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20250212_Prignitz Express

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12.Februar 2025 |32. Jahrgang

Anzeigenblatt

Lokale Wochenzeitung

Das Anzeigenblatt

mit den amtlichen

Bekanntmachungen:

Landkreis Prignitz

Stadt Wittenberge

Stadt Perleberg

Gemeinde Groß

Pankow (Prignitz)

Amt Meyenburg

WTAZV

Trödelmarkt aufdem

Gelände der FFW Premslin

PREMSLIN –Am29. MärzkommenSchnäppchenjäger

voll und

ganz auf ihre Kosten, denn der

nächste Trödelmarkt steht an.

VonBabykleidung, über Bücher

bishin zu Haushaltswaren kann

man auf dem Gelände der FFW

Premslin ganz entspannt von

Stand zu Stand schlendern und

sich inspirieren lassen. Hier wird

gefeilscht, anprobiert, verglichen

und neue Lieblingsstücke

erworben. Bei Kuchen, Bratwurst,Kaffee

undGetränken ist

das ein Ausflug für die ganze

Famlie. Der Aufbau der Stände

beginnt ab 11.30 Uhr(Standanmeldung

unter01723254042).

Von13bis 17 Uhrhat derTrödelmarkt

geöffnet. Die Einnahmen

von Speisen und Getränken

kommt der FFW Premslin und

der Kita Premslin zugute. Bei

schlechtem Wetter wird derTrödelmarkt

insGebäude der Feuerwehr

verlegt. (mexh)

Stadtarchiv zieht in den Ratskeller

In wenigen Wochen beginnen

die vorbereitenden Arbeiten

für den Umzug des Stadtarchivs.

WITTENBERGE – Auch wenn

der Saal, das Ratsherrenzimmer

und weitere Räumlichkeiten

des Ratskellers bereits längere

Zeit leer standen und nur

gelegentlich genutzt wurden,

haben sie ihren Charme nicht

verloren. Die Gestaltung mit

den bunt verglasten Fenstern,

den alten Holzvertäfelungen

und Wandbildern imSaal, der

lange Zeit vor allem gastronomisch

genutzt wurde, rufen

bei dem einen oder anderen

Wittenberger bestimmt noch

Erinnerungen hervor. Und

künftigsoll in die Räumlichkeiten

wieder Leben einziehen:In

wenigen Wochen beginnen

die vorbereitenden Arbeiten

für den Umzug des Stadtarchivs.

„Mit den neuen Räumlichkeiten

haben wir künftig viel

bessere Möglichkeiten, einen

Teil unseres Archivs auch interessierten

Bürgerinnen und

Bürgern zugänglich zu machen“,

sagt Stadtarchivarin

Carola Lembke. Dafür wird der

Saal noch in diesem Jahr mit

neuen Regalreihen ergänzt

und unterteilt. Laut Niels Jaap

Wittenbergelädtam

25. Februar zumBürgerempfang

Auch in diesem Jahr sind alle

Wittenbergerinnen, Wittenberger

und Freunde der Elbestadt

herzlich zum Bürgerempfang

der Stadt Wittenberge

eingeladen.

WITTENBERGE –Die Gäste erwartetam25.

Februar im Kulturund

Festspielhaus ein abwechslungsreiches

Kulturprogramm

sowie interessante InformationenzuaktuellenThemen,Projekten

und Vorhaben in der Stadt.

Auch 2025 können sich dieBesu-

Freuensichauf dieArbeitinden neuenRäumlichkeiten:Stadtarchivarin Carola Lembke undHans-JürgenHase,

ehrenamtlicher Mitarbeiterdes Stadtarchivs.

FOTO: MARTIN FERCH

vomBauamtder Stadthandelt

es sich bei den Regalen um

Sonderanfertigungen, die sich

stilistisch an der Ausstattung

desRatskellers orientieren und

somit gut zum bestehenden

Ambientepassen. Interessierte

Gäste können hier künftig

unter anderem im Zeitungsund

Fotoarchiv recherchieren,

zudem wird die Archivbibliothek

in den neuen Räumen

Platz finden. Ergänzt wird der

Raum durch Stehtische und

cherinnen und Besucher auf

hochkarätige Kulturbeiträge

freuen. Mit dabei ist in diesem

Jahr AngeloRaciti. DerTenor und

künstlerische Leiter der Lotte-

Lehmann-Akademie in Perleberg

ist einwichtigerPartner der jährlichen

Elblandfestspiele in Wittenberge.

Zudem sorgen die Tanzschule

Schier-Rösel und weitere

Interpreten für Highlights am

Abend.

Bürgermeister Dr. Oliver Hermann

lädt alle Bürgerinnen und

Bürgerherzlich ein: „Der Bürgerempfang

ist eine gute Gelegenheit,

gemeinsam aufdas Erreichte

zu blicken,einen Ausblickauf

kommende Projekte zu geben

und miteinander insGespräch zu

kommen.Ich freuemich darauf,

viele bekannteund neue Gesichter

an diesem Abend begrüßen

zu dürfen!“

Der Bürgerempfang beginnt

am 25.Februarum18.30 Uhrim

Kultur-und Festspielhaus. Einlass

ist ab18Uhr. Der Eintritt ist frei,

eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.

(pm)

zweiSitzecken. Auchdas Büro

des Stadtarchivs zieht in den

Saal des Ratskellers –nicht zuletzt,

um Gäste des Archivs direkt

empfangen zu können.

Denn derEingang wirdkünftig

über die Tür zum Ratskeller an

derAugust-Bebel-Straße erfolgen.

Das angrenzende Ratsherrenzimmer

wird ebenfalls

für die Arbeit des Stadtarchivs

genutzt.Eserhältneues Mobiliar

und soll sowohl Besuchern

als auch ehrenamtlichen Mitarbeitern

zur Verfügung stehen.

Geplant sind unter anderem

große Tische, die die

Arbeit mit Zeichnungen und

Plänen erleichtern. Zudem

kann das Ratsherrenzimmer

beiBedarfkünftig auch alsVersammlungsraum

genutzt werden.

Das Archivgut, das sicher

aufbewahrtwerdenmuss,verbleibt

weiterhin in denbisherigen

Räumlichkeiten des Stadtarchivs

im Keller des Rathauses.

Die vorbereitendenArbeiten

für den Umzug des Stadtarchivs

in den Ratskeller starten

voraussichtlich im März. Unter

anderem wird der Boden im

Saalund im Ratsherrenzimmer

abgeschliffen. Anschließend

werden die Räumlichkeiten

mit neuem Mobiliar und technischerAusstattung

eingerichtet.

Der eigentliche Umzug erfolgt

ebenfalls indiesem Jahr.

Die Gesamtkosten belaufen

sich auf 105.000 Euro für die

bauliche Instandhaltung und

140.000 Euro für die Ausstattung.

(pm)

AbsolutesHalteverbot vor der

Geschwister-Scholl-Grundschule

PERLEBERG –Am Montag, 10.

Februar, hat die Schule wieder

begonnen. DieVerkehrsteilnehmer

müssensich aufeine veränderte

Regelung vor der Geschwister-Scholl-Grundschule

einstellen.Hier bestehtjetzt von

montags bis freitags inder Zeit

von 6bis 16 Uhr ein absolutes

Halteverbot. Bereits im vergangenen

Jahr hatte Schulleiterin

Christin Linse auf die „problematische

Verkehrssituation“

vorder Schule hingewiesen,die

durch die Eltern-Taxis entstehen.

Die Stadt reagierte und

stellte beim Landkreis Prignitz

einen entsprechenden Antrag.

Noch vor dem Jahreswechsel

kam von dort die notwendige

verkehrsrechtliche Anordnung

zumAufstellen derVerkehrszeichen.

Eltern, dieihreKindertagtäglich

zurSchulebringen,sind

nunangehalten,ihreKinderauf

dem Hol- und Bringe-Parkplatz

in der Karlstraße aussteigen zu

lassen. Von hier aus erreichen

sie sehr gut fußläufig die Geschwister-Scholl-Grundschule.

Ordnungsamt und Polizei werden

verstärkt Präsenz zeigen

unddas Verhalten der Kraftfahrerüberprüfen.

(pm)

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Vollsperrung

in derOberen

Dorfstraße

GROß PANKOW –SeitMontag,

dem 10. Februar 2025, kommt

es in Groß Pankowinder Oberen

Dorfstraße 22 infolge von Tiefbauarbeiten

zur Verlegung von

Trink- undAbwasseranschlüssen

zu Verkehrseinschränkungen.

Die Arbeiten werden unter Vollsperrung

der Straße durchgeführt

und sollen bis zum 14. Februar

2025 abgeschlossen sein.

Eine Umleitung wird nicht ausgewiesen.DasBauunternehmen

hat zugewährleisten, dass betroffene

Grundstücke zu Fußerreichbar

sind.Bei Fragen zur Verkehrsführung

können Sie sich

unterderTelefonnummer03876

713667 oderder E-Mail-Adresse

strassenverkehr@lkprignitz.de

an die Straßenverkehrsbehörde

wenden. Bei Fragen hinsichtlich

des Bauvorhabens wenden Sie

sich bitteunter der Telefonnummer

03395 30530 anden Wasser-

und AbwasserzweckverbandPritzwalk

oder an dasBauunternehmen

Horsthemke &Fischer

GmbH, Telefon 03876

787020. Wir weisen vorsorglich

darauf hin, dass der oben genannte

Bauzeitraum nicht verbindlich

gilt, daVerzögerungen

beim Bauablauf grundsätzlich

möglich sind. Sollten die Arbeitennicht

fristgemäß abgeschlossenwerden,

wird die Straßenverkehrsbehörde

diesbezüglich

über die Homepage des Landkreises

Prignitzinformieren. (pm)


02| Prignitz Express 12. Februar 2025

Regionales

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Uboot-Patenbesatzung

Alpha in Wittenberge

Am 31. Januar besuchte eine

Delegation der Besatzung AL-

PHA des 1. Ubootgeschwaders

der Bundesmarine in

Eckernförde unter Kapitänleutnant

Finn Wollenhaupt

die Elbestadt.

WITTENBERGE – Eine Abordnung

der Feuerwehr Wittenberge

begrüßte die Marinesoldaten.

Nach einer kurzen Stärkung

ging es mit der Feuerwehr

in Richtung Elbbrücke. Mit der

Drehleiter verschafften sich die

Besatzungsmitglieder einen

Überblick des Autobahnbaus.

Bei der Rückfahrt kam es zu

einer Alarmierung der Feuerwehr,

wodurch die Kameraden

eine Einsatzfahrt miterleben

konnten. ImAnschluss gab es

eine Führung auf den Rathausturm.

ZumTagesabschluss ging

es fürdie Kameraden zu einem

gemütlichen Abendessen. Dabei

wurde sich ausgetauscht

und die Marinesoldaten übergaben

ein Gastgeschenk an

Ortswehrführer Robert Kaliske.

Am Samstagabend gab es ein

Wiedersehen auf dem Schützenball

der Wittenberger

Schützengilde.

Am 15. Februar 2025, von 10

bis 16 Uhr, lädt das NABU-Besucherzentrum

Rühstädt zur

Saatguttauschbörse ein –ein

Eventfür dieganze Familie!

DieSchützengilde

FOTO:FEUERWEHR WITTENBERGE

Hintergrund

derPatenschaft

Am 31. Mai 2000 fasste die

Stadtverordnetenversammlung

Wittenberge mehrheitlich den

Beschluss zur „Übernahme der

Patenschaft für das Uboot 31“

der Bundesmarine, das sich zu

jenem Zeitpunkt noch auf der

Kieler HDW Werft im Bau befand.

Zur Taufe von U31 am

20.3.2002 war dann bereits

eine Delegation aus der Patenstadt

Wittenberge dabei. Ein

Teil des Wittenberger Stadtwappens

wurdeindas Wappen

von U31 integriert. DurchFlexibilisierung

beim Ubootgeschwader

der Bundesmarine,

welche nicht mehr eine feste

Besatzunganein Uboot bindet,

besteht seit 2011 nun nicht

mehr eine Patenschaft zum

Uboot U31 sondern zur Besatzung

Alpha. Sofern esdie Einsatzpläne

erlauben, nehmen

Abordnungen der Besatzung

Alphaangesellschaftlichen Höhepunkten

im Leben Wittenberges

teil. (pm)

Saatguttauschbörsemit Vortrag

im NABU-Besucherzentrum

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oder entdecken Sie regional

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und Rekultivierung von

Nutzpflanzen, für Ihren Garten.

NebendemTauschvonSaatguterhaltenSie

wertvolleTipps zu nachhaltigem

Gärtnern und zur Auswahl

von regional geeigneten

Pflanzen.Um14Uhr wird Lara Sittelvon

derSolidarischen Landwirtschaft

„Gemüslichkeit“ aus Groß

Linde einen Vortrag zum Thema

„Wildbienen und co. -Summende

Vielfalt im Garten“ geben. Darin

erteilt sie Einblicke in dieWeltder

Wildbienenund ihre Verwandten,

deren Lebensweise, Gefährdung

undSchutz durch denEinsatz von

heimischenPflanzenundgeeignetenNisthilfen.

DerTag bietet aber

auch andere spannende Aktivitäten:Basteln

Siebeispielsweise gemeinsam

mit Ihren Kindern Saatgutpralinen,

dieSie späterimeigenenGarten

einpflanzen können.

Für alle, die sich für den Erhalt

von traditionellen Pflanzenarten

undeinervielfältigenGartenkultur

interessieren, ist diese Veranstaltung

ein Muss! Kommen Sie vorbei,tauschenSie

sich mitanderen

Gärtnern aus und nehmen Sie

kreative Ideen für den eigenen

Gartenmit nach Hause.

Anmeldung undweitere

Informationen:

RufenSie uns an oder

schreibenSie eine E-Mail.

Wann: Samstag,15.02.2025,

10 bis16Uhr,14Uhr Vortrag

Wo:NABURühstädt

Besucherzentrum

Wer: Familien (Kinder

ab Grundschulalter)

Kosten:Kostenfrei,wir

freuen unsüberSpenden

Anmeldung: 038791 806555

oder

info@nabu-ruehstaedt.de

Ansprechpartnerin: Maria

Gemind &Anne Fronia (pm)

DR. GÖTZ

FRÖMMING

Direktkandidat, WK56

DR. DANIELA

Mitglied des Landtages

Impressum

Wochenzeitungfür diePrignitz

Auflage: 41 743 Exemplare

Anschrift: Berliner Str. 1, 19348 Perleberg

Geschäftsführung: Lutz Schumacher,

AndreasGruczek

Ltg. Vermarktung: Birgit Klockow

GültigeAnzeigenpreisliste: Nr.48

Kleinanzeigenannahme:

03876 79958577

Redaktion:

HeikeMex,h.mex@sv-gruppe.de,

Tel.:0385 63788443

E-Mail:prignitz-express@medienhausnord.de

Agenturen:

dpa,DJD

OEYNHAUSEN

Verlag:

ZeitungsverlagSchwerinGmbH&Co.KG

Druck:

PrimaRotationsdruckNordGmbH&Co.KG

Zustellung:

Logistik-Service-Gesellschaft

Mecklenburg-Vorpommern mbH,

Tel.:03876 79958566

Nachdrucknur mitZustimmung desVerlages.

AusunaufgeforderterZusendung vonManuskripten

und Fotosentstehtweder Honorarverpflichtung

noch Haftung.

Anzeigenentwürfe sowieAnzeigenaller Art

desVerlagesinkl. ihrerredaktionellenGestaltung

undBebilderung sind urheberrechtlich geschützt.

Jegliche Übernahmeund Verwendung dieser

Anzeigen und Bilder –auchteilweise –bedarf

dervorherigenZustimmung durch denVerlag.

Dieses gilt füralle Wiedergabeformen.Insbesondere

auchimInternet. UnberechtigteNutzungenlösen

Schadenersatzansprüche des

Verlages aus.

21. FEBRUAR 2025, 19 UHR

ZEIT FÜR DIE WENDE.

Gasthof “Unter den Linden”

Dorfplatz 6,

19309 Bernheide (bei Lanz)

V.i.S.d.P.: Dr. Götz Frömming, Berliner Straße 45, 14712 Rathenow

JEAN-RENÉ

ADAM

Mitglied des Landtages


12. Februar2025 Regionales

Prignitz Express | 03

Jetzt schon planen:

Ideen für den

Bürgerhaushalt 2026

Noch ist es zwar eine Weile

hin: Aber wer jetzt Zeit und

Ideen hat, darf sich gern

schon einmal mit demBürgerhaushalt

2026 beschäftigen.

