Dübener Wochenspiegel - Ausgabe 5 - Jahrgang 2025
Dübener Wochenspiegel - Ausgabe 5 - Jahrgang 2025 mit dem gewerblichen Sonderthema "Bauen & Wohnen"
Dübener Wochenspiegel - Ausgabe 5 - Jahrgang 2025
mit dem gewerblichen Sonderthema "Bauen & Wohnen"
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: Die Heide-Zeitung : heimatverbunden : informativ : kritisch :
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inklusive Amtsblatt Stadt Bad Düben & Gemeinde Laußig | 33. Jahrgang | Nr. 5 | 12. März 2025
Heidemesse in Söllichau
Anbieter regionaler Produkte sowie
regionale Künstler, wie Katja Aibangbee
aus Ogkeln, präsentierten sich am
Sonntag während der gut besuchten
Heidemesse im Kulturhaus.
Seite 10
Ampel oder Kreisel?
Die Stadt Bad Düben stellt sich weiter
vehement gegen die Pläne des Landesamtes,
am Knotenpunkt Schmiedeberger
Straße/Postweg eine dauerhafte
Lichtsignalanlage zu installieren.
Seite 2
Gewerbliches
Sonderthema in
dieser Ausgabe:
Bauen und Wohnen
Seite 19 bis 23
Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Bad Düben
Stehende Ovationen für früheren Wehrleiter Siegfried Kübler
Die Kameraden Stefan Küster und Christian Scharn (beide links) wurden zum Brandmeister befördert, Sebastian Hackbarth (3.v.l.) sogar zum Oberbrandmeister.
Rechts: Der frühere Stadtwehrleiter Siegfried Kübler wurde nach minutenlangem Applaus für 60 Jahre treue Dienste in der Feuerwehr geehrt. Fotos: (Wsp) Phillipp
(Bad Düben/Wsp/kp). Am vergangenen
Freitagabend lud Stadtwehrleiter
Thomas Haberland zur jährlichen
Hauptversammlung der Freiwilligen
Feuerwehr Bad Düben ins vollbesetz-
EHRUNGEN
Ehrenkreuz des
Kreisfeuerwehrverbands:
Lydia Haberland, Christian Noack
...für 10 Jahre aktiven Dienst:
Marvin Borisch, Florian Hindemitt,
Tom Läbe, Benjamin Papert,
Kevin Sonnenberg
...für 25 Jahre aktiven Dienst:
Tino Borisch
...für 50 Jahre aktiven Dienst:
Dietmar Lehmann
...für 50 Jahre treue Dienste
in der Feuerwehr:
Andreas Lenhardt
...für 60 Jahre treue Dienste
in der Feuerwehr:
Siegfried Kübler
te Gerätehaus. Die kurstädtischen Kameraden
blickten hierbei nochmal auf
das Jahr 2024 zurück. Haberland und
seine Frau Lydia als Stadtjugendwartin
zogen dabei Bilanz.
Mit insgesamt 91 Einsätzen, darunter
47 technische Hilfeleistungen und
zehn Brände,
war das vergangene
Jahr im
Vergleich zu
den zurückliegenden
Rekordjahren
etwas ruhiger.
„Die Erfahrung zeigt, dass auf
niederschlagsreiche Sommer, in denen
sich die Vegetation erholen konnte,
wieder ‚Waldbrandjahre‘ folgen.
Darauf sollten wir uns einstellen“,
schwörte Thomas Haberland ein.
In ihren Grußworten lobten Kreisbrandmeister
Ingo Weber sowie Ralf
Osthoff vom Kreisfeuerwehrverband
FAKTEN ZUR FFW BAD DÜBEN
Kameraden pro Einsatz: 16,5 (je für Jahr 2024)
die außerordentlich gute Jugendarbeit
in der Bad Dübener Wehr. Diese soll
perspektivisch sogar noch um eine
Kinderfeuerwehr erweitert werden.
Die Feuerwehrsatzung wurde bereits
dahingehend ergänzt und die erste
Kameradin absolvierte auch schon
durchschnittliche Ausrückzeit: 5:26 min.
Einsatzzeit insgesamt: 8.057 min. (137 h)
den Lehrgang
„Kinder in der
Feuerwehr“. „Es
ist der erste
zarte Versuch
auf dem Weg
zu einer Kinderfeuerwehr“,
sagte Thomas Haberland.
Zum krönenden Abschluss des
Abends standen noch die üblichen
Beförderungen und Auszeichnungen
an. Am lautesten wurde es dann, als
erst Dietmar Lehmann aus Tiefensee
für 50 Jahre aktiven Dienst und im
Anschluss der frühere Stadtwehrleiter
Siegfried Kübler aus Bad Düben für
60 Jahre treue Dienste in der Feuerwehr
geehrt wurden. Hierbei stand
der ganze Saal und es gab minutenlangen
Applaus.
BEFÖRDERUNGEN
...zum Hauptfeuerwehrmann:
Benito Krüger, Steve Krüger,
Heiko Krüger, Martin Oehmichen
...zum Löschmeister:
Daniel Tennert
...zum Brandmeister:
Stefan Küster, Christian Scharn
...zum Oberbrandmeister:
Sebastian Hackbarth
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2
AUS BAD DÜBEN UND UMGEBUNG 12. März 2025
Dübener
WOCHENSPIEGEL
Sichtbare Bewegung für den Bau der Ortsumgehung Wellaune
Flatterbänder markieren künftigen Straßenverlauf
(Wellaune/Wsp/ny). Die vorbereitenden
Arbeiten für den Bau der
Ortsumgehung Wellaune sind am
Laufen. In den zurückliegenden Wintermonaten
wurden beispielsweise
Bäume zwischen Wellaune und der
Glauchaer Bockwindmühle Wolkwitz
am Straßenrand der Bundesstraße 107
und in der Böschung gefällt sowie der
Lagerplatz am Ortsrand von Wellaune
umverlegt.
Nun kann man bei genauerer Betrachtung
viele Stäbe mit Flatterbändern
erkennen, die den Verlauf der neuen
Umgehungsstraße erkennen lassen.
Man sieht sie zwischen der Schweinemastanlage
und der Bundesstraße 2
sowie von der B 107 mit Blick Richtung
Bad Düben unten in der Aue, wo
sie bis zur ehemaligen Reichsstraße
(heute Kohlhaasweg) in mehreren
Reihen verlaufen.
(Bad Düben/Wsp/kp). Wie berichtet
lag in den zurückliegenden Wochen
der Planfeststellungsentwurf des
Landesamtes für Straßenbau und
Verkehr (LASuV) für den Bad Dübener
Knoten- und früheren Unfallschwerpunkt
Schmiedeberger Straße/
Postweg öffentlich aus. Demnach soll
aus der provisorischen Lichtsignalanlage
eine festinstallierte werden. Die
Stadtverwaltung lehnt diesen Entwurf
nun per umfangreicher Stellungnahme
ab – bekräftigt durch ein einstimmiges
Einer von rund 100 Stäben mit Flatterbändern. Dieser Blick geht Richtung Baustelle
für das Einlaufbauwerk Polder Löbnitz (l.), und rechts am hinteren Bildrand
ist die Glauchaer Bockwindmühle zu sehen.
Foto: (Wsp) Nyari
Knotenpunkt Schmiedeberger Straße/Postweg: Ampel oder Kreisverkehr?
Stadt lehnt Entwurf ab und macht einen Vorschlag
Votum des Stadtrats am vergangenen
Donnerstag.
LASuV und Kurstadt streiten hier seit
Jahren um die Lösung. Bad Düben
favorisiert dabei den Bau eines Kreisverkehrs,
um einen flüssigeren Verkehr
zu ermöglichen sowie die durchschnittlichen
Wartezeiten und damit auch die
Abgasemissionen zu minimieren. Zudem
kritisiert die kommunale Verwaltung
in dem sechsseitigen Schreiben die
unzureichende Variantenuntersuchung.
Demnach erfolgte ausschließlich die
Bewertung eines kleinen Kreisverkehrs
(Außendurchmesser 26 bis 40 Meter),
jedoch nicht die eines Mini-Kreisverkehrs
(13 bis 25 Meter) mit gepflasterter
Insel. Damit könnte der Eingriff in
die privaten Grundstücksverhältnisse
gegebenenfalls vollständig vermieden
werden.
Werner Wartenburger (SPD) lobte
die Stellungnahme. „Sie werden sich
ärgern“, prophezeite Jens Findeisen
(CDU) ergänzend. Der Ausgang bleibt
also spannend.
Diesen Alternativvorschlag eines Mini-Kreisverkehrs unterbreitete die Bad Dübener Stadtverwaltung nun dem Landesamt
für Straßenbau und Verkehr. Demnach könnten Eingriffe in die privaten Grundstücksverhältnisse vermieden werden. Rot
markiert ist der aktuelle Straßenverlauf.
Grafik: Stadt Bad Düben
Kita „Spatzenhaus“
In Millionenhöhe:
Zwei große Aufträge
vergeben
(Bad Düben/Wsp/kp). Die umfangreiche
Sanierung der Kita „Spatzenhaus“
schreitet munter voran. Damit das auch
so weitergeht, hat der Stadtrat in seiner
jüngsten Sitzung am vergangenen Donnerstag
zwei große Aufträge einstimmig
vergeben. So übernimmt die Bad
Dübener Bau- und Haustechnik das Los
Heizung/Lüftung/Sanitär/Klima mit
einer Vergabesumme von rund 731.850
Euro. Den Zuschlag für die Stark- und
Schwachstrominstallation erhielt die
Firma Elektro Griebsch – ebenfalls aus
Bad Düben – mit dem kostengünstigsten
Angebot in Höhe von rund 673.000
Euro. Damit liegt man insgesamt deutlich
unter der Kostenschätzung von
1,525 Millionen Euro.
Im Gegenzug musste Bürgermeisterin
Astrid Münster (WBD) jedoch noch
einen Eilentscheid über ein Nachtragsangebot
verkünden. Unterschiedliche
Höhen im Mauerwerk verursachten
Probleme für den Dachdecker. Die
Ausbesserungen schlagen mit 13.000
Euro zu Buche.
Louise-Hauffe-Ring
Entscheidung zur
Veränderungssperre
vertagt
(Bad Düben/Wsp/kp). Eigentlich
sollte am vergangenen Donnerstag der
Bebauungsplan rund um den Louise-
Hauffe-Ring in der Stadtratssitzung
thematisiert werden. Auf der Tagesordnung
standen unter anderem die Aufhebung
des Aufstellungsbeschlusses
vom Juni 2024 sowie die Aufhebung
der Veränderungssperre. Demnach
hätte der Investor weiter nach eigenem
Ermessen bauen können.
Die entsprechenden Punkte wurden
kurzfristig zurückgestellt. Voraus
ging eine nichtöffentliche Beratung.
Wie Bürgermeisterin Astrid Münster
(WBD) in öffentlicher Sitzung kurz
informierte, habe man nach neuesten
Erkentnissen „Hoffnung, dass man
hier noch einen anderen Weg gehen
könnte“. Stephan Herrmann, der als
direkter Nachbar des jüngsten Mehrgeschossers
immer wieder als Sprecher
der Anwohner in Erscheinung tritt,
zeigte sich erleichtert: „Ich bedanke
mich, dass an einer Lösung gearbeitet
wird.“
Zur Erinnerung: Investor Baukonzept
plant – entgegen den ursprünglichen
Ideen – den Bau weiterer Mehrfamilienhäuser
im Siedlungsgebiet. Der
Bebauungsplan gibt das her. Die Hauseigentümer
hingegen beklagen seit
Monaten unter anderem die fehlende
Verhältnismäßigkeit.
Dübener
WOCHENSPIEGEL 12. März 2025
AUS BAD DÜBEN UND UMGEBUNG 3
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Rathaus Bad Düben
Fassade mit Fachwerk
wird saniert
(Bad Düben/Wsp/kp). Die Fassade
bröckelt. Konkret geht es hier um
das Bad Dübener Rathaus, da bei der
letzten Sanierung nicht fachgerecht
gearbeitet wurde, wie es hieß.
Diesmal erhielt die Wellauner Firma
Zeidler den Auftrag für die erneute
Sanierung der Fassade mit Fachwerk.
Mit der Vergabesumme von rund
258.000 Euro liege man damit laut
Bauamt rund 72.000 Euro unter der
Kostenschätzung.
Bergschiffmühle
Pfingstmontag ist als Ziel utopisch
(Bad Düben/Wsp/kp/as). Anfang
2021, also vor inzwischen vier (!)
Jahren, brach bei Dreharbeiten des
MDR die Holzwelle der Bergschiffmühle.
Seitdem trudeln immer wieder
private Spenden für die Sanierung ein.
Erst letzte Woche nickten die Stadträte
wieder satte 1.110 Euro der Eheleute
Stärtzel aus Bad Düben ab. Passiert ist
in all den Jahren – zumindest optisch
– nicht viel. Aber wie und wann geht
es nun endlich los?
Das wollte Uwe Kulawinski (WBD)
in diesem Zusammenhang vom Bauamts-Leiter
Thomas Brandt wissen.
„Wir haben ein Planungsbüro beauftragt
und die Ausschreibungen stehen
in den Startlöchern. Leider ist die beantragte
Förderung noch immer nicht
genehmigt. Wir warten auf diese Zuwendung“,
sagte Brandt. Die „guten
alten“ Mühlen der Bürokratie...
Wie unsere Zeitung erfuhr, hatte sich
der Dübener Unternehmer Tilo Kühne
bereit erklärt, eine nahezu originalgetreu
nachgebaute Welle zu sponsern.
Optisch wäre diese vom Original nicht
zu unterscheiden, so Kühne. Aber
auch hier muss der gute Vorschlag der
Bürokratie weichen. Der Denkmalschutz
lehnte ab. Somit wird es nun
unnötig teuer.
Mit Blick auf die Umsetzung wurde
Bürgermeisterin Astrid Münster
(WBD) deutlich: „Die Hoffnung, dass
zum Deutschen Mühlentag, der in diesem
Jahr in bad Düben eröffnet wird,
alles fertig ist, kann ich nehmen.“
Dieses Foto ist fast auf den Tag genau vier (!) Jahre alt. Außer reichlich Bürokratie
ist – zumindest optisch – seitdem nicht viel passiert. Foto: (Wsp) Phillipp
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WOCHENSPIEGEL
erscheint am 26. März.
Bundespolizeiabteilung Bad Düben
„Ich schwöre...“: 37 „Neue“ im Innenhof der Burg vereidigt
(Bad Düben/Wsp/kp). Die Burg Düben
ist ein geschichtsträchtiger Ort.
In ihrer über 1.000-jährigen Historie
war sie immer wieder Station auf
dem Weg von prägenden Ereignissen.
Impressum
Dübener Wochenspiegel
Herausgeber:
Verlagshaus „Heide-Druck“
Neuhofstraße 22 –23
04849 Bad Düben
Tel.: 034243/24602, Fax: 24603
E-Mail: info@heide-druck.com
www.duebener-wochenspiegel.de
Redaktion: Kevin Phillipp (kp)
ViSdP:
Layout:
Anzeige:
Druck:
Heike Nyari (ny)
Alexander Schütz (as)
Anja Sambale
Sybille Spielbühler
MZ Druckereigesellschaft
mbH, Halle (Saale)
Erscheinungsweise:
Mittw./Donn. aller 14 Tage
Auflage: 12.800 Exemplare
kostenlos an die Haushalte
im Einzugsgebiet.
Für die Richtigkeit telefonisch eingebrachter
Änderungen in Anzeige und
Redaktion übernimmt der Verlag keine
Gewähr, für unverlangt ein gesandtes
Material keine Haftung. In Leserbriefen
sowie Zuschriften von Parteien
oder Wählergemeinschaften geäußerte
Meinungen müssen nicht mit jener der
Redaktion übereinstimmen.
Im Oktober 1813 weilte Frankreichs
Anführers Napoleón Bonaparte kurz
vor der Völkerschlacht zu Leipzig in
den Gemäuern und erlebte hier, angesichts
der bevorstehenden Kämpfe die
schlecklichsten Tage seines Lebens.
Bereits im Jahr 1533 war die Burg
Schauplatz des Prozesses rund um
den möglichen Pferderaub des Kaufmanns
Hans Kohlhase, der später in
Heinrich von Kleists Novelle „Michael
Kohlhaas“ internationale Bekanntheit
erlangte.
In der vergangenen Woche, also knapp
500 Jahre später, spielte die Burg
beziehungsweise deren Innenhof erneut
eine wichtige Rolle: 34 frisch
ausgebildete Polizeimeisterinnen und
Polizeimeister sowie drei Polizeikommissare
schworen vor traumhafter
Kulisse ihren Eid auf das Grundgesetz
der Bundesrepublik Deutschland – ein
hochoffizieller und feierlicher Meilenstein
ihrer beruflichen Laufbahn,
dem auch einige interessierte Bürger
beiwohnten. Bürgermeisterin Astrid
Münster (WBD) richtete sich in ihrem
Grußwort an die „Neuen“, machte
Werbung für die Kurstadt und hieß
sie herzlich willkommen. Die musikalische
Umrahmung erfolgte durch
das Blechbläserquintett des Bundespolizeiorchesters
Berlin.
„Für die neuen Polizeibeamtinnen und
Polizeibeamten beginnt damit ein neuer
und spannender Lebensabschnitt,
einerseits in der Bundesbereitschaftspolizei,
andererseits in der Kurstadt
Bad Düben und der Region“, ist von
Bundespolizei-Sprecher Michael
Marx zu erfahren. Hinter ihnen liegen
zweieinhalb Jahre Ausbildung für
den mittleren Polizeivollzugsdienst
(Meister) beziehungsweise drei Jahre
Ausbildung für den gehobenen Dienst
(Kommissare) in der Bundespolizei.
Diese absolvierten die Angehörigen
des mittleren Dienstes in den Bundespolizeiaus-
und -fortbildungszentren
Bamberg, Eschwege, Oerlenbach und
Swisttal sowie die Angehörigen des
gehobenen Dienstes in Lübeck.
Für die frisch Vereidigten stand direkt
im Anschluss eine sechswöchige
Einführungsfortbildung in der Bundesbereitschaftspolizei
an. Während
dieser Fortbildung werden Sie für den
Einsatz in geschlossenen Einheiten –
im Rahmen einer Gruppe, eines Zuges
oder einer Hundertschaft – fit gemacht.
Bad Dübens Bürgermeisterin Astrid Münster hieß die neuen Polizeimeisterinnen
und Polizeimeister sowie Polizeikommissare in ihrem Grußwort willkommen in der
Kurstadt.
Foto: Bundespolizei
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GEMISCHTE SEITE 12. März 2025
Dübener
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Deichüberfahrt zwischen Schnaditz und Tiefensee
Trasse erhält etwas größere Kurve
(Schnaditz/Wsp/ny). Seit der Freigabe
der bauzeitlichen Umfahrung im
Bereich der Staatsstraße 12 in Schnaditz
begannen in der fünften Kalenderwoche
dieses Jahres die Asphaltfräsarbeiten
der bestehenden Straße vom
Ortsausgang in Richtung Tiefensee.
Die neu zu bauende Trasse, die dann
über den Ringdeich geführt wird, erhält
einen etwas anderen Verlauf. Die
Kurve wird sozusagen etwas großzügiger
gestaltet.
Da es sich bei dem Areal, in dem die
Straße zurückgebaut wird, um eine
planfestgestellte Rekultivierungsfläche
handelt, muss der gesamte Unterbau
bis auf den gewachsenen Boden
herausgebaut werden. Im Zuge der
Fräsarbeiten wurde festgestellt, dass
sich unter dem Asphalt bereichsweise
altes Kopfsteinpflaster sowie eine hydraulisch
gebundene Tragschicht mit
darunterliegender Packlage aus Steinen
befindet, die es nun zu entfernen
gilt.
Die Deichüberfahrt ist der 2. Bauabschnitt
des Schnaditzer Ringdeichs
und stellt nach Fertigstellung die Verbindung
der Abschnitte 1 und 3 dar.
Mit der Herstellung der Oberfläche
für den Deichaufbau im Anbindungsbereich
zum Bauabschnitt 1 wurde
bereits begonnen. Zwischendurch, so
heißt es von der Talsperrenmeisterei
Rötha, mussten diese Arbeiten witterungsbedingt
jedoch kurzzeitig unterbrochen
werden.
Der Bauabschnitt 4 ist der Deichabschnitt,
der von Schnaditz zur B2 führt.
Hier werden aktuell die Arbeiten am
polderseitigen Weg für landwirtschaftliche
Fahrzeuge weiter fortgesetzt.
Foto: (Wsp) Nyari
Der Verlauf der neuen Straße (l.) ist bereits gut zu erkennen. Die Trasse erhält am
Ortsausgang einen etwas weiteren Bogen. Rechts: die baustellennahe Umfahrung.
Straßenbau Kossa und Durchwehna
Letzter Abschnitt soll im August starten
(Durchwehna/Wsp/kp). Fuhr man
bis vor ein paar Jahren durch die benachbarten
Heidedörfer Kossa und
Durchwehna, musste man sich durchaus
Sorgen um sein Auto machen. Der
Plattenweg schüttelte den Verkehr
mächtig durch. In den letzten Jahren
wurde die Durchfahrt umfangreich
saniert – ein letzter Abschnitt fehlt
jedoch noch. Der etwa 1,1 Kilometer
lange Teil vom Kossaer Sonnenhang
bis zum Ortsausgang Durchwehna in
Richtung Söllichau steht noch aus.
Am vergangenen Freitag gab es dazu
ein Arbeitstreffen mit den beteiligten
Parteien: dem Landkreis als Bauherr,
dem Abwasserzweckverband, dem
Trinkwasserversorger sowie der Gemeinde,
die den Ausbau der Gehwege
in diesem Zusammenhang forciert.
„Ziel ist ein Baustart Anfang August,
sobald alle Genehmigungen vorliegen“,
verrät Bürgermeister Lothar
Schneider (parteilos) auf Nachfrage.
Derzeit gebe es noch Probleme mit
einem älteren Wohnhaus. Mitte Mai
soll es detailliertere Informationen für
die Anlieger geben.
Fest steht: Aufgrund der Länge des
Bauabschnitts gehen die Planer aktuell
von einem Zeitraum von rund zwei
Jahren aus. Dann ist das Durchschütteln
beim Fahren endgültig Geschichte
– wobei nicht ganz: Das kurze Teilstück
zwischen Ortsausgangsschild
Durchwehna und der Landesgrenze
zu Sachsen-Anhalt bleibt von der
Maßnahme unberührt.
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Dübener
WOCHENSPIEGEL
12. März 2025 ANZEIGE 5
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Wiedereröffnung am 19. März / Absolservice startet am 25. März
(Bad Düben/Wsp/kp). „Erst einmal
möchte ich ein ganz großes Dankeschön
an meine Mitarbeiter und
unsere Stammkunden aussprechen,
die uns trotz der aktuellen Umstände
die Treue halten“, startet André
Kniesche. Hinter dem Bad Dübener
REWE-Marktleiter und seinem Team
liegen herausfordernde Wochen.
Im Zuge des großen Umbaus des
gesamten Einkaufskomplexes in der
So soll der neue Marktkomplex einmal aussehen. Die Fertigstellung ist für Ende Mai 2026 geplant, also knapp drei Monate
später als ursprünglich angedacht.
