KVWL kompakt Februar 2025_RZ + praxis intern
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Nr. 2 | 27. Februar 2025
Aktuelle Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
Therapieansätze beim
Post-COVID-Syndrom
Die sehr vielfältigen COVID-Folgeerkrankungen beschäftigen
Ärzte, Sozialversicherungen, Arbeitgeber und die Gesundheitspolitik.
> Seite 6
Traditioneller KVWL-Neujahrsempfang Anfang Februar im Ärztehaus Dortmund > Seite 16
Inhalt
6
6 Therapieansätze beim Post-COVID-Syndrom
14 Interview mit dem Internisten und Kardiologen Dr. med. Jochen
Schuler, Mitherausgeber von Der Arzneimittelbrief
16
16 Engagement und Gestaltungswille: Darauf kommt es jetzt an!
Traditioneller KVWL-Neujahrsempfang Anfang Februar im
Ärztehaus Dortmund
20 Darmkrebs: Frühes Erkennen rettet Leben
STANDARDS
Nr. 2 | 27. Februar 2025
mit praxisrelevanten Informationen
2 Impressum
4 Kurznachrichten
2/2025
2
Impressum
Herausgeberin
Kassenärztliche Vereinigung
Westfalen-Lippe
Robert-Schimrigk-Straße 4 — 6
44141 Dortmund
Tel.: 0231 / 94 32 0
Redaktionsausschuss
Dr. med. Dirk Spelmeyer (verantw.)
Dr. med. Volker Schrage
Redaktion
Kassenärztliche Vereinigung
Westfalen-Lippe
Stabsbereich Kommunikation
Michael Hedergott (vity)
Claudia Rembecki (ClR)
Martin Steinberg (-ms)
Stefan Kuster (sk)
Daniel Müller (DM)
E-Mail: redaktion@kvwl.de
Layout
Dominik Becker
Bildnachweis
Titelseite © KVWL /
Seite 2 © KVWL /
Seite 3 © Lars David Neill /
Februar 2025
Praxisteams schützen - jetzt!
Die Arzt-Patienten-Beziehung
lebt von der Nähe. Wo immer
Ärzte oder Psychotherapeuten
Menschen untersuchen
und behandeln, müssen sie sehen,
tasten, fühlen und ungestört miteinander
sprechen. Zu dieser von Vertrauen
gestützten, professionellen
Intimsphäre gibt es keine gleichwertige
Alternative. Vor diesem Hintergrund
zerstören verbale Aggressionen
und körperliche Gewalt nicht
nur eine Beziehung zwischen Arzt
und Patient, sondern viel mehr: Den
Patienten werden Schutzräume genommen,
in denen sie sich mit ihren
Krankheiten und Beschwerden gut
aufgehoben fühlen; den Ärzten und
Therapeuten droht nicht weniger
als der Wegfall ihrer Arbeitsgrundlage.
Und ganz explizit wollen wir an
dieser Stelle auch die Praxisteams
erwähnen. Denn das, was sich die
Mitarbeiterinnen in den Praxen beinahe
täglich anhören müssen, hat
längst das Maß des Erträglichen
überschritten!
In Ostwestfalen ist Ende Januar ein
hausärztlich tätiger Kollege von
einem Patienten krankenhausreif
geschlagen worden. Oft wird in
solchen Fällen die Verrohung der
Gesellschaft beklagt; die mangelnde
Frustrationstoleranz oder die zunehmende
Ich-Bezogenheit vieler
Menschen. Das ist alles nicht falsch,
lässt die Praxisteams allerdings mit
der Frage allein, wie sie sich vor
solchen Angriffen schützen können.
Und bei näherer Betrachtung muss
man zu der bitteren Erkenntnis
kommen: Dies ist kaum möglich.
Niemand möchte Panzerglaswände,
Sicherheitspersonal oder Überwachungskameras
in seiner Praxis.
Wir wollen auch kein Selbstbehauptungsseminar
im Medizinstudium
oder Kampfsporttraining in der
MFA-Ausbildung. Das wäre das Ende
einer zugewandten und vertrauensvollen
Medizin.
Völlig zurecht hat der Gesetzgeber
die Vorschrift zum „Widerstand
gegen Vollstreckungsbeamte“ im
Strafgesetzbuch durch den Paragrafen
115 StGB erweitert. Dieser stellt
den „Widerstand gegen oder tätlichen
Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten
gleichstehen“
unter Strafe. Dazu gehören zum
Beispiel Mitarbeiter der Feuerwehr,
des Rettungsdienstes oder auch
jene der Notaufnahme eines Krankenhauses.
Als KVWL fordern wir
ganz entschieden, auch die Teams
der niedergelassenen Arzt- und Psychotherapiepraxen
unter den besonderen
Schutz des Strafgesetzbuches
zu stellen!
Wenn einige Gewalttäter nicht mal
mehr den Schutz der Anonymität
suchen, könnte das bei entsprechenden
Delikten im Umfeld einer Arztpraxis
ein großer Vorteil sein. Denn
oft sind die Personalien dieser Täter
bekannt. So könnte man schon früh
intervenieren, wenn jemand durch
Beleidigungen oder Drohungen auffällt,
damit es gar nicht erst zu körperlichen
Übergriffen kommt.
Auch wenn uns die zunehmende
Verrohung oft sprachlos macht – tatenlos
darf sie uns nicht machen!
2/2025
3
Dr. med. Dirk Spelmeyer,
Vorstandsvorsitzender
Dr. med. Volker Schrage,
stellv. Vorstandsvorsitzender
CIRS-NRW: Neue Webseite mit klaren
und benutzerfreundlichen Strukturen
Klar gegliedert, übersichtlich, für mobile Endgeräte
optimiert: Die Internetseite von CIRS-NRW wurde generalüberholt
und bietet den Nutzern nun eine deutlich
vereinfachte Handhabung.
CIRS-NRW steht für „Critical-Incident-Reporting-
System Nordrhein-Westfalen“. Es ist ein Berichts- und
Lernsystem für kritische Ereignisse in der Patientenversorgung.
CIRS-NRW soll dazu beitragen, dass über
kritische Ereignisse offen gesprochen und aus ihnen
gelernt wird. Somit sollen Wege zur Vermeidung von
Risiken diskutiert und Lösungsstrategien erarbeitet
werden.
Mehr als 4.350 Berichte über kritische Ereignisse im
Behandlungsalltag können aktuell auf CIRS-NRW abgerufen
werden. Durch die neue Webseiten-Struktur haben
es die Nutzer nun noch leichter, ihre Erfahrungen
mit Fehlern mit anderen zu teilen und zu diskutieren.
Machen Sie sich selbst ein Bild! Klicken Sie rein! Wenn
Sie CIRS-NRW nutzen, erfüllen Sie auf einfache Weise
die Verpflichtung aus der QM-Rili zum Fehlermanagement.
Neues Projekt zur Versorgung von Menschen mit
postakutem Infektionssyndrom an der Charité gestartet
Long COVID ist eine Herausforderung für Betroffene
und Behandelnde: Die Diagnostik ist komplex, die Versorgungsstrukturen
sind oft unzureichend und bislang
gibt es keine heilenden Therapien. Das trifft vor allem
die Menschen hart, die an schweren Ausprägungen
eines postakuten Infektionssyndroms (PAIS) leiden.
Das neue Forschungsprojekt „Post Acute Infectious
Syndromes Interdisciplinary Care Berlin“ an der Charité
– Universitätsmedizin Berlin soll die Versorgung dieser
Patienten verbessern. Es wird vom Bundesministerium
für Gesundheit mit rund zehn Millionen Euro gefördert.
Im Mittelpunkt steht ein strukturiertes Diagnostik- und
Therapiekonzept, das an die bestehenden Berliner
Strukturen für die interdisziplinäre und sektorübergreifende
PAIS-Versorgung andockt. Basis dafür sind die
bereits etablierten Netzwerke aus Charité Fatigue Centrum,
Post-COVID-Netzwerk der Charité und Long-CO-
VID-Netzwerk der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin.
Mit dem Projekt soll eine Versorgungslücke geschlossen
werden, die Menschen mit Post-COVID-Syndrom (PCS,
umgangssprachlich Long COVID) betrifft, aber auch
solche, die nach anderen Infektionen erkrankt sind.
Hausarztpraxen spielen in dem Projekt eine zentrale
Rolle, weil sie für Betroffene oft die erste Anlaufstelle
sind und dort die Diagnose gestellt und therapeutische
Maßnahmen eingeleitet werden. Schwere oder komplexe
Fälle können zeitnah an die sechs beteiligten
Hochschulambulanzen überwiesen werden. Auch die
Einbindung von Patientenorganisationen und Selbsthilfegruppen
ist ein wichtiger Bestandteil des neuen Versorgungskonzeptes.
Eine Teilnahme an der Studie ist ab Mai 2025 möglich.
Patienten, die länger als vier Wochen nach einer Infektion
anhaltende Beschwerden wie Fatigue und Leistungsminderung
haben und an der Studie teilnehmen
möchten, wenden sich dazu an eine der am Projekt teilnehmenden
Hausarztpraxen. Weitere Informationen zu
dem Projekt und Kontaktdaten gibt es auf der Webseite
des Post-Covid-Netzwerks oder des Charité Fatigue
Centrums.
PraxisWissen Demenz:
Serviceheft für Praxen aktualisiert
Die Arztpraxis ist bei Verdacht auf eine Demenzerkrankung
häufig die erste Anlaufstelle. Dabei geht es neben
der Diagnose auch um das Einleiten weiterer Schritte.
Zur Unterstützung der Praxen bietet die KBV ein Serviceheft
an, das jetzt aktualisiert wurde. Es kann kostenfrei
bestellt werden.
Das Heft umfasst 24 Seiten und bietet Wissenswertes
speziell für die vertragsärztliche Versorgung.
Außerdem enthält es Checklisten und Fallbeispiele
sowie Tipps für die Praxisgestaltung. Darüber hinaus
erhalten Ärzte rechtliche Hinweise, insbesondere
zur Patientenverfügung, Betreuungsverfügung
und Vorsorgevollmacht. Die Pflege und die weitere
Versorgung der Betroffenen werden ebenfalls thematisiert.
So gibt es verschiedene Formen der Pflege
sowie Unterstützungs- und Entlastungsangebote für
Angehörige, die in dem Serviceheft vorgestellt werden.
Das Serviceheft „Demenz“ ist in der KBV-Reihe Praxis-
Wissen erschienen. Es kann als Webversion abgerufen
und auch kostenfrei bestellt werden.
Übersichtlich, innovativ, benutzerfreundlich
Neuer Internetauftritt der Akademie für medizinische
Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
Die Website der Akademie für medizinische Fortbildung
der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der KVWL
präsentiert sich in einem modernen Design und mit
verbesserter Usability. Sie bietet einen übersichtlichen
und schnellen Zugang zum vielfältigen Fort- und Weiterbildungsangebot
der Akademie.
Optimierte Suche und einfache Navigation
Mit einer verbesserten Suchfunktion und klar strukturierten
Kategorien finden Interessierte jetzt gezielt die
für sie geeigneten Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen.
Die neuen Suchfilter ermöglichen eine präzise
Auswahl nach Themenbereichen, Veranstaltungsart
oder Termin, sodass Interessierte ihre Fort- und Weiterbildungen
optimal nach ihren individuellen Anforderungen
und Zeitplänen auswählen können.
Gesundheitsberufe bzw. Gesundheitsfachberufe eine
schnelle und sichere Orientierung durch das vielseitige
Fort- und Weiterbildungsangebot zu bieten.
Sie finden die Webseite der Akademie unter
www.akademie-wl.de.
Die Akademie ist an Meinungen und Anregungen zum
neuen Internetauftritt interessiert — Ansprechpartnerin
ist Isabel Opatz, E-Mail: isabel.opatz@aekwl.de,
Tel.: 0251 / 9 29 22 07.
Responsives Design für eine verbesserte Nutzung
Mit dem responsiven Design eignet sich der neue Webauftritt
auch für die Nutzung auf mobilen Endgeräten
bestens. Interessierte haben jederzeit und überall Zugriff
auf das gesamte Veranstaltungsportfolio. Mit dem
neuen Online-Auftritt unterstreicht die Akademie für
medizinische Fortbildung ihren Anspruch, Ärzten, Medizinischen
Fachangestellten sowie Angehörigen anderer
Therapieansätze
beim Post-COVID-
Syndrom
aus: Der Arzneimittelbrief (AMB 2024, 58, 89); Nachdruck mit freundlicher Genehmigung
der Herausgeber
2/2025
6
Mit der zunehmenden Prävalenz der verschiedenen COVID-Folgeerkrankungen wächst auch
das Angebot an Therapieverfahren. Nach einem „Living Systematic Review“ der McMaster
University in Hamilton wurden bislang aber nur für 3 Interventionen – mit mäßiger Sicherheit
nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin – Verbesserungen bei Patienten mit Post-
COVID-Syndrom (PCS) nachgewiesen: 1. ein online unterstütztes Programm mit kognitiver Verhaltenstherapie
(KVT), 2. ein online unterstütztes, kombiniertes Rehabilitationsprogramm mit
regelmäßigen körperlichen und kognitiven Übungen und 3. ein intermittierendes aerobes Trainingsprogramm
(3-5-mal wöchentlich über 4-6 Wochen). Die Therapieeffekte sind nicht groß
und heterogen.
Keine Evidenz gibt es bisher für die Wirksamkeit einer Reihe von Arzneistoffen, Supplementen
und Probiotika, für ein inspiratorisches Atemmuskeltraining, hyperbaren Sauerstoff und einige
apparative Interventionen. Viele Studien haben nur kleine Patientenzahlen und Mängel bei der
Durchführung sowie in der Bewertung der Ergebnisse. Es muss daher davor gewarnt werden,
einzelne positive Fallberichte und kleinere Fallserien überzubewerten. Unkontrollierte Anwendungen
sollten vermieden werden, zumal wenn diese die Betroffenen viel Geld kosten.
Die sehr vielfältigen COVID-Folgeerkrankungen
beschäftigen Ärztinnen und
Ärzte, Sozialversicherungen, Arbeitgeber
und die Gesundheitspolitik. Laut
Robert Koch-Institut (RKI) berichten 6,5% der
Betroffenen 6 bis 12 Monate nach einer SARS-
CoV-2-Infektion über gesundheitliche Störungen
mit Einschränkungen in ihren gewohnten
Leistungs- und Funktionsfähigkeiten im Alltag
(1). Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen
sind bedeutsam. Nach Angaben einer großen
gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland
wurden zwischen März 2020 und Dezember
2023 1,8% aller bei ihr versicherten berufstätigen
Personen einmal wegen „Long-Covid“,
„Post-Covid“ oder „Chronischem Fatigue-Syndrom“
(CFS) krankgeschrieben und etwa 10%
von diesen mehrfach (2). Die Daten zeigen
auch, dass Frauen und Personen aus sozialen
und Gesundheitsberufen überdurchschnittlich
häufig betroffen sind.
Mit der Prävalenz von COVID-Folgeerkrankungen
wächst auch die Zahl an mehr oder weniger
seriösen Experten/Expertinnen und Therapieverfahren,
für die Betroffene teilweise
sehr viel Geld ausgeben. In der lesenswerten
S1-Leitlinie „Long/Post-Covid“ wird dringend
davor gewarnt, einzelne positive Fallberichte
und kleinere Fallserien überzubewerten, und
es wird von einer unkontrollierten Anwendung
abgeraten (3).
Krankheitsdefinitionen: Wenn über 12 Wochen
(bei Kindern und Jugendlichen über >
8 Wochen) nach einer SARS-CoV-2-Infektion
bestimmte Symptome vorliegen (s. Tab. 1) und
eine behandlungswürdige Einschränkung der
Alltagsfunktion und Lebensqualität oder ein
negativer Einfluss auf Schule, Ausbildung,
Familie, sonstiges Sozial- und/oder Arbeitsleben
vorliegt, kann von einem Post-COVID-
Syndrom (PCS) gesprochen werden (3). Davon
abzugrenzen sind Patienten mit Symptomen,
die deren Alltag nur unwesentlich beeinträchtigen
und bei denen > 4 und bis zu 12 Wochen
(Kinder 8 Wochen) nach einer COVID-19-Erkrankung
noch Krankheitssymptome bestehen.