Vier Vorschläge liegen inder

Kämmereischon vor.

PRITZWALK –Bis zum 30. Juni

dieses Jahres ist es möglich,

Ideen für das kommende Jahr

einzureichen. Im September

wirdwie immer mitden Stimmtalern

über alle Projekte abgestimmt.

So mancher Ortsteil,

mancher Verein oder manche

Initiative konnte sich inder Vergangenheit

mit dem Pritzwalker

Bürgerhaushalt schon den

einen oderanderen Wunsch erfüllen.

Schnell und unkompliziert

lassen sich bekanntermaßen

Projekte wie eine Sitzbank

auf dem Spielplatz, eine Tischtennisplatte,

Fußballtorefür den

Bolzplatz oder bunte Blumenbänder

in den Grünflächen in

einem der Ortsteile umsetzen.

Einwohnerinnen und Einwohnervon

Pritzwalk und denOrtsteilen,

die mindestens 14Jahre

alt sind, dürfen laut Satzung

Vorschläge einreichen.Das Projekt

muss eine abgeschlossene

Maßnahme sein und darf die

Gesamtkosten von 5000 Euro

nicht übersteigen. Und: Die

Stadt Pritzwalk muss zuständig

sein.

Abgegeben werden können

die Ideen bis zum 30. Juni per

EinTastpfad im Garten der Kita Tausendfüßlerwar eines derProjekte aus

dem Bürgerhaushalt 2024.

FOTO: STADTPRITZWALK

Post an die Stadtverwaltung

Pritzwalk, Kämmerei, Marktstraße39,

16928Pritzwalk,per

E-Mail an buergerhaushalt@pritzwalk.de,überdas

online-Formular

auf der Webseite

www.pritzwalk.de sowie persönlichimRathaus

in derKasse.

Oder Sienutzenden Flyer,der in

denEinrichtungender Stadtverwaltung

ausliegt.

Nach dem Stichtag werden

zunächst alle Vorschläge auf

ihre Zulässigkeit geprüft. Das

wirdinder Arbeitsgruppe beraten,der

Mitglieder derStadtverordnetenversammlung

und der

Stadtverwaltung angehören.

NurgültigeVorschlägegehen in

die Abstimmung. Der „Tag der

Abstimmung“ findet zusammen

mit dem Kinder- &Familientag

in diesemJahramSamstag,

20. September, statt. Nach

derAbstimmungerfolgt eine öffentliche

Auszählung. Die Vorschläge

mit den meisten Stimmenwerden

umgesetzt. (pm)

einsam

Verlagsabteilung

Arbeitsinstrument

Gebirgssenke

Truppenverband

Ausdrucksform,

Machart

tief

ruhen

abscheulich

französischer

unbest.

Artikel

dt.

Erfinder

des Telefons

eventuell

Hanfabfall

Abk.:

Neuerscheinung

spanische

Anrede

(Herr)

8

altröm.

Kalendertage

chirurgisches

Messer

vergleichbar

Komponist

von

‚Frau

Luna‘

Teil des

Wortes

unser

Planet

schwedische

Popgruppe

6

kleine

Deichschleuse

Sternschnuppe

Fußglied

kath.

Theologe,

† 1847

Grazie

Beweise

der Abwesenheit

französisches

Adelsprädikat

US-

Schauspieler

(Tyler)

Kreuzworträtsel

3

Luftkissen

im Auto

4

engl.: tief

Quatsch,

Nonsens

bildende

Kunst

Hochgebirge

in Südamerika

Stoffrückseite

1 2 3 4 5 6 7 8 9

1

Einheit

des

Lichtstroms

Haarschopf

der

Pferde

zustimmende

Antwort

Seltenerdmetall

9

Kurort

bei Innsbruck

7

‚heilig‘

in dt.

Städtenamen

Mondgöttin

Spielkartenfarbe

altindische

heilige

Schrift

stechender

Hautflügler

malaysischer

Bundesstaat

Pfadfinder

(engl.)

iranische

Währung

englisch:

versuchen

Meeresbucht

Tanz

in der

Reihe

2

engl.

Frauenkurzname

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in

Reichweite

Verwaltungsbereich

5

Initialen

des

Malers

Renoir

Auflösung des Rätsels

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DP-LoF1419-2025-07

©Foto: Stefan Kranefeld

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DR. GÖTZ

FRÖMMING

Direktkandidat, WK56

21. FEBRUAR 2025, 19 UHR

ZEIT FÜR DIE WENDE.

VORTRAG UND DISKUSSION

Gasthof “Unter den Linden”

Dorfplatz 6,

19309 Bernheide (bei Lanz)

DR. DANIELA

OEYNHAUSEN

Mitglied des Landtages

JEAN-RENÉ

ADAM

Mitglied des Landtages

P6

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04| Prignitz Express 12. Februar 2025

Regionales

DieSeniorennachmittage für

das erste Halbjahrsindgeplant

Vergrämungvon Saatkrähen

im Clara-Zetkin-Park

Der Seniorenbeirat, die Stadt

Pritzwalk und die DRK-Tagespflege

haben für dieses Jahr

wieder Nachmittage für Senioren

vorbereitet. Die Termine

für das erste Halbjahr stehen

fest.

PRITZWALK – Der erste steht

kurz bevor. Erist für den 12.

Februar ab 14 Uhr imDorfgemeinschaftshaus

Seefeld geplant.

Die weiteren Nachmittage

sind für den 19. März, 16.

April, 21. Mai und 18. Juni geplant.

Für alle Termineist der das

Dorfgemeinschaftshaus Seefeld

der Treffpunkt. Gäste sind

jeweils zu 14 Uhr willkommen.

Sie müssen nicht nur aus Seefeld,sondernkönnen

gernauch

ausallen anderenOrtsteilen des

Stadtgebietes kommen. Angeboten

werden neben Kaffee,

Kuchen und Getränken (zum

Selbstkostenpreis)imgeselligen

Rahmen auch Informationen.

Außerdem gibt es die Möglichkeiteiner

Pflegeberatung, Kreativangebote,

Schnuppertage in

der DRK-Tagespflege, Spielenachmittage

und Bewegungstherapie.

Wer anden Nachmittagen

für Senioren im Dorfgemeinschaftshaus

Seefeld teilnehmen

möchte, sollte sich zuvor

dafür anmelden. Das ist

möglich unter der Telefonnummer03395

301280. Das Projekt

wird für Pflegebedürftige, kurz

vor der Pflege Stehende und

Angehörige von Pflegebedürftigen

über das Land Brandenburg

im Rahmen des „Paktes

für Pflege“ gefördert. (pm)

WITTENBERGE –Anfang Februar

beginnen dieMitarbeiterdes

Betriebshofes der Stadt Wittenberge

mit der Entnahme von

Altnestern der Saatkrähen im

Clara-Zetkin-Park. Laut dem

Sachbereich Umwelt des Bauamtes

der Stadtverwaltung

werden imBereich des Clara-

Zetkin-Parks, in der Nähe des

Spielplatzes, insgesamt rund70

Altnesterentfernt. Zudem werden

an der Sandfurttrift, in der

Nähe der Kindertagesstätte

„Waldentdecker“, weitere 55

Altnester entnommen. Dies

entspricht etwa der Hälfte der

in diesen Bereichen vorhandenen

Saatkrähennester. Die

Maßnahme wurde von der

Stadtverwaltung bei der unteren

Naturschutzbehörde des

Landkreises beantragt und eine

artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung

erteilt. Grund

für den Antrag waren die erhebliche

Kotbelastung, Verunreinigungen

sowie die Lärmbelastung

inden betroffenen Bereichen.

(pm)

Luftbild des Clara-Zetkin-Parks

FOTO:TORSTEN KAISER

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12. Februar2025 Bekanntmachungen

Prignitz Express | 05

Glasfaserausbau:

Los 3beimWeiße-Flecken-

Programmabgeschlossen

Nach knapp drei Jahren Bauzeit

ist das erste von drei geförderten

Projektgebieten für

den Glasfaserausbau nach

dem Weiße-Flecken-Programm

erfolgreich abgeschlossen

worden. Die Beendigung

der Arbeiten an Los 3

wurde am 6. Februar 2025

beim Technischen Hilfswerk

in Cumlosen gefeiert.

PRITZWALK – Vor Ort waren

Landrat Christian Müller und

Axel Wenzke, Konzernbevollmächtigter

der Telekom für

Brandenburg, sowie Bürgermeister

und Amtsdirektoren

aller beteiligten Städte, Gemeinden

und Ämter oder ihre

Vertreter. „Unser Landkreis

hat den Ausbau selbst in die

Hand genommen und einen

Mehrwert geschaffen, der die

Region attraktiver macht –für

Bürger und Wirtschaft. Wir

zeigen damit, dass sich ländlicherRaumund

schnelles Internet

nicht ausschließen, und

wir schaffen Standortvorteile,

von denen die Prignitz profitieren

wird“, sagt Landrat

Christian Müller. Und Axel

Wenzke sagt: „Der erfolgreiche

Abschluss dieses Glasfaserprojekts

ist ein herausragendes

Beispiel für das, was

möglich ist,wenn alle Beteiligten

–Landkreis, Kommunen,

Bund, Land und Telekom –an

einem Strangziehen.Die Prignitz

hat eindrucksvoll gezeigt,

wie durch enge Zusammenarbeit

und zügige Genehmigungsverfahren

digitale Infrastruktur

für die Zukunft geschaffenwerden

kann.“

Über 1600 Haushalte und

Unternehmen und 20Schulen

inzahlreichen Gemeindendes

Landkreises Prignitz können

nun vondem errichtetenGlasfasernetz

profitieren. Dieneuen

Anschlüsse ermöglichen

Anwendungen wie Homeoffice,

Homeschooling, Smart

Home, Streaming, Gaming

und Telemedizin.

WeitererGlasfaserausbau

imLandkreisPrignitz

Die Telekom hat seit dem ersten

Spatenstich am 2. Mai

2022 dafür 82 Kilometer Tiefbauarbeiten

durchgeführt

und 68neue Glasfaser-Verteiler

errichtet. Bund, Land und

Landkreis haben das Projekt

mit 10,9 MillionenEurogefördert.

Die Glasfaseranschlüsse

wurden in Abbendorf, Bad

Wilsnack, Bentwisch, Breese,

Cumlosen, Garz, Glöwen,

Groß Lüben, Hoppenrade,

Kleinow, Legde/Quitzöbel,

Lindenberg, Plattenburg, Rühstädt,

Weisen und Wittenberge

realisiert. Der Ort für den

Abschluss des Projekts war

ausgewählt worden, weil

auch dasTHW Cumlosen vom

Ausbau profitiert und einen

neuen Glasfaseranschluss hat.

Mit dem Abschluss von Los 3

ist das Weiße-Flecken-Programm

in der Prignitz aber

noch nicht in Gänze abgeschlossen.

Geplant ist, die Lose

1und 2möglichstimersten

Halbjahr 2025 zu beenden.

Hier arbeitetder Landkreismit

anderen Unternehmen zusammen.

Gleichzeitig hat sich

der Landkreis Prignitz schon

auf den Weggemacht, fürden

weiteren Glasfaserausbau Fördermittel

nach dem Programm

Gigabit 2.0 zuerhalten.

Wie bereits mitgeteilt,

hatte der Landkreis am 27.

September fürvierAusbaugebiete

diese Förderung beantragt.

Im November 2024 bewilligte

der Bund für drei dieser

Lose die Mittel –der offizielle

Förderbescheid wurde am 15.

Januar übergeben. Am 5. Dezember

2024 fasste der Kreistag

einen Beschluss über die

Eigenmittel, die der Landkreis

hinzugeben wird. Auch das

Land bewillgte seinen Anteil

im Dezember 2024. Der

nächste Schritt ist die europaweite

Ausschreibung der

Arbeiten in den bewilligten

Ausbaugebieten. (pm)

AmtlicheBekanntmachungen

Stadt Wittenberge

August-Bebel-Straße 10,

19322 Wittenberge

Wittenberge, 31.01.2025

Sitzung des Hauptausschusses der Stadtverordnetenversammlung Wittenberge

am: Mittwoch, 19.02.2025

um: 18:15 Uhr

Ort: Stadtverwaltung Wittenberge, Rathaus, Raum 31

August-Bebel-Str. 10, 19322 Wittenberge

Tagesordnung:

ÖFFENTLICHER TEIL:

TOP 1 Eröffnung der Sitzung

TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

TOP 3 Einwohnerfragestunde

TOP 4 Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung

vom 02.12.2024

TOP 5 Änderungsanträge

TOP 6 Eingänge und Mitteilungen des Bürgermeisters/der Verwaltung und des Vorsitzenden

der SVV

TOP 7 Finanzielle Unterstützung des Frauenhauses Wittenberge

Vorlage: BV-10/066/2025

TOP 8 Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen an freie Träger für die Betriebsführung

von Kindertagesstätten in der Stadt Wittenberge (Kita-Finanzierungsrichtlinie - KitaFR)

Vorlage: BV-10/067/2025

TOP 9 Aufhebung der Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in Kindertagesstätten

und Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Wittenberge

Vorlage: BV-10/068/2025

TOP 10 Hauptsatzung der Stadt Wittenberge

Vorlage: BV-10/070/2025

TOP 11 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wittenberge

Vorlage: BV-10/071/2025

TOP 12 Entnahme aus der Kapitalrücklage des EB Abwasserentsorgung Wittenberge

Vorlage: BV-20/061/2024

TOP 13 Entnahme aus der Kapitalrücklage des EB KSTW

Vorlage: BV-20/063/2025

TOP 14 Überplanmäßige Nachbewilligung von Haushaltsmitteln des Ergebnishaushaltes

für das Haushaltsjahr 2021 - diverse Überschreitungen der Produktbudgets i.V.m dem

Jahresabschluss 2021

Vorlage: BV-20/064/2025

TOP 15 Überplanmäßige Nachbewilligung von Haushaltsmitteln des Ergebnishaushaltes

für das Haushaltsjahr 2022 - diverse Überschreitungen der Produktbudgets i.V.m dem

Jahresabschluss 2022

Vorlage: BV-20/065/2025

TOP 16 Sacheinlagen in den Eigenbetrieb BHOW

Vorlage: BV-20/076/2025

TOP 17 Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wittenberge über die zugelassene Öffnung

von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass von besonderen Ereignissen

Vorlage: BV-32/055/2024

TOP 18 Widmung der Straßen „Zur Alten Ölmühle“ und „Speicherstraße“

Vorlage: BV-60/062/2025

TOP 19 Lärmaktionsplan der Stadt Wittenberge

Vorlage: BV-60/069/2025

TOP 20 Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern des Gremiums

NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:

TOP 1 Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung

vom 02.12.2024

TOP 2 Änderungsanträge

TOP 3 Eingänge und Mitteilungen des Bürgermeisters/der Verwaltung und des Vorsitzenden

der SVV

TOP 4 Grundstücksangelegenheit - Änderung eines Erbbaurechtsvertrages

Vorlage: BV-60/056/2024

TOP 5 Grundstücksangelegenheit - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages

Vorlage: BV-60/057/2024

TOP 6 Grundstücksangelegenheit - Verkauf von Grund und Boden

Vorlage: BV-60/058/2024

TOP 7 Grundstücksangelegenheit - Verkauf von Grund und Boden - Änderung eines Beschlusses

Vorlage: BV-60/059/2024

TOP 8 Grundstücksangelegenheit - Übernahme von Grund und Boden

Vorlage: BV-60/060/2024

TOP 9 Sportlerehrung 2024

Vorlage: BV-KSTW/077/2025

TOP 10 Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern des Gremiums

gez. Dr. Oliver Hermann

Vorsitzender

Mitdem symbolischen Knopfdruckgaben siedie Glasfaserleitungen offiziell

zurNutzung frei:LeonAlexander Dittrichals Vertreter von PwC(Projektträger

desBundesfür denBreitbandausbau),der Prignitzer Landrat

Christian Müller sowie Axel Wenzke, Konzerbevollmächtigterder Telekomfür

Brandenburg.

FOTO:BERNDATZENROTH /LANDKREIS PRIGNITZ

Buchvorstellung:

„Die Achse

derAutokraten“

Am 19. Februar, um 18 Uhr

wird Dr.Horst Kern,langjähriger

Unternehmensberater

und Landwirt, das Buch der

letztjährigen Preisträgerin

des Friedenspreises des Deutschen

Buchhandels Anne Elizabeth

Applebaum, interessiertenLesernvorstellen.

