Online Magazin Der IMMOBILIENMARKT 03/04 2025
Willkommen bei IMMOBILIENMARKT, dem Online-Magazin für aktuelle Entwicklungen, wertvolle Marktanalysen und exklusive Einblicke in die Immobilienbranche. Ob Kauf, Verkauf, Finanzierung oder Investition – wir liefern Ihnen fundierte Informationen und Fachwissen zu den wichtigsten Themen rund um Immobilien. Entdecken Sie spannende Reportagen, inspirierende Wohntrends und praxisnahe Tipps von Fachleuten. Bleiben Sie mit uns immer einen Schritt voraus im dynamischen Immobilienmarkt! Jetzt durchblättern und informieren!
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Liebe Leserinnen,
liebe Leser,
der Immobilienmarkt bleibt
auch 2025 ein spannendes Feld
voller Herausforderungen und
Chancen. Während steigende
Grundsteuern für Unmut sorgen
(„Grundsteuererhöhung:
Jeder 4. Eigentümer plant Widerspruch“,
S. 9), eröffnet der
Markt für Spanien-Immobilien
neue Möglichkeiten für Investoren
(„Traumimmobilien in
Spanien“, S. 18 – 19). Gleichzeitig
bleibt der Klimawandel eine
zentrale Herausforderung: „Extremwetter
– So ist das Haus
gut geschützt“ (S. 6–7) gibt
wertvolle Tipps zur Absicherung
gegen Naturgefahren.
Doch nicht nur Hausbesitzer
und Investoren müssen sich
neuen Gegebenheiten stellen.
Auch Mieter stehen vor
Veränderungen: Der knappe
Wohnraum und steigende Nebenkosten
belasten viele, wie
in „Wohnraumkrise“ (S. 26) thematisiert
wird. Wer über einen
Immobilienkauf nachdenkt,
sollte sich zudem mit dem Thema
Baufinanzierung auseinandersetzen.
„Wichtige Tipps zur
Vermeidung gängiger Fehler in
der Baufinanzierung“ (S. 4–5)
zeigt, worauf es ankommt, um
kostspielige Fehlentscheidungen
zu vermeiden.
Für viele Immobilienbesitzer
stellt sich zudem die Frage,
wie sich der Wert ihrer Immobilie
steigern lässt. „Immobilie
verkauft – Wann bekomme ich
mein Geld?“ (S. 17) beleuchtet
die entscheidenden Faktoren,
die den Verkaufsprozess beeinflussen,
und zeigt, wie Sie
Verzögerungen vermeiden.
Wer sein Eigentum vermieten
möchte, sollte zudem aktuelle
Markttrends berücksichtigen.
Die Nachfrage nach energieeffizienten
Gebäuden steigt –
eine Entwicklung, die nicht nur
die Nebenkosten senkt, sondern
auch langfristig den Wert
der Immobilie steigert.
Wer sich jetzt mit modernen
Trends auseinandersetzt, kann
langfristig profitieren – sei es
als Käufer, Verkäufer oder Investor.
Der Immobilienmarkt bleibt
dynamisch – und DER IMMO-
BILIENMARKT hält Sie auf dem
Laufenden. Viel Freude beim
Lesen!
Inhaltsübersicht
Finanzen
Seite 4 – 5
Extrem-Wetter – Haus
Seite 6 – 7
Mietobjekte
Seite 8
Grundsteuererhöhung
Seite 9
Immobilien-Angebote
Seite 10 – 11
Haustüren aus Glas
Seite 12
Wohnungsanzeigen
Seite 14
Immobilien-Angebote
Seite 15 – 16
Immobilie verkauft
Seite 17
Spanien-Immobilien
Seite 18 – 19
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Immobilien-Angebote
Seite 20
Mehrfamilienhäuser
Seite 21
Recht & Gesetz
Seite 23
Wohnraumkrise
Seite 26
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Die Wohngebäudeversicherung der Provinzial.
Anzeigen-Partner rund ums Haus 03/04 2025
3
Advertorial/ Update
Wichtige Tipps zur Vermeidung gängiger Fehler in
der Baufinanzierung
Hendrik Stoltenberg
Eine gut geplante Baufinanzierung
ist der Grundstein
für Ihr Traumhaus. Wir zeigen
Ihnen, wie Sie fünf typische
Fehler vermeiden und
sicher in Ihr neues Zuhause
starten.
Eigenkapital realistisch
einschätzen: Eine gängige
Falle ist die Unterschätzung
des benötigten Eigenkapitals.
Ein ausreichendes Eigenkapitalpolster
sichert
günstige Kreditkonditionen
und erhöht Ihre finanzielle
Flexibilität. Tipp: Planen Sie
vorausschauend und sparen
Sie genug Eigenmittel
an.
Nebenkosten nicht unterschätzen:
Viele Vergessen
oft wichtige Nebenkosten
wie Notargebühren oder
Grunderwerbsteuer, die das
Budget zusätzlich belasten
können. Tipp: Führen Sie
eine detaillierte Kostenkalkulation
durch, die alle
erwarteten Ausgaben umfasst.
Planen Sie auch die
Modernisierung realistisch
.
Finanzielle Leistungsfähigkeit
realistisch bewerten:
Eine zu optimistische Einschätzung
der eigenen finanziellen
Möglichkeiten
kann zu Problemen führen.
Tipp: Planen Sie konservativ
und berücksichtigen Sie
mögliche unvorhergesehene
Ausgaben. Holen Sie sich
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ins Boot.
Passende Zinsbindung wählen:
Die Entscheidung für
eine kurz- oder langfristige
Zinsbindung sollte auf einer
fundierten Kenntnis der eigenen
langfristigen finanziellen
Situation basieren.
Tipp: Informieren Sie sich
gut über die Vor- und Nachteile
beider Optionen.
Angebote sorgfältig vergleichen:
Das erste Finan-
zierungsangebot ist nicht
immer das Beste. Ein Vergleich
kann bessere Konditionen
aufzeigen. Tipp:
Nutzen Sie unabhängige
Makler, um die besten Angebote
zu finden.
Fazit
Eine sorgfältige Planung
und das Vermeiden dieser
häufigen Fehler helfen Ihnen,
finanzielle Risiken zu
minimieren und erfolgreich
Ihr Eigenheim zu finanzieren.
Nehmen Sie sich die
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zu bewerten, und treffen
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4 Anzeigen-Partner rund ums Haus
03/04 2025
Advertorial
Das aktuelle Baufinanzierungs barometer
TGI Finanzpartner – unabhängige Sachverständige für Baufinanzierung und Fördermittel
***Aktuelles *** Aktuelles*** Aktuelles *** Aktuelles*** Aktuelles ***Aktuelles***
+++ Zinssenkungen bei allen Banken +++ noch günstiger Bauspartarife einzelner Kassen nutzen +++ Zinskurve wird flacher +++ Jetzt
noch Förderungen beantragen +++ KfW Neubauprogramm für das Niedrigpreissegment gestartet
Zinsmarkt Barometer:
seitwärts bis aufwärts unter Schwankungen
Die Rezession in Deutschland ist jetzt allen Marktteilnehmern
bewusst. Dies kann zu einer weiteren Senkung der Zinsen führen.
Dies ist der aktuelle Konsens der Marktteilnehmer. Die
Baufinanzierungszinsen werden allerdings auch durch die
Inflation gesteuert, erhöht sich diese wieder überraschend,
steigt der Zins. Auch eine Verschlechterung der Bonität
Deutschlands kann den Zins nach oben treiben.
