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KVWL kompakt Februar 2025_RZ + praxis intern

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Nr. 2 | 27. Februar 2025

Aktuelle Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe

Therapieansätze beim

Post-COVID-Syndrom

Die sehr vielfältigen COVID-Folgeerkrankungen beschäftigen

Ärzte, Sozialversicherungen, Arbeitgeber und die Gesundheitspolitik.

> Seite 6

Traditioneller KVWL-Neujahrsempfang Anfang Februar im Ärztehaus Dortmund > Seite 16


Inhalt

6

6 Therapieansätze beim Post-COVID-Syndrom

14 Interview mit dem Internisten und Kardiologen Dr. med. Jochen

Schuler, Mitherausgeber von Der Arzneimittelbrief

16

16 Engagement und Gestaltungswille: Darauf kommt es jetzt an!

Traditioneller KVWL-Neujahrsempfang Anfang Februar im

Ärztehaus Dortmund

20 Darmkrebs: Frühes Erkennen rettet Leben

STANDARDS

Nr. 2 | 27. Februar 2025

mit praxisrelevanten Informationen

2 Impressum

4 Kurznachrichten

2/2025

2

Impressum

Herausgeberin

Kassenärztliche Vereinigung

Westfalen-Lippe

Robert-Schimrigk-Straße 4 — 6

44141 Dortmund

Tel.: 0231 / 94 32 0

Redaktionsausschuss

Dr. med. Dirk Spelmeyer (verantw.)

Dr. med. Volker Schrage

Redaktion

Kassenärztliche Vereinigung

Westfalen-Lippe

Stabsbereich Kommunikation

Michael Hedergott (vity)

Claudia Rembecki (ClR)

Martin Steinberg (-ms)

Stefan Kuster (sk)

Daniel Müller (DM)

E-Mail: redaktion@kvwl.de

Layout

Dominik Becker

Bildnachweis

Titelseite © KVWL /

Seite 2 © KVWL /

Seite 3 © Lars David Neill /

Februar 2025


Praxisteams schützen - jetzt!

Die Arzt-Patienten-Beziehung

lebt von der Nähe. Wo immer

Ärzte oder Psychotherapeuten

Menschen untersuchen

und behandeln, müssen sie sehen,

tasten, fühlen und ungestört miteinander

sprechen. Zu dieser von Vertrauen

gestützten, professionellen

Intimsphäre gibt es keine gleichwertige

Alternative. Vor diesem Hintergrund

zerstören verbale Aggressionen

und körperliche Gewalt nicht

nur eine Beziehung zwischen Arzt

und Patient, sondern viel mehr: Den

Patienten werden Schutzräume genommen,

in denen sie sich mit ihren

Krankheiten und Beschwerden gut

aufgehoben fühlen; den Ärzten und

Therapeuten droht nicht weniger

als der Wegfall ihrer Arbeitsgrundlage.

Und ganz explizit wollen wir an

dieser Stelle auch die Praxisteams

erwähnen. Denn das, was sich die

Mitarbeiterinnen in den Praxen beinahe

täglich anhören müssen, hat

längst das Maß des Erträglichen

überschritten!

In Ostwestfalen ist Ende Januar ein

hausärztlich tätiger Kollege von

einem Patienten krankenhausreif

geschlagen worden. Oft wird in

solchen Fällen die Verrohung der

Gesellschaft beklagt; die mangelnde

Frustrationstoleranz oder die zunehmende

Ich-Bezogenheit vieler

Menschen. Das ist alles nicht falsch,

lässt die Praxisteams allerdings mit

der Frage allein, wie sie sich vor

solchen Angriffen schützen können.

Und bei näherer Betrachtung muss

man zu der bitteren Erkenntnis

kommen: Dies ist kaum möglich.

Niemand möchte Panzerglaswände,

Sicherheitspersonal oder Überwachungskameras

in seiner Praxis.

Wir wollen auch kein Selbstbehauptungsseminar

im Medizinstudium

oder Kampfsporttraining in der

MFA-Ausbildung. Das wäre das Ende

einer zugewandten und vertrauensvollen

Medizin.

Völlig zurecht hat der Gesetzgeber

die Vorschrift zum „Widerstand

gegen Vollstreckungsbeamte“ im

Strafgesetzbuch durch den Paragrafen

115 StGB erweitert. Dieser stellt

den „Widerstand gegen oder tätlichen

Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten

gleichstehen“

unter Strafe. Dazu gehören zum

Beispiel Mitarbeiter der Feuerwehr,

des Rettungsdienstes oder auch

jene der Notaufnahme eines Krankenhauses.

Als KVWL fordern wir

ganz entschieden, auch die Teams

der niedergelassenen Arzt- und Psychotherapiepraxen

unter den besonderen

Schutz des Strafgesetzbuches

zu stellen!

Wenn einige Gewalttäter nicht mal

mehr den Schutz der Anonymität

suchen, könnte das bei entsprechenden

Delikten im Umfeld einer Arztpraxis

ein großer Vorteil sein. Denn

oft sind die Personalien dieser Täter

bekannt. So könnte man schon früh

intervenieren, wenn jemand durch

Beleidigungen oder Drohungen auffällt,

damit es gar nicht erst zu körperlichen

Übergriffen kommt.

Auch wenn uns die zunehmende

Verrohung oft sprachlos macht – tatenlos

darf sie uns nicht machen!

2/2025

3

Dr. med. Dirk Spelmeyer,

Vorstandsvorsitzender

Dr. med. Volker Schrage,

stellv. Vorstandsvorsitzender


CIRS-NRW: Neue Webseite mit klaren

und benutzerfreundlichen Strukturen

Klar gegliedert, übersichtlich, für mobile Endgeräte

optimiert: Die Internetseite von CIRS-NRW wurde generalüberholt

und bietet den Nutzern nun eine deutlich

vereinfachte Handhabung.

CIRS-NRW steht für „Critical-Incident-Reporting-

System Nordrhein-Westfalen“. Es ist ein Berichts- und

Lernsystem für kritische Ereignisse in der Patientenversorgung.

CIRS-NRW soll dazu beitragen, dass über

kritische Ereignisse offen gesprochen und aus ihnen

gelernt wird. Somit sollen Wege zur Vermeidung von

Risiken diskutiert und Lösungsstrategien erarbeitet

werden.

Mehr als 4.350 Berichte über kritische Ereignisse im

Behandlungsalltag können aktuell auf CIRS-NRW abgerufen

werden. Durch die neue Webseiten-Struktur haben

es die Nutzer nun noch leichter, ihre Erfahrungen

mit Fehlern mit anderen zu teilen und zu diskutieren.

Machen Sie sich selbst ein Bild! Klicken Sie rein! Wenn

Sie CIRS-NRW nutzen, erfüllen Sie auf einfache Weise

die Verpflichtung aus der QM-Rili zum Fehlermanagement.

Neues Projekt zur Versorgung von Menschen mit

postakutem Infektionssyndrom an der Charité gestartet

Long COVID ist eine Herausforderung für Betroffene

und Behandelnde: Die Diagnostik ist komplex, die Versorgungsstrukturen

sind oft unzureichend und bislang

gibt es keine heilenden Therapien. Das trifft vor allem

die Menschen hart, die an schweren Ausprägungen

eines postakuten Infektionssyndroms (PAIS) leiden.

Das neue Forschungsprojekt „Post Acute Infectious

Syndromes Interdisciplinary Care Berlin“ an der Charité

– Universitätsmedizin Berlin soll die Versorgung dieser

Patienten verbessern. Es wird vom Bundesministerium

für Gesundheit mit rund zehn Millionen Euro gefördert.

Im Mittelpunkt steht ein strukturiertes Diagnostik- und

Therapiekonzept, das an die bestehenden Berliner

Strukturen für die interdisziplinäre und sektorübergreifende

PAIS-Versorgung andockt. Basis dafür sind die

bereits etablierten Netzwerke aus Charité Fatigue Centrum,

Post-COVID-Netzwerk der Charité und Long-CO-

VID-Netzwerk der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin.

Mit dem Projekt soll eine Versorgungslücke geschlossen

werden, die Menschen mit Post-COVID-Syndrom (PCS,

umgangssprachlich Long COVID) betrifft, aber auch

solche, die nach anderen Infektionen erkrankt sind.

Hausarztpraxen spielen in dem Projekt eine zentrale

Rolle, weil sie für Betroffene oft die erste Anlaufstelle

sind und dort die Diagnose gestellt und therapeutische

Maßnahmen eingeleitet werden. Schwere oder komplexe

Fälle können zeitnah an die sechs beteiligten

Hochschulambulanzen überwiesen werden. Auch die

Einbindung von Patientenorganisationen und Selbsthilfegruppen

ist ein wichtiger Bestandteil des neuen Versorgungskonzeptes.

Eine Teilnahme an der Studie ist ab Mai 2025 möglich.

Patienten, die länger als vier Wochen nach einer Infektion

anhaltende Beschwerden wie Fatigue und Leistungsminderung

haben und an der Studie teilnehmen

möchten, wenden sich dazu an eine der am Projekt teilnehmenden

Hausarztpraxen. Weitere Informationen zu

dem Projekt und Kontaktdaten gibt es auf der Webseite

des Post-Covid-Netzwerks oder des Charité Fatigue

Centrums.


PraxisWissen Demenz:

Serviceheft für Praxen aktualisiert

Die Arztpraxis ist bei Verdacht auf eine Demenzerkrankung

häufig die erste Anlaufstelle. Dabei geht es neben

der Diagnose auch um das Einleiten weiterer Schritte.

Zur Unterstützung der Praxen bietet die KBV ein Serviceheft

an, das jetzt aktualisiert wurde. Es kann kostenfrei

bestellt werden.

Das Heft umfasst 24 Seiten und bietet Wissenswertes

speziell für die vertragsärztliche Versorgung.

Außerdem enthält es Checklisten und Fallbeispiele

sowie Tipps für die Praxisgestaltung. Darüber hinaus

erhalten Ärzte rechtliche Hinweise, insbesondere

zur Patientenverfügung, Betreuungsverfügung

und Vorsorgevollmacht. Die Pflege und die weitere

Versorgung der Betroffenen werden ebenfalls thematisiert.

So gibt es verschiedene Formen der Pflege

sowie Unterstützungs- und Entlastungsangebote für

Angehörige, die in dem Serviceheft vorgestellt werden.

Das Serviceheft „Demenz“ ist in der KBV-Reihe Praxis-

Wissen erschienen. Es kann als Webversion abgerufen

und auch kostenfrei bestellt werden.

Übersichtlich, innovativ, benutzerfreundlich

Neuer Internetauftritt der Akademie für medizinische

Fortbildung der ÄKWL und der KVWL

Die Website der Akademie für medizinische Fortbildung

der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der KVWL

präsentiert sich in einem modernen Design und mit

verbesserter Usability. Sie bietet einen übersichtlichen

und schnellen Zugang zum vielfältigen Fort- und Weiterbildungsangebot

der Akademie.

Optimierte Suche und einfache Navigation

Mit einer verbesserten Suchfunktion und klar strukturierten

Kategorien finden Interessierte jetzt gezielt die

für sie geeigneten Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen.

Die neuen Suchfilter ermöglichen eine präzise

Auswahl nach Themenbereichen, Veranstaltungsart

oder Termin, sodass Interessierte ihre Fort- und Weiterbildungen

optimal nach ihren individuellen Anforderungen

und Zeitplänen auswählen können.

Gesundheitsberufe bzw. Gesundheitsfachberufe eine

schnelle und sichere Orientierung durch das vielseitige

Fort- und Weiterbildungsangebot zu bieten.

Sie finden die Webseite der Akademie unter

www.akademie-wl.de.

Die Akademie ist an Meinungen und Anregungen zum

neuen Internetauftritt interessiert — Ansprechpartnerin

ist Isabel Opatz, E-Mail: isabel.opatz@aekwl.de,

Tel.: 0251 / 9 29 22 07.

Responsives Design für eine verbesserte Nutzung

Mit dem responsiven Design eignet sich der neue Webauftritt

auch für die Nutzung auf mobilen Endgeräten

bestens. Interessierte haben jederzeit und überall Zugriff

auf das gesamte Veranstaltungsportfolio. Mit dem

neuen Online-Auftritt unterstreicht die Akademie für

medizinische Fortbildung ihren Anspruch, Ärzten, Medizinischen

Fachangestellten sowie Angehörigen anderer


Therapieansätze

beim Post-COVID-

Syndrom

aus: Der Arzneimittelbrief (AMB 2024, 58, 89); Nachdruck mit freundlicher Genehmigung

der Herausgeber

2/2025

6

Mit der zunehmenden Prävalenz der verschiedenen COVID-Folgeerkrankungen wächst auch

das Angebot an Therapieverfahren. Nach einem „Living Systematic Review“ der McMaster

University in Hamilton wurden bislang aber nur für 3 Interventionen – mit mäßiger Sicherheit

nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin – Verbesserungen bei Patienten mit Post-

COVID-Syndrom (PCS) nachgewiesen: 1. ein online unterstütztes Programm mit kognitiver Verhaltenstherapie

(KVT), 2. ein online unterstütztes, kombiniertes Rehabilitationsprogramm mit

regelmäßigen körperlichen und kognitiven Übungen und 3. ein intermittierendes aerobes Trainingsprogramm

(3-5-mal wöchentlich über 4-6 Wochen). Die Therapieeffekte sind nicht groß

und heterogen.

Keine Evidenz gibt es bisher für die Wirksamkeit einer Reihe von Arzneistoffen, Supplementen

und Probiotika, für ein inspiratorisches Atemmuskeltraining, hyperbaren Sauerstoff und einige

apparative Interventionen. Viele Studien haben nur kleine Patientenzahlen und Mängel bei der

Durchführung sowie in der Bewertung der Ergebnisse. Es muss daher davor gewarnt werden,

einzelne positive Fallberichte und kleinere Fallserien überzubewerten. Unkontrollierte Anwendungen

sollten vermieden werden, zumal wenn diese die Betroffenen viel Geld kosten.


Die sehr vielfältigen COVID-Folgeerkrankungen

beschäftigen Ärztinnen und

Ärzte, Sozialversicherungen, Arbeitgeber

und die Gesundheitspolitik. Laut

Robert Koch-Institut (RKI) berichten 6,5% der

Betroffenen 6 bis 12 Monate nach einer SARS-

CoV-2-Infektion über gesundheitliche Störungen

mit Einschränkungen in ihren gewohnten

Leistungs- und Funktionsfähigkeiten im Alltag

(1). Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen

sind bedeutsam. Nach Angaben einer großen

gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland

wurden zwischen März 2020 und Dezember

2023 1,8% aller bei ihr versicherten berufstätigen

Personen einmal wegen „Long-Covid“,

„Post-Covid“ oder „Chronischem Fatigue-Syndrom“

(CFS) krankgeschrieben und etwa 10%

von diesen mehrfach (2). Die Daten zeigen

auch, dass Frauen und Personen aus sozialen

und Gesundheitsberufen überdurchschnittlich

häufig betroffen sind.

Mit der Prävalenz von COVID-Folgeerkrankungen

wächst auch die Zahl an mehr oder weniger

seriösen Experten/Expertinnen und Therapieverfahren,

für die Betroffene teilweise

sehr viel Geld ausgeben. In der lesenswerten

S1-Leitlinie „Long/Post-Covid“ wird dringend

davor gewarnt, einzelne positive Fallberichte

und kleinere Fallserien überzubewerten, und

es wird von einer unkontrollierten Anwendung

abgeraten (3).

Krankheitsdefinitionen: Wenn über 12 Wochen

(bei Kindern und Jugendlichen über >

8 Wochen) nach einer SARS-CoV-2-Infektion

bestimmte Symptome vorliegen (s. Tab. 1) und

eine behandlungswürdige Einschränkung der

Alltagsfunktion und Lebensqualität oder ein

negativer Einfluss auf Schule, Ausbildung,

Familie, sonstiges Sozial- und/oder Arbeitsleben

vorliegt, kann von einem Post-COVID-

Syndrom (PCS) gesprochen werden (3). Davon

abzugrenzen sind Patienten mit Symptomen,

die deren Alltag nur unwesentlich beeinträchtigen

und bei denen > 4 und bis zu 12 Wochen

(Kinder 8 Wochen) nach einer COVID-19-Erkrankung

noch Krankheitssymptome bestehen.

