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casanostra 179 | Februar 2025

Mission Impossible: Warum Wohneigentum für viele unerreichbar bleibt | Lebenslanges Wohnrecht beim Verkauf | Besserer Schutz bei Baupfusch | Zehn Fragen zum Schuldschein

Mission Impossible: Warum Wohneigentum für viele unerreichbar bleibt | Lebenslanges Wohnrecht beim Verkauf | Besserer Schutz bei Baupfusch | Zehn Fragen zum Schuldschein

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Nr. 179 Februar 2025

Mission Impossible

Warum Wohneigentum für viele unerreichbar bleibt

Lebenslanges Wohnrecht

beim Verkauf 9

Besserer Schutz

bei Baupfusch 10

Zehn Fragen

zum Schuldschein 13


2 INSERAT

Wenn sie sprechen könnte,

würde sie flüstern.

agenturamflughafen.com

elco-waermepumpen.ch

CASANOSTRA 179 2025


EDITORIAL 3

Inhaltsverzeichnis

THEMA

04 Keine Patentlösung gegen

die Preisspirale

EXTRA

09 Verkaufen mit Wohnrecht

10 Baumängel: Endlich besserer Schutz

der Auftraggebenden

13 Wissenswertes zum Schuldbrief:

Die zehn häufigsten Fragen erklärt

SERVICE

14 Ratgeber

16 Mitgliederangebote

19 Kurse und Veranstaltungen

21 News

SCHLUSSPUNKT

23 Carte Blanche für Susan Glättli,

Geschäftsleiterin Lärmliga Schweiz

Ist das Ende des Eigenmietwerts gekommen?

Das Parlament hat sich für eine vollständige Abschaffung des

Eigenmietwerts ausgesprochen – eine Entwicklung, die auf

den ersten Blick vielen Eigentümer*innen bei Casafair sicherlich

positiv erscheinen mag. Casafair vertritt die Interessen der

Wohneigentümer*innen, insofern sollte uns die Nachricht freuen.

Wir haben die Diskussion um diese Abschaffung aufmerksam

mitverfolgt und begrüssen grundsätzlich den Entscheid. Der

Systemwechsel wird insbesondere älteren Hausbesitzer*innen

zu gutekommen. Es ist schwer zu erklären, dass jene, die ihre

Hypotheken abbezahlt haben, weiterhin ein fiktives Einkommen

versteuern müssen.

Doch die Entscheidung birgt auch Risiken. Durch die Streichung

aller Abzüge reduzieren sich die Anreize für wichtige energetische

Sanierungen und Gebäudeerneuerungen. Eine mögliche

Lösung könnte in höheren Förderbeiträgen liegen, um diese

Lücke zu füllen. Angesichts der aktuellen Sparwut im Parlament

und der Schwierigkeit, Mehrheiten für Massnahmen zum Erreichen

der Energiewende zu finden, bleibt fraglich, wie und ob diese

Herausforderung effektiv gemeistert werden kann.

Bei der Abschaffung des Eigenmietwerts sind die Kantone und

die Finanzwirtschaft besonders betroffen. Diese Akteure haben

sich jedoch bisher in der Diskussion zurückgehalten. Wie sie

sich im bevorstehenden Abstimmungskampf verhalten werden,

bleibt abzuwarten.

15 Ist ein Haustierverbot im Mietvertrag

zulässig?

17 Mit Casafair ins Kino:

Tickets für «Wir Erben»

Foto: Kerkez/iStock

Casafair versteht sich nebst der Rolle als Vertreterin der Interessen

von Eigentümer*innen auch als eine Organisation, die gesellschaftliche

Verantwortung übernimmt. In unserer abschliessenden

Beurteilung der Vorlage werden wir deshalb die drohenden

Steuerausfälle, die gefährdeten Förderbeiträge und die damit verbundene

Steuergerechtigkeit sorgfältig berücksichtigen. Natürlich

werden wir uns aktiv in die Diskussion

einbringen und sowohl Gewinner*innen

als auch Verlierer*innen der geplanten Änderungen

benennen. Unsere Haltung dazu

werden wir zeitnah mit Ihnen teilen.

Ich wünsche eine spannende Lektüre.

Thomas Hardegger, Vizepräsident Casafair,

Alt-Nationalrat SP/ZH

Foto: zvg

Sie finden uns im Internet unter casafair.ch

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Foto: zvg

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IMPRESSUM Inserate-Tarif 2025 1⁄1 Seite Fr. 2050.– (2. Umschlagseite 2300.–), ½ Seite 1200.–, ¼ Seite 710.– ⅛ Seite 390.–, 1⁄16 Seite 240.– , 4. Umschlagseite neben Adressfeld

1390.– Kleinanzeigen bis 6 Zeilen (à 45 Anschläge) Fr. 60.–, Zusatzzeilen Fr. 15.– Branchenverzeichnis maximal 4 Zeilen Fr. 270.–/Jahr Erscheinen casanostra erscheint

fünfmal jährlich, Abdruck nach Rücksprache Verleger Casafair Schweiz, Zentralsekretariat, Postfach, 3001 Bern Redaktion Leitung Nadim Chammas, Mitarbeit Noemi

Helfenstein, Julian Golob Redaktionsadresse casa nostra, Casafair Schweiz, Postfach, Bollwerk 35, 3001 Bern, Tel. 031 312 00 22, casanostra@casafair.ch Titelbild LightField-

Studios/iStock Grafik Clerici Partner Design, Zürich Druck Vogt-Schild Druck AG, Derendingen Papier Perlen Value Inserate Anzeigenverkauf casanostra, Casafair Schweiz,

Postfach, 3001 Bern anzeigen@casafair.ch, Tel. 031 312 00 35 Auflage 18 265 Ex. casanostra 180 erscheint am 25. April 2025 Redaktions- und Inserateschluss 28. März 2025

ISSN 2674-0540 Klimaneutral und auf Schweizer Papier gedruckt. E-PAPER Bei Interesse bei kontakt@casafair.ch melden.

CASANOSTRA 179 2025



THEMA WOHNEIGENTUMSFÖRDERUNG 5

Keine Patentlösung

gegen die Preisspirale

Eine grosse Studie des Bundesamtes

für Wohnungswesen hat untersucht,

wie es um das gemeinnützige

Eigentum in der Schweiz steht.

Das Fazit: Es bleibt schwierig. Auch

innovative Projekte finden keine

Patentlösungen gegen die Preisspirale

auf dem Immobilienmarkt.

Text Corinne Roth

Die Schweiz ist ein Sonderfall: Nirgendwo sonst leben so wenige

Menschen in einem Zuhause, das ihnen gehört. Aktuell

sind es rund 36 Prozent (Bundesamt für Statistik 2022), Einfamilienhäuser

und Stockwerkeigentum zusammengenommen.

Damit liegt die Eigentumsquote in der Schweiz tiefer als

in allen anderen Ländern Europas. Die Schweiz ist traditionell

ein Land von Mieter*innen. Das hat auch Vorteile: Wenn

Bedürfnisse sich ändern, weil Familien wachsen oder Kinder

ausziehen, wenn eine Gehbehinderung kommt oder ein Jobwechsel,

suchen Herr und Frau Schweizer eine neue, passende

Mietwohnung. So zumindest die Theorie. In der Praxis sind

zentrumsnahe Mietwohnungen in den Städten Mangelware

und teuer. Das Leben zur Miete ist langfristig finanziell nachteilig,

dazu kommt die Unsicherheit – Mietzinserhöhungen,

Gesamtsanierungen oder Eigenbedarf sind Schlagworte, die

Mieter*innen um den Schlaf bringen. Die Zinsen in der Immobilienfinanzierung

sind aktuell auf einem erträglichen

Niveau. Warum also kaufen nicht mehr Menschen ein Eigenheim?

Schlechte Chancen für Familien

Die Frage ist schnell beantwortet: Die grosse Hürde sind die

Initialkosten, der Kaufpreis. Es scheitert in der Regel am Anfang.

Die Preise für Wohneigentum und Bauland sind hierzulande

so hoch, dass Eigentum für Personen mit mittleren und

tiefen Einkommen kaum mehr bezahlbar ist. Wer in der Region

Bern ein Haus auf dem freien Markt erwerben will, muss

für ein Reiheneinfamilienhaus mit fünf Zimmern mit deutlich

über einer Million Franken rechnen, in Zürich ist es fast

Oben Insektenhäuser sind mit

Fleiss und Kreativität realisierbar,

das Eigenheim ist es für junge Familien

leider selten.

Foto: Francesco Rizzuto/iStock

Foto unten links: Natee_Meepian/iStock,

Foto unten rechts: elxeneize/iStock

das Doppelte – und die Preise steigen weiter an. Das Eigenkapital,

das die Banken dafür fordern, haben insbesondere

viele jüngere Familien nicht. Kathy Steiner, Geschäftsleiterin

von Casafair, fasst zusammen: «Als nicht privilegierte, junge

Familie wird es immer schwieriger, etwas zu erwerben. Mit

Anfang oder Mitte dreissig hat man die Reserven noch nicht

und gleichzeitig steigen die Lebenskosten. Dabei ist das eine

der Lebensphasen, in denen Eigentum ein grosses Thema ist:

Die Familie braucht ein sicheres Nest, die Kinder sollen am

selben Ort aufwachsen und zur Schule gehen können.»