Marktinformation: Aktuelle Top-Zinskonditionen Immobiliendarlehen
(erstrangige 50 % Finanzierung mit Eigennutzung)
30.01.2025, freibleibend, alle Zinsangaben auf Jahresbasis
Sollzinsbindung Sollzinssatz Effektiver Jahreszins
5 Jahre 3,16 % 3,21 %
10 Jahre 3,12 % 3,17 %
15 Jahre 3,32 % 3,37 %
20 Jahre 3,51 % 3,57 %
25 Jahre 3,52 % 3,59 %
Die aktuellen Zinskonditionen der Anbieter sind abhängig
von den individuellen Gegebenheiten. Dazu gehören z.B. Objektbesonderheiten,
persönliche Bonität, Darlehenshöhe,
Tilgungshöhe und das Beleihungsrisiko. Bei der aktuellen
Marktinformation handelt es sich nicht um ein konkretes Finanzierungsangebot
von TGI Finanzpartner
Die oben genannten Konditionen unterstellen einen Nettodarlehensbetrag
ab 200.000 Euro, eine Beleihung von maximal 54 % des
Kaufpreises, eine anfängliche Tilgung von 4,00 % p.a. und eine erstrangige
Absicherung des Darlehens durch eine eigengenutzte Immobilie
ohne erhöhten Modernisierungsaufwand und Auszahlung
des Darlehensbetrags in einer Summe. Wie bei der Vergabe von
Immobilienkrediten üblich, werden außerdem eine einwandfreie
Einkommens- und Vermögenssituation des Antragstellers, ein gesichertes
Angestelltenverhältnis sowie ein bankseitig festgestellter
Objektwert von mindestens 400.000 Euro vorausgesetzt.
KfW-Programme
100 % Auszahlung, 30 Jahre Laufzeit
Wohneigentum für Familien 300
10 Jahre Zinsbindung / 35 Jahre Laufzeit
BEG Energieeffizient Sanieren 261 –
ab Effizienzhaus 85
30 Jahre Laufzeit / 10 Jahre Zinsbindung
Klimafreundlicher Neubau 297
35 Jahre Laufzeit / 10 Jahre Zinsbindung
Klimafreundlicher Neubau Niedrigpreissegment
296 / 35 Jahre Laufzeit / 10 Jahre
Zinsbindung
Nachrangdarlehen jeweils mit
100 % Auszahlung, 1 % Tilgungssatz
Sollzinssatz
Effektiver
Jahreszins
1,77 % 1,78%
2,63 % 2,66 %
3,02 % 3,06 %
2,27 % 2,29 %
Sollzinssatz
Effektiver
Jahreszins
IB.SH Immoflex (15 Jahre Zinsfestschreibung) 4,50 % 4,05 %
IB.SH Immofix (15 Jahre Zinsfestschreibung) 4,26 % 4,39 %
IB.SH Immo Eigentum (15 Jahre Zinsfestschreibung) 4,18 % 4,30 %
IB.SH Immo Effizienzhaus (15 Jahre Zinsfestschreibung) 4,05 % 4,17 %
IB.SH Immokonstant
(24 Jahre Zinsbindung, 35 Jahre Laufzeit)
Tilgungssatz 1,13 %
Sollzinssatz 4,78 %
Effektiver Jahreszins 4,94 %
Auszahlung 100,00 %
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6 Anzeigen-Partner rund ums Haus
03/04 2025
Extremwetter: So ist das Haus gut geschützt
Tennisballgroße Hagelkörner zerstören
Photovoltaikanlagen, unscheinbare Bäche
treten über die Ufer und fluten Keller –
extreme Wetterereignisse richteten 2024
Schäden im Wert von 5,5 Milliarden Euro
an. Wie können sich Eigentümer schützen?
Sturm, Hagel oder Hochwasser können
einer Immobilie stark zusetzen. Sind Bereiche
der Außenhaut des Hauses nicht
ausreichend gesichert, führt das zu gravierenden
Schäden. Wer vorbeugen will,
sollte besonderes Augenmerk auf Dach,
Fenster, Türen und den Keller legen.
Wie schützen?
„Vor Beginn der Sturmsaison sollten Dächer
genau geprüft werden. Lose Ziegel
oder unzureichend befestigte Solarpaneele
können Anwohner und Passanten
gefährden“, rät Thomas Mau von der
BHW Bausparkasse. Als präventive Maßnahme
helfen Dachklammern, die den
Dächern zusätzlichen Halt geben. Hochwasserschutzwände,
Absperrschieber
oder mobile Rückstauklappen verhindern,
dass schmutzige
Fluten bei Starkregen ins
Haus drücken. Um Hagelschäden
an Rollläden zu
vermeiden, sollten diese
hochgezogen werden: Die
Glasfenster halten meist
besser stand. Schutz bieten
auch Fensterfolien
oder Fenster mit der Hagelwiderstandsklasse
HW5.
Wie Wertverlust vermeiden?
Nach dem Unwetter sollten Dach, Fassade,
Fenster, Türen und Regenleitungen
auf Schäden hin untersucht und diese
beseitigt werden. Eingedrungene Feuchtigkeit
kann zu Schimmelpilzbefall, Hausschwamm
oder Schäden an der Bausubstanz
führen. „Um im Schadensfall gut
abgesichert zu sein, sind Immobilienbesitzende
gut beraten, eine Elementarschadenversicherung
als Zusatzbaustein zur
Wohngebäude- oder Hausratversicherung
abzuschließen“, empfiehlt Thomas Mau,
Experte von BHW. Derzeit ist hierzulande
etwa nur die Hälfte der Gebäude gegen
Naturgefahren versichert.
Schäden nehmen zu
Es wird prognostiziert, dass sich die Schäden
infolge des Klimawandels bis 2050
mindestens verdoppeln. „Städte, Infrastruktur
und Gebäude müssen an die
neuen Klimabedingungen angepasst werden“,
so Mau. „Das bedeutet auch: weniger
Flächenversiegelung, dafür mehr klimaregulierendes
Grün.“
www.bhw.de
Ferienhäuser
die Warnemünder
Ferienwohnungen
Anzeigen-Partner rund ums Haus 03/04 2025
7
MIETOBJEKTE
IMMOBILIEN
OSI 22047
OSI 21978
OSI 21729
OSI 21320
KIEL - EXERZIERPLATZ
2-Zimmer-Whg in der Ringstr. 52a,
EG, möbliert, 53,3 m² Wfl., Möblierungszuschlag
60 €, Tiefgaragenstellpl. 100 €,
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FW, (V) 102 kWh, D
KIEL - METTENHOF
3,5 -Zimmer-Wohnung in der Helsinkistraße
90, 4. OG, 85,8 m² Wfl., Fahrstuhl
vorhanden, Wannenbad/WC, EBK,
Balkon, Baujahr 1974, Fernwärme, (V)
125 kWh, D
KIEL - EXERZIERPLATZ
3,5 -Zimmer-Whg in der Ringstraße
85, EG, 83,6 m² Wohnfl., Einbauküche,
Duschbad/WC, Terrasse, Baujahr 1957,
Fernwärme, (V) 142,8 kWh, E
KIEL - METTENHOF
Stellplatz im Parkhaus Helsinkstr.