Grafik: REWE
Noch sind die Regale leer. Nach dem
Umzug ins Interim bieten André Kniesche
und sein Team ab 25. März im
früheren Reisebüro einen Abholservice
an.
Foto: (Wsp) Phillipp
Dommitzscher Straße räumten Penny
und Rossmann bereits Anfang des
Jahres ihre Flächen, um Platz für das
REWE-Interim zu machen. Während
auf der gegenüberliegenden Seite
bereits die neuen Penny- und Rossmann-Filialen
entstehen, wechselt
REWE mit dem 19. März in die Interimslösung.
„Der 12. März ist unser
letzter Tag im alten Markt. Dieser
wird dann abgerissen und neu aufgebaut“,
verrät Kniesche.
Das große Umräumen und Bestücken
der neuen Regale wird die nächsten
Tage bestimmen. Außerdem gilt es,
die neuen Selbstscanner-Kassen sowie
den Abholservice einzurichten. Letzterer
findet im früheren Reisebüro (zwischen
Penny und REWE) Platz und
startet am 25. März. Über rewe.de/abholservice
und die REWE-App kann
man künftig also bequem von überall
seinen Einkaufskorb zusammenstellen
und bezahlen. Vor Ort steht die Ware
fertig gepackt bereit. Das spart Zeit
und Parkplätze – die sind in den nächsten
Monate ohnehin rar gesät.
Wie sieht die weitere Zeitschiene auf
Bad Dübens derzeit größter Baustelle
aus? Nach dem Auszug am heutigen
Mittwoch soll umgehend mit des Abrissarbeiten
und weiterhin dem modernen
Neubau begonnen werden.
Probleme gibt es derzeit noch bei der
zeitlichen Regelung im Zuge der geplanten
Anhebung des Geländes. „Hier
suchen wir gemeinsam mit allen Beteiligten
noch nach einer Übergangslösung“,
sagt Kniesche. Fest steht: Der
ursprüngliche Plan von der Wiedereröffnung
an Gründonnerstag 2026
kann nicht gehalten werden. Aktueller
Stand: Fertigstellung Ende Mai 2026,
also Eröffnung der drei neuen Märkte
voraussichtlich Mitte Juni 2026.
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wo genau findet der Interimsverkauf statt?
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baulich zusammengelegt. Gelb markiert ist der alte Rewe, der neue Re
graue Objekt.
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Verkaufsfläche
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Die Höhe des Bonus-Guthabens variiert je nach Programmnutzung.
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Merkmal eines Flohmarktes ist es ja,
dem verwertbaren Gegenstand eine
zweite Chance zu geben.
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Die nächsten zwei Flohmärkte in Krensitz
sind für den 5. April und 24. Mai,
jeweils 10 bis 17 Uhr geplant.
Elke Fromm
Orgelführung in Bad Schmiedeberg
(Bad Schmiedeberg/Wsp). Nächste
Woche Donnerstag (20.03.) lädt Otto-Bernhard
Glüer ab 19.30 Uhr zu
Obermühle
Workshop-Konzert mit
„Heimspiel“
(Bad Düben/Wsp/kp). Die Musikformation
„Bad Dübener Heimspiel“ wird
am kommenden Samstag (15.03.) mal
wieder zu hören sein. Auf Spendenbasis
wird es ab 20 Uhr (Einlass: 19.30 Uhr)
ein Workshop-Konzert im alten Teil
der Obermühle geben. Für Verpflegung
sorgt der Museumsdorf-Verein.
Und warum Workshop-Konzert? Die
musikalische Truppe verbringt bereits
die Stunden davor mit dem Leipziger
Profi Daniel Friedrichs von den „17
Hippies“. „Er wird uns bei den Proben
auf die Finger schauen und nützliche
Tipps geben“, war von Schlagzeuger
Axel Pokrant zu erfahren.
Kurwanderung
Mit Pfarrer Krause
nach Patzschwig
(Bad Schmiedeberg/Wsp/kp). Am
morgigen Donnerstag (13.02.) lädt Bad
Schmiedebergs Ruhestands-Pfarrer
Christoph Krause wieder zu einer seiner
Kurwanderungen nach Patzschwig. Start
ist um 15.30 Uhr am Kurhaus. Von da
aus geht es in eine der kleinsten Kirche
der Dübener Heide und wieder zurück.
einer seiner Orgelführungen in die Bad
Schmiedeberger Stadtkirche. Nach Begrüßung
und einer Einführung ins Thema
können die Besucher den Kantor mit
zu seinem Arbeitsplatz auf die Empore
begleiten. Dort dürfen sie dem Organisten
einmal über die Schulter schauen.
Auch ein Blick ins Orgelgehäuse ist
möglich. Dazu gibt es zu Bau und
Funktion der „Königin der Instrumente“
Erläuterungen, die durch Klangbeispiele
praktisch ergänzt werden.
Nur am Standort Delitzsch
Tag des Gesundheitsamtes
am 18. März
(Delitzsch/Wsp). Mit interessanten
Einblicken beteiligt sich der Landkreis
Nordsachsen auch in diesem Jahr wieder
am bundesweiten Tag des Gesundheitsamts.
Am 18. März von 14 bis 18
Uhr können Interessierte dem Team
von Amtsleiterin Dr. Steffi Melz in der
Delitzscher Richard-Wagner-Straße
7a über die Schultern schauen. Der
vom Robert-Koch-Institut ins Leben
gerufene Aktionstag wird seit 2019
jedes Jahr im März begangen.
„Neben Vorträgen und Workshops
bieten wir einen Gesundheitscheck
und eine Impfberatung an, außerdem
Mitmachaktionen beispielsweise zur
Zahngesundheit und zum richtigen
Händewaschen“, sagt Dr. Steffi Melz.
Zudem werde es zahlreiche Info- und
Beratungsstände geben. „Besucher
haben so die Möglichkeit, die verschiedenen
Fachbereiche und Aufgaben des
BÜRGERHAUS EILENBURG
We Will Rock It -
Solina Cello Ensamble
Do 17.04. um 16.30 Uhr So 27.04. um 17.00 Uhr
WORKSHOP-PROGRAMM
Gesundheitsamts näher kennenzulernen.
Ernährungsberatung, Selbsthilfekontaktstelle,
Sozialpsychiatrischer
Dienst, Betreuungsbehörde oder
Krebsberatungsstelle sind ebenfalls
präsent“, zählt die Amtsleiterin auf.
Um Kinder spielerisch an Gesundheitsthemen
heranzuführen, ist ein
Teddy-Doc für alle mitgebrachten
Stofftiere im Einsatz. Auch einen
Geschicklichkeitsparcours können
die Jüngsten absolvieren. Um 16 Uhr
bringt schließlich Woitschacks Marionettentheater
in seinem rollenden
Märchentruck den Gebrüder-Grimm-
Klassiker „Hänsel und Gretel“ zur
Aufführung. Flankiert wird der Tag
des Gesundheitsamts im Wochenverlauf
von einem Ernährungsworkshop
für Fachkräfte in der Kinderbetreuung
und einem speziellen Gesundheitsangebot
für Grundschulklassen.
Haus A, Raum 2.06
14.00 – 14.30 Demenz – Merkmale, Vorbeugen und Begegnung
14.40 – 15.00 Grad der Behinderung richtig beantragen – so funktioniert‘s
15.10 – 15.40 Kiffen erlaubt? Was nun gilt – Cannabis und Recht
15.50 – 16.20 Wofür sollte ich Vorsorge treffen? Was kann (mir) schon passieren?
16.30 – 17.00 Von Vitamin A bis Zink: Wenn gesunde Ernährung nicht (mehr) ausreicht
17.05 – 17.30 Mehr als nur positives Denken – die Grundlagen einer gesunden
Psyche
Cafeteria
14.00 – 16.00 Workshop „Werde Vorratsheld: Wie ein Lebensmittelvorrat schützt und
versorgt“ – Die Verbraucherzentrale Sachsen gibt praktische Tipps zur
richtigen Lebensmittellagerung und lädt zum gemeinsamen Essen.
Anmeldung bis 13.03. (E-Mail an kiss@lra-nordsachsen.de)
16.15 – 16.40 Pilates-Schnupperkurs – altersgerechte Bewegungsübungen
16.45 – 17.10 Klangreise mit Tambura, Klangschalen und Gong
17.15 – 17.45 Workout für einen gesunden Rücken
Haus A, 1. OG
14.30 – 17.30 Praktische Erste Hilfe beim Kind und Erwachsenen mit Reanimationstraining
Fr 25.07. um 19.30 Uhr
Franz-Mehring-Str. 23, Tel.: 03423 / 700 39 30
Dübener
WOCHENSPIEGEL
12. März 2025 GUT INFORMIERT 7
Herzlichste GEBURTSTAGSGRÜSSE
Der AWO-Ortsverein Bad Düben/Wellaune gratuliert!
Erika Stadler...........................feiert am 14. März ihren 84.
Reinhard Schulz.....................feiert am 15. März seinen 80.
Heinz Wuttke.........................feiert am 16. März seinen 75.
Eberhard Pohle.......................feiert am 17. März seinen 82.
Siegmar Kleiner.....................feiert am 17. März seinen 73.
Annegret Schulz.....................feiert am 19. März ihren 68.
Margot Held...........................feiert am 20. März ihren 83.
Christa Ringelhan...................feiert am 22. März ihren 92.
Antje Pursche.........................feiert am 22. März ihren 80.
Stephani Aé............................feiert am 25. März ihren 71.
AWO Seniorenberatung
Wir helfen Ihnen gern und unterstützen Sie ehrenamtlich, Anträge für jegliche
Ämter zu stellen und auszufüllen (Wohngeld, Sozialhilfe, Krankenkasse,...).
Jeden Dienstag, 9 bis 11 Uhr, bieten wir in der AWO Seniorenbegegnungsstätte
(Neuhofstraße 19 A) unsere Hilfe an. Wir bitten um telefonische Anmeldung
unter 034243 / 51308 bei Frau Kanemeier.
Der AWO Seniorenbegegnungsstätte lädt ein
Di., 18.03., 14.30 Uhr: Ihre Kreativität ist gefragt! Wir basteln Frühlings- und
Ostergestecke. Im Anschluss gibt es Kaffee und Kuchen. Unkostenbeitrag:
8 Euro, Anmeldung bis 14.03. unter Tel.: 034243 / 51308 (Frau Kanemeier).
Do., 27.03., 14.30 Uhr: Auf zur großen „60er/70er-Schlagerparty“! Durch den
Nachmittag begleiten uns die „Salzataler“ mit ihren Hits und guter Stimmung.
Für das leibliche Wohl ist gesorgt! Unkostenbeitrag: 25 Euro (AWO-Mitglieder:
22 Euro), Anmeldung bis 24.03. unter Tel.: 034243 / 51308 (Frau Kanemeier).
Jeden Montag, ab 9.30 Uhr heißt es „Sport frei“ mit Physiotherapeutin Ines
Müller. Jeden Mittwoch findet ab 13 Uhr unser Spielnachmittag statt. Zu allen
Veranstaltungen kann der Fahrdienst der AWO in Anspruch genommen werden.
TIERARZT-
BEREITSCHAFTSDIENST
Telefon: 01805 / 843736
Korrektur
Falsche E-Mail beim
Lauf- und Walkingkurs
(Bad Düben/Wsp/bro). In der letzten
Ausgabe berichteten wir über den im
April beginnenden Lauf- und Walkingkurs
der Abteilung Laufen und Walken
des TV Blau-Gelb 90 Bad Düben. Der
Startschuss erfolgt am 9. April um 18
Uhr am Froschbrunnen im Kurpark Bad
Düben. Neben den zehn Einheiten à 60
Minuten gibt es für jeden einen individuellen
Trainingsplan, Tipps zur richtigen
Ernährung, Technikschulung sowie jede
Menge Spaß und Bewegung. Der Kurs
kostet 89 Euro. Für den Lauf- und Walkingkurs
gibt es jeweils zwölf Plätze.
Leider schlich sich bei der E-Mail-Adresse
der Fehlerteufel ein. Interessierte
können sich unter christiane.kuehnel@
gmx.net anmelden.
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Leserpost
Acht Jahre für einen
Vorentwurf?
(Görschlitz/Bad Düben/Wsp). Es ist
löblich, Radwege zu bauen, auf denen
die Radfahrer gefahrlos von A nach B
kommen. In diesem Fall von Bad Düben
nach Görschlitz und umgekehrt. Kluge
Köpfe saßen acht Jahre beisammen und
machten sich Gedanken, wie dieser
Weg, der etwa drei Kilometer beträgt,
nun aussehen soll, dass auch alle behördlichen
Vorschriften beachtet werden,
dass keiner Maus, keinem Frosch,
keiner Ameise ein Leid angetan wird.
Mein Gott, acht Jahre für einen Vorentwurf!?
Notre Dame wurde nach
dem großen Brand nach etwas über
fünf Jahren der Öffentlichkeit wieder
übergeben. Auch hier saß man über
Entwürfe, mit dem Unterschied, dass
man sich entscheiden konnte.
Die Lachnummer ist aber, dass Bürgermeister
Schneider den Freistaat
nun anhält, diesen Vorgang zügig zu
bearbeiten!
Roland Kalke, Hohenprießnitz
Verlagshaus „Heide-Druck“
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Notdienste der APOTHEKEN
Heide-Apotheke, Tel.: 3100
Freitag, 14.03., 20 – 8 Uhr
farma-plus Apotheke Löbnitz,
Tel.: 034208 / 780 83
Montag, 17.03., 20 – 8 Uhr
Markt-Apotheke, Tel.: 52730
Freitag, 21.03., 20 – 8 Uhr
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst
Telefon: 116 117
Nächste KinderKleiderBörse am 29. März
Ein Muss für alle Familien
JEHOVAS ZEUGEN
Gottesdienste jeden Mittwoch
19 Uhr und jeden Sonntag 10 Uhr im
Königreichssaal der Zeugen Jehovas
(Hauptstraße 10 a, 06809 Petersroda)
Auf der Website www.jw.org können Sie unter der
Rubrik „Über uns“ –> „Zusammenfünfte“ mehr
darüber erfahren, wie ein Gottesdienst bei Jehovas
Zeugen abläuft. Schauen Sie gern kostenlos und
unverbindlich vorbei.
Das Bad Dübener KKB-Team freut sich am 29. März auf viele Besucher in der
Heidekaserne.
Foto: privat
(Bad Düben/Wsp). Der Frühling steht
vor der Tür und es ist höchste Zeit,
den Kleiderschrank neu zu bestücken!
Die Frühjahr/Sommer-KinderKleider-
Börse (KKB) in Bad Düben öffnet am
Samstag, den 29. März, von 9 bis 12
Uhr ihre Türen in der Heidekaserne
im Bad Dübener Ortsteil Alaunwerk
– wie gewohnt ein Highlight für alle
Familien.
Erwarten Sie ein vielfältiges Angebot:
Kindersachen in allen Größen, Outdoor-Spielsachen
aller Art, Brettspiele
in allen Varianten, Bücher in großer
Auswahl, Kinderwagen und vieles
mehr. Es ist die ideale Gelegenheit, gut
erhaltene Schätze zum kleinen Preis
für den Nachwuchs zu finden. Kommt
vorbei und sichert euch tolle Schnäppchen
– wir freuen uns auf euch!
Einen ganz besonderen Dank möchte
das Team der Kinderkleiderbörse
einigen Unternehmen der Kurstadt,
die dieses Event unterstützt haben,
aussprechen. Dank ihrer Hilfe konnten
beeindruckende Werbebanner gefertigt
werden, die für noch mehr Aufmerksamkeit
sorgen. Unser herzlichster
Dank für die komplikationslose
Unterstützung gilt folgenden Firmen:
Seilerei Voigt, Dienstleistungen Haus
Garten Hof Mario Jungchen, Tilo
Kühne GmbH, Neubert Orthopädie
Technik GmbH & Co. KG, Physiotherapie
Batsch, Teppich-Eck, und
dem Verlagshaus „Heide-Druck“.
Ebenso danken wir der Tourist-Information
Bad Düben, der Firma Garten-
& Landschaftsbau Daniela Noack und
Andreas Lubinski. Ohne deren Hilfe
wäre die Anbringung der Banner an
zahlreichen Zäunen in und um Bad
Düben nicht möglich gewesen.
Das Team der Bad Dübener Kinder-
KleiderBörse bedankt sich in höchstem
Maße für all die tatkräftige Unterstützung,
die diese Veranstaltung nun noch
publiker macht.
Zusatzinfo: Die Buslinie 232 bringt
euch sicher zu uns (Ausstieg: Alaunwerksweg/Wendestelle,
Ankunft: 9.52
Uhr, Abfahrt: 11.09 Uhr) und wieder
nach Hause. Das Team der
KinderKleiderBörse Bad Düben
8
WAS – WANN – WO 12. März 2025
Dübener
WOCHENSPIEGEL
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Anwassern im Norddeutschen Stil
(Bad Schmiedeberg/Wsp). Pünktlich
zum Weltwassertag, am 22. März,
beginnt in Bad Schmiedeberg wieder
die Freiluft-Kneipp-Saison. Beim traditionellen
„Anwassern“ werden die
Kneipp-Anlagen im Kurgelände feierlich
in Betrieb genommen. In diesem
Jahr gibt es dabei einige Neuheiten.
Der Weltwassertag, organisiert von
UN-Water, macht weltweit auf die Bedeutung
von Wasser als lebenswichtige
Ressource aufmerksam. In Bad Schmiedeberg
steht dabei nicht nur der globale
Blick auf Wasser im Fokus, sondern
auch seine gesundheitsfördernde Wirkung.
Das kalte Wasser regt den Kreislauf
an, verbessert die Durchblutung
und wirkt präventiv gegen Venenleiden
– ein bewährtes Naturheilverfahren nach
Sebastian Kneipp. Wichtig für alle Teilnehmenden:
warme Wollsocken nicht
vergessen!
Begleitet wird das Anwassern auch
in 2025 von einem stimmungsvollen
Rahmenprogramm, welches in diesem
Jahr im Stil Norddeutschlands steht. Gestartet
wird um 14 Uhr am Tretbecken
neben dem Kurhaus.
Den ersten Gang durch das Kneipp-
Becken übernehmen traditionsgemäß
Kurdirektor Deddo Lehmann und
Bürgermeisterin Heike Dorczok, bevor
die Gäste eingeladen sind, selbst
die Hosenbeine hochzukrempeln und
die belebende Wirkung des Wassers
zu spüren.
Nach Eröffnung des Tretbeckens findet
das restliche Programm im Kurhausgarten
statt. Hier werden regionale
Händler ihre Heide-Produkte anbieten.
Das Restaurant im Kurhaus sorgt für
das leibliche Wohl der Gäste. Neben
norddeutschen Köstlichkeiten, wie dem
traditionellen Fischbrötchen, wird es
auch Kuchen, Speisen vom Grill und natürlich
warme und kalte Getränke geben.
Roland Gempe schlüpft erneut in die
Rolle des Pfarrers Kneipp, der die Gäste
mit viel Charme und Witz gewohnt unterhaltsam
durch den Nachmittag führt.
Auch die Kinder des Kindergartens
„Storchennest“ sind wieder mit dabei.
Die musikalische Unterhaltung übernehmen
in diesem Jahr die „Hamburger
Lokalpiloten“. Mit schwungvollen
Melodien und mitreißenden Rhythmen
im Stil Norddeutschlands runden sie das
Anwassern stimmungsvoll ab.
Preisskat
Beginn: 10 Uhr
gespielt werden 2 Serien
à 40 Spiele
Startgebühr: 10,- Euro
mit Voranmeldung unter 034243 / 34 17 35
Restaurant National
Oberglaucha
Generationsvorlesen
in der Dorfkirche
(Oberglaucha/Wsp). Am kommenden
Freitag (14.03.) findet wie
berichtet in der Oberglauchaer Dorfkirche
eine „Generationsvorlesen“
statt. Start ist 18 Uhr. Mehrere Menschen
verschiedener Generationen
lesen aus ihrem Lieblingsbuch vor
und nehmen die Zuhörer mit auf eine
literarische Reise. Im Anschluss ist
ein Gedankenaustausch in lockerer
Runde möglich.
Um eine Spende für die Restaurierung
der historischen Orgel wird gebeten.
Uns finden Sie auch bei:
www.facebook.com/
DuebenerWochenspiegel
6.
April
H
Hermie EVENTS
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Konzert am Freitagabend
„Karl die Große“ kommt
ins Gemeindehaus
(Bad Schmiedeberg/Wsp). Am kommenden
Freitag (14.03.) gastiert ab
19.30 Uhr „Karl die Große“ aus Leipzig
im Bad Schmiedeberger Gemeindehaus.
Das Trio steht für deutschsprachige
Pop-Songs, die den
Spagat zwischen Liedermacher-
Tradition, Singer-Songwriter
und modernem Pop meistern.
Ganz nach dem Bandmotto
„Immer einmal mutig sein
am Tag“ schafft Wenke Wollny alias
„Karl die Große“ es, relevante Themen
überraschend und pointiert zu vermitteln.
Ihre Songs bewegen sich zwischen
der Ernsthaftigkeit, mit der man sich
gesellschaftlichen Fragen widmen
sollte, und der Ironie, mit der man diese
zu Musik machen kann. Das Ergebnis
ist schwer und zuversichtlich zugleich.
Lesung
Restkarten für „Lilly‘s
Gaumenkitzel“
(Bad Düben/Wsp). Wie die Bad Dübener
Bibliothek informiert, gibt es nur
noch wenige Restkarten für die Lesung
„Lilly’s Gaumenkitzel“ am 26. März in
der Obermühle. Beginn ist 18.30 Uhr.
Karten gibt es in der AWO-Bibliothek.
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Dübener
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12. März 2025 GEMISCHTE SEITE 9
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Der nächste Dübener
WOCHENSPIEGEL
erscheint am 26. März.
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Nacht der Bibliotheken
Bücherflohmarkt, Live-Musik und mehr
(Bad Schmiedeberg/Wsp/ny).
Die Bad Schmiedeberger
Stadtbibliothek lädt zur ersten
bundesweiten „Nacht
der Bibliotheken“ ein. Diese
findet am 4. April in der
Zeit von 18 bis 22 Uhr statt.
Unter dem Motto „Wissen.Teilen.Entdecken.“
wird gelesen, vorgelesen
und gespielt. Nette Ge-
spräche sorgen für eine
angenehme Atmosphäre.
Es gibt Live-Musik
und es kann im Bücherflohmarkt
gestöbert
werden. Wie die
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Freiwillige Feuerwehr Hohenprießnitz
Neues Fahrzeug für den Katastrophenschutz der Region
(Hohenprießnitz/Wsp/ny). Die Kameraden
der Freiwilligen Feuerwehr
Hohenprießnitz können sich über ein
neues Feuerwehrfahrzeug freuen,
das unter anderem über 2.000 Meter
Schlauch verfügt. Dabei handelt es
sich um eine Ersatzbeschaffung für
ein nach 30 Jahren außer Dienst genommenes
Fahrzeugs gleichen Typs.
Die Gesamtkosten von knapp 400.000
Euro werden komplett vom Bund
finanziert.
