10.02.2025 Aufrufe

immobilia 2025/02 - SVIT

Verwandeln Sie Ihre PDFs in ePaper und steigern Sie Ihre Umsätze!

Nutzen Sie SEO-optimierte ePaper, starke Backlinks und multimediale Inhalte, um Ihre Produkte professionell zu präsentieren und Ihre Reichweite signifikant zu maximieren.

MARKTPLATZ

FIRMEN-NEWS

Chancen für PV-Anlagen mit dem neuen Stromgesetz

Mindestvergütung und Abregelung –

zwei Begriffe, die bei Betreibenden von

PV-Anlagen und solchen, die es noch

werden wollen, für Verunsicherung sorgen.

Dieser Artikel zeigt auf, warum sich

die Installation einer PV-Anlage weiterhin

lohnt.

VERBINDLICHE AUSBAUZIELE WERDEN

IM NEUEN STROMGESETZ FESTGELEGT

Das neue Stromgesetz legt fest, dass bis

2035 35 TWh Strom aus erneuerbaren

Energien zugebaut werden müssen. Dabei

spielt die Photovoltaik eine entscheidende

Rolle. Das Gesetz soll die gemeinschaftliche

Nutzung des Stroms fördern und Investitionssicherheit

bei der Installation von PV-

Anlagen schaffen.

MINDESTVERGÜTUNG SORGT FÜR

INVESTITIONSSICHERHEIT

Ab dem Jahr 2026 führt der Bund für Anlagen

unter 150 kW die sogenannten Mindestvergütungen

ein. Diese müssen so bemessen

sein, dass sich diese Anlagen über

die Lebensdauer amortisieren lassen. Mindestvergütungen

sollen sicherstellen, dass

Anlagenbetreibende auch bei sehr tiefen

Strompreisen noch etwas für ihren eingespeisten

Strom erhalten und so für Investitionssicherheit

sorgen.

Als Beispiel soll hier eine 30 kWp-Anlage

dienen. Grundsätzlich sollen sich Anlagenbetreiber

und Verteilnetzbetreiber wie bisher

über die Höhe der Vergütung für den

eingespeisten Strom einigen. Für den Fall,

dass keine Einigung zu Stande kommt,

richtet sich die Vergütung nach dem vierteljährlich

gemittelten Marktpreis (Referenz-

Marktpreis). Ist der Referenz-Marktpreis

sehr tief, greift die Mindestvergütung und

der Verteilnetzbetreiber zahlt dem Anlagenbesitzer

mindestens diesen Betrag pro kWh

für den Strom. Zusätzliche Erträge können

Betreiber von PV-Anlagen durch den Verkauf

der sogenannten Herkunftsnachweise

(HKN) erzielen.

70 %-ABREGELUNG FÜHRT NUR ZU

GERINGEM MINDERERTRAG

Ebenfalls ab dem 1. Januar 2026 ist es Verteilnetzbetreibern

erlaubt einen kleinen Teil

der jährlichen Stromproduktion abzuregeln,

um Netzüberlastungen und teure Netzausbauten

zu verhindern.

Eine PV-Anlage produziert nur an wenigen

Tagen im Jahr die maximale Leistung. Dafür

wird diese Leistung von allen PV-Anlagen, die

räumlich nahe beieinanderliegen, gleichzeitig

produziert. Die Netzinfrastruktur müsste auf

diese maximale Leistung ausgerichtet werden,

was entsprechende Kosten für den Ausbau

mit sich bringen würde.

Der Ansatz der Abregelung kommt bereits

in manchen Ländern zum Einsatz. Wird eine

PV-Anlage bei 70 % ihrer maximalen Leistung

abgeregelt, bedeutet das für die Netzbelastung

eine Reduktion um 30 %. Nicht

so für die PV-Anlage. Denn diese produziert

in der Praxis fast nie mit einer Leistung

nahe am installierten Maximum. Messungen

an bestehenden Anlagen haben gezeigt,

dass der Minderertrag über das Jahr

gesehen bei einer Abregelung auf 70 % lediglich

zwischen 1 bis 3 % beträgt. Die Abregelung

von einzelnen PV-Anlagen erlaubt

es, dass mehr Anlagen an das Netz angeschlossen

werden können, ohne dass ein

Netzausbau notwendig ist. Insgesamt wird

damit eine höhere PV-Produktionsmenge

erreicht.

WEITERE INFORMATIONEN:

Amt für Energie Kanton Thurgau

Verwaltungsgebäude

Promenadenstrasse 8

8510 Frauenfeld

Tel. +41 58 345 54 80

www.energie.tg.ch

Bewährt – kostenlose Lüftungs-Kontrolle

Es ist sinnvoll, periodisch überprüfen zu

lassen, ob alles in Ordnung ist.

Schmutz in der Lüftung? Der prüfende

Blick in eine Lüftungsanlage schafft Gewissheit,

wie es in den Zu- und Abluftrohren

und in den Geräten aussieht. Der Experte

informiert zudem, worauf man beim

Betrieb und bei der Wartung einer Lüftung

achten soll.

ERSTE KONTROLLE NACH FÜNF-

JÄHRIGER BETRIEBSZEIT

Wer wissen will, wie es in einer Anlage

aussieht, kann unkompliziert eine kostenlose

Lüftungskontrolle anfordern. Es gilt:

Die Kontrolle ist immer kostenlos, auch

wenn nachfolgend kein Reinigungsauftrag

erfolgt.

Angezeigt ist eine Kontrolle nach fünfjähriger

Betriebszeit. In welchen Intervallen

weitere Kontrollen stattfinden sollen,

hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum

Beispiel: Bauweise der Anlage oder hohes

Verkehrsaufkommen in der Nähe des

Hauses.

Der RohrMax-Fachmann überprüft die

Luftrohre und Geräte. Wie steht es um

die Hygiene? Funktioniert alles? Oft

Jahr um Jahr mehrt sich der Staub und sinkt tiefer ein.

Der Schmutz ist unhygienisch und kann gefährlich werden.

nachgefragt während einer Kontrolle wird:

«Wie oft soll man eine Lüftungsanlage

denn reinigen lassen?»

WIE OFT REINIGEN?

Die moderne Raumlufttechnik hilft zweifelsfrei,

Energie einzusparen (Beispiel

Minergie ® ) und sorgt für gute Luft. Vorausgesetzt,

die Lüftungsanlagen werden

regelmässig überprüft. Schadstoffe und

Luftkeime sollen sich nicht in den Luftkanälen

ablagern und vermehren, denn

sie werden sich letztlich im Gebäude

ausbreiten.

RohrMax hat auf seiner Homepage (rohrmax.ch/lueftungsreinigung)

eine Zeitachse

«Empfehlenswerter Reinigungs-Turnus»

publiziert.

DIENSTLEISTUNGEN

RohrMax AG

Kostenlose Lüftungs-Kontrolle

Lüftungsreinigung, Wartungsverträge

Beratung

0848 852 856

info@rohrmax.ch

rohrmax.ch

58

IMMOBILIA / Februar 2025

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!