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Creussen Journal - Ausgabe 03 - 14.02.25

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Titelbild: Creußener Hungerturm

© Karin Tauber

AUSGABE 03

14. FEBRUAR 2025

VG-CREUSSEN.DE

VG-Creußen

Amtliches Mitteilungsblatt der

Verwaltungsgemeinschaft Creußen:

Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid

WAHLBEKANNTMACHUNG ZUR BUNDESTAGSWAHL

SEITE 03

JOURNAL-WEBAPP

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SEITE 07


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Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 3

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

VG-Creußen

Verwaltungsgemeinschaft

Creußen

Samstag, 22.02.2025 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Sonntag, 23.02.2025 von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Das Wahlamt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft

Creußen, Bahnhofstr. 11, 95473 Creußen, Zimmer 11, EG,

- Bürgerbüro-, ist während der genannten Zeiten geöffnet.

Publikumsverkehr

Geschäftsstelle Creußen, Bahnhofstr. 11

Bitte beachten Sie unsere neuen

Öffnungszeiten

Montag:

Dienstag:

Mittwoch:

Donnerstag:

Freitag:

08:00 - 13:00 Uhr

08:00 - 13:00 Uhr

geschlossen

08:00 - 13:00 Uhr u. 14:00 - 17:30 Uhr

08:00 - 12:00 Uhr

Keine Terminvereinbarung notwendig!

Entstörungsdienst bei Störungen im Kanalnetz:

Tel. 0171 3014304

Entstörungsdienst bei Störungen der Wasserversorgung:

Tel. 0171 3014305

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage

unter: www.vg-creussen.de

Adresse:

Verwaltungsgebäude, Bahnhofstr. 11, 95473 Creußen

Tel. 09270 989-0, Fax 09270 989-77

Gemeinschaftsvorsitzender:

Martin Dannhäußer, 1. Bürgermeister der Stadt Creußen

Geschäftsstellenleiter: Jürgen Träg

Die E-Mail-Adressen lauten:

• stadt@vgem-creussen.bayern.de

• tourist-info@vgem-creussen.bayern.de

• martin.dannhaeusser@vgem-creussen.bayern.de

• info@vgem-creussen.bayern.de

• kaemmerei@vgem-creussen.bayern.de

• steueramt@vgem-creussen.bayern.de

• ordnungsamt@vgem-creussen.bayern.de

• bauamt@vgem-creussen.bayern.de (Bautechnik)

• bauverwaltung@vgem-creussen.bayern.de

Abholung von Personalausweisen

und Reisepässen

Personalausweise, die bis zum 24.01.2025 und Reisepässe, die

bis zum 17.01.2025 beantragt worden sind, können abgeholt

werden.

Bundestagswahl 2025

Zusätzliche Öffnungszeiten des Wahlamtes der Verwaltungsgemeinschaft

Creußen

Anlässlich der Bundestagswahl am 23.02.2025 besteht für

Wahlberechtigte grundsätzlich die Möglichkeit Briefwahlunterlagen

bis Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr zu beantragen. Bei

nachgewiesener plötzlicher Erkrankung eines Wahlberechtigten

können Briefwahlunterlagen wie folgt erteilt werden.

Creußen, 05.02.2025

Verwaltungsgemeinschaft Creußen

gez. M. Dannhäußer

Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl

1. Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Die

Wahl dauert von 8.00 - 18.00 Uhr.

2. Die Stadt Creußen ist in acht, die Gemeinden Haag und

Prebitz sind jeweils in zwei sowie der Markt Schnabelwaid

in einem allgemeinen Wahlbezirk eingeteilt. Die Lage der

Abstimmungsräume ist dieser Wahlbekanntmachung als

Anlage beigefügt.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten

in der Zeit vom 13. Januar 2025 bis 02. Februar 2025 übersandt

worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum

angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.

3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses

um 15.30 Uhr im Katholischen Jugendheim

(links und rechts), Kolmhofstraße 4, 95473 Creußen, im Alten

Rathaus (Vorraum Trauzimmer), Am Alten Rathaus 6, 95473

Creußen, in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft

Creußen (Sitzungssaal), Bahnhofstr. 11, 95473 Creußen,

dem Ev. Gemeindehaus Haag (Sitzungsraum Gemeinde),

Kirchplatz 1, 95473 Haag, dem Gemeindezentrum Bieberswöhr,

Bieberswöhr 27, 95473 Prebitz und im Bürgerhaus

Schnabelwaid (Bürgersaal DG), Hauptstr. 39, 91289 Schnabelwaid,

zusammen.

4. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum

des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen

ist.

Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung

und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass

zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung ist auf Verlangen bei der Wahl

abzugeben.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin

und jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen

Stimmzettel ausgehändigt.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Erststimme und

eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen

der Bewerber und Bewerberinnen der zugelassenen

Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine

Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen

außerdem des Kennworts und rechts von

dem Namen jedes Bewerbers und jeder Bewerberin einen

Kreis für die Kennzeichnung,


SEITE 4

b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung

der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung

verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten

fünf Bewerber oder Bewerberinnen der zugelassenen Landeslisten

und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für

die Kennzeichnung.

Die wählende Person gibt

ihre Erststimme in der Weise ab,

dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck)

durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere

Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber oder

welcher Bewerberin sie gelten soll,

und ihre Zweitstimme in der Weise ab,

dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck)

durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere

Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie

gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer

Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen

Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden,

dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung

erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses

im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person

hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts

möglich ist.

6. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben,

können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein

ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk

dieses Wahlkreises

oder

b) durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde

(Verwaltungsgemeinschaft) einen Wahlschein,

einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag

sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag

beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im

verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen

Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag

angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort

spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief

kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

Mit der Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen,

wird für die wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis

die Ausstellung des Wahlscheins vermerkt. Dieser Vermerk

hat zur Folge, dass die wahlberechtigte Person ohne

Wahlschein weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl

wählen kann. Gehen die beantragten Wahlunterlagen

nicht oder nicht rechtzeitig zu, sollten sich die betroffenen

Wahlberechtigten umgehend an ihr Wahlamt wenden. Bis

spätestens Samstag, 22. Februar 2025, 12 Uhr, besteht noch

die Möglichkeit, einen neuen Wahlschein beim Wahlamt zu

beantragen, wenn die wahlberechtigte Person glaubhaft versichert,

dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen

ist oder sie ihn verloren hat.

7. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal

und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts

durch einen Vertreter anstelle der wahlberechtigten

Person ist unzulässig (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).

Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder

wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert

ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person

bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der

Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst

getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt.

Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher

Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung

oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt

oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der

Hilfsperson besteht (§ 14 Abs. 5 des Bundeswahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis

einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit

Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz

entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten

oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten

eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§

107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Creußen, 05.02.2025

Verwaltungsgemeinschaft Creußen

gez. M. Dannhäußer

Gemeinschaftsvorsitzender

Anlage:

Die Stadt Creußen ist in folgende acht Wahlbezirke

eingeteilt:

Wahlbezirk 0101: Mehrzweckhalle Creußen 01

Wahlraum:

Mehrzweckhalle links

Wahlbezirk 0102: Mehrzweckhalle Creußen 02

Wahlraum:

Mehrzweckhalle rechts

Wahlbezirk 0103: Fischereiheim Zimmerplatz

Wahlraum:

Vereinsheim

Wahlbezirk 0104: Vereinshaus Seidwitz

Wahlraum:

Fahrzeughalle Feuerwehr

Wahlbezirk 0105: Feuerwehrhaus Gottsfeld

Wahlraum:

Fahrzeughalle

Wahlbezirk 0106: Dorfgemeinschaftshaus

Althaidhof

Wahlraum:

Gemeinschaftsraum

Wahlbezirk 0107: Pfarramt Lindenhardt

Wahlraum:

Gemeindesaal

Wahlbezirk 0108: Gaststätte Weigel

Wahlraum:

Gastraum

Die Gemeinde Haag ist in zwei Wahlbezirke eingeteilt:

Wahlbezirk 0201: EV. Gemeindehaus Haag

Wahlraum:

Gemeinderaum

Wahlbezirk 0202: Feuerwehrhaus Unternschreez

Wahlraum:

Schulungsraum

Die Gemeinde Prebitz ist in zwei Wahlbezirke eingeteilt:

Wahlbezirk 0301: Gemeindezentrum Bieberswöhr

Wahlraum:

Sitzungssaal

Wahlbezirk 0302: Feuerwehrhaus

Engelmannsreuth

Wahlraum:

Schulungsraum

Die Marktgemeinde Schnabelwaid bildet einen Wahlbezirk:

Wahlbezirk 0401: Bürgerhaus Schnabelwaid

Wahlraum:

Musikraum EG

VG-Creußen


Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 5

Öffnungszeiten des Bürgerbüros der

Verwaltungsgemeinschaft Creußen am

24.02.2025

Aufgrund von Nacharbeiten zur Bundestagswahl bleibt

das Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Creußen

am 24.02.2025 geschlossen.

Wir bitten um Verständnis.

Creußen, 05.02.2025

Verwaltungsgemeinschaft Creußen

gez. M. Dannhäußer

Stadt Creußen

Störungsdienst bei Entsorgungsstörungen

Um Störungen im Kanalnetz der Stadt Creußen beheben zu

können, stehen unsere Fachleute zur Verfügung.

Bei Störungen in der Abwasserentsorgung

Tel. 0171 301 4304

Vergewissern Sie sich bitte vorher, ob der Fehler nicht in Ihrer

Kundenanlage liegt. In solchen Fällen sind entsprechende Sanitärinstallationsunternehmen

zuständig.

Sprechstunde der Seniorenbeauftragten

Petra Preißinger

Nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 09270 1559

oder E-Mail an petrapreissinger@gmx.de.

Sitzung des Stadtrates Creußen

Die nächste Stadtratssitzung findet am Montag, 17.02.2025

um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Neuen Rathauses statt.

70 Fragen der Lindenhardter Bürgerinnen und

Bürger zur dortigen Kanalsanierung –

Antworten der Stadt Creußen - Teil 1

Einleitung

Am 31.10.24 wurden der Stadt Creußen durch Vertreter der

Lindenhardter Umlandliste (LUL) 70 Fragen zur Kanalsanierung

in Lindenhardt übergeben. Der Fragenkatalog war sehr

umfangreich. Daher konnte die gesetzte und für den Umfang

der Fragen unzureichende Frist aus arbeitstechnischen Gründen

nicht eingehalten werden, was den beiden Vertretern per

E-Mail mitgeteilt wurde.

Umso mehr freut es uns, dass wir nun einen Großteil der Fragen

beantworten können. Viele Fragen wurden in zahlreichen

Informationen und Gesprächen bereits längst beantwortet.

Immer und immer wieder werden uns die gleichen Fragen

gestellt, die mit Langmut beantwortet werden. Einige Fragen

können auch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht endgültig

beantwortet werden.

Einige Fragen werden wir auf Grund der unsachlichen und

teilweise provokativen Formulierung nicht beantworten. Und

weitere Fragen können wir nicht beantworten, da hier konkrete

Fälle vorgetragen werden, wozu die Stadt dann die konkreten

Hausnummern oder Ansprechpartner benötigt. Dazu

kommt, dass solche Fragen aus Datenschutzgründen nicht

öffentlich beantwortet werden dürfen. In solchen Fällen bitte

ich darum, persönlich mit mir einen Termin zu vereinbaren.

