Sie sich bitte in

einem der beiden Schulhäuser oder sprechen uns direkt an. Wir

freuen uns auf Ihren Einsatz!

DREI NEUE HOCHBEETE

FÜR DIE AWO KITA PUSTEBLUME

WIR GRATULIEREN

15.02.2025: Johann Stefan,

Obernsees, zum 86. Geburtstag

Der konzeptionelle Schwerpunkt unserer Kita ist die Umwelt- u.

Naturbildung sowie die Vermittlung von Nachhaltigkeit. Welches

pädagogische Angebot wäre für unsere Kitakinder besser

geeignet, als selbst im Kitagarten Obst und Gemüse anzupflanzen,

deren Wachstum zu beobachten, sie zu pflegen und die Ernte

dann z. B. beim gesunden Frühstück oder beim Mittagessen

gemeinsam zu essen?

Aber ein was fehlte noch – richtig: Große Hochbeete!

Durch das ehrenamtliche Engagement von Tobias Fischer im

Rahmen der Hilti Initiative „16 Stunden für eine bessere Zukunft“

konnten so drei stabile Hochbeete gebaut werden.

Vielen herzlichen Dank für die große Unterstützung!

Text: Frau Döring / Foto: Frau Fischer

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

DIE GEMEINDEN INFORMIEREN

NACHRICHTEN aus dem Evangelisch-Lutherischen Pfarramt

Glashütten / Mistelgau und Tröbersdorf für Februar 2025

Gottesdienste Glashütten Mistelgau Tröbersdorf

So. 02. Februar 9.00 10.10 + AM

L. So n. Epiphanias Pfarrerin Kraemer Pfarrerin Kraemer

So. 09. Februar 19.00 + AM 10.10

4. So v. d. Passionsz. Pfarrerin Krauß Pfarrerin Krauß

So. 16. Februar 9.00 10.10 Ehejubiläums GD

m. d. Wiesenttaler Musikanten

Septuagesimä Pfarrerin Kraemer Pfarrerin Kraemer

So. 23. Februar 9.30 10.10

Vorstellungs GD der

diesjährigen Konfirmanden

Vorstellungs GD der

diesjährigen Konfirmanden

Sexagesimä Pfarrerin Krauß + LL Pfarrerin Kraemer

Kindergottesdienste:

10.00 Uhr Glashütten im Gemeindehaus, jeden Sonntag

10.00 Uhr Gemeindehaus Mistelgau, Sonntag 02. Februar 2025

Nachrichten aus dem katholischen Pfarramt St. Franziskus Eckersdorf,

für die Kirchen St. Petrus und Paulus Mistelgau und St. Bonifatius, Glashütten

Tel.: 0921/31866 - email: ssb.bayreuth@erzbistum-bamberg.de

Datum Gottesdienst Mistelgau Glashütten

Sa., 01.02.25 VAM mit Erteilung des Blasius-Segens 18:00 Uhr

So., 02.02.25 Vorstellungs-GD der Erstkommunionkinder 09:00 Uhr

mit Erteilung des Blasius-Segens

Di. 04.02.25 Hl. Messe 19:00 Uhr

Do., 06.02.25 Eucharistiefeier im Seniorenheim 16.00 Uhr

Fr., 07.02.25 2. Weg-Gottesdienst der Erstkommunionkinder

15:00 Uhr in Mistelbach

Sa., 08.02.25 Vorabendmesse 18:00 Uhr

So., 09.02.25 Wort-Gottes-Feier 09:00 Uhr

Di., 11.02.25 Hl. Messe 19:00 Uhr

Sa., 15.02.25 Vorabendmesse 18:00 Uhr

So., 16.02.25 Hl. Messe 09.00 Uhr

Hl. Messe mit Verabschiedung der bisherigen KV-Mitglieder und Einführung der

neu gewählten KV-Verwaltung in St. Franziskus um 10:30 Uhr

Di., 18.02.25 Hl. Messe 19:00 Uhr

Sa., 22.02.25 Vorabendmesse 18:00 Uhr

So., 23.02.25 Wort-Gottes-Feier 09:00 Uhr

Do., 27.02.25 „60+“-Treff mit Andacht im Pfarrsaal in Eckersdorf um 14:00 Uhr

Anmeldung bei Frau Wolf 09279/1551

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

DIE GEMEINDEN INFORMIEREN

Kirchengemeinde Obernsees-Mengersdorf

NACHRICHTEN aus dem Evang.-Luth. Pfarramt Obernsees/Mengersdorf Februar 2025

E-Mail: pfarramt.obernsees@elkb.de - Internet: www.obernsees-mengersdorf-evangelisch.de

Unsere Veranstaltungen in Obernsees und Mengersdorf

Datum Gottesdienst Obernsees Mengersdorf Ort

So. 2.02.

Gottesdienst

(Dekan a. D. Hans Peetz)

08:45

10:00

Kantorat Obernsees

St. Otto Mengersdorf

Fr. 7.02. CVJM-Jungschar 16:30 Gemeinderaum Mengersdorf

So. 9.02.

Di. 11.02.

Mi. 12.02.

Gottesdienst

(Pfrin. Inge Braun)

Aufatmen-Gottesdienst mit

Abendmahl

(Pfrin. Inge Braun)

08:45 Kantorat Obernsees

10:00 St. Otto Mengersdorf

Kindergottesdienst 10:00 Gemeinderaum Mengersdorf

Kantorats-Kaffee

(Lektor Uwe Schuster)

Gemeindenachmittag

"Santiago de Compostela -

das Ziel aller Jakobswege"

Erlebnisbericht mit Bildern

(Pfr. Michael Thein)

15:00 Kantorat Obernsees

14:30 Gemeinderaum Mengersdorf

Sa. 15.02. Spiel-Spaß-Gottes Wort 14:00 Gemeinderaum Mengersdorf

So. 16.02.

Gottesdienst

(Pfrin. Inge Braun)

08:45

10:00

Kantorat Obernsees

St. Otto Mengersdorf

Fr. 21.02. CVJM-Jungschar 16:30 Gemeinderaum Mengersdorf

So. 23.02.

Mi. 26.02.

Vorstellungs-Gottesdienst der

Konfirmanden

(Pfrin. Inge Braun)

08:45

10:00

St. Jakob Obernsees

St. Otto Mengersdorf

Kindergottesdienst 10:00 Gemeinderaum Mengersdorf

Gemeindenachmittag

"Irland und der heilige Patrick"

(Pfrin. Inge Braun)

14:30 Gemeinderaum Mengersdorf

Angaben zu den Veranstaltungsterminen können im Zeitverlauf teilweise überholt sein. Die aktuellen

Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter www.obernsees-mengersdorf-evangelisch.de

Das nächste Amts- und Mitteilungsblatt erscheint: 28. Februar 2025

Anzeigen- und Redaktionsschluss: 14. Februar 2025

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

NACHRICHTEN DER VEREINE UND VERBÄNDE

STIFTUNGSURKUNDE FÜR „BÜRGERSTIFTUNG

GLASHÜTTEN“ UNTERZEICHNET

SPENDENÜBERGABE KENNAMETAL

Bürgermeister Sven Ruhl (rechts) und Wolfram Münch, Vorstandsvorsitzender

der Sparkasse Bayreuth, unterzeichneten im Rathaus Glashütten

die Stiftungsurkunde. Mit im Bild Gerhard Herrmannsdörfer vom Kompetenzteam

der Sparkasse.