Wie begegnet der Bund dieser Entwicklung? Das Wohnbau-

und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) sieht vor,

dass der Bund das Wohneigentum in der Schweiz fördert.

Das tut er in einem begrenzten Rahmen über die Förderung

von Wohneigentum in ländlichen Regionen und über den

2003 eingerichteten Fonds de Roulement, der gemeinnützige

Wohnprojekte, beispielsweise Genossenschaften, fördert.

Allerdings leben heute nur drei Prozent der Bevölkerung in

Genossenschaften, davon ein noch viel kleinerer Anteil im

Eigentum. Dennoch finden sich gerade in diesen innovativen

Gemeinschaftsprojekten gewisse Ansätze zur Überwindung

der initialen Kostenhürde.

Keine Patentlösung in Sicht

Wie ist preisgünstiges Eigentum in der Schweiz trotz den

schwierigen Voraussetzungen möglich? Dieser Frage geht die

Studie «Gemeinnütziges Wohneigentum» nach, die das Bundesamt

für Wohnungswesen letztes Jahr herausgegeben hat

(siehe Kasten S. 7). Sie hat analysiert, welche Formen von gemeinnützigem,

auf tiefe Kosten ausgerichtetem Wohneigentum

bereits existieren und welche Vor- und Nachteile sie aufweisen.

Was die Studie klar zeigt: Es gibt keine Märchenlösung,

in der plötzlich alle Familien ein Haus mit Garten erwerben

können. Vergleichsweise günstiges Wohneigentum ist erstens

selten und zweitens in den meisten Fällen mit Nachteilen

verbunden. Die neuen Eigentümer gehen Kompromisse

ein, damit der initiale Kaufpreis tiefer als marktüblich bleibt.

Die Autoren haben drei verschiedene Einschränkungen definiert:

Die Einschränkung des Verfügungsrechts (Baurecht),

das Eigentum auf Zeit und die räumliche Einschränkung

(siehe Kasten S. 7). Zusätzlich wird ein eingeschränktes Verkaufsrecht

beschrieben. Die verschiedenen Massnahmen

kommen auch kombiniert vor.

Beispiel mit Kanten

Eines der in der Studie untersuchen Projekte ist Bodan 44+ in

Kreuzlingen. Sven Frauenfelder ist Casafairmitglied und lebt

CASANOSTRA 179 2025


6 WOHNEIGENTUMSFÖRDERUNG THEMA

Profil der bewohnten Wohnungen 2022

Mieter*in oder Untermieter*in

58,1 Prozent

Eigentümer*in des Hauses

23,8 Prozent

Stockwerk-,Wohnungseigentümer*in

12,1 Prozent

Andere 1

3,2 Prozent

Genossenschafter*in

2,8 Prozent

1 Wohnung wird von einem Verwandten oder Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellt, Dienstwohnung (z. B. Abwartwohnung), Wohnrecht,

Nutzniessung, Pächter*in. Stand der Daten: 31.12.2022

Quelle: BFS – SE, GWS

Wir müssen Regulatorien

entwickeln, die

die Preisspirale bremsen.

Kathy Steiner, Geschäftsleiterin Casafair

mit seiner Frau seit fünfzehn Jahren in einer der Wohnungen

im Projekt. Mit neun Parteien ist es eine eher kleine Siedlung

– und eine mit besonderer Ausrichtung: «Wir bieten Wohnraum

für Menschen nach der Familienphase, die in einer aktiven

Gemeinschaft leben wollen», erklärt Frauenfelder. Die

Stockwerkeigentümer*innen reduzieren dafür ihre privaten

räumlichen Ansprüche zugunsten von mehr gemeinschaftlichem

Raum. Zu Beginn war ein bedingtes Vorkaufsrecht im

Reglement festgehalten, es wurde aber kürzlich in ein unbedingtes

geändert. «Mit der Zeit fanden verschiedene Parteien

die Regelung zu einschränkend.» Dem Projekt gelingt es bisher

gut, seine ideologische Ausrichtung aufrecht zu erhalten,

die langfristige Preisgünstigkeit ist hingegen nicht gesichert.

«Möglicherweise wäre eine Genossenschaft für so ein Vorhaben

die bessere Form als ein einfaches Stockwerkeigentum»,

resümiert Frauenfelder.

Knackpunkt langfristige Preisgünstigkeit

«Das Ziel, den Initialpreis tief zu behalten, stösst auf Akzeptanz»,

sagt Kathy Steiner, «aber wenn man bei einem Verkauf

keine Rendite, keine Wertsteigerung erzielen kann, kommt

oftmals doch Skepsis auf.» Wenn Vorkaufsrechte und Preisregelungen

nicht niet- und nagelfest definiert sind, besteht

die Gefahr, dass bei einem Handwechsel der Marktpreis zu

sehr lockt und die Preisgünstigkeit verloren geht. Das ist aus

individueller Sicht durchaus nachvollziehbar. Wenn Pensionskassengelder

im Eigentum gebunden sind und viel investiert

wurde, möchte man im Alter abgesichert sein. Kathy

Steiner erläutert die Doppelaufgabe: «Einerseits müssen wir

Regulatorien entwickeln, die die Preisspirale bremsen und

die Renditen beschränken. Andererseits muss die Finanzsituation

im Alter auch bei den eingeschränkten Eigentumsvarianten

geklärt sein. Das Alter muss finanziell tragbar

sein.»

Querfinanzierung als Alternative

Alternativ zu den Einschränkungen der Eigentumsrechte

gibt es Projekte, bei denen eine Querfinanzierung den preissenkenden

Effekt hat. Das Projekt unterscheidet günstiges

Wohneigentum und Einheiten, die zu Marktpreisen verkauft

werden. Letztere finanzieren das günstige Wohneigentum

quer. Oder das Projekt hat sowohl Miet- als auch Eigentumswohnungen,

wobei die Mietwohnungen zur Finanzierung

und langfristigen Absicherung des Projekts beitragen. Wenn

die langfristige Preisgünstigkeit über ein Vorkaufsrecht der

Stockwerkeigentümergemeinschaft oder der Genossenschaft

geregelt ist, muss diese dieses Recht auch ausüben können.

Dafür braucht es finanzielle Reserven, die zum Beispiel durch

Mieteinnahmen generiert werden können.

Der Bund in der Pflicht

Der Bund trägt aktuell trotz gesetzlichem Auftrag wenig zur

Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum bei. «Casafair

ist beim Bund vorstellig geworden und fordert, dass er

beim selbstgenutzten Wohneigentum wieder aktiv wird»,

sagt Kathy Steiner. Eine Möglichkeit wäre, einen Fonds zur

Überbrückung von Finanzierungslücken beim Ausüben des

Vorkaufsrechts einzurichten. «Geht preisgünstiger Wohnraum

verloren, nur weil das Konto um einige Wochen nicht

ausgeglichen wäre, ist das schade. Hier könnte der Bund Hilfestellung

leisten.»

Ebenfalls handeln können Gemeinden. Wenn Gemeinden

ihr Land im Baurecht abgeben und parallel zusätzlichen Boden

erwerben, können sie kostenbewusstes Eigentum ermöglichen

und diese Grundstücke der ungebremsten Preissteigerung

entziehen. Aktuell führt der Weg zu erschwinglichem

Eigentum immer noch fast ausschliesslich über Erbfälle,

Freundschaftspreise oder Liegenschaften in der Peripherie,

die im Falle von neuen Eigenheimsiedlungen ihrerseits zur

Zersiedelungs- und Bodenproblematik beitragen.

CASANOSTRA 179 2025


THEMA WOHNEIGENTUMSFÖRDERUNG 7

Varianten der

Eigentums einschränkung

Vier Fragen

an Manuela Weichelt

Baurecht (Einschränkung des

Verfügungsrechts)

Indem das Land im Baurecht abgegeben und

nicht käuflich erworben wird, wird der

Faktor Bodenpreis in Schach gehalten. Das

senkt den Initialpreis eines Eigenheims,

birgt aber Un sicherheiten bei Finanzierung,

Verkauf und beim Ablauf der Baurechtsdauer.

Baurecht ist das Kernelement des in

der Studie beschriebenen Modells

« Community Land Trust».

Foto: zvg

Nationalrätin Grüne Zug und Vorstands mitglied

von Wohnbaugenossen schaften Schweiz (WBG)

Eigentum auf Zeit

Eine zweite Möglichkeit ist das Eigentum

auf Zeit: Käuferinnen und Käufer erwerben

ihr Wohn eigentum für eine festgesetzte

Zeit von beispielsweise dreissig Jahren. Sie

bezahlen daher nicht den ganzen Wert

der Wohnung. Grosse Herausforderungen

stellen sich hier bei einer Vertragsauflösung

oder dem Verkauf vor Ablauf der Frist.

Räumliche Einschränkung

Eine dritte Variante sind räumliche Einschränkungen.

Das Eigentum umfasst nur

eine relativ kleine Kernfläche, andere

Anteile des Gebäudes sind gemeinschaftlich

genutzt oder werden von der Partei dazugemietet.

Diese Grundidee ist der Kern von

Modellen wie «Kleines Wohnungseigentum»

oder «Cohousing».