Letzteres wird als „Long COVID“ oder
postakute Folgen von COVID-19 (Post-Acute
Sequelae of COVID-19 = PASC) bezeichnet.
Diese Unterscheidung ist u.a. zur Beurteilung
der Ergebnisse von Therapiestudien wichtig,
um nicht verzögerte Ausheilungen von COVID
fälschlicherweise als Therapieeffekte zu interpretieren.
Es gibt, entsprechend der dominierenden
Symptomatik, verschiedene PCS-Phänotypen:
Patienten mit Allgemeinsymptomen (Erschöpfung,
Fatigue), mit Atemnot, mit Kreislaufproblemen
(Palpitationen, Tachykardien,
posturales orthostatisches Tachykardiesyndrom),
Schmerzen (Kopfschmerzen, Myalgien,
Arthralgien), neurokognitiven (Riech-, Schlaf-,
Konzentrations- und Gedächtnisstörungen)
und psychiatrischen Störungen (Depression,
Angst- und Zwangsstörungen). Oft liegen
mehrere Symptome vor, und eine Abgrenzung
zu anderen Erkrankungen, wie Depressionen,
Angststörungen, Post-Intensive-Care-Syndromen
(= PICS) sowie „Critical Illness Polyneuropathie“
kann schwierig sein.
Die S1-Leitlinie „Long/Post-Covid“ (3), die von
36 Fachgesellschaften und Institutionen aus
Deutschland und Österreich herausgegeben
und regelmäßig aktualisiert wird, unterscheidet
zudem vier klinische PCS-Szenarien:
1. Patienten, die wegen COVID-19 intensivmedizinisch
behandelt wurden und an
einem „Post-Intensive-Care-Syndrome“
leiden;
2. Patienten, die in Folge einer SARS-CoV-
2-Infektion mit zeitlicher Latenz neue
Symptome oder Folgekrankheiten entwickeln,
wie z.B. kardiovaskuläre, kognitive
oder psychische Störungen;
3. Patienten mit Fatigue-Symptomatik und
Belastungsintoleranz mit/ohne Dyspnoe
und neurokognitiven Störungen („Brainfog“);
4. Patienten mit Exazerbation einer bereits
fachspezifisch versorgten Grunderkrankung.
Ursachen: Die Ursachen der COVID-Folge-
2/2025
7
erkrankungen sind nach wie vor unklar und
wahrscheinlich auch nicht bei jedem Patienten
gleich. Die diskutierten Mechanismen
sind: persistierende Gewebeschäden (Gehirn,
Endothel), eine chronische (Hyper-)Inflammation
mit oder ohne Persistenz von Viren
oder Virusbestandteilen, Mikrothromben,
anhaltende metabolische, neurokognitive
und psychische Störungen u.a. Es lassen sich
viele laborchemische und histopathologische
Veränderungen nachweisen: Autoantikörper,
lymphozytäre Inflammation, Fibrose, Atrophie,
Mikrohämorrhagien, Viruspartikel, Überexpression
von ACE2-Rezeptoren (Diskussion
bei 3). Bislang gibt es aber weder einen spezifischen
Biomarker, noch schließen normale
Befunde ein PCS aus.
Ebenfalls ist unklar, inwieweit ein PCS mit der
ursächlichen SARS-CoV-2-Variante oder dem
Schweregrad der akuten Infektion korreliert.
Auch nach einer primär asymptomatischen
oder mild verlaufenden Infektion kann ein
PCS auftreten. Allerdings scheint die Prävalenz
des PCS bei geimpften Personen um
etwa zwei Drittel geringer zu sein als bei ungeimpften
(4).
Häufigkeit: Auch die genaue Prävalenz des
PCS ist noch nicht klar, da in den Studien oft
unterschiedliche und teils unpräzise Krankheitsdefinitionen
verwendet werden und
meist keine Kontrollgruppen mitgeführt wurden.
Die S1-Leitlinie „Long/Post-Covid“ nennt
eine Prävalenz zwischen 3% und 6% (3). In
einer britischen Kohortenstudie gaben 2,9%
der Befragten an, an einem PCS zu leiden,
davon 69% > 12 Monate und 41% > 24 Monate
nach der Akuterkrankung (5). Bei der Mehrzahl
kommt es also innerhalb von zwei Jahren
zu einer Heilung oder zumindest deutlichen
Abschwächung.
Schweregrad und natürlicher Verlauf: In
einer kürzlich veröffentlichten prospektiven
Interview-Studie aus der Schweiz wurden
1.704 an COVID-19 erkrankte Personen aus
dem Gesundheitssektor (medianes Alter 47
Jahre, 82% weiblich) über mehrere Monate
nach PCS-Symptomen gefragt. Ein Drittel
2/2025
Tabelle 1
Symptome bei Post-COVID-Syndromen
nach Häufigkeit 1 (nach 3, 12, 13)
Sehr häufig (> 10%) Häufig (1-10%) Selten bzw. unklare Häufigkeit
8
Schlechte Lebensqualität (> 50%),
Fatigue (28-35%); Kognitive Störungen
(27,6%): Gedächtnis, Konzentration,
Wortfindungsstörungen;
Atemnot (10-25%);
Schlafstörungen (24%); depressive
Symptome (18%); Angststörung
(13,4%)
Kopfschmerzen (8,9%); Rhinitis
(8,2%); Myalgien (8,1%); Sehstörungen
(7,7%); Arthralgien (5,2%);
Alopezie (7,3%); Schwankschwindel
(6,7%); Halsschmerzen (5,9%); Anosmie
(5,2%); gastrointestinale
Symptome (4,5%): Übelkeit, Durchfall,
Oberbauchschmerzen; Palpitationen,
Tachykardien (4,1%); Husten
(4%)
„Brain-Fog“; „Post-Exertional Malaise“
(PEM) und „Crashes“; Stimmverlust;
Heiserkeit; Dysgeusie; Hyperhidosis;
fibromyalgiformer
Schmerz; Sensibilitätsstörungen;
Zwangsstörungen; Tinnitus; Otalgien;
posturales orthostatisches Tachykardiesyndrom
(POTS); Dyskardien;
Appetitlosigkeit;
Sicca-Syndrom; Ausschlag; Thrombophlebitis;
gestörte Libido; posttraumatische
Belastungsstörung
(PTBS)
1
= soweit hierüber Angaben zu finden sind
der Befragten bejahten mindestens eines der
abgefragten Symptome und 115 (6,7%) gaben
an, an einem PCS zu leiden oder dieses
überwunden zu haben. Von diesen verspürten
17 bedeutsame oder schwerwiegende Einschränkungen
in ihren Alltagsaktivitäten, und
85 (74%) hatten mindestens eine Therapie
ausprobiert und überwiegend den Eindruck,
davon profitiert zu haben (6).
Der Schweregrad des PCS kann mit Hilfe von
Skalen zum funktionellen Status abgeschätzt
werden. Neben allgemeinen PCS-Skalen (7)
werden noch viele spezifische Skalen angewendet,
z.B. zur Lebensqualität oder zum
Ausmaß von Fatigue (8). Solche Skalen sind
hilfreich, um die Prognose abzuschätzen und
den Verlauf zu beurteilen (Übersicht bei 3).
Im dem 30 Punkte umfassenden PCS-Score
(9) wird die Erkrankung als mild (> 0 bis
10,75), moderat (10,76 bis 26,25) und schwer
(> 26,25) eingestuft. In der prospektiven, multizentrischen
Kohortenstudie des deutschen
Nationalen Pandemie-Kohortennetzwerks
(NAPKON) wurden 603 Personen drei Monate
nach einer SARSCoV-2-Infektion befragt
und graduiert (9). Von diesen waren 82,0%
während der Akutphase stationär behandelt
worden, waren also stark erkrankt. In der Folge
hatten 35,7% keinen Hinweis auf ein PCS
(Score = 0), 19,9% erfüllten die Kriterien eines
milden, 36,7% eines moderaten und 7,8%
eines schweren PCS. Nach zwölf Monaten,
in denen zu 35% der Befragten der Kontakt
abgebrochen ist, hatten 25,5 kein PCS (Score
0), 14,6% ein mildes, 19,4% ein moderates
und 5,1% ein schweres PCS. Bemerkenswert
ist die Beobachtung, dass auch 42 von 215
Personen ohne initiale PCS-Symptome beim
zweiten Erhebungszeitpunkt einen erhöhten
Score hatten.
Die schwerste SARS-CoV-2-Folgeerkrankung
ist die Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches
Fatigue-Syndrom (ME/CFS). Die Prävalenz
dieser Multisystemerkrankung wird
mit 0,4% angegeben und ist nicht spezifisch
für SARS-CoV-2-Infektionen. Sie kommt auch
nach anderen Virusinfektionen (EBV, Herpes,
Influenza) oder Rickettsiosen vor (10). Betroffene
und deren Angehörige sind derzeit medial
sehr präsent und fordern mehr und bessere
Forschungs- und Versorgungsstrukturen.
Die Prävalenz sowie Schweregrad und Verlauf
des PCS bei Kindern und Jugendlichen
ist noch weitestgehend unklar. Aber auch bei
Kindern sind schwere Verläufe, inklusive ME/
CFS dokumentiert. Als schwierig wird die Abgrenzung
von psychischen Störungen infolge
der pandemiebedingten Belastungen („Long
Lockdown“) angesehen (3).
Therapieansätze: Entsprechend der vielfältigen
Symptome, Schweregrade und Szenarien
gibt es sehr viele Therapieansätze beim PCS.
In den Studienregistern sind Interventionen
gemeldet mit einer Vielzahl von Arzneistoffen,
apparativen Verfahren sowie Lebensstilund
Rehabilitationsmaßnahmen (s. Tab. 2).
Leider wird auch sehr viel Paramedizinisches
angeboten, für das die Betroffenen viel Geld
ausgeben.
Die S1-Leitlinie empfiehlt den primär behandelnden
Ärztinnen und Ärzten bei klinischer
Stabilität in den ersten drei Monaten (bei
Kindern und Jugendlichen zwei Monate) erst
einmal abzuwarten. Es wird eine Basisdiagnostik
vorgeschlagen (klinische Untersuchung,
Labor), und die günstige Prognose
sollte kommuniziert werden. Bei Warnhinweisen
in der Basisdiagnostik oder klinischer
Verschlechterung soll eine vertiefende Diagnostik
und/oder eine Überweisung an geeignete
Fachdisziplinen erfolgen. Zudem können
symptomorientierte psychosomatische Interventionen
angeboten werden (Physiotherapie,
Bewegungstherapie, Logo-/Ergotherapie,
psychologische Psychotherapie, psychosoziale
Unterstützung). Wenn die Beeinträchtigungen
persistieren, soll nach mindestens sechs,
besser zwölf Monaten die Beantragung eines
angemessenen Grades der Behinderung und/
oder Pflegegrades diskutiert werden und bei
2/2025
9
2/2025
10
Hinweisen auf eine berufsbedingte Ursache
auch eine Meldung an den zuständigen betriebsärztlichen
Dienst und die Berufsgenossenschaft
erfolgen (3).
Therapeutische Wirksamkeit: Die Evidenz
für eine Wirksamkeit fast aller derzeit angebotenen
Therapiemaßnahmen ist ungenügend.
Am 27. November 2024 wurden erste
Ergebnisse eines sog. „Living systematic
review“ (SR) veröffentlicht. Dabei handelt
es sich um eine Sammlung der vorliegenden
Evidenz, die kontinuierlich aktualisiert wird,
um den neuesten Stand der Forschung abzubilden.
Die Autoren kommen überwiegend von
der McMaster University in Hamilton, Kanada,
der Wiege der Evidenzbasierten Medizin. Der
Artikel und die Evidenztabellen sind barrierefrei
beim British Medical Journal einzusehen
(11).
Eingeschlossen werden randomisierte, kontrollierte
Studien (RCT) mit Erwachsenen,
die ≥ 3 Monate nach einer laborchemisch
dokumentierten SARS-CoV-2-Infektion an
PCS-Symptomen leiden (Fatigue, Kurzatmigkeit,
kognitive Einschränkungen, Schmerzen).
Nicht berücksichtigt werden Studien mit Patienten,
die „nur“ an einer An- oder Hyposmie
leiden und kleine RCT mit < 25 Patienten pro
Studienarm. Die Suche nach den Studien
erfolgt fortlaufend mittels definierter Suchbegriffe
in sieben Datenbanken. Die Datenextraktion,
-synthese und -bewertung erfolgt
standardisiert. Die Sicherheit der Studienergebnisse
wird nach den GRADE-Kriterien
(„Grading of Recommendations Assessment,
Development and Evaluation“) in „hoch“,
„mäßig“, „niedrig“ und „sehr niedrig“ angegeben
und unter Berücksichtigung möglicher
Verzerrungen („Publication bias“, Ergebnis-
Heterogenität, Indirektheit, Präzision des
Schätzers usw.).
Bislang wurden nach Primärsuche und Lesen
der Studienzusammenfassung 604 RCTs
identifiziert. Von diesen wurden 336 ausgeschlossen,
meist weil sie zu wenige Patienten
einschlossen, die PCS-Krankheitsdefinition
nicht erfüllten, nicht randomisiert waren oder
die Studiendetails nicht zugänglich waren.
Von den verbliebenen 268 RCTs liegen bei 24
Ergebnisse vor (Publikation 2021-2024). Darin
wurden geprüft: Trainings- und Rehabilitationsprogramme
(8 RCTs mit insgesamt 985
Patienten), medikamentöse (4 RCTs mit 708
Patienten), diätetische (4 RCTs mit 794 Patienten),
apparative (4 RCTs mit 309 Patienten)
und verhaltenstherapeutische Interventionen
(3 RCTs mit 314 Patienten) und eine Kombination
aus physischem Training und psychischer
Intervention (1 RCT mit 585 Patienten).
Die mittlere Zahl der eingeschlossenen Patienten
betrug 100 (IQR: 60-153), das mittlere
Alter 51 Jahre, 65% waren Frauen. 40% der
eingeschlossenen Patienten wurden wegen
der COVID-19-Erkrankung zuvor im Krankenhaus
behandelt. Der dominierende PCS-
Phänotyp war schlechte Lebensqualität bzw.
Belastbarkeit (79,2%); bei 12,5% dominierten
respiratorische und bei 8,3% neurokognitive
Symptome.
Demnach besteht eine Evidenz mit „mäßiger
Sicherheit“ derzeit nur für drei Interventionen:
1. ein online unterstütztes Programm mit
kognitiver Verhaltenstherapie (KVT) im
Vergleich zu „standard care“, hinsichtlich
einer Verbesserung bei den Zielparametern
„Fatigue“ (-8,4 Punkte auf der
8-56 Punkte umfassenden „CIS Fatigue“-
Subskala) und „kognitive Funktion“ (-5,2
Punkte auf der 5-35 Punkte umfassenden
„CIS Concentration Problems“-Subskala);
2. ein online unterstütztes, kombiniertes
Rehabilitationsprogramm mit körperlichen
und kognitiven Übungen im Vergleich
zu „standard care“, hinsichtlich
der Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands
(„Number Needed to
Treat“: 16,1), der Symptome einer Depression
(-1,5 Punkte auf der 21 Punkte
umfassenden „HADS depression“-Subskala
sowie der Lebensqualität (+0,04
Punkte auf der von - 0,022 bis 1,0 Punkte
umfassenden „PROPr health related
quality of life“-Skala);
3. ein intermittierendes aerobes Trainingsprogramm
(3-5-mal wöchentlich über
4-6 Wochen) im Vergleich zu kontinuierlichem
Training hinsichtlich des Zielparameters
„Körperfunktion“ (+3,8 Punkte
auf dem 100 Punkte umfassenden „SF-
36 physical component score“).