Bürgermeister Sven Ruhl und Vorstandsvorsitzender Wolfram

Münch unterzeichneten unter dem Dach der „Stiftergemeinschaft

der Sparkasse Bayreuth“ im Rathaus in Glashütten zu Beginn

des neuen Jahres die Stiftungsurkunde der „Bürgerstiftung

Glashütten“. Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse gibt Privatpersonen

sowie öffentlichen und gemeinnützigen Institutionen

die Möglichkeit, unter ihrem Dach eine eigene Stiftung zu gründen,

und das ohne großen Aufwand. Die Stiftergemeinschaft

wurde 2014 gegründet. Ihr Stiftungsvolumen hat sich seitdem

auf über drei Millionen Euro summiert. Seit Bestehen der Stiftergemeinschaft

haben sich viele Kommunen aus dem Bayreuther

Landkreis dazu entschlossen, eine eigene Bürgerstiftung zu

gründen. Die „Bürgerstiftung Glashütten“ ist innerhalb von nur

zehn Jahren jetzt schon die 23. Kommunale Stiftung der Stiftergemeinschaft.

Das Stiftungskapital in Höhe von 3.000 Euro

stellt die Sparkasse Bayreuth bereit. Die Erlöse aus der Stiftung

sind für gemeinnützige Zwecke und Projekte in der Gemeinde

Glashütten bestimmt. Einfach und unkompliziert als Kommune

eine eigene Stiftung unter dem Dach der Sparkasse Bayreuth

gründen. Mit dem Angebot setzte sich der Gemeinderat bereits

im April 2024 auseinander. Über die im Rahmen einer Stiftergemeinschaft

vielfältigen Möglichkeiten informierte damals das

Gremium Gerhard Herrmannsdörfer vom Kompetenzteam der

Sparkasse. Und diese umfangreichen Informationen zeigten bei

den Räten Früchte. Denn „es ist eine gute Sache“, so damals Bürgermeister

Sven Ruhl. Als Gemeinde können wir nur gewinnen,

so Ruhl. Das Stiftungskapital zur Gründung für jede Kommune

beträgt jeweils 10.000 Euro. Die Sparkasse Bayreuth stellt zur

Umsetzung ihr Know-How zur Verfügung.

Auf dem Foto sind (v.l.n.r.) Hannelore Weidenhammer (stellvertretende

Betriebsratsvorsitzende), Andrea Schilling (Leiterin der AWO Kindertagesstätte

Glashütten), Jürgen Bierschneider (Werkleiter Kennametal),

Benjamin Meinhardt (Betriebsratsvorsitzender) und Angelika Heerlein

(Schulleiterin Mistelgau-Glashütten).

Der Werkleiter der Kennametal Produktions GmbH & Co. KG in

Mistelgau hat dem Betriebsrat ein Budget bereitgestellt, um

während der Weihnachtsfeier eine Verlosung zu organisieren.

Durch den Verkauf der Lose konnten jeweils 1300 Euro an die

Schule Mistelgau-Glashütten und die AWO Kindertagesstätte

Glashütten übergeben werden.

Foto: Betriebsrat

Text und Foto: Dieter Jenß

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

NACHRICHTEN DER VEREINE UND VERBÄNDE

EHRUNG FÜR 25JÄHRIGE AKTIVE DIENSTZEIT BEI

DER FEUERWEHR TRUPPACH-MENGERSDORF

EHRUNGEN BEI FEUERWEHR GLASHÜTTEN

Für 25jährige aktive Dienstzeit wurden bei der Jahresversammlung

der Feuerwehr Truppach-Mengersdorf Matthias Hösch und

Steffen Burghard durch Bürgermeister Karl Lappe und Kreisbrandmeister

Alexander Schuster (zweiter von rechts) mit dem

Ehrenzeichen des Freistaates geehrt. Seitens der Gemeinde gab

es einen Bierkrug. Mit im Bild Kommandant Roland Wittich und

Vorsitzender Michael Lappe (zweiter und dritter von links). Im

Mittelpunkt des Treffens standen Berichte des Vorsitzenden

und des Kommandanten sowie Ausblick auf das im Jahr 2026

anstehende 150jährige Jubiläum der Wehr, das im Rahmen eines

um einen Tag verlängerten Truppachtalfestes geplant ist.

Text und Foto: Dieter Jenß

EHRUNG BEI FEUERWEHR OBERNSEES

FÜR NORBERT LEYKAUF

Höhepunkt der Hauptversammlung der Feuerwehr Glashütten

im Feuerwehrhaus war die Ehrung von Kommandant Oliver Becker.

Aus den Händen von Kreisbrandinspektor Sven Kaniewski

erhielt er für besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen in

Oberfranken das Ehrenkreuz des Bezirksverbandes. Die Urkunde

wurde von Regierungspräsident Florian Luderschmid und Bezirksvorsitzenden

Hermann Schreck unterschrieben. In seiner

Laudatio würdigte Kaniewski das Engagement von Becker der

seit 24 Jahren Kommandant in Glashütten ist und darüber hinaus

sich auf Landkreisebene in vielerlei Funktionen und sich in

hervorragender Weise für die Feuerwehren einbringt. In seine

Amtszeit fiel der Neubau des Feuerwehrhauses, Beschaffungen

von Fahrzeugen, Gründung des Löschzuges mit der Feuerwehr

Mistelbach, seit 2001 insgesamt 500 Einsätze und rund 550

Übungsdienste, einschließlich Schulungsabend. Oliver Becker ist

ein Kommandant, so Kaniewski, der stets die Weiterentwicklung

der Wehr im Auge hat und ein angenehmer Ratgeber für alle ist.

Ebenfalls große Verdienste um die Wehr hat Harald Bauer erworben.

Er wurde zum Ehrenmitglied des Feuerwehrvereins ernannt.

Bauer ist seit Jahrzehnten aktiv, ist Gruppenführer und

nimmt sich seit Jahren dem Thema „Brandschutzerziehung“ an.

Mit im Bild Bürgermeister Sven Ruhl.