Verzicht auf Profit

Als vierten Hebel nutzen manche Projekte

Einschränkungen beim Verkauf. Die

Eigentümer verzichten auf einen Teil der

Wertabschöpfung beim Verkauf der

Wohnung. Geregelt wird das in der Regel

über ein Vorkaufsrecht, im Rahmen

dessen das Eigentum nur zu einem definierten

Preis oder einer definierten Personengruppe

weiterverkauft werden kann.

Die Studie «gemeinnütziges Wohneigentum» der

HSLU geht davon aus, dass günstiges Wohneigentum

praktisch nur über die Einschränkung der Eigentumsrechte

realisierbar ist. Ist das tatsächlich der

Königsweg?

Das wichtigste Ziel ist, dass der Wohnraum langfristig

gemeinnützig bleibt und nicht spekulativ weiterverkauft

werden kann.

Können wir dem Streben nach Marktpreisen bei

einem Verkauf oder einer Erbschaft etwas entgegensetzen?

Wir gelangen jetzt schon mit Informationskampagnen

an private Liegenschaftsbesitzende und zeigen

ihnen auf, welche Vorteile es hat, wenn sie an Genossenschaften

verkaufen. Ein wichtiger Hebel wäre auch

ein Vorkaufsrecht für Gemeinden, um Liegenschaften

und Grundstücke der Spekulation zu entziehen.

Welche Ansätze sind vielversprechend, damit mehr

Menschen in den eigenen vier Wänden leben können?

Genossenschaftliches Wohnen! Es ist eine Form

des kollektiven (Mit-)Eigentums und bietet die Wohnsicherheit

und den Gestaltungsspielraum von Eigentum.

Auch Wohneigentum im Baurecht ist eine Möglichkeit.

Studie «Gemeinnütziges

Wohneigentum»

Auftraggeberin: Bundesamt

für Wohnungswesen Autoren:

HSLU – Hochschule Luzern,

IWSB – Institut für Wirtschaftsstudien

Basel, SwissLegal

Dürr und Partner

Erscheinungsjahr: 2024

Gemeinnütziges

Wohneigentum

IWSB / HSLU / swisslegal

Wo sehen Sie weiteren Handlungsbedarf?

Es braucht konkrete Massnahmen für mehr bezahlbaren

Wohnraum, zum Beispiel den Ausbau des

Fonds de Roulement, der sich für den gemeinnützigen

Wohnungsbau sehr bewährt hat. Bei Mehrausnützungen,

also Verdichtungsprojekten, sollte ein Mindestanteil

an gemeinnützigen Wohnungen vorgeschrieben

sein. Und neben dem schon genannten Vorkaufsrecht

für Gemeinden wäre auch ein Wohnbaufonds wichtig,

der gemeinnützigen Wohnbauträgern den Erwerb von

Liegenschaften erleichtert.

CASANOSTRA 179 2025


8 INSERATE

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CASANOSTRA 179 2025


EXTRA EIGENTUM 9

Verkaufen mit Wohnrecht

Beim Verkauf des selbstbewohnten Eigentums

kann ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart werden.

Der Verkaufspreis wird dadurch reduziert.

Text Nadia Wyss, Bewertungsexpertin SEK/SVIT, Wyss Liegenschaften GmbH

Foto: zvg

Viele Eigenheimbesitzer*innen kennen das Problem: Sobald

das Pensionsalter erreicht ist, wird es schwierig, eine Hypothek

abzuschliessen. Der Grund ist, dass die Tragbarkeit des

Eigenheims plötzlich nicht mehr gewährleistet ist. Somit besitzen

viele ältere Menschen eine wertvolle Immobilie, sind

aber finanziell eingeschränkt, weil ein grosser Teil ihres Vermögens

in dieser Immobilie gebunden ist. Das führt häufig

dazu, dass sie ihre Liegenschaft verkaufen müssen und aus

ihrem Zuhause ausziehen, obwohl sie es gerne behalten würden.

Ein Verkaufsmodell aus Frankreich könnte hier eine

Lösung bieten: «Viager». Dabei handelt es sich um einen Profitverzicht

beim Verkauf. (Vgl. «Varianten der Eigentumsbeschränkung»,

Seite 7)

«Viager» (zu Deutsch: lebenslänglich) ist eine alternative

Möglichkeit für ältere Eigenheimbesitzer*innen, auf ihr Immobilienvermögen

zuzugreifen und gleichzeitig in ihrem Zuhause

zu bleiben. Dabei verkaufen sie ihre Liegenschaft, behalten

jedoch ein lebenslanges Wohnrecht. Der Verkaufspreis

wird dabei mit einem Abschlag auf den aktuellen Verkehrswert

berechnet. Der Abschlag richtet sich nach der Lebenserwartung

des Verkäufers oder der Verkäuferin und dem

Mietniveau der Region. Je älter der Verkäufer, desto kleiner

fällt der Abschlag aus. In einigen Fällen kann dieser Abschlag

bis zu fünfzig Prozent des Verkehrswerts betragen.

Preisgünstiges Wohneigentum

Die Verkäuferschaft erhält also einen reduzierten Kaufpreis

für die Immobilie, kann aber weiterhin dort wohnen bleiben.

Für grössere Renovierungsarbeiten, wie zum Beispiel Dachsanierungen

oder Heizungsersatz, ist ab dem Verkaufszeitpunkt

die Käuferschaft zuständig. Die Verkäufer*in bleibt

nur für kleinere Arbeiten verantwortlich, etwa für die jährliche

Heizungswartung oder kleinere Reparaturen. In einigen

Varianten des Modells erhält die Verkäuferschaft zusätzlich

eine einmalige Zahlung sowie eine monatliche Rente, die bis

zum Lebensende gezahlt wird. Wie diese Zahlungen genau

gestaltet sind, hängt von der individuellen Vereinbarung ab.

Da das Viager-Modell komplexe vertragliche Regelungen

erfordert, ist es wichtig, die Verträge von einem unabhängigen

Experten prüfen zu lassen.

Das Modell kann für ältere Menschen eine gute Möglichkeit

sein, in ihrem Zuhause zu bleiben und gleichzeitig einen

Teil ihres Vermögens zu nutzen. Es gibt jedoch auch einige

Herausforderungen und offene Fragen. Wie reagieren die

Nachkommen, wenn die Immobilie zu einem reduzierten

Preis verkauft wird? Wer übernimmt kleinere Reparaturen?

Darf die Immobilie zeitweise vermietet werden? Diese Punkte

müssen im Vertrag klar geregelt werden. Eine gründliche

Beratung und Prüfung aller Details ist daher unerlässlich.

Die vertragliche

Regelung des

Verkaufsmodells

ist komplex.

CASANOSTRA 179 2025


10 BAUEN UND ERNEUERN EXTRA

Baumängel: Endlich

besserer Schutz

der Auftraggebenden

Foto: zvg

Das Parlament hat im Dezember das Obliga tionenrecht

für Bau verträge revidiert. Die Revision erfüllt jahrzehntealte

Forderungen von Casafair. Die Position der

Auftrag gebenden wird entschieden verbessert.

Text Beat Flach, Casafair-Vizepräsident, Nationalrat GLP/AG

Mit der Neuregelung des Kauf- und

Werkvertrags darf das Recht auf

Nachbesserungen in Zukunft nicht

mehr vertraglich ausgeschlossen

werden.

Foto: NatalyaMatveeva/iStock

CASANOSTRA 179 2025


EXTRA BAUEN UND ERNEUERN 11

Das gilt neu im Kauf- und Werkvertrag

• Mängel beim Haus- und

Grundstückkauf müssen

innerhalb von 60 Tagen gemeldet

werden. Für versteckte

Mängel gilt: 60 Tage

nach Entdeckung. Kürzere

Fristen sind unwirksam.

Referendumsfrist

läuft bis zum 19. April 2025

• Die Käuferschaft kann bei

Mängeln unentgeltliche Verbesserungen

verlangen.

Dieser Anspruch darf nicht

vertraglich eingeschränkt

oder ausgeschlossen werden.

• Die Verjährungsfrist von

fünf Jahren nach der Abnahme

für Mängel an einer

Baute kann nicht zulasten

der Auftraggebenden abgeändert

werden.

• Eigentümerschaften können

eine Ersatzsicherheit, beispielsweise

eine Bankgarantie,

für Forderungen der

Bauhandwerker zuzüglich

Verzugszinsen für die Dauer

von zehn Jahren leisten.

Damit ist es in der Praxis

möglich, die Eintragung

eines Bauhandwerkerpfandrechts

im Grundbuch abzuwenden.

Als Bauherr oder Bauherrin schliesst man einen Werkvertrag

in der Erwartung ab, dass man gegen mögliche Vertragsabweichungen

rechtlich abgesichert ist. Diese Erwartung wird

durch das neue Mängelrecht im Obligationenrecht deutlich

gestärkt. Die Referendumsfrist für diese Reform läuft zwar

noch bis zum 19. April 2025, doch es ist unwahrscheinlich,

dass jemand das Referendum ergreifen wird. Somit stehen

die Chancen gut, dass diese Änderungen per 1. Januar 2026

zur rechtlichen Realität werden und Haus- oder Wohnungseigentümer*innen

erhebliche Vorteile bringen.

Die Reform ist aus Sicht von Casafair ein Erfolg. Die Ursprünge

reichen zurück bis ins Jahr 2002, als die damalige

Verbandspräsidentin und Nationalrätin Hildegard Fässler

erste parlamentarische Vorstösse einreichte. Ziel war es, die

Rechtsposition gegenüber Mängeln an erstellten Bauten zu

verbessern. Mit der nun beschlossenen Reform wird dieses

Ziel endlich erreicht.

