immobilia 2025/02 - SVIT
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MARKTPLATZ
FIRMEN-NEWS
Chancen für PV-Anlagen mit dem neuen Stromgesetz
Mindestvergütung und Abregelung –
zwei Begriffe, die bei Betreibenden von
PV-Anlagen und solchen, die es noch
werden wollen, für Verunsicherung sorgen.
Dieser Artikel zeigt auf, warum sich
die Installation einer PV-Anlage weiterhin
lohnt.
VERBINDLICHE AUSBAUZIELE WERDEN
IM NEUEN STROMGESETZ FESTGELEGT
Das neue Stromgesetz legt fest, dass bis
2035 35 TWh Strom aus erneuerbaren
Energien zugebaut werden müssen. Dabei
spielt die Photovoltaik eine entscheidende
Rolle. Das Gesetz soll die gemeinschaftliche
Nutzung des Stroms fördern und Investitionssicherheit
bei der Installation von PV-
Anlagen schaffen.
MINDESTVERGÜTUNG SORGT FÜR
INVESTITIONSSICHERHEIT
Ab dem Jahr 2026 führt der Bund für Anlagen
unter 150 kW die sogenannten Mindestvergütungen
ein. Diese müssen so bemessen
sein, dass sich diese Anlagen über
die Lebensdauer amortisieren lassen. Mindestvergütungen
sollen sicherstellen, dass
Anlagenbetreibende auch bei sehr tiefen
Strompreisen noch etwas für ihren eingespeisten
Strom erhalten und so für Investitionssicherheit
sorgen.
Als Beispiel soll hier eine 30 kWp-Anlage
dienen. Grundsätzlich sollen sich Anlagenbetreiber
und Verteilnetzbetreiber wie bisher
über die Höhe der Vergütung für den
eingespeisten Strom einigen. Für den Fall,
dass keine Einigung zu Stande kommt,
richtet sich die Vergütung nach dem vierteljährlich
gemittelten Marktpreis (Referenz-
Marktpreis). Ist der Referenz-Marktpreis
sehr tief, greift die Mindestvergütung und
der Verteilnetzbetreiber zahlt dem Anlagenbesitzer
mindestens diesen Betrag pro kWh
für den Strom. Zusätzliche Erträge können
Betreiber von PV-Anlagen durch den Verkauf
der sogenannten Herkunftsnachweise
(HKN) erzielen.
70 %-ABREGELUNG FÜHRT NUR ZU
GERINGEM MINDERERTRAG
Ebenfalls ab dem 1. Januar 2026 ist es Verteilnetzbetreibern
erlaubt einen kleinen Teil
der jährlichen Stromproduktion abzuregeln,
um Netzüberlastungen und teure Netzausbauten
zu verhindern.
Eine PV-Anlage produziert nur an wenigen
Tagen im Jahr die maximale Leistung. Dafür
wird diese Leistung von allen PV-Anlagen, die
räumlich nahe beieinanderliegen, gleichzeitig
produziert. Die Netzinfrastruktur müsste auf
diese maximale Leistung ausgerichtet werden,
was entsprechende Kosten für den Ausbau
mit sich bringen würde.
Der Ansatz der Abregelung kommt bereits
in manchen Ländern zum Einsatz. Wird eine
PV-Anlage bei 70 % ihrer maximalen Leistung
abgeregelt, bedeutet das für die Netzbelastung
eine Reduktion um 30 %. Nicht
so für die PV-Anlage. Denn diese produziert
in der Praxis fast nie mit einer Leistung
nahe am installierten Maximum. Messungen
an bestehenden Anlagen haben gezeigt,
dass der Minderertrag über das Jahr
gesehen bei einer Abregelung auf 70 % lediglich
zwischen 1 bis 3 % beträgt. Die Abregelung
von einzelnen PV-Anlagen erlaubt
es, dass mehr Anlagen an das Netz angeschlossen
werden können, ohne dass ein
Netzausbau notwendig ist. Insgesamt wird
damit eine höhere PV-Produktionsmenge
erreicht.
WEITERE INFORMATIONEN:
Amt für Energie Kanton Thurgau
Verwaltungsgebäude
Promenadenstrasse 8
8510 Frauenfeld
Tel. +41 58 345 54 80
www.energie.tg.ch
Bewährt – kostenlose Lüftungs-Kontrolle
Es ist sinnvoll, periodisch überprüfen zu
lassen, ob alles in Ordnung ist.
Schmutz in der Lüftung? Der prüfende
Blick in eine Lüftungsanlage schafft Gewissheit,
wie es in den Zu- und Abluftrohren
und in den Geräten aussieht. Der Experte
informiert zudem, worauf man beim
Betrieb und bei der Wartung einer Lüftung
achten soll.
ERSTE KONTROLLE NACH FÜNF-
JÄHRIGER BETRIEBSZEIT
Wer wissen will, wie es in einer Anlage
aussieht, kann unkompliziert eine kostenlose
Lüftungskontrolle anfordern. Es gilt:
Die Kontrolle ist immer kostenlos, auch
wenn nachfolgend kein Reinigungsauftrag
erfolgt.
Angezeigt ist eine Kontrolle nach fünfjähriger
Betriebszeit. In welchen Intervallen
weitere Kontrollen stattfinden sollen,
hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum
Beispiel: Bauweise der Anlage oder hohes
Verkehrsaufkommen in der Nähe des
Hauses.
Der RohrMax-Fachmann überprüft die
Luftrohre und Geräte. Wie steht es um
die Hygiene? Funktioniert alles? Oft
Jahr um Jahr mehrt sich der Staub und sinkt tiefer ein.
Der Schmutz ist unhygienisch und kann gefährlich werden.
nachgefragt während einer Kontrolle wird:
«Wie oft soll man eine Lüftungsanlage
denn reinigen lassen?»
WIE OFT REINIGEN?
Die moderne Raumlufttechnik hilft zweifelsfrei,
Energie einzusparen (Beispiel
Minergie ® ) und sorgt für gute Luft. Vorausgesetzt,
die Lüftungsanlagen werden
regelmässig überprüft. Schadstoffe und
Luftkeime sollen sich nicht in den Luftkanälen
ablagern und vermehren, denn
sie werden sich letztlich im Gebäude
ausbreiten.
RohrMax hat auf seiner Homepage (rohrmax.ch/lueftungsreinigung)
eine Zeitachse
«Empfehlenswerter Reinigungs-Turnus»
publiziert.
DIENSTLEISTUNGEN
RohrMax AG
Kostenlose Lüftungs-Kontrolle
Lüftungsreinigung, Wartungsverträge
Beratung
0848 852 856
info@rohrmax.ch
rohrmax.ch
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IMMOBILIA / Februar 2025