Grund: „Wir sind in der Gemeinde
Zschepplin eine sogenannte Stützpunktfeuerwehr
und bilden mit der
Feuerwehr Jesewitz zusammen den
ersten Katastrophenschutzlöschzug
Wasser im Landkreis Nordsachsen“,
erklärt Christian Keller. Er ist nicht
nur der Wehrleiter der Hohenprießnitzer
Ortswehr, sondern auch der
Zugführer der sogenannten Katschutz-
Einheit.
Das Fahrzeug wurde der Gemeinde
zur Sicherstellung des Brandschutzes
zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug
verpflichtet sich die Gemeinde
um folgende Punkte: Das Fahrzeug
erhält einen eigenen Standplatz im
Feuergerätehaus und wird regelmäßig
gepflegt und gewartet, sodass es jederzeit
einsatzbereit ist. Hinzu kommt,
dass sich die Gemeinde verpflichtet,
Fahrzeuge und Kameraden einsatzfähig
vorzuhalten. Dazu zählt neben
den normalen Geräteprüfungen und
Wartungen an der Technik und die
Ausbildungen am Standort auch die
jährliche gemeinsame Ausbildung
Im Beisein von Bürgermeister Kay Kunath (r.) und dem stellvertretenden Landrat
Jens Kabisch (2. v. r.) wurde das neue Fahrzeug eingeweiht. Foto: R. Schulze
mit allen Kameraden im kompletten
Löschzug. Zusätzlich gibt es alle fünf
Jahre eine große gemeinsame Katastrophenschutzübung
im Landkreis.
„Wir haben für beide Kat-Fahrzeuge
eine Doppelbesetzung vorzuweisen,
um in größeren Schadensfällen das
Personal über einen längeren Zeitraum
austauschen zu können“, erklärt
Keller.
Gut zu wissen: Der Fachdienst Brandschutz
ist eine wesentliche Komponente
beziehungsweise essenzielle
Säule des Katastrophenschutzes in
Sachsen und wird hauptsächlich durch
die Feuerwehren gestellt. Neben der
klassischen Brandbekämpfung umfasst
sein Aufgabenspektrum auch die
technische Hilfeleistung, den Schutz
vor Naturkatastrophen sowie den Einsatz
bei besonderen Gefahrenlagen.
Durch eine enge Zusammenarbeit mit
anderen Organisationen, wie Polizei,
Technischem Hilfswerk, Sanitätsdienste
und Bundeswehr trägt der
Brandschutz wesentlich zur Gefahrenabwehr
und Schadensbewältigung bei.
10
AUS DER REGION 12. März 2025
Dübener
WOCHENSPIEGEL
Maik
(meine kleine Robbe)
* 14.02.1984 † 23.02.2025
…und immer sind da Spuren deines Lebens,
Bilder, Augenblicke und Gefühle, die uns an
dich erinnern, uns glücklich und traurig
machen und dich nie vergessen lassen.
In Liebe
Dein Schatz und Lebenspartnerin Claudia
und dein Sohn Jonas Leibnitz
Wenn ihr an mich denkt, seid nicht traurig,
erzählt lieber von mir und traut euch zu lachen.
Lasst mir einen Platz in eurer Mitte,
so wie ich ihn im Leben hatte.
In Liebe und Dankbarkeit nehmen wir Abschied
von unserem
Dieter Kläring
* 5. Mai 1957 † 6. März 2025
In tiefer Trauer
Deine Angelika
Deine Tochter Melanie mit Jan
Dein Sohn Michael mit Doreen
Deine Enkelkinder Niklas, Max, Jonas & Maya
Dein Bruder Bernd mit Gundula
Deine Schwester Melina mit Eberhard
im Namen aller Angehörigen
Die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung
findet am Samstag, dem 29. März 2025, 13.00 Uhr
auf dem Friedhof in Pressel statt.
Von Kranz- und Blumenzuwendungen bitten wir abzusehen.
Zum Deutschen Mühlentag am 9. Juni
Neu: Hof- und Straßentrödel in Schnaditz
(Schnaditz/Wsp/ny). Dass sich
der Ort Schnaditz am Deutschen
Mühlentag auch ohne eine Mühle
beteiligt, hat seit etwa 20 Jahren
Tradition. Ein Pfingstschnitzen wird
es jedoch nicht mehr geben. Nun lädt
der Bad Dübener Stadtteil zum großen
Hof- und Straßentrödel ein. Am
diesjährigen Pfingstmontag öffnen
im Ort die Anwohner von Lindenallee,
Lindenring und im Altdorf unter
dem Motto „Alles vor die Haustür“
ihre Gehöfte, Grundstücke und Gärten,
um ihre Schätze zu präsentieren.
Auswärtige Trödler und Aussteller,
die schon immer gern zu Gast
in Schnaditz waren, erhalten die
Möglichkeit, ihre Stände vor dem
Bürgerhaus bis hin zum Spielplatz
zu aufzubauen. Hier wird auch der
zentrale Versorgungsstandort sein,
um die Gäste kulinarisch zu verwöhnen.
„Wir sind am Mühlentag
eine gute Adresse, denn das Vorbeischauen
lohnt“, ist sich Ortsvorsteher
Mathias Mieth sicher. „Bummeln
Sie von Haus zu Haus, verweilen
Sie und genießen Sie unsere Gastfreundschaft“,
folgt der Aufruf des
Vorsitzenden des Kohlhaas-Clubs,
Christian Popp, an alle Interessierte.
Genügend Parkplätze stehen am
Schloss zur Verfügung. Für eine
bessere Übersicht wird es eine Karte
geben, auf der die beteiligten Anwesen
gekennzeichnet sind.
Wer sich kostenlos mit einem Stand
beteiligen oder seinen Hof öffnen
will, wird gebeten, sich vorher
anzumelden (E-Mail: kultur.
in.schnaditz@gmail.com oder Tel.:
034243 / 50370 und 034243/ 50500).
Was geschah an einem 12. März...?
...1894: The Coca-Cola Company von Asa Griggs Candler verkauft Coca-Cola erstmals
in Flaschen.
...1913: Mit einer Zeremonie auf dem Kurrajong Hill wird die zukünftige australische
Hauptstadt auf den Namen Canberra getauft.
...1930: Der Deutsche Reichstag billigt den Young-Plan, wonach Deutschland bis
zum Jahr 1988 Reparationszahlungen an die Sieger des Ersten Weltkrieges
leisten muss.
...1930: Mahatma Gandhi bricht mit 78 seiner Gefolgsleute zum sogenannten
Salzmarsch auf, um in einem Akt des zivilen Ungehorsams das britische
Salzmonopol zu brechen.
...1946: Die spätere Sängerin und Schauspielerin Liza Minelli wird in Los Angeles
geboren.
...1986: In Hannover wird die CEBIT erstmals als eigenständige Messe eröffnet.
...2003: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft die in Ostasien ausgebrochene
Lungenkrankheit SARS als weltweite Bedrohung ein.
Heidemesse: Traditioneller Frühjahrsauftakt im Naturpark
Bestens besuchtes Kulturhaus zeigt, was die Region zu bieten hat
(Söllichau/Wsp/ny). Erst wenn man
eine Heidemesse besucht, wird so richtig
bewusst, was die Region eigentlich
so alles zu bieten hat. So auch am vergangenen
Sonntag, als sich in Söllichau
die Türen für diese beliebte Veranstaltung
öffneten. Das breitgefächerte
Angebot präsentierte sich bereits auf
dem Außengelände, wo eine Reihe von
Händlern einen Heidemarkt mit vielen
regionalen Produkten anboten, wie Reibitzer
Fisch und Süptitzer Ziegenkäse.
Im Saal mundeten Mörtitzer Likör,
Doberschützer Honig und Wörlitzer
Spirituosen. Die Tornauer Genuß-Haltestelle,
die ebenfalls einen Stand hatte,
verkauft auch außerhalb der Messe eine
große Palette einheimischer Produkte.
Wer auf Gewässern der Dübener Heide
eine Kanufahrt machen möchte, ist bei
„Paddelmann“ genau richtig. Und für
eine Kräuterwanderung kann man sich
bei Katja Aibangbee melden. Die junge
Frau liebt auch die Aquarellmalerei und
kennt sich mit der germanischen Heilkunde
aus. Fleißig waren die Frauen
der Spindestuben Dübener Heide. Sie
fertigten eine große Osterkrone an, die
einen Söllichauer Brunnen schmücken
wird. Ein Osterkranz geht an die Kulturhaustür
und der zweite Osterkranz wird
die Schifferkirche in Priesitz zieren.
Die Kräuterfrau Gabi Schumann erfreute mit ihrem herrlichen Pflanzenangebot.
Fotos: (Wsp) Nyari
Jürgen Kristin (l.) vom Betreuungsforstamt wusste vieles aus Wald und Flur zu
berichten.
Auch im Internet unter:
www.duebener-wochenspiegel.de
: Die Heide-Zeitung : heimatverbunden : informativ : kritisch :
Dübener
www.duebener-wochenspiegel.de
WOCHENSPIEGEL
AMTSBLATT
der Stadt Bad Düben
Nr. 5/2025
Amtliche Mitteilungen
12. März 2025
Beschlussübersicht
Der Verwaltungsausschuss hat am 25. Februar 2025 folgende Beschlüsse
gefasst:
Beschluss-Nr. 02/25
Der Verwaltungsausschuss beschließt das 1. Nachtragsangebot von Los 03 – Erd-,
Mauer-, Beton- und Entwässerungskanalarbeiten – im Rahmen der Maßnahme
„Umbau und Sanierung Kita ‚Spatzenhaus‘ Bad Düben“.
Beschluss-Nr. 03/25
Der Verwaltungsausschuss beschließt das 2. Nachtragsangebot von Los 04 –
Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten – im Rahmen der Maßnahme „Umbau
und Sanierung Kita ‚Spatzenhaus‘ Bad Düben“.
Beschluss-Nr. 04/25
Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Verkauf des Grundstückes, Flurstück
395/22 der Flur 5 der Gemarkung Bad Düben zu.
Beschluss-Nr. 05/25
Der Verwaltungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag
für das Vorhaben: Errichtung von Werbeanlagen, Körbitzweg 4, Bad
Düben, Flurstück 3/15.
Beschluss-Nr. 06/25
Der Verwaltungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag
für das Vorhaben: Errichtung eines Wochenendhauses, Dorfstraße 30a,
Wellaune, Flur 4, Flurstück 40/6.
Der Stadtrat hat am 6. März 2025 folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr. 8-7-66
Beschluss zur Vergabe der Bauleistung „Fassadensanierung mit Fachwerk –
Rathaus Bad Düben“ an die Firma Malermeister Zeidler GmbH aus 04849 Bad
Düben Stadtteil Wellaune
Beschluss-Nr. 8-7-67
Beschluss zur Vergabe von Los 31 – Heizung-Lüftung-Sanitär-Kälte – im Rahmen
der Maßnahme „Umbau und Sanierung Kita ‚Spatzenhaus‘ Bad Düben“ an
die Firma Bau- und Haustechnik Bad Düben GmbH aus Bad Düben
Beschluss-Nr. 8-7-68
Beschluss zur Vergabe von Los 33 – Starkstrom- und Schwachstrominstallation
– im Rahmen der Maßnahme „Umbau und Sanierung Kita ‚Spatzenhaus‘
Bad Düben“ an die Firma Elektro Griebsch GmbH & Co. KG aus Bad Düben
Beschluss-Nr. 8-7-69
Der Stadtrat stimmt der Stellungnahme der Stadt Bad Düben zum Planfeststellungsverfahren
für das Vorhaben „Ausbau Knotenpunkt S 11/Postweg in Bad
Düben“ vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr Leipzig zu.
Beschluss-Nr. 8-7-70
Beschlussfassung zur Annahme von Spenden:
200 Euro durch diverse Einzelspenden während des Weihnachtsmarktes zum
Kauf Baum
375,56 Euro von Frau A. Rothe aus Raguhn-Jeßnitz zum Kauf Baum
1.110,00 Euro von Christine und Werner Stärtzel zur Sanierung Bergschiffmühle
Herzlichen Dank an alle Spender!
Beschluss-Nr. 8-7-71
Beschluss der Feuerwehrsatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bad
Düben
Die Feuerwehrsatzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft.
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan
„PV-Freiflächenanlage Brösen“ der Stadt Bad Düben
Der Stadtrat der Stadt Bad Düben hat in seiner Sitzung am 7. November 2024
mit Beschluss-Nr. 8-4-33 den Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Brösen“
in der Fassung vom 7. August 2024, bestehend aus der Planzeichnung im
Maßstab 1:2000 mit den textlichen Festsetzungen und dem Umweltbericht
gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen, die
Begründung wurde gebilligt.
Der Satzungsbeschluss und die Erteilung der Genehmigung wird hiermit
gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch
(BauGB) in Kraft.
Der räumliche Geltungsbereich liegt im Süden des Gemeindegebietes der
Stadt Bad Düben südwestlich der Ortschaft Brösen. Es handelt sich um
derzeit intensiv genutztes Ackerland. Im Norden und Osten wird es von
Verkehrswegen begrenzt. Im Süden grenzt Wald an. Der Geltungsbereich
umfasst auf einer Fläche von ca. 24 Hektar vollständig oder teilweise (tlw.)
die 14 Flurstücke Nr. 36/2, 37, 38 (tlw.), 39 (tlw.), 40, 41 (tlw.), 42 (tlw.), 43
(tlw.), 44 (tlw.) und 45 bis 49 in der Gemarkung Tiefensee Flur 7.
Der Geltungsbereich ist in dem Auszug der Planzeichnung (nicht maßstäblich)
als durchgängige fette Umrandung dargestellt. Es gilt die Innenseite der
Umrandung als Geltungsbereichsgrenze. Maßgebend ist die Planzeichnung
in der Fassung vom 7. August 2024.
Jedermann kann die Satzung bestehend aus der Planzeichnung und der
Begründung mit den Anlagen und der zusammenfassenden Erklärung in
der Stadtverwaltung Bad Düben, Bau- und Bürgeramt, Markt 11, 04849
Bad Düben zu den Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft
verlangen.
Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 10a Absatz 2 Baugesetzbuch
(BauGB) in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter https://
buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite und das Internetportal
der Stadt Bad Düben unter https.//www.bad-dueben.de/stadtentwicklung/
stadtentwicklung/ eingestellt und zugänglich gemacht.
Bekanntmachungsanordnung
Gemäß § 215 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden
1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 Baugesetzbuch (BauGB) beachtliche Verletzung
der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beachtliche Verletzung
der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans
und
3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des
Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung
des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt
entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a Baugesetzbuch (BauGB) beachtlich sind.
Gemäß § 4 Absatz 4 Satz 1 i. V. m. Absatz 5 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung
von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr
nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder Bekanntmachung
der Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit
widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Fristen
a) die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss beanstandet hat
oder
b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter
Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend
gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Ziffer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf
der im § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung
geltend machen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Sätze 1 und 2 sowie Absatz 4 Baugesetzbuch
(BauGB) hingewiesen. Demnach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den
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AMTSBLATT
12. März 2025
§§ 39 bis 42 Baugesetzbuch (BauGB) eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb
von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten
sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Bad Düben, den 18. Februar 2025
Astrid Münster
Bürgermeisterin
Auszug Planzeichnung, nicht maßstäblich – Übersichtsplan Geltungsbereich
B-Plan und 2. Änderung FNP
Räumlicher Geltungsbereich
(Auszug aus RAPIS, Raumplanungsinformationssystem Bauleitplanung)
Genehmigung der 2. Änderung des
Flächennutzungsplans der Stadt Bad Düben
Das Landratsamt des Landkreises Nordsachsen hat mit Bescheid vom 21. November
2024 die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Düben
gemäß § 6 Absatz 1 BauGB genehmigt. Mit dieser Bekanntmachung wird die
2. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.
Der Änderungsbereich befindet sich auf derzeit landwirtschaftlich genutzten
Flächen südwestlich der Ortschaft Brösen und umfasst den Geltungsbereich des
Bebauungsplans „PV-Freiflächenanlage Brösen“. Er umfasst eine Fläche von
24 Hektar und ist in der oberen Abbildung dargestellt.
Jedermann kann die Satzung, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung
mit den Anlagen und der zusammenfassenden Erklärung, in der
Stadtverwaltung Bad Düben, Bau- und Bürgeramt, Markt 11, 04849 Bad Düben
zu den Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 10a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
und das Internetportal der Stadt Bad
Düben unter https://www.bad-dueben.de/stadtentwicklung/stadtentwicklung/
eingestellt und zugänglich gemacht.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens-
und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die
Rechtsfolgen des § 215 Absatz 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB
beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung
der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans
sowie nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung
der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründet, ist darzulegen.
Bad Düben, den 18. Februar 2025
Astrid Münster
Bürgermeisterin
Feuerwehrsatzung der Stadt Bad Düben
Vorbemerkung zum Sprachgebrauch
Die in dieser Satzung für alle Personen- und Funktionsbezeichnungen verwendete
orthografische männliche Schreib- und Ausdrucksweise wird aus Gründen
der Übersichtlichkeit und Vereinfachung benutzt. Sie gilt ohne Einschränkung
für alle drei gesetzlich aufgeführten menschlichen Geschlechter (m/w/d).
Präambel
Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62),
die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. November 2023 (SächsGVBl.
S. 870) geändert worden ist, und § 15 Absatz 5 des Sächsischen Gesetzes über
den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 2024 (SächsGVBl. S. 289) hat der
Stadtrat der Stadt Bad Düben in seiner öffentlichen Sitzung am 6. März 2025
die nachfolgende Satzung beschlossen.
§ 1 Begriff und Gliederung der Feuerwehr
(1) Die Feuerwehr Bad Düben ist eine Einrichtung der Stadt Bad Düben ohne
eigene Rechtspersönlichkeit. Sie besteht aus einer Freiwilligen Feuerwehr
mit den Stadtteilfeuerwehren:
Bad Düben (Stützpunktfeuerwehr)
Schnaditz
Tiefensee
(2) Die Feuerwehr führt den Namen „Freiwillige Feuerwehr Bad Düben“, dem
bei den Stadtteilfeuerwehren der unter Absatz 1 genannte Name beigefügt
wird.
(3) Aktiver Dienst wird in allen Stadtteilfeuerwehren geleistet. Darüber hinaus
können alle Stadtteilwehren eine Alters- und Ehrenabteilung, eine Passive
Abteilung, eine Jugendfeuerwehrabteilung sowie eine Kinderfeuerwehrabteilung
unterhalten.
Die Abteilungen können in Unterabteilungen / Gruppen gegliedert sein.
§ 2 Pflichten der Feuerwehr
(1) Die Feuerwehr hat die Pflicht,
a) Menschen, Tiere und Sachwerte vor Bränden zu schützen
b) bei der Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen,
im Rahmen des Rettungsdienstes, bei der Beseitigung von Umweltgefahren
und der Bekämpfung von Katastrophen technische Hilfe zu leisten
und
c) nach §§ 22 und 23 SächsBRKG Brandverhütungsschauen und Brandsicherheitswachen
durchzuführen.
(2) Der Bürgermeister oder sein Beauftragter kann die Feuerwehr zu Hilfeleistungen
bei der Bewältigung besonderer Notlagen und zu sonstigen
Hilfeleistungen heranziehen.
§ 3 Aufnahme in die Feuerwehr
(1) Voraussetzung für die Aufnahme in den aktiven Feuerwehrdienst sind:
a) die Vollendung des 16. Lebensjahres
b) die Erfüllung der gesundheitlichen Anforderungen an den Feuerwehrdienst
c) die charakterliche Eignung
d) die Bereitschaft zur Teilnahme an der Aus- und Fortbildung sowie
e) die Bereitschaft den Feuerwehrdienst unabhängig von Geschlecht,
Abstammung, Hautfarbe, Herkunft, Glauben, sozialer Stellung oder
sexueller Identität von in Not geratenen Personen sowie von anderen
Feuerwehrangehörigen auszuüben.
Die Bewerber dürfen nicht ungeeignet im Sinne von § 18 Absatz 4 Sächs-
BRKG sein. Bei Minderjährigen muss die Zustimmung der Personensorgeberechtigten
und zumindest deren Bestätigung über die gesundheitliche
Eignung des Minderjährigen vorliegen. Die Bewerber für den aktiven
Feuerwehrdienst sollen im Einzugsbereich (Gemarkungsgrenzen) der
Stadtteilfeuerwehr wohnen oder einer regelmäßigen Beschäftigung oder
Ausbildung im Einzugsbereich der Stadtteilfeuerwehr nachgehen oder in
sonstiger Weise regelmäßig für Einsätze zur Verfügung stehen.
Impressum
Amtsblatt der Stadt Bad Düben
Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeisterin der Stadt Bad Düben
Herstellung und Vertrieb: Verlagshaus „Heide-Druck“, Bad Düben
Für telefonisch eingebrachte Änderungen/Ergänzungen wird keine
Garantie für ordnungsgemäßen Abdruck übernommen.
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Sofern die Bewerber nicht im Einzugsbereich der Stadtteilfeuerwehr wohnen,
haben sie ihre aktive Mitgliedschaft in der Feuerwehr ihres Wohnortes
nachzuweisen. Die Bewerber sollten in keiner anderen Hilfsorganisation
aktiv tätig sein.
Ausnahmen hiervon kann der Stadtwehrleiter auf Antrag des zuständigen
Stadtteilwehrleiters genehmigen.
(2) Für die Aufnahme in eine Abteilung außerhalb des aktiven Dienstes oder der
Jugend- und Kinderfeuerwehr gilt Absatz 1 mit Ausnahme der Buchstaben
b) und d) entsprechend. Zudem müssen die spezifischen Anforderungen an
die Abteilung erfüllt werden.
(3) Im begründeten Zweifelsfall kann zur Überprüfung der nach Absatz 1
Buchstabe b) geforderten Anforderungen durch den Stadtwehrleiter im
Einvernehmen mit der Stadtverwaltung eine entsprechende ärztliche Untersuchung
angeordnet werden.
(4) Die erforderliche Eignung nach Absatz 1 Buchstabe c) besitzen in der Regel
Personen nicht,
a) die innerhalb der letzten 5 Jahre Mitglied in einem Verein waren, der nach
dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder
der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz
unterliegt, oder
b) die Mitglied in einer Partei waren, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht
nach § 46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
festgestellt hat, wenn seit der Beendigung der Mitgliedschaft fünf Jahre
noch nicht verstrichen sind,
c) bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in den letzten
fünf Jahren Bestrebungen einzeln verfolgt oder kommuniziert haben,
die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind, gegen den
Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche
Zusammenleben der Völker gerichtet sind oder durch Anwendung von
Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige
Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder die Mitglied
in einer Vereinigung waren die solche Ziele verfolgt hat oder eine solche
Vereinigung unterstützt haben.
(5) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Leiter der Stadtteilfeuerwehr zu
richten. Über die Aufnahme entscheidet der Stadtwehrleiter nach Anhörung
des zuständigen Stadtteilfeuerwehraus-schusses.
Jeder ehrenamtliche Feuerwehrangehörige erhält nach seiner Aufnahme
in die Feuerwehr ein Exemplar der Feuerwehrsatzung und der sonstigen
relevanten Regelungen sowie einen Dienstausweis.
(6) Die Probezeit beträgt 6 Monate. Die Probezeit wird durch Widerrufsvorbehalt
in der Aufnahmeentscheidung festgelegt.
