immobilia 2025/03 - SVIT
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SCHWEIZ
# 03 — MÄRZ 2025 — 92. Jahrgang / Erscheint monatlich / CHF 7.– / www.svit.ch
IMMOBILIA
Swiss Real
Estate Forum
26. – 27.06.2025
FOKUS
JÜRG HERZOG
IM INTERVIEW
04
POLITIK
REVISION
STWE-RECHT
12
WIRTSCHAFT
IMMOBILIEN
VERMARKTUNG
14
BAU & HAUS
GEBÄUDE
SICHERHEIT
38
GEBÄUDE-
UND SICHERHEITS-
TECHNOLOGIE
EDITORIAL
VON—ANDREAS INGOLD
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AKTIONSPLAN-
RECYCLING
Ende Februar hat der Berg einmal mehr eine
Maus geboren. Ersterer, hier konkret der Bundesrat,
hat zweitere in Gestalt des Berichts «Mietpreisentwicklung
und Wohnungsmangel in der
Schweiz» vorgestellt. Damit «erfüllte» er zwei Postulate
aus dem Parlament, welche die Gründe für die
angebliche Mietzinsexplosion und den Wohnungsnotstand
ergründet haben wollten – beide von Ständerat
Damian Müller, FDP LU, was ja an sich schon
bemerkenswert ist, da Besagter kaum je zu Immobilienfragen
in Erscheinung tritt. Ein Schelm, wer
hier einen Zusammenhang mit den damals bevorstehenden
Wahlen sieht. Der Bundesrat nahm damals
die Postulate zustimmend auf.
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DER BERG
KREISSTE UND
GEBAR EINE
MAUS. (HORAZ)
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ANDREAS INGOLD
Wenn man angesichts der langen Bearbeitungsdauer
ab 2023 erwartet hätte, dass nun die sieben
Siegel des Buchs über die geheimen Mechanismen
des Mietwohnungsmarkts gebrochen würden,
muss ernüchtert zur Kenntnis nehmen, dass man
nach der Lektüre so schlau ist wie vorher. «Erfüllung»
sieht anders aus, wobei man dem Bundesrat
zugutehalten muss, dass bereits die gestellte Aufgabe
kein anderes Ergebnis erwarten liess. Der Bericht
begnügt sich denn auch mehr oder minder
damit, den Aktionsplan Wohnungsknappheit mit
seinen Massnahmen zu rezyklieren.
Aber Halt! Zwei bemerkenswerte Sätze aus den
Schlussfolgerungen sind mir ins Auge gestochen:
«Eine Möglichkeit wäre eine Reform der Regeln
der Mietzinsgestaltung. So könnten Ansätze in Betracht
gezogen werden, die es langjährigen Mietern
ermöglichen würden, die guten Mietkonditionen
bei einem Wohnungswechsel behalten zu können.»
Hoppla! Tiefe Mietzinse als wohlerworbenes Recht
sozusagen. Ich hoffe doch sehr, dass diese Haltung
nicht die des Gesamtbundesrats widerspiegelt, der
diesen Bericht in seiner Sitzung immerhin genehmigt
hat.
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2
IMMOBILIA / März 2025
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INHALT
IMMOBILIA —INHALT NR. 03 MÄRZ 2025
FOKUS
04 «DIE REVOLUTION STEHT NOCH BEVOR»
Jürg Herzog, Country Head Siemens Smart Infrastructure, sieht einen
grossen Beitrag der Gebäude- und Sicherheitstechnik für die Erneuerung
und Ertüchtigung des Schweizer Gebäudeparks.
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
12
IMMOBILIENPOLITIK
REVISION DES STOCK-
WERKEIGENTUMSRECHTS
DER SVIT UND DIE FACHKAMMER STOCKWERK-
EIGENTUM BEGRÜSSEN DIE REVISIONSBESTREBUN-
GEN, VERLANGEN ABER IN DER VORLAGE DAS FÜL-
LEN VON LÜCKEN UND NÖTIGE ANPASSUNGEN.
14
16 «DIGITALES IMMOBILIENMARKETING»
Die Immobilia wirft einen Blick in das demnächst erscheinende Sammelwerk
der Herausgeber Roman Bolliger, Beny Ruhstaller und Lars Sommerer
zu Technologien, Anwendungen und Trends im digitalen Marketing.
18 LEAD-GENERIERUNG IM DIGITALEN ZEITALTER
Die Digitalisierung hat die Art, wie Makler Verkäufer-Leads generieren,
grundlegend verändert. Heute kämpfen Immobilienplattformen, Banken und
Versicherungen um den direkten Zugang zu potenziellen Verkäufern.
20 FALLE GRUNDSTÜCKGEWINNSTEUER
Der Föderalismus im Bereich der Grundstückgewinnsteuer erfordert unterschiedliche
Handhabe der Abzugsmöglichkeiten.
22 UNSERIÖSE INSERATE IDENTIFIZIEREN
Immer wieder liest man von betrüge rischen Immobilieninseraten. Wie man
diese am besten entlarvt und was Immobilienportale dagegen tun.
24 SICHTBAR GEMACHTE GENTRIFIZIERUNG
Die «Seefeldisierung» der Zürcher Stadtquartiere schreitet voran, wie eine
Analyse anhand der neu überarbeiteten Sinus-Milieus zeigt.
26 DER MONAT IN DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT
IMMOBILIENRECHT
32 2024 IM SACHEN- UND BODENRECHT
Prof. Dr. iur. Roland Pfäffli fasst das Jahr 2024 in Gesetzgebung und Rechtsprechung
auf dem Gebiet des Sachen- und Bodenrechts zusammen.
BAU & HAUS
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
AKTUELLE TRENDS
IN DER VERMARKTUNG
ABKÜHLUNG DER KONJUNKTUR HIER, LEITZINS-
SENKUNG DORT: WAS BEDEUTET DAS FÜR DIE
VERMARKTUNG VON WOHNIMMOBILIEN?
38
BAU & HAUS
SICHERHEIT VON TREPPEN
WER BEI PLANUNG, BAU UND UNTERHALT VON
TREPPEN AUF WICHTIGE PUNKTE ACHTET,
REDUZIERT DAS UNFALLRISIKO ERHEBLICH.
40 SOLARFASSADEN BRANDSICHER PLANEN
Photovoltaik-Fassaden bieten grosse Vorteile, doch die Brandschutzvorschriften
stellen hohe Anforderungen.
42 MINUTIÖSE DETEKTIVARBEIT
In kritischen Bereichen wie Industrie, Produktionsbetrieben, Laboren
oder Arbeits- und Wohnräumen trägt eine Gaswarnanlage dazu bei,
Leben zu retten und Katastrophen zu verhindern.
44 SICHERE SPIELPLÄTZE SIND KEIN KINDERSPIEL
Wer ist verantwortlich, wer haftet? Das sind häufige Fragen rund um gemeinschaftliche
Spielplätze von Mehrfamilienhäusern und Wohnsiedlungen.
IMMOBILIENBERUF
46 MITARBEITER BINDUNG IM IMMOBILIENSEKTOR
Die Gehaltsumfrage von Ernst & Young geht der Frage nach, wie Firmen der
Immobilienwirtschaft ihre Mitarbeitenden im Unternehmen halten.
48 LEHRGANG ZUM FACHAUSWEIS IMMOBILIENVERMARKTUNG
Im kommenden August startet der nächste Lehrgang zum Fachausweis
Immobilienvermarktung.
51 «FRIENDLY WORK SPACE»: ERSTE AUSZEICHNUNG
Ein erstes Immobilienberatungsunternehmen wurde mit dem Label Friendly
Work Space ausgezeichnet. Dieses Label zeigt, wie Unternehmen durch
ein attraktives Arbeitsumfeld langfristig Talente binden und ein gesundes
Arbeitsklima fördern können.
53 SEMINARE UND WEITERBILDUNGEN
54 BERUFSBILDUNGSANGEBOTE DES SVIT
VERBAND
56 VORSCHAU REAL ESTATE SYMPOSIUM 2025
STANDARDS: MARKTPLATZ & PRODUKTE-NEWS 58 / BEZUGSQUELLENREGISTER 67 / ADRESSEN & TERMINE 69 / ZUGUTERLETZT & IMPRESSUM 70
IMMOBILIA / März 2025 3
FOKUS INTERVIEW
GEBÄUDE- UND SICHERHEITSTECHNOLOGIE
«DIE REVOLUTION
STEHT NOCH BEVOR»
4
IMMOBILIA / März 2025
2
Jürg Herzog, Country Head
Siemens Smart Infrastructure in
der Schweiz, sieht einen grossen
Beitrag der Gebäude- und
Sicherheitstechnik für die Erneuerung
und Ertüchtigung des
Schweizer Gebäudeparks.
INTERVIEW—IVO CATHOMEN*
FOTOS—URS BIGLER
Jürg Herzog, wohnen Sie selbst in einem
smarten Gebäude?
Ja, mir ist intelligente Gebäudetechnik auch persönlich
wichtig. Neben Sicherheit umfasst dies
Komfort und nicht zuletzt die Aspekte der Nachhaltigkeit
und Energieersparnis.
Apropos: Was heisst «smart» überhaupt?
Gebäudetechnik ist ja an und für sich nichts
Neues. Intelligenz bedeutet in diesem Zusammenhang
aber, die Mess- und Steuerungskomponenten
zu vernetzen, und die Gebäudetechnik
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IMMOBILIA / März 2025 5
FOKUS INTERVIEW
GEBÄUDE- UND SICHERHEITSTECHNOLOGIE
über Algorithmen autonom zu betreiben. Eingriffe
durch den Menschen – also beispielsweise die manuelle
Steuerung der Raumtemperatur oder von Jalousien
– entfallen dadurch im Idealfall.
Da liegt die Frage nahe: Hält künstliche
Intelligenz (KI) auch im Gebäude Einzug?
Teilweise ist sie bereits drin. Aber die grosse Revolution
im Gebäudesektor steht noch bevor.
Wo wird diese stattfinden?
Im Bereich der Energiegewinnung und des Energieverbrauchs
sowie in der Sicherheitstechnik wird
KI einen deutlichen Mehrwert bringen. Gerade in
der Sicherheit macht die Technologie unglaubliche
Fortschritte. Ein Beispiel ist die Bilderkennung und
die Identifikation von Gefahren.
Und im Energiebereich?
Wenn wir Gebäude auch als Energiequelle zu verstehen
lernen, spielt die intelligente Steuerung
von Produktion, Speicherung und Verbrauch eine
enorm wichtige Rolle und bietet grosses Potenzial.
Wann sollen Geräte in Betrieb genommen, Wasser
BIOGRAPHIE
JÜRG HERZOG
(*1968) ist Country Head
Smart Infrastructure bei
Siemens Schweiz mit
Sitz in Zürich und leitet
in dieser Funktion rund
2000 Mitarbeitende in
allen Landesteilen. In
seiner 26-jährigen Karriere
bei Siemens hat er
vom Produktmanager
Gebäudeautomation bis
zu seiner heutigen Funktion
alle Stufen durchlaufen.
Herzog verfügt
über einen Abschluss
zum Diplom-Ingenieur
im Bereich Heizungs-,
Lüftungs- und Klimatechnik
der Hochschule
Luzern.
erwärmt oder Autos geladen werden? Ohne Koordination
des Energieflusses im Gebäude und die
Kommunikation mit dem Netzbetreiber bleiben die
Möglichkeiten der Technologie eingeschränkt und
die Versorgungsnetze überdimensioniert.
Wie muss man sich die erwähnten
Algorithmen vorstellen?
Es stehen praktisch unerschöpfliche Datenquellen
zur Verfügung – Windmessungen, Temperaturkurven,
Verbrauchszahlen, Anwesenheitsaufzeichnungen
und viele Quellen mehr. Daraus gilt es
– abstrakt gesagt – einen künftigen Zustand zu antizipieren
und gegebenenfalls notwendige Massnahmen
auszulösen.
Gewisse Anwendungen von KI wie beispielsweise
ChatGPT liefern Ergebnisse,
deren Herleitung nicht nachvollziehbar ist.
Ist das auch im Gebäude denkbar?
Das würde in der Gebäudesteuerung zu möglicherweise
unkontrollierbaren Ergebnissen führen. Darum
nein, ein freier Zugang des «Machine Learning»
6
IMMOBILIA / März 2025
zum Internet ist nicht vorstellbar. Die Nutzung von
Daten muss regelbasiert sein, und wir müssen diese
Regeln definieren und kontinuierlich verbessern.
Ich mache ein Beispiel: Unfälle von Kindern
auf Rolltreppen. Wir müssen die Sicherheitstechnik
so lange trainieren, bis sie möglichst fehlerfrei
das Gefahrenpotenzial erkennen und Massnahmen
einleiten kann.
Die Realität – und in Gebäuden besonders
der Mensch – hält sich nicht immer an Regeln.
Wie gehen die Algorithmen damit um?
Man muss die Interaktion mit dem Menschen unbedingt
berücksichtigen. Erstens benötigen Benutzer
angemessene Informationen über die Steuermechanismen.
Das Zweite sind benutzerfreundliche
Interfaces. Auch hier ein Beispiel: Wenn ein Elektroauto
über bidirektionales Laden für die Energiespeicherung
zur Verfügung gestellt wird, muss
der Besitzer oder die Besitzerin festlegen können,
wann er oder sie mit dem ausreichend geladenen
Fahrzeug wieder abfahren möchte.
Ihr Unternehmen propagiert, dass mit
smarter Technologie alles einfacher,
schneller und skalierbar wird. Sieht die
Realität nicht genau umgekehrt aus – eine
zunehmende Komplexität, die durch die
Betreiber kaum noch zu kontrollieren ist?
Ich sehe das gar nicht so. Entscheidend ist, dass
die Zielsetzungen der Gebäudetechnik in der Projektierung
genau definiert werden. Wenn Sie beispielsweise
einen kompletten digitalen Zwilling
ihres Gebäudes erstellen, diesen aber im Betrieb
nicht nutzen, haben Sie im besten Fall hohe Investitionen
ohne Nutzen verursacht, im schlechtesten
Fall handeln Sie sich Probleme ein, weil beispielsweise
Daten nicht nachgeführt werden. Wenn es
Defizite gibt, dann liegen diese darin, dass die Anliegen
des Betriebs, des Betreibers und der Nutzer
zu wenig berücksichtigt und definiert wurden. Sollen
Daten beispielsweise bis hinunter zum einzelnen
Lichtschalter im digitalen Modell abgebildet
werden und, wenn ja, mit welchem Nutzen? Oder
KI IST BEREITS
IM GEBÄUDE
ANGEKOMMEN.
IMMOBILIA / März 2025 7
FOKUS INTERVIEW
GEBÄUDE- UND SICHERHEITSTECHNOLOGIE
reicht die Architektur und Dimensionierung im
3D-Modell? Das ist entscheidend.
Bedürfnisse, Nutzung und Betreiber von
Gebäuden ändern … Dann beginnen häufig
die Probleme.
Gelegentlich beginnt’s bereits bei der Übergabe
vom Ersteller an den Eigentümer und bei der Inbetriebnahme.
Im Verlauf wird dann umgebaut und
umgenutzt. Hier kann ein digitales Modell sehr
helfen. Voraussetzung ist, dass Daten nachgeführt
werden. Aus meiner Erfahrung haben Eigentümer
und Betreiber von komplexen Anlagen diese Prozesse
bestens im Griff.
Sie haben die Revolution im Sicherheitsbereich
erwähnt: Wie vulnerabel sind smarte
Gebäude gegen digitale Angriffe?
Sehr sogar. Sobald Sie eine Verbindung zur Aussenwelt,
also zum Beispiel zum Internet herstellen,
müssen Sie diesen Zugang nach dem aktuellen
Stand der Hard- und Software-Technik schützen.
Das bedeutet vor allem regelmässige Updates nach
den Anweisungen der Hersteller. Der Cyber Security
Resilience Act der Europäischen Union
verpflichtet übrigens Hersteller jedweder Technologie
sogar gesetzlich unter Strafandrohung dazu,
dass ihre Systeme «updatebar» sind.
Hat sich die Sicherheits- oder Gefährdungslage
von Gebäuden in jüngster Zeit angesichts
der geopolitischen Lage verändert?
Ja, das hat sie. Wir stellen unglaublich viele Attacken
fest. Es wird grundsätzlich alles angegriffen,
ganz unabhängig davon, welchen Nutzen die Angreifer
daraus ziehen. Der Schaden für den Betreiber
kann jedoch enorm sein, angefangen bei einem
Betriebsunterbruch bis hin zu Erpressungen. Bei
einer Wärmepumpe, die ausgeschaltet wird, ist das
weniger schlimm als bei einem Zugangssystem für
eine sensible Infrastruktur. Betreiber müssen sich
des Risikopotenzials bewusst sein und ein entsprechendes
Risikomanagement etablieren.
Sind Betreiber zu wenig sensibilisiert?
Das hängt sehr von der Branche ab. In der Finanzwirtschaft
oder bei Rechenzentren ist ein solches
Risikomanagement nichts Neues. Anders sieht es
in vordergründig weniger gefährdeten Sektoren
aus. Wenn aber, wie in einem neulichen Fall, das
HACKERAN-
GRIFFE HABEN
EIN DRAMATI-
SCHES MASS
ANGENOMMEN.
8
IMMOBILIA / März 2025
Schliesssystem in einem ganzen Hotel deaktiviert
wird, hat dies sehr unangenehme Folgen für die
Gäste und den Betreiber.
Wo orten Sie Sicherheitslücken?
Neben unterlassenen Sicherheitsupdates ist der
menschliche Faktor entscheidend. Schadsoftware,
Trojaner und dergleichen gelangen häufig über
E-Mails ins System. Es braucht dann lediglich eine
unzureichende Segmentierung der Systeme, damit
über einen Arbeitsplatzrechner die ganze Gebäudetechnik
betroffen ist.
Der Gebäudepark Schweiz besteht zu
einem überwiegenden Teil aus «gewöhnlichen»
Wohn- und Gewerbeliegenschaften.
Wie findet die Diffusion der Gebäude- und
Sicherheitstechnik in die Breite dieses
Gebäudeparks statt?
Hier muss man unterscheiden zwischen Bestand
und Neubau einerseits und der Art der Nutzung
anderseits. Ich stelle fest, dass viele Aspekte der
Gebäude- und Sicherheitstechnik in der Breite
der gewerblichen Mehrparteienliegenschaften
angekommen sind. Treiber sind die angestrebte
Steigerung der Flächen- und Kosteneffizienz und
die Nachhaltigkeitsstrategie der Unternehmen sowohl
eigentümer- als auch mieterseitig. Und nicht
zuletzt geht es auch um die Werterhaltung der Liegenschaft
und Attraktivität am Markt.
Und im Wohnsektor?
Dort ist die Diffusion deutlich langsamer. In Mehrparteienliegenschaften
setzt der Wunsch nach
Privatsphäre und Autonomie der Technologie enge
Grenzen. Im Mietsegment besteht zudem eine
Asymmetrie von Kosten und Nutzen: Der Vermieter
trägt die Investitionskosten, der Mieter hat den
Nutzen, wobei unklar ist, ob und wie ein wertvermehrender
Anteil überwälzt werden kann. Insgesamt
konzentriert sich smarte Gebäudetechnik vor
allem auf obere Segmente und diffundiert nur langsam
nach unten.
Welche Rolle sehen Sie für die Gebäudetechnik
in der Dekarbonisierungsstrategie?
Ohne Technologieansatz ist eine Dekarbonisierung
im Gebäudesektor nicht zu erreichen. Zieht
man dann PV-Anlagen, ZEV, Ladeinfrastruktur
und Stromspeicherung in Betracht, hat man einen
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FOKUS INTERVIEW
GEBÄUDE- UND SICHERHEITSTECHNOLOGIE
DIE SITUATION
AM WOHNUNGS-
MARKT IST NICHT
INNOVATIONS-
FREUNDLICH.
auch wirtschaftlich interessanten Case für eine
Liegenschaft.
Täuscht der Eindruck, dass sich solche Anwendungen
erst sehr langsam verbreiten?
Nein, der Eindruck täuscht nicht. Das hat viel mit
den Eigentumsverhältnissen von Renditeliegenschaften
in der Schweiz – Stichwort hoher Privatanteil
–und mit der Situation am Wohnungsmarkt
zu tun. Heute können Sie alles vermieten. Ganz anders
bei Gewerbeliegenschaften. Dort müssen Sie
«am Ball bleiben».
Wie schätzen Sie den Status-quo in der
Schweiz in Sachen Gebäude- und Sicherheitstechnik
im internationalen Vergleich ein?
Es gibt verschiedene Aspekte. Wir verfügen über
eine starke, international ausgerichtete Forschung
und Industrie mit grossen Playern wie der ETH,
EPFL, Belimo, Dormakaba, Siemens und viele
mehr. In der Anwendung sind wir aber lediglich
im Mittelfeld. Hier sind uns namentlich die nordischen
Länder voraus.
Warum ist das so?
Die Digitalisierung ist in Skandinavien ganz allgemein
viel weiter fortgeschritten und die Technologieakzeptanz
deutlich grösser. In der Schweiz ist
eine Erneuerungsquote von 1% des Gebäudewerts
pro Jahr schlicht zu wenig.
Wie schätzen Sie die konjunkturelle Lage
der Gebäudetechnik-Branche ein?
Das Bauvolumen in der Schweiz steigt – von konjunkturellen
Schwankungen abgesehen – mit der
zunehmenden Bevölkerung und Wirtschaftstätigkeit.
Unser Sektor wächst gleichzeitig überproportional.
Es gibt dabei eine einmalige Bau- und eine
wiederkehrende Servicekomponente. Das macht
den Sektor wirtschaftlich attraktiv.
*IVO CATHOMEN
Dr. oec. HSG, ist
Verleger der Zeitschrift
Immobilia und
stell vertretender
Geschäftsführer
des SVIT Schweiz.
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IMMOBILIA / März 2025
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IMMOBILIA / März 2025 11
IMMOBILIENPOLITIK
VERNEHMLASSUNG
REVISION
STOCKWERK
EIGENTUMSRECHT
Die gesetzlichen Grundlagen für
Stockwerkeigentum müssen modernisiert
werden. Der SVIT Schweiz und
die Fachkammer Stockwerkeigentum
SVIT begrüssen die Revisionsbestrebungen,
verlangen aber das Füllen von
Lücken und nötige Anpassungen.
TEXT—STEFANIE HAUSMANN*
BILD: ZVG
Stockwerkeigentum ist
eine äusserst beliebte und
etablierte Immobilieneigentumsform.
Die gesetzlichen
Grundlagen müssen
aber modernisiert werden.
EINE ERFOLGSGESCHICHTE
Das Stockwerkeigentum wurde am
1. Februar 1965 im Zivilgesetzbuch (ZGB)
verankert und ist seither eine Erfolgsgeschichte
der Immobilienwirtschaft. Damals
wurde die Grundlage dafür gelegt,
dass sich die Schweiz von einem Land
der Mieterinnen und Mieter zu einem
Land mit markant steigender Wohneigentumsquote
entwickeln konnte. Das kontinuierliche
Sinken der Hypothekarzinsen
seit den 1990er-Jahren hat dann das Seinige
zur Beliebtheit von Stockwerkeigentum
beigetragen und dieses laufend breiter
abgestützt.
ANPASSUNGEN AN HEUTIGE
REALITÄTEN
Das Stockwerkeigentum ist aus der
Immobilienbranche nicht wegzudenken.
Dennoch sind in den letzten Jahrzehnten
einige «Alterserscheinungen» aufgetreten,
sodass die gesetzlichen Grundlagen einer
Modernisierung und einer Anpassung an
die heutigen Realitäten im Immobilienumfeld
bedürfen.
Auf Initiative von Andrea Caroni mit
seinem Postulat von 2014 («Fünfzig Jahre
Stockwerkeigentum. Zeit für eine Gesamtschau»)
beauftragte das Schweizer
Parlament den Bundesrat mit der Prüfung
des Anpassungsbedarfs im Recht zum
Stockwerkeigentum. In der Folge wurde
die Ausarbeitung eines Gutachtens über
den gesetzgeberischen Handlungsbedarf
in Auftrag gegeben. Die Gutachter kamen
zum Schluss, dass sich das Stockwerkeigentum
«grundsätzlich bewährt hat», in
einzelnen Punkten jedoch Revisionsbedarf
bestehe. Der Bundesrat schloss sich
dieser Schlussfolgerung an. Und mit Annahme
der Motion von Andrea Caroni («55
Jahre Stockwerkeigentum. Zeit für ein Update»)
im 2019 durch den National- und
Ständerat wurde der Bundesrat angewiesen,
die notwendigen Änderungen im ZGB
auszuarbeiten.
JA, ABER …
Der SVIT Schweiz und die Fachkammer
Stockwerkeigentum SVIT befürworten
eine Teilrevision des Stockwerkeigentumsrechts,
haben aber zugleich in der von
Prof. Amédéo Wermelinger, Michel de Roche
(ehemaliger Präsident der Fachkammer
Stockwerkeigentum SVIT) und der
Autorin ausgearbeiteten Vernehmlassung
klar festgestellt, dass gewisse Änderungsvorschläge
wenig praxiskonform sind, und
dezidiert auf die noch zu schliessenden Lücken
hingewiesen. Das Bundesamt für Justiz
hat sich für die Entwicklung der Vorlage
zwar von einem Expertengremium beraten
lassen, dem auch Prof. Amédéo Wermelinger
und Michel de Roche angehörten. Doch
es sind nicht alle Überlegungen der Expertengruppe
in die Vorlage eingeflossen.
Das hat den vorliegenden Entwurf inhaltlich
eingeschränkt, anstatt richtungsweisend
Klarheit für die Zukunft zu schaffen,
wie dies beispielsweise Bruno Storni mit
seiner Motion gefordert hat («Stockwerkeigentumsrecht
anpassen, um energetische
Sanierungen, Fotovoltaikanlagen und
Elektroauto-Ladeeinrichtungen an STWE-
Liegenschaften rechtlich zu erleichtern»).
WAS (NOCH) FEHLT
Der in die Vernehmlassung geschickte
Vorentwurf enthält keine zielführenden
Überlegungen zu folgenden Punkten:
– Bauliche Massnahmen im Dienst der
Nachhaltigkeit: Das Gesetz sollte derartige
Massnahmen unterstützen.
– Zwangsverwertung von Stockwerkanteilen:
Das Verfahren müsste vereinfacht
werden.
– Reglementspflicht: Es sollte jede Stockwerkeigentümergemeinschaft
über ein
Reglement verfügen.
– Beschlussfähigkeitsbestimmung aufheben:
Das Gesetz schreibt für das Stockwerkeigentum
eine Mindestpräsenz an
der Stockwerkeigentümerversammlung
vor. Derartiges wird für keine andere Gemeinschaftsform
vom Gesetzgeber vorgegeben.
Diese Voraussetzung im Stockwerkeigentum
ist nicht zu rechtfertigen
und sollte gestrichen werden.
Diese Leerstellen hat die Fachkammer
Stockwerkeigentum SVIT zusammen mit
dem SVIT Schweiz unmissverständlich
adressiert. Ebenso klar wurden die konkreten
Änderungsvorschläge formuliert.
AUFTEILUNGSPLAN: OFFENE
FRAGEN
Neu soll etwa festgelegt werden, dass ein
Aufteilungsplan mit dem Begründungsakt
beim Grundbuchamt einzureichen ist. Die
genaue Form des Aufteilungsplans bleibt
aber unbestimmt. Weiter erwähnt der
Gesetzgeber etwa in Zusammenhang mit
der Aktualisierung des Aufteilungsplans
nicht, wer unter welcher Voraussetzung
und in welcher Form berechtigt ist, den aktualisierten
Aufteilungsplan einzureichen.
Diese Fragen sind aber bereits heute umstritten
und müssen geklärt werden.
12
IMMOBILIA / März 2025
37
EINTRAGUNG VOR ERSTELLUNG
DES GEBÄUDES: ÜBER DAS ZIEL
HINAUS
Die Begründung des Stockwerkeigentums
vor der Erstellung des Gebäudes soll
auf Gesetzesstufe geregelt werden. Das ist
begrüssenswert. Dazu soll eine rechtsgültige
Baubewilligung beigebracht werden
müssen. Weiter werden aber berichtigte
Aufteilungspläne verlangt, wenn während
der Bauarbeiten am projektierten Gebäude
Änderungen vorgenommen werden. Für
die Einreichung berichtigter Aufteilungspläne
ist Einstimmigkeit verlangt, weshalb
diese Anforderung die Umsetzung in der
Praxis massgeblich behindern könnte.
Weiter ist im Sinne einer allgemeinen
Überprüfungspflicht vorgesehen, dass
das Grundbuchamt die Rechtmässigkeit
der Ausscheidung der einzelnen Gebäudeteile
nach Massgabe der gesetzlichen
Vorgaben überprüfen muss. Das ist eine
gänzlich neue Tätigkeit für das Grundbuchamt.
Wenn damit nicht nur eine formelle
Plausibilität, sondern eine materielle
Prüfungspflicht gemeint ist, geht der
Vorentwurf viel zu weit. Es geht nicht, dass
das Grundbuchamt – neben der Gemeinde
und dem Kanton als öffentlich-rechtliche
Kontrollinstanzen – als «privatrechtliche
Baukontrollinstanz» amtet.
BEDEUTUNG ERNEUERUNGS-
FONDS: GANGBARER MITTEL-
WEG
Das geltende Recht sieht keine Pflicht
vor, einen Erneuerungsfonds einzurichten
und zu äufnen. Entsprechend werden
umfassende bauliche Massnahmen häufig
aus finanziellen Gründen abgelehnt.
Selbst, wenn diese für die Werterhaltung
eines Gebäudes zwingend gemacht werden
müssten. Negative Beschlüsse können umgangen
werden, wenn die erforderlichen
Mittel über lange Zeit angespart werden.
Die neue Bestimmung sieht daher vor,
dass die Einrichtung und Äufnung des Erneuerungsfonds
in erster Linie Sache der
Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer
ist. Kommt aber kein gültiger
Entscheid zustande, soll der Richter
die Einrichtung und Äufnung des Erneuerungsfonds
anordnen und gleichzeitig die
konkrete Äufnungspflicht und die Äufnungsdauer
festlegen können.
BERECHUNG DER MEHRS: SINN-
VOLLE PRÄZISIERUNG, ABER …
Die gegenwärtige Berechnungsweise
des einfachen Mehrs und des qualifizierten
Mehrs soll verändert werden. Neu sollen
lediglich die abgegebenen Stimmen in
die Berechnung des Quorums einfliessen.
Eine Präzisierung der Berechnungsweise
ist sinnvoll. Es bleibt aber offen, warum der
Gesetzgeber in diesem Punkt vom Verweis
auf das Vereinsrecht abweichen will. Es ist
wünschenswert, die Bestimmung sinngemäss
wie folgt zu formulieren: Sofern das
Reglement nichts anderes bestimmt, werden
zur Berechnung des Kopfstimmenmehrs,
mit Ausnahme der Einstimmigkeit,
die gültig abgegebenen Stimmen der
anwesenden oder vertretenen Eigentümerinnen
und Eigentümer berücksichtigt.
ENTZUG DES STIMMRECHTS –
TOTER BUCHSTABE?
In der Praxis gibt es immer wieder
Stockwerkeigentümerinnen oder Stockwerkeigentümer,
die durch ein renitentes
Verhalten auffallen, bei sämtlichen Beschlussfassungen
«Nein» stimmen und
schliesslich ihre Beiträge an die gemeinschaftlichen
Kosten und Lasten nicht bezahlen.
Solche Personen verursachen
einen unnötigen Aufwand oder blockieren
sogar gänzlich eine ordentliche Bewirtschaftung
des Stockwerkeigentums. Die
übrigen Stockwerkeigentümerinnen und
Stockwerkeigentümer sollen nun via Beschluss
in bestimmten Situationen einen
zeitlich beschränkten Entzug des Stimmrechts
verhängen können. Diese Massnahme
wird begrüsst. Dieser Beschluss dürfte
aber regelmässig von den ausgeschlossenen
Personen angefochten werden. Es ist
daher mit einer Zunahme an Anfechtungsklagen
zu rechnen. Schliesslich ist fraglich,
ob ein Stimmrechtsausschluss mit dem
vorgesehenen Maximum von sechs Monaten
überhaupt eine Wirkung erzielt oder
nicht. In der Regel findet nur einmal jährlich
eine Stockwerkeigentümerversammlung
statt. Damit ist der Stimmrechtsausschluss
faktisch wirkungslos. Anderes gilt
nur, wenn die Stockwerkeigentümergemeinschaft
eine ausserordentliche Stockwerkeigentümerversammlung
durchführen
und einberufen würde, was aber
wiederum unnötige Kosten und Aufwand
generiert.
STELLUNGNAHME SVIT: WWW.SVIT.CH/VERNEHMLASSUNGEN
*STEFANIE HAUSMANN
Die Autorin ist Präsidentin der
Fachkammer Stockwerkeigentum
und Rechtsanwältin bei der Baur
Hürlimann AG in Baden.
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für Immobilien
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IMMOBILIENWIRTSCHAFT
WOHNUNGSMARKT
AKTUELLE
TRENDS IN DER
VERMARKTUNG
2024 hat sich einerseits die Konjunktur
deutlich abgekühlt, anderseits hat die
Nationalbank den Leitzins im Laufe des
Jahres um 125 Basispunkte gesenkt.
Was bedeuten diese Entwicklungen
für die Vermarktung von Immobilien?
Und wie unterscheidet sich die Entwicklung
zwischen Miet- und Eigentumsobjekten?
TEXT—MARTIN BRENNER*
Wohneigentum wird
wieder zur Alternative
für hochpreisige Mietwohnungen
– vorausgesetzt
die Finanzierung
gelingt.
BILD: 123RF.COM
SOLIDES MARKTUMFELD FÜR
MIETWOHNUNGEN
Mietwohnungen in der Schweiz sind derzeit ein
knappes Gut – das ist allgemein bekannt. Die Leerwohnungsziffern
sind seit 2020 kontinuierlich am Sinken.
Man könnte meinen, dies sei ein ideales Umfeld für Vermarkter
von Mietwohnungen. Doch ist das wirklich so?