Verwirkungsfalle entschärft

Der wichtigste Punkt der Änderung betrifft die sogenannte

«Verwirkungsfalle». Bislang galt, dass ein nach der Abnahme

des Werks entdeckter Mangel sofort gerügt werden musste.

Das Bundesgericht hatte dieses «sofort» in ständiger Rechtsprechung

auf wenige Tage, eine Woche eingegrenzt. In der

Praxis bedeutete dies, dass Mängel, die nicht innerhalb von

sieben oder weniger Tagen angezeigt wurden, als genehmigt

galten. Diese Regelung führte wiederholt zu ungerechten Situationen,

vor allem für Einmalbauherrschaften die oft auf

den Kosten der Mängelbeseitigung sitzen blieben, wenn keine

abweichenden Regelungen wie etwa die SIA-Norm 118 im Vertrag

enthalten waren, die bereits ein zweijähriges jederzeitiges

Rügerecht ab dem Zeitpunkt der Abnahme kennen.

Mit der Reform im Obligationenrecht wird diese sehr

kurze Frist auf sechzig Tage verlängert. Mängel, die bei der

übungsgemässen Untersuchung nicht erkennbar waren, können

ebenfalls innerhalb von sechzig Tagen nach ihrer Entdeckung

angezeigt werden. Diese Fristen dürfen neu auch

durch individuelle Verträge nicht zuungunsten der Bauherrschaft

oder der Besteller verkürzt werden. Dies stellt eine

wesentliche Verbesserung dar, die die Rechte der Bauherrschaft

stärkt.

Zusätzlich wird der gesetzliche Anspruch auf Verbesserung,

also die unentgeltliche Reparatur des Werkes, gestärkt.

Eine zum Voraus getroffene Vereinbarung, die diesen Anspruch

einschränkt oder ausschliesst, ist künftig grundsätzlich

ungültig, wenn es um ein Bauwerk geht. Diese Neuerung

gibt Bauherrschaften eine starke Position, um Mängel beheben

zu lassen, ohne zusätzliche Kosten tragen zu müssen.

Der Einsatz zahlt sich aus

Casafair kann diesen Erfolg mit Stolz als eigenen Beitrag verbuchen.

Nicht nur brachte unser Verband einen Anstoss zur

Reform, sondern er war auch aktiv in den langen Gesetzgebungsprozess

eingebunden. Mit Stellungnahmen, politischen

Interventionen und der Mitwirkung ihrer Mitglieder in den

Beratungen des Parlaments trug Casafair massgeblich dazu

bei, dass die Reform in dieser Form zustande kam.

Insgesamt verbessern die neuen Regelungen die Position

der Bauherrschaften erheblich und sorgen für mehr Fairness

und Rechtssicherheit im Bauwesen. Die Verlängerung der

Fristen und der gesetzlich verankerte Anspruch auf Reparatur

sind zentrale Fortschritte, die zukünftig viele ungerechte

Situationen verhindern können. Casafair hat hier einen wichtigen

Beitrag für die Stärkung der Rechte von Haus- und

Wohnungseigentümer*innen geleistet.

CASANOSTRA 179 2025


12 INSERATE

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SERVICE FINANZEN 13

Wissenswertes zum Schuldbrief:

Die zehn häufigsten Fragen erklärt

Wohneigentümer*innen müssen für ihre

Hypothekarschulden einen Schuldbrief

errichten. Das ist in Papierform oder als

digitaler Eintrag im Grundbuch möglich.

Letztere Variante ist häufig günstiger

und in der Handhabung einfacher.

Zehn Antworten auf wichtige Fragen

rund um Schuldbriefe.

Text Bernhard Bircher-Suits, Journalist

Frage 1: Was ist ein Schuldbrief und wie wird er errichtet?

Ein Schuldbrief sichert ein Darlehen und gibt dem Gläubiger

das Recht, bei Zahlungsverzug des Schuldners auf das Grundstück

beziehungsweise die Immobilie zurückzugreifen. Die

Errichtung bedarf der notariellen Beurkundung und der Eintragung

in das Grundbuch. Das zuständige Grundbuchamt

finden Sie unter: www.cadastre.ch/de/grundbuch-schweiz

mithilfe der Immobilien-Adresse oder Parzellennummer.

Frage 2: Warum braucht es einen Schuldbrief?

In der Schweiz muss für ein Hypothekardarlehen ein Schuldbrief

errichtet werden, um eine persönliche Forderung zu begründen,

die durch ein Grundstück oder eine Immobilie gesichert

ist. Der Schuldner haftet mit seinem ganzen Vermögen

(vgl. Art. 842 Abs. 1 ZGB).

Frage 3: Wie hoch ist ein Schuldbrief beim

Immobilienkauf?

Der Schuldbrief muss mindestens die Höhe der Hypothek haben.

Gewisse Kreditinstitute verlangen zusätzlich eine Sicherheitsmarge,

damit auch nicht bezahlte Zinsen sichergestellt

sind. Bei Neubauten sollten zusätzliche Kosten

eingeplant werden, um spätere Schuldbrief-Anpassungen zu

vermeiden, die überproportional hohe Kosten verursachen

können.

Frage 6: Welche Risiken bestehen bei einem

Papier-Schuldbrief?

Ein Papier-Schuldbrief kann verloren gehen oder beschädigt

werden, was ein teures Kraftloserklärungsverfahren nach

sich zieht. Eine Umwandlung in einen Register-Schuldbrief

eliminiert diese Risiken.

Frage 7: Kann ich einen nicht mehr auffindbaren

Papier-Schuldbrief löschen lassen?

Ja, aber der Schuldbrief muss zuvor beim Gericht für kraftlos

erklärt werden. Das Grundbuchamt löscht ihn erst danach

aus dem Grundbuch. Die Kraftloserklärung ist ein teures und

langwieriges Verfahren.

Frage 8: Was passiert mit einem Papier-Schuldbrief

nach Rückzahlung der Hypothek?

Der Papier-Schuldbrief bleibt bestehen und verfällt nicht.

Eine Löschung ist möglich, aber meist kostspielig und unnötig,

da er für zukünftige Hypotheken nützlich sein kann.

Frage 9: Was ist ein Register-Schuldbrief?

Seit Anfang 2012 gibt es den Register-Schuldbrief, einen rein

elektronischen Eintrag im Grundbuch. Das spart Kosten und

vermeidet Verlust- und Diebstahlrisiken. Er kann nach Rückzahlung

der Hypothek unbelastet bestehen bleiben und später

wiederverwendet werden. Das spart Errichtungskosten.

Frage 10: Was kostet ein Register-Schuldbrief?

Die Kosten umfassen Notariats- und Grundbuchgebühren.

Der Grundbucheintrag kostet je nach Kanton 0,1 bis 0,3 Prozent

der Pfandsumme. Im Kanton Zürich betragen die Notariatskosten

1 Promille, mindestens 100 Franken, in Genf

2 Promille der Pfandsumme. Für einen Schuldbrief über

100 000 Franken fallen in Zürich insgesamt 200 Franken an.

Frage 4: Was kann ich mit einem Schuldbrief machen?

Der Schuldbrief ist ein Wertpapier, das in der Regel als Sicherheit

für ein Hypothekendarlehen dient. Er kann auch verkauft

werden. Die Übertragung erfolgt durch Eintragung im

Grundbuch (Register-Schuldbrief) oder durch Übergabe der

Urkunde (Papier-Schuldbrief).

Frage 5: Was ist ein Papier-Schuldbrief?

Bis Anfang 2012 waren alle Schuldbriefe Papier-Schuldbriefe,

ausgestellt als Namens- oder Inhaberschuldbrief. Nach Rückzahlung

wird der physische Schuldbrief an die Eigentümerin

beziehungsweise den Eigentümer zurückgegeben und sollte

sicher aufbewahrt werden.

Foto: Octavian Lazar/iStock

CASANOSTRA 179 2025


14 SERVICE RATGEBER

Was darf ich mit dem

Depot verrechnen?

«Welche Ansprüche darf ich

beim Auszug verrechnen,

wenn eine Kautionsversicherung

abgeschlossen wurde?»

Falls die Mieterschaft der Meinung

ist, dass die Forderung unrechtmässig

oder überhöht ist, kann sie den

Schadensersatzanspruch anfechten.

Im Streitfall ist es sinnvoll, sich mit

der Mieterschaft oder, im Fall, dass eine

Kautionsversicherung abgeschlossen

wurde, mit der Versicherung auf

eine faire Lösung zu einigen. Denn:

Problematische Rückforderungen haben

eine eingeschränkte Versicherungsdeckung

und verzögern die Auszahlung.

Es ist ratsam, die Versicherungsbedingungen

bei Mietkautionsversicherungen

zu lesen.

Allgemein gilt: Die Vermieterschaft

darf die Kaution, welche die

Mieterschaft beim Einzug geleistet hat,

verwenden, um Schäden, die über

die normale Abnutzung hinausgehen,

zu decken. Sie hat nach Beendigung

des Mietverhältnisses eine detaillierte,

gut belegte Schadensabrechnung

(z.B. Fotos, Abnahmeprotokoll) zu erstellen,

um die rechtlichen Vorgaben

einzuhalten.

