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Dübener Wochenspiegel - Ausgabe 5 - Jahrgang 2025

Dübener Wochenspiegel - Ausgabe 5 - Jahrgang 2025 mit dem gewerblichen Sonderthema "Bauen & Wohnen"

Dübener Wochenspiegel - Ausgabe 5 - Jahrgang 2025
mit dem gewerblichen Sonderthema "Bauen & Wohnen"

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: Die Heide-Zeitung : heimatverbunden : informativ : kritisch :

www.duebener-wochenspiegel.de

inklusive Amtsblatt Stadt Bad Düben & Gemeinde Laußig | 33. Jahrgang | Nr. 5 | 12. März 2025

Heidemesse in Söllichau

Anbieter regionaler Produkte sowie

regionale Künstler, wie Katja Aibangbee

aus Ogkeln, präsentierten sich am

Sonntag während der gut besuchten

Heidemesse im Kulturhaus.

Seite 10

Ampel oder Kreisel?

Die Stadt Bad Düben stellt sich weiter

vehement gegen die Pläne des Landesamtes,

am Knotenpunkt Schmiedeberger

Straße/Postweg eine dauerhafte

Lichtsignalanlage zu installieren.

Seite 2

Gewerbliches

Sonderthema in

dieser Ausgabe:

Bauen und Wohnen

Seite 19 bis 23

Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Bad Düben

Stehende Ovationen für früheren Wehrleiter Siegfried Kübler

Die Kameraden Stefan Küster und Christian Scharn (beide links) wurden zum Brandmeister befördert, Sebastian Hackbarth (3.v.l.) sogar zum Oberbrandmeister.

Rechts: Der frühere Stadtwehrleiter Siegfried Kübler wurde nach minutenlangem Applaus für 60 Jahre treue Dienste in der Feuerwehr geehrt. Fotos: (Wsp) Phillipp

(Bad Düben/Wsp/kp). Am vergangenen

Freitagabend lud Stadtwehrleiter

Thomas Haberland zur jährlichen

Hauptversammlung der Freiwilligen

Feuerwehr Bad Düben ins vollbesetz-

EHRUNGEN

Ehrenkreuz des

Kreisfeuerwehrverbands:

Lydia Haberland, Christian Noack

...für 10 Jahre aktiven Dienst:

Marvin Borisch, Florian Hindemitt,

Tom Läbe, Benjamin Papert,

Kevin Sonnenberg

...für 25 Jahre aktiven Dienst:

Tino Borisch

...für 50 Jahre aktiven Dienst:

Dietmar Lehmann

...für 50 Jahre treue Dienste

in der Feuerwehr:

Andreas Lenhardt

...für 60 Jahre treue Dienste

in der Feuerwehr:

Siegfried Kübler

te Gerätehaus. Die kurstädtischen Kameraden

blickten hierbei nochmal auf

das Jahr 2024 zurück. Haberland und

seine Frau Lydia als Stadtjugendwartin

zogen dabei Bilanz.

Mit insgesamt 91 Einsätzen, darunter

47 technische Hilfeleistungen und

zehn Brände,

war das vergangene

Jahr im

Vergleich zu

den zurückliegenden

Rekordjahren

etwas ruhiger.

„Die Erfahrung zeigt, dass auf

niederschlagsreiche Sommer, in denen

sich die Vegetation erholen konnte,

wieder ‚Waldbrandjahre‘ folgen.

Darauf sollten wir uns einstellen“,

schwörte Thomas Haberland ein.

In ihren Grußworten lobten Kreisbrandmeister

Ingo Weber sowie Ralf

Osthoff vom Kreisfeuerwehrverband

FAKTEN ZUR FFW BAD DÜBEN

Kameraden pro Einsatz: 16,5 (je für Jahr 2024)

die außerordentlich gute Jugendarbeit

in der Bad Dübener Wehr. Diese soll

perspektivisch sogar noch um eine

Kinderfeuerwehr erweitert werden.

Die Feuerwehrsatzung wurde bereits

dahingehend ergänzt und die erste

Kameradin absolvierte auch schon

durchschnittliche Ausrückzeit: 5:26 min.

Einsatzzeit insgesamt: 8.057 min. (137 h)

den Lehrgang

„Kinder in der

Feuerwehr“. „Es

ist der erste

zarte Versuch

auf dem Weg

zu einer Kinderfeuerwehr“,

sagte Thomas Haberland.

Zum krönenden Abschluss des

Abends standen noch die üblichen

Beförderungen und Auszeichnungen

an. Am lautesten wurde es dann, als

erst Dietmar Lehmann aus Tiefensee

für 50 Jahre aktiven Dienst und im

Anschluss der frühere Stadtwehrleiter

Siegfried Kübler aus Bad Düben für

60 Jahre treue Dienste in der Feuerwehr

geehrt wurden. Hierbei stand

der ganze Saal und es gab minutenlangen

Applaus.

BEFÖRDERUNGEN

...zum Hauptfeuerwehrmann:

Benito Krüger, Steve Krüger,

Heiko Krüger, Martin Oehmichen

...zum Löschmeister:

Daniel Tennert

...zum Brandmeister:

Stefan Küster, Christian Scharn

...zum Oberbrandmeister:

Sebastian Hackbarth

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2

AUS BAD DÜBEN UND UMGEBUNG 12. März 2025

Dübener

WOCHENSPIEGEL

Sichtbare Bewegung für den Bau der Ortsumgehung Wellaune

Flatterbänder markieren künftigen Straßenverlauf

(Wellaune/Wsp/ny). Die vorbereitenden

Arbeiten für den Bau der

Ortsumgehung Wellaune sind am

Laufen. In den zurückliegenden Wintermonaten

wurden beispielsweise

Bäume zwischen Wellaune und der

Glauchaer Bockwindmühle Wolkwitz

am Straßenrand der Bundesstraße 107

und in der Böschung gefällt sowie der

Lagerplatz am Ortsrand von Wellaune

umverlegt.