«Die Vermarktung von Mietwohnungen läuft nach wie
vor gut, dennoch gestaltet sich die Vermarktung etwas
anspruchsvoller als noch vor zwei Jahren», sagt Lina
Blumenhofen, Vermarkterin Wohnimmobilien im Bereich
Erstvermietung bei CSL Immobilien AG. «Dies ist
insbesondere bei hochpreisigen Wohnungen spürbar.»
GRENZEN DES MIETWOHNUNGSBOOMS
Trotz sinkender Leerwohnungsziffern ist die Vermarktung
von Mietobjekten also nicht ein facher
BESONDERS
BEI HOCH-
PREISIGEN
WOHNUNGEN
IST DIE VER-
MARKTUNG
ANSPRUCHS-
VOLLER ALS
NOCH VOR
ZWEI JAHREN.
LINA BLUMENHOFEN
geworden. Dafür gibt es mehrere Gründe: Erstens
hat die erhöhte Inflation der vergangenen Jahre zu
Kaufkraftverlusten geführt, die sich nun auch auf den
Mietwohnungsmarkt auswirken. Viele Haushalte
müssen an die Grenze ihres Haushaltsbudgets gehen,
um eine geeignete Wohnung anzumieten. Diese Entwicklung
schränkt den Spielraum für Extrawünsche
ein. Miet interessenten werden dadurch gezwungen,
das Wünschenswerte vom Nötigen zu unterscheiden.
Diese Tendenz beobachtet auch Vermarkterin Blumenhofen:
«Während Wohnungen mit standardisierten
Grundrissen vergleichsweise schnell vermietet
sind, dauert die Vermarktung von Attikawohnungen
oder solchen mit besonderen Grundrissen oftmals etwas
länger.»
Zweitens haben sich die Preisvorstellungen der
Eigentümer in die gegenteilige Richtung verändert:
VER-
MARKTUNG
Die Digitalisierung verändert das
Geschäft der Immobilienmakler in
der Schweiz grundlegend. Virtuelle
Besichtigungen, KI-gestützte
Marktanalysen, automatisierte Kundenkommunikation
und viele andere
innovative Technologien setzen
neue Standards. Immobilienplattformen,
Banken oder Versicherungen
übernehmen zunehmend die Erstkontaktaufnahme,
wodurch traditionelle
Makler ihre Alleinstellungsmerkmale
neu definieren müssen. Dazu kommt
die Marktkonzentration der Immobilienplattformen
in der Schweiz erschwerend
hinzu. Besonders für
kleinere Unternehmen wird es herausfordernd:
Hohe Investitionskosten in
digitale Tools, begrenzte IT-Ressourcen
und der steigende Wettbewerbsdruck
durch Proptechs erschweren
den Marktzugang, weil sich auch Kunden
zunehmend in der digitalen Welt
bewegen und ihrerseits schnelle, datenbasierte
Beratung und eine nahtlose
Online-Erfahrung erwarten – wer
hier nicht mithalten kann, verliert an
Relevanz. Gleichzeitig erhöhen regulatorische
Anforderungen den administrativen
Aufwand, was kleine Makler
zusätzlich belastet. Um konkurrenzfähig
zu bleiben, müssen sie verstärkt
auf persönliche Beratung, lokale Netzwerke
und innovative Marketingstrategien
setzen, um sich von rein digitalen
Anbietern abzuheben. Wenn sie sich
auf ihre Stärken fokussieren, können
sie ihre Stellung bewahren oder in Nischen
sogar ausbauen.
14
IMMOBILIA / März 2025
18
Sowohl die Landpreise als auch die Baupreise haben
sich in den letzten Jahren verteuert, was die Erwartungen
an den Ertrag entsprechend erhöht. Auch wenn der
Anstieg der Baukosten mittlerweile wieder abgeflacht
ist, verharren diese auf hohem Niveau.
Diese Entwicklungen führen dazu, dass höhere
Mietzinserwartungen der Eigentümer auf eine verminderte
Zahlungsbereitschaft der Nachfrager treffen.
Dies gestaltet die Vermarktung von Mietobjekten
entsprechend schwieriger. Denn von Seiten der Mietinteressenten
steigen die Ansprüche ab einem gewissen
Mietbetrag (der sich lokal unterscheidet)
überproportional stark an. Während sich ein Grossteil
des Angebotes also im höheren Preissegment positioniert,
konzentriert sich die Nachfrage mehrheitlich auf
Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment.
WEITERE EINFLUSSFAKTOREN
Neben den oben erwähnten allgemeinen Entwicklungen
hängt die Vermarktbarkeit natürlich auch weiterhin
stark vom einzelnen Objekt ab. So hat sich an
zentralen Stadtlagen der Trend zum autofreien Wohnen
weiter fortgesetzt, während Wohnungen etwas
ausserhalb nur schwer vermietbar sind, wenn kein
Parkplatz zur Verfügung steht. Gerade wenn neben
dem täglichen Lebensunterhalt noch ein Auto finanziert
werden muss, bleibt weniger Geld für die Miete,
was die Zahlungsbereitschaft entsprechend schmälert.
So hängt die Nachfrage nach Mietwohnungen nicht
nur von der Lage an sich ab, sondern auch davon, ob
das Angebot zum Standort passt.
EIGENTUMSMARKT
Ein weiterer Faktor, der sich dämpfend auf die
Nachfrage nach hochpreisigen Mietwohnungen auswirken
dürfte, sind die seit 2023 stark gesunkenen Hypothekarzinsen.
Wie schon vor den Zinsanstiegen ab
Sommer 2022 wird der Kauf einer eigenen Wohnung
im neuen Niedrigzinsumfeld wieder für mehr Haushalte
zur möglichen Option. «Seit die Hypothekarzinsen
wieder rückläufig sind, hat die Nachfrage nach
Wohneigentum spürbar angezogen», sagt Rita Jersch,
Vermarkterin Wohnimmobilien (Eigentum) bei CSL
Immobilien AG. «Besonders gefragt sind stadtnahe,
gut angebundene Objekte.» Neben den begehrten unmittelbar
an die Stadt Zürich angrenzenden Gemeinden
sind auch weiter entfernte Orte gefragt, solange
die Verkehrserschliessung stimmt. Im Gegensatz zur
Boomphase der frühen 2020er-Jahre sind Interessenten
aber deutlich kritischer, wenn an eher abgelegenen
Standorten hohe Preise verlangt werden. «Für hochpreisige
Eigentumsobjekte an peripheren Standorten
bleibt das Marktumfeld trotz tieferen Zinsen schwierig»,
so Jersch.
Immer wichtiger im Eigenheimbereich wird auch
die Nachhaltigkeit. Kaufinteressenten sind jedoch
oftmals nicht bereit, zusätzliches Geld dafür auszugeben.
Vielmehr werden Energielabels, nachhaltige
Wärmeerzeugung oder Lademöglichkeiten für Elektroautos
von Seiten der Kaufinteressenten her einfach
vorausgesetzt. Nachhaltigkeit ist also kein Kaufargument,
wenn sie stimmt, sondern wird eher als Negativpunkt
betrachtet, wenn entsprechende Kriterien nicht
erfüllt sind.
Der am entscheidendste Punkt, ob ein Objekt erfolgreich
am Markt platziert werden kann oder nicht, ist
neben einer marktgerechten Objektpositionierung das
Preis-Leistungs-Verhältnis. Dies gilt sowohl bei Mietals
auch bei Eigentumsobjekten. Wenn sowohl Lage,
Gebäude und Vermarktungsstrategie stimmen, sind
die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Platzierung
am Markt im Moment gut.
*MARTIN
BRENNER
Der Autor ist Senior
Researcher bei
CSL Immobilien AG.
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IMMOBILIA / März 2025 15
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
DIGITALES IMMOBILIENMARKETING
DAS BEWEGT
DIE IMMOBILIEN -
BRANCHE
In Kürze erscheint das Werk «Digitales Immobilienmarketing»
der Herausgeber Roman
Bolliger, Beny Ruhstaller und Lars Sommerer.
Es versteht sich als Ergänzung zum bewährten
Standardwerk zum Thema Immobilienmarketing
und konzentriert sich auf die
digitalen Aspekte und Werkzeuge im Marketing
für Immobilien. TEXT—RED.
Ergänzung des Standardwerks zum Immobilienmarketing
nachzudenken. Dazu haben
sich die Herausgeber Roman Bolliger
und Beny Ruhstaller mit Lars Sommerer zusammengetan,
der als Leiter des Netzwerks
SwissPropTech über fundierte Kenntnisse
der Digitalisierung und deren Anwendung
in unserer Branche verfügt. Damit wurde
die Grundlage für das neue Buch «Digitales
Immobilienmarketing» gelegt.
Das neue Buch enthält Fachbeiträge zu digitalen Themen von zahlreichen Expertinnen und
Experten der Immobilienbranche. BILD: ZVG
STANDARDWERK LIEFERT DIE
KONZEPTIONELLE BASIS
Am Anfang stand ein Buch, auf das niemand
gewartet hatte: «Immobilienmarketing
– Mehrwert für Liegenschaften» wurde
in einer Zeit geschrieben, als das Thema in
der Branche noch keines war. Dass heute
über 10 000 Exemplare in den Regalen von
Immobilienakteuren stehen, zeigt die stark
gewachsene Bedeutung des Marketings
für Immobilien. Mittlerweile hat sich das
Thema sowohl bei B2C- als auch bei B2B-
Beziehungen etabliert. Das Standardwerk
wurde parallel zu dieser Entwicklung laufend
aktualisiert, liegt heute in der mittlerweile
achten Auflage auf und wird sowohl
als Lehrmittel als auch für den «Hausgebrauch»
eingesetzt.
Die konzeptionellen Grundlagen des Immobilienmarketings
sind nach wie vor gültig
und aktueller denn je. Abhängig von der
Marktsituation steht abwechslungsweise
das Beschaffungs- oder das Absatzmarketing
im Vordergrund. Auf technologischer
Ebene ist in den letzten Jahren jedoch
enorm viel passiert. Die Digitalisierung hat
neue Potenziale geschaffen und das Immobilienmarketing
effektiver und effizienter
gemacht. Das war der Anlass, um über eine
Die Herausgeber Roman Bolliger,
Beny Ruhstaller und Lars Sommerer (v. l. n. r.)
«DIGITALES IMMOBILIENMARKETING»
Das Fachbuch für die Immobilienbranche ist
eine Ergänzung zum Standardwerk «Immobilienmarketing:
Mehrwert für Liegenschaften» und
erscheint im Verlag Immobilienwissen. Herausgeber
sind Roman Bolliger, Beny Ruhstaller und
Lars Sommerer, die in dieser Publikation 58 Autorinnen
und Autoren aus der Immobilienpraxis
zu Wort kommen lassen. Die beiden Bücher,
wie auch weitere Publikationen können
unter folgender Adresse bestellt werden:
www.immobilien-marketing.ch
ERWEITERTER BLICK IN DIE
DIGITALISIERUNG
Die Digitalisierung erfordert viel Knowhow,
insbesondere auch in technischer
Hinsicht. Deshalb haben die Herausgeber
sich entschieden, mit Experten aus der
Immobilien- und Proptech-Praxis zusammenzuarbeiten.
Hinter dem Buch stehen
deshalb nicht weniger als 58 Autorinnen
und Autoren, die ihr Know-how und ihre
Erfahrung einbringen. Damit ist ein Werk
entstanden, das komplexe digitale Mechanismen
verständlich aufbereitet und der
Immobilien-Community leicht zugänglich
macht. Das neue Buch ist keine Neuauflage
des Standardwerks, sondern eine sinnvolle
Ergänzung, die auf die digitalen Elemente
fokussiert. Zusammen mit den konzeptionellen
Grundlagen des Standardwerks bietet
es somit eine umfassende Sicht auf das
moderne Immobilienmarketing.
ANALOG, DIGITAL UND
INTERAKTIV
Das neue Buch beginnt mit einem Blick
auf den Schweizer Immobiliensektor und
liefert damit einen Beitrag zur Transparenz
in der Branche. Diese nützliche Übersicht
steht als Auszug kostenlos zur Verfügung
und ist digital frei zugänglich. Nach diesem
Überblick wird ausführlich auf die digitalen
Elemente in den Phasen Planung und
Entwicklung, Preisfindung und Realisierung,
Vermarktung und Bewirtschaftung
eingegangen. Damit können alle Immobilienakteure
von den Vorteilen der Digitalisierung
profitieren. Dabei zählen vor allem
die Faktoren Big Data, Speed, Illu sion und
Efficiency. In diesen Bereichen hat die Digitalisierung
zu regelrechten Entwicklungssprüngen
geführt. Aufgrund der schnellen
Entwicklung der Digitalisierung enthält
das Buch interaktive QR-Codes, die auf aktuelle
Inhalte verweisen. Damit verlängert
sich die Gültigkeit und Relevanz der Publikation
massiv.
16
IMMOBILIA / März 2025
Deutsch statt
Fachchinesisch
1
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IMMOBILIENWIRTSCHAFT
DIGITALES IMMOBILIENMARKETING
LEAD-GENERIERUNG
IM DIGITALEN
ZEITALTER
Die Digitalisierung hat die Art, wie
Makler Verkäufer-Leads generieren,
grundlegend verändert. Heute kämpfen
Immobilienplattformen, Banken
und Versicherungen um den direkten
Zugang zu potenziellen Verkäufern.
Regional tätige Makler stehen vor der
Herausforderung, sich in einem zunehmend
digitalisierten Markt zu
behaupten. TEXT—ROLAND SCHÜPFER*
DIE EVOLUTION DER LEAD-GENERIERUNG
Früher beruhte die Akquise neuer Verkaufsmandate
primär auf persönlicher Vernetzung, regionaler Bekanntheit
und lokalen Empfehlungen. Diese Strategien
sind weiterhin effektiv, jedoch längst nicht mehr ausreichend,
um sich gegen die digitale Konkurrenz durchzusetzen.
Die Digitalisierung hat dazu geführt, dass sich der
Wettbewerb um potenzielle Verkäufer ins Internet
verlagert hat. Grosse Player investieren Millionen in
Suchmaschinenmarketing (Google Ads, SEO), Social-
Media-Kampagnen und automatisierte Lead-Generierungs-Tools.
Diese Unternehmen setzen auf Big Data,
künstliche Intelligenz (KI) und Predictive Analytics,
um Verkaufsabsichten bereits zu erkennen, bevor ein
Eigentümer aktiv einen Makler sucht.
Regionale Makler können sich diesem Wettbewerb
kaum stellen, weil die Kosten für Online-Anzeigen und
Suchmaschinenoptimierung immens sind. Die wichtigste
Frage lautet daher: Wie können kleinere Maklerbetriebe
trotzdem erfolgreich Leads generieren?
PULL- VS. PUSH-MARKETING
Die moderne Lead-Generierung basiert auf zwei
Hauptstrategien: Die Strategie des Pull-Marketings basiert
darauf, dass der Kunde aktiv nach Informationen
sucht. Unternehmen, die stark in SEO, Content-Marketing
und Online-Reputation investieren, werden organisch
gefunden. Grosse Player dominieren diesen
Bereich, weil sie durch kontinuierliche Investitionen ihre
Sichtbarkeit erhöhen.
Mit Push-Marketing werden potenzielle Kunden direkt
angesprochen – sei es durch Social-Media-Werbung,
E-Mail-Marketing oder gekaufte Leads. Auch hier haben
grosse Unternehmen die Nase vorn, weil sie durch datengetriebenes
Retargeting und umfangreiche Werbebudgets
gezielt Kunden erreichen.
Für regionale Makler bleibt somit vor allem ein hybrider
Ansatz: Die Kombination aus gezieltem Pull-
Marketing (lokale SEO, Empfehlungsmarketing) und
effektivem Push-Marketing (persönliche Kontakte,
Netzwerke, Nachbarschaftsmarketing).
ERFOLGREICHE STRATEGIEN FÜR
REGIONALE MAKLER
Trotz der digitalen Dominanz grosser Plattformen
gibt es erfolgversprechende Strategien, mit denen sich
kleinere Maklerbetriebe behaupten können:
1. Fokus auf das eigene Netzwerk
– Empfehlungen durch Bestandskunden sind die
kostengünstigste und nachhaltigste Methode zur
Leadgenerierung.
– Kundenevents, Nachbetreuung und gezielte Tippgeber-Programme
stärken die persönliche Bindung.
18
IMMOBILIA / März 2025
Makler sollten im
zunehmend digitalisierten
Immobilienmarketing
auf ein
starkes Netzwerk,
hohe Servicequalität
und gezielte
Nutzung von Technologie
setzen.
2. Nachbarschaftsmarketing und lokale Sichtbarkeit
– Lokale Präsenz durch Flyer, Sponsoring oder Plakate
erhöht die Sichtbarkeit.
– «Verkauft»-Schilder in der Umgebung signalisieren
Aktivität und erzeugen Vertrauen.
3. Gezielte Partnerschaften mit Banken, Versicherungen
und Bauträgern
– Kooperationen mit Unternehmen, die frühzeitig
von geplanten Verkäufen erfahren, ermöglichen
Zugang zu exklusiven Leads.
4. Bewusster Einsatz digitaler Technologien
– CRM-Systeme helfen bei der effizienten Verwaltung
von Kontakten und der gezielten Kundenkommunikation.
– Automatisierte Follow-ups verbessern die Lead-
Konvertierung.
5. Selektiver Einkauf qualifizierter Leads
– Lead-Käufe können sinnvoll sein, wenn die Qualität
hoch ist und die Kosten in einem vertretbaren
Verhältnis stehen.
– Wichtig ist, sich nicht ausschliesslich auf Leads-
Lieferanten zu verlassen, um die eigene Unabhängigkeit
zu wahren.
BILD: 123RF.COM
WAS MAKLER VERMEIDEN SOLLTEN
Nicht jede Strategie verspricht langfristigen Erfolg.
Insbesondere folgende Massnahmen sind für regionale
Makler oft nicht rentabel:
– Teure Google Ads und grossflächige Social-Media-
Kampagnen: Grosse Player treiben die Preise für
relevante Keywords in die Höhe, sodass kleinere
Makler kaum konkurrenzfähig sind.
– Ausschliessliche Abhängigkeit von Leads-Lieferanten:
Makler, die ausschliesslich über externe Anbieter
Leads beziehen, riskieren hohe Kosten, geringe
Markenbekanntheit und eingeschränkte Vertragsfreiheit.
– Unqualifizierte Leads in Massen kaufen: Der Aufwand
für die Nachqualifizierung solcher Kontakte
ist oft höher als der tatsächliche Nutzen.
DIE ZUKUNFT DER LEAD-GENERIERUNG
FÜR MAKLER
Die kommenden Jahre werden den Wettbewerb
um Verkäufer-Leads weiter verschärfen. Grosse Immobilienplattformen,
Banken und Versicherungen
werden zunehmend versuchen, die Kontrolle über den
Verkaufsprozess zu übernehmen. Der Trend geht in
Richtung umfassender Plattformen, die alle Dienstleistungen
rund um den Immobilienverkauf bündeln –
von der Bewertung bis zur Finanzierung. Makler, die
langfristig erfolgreich bleiben wollen, sollten daher auf
folgende Prinzipien setzen:
1. Differenzierung durch exzellenten Service: Ein persönlicher
und vertrauenswürdiger Ansatz bleibt der
stärkste Wettbewerbsvorteil gegenüber anonymen
Online-Plattformen.
2. Gezielte Nutzung neuer Technologien: Automatisierung,
KI-gestützte Lead-Qualifizierung und
effektive CRM-Systeme können helfen, effizienter
zu arbeiten.
3. Bewusstes Netzwerken: Die besten Leads ent stehen
durch persönliche Kontakte und Empfehlungen,
nicht durch anonyme Online-Kampagnen.
FAZIT
Die Lead-Generierung im digitalen Zeitalter wird
zunehmend von grossen Playern dominiert. Regionale
Makler haben jedoch weiterhin Chancen, sich erfolgreich
zu positionieren – indem sie auf ein starkes
Netzwerk, hohe Servicequalität und gezielte Technologieeinsätze
setzen. Entscheidend ist, nicht blind
auf teure Online-Kampagnen zu setzen, sondern die
eigenen Stärken gezielt auszuspielen. Wer langfristig
Erfolg haben will, sollte sich auf eine ausgewogene
Strategie konzentrieren: Digital dort, wo es sinnvoll
ist – persönlich dort, wo es zählt.
DER ARTIKEL IST EINE KURZFASSUNG DES BEITRAGS IM BUCH
«DIGITALES IMMOBILIENMARKETING».
ERFOLG
BEDINGT DIE
GEZIELTE
NUTZUNG
NEUER TECH-
NOLOGIEN.
*ROLAND
SCHÜPFER
Der Autor ist Mitgründer
und CEO der
Firma Avendo und
Mit autor des Buchs
«Digitales Immobilienmarketing».
IMMOBILIA / März 2025 19
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
GRUNDSTÜCKGEWINNSTEUER
INFORMATION
STATT
ÜBERRASCHUNG
Die Grundstückgewinnsteuer ist je
nach Kanton eine Gemeindesteuer
oder sie wird von der kantonalen Steuerverwaltung
veranlagt. Entsprechend
unterschiedlich ist die Handhabe der
Abzugsmöglichkeiten – auch der Maklerkosten.
TEXT—RUEDI TANNER & DIETER MADER*
BILD: 123RF.COM
Die Grundstückgewinnsteuer
kann
für die Verkäuferschaft
ein Buch mit
sieben Siegeln sein.
Die Beratung durch
einen qualifizierten
Makler mit der entsprechenden
Fachexpertise
lohnt sich.
3
KANTON ODER GEMEINDE?
Wer vor ein paar Jahren eine Immobilie
kaufte, kann diese heute mit grosser Wahrscheinlichkeit
mit einem ansehnlichen Gewinn
verkaufen. Ein Gewinn, der mit der
Grundstückgewinnsteuer besteuert wird,
einmalig im Zeitpunkt der Handänderung.
Die Steuerbelastung hängt vom Standort,
von der Höhe des Gewinns und von der Haltedauer
ab. Diese drei Faktoren sind für
die Berechnung relevant. Die Unterschiede
sind substanziell. Der Bund erhebt keine
Steuer auf Grundstückgewinne. In den
Kantonen Bern, Obwalden, Freiburg, Basel-
Stadt, Schaffhausen, Graubünden und Jura
veranlagen sowohl der Kanton als auch die
Gemeinden eine Steuer auf Grundstückgewinnen,
während in den Kantonen Zürich
und Zug nur die Gemeinden eine solche erheben.
Die Grundstückgewinnsteuer ist für
die Kantone oder die Gemeinden längst zu
einem relevanten Steuerfaktor geworden –
und auch für die Verkäuferschaft.
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MAKLERPROVISIONEN KÖNNEN
ABGEZOGEN WERDEN
Der erzielte Gewinn berechnet sich, indem
die Anlagekosten vom Verkaufserlös
abgezogen werden. Besteuert wird demnach
die Differenz zwischen dem Kaufund
dem Verkaufspreis. Zum Kaufpreis
hinzuzählen darf man wertvermehrende
Investitionen, aber auch – «ortsübliche» –
Maklerprovisionen, Inseratekosten, Handänderungssteuern
sowie Notariatskosten
und Kosten für die vorzeitige Auflösung
der Hypothek. Die zentralere Fragestellung
für die Steuerämter in vielen Fällen
ist vor allem: Wie erfolgt die Abgrenzung,
was als wertvermehrend oder Reparatur
und Unterhalt durchgeht und somit von der
Grundstückgewinnsteuer abgezogen werden
kann?
Grundsätzlich gilt: Der Steuersatz der
Grundstückgewinnsteuer sinkt mit zunehmender
Haltedauer der Immobilie. Je länger
die Besitzdauer ist, desto geringer fällt
die Grundstückgewinnsteuer aus. Wenn ein
hoher Gewinn zu erwarten ist, kann es sich
daher lohnen, mit dem Verkauf noch zuzuwarten,
um von einem tieferen Steuersatz zu
profitieren. Ab einer bestimmten Besitzdauer
ist der maximale Steuerrabatt erreicht, im
Kanton Zürich beispielsweise nach 20 Jahren,
im Kanton Luzern nach 33 Jahren und
im Kanton Bern nach 35 Jahren. Die Kantone,
in denen die Gemeinden die Hoheit über
die Grundstückgewinnsteuer innehaben,
machen sich Gedanken darüber, wie sie mit
einem kantonalen Zuschlag daran partizipieren
könnten und damit die Abschöpfung
erhöht werden müsste.
MAKLER: ERFAHRUNGEN MIT
REGIONALER STEUERPRAXIS
Es kann sich also durchaus lohnen, vor
einem Immobilienverkauf die entsprechenden
Informationen bei der ansässigen Steuerbehörde
einzuholen – und auch vor einem
DIE GRUNDSTÜCK-
GEWINNSTEUER IST
ZU EINEM RELEVANTEN
STEUERFAKTOR
GEWORDEN.
Immobilienkauf, wenn dieser nicht zwingend
standortgebunden ist. Qualifizierte
Maklerinnen und Makler leisten dabei mit
ihrer Expertise bei der Vorausberechnung
der Grundstückgewinnsteuer und ihren Erfahrungen
mit der regionalen Steuerpraxis
wichtige Dienste.
20
IMMOBILIA / März 2025
42
WANN EIN AUFSCHUB
MÖGLICH IST
In bestimmten Fällen kann ein Aufschub
der Grundstückgewinnsteuer, beispielsweise
beim Kauf einer Ersatzliegenschaft
für selbst genutztes Wohneigentum in der
Schweiz, beantragt werden. Wird auch die
Ersatzliegenschaft zu einem späteren Zeitpunkt
veräussert, so wird der noch nicht
versteuerte Gewinn von den Anlagekosten
abgezogen. Ist der Erwerb der neuen
Immobilie aber so günstig, dass man den
Gewinn nicht investieren muss, wird die
Steuer schon beim Kauf der neuen Liegenschaft
fällig.
Bei Erbschaften, Erbvorbezügen, Schenkungen,
Trennungen und Scheidungen, also
immer dann, wenn eine Immobilie nicht
verkauft, sondern übertragen wird, wird die
Gewinnsteuer in der Regel aufgeschoben.
Wird die Immobilie dann aber später verkauft,
ist die aufgeschobene Steuer fällig
– und zwar auf der Differenz zum ursprünglichen
Kaufpreis, nicht zum Übernahmepreis.
Die Haltedauer der vorherigen Besitzer wird
angerechnet.
MAKLEREXPERTISE BEIZIEHEN
Die Vorteile dieser Praxis bestehen zum
einen darin, dass eine längere Haltedauer angerechnet
wird, da deren Laufzeit mit dem
Kauf der ersten Immobilie beginnt. Zum anderen
kann der Fall eintreffen, dass mit dem
Verkauf der zweiten Liegenschaft ein Verlust
eingefahren wird. Dieser kann mit dem
aufgeschobenen Gewinn verrechnet werden.
Da die Grundstückgewinnsteuer in ihrer
Uneinheitlichkeit und Komplexität für
viele Verkäuferinnen und Verkäufer ein
Buch mit sieben Siegeln ist, lohnt es sich in
jedem Fall, sich von einer professionellen
Maklerin oder einem professionellen Makler
mit der entsprechenden Fachkompetenz
beraten zu lassen und – gerade auch im Erbschaftsfall
– eine Steuerexpertin oder einen
Steuerexperten zuzuziehen, um die verschiedenen
Szenarien vor dem Immobilienverkauf
gründlich zu prüfen.
*RUEDI TANNER
Der Autor ist Präsident der
Schweizerischen Maklerkammer
SMK und Mitinhaber der Wirz
Tanner Immobilien AG in Bern.
*DIETER MADER
Der Autor ist Vizepräsident der
Schweizerischen Maklerkammer
SMK und Partner/Geschäftsleitung
Verkauf der Früh Immobilien
Dienstleistungen AG in Wallisellen.
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zum Schutz vor Naturgefahren.
Die Befragung wird von der Berner
Fachhochschule gemeinsam mit der
Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen
durchgeführt.
Zur Umfrage:
IMMOBILIA / März 2025 21
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
INSERATEBETRUG
UNSERIÖSE
INSERATE
IDENTIFIZIEREN
Immer wieder liest man von betrügerischen
Immobilieninseraten. Wie
man diese am besten entlarvt und
was Immobilienportale dagegen
tun. TEXT—SILVIO FREI*
Zu schön, um wahr zu sein: Betrüger
ködern mit Traumwohnungen zu
unschlagbaren Preisen. BILD: 123RF.COM
VERLOCKENDE ANGEBOTE
Ein Inserat für eine Traumimmobilie:
«grosszügig», «lichtdurchflutet» und «zentral
gelegen» – dazu Bilder, die direkt aus
einem Wohnmagazin stammen könnten
und alles möglicherweise zu einem unvergleichlich
tiefen Preis. Doch hier ist Vorsicht
geboten: Hinter solchen Anzeigen verstecken
sich nicht selten Betrüger, die mit
verlockenden Angeboten ahnungslose Interessenten
in die Falle locken. Besonders
in begehrten Regionen in Ballungszentren
oder Agglomerationen tauchen immer wieder
Inserate auf, die zu schön sind, um wahr
zu sein.
Die Masche ist oft die gleiche: attraktive
Preise, überdurchschnittliche Ausstattung
und vermeintlicher Zeitdruck, um eine
schnelle Entscheidung zu erzwingen. Hinzu
kommen häufig Forderungen nach Vorauszahlungen,
etwa für «Schlüsselversand»
oder «Reservierungsgebühren». Wer hier
nicht genau hinschaut, riskiert, in eine teure
Betrugsfalle zu tappen.
Immobilienportale wie newhome.ch setzen
sich dafür ein, solche betrügerischen Inserate
zu erkennen und zu verhindern. Um
die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten,
durchlaufen alle Inserate von nicht verifizierten
Anbietern eine sorgfältige Qualitätskontrolle.
Geschulte Mitarbeitende und
spezialisierte Software prüfen jedes Angebot,
bevor es veröffentlicht wird. Werden
falsche Angaben entdeckt, wird das Inserat
deaktiviert – bei schwerwiegenden Verstössen
sogar dauerhaft gesperrt.
DAS KÖNNEN INTERESSENTEN
TUN
Trotz dieser Schutzmechanismen sollten
auch die Interessenten wachsam bleiben.
Wichtige Grundregeln sind: Keine
Vorauszahlungen leisten, keine Transaktionen
vor einer persönlichen Besichtigung
und alle Kontaktdaten gründlich überprüfen.
Ist ein Angebot zu verlockend, lohnt
es sich, skeptisch zu sein. Auch vermeintliche
Notverkäufe oder Zeitdruck sind klare
Warnsignale.
IMMOBILIENPORTALE KÖNNEN
DIE SICHERHEIT ERHÖHEN
newhome.ch bietet zusätzlich Hilfsmittel,
um die Transparenz auf dem Immobilienmarkt
zu erhöhen. Durch geführte
Suchfunktionen werden Inserate auf objektive
Merkmale wie Fläche, Lage oder Baujahr
gefiltert – blumige Maklersprache tritt
in den Hintergrund. So können Nutzer realistische
Angebote finden und die Gefahr
durch Betrüger minimieren.
Wer sicher durch den Immobilienmarkt
navigieren möchte, braucht ein kritisches
Auge und zuverlässige Partner. Mit klaren
Regeln, wachsamer Prüfung und unterstützenden
Tools leisten Portale einen entscheidenden
Beitrag, um unseriöse Inserate
sichtbar zu machen – und die Sicherheit für
alle Beteiligten zu erhöhen.
*SILVIO FREI
Der Autor ist Head Marketing &
Communications der Immobilienplattform
Newhome.
22
IMMOBILIA / März 2025
«MISSBRAUCH
UMGEHEND MITTEILEN»
39
Gerdy Ling, vielfach werden
Inserate von seriösen Vermietern
missbraucht. Gibt es bestimmte
Muster, wo die Gefährdung am
grössten ist?
Entweder hacken Betrüger das Benutzerkonto
von Inserierenden und publizieren
die Betrugsinserate darüber oder sie verschaffen
sich Zugriff auf ihre CRM-Systeme,
um auf diese Weise Objekte an
Portale zu liefern. In beiden Fällen ist der
Absender der eigentlich seriöse Vermieter.
Anfragen von Suchenden werden jedoch
zum Betrüger umgeleitet.
Welche Vorkehrungen können
Vermieter treffen?
Es empfiehlt sich, den Passwortschutz,
beispielsweise durch eine 2-Faktor-Authentifizierung,
und die Sicherheit des
CRM-Zugangs zu erhöhen. Auch ein unverwechselbarer
Firmenauftritt im Web
oder Wasserzeichen in den Bildern machen
den Betrügern das Leben schwerer.
Durch die Wasserzeichen ist bei einer
Bildsuche im Web schnell feststellbar, ob
das Bildmaterial noch an anderen Orten
eingesetzt wird.
Was können Vermieter tun, wenn
sie einen Missbrauch feststellen?
Der Missbrauch sollte unverzüglich dem
Immobilienportal mitgeteilt werden. Die
Portale können die Inserate deaktivieren
und die Interessenten eines Betrugsinserats
kontaktieren. So wird auch der Ruf
des seriösen Vermieters gewahrt.
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IMMOBILIENWIRTSCHAFT
WOHNUNGSMARKT
SICHTBAR
GEMACHTE
GENTRIFIZIERUNG
Die «Seefeldisierung» der Zürcher
Stadtquartiere schreitet voran,
wie eine Analyse anhand der neu
überarbeiteten Sinus-Milieus zeigt.
Die Milieus der Unterschicht werden
nicht nur im Zürcher Trendquartier
verdrängt.