Schadenersatzansprüche der Vermieterschaft

verjähren nach fünf Jahren,

beginnend ab dem Zeitpunkt, an dem

die Vermieterschaft Kenntnis vom

Schaden hat (Art. 128 OR). Die Kaution

muss spätestens nach einem Jahr mit

Zinsen der Mieterschaft zurückbezahlt

sein.

Die Mieterschaft hat das Recht,

sich gegen überhöhte oder unberechtigte

Forderungen zu wehren.

Wieviel bei einem Auszug verrechnet

werden kann, ist der paritätischen

Lebensdauertabelle zu entnehmen.

Amortisierte Bauteile und Apparate

dürfen, trotz Mieterverschulden,

bei einem Ersatz nicht belastet werden.

Ausgenommen sind Reparaturen.

Nicht kostendeckende

Miete

«Rundherum hören wir von zu

hohen Mieten und übersetzten

Erträgen. Existieren in der

Praxis auch Mietverhältnisse,

bei denen der Mietertrag

nicht kostendeckend gestaltet

werden kann?»

Bevor ein Mietverhältnis ausgeschrieben

wird, muss die kostendeckende

Miete berechnet werden.

Bauten haben einen Erhaltungsund

Erneuerungsbedarf, welcher abgegolten

werden muss. Ebenfalls

sollen die laufenden Kosten gedeckt

und eine vertretbare Rendite erwirtschaftet

werden. Casafair hat dazu das

Modell der Kostendeckenden Miete

entwickelt. Auf der Homepage steht für

alle Mitglieder ein entsprechender Mietzinsrechner

zur Verfügung.

Ist es nicht möglich, die errechnete

kostendeckende Miete zu erzielen,

so kann im Mietvertrag ein entsprechender

Vorbehalt gemacht werden. Dieser

Vorbehalt muss in Franken oder in

Prozenten beziffert sein.

Bei allen Änderungen am Mietverhältnis,

dazu gehören insbesondere

Mietzinsanpassungen, muss der aktuell

gültige Vorbehalt jedes Mal in Franken

oder Prozenten neu mitgeteilt werden.

Geht das vergessen, können Mietende

davon ausgehen, dass der kommunizierte

Preis einer kostendeckenden Miete

inklusive Rückstellungen und Ertrag entspricht.

Verlangen Mietende aufgrund veränderter

Bedingungen eine Mietzinssenkung,

so kann diese mit Verweis

auf den Vorbehalt abgelehnt werden.

Mietzinsanpassungen haben einen

Einfluss auf den Vorbehalt, weshalb der

faire Vermieter, die faire Vermieterin,

die Höhe in jedem Fall neu berechnet.

Simone de Redelijkheid-Pfister,

Casafair-Fachberaterin,

Immobilientreuhänderin, aterimmo.ch

Vogelkollisionen

mit Glas

«Ich sehe immer mehr Häuser mit

grossen Glasfronten und verglasten

Balkongeländern. Ist das

ein Problem für Vögel?»

In der Schweiz sterben jährlich Millionen

von Vögeln infolge von Kollisionen

mit Glas. Dies passiert oft unbemerkt,

weil Raubtiere wie Fuchs oder Katze tote

Vögel schnell finden oder ein verletzter

Vogel erst später an den Folgen des Aufpralls

stirbt.

Vögel nehmen ihre Umwelt anders

wahr und sind sich gewohnt, durch

kleine Schlupflöcher oder scharf an der

Kante des Hauses vorbeizufliegen. Zudem

erkennen sie Glas nicht. So werden

Glasscheiben zur grossen Vogelfalle.

Befindet sich hinter einer Scheibe ein

attraktiver Lebensraum, fliegen sie mit

voller Wucht in die für sie unsichtbare

Wand davor. Oder Bäume und der

Himmel spiegeln sich im Glas und täuschen

einen Lebensraum vor, zu dem

der Vogel fliegen will. Problematisch

sind dabei vor allem gläserne Lärm- und

Windschutzscheiben, Wintergärten,

Glasfassaden, Glasgeländer, verglaste

Gänge und Abschrankungen.

Vogelfreundliches Bauen ist möglich,

indem

• andere Materialien verwendet

werden (z.B. Balkongeländer aus

Metall oder mattem Glas) oder

• das Glas mit hochwirksamer

Markierung ausgestattet wird (keine

schwarzen Vogelsilhouetten

sondern von aussen montierte und

geprüfte Markierungen) oder

• die Glasfassade mit Stahlnetzen,

Schnüren oder Lamellen von Aussen

abgeschirmt wird. Reflexionsarmes

Glas und UV-Folien sind keine hochwirksame

Lösung gegen Vogelschlag.

Diana Marti, BirdLife Schweiz

Isabelle Gautschi, Casafair-Fachberaterin,

Immobilienbewirtschafterin

Treuhandbüro TIS

CASANOSTRA 179 2025


RATGEBER

SERVICE 15

Kann in einem Mietvertrag

die Haltung von Haustieren

verboten werden?

Das Bundesgericht hat diese Frage in Urteilen

von Ende der 1990er- und Anfang der 2000er-Jahre

mit Ja beantwortet. Einige Autor*innen sind jedoch

der Ansicht, dass ein solches Verbot durch die

vermietende Partei ohne die Angabe wichtiger

Gründe unverhältnismässig ist für die mietende

Partei und im Widerspruch zu Art. 256 Abs. 2 OR

steht, in dem die Vorschriften gegen die übermässige

Nutzung der Wohnung durch die Mieterschaft

festgehalten sind.

Diese Autor*innen gehen vom Prinzip aus, dass

heutzu tage der Besitz und die umsichtige Haltung eines

gut erzogenen Haustiers der Norm entsprechen. Deshalb

sei eine Toleranzregelung in Kombination mit gewissen

« Verhaltensregeln» (Tiere an der Leine führen, Tragen

eines Maulkorbs in einem gewissen Umkreis usw.)

angemessen und ausreichend. Es wird ausserdem angemerkt,

dass im Kanton Waadt eine Klausel mit einem

absoluten Tierverbot in einem Mietvertrag in Anbetracht

der Verbindlichkeit von Art. 15 RULV («Règles et usages

locatifs du Canton de Vaud») sowieso nichtig wäre. Dieser

Artikel besagt, dass die Haltung von Hunden, Katzen

und anderen Haustieren toleriert wird, unter der Bedingung,

dass diese die anderen Mieter nicht beeinträchtigen

und am Gebäude sowie in seiner Umgebung keine

Schäden oder Verschmutzungen verursachen. Wenn im

Mietvertrag nichts anderes festgelegt ist, ist die Haltung

von Tieren in einer angemessenen Anzahl zulässig.

In jedem Fall muss die Mieterschaft dafür sorgen,

dass bei der Tierhaltung die Vorschriften in Art. 257f Abs.

1 und 2 OR (Pflicht zu Sorgfalt oder Rücksichtnahme

auf Nachbarn) eingehalten werden. Andernfalls und unter

Berücksichtigung verschiedener strikter Vorgaben muss

die Mieterschaft mit einer ausserordentlichen Kündigung

rechnen (Art. 257f Abs. 3 OR).

Beratung

Bei Casafair erhalten Sie

individuelle und kompetente

Beratung von Fachpersonen

in allen Fragen rund um Haus

und Wohnen.

Beratung für Mitglieder

15 Minuten Gratisberatung

für Mitglieder

Beratung auf Deutsch

Mietrecht, Stockwerkeigentum,

Geld und Recht:

Montag bis Freitag, 9 – 12 Uhr

plus Dienstag, 14 – 17 Uhr

Telefon 031 312 00 21

Bauen, Umbauen, Baumängel

(z. B. Schimmel), Energie:

Mittwoch, 14 – 17 Uhr

Telefon 031 312 00 21

casafair.ch/beratung

Beratung auf Französisch

Téléphone 021 652 88 77,

Questions juridiques:

lundi 9 h – 12 h,

questions techniques:

mercredi 9 h – 12 h

habitatdurable.ch/conseil

Förderpartner schaft

Foto: zvg

Romain De Simoni, Anwalt,

Fachberater HabitatDurable,

r & associés

Platin:

Mehr Informationen:

casafair.ch/partnerschaften

CASANOSTRA 179 2025


16 PUBLIREPORTAGE & INSERAT

Starten Sie jetzt ihr Solarprojekt mit uns

Kompetent · Erfahren · Alles aus einer Hand

In Zeiten, in denen die Materialpreise für Photovoltaik-Anlagen,

Stromspeicher und Ladestationen so günstig sind wie nie

zuvor, bietet sich Ihnen eine hervorragende Gelegenheit zur

Investition in eine eigene Solaranlage zur Stromproduktion.

Das Team von alsol ag alternative energiesysteme ist seit über

25 Jahren ein kompetenter Partner in der Planung und dem

Bau von Solarstromsystemen. Als Vorreiter in der Branche haben

wir massgeblich zur positiven Entwicklung der erneuerbaren

Energien in der Ostschweiz beigetragen.

Mit rund 2000 realisierten PV-Anlagen, 500 Stromspeichern

sowie zahlreichen weiteren Installationen, wie Ladestationen,

Steuerungen und Eigenverbrauchsgemeinschaften,

verfügen wir über umfangreiche Erfahrung und Expertise.

