casanostra 179 | Februar 2025
Mission Impossible: Warum Wohneigentum für viele unerreichbar bleibt | Lebenslanges Wohnrecht beim Verkauf | Besserer Schutz bei Baupfusch | Zehn Fragen zum Schuldschein
Mission Impossible: Warum Wohneigentum für viele unerreichbar bleibt | Lebenslanges Wohnrecht beim Verkauf | Besserer Schutz bei Baupfusch | Zehn Fragen zum Schuldschein
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Nr. 179 Februar 2025
Mission Impossible
Warum Wohneigentum für viele unerreichbar bleibt
Lebenslanges Wohnrecht
beim Verkauf 9
Besserer Schutz
bei Baupfusch 10
Zehn Fragen
zum Schuldschein 13
2 INSERAT
Wenn sie sprechen könnte,
würde sie flüstern.
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CASANOSTRA 179 2025
EDITORIAL 3
Inhaltsverzeichnis
THEMA
04 Keine Patentlösung gegen
die Preisspirale
EXTRA
09 Verkaufen mit Wohnrecht
10 Baumängel: Endlich besserer Schutz
der Auftraggebenden
13 Wissenswertes zum Schuldbrief:
Die zehn häufigsten Fragen erklärt
SERVICE
14 Ratgeber
16 Mitgliederangebote
19 Kurse und Veranstaltungen
21 News
SCHLUSSPUNKT
23 Carte Blanche für Susan Glättli,
Geschäftsleiterin Lärmliga Schweiz
Ist das Ende des Eigenmietwerts gekommen?
Das Parlament hat sich für eine vollständige Abschaffung des
Eigenmietwerts ausgesprochen – eine Entwicklung, die auf
den ersten Blick vielen Eigentümer*innen bei Casafair sicherlich
positiv erscheinen mag. Casafair vertritt die Interessen der
Wohneigentümer*innen, insofern sollte uns die Nachricht freuen.
Wir haben die Diskussion um diese Abschaffung aufmerksam
mitverfolgt und begrüssen grundsätzlich den Entscheid. Der
Systemwechsel wird insbesondere älteren Hausbesitzer*innen
zu gutekommen. Es ist schwer zu erklären, dass jene, die ihre
Hypotheken abbezahlt haben, weiterhin ein fiktives Einkommen
versteuern müssen.
Doch die Entscheidung birgt auch Risiken. Durch die Streichung
aller Abzüge reduzieren sich die Anreize für wichtige energetische
Sanierungen und Gebäudeerneuerungen. Eine mögliche
Lösung könnte in höheren Förderbeiträgen liegen, um diese
Lücke zu füllen. Angesichts der aktuellen Sparwut im Parlament
und der Schwierigkeit, Mehrheiten für Massnahmen zum Erreichen
der Energiewende zu finden, bleibt fraglich, wie und ob diese
Herausforderung effektiv gemeistert werden kann.
Bei der Abschaffung des Eigenmietwerts sind die Kantone und
die Finanzwirtschaft besonders betroffen. Diese Akteure haben
sich jedoch bisher in der Diskussion zurückgehalten. Wie sie
sich im bevorstehenden Abstimmungskampf verhalten werden,
bleibt abzuwarten.
15 Ist ein Haustierverbot im Mietvertrag
zulässig?
17 Mit Casafair ins Kino:
Tickets für «Wir Erben»
Foto: Kerkez/iStock
Casafair versteht sich nebst der Rolle als Vertreterin der Interessen
von Eigentümer*innen auch als eine Organisation, die gesellschaftliche
Verantwortung übernimmt. In unserer abschliessenden
Beurteilung der Vorlage werden wir deshalb die drohenden
Steuerausfälle, die gefährdeten Förderbeiträge und die damit verbundene
Steuergerechtigkeit sorgfältig berücksichtigen. Natürlich
werden wir uns aktiv in die Diskussion
einbringen und sowohl Gewinner*innen
als auch Verlierer*innen der geplanten Änderungen
benennen. Unsere Haltung dazu
werden wir zeitnah mit Ihnen teilen.
Ich wünsche eine spannende Lektüre.
Thomas Hardegger, Vizepräsident Casafair,
Alt-Nationalrat SP/ZH
Foto: zvg
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fünfmal jährlich, Abdruck nach Rücksprache Verleger Casafair Schweiz, Zentralsekretariat, Postfach, 3001 Bern Redaktion Leitung Nadim Chammas, Mitarbeit Noemi
Helfenstein, Julian Golob Redaktionsadresse casa nostra, Casafair Schweiz, Postfach, Bollwerk 35, 3001 Bern, Tel. 031 312 00 22, casanostra@casafair.ch Titelbild LightField-
Studios/iStock Grafik Clerici Partner Design, Zürich Druck Vogt-Schild Druck AG, Derendingen Papier Perlen Value Inserate Anzeigenverkauf casanostra, Casafair Schweiz,
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ISSN 2674-0540 Klimaneutral und auf Schweizer Papier gedruckt. E-PAPER Bei Interesse bei kontakt@casafair.ch melden.
CASANOSTRA 179 2025
THEMA WOHNEIGENTUMSFÖRDERUNG 5
Keine Patentlösung
gegen die Preisspirale
Eine grosse Studie des Bundesamtes
für Wohnungswesen hat untersucht,
wie es um das gemeinnützige
Eigentum in der Schweiz steht.
Das Fazit: Es bleibt schwierig. Auch
innovative Projekte finden keine
Patentlösungen gegen die Preisspirale
auf dem Immobilienmarkt.
Text Corinne Roth
Die Schweiz ist ein Sonderfall: Nirgendwo sonst leben so wenige
Menschen in einem Zuhause, das ihnen gehört. Aktuell
sind es rund 36 Prozent (Bundesamt für Statistik 2022), Einfamilienhäuser
und Stockwerkeigentum zusammengenommen.
Damit liegt die Eigentumsquote in der Schweiz tiefer als
in allen anderen Ländern Europas. Die Schweiz ist traditionell
ein Land von Mieter*innen. Das hat auch Vorteile: Wenn
Bedürfnisse sich ändern, weil Familien wachsen oder Kinder
ausziehen, wenn eine Gehbehinderung kommt oder ein Jobwechsel,
suchen Herr und Frau Schweizer eine neue, passende
Mietwohnung. So zumindest die Theorie. In der Praxis sind
zentrumsnahe Mietwohnungen in den Städten Mangelware
und teuer. Das Leben zur Miete ist langfristig finanziell nachteilig,
dazu kommt die Unsicherheit – Mietzinserhöhungen,
Gesamtsanierungen oder Eigenbedarf sind Schlagworte, die
Mieter*innen um den Schlaf bringen. Die Zinsen in der Immobilienfinanzierung
sind aktuell auf einem erträglichen
Niveau. Warum also kaufen nicht mehr Menschen ein Eigenheim?
Schlechte Chancen für Familien
Die Frage ist schnell beantwortet: Die grosse Hürde sind die
Initialkosten, der Kaufpreis. Es scheitert in der Regel am Anfang.
Die Preise für Wohneigentum und Bauland sind hierzulande
so hoch, dass Eigentum für Personen mit mittleren und
tiefen Einkommen kaum mehr bezahlbar ist. Wer in der Region
Bern ein Haus auf dem freien Markt erwerben will, muss
für ein Reiheneinfamilienhaus mit fünf Zimmern mit deutlich
über einer Million Franken rechnen, in Zürich ist es fast
Oben Insektenhäuser sind mit
Fleiss und Kreativität realisierbar,
das Eigenheim ist es für junge Familien
leider selten.
