Lehre Kärnten
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LEHRE & KARRIERE
Lehre
Samstag, 19. Oktober 2024 | Ein Produkt des Werbemarktes der Kleinen Zeitung
System mit
Praxis
In der Lehre geht es vor allem
ums Anpacken
Rechte und
Pflichten
Das sollten Lehrlinge vor
dem Start wissen
Lehrstellen
besetzen
Welche Lösungen gibt es für
den Fachkräftemangel?
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LEHRE & KARRIERE
Kleine Zeitung
Samstag, 19. Oktober 2024
Über die duale
Berufsausbildung:
Fokus auf Praxis
In Österreich ist die Lehrlingsausbildung als duales
System organisiert. Der theoretische Unterricht wird
mit viel praktischer Arbeit im Betrieb verknüpft.
Hierzulande besteht die
Lehrlingsausbildung aus
zwei wesentlichen Säulen:
der betrieblichen
Ausbildung und dem Unterricht in
der Berufsschule. Die meiste Zeit,
etwa 80 Prozent der Ausbildungsdauer,
verbringen die Lehrlinge
im Betrieb, wo sie direkt in die
Arbeitsabläufe integriert werden.
Hier erwerben sie praktische Fertigkeiten
und lernen die betrieblichen
Prozesse kennen. Die restliche
Zeit, etwa 20 Prozent, wird
in der Berufsschule verbracht, wo
die Lehrlinge die theoretischen
Grundlagen ihres Berufs erlernen.
In der Regel dauert eine Lehre zwischen
zwei und vier Jahren. Derzeit
befinden sich im ganzen Land
rund 105.000 Lehrlinge in einer
Ausbildung. Etwa 7000 von ihnen
wohnen in Kärnten.
Teilzeit oder Vollzeit lernen
Der Schulunterricht findet meist
ganzjährig oder in Form von
Blockunterricht statt. Bei der
Blockform besuchen die Lehrlinge
mehrere Wochen am Stück
die Schule, ansonsten findet
der Unterricht regelmäßig an
bestimmten Tagen statt.
Seit dem 1. Mai 2020 wurde
zudem die Teilzeitlehre eingeführt.
Sie ist an Personen gerichtet, die
aufgrund von Betreuungspflichten
oder gesundheitlichen Einschränkungen
keine Vollzeitlehre absolvieren
können. Bei diesem Modell
wird die wöchentliche Arbeitszeit
reduziert. Die Dauer der Ausbildung
kann insgesamt um bis zu
zwei Jahre verlängert werden.
Gemeinsam macht
das Lernen in der
Berufsschule gleich
viel mehr Spaß
Eine Lehre mit Matura
Es besteht außerdem die Möglichkeit,
eine Lehre mit Matura zu
absolvieren. Dafür müssen Lehrlinge
die sogenannte Berufsreifeprüfung
ablegen. Wer diese
erfolgreich abschließt, erhält die
allgemeine Hochschulreife und ist
damit berechtigt, jede Studienrichtung
zu wählen. Die Berufsreifeprüfung
umfasst vier Teilprüfungen
in den Fächern Deutsch,
Mathematik, einer lebenden
Fremdsprache sowie einem Fachbereich,
der sich auf die berufliche
Erstausbildung bezieht. Die Teilprüfungen
können entweder alle
zusammen oder zeitlich getrennt
voneinander absolviert werden.
Lehrlinge können sich bereits
während der Lehrausbildung mit
dem Förderprogramm „Berufsmatura:
Lehre mit Reifeprüfung“
auf die Prüfung vorbereiten.