Unser Team besteht aus qualifizierten Elektrikern, Dachdeckern,

Solarmonteuren und Planern, die Ihnen aus einer Hand

ein Paket anbieten, das höchste Qualität und Zuverlässigkeit

garantiert. Wir sind seit Einführung dieses Labels ein zertifizierter

Solarprofi vom Branchen-Verband Swissolar. Seit letztem

Jahr mit der neuen Solarlehre bilden wir zudem junge

Lernende aus und leisten so einen Beitrag für eine neue Generation

von Fachkräften.

Wir sind in der Lage, auch technisch komplexe Anlagen

und ästhetisch anspruchsvolle Projekte zu realisieren. Dabei

übernehmen wir sämtliche Arbeiten von der Beratung, über

die Planung bis hin zur Installation Ihres individuellen Solarstromsystems.

Um konstante Erträge sicher zu stellen und

Störungen rasch zu beheben, können Sie auf Wunsch einen

Servicevertrag abschliessen.

Bei alsol ag stehen wir Ihnen mit über 25 Jahren Erfahrung

im Bereich Solarenergie kompetent zur Seite. Starten Sie

jetzt Ihr Solarprojekt und kontaktieren Sie uns für einen unverbindlichen

und kostenlosen Beratungstermin. Wir freuen

uns auf Sie.

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alternative energiesysteme

Hungerbüelstrasse 22

8500 Frauenfeld

052 723 00 40 / info@alsol.ch

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3.–6. April 2025

Tägi Wettingen

220

Aussteller

Messe und Vorträge für

Bauen, Wohnen, Garten

und Energie

Streaming für Filmfans

Simple comme Sylvain

von Monia Chokri, Kanada

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Gute Filme gibt’s auch als DVD auf trigon-film.org

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CASANOSTRA 179 2025


MITGLIEDERANGEBOTE

SERVICE 17

Velo weg, für guten Zweck

Seit 1993 sammelt Velafrica in der Schweiz ausgediente

Velos für Menschen in Afrika. Casafair-

Mitglieder profitieren einmalig von 33 % Rabatt auf

die Räumung der Velokeller durch Velafrica.

Foto: Théodore Perriard

Wer Liegenschaften verwaltet, kennt

das Problem. Über die Jahre stapeln

sich immer mehr Veloleichen im Keller.

Velafrica sammelt seit dreissig

Jahren ausgediente Velos, lässt sie in

sozialen Einrichtungen instand stellen

und exportiert sie zu Partnern in

Tansania, Burkina Faso, Madagaskar

und weiteren Ländern. Damit können Wohneigentümer*innen

Ordnung in den Velokellern schaffen und

gleichzeitig Menschen in Afrika den Alltag erleichtern.

Bis 31. Mai zahlen Casafair-Mitglieder für eine Veloräumung

inklusive Beratung bei Planung, Vorlagen für Kommunikation

mit Mieterschaft, Etiketten zur Markierung,

Abholung und Abtransport nur CHF 160.– statt CHF 240.–

Foto: zvg

casafair.ch/velafrica

Buch-Aktion «Weil es Recht ist»

Marcel Hänggi, Journalist und Initiator der Gletscher-Initiative,

zeigt in «Weil es Recht ist», wie die

Schweizer Bundesverfassung unter ökologischen

Gesichtspunkten zu revidieren wäre. Casafair-Mitglieder

erhalten das Buch zum Vorteilspreis.

Die »Erhaltung der Lebensgrundlagen« ist in

der geltenden schweizerischen Bundesverfassung

nicht irgendeine Bestimmung, sondern

Zweck der Eidgenossenschaft. Was läuft

falsch, wenn eine Demokratie immer wieder

gegen ein von ihr selbst gesetztes Ziel handelt?

Marcel Hänggi analysiert die geltende

Bundesverfassung und findet darin vieles, was richtig,

aber unerfüllt ist. Er blickt in die Kantone und ins Ausland

und diskutiert Vorschläge, wie man die rechtliche

Grundlage unserer Demokratie neu denken kann, um sie

für Gegenwart und Zukunft tauglich zu machen.

Casafair-Mitglieder erhalten Hänggis Buch für CHF 25.–

statt für 29.–. Porto und Versand inklusive.

Verlosung Kino-Eintritte

«Wir Erben»

In einem so feinfühligen wie humorvollen Film

thematisiert Simon Baumann viele Fragen, die

sich in ähnlicher Form auch die meisten Casafair-

Mitglieder einmal stellen werden (müssen).

Casafair verlost 5 × 2 Kinoeintritte.

Nach ihrer politischen Karriere haben Alt-Nationalrätin

Stephanie Baumann-Bieri (SP) und Alt-Nationalrat

Ruedi Baumann (Grüne) den Hof in Suberg ihrem Sohn

Kilian Baumann übergeben und selbst ein Gut in Frankreich

erworben. Nicht ganz 25 Jahre später wollen die

beiden ihr Lebenswerk vererben. Ihr Sohn Simon Baumann

stellt fest: «Wir müssen reden.» Und er nutzt die

Gelegenheit, über dieses «Reden» einen Film zu drehen. In

«Wir Erben» geht es dabei um mehr als ums Materielle: um

die eigenen Wurzeln, Prägungen, ideelle Überzeugungen

und – die Zukunft. Der Film stellt die Gerechtigkeit des

Erbens kritisch infrage und deckt Widersprüche auf, aber

stets mit einem Augenzwinkern.

Um an der Verlosung teilzunehmen, ganz einfach bis

spätestens 20. Februar das Online-Formular ausfüllen.

Die Eintrittskarten sind in allen Deutschschweizer Kinos,

die den Film im Programm haben, einlösbar.

casafair.ch/haenggi

casafair.ch/wir-erben

CASANOSTRA 179 2025


18 SERVICE BRANCHENVERZEICHNIS

FORTSETZUNG SEITE 20

ARCHITEKTUR

AAB Architekten – Nachhaltige Baukultur

Denkmalgeschüzte Objekte, Baubiologie,

energetische Sanierungen, Lehmbau

Schlossstrasse 122a, 3008 Bern

Tel. 031 533 60 62; www.aab-architekten.ch

Architektur Schaltegger – ökologische Sanierungen,

Umbauten und Neubauten, Feng Shui. In der

ganzen Ostschweiz tätig. Bütschwilerstrasse 11,

9607 Mosnang, Tel. 071 983 44 22, www.a-s-m.ch

degen hettenbach & partner

Architekturbüro für ökologisches Bauen + Lehmbau.

Hinterweg 14, 4106 Therwil

Tel. 061 721 88 81, www.degenhettenbach.ch

jomini & zimmermann

Regenerative Architektur, denkmalgeschützte

Objekte, Holz- und Lehmbau.

Wasserwerkstrasse 129, 8037 Zürich,

Tel. 044 201 88 96, www.j-z.ch

Landolf Architekten – Umbauten und Instandsetzungen

von historischer Bausubstanz im Raum

Zürich und Graubünden. Fundierte Erfahrung

im Umgang mit denkmalpflegerischen Objekten.

Schaffhauserstrasse 120c, 8057 Zürich,

mail@landolf.net, www.landolf.net

Liis Architektur GmbH – Massgeschneiderte und

durchdachte Visionen für Architektur und Innenarchitektur

– von Sanierungen und Umbauten bis

Neubauten – von Beratung, Studien und Planung

über Realisierung bis Bauleitung – Uetlibergstrasse

20, 8045 Zürich, 044 450 25 20,

mail@liis.ch, www.liis.ch

P. Sulser Architektur GmbH

Im Tobel 5, 8340 Hinwil, Tel. 044 977 29 89

www.psulser.ch

Philip Loskant Architekt eth/sia

Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung

Ihres Projekts – ob Umbau oder Neubau.

Tel. 079 2767214, www.philiploskant.ch

Schwob, Sutter, Architekten AG

Benzburweg 20, 4410 Liestal

Tel. 061 931 30 60, www.schwobsutter.ch

Stöckli Grenacher Schäubli AG

Architektenteam mit vielfältigem Tätigkeitsbereich.

Entwerfen – planen – realisieren. Energ.

Sanierungen, Umbauten, Neubauten.

Waserstrasse 16, 8032 Zürich, Tel. 044 389 85 85,

office@stoegresch.ch, www.stoegresch.ch

Ulrich Schlegel, dipl. Arch. ETH SIA

Neu- und Umbauten, Planung und Realisierung,

Sonnenenergie, Minergie, Energieberatung

www.schlegelarchitekten.ch, Tel. 044 310 85 44

ASBEST

STUTZ AG Bauunternehmung

9016 St. Gallen, R. Engeler, Tel. 058 269 09 09,

www.stutzag.ch

BAUBERATUNG

Gröbly Fischer Architekten, Zürich

Planung, Ausführung, Baubiologie, Bauberatungen,

Liegenschaftsbewertungen. Tel. 044 980 41 41,

info@gf-arch.ch, www.gf-arch.ch

Philosimo. Gerne unterstützen wir Sie bei

betrieblichen & baulichen Optimierungen,

Nachhaltigkeits- & Zukunftsstrategien u.v.m.

Tel. 079 276 72 14, info@philosimo.ch,

www.philosimo.ch

Stöckli Grenacher Schäubli AG Architektenteam

mit vielfältigem Tätigkeitsbereich.

Entwerfen – planen – realisieren.