TEXT—DIETER MARMET*
ABBILDUNG 1: EINWOHNERMILIEUS IM STADTKREIS 8 (LINKS) UND NACHFRAGEMILIEUS IM STADTKREIS 4 (RECHTS)
Quellen: Künzler Bachmann Directmarketing, Realmatch360
Konservativ-Arrivierte 0%
Konservativ-Arrivierte +2%
Postmaterielle +18%
Postmaterielle +3%
Performer +3%
Performer +3%
Kosmopolitische
Individualisten
+10%
Kosmopolitische
Individualisten
+3%
Progressive Realisten +2%
Progressive Realisten 0%
Adaptiv-pragmatische
Mitte
–9%
Adaptiv-pragmatische
Mitte
–1%
Nostalgisch- Bürgerliche 0%
Nostalgisch- Bürgerliche –1%
Traditionelle –8%
Traditionelle –3%
Hedonisten –8%
Hedonisten –1%
Konsumorientierte
Basis
–7%
Konsumorientierte
Basis
–4%
Schweizer Durchschnitt
Schweizer Durchschnitt
GENTRIFIZIERUNG DES SEEFELDS
Als ich in den Achtzigerjahren nach Zürich zog,
war Wohnraum knapp. Die städtische Leerstandsziffer
lag auf einem ähnlich tiefen Niveau wie heute
und auf dem Hirschenplatz fanden am Donnerstag regelmässig
«Wohnungsnot-Demos» statt. Mein erstes
Studentenzimmer war eine Dachkammer an der Feldeggstrasse
im Zürcher Stadtkreis 8 – für 280 CHF pro
Monat. Das Seefeld war damals keine begehrte Wohngegend.
Der Drogenhandel prägte das Quartier und an
der Dufour strasse florierte der Strassenstrich. In den
Neunzigerjahren trug die Erweiterung des Bahnhofs
Stadelhofen dazu bei, dass sich das Image des Quartiers
verbesserte. Lange Zeit vernachlässigte Liegenschaften
wechselten den Besitzer und wurden saniert.
Oder sie wurden zugunsten von Neubauten abgerissen.
Heute gehört das Quartier am rechten Zürichseeufer
zu den beliebtesten und teuersten Wohngegenden
der Schweiz.
Mit diesem Wandel einher ging eine Veränderung
der Bevölkerungsstruktur. Der im Fachjargon «Gentrifizierung»
genannte Prozess bezeichnet die Verdrängung
einkommensschwacher durch einkommensstarke
Haushalte aufgrund von immobilienwirtschaftlichen
Aufwertungen. Die Analyse der Bevölkerungsstruktur
mittels Sinus-Milieus zeigt, wie weit dieser Veränderungsprozess
im Kreis 8 heute fortgeschritten ist (vgl.
Abbildung 1, linke Seite). Weit übervertreten sind die
Milieus der Oberschicht und der oberen Mittelschicht,
insbesondere die Postmateriellen. Im Vergleich zur
Schweizer Bevölkerung ebenfalls übervertreten ist das
Milieu der Kosmopolitischen Individualisten. Weniger
KAMPF GEGEN
SEGREGATION
IST EIN KAMPF
GEGEN WIND-
MÜHLEN.
zahlungskräftige Milieus wurden allmählich verdrängt
und sind heute im Seefeld klar untervertreten. Auch Studenten
in Dachkammern werden wohl weniger häufig
anzutreffen sein als früher.
NICHT NUR IM SEEFELD
Solche Gentrifizierungsprozesse sind keineswegs ein
neues Phänomen oder auf die Stadt Zürich beschränkt.
Erstmals beschrieben wurden sie in den 1960er-Jahren
von Ruth Glass, die sich mit der Veränderung der Einwohnerstrukturen
im Londoner Stadtteil Islington auseinandergesetzt
hat. Auch in Islington wurden weniger
zahlungskräftige Haushalte nach und nach aus einem
Viertel verdrängt, das erst hip und dann saniert wurde.
Dabei sind Ursache und Wirkung nicht immer klar
auseinanderzuhalten. Die Image-Verbesserung eines
Quartiers kann dazu führen, dass neue, wohlhabendere
Schichten zuziehen möchten, was den Immobilienbesitzern
erlaubt, zu sanieren oder neu zu bauen. Auf der
anderen Seite steigen durch die Sanierungen und Neubauten
die Wohnungspreise, was es nur noch besser
Verdienenden erlaubt, im aufgewerteten Quartier eine
Wohnung zu finden.
Betrachtet man etwa die aktuelle Milieu-Struktur der
Wohnungsnachfrage im Zürcher Stadtkreis 4 (vgl. Abbildung
1, rechte Seite), so unterscheidet sie sich kaum von
jener der heutigen Bewohner des Stadtkreises 8. Ehemals
ausserhalb der Stadtgrenzen gelegen, wurden im
Kreis 4 früher Tierkadaver («Cheiben») entsorgt, weshalb
er auch «Chreis Cheib» genannt wird. Heute suchen
dort Vertreter der Oberschicht und der oberen Mittelschicht
nach Wohnungen.
24
IMMOBILIA / März 2025
ABBILDUNG 2: AKTUELLE EINWOHNERMILIEUS UND MILIEUDYNAMIK IM STADTKREIS 4
Quellen: Künzler Bachmann Directmarketing, Realmatch360
Konservativ-Arrivierte –6%
Postmaterielle –1%
Performer –1%
Kosmopolitische
Individualisten
+3%
Progressive Realisten +4%
Adaptiv-pragmatische
Mitte
–2%
Nostalgisch- Bürgerliche +3%
Traditionelle –5%
Hedonisten +3%
Konsumorientierte
Basis
0%
Schweizer Durchschnitt
Gesellschaftliche
Leitmilieus
Zukunfts-Milieus
Bürgerlicher
Mainstream
Milieus der
unteren Mitte
und Unterschicht
Schweizer Durchschnitt 34%
Nachfrage 42%
Einwohner 26%
Milieudynamik +16%
Schweizer Durchschnitt 13%
Nachfrage 16%
Einwohner 20%
Milieudynamik –4%
Schweizer Durchschnitt 34%
Nachfrage 29%
Einwohner 30%
Milieudynamik –1%
Schweizer Durchschnitt 19%
Nachfrage 14%
Einwohner 22%
Milieudynamik –8%
Schweizer Durchschnitt
«SEEFELDISIERUNG»
Vergleicht man die erwähnte Milieu-Struktur der
Wohnungssuchenden im Kreis 4 nun mit der Milieu-
Struktur der ansässigen Bevölkerung (vgl. Abbildung
2, linke Seite), wird klar, dass der Gentrifizierungsprozess,
der im Seefeld zu beobachten war, auch andere
Zürcher Stadtquartiere erfasst hat. Vergleicht man die
aktuelle Bevölkerungsstruktur im Kreis 4 mit der gesamten
Schweiz, zeigt sich eine Dominanz des progressiv
orientierten Mittelstands. Die Gesellschaftlichen
Leitmilieus sind hingegen noch unterrepräsentiert –
deutlich bei den Konservativ-Arrivierten, tendenziell
bei den Postmateriellen und Performern.
Die Unterschiede zwischen den Milieus der ansässigen
Bevölkerung (Einwohnermilieus) und jenen
der Wohnungssuchenden (Nachfragemilieus) macht
die rechte Seite der Abbildung 2 deutlich. Die sogenannte
Milieudynamik zeigt auf, wie sich die Bevölkerungsstruktur
in Zukunft verändern wird, sollten die
Wohnungssuchenden im Kreis 4 tatsächlich fündig
werden. Auch wenn es nicht von allen gleich gern gehört
wird, ist es sicher nicht falsch, von einer fortschreitenden
«Seefeldisierung» des «Chreis Cheib» zu sprechen.
MILIEU-ANALYSEN
Daten zu den Einwohner- und Nachfragemilieus können
helfen, solche Gentrifizierungsprozesse sichtbar zu
machen. Sie können auch dazu dienen, sich abzeichnende
Veränderungen zu antizipieren und politisch zu begleiten.
Aber auch für die Immobilienwirtschaft sind derartige
Analysemöglichkeiten wertvoll. Vor allem wenn die
Lesebeispiel Abbildung 2 rechts: Im Kreis 4 machen die gesellschaftlichen
Leitmilieus 26% der Bevölkerung aus (Schweizer Durchschnitt:
34%). Unter den Wohnungssuchenden liegt ihr Anteil jedoch bei 42%.
Finden alle eine Wohnung, steigt ihr Anteil um 16% (42% – 26%).
Veränderungen nicht so augenfällig sind wie im Kreis 4,
können sie Entwickler und Investoren dabei unterstützen,
ihre Objekte an der (zukünftigen) Nachfrage auszurichten.
Auch für Vermarkter bieten solche Tools ganz
neue Möglichkeiten, ihre Zielgruppen im Detail zu analysieren
und ihre Vermarktungsstrategien entsprechend
anzupassen.
«SINUS-MILIEUS ® WOHN- UND
LEBENSWELTEN SCHWEIZ»
Das 2002 von Sinus entwickelte Modell der Schweizer
Sinus-Milieus wurde 2024 grundlegend überarbeitet und in Kooperation
mit Künzler Bachmann Directmarketing an die soziokulturellen
Veränderungen der Gesellschaft angepasst. Das
2020 von «acasa» und SVIT Schweiz publizierte Standardwerk
«Sinus-Milieus ® Wohn- und Lebenswelten Schweiz» (vgl. Immobilia/November
2020, «So wohnt die Schweiz») wird deshalb
ebenfalls überarbeitet. Dabei entschied sich die Arbeitsgruppe,
das ursprünglich einmal 256 Seiten starke Werk auf die für die
Immobilienwirtschaft wesentlichen Elemente zu konzentrieren
und nur noch in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Die
aktualisierten «Sinus-Milieus ® Wohn- und Lebenswelten
Schweiz» sowie die dazugehörigen Online-Tools können beim
SVIT Verlag ab dem Frühsommer 2025 bezogen werden.
*DIETER
MARMET
Der Autor ist Mitglied
des Advisory Boards
von Realmatch360, das
Projektentwickler, Investoren,
Bewirtschafter,
Makler, Berater
und Bewerter mit aktuellen
Informationen
zur Immobiliennachfrage
beliefert.
IMMOBILIA / März 2025 25
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
DER MONAT
8
Bis am 20. Juni kann man die Projektanträge für das
Programm «Modellvorhaben Nachhaltige Raumentwicklung»
einreichen. Weitere Infos zur Initiative
des Bundes stehen unter modell vorhaben.ch zur
Verfügung. SYMBOLBILD: UNSPLASH.COM
INTERNATIONAL
EIN ROBOTER MIT
BAUHELM
Mit Unterstützung des
EU-finanzierten Projekts
«Concert» hat das Forschungsinstitut
Istituto Italiano di
Tecnologia einen Bauroboter
entwickelt. Er kann gefährliche
und monotone Arbeiten
auf Baustellen übernehmen,
was die Unfälle reduziert und
die Effizienz steigert. Die mobile
Manipulationsplattform
ist je nach Anwendung und
Nutzlast konfigurierbar. Sie
wurde auf einer Baustelle an
der Seite echter Arbeitskräfte
erprobt und validiert.
concertproject.eu
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SCHWEIZ
BWO SUCHT
MODELL
VORHABEN
Mit seinem Programm
«Modellvorhaben Nachhaltige
Raumentwicklung» fördert der
Bund neue Ansätze und Methoden.
Lokale, regionale und
kantonale Akteure erhalten
einen Anreiz, Lösungsideen
in den gesetzten Schwerpunkten
zu entwickeln und vor Ort
zu erproben. Das Erreichte
soll ein Vorbild sein für andere
Vorhaben. Für die Periode
2025 – 2030 leitet das Bundesamt
für Wohnungs wesen
(BWO) den Schwerpunkt «Zukunft
Wohnen: den Bestand
nachhaltig nutzen und transformieren».
Interessierte Akteure
können bis zum 20. Juni
ihren Antrag einreichen.
modellvorhaben.ch
BUND PASST
DIE KOSTEN
LIMITEN AN
Seit 1. Februar gilt die
revidierte Verordnung des
Bundesamts für Wohnungswesen
(BWO) über die Kostenlimiten
und Darlehensbeträge
für Miet- und Eigentumsobjekte.
Die Revision berücksichtigt
die gestiegenen
Land- und Baukosten und verbessert
die Fördermöglichkeiten
für gemeinnützige
Projekte in Berggebieten. Die
Kostenlimiten wurden zuletzt
2022 angepasst. Land- und
Baupreise sind seitdem gestiegen,
weshalb neue Werte
notwendig wurden. Die Anpassung
stellt sicher, dass preisgünstiger
Wohnraum gefördert
und erhalten bleibt.
NEUE SIA-NORM
SCHAFFT
TRANSPARENZ
Seit Februar löst die SIA-
Norm 390/1 den SIA-Effizienzpfad
Energie ab. Die neue
Norm legt pro Nutzungskategorie
Richt- und Zielwerte
fest für die Bereiche Erstellung,
Betrieb und Mobilität.
Negativemissionen dürfen
für den Zielwert nicht mehr
angerechnet werden. Damit
liegt der Fokus auf der Vermeidung
von Emissionen, anstatt
auf Kompensation zu
bauen. Die SIA-Norm 390/1
ist nicht gesetzlich verpflichtend,
bietet jedoch eine anerkannte
Methodik, um sich auf
regulatorische Veränderungen
vorzubereiten.
EIGENHEIMPREISE
WEITERHIN
IM AUFWIND
Laut UBS Swiss Real Estate
Bubble Index fiel der Index
im 4. Quartal 2024 auf
0,29 Punkte zurück. Das Risiko
einer Immobilienblase, also
einer einschneidenden Preiskorrektur
bei Eigenheimen,
ist somit moderat. Gleichzeitig
legten die Preise für Eigenheime
im 4. Quartal 2024 um
+0,6% zu, zum Vorjahr verteuerten
sie sich um +2,4%. Die
besseren Finanzierungsbedingungen
feuern den Preisanstieg
an. Der Nachfrageindex
(Suchabos für Eigenheimkauf )
lag im Dezember 2024 mehr
als 20% über dem Vorjahresniveau.
Laut Bericht dürfte sich
Wohneigentum 2025 erwartungsgemäss
um +3% bis +4%
verteuern.
ANGEBOTSMIETEN
BLEIBEN STABIL
Zum Jahresauftakt bewegen
sich die Angebotsmieten
kaum. Bei den Kantonen
26
IMMOBILIA / März 2025
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Die Schweizer
Marketinglösung
mit 20 Jahren Erfahrung,
die sich speziell an
Immobilienprofis richtet
zeigten sich im Januar nur
leichte Bewegungen von maximal
plus oder minus 1% gegenüber
dem Vormonat. Einziger
Ausreisser bildete der Kanton
Schaffhausen mit +1,3%. Gesunken
sind die Angebotsmieten
hingegen in Zug (–1%) und
Glarus (–0,9%). Dies zeigen
die aktuellen Zahlen des Homegate-Mietindexes,
den der
Immobilienmarktplatz in Zusammenarbeit
mit der Zürcher
Kantonalbank (ZKB) erhebt.
Er misst die Veränderung der
Mietpreise für neue und wieder
zu vermietende Wohnungen
anhand der aktuellen
Marktangebote.
VERANSTALTUNGEN
SWISSBAU
STARTUP
CHALLENGE
Die «Swissbau Start up
Challenge» ist eine Kooperation
der Startup Academy und
der Swissbau. Sie bietet Jungunternehmen
eine Plattform,
um Ideen zu präsentieren und
so zur Transformation der
Bau- und Immobilienbranche
beizutragen. Wer ins Finale
kommt, kann die Innovationen
an der Fachmesse Swissbau
vom 20. bis 23. Januar 2026
in Basel vorstellen. Start-ups
können sich noch bis 31. März
für die Teilnahme anmelden.
startup-academy.ch
SCHWEIZER
PHOTOVOLTAIK-
TAGUNG
Am 1. und 2. April findet die
23. Schweizer Photovoltaik-
Tagung im Kursaal Bern statt.
Der Verband Swissolar organisiert
den Anlass zusammen
mit dem Verband Schweizerischer
Elektrizitätsunternehmen
(VSE) und Energie
Schweiz. Zu den Themen gehören
die neuen gesetzlichen
Rahmenbedingungen, die
Nutzung von Flexibilitäten
und Einspeisemanagement,
Geschäftsmodelle für Grossanlagen
und die neuen Möglichkeiten
für Eigenverbrauch
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IMMOBILIA / März 2025
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
DER MONAT
Das Stadion für die Ski-WM 2027 in Crans-Montana
feiert bald den Baustart. Das Bundesgericht hat die
eingereichte Beschwerde nun definitiv abgewiesen.
BILD: THOMAS SPONTI / BONNARD WOEFFRAY ARCHITECTES
UNTERNEHMEN
SIKA ÜBERNIMMT
ELMICH
Sika übernimmt Elmich
Pte Ltd mit Sitz in Singapur.
Die Anbieterin von begrünten
Dächern und Flächen
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recycelten Rohstoffen bestehen.
Dank Übernahme kann
Sika ihr Angebot in der Region
Asien/Pazifik erweitern. Das
Schweizer Unternehmen
schafft zudem Cross-Selling-
Möglichkeiten für ihre eigenen
Dach- und Abdichtungsprodukte.
Sika ist in 102 Ländern
mit Tochtergesellschaften
präsent und produziert in über
400 Fabriken.
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SAW UND SEW
KAUFEN
LIEGENSCHAFTEN
Die Stiftung Alterswohnungen
der Stadt Zürich (SAW)
und die Stiftung Einfach Wohnen
(SEW) haben in Zürich
fünf Wohnhäuser, zwei gemischt
genutzte Liegenschaften
(Wohnen und Gewerbe)
und eine Gewerbeliegenschaft
erworben. Die Liegenschaften
liegen an der Birmensdorfer-,
Talwiesen- und Riedmattstrasse.
Die Mietverhältnisse
unterliegen künftig dem Modell
der Kostenmiete der Stadt
Zürich. Dies ist der erste gemeinsame
Kauf der Stiftungen,
die langfristig kostengünstigen
Wohnraum schaffen möchten.
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Bewertung und Verkauf von Wohn-,
Geschäfts- und Industrieliegenschaften.
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PELLETSBRANCHE
BAUT AUS
Laut Verband der Schweizer
Holzpelletsbranche Pro-
Pellets stieg 2024 die Anzahl
der verkauften Pelletheizungen
und somit auch der Bedarf
an Pellets. Zwei neue Produzenten
sollen nun im Kanton
Graubünden und im Tessin
den regionalen Bedarf decken.
In Savognin GR hat im Herbst
2024 die Firma Resurses SA
die Produktion aufgenommen.
Seit Sommer 2024 läuft die
Pelletpresse der Firma Pelle-
Ticino SA in Biasca TI. Für die
Produktion von Pellets nutzen
Produzenten Restholz aus
Sägereien und Hobelwerken.
FIRSTCAUTION
FEIERT JUBILÄUM
Die branchenunabhängige
Kautionsversicherung Firstcaution
mit Sitz in Nyon VD
feiert im kommenden Juni
zehn Jahre Zugehörigkeit zur
familiengeführten französischstämmigen
Frey-Gruppe
und eine ebenso lange Leitung
durch Céline Frey. In dieser
Zeit ist das Unternehmen
von 10 auf 65 Mitarbeitende
gewachsen und strebt von
ursprünglich 15 000 Kunden
die Marke von 150 000 an.
PROJEKTE
CRANS-MONTANA
BEKOMMT
WM-STADION
Die Arbeiten für das Zielstadion
für die Ski-WM 2027
in Crans-Montana VS starten
nun wie geplant demnächst.
Einige Anwohner hatten
Beschwerde eingereicht wegen
der Grösse des Vorhabens.
Staatsrat und Kantonsgericht
hatten die Beschwerde abgewiesen.
Daraufhin wandten
sich die Anwohner ans Bundesgericht,
das die Beschwerde
ebenfalls abgewiesen hat.
Dank Zugeständnissen auf
beiden Seiten konnten sich die
Parteien nun einigen.
NEUES TIMING
FÜR VIERERFELD-
QUARTIER
Die Stadt Bern plant auf
dem Areal Viererfeld/Mittelfeld
ein Quartier, das
28
IMMOBILIA / März 2025
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Einladung
QuorumDigital
Wohn- und Lebensraum für
rund 3000 Personen schaffen
soll. Das Projekt verzögert
sich nun wegen der komplexen
Rahmen bedingungen. Die
Baustelle wird erst 2027 erschlossen,
die ersten Wohngebäude
ab 2030 realisiert. Das
Quartier soll energetisch vorbildlich
sein und weiträumige
Grünflächen bieten.
SBB ZEIGEN PLÄNE
FÜR WANKDORF
TUNNEL
Die SBB haben die Pläne
für das Projekt «Entflechtung
Wankdorf Süd–Ostermundigen»
aufgelegt. Sie sind bis
25. März im Bauinspektorat
der Stadt Bern sowie in den
Gemeindeverwaltungen von
Ostermundigen und Ittigen
einsehbar. Kernstück ist der
neue Wankdorftunnel unterhalb
der Gleise. Die Strecke
wird von Bern her nach Wankdorf
über eine 290 Meter lange
Rampe abtauchen, durch
den 440 Meter langen Tunnel
führen und über eine 240 Meter
lange Rampe vor Ostermundigen
auftauchen. Die
Kosten belaufen sich auf rund
700 Mio. CHF. Das Projekt
wird über den Ausbauschritt
2025 des Bundes finanziert.
WINTERTHUR
STELLT WEICHEN
FÜR DIE ZUKUNFT
Laut einer Mitteilung der
Stadt Winterthur werden bis
2050 täglich bis zu 180 000
Reisende am Hauptbahnhof
erwartet. Gemeinsam mit
den SBB hat die Stadt deshalb
das Ausbaukonzept «Bahnhof
Winterthur 2045+» erarbeitet.
Die Weiterentwicklung
des Stadtraums um den Bahnhof
ist nun Gegenstand einer
Testplanung. Sie klärt, wie öffentliche
Räume, Verkehrsführung
und Aufenthaltsqualität
verbessert werden können. Die
Bevölkerung wird aktiv eingebunden.
Die Testplanung
dauert bis 2026 und bildet
die Grundlage für den neuen
Masterplan für den Stadtraum
rund um den Bahnhof.
NEUES QUARTIER
IN BAAR
Im Gebiet Unterfeld Süd in
Baar ZG entsteht ein Quartier
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Stand Februar 2025
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
DER MONAT
mit rund 400 Wohnungen und
um die 1000 Arbeitsplätzen.
Die Siedlung liegt in unmittelbarer
Nähe zur S-Bahn-Haltestelle
Lindenpark. Das Projekt
wird in drei Etappen realisiert.
Der Entwurf für die erste
Etappe von Enzmann Fischer
Partner AG und Ort AG überzeugte
die Eigentümerinnen
Ina Invest und Estella Invest
sowie die Entwicklerin Implenia.
Der Baustart erfolgt noch
dieses Jahr. Die erste Etappe
soll per 2028 abgeschlossen
sein.
Wohnungen sollen per 2029
bezugsbereit sein.
WOHNEN MIT
BLICK AUF
DEN RHEINFALL
CEO der Division Türen. Moor
hat einen Masterabschluss in
Informations-, Medien- und
Technologiemanagement der
Universität St. Gallen. Arbonia
beschäftigt 6200 Mitarbeitende
und ist in den Bereichen
Raumklima und Innentüren
aus Holz und Glas tätig.
NEUER FINANZ
CHEF BEI
HELVETICA
Er war zuletzt als Head of Real
Estate Financing bei Loanboox
tätig, ein europaweiter
Anbieter von Fremdfinanzierungen.
Dabei verantwortete
er die strategische Weiterentwicklung
des Segments sowie
Beratung und Abwicklung von
Finanzierungen. Davor war
Zurfluh für Raiffeisen Schweiz
und Credit Suisse tätig.
WECHSEL IM VR
VON ZUG ESTATES
GRÜNES LICHT
FÜR SIEDLUNG
IN DAVOS
Die Stimmberechtigten
von Davos haben sich für die
Realisierung des Wohnquartiers
«Valbella» in Davos Dorf
ausgesprochen. Es entsteht
auf dem Areal der ehemaligen
Höhenklinik Valbella und
soll 150 Wohnungen für Einheimische
bieten. Entwickelt
wird das Vorhaben von HRS
Real Estate. Für die geplanten
Eigentumswohnungen
und Reiheneinfamilienhäuser
übernimmt die HRS Investment
AG die Bauherrschaft.
Für die vorgesehenen Mietwohnungen
sucht HRS noch
einen Investor. Das Baugesuch
soll noch dieses Jahr eingereicht
werden. Der Baubeginn
ist auf 2026 angesetzt. Die
Losinger Marazzi hat eine
Überbauung am Industrieplatz
Ost in Neuhausen am
Rheinfall SH fertiggestellt.
Entstanden sind zwei Hochhäuser
– nur 250 Meter vom
Rheinfall entfernt. Das Gebäude
«Five Corners» umfasst
49 Eigentumswohnungen.
Das Gebäude «Rhio» bietet
80 Mietwohnungen, Gewerbe-
und Gastronomieflächen
im Erdgeschoss sowie eine
g emeinsame Dachterrasse.
PERSONEN
ARBONIA UNTER
NEUER LEITUNG
Claudius Moor ist seit
Januar CEO der Arbonia
Gruppe. Er arbeitet seit 2015
für das Unternehmen mit Sitz
in Arbon TG und war seit 2020
Marc Escher ist seit dem
1. Februar CFO der Helvetica
Property Investors AG. Vor seinem
Wechsel zu Helvetica war
er in leitenden Positionen im
Finanzwesen, bei Beratungsfirmen
und in der Anlagebranche
tätig. Bei Helvetica liegt
sein Fokus auf der Optimierung
der Finanzprozesse, der
Sicherstellung der Kapitalstruktur
sowie der Unterstützung
des Fondswachstums.
Helvetica ist im Bereich Immobilienfonds
und Asset Management
tätig.
NEUER CEO BEI
AVOBIS ADVISORY
Patrick Zurfluh übernimmt
per 1. Mai die Geschäftsführung
der Avobis Advisory AG.
Annelies Häcki Buhofer
(oberes Bild) zieht sich
nach über 25 Jahren im Verwaltungsrat
der Zug Estates
zurück. Dies aufgrund der
statutarisch definierten
Altersgrenze. An der Generalversammlung
vom 10. April
wird Julia Häcki für die Nachfolge
vorgeschlagen. Sie hat
einen Abschluss in Stadt- und
Regio nalplanung der Technischen
Universität Berlin und
einen MAS Real Estate der
Universität Zürich. Die gebürtige
Zugerin gehört zur Hauptaktionärsfamilie.
IMMOBILIA / März 2025 31
IMMOBILIENRECHT
IMMOBILIARSACHENRECHT
2024 IM SACHEN-
UND BODENRECHT
31
Prof. Dr. iur. Roland Pfäffli fasst im
vorliegenden Beitrag das Jahr 2024 in
Gesetzgebung und Rechtsprechung
auf dem Gebiet des Sachen- und
Bodenrechts zusammen und gibt
einen Überblick über die Neuerungen
der Fachliteratur.
TEXT— PROF. DR. IUR. ROLAND PFÄFFLI*
Das Stockwerkeigentum
und die
Rechte der Stockwerkeigentümer
stand 2024 besonders
im Fokus.
BILD: 123RF.COM
I. GESETZGEBUNG
A. STOCKWERKEIGENTUM
Gestützt auf die Motion Nr. 19.3410
von Ständerat Andrea Caroni (FDP / AR)
schlägt der Bundesrat vor, einzelne Aspekte
des Stockwerkeigentumsrechts, das am
1. Januar 1965 eingeführt wurde, zu modernisieren.
Es geht darum, die Praxistauglichkeit
zu verbessern, beispielsweise
bei der Beschlussfassung über die Verlängerung
eines Baurechts, auf welchem
ein Gebäude im Stockwerkeigentum erstellt
wurde. Auch soll die Schaffung eines
Erneuerungsfonds künftig (klageweise)
ermöglicht werden. Die Vernehmlassungsfrist
für die Gesetzesänderungen ist am
20. Dezember 2024 abgelaufen 1 .
B. BESITZESSCHUTZ
Am 9. Juni 2015 hat Nationalrat Olivier
Feller (FDP / VD) die Motion Nr. 15.3531
eingereicht, wonach der Bundesrat beauftragt
wird, die Bedingungen zu lockern,
unter denen sich Eigentümer von unrechtmässig
besetzten Grundstücken gemäss
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Artikel 926 ZGB ihres Eigentums wieder
bemächtigen dürfen.
Der Bundesrat hat am 19. August 2015
die Motion abgelehnt; der Nationalrat
(am 3. Mai 2017) und der Ständerat (am
11. September 2017) haben die Motion jedoch
angenommen, sodass in der Folge am
15. Dezember 2023 der Bundesrat eine entsprechende
Botschaft 2 zuhanden des Parlaments
verabschiedet hat. Dabei soll das
Selbsthilferecht gestärkt werden. Im Gesetz
soll präzisiert werden, ab welchem
Zeitpunkt die Frist läuft, innert welcher die
Grundeigentümer die Hausbesetzer mittels
verhältnismässiger Gewalt wegweisen
und sich des Grundstücks wieder bemächtigen
dürfen. Die Beratungen im Parlament
haben noch nicht stattgefunden.
C. LEITUNGSKATASTER
SCHWEIZ
Die Versorgungs- und Entsorgungsnetze
in der Schweiz sind nicht einheitlich
dokumentiert und diesbezügliche Informationen
unterschiedlich zugänglich.
WWW.SIMULATION.SOLAR
Simulation und Gutachten für Blendung, Beschattung, Tageslicht
Deshalb will der Bundesrat in enger Zusammenarbeit
mit den betroffenen Partnern,
insbesondere den Kantonen, den
Leitungskataster Schweiz aufbauen. Dieser
stellt flächendeckend Geodaten zu allen
ober- und unterirdischen Leitungen
und den dazugehörigen Infrastrukturen
in der erforderlichen Qualität und in harmonisierter
Form bereit. Die zeitgemässe
Dokumentation reduziert die Risiken von
Schäden bei Bauarbeiten im Untergrund.
Für den Leitungskataster Schweiz müssen
vorerst rechtliche Grundlagen geschaffen
werden, und zwar im Rahmen
einer Teilrevision des Bundesgesetzes über
Geoinformation (GeoIG). Die Vernehmlassungsfrist
für die Gesetzesänderungen ist
am 18. April 2024 abgelaufen 3 .
D. ZWEITWOHNUNGEN
Das Bundesgesetz über Zweitwohnungen
(ZWG) wurde geändert, und zwar gestützt
auf die Parlamentarische Initiative
Nr. 20.456, eingereicht am 19. Juni 2020
von Nationalrat Martin Candinas (GR / Die
Mitte).
Es geht um die Nutzung der bestehenden
altrechtlichen (vor dem 11. März 2012 bestehenden)
Wohnungen. Solche Wohnungen
dürfen ohne Nutzungsbeschränkungen
erneuert, umgebaut sowie abgebrochen
und neu aufgebaut werden. Innerhalb der
Bauzonen darf dabei die Hauptnutzfläche
32
IMMOBILIA / März 2025
um maximal 30 Prozent der vorbestehenden
Hauptnutzfläche erweitert werden,
wobei in diesem Rahmen zusätzliche Wohnungen
und Gebäude geschaffen werden
dürfen (Art. 11 Abs. 2 ZWG).
Übersteigt die Erweiterung dieses
Mass, so kann die Wohnung als Erstwohnung
oder als touristisch bewirtschaftete
Wohnung deklariert werden. Eine solche
Nutzungsbeschränkung ist im Grundbuch
anzumerken (Art. 11 Abs. 4 ZWG).
Die Änderung wurde vom Parlament am
15. März 2024 beschlossen 4 . Die Referendumsfrist
ist am 4. Juli 2024 abgelaufen,
ohne dass ein Referendum ergriffen wurde.
Der Bundesrat hat am 13. September 2024
die Gesetzesänderung auf den 1. Oktober
2024 in Kraft gesetzt.
II. RECHTSPRECHUNG
A. STOCKWERKEIGENTUM
(ABÄNDERUNG REGLEMENT)
Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass
die Abänderung eines Reglements über
die Verwaltung und Benutzung des Stockwerkeigentums
einem qualifizierten Quorum
unterstellt wird. Die Änderung bedarf
gemäss Art. 712g Abs. 3 ZGB der Mehrheit
der Stimmen der Stockwerkeigentümer,
die zugleich zu mehr als der Hälfte anteilsberechtigt
sind.
Im konkreten Fall ist im Reglement festgehalten,
dass eine Änderung nur mit einer
Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen
der Stockwerkeigentümer vorgenommen
werden kann. Das Bundesgericht erachtet
diese Verschärfung (gegenüber der gesetzlichen
Regelung) im vorliegenden Fall als
zulässig, da die Hauptmotive, die seinerzeit
dem Art. 712 g Abs. 3 ZGB zugrunde gelegen
haben, erfüllt sind 5 . Einerseits sollen die
Minderheitseigentümer davor geschützt
werden, dass ihnen eine Reglementsänderung
aufgezwungen wird. Andererseits
soll verhindert werden, dass eine Minderheit
der Stockwerkeigentümer in der Lage
ist, sämtliche Änderungen zu blockieren.
Im Einzelfall muss somit bei der Einführung
einer Erschwerung des Quorums genau
abgeklärt werden, ob diese Kriterien
erfüllt sind 6 .
B. STOCKWERKEIGENTUM
(STELLVERTRETUNG)
Für die Anfechtung von Beschlüssen
der Stockwerkeigentümergemeinschaft
kommt die Bestimmung von Art. 712 m
Abs. 2 in Verbindung mit Art. 75 ZGB zur
Anwendung. Es gilt somit das Vereinsrecht.
Dort wird festgelegt, dass ein Beschluss innert
Monatsfrist seit Kenntnis beim Gericht
angefochten werden kann.
Im konkreten Fall haben die Stockwerkeigentümer
einen Stellvertreter bestimmt
zur Vertretung an der ordentlichen Eigentümerversammlung.
Die Handlungen des
Vertreters bzw. deren Wirkungen sind den
Stockwerkeigentümern zuzurechnen, wie
wenn sie selbst gehandelt hätten (Art. 32
Abs. 1 OR), und zwar unabhängig davon, ob
der Vertreter beauftragt wurde, die vertretenen
Stockwerkeigentümer unmittelbar
über den Ausgang der Beschlussfassung
zu
16
informieren. Somit erfolgt die Kenntnisnahme
am Tag der Versammlung bzw.
(rechtlich) am Folgetag der Versammlung.