Foto: Francesco Rizzuto/iStock
Foto unten links: Natee_Meepian/iStock,
Foto unten rechts: elxeneize/iStock
das Doppelte – und die Preise steigen weiter an. Das Eigenkapital,
das die Banken dafür fordern, haben insbesondere
viele jüngere Familien nicht. Kathy Steiner, Geschäftsleiterin
von Casafair, fasst zusammen: «Als nicht privilegierte, junge
Familie wird es immer schwieriger, etwas zu erwerben. Mit
Anfang oder Mitte dreissig hat man die Reserven noch nicht
und gleichzeitig steigen die Lebenskosten. Dabei ist das eine
der Lebensphasen, in denen Eigentum ein grosses Thema ist:
Die Familie braucht ein sicheres Nest, die Kinder sollen am
selben Ort aufwachsen und zur Schule gehen können.»
Wie begegnet der Bund dieser Entwicklung? Das Wohnbau-
und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) sieht vor,
dass der Bund das Wohneigentum in der Schweiz fördert.
Das tut er in einem begrenzten Rahmen über die Förderung
von Wohneigentum in ländlichen Regionen und über den
2003 eingerichteten Fonds de Roulement, der gemeinnützige
Wohnprojekte, beispielsweise Genossenschaften, fördert.
Allerdings leben heute nur drei Prozent der Bevölkerung in
Genossenschaften, davon ein noch viel kleinerer Anteil im
Eigentum. Dennoch finden sich gerade in diesen innovativen
Gemeinschaftsprojekten gewisse Ansätze zur Überwindung
der initialen Kostenhürde.
Keine Patentlösung in Sicht
Wie ist preisgünstiges Eigentum in der Schweiz trotz den
schwierigen Voraussetzungen möglich? Dieser Frage geht die
Studie «Gemeinnütziges Wohneigentum» nach, die das Bundesamt
für Wohnungswesen letztes Jahr herausgegeben hat
(siehe Kasten S. 7). Sie hat analysiert, welche Formen von gemeinnützigem,
auf tiefe Kosten ausgerichtetem Wohneigentum
bereits existieren und welche Vor- und Nachteile sie aufweisen.
Was die Studie klar zeigt: Es gibt keine Märchenlösung,
in der plötzlich alle Familien ein Haus mit Garten erwerben
können. Vergleichsweise günstiges Wohneigentum ist erstens
selten und zweitens in den meisten Fällen mit Nachteilen
verbunden. Die neuen Eigentümer gehen Kompromisse
ein, damit der initiale Kaufpreis tiefer als marktüblich bleibt.
Die Autoren haben drei verschiedene Einschränkungen definiert:
Die Einschränkung des Verfügungsrechts (Baurecht),
das Eigentum auf Zeit und die räumliche Einschränkung
(siehe Kasten S. 7). Zusätzlich wird ein eingeschränktes Verkaufsrecht
beschrieben. Die verschiedenen Massnahmen
kommen auch kombiniert vor.
Beispiel mit Kanten
Eines der in der Studie untersuchen Projekte ist Bodan 44+ in
Kreuzlingen. Sven Frauenfelder ist Casafairmitglied und lebt
CASANOSTRA 179 2025
6 WOHNEIGENTUMSFÖRDERUNG THEMA
Profil der bewohnten Wohnungen 2022
Mieter*in oder Untermieter*in
58,1 Prozent
Eigentümer*in des Hauses
23,8 Prozent
Stockwerk-,Wohnungseigentümer*in
12,1 Prozent
Andere 1
3,2 Prozent
Genossenschafter*in
2,8 Prozent
1 Wohnung wird von einem Verwandten oder Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellt, Dienstwohnung (z. B. Abwartwohnung), Wohnrecht,
Nutzniessung, Pächter*in. Stand der Daten: 31.12.2022
Quelle: BFS – SE, GWS
Wir müssen Regulatorien
entwickeln, die
die Preisspirale bremsen.
Kathy Steiner, Geschäftsleiterin Casafair
mit seiner Frau seit fünfzehn Jahren in einer der Wohnungen
im Projekt. Mit neun Parteien ist es eine eher kleine Siedlung
– und eine mit besonderer Ausrichtung: «Wir bieten Wohnraum
für Menschen nach der Familienphase, die in einer aktiven
Gemeinschaft leben wollen», erklärt Frauenfelder. Die
Stockwerkeigentümer*innen reduzieren dafür ihre privaten
räumlichen Ansprüche zugunsten von mehr gemeinschaftlichem
Raum. Zu Beginn war ein bedingtes Vorkaufsrecht im
Reglement festgehalten, es wurde aber kürzlich in ein unbedingtes
geändert. «Mit der Zeit fanden verschiedene Parteien
die Regelung zu einschränkend.» Dem Projekt gelingt es bisher
gut, seine ideologische Ausrichtung aufrecht zu erhalten,
die langfristige Preisgünstigkeit ist hingegen nicht gesichert.
«Möglicherweise wäre eine Genossenschaft für so ein Vorhaben
die bessere Form als ein einfaches Stockwerkeigentum»,
resümiert Frauenfelder.
Knackpunkt langfristige Preisgünstigkeit
«Das Ziel, den Initialpreis tief zu behalten, stösst auf Akzeptanz»,
sagt Kathy Steiner, «aber wenn man bei einem Verkauf
keine Rendite, keine Wertsteigerung erzielen kann, kommt
oftmals doch Skepsis auf.» Wenn Vorkaufsrechte und Preisregelungen
nicht niet- und nagelfest definiert sind, besteht
die Gefahr, dass bei einem Handwechsel der Marktpreis zu
sehr lockt und die Preisgünstigkeit verloren geht. Das ist aus
individueller Sicht durchaus nachvollziehbar. Wenn Pensionskassengelder
im Eigentum gebunden sind und viel investiert
wurde, möchte man im Alter abgesichert sein. Kathy
Steiner erläutert die Doppelaufgabe: «Einerseits müssen wir
Regulatorien entwickeln, die die Preisspirale bremsen und
die Renditen beschränken. Andererseits muss die Finanzsituation
im Alter auch bei den eingeschränkten Eigentumsvarianten
geklärt sein. Das Alter muss finanziell tragbar
sein.»
Querfinanzierung als Alternative
Alternativ zu den Einschränkungen der Eigentumsrechte
gibt es Projekte, bei denen eine Querfinanzierung den preissenkenden
Effekt hat. Das Projekt unterscheidet günstiges
Wohneigentum und Einheiten, die zu Marktpreisen verkauft
werden. Letztere finanzieren das günstige Wohneigentum
quer. Oder das Projekt hat sowohl Miet- als auch Eigentumswohnungen,
wobei die Mietwohnungen zur Finanzierung
und langfristigen Absicherung des Projekts beitragen. Wenn
die langfristige Preisgünstigkeit über ein Vorkaufsrecht der
Stockwerkeigentümergemeinschaft oder der Genossenschaft
geregelt ist, muss diese dieses Recht auch ausüben können.
Dafür braucht es finanzielle Reserven, die zum Beispiel durch
Mieteinnahmen generiert werden können.
Der Bund in der Pflicht
Der Bund trägt aktuell trotz gesetzlichem Auftrag wenig zur
Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum bei. «Casafair
ist beim Bund vorstellig geworden und fordert, dass er
beim selbstgenutzten Wohneigentum wieder aktiv wird»,
sagt Kathy Steiner. Eine Möglichkeit wäre, einen Fonds zur
Überbrückung von Finanzierungslücken beim Ausüben des
Vorkaufsrechts einzurichten. «Geht preisgünstiger Wohnraum
verloren, nur weil das Konto um einige Wochen nicht
ausgeglichen wäre, ist das schade. Hier könnte der Bund Hilfestellung
leisten.»
Ebenfalls handeln können Gemeinden. Wenn Gemeinden
ihr Land im Baurecht abgeben und parallel zusätzlichen Boden
erwerben, können sie kostenbewusstes Eigentum ermöglichen
und diese Grundstücke der ungebremsten Preissteigerung
entziehen. Aktuell führt der Weg zu erschwinglichem
Eigentum immer noch fast ausschliesslich über Erbfälle,
Freundschaftspreise oder Liegenschaften in der Peripherie,
die im Falle von neuen Eigenheimsiedlungen ihrerseits zur
Zersiedelungs- und Bodenproblematik beitragen.