Amtliche Bekanntmachung

für die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)

Wahlbekanntmachung

1. Am 23. Februar 2025 findet die

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

statt. Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

2. Die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) ist in folgende 19 Wahlbezirke eingeteilt:

3. Wahlbezirk Wahllokal Wahllokal, Anschrift

1401 Boddin Dorfgemeinschaftshaus Boddin,

Boddiner Dorfstraße 29

1403 Groß Woltersdorf Sozialgebäude Groß Woltersdorf,

Am Märchenwald 5

– barrierefrei –

1404 Kehrberg Dorfgemeinschaftshaus Kehrberg,

Am Dammteich 4 – barrierefrei –

1405 Vettin Dorfgemeinschaftshaus Vettin,

Vettin 16

1406 Lindenberg Dorfgemeinschaftshaus Lindenberg,

Lindenberg 29

1407 Tüchen Kulturhaus in Reckenthin,

Reckenthiner Straße 21

1408 Kuhsdorf Dorfgemeinschaftshaus Kuhsdorf,

Kuhsdorf 24

1409 Kuhbier Dorfgemeinschaftshaus Kuhbier,

Kuhbierer Dorfstraße 17

– barrierefrei –

1410 Helle Dorfgemeinschaftshaus Groß

Langerwisch, Jakobsdorfer Weg 1

1411 Klein Gottschow Dorfgemeinschaftshaus Klein

Gottschow, Dorfstraße 41

1412 Groß Pankow Rathaus Groß Pankow,

Steindamm 21 – barrierefrei –

1413 Retzin Dorfgemeinschaftshaus Retzin,

Dorfplatz 4

1414 Rohlsdorf Dorfgemeinschaftshaus Rohlsdorf,

Rohlsdorf 31

1415 Wolfshagen Dorfgemeinschaftshaus

Wolfshagen, Am Sportplatz 1

1416 Seddin Kulturstall auf dem Pfarrhof

Seddin, Seddin 42

1417 Tacken Gemeinderaum Kirche, Tacken 37

1418 Baek Dorfgemeinschaftshaus Baek,

Baeker Hauptstraße 5

– barrierefrei –

1419 Gulow Saal der Tierzucht e.G. Gulow,

Gulower Hauptstraße 20a

1420 Tangendorf Vereinshaus Tangendorf,

Tangendorfer Hauptstraße 21 –

barrierefrei –

4. In den Wahlbenachrichtigungen, die den wahlberechtigten Personen bis

02.02.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum

angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat.

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am

23.02.2025 um 15.00 Uhr in 19348 Perleberg, Dergenthiner Straße 29 in

der Friedrich-Gedike-Oberschule, zusammen.

5. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks

wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Die Wählenden

haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis

oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung

soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wählende erhält bei Betreten

des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

6. Jeder Wählende hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber

der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern

PERLEBERG –In Anbetracht des

Erstarkens polarisierender ParteienundPolitikerindenwestlichen

Staaten verdient das Buch „Die

Achseder Autokraten –Korruption,Kontrolle,Propaganda:

Wie

Diktaturen sich gegenseitig an

der Macht halten“, seiner Meinung

nach, besondere Beachtung.

DieAutorinAnneElizabeth

Applebaumist ausgewiesene Expertin

zur neueren russischen

Geschichte undlegteinefundierte

Analyse derjüngeren Ereignissevor.Dr.

Kernmöchtezurweiteren

Verbreitung der Gedanken

der Autorin beitragen und aus

diesemGrund dieses Buch in der

Stadtbibliothek vorstellen. „Die

Auseinandersetzungmit diesem

Buch hilft die bevorstehenden

geopolitischen Veränderungen

besserzuverstehen undlädtdazu

ein, dieVorstellungen derAutorin

zur Verteidigung der freiheitlichen

Demokratien und der

bisher gültigen wertebasierten

Weltordnung zu diskutieren“,so

Dr. Kern. Der Eintritt zur Veranstaltung

ist kostenfrei. Die Mitarbeiterinnen

der Stadtbibliothek

bitten umeine Voranmeldung

unter stadtbibliothek@stadt-perleberg.de,

03876 612927 oder persönlich

inderBibliothek.Veranstaltungsankündigungenund

weitere Angebote

der Stadtbibliothek finden

Sie unter www.stadtbibliothek-perleberg.de.

(pm)

sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen

außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen

jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der

Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und

jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten

und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

7. Die wählende Person gibt

• ihre Erststimme in der Weise ab,

dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein

in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich

macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll,

• und seine Zweitstimme in der Weise,

dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in

einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich

macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wählenden in einer Wahlkabine des Wahlraumes

oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der

Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der

Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

8. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende

Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind

öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des

Wahlgeschäfts möglich ist.

9. Wählende, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis,

in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises

oder

b) durch Briefwahl teilnehmen.

10. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Wahlbehörde/ Gemeindebehörde

einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag

sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und

seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag)

und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf

dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens

am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der

angegebenen Stelle abgegeben werden.

11. Jede wahlberechtigte Person kann sein Wahlrecht nur einmal und nur

persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter

anstelle der wahlberechtigten Person ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des

Bundeswahlgesetzes).

Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer

Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich hierzu

der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische

Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst

getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist

eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die

selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten

Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson

besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt

oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren

oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger

Assistenz entgegen der Wahlentscheidung der wahlberechtigten

Person oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung der wahlberechtigten

Person eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3

des Strafgesetzbuches).

Groß Pankow, den 05.02.2025

gez. Sabine Blunk

Sabine Blunk

Wahlleiterin


06| Prignitz Express 12. Februar 2025

Regionales

Bekanntmachungen

11.02.2025

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wittenberge

Entwidmung einer Teilfläche des Wittenberger Friedhofes (Flur 5, Flurstück 979)

Auf Grundlage des § 30 Absatz 6 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs-und Friedhofswesen im

Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetzes – BbgBestG) vom 07.11.2001 (GVBl.I/0,

[Nr.16], S. 226), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 05. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 9],

S. 8) und des § 3 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Wittenberge vom 24.02.2016 (zuletzt

geändert durch die Satzung zu der 1. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Wittenberge vom

05.12.2018) ist die Aufhebung und Schließung öffentlich bekannt zu geben.

Beschluss:

Die südöstliche Ecke des Wittenberger Friedhofes gelegen an der ehemaligen Wohnbebauung mit

Garagenkomplex der Straße der Einheit und dem Schwanenteich mit einer Größe von ca. 1.200 m²

wird die Eigenschaft einer Friedhofsfläche entzogen. Die Teilfläche ist in der beigefügten Anlage 1

dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Begründung:

Auf der zu entwidmende Teilfläche des Wittenberger Friedhofes wurden teilweise Urnen beigesetzt

und erhaltenswerte Grabsteine ohne aktive Bestattung aufgestellt. Nach umfänglicher Prüfung wurde

festgestellt, dass bei sämtlichen Urnen-Beisetzungen die Totenruhe bzw. das Nutzungsrecht abgelaufen

sind. Daher muss keine weitere Ruhefrist bzw. Nutzungsrechte von Dritten beachtet werden.

Nach dem Zuschlag der Ausrichtung der Landesgartenschau 2027 ist die Stadt Wittenberge verpflichtet

entsprechende Flächen zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft auch eine Fläche des Friedhofes, die

als Bindeglied zwischen Innovationsquartier und dem Schwanenteich dienen soll (siehe Anlage). Es

handelt sich dabei um einen Streifen im südlichen Teil des Friedhofes mit einer maximalen Breite von

14 m. Nach der Landesgartenschau ist die Fläche für eine Nutzung durch die Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Fläche ist grundsätzlich für die allgemeine Nutzung des Friedhofes entbehrlich und im Eigentum

der Stadt Wittenberge. Eine öffentliche Bekanntmachung der Schließung erfolgte in der Zeit vom

09.08.2024 bis zum 02.09.2024 ohne Eingang eines Widerspruches.

Der Beschluss ist auch über die Internetseite der Stadt Wittenberge:

Politik/Sitzungstermine/Sitzung Werksausschuss Betriebshof vom 14.11.2024/BV-BHOW/037/2024

oder Sitzung Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2024/BV-BHOW/037/2024

einzusehen.

Wittenberge, den 03.02.2025

gez. Dr. Oliver Hermann

Dr. Oliver Hermann

Bürgermeister der Stadt Wittenberge

ANLAGE

Bekanntmachung

des Wasser- und Bodenverbandes „Prignitz“ Pritzwalk

Hiermit wird bekannt gegeben, dass ab sofort bis zum Jahresende 2025 an

den Wasserläufen I. und II. Ordnung Mäh- und Entkrautungsarbeiten, Holzungsarbeiten

und beginnend ab Dezember 2025 Grundräumungsarbeiten

durchgeführt werden.

Die Grundräumungs- und Holzungsarbeiten werden an diesen Wasserläufen

bis März 2026 fortgesetzt.

Gemäß § 41 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz,

BGBl. I/2009, S. 2585) in Verbindung mit § 84 des Brandenburgischen

Wassergesetzes (GVBl. I/09 [12], S. 262, 270) sind die Eigentümer,

Anlieger und Hinterlieger dieser Wasserläufe verpflichtet, das Begehen und

Befahren der Grundstücke zu dulden.

Das Mähgut bzw. der Bodenaushub verbleibt gemäß dem Brandenburgischen

Wassergesetz in der Regel auf den Grundstücken.

Bezüglich der oben angekündigten notwendigen Maßnahmen bitten wir die

Eigentümer oder Nutzer sich möglichst im Vorfeld mit dem Wasser- und

Bodenverband „Prignitz“ in Verbindung zu setzen.

Auf der Homepage, wbv-prignitz.de, ist der aktuelle Unterhaltungsplan des

Verbandes einzusehen.

Die allgemeine Ankündigung ist hiermit erfolgt.

Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass die Gewässerschauen im Zeitraum

vom 01.04. bis 11.04.2025 durchgeführt werden.

Bei Problemfällen setzen sich Mitarbeiter des Verbandes und/oder der ausführenden

Firmen mit den Eigentümern/Nutzern der Grundstücke in Verbindung.

Sollten spezielle Nachfragen von Eigentümern/Nutzern notwendig sein, so

sind diese zu den allgemeinen Geschäftszeiten des Verbandes von Mo. – Do.

von 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr bzw. Fr. von 8.00 – 12.00 Uhr

an den Verband zu richten.

Wasser- und Bodenverband „Prignitz“ , Sitz Pritzwalk

Schönhagener Straße 16, 16928 Pritzwalk

Tel. 03395/4015580, Fax. 03395/40155817

Pritzwalk, 06.02.2025

Schröder

Geschäftsführer

Anzeigen aller Art

Ihre Mediaberater informieren und beraten Sie!

EINLADUNG

Die Jahreshauptversammlung

der Jagdgenossenschaft Klein Gottschow findet

am 28.02.2025 um 19 Uhr im Gemeinderaum statt.

Tagesordnungspunkte u.a.:

Rechenschaftsbericht, Kassenbericht, Bericht der Jagdpächter,

Abstimmung über den neuen Jagdpachtvertrag

Zu Beginn wird ein Abendessen gereicht.

Der Vorstand

Amtliche Bekanntmachung

für das Amt Meyenburg

Die Sitzung des Amtsausschusses Meyenburg findet am Montag, dem 24. Februar 2025,

um 19.00 Uhr, im Versammlungsraum des Amtshauses, Freyensteiner Straße 42 in Meyenburg,

statt.

Tagesordnung:

I. öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und

der Beschlussfähigkeit

2. Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen

Teil der Sitzung des Amtsausschusses vom 12.11.2024

3. Bestimmung der Mitunterzeichnung der Niederschrift der heutigen Sitzung des Amtsausschusses

4. Änderungsanträge zum öffentlichen Teil der Tagesordnung

5. Informationen des Amtsdirektors

6. Einwohnerfragen

7. Beschluss über die Hauptsatzung des Amtes Meyenburg

Beschluss-1/2025

8. Beschluss über die Geschäftsordnung des Amtsausschusses des Amtes Meyenburg

Beschluss-2/2025

9. Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses

II. nicht öffentlicher Teil

1. Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nicht

öffentlichen Teil der Sitzung des Amtsausschusses vom 12.11.2024

2. Änderungsanträge zum nicht öffentlichen Teil der Tagesordnung

3. Informationen des Amtsdirektors

4. Personalangelegenheiten

5. Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses

gez. Falko Krassowski

Vorsitzender des Amtsausschusses

gez. Matthias Habermann

Amtsdirektor

Spende und werde

ein Teil von uns.

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Geschichten von der rauen See erleben:

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KOCH- UND BACKMAGAZINE

DES NORDKURIER

100 % regional sind die Koch- und Back-Magazine, immerhin geben Hobbyköche und -bäcker von Vorpommern

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weil die Rezepte von den Nordkurier-Lesern vielfach erprobt sind, haben sie quasi eine Geling-Garantie.

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12. Februar2025 Regionales

PrignitzExpress | 07

Horoskop

Sudoku

Widder

21.03.–20.04.

Die letzten Tage haben an Ihren

Nerven gezehrt. Sie sollten

sich jetzt auf die üblichen

Routinearbeiten beschränken.

Gehen Sie hinaus an die

frische Luft!

Krebs

22.06.–22.07.

Ihre gereizte Laune sorgt sowohl

privat als auch im Beruf

für Spannungen, die viel

Kraft kosten. Besser wäre es,

Sie würden Ihre Energien in

aktuelle Projekte stecken.

Waage

24.09.–23.10.

Sie haben das ewige Hin und

Her satt. Eine offene Aussprache

wird helfen, sich von

altem Ballast zu befreien. Danach

wird es Ihnen besser

gehen.

Steinbock

22.12.–20.01.

Nehmen Sie’s nicht zu eng:

Sie können es sich leisten,

eine Aufgabe noch eine Weile

liegen zu lassen. Behalten

Sie einfach das große Ganze

im Blick!

leicht

2 7 9 4 3

5 4 3 1 2

3 7 4 5

1 8 9 4

schwer

6 7

2 7 5 1

5 3 8

7 4 8 5

Stier

21.04.–20.05.

Mit Hoffen, Träumen und

Wünschen ist es jetzt nicht

getan. Sie haben alle Chancen,

ganz konkret an Ihrem

Alltagskonzept zu arbeiten

und es neu zu strukturieren.

Zwillinge

21.05.–21.06.

Es ist ein Ding der Unmöglichkeit,

Sie nun aus dem

Gleichgewicht zu bringen. Sie

ruhen in sich und fühlen sich

wohl. Dafür haben Sie ja auch

einiges getan.

Löwe

23.07.–23.08.

Die Berg-und-Tal-Fahrt der

vergangenen Tage hat ein

Ende, und Sie können sich

endlich sicher fühlen. Erstaunlich,

dass jetzt alles wie

am Schnürchen läuft.

Jungfrau

24.08.–23.09.

Sie können Ihre Arbeit jetzt

nur unter erschwerten Bedingungen

verrichten, Ihre

Gedanken sind einfach nicht

bei der Sache. Selbstdisziplin

hilft Ihnen weiter.

Skorpion

24.10.–22.11.

Ihr Organisationstalent hilft

Ihnen, den täglichen Ablauf

zu optimieren und die besten

Ergebnisse herauszuholen.

Lassen Sie sich von niemandem

reinreden.

Schütze

23.11.–21.12.

Es kommt nicht auf die großen

Auftritte an, auch wenn

das zurzeit so aussehen mag.

Finden Sie Ihre Nische und

arbeiten Sie genau so, wie

Sie das am besten können!

Wassermann

21.01.–19.02.

Sie finden in Ihrem Beruf die

Erfüllung Ihrer Bedürfnisse.

Ihr Arbeitgeber sieht Ihren

Einsatz wohlwollend und

wird diesen bald entsprechend

honorieren.

Fische

20.02.–20.03.

Vergessen Sie nicht, die Realität

in Ihre Pläne miteinzubeziehen,

auch wenn Sie

glauben, dass alles besser

sein könnte. Behalten Sie die

Machbarkeit im Blick!

9 5 4 8

4 9 3 5 8

Auflösung

9 5 2 6

2 7 8 6

4 9 5 2 7

3 6 5 8 4 9 7 2 1

2 7 8 5 3 1 4 9 6

9 4 1 6 7 2 5 3 8

1 2 7 4 6 8 9 5 3

4 3 9 1 5 7 6 8 2

5 8 6 9 2 3 1 4 7

6 1 3 2 9 5 8 7 4

8 5 2 7 1 4 3 6 9

7 9 4 3 8 6 2 1 5

2 7 1 9 5 4 6 8 3

5 4 6 3 8 1 7 9 2

8 3 9 7 6 2 4 1 5

1 5 8 2 3 7 9 4 6

9 6 3 5 4 8 2 7 1

4 2 7 6 1 9 3 5 8

7 9 5 8 2 6 1 3 4

3 1 2 4 7 5 8 6 9

6 8 4 1 9 3 5 2 7

3 9 1 7

6 9

8 2 9

7 8 6 2 5

Zahlen von 1 bis 9 sind so einzutragen, dass sich

jede dieser neun Zahlen nur einmal in einem Neunerblock,

nur einmal auf der Horizontalen und nur

einmal auf der Vertikalen befindet.