72–98,
Stellpatz im Parkaus zu vermieten
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Büro Kiel 0431 664030 € 75, – 2)
OSI 22128
OSI 22112
OSI 22133
OSI 22126
HARRISLEE
3-Zimmer-Wohnung im Süderholm 15,
2. OG, 82 m² Wohnfläche, Einbauküche,
Wannenbad/WC, Balkon, Fahrstuhl
vorhanden, Baujahr 1976, Fernwärme,
(V) 94 kWh, C
KIEL - GAARDEN
3,5-Zimmer-Whg. in der Stoschstraße 1,
2. OG, 82 m² Wohnfläche, Einbauküche,
Duschbad/WC, verglaster Balkon,
Baujahr 1996, Fernwärme, (V) 133,7, E
KIEL - SÜDFRIEDHOF
Frisch renovierte 2-Zi.-Whg. in der
Harmsstr. 82, 1. OG, 44,5 m² Wohnfl.,
Küche, Wannenbad/WC, Balkon,
Baujahr 1950, Fernwärme,
(V) 127,6 kWh, D
KIEL - VORSTADT
3-Zimmer-Whg. im Jungfernstieg 22,
3. OG, 69,9 m² Wohnfläche,
Duschbad/WC, Küchenzeile,
Baujahr 1900, Fernwärme,
(V) 122,8 kWh, D
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OSI 22105
OSI 22132
OSI 22081
OSI 22127
KIEL - HASSEE
Garage in der Hamburger Chaussee
49-51, Die Garage Nr. 10 befindet
sich im Hinterhof der Häuser, die
Kaution beträgt € 100,–
KIEL - VORSTADT
Fleethörn 64: Garage zu vermieten,
Die Garage Nr. 14 befindet sich auf
dem Hinterhof des Hauses, die Kaution
beträgt € 100,–
EUTIN
2-Zimmer-Whg in der Elisabethstr. 52a,
3. OG, 36 m² Wohnfläche, EBK,
Wannenbad/WC, Keller, Waschmaschine
und Trockner gegen Münzeinwurf
nutzbar, Baujahr 1966, Öl, (V) 128,2
kWh, D
HARRIESLEE
2-Zimmer-Wohnung im Holmberg 31,
1. OG, 60,6 m² Wohnfläche, Balkon, EBK,
Wannenbad/WC, Bj. 1976, Fernwärme,
(V) 104 kWh, D
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8 Anzeigen-Partner rund ums Haus
03/04 2025
Advertorial
Grundsteuererhöhung:
Jeder vierte Eigentümer plant Widerspruch
Eine aktuelle Online-Umfrage von ImmoScout24
unter 2.001 Eigentümerinnen
und Eigentümern zeigt, dass die
große Mehrheit ab diesem Jahr mehr
Grundsteuer zahlen muss.
- Die neue Grundstücksbewertung bedeutet
für 73 Prozent der Menschen
mit Wohneigentum eine höhere Steuerbelastung.
- Für 30 Prozent ist die jährliche Grundsteuer
mehr als doppelt so hoch.
- 28 Prozent planen einen Widerspruch
gegen die Festsetzung der Grundsteuer.
In den meisten Bundesländern wurde in
den vergangenen Tagen der Bescheid
für die Grundsteuer 2025 versendet. Dieser
beruht nun erstmalig auf der neuen
Bewertung von 2022. Eine Online-Umfrage
unter 2.001 ImmoScout24 Nutzerinnen
und Nutzern mit Wohneigentum
ergab, dass 73 Prozent von ihnen mehr
Grundsteuer zahlen müssen als vorher.
„In diesem Frühjahr spüren viele Eigentümerinnen
und Eigentümer die Grundsteuerreform
in ihrem Geldbeutel. Der
neue Grundsteuerbescheid sorgt in den
meisten Fällen für höhere Betriebskosten.
Was für die Kommunen eine wichtige
Einnahmequelle ist, führt jetzt für
den Einzelnen zu einer höheren finanziellen
Belastung“, sagt Daniel Hendel,
Vice President Product Management
bei ImmoScout24. „Mehr als ein Drittel
schauen daher genau, ob sie einen Anspruch
auf Steuerentlastung durchsetzen
können.“
Knapp ein Drittel muss mehr als doppelt
so viel Grundsteuer zahlen
Bei 30 Prozent der Eigentümerinnen
und Eigentümer verdoppelt sich der Betrag
der Grundsteuer. Rund ein Fünftel
der Befragten (18 Prozent) muss über
50 Prozent mehr Grundsteuer zahlen,
und bei einem Viertel (25 Prozent) sind
es über 10 Prozent mehr. Für insgesamt
27 Prozent der Eigentümerinnen und
Eigentümer ist die Grundsteuer nicht
gestiegen und ein Viertel (25 Prozent)
zahlt nun sogar weniger Abgaben.
28 Prozent der Eigentümerinnen und
Eigentümer wollen Widerspruch einreichen
Eine Mehrheit der Eigentümerinnen
und Eigentümer (65 Prozent) möchte
die Steuer, so wie sie angesetzt ist,
entrichten und keine weiteren Recherchen
anstellen – wie beispielsweise
eine Prüfung im Transparenzregister.
35 Prozent planen zumindest eine
Recherche, um die Steuererhöhung
nachzuvollziehen. 28 Prozent werden
nicht nur recherchieren, sondern
sind entschlossen, Widerspruch gegen
den Steuerbescheid einzureichen. Die
Grundsteuer wird je nach Bundesland
mit unterschiedlichen Modellen ermittelt.
Nicht immer ist die Berechnung
fehlerfrei. Der Einspruch ist unter Umständen
möglich, wenn der nachgewiesene
gemeine Grundstückswert den
Grundsteuerwert unterschreitet. Das
muss über ein Gutachten nachgewiesen
werden.
Zwei Drittel der privaten Vermieterinnen
und Vermieter geben die Mehrkosten
weiter
Mehr als zwei Drittel (69 Prozent) der
befragten Eigentümerinnen und Eigentümer
vermieten ihr Eigentum als Geldanlage
oder private Altersvorsorge.
Davon planen 66 Prozent eine Anpassung
der Betriebskosten, um die Erhöhung
der Grundsteuer weiterzugeben.
22 Prozent wussten es zum Zeitpunkt
der Umfrage noch nicht. 12 Prozent planen
keine Erhöhung aufgrund der geänderten
Grundsteuer.
Daniel Hendel sagt dazu: "Es ist nur
eine Frage der Zeit, bis Zusatzkosten
durch höhere Grundsteuerabgaben im
ohnehin angespannten Mietmarkt ankommen
– dann in Form von Betriebskosten
und damit gänzlich ohne schützende
Obergrenzen.“
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Maklerrecht
Mietrecht
Bau- und Architektenrecht
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Vor den Toren Flensburgs: Großes Baugrundstück,
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WEES
Baugrundstück,
766 m² Grundstück, rechtliche Grundlage für die
Bebaubarkeit des Grundstücks ist der §34 BauGB
Für den Käufer provisionsfrei! € 180.000,– 1)
OSI 22142
WEES
Baugrundstück,
793 m² Grundstück, rechtliche Grundlage für die
Bebaubarkeit des Grundstücks ist der §34 BauGB
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1.847,97 m² Hallenfläche, teilbar, 24,50 m x 74,72 m große Halle,
8.100 m² Grundstück, Baujahr 1993, 2007 und 2014 erweitert, Gas, (V) 52,8 kWh, A
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Hamburger Chaussee: Büro- oder Ladenfläche,
180 m² Gesamtfläche (90 m² Verkaufsfläche und 90 m² im DG), Anschlüsse für eine
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Ladestationen für E-Autos, Teeküche, Lagerraum, Bj. 2020,
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ca. 362,4 m² Bürofläche, Empfang, Wartebereich,
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Modernisiertes Einfamilienhaus mit Garten,
131,9 m² Gesamtfläche, 4 Zimmer, 675 m² Grundstücksfläche, Einbauküche, Terrasse,
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Mit Glas in Wohngebäuden
assoziieren die Menschen
Licht, Transparenz, Weitsicht
und zeitlose Eleganz. Es verbindet
die Innen- mit der
Außenwelt und umgekehrt.
Moderne Häuser werden
heutzutage mit viel Glas gebaut,
große Fensterfronten
erhellen den Innenbereich.
Bei den Haustüren wird dagegen
häufig auf eine Verglasung
oder einen Glaseinsatz
verzichtet. Ursächlich
hierfür ist die bei vielen noch
vorherrschende Überzeugung,
dass Glas eine geringe
Einbruchssicherheit und Isolierung
bietet.
Diese Befürchtung können
die Glasexperten der Firma
WURR komplett ausräumen.
Haustüren mit und aus Glas
bieten neben einem exzellenten
Schutz vor Einbruch
auch eine hohe Energieeffizienz.
puncto Sicherheit sehr zuverlässig.