Text und Foto: Dieter Jenß

SPENDE DER HEINZ-OTTO-STIFTUNG AN JUGEND-

FEUERWEHR GLASHÜTTEN

Bei der Jahresversammlung der Feuerwehr Obernsees wurde

Norbert Leykauf mit dem Ehrenzeichen des Freistaates in Gold

und Ehrenurkunde für 40jährige aktive Dienstzeit durch Bürgermeister

Karl Lappe und Kreisbrandmeister Marc Pointinger (hinten

rechts) ausgezeichnet. Weiter im Bild zweiter Vorsitzender

Michael Zitzmann und Kommandant Horst Weber (vorne links).

Verbunden mit der Ehrung ist ein kostenloser einwöchiger Aufenthalt

im Feuerwehrerholungsheim Bayerisch Gmain enthalten.

Namens der Gemeinde überreichte der Bürgermeister eine

Ehrenurkunde und einen Bierkrug. In den Fokus bei der Jahresversammlung

rückten die Pläne für einen Um- und Anbau an das

Feuerwehrhaus sowie alternativ die Suche nach einem neuen

Standort.

Text und Foto: Dieter Jenß

Eine Spende von 500 Euro konnte Jugendwart Tobias Heidenreich

(zweiter von links) von der Jugendfeuerwehr Glashütten,

bei der Jahresversammlung der Feuerwehr in Empfang nehmen.

Die Spende übergab Stiftungsvorsitzender Heinz Otto (links)

von der gleichnamigen Heinz-Otto-Stiftung. Otto betonte, die

Förderung des Jugendprojektes der Feuerwehr Glashütten hat

für seine Stiftung einen hohen Stellenwert und wird deshalb

unterstützt. Die Stiftung, so die weiteren Informationen des

Stiftungsvorsitzenden, hat beschlossen im Jahr 2025 insgesamt

13 Förderzuwendungen mit einer Gesamthöhe von 9.000 Euro

zu verteilen. Zudem wurde im Stiftungsvorstand eine personelle

Änderung vorgenommen. Danach wurde Bürgermeister Sven

Ruhl (rechts) als Nachfolger von Ellen Haas, die wegen Erkrankung

das Amt nicht mehr ausführen kann, zum stellvertretenden

Vorstandsvorsitzenden gewählt. Links Vorsitzender und

Kreisbrandinspektor Sven Kaniewski.

Text und Foto: Dieter Jenß

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

NACHRICHTEN DER VEREINE UND VERBÄNDE

BEACHVOLLYBALLFELD

BEI DER THERME GEPLANT

TSV-VORSITZENDER STEFAN SEYFERTH-ZAPF

WURDE ZUM EHRENMITGLIED ERNANNT

In Obernsees will sich der TSV breiter für seine Sportler aufstellen.

Der Thermen-Zweckverband signalisiert Grünes Licht für

eine Spielfläche für ein Beachvollybaldfeld. In einem Antrag beschreibt

der TSV mit seinem Vorsitzenden Stefan Seyferth-Zapf

die Situation, wonach u.a. bisher die Aktiven zum Beachvollyball-

Spielen entweder nach Hummeltal oder Plankenfels fahren

mußten. Deshalb wird der Bau eines Feldes zwischen der Therme

und dem benachbarten Basketballfeld angestrebt. Einstimmig

billigte die Verbandsversammlung des Zweckverbandes das

Vorhaben, dessen finanzielle Umsetzung für das 14 mal 22 Meter

große Spielfeld noch ausgelotet wird. Hierzu hofft man bei

den Verantwortlichen des TSV auf Mithilfe durch die ILE Neubürg

im Rahmen einer Förderung als Kleinprojekt. Im Bild Geschäftsführer

Sebastian Failner vom Zweckverband, TSV-Jugendgruppenleiter

Lucas Angermann und TSV-Vorsitzender

Stefan Seyferth-Zapf auf der geplanten Fläche.

Text und Foto: Dieter Jenß

TERMINE DES BAYERISCHEN BAUERNVERBANDES

Sonntag, 02.02.2025, 13:00 Uhr

LANDFRAUENTAG

Bayreuth, Tierzuchtklause

Thema: "Bildung bewegt vieles!?" - Ref.: Simone Fleischmann, Präsidentin

Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband e.V. (BLLV)

Mittwoch, 05.02.2025, 19:30 Uhr

POTTENSTEINER BAUERNTAG

Pottenstein, Gasthaus Mager

Thema: "Agrarpolitik - aktuelle und künftige Herausforderungen"

Ref.: Petra Högl, MdL, stv. amtierende Ausschussvorsitzende

des Landwirtschaftsausschusses im Bayerischen Landtag

Montag, 17.02.2025, 14:00 Uhr

Destuben, Gasthaus Kastanie

Thema: "Fit werden - fit bleiben in allen Lebensbereichen"

Ref.: Ruth Domide, Mehrgenerationenhaus Hollfeld

Teilnehmergebühr: 3 €

Dienstag, 25.02.2025, 19:30 Uhr

BAYREUTHER BAUERNTAG

Bayreuth, Tierzuchtklause

Thema: "Der neue Generalsekretär des Bayerischen

Bauernverbandes stellt sich und seine Ziele vor"

Ref.: Carl von Butler, Generalsekretär des Bayerischen

Bauernverbandes, München

Mittwoch, 26.02.2025, 14:00 Uhr

Gollenbach, Bürgerhaus

Thema: "Möglichkeiten der Wohnungsanpassung - sicher und

barrierearm" - Ref.: Karin Böhm, Landratsamt Bayreuth

Teilnehmergebühr: 3 €

Die Ernennung von Vorsitzenden Stefan Seyferth-Zapf zum Ehrenmitglied

beim TSV Obernsees war die Überraschung

schlechthin bei der Weihnachtsfeier in der Kulturscheune

Obernsees. Überrascht wurde nicht nur der Geehrte selbst, sondern

auch der Vereinsausschuss des TSV. Denn TSV-Ehrenvorsitzender

Roland Eisenhuth, der 20 Jahre bis zum Jahr 2022 an der

Spitze stand und dessen Nachfolge Seyferth-Zapf angetreten

ist, vollzog die Ehrung unter Verweisung auf die Ehrenordnung

des TSV persönlich. In seiner Laudatio betonte er: „Es muss ein

eingespieltes Team da sein. Eine eingeschworene Gemeinschaft.

Unser Verein, so der Ehrenvorsitzende, besteht seit 115 Jahren.

Das aber nur, weil alle hinter und vor den Kulissen zum Gelingen

beigetragen haben. Weil jeder auch mit viel Engagement und

Begeisterung bei der Sache ist. Dafür ist allen herzlich zu danken“.

Dies gilt besonders für Stefan Seyferth-Zapf. Seit Januar

1995 und damit seit 20 Jahren ist er stets als Sportfunktionär im

Einsatz gewesen. Beginnend als Jugendgruppenleiter über Ausschussmitglied,

Spielleiter und Betreuer der ersten Fußballmannschaft.