Energ. Sanierungen, Umbauten, Neubauten.

Waserstr. 16, 8032 Zürich, Tel. 044 389 85 85,

office@stoegresch.ch, www.stoegresch.ch

BAUBIOLOGIE

CARBOMETUM GmbH

Wohngesunde Aufwertung von Beton.

Eggweg 138, 4497 Rünenberg

Tel. 061 981 42 78, www.carbometum.ch

Gröbly Fischer Architekten, Zürich

Planung, Ausführung, Baubiologie, Bauberatungen,

Liegenschaftsbewertungen. Tel. 044 980 41 41,

info@gf-arch.ch, www.gf-arch.ch

P. Sulser Architektur GmbH

Im Tobel 5, 8340 Hinwil, Tel. 044 977 29 89

www.psulser.ch

Schwob, Sutter, Architekten AG

Benzburweg 20, 4410 Liestal

Tel. 061 931 30 60, www.schwobsutter.ch

BAUSCHÄDEN

jm-Bauberatung bei Bauschäden

Hans Mühlebach, Unterfeldstrasse 25,

8050 Zürich, Tel. 076 522 19 96,

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BOILERENTKALKUNG

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Rohrreinigungen, Sauglastwagen

Kanalfernsehen, Dichtheitsprüfungen.

Bahnhofstrasse 9, 3322 Urtenen-Schönbühl

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BRANDSCHUTZ/SICHERHEIT

STUTZ AG Bauunternehmung

8580 Hefenhofen, T. Hartmann,

Tel. 058 269 09 09, www.stutzag.ch

DRUCKEREI

Vogt-Schild Druck AG print- & publishing services.

Gutenbergstrasse 1, 4552 Derendingen,

Tel. 058 330 11 11, info@vsdruck.ch,

www.vsdruck.ch

ENERGIEBERATUNG

edelmann energie ag Allmendstrasse 149,

8041 Zürich, Tel. 043 211 90 00

info@edelmann-energie.ch

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Enora AG | Energie & Raum | 8645 Jona

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FENG SHUI

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8127 Forch, Tel. 044 980 66 67

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GRAFIK

Clerici Partner Design

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Ramseier Holzbau AG – Einer für alles aus Holz.

Burgdorfstrase 7, 3550 Langnau,

Tel. 034 402 15 8181, www.ramseierholzbau.ch,

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CASANOSTRA 179 2025


KURSE UND VERANSTALTUNGEN

SERVICE 19

Foto: Radachynskyi/iStock

Foto: Claudia_Landerer

Foto: Bensch Blaser

HAUS & MENSCH HAUS & MENSCH BESICHTIGUNGEN & AUSFLÜGE

Konflikte im Stockwerkeigentum Wie wollen wir im Alter wohnen? Hammerschmiede Worblaufen

Reibereien gehören beim Zusammenleben

im Stockwerkeigentum dazu.

Entbrennt daraus jedoch ein heftiger

Konflikt, wird es anspruchsvoll, ihn

beizulegen. Wir lernen einfache Hilfsmittel,

Mechanismen und Tricks

kennen, die dazu beitragen, dass das

Zusammenleben eine Bereicherung

bleibt.

Wie könnte die ideale Wohnform im

Alter aussehen? In einem Referat

mit anschliessender Besichtigung des

Umbau-Projekts Robenhausen mit

Alters-WG und Generationentreff beleuchten

wir Herausforderungen

und Chancen für interessierte Eigentümer*innen.

Seit dem 15. Jahrhundert stand an der

Worble eine Schmiede. Bis zu 70 Personen

haben hier gearbeitet, bevor das

Hammerwerk 2014 verkauft wurde. Auf

einer Führung erfahren wir, wie eine

Stiftung die Hallen gemeinsam mit verschiedenen

Mieter*innen zu neuem Leben

erweckt.

Weitere Infos Weitere Infos Weitere Infos

Datum Montag, 24. März 2025,

18.15 bis 19.45 Uhr

Ort

Bern

Kosten Fr. 40.–, Mitglied Fr. 20.–

Anmeldung bis 19. März

Datum Donnerstag, 27. März 2025,

17.30 bis 19.30 Uhr

Ort

Wetzikon

Kosten Fr. 40.–, Mitglied Fr. 30.–

Anmeldung bis 20. März

Datum Dienstag, 1. April 2025,

18.15 bis 19.45 Uhr

Ort

Worblaufen-Ittigen

Kosten Fr. 20.–, Mitglied gratis

Anmeldung bis 25. März

BAUEN, SANIEREN & ENERGIE BAUEN, SANIEREN & ENERGIE BESICHTIGUNGEN & AUSFLÜGE

Mit Patina wohnen Die Rolle der Bauherrschaft /

Unterhalt und Erneuerung

Bebbi Sagg – und weg!

Elemente aus Holz, Stein oder anderen

natürlichen Materialien haben einen

positiven Einfluss auf die Wohnatmosphäre.

Der erste Fleck ist schmerzhaft.

Patina zuzulassen braucht Mut, schont

aber Ressourcen und Geldbeutel.

Bei einem Um- oder Neubau stehen

Eigentümer*innen als Laien in der Rolle

der Bauherrschaft plötzlich Profis gegenüber.

Was gilt es dabei zu beachten?

Wie finde ich die richtigen Partner?

Beim Folgekurs wird aufgezeigt, wie

man Bauetappen nachhaltig planen,

realisieren und gleichzeitig die Lebensdauer

der Liegenschaft langfristig

sichern kann.

Auf der Führung durch die Kehrichtverwertungsanlage

Basel erfahren wir,

was mit unserem Abfall geschieht,

nachdem wir den Bebbi Sagg vor die

Tür gestellt haben, und wie aus

Abfall Wärme und Strom gewonnen

wird.

Weitere Infos Weitere Infos Weitere Infos

Datum Samstag, 5. April 2025,

10.15 bis 12.15 Uhr

Ort

Luzern

Kosten Fr. 45.–, Mitglied Fr. 30.–

Anmeldung bis 30. März

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CASANOSTRA 179 2025


20 SERVICE BRANCHENVERZEICHNIS

FORTSETZUNG SEITE 22

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CASANOSTRA 179 2025


NEWS

SERVICE 21

Leserbrief

Wie verändert die Klimaerhitzung

das Raumklima?

Hannes J. Heuberger macht in seinem interessanten Artikel einige

Angaben, die ich nicht unkommentiert lassen möchte: Luftfeuchtigkeit

in Innenräumen, «... in unbeheizten Räumen wie Keller

unter 50 Prozent»: Dies dürfte nicht einmal in Neubauten realistisch

sein, in älteren Gebäuden sowieso nicht, da muss man froh sein,

durch geeignetes Lüften unter 70 bis 75 Prozent zu kommen, weil

auch beim dichtesten Beton etwas Feuchte aus dem Erdreich

durchkommt.

Dispersions- und Kunstharzfarben sind nicht «ideal für das

Kondensieren der feuchten Raumluft», sondern wegen der

plastifizierten Bestandteile anfällig für Schimmelpilzwachstum.

Eine Lehmbauplatte mit Lehmabrieb im Bad ist sicher

nützlich für die Feuchtepufferung, dass sie aber das Kondensieren

am Spiegel in jeder Situation verhindern kann, ist wohl etwas

viel versprochen.

Jürg Nipkow, Zürich

Der Text soll die Häuser-Besitzer*innen zum Nach- und Mitdenken

anregen. In diesem Sinne freut uns Ihre Reaktion.

Die Aussagen im Text basieren auf Praxiserfahrung aus der

Bauberatung. Unbestritten, dass nicht jeder Ratschlag in jedem

Einzelfall zum gewünschten Ergebnis führt. Es gehört jedoch

zum journalistischen Handwerk, gewisse Aussagen zuzuspitzen

oder auch zu vereinfachen, damit der Text für ein Laienpublikum

von Interesse ist.

Beton als Kohlenstoffspeicher

NC. Die Forschungsinitiative «Mining the Atmosphere»

will überschüssiges CO₂ aus der Atmosphäre

einfangen und in Baumaterialien wie Beton

speichern. Empa- Forschende zeigen nun erstmals

das Potenzial auf: Fünf bis zehn Milliarden Tonnen

Kohlenstoff könnten jährlich als Betonzuschlagstoffe

genutzt werden – genug, um nach der Energiewende

das überschüssige CO₂ innerhalb von

hundert Jahren dauerhaft zu speichern und so die

Atmosphäre wieder auf ein klimaverträgliches

Niveau zu bringen.

Das Entfernen von 400 Milliarden Tonnen

Kohlenstoff aus der Atmosphäre ist aber ein sehr

energieintensives Vorhaben, wie die Empa in

einer Medien mitteilung schreibt. Eine Kombination

aus porösem Kohlenstoff und Siliziumkarbid ist

die favorisierte Lösung. Dadurch könnten grosse

Mengen Kohlenstoff in Beton gespeichert werden,

der zudem dauerhafter und stabiler wäre als

herkömmlicher Beton.

Inserat

Reform des Stockwerkeigentumsrechts

in der Vernehmlassung

Der Bundesrat nimmt mit seinem Vorschlag

auch Forderungen auf, die von Casafair seit langem erhoben

werden.