Nun kann man bei genauerer Betrachtung

viele Stäbe mit Flatterbändern

erkennen, die den Verlauf der neuen

Umgehungsstraße erkennen lassen.

Man sieht sie zwischen der Schweinemastanlage

und der Bundesstraße 2

sowie von der B 107 mit Blick Richtung

Bad Düben unten in der Aue, wo

sie bis zur ehemaligen Reichsstraße

(heute Kohlhaasweg) in mehreren

Reihen verlaufen.

(Bad Düben/Wsp/kp). Wie berichtet

lag in den zurückliegenden Wochen

der Planfeststellungsentwurf des

Landesamtes für Straßenbau und

Verkehr (LASuV) für den Bad Dübener

Knoten- und früheren Unfallschwerpunkt

Schmiedeberger Straße/

Postweg öffentlich aus. Demnach soll

aus der provisorischen Lichtsignalanlage

eine festinstallierte werden. Die

Stadtverwaltung lehnt diesen Entwurf

nun per umfangreicher Stellungnahme

ab – bekräftigt durch ein einstimmiges

Einer von rund 100 Stäben mit Flatterbändern. Dieser Blick geht Richtung Baustelle

für das Einlaufbauwerk Polder Löbnitz (l.), und rechts am hinteren Bildrand

ist die Glauchaer Bockwindmühle zu sehen.

Foto: (Wsp) Nyari

Knotenpunkt Schmiedeberger Straße/Postweg: Ampel oder Kreisverkehr?

Stadt lehnt Entwurf ab und macht einen Vorschlag

Votum des Stadtrats am vergangenen

Donnerstag.

LASuV und Kurstadt streiten hier seit

Jahren um die Lösung. Bad Düben

favorisiert dabei den Bau eines Kreisverkehrs,

um einen flüssigeren Verkehr

zu ermöglichen sowie die durchschnittlichen

Wartezeiten und damit auch die

Abgasemissionen zu minimieren. Zudem

kritisiert die kommunale Verwaltung

in dem sechsseitigen Schreiben die

unzureichende Variantenuntersuchung.

Demnach erfolgte ausschließlich die

Bewertung eines kleinen Kreisverkehrs

(Außendurchmesser 26 bis 40 Meter),

jedoch nicht die eines Mini-Kreisverkehrs

(13 bis 25 Meter) mit gepflasterter

Insel. Damit könnte der Eingriff in

die privaten Grundstücksverhältnisse

gegebenenfalls vollständig vermieden

werden.

Werner Wartenburger (SPD) lobte

die Stellungnahme. „Sie werden sich

ärgern“, prophezeite Jens Findeisen

(CDU) ergänzend. Der Ausgang bleibt

also spannend.

Diesen Alternativvorschlag eines Mini-Kreisverkehrs unterbreitete die Bad Dübener Stadtverwaltung nun dem Landesamt

für Straßenbau und Verkehr. Demnach könnten Eingriffe in die privaten Grundstücksverhältnisse vermieden werden. Rot

markiert ist der aktuelle Straßenverlauf.

Grafik: Stadt Bad Düben

Kita „Spatzenhaus“

In Millionenhöhe:

Zwei große Aufträge

vergeben

(Bad Düben/Wsp/kp). Die umfangreiche

Sanierung der Kita „Spatzenhaus“

schreitet munter voran. Damit das auch

so weitergeht, hat der Stadtrat in seiner

jüngsten Sitzung am vergangenen Donnerstag

zwei große Aufträge einstimmig

vergeben. So übernimmt die Bad

Dübener Bau- und Haustechnik das Los

Heizung/Lüftung/Sanitär/Klima mit

einer Vergabesumme von rund 731.850

Euro. Den Zuschlag für die Stark- und

Schwachstrominstallation erhielt die

Firma Elektro Griebsch – ebenfalls aus

Bad Düben – mit dem kostengünstigsten

Angebot in Höhe von rund 673.000

Euro. Damit liegt man insgesamt deutlich

unter der Kostenschätzung von

1,525 Millionen Euro.

Im Gegenzug musste Bürgermeisterin

Astrid Münster (WBD) jedoch noch

einen Eilentscheid über ein Nachtragsangebot

verkünden. Unterschiedliche

Höhen im Mauerwerk verursachten

Probleme für den Dachdecker. Die

Ausbesserungen schlagen mit 13.000

Euro zu Buche.

Louise-Hauffe-Ring

Entscheidung zur

Veränderungssperre

vertagt

(Bad Düben/Wsp/kp). Eigentlich

sollte am vergangenen Donnerstag der

Bebauungsplan rund um den Louise-

Hauffe-Ring in der Stadtratssitzung

thematisiert werden. Auf der Tagesordnung

standen unter anderem die Aufhebung

des Aufstellungsbeschlusses

vom Juni 2024 sowie die Aufhebung

der Veränderungssperre. Demnach

hätte der Investor weiter nach eigenem

Ermessen bauen können.

Die entsprechenden Punkte wurden

kurzfristig zurückgestellt. Voraus

ging eine nichtöffentliche Beratung.

Wie Bürgermeisterin Astrid Münster

(WBD) in öffentlicher Sitzung kurz

informierte, habe man nach neuesten

Erkentnissen „Hoffnung, dass man

hier noch einen anderen Weg gehen

könnte“. Stephan Herrmann, der als

direkter Nachbar des jüngsten Mehrgeschossers

immer wieder als Sprecher

der Anwohner in Erscheinung tritt,

zeigte sich erleichtert: „Ich bedanke

mich, dass an einer Lösung gearbeitet

wird.“

Zur Erinnerung: Investor Baukonzept

plant – entgegen den ursprünglichen

Ideen – den Bau weiterer Mehrfamilienhäuser

im Siedlungsgebiet. Der

Bebauungsplan gibt das her. Die Hauseigentümer

hingegen beklagen seit

Monaten unter anderem die fehlende

Verhältnismäßigkeit.