Allgemein ist anzumerken, dass ein anonymer Fragenkatalog

mit der selbst geforderten Transparenz schwer vereinbar

ist. Durch diese fehlende Transparenz können auch manche

Fragen nicht beantwortet werden. Gerne sind wir aber bereit,

wenn die anonymen Fragesteller sich zu ihrer Frage bekennen,

diese dann zu beantworten. Festzustellen bleibt, dass

hiermit wieder versucht wird mich und die Mitarbeiter der

Verwaltung zu diskreditieren und wir werden diese haltlosen

Unterstellungen nicht mehr akzeptieren.

Insgesamt müssen wir zu dem Projekt Kanalsanierung Lindenhardt

sagen, dass es ein sehr komplexes, teilweise kompliziertes

und aufwendiges Projekt ist und war und auch von

Seiten der Stadt und des Stadtrates Verständnis besteht,

wenn Zusammenhänge mehrmals erklärt werden müssen.

Die Komplexität ergab sich daraus, dass wir eine marode Kläranlage

hatten, die viel zu hohe Fremdwasseranteile aufweist.

Dass in Lindenhardt viel Quellwasser, Drainagenwasser und

Schichtenwasser gegeben ist, dass in eine Kläranlage nicht

eingeleitet werden darf, ist Fact. Zusätzlich kann in Lindenhardt

auf vielen Grundstücken nicht versickert werden.

Nach Wasserhaushaltsgesetz ist auch im Mischsystem nur

ein Anteil von maximal 25 % Fremdwasser im Kanal zulässig.

Ein höherer Anteil führt zu Sanierungsauflagen und damit zu

sehr hohen Investitionskosten für die Fremdwassersanierung.

In Lindenhardt liegt der Anteil über dem zulässigen Wert. Ein

Erhalt des Mischsystems hätte automatisch eine kostenintensive

Fremdwassersanierung erfordert.

Weiterhin darf festgehalten werden, dass die immer wieder

herangezogenen „Expertenmeinungen“ aus Lindenhardt leider

seit vielen Jahren nicht mehr auf dem aktuellen Stand der

Dinge sind. Glücklicherweise hat sich der Standard der Wasserwirtschaft,

der unsere Umwelt schützt, weiterentwickelt.

Gerne können die Fragesteller mit den Fachbehörden der

Wasserwirtschaft Kontakt aufnehmen. Hätte die Stadt folglich

den Mischkanal gelassen, hätten viele Grundstückbesitzer

schauen müssen, wo sie ihr Fremdwasser hinbekommen.

Also im schlimmsten Fall hätten sie – vielleicht auch gemeinsam

– Regenwasserkanäle selbst neu bauen müssen.

Mit dem jetzigen System kann nun das Schmutzwasser in

den Vakuumkanal und das Regenwasser in den ehemaligen

Mischkanal, jetzt Regenwasserkanal, abgeleitet werden.

Voraussetzung für die Einleitung des Oberflächenwassers in

den Regenwasserkanal ist jedoch, dass eine vollständige Trennung

des Schmutzwassers und des nicht verschmutzten Regenwassers

auf dem Privatgelände erfolgt. In den Schmutzwasserkanal

bzw. in die Vakuumleitung ist kein Zufluss von

Drainagenwasser zulässig.

Auch im Mischsystem wäre dies nicht zulässig gewesen. Mit

der technischen Lösung Trennsystem besteht nun die Möglichkeit

das Oberflächenwasser abzuleiten, weshalb den Bürgern

eine noch aufwändigere Maßnahme im privaten Bereich

erspart bleiben. Aufgabe des Stadtrates war es dabei auch

zu sehen, was für die Solidargemeinschaft Abwasseranlage

Creußen, zu der die Abwasseranlagen in Creußen, Lindenhardt

und Seidwitz und die angeschlossenen Haushalte gehören,

das wirtschaftlich günstigste und tragfähigste ist. Auch

dazu hat sich der Stadtrat viele Gedanken gemacht.


SEITE 6

BaurConsult weist darauf hin, dass in Rücksprache mit der

Stadt immer das Optimum für die Bürgerschaft Lindenhardt

angestrebt wurde. Das Trennsystem bringt wie dargelegt für

die Bürger diese angestrebten Vorteile.

Zu dem Vorwurf, dass es keine Informationen gegeben habe,

möchten wir vor dem Fragenkatalog ausführlich Stellung

nehmen. Denn hier fanden eine Reihe von Informationen in

verschieden Formaten statt:

• Bürgerversammlung: 04.05.2017

• Begehung von 136 Grundstücken: April – August 2017

• Schreiben an Ministerium – Stellungnahme zum Schreiben

von Bürgerinitiative: 07.11.2017

• Stadtratssitzung: 13.11.2017

• AK „Abwasseranlage Lindenhardt“-Gespräch mit

Bürgermeister in Gaststätte Weigel: 08.03.2018

• Stadtratssitzung: 14.04.2018

• Gespräch Stadt, Büro, Arbeitskreis: 24.04.2018

• Bürgerversammlung 26.04.2018

• Gespräch Stadt, Büro, Arbeitskreis: 07.06.2018

(u. a. Rasser, Weigel, Hauenstein)

• Ca. 65 Termine im Rathaus Creußen: September

- November 2018

• Stadtratssitzung 18.02.2019

• Gespräche, Telefonate mit Arbeitskreis, Bürgerinnen

und Bürger, 2018/2019

• Stadtratssitzung mit Sachstand: 04.11.2019

• Gespräch mit u.a. Erdmann, Pfeiffer 12.12.2019

• Schreiben an alle Bürgerinnen und Bürger: 21.01.2020

• Weitere Stadtratssitzungen mit Beschlüssen zu den

Bauabschnitten (nicht-öffentlich, in der Sitzung danach

jeweils die Bekanntgaben)

• Stadtratssitzung mit Sachstand 21.12.2020

• Begehungen der Grundstücke während der Baumaßnahme

• Mehrere Termine und Gespräche mit Ministerium

und Gemeindetag.

• Besprechung mit den Grundstücksbesitzern während

der Baumaßnahme

• Telefonate und Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern

während der Baumaßnahme

• Bürgerversammlung in Lindenhardt 15.03.2023

• Bürgerversammlung in Gottsfeld 20.03.2024

• Schreiben vom 15.08.24 wegen der Kosten Hausanschlüsse

• Bescheide für Hausanschlüsse 13.12.24

Aus der Resonanz der Bevölkerung an Verwaltung, an Stadträte

und an mich als Bürgermeister dürfen wir auch wahrnehmen,

dass viele Lindenhardter die Sachlage verstanden

haben, dass sie vielleicht nicht ganz glücklich damit sind, aber

dass sie das Projekt akzeptieren und annehmen.

BaurConsult ist verwundert und enttäuscht darüber, dass

in der Zeitung dreimal Informationen veröffentlicht wurden,

ohne dass die Informantin zuvor das Gespräch mit dem Büro

gesucht hat. Eine Klärung der Hintergründe hätte BaurConsult

im direkten Kontakt sehr befürwortet. Zum Teil sind die

Fragen hinsichtlich des Büros ehrenrührig.

Die Beantwortung der 70 Fragen erfordert von der Stadt

und BaurConsult einen erheblichen und kaum zumutbaren

Kosten- und Zeitaufwand. Diese Kosten muss wiederum die

Solidargemeinschaft bezahlen und das werden wir der Solidargemeinschaft

auch mitzuteilen haben. Für eine effektive

und schnellere Beantwortung hätte wir eine sachliche Vorsortierung

sehr begrüßt sowie die Streichung von sich wiederholenden

Inhalten, subjektiven und persönlichen und anonymen

Feststellungen, die nicht beantwortet werden können.

Immer wieder wird wider besseren Wissens versucht das Narrativ

der fehlenden Kommunikation bedient. Das ist schlichtweg

eine Lüge – jeder hat mehrere Male Gelegenheit gehabt

konkrete Fragen bzgl. seines Anschlusses zu stellen und es

wurde mehr als üblich im kommunalen Bereich Informationen

gegeben, sobald valide Aussagen getroffen werden

konnten. Die ständige Wiederholung dieses Narratives macht

die Aussage nicht richtiger. Um Ressourcen zu schonen und

Synergien zu erzielen, wurden im Zuge der Baumaßnahme

an der Abwasseranlage auch Straßenbaumaßnahmen

(Schnabelwaider Straße, untere Ringstraße, Creußener Straße

Nr. 15-23, Gehsteig untere Ringstraße), Erneuerung von Hausanschlussschiebern

der Wasserversorgung, Erneuerung Teilstück

Wasserleitung und die Verlegung eines FTTH-Leerrohrsystems

für einen späteren Breitbandausbau ausgeführt.

Im ersten Teil dieser Veröffentlichung werden die Fragen 1 bis

10 behandelt. Eine Fortsetzung folgt in der nächsten Ausgabe.

Beantwortung der Fragen:

1. Wird die Firma BaurConsult für die verursachten Kosten auf

Grund der Fehlplanungen in Regress genommen? U.a für

a) Grabenlose Verlegung

b) Zweier-Rohr-in-Rohrsystem war versprochen und geplant,

dann technisch nicht durchführbar

c) Fehlerhafte betriebswirtschaftlicher Vergleich zwischen bestehendem

Mischsystem zum Trennsystem; die wesentlich

höheren laufenden Kosten eines Trennsystems wurden fehlerhaft

berechnet.

Antwort (A): Nein, weil es keine Fehlplanungen gegeben hat.

Klar festzuhalten ist, dass das Büro sich stets mit großem

Engagement und Kenntnis für eine optimale Lösung für

Lindenhardt eingesetzt hat. Herausforderungen, die sich im

zeitlichen Verlauf der Planungen und Ausführungen stellten,

wurden zuverlässig mit Blick auf ein bestmögliches Ergebnis

für Lindenhardt erarbeitet und gegebenenfalls überarbeitet.

BaurConsult hat den Stadtrat über alle Schritte informiert

und gemeinsam mit ihm Lösungen für Änderungen im Planungsverlauf

gefunden, um Schaden fernzuhalten.

a) Das Rohr-in-Rohr-System ist so technisch durchführbar. Es

war in Teilbereichen des Ortsteiles Lindenhardt durch die ausführende

Firma vorgesehen. Die Umsetzung wurde jedoch

aus gewährleistungsgründen durch den Stadtratsbeschluss

abgelehnt.

b) siehe a)

Nachdem keine Firma das Rohr-in-Rohr-System bauen wollte

– technisch wäre es umsetzbar gewesen - hat man dies in

klassischer Form durchgeführt. Einige Lindenhardter – vor

allem der Arbeitskreis - wollten das Rohr-in-Rohr-System sowieso

nicht und damit ist die Stadt diesem Wunsch nachgekommen.

Weiterhin hat man im Prozess festgestellt, dass das

Rohr-in-Rohr-System teurer gewesen wäre.

c) Der Vergleich ist nicht fehlerhaft. Kosten wurden in der Sitzung

vom 14.04.2018 Folie 59 und in der folgenden Bürgerversammlung

vorgestellt.

2. Warum muss jetzt der Vakuumschacht gezahlt werden, obwohl

es vorher von der Stadt übernommen werden sollte?

A: Hier dürfen wir auf unsere Satzung (§ 8 i.v.m. § 3 Nr. 7 EWS,

§ 8 Abs. 1 BGS-EWS) und das Schreiben vom 21. Januar 2020

verweisen. Gemäß der Satzung wurde immer kommuniziert,

dass der Schacht von den Eigentümern zu tragen ist, wie es

auch im Freispiegelkanal der Fall ist. Ebenso ist dies im Schreiben

vom 15.08.24 erklärt worden.

