immobilia 2025/02 - SVIT
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IMMOBILIENPOLITIK
KURZMELDUNGEN
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Einladung
SCHWEIZ
VERSICHERUNGS-
LÜCKEN BEI BAU-
MÄNGELN?
Die Rechtskommission
des Nationalrats hat bei ihren
Beratungen zur Revision des
Obligationenrechts im Bereich
der Baumängel festgestellt,
dass es im Bereich der
Versicherungsdeckung bei
Bauschäden teilweise Lücken
gibt. Entsprechend hat sie
Mitte Januar einstimmig ein
Postulat verabschiedet, mit
dem der Bundesrat ersucht
wird, diese Frage in einem Bericht
vertieft zu prüfen.
NEU KOSTENLIMI-
TEN DER WOHN-
RAUMFÖRDERUNG
Am 1. Februar sind die
revidierte Verordnung des
Bundesamts für Wohnungswesen
über die Kostenlimiten
und Darlehensbeträge für
Miet- und Eigentumsobjekte
in Kraft getreten. Die neuen
Regelungen passen die Kostenlimiten
an die gestiegenen
Land- und Baukosten an. Ein
zentraler Punkt der Revision
sind bessere Fördermöglichkeiten
für gemeinnützige Projekte
in den Berggebieten.
STUDIE ZU NEUEN
WOHNKONZEPTEN
Eine Studie im Auftrag
des Bundesamts für Wohnungswesen
zeigt, wie die
Umsetzung von neuen Wohnkonzepten,
wie beispielsweise
Hallenwohnen, gelingen kann.
Die Studie «Gemeinschaftlich
ausbauen und wohnen» zeigt
Faktoren für die erfolgreiche
Umsetzung sowie mögliche
Stolpersteine auf.
AUS FÜR DAS GE-
BÄUDEPROGRAMM
Der Bundesrat hat Ende
Januar das Entlastungspaket
für den Bundeshaushalt vorgelegt.
Unter den 59 vorgeschlagenen
Massnahmen ist auch
die faktische Beendigung des
Gebäudeprogramms aufgeführt.
Demnach sollen keine
Bundesmittel mehr in das Programm
fliessen, womit entweder
die Kantone ihre Anteile
erhöhen müssten oder einschneidende
Kürzungen der
finanziellen Unterstützung
von energetischen Sanierungen
zu gewärtigen wären.
VERFAHREN FÜR
ÜBERSCHULDETE
PERSONEN
Der Bundesrat hat Mitte Januar
eine Botschaft zuhanden
des Parlaments verabschiedet,
wonach überschuldete
Personen eine zweite Chance
auf ein schuldenfreies Leben
erhalten sollen. Ein vereinfachtes
Nachlassverfahren
soll Schuldnern mit einem
regelmässigen Einkommen
künftig den Weg aus der Verschuldung
ermöglichen. Im
Rahmen eines Vergleichs soll
dem Schuldner ein Teil seiner
Schulden erlassen werden.
Für hoffnungslos verschuldete
Personen, bei denen kein
Nachlassvertrag gelingen
kann, schlägt der Bundesrat
ein konkursrechtliches Sanierungsverfahren
vor. Der
Schuldner muss während
mehreren Jahren alle verfügbaren
Mittel an die Gläubiger
abgeben und seine Bemühungen
für die Erzielung eines
regelmässigen Einkommens
nachweisen.
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IMMOBILIA / Februar 2025 11