(7) Über die Anerkennung von vorangegangenen Dienstzeiten in anderen
Feuerwehren sowie dort erworbenen Qualifikationen entscheidet die
Stadtverwaltung auf Basis der zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuell
geltenden einschlägigen Regelungen in Sachsen.
(8) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr besteht
nicht. Eine Ablehnung ist dem Antragsteller durch schriftlichen Verwaltungsakt
mitzuteilen.
§ 4 Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes
(1) Der ehrenamtliche aktive Feuerwehrdienst endet, wenn der Feuerwehrangehörige
ungeeignet zum aktiven Feuerwehrdienst entsprechend § 18
Absatz 4 SächsBRKG wird. Gleiches gilt, wenn bei Minderjährigen ein
Personensorgeberechtigter seine Zustimmung nach § 3 Absatz 1 Satz 3
schriftlich zurücknimmt.
(2) Der aktive Feuerwehrdienst kann auf Antrag des Feuerwehrangehörigen
beendet werden, wenn der Dienst für ihn aus persönlichen oder beruflichen
Gründen eine besondere Härte bedeutet.
(3) Ein Angehöriger im aktiven Feuerwehrdienst hat die Verlegung seines
ständigen Wohnsitzes in eine andere Gemeinde unverzüglich dem Leiter der
Stadtteilfeuerwehr schriftlich anzuzeigen. Sofern er nicht nachweist, dass
er im Einzugsbereich der Stadtteilfeuerwehr weiterhin einer regelmäßigen
Beschäftigung oder Ausbildung nachgeht oder in sonstiger Weise regelmäßig
für Aus- und Fortbildung sowie Einsätze zur Verfügung steht, kann sein
Feuerwehrdienst beendet werden.
(4) Der aktive Feuerwehrdienst soll aus wichtigem Grund beendet werden.
Dies gilt insbesondere,
a) wenn der aktive Feuerwehrangehörige die Lehrgänge zum Truppmann
(Teil 1 und 2) und zum Sprechfunker in einem angemessenen Zeitraum
nicht erfolgreich abschließen kann,
b) bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst,
c) bei schweren Verstößen gegen die Pflichten nach § 5,
d) bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der Feuerwehr,
e) wenn sich herausstellt, dass der Feuerwehrangehörige nicht im Sinne des
§ 3 Absatz 1 Satz 1 Buchst. e) handelt oder die Nichteignung im Sinne
des § 3 Absatz 3 festgestellt wird,
f) bei einem Verhalten, dass eine erhebliche und andauernde Störung des
Zusammenlebens in der Feuerwehr verursacht hat oder befürchten lässt.
(5) Zur Vorbereitung der Entscheidung nach Absatz 4 kann der Feuerwehrangehörige
vorläufig des Dienstes enthoben werden, wenn andernfalls der
Dienstbetrieb oder die Sachverhaltsaufklärung beeinträchtigt würden.
(6) Entscheidungen nach den Absätzen 1 bis 4 sind durch schriftlichen Verwaltungsakt
zu treffen.
Der Betroffene ist vor den Entscheidungen nach Satz 1 anzuhören. Widerspruch
und Klage gegen die Entscheidungen nach Satz 1 haben keine
aufschiebende Wirkung.
(7) Für die Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes in den Abteilungen
außerhalb des aktiven Dienstes und der Jugendfeuerwehr gelten die
Regelungen nach Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 und Absatz 4 (ohne Buchst. a)
bis Absatz 6 entsprechend.
(8) Unabhängig aller vorangegangenen Regelungen endet der aktive Feuerwehrdienst
mit Vollendung des 65. Lebensjahres.
Der Angehörige kann jedoch auf Antrag seine aktive Dienstzeit bis maximal
zur Vollendung des 67. Lebensjahres verlängern, sofern der Stadtwehrleiter
im Benehmen mit dem Stadtteilwehrleiter dem zustimmt. Die nachweisliche
aktive Teilnahme am Dienst- und Einsatzgeschehen und die Beurteilung der
persönlichen und körperlichen Eignung zur weiteren Ausübung des aktiven
Feuerwehrdienstes sollen hierbei Berücksichtigung finden.
(9) Ausgeschiedene Feuerwehrangehörige können auf Antrag eine Bescheinigung
über die Dauer der Zugehörigkeit zur Feuerwehr, den letzten Dienstgrad
und die zuletzt ausgeübte Funktion erhalten.
§ 5 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Feuerwehr
(1) Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr
haben das Recht, den ehrenamtlich tätigen Leiter ihrer Stadtteilfeuerwehr
und dessen Stellvertreter nach § 15 Absatz 1 sowie die zusätzlichen
Mitglieder des Stadtteilfeuerwehrausschusses nach § 15 Absatz 10 zu wählen.
(2) Die Gemeinde hat nach Maßgabe des § 61 Absatz 1 SächsBRKG die Freistellung
der Angehörigen der Feuerwehr für die Teilnahme an Einsätzen,
Einsatzübungen und für die Aus- und Fortbildung zu erwirken.
(3) Ehrenamtlich tätige aktive Feuerwehrangehörige erhalten eine Aufwandsentschädigung
in Höhe der dafür in einer besonderen Satzung der Stadt
Bad Düben festgelegten Beträge.
(4) Feuerwehrangehörige erhalten auf Antrag Ersatz für die Auslagen, die ihnen
durch die Ausübung des Feuerwehrdienstes einschließlich der Teilnahme
an der Aus- und Fortbildung entstehen, sofern der Aufwand nicht unter
die Regelung nach Absatz 3 fällt. Darüber hinaus erstattet die Gemeinde
Sachschäden, die Feuerwehrangehörigen in Ausübung ihres Dienstes entstehen,
sowie vermögenswerte Versicherungsnachteile nach Maßgabe des
§ 63 Absatz 2 und 3 SächsBRKG.
(5) Die aktiven Feuerwehrangehörigen haben die ihnen aus der Mitgliedschaft
in der Feuerwehr erwachsenden Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen. Sie
sind insbesondere verpflichtet:
a) am Dienst und an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der
Feuerwehr-Dienstvorschriften regelmäßig und pünktlich teilzunehmen,
b) sich bei Alarm unverzüglich am Feuerwehrhaus einzufinden,
c) den dienstlichen Weisungen und Befehlen der Vorgesetzten nachzukommen,
d) im Dienst und außerhalb des Dienstes ein vorbildliches Verhalten zu
zeigen und sich den anderen Angehörigen der Feuerwehr gegenüber
kameradschaftlich zu verhalten,
e) die Feuerwehrdienstvorschriften sowie Unfallverhütungsvorschriften
für den Feuerwehrdienst zu beachten und
f) die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände, Geräte, Einrichtungen
und Dienst- und Schutzkleidung gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu
dienstlichen Zwecken zu benutzen.
Für Angehörige von Berufs-, Werk- oder Betriebsfeuerwehren, welche
zusätzlich ehrenamtlich in der Feuerwehr Dienst ausüben, kann die Pflicht
zur Aus- und Fortbildung wegen der hauptberuflichen Tätigkeit und der
dortigen Standortausbildung in begründeten Fällen reduziert werden.
Ehrenamtlich tätigen aktiven Feuerwehrangehörigen mit Schichtdienst im
Hauptberuf muss in den Stadtteilfeuerwehren die Möglichkeit auf eine
Mindeststundenanzahl nach Feuerwehrdienstvorschrift 2 in Aus- und
Fortbildung ermöglicht werden.
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Für die sonstigen ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen gelten Buchstabe
a) (beschränkt auf die Dienstteilnahme) und c) bis f) entsprechend.
(6) Die Teilnahme an Einsätzen darf frühestens erfolgen, wenn der Angehörige
des aktiven Dienstes mindestens das 18. Lebensjahr vollendet und die
Grundausbildung (Truppmann Teil 1) erfolgreich absolviert hat.
(7) Verletzt ein Angehöriger der Feuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden
Dienstpflichten, so kann der Stadtwehrleiter, insbesondere auf Antrag des
Stadtteilwehrleiters
a) einen mündlichen oder schriftlichen Verweis erteilen
b) die Androhung der Dienstbeendigung aussprechen oder
c) die Dienstbeendigung durch den Bürgermeister einleiten.
Dem Angehörigen der Feuerwehr ist vor der Disziplinarmaßnahme Gelegenheit
zu geben, sich zu den gegen ihn vorgebrachten Vorwürfen zu äußern.
(8) Kann ein Angehöriger im aktiven Feuerwehrdienst die Pflichten nach Absatz
5 Satz 2 Buchstaben a) und b) nicht im geforderten Maß erfüllen, verliert
er auf Antrag oder nach Feststellung durch den Stadtwehrleiter zumindest
vorübergehend den Status und die Rechte eines Angehörigen im aktiven
Feuerwehrdienst.
(9) Dem Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr wird zur Erfüllung seiner
Aufgaben Dienst- und Schutzkleidung sowie gegebenenfalls Alarmierungsmittel
entsprechend seiner Abteilungszugehörigkeit und seines
Ausbildungsstandes zur Verfügung gestellt. Der Angehörige hat die
Pflicht, die jeweils nicht mehr benötigten Teile dieser Ausstattung bei
Abteilungswechsel oder dem Ausscheiden aus der Feuerwehr in gepflegtem
Zustand innerhalb von zwei Wochen bei der jeweiligen Stadtteilwehrleitung
abzugeben.
(10) Jeder aktive Angehörige hat das Recht, sich für einen bestimmten Zeitraum
von den Pflichtauf-gaben in der Feuerwehr beurlauben zu lassen. Diese
Beurlaubung muss rechtzeitig und schriftlich erfolgen und sollte ein Jahr
nicht überschreiten. Die Beurlaubung erfolgt durch den Stadtwehrleiter. Die
aktive Dienstzeit ruht während der Beurlaubung. Der Angehörige hat hierbei
die Pflicht seine Schutzkleidung sowie gegebenenfalls Alarmierungsmittel,
spätestens 2 Wochen nach Beginn der Beurlaubungszeit in gepflegtem
Zustand bei der jeweiligen Stadtteilwehrleitung abzugeben.
§ 6 Jugendfeuerwehr
(1) In die Jugendfeuerwehr können Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung
des 16. Lebensjahres aufgenommen werden. Dem Aufnahmeantrag muss
die schriftliche Zustimmung der Personensorgeberechtigten beigefügt sein.
(2) Über die Aufnahme entscheidet der Jugendfeuerwehrwart im Einvernehmen
mit dem Stadtteilwehrleiter.
(3) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet, wenn das Mitglied
a) in eine aktive Abteilung aufgenommen wird, spätestens jedoch mit
Vollendung des 18. Lebensjahres,
b) aus der Jugendfeuerwehr austritt,
c) den körperlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist oder
d) aus der Jugendfeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wird.
Gleiches gilt, wenn ein Personensorgeberechtigter seine Zustimmung nach
Absatz 1 schriftlich zurücknimmt.
(4) Die Jugendfeuerwehr wird vom Jugendfeuerwehrwart geleitet. Er hat einen
Stellvertreter. Den Jugendfeuerwehrwart können weitere Helfer unterstützen.
Diese werden auf Vorschlag des Jugendwartes durch den Stadtteilfeuerwehrausschuss
bestellt.
(5) Die Koordination und Leitung der gesamten Kinder- und Jugendfeuerwehrarbeit
der Feuerwehr Bad Düben obliegt dem Stadtjugendfeuerwehrwart.
(6) Die interne Organisationsstruktur und das pädagogische Leitbild der Jugendfeuerwehrarbeit
werden durch eine vom Stadtfeuerwehrausschuss zu
beschließende Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Bad Düben geregelt.
§ 7 Kinderfeuerwehr
(1) In die Kinderfeuerwehr können Kinder ab dem vollendeten 5. Lebensjahr
aufgenommen werden.
Dem Aufnahmeantrag muss die schriftliche Zustimmung der Personensorgeberechtigten
beigefügt sein.
(2) Über die Aufnahme entscheidet der Kinderfeuerwehrwart im Einvernehmen
mit dem Stadtteilwehrleiter.
(3) Die Zugehörigkeit zur Kinderfeuerwehr endet, wenn
a) das Kind in die Jugendfeuerwehr aufgenommen wird, spätestens jedoch
mit Vollendung des 10. Lebensjahres.
b) aus der Kinderfeuerwehr austritt
c) aus der Kinderfeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wird
Gleiches gilt, wenn ein Personensorgeberechtigter seine Zustimmung nach
Absatz 1 schriftlich zurücknimmt.
(4) Die Kinderfeuerwehr wird vom Kinderfeuerwehrwart geleitet. Er hat einen
Stellvertreter. Den Kinderfeuerwehrwart können weitere Helfer unterstützen.
Diese werden auf Vorschlag des Kinderfeuerwehrwartes durch den
Stadtteilfeuerwehrausschuss bestellt.
(5) Die Koordination und Leitung der gesamten Kinder- und Jugendfeuerwehrarbeit
der Feuerwehr Bad Düben obliegt dem Stadtjugendfeuerwehrwart.
(6) Die interne Organisationsstruktur und das pädagogische Leitbild der Kinderfeuerwehrarbeit
werden durch eine vom Stadtfeuerwehrausschuss zu
beschließende Kinderordnung der Kinder-feuerwehr Bad Düben geregelt.
§ 8 Passive Abteilung und Alters- und Ehrenabteilung
(1) In die Alters- und Ehrenabteilungen können Angehörige der Feuerwehr bei
Überlassung der Dienstbekleidung (Tuchuniform oder Tagdienstkleidung)
auf Antrag übernommen werden, wenn sie aus dem aktiven Einsatzdienst
ausgeschieden sind und mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben.
(2) Der Stadtteilfeuerwehrausschuss kann auf Antrag Angehörigen der aktiven
Abteilung den Über-gang in die Passive Abteilung gestatten, wenn der
aktive Feuerwehrdienst für sie aus persönlichen und beruflichen Gründen
eine besondere Härte bedeutet und die Kriterien für eine Aufnahme in die
Alters- und Ehrenabteilung nicht gegeben sind.
(3) Die Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilungen wählen den Leiter der
Alters- und Ehrenabteilung der jeweiligen Stadtteilwehr nach den Maßgaben
des § 15.
Dieser muss Mitglied der jeweiligen Alters- und Ehrenabteilung der Stadtteilfeuerwehr
sein.
(4) Die Passive Abteilung ist der Alters- und Ehrenabteilung der jeweiligen
Stadtteilfeuerwehr angegliedert. Die Mitglieder der Passiven Abteilung
haben entsprechend das Recht, den Leiter der Alters- und Ehrenabteilung
zu wählen.
§ 9 Ehrenmitglieder
Der Bürgermeister kann auf Vorschlag des Stadtwehrleiters und nach Anhörung
des Stadtfeuerwehrausschusses verdiente ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr
oder Personen, die sich um das Feuerwehrwesen oder den Brandschutz
besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern der Feuerwehr ernennen.
Im Fall des § 4 Absatz 4 Buchstaben d) bis f) ist die Abberufung möglich.
§ 10 Organe der Freiwilligen Feuerwehr
Organe der Freiwilligen Feuerwehr sind:
• die Stadtwehrleitung / Stadtteilwehrleitung
• der Stadtfeuerwehrausschuss / Stadtteilfeuerwehrausschuss und
• die Hauptversammlung / Stadtteilfeuerwehrhauptversammlung
§ 11 Stadt- und Stadtteilwehrleitung
(1) Der Stadtwehrleiter und sein Stellvertreter werden nach § 15 gewählt und
berufen.
(2) Der Stadtwehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verantwortlich
und erledigt die ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen
Aufgaben. Er hat insbesondere
a) auf die ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes der Angehörigen
des aktiven Feuerwehrdienstes entsprechend den Feuerwehrdienstvorschriften
hinzuwirken,
b) die Zusammenarbeit der Stadtteilfeuerwehren bei Übungen und Einsätzen
zu regeln,
c) die Dienste in Abstimmung mit den Stadtteilwehrleitern so zu organisieren,
dass jeder Angehörige des aktiven Feuerwehrdienstes jährlich an
mindestens 40 Stunden Ausbildung teilnehmen kann,
d) dafür zu sorgen, dass Dienst- und Ausbildungspläne aufgestellt und ihm
vorgelegt werden,
e) die Tätigkeit der ihm unterstellten Funktionsträger zu kontrollieren,
f) auf eine ordnungsgemäße und den Vorschriften entsprechende Ausrüstung
der Feuerwehr hinzuwirken,
g) für die Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften, einschließlich der in
dieser Satzung festgelegten abweichenden Regeln und der einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen,
h) im Rahmen des Dienstes minderjähriger Feuerwehrangehöriger die
Einhaltung gesetzlicher Jugendschutzbestimmungen, sowie bestehender
Aufsichts- und Fürsorgepflichten sicherzustellen,
i) Beanstandungen, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr betreffend, dem
Bürgermeister mitzuteilen,
Der Stadtwehrleiter entscheidet über die nach § 12 Absatz 1 Satz 2 im
Stadtfeuerwehrausschuss zu behandelnden Fragen.
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(3) Der Bürgermeister kann dem Stadtwehrleiter weitere Aufgaben des Brandschutzes
übertragen.
(4) Der Stadtwehrleiter soll den Bürgermeister, die Stadtverwaltung und den
Stadtrat in allen feuerwehr- und brandschutztechnischen Angelegenheiten
beraten und auf Anfrage fachliche Zuarbeiten leisten. Er ist zu Beratungen in
der Stadt, die den Bereich der Feuerwehr und des Brandschutzes betreffen,
zu hören. Er soll, soweit es nur örtliche Belange betrifft, die zuständigen
Leiter der Stadtteilfeuerwehren beteiligen.
(5) Der stellvertretende Stadtwehrleiter hat den Stadtwehrleiter bei der Lösung
seiner Aufgaben zu unterstützen und ihn bei Abwesenheit mit allen Rechten
und Pflichten zu vertreten. Die Aufga-benverteilung legt der Stadtwehrleiter
fest.
(6) Für die Stadtteilwehrleiter und ihre Stellvertreter gelten der Absatz 1 und
Absatz 2, hier jedoch nur die Buchstaben a), c), e), g), h) und i), mit der Abweichung,
dass die Beanstandungen nach Buchstabe i) dem Stadtwehrleiter
mitzuteilen sind, entsprechend. Sie haben dem Stadtwehrleiter fachliche
Zuarbeiten zu leisten und führen ihre Stadtteilfeuerwehr nach Weisung des
Stadtwehrleiters. Die Stadtteilwehrleiter sind für die Leistungsfähigkeit ihrer
Stadtteilfeuerwehr verantwortlich und haben jeweils einen Stellvertreter.
Der Leiter der Stadtteilfeuerwehr Bad Düben hat zwei Stellvertreter, die
Reihenfolge ist hierbei festzulegen.
(7) Der Stadtwehrleiter und sein Stellvertreter sowie die Stadtteilwehrleiter und
ihre Stellvertreter können bei groben Verstößen gegen die Dienstpflichten
oder wenn die an das Amt gestellten Voraussetzungen nicht mehr erfüllbar
sind, nach Anhörung des Stadtfeuerwehrausschusses vom Stadtrat abberufen
werden. Die geforderten Voraussetzungen an das Amt sind durch
die gewählte Person insbesondere dann nicht mehr erfüllbar, wenn die
Verpflichtung nach § 15 Absatz 4 zur erfolgreichen Absolvierung eines
Lehrgangs aus in der Person selbst liegenden Gründen nicht möglich ist.
§ 12 Stadtfeuerwehrausschuss
(1) Der Stadtfeuerwehrausschuss ist beratendes Organ des Stadtwehrleiters. Er
behandelt Fragen der Finanzplanung der Stadt für die Feuerwehr, der Dienstund
Einsatzplanung, der Ehrenmitgliedschaft, der Satzungen des Bereiches
Brandschutz sowie die Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung.
(2) Der Stadtfeuerwehrausschuss besteht aus:
a) dem Stadtwehrleiter als Vorsitzenden sowie seinem Stellvertreter,
b) den Stadtteilwehrleitern und ihren Stellvertretern,
c) dem Stadtjugendfeuerwehrwart,
d) dem Schriftführer und
e) dem hauptamtlichen Gerätewart.
(3) Stimmberechtigt sind der Stadtwehrleiter und die Stadtteilwehrleiter, im
Verhinderungsfall der jeweilige Stellvertreter. Das Stimmrecht des Stadtjugendfeuerwehrwartes
beschränkt sich auf Beschlüsse, die den Bereich
der Jugendfeuerwehrarbeit direkt und ausschließlich betreffen.
(4) Der Stadtfeuerwehrausschuss soll mindestens viermal im Jahr tagen. Die
Beratungen sind vom Vorsitzenden mit rechtzeitiger Bekanntgabe der vorgesehenen
Tagesordnung einzuberufen.
Der Stadtfeuerwehrausschuss muss einberufen werden, wenn dies mindestens
ein Drittel seiner Mitglieder bei Angabe der von ihnen geforderten
Tagesordnungspunkte verlangt. Der Stadtfeuerwehrausschuss ist beschlussfähig,
wenn mehr als die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder
anwesend ist.
(5) Beschlüsse des Stadtfeuerwehrausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit
gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
(6) Die Beratungen des Stadtfeuerwehrausschusses sind nicht öffentlich. Der
Bürgermeister ist zu den Beratungen einzuladen. Über die Beratungen ist
vom Schriftführer eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist dem Bürgermeister
bis zum Ablauf von 4 Wochen nach der Sitzung zur Kenntnis zu
geben.
(7) In jeder Stadtteilfeuerwehr kann ein Stadtteilfeuerwehrausschuss gebildet
werden. Für ihn gelten die Absätze 4 und 5 entsprechend. Im Stadtteilfeuerwehrausschuss
werden Themen der Stadtteilfeuerwehr behandelt. Er besteht
aus dem Stadtteilwehrleiter als Vorsitzenden, dem/den stellvertretenden
Stadtteilwehrleiter(n), dem Jugendfeuerwehrwart, dem Leiter der Altersund
Ehrenabteilung des jeweiligen Stadtteilteils, dem Schriftführer und bis
zu sechs weiteren von der Stadtteilfeuerwehrversammlung auf die Dauer
von fünf Jahren gewählten Mitgliedern. Stimmberechtigt sind alle anwesenden
Mitglieder der Stadtteilwehrleitung und die bis zu fünf durch die
Stadtteilfeuerwehrversammlung gewählten Mitglieder. Das Stimmrecht des
Jugendfeuerwehrwartes beschränkt sich auf Beschlüsse, die den Bereich der
Jugendfeuerwehrarbeit direkt und ausschließlich betreffen. Das Stimmrecht
des Leiters der Alters- und Ehrenabteilung beschränkt sich auf Beschlüsse,
die den Bereich der Arbeit der Alters- und Ehrenabteilung direkt und ausschließlich
betreffen. Der Stadtwehrleiter ist zu den Sitzungen einzuladen.
Er besitzt kein Stimmrecht.
Dem Stadtwehrleiter ist bis zum Ablauf von 4 Wochen eine Niederschrift
zur Sitzung des Stadtteilfeuerwehrausschusses vorzulegen.