3. Welche Fördergelder werden genutzt?

A: Dies wurde auf den Bürgerversammlungen und ausführlich

auch im Schreiben vom 21.01.2020 dargestellt. Es sind Fördermittel

aus der RZWas (=Richtlinie für Zuwendungen für

wasserwirtschaftliche Vorhaben). Die Verwaltung und Baur-

Consult haben alle Möglichkeiten der Förderung ausgenutzt

und die Stadt hat auch den Abwasserinnovationspreis erhalten.

VG-Creußen


Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 7

4. Wie hoch ist die Förderung?

A: Die genaue Höhe kann erst nach Abschluss der gesamten

Maßnahme und Endabrechnung sowie nach Einreichung

des Endverwendungsnachweises und dessen Prüfung durch

das WWA erfolgen. In der RZWas 2018 gab es höhere Fördersätze

als bei der RZWas 2021. Bisher haben wir Baukosten von

6,07 Mio. € und ausgezahlte, zugesagte und beantragte Förderungen

in Höhe von 4,79 Mio. €

Wir sind darauf angewiesen, dass das WWA Hof die Förderung

nach unserem Schlussverwendungsnachweis abschließt, um

die Förderung tatsächlich zu berechnen. Auch das wurde bereits

mehrfach mitgeteilt.

5. Gibt es einen Zuschuss für die Grundstücke, die besonders

aufwendig waren (Summe über den errechneten 10.000 €)?

A: Nein. Wie im Schreiben vom 15.08.24 erläutert werden aber

die Kosten des Grundstücksanschlusses prozentual gefördert.

6. Wann erfolgt die Abrechnung?

A: Die Endabrechnung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme.

Im Jahr 2025 wird das Regenrückhaltebecken an der

alten Kläranlage gebaut und abgerechnet und auch der

Verwendungsnachweis wird in 2025 erstellt. Das WWA (Wasserwirtschaftsamt)

Hof wird diesen prüfen und wir hoffen,

dass wir in 2026 den Bescheid und die Auszahlungen durch

den Freistaat Bayern erhalten. In der Vergangenheit hat es

bei der Auszahlung der RZWas teilweise Verzögerungen von

bis zu drei Jahren gegeben. Dass es derzeit einen Stau bei der

Auszahlung der Fördergelder durch den Freistaat Bayern gibt,

ist bereits mehrmals bei Bürgerversammlungen und auch in

den Stadtratssitzungen thematisiert worden.

7. Wie hoch werden die Kosten pro Haushalt (im Leupser

Weg)?

A: Nach der Insolvenz von Günther-Bau und der Ausführung

der Restarbeiten durch die Firma Walter-Bau hat es hier Verzögerungen

gegeben. Was in einem Schreiben vom 27.11.2024

mitgeteilt wurde. Die konkrete Information für die einzelnen

Grundstücke soll im Leupser Weg im 1. oder 2. Quartal 2025

erfolgen.

8. Wie werden die Kosten im Leupser Weg aufgrund der Insolvenz

der ausführenden Firma berechnet und umgelegt?

A: Zum einen gibt es Abschlagsrechnungen der Firma Günther-Bau,

zum anderen der Firma Walter-Bau. Geprüft, zusammengestellt

und berechnet wird das Ganze durch das Ingenieurbüro

BaurConsult. Danach werden die Kosten für den

Grundstücksanschluss weiterverrechnet.

9. Wer trägt die Kosten im Leupser Weg dafür, dass der Kanal

2x verlegt wurde aufgrund falschen Gefälles in der Ausführungsplanung

(fehlerhafter Vorgaben)?

A: Die zusätzlichen Kosten sind durch das Ingenieurbüro

BaurConsult getragen worden. Dies ist schon erledigt.

10. Wird der Herstellungsbeitrag vom 27.10.2014 bei der Endabrechnung

berücksichtigt wie im Kurier vom 22.06.2017 berichtet?

A: Zu unterscheiden sind hier die Herstellungsbeiträge und

die Kosten für den Grundstücksanschluss. Dies sind zwei verschieden

Sachen.

Der Herstellungsbeitrag von 2014 musste abgerechnet werden,

da ein Urteil auf Bundesebene dies so verlangt hat. Damit

wurde die gängige Praxis, die Herstellungsbeiträge zu

erheben, wenn die Baumaßnahme durchgeführt wird, abgebrochen

und die Herstellungsbeiträge mussten vorab

erhoben werden. Nach dieser Rechtsprechung hätten die

Herstellungsbeiträge bei der Schaffung der Abwasseranlage

Creußen mit Seidwitz und Lindenhardt im Jahre 1998 bereits

erhoben werden müssen. Hier werden keine weiteren Herstellungsbeiträge

für Lindenhardt allein kommen. Sie können

doch wohl nicht wirklich erwarten, dass sie anderes behandelt

werden als alle anderen Creußner Bürger, die an die

Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen sind. Wenn zu

einem späteren Zeitpunkt Verbesserungsbeiträge erhoben

werden müssen für irgendwelche Maßnahmen, dann betrifft

dies die ganze Abwasseranlage Creußen. Die Kosten für

die Grundstücksanschlüsse sind zusätzlich zu erheben, wie

in der Satzung festgelegt und haben mit den Herstellungsbeiträgen

nichts zu tun. Auch alle anderen Anschlussnehmer

in Creußen hatten diese beiden Kostenpunkte zu tragen. Die

Satzung wurde bisher bei allen Bürgern so angewendet und

es wäre rechtswidrig für Lindenhardt eine Ausnahme zu machen.

Zumal sind gem. Art. 62 Abs. 2 GO zwingend diese satzungsmäßigen

Einnahmen zu erheben.

11. Werden die von uns 2014 bezahlten Herstellungsbeiträge

als Guthaben angerechnet, wie Herr Küffner aus der Verwaltung

am 26.04.2018 bei der Bürgerversammlung zugesagt

hat?

A: Siehe Frage 10

12. Um wie viel hat sich der Kanalbau verteuert, weil die

„Durchschuss-Aktion“ nicht möglich war?

A: Durch die offene Bauweise haben sich die Kosten für den

Kanalbau nicht wesentlich verteuert, da auch das Durchpressen

Kosten verursacht hätte.

Endscheidend ist, dass das Vakuumsystem Beibehalten wurde.

Die Verlegetiefen für das Vakuumsystem sind sehr niedrig

im Vergleich zu den erforderlichen Verlegetiefen eines Freispiegelkanals,

der die doppelte Tiefe erfordert. Das Vakuumsystem

ist dem Rohr-in-Rohr-System mit den dazugehörigen

Durchpressungen für die Hausanschlüsse am ähnlichsten.

13. Wie wirkt sich die lange Bauzeit auf die Abwasserkosten

aus?

A: Bei der Größe der Maßnahme kann man nicht von einer

langen Bauzeit sprechen.

Die meisten Bauabschnitte wurden in den Jahren 2020-2022

durchgeführt. Durch die Insolvenz der Firma Günther-Bau

wurde der Leupser Weg im Jahr 2024 fertiggesellt und die

Schlauchlinersanierungen waren für 2024 geplant. Die Maßnahme

ist derzeit immer noch im Kostenrahmen von 2019.

Die Bauabschnitte wurden aus verkehrsrechtlicher Sicht (man

kann nicht den gesamten Ort gleichzeitig umsetzen) und verfügbaren

Haushaltsvolumen der Stadt Creußen festgelegt

und bis auf der unvorhersehbaren Insolvenz umgesetzt.

14. Wie werden die Wartungs- und Betriebskosten beziffert

bzw. aufgeteilt?

A: In der Gewährleistungsphase ist die Wartung durch die

ausführende Firma geregelt. Im Anschluss ist ein Wartungsvertrag

angedacht. Für die Vakuumschächte ist die Wartung

durch die Stadt Creußen in Überlegung. Wartung und Betriebskosten

der zentralen Vakuumstation trägt die Stadt bzw.

die Solidargemeinschaft. Die Kosten können noch nicht beziffert

werden.

15. Mit wie viel Zuschuss kann man endgültig rechnen?

A: Siehe Antwort Frage 4

16. Wieso ist es nicht möglich, eine genaue Auflistung der bereits

entstandenen Kosten und der eigentlich geplanten Kosten

zu erfahren? Und zwar GENAU!

A: Siehe Antwort Frage 4.

17. Ich möchte eine GANZ GENAUE Abrechnung. Denn es erscheint

mir komisch, dass trotz unterschiedlicher Gegebenheit

(fast) gleiche Kosten entstehen! Also: wie können Sie die

Kosten so genau berechnen?


SEITE 8

A: Frage kann nicht beantwortet werden, da wir den Einzelfall

nicht kennen. Der Fragesteller soll auf uns zukommen.

18. Wer kommt für die Wartungskosten der Schächte auf?

A: Derzeit trägt die Wartungskosten die Solidargemeinschaft

der Anschlussnehmer an der Abwasseranlage Creußen mit

Creußen, Linden hardt und Seidwitz.

19. Was kostet der ganze Spaß überhaupt tutto kompletto für

die betroffenen, die sich dem super Kanal anschließen sollen?

A: Die Kosten trägt die Solidargemeinschaft, wie es in der Satzung

vorgegeben ist und bei den anderen Anlagen auch der

Fall ist. Genaue Angaben sind erst nach der Endabrechnung

der Förderung möglich.

20. Wie soll die Bezahlung des Ganzen gehandhabt werden?

Ratenzahlung? In Höhe von bis?

A: Die Bezahlung der Kosten für den Grundstücksanschluss

kann per Überweisung auf das Konto der Stadt erfolgen, wie

im Bescheid erläutert. Eine Stundung können wir auf Antrag

gewähren, bis die Endabrechnung mit dem WWA durchgeführt

worden ist. Die Stundung würde den gesamten Betrag

minus die 50% betreffen.

21. Wie kann es sein, dass man nach langjähriger Bauzeit immer

noch nicht weiß, wie viel Zuschuss man für das Bauvorhaben

bekommt (Finanzierung)?

A: Siehe Antwort Frage 4; Dazu ist zu ergänzen, dass jedes

Jahr für die verbaute Summe ein Verwendungsbestätigung

gestellt wird und die Stadt Teilzahlungen erhält. Am Ende

wird eine Endverwendungsnachweis gestellt, der dann nochmals

geprüft wird und es erfolgt eine Endabrechnung.

22. Wer legt der Einbauort für den Vakuumschacht fest? Kriterien?

A: Ausschlaggebend waren immer die örtlichen Gegebenheiten,

die technische Durchführbarkeit und das Gespräch mit

dem Grundstückseigentümer. Mit jedem einzelnen Grundstückseigentümer

wurde durch das Ingenieurbüro und die

Baufirma gesprochen.

23. Wie werden die Kosten für den Sammelschacht / Ventil

(Creußener Str. / Schnabelwaider Str. 2) festgelegt und wer

bezahlt diese?

A: Bezahlt werden diese über die Solidargemeinschaft, wie bei

allen anderen Schächten, Pumpwerken und Kläranlagen im

Gebiet der Abwasseranlage Creußen.

24. Wer bezahlt die Wartung?

A: Die Wartung von was?

25. Wie hoch waren die Wartungskosten in 2023 und 2024?

A: Die Wartungskosten von was?