CASANOSTRA 179 2025
THEMA WOHNEIGENTUMSFÖRDERUNG 7
Varianten der
Eigentums einschränkung
Vier Fragen
an Manuela Weichelt
Baurecht (Einschränkung des
Verfügungsrechts)
Indem das Land im Baurecht abgegeben und
nicht käuflich erworben wird, wird der
Faktor Bodenpreis in Schach gehalten. Das
senkt den Initialpreis eines Eigenheims,
birgt aber Un sicherheiten bei Finanzierung,
Verkauf und beim Ablauf der Baurechtsdauer.
Baurecht ist das Kernelement des in
der Studie beschriebenen Modells
« Community Land Trust».
Foto: zvg
Nationalrätin Grüne Zug und Vorstands mitglied
von Wohnbaugenossen schaften Schweiz (WBG)
Eigentum auf Zeit
Eine zweite Möglichkeit ist das Eigentum
auf Zeit: Käuferinnen und Käufer erwerben
ihr Wohn eigentum für eine festgesetzte
Zeit von beispielsweise dreissig Jahren. Sie
bezahlen daher nicht den ganzen Wert
der Wohnung. Grosse Herausforderungen
stellen sich hier bei einer Vertragsauflösung
oder dem Verkauf vor Ablauf der Frist.
Räumliche Einschränkung
Eine dritte Variante sind räumliche Einschränkungen.
Das Eigentum umfasst nur
eine relativ kleine Kernfläche, andere
Anteile des Gebäudes sind gemeinschaftlich
genutzt oder werden von der Partei dazugemietet.
Diese Grundidee ist der Kern von
Modellen wie «Kleines Wohnungseigentum»
oder «Cohousing».
Verzicht auf Profit
Als vierten Hebel nutzen manche Projekte
Einschränkungen beim Verkauf. Die
Eigentümer verzichten auf einen Teil der
Wertabschöpfung beim Verkauf der
Wohnung. Geregelt wird das in der Regel
über ein Vorkaufsrecht, im Rahmen
dessen das Eigentum nur zu einem definierten
Preis oder einer definierten Personengruppe
weiterverkauft werden kann.
Die Studie «gemeinnütziges Wohneigentum» der
HSLU geht davon aus, dass günstiges Wohneigentum
praktisch nur über die Einschränkung der Eigentumsrechte
realisierbar ist. Ist das tatsächlich der
Königsweg?
Das wichtigste Ziel ist, dass der Wohnraum langfristig
gemeinnützig bleibt und nicht spekulativ weiterverkauft
werden kann.
Können wir dem Streben nach Marktpreisen bei
einem Verkauf oder einer Erbschaft etwas entgegensetzen?
Wir gelangen jetzt schon mit Informationskampagnen
an private Liegenschaftsbesitzende und zeigen
ihnen auf, welche Vorteile es hat, wenn sie an Genossenschaften
verkaufen. Ein wichtiger Hebel wäre auch
ein Vorkaufsrecht für Gemeinden, um Liegenschaften
und Grundstücke der Spekulation zu entziehen.
Welche Ansätze sind vielversprechend, damit mehr
Menschen in den eigenen vier Wänden leben können?
Genossenschaftliches Wohnen! Es ist eine Form
des kollektiven (Mit-)Eigentums und bietet die Wohnsicherheit
und den Gestaltungsspielraum von Eigentum.
Auch Wohneigentum im Baurecht ist eine Möglichkeit.
Studie «Gemeinnütziges
Wohneigentum»
Auftraggeberin: Bundesamt
für Wohnungswesen Autoren:
HSLU – Hochschule Luzern,
IWSB – Institut für Wirtschaftsstudien
Basel, SwissLegal
Dürr und Partner
Erscheinungsjahr: 2024
Gemeinnütziges
Wohneigentum
IWSB / HSLU / swisslegal
Wo sehen Sie weiteren Handlungsbedarf?
Es braucht konkrete Massnahmen für mehr bezahlbaren
Wohnraum, zum Beispiel den Ausbau des
Fonds de Roulement, der sich für den gemeinnützigen
Wohnungsbau sehr bewährt hat. Bei Mehrausnützungen,
also Verdichtungsprojekten, sollte ein Mindestanteil
an gemeinnützigen Wohnungen vorgeschrieben
sein. Und neben dem schon genannten Vorkaufsrecht
für Gemeinden wäre auch ein Wohnbaufonds wichtig,
der gemeinnützigen Wohnbauträgern den Erwerb von
Liegenschaften erleichtert.
CASANOSTRA 179 2025
8 INSERATE
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CASANOSTRA 179 2025
EXTRA EIGENTUM 9
Verkaufen mit Wohnrecht
Beim Verkauf des selbstbewohnten Eigentums
kann ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart werden.
Der Verkaufspreis wird dadurch reduziert.
Text Nadia Wyss, Bewertungsexpertin SEK/SVIT, Wyss Liegenschaften GmbH
Foto: zvg
Viele Eigenheimbesitzer*innen kennen das Problem: Sobald
das Pensionsalter erreicht ist, wird es schwierig, eine Hypothek
abzuschliessen. Der Grund ist, dass die Tragbarkeit des
Eigenheims plötzlich nicht mehr gewährleistet ist. Somit besitzen
viele ältere Menschen eine wertvolle Immobilie, sind
aber finanziell eingeschränkt, weil ein grosser Teil ihres Vermögens
in dieser Immobilie gebunden ist. Das führt häufig
dazu, dass sie ihre Liegenschaft verkaufen müssen und aus
ihrem Zuhause ausziehen, obwohl sie es gerne behalten würden.
Ein Verkaufsmodell aus Frankreich könnte hier eine
Lösung bieten: «Viager». Dabei handelt es sich um einen Profitverzicht
beim Verkauf. (Vgl. «Varianten der Eigentumsbeschränkung»,
Seite 7)
«Viager» (zu Deutsch: lebenslänglich) ist eine alternative
Möglichkeit für ältere Eigenheimbesitzer*innen, auf ihr Immobilienvermögen
zuzugreifen und gleichzeitig in ihrem Zuhause
zu bleiben. Dabei verkaufen sie ihre Liegenschaft, behalten
jedoch ein lebenslanges Wohnrecht. Der Verkaufspreis
wird dabei mit einem Abschlag auf den aktuellen Verkehrswert
berechnet. Der Abschlag richtet sich nach der Lebenserwartung
des Verkäufers oder der Verkäuferin und dem
Mietniveau der Region. Je älter der Verkäufer, desto kleiner
fällt der Abschlag aus. In einigen Fällen kann dieser Abschlag
bis zu fünfzig Prozent des Verkehrswerts betragen.
Preisgünstiges Wohneigentum
Die Verkäuferschaft erhält also einen reduzierten Kaufpreis
für die Immobilie, kann aber weiterhin dort wohnen bleiben.
Für grössere Renovierungsarbeiten, wie zum Beispiel Dachsanierungen
oder Heizungsersatz, ist ab dem Verkaufszeitpunkt
die Käuferschaft zuständig. Die Verkäufer*in bleibt
nur für kleinere Arbeiten verantwortlich, etwa für die jährliche
Heizungswartung oder kleinere Reparaturen. In einigen
Varianten des Modells erhält die Verkäuferschaft zusätzlich
eine einmalige Zahlung sowie eine monatliche Rente, die bis
zum Lebensende gezahlt wird. Wie diese Zahlungen genau
gestaltet sind, hängt von der individuellen Vereinbarung ab.
Da das Viager-Modell komplexe vertragliche Regelungen
erfordert, ist es wichtig, die Verträge von einem unabhängigen
Experten prüfen zu lassen.
Das Modell kann für ältere Menschen eine gute Möglichkeit
sein, in ihrem Zuhause zu bleiben und gleichzeitig einen
Teil ihres Vermögens zu nutzen. Es gibt jedoch auch einige
Herausforderungen und offene Fragen. Wie reagieren die
Nachkommen, wenn die Immobilie zu einem reduzierten
Preis verkauft wird? Wer übernimmt kleinere Reparaturen?