Danach folgten sieben Jahre als zweiter und zuletzt

seit knapp drei Jahren als erster Vorsitzender. Strahlend

nahm Vorsitzender Stefan Seyferth-Zapf die ihm von seinem

Vorgänger und Ehrenvorsitzenden Roland Eisenhuth (links)

überreichte Urkunde zur Ehrenmitgliedschaft entgegen. Rechts

TSV-Sportvorstand Julian Bräutigam.

Text und Foto: Dieter Jenß

KLEINANZEIGEN

Haushaltshilfe

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

TERMINE DER VEREINE UND VERBÄNDE DER GEMEINDE MISTELGAU FÜR FEBRUAR 2025

Feb. Uhrzeit Veranstaltung Ort Veranstalter

01.02.25 Flohmarkt Schule Mistelgau Wir für Kinder e. V.

01.02.25 16:00 Uhr Jahreshauptversammlung Kulturscheune Obernsees VdK Ortsverband Mistelgau

07.02.25 Stammtisch Gasthaus Zur Eisenbahn Mistelgau Soldaten- u. Reservistenkamerads.

15.02.25 Skifahren Wilder Kaiser SV Mistelgau

16.02.25 10:10 Uhr Ehejubiläumsgottesdienst Ev. Kirche Mistelgau Ev. Kirchengemeinde

21.02.25 19.30 Uhr Jahreshauptversammlung Kulturscheune/kl. Saal Jagdgenossenschaft Obernsees

22.02.25 Dorffasching Sportheim SV Mistelgau SV Mistelgau

22.02.25 19:30 Uhr Faschingstanz mit Tombola Kulturscheune Obernsees/Halle TSV Obernsees/FF Obernsees

27.02.25 Weiberfasching Sportheim SV Mistelgau SV Mistelgau

28.02.25 Jahreshauptversammlung Gasthaus Zur Eisenbahn Mistelgau Soldaten- u. Reservistenkamerads.

28.02.25 20.00 Uhr Jahreshauptversammlung Feuerwehrhaus Wohnsgehaig Jagdgenossenschaft Wohnsgehaig

TERMINE DER VEREINE UND VERBÄNDE DER GEMEINDE GLASHÜTTEN FÜR FEBRUAR 2025

Feb. Uhrzeit Veranstaltung Ort Veranstalter

04.02.25 FF Kreisveranstaltung Kinder- und Jugendarbeit Mehrzweckhalle FF Glashütten

09.02.25 10:00 Uhr

Flohmarkt Glashütten

Einlass für Schwangere ab 09.30 Uhr

Mehrzweckhalle

22.02.25

14:00 Uhr u.

19:00 Uhr

Theater Mehrzweckhalle TSV Glashütten

23.02.25 17:00 Uhr Theater Mehrzweckhalle TSV Glashütten

28.02.25 19:00 Uhr Theater Mehrzweckhalle TSV Glashütten

Alle hier aufgelisteten Termine unter Vorbehalt!

Bitte informieren Sie sich bei den Vereinen, ob die Veranstaltung, für die Sie sich interessieren, auch wirklich stattfindet.

JAGDGENOSSENSCHAFT OBERNSEES

Am Freitag, 21. Februar 2025 findet um 19.30 Uhr die

Jahreshauptversammlung der

Jagdgenossenschaft Obernsees

in der Kulturscheune im kl. Saal statt.

Tagesordnung

1. Bericht des Vorstands

2. Bericht der Schriftführerin

3. Bericht des Kassiers und der Kassenprüfer

4. Entlastung des Kassiers und der Vorstandschaft

5. Beschluss über die Verwendung des

Jagdpachtschillings

6. Wünsche und Anträge

Alle Jagdgenossen sind herzlich eingeladen.

Die Vorstandschaft

JAGDGENOSSENSCHAFT WOHNSGEHAIG

Am Freitag, 28.02.2025 findet um 20.00 Uhr die Jahreshauptversammlung

der Jagdgenossenschaft Wohnsgehaig im

Feuerwehrhaus Wohnsgehaig statt.

Tagesordnung:

- Jahres-, Kassen und Revisionsbericht

- Beratung und Beschluss über die Verwendung des

Reinertrages der Jagdnutzung

- Wünsche und Anträge

Alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind hierzu herzlich eingeladen.

FREIWILLIGE FEUERWEHR PLÖSEN-GOLLENBACH

EINLADUNG zu unserer JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG

mit KAMERADSCHAFTSABEND am Freitag, den 14. März 2025

um 19.30 Uhr im Bürgerhaus Gollenbach-Plösen

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Bericht des Kommandanten

3. Bericht des Vorstands

4. Kassenbericht und Entlastung

5. Ehrungen

6. Sonstiges, Wünsche u. Anträge

Mit kameradschaftlichem Gruß

die Vorstandschaft der

FFW Plösen-Gollenbach

Die Vorstandschaft

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

VOLKSHOCHSCHULE GLASHÜTTEN

ERNÄHRUNG

Gh 009_4 Kochkurs Vegan

Beginn: Fr.,17.10.2025 • 16:00 Uhr Dauer ca. 3 Stunden • Vegetarische

Kochschule Sana e Salva, Am Anger 67, Eckersdorf Oberwaiz

• mind. 6 - max. 8 Personen • Gebühr: 48,00 Euro pro Person, dabei

sind Speisen und Getränke inclusive. Die verwendeten Lebensmittel

sind ausschließlich Bioqualität. • Leitung: Marika Bange

Wir bereiten uns ein Menü zu und beachten dabei, welche Makronährstoffe

wichtig sind, welche Mikronährstoffe und Vitalstoffe von

Bedeutung sind. In welchen pflanzlichen Lebensmitteln finden wir

diese und wie können wir perfekte Lebensmittel Kombinationen machen,

damit wir rundum gut versorgt sind. Wir werden außerdem die

kritischen Nährstoffe durchsprechen.

Die Anmeldung zu den Kursen muss vor Kursbeginn

erfolgen, per E-Mail: uschi.max50@gmail.com

Bankverbindung: VR Bank Bayreuth

IBAN: DE 68 7806 0896 0009 6747 13

Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschulen

im Landkreis Bayreuth e.V. weisen wir hin.