26. Wer bezahlt den Pumpenstrom? Welche Kosten entstanden

dafür in 2023 und 2024?

A: Die Solidargemeinschaft. Kosten 2023: 17.796 €. Für das Jahr

2024 kann noch keine Aussage getroffen werden, da die Abrechnung

erst im April/Mai 2025 kommt.

27. Mit welchen weiteren Herstellungs- und Beitragskosten,

außer für die V-Schächte, haben wir noch zu rechnen?

A: Siehe Antwort Frage 10

28. Wieso wurde das ganze „Pump-System“ nicht aufgegeben,

als man sah, dass sowieso gegraben werden musste?

A: In Lindenhardt hat es immer schon zwei Pumpwerke gegeben,

da es die Topografie nicht anders zulässt. Es gibt für

Lindenhardt keine andere Möglichkeit, da ein Freispiegelkanal

noch viel teurer wäre (z. B. sehr tiefer Kanal).

29. Wer bezahlt mich für Stress-Ärger-Zeitaufwand?

A: Keine Antwort

30. Warum hat es ein so grottenschlechtes Management gegeben

und wer übernimmt dafür Verantwortung?

A: Keine Antwort

31. Wieso konnten sie die anfänglichen Versprechen nicht einhalten

und meinen nun, dass trotz Widerstand der Dorfbewohner

Sie nun das Recht haben, die aufgelaufenen Kosten

umlegen zu dürfen?

A: Welche Versprechen? Siehe Antwort Frage 10

32. Haben Sie sich mal ausgerechnet, wie viele Jahre mancher

an Wasser hätte verschwenderisch verbrauchen können hinsichtlich

Rohrverlegungen und Baggerarbeiten?

A: Sinn der Frage?

33.Die Überlastung des Kanals ist meines Erachtens durch das

Neubau Gebiet Lindenhardt West entstanden. Meine Frage:

Der gesamte Kanal von L hätte während der Genehmigungsphase

des Bebauungsplanes Lindenhardt West geprüft werden

müssen. Dadurch wäre klar gewesen, dass der Kanal in

ein Trennsystem umgebaut werden muss. Die Kosten hierfür

hätten in den Herstellungskosten des Neubaugebietes enthalten

sein müssen. Diese Kosten hätten nicht auf die Anlieger in

Lindenhardt übertragen werden dürfen. Andernfalls hätte das

Neubaugebiet nicht genehmigt werden dürfen. Wieso wurde

das nicht gemacht?

A: Das Baugebiet ist endsprechend berücksichtigt worden

und auch eine erneute Erweiterung ist mit beachtet worden.

Jedoch haben diese Kosten nichts mit der Gesamtsituation in

Lindenhardt zu tun. Fakt war, dass die Wasserrechtliche Erlaubnis

im Jahre 2020 ausgelaufen ist, und wir für diese Kläranlage

keine neue Erlaubnis bekommen, wenn nicht umfangreiche

Umbau- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden.

WEITERE FRAGEN UND ANTWORTEN FOLGEN IN DER

NÄCHSTEN AUSGABE

Gemeinde Prebitz

Sprechstunden des Bürgermeisters im Gemeindezentrum

Bieberswöhr: An jedem ersten Montag des Monats von

18.00 - 20.00 Uhr

Weitere Gesprächstermine sind nach Vereinbarung möglich.

Handy-Nr. 1. Bürgermeister Teufel: 0170 3383890

Handy-Nr. 2. Bürgermeister Regner: 0151 28718839

Homepage: www.gemeinde-prebitz.de

Seniorenarbeit

Die Gemeinde Prebitz informiert zum Thema Seniorenarbeit

im Jahr 2025:

Nachmittage im Gemeindezentrum Bieberswöhr:

Mittwoch, 19.03.2025

Mittwoch, 23.07.2025

Mittwoch, 8.10.2025

Mittwoch,10.12.2025

Tagesfahrten mit dem Bus:

Samstag, 24.05.2025 | Samstag, 06.09.2025

Renate Galuba, Seniorenbeauftragte

Tel.: 09270/ 9193366 (beste Zeit 18 - 19 Uhr)

E-Mail: renate.galuba@hotmail.de

VG-Creußen


Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 9

Zweckverband zur Wasserversorgung der

Creußener Gruppe

24-STUNDEN-ENTSTÖRUNGSDIENST BEI

VERSORGUNGSSTÖRUNGEN

Um Versorgungsstörungen im Netzgebiet des Wasserzweckverbandes

“Creußener Gruppe” schnellstens beheben zu können,

sind unsere Fachleute rund um die Uhr einsatzbereit.

Bei Störungen der Trinkwasserversorgung Tel. 0171 3014305.

Vergewissern Sie sich bitte vorher, ob der Fehler nicht in Ihrer

Kundenanlage liegt. In solchen Fällen sind entsprechende Installationsunternehmen

zuständig.

Gemeinde Haag

Markt Schnabelwaid

Gemeindeverwaltung, 1. Bürgermeister: Hans-Walter Hofmann

Hauptstr. 8, 91289 Schnabelwaid, Tel. 09270/989-0

Email: verwaltung@markt-schnabelwaid.de

https://www.markt-schnabelwaid.de

SIE HABEN GESPRÄCHSBEDARF?

Vereinbaren Sie gerne jederzeit einen Termin mit Bürgermeister

Hans-Walter Hofmann unter Tel-Nr. 09270 989-0.

Sprechstunde der Seniorenbeauftragten

Petra Preißinger

Nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 09270 1559

oder E-Mail an petrapreissinger@gmx.de.

DIE SPRECHSTUNDEN DES BÜRGERMEISTERS

sind montags von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr

17.02.2025 Bürgerhaus Unternschreez

24.02.2025 Evang. Gemeindehaus Haag

03.03.2025 - entfällt -

Handy-Nr. Bürgermeister: 0170 2862170

Abfuhrpläne (Biotonne, Gelbe Tonne, Restmüll und Altpapier),

Restmüllsäcke, Hundekotbeutel sowie Fahrpläne der

Buslinie Haag – Bayreuth können in den Amtsstunden mitgenommen

werden.

Die Abfuhrpläne können außerdem auch im Internet unter

www.landkreis-bayreuth.de (Rubrik: Umwelt/Gesundheit –

Abfall – Abfallwirtschaft – Abfuhrkalender) oder unter www.

haag-oberfranken.de (Rubrik: In Haag Leben – Ver- und Entsorgung

– Abfall und Wertstoffe) abgerufen werden.

Anträge auf Nutzung des Bürgerhauses in Unternschreez

sind in den Amtsstunden, im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft

oder unter www.haag-oberfranken.de (Rubrik:

Haag erleben – Was ist los in Haag – Bürgerhaus Unternschreez)

erhältlich.

Sitzung des Gemeinderates Haag

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Dienstag,

18.02.2025 um 19:00 Uhr im evangelischen Gemeindehaus

Haag statt.

Schulverbände Creußen

Haushaltssatzung des Grundschulverbandes

Creußen für das Haushaltsjahr 2025

Die Haushaltssatzung für 2025 des Grundschulverbandes

Creußen wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bayreuth

vom 23.12.2024 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Bekanntmachung

ist im Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 2 vom

27.01.2025 erfolgt. Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen

liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung

in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft

Creußen, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen (Zimmer 17,

EG), während der allgemeinen Geschäftsstunden zur öffentlichen

Einsichtnahme auf.

Creußen, 04.02.2025

Grundschulverband Creußen

gez.

Martin Dannhäußer

Verbandsvorsitzender

Haushaltssatzung des Hauptschulverbandes

Creußen für das Haushaltsjahr 2025

Die Haushaltssatzung für 2025 des Hauptschulverbandes

Creußen wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bayreuth

vom 23.12.2024 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Bekanntmachung

ist im Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 2 vom

27.01.2025 erfolgt. Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen

liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung

in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft

Creußen, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen (Zimmer 17,

EG), während der allgemeinen Geschäftsstunden zur öffentlichen

Einsichtnahme auf.

Creußen, 04.02.2025

Hauptschulverband Creußen

gez.

Martin Dannhäußer

Verbandsvorsitzender

ENDE DES AMTLICHEN TEILS


SEITE 10

JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR

UNTERNSCHREEZ

Für ihr 40 jähriges Dienstjubiläum in der Feuerwehr Schreez wurden, mit einer Urkunde und einem einwöchigen Aufenthalt in einem Feuerwehrerholungsheim, Dieter

Albrecht (dritter von links), aus Culmberg und Hans Bär (vierter von links), aus Unternschreez von KBI Kerstin Schmidt (rechts) und Bürgermeister Robert Pensel (dritter

von rechts) geehrt. Zu den Gratulanten gehörten: Kommandant Enrico Süß (zweiter von links), und stellv. Kommandant Stefan Deinert (links), sowie der 1. Vorsitzende

der Feuerwehr Unternschreez, Christian Becker (zweiter von rechts).

Zur Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Unternschreez am 10. Januar konnte 1. Vorsitzender Christian Becker im

Landjugendheim und Feuerwehrhaus in Unternschreez, neben zahlreichen aktiven und passiven Feuerwehrkameraden (innen),

darunter drei neue aktive Mitglieder, auch Bürgermeister Robert Pensel und Kreisbrandinspektorin Kerstin Schmidt, begrüßen.

Der Vorsitzende berichtete über die Vereinsaktivitäten im vergangenen Jahr, wobei das abgehaltene Grillfest im Schreezer Schloss

wohl das „Highlight“ war, bei der Bevölkerung sehr gut ankam und eine gute Werbung für die Feuerwehr war. Ferner lobte der

Vorsitzende das gute Einvernehmen und die Kameradschaft mit den Nachbarwehren Haag und Großweiglareuth und auch die

Jugendfeuerwehren von Haag und Schreez üben gemeinsam. Allerdings wird derzeit ein Jugendbeauftragter gesucht.

Kommandant Enrico Süß bedankte sich in seinem Bericht ebenfalls für die gute Zusammenarbeit und besonders bei der Gemeinde

Haag für die Unterstützung. So wurde u.a. eine Leistungsprüfung „offenes Gewässer“, mit den Wehren Haag und Großweiglareuth

in Wasserkraut, erfolgreich durchgeführt und ebenso eine großangelegte Vegetationsbrandübung, in Haag, mit Beteiligung

der Feuerwehr aus Creußen. Die Einsätze und Sicherheitswachen für die Schreezer Wehr hielten sich im abgelaufenen Jahr, im

Vergleich zu den Vorjahren, glücklicherweise in Grenzen, so der Kommandant. Sein Ziel ist es die Schreezer Wehr zu einer Atemschutzwehr

weiterzuentwickeln und hochzustufen. Bürgermeister Robert Pensel sicherte diesbezüglich die Unterstützung der

Gemeinde zu. Für das neu zubauende Feuerwehrhaus in Haag stehen demnächst Grundstücksverhandlungen an, so der Bürgermeister.

Den Kassenbericht erläuterte Georg Stahlmann und Schriftführer Siegfried Ochs verlas eingangs das Protokoll. KBI Kerstin

Schmidt nahm, nach ihrem Grußwort, die Ehrungen von Hans Bär und Dieter Albrecht vor.

VG-Creußen


Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 11

NEUWAHLEN BEI DER SCHÜT-

ZENGESELLSCHAFT FUNKEN-

DORF E.V. ZUM START INS NEUE

SCHÜTZENJAHR

Zusammenhalt der Schützenfamilie und die beispiellose Jugendarbeit

des Vereins als Garant für die vorhandenen Erfolge

hervor. Ebenso die gesunde Mischung aus Jung und Erfahren

in der Vereinsführung sei ein wichtiger Baustein für weiteres

erfolgreiches Gelingen und eine gute Zukunft des Vereins.