Bei der Monatsfrist gemäss Art. 75 ZGB
handelt es sich um eine Verwirkungsfrist 7 .
C. STOCKWERKEIGENTUM
(AUSSTEHENDE BEITRAGS
FORDERUNGEN)
Die Stockwerkeigentümergemeinschaft
hat für die auf die letzten drei Jahre entfallenden
Beitragsforderungen Anspruch
gegenüber jedem jeweiligen Stockwerkeigentümer
auf Errichtung eines Pfandrechts
an dessen Anteil (Art. 712 i Abs. 2
ZGB). Dabei handelt es sich um ausstehende
gemeinschaftliche Kosten und Lasten
im Sinne von Art. 712 h ZGB.
Im konkreten Fall ging es darum, die
Dreijahresfrist auszulegen. Das Bundesgericht
hatte sich bisher noch nie mit dieser
Frage befasst. Das höchste Gericht geht
davon aus, dass die Dreijahresfrist durch
Rückrechnung ab Stellung des Begehrens
um Eintragung des gesetzlichen Pfandrechts
zu berechnen ist 8 .
D. STOCKWERKEIGENTUM
(KOSTENVERTEILUNG)
Beschlüsse der Stockwerkeigentümergemeinschaft
können innert Monatsfrist
ab Kenntnisnahme von jedem Stockwerkeigentümer,
der nicht zugestimmt hat, gerichtlich
angefochten werden (Art. 712 m
Abs. 2 ZGB in Verbindung mit Art. 75 ZGB).
Im Zweifel ist von der blossen Anfechtbarkeit
des Beschlusses auszugehen und
eine Nichtigkeit ist nur mit grösster Zurückhaltung
anzunehmen. Von Nichtigkeit
ist auszugehen, wenn ein Beschluss
gegen qualifizierte Formvorschriften,
gegen die Struktur des Stockwerkeigentums,
gegen unverzichtbare Rechte der
Stockwerkeigentümer, gegen zwingende
privatrechtliche Fundamentalnormen
oder gegen zwingende Bestimmungen des
öffentlichen Rechts verstösst.
Im konkreten Fall wurde ursprünglich
beschlossen, die Kosten für die Sanierung
einer Einstellhalle nach Wertquoten abzurechnen.
An der nächsten Versammlung
wurde die Frage nochmals traktandiert. Es
wurde beschlossen, die Sanierungskosten
nicht nach Wertquoten, sondern nach der
Anzahl der Parkplätze und künftig auch die
Nebenkosten der Einstellhalle nach dem
gleichen Prinzip abzurechnen. Dieser Beschluss
wurde nicht angefochten. Erst als
ein Jahr später das Protokoll des Vorjahres
zur Diskussion stand, wurde der seinerzeitige
Beschluss beanstandet mit der Begründung,
dass die Kostenverteilung nichtig sei.
Das Gericht kam zum Schluss, dass keine
Nichtigkeit vorlag. Im Gegenteil, der
zur Diskussion stehende Beschluss (Abrechnung
nach Anzahl der Parkplätze)
entsprach dem Sinne von Art. 712 h Abs. 3
ZGB, wonach die Kostenverteilung verhältnismässig
nach der Benützung aufzuteilen
sei. Hinzu kommt, dass für eine Anfechtung
des Beschlusses die Monatsfrist längst abgelaufen
war, während die Nichtigkeit eines
Beschlusses ohne Frist geltend gemacht
werden konnte 9 .
Hinweis: In der Erwägung 3.7. des Urteils
wird hinsichtlich der Anfechtung von
Beschlüssen der Stockwerkeigentümergemeinschaft
auf das Vereinsrecht verwiesen,
wonach ein Beschluss innert 30 Tagen
ab Kenntnisnahme gerichtlich angefochten
werden kann. Der gesetzliche Verweis auf
das Vereinsrecht führt zur Bestimmung von
Art. 75 ZGB. Dort ist allerdings festgelegt,
dass die Anfechtung binnen Monatsfrist erfolgen
muss. Die Monatsfrist und die Frist
von 30 Tagen sind nicht gleichbedeutend.
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IMMOBILIA / März 2025 33
IMMOBILIENRECHT
IMMOBILIARSACHENRECHT
7
E. STOCKWERKEIGENTUM
(GEMEINSCHAFTLICHE KOSTEN)
Zur Beteiligung der Stockwerkeigentümer
an den gemeinschaftlichen Kosten
ist die Bestimmung von Art. 712 h ZGB
massgebend. Konkret heisst dies, dass die
Stockwerkeigentümer an die Lasten des
gemeinschaftlichen Eigentums und an die
Kosten der gemeinschaftlichen Verwaltung
Beiträge nach Massgabe ihrer Wertquoten
zu leisten haben (Art. 712 h Abs. 1 ZGB). Dienen
jedoch bestimmte gemeinschaftliche
Bauteile, Anlagen oder Einrichtungen einzelnen
Stockwerkeinheiten nicht oder nur
in ganz geringem Masse, so ist dies bei der
Verteilung der Kosten zu berücksichtigen
(Art. 712 h Abs. 3 ZGB).
In einem konkreten Fall aus dem Kanton
Tessin hat das Bundesgericht entschieden,
dass für eine Stockwerkeinheit, die einen
Restaurant- und Hotelbetrieb umfasst,
eine Reduktion der Kostenbeteiligung angebracht
ist, da die Restaurantbesucher
gewisse Teile der gemeinschaftlichen Anlagen
(Schwimmband, Park) nicht benützen
dürfen 10 .
F. BAURECHT
(VORZEITIGER HEIMFALL)
In einem Baurechtsvertrag wurde ein
selbstständiges und dauerndes Baurecht
eingeräumt, für welches ein Grundstück im
Grundbuch aufgenommen wurde (Art. 779
Abs. 3 und Art. 943 Abs. 1 Ziffer 2 ZGB). Unter
den strengen im Gesetz vorgesehenen
Bedingungen ist der belastete Grundeigentümer
befugt, dem Baurechtsberechtigten
die Dienstbarkeit zu entziehen und den
vorzeitigen Heimfall gemäss Art. 779 f,
Art. 779 g und 779 h ZGB herbeizuführen.
Das Bundesgericht hat entschieden,
dass bei einem solchen vorzeitigen Heimfall
die Bestimmungen von Art. 107 und
Art. 108 Ziffer 1 OR analog anzuwenden
sind. Der Grundeigentümer hat somit dem
Baurechtsberechtigten eine angemessene
Frist zur nachträglichen Erfüllung der
vertraglichen Verpflichtungen anzusetzen,
es sei denn, es gehe aus dem Verhalten
des Baurechtsberechtigten hervor, dass
sich dies als unnütz erweisen würde 11 . Zur
Ausübung des vorzeitigen Heimfallrechts
beim Baurecht wird zudem verwiesen auf
zwei weitere Urteile des Bundesgerichts 12 .
G. NACHBARRECHT
(IMMISSIONEN)
Jedermann ist verpflichtet, bei der Ausübung
seines Eigentums, wie namentlich
beim Betrieb eines Gewerbes auf seinem
Grundstück, sich aller übermässigen Einwirkung
auf das Eigentum der Nachbarn zu
enthalten (Art. 684 Abs. 1 ZGB).
Im konkreten Fall ging es um zwei benachbarte
Stockwerkeigentümer in der Gemein-
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4
de Pfäffikon SZ, die je über eine Dachterrasse
verfügen. Ein Stockwerk eigentümer installierte
auf seiner Dachterrasse einen Weiher
samt Biotop (Teichanlage). Der Nachbar
beklagte sich, dass sich dort enorme Stechmückenschwärme
entwickeln, die bei wärmeren
Temperaturen am Abend kurz vor der
Dämmerung auf seine Terrasse flögen und
dort für übermässige Immissionen sorgten.
Er wollte deshalb den Nachbarn gerichtlich
verpflichten, den Weiher mit Biotop zu entfernen.
Die Vorinstanz verzichtete auf die Einholung
eines beantragten gerichtlichen
Gutachtens und hat aufgrund mangelnder
Beweise die Klage abgewiesen. Das Bundesgericht
hat die Klage zum Teil zurückgewiesen.
Es geht davon aus, dass ein Gutachten
den notwendigen Kausalzusammenhang
gemäss Art. 684 Abs. 1 ZGB überprüfen
könnte und somit als objektiv taugliches
Beweismittel diente. Die Vorinstanz verfällt
somit in Willkür, wenn sie einem Gutachter
die Kompetenz abspricht, zu beurteilen,
ob eine Teichanlage auf der Terrasse des einen
Nachbarn die Ursache für Stechmückenschwärme
auf der Terrasse des anderen
Nachbarn ist 13 .
H. DIENSTBARKEITEN
(NÄHERPFLANZRECHT)
Im Kanton St. Gallen ist eine Grunddienstbarkeit
mit dem Stichwort «Näherpflanzrecht»
mit folgendem Wortlaut im
Grundbuch eingetragen: Der Eigentümer
der Parzelle Nr. X gestattet dem Eigentümer
der Parzelle Nr. Z die beliebige Bepflanzung
mit Büschen und Bäumen bis an die gemeinsame
Grenze heran und verzichtet auf den
Anspruch auf Einhaltung der im EG zum
ZGB Art. 98 aufgeführten Mindestabstände
bei Anpflanzung.
Umstritten war, ob von den Pflanzungen
entlang der gemeinsamen Grenze zwischen
den Grundstücken der Parteien eine übermässige
Einwirkung auf das Grundstück des
belasteten Grundeigentümers ausgeht und
dieser einen Beseitigungsanspruch gemäss
Art. 684 Abs. 1 ZGB geltend machen kann.
Die Vorinstanz kam zum Schluss, dass
die Dienstbarkeit die Schaffung eines Sichtschutzes
für das berechtigte Grundstück
bezweckt. Allerdings sei dieser im vorliegenden
Fall überschritten, da beispielsweise
die grenzüberragenden Äste mit einem
Überhang bis zu 5,35 Metern vom Belasteten
zu dulden seien. Die Einwirkungen auf
das belastete Grundstück standen somit
nicht im Einklang mit Art. 737 Abs. 2 ZGB,
wonach der Dienstbarkeitsberechtigte verpflichtet
ist, sein Recht in möglichst schonender
Weise auszuüben. Der Berechtigte
wurde deshalb verurteilt, jeweils jährlich im
Herbst sämtliche Pflanzungen entlang der
gemeinsamen Grundstücksgrenze auf Giebelhöhe
seines Hauses bzw. bis auf zwei Meter
an die Grenze zurückzuschneiden.
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde
gegen diesen Entscheid abgewiesen
und somit das Urteil des Kantonsgerichts
St. Gallen (I. Zivilkammer) vom 26. September
2023 bestätigt 14 . Bemerkenswert ist der
Hinweis des Bundesgerichts in der Erwägung
7.2. des Urteils, wonach der Eintrag eines
«beliebigen» Näherpflanzrechts nach
Treu und Glauben nicht so zu verstehen ist,
dass für die Dienstbarkeit keine Schranken
gelten.
I. DIENSTBARKEITEN
(AUSLEGUNG EINES
DURCHFAHRTSRECHTS)
Für die Ermittlung von Inhalt und Umfang
einer Dienstbarkeit gibt Art. 738 ZGB
eine Stufenordnung vor. Ausgangspunkt
ist der Grundbucheintrag. Dieser wird mit
einem Stichwort (beispielsweise «Wegrecht»)
zum Ausdruck gebracht.
Soweit sich Rechte und Pflichten aus
dem Eintrag deutlich ergeben, ist dieser
für den Inhalt der Dienstbarkeit massgebend
(Art. 738 Abs. 1 ZGB). Nur wenn
der Eintrag unklar ist, darf «im Rahmen des
Eintrags» auf den Erwerbsgrund zurückgegriffen
werden (Art. 738 Abs. 2 ZGB). Der
Erwerbsgrund stellt das Verpflichtungsgeschäft
dar, d. h. den Dienstbarkeitsvertrag,
welcher den Inhalt der Dienstbarkeit im
Detail umschreibt (Wortlaut). Ist auch der
Erwerbsgrund (Wortlaut) nicht schlüssig,
kann sich der Inhalt der Dienstbarkeit im
Rahmen des Eintrags aus der Art ergeben,
wie die Dienstbarkeit während längerer
Zeit unangefochten und in gutem Glauben
ausgeübt worden ist (Art. 738 Abs. 2 ZGB).
Entscheidend ist somit in erster Linie
der Grundbucheintrag, welcher sich durch
das Stichwort äussert. Das Stichwort wird
vom Grundbuchamt festgelegt (Art. 98
Abs. 3 GBV), wobei sich dieses an den
Wortlaut der Dienstbarkeit zu halten hat.
Um Auslegungsstreitigkeiten zu vermeiden,
ist anzustreben, dass im Dienstbarkeitsvertrag
der Zweck der Dienstbarkeit
genau umschrieben wird.
Im konkreten Fall aus dem Kanton
Graubünden ging es um ein «Durchfahrtsrecht
für die Mieter des Hauses Nr. qqq,
wie es heute gebaut ist». Die Dienstbarkeit
wurde im Jahr 1933 errichtet. Inzwischen
wurde das erwähnte Haus (Pächterhaus)
durch ein Mehrfamilienhaus ersetzt. Aus
der Begrenzung der Dienstbarkeit auf ein
bestimmtes Haus, das durch einen Neubau
ersetzt wurde, ergibt sich nicht, dass
die Dienstbarkeit alles Interesse im Sinne
von Art. 736 Abs. 1 ZGB verloren hat. Das
Durchfahrtsrecht besteht weiterhin. Auch
eine Beschränkung auf das damalige bauliche
Ausmass des Hauses ergibt sich nicht
aus dem Erwerbsgrund. Konkret: Durch
die Auslegung kommt das Bundesgericht
(im Gegensatz zu den Vorinstanzen) zum
Schluss, dass die Dienstbarkeit im heutigen
Zeitpunkt immer noch seine Berechtigung
hat. Das Bundesgericht weist die
Sache allerdings zurück an die Vorinstanz
zur Prüfung der Frage, ob allenfalls eine
Mehrbelastung gemäss Art. 739 ZGB vorliegt
15 .
J. DIENSTBARKEITEN
(AUSLEGUNG EINES
DURCHGANGSRECHTS)
Konkret ging es um die Auslegung eines
Durchgangsrechts im Kanton Freiburg,
das im Jahre 1931 anlässlich der Einführung
des eidgenössischen Grundbuchs
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IMMOBILIA / März 2025 35
IMMOBILIENRECHT
IMMOBILIARSACHENRECHT
25
im Grundbuch eingetragen wurde. Die effektive
Begründung der Dienstbarkeit im
kantonalen Grundbuch, auf welche sich
der Grundbucheintrag (noch heute) stützt,
geht allerdings weiter zurück. Damals handelte
es sich sowohl beim berechtigten wie
auch beim belasteten Grundstück um landwirtschaftlich
genutzte Liegenschaften.
Es lag eine ungemessene Dienstbarkeit
vor. Somit richten sich der Inhalt und der
Umfang nach den Bedürfnissen des berechtigten
Grundstücks im Zeitpunkt der
Begründung der Dienstbarkeit, wobei eine
gewisse zukünftige Entwicklung damit
nicht ausgeschlossen ist. Ändern sich jedoch
die Bedürfnisse der Berechtigten, darf
dem Verpflichteten eine Mehrbelastung
nicht zugemutet werden (Art. 739 ZGB).
Führt die Befriedigung von gesteigerten,
aber gleichartigen Bedürfnissen des
berechtigten Grundstücks zu einer vermehrten
Inanspruchnahme des belasteten
Grundstücks, so liegt jedoch im Grundsatz
keine unzulässige Mehrbelastung im Sinne
von Art. 739 ZGB vor. Wird beispielsweise
das berechtigte Grundstück dem auch von
der Dienstbarkeit abgedeckten Zweck entsprechend
weiter überbaut und hat die Vergrösserung
oder Vermehrung der Gebäude
auf dem berechtigten Grundstück zur Folge,
dass auf diesem mehr Menschen wohnen
und deshalb der Weg stärker begangen
und befahren wird, ist die darauf zurückzuführende
Steigerung der Inanspruchnahme
des belasteten Grundstücks zulässig,
d. h., sie kann nicht als Überschreitung
eines (ungemessenen) Wegrechts angesehen
werden 16 .
Im vorliegenden Fall war der Sachverhalt
anders gelagert. Hier wurde festgestellt,
dass der ursprüngliche Zweck der
Dienstbarkeit darin bestand, dass das
Durchgangsrecht zur landwirtschaftlichen
Nutzung des berechtigten Grundstücks
begründet wurde. Nun sollte das
Durchgangsrecht zur Schaffung einer Zufahrtsstrasse
zu einem neuen Wohnviertel
genutzt werden. Diese Entwicklung ist
mit dem Zweck der Dienstbarkeit nicht
zu vereinbaren. Die vorgesehene Nutzung
war somit unzulässig 17 .
K. NOTWEGRECHT (ANSPRUCH)
Der Anspruch auf einen Notweg richtet
sich in erster Linie gegen den Nachbarn,
dem die Gewährung des Notweges der früheren
Eigentums- und Wegeverhältnisse
wegen am ehesten zugemutet werden darf
und im Weiteren gegen denjenigen, für den
der Notweg am wenigsten schädlich ist
(Art. 694 Abs. 2 ZGB).
Der Eigentümer, der durch eine Parzellierung
seines Grundstücks bewusst auf
einen genügenden Weg auf eine öffent-
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IMMOBILIA / März 2025
liche Strasse verzichtet, kann allerdings
keinen Notweg beanspruchen 18 . Stirbt
in der Folge der Eigentümer eines solchen
Grundstücks, kann seinen Erben die
selbst verschuldete Schaffung eines Notstandes
nicht entgegengehalten werden.
Im konkreten Fall wurde das Notwegrecht
gewährt, wobei auf das Kriterium des geringsten
Schadens abgestellt wurde 19 .
L. BAUHANDWERKER
PFANDRECHT (FRIST)
Die Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts
im Grundbuch hat bis spätestens
vier Monate nach der Vollendung der
Arbeit zu erfolgen (Art. 839 Abs. 2 ZGB).
Unter «Vollendung der Arbeit» sind Fertigstellungsarbeiten
zu verstehen. Blosse
Nachbesserungsarbeiten oder sonstige
Arbeiten, die der Unternehmer in Erfüllung
seiner Gewährleistungspflicht nach
Art. 368 Abs. 2 OR durchgeführt hat, sind
nicht zu berücksichtigen.
Im konkreten Fall wurde die Viermonatsfrist
nicht gewahrt. Massgebend ist
(wie erwähnt) der Abschluss der Arbeiten
und nicht das Datum der Ausstellung der
Rechnung 20 .
M. BAUHANDWERKERPFAND
RECHT (SUBUNTERNEHMER)
Subunternehmer verfügen über einen
selbstständigen Anspruch auf Eintragung
eines Bauhandwerkerpfandrechts (Art. 837
Abs. 1 Ziffer 3 ZGB). Ein Subunternehmer
braucht keine Zustimmung des Unternehmers
oder des Bauherrn für die Ausführung
seiner Arbeiten. Allerdings muss der Subunternehmer
dem Gericht glaubhaft darlegen,
dass er die Arbeiten am zu belastenden
Grundstück geleistet hat, was im vorliegenden
Fall aus dem Kanton Waadt nicht der
Fall war 21 .
Am 20. Dezember 2019 hat Ständerat
Andrea Caroni (FDP / AR) das Postulat
Nr. 19.4638 eingereicht. Er beauftragt darin
den Bundesrat, in einem Bericht darzulegen,
wie das Bauhandwerkerpfandrecht
angepasst werden könnte, um das Verhältnis
zwischen Bauherren und Subunternehmern
ausgewogener zu regeln. Zu prüfen ist
insbesondere eine «Transparenzlösung»,
wonach das Pfandrecht nur für Leistungen
greift, die erbracht wurden, nachdem
der Bauherr vom Subunternehmer Kenntnis
haben konnte. Der Bundesrat hat am
26. Februar 2020 das Postulat unterstützt,
worauf dieses am 4. März 2020 vom Ständerat
gutgeheissen wurde durch Überweisung
an den Bundesrat.
N. BAUHANDWERKER
PFANDRECHT (BEWEIS)
Reicht ein Bauhandwerker eine Klage
ein für die definitive Eintragung eines
als Vormerkung vorläufig eingetragenen
Bauhandwerkerpfandrechts, ist er beweisbelastet
für jene Tatsachen, die den
Rechtsgrund der pfandberechtigten Forderungen
begründen (Vertragsschluss; geleistete
Arbeiten) und die den Umfang der
Forderung bestimmen, aus denen sich die
Inhaberschaft an der pfandberechtigten
Forderung ergibt und welche die Bauarbeiten
ihrer Art nach als baupfandberechtigt
ausweisen (Material und Arbeit oder
Arbeit allein). Zudem ist er beweispflichtig
für die Rechtzeitigkeit der vorläufigen
Pfandeintragung.
Im konkreten Fall wurde zwar die vorläufige
Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts
als Vormerkung zugelassen.
Hingegen konnte der Handwerker im
Hauptprozess bei der Vorinstanz die vom
Grundeigentümer substanziierten Bestreitungen
nicht widerlegen, sodass das
Bauhandwerkerpfandrecht nicht bewilligt
wurde, was vom Bundesgericht bestätigt
wurde 22 .
In einem anderen Fall wurde bereits
die Vormerkung der vorläufigen Eintragung
des Bauhandwerkerpfandrechts
von der Vorinstanz abgewiesen, da der
rechts erhebliche Sachverhalt vom Unternehmer
nicht rechtsgenüglich behauptet
wurde. Das Bundesgericht bestätigte diesen
Entscheid 23 .
O. DOPPELAUFRUF (SCHKG)
Wird nach der Errichtung eines Grundpfandrechts
eine Dienstbarkeit oder
Grundlast auf ein Grundstück gelegt, ohne
dass der Pfandgläubiger zugestimmt hat,
so geht das Grundpfandrecht der späteren
Belastung vor. Diese wird gelöscht, sobald
bei der Pfandverwertung ihr Bestand
den vorgehenden Pfandgläubiger schädigt
(Art. 812 Abs. 2 ZGB). Im Verwertungsverfahren
hat somit der Grundpfandgläubiger
das Recht, den Doppelaufruf im Sinne von
Art. 142 SchKG zu verlangen.
Im konkreten Fall wurde die Verwertung
eines im Eigentum einer Aktiengesellschaft
stehenden selbstständigen und dauernden
Baurechts, das als Grundstück im Grund-
buch aufgenommen wurde (Art. 655 Abs. 2
Ziffer 2 ZGB), verlangt. Auf diesem lastete
ein selbstständiges und dauerndes Unterbaurecht,
das auch als Grundstück im
Grundbuch aufgenommen wurde. Dieses
Unterbaurecht wurde ohne Zustimmung
des vorgehenden Grundpfandgläubigers
(auf dem Baurechtsgrundstück) im Grundbuch
eingetragen.
Im Zwangsverwertungsverfahren wurde
deshalb zu Recht das Unterbaurecht
gelöscht, da keine ausreichende Deckung
vorlag 24 .
SACHENRECHT – BAND 11
Ausführlicher Kommentar zur Gesetzgebung
und Rechtsprechung im Jahr 2024 von Prof. Dr.
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1
Bundesblatt 2024, Dokument Nr. 2363
2
Bundesblatt 2024, Dokumente Nr. 116 und 117
3
Bundesblatt 2024, Dokument Nr. 69
4
Bundesblatt 2024, Dokument Nr. 681
5
Bundesblatt 1962 II, S. 1495
6
BGE 149 III 393
7
Urteil 5A_21/2023 des Bundesgerichts vom 7.2.2024
8
BGE 150 III 113 = Amédéo Wermelinger in «Immobilia», März 2024,
S. 34
9
Urteil 5A_695/2023 des Bundesgerichts vom 27.3.2024
10
Urteil 5D_24/2020 des Bundesgerichts vom 15.8.2023
11
BGE 150 III 63
12
Urteile 5A_647/2023 vom 5.3.2024 und Nr. 5A_921/2022 vom
24.2.2023
13
Urteil 5A_86/2023 des Bundesgerichts vom 22.8.2023
14
Urteil 5A_824/2023 des Bundesgerichts vom 17.4.2024
15
Urteil 5A_93/2023 des Bundesgerichts vom 20.9.2023
16
Urteil 5A_714/2021 des Bundesgerichts vom 8.3.2022
17
Urteil 5A_289/2023 des Bundesgerichts vom 1.2.2024
18
BGE 134 III 49
19
Urteil 5A_307/2023 des Bundesgerichts vom 15.1.2024
20
Urteil 5A_203/2023 des Bundesgerichts vom 30.8.2023
21
Urteil 5A_658/2023 des Bundesgerichts vom 17.1.2024
22
Urteil 5A_589/2023 des Bundesgerichts vom 18.4.2024
23
Urteil 5A_822/2022 des Bundesgerichts vom 14.3.2023
24
Urteil 5A_178/2023 des Bundesgerichts vom 6.2.2024
*PROF. DR. IUR.
ROLAND PFÄFFLI
Der Autor ist Notar und em. Titularprofessor
für Privatrecht an der
Universität Freiburg sowie Konsulent
bei Von Graffenried Recht,
Bern.
IMMOBILIA / März 2025 37
BAU & HAUS
GEBÄUDESICHERHEIT
SICHERE TREPPEN
AUF SCHRITT
UND TRITT
Obwohl manchmal anstrengend,
führen uns Treppen ins nächste Stockwerk.
Zudem ist Treppensteigen
ein einfaches und gesundes Fitnesstraining.
Und: Wer bei Planung,
Bau und Unterhalt von Treppen auf
wichtige Punkte achtet, reduziert
das Unfallrisiko erheblich.
TEXT— ANGELO ZOPPET-BETSCHART*
Es ist das Wechselspiel von Linien und Formen, von
Nähe und Weite oder auch das Oben und Unten, das
so viele fesselt. Treppen sind mehr als bloss Mittel
zum Zweck. Bei offenen Grundrissen und Räumen
sind sie vielfach das prägende und beeindruckendste
Raumelement. Es gibt sogar einen wissenschaftlichen
Forschungszweig, der sich mit den Eigenarten
von Treppen und deren Wirkungen auf den Menschen
befasst: die «Scalalogie».
DIE FASZINATION VON TREPPEN
Es gibt so viele alltägliche Dinge, über die man kaum
nachdenkt. Dazu gehören für die meisten zweifellos
auch Treppen, denen gemein ist, dass sie Höhenunterschiede
überwinden. Sie tun dies in unterschiedlichsten
Formen, Konstruktionen und Materialien. Wir
begegnen Treppen überall, im Aussenraum und in Gebäuden.
Treppen zeigen sich schlicht und funktional
in Industrie- und Fabrikbauten oder zeugen von hoher
gestalterischer und ästhetischer Formensprache.
Treppen haben die Menschen immer fasziniert, seien
es etwa die grossen, herausragenden Treppenanlagen
in Städten mit ihren geschichtlichen Prunkbauten
oder modernen Gebäuden. Viele sehen Treppen nicht
nur als ein rein praktisches Element, um von einer Ebene
zur anderen zu gelangen.
Zudem sind Treppen und Treppenhäuser eines der
spannendsten Themen in der Architekturfotografie.
Zufriedene Gesichter
auf der Haupttreppe
der Bauschule Aarau
deuten auf eine optimale
Anlage hin.
BILD: BAUSCHULE AARAU
TREPPEN SICHER UND FUNKTIONAL
GESTALTEN
Eine gute und normgerechte Planung ist entscheidend
für ein langfristig sicheres und angenehmes Begehen
einer Treppenanlage. Sicher und funktional
gestaltete Treppen und Treppenhäuser laden zur Benützung
ein, und sie leisten dadurch auch einen Beitrag
zur Gesundheit und Erhöhung der allgemeinen
Lebensqualität der Nutzer. Aber damit eine Treppe
auch benutzt wird, muss sie zentral gelegen, einladend
gestaltet, gut und bequem begehbar sein. Dazu muss
sie gut ausgeleuchtet und sicher sein. Die eidgenössische
Koordinationskommission für Arbeitssicherheit
EKAS hat für die Gestaltung von Treppen einige erforderliche
Grundregeln festgelegt.
Wichtigste Planungsgrundlage für jede Treppe ist
das auf der Anatomie des Menschen beruhende Steigungsverhältnis.
Ihm liegt die mittlere Schrittlänge (60
bis 65 cm) einer erwachsenen Person zugrunde. Beim
Treppensteigen verringert sich die Schrittlänge um
das Zweifache der Höhe. Dazu zwei Beispiele: Bei einer
Steigungshöhe (s) von 10 cm beträgt die Schrittlänge
bzw. die Stufenauftrittslänge (a) etwa 43 cm. Bei 17 cm
Steigung sind es also 29 cm Auftrittstiefe. Die «Schrittmassregel»
lautet also: 2 s + a = 60 bis 65 cm. Sie ist
gut geeignet für Treppenneigungen zwischen 25 und
40 Grad. Es gibt aber auch noch zwei weitere Regeln für
die Bestimmung der Steigungsverhältnisse von Treppen.
Die Bequemlichkeitsregel für flach geneigte Treppen:
a − s = 12 cm und die Sicherheitsregel, die zu kleine
Auftrittstiefen beim Heruntergehen verhindern soll:
a + s > 46 cm. Die wichtigste der drei Regeln, die Schrittmassregel,
wurde bereits um 1680 vom französischen
Baumeister François Blondel entwickelt und hat bis
heute noch immer ihre Gültigkeit.
GEBÄUDE
SICHERHEIT
Gebäudesicherheit ist ein zentraler
Bestandteil des modernen Facility
Managements und umfasst den
Schutz von Menschen, Sachwerten
und sensiblen Daten vor Gefahren
wie Einbruch, Vandalismus,
Feuer oder Cyberangriffen. Die Anforderungen
haben sich in den letzten
Jahrzehnten erheblich verändert:
Während früher mechanische Sicherungssysteme
wie Schlösser und
Gitter im Fokus standen, sind heute
digitale Lösungen, Vernetzung
und präventive Konzepte entscheidend.
Moderne Sicherheitssysteme
integrieren Zugangskontrollen, Videoüberwachung,
Brand- und Einbruchmeldesysteme
sowie smarte
Sensorik, um Risiken frühzeitig zu erkennen
und Schäden zu minimieren.
Zudem gewinnt Cybersecurity
an Bedeutung, da vernetzte Gebäudetechnik
potenzielle Angriffsflächen
bietet. Nachhaltige Sicherheitskonzepte
basieren auf einer Kombination
aus Technik, organisatorischen Massnahmen
und geschultem Personal. In
der heutigen Zeit ist Gebäudesicherheit
nicht mehr isoliert zu betrachten,
sondern als integraler Bestandteil
eines intelligenten, ressourceneffizienten
und nachhaltigen Facility
Managements.
38
IMMOBILIA / März 2025
10
SICHERHEITSANALYSE BEI TREPPEN
Treppen gehören zu den Unfall-Hotspots beim
Fussverkehr. Jedes Jahr verletzen sich in der Schweiz
mehr als 50 000 Personen bei Stürzen auf Treppen.
Analysen der Treppenstürze zeigen, dass die Zahl von
offiziell jährlich 100 Todesfällen in Wirklichkeit deutlich
höher liegt. Es ist sogar von 300 bis 500 Getöteten
bei Treppenunfällen und Stürzen auszugehen. Mit
fast 3000 Personen ist auch die Zahl der Schwerverletzten
beträchtlich hoch. Treppenstürze ereignen sich
ähnlich oft im privaten Wohnumfeld wie im öffentlichen
Raum. Kaum überraschend: Besonders häufig
sind ältere Erwachsene von Treppenstürzen betroffen.
Meistens sind Treppenstürze so genannt «multikausale
Ereignisse» – sie werden von einer Vielzahl
von Faktoren erzeugt und beeinflusst. Umweltbezogene
Faktoren wie Konstruktion, Einrichtung und Instandhaltung
spielen dabei ebenso eine grosse Rolle
wie personenbezogene Faktoren. Zu Letzteren gehören
physiologisch-kognitive Voraussetzungen, Risikoverhalten
und Alter.
Eine spezifische Norm für Treppen in Gebäuden
des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins
(SIA) gibt es nicht. Für Verkehrswege gelten die
Normen des Schweizerischen Verbands der Strassenund
Verkehrsfachleute (VSS). Um Treppen sicher zu
bauen, hat die BFU die Fachdokumentation «Treppen»
mit allen wichtigen Informationen erstellt und zusammengefasst.
Dazu die fünf wichtigsten Tipps:
– Bei Planung und Bau das passende Tritt- bzw.
Steigungsverhältnis und geeignete Stufenformen
wählen;
– Rutschhemmende und rutschfeste Treppenbeläge;
– Normgerechte Geländer und Handläufe montieren;
– Stufenkanten durch Markierung und Beleuchtung
sichtbar machen;
– Regelmässiger Unterhalt und Treppen frei von Gegenständen
halten.
TREPPENSTEIGEN ALS FITNESSTRAINING
In unserer heutigen, vielfach bewegungsverarmten
Gesellschaft steht zur Förderung der körperlichen Aktivitäten
im Alltag für Jung und Alt ein simples, aber
effektives Trainingsgerät zur Verfügung: Treppen!
Treppensteigen ist nicht nur kostenlos, sondern faktisch
überall möglich. Stufen in Hülle und Fülle gibt es
in Wohnhäusern, Bürogebäuden, Hotels, Einkaufszentren,
Bahnhöfen oder im öffentlichen Raum. Man kann
regelmässiges Treppensteigen ohne grossen zusätzlichen
Zeitaufwand sehr gut in den Alltag integrieren.
Und Treppensteigen ist ein optimales Ganzkörpertraining.
Man braucht dazu auch kein teures Fitnessstudio-Abo.
Wer zügig mehrere Stufen steigt und dabei
noch etwa Schul- oder Geschäftsmappen oder den
Einkauf trägt, merkt rasch, wie anstrengend Treppensteigen
sein kann. Beim zügigen Treppensteigen werden
vor allem die vorderen Oberschenkelmuskeln, die
Waden und der grosse Gesässmuskel beansprucht und
trainiert. Darüber steigert man beim Treppensteigen
die Herz- und Lungenfunktionen, also das Herz-Kreislauf-System,
und somit auch langfristig Fitness und
Leistungsfähigkeit.