Dübener

WOCHENSPIEGEL 12. März 2025

AUS BAD DÜBEN UND UMGEBUNG 3

Diese Anzeige ist

ausschließlich in der

Printausgabe

sichtbar.

Rathaus Bad Düben

Fassade mit Fachwerk

wird saniert

(Bad Düben/Wsp/kp). Die Fassade

bröckelt. Konkret geht es hier um

das Bad Dübener Rathaus, da bei der

letzten Sanierung nicht fachgerecht

gearbeitet wurde, wie es hieß.

Diesmal erhielt die Wellauner Firma

Zeidler den Auftrag für die erneute

Sanierung der Fassade mit Fachwerk.

Mit der Vergabesumme von rund

258.000 Euro liege man damit laut

Bauamt rund 72.000 Euro unter der

Kostenschätzung.

Bergschiffmühle

Pfingstmontag ist als Ziel utopisch

(Bad Düben/Wsp/kp/as). Anfang

2021, also vor inzwischen vier (!)

Jahren, brach bei Dreharbeiten des

MDR die Holzwelle der Bergschiffmühle.

Seitdem trudeln immer wieder

private Spenden für die Sanierung ein.

Erst letzte Woche nickten die Stadträte

wieder satte 1.110 Euro der Eheleute

Stärtzel aus Bad Düben ab. Passiert ist

in all den Jahren – zumindest optisch

– nicht viel. Aber wie und wann geht

es nun endlich los?

Das wollte Uwe Kulawinski (WBD)

in diesem Zusammenhang vom Bauamts-Leiter

Thomas Brandt wissen.

„Wir haben ein Planungsbüro beauftragt

und die Ausschreibungen stehen

in den Startlöchern. Leider ist die beantragte

Förderung noch immer nicht

genehmigt. Wir warten auf diese Zuwendung“,

sagte Brandt. Die „guten

alten“ Mühlen der Bürokratie...

Wie unsere Zeitung erfuhr, hatte sich

der Dübener Unternehmer Tilo Kühne

bereit erklärt, eine nahezu originalgetreu

nachgebaute Welle zu sponsern.

Optisch wäre diese vom Original nicht

zu unterscheiden, so Kühne. Aber

auch hier muss der gute Vorschlag der

Bürokratie weichen. Der Denkmalschutz

lehnte ab. Somit wird es nun

unnötig teuer.

Mit Blick auf die Umsetzung wurde

Bürgermeisterin Astrid Münster

(WBD) deutlich: „Die Hoffnung, dass

zum Deutschen Mühlentag, der in diesem

Jahr in bad Düben eröffnet wird,

alles fertig ist, kann ich nehmen.“

Dieses Foto ist fast auf den Tag genau vier (!) Jahre alt. Außer reichlich Bürokratie

ist – zumindest optisch – seitdem nicht viel passiert. Foto: (Wsp) Phillipp

§ ?

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Der nächste

§

„Ärger

„Ärger mit

dem Chef“?

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Dübener

WOCHENSPIEGEL

erscheint am 26. März.

Bundespolizeiabteilung Bad Düben

„Ich schwöre...“: 37 „Neue“ im Innenhof der Burg vereidigt

(Bad Düben/Wsp/kp). Die Burg Düben

ist ein geschichtsträchtiger Ort.

In ihrer über 1.000-jährigen Historie

war sie immer wieder Station auf

dem Weg von prägenden Ereignissen.

Impressum

Dübener Wochenspiegel

Herausgeber:

Verlagshaus „Heide-Druck“

Neuhofstraße 22 –23

04849 Bad Düben

Tel.: 034243/24602, Fax: 24603

E-Mail: info@heide-druck.com

www.duebener-wochenspiegel.de

Redaktion: Kevin Phillipp (kp)

ViSdP:

Layout:

Anzeige:

Druck:

Heike Nyari (ny)

Alexander Schütz (as)

Anja Sambale

Sybille Spielbühler

MZ Druckereigesellschaft

mbH, Halle (Saale)

Erscheinungsweise:

Mittw./Donn. aller 14 Tage

Auflage: 12.800 Exemplare

kostenlos an die Haushalte

im Einzugsgebiet.

Für die Richtigkeit telefonisch eingebrachter

Änderungen in Anzeige und

Redaktion übernimmt der Verlag keine

Gewähr, für unverlangt ein gesandtes

Material keine Haftung. In Leserbriefen

sowie Zuschriften von Parteien

oder Wählergemeinschaften geäußerte

Meinungen müssen nicht mit jener der

Redaktion übereinstimmen.

Im Oktober 1813 weilte Frankreichs

Anführers Napoleón Bonaparte kurz

vor der Völkerschlacht zu Leipzig in

den Gemäuern und erlebte hier, angesichts

der bevorstehenden Kämpfe die

schlecklichsten Tage seines Lebens.

Bereits im Jahr 1533 war die Burg

Schauplatz des Prozesses rund um

den möglichen Pferderaub des Kaufmanns

Hans Kohlhase, der später in

Heinrich von Kleists Novelle „Michael

Kohlhaas“ internationale Bekanntheit

erlangte.

In der vergangenen Woche, also knapp

500 Jahre später, spielte die Burg

beziehungsweise deren Innenhof erneut

eine wichtige Rolle: 34 frisch

ausgebildete Polizeimeisterinnen und

Polizeimeister sowie drei Polizeikommissare

schworen vor traumhafter

Kulisse ihren Eid auf das Grundgesetz

der Bundesrepublik Deutschland – ein

hochoffizieller und feierlicher Meilenstein

ihrer beruflichen Laufbahn,

dem auch einige interessierte Bürger

beiwohnten. Bürgermeisterin Astrid

Münster (WBD) richtete sich in ihrem

Grußwort an die „Neuen“, machte

Werbung für die Kurstadt und hieß

sie herzlich willkommen. Die musikalische

Umrahmung erfolgte durch

das Blechbläserquintett des Bundespolizeiorchesters

Berlin.