Auch die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Prebitz wurde

als vorbildlich hervorgehoben.

Die Schützengesellschaft Funkendorf sei über die Grenzen

hinaus bekannt und somit auch ein Aushängeschild der Gemeinde,

würdigte J.Teufel. Zum Abschluß der Versammlung

konnten die Schützenmeister Düngfelder und Kausler die

Ergebnisse der Vereinsmeisterschaft verkünden. Als Sieger

konnten sich bei den Junioren Tobias Grünthaner, in der

Schützenklasse Teresa Hagen und bei den Senioren Gerhard

Kürzdörfer feiern lassen.

Zu sehen die Führungsriege der Funkendorfer Schützen

Stehend vlnr: 1.Bgm Jörg Teufel, 1.Vorstand Berthold Grünthaner, 2.Schützenmeister

Richard Kausler, Lisa Barthelmann, 2.Bgm Stefan Regner, Daniel Barthelmann,

2.Vorstand Philipp Hofmann, Daniel Grünthaner, Schatzmeister Andreas

Biersack, Tobias Grünthaner Knieend vlnr: Gerhard Kürzdörfer, Jugendleiter

Andreas Grünthaner, Luisa Rausch, Julia Grünthaner und 1.Schützenmeister

Michael Düngfelder

Traditionell am Dreikönigstag eröffneten die Funkendorfer

Schützen das neue Schützenjahr mit ihrer Jahreshauptversammlung.

1.Vorstand Berthold Grünthaner und 1.Schützenmeister

Michael Düngfelder gaben dabei einen detaillierten

Rückblick auf das vergangene Jahr mit zahlreichen sportlichen

und gesellschaftlichen Aktivitäten. Herausragend war

natürlich die 2-tägige Feier anlässlich des 100-jährigen Vereinsjubiläums

und der Aufstieg der 2.Mannschaft in die Gauliga.

Mit breiter Brust gab es den Hinweis, dass der Jugendanteil

(gerechnet werden alle Schützen bis 27 Jahre) im

Verein seit Jahren ziemlich konstant bei unglaublichen 45%

liegt und dies bayern-, ja sogar deutschlandweit ein kaum erreichter

Spitzenwert sei. In seinem gewohnt lebhaften, sowie

ins kleinste Detail gegliedertem Bericht konnte Jugendleiter

Andreas Grünthaner voller Stolz von den vielen sportlichen

Erfolgen, dem unglaublichen Engagement und Trainingsfleiß

seiner Schützenjugend berichten.

Die Übergabe der Schützennadeln für die erzielten sportlichen

Ergebnisse sind bereits fester Bestandteil in der Versammlung.

Kassier Andreas Biersack rundete mit seiner

positiven Übersicht der finanziellen Lage die Vorträge der

Führungsriege ab. Die beiden Kassenprüfer bescheinigten

dem Schatzmeister ein vorbildliche Buchführung und es

folgte darauf auch prompt die einstimmige Entlastung der

Vorstandschaft aus der Versammlung heraus. Bei den anstehenden,

hervorragend organisierten Neuwahlen konnte

ein Großteil der bisherigen Vereinsführung in ihren Ämtern

bestätigt werden. Zügig wurde durch den Wahlausschuß

(1.Bgm Teufel und 2.Bgm Regner) Amt für Amt vorgetragen

und jedes davon mit Einstimmigkeit aus der Versammlung

besetzt (siehe Bild). Für jahrzehntelanges vorbildliches Engagement

als Vereinbote würdigten die anwesenden Mitglieder

Erich Neubing, der sich seinen “neuen Ruhestand” redlich verdient

hat. In seinem Grußwort hob 1.Bgm Teufel den enormen

Als Lohnsteuerhilfeverein mit über 1200 örtlichen Beratungsstellen

bundesweit erstellen wir u. a. für Arbeitnehmer, Beamte, Rentner

im Rahmen einer Mitgliedschaft die komplette

EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG

begrenzt nach § 4 Ziffer 11 StBerG und beraten Sie bei Fragen zum Kindergeld,

zur Abgeltungssteuer bzw. zum Alterseinkünftegesetz.

Lohnsteuerberatungsverbund e. V. -Lohnsteuerhilfeverein-

Beratungsstelle: Hauptstr. 15 a, 91257 Pegnitz

Beratungsstellenleiter: Herr Peter Kirsch LL.M., Steuerfachwirt,

Tel. (09241) 49 19 97 8

Email: peter.kirsch@steuerverbund.de

www.lohnsteuerhilfe-pegnitz.de

FASCHING

22.02.2025

AB 14:00 UHR

KINDERFASCHING

mit Kinderanimation | Eintritt frei!

AB 20:30 UHR

FASCHING FÜR JEDERMANN

Eintritt: 5 €

SPORTHEIM

1. FC CREUSSEN


SEITE 12

VERBÄNDE UND VEREINE

Dorfgemeinschaft Lindenhardt e.V.

15.02.2025 ab 11.00 Uhr, Saukopfessen

Wir laden Sie alle herzlich ein zum Saukopfessen im Gemeindehaus

Lindenhardt. Neben dem klassischen Saukopf

gibt es auch andere gute Sachen. Auch für Nichtfleisch-

Fans haben wir was vorbereitet.

Am Nachmittag lassen wir es mit Kaffee und Kuchen ausklingen.

Zur Planung wäre es gut, wenn Sie sich anmelden

würden, unter: dglindenhardt@gmail.com oder 0171

4701701(auch WhatsApp)

Jagdgenossenschaft Engelmannsreuth-

Altcreußen-Preußling.

Am Freitag, dem 28.02.2025 findet um 19:00 Uhr im Feuerwehrhaus

Engelmannsreuth die Jahreshauptversammlung

der Jagdgenosssenschaft Engelmannsreuth-Altencreußen-

Preußling statt.

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Protokollbericht

3. Kassenbericht

4. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft

5. Bericht Jagdpächter

6. Neuwahl Jagdvorstand

7. Verwendung des Jagdpachtgeldes

8. Wünsche und Anträge

Eingeladen sind alle Jagdgenossen mit einer Begleitperson.

Zur Planung des Jagdessens wird um Anmeldung bis

20.02.2025 beim Jagdvorstand Hans Freiberger unter der Tel.-

Nr. 0171/1274977 oder bei Angelika Kubon (0172/9234267) gebeten!

Prebitz, den 22.01.2025

gez.

H. Freiberger

Jagdvorstand

Einladung zur Jahreshauptversammlung der

Jagdgenossenschaft Seidwitz

am 8.3.2025 um 19.30 Uhr im Gemeinschaftshaus Seidwitz

1. Begrüßung

2. Bericht Vorstand

3. Kassenbericht und Entlastung

4. Bericht des Jagdpächters

5. Neuwahlen der Vorstandschaft

6. Sonstiges

7. Gemeinsames Essen

gez. Der Jagdvorstand

Kath. Pfarrgemeinde Creußen – Kinderfasching

im Kath. Jugendheim Creußen

Herzliche Einladung ergeht zum Kinderfasching am Rosenmontag,

03.03.2025 von 14.00 bis 17.00 Uhr ins Kath. Jugendheim

Creußen. Die Minigruppe lädt herzlich ein. Es erwartet

Euch ein Kostümwettbewerb, Mini-Tanzparty, lustige Spiele

und allerhand Leckereien.

Kinderfasching des Schützenvereins Haidhof

e.V.

Herzliche Einladung zum großen Kinderfasching im Schützenheim

in Althaidhof am 04.03.25 ab 13.30 Uhr mit

- vielen lustigen Spielen

- Kinderdisco

- Maskenprämierung

- jedes Kind bekommt einen Preis

- Rommé, Schafkopf und Co. im unteren Saal

Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Der Eintritt ist frei!

Obst- und Gartenbauverein Schreez

Hiermit ergeht herzliche Einladung zur Jahreshauptversammlung

des Obst- und Gartenbauvereins Schreez am Freitag,

den 14.03.2024 um 18:00 Uhr im Bürgerhaus in Unternschreez.

Tagesordnung

1. Begrüßung

2. Totengedenken

3. Bericht des 1. Vorstandes

4. Kassen- und Revisionsbericht/Entlastung der Kassiererin

5. Entlastung der Vorstandschaft

6. Sonstiges

Im Anschluss findet das alljährliche Heringsessen statt

Über Ihr zahlreiches Erscheinen würden wir uns sehr freuen.

Die Vorstandschaft

Obst- und Gartenbauverein Haag

Die Vorstandschaft lädt herzlich ein zur Jahreshauptversammlung

mit Vorstandswahlen

am Freitag, 21.03.2025 um 19.00 Uhr in der Kulturscheune in

Haag. Für Verpflegung wird gesorgt.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Totengedenken

3. Ehrungen

4. Tätigkeitsbericht

5. Kassenbericht

6. Entlastung der Vorstandschaft

7. Wahl der neuen Vorstandschaft

8. Planungen, Termine

9. Sonstiges

Unternehmen für den Girls'Day und Boys'Day

am 03. April 2025 gesucht!

Geben Sie Jugendlichen

einen

ersten Einblick in

den Berufsalltag!

Praktische Erfahrungen

in Unternehmen

und Organisationen

zu

sammeln, ist eine

ganz wichtige Erfahrung.

Für Firmen ist es eine Chance, die Auszubildenden

von morgen zu finden. Unternehmen und Einrichtungen, die

den Girls’Day bzw. Boys‘Day nutzen möchten, können ihr Angebot

bis Ende Februar online unter www.girls-day.de oder

www.boys-day.de eintragen.

Mehr Infos unter www.fachkraefte.bayreuth.de

VG-Creußen


Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 13

Volkshochschule Creußen e.V.

Geschäftsstelle: Rathaus Creußen

Bahnhofstr. 11, 95473 Creußen

Vorsitzender: Martin Dannhäußer, 1. Bürgermeister

Tel.: 09270/ 9890

E-Mail: kontakt@vhs-creussen.de

Web: www.vhs-creussen.de

Anmeldung nur über www.vhs-creussen.de oder beim angeführten

Ansprechpartner spätestens drei Tage vor Kursbeginn;

Bezahlung: Bei der Anmeldung, spätestens bei Kursbeginn

mittels Lastschriftverfahren

Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, denn Ihre Anmeldung

kann entscheiden, ob ein Kurs stattfindet oder nicht.

Alle Vorträge kostenlos und Anmeldung nicht erforderlich

Cr 001_1 Vortrag und Lesung aus dem Buch

„Die fatale Verkürzung der Welt. Plädoyer für eine gesunde

Medizin und Gesellschaft“

Do., 13.02.2025 • 19.30 Uhr • Altes Rathaus, Creußen • Referent:

Dr. med. Klaus-Dieter Preis, Gößweinstein

Dr. Klaus-Dieter Preis war über 40 Jahre als Allgemeinarzt

tätig, der auch naturheilkundliche Therapien eingesetzt hat.