Viele Menschen nehmen aber lieber Fahrstühle
und Gebäudelifte – oder Rolltreppen, anstatt die überall
vorhandenen Treppen. Dass Treppensteigen in absehbarer
Zeit für Schulanfänger zu einem Pflichtfach
werden könnte, zeigte in diesen Tagen ein Bericht der
britischen Tageszeitung «The Guardian» zu einer Umfrage
unter 1000 Lehrkräften in England und Wales mit
dem Titel «Britische Lehrer schlagen Alarm: Schüler
können weder Treppensteigen noch ein Buch richtig
halten.» Immer mehr Schulanfänger in Grossbritannien
hätten Schwierigkeiten mit grundlegenden motorischen
Fähigkeiten. Und ein Viertel der Kinder trage
beim Schuleintritt noch Windeln. Sie hätten aber keine
Probleme, ein Tablet zu bedienen, wüssten aber nicht,
wie sie mit einem Buch umgehen sollen.
PLANUNGS-
GRUNDLAGE FÜR
JEDE TREPPE
IST DAS AUF DER
ANATOMIE DES
MENSCHEN
BERUHENDE
STEIGUNGS-
VERHÄLTNIS.
*ANGELO
ZOPPET-
BETSCHART
Der Autor ist
Bauingenieur und
Fachjournalist und
lebt in Goldau.
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BAU & HAUS
GEBÄUDESICHERHEIT
SOLARFASSADEN
BRANDSICHER
PLANEN
Photovoltaik-Fassaden bieten grosse
Vorteile, doch die Brandschutzvorschriften
stellen hohe Anforderungen.
Die Einhaltung der Schutzziele muss in
einem Nachweisverfahren aufgezeigt
werden. Dies könnte sich bald ändern.
TEXT— SAMUEL SUMMERMATTER*
BILD: PLAN-E AG
Das Ingenieurbüro
Plan-E hat für das
Coop Hochhaus in
Basel eine Solarfassade
geplant.
EINE HOCHWERTIGE
FASSADENLÖSUNG
Dachflächen werden zunehmend für
unterschiedlichste Zwecke wie Regenwasserretention,
Dachbegrünung, Lüftungsanlagen,
Rückkühler für Wärmepumpen
und nicht zuletzt als Dachterrassen beansprucht.
Damit stehen sie weniger zur
dezentralen Energieproduktion zur Verfügung.
Als zusätzliche Fläche bietet sich
die Fassade an. Photovoltaikmodule (PV)
eignen sich hier hervorragend zur Eigenstromerzeugung.
Insbesondere die Südfassade
hat eine vorteilhafte saisonale
Energieverteilung mit erhöhter Winterproduktion.
Der Einsatz von Solarmodulen als Fassadenmaterial
substituiert andere Materialien
und erweitert deren Nutzen. Besonders
bei hochwertigen und ästhetischen Fassaden
sind gebäudeintegrierte PV-Fassaden
ideal. Standardmodule hingegen finden im
Industriesektor eine effiziente und wirtschaftliche
Anwendung.
Farbig gestaltete PV-Module haben sich
in den letzten Jahren rasant entwickelt und
werden sich als hochwertiges Baumate rial
für Fassaden durchsetzen. Diese Module
bieten sowohl wirtschaftliche als auch
DIE AKTUELLEN
BRANDSCHUTZ-
VORSCHRIFTEN
STELLEN HOHE
ANFORDERUNGEN
AN GEBÄUDE
ÜBER 11 METER.
gestalterische Vorteile. Farben, Oberflächenbehandlungen
und strukturierte Gläser
bieten vielfältige Optionen.
Im Vergleich zu herkömmlichen Fassadenlösungen
generieren PV-Fassaden
Erträge und werden durch Fördergelder
unterstützt. Der Eigenverbrauch ist wirtschaftlich
vorteilhaft, insbesondere in Zusammenschlüssen
zum Eigenverbrauch
(ZEV) oder lokalen Elektrizitätsgemeinschaften
(LEG).
HERAUSFORDERUNGEN IN
PLANUNG UND BRANDSCHUTZ
Die Planung von PV-Fassaden birgt spezifische
Herausforderungen in Bezug auf
Bauphysik, Statik, Elektroinstallation und
Brandschutz. Bei gebäudeintegrierten Anlagen
muss auf Wärmebrücken, Dampfsperren
und Dichtigkeitsanforderungen
geachtet werden. Die Modulverschaltung,
Kabelführung und das Energiekonzept erfordern
eine genaue Planung, wobei der
Photovoltaik-Fachplaner eine zentrale
Rolle spielt.
Die aktuellen Brandschutzvorschriften
stellen hohe Anforderungen an Gebäude
über 11 Meter Höhe, die mit flächigen
brennbaren Schichten in der Aussen-
40
IMMOBILIA / März 2025
64
BRANDSCHUTZMASSNAHME
ALS PRINZIPSCHNITT
Quelle: Plan-E AG
wand gebaut werden. Es muss ein Nachweis
zur Einhaltung der Brandschutzziele
erbracht werden. Gebäude über 30 Meter
dürfen grundsätzlich nur mit nicht brennbaren
Materialien in der Aussenwand gebaut
werden. Da die aktuell erhältlichen
PV-Module brennbare Bestandteile aufweisen
und kein «Stand der Technik» vorhanden
ist, braucht es für jede Anlage an
Gebäudefassaden über 11 Meter Höhe einen
Nachweis zur Einhaltung der Schutzziele.
Dieser muss üblicherweise mit einem
teuren Brandversuch gemacht werden.
Das Ingenieurbüro Plan-E arbeitet in
der Arbeitsgruppe von Swissolar mit, die
in einem Übergangsdokument Grundsätze
für einen argumentativen Nachweis für
das Einhalten der Schutzziele erarbeitet
hat. Das Dokument schafft Klarheit im Ablauf
des Nachweisprozesses. Zudem werden
technische wie bauliche Massnahmen
formuliert, unter deren Einhaltung für Gebäude
bis 100 Meter Höhe ein Nachweis
ohne Brandversuche möglich ist.
Zusammengefasst werden folgende
technische und bauliche Massnahmen
definiert:
– Aufbau der zulässigen Aussenwandkonstruktion
– Anforderung an Aufbau und Brandverhaltensgruppe
der Solarmodule
– Technische Vorgaben und Empfehlungen
zur Verkabelung in der Fassade und
der Auswahl der Wechselrichtern
– Notwendige Brandschutzmassnahmen
zur Unterbrechung des Hinterlüftungsraumes
– Anforderungen an den Betrieb und
Unterhalt.
Die Massnahmen werden unterteilt in
Fassadentypen und Gebäudehöhen.
Die Arbeitsgruppe erarbeitet nun mit
Hilfe von massnahmenspezifischen Brandversuchen
ein «Stand der Technik»-Papier.
Somit sollen Ende 2026 die technischen
und baulichen Rahmenbedingungen festgelegt
werden, unter deren Einhaltung PV-
Fassaden ohne Nachweis gebaut werden
können.
PLAN-E AG
Plan-E ist ein Ingenieurbüro, das sich auf die
Fachplanung von Photovoltaikanlagen spezialisiert
hat. Mit einem Team aus Expertinnen und
Experten in den Bereichen Elektro- und Energietechnik,
Baustatik und Architektur bietet Plan-E
massgeschneiderte Lösungen für Bauherren,
Contractor und Architekten. Von der Planung
über die Ausschreibung und die Fachbauleitung
bis hin zum Betrieb der Energiesysteme begleitet
Plan-E Projekte und sorgt für eine effiziente
und nachhaltige Umsetzung.
*SAMUEL
SUMMERMATTER
Der Autor ist Co-Geschäftsleiter
der Plan-E AG und Fachexperte
für Photovoltaik-Engineering.
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IMMOBILIA / März 2025 41
BAU & HAUS
GEBÄUDESICHERHEIT
MINUTIÖSE
DETEKTIVARBEIT
In kritischen Bereichen wie Industrie,
Produktionsbetrieben, Laboren
oder Arbeits- und Wohnräumen trägt
eine Gaswarnanlage dazu bei,
Leben zu retten und Katastrophen zu
verhindern. Je nach Anwendung
kommen unterschiedliche Sensoren
und Technologien zum Einsatz.
TEXT— THOMAS VOGELBACHER*
Erstickende Gase wie zum Beispiel Stickstoff,
Kohlendioxid oder Argon verdrängen Sauerstoff in der
Luft. Dies kann zu Sauerstoffmangel führen. In engen
oder schlecht belüfteten Räumen wie Silos, Tanks, Laborräumen
und Werkstätten ist dies lebensgefährlich.
Die Sauerstoffsensoren in den Überwachungssystemen
erkennen, wenn die Sauerstoffkonzentration unter
ein sicheres Niveau fällt.
Explosionsfähige Gase wie zum Beispiel Methan,
Propan oder Wasserstoff werden in Kombination mit
der Luft brennbar oder explosiv. Dies geschieht, wenn
ihre Konzentration die sogenannte untere Explosionsgrenze
(UEG) erreicht. Überwachungssysteme messen
die Konzentration und lösen Alarme aus.
INDUSTRIEPROZESSE ÜBERWACHEN
Gasüberwachung ist in vielen Industrieunternehmen
essenziell für die Produktion, die Kontrolle und
die Lagerung. In der chemischen Industrie wird die
Gaszusammensetzung in den Produktionsanlagen
überwacht. So lassen sich Leckagen giftiger oder explosionsfähiger
Gase vermeiden. In der Energieindustrie
werden Erdgasleitungen und Speicher überwacht.
Dasselbe gilt für Produktionsanlagen von Biogas. Bei
der Speicherung von elektrischer Energie wird zudem
das Wasserstoffgas kontrolliert.
In der Metall- und Schweissindustrie erkennen die
Überwachungssysteme Gase wie Argon oder Kohlendioxid.
In Kläranlagen und Deponien werden Faulgase
wie Methan und Schwefelwasserstoff überwacht. Ziel
ist es, Vergiftungen oder Explosionen zu vermeiden.
In schlecht belüfteten Räumen, zum Beispiel in einem Labor, kann eine
Gaswarnanlage Leben retten. BILD:123RF.COM
SICHERHEIT UND PERSONENSCHUTZ
Eine Gaswarnanlage ist in der Lage, gefährliche
Gase zu detektieren, Personen zu warnen und Massnahmen
zur Reduktion der Gasbelastung einzuleiten.
Greifen die Massnahmen nicht und die Gaskonzentration
steigt weiter, löst die Anlage Evakuationssysteme
aus. Bei explosiven Gasen leitet sie die Abschaltung der
Stromversorgung in der betroffenen Zone ein.
Gase weisen unterschiedliche Eigenschaften auf
und können deshalb verschiedene Gefahren darstellen.
Toxische Gase führen zu Vergiftungen, zum Beispiel
durch Kohlenmonoxid, Schwefelwasserstoff oder
Ammoniak. Solche Gase sind oft farb- und geruchlos,
weshalb wir sie nicht direkt wahrnehmen. Selbst geringe
Mengen können gesundheitsschädlich sein oder
langfristige Schäden verursachen. Die Überwachung
sorgt dafür, dass die Grenzwerte nicht überschritten
und Alarme ausgelöst werden, bevor es gefährlich wird.
JE NACH ART
UND KON-
ZENTRATION
DER GASE
SETZT MAN
UNTER-
SCHIEDLICHE
SENSOREN EIN.
LUFTREINHALTUNG GEWÄHRLEISTEN
Eine Gaswarnanlage überwacht die Luft permanent
und kann die gemessenen Gaskonzentrationen
aufzeichnen. Sie ist jedoch nicht in der Lage, eine Analyse
der Luftqualität durchzuführen. Dazu werden Systeme
eingesetzt, welche die Luft stichprobenartig auf
ihre Zusammensetzung auswerten.
Im Bereich Luftreinhaltung werden Stickoxide,
Schwefeldioxid und andere Schadstoffe in der Luft gemessen.
Dies gewährleistet die Einhaltung der gesetzlichen
Grenzwerte für Emissionen. Überwacht wird
auch die Methankonzentration. Methan ist ein starkes
Treibhausgas und entsteht in Landwirtschaft, Deponien
und Industrie. In Büros oder Schulen werden
CO2-Sensoren genutzt, um die Qualität der Innenluft
sicherzustellen und die Lüftungsanlage zu steuern. Hohe
CO2-Werte können zu Müdigkeit, Konzentrationsproblemen
und Kopfschmerzen führen.
DETEKTOREN UND SENSOREN
Es gibt verschiedene Technologien zur Gasüberwachung.
Je nach Art und Konzentration der Gase werden
unterschiedliche Sensoren eingesetzt.
Elektrochemische Sensoren reagieren selektiv
auf bestimmte Gase durch chemische Reaktionen.
42
IMMOBILIA / März 2025
28
Sie werden häufig für toxische Gase wie Kohlenmonoxid,
Stickstoffdioxid, Ammoniak, Wasserstoff oder
Schwefelwasserstoff eingesetzt. Solche Sensoren sind
besonders geeignet, um niedrige Gaskonzentrationen
zu detektieren. Sie sind nur für einige Gase verfügbar.
Infrarot-Sensoren messen die Absorption von Infrarotlicht
durch Gase wie CO2, Methan oder andere
brennbaren Gase, ohne Wasserstoff. Neu ist es möglich,
Kältemittel-Leckagen mit diesen Sensoren zu detektieren.
Katalytische Sensoren nutzen eine heisse
Oberfläche, um brennbare Gase darauf zu oxidieren
und messen die Wärmeentwicklung. Sie werden häufig
für Methan, Propan oder Wasserstoff eingesetzt.
GESETZLICHE VORGABEN UND NORMEN
Was den Schutz am Arbeitsplatz betrifft, regelt die
SUVA die Gaskonzentrationen, denen wir ausgesetzt
werden dürfen. MAK-Werte definieren die maximale
Konzentration, der wir während eines Arbeitstags ausgesetzt
werden dürfen. KZG-Werte definieren einen
Kurzzeit-Grenzwert, dem wir über 15 Minuten ausgesetzt
werden dürfen.
Es gibt zudem Richtlinien für Planung, Einbau und
Betrieb von Gaswarnanlagen. Dazu gehören die SES-
Richtlinie zu Gaswarnanlagen für die Detektion von
Gasen und Dämpfen und die SWKI-Richtlinie zu Gaswarnanlagen
für Parkhäuser und Autoeinstellhallen. Die
ATEX-Richtlinie regelt, welche Gasdetektoren in explosionsgefährdeten
Bereichen eingesetzt werden dürfen.
BETRIEB UND UNTERHALT
Eine Gaswarnanlage muss regelmässig auf ihre
Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Die eingebauten
Mess elemente sind Verschleissteile. Sie müssen
nachjustiert und periodisch ersetzt werden. Die
Unterhaltsarbeiten muss eine fachkundige Person ausführen,
welche die Sensoren mit dem geeigneten Kalibriergas
justiert. Führt der Betreiber der Warnanlage
die Tests an den Sensoren selbst durch, ist oft die Zerstörung
der sensiblen Messtechnik die Folge.
*THOMAS
VOGELBACHER
Der Autor ist
Geschäftsführer der
Müller-Elektronik AG,
die auf Gaswarntechnik
spezialisiert ist.
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IMMOBILIA / März 2025 43
BAU & HAUS
GEBÄUDESICHERHEIT
SICHERE
SPIELPLÄTZE SIND
KEIN KINDERSPIEL
Wer ist verantwortlich, wer haftet?
Das sind häufige Fragestellungen rund
um gemeinschaftliche Spielplätze von
Mehrfamilienhäusern und Wohnsiedlungen,
sei es im Mietverhältnis oder
im Stockwerkeigentum.
TEXT— THOMAS GERSTER*
Spielplätze in Wohnsiedlungen
bereiten
viel Freude – vorausgesetzt,
einige Regeln
für die sichere und
störungsfreie Benutzung
werden beachtet.
BILD: 123RF.COM
BENUTZUNGSRECHTE: SIEDLUNGS-
SPIELPLÄTZE ÜBLICHERWEISE PRIVAT
Üblicherweise sind Spielplätze, die zu einem Mehrfamilienhaus
oder einer Wohnsiedlung gehören und auf
privatem Grund errichtet sind, «privat». Entsprechend
hat der Werkeigentümer – also der Vermieter oder bei
Gemeinschaftsflächen von Stockwerkeigentümergemeinschaften
die Stockwerkeigentümer- Versammlung
bzw. in deren Vertretung die Verwaltung – die Verfügungsgewalt
und kann grundsätzlich Unbefugten den
Zutritt verbieten und sie gegebenenfalls wegweisen.
Um das Verbot für Nichtberechtigte zum Ausdruck zu
bringen, sollten Schilder angebracht werden, die den
Zutritt für Unbefugte untersagen, die erlaubte Benutzung
der bestimmten Gruppen spezifizieren und darauf
hinweisen, dass der Zutritt für Unbefugte rechtliche
Konsequenzen haben kann.
Bei einer Zuwiderhandlung kann in der Schweiz
Hausfriedensbruch (StGB Art. 186) geltend gemacht
werden. Allerdings ist hier Augenmass gefragt, denn …
– wie sieht die Situation aus, wenn ein berechtigtes
Kind ein anderes Kind zum Spielen auf dem Spielplatz
einlädt oder wenn es eben eine ganze Gruppe
von (eigentlich unberechtigten) Kindern einlädt?
– wie wird es beurteilt, wenn ein (des Lesens oder
der Sprache nicht kundiges und nicht straffähiges)
Kind ohne Begleitung eines Erwachsenen von sich
aus auf den Spielplatz geht?
BEI DEN
VORSCHRIFTEN
ZUR FLÄCHE
HERRSCHT
GROSSER
FÖDERALIS-
MUS.
Diese Fragen zeigen die juristische Verzwicktheit, aber
auch die teilweise Absurdität der Diskussionen – besonders,
wenn die unnötige Emotionalisierung und
Instrumentalisierung des Themas Kinderlärm stattfindet.
SPIELPLATZSICHERHEIT: ES GILT DIE
WERKEIGENTÜMERHAFTUNG
Grundsätzlich haften die Werkeigentümer nach
Art. 58 Abs. 1 OR für Schäden (Unfälle bzw. Unfallfolgen),
die sich infolge fehlerhafter Anlagen, Herstellung
oder mangelhaften Unterhalts ereignen. Schützen
können sich die Werkeigentümer durch …
– die Sicherheitsabnahme des neuerstellten Spielplatzes
vor der Eröffnung durch eine ausgebildete
Fachperson;
– mindestens eine jährlich durchgeführte Sicherheitsinspektion
der Spielplatzgeräte und Spielplatzböden,
allenfalls auch der Zusatzausstattung wie
Tore, Zäune, Bänke, Abfallbehälter, Blenden usw.,
ebenfalls durch eine ausgebildete Fachperson;
– regelmässige – im Idealfall dokumentierte – Kontrollen
des Zustands und eines allfälligen Wartungsbedarfs
des Spielplatzes, der Spielgeräte und
allenfalls der unmittelbaren Umgebung durch das
beauftragte, idealerweise geschulte Personal (z. B.
den Hauswart oder den Gärtner) und entsprechende
Ausführung von Wartungsaufträgen.
44
IMMOBILIA / März 2025
Sämtliche Prozesse sind in der verbindlichen Sicherheitsnorm
SN/EN 1167 vorgeschrieben. Während
diese Prozesse im öffentlichen Sektor (Schulen,
Gemeinden, Freibäder usw.) langsam zum Standard
werden, ist dies im privaten Sektor, insbesondere im
Wohnungsbau, noch die Ausnahme. Hauseigentümer
wollen die Kosten für die Inspektionen vermeiden,
gehen damit aber bei einem Unfall aufgrund falscher
Anlage des Spielplatzes, Fehlkonstruktion der Spielgeräte
oder mangelnder Kontrolle, Wartung und Unterhalt
ein hohes Risiko ein. Denn unter Umständen
wird auch eine Haftpflichtversicherung aufgrund von
Fahrlässigkeit Regress nehmen wollen.
ERSTELLUNGSPFLICHT: VON FALL ZU
FALL UNTERSCHIEDLICH
Grundsätzlich gilt für einzelne Einfamilienhäuser
keine Pflicht zur Erstellung eines Spielplatzes,
wenngleich Eltern im eigenen Garten aus freien Stücken
Spielgeräte aufstellen, die sich übrigens nicht an
der Norm SN/EN 1176, sondern an der bezüglich Sicherheit
sehr viel zurückhaltenderen und andere Faktoren
als die Unfallgefahr berücksichtigenden Norm
SN EN 71 für Spielzeug orientieren. Bei Wohnbauten
und Überbauungen mit mehreren Einheiten sieht
meist das kantonale Baugesetz eine Bestimmung (und
auch manchmal eine Ausnahmebestimmung) vor, die
meist ab vier, sechs oder acht Wohneinheiten einen
Spielplatz und einen allgemeinen Aufenthaltsbereich
fordert. Die Gemeinden sind meist frei, in ihren Bauordnungen
das kantonale Recht zu konkretisieren, zu
ergänzen oder zu verschärfen und auch die allfälligen
Ersatzabgaben bei Nicht-Erstellung festzulegen.
So hat beispielsweise die Stadt La Chaux-de-Fonds
2025 die Ersatzabgabe pro Quadratmeter Spielplatzfläche
bei MFH-Neubauprojekten neu auf 900 CHF/
qm festgelegt. Die vorgeschriebene Grösse beträgt ab
zehn Wohneinheiten 5 qm pro Wohneinheit ab zwei
Zimmern, mindestens aber 100 qm. Im Kanton Luzern
wiederum gelten 15 qm Spielplatz- oder Freizeitfläche
pro Wohnung ab sechs Wohneinheiten mit mindestens
drei Zimmern. Es lohnt sich also, sich im Rahmen des
Planungsprozesses mit den gesetzlichen Bestimmungen
vertraut zu machen.
Grundsätzlich gibt es über die vage «Kindgerechtheit»
und den Flächenumfang hinaus kaum qualitative
Vorschriften für den Kinderspielplatz, was bedauerlicherweise
auch die Erstellung von minimalen, sogenannten
Alibi-Spielplätzen ermöglicht.
BAUGESUCH: THEORETISCH NOTWENDIG,
PRAKTISCH OFT VERGESSEN
Bei einem Neubau wird grundsätzlich ein Spiel-,
Sport- oder Aufenthaltsbereich als Teil des Umgebungsplan
angezeigt und bewilligt. Üblicherweise
wird bei einem Ein-zu-eins-Ersatz eines Spielplatzes
(Dimensionen, Zweck und Funktionen ungefähr der alten
Anlage entsprechend) bzw. einzelner Spielgeräte
darauf verzichtet, ein Baugesuch zu verlangen.
Oft wird dabei nicht bedacht, dass bei einer Totalsanierung
einer in die Jahre gekommenen Siedlung mit
Mietwohnungen, bei der auch die Mieterschaft wechselt,
womit durch den Einzug von jungen Familien der
Bedarf an einem gut ausgerüsteten Spielplatz im Vergleich
zur reiferen, vorherigen Mieterschaft wieder
steigt.
Anders sieht es bei Neubauprojekten aus. Für eine
Baute – und da macht ein Spielplatz in der Regel keine
Ausnahme, auch wenn hier die Behörden meist ein Auge
zudrücken – braucht es in der Schweiz grundsätzlich
eine Baubewilligung. Die Bedingungen, die sich meist
an der verwendeten Fläche oder der maximalen Höhe
der Spielanlage orientieren, hängen nicht nur vom
kantonalen Baugesetz ab, sondern auch von der jeweiligen
kommunalen Bauordnung, welche die kantonalen
Vorschriften teilweise stark verschärfen kann. Eine
Bauanfrage mit schriftlicher Antwort schützt hier vor
bösen Überraschungen.
SPIELPLATZ-LÄRM: UMSTRITTEN, KLAR
GEREGELT UND EINSCHRÄNKBAR
Immer wieder beschäftigt Kinderlärm die Gerichte
und dabei ist der Entstehungsort vielfach der Spielplatz.
Während er für die Kinder meist Ausdruck
von Spass und Freude ist, kann er für Anwohner tatsächlich
je nach Empfindlichkeit eine Belastung bedeuten.
Kinderspielplätze und Freizeitanlagen für
Kinder und Jugendliche sind gesetzlich vorgeschriebene
Einrichtungen, die zu Mehrfamilienhäusern und
Wohnsiedlungen gehören. Entsprechend sind Lärm-
Immissionen grundsätzlich zu tolerieren (Urteil des
Bundesgerichts 1A.73/2001 vom 4. März 2002, E. 3).
Allerdings gilt dies nur für den Normalbetrieb. Das
heisst, dass aus der Benutzung resultierende Störungen,
zum Beispiel während der allgemein verbindlichen
Nachtruhe (meist 22 bis 7 Uhr), nicht toleriert
werden müssen (BGE 123 II 74). Sie fallen allerdings in
die Zuständigkeit des polizeilichen Ordnungsdienstes.
Selbstverständlich können beispielsweise die Benutzungszeiten
auch über die für die Einwohner und ihre
Kinder verbindliche Hausordnung der Liegenschaft
eingeschränkt werden. Ebenfalls nicht als Normalbetrieb
gilt die Zweckentfremdung, beispielsweise das
Garagen- als Fussballtor oder die Garageneinfahrt als
Basketball-Court.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN:
– IN DER BLOG-SEKTION VON WWW.GTSM.CH FINDEN SICH BEITRÄGE ZUM GANZEN
SPEKTRUM DES THEMAS SPIELPLATZ, MEIST AUCH AUFGRUND AKTUELLER
GESCHEHNISSE ODER REGULATORISCHER ÄNDERUNGEN
– BAURECHT-LEXPRESS – NEWSLETTER DER VOSER RECHTSANWÄLTE VOM
OKTOBER 2022
– «KEIN KINDERSPIEL: SPIELPLÄTZE IM STOCKWERKEIGENTUM», IN «DER SCHWEI-
ZERISCHE HAUSEIGENTÜMER», ZEITUNG DES HAUSEIGENTÜMERVERBANDS HEV
SCHWEIZ, VON PAUL STÄMPFLI, LIC. IUR., NOTAR, EMBA UZH, JURIST BEIM HEV
SCHWEIZ, 18. JULI 2024
– «KOMPLIZIERTES BAURECHT – ANPASSUNGEN OHNE BEWILLIGUNG KÖNNEN
HAUSBESITZER TEUER ZU STEHEN KOMMEN», TAGES-ANZEIGER ONLINE VOM
02.08.21, AUTOR: BERNHARD KISLIG
*THOMAS
GERSTER
Der Autor, dipl. Ing.
ETH/MBA, ist geschäftsführender
Inhaber
der im Bereich
Spielplätze und Parkmobiliar
tätigen GTSM
Magglingen AG und
Vizepräsident der
Schweizerischen
Vereinigung für die
Sicherheit von Spielanlagen
SVSS.
IMMOBILIA / März 2025 45
IMMOBILIENBERUF
ERNST & YOUNG GEHALTSUMFRAGE
MITARBEITER
BINDUNG IM
IMMOBILIENSEKTOR
Unternehmen sind auf leistungsorientierte,
motivierte Mitarbeitende
angewiesen. Gleichzeitig stehen sie
oft unter starkem Kostendruck. Das
erfordert eine gut informierte Steuerung
der Personalkosten.
TEXT — THOMAS SCHNEITER*
AUSZUG ZUM THEMA MITARBEITERBINDUNG AUS DER GEHALTSUMFRAGE IMMO24
Quelle: Ernst & Young
WELCHE ART DER KURZFRISTIGEN VARIABLE
VERGÜTUNG GIBT ES IN IHRER ORGANISATION?
(Anteil der antwortenden Unternehmen in %, Mehrfachantworten möglich)
BETEILIGT SICH IHRE ORGANISATION AN DEN KOSTEN
FÜR DIE FOLGENDEN NEBENLEISTUNGEN?
(Anteil der antwortenden Unternehmen in %, Mehrfachantworten möglich)
60%
100%
80%
40%
60%
40%
20%
20%
0%
0%
Bonus/Prämie
Kommission
Keine
Andere
Halbtaxabo
SBB
Mitgliedschaft
Sport
Erfolgsbeteiligung
Aus-/Weiterbildungen
Andere
DUALE HERAUS
FORDERUNG
Die zeitweise turbulente
Entwicklung der Immobilienbranche
hinterlässt auch
Spuren bei der Personalselektion.
Zur Erreichung der
Unternehmensziele werden
nicht nur Mitarbeitende mit
der notwendigen Erfahrung
und Zuverlässigkeit benötigt,
viele Tätigkeiten werden
zunehmend auch vernetzter,
analytischer und sind stärker
reguliert. Das äussert sich in
vielen Bereichen in einem
Fachkräftemangel und zwingt
Unternehmen dazu, ihre Vergütungspolitik
konkurrenzfähig
zu positionieren, um die
notwenigen Talente rekrutieren
und binden zu können.
Die Immobilienbranche in
der Schweiz ist stark wettbewerbsorientiert.
Mit einer
bedürfnisgerechten Gesamtvergütung
können Mitarbeitende
dazu motiviert werden,
langfristig im Unternehmen
zu verbleiben. Ein attraktiver
Vergütungsmix, bestehend
aus einem marktgerechten
Fixgehalt, einem leistungsgerechten
Bonus und geeigneten
Nebenleistungen
unterstützt Sie dabei, die
richtigen Mitarbeitenden anzubinden.
Daneben braucht
es aber auch eine weitsichtige
Personalpolitik. Interessante
Tätigkeiten, Weiterentwicklungsmöglichkeiten
und Aufstiegschancen
tragen, neben
der Vergütung, zur nachhaltigen
Bindung von Mitarbeitenden
an das Unternehmen
bei.
MITARBEITERBINDUNG
IST KEY
Ein entsprechend robust
aufgestellter Personalkörper
stellt sicher, dass die Erwartungen
der laufend anspruchsvolleren
Kundschaft
erfüllt werden können, dass
die Kostenspirale im Griff
bleibt und dass die langfristige
Rentabilitätssicherung nicht
an kurzsichtigen Schnellschüssen
scheitert. Zusätzlich
zu solchen Risiken tragen Unternehmen
mit unausgewogener
Personalpolitik auch hohe
Zusatzkosten als Folge von
Qualitätsmängeln, oft verursacht
durch Know-how- und
Produktivitätsverluste.
UMFRAGEN ALS
GRUNDLAGE
Die Teilnahme an regelmässigen
Gehaltsumfragen
hat sich als wirksames Werkzeug
erwiesen, um tiefergehende
Erkenntnisse über den
Markt und die Positionierung
des eigenen Unternehmens
zu gewinnen und die eigenen
Vergütungspraktiken laufend
auf einem aktuellen Stand zu
behalten.
Gehaltsumfragen beinhalten
die Erhebung, Analyse
und den Vergleich von Vergütungsdaten
ähnlicher Funktionen
aus verschiedenen
Unternehmen in der gleichen
Branche. Auf Basis der dabei
erstellten Berichte wird die
datenbasierte Entscheidungsfindung
vereinfacht
und man erhält Einblicke in
aktuelle Markttrends.
Eine faire und transparente
Gehaltspolitik, basierend
auf Gehaltsumfragen, ermöglicht
eine zielgerichtetere
Budgetplanung und -zuweisung.
Das unterstützt Unternehmen
dabei, zu verstehen,
wo Ressourcen im Hinblick
auf Vergütung effektiv alloziert
werden sollten. Gehalts
46
IMMOBILIA / März 2025
WELCHE ARBEITSZEITMODELLE BIETEN SIE FÜR
MITARBEITENDE AN?
(Anteil der antwortenden Unternehmen in %, Mehrfachantworten möglich)
100%
80%
60%
40%
20%
0%
Fixe
Arbeitszeit
Flexible
Arbeitszeit
umfragen ermöglichen es, die
für die Rekrutierung verwendeten
Lohnbänder aktuell zu
halten oder um die Feinverteilung
von Gehaltserhöhungen
in die richtige Richtung
zu steuern. Dadurch bleibt
ein Unternehmen laufend gut
aufgestellt, um die Herausforderungen
im HR – von der
Rekrutierung über die Mitarbeiterbindung
bis hin zur
Personalentwicklung – erfolgreich
zu meistern.
Im wettbewerbsorientierten
Immobiliensektor erlauben
es Gehaltsumfragen, den
Finger am Puls der Vergütungsnormen
des Marktes zu
halten. Kurz gesagt, dieses
strategische HR-Instrument
hilft Unternehmen dabei,
wettbewerbsfähig und nachhaltig
in einem sich ständig
weiterentwickelnden Marktumfeld
zu bleiben.
Vertrauensarbeitszeit
GEHALTSUMFRAGE
IMMO24
Andere
Das Wirtschaftsprüfungs- und
Beratungsunternehmen Ernst &
Young hat im Verlauf des vergangenen
Jahrs im Immobiliensektor
die Gehaltsumfrage Immo24
durchgeführt. Es führt damit die
Umfrageserie weiter, die zuvor
durch Klingler Consultants initiiert
worden war. Teilgenommen haben
kleinere, mittlere und grössere Unternehmen
aus Bewirtschaftung,
Planung/Entwicklung, Ausführung/
Baumanagement, Unterhalt/FM
und aus anderen Berufsfeldern.
Die Gehaltsumfrage wird durch
den SVIT Schweiz unterstützt.
*THOMAS
SCHNEITER
Der Autor ist Senior
Consultant bei
Ernst & Young.
Karin Hochuli
Leiterin Vermarktung
Markstein
inseriert zuerst
auf newhome.
Erfahren
Sie warum
IMMOBILIA / März 2025
IMMOBILIENBERUF
FA IMMOBILIENVERMARKTUNG
WEIT MEHR ALS
«ICH WÜR GÄRN
HÜSLI VERCHAUFE»
Auch das beste Objekt vermarktet sich nicht
von allein. Fachpersonen der Immobilienvermarktung
positionieren Objekte geschickt
am Markt und ermöglichen mit ihrem
Netzwerk eine erfolgreiche Vermarktung.