Letzteres wird als „Long COVID“ oder

postakute Folgen von COVID-19 (Post-Acute

Sequelae of COVID-19 = PASC) bezeichnet.

Diese Unterscheidung ist u.a. zur Beurteilung

der Ergebnisse von Therapiestudien wichtig,

um nicht verzögerte Ausheilungen von COVID

fälschlicherweise als Therapieeffekte zu interpretieren.

Es gibt, entsprechend der dominierenden

Symptomatik, verschiedene PCS-Phänotypen:

Patienten mit Allgemeinsymptomen (Erschöpfung,

Fatigue), mit Atemnot, mit Kreislaufproblemen

(Palpitationen, Tachykardien,

posturales orthostatisches Tachykardiesyndrom),

Schmerzen (Kopfschmerzen, Myalgien,

Arthralgien), neurokognitiven (Riech-, Schlaf-,

Konzentrations- und Gedächtnisstörungen)

und psychiatrischen Störungen (Depression,

Angst- und Zwangsstörungen). Oft liegen

mehrere Symptome vor, und eine Abgrenzung

zu anderen Erkrankungen, wie Depressionen,

Angststörungen, Post-Intensive-Care-Syndromen

(= PICS) sowie „Critical Illness Polyneuropathie“

kann schwierig sein.

Die S1-Leitlinie „Long/Post-Covid“ (3), die von

36 Fachgesellschaften und Institutionen aus

Deutschland und Österreich herausgegeben

und regelmäßig aktualisiert wird, unterscheidet

zudem vier klinische PCS-Szenarien:

1. Patienten, die wegen COVID-19 intensivmedizinisch

behandelt wurden und an

einem „Post-Intensive-Care-Syndrome“

leiden;

2. Patienten, die in Folge einer SARS-CoV-

2-Infektion mit zeitlicher Latenz neue

Symptome oder Folgekrankheiten entwickeln,

wie z.B. kardiovaskuläre, kognitive

oder psychische Störungen;

3. Patienten mit Fatigue-Symptomatik und

Belastungsintoleranz mit/ohne Dyspnoe

und neurokognitiven Störungen („Brainfog“);

4. Patienten mit Exazerbation einer bereits

fachspezifisch versorgten Grunderkrankung.

Ursachen: Die Ursachen der COVID-Folge-

2/2025

7


erkrankungen sind nach wie vor unklar und

wahrscheinlich auch nicht bei jedem Patienten

gleich. Die diskutierten Mechanismen

sind: persistierende Gewebeschäden (Gehirn,

Endothel), eine chronische (Hyper-)Inflammation

mit oder ohne Persistenz von Viren

oder Virusbestandteilen, Mikrothromben,

anhaltende metabolische, neurokognitive

und psychische Störungen u.a. Es lassen sich

viele laborchemische und histopathologische

Veränderungen nachweisen: Autoantikörper,

lymphozytäre Inflammation, Fibrose, Atrophie,

Mikrohämorrhagien, Viruspartikel, Überexpression

von ACE2-Rezeptoren (Diskussion

bei 3). Bislang gibt es aber weder einen spezifischen

Biomarker, noch schließen normale

Befunde ein PCS aus.

Ebenfalls ist unklar, inwieweit ein PCS mit der

ursächlichen SARS-CoV-2-Variante oder dem

Schweregrad der akuten Infektion korreliert.

Auch nach einer primär asymptomatischen

oder mild verlaufenden Infektion kann ein

PCS auftreten. Allerdings scheint die Prävalenz

des PCS bei geimpften Personen um

etwa zwei Drittel geringer zu sein als bei ungeimpften

(4).

Häufigkeit: Auch die genaue Prävalenz des

PCS ist noch nicht klar, da in den Studien oft

unterschiedliche und teils unpräzise Krankheitsdefinitionen

verwendet werden und

meist keine Kontrollgruppen mitgeführt wurden.

Die S1-Leitlinie „Long/Post-Covid“ nennt

eine Prävalenz zwischen 3% und 6% (3). In

einer britischen Kohortenstudie gaben 2,9%

der Befragten an, an einem PCS zu leiden,

davon 69% > 12 Monate und 41% > 24 Monate

nach der Akuterkrankung (5). Bei der Mehrzahl

kommt es also innerhalb von zwei Jahren

zu einer Heilung oder zumindest deutlichen

Abschwächung.

Schweregrad und natürlicher Verlauf: In

einer kürzlich veröffentlichten prospektiven

Interview-Studie aus der Schweiz wurden

1.704 an COVID-19 erkrankte Personen aus

dem Gesundheitssektor (medianes Alter 47

Jahre, 82% weiblich) über mehrere Monate

nach PCS-Symptomen gefragt. Ein Drittel

2/2025

Tabelle 1

Symptome bei Post-COVID-Syndromen

nach Häufigkeit 1 (nach 3, 12, 13)

Sehr häufig (> 10%) Häufig (1-10%) Selten bzw. unklare Häufigkeit

8

Schlechte Lebensqualität (> 50%),

Fatigue (28-35%); Kognitive Störungen

(27,6%): Gedächtnis, Konzentration,

Wortfindungsstörungen;

Atemnot (10-25%);

Schlafstörungen (24%); depressive

Symptome (18%); Angststörung

(13,4%)

Kopfschmerzen (8,9%); Rhinitis

(8,2%); Myalgien (8,1%); Sehstörungen

(7,7%); Arthralgien (5,2%);

Alopezie (7,3%); Schwankschwindel

(6,7%); Halsschmerzen (5,9%); Anosmie

(5,2%); gastrointestinale

Symptome (4,5%): Übelkeit, Durchfall,

Oberbauchschmerzen; Palpitationen,

Tachykardien (4,1%); Husten

(4%)

„Brain-Fog“; „Post-Exertional Malaise“

(PEM) und „Crashes“; Stimmverlust;

Heiserkeit; Dysgeusie; Hyperhidosis;

fibromyalgiformer

Schmerz; Sensibilitätsstörungen;

Zwangsstörungen; Tinnitus; Otalgien;

posturales orthostatisches Tachykardiesyndrom

(POTS); Dyskardien;

Appetitlosigkeit;

Sicca-Syndrom; Ausschlag; Thrombophlebitis;

gestörte Libido; posttraumatische

Belastungsstörung

(PTBS)

1

= soweit hierüber Angaben zu finden sind


der Befragten bejahten mindestens eines der

abgefragten Symptome und 115 (6,7%) gaben

an, an einem PCS zu leiden oder dieses

überwunden zu haben. Von diesen verspürten

17 bedeutsame oder schwerwiegende Einschränkungen

in ihren Alltagsaktivitäten, und

85 (74%) hatten mindestens eine Therapie

ausprobiert und überwiegend den Eindruck,

davon profitiert zu haben (6).

Der Schweregrad des PCS kann mit Hilfe von

Skalen zum funktionellen Status abgeschätzt

werden. Neben allgemeinen PCS-Skalen (7)

werden noch viele spezifische Skalen angewendet,

z.B. zur Lebensqualität oder zum

Ausmaß von Fatigue (8). Solche Skalen sind

hilfreich, um die Prognose abzuschätzen und

den Verlauf zu beurteilen (Übersicht bei 3).

Im dem 30 Punkte umfassenden PCS-Score

(9) wird die Erkrankung als mild (> 0 bis

10,75), moderat (10,76 bis 26,25) und schwer

(> 26,25) eingestuft. In der prospektiven, multizentrischen

Kohortenstudie des deutschen

Nationalen Pandemie-Kohortennetzwerks

(NAPKON) wurden 603 Personen drei Monate

nach einer SARSCoV-2-Infektion befragt

und graduiert (9). Von diesen waren 82,0%

während der Akutphase stationär behandelt

worden, waren also stark erkrankt. In der Folge

hatten 35,7% keinen Hinweis auf ein PCS

(Score = 0), 19,9% erfüllten die Kriterien eines

milden, 36,7% eines moderaten und 7,8%

eines schweren PCS. Nach zwölf Monaten,

in denen zu 35% der Befragten der Kontakt

abgebrochen ist, hatten 25,5 kein PCS (Score

0), 14,6% ein mildes, 19,4% ein moderates

und 5,1% ein schweres PCS. Bemerkenswert

ist die Beobachtung, dass auch 42 von 215

Personen ohne initiale PCS-Symptome beim

zweiten Erhebungszeitpunkt einen erhöhten

Score hatten.

Die schwerste SARS-CoV-2-Folgeerkrankung

ist die Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches

Fatigue-Syndrom (ME/CFS). Die Prävalenz

dieser Multisystemerkrankung wird

mit 0,4% angegeben und ist nicht spezifisch

für SARS-CoV-2-Infektionen. Sie kommt auch

nach anderen Virusinfektionen (EBV, Herpes,

Influenza) oder Rickettsiosen vor (10). Betroffene

und deren Angehörige sind derzeit medial

sehr präsent und fordern mehr und bessere

Forschungs- und Versorgungsstrukturen.

Die Prävalenz sowie Schweregrad und Verlauf

des PCS bei Kindern und Jugendlichen

ist noch weitestgehend unklar. Aber auch bei

Kindern sind schwere Verläufe, inklusive ME/

CFS dokumentiert. Als schwierig wird die Abgrenzung

von psychischen Störungen infolge

der pandemiebedingten Belastungen („Long

Lockdown“) angesehen (3).

Therapieansätze: Entsprechend der vielfältigen

Symptome, Schweregrade und Szenarien

gibt es sehr viele Therapieansätze beim PCS.

In den Studienregistern sind Interventionen

gemeldet mit einer Vielzahl von Arzneistoffen,

apparativen Verfahren sowie Lebensstilund

Rehabilitationsmaßnahmen (s. Tab. 2).

Leider wird auch sehr viel Paramedizinisches

angeboten, für das die Betroffenen viel Geld

ausgeben.

Die S1-Leitlinie empfiehlt den primär behandelnden

Ärztinnen und Ärzten bei klinischer

Stabilität in den ersten drei Monaten (bei

Kindern und Jugendlichen zwei Monate) erst

einmal abzuwarten. Es wird eine Basisdiagnostik

vorgeschlagen (klinische Untersuchung,

Labor), und die günstige Prognose

sollte kommuniziert werden. Bei Warnhinweisen

in der Basisdiagnostik oder klinischer

Verschlechterung soll eine vertiefende Diagnostik

und/oder eine Überweisung an geeignete

Fachdisziplinen erfolgen. Zudem können

symptomorientierte psychosomatische Interventionen

angeboten werden (Physiotherapie,

Bewegungstherapie, Logo-/Ergotherapie,

psychologische Psychotherapie, psychosoziale

Unterstützung). Wenn die Beeinträchtigungen

persistieren, soll nach mindestens sechs,

besser zwölf Monaten die Beantragung eines

angemessenen Grades der Behinderung und/

oder Pflegegrades diskutiert werden und bei

2/2025

9


2/2025

10

Hinweisen auf eine berufsbedingte Ursache

auch eine Meldung an den zuständigen betriebsärztlichen

Dienst und die Berufsgenossenschaft

erfolgen (3).

Therapeutische Wirksamkeit: Die Evidenz

für eine Wirksamkeit fast aller derzeit angebotenen

Therapiemaßnahmen ist ungenügend.

Am 27. November 2024 wurden erste

Ergebnisse eines sog. „Living systematic

review“ (SR) veröffentlicht. Dabei handelt

es sich um eine Sammlung der vorliegenden

Evidenz, die kontinuierlich aktualisiert wird,

um den neuesten Stand der Forschung abzubilden.

Die Autoren kommen überwiegend von

der McMaster University in Hamilton, Kanada,

der Wiege der Evidenzbasierten Medizin. Der

Artikel und die Evidenztabellen sind barrierefrei

beim British Medical Journal einzusehen

(11).

Eingeschlossen werden randomisierte, kontrollierte

Studien (RCT) mit Erwachsenen,

die ≥ 3 Monate nach einer laborchemisch

dokumentierten SARS-CoV-2-Infektion an

PCS-Symptomen leiden (Fatigue, Kurzatmigkeit,

kognitive Einschränkungen, Schmerzen).

Nicht berücksichtigt werden Studien mit Patienten,

die „nur“ an einer An- oder Hyposmie

leiden und kleine RCT mit < 25 Patienten pro

Studienarm. Die Suche nach den Studien

erfolgt fortlaufend mittels definierter Suchbegriffe

in sieben Datenbanken. Die Datenextraktion,

-synthese und -bewertung erfolgt

standardisiert. Die Sicherheit der Studienergebnisse

wird nach den GRADE-Kriterien

(„Grading of Recommendations Assessment,

Development and Evaluation“) in „hoch“,

„mäßig“, „niedrig“ und „sehr niedrig“ angegeben

und unter Berücksichtigung möglicher

Verzerrungen („Publication bias“, Ergebnis-

Heterogenität, Indirektheit, Präzision des

Schätzers usw.).

Bislang wurden nach Primärsuche und Lesen

der Studienzusammenfassung 604 RCTs

identifiziert. Von diesen wurden 336 ausgeschlossen,

meist weil sie zu wenige Patienten

einschlossen, die PCS-Krankheitsdefinition

nicht erfüllten, nicht randomisiert waren oder

die Studiendetails nicht zugänglich waren.

Von den verbliebenen 268 RCTs liegen bei 24

Ergebnisse vor (Publikation 2021-2024). Darin

wurden geprüft: Trainings- und Rehabilitationsprogramme

(8 RCTs mit insgesamt 985

Patienten), medikamentöse (4 RCTs mit 708

Patienten), diätetische (4 RCTs mit 794 Patienten),

apparative (4 RCTs mit 309 Patienten)

und verhaltenstherapeutische Interventionen

(3 RCTs mit 314 Patienten) und eine Kombination

aus physischem Training und psychischer

Intervention (1 RCT mit 585 Patienten).

Die mittlere Zahl der eingeschlossenen Patienten

betrug 100 (IQR: 60-153), das mittlere

Alter 51 Jahre, 65% waren Frauen. 40% der

eingeschlossenen Patienten wurden wegen

der COVID-19-Erkrankung zuvor im Krankenhaus

behandelt. Der dominierende PCS-

Phänotyp war schlechte Lebensqualität bzw.

Belastbarkeit (79,2%); bei 12,5% dominierten

respiratorische und bei 8,3% neurokognitive

Symptome.

Demnach besteht eine Evidenz mit „mäßiger

Sicherheit“ derzeit nur für drei Interventionen:

1. ein online unterstütztes Programm mit

kognitiver Verhaltenstherapie (KVT) im

Vergleich zu „standard care“, hinsichtlich

einer Verbesserung bei den Zielparametern

„Fatigue“ (-8,4 Punkte auf der

8-56 Punkte umfassenden „CIS Fatigue“-

Subskala) und „kognitive Funktion“ (-5,2

Punkte auf der 5-35 Punkte umfassenden

„CIS Concentration Problems“-Subskala);

2. ein online unterstütztes, kombiniertes

Rehabilitationsprogramm mit körperlichen

und kognitiven Übungen im Vergleich

zu „standard care“, hinsichtlich

der Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands

(„Number Needed to

Treat“: 16,1), der Symptome einer Depression

(-1,5 Punkte auf der 21 Punkte

umfassenden „HADS depression“-Subskala

sowie der Lebensqualität (+0,04


Punkte auf der von - 0,022 bis 1,0 Punkte

umfassenden „PROPr health related

quality of life“-Skala);

3. ein intermittierendes aerobes Trainingsprogramm

(3-5-mal wöchentlich über

4-6 Wochen) im Vergleich zu kontinuierlichem

Training hinsichtlich des Zielparameters

„Körperfunktion“ (+3,8 Punkte

auf dem 100 Punkte umfassenden „SF-

36 physical component score“).