„Für die neuen Polizeibeamtinnen und

Polizeibeamten beginnt damit ein neuer

und spannender Lebensabschnitt,

einerseits in der Bundesbereitschaftspolizei,

andererseits in der Kurstadt

Bad Düben und der Region“, ist von

Bundespolizei-Sprecher Michael

Marx zu erfahren. Hinter ihnen liegen

zweieinhalb Jahre Ausbildung für

den mittleren Polizeivollzugsdienst

(Meister) beziehungsweise drei Jahre

Ausbildung für den gehobenen Dienst

(Kommissare) in der Bundespolizei.

Diese absolvierten die Angehörigen

des mittleren Dienstes in den Bundespolizeiaus-

und -fortbildungszentren

Bamberg, Eschwege, Oerlenbach und

Swisttal sowie die Angehörigen des

gehobenen Dienstes in Lübeck.

Für die frisch Vereidigten stand direkt

im Anschluss eine sechswöchige

Einführungsfortbildung in der Bundesbereitschaftspolizei

an. Während

dieser Fortbildung werden Sie für den

Einsatz in geschlossenen Einheiten –

im Rahmen einer Gruppe, eines Zuges

oder einer Hundertschaft – fit gemacht.

Bad Dübens Bürgermeisterin Astrid Münster hieß die neuen Polizeimeisterinnen

und Polizeimeister sowie Polizeikommissare in ihrem Grußwort willkommen in der

Kurstadt.

Foto: Bundespolizei


4

GEMISCHTE SEITE 12. März 2025

Dübener

WOCHENSPIEGEL

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Deichüberfahrt zwischen Schnaditz und Tiefensee

Trasse erhält etwas größere Kurve

(Schnaditz/Wsp/ny). Seit der Freigabe

der bauzeitlichen Umfahrung im

Bereich der Staatsstraße 12 in Schnaditz

begannen in der fünften Kalenderwoche

dieses Jahres die Asphaltfräsarbeiten

der bestehenden Straße vom

Ortsausgang in Richtung Tiefensee.

Die neu zu bauende Trasse, die dann

über den Ringdeich geführt wird, erhält

einen etwas anderen Verlauf. Die

Kurve wird sozusagen etwas großzügiger

gestaltet.

Da es sich bei dem Areal, in dem die

Straße zurückgebaut wird, um eine

planfestgestellte Rekultivierungsfläche

handelt, muss der gesamte Unterbau

bis auf den gewachsenen Boden

herausgebaut werden. Im Zuge der

Fräsarbeiten wurde festgestellt, dass

sich unter dem Asphalt bereichsweise

altes Kopfsteinpflaster sowie eine hydraulisch

gebundene Tragschicht mit

darunterliegender Packlage aus Steinen

befindet, die es nun zu entfernen

gilt.

Die Deichüberfahrt ist der 2. Bauabschnitt

des Schnaditzer Ringdeichs

und stellt nach Fertigstellung die Verbindung

der Abschnitte 1 und 3 dar.

Mit der Herstellung der Oberfläche

für den Deichaufbau im Anbindungsbereich

zum Bauabschnitt 1 wurde

bereits begonnen. Zwischendurch, so

heißt es von der Talsperrenmeisterei

Rötha, mussten diese Arbeiten witterungsbedingt

jedoch kurzzeitig unterbrochen

werden.

Der Bauabschnitt 4 ist der Deichabschnitt,

der von Schnaditz zur B2 führt.

Hier werden aktuell die Arbeiten am

polderseitigen Weg für landwirtschaftliche

Fahrzeuge weiter fortgesetzt.

Foto: (Wsp) Nyari

Der Verlauf der neuen Straße (l.) ist bereits gut zu erkennen. Die Trasse erhält am

Ortsausgang einen etwas weiteren Bogen. Rechts: die baustellennahe Umfahrung.

Straßenbau Kossa und Durchwehna

Letzter Abschnitt soll im August starten

(Durchwehna/Wsp/kp). Fuhr man

bis vor ein paar Jahren durch die benachbarten

Heidedörfer Kossa und

Durchwehna, musste man sich durchaus

Sorgen um sein Auto machen. Der

Plattenweg schüttelte den Verkehr

mächtig durch. In den letzten Jahren

wurde die Durchfahrt umfangreich

saniert – ein letzter Abschnitt fehlt

jedoch noch. Der etwa 1,1 Kilometer

lange Teil vom Kossaer Sonnenhang

bis zum Ortsausgang Durchwehna in

Richtung Söllichau steht noch aus.

Am vergangenen Freitag gab es dazu

ein Arbeitstreffen mit den beteiligten

Parteien: dem Landkreis als Bauherr,

dem Abwasserzweckverband, dem

Trinkwasserversorger sowie der Gemeinde,

die den Ausbau der Gehwege

in diesem Zusammenhang forciert.

„Ziel ist ein Baustart Anfang August,

sobald alle Genehmigungen vorliegen“,

verrät Bürgermeister Lothar

Schneider (parteilos) auf Nachfrage.

Derzeit gebe es noch Probleme mit

einem älteren Wohnhaus. Mitte Mai

soll es detailliertere Informationen für

die Anlieger geben.

Fest steht: Aufgrund der Länge des

Bauabschnitts gehen die Planer aktuell

von einem Zeitraum von rund zwei

Jahren aus. Dann ist das Durchschütteln

beim Fahren endgültig Geschichte

– wobei nicht ganz: Das kurze Teilstück

zwischen Ortsausgangsschild

Durchwehna und der Landesgrenze

zu Sachsen-Anhalt bleibt von der

Maßnahme unberührt.

Diese Anzeige ist ausschließlich in der Printausgabe sichtbar.


Dübener

WOCHENSPIEGEL

12. März 2025 ANZEIGE 5

Anzeige

Wiedereröffnung am 19. März / Absolservice startet am 25. März

(Bad Düben/Wsp/kp). „Erst einmal

möchte ich ein ganz großes Dankeschön

an meine Mitarbeiter und

unsere Stammkunden aussprechen,

die uns trotz der aktuellen Umstände

die Treue halten“, startet André

Kniesche. Hinter dem Bad Dübener

REWE-Marktleiter und seinem Team

liegen herausfordernde Wochen.