4

Traueranzeigen

So viele Gedanken finden immer wieder ihren Weg zu dir!

So viele Worte hatten wir noch für dich.

So viele schöne Erinnerungen bleiben in uns.

Liebe, Wärme und Geborgenheit, das verbinden wir mit dieser schönen Zeit, die wir mit dir hatten.

Für immer wirst du in unseren Herzen sein.

Landwirt

Helmut Jaeger

* 27.02.1945

† 17.01.2025

Blüthen, im Februar 2025

... und am Ende meiner Reise

hält der Ewige die Hände,

und er winkt und lächelt leise

und die Reise ist zu Ende.

Plötzlich

und

unerwartet

Sie möchten Ihren

Freunden, Bekannten

und Nachbarn

den Verlust eines

lieben Menschen

mitteilen, dann

kommen Sie zu uns,

wir helfen Ihnen gern.

Familienanzeigen

gehören zu den am

meisten gelesenen

Nachrichten

einer Zeitung.

Individuelle Beratung

erhalten Sie unter

0395 4575-330.

Danksagung!

Nachdem wir in großer Liebe und Dankbarkeit von

meinem liebevollen Mann, unserem Vater, Schwiegervater

und Opa Abschied genommen haben, möchten wir uns bei

allen Verwandten, Freunden und Bekannten, die sich in

stiller Trauer mit uns verbunden fühlten, von ganzem

Herzen bedanken.

Wir sind überwältigt von der großen Anteilnahme und der

Zahl der Menschen, die den Moment der letzten Ehre mit

uns geteilt haben. Das Meer aus Blumen, Kränzen und

Geldzuwendungen spiegelt Wärme und Trost wieder, die

uns in dieser schweren Zeit umgeben haben.

Ein ganz besonderer Dank gilt dem Bestattungshaus

Jannasch, der Pfarrerin Frau Bull, dem Team Törper-

Winterfeld, den Landfrauen, dem Blumenhaus Kienitz, dem

Organisten Jannis Wendt, den Blüthener „Jagdhornbläsern“

und allen fleißigen Helfern.

Irmtraud Jaeger und Söhne mit Familie

Matthias Claudius

Danksagungen

Individuelle Beratung

erhalten Sie unter

0395 4575-330.

"Was man tief in seinem Herzen besitzt,

kann man durch den Tod nicht verlieren"

Johann Wolfgang von Goethe

Wir nehmen Abschied von

Dr. Elmar Habenicht

* 01.04.1943 † 28.01.2025

In stiller Trauer

Dr. Ursula Habenicht

Jens und Katja

Constanze, Caroline und Robert

Die Beisetzung findet im engsten Familienkreis statt.

Traueranzeigen ·Nachrufe ·Danksagungen

Eine individuelle Beratung erhalten Sie in unserem Servicepunkt

Friedrich-Engels-Ring 29, 17033 Neubrandenburg

anzeigenannahme@nordkurier-mediengruppe.de

0395 4575-330

Foto: ©racamani -fotolia.com

Herzlichen Dank

allen, die meinem Ehemann, unserem Vater

und Großvater

Helmut Kirbach

im Leben ihre Zuneigung und Freundschaft

schenkten, ihn im Tode ehrten und uns in stiller

Verbundenheit ihre Anteilnahme erwiesen.

Evelyn und Familie

Perleberg, im Januar 2025

Bestattungshaus

Oldenburg

Meisterbetrieb

www.bestattungshaus-oldenburg.de

19336 Bad Wilsnack I Große Straße 46

Bestattungen Spycher-Noack

Telefon 038791 / 25 81

Erd-, Feuer-, See-, Wald- und Baumbestattungen

Tag und Nacht erreichbar

Perleberg 03876-

Berliner Str. 46

Wittenberge

Karl-Marx-Str. 4 03877-

Nachruf

612247

69888

Tief betroffen sind wir über die traurige Nachricht, dass unser ehemaliger

stellvertretender Landrat, 2. Beigeordneter und Dezernent

Herr

Dr. Elmar Habenicht

am 28. Januar 2025 verstorben ist.

Herr Dr. Habenicht stand als stellvertretender Landrat und Beigeordneter

viele Jahre an der Seite des Landrates und war als Krankenhausdezernent

in der Verwaltung des Landkreises Prignitz tätig – voller Energie und mit

fachlicher Kompetenz hat er auch in schwierigen Zeiten die Geschicke

des Landkreises mitbestimmt.

In Dankbarkeit für die Jahre der guten und zielführenden

Zusammenarbeit bewahren wir ihm ein ehrendes Andenken und

sprechen seinen Angehörigen unser aufrichtiges Mitgefühl aus.

Christian Müller Heimo Grahl Michael Ballenthien

Landrat des Personalratsvorsitzender Vorsitzender des Kreistages

Landkreises Prignitz

Behaltet mich so, wie ich war, im Herzen.

Erinnert euch und lächelt

über manch gewesenen schönen Augenblick.

Sprecht ab und zu von mir, dann lächle ich zurück.

Heide Marie Krüger

geb. Dormann

* 20.04.1946 † 06.02.2025

Es gedenken ihrer in Liebe und Dankbarkeit

Dein Adolf

Doreen und Peter

Jeannette und Ellen

Waldhof, im Februar 2025

Die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung

findet am Donnerstag, dem 20. Februar 2025,

um 13.00 Uhr auf dem Waldfriedhof in Perleberg statt.


Medizin

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Woran liegt es, dass hierzulande so

viele Menschen immer wieder an

Darmbeschwerden wie Durchfall,

Bauchschmerzen, Blähungen und/

oder Verstopfung leiden? Dies trieb

lange nicht nur die vielen Betroffenen,

sondern insbesondere auch

Ärzte und Forscher um. Über Jahrhunderte

wurde nach der Ursache

hinter diesem Leiden gesucht. Im

Laufe der Zeit etablierte sich für

diese wiederkehrend auftretenden

Darmbeschwerden der Begriff

„Reizdarmsyndrom“.

Erst in den 2000er Jahren kam

Bewegung in das Rätsel des Reizdarms.

Damals entdeckte ein

amerikanisches Forscher-Team

rund um den weltweit berühmten

Wissenschaftler Dr. Alessio

Fasano, dass die Darmbarriere bei

einer bestimmten Patientengruppe

mit wiederkehrenden Darmbeschwerden

ungewöhnlich

durchlässig war. Sie konnten

zeigen, dass kleinste Schädigungen

(sogenannte Mikroläsionen)

in der Darmbarriere vorlagen. 1

Durch diese Läsionen können

Erreger oder ungewünschte Stoffe

in die Darmwand eindringen und

das Darmnervensystem reizen –

was zu den typischen Symptomen

wie Durchfall, Bauchschmerzen

oder Blähungen führen kann.

Schnell wurde ein Begriff für dieses

Phänomen gefunden: „Leaky

Gut“, auf Deutsch „durchlässiger

Darm“.

Doch wie kann es überhaupt

zu einer Schädigung der Darmbarriere

kommen und was sind

die Auslöser für die daraus resultierenden

Darmbeschwerden?

Unsere Experten klären auf.

Immer wieder Darmbeschwerden?

Das könnte dahinterstecken!

Wie unser Lebensstil die Darmgesundheit beeinträchtigt – und was Betroffene jetzt tun können

Auslöser Nr. 1: Stress

Ein vollgepackter Terminkalender,

endlose To-do-Listen, ständige

Erreichbarkeit, Kindererziehung

und obendrein noch das Bewältigen

des Haushalts: In unserer modernen

und schnelllebigen Zeit leiden

Menschen immer häufiger an dauerhaftem

Stress. Unter Berufstätigen

geben über 50 Prozent der Befragten

an, sich gestresst zu fühlen.

Neben Rücken- und Kopfschmerzen

sowie allgemeiner Erschöpfung

klagen viele Betroffene vor allem

über andauernde oder wiederkehrende

Darmprobleme. Und

tatsächlich: Wissenschaftliche

Untersuchungen haben ergeben,

dass Stress eine Schädigung der

Darmbarriere verursachen und

somit wiederkehrende Darmbeschwerden

wie Durchfall,

Bauchschmerzen oder Blähungen

auslösen oder verschlimmern kann. 2

Auslöser Nr. 2: Infekte

Auch Infekte – vor allem Darminfekte

– sind häufige Ursachen für

eine Schädigung der Darmbarriere.

Fast jeder Mensch leidet im Laufe

seines Lebens mindestens einmal

daran. Wenn der Darm von pathogenen

Bakterien, Viren oder Parasiten

befallen wird, führt dies zu akuten

Entzündungen im Darm. Diese

Entzündungen beeinträchtigen

die Barrierefunktion des Darms.

Die Folge: Darmbeschwerden wie

Durchfall, Bauchschmerzen oder

Blähungen, die auch lange nach

Abklingen des Infekts immer wieder

auftreten.

Studien konnten zeigen, dass

ganze 10-20% der Menschen, die

an einer akuten Gastroenteritis

erkrankt waren, später an einem

sogenannten postinfektiösen Reizdarmsyndrom

litten. 3

Auslöser Nr. 3: Medikamente

Fast jeder von uns nimmt hin und

wieder Medikamente gegen kleine

oder größere körperliche Beschwerden.

Was viele jedoch nicht wissen:

Einige gängige Medikamente können

die Durchlässigkeit der

Darmbarriere beeinträchtigen und

somit zu Darmbeschwerden führen.

Dazu zählen Antibiotika,

Säureblocker, aber auch schmerzlindernde

Medikamente mit

Wirkstoffen wie Acetylsalicylsäure,

Ibuprofen oder Diclofenac, welche

dem Darm auf längere Zeit schaden

und zu einem Leaky Gut führen

können. 4

Auslöser Nr. 4:

Ungesunde Ernährung

Über die Jahre entdeckten Wissenschaftler,

dass die klassische

westliche Ernährung mit einem

hohen Anteil an gesättigten

Fettsäuren und kurzkettigen

Kohlenhydraten die Entstehung

eines Leaky Guts begünstigt. Im

Gegensatz dazu fördern polyphenolreiche

Lebensmittel wie Obst

und Gemüse eine gesunde Darmbarriere

und -flora. Trotzdem kann

daraus nicht geschlossen werden,

dass eine gesunde Ernährung allein

ausreicht, um die Entstehung eines

Reizdarms zu verhindern.

Doch was kann Reizdarm-

Betroffenen wirklich helfen?

Naheliegende und vermeintlich einfach

umzusetzende Lösungen wie

beispielsweise eine Ernährungsumstellung

sind leider oft keine

praktikable Lösung. Und auch wenn

wir Stress als Faktor identifizieren

konnten, ist dieser in unserem Alltag

häufig so fest verankert, dass

er sich nur schwer abstellen oder

vermeiden lässt. Auch eine Medikamenteneinnahme

lässt sich kaum

vermeiden – genauso wie Infektionen

des Magen-Darm-Traktes.

Könnte man stattdessen an der

geschädigten Darmbarriere

ansetzen – und wenn ja, wie?

Mit dieser Frage beschäftigte sich ein

Münchner Forscherteam über viele

Jahre. Im Laufe der Zeit stießen sie

bei Untersuchungen auf einen ganz

speziellen Bifido-Bakterienstamm

namens B. bifidum MIMBb75. Das

Besondere: Dieser Bakterienstamm

besitzt die einzigartige Fähigkeit,

sich physikalisch an die Darmepithelzellen

anzulegen – ähnlich wie

ein Pflaster über einer Wunde. Die

Idee der Forscher: Könnte sich unter

diesem „Pflaster“ die Darmbarriere

regenerieren – und in der Folge auch

die Darmbeschwerden abklingen?

Ein Meilenstein in der Reizdarm-

Forschung

Um ihre Theorie auf die Probe zu

stellen, führten die Forscher zwei

Goldstandard-Studien (Studien

nach dem höchsten wissenschaftlichen

Standard) durch, in denen

sie die Wirksamkeit des Bakterienstamms

B. bifidum MIMBb75

sowohl in lebender als auch in hitzeinaktivierter

Form testeten. Die

Ergebnisse waren bemerkenswert:

In beiden Studien konnte die Wirksamkeit

bei Reizdarmbeschwerden

eindrucksvoll unter Beweis gestellt

werden. 5,6

Angespornt durch diese Ergebnisse

entwickelten die Forscher das

Produkt Kijimea Reizdarm PRO,

das den Bakterienstamm

B. bifidum MIMBb75 in hitzeinaktivierter

Form enthält. Der Erfolg

steht für sich: Die Firma hinter

Kijimea vermeldete zuletzt 10 Millionen

verkaufte Packungen des

Reizdarm-Präparates.

Kijimea Reizdarm PRO ist

rezeptfrei in der Apotheke erhältlich,

kann aber auch ganz bequem

direkt beim Hersteller unter

www.kijimea.de erworben werden.

Für Ihre Apotheke:

Kijimea Reizdarm PRO

(PZN 15999676)

www.kijimea.de

1

Fasano, A et al. “Zonulin, a newly discovered modulator of intestinal permeability, and its expression in coeliac disease.” Lancet (London, England) vol. 355,9214 (2000): 1518-9. doi:10.1016/S0140-6736(00)02169-3 • 2 Wood J.D. (2007). Effects of bacteria on the enteric nervous system: implications for the irritable bowel syndrome. Journal of

clinical gastroenterology, May-Jun 2007; 41 Suppl 1, 7-19. • 3 Berumen, Antonio et al. “Post-infection Irritable Bowel Syndrome.” Gastroenterology clinics of North America vol. 50,2 (2021): 445-461. doi:10.1016/j.gtc.2021.02.007 • 4 Wang X, Tang Q, Hou H, et al. Gut microbiota in NSAID enteropathy: new insights from inside. Frontiers in Cellular

and Infection Microbiology. 2021;11. doi:10.3389/fcimb.2021.679396 • 5 Guglielmetti, S., Mora, D., Gschwender, M., & Popp, K. (2011). Randomised clinical trial: Bifi dobacterium bifi dum MIMBb75 signifi cantly alleviates irritable bowel syndrome and improves quality of life – a double-blind, placebo-controlled study. Alimentary pharmacology &

therapeutics, 33(10), 1123–1132. https://doi.org/10.1111/j.1365-2036.2011.04633.x • 6,7 Andresen, V., Gschossmann, J., & Layer, P. (2020). Heat-inactivated Bifi dobacterium bifi dum MIMBb75 (SYN-HI-001) in the treatment of irritable bowel syndrome: a multicentre, randomised, double-blind, placebo-controlled clinical trial. The Lancet. Gastroenterology

& hepatology, 5(7), 658–666. https://doi.org/10.1016/S2468-1253(20)30056-X.

Thema: Nervenschmerzen

Rücken, Nacken, Kopf – Nervenschmerzen sind vielfältig

Wiederkehrende

Rückenschmerzen?

Nackenschmerzen,

die bis in den Kopf ziehen? Sogar

Migräne? Diese Beschwerden

machen den Alltag von

Millionen Menschen zur Qual.

Vielen un bekannt: Das sind

häufig Symptome von Nervenschmerzen.

Eine spezielle

Schmerztablette bietet wirksame

Hilfe: Dorisol (Apotheke,

rezeptfrei).

Langes Sitzen, Stress oder

Überlastung lösen häufig Verspannungen

aus. Eine verspannte

Muskulatur drückt auf einzelne

Nervenstränge, die sich durch

den ganzen Körper ziehen. Diese

gereizten Nerven verursachen

z. B. belastende Rückenschmerzen.

Man spricht von Nervenschmerzen.

Oftmals ziehen diese

bis in den Nacken und Kopf. So

können sie sogar Kopfschmerzen

bis hin zu quälender Migräne

hervorrufen.

Ich habe das Produkt

ausprobiert, weil ich unter

Nerven schmerzen und Migräne

leide. Mir hilft es super! Die

Schmerzen durch ständige

PC- Arbeit und Überlastung

verschwinden jedes Mal sehr

schnell, wenn ich das Produkt

einnehme. Top!

(Wolfgang B.)