Die Therapieeffekte sind nicht sehr groß und
heterogen. Es gibt also „Responder“ und
„Non-Responder“. Keine Evidenz besteht für
die Wirksamkeit aller anderen Interventionen,
wie z.B. den Arzneistoffen Vortioxetin (Antidepressivum),
Leronlimab (ein immunmodulierender
monoklonaler Antikörper), einem
L-Arginin- und Vitamin-C-Kombinationspräparat,
Coenzym Q10 und Probiotika. Ebenfalls
keine Evidenz gibt es derzeit für ein inspiratorisches
Atemmuskeltraining, „Amygdala- und
Insula-Retraining“ (AIR), transkranielle Gleichstromstimulation,
hyperbaren Sauerstoff und
eine online-Schulung zu PCS (ReCOVery-App).
Die Autoren weisen darauf hin, dass diese
Ergebnisse mit vielen Vorbehalten und Einschränkungen
verbunden sind. Bei einem
Viertel der bewerteten RCTs seien starke
Mängel bei der Durchführung und den Bewertungen
der Ergebnisse erkennbar. Derartige
Studien führten Patienten und Behandelnde
in die Irre. Zudem sei es fraglich, ob es in Anbetracht
der sehr heterogenen PCS-Symptome
und Schweregrade eine Intervention gibt,
die bei allen Patienten wirkt. So stammten
beispielsweise die Belege zur Wirksamkeit
des kombinierten Rehabilitationsprogramms
mit körperlichen und kognitiven Übungen von
Patienten, die eine schwere COVID-19-Erkrankung
mit Krankenhausaufenthalt durchgemacht
haben. Es sei denkbar, dass die beobachteten
positiven Effekte in erster Linie auf
der Wirkung gegen den krankheitsbedingten
Muskelabbau beruhen und bei Patienten mit
leichter verlaufender SARS-CoV-2-Infektion
gar nicht nachweisbar sind. Grundsätzlich
sollten positive Studienergebnisse in anderen
Umgebungen, mit größeren Patientenzahlen
und mit genau zu definierenden Subgruppen
bestätigt werden. Der Forschungsbedarf ist
also hoch, und die Forschungsgelder müssen
sehr zielgerichtet eingesetzt werden.
Eine Chance sehen die Autoren darin, dass die
positiven Ergebnisse aus den RCTs mit Online-
Angeboten (z.B. KVT plus aerobes Training)
rasch und breit umgesetzt werden könnten.
Allerdings erfordere dies eine aktive Beteiligung
der Patienten, was mitunter schwierig
sein kann, da viele Betroffene starke Vorbehalte
gegen solche Therapieansätze äußern.
Viele befürchteten, dass ihre Beschwerden als
nicht „real“ angesehen und „psychologisiert“
werden.
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11
Tabelle 2
Eine Auswahl gemeldeter interventioneller Studien
bei Post-COVID 1 (nach clinicaltrials.gov)
Arzneistoffe
Interventionelle
Verfahren
• Antiinfektiva: Amantadin, Ivermectin, Plitidepsin, Paxlovid, Nirmatrelvir, Ritonavir, Valacyclovir,
Remdesivir;
• Entzündungshemmer: Antihistaminika, Montelukast, Celecoxib, Colchizin, C1-Esterase
Inhibitor;
• Gerinnungshemmer: Apixaban;
• Immunmodulatoren: Immunglobuline, Kortison, Hydroxychloroquin, Temelimab, Anakinra,
Anti-SARS-CoV-2-monoklonale Antikörper, Baricitinib, Imatinib, Infliximab;
• Phytopharmaka und „Supplements“: diverse Probiotika, Curcuma, Bockshornklee, Boswellia/Weihrauch,
Bacillus-subtilis-Sporen, ADAPT-232, Pycnogenol, Schwefelwasser, liposomales
Glutathion, Coenzym Q10, Omega3-Fettsäuren;
• Psychopharmaka: Vortioxetin, Fluvoxamin, Amphetamin, Modafinil, Pimozid;
• Diverse: Naltrexon, N-Acetyl-Cystein, Meldonium, experimentelle Substanzen (AZD 442,
LYT-100, VIX001, CI-581a, BIO- 300, RSLV-132, TNX-102 SL), Treamid, Fampridin, Apabetalon,
Larazotid (AT1001), Prospekta
• Immunadsorption/Apherese/ Plasmaaustausch;
• Autologe oder mesenchymale Stammzelltherapie;
• Hyperbare Sauerstofftherapie;
• Sympathikus-/Ganglionstellatum- Blockade;
• Elektro-/Magnet-/Radiofrequenzstimulation: peripher, transkraniell, N. vagus;
• Externe Counterpulsation;
• Photobiomodulation;
• Akupunktur
• „Kinesiotapes“
2/2025
Lebensstil- bzw.
Rehabilitationsmaßnahmen
• Diverse Rehabilitationsmaßnahmen: stationär, ambulant, tele- oder netzbasiert (diverse
Apps);
• Aerober Sport;
• Atemmuskeltraining;
• Kognitive Verhaltenstherapie;
• Coping und Resilienztraining;
• Physiotherapie: diverse Verfahren;
• Logo-/Ergotherapie;
• Osteopathie;
• Yoga;
• „Mind-Body“-Interventionen
• Diverse Ernährungsinterventionen
1
= Insgesamt sind aktuell (Zugriff 4.12.2024) 771 interventionelle Studien gemeldet; davon wurden 51 noch nicht begonnen. 305 Studien sind als
abgeschlossen gemeldet, aber nur 34 mit Ergebnissen. Die Finanzierung erfolgt mehrheitlich über einzelne Universitäten und Institutionen (n =
679).
12
Wie geht es weiter?
Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat bei der Vorstellung der Agenden für 2025 angekündigt,
dass Patientinnen und Patienten mit Long-COVID einen regulären Anspruch auf eine zulassungsüberschreitende
Anwendung von Arzneimitteln erhalten sollen.
Und das Bundesgesundheitsministerium hat einen Förderschwerpunkt „Erforschung und Stärkung einer bedarfsgerechten
Versorgung rund um die Langzeitfolgen von COVID-19 (Long COVID)“ initiiert. Dabei sollen „alle Erkrankungen
mit Long-COVID-ähnlichen Symptomkomplexen“, einschließlich ME/CFS und solche, die im zeitlichen Zusammenhang
mit einer COVID-19-Impfung aufgetreten sind, berücksichtigt werden.
Literatur
1. Informationen des Robert Koch-Institutes (RKI) zu „Long COVID“.
www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste_Gesundheitliche_Langzeitfolgen.html
(Zugriff am 04.12.2024)
2. Post-Covid und Long-Covid: Sinkende Zahl von Krankschreibungen, aber weiterhin lange berufliche
Fehlzeiten der Betroffenen. Pressemitteilung der AOK vom 28.2.2024. www.aok.de/pp/bv/pm/postcovid-und-long-covid
(Zugriff am 04.12.2024)
3. S1-Leitlinie „Long/Post-Covid“.
register.awmf.org/assets/guidelines/020-027l_S1_Long-Post-Covid_2024-06_1.pdf
(letzte Überarbeitung 5/2024; Zugriff am 04.12.2024)
4. Lundberg-Morris, L., et al. (SCIFI-PEARL = Swedish Covid-19 Investigation for Future Insights - a Population
Epidemiology Approach using Register Linkage): BMJ 2023, 383, e076990.
www.bmj.com/content/383/bmj-2023-076990.long
5. Office of National Statistics.
www.ons.gov.uk
(Zugriff am 04.12.2024)
6. Dörr, T., et al. (SURPRISE = SURveillance of infectious diseases among health PRofessionals In SwitzErland):
Infection 2024. Nov 12 (Epub ahead of print).
link.springer.com/article/10.1007/s15010-024-02418-3
(Zugriff am 04.12.2024)
7. Klok, F.A., et al.: Eur. Respir. J. 2020, 56, 2001494.
publications.ersnet.org/content/erj/56/1/2001494
8. ME/CFS Forschungszentrum Freiburg. Die Kanadischen Konsenskriterien für CFS (engl. Canadian Consensus
Criteria).
mecfsfreiburg.de/pages/diagnosekriterien.html
(Zugriff am 04.12.2024)
9. Appel, K.S., et al.: (NAPKON = Nationales Pandemie KOhorten Netz): Infection 2024, 52, 1813.
link.springer.com/article/10.1007/s15010-024-02226-9
2/2025
10. Renz-Polster, H., und Scheibenbogen, C.: Inn. Med. (Heidelb.) 2022, 63, 830.
pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC9281337
11. Zeraatkar, D., et al.: BMJ 2024, 387, e081318.
www.bmj.com/content/387/bmj-2024-081318.long
13
12. COVID-19: Clinical presentation and diagnosis of adults with persistent symptoms following acute
illness („long COVID“) UpToDate, Topic 129312, Version 69.0.
13. Fernandez-de-Las-Peñas, C., et al.: J. Infect. 2024, 88, 77.
www.journalofinfection.com/article/S0163-4453(23)00590-X/fulltext
Drei Fragen an
Dr. med. Jochen Schuler
Internist u. Kardiologe, Mitherausgeber
von Der Arzneimittelbrief
2/2025
14
Es wird zunehmend schwieriger, aus der kaum noch zu überschauenden Menge an
Informationen das Wesentliche herauszufiltern. Das gilt auch für Fachinformationen.
Welche Rolle nimmt vor diesem Hintergrund Der ARZNEIMITTELBRIEF ein?
Beim ARZNEIMITTELBRIEF sind wir darauf geschult, bei medizinischen Informationen und Empfehlungen
gute von schlechter Qualität zu unterscheiden. Die Mitglieder der Redaktion wissen,
welche medizinischen Quellen vertrauenswürdig sind, wie Interessenkonflikte und systematische
Fehler in klinischen Studien und Übersichtsarbeiten erkannt werden und welche statistischen
bzw. publikationstechnischen Tricks es gibt, um schwache oder irrelevante Ergebnisse in einem
günstigen Licht erscheinen zu lassen. Da in unserer Redaktion alle Ärztinnen und Ärzte sind
(oder waren), können sie die Praxisrelevanz von Studienergebnissen meist sehr gut abschätzen.
Welche Themen decken Sie mit dem ARZNEIMITTELBRIEF ab?
Wir haben jeden Monat einen Hauptartikel zu Themen, die uns - in positiver oder negativer Hinsicht
- wichtig erscheinen. Dazu kommen etwa fünf „Kleine Mitteilungen“ zu neuen Arzneistoffen,
Indikationserweiterungen oder zu Arzneimittelrisiken. Dabei greifen wir neuere Studien auf
oder Fallberichte aus der eigenen Praxis oder Leserzuschriften. Die meisten unserer Leserinnen
und Leser sind ja hausärztlich tätig. Daran versuchen wir uns zu orientieren.
In der Redaktion sind die Fächer hausärztliche Innere Medizin, Infektiologie, Nephrologie, Kardiologie,
Hämatologie und Onkologie sowie Intensivmedizin vertreten. Darüber hinaus haben wir ein
Netzwerk mit Geriatern, Psychiatern, klinischen Psychologen und Methodenspezialisten, die uns
regelmäßig unterstützen. Dieses Spektrum gibt die Themenauswahl vor.
Wie gewährleistet das Herausgeber-Kollegium die Unabhängigkeit der im
ARZNEIMITTELBRIEF veröffentlichten Informationen?
Wir haben interne und externe Standards zur Unabhängigkeit. Im ARZNEIMITTELBRIEF ist seit
seiner Gründung 1967 keine einzige Werbeanzeige erschienen, außer in eigener Sache. Unsere
Zeitschrift finanziert sich ausschließlich durch Abonnements, also durch ihre Leserinnen und
Leser. So sind wir nur diesen bzw. den Interessen der Patientinnen und Patienten verpflichtet.
2/2025
Eine Mitarbeit in der Redaktion ist nur möglich, wenn keine Interessenkonflikte mit der pharmazeutischen
Industrie bestehen. Von großer Bedeutung war und ist für uns Herausgeber die
persönliche Integrität der Autorinnen und Autoren und eine umfassende Transparenz über deren
Werdegang und Tätigkeiten.
15
Engagement und
Gestaltungswille:
Darauf kommt es
jetzt an!
2/2025
„Wir wollen und wir werden nicht nur reagieren,
sondern aktiv mitgestalten“, so der
KVWL-Vorstandsvorsitzende Dr. Dirk Spelmeyer
zur Ausrichtung der Körperschaft für die
Zukunft.
Traditioneller KVWL-Neujahrsempfang
Anfang Februar im Ärztehaus
Dortmund / Landesgesundheitsminister
Karl-Josef Laumann lobt
den jahrelangen Einsatz des ausscheidenden
Vorstandsmitglieds
Dr. Volker Schrage
16
Das Jahr 2025 ist noch jung, aber bereits die
ersten Wochen des neuen Jahres waren turbulent
– aus bundespolitischer, aber auch
aus gesundheitspolitischer Sicht. Für Dr. Dirk
Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der KVWL, sind die
aktuellen Umbrüche und Veränderungen vor allem
eine Chance. „Wir wollen und wir werden nicht nur
reagieren, sondern aktiv mitgestalten“, betonte er im
Rahmen des traditionellen KVWL-Neujahrsempfang
Anfang Februar im Ärztehaus in Dortmund.
Zu den mehr als 100 geladenen Gästen zählte auch
Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann
(CDU), der dem ausscheidenden stellv. KVWL-Vorstandsvorsitzenden
Dr. Volker Schrage persönlich alles
Gute für den wohlverdienten Ruhestand wünschte.
„Dankeschön, auch im Namen der Landesregierung!
Sie waren und sind bereit, Zukunftsstrukturen zu
gestalten. Das Gesundheitssystem braucht Menschen
wie Sie: ein guter Arzt mit einem vernünftigen
Menschenbild, der in der Lage ist, Strukturen so zu
Landesgesundheitsminister Karl-Josef
Laumann verabschiedete sich bei Dr. Volker
Schrage: „Dankeschön, auch im Namen der
Landesregierung!“
gestalten, dass man innovativ arbeiten
kann. Und das zeigt in Ihrer Person auch
die Richtigkeit unseres Gesundheitssystems:
Dass Menschen aus der Praxis für
eine gewisse Zeit Verantwortung in der
Selbstverwaltung übernehmen. Das kann kein staatliches
Gesundheitssystem leisten – wir brauchen keine
Bundesagentur für Gesundheit!“
Neben weiteren Weggefährten – darunter der frühere
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn per Videobotschaft
– dankte auch Dr. Dirk Spelmeyer seinem Vorstandskollegen
herzlich für seine Arbeit. Schrage habe
sich auf Bundesebene insbesondere für die Abrechnung
eines Praxis-Patienten-Kontakts (PPK) anstelle des
reinen Arztkontakts, für Teampraxen mit Delegation
ärztlicher Leistungen an qualifizierte Physician Assistants
(PA) und für die Qualitätssicherung ambulanter
Leistungen stark gemacht.
Dirk Spelmeyer: „Ob Lean-Healthcare, KPQM+, Teampraxis
oder Physician Assistant – du bist drangeblieben
und hast dich von deinem Weg nicht abbringen lassen.
Wir reden über deine PPK-Idee mittlerweile mit einer
Selbstverständlichkeit, die mir großen Respekt abnötigt.