Im Zuge des großen Umbaus des

gesamten Einkaufskomplexes in der

So soll der neue Marktkomplex einmal aussehen. Die Fertigstellung ist für Ende Mai 2026 geplant, also knapp drei Monate

später als ursprünglich angedacht.

Grafik: REWE

Noch sind die Regale leer. Nach dem

Umzug ins Interim bieten André Kniesche

und sein Team ab 25. März im

früheren Reisebüro einen Abholservice

an.

Foto: (Wsp) Phillipp

Dommitzscher Straße räumten Penny

und Rossmann bereits Anfang des

Jahres ihre Flächen, um Platz für das

REWE-Interim zu machen. Während

auf der gegenüberliegenden Seite

bereits die neuen Penny- und Rossmann-Filialen

entstehen, wechselt

REWE mit dem 19. März in die Interimslösung.

„Der 12. März ist unser

letzter Tag im alten Markt. Dieser

wird dann abgerissen und neu aufgebaut“,

verrät Kniesche.

Das große Umräumen und Bestücken

der neuen Regale wird die nächsten

Tage bestimmen. Außerdem gilt es,

die neuen Selbstscanner-Kassen sowie

den Abholservice einzurichten. Letzterer

findet im früheren Reisebüro (zwischen

Penny und REWE) Platz und

startet am 25. März. Über rewe.de/abholservice

und die REWE-App kann

man künftig also bequem von überall

seinen Einkaufskorb zusammenstellen

und bezahlen. Vor Ort steht die Ware

fertig gepackt bereit. Das spart Zeit

und Parkplätze – die sind in den nächsten

Monate ohnehin rar gesät.

Wie sieht die weitere Zeitschiene auf

Bad Dübens derzeit größter Baustelle

aus? Nach dem Auszug am heutigen

Mittwoch soll umgehend mit des Abrissarbeiten

und weiterhin dem modernen

Neubau begonnen werden.

Probleme gibt es derzeit noch bei der

zeitlichen Regelung im Zuge der geplanten

Anhebung des Geländes. „Hier

suchen wir gemeinsam mit allen Beteiligten

noch nach einer Übergangslösung“,

sagt Kniesche. Fest steht: Der

ursprüngliche Plan von der Wiedereröffnung

an Gründonnerstag 2026

kann nicht gehalten werden. Aktueller

Stand: Fertigstellung Ende Mai 2026,

also Eröffnung der drei neuen Märkte

voraussichtlich Mitte Juni 2026.

Ausweichverkauf!

Am Mittwoch , den 19.03.2025 um 7 Uhr

eröffnen wir unseren Ausweichverkauf!

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Für dich geöffnet: Montag – Samstag von 7 bis 22 Uhr

-SCHLIEßUNG Bestandsmarktum

Plakat, SchließungsHZ und Ladenfunk mit einpaar mehr Info’s zu f

wo genau findet der Interimsverkauf statt?

Auf demselben Grundstück im „Altgebäude“ von Penny und Rossmann

baulich zusammengelegt. Gelb markiert ist der alte Rewe, der neue Re

graue Objekt.

Ausweichende

Verkaufsfläche

Umbau

Die Höhe des Bonus-Guthabens variiert je nach Programmnutzung.

Weitere Infos unter rewe.de/bonus oder in der REWE App.

Direkt vor dem Markt auf dem Parkplatz bzw. daneben? Direkt dane

Im Zelt oder ähnlichem? Bestandsgebäude Alt Penny und Rossman

Umbau


6

WAS – WANN – WO 12. März 2025

Dübener

WOCHENSPIEGEL

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(ab 20 Personen zu jeder Zeit)

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Krensitzer Flohmärkte

Nächster Termin ist am Samstag

(Krensitz/Wsp). Der nächste Krensitzer

Flohmarkt findet am kommenden

Samstag (15.03.) von 10 bis 16 Uhr in

der Leipziger Straße 6, direkt an der

B2, statt! Auf dem März-Flohmarkt

liegt bereits ein Hauch von Frühlingserwachen

und die Gegenstände, wie

Zinkwannen, Gieß- und Milchkannen,

Alu- und Emaille-Gefäße jeder Art, die

ihren Winterschlaf hielten, werden hervorgeholt

und angeboten – und vieles

mehr! Eine breite, bunte Palette von

verschiedenartigsten Gegenständen

Stadtkirche

Funk: 0172 / 3 54 76 20

Körbitzweg 2 • 04849 Bad Düben

Mail: info@bowling-und-spiel.de oder

info@richter-moebel.de

KINO

ANMELDUNG

wird wieder die Besucher erfreuen und

zum Erwerb animieren. Das wichtigste

Merkmal eines Flohmarktes ist es ja,

dem verwertbaren Gegenstand eine

zweite Chance zu geben.

Und wie schon oft sei an dieser Stelle

vermerkt: Uns können vorab besondere

Wünsche mitgeteilt werden (Tel.:

034295 / 73792 oder 0152 / 04458337).

Die nächsten zwei Flohmärkte in Krensitz

sind für den 5. April und 24. Mai,

jeweils 10 bis 17 Uhr geplant.

Elke Fromm

Orgelführung in Bad Schmiedeberg

(Bad Schmiedeberg/Wsp). Nächste

Woche Donnerstag (20.03.) lädt Otto-Bernhard

Glüer ab 19.30 Uhr zu

Obermühle

Workshop-Konzert mit

„Heimspiel“

(Bad Düben/Wsp/kp). Die Musikformation

„Bad Dübener Heimspiel“ wird

am kommenden Samstag (15.03.) mal

wieder zu hören sein. Auf Spendenbasis

wird es ab 20 Uhr (Einlass: 19.30 Uhr)

ein Workshop-Konzert im alten Teil

der Obermühle geben. Für Verpflegung

sorgt der Museumsdorf-Verein.