Darf die Immobilie zeitweise vermietet werden? Diese Punkte
müssen im Vertrag klar geregelt werden. Eine gründliche
Beratung und Prüfung aller Details ist daher unerlässlich.
Die vertragliche
Regelung des
Verkaufsmodells
ist komplex.
CASANOSTRA 179 2025
10 BAUEN UND ERNEUERN EXTRA
Baumängel: Endlich
besserer Schutz
der Auftraggebenden
Foto: zvg
Das Parlament hat im Dezember das Obliga tionenrecht
für Bau verträge revidiert. Die Revision erfüllt jahrzehntealte
Forderungen von Casafair. Die Position der
Auftrag gebenden wird entschieden verbessert.
Text Beat Flach, Casafair-Vizepräsident, Nationalrat GLP/AG
Mit der Neuregelung des Kauf- und
Werkvertrags darf das Recht auf
Nachbesserungen in Zukunft nicht
mehr vertraglich ausgeschlossen
werden.
Foto: NatalyaMatveeva/iStock
CASANOSTRA 179 2025
EXTRA BAUEN UND ERNEUERN 11
Das gilt neu im Kauf- und Werkvertrag
• Mängel beim Haus- und
Grundstückkauf müssen
innerhalb von 60 Tagen gemeldet
werden. Für versteckte
Mängel gilt: 60 Tage
nach Entdeckung. Kürzere
Fristen sind unwirksam.
Referendumsfrist
läuft bis zum 19. April 2025
• Die Käuferschaft kann bei
Mängeln unentgeltliche Verbesserungen
verlangen.
Dieser Anspruch darf nicht
vertraglich eingeschränkt
oder ausgeschlossen werden.
• Die Verjährungsfrist von
fünf Jahren nach der Abnahme
für Mängel an einer
Baute kann nicht zulasten
der Auftraggebenden abgeändert
werden.
• Eigentümerschaften können
eine Ersatzsicherheit, beispielsweise
eine Bankgarantie,
für Forderungen der
Bauhandwerker zuzüglich
Verzugszinsen für die Dauer
von zehn Jahren leisten.
Damit ist es in der Praxis
möglich, die Eintragung
eines Bauhandwerkerpfandrechts
im Grundbuch abzuwenden.
Als Bauherr oder Bauherrin schliesst man einen Werkvertrag
in der Erwartung ab, dass man gegen mögliche Vertragsabweichungen
rechtlich abgesichert ist. Diese Erwartung wird
durch das neue Mängelrecht im Obligationenrecht deutlich
gestärkt. Die Referendumsfrist für diese Reform läuft zwar
noch bis zum 19. April 2025, doch es ist unwahrscheinlich,
dass jemand das Referendum ergreifen wird. Somit stehen
die Chancen gut, dass diese Änderungen per 1. Januar 2026
zur rechtlichen Realität werden und Haus- oder Wohnungseigentümer*innen
erhebliche Vorteile bringen.
Die Reform ist aus Sicht von Casafair ein Erfolg. Die Ursprünge
reichen zurück bis ins Jahr 2002, als die damalige
Verbandspräsidentin und Nationalrätin Hildegard Fässler
erste parlamentarische Vorstösse einreichte. Ziel war es, die
Rechtsposition gegenüber Mängeln an erstellten Bauten zu
verbessern. Mit der nun beschlossenen Reform wird dieses
Ziel endlich erreicht.
Verwirkungsfalle entschärft
Der wichtigste Punkt der Änderung betrifft die sogenannte
«Verwirkungsfalle». Bislang galt, dass ein nach der Abnahme
des Werks entdeckter Mangel sofort gerügt werden musste.
Das Bundesgericht hatte dieses «sofort» in ständiger Rechtsprechung
auf wenige Tage, eine Woche eingegrenzt. In der
Praxis bedeutete dies, dass Mängel, die nicht innerhalb von
sieben oder weniger Tagen angezeigt wurden, als genehmigt
galten. Diese Regelung führte wiederholt zu ungerechten Situationen,
vor allem für Einmalbauherrschaften die oft auf
den Kosten der Mängelbeseitigung sitzen blieben, wenn keine
abweichenden Regelungen wie etwa die SIA-Norm 118 im Vertrag
enthalten waren, die bereits ein zweijähriges jederzeitiges
Rügerecht ab dem Zeitpunkt der Abnahme kennen.
Mit der Reform im Obligationenrecht wird diese sehr
kurze Frist auf sechzig Tage verlängert. Mängel, die bei der
übungsgemässen Untersuchung nicht erkennbar waren, können
ebenfalls innerhalb von sechzig Tagen nach ihrer Entdeckung
angezeigt werden. Diese Fristen dürfen neu auch
durch individuelle Verträge nicht zuungunsten der Bauherrschaft
oder der Besteller verkürzt werden. Dies stellt eine
wesentliche Verbesserung dar, die die Rechte der Bauherrschaft
stärkt.
Zusätzlich wird der gesetzliche Anspruch auf Verbesserung,
also die unentgeltliche Reparatur des Werkes, gestärkt.
Eine zum Voraus getroffene Vereinbarung, die diesen Anspruch
einschränkt oder ausschliesst, ist künftig grundsätzlich
ungültig, wenn es um ein Bauwerk geht. Diese Neuerung
gibt Bauherrschaften eine starke Position, um Mängel beheben
zu lassen, ohne zusätzliche Kosten tragen zu müssen.
Der Einsatz zahlt sich aus
Casafair kann diesen Erfolg mit Stolz als eigenen Beitrag verbuchen.
Nicht nur brachte unser Verband einen Anstoss zur
Reform, sondern er war auch aktiv in den langen Gesetzgebungsprozess
eingebunden. Mit Stellungnahmen, politischen
Interventionen und der Mitwirkung ihrer Mitglieder in den
Beratungen des Parlaments trug Casafair massgeblich dazu
bei, dass die Reform in dieser Form zustande kam.
Insgesamt verbessern die neuen Regelungen die Position
der Bauherrschaften erheblich und sorgen für mehr Fairness
und Rechtssicherheit im Bauwesen. Die Verlängerung der
Fristen und der gesetzlich verankerte Anspruch auf Reparatur
sind zentrale Fortschritte, die zukünftig viele ungerechte
Situationen verhindern können. Casafair hat hier einen wichtigen
Beitrag für die Stärkung der Rechte von Haus- und
Wohnungseigentümer*innen geleistet.
CASANOSTRA 179 2025
12 INSERATE
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SERVICE FINANZEN 13
Wissenswertes zum Schuldbrief:
Die zehn häufigsten Fragen erklärt
Wohneigentümer*innen müssen für ihre
Hypothekarschulden einen Schuldbrief
errichten. Das ist in Papierform oder als
digitaler Eintrag im Grundbuch möglich.
Letztere Variante ist häufig günstiger
und in der Handhabung einfacher.
Zehn Antworten auf wichtige Fragen
rund um Schuldbriefe.
Text Bernhard Bircher-Suits, Journalist
Frage 1: Was ist ein Schuldbrief und wie wird er errichtet?
Ein Schuldbrief sichert ein Darlehen und gibt dem Gläubiger
das Recht, bei Zahlungsverzug des Schuldners auf das Grundstück
beziehungsweise die Immobilie zurückzugreifen. Die
Errichtung bedarf der notariellen Beurkundung und der Eintragung
in das Grundbuch. Das zuständige Grundbuchamt
finden Sie unter: www.cadastre.ch/de/grundbuch-schweiz
mithilfe der Immobilien-Adresse oder Parzellennummer.
Frage 2: Warum braucht es einen Schuldbrief?
In der Schweiz muss für ein Hypothekardarlehen ein Schuldbrief
errichtet werden, um eine persönliche Forderung zu begründen,
die durch ein Grundstück oder eine Immobilie gesichert
ist. Der Schuldner haftet mit seinem ganzen Vermögen
(vgl. Art. 842 Abs. 1 ZGB).