Zum Beispiel wird
Verbundsicherheitsglas eingebaut,
bei dem mehrere
Scheiben durch eine reißsichere
Folie miteinander verbunden
sind. Ein Einbruch
wird somit extrem erschwert.
Die Energieeffizienz wird
durch eine Mehrscheibenverglasung
gewährleistet.
Die sogenannte ISO-Wärmeschutzverglasung
gehört zum
baulichen Standard und ist
heutzutage für Passivhäuser
gesetzlich vorgeschrieben.
Werden bei diesen Häusern
bestimmte Werte eingehalten,
besteht Anspruch auf
staatliche Förderung.
Neben der hohen Funktionalität
bieten Haustüren mit
Glas durch die Vielzahl an
verschiedenen Materialien
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Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachen, Mecklenburg-Vorpommern
Achtung vor Betrugsmaschen auf dem Wohnungsmarkt
Gefälschte Wohnungsanzeigen: Warnung vor
Kautions betrug und wichtige Tipps zum Schutz
Immer häufiger nutzen Betrüger den
angespannten Wohnungsmarkt aus, um
mit gefälschten Wohnungsanzeigen und
falschen Versprechungen Kautionen
und Vorauszahlungen von Interessenten
zu ergaunern.
Wie die Betrugsmasche funktioniert
Dr. Christian Osthus, IVD-Geschäftsführer
sowie Syndikusrechtsanwalt: „Die
Täter geben sich häufig als Vertreter
seriöser Immobilienunternehmen aus
und nutzen deren Namen, um Vertrauen
zu erwecken. Sie schalten vermeintlich
attraktive Wohnungsanzeigen auf bekannten
Immobilienportalen, die nach
kurzer Zeit wieder gelöscht werden.
Interessenten werden dann aufgefordert,
vor einer Wohnungsbesichtigung
Kautionen oder Mieten zu überweisen,
oft mit der Begründung, die Immobilie
sei stark nachgefragt. Diese Zahlungen
landen direkt bei den Betrügern.“
Unser Appell an Wohnungssuchende:
• Keine Zahlungen vor Vertragsabschluss:
Gehen Sie niemals auf Forderungen
ein, Kautionen oder Mieten
vor Unterzeichnung eines Mietvertrages
zu überweisen.
• Vorsicht bei Auslandsbezug: Seien
Sie skeptisch, wenn die Kontaktaufnahme
aus dem Ausland erfolgt oder
wenn ungewöhnliche Zahlungsweisen
verlangt werden.
• Seriosität überprüfen: Lassen Sie
sich nicht von vermeintlich bekannten
Unternehmensnamen täuschen.
Recherchieren Sie gründlich und hinterfragen
Sie Angebote, die zu gut
erscheinen, um wahr zu sein. Kontaktieren
Sie das Unternehmen unter der
auf der Webseite aufgeführten Telefonnummer.
Immobilienportale in der Verantwortung
Der IVD fordert von Immobilienportalen
verstärkte Maßnahmen, um betrügerische
Anzeigen zu erkennen und ihre Nutzer
aktiv zu informieren. „Es bedarf einer
besseren Überprüfung von Anbietern und
schnellen Reaktionen auf gemeldete Verdachtsfälle,
um potenzielle Schäden zu
verhindern“, appelliert Osthus.
www.ivd.net
• Errichtung von Dachstühlen und
sonstige Zimmermannsarbeiten
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In der idyllischen Probstei im Kreis Plön, etwa 20 km nordöstlich der Landeshauptstadt
Kiel, wurde 2019 das Schönberger Regionalbüro als siebtes Büro der
OTTO STÖBEN GmbH eröffnet. Die besondere Lage am Ostseestrand verleiht
dieser Gemeinde einen einzigartigen Charme. Vor Ort stehen Ihnen Christian
Sindt und Mattis Hansen als kompetente Ansprechpartner für den Verkauf und
die Vermittlung von Immobilien zur Verfügung.
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Dieser charmante Bungalow liegt auf einem weitläufigen, idyllischen Grundstück
mit alten Bäumen und bietet eine Oase der Ruhe – nur wenige Minuten
von der Ostseeküste entfernt. Eine lange Auffahrt führt zum Carport und direkt
zum einladenden Eingangsbereich. Von hier gelangt man in die großzügige
Wohndiele. Die gemütliche Küche mit neuer Landhausstil-Einbauküche lädt zum
Verweilen ein, während der angrenzende Hauswirtschaftsraum mit Außenzugang
zusätzlichen Komfort bietet. Der lichtdurchflutete Wohnbereich mit großen Fenstern
und direktem Terrassenzugang schafft eine warme, einladende Atmosphäre.
Eine kleine Nische bietet sich perfekt als Lese- oder Arbeitsbereich an. Der private
Bereich umfasst zwei geräumige Schlafzimmer sowie ein stilvolles Vollbad mit
Wanne und separater Dusche. Das absolute Highlight ist das traumhafte Grundstück
mit einer teils überdachten Terrasse – ein perfekter Ort zum Entspannen,
Gärtnern oder geselligen Beisammensein inmitten der Natur.
Eckdaten:
148,9 m² Wohnfläche, 4,5 Zimmer, 1.681 m² Grundstück, Garten, Vollbad/WC,
Einbauküche, Terrasse, Gäste-WC, Carport, Baujahr 1972, Öl, (B) 272,2 kWh, H
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Die Immobilie ist verkauft –
wann bekomme ich mein Geld?
Nach der Beurkundung des
Immobilienkaufs beim Notartermin
ist der Verkauf rechtsgültig
abgeschlossen. Dennoch
müssen sowohl Käufer
als auch Verkäufer oft noch
eine gewisse Zeit warten,
bis der Kaufpreis tatsächlich
gezahlt und schließlich die
Schlüsselübergabe erfolgen
kann.
Viele Verkäufer stellen sich
die Frage, wann der vereinbarte
Kaufpreis auf ihrem
Konto eingeht. Häufig vergehen
einige Wochen, bis dies
geschieht. Aber warum dauert
das so lange?
Der Grund dafür liegt in der
sogenannten Kaufpreisfälligkeit,
die eine zentrale Voraussetzung
für die Zahlung des
Kaufpreises darstellt. Diese
wird vom Notar festgelegt, sobald
bestimmte Bedingungen
erfüllt sind.
ren Städten kann es mehrere
Wochen dauern, bis der Eintrag
vollzogen ist.
2. Löschung einer bestehenden
Grundschuld
Häufig ist auf der Immobilie
noch eine Grundschuld eingetragen,
selbst wenn der
Vorbesitzer das Objekt längst
abbezahlt hat. Diese Grundschuld
muss vor der Kaufpreiszahlung
gelöscht werden.
3. Prüfung eines möglichen
Vorkaufsrechts
In manchen Gemeinden besteht
ein kommunales Vorkaufsrecht.
Hier muss abgewartet
werden, ob die
Kommune ihr Vorkaufsrecht
ausübt oder darauf verzichtet.
7. Zustimmung des Verwalters
bei Eigentumswohnungen
Tage. Dabei ist es unerheblich,
ob das Geld auf ein
Notaranderkonto oder direkt
auf das Konto des Verkäufers
überwiesen wird.
Kann der Zeitraum
zwischen Notartermin
und Kaufpreiszahlung
verkürzt werden?
Eine sorgfältige Vorbereitung
kann den Zeitraum zwischen
dem Notartermin und der
Kaufpreiszahlung deutlich
verkürzen. Erfahrene Makler
sorgen bereits in der Vermarktungsphase
dafür, dass
alle erforderlichen Unterlagen
bereitstehen und mögliche
Hindernisse frühzeitig
geklärt werden. Dazu gehören
die Eintragung der Auflassungsvormerkung,
die Löschung
von Grundbuchlasten
und die Einholung notwendiger
Genehmigungen, etwa
durch die Hausverwaltung bei
Eigentumswohnungen.