TEXT—RAFFAEL WEHRLI*
BILD: 123RF.COM
Die Immobilienvermarktung
ist eine komplexe
und zeitintensive
Aufgabe.
FUNDIERTES WISSEN
IST DER SCHLÜSSEL
Ob Erst- oder Wiedervermietung:
Die Immobilienvermarktung
fokussiert auf den
Handel mit Immobilien und
das dazugehörige Marketing.
Sie beschäftigt sich auch mit
Marktanalysen auf Mikround
Makroebene sowie dem
Erstellen von erfolgreichen
Vermarktungskonzepten.
Ebenso wichtig sind rechtliche
und steuerliche Aspekte sowie
Finanzierungsfragen. Zudem
sollte man rhetorisch und
sprachlich gewandt sein.
Eine erfolgreiche Immobilienvermarktung,
sei dies von
Geschäftsflächen, Einzel- oder
Anlageobjekten, erfordert eine
gründliche Marktanalyse,
eine klare Positionierung der
Immobilie im Markt, eine ansprechende
Präsentation und
eine effektive Verhandlung.
Dies gewährleistet einen reibungslosen
und erfolgreichen
Abschluss.
VERMARKTUNG SETZT
AUF NETZWERKE
Im Bereich der Immobilienvermarktung
ist nicht nur ein
gutes lokales Netzwerk hilfreich.
Es zählen vor allem auch
weit greifende Kontakte zu Berufskolleginnen
und -kollegen.
Sie erweitern den Horizont und
bieten Unterstützung. So kann
man sich ein gutes Bild über den
Gesamtmarkt, aber auch über
den lokalen Markt machen und
das Angebot exakt auf die jeweilige
Zielgruppe ausrichten.
Natürlich spielen dabei
auch digitale Medien eine Rolle.
Dies zum Beispiel in Form
von virtuellen Besichtigungen
mit 3D-Modellen oder von
Drohnen zwecks Luftaufnahmen.
Die persönliche Objektbegehung
wird aber weiterhin
ein wichtiger Teil bleiben,
denn nur so lässt sich ein Gefühl,
eine Idee oder eine Vision
für die Räumlichkeiten entwickeln
und vermitteln.
DER FACHAUSWEIS
Fachpersonen der Immobilienvermarktung
mit eidgenössischem
Fachausweis bilden
ein wichtiges Glied der Wertschöpfungskette
der Immobilienwirtschaft.
Sie bringen
Kaufinteressenten und Verkaufende,
aber auch Vermietende
und Mietinteressenten
zusammen. Damit bedienen
sie ein breites Spektrum der
Marktgrundlagen in der Immo
bilienwirtschaft. Der Fachausweis
ist in jeder Situation ein
wichtiger Qualifikationsnachweis,
denn er vermittelt Professionalität
und Kompetenz.
Er zeigt, dass man das nötige
Wissen und die geforderten
Kenntnisse mitbringt.
Um den eidgenössischen
Fachausweis Immobilienvermarktung
zu erlangen,
absolvieren Kandidierende
eine Ausbildung, während
der sie unter anderem in Immobilienbewertung,
Vermarktungsstrategien,
rechtlichen
Aspekten, Finanzierung von
Immobilien sowie Verkaufsund
Verhandlungstechniken
geschult werden. Anschliessend
an den Lehrgang folgt die
eidgenössische Prüfung, an
welcher das erlangte Wissen
sowohl schriftlich als auch
mündlich abgefragt wird. Organisiert
und durchgeführt
wird die eidgenössische Prüfung
von der Schweizerischen
Fachprüfungskommission Immobilienwirtschaft.
Diese bestimmt
auch die Lernziele und
die Zulassungsbedingungen
zur Prüfung, unter anderem
drei Jahre hauptberufliche
Praxiserfahrung in der Immobilienbranche.
DIE AUSBILDUNG BEI
DER SVIT SCHOOL AG
Sie haben bereits Erfahrung
in der Immobilienbranche und
wollen sich im Bereich der
Vermarktung spezialisieren?
Dann hat die SVIT School AG
mit dem Vorbereitungslehrgang
auf die Prüfung zum FA
Immobilienvermarktung die
ideale Ausbildung für Sie im
Angebot. Dank der Verbandsnähe
und der erfahrenen
Dozierenden aus der Immobilienbranche
gelingt es der
SVIT School AG, einen hohen
Praxisbezug im Unterricht zu
schaffen und sicherzustellen,
dass die Ausbildung den Anforderungen
der Branche entspricht.
Der nächste Start des
Vorbereitungslehrgangs FA
Immobi lienvermarktung bei
der SVIT School AG ist für
August 2025 geplant, mit
Durchführungen an unseren
Standorten in Zürich (Greencity)
und Bern. Ausführliche
Informationen und Anmeldemöglichkeit
finden Sie auf der
Website www.svit-school.ch.
Bei Fragen steht Ihnen das
Team der SVIT School AG im
Greencity gerne beratend zur
Seite.
DIE SUBJEKT
FINANZIERUNG
Absolvierende von Kursen,
die auf eine eidgenössische Berufs-
oder höhere Fachprüfung
vorbereiten, werden in Form
von Bundesbeiträgen finanziell
unterstützt. Auch unser Vorbereitungslehrgang
befindet
sich auf der Bundesliste für
vorbereitende Kurse, wodurch
nach der Prüfungsteilnahme
ein Kostenbeitrag von 50% auf
die Kurskosten beantragt
werden kann.
*RAFFAEL
WEHRLI
Der Autor ist
Lehrgangskoordinator
bei der
SVIT School AG.
48
IMMOBILIA / März 2025
Trauen Sie keiner Bodenheizung
über 35 Jahren!
Beschweren sich Bewohner über kalte Böden, trotz Bodenheizung? Verwalten oder besitzen
Sie Liegenschaften mit Bodenheizungen, die seit über 35 Jahren in Betrieb sind? Dann
wird Sie dieser Artikel interessieren.
KÖNNEN BODENHEIZUNGEN ALTERN?
Von 1970 bis in die Neunzigerjahre verwendete
man simple Plastikrohre für Bodenheizungen.
Diese Rohre altern. Das
führt zu Versprödungen und Verschlammungen
– oder sogar zu Leckagen. In
jedem Fall aber nimmt die Heizleistung
immer mehr ab. Das Problem ist seit langem
bekannt, und während vieler Jahre
war ein Komplettersatz der Bodenheizung
der einzige Weg.
OHNE BAUSTELLE SANIEREN
Seit 1999 saniert die Naef GROUP in der
ganzen Schweiz Bodenheizungen mit
dem HAT-System, einer Innovation des
Schweizer Ingenieurs Werner Näf. Eine
Sanierung mit dem HAT-System ist rund
zehnmal schneller als ein Totalersatz –
und die Bewohner können während der
gesamten Sanierungsphase in ihren vier
Wänden wohnen bleiben.
SANIERUNG NÖTIG UND MACHBAR?
Sind die Rohre bereits zu stark versprödet,
lassen sie sich auch mit dem HAT-
System nicht mehr retten. Eine Analyse
der Bodenheizung lässt aber eine verlässliche
Aussage über die Machbarkeit
und Notwendigkeit einer Sanierung zu.
Dabei werden sämtliche Komponenten
der Bodenheizung miteinbezogen, und
die Ergebnisse anhand von normierten
SWKI-Richtlinien ausgewertet.
SO WIRD SANIERT
Als Erstes werden die Rohre mit Druckluft
getrocknet. Dann erfolgt die Innenreinigung
durch einen schonenden und chemiefreien
Feinschliff. Schlammrückstände
und Verkrustungen werden entfernt.
Nun werden die Rohre von innen mit einem
eigens entwickelten Material nahtlos
beschichtet. Dadurch entsteht ein neues
Rohr im Rohr. Funktionalität und Haltbarkeit
einer Bodenheizung verlängern sich
für die nächste Generation.
WIE STEHT ES UM DIE GARANTIE?
Wir bieten eine 10-jährige Garantie mit
dem Original HAT-System, weil es das
einzige Rohrinnensanierungsverfahren
ist, das Kunststoff-Bodenheizungen gemäss
DIN-Norm 4726 sauerstoffdicht
macht und so die Alterung stoppt. Darüber
hinaus werden auch gleich alle anderen
wesentlichen Komponenten der
Bodenheizung gewartet oder ersetzt.
10-jährige Garantie unterstrichen.
AUF KEINEN FALL SPÜLEN!
Seit vielen Jahren werden von diversen
Anbietern auch Spülungen und Reinigungsverfahren
angeboten. Es ist wichtig
zu wissen, dass damit das eigentliche
Problem – die Versprödung des Rohrmaterials
– nicht behoben wird. Mit dem
HAT-System wird eine Bodenheizung hingegen
tatsächlich saniert und in einen
neuwertigen Zustand versetzt.
Warten Sie nicht zu lange und vermeiden Sie solche Baustellen!
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50
IMMOBILIA / März 2025
IMMOBILIENBERUF
44
«FRIENDLY WORK SPACE»
ARBEITGEBER
ATTRAKTIVITÄT IM
IMMOBILIENSEKTOR
Ein erstes Immobilienberatungsunternehmen
wurde mit dem Label Friendly Work
Space ausgezeichnet. Dieses Label zeigt,
wie Unternehmen durch ein attraktives
Arbeitsumfeld langfristig Talente binden und
ein gesundes Arbeitsklima fördern können.
TEXT—RED.
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● IMMOBILIENBEWERTUNGEN
● MACHBARKEITSSTUDIEN
● PROJEKTENTWICKLUNGEN
● SANIERUNGEN
● DUE DILIGENCE
WICHTIGER BE
STANDTEIL FÜR ARBEIT
GEBERATTRAKTIVITÄT
Die Immobilienbranche
steht vor Herausforderungen,
wenn es um attraktive und zukunftsfähige
Arbeitsbedingungen
geht. Als eine Möglichkeit,
diese Attraktivität zu erhöhen,
hat das Zentralschweizer
SVIT-Mitglied Welcome
Immobilien AG die Herausforderung
angenommen, sich
durch das Label Friendly Work
Space der Gesundheitsförderung
Schweiz zertifizieren zu
lassen. Diese Zertifizierung
steht für eine Unternehmenskultur,
die das Wohlbefinden
der Mitarbeitenden in den Mittelpunkt
stellt und systematisches
betriebliches
Gesundheits management
(BGM) als strategischen Erfolgsfaktor
etabliert.
DAS LABEL FRIENDLY
WORK SPACE
Unternehmen, die dieses
Label erhalten, verpflichten
sich zu einer nachhaltigen Gesundheitsstrategie,
die weit
über Einzelmassnahmen hinausgeht.
Es geht um eine
ganzheitliche Gestaltung des
Arbeitsumfelds: von ergonomischen
Büros über flexible
Arbeitsmodelle bis hin zu gezielter
Stressprävention und
Förderung einer wertschätzen
Annovia Group
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den Unternehmenskultur. All
dies benötigt eine klare Haltung
des Managements, die Umsetzung
von verschiedenen Massnahmen
sowie die Bereitschaft,
verantwortungsvolle Investitionen
für die Mitarbeitenden zu
treffen. Gleichwohl tragen diese
Faktoren nicht nur zur Gesundheit
der Mitarbeitenden bei,
sondern machen Unternehmen
auch als Arbeitgeber besonders
attraktiv.
Der Wettbewerb um qualifizierte
Fachkräfte ist anspruchsvoll,
die Fluktuationsrate in
der Branche ist hoch und die
Erwartungen an moderne Arbeitsbedingungen
steigen kontinuierlich.
Entsprechend zeigt
beispielsweise eine vom SVIT
● DUE DILIGENCE
● SANIERUNGEN
● PROJEKTENTWICKLUNG
Zürich in Auftrag gegebene Umfrage,
aus der unter anderem
hervorgeht, dass Mitarbeitende
insbesondere in der Immobilienbewirtschaftung
unter Druck
stehen und über 40% der Befragten
das Gefühl haben, mit
der emotionalen Belastung des
Bewirtschaftungs-Jobs nicht
gut umgehen zu können. Der
Job-Stress-Index der Gesundheitsförderung
Schweiz belegt
zudem, dass 28,2% der Befragten
in der Schweiz mehr Belastungen
als Ressourcen erleben.
Ein Problem, das sich in einer
hohen Fluktuationsrate auch in
der Immobilienbranche widerspiegelt.
w
www
● MACHBARKEITSSTUDIEN
● IMMOBILIENBEWERTUNG
● DUE DILIGENCE
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IMMOBILIA / März 2025 51
BILD: ZVG
Die Auszeichnung als
«Friendly Work Space» dient
dabei als mögliches Instrument,
welches den Faktor Arbeitgeberattraktivität
und ein
betriebliches Gesundheitsmanagement
in den Mittelpunkt
setzt, was wiederum den genannten
Herausforderungen
entgegenwirken soll. Das Label
der Gesundheitsförderung
Schweiz verpflichtet Unternehmen
strategische sowie
operative Massnahmen zu
treffen, sich kontinuierlich
mit Themen des betrieblichen
Gesundheitsmanagements
auseinander zu setzen und optimale
Arbeitsbedingungen zu
schaffen.
● SANIERUNGEN
ERSTE ERFAHRUNGEN
Gemäss ersten Erfahrungen
der Welcome Immobilien AG
zahlen sich die von ihnen getroffenen
Massnahmen aus.
Das Unternehmen verzeichnet
gemäss eigenen Aussagen eine
im Vergleich tiefe Fluktuationsrate,
zunehmend niedrigere
Absenzen und entsprechend
eine gute Entwicklung der Produktivität.
Eine durch ein
externes Unternehmen durchgeführte
Mitarbeitenden-Befragung
zeigt zudem, dass die
Zufriedenheit der Mitarbeitenden
sowie die Identifikation
mit dem Unternehmen erhöht
werden konnte.
● PROJEKTENTWICKLUNG
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SEMINARE UND
WEITERBILDUNGEN
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SEMINAR
KONFLIKT
KOMMUNIKATION
29. APRIL 2025
INHALT
In der Immobilienbranche gehören Kontakte
zu Mietern, Eigentümern, Dienstleistern und
Kollegen zum Alltag. Doch wo Menschen
zusammenkommen, gibt es oft verschiedene
Interessen. Deshalb kommt es immer
wieder zu Konflikten. Wenn diese von starken
Emotionen getragen werden, besteht
die Gefahr der Eskalation. Konstruktive
Lösungen scheinen dann kaum mehr
möglich zu sein.
ZIELPUBLIKUM
Immobilienbewirtschafterinnen und
-bewirtschafter, Fachkräfte aus dem gesamten
Immobilienbereich sowie Personen,
welche sich generell für Kommunikation
und Konfliktmanagement interessieren.
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inkl. Seminarunterlagen, Pausengetränke
und Stehlunch/Mittagessen
SEMINAR
PORTFOLIO-
MANAGEMENT FÜR
PRIVATE INVESTMENTS
07. MAI 2025
INHALT
In diesem Seminar befassen wir uns mit
Renditeliegenschaften und dem Umgang im
Sinne eines Immobilien-Portfoliomanagements.
Dabei begegnen wir diversen Fallgruben
und Herausforderungen, welche im
operativen Portfoliomanagement vorausschauend
vermieden werden können. Die
Teilnehmenden erhalten einen vertieften
Einblick in das Immobilien-Portfoliomanagement,
dessen Werkzeuge und Prozesse,
damit auch Privatpersonen sowie
kleinere Immobilienfirmen in Zukunft wie die
grossen Investoren Wert schaffen können.
ZIELPUBLIKUM
Privatinvestoren und -investorinnen, welche
sich bereits ein Portfolio aufgebaut haben
sowie Inhaber/Geschäftsleitungen von Immobilienfirmen,
welche ihr Immobilien-Portfolio
weiterentwickeln wollen.
REFERENT
Pascal R. Bersier
Inhaber und Geschäftsverantwortlicher
Finanzboutique Brevalia AG
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Renaissance Tower Hotel Zürich
Turbinenstrasse 20, 8005 Zürich
07. Mai 2025, 09.00 – 17.30 Uhr
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und Stehlunch/Mittagessen
SEMINAR
MIETZINSINKASSO
13. MAI 2025
INHALT
Die rechtlichen Grundlagen aus dem
OR und SchKG, insbesondere der Zahlungsverzug
des Mieters, das Betreibungsverfahren,
das Retentionsverfahren und
die Ausweisung von Mietern werden aufgefrischt.
Anhand von konkreten Fällen
werden Lösungen skizziert und diskutiert.
ZIEL
Sie können ausstehende Mietzinse bei
Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten im
Rahmen der gesetzlichen Gegebenheiten
erfolgreich einfordern. Die Dokumente des
Betreibungsamts verstehen Sie voll und
ganz und können sie richtig interpretieren.
ZIELPUBLIKUM
Immobilienbewirtschafterinnen und -bewirtschafter,
welche sich im Alltag mit dem
Mietzinsinkasso befassen oder sich künftig
damit auseinandersetzen müssen.
REFERENT
Oliver Pfitzenmayer, Stadtammann
Betreibungsamt Winterthur-Stadt
Dozent beim SVIT Zürich
ORT / DATUM
Holiday Inn Zürich Messe
Wallisellenstrasse 48, 8050 Zürich
13. Mai 2025, 09.00 – 17.15 Uhr
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Fr. 783.– (SVIT-Mitglieder)
Fr. 972.– (übrige Teilnehmende)
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und Mittagessen
Anmeldung über
www.svit-school.ch oder
per E-Mail an school@svit.ch
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Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Anmeldungen werden in chronologischer Reihenfolge berücksichtigt.
Kostenfolge bei Abmeldung: Eine Annullierung (nur schriftlich) ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich,
bis 7 Tage vorher wird die Hälfte der Teilnahmegebühr erhoben. Bei Absagen danach wird die volle Gebühr fällig.
Ersatzteilnehmer werden ohne zusätzliche Kosten akzeptiert.
Programmänderungen aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
SVIT School AG, Maneggstrasse 17, 8041 Zürich, Tel. 044 434 78 98
IMMOBILIA / März 2025 53
IMMOBILIENBERUF
AUS- UND WEITERBILDUNG
BERUFSBILDUNGS
ANGEBOTE DES SVIT
DIE ASSISTENZ- UND SACHBEARBEITERKURSE –
ANGEPASST AN ARBEITS- UND BILDUNGSMARKT
Die Assistenzkurse und der Sachbearbeiterkurs bilden einen festen Bestandteil des Ausbildungsangebotes
innerhalb der verschiedenen Regionen des Schweizerischen Verbandes
der Immobilienwirtschaft (SVIT). Die Assistenzkurse können in beliebiger Reihenfolge
besucht werden und berechtigen nach bestandener Prüfung zum Tragen des Titels
«Assistent/in SVIT». Zur Erlangung des Titels «Sachbearbeiter/in SVIT» sind die Assistenzkurse
in vorgegebener Kombination zu absolvieren. Als Alternative kann das Zertifikat
in Immobilienbewirtschaftung direkt mit dem Kurs in Sachbearbeitung erlangt
werden. Die Kurse richten sich insbesondere an Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger
und dienen auch zur Erlangung von Zusatzkompetenzen von Immobilienfachleuten.
BILDUNGSANGEBOTE
ASSISTENT / IN
IMMOBILIEN
BEWERTUNG SVIT
SACHBEARBEITERKURSE
SACHBEARBEITER / IN
IMMO BILIEN-
BEWIRTSCHAFTUNG SVIT
SVIT BERN
10.09.2025 – 16.09.2026
Mittwoch, 16.15 – 20.30 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Bern
SVIT OSTSCHWEIZ
12.08.2025 – 30.06.2026
Dienstag und Donnerstag,
18.00 – 20.30 Uhr
Akademie St. Gallen
11.08.2025 – 26.03.2026
Montag und Donnerstag,
18.15 – 21.30 Uhr
BZBS Weiterbildung Buchs
SVIT ZÜRICH
18.08.2025 – 29.05.2026
Montag und Freitag,
18.00 – 20.45 Uhr
SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon
20.10.2025 – 24.08.2026
Dienstag, 09.00 – 15.30 Uhr
SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon
ASSISTENZKURSE
ASSISTENT / IN BEWIRT
SCHAFTUNG MIET
LIEGENSCHAFTEN SVIT
SVIT AARGAU
12.08.2025 – 15.11.2025
Dienstag, 18.00 – 20.35 Uhr
Samstag, 08.00 – 11.35/12.25/
15.15 Uhr
BSL Berufsschule, Lenzburg
SVIT BERN
28.04.2025 – 24.09.2025
Montag, 18.00 – 20.30 Uhr
Samstag, 08.30 – 12.00 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Bern
13.10.2025 – 09.02.2026
Montag, 18.00 – 20.30 Uhr
Samstag, 08.30 – 12.00 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Bern
SVIT OSTSCHWEIZ
12.08.2025 – 16.01.2026
Dienstag und Donnerstag,
18.00 – 20.30 Uhr
Akademie St. Gallen
ASSISTENT / IN
IMMOBILIEN-
VERMARKTUNG SVIT
SVIT SOLOTHURN
21.10.2025 – 26.02.2026
Dienstag und Donnerstag,
18.00 – 21.15 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Solothurn
SVIT ZÜRICH
28.08.2025 – 18.12.2025
Donnerstag, 09.00 – 15.30 Uhr
SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon
ASSISTENT / IN BEWIRT
SCHAFTUNG STOCK-
WERK EIGENTUM SVIT
SVIT AARGAU
28.06.2025 – 09.09.2025
Dienstag, 18.00 – 20.35 Uhr
Samstag, 08.00 – 10.45/11.35 Uhr
BSL Berufsschule, Lenzburg
SVIT BEIDER BASEL
22.10.2025 – 12.11.2025
Mittwoch, 08.15 – 16.45 Uhr
kv pro AG, Basel
SVIT BERN
24.04.2025 – 03.07.2025
Donnerstag, 18.00 – 20.30 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Bern
16.10.2025 – 11.12.2025
Donnerstag, 18.00 – 20.30 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Bern
SVIT OSTSCHWEIZ
02.06.2025 – 05.07.2025
Dienstag und Donnerstag,
18.00 – 20.30 Uhr
Akademie St. Gallen
SVIT SOLOTHURN
12.08.2025 – 30.09.2025
Dienstag, 18.00 – 21.15 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Solothurn
ASSISTENT / IN
LIEGENSCHAFTS
BUCH HALTUNG SVIT
SVIT AARGAU
Modul 1: 10.05./13.05./20.05./
27.05./03.06./10.06./21.06.2025
Dienstag, 18.00 – 20.35 Uhr
Samstag, 08.00 – 12.25/14.10 Uhr
Modul 2: 24.06.2025 – 23.09.2025
Dienstag, 18.00 – 20.35 Uhr
Samstag, 08.00 – 10.45 Uhr
BSL Berufsschule, Lenzburg
SVIT BEIDER BASEL
Modul 1: 19./26.11.2025
Mittwoch, 08.30 – 11.45 Uhr
Modul 1: 03./10.12.2025
Mittwoch, 08.30 – 16.00 Uhr
Modul 2: 17.12.2025/07.01.2026
Mittwoch, 08.30 – 11.45 Uhr
Modul 2: 14. und 21.01.2026
Mittwoch, 08.30 – 16.00 Uhr
kv pro AG, Basel
SVIT BERN
Modul 2: 06.05.2025 – 01.07.2025
Dienstag, 17.30 – 20.00 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Bern
SVIT OSTSCHWEIZ
12.08.2025 – 30.11.2025
Dienstag und Donnerstag,
18.00 – 20.30 Uhr
Akademie St. Gallen
SVIT SOLOTHURN
21.10.2025 – 27.01.2026
Dienstag, 18.00 – 21.15 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Solothurn
SVIT ZENTRALSCHWEIZ
Modul 1: 18.08.2025 – 17.09.2025
Modul 2: 13.10.2025 – 17.11.2025
Montag und Mittwoch,
18.30 – 21.00 Uhr
Kasernenplatz 1, Luzern
SVIT ZÜRICH
08.05.2025 – 30.10.2025
Donnerstag, 18.00 – 20.45 Uhr
SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon
SVIT BERN
14.10.2025 – 11.12.2025
Dienstag und Donnerstag,
17.45 – 21.00 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Bern
SVIT SOLOTHURN
22.04.2025 – 03.07.2025
Dienstag und Donnerstag,
18.00 – 21.15 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Solothurn
SVIT ZÜRICH
22.08.2025 – 05.12.2025
Freitag, 09.00 – 15.30 Uhr
SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon
COURS EN SUISSE
ROMANDE
COURS
D’INTRODUCTION À
L’ÉCONOMIE
IMMOBILIÈRE
3 × par an : début du cours en février
et en août à Lausanne et en
novembre à Genève
CERTIFICAT EN
COURTAGE IMMOBILIER
1 × par an : début du cours en
novembre, Lausanne
CERTIFICAT EN GESTION
TECHNIQUE DU
BÂTIMENT
1 × par an : début du cours en août,
Lausanne
CERTIFICAT DE MISE EN
VALEUR LOCATIVE
1 × par an : début du cours en mars,
Lausanne
CERTIFICAT DE SPÉCIA
LISTE EN COMPTABILITÉ
IMMOBILIÈRE
1 × par an : début du cours en août,
Lausanne
OBJECTIF NET ZÉRO
1 × par an : début du cours en août,
Lausanne
FINANCEMENT
IMMOBILIER
1 × par an : début du cours en mars,
Lausanne
54
IMMOBILIA / März 2025
HÖHERE AUSBILDUNGEN
LEHRGANG
BEWIRTSCHAFTUNG FA
Jährlicher Start im Januar in den
Regionen Basel, Bern, Ostschweiz,
Luzern, Zürich und im November in
Lausanne sowie alle zwei Jahre in
Graubünden und im Tessin
Dauer: 12 – 13 Monate
Informationen zu
allen Angeboten:
www.svit-school.ch
SCHOOL
SVIT School AG
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
Tel. 044 434 78 98
school@svit.ch
LEHRGANG
BEWERTUNG FA
Jährlicher Start im Januar in Bern,
Zürich und alle zwei Jahre im
November in Lausanne
Dauer: 18 Monate
REGIONALE LEHR
GANGSLEITUNGEN IN
DEN SVIT-MITGLIEDER
ORGANISATIONEN
LEHRGANG
VERMARKTUNG FA
Jährlicher Start im August
in Bern und Zürich
Dauer: 15 Monate
LEHRGANG
ENTWICKLUNG FA
Durchführung jährlich in Zürich und
alle zwei Jahre ab Mai in Lausanne
Dauer: 18 – 19 Monate
LEHRGANG IMMOBILIEN
TREUHAND HFP
Jährlicher Start im Januar / Februar
in Bern, Luzern und Zürich und alle
zwei Jahre im März in Lausanne
Dauer: 18 – 19 Monate
STOCKWERKEIGENTUM-
SPEZIALIST / IN SVIT
Jährlicher Start im Mai in Bern und im
September in Zürich
Dauer: 9 Monate
CAS IMMOBILIEN-BUCH
HALTUNG
Jährlicher Beginn im Frühjahr an der
Hochschule für Wirtschaft Zürich
(www.fh-hwz.ch)
BACHELOR OF ARTS
IMMOBILIENWIRT
SCHAFT/REAL ESTATE
Weitere Informationen finden Sie
unter www.steinbeis-cres.de
MASTER OF ADVANCED
STUDIES IN REAL
ESTATE MANAGEMENT
Weitere Informationen finden Sie
unter www.fh-hwz.ch
BILDUNGSINSTITUTIONEN
SVIT SCHOOL
BILDUNGSZENTRUM
Die SVIT School koordiniert alle
Ausbildungen für den Verband.
Dazu gehören die Assistenzkurse,
der Sachbearbeiterkurs, Lehrgänge
für Fachausweise und in Immobilientreuhand.
Weitere Informationen:
www.svit-school.ch
DEUTSCHSCHWEIZ
SVIT School
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
T 044 434 78 98
school@svit.ch
WESTSCHWEIZ
(Cours et examens en français)
SVIT School SA, Avenue Rumine 13,
1005 Lausanne; T 021 331 20 90
hello@svit-school.ch
TESSIN
(corsi ed esami in italiano)
Segretariato SVIT Ticino
Tanja Belotti
Via Carvina 3, 6807 Taverne
T 091 921 10 73
school-ticino@svit.ch
HWZ HOCHSCHULE FÜR
WIRTSCHAFT ZÜRICH
SEKRETARIAT
Lagerstrasse 5, Postfach,
8021 Zürich; + 41 43 322 26 00
sekretariat@fh-hwz.ch
OKGT ORGANISATION
KAUF MÄNNISCHE
GRUNDBILDUNG
TREUHAND / IMMOBILIEN
Branchenkunde Treuhand- und Immobilientreuhand
für KV-Lernende
GESCHÄFTSSTELLE
Josefstrasse 53, 8005 Zürich
T 043 333 36 65; F 043 333 36 67
info@okgt.ch, www.okgt.ch
Die regionalen Lehrgangsleitungen
beantworten gerne Ihre Anfragen zu
Assistenzkursen, zum Sachbearbeiterkurs
und zum Lehrgang Immobilienbewirtschaftung.
Für Fragen zu
den Lehrgängen in Immobilienbewertung,
-entwicklung, -vermarktung
und zum Lehrgang Immobilientreuhand
wenden Sie sich an die
SVIT School.
REGION AARGAU
Zuständig für Interessenten
aus dem Kanton AG sowie
angrenzenden Fachschulund
Prüfungsregionen:
SVIT-Ausbildungsregion Aargau
SVIT Aargau, Fabienne Lüthi
Bahnhofstrasse 55, 5001 Aarau
T 062 836 20 82; F 062 836 20 81
info@svit-aargau.ch
REGION BASEL
Zuständig für die Interessenten aus
den Kantonen BS, BL, dem nach
Basel orientierten Teil des Kantons
SO, Fricktal:
SVIT School c/o SVIT beider Basel
Aeschenvorstadt 55, 4051 Basel
T 061 283 24 80; F 061 283 24 81
svit-basel@svit.ch
REGION BERN
Zuständig für Interessenten aus den
Kantonen BE, dem Bern orientierten
Teil SO, den deutschsprachigen Gebieten
VS und FR:
Feusi Bildungszentrum
Max-Daetwyler-Platz 1, 3014 Bern
T 031 537 36 36; F 031 537 37 38
weiterbildung@feusi.ch
REGION OSTSCHWEIZ
SVIT School
c/o Claudia Strässle
Strässle Immobilien-Treuhand GmbH
Wilerstrasse 3, 9545 Wängi
T 052 378 14 02; F 052 378 14 04
c.straessle@straessle-immo.ch
REGION GRAUBÜNDEN
Regionale Lehrgangsleitung:
Marc Berger
SVIT Graubünden
Bahnhofstrasse 8, 7001 Chur
T 081 257 00 05; F 081 257 00 01
svit-graubuenden@svit.ch
REGION ROMANDIE
Lehrgänge in französischer
Sprache: SVIT School SA
Avenue Rumine 13, 1005 Lausanne
T 021 331 20 90
hello@svit-school.ch
REGION SOLOTHURN
Zuständig für Interessenten aus
dem Kanton SO,
Solothurn orientierter Teil BE
Feusi Bildungszentrum
Sandmattstr. 1, 4500 Solothurn
T 032 544 54 54; F 032 544 54 55
solothurn@feusi.ch
REGIONE TICINO
Regionale Lehrgangsleitung /
Direzione regionale dei corsi:
Segretariato SVIT Ticino
Tanja Belotti
Carvina 3, 6807 Taverne
T 091 921 10 73
school-ticino@svit.ch
REGION
ZENTRALSCHWEIZ
Zuständig für die Interessenten aus
den Kantonen LU, NW, OW, SZ
(ohne March und Höfe), UR, ZG
Regionale Lehrgangsleitung:
Nathalia Hofer
Kasernenplatz 1, 6003 Luzern
T 041 508 20 19
nathalia.hofer@svit.ch
svit-zentralschweiz@svit.ch
REGION ZÜRICH
Zuständig für Interessenten aus
den Kantonen GL, SH, SZ
(nur March und Höfe) sowie ZH:
SVIT School
c/o SVIT Zürich
Siewerdtstrasse 8, 8050 Zürich
T 044 200 37 80
svit-zuerich@svit.ch
IMMOBILIA / März 2025 55
VERBAND
REAL ESTATE SYMPOSIUM 2025
ENTSCHEIDEND
IST DIE ZUKUNFTS-
FÄHIGKEIT
Immobilien verlangen eine strategisch
bewusste Bewirtschaftung. Beim
Real Estate Sympoisum 2025 zeigen
die fünf Fachkammern des SVIT
auf, wie sie im Verbund ein umfassendes
Lebenszyklus-Management
unterstützen können.
TEXT — MONIKA BÜRGI GENG*
STILLSTAND IST
GEFÄHRLICH
Immobilienbesitz bedeutet:
einen verantwortungsvollen
Umgang mit dem Wert der Liegenschaft.
Und damit das Entwickeln
von ökonomisch und
ökologisch erfolgswirksamen
Strategien im gesamten Lebenszyklus.
Denn Stillstand bei
Investitionen und Sanierungen
ist gefährlich. «Verantwortung
& Wert im Lebenszyklus einer
Immobilie» ist darum das Thema
des diesjährigen SVIT five
Real Estate Symposiums von
Mittwoch, 26. März, in Zürich
mit Keynote Speakerin Marie
Seiler und den Referenten
Dominik Stamm, Michel De
Roche, Jean-Claude Maissen,
Roger Krieg und Ruedi Tanner.
Das Real Estate
Symposium der fünf
SVIT Fachkammern
ist mittlerweile ein
Fixpunkt in der
Agenda.
WEIT- UND UM-
SICHTIGES DENKEN
Für Marie Seiler, Vorsitzende
der Geschäftsleitung der
Pensimo Management AG, ist
der Immobilienbesitz «eine
Strategie-, eine Verwaltungsund
eine Kreativaufgabe». Im
Zentrum steht dabei, eine Immobilie
erst «werthaltig» zu
machen und dann «werthaltig»
zu halten oder mehr noch:
einen Mehrwert zu schaffen.