Frage 3: Wie hoch ist ein Schuldbrief beim
Immobilienkauf?
Der Schuldbrief muss mindestens die Höhe der Hypothek haben.
Gewisse Kreditinstitute verlangen zusätzlich eine Sicherheitsmarge,
damit auch nicht bezahlte Zinsen sichergestellt
sind. Bei Neubauten sollten zusätzliche Kosten
eingeplant werden, um spätere Schuldbrief-Anpassungen zu
vermeiden, die überproportional hohe Kosten verursachen
können.
Frage 6: Welche Risiken bestehen bei einem
Papier-Schuldbrief?
Ein Papier-Schuldbrief kann verloren gehen oder beschädigt
werden, was ein teures Kraftloserklärungsverfahren nach
sich zieht. Eine Umwandlung in einen Register-Schuldbrief
eliminiert diese Risiken.
Frage 7: Kann ich einen nicht mehr auffindbaren
Papier-Schuldbrief löschen lassen?
Ja, aber der Schuldbrief muss zuvor beim Gericht für kraftlos
erklärt werden. Das Grundbuchamt löscht ihn erst danach
aus dem Grundbuch. Die Kraftloserklärung ist ein teures und
langwieriges Verfahren.
Frage 8: Was passiert mit einem Papier-Schuldbrief
nach Rückzahlung der Hypothek?
Der Papier-Schuldbrief bleibt bestehen und verfällt nicht.
Eine Löschung ist möglich, aber meist kostspielig und unnötig,
da er für zukünftige Hypotheken nützlich sein kann.
Frage 9: Was ist ein Register-Schuldbrief?
Seit Anfang 2012 gibt es den Register-Schuldbrief, einen rein
elektronischen Eintrag im Grundbuch. Das spart Kosten und
vermeidet Verlust- und Diebstahlrisiken. Er kann nach Rückzahlung
der Hypothek unbelastet bestehen bleiben und später
wiederverwendet werden. Das spart Errichtungskosten.
Frage 10: Was kostet ein Register-Schuldbrief?
Die Kosten umfassen Notariats- und Grundbuchgebühren.
Der Grundbucheintrag kostet je nach Kanton 0,1 bis 0,3 Prozent
der Pfandsumme. Im Kanton Zürich betragen die Notariatskosten
1 Promille, mindestens 100 Franken, in Genf
2 Promille der Pfandsumme. Für einen Schuldbrief über
100 000 Franken fallen in Zürich insgesamt 200 Franken an.
Frage 4: Was kann ich mit einem Schuldbrief machen?
Der Schuldbrief ist ein Wertpapier, das in der Regel als Sicherheit
für ein Hypothekendarlehen dient. Er kann auch verkauft
werden. Die Übertragung erfolgt durch Eintragung im
Grundbuch (Register-Schuldbrief) oder durch Übergabe der
Urkunde (Papier-Schuldbrief).
Frage 5: Was ist ein Papier-Schuldbrief?
Bis Anfang 2012 waren alle Schuldbriefe Papier-Schuldbriefe,
ausgestellt als Namens- oder Inhaberschuldbrief. Nach Rückzahlung
wird der physische Schuldbrief an die Eigentümerin
beziehungsweise den Eigentümer zurückgegeben und sollte
sicher aufbewahrt werden.
Foto: Octavian Lazar/iStock
CASANOSTRA 179 2025
14 SERVICE RATGEBER
Was darf ich mit dem
Depot verrechnen?
«Welche Ansprüche darf ich
beim Auszug verrechnen,
wenn eine Kautionsversicherung
abgeschlossen wurde?»
Falls die Mieterschaft der Meinung
ist, dass die Forderung unrechtmässig
oder überhöht ist, kann sie den
Schadensersatzanspruch anfechten.
Im Streitfall ist es sinnvoll, sich mit
der Mieterschaft oder, im Fall, dass eine
Kautionsversicherung abgeschlossen
wurde, mit der Versicherung auf
eine faire Lösung zu einigen. Denn:
Problematische Rückforderungen haben
eine eingeschränkte Versicherungsdeckung
und verzögern die Auszahlung.
Es ist ratsam, die Versicherungsbedingungen
bei Mietkautionsversicherungen
zu lesen.
Allgemein gilt: Die Vermieterschaft
darf die Kaution, welche die
Mieterschaft beim Einzug geleistet hat,
verwenden, um Schäden, die über
die normale Abnutzung hinausgehen,
zu decken. Sie hat nach Beendigung
des Mietverhältnisses eine detaillierte,
gut belegte Schadensabrechnung
(z.B. Fotos, Abnahmeprotokoll) zu erstellen,
um die rechtlichen Vorgaben
einzuhalten.
Schadenersatzansprüche der Vermieterschaft
verjähren nach fünf Jahren,
beginnend ab dem Zeitpunkt, an dem
die Vermieterschaft Kenntnis vom
Schaden hat (Art. 128 OR). Die Kaution
muss spätestens nach einem Jahr mit
Zinsen der Mieterschaft zurückbezahlt
sein.
Die Mieterschaft hat das Recht,
sich gegen überhöhte oder unberechtigte
Forderungen zu wehren.
Wieviel bei einem Auszug verrechnet
werden kann, ist der paritätischen
Lebensdauertabelle zu entnehmen.
Amortisierte Bauteile und Apparate
dürfen, trotz Mieterverschulden,
bei einem Ersatz nicht belastet werden.
Ausgenommen sind Reparaturen.
Nicht kostendeckende
Miete
«Rundherum hören wir von zu
hohen Mieten und übersetzten
Erträgen. Existieren in der
Praxis auch Mietverhältnisse,
bei denen der Mietertrag
nicht kostendeckend gestaltet
werden kann?»
Bevor ein Mietverhältnis ausgeschrieben
wird, muss die kostendeckende
Miete berechnet werden.
Bauten haben einen Erhaltungsund
Erneuerungsbedarf, welcher abgegolten
werden muss. Ebenfalls
sollen die laufenden Kosten gedeckt
und eine vertretbare Rendite erwirtschaftet
werden. Casafair hat dazu das
Modell der Kostendeckenden Miete
entwickelt. Auf der Homepage steht für
alle Mitglieder ein entsprechender Mietzinsrechner
zur Verfügung.
Ist es nicht möglich, die errechnete
kostendeckende Miete zu erzielen,
so kann im Mietvertrag ein entsprechender
Vorbehalt gemacht werden. Dieser
Vorbehalt muss in Franken oder in
Prozenten beziffert sein.
Bei allen Änderungen am Mietverhältnis,
dazu gehören insbesondere
Mietzinsanpassungen, muss der aktuell
gültige Vorbehalt jedes Mal in Franken
oder Prozenten neu mitgeteilt werden.
Geht das vergessen, können Mietende
davon ausgehen, dass der kommunizierte
Preis einer kostendeckenden Miete
inklusive Rückstellungen und Ertrag entspricht.
Verlangen Mietende aufgrund veränderter
Bedingungen eine Mietzinssenkung,
so kann diese mit Verweis
auf den Vorbehalt abgelehnt werden.
Mietzinsanpassungen haben einen
Einfluss auf den Vorbehalt, weshalb der
faire Vermieter, die faire Vermieterin,
die Höhe in jedem Fall neu berechnet.
Simone de Redelijkheid-Pfister,
Casafair-Fachberaterin,
Immobilientreuhänderin, aterimmo.ch
Vogelkollisionen
mit Glas
«Ich sehe immer mehr Häuser mit
grossen Glasfronten und verglasten
Balkongeländern. Ist das
ein Problem für Vögel?»
In der Schweiz sterben jährlich Millionen
von Vögeln infolge von Kollisionen
mit Glas. Dies passiert oft unbemerkt,
weil Raubtiere wie Fuchs oder Katze tote
Vögel schnell finden oder ein verletzter
Vogel erst später an den Folgen des Aufpralls
stirbt.