Wichtig ist zudem eine enge
Zusammenarbeit mit Notar,
Grundbuchamt und beteiligten
Banken, um den Prozess
zu beschleunigen. Proaktive
Kommunikation und die Sicherstellung
der Finanzierung
im Vorfeld tragen ebenfalls
dazu bei, lange Wartezeiten
zu vermeiden und die Kaufpreiszahlung
zügig zu ermöglichen.
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Schritte, die vor der Kaufpreiszahlung
erfolgen
müssen
1. Eintragung der Auflassungsvormerkung
ins Grundbuch
Die Auflassungsvormerkung
dient der Absicherung des
Käufers und wird vom Grundbuchamt
eingetragen. Wie
lange dieser Prozess dauert,
hängt von den Kapazitäten
des jeweiligen Grundbuchamts
ab. Besonders in größe-
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung
ist oftmals die
Zustimmung des Verwalters
erforderlich. Verzögerungen
können entstehen, wenn die
Hausverwaltung ausgelastet
ist oder personelle Engpässe
hat.
Erst wenn alle oben genannten
Voraussetzungen erfüllt
sind und der Notar diese geprüft
hat, wird die Kaufpreiszahlung
fällig. In der Regel
beträgt die Zahlungsfrist 14
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NEUMÜNSTER
Faktor 14,60 – Attraktive Kapitalanlage: Eigentumswohnung
mit Renditepotenzial, 60 m² Wohnfläche,
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NEUMÜNSTER
MFH mit zwei WE, Wohnung 1 (137 m²): 5 Zi., EBK,
Wintergarten, Dachboden), Wohnung 2 (60 m²): 3
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Schlafzimmer und einen großzügigen Wohnbereich, der flexibel gestaltet werden kann. Der
Balkon lädt zum Genießen des Gartenblicks ein.Der Vollkeller bietet Platz für Hobbys, eine
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197 m² Wfl., 5 Zi., 676 m² Grundstück, Bj. 1982, Gas,
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Marktbericht I/2025 – Immobilien- & Vermietung
Zweimal im Jahr erstellt die Gutachtenabteilung
der OTTO STÖBEN GmbH ihren
Marktbericht, in den die Immobilienund
Vermietungspreise der einzelnen regionalen
Bereiche Schleswig-Holsteins
und des Hamburger Randgebietes einfließen.
Tabellarisch gelistet werden die
Werte für Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen
und Kapitalanlagen, aufgeführt
in den Kategorien ‚sehr gut', ‚gut',
‚mittel' und ‚einfach'. Das Diagramm des
Immobilienpreis-Index ermöglicht einen
Überblick über die Entwicklung der
Immobilienpreise der letzten Jahre in
Schleswig-Holstein.
2025 - positiver Trend oder doch Ernüchterung
…?
Die bundesweiten statistischen Auswertungen
und darauf aufbauende Prognosen
beziehen sich sehr häufig auf die
sogenannten „BIG-7“ Standorte, die als
bedeutendste Städte der Immobilienwirtschaft
in Deutschland kommuniziert
werden. Bei den sogenannten „BIG-7“
handelt es sich um die Städte Berlin, Düsseldorf,
Frankfurt a. M., Hamburg, Köln,
München, Stuttgart. Sie dienen häufig
als allgemeine Vergleichsgrößen zur
Entwicklung des Immobilienmarktes in
Deutschland. Im Verlauf des Jahres 2024
wurde immer wieder eine stetige Zuversicht
für die Entwicklungen am Immobilienmarkt
in vielen Medien dargestellt
und positive Marktentwicklungen mindestens
in Teilsegmenten des deutschen
Immobilienmarktes angezeigt, aber der
„zündende Funke“ sprang bisher trotzdem
nicht über.
Für das Bundesland Schleswig-Holstein
kann anhand dieser Statistiken kein direkter
Vergleich erfolgen, schon aufgrund
anderer struktureller Gegebenheiten.
Es kann festgehalten werden,
dass die Abwärtsspirale augenscheinlich
anhielt und sich in einzelnen, wenigen
Segmenten sogar leicht positive Ansätze
abzeichneten.
Allerdings konnten maßgebliche und
nachhaltige positive Marktentwicklungen
bisher nicht festgestellt werden, vor allem
nicht die aus vielen Medien prognostizierte
oder erhoffte Trendwende.
Allgemeine wirtschaftliche Lage
Die Inflationsrate 2024 beläuft sich auf
einen durchschnittlichen Wert von 2,2 %.
Es bleibt abzuwarten, ob sich die aktuellen
Prognosen zu einer voraussichtlichen
Inflationsrate von 2,1 % für 2025 bewahrheiten
werden. In jedem Fall hat sich die
Inflation auf ein überwiegend gesünderes
Niveau entwickelt, das ein gemäßigtes
und kontinuierliches Wachstum widerspiegelt.
Die Finanzierungszinsen zeigten
im Jahr 2024 einige Schwankungen,
aber weisen in der Gesamtbetrachtung
nach wie vor einen leicht sinkenden Charakter
auf. Die Europäische Zentralbank
(EZB) hat im Jahresverlauf 2024 dreimal
eine Leitzinssenkung vorgenommen, zuletzt
im Dezember 2024 auf 3,0 %, und
hat nun im Januar 2025 zum fünften Mal
in Folge eine Senkung der Leitzinsen um
weitere 25 Basispunkte auf 2,75 % vorgenommen.
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP)
in Deutschland fällt nach aktueller Veröffentlichung
weiter ab und spiegelt in der
Schlussfolgerung
noch immer einen bedenklichen wirtschaftlichen
Rückgang wider. Politische
Veränderungen in Deutschland und auch
in den USA stehen an und werden zusätzlich
einen Einfluss auf die wirtschaftliche
Entwicklung haben. In der Immobilienwirtschaft
selbst ergeben sich ebenfalls
neue Ungewissheiten, zum Beispiel über
die weiterhin steigenden Energiekosten
und eintreffenden reformierten Grundsteuerbescheide.
Ernüchterung
… stellt sich bei der Betrachtung der
allgemeinen wirtschaftlichen Lage ein,
ebenso bezogen auf die Lage am Immobilienmarkt.
Im Bundesland Schleswig-Holstein
war das Jahr 2024 vorwiegend geprägt
von Stagnation, die nach unseren
aktuellen Einschätzungen auch im ersten
Halbjahr 2025 anhalten wird.
Positive Trends
… können lediglich schrittweise und nur
in einzelnen Sektoren des Immobilienmarktes
in Schleswig-Holstein verzeichnet
werden. Die Mietpreise für Wohnraum
steigen langsam, aber stetig an.
Hierdurch werden Mieter stärker belastet,
aber die Renditen
können erhöht werden, um die Wirtschaftlichkeit
der Kapitalanlagen aufrechtzuhalten
und die energetischen
Anforderungen
mittel- bis langfristig umzusetzen. Mit
guten Renditen lassen sich gute Verkaufspreise
erzielen. Verkaufspreise von
Eigentumswohnungen in sehr guter Lage
und bestimmten Besonderheiten (z. B.
Wasser-/Meerblick) zeigen dennoch seit
2024 eine positive Entwicklung.
Die erneute Senkung der Leitzinsen im
Dezember 2024 und Januar 2025 wird
voraussichtlich eine Auswirkung auf den
Immobilienmarkt haben. Allerdings bleibt
es spannend, wann und vor allem in welchem
Umfang diese Auswirkungen spürbar
wahrgenommen werden können.
Aussichten
… mit unbestimmten Zukunftsaussichten
und steigendem Bedarf der finanziellen
Altersabsicherung wahren weiterhin den
Wunsch nach Eigentum. Demnach ist eine
grundlegende Kaufbereitschaft vorhanden,
aber die richtige Immobilie zum passenden
Kaufpreis ist nicht immer leicht
zu finden. Hierbei stehen die wirtschaftlichen
Herausforderungen immer noch voll
im Fokus, auch wenn sinkende Zinsen
zu einem positiven Denken anregen.