GESUNDHEIT

Entspannung / Körpererfahrung

Hatha-Yoga KK

(Kurs-ID: KU-ST-22UTQM)

Beginn: Mi.,15.01.2025 • Rathaus Glashütten • 12 Abende • mind. 6

TN • Gebühr: 42,00 EUR • Bitte mitbringen: bequeme Kleidung, Isomatte,

Decke • Leitung: Monika Fichtel, Yoga-Lehrerin

Gh 002_4

Gh 003_4

Kurs I: 16.45-17.45 Uhr

Kurs II: 18.00-19.00 Uhr

BEWEGUNG / GYMNASTIK / FITNESS

Rückhalt-KK

Ganzheitliche Rückenschule

(Kurs-ID: KU-BE-U2BDXN)

Beginn: Di.,21.01.2025 • 12 Abende • Mehrzweckhalle Glashütten

• Bitte mitbringen: Matte o. Decke • Gebühr: 42,00 EUR • Leitung:

Doris Wildgruber, Physiotherapeutin

Gh 004_4 Gruppe I: 15.30-16.30 Uhr

Gh 005_4 Gruppe II: 16.45-17.45 Uhr

Gh 006_4 Gruppe III: 18.00-19.00 Uhr

Gh 008_4 Hula - Hoop

Beginn: Mi.,08.01.2025 • 20:00-21:00 Uhr • 10 Abende • Mehrzweckhalle

Glashütten • Bitte mitbringen: Hula-Hoop-Reifen (wenn

vorhanden, Beratung vor Kursbeginn möglich) enganliegende Kleidung•

Gebühr: 35,00 EUR

Leitung: Anja Schuster-Becker Physiotherapeutin

GESELLSCHAFT

Gh 002_5

Tanzen macht Spaß (Fortgeschrittene)

Beginn: So.,12.01.2025 • 18:00 – 19:30 Uhr • Mehrzweckhalle Glashütten

• 8 Abende • max.15 Paare • Gebühr: 25,00 EUR pro Person

• Leitung: Sepp Lies

Gh 010_4 Kochkurs Vegetarisch

Beginn: Fr., 07.02.2025 • 16:00 Uhr Dauer ca. 3 Stunden • Vegetarische

Kochschule Sana e Salva, Am Anger 67, Eckersdorf Oberwaiz •

mind. 6 – max. 8 Personen • Gebühr: 48,00 Euro pro Person, dabei

sind Speisen und Getränke inclusive. Die verwendeten Lebensmittel

sind ausschließlich Bioqualität. • Leitung: Marika Bange

Gh 011_4 Whisky Tasting für Whiskyinteressierte und Einsteiger

Freitag, 21.03.2025 • 19:00 – 22:00 Uhr • Glashütten, Rathaus Sitzungssaal

• Gebühr: 35,00 EUR • Leitung: Gerhard Wagner, Bastian

Wagner

Ferienwohnung 40 qm für 2 Personen

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im Wohn-/Esszi. möglich), mit Terrasse u.

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

VOLKSHOCHSCHULE MISTELGAU

Aerobic Low

Beginn: Di., 11.03.2025 • Rathaus, Mehrzweckraum • je 15 Abende •

Gebühr: 52,50 EUR • Leitung: Anke Maier

Die Kursgebühren sind auf das Konto der Volkshochschule

Mistelgau bei der Sparkasse Bayreuth, BIC: BYLADEM1SBT

IBAN: DE25 7735 0110 0000 5518 46 - spätestens bis Kursbeginn-

zu überweisen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

der VHS Landkreis Bayreuth.

Die Kursgebühren pro Stunde wurden von 3,00 € auf 3,50 € erhöht.

GESUNDHEIT

Geschäftsstelle:

Melissa Amschler

Andreas-Förster-Str. 22

95490 Mistelgau

E-mail: vhs-mistelgau@web.de

Bewegung / Gymnastik / Fitness

Mg 002_4 Outdoor Frühsport

Beginn: Mi., 07.05.2024 • 10.00-11.30 Uhr • Treffpunkt: Wird nach

Anmeldung bekannt gegeben • 8 Vormittage • mitzubr.: Schuhe, die

gut abrollen, aber auch Halt und Stabilität für unwegsamere Passagen

bieten • Gebühr: 42,00 EUR • Leitung: Silke Schreiber-Cordts

In wunderbar gesunder Waldluft trainieren wir an verschiedenen Stationen

unsere Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit und Koordination. Bewegung

im Freien und in der Gruppe vertieft die Atmung, ist belebend und

macht einfach Spaß! Für die Teilnahme ist keine besondere sportliche

Voraussetzung notwendig.

Mg 003_4 Body-Balance-Pilates

Beginn: Di., 06.05.2025 • 16.30-17.30 Uhr • Rathaus, Mehrzweckraum •

8 Abende • Gebühr: 28,00 EUR • Leitung: Silke Schreiber-Cordts

Dieses sanfte, sehr effektive Ganzkörpertraining kräftigt die tiefe

Bauch-, Rücken- und Beckenmuskulatur. Ein starkes „Fundament“

sorgt für mehr Stabilität im Körper. In harmonisch fließenden Bewegungsabfolgen

werden die Muskeln gedehnt, gekräftigt und entspannt,

Dysbalancen werden beseitigt und die Haltung wird positiv beeinflusst.

Der Körper wirkt insgesamt straffer und konditionierter. Dieses sanfte,

sehr effektive Ganzkörpertraining hat zum Ziel die tiefe Bauch-, Rücken-

und Beckenmuskulatur zu kräftigen.

Mg 005_4 Walking & Talking – Treff

Beginn: Mo., 28.04.2025 • 17.30-19.00 Uhr • Die weiteren Termine

werden bei Anmeldung bekannt gegeben. Treffpunkte variieren und

werden jeweils vor den Terminen bekannt gegeben. • 8 Nachmittage •

Gebühr: 42,00 EUR • Leitung: Silke Schreiber-Cordts

Wir bewegen uns auf abwechslungsreichen Wegen, mit schönen Ausblicken

in der wunderbaren Natur rund um Mistelgau, Obernsees und

Glashütten. Die Streckenlänge beträgt 6 – 8 km. Für die Anstiege in

unserer hügeligen Landschaft ist eine mittlere Kondition und für unwegsamere

Passagen Trittsicherheit notwendig. Bitte lassen Sie einen zeitlichen

Puffer, da eine pünktliche Rückkehr nicht garantiert werden kann.

Die Treffen beginnen mit einer kurzen, vorbereitenden Mobilisierung und

schließen mit Dehnübungen ab. Bei Gewitter, starkem Regen oder Sturm

wird ein Termin verschoben. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Klassische Low Aerobic in Abwechslung mit Ausdauertraining in niederer

Herzfrequenz. Einfache Bewegungen auf lange Zeit garantieren die

optimale Fettverbrennung. Man fühlt sich wohl, obwohl der Schweiß in

Strömen fließt. Sehr gut geeignet auch für Anfänger.