Spezielle Hilfe,

spürbare Linderung

Die Schmerztablette

Dorisol (Apotheke, rezept-

frei) vereint bewährte Wirkstoffe

und kann so wirksame Hilfe

speziell bei Nervenschmerzen

in Rücken oder Nacken sowie

bei Kopfschmerzen bieten und

Betroffenen wieder Hoffnung

schenken.

Das Geniale: Während herkömmliche

Schmerzmittel

oftmals das Risiko schwerer

Nebenwirkungen mit sich bringen,

punktet Dorisol mit guter

Verträglichkeit. Neben- oder

Wechselwirkungen sind nicht

bekannt. Daher ist die Schmerztablette

grundsätzlich auch zur

Anwendung bei chronischen Beschwerden

geeignet.

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Dorisol

(PZN 16792925)

www.dorisol.de

Abbildung Betroffenen nachempfunden, Name geändert

DORISOL. Wirkstoffe: Gelsemium sempervirens Trit. D2, Spigelia anthelmia Trit. D2, Iris versicolor Trit. D2, Cyclamen purpurascens Trit. D3 und Cimicifuga racemosa Trit. D2. Homöopathisches Arzneimittel bei Neuralgien (Nervenschmerzen), Kopfschmerzen, Migräne. www.dorisol.de • Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die

Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke. • PharmaSGP GmbH, 82166 Gräfelfi ng

250204_OP1517_L_TZWOB-F03_V002_mm.indd 1 04.02.25 15:15


Hinweis zur Bekanntmachung der Neunten

Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg

Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

hat die von ihm mit Bescheid vom 18. Dezember 2024

kommunalaufsichtlich genehmigte Neunte Satzung zur Änderung

der Verbandssatzung des Zweckverbandes Digitale Kommunen

Brandenburg am 22. Januar 2025 im Amtsblatt für Brandenburg,

2025, Nr. 4, Seite 62, öffentlich bekannt gemacht. (Hinweis im Sinne

des § 14 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit

im Land Brandenburg (GKGBbg)).

Die Neunte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes

ist am 23. Januar 2025 in Kraft getreten. Die Neunte Satzung

zur Änderung der Verbandssatzung hat folgenden Wortlaut,

der hier deklaratorisch wiedergegeben wird:

Neunte Satzung zur Änderung

der Verbandssatzung des Zweckverbandes

Digitale Kommunen Brandenburg

Bekanntmachung

des Ministeriums des Innern und für Kommunales

Gesch.Z.: 03-33-347-21/2020-002/015

Vom 18. Dezember 2024

I.

Genehmigung

Gemäß § 41 Absatz 3 Nummer 4 des Gesetzes über kommunale

Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) genehmige

ich als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde nach § 42 Absatz 5 Satz

1 GKGBbg den mit der mir vorgelegten Neunten Änderung der Verbandssatzung

des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg

(in Form einer Neufassung) erfolgenden Beitritt

• der Gemeinde Löwenberger Land

• der Städte Müncheberg, Wriezen und Zehdenick

• der Landkreise Barnim, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Havelland,

Oberspreewald-Lausitz, Potsdam-Mittelmark, Prignitz,

Spree-Neiße, Teltow-Fläming und Uckermark sowie

• des Landkreistages Brandenburg e.V.

zum Zweckverband.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe

Klage bei dem Verwaltungsgericht Cottbus erhoben werden.

Im Auftrag

Stevener

II.

Die Satzung hat folgenden Wortlaut:

„Verbandssatzung des Zweckverbandes Digitale Kommunen

Brandenburg vom 05. November 2024

Auf der Grundlage der § 10 Absatz 1, § 13 sowie § 31 Absatz 1

Satz 3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land

Brandenburg (GKGBbg) vom 10. Juli 2014 (GVBl. I Nr. 32), zuletzt

geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05. März 2024 (GVBl. I

Nr. 10 S. 77), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes

Digitale Kommunen Brandenburg in ihrer Sitzung am 05. November

2024 nachfolgende Neunte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung

in Form einer Neufassung beschlossen:

§ 1 Name, Rechtsform, Sitz

(1) Der Zweckverband führt den Namen „Zweckverband Digitale

Kommunen Brandenburg“. Er ist eine Körperschaft des öffentlichen

Rechts und verwaltet seine Angelegenheiten im Rahmen

der Gesetze unter eigener Verantwortung.

(2) Sitz des Zweckverbandes ist Cottbus/Chóśebuz.

§ 2 Verbandsmitglieder

Verbandsmitglieder sind die nachfolgend genannten Kommunen

im Sinne des § 1 Absatz 3 GKGBbg (kommunale Verbandsmitglieder)

sowie weitere Verbandsmitglieder im Sinne des § 11 Absatz 1

GKGBbg:

1. Amt Bad Wilsnack/Weisen

2. Amt Biesenthal-Barnim

3. Amt Brieskow-Finkenheerd

4. Amt Brück

5. Amt Dahme/Mark

6. Amt Elsterland

7. Amt Friesack

8. Amt Gransee und Gemeinden

9. Amt Kleine Elster (Niederlausitz)

10. Amt Lebus

11. Amt Lindow (Mark)

12. Amt Nennhausen

13. Amt Neustadt (Dosse)

14. Amt Neuzelle

15. Amt Niemegk

16. Amt Peitz/ Picnjo

17. Amt Rhinow

18. Amt Schlaubetal

19. Amt Wusterwitz

20. Gemeinde Birkenwerder

21. Gemeinde Eichwalde

22. Gemeinde Fehrbellin

23. Gemeinde Glienicke/Nordbahn

24. Gemeinde Großbeeren

25. Gemeinde Heideblick

26. Gemeinde Heidesee

27. Gemeinde Kolkwitz

28. Gemeinde Löwenberger Land

29. Gemeinde Märkische Heide

30. Gemeinde Michendorf

31. Gemeinde Mühlenbecker Land

32. Gemeinde Nuthetal

33. Gemeinde Oberkrämer

34. Gemeinde Panketal

35. Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin

36. Gemeinde Schipkau

37. Gemeinde Schöneiche bei Berlin

38. Gemeinde Schönwalde-Glien

39. Gemeinde Schorfheide

40. Gemeinde Schwielowsee

41. Gemeinde Tauche

42. Gemeinde Uckerland

43. Gemeinde Woltersdorf

44. Gemeinde Wusterhausen/Dosse

45. Gemeinde Wustermark

46. Gemeinde Zeuthen

47. Landeshauptstadt Potsdam

48. Landkreis Barnim

49. Landkreis Dahme-Spreewald

50. Landkreis Elbe-Elster

51. Landkreis Havelland

52. Landkreis Oberhavel

53. Landkreis Oberspreewald-Lausitz

54. Landkreis Potsdam-Mittelmark

55. Landkreis Prignitz

56. Landkreis Spree-Neiße

57. Landkreis Teltow-Fläming

58. Landkreis Uckermark

59. Landkreistag Brandenburg e.V.

60. Stadt Altlandsberg

61. Stadt Angermünde

62. Stadt Bad Belzig

63. Stadt Bad Freienwalde (Oder)

64. Stadt Beelitz

65. Stadt Bernau bei Berlin

66. Stadt Brandenburg an der Havel

67. Stadt Cottbus/Chóśebuz

68. Stadt Doberlug-Kirchhain

69. Stadt Eisenhüttenstadt

70. Stadt Falkensee

71. Stadt Friedland

72. Stadt Fürstenberg/Havel

73. Stadt Großräschen

74. Stadt Guben

75. Stadt Hohen Neuendorf

76. Stadt Ketzin Havel

77. Stadt Königs Wusterhausen

78. Stadt Kremmen

79. Stadt Kyritz

80. Stadt Lauchhammer

81. Stadt Luckenwalde

82. Stadt Ludwigsfelde

83. Stadt Mittenwalde

84. Stadt Müncheberg

85. Stadt Nauen

86. Stadt Neuruppin

87. Stadt Oranienburg

88. Stadt Premnitz

89. Stadt Pritzwalk

90. Stadt Senftenberg/Zfy Komorow

91. Stadt Sonnewalde

92. Stadt Spremberg/Grodk

93. Stadt Strausberg

94. Stadt Teltow

95. Stadt Velten

96. Stadt Vetschau/Spreewald

97. Stadt Werder (Havel)

98. Stadt Werneuchen

99. Stadt Wittenberge

100. Stadt Wittstock/Dosse

101. Stadt Wriezen

102. Stadt Zehdenick

103. Stadt Zossen

104. Städte- und Gemeindebund Brandenburg e.V.

105. Verbandsgemeinde Liebenwerda

106. Zweckverband Bauhof TKS

Die Verbandsversammlung kann auf schriftlichen Antrag hin die Aufnahme

weiterer Verbandsmitglieder in den Zweckverband beschließen.

Die Aufnahme nicht kommunaler Mitglieder im Sinne des §

11 Absatz 1 GKGBbg ist nur möglich, wenn sich diese juristische

Person zu 100 Prozent in öffentlicher Hand befindet.

§ 3 Aufgaben

(1) Der Zweckverband stellt seinen Verbandsmitgliedern Datenverarbeitungsverfahren,

Datenverarbeitungsleistungen und zugehörige

Serviceleistungen zur Erledigung oder Vereinfachung von

Verwaltungsaufgaben mit technikunterstützter Informationsverarbeitung

zur Verfügung, welche die Verbandsmitglieder ganz

oder teilweise in freier Entscheidung nutzen können.

(2) Unter Beachtung des Absatzes 1 führt der Zweckverband für seine

Verbandsmitglieder folgende Aufgaben durch:

a) Wartung, Pflege, Weiterentwicklung und erforderlichenfalls

geordnete Ablösung der bereitgestellten Verfahren,

b) Gewährleistung eines möglichst integrierten Einsatzes der

angebotenen Verfahren durch Bereitstellung entsprechender

Schnittstellen,

c) Beratung und Unterstützung der Verbandsmitglieder in allen

Fragen, die mit den Leistungen nach Absatz 1 im Zusammenhang

stehen, insbesondere IT-Beratungsleistungen nebst

Strategieberatungen, auch für die Bereiche Digitalisierung

und E-Government, sowie Beratungs- und Unterstützungsleistungen

in allen sonstigen Anwendungsfragen, insbesondere

bei der Auswahl, Beschaffung und Nutzung von Hardware

und Software; Durchführung von Schulungen,

d) Erwerb von Gebietslizenzen und Abschluss von Rahmenverträgen

mit Dritten über Lieferungen und Leistungen; Bereitstellung

eines Übertragungsnetzes zur Nutzung der Datenverarbeitungsverfahren

und für andere Netzdienste,

e) Vertretung der Interessen der Verbandsmitglieder auf dem

Gebiet der technikunterstützten Informationsverarbeitung,

Erwerb und Überlassung von Informationstechnik sowie

damit verbundene Betreiberleistungen,

f) Planung, Einrichtung und Betrieb eines Rechenzentrums einschließlich

der Kommunikationsnetze,

g) Beratung und Unterstützung der Verbandsmitglieder des

Zweckverbandes in Angelegenheiten des Datenschutzes

sowie der IT-Sicherheit.

(3) Der Zweckverband kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben und

Leistungen Dritter bedienen. In diesem Zusammenhang muss

die Einhaltung des Datenschutzes sichergestellt sein. Er kann

unter den gesetzlichen Voraussetzungen der Kommunalverfassung

des Landes Brandenburg (BbgKVerf) kommunale Unternehmen

nach § 92 Absatz 2 BbgKVerf gründen, wenn dies der

Aufgabenerfüllung gemäß § 3 Absatz 2 dienlich ist.

(4) Unter Erfüllung der gemeindewirtschaftsrechtlichen Anforderungen

kann der Zweckverband Aufgaben nach Absatz 2 auch

für Dritte durchführen, wenn dies zur Ausnutzung bestehender,

sonst brachliegender Kapazitäten beim Zweckband dient. Die

Verbandsleitung hat sicherzustellen, dass Verträge zur Aufgabendurchführung

mit Dritten kostendeckend ausgestaltet werden.

§ 4 Organe

Organe des Zweckverbandes sind

a) die Verbandsversammlung

b) der Verbandsausschuss

c) die Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorsteher (Verbandsleitung).

§ 5 Zusammensetzung der Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern

(Vertretungspersonen) der Verbandsmitglieder zusammen.

Jedes Verbandsmitglied entsendet eine Vertretungsperson in die

Verbandsversammlung. Für die Entsendung findet § 19 Absatz 3

und 5 GKGBbg Anwendung.

§ 6 Stimmrechte der Verbandsmitglieder

(1) Bei Abstimmungen haben die Verbandsmitglieder jeweils eine

Stimme.

(2) Die weiteren Verbandsmitglieder im Sinne des § 11 Absatz 1

GKGBbg haben bei Abstimmungen jeweils eine Stimme.

(3) Die Stimmen eines Verbandsmitgliedes können nur vollständig

und einheitlich abgegeben werden.

(4) Bei Wahlen und Abwahlen, auch soweit diese durch Abstimmung

erfolgen (§ 21 Absatz 4 GKGBbg), haben die Verbandsmitglieder

jeweils eine Stimme.

§ 7 Aufgaben der Verbandsversammlung

(1) Die Verbandsversammlung ist das oberste Organ des Zweckverbandes.

Sie entscheidet über alle Angelegenheiten des Zweckverbandes,

soweit gesetzlich oder durch diese Verbandssatzung

nichts anderes bestimmt ist, und überwacht die Durchführung

ihrer Entscheidungen.

(2) Die Verbandsversammlung entscheidet auf der Grundlage der

landesrechtlichen Vorschriften und der Verbandssatzung über

alle Angelegenheiten des Verbandes, soweit diese nicht in die

Zuständigkeit der Verbandsleitung fallen. Sie beschließt insbesondere

über:

a) den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen

und der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung,

b) die Wahl und Abwahl der Verbandsleitung und der Stellvertreterin

bzw. des Stellvertreters,

c) den Wirtschaftsplan und seine Nachträge,

d) die Wahl und Abwahl der weiteren Mitglieder des Verbandsausschusses,

e) die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die

Ergebnisverwendung,

f) die Entlastung der Verbandsleitung,

g) den Beitritt und das Ausscheiden von Verbandsmitgliedern,

h) die Auflösung des Zweckverbandes,

i) die Gründung von bzw. die Beteiligung an kommunalen Unternehmen

im Sinne des § 92 Absatz 2 BbgKVerf,

j) die Mitgliedschaft in Zweckverbänden und sonstigen Verbänden,

in Vereinen und Vereinigungen, den Abschluss von

öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen im Sinne des GKGBbg

sowie deren Änderung, Aufhebung und Kündigung,

k) den Abschluss von Verträgen zur Aufgabendurchführung des

Zweckverbandes für Dritte (§ 3 Absatz 4) ab einem jährlichen

Auftragsvolumen von 100.000 EUR.

(3) Einer Mehrheit von zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl

der Verbandsversammlung bedürfen Änderungen der

Regelungen der Verbandssatzung über die Verbandsaufgaben,

die Verbandsmitglieder, die Zahl ihrer Stimmen in der Verbandssatzung

und den Maßstab, nach dem die Verbandsmitglieder

nach § 29 GKGBbg zur Deckung des Finanzbedarfs beizutragen

haben, sowie die Aufhebung der Verbandssatzung. Die Änderung

der Verbandsaufgaben bedarf zudem der Einstimmigkeit

der kommunalen Verbandsmitglieder.

§ 8 Geschäftsgang in der Verbandsversammlung

(1) Die Sitzungen der Verbandsversammlung finden statt, so oft

es die Geschäftslage erfordert, mindestens jedoch zweimal im

Kalenderjahr. Eine Sitzung muss einberufen werden, wenn dies

schriftlich unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes von

einem Fünftel der Verbandsmitglieder oder der Verbandsleitung

beantragt wird.

(2) Die Einberufung zur ersten Sitzung der Verbandsversammlung

nach Bildung des Zweckverbandes erfolgt durch die an Lebensjahren

älteste, nicht verhinderte Vertretungsperson nach § 19

Absatz 3 Satz 1 GKGBbg. Die Verbandsversammlung wählt in

ihrer ersten Sitzung aus ihrer Mitte die Vorsitzende oder den Vorsitzenden.

In gleicher Weise wählt sie mindestens eine Stellvertreterin

oder einen Stellvertreter.