§ 13 Hauptversammlung
(1) Unter dem Vorsitz des Stadtwehrleiters ist mindestens einmal jährlich
eine ordentliche Hauptversammlung der Feuerwehr durchzuführen. Der
Hauptversammlung sind alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr,
soweit nicht zu ihrer Beratung der Stadtfeuerwehrausschuss und deren
Entscheidung nicht der Stadtwehrleiter zuständig ist, zur Beratung und
Beschlussfassung vorzulegen. In der Hauptversammlung hat der Stadtwehrleiter
einen Bericht über die Tätigkeit der Feuerwehr im abgelaufenen
Jahr abzugeben. In der Hauptversammlung werden der ehrenamtlich tätige
Stadtwehrleiter und dessen Stellvertreter gewählt.
(2) Die Hauptversammlung setzt sich aus allen Mitgliedern der Stadtteilfeuerwehren
zusammen. Alle aktiven Mitglieder der Hauptversammlung sind
stimm- und wahlberechtigt. Kameraden, die eine Doppelmitgliedschaft
innerhalb der Feuerwehren der Stadt Bad Düben innehaben, haben hierbei
nur eine Stimme.
(3) Die ordentliche Hauptversammlung ist vom Stadtwehrleiter einzuberufen.
Eine außerordentliche Hauptversammlung ist innerhalb eines Monats vom
Stadtwehrleiter einzuberufen, wenn das von mindestens einem Drittel der
Mitglieder der Hauptversammlung schriftlich unter Angabe der Gründe
gefordert wird. Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung sind
den Mitgliedern der Hauptversammlung und dem Bürgermeister mindestens
14 Tage vor der Versammlung bekannt zu geben. Der Bürgermeister ist zu
der Hauptversammlung einzuladen.
(4) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 % ihrer
stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit ist
innerhalb eines Monats eine zweite Hauptversammlung einzuberufen, die
unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist.
Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit
gefasst, Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Auf Antrag ist geheim
abzustimmen.
(5) Über die Hauptversammlung ist vom Schriftführer eine Niederschrift
anzufertigen, die dem Bürgermeister vorzulegen ist.
(6) Unter dem Vorsitz des Stadtteilwehrleiters ist mindestens einmal jährlich
eine ordentliche Stadtteilfeuerwehrhauptversammlung durchzuführen.
Mitglieder der Stadtteilfeuerwehrhauptversammlung sind die Angehörigen
der aktiven Abteilung, die Angehörigen der Alters- und Ehrenabteilung
und die Angehörigen der Passiven Abteilung der jeweiligen Stadtteilfeuerwehr.
Stimm- und Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Stadtteilfeuerwehrhauptversammlung.
Für die Stadtteilfeuerwehrhauptversammlungen
gelten die Absätze 1 sowie 4 bis 6 entsprechend, wobei sich die Punkte
„Bekanntgabe“ und „Einladung“ in (4) und „Vorlage Niederschrift“ in (6)
hierbei auf den Stadtwehrleiter beziehen.
(7) Der Stadtwehrleiter kann beim Bürgermeister die Aussetzung der Hauptversammlung
beantragen, wenn keine Beschlusssachen vorliegen, keine
Wahlen durchzuführen sind oder andere wichtige Gründe die Durchführung
einer Hauptversammlung verhindern. Eine Aussetzung der Hauptversammlung
in zwei aufeinanderfolgenden Jahren ist ausgeschlossen. Die
Mitglieder des Stadtfeuerwehrausschusses sind über die Aussetzung der
Hauptversammlung zu informieren.
§ 14 Bestellung von Funktionsträgern
(1) Zu bestellende Funktionsträger sind:
a) Gruppenführer, Zugführer und Verbandsführer,
b) ehrenamtliche Gerätewarte und Beauftragte für Atemschutz,
c) Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit,
d) Schriftführer,
e) Jugendfeuerwehrwarte sowie deren Stellvertreter,
f) Kinderfeuerwehrwarte sowie deren Stellvertreter,
g) Kassenverwalter und Kassenprüfer,
h) Sicherheitsbeauftragter.
(2) Als Funktionsträger dürfen nur aktive Angehörige der Feuerwehr eingesetzt
werden, die persönlich geeignet sind, über praktische Erfahrungen im
Feuerwehrdienst verfügen sowie die erforderliche Qualifikation besitzen.
Kinderfeuerwehrwarte sowie deren Stellvertreter und Helfer, Helfer der
Jugendfeuerwehr, Schriftführer, Kassenverwalter und Kassenprüfer müssen
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AMTSBLATT
12. März 2025
abweichend davon keine aktiven Angehörigen der Feuerwehr sein.
(3) Die Unterführer nach Absatz 1 Buchstabe a) werden auf Vorschlag des Stadtteilwehrleiters
im Einvernehmen mit dem Stadtteilfeuerwehrausschuss
vom Stadtwehrleiter bestellt. Der Stadtwehrleiter kann die Bestellung nach
Anhörung der Stadtteilwehrleitung und des Stadtteilfeuerwehrausschusses
widerrufen.
(4) Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit und der Schriftführer der Feuerwehr
werden auf Vorschlag des Stadtwehrleiters durch den Stadtfeuerwehrausschuss
bestätigt und vom Stadtwehrleiter für die Dauer von 5
Jahren bestellt. Der Stadtwehrleiter kann die Bestellung nach Anhörung
des Stadtfeuerwehrausschusses widerrufen.
(5) Der Stadtjugendfeuerwehrwart und sein Stellvertreter werden auf mehrheitlichen
Vorschlag der Jugendwarte und nach Bestätigung durch den
Stadtfeuerwehrausschuss vom Stadtwehrleiter für die Dauer von 5 Jahren
bestellt. Der Stadtwehrleiter kann die Bestellung nach Anhörung des
Stadtwehrauschusses widerrufen.
(6) Die Funktionsträger auf Stadtteilfeuerwehrebene nach Absatz 1 Buchstaben
b), d), g) und h) werden auf Vorschlag des Stadtteilwehrleiters
und nach Bestätigung durch den jeweiligen Stadtteilfeuerwehrausschuss
vom Stadtteilwehrleiter für die Dauer von 5 Jahren bestellt. Der
Stadtteilwehrleiter kann die Bestellung nach Anhörung des Stadtteilfeuerwehrausschusses
widerrufen.
Die Funktionsträger auf Stadtteilfeuerwehrebene nach Absatz 1 Buchstaben
e) und f) werden auf Vorschlag des Stadtteilwehrleiters und nach
Bestätigung durch den jeweiligen Stadtteilfeuerwehrausschuss vom Stadtwehrleiter
im Einvernehmen mit dem Stadtjugendwart für die Dauer von
5 Jahren bestellt. Der Stadtwehrleiter kann die Bestellung nach Anhörung
des Stadtteilfeu-erwehrausschusses widerrufen.
(7) Alle Funktionsträger führen ihre Aufgaben nach den einschlägigen Vorschriften
aus und unter liegen der Weisung und Kontrolle des Stadt- bzw.
Stadtteilwehrleiters und haben die Pflicht sich mit Hilfe einschlägiger und
anerkannter Maßnahmen für die Dauer ihrer Funktion weiterzubilden.
§ 15 Wahlen
(1) Der Stadtwehrleiter und sein Stellvertreter werden durch die Mitglieder
der Hauptversammlung nach § 13 Absatz 2, die Stadtteilwehrleiter und
deren Stellvertreter durch die Mitglieder der Stadtteilfeuerwehrhauptversammlung
nach 13 Absatz 7 Satz 2, auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Wiederwahl ist zulässig.
(2) Der Stadtwehrleiter, die Stadtteilwehrleiter und deren Stellvertreter
haben ihr Amt nach Ablauf der Berufungsdauer oder im Falle eines
beabsichtigten vorzeitigen Ausscheidens oder nach Neuwahlen bis zur
Berufung eines Nachfolgers weiterzuführen. Lehnt der Stadtwehrleiter,
Stadtteilwehrleiter oder der entsprechende Stellvertreter aus wichtigem
Grund im Sinne des § 18 der Sächsischen Gemeindeordnung eine Weiterführung
seines Amtes ab oder stehen dieser Weiterführung gewichtige
Gründe in der Person des Stadtwehrleiters, Stadtteilwehrleiters oder
des entsprechenden Stellvertreters entgegen, kann der Bürgermeister
einen geeigneten Feuerwehrangehörigen, beim Stadtwehrleiter oder
Stadtteilwehrleiter insbesondere den entsprechenden Stellvertreter, vorübergehend
mit der Wahrnehmung der Aufgaben betrauen.
(3) Steht kein geeigneter Kandidat für ein in Absatz 1 genanntes Wahlamt
zur Verfügung, beruft der Bürgermeister nach Anhörung der Wahlberechtigten
und mit Einvernehmen des Stadtrates einen geeigneten wahlberechtigten
Feuerwehrangehörigen längstens bis zum Ende der Berufungsdauer
nach § 17 Absatz 3 Satz 2 SächsBRKG.
(4) Gewählt werden kann nur, wer selbst wahlberechtigt ist, über die für diese
Dienststellung erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen
sowie über die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen
verfügt. Erforderliche fachliche Mindestvoraussetzung für den
Stadtwehrleiter und seinen Stellvertreter ist die erfolgreich abgeschlossene
Führungsausbildung „Zugführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“. Die
Qualifikation zur vorhergehenden taktischen Führungsfunktion reicht
aus, wenn sich der Kandidat schriftlich vor der Wahl verpflichtet, die erforderliche
taktische Führungsausbildung und den Lehrgang „Leiter einer
Feuerwehr“ innerhalb von zwei Jahren zu absolvieren. Die Kandidaten
sollen ihren ersten Wohnsitz in der Gemeinde haben.
(5) Die nach § 17 Absatz 3 SächsBRKG durchzuführenden Wahlen sind
mindestens zwei Wochen vorher, zusammen mit dem Wahlvorschlag,
den wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen bekannt zu machen. Der
Wahlvorschlag sollte mehr Kandidaten enthalten, als zu wählen sind, und
muss vom zuständigen Feuerwehrausschuss bestätigt sein. Zur Erstellung
des Wahlvorschlags ist im Vorhinein ein Zeitraum von mindestens 4
Wochen zur Ermittlung der Kandidaten und zusätzlich ein Zeitraum von
mindestens 2 Wochen zur Bestätigung durch den zuständigen Ausschuss
einzuräumen. Betroffene Kandidaten sind im Feuerwehrausschuss nicht
stimmberech-tigt.
(6) Wahlen sind vom Bürgermeister oder einem von ihm benannten Beauftragten
zu leiten. Die anwesenden Stimmberechtigten benennen in der
Regel durch offene Abstimmung mit absoluter Mehrheit zwei Beisitzer,
die zusammen mit dem Wahlleiter die Stimmenauszählung vornehmen.
Die Beisitzer können Wahlberechtigte, jedoch keine Kandidaten sein.
(7) Wahlen des Stadtwehrleiters und seines Stellvertreters können nur dann
vorgenommen werden, wenn mehr als die Hälfte der nach § 13 Absatz 2
wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen anwesend ist. Wahlen des Stadtteilwehrleiters,
seiner Stellvertreter und des Stadtteilfeuerwehrausschusses
können nur dann vorgenommen werden, wenn mehr als die Hälfte der
nach § 13 Absatz 6 wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen anwesend
sind. Bei Nichterreichen der erforderlichen Anzahl an wahlberechtigten
Feuerwehrangehörigen ist innerhalb eines Monats eine zweite Wahlversammlung
einzuberufen. In dieser zweiten Wahlversammlung kann
unabhängig von der Zahl der anwesenden wahlberechtigten Mitglieder
gewählt werden. Eine Änderung oder Ergänzung der eingereichten Wahlvorschläge
zwischen erster und zweiter Wahlversammlung, ist unzulässig.
(8) Wahlen sind geheim durchzuführen. Steht nur ein Kandidat zur Wahl, kann
im Einvernehmen mit der Hauptversammlung die Wahl offen erfolgen,
wenn keiner der anwesenden Stimmberechtigten widerspricht.
(9) Die Wahlen zu mehreren Ämtern erfolgen in getrennten Wahlgängen.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten
erhalten hat. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang die
absolute Mehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern
mit den meisten Stimmen durchzuführen, bei der die einfache Mehrheit
(mehr Ja- als Nein-Stimmen) entscheidet. Tritt nur ein Kandidat an und
erreicht dieser keine absolute Mehrheit, ist eine erneute Wahl nach Maßgabe
der Absätze 1 bis 8 und Absatz 9 Sätze 1 bis 3 durchzuführen. Liegt
bei mehreren Kandidaten Stimmengleichheit vor, entscheidet das Los.
(10) Für die Wahl der zusätzlichen Mitglieder der Stadtteilfeuerwehrausschüsse
gelten die Absätze 1 bis 8, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt
ist. Die Wahl der zusätzlichen Mitglieder der Stadtteilfeuerwehrausschüsse
ist als Mehrheitswahl ohne Stimmhäufung durchzuführen. Jeder Wahlberechtigte
hat so viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder zu wählen
sind. In den Feuerwehrausschuss sind diejenigen Feuerwehrangehörigen
gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben.
(11) Die Gewählten sind zu fragen, ob sie die Wahl annehmen.
(12) Die Niederschrift über die Wahl ist spätestens eine Woche nach der Wahl
durch den Wahlleiter dem Bürgermeister zu übergeben.
(13) Der Bürgermeister muss dem Wahlergebnis widersprechen, wenn er der
Auffassung ist, dass es rechtswidrig ist; er kann ihm widersprechen, wenn
er der Auffassung ist, dass es für die Gemeinde nachteilig ist.
(14) Sofern kein Widerspruch nach Absatz 13 erfolgt, beruft der Bürgermeister
im Benehmen mit dem Stadtrat die Gewählten in die Positionen.
(15) Scheidet ein gewähltes zusätzliches Mitglied aus dem Stadtteilfeuerwehrausschuss
aus, rückt ein Ersatzmitglied nach. Ersatzmitglieder sind
alle Wahlbewerber, die bei der Wahl für die zusätzlichen Mitglieder
des Feuerwehrausschusses nicht die erforderliche Stimmenzahl, jedoch
mindestens eine Stimme erhalten haben. Die Reihenfolge der Ersatzmitglieder
bestimmt sich nach der Anzahl der erhaltenen Stimmen. Bei
Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht kein Ersatzmitglied mehr
zur Verfügung, finden Nachwahlen auf der Ebene der betroffenen Stadtteilfeuerwehr
nach Maßgabe der Absätze 10 bis 12 statt.
(16) Neuwahlen während der Berufungsperiode sind anzusetzen, wenn zwei
Drittel der Stimmberechtigten dies schriftlich vom Stadtwehrleiter fordern.
§ 16 Kameradschaftskasse
(1) Jede Stadtteilfeuerwehr ist berechtigt, eine Kasse für die Kameradschaftspflege
und für die Durchführung von Veranstaltungen zu bilden.
(2) Sie besteht aus
a) Zuwendungen der Stadt und Dritter
b) Erträgen aus Veranstaltungen
c) sonstigen Einnahmen
d) mit Mitteln des Sondervermögens erworbenen Gegenständen.
(3) Über die Verwendung der Mittel beschließt die Stadtteilwehrleitung im
Einvernehmen mit dem Stadtteilfeuerwehrausschuss.
(4) Die Kameradschaftskasse ist durch einen Kassenverwalter zu führen und
jährlich mindestens einmal durch zwei Kassenprüfer, die Angehörige der
jeweiligen Stadtteilfeuerwehr sind, zu überprüfen. Eine Funktionsdoppe-
12. März 2025 AMTSBLATT
Seite 30
lung von Kassenverwalter und Kassenprüfer ist nicht zulässig.
(5) Im Rahmen der Kameradschaftsarbeit können sich die Mitglieder der
Feuerwehr an der Durchführung von gemeinnützigen und wohltätigen
Veranstaltungen, Brauchtumsveranstaltungen, Veranstaltung zur Aufrechterhaltung
und Förderung der Kultur und Veranstaltungen zur
Wohlfahrtspflege beteiligen und dabei Einnahmen erzielen, die dieser
Kameradschaftskasse ausschließlich zu gemeinnützigen Zwecken zugeführt
werden.
§ 17 Öffentlichkeitsarbeit
(1) Zur Unterstützung des Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehr
Bad Düben ist ein beratendes Gremium zu bilden, dem von jeder
Stadtteilfeuerwehr jeweils ein durch den Stadtteilfeuerwehrausschuss
bestellter Vertreter angehört.
(2) Das Gremium erarbeitet Ideen zur positiven Außendarstellung der
Feuerwehr Bad Düben mit seinen Stadtteilfeuerwehren und dem Feuerwehrdienst
im Allgemeinen und organisiert deren Umsetzung in enger
Abstimmung mit dem Bereich Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Bad Düben.
(3) Die Öffentlichkeitsarbeit unterliegt den Weisungen des Stadtwehrleiters.
§ 18 Übergangsbestimmungen
Die nach den außer Kraft getretenen Satzungen berufenen Funktionsträger
behalten bis zum Ablauf der dort benannten Wahlperiode ihr Amt inne. Weiterhin
dürfen bereits aufgenommene Angehörige der Feuerwehr abweichend
von der Regelung nach § 3 Absatz 1 Satz 4 in ihrer Abteilung verbleiben.
§ 19 Verhältnis zu anderen Rechtsnormen
Die Vorschriften von Bundes- und Landesgesetzen sowie bereits bestehender
Verordnungen, insbesondere aus dem SächsBRKG bleiben durch die Regelungen
in dieser Satzung unberührt.
§ 20 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung vom 13. Juni 2024 tritt außer Kraft.
Bad Düben, den 7. März 2025
Astrid Münster
Bürgermeisterin
Hinweis nach § 4 Absatz 4 SächsGemO:
Gemäß § 4 Absatz 4 der SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang
an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung
der Satzung verletzt worden sind,
3. der/die Bürgermeister/in dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen
hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Verwaltung unter Bezeichnung
des Sachverhaltes der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht
worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann
auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Einladung der Landeigentümer zur Jahreshauptversammlung
der Jagdgenossenschaft Bad Düben
Die Grundeigentümer und Jagdpächter der Jagdgenossenschaft Bad Düben
sind herzlich eingeladen zu der am Freitag, den 4. April 2025 um 19 Uhr im
Feuerwehrgerätehaus Bad Düben, Bitterfelder Straße 17, stattfindenden Jahreshauptversammlung.
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung
2. Bericht des Vorstandes und der Kasse zum Jagdjahr 2024/2025
3. Bericht des Kassenprüfers
4. Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers
5. Diskussion und Anfragen
6. Vorstellung und Genehmigung des Haushaltsplanes 2025/2026
7. Bericht der Jagdpächter
8. Verschiedenes
Anschließend wird zum gemütlichen Beisammensein mit Abendessen gebeten.
Das Parken auf dem Feuerwehrgelände ist den Einsatzkräften vorbehalten.
gez. Vorstand der Jagdgenossenschaft Bad Düben
Einladung zur ordentlichen
Mitgliederversammlung
des SV Bad Düben e. V.
Liebe Sportfreunde,
zur ordentlichen Mitgliederversammlung des SV Bad Düben e. V. laden wir
alle Mitglieder recht herzlich ein. Diese findet am 9. April 2025, ab 18.30 Uhr
im Feuerwehrgerätehaus Bad Düben (Bitterfelder Straße 17) statt.
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Mitgliederversammlung und Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Wahl des Versammlungsleiters, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung,
Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung, Wahl der
Wahlkommission
3. Jahresbericht des Vorstandes für das abgelaufene Kalenderjahr (Abteilungen)
4. Finanzbericht des Schatzmeisters
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Aussprache über die Berichte
7. Entlastung des Vorstandes
8. Ehrungen
9. Neuwahl des Vorstandes und der Kassenprüfer
10. Schlusswort des Vorsitzenden
Stimmberechtigt ist jedes Mitglied, welches zum Versammlungszeitpunkt das
18. Lebensjahr vollendet hat. (Satzung des Vereins § 4)
Anträge von Mitgliedern, die zur Diskussion gestellt werden sollen, bitten wir
bis zum 31. März 2025 schriftlich an den Vorstand (Postadresse: Postfach 1116,
04847 Bad Düben oder E-Mail: vorstand@sv-bad-dueben.de) zu senden.
Information
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand
Ab dem 1. März informieren Sachsenforst und der Deutsche Wetterdienst wieder
tagaktuell über die örtliche Waldbrandgefahr in Sachsen.
https://www.mais.de/php/sachsenforst.php
Die „Oma-Opa-Enkelzeit“ am 18. und
25. Februar – Ein voller Erfolg im Landschaftsmuseum
der Dübener Heide Burg Düben
Strahlende Kinderaugen, begeisterte Großeltern und ein spannendes Programm
– die „Oma-Opa-Enkelzeit“, ein Ferienfreizeitprojekt im Landschaftsmuseum
der Dübener Heide Burg Düben, war ein voller Erfolg. Zahlreiche Familien
nutzten die Gelegenheit, gemeinsam auf Entdeckungsreise zu gehen und das
Museum auf besondere Weise zu erleben. Aufgrund der hohen Nachfrage plant
das Museum in den Oktoberferien eine Wiederholung der „Oma-Opa-Enkelzeit“
und freut sich darauf wieder, zahlreiche Gäste begrüßen zu dürfen.
AMTSBLATT
der Gemeinde Laußig
12. März 2025 Nr. 4/2025
Beschluss des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Laußig
Beschluss-Nr. 36/4/2025
Entsprechend § 88 Absatz 4 der Sächsischen Gemeindeordnung wird bekannt
gegeben, dass der Gemeinderat der Gemeinde Laußig in seiner Sitzung am 18.
Februar 2025 den Jahresabschluss 2022 mit allen Anlagen festgestellt hat und
dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Gemeinde Laußig vermittelt.
Der Prüfbericht des Rechnungsprüfers liegt den Gemeinderäten vor.
Bilanz
Aktiva 31. Dezember 2022
1 Anlagevermögen 24.222.984,75 €
2 Umlaufvermögen 785.430,31 €
3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 6.335,40 €
4 Nicht durch Kapitalposition gedeckter Fehlbetrag 0 €
Summe Aktiva 25.014.750,46 €
Passiva
1 Kapitalposition 15.422.671,71 €
2 Sonderposten 5.813.679,74 €
3 Rückstellungen 102.330,32 €
4 Verbindlichkeiten 3.675.777,12 €
5 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 292,11 €
Summe Passiva 25.014.750,46 €
Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses ergab einen Betrag von
201.453,53 Euro. Der Überschuss im Sonderergebnis beträgt 166.483,32 Euro.
Der Jahresabschluss mit allen Anlagen ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Bericht des Jahresabschlusses 2022 vom 5. November 2024 der örtlichen
Prüfung der Gemeinde Laußig, durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
KOMM-TREU GmbH, ergab keine Beanstandungen, die einer Feststellung des
Jahresabschlusses durch den Gemeinderat entgegenstanden.
Der Jahresabschluss 2022 mit allen Anlagen liegt ab 13. März 2025 dauerhaft
zu den Dienstzeiten in der Gemeinde Laußig (Finanzverwaltung) öffentlich zu
jedermanns Einsicht aus.
Laußig, 3. März 2025
Impressum
Amtsblatt der Gemeindeverwaltung Laußig
Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister der Gemeinde Laußig
Herstellung und Vertrieb: Verlagshaus „Heide-Druck“, Bad Düben
Für telefonisch eingebrachte Änderungen/Ergänzungen wird keine Garantie für
ordnungsgemäßen Abdruck übernommen.