Und warum Workshop-Konzert? Die

musikalische Truppe verbringt bereits

die Stunden davor mit dem Leipziger

Profi Daniel Friedrichs von den „17

Hippies“. „Er wird uns bei den Proben

auf die Finger schauen und nützliche

Tipps geben“, war von Schlagzeuger

Axel Pokrant zu erfahren.

Kurwanderung

Mit Pfarrer Krause

nach Patzschwig

(Bad Schmiedeberg/Wsp/kp). Am

morgigen Donnerstag (13.02.) lädt Bad

Schmiedebergs Ruhestands-Pfarrer

Christoph Krause wieder zu einer seiner

Kurwanderungen nach Patzschwig. Start

ist um 15.30 Uhr am Kurhaus. Von da

aus geht es in eine der kleinsten Kirche

der Dübener Heide und wieder zurück.

einer seiner Orgelführungen in die Bad

Schmiedeberger Stadtkirche. Nach Begrüßung

und einer Einführung ins Thema

können die Besucher den Kantor mit

zu seinem Arbeitsplatz auf die Empore

begleiten. Dort dürfen sie dem Organisten

einmal über die Schulter schauen.

Auch ein Blick ins Orgelgehäuse ist

möglich. Dazu gibt es zu Bau und

Funktion der „Königin der Instrumente“

Erläuterungen, die durch Klangbeispiele

praktisch ergänzt werden.

Nur am Standort Delitzsch

Tag des Gesundheitsamtes

am 18. März

(Delitzsch/Wsp). Mit interessanten

Einblicken beteiligt sich der Landkreis

Nordsachsen auch in diesem Jahr wieder

am bundesweiten Tag des Gesundheitsamts.

Am 18. März von 14 bis 18

Uhr können Interessierte dem Team

von Amtsleiterin Dr. Steffi Melz in der

Delitzscher Richard-Wagner-Straße

7a über die Schultern schauen. Der

vom Robert-Koch-Institut ins Leben

gerufene Aktionstag wird seit 2019

jedes Jahr im März begangen.

„Neben Vorträgen und Workshops

bieten wir einen Gesundheitscheck

und eine Impfberatung an, außerdem

Mitmachaktionen beispielsweise zur

Zahngesundheit und zum richtigen

Händewaschen“, sagt Dr. Steffi Melz.

Zudem werde es zahlreiche Info- und

Beratungsstände geben. „Besucher

haben so die Möglichkeit, die verschiedenen

Fachbereiche und Aufgaben des

BÜRGERHAUS EILENBURG

We Will Rock It -

Solina Cello Ensamble

Do 17.04. um 16.30 Uhr So 27.04. um 17.00 Uhr

WORKSHOP-PROGRAMM

Gesundheitsamts näher kennenzulernen.

Ernährungsberatung, Selbsthilfekontaktstelle,

Sozialpsychiatrischer

Dienst, Betreuungsbehörde oder

Krebsberatungsstelle sind ebenfalls

präsent“, zählt die Amtsleiterin auf.

Um Kinder spielerisch an Gesundheitsthemen

heranzuführen, ist ein

Teddy-Doc für alle mitgebrachten

Stofftiere im Einsatz. Auch einen

Geschicklichkeitsparcours können

die Jüngsten absolvieren. Um 16 Uhr

bringt schließlich Woitschacks Marionettentheater

in seinem rollenden

Märchentruck den Gebrüder-Grimm-

Klassiker „Hänsel und Gretel“ zur

Aufführung. Flankiert wird der Tag

des Gesundheitsamts im Wochenverlauf

von einem Ernährungsworkshop

für Fachkräfte in der Kinderbetreuung

und einem speziellen Gesundheitsangebot

für Grundschulklassen.

Haus A, Raum 2.06

14.00 – 14.30 Demenz – Merkmale, Vorbeugen und Begegnung

14.40 – 15.00 Grad der Behinderung richtig beantragen – so funktioniert‘s

15.10 – 15.40 Kiffen erlaubt? Was nun gilt – Cannabis und Recht

15.50 – 16.20 Wofür sollte ich Vorsorge treffen? Was kann (mir) schon passieren?

16.30 – 17.00 Von Vitamin A bis Zink: Wenn gesunde Ernährung nicht (mehr) ausreicht

17.05 – 17.30 Mehr als nur positives Denken – die Grundlagen einer gesunden

Psyche

Cafeteria

14.00 – 16.00 Workshop „Werde Vorratsheld: Wie ein Lebensmittelvorrat schützt und

versorgt“ – Die Verbraucherzentrale Sachsen gibt praktische Tipps zur

richtigen Lebensmittellagerung und lädt zum gemeinsamen Essen.

Anmeldung bis 13.03. (E-Mail an kiss@lra-nordsachsen.de)

16.15 – 16.40 Pilates-Schnupperkurs – altersgerechte Bewegungsübungen

16.45 – 17.10 Klangreise mit Tambura, Klangschalen und Gong

17.15 – 17.45 Workout für einen gesunden Rücken

Haus A, 1. OG

14.30 – 17.30 Praktische Erste Hilfe beim Kind und Erwachsenen mit Reanimationstraining

Fr 25.07. um 19.30 Uhr

Franz-Mehring-Str. 23, Tel.: 03423 / 700 39 30


Dübener

WOCHENSPIEGEL

12. März 2025 GUT INFORMIERT 7

Herzlichste GEBURTSTAGSGRÜSSE

Der AWO-Ortsverein Bad Düben/Wellaune gratuliert!

Erika Stadler...........................feiert am 14. März ihren 84.

Reinhard Schulz.....................feiert am 15. März seinen 80.

Heinz Wuttke.........................feiert am 16. März seinen 75.

Eberhard Pohle.......................feiert am 17. März seinen 82.

Siegmar Kleiner.....................feiert am 17. März seinen 73.

Annegret Schulz.....................feiert am 19. März ihren 68.