(3) Der oder die Vorsitzende beruft die Verbandsversammlung unter

Angabe von Datum, Ort und Zeit der Versammlung ein, setzt im

Benehmen mit der Verbandsleitung die Tagesordnung fest und

leitet die Sitzung. Die schriftliche Einladung hat unter Angabe der

Tagesordnung und Übermittlung von Unterlagen zu erfolgen. Die

Einberufungsfrist beträgt vierzehn Kalendertage. In dringenden

Angelegenheiten kann die Ladungsfrist auf fünf volle Kalendertage

vor dem Sitzungstag verkürzt werden (vereinfachte Einberufung);

die Dringlichkeit ist in der Ladung zu begründen. Die Tagesordnungen

zu Sitzungen der Verbandsversammlung sind unter

Angabe von Zeit und Ort der jeweiligen Sitzungen spätestens fünf

Kalendertage vor der Sitzung öffentlich bekannt zu machen.

(4) Die Verbandsversammlung tagt grundsätzlich in Präsenssitzung.

Vertretungspersonen von Verbandsmitgliedern können auf

begründeten Antrag an der Sitzung per Video teilnehmen, soweit

dies technisch möglich ist. Ein begründeter Antrag liegt vor, wenn

die Vertretungsperson und ihre allgemeine oder erste Stellvertretung

anderenfalls ihre persönliche Teilnahme an der Sitzung aus

beruflichen, familiären, gesundheitlichen oder vergleichbaren

Gründen nicht ermöglichen könnte.

(5) Die Verbandsversammlung beschließt, soweit durch Gesetz oder

diese Satzung nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der

auf Ja oder Nein lautenden Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt

ein Antrag als abgelehnt. Schreibt ein Gesetz oder diese Satzung

Einstimmigkeit bei der Beschlussfassung vor, so ist der

Beschluss ohne Gegenstimme zu fassen.

(6) Die Verbandsversammlung regelt ihre inneren Angelegenheiten,

insbesondere den Gang ihrer Verhandlungen, durch eine

Geschäftsordnung.

§ 9 Verbandsausschuss

(1) Es wird ein Verbandsausschuss nach § 25 Absatz 1 Satz 1

GKGBbg gebildet. Der Verbandsausschuss besteht aus dem

Verbandsvorsteher bzw. der Verbandsvorsteherin und elf weiteren

Mitgliedern.

(2) Die elf weiteren Mitglieder des Verbandsausschusses nach

Absatz 1 werden von der Verbandsversammlung aus dem Kreis

ihrer ordentlichen Mitglieder gewählt. Davon sollen

a) ein weiteres Mitglied auf den Kreis der kreisangehörigen

Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden und Zweckverbände

bis zu einer Einwohnerzahl bis 4.999,

b) drei weitere Mitglieder auf den Kreis der kreisangehörigen

Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden und Zweckverbände

bis zu einer Einwohnerzahl bis 24.999,

c) zwei weitere Mitglieder auf den Kreis der kreisangehörigen

Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden und Zweckverbände

ab einer Einwohnerzahl von 25.000 Einwohnern,

d) zwei weitere Mitglieder auf den Kreis der kreisfreien Städte,

e) zwei weitere Mitglieder auf den Kreis der Landkreise und

f) ein weiteres Mitglied auf den Kreis der weiteren Verbandsmitglieder

im Sinne des § 11 Absatz 1 GKGBbg

entfallen.

In gleicher Weise wird für jedes weitere Mitglied eine Stellvertreterin

oder ein Stellvertreter gewählt. Für die nach Satz 2 und 3 maßgebliche

Einwohnerzahl gilt § 6 Absatz 1 Satz 4 und 5 entsprechend.

(3) Die Wahlzeit der nach Absatz 2 gewählten weiteren Mitglieder

dauert fünf Jahre. Sie üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen

Mitglieder weiter aus.

(4) Die Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorsteher übernimmt

abweichend von § 12 Absatz 1 Satz 1 GKGBbg in Verbindung mit

§ 44 Absatz 5 BbgKVerf den Vorsitz des Verbandsausschusses.

(5) Die oder der Vorsitzende beruft den Verbandsausschuss

unter Angabe von Datum, Ort und Zeit der Versammlung ein,

setzt Tagesordnung fest und leitet die Sitzung. Die schriftliche

Einladung hat unter Angabe der Tagesordnung und Übersendung

von Unterlagen zu erfolgen. Die Einberufungsfrist beträgt

zehn Kalendertage. In dringenden Angelegenheiten kann die

Ladungsfrist auf fünf volle Kalendertage vor dem Sitzungstag

verkürzt werden (vereinfachte Einberufung); die Dringlichkeit ist

in der Ladung zu begründen. Die Tagesordnungen zu Sitzungen

des Verbandsausschusses sind unter Angabe von Zeit und Ort

der jeweiligen Sitzungen spätestens fünf Kalendertage vor der

Sitzung öffentlich bekannt zu machen.

(6) Jedes Mitglied des Verbandsausschusses hat im Verbandsausschuss

eine Stimme; § 19 Absatz 7 GKGBbg findet keine Anwendung.

Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei

Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

§ 10 Aufgaben des Verbandsausschusses

(1) Der Verbandsauschuss hat unter Beachtung der gesetzlichen

Bestimmungen folgende Aufgaben:

a) Abgabe von Empfehlungen zur Vorbereitung von Beschlüssen

der Verbandsversammlung

b) strategische Begleitung des Zweckverbandes,

c) Unterstützung der Verbandsversammlung bei Fragen der

Kontrolle über die Verbandsleitung und der Erarbeitung eines

Entwurfes für Richtlinien für die Tätigkeit der Verbandsleitung.

(2) Einzelne Angelegenheiten können dem Verbandsausschuss

auch durch Beschluss der Verbandsversammlung zur Erledigung

übertragen werden, soweit diese durch Gesetz nicht ausschließlich

der Verbandsversammlung zugewiesen sind.

§ 11 Verbandsvorsteherin/Verbandsvorsteher (Verbandsleitung)

(1) Die Verbandsleitung ist hauptamtlich tätig.

(2) Die Verbandsversammlung wählt die Verbandsvorsteherin oder

den Verbandsvorsteher (Verbandsleitung) und deren Stellvertreterin

oder dessen Stellvertreter für die Dauer von acht Jahren.

(3) Die Verbandsleitung oder ihre Stellvertretung nehmen an den

Sitzungen der Verbandsversammlung teil.

(4) Die Verbandsleitung führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung

des Zweckverbandes nach Maßgabe der Gesetze, der Verbandssatzung

und der Beschlüsse der Verbandsversammlung.

Sie vertritt den Zweckverband gerichtlich und außergerichtlich.

(5) Die Verbandsleitung hat nach Maßgabe des Absatzes 4 das

Recht, über folgende Rechtsgeschäfte im Rahmen des Wirtschaftsplans

bzw. der vorläufigen Wirtschaftsführung bis zu folgenden

Wertgrenzen selbständig zu entscheiden:

a) beim Erwerb von Vermögensgegenständen bis zu einem Wert

im Einzelfall von 200.000.- Euro,

b) bei der Verfügung über Verbandsvermögen, der Hingabe

von Darlehen und anderen Rechtsgeschäften, die den vorgenannten

wirtschaftlich gleichkommen, und bei einer Verpflichtung

zu solchen Geschäften bis zu einem Wert im Einzelfall

von 200.000.- Euro,

c) bei der Aufnahme von Krediten, der Übernahme von Bürgschaften,

dem Abschluss von Gewährverträgen und der

Bestellung anderer Sicherheiten für Dritte sowie solchen

Rechtsgeschäften, die den vorgenannten wirtschaftlich

gleichkommen, bis zu einem Wert im Einzelfall von 100.000.-

Euro,

d) bei Vergabe von Lieferungen und Leistungen bis zu einer

Wertgrenze von 500.000.- Euro.

§ 12 Finanzierung

(1) Der Zweckverband erwirtschaftet vorrangig die benötigten Mittel

durch Entgelte für seine Aufgabendurchführung für die Verbandsmitglieder

(§ 3 Absatz 2) und Dritte (§ 3 Absatz 4). Der

Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern eine Verbandsumlage,

soweit seine sonstigen Erträge, Einzahlungen

und nicht benötigten Finanzmittel nicht ausreichen, um seinen

Finanzbedarf zu decken.

(2) Für die Höhe der durch ein Verbandsmitglied zu zahlenden Verbandsumlage

ist das Verhältnis der Stimmen nach § 6 Absatz

1 und 2 zur satzungsmäßigen Gesamtstimmenzahl maßgeblich.

§ 13 Wirtschaftsführung, Rechnungswesen und Jahresabschlussprüfung

(1)Auf die Wirtschaftsführung, das Rechnungswesen und die Jahresabschlussprüfung

des Zweckverbandes finden die Vorschriften

über die Wirtschaftsführung, das Rechnungswesen und die

Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe sinngemäß Anwendung.

(3) Das Wirtschaftsjahr des Zweckverbandes ist das Kalenderjahr.

(4) Der Zweckverband hat keine Gewinnerzielungsabsicht.

(4) Die Verwaltungs- und Kassengeschäfte des Zweckverbandes

einschließlich der Personalverwaltung nimmt dieser in eigener

Verantwortung wahr.

§ 14 Wirtschaftsplan

Der Zweckverband erlässt für jedes Wirtschaftsjahr vor dessen

Beginn einen Wirtschaftsplan. §§ 14 bis 18 der Eigenbetriebsverordnung

(EigV) finden entsprechende Anwendung.

§ 15 Jahresabschluss, Lagebericht

(1) Der Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts nach § 21

Absatz 2 EigV sind von der Verbandsleitung bis zum 31. März

des Folgejahres aufzustellen und zu unterzeichnen. Im Übrigen

gelten die §§ 21 bis 26 der EigV.

(3) Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht sind der Verbandsversammlung

vorzulegen.

(4) Die Verbandsversammlung hat auf Vorlage der Verbandsleitung

bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Wirtschaftsjahr

folgenden Kalenderjahres über

1. die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die

Ergebnisverwendung und

2. die Entlastung der Verbandsleitung

getrennt zu beschließen. Die Beschlüsse nach Satz 1 sind gemäß

§ 33 Absatz 3 Satz 1 EigV bekanntzumachen. Der Jahresabschluss

und der Prüfungsvermerk sind eine Woche an einer bestimmten

Stelle des Verbandssitzes zu jedermanns Einsicht auszulegen. In

der Bekanntmachung nach Satz 2 sind genaue Angaben über den

Ort sowie den Beginn und das Ende der Auslegung zu machen.

§ 16 Örtliche Prüfung

Für die örtliche Prüfung des Zweckverbandes findet § 30 GKGBbg

Anwendung.

§ 17 Personal

(1) Zur Erledigung seiner Aufgaben kann der Zweckverband Beamte

ernennen und Beschäftigte einstellen.

(2) Die nach geltendem Recht auszustellenden Urkunden für Beamte

sowie auszustellenden Anstellungsverträge und sonstigen

schriftlichen Erklärungen zur Regelung der Rechtsverhältnisse

von Beschäftigten bedürfen der Unterzeichnung durch die Verbandsleitung.

§ 18 Ausscheiden von Verbandsmitgliedern

(1) Ein Mitglied des Zweckverbandes kann zum Ende eines Wirtschaftsjahres

austreten. Der Austritt ist schriftlich, spätestens 1

Kalenderjahr vor dem beabsichtigten Austritt, gegenüber der Verbandsleitung

zu beantragen.

(2) Zur Rechtswirksamkeit des Austritts ist die Zustimmung der Verbandsversammlung

erforderlich. Der Austritt eines Mitglieds darf

den Bestand des Zweckverbandes wirtschaftlich nicht gefährden.

Im Übrigen darf die Zustimmung nicht verweigert werden, wenn

das austretende Mitglied alle bis zum Austrittstermin anfallenden

satzungsmäßigen Verpflichtungen erfüllt hat sowie die sonst

infolge des Austretens erforderliche Auseinandersetzung stattgefunden

hat.

(3) Bei Ausscheiden eines Verbandsmitgliedes werden die das ausscheidende

Verbandsmitglied betreffenden Daten ausgehändigt.

§ 19 Auflösung und Auseinandersetzung

(1) Die Auflösung des Zweckverbandes erfolgt durch Aufhebung

der Verbandssatzung durch die Verbandsversammlung mit einer

Mehrheit von zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl

der Verbandsversammlung. Die Aufhebung der Verbandssatzung

bedarf der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

§ 14 Absatz 1 GKGBbg findet Anwendung.

(2) Für die Abwicklung des Zweckverbandes finden die Bestimmungen

des § 33 Absatz 3 bis 7 GKGBbg Anwendung.

§ 20 Bekanntmachungen

(1) Die Verbandssatzung und ihre Änderungen werden von der

Rechtsaufsichtsbehörde im „Amtsblatt für Brandenburg“ öffentlich

bekannt gemacht.

(2) Sonstige Satzungen, Bekanntmachungen und Mitteilungen des

Zweckverbandes sowie Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen

der Verbandsversammlung werden auf der Internetseite des

Zweckverbandes www.dikom-bb.de veröffentlicht.

§ 21 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung

in Kraft.

Cottbus, den 13.12.2024

Oliver Bölke

Verbandsvorsteher“


Ich heiße Andrea, bin leider seit 2 Jahren

verw., arbeite im Seniorenheim, stehe

ganz allein da und suche einen lieben

Mann (gern auch älter), dem ich alles sein

möchte, was er sich wünscht. Bin Mitte

50, vielleicht etwas zu vollbusig, hübsch,

fleißig, bescheiden, ehrlich und treu. Ich

stelle keine hohen Ansprüche, Dein Aussehen

ist mir nicht so wichtig, wenn Du es

nur ehrlich meinst und gut zu mir bist. Bei

Sympathie und Wunsch würde ich auch zu

Dir ziehen. Ich warte sehnsüchtig auf einen

Anruf von Dir. Ag. Marie, Tel. (03876)

6049180.

Attraktive Ärztin, Ende 30/167/53, suche

nach großer Enttäuschung endlich

den Mann fürs Leben, der meine Seele

wieder heilen kann. Bin attraktiv, ehrlich,

sehr gefühlvoll und warte auf Deinen Anruf.

Trau Dich! Ag. Marie, Tel. (03876)

6049180.

Hübsche Buchhalterin, Kati, 43 J.,

schlank, zärtlich, treu, habe die Hoffnung

trotzdem fast aufgegeben. Erst bin ich heiß

umworben und wenn die Sprache auf meine

Tochter kommt ist alles aus. Irgendwo

muss es doch einen lieben, einfachen Mann

geben, den ein liebes Kind nicht stört. Da

ich nicht ortsgebunden bin, könnten wir bei

Wunsch auch zu Dir ziehen. Bitte sei so lieb

und ruf an über Ag. Marie, Tel. (03876)

6049180.

Herzensgute Kerstin, 64/160/50, verw.,

als Krankenpflegerin berufstätig, eine sehr

hübsche, jünger wirkende Frau mit einer

schlanken, weiblichen Figur, liebevollem

und vitalem Wesen und viel Lebenserfahrung.

Finanziell durch Witwenrente abgesichert

und unabhängig. Ich suche für eine

harmonische und zufriedene Zweisamkeit

einen charmanten Mann (Alter egal). Würde

Sie gern schon am Wochenende mit

meinem Auto besuchen. Erfüllen Sie mir

diesen Wunsch und rufen Sie an. Ag. Marie,

Tel. (03876) 6049180.

Bescheidene, fürsorgliche Krankenschwester,

Mitte 40/165, wunderhübsch,

schlank, vielleicht etwas zu vollbusig,

häuslich und kinderlieb, ist nach

einer großen Enttäuschung wieder ganz

allein. „Ich wünsche mir nur einen lieben

und treuen Partner, am liebsten für immer.

Da ich nicht ortsgebunden bin, könnte ich

auch zu Dir ziehen. Glaube mir, ich bin treu

und bestimmt eine Frau, um die Dich viele

beneiden werden. Ruf bitte an!“ Ag. Marie,

Tel. (03876) 6049180.

Hauchzarte Liebe und zärtliche Küsse!

Julia, 60/160, ganz alleinstehend.

Ich bin zwar nur eine einfache Krankenschwester,

aber dafür eine sehr jugendliche,

bildhübsche, schlanke, spontane und

begeisterungsfähige Frau mit vielen hausfraulichen

Vorzügen, bin herrlich natürlich,

gefühlsbetont, zärtlich, romantisch, treu,

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freue mich auf Ihren Anruf. Ag. Marie,

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und deshalb jeden Abend sehr einsam.

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zärtlich und humorvoll will Dein Herz erobern

und mit Dir glücklich werden. Ag.

Marie, Tel. (03876) 6049180.