Vögel nehmen ihre Umwelt anders
wahr und sind sich gewohnt, durch
kleine Schlupflöcher oder scharf an der
Kante des Hauses vorbeizufliegen. Zudem
erkennen sie Glas nicht. So werden
Glasscheiben zur grossen Vogelfalle.
Befindet sich hinter einer Scheibe ein
attraktiver Lebensraum, fliegen sie mit
voller Wucht in die für sie unsichtbare
Wand davor. Oder Bäume und der
Himmel spiegeln sich im Glas und täuschen
einen Lebensraum vor, zu dem
der Vogel fliegen will. Problematisch
sind dabei vor allem gläserne Lärm- und
Windschutzscheiben, Wintergärten,
Glasfassaden, Glasgeländer, verglaste
Gänge und Abschrankungen.
Vogelfreundliches Bauen ist möglich,
indem
• andere Materialien verwendet
werden (z.B. Balkongeländer aus
Metall oder mattem Glas) oder
• das Glas mit hochwirksamer
Markierung ausgestattet wird (keine
schwarzen Vogelsilhouetten
sondern von aussen montierte und
geprüfte Markierungen) oder
• die Glasfassade mit Stahlnetzen,
Schnüren oder Lamellen von Aussen
abgeschirmt wird. Reflexionsarmes
Glas und UV-Folien sind keine hochwirksame
Lösung gegen Vogelschlag.
Diana Marti, BirdLife Schweiz
Isabelle Gautschi, Casafair-Fachberaterin,
Immobilienbewirtschafterin
Treuhandbüro TIS
CASANOSTRA 179 2025
RATGEBER
SERVICE 15
Kann in einem Mietvertrag
die Haltung von Haustieren
verboten werden?
Das Bundesgericht hat diese Frage in Urteilen
von Ende der 1990er- und Anfang der 2000er-Jahre
mit Ja beantwortet. Einige Autor*innen sind jedoch
der Ansicht, dass ein solches Verbot durch die
vermietende Partei ohne die Angabe wichtiger
Gründe unverhältnismässig ist für die mietende
Partei und im Widerspruch zu Art. 256 Abs. 2 OR
steht, in dem die Vorschriften gegen die übermässige
Nutzung der Wohnung durch die Mieterschaft
festgehalten sind.
Diese Autor*innen gehen vom Prinzip aus, dass
heutzu tage der Besitz und die umsichtige Haltung eines
gut erzogenen Haustiers der Norm entsprechen. Deshalb
sei eine Toleranzregelung in Kombination mit gewissen
« Verhaltensregeln» (Tiere an der Leine führen, Tragen
eines Maulkorbs in einem gewissen Umkreis usw.)
angemessen und ausreichend. Es wird ausserdem angemerkt,
dass im Kanton Waadt eine Klausel mit einem
absoluten Tierverbot in einem Mietvertrag in Anbetracht
der Verbindlichkeit von Art. 15 RULV («Règles et usages
locatifs du Canton de Vaud») sowieso nichtig wäre. Dieser
Artikel besagt, dass die Haltung von Hunden, Katzen
und anderen Haustieren toleriert wird, unter der Bedingung,
dass diese die anderen Mieter nicht beeinträchtigen
und am Gebäude sowie in seiner Umgebung keine
Schäden oder Verschmutzungen verursachen. Wenn im
Mietvertrag nichts anderes festgelegt ist, ist die Haltung
von Tieren in einer angemessenen Anzahl zulässig.
In jedem Fall muss die Mieterschaft dafür sorgen,
dass bei der Tierhaltung die Vorschriften in Art. 257f Abs.
1 und 2 OR (Pflicht zu Sorgfalt oder Rücksichtnahme
auf Nachbarn) eingehalten werden. Andernfalls und unter
Berücksichtigung verschiedener strikter Vorgaben muss
die Mieterschaft mit einer ausserordentlichen Kündigung
rechnen (Art. 257f Abs. 3 OR).
Beratung
Bei Casafair erhalten Sie
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und Wohnen.
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Bauen, Umbauen, Baumängel
(z. B. Schimmel), Energie:
Mittwoch, 14 – 17 Uhr
Telefon 031 312 00 21
casafair.ch/beratung
Beratung auf Französisch
Téléphone 021 652 88 77,
Questions juridiques:
lundi 9 h – 12 h,
questions techniques:
mercredi 9 h – 12 h
habitatdurable.ch/conseil
Förderpartner schaft
Foto: zvg
Romain De Simoni, Anwalt,
Fachberater HabitatDurable,
r & associés
Platin:
Mehr Informationen:
casafair.ch/partnerschaften
CASANOSTRA 179 2025
16 PUBLIREPORTAGE & INSERAT
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Steuerungen und Eigenverbrauchsgemeinschaften,
verfügen wir über umfangreiche Erfahrung und Expertise.
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3.–6. April 2025
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CASANOSTRA 179 2025
MITGLIEDERANGEBOTE
SERVICE 17
Velo weg, für guten Zweck
Seit 1993 sammelt Velafrica in der Schweiz ausgediente
Velos für Menschen in Afrika. Casafair-
Mitglieder profitieren einmalig von 33 % Rabatt auf
die Räumung der Velokeller durch Velafrica.
Foto: Théodore Perriard
Wer Liegenschaften verwaltet, kennt
das Problem. Über die Jahre stapeln
sich immer mehr Veloleichen im Keller.
Velafrica sammelt seit dreissig
Jahren ausgediente Velos, lässt sie in
sozialen Einrichtungen instand stellen
und exportiert sie zu Partnern in
Tansania, Burkina Faso, Madagaskar
und weiteren Ländern. Damit können Wohneigentümer*innen
Ordnung in den Velokellern schaffen und
gleichzeitig Menschen in Afrika den Alltag erleichtern.
Bis 31. Mai zahlen Casafair-Mitglieder für eine Veloräumung
inklusive Beratung bei Planung, Vorlagen für Kommunikation
mit Mieterschaft, Etiketten zur Markierung,
Abholung und Abtransport nur CHF 160.– statt CHF 240.–
Foto: zvg
casafair.ch/velafrica
Buch-Aktion «Weil es Recht ist»
Marcel Hänggi, Journalist und Initiator der Gletscher-Initiative,
zeigt in «Weil es Recht ist», wie die
Schweizer Bundesverfassung unter ökologischen
Gesichtspunkten zu revidieren wäre. Casafair-Mitglieder
erhalten das Buch zum Vorteilspreis.
Die »Erhaltung der Lebensgrundlagen« ist in
der geltenden schweizerischen Bundesverfassung
nicht irgendeine Bestimmung, sondern
Zweck der Eidgenossenschaft. Was läuft
falsch, wenn eine Demokratie immer wieder
gegen ein von ihr selbst gesetztes Ziel handelt?
Marcel Hänggi analysiert die geltende
Bundesverfassung und findet darin vieles, was richtig,
aber unerfüllt ist. Er blickt in die Kantone und ins Ausland
und diskutiert Vorschläge, wie man die rechtliche
Grundlage unserer Demokratie neu denken kann, um sie
für Gegenwart und Zukunft tauglich zu machen.
Casafair-Mitglieder erhalten Hänggis Buch für CHF 25.–
statt für 29.–. Porto und Versand inklusive.
Verlosung Kino-Eintritte
«Wir Erben»
In einem so feinfühligen wie humorvollen Film
thematisiert Simon Baumann viele Fragen, die
sich in ähnlicher Form auch die meisten Casafair-
Mitglieder einmal stellen werden (müssen).
Casafair verlost 5 × 2 Kinoeintritte.