Mg 007_4 Gruppe I: 19.00-20.00 Ausgebucht Uhr

Mg 008_4 Gruppe II: 20.15-21.15 Uhr

KULTUR

Musik

Die fortlaufenden Kurse sind für Anfänger und Fortgeschrittene, Erwachsene

und Kinder, wenn nicht anders angegeben. Einstieg ist jederzeit

möglich. Die Bezahlung wird jeweils für ca. 10 UE (1 UE=30

Min.) im Lastschrifteinzugsverfahren vorgenommen. Fehlstunden seitens

der Teilnehmer können nicht rückvergütet oder nachgeholt werden.

Die Anmeldung ist für ein Schuljahr bindend.

Flöte für Kinder

Jew. Di. oder Do. • Schule • mitzubr.: eigene Flöte • Gebühr: 15,50 EUR

/ UE • Leitung: Olga Thiel

Einzelunterricht in Theorie und Praxis

Mg 001_5

Mg 002_5

Altflöte (ab ca.10 J.)

Blockflöte (ab ca. 6 J.)

Mg 003_5 Klavier / Keyboard

Jew. Di. oder Do. • Schule • Gebühr: 15,50 EUR / UE

Leitung: Olga Thiel

Einzelunterricht in Theorie und Praxis.

Ein Keyboard/Klavier sollte vorhanden sein.

Verputzer- und

Malerbetrieb

Innenputz

Außenputz

Termine nach telefonischer Vereinbarung:

Reparaturen sämtlicher PKW

Feinstaubplakettenvergabe

Autoglasreparatur/-austausch

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

Aktuelles aus der ILE

Rund um die Neubürg - Fränkische Schweiz

Förderung von Erste-Hilfe-Kursen

Um im Notfall bis zum Eintreffen der Rettungskräfte lebenswichtige

Minuten zu gewinnen, sollte jede/r über ein Grundwissen

in Sachen Erster Hilfe verfügen.

Dazu ist kein langwieriger Intensivkurs notwendig. Bereits ein

kurzer Crashkurs kann dazu beitragen, Berührungsängste abzubauen

und im Ernstfall beherzt einzugreifen.

Die Städte und Gemeinden Rund um die Neubürg haben deswegen

entschieden, dieses Jahr zehn Vereine mit einem Spendenzuschuss

für einen solchen Erste Hilfe Kurs zu unterstützen,

wie sie von den meisten Blaulichtorganisationen (z.B. BRK

oder Malteser) angeboten werden. Jeder durchgeführte Kurs

wird mit 150 € bezuschusst.

Die Kurse sollten folgende Eigenschaften aufweisen:

• Kurze Dauer (maximal vier Stunden)

• zentraler Austragungsort (z.B. örtliches Feuerwehrhaus)

• Öffentliche Veranstaltung (nicht nur für Vereinsmitglieder)

• Keine Teilnahmegebühren

Was muss ich tun, um die Förderung zu erhalten?

1. Formlose Anfrage per Mail stellen mit den Eckdaten zum

geplanten Kurs (Wann? Wo? Welcher Referent? Kosten?)

2. Zusage abwarten

3. Kurs beauftragen, bewerben und durchführen

4. Rechnungskopie per Mail einreichen

5. Das Geld kommt als Spende auf das Vereinskonto

Beispiel für einen Erste Hilfe Crashkurs:

Der „112er Kurs“ des BRK Bayreuth (Kosten: 250 €, Dauer ca.

2 Stunden). Der Referent inkl. Schulungsmaterial kommt zum

Vereinsheim. Kontakt: 0921 403417

Beispiele für vermittelte Inhalte:

• Bewusstlosigkeit und stabile Seitenlage

• Freimachen der Atemwege

• Reanimation („Prüfen – Rufen – Drücken“)

• Anwendung eines Defibrillators

• Stillen von Blutungen

• Verhalten bei Herzinfarkt und Schlaganfall

Badelandschaft erneuert

Gerade in der kalten Jahreszeit ist es belebend und gesundheitsfördernd

im Thermalwasser oder auch der Sauna zu relaxen.

Mit der Therme Obernsees steht uns hierzu eine hervorragende

Adresse, direkt vor der Haustür zur Verfügung.

Ab dem 30. Januar 2025 bietet die Therme Obernsees ihren

Gästen noch mehr Raum für Erholung und Entspannung. Das

neu gebaute Außenbecken bietet 260 m² Wasserfläche, bequeme

Sitzbänke, Massagedüsen, eine Schwalldusche und

komfortable Sitzliegen, für höchsten Genuss im angenehm

warmen Wasser. Ergänzt wird das Angebot durch einen modernen,

lichtdurchfluteten Ruheraum – ein exklusiver Rückzugsort

für Gäste ab 16 Jahren, ideal zum Abschalten und neue

Energie tanken.

Mit dieser Erweiterung geht die Therme Obernsees gezielt auf

die Bedürfnisse aller Generationen ein. Während im oberen

Bereich der Therme ruhige Zonen wie der Ruheraum für Erholung

sorgen, konzentrieren sich die Attraktionen für Familien

und Kinder im unteren Bereich. Der neue Kinderbereich bietet

moderne Einrichtungen wie Kinderduschen, Wickelmöglichkeiten

und eine Kinderrutsche sowie verschiedene Wasserzonen,

die Spiel und Spaß für die kleinen Gäste garantieren.

Die Blubberbucht, das Hangelnetz und die Wasserkanone sorgen

für Action, während die 90-Meter-Reifenrutsche mit Lichteffekten

ein unvergessliches Erlebnis bietet.

Dem Badespaß für die ganze Familie steht damit nichts mehr

im Wege.

Egal ob für eine entspannte Auszeit oder ein lebendiges Familienabenteuer

– hier ist für jeden etwas dabei.

Thermenmarkt & Flohmarkttermine

Thermenmarkt jeden ersten Sonntag im Monat von 9.30 bis

16.30 Uhr mit regionalen Lebensmitteln an der

2. Februar 2. März 6. April

4. Mai 1. Juni 6. Juli 3. August

7. September 5. Oktober 2. November 7. Dezember

Paralleler Flohmarkt beim TSV Plankenfels mit Kaffee und Kuchen

im Sportheim (9.30 bis 15.30 Uhr) - mit Kinderflohmarkt:

6. April 4. Mai 1. Juni 6. Juli

3. August 7. September 5. Oktober

@neubuerg

Kontakt:

Tel. 09279 923241

Mail: info@neubuerg.de

Web: www.neubürg.de

Impressum:

Herausgeber:

Interkommunale Allianz (ILE)

Rund um die Neubürg – Fränkische Schweiz e. V.

Bahnhofstraße 35

95490 Mistelgau

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

1. Begrüßung

EINLADUNG

zur

Mitgliederversammlung

am Freitag, den 07.02.2025,

um 19.30 Uhr

im Bürgerhaus Gollenbach-Plösen

Vorgesehene Tagesordnung:

2. Protokoll der Mitgliederversammlung vom 15.03.2024

3. Bericht des Vorsitzenden

4. Berichte der Spartenleiter

5. Bericht der Schatzmeisterin

6. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft

7. Neuwahlen

8. Sonstiges

Alle Mitglieder sind dazu herzlich eingeladen!