Margot Held...........................feiert am 20. März ihren 83.

Christa Ringelhan...................feiert am 22. März ihren 92.

Antje Pursche.........................feiert am 22. März ihren 80.

Stephani Aé............................feiert am 25. März ihren 71.

AWO Seniorenberatung

Wir helfen Ihnen gern und unterstützen Sie ehrenamtlich, Anträge für jegliche

Ämter zu stellen und auszufüllen (Wohngeld, Sozialhilfe, Krankenkasse,...).

Jeden Dienstag, 9 bis 11 Uhr, bieten wir in der AWO Seniorenbegegnungsstätte

(Neuhofstraße 19 A) unsere Hilfe an. Wir bitten um telefonische Anmeldung

unter 034243 / 51308 bei Frau Kanemeier.

Der AWO Seniorenbegegnungsstätte lädt ein

Di., 18.03., 14.30 Uhr: Ihre Kreativität ist gefragt! Wir basteln Frühlings- und

Ostergestecke. Im Anschluss gibt es Kaffee und Kuchen. Unkostenbeitrag:

8 Euro, Anmeldung bis 14.03. unter Tel.: 034243 / 51308 (Frau Kanemeier).

Do., 27.03., 14.30 Uhr: Auf zur großen „60er/70er-Schlagerparty“! Durch den

Nachmittag begleiten uns die „Salzataler“ mit ihren Hits und guter Stimmung.

Für das leibliche Wohl ist gesorgt! Unkostenbeitrag: 25 Euro (AWO-Mitglieder:

22 Euro), Anmeldung bis 24.03. unter Tel.: 034243 / 51308 (Frau Kanemeier).

Jeden Montag, ab 9.30 Uhr heißt es „Sport frei“ mit Physiotherapeutin Ines

Müller. Jeden Mittwoch findet ab 13 Uhr unser Spielnachmittag statt. Zu allen

Veranstaltungen kann der Fahrdienst der AWO in Anspruch genommen werden.

TIERARZT-

BEREITSCHAFTSDIENST

Telefon: 01805 / 843736

Korrektur

Falsche E-Mail beim

Lauf- und Walkingkurs

(Bad Düben/Wsp/bro). In der letzten

Ausgabe berichteten wir über den im

April beginnenden Lauf- und Walkingkurs

der Abteilung Laufen und Walken

des TV Blau-Gelb 90 Bad Düben. Der

Startschuss erfolgt am 9. April um 18

Uhr am Froschbrunnen im Kurpark Bad

Düben. Neben den zehn Einheiten à 60

Minuten gibt es für jeden einen individuellen

Trainingsplan, Tipps zur richtigen

Ernährung, Technikschulung sowie jede

Menge Spaß und Bewegung. Der Kurs

kostet 89 Euro. Für den Lauf- und Walkingkurs

gibt es jeweils zwölf Plätze.

Leider schlich sich bei der E-Mail-Adresse

der Fehlerteufel ein. Interessierte

können sich unter christiane.kuehnel@

gmx.net anmelden.

Diese Anzeige ist

ausschließlich in der

Printausgabe

sichtbar.

Leserpost

Acht Jahre für einen

Vorentwurf?

(Görschlitz/Bad Düben/Wsp). Es ist

löblich, Radwege zu bauen, auf denen

die Radfahrer gefahrlos von A nach B

kommen. In diesem Fall von Bad Düben

nach Görschlitz und umgekehrt. Kluge

Köpfe saßen acht Jahre beisammen und

machten sich Gedanken, wie dieser

Weg, der etwa drei Kilometer beträgt,

nun aussehen soll, dass auch alle behördlichen

Vorschriften beachtet werden,

dass keiner Maus, keinem Frosch,

keiner Ameise ein Leid angetan wird.

Mein Gott, acht Jahre für einen Vorentwurf!?

Notre Dame wurde nach

dem großen Brand nach etwas über

fünf Jahren der Öffentlichkeit wieder

übergeben. Auch hier saß man über

Entwürfe, mit dem Unterschied, dass

man sich entscheiden konnte.

Die Lachnummer ist aber, dass Bürgermeister

Schneider den Freistaat

nun anhält, diesen Vorgang zügig zu

bearbeiten!

Roland Kalke, Hohenprießnitz

Verlagshaus „Heide-Druck“

Verlagshaus

„Heide-Druck“

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Drucksachen

aller Art zu

günstigen

Preisen!

Neuhofstr. 22–23 • 04849 Bad Düben

Telefon: 034243/24602

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Notdienste der APOTHEKEN

Heide-Apotheke, Tel.: 3100

Freitag, 14.03., 20 – 8 Uhr

farma-plus Apotheke Löbnitz,

Tel.: 034208 / 780 83

Montag, 17.03., 20 – 8 Uhr

Markt-Apotheke, Tel.: 52730

Freitag, 21.03., 20 – 8 Uhr

Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst

Telefon: 116 117

Nächste KinderKleiderBörse am 29. März

Ein Muss für alle Familien

JEHOVAS ZEUGEN

Gottesdienste jeden Mittwoch

19 Uhr und jeden Sonntag 10 Uhr im

Königreichssaal der Zeugen Jehovas

(Hauptstraße 10 a, 06809 Petersroda)

Auf der Website www.jw.org können Sie unter der

Rubrik „Über uns“ –> „Zusammenfünfte“ mehr

darüber erfahren, wie ein Gottesdienst bei Jehovas

Zeugen abläuft. Schauen Sie gern kostenlos und

unverbindlich vorbei.

Das Bad Dübener KKB-Team freut sich am 29. März auf viele Besucher in der

Heidekaserne.

Foto: privat

(Bad Düben/Wsp). Der Frühling steht

vor der Tür und es ist höchste Zeit,

den Kleiderschrank neu zu bestücken!

Die Frühjahr/Sommer-KinderKleider-

Börse (KKB) in Bad Düben öffnet am

Samstag, den 29. März, von 9 bis 12

Uhr ihre Türen in der Heidekaserne

im Bad Dübener Ortsteil Alaunwerk

– wie gewohnt ein Highlight für alle

Familien.