Bestandsimmobilien mit veralteter gebäudetechnischer
Ausstattung und im
Umkehrschluss mit energetischem Modernisierungsbedarf
weisen noch immer
eine sehr schwergängige Vermarktung
auf. Dieser Effekt wird durch die steigenden
Energiekosten verstärkt, ebenso
die Notwendigkeit zur Durchführung
von energetischen Baumaßnahmen, die
häufig mitfinanziert werden müssen und
eine erfolgreiche Finanzierungszusage
erschweren. Der Immobilienmarkt reflektiert
die allgemeine wirtschaftliche Lage
und die damit verbundenen unsicheren
Zeiten. Ein steiler
Aufschwung ist im Jahr 2025 bei den aktuellen
Gegebenheiten nicht absehbar,
aber die Hoffnung auf eine wenigstens
gebremste positive Entwicklung bleibt
bestehen.
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Anzeigen-Partner rund ums Haus 03/04 2025
21
REGION ITZEHOE Tel. 04821 6797-0
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BAUGRUNDSTÜCK
KAPITALANLAGE
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OSI 21741
HOHENLOCKSTEDT
Baugrundstück mit positivem Bauvorbescheid in exponierter
Lage, 3.262 m² Grdst., nach § 34 BauGB bebaubar,
Bauvorbescheid aus 2023 für 8 DHH vorliegend
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Kapitalanlage mit 26 WE und 3 Gewerbeeinheiten,
1.659,17 m² Fl., 4 Etagen, 788 m² Grdst., voll vermietet,
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OSI 22069
WILSTER
Einfamilienhaus mit möglicher Einliegerwohnung,
197 m² Wfl., 8 Zi., 764 m² Grdst., Garage, EBK, Teich,
Schuppen, Terrasse, Baujahr 1983, Gas, (B) 211,7 kWh, G
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SOMMERLAND
Repräsentatives Reetdachanwesen/Resthof. Der zu erwerbende Resthof besticht
aufgrund seiner Alleinlage am Ortsrand. Der herrliche Blick vom Wohnbereich
des Bauernhauses (Fachhallenhaus in Massivbauweise) schweift direkt in südliche
Richtung des Naturschutzgebietes „Königsmoor“ in der Kremper Marsch. Ein
hoch gewachsenes Eschenpaar flankiert die Zufahrt zum Hof. Das weitestgehend
original erhalten gebliebene und unverfälschte Bauernhaus ist durch seine klassizistische
Architektur charakterisiert. Seine 1847/48 vollendeten zwei Schauseiten
werden von den repräsentativen Portalen fokussiert. Auch im Innenbereich
wird die klassizistische Formensprache durch Deckenstuck und Flügeltüren sowie
weiterer, original überlieferter Details erlebbar, so dass ein stilistisch homogener
Eindruck vom Gebäude als Gesamtkunstwerk entsteht.
Eckdaten:
ca. 200 m² Wohnfläche, 6 Zimmer, 4.257 m² Grundstück, Baujahr 1780,
denkmalgeschützt daher kein Energieausweis benötigt
OSI 21553
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KAPITALANLAGE
KAPITALANLAGE
KAPITALANLAGE
OSI 21874
OSI 21875
OSI 21876
WESSELBUREN
Kleine Kapitalanlage in Nähe der Nordseebäder mit
viel Potenzial, ca. 139,4 m² Wohnfläche, 396 m² Grdst.,
2 Wohneinheiten, Balkon, 2 Garagen, 8.400, – € JNKM,
2 Stellplätze, Baujahr 1927, Gas, (B) 356,1 kWh, H
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WESSELBUREN
Vermietetes Einfamilienhaus in Wesselburen,
ca. 122,1 m² Wohnfläche, 807 m² Grdst., Kriechkeller,
Garage, Garten, Gäste-WC, 6.600, – € JNKM,
Baujahr 1972, Gas, (B) 356 kWh, H
+ 5,95 % Courtage inkl. MwSt. € 152.000,– 1)
WESSELBUREN
Zweifamilienhaus in Nordseenähe,
ca. 154 m² Wohnfläche, 497 m² Grdst., Kriechkeller,
Garage, Terrasse, Garten, Gäste-WC, 6.135, – € JNKM,
Baujahr 1900, Öl, (B) 204,4 kWh, H
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22 Anzeigen-Partner rund ums Haus
03/04 2025
Rechtsprechung zur stillschweigenden Einwilligung
bei Immobilienfotos
Sachverhalt:
Die Eigentümer einer Doppelhaushälfte
beauftragten ein Maklerbüro mit dem
Verkauf und der Erstellung eines aussagekräftigen
Online-Exposés. Daraufhin
vereinbarten Mitarbeiter des Maklerbüros
einen Vor-Ort-Termin mit den aktuellen
Mietern der Doppelhaushälfte und fertigten
bei diesem Termin auch Lichtbilder
von den Innenräumen der Immobilie an.
Diese Bilder wurden im Anschluss unter der
entsprechenden Verkaufsanzeige auf einer
Onlineplattform veröffentlicht und auch
Kaufinteressenten im Rahmen von Besichtigungsterminen
als gedrucktes Exposé ausgehändigt.
Nachdem die aktuellen Mieter
vermehrt Rückmeldung von bekannten aber
auch unbekannten Personen zu ihren Wohnräumlichkeiten erhalten
hatten, trat bei diesen das Gefühl ein, beobachtet zu
werden. Die Mieter machten daher bei dem Maklerbüro einen
umfassenden Auskunftsanspruch geltend und forderten sie
auf, eine entsprechend erteilte Einwilligungserklärung für die
Veröffentlichung der Bilder vorzulegen.
Das Maklerbüro löschte umgehend nach der Mitteilung der
Mieter die Fotos und sah damit den Fall als erledigt an. Die Mieter
hingegen begehrten eine konkrete Auskunft und machten
nun zudem einen Schadenersatzanspruch geltend, da durch
die Veröffentlichung der Fotos eine Demaskierung stattfand,
welche aus ihrer Sicht einen immateriellen Schaden darstellte.
Entscheidung:
Das LG Frankenthal wies die Klage der Mieter ab. Zum einen
lehnte das Gericht einen Auskunftsanspruch ab, da das Maklerbüro
deutlich gemacht habe, dass nach dem Löschen der
Bilder keine weiteren Daten der Mieter mehr
verarbeitet würden. Diese Negativauskunft
hat das Gericht als ausreichend angesehen.
Zum anderen lehnte das Gericht einen
Schadenersatzanspruch der Mieter ab,
da zwar keine schriftliche Einwilligung
für das Erstellen der Innenraumfotos
durch das Maklerbüro bei den Mietern
eingeholt worden sei, jedoch durch das
Verhalten der Mieter auf eine konkludente
Einwilligung habe geschlossen werden
können. Den Mietern sei auch klar gewesen,
dass die Fotos Dritten zugänglich gemacht werden,
weshalb das Gericht von einer informierten
Einwilligung ausging. Der Makler habe es zwar
versäumt, auf die Widerruflichkeit einer Einwilligung
hinzuweisen, jedoch sah das Gericht diesen
Fehler als nicht gravierend an, weshalb es
keine Unwirksamkeit der konkludenten Einwilligung
annahm.
Fazit:
Auch eine konkludente Einwilligung im Sinne der DSGVO ist
grundsätzlich möglich, da eine ausdrückliche oder gar schriftliche
Einwilligung durch die DSGVO nicht verlangt wird. Es ist
allerdings dennoch zu empfehlen, sich die Einwilligung der
Bewohner einer Immobilie schriftlich oder in Textform bestätigen
zu lassen. Voraussetzung für eine konkludente Einwilligung
dürfte zudem sein, dass die Mieter tatsächlich konkret
und transparent über den Verwendungszweck (Darstellung
auf einer Onlineplattform, Verkaufsexposé) informiert wurden,
was im vorliegenden Urteil offenbleibt.