Wir weisen bereits jetzt hin auf unser

40-jähriges Vereinsjubiläum am 17./18. Mai

am Bürgerhaus Gollenbach-Plösen.

Jochen Seyferth

1. Vorsitzender

HUMMELTRACHTEN -

ERHALTUNGSVEREIN

MISTELGAU UND UMGEBUNG E.V.

Faschingsdienstag, 04. März 2025

ab 14.00 Uhr

Kaffeekränzchen

im Hummelnest

Wir laden herzlich ein und

freuen uns auf Euch.

Tagesordnung:

Jagdgenossenschaft Seitenbach

Am 07.03.2025 um 19:30 Uhr findet die

Jahreshauptversammlung

der Jagdgenossenschaft Seitenbach in Gaislareuth 14 statt.

1. Bericht des Vorstandes

2. Bericht des Schriftführers

3. Bericht des Kassiers und der Kassenprüfer

4. Entlastung des Kassiers und der Vorstandschaft

5. Verwendung des Jagdpachtschillings

6. Bericht der Jagdpächter

7. Neuwahl der Vorstandschaft

8. Wünsche und Anträge

Alle Jagdgenossen sind herzlich eingeladen.

Für das leibliche Wohl sorgt unser Jagdpächter Peter Opel

gez. Die Vorstandschaft

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

FASCHING IN

Obernsees

Sa. 22.02.25

in der Kulturscheune

ab 19:30 Uhr

FFW Obernsees

Livemusik mit

laden herzlichst ein

Brandy

snacks | Aufführungen | maskenprämierung | Tombola

Kinderfasching

Di. 04.03.25

in der Kulturscheune

um 14 Uhr

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

DORF

FASCHING

SPORTHEIM MISTELGAU

S A M S T A G

22.02.25

BEGINN: 20:00 UHR

DJ FUNKY NICO | COCKTAILBAR

SHOW ACTS:

Mohrenwäscher

NAMIJAH Danceclass

Tanzgruppe Adena

SEITE 24


Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

Weiber

FASCHING

SPORTHEIM MISTELGAU

D O N N E R S T A G

27.02.25

EINLASS: 19:30 UHR

DJ STYX | MASKENPRÄMIERUNG

HAPPY TIME: 21:00 – 21:30 UHR

SHOW ACTS:

NAMIJAH Danceclass

MISTELGAUER MÄNNERBALLETT

SEITE 25


Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

In dankbarer

Erinnerung

IHR FEST

im Mitteilungsblatt

AMTS- UND MITTEILUNGSBLATT

der Verwaltungsgemeinschaft

Mistelgau

und ihrer Mitgliedsgemeinden

Mistelgau und Glashütten

ICH BERATE SIE GERNE

Stefanie Hoffmann

Tel.: 0151 – 18008842

E-Mail: s.hoffmann@inbayreuth.de

SEITE 26


Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

Herzlichen Dank

für alle Anteilnahme, gesprochen oder geschrieben

für alle Geldzuwendungen und jeden Händedruck

für die zahlreiche Teilnahme an der Trauerfeier

für die liebevolle Gestaltung des Trauergottesdienstes und

die tröstenden Worte von Pfarrerin Mareike Kraemer

Helga Verena Stahlmann

* 21.12.1951 t 09.01.2025

Ehemann Helmut Stahlmann

Tochter Daniela Voit

Herzlichen Dank sagen wir allen,

die sich in stiller Trauer mit uns verbunden

fühlten und ihre liebevolle Anteilnahme

durch viele Beileidsbekundungen oder

Trauerkarten zum Ausdruck brachten.

Besonderer Dank an das gesamte Team

der Therme Obernsees.

Dunja Küffner

t 30.11.2024

Familie Küffner

und Familie Bock

Nachruf

Der TSV OBERNSEES trauert um sein Ehrenmitglied

Peter Kleinhans

Er war über 45 Jahre in allen wichtigen Positionen unseres Vereins tätig.

Mit Peter verlieren wir das Gesicht unseres Vereins, das uns im gesamten Landkreis

zu viel Ansehen und Respekt verhalf.

Wir werden ihn stets in dankbarer Erinnerung behalten.

Obernsees, im Januar 2025

Die Vorstandschaft

im Namen aller Mitglieder

SEITE 27


Chinesische Medizin

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• Guascha

• Chinesische Physiotherapie

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

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Dem Leben einen

würdevollen Abschied geben.

Bestattungen

Martin Schrüfer

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In dankbarer

In

Erinnerung

dankbarer

Erinnerung

Ihre Traueranzeige

im Mitteilungsblatt

AMTS- UND MITTEILUNGSBLATT

der Verwaltungsgemeinschaft

Mistelgau

und ihrer Mitgliedsgemeinden

Mistelgau und

Glashütten

ICH BERATE SIE GERNE

ICH BERATE SIE GERNE

Stefanie Hoffmann

Stefanie Tel.: 0151 – Hoffmann

18008842

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

Februar 2025

Newsletter

LEBENSWERTE STADT

Innovative dänische Stadtentwicklung trifft fränkische Visionen – wie wir

die Zukunft lebenswert gestalten!

Im Februar und März 2025 lädt die Region Bayreuth zu einem inspirierenden

Programm rund um das Thema „Lebenswerte Stadt“ ein. In der RW21 Stadtbibliothek

Bayreuth wird die dänische Wanderausstellung „Lebenswerte Stadt“ der

Königlich Dänischen Botschaft in Zusammenarbeit mit dem dänischen Institut

für Stadtplanung gezeigt. Zu entdecken sind dort 28 teils außergewöhnliche Projekte

der Stadtentwicklung aus Dänemark.

Ergänzt wird sie durch die Ausstellung

„Ein Blick in die Zukunft der

Bayreuther Innenstadt – zwischen Wagner

und Wundertüte“. Diese erlaubt

spannende Einblicke in die Strategieprozesse

zur Entwicklung der Innenstadt

und ihrer Quartiere. Zwei Monate lang

gibt es dazu ein anregendes Programm,

bei dem sich zahlreiche Einrichtungen

und Akteure beteiligen: Workshops,

Führungen, Quartiersspaziergänge und

Mitmachaktionen laden ein, z.B. nachhaltige

Platzgestaltungen und Fußgängermobilität

kennenzulernen und darüber

(neu) nachzudenken. In die Zeit

fällt auch der Startschuss für den Fotowettbewerb „Zeig mir deine lebenswerte

Stadt“, bei dem die Bürgerinnen und Bürger ihre Vision einer lebenswerten Umgebung

kreativ teilen können. Eine Ausstellung mit den Wettbewerbsergebnissen

wird im Herbst 2025 gezeigt. Das Programm wird gefördert mit Regionalmanagementmitteln

aus dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung

und Energie.