Nach ihrer politischen Karriere haben Alt-Nationalrätin
Stephanie Baumann-Bieri (SP) und Alt-Nationalrat
Ruedi Baumann (Grüne) den Hof in Suberg ihrem Sohn
Kilian Baumann übergeben und selbst ein Gut in Frankreich
erworben. Nicht ganz 25 Jahre später wollen die
beiden ihr Lebenswerk vererben. Ihr Sohn Simon Baumann
stellt fest: «Wir müssen reden.» Und er nutzt die
Gelegenheit, über dieses «Reden» einen Film zu drehen. In
«Wir Erben» geht es dabei um mehr als ums Materielle: um
die eigenen Wurzeln, Prägungen, ideelle Überzeugungen
und – die Zukunft. Der Film stellt die Gerechtigkeit des
Erbens kritisch infrage und deckt Widersprüche auf, aber
stets mit einem Augenzwinkern.
Um an der Verlosung teilzunehmen, ganz einfach bis
spätestens 20. Februar das Online-Formular ausfüllen.
Die Eintrittskarten sind in allen Deutschschweizer Kinos,
die den Film im Programm haben, einlösbar.
casafair.ch/haenggi
casafair.ch/wir-erben
CASANOSTRA 179 2025
18 SERVICE BRANCHENVERZEICHNIS
FORTSETZUNG SEITE 20
ARCHITEKTUR
AAB Architekten – Nachhaltige Baukultur
Denkmalgeschüzte Objekte, Baubiologie,
energetische Sanierungen, Lehmbau
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ganzen Ostschweiz tätig. Bütschwilerstrasse 11,
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Objekte, Holz- und Lehmbau.
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Zürich und Graubünden. Fundierte Erfahrung
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BAUBIOLOGIE
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BAUSCHÄDEN
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Hans Mühlebach, Unterfeldstrasse 25,
8050 Zürich, Tel. 076 522 19 96,
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BOILERENTKALKUNG
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BRANDSCHUTZ/SICHERHEIT
STUTZ AG Bauunternehmung
8580 Hefenhofen, T. Hartmann,
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DRUCKEREI
Vogt-Schild Druck AG print- & publishing services.
Gutenbergstrasse 1, 4552 Derendingen,
Tel. 058 330 11 11, info@vsdruck.ch,
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ENERGIEBERATUNG
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KURSE UND VERANSTALTUNGEN
SERVICE 19
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HAUS & MENSCH HAUS & MENSCH BESICHTIGUNGEN & AUSFLÜGE
Konflikte im Stockwerkeigentum Wie wollen wir im Alter wohnen? Hammerschmiede Worblaufen
Reibereien gehören beim Zusammenleben
im Stockwerkeigentum dazu.
Entbrennt daraus jedoch ein heftiger
Konflikt, wird es anspruchsvoll, ihn
beizulegen. Wir lernen einfache Hilfsmittel,
Mechanismen und Tricks
kennen, die dazu beitragen, dass das
Zusammenleben eine Bereicherung
bleibt.
Wie könnte die ideale Wohnform im
Alter aussehen? In einem Referat
mit anschliessender Besichtigung des
Umbau-Projekts Robenhausen mit
Alters-WG und Generationentreff beleuchten
wir Herausforderungen
und Chancen für interessierte Eigentümer*innen.
Seit dem 15. Jahrhundert stand an der
Worble eine Schmiede. Bis zu 70 Personen
haben hier gearbeitet, bevor das
Hammerwerk 2014 verkauft wurde. Auf
einer Führung erfahren wir, wie eine
Stiftung die Hallen gemeinsam mit verschiedenen
Mieter*innen zu neuem Leben
erweckt.
Weitere Infos Weitere Infos Weitere Infos
Datum Montag, 24. März 2025,
18.15 bis 19.45 Uhr
Ort
Bern
Kosten Fr. 40.–, Mitglied Fr. 20.–
Anmeldung bis 19. März
Datum Donnerstag, 27. März 2025,
17.30 bis 19.30 Uhr
Ort
Wetzikon
Kosten Fr. 40.–, Mitglied Fr. 30.–
Anmeldung bis 20. März
Datum Dienstag, 1. April 2025,
18.15 bis 19.45 Uhr
Ort
Worblaufen-Ittigen
Kosten Fr. 20.–, Mitglied gratis
Anmeldung bis 25. März
BAUEN, SANIEREN & ENERGIE BAUEN, SANIEREN & ENERGIE BESICHTIGUNGEN & AUSFLÜGE
Mit Patina wohnen Die Rolle der Bauherrschaft /
Unterhalt und Erneuerung
Bebbi Sagg – und weg!
Elemente aus Holz, Stein oder anderen
natürlichen Materialien haben einen
positiven Einfluss auf die Wohnatmosphäre.
Der erste Fleck ist schmerzhaft.
Patina zuzulassen braucht Mut, schont
aber Ressourcen und Geldbeutel.
Bei einem Um- oder Neubau stehen
Eigentümer*innen als Laien in der Rolle
der Bauherrschaft plötzlich Profis gegenüber.
Was gilt es dabei zu beachten?
Wie finde ich die richtigen Partner?
Beim Folgekurs wird aufgezeigt, wie
man Bauetappen nachhaltig planen,
realisieren und gleichzeitig die Lebensdauer
der Liegenschaft langfristig
sichern kann.
Auf der Führung durch die Kehrichtverwertungsanlage
Basel erfahren wir,
was mit unserem Abfall geschieht,
nachdem wir den Bebbi Sagg vor die
Tür gestellt haben, und wie aus
Abfall Wärme und Strom gewonnen
wird.
Weitere Infos Weitere Infos Weitere Infos
Datum Samstag, 5. April 2025,
10.15 bis 12.15 Uhr
Ort
Luzern
Kosten Fr. 45.–, Mitglied Fr. 30.–
Anmeldung bis 30. März
Datum Dienstag, 29. April und
Montag, 12. Mai, jeweils
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Ort
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CASANOSTRA 179 2025
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FORTSETZUNG SEITE 22
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CASANOSTRA 179 2025
NEWS
SERVICE 21
Leserbrief
Wie verändert die Klimaerhitzung
das Raumklima?
Hannes J. Heuberger macht in seinem interessanten Artikel einige
Angaben, die ich nicht unkommentiert lassen möchte: Luftfeuchtigkeit
in Innenräumen, «... in unbeheizten Räumen wie Keller
unter 50 Prozent»: Dies dürfte nicht einmal in Neubauten realistisch
sein, in älteren Gebäuden sowieso nicht, da muss man froh sein,
durch geeignetes Lüften unter 70 bis 75 Prozent zu kommen, weil
auch beim dichtesten Beton etwas Feuchte aus dem Erdreich
durchkommt.
Dispersions- und Kunstharzfarben sind nicht «ideal für das
Kondensieren der feuchten Raumluft», sondern wegen der
plastifizierten Bestandteile anfällig für Schimmelpilzwachstum.
Eine Lehmbauplatte mit Lehmabrieb im Bad ist sicher
nützlich für die Feuchtepufferung, dass sie aber das Kondensieren
am Spiegel in jeder Situation verhindern kann, ist wohl etwas
viel versprochen.
Jürg Nipkow, Zürich
Der Text soll die Häuser-Besitzer*innen zum Nach- und Mitdenken
anregen. In diesem Sinne freut uns Ihre Reaktion.
Die Aussagen im Text basieren auf Praxiserfahrung aus der
Bauberatung. Unbestritten, dass nicht jeder Ratschlag in jedem
Einzelfall zum gewünschten Ergebnis führt. Es gehört jedoch
zum journalistischen Handwerk, gewisse Aussagen zuzuspitzen
oder auch zu vereinfachen, damit der Text für ein Laienpublikum
von Interesse ist.
Beton als Kohlenstoffspeicher
NC. Die Forschungsinitiative «Mining the Atmosphere»
will überschüssiges CO₂ aus der Atmosphäre
einfangen und in Baumaterialien wie Beton
speichern. Empa- Forschende zeigen nun erstmals
das Potenzial auf: Fünf bis zehn Milliarden Tonnen
Kohlenstoff könnten jährlich als Betonzuschlagstoffe
genutzt werden – genug, um nach der Energiewende
das überschüssige CO₂ innerhalb von
hundert Jahren dauerhaft zu speichern und so die
Atmosphäre wieder auf ein klimaverträgliches
Niveau zu bringen.