Schneider
Bürgermeister
Presseler Karnevalverein
Mit den Narren ging‘s auf Kreuzfahrt durch den Landgasthof
(Pressel/Wsp/ny). Ein ganz schöner
Seegang herrschte im Saal des Presseler
Landgasthofes, als das närrische
Kreuzfahrtschiff die Segel setzte. Die
Mitglieder des Presseler Karnevalvereins
(PKV) hatten ihre Fans zwei Mal
zur Gala in den Landgasthof geladen,
um mit ihnen gemeinsam das närrische
Schiff zu besteigen und in konfettireiche
See zu stechen.
Was für eine Gaudi: Tänze und Sket-
che wechselten sich ab und brachten
das Publikum zum Lachen, Schunkeln
und Staunen. Eine Augenweide – wie
jedes Jahr – waren wieder die zauberhaften
Tänzerinnen im Alter von
5 bis 45 Jahren. So war glitzernde
Garde ebenso zu erleben, wie tänzerische
Showeinlagen und natürlich
die beiden entzückenden Funkenmariechen
Melina Marthaler und Lena
Sperling. Dieses Mal erfreuten auch
Die schwarzen Schmetterlinge entpuppten sich als die Kindertanzgruppe „Magic
Confettis“. Sie werden von Anja Böhme und Anja Nauditt trainiert.
Der Sketch „Der langweilige Hochzeitstag“ war natürlich nicht langweilig, sondern
durch eine spaßige Wendung im Geschehen überraschend lustig.
Fotos: (Wsp) Nyari
(insbesondere die weiblichen Gäste)
drei männliche „Sahneschnittchen“.
Im engen, figurbetonten Turnerdress
hüpften und posierten sie so allerliebst,
dass sie natürlich nicht um eine Zugabe
herumkamen. Die Damenwelt hätte die
drei Herren sicher noch ein drittes Mal
auf der Bühne sehen wollen.
Durch das abwechslungsreiche Programm
führten in gewohnt kurzweiliger
Weise die bezaubernde Lisa
Willems und der charmante Michael
Kläring, die also nach und nach die
verschiedenen Gäste (Darsteller im
Showprogramm) an Bord begrüßten.
Da muss man auch mal ein Lob an
das Drehbuch äußern. Nicht nur die
beiden Gala-Abende, sondern auch
der Kinderfasching mit Piratendisco,
einem Extra-Kinder-Showprogramm
und einer spaßigen Schatzsuche war
wieder von Erfolg gekrönt.
Dübener
WOCHENSPIEGEL
12. März 2025 AUS DER REGION 11
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Wir sind seit Jahrzehnten ein kompetenter Partner für Handwerk, Gewerbe und Privatkunden.
An 8 Standorten bieten wir für Privat- und Profikunden ein breit gefächertes
Sortiment rund um Bauen, Haus, Garten und Landwirtschaft. Wir suchen zur Verstärkung
unseres Teams einen:
Verkaufsberater (m/w/d) in Vollzeit/Teilzeit
für unseren Baustoff-Fachhandel am Standort Bad Düben
Ihr Aufgabengebiet:
• Kundenberatung und Verkauf
• Erstellung von Angeboten und Aufträgen
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Ihr Profil:
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sowie einen sicheren Arbeitsplatz in einem regionalen Familienunternehmen mit
geregelten Arbeitszeiten.
Gerne bieten wir auch Quereinsteigern aus dem Handwerk die Möglichkeit, sich zu
bewerben! Weitere Informationen finden Sie unter https://www.rhg.de/info/karriere/
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Körbitzweg 4, 04849 Bad Düben, Tel.: 03 42 43 / 78 30.
Diese Anzeige ist ausschließlich in der
Printausgabe sichtbar.
Trainingslager auf dem Rabenberg
Geräteakrobaten machten sich
im Erzgebirge fit
(Breitenbrunn/Wsp/bro). Eine Woche
verbrachten die Geräteakrobaten des
TV Blau-Gelb 90 Bad Düben im Erzgebirge.
Dort wurde nicht nur im Schnee
getobt und auf der Rodelbahn um die
Wette gefahren. Auch beim täglichen
Training an Sprung, Stufenbarren, Balken
und Boden wurde hart gearbeitet.
Seit 1990 verbringen die Sportler ihre
Winterferien im Sportpark Rabenberg.
„Mittlerweile sind uns viele der Mitarbeiter
ans Herz gewachsen. Unsere
Wünsche werden dort jederzeit gern
umgesetzt. Wir haben nicht nur eine
komplett eingerichtete Geräteturnhalle,
sondern bekommen auch bei allen
anderen Dingen große Unterstützung“,
lobte Vereinschef Steffen Brost.
Eine Woche lang wurden viele neue
Elemente gelernt und so manches
Kind wuchs über sich hinaus. „Wir
sind für die kommenden Wettkämpfe
gut gerüstet. Jetzt muss das Erlernte
im Training weiter gefestigt werden,
damit es später auch wettkampftauglich
wird“, ergänzte Brost.
Neben den Trainingseinheiten in der
Sporthalle, ging es auch raus in die
Winterlandschaft rund um den Rabenberg.
So wurde nicht nur gewandert,
sondern es gab auch eine TV90-Rodelmeisterschaft
am Hausberg des
Sportparks. „Es war eine sehr schöne
Ferienwoche mit vielen Erlebnissen.
Ich möchte im nächsten Jahr gern
wieder mitfahren“, freute sich die
neunjährige Lotta Zutz.
Für die Blau-Gelben kehrt jetzt wieder
der Trainingsalltag ein. Die nächsten
Aufgaben mit Wettkämpfen im
tschechischen Karlovy Vary, bei der
Landesliga in Markkleeberg sowie
den Bezirksmeisterschaften in Leipzig
werfen bereits ihre Schatten voraus.
Der nächste Dübener
WOCHENSPIEGEL erscheint am 26. März.
Stellenanzeige
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in der
LEBENSMITTELINDUSTRIE
• Mechatroniker
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Elektroingenieur
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Gebäudetechnik
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unserer Website
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Eine Woche tummelten sich die Bad Dübener Turnerinnen im Sportpark Rabenberg
in der Nähe des erzgebirgischen Breitenbrunn.
Foto: Verein
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TRAUERANZEIGEN 12. März 2025
Dübener
WOCHENSPIEGEL
Ganz still und leise ohne ein Wort, gingst du
von deinen Lieben fort. Du hast ein gutes Herz
besessen, nun ruht es still, doch unvergessen.
Es ist so schwer es zu verstehen, dass wir
dich nicht mehr wiedersehen.
Plötzlich für uns unfassbar, nach einem Leben,
dass ganz voller Liebe und Fürsorge für seine
Liebsten war, verstarb
Maik Leibnitz (Mosch)
* 14. Februar 1984 † 23. Februar 2025
In tiefer Trauer
Deine Mutti Gabi
Dein Vati Wolfram mit Karla
Deine Kinder Romy, Jonas, Pauline, Lotte und Edwin
Dein Bruder Mirko
Dein Opa Manfred (Mani)
Im Namen aller Angehörigen
Die Trauerfeier findet am Samstag, dem 15. März 2025, 11.00 Uhr
auf dem Stadtfriedhof in Bad Düben statt, mit anschließender Beerdigung
auf dem Friedhof in Wellaune.
Der nächste Dübener
WOCHENSPIEGEL erscheint am 26. März.
In deine Hand lege ich voll Vertrauen meinen Geist;
Du hast mich erlöst, Herr, du Gott der Treue. (Psalm 31,6)
Wir nahmen Abschied von
Dr. Dorothea Osterland
geb. Wießner
geb. 13.11.1940 verst. 18.02.2025
Herzlichen Dank an ihre ehemaligen Mitarbeiterinnen
Frau Stahl, Frau Schiemann und Frau Heß vom
ökumenischen ambulanten Hospizdienst der Diakonie
für die lieben Worte und Gebete auf ihrem letzten Weg.
Besonderer Dank gilt Frau Heß, für die Begleitung
bis zuletzt und dem gesamten Team
des Wohnbereiches 1 im Altenpflegeheim
Diakonie St. Nikolai für die liebevolle Betreuung
und Pflege in ihren letzten 18 Monaten.
Ein Dankeschön an das Bestattungswesen Sonntag
und den „guten Blumen-Geist“.
In stiller Trauer
Ihr Liebling Tino mit Tamara und Familie
In bester Erinnerung blieb Thea ihre jahrzehntelange, unterhaltsame
Freundschaft zu ihren Freundinnen Gisela H. und Ursel B.
NACHRUF
Wir trauern als Belegschaft der Straßen- und Tiefbau GmbH Eilenburg um
Maik Leibnitz
Mit Maik verlieren wir einen geliebten Menschen, Freund und Kollegen,
der bei uns allen geachtet und geschätzt wurde.
Eine große Dankbarkeit soll ihn begleiten.
DANKSAGUNG
Es ist schwer, sich daran zu gewöhnen, dass du nicht mehr da bist,
aber es ist tröstend zu wissen, dass viele dich schätzten und gern hatten.
Lothar Weißner
geb. 31. Juli 1952 gest. 17. Januar 2025
Herzlichen Dank sagen wir allen Verwandten, Freunden
und Bekannten, die mit uns Abschied nahmen, uns in
unserem Schmerz begleitet haben und ihre Anteilnahme auf
so vielfältige und liebevolle Weise zum Ausdruck brachten.
Ein besonderer Dank geht an unsere Enkelin Julia für die einfühlsame
Trauerrede, meiner Nachbarin Anette, dem Bestattungsinstitut Steinbach,
Arthur und Irene Cachej, Silkes Blumenshop sowie
der Gaststätte Sylvia Schreyer.
In stiller Trauer
Deine Christel
im Namen aller Angehörigen
Straßen- und Tiefbau GmbH Eilenburg
Mitarbeiter und Geschäftsleitung
Wir nehmen Abschied von
Margot Bille
geb. Espenhain
* 18. Juni 1938 † 16. Februar 2025
Dein Sohn Peter
Deine Enkel Falk und Annegret
Deine Urenkel Erik und Freja
Die Trauerfeier mit Urnenbeisetzung findet am Samstag,
dem 29. März 2025, 11.00 Uhr
auf dem Stadtfriedhof in Bad Düben statt.
Laußig, im März 2025
Du hast gesorgt, du hast geschafft, bis dir die Krankheit nahm die Kraft.
Wie schmerzlich war’s, vor dir zu stehen, dem Leiden hilflos zuzusehen.
Das Schicksal setzte hart dir zu, nun bist du gegangen zur ewigen Ruh’.
Erlöst bist du von allen Schmerzen, doch lebst du weiter in unseren Herzen.
In Liebe und Dankbarkeit nehmen wir Abschied von
unserer lieben Mutti, herzensguten Omi und Schwester
Margita Lingner
* 9. Dezember 1953 † 26. Februar 2025
Im lieben Gedenken
Deine Söhne Mike und Andreas mit Familien
im Namen aller Angehörigen
geb. Schramm
Die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung
findet im engsten Familienkreis statt.
Dübener
WOCHENSPIEGEL
12. März 2025 TRAUERANZEIGEN 13
Es weht der Wind ein Blatt vom Baum, von vielen Blättern eines.
Dies´ Blatt, man sieht es kaum – wird fehlen wie sonst keines!
Du wirst uns sehr fehlen!
Dankbar dafür, dass wir gemeinsam
schöne Zeiten verbringen durften,
nehmen wir nun schweren Herzens Abschied von
Rudolf Grandke
(Rudi)
geb. 28.11.1940 gest. 19.02.2025
In stiller Trauer
Deine liebe Helga
Conny mit Roland, Marion mit Uwe
Carola
Enkel Michael mit Susan, Stefanie mit Mirko,
Julia mit Daniel
Urenkel Kilian, Jonna, Aniko und Remo
Die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung findet am Samstag,
dem 15.03.2025, 10.00 Uhr auf dem Friedhof Schwemsal statt.
HERZLICHEN DANK
In den schweren Tagen des
Abschieds durften wir erfahren,
wie viel Zuneigung, Achtung und
Anerkennung meinem lieben Ehemann,
herzensguten Vati und treusorgenden Opa
Werner Ehlicker
entgegengebracht wurde.
Tief bewegt von der überaus großen Anteilnahme,
die uns durch liebevolle Worte, stillen Händedruck, herzliche
Umarmungen, Blumen und Geldzuwendungen zu teil wurde,
möchten wir uns bei allen Verwandten, Freunden, Bekannten,
Nachbarn, ehemaligen Arbeitskollegen und Stahlbau Krippehna
herzlich bedanken.
Ein besonderer Dank für die Fürsorge und Begleitung gilt
Pfarrerin Fitschen, dem Bestattungsinstitut Steinbach,
Blumen Meuche und Frau Pfundt von der Gaststätte „Leipziger Tor“.
In liebevoller Erinnerung und Dankbarkeit
Ilse, Andreas, Sybille und Jil
Naundorf, im Februar 2025
Es ist so schwer, wenn sich des Vaters
Augen schließen, zwei Hände ruh‘n,
die einst so treu geschafft.
Und unsere Tränen still und heimlich fließen,
sein Tagwerk ist vollbracht.
Hansgünther
Gebhardt
* 28. Dezember 1943
† 26. Februar 2025
In Liebe und Dankbarkeit nehmen wir Abschied
Deine Rosel
Sohn René mit Jana
Tochter Anke mit Jens
sowie Deine Enkel und Urenkel
im Namen aller Angehörigen
Söllichau, im März 2025
Begrenzt auf Erden ist unsere Zeit,
die Liebe zur Mutter bleibt für die Ewigkeit.
Traurig nehmen wir Abschied von unserer
herzensguten Mutti, Schwiegermutti, Oma,
Uroma und Tante
Margit Boeckenhauer
geb. Scheinichen
geb. 23. Februar 1937
gest. 03. März 2025
Mit Dankbarkeit im Namen der Angehörigen
Kordula und Detlef mit Familie
Marion und Michael mit Familie
Wilmten und Gudrun mit Familie
Burkhardt
Eckehardt
Die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung findet am Samstag,
dem 5. April 2025, 14.00 Uhr auf dem Stadtfriedhof in Bad Düben statt.
NACHRUF
Mit großer Trauer nimmt der Söllichauer
Karnevalsverein e. V. 1973 Abschied von
seinem ehemaligen Vereinsmitglied
Bernd Hoffmann
Bernd war über viele Jahre aktiv im Verein tätig.
Mit seiner Hingabe zum Karneval, seinen unzähligen Geschichten
sowie seinem unermüdlichen Engagement war er eine Bereicherung
für unseren Verein.
Das Schicksal rief auch dich, lieber Bernd, viel zu früh zu sich.
Am närrischen Sternenhimmel leuchtest auch du als Stern in
unserem Herzen weiter.
Wir verabschieden uns in Dankbarkeit und in der Gewissheit,
das du in unseren Herzen weiterlebst.
Lieber Bernd, ruhe in Frieden – wir werden dich nie vergessen!
Ein stiller Applaus und ein letztes: Söllichau Salü!
Dein Söllichauer Karnevalsverein e. V. 1973
Wenn ihr an mich denkt, seid nicht traurig,
erzählt lieber von mir und traut euch zu lachen.
Lasst mir einen Platz in eurer Mitte,
so wie ich ihn im Leben hatte.
In stiller Trauer nehmen wir Abschied von
meinem lieben Ehemann, unserem Vater,
Schwiegervater, Opa und Uropa
Bernd Hoffmann
* 8. September 1946 † 27. Februar 2025
In Liebe und Dankbarkeit
Deine Ehefrau Heidi
Deine Tochter Ivonne mit Michael
Dein Sohn Jens mit Sina
Deine Enkelkinder
Marius mit Laura und Matti
Antonia, Nicola und Moritz
im Namen aller Angehörigen
Die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung findet am Samstag,
dem 29. März 2025, 10.00 Uhr auf dem Friedhof in Söllichau statt.
14
VOM SPORTGESCHEHEN 12. März 2025
Dübener
WOCHENSPIEGEL
Der DÜBENER WOCHENSPIEGEL präsentiert
Volleyball-Sachsenklasse
SV BAD DÜBEN gegen
VfL Wildenfels & L.O. Volleys
Der DÜBENER WOCHENSPIEGEL präsentiert
Fußball-Nordsachsenliga
LSG LÖBNITZ – FSV Blau-Weiß Wermsdorf
Samstag, 22. März • 14 Uhr • Sporthalle Bundespolizei
Samstag, 15. März • 15 Uhr • Sportplatz Löbnitz
Volleyball: Sachsenklasse und Bezirksliga
Bad Dübener Heimspiel-Marathon am 22. März
(Bad Düben/Wsp/kp). Auf die Bad
Dübener Volleyball-Gemeinde wartet
am 22. März ein wahrer Heimspiel-
Marathon. Während die Bezirksliga-
Damen des SV Bad Düben bereits
ab 11 Uhr mit der TSG Markkleeberg
III und der VSG Leipzig Nord
zwei direkte Konkurrenten um die
Podiumsplätze in der Sporthalle der
Oberschule empfangen, starten die
Herren ab 14 Uhr in der Sporthalle
der Bundespolizei. Hier werden die
Sachsenklasse- und die Bezirksliga-
100 Jahre „Edelroller“
Großes Jubiläum für Bad Dübens ersten Kegelverein
(Bad Düben/Wsp). Am 25. Februar
1925, also vor 100 Jahren, wurde der
erste Kegelverein „Die Edelroller“ im
Hotel „Schwarzer Adler“, dem heutigen
Hotel „National“ in Bad Düben, ins
Leben gerufen. Die Gründungsväter,
waren die Geschäftsleute Ofensetzmeister
Paul Abicht, Bankkaufmann Willy
Apitzsch, Bäckermeis ter Herrmann
Ende, Schneidermeister Hans Frings,
Hotelier Alfred Gleißner, Möbelfabrikant
Fritz Große, Sattlermeis ter
Fritz Krahnefeld, Ziegeleibesitzer
Walter Kohl, Kaufmann Max Richter,
Willy Winkler von der gleichnamigen
Druckerei sowie Herr Hartmann vom
Autogeschäft aus Bad Düben.
Die elf Herren haben den Verein gegründet,
um dem arbeitsreichen und tristen
Alltag zu entfliehen. Es war in der
Zeit der Weimarer Republik, in der die
politischen Verhältnisse, geprägt von
hoher Arbeitslosigkeit und hoher Inflation
sehr unsicher und instabil waren. In
wöchentlichen geselligen Runden bei
Bier, Schnaps, Bockwurst und körperlicher
Ertüchtigung in Form von Kegeln
haben die Geschäftsleute Entspannung
gefunden und als Nebenprodukt auch
Geschäfte getätigt. Gerüchte, dass die
elf „Edelroller“ ihren Frauen wenigstens
einmal in der Woche entfliehen
wollten, konnten bisher nicht belegt
werden. Wir, die Nachfolgegeneration
der „Edelroller“, lassen solche Gerüchte
nicht aufkommen, denn wir feiern gern
und werden auch in Zukunft gern mit
Männer parallel jeweils zwei Heimspiele
austragen.
Für die selbsternannten „Holzbuben“
der ersten Mannschaft kommt es hier
unter anderem zum absoluten Spitzenspiel
gegen Tabellenführer VfL
Wildenfels. Zweiter Gegner des Tages
ist das Schlusslicht aus Limbach-Oberfrohna.
Auf der anderen Seite der
Halle schmettert das zweitplatzierte
Reserveteam gegen Spitzenreiter
Turbine Leipzig sowie Verfolger SV
Stahl Brandis.
Volleyball-Sachsenklasse West Männer
Pl. Mannschaft Sp. Sätze Pkt.
1. VfL Wildenfels 13 32:18 29
2. SSV St. Egidien 13 32:17 28
3. VSV Eintracht Reichenbach 13 34:21 28
4. SV Bad Düben 11 30:13 26
5. VV DJK Colditz 13 24:26 18
6. 1. VV Freiberg 11 22:19 17
7. SV Union Milkau 12 19:27 13
8. NV Markkleeberg II 13 19:29 13
9. L.E. Volleys IV 13 12:35 7
10. L.O. Volleys 12 13:32 7
unseren Frauen feiern.
Unseren Gründungsvätern haben wir
es also zu verdanken, dass wir heutigen
„Edelroller“ am 23. Februar 2025 im
Hotel „National“ das 100. Jubiläum
des Kegelvereins feiern konnten. 100
Jahre „Edelroller“ heißt, dass es 100
Jahre viele sportbegeisterte und nach
Geselligkeit durstende Bad Dübener
gegeben hat und heute noch gibt, die
unseren Verein am Leben erhalten
haben beziehungsweise weiterhin erhalten.
Stellvertretend müssen hier die
Gründungsväter und die „Edelroller“
der vergangenen Jahrzehnte, wie zum
Beispiel Heinz Buchmann, Herbert Altmann,
Werner Freitag, Kurt Rauchfuß,
Fritz Ende, Fritz Seiboth, Otto Leuschner,
Egon Obstfelder, Erich Schneider,
Karl Sonntag, Horst Koch und Rolf
Jentsch, genannt werden.
Die letzten 20 Jahre war das Vereinsleben
durch die „Edelroller“ Günter
Baum garten (Alterspräsident), Siegmund
Thiele, Werner Bomsdorf, Heiner
Brasch, Manfred Kertscher, Jürgen
Wunderwald, Wolfgang Wichlacz,
Jürgen Liebetanz, Peter Puschmann,
Wilfrid Jacob, Eberhard Rau, Wolfgang
Lehmann, Josef Lauber und Lothar
Geisler (Ehrenpräsident) geprägt.
Im Jahr 2023 wurden die Sportfreunde
Peter Dietrich, Jürgen Dudek, Roland
Girod und Wilfried Paul im Verein
aufgenommen und stellen eine große
Bereicherung dar. Die „Edelroller“
Josef Lauber, Wolfgang Lehmann,
Siegmund Thiele, Heiner Brasch und
Wolfgang Wichlacz mussten leider in
den letzten Jahren aus gesundheitlichen
und altersbedingten Gründen unseren
Verein verlassen.
Die „Edelroller“ sind Mitglieder des
neu gegründeten Kegelsportvereins Bad
Am Ort ihrer Gründung, dem heutigen Hotel „National“, feierten die Bad Dübener
„Edelroller“ ihren 100-jähriges Bestehen.
Foto: privat
Fussball-Nordsachsenliga Männer
Pl. Mannschaft Sp. Tore Pkt.
1. SC Hartenfels Torgau 15 41:11 45
2. ESV Delitzsch 18 62:26 42
3. FSV Glesien 15 32:19 29
4. SV Concordia Schenkenberg 18 43:31 28
5. FSV Blau-Weiß Wermsdorf 16 36:24 27
6. FSV Beilrode 09 14 41:25 25
7. SG Zschortau 16 27:28 23
8. SV Naundorf 16 29:27 22
9. LSG Löbnitz 16 21:29 21
10. TSV 1862 Schildau 15 26:38 19
11. FSV Wacker Dahlen 14 26:22 18
12. FSV Oschatz 17 27:38 17
13. SV Traktor Naundorf 17 31:47 15
14. FSV Krostitz II 16 18:43 9
15. FV Bad Düben 1921 15 15:44 7
16. SV Mügeln-Ablaß 14 23:46 6
Düben e. V. Die Kegelfreunde treffen
sich jeden Dienstag in der Zeit von
18.30 bis 21.30 Uhr auf der Kegelbahn
zum Kegelsport und geselligen Beisammensein.