Der Praxis-Patienten-Kontakt wird für eine Entlastung
der behandelnden Ärzte in der ambulanten Versorgung
unumgänglich sein.“
Volker Schrage wird nun, nach acht Jahren ehrenamtlichem
Vorsitz der KVWL-Vertreterversammlung und
sechs Jahren im Körperschafts-Vorstand, wieder als
Hausarzt in seiner Gemeinschaftspraxis in Legden im
Münsterland wirken. Er dankte dem Minister, seinen
ärztlichen Kollegen und den Mitarbeitenden und rief
die Ärzteschaft auf: „Die niedergelassene Ärzteschaft
hat eine immense Schlagkraft, wenn sie gemeinsam für
ihre Interessen und eine gute Versorgung der Patienten
eintritt. Ich kann jedem Kollegen empfehlen, sich berufspolitisch
zu engagieren.“
Engagement und Gestaltungswillen sind es auch, auf die
es nach Ansicht von Minister Karl-Josef Laumann gerade
in der Zukunft unbedingt ankomme. „Wir brauchen
im ambulanten Bereich in den nächsten vier Jahren
Entscheidungen, die der Krankenhausreform in nicht
sehr viel nachstehen. Wie stellen wir uns die haus- und
fachärztliche Praxis der Zukunft vor? Wie können wir
diese beiden Bereiche gut mit der stationären Versorgung
verzahnen, so dass wir eine angemessene medizinische
Versorgungsqualität erreichen – egal, ob jemand
gesetzlich oder privat versichert ist?“
Aber auch das Kerngeschäft der KVWL
stehe weiterhin im Fokus, betonte Dr.
Dirk Spelmeyer: „Wir werden voll und
ganz für unsere Mitglieder da sein und
daran arbeiten, gemeinsam und auf
Augenhöhe eine sinnvolle ambulante
Versorgung in Westfalen-Lippe sicherzustellen
und zu gestalten. Das geht
2/2025
17
Der stellv. KVWL-Vorstandsvorsitzende
Dr. Volker Schrage: „Die niedergelassene
Ärzteschaft hat eine immense Schlagkraft,
wenn sie gemeinsam für ihre Interessen
und eine gute Versorgung der Patienten
eintritt.“
nur gemeinsam – sektorenverbindend,
oder ganz korrekt ausgedrückt: sektorendurchgängig.
Mit dem Landesgesundheitsministerium
leben wir ein
gutes Miteinander in vielen Austauschformaten.
Das ist wichtig für eine zielführende
und sinnvolle Versorgung von
Patienten – wir gestalten hier gemeinsam
die Versorgung der Zukunft.“
Dabei könne es ein „Weiter so“ nicht
geben: „Die Mittel und Ressourcen werden
knapper. Es gibt große Konkurrenz
– ambulant wie stationär – um gute
Fachkräfte“, sagte Spelmeyer und forderte: „Hier wird künftig mehr denn je Vernetzung,
ein schneller und sicherer Austausch von Informationen zu den Patienten und
der Wille zum gemeinsamen Lösen von Problemen und Bewältigen von Herausforderungen
das Maß aller Dinge sein.“
Beispielsweise bei der elektronischen Patientenakte, der ePA für alle: „Eine patientengeführte
digitale Akte, die deutlich mehr Transparenz für den Patienten und seine
eigenen Gesundheitsdaten schafft“, so Spelmeyer.
2/2025
Das sah auch der Landesgesundheitsminister so: „Die einzige Innovation auf meiner
Krankenkassenkarte war das Bild – das ist in über 50 Jahren ein bisschen wenig.“ Das
habe sich mit dem E-Rezept schon mal geändert. „Mit der elektronischen Patientenakte
wird es sich wesentlich verändern. Es ist gut, wenn sie kommt“, so Laumann.
„Denn am Ende werden – wie beim E-Rezept – alle froh sein, weil es sowohl den Patienten
nützt als auch den Behandelnden die Arbeit sehr erleichtert.“
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Darmkrebs: Frühes
Erkennen rettet Leben
Vorsorgeangebote stehen im Aktionsmonat März
im Fokus / Zwei betroffene Frauen appellieren:
„Geht zum Arzt!“
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Frühes Erkennen rettet Leben: Anlässlich des
Darmkrebs-Monats März appellieren der Berufsverband
Niedergelassener Gastroenterologen
Deutschlands (bng), die NRW-Landesvertretung
des Verbands der Ersatzkassen (vdek), die
AOK NordWest, die Ärztekammer Westfalen-Lippe
(ÄKWL) und die KVWL eindringlich an Versicherte,
zur Vorsorge zu gehen. „Darmkrebs ist heilbar. Wird
er in seiner Frühphase während einer Darmspiegelung
erkannt, liegen die Heilungschancen bei nahezu
100 Prozent. Deshalb unsere gemeinsame Bitte:
Nutzen Sie die Vorsorgeangebote!“
Winter 2017: Der Hausarzt von Daniela Onken verlässt
den Ort, sie wechselt zu einem neuen Arzt.
Seit längerer Zeit beschäftigen sie Schilddrüsenprobleme.
Der neue Hausarzt veranlasst ein großes
Blutbild. Die Eisenwerte sind schlecht. Tabletten
erzielen nicht die gewünschte Wirkung. Zur weiteren
Abklärung erfolgt am 18. Dezember eine Magen- und
Darmspiegelung. Kurz vor Weihnachten die niederschmetternde
Diagnose: Darmkrebs. „Ich war kurz
geschockt. Aber die Ärztin hat sofort Optimismus
verbreitet. Denn bei Darmkrebs bestehen gute Heilungschancen,
wenn er frühzeitig erkannt wird.“
Zwischen den Jahren folgt die Operation. Ein bösartiger
Tumor und 39 Lymphknoten werden entfernt.
Danach beginnt die Chemotherapie. Insgesamt sind
es zwölf Durchgänge.
Sommer 2018: Seit längerer Zeit plagen Simone
Menkhaus Magenschmerzen. Mal stärker, mal weniger
stark. „Zunächst denkt man sich ja nichts dabei,
jeder hat ja mal Magenpiene...“ Irgendwann werden
die Schmerzen so stark, dass Simone Menkhaus ihre
Hausärztin aufsucht. Eine Ultraschall-Untersuchung
bleibt zunächst unauffällig. Die Schmerzen wollen
nicht nachlassen. Wenige Wochen später erfolgt
eine Blutkontrolle. Am Tag danach klingelt das
Telefon. Die Blutwerte sind schlecht, es folgt die
Krankenhaus-Einweisung. „Ich habe mir da noch
keine ernsthaften Gedanken gemacht.“ In der Klinik
dann weitere Untersuchungen. Zunächst
ohne Befund. In der Nacht vor der geplanten
Darmspiegelung werden die Schmerzen
unerträglich. Eine CT am nächsten
Morgen bringt Gewissheit. „Der Arzt hat
gesagt, dass sie sofort operieren müssen.
Schmuck ablegen, Handy aus. Los geht‘s.“
Am Mittag wacht Simone Menkhaus auf
der Intensivstation auf. Ein Stück des
Darms und diverse Abszesse mussten entfernt
werden. „Die Ärzte meinten später zu mir, ich hätte
keine zwei Tage später kommen dürfen. Sonst wäre
ich heute nicht mehr da.“
Weitere Operationen und Chemotherapien folgen. Ein
halbes Jahr lang muss Simone Menkhaus mit einem
künstlichen Darmausgang leben. Sie tauft ihren Stomabeutel
„Seppi“. „Ich weiß gar nicht mehr, wie ich auf
diesen Namen gekommen bin. Aber man muss gewisse
Dinge einfach mit Galgenhumor nehmen. Man muss
den Kopf hochnehmen und weitermachen, immer nach
vorne schauen.“ Nach sechs Monaten kann sie Abschied
nehmen von „Seppi“. Lachende Heliumballons lassen
ihn gen Himmel davonfliegen. Wieder so ein Moment.
„Ich werde diesen Tag nie vergessen. Von dort an ging
es nur noch aufwärts.“
Während ihrer Behandlungen können sich Daniela
Onken und Simone Menkhaus zu einhundert Prozent
auf ihr privates Umfeld verlassen. Familie, Freunde,
Arbeitgeber unterstützten sie nach Kräften. „Man muss
sich kurz schütteln und dann den Kampf annehmen.
Aufgeben ist ja keine Option“, sagt Simone Menkhaus
und lacht. Die gemeinsame Krankheitsgeschichte hat
die beiden Frauen zusammengebracht, dabei stellten
sie schnell fest, dass sie eine gemeinsame Leidenschaft
haben: Schalke 04. „Wir sind beide im Herberner Fanclub
und fahren hin und wieder auch zu den Spielen“,
sagt Daniela Onken.
Eine andere Sache ist den beiden aber noch wichtiger.
„Wir möchten mit unserer Geschichte einen Teil dazu
beitragen, dass noch viel mehr Menschen die Angebote
zur Versorgung nutzen. Eine Darmspiegelung tut nicht
weh. Um es deutlich zu sagen: Runter vom Sofa und
geht zum Arzt! Denn Vorsorge kann Leben retten.“
Simone Menkhaus und Daniela Onken erzählen ihre
Geschichte auch in einem begleitenden Video.
Koloskopie künftig auch für Frauen ab 50 Jahren möglich
2/2025
Die Gefahr, an Darmkrebs zu erkranken, steigt mit
zunehmendem Alter. Bei Männern liegt das Risiko
höher als bei Frauen. Deshalb konnten Männer
bereits ab 50 Jahren eine Darmspiegelung in Anspruch
nehmen, welche die gesetzliche Krankenversicherung
zahlt. Für Frauen galt dies bislang
erst ab 55 Jahren. Allerdings hat der Gemeinsame
Bundesausschuss (G-BA) Anfang des Jahres
eine Vereinheitlichung beschlossen. Künftig können
auch Frauen ab 50 Jahren die Vorsorgeuntersuchung
in Anspruch nehmen.
Zudem hat der G-BA die Intervallvorgaben für die
immunologischen Tests (iFOBT) auf nicht sichtbares
Blut im Stuhl vereinheitlicht. Frauen und
Männer, die im Früherkennungsprogramm keine
Darmspiegelung wahrnehmen möchten, können
ab 50 Jahren zukünftig alle zwei Jahre einen
iFOB-Test machen. Die Änderung der entsprechenden
Richtlinie tritt nach Bekanntmachung im
Bundesanzeiger in Kraft, frühestens jedoch zum
1. April 2025. Ab diesem Zeitpunkt können Gastroenterologen
ihren Patienten das entsprechende
Vorsorge-Angebot machen.
21
Dr. Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der KVWL: „Vorsorge schützt das eigene
Leben und die eigene Gesundheit in hohem Maße. Darmkrebs ist die zweithäufigste
Krebserkrankung. Mehr als 50.000 Menschen erhalten jedes Jahr in Deutschland diese
Diagnose. Früh erkannt ist Darmkrebs jedoch meist gut behandel- und heilbar. Die
Inanspruchnahme der Koloskopie in Westfalen-Lippe steigt glücklicherweise wieder:
Im Vergleich der Jahre 2022 und 2023 verzeichnen wir eine Zunahme von mehr als
sieben Prozent. Den Rückgang während der Coronazeit haben wir anscheinend überwunden.
Trotzdem dürfen wir bei unseren sämtlichen Vorsorge-Bemühungen nicht
nachlassen, um das Thema immer wieder bewusst zu machen und schwere Krankheitsverläufe
verhindern zu können.“
Weitere Informationen zur Darmkrebsvorsorge und zum Darmkrebs-Monat März finden
Sie auf unserer Internetseite.
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Simone Menkhaus (r.) und Daniela Onken haben den Kampf gegen den Darmkrebs
aufgenommen - und gewonnen. Mit ihren Geschichten möchten die beiden dafür
sensibilisieren, Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen.
Machen Sie mit, helfen Sie mit, lernen Sie mit!
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medizinischen Versorgung. Mit Ihrer Teilnahme an CIRS-NRW engagieren
auch Sie sich für Sicherheitskultur und Patientensicherheit.
2/2025
CIRS-NRW ist: • freiwillig • einfach
• anonym • übersichtlich
• interaktiv • effektiv
23
www.cirs-nrw.de
Sicherung der ambulanten Versorgung:
Förderverzeichnis der KVWL
Die KVWL hat nach § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB V „alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen
zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern
und zu fördern“. Besteht dringender Versorgungsbedarf für einen Standort, einen Planungsbereich
oder einen Teil eines Planungsbereichs, so ist dieser in einem Förderverzeichnis auszuweisen.
Anträge auf Fördermaßnahmen der KVWL können für die Übernahme eines Versorgungsauftrages in folgenden
Gebieten gestellt werden:
2/2025
24
Fachgruppe
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Stadt / Gemeinde / Stadtbezirk / Stadtteil / Ortsteil
Ahlen
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Salzuflen
Blomberg
Bocholt
Bönen
Brilon
Burbach
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Erndtebrück
Eslohe
Gescher
Gevelsberg
Gütersloh
Hemer
Herscheid
Herzebrock-Clarholz
Horn-Bad Meinberg
Hüllhorst
Kalletal
Kierspe
Lage
Lemgo
Marienmünster
Menden
Möhnesee
Nachrodt-Wiblingwerde
Neuenrade
Fachgruppe
Stadt / Gemeinde / Stadtbezirk / Stadtteil / Ortsteil
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Augenärzte
Augenärzte
Kinderärzte
Kinderärzte
Kinderärzte
Kinderärzte
Psychiater
Methadonsubstitution
(Behandlung von mind. 50 Patienten
im Rahmen der suchtmedizinischen
Grundversorgung)
Methadonsubstitution
(Versorgung von 120 Patienten
in der Methadon-substitution)
Oelde
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Rheda-Wiedenbrück
Rödinghausen
Schieder-Schwalenberg
Selm
Spenge
Steinheim
Verl
Versmold
Wadersloh
Waltrop
Werdohl
Willebadessen
Bad Berleburg
Marsberg
Hamm-Mitte
Schmallenberg
Sundern
Werl oder Wickede/Ruhr
Bestwig, Brilon, Eslohe, Hallenberg, Medebach,
Meschede, Olsberg, Schmallenberg, Winterberg
Kreis Olpe
Paderborn
(Stand: 3. Februar 2025)
2/2025
Gefördert wird die Übernahme eines vollen oder teilzeitigen Versorgungsauftrages in Form einer Zulassung
oder Anstellung oder auch die Einrichtung einer Zweigpraxis. Gefördert werden kann zum Beispiel durch ein
Praxisdarlehen, durch eine Umsatzgarantie oder durch Kostenzuschüsse. Die möglichen Fördermaßnahmen
sind in der Sicherstellungsrichtlinie der KVWL vom 01.01.2021 aufgeführt.
Der Vorstand gewährt die Förderung auf Antrag als Einzelfallentscheidung.
25
Den aktuellsten Stand des KVWL-Förderverzeichnisses sowie eine Übersichtskarte der förderfähigen Städte
und Gemeinden finden Sie unter www.kvwl.de.