Die Therapieeffekte sind nicht sehr groß und

heterogen. Es gibt also „Responder“ und

„Non-Responder“. Keine Evidenz besteht für

die Wirksamkeit aller anderen Interventionen,

wie z.B. den Arzneistoffen Vortioxetin (Antidepressivum),

Leronlimab (ein immunmodulierender

monoklonaler Antikörper), einem

L-Arginin- und Vitamin-C-Kombinationspräparat,

Coenzym Q10 und Probiotika. Ebenfalls

keine Evidenz gibt es derzeit für ein inspiratorisches

Atemmuskeltraining, „Amygdala- und

Insula-Retraining“ (AIR), transkranielle Gleichstromstimulation,

hyperbaren Sauerstoff und

eine online-Schulung zu PCS (ReCOVery-App).

Die Autoren weisen darauf hin, dass diese

Ergebnisse mit vielen Vorbehalten und Einschränkungen

verbunden sind. Bei einem

Viertel der bewerteten RCTs seien starke

Mängel bei der Durchführung und den Bewertungen

der Ergebnisse erkennbar. Derartige

Studien führten Patienten und Behandelnde

in die Irre. Zudem sei es fraglich, ob es in Anbetracht

der sehr heterogenen PCS-Symptome

und Schweregrade eine Intervention gibt,

die bei allen Patienten wirkt. So stammten

beispielsweise die Belege zur Wirksamkeit

des kombinierten Rehabilitationsprogramms

mit körperlichen und kognitiven Übungen von

Patienten, die eine schwere COVID-19-Erkrankung

mit Krankenhausaufenthalt durchgemacht

haben. Es sei denkbar, dass die beobachteten

positiven Effekte in erster Linie auf

der Wirkung gegen den krankheitsbedingten

Muskelabbau beruhen und bei Patienten mit

leichter verlaufender SARS-CoV-2-Infektion

gar nicht nachweisbar sind. Grundsätzlich

sollten positive Studienergebnisse in anderen

Umgebungen, mit größeren Patientenzahlen

und mit genau zu definierenden Subgruppen

bestätigt werden. Der Forschungsbedarf ist

also hoch, und die Forschungsgelder müssen

sehr zielgerichtet eingesetzt werden.

Eine Chance sehen die Autoren darin, dass die

positiven Ergebnisse aus den RCTs mit Online-

Angeboten (z.B. KVT plus aerobes Training)

rasch und breit umgesetzt werden könnten.

Allerdings erfordere dies eine aktive Beteiligung

der Patienten, was mitunter schwierig

sein kann, da viele Betroffene starke Vorbehalte

gegen solche Therapieansätze äußern.

Viele befürchteten, dass ihre Beschwerden als

nicht „real“ angesehen und „psychologisiert“

werden.

2/2025

11


Tabelle 2

Eine Auswahl gemeldeter interventioneller Studien

bei Post-COVID 1 (nach clinicaltrials.gov)

Arzneistoffe

Interventionelle

Verfahren

• Antiinfektiva: Amantadin, Ivermectin, Plitidepsin, Paxlovid, Nirmatrelvir, Ritonavir, Valacyclovir,

Remdesivir;

• Entzündungshemmer: Antihistaminika, Montelukast, Celecoxib, Colchizin, C1-Esterase

Inhibitor;

• Gerinnungshemmer: Apixaban;

• Immunmodulatoren: Immunglobuline, Kortison, Hydroxychloroquin, Temelimab, Anakinra,

Anti-SARS-CoV-2-monoklonale Antikörper, Baricitinib, Imatinib, Infliximab;

• Phytopharmaka und „Supplements“: diverse Probiotika, Curcuma, Bockshornklee, Boswellia/Weihrauch,

Bacillus-subtilis-Sporen, ADAPT-232, Pycnogenol, Schwefelwasser, liposomales

Glutathion, Coenzym Q10, Omega3-Fettsäuren;

• Psychopharmaka: Vortioxetin, Fluvoxamin, Amphetamin, Modafinil, Pimozid;

• Diverse: Naltrexon, N-Acetyl-Cystein, Meldonium, experimentelle Substanzen (AZD 442,

LYT-100, VIX001, CI-581a, BIO- 300, RSLV-132, TNX-102 SL), Treamid, Fampridin, Apabetalon,

Larazotid (AT1001), Prospekta

• Immunadsorption/Apherese/ Plasmaaustausch;

• Autologe oder mesenchymale Stammzelltherapie;

• Hyperbare Sauerstofftherapie;

• Sympathikus-/Ganglionstellatum- Blockade;

• Elektro-/Magnet-/Radiofrequenzstimulation: peripher, transkraniell, N. vagus;

• Externe Counterpulsation;

• Photobiomodulation;

• Akupunktur

• „Kinesiotapes“

2/2025

Lebensstil- bzw.

Rehabilitationsmaßnahmen

• Diverse Rehabilitationsmaßnahmen: stationär, ambulant, tele- oder netzbasiert (diverse

Apps);

• Aerober Sport;

• Atemmuskeltraining;

• Kognitive Verhaltenstherapie;

• Coping und Resilienztraining;

• Physiotherapie: diverse Verfahren;

• Logo-/Ergotherapie;

• Osteopathie;

• Yoga;

• „Mind-Body“-Interventionen

• Diverse Ernährungsinterventionen

1

= Insgesamt sind aktuell (Zugriff 4.12.2024) 771 interventionelle Studien gemeldet; davon wurden 51 noch nicht begonnen. 305 Studien sind als

abgeschlossen gemeldet, aber nur 34 mit Ergebnissen. Die Finanzierung erfolgt mehrheitlich über einzelne Universitäten und Institutionen (n =

679).

12

Wie geht es weiter?

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat bei der Vorstellung der Agenden für 2025 angekündigt,

dass Patientinnen und Patienten mit Long-COVID einen regulären Anspruch auf eine zulassungsüberschreitende

Anwendung von Arzneimitteln erhalten sollen.

Und das Bundesgesundheitsministerium hat einen Förderschwerpunkt „Erforschung und Stärkung einer bedarfsgerechten

Versorgung rund um die Langzeitfolgen von COVID-19 (Long COVID)“ initiiert. Dabei sollen „alle Erkrankungen

mit Long-COVID-ähnlichen Symptomkomplexen“, einschließlich ME/CFS und solche, die im zeitlichen Zusammenhang

mit einer COVID-19-Impfung aufgetreten sind, berücksichtigt werden.


Literatur

1. Informationen des Robert Koch-Institutes (RKI) zu „Long COVID“.

www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste_Gesundheitliche_Langzeitfolgen.html

(Zugriff am 04.12.2024)

2. Post-Covid und Long-Covid: Sinkende Zahl von Krankschreibungen, aber weiterhin lange berufliche

Fehlzeiten der Betroffenen. Pressemitteilung der AOK vom 28.2.2024. www.aok.de/pp/bv/pm/postcovid-und-long-covid

(Zugriff am 04.12.2024)

3. S1-Leitlinie „Long/Post-Covid“.

register.awmf.org/assets/guidelines/020-027l_S1_Long-Post-Covid_2024-06_1.pdf

(letzte Überarbeitung 5/2024; Zugriff am 04.12.2024)

4. Lundberg-Morris, L., et al. (SCIFI-PEARL = Swedish Covid-19 Investigation for Future Insights - a Population

Epidemiology Approach using Register Linkage): BMJ 2023, 383, e076990.

www.bmj.com/content/383/bmj-2023-076990.long

5. Office of National Statistics.

www.ons.gov.uk

(Zugriff am 04.12.2024)

6. Dörr, T., et al. (SURPRISE = SURveillance of infectious diseases among health PRofessionals In SwitzErland):

Infection 2024. Nov 12 (Epub ahead of print).

link.springer.com/article/10.1007/s15010-024-02418-3

(Zugriff am 04.12.2024)

7. Klok, F.A., et al.: Eur. Respir. J. 2020, 56, 2001494.

publications.ersnet.org/content/erj/56/1/2001494

8. ME/CFS Forschungszentrum Freiburg. Die Kanadischen Konsenskriterien für CFS (engl. Canadian Consensus

Criteria).

mecfsfreiburg.de/pages/diagnosekriterien.html

(Zugriff am 04.12.2024)

9. Appel, K.S., et al.: (NAPKON = Nationales Pandemie KOhorten Netz): Infection 2024, 52, 1813.

link.springer.com/article/10.1007/s15010-024-02226-9

2/2025

10. Renz-Polster, H., und Scheibenbogen, C.: Inn. Med. (Heidelb.) 2022, 63, 830.

pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC9281337

11. Zeraatkar, D., et al.: BMJ 2024, 387, e081318.

www.bmj.com/content/387/bmj-2024-081318.long

13

12. COVID-19: Clinical presentation and diagnosis of adults with persistent symptoms following acute

illness („long COVID“) UpToDate, Topic 129312, Version 69.0.

13. Fernandez-de-Las-Peñas, C., et al.: J. Infect. 2024, 88, 77.

www.journalofinfection.com/article/S0163-4453(23)00590-X/fulltext


Drei Fragen an

Dr. med. Jochen Schuler

Internist u. Kardiologe, Mitherausgeber

von Der Arzneimittelbrief

2/2025

14


Es wird zunehmend schwieriger, aus der kaum noch zu überschauenden Menge an

Informationen das Wesentliche herauszufiltern. Das gilt auch für Fachinformationen.

Welche Rolle nimmt vor diesem Hintergrund Der ARZNEIMITTELBRIEF ein?

Beim ARZNEIMITTELBRIEF sind wir darauf geschult, bei medizinischen Informationen und Empfehlungen

gute von schlechter Qualität zu unterscheiden. Die Mitglieder der Redaktion wissen,

welche medizinischen Quellen vertrauenswürdig sind, wie Interessenkonflikte und systematische

Fehler in klinischen Studien und Übersichtsarbeiten erkannt werden und welche statistischen

bzw. publikationstechnischen Tricks es gibt, um schwache oder irrelevante Ergebnisse in einem

günstigen Licht erscheinen zu lassen. Da in unserer Redaktion alle Ärztinnen und Ärzte sind

(oder waren), können sie die Praxisrelevanz von Studienergebnissen meist sehr gut abschätzen.

Welche Themen decken Sie mit dem ARZNEIMITTELBRIEF ab?

Wir haben jeden Monat einen Hauptartikel zu Themen, die uns - in positiver oder negativer Hinsicht

- wichtig erscheinen. Dazu kommen etwa fünf „Kleine Mitteilungen“ zu neuen Arzneistoffen,

Indikationserweiterungen oder zu Arzneimittelrisiken. Dabei greifen wir neuere Studien auf

oder Fallberichte aus der eigenen Praxis oder Leserzuschriften. Die meisten unserer Leserinnen

und Leser sind ja hausärztlich tätig. Daran versuchen wir uns zu orientieren.

In der Redaktion sind die Fächer hausärztliche Innere Medizin, Infektiologie, Nephrologie, Kardiologie,

Hämatologie und Onkologie sowie Intensivmedizin vertreten. Darüber hinaus haben wir ein

Netzwerk mit Geriatern, Psychiatern, klinischen Psychologen und Methodenspezialisten, die uns

regelmäßig unterstützen. Dieses Spektrum gibt die Themenauswahl vor.

Wie gewährleistet das Herausgeber-Kollegium die Unabhängigkeit der im

ARZNEIMITTELBRIEF veröffentlichten Informationen?

Wir haben interne und externe Standards zur Unabhängigkeit. Im ARZNEIMITTELBRIEF ist seit

seiner Gründung 1967 keine einzige Werbeanzeige erschienen, außer in eigener Sache. Unsere

Zeitschrift finanziert sich ausschließlich durch Abonnements, also durch ihre Leserinnen und

Leser. So sind wir nur diesen bzw. den Interessen der Patientinnen und Patienten verpflichtet.

2/2025

Eine Mitarbeit in der Redaktion ist nur möglich, wenn keine Interessenkonflikte mit der pharmazeutischen

Industrie bestehen. Von großer Bedeutung war und ist für uns Herausgeber die

persönliche Integrität der Autorinnen und Autoren und eine umfassende Transparenz über deren

Werdegang und Tätigkeiten.

15


Engagement und

Gestaltungswille:

Darauf kommt es

jetzt an!

2/2025

„Wir wollen und wir werden nicht nur reagieren,

sondern aktiv mitgestalten“, so der

KVWL-Vorstandsvorsitzende Dr. Dirk Spelmeyer

zur Ausrichtung der Körperschaft für die

Zukunft.

Traditioneller KVWL-Neujahrsempfang

Anfang Februar im Ärztehaus

Dortmund / Landesgesundheitsminister

Karl-Josef Laumann lobt

den jahrelangen Einsatz des ausscheidenden

Vorstandsmitglieds

Dr. Volker Schrage

16

Das Jahr 2025 ist noch jung, aber bereits die

ersten Wochen des neuen Jahres waren turbulent

– aus bundespolitischer, aber auch

aus gesundheitspolitischer Sicht. Für Dr. Dirk

Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der KVWL, sind die

aktuellen Umbrüche und Veränderungen vor allem

eine Chance. „Wir wollen und wir werden nicht nur

reagieren, sondern aktiv mitgestalten“, betonte er im

Rahmen des traditionellen KVWL-Neujahrsempfang

Anfang Februar im Ärztehaus in Dortmund.

Zu den mehr als 100 geladenen Gästen zählte auch

Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann

(CDU), der dem ausscheidenden stellv. KVWL-Vorstandsvorsitzenden

Dr. Volker Schrage persönlich alles

Gute für den wohlverdienten Ruhestand wünschte.

„Dankeschön, auch im Namen der Landesregierung!

Sie waren und sind bereit, Zukunftsstrukturen zu

gestalten. Das Gesundheitssystem braucht Menschen

wie Sie: ein guter Arzt mit einem vernünftigen

Menschenbild, der in der Lage ist, Strukturen so zu


Landesgesundheitsminister Karl-Josef

Laumann verabschiedete sich bei Dr. Volker

Schrage: „Dankeschön, auch im Namen der

Landesregierung!“

gestalten, dass man innovativ arbeiten

kann. Und das zeigt in Ihrer Person auch

die Richtigkeit unseres Gesundheitssystems:

Dass Menschen aus der Praxis für

eine gewisse Zeit Verantwortung in der

Selbstverwaltung übernehmen. Das kann kein staatliches

Gesundheitssystem leisten – wir brauchen keine

Bundesagentur für Gesundheit!“

Neben weiteren Weggefährten – darunter der frühere

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn per Videobotschaft

– dankte auch Dr. Dirk Spelmeyer seinem Vorstandskollegen

herzlich für seine Arbeit. Schrage habe

sich auf Bundesebene insbesondere für die Abrechnung

eines Praxis-Patienten-Kontakts (PPK) anstelle des

reinen Arztkontakts, für Teampraxen mit Delegation

ärztlicher Leistungen an qualifizierte Physician Assistants

(PA) und für die Qualitätssicherung ambulanter

Leistungen stark gemacht.

Dirk Spelmeyer: „Ob Lean-Healthcare, KPQM+, Teampraxis

oder Physician Assistant – du bist drangeblieben

und hast dich von deinem Weg nicht abbringen lassen.

Wir reden über deine PPK-Idee mittlerweile mit einer

Selbstverständlichkeit, die mir großen Respekt abnötigt.