Dipl. Ing., 59 Jahre, alleinstehend und

leider ohne Kinder geblieben. Ein attraktiver

Witwer, der sein Alleinsein durch

beruflichen Erfolg und Einsatz versuchte

zu vergessen. Ich habe all meine Ziele erreicht,

bin finanziell bestens gestellt und

habe viel zu bieten. Ich würde einiges für

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ganz natürlich und möchten wie ich noch

einmal einen Neuanfang wagen? Dann

melden Sie sich bitte. Ag. Marie, Tel.

(03876) 6049180.

Selbständiger, erfolgreicher und attraktiver

Handwerksmeister, 60 Jahre,

ein sympathischer Mann, gesellig und

treu, lebt in sehr guten Verhältnissen und

wünscht sich eine Frau, welcher er ein aufmerksamer

Partner sein darf. Ag. Marie,

Tel. (03876) 6049180.

Andreas, 64/185, seit über 1 Jahr verwitwet,

ein sympathischer, jünger aussehender

Mann, handwerklich begabt, rüstig

und möchte nicht alleine bleiben. Würde

auch mein Haus verkaufen und später zur

Partnerin ziehen. Ich habe ein gutes Einkommen,

fahre gern mit dem Auto in die

Natur, mag Spaziergänge und Ausflüge,

doch fehlt mir die Gesellschaft einer lieben

Frau. Bitte ruf an. Ag. Marie, Tel.

(03876) 6049180.

Falk, 66 Jahre, attraktiver Witwer, NR,

vital, Naturfreund, graumeliertes Haar,

flotter Tänzer, sucht ehrliche Partnerin für

eine gute Freundschaft. Ag. Marie, Tel.

(03876) 6049180.

Facharzt, 69/180, Witwer, mit graumeliertem

Haar und bezauberndem Lächeln,

aber fast schon mutlos. Im Grunde bin ich

ein zufriedener Mann, wenn da nicht der

Wunsch wäre mit einer lieben Dame bis 78

Jahre zu plaudern, gemeinsam zu verreisen

und ganz langsam eine harmonische

Freizeitbekanntschaft aufzubauen. Ich bin

NR/NT und fahre gern mit meinem Auto.

Spazieren, verreisen, die Liebe zur Natur,

Musik, den Haushalt selber bewältigen - all

das sind so meine Interessen. Wenn ich

Ihnen die Hand hilfreich reichen und mit

Rat und Tat zur Seite stehen darf, dann

rufen Sie doch bitte an, auch wenn Sie

sich überwinden müssen. Wir wollen beide

eine Freundschaft bei der jeder seine Wohnung

behält. Ag. Marie, Tel. (03876)

6049180.

Wolfgang, 76/180, NR, habe meine

Frau gepflegt bis Sie eingeschlafen ist und

möchte nun meine angemessene Trauerzeit

beenden, auch wenn es innerlich noch

schmerzt. Nur so kann es nicht weitergehen.

Bin anpassungsfähig, ehrlich, mit

gepflegten Manieren, charmant und aufgeschlossen.

Bin es leid niemanden zu haben,

mit dem ich mich austauschen kann. Allein

durchs Leben zu gehen ist traurig. Zu zweit

ist alles viel schöner. Eine Frau, gern auch

älter, zu verwöhnen, mit ihr zu lachen, gemeinsam

verreisen oder auch nur einfach

miteinander reden, das ist mein Wunsch,

dabei sollte jeder seine Wohnung behalten.

Es wäre schön, wenn wir bald etwas gemeinsam

unternehmen könnten, denn für

die Seele ist so eine Freundschaft sehr gut.

Gern hole ich Sie zu einem ersten Ausflug

mit meinem Auto ab. Haben Sie Mut und

rufen an über Ag. Marie, Tel. (03876)

6049180.

Wolfgang, 71 Jahre, seit 2 Jahren verwitwet,

suche meine Lebensgefährtin! Ich

sehe für mein Alter jünger aus, habe graumeliertes

Haar, bin rüstig, guter Autofahrer,

handwerklich und mag Gartenarbeit.

Ich suche eine liebe Frau, die nicht alleine

bleiben und mir eine gute Kameradin

sein möchte. Ag. Marie, Tel. (03876)

6049180.

Polizeibeamter i. P., Jürgen, 74

Jahre, vor 2 Jahren hatten wir Goldene

Hochzeit, doch 6 Monate später ein trauriger

Schicksalsschlag. Jetzt bin ich Witwer

und völlig allein. Wie gern hätte ich wieder

eine nette Frau, gern auch älter, die mit

mir etwas unternehmen möchte, Reisen,

Ausflüge, Theater, Konzerte, die Natur genießen

oder ich koche etwas für uns beide.

Es wäre schön, gemeinsam zu lachen

und die Freizeit mit einer netten Dame zu

verbringen. In unserem Alter müssen wir

jeden Tag nutzen und genießen. Ich bin ein

guter Autofahrer, habe auch kein Problem

mit weiteren Entfernungen. Bitte gleich

anrufen über Ag. Marie, Tel. (03876)

6049180.

Haben wir Gemeinsamkeiten? Mein

Leben ist sehr angenehm, bin ehemaliger

leitender Angestellter, 78/184, Witwer, genieße

meine sportlich gestaltete Freizeit,

pflege kulturelle Interessen, lache gern mit

Freunden und schätze stilvolles Ambiente.

Bin weltoffen und reise gern. Dennoch fehlt

mir die Frau, die mein Herz berührt und

weiß, um wie viel schöner das Leben zu

zweit sein kann. Ag. Marie, Tel. (03876)

6049180.

Küssen kann man nicht alleine! Moritz,

38/182, ein gepflegter Mann mit interessantem

Job als Event-Manager, kann sich

anpassen, fröhlicher Typ, pflegt seinen

Freundeskreis, sehnt sich nach unkomplizierter

SIE, um sich wieder auf gemeinsame

Wochenenden und die WhatsApp zwischendurch

zu freuen (bitte keine Frauen,

die sonst nur im Internet suchen). Ag.

Marie, Tel. (03876) 6049180.

Suche einen Stern... der Deinen Namen

trägt und den Weg zu Dir weist. Schön,

dass Du meine Anzeige liest und mir somit

vielleicht die Möglichkeit gibst, Dich zu

finden. Du bist spontan und liebst Überraschungen,

voller Lebensfreude, magst die

Natur zu jeder Jahreszeit und sehnst Dich

nach einer festen Beziehung, von Liebe

und Vertrauen, getragen. Gerne bist Du

auch empathisch, schätzt das Gespräch,

aber auch die gemeinsame Stille, kannst

zärtlich und romantisch, aber auch etwas

wild und verrückt sein und magst Musik

und Tanz. Somit teilen wir schon einmal einige

bedeutsame Gemeinsamkeiten. Weitere,

gilt es später persönlich herauszufinden.

Wenn Du nun vielleicht noch sportiv

und zwischen 45 und 57 Jahren, jung bist,

dann melde Dich. Wer weiß das schon?

Vielleicht führt uns der Stern, der Deinen

Namen trägt, zusammen? Es grüßt Jan, 53

Jahre, der gerne in den Nachthimmel und

zu den vielen Sternen schaut. Ag. Marie,

Tel. (03876) 6049180.

Biete ehrlichen Mann, lieben Papa,

starken Beschützer und jede Menge Spaß…

ob Kino, baden oder rumtoben zu Hause.

Steve, 40/182, ein Typ mit Witz und

Charme, als Klempner fleißig, träumt von

einer natürlichen und bodenständigen

Frau mit Lust auf Leben und eine glückliche

Familie. Bitte ruf an. Ag. Marie, Tel.

(03876) 6049180.

Noch keinen Urlaub geplant? Wir

könnten jetzt den Urlaub buchen- Karibik,

Hawaii oder die Berge? Roger, 57/188,

erfolgreicher Geschäftsmann. Ich bin ein

natürlicher, gutaussehender, charmanter,

humorvoller, dynamischer Mann in besten

finanziellen Verhältnissen. Durch meine

viele Arbeit bin ich jetzt allerdings sehr allein,

wurde einfach verlassen – habe wohl

zu viel gearbeitet… wünsche mir eine liebe,

charmante Frau für einen Neuanfang…

Kuscheln vor dem Kamin, zärtliche Worte

und für Dich da sein. Ich über mich- ehrlich,

sportlich und spaziere gern über

Wochenmärkte und Straßenfeste, bin ein

unternehmungslustiger

Weltenbummler,

realistisch, harmoniebedürftig, spontan

und möchte Dich festhalten. Habe ein Herz,

dass Dir Liebe und Treue gibt. Kleidungsmäßig

bin ich eher der sportlich legere Typ,

also Jeans und Hemd, was aber nicht bedeutet,

dass ich nicht weiß, dass es eben

manchmal der Anzug und die Krawatte sein

muss, wohlfühlen ist aber etwas Anderes.

Mit einer Flasche Champagner und mit Ihrem

Lieblingsmenü vom Chinesen möchte

ich Sie verwöhnen. Bitte rufen Sie an! Ag.

Marie, Tel. (03876) 6049180.

Attraktiver Dipl.- Ing., 43/183, sympathisch

männliche Ausstrahlung, fast

immer gutgelaunt. Mein sicherer, familienfreundlicher

Job als leitender Beamter und

Freunde sind nicht alles für mich im Leben.

Ich suche eine nette, sympathische, ganz

normale junge Frau, mit Kind angenehm,

der Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit und Treue

viel bedeuten Dich fest in meine Arme

nehmen und nicht wieder loslassen. Hast

Du Mut, dann ruf an! Ag. Marie, Tel.

(03876) 6049180.

Letzter Versuch! Polizeibeamter i. P.,

71 Jahre, stattlicher Witwer, attraktive

und sehr gepflegte Erscheinung, finanziell

abgesichert, eigenes Auto, habe leider

durch die Einsamkeit ein Stück Lebenssinn

verloren, bin anpassungsfähig, hilfsbereit,

tier- und naturlieb, kann gesellig, aber

auch gefühlsbetont sein, tanze sehr gern,

mag Volksmusik, Spaziergänge und Reisen.

Brauche keine Frau für den Haushalt.

Dies musste ich lernen durch die Pflege

meiner Frau. Jetzt sehne ich mich nach einer

ehrlichen, seriösen, lebensbejahenden

Partnerin, um mit ihr in Freundschaft die

Einsamkeit zu beenden. Ich freue mich

auf Ihren Anruf und überzeugen Sie sich

von meiner Ehrlichkeit. Ag. Marie, Tel.

(03876) 6049180.

Steffen, 48/182, Maschinenbau Dipl.

Ingenieur, sportlich, gutaussehend, wurde

von seiner langjährigen Partnerin immer

wieder betrogen, sie hat sich von seinem

hart erarbeiteten Geld schöne Jahre gemacht

und ist dann von heute auf morgen

gegangen, wegen eines Anderen. Steffen

sucht eine liebe, einfache, zuverlässige,

gepflegte und treue Frau, die auch wirklich

ernsthaft eine dauerhafte Partnerschaft

will. „Ich arbeite zwar viel, nehme mir

aber immer die Zeit für die Partnerin und

mich, Spaziergänge, Kurzreisen oder einen

gemütlichen Abend vor dem Kamin. Vielleicht

hast auch Du Lust auf viele schöne,

gemeinsame Stunden zu zweit, dann rufe

an.“ Ag. Marie, Tel. (03876) 6049180.

Mirko, Mitte 40/184/80, mit toller

Wohnung, Pkw, dunkles, volles Haar, ein

attraktiver, sportlicher und sympathischer

Polizeibeamter, ist völlig verzweifelt. Schon

letzten Monat hat er eine Anzeige aufgegeben

und niemand hat sich gemeldet. Dabei

sucht er nur eine ganz „normale Frau“,

gern auch mit Kindern, für einen Neubeginn.

Vielleicht wurdest Du auch von Deinem

Partner betrogen und suchst wieder

einen Halt im Leben. Bitte melde Dich! Ag.

Marie, Tel. (03876) 6049180.

Anja, 51/164, hat ein großes Herz zu

verschenken. Anja ist eine Frohnatur, ihr

herzliches Lachen, die sprühenden Augen

können verzaubern. Leider durch einen

Unfall verwitwet, nach 2 Jahren würde sie

gerne wieder ein Glück zu zweit finden. Sie

sehnt sich nach einem Mann, der ihr Nähe

gibt und für den sie wieder gerne da sein

möchte. Anja arbeitet als Schneiderin und

oft hat sie nach einem langen Arbeitstag

das Gefühl, dass es so nicht weitergehen

kann. Vielleicht kann schon in diesem

Frühling alles anders sein, wenn Du Dich

meldest, gern auch etwas älter. Ag. Marie,

Tel. (03876) 6049180.

Bettina, 55 Jahre, Witwe, lange dunkelblonde

Haare, mit eigenem Auto flexibel,

nicht ortsgebunden, naturverbunden, einfach,

genügsam, tierlieb, eine schlanke,

hübsche, angenehme Frau, hilfsbereit

und häuslich, hat jetzt den Mut für einen

Neuanfang und Veränderung. „Ich suche

einen Partner bis ca. 67 Jahre, gern vom

Land. Du musst kein Supermann sein,

aber Charakter und Gefühl haben. Freue

mich auf Dich!“ Ag. Marie, Tel. (03876)

6049180.

Iris, 56 Jahre, liebevolle, zierlich schlanke

Witwe, junggeblieben, vollbusig, liebt

Sauna, Haus- und Gartenarbeit, ist sexuell

aufgeschlossen, aber völlig alleinstehend,

sehr einsam und sucht deshalb einen lieben,

gern auch älteren Mann, den sie umsorgen

möchte. Ein eig. Pkw ist vorhanden.

Bitte rufen Sie an. Ag. Marie, Tel.

(03876) 6049180.

Hübsche Ukrainerin, Sarina, Ende

50/160, verwitwet, als Krankenschwester

im örtlichen Krankenhaus tätig, junggeblieben,

zärtlich, finanziell versorgt, unternehmungslustig,

warmherzig und fröhlich.

Gern koche ich Dein Leibgericht, auch ungebügelte

Hemden sind kein Problem für

mich, wenn nur das Alleinsein ein Ende

hat. Willst Du mich kennenlernen, mich

liebhaben, dann ruf an! Ag. Marie, Tel.

(03876) 6049180.

Mein Name ist Karina, ich bin 60

Jahre, immer freundlich, anschmiegsam

und zärtlich, sehe gut aus, bin schlank mit

etwas mehr Oberweite. Ich suche einen

lieben Mann bis Mitte 70, den ich eine liebe

und treue Frau sein möchte. Ich bin in

Russland geboren, lebe aber schon länger

in Deutschland. Da ich in meinem Beruf

als Ärztin überall Arbeit finde, könnte ich

zu Dir ziehen. Mich würde es glücklich machen,

wieder für jemanden zu sorgen, für

uns zu kochen, den Haushalt in Ordnung

halten und einfach zusammen wieder Freude

am Leben haben. Bitte melde Dich, auf

Wunsch könnte ich Dich auch mit meinem

Auto besuchen kommen. Ag. Marie, Tel.

(03876) 6049180.

Ina, Witwe, Anfang 60, Altenpflegerin,

eine kleine hübsche Frau, hat nach

schwerem Schicksalsschlag wieder neuen

Mut gefasst. Sie ist ein Sonnenschein in

trüben Tagen, möchte einen lieben Mann

verwöhnen, an seiner Seite stehen, sich

einfach nur liebhaben, wenn wir uns näherkommen,

dann können wir auch zusammenziehen.

Das Alter ist nebensächlich.

Bitte anrufen. Ag. Marie, Tel. (03876)

6049180.

Brigitte, 65 Jahre, nur eine einfache

Schneiderin aber eine liebenswerte Witwe,

schlank, jünger aussehend, mit Herz

und Humor, zärtlich, perfekt in Haushalt

und Garten. Gern würde ich einen Mann

verwöhnen und ihm ein schönes Zuhause

geben. Ich möchte nicht länger allein sein.

Bitte ruf an. Ag. Marie, Tel. (03876)

6049180.

Ich, Ines, 68 Jahre, Fachärztin im Ruhestand

und eine sehr einsame Witwe

vom Land, noch sehr hübsch, mit zierlich

schlanker, vollbusiger Figur, habe leider

keine eigenen Kinder, bin eine sichere

Auto- und Motorradfahrerin und würde

auch umziehen. Ich sehne mich so sehr

nach Zweisamkeit, mag Gartenarbeit, koche

sehr gut, bin bescheiden, fürsorglich

und sehr lieb. Darf ich noch mal glücklich

werden? Ag. Marie, Tel. (03876)

6049180.

