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Montageprivileg 2012

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Rechtslage bis 01.08.2011<br />

Kosten eines berufsbedingten Zivilprozesses (zB über die Höhe des Arbeitslohnes, über<br />

Schadenersatzforderungen aus dem Dienstverhältnis) sind Werbungskosten.<br />

Kosten eines gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Strafverfahrens, das in engem<br />

Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht, sind nur dann Werbungskosten, wenn es<br />

nicht zu einem rechtskräftigen Schuldspruch des Arbeitnehmers kommt oder wenn nur ein<br />

geringes Verschulden des Steuerpflichtigen vorliegt.<br />

Auch Verfahrenskosten im Zusammenhang mit dem Rücktritt von der Verfolgung einer<br />

strafbaren Handlung gemäß §§ 198 ff StPO (Diversion) stellen Werbungskosten dar, nicht<br />

jedoch die Kosten, die sich aus der Diversion selbst ergeben (zB Diversionszahlung gemäß<br />

§ 200 StPO). Unter Diversion versteht man die Möglichkeit, bei Vorliegen bestimmter<br />

Voraussetzungen von der Strafverfolgung nach Zahlung eines Geldbetrages, nach<br />

Erbringung gemeinnütziger Leistungen, nach einer Probezeit oder nach einem<br />

außergerichtlichen Tatausgleich abzusehen.<br />

Wird der Steuerpflichtige zum Teil freigesprochen und zT schuldig gesprochen, dann sind die<br />

Prozesskosten anteilig (im Schätzungswege) abzugsfähig. Werden Prozesskosten vom<br />

Arbeitgeber getragen, so liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Siehe auch Stichwort<br />

"Strafen", Rz 387.<br />

5.9.26 Strafen<br />

387<br />

Rechtslage ab 02.08.2011<br />

Strafen und Geldbußen, die von Gerichten, Verwaltungsbehörden oder den<br />

Organen der Europäischen Union verhängt werden, sind steuerlich nicht<br />

abzugsfähig (§ 20 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988).<br />

Rechtslage bis 01.08.2011<br />

Über einen Arbeitnehmer in einem gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen<br />

Strafverfahren verhängte Geldstrafen sind grundsätzlich auch dann keine Werbungskosten,<br />

wenn die Straftat in Ausübung des Berufes des Steuerpflichtigen begangen wurde und<br />

© Bundesministerium für Finanzen Seite 40

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