Dafür werden kostenlose Vorbereitungskurse
angeboten und bis
zu drei der vier Prüfungen können
schon vor Abschluss der
Lehre abgelegt werden. Der vollständige
Abschluss ist jedoch erst
nach erfolgreich abgeschlossener
Lehrausbildung möglich und darf
frühestens mit Vollendung des
19. Lebensjahres erfolgen.
Einstieg in den Berufsalltag
Das duale Ausbildungssys-
IMPRESSUM: Medieninhaber und Herausgeber: Kleine Zeitung GmbH & Co KG, Hasnerstraße 2, 9020 Klagenfurt. Produktion: Kleine Zeitung GmbH & Co KG © Content Management. Koordination: Melanie
Kuehs, Laura Nauschnegg. Titelfoto: Anselm/AdobeStock. Werbemarkt: Nadja Karner-Waiguny, Heimo Reschun, Ivana Schneeberger, Lars Schröpfer, Christina Stückler. Layout: Kleine Zeitung GmbH & Co KG ©
Design & Medien, Gadollaplatz 1, 8010 Graz. Herstellung: Druck Carinthia GmbH & Co KG, Industrieparktstraße 6, 9300 St. Veit an der Glan. kleinezeitung.at | WERBUNG
alfa27|K Abrahams/peopleimages.com|AdobeStock
Kleine Zeitung
Samstag, 19. Oktober 2024
LEHRE 3
Im Betrieb
sammeln Lehrlinge
wichtige
praktische
Erfahrungen
tem bietet einige Vorteile. Die
enge Zusammenarbeit zwischen
Unternehmen und Berufsschulen
gewährleistet, dass die vermittelten
Inhalte stets den aktuellen
Anforderungen des Arbeitsmarktes
entsprechen. Die Betriebe
können darüber hinaus zukünftige
Fachkräfte gezielt ausbilden
und damit sicherstellen, dass
sie mit den spezifischen Abläufen
und Technologien des Unternehmens
vertraut sind. Und auch
die Lehrlinge profitieren von dem
System, in dem sie von Beginn an
viele praktische Fertigkeiten erlernen.
Beim Berufseinstieg werden
sie dann nicht „ins kalte Wasser
geworfen“, sondern sind bereits
gut mit dem Alltag im Betrieb
vertraut und haben zudem hohe
Chancen auf eine Übernahme.
Übrigens: Der Besuch der
Berufsschule ist für alle Lehrlinge
verpflichtend. Die Anwesenheit
im Unterricht ist Teil der regulären
Arbeitszeit und muss auch so vergütet
werden. Lehrlinge beziehen
währenddessen also ihr reguläres
Lehrlingseinkommen. Die Anmeldung
zur Berufsschule übernimmt
der Lehrbetrieb.
DER LEHRVERTRAG
Eine Ausbildung beginnt
immer mit dem
Abschluss eines Lehrvertrags
zwischen dem
Lehrling und dem Ausbildungsbetrieb.
In diesem
Vertrag werden die
Rechte und Pflichten
beider Parteien festgelegt.
Dazu gehören unter
anderem die Ausbildungsinhalte,
die Dauer
der Ausbildung und die
Höhe der Lehrlingsentschädigung.
Die Entschädigung
steigt mit
jedem Lehrjahr an und
variiert je nach Branche
und Vertrag. Die ersten
drei Monate der Lehre
gelten als Probezeit.
Während dieser Zeit
kann das Lehrverhältnis
von beiden Seiten jederzeit
aufgelöst werden.
Weitere Infos:
wko.at/lehre
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LEHRE & KARRIERE
Kleine Zeitung
Samstag, 19. Oktober 2024
Worauf Lehrlinge
achten sollten
Wer einen Lehrvertrag in den Händen hält, darf sich auf neue
Abenteuer freuen. Doch neben vielen Rechten haben
Lehrlinge auch einige Pflichten.
Eine Lehre zu beginnen,
kann ganz schön aufregend
sein. Angehende
Lehrlinge müssen sich
jedoch keine Sorgen machen:
Ihre Rechte sind gesetzlich festgehalten.
Für ein gutes Arbeitsverhältnis
müssen sich jedoch
auch Lehrlinge an einige Regeln
halten.
Eigene Pflichten beachten
Ein Lehrverhältnis bringt nicht
nur Vorteile mit sich. Mit dem
Unterschreiben eines Vertrages
gelten auch für Lehrlinge Pflichten.
Die oberste Regel: Lehrlinge
müssen sich um ihre Ausbildung
bemühen und aktiv daran teilnehmen.
Dies bedeutet, dass sie
bereit sein müssen, sich die notwendigen
Kenntnisse und Fertigkeiten
anzueignen, die von ihnen
gefordert werden. Die Teilnahme
an der Berufsschule ist verpflichtend,
und die dort erlernten
Inhalte sind ein wesentlicher
Bestandteil der Ausbildung.
Wer zu oft zu spät kommt oder
unentschuldigt fehlt, muss im
schlimmsten Fall mit der Auflösung
des Ausbildungsverhältnisses
rechnen.
Ebenso wichtig ist die Sorgfalt
im Umgang mit Arbeitsmaterialien
und Betriebseigentum.
Lehrlinge müssen verantwortungsbewusst
mit den ihnen zur
Verfügung gestellten Werkzeugen
und Geräten umgehen und
Betriebsanweisungen befolgen,
um Schäden oder Unfälle zu vermeiden.