Bist Du auch so alleine? Margarete,

70 Jahre, Witwe, habe bis zur Rente als

Ärztin gearbeitet, bin völlig ohne Anhang,

bin eine einfache, liebe Frau, jünger aussehend,

mit sanften Augen, schlanker Figur

und Rundungen am richtigen Fleck,

aber leider zu schüchtern um jemanden

anzusprechen. Deshalb bin ich einsam und

wünsche mir so sehr einen lieben Mann an

meiner Seite. Du kannst gerne älter sein,

das Alter ist für mich nicht entscheidend,

habe keine großen Ansprüche, Aussehen,

Figur - alles unwichtig, auch müssen wir

nicht ständig unterwegs sein, ich bin lieber

zu Hause und ob im Schlafzimmer noch

was geht, ist ebenfalls nicht entscheidend,

wenn ja, ist es gut und wenn nicht, dann

kann man auch anders miteinander zärtlich

sein. Ich kann gut haushalten und kochen,

liebe die Natur, mag Gartenarbeit und

fahre seit vielen Jahren Auto. Hoffentlich

habe ich Glück mit dieser Anzeige und Du

meldest Dich. Bitte ruf an. Ag. Marie, Tel.

(03876) 6049180.

Sabine, eine liebevolle Witwe, 71/160,

mit eigenem PKW, blondem Haar, weiblicher

Figur, häuslich und war von Beruf

Gärtnerin, hat aber zuletzt im Pflegeheim

gearbeitet. Habe Herzenswärme und

möchte einen Mann für den Lebensherbst

kennenlernen, da ich einfach nicht alleine

sein kann. Ag. Marie, Tel. (03876)

6049180.

Wolfgang, 81 J., ohne Anhang, Witwer,

NR, ehemaliger Handwerksmeister und

jetzt im wohlverdienten Ruhestand. Ich bin

ein Natur- und Tierfreund, liebe Spaziergänge

(keine Gewaltmärsche), Autotouren

und Musik. Aber allein macht alles keinen

Spaß. Es fehlt einfach eine Frau – nicht

für die Hausarbeit, die erledige ich selbst,

auch nicht fürs Schlafzimmer, das kann

sich zwar mal ergeben, muss aber nicht,

denn in unserem Alter tut ein liebes Wort

und mal jemand in den Arm nehmen mehr

gut als das Andere. Ich suche eine Frau,

die mit mir gemeinsam was unternehmen

möchte, ohne Streit und Hektik, wir sollten

alles langsam beginnen, jeder sollte seine

Wohnung behalten. Alter und Figur sind

unwichtig, selbst eine kleine Behinderung

würde mich nicht stören, nur sollten Sie es

ehrlich meinen und ein gutes Herz haben.

Also nur Mut, rufen Sie bitte an, damit wir

uns kennenlernen können. Ag. Marie,

Tel. (03876) 6049180.

Als Anfang 80-jähriger Witwer, Jürgen,

ehemaliger Bürgermeister, NR, NT, noch

leidenschaftlicher Autofahrer, bin ich Ihnen

vielleicht etwas zu alt – das täuscht

aber auf die Ferne! Ich bin aktiv, rüstig,

gepflegt. Weltoffen, hilfsbereit, junggeblieben,

durch meine super Pension gut

versorgt, könnte mir ein schönes Leben

gönnen. Aber es macht wenig Spaß so allein.

Welche liebenswerte, natürliche Frau,

gern auch älter, denkt auch so und könnte

ihre Freizeit gemeinsam mit mir in fester

Freundschaft genießen? Ich suche aber

vorerst nur eine Partnerschaft für schöne

Unternehmungen und kein gemeinsames

Wohnen. Wenn Sie Ihren Lebensabend

sinnvoll gestalten wollen, rufen Sie bitte

an! Ag. Marie, Tel. (03876) 6049180.

„Wärme spüren, Halt geben, über alles

reden, füreinander da sein, Zärtlichkeiten

spüren, miteinander glücklich sein – all das

wünsche ich mir mit einer sympathischen

Frau.“ Mathias, 42 Jahre, examinierter Gesundheits-

und Krankenpfleger, ausgeglichen,

natürlich, lebensbejahend, tolerant

und häuslich. Bitte haben Sie Mut zum Hörer

zu greifen. Ag. Marie, Tel. (03876)

6049180.

Ich bin bei der Urlaubsplanung! Da

stellt sich die Frage, ob Einzel- oder Doppelzimmer?

Ich, Carsten, habe es satt immer

EZ anzukreuzen. Welche Frau passenden

Alters, bis max. 1,80 m, hat es auch satt,

den Urlaub als Single zu verbringen und

mit mir das DZ und den Rest des Lebens zu

teilen? Bin 49 Jahre, 1,80 m groß, gesellig,

spontan, handwerklich und humorvoll und

sicher einer, mit dem es nicht langweilig,

aber immer schön wird. Ag. Marie, Tel.

(03876) 6049180.

Frank, 56 Jahre, leider verwitwet, ist ein

sympathischer, vorzeigbarer Mann. Er ist

gesellig, humorvoll und selbstbewusst. „Ich

lebe in guten und gesicherten Verhältnissen.

Suche eine liebenswerte Frau, der ich

ein aufmerksamer Partner sein darf. Ag.

Marie, Tel. (03876) 6049180.

Attraktiver, junger Witwer,

Hilmar, Ende 50, liebevoll, großzügig,

handwerklich begabt, suche einfache natürliche

Frau für ein harmonisches Miteinander.

Habe finanziell keine Sorgen, aber

die Einsamkeit erdrückt mich. Ich mag

alles Schöne, liebe die Natur, schöne Spaziergänge,

fahre gern Auto. Wenn auch Sie

wieder einen lieben Menschen an Ihrer Seite

suchen, dann rufen Sie an. Ag. Marie,

Tel. (03876) 6049180.

So – es langt! Es wird wohl eine natürliche,

zärtliche Frau bis 63 Jahre geben,

die diese Zeilen liest und einen Mann wir

mich, Frank, 63 Jahre, 182, als Kinderarzt

tätig, athletischer Typ, mit Interesse

für Reisen, Motorrad und Fahrrad fahren,

Musik und vieles mehr, doch ungern allein,

sucht! Deshalb ist meine Hoffnung

– Ihr Anruf! Ag. Marie, Tel. (03876)

6049180.

Stefan, 72 Jahre, verwitwet, solider,

attraktiver Handwerker mit Auto, bin

hilfsbereit, gepflegt, reise- und unternehmungslustig,

finanziell abgesichert, gehe

gern aus, schätze aber auch gemütliche

Stunden zu Hause, bin naturverbunden,

tierlieb, und suche eine liebe Frau. Füreinander

da sein ist der Wert nach dem ich

mich sehne. Bitte melde Dich unter Ag.

Marie, Tel. (03876) 6049180.

Die vor uns liegende Zeit, kann die

schönste unseres Lebens werden! Er,

68/183, ist ein rüstiger Rentner mit wohltuender

Herzlichkeit, mag Kultur, Natur,

Reisen, Tanzen, Wellness uvm. Möchte Sie

einfach jetzt kennenlernen! Ag. Marie,

Tel. (03876) 6049180.

Ich bin Wolfgang, 76 Jahre, NR/NT,

Witwer, bin fit, modern, vorzeigbar, fahre

gern Auto und suche eine Frau für schöne

gemeinsame Abende, Ausflüge, Spaziergänge

oder schön Essen gehen, ohne

WG und Sex. Ag. Marie, Tel. (03876)

6049180.

Richard, 78 J., seit 3 J. Witwer, war bis

zur Rente als Geschäftsführer tätig, ist ehrlich,

gepflegt, rüstig und mit Auto, sucht

nette Frau, gern auch älter, für Freundschaft,

keine Wohngemeinschaft und keinen

Sex, nur eine liebe Kameradin für

gemeinsame Ausflüge. Ag. Marie, Tel.

(03876) 6049180.

Manchmal trifft es einem im Leben

hart. Da träumt und denkt man froh; was

willst du mehr, hast einen schönen Beruf,

eine schöne Wohnung, tolles Auto, eine

Familie, die dich braucht und dann kommt

eine heimtückische Krankheit und nimmt

dir die Frau. Ich heiße Werner, bin 65/178,

habe dunkelblondes, volles Haar, Herz u.

Humor und was mir fehlt bist Du und Deine

Liebe. Du musst nicht super toll sein, auch

nicht reich, nur mögen müssen wir uns.

Habe doch nur ein wenig Mut u. melde Dich

ü. Ag. Marie, Tel. (03876) 6049180.

Volker, 50 Jahre, solider, gutaussehender

Handwerker, groß, vielseitig

interessiert, kinderlieb, aber ohne eigene

Kinder, humorvoll, spontan, treu, suche

ehrliche Frau, möchte mich auf den Feierabend,

gute Gespräche und gemeinsame

Stunden zu zweit freuen. Ag. Marie, Tel.

(03876) 6049180.

Sie suc ht Ih n

Katharina, Mitte 70, seit 3 Jahren verwitwet,

würde gern einen lieben und einfachen

Mann kennenlernen, aber weil sie

auf dem Land lebt, hat sie wenig Möglichkeit

und setzt deshalb alle Hoffnung in diese

Anzeige. Sie ist schlank, vollbusig, gutaussehend,

sehr sympathisch, ehrlich und

hilfsbereit und fährt gern Auto. Vielleicht

hat sie mit dieser Anzeige Glück und Du

meldest Dich! Ag. Marie, Tel. (03876)

6049180.

Helga, 78 Jahre, Witwe. Was mir fehlt

ist ein zuverlässiger und lieber Mann wie

Du, den ich verwöhnen darf und mit dem

ich alles teilen kann. Ich bin Naturfreund,

liebe Garten und Musik, habe ein EFH, würde

dieses bei Sympathie auch verkaufen

und zu Dir ziehen. Bitte ruf an! Ag. Marie,

Tel. (03876) 6049180.

Sympathische Witwe Inge, Ende

70/156, schlank, NR, wünscht sich von

Herzen einen liebevollen, ehrlichen Witwer,

der das Alleinsein auch satthat. Ich

kuschle gern und vermisse es mal wieder

in den Arm genommen zu werde. Ich mag

Harmonie, keinen Streit, tanze gerne, mal

eine Städte- Kurzreise machen, spazieren

gehen, ein Konzert besuchen, mag Schlager,

Volksmusik oder auch mal klassische

Musik. Zusammen auf dem Sofa sitzen

und Arm in Arm die Musik genießen, das

möchte ich gern mit Dir. Ich liebe ein schönes

gemütliches Zuhause und such einen

netten Mann für eine Freundschaft (keine

Wohngemeinschaft). Ag. Marie, Tel.

(03876) 6049180.

Ich heiße Manja, ich bin 45 Jahre,

schlank, anschmiegsam, zärtlich, sehe gut

aus und bin vollbusig. Da ich leider schon

in EU-Rente bin, könnte ich zu Dir ziehen.

Dein Beruf und Aussehen sind mir nicht

wichtig, nur lieb solltest Du zu mir sein. Ich

bin häuslich und koche sehr gut und habe

ein eigenes Auto. Du wirst nicht enttäuscht

sein. Bitte melde Dich über Ag. Marie,

Tel. (03876) 6049180.

Bildhübsche Fachärztin, 47

Jahre, braune lange Haare, schlanke,

sportliche Figur, habe es schon einmal mit

einer Anzeige versucht und kein Glück gehabt.

Ich würde gern einen soliden Mann

bis Anfang 60 kennenlernen, damit meine

Einsamkeit ein Ende hat. Rufe bitte

gleich an, Du wirst bestimmt nicht enttäuscht

sein. Ag. Marie, Tel. (03876)

6049180.

Kerstin, 58 Jahre, Witwe, hübsch, zierlich,

schlank, ehrlich, liebevoll, mit Sinn für

Haus, Garten, Landleben, trotz EFH nicht

ortsgebunden. „Brauche weder Weltreisen

noch Party, mag das einfache Schöne im

Leben und hoffe, ein gleichgesinnter Mann,

bis 70 Jahre, meldet sich bei mir.“ Ag. Marie,

Tel. (03876) 6049180.

Wo fehlt die liebevolle Frau im

Haus? Hübsche Witwe Tanja, 53/158, in

der Ukraine geboren, lebe aber schon viele

Jahre in Deutschland und arbeite als Krankenschwester.

Suche keine Freizeitbeziehung,

sondern einen soliden Mann bis ca.

65 Jahre, gern auch vom Land, der mit mir

leben möchte. Mag Garten, Haus, Hof und

Handarbeiten. Habe ein eigenes Auto und

würde gern zum Partner ziehen. Ag. Marie,

Tel. (03876) 6049180.

Suche lieben Mann, der mich aufnimmt.

Hedda, 67 Jahre, schlank, suche nach

schmervoller Trennung einen Neubeginn

mit liebevollem Partner. Alter und Äußeres

sind nicht entscheidend – nur das Herz

zählt. Wer ist so lieb und meldet sich? Ag.

Marie, Tel. (03876) 6049180.

Ramona, 65 Jahre, bin eine hübsche,

zierliche, junggebliebene Witwe, die nicht

gern allein ist, habe bis zur Rente als Krankenschwester

gearbeitet. Mag die Natur,

Musik, herzhaft kochen und Süßes backen,

fahre auch gerne mit meinem Auto. Bist Du

auch so einsam wie ich? Dann ruf an und ich

würde mich gerne bei Dir vorstellen. Ag.

Marie, Tel. (03876) 6049180.

Sabine, 68 Jahre, bin eine attraktive,

zierliche, liebe Witwe und suche einen

Mann, gern auch älter, zum Leben, Lieben

und Lachen. Ich fahre Auto, auf Wunsch

kann ich zu Ihnen ziehen und den Haushalt

übernehme ich gern. Ag. Marie, Tel.

(03876) 6049180.

Lebhafte Frohnatur Katharina

69/162, verwitwet, gestylt und einfach

bezaubernd, mobil und ungebunden, trotzdem

sehr einsam. Sie hofft hier auf einen

Mann, der noch lieben und träumen kann,

nicht nur auf der Couch sitzt und Lust auf

Abenteuer hat. Ruf bitte an! Ag. Marie,

Tel. (03876) 6049180.

Margareta, 72 Jahre, Schneiderin, plötzlich

ist alles so leer, wem gebe ich meine

Liebe weiter? Ich wünsche mir einen

normalen Mann, der auch die Einsamkeit

durchlebt. Lassen Sie uns finden und vielleicht

beginnt doch noch eine wundervolle

Zeit. Ich würde Sie gern mit meinem Auto

besuchen, um mich vorzustellen. Ag. Marie,

Tel. (03876) 6049180.

Adelheit, 78 Jahre, eine zierlich schlanke,

einsame Witwe, hat bis zur Rente als

Apothekerin gearbeitet, ist ganz lieb und

sucht einen netten, lieben Mann bis Ende

80 für schöne gemeinsame Stunden. Liebe

die Natur, bin eine gute Hausfrau und tierlieb.

Ich würde dich gern mit meinem Auto

besuchen und mich vorstellen. Ruf bitte

an! Ag. Marie, Tel. (03876) 6049180.

Liebevolle Ärztin, 79 Jahre, zierlich,

schlanke Figur, verwitwet, hat schon fast

alle Hoffnung, noch einmal einen lieben

Lebensgefährten bis 85 Jahre zu finden,

aufgegeben, denn niemand ist da, der sie

braucht. Dabei ist sie eine herzensgute,

nette, adrette, gemütvolle und zärtliche,

leider sehr einsame Frau, die gut kochen

kann, firm in Haushalt und Garten, naturverbunden

und tierlieb ist. Du wirst Dich

freuen, wenn Du sie siehst und in deine

Arme schließen kannst. Gern würde sie

sich mit ihrem neuen Auto bei Dir vorstellen.

Welcher ehrliche, ältere Herr ist auch

so allein und ruft an? Ag. Marie, Tel.

(03876) 6049180.

A n r u f e n u n d Ve r l i e b e n !

Er suc ht Sie

Ich heiße Nadja, bin 42 Jahre, eine

sehr attraktive Erzieherin, ledig, bin leider

etwas schüchtern bei der Partnersuche

und möchte nicht mehr länger allein sein.

Ich suche deshalb auf diesem Weg einen

netten Mann, zwecks fester Freundschaft.

Ich hatte schon eine Anzeige aufgegeben,

auf die sich aber leider keiner gemeldet

hat. Ich bin nicht ortsgebunden und würde

gern, wenn Du es wünschst, zu Dir ziehen.

Nur Mut! Du wirst es sicher nicht bereuen.

Ruf bitte an über Ag. Marie, Tel. (03876)

6049180.


Gültig bis 15.2.2025

Irrtümer vorbehalten. Für Druckfehler keine Haftung.

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