Interessierte Ärztinnen und Ärzte wenden sich bitte an:
KVWL-Team Praxisstart – Babette Andresen – Tel.: 0231 / 94 32 13 93;
Niklas Gericke – Tel.: 0231 / 94 32 13 06; Kristina Siebald – Tel.: 0231 / 94 32 38 12
E-Mail: praxisstart@kvwl.de
Praxisinformationen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Ausgabe 2 | 2025
ABRECHNUNG
3 Außerklinische Intensivpflege
4 Anpassung der Portopauschalen rückwirkend
zum 1. Januar 2025
4 Änderung der Psychotherapie-Vereinbarung und
rückwirkender Beschluss zu Leistungen in der
Videosprechstunde ab 1. Januar 2025
VERTRÄGE
6 DMP Diabetes: Neues Schulungs- und Behandlungsprogramm
„SPECTRUM“ ab Februar 2025
6 Vertrag „Willkommen Baby“ der DAK-Gesundheit
endet
7 AOK Nordwest: Neuer Vertrag zur U10/U11/J2
sowie zum Amblyopiescreening
7 Neue Patiententeilnahmeerklärungen ab
1. Januar 2025 zu den Verträgen U10, U11 und J2
mit der TK sowie KNAPPSCHAFT und der
BVKJ-Service GmbH
VERORDNUNG
10 Rückwirkende Änderung des
SSB-Sachverzeichnisses
10 Informationen zu Änderungen der Richtlinien des
Gemeinsamen Bundesausschusses
FORUM
12 Infektionsschutz und Medizinprodukte im Fokus
der behördlichen Überwachung: Neue Broschüre
„Hygiene und Medizinprodukte – Behördliche
Überwachung von Arztpraxen“ veröffentlicht
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
14 Workshop- und Seminarangebote
der KVWL Consult GmbH
16 Fortbildungsangebote der Akademie für
medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
8 DMP-Kennzeichen auf der elektronischen
Gesundheitskarte (eGK)
BORKUM 2025
79. Fort- und Weiterbildungswoche
der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
10. - 18. Mai 2025
Eine Einladung auf die Insel
FORT- UND WEITERBILDUNGSKURSE
Allgemeinmedizin | Palliativmedizin | Psychosomatische Grundversorgung | Psychotherapie |
Sportmedizin
CURRICULARE FORTBILDUNGEN
Entwicklungs- und Sozialpädiatrie | Geriatrische Grundversorgung | Hautkrebsscreening |
Klimawandel und Gesundheit | Maritime Medizin | Psychotraumatologie | Psychotraumatherapie
ULTRASCHALLKURSE FÜR DIE ANWENDUNGSBEREICHE
Abdomen/Retroperitoneum Erwachsene/Kinder | Bewegungsorgane | Gefäße | Herz |
Schilddrüse | Thorax
HANDS-ON-TRAININGS
Gastroskopie | Koloskopie | Laparoskopie | Klinische Tests | Chirurgische Nahttechniken |
Myofasziale Triggerpunkt-Therapie
NOTFALLMEDIZIN UND NOTFALLTRAININGS
BLS | ALS | Notfallsonographie | Thoraxdrainagen | Koniotomie | Intraossäre Zugänge |
Geburtssimulation | Neugeborenen-Versorgung | Ärztlicher Bereitschaftsdienst
HAUPTPROGRAMM (MIT LIVESTREAM)
Was gibt es Neues in der Medizin? Updates
FÜHRUNGSKRÄFTETRAININGS
Gemeinsam Führen | Ärztinnen und Ärzte unter Veränderungsdruck
KURSE UND SEMINARE
Ärztliche Leichenschau | Digitalstrategien ambulanter Versorgungseinrichtungen | EKG |
Kasuistiken aus der Gastroenterologie | Lungenfunktion | Sozialmedizin und weitere Veranstaltungen
FORDERN SIE AUSFÜHRLICHE INFORMATIONEN (U. A. BORKUMBROSCHÜRE) AN:
über www.akademie-wl.de/borkum oder über die Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL,
Postfach 40 67, 48022 Münster | Tel. 0251 929-2204, -2206 | Fax: 0251 929-2249 | E-Mail: akademie@aekwl.de
ABRECHNUNG
Außerklinische Intensivpflege
Wie bereits in praxis intern Januar 2025 mitgeteilt, wurde
bei der Außerklinischen Intensivpflege (AKI) die Soll-Regelung
zur Potenzialerhebung bis zum 30. Juni 2025 verlängert
und eine neue Ausnahmeregelung für Bestandsfälle
eingeführt. Das hatte der G-BA zur Sicherstellung der Versorgung
mit Wirkung zum 1. Januar 2025 beschlossen.
Wir möchten die der Verlängerung zugrundeliegenden
Probleme bei der Versorgung der Patienten im Rahmen der
Potenzialerhebung gemäß AKI-Richtlinie zum Anlass nehmen,
die Abrechnungsmodalitäten nochmal vorzustellen:
Für die in der Richtlinie genannten Facharztgruppen ist für
die Potenzialerhebung zur AKI eine Genehmigung durch
die Kassenärztliche Vereinigung erforderlich. Ebenso benötigen
Hausärzte eine Genehmigung durch die Kassenärztliche
Vereinigung zur Verordnung von AKI. Grundsätzlich
können gemäß der Richtlinie zur Versorgung auch Krankenhäuser
oder Privatärzte an der Versorgung teilnehmen
und die erbrachten Leistungen über die zuständige KV abrechnen.
Voraussetzung für die Berechnung aller Leistungen der AKI
nach Kapitel 37.7 des EBM ist, dass diese nach den Vorgaben
der neuen Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie (AKI-
RL) des G-BA ausgeführt werden.
Für die Potenzialerhebung gemäß § 5 der AKI-RL ist unter
Verwendung des Vordrucks nach Muster 62 Teil A die GOP
37700 EBM einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig.
Wird die Potenzialerhebung im Rahmen eines Hausbesuches
durchgeführt, kann bei einer Überschreitung von 20
Minuten Dauer für die Potenzialerhebung je weitere zehn
Minuten der Zuschlag 37701 EBM bis zu dreimal im Behandlungsfall
abgerechnet werden.
Werden weitere diagnostische Leistungen wie die Schluckendoskopie
oder die Blutgasanalyse vom Potenzialerheber erbracht,
sind diese gesondert nach den GOP 37704 oder 37705
EBM berechnungsfähig - soweit der Potenzialerheber hierfür
die entsprechende Qualifikation besitzt.
Teilnehmende Krankenhäuser oder Privatärzte erhalten zusätzlich
eine Grundpauschale, die mit der GOP 37706 im EBM
abgebildet ist. Vertragsärzte rechnen die fachgruppeneigenen
Grund- bzw. Versichertenpauschalen ab.
Verordnende Ärzte und/oder koordinierende Ärzte können
ebenfalls Leistungen aus dem Abschnitt 37.7 EBM abrechnen.
Dabei kann die Verordnung dreimal im Krankheitsfall
über die GOP 37710 EBM abgerechnet werden und die Koordinationsleistung
als Zuschlag zur Versicherten- oder Grundpauschale
einmal im Behandlungsfall über die GOP 37711
EBM. Koordinierender Arzt kann dabei nur ein Vertragsarzt
sein, durch den im Zeitraum der letzten zwei Quartale
(unter Einschluss des aktuellen Quartals) eine Verordnung
nach der GOP 37710 EBM erfolgt ist. Der Abschnitt umfasst
auch eine konsiliarische Erörterung und Beurteilung (GOP
37714 EBM). Diese kann allerdings nur dann abgerechnet
werden, wenn keine Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale
im Quartal abgerechnet wurde.
Zum Schluss folgt die Abrechnungsmöglichkeit einer Fallkonferenz,
mit der GOP 37720 EBM kann die Fallbesprechung
ggf. auch telefonisch oder per Video bis zu achtmal im
Krankheitsfall abgerechnet werden.
Weitere Informationen stehen Ihnen auf unserer Internetseite
und der Internetseite der KBV zu Verfügung.
Glossar
Kürzel
BA
EBM
G-BA
GOP
KBV
MGV
OPS
SNR
Begriff
Bewertungsausschuss
Einheitlicher
Bewertungsmaßstab
Gemeinsamer
Bundesausschuss
Gebührenordnungsposition(en)
Kassenärztliche
Bundesvereinigung
morbiditätsbedingte
Gesamtvergütung
Operationen- und
Prozedurenschlüssel
Symbolnummer
02.2025 | 3
ABRECHNUNG
Anpassung der Portopauschalen
rückwirkend
zum 1. Januar 2025
Die Pauschalen für Portokosten werden
gemäß BA-Beschluss rückwirkend
zum 1. Januar 2025 von 86 auf 96 Cent
erhöht. Somit wurde die Höhe der im
Anschluss aufgeführten Pauschalen
des Abschnitts 40.4 des EBM an die
zum Jahreswechsel erfolgten Preisänderungen
der Deutschen Post angeglichen.
Es erfolgte unter anderem eine Anpassung
der GOP 40110 für den Versand
von Arztbriefen oder anderen Unterlagen
sowie der GOP 40128. Letztere
können Praxen abrechnen, wenn sie
eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung
oder eine Verordnung beispielsweise
für Heilmittel per Video- oder
Telefon ausstellen und dem Patienten
zusenden.
Darüber hinaus wurde die Kostenpauschale
für den Versand einer Bescheinigung
bei Krankheit eines Kindes
(Formular 21) an die Eltern oder die
Bezugsperson (GOP 40129) angehoben.
Auch diese können Praxen bei
Konsultationen per Video oder Telefon
abrechnen. Ebenso steigt die Kostenpauschale
für den Versand einer per
Stylesheet erzeugten Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung
an die Krankenkasse
des Patienten (GOP 40130).
Letzteres ist notwendig, wenn die
elektronische Übermittlung über die
Telematikinfrastruktur nicht durchgeführt
werden kann.
Auch der arztgruppenspezifische
Höchstwert, den ein Arzt oder Psychotherapeut
an Portokosten insgesamt
erstattet bekommt, wurde angepasst.
Die Kostenpauschalen 40128 bis 40130
unterliegen keinem Höchstwert.
Die weiteren Details des Beschlusses
finden Sie auf der Internetseite des
BA.
Änderung der Psychotherapie-Vereinbarung und
rückwirkender Beschluss zu Leistungen in der
Videosprechstunde ab 1. Januar 2025
Die Psychotherapie-Vereinbarung (Anlage
1 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte)
ist mit Wirkung zum 1. Januar 2025
neugefasst worden. Ein persönlicher
Arzt-Patienten-Kontakt zur Eingangsdiagnostik,
Indikationsstellung und
Aufklärung ist mit der Neufassung
keine zwingende Voraussetzung mehr,
bevor psychotherapeutische Leistungen
im Videokontakt durchgeführt
und berechnet werden können. Mit
dem 765. Beschluss des BA am 22. Januar
2025 werden die entsprechenden
Einschränkungen mit Bezug zu den
obsolet gewordenen Regelungen der
neugefassten Psychotherapie-Vereinbarung
für Leistungen im Videokontakt
in den Abschnitten 35.1, 35.2 und
35.3 sowie im Abschnitt 30.11 EBM
aufgehoben.
Die GOP 35100, 35110 bis 35113, 35120,
35141, 35142, 35150 bis 35152, 35163
bis 35168 und 35173 bis 35178 EBM
sind auch bei Durchführung der Leistungen
im Rahmen einer Videosprechstunde
berechnungsfähig, wenn die
Voraussetzungen gemäß § 21 der Anlage
1 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte
(BMV-Ä) und der Anlage 31b zum
BMV-Ä erfüllt sind. Die Durchführung
als Videosprechstunde ist durch Angabe
einer bundeseinheitlich kodierten
Zusatzkennzeichnung zu dokumentieren.
Die GOP 35600 bis 35602 und bei Erwachsenen
die GOP 35601 EBM sind
auch bei Durchführung der Leistungen
im Rahmen einer Videosprechstunde
berechnungsfähig.
Weitere Informationen zum Beschluss
und zur Videosprechstunde finden Sie
auf unserer Internetseite und auf der
Internetseite des BA.
Keine erneute Überprüfung bei
Kassenwechsel
Aufgrund unterschiedlicher Rechtsauffassungen
haben KBV und
GKV-Spitzenverband außerdem vereinbart,
wie die psychotherapeutische
Weiterbehandlung auch bei einem
Kassenwechsel gewährleistet bleibt.
Die Regelung sieht vor, dass der Patient
bei der neuen Krankenkasse einen
Antrag auf Fortführung der Psychotherapie
stellt. Die Krankenkasse
verzichtet jedoch auf eine erneute
fachlich-inhaltliche Überprüfung des
bereits durch die Vorkasse genehmigten
Therapiekontingents. Der Patient
muss den Antrag innerhalb von
vier Wochen nach Beginn des auf den
Kassenwechsel folgenden Quartals
einreichen, spätestens zum Zeitpunkt
der ersten Sitzung im entsprechenden
Quartal. Dem Antrag beizulegen sind
der Genehmigungsbescheid der alten
Krankenkasse sowie die Anzahl der zu
Lasten der alten Krankenkasse bereits
erbrachten Therapieeinheiten.
Psychotherapeuten unterstützen ihre
Patienten bei der rechtzeitigen Antragstellung.
Die KBV stellt aktualisierte
Ausfüllhilfen für die Formulare
bereit.
Weitere Anpassungen
Akutbehandlung: Es wurde klargestellt,
dass Therapieeinheiten einer
Akutbehandlung nur bei derselben
Psychotherapeutin oder demselben
Psychotherapeuten angerechnet werden
müssen (§ 15 Abs. 3).
Einbeziehung von Bezugspersonen: Es
wurde klargestellt, dass sich die Gruppengröße
bei Einbeziehung von Bezugspersonen
in Gruppen anhand der
Indexpatientinnen oder -patienten
ermittelt.
Umstrukturierung: Eine nicht mehr
erforderliche Übergangsregelung in
Teil G der Vereinbarung wurde aufgehoben,
die Gebührenordnungspositionen
zur Systemischen Therapie bei
Kindern und Jugendlichen in Anhang
I ergänzt sowie weitere redaktionelle
Änderungen durchgeführt.
4 | 02.2025
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VERTRÄGE
DMP Diabetes: Neues Schulungs- und Behandlungsprogramm
„SPECTRUM“ ab Februar 2025
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat das Schulungs-
und Behandlungsprogramm „SPECTRUM“ zur kontinuierlichen
Glukosemessung für erwachsene Patienten mit
Typ 1 und Typ 2 Diabetes zugelassen. Die KVWL hat sich
daher gemeinsam mit den Kassen darauf geeinigt, das Schulungsprogramm
„SPECTRUM“ in die Anlage 18 (Patientenschulungen)
des DMP Diabetes aufzunehmen.
Ab dem 1. Februar 2025 kann „SPECTRUM“ von Diabetologischen
Schwerpunktpraxen (Anlage 1a DMP Diabetes) oder
diabetologisch besonders qualifizierten Ärzten (Anlage 1b
DMP Diabetes) durchgeführt und abgerechnet werden. Voraussetzung
hierfür sind ein Antrag sowie der Nachweis des
Schulungszertifikats und die anschließende Genehmigung
zur Durchführung und Abrechnung dieser Schulung durch
die KVWL. Die neuen Symbolnummern (SNR) für die
Schulung lauten wie folgt:
Typ 1-Diabetiker:
SPECTRUM Schulungs- und Behandlungsprogramm
zur kontinuierlichen
Glukosemessung (CGM)
für erwachsene Patienten mit
Diabetes Typ 1
6 UE in Gruppen von zwei bis zu maximal fünf
Patienten
91134 29 Euro
Einzelschulungen 91134E 29 Euro
Nachschulungen 91134N 29 Euro
Wiederholungsschulungen 91134W 29 Euro
Patienten-Schulungsmaterial 91135 9,90 Euro
Typ 2-Diabetiker:
SPECTRUM Schulungs- und Behandlungsprogramm
zur kontinuierlichen
Glukosemessung (CGM)
für erwachsene Patienten mit
Diabetes Typ 2
6 UE in Gruppen von zwei bis zu maximal fünf
Patienten
90354 29 Euro
Einzelschulungen 90354E 29 Euro
Nachschulungen 90354N 29 Euro
Wiederholungsschulungen 90354W 29 Euro
Patienten-Schulungsmaterial 90355 9,90 Euro
Bitte beachten Sie, dass die Schulung nur als Ergänzung zu einem Basis-Schulungsprogramm für DM 1 bzw. DM 2 durchführbar
ist. Die Schulungsleistung ist am Behandlungstag nicht abrechnungsfähig neben den GOP 03355 und 13360 des
EBM. Die aktualisierte Version der Anlage 18 finden Sie auf unserer Internetseite.
Vertrag „Willkommen Baby“ der DAK-Gesundheit endet
Der Vertrag auf der Grundlage § 140a
Abs. 1 SGB V „Willkommen Baby“ über
die besondere ambulante ärztliche Versorgung
von Schwangeren zwischen
der DAK-Gesundheit, dem Berufsverband
der Frauenärzte e.V. (Landesverband
Westfalen-Lippe) und der KVWL
(in Kooperation mit der KVWL Consult
GmbH) wurde seitens der DAK-Gesundheit
fristgerecht zum 31. März 2025
gekündigt.