NC. Nach seiner Einführung im Jahr 1965 soll das Stockwerkeigentum

erstmals aktualisiert werden. Ziel der Reform ist,

dass bauliche Sanierungen von Stockwerkeigentum einfacher

umgesetzt werden können. Casafair fordert in diesem Zusammenhang

eine generelle Pflicht für einen Erneuerungsfonds

und geht damit weiter als der Bundesrat. Die Forderung

wurde von Alt-Nationalrat Thomas Hardegger, Casafair-

Vizepräsident, bereits 2017 formuliert.

Im Vernehmlassungstext finden sich weitere Massnahmen,

unter anderem ein Ausschlussrecht für querulatorische

Eigentümer*innen, damit Stockwerkeigentümergemeinschaften

auch im Streitfall handlungsfähig bleiben.

Insgesamt befürwortet Casafair die Reformvorschläge und

beurteilt den Entwurf als praxisnah, zielführend und vollständig.

Casafair wird den Fortschritt der Gesetzesrevision genau

verfolgen.

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22 SERVICE

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möchte den unkomplizierten Austausch

zwischen den Mitgliedern fördern.

Jedes Mitglied hat deshalb jährlich eine

kostenlose Kleinan zeige à 6 Zeilen zugut.

Weitere Anzeigen und Zusatz zeilen sind

kosten pflichtig. (CHF 60.– für 6 Zeilen,

Zusatzzeilen CHF 15.–). Casafair- Mitglieder

benutzen für die Bestellung einer Kleinanzeige

das Formular auf casafair.ch/kleinanzeige.

Nicht-Mitglieder wenden sich

an anzeigen@casafair.ch.

Anzeigeschluss für das nächste

Casanostra ist der 28. März 2025.

casanostra 180 erscheint

am 25. April 2025.

Insertionsschluss: 28. März 2025.

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SCHLUSSPUNKT

SERVICE 23

Mitten im Lärm ruhige Wohnräume schaffen ?

Bauen an lärmigen Orten erforderte bis anhin

architektonisches Geschick: Grundsätzlich

mussten die Grenzwerte bei allen Fenstern

lärmausgesetzter Räume eingehalten

werden. Da dies jedoch mit städtebaulichen

Anforderungen und solchen der Wohnhygiene

oft kollidierte, etablierte sich in verschiedenen

Kantonen die sogenannte Lüftungsfensterpraxis:

Ausnahmen wurden genehmigt,

wenn die Grenzwerte bei einem Fenster pro Wohnraum eingehalten

werden konnten. Bei vielen Bau projekten liessen sich

so abweisende, fensterlose Fassaden vermeiden. Die Bewohner*innen

profitierten von einer zusätzlichen Belichtung der

Räume und das energetisch sinnvolle Stosslüften war möglich.

Die Lüftungsfensterpraxis hatte aber auch deutliche Nachteile,

unter anderem, dass an sehr lärmbelasteten Lagen gebaut

und nur ein Minimum an Lärmschutz umgesetzt wurde.

Die darauffolgende politische Debatte im Zusammenhang mit

der Motion Flach führte leider zu einer Kapitulation vor dem

Problem des an vielen Orten übermässigen und damit gesundheitsschädlichen

Lärms. Statt Anreize für Lösungen zu stärken,

die eine gute Wohnqualität auch an lärmigen Lagen gewährleistet

hätten, wurde vor Kurzen im revidierten Umweltschutzgesetz

(USG) einer «Terrariumlösung» der Vorrang gegeben:

Künftig darf selbst bei Alarmwertüberschreitungen

gebaut werden, wenn zum Beispiel der Einbau einer

kontrollierten Lüftung vorgesehen ist.

Dabei bestätigen wissenschaftliche Erkenntnisse,

dass die aktuellen Grenzwerte deutlich

zu hoch sind, wie auch der 2021 erschienene Bericht

der Eidgenössischen Kommission für Lärmbekämpfung

EKLB zeigt. Umso wichtiger wäre es, das Lärmschutzpotenzial

auf vielfältige Weise auszuschöpfen: So

könnten mit planerischen und architektonischen Ansätzen

ruhige Wohn- und auch Aussenräume geschaffen werden.

Aber auch bei der Lärmquelle ist das Potenzial gross, namentlich

mit Tempoherabsetzungen, lärmarmen Belägen und

Reifen.

Darum sollten wir Lärmminderung und Lärmschutz gerade

jetzt in der Planung hoch gewichten, um den nächsten

Generationen das Lärmproblem nicht noch in verschärfter

Form weiterzugeben.

Wann die revidierten Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes

in Kraft treten, ist noch offen. Wir hoffen, dass

auf Stufe der noch anzupassenden Lärmschutz-Verordnung

der aktuelle Wissenstand der Lärmwirkungsforschung

und die Empfehlungen der EKLB berücksichtigt werden.

Susan Glättli, Geschäftsleiterin, Lärmliga Schweiz Foto: zvg

WICHTIGE ADRESSEN

Casafair ist der Verband für

umweltbewusste und faire Wohneigentümer*innen.

Wir setzen

uns für klimafreundliches Bauen,

gesundes Wohnen, haushälterische

Bodennutzung und faire

Miet- und Nachbarschaftsverhältnisse

ein. Gegründet wurde

Casafair 1988; heute zählt der

Verband über 15 000 Mitglieder

in sieben Sektionen. Die Sektionen

engagieren sich in allen

Teilen der Schweiz für die Interessen

und Ziele. Das Dach bildet

der Zentralvorstand mit der Präsidentin

Claudia Friedl, St.Galler

SP-Nationalrätin. In der Westschweiz

tritt der Verband unter

dem Namen HabitatDurable auf.

www.casafair.ch

casafair

Eigentum

mit Verantwortung

KONTAK T:

Casafair Schweiz

Postfach

Bollwerk 35, 3001 Bern

Tel. 031 311 50 55

kontakt@casafair.ch

Sekretariat:

Mo – Fr 8.30–12.00 und Mo/Di/

Do 13.30–16.30 Uhr

(keine Beratung)

IBAN

CH18 0900 0000 3003 6061 3

MITGLIEDERBERATUNG:

Mietrecht, Stowe

Mo bis Fr, 9 – 12 Uhr

plus Di 14 – 17 Uhr

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Mi, 14 – 17 Uhr

Tel. 031 312 00 21

bau-beratung@casafair.ch

SEKTIONEN:

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Casafair Mittelland

mittelland@casafair.ch

Tel. 031 312 00 25

Mo/Di/Fr 8.30−12.00,

Mo/Di 13.30−16.30 Uhr

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Casafair Nordwestschweiz

Claragraben 121, 4057 Basel

nordwestschweiz@casafair.ch

Tel. 077 510 21 30

OW, NW, UR, LU, ZG, SZ

Casafair Zentralschweiz

Moos 5, 6243 Egolzwil

Tel. 041 422 03 33

zentralschweiz@casafair.ch

AI, AR, FL, GL, GR, SG, SH, TG

Casafair Ostschweiz

Dorfstrasse 11, 9423 Altenrhein

Tel. 071 220 71 44

ostschweiz@casafair.ch

Mo – Fr 8.30–12.00

und Mo 15.00–18.00 Uhr

GR

Casafair Ostschweiz,

Kontakt Graubünden

Ausserdorf 6, 7307 Jenins

Tel. 081 302 61 71

TI

Casafair Ticino

Karin Weissenberger,

Weissenberger Immobilien,

Tobelstrasse 3a, 8127 Forch

ZH

Casafair Zürich

8000 Zürich, Tel. 044 461 79 77

zuerich@casafair.ch

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CASANOSTRA 179 2025


Im nächsten Heft

Gartenteich:

Effektiv gegen Stechmücken

Stechmücken sind nicht nur lästig, sondern auch Überträger

gefährlicher Krankheiten. Besonders die Tigermücke breitet

sich in der Schweiz zunehmend aus und erschliesst neue

Lebensräume in Siedlungsgebieten.

Um dieser Bedrohung entgegenzuwirken, ist es entscheidend,

wassergefüllte Behälter, die als Eiablageorte dienen

können, regelmässig zu entleeren oder abgedeckt zu halten.

Ein überraschender Ansatz ist die Schaffung eines

natur nahen Gartenteichs. Wird dieser fachgerecht angelegt,

entwickelt er sich zu einem eigenen Ökosystem, in dem

natürliche Fressfeinde der Mückenlarven gedeihen. So wird

die Mückenpopulation auf natürliche Weise reguliert. Im

nächsten Heft erfahren Sie, wie Sie mit einem richtig angelegten

Gartenteich Mückenschwärme in Schach halten.

Foto: Christine Dobler Gross, NimS

Inserat

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Der Film

Holz bleibt Holz.

Auch in Farbe.

KEIM Lignosil-Artis

Die mineralische Holzschutzfarbe ohne

Zugabe biozider Filmschutzmittel:

Natürlicher Holzschutz und mineralischmatte

Holzästhetik in Farbe.

Herkömmliche kunstharzgebundene und

filmbildende Holzbeschichtungen verspröden,

hinterfeuchten mit der Zeit und blättern ab.

Die dünnschichtige Mineralfarbe KEIM

Lignosil-Artis dagegen schützt Holzfassaden

nach dem Vorbild der Natur mineralischnachhaltig,

rationell und kostengünstig.

Unübertroffen langlebig, unübertroffen lichtecht

– geeignet für handwerklich-kreative

ebenso wie für industrielle Beschichtungen.

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