Der Praxis-Patienten-Kontakt wird für eine Entlastung

der behandelnden Ärzte in der ambulanten Versorgung

unumgänglich sein.“

Volker Schrage wird nun, nach acht Jahren ehrenamtlichem

Vorsitz der KVWL-Vertreterversammlung und

sechs Jahren im Körperschafts-Vorstand, wieder als

Hausarzt in seiner Gemeinschaftspraxis in Legden im

Münsterland wirken. Er dankte dem Minister, seinen

ärztlichen Kollegen und den Mitarbeitenden und rief

die Ärzteschaft auf: „Die niedergelassene Ärzteschaft

hat eine immense Schlagkraft, wenn sie gemeinsam für

ihre Interessen und eine gute Versorgung der Patienten

eintritt. Ich kann jedem Kollegen empfehlen, sich berufspolitisch

zu engagieren.“

Engagement und Gestaltungswillen sind es auch, auf die

es nach Ansicht von Minister Karl-Josef Laumann gerade

in der Zukunft unbedingt ankomme. „Wir brauchen

im ambulanten Bereich in den nächsten vier Jahren

Entscheidungen, die der Krankenhausreform in nicht

sehr viel nachstehen. Wie stellen wir uns die haus- und

fachärztliche Praxis der Zukunft vor? Wie können wir

diese beiden Bereiche gut mit der stationären Versorgung

verzahnen, so dass wir eine angemessene medizinische

Versorgungsqualität erreichen – egal, ob jemand

gesetzlich oder privat versichert ist?“

Aber auch das Kerngeschäft der KVWL

stehe weiterhin im Fokus, betonte Dr.

Dirk Spelmeyer: „Wir werden voll und

ganz für unsere Mitglieder da sein und

daran arbeiten, gemeinsam und auf

Augenhöhe eine sinnvolle ambulante

Versorgung in Westfalen-Lippe sicherzustellen

und zu gestalten. Das geht

2/2025

17

Der stellv. KVWL-Vorstandsvorsitzende

Dr. Volker Schrage: „Die niedergelassene

Ärzteschaft hat eine immense Schlagkraft,

wenn sie gemeinsam für ihre Interessen

und eine gute Versorgung der Patienten

eintritt.“


nur gemeinsam – sektorenverbindend,

oder ganz korrekt ausgedrückt: sektorendurchgängig.

Mit dem Landesgesundheitsministerium

leben wir ein

gutes Miteinander in vielen Austauschformaten.

Das ist wichtig für eine zielführende

und sinnvolle Versorgung von

Patienten – wir gestalten hier gemeinsam

die Versorgung der Zukunft.“

Dabei könne es ein „Weiter so“ nicht

geben: „Die Mittel und Ressourcen werden

knapper. Es gibt große Konkurrenz

– ambulant wie stationär – um gute

Fachkräfte“, sagte Spelmeyer und forderte: „Hier wird künftig mehr denn je Vernetzung,

ein schneller und sicherer Austausch von Informationen zu den Patienten und

der Wille zum gemeinsamen Lösen von Problemen und Bewältigen von Herausforderungen

das Maß aller Dinge sein.“

Beispielsweise bei der elektronischen Patientenakte, der ePA für alle: „Eine patientengeführte

digitale Akte, die deutlich mehr Transparenz für den Patienten und seine

eigenen Gesundheitsdaten schafft“, so Spelmeyer.

2/2025

Das sah auch der Landesgesundheitsminister so: „Die einzige Innovation auf meiner

Krankenkassenkarte war das Bild – das ist in über 50 Jahren ein bisschen wenig.“ Das

habe sich mit dem E-Rezept schon mal geändert. „Mit der elektronischen Patientenakte

wird es sich wesentlich verändern. Es ist gut, wenn sie kommt“, so Laumann.

„Denn am Ende werden – wie beim E-Rezept – alle froh sein, weil es sowohl den Patienten

nützt als auch den Behandelnden die Arbeit sehr erleichtert.“

18


DAS SERVICE-

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Wir sind für Sie da – bei allen

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2/2025

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19

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Darmkrebs: Frühes

Erkennen rettet Leben

Vorsorgeangebote stehen im Aktionsmonat März

im Fokus / Zwei betroffene Frauen appellieren:

„Geht zum Arzt!“

2/2025

20

Frühes Erkennen rettet Leben: Anlässlich des

Darmkrebs-Monats März appellieren der Berufsverband

Niedergelassener Gastroenterologen

Deutschlands (bng), die NRW-Landesvertretung

des Verbands der Ersatzkassen (vdek), die

AOK NordWest, die Ärztekammer Westfalen-Lippe

(ÄKWL) und die KVWL eindringlich an Versicherte,

zur Vorsorge zu gehen. „Darmkrebs ist heilbar. Wird

er in seiner Frühphase während einer Darmspiegelung

erkannt, liegen die Heilungschancen bei nahezu

100 Prozent. Deshalb unsere gemeinsame Bitte:

Nutzen Sie die Vorsorgeangebote!“

Winter 2017: Der Hausarzt von Daniela Onken verlässt

den Ort, sie wechselt zu einem neuen Arzt.

Seit längerer Zeit beschäftigen sie Schilddrüsenprobleme.

Der neue Hausarzt veranlasst ein großes

Blutbild. Die Eisenwerte sind schlecht. Tabletten

erzielen nicht die gewünschte Wirkung. Zur weiteren

Abklärung erfolgt am 18. Dezember eine Magen- und

Darmspiegelung. Kurz vor Weihnachten die niederschmetternde

Diagnose: Darmkrebs. „Ich war kurz

geschockt. Aber die Ärztin hat sofort Optimismus

verbreitet. Denn bei Darmkrebs bestehen gute Heilungschancen,

wenn er frühzeitig erkannt wird.“

Zwischen den Jahren folgt die Operation. Ein bösartiger

Tumor und 39 Lymphknoten werden entfernt.

Danach beginnt die Chemotherapie. Insgesamt sind

es zwölf Durchgänge.

Sommer 2018: Seit längerer Zeit plagen Simone

Menkhaus Magenschmerzen. Mal stärker, mal weniger

stark. „Zunächst denkt man sich ja nichts dabei,

jeder hat ja mal Magenpiene...“ Irgendwann werden

die Schmerzen so stark, dass Simone Menkhaus ihre

Hausärztin aufsucht. Eine Ultraschall-Untersuchung

bleibt zunächst unauffällig. Die Schmerzen wollen

nicht nachlassen. Wenige Wochen später erfolgt

eine Blutkontrolle. Am Tag danach klingelt das

Telefon. Die Blutwerte sind schlecht, es folgt die

Krankenhaus-Einweisung. „Ich habe mir da noch

keine ernsthaften Gedanken gemacht.“ In der Klinik


dann weitere Untersuchungen. Zunächst

ohne Befund. In der Nacht vor der geplanten

Darmspiegelung werden die Schmerzen

unerträglich. Eine CT am nächsten

Morgen bringt Gewissheit. „Der Arzt hat

gesagt, dass sie sofort operieren müssen.

Schmuck ablegen, Handy aus. Los geht‘s.“

Am Mittag wacht Simone Menkhaus auf

der Intensivstation auf. Ein Stück des

Darms und diverse Abszesse mussten entfernt

werden. „Die Ärzte meinten später zu mir, ich hätte

keine zwei Tage später kommen dürfen. Sonst wäre

ich heute nicht mehr da.“

Weitere Operationen und Chemotherapien folgen. Ein

halbes Jahr lang muss Simone Menkhaus mit einem

künstlichen Darmausgang leben. Sie tauft ihren Stomabeutel

„Seppi“. „Ich weiß gar nicht mehr, wie ich auf

diesen Namen gekommen bin. Aber man muss gewisse

Dinge einfach mit Galgenhumor nehmen. Man muss

den Kopf hochnehmen und weitermachen, immer nach

vorne schauen.“ Nach sechs Monaten kann sie Abschied

nehmen von „Seppi“. Lachende Heliumballons lassen

ihn gen Himmel davonfliegen. Wieder so ein Moment.

„Ich werde diesen Tag nie vergessen. Von dort an ging

es nur noch aufwärts.“

Während ihrer Behandlungen können sich Daniela

Onken und Simone Menkhaus zu einhundert Prozent

auf ihr privates Umfeld verlassen. Familie, Freunde,

Arbeitgeber unterstützten sie nach Kräften. „Man muss

sich kurz schütteln und dann den Kampf annehmen.

Aufgeben ist ja keine Option“, sagt Simone Menkhaus

und lacht. Die gemeinsame Krankheitsgeschichte hat

die beiden Frauen zusammengebracht, dabei stellten

sie schnell fest, dass sie eine gemeinsame Leidenschaft

haben: Schalke 04. „Wir sind beide im Herberner Fanclub

und fahren hin und wieder auch zu den Spielen“,

sagt Daniela Onken.

Eine andere Sache ist den beiden aber noch wichtiger.

„Wir möchten mit unserer Geschichte einen Teil dazu

beitragen, dass noch viel mehr Menschen die Angebote

zur Versorgung nutzen. Eine Darmspiegelung tut nicht

weh. Um es deutlich zu sagen: Runter vom Sofa und

geht zum Arzt! Denn Vorsorge kann Leben retten.“

Simone Menkhaus und Daniela Onken erzählen ihre

Geschichte auch in einem begleitenden Video.

Koloskopie künftig auch für Frauen ab 50 Jahren möglich

2/2025

Die Gefahr, an Darmkrebs zu erkranken, steigt mit

zunehmendem Alter. Bei Männern liegt das Risiko

höher als bei Frauen. Deshalb konnten Männer

bereits ab 50 Jahren eine Darmspiegelung in Anspruch

nehmen, welche die gesetzliche Krankenversicherung

zahlt. Für Frauen galt dies bislang

erst ab 55 Jahren. Allerdings hat der Gemeinsame

Bundesausschuss (G-BA) Anfang des Jahres

eine Vereinheitlichung beschlossen. Künftig können

auch Frauen ab 50 Jahren die Vorsorgeuntersuchung

in Anspruch nehmen.

Zudem hat der G-BA die Intervallvorgaben für die

immunologischen Tests (iFOBT) auf nicht sichtbares

Blut im Stuhl vereinheitlicht. Frauen und

Männer, die im Früherkennungsprogramm keine

Darmspiegelung wahrnehmen möchten, können

ab 50 Jahren zukünftig alle zwei Jahre einen

iFOB-Test machen. Die Änderung der entsprechenden

Richtlinie tritt nach Bekanntmachung im

Bundesanzeiger in Kraft, frühestens jedoch zum

1. April 2025. Ab diesem Zeitpunkt können Gastroenterologen

ihren Patienten das entsprechende

Vorsorge-Angebot machen.

21


Dr. Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der KVWL: „Vorsorge schützt das eigene

Leben und die eigene Gesundheit in hohem Maße. Darmkrebs ist die zweithäufigste

Krebserkrankung. Mehr als 50.000 Menschen erhalten jedes Jahr in Deutschland diese

Diagnose. Früh erkannt ist Darmkrebs jedoch meist gut behandel- und heilbar. Die

Inanspruchnahme der Koloskopie in Westfalen-Lippe steigt glücklicherweise wieder:

Im Vergleich der Jahre 2022 und 2023 verzeichnen wir eine Zunahme von mehr als

sieben Prozent. Den Rückgang während der Coronazeit haben wir anscheinend überwunden.

Trotzdem dürfen wir bei unseren sämtlichen Vorsorge-Bemühungen nicht

nachlassen, um das Thema immer wieder bewusst zu machen und schwere Krankheitsverläufe

verhindern zu können.“

Weitere Informationen zur Darmkrebsvorsorge und zum Darmkrebs-Monat März finden

Sie auf unserer Internetseite.

2/2025

22

Simone Menkhaus (r.) und Daniela Onken haben den Kampf gegen den Darmkrebs

aufgenommen - und gewonnen. Mit ihren Geschichten möchten die beiden dafür

sensibilisieren, Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen.


Machen Sie mit, helfen Sie mit, lernen Sie mit!

CIRS-NRW ist ein Lern- und Berichtssystem für kritische Ereignisse in der

medizinischen Versorgung. Mit Ihrer Teilnahme an CIRS-NRW engagieren

auch Sie sich für Sicherheitskultur und Patientensicherheit.

2/2025

CIRS-NRW ist: • freiwillig • einfach

• anonym • übersichtlich

• interaktiv • effektiv

23

www.cirs-nrw.de


Sicherung der ambulanten Versorgung:

Förderverzeichnis der KVWL

Die KVWL hat nach § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB V „alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen

zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern

und zu fördern“. Besteht dringender Versorgungsbedarf für einen Standort, einen Planungsbereich

oder einen Teil eines Planungsbereichs, so ist dieser in einem Förderverzeichnis auszuweisen.

Anträge auf Fördermaßnahmen der KVWL können für die Übernahme eines Versorgungsauftrages in folgenden

Gebieten gestellt werden:

2/2025

24

Fachgruppe

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Stadt / Gemeinde / Stadtbezirk / Stadtteil / Ortsteil

Ahlen

Augustdorf

Bad Berleburg

Bad Salzuflen

Blomberg

Bocholt

Bönen

Brilon

Burbach

Enger

Ennepetal

Ennigerloh

Erndtebrück

Eslohe

Gescher

Gevelsberg

Gütersloh

Hemer

Herscheid

Herzebrock-Clarholz

Horn-Bad Meinberg

Hüllhorst

Kalletal

Kierspe

Lage

Lemgo

Marienmünster

Menden

Möhnesee

Nachrodt-Wiblingwerde

Neuenrade


Fachgruppe

Stadt / Gemeinde / Stadtbezirk / Stadtteil / Ortsteil

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Augenärzte

Augenärzte

Kinderärzte

Kinderärzte

Kinderärzte

Kinderärzte

Psychiater

Methadonsubstitution

(Behandlung von mind. 50 Patienten

im Rahmen der suchtmedizinischen

Grundversorgung)

Methadonsubstitution

(Versorgung von 120 Patienten

in der Methadon-substitution)

Oelde

Petershagen

Plettenberg

Porta Westfalica

Rheda-Wiedenbrück

Rödinghausen

Schieder-Schwalenberg

Selm

Spenge

Steinheim

Verl

Versmold

Wadersloh

Waltrop

Werdohl

Willebadessen

Bad Berleburg

Marsberg

Hamm-Mitte

Schmallenberg

Sundern

Werl oder Wickede/Ruhr

Bestwig, Brilon, Eslohe, Hallenberg, Medebach,

Meschede, Olsberg, Schmallenberg, Winterberg

Kreis Olpe

Paderborn

(Stand: 3. Februar 2025)

2/2025

Gefördert wird die Übernahme eines vollen oder teilzeitigen Versorgungsauftrages in Form einer Zulassung

oder Anstellung oder auch die Einrichtung einer Zweigpraxis. Gefördert werden kann zum Beispiel durch ein

Praxisdarlehen, durch eine Umsatzgarantie oder durch Kostenzuschüsse. Die möglichen Fördermaßnahmen

sind in der Sicherstellungsrichtlinie der KVWL vom 01.01.2021 aufgeführt.

Der Vorstand gewährt die Förderung auf Antrag als Einzelfallentscheidung.

25

Den aktuellsten Stand des KVWL-Förderverzeichnisses sowie eine Übersichtskarte der förderfähigen Städte

und Gemeinden finden Sie unter www.kvwl.de.