Somit können ab dem 1. April 2025
die teilnehmenden Gynäkologen keine
Leistungen (SNR 91631 bis 91635)
mehr nach dem Vertrag abrechnen.
6 | 02.2025
VERTRÄGE
AOK Nordwest: Neuer Vertrag zur U10/U11/J2
sowie zum Amblyopiescreening
Die KVWL hat mit der AOK NordWest
und der BVKJ-Service GmbH mit Wirkung
zum 1. Februar 2025 einen neuen
Vertrag zu Kinder- und Jugenduntersuchungen
abgeschlossen. Der Vertrag
beinhaltet die U10/U11 und J2 sowie
die Durchführung von bis zu zwei Amblyopiescreenings
(5. bis 14. Lebensmonat
sowie 20. bis 40. Lebensmonat).
Sofern Sie bereits am bisherigen und
bis zum 31. Dezember 2024 geltenden
Vertrag mit der AOK NordWest teilgenommen
haben, müssen Sie Ihre ärztliche
Teilnahme nicht erneut erklären.
Die KVWL wird entsprechende Genehmigungen
zur Durchführung und
Abrechnung der nun vertragsgegenständlichen
Leistungen mit Wirkung
zum 1. Februar 2025 übertragen.
Teilnahmeberechtigt sind die bei der
AOK NordWest versicherten Kinder
bzw. Jugendlichen ab Geburt bis zur
Vollendung des 18. Lebensjahres. Die
Teilnahme erfolgt durch Unterzeichnung
der Patiententeilnahmeerklärung
(PTE – Anlage 1 des Vertrages).
Die PTE verbleibt zur Archivierung bei
Ihnen in der Praxis und wird somit
nicht an die KVWL übermittelt.
Die vertraglich vereinbarten Leistungen
(Anlage 4 des Vertrages –
Leistungsbeschreibung) werden
extrabudgetär vergütet und sind
mit folgenden SNR abzurechen:
SNR Leistung Vergütung
91708 U10
7. Geburtstag bis 1 Tag vor dem 9. Geburtstag
91709 U11
9. Geburtstag bis 1 Tag vor dem 11. Geburtstag
91710 J2
16. Geburtstag bis 1 Tag vor dem 18. Geburtstag
91711 Amblyopiescreening I.
5. - 14. Lebensmonat
91712 Amblyopiescreening II.
20. - 40. Lebensmonat
61 Euro
61 Euro
61 Euro
21 Euro
21 Euro
Die vollständigen Vertragsunterlagen inkl. der PTE (zum Download) finden Sie auf unserer Internetseite. Die PTE können
Sie auch wie gewohnt über unseren Formularversand bestellen.
Neue Patiententeilnahmeerklärungen ab 1. Januar 2025 zu den Verträgen U10, U11
und J2 mit der TK sowie KNAPPSCHAFT und der BVKJ-Service GmbH
Bereits mit der Ausgabe Dezember 2024 von praxis intern
haben wir Sie darüber informiert, dass die Patiententeilnahmeerklärungen
überarbeitet wurden und dass die alten
Teilnahmeerklärungen ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr
gültig und zwingend die neuen zu verwenden sind. Hintergrund
sind die in der jeweiligen Versicherteninformation
angepassten Hinweise zur Teilnahme, zum Datenschutz und
zur Datenverarbeitung.
Um die Abrechnung der erbrachten Leistungen nicht zu
gefährden, ist es zwingend erforderlich, ausschließlich die
neuen Formulare zu verwenden. Die Krankenkassen werden
die nicht mehr gültigen Formulare nicht länger akzeptieren
– mit der Folge, dass Ihre erbrachten Leistungen von der
Krankenkasse nicht vergütet werden.
Die aktuellen Formulare sind auf unserer Internetseite veröffentlicht.
Sie können die Formulare auch wie gewohnt
über den Formularversand der KVWL anfordern.
Bei der Umsetzung der Verträge mit der TK übersenden
Sie die Patiententeilnahmeerklärungen bitte wie gewohnt
(Techniker Krankenkasse, Stichwort „Besondere Versorgung“,
85820 München). Die Patiententeilnahmeerklärungen
von Versicherten der KNAPPSCHAFT hingegen verbleiben
elektronisch oder in Papierform bei Ihnen in der Praxis.
02.2025 | 7
VERTRÄGE
DMP-Kennzeichen auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)
DMP-Status bei Mehrfacheinschreibung
In praxis intern März 2024 informierten
wir Sie über die DMP-Kennzeichnung
auf der elektronischen
Gesundheitskarte (eGK). Das
DMP-Kennzeichen gehört zu den Versichertenstammdaten
und kann Sie
bei der DMP-Umsetzung unterstützen.
Durch das Einlesen der eGK erhalten
Sie für einen Großteil der Krankenkassen
(alle Ersatzkassen, AOK NW,
KNAPPSCHAFT, IKK classic, BIG direkt
gesund, SVLFG sowie etliche BKK) eine
tagesaktuelle Information über den
DMP-Status eines Patienten. Seit Oktober
2024 besteht nun die Möglichkeit
auch Mehrfacheinschreibungen, d.h.
die Einschreibung eines Patienten in
mehr als ein DMP, auf der eGK abzubilden.
Bisher nehmen einige wenige Kassen
diese ausführlichere DMP-Kennzeichnung
vor. Wir gehen davon aus,
dass im Laufe der Zeit weitere Kassen
die Kennzeichnung bei Mehrfacheinschreibung
umsetzen werden.
In folgender Tabelle finden Sie eine
Übersicht der aktuellen Schlüssel:
Code Bezeichnung
00 nicht gesetzt
01 Diabetes mellitus Typ 2
02 Brustkrebs
03 KHK
04 Diabetes mellitus Typ 1
05 Asthma bronchiale
06 COPD
07 Chronische Herzinsuffizienz*
08 Depression*
09 Rückenschmerz*
10 Rheumatoide Arthritis*
11 Osteoporose
12 Adipositas*
* keine DMP-Vereinbarung in Westfalen-Lippe
Sie finden das DMP-Kennzeichen im Personalienfeld in
der Zeile "Kostenträgerkennung" als drittes Kennzeichen
im Feld "Status":
Code Bezeichnung bei Mehrfacheinschreibung
30 DM Typ 2 & KHK
31 Asthma & DM Typ 2
32 COPD & DM Typ 2
33 COPD & KHK
34 COPD, DM Typ 2 & KHK
35 Asthma & KHK
36 Asthma, DM Typ 2 & KHK
37 Brustkrebs & DM Typ 2
38 DM Typ 1 & KHK
39 Asthma & DM Typ 1
40 Asthma & Brustkrebs
41 Brustkrebs & KHK
42 Brustkrebs & COPD
43 COPD & DM Typ 1
44 Brustkrebs, DM Typ 2 & KHK
45 Asthma, Brustkrebs & DM Typ 2
46 Brustkrebs & DM Typ 1
47 COPD, DM Typ 1 & KHK
48 Brustkrebs, COPD & DM Typ 2
49 Asthma, DM Typ 1 & KHK
50 Asthma, Brustkrebs & KHK
51 Brustkrebs, COPD & KHK
52 Brustkrebs, COPD, DM Typ 2 & KHK
53 Asthma, Brustkrebs, DM Typ 2 & KHK
54 Brustkrebs, DM Typ 1 & KHK
55 Asthma, Brustkrebs & DM Typ 1
56 Asthma, Brustkrebs, DM Typ 1 & KHK
57 Brustkrebs, COPD & DM Typ 1
58 Brustkrebs, COPD, DM Typ 1 & KHK
Durch das Einlesen der eGK werden die Daten über das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) mit den Informationen
der Krankenkasse abgeglichen. Stimmen die Angaben nicht überein, werden veraltete Daten auf der eGK überschrieben.
Um eine tagesaktuelle Information über den DMP-Status der versicherten Patienten zu erhalten, wird der Datenabgleich
bei jedem Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal empfohlen.
8 | 02.2025
5. WESTFÄLISCHER EVA-TAG
Entlastende
Versorgungsassistenz
für EVA/NäPa und die, die es werden wollen, aus haus- und fachärztlichen Praxen
Samstag, 22. März 2025 von 9.00 bis 16.30 Uhr, KVWL Dortmund
9.00 Uhr Begrüßung
9.15 Uhr Versorgung Chronischer Wunden
Carsten Hampel-Kalthoff, Dortmund, Krankenpfleger, Fachkrankenpfleger für Anästhesie- u. Intensivpflege
11.15 Uhr Pause
Dr. med. Johannes Albert Gehle
Präsident der ÄKWL
Dr. med. Volker Schrage
Stellv. Vorstandsvorsitzender der KVWL
Elisabeth Borg
Leiterin Ressort Fortbildung der ÄKWL
Jeder Patient ist anders - Wie gehe ich mit unterschiedlichen Patiententypen um?
Univ.-Prof. em. Dr. med. Dr. theol. Gereon Heuft, Münster, ehem. Direktor der Klinik für Psychosomatik und
Psychotherapie, Universitätsklinikum Münster
Verstärken Sie Ihr Praxisteam
kompetente Entlastung durch die qualifizierte
Entlastende Versorgungsassistenz (EVA)
11.30 Uhr Karrierewege in der Arztpraxis - Medizinische Fachangestellte, Entlastende Versorgungsassistenz, Physician Assistant,
Primary Care Management
Dr. med. Volker Schrage, Stellv. Vorstandsvorsitzender der KVWL
12.00 Uhr Moderiertes Interview mit einer / einem EVA
12.30 Uhr Mittagspause
Nähere Informationen über die
Spezialisierungsqualifikation unter
www.akademie-wl.de/eva
13.30 Uhr SEMINARE NACH WAHL
Umgang mit Patientenverfügungen und Vollmachten
Dr. med. Doris Dorsel, M.A. LL.M., Warendorf
Heil- und Hilfsmittel leicht gemacht!
Gabriele Webelsiep, Emsdetten
Gewalt und Übergriffigkeit im Arbeitsalltag der MFA
Ulrike Damitz, Lippstadt
Patientensicherheit ist Mitarbeitersicherheit -
wenn Behandelnde zum Opfer werden
(Second-Victim-Phänomen)
Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
Tel.: 0251 929-2225 / -2237 / -2238 oder per Mail fortbildung-mfa@aekwl.de
Prof. Dr. med. Armin Wunder, Frankfurt am Main
16.00 Uhr Abschlussplenum
Notfälle in der Praxis
- Cardiopulmonale Reanimation
Marcus Breyer, Münster
Die digitale Arztpraxis - Videosprechstunde, elektronische
Terminvergabe, ePA, eMP, eAU, DIGAs
Jakob Scholz, Dortmund
dipraxis - Ausstellung „Die digitale Praxis der KVWL“
(Parallel stattfindendes Zusatzangebot)
Moderation
Anmeldung:
Dr. med. Hans-Peter Peters, Mitglied des Lenkungsausschusses der Akademie für medizinische Fortbildung
der ÄKWL und der KVWL, Vorsitzender des Berufsbildungsausschusses der ÄKWL
Kontakt:
Akademie für medizinische Fortbildung
der ÄKWL und der KVWL
Telefon: 0251 929 2266
E-Mail: fortbildung-mfa@aekwl.de
Teilnahmegebühren:
€ 199,- Praxisinh. Mitglied der Akademie
€ 219,- Praxisinh. Nichtmitglied der Akademie
VERORDNUNG
Rückwirkende Änderung des SSB-Sachverzeichnisses
Im Sprechstundenbedarfs-Sachverzeichnis ergeben sich
rückwirkend zum 1. Januar 2025 redaktionelle Änderungen:
► In der Einleitung wird ein Hinweis auf die geltende
Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung eingefügt. Demnach
bleibt der benötigte SSB neben der Hybrid-DRG-Fallpauschale
zusätzlich abrechnungs- bzw. bezugsfähig.
► Neu aufgenommen wurde der Hinweis, dass Markierungsclips
bei Mamma-Stanzbiopsie keinen SSB darstellen,
sondern über Sachkostenpauschalen abgerechnet werden.
► Bei den Mitteln zur Myokardszintigraphie wurde der
Hinweis auf die patientenbezogene Verordnung von Regadenoson
gestrichen.
► In die Liste der zulässigen Rezepturen wurde die Eisenlösung
zur Blutstillung aufgenommen.
► Bei den Swan-Ganz-Kathetern wurde die abzurechnende
EBM-Ziffer aktualisiert.
Das aktuelle Sachverzeichnis finden Sie auf unserer Internetseite.
Informationen zu Änderungen der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
Im Folgenden haben wir die Beschlüsse und Änderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in einer aktuellen Übersicht
zusammengestellt. Zusammenfassungen der G-BA-Begründung eines belegten oder nicht belegten Zusatznutzens, der
jeweils zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) sowie daraus abzuleitende wichtige Hinweise zur Verordnung finden Sie online
unter
www.kvwl.de unter dem Menüpunkt Verordnung/Arzneimittelinformationen.
Die vollständigen Beschlüsse mit zusätzlichen Informationen zu den Entscheidungen im Detail finden Sie jeweils auf den Internetseiten
des G-BA. Zudem weisen wir immer darauf hin, wenn die KVWL oder die KBV hierzu noch ausführlichere Informationen
gegeben haben - zum Beispiel im ARZNEIMITTEL-INFOSERVICE (AIS). (Stand: 4. Februar 2025)
Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL)
Die Richtlinie regelt die Verordnung von Arzneimitteln durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und
in ärztlichen Einrichtungen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten. Die Richtlinie
konkretisiert Inhalt und Umfang der im SGB V festgelegten Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen auf der Grundlage des
Wirtschaftlichkeitsgebots im Sinne einer notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung unter Berücksichtigung
des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse und des Prinzips einer humanen Krankenbehandlung.
Anlage II: Lifestyle-Arzneimittel
Nach § 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V dürfen Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht,
nicht zu Lasten der GKV verordnet werden. Ausgeschlossen sind insbesondere auch Arzneimittel, die zur Abmagerung oder Zügelung
des Appetits oder zur Regulierung des Körpergewichts dienen. Weiterhin nennt das Gesetz Medikamente, die der Raucherentwöhnung,
der Verbesserung des Haarwuchses, der Behandlung der erektilen Dysfunktion und der Steigerung der sexuellen Potenz dienen.
Da es sich dabei um Arzneimittel handelt, deren Einsatz im Wesentlichen durch die private Lebensführung bedingt ist, ist jeder
Verbraucher für deren Finanzierung selbst verantwortlich. Der G-BA hat den gesetzlichen Auftrag, Einzelheiten zu diesen Arzneimitteln
in der Arzneimittel-Richtlinie zu regeln.
Setmelanotid
Imcivree ®
Im Rahmen der Verordnungsausnahme „genetisch bestätigtem Bardet-Biedl-Syndrom“ wird die
Altersangabe „bei Erwachsenen und Kindern ab 6 Jahren“ gestrichen.
Anlage XII: (Frühe) Nutzenbewertung nach § 35a SGB V
Der G-BA hat im letzten Monat die unten aufgeführten Beschlüsse zum Zusatznutzen von neuen Arzneimitteln gegenüber einer
zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) getroffen. Die Beschlüsse sind Bestandteil der AM-RL und somit für die GKV verbindlich. In
den nächsten sechs Monaten wird der GKV-Spitzenverband mit den Herstellern einen neuen wirtschaftlichen Preis je nach Nutzenbewertung
des Arzneimittels aushandeln. Der heutige Preis, d. h. der Preis seit Markteinführung, kann also, insbesondere für Indikationen
ohne oder mit geringem Zusatznutzen, deutlich höher sein als der zukünftige verhandelte Preis. (Ist die Nutzenbewertung oder
der Verlauf der Preisverhandlungen ungünstig, haben einige Hersteller schon mit Marktrücknahme reagiert.) Bitte informieren Sie
sich vor der Verordnungsentscheidung genau zur indikationsbezogenen Nutzenbewertung des Arzneimittels und zur Preissituation,
und dokumentieren Sie Ihre Verordnungsentscheidungen in der Patientendokumentation.