Das Verständnis der modernen Medizin von Gesundheit und

Krankheit sieht er zunehmend auf die Ergebnisse technischer

Untersuchungen verkürzt. Selbst die Einbeziehung von

naturheilkundlichen Therapien ist für ihn für ein ganzheitliches

Verständnis von Gesundheit unzureichend. Deshalb

hat er die WHO-Definition von Gesundheit - als körperliches,

geistiges und soziales Wohlbefinden - einbezogen und diese

um die Gesundheit der Lebensgrundlagen Boden, Luft

und Wasser erweitert. Auch geht er davon aus, dass es kein

menschliches Tun ohne Verbundenheit mit der Gesundheit

des Lebens auf diesem Planeten gibt. Die politische Aussage

während der Corona-Pandemie, dass Gesundheit das höchste

Gut sei, hat er in seinem Buch als einen fortbestehenden

Anspruch gesehen, vor dem er die gesundheitliche Situation

unserer Gesellschaft betrachtet. Die krankmachenden Auswirkungen

der Landwirtschaft, der gegenwärtigen Mobilität,

unserer Wirtschaftsweise, von Sicherheit als Aufrüstung sind

im Zusammenhang mit der Klimaveränderung nur einige

der wichtigen Themen, die er mit Folgerungen für eine breite

Stärkung der Gesundheit des Einzelnen einschließlich eines

ganzheitlichen und humanen Gesundheitswesens verbindet.

Ansprechpartner: Wolfgang Böss, Tel. 09270/ 91175

Cr 005_4 „ErlebniSTanz ...die etwas andere Art

zu tanzen!

Mo., 17.02.2025 • 19.00-20.30 Uhr • in der Aula der Robert-

Kragler-Schule , Creußen • 5 Abende • Gebühr: 20,00 EUR • Leitung:

Sylvia Simonetti, zertifizierte Tanzleiterin des BVST

Neue Lebensfreude vermitteln uns Tänze aus aller Welt, aus

verschiedenen Epochen und Kulturen, getanzt wird im Kreis,

in Blockformation, in der Gasse oder im Square. Durch die Bewegung

zu rhythmischer Musik trainieren wir Ausdauer, Konzentration

und Gedächtnis und beleben Körper, Geist und

Seele.

Die Teilnahme ist mit oder ohne Partner möglich. Vorkenntnisse

sind nicht erforderlich! Alle, die Freude an rhythmischer

Bewegung haben und sich mit Gleichgesinnten treffen

möchten, sind herzlich eingeladen!

Ansprechpartnerin: Marlies Maiwald , Tel. 09270/1297

Cr 004_4 POWERWORKOUT

Beginn: Mi., 19.02.2025 · 19.00-20.30 Uhr · Mehrzweckhalle,

Bahnhofstr. 11, Creußen · Gebühr: 60,00 EUR für

12 Abende · Mindestteilnehmerzahl: 10 · Leitung: Christina

Rieg, Creußen

Mitzubringen: Matte

Bei diesem Training kommen sie garantiert ins Schwitzen!

Mithilfe des altbewährten Zirkeltrainings werden jede Stunde

andere Schwerpunkte gesetzt. Dabei hat jeder

Teilnehmer die Gelegenheit an seine eigene Leistungsgrenze

zu gehen. Umrahmt wird dieses Training mit einer

speziellen Bauch- Gleichgewichts- und Koordinationseinheit

Eine Neuanmeldung ist für diese Kurse erforderlich.

Anmeldung über die Homepage www.vhs-creussen.de oder

bei Ursula Kagerl, Tel. 09270/5445

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Das

nächste

VG-Creußen

erscheint am Freitag,

28. Februar 2025

Anzeigen- und Redaktionsschluss:

Mi. 19. Februar 2025, 11.30 Uhr


SEITE 14

VERABSCHIEDUNG NACH 18

JAHREN ALS 1. KOMMANDANT

JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG

DER FFW LOSAU AM 25.01.2025

Auf dem Bild: Rainer Hauenstein (links) und Peter Hippmann (rechts).

Bei der General- und Jahreshauptversammlung der Freiwilligen

Feuerwehr Markt Lindenhardt wurde der 1. Kommandant

Rainer Hauenstein von seinem Posten verabschiedet. Nach 18

Jahren und Erreichen der Altersgrenze gab es eine Übergabe

an die nächste Generation. In seinen letzten Bericht zeigte er

die 12 Einsätze des vergangenen Kalenderjahres und die 10

Übungen auf. Dabei war die Großübung mit den Nachbarwehren

eine der größten: Wasserversorgung für ein brennendes

Windrad im Lindenhardter Forst. Erfreulich war die

Beteiligung und das Interesse der Lindenhardter Bürger bei

dieser Schauübung. Über die Erfolge der Jugendfeuerwehr

unter Sonja Haas als Jugendwartin wurde berichtet. 37 aktive

Feuerwehrkameraden leisten ihren Dienst in Lindenhardt.

Der Dank an den Bürgermeister und die Stadträte über die

Beschaffungen für die Wehr folgten. 1. Vorstand Peter Hippmann

überreichte das Abschiedsgeschenk. Ein Gutschein für

seine Leidenschaft in Bad Reichenhall und das passende flüssige

Getränk dazu. Das historische Pult auf dem Bild bekam

die Freiwillige Feuerwehr an diesem Abend überreicht. Zuvor

wurde es liebevoll von Stefan und Katja Gräbner restauriert.

Die Wappentafel mit den Lindenhardter Lindwurm wurde

von Katja neugestaltet. An dieser Stelle ein großes Dankeschön

an die Familie Gräbner für diese tolle Arbeit und die Zeit

für die Dorfgemeinschaft und die Feuerwehr.

Im Bild von links: 2.Vorstand Katja Freyberger, 1.Vorstand Tobias Binner, 1.Kommandant

Horst Krügel, Armin Hauenstein, Gerhard Hagen, Roland Stock, 1.

Bürgermeister Jörg Teufel, Kreisbrandinspektorin Kerstin Schmidt.

Bei der Jahreshauptversammlung der FFW Losau konnte

der 1. Kommandant Horst Krügel von einem relativ ruhigem

Jahr 2024 berichten. Der 1. Vorstand Tobias Binner eröffnete

die Versammlung und konnte den 1. Bürgermeister der Gemeinde

Prebitz, Jörg Teufel und von der Feuerwehrführung

Kreisbrandinspektorin Kerstin Schmidt begrüßen. Anlässlich

der Oldimerausfahrt beim Jubiläum von „Hide Away“ waren

die Aktiven der Wehr zur Verkehrssicherung in Losau tätig.

Sehr wichtig waren für Kommandant Horst Krügel auch die

Übungen mit den Nachbarwehren Vorbach und Prebitz-Voita.

Zu zwei, vom 2. Kommandanten Christian Lochmüller

abgehaltenen theoretischen Übungsabenden und 7 praktische

Übungen trafen sich die Losauer. Im August des Jahres

standen 2 Kindstaufen an. Auch bei einem Festzug der Feuerwehr

Vorbach waren die Feuerwehrler dabei. Unter anderem

stand bei dieser Jahreshauptversammlung die Ehrung für

40 Jahre aktive Dienstzeit an. Kommandant Horst Krügel,

Kassier Gerhard Hagen, Armin Hauenstein und Roland Stock

wurden von Kreisbrandinspektorin Kerstin Schmidt und dem

Bürgermeister Jörg Teufel geehrt. Die geehrten können sich

über einen Gutschein für eine Woche Aufenthalt im Feuerwehrerholungsheim

freuen. Besonders erfreut zeigte sich

Kommandant Horst Krügel darüber, dass mit Katja Freyberger

und Sebastian Jacob, zwei aktive Mitglieder bei der

Modularen Truppmannausbildung (MTA) die Prüfung gemacht

haben. Sonja Stock und Daniel Köhler werden dies in

diesem Jahr durchziehen. Nachdem Kassier Gerhard Hagen

seinen Kassenbericht in bewährter Form vorgetragen hat,

sprach Bürgermeister Jörg Teufel ein Grußwort. Er dankte der

Wehr für das Engagement und war auch angetan, dass die

Losauer mit den Nachbarwehren Prebitz-Voita und Vorbach

gemeinsame Übungen machen. Dies sei enorm wichtig, weil

es bei einem Ernstfall auch zu einem landkreisübergreifenden

Einsatz kommen kann, so der Bürgermeister. Kerstin Schmid

erfreute sich über den guten Ausbildungsstand der Wehr.

Sie lobte die gute Zusammenarbeit und wies auf den neuen

Ausbildungskatalog hin. Im Ausblick auf das kommende Jahr

teilte der Kommandant mit, dass wieder eine Leistungsprüfung

gemacht werden soll und stehen auch weitere Übungen

mit Prebitz-Voita auf dem Übungsplan. Horst Krügel teilte der

Versammlung mit, dass er bei der Wahl im nächsten Jahr das

Amt des 1. Kommandanten abgibt und es für seine Nachfolge

eine gute Lösung geben wird.

Zum Schluss bedankte sich 1. Vorstand Tobias Binner bei beiden

Kommandanten und der gesamten Mannschaft für die

gezeigten Leistungen.

VG-Creußen


Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 15

WIEDERSEHEN NACH ÜBER 30

JAHREN –

Film zur Fahnenweihe des Schützenvereins

Haidhof wurde im restlos gefüllten

Dorfgemeinschaftsraum aufgeführt

Was tut sich wo?

11.02.2025, 19:00 - 22:00

Stammtisch Haidhof und Umgebung

Gaststätte zur Mauth

Renate van de Gabel-Rüppel

14.02.2025, 18:30 - 23:00

Candlelight Dinner zum Valentinstag

Alte Milchstelle trifft Gourmetköchin Petra Braun-Lichter

Oberfranken und ein Hauch von Orient

Alte Milchstelle

Vor über 30 Jahre fand in der Altgemeinde Haidhof ein bislang

einmaliges Ereignis statt: der Schützenverein feierte die

Weihung seiner Vereinsfahne. Die Initiative zur Anschaffung

und die Kosten wurden damals von den Schützenfrauen

getragen. Grund genug für die Ehrenmitglieder Reinhard

Paschkowski, Franz Meisel und Hans Mann, die auch damals

die Führung dieses Ereignisses innehatten, dieses Fest mit

Bildern, Erzählungen und einem Film in Erinnerung zu rufen.

Praktisch alle BürgerInnen der Altgemeinde aber auch darüber

hinaus waren direkt oder indirekt daran beteiligt, um

diese Veranstaltung gemeinsam zu stemmen. Und so ist

es auch nicht verwunderlich, dass bei der Filmvorführung

zur Fahnenweihe der Dorfgemeinschaftsraum bis auf den

letzten Platz proppevoll war. Das wollte sich wirklich keine(r)

entgehen lassen: alte Bekannte auf der Leinwand, die teilweise

nicht mehr unter uns weilen, aber auch Erinnerungen

an Szenen, die man längst vergessen hat. So manche(r) fragte

sich bei den Bildern: „Wie sah ich denn damals aus?!“ Auch auf

die damalige „Mode“, wie beispielsweise die „Hotpants“ bei

den Männern oder die hochtoupierten Frisuren, schaut man

heute wohl eher lächelnd zurück. Die ebenso im Film häufig

sichtbare Vokuhila, Dauerwelle oder der „Schnauzer“ erlebten

ja jüngst bei den Jugendlichen sogar eine Renaissance. Aber

so ein Zeitzeugenfilm gibt eben gnadenlos alles wieder. Vor

allem aber ist er gleichzeitig eine Dokumentation darüber,

wer alles dieses Event mit einem Festzug mit 70 Vereinen,

Gruppen und 5 Blaskapellen zu einem einmaligen Erfolg

gemacht hat. Bei Kaffee und Kuchen, sowie anschließender

Brotzeit wurden auch nochmals viele, lebendige Erinnerungen

ausgetauscht und viel gelacht. Einig war man sich, dass

dieses viertägige (!) Fest nur deshalb zustande kommen

konnte, weil alle das Motto, das übrigens auch die Vereinsfahne

ziert, gemeinsam mitgetragen haben: „Ein Ziel vor Augen,

gibt dem Leben einen Sinn!“ Weitere Bilder können auf der Internetseite

eingesehen werden: www.schuetzen-haidhof.com

15.02.2025, 18:00 - 22:00

Nachtwanderung für unsere Mitglieder mit Familie

Schützenheim Althaidhof

Schützenverein Haidhof

15.02.2025, 19:30

Jahreshauptversammlung

Feuerwehrhaus Gottsfeld

Freiwillige Feuerwehr Gottsfeld e.V.