Interessierte Ärztinnen und Ärzte wenden sich bitte an:

KVWL-Team Praxisstart – Babette Andresen – Tel.: 0231 / 94 32 13 93;

Niklas Gericke – Tel.: 0231 / 94 32 13 06; Kristina Siebald – Tel.: 0231 / 94 32 38 12

E-Mail: praxisstart@kvwl.de


Praxisinformationen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Ausgabe 2 | 2025

ABRECHNUNG

3 Außerklinische Intensivpflege

4 Anpassung der Portopauschalen rückwirkend

zum 1. Januar 2025

4 Änderung der Psychotherapie-Vereinbarung und

rückwirkender Beschluss zu Leistungen in der

Videosprechstunde ab 1. Januar 2025

VERTRÄGE

6 DMP Diabetes: Neues Schulungs- und Behandlungsprogramm

„SPECTRUM“ ab Februar 2025

6 Vertrag „Willkommen Baby“ der DAK-Gesundheit

endet

7 AOK Nordwest: Neuer Vertrag zur U10/U11/J2

sowie zum Amblyopiescreening

7 Neue Patiententeilnahmeerklärungen ab

1. Januar 2025 zu den Verträgen U10, U11 und J2

mit der TK sowie KNAPPSCHAFT und der

BVKJ-Service GmbH

VERORDNUNG

10 Rückwirkende Änderung des

SSB-Sachverzeichnisses

10 Informationen zu Änderungen der Richtlinien des

Gemeinsamen Bundesausschusses

FORUM

12 Infektionsschutz und Medizinprodukte im Fokus

der behördlichen Überwachung: Neue Broschüre

„Hygiene und Medizinprodukte – Behördliche

Überwachung von Arztpraxen“ veröffentlicht

SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

14 Workshop- und Seminarangebote

der KVWL Consult GmbH

16 Fortbildungsangebote der Akademie für

medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL

8 DMP-Kennzeichen auf der elektronischen

Gesundheitskarte (eGK)


BORKUM 2025

79. Fort- und Weiterbildungswoche

der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL

10. - 18. Mai 2025

Eine Einladung auf die Insel

FORT- UND WEITERBILDUNGSKURSE

Allgemeinmedizin | Palliativmedizin | Psychosomatische Grundversorgung | Psychotherapie |

Sportmedizin

CURRICULARE FORTBILDUNGEN

Entwicklungs- und Sozialpädiatrie | Geriatrische Grundversorgung | Hautkrebsscreening |

Klimawandel und Gesundheit | Maritime Medizin | Psychotraumatologie | Psychotraumatherapie

ULTRASCHALLKURSE FÜR DIE ANWENDUNGSBEREICHE

Abdomen/Retroperitoneum Erwachsene/Kinder | Bewegungsorgane | Gefäße | Herz |

Schilddrüse | Thorax

HANDS-ON-TRAININGS

Gastroskopie | Koloskopie | Laparoskopie | Klinische Tests | Chirurgische Nahttechniken |

Myofasziale Triggerpunkt-Therapie

NOTFALLMEDIZIN UND NOTFALLTRAININGS

BLS | ALS | Notfallsonographie | Thoraxdrainagen | Koniotomie | Intraossäre Zugänge |

Geburtssimulation | Neugeborenen-Versorgung | Ärztlicher Bereitschaftsdienst

HAUPTPROGRAMM (MIT LIVESTREAM)

Was gibt es Neues in der Medizin? Updates

FÜHRUNGSKRÄFTETRAININGS

Gemeinsam Führen | Ärztinnen und Ärzte unter Veränderungsdruck

KURSE UND SEMINARE

Ärztliche Leichenschau | Digitalstrategien ambulanter Versorgungseinrichtungen | EKG |

Kasuistiken aus der Gastroenterologie | Lungenfunktion | Sozialmedizin und weitere Veranstaltungen

FORDERN SIE AUSFÜHRLICHE INFORMATIONEN (U. A. BORKUMBROSCHÜRE) AN:

über www.akademie-wl.de/borkum oder über die Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL,

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ABRECHNUNG

Außerklinische Intensivpflege

Wie bereits in praxis intern Januar 2025 mitgeteilt, wurde

bei der Außerklinischen Intensivpflege (AKI) die Soll-Regelung

zur Potenzialerhebung bis zum 30. Juni 2025 verlängert

und eine neue Ausnahmeregelung für Bestandsfälle

eingeführt. Das hatte der G-BA zur Sicherstellung der Versorgung

mit Wirkung zum 1. Januar 2025 beschlossen.

Wir möchten die der Verlängerung zugrundeliegenden

Probleme bei der Versorgung der Patienten im Rahmen der

Potenzialerhebung gemäß AKI-Richtlinie zum Anlass nehmen,

die Abrechnungsmodalitäten nochmal vorzustellen:

Für die in der Richtlinie genannten Facharztgruppen ist für

die Potenzialerhebung zur AKI eine Genehmigung durch

die Kassenärztliche Vereinigung erforderlich. Ebenso benötigen

Hausärzte eine Genehmigung durch die Kassenärztliche

Vereinigung zur Verordnung von AKI. Grundsätzlich

können gemäß der Richtlinie zur Versorgung auch Krankenhäuser

oder Privatärzte an der Versorgung teilnehmen

und die erbrachten Leistungen über die zuständige KV abrechnen.

Voraussetzung für die Berechnung aller Leistungen der AKI

nach Kapitel 37.7 des EBM ist, dass diese nach den Vorgaben

der neuen Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie (AKI-

RL) des G-BA ausgeführt werden.

Für die Potenzialerhebung gemäß § 5 der AKI-RL ist unter

Verwendung des Vordrucks nach Muster 62 Teil A die GOP

37700 EBM einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig.

Wird die Potenzialerhebung im Rahmen eines Hausbesuches

durchgeführt, kann bei einer Überschreitung von 20

Minuten Dauer für die Potenzialerhebung je weitere zehn

Minuten der Zuschlag 37701 EBM bis zu dreimal im Behandlungsfall

abgerechnet werden.

Werden weitere diagnostische Leistungen wie die Schluckendoskopie

oder die Blutgasanalyse vom Potenzialerheber erbracht,

sind diese gesondert nach den GOP 37704 oder 37705

EBM berechnungsfähig - soweit der Potenzialerheber hierfür

die entsprechende Qualifikation besitzt.

Teilnehmende Krankenhäuser oder Privatärzte erhalten zusätzlich

eine Grundpauschale, die mit der GOP 37706 im EBM

abgebildet ist. Vertragsärzte rechnen die fachgruppeneigenen

Grund- bzw. Versichertenpauschalen ab.

Verordnende Ärzte und/oder koordinierende Ärzte können

ebenfalls Leistungen aus dem Abschnitt 37.7 EBM abrechnen.

Dabei kann die Verordnung dreimal im Krankheitsfall

über die GOP 37710 EBM abgerechnet werden und die Koordinationsleistung

als Zuschlag zur Versicherten- oder Grundpauschale

einmal im Behandlungsfall über die GOP 37711

EBM. Koordinierender Arzt kann dabei nur ein Vertragsarzt

sein, durch den im Zeitraum der letzten zwei Quartale

(unter Einschluss des aktuellen Quartals) eine Verordnung

nach der GOP 37710 EBM erfolgt ist. Der Abschnitt umfasst

auch eine konsiliarische Erörterung und Beurteilung (GOP

37714 EBM). Diese kann allerdings nur dann abgerechnet

werden, wenn keine Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale

im Quartal abgerechnet wurde.

Zum Schluss folgt die Abrechnungsmöglichkeit einer Fallkonferenz,

mit der GOP 37720 EBM kann die Fallbesprechung

ggf. auch telefonisch oder per Video bis zu achtmal im

Krankheitsfall abgerechnet werden.

Weitere Informationen stehen Ihnen auf unserer Internetseite

und der Internetseite der KBV zu Verfügung.

Glossar

Kürzel

BA

EBM

G-BA

GOP

KBV

MGV

OPS

SNR

Begriff

Bewertungsausschuss

Einheitlicher

Bewertungsmaßstab

Gemeinsamer

Bundesausschuss

Gebührenordnungsposition(en)

Kassenärztliche

Bundesvereinigung

morbiditätsbedingte

Gesamtvergütung

Operationen- und

Prozedurenschlüssel

Symbolnummer

02.2025 | 3


ABRECHNUNG

Anpassung der Portopauschalen

rückwirkend

zum 1. Januar 2025

Die Pauschalen für Portokosten werden

gemäß BA-Beschluss rückwirkend

zum 1. Januar 2025 von 86 auf 96 Cent

erhöht. Somit wurde die Höhe der im

Anschluss aufgeführten Pauschalen

des Abschnitts 40.4 des EBM an die

zum Jahreswechsel erfolgten Preisänderungen

der Deutschen Post angeglichen.

Es erfolgte unter anderem eine Anpassung

der GOP 40110 für den Versand

von Arztbriefen oder anderen Unterlagen

sowie der GOP 40128. Letztere

können Praxen abrechnen, wenn sie

eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung

oder eine Verordnung beispielsweise

für Heilmittel per Video- oder

Telefon ausstellen und dem Patienten

zusenden.

Darüber hinaus wurde die Kostenpauschale

für den Versand einer Bescheinigung

bei Krankheit eines Kindes

(Formular 21) an die Eltern oder die

Bezugsperson (GOP 40129) angehoben.

Auch diese können Praxen bei

Konsultationen per Video oder Telefon

abrechnen. Ebenso steigt die Kostenpauschale

für den Versand einer per

Stylesheet erzeugten Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung

an die Krankenkasse

des Patienten (GOP 40130).

Letzteres ist notwendig, wenn die

elektronische Übermittlung über die

Telematikinfrastruktur nicht durchgeführt

werden kann.

Auch der arztgruppenspezifische

Höchstwert, den ein Arzt oder Psychotherapeut

an Portokosten insgesamt

erstattet bekommt, wurde angepasst.

Die Kostenpauschalen 40128 bis 40130

unterliegen keinem Höchstwert.

Die weiteren Details des Beschlusses

finden Sie auf der Internetseite des

BA.

Änderung der Psychotherapie-Vereinbarung und

rückwirkender Beschluss zu Leistungen in der

Videosprechstunde ab 1. Januar 2025

Die Psychotherapie-Vereinbarung (Anlage

1 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte)

ist mit Wirkung zum 1. Januar 2025

neugefasst worden. Ein persönlicher

Arzt-Patienten-Kontakt zur Eingangsdiagnostik,

Indikationsstellung und

Aufklärung ist mit der Neufassung

keine zwingende Voraussetzung mehr,

bevor psychotherapeutische Leistungen

im Videokontakt durchgeführt

und berechnet werden können. Mit

dem 765. Beschluss des BA am 22. Januar

2025 werden die entsprechenden

Einschränkungen mit Bezug zu den

obsolet gewordenen Regelungen der

neugefassten Psychotherapie-Vereinbarung

für Leistungen im Videokontakt

in den Abschnitten 35.1, 35.2 und

35.3 sowie im Abschnitt 30.11 EBM

aufgehoben.

Die GOP 35100, 35110 bis 35113, 35120,

35141, 35142, 35150 bis 35152, 35163

bis 35168 und 35173 bis 35178 EBM

sind auch bei Durchführung der Leistungen

im Rahmen einer Videosprechstunde

berechnungsfähig, wenn die

Voraussetzungen gemäß § 21 der Anlage

1 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte

(BMV-Ä) und der Anlage 31b zum

BMV-Ä erfüllt sind. Die Durchführung

als Videosprechstunde ist durch Angabe

einer bundeseinheitlich kodierten

Zusatzkennzeichnung zu dokumentieren.

Die GOP 35600 bis 35602 und bei Erwachsenen

die GOP 35601 EBM sind

auch bei Durchführung der Leistungen

im Rahmen einer Videosprechstunde

berechnungsfähig.

Weitere Informationen zum Beschluss

und zur Videosprechstunde finden Sie

auf unserer Internetseite und auf der

Internetseite des BA.

Keine erneute Überprüfung bei

Kassenwechsel

Aufgrund unterschiedlicher Rechtsauffassungen

haben KBV und

GKV-Spitzenverband außerdem vereinbart,

wie die psychotherapeutische

Weiterbehandlung auch bei einem

Kassenwechsel gewährleistet bleibt.

Die Regelung sieht vor, dass der Patient

bei der neuen Krankenkasse einen

Antrag auf Fortführung der Psychotherapie

stellt. Die Krankenkasse

verzichtet jedoch auf eine erneute

fachlich-inhaltliche Überprüfung des

bereits durch die Vorkasse genehmigten

Therapiekontingents. Der Patient

muss den Antrag innerhalb von

vier Wochen nach Beginn des auf den

Kassenwechsel folgenden Quartals

einreichen, spätestens zum Zeitpunkt

der ersten Sitzung im entsprechenden

Quartal. Dem Antrag beizulegen sind

der Genehmigungsbescheid der alten

Krankenkasse sowie die Anzahl der zu

Lasten der alten Krankenkasse bereits

erbrachten Therapieeinheiten.

Psychotherapeuten unterstützen ihre

Patienten bei der rechtzeitigen Antragstellung.

Die KBV stellt aktualisierte

Ausfüllhilfen für die Formulare

bereit.

Weitere Anpassungen

Akutbehandlung: Es wurde klargestellt,

dass Therapieeinheiten einer

Akutbehandlung nur bei derselben

Psychotherapeutin oder demselben

Psychotherapeuten angerechnet werden

müssen (§ 15 Abs. 3).

Einbeziehung von Bezugspersonen: Es

wurde klargestellt, dass sich die Gruppengröße

bei Einbeziehung von Bezugspersonen

in Gruppen anhand der

Indexpatientinnen oder -patienten

ermittelt.

Umstrukturierung: Eine nicht mehr

erforderliche Übergangsregelung in

Teil G der Vereinbarung wurde aufgehoben,

die Gebührenordnungspositionen

zur Systemischen Therapie bei

Kindern und Jugendlichen in Anhang

I ergänzt sowie weitere redaktionelle

Änderungen durchgeführt.

4 | 02.2025


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VERTRÄGE

DMP Diabetes: Neues Schulungs- und Behandlungsprogramm

„SPECTRUM“ ab Februar 2025

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat das Schulungs-

und Behandlungsprogramm „SPECTRUM“ zur kontinuierlichen

Glukosemessung für erwachsene Patienten mit

Typ 1 und Typ 2 Diabetes zugelassen. Die KVWL hat sich

daher gemeinsam mit den Kassen darauf geeinigt, das Schulungsprogramm

„SPECTRUM“ in die Anlage 18 (Patientenschulungen)

des DMP Diabetes aufzunehmen.

Ab dem 1. Februar 2025 kann „SPECTRUM“ von Diabetologischen

Schwerpunktpraxen (Anlage 1a DMP Diabetes) oder

diabetologisch besonders qualifizierten Ärzten (Anlage 1b

DMP Diabetes) durchgeführt und abgerechnet werden. Voraussetzung

hierfür sind ein Antrag sowie der Nachweis des

Schulungszertifikats und die anschließende Genehmigung

zur Durchführung und Abrechnung dieser Schulung durch

die KVWL. Die neuen Symbolnummern (SNR) für die

Schulung lauten wie folgt:

Typ 1-Diabetiker:

SPECTRUM Schulungs- und Behandlungsprogramm

zur kontinuierlichen

Glukosemessung (CGM)

für erwachsene Patienten mit

Diabetes Typ 1

6 UE in Gruppen von zwei bis zu maximal fünf

Patienten

91134 29 Euro

Einzelschulungen 91134E 29 Euro

Nachschulungen 91134N 29 Euro

Wiederholungsschulungen 91134W 29 Euro

Patienten-Schulungsmaterial 91135 9,90 Euro

Typ 2-Diabetiker:

SPECTRUM Schulungs- und Behandlungsprogramm

zur kontinuierlichen

Glukosemessung (CGM)

für erwachsene Patienten mit

Diabetes Typ 2

6 UE in Gruppen von zwei bis zu maximal fünf

Patienten

90354 29 Euro

Einzelschulungen 90354E 29 Euro

Nachschulungen 90354N 29 Euro

Wiederholungsschulungen 90354W 29 Euro

Patienten-Schulungsmaterial 90355 9,90 Euro

Bitte beachten Sie, dass die Schulung nur als Ergänzung zu einem Basis-Schulungsprogramm für DM 1 bzw. DM 2 durchführbar

ist. Die Schulungsleistung ist am Behandlungstag nicht abrechnungsfähig neben den GOP 03355 und 13360 des

EBM. Die aktualisierte Version der Anlage 18 finden Sie auf unserer Internetseite.

Vertrag „Willkommen Baby“ der DAK-Gesundheit endet

Der Vertrag auf der Grundlage § 140a

Abs. 1 SGB V „Willkommen Baby“ über

die besondere ambulante ärztliche Versorgung

von Schwangeren zwischen

der DAK-Gesundheit, dem Berufsverband

der Frauenärzte e.V. (Landesverband

Westfalen-Lippe) und der KVWL

(in Kooperation mit der KVWL Consult

GmbH) wurde seitens der DAK-Gesundheit

fristgerecht zum 31. März 2025

gekündigt.