Das verlangt ein weit- und umsichtiges
Denken. Dazu gehöre
auch eine konsequente Berücksichtigung
des Faktors
Nachhaltigkeit im gesamten
Lebenszyklus, wie Marie Seiler
betont: «Nachhaltigkeit ist
definitiv ein Renditetreiber.
Wer heute die Nachhaltigkeitsaspekte
ausblendet, wird mindestens
mittelfristig Geld
verlieren.»
POSITIVE
WERTE FFEKTE
Im schlimmsten Fall droht
eine Liegenschaft zu einem
«Stranded Asset» zu werden.
Dann nämlich, «wenn eine
Immobilie aufgrund von
Marktveränderungen, technologischen
Entwicklungen,
neuen Regulatorien oder veränderten
Nutzeranforderungen
an Wert verliert», wie
Dominik Stamm, Vice President
bei der Jones Lang
LaSalle AG, ausführt. Im Umkehrschluss
können Investitionen
in Energieeffizienz,
Digitalisierung oder flexible
BILD: ZVG, SYMPOSIUM 2024
Gebäudestrukturen positive
Werteffekte zur Folge haben.
Doch: «Ein Geheimrezept gibt
es nicht. Es gibt durchaus Fälle,
in welchen sich der Wertverfall,
selbst mit Investitionen,
nicht mehr aufhalten lässt.
Entscheidend ist immer die
Zukunftsfähigkeit einer
Immobilie.»
BEWUSSTSEIN
SCHAFFEN
Im Stockwerkeigentum entscheiden
die Stockwerkeigentümerinnen
und -eigentümer
gemeinsam über die Zukunftsfähigkeit
der Liegenschaft.
Michel de Roche, Advokat in
Basel und ehemaliger Präsident
der Fachkammer Stockwerkeigentum
SVIT, hat aber
festgestellt, «dass einem
Grossteil der Stockwerkeigentümerinnen
und -eigentümern
das Wissen über die Lebensdauer
ihrer Liegenschaft und
deren Bestandteilen fehlt. Es
gehört damit zur Aufgabe der
Verwaltung, dieses Bewusstsein
zu schaffen.» Und im Optimalfall
die Finanzierung
nicht nur von werterhaltenden,
sondern auch von wertvermehrenden
Investitionen sicherzustellen.
EXPERTISE
ERFORDERLICH
Wertvermehrende Investitionen
können auch in die
Umnutzung und die Transformation
von Arealen getätigt
werden. Der Prozess der Umzonung
von Flächen, insbesondere
von Industrie- zu
Wohnflächen, gestaltet sich
aber oft schwierig und langwierig.
«Meiner Erfahrung nach
stellt die Transformation eines
Areals oft eine komplexe Herausforderung
dar, die über die
bürokratischen und finanziellen
Aspekte hinausgeht», sagt
Jean-Claude Maissen, CEO der
Zürcher Freilager AG. Zudem:
«Die Sanierung potenzieller
56
IMMOBILIA / März 2025
ANZEIGE
Altlasten, die Anpassung der
Infrastruktur an die neuen
Nutzungsanforderungen und
die Sicherstellung einer
nachhaltigen Entwicklung
erfordern eine weitgehende
Expertise. Die Akzeptanz der
Transformation in der betroffenen
Bevölkerung ist ein entscheidender
Erfolgsfaktor,
dessen Berücksichtigung von
Anfang an unabdingbar ist.»
HYBRIDE LÖSUNGEN
Nicht mit einer Um-, aber
einer Neunutzung ihres Firmengebäudes
sehen sich viele
Unternehmen im Rahmen der
neuen Arbeitswelt konfrontiert.
Klar ist: Es braucht vermehrt
hybride Lösungen.
Roger Krieg, MRICS, Präsident
des Verwaltungsrates und
Partner der Alpha IC Schweiz
AG, spricht von einer «Smart
Space Strategy», die sich alle
Organisationen zu eigen machen
müssen. «Einerseits ist
es wichtig, wachsen oder
schrumpfen zu können. Andererseits
geht es darum, die
Flächeneffizienz zu erhöhen.
Erhebungen zeigen ein klares
Bild: Über 40% der Flächen
sind dauerhaft nicht belegt. Es
geht also darum, so viel Fläche,
wie man braucht, zu bespielen,
und so nicht zu viel Miete und
Ausbaukosten zu tragen und
keine leeren Flächen mit Betriebskosten
zu belasten. Hier
sind intelligente Lösungen gefragt.»
INDIVIDUELLE
BEDÜRFNISSE
Intelligente Lösungen sind
auch gefragt, wenn eine sanierungsbedürftige
Immobilie
verkauft werden soll. «Eine Immobilie
vor dem Verkauf zu sanieren,
kann Renditechancen
bieten, hat aber auch Investitionsrisiken.
Investitionskosten,
Renditeaussicht und steuerliche
Aspekte müssen sehr
genau berechnet und gegeneinander
abgewogen werden»,
weiss Ruedi Tanner, Präsident
der Schweizerischen Maklerkammer
SMK und Mitinhaber
der Wirz Tanner Immobilien
AG in Bern. «Aber noch viel
wichtiger ist: Welches ist das
individuelle Bedürfnisse der
Immobilienbesitzerin oder Immobilienbesitzer?
Darum kann
im einen Fall eine Sanierung
richtig und interessanter sein
und im anderen Fall der unmittelbare
Verkauf ohne vorangegangene
Sanierung – bei
gleichem Zustand der Immobilie
in beiden Fällen. Denn nicht
immer ist das scheinbar Offensichtliche
auch das Beste!»
Die SVIT five freuen sich,
das Thema mit vielen interessierten
Teilnehmenden zu
diskutieren.
SVIT FIVE REAL ESTATE
SYMPOSIUM 2025
Mittwoch, 26. März 2025
Marriott Hotel, Zürich
13:30 Uhr Begrüssung zum
Symposium
13:40 Uhr Keynote Speakerin
Marie Seiler
14:20 Uhr Dominik Stamm
14:40 Uhr Michel de Roche
15:00 Uhr Pause
15:30 Uhr Jean-Claude Maissen
15:50 Uhr Roger Krieg
16:10 Uhr Ruedi Tanner
16:30 Uhr Zusammenfassung
17:00 Uhr Apéro riche mit
Open End Networking
Mehr auf: realestatesymposium.ch
Am Vormittag finden gleichenorts
die Generalversammlungen der
fünf Fachkammern statt.
*MONIKA
BÜRGI GENG
Die Autorin ist
Co-Präsidentin Be-
wertungsexperten-
Kammer SVIT und
Leiterin Immobilien-
Dienstleistungen
bei der Zürcher Kantonalbank.
SFPKIW SFPKIW SFPKIW CSE CSE EI CSE EI EI CEPS
EICEPS
EI
Ausschreibung / Inserat
Ausschreibung/Inserat
Berufsprüfung Immobilienbewertung 2025
Anfang Berufsprüfung Mai 2025 Immobilienvermarktung wird die Berufsprüfung Immobilienbewertung 2025
durchgeführt.
Die Im Prüfung November erfolgt 2025 gemäss wird der die Prüfungsordnung Berufsprüfung für vom Immobilienvermarkterinnen
17. Februar 2017 und
gemäss und Immobilienvermarkter der Wegleitung vom 26. durchgeführt. November 2015. Die Prüfung erfolgt gemäss der
Prüfungsdaten:
Prüfungsordnung vom 25. Dienstag April 2012 6. Mai und 2025 der & Mittwoch Wegleitung 7. Mai vom 2025 7. April 2016.
(schriftlicher Teil)
Prüfungsdaten: 11. November und 12. November 2025 (schriftlicher Teil)
Donnerstag 8. Mai 2025 & Freitag 9. Mai 2025
13. November und 14. November 2025 (mündlicher Teil)
(mündlicher Teil)
Prüfungsort:
Prüfungsgebühr:
Prüfungsgebühr:
Anmeldeschluss:
Stadthalle Schriftliche Dietikon, Prüfungen: Dietikon Hotel Radisson ZH (schriftlicher Blu, Teil)
Hotel Flughafen Radisson Zürich, Blu, Rondellstrasse, Zürich-Flughafen 8058 Zürich (mündlicher Teil)
Mündliche Prüfungen: Hotel Radisson Blu,
CHF Flughafen 2700.–
Zürich, Rondellstrasse, 8058 Zürich
Montag, CHF 2700.–
22. Mai 2025 (Poststempel)
Anmeldeschluss:
Die Anmeldung erfolgt Montag über unsere 20. Januar Homepage 2025 (Poststempel)
Die (https://www.sfpkiw.ch/deutsch/pruefungen/vermarktung).
Anmeldung erfolgt über unsere Website (https://www.sfpkiw.ch/deutsch/
pruefungen/bewertung/).
Die ausführlichen Dokumentationen, wie die Prüfungsordnung, die Wegleitung,
ausführlichen die Prüfungsdaten Dokumentationen, sowie wie Anmeldeunterlagen die Prüfungsordnung, können die Wegleitung, auf der
Die
die Website Prüfungsdaten unter https://www.sfpkiw.ch sowie Anmeldeunterlagen / deutsch/pruefungen/vermarktung/
können auf der Website unter
https://www.sfpkiw.ch/deutsch/pruefungen/bewertung/
eingesehen oder heruntergeladen werden.
eingesehen
Sekretariat
oder
SFPKIW
heruntergeladen werden.
Sekretariat Maneggstrasse SFPKIW 17, 8041 Zürich
Maneggstrasse Telefon: 044 434 17, 8041 78 86, Zürich E-Mail: info@sfpk.ch
Telefon: 044 434 78 86, E-Mail: info@sfpk.ch
Publication/Annonce
Publication / Annonce
Examen professionnel de courtière/courtier en immeubles 2025
Examen L’examen professionnel professionnel d’experte en vue / d’expert de l’obtention estimations du brevet immobilières fédéral 2025 de courtière
/ courtier professionnel en immeubles en vue de aura l’obtention lieu en du novembre brevet fédéral 2025. d’experte L’examen et se
L’examen
d’expert déroule en conformément estimations immobilières au règlement aura d’examen lieu en mai du 2025. 25 avril 2012 et aux
L’examen directives se du déroule 7 avril conformément 2016. au règlement d’examen du 17 février 2017 et
aux Dates directives de l’examen: du 26 novembre 11 2015. et 12 novembre 2025 (partie écrite)
Dates de l’examen : Mardi 13 6 et et 14 mercredi novembre 7 mai 2025 (partie écrite) orale)
Lieu de l’examen: Jeudi en 8 cours et vendredi de clarification
9 mai 2025 (partie orale)
Lieu Taxe de d‘examen: l’examen : Hôtel
CHF
Modern
2700.–
Times, à St-Légier / Vevey
Taxe
Clôture
d‘examen
des inscriptions:
: CHF
22
2700.–
mai 2025 (timbre postal)
Clôture des inscriptions : Lundi 20 janvier 2025 (timbre postal)
L’intégralité des documents tels que le règlement, les directives et le
Inscription formulaire en d’inscription ligne : https://www.sfpkiw.ch/francais/examens/estimation/
à l’examen peuvent être téléchargés sur la page
L’intégralité internet. Inscription des documents ligne tels que sous: le règlement, les directives et le formulaire
d’inscription https://www.sfpkiw.ch/francais/examens/courtage/
à l’examen peuvent être téléchargés sur la page internet :
https://www.sfpkiw.ch/francais/examens/estimation/
Secrétariat CSEEI
ou Rue commandés Mercerie 1, à l’adresse 1003 Lausanne suivante :
Commission Téléphone: suisse 021 601 des 24 examens 80/81, de E-Mail: l’économie info@cseei.ch
immobilière (CSEEI)
Rue Mercerie 1, 1003 Lausanne
Téléphone : 021 601 24 80, E-Mail : info@cseei.ch
Pubblicazione/Inserzione
Esame professionale di comercializzazione immobiliare 2025
Pubblicazione / Inserzione
Nel novembre 2025 si svolgerà l‘esame professionale per specialiste e
Esame specialisti professionale della comercializzazione di esperti in Stime immobiliare. 2025 L‘esame si svolge secondo
Nel il regolamento mese di maggio d‘esame 2025 si del terrà 25 l’esame aprile 2012 di esperti e le in direttive Stime immobiliare. del 7 aprile 2016.
L’esame Date dell‘esame: avviene secondo 11 il regolamento e 12 novembre e le direttive 2025 emanate (parte scritta) il 17 febbraio
2017 e secondo le linee guida 13 e del 1426 novembre 2025 2015. (parte orale)
Dati d ‘esame
Martedì 6 maggio 2025 e mercoledì 7 maggio 2025
Luogo dell‘esame: Parte scritta: In fase di chiarimento
(esame scritto)
Parte orale: In fase di chiarimento
Giovedì 8 maggio 2025 e venerdì 9 maggio 2025
Tassa d‘esame: CHF (esame 2700.–
orale)
Luogo Scadenza d’esame: per l‘iscrizione Hotel Giovedì, Radisson 22 Blu, maggio Flughafen 2025 Zürich, (timbro postale)
L‘iscrizione avviene tramite Hotel il Modern nostro Times, sito web: à St-Légier / Vevey
Tassa (https://www.sfpkiw.ch/italiano/esami/commercializzazione/)
d’esame: CHF 2700.–
Termine
La documentazione
d’iscrizione fine:
dettagliata,
Lunedì 20 gennaio
come il
2025
regolamento
(timbro postale)
d‘esame, le direttive,
le date d‘esame e i moduli d‘iscrizione, può essere consultata o
L’iscrizione
scaricata dal
avviene
sito
tramite
web:
il nostro sito. La documentazione dettagliata, il
regolamento,
https://www.sfpkiw.ch/italiano/esami/commercializzazione/.
le direttive per lo svolgimento dell’esame e il formulario d’iscrizione,
possono essere scaricati dal sito https://www.sfpkiw.ch/italiano/esami/stime/
Segreteria CEPSEI
oppure può essere ordinato presso:
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
Commissione Telefono: 044 d´esame 434 78 professionale 86, E-Mail: dell´economia info@cepsei.ch immobiliare svizzera (CEPSEI)
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
Telefono : 044 434 78 94, E-Mail: info@cepsei.ch
IMMOBILIA / März 2025 57
MARKTPLATZ
FIRMEN-NEWS
Holz-Aluminium-Fenster HF 400 – Der Schweizer Allrounder
Das elegante und schlanke Holz-Aluminium-Fenster
Ob Neubau oder Sanierung, mit dem eleganten
und schlanken Design ist das
Holz-Aluminium-Fenster HF 400 ein absoluter
Allrounder für Ihr Bauvorhaben. Dieses
Spitzenfenster erhalten Sie ausserdem
zu einem Spitzenpreis!
HOCHWETTERFESTER SCHUTZ
Internorm bietet mit seinen Holz-Aluminium-Fenstern
eine Alternative zum klassischen
Holzfenster. Die Natürlichkeit des
Werkstoffes Holz im Innenraum wird mit
der Beständigkeit und der Wartungsfreiheit
einer hochwetterfesten Metall-Schale
im Aussenbereich kombiniert. Der Verbund
von Metall, Thermoschaum und Holz
ergibt eine perfekte Dämmung bei geringer
Bautiefe. In Verbindung mit dem Wetterschenkel
– das optimale Fenster für
die Schweiz.
Für Neubau konzipiert und für Sanierung
optimiert.
WANDLUNG MIT VIEL LICHT
Tauschen Sie Ihre bestehenden Fenster
aus und profitieren Sie von den zahlreichen
Vorteilen. Dank der optimalen Wärmedämmung
sowie dem grossen Lichteinfall
steigt die Lebensqualität und
Behaglichkeit in Ihren vier Wänden. Die
schmalen Fensterrahmen von HF 400 lassen
selbst kleine Räume hell und freundlich
wirken. Ob als ein- oder zweiflügeliges
Fenster oder Balkontür, dieses
Holz-Metall-Fenster passt perfekt zu Ihrem
Wohn- und Einrichtungsstil. Denn der
Werkstoff Holz sorgt nicht nur für die Behaglichkeit,
die weisse Farbbeschichtung
ist immer klassisch elegant.
VIEL GLAS IN ELEGANTEM DESIGN
HF 400 ist ein sehr schlankes und geradliniges
Fenster und passt daher perfekt
zu jedem Baustil. Durch die schmalen
Fensterrahmen sind die Glasflächen noch
grösser und imposanter. Ihr Wohnraum
sieht offener und lichtdurchfluteter aus.
Die hochwetterfeste Metall-Schale an der
Aussenseite lässt sich farblich individuell
gestalten. Fenster und Balkontüren werden
genau nach Ihren Vorstellungen und
massgenau produziert.
WEITERE INFORMATIONEN:
Internorm AG
Römerstrasse 25, 5502 Hunzenschwil
Tel. 0848 00 33 33, www.internorm.ch
Info-swiss@internorm.com
58
IMMOBILIA / März 2025
MARKTPLATZ
FIRMEN-NEWS
Mit Kaldewei die Zukunft des Badezimmers entdecken
Premium-Badhersteller auf der ISH Frankfurt in Halle 3.1 – Stand C41
Kaldewei präsentiert auf der ISH in Frankfurt
mehr als nur Neuheiten. Ein wichtiges Zukunftsthema
ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft:
Rund 600 Kaldewei-Produkte in
der Farbe Alpinweiss, von bewährten Klassikern
bis hin zu edlen Designobjekten, tragen
in Kürze das begehrte «Cradle to Cradle
Certified®»-Zertifikat. Kaldewei ist der erste
Anbieter von Bade- und Duschwannen sowie
Waschtischen, der mit diesem Gütesiegel
seine konsequent nachhaltige Ausrichtung
unter Beweis stellt.
Gespannt sein dürfen die Besucher auch
auf neue Designerprodukte sowie auf revolutionäre
Badlösungen, die ein individuelles
Badeerlebnis für alle Sinne ermöglichen.
Abgerundet wird die Präsentation durch
neue elegante Bodenabläufe in der Designsprache
der beliebten FlowLine Duschrinnen
von Werner Aisslinger.
Kaldewei inspiriert seine Gäste in
Halle 3.1, Stand C41.
WEITERE INFORMATIONEN:
Kaldewei präsentiert auf der ISH Frankfurt bahnbrechende Lösungen für das Bad der Zukunft.
Kaldewei Schweiz GmbH
Rohrerstrasse 102, CH-5000 Aarau
Tel.: +41 62 205 21 00
info.schweiz@kaldewei.com
www.kaldewei.ch
ENERENT Schweiz sorgt mit einer Winterbaubeheizung
für angenehme Arbeitstemperaturen auf der Baustelle
Dank der Winterbaubeheizung von
ENERENT Schweiz GmbH konnten die Arbeiten
auf einer Baustelle in St. Gallen
auch an kalten Tagen fortgesetzt werden.
Die mobilen Geräte sorgten nicht nur für
angenehme Temperaturen, sie ermöglichten
auch einen planmäßigen Abschluss
der Arbeiten.
Anfang November 2024 führte ein plötzlicher
Kälteeinbruch während der Gipserarbeiten
in einem Neubau in der Buchwaldstrasse
zu erheblichen Beeinträchtigungen. Um den
Fortgang der Arbeiten sicherzustellen, wurde
kurzfristig eine Winterbaubeheizung erforderlich.
Die ENERENT Schweiz GmbH stellte
der Firma Brick & Co GmbH, die im Auftrag
der Elevate Development AG aus Pfäffikon
(SZ) tätig war, eine umfassende Lösung für
ein wassergeführtes Baubeheizungssystem
zur Verfügung.
VORTEILE EINES WASSERGEFÜHRTEN SYS-
TEMS ALS WINTERBAUBEHEIZUNG
Hierbei wird die benötigte Heizwärme mit einer
mobilen Heizzentrale ausserhalb des Gebäudes
erzeugt. Über flexible Verbindungsleitungen
wird das erwärmte Heizwasser
an die mobilen Lufterhitzer, die im Inneren
des Gebäudes aufgestellt werden, übertragen.
Diese wandeln das warme Wasser in
Warmluft um und geben sie an die Raumluft
ab. Eine Winterbaubeheizung ist in vielfacher
Hinsicht lohnend: denn die Verwendung mobiler
Lüftungsgeräte führt zu einer gleichmässigen
Wärmeverteilung im Gebäude. Es
entsteht ein angenehmes Arbeitsumfeld, was
die Produktivität fördert. Mit einem wassergeführten
System können die benötigten
Temperaturen schnell und flexibel angepasst
werden. Dies ist besonders wichtig, um Terminverzögerungen
zu vermeiden. Eine angemessene
Beheizung schützt sowohl das
Bauwerk selbst als auch die Baumaterialien
vor Frostschäden. Darüber hinaus sind
wassergeführte Heizsysteme energieeffizienter
als andere temporäre Heizmethoden.
Sie nutzen weniger Energie, um die gleiche
Menge an Wärme zu erzeugen – das schont
die Umwelt und spart Kosten.
GLEICH ZWEI EINSÄTZE FÜR DIE MOBILEN
HEIZZENTRALEN VON ENERENT
In St. Gallen kam bereits einen Tag nach
dem Kundenanruf eine 100 kW starke mobile
Heizzentrale für etwa zwei Wochen zum
Einsatz. Um fünf mobile Lufterhitzer mit je
50 kW zu versorgen, wurden 110 Meter flexible
Verbindungsleitungen verlegt. Damit die
Heizzentrale schnell in Betrieb gehen konnte,
lieferte ENERENT 400 Liter Brennstoff mit.
Dieses System bewährte sich so gut, dass
Mobile Heizzentrale mit 100 kW vor dem Neubau in St. Gallen
wenige Tage später eine weitere Heizzentrale
mit 150 kW sowie vier mobile Lufterhitzer
mit je 50 kW auf einer Baustelle der Elevate
Development AG in Zug über den Winter eingesetzt
wurden.
Richelene Frey von der ENERENT Schweiz
GmbH erzählt dazu: «Für uns ist es das
Wichtigste, dass wir mit unserer Dienstleistung
den Kunden unterstützen können.
In diesen Fällen konnten wir mit der
wassergeführten Baubeheizung eine sehr
schnelle und wirtschaftliche Lösung bieten.»
WEITERE INFORMATIONEN:
ENERENT Schweiz GmbH
Botzen 15
CH-8416 Flaach
info@enerent.ch
Tel. 044 800 16 16
IMMOBILIA / März 2025 59
MARKTPLATZ
FIRMEN-NEWS
Über 30 Jahre Berufserfahrung als Hauswart
Seit mehr als 30 Jahren bin ich für meine
Kunden im Raum Zürcher Oberland als
Hauswart unterwegs. Angefangen habe
ich 1994 als Hauswart im Nebenamt. Im
Mai 2003 gründete ich meine eigene Firma,
die «D. Reichmuth GmbH, Hauswartungen».
Im Oktober 2004 habe ich die Berufsprüfung
zum Eidg. Hauswart erfolgreich abgeschlossen.
Seither bin ich für meine Kunden
als Hauswart mit eidgenössischem Fachausweis
unterwegs.
In meiner Firma lege ich grossen Wert auf
die Ausbildung meiner Mitarbeiter. Unsere
Hauswarte sind im Besitz des «eidgenössischen
Fauchausweis Hauswart» oder wir begleiten
Sie auf dem Weg dorthin.
Als Hauswart fühle ich mich zusammen mit
meinen 4 angestellten Hauswarten verantwortlich,
die Liegenschaften sauber zu halten
und diese in einem gepflegten Zustand
zu präsentieren. Neben den allgemeinen Reinigungsarbeiten
pflegen wir auch vorhandene
Grünflächen oder Gartenanlagen. Auf
Wunsch übernehmen wir Wohnungsübergaben
und –reinigungen sowie auch Wohnungsräumungen.
Ebenso gehören kleinere
Reparaturen auf den Liegenschaften sowie
Bildquelle: A. Ress, Pfäffikerin, Juni 2023
der Unterhalt der allgemeinen technischen
Installationen (zum Beispiel Heizungs- und
Enthärtungsanlagen etc.) zu unserem Tätigkeitsgebiet.
Den Winterdienst bewältigen wir
mit unseren firmeneigenen Schneepflügen.
Kann eine Arbeit nicht von uns direkt erledigt
werden koordinieren wir gerne den Einsatz
eines geeigneten Handwerkers. Auch
die Betreuung von Industriegebäuden und
Ladenlokalitäten gehören zu unseren Aufgaben.
In Notfällen sind wir für Mieter und Eigentümer
24 Stunden erreichbar.
Wir freuen uns, vielleicht auch schon bald
für Sie als Hauswart unterwegs sein zu
dürfen.
WEITERE INFORMATIONEN:
D. REICHMUTH GMBH
Hauswartungen
Kempttalstrasse 68 / Postfach
CH-8320 Fehraltorf
Tel. +41 44 955 13 73
Viel Neues an der Swissbau 2026 in Basel
Vom 20. bis 23. Januar 2026 trifft sich
die Schweizer Bau- und Immobilienbranche
zur Swissbau in der Messe Basel. Der
Veranstalter verspricht für diese Ausgabe
gleich mehrere Neuerungen. Modernisierte
Inszenierungen, mehr Nähe zur Praxis
und ein detaillierter Wachstumsplan bestimmen
das Konzept der beliebten Mehrbranchenmesse.
Seit über 50 Jahren vereint die Swissbau
repräsentative Marken und junge Unternehmen,
mitgliederstarke Verbände und
renommierte Institutionen mit fachkundigen
Expertinnen und Experten der Baubranche.
Der Schweizer Treffpunkt Mitte Januar
setzt für viele Marktbeteiligte das Highlight
gleich zum Auftakt des Kalenderjahrs
und stellt entscheidende Weichen für den
Geschäftserfolg.
MEHR MEHRBRANCHENMESSE
Neue Kooperationen wie mit dem Schweizerischen
Maler- und Gipserunternehmer-Verband
SMGV bringen weitere Ausstellerinnen
und Besuchergruppen an die
Swissbau. Neue Fachbereiche entstehen.
2026 erstmals namentlich im Programm
erwähnt sind die Ausstellungsbereiche Putz,
Farbe, Trockenbau, aber auch Solartechnik
und Energiespeicherung.
Unter dem Motto Swissness entsteht 2026
ein lebendiger Treffpunkt für das ganze
Handwerk in Halle 1.0. Die Swissbau bietet
dem vielfältigen Wirtschaftszweig eine
starke Lobby und möchte wieder mehr Jugendliche
für das Handwerk begeistern. Ein
Highlight der 1200 Quadratmeter grossen
Fläche ist der interaktive Hausbau von verschiedenen,
parallel arbeitenden Gewerken.
Eine weitere Neuerung der Swissbau 2026
betrifft den Innenausbau. Für ein besseres
Gesamterlebnis inszenieren die Messeverantwortlichen
die Trendwelt erstmalig in der
modernen Halle 1.2. Ausstellerinnen profitieren
von einem kreativen, hochwertigen
Ambiente sowie gemeinsamen Synergien
der Bereiche Bad, Küche, Boden/Wand/
Decke, Licht und Objekteinrichtung auf einer
Ebene. Die Halle 1.2 ist auch am Samstag
geöffnet.
MEHR TEILNAHMEANGEBOTE
Swissbau Focus und Swissbau Lab sind die
besten Beispiele für einen interdisziplinären
Dialog über aktuelle Herausforderungen und
zukünftige Trends der Branche. Führende
Verbände, Institutionen und Hochschulen
bringen sich auf der Veranstaltungsplattform
Swissbau Focus mit ihren Positionen
ein. Die passenden Produkte und nachhaltigen
Lösungen kann das Fachpublikum im
Swissbau Lab entdecken und ausprobieren.
Vom Individualstand über die All-In-Theke
bis zum interaktiven Werkstatt-Angebot:
MESSEDAUER
ÖFFNUNGSZEITEN
20.–23. Januar 2026
Dienstag bis Freitag,
9 bis 18 Uhr
Samstag Zusatztag in
Halle 1.2, 9 bis 16 Uhr
BUILDING
FUTURE
TOGETHER
20.–23. Januar 2026
Weitere Informationen: swissbau.ch
Wer an der Swissbau 2026 präsent sein
möchte, kann zwischen einer Vielzahl an
Teilnahmemöglichkeiten wählen. Messeleiter
Rudolf Pfander ist vom Mehrwert
überzeugt: «Nirgendwo sonst kann man in
wenigen Tagen und an einem Ort alle Geschäftspartner
persönlich erreichen. Eine
Präsenz an der Swissbau spart viele Stunden
Terminierungsaufwand und lange Reisezeiten
unter dem Jahr. Sie bietet zudem
die einzigartige Chance, sich mit allen relevanten
Zielgruppen und Entscheidungsträgern
der Bau- und Immobilienbranche zu
vernetzen.»
Swissbau 2026 – die führende
Plattform der Bau- und Immobilienwirtschaft
in der Schweiz
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IMMOBILIA / März 2025
MARKTPLATZ
FIRMEN-NEWS
Design trifft Innovation
Schindler Aufzüge präsentiert eine neue
und moderne Kabinenausstattung. Das
neue Aufzugsdesign orientiert sich an den
aktuellen Trends in der Innenarchitektur
und bietet unzählige Möglichkeiten zur individuellen
Gestaltung.
Mit der neuen Kabinendekoration setzt
Schindler neue Massstäbe im Aufzugsdesign.
Diese innovative Ausstattungslinie vereint
modernste Technologie mit einer sorgfältig
kuratierten Ästhetik, inspiriert von den
neuesten Trends der Innenarchitektur.
Dabei werden Funktionalität, Langlebigkeit
und Stil harmonisch miteinander verbunden.
Ob subtile natürliche Nuancen, lebendige
Farbakzente oder elegante architektonische
Details – die Designkollektion bietet nahezu
unbegrenzte Möglichkeiten, Aufzugskabinen
individuell zu gestalten und nahtlos in jedes
Gebäudekonzept zu integrieren. Die neuen
Designs eröffnen Architekten, Planern und
Gebäudeverwaltern einen kreativen Spielraum,
um innovative und massgeschneiderte
Lösungen zu realisieren.
Die Kollektion zeichnet sich durch eine
breite Auswahl an hochwertigen Materialien
aus, die sowohl ästhetisch ansprechend
als auch funktional sind. Dazu gehören
edle Keramikoberflächen, die durch ihre
Robustheit überzeugen, nachhaltige Linoleum-Böden,
die ökologische Verantwortung
mit einer modernen Optik verbinden,
und rückseitig lackiertes Glas, das den Kabinen
eine zeitlose Eleganz verleiht. Diese
Materialien können individuell kombiniert
werden, um für jedes Projekt eine einzigartige,
massgeschneiderte Lösung zu schaffen.
Darüber hinaus setzt die Linie auf innovative
Beleuchtungskonzepte, wie indirektes
Licht, das nicht nur für eine angenehme Atmosphäre
sorgt, sondern auch das Raumgefühl
in der Kabine erweitert. Funktionale
Designelemente, darunter ergonomisch
gestaltete Handläufe, die ästhetische und
praktische Ansprüche vereinen, runden das
Angebot ab.
Doch die neue Dekolinie von Schindler ist
weit mehr als nur eine optische Aufwertung.
Sie bietet eine Vielzahl moderner
Funktionen, die das Nutzererlebnis deutlich
verbessern. Interaktive Bildschirme, die in die
Kabinen integriert werden können, ermöglichen
es, Informationen in Echtzeit bereitzustellen.
Ob Nachrichten, Wetterinformationen
oder personalisierte Begrüssungen – die
digitale Ausstattung sorgt für eine dynamische
und zukunftsweisende Interaktion. Auch
die Steuerung der Aufzüge wurde optimiert,
um eine intuitivere Bedienung zu gewährleisten.
So wird jede Fahrt nicht nur komfortabler,
sondern auch smarter.
Ein weiterer Vorteil der neuen Kollektion ist
ihre Vielseitigkeit. Ob in einem modernen Bürogebäude,
einem luxuriösen Hotel oder einem
innovativen Wohnprojekt – die Designs
lassen sich nahtlos an die Anforderungen
und den Stil des jeweiligen Gebäudes anpassen.
Schindler arbeitet eng mit seinen Kunden
zusammen, um sicherzustellen, dass
das Design nicht nur die ästhetischen Ansprüche
erfüllt, sondern auch die funktionalen
Anforderungen optimal unterstützt. Dabei
werden auch Aspekte wie Nachhaltigkeit,
Barrierefreiheit und individuelle Präferenzen
berücksichtigt.
bietet Architekten und Planern die Werkzeuge,
um ihre Visionen in die Realität umzusetzen
und gleichzeitig die Bedürfnisse
der Nutzer zu erfüllen. Unser Ziel ist es, nicht
nur funktionale Transportlösungen zu schaffen,
sondern Räume, die inspirieren und
begeistern.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre ideale Aufzugskabine
gestalten. In einem persönlichen
Beratungsgespräch gehen wir auf Ihre
individuellen Wünsche und Anforderungen
ein. Egal, ob es um die Materialauswahl, die
Lichtgestaltung oder digitale Features geht
– wir entwickeln mit Ihnen eine Lösung, die
perfekt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
Kontaktieren Sie uns noch heute, und erleben
Sie die Möglichkeiten der neuen Kabinenausstattungslinie
von Schindler!
SCHINDLER AUFZÜGE AG
• 1874 in Luzern gegründet
• 151 Jahre Erfahrung im Aufzugsgeschäft
gepaart mit starkem
Innovationsgeist
• dichtestes Servicenetz in der
Schweiz
• Ausbildungsbetrieb mit über 300
Lernenden
• Netto-null bei Co2-Emmissionen
bis 2040
WEITERE INFORMATIONEN:
Schindler Aufzüge AG
Hauptsitz
Zugerstrasse 13, 6030 Ebikon
Tel. 041 445 31 31
www.schindler.ch
Mit dieser neuen Ausstattungslinie vereint
Schindler Kreativität, Qualität und technologische
Innovation auf höchstem Niveau. Sie
IMMOBILIA / März 2025 61
MARKTPLATZ
FIRMEN-NEWS
Handläufe retten Leben!
Der Warnhinweis «Aufzug im Brandfall
nicht benutzen» prangt an vielen Aufzugstüren
– und das aus gutem Grund:
Denn im Katastrophenfall wird der Aufzug
schnell zur Falle, etwa wenn die
Stromversorgung unterbrochen wird
und der Aufzug steckenbleibt oder wenn
Rauch in die Kabine eindringt. Wenn Sie
einen Aufzug im Haus haben, sind meistens
rund um den Aufzug Fluchttreppen.