10 | 02.2025
VERORDNUNG
Wirkstoff / Präparat Indikation / Anwendungsgebiet ERGEBNIS
Therapiegebiet: Onkologische Erkrankungen
Fruquintinib
Fruzaqla ®
Metastasierendes Kolorektalkarzinom
bei vorbehandelten
Erwachsenen.
Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen.
Alectinib
Alecensa ®
Neues Anwendungsgebiet:
nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom,
ALK+, hohes Rezidivrisiko,
adjuvante Therapie, bei Erwachsenen.
Es wurden zwei Patientenpopulationen gebildet:
a) Erwachsene mit ALK-positivem NSCLC mit hohem Rezidivrisiko
zur adjuvanten Behandlung nach vollständiger Tumorresektion,
die für eine adjuvante platinbasierte Chemotherapie
geeignet sind.
Anhaltspunkt für einen erheblichen Zusatznutzen.
b) Erwachsene mit ALK-positivem NSCLC mit hohem Rezidivrisiko
zur adjuvanten Behandlung nach vollständiger
Tumorresektion nach vorheriger adjuvanter platinbasierter
Chemotherapie oder die für diese nicht geeignet sind.
Zusatznutzen nicht belegt.
Gozetotid
Locametz ®
Detektion des PSMA-positiven
Prostatakarzinoms (mCRPC),
PSMA-abzielende Therapie bei
Erwachsenen.
Es wurde eine Patientenpopulation mit zwei Subpopulationen
gebildet:
Erwachsene mit einem progredienten, metastasierten,
kastrationsresistenten Prostatakarzinom (mCRPC); Diagnostik;
Identifizierung von Patienten mit einem Prostataspezifisches-Membranantigen-(PSMA-)
positiven, progredienten,
metastasierten, kastrationsresistenten Prostatakarzinom
(mCRPC), bei denen eine auf PSMA abzielende Therapie
angezeigt ist.
a1) Erwachsene, für die Abirateron in Kombination mit
Prednison oder Prednisolon, Enzalutamid oder Best-Supportive-Care
die patientenindividuell geeignete Therapie
darstellt.
Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen.
a2) Erwachsene, für die Cabazitaxel oder Olaparib die patientenindividuell
geeignete Therapie darstellt.
Zusatznutzen nicht belegt.
Therapiegebiet: Hauterkrankungen
Ivermectin
Soolantra ®
Entzündliche Läsionen der Rosazea
bei Erwachsenen.
Aufhebung der Beschlüsse vom 27. November 2015 und
vom 21. Januar 2016, da der Wirkstoff zum Zeitpunkt der
Nutzenbewertung bereits in einem EU-Staat zugelassen
war.
Schutzimpfungs-Richtlinie
Influenza
Die neue STIKO-Empfehlung zur Influenza-Impfung der Personen über 60 Jahren wurde in die
Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen:
Diesen Personen wird eine jährliche Impfung mit einem inaktivierten Hochdosis-Influenzaimpfstoff
oder einem MF-59 adjuvantierten Influenza-Impfstoff, jeweils mit aktueller von der WHO
empfohlener Antigenkombination empfohlen. Kann im medizinisch begründeten Einzelfall eine
Impfung mit einem inaktivierten Hochdosis- oder MF59-adjuvantierten Influenza-Impfstoff nicht
durchgeführt werden, sollte mit einem inaktivierten Standard-Impfstoff (Ei- oder zellkulturbasiert)
geimpft werden.
02.2025 | 11
FORUM
Infektionsschutz und Medizinprodukte im Fokus der behördlichen
Überwachung: Neue Broschüre „Hygiene und Medizinprodukte –
Behördliche Überwachung von Arztpraxen“ veröffentlicht
Arztpraxen werden immer häufiger mit der Überwachung
Ihres Hygienemanagements, des Umgangs mit und der Aufbereitung
von Medizinprodukten oder dem Arbeitsschutz
durch die zuständigen Behörden konfrontiert.
Hierzu hat das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte
der KVen und der KBV aktuell eine Broschüre „Hygiene
und Medizinprodukte – Behördliche Überwachung
von Arztpraxen“ veröffentlicht. Diese Veröffentlichung
bietet Ihnen praxisnahe Orientierungshilfen zu den Vorschriften
im Infektionsschutz, im Medizinprodukterecht
und in Teilen aus dem Arbeitsschutzrecht. Damit Sie sich
optimal auf eine Begehung vorbereiten können.
Sie finden diese Broschüre auf unserer Internetseite.
Keine Angst vor Praxisbegehungen –
Wenn sich die Behörde ankündigt!
Darüber hinaus haben Sie die Gelegenheit, unsere Präsenzveranstaltung
am 12. März 2025 in Dortmund zum Thema
„Keine Angst vor Praxisbegehungen – Wenn sich die Behörde
ankündigt “ zu besuchen.
Die Hygiene-Beraterin der KVWL führt Sie durch den Prozess
einer behördlichen Begehung und klärt u. a. Fragen
zur Aufbereitung von Arbeitskleidung oder wie ein hygienischer
Handwaschplatz auszusehen hat. Zudem haben wir
für Sie das Gesundheitsamt der Stadt Dortmund eingeladen,
um Ihnen die Möglichkeit zu bieten, sich direkt bei einem
Vertreter der Überwachungsbehörde zu informieren, um bei
der nächsten infektionshygienischen Begehung gut vorbereitet
zu sein.
Wann und wo?
Mittwoch, 12. März 2025, 15 bis 18 Uhr,
Präsenzveranstaltung, KVWL in Dortmund
Mittwoch, 5. November 2025, 15 bis 18 Uhr,
online, Webseminar
Zielgruppe: Ärzte, MFA
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Fortbildungspunkte: zertifiziert mit vier Punkten
Hier geht es zur Anmeldung
Ihre Ansprechpartnerin zum Thema
Hygiene und Medizinprodukteaufbereitung
Yvonne Schoenen
Tel.: 0231 / 94 32 19 46
E-Mail: yvonne.schoenen@kvwl.de
12 | 02.2025
Mitgliederstatus bezogene
Teilnehmergebühren
für Akademiemitglieder
Mitgliedschaftsbeitrag nur
€ 8,-/Monat
WERDEN SIE MITGLIED
der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
Ihre Vorteile mit der
Bilden Sie sich mit der Akademie fort - in zahlreichen Themenbereichen, in
Präsenzform oder digital. Frischen Sie bestehendes Wissen auf oder
erwerben Sie neue Kompetenzen!
` Jährlich über 600 unabhängige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
- interdisziplinär und interprofessionell
` Breit gefächertes Angebot für Ärztinnen und Ärzte, Medizinische
Fachangestellte und Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe
` Über 1.850 Exptertinnen und Experten als Wissenschaftliche Leiter,
Moderatoren, Referenten und Tutoren
` Aktualität, Qualität und Praxisnähe der Fort- und Weiterbildungsinhalte
` Einsatz moderner Lernformen - eLearning, Webinare, Blended Learning, Simulation
` Zielgruppenspezifische Angebotsinformation
` Persönliche und professionelle Teilnehmerbetreuung bei Veranstaltungen
` Gute Vereinbarkeit von Fortbildung mit Beruf, Familie und Freizeit
` Kostenfreie „Schnuppermitgliedschaft“ für Berufseinsteiger
` Mitgliederstatus bezogene Teilnehmergebühren
für Ärztinnen und Ärzte und deren Personal
Bildnachweise: ©Filograph - stock.adobe.com; ©Drazen - stock.adobe.com; ©sdecoret - stock.adobe.com
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Weitere Infos: 0251 929-2204
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Seminare 1/2025
Weitere Seminarinformationen und Anmeldung: www.kvwlconsult.de — Tel.: 0231 / 94 32 39 54
NEU! Schwierige Gesprächssituationen
am Telefon und im
persönlichen Kontakt als MFA
meistern
In diesem praxisorientierten Seminar lernen
die Teilnehmer, wie sie mit schwierigen
Gesprächssituationen sowohl am Telefon
als auch im persönlichen Kontakt souverän
umgehen.
Datum: 26. März 2025
Ort: Ärztehaus Dortmund
Zeit: 9 bis 16 Uhr
Kosten: 255 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)
Teamleitung in der Arztpraxis
Teamleitungen brauchen einen Plan und
Werkzeuge, auch wenn es weder den richtigen
Führungsstil noch Patentrezepte gibt.
Datum: 5. März 2025
Ort: online
Zeit: 9 bis 16 Uhr
Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)
Fit für den Empfang
Möchten Sie, dass der Patient gleich von der
ersten Begegnung an einen überzeugenden
Eindruck von Ihnen und der Praxis gewinnt?
Datum: 19. März 2025
Ort: online
Zeit: 14 bis 17 Uhr
Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Mechthild Wick, (Personaltrainerin/Coach)
14 | 02.2025
Achtsam und gelassen
Das Seminar bietet durch praktische
Übungseinheiten und Selbstreflexionen einen
großen Nutzen für die direkte Umsetzung in
den Alltag.
Datum: 26. März 2025
Ort: online
Zeit: 14 bis 17 Uhr
Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Mechthild Wick, (Personaltrainerin/Coach)
NEU! Was tun, wenn es in der
Arztpraxis zur Sache geht:
Deeskalationstraining für MFA
Die Teilnehmerinnen des Seminares lernen
in diesem Zusammenhang psychologische
Grundlagen, um in Konflikt- und eskalierenden
Situationen im Umgang mit Patienten
angemessen reagieren zu können. Zudem
werden Fallbeispiele aus der Arztpraxis
vorgestellt.
Datum: 9. April 2025
Ort: Ärztehaus Dortmund
Zeit: 14 bis 18 Uhr
Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)
Medical English – Einsteiger-Kurs
In diesem abwechslungsreichen Seminar
widmen wird uns dem für Sie relevanten
Fachvokabular und dessen richtiger Anwendung
in der Praxis.
Datum: 23. April 2025
Ort: Ärztehaus Dortmund
Zeit: 14 bis 18.15 Uhr
Kosten: 220 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Konstanze Getachew
Unzufriedene Patienten
In dem Seminar erhalten die Teilnehmer
zahlreiche fundierte Hinweise, wie sie
eskalierende und bedrängende Gespräche
und Angriffe durch geschickte und situationsangemessene
Anwendung von Kommunikationsstrategien
gezielt abbauen oder
minimieren können.
Datum: 7. Mai 2025
Ort: Ärztehaus Münster
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)
NEU! Patienten im Ausnahmezustand:
Rhetorisches
Deeskalationstraining
In dem Seminar erhalten Sie zahlreiche und
fundierte Hinweise, wie Sie die aggressive
Eskalation von unangenehmen Gesprächen
durch geschickte und situationsangemessene
Anwendung von Kommunikationsstrategien
gezielt abbauen oder minimieren können.
Sie reflektieren zudem, wie Sie besser
mit eigenen Gefühlen von Wut, Ärger und
Frustration umgehen können und sich nicht
provozieren lassen.
Datum: 14. Mai 2025
Ort: Ärztehaus Münster
Zeit: 14 bis 18 Uhr
Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)
NEU! Konsequent und empathisch
als Teamleitung: Die hohe Kunst der
Gesprächsführung
In diesem Seminar werden Praxismanagerinnen
und Teamleiterinnen darin geschult, wie
sie durch effektive Kommunikation und empathisches
Verhalten ihre Teams erfolgreich
leiten können.
Datum: 4. Juni 2025
Ort: Ärztehaus Dortmund
Zeit: 9 bis 16 Uhr
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Kosten: 255 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)
Medical English – Einsteiger-Kurs
In diesem abwechslungsreichen Seminar
widmen wird uns dem für Sie relevanten
Fachvokabular und dessen richtiger Anwendung
in der Praxis.
Datum: 4. Juni 2025
Ort: Ärztehaus Dortmund
Zeit: 14 bis 18.15 Uhr
Kosten: 220 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Konstanze Getachew
NEU! Telefontraining für
Quereinsteiger
In der heutigen Zeit ist die telefonische Kommunikation
in Arztpraxen von entscheidender
Bedeutung. Dieses Seminar richtet sich
an Quereinsteigerinnen, die neu im medizinischen
Bereich sind und ihre Fähigkeiten im
Umgang mit Patienten am Telefon optimieren
möchten.
Datum: 25. Juni 2025
Ort: Ärztehaus Münster
Zeit: 9 bis 16 Uhr
Kosten: 255 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)
Intensivkurs Praxismanagerin
Ziel des Kurses ist es, Sie in den wichtigsten
Funktionen und Aufgabengebieten des
Praxis- und Selbstmanagements zu stärken.
Datum: 23. bis 27. Juni 2025
Ort: Ärztehaus Dortmund
Zeit: 9 bis 17 Uhr
Kosten: 765 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Delta Med / Cornelia Bahnen
Ausbildung zur/zum
Datenschutzbeauftragten
Mit dieser Ausbildung im Rahmen unserer
Online-Fortbildung qualifizieren wir Sie zum
Datenschutzbeauftragten in der Arztpraxis.
Die Online-Fortbildung vermittelt sehr
praxisnah und kompakt umfassende Datenschutzkenntnisse
mit dem Schwerpunkt
„Arztpraxis“
Datum: 30. Juni bis 4. Juli 2025
Ort: online
Zeit: 10 bis 14.30 Uhr
Kosten: 520 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Delta Med
02.2025 | 15
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
ONLINE-FORTBILDUNGSKATALOG: Umfassende Informationen über das gesamte Fort- und Weiterbildungsangebot
der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL finden Sie unter www.akademie-wl.de/katalog oder
www.kvwl.de (Terminkalender - Terminübersicht). Nutzen Sie den Online-Fortbildungskatalog oder die kostenlose Fortbildungs-App
unter www.akademie-wl.de/app, um sich zu Veranstaltungen anzumelden.
Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. med. Dr. h. c. Hugo Van
Aken, Münster
Stv. Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. med. Christoph Stellbrink,
Bielefeld
Ressortleitung: Elisabeth Borg
Geschäftsstelle: Gartenstraße 210—214, 48147 Münster
Postfach 40 67, 48022 Münster • Fax: 0251 – 9 29 22 49
E-Mail: akademie@aekwl.de
Internet: www.akademie-wl.de
Akademie-Service-Hotline: 0251 – 9 29 22 04
Anfragen & Informationen, Informationsmaterial,
Programmanforderung, Fragen zur Mitgliedschaft
eLearning-Angebote
Die eLearning-Angebote der Akademie für
medizinische Fortbildung werden stetig
ausgebaut und aktualisiert. Die Maßnahmen
werden über die Online-Lernplattform ILIAS
angeboten.
Ultraschallkurse
eKursbuch „PRAKTiSCHER
ULTRASCHALL“
Sonographie Abdomen, Retroperitoneum
einschl. Nieren, Harnblase, Thorax (ohne
Herz), Schilddrüse
Grundkurs (mind. 20 Module), Aufbaukurs
(mind. 16 Module), Refresherkurs (mind. 20
Module)
Demo-Version: www.akademie-wl.de/ilias
Teilnahmegebühr: 119 Euro (je Kursbuch)
Zertifiziert: 1 Punkt (je Modul)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14
eKursbuch „PÄDIATRiSCHER
ULTRASCHALL“
Sonographie in der Pädiatrie (mind. 10 Module)
Demo-Version: www.akademie-wl.de/ilias
Teilnahmegebühr: 119 Euro
Zertifiziert: 1 bzw. 2 Punkte (je Modul)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14
Ultraschall-Fortbildungskurse /
Workshops
Darmsonographie / DEGUMzertifiziert
Appendizitis, CED, Divertikulitis,
Karzinom
Termin: Freitag, 14. März 2025
Ort: Witten
Leitung: Prof. Dr. med. B. Lembcke, Frankfurt
Teilnahmegebühr: 425 bis 485 Euro
Zertifiziert: 9 Punkte
Auskunft: Tel. 0251 / 929 22 14
Lungensonographie
Ein wertvolles diagnostisches Untersuchungsverfahren
sowohl in der Intensiv- und
Notfallmedizin als auch in der hausärztlichen
Versorgung
Termin: Samstag, 5. April 2025
Ort: Bottrop
Leitung: Dr. med. M. Markant, Bottrop, Dr. med.