Somit können ab dem 1. April 2025

die teilnehmenden Gynäkologen keine

Leistungen (SNR 91631 bis 91635)

mehr nach dem Vertrag abrechnen.

6 | 02.2025


VERTRÄGE

AOK Nordwest: Neuer Vertrag zur U10/U11/J2

sowie zum Amblyopiescreening

Die KVWL hat mit der AOK NordWest

und der BVKJ-Service GmbH mit Wirkung

zum 1. Februar 2025 einen neuen

Vertrag zu Kinder- und Jugenduntersuchungen

abgeschlossen. Der Vertrag

beinhaltet die U10/U11 und J2 sowie

die Durchführung von bis zu zwei Amblyopiescreenings

(5. bis 14. Lebensmonat

sowie 20. bis 40. Lebensmonat).

Sofern Sie bereits am bisherigen und

bis zum 31. Dezember 2024 geltenden

Vertrag mit der AOK NordWest teilgenommen

haben, müssen Sie Ihre ärztliche

Teilnahme nicht erneut erklären.

Die KVWL wird entsprechende Genehmigungen

zur Durchführung und

Abrechnung der nun vertragsgegenständlichen

Leistungen mit Wirkung

zum 1. Februar 2025 übertragen.

Teilnahmeberechtigt sind die bei der

AOK NordWest versicherten Kinder

bzw. Jugendlichen ab Geburt bis zur

Vollendung des 18. Lebensjahres. Die

Teilnahme erfolgt durch Unterzeichnung

der Patiententeilnahmeerklärung

(PTE – Anlage 1 des Vertrages).

Die PTE verbleibt zur Archivierung bei

Ihnen in der Praxis und wird somit

nicht an die KVWL übermittelt.

Die vertraglich vereinbarten Leistungen

(Anlage 4 des Vertrages –

Leistungsbeschreibung) werden

extrabudgetär vergütet und sind

mit folgenden SNR abzurechen:

SNR Leistung Vergütung

91708 U10

7. Geburtstag bis 1 Tag vor dem 9. Geburtstag

91709 U11

9. Geburtstag bis 1 Tag vor dem 11. Geburtstag

91710 J2

16. Geburtstag bis 1 Tag vor dem 18. Geburtstag

91711 Amblyopiescreening I.

5. - 14. Lebensmonat

91712 Amblyopiescreening II.

20. - 40. Lebensmonat

61 Euro

61 Euro

61 Euro

21 Euro

21 Euro

Die vollständigen Vertragsunterlagen inkl. der PTE (zum Download) finden Sie auf unserer Internetseite. Die PTE können

Sie auch wie gewohnt über unseren Formularversand bestellen.

Neue Patiententeilnahmeerklärungen ab 1. Januar 2025 zu den Verträgen U10, U11

und J2 mit der TK sowie KNAPPSCHAFT und der BVKJ-Service GmbH

Bereits mit der Ausgabe Dezember 2024 von praxis intern

haben wir Sie darüber informiert, dass die Patiententeilnahmeerklärungen

überarbeitet wurden und dass die alten

Teilnahmeerklärungen ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr

gültig und zwingend die neuen zu verwenden sind. Hintergrund

sind die in der jeweiligen Versicherteninformation

angepassten Hinweise zur Teilnahme, zum Datenschutz und

zur Datenverarbeitung.

Um die Abrechnung der erbrachten Leistungen nicht zu

gefährden, ist es zwingend erforderlich, ausschließlich die

neuen Formulare zu verwenden. Die Krankenkassen werden

die nicht mehr gültigen Formulare nicht länger akzeptieren

– mit der Folge, dass Ihre erbrachten Leistungen von der

Krankenkasse nicht vergütet werden.

Die aktuellen Formulare sind auf unserer Internetseite veröffentlicht.

Sie können die Formulare auch wie gewohnt

über den Formularversand der KVWL anfordern.

Bei der Umsetzung der Verträge mit der TK übersenden

Sie die Patiententeilnahmeerklärungen bitte wie gewohnt

(Techniker Krankenkasse, Stichwort „Besondere Versorgung“,

85820 München). Die Patiententeilnahmeerklärungen

von Versicherten der KNAPPSCHAFT hingegen verbleiben

elektronisch oder in Papierform bei Ihnen in der Praxis.

02.2025 | 7


VERTRÄGE

DMP-Kennzeichen auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)

DMP-Status bei Mehrfacheinschreibung

In praxis intern März 2024 informierten

wir Sie über die DMP-Kennzeichnung

auf der elektronischen

Gesundheitskarte (eGK). Das

DMP-Kennzeichen gehört zu den Versichertenstammdaten

und kann Sie

bei der DMP-Umsetzung unterstützen.

Durch das Einlesen der eGK erhalten

Sie für einen Großteil der Krankenkassen

(alle Ersatzkassen, AOK NW,

KNAPPSCHAFT, IKK classic, BIG direkt

gesund, SVLFG sowie etliche BKK) eine

tagesaktuelle Information über den

DMP-Status eines Patienten. Seit Oktober

2024 besteht nun die Möglichkeit

auch Mehrfacheinschreibungen, d.h.

die Einschreibung eines Patienten in

mehr als ein DMP, auf der eGK abzubilden.

Bisher nehmen einige wenige Kassen

diese ausführlichere DMP-Kennzeichnung

vor. Wir gehen davon aus,

dass im Laufe der Zeit weitere Kassen

die Kennzeichnung bei Mehrfacheinschreibung

umsetzen werden.

In folgender Tabelle finden Sie eine

Übersicht der aktuellen Schlüssel:

Code Bezeichnung

00 nicht gesetzt

01 Diabetes mellitus Typ 2

02 Brustkrebs

03 KHK

04 Diabetes mellitus Typ 1

05 Asthma bronchiale

06 COPD

07 Chronische Herzinsuffizienz*

08 Depression*

09 Rückenschmerz*

10 Rheumatoide Arthritis*

11 Osteoporose

12 Adipositas*

* keine DMP-Vereinbarung in Westfalen-Lippe

Sie finden das DMP-Kennzeichen im Personalienfeld in

der Zeile "Kostenträgerkennung" als drittes Kennzeichen

im Feld "Status":

Code Bezeichnung bei Mehrfacheinschreibung

30 DM Typ 2 & KHK

31 Asthma & DM Typ 2

32 COPD & DM Typ 2

33 COPD & KHK

34 COPD, DM Typ 2 & KHK

35 Asthma & KHK

36 Asthma, DM Typ 2 & KHK

37 Brustkrebs & DM Typ 2

38 DM Typ 1 & KHK

39 Asthma & DM Typ 1

40 Asthma & Brustkrebs

41 Brustkrebs & KHK

42 Brustkrebs & COPD

43 COPD & DM Typ 1

44 Brustkrebs, DM Typ 2 & KHK

45 Asthma, Brustkrebs & DM Typ 2

46 Brustkrebs & DM Typ 1

47 COPD, DM Typ 1 & KHK

48 Brustkrebs, COPD & DM Typ 2

49 Asthma, DM Typ 1 & KHK

50 Asthma, Brustkrebs & KHK

51 Brustkrebs, COPD & KHK

52 Brustkrebs, COPD, DM Typ 2 & KHK

53 Asthma, Brustkrebs, DM Typ 2 & KHK

54 Brustkrebs, DM Typ 1 & KHK

55 Asthma, Brustkrebs & DM Typ 1

56 Asthma, Brustkrebs, DM Typ 1 & KHK

57 Brustkrebs, COPD & DM Typ 1

58 Brustkrebs, COPD, DM Typ 1 & KHK

Durch das Einlesen der eGK werden die Daten über das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) mit den Informationen

der Krankenkasse abgeglichen. Stimmen die Angaben nicht überein, werden veraltete Daten auf der eGK überschrieben.

Um eine tagesaktuelle Information über den DMP-Status der versicherten Patienten zu erhalten, wird der Datenabgleich

bei jedem Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal empfohlen.

8 | 02.2025


5. WESTFÄLISCHER EVA-TAG

Entlastende

Versorgungsassistenz

für EVA/NäPa und die, die es werden wollen, aus haus- und fachärztlichen Praxen

Samstag, 22. März 2025 von 9.00 bis 16.30 Uhr, KVWL Dortmund

9.00 Uhr Begrüßung

9.15 Uhr Versorgung Chronischer Wunden

Carsten Hampel-Kalthoff, Dortmund, Krankenpfleger, Fachkrankenpfleger für Anästhesie- u. Intensivpflege

11.15 Uhr Pause

Dr. med. Johannes Albert Gehle

Präsident der ÄKWL

Dr. med. Volker Schrage

Stellv. Vorstandsvorsitzender der KVWL

Elisabeth Borg

Leiterin Ressort Fortbildung der ÄKWL

Jeder Patient ist anders - Wie gehe ich mit unterschiedlichen Patiententypen um?

Univ.-Prof. em. Dr. med. Dr. theol. Gereon Heuft, Münster, ehem. Direktor der Klinik für Psychosomatik und

Psychotherapie, Universitätsklinikum Münster

Verstärken Sie Ihr Praxisteam

kompetente Entlastung durch die qualifizierte

Entlastende Versorgungsassistenz (EVA)

11.30 Uhr Karrierewege in der Arztpraxis - Medizinische Fachangestellte, Entlastende Versorgungsassistenz, Physician Assistant,

Primary Care Management

Dr. med. Volker Schrage, Stellv. Vorstandsvorsitzender der KVWL

12.00 Uhr Moderiertes Interview mit einer / einem EVA

12.30 Uhr Mittagspause

Nähere Informationen über die

Spezialisierungsqualifikation unter

www.akademie-wl.de/eva

13.30 Uhr SEMINARE NACH WAHL

Umgang mit Patientenverfügungen und Vollmachten

Dr. med. Doris Dorsel, M.A. LL.M., Warendorf

Heil- und Hilfsmittel leicht gemacht!

Gabriele Webelsiep, Emsdetten

Gewalt und Übergriffigkeit im Arbeitsalltag der MFA

Ulrike Damitz, Lippstadt

Patientensicherheit ist Mitarbeitersicherheit -

wenn Behandelnde zum Opfer werden

(Second-Victim-Phänomen)

Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL

Tel.: 0251 929-2225 / -2237 / -2238 oder per Mail fortbildung-mfa@aekwl.de

Prof. Dr. med. Armin Wunder, Frankfurt am Main

16.00 Uhr Abschlussplenum

Notfälle in der Praxis

- Cardiopulmonale Reanimation

Marcus Breyer, Münster

Die digitale Arztpraxis - Videosprechstunde, elektronische

Terminvergabe, ePA, eMP, eAU, DIGAs

Jakob Scholz, Dortmund

dipraxis - Ausstellung „Die digitale Praxis der KVWL“

(Parallel stattfindendes Zusatzangebot)

Moderation

Anmeldung:

Dr. med. Hans-Peter Peters, Mitglied des Lenkungsausschusses der Akademie für medizinische Fortbildung

der ÄKWL und der KVWL, Vorsitzender des Berufsbildungsausschusses der ÄKWL

Kontakt:

Akademie für medizinische Fortbildung

der ÄKWL und der KVWL

Telefon: 0251 929 2266

E-Mail: fortbildung-mfa@aekwl.de

Teilnahmegebühren:

€ 199,- Praxisinh. Mitglied der Akademie

€ 219,- Praxisinh. Nichtmitglied der Akademie


VERORDNUNG

Rückwirkende Änderung des SSB-Sachverzeichnisses

Im Sprechstundenbedarfs-Sachverzeichnis ergeben sich

rückwirkend zum 1. Januar 2025 redaktionelle Änderungen:

► In der Einleitung wird ein Hinweis auf die geltende

Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung eingefügt. Demnach

bleibt der benötigte SSB neben der Hybrid-DRG-Fallpauschale

zusätzlich abrechnungs- bzw. bezugsfähig.

► Neu aufgenommen wurde der Hinweis, dass Markierungsclips

bei Mamma-Stanzbiopsie keinen SSB darstellen,

sondern über Sachkostenpauschalen abgerechnet werden.

► Bei den Mitteln zur Myokardszintigraphie wurde der

Hinweis auf die patientenbezogene Verordnung von Regadenoson

gestrichen.

► In die Liste der zulässigen Rezepturen wurde die Eisenlösung

zur Blutstillung aufgenommen.

► Bei den Swan-Ganz-Kathetern wurde die abzurechnende

EBM-Ziffer aktualisiert.

Das aktuelle Sachverzeichnis finden Sie auf unserer Internetseite.

Informationen zu Änderungen der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses

Im Folgenden haben wir die Beschlüsse und Änderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in einer aktuellen Übersicht

zusammengestellt. Zusammenfassungen der G-BA-Begründung eines belegten oder nicht belegten Zusatznutzens, der

jeweils zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) sowie daraus abzuleitende wichtige Hinweise zur Verordnung finden Sie online

unter

www.kvwl.de unter dem Menüpunkt Verordnung/Arzneimittelinformationen.

Die vollständigen Beschlüsse mit zusätzlichen Informationen zu den Entscheidungen im Detail finden Sie jeweils auf den Internetseiten

des G-BA. Zudem weisen wir immer darauf hin, wenn die KVWL oder die KBV hierzu noch ausführlichere Informationen

gegeben haben - zum Beispiel im ARZNEIMITTEL-INFOSERVICE (AIS). (Stand: 4. Februar 2025)

Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL)

Die Richtlinie regelt die Verordnung von Arzneimitteln durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und

in ärztlichen Einrichtungen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten. Die Richtlinie

konkretisiert Inhalt und Umfang der im SGB V festgelegten Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen auf der Grundlage des

Wirtschaftlichkeitsgebots im Sinne einer notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung unter Berücksichtigung

des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse und des Prinzips einer humanen Krankenbehandlung.

Anlage II: Lifestyle-Arzneimittel

Nach § 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V dürfen Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht,

nicht zu Lasten der GKV verordnet werden. Ausgeschlossen sind insbesondere auch Arzneimittel, die zur Abmagerung oder Zügelung

des Appetits oder zur Regulierung des Körpergewichts dienen. Weiterhin nennt das Gesetz Medikamente, die der Raucherentwöhnung,

der Verbesserung des Haarwuchses, der Behandlung der erektilen Dysfunktion und der Steigerung der sexuellen Potenz dienen.

Da es sich dabei um Arzneimittel handelt, deren Einsatz im Wesentlichen durch die private Lebensführung bedingt ist, ist jeder

Verbraucher für deren Finanzierung selbst verantwortlich. Der G-BA hat den gesetzlichen Auftrag, Einzelheiten zu diesen Arzneimitteln

in der Arzneimittel-Richtlinie zu regeln.

Setmelanotid

Imcivree ®

Im Rahmen der Verordnungsausnahme „genetisch bestätigtem Bardet-Biedl-Syndrom“ wird die

Altersangabe „bei Erwachsenen und Kindern ab 6 Jahren“ gestrichen.

Anlage XII: (Frühe) Nutzenbewertung nach § 35a SGB V

Der G-BA hat im letzten Monat die unten aufgeführten Beschlüsse zum Zusatznutzen von neuen Arzneimitteln gegenüber einer

zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) getroffen. Die Beschlüsse sind Bestandteil der AM-RL und somit für die GKV verbindlich. In

den nächsten sechs Monaten wird der GKV-Spitzenverband mit den Herstellern einen neuen wirtschaftlichen Preis je nach Nutzenbewertung

des Arzneimittels aushandeln. Der heutige Preis, d. h. der Preis seit Markteinführung, kann also, insbesondere für Indikationen

ohne oder mit geringem Zusatznutzen, deutlich höher sein als der zukünftige verhandelte Preis. (Ist die Nutzenbewertung oder

der Verlauf der Preisverhandlungen ungünstig, haben einige Hersteller schon mit Marktrücknahme reagiert.) Bitte informieren Sie

sich vor der Verordnungsentscheidung genau zur indikationsbezogenen Nutzenbewertung des Arzneimittels und zur Preissituation,

und dokumentieren Sie Ihre Verordnungsentscheidungen in der Patientendokumentation.

