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immobilia 2025/02 - SVIT

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IMMOBILIENPOLITIK

KURZMELDUNGEN

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Einladung

SCHWEIZ

VERSICHERUNGS-

LÜCKEN BEI BAU-

MÄNGELN?

Die Rechtskommission

des Nationalrats hat bei ihren

Beratungen zur Revision des

Obligationenrechts im Bereich

der Baumängel festgestellt,

dass es im Bereich der

Versicherungsdeckung bei

Bauschäden teilweise Lücken

gibt. Entsprechend hat sie

Mitte Januar einstimmig ein

Postulat verabschiedet, mit

dem der Bundesrat ersucht

wird, diese Frage in einem Bericht

vertieft zu prüfen.

NEU KOSTENLIMI-

TEN DER WOHN-

RAUMFÖRDERUNG

Am 1. Februar sind die

revidierte Verordnung des

Bundesamts für Wohnungswesen

über die Kostenlimiten

und Darlehensbeträge für

Miet- und Eigentumsobjekte

in Kraft getreten. Die neuen

Regelungen passen die Kostenlimiten

an die gestiegenen

Land- und Baukosten an. Ein

zentraler Punkt der Revision

sind bessere Fördermöglichkeiten

für gemeinnützige Projekte

in den Berggebieten.

STUDIE ZU NEUEN

WOHNKONZEPTEN

Eine Studie im Auftrag

des Bundesamts für Wohnungswesen

zeigt, wie die

Umsetzung von neuen Wohnkonzepten,

wie beispielsweise

Hallenwohnen, gelingen kann.

Die Studie «Gemeinschaftlich

ausbauen und wohnen» zeigt

Faktoren für die erfolgreiche

Umsetzung sowie mögliche

Stolpersteine auf.

AUS FÜR DAS GE-

BÄUDEPROGRAMM

Der Bundesrat hat Ende

Januar das Entlastungspaket

für den Bundeshaushalt vorgelegt.

Unter den 59 vorgeschlagenen

Massnahmen ist auch

die faktische Beendigung des

Gebäudeprogramms aufgeführt.

Demnach sollen keine

Bundesmittel mehr in das Programm

fliessen, womit entweder

die Kantone ihre Anteile

erhöhen müssten oder einschneidende

Kürzungen der

finanziellen Unterstützung

von energetischen Sanierungen

zu gewärtigen wären.

VERFAHREN FÜR

ÜBERSCHULDETE

PERSONEN

Der Bundesrat hat Mitte Januar

eine Botschaft zuhanden

des Parlaments verabschiedet,

wonach überschuldete

Personen eine zweite Chance

auf ein schuldenfreies Leben

erhalten sollen. Ein vereinfachtes

Nachlassverfahren

soll Schuldnern mit einem

regelmässigen Einkommen

künftig den Weg aus der Verschuldung

ermöglichen. Im

Rahmen eines Vergleichs soll

dem Schuldner ein Teil seiner

Schulden erlassen werden.

Für hoffnungslos verschuldete

Personen, bei denen kein

Nachlassvertrag gelingen

kann, schlägt der Bundesrat

ein konkursrechtliches Sanierungsverfahren

vor. Der

Schuldner muss während

mehreren Jahren alle verfügbaren

Mittel an die Gläubiger

abgeben und seine Bemühungen

für die Erzielung eines

regelmässigen Einkommens

nachweisen.

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IMMOBILIA / Februar 2025 11

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