U. Böck, Marl
Teilnahmegebühr: 439 bis 499 Euro
Zertfiziert: 11 Punkte (auch gem. §5 Abs. 4
RettG NRW anrechenbar)
Auskunft: 0251 / 9 29 22 14
Ultraschall-Refresherkurse
Sonographie – DEGUM-zertifiziert
Spannendes, Sportliches, Spezielles und allzu
oft Verpasstes
Termin: Donnerstag, 15. Mai 2025
Ort: Borkum
Leitung: Prof. Dr. med. B. Lembcke, Frankfurt
Teilnahmegebühr: 470 bis 540 Euro
Zertifiziert: 10 Punkte
Auskunft: Tel: 0251 929 22 14
Sonographie – DEGUMzertifiziert
Abdomen, Retroperitoneum, Harnblase und
Schilddrüse
Termin: Donnerstag, 19. September 2025
Ort: Gelsenkirchen
Leitung: Prof. Dr. med. B. Lembcke, Frankfurt
Teilnahmegebühr: 470 bis 540 Euro
(inkl. eKursbuch „Praktischer Ultraschall“
und DEGUM-Plakette)
Zertifiziert: 11 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14
Curriculare Fortbildungen
gemäß BÄK-Curricula
Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für
die kinder- und jugendärztliche Praxis
(40 Std.)
Blended Learning-Angebot
Präsenztermine: Sonntag, 11. bis 13. Mai 2025
Ort: Borkum
Leitung: Dr. med. K. A. Hameister, Unna, Dr.
med. H. Petri, Siegen
Teilnahmegebühr: 695 bis 795 Euro
Zertifiziert: 40 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 40
Medizinethik (40 UE)
Blended-Learning-Angebot
Präsenz-Termine: Modul 1: Fr./Sa., 21./22.
November 2025, Modul II: Fr./Sa., 7./8. Februar
2025 oder Fr./Sa., 6./7. Februar 2026 (zzgl.
eLearning / Quereinstieg möglich)
Ort: Schwerte
Leitung: Prof. Dr. med. B. Schöne-Seifert,
Prof. Dr. med. Dr. phil. J. Atzpodien, Münster,
Prof. Dr. phil. A. Simon, Göttingen, Dr. med.
B. Hanswille, Dortmund
Moderation: Dr. med. D. Dorsel, M.A., LL.M.,
Münster
Teilnahmegebühr: 625 bis 690 Euro (je Modul)
Zertifiziert: 24 Punkte (je Modul)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 36
Ärztlich begleitete
Tabakentwöhnung (28 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 15
Ernährungsmed. Grundversorgung
(100 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
Gesundheitsförderung und Prävention
(24 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 03
Geriatrische Grundversorgung (60 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 37
Klimawandel und Gesundheit (21 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 40
Hygienebeauftragter Arzt (40 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 10
Maritime Medizin (46 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 929 22 40
Medizinische Begutachtung (64 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 01
Osteopathische Verfahren (160 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 11
Psychosom. Grundversorgung/Patientenzentrierte
Kommunikation (50 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 02
Psychotraumatologie (40 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
16 | 02.2025
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Psychotherapie der Traumafolgestörungen
(100 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
Reisemed. Gesundheitsberatung (32 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 10
Schmerzmedizinische Grundversorgung
– Erstbehandlung und Prävention (40 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 02
Verkehrsmed. Begutachtung (28 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 42
Curriculare Fortbildungen
Ärztliche Wundtherapie (54 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 21
Diagnostik und Therapie schlafbezogener
Atmungsstörungen (40 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 15
Hautkrebs-Screening (8 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 03
Homöopathie (120 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 929 22 40
Impfen – Auf dem Weg zu einem maßgeschneiderten
Impfschutz (17 UE)
Blended Learning-Angebot
Auskunft: Tel.: 0251 / 929 22 35
Sexuelle Gesundheit und sexuell
übertragbare Infektionen (STI) (44 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 15
Spezialisierte schlafmedizinische
Versorgung (40 UE)
Auskunft: 0251 / 9 29 22 40
Stressmedizin (52 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
Notfallmedizin
Notfälle in der Praxis –
Cardiopulmonale Reanimation
Zielgruppe: Ärzte, Zahnärzte, MFA, Praxisteams
u. Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe
Termine: Mittwoch, 9. April 2025 oder Mittwoch,
1. Oktober 2025
Ort: Bochum
Leitung: Prof. Dr. med. Chr. Hanefeld, Bochum
Teilnahmegebühr: 189 bis 229 Euro, Praxisteams
(bis 3 Pers.) 457 bis 517 Euro
Zertifiziert: 6 Punkte
Auskunft: 0251 / 9 29 22 24
Notfälle in der Praxis – Cardiopulmonale
Reanimation (6 UE)
Blended Learning-Angebot
Zielgruppe: Ärzte, Zahnärzte, MFA, Praxisteams
u. Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe
Präsenztermin: Mittwoch, 19. November 2025
(zzgl. eLearning)
Ort: Münster
Leitung: M. Breyer, Münster
Teilnahmegebühr: 199 bis 229 Euro, Praxisteams
(bis 3 Pers.) 487 bis 547 Euro
Zertifiziert: 8 Punkte
Auskunft: 0251 / 9 29 22 24
DMP
Vereinbarung nach § 73 a SGB V über die
Durchführung strukturierter Behandlungsprogramme
nach § 137 f SGB V
DMP-spezifische Online-Fortbildung
(je Modul 2 UE)
Zielgruppe: Ärzte, die im Rahmen der DMP-Verträge
tätig sind, und Interessierte
Asthma bronchiale/COPD (9 Module)
Diabetes mellitus (6 Module)
Koronare Herzkrankheit (7 Module)
Hinweis: Module frei wählbar
Ort: Online-Lernplattform ILIAS
Teilnahmegebühr: 39 bis 55 Euro (je Modul)
Zertifiziert: 4 Punkte (je Modul)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 15
Workshops / Kurse / Seminare
KPQM - KV-Praxis-
Qualitätsmanagement
Schulung zum Qualitätsmanagement
Termine: Samstag, 15. März 2025 (Münster)
oder Samstag, 20. September 2025 (Dortmund)
Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. (FH) B. Schubert
MBA, Bottrop, Dr. med. R. Bredenkamp, Bad
Oeynhausen, Dr. phil. H.-J. Eberhard, Gütersloh
Teilnahmegebühr: 495 bis 575 Euro
Zertifiziert: 11 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 40
Qualifikation zum Moderator von
Qualitätszirkeln nach SGB V
Termine: Sonntag, 10. Mai (Borkum) oder
Samstag, 27. September 2025 (Dortmund) oder
Samstag, 29. November 2025 (Münster)
Leitung: Dipl.-Soz. Päd. L. Schmidt, Fröndenberg
Teilnahmegebühr: 545 bis 625 Euro
Hinweis: Förderung durch die KVWL möglich.
Zertifiziert: 12 Punkte (Münster/Dortmund),
Zertifizierung beantragt (Borkum)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 40
Forum Arzt und Gesundheit
Stressbewältigung durch Achtsamkeit
Mindfulness-Based-Stress-Reduction
(MBSR)
Termine: Sonntag, 11. bis Dienstag, 13. Mai 2025
(Borkum) oder Dienstag, 13. bis Donnerstag, 15.
Mai 2025 (Borkum) oder Freitag, 28. bis Sonntag,
30. November 2025 (Möhnesee)
Teilnahmegebühr: 685 bis 999 Euro
Leitung: Dr. med. M. Weniger, Hattingen
Zertifiziert: 25 Punkte (Borkum), 33 Punkte
(Möhnesee)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
Resilienztraining
Zielgruppe: Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten
und Psychologen
Termin: Samstag, 13. September 2025
Ort: Münster
Leitung: Dr. med. M. Weniger, Hattingen
Teilnahmegebühr: 425 bis 489 Euro
Zertifiziert: 11 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
Qigong Yangsheng
Zielgruppe: Ärzte sowie weitere Interessierte
Termine: Freitag/Samstag, 14./15. März 2025
(Möhnesee) oder Sonntag, 11. Mai bis Dienstag,
13. Mai 2025 (Borkum) oder Mittwoch, 14. Mai
bis Freitag, 16. Mai 2025 (Borkum)
Leitung: Dr. med. S. Willeboordse, Drensteinfurt
(Möhnesee), Dr. med. I. Häfner-Gonser, Biberach/Riss
(Borkum)
Teilnahmegebühr: 395 bis 520 Euro
Zertifiziert: 15 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
02.2025 | 17
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Medizin für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung
oder mehrfacher Behinderung
Die Curriculare Fortbildung richtet sich
an Ärzte und Zahnärzte sowie an andere
Interessierte, die mit Menschen mit intellektueller
Beeinträchtigung oder mehrfacher
Behinderung arbeiten. Durch die
Vermittlung umfangreicher Kenntnisse
soll sie dazu befähigen, mit diagnostischer
und therapeutischer Sachkompetenz
den Bedürfnissen der Menschen mit
intellektueller Beeinträchtigung oder
mehrfacher Behinderung gerecht zu werden
sowie präventive und multidisziplinäre
Ansätze in der Gesundheitsvorsorge
einzubinden. Im Vordergrund steht die
medizinische Versorgung von Erwachsenen
mit intellektueller Beeinträchtigung,
ab dem Alter, in dem sie nicht
mehr von Kinder- und Jugendärzten
oder sozialpädiatrischen Zentren betreut
werden. Besondere Ausdrucks- und Kommunikationsweisen
von Menschen mit
intellektueller Beeinträchtigung sowie
verschiedene körperliche und psychische
Erkrankungen erfordern spezielle Kenntnisse
und Erfahrungen der behandelnden
Ärzte. Spezifische gesundheitliche
Risiken, komplizierte Krankheitsverläufe
durch Interaktion verschiedener Faktoren,
insbesondere bei schweren Mehrfachbehinderungen,
stellen hohe Anforderungen
an die Gesundheitsversorgung
dieses Personenkreises. Die Akademie
für medizinische Fortbildung der ÄKWL
und der KVWL bietet die Curriculare
Fortbildung gemäß Curriculum der Bundesärztekammer,
die gemeinsam mit der
Deutschen Gesellschaft für Medizin für
Menschen mit geistiger oder mehrfacher
Behinderung e.V. entwickelt wurde, an.
Die als Blended Learning-Maßnahme
konzipierte Fortbildung findet in Kooperation
mit dem Hausärzteverband Westfalen-Lippe
und der Ärztlichen Akademie
für medizinische Fort- und Weiterbildung
in Nordrhein statt.
IM ÜBERBLICK
Medizin für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung
oder mehrfacher Behinderung
gemäß dem Curriculum der Bundesärztekammer (100 UE)
Blended-Learning-Angebot: 38 UE Webinar/ 12 UE eLearning/ 50 UE Praxis
Inhalte:
Grundlagen Inklusiver Medizin / Spezifische Fragestellungen im klinischen Alltag /
Internistische Erkrankungen / Neurologische, psychiatrische und neuroorthopädische
Erkrankungen / Erkrankungen aus den Fachgebieten HNO, Augen u. a. /
Gynäkologische/urologische Erkrankungen und Vorsorge / Spezielle Syndrome,
Genetik, Erkrankungen mit dermatologischer Beteiligung / Zahnmedizin /
Patientenautonomie, ärztliche Rolle im interdisziplinären Kontext / ICF, Hilfen und
Therapien, rechtliche Aspekte, Betreuungsrecht / Praxisteil
Informationen zum Curriculum finden Sie hier.
Webinar-Termine:
Modul 1: Freitag/Samstag, 12./13. September 2025
Modul 2: Freitag/Samstag, 14./15. November 2025
Modul 3: Freitag/Samstag, 09./10. Januar 2026
Uhrzeiten:
freitags: 15.30 bis 19.15 Uhr / samstags: 9 bis 17.15 Uhr
eLearning – vor- und nachgelagert (12 UE)
Praktischer Teil (50 UE): Hospitation in anerkannten medizinischen Einrichtungen
für Menschen mit geistiger Behinderung/Mehrfachbehinderung
Ort: Online-Lernplattform ILIAS
Leitung: Prof. h.c. Dr. med. Stephan Martin, Hannover, Dr. med. Jörg Stockmann,
Hagen-Haspe, Univ.-Prof. Dr. med. Tanja Sappok, Bielefeld
Kosten: 1.149 Euro für Mitglieder, 1.325 Euro für Nichtmitglieder
Auskunft: Nina Wortmann, Tel.: 0251 / 9 29 22 38
Die Veranstaltung ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung
der ÄKWL mit 112 Punkten (Kategorie K) anrechenbar.
Die Fortbildung schließt für Ärzte aus dem Kammerbereich Westfalen-Lippe mit dem Zertifikat
„Medizin für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung oder mehrfacher Behinderung“ ab.
Ärzte aus anderen Ärztekammern erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
18 | 02.2025
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Curriculare Fortbildungen für Ärzte, Psychologische
Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
gemäß Curricula der Bundesärztekammer zur Erlangung eines
ankündigungsfähigen Zertifikates
Psychotherapie der Traumafolgestörungen / Blended-Learning-Angebot
Themen:
Behandlung akuter Traumafolgestörungen und Kriseninterventionen, Behandlung der
Non-Komplexen PTBS, Behandlung von komplexen Traumafolgestörungen,
Interkulturelle Kompetenzen, Asyl- und Flüchtlingsthematik, Selbsterfahrung und
Psychohygiene
Informationen zum Curriculum finden Sie hier.
Termine:
eLearning-Phase (10 UE) – Lernplattform ILIAS, Montag, 14. April bis Samstag, 10. Mai 2025
Präsenz I (41 UE) – Borkum, Sonntag, 11. bis Freitag, 16. Mai 2025 jeweils ganztägig
Präsenz II (12 UE) – Münster, Freitag/Samstag, 26./27. September 2025
Abschlusskolloquium – Münster, Freitag, 28. November 2025 oder Freitag, 20. März 2026
Veranstaltungsorte: Lernplattform ILIAS, Borkum, Münster
Leitung: Ute Blum-Dietsche, Bielefeld, Dr. med. Thomas Haag, Herdecke, Dr. med. Matthias Henzler, Dortmund
Kosten: 1.870 bis 2.090 Euro
Zertifiziert: 73 Punkte (Kategorie: K)
Hinweis: Zur vollständigen Erbringung aller Inhalte des Curriculums „Psychotherapie der Traumafolgestörungen“ der
BÄK sind zusätzlich ein EMDR-Kurs von mind. 27 UE sowie Supervisionen von eigenen Behandlungsfällen in einem Umfang
von mind. 10 UE nachzuweisen.
Psychotraumatologie (40 UE)
Themen:
Modul I – Theoretische Grundlagen, Modul II – Diagnostik und Differenzialdiagnostik von Traumafolgestörungen, Modul
III – Grundlagen der Traumatherapie – Möglichkeiten der Stabilisierung im Rahmen der phasenorientierten Behandlung
Informationen zum Curriculum finden Sie hier.
Termin: Montag, 12. bis Freitag, 16. Mai 2025
Veranstaltungsort: Borkum
Leitung: Dr. med. Thomas Haag, Herdecke
Kosten: 1.090 bis 1.255 Euro
Zertifiziert: 40 Punkte (Kategorie: H)
Auskunft: Petra Pöttker, Tel.: 0251 / 9 29 22 35
02.2025 | 19
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