10 | 02.2025


VERORDNUNG

Wirkstoff / Präparat Indikation / Anwendungsgebiet ERGEBNIS

Therapiegebiet: Onkologische Erkrankungen

Fruquintinib

Fruzaqla ®

Metastasierendes Kolorektalkarzinom

bei vorbehandelten

Erwachsenen.

Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen.

Alectinib

Alecensa ®

Neues Anwendungsgebiet:

nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom,

ALK+, hohes Rezidivrisiko,

adjuvante Therapie, bei Erwachsenen.

Es wurden zwei Patientenpopulationen gebildet:

a) Erwachsene mit ALK-positivem NSCLC mit hohem Rezidivrisiko

zur adjuvanten Behandlung nach vollständiger Tumorresektion,

die für eine adjuvante platinbasierte Chemotherapie

geeignet sind.

Anhaltspunkt für einen erheblichen Zusatznutzen.

b) Erwachsene mit ALK-positivem NSCLC mit hohem Rezidivrisiko

zur adjuvanten Behandlung nach vollständiger

Tumorresektion nach vorheriger adjuvanter platinbasierter

Chemotherapie oder die für diese nicht geeignet sind.

Zusatznutzen nicht belegt.

Gozetotid

Locametz ®

Detektion des PSMA-positiven

Prostatakarzinoms (mCRPC),

PSMA-abzielende Therapie bei

Erwachsenen.

Es wurde eine Patientenpopulation mit zwei Subpopulationen

gebildet:

Erwachsene mit einem progredienten, metastasierten,

kastrationsresistenten Prostatakarzinom (mCRPC); Diagnostik;

Identifizierung von Patienten mit einem Prostataspezifisches-Membranantigen-(PSMA-)

positiven, progredienten,

metastasierten, kastrationsresistenten Prostatakarzinom

(mCRPC), bei denen eine auf PSMA abzielende Therapie

angezeigt ist.

a1) Erwachsene, für die Abirateron in Kombination mit

Prednison oder Prednisolon, Enzalutamid oder Best-Supportive-Care

die patientenindividuell geeignete Therapie

darstellt.

Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen.

a2) Erwachsene, für die Cabazitaxel oder Olaparib die patientenindividuell

geeignete Therapie darstellt.

Zusatznutzen nicht belegt.

Therapiegebiet: Hauterkrankungen

Ivermectin

Soolantra ®

Entzündliche Läsionen der Rosazea

bei Erwachsenen.

Aufhebung der Beschlüsse vom 27. November 2015 und

vom 21. Januar 2016, da der Wirkstoff zum Zeitpunkt der

Nutzenbewertung bereits in einem EU-Staat zugelassen

war.

Schutzimpfungs-Richtlinie

Influenza

Die neue STIKO-Empfehlung zur Influenza-Impfung der Personen über 60 Jahren wurde in die

Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen:

Diesen Personen wird eine jährliche Impfung mit einem inaktivierten Hochdosis-Influenzaimpfstoff

oder einem MF-59 adjuvantierten Influenza-Impfstoff, jeweils mit aktueller von der WHO

empfohlener Antigenkombination empfohlen. Kann im medizinisch begründeten Einzelfall eine

Impfung mit einem inaktivierten Hochdosis- oder MF59-adjuvantierten Influenza-Impfstoff nicht

durchgeführt werden, sollte mit einem inaktivierten Standard-Impfstoff (Ei- oder zellkulturbasiert)

geimpft werden.

02.2025 | 11


FORUM

Infektionsschutz und Medizinprodukte im Fokus der behördlichen

Überwachung: Neue Broschüre „Hygiene und Medizinprodukte –

Behördliche Überwachung von Arztpraxen“ veröffentlicht

Arztpraxen werden immer häufiger mit der Überwachung

Ihres Hygienemanagements, des Umgangs mit und der Aufbereitung

von Medizinprodukten oder dem Arbeitsschutz

durch die zuständigen Behörden konfrontiert.

Hierzu hat das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte

der KVen und der KBV aktuell eine Broschüre „Hygiene

und Medizinprodukte – Behördliche Überwachung

von Arztpraxen“ veröffentlicht. Diese Veröffentlichung

bietet Ihnen praxisnahe Orientierungshilfen zu den Vorschriften

im Infektionsschutz, im Medizinprodukterecht

und in Teilen aus dem Arbeitsschutzrecht. Damit Sie sich

optimal auf eine Begehung vorbereiten können.

Sie finden diese Broschüre auf unserer Internetseite.

Keine Angst vor Praxisbegehungen –

Wenn sich die Behörde ankündigt!

Darüber hinaus haben Sie die Gelegenheit, unsere Präsenzveranstaltung

am 12. März 2025 in Dortmund zum Thema

„Keine Angst vor Praxisbegehungen – Wenn sich die Behörde

ankündigt “ zu besuchen.

Die Hygiene-Beraterin der KVWL führt Sie durch den Prozess

einer behördlichen Begehung und klärt u. a. Fragen

zur Aufbereitung von Arbeitskleidung oder wie ein hygienischer

Handwaschplatz auszusehen hat. Zudem haben wir

für Sie das Gesundheitsamt der Stadt Dortmund eingeladen,

um Ihnen die Möglichkeit zu bieten, sich direkt bei einem

Vertreter der Überwachungsbehörde zu informieren, um bei

der nächsten infektionshygienischen Begehung gut vorbereitet

zu sein.

Wann und wo?

Mittwoch, 12. März 2025, 15 bis 18 Uhr,

Präsenzveranstaltung, KVWL in Dortmund

Mittwoch, 5. November 2025, 15 bis 18 Uhr,

online, Webseminar

Zielgruppe: Ärzte, MFA

Teilnahmegebühr: kostenfrei

Fortbildungspunkte: zertifiziert mit vier Punkten

Hier geht es zur Anmeldung

Ihre Ansprechpartnerin zum Thema

Hygiene und Medizinprodukteaufbereitung

Yvonne Schoenen

Tel.: 0231 / 94 32 19 46

E-Mail: yvonne.schoenen@kvwl.de

12 | 02.2025


Mitgliederstatus bezogene

Teilnehmergebühren

für Akademiemitglieder

Mitgliedschaftsbeitrag nur

€ 8,-/Monat

WERDEN SIE MITGLIED

der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL

Ihre Vorteile mit der

Bilden Sie sich mit der Akademie fort - in zahlreichen Themenbereichen, in

Präsenzform oder digital. Frischen Sie bestehendes Wissen auf oder

erwerben Sie neue Kompetenzen!

` Jährlich über 600 unabhängige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen

- interdisziplinär und interprofessionell

` Breit gefächertes Angebot für Ärztinnen und Ärzte, Medizinische

Fachangestellte und Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe

` Über 1.850 Exptertinnen und Experten als Wissenschaftliche Leiter,

Moderatoren, Referenten und Tutoren

` Aktualität, Qualität und Praxisnähe der Fort- und Weiterbildungsinhalte

` Einsatz moderner Lernformen - eLearning, Webinare, Blended Learning, Simulation

` Zielgruppenspezifische Angebotsinformation

` Persönliche und professionelle Teilnehmerbetreuung bei Veranstaltungen

` Gute Vereinbarkeit von Fortbildung mit Beruf, Familie und Freizeit

` Kostenfreie „Schnuppermitgliedschaft“ für Berufseinsteiger

` Mitgliederstatus bezogene Teilnehmergebühren

für Ärztinnen und Ärzte und deren Personal

Bildnachweise: ©Filograph - stock.adobe.com; ©Drazen - stock.adobe.com; ©sdecoret - stock.adobe.com

Jetzt Mitgliedschaftsantrag

online ausfüllen

www.akademie-wl.de/mitgliedschaft

Weitere Infos: 0251 929-2204


SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

Seminare 1/2025

Weitere Seminarinformationen und Anmeldung: www.kvwlconsult.de — Tel.: 0231 / 94 32 39 54

NEU! Schwierige Gesprächssituationen

am Telefon und im

persönlichen Kontakt als MFA

meistern

In diesem praxisorientierten Seminar lernen

die Teilnehmer, wie sie mit schwierigen

Gesprächssituationen sowohl am Telefon

als auch im persönlichen Kontakt souverän

umgehen.

Datum: 26. März 2025

Ort: Ärztehaus Dortmund

Zeit: 9 bis 16 Uhr

Kosten: 255 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)

Teamleitung in der Arztpraxis

Teamleitungen brauchen einen Plan und

Werkzeuge, auch wenn es weder den richtigen

Führungsstil noch Patentrezepte gibt.

Datum: 5. März 2025

Ort: online

Zeit: 9 bis 16 Uhr

Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)

Fit für den Empfang

Möchten Sie, dass der Patient gleich von der

ersten Begegnung an einen überzeugenden

Eindruck von Ihnen und der Praxis gewinnt?

Datum: 19. März 2025

Ort: online

Zeit: 14 bis 17 Uhr

Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Mechthild Wick, (Personaltrainerin/Coach)

14 | 02.2025

Achtsam und gelassen

Das Seminar bietet durch praktische

Übungseinheiten und Selbstreflexionen einen

großen Nutzen für die direkte Umsetzung in

den Alltag.

Datum: 26. März 2025

Ort: online

Zeit: 14 bis 17 Uhr

Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Mechthild Wick, (Personaltrainerin/Coach)

NEU! Was tun, wenn es in der

Arztpraxis zur Sache geht:

Deeskalationstraining für MFA

Die Teilnehmerinnen des Seminares lernen

in diesem Zusammenhang psychologische

Grundlagen, um in Konflikt- und eskalierenden

Situationen im Umgang mit Patienten

angemessen reagieren zu können. Zudem

werden Fallbeispiele aus der Arztpraxis

vorgestellt.

Datum: 9. April 2025

Ort: Ärztehaus Dortmund

Zeit: 14 bis 18 Uhr

Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)

Medical English – Einsteiger-Kurs

In diesem abwechslungsreichen Seminar

widmen wird uns dem für Sie relevanten

Fachvokabular und dessen richtiger Anwendung

in der Praxis.

Datum: 23. April 2025

Ort: Ärztehaus Dortmund

Zeit: 14 bis 18.15 Uhr

Kosten: 220 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Konstanze Getachew

Unzufriedene Patienten

In dem Seminar erhalten die Teilnehmer

zahlreiche fundierte Hinweise, wie sie

eskalierende und bedrängende Gespräche

und Angriffe durch geschickte und situationsangemessene

Anwendung von Kommunikationsstrategien

gezielt abbauen oder

minimieren können.

Datum: 7. Mai 2025

Ort: Ärztehaus Münster

Zeit: 15 bis 19 Uhr

Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)

NEU! Patienten im Ausnahmezustand:

Rhetorisches

Deeskalationstraining

In dem Seminar erhalten Sie zahlreiche und

fundierte Hinweise, wie Sie die aggressive

Eskalation von unangenehmen Gesprächen

durch geschickte und situationsangemessene

Anwendung von Kommunikationsstrategien

gezielt abbauen oder minimieren können.

Sie reflektieren zudem, wie Sie besser

mit eigenen Gefühlen von Wut, Ärger und

Frustration umgehen können und sich nicht

provozieren lassen.

Datum: 14. Mai 2025

Ort: Ärztehaus Münster

Zeit: 14 bis 18 Uhr

Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)

NEU! Konsequent und empathisch

als Teamleitung: Die hohe Kunst der

Gesprächsführung

In diesem Seminar werden Praxismanagerinnen

und Teamleiterinnen darin geschult, wie

sie durch effektive Kommunikation und empathisches

Verhalten ihre Teams erfolgreich

leiten können.

Datum: 4. Juni 2025

Ort: Ärztehaus Dortmund

Zeit: 9 bis 16 Uhr


SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

Kosten: 255 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)

Medical English – Einsteiger-Kurs

In diesem abwechslungsreichen Seminar

widmen wird uns dem für Sie relevanten

Fachvokabular und dessen richtiger Anwendung

in der Praxis.

Datum: 4. Juni 2025

Ort: Ärztehaus Dortmund

Zeit: 14 bis 18.15 Uhr

Kosten: 220 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Konstanze Getachew

NEU! Telefontraining für

Quereinsteiger

In der heutigen Zeit ist die telefonische Kommunikation

in Arztpraxen von entscheidender

Bedeutung. Dieses Seminar richtet sich

an Quereinsteigerinnen, die neu im medizinischen

Bereich sind und ihre Fähigkeiten im

Umgang mit Patienten am Telefon optimieren

möchten.

Datum: 25. Juni 2025

Ort: Ärztehaus Münster

Zeit: 9 bis 16 Uhr

Kosten: 255 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)

Intensivkurs Praxismanagerin

Ziel des Kurses ist es, Sie in den wichtigsten

Funktionen und Aufgabengebieten des

Praxis- und Selbstmanagements zu stärken.

Datum: 23. bis 27. Juni 2025

Ort: Ärztehaus Dortmund

Zeit: 9 bis 17 Uhr

Kosten: 765 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Delta Med / Cornelia Bahnen

Ausbildung zur/zum

Datenschutzbeauftragten

Mit dieser Ausbildung im Rahmen unserer

Online-Fortbildung qualifizieren wir Sie zum

Datenschutzbeauftragten in der Arztpraxis.

Die Online-Fortbildung vermittelt sehr

praxisnah und kompakt umfassende Datenschutzkenntnisse

mit dem Schwerpunkt

„Arztpraxis“

Datum: 30. Juni bis 4. Juli 2025

Ort: online

Zeit: 10 bis 14.30 Uhr

Kosten: 520 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Delta Med

02.2025 | 15


SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen

ONLINE-FORTBILDUNGSKATALOG: Umfassende Informationen über das gesamte Fort- und Weiterbildungsangebot

der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL finden Sie unter www.akademie-wl.de/katalog oder

www.kvwl.de (Terminkalender - Terminübersicht). Nutzen Sie den Online-Fortbildungskatalog oder die kostenlose Fortbildungs-App

unter www.akademie-wl.de/app, um sich zu Veranstaltungen anzumelden.

Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. med. Dr. h. c. Hugo Van

Aken, Münster

Stv. Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. med. Christoph Stellbrink,

Bielefeld

Ressortleitung: Elisabeth Borg

Geschäftsstelle: Gartenstraße 210—214, 48147 Münster

Postfach 40 67, 48022 Münster • Fax: 0251 – 9 29 22 49

E-Mail: akademie@aekwl.de

Internet: www.akademie-wl.de

Akademie-Service-Hotline: 0251 – 9 29 22 04

Anfragen & Informationen, Informationsmaterial,

Programmanforderung, Fragen zur Mitgliedschaft

eLearning-Angebote

Die eLearning-Angebote der Akademie für

medizinische Fortbildung werden stetig

ausgebaut und aktualisiert. Die Maßnahmen

werden über die Online-Lernplattform ILIAS

angeboten.

Ultraschallkurse

eKursbuch „PRAKTiSCHER

ULTRASCHALL“

Sonographie Abdomen, Retroperitoneum

einschl. Nieren, Harnblase, Thorax (ohne

Herz), Schilddrüse

Grundkurs (mind. 20 Module), Aufbaukurs

(mind. 16 Module), Refresherkurs (mind. 20

Module)

Demo-Version: www.akademie-wl.de/ilias

Teilnahmegebühr: 119 Euro (je Kursbuch)

Zertifiziert: 1 Punkt (je Modul)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14

eKursbuch „PÄDIATRiSCHER

ULTRASCHALL“

Sonographie in der Pädiatrie (mind. 10 Module)

Demo-Version: www.akademie-wl.de/ilias

Teilnahmegebühr: 119 Euro

Zertifiziert: 1 bzw. 2 Punkte (je Modul)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14

Ultraschall-Fortbildungskurse /

Workshops

Darmsonographie / DEGUMzertifiziert

Appendizitis, CED, Divertikulitis,

Karzinom

Termin: Freitag, 14. März 2025

Ort: Witten

Leitung: Prof. Dr. med. B. Lembcke, Frankfurt

Teilnahmegebühr: 425 bis 485 Euro

Zertifiziert: 9 Punkte

Auskunft: Tel. 0251 / 929 22 14

Lungensonographie

Ein wertvolles diagnostisches Untersuchungsverfahren

sowohl in der Intensiv- und

Notfallmedizin als auch in der hausärztlichen

Versorgung

Termin: Samstag, 5. April 2025

Ort: Bottrop

Leitung: Dr. med. M. Markant, Bottrop, Dr. med.