Eröffnung: Di, 04.02.2025 | 17:30 Uhr | RW21, Galerie 1. OG

Ausstellungs- und Programmzeitraum: Di, 04.02. – Sa, 29.03.2025

Unternehmen für den Girls'Day und Boys'Day am 03. April 2025 gesucht!

Geben Sie Jugendlichen einen ersten Einblick in den Berufsalltag! Praktische

Erfahrungen in Unternehmen und Organisationen zu sammeln, ist eine ganz

wichtige Erfahrung. Für Firmen ist es eine Chance, die Auszubildenden von morgen

zu finden. Unternehmen und Einrichtungen, die den Girls’Day bzw.

Boys‘Day nutzen möchten, können ihr Angebot bis Ende Februar online unter

www.girls-day.de oder www.boys-day.de eintragen.

Mehr Infos unter www.fachkraefte.bayreuth.de

MACH MIT! MÜLL SAMMELN am MAIN und

an den regionalen Gewässern

Aktionszeitraum März 2025

Zu gemeinsamen Müllsammelaktionen entlang

des Weißen und Roten Mains, seinen Zuflüssen

und an regionalen Gewässern, rufen die Stadt und

der Landkreis Bayreuth auf.

Partner sind das Netzwerk Main, das Flussparadies

Franken und die Organisation RhineCleanUp.

Mitmachen können alle – Familien, Vereine, Privatpersonen!

Wir bitten um kurze Anmeldung

unter Angabe des Sammeltermins, Treffpunkts

und Streckenabschnitts an Eva Rundholz unter

info@region-bayreuth.de.

Um öffentlich zu zeigen, wo überall gesammelt

wird, bitten wir darum, die Aktion/Gruppe unter

www.maincleanup.org/de zu registrieren. Jede

Gruppe kann selbst bestimmen, wo und wann die

Müllaktion stattfinden soll. Bitte unbedingt mit

dem kommunalen Bauhof/Abfallwirtschaft die

Entsorgung des Mülls abstimmen.

Die Müllsammelaktionen sind Teil des Wassermonats

März, der unter dem Fokus Naturressourcen

mit Regionalmanagementmitteln aus dem Bayerischen

Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung

und Energie gefördert wird.

IMPRESSUM

Regionalmanagement Stadt und Landkreis Bayreuth,

Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth, info@region-bayreuth.de

Bild: Rasmus Hjortshøj/COAST

V.i.S.d.P.: Annette Lowack

SEITE 31


Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

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zur staatlichen

Förderung.

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

Komplettlösungen für Ihren Energiebedarf

Photovoltaik - Stromspeicher - Wärmepumpe - alles aus einer Hand.

Unsere Mission: erneuerbare Energien für Ihr Zuhause

Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich von uns beraten!

IHRE VORTEILE IM ÜBERBLICK!

• regional vor Ort

• eigene Montageteams

• Familienbetrieb 2. Generation

• 25 Jahre Erfahrung

• transparente Angebote

• Beratung von A - Z

JETZT BERATEN LASSEN!

KOSTENLOSE

FACHVORTRÄGE

FÜR INTERESSENTEN

Vorträge über die Themen

Wärmepumpe, Photovoltaik

und Stromspeicher

in unserer Zentrale in

Altenplos

Aktuelle Termine

finden Sie online

WIR BITTEN UM

ANMELDUNG

Sonnenbatterie-Center Franken GmbH

Unterwaizer Straße 6, 95500 Altenplos, T: 0921 78 77 67-0, www.sbc-franken.de

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

Geschichte erleben, Heimat feiern –

900 Jahre Mistelbach

Jubiläumsjahr 2025 – Highlights

20. Juni 2025 Django Asül

Vorverkauf

Django Asül gastiert im Festzelt mit seinem

Programm „Am Ende vorn“.

Tickets für Django Asül gibt es in der Verwaltungsgemeinschaft

Mistelbach (1. OG im Sekretariat)

und online.

21. Juni 2025 Die Gipfelstürmer

Abendkasse

Das Partyduo verbreitet, u.a. mit dem

tanzenden Eisbär, fantastische Partystimmung.

18. – 20. Juli 2025

19. Juli 2025

Mittelaltermarkt

Handwerk, Händler, Gaukler, Musikanten und

ein vielseitiges Programm.

Donikkl Crew

Vorverkauf

Musikalische Show für Kinder zum

Mitsingen, Mittanzen und Mitlachen.

Tickets für die Donikkl-Crew gibt es in der

Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach

(1. OG im Sekretariat).

Eintritt frei!

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NEU: großes Außenbecken

und heller Ruheraum

in Betrieb!

Veranstaltungen im Februar

Kinder–Spiel &

Spaß-Nachmittag

Samstag, 8. Februar, 15 bis 18 Uhr

Spiel und Spaß im und am Wasser.

Treffpunkt am Kinderbecken.

Schnupperkurs für

Meerjungfrauen

Samstag, 15. Februar, ab 11 Uhr

Wollt ihr das Nixen-Geheimnis lüften

und wissen, wie man mit einer Flosse

schwimmt? Dann macht mit beim

Schnupperkurs für Meerjungfrauen

(ab 8 Jahren). Kursgebühr 29,50 €

incl. Leihflosse und Eintritt. Dauer:

45 Min., Teilnehmerzahl begrenzt.

Infos, Teilnahmebedingungen und

Anmeldung auf der Webseite.

Thermelino-

Kinder-Club-Nachmittag

Samstag, 22. Februar, 15 bis 18 Uhr:

FROSCH-tastisches Abenteuer mit

buntem Überraschungsprogramm

in der Badewelt.

Saunaabend „Valentin-Vibes“

Freitag, 14. Februar

Ein entspannter Saunaabend mit besonderen

Aufgüssen.

Klänge erleben –

Entspannung genießen

Samstag, 21. Februar,

16:45 bis 19:30 Uhr

Tauchen Sie ein in die Welt der Klänge

von tibetischen Klangschalen und

Gongs.

Thermenmarkt

OHNE Flohmarkt

Sonntag, 2. Februar,

9.30 bis 16.30 Uhr

Flohmarkt

ab 8 Uhr vor dem

Sportheim in

Plankenfels

Herbst-/Winter-

Öffnungszeiten

täglich

Bad: 10 - 21 Uhr

Sauna: 10 - 22 Uhr

An der Therme 1 95490 Mistelgau-Obernsees Tel.: 0 92 06/993 00-0 www.therme-obernsees.de info@therme-obernsees.de

PHYSIOFIT HENTES Gesundheit und Wellness Belle Visage Kosmetikstudio/Fußpflege/Maniküre Missimo Der Friseursalon

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