Breiholdt Voscherau
Immobilienanwälte
www.breiholdt-voscherau.de
Anzeigen-Partner rund ums Haus 03/04 2025
23
IMMOBILIEN
REGION LÜBECK Tel. 0451 70279-0
EIGENTUMSWOHNUNG
LÜBECK
KLEIN ABER OHO: Single-Wohnung im EG mit Terrasse, Bei dem Immobilienangebot
handelt es sich um eine 1-Zimmer-Eigentumswohnung, gelegen im gehobenen
Lübecker Bezirk St. Gertrud, in einem 1963 erbauten Hochhaus mit (gemäß
Teilungserklärung) 77 Wohneinheiten. Das Haus befindet sich auf einem 12.480 m²
großen, parkähnlichen Eigenlandgrundstück, bebaut mit insgesamt drei Wohngebäuden,
zehn Garagen und 40 offenen Pkw-Abstellplätzen. Auf das zu veräußernde
Sondereigentum an der im Erdgeschoss gelegenen Wohneinheit, nebst Terrasse und
Abstellraum im Kellergeschoss, entfallen 65,18/10.000 MEA. Derzeit ist ein Hausgeld
in Höhe von 162,52 EUR monatlich inklusive Heizkosten zu entrichten. Die Zuführung
zur Erhaltungsrücklage beläuft sich auf 39,75 EUR/Monat. Die Höhe der Rücklage für
die WEG (Haus 27c) beträgt 286.221,75 EUR (Stand 31.12.2023), wovon ein Anteil in
Höhe von 3.415,79 EUR auf die hier angebotene Wohneinheit entfällt.
Eckdaten:
ca. 41 m² Wohnfläche, 1 Zimmer, Einbauschrank, Terrasse, Einbauküche, Kellerabteil,
2014 Wohnelektrik modernisiert, 2018 Laminat neu, Baujahr 1963, Gas,
(B) 91,6 kWh, C
OSI 22053
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EIGENTUMSWOHNUNG
OSI 21946
RONDESHAGEN
Renovierungsbedürftiges EFH mit Sauna, großem
Garten, Garage und Carport, ca. 119 m² Wohnfl.,
4 Zimmer, 1.246 m² Grundstücksfläche, 100 m 2 Nutzfl.,
Baujahr 1974, Öl, (B) 299 kWh, H
Für den Käufer provisionsfrei! € 220.000,– 1)
OSI 21933
ST. GERTRUD
Ferienwohnung, 1-Zimmer-Apartment ETW + Balkon,
Airbnb, gewerblich nutzbar, 2. Obergeschoss,
46,2 m² Wohnfläche, Einbauküche, Keller, Baujahr 1962,
Öl, (V) 149,7 kWh, Energieklasse in Arbeit
Für den Käufer provisionsfrei! € 149.000,– 1)
OSI 21856
STRENGLIN
EFH+Garten in kleinem Naturparadies, Baugrundstück,
ca. 55 m² Wohnfläche, 4 Zimmer, ca. 1.723 m² Grdst.,
Teilkeller, Carport, Terrasse, Kamin, EBK, Baujahr 1950,
(B) 434 kWh, H
Für den Käufer provisionsfrei! € 189.000,– 1)
VERMIETUNG
VERMIETUNG
VERMIETUNG
OSI 22120
BAD SCHWARTAU
3-Zimmer-Wohnung + Gäste-WC + Balkon + optional
Garagenstellplatz, 79,5 m 2 Wohnfläche, Einbauküche,
Baujahr 1979, Gas, (B) 118,7 kWh, D
Für den Mieter provisionsfrei! NKM € 779,69 2)
OSI 22023
ST. LORENZ NORD
Reihenendhaus mit Garten + Wintergarten + Keller,
ca. 110 m² Wohnfläche, 5 Zimmer, ca. 229 m² Grdst.,
Geräteschuppen, EBK, ausgebauter Dachboden,
Gäste-WC, Baujahr 1968, Gas, (B) 167,1 kWh, F
Für den Mieter provisionsfrei! NKM € 1.650,– 2)
OSI 22110
ST. GERTRUD
Helle 2,5-Zimmer-Wohnung mit Wannenbad,
52,2 m 2 Wohnfläche, Keller, Gegensprechanlage,
Einbauküche, Baujahr 1935, Gas, (B) 188 kWh, F
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Fahrstuhlbeschluss –
Ohne baurechtliche
Genehmigungsfähigkeit
nicht möglich
Der nachträgliche Einbau eines
Fahrstuhls in einen Altbau
gilt vielen Eigen tümern
als erstrebenswert, weil sich
dadurch der Nutzwert einer
Immobilie wesentlich erhöht.
Insbesondere ist das dann
der Fall, wenn beim Antragsteller
erhebliche körperliche
Beeinträchtigungen vorliegen,
die das Trep pensteigen
erschweren. Eigentümer einer
Dachgeschosswohnung
wollten vor Gericht eine sogenannte
Beschlussersetzung
erzwingen, weil die
übrigen Eigentümer einen
Aufzugeinbau abgelehnt hat-
Abbruch als Werbungskosten?
Wenn der Abbruch eines Gebäudes
erfolgt, um das Grundstück
als Bauplatz verkaufen
zu können, sind die Ausgaben
dafür als Werbungskosten
bei einem privaten Veräußerungsgeschäft
abziehbar.
Diese Meinung vertrat nach
Auskunft des Infodienstes
Recht und Steuern der LBS die
Finanzgerichtsbar keit.
(Finanzgericht Düsseldorf,
Aktenzeichen 10 K 3253/17 E)
Der Fall: Ein Ehepaar hatte ein
Grundstück erworben, das
aus mehreren Flurstücken
bestand. Auf einem davon
errichteten die Partner ein
Wohnhaus, das zu eigenen
Zwecken diente. Ein anderer
Teil des Grundstücks sollte
nach dem Abbruch des sich
ten. In zweiter Instanz entschied
das Landgericht nach
Information des Infodienstes
Recht und Steuern der LBS,
dass mangels vorliegender
baurechtlicher Genehmigung
die ge wünschte Beschlussersetzung
(noch) nicht möglich
sei, wohl aber ein Grundlagenbeschluss
unter Vorbehalt
der Klärung der noch offenen
baurechtlichen Frage.
(Landgericht Frankfurt/Main,
Aktenzeichen 2-13 S 581/23)
Das Finanzamt musste die Ausgaben anerkennen
www.lbs.de
darauf befindlichen alten Gebäudes
verkauft werden. Die
Abbruch kosten beliefen sich
auf € 44.000,–. Der Fiskus
wollte nur einen Teil davon
anerkennen, weswegen die
Sache vor Gericht entschieden
werden musste.
Das Urteil: Das Vorgehen des
Paares erfülle die Voraussetzungen
für Werbungskosten,
beschied das Finanzgericht.
Das seien „grundsätzlich
alle durch ein Spekulationsgeschäft
veranlass ten Aufwendungen,
die nicht zu den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
des angeschafften
Wirtschaftsgutes
gehö ren“.
www.lbs.de
Anzeigen-Partner rund ums Haus 03/04 2025
25
Sofortprogramm für die Wohnwende gefordert:
Wohnraumkrise nur durch schnelles Handeln
abwendbar
„Die neue Bundesregierung
muss in den ersten Wochen
nach der Regierungsbildung
handeln. Aufgrund der falschen
und oft ideologischen
Weichenstellungen der vergangenen
Jahre rollt schon
jetzt eine Wohnraumkrise
auf uns zu, die kaum noch zu
verhindern ist!“ Mit diesem
eindringlichen Appell fordert
Dirk Wohltorf, Präsident
des Immobilienverbands
Deutschland IVD, wenige
Tage vor der Bundestagswahl
am 23. Februar ein Sofortprogramm
für eine konsequente
Wohnwende.
