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immobilia 2025/02 - SVIT

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EDITORIAL

VON—ANDREAS INGOLD

SELDWYLA LIEGT

IN WINTERTHUR

Man kann es sich nur mit fortschreitendem Realitätsverlust

erklären: Der Stadtrat von Winterthur

schreibt in seiner Vorlage für die Teilrevision der

Bau- und Zonenordnung je nach Zone eine Grünflächenziffer

von 55% bis 65% in Wohnzonen vor.

Die Grünflächenziffer ersetzt im Rahmen der Baubegriffsharmonisierung

die bisherige Freiflächenziffer

und bestimmt den Anteil an Grünfläche, die

auf einem Grundstück mindestens erhalten bleiben

muss. Ausnützungsreserven würden mit dem

vorgesehenen Umfang der Grünflächen auf einen

Schlag vernichtet und die Innenverdichtung verhindert.

Folgerichtig hat eine breite Allianz aus den

Gemeinderatsfraktionen FDP, Die Mitte, EVP, GLP

SVP und – notabene – Grüne den sofortigen Rückzug

dieser Bestimmung gefordert.

DAS GEGENTEIL

VON GUT IST

GUT GEMEINT.

Projektentwicklung

macht aus Visionen

Renditeobjekte.

ANDREAS INGOLD

Der unreflektierte Vollzugswille des Stadtrats

bezieht sich auf das revidierte kantonale Planungsund

Baugesetz, das neu in § 238a die Begrünung der

Gebäudeumgebung umfassend um- und primär vorschreibt.

Den Gemeinden stünde es frei, ob sie eine

Grünflächenziffer einführen wollen. Mehr als die

Hälfte der Kommunen, welche die Begriffsharmonisierung

bereits umgesetzt haben, haben nun aber

eine Grünflächenziffer festgelegt.

Das Vorgehen der Winterthurer Exekutive wiederholt

sich schweizweit auf allen Ebenen – prominente

Beispiele sind ISOS oder das Raumkonzept,

das gegenwärtig zur Vernehmlassung aufliegt. Obwohl

nicht absolut gültig (ISOS) oder sogar unverbindlich

(Konzepte), werden sie von Ämtern und

Exekutiven buchstabengetreu und willfährig umgesetzt

und als sakrosankt übernommen. Das ist

brandgefährlich. Nehmen wir das Beispiel ISOS:

Grundsätzlich ist eine Güterabwägung bei Bauvorhaben

vorgesehen. In der Realität wird die Inventarisierung

aber über alle anderen Kriterien gestellt.

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