16.02.2025, 14:00

Kinderfasching mit Maskenprämierung

Landjugendheim Schreez

Gemeinde Haag in Zusammenarbeit mit dem SV Schreez e.V.

17.02.2025, 19:00 - 20:30

ErlebniSTanz...die etwas andere Art zu tanzen!

Aula der Robert-Kragler-Grundschule Creußen

Volkshochschule Creußen e.V.

19.02.2025, 19:00 - 20:30

Kursbeginn POWERWORKOUT

Mehrzweckhalle Creußen

Volkshochschule Creußen e.V

02.03.2025, 13:30

Faschingsumzug Engelmannsreuth

Engelmannsreuth

VV Engelmannsreuth

03.03.2025, 14:00 - 17:00

Kinderfasching

Kath. Jugendheim Creußen

Kath. Pfarrgemeinde St. Marien Creußen

04.03.2025, 10:00 - 14:00

Seidwitzer Hackfleischessen

Dorfgemeinschaftshaus Seidwitz

MGV & FFW Seidwitz.

07.03.25 19:30 Uhr

Jahreshauptversammlung des Kleintierzuchtvereins

Creußen

in der Gaststätte Seppara

Keintierzuchtverein Creußen e.V.

Melden auch Sie Ihre Veranstaltung für den Kalender

„Was tut sich wo“ kostenfrei unter https://events.elimedia.de/.


SEITE 16

JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG

DER FREIWILLIGEN FEUER-

WEHR STADT CREUßEN E.V.

Anlässlich der Jahreshauptversammlung wurden einige aktive

Kameradinnen und Kameraden befördert und für ihren

langjährigen Dienst ausgezeichnet. Max Harting wurde zum

Feuerwehrmann, Dominik König und Jörg Kohler zu Oberfeuerwehrmännern

und Christian Dörfler zum Hauptfeuerwehrmann

befördert. Für 20 Jahre aktiven Einsatzdienst wurde

Kerstin Eckert geehrt und seit 30 Jahren ist Kommandant

Mario Tauber für die Feuerwehr Creußen aktiv. Die staatliche

Ehrung für 25 Jahre aktiven Feuerwehrdienst erhielten die

langjährige Jugendwartin Franziska Böhm und stellvertretender

Kommandant Daniel Bauer.

LICHTMESSGOTTESDIENST IN

LINDENHARDT

Im Rahmen der Jahreshauptversammlung der FF Stadt Creußen wurden verdiente

Feuerwehrkameradinnen und -kameraden geehrt. Mit auf dem Bild

sind 1. Vorstand Martin Dannhäußer, Kreisbrandmeister Mario Tauber und die

Kommandanten der Feuerwehr Creußen.

Die Freiwillige Feuerwehr Stadt Creußen e.V. hatte am 31.

Januar zur Jahreshauptversammlung geladen und mehr als

60 Mitglieder waren der Einladung ins Feuerwehrhaus gefolgt.

Erster Vorsitzender Martin Dannhäußer blickte auf die

gewohnt zahlreichen Veranstaltungen und Festbesuche im

vergangenen Jahr zurück und hob vor allem die erstmalig

durchgeführte Lange Nacht der Feuerwehr im September

hervor. Das Fest wurde von der Creußener Bevölkerung sehr

gut angenommen und es konnte dank der vielen Helfer ein

umfangreiches und spannendes Programm mit Kinderaktionen,

Vorführungen und Feuerwehr-Modenschau angeboten

werden. Aus Sicht des Bürgermeisters konnte Martin Dannhäußer

auch von den Investitionen für die zehn Feuerwehren

der Stadt Creußen berichten, wobei für die FF Stadt Creußen

vor allem die Anschaffungen eines Pick-Up Fahrzeugs als Ersatz

für den über 35 Jahre alten VW-Bus Bedeutung hat.

Im Bericht des Kommandanten konnte erster Kommandant

Mario Tauber auf ein einsatzreiches Jahr mit insgesamt 75 Einsätzen

und damit einer leichten Steigerung zum Vorjahr zurückblicken.

Wie in vielen Jahren war von der Ölspur über den

Mülltonnenbrand bis zum schweren Verkehrsunfall und dem

besonders in Erinnerung bleibenden Brand im Kindergarten

alles dabei. Außergewöhnlich war der Katastrophenschutzeinsatz

beim Hochwasser im Landkreis Augsburg im Juni, bei

dem neun Aktive der FF Stadt Creußen mit dem GW Dekon-P

und dem Anhänger Ölseparator bei den Rettungs- und Aufräumarbeiten

vor allem bei der Beseitigung der Heizölverschmutzungen

halfen. Der Personalstand konnte trotz einiger

umzugs- und altersbedingter Austritte um eine Person auf 48

Aktive gesteigert werden.

Es folgten die Berichte des Jugendwarts Dominik König, der

die Aktivitäten der 13 Jugendlichen Revue passieren ließ und

Susann Fiedler, der Leiterin der im vergangenen Jahr neu

gegründeten Kinderfeuerwehr. Anschließend trug Corinna

Küffner als Kassier den Kassenbericht vor und bekam von den

Kassenprüfern eine einwandfreie Arbeit bescheinigt, weswegen

die Versammlung Kassier und Vorstand die Entlastung

erteilte.

Es ist wie ein Heimkommen, so begrüßte Pfarrer Christoph

von Seggern von Mission Eine Welt aus Neuendettelsau die

Gemeinde zum Lichtmessgottesdienst in der St. Michaeliskirche

zu Lindenhardt.

Ein Abendgottesdienst zum Thema Mission verbunden mit

dem Abschluss der Weihnachtszeit. In der Predigt spannte

er einen Bogen von den "ersten Missionaren", den Waisen

oder heiligen Dreikönigen, die das neugeborene Christkind

besuchten und die Heilsgeschichte weitererzählten. Den Missionaren

des neunzehnten Jahrhunderts bis zur Missionsarbeit

auf Augenhöhe in der heutigen Zeit. Den Gottesdienst

schmückte der Frauenchor aus Lindenhardt mit aus. Im Gemeindehaus

folgte ein Vortrag über Mission heute - Mission

Eine Welt. Die Bilder aus den drei großen Schwerpunkten

der Missionsarbeit der Bayerischen Landeskirche in den Bereichen

Tansania, Papua-Neuguinea und Brasilien, brachten

aufschlussreiche Eindrücke aus diesen Ländern den Zuhörern

nähe. Die gegenseitlichen Besuche, das Kennenlernen,

Arbeitsaustausch vom Kindergarten bis zum Pfarrberuf, Kontakte

verknüpfen und Hilfe zur Selbsthilfe, gehören zum

Arbeitsgebiet der Mission heute dazu. Bereichert wurde der

Vortrag von Berichten der Mitreisenden bei der letzten Reise

nach Tansania in den Distrikt Mwanga, eine Partnerregion des

ehem. Dekanates Pegnitz. Anekdoten, Besonderheiten der

Reise und das gemütliche Beisammensein rundeten diesen

Abend ab.

Als Dank bekam Pfarrer von Seggern eine Flasche Jubiläumsbier,

das zur 900-Jahr-Feier von Lindenhardt eingebraut

wurde.

VG-Creußen


Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 17

Bereitschaftsdienste

BEREITSCHAFTSDIENST DER ÄRZTE

Wen anrufen: 116117 oder 112?

Der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 (ohne Vorwahl) hilft

Ihnen telefonisch außerhalb der Sprechstundenzeiten bei Erkrankungen,

mit denen Sie sonst in Ihre Hausarztpraxis gehen würden.

Er ist 24/7 erreichbar.

In lebensbedrohlichen Fällen alarmieren Sie bitte den

Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112

(ohne Vorwahl).

BEREITSCHAFTSPRAXEN

Sie sind krank am Abend, Wochenende oder an einem Feiertag?

Sie sind nicht lebensbedrohlich erkrankt, können jedoch

nicht bis zur nächsten Sprechzeit warten? Dann helfen Ihnen

die Ärztinnen und Ärzte in Bereitschaftspraxen.

Bereitschaftspraxis Pegnitz

Sana-Klinik

Langer Berg 12

91257 Pegnitz

Sprechzeiten:

Mo., Di. & Do.: 18 bis 21 Uhr

Mi. & Fr.: 17 bis 21 Uhr

Sa. & So.: 9 bis 21 Uhr

Bereitschaftspraxis

Bayreuth

Carl-Schüller-Str. 10

95444 Bayreuth

Sprechzeiten:

Mo., Di. & Do.: 18 bis 21 Uhr

Mi. & Fr.: 16 bis 21 Uhr

Sa. & So.: 9 bis 21 Uhr

ZAHNÄRZTLICHER NOTDIENST

Den zahnärztlichen Notdienst gibt es in Bayern an allen Wochenenden,

Feier- und Brückentagen rund um die Uhr (0 bis 24 Uhr). Wann

der Zahnarzt in seiner Praxis anwesend ist, finden Sie online über die

Suchfunktion unter www.notdienst-zahn.de. Die Zahl der Notfallpraxen

ist stark begrenzt. Bitte nehmen Sie den zahnärztlichen Notdienst

nur in dringenden Fällen in Anspruch, die keinen Aufschub bis

zur nächsten allgemeinen Sprechstunde dulden.

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns bittet Patienten, die

am Wochenende den zahnärztlichen Notdienst in Anspruch nehmen

müssen, um vorherige telefonische Terminvereinbarung.

Generell gilt, dass der Notdienst ausschließlich für Schmerzpatienten

gedacht ist.