Besondere Aufmerksamkeit
gilt hier den Sicherheitsvorschriften,
die vor allem in Berufen
mit erhöhten Gefahrenpotenzialen
eine große Rolle spielen.
Zusätzlich wird von den Lehrlingen
Verschwiegenheit verlangt.
Informationen, die sie während
ihrer Ausbildung über den
Betrieb oder Geschäftsabläufe
erhalten, dürfen nicht an Dritte
weitergegeben werden. Diese
Verschwiegenheitspflicht dient
dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen
und dem Vertrauen
des Betriebs in seine Mitarbeitenden.
Lehrlinge genießen Schutz
In Österreich haben Lehrlinge
umfassende Rechte. Die fachgerechte
Ausbildung steht dabei
an oberster Stelle. Lehrbetriebe
sind verpflichtet, alle notwendigen
Fähigkeiten zu vermitteln.
Die Ausbildung muss so gestaltet
sein, dass Lehrlinge am Ende
der Lehrzeit in der Lage sind, die
Abschlussprüfung erfolgreich
abzulegen. Auch der Besuch der
Berufsschule zählt zu jeder Ausbildung.
Dabei gilt die Zeit in der
Schule als Arbeitszeit. Schließlich
soll die Schule nicht als notwendiges
Übel, sondern als wertvolle
Ergänzung zur praktischen
Arbeit im Betrieb gelten.
Dazu kommt das Recht auf
eine angemessene Lehrlingsentschädigung.
Diese wird durch
Kollektivverträge geregelt und
steigt mit fortschreitendem
Lehrjahr an. Gibt es keinen Kollektivvertrag,
wird das Gehalt im
Lehrvertrag festgehalten. Natürlich
haben Lehrlinge Anspruch
auf Urlaub – wie alle Arbeitnehmer:innen
auch. Der Urlaubsanspruch
beträgt in der Regel
30 Werktage pro Jahr, bei einer
Fünf-Tage-Woche. Besonderen
Schutz haben Lehrlinge auch in
Bezug auf die Kündigung. Lehrlinge
unter 18 Jahren dürfen
keine Nachtarbeit leisten und
ihre Arbeitszeit ist auf bestimmte
Stunden pro Tag begrenzt.
Während der Probezeit von
drei Monaten kann das Lehrverhältnis
ohne Angabe von Gründen
von beiden Seiten beendet
werden, doch muss eine Kündigung
des Arbeitgebers gut
begründet sein und darf nicht
willkürlich erfolgen.
Wer unter 18 eine
Lehre beginnt,
genießt zusätzlichen
Schutz
Jacob Lund/Monkey Business/AdobeStock
Kleine Zeitung
Samstag, 19. Oktober 2024
LEHRE 5
Der Besuch der Berufsschule ist ein
wertvoller Teil der gesamten Lehre
LEHRLINGSBERATUNG
Das Lehrlingsgehalt wird
nicht gezahlt? Im Lehrvertrag
stehen Klauseln,
die unverständlich sind?
Oder gibt es gar Mobbing
am Arbeitsplatz?
Während ihrer Ausbildung
sind manche Lehrlinge
mit Herausforderungen
konfrontiert. Damit
müssen sie aber nicht
allein bleiben! Denn egal,
ob vor oder während
einer Lehre: Die Arbeiterkammer
unterstützt bei
allen Fragen, besonders,
wenn es um die Rechte
und Pflichten von Lehrlingen
geht – aber auch
beim Finden der passenden
Lehrstelle.
Infos:
Tel: (050) 47 72 344
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Lehre im technischen Bereich oder IT und Applikationsentwicklung
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LEHRE & KARRIERE
Kleine Zeitung
Samstag, 19. Oktober 2024
LEHRSTELLE FINDEN
Das Land Kärnten bietet
eine Vielzahl von attraktiven
Lehrstellen. Besonders
gefragt sind Lehrlinge in der
Elektro-, Metall- und Baubranche
sowie im Tourismus.
Junge Menschen haben hier
nicht nur die Möglichkeit,
eine fundierte Ausbildung zu
erhalten, sondern auch langfristige
Karrierechancen in
regionalen Betrieben, die auf
der Suche nach qualifizierten
Fachkräften sind.
Dank zahlreicher Förderungen
wird die Lehre auch
in ländlicheren Regionen
immer attraktiver.
Tipp: Plattformen wie die
WKO-Lehrstellenbörse oder
das AMS bieten viele Informationen
zu offenen Lehrstellen
und beraten, wenn es
Unsicherheiten gibt.