Außersportlich verbrachten
die „Edelroller“ in den vergangenen
Jahren, teilweise auch mit ihren Frauen,
gemeinsame Stunden mit gemeinsamen
Wochenendausflügen, Grillabenden,
mit dem Feiern von runden und halbrunden
Geburtstagen und dem Feiern von
Silbernen, Goldenen, Diamantenen und
Eisernen Hochzeiten. Jährlich wird hierfür
ein Veranstaltungsplan aufgestellt.
Abschließend müssen die „Edelroller“
aber noch auf die Tatsache aufmerksam
machen, dass der Verein in den
nächsten Jahren nicht mehr als Verein
fortbestehen wird, wenn keine Nachfolger
gefunden werden. Alle „Edelroller“
sind inzwischen Rentner im Alter von
67 bis 84 Jahren. Wer interessiert am
Kegelsport und zwischen 50 und 60
Jahren alt ist, und „Edelroller“ werden
möchte, meldet sich bitte bei uns auf der
Kegelbahn zu unseren oben genannten
Kegelzeiten.
Mit dem Motto der „Edelroller“: „In
Geselligkeit bei guter Laune, verbunden
mit dem Genuss eines oder mehrerer
edler Tropfen Gerstensaftes oder Weingeistes“
feierten am 23. Februar 2025
die „Edelroller“ den 100.Geburtstag
mit einem dreifachen „Gut Holz, Gut
Holz, Gut Holz.“
Im Namen aller „Edelroller“
Wilfrid Jacob, Präsident
Dübener
WOCHENSPIEGEL
12. März 2025 AUS DER REGION 15
„Das besondere Hobby“: Markus Baseler und der Amateurfunk
Per Morsetaste von der Dübener Heide in die ganze Welt
(Bad Düben/Wsp/kp). In loser Reihe
stellen wir seit geraumer Zeit Leserinnen
und Leser mit besonderen Hobbys
vor. Den Anfang in diesem Jahr macht
der Bad Dübener Markus Baseler. Er
ist seit Jahrzehnten begeisterter Amateurfunker
und hat in diesem Metier
sogar eine berufliche Nische gefunden,
die längst seinen Alltag bestimmt.
Alles fing an mit seinem
Onkel. Dieser war Elektronikingenieur
und bastelte
mit Klein-Markus
Telefone und Radios
zusammen. Über die
umgebauten Geräte kam
Baseler erstmals mit dem
Amateurfunk in Kontakt,
schloss sich später über die
Gesellschaft für Sport und Technik
(GST) einer von damaligen ECW-
Mitarbeitern geleiteten Clubstation
in Eilenburg an. „Hier habe ich mit
15 Jahren die Telegrafie gelernt und
später, nach Abschluss einer Prüfung
bei der Deutschen Post, eine Lizenz
bekommen. Meine Eltern haben mich
darin massiv unterstützt“, blickt der
zweifache Familienvater zurück.
Diese Morsetaste ist inzwischen ein
weltweiter Verkaufsschlager. Markus
Baseler fertigt sie mit seiner Bad Dübener
Firma BaMaTech.
Entgegen dem Klischee vom dunklen
Dachboden zieht es den Kurstädter zur
Ausübung seines Hobbys gern an die
frische Luft. Im Wald setzt sich Baseler
an einen Baum, baut seine mobile Station
auf und knüpft Verbindungen mit
der ganzen Welt. Etwa 500 Kontakte
kommen so im Jahr zusammen.
Dabei tausche man sich nur über
das Nötigste aus: Name,
Herkunft, Beurteilung der
Signalstärke, verwendetes
Equipment und auch
mal einen kurzen Wetterbericht
– alles mit
Abkürzungen, versteht
sich. Da kann es auch mal
sein, dass Baseler irgendwo
im Presseler Moor mit einem
Funker aus der Karibik morst. „Das hat
bei mir keinen Wettkampfcharakter.
Ich freue mich lediglich, wenn man
merkt, dass der andere auch Gefallen
daran findet. Dabei bekomme ich
wunderbar den Kopf frei“, beschreibt
der passionierte Amateurfunker. Zur
besseren Dokumentation schicken
sich beide Parteien in der Regel vorgefertigte
Bestätigungen im Format
Nach erfolgtem Funkkontakt senden
sich die Amateurfunker oftmals diese
Bestätigungskarten zu, wie hier von den
Cayman Islands.
Gestern und heute: Gustav-Adolf-Straße
Markus Baseler in seinem privaten Hobbyzimmer: Von hier aus funkt er in die
ganze Welt.
Fotos: (Wsp) Phillipp
einer Postkarte oder auf digitalem Weg
zu. Diese werden an das Amateurfunkzentrum
in Baunatal gesendet. „Von
dort bekomme ich zwei-, dreimal im
Jahr Bestätigungskarten aus der ganzen
Welt“, verrät er.
Baseler selbst ist gelernter Maschinenbauer
und EDV-Kaufmann. Im Jahr
2004 machte sich der heute 59-Jährige
im eigenen Keller mit der Firma BaMa-
Tech selbstständig und fertigte fortan
Komponenten, Antriebe und Achsen
für sogenannte Funktionsmodelle, also
kleine Fahrzeuge. Als dieser Markt
sukzessive bereinigt wurde, kam die
Funkschiene auf. „Mein Steckenpferd
sind seitdem Tasten für unterwegs, also
für Rucksack-Stationen. Im Jahr 2015
habe ich eine erste kleine Serie entwickelt“,
blickt der Kurstädter zurück.
Die Rede ist von kleinen, handlichen
Morsetasten zur Kommunikation per
Funk.
„Nach drei Jahren interessierten sich
die ersten Testkäufer aus den USA für
meine Produkte. Durch die sozialen
Medien erlebte ich dann einen echten
Boom“, sagt Baseler. Neben feinmechanischen
Teilen nach Kundenzeichnung
fertigt der Bad Dübener
heute mit zwei Mitarbeitern in seiner
300 Quadratmeter großen Werkstatt
im Körbitzweg diese Eigenentwicklungen.
Verkauft werden diese mittlerweile
in über 80 verschiedene Länder.
Damit sei er die Nummer zwei auf
der Welt. Lediglich ein italienischer
Hersteller hätte noch die Nase vorn.
Kennen auch Sie
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einem besonderen
Hobby oder haben
Sie selbst eins?
Lassen Sie es uns
wissen!
Tel.: 034243 / 24602
E-Mail: info@heide-druck.com
Foto: Archiv Böhlemann
Foto: (Wsp) Phillipp
In loser Abfolge reisen wir durch die Zeit und vergleichen historische Ansichten mit dem aktuellen Blickwinkel. Machen Sie sich selbst ein Bild.
Heute führt uns die Zeitreise in die Bad Dübener Straße Gustav-Adolf-Straße. Der Blick geht vom seitlichen Eingang des Stadtfriedhofs in Richtung Norden. Das
alte Foto stellte uns freundlicherweise Anwohner Ralf Böhlemann zur Verfügung. Es stammt aus den 1970er Jahren. Damals rollte hier der Verkehr der F2 Richtung
Berlin. Größere Fahrzeuge im Gegenverkehr mussten auf der unbefestigten Spur fahren – sehr zur „Freude“ der Anwohner.
Schlummert auch in Ihrem Schrank eine alte Ansicht, die es aktuell nachzustellen lohnt? Kontaktieren Sie uns unter info@heide-druck.com.
16
50 JAHRE HAMMERMÜHLER KARNEVAL VEREIN 12. März 2025
Dübener
WOCHENSPIEGEL
50 Jahre Karneval in Bad Düben
HKV feierte großes Jubiläum in ausverkauften Sälen
(Bad Düben/Wsp). Strahlende Gesichter,
bunt geschmückte Säle, Tanz,
Humor und viel Narretei: So kennen
und lieben die Gäste des Hammermühler
Karneval Vereins ihren Gastgeber.
Jahr um Jahr haben die Akteure
Tänze einstudiert, Reden gehalten
und Sketche geprobt und schlussendlich
ist dabei ein halbes Jahrhundert
zusammengekommen.
Angefangen hat alles im Jahr 1975,
dem Gründungsjahr des Vereins, unter
Ehrenpräsident Peter Oms. Über
die nächsten 50 Jahre etabliert sich der
Karnevalsverein zu einer festen Größe
in der Veranstaltungslandschaft
Bad Dübens, feiert Sessionen mit
über 1.000 Gästen und spiegelt dabei
immer das gutbürgerliche Humorfest
wieder, an dem jedermann teilhaben
kann und herzlich eingeladen ist.
Auch innerhalb des Vereins gab es
in all den Jahren stetig Zuwachs, das
Interesse insbesondere bei den Tanzgruppen
wuchs an und brachte frischen
Wind und ständig gute Laune.
Für die aktuelle Session standen über
30 Mitglieder bereits in den Startlöchern,
um die Besucher mit dem
Motto: „50 Jahre Partyknall und wir
feiern Maskenball“ vollends zu verzaubern.
Rund um den Präsidenten
Matthias Lachmann starteten sie
am 11.11.2024 hochmotiviert in die
Session, denn in diesem Jahr warteten
nicht nur die Stammgäste voller
Vorfreude auf das neue Programm,
sondern auch 18 Vereine aus nah und
fern. Neben den regulären Events war
eine Jubiläumsveranstaltung geplant,
bei der neben karnevalistischen Kollegen
und Freunden auch Vereine aus
der Bad Dübener Kulturszene vertreten
waren: neben dem Freizeitsportverein
und dem Kurrende waren sowohl
die Schützengilde als auch der
Tennisclub mit von der Partie.
Bei der närrischen Gästeliste wurde
es dann erst recht prominent: Beilrode,
Neußen, Herschdurf, Söllichau,
Pressel, Krostitz sowie Schildau, Torgau,
Delitzsch, Weidenhain, Glesien
und Eilenburg hatten ihren Besuch
angekündigt. Auch ein Vertreter des
VSC war vor Ort, der neben einer
Auszeichnung für den Verein auch
Mit Prinzenpaar, Tanzgruppen und langjährigen Mitgliedern feierte der HKV bei mehreren ausverkauften Veranstaltungen
sein 50-jähriges Jubiläum.
Verdienstorden verteilte. Viermal Silber
(Thomas Arndt, Edeltraud Müller,
Edith Scheeren, Gitte Lachmann)
sowie einmal in Gold für den Präsidenten,
der seit 45 Jahren Mitglied ist,
wurden vergeben.
Am 1. Februar läuteten Pauken und
Trompeten die große Jubiläumsveranstaltung
im HEIDE SPA ein. Über
200 karnevalistische Ordensträger eröffneten
in einem großen Einmarsch
das Programm, um ihre Glückwünsche
und Geschenke an den Jubilar
heranzutragen. Danach ging es rund,
neben dem hauseigenen Programm
stellten auch einige Vereine von
außerhalb ihre Stücke vor. Söllichau
zeigte eine klösterliche Darbietung,
die hauseigenen Nonnen konvertierten
den Saal im Handumdrehen und
Eilenburg avancierte zum Liebling des
Abends mit ihrer fantastischen Männertanzgruppe.
Auch die Eilenburger
Damen zeigten eine Darbietung. Als
Hexen verkleidet verzauberten sie
den Saal und fegten mitsamt Besen
die Gäste von ihren Plätzen. Der Rest
des Abends gehörte dem HKV, mit
Best-ofs aus den letzten 50 Jahren,
wie Annemarie und Seppl oder dem
EAN-Clan. Zum Schluss wurde es
dann noch richtig akrobatisch, als die
hochqualifizierten Reinigungskräfte
Susi, Nastasia und Mercedes-Chantal
die Bühne stürmten und sich in
luftige Höhen begaben. Das Publikum
war begeistert, als der Saal sich
verdunkelte und die Chefin der Putzdamen
zu schweben begann. In bunt
leuchtende Anzüge gekleidet und an
eine Seilkonstruktion gebunden, trällerte
Susi zu einer eigens neu komponierten
Version von „Atemlos durch
die Nacht“ durch den Saal.
Aber auch die regulären Veranstaltungen
des HKV warteten mit einem
beachtlichen Programm auf. Bei der
Gala, dem Kinderkarneval und der
Weiberfastnacht feierten insgesamt
530 Gäste mit den Karnevalisten.
Vor allem die Weiberfastnacht stach
heraus, als bestbesuchteste in der Geschichte
des Vereins. Die Gala zeigte
sich wie immer von ihrer besten Seite,
alle Akteure zeigten eine große Vielfalt
and Tanz, Sketch und Spaß. Die
Tänzerinnen der Prinzengarde und
der HKV-Funkengarde tanzten sich
in die Herzen des Publikums und das
Männerbalett zeigte eine Darbietung
in Sehnsucht nach Italien und der
Liebe. In der Weiberfastnacht waren
die Frauen an der Macht und feierten
eine grandiose Show. Auch Bürgermeisterin
Astrid Münster war dabei,
und zeigte als Helga Hahnemann einen
musikalischen Rückblick auf die
Dübener Gemeinschaft. Im Kinderkarneval
spielten die Darsteller das
Märchen „Dornröschen“ und bei den
nachfolgenden Spielen blieb vor lauter
Spannung und Spaß keine Zeit für
ein hundertjähriges Nickerchen.
Der Hammermühler Karneval hat
sich in den letzten 50 Jahren maßgeblich
verändert. Immer wieder frischer
Wind, neue Ideen und kreative
Köpfe stellen jedes Mal aufs Neue
ein großartiges Programm sicher,
bei dem für jedermann etwas dabei
ist. Egal ob Musikauswahl, Technik
oder Auf- und Abbau der Requisiten:
Auch hinter und neben der Bühne gibt
es allerhand zu tun und die helfenden
Hände werden nicht müde, dem nachzukommen.
Auch im Sponsoring zeigen
sich viele Interessierte, die dem
Erhalt des Karnevals unterstützend
entgegenkommen. Schlussendlich
liegt alles am Publikum und dieses
hat auch in dieser Session bewiesen,
dass der HKV auch weitere 50 Jahre
die Bühne des HEIDE SPA füllen
soll. Damit es auch im nächsten Jahr
wieder heißt: HKV Helau!
Elisa Lachmann
Ob Männerballett oder Prinzengarde – die zahlreichen Einlagen brachten Stimmung in die Narrhalla.
Fotos: HKV
Dübener
WOCHENSPIEGEL
12. März 2025 AUS DER REGION 17
Anhaltisches Theater Dessau
Mit dem Bus zu den nächsten Aufführungen
und ein ästhetischer Genuss!“. Der
Theaterbus (Tour 2) fährt hier 13.40
Uhr ab Bad Düben und der Bus (Tour
4) 14 Uhr in Bad Schmiedeberg ab.
Das Musical „My Fair Lady“ wird
am 10. Mai, 16 Uhr zur Aufführung
gelangen. Die Neuinszenierung
besorgt der Intendant Johannes
Weigand, der zuletzt mit seiner
„Rößl“-Inszenierung für Furore gesorgt
hat. Der Theaterbus (Tour 2)
fährt wieder 13.40 Uhr ab Bad Düben
und der Bus (Tour 4) 14 Uhr in Bad
Schmiedeberg ab.
Karten sind in der Buchhandlung
Lehmann in Bad Düben, an der
Rezeption des Eisenmoorbades im
Kurhaus Bad Schmiedeberg und in
der Tourist-Information Gräfenhainichen
erhältlich. Kartenbestellungen
nimmt der Besucherring am Anhaltischen
Theater (Tel.: 0340 / 2511222)
von allen Interessenten gern entgegen.
Am 22. März ist „Divine Rhapsody“ im Anhaltischen Theater Dessau zu sehen.
Foto: C. Heysel
(Dessau/Wsp). Das Anhaltische
Theater Dessau bietet in nächster
Zeit erneut Busfahrten zu den verschiedenen
Aufführungen an. So geht
es am 22. März zur Revue „Divine
Rhapsody“ mit über 100 Kostümen
nach Dessau. Eine musikalische
Reise mit populären Melodien aus
Oper, Operette und Musical mit
Solisten, Opernchor, Ballett und der
Anhaltischen Philharmonie unter der
Leitung von Wolfgang Kluge. Der
Theaterbus (Tour 2) fährt 14.40 Uhr
ab Bad Düben und der Bus (Tour 4)
15 Uhr in Bad Schmiedeberg ab.
Am 13. April steht 16 Uhr der
Ballett abend „Tanzt! Tanzt! Tanzt!“
mit Choreographien von Nunzio
Impellizzeri, Yaron Shamir und
Stefano Giannetti auf dem Spielplan.
Die Kritik lobt den Abend als „eine
Leistungsschau der Vielseitigkeit
Tag des Gesundheitsamtes
Tipps für sinnvollen Lebensmittelvorrat
(Delitzsch/Wsp). Unfall, Krankheit,
Extremwetter oder Stromausfälle
wünscht sich niemand. Ausgeschlossen
sind diese Ausnahmesituationen
allerdings nie. Im Rahmen des Tages
des Gesundheitsamtes (siehe Seite 6)
können sich Besucher am 18. März in
der Cafeteria des Delitzscher Landratsamtes
(Richard-Wagner-Straße
7a) deshalb auch über das richtige
Vorgehen beim Anlegen eines Lebensmittelvorrats
für den Fall der Fälle
informieren.
In einem kostenlosen Werkstattformat
erklären Beraterinnen der Verbraucher-
zentrale Sachsen in der Zeit von 14
bis 16 Uhr, wie ein ausgewogener und
nachhaltiger Vorrat aussehen kann.
Dabei geben sie ganz praktische Tipps
und Tricks zur richtigen Lebensmittellagerung
und Konservierung. Zum Abschluss
des Workshops „Werde Vorratsheld
– Wie ein Lebensmittelvorrat
schützt und versorgt“ wird gemeinsam
mit einfachen Zutaten gekocht.
Eine vorherige Anmeldung ist bis
zum morgigen Donnerstag (13.03.)
erforderlich (E-Mail: kiss@lra-nordsachsen.de
oder Tel.: 03421 / 758-
6333).
Söllichauer Karnevalsverein
Stimmungsvolles Kulturhaus: Faschingsmarathon im Heidedorf
(Söllichau/Wsp/ny). Es gibt nichts
Schöneres für Akteure auf der Bühne,
als wenn ein Saal aus allen Nähten
platzt. Mit begeistertem Publikum
gefüllt, erlebte das der Söllichauer
Karnevalsverein im Saal des Kulturhauses
bei seiner großen Gala. Rund
60 Menschen im Alter von 4 bis 75
Jahren boten den Gästen eine zweistündige
Show vom Feinsten, wo für
jeden Geschmack etwas dabei war.
Das ganze Prozedere begann traditionell
mit dem Einmarsch und dem
Konfettiregen des Elferrates – wer da
sein Bierglas nicht abdeckt, ist halt
selber schuld! Der ganze Hofstaat um
das neue Prinzenpaar David I. und
Sandra I. zog mit Gefolge auf und bot
ein phänomenales Anfangsbild, ehe
dann das Programm mit den Gardetänzen
startete. Neben Pressel hat
auch Söllichau ein Tanzmariechenpaar.
Stella und Heidi sind seit drei
Jahren ein Duo, das das Publikum
wieder mit einer synchronen Choreografie
verblüffte.
Der „Titanic-Tanz“ der mittleren
Funken rührte definitiv zu Tränen –
nicht, weil es nicht gefiel, sondern
weil es einfach zu schön und hinreißend
zu erleben war. Dass danach das
Publikum eine Zugabe forderte, war
Eine Familie aus Kossa und Bad Schmiedeberg feierte gemeinsam Fasching.
Einmarsch der Garde mit den beiden Funkenmariechen Stella und Heidi.
Fotos: (Wsp) Nyari
vorauszusehen. Auch die jüngsten
Närrinnen zeigten tolle Darbietungen.
„Wir haben aktuell so viele junge
Mädchen in unseren Reihen, dass
wir die kleinen Funken teilen mussten“,
erklärt Mühlbach. Also tanzten
zum einen die Allerjüngsten zu der
bekannten Melodie aus dem beliebten
Märchenklassiker „Drei Haselnüsse
für Aschenbrödel“ mit ihrer Trainerin
Mandy Mis. Die „anderen Kleinen“
tanzten zu bekannten Ohrwürmern
von Robby Willams und Queen. Die
großen Funken begeisterten mit einer
Tanzdarstellung nach einer James
Bond-Melodie. Wer nun denkt, das
war‘s in Söllichau mit dem Tanzen,
der irrt. Weitere Einlagen wurden
von der „Frauenshowgruppe“, den
SKV-Ladies und natürlich dem Männerballett
dargeboten.
In Söllichau ist es mittlereile ein
Muss, den anschließenden Tanzabend
mit DJ Gecko mit einer zünftigen
Polka zu beginnen, die inzwischen
nicht nur die Karnevalisten,
sondern auch die meisten Gäste
„draufhaben“. Vor der Gala erfreute
ein toller Kinderfasching und am
Sonntag ging im Saal die Seniorenveranstaltung
mit fast 80 Gästen über
die Bühne.
18
AUS DER REGION 12. März 2025
Dübener
WOCHENSPIEGEL
Landschaftspflegeverband Nordwestsachsen e. V.
Artenschutz im Authausener Wald
(Authausen/Wsp). Im Rahmen des
„Modellprojekts Naturschutzstation
mit Landesschwerpunkt“ führt der
Landschaftspflegeverband Nordwestsachsen
e. V. (LPV) in enger
Zusammenarbeit mit der Deutschen
Bundesstiftung Umwelt (DBU) als
Flächeneigentümerin eine Reihe von
Artenschutzmaßnahmen im Authausener
Wald durch.
Zu den wichtigsten Maßnahmen
zählen die Entkusselung (Beseitigung
junger Gehölze) und Entbuschung
von Heideflächen. Diese Maßnahmen
sind erforderlich, um die für die
Heide charakteristischen Offenlandflächen
zu erhalten, die von vielen
gefährdeten Pflanzen- und Tierarten
als Lebensraum benötigt werden.
Eine spezielle Herausforderung stellt
die Bekämpfung der spätblühenden
Traubenkirsche dar, die durch ihre
schnelle Vermehrung die Vielfalt des
Heidehabitats bedroht.
Außerdem werden mit tatkräftiger
Unterstützung der Jungen Naturwächter
Eilenburg Wiedehopf-Nistkästen
gebaut und ausgebracht, um den in
Deutschland gefährdeten Vogel bei
seiner Ansiedlung im Authausener
Wald zu unterstützen.
„Die Zusammenarbeit mit der DBU
und der Unteren Naturschutzbehörde
Nordsachsen ist ein wichtiger Bestandteil
dieses Projektes. Nur durch
Zu den wichtigsten Maßnahmen zählt unter anderem die Entkusselung von Heideflächen.
Dadurch werden die für den Naturpark charakteristischen Offenlandflächen
für die seltene Tier- und Pflanzenwelt erhalten. Foto: LPV Nordwestsachsen
die gemeinsame Anstrengung und
das Engagement von Fachbehörden,
Naturschutzorganisationen und ehrenamtlichen
Helfern, wie den Jungen
Naturwächtern, können wir einen erfolgreichen
Beitrag zum Erhalt unserer
einzigartigen Natur leisten“, erklärt der
nordsächsische LPV-Geschäftsführer
Andreas Vierling.