APOTHEKENNOTDIENST

14.02.2025 Eichbaum-Apotheke

Marien-Apotheke

Apotheke Schug am Turm

15.02.2025 Hirsch-Apotheke

Apotheke im Rotmain-Center

Franken-Apotheke

Bayreuth

Auerbach

Kemnath

Pegnitz

Bayreuth

Weidenberg

16.02.2025 Marienapotheke Bayreuth

17.02.2025 Apotheke am Schloßberg

Birken Apotheke

Stadt-Apotheke

18.02.2025 Rathaus-Apotheke

Apotheke Schug

19.02.2025 Schwanen-Apotheke

Ahorn-Apotheke

Pegnitz

Bayreuth

Kemnath

Bayreuth

Eschenbach

Bayreuth

Glashütten

20.02.2025 easyApotheke Bayreuth-Süd Bayreuth

21.02.2025 Apotheke am Roten Hügel

Stadt-Apotheke

22.02.2025 Apotheke-Speichersdorf

MedCenter-Apotheke

23.02.2025 Hof-Apotheke

Vorstadt-Apotheke

Bayreuth

Eschenbach

Speicherdorf

Bayreuth

Bayreuth

Kemnath

24.02.2025 Brandenburger-Apotheke Pegnitz

25.02.2025 Hof-Apotheke

Bären-Apotheke

Bayreuth

Bindlach

26.02.2025 Grunau-Apotheke Bayreuth

27.02.2025 MedCenter-Apotheke

Stadt-Apotheke

28.02.2025 Brunnen-Apotheke

Hummelgau-Apotheke

Marienapotheke

01.03.2025 easyApotheke Bayreuth-Süd

Apotheke Schug am Turm

02.03.2025 Rathaus-Apotheke

Park-Apotheke

03.03.2025 Apotheke im Rotmain-Center

easyApotheke Bayreuth-Nord

Stadt Apotheke

Bayreuth

Auerbach

Creußen

Mistelbach

Bayreuth

Bayreuth

Kemnath

Bayreuth

Eckersdorf

Bayreuth

Bayreuth

Pottenstein

DATUM PRAXIS TELEFON

15.02./16.02.2025 Dr. Volker Sack

Bernecker Str. 7

95497 Goldkronach

Dr. med. dent. Achim Schmidt

Tannhäuserstr. 3

95445 Bayreuth

22.02./23.02.2025 Dr. Dr. Nils Schuck

Erlanger Str. 2

95444 Bayreuth

01.03./02.03.2025 Dr. Volker Sack

Dr. Dr. Martin Spitzer

Erlanger Str. 2, 95444 Bayreuth

Dr. med. dent. Martin Schiller,

Badstr. 13, 91257 Pegnitz

09273 5423

0921 23770

0921 69165 u.

0160 6600490

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09241 8095210

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SEITE 18

Kirchliche Nachrichten

KIRCHENGEMEINDE ST. JAKOBUS CREUßEN

14.02.2025 18:00

Mitsingteam

15.02.2025 19:00

Jugendtreff - Pizza und Bibel

16.02.2025 10:00

Gottesdienst mit Abendmahl mit Pfrin. Peter

zeitgleich Kinderkirche im Gemeindehaus

18.02.2025 20:00

Stalltreff

21.02.2025 15:15

Konfirmandenunterricht

im Gemeindehaus Creußen

21.02.2025 18:00

Mitsingteam

22.02.2025 19:00

Jugendtreff - Disco-Tanzparty

23.02.2025 11:15

Kirche für Familie mit dem Team Kunterbunt

und Pfrin. Peter

anschl. Mittagessen im Gemeindehaus

24.02.2025 14:30

Seniorenkreis im Gemeindehaus - Helau -

wir feiern Fasching

26.02.2025 19:30

Konfirmanden-Elternabend mit Pfrin. Peter

27.02.2025 20:00

Frauengruppe Mitten im Leben - Bilder aus

Tansania mit Jan Visser

28.02.2025 18:00

Mitsingteam

02.03.2025 10:00

Gottesdienst mit Franziska Reichstein

EVANGELISCH-LUTHERISCHE

KIRCHENGEMEINDE SCHNABELWAID

14.02.2025 14:30

Treffen 55-Plus

14.02.2025 20:00

Posaunenchor

16.02.2025 19:00

Spätgottesdienst mit Pfr. Öffner

und Kirchenband

18.02.2025 18:00

Teenie-Time im Gemeindehaus

20.02.2025 19:30

Liederabend in der Kirchen mit Michael Lippert

21.02.2025 20:00

Posaunenchor

23.02.2025 10:00

Gottesdienst mit Pfrin. Peter

28.02.2025 20:00

Posaunenchor

EVANGELISCH-LUTHERISCHE KIRCHEN-

GEMEINDE ST. MICHAEL LINDENHARDT

Regelmäßige Termine im Gemeindehaus:

Mo, 17.45 Uhr Yoga-Kurs 1

Leitung: Michaela Heckel,

Tel. 0170/3105552

Di, 17.30 Uhr

Do, 20.00 Uhr

Fr, 20.00 Uhr

Flötenchor-Probe (14tägig)

Kirchenchor-Probe

Posaunenchor-Probe

im monatlichen Wechsel (gerader Monat in

Schnabelwaid, ungerader Monat in Lindenhardt)

Bei den Gruppen/Chören bitte bei den Leitungen nachfragen!

Unsere Kirche steht Ihnen von Ostern bis Sonntag vor Erntedank

täglich von 11 bis 18 Uhr offen, und von Erntedank bis

Sonntag vor Ostern täglich von 11 bis 15 Uhr als Raum für Stille

und Erholung, als Ort für Besinnung und Gebet. Falls Sie

zu einer anderen Zeit in die Kirche möchten, wenden Sie sich

bitte an das Pfarramt.

Gottesdienste

23.02.2025 09:00

Gottesdienst mit Pfrin. Peter in der Kirche

27.02.2025 18:30

Glaubenskreis Gott und die Welt

mit Pfr. Wagner

CHRISTUS-GEMEINDE UND EC CREUßEN

16.02.2025 10:30 - 11:30

Kindergottesdienst

16.02.2025 10:30 - 11:30

Gottesdienst

Thema: Nachfolge: All-in?!

mit Holger Kerschbaum

20.02.2025 14:30 - 15:30

Generation65PLUS (Seniorentreff)

23.02.2025 10:30 - 11:30

Kindergottesdienst

23.02.2025 10:30 - 11:30

Musikalischer Gottesdienst

Thema: Musikalischer Gottesdienst

02.03.2025 14:30 - 15:30

Kindergottesdienst

02.03.2025 14:30 - 15:30

Gottesdienst

Thema: Bericht aus Peru Mit Sabine Vogel

Gottesdienst-Livestream: cg-creussen.de/livestream Gottesdienst-Podcast:

anchor.fm/christusgemeindecreussen Gottesdienst-Telefon:

(09270) 432 99 77 Weitere Informationen:

cg-creussen.de

KIRCHENGEMEINDE ST. JOHANNIS SEIDWITZ

16.02.2025 09:00

Predigtgottesdienst mit Pfr. Öffner

21.02.2025 15:15

Konfirmandenunterricht

im Gemeindehaus Creußen

02.03.2025 09:00

Passionsgottesdienst mit Pfr. Öffner

VG-Creußen


Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 19

KATH. KIRCHENGEMEINDE ST. MARIEN CREUßEN

16.02.2025 09:00

Hl. Messe in der Pfarrkirche St. Marien

18.02.2025 18:00

Hl. Messe in der Pfarrkirche St. Marien

21.02.2025 15:30

Hl. Messe im Seniorenheim

22.02.2025 18:30

VA- Messe

22.02.2025 15:00

Abendmahlsgottesdienst für alle Kokis

im Kath. Jugendheim

25.02.2025 18:00

Hl. Messe in der Pfarrkirche St. Marien

02.03.2025 09:00

Hl. Messe in der Pfarrkirche St. Marien

Firmung für Creußen/Schnabelwaid und Thurndorf –

Informationsabend

Die Firmung findet in diesem Jahr für die Jugendlichen der

Pfarreien Creußen und Thurndorf am Samstag, 19. Juli 2025

um 10.00 Uhr in der St. Marien Kirche in Creußen durch H.

H. Generalvikar Georg Kestel statt. Der Informationsabend

findet am Donnerstag, 27.02.2025 um 19.00 Uhr statt. Alle

Firmlinge mit Eltern sind zum Gottesdienst um 18.00 Uhr und

dem anschließenden Informationsgespräch eingeladen.

EVANGELISCH-LUTHERISCHE

KIRCHENGEMEINDE HAAG, ST. KATHARINA

16.02.2025 17:00

Back-to-church-GD, Pfr. de Fallois,

mit anschl. Brotzeit

23.02.2025 19:00

Abendgebet im Kantorat Gesees

23.02.2025 08:45

Hauptgottesdienst, Lektorin Bianka Deinert

02.03.2025 08:45

Haupt-GD mit Faschingspredigt

Pfr. E. de Fallois u Posaunenchor

KATH. KIRCHENGEMEINDE ST. OTTO

SCHNABELWAID

16.02.2025 10:30

Hl. Messe in der St. Otto Kirche

Im Mittelpunkt der öffentlichen Gottesdienste steht die Bibel

und wie man sie im Alltag lebendig werden lässt. Das Programm

beginnt und endet mit Lied und Gebet. Man muss

kein Zeuge Jehovas sein, um unsere Gottesdienste zu besuchen.

Jeder ist herzlich eingeladen, dabei zu sein. Der Eintritt

ist frei und es gibt keine Kollekte.

Mehr Info´s findet man auf: www.jw.org

Norisstr. 22 91257 Pegnitz

FEUERWEHR-TERMINE

15.02.2025, FF Engelmannsreuth, 18:30 Uhr

Übung

15.02.2025, FF Prebitz-Voita, 19:00 Uhr

Gaudischafkopfturnier im Feuerwehrhaus

15.02.2025, FF Gottsfeld, 19:30 Uhr

Jahreshauptversammlung

16.02.2025, FF Losau, 19:30 Uhr

Unfallverhütung im Hirthaus

19.02.2025, FF Seidwitz, 19:30 Uhr

Theorieunterricht

20.02.2025, FF Funkendorf-Bieberswöh, 19:00 Uhr

Unfallverhütung

23.02.2025, FF Lindenhardt, 10:00 Uhr

Übung

24.02.2025, FF Engelmannsreuth

Atemschutzstrecke

02.03.2025, FF Engelmannsreuth, 11:30 Uhr

Faschingsumzug und Sicherheitswache

IHRE KLEINANZEIGEN

im Creußen JOURNAL

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Online auf!

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oder unter:

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23.02.2025 10:30

Hl. Messe in der St. Otto Kirche

02.03.2025 10:30

Hl. Messe in der St. Otto Kirche

ZEUGEN JEHOVAS

16.02.2025 10:00 - 10:30

Öffentlicher biblischer Vortrag

Thema: Auf Gottes Königreich bauen -

nicht auf Illusionen

VG-Creußen

23.02.2025 10:00 - 10:30

Öffentlicher biblischer Vortrag

Thema: Wo finden wir in schwierigen

Zeiten Hilfe?


Nachruf Abschied von unserem Kameraden Andreas Hagen

Die Freiwillige Feuerwehr Tiefenthal trauert um ihren langjährigen Kameraden und Freund

Andreas Hagen der am 11.01.2025 verstorben ist.

Andreas trat am 1. Februar 1965 in die Feuerwehr Tiefenthal ein und war über 50 Jahre ein engagierter Feuerwehrmann.

Mit großem Einsatz, Verantwortungsbewusstsein und Herzlichkeit hat er nicht nur unsere Feuerwehr,

sondern auch unser Dorf geprägt.

16 Jahre lang leitete Andreas unsere Feuerwehr als Vorstand und setzte sich mit viel Hingabe für die Belange

der Wehr ein. Auch danach blieb er ein wichtiger Teil unserer Gemeinschaft und stand uns als Vertrauensmann

immer zur Seite.

Doch Andreas war nicht nur Feuerwehrmann – er sorgte auch bei vielen Gelegenheiten für besondere Momente.

Mit seinem musikalischen Talent und seiner schönen Stimme machte er vor allem unsere Weihnachtsfeiern unvergesslich.

Unser Mitgefühl gilt seiner Familie und seinen Angehörigen. Wir werden Andreas immer in guter Erinnerung

behalten.

In tiefer Trauer, die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Tiefenthal.


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Herausgeber & Verlag: Media Hub Bayreuth GmbH,

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Verantwortlich für den amtlichen Teil und redaktionellen Inhalt: Erster

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