In der Gastronomie
wird
dringend Nachwuchs
gesucht
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pressmaster/aurema|/AdobeStock
Kleine Zeitung
Samstag, 19. Oktober 2024
LEHRE 7
Laut der Wirtschaftskammer
Österreich (WKO) zeigt sich
ein deutliches Ungleichgewicht
zwischen der Anzahl
der Lehrstellen und der Zahl der
verfügbaren Lehrlinge. Vor allem in
Kärnten und der Steiermark gibt es
mehr offene Lehrstellen als interessierte
Bewerber:innen. Unternehmen
klagen besonders in technischen
und handwerklichen Berufen
über einen Mangel an Nachwuchs.
Mehr Stellen als Lehrlinge
In Kärnten waren laut dem
Arbeitsmarktservice Österreich
(AMS) im letzten Jahr 734 Lehrstellen
unbesetzt, während nur
394 Lehrstellensuchende gemeldet
waren. Vor allem kleinere und
mittelständische Betriebe in ländlichen
Regionen haben häufig
Schwierigkeiten, geeignete Kandidat:innen
zu finden. In Kärnten
sind es oft Handwerksbetriebe, die
zu wenig qualifizierte Nachwuchskräfte
finden. Ebenfalls stark vom
Nachwuchsmangel betroffen ist
laut AMS die Tourismusbranche:
198 offene Lehrstellen in Kärnten
standen 2023 nur 26 Lehrstellensuchenden
gegenüber.
Demografischer Wandel
Eine wesentliche Ursache für
den Nachwuchsmangel ist der
demografische Wandel. Wenn
die Zahl der Jugendlichen in den
betroffenen Regionen sinkt, wird
auch das Angebot an potenziellen
Lehrlingen insgesamt geringer.
Zusätzlich entscheiden sich
immer mehr junge Menschen für
weiterführende schulische Ausbildungen.
Ein weiterer Punkt ist das
Image bestimmter Lehrberufe.
Viele verbinden damit körperlich
sehr anstrengende und weniger
angesehene Tätigkeiten.
Förderungen für Betriebe
Um Unternehmen bei der Suche
nach Lehrlingen zu unterstützen,
bieten Bund und Bundesländer
verschiedene Förderungen an.
Diese sollen die Ausbildung attraktiver
machen und gleichzeitig die
Kosten für Betriebe senken. Mit der
Basisförderung erhalten Unternehmen
beispielsweise pro Lehrling
Mangel an
Nachwuchs:
Förderungen
für Betriebe
Unternehmen in Österreich stehen zunehmend vor der
Herausforderung, geeignete Lehrlinge zu finden. In einigen
Branchen bleiben offene Lehrstellen häufig unbesetzt.
eine Förderung, die die Ausbildungskosten
teilweise abdeckt. Sie
wird automatisch ausgezahlt und
hängt von der Anzahl der Lehrlinge
im Betrieb ab.
In ländlichen Gebieten haben
Unternehmen zudem die Möglichkeit,
Förderungen zu beantragen,
wenn sie Lehrlinge aus anderen
Regionen anstellen und für deren
Unterkunft oder Fahrtkosten aufkommen.
Diese Förderungen sollen
auch die Ausbildungsqualität
steigern, um wieder mehr Jugendliche
für eine Lehre zu gewinnen.
Die Maßnahmen scheinen erste
Früchte zu tragen: Im Vergleich
zum Vorjahr haben sich 2024
bereits mehr Jugendliche für eine
Lehre entschieden.
Wer gerne praktisch arbeitet, ist
in einer Lehre gut aufgehoben
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Mit wenigen
Handgriffen zur
Heilung – das
lernt man in der
Kneipp Akademie
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eigene Praxis als „Heilmasseur“
und „Gewerblicher Masseur“
eröffnen? Das ist möglich,
wenn man an der Kneipp
Akademie zuerst die Medizinische
Masseurausbildung und
im Anschluss die Heilmasseurausbildung
absolviert. Damit
kann man sowohl angestellt
als „Medizinischer Masseur“
arbeiten als auch selbstständig
in eigener Praxis als „Heilmasseur“
Kranke behandeln und
Massagen an gesunde Klienten
verkaufen. Das Gewerbe kann
sofort angemeldet werden.
Mit der Ausbildung zum „Heilmasseur“
und den Zusatzqualifikationen
Elektrotherapie
sowie Hydro- und Balneotherapie
ist es in Deutschland zudem
möglich, in nur 18 Monaten den
Abschluss als Physiotherapeut
zu erwerben – und das auch
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