U. Böck, Marl

Teilnahmegebühr: 439 bis 499 Euro

Zertfiziert: 11 Punkte (auch gem. §5 Abs. 4

RettG NRW anrechenbar)

Auskunft: 0251 / 9 29 22 14

Ultraschall-Refresherkurse

Sonographie – DEGUM-zertifiziert

Spannendes, Sportliches, Spezielles und allzu

oft Verpasstes

Termin: Donnerstag, 15. Mai 2025

Ort: Borkum

Leitung: Prof. Dr. med. B. Lembcke, Frankfurt

Teilnahmegebühr: 470 bis 540 Euro

Zertifiziert: 10 Punkte

Auskunft: Tel: 0251 929 22 14

Sonographie – DEGUMzertifiziert

Abdomen, Retroperitoneum, Harnblase und

Schilddrüse

Termin: Donnerstag, 19. September 2025

Ort: Gelsenkirchen

Leitung: Prof. Dr. med. B. Lembcke, Frankfurt

Teilnahmegebühr: 470 bis 540 Euro

(inkl. eKursbuch „Praktischer Ultraschall“

und DEGUM-Plakette)

Zertifiziert: 11 Punkte

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14

Curriculare Fortbildungen

gemäß BÄK-Curricula

Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für

die kinder- und jugendärztliche Praxis

(40 Std.)

Blended Learning-Angebot

Präsenztermine: Sonntag, 11. bis 13. Mai 2025

Ort: Borkum

Leitung: Dr. med. K. A. Hameister, Unna, Dr.

med. H. Petri, Siegen

Teilnahmegebühr: 695 bis 795 Euro

Zertifiziert: 40 Punkte

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 40

Medizinethik (40 UE)

Blended-Learning-Angebot

Präsenz-Termine: Modul 1: Fr./Sa., 21./22.

November 2025, Modul II: Fr./Sa., 7./8. Februar

2025 oder Fr./Sa., 6./7. Februar 2026 (zzgl.

eLearning / Quereinstieg möglich)

Ort: Schwerte

Leitung: Prof. Dr. med. B. Schöne-Seifert,

Prof. Dr. med. Dr. phil. J. Atzpodien, Münster,

Prof. Dr. phil. A. Simon, Göttingen, Dr. med.

B. Hanswille, Dortmund

Moderation: Dr. med. D. Dorsel, M.A., LL.M.,

Münster

Teilnahmegebühr: 625 bis 690 Euro (je Modul)

Zertifiziert: 24 Punkte (je Modul)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 36

Ärztlich begleitete

Tabakentwöhnung (28 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 15

Ernährungsmed. Grundversorgung

(100 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35

Gesundheitsförderung und Prävention

(24 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 03

Geriatrische Grundversorgung (60 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 37

Klimawandel und Gesundheit (21 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 40

Hygienebeauftragter Arzt (40 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 10

Maritime Medizin (46 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 929 22 40

Medizinische Begutachtung (64 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 01

Osteopathische Verfahren (160 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 11

Psychosom. Grundversorgung/Patientenzentrierte

Kommunikation (50 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 02

Psychotraumatologie (40 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35

16 | 02.2025


SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

Psychotherapie der Traumafolgestörungen

(100 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35

Reisemed. Gesundheitsberatung (32 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 10

Schmerzmedizinische Grundversorgung

– Erstbehandlung und Prävention (40 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 02

Verkehrsmed. Begutachtung (28 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 42

Curriculare Fortbildungen

Ärztliche Wundtherapie (54 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 21

Diagnostik und Therapie schlafbezogener

Atmungsstörungen (40 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 15

Hautkrebs-Screening (8 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 03

Homöopathie (120 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 929 22 40

Impfen – Auf dem Weg zu einem maßgeschneiderten

Impfschutz (17 UE)

Blended Learning-Angebot

Auskunft: Tel.: 0251 / 929 22 35

Sexuelle Gesundheit und sexuell

übertragbare Infektionen (STI) (44 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 15

Spezialisierte schlafmedizinische

Versorgung (40 UE)

Auskunft: 0251 / 9 29 22 40

Stressmedizin (52 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35

Notfallmedizin

Notfälle in der Praxis –

Cardiopulmonale Reanimation

Zielgruppe: Ärzte, Zahnärzte, MFA, Praxisteams

u. Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe

Termine: Mittwoch, 9. April 2025 oder Mittwoch,

1. Oktober 2025

Ort: Bochum

Leitung: Prof. Dr. med. Chr. Hanefeld, Bochum

Teilnahmegebühr: 189 bis 229 Euro, Praxisteams

(bis 3 Pers.) 457 bis 517 Euro

Zertifiziert: 6 Punkte

Auskunft: 0251 / 9 29 22 24

Notfälle in der Praxis – Cardiopulmonale

Reanimation (6 UE)

Blended Learning-Angebot

Zielgruppe: Ärzte, Zahnärzte, MFA, Praxisteams

u. Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe

Präsenztermin: Mittwoch, 19. November 2025

(zzgl. eLearning)

Ort: Münster

Leitung: M. Breyer, Münster

Teilnahmegebühr: 199 bis 229 Euro, Praxisteams

(bis 3 Pers.) 487 bis 547 Euro

Zertifiziert: 8 Punkte

Auskunft: 0251 / 9 29 22 24

DMP

Vereinbarung nach § 73 a SGB V über die

Durchführung strukturierter Behandlungsprogramme

nach § 137 f SGB V

DMP-spezifische Online-Fortbildung

(je Modul 2 UE)

Zielgruppe: Ärzte, die im Rahmen der DMP-Verträge

tätig sind, und Interessierte

Asthma bronchiale/COPD (9 Module)

Diabetes mellitus (6 Module)

Koronare Herzkrankheit (7 Module)

Hinweis: Module frei wählbar

Ort: Online-Lernplattform ILIAS

Teilnahmegebühr: 39 bis 55 Euro (je Modul)

Zertifiziert: 4 Punkte (je Modul)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 15

Workshops / Kurse / Seminare

KPQM - KV-Praxis-

Qualitätsmanagement

Schulung zum Qualitätsmanagement

Termine: Samstag, 15. März 2025 (Münster)

oder Samstag, 20. September 2025 (Dortmund)

Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. (FH) B. Schubert

MBA, Bottrop, Dr. med. R. Bredenkamp, Bad

Oeynhausen, Dr. phil. H.-J. Eberhard, Gütersloh

Teilnahmegebühr: 495 bis 575 Euro

Zertifiziert: 11 Punkte

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 40

Qualifikation zum Moderator von

Qualitätszirkeln nach SGB V

Termine: Sonntag, 10. Mai (Borkum) oder

Samstag, 27. September 2025 (Dortmund) oder

Samstag, 29. November 2025 (Münster)

Leitung: Dipl.-Soz. Päd. L. Schmidt, Fröndenberg

Teilnahmegebühr: 545 bis 625 Euro

Hinweis: Förderung durch die KVWL möglich.

Zertifiziert: 12 Punkte (Münster/Dortmund),

Zertifizierung beantragt (Borkum)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 40

Forum Arzt und Gesundheit

Stressbewältigung durch Achtsamkeit

Mindfulness-Based-Stress-Reduction

(MBSR)

Termine: Sonntag, 11. bis Dienstag, 13. Mai 2025

(Borkum) oder Dienstag, 13. bis Donnerstag, 15.

Mai 2025 (Borkum) oder Freitag, 28. bis Sonntag,

30. November 2025 (Möhnesee)

Teilnahmegebühr: 685 bis 999 Euro

Leitung: Dr. med. M. Weniger, Hattingen

Zertifiziert: 25 Punkte (Borkum), 33 Punkte

(Möhnesee)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35

Resilienztraining

Zielgruppe: Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten

und Psychologen

Termin: Samstag, 13. September 2025

Ort: Münster

Leitung: Dr. med. M. Weniger, Hattingen

Teilnahmegebühr: 425 bis 489 Euro

Zertifiziert: 11 Punkte

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35

Qigong Yangsheng

Zielgruppe: Ärzte sowie weitere Interessierte

Termine: Freitag/Samstag, 14./15. März 2025

(Möhnesee) oder Sonntag, 11. Mai bis Dienstag,

13. Mai 2025 (Borkum) oder Mittwoch, 14. Mai

bis Freitag, 16. Mai 2025 (Borkum)

Leitung: Dr. med. S. Willeboordse, Drensteinfurt

(Möhnesee), Dr. med. I. Häfner-Gonser, Biberach/Riss

(Borkum)

Teilnahmegebühr: 395 bis 520 Euro

Zertifiziert: 15 Punkte

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35

02.2025 | 17


SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

Medizin für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung

oder mehrfacher Behinderung

Die Curriculare Fortbildung richtet sich

an Ärzte und Zahnärzte sowie an andere

Interessierte, die mit Menschen mit intellektueller

Beeinträchtigung oder mehrfacher

Behinderung arbeiten. Durch die

Vermittlung umfangreicher Kenntnisse

soll sie dazu befähigen, mit diagnostischer

und therapeutischer Sachkompetenz

den Bedürfnissen der Menschen mit

intellektueller Beeinträchtigung oder

mehrfacher Behinderung gerecht zu werden

sowie präventive und multidisziplinäre

Ansätze in der Gesundheitsvorsorge

einzubinden. Im Vordergrund steht die

medizinische Versorgung von Erwachsenen

mit intellektueller Beeinträchtigung,

ab dem Alter, in dem sie nicht

mehr von Kinder- und Jugendärzten

oder sozialpädiatrischen Zentren betreut

werden. Besondere Ausdrucks- und Kommunikationsweisen

von Menschen mit

intellektueller Beeinträchtigung sowie

verschiedene körperliche und psychische

Erkrankungen erfordern spezielle Kenntnisse

und Erfahrungen der behandelnden

Ärzte. Spezifische gesundheitliche

Risiken, komplizierte Krankheitsverläufe

durch Interaktion verschiedener Faktoren,

insbesondere bei schweren Mehrfachbehinderungen,

stellen hohe Anforderungen

an die Gesundheitsversorgung

dieses Personenkreises. Die Akademie

für medizinische Fortbildung der ÄKWL

und der KVWL bietet die Curriculare

Fortbildung gemäß Curriculum der Bundesärztekammer,

die gemeinsam mit der

Deutschen Gesellschaft für Medizin für

Menschen mit geistiger oder mehrfacher

Behinderung e.V. entwickelt wurde, an.

Die als Blended Learning-Maßnahme

konzipierte Fortbildung findet in Kooperation

mit dem Hausärzteverband Westfalen-Lippe

und der Ärztlichen Akademie

für medizinische Fort- und Weiterbildung

in Nordrhein statt.

IM ÜBERBLICK

Medizin für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung

oder mehrfacher Behinderung

gemäß dem Curriculum der Bundesärztekammer (100 UE)

Blended-Learning-Angebot: 38 UE Webinar/ 12 UE eLearning/ 50 UE Praxis

Inhalte:

Grundlagen Inklusiver Medizin / Spezifische Fragestellungen im klinischen Alltag /

Internistische Erkrankungen / Neurologische, psychiatrische und neuroorthopädische

Erkrankungen / Erkrankungen aus den Fachgebieten HNO, Augen u. a. /

Gynäkologische/urologische Erkrankungen und Vorsorge / Spezielle Syndrome,

Genetik, Erkrankungen mit dermatologischer Beteiligung / Zahnmedizin /

Patientenautonomie, ärztliche Rolle im interdisziplinären Kontext / ICF, Hilfen und

Therapien, rechtliche Aspekte, Betreuungsrecht / Praxisteil

Informationen zum Curriculum finden Sie hier.

Webinar-Termine:

Modul 1: Freitag/Samstag, 12./13. September 2025

Modul 2: Freitag/Samstag, 14./15. November 2025

Modul 3: Freitag/Samstag, 09./10. Januar 2026

Uhrzeiten:

freitags: 15.30 bis 19.15 Uhr / samstags: 9 bis 17.15 Uhr

eLearning – vor- und nachgelagert (12 UE)

Praktischer Teil (50 UE): Hospitation in anerkannten medizinischen Einrichtungen

für Menschen mit geistiger Behinderung/Mehrfachbehinderung

Ort: Online-Lernplattform ILIAS

Leitung: Prof. h.c. Dr. med. Stephan Martin, Hannover, Dr. med. Jörg Stockmann,

Hagen-Haspe, Univ.-Prof. Dr. med. Tanja Sappok, Bielefeld

Kosten: 1.149 Euro für Mitglieder, 1.325 Euro für Nichtmitglieder

Auskunft: Nina Wortmann, Tel.: 0251 / 9 29 22 38

Die Veranstaltung ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung

der ÄKWL mit 112 Punkten (Kategorie K) anrechenbar.

Die Fortbildung schließt für Ärzte aus dem Kammerbereich Westfalen-Lippe mit dem Zertifikat

„Medizin für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung oder mehrfacher Behinderung“ ab.

Ärzte aus anderen Ärztekammern erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

18 | 02.2025


SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

Curriculare Fortbildungen für Ärzte, Psychologische

Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten

gemäß Curricula der Bundesärztekammer zur Erlangung eines

ankündigungsfähigen Zertifikates

Psychotherapie der Traumafolgestörungen / Blended-Learning-Angebot

Themen:

Behandlung akuter Traumafolgestörungen und Kriseninterventionen, Behandlung der

Non-Komplexen PTBS, Behandlung von komplexen Traumafolgestörungen,

Interkulturelle Kompetenzen, Asyl- und Flüchtlingsthematik, Selbsterfahrung und

Psychohygiene

Informationen zum Curriculum finden Sie hier.

Termine:

eLearning-Phase (10 UE) – Lernplattform ILIAS, Montag, 14. April bis Samstag, 10. Mai 2025

Präsenz I (41 UE) – Borkum, Sonntag, 11. bis Freitag, 16. Mai 2025 jeweils ganztägig

Präsenz II (12 UE) – Münster, Freitag/Samstag, 26./27. September 2025

Abschlusskolloquium – Münster, Freitag, 28. November 2025 oder Freitag, 20. März 2026

Veranstaltungsorte: Lernplattform ILIAS, Borkum, Münster

Leitung: Ute Blum-Dietsche, Bielefeld, Dr. med. Thomas Haag, Herdecke, Dr. med. Matthias Henzler, Dortmund

Kosten: 1.870 bis 2.090 Euro

Zertifiziert: 73 Punkte (Kategorie: K)

Hinweis: Zur vollständigen Erbringung aller Inhalte des Curriculums „Psychotherapie der Traumafolgestörungen“ der

BÄK sind zusätzlich ein EMDR-Kurs von mind. 27 UE sowie Supervisionen von eigenen Behandlungsfällen in einem Umfang

von mind. 10 UE nachzuweisen.

Psychotraumatologie (40 UE)

Themen:

Modul I – Theoretische Grundlagen, Modul II – Diagnostik und Differenzialdiagnostik von Traumafolgestörungen, Modul

III – Grundlagen der Traumatherapie – Möglichkeiten der Stabilisierung im Rahmen der phasenorientierten Behandlung

Informationen zum Curriculum finden Sie hier.

Termin: Montag, 12. bis Freitag, 16. Mai 2025

Veranstaltungsort: Borkum

Leitung: Dr. med. Thomas Haag, Herdecke

Kosten: 1.090 bis 1.255 Euro

Zertifiziert: 40 Punkte (Kategorie: H)

Auskunft: Petra Pöttker, Tel.: 0251 / 9 29 22 35

02.2025 | 19


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