Der LPV Nordwestsachsen wird auch
in Zukunft weitere Maßnahmen im
Rahmen des Modellprojekts umsetzen,
um den Authausener Wald als wertvollen
Naturraum zu erhalten.
KONTAKT
Landschaftspflegeverband
Nordwestsachsen e.V.
Rollenstraße 23, 04838 Eilenburg
Tel.: 03423 / 7 39 30 00
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Heidekonferenz 2025
Bildung, Kultur und Outdoor sind die Zukunftsthemen
(Bad Schmiedeberg/Wsp). Unter dem
Motto „Gemeinsam die Dübener Heide
vernetzen und gestalten“ luden die
Lokalen LEADER-Aktionsgruppen
Dübener Heide Sachsen und Dübener
Heide Sachsen-Anhalt sowie das Team
des Regionalmanagements am 13.
Februar zur Heidekonferenz ins Bad
Schmiedeberger Kurhaus ein. Mehr
als 100 Teilnehmer, darunter Vereine,
Privatpersonen sowie Vertreter aus
Politik, Wirtschaft und Verwaltung,
folgten der Einladung und tauschten
sich über Chancen und Herausforderungen
einer Entwicklung der Dübener
Heide als Bildungs-, Outdoor- und
Kulturregion aus.
Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen
Nach verschiedenen Inputs tauschten
sich die Teilnehmer in drei Gruppen
über die Zukunft der Dübener Heide
als Bildungs-, Kultur- und Outdoorregion
aus. Die Arbeitsgruppe „Outdoorregion
Dübener Heide“ sieht
in der Stärkung der lokalen Gastronomie
und in der Verbesserung der
Anbindungen große Potenziale für
eine positive Entwicklung. Zu den
priorisierten Entwicklungszielen gehören
der Ausbau von Parkplätzen,
die Einführung effizienterer Kommunikationslösungen
für gesperrte
Waldwege und die Erschließung
zusätzlicher Bereiche. Auf dem Weg
zu einer Qualitätswanderregion sieht
sich die Dübener Heide jedoch Herausforderungen,
wie Vermüllung,
unklaren Verantwortlichkeiten und
hohen Qualitätsanforderungen, egenüber.
Mit der Verbesserung der Vernetzung
und Koordination im Kulturbereich
der Dübener Heide beschäftigte sich
die zweite Arbeitsgruppe. Diskutiert
Das Team vom Regionalmanagement Dübener Heide empfing die Teilnehmenden.
Foto: Cl. Evers
wurden die Etablierung eines Fördernetzwerks
auf einer zentralen Plattform,
die Notwendigkeit einer Koordinationsstelle
und einer Netzwerkstelle
Kultur sowie eine bessere Übersicht
über bestehende Initiativen und deren
Zusammenarbeit.
Die Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung
außerschulischer Lernorte
im Naturpark Dübener Heide identifizierte
mehrere zentrale Aspekte. Dazu
gehören die Verbesserung der Transportmöglichkeiten
für Schüler, eine
stärkere Zusammenarbeit zwischen
Schulen, Vereinen und Institutionen
sowie die Erweiterung der Angebote
für Familien, um Naturerfahrungen
generationenübergreifend erlebbar zu
machen. Zudem wurde die Schaffung
einer Übersicht über die Lernorte als
wichtige Maßnahme zur Erhöhung der
Sichtbarkeit diskutiert.
Dreiheide-Bürgermeisterin Karsta
Niejaki bedankte sich beim Team des
Regionalmanagements für die Organisation
der Heidekonferenz sowie
für die wertvolle Unterstützung und
fachkundige Begleitung im Förderprozess.
Mit den Worten: „Der Fortschritt
im ländlichen Raum ist ohne
bürgerschaftliches Engagement im
Verein, in der Kommune oder auch
privat nicht denkbar. Was sich hier
nach der Wende in den Bereichen
LEADER und Naturpark entwickelte,
hat seine Daseinsberechtigung mehr
als verdient“, appellierte sie an die
anwesenden Lokalpolitiker, sich für
die Fortsetzung des LEADER-Förderprogramms
einzusetzen, um den
ländlichen Raum zu erhalten und
weiter zu stärken.
Fazit
Die Dübener Heide wird als eine
attraktive Region zum Wohnen, Leben
und Erholen wahrgenommen.
Es besteht ein Konsens darüber, dass
diese positive Wahrnehmung in der
Außenwirkung weiter gestärkt werden
sollte. Die Ergebnisse der Heidekonferenz
verdeutlichen außerdem einen
starken Wunsch nach Austausch und
Vernetzung über die Landesgrenzen
hinweg. In allen drei Arbeitsgruppen
wurde die Notwendigkeit einer zentralen
Plattform identifiziert, welches
die Beteiligung der Bevölkerung
fördert, Anliegen sichtbar und Informationen
über regionale Angebote,
wie außerschulische Lernorte, zugänglich
macht. „Die Konferenz hat
zentrale Themenfelder identifiziert
und neue Impulse für die zukünftige
Entwicklung gesetzt. Die Ergebnisse
unterstreichen die Bedeutung des
Dialogs und der Zusammenarbeit für
die Zukunft der Region“, resümiert das
Team vom Regionalmanagement die
diesjährige Heidekonferenz.
HINTERGRUND
LEADER kommt aus dem Französischen
und heißt übersetzt: Verbindung zwischen
Aktionen zur Entwicklung der
ländlichen Wirtschaft. LEADER ist ein
europäischer Ansatz der Regionalentwicklung,
bei dem die Einbindung der
Menschen vor Ort im Mittelpunkt steht.
Ziel von LEADER ist es, Neues zu ermöglichen,
das Miteinander zu stärken
und so die Lebensqualität ländlicher
Räume zu sichern und auszubauen.
Dafür stellen die Europäische Union
sowie der Bund und die Länder Fördergelder
bereit. Grundlage bildet die
Lokale Entwicklungsstrategie (LES), die
unter Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger erstellt wurde und damit auf die
regionalen Besonderheiten und Bedürfnisse
abgestimmt ist. Die Dübener Heide
ist in Sachsen und Sachsen-Anhalt
anerkannte LEADER-Region. Die beiden
lokalen Aktionsgruppen der Dübener
Heide sind für den LEADER-Prozess und
die Umsetzung der LES verantwortlich.
Das Regionalmanagement begleitet
durch das Förderverfahren und berät
bei der Entwicklung und Umsetzung
von Projektideen.
Dübener
WOCHENSPIEGEL
Sonderthema BAUEN & WOHNEN
12. März 2025 19
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Sie? Das kann geändert werden, mit
Hortensien. Sie sind Hauptdarstellerinnen,
die Ihre Beete in ein Hollywoodreifes
Spektakel verwandeln
können. Eine Hortensie der besonderen
Art, die den ganzen Sommer
immer wieder neu blüht, ist die Sorte
„Endless Summer“. Mit unglaublicher
Farbpracht und einer beeindruckenden
Blühfreude rocken
diese Hortensien Ihre Grünflächen
– vom Balkon bis zum Vorgarten.
Eine Besonderheit macht
den Unterschied
Diese Hortensien sind nicht nur
schön, sie sind echte Allround-Talente.
Während andere Pflanzen
nach einer Saison die Bühne verlassen,
stehen die Hortensien das
ganze Jahr über im Rampenlicht.
Eine Besonderheit weist allerdings
nur diese Sorte auf: Die „Endless
Summer“ blüht sowohl am alten als
auch am neuen Holz – das bedeutet:
keine langen Pausen, sondern
Dauereinsatz. Sie tun das mit einer
Leichtigkeit, die jeden Gärtner,
jede Gärtnerin für sich einnimmt.
Doch Schönheit allein reicht nicht.
Sie sind auch zäh wie ein Actionheld.
Sie trotzen eisigen Wintern,
kommen mit schwierigem Wetter
klar und liefern trotzdem jedes Jahr
eine atemberaubende Blütenpracht.
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Egal, welcher Stil im Garten verfolgt
wird – unter den verschiedenen
Züchtungen findet sich für jeden
die richtige Sorte.
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elegant, verlässlich und immer ein
Hingucker
‘The Bride‘: Für alle Romantiker,
die weiße Blütenpracht lieben
‘Summer Love‘: In intensiven Himbeerrot-
und Lilatönen – ideal für
leidenschaftliche Akzente
‘Pop Star“: Diese neue, kompakte,
extrem blühfreudige Sorte ist ein
echtes Feuerwerk. Schnell, lebendig
und perfekt für Balkon und Terrasse
Pflegetipps
Hortensien sind zwar robust, aber
sie verdienen ein wenig Aufmerksamkeit:
Standort: Sie lieben es halbschattig
– ein bisschen Sonne am Morgen,
ein bisschen Schatten am
Nachmittag: perfekt, um zu glänzen,
ohne zu überhitzen.
Boden: Locker, leicht sauer, humusreich
und kalkarm: Spezielle
Hortensienerde ist ein echtes Wellness-Upgrade.
Pflanzloch: Doppelt so groß wie
der Wurzelballen – schließlich
brauchen sie Platz, um ihre Wurzeln
zu entfalten.
Gießen: Viel Wasser, aber keine
Badewanne! Besonders an heißen
Tagen abends gießen und Staunässe
vermeiden.
Zeitpunkt: Pflanzzeit ist im Frühjahr
nach dem Frost – denn echte
Stars brauchen einen gelungenen
Start.
Der nächste Dübener
WOCHENSPIEGEL
erscheint am 26. März mit dem gewerblichen
Sonderthema „fit, schön & gesund“.
20 12. März 2025
Sonderthema BAUEN & WOHNEN
Dübener
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Moos und Unkraut zu befreien. Die
dabei eingesetzte Technik wird an die
spezielle Situation angepasst“, erklärt
NORAND-Chef Andreas Herrmann.
Der eingesetzte Flächenreiniger, der
mit Düsen besetzte rotierende Sprüharme
unter seinem Gehäuse hat, sorgt
für eine gleichmäßige Reinigung. Das
verwendete Wasser wird für die Reinigung
auf bis zu 100 °C erhitzt und
ständig abgesaugt. So werden Wurzeln
von Unkräutern, Moosen und Flechten
zerstört. „Ist die Fläche abgetrocknet,
wird ein unkrauthemmender Fugensand
eingekehrt, der den Neubewuchs
verlangsamt. Die optionale Versiegelung
der gereinigten Flächen verbessert
nicht nur die Optik des Steines,
sie sorgt auch für langfristigen Schutz
der Fläche“, verrät Herrmann weiter.
Graffitientfernung
Ebenfalls für das Problem Graffiti-
Schmierereien hat „Fleckfresser“
Lösungen parat, denn diese nicht
bestellte „Kunst“ sorgt bei Hausbesitzern
und Verwaltern oft für Ärger
und Hilflosigkeit, weiß Herrmann aus
Erfahrung: „Seit 2021 nutzen wir für
die Entfernung solcher ‚Kunstwerke‘
den TORNADO ACS, ein Vakuumstrahlverfahren,
welches durch das
Aufbringen von Granulat auf die
Schmierereien – bei gleichzeitiger
Absaugung– die Farbe von der Oberfläche
entfernt.“ Das Granulat gibt es
in verschiedenen Körnungen und in
verschiedenen Materialien und wird
für den Untergrund entsprechend ausgewählt.
Auch Salpeter, Moose oder Flechten
können auf diese Weise problemlos,
ohne Einsatz von Wasser und/oder
Chemikalien entfernt werden. Eine
anschließende, optionale Versiegelung
sorgt für langfristigen Schutz vor
weiteren Schmierereien. Bezüglich des
Umweltschutzes betont der Geschäftsführer:
„Das von uns eingesetzte
Material wird mehrfach genutzt, da es
immer wieder in einem geschlossenen
System aufgefangen und gereinigt
wird.“
Für ein Beratungsgespräch stehen Andreas
Herrmann und seine Mitarbeiter
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Dübener
WOCHENSPIEGEL
Sonderthema BAUEN & WOHNEN
12. März 2025 21
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Motorisierte Helfer für
den Garten
(Wsp). Der Mietpark der Bauprofi
Bad Düben GmbH hat jede Menge
zu bieten. Gerade für die jetzige
Zeit, in der der Garten wieder auf
Vordermann gebracht und überhaupt
das häusliche Umfeld gepflegt
wird, findet man in der Schmiedeberger
Straße 70 allerlei helfende
Geräte, die gemietet werden können.
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und sorgt für eine perfekte Nährstoffversorgung
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Wurzel heraus und sorgt dafür, dass
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Sonderthema BAUEN & WOHNEN
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WOCHENSPIEGEL
Sonderthema BAUEN & WOHNEN
12. März 2025 23
Gartentipp
Selbstversorgung mit frischem Obst
(Wsp/akz). Immer mehr Menschen
möchten ihr eigenes Obst ernten.
Ob Balkon, Stadtgarten oder großes
Grundstück – mit der richtigen Auswahl
an Obstgehölzen lässt sich eine
nachhaltige und ertragreiche Ernte erzielen.
Beerensträucher – platzsparend
und ertragreich
Beeren benötigen wenig Platz und
tragen oft schon im ersten Jahr Früchte.
Besonders praktisch sind Trio-
Pflanzen mit drei Sorten in einem
Topf, etwa Johannisbeeren, Himbeeren
oder Brombeeren – ideal für eine
abwechslungsreiche Ernte. Auch die
nährstoffreiche Goji-Beere ist eine
spannende Wahl für Selbstversorger.
Obstbäume für Garten und Terrasse
Apfel-, Birnen-, Zwetschgen- oder
Pfirsichbäume tragen auf mittelstark
wachsenden Unterlagen früher
Früchte und sind pflegeleicht. Ideal
für kleinere Gärten sind Säulenbäume
und Zwergobst-Sorten, die wenig
Raum beanspruchen, aber dennoch
eine gute Ernte liefern.
Weinreben für Balkon und Pergola
Weinreben bereichern Hauswände
und Pergolen und ermöglichen eine
einfache Selbstversorgung. Duo-
Weinreben mit roten und weißen
Trauben an einer Pflanze bieten Abwechslung
und sind pflegeleicht.
Nachhaltig und unabhängig
Eigenes Obst bedeutet mehr Geschmack,
weniger Abhängigkeit vom
Handel und einen Beitrag zur Nachhaltigkeit.
Wer selbst erntet, spart
Transportwege, Verpackungsmüll
und kann auf chemische Spritzmittel
verzichten.
Obstbäume richtig schneiden
Der richtige Schnitt fördert die Gesundheit
und steigert die Ernte.
Bester Zeitpunkt: Im Winter während
der Ruhephase; bei Steinobst im
Sommer, um Krankheiten vorzubeugen
Werkzeuge: Scharfe, saubere Schnittwerkzeuge
verhindern Verletzungen.
Erziehungsschnitt: Formt den jun-
gen Baum für eine stabile Struktur.
Erhaltungsschnitt: Entfernt jährlich
überflüssige, tote oder kranke Äste.
Verjüngungsschnitt: Fördert neues
Wachstum und erhält die Vitalität des
Baumes.
Mit der richtigen Pflege kann jeder
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Landschaftspflegeverband Nordwestsachsen
Nachhaltige Landwirtschaft
mit „ECO 2 SCAPE“
(Nordsachsen/Wsp). Wie kann Landwirtschaft
im Einklang mit der Natur
gestaltet werden? Dieser Frage widmet
sich das Projekt „ECO 2 SCAPE“, das
innovative Maßnahmen entwickelt
und erprobt. In Zusammenarbeit mit
Landwirten wurden verschiedene Ansätze
umgesetzt, die sowohl ökologische
als auch wirtschaftliche Vorteile
bringen. Dazu gehören unter anderem
die Aufteilung großer Felder, um die
Strukturvielfalt zu erhöhen, der Anbau
von Leguminosen, um die Bodenfruchtbarkeit
zu verbessern, sowie die
extensive Nutzung von Grünland, um
wertvolle Lebensräume für Insekten
und Vögel zu erhalten.
Ein zentraler Bestandteil des Projekts
sind wissenschaftliche Untersuchungen,
mit denen die Auswirkungen dieser
Maßnahmen erfasst und bewertet
werden. Wie verändern sich Bodenqualität,
Wasserhaushalt und Biodiversität?
Welche Vorteile ergeben
sich für die landwirtschaftlichen Betriebe?
Die gewonnenen Erkenntnisse
helfen dabei, praxisnahe Lösungen zu
entwickeln, die langfristig sowohl die
Umwelt als auch die Landwirtschaft
stärken.
Der Austausch mit den Landwirten
spielt eine entscheidende Rolle im Projekt.
Durch regelmäßige Treffen und
Netzwerkveranstaltungen werden Erfahrungen
geteilt, Herausforderungen
diskutiert und neue Ideen entwickelt.
Ende März geht das Projekt zu Ende,
und wir hoffen, eine ähnliche Initiative
weiterführen zu können.
Mit „ECO 2 SCAPE“ möchte der Landschaftspflegeverband
dazu beitragen,
eine nachhaltigere und wirtschaftlich
tragfähige Landwirtschaft zu ermöglichen.
Weitere Infos und Kontaktmöglichkeiten:
www.lpv-nordwestsachsen.de
Für Menschen mit Demenz
Pflanzaktion „Vergiss?Mein!Nicht!“
(Nordsachsen/Wsp). „Vergiss?Mein!Nicht“
heißt eine bundesweite
Pflanzaktion zur Sensibilisierung
der Öffentlichkeit für Menschen
mit Demenz. In Sachsen startet
sie dieses Jahr am 19.
März. Rund 25 Einrichtungen,
Vereine
und Verbände im
Landkreis Nordsachsen
beteiligen
sich daran
und wollen mit
dem Pflanzen von
Vergissmeinnicht
ein Zeichen setzen.
Infotafeln neben den
Blumen erklären das
Anliegen der Initiative. In
einigen Kommunen wird es auch öffentliche
Pflanzaktionen geben.
„Das Schöne ist: Jeder kann sich
beteiligen, der Fantasie sind keine
Grenzen gesetzt – angefangen von der
einzelnen Vergissmeinnicht-Pflanze
am Empfangstresen über den größeren
Kübel im Eingangsbereich bis hin zu
ganzen Flächen in Gärten oder im öffentlichen
Raum“, sagt Grit Wegner,
Teilhabe- und Demenzkoordinatorin
des Landkreises Nordsachsen. Mit
Unterstützung der Landesinitiative
Demenz Sachsen
stimmt sie den Aktionstag
mit allen
Partnern ab.
„In Deutschland
leben rund 1,9
Millionen an Demenz
erkrankte
Menschen. Die
Vergissmeinnicht-Pflanzen
sollen zeigen, dass
sie Teil unserer Gesellschaft
und nicht vergessen
sind“, so Grit Wegner. Wer sich
beteiligen und ebenfalls Vergissmeinnicht
pflanzen möchte oder weitere
Fragen hat, kann sich direkt an die
Teilhabe- und Demenzkoordinatorin
wenden (E-Mail: demenz@lra-nordsachsen.de
oder Tel.: 03421 / 758-
6173).
Verlagshaus „Heide-Druck“
Verlagshaus „Heide-Druck“
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Geschäftsdrucksachen, Plakate, Broschüren, Endlosformulare,
Flyer, Folder, Referenzmappen, Kalender,
Stempel, Aufkleber, Schilder, Werbeartikel m. Aufdruck u.v.m.
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ZU GUTER LETZT 12. März 2025
Dübener
WOCHENSPIEGEL
Diese Anzeige ist ausschließlich in der Printausgabe sichtbar.
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Malerbetrieb Gawlick e.K.
Inhaber: Steffen Gawlick
Torgauer Landstr. 40 (Am Plan)
04838 Eilenburg
malermeister.gawlick@t-online.de
Größter
der
Region
Wir suchen ab sofort zuverlässige
und erfahrene MALER (m/w/d)
zur Verstärkung unseres Teams.
Führerschein der Klasse B von Vorteil.
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motiviertes Team & abwechslungsreiche
Tätigkeiten in spannenden Projekten
warten auf Sie.
Glaserei Paul Sonntag e.K.
Inh. Thomas Sonntag
HOLZ und GLAS
traditionelles Handwerk
mit neuen Möglichkeiten
www.glaserei-sonntag.de
Gustav-Adolf-Straße 23 • 04849 Bad Düben
Tel.: 034243/22769 • Funk: 0160/97973912
• Innenraumgestaltung
Decken • Wände • Böden
Verteilungsgebiet des Dübener Wochenspiegel
Rösa
Schköna
Schwemsal
Brösa
seit 1838
Zeidler
Tornau
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MALERMEISTER
Ortsteile:
Bad
Großwig, Sackwitz,
Meuro, Ogkeln,
Schmiedeberg Splau, Reinharz,
Patzschwig,
Moschwig,
Kleinkorgau,
Großkorgau,
Söllichau Weinberge
Durchwehna
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GmbH
Dorfstraße 5 A
04849 WELLAUNE • Stadt Bad Düben
Tel.: 03 42 43 / 2 48 50
Mobil: 01 77 / 2 94 36 53
• Fassadensanierung
Putze • Dämmungen • Anstriche
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Der nächste
Dübener
WOCHENSPIEGEL
erscheint am 26. März
mit dem gewerblichen
Sonderthema „fit, schön
& gesund“.
Oberschule Bad Düben
Forstbetrieb Sedlmayer
Roitzschjora
BRENN-
HOLZ-
VORRÄTE
auffüllen
und dabei
SPAREN
STAMMHOLZ Kiefer/Birke/Eiche
trock. oder frisches BRENNHOLZ
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WILDVERKAUF ganzjähr. geöffnet
OT Krina | Rauchhaus 1 | 06774 Muldestausee
Tel.: 034955 / 4 07 50
Neue digitale Tafeln eingeweiht
(Bad Düben/Wsp). Ein neuer Meilenstein
in der digitalen Bildung wurde
kürzlich an der Oberschule Bad Düben
gesetzt. Im Informatikraum 101 wurde
eine hochmoderne digitale Tafel eingeweiht,
die den Unterricht auf innovative
Weise bereichern wird.
Dank der großzügigen Spenden der
Manfred-Roth-Stiftung aus Fürth, der
Firma Sademann aus Bad Düben sowie
dem Preisgeld der Firma ZAROT
GmbH konnte dieses Projekt realisiert
werden. Die digitale Tafel ermöglicht
interaktive Lernmethoden und fördert
die Medienkompetenz der Schüler.
Die Schülerinnen und Schüler, die
Schulleitung und das Lehrerkollegium
bedanken sich herzlich bei allen Unterstützern,
die dazu beigetragen haben,
die digitale Ausstattung der Schule zu
verbessern. Die neue Technologie wird
nicht nur den Informatikunterricht
bereichern, sondern auch die Zusammenarbeit
und Kreativität der Schüler
fördern.
Die Oberschule Bad Düben freut sich
auf viele spannende Unterrichtsstunden
mit der neuen digitalen Tafel!
Löbnitz
Schnaditz
Tiefensee
Authausen
Bad Düben
Wellaune Görschlitz
Pristäblich
Pressel
Glaucha
Laußig
Wöllnau
Hohenprießnitz
Gruna
Mörtitz
Battaune
Der Informatikraum der Oberschule Bad Düben verfügt seit wenigen Tagen über
eine hochmoderne digitale Tafel.
Foto: privat