„Selbst wenn jetzt sofort die
richtigen Maßnahmen eingeleitet
werden, wird sich
der Wohnungsmarkt erst
in zwei bis drei Jahren stabilisieren.
Bis dahin stehen
uns 2025 und 2026 noch die
schlimmsten Jahre mit einem
massiven Rückgang der Fertigstellungen bevor – das
unvermeidliche ‘Tal der Tränen’“, warnt Wohltorf. Denn im
vergangenen Jahr sind mit 215.900 Wohnungen noch einmal
16,8 Prozent weniger Baugenehmigungen erteilt worden als
in 2023.
Die Zahl der Baugenehmigungen sank damit im dritten Jahr
in Folge und befindet sich auf dem niedrigsten Stand seit
2010, wie das Statistische Bundesamt jetzt mitteilte. Besonders
betroffen ist der Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern.
„Der neue Bundeskanzler muss die Krise im Wohnungsbau
umgehend nach Amtsübernahme zur Chefsache machen und
noch im Sommer 2025 zu einem Wohn-Gipfel ins Kanzleramt
einladen.“
Als Sofortmaßnahmen für mehr Wohnraum und Eigentum
fordert der IVD:
„Meins statt Miete“ – Wohneigentum fördern, statt
immer wieder Mietrecht!
„Die Politik muss endlich umdenken: Statt das Mietrecht einseitig
zulasten der Vermieter zu regulieren, sollten wir mehr
Mietern den Eigentumserwerb ermöglichen“, fordert Wohltorf.
Laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage aus dem Januar
2025 wünschen sich zwei Drittel der Mieter eine eigene
Immobilie, doch vor allem die hohe Besteuerung macht den
Schritt unmöglich. „Die Lösung ist klar: Grunderwerbsteuer
für selbstgenutztes Wohneigentum abschaffen – finanziert
durch den Bund, der hier eine Priorität in seinem Haushalt
setzen muss, damit die Länder keine Einnahmeausfälle erleiden.
Eigentum ist der beste Mieterschutz und die beste
Altersvorsorge!“
Baustandards senken – niedrigere Baustandards gewährleisten
noch immer hohen Wohnstandard
„Die Kosten für den Wohnungsbau sind in den letzten Jahren
regelrecht explodiert – und das nicht wegen steigender Grundstückspreise,
sondern durch immer schärfere und oft überzogene
Bauvorschriften“, so Wohltorf. Der IVD fordert daher eine
sofortige Rückkehr zu praxistauglichen Baustandards sowie die
Wiedereinführung der EH55-Förderfähigkeit, um den Neubau
wieder rentabel zu machen.
Das Bauen beschleunigen – keine verlorene Zeit mehr!
„Um den Wohnungsbau zu beschleunigen, muss die Bundesregierung
dringend den geplanten ‚Bau-Turbo‘ im Rahmen der immer
noch ausstehenden Novelle des Baugesetzbuchs umsetzen.
Der neu eingeführte Paragraf 246e BauGB sieht vor, dass in Gebieten
mit angespanntem Wohnungsmarkt Wohnbauvorhaben
auch ohne gesonderten Bebauungsplan genehmigt werden können
– sofern die Kommune zustimmt. Damit könnten Verfahren
deutlich verkürzt und bürokratische Hürden abgebaut werden.
Ohne Turbo-Tempo droht der Wohnungsbau noch weiter ins Stocken
zu geraten“, sagt Wohltorf.
Wohltorf: „Jetzt oder nie – der Wohnungsmarkt steuert
auf eine massive Unterversorgung zu!“
„Wenn die Bundesregierung nicht in der ersten Woche ein starkes
Signal sendet, wird der Wohnungsbau endgültig einbrechen“,
warnt Wohltorf. „Die Baukrise wird 2025 und 2026 mit
voller Wucht zuschlagen – und was dann fehlt, kann nicht kurzfristig
nachgeholt werden. Wer jetzt nicht handelt, riskiert eine
jahrelange Wohnungsnot mit dramatischen Folgen für Mieter,
Käufer und die gesamte Wirtschaft.“
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2. Ausgabe 76./172. Jahrgang
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4. Ausgabe 76./172. Jahrgang
29. Januar 2022
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Schlüter & Ahrens
Natursteinwerk GmbH
www.schlueter-und-ahrens.de
PKW
Tischler
Tischlerei Kurt Fornefett
www.fornefett.de
Ostseetischlerei
www.ostsee-tischlerei.de
Umzug
Die Möbelträger
www.die-moebeltraeger.de
Versicherungen
accaris Prisma Dobrick
insurance management GmbH
www.accaris.de
Provinzial
Versicherungen
www.provinzial.de
Verschiedenes
Bauernblatt
www.bauernblattsh.de
Süverkrüp Automobile GmbH
& Co. KG (Mercedes Vertragshändler)
www.mercedes-sueverkruep.de
Förster IT-
Dienstleistungen GmbH
www.foerster-it.de
Emil Frey Küstengarage GmbH
www.kuestengarage.de
PerCom
Druck- und Vertriebs gesellschaft
mbH
www.percom.biz
Impressum
47. Jahrgang
Ausgabe 03/04 2025
Verlag und Anzeigenverwaltung:
IMMOBILIENMARKT
Verlagsgesellschaft mbH
Königsweg 1 · 24103 Kiel
Tel.: 0431 66452-0
Fax: 0431 66452-22
anzeigen@derimmomarkt.de
immobilienmarkt-magazin.de
Anzeigenleitung/Grafik:
Selina Horstmann
horstmann@derimmomarkt.de
Grafik:
Carlotta Lundt
lundt@derimmomarkt.de
Redaktion/Layout:
IMAGE Marketing GmbH
Königsweg 1
24103 Kiel
Tel.: 0431 66452-0
info@image-kiel.de
www.image-kiel.de
Druck:
PerCom Druck und Vertriebs -
gesellschaft mbH
Am Busbahnhof 1
24784 Westerrönfeld
Gültig ist die Anzeigenpreisliste
Nr. 23 vom 01.07.2020.
Für den Anzeigeninhalt bleibt der
Auftraggeber verantwortlich.
Anzeigenschluss :
für Ausgabe 05/06 2025 ist
der 04.04.2025.
Erscheinungsweise:
6 x im Jahr, jede 2. Ausgabe
ONLINE, zum 1. der Monate
Januar, März, Mai, Juli, September
und November.
Titelbild:
Erstellt mit Unterstützung der
KI-Technologie DALL·E von
OpenAI.
Bei der Erstellung einiger Inhalte dieser
Ausgabe wurde auf die assistive
Technologie von OpenAI, insbesondere
den Sprachmodell-Assistenten
ChatGPT, zurückgegriffen.
Für unverlangt eingesandte
Manuskripte und Bilder wird keine
Haftung übernommen. Bei den im
redaktionellen Teil abgebildeten
Häusern handelt es sich um reine
Schmuckfotos. Sie stehen – sofern
nicht ausdrücklich erwähnt – in
keinem Zusammenhang mit dem
Text und sind nicht zum Verkauf
angeboten. Die Veröffentlichungen
in den Anzeigen und Angaben im
redaktionellen Teil basieren auf
den uns zur Verfügung gestellten
Informationen; Schadenersatzansprüche
sind daher ausgeschlossen.
Nachdruck und Vervielfältigung, auch
auszugsweise, nur mit Genehmigung
des Verlages.
Abkürzungen der Energieangaben
in diesem Heft
EVA = Energieverbrauchs ausweis
EBA = Energiebedarfs ausweis
EEV = Endenergieverbrauch
EEB = Endenergiebedarf
BJ = Baujahr
EE = Energieeffizienzklasse
Öl
= Erdöl
FW = Fernwärme
Gas = Gas
EL = Elektrische Energie
NSH = Nachtspeicher heizung
Anzeigen-Partner rund ums Haus 03/04 2025
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