Wenn Sie keinen Aufzug haben, sind
oftmals die normalen Treppen auch die
Fluchttreppen.
gesetzlich geregelt, damit eine Selbstevakuierung
– auch von älteren Personen
– gewährleistet ist. Gerade im Notfall
herrscht ausserordentliches Gedränge
und Panik – Stürze sind somit vorprogrammiert!
Stürze können grosse, finanzielle
Folgen haben. Ein normgerechter
Handlauf hingegen belastet das Budget
kaum.Laut Suva ereignen sich in der
Schweiz pro Jahr rund 135 000 Stolperoder
Sturzunfälle. Betroffen sind nicht nur
ältere Menschen, denn stürzen kann jeder!
Prüfen Sie daher Ihre Immobilie/n
und sorgen Sie vor. Flexo-Handlauf ist
fast in der gesamten Schweiz vertreten
und berät Sie gerne vor Ort – entweder
über unseren Hauptsitz oder einer unserer
Partner.
WEITERE INFORMATIONEN:
Flexo-Handlauf GmbH
Hauptstrasse 70
8546 Islikon
Tel. 052 534 41 31
kontakt@flexo-handlauf.ch
www.flexo-handlauf.ch
STÜRZE KÖNNEN GROSSE, FINANZIELLE
FOLGEN HABEN!
Nach einem allgemein im Recht geltenden
Grundsatz ist man verpflichtet, die
zur Vermeidung eines Schadens notwendigen
und zumutbaren Vorsichtsmassnahmen
zu treffen (Art. 41 Obligationenrecht).
Wird durch einen fehlenden Handlauf ein
Schaden verursacht, so haftet der Hausbesitzer,
der Verwalter oder gar die Wohneigentümergemeinschaft,
gestützt auf
Art. 58 (Obligationenrecht). Erst wenn der
2. Handlauf, also der beidseitige Handlauf
nicht ausreicht, strebt im Bestand die
Wohnungswirtschaft eine Liftlösung an.
Aber Treppen bleiben Fluchtwege, daher
sind nach SIA-Norm beidseitige Handläufe
Fluchttreppe mit beidseitigen Handläufen in einem Bürogebäude
Fluchttreppe in einem Schulhaus
Mit Stil nach oben!
Möglichst lange im eigenen Haus zu verbleiben,
im Stockwerkseigentum oder in
der eigenen Wohnung: Das ist der grösste
Wunsch, vor allem der älteren Mitbürger.
Doch die Treppen sind oftmals das Problem.
Die Wohnung ist inzwischen umgebaut,
eine barrierefreie Dusche, Haltegriff im Bad
und im Flur, Stolperfallen beseitigt – nur die
Treppe gilt es noch zu überwinden. Vorab
gehören an Treppen grundsätzlich beidseitig
Handläufe, so die Empfehlungen der bfu (Beratungsstelle
für Unfallverhütung).
Gibt es eine Möglichkeit im Treppenhaus einen
Lift zu montieren? Ja, oftmals haben
Treppen ein «Treppenauge», in dem bei guter
fachmännischer Planung sogar ein Lift eingebaut
werden kann. Dazu braucht es den Fachmann,
denn es gilt vieles zu berücksichtigen!
Es beginnt mit der Bauanfrage bei der zuständigen
Gemeinde, der umfangreichen Planung
(Vorbereitungsphase), der Auswahl des für das
Bauvorhaben passenden senkrechten Liftes
bis hin zu einer reibungslosen Bauabwicklung.
Da sind die Fachkräfte der Firma flexomobil
gefragt, die ähnlich wie ein Architekt
oder Planer – jedoch ausgestattet mit dem
benötigten Fachwissen rund um das Treppenhaus,
rund um den Lift – diese Bauvorhaben
oftmals im Auftrag einer Stockwerks-
Eigentümergemeinschaft oder auch schon
für den Hausbesitzer, durchgeplant und gebaut
haben.
Und dies sogar – je nach Auftraggeber – zu
einem vorher genau ermittelten Festpreis,
inkl. Bauantrag und bis hin zur Abnahme
durch das Liftamt. Aber dazu benötigt es auch
die Mitwirkung des Auftraggebers – denn ob
ein Bauvorhaben verwirklicht werden kann,
sieht man schon an den ersten Bildern, die
wir dann kostenlos und unverbindlich prüfen
und Ihnen bereits auch einen Kostenrahmen
nennen. Besuchen Sie unsere Internet-
Seite und rufen Sie uns an – ein Anruf kann
alles verändern.
WEITERE INFORMATIONEN:
Bequem und mühelos von einem Stockwerk ins andere – dank einem Senkrechtlift von flexomobil
Flexomobil GmbH
Technoparkstr. 2
8406 Winterthur
Tel. 052 550 52 28
www.flexomobil.ch
62
IMMOBILIA / März 2025
MARKTPLATZ
FIRMEN-NEWS
Digital, schnell, unkompliziert – Namensschilder mit der sahli.app
Die webbasierte Software der Sahli &
Partner AG aus Bern verspricht Bewirtschaftern
und Sachbearbeitern aus Liegenschaftsverwaltungen
eine unkomplizierte
Lösung für die Bestellung von
Briefkasten- und Klingelschildern. Benutzerfreundlichkeit,
Schnelligkeit und Effizienz
stehen im Mittelpunkt dieses Tools.
DAS DASHBOARD MIT LEICHTIGKEIT:
ALLES IM BLICK, ALLES UNTER KONTROLLE
Das übersichtliche Design ermöglicht es,
mit nur wenigen Klicks alle relevanten
Informationen abzurufen – sei es den Status
einer laufenden Bestellung oder die Historie
vergangener Aufträge. Das personenübergreifende
Dashboard hilft Doppelbestellungen
zu vermeiden.
AUTOMATISIERUNG, DIE ENTLASTET:
ZEIT SPAREN, EFFIZIENZ STEIGERN
Dank verschiedener Automatisierungen
gehören zeitraubende, manuelle Prozesse
zur Vergangenheit an. Die Web-App optimiert
den gesamten Bestellungsworkflow.
Das bedeutet nicht nur eine wertvolle
Zeitersparnis für die Bewirtschafter, sondern
auch eine Reduzierung von Fehlerquellen
auf ein Minimum.
KINDERLEICHTE BEDIENUNG:
IN WENIGEN SCHRITTEN ZU DEN
PASSENDEN SCHILDERN
Die Bedienung der sahli.app könnte nicht
einfacher sein. Die übersichtliche Benutzeroberfläche
führt durch den gesamten Bestellungsprozess,
angefangen bei der Auswahl
der Liegenschaft bis hin zur Auswahl
einer abweichenden Lieferadresse.
«Dank der sahli.app steht uns eine
effiziente und funktionale Bestellmöglichkeit
für Namensschilder zur Verfügung.
Sie ist einfach in der Handhabung
und sehr übersichtlich – toll!»
– Andrea Hausmann, Wotreva AG
Die Nutzung der Web-App ist für Liegenschaftsverwaltungen
kostenlos. Erfahren
Sie mehr auf sahli.app.
ÜBER SAHLI & PARTNER AG
Seit mehr als 50 Jahren ist die
Sahli & Partner AG spezialisiert auf Beschriftungslösungen
in und rund um
Gebäude. Dank Investitionen in Innovation
und Entwicklung hat das Unternehmen
heute einen sehr hohen Digitalisierungs-
und Automatisierungsgrad im
Bereich der Namensschilderproduktion.
«Das übersichtliche Bestellportal der SahliBeschriftung
vereinfacht die Schilderbestellungen
sehr. Wir können die Schilder
für unsere Mieter sehr rasch und unkompliziert
online bestellen. Herzlichen Dank!»
– Kevin Gerber, Leiter Bewirtschaftung,
Regimo Bern AG
WEITERE INFORMATIONEN:
Sahli & Partner AG
Moosstrasse 5
3322 Urtenen-Schönbühl
Tel. 031 921 11 63
www.sahlibeschriftung.ch
Gebäudesicherheit: Unsichtbare Gefahren, intelligente Lösungen
Mit Building Information Modeling (BIM) auf höchstem Niveau
Sicherheit im Bauwesen ist keine Frage
des Zufalls, sondern das Ergebnis sorgfältiger
Planung und präziser Ausführung.
Besonders bei Sanierungen werden
oft unsichtbare Gefahren sichtbar, die es
zu beheben gilt. In dieser Hinsicht spielt
Building Information Modeling (BIM) eine
entscheidende Rolle, da es ermöglicht,
Sicherheitsstandards in allen Phasen eines
Bauprojekts präzise zu integrieren.
Als auf BIM spezialisiertes Unternehmen
wissen wir, wie wichtig es ist, bei der Planung
von Bauvorhaben jede Phase genau
zu durchdenken, um potenzielle Risiken
frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.
Dipl. Oec. Nathalie Bonalumi
MAS REM UZH CUREM
Building Information Modeling (BIM) ermöglicht
die virtuelle Simulation von Bauprojekten
und sorgt dafür, dass bestehende Strukturen
bei Sanierungen exakt erfasst werden. So
lassen sich Schwachstellen frühzeitig identifizieren
und massgeschneiderte Lösungen entwickeln.
Dies garantiert nicht nur eine präzise
Ausführung, sondern reduziert auch Sicherheitsrisiken
erheblich. Besonders im Bereich
des Brandschutzes ist BIM ein unschätzbares
Werkzeug. Während in Neubauten Brandschutzsysteme
klar definiert sind, wird es bei
der Sanierung historischer Gebäude komplexer.
Hier kommt BIM ins Spiel: Es erlaubt uns,
Brandschutzlösungen zu entwickeln, die sowohl
den historischen Charme des Gebäudes
bewahren als auch modernen Sicherheitsanforderungen
gerecht werden.
Treppen gehören zu den häufigsten Gefahrenquellen
in Gebäuden. In denkmalgeschützten
Objekten, in denen Sicherheit
und Ästhetik gleichermassen berücksichtigt
werden müssen, stellt die sichere Gestaltung
von Wendeltreppen eine besondere
Herausforderung dar. Durch den Einsatz von
Building Information Modeling (BIM) können
Lösungen entwickelt werden, die sowohl
die Sicherheitsanforderungen erfüllen
als auch den historischen Charme der Treppen
bewahren.
Geländer müssen nicht nur funktionale Sicherheit
bieten, sondern auch ins architektonische
Gesamtbild passen. In vielen historischen
Gebäuden entsprechen bestehende
Geländer nicht den aktuellen Sicherheitsanforderungen.
Durch diskrete Verstärkungen
lässt sich die notwendige Sicherheit gewährleisten,
ohne das ursprüngliche Design zu
beeinträchtigen.
Sanierungen erfordern kreative und massgeschneiderte
Lösungen, da bestehende Strukturen
häufig nicht den aktuellen Sicherheitsstandards
entsprechen. Standardlösungen
sind oft unzureichend, weshalb individuelle
Konzepte notwendig sind. Unsere Fachkompetenz
erlaubt es, Lösungen zu entwickeln,
die sowohl funktional als auch ästhetisch
überzeugen und dabei höchste Sicherheitsstandards
erfüllen.
Gebäudesicherheit ist mehr als die blosse
Einhaltung von Vorschriften – sie ist eine
Verantwortung.
Mit dem Einsatz von BIM stellen wir sicher,
dass nicht nur die aktuellen Sicherheitsstandards
erfüllt, sondern in vielen Fällen sogar
übertroffen werden. Besonders bei Sanierungsprojekten,
bei denen Technologie und
Erfahrung Hand in Hand gehen, gewährleisten
wir eine perfekte Balance zwischen Sicherheit
und Architektur.
Sicherheit ist kein Zufall, sondern das
Resultat präziser Planung, innovativer
Technologie und jahrelanger Erfahrung.
Gerne möchte ich mit einem Zitat von
Norman Foster schliessen:
«DIE AUFGABE DES ARCHITEKTEN IST ES,
DIE SICHERSTE MÖGLICHE UMGEBUNG
FÜR DIE MENSCHEN ZU SCHAFFEN, DIE DAS
GEBÄUDE NUTZEN WERDEN.»
Nathalie Bonalumi
CEO BN Partners AG
WEITERE INFORMATIONEN:
BN Partners SA
Via Pretorio 13, CH-6900 Lugano
www.bnpartners.ch
info@bnpartners.ch
www.annoviagroup.com
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IMMOBILIA / März 2025 63
26
MARKTPLATZ
FIRMEN-NEWS
Buildigo – Mehr Effizienz dank digitalen Prozessen
digitalen Kanal und Nutzung der Prozesse
von Buildigo.
Jeder Partner entscheidet dabei selbst, ob
er ein eigenes Handwerker-Netzwerk zu
Buildigo bringt oder das bestehende Netzwerk
nutzt. Die Auftragsvergabe kann einerseits
im Buildigo-Cockpit der Geschäftskunden
gestartet werden. Anderseits lassen
sich die Prozesse auch auf eigenen Webseiten
integrieren oder via Schnittstelle ansteuern.
Im Login Bereich verfügen die Geschäftskunden
über eine Übersicht aller
Aufträge sowie eine Statistik je Partner. Sie
können Handwerker den Aufträgen zuteilen,
Offerten akzeptieren oder ablehnen, Kostengutsprachen
vornehmen und mit den
Handwerker via Chat kommunizieren.
Im Jahr 2020 beteiligte sich die Mobiliar
am Westschweizer Startup Buildigo. Dies
mit dem Ziel, das an Handwerker vermittelte
Volumen innerhalb der Gruppe
zu bündeln und das Netzwerk sowie die
Prozesse zu digitalisieren. Als führender
Haushaltversicherer vermittelt die Mobiliar
alljährlich ein beträchtliches Volumen
ins Handwerk.
Heute hat die Plattform über 4 000 registrierte
Betriebe und die Einsatzmöglichkeiten
der Plattform sind vielfältig. Einerseits betreibt
Buildigo das klassische Privatkundengeschäft,
mit einer jährlichen Wachstumsrate
von 30 bis 50%. Anderseits können
auch Geschäftskunden wie Versicherungen
und Bewirtschafter die Plattform implementieren
und nutzen.
Dank der Lösung von Buildigo, wird die
zeit- und kostenintensive Koordination mit
dem Handwerk für die Geschäftskunden
effizienter und transparenter. Die Digitalisierung
beginnt jedoch bereits davor: Buildigo
kann auch genutzt werden, um die
Anzahl Anrufe von Versicherungskunden
oder Mieter zu reduzieren. Dies durch entsprechende
Lenkung der Kunden auf den
Sind Sie interessiert am Einsatz von
Buildigo in Ihrem Betrieb? Kontaktieren
Sie das Team für ein unverbindliches
Gespräch via info@buildigo.ch
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1/2
Ein Unternehmen der Mobiliar
64
IMMOBILIA / März 2025
MARKTPLATZ
FIRMEN-NEWS
11
Vielfalt und Buildigo Mehrwerte – sind Effizienz garantiert dank – digitalen Messe Bauen+Wohnen Prozessen 2025
Vom 3. bis 6. April 2025 verwandelt sich
das Tägi in Wettingen erneut in ein grosses
Messegelände mit vier Hallen und einem
Jahr attraktiven 2020 beteiligte Freigelände, sich die um Mobiliar Treff-
Im
am punkt Westschweizer für 14 000 Hauseigentümer, Startup Buildigo. Bauinteressierte,
dem Ziel, das Planer Handwerker und Architekten ver-zmittelte
werden, Volumen die sich für innerhalb die Themen der Gruppe Bauen,
Dies
mit
zu Wohnen, bündeln Garten und das und Netzwerk Energie begeistern. sowie die
Prozesse Der grosszügige zu digitalisieren. Aussenbereich Als führender lässt die
Haushaltversicherer Herzen der Gartenliebhaber vermittelt höherschlagen
alljährlich und lädt zum ein beträchtliches Verweilen am Street-
Volumen
die Mobiliar
ins food-Festival Handwerk. ein.
Mit 220 erstklassigen Ausstellern ist die gefragte
Frühlingsmesse fürs 2025 bereits
wieder komplett ausgebucht. Messeveranstalter
Heute hat Marco die Biland Plattform überrascht 4 000 die registrierte
der Betriebe Publikumsmesse und die Einsatzmöglichkeiten
nicht: «Der ide-
Beliebtheiale
der Mix Plattform des Messeangebotes sind vielfältig. Einerseits kommt bei betreibt
bauinteressierten Buildigo das klassische Besuchern Privatkunden-
sehr gut
den
an geschäft, – für alle mit ist einer etwas jährlichen dabei. Zudem Wachstumsrate
von 30 bis Messeprogramm, 50%. Anderseits bestehend können
ist das
umfangreiche
aus auch über Geschäftskunden 30 kostenlosen wie Fachvorträgen, Versicherungen Foren
und und Bewirtschafter Beratungsmöglichkeiten, die Plattform implementieren
und Besuchermagnet: nutzen. Die Expertise
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der
BESUCHERINFORMATIONEN
Datum und Öffnungszeiten
3. – 6. April 2025
Do – Fr 13 – 19 Uhr | Sa – So 10 – 18 Uhr
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Donnerstag kostenloser Eintritt
Fr – So CHF 10.–/ Tag
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Erwachsener gratis
Messeinfo
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Publikum wertvolle themenspezifische Informationen
und praxisnahe Tipps für die Realisierung
Dank der des Lösung individuellen von Buildigo, Bauprojektes.» wird die
zeit- und kostenintensive Koordination mit
Die dem Themenschwerpunkte Handwerk für die Geschäftskunden
der Baumesse
2025 effizienter decken und alle transparenter. Bereiche vom Die Kauf Digitalisierung
bis zum beginnt Wohnen jedoch und bereits Sanieren davor: ab. Buil-
und
Bau
Der digo Fokus kann der auch diesjährigen genutzt werden, Foren liegt um die bei
der Anzahl brandaktuellen Anrufe von Versicherungskunden
Energiethematik, wobei
oder vertieft Mieter auf zu die reduzieren. Themen Photovoltaik, Dies durch entsprechende
und Lenkung Eigenverbrauchsoptimierung
der Kunden auf Mobilität den
eingegangen digitalen Kanal wird. und Unabhängige Nutzung der Experten Prozesse
der von energieberatungAARGAU Buildigo.
bieten dem interessierten
Publikum Hilfestellung bei ihren
persönlichen Jeder Partner Bedürfnissen entscheidet dabei und das selbst, Forum ob
Architektur er ein eigenes lädt Handwerker-Netzwerk Profis aus der Branche zu ein,
sich Buildigo zum bringt Thema oder «Netto-Null-Gebäude» das bestehende Netzwerk
nutzt. und Die auszutauschen. Auftragsvergabe kann ei-
fortzubildenerseits
im Buildigo-Cockpit der Geschäftskunden
dem gestartet grossen Freigelände werden. Anderseits werden den lassen
Auf
Messebesuchern sich die Prozesse am auch Streetfood-Festival
auf eigenen Webseiten
integrieren aus aller oder Welt via Schnittstelle geboten, Garten-
an-
Spezialitäten
fans steuern. dürfen Im sich Login an Bereich der hingebungsvollen
verfügen die Geschäftskunden
über von eine Gärten, Übersicht Wellnessan-
aller
Aussengestaltung
lagen Aufträge und sowie Gartenprodukten eine Statistik erfreuen je Partner. und Sie für
spannende können Handwerker Unterhaltung, den Aufträgen wie bereits zuteilen, im Jahr
2022, Offerten sorgen akzeptieren 35 Schreinertalente oder ablehnen, der Kostengutsprachen
Regionalmeisterschaften, vornehmen und die mit ihr den Kön-
öffentlichenen
Handwerker unter Beweis via Chat stellen kommunizieren. und um den Einzug
in die Schreinernationalmannschaft kämpfen.
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IMMOBILIA / März 2025 65
MARKTPLATZ
FIRMEN-NEWS
Suissedigital-Mitglieder mit attraktiven Angeboten für KMU
Der Suissedigital-Day 2025 ist ein Treffpunkt für KMU, die in den Bereichen Telekommunikation, IT und Digitalisierung tätig sind.
Die rund 170 Mitglieder von Suissedigital
adressieren mit ihren Angeboten zunehmend
auch kleine und mittlere Unternehmen
(KMU). Im Vordergrund stehen dabei
Dienstleistungen in den Bereichen Konnektivität,
Kommunikation und Rechenzentren.
Der Verband unterstützt seine
Mitglieder, indem er an der kommenden
Branchentagung Suissedigital-Day den
Schwerpunkt auf KMU-Themen legt.
Immer mehr Aspekte des Geschäftslebens
finden digital statt. Dies gilt gerade auch
für KMU, die dank der Digitalisierung ihre
Prozesse effizienter gestalten und potenzielle
Kunden leichter erreichen können.
Voraussetzungen dafür sind eine leistungsfähige
Anbindung ans Internet, intelligente
Kommunikationslösungen, eine
sichere Vernetzung von verschiedenen
Unternehmensstandorten und ein zuverlässiger
Kundendienst. All dies bieten die
rund 170 lokal tätigen Suissedigital-Mitglieder,
wobei sie auf die spezifischen Bedürfnisse
der KMU eingehen können.
EIGENE RECHENZENTREN VOR ORT
Einzelne Suissedigital-Mitglieder bieten
zudem Dienstleistungen in den Bereichen
Colocation und Rechenzentren, von denen
KMU profitieren können. Dank Glasfaseranbindung
und erstklassigen Sicherheitsmassnahmen
wie Brandschutz,
Videoüberwachung, Zutrittskontrolle, Notstromanlagen
und abschliessbaren Racks
eignen sich diese Rechenzentren zur
Speicherung sensibler Daten. Ein zusätzlicher
Pluspunkt: Wie die Rechenzentren
sind die Suisse-digital-Anbieter in der
Nähe ihrer regionalen KMU-Kunden. So
ist ein schneller und unkomplizierter Kundendienst
möglich.
ONLINE-TEST ZUR SENSIBILISIERUNG
FÜR CYBERSECURITY
Mit zunehmender Digitalisierung steigt
für die KMU das Risiko, Opfer von Cyberkriminalität
zu werden. Aus diesem
Grund hat Suissedigital Anfang Jahr einen
Online-Test lanciert, der KMU für das
Thema Cybersecurity sensibilisieren soll.
Der Test, der unter www.suissedigital.ch
auf Deutsch, Französisch und Englisch
verfügbar ist, ermöglicht eine Selbsteinstufung
und im Laufe der Zeit einen Vergleich
mit anderen KMU. «Ich bin überzeugt,
dass der Test dazu beiträgt, dass
KMU ihr Bewusstsein für die Gefahren
von Cyberkriminalität schärfen und die
notwendigen Schutzmassnahmen treffen»,
sagt Simon Osterwalder, Geschäftsführer
von Suissedigital.
INFORMATIONEN UND VERNETZUNG AM
SUISSEDIGITAL-DAY 2025
Möchten Sie mehr wissen zu den KMU-
Angeboten der Suissedigital-Mitglieder?
Informieren Sie sich bei Ihrem lokalen
Kommunikationsunternehmen (www.suissedigital.ch
=> Netzsuche) oder besuchen
Sie den Suissedigital-Day 2025, der
am 19. November 2025 im Kursaal in
Bern stattfindet. An diesem Anlass treffen
sich rund 400 Vertreterinnen und
Vertreter von Telekommunikations- und
IT-Unternehmen mit KMU und weiteren
Interessierten zu Networking und Austausch.
Das Rahmenprogramm bietet
spannende Referate zu aktuellen Themen
aus den Bereichen IT, Digitalisierung, Cybersicherheit,
Künstliche Intelligenz und
Telekommunikation. Wichtiger Bestandteil
der Tagung ist eine umfangreiche Ausstellung
mit mehr als 40 Telekommunikations-
und IT-Dienstleistern aus der ganzen
Schweiz. Weitere Informationen und
Anmeldung: info@suissedigital.ch oder
Tel. +41 31 328 27 28 .
WEITERE INFORMATIONEN:
SUISSEDIGITAL – Verband für
Kommunikationsnetze
Waaghaus-Passage 8
CH-3011 Bern
Tel: +41 (0)31 328 27 28
Fax: +41 (0)31 328 27 38
info@suissedigital.ch
www.suissedigital.ch
Der von Suissedigital konzipierte Online-Test sensibilisiert KMU für die Gefahren im Cyberraum.
66
IMMOBILIA / März 2025
BEZUGSQUELLENREGISTER
A — I
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– Ameisen
– Silberfischchen
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– Motten
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68
IMMOBILIA / Januar 2025 IMMOBILIA / März 2 2025
ADRESSEN & TERMINE
ORGANE UND MITGLIEDERORGANISATIONEN
SCHWEIZ
PRÄSIDIUM UND
GESCHÄFTSLEITUNG
SVIT SCHWEIZ
Präsident:
Andreas Ingold, SVIT Schweiz,
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
ingoldconsulting@gmail.com
Vizepräsident, Vertretung Deutschschweiz
& Ressort Branchenentwicklung:
Michel Molinari,
Basellandschaftliche Kantonalbank,
Rheinstrasse 7, 4410 Liestal
michel.molinari@blkb.ch
Vizepräsident, Vertretung lateinische
Schweiz & Ressort Bildung:
Jean-Jacques Morard, de Rham SA,
Av. Mon-Repos 14, 1005 Lausanne
jean-jacques.morard@derham.ch
Ressort Recht & Politik:
Andreas Dürr, Battegay Dürr AG,
Heuberg 7, 4001 Basel
andreas.duerr@bdlegal.ch
Ressort Finanzen:
Gabriel Schmid, Buchhaltungs AG,
Gotthardstrasse 55, 8800 Thalwil
gabriel.schmid@buchhaltungs-ag.ch
CEO SVIT Schweiz:
Marcel Hug, SVIT Schweiz,
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
mh@svit.ch
Stv. CEO SVIT Schweiz:
Ivo Cathomen, SVIT Schweiz,
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
ic@svit.ch
SCHIEDSGERICHT DER
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
Sekretariat: Heuberg 7, Postfach 2032,
4001 Basel, T 061 225 03 03
info@svit-schiedsgericht.ch
www.svit-schiedsgericht.ch
SVIT-STANDESGERICHT
Sekretariat: SVIT Schweiz,
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
T 044 434 78 88, info@svit.ch
REGIONALE
SVIT-MITGLIEDER-
ORGANISATIONEN
SVIT AARGAU
Sekretariat: Fabienne Lüthi,
Bahnhofstrasse 55, 5001 Aarau
T 062 836 20 82, info@svit-aargau.ch
SVIT BEIDER BASEL
Geschäftsstelle: Tanja Molinari,
Aeschenvorstadt 55, 4051 Basel
T 061 283 24 80, svit-basel@svit.ch
SVIT BERN
Sekretariat: SVIT Bern,
Murtenstrasse 18, Postfach,
3203 Mühleberg-Bern
T 031 378 55 00, svit-bern@svit.ch
SVIT GRAUBÜNDEN
Sekretariat: Marc Berger,
Bahnhofstrasse 8, 7001 Chur
T 081 257 00 05
svit-graubuenden@svit.ch
SVIT OSTSCHWEIZ
Sekretariat: Claudia Eberhart,
Haldenstrasse 6, 9200 Gossau
T 071 380 02 20, svit-ostschweiz@svit.ch
Drucksachenversand: ATIG AG,
Heidi Artuso, T 071 380 02 20
heidi.artuso@atig.ch
SVIT ROMANDIE
Sekretariat: Avenue Rumine 13,
1005 Lausanne, T 021 331 20 95
info@svit-romandie.ch
SVIT SOLOTHURN
Sekretariat: Tina Strausak,
Strausak Immobilien GmbH,
Rötistrasse 22, 4500 Solothurn
T 062 212 32 88, svit-solothurn@svit.ch
SVIT TICINO
Sekretariat: Laura Panzeri Cometta,
Via Carvina 3, 6807 Taverne
T 091 921 10 73, svit-ticino@svit.ch
SVIT ZENTRALSCHWEIZ
Geschäftsstelle:
Nicole Kirch, Kasernenplatz 1,
6003 Luzern, T 041 508 20 18
nicole.kirch@svit.ch
Rechtsauskunft für Mitglieder:
svit.ch/de/svit-zentralschweiz/
services-svit-zentralschweiz
SVIT ZÜRICH
Sekretariat: Siewerdtstrasse 8,
8050 Zürich, T 044 200 37 80
svit-zuerich@svit.ch
Rechtsauskunft für Mitglieder:
rechtsauskunft-svitzuerich.ch
SVIT-FACHKAMMERN
BEWERTUNGSEXPERTEN-
KAMMER SVIT
Sekretariat:
Brunaustrasse 39, 8002 Zürich
T 044 521 02 06, info@bek.ch
www.bewertungsexperte.ch
FACHKAMMER STWE SVIT
Sekretariat:
Brunaustrasse 39, 8002 Zürich
T 044 521 02 05, info@fkstwe.ch
www.fkstwe.ch
KAMMER UNABHÄNGIGER
BAUHERRENBERATER KUB
Sekretariat:
Brunaustrasse 39, 8002 Zürich
T 044 521 02 07, info@kub.ch
www.kub.ch
SCHWEIZERISCHE
MAKLERKAMMER SMK
Sekretariat:
Brunaustrasse 39, 8002 Zürich
T 044 521 02 08, welcome@smk.ch
www.smk.ch
SVIT FM SCHWEIZ
Sekretariat:
Brunaustrasse 39, 8002 Zürich
T 044 521 02 04, info@kammer-fm.ch
www.kammer-fm.ch
TERMINE
SVIT SCHWEIZ
SWISS REAL ESTATE FORUM UND DV
26./27.06.25 Luzern
SVIT-MITGLIEDERORGANISATIONEN
SVIT AARGAU
20.03.25 Mitgliederanlass
17.04.25 Frühstück
21.05.25 Golfturnier
18.09.25 Generalversammlung
20.11.25 Frühstück
SVIT BEIDER BASEL
28.04.25 Generalversammlung
19.06.25 Entwicklung/Visionen
Klybeckareal
05.12.25 Niggi Näggi
SVIT OSTSCHWEIZ
05.05.25 Generalversammlung
SVIT ROMANDIE
08.05.25 Assemblée générale
et Soirée des leaders
de l’immobilier
23.09.25 Prix de l’immobilier
romand
SVIT SOLOTHURN
08.05.25 Generalversammlung
05.06.25 ERFA Bewerter
12.06.25 Fachvortrag & Lunch
19./20.09.25 SVIT Day
04.12.25 Weihnachtsanlass
SVIT ZENTRALSCHWEIZ
20.03.25 Seminar ZEV
27.03.25 Fresh-up
Mietzinsänderung
SVIT ZÜRICH
26.02.25 Mitgliederseminar
06.03.25 Mitgliederseminar
06.03.25 Stehlunch
02.04.25 Mitgliederseminar
10.04.25 Generalversammlung
14.05.25 Mitgliederseminar
28.05.25 Mitgliederseminar
SVIT Schweiz
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
T 044 434 78 88
www.svit.ch
05.06.25 Stehlunch
04.07.25 Golfturnier Bad Ragaz
09.07.25 Sommerevent
02.09.25 Mitgliederseminar
04.09.25 Stehlunch
16.10.25 Oktoberfest
BEWERTUNGS -
EXPERTEN-KAMMER
26.03.25 Generalversammlung
26.03.25 Real Estate
Symposium
FACHKAMMER
STOCKWERKEIGENTUM
26.03.25 Generalversammlung
26.03.25 Real Estate
Symposium
22.10.25 Herbstanlass
KAMMER UNABHÄNGIGER
BAUHERRENBERATER
26.03.25 Generalversammlung
26.03.25 Real Estate
Symposium
10.04.25 84. Lunchgespräch
04.06.25 85. Lunchgespräch
09.09.25 KUB Focus
18.11.25 86. Lunchgespräch
SCHWEIZERISCHE
MAKLERKAMMER
26.03.25 Generalversammlung
26.03.25 Real Estate
Symposium
20.05.25 Fachseminar
SVIT FM SCHWEIZ
26.03.25 Generalversammlung
26.03.25 Real Estate
Symposium
IMMOBILIA / März 2025 69
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26. – 27.06.2025
IM INTERVIEW
04
STWERECHT
12
VERMARKTUNG
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SICHERHEIT
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GEBÄUDE-
UND SICHERHEITS-
TECHNOLOGIE
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monatlich, 12 × pro Jahr
ABOPREIS FÜR
NICHTMITGLIEDER
78 CHF (inkl. MWST)
EINZELPREIS
7 CHF (inkl. MWST)
AUFLAGEZAHL
Beglaubigte Auflage: 2905
(WEMF 2024)
Gedruckte Auflage: 3500
VERLAG
SVIT Verlag AG
Maneggstrasse 17
8041 Zürich
Telefon 044 434 78 88
Telefax 044 434 78 99
www.svit.ch / verlag@svit.ch
REDAKTION
Dr. Ivo Cathomen (Verlag)
vakant (Chefredaktion)
Claudia Wagner (Dienstredaktion)
Mirjam Michel Dreier (Korrektorat)
Urs Bigler (Fotografie, Titelbild)
DRUCK UND VERTRIEB
E-Druck AG, PrePress & Print
Lettenstrasse 21, 9016 St.Gallen
Telefon 071 246 41 41
Telefax 071 243 08 59
www.edruck.ch, info@edruck.ch
SATZ UND LAYOUT
E-Druck AG, PrePress & Print
Rita Kurmann
Andreas Feurer
*KAI FELMY
Der Zeichner arbeitet
seit vielen Jahren als
freischaffender
Cartoonist und zeichnet
für zahlreiche
Zeitschriften, Zeitungen
und Unternehmen
in Deutschland, Österreich
und der Schweiz.
INSERATEVERWALTUNG
UND -VERKAUF
Wincons AG
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Fischingerstrasse 66
8370 Sirnach
Telefon 071 969 60 30
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Nachdruck nur mit Quellenangabe
gestattet. Über nicht bestellte
Manuskripte kann keine Korrespondenz
geführt werden. Inserate, PR
und Produkte-News dienen lediglich
der Information unserer Mitglieder
und Leser über Produkte und
Dienstleistungen.
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IMMOBILIA / März 2025
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