Das Entfernen von 400 Milliarden Tonnen
Kohlenstoff aus der Atmosphäre ist aber ein sehr
energieintensives Vorhaben, wie die Empa in
einer Medien mitteilung schreibt. Eine Kombination
aus porösem Kohlenstoff und Siliziumkarbid ist
die favorisierte Lösung. Dadurch könnten grosse
Mengen Kohlenstoff in Beton gespeichert werden,
der zudem dauerhafter und stabiler wäre als
herkömmlicher Beton.
Inserat
Reform des Stockwerkeigentumsrechts
in der Vernehmlassung
Der Bundesrat nimmt mit seinem Vorschlag
auch Forderungen auf, die von Casafair seit langem erhoben
werden.
NC. Nach seiner Einführung im Jahr 1965 soll das Stockwerkeigentum
erstmals aktualisiert werden. Ziel der Reform ist,
dass bauliche Sanierungen von Stockwerkeigentum einfacher
umgesetzt werden können. Casafair fordert in diesem Zusammenhang
eine generelle Pflicht für einen Erneuerungsfonds
und geht damit weiter als der Bundesrat. Die Forderung
wurde von Alt-Nationalrat Thomas Hardegger, Casafair-
Vizepräsident, bereits 2017 formuliert.
Im Vernehmlassungstext finden sich weitere Massnahmen,
unter anderem ein Ausschlussrecht für querulatorische
Eigentümer*innen, damit Stockwerkeigentümergemeinschaften
auch im Streitfall handlungsfähig bleiben.
Insgesamt befürwortet Casafair die Reformvorschläge und
beurteilt den Entwurf als praxisnah, zielführend und vollständig.
Casafair wird den Fortschritt der Gesetzesrevision genau
verfolgen.
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Casanostra ist der 28. März 2025.
casanostra 180 erscheint
am 25. April 2025.
Insertionsschluss: 28. März 2025.
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SERVICE 23
Mitten im Lärm ruhige Wohnräume schaffen ?
Bauen an lärmigen Orten erforderte bis anhin
architektonisches Geschick: Grundsätzlich
mussten die Grenzwerte bei allen Fenstern
lärmausgesetzter Räume eingehalten
werden. Da dies jedoch mit städtebaulichen
Anforderungen und solchen der Wohnhygiene
oft kollidierte, etablierte sich in verschiedenen
Kantonen die sogenannte Lüftungsfensterpraxis:
Ausnahmen wurden genehmigt,
wenn die Grenzwerte bei einem Fenster pro Wohnraum eingehalten
werden konnten. Bei vielen Bau projekten liessen sich
so abweisende, fensterlose Fassaden vermeiden. Die Bewohner*innen
profitierten von einer zusätzlichen Belichtung der
Räume und das energetisch sinnvolle Stosslüften war möglich.
Die Lüftungsfensterpraxis hatte aber auch deutliche Nachteile,
unter anderem, dass an sehr lärmbelasteten Lagen gebaut
und nur ein Minimum an Lärmschutz umgesetzt wurde.
Die darauffolgende politische Debatte im Zusammenhang mit
der Motion Flach führte leider zu einer Kapitulation vor dem
Problem des an vielen Orten übermässigen und damit gesundheitsschädlichen
Lärms. Statt Anreize für Lösungen zu stärken,
die eine gute Wohnqualität auch an lärmigen Lagen gewährleistet
hätten, wurde vor Kurzen im revidierten Umweltschutzgesetz
(USG) einer «Terrariumlösung» der Vorrang gegeben:
Künftig darf selbst bei Alarmwertüberschreitungen
gebaut werden, wenn zum Beispiel der Einbau einer
kontrollierten Lüftung vorgesehen ist.
Dabei bestätigen wissenschaftliche Erkenntnisse,
dass die aktuellen Grenzwerte deutlich
zu hoch sind, wie auch der 2021 erschienene Bericht
der Eidgenössischen Kommission für Lärmbekämpfung
EKLB zeigt. Umso wichtiger wäre es, das Lärmschutzpotenzial
auf vielfältige Weise auszuschöpfen: So
könnten mit planerischen und architektonischen Ansätzen
ruhige Wohn- und auch Aussenräume geschaffen werden.
Aber auch bei der Lärmquelle ist das Potenzial gross, namentlich
mit Tempoherabsetzungen, lärmarmen Belägen und
Reifen.
Darum sollten wir Lärmminderung und Lärmschutz gerade
jetzt in der Planung hoch gewichten, um den nächsten
Generationen das Lärmproblem nicht noch in verschärfter
Form weiterzugeben.
Wann die revidierten Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes
in Kraft treten, ist noch offen. Wir hoffen, dass
auf Stufe der noch anzupassenden Lärmschutz-Verordnung
der aktuelle Wissenstand der Lärmwirkungsforschung
und die Empfehlungen der EKLB berücksichtigt werden.
Susan Glättli, Geschäftsleiterin, Lärmliga Schweiz Foto: zvg
WICHTIGE ADRESSEN
Casafair ist der Verband für
umweltbewusste und faire Wohneigentümer*innen.
Wir setzen
uns für klimafreundliches Bauen,
gesundes Wohnen, haushälterische
Bodennutzung und faire
Miet- und Nachbarschaftsverhältnisse
ein. Gegründet wurde
Casafair 1988; heute zählt der
Verband über 15 000 Mitglieder
in sieben Sektionen. Die Sektionen
engagieren sich in allen
Teilen der Schweiz für die Interessen
und Ziele. Das Dach bildet
der Zentralvorstand mit der Präsidentin
Claudia Friedl, St.Galler
SP-Nationalrätin. In der Westschweiz
tritt der Verband unter
dem Namen HabitatDurable auf.
www.casafair.ch
casafair
Eigentum
mit Verantwortung
KONTAK T:
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Postfach
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Do 13.30–16.30 Uhr
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CASANOSTRA 179 2025
Im nächsten Heft
Gartenteich:
Effektiv gegen Stechmücken
Stechmücken sind nicht nur lästig, sondern auch Überträger
gefährlicher Krankheiten. Besonders die Tigermücke breitet
sich in der Schweiz zunehmend aus und erschliesst neue
Lebensräume in Siedlungsgebieten.
Um dieser Bedrohung entgegenzuwirken, ist es entscheidend,
wassergefüllte Behälter, die als Eiablageorte dienen
können, regelmässig zu entleeren oder abgedeckt zu halten.
Ein überraschender Ansatz ist die Schaffung eines
natur nahen Gartenteichs. Wird dieser fachgerecht angelegt,
entwickelt er sich zu einem eigenen Ökosystem, in dem
natürliche Fressfeinde der Mückenlarven gedeihen. So wird
die Mückenpopulation auf natürliche Weise reguliert. Im
nächsten Heft erfahren Sie, wie Sie mit einem richtig angelegten
Gartenteich Mückenschwärme in Schach halten.
Foto: Christine Dobler Gross, NimS
Inserat
PRODUCTS PROGRAM
Der Film
Holz bleibt Holz.
Auch in Farbe.
KEIM Lignosil-Artis
Die mineralische Holzschutzfarbe ohne
Zugabe biozider Filmschutzmittel:
Natürlicher Holzschutz und mineralischmatte
Holzästhetik in Farbe.
Herkömmliche kunstharzgebundene und
filmbildende Holzbeschichtungen verspröden,
hinterfeuchten mit der Zeit und blättern ab.
Die dünnschichtige Mineralfarbe KEIM
Lignosil-Artis dagegen schützt Holzfassaden
nach dem Vorbild der Natur mineralischnachhaltig,
rationell und kostengünstig.
Unübertroffen langlebig, unübertroffen lichtecht
– geeignet für handwerklich-kreative
ebenso wie für industrielle Beschichtungen.
Der Unterschied. Einfach KEIM.
KEIMFARBEN AG / Wiesentalstrasse 6 / 9425 Thal / +41 71 737 70 10 / www.keim.com