Erwarten Sie ein vielfältiges Angebot:

Kindersachen in allen Größen, Outdoor-Spielsachen

aller Art, Brettspiele

in allen Varianten, Bücher in großer

Auswahl, Kinderwagen und vieles

mehr. Es ist die ideale Gelegenheit, gut

erhaltene Schätze zum kleinen Preis

für den Nachwuchs zu finden. Kommt

vorbei und sichert euch tolle Schnäppchen

– wir freuen uns auf euch!

Einen ganz besonderen Dank möchte

das Team der Kinderkleiderbörse

einigen Unternehmen der Kurstadt,

die dieses Event unterstützt haben,

aussprechen. Dank ihrer Hilfe konnten

beeindruckende Werbebanner gefertigt

werden, die für noch mehr Aufmerksamkeit

sorgen. Unser herzlichster

Dank für die komplikationslose

Unterstützung gilt folgenden Firmen:

Seilerei Voigt, Dienstleistungen Haus

Garten Hof Mario Jungchen, Tilo

Kühne GmbH, Neubert Orthopädie

Technik GmbH & Co. KG, Physiotherapie

Batsch, Teppich-Eck, und

dem Verlagshaus „Heide-Druck“.

Ebenso danken wir der Tourist-Information

Bad Düben, der Firma Garten-

& Landschaftsbau Daniela Noack und

Andreas Lubinski. Ohne deren Hilfe

wäre die Anbringung der Banner an

zahlreichen Zäunen in und um Bad

Düben nicht möglich gewesen.

Das Team der Bad Dübener Kinder-

KleiderBörse bedankt sich in höchstem

Maße für all die tatkräftige Unterstützung,

die diese Veranstaltung nun noch

publiker macht.

Zusatzinfo: Die Buslinie 232 bringt

euch sicher zu uns (Ausstieg: Alaunwerksweg/Wendestelle,

Ankunft: 9.52

Uhr, Abfahrt: 11.09 Uhr) und wieder

nach Hause. Das Team der

KinderKleiderBörse Bad Düben


8

WAS – WANN – WO 12. März 2025

Dübener

WOCHENSPIEGEL

Anzeige

Anwassern im Norddeutschen Stil

(Bad Schmiedeberg/Wsp). Pünktlich

zum Weltwassertag, am 22. März,

beginnt in Bad Schmiedeberg wieder

die Freiluft-Kneipp-Saison. Beim traditionellen

„Anwassern“ werden die

Kneipp-Anlagen im Kurgelände feierlich

in Betrieb genommen. In diesem

Jahr gibt es dabei einige Neuheiten.

Der Weltwassertag, organisiert von

UN-Water, macht weltweit auf die Bedeutung

von Wasser als lebenswichtige

Ressource aufmerksam. In Bad Schmiedeberg

steht dabei nicht nur der globale

Blick auf Wasser im Fokus, sondern

auch seine gesundheitsfördernde Wirkung.

Das kalte Wasser regt den Kreislauf

an, verbessert die Durchblutung

und wirkt präventiv gegen Venenleiden

– ein bewährtes Naturheilverfahren nach

Sebastian Kneipp. Wichtig für alle Teilnehmenden:

warme Wollsocken nicht

vergessen!

Begleitet wird das Anwassern auch

in 2025 von einem stimmungsvollen

Rahmenprogramm, welches in diesem

Jahr im Stil Norddeutschlands steht. Gestartet

wird um 14 Uhr am Tretbecken

neben dem Kurhaus.

Den ersten Gang durch das Kneipp-

Becken übernehmen traditionsgemäß

Kurdirektor Deddo Lehmann und

Bürgermeisterin Heike Dorczok, bevor

die Gäste eingeladen sind, selbst

die Hosenbeine hochzukrempeln und

die belebende Wirkung des Wassers

zu spüren.

Nach Eröffnung des Tretbeckens findet

das restliche Programm im Kurhausgarten

statt. Hier werden regionale

Händler ihre Heide-Produkte anbieten.

Das Restaurant im Kurhaus sorgt für

das leibliche Wohl der Gäste. Neben

norddeutschen Köstlichkeiten, wie dem

traditionellen Fischbrötchen, wird es

auch Kuchen, Speisen vom Grill und natürlich

warme und kalte Getränke geben.

Roland Gempe schlüpft erneut in die

Rolle des Pfarrers Kneipp, der die Gäste

mit viel Charme und Witz gewohnt unterhaltsam

durch den Nachmittag führt.

Auch die Kinder des Kindergartens

„Storchennest“ sind wieder mit dabei.

Die musikalische Unterhaltung übernehmen

in diesem Jahr die „Hamburger

Lokalpiloten“. Mit schwungvollen

Melodien und mitreißenden Rhythmen

im Stil Norddeutschlands runden sie das

Anwassern stimmungsvoll ab.

Preisskat

Beginn: 10 Uhr

gespielt werden 2 Serien

à 40 Spiele

Startgebühr: 10,- Euro

mit Voranmeldung unter 034243 / 34 17 35

Restaurant National

Oberglaucha

Generationsvorlesen

in der Dorfkirche

(Oberglaucha/Wsp). Am kommenden

Freitag (14.03.) findet wie

berichtet in der Oberglauchaer Dorfkirche

eine „Generationsvorlesen“

statt. Start ist 18 Uhr. Mehrere Menschen

verschiedener Generationen

lesen aus ihrem Lieblingsbuch vor

und nehmen die Zuhörer mit auf eine

literarische Reise. Im Anschluss ist

ein Gedankenaustausch in lockerer

Runde möglich.

Um eine Spende für die Restaurierung

der historischen Orgel wird gebeten.

Uns finden Sie auch bei:

www.facebook.com/

DuebenerWochenspiegel

6.

April

H

Hermie EVENTS

Ritterstr. 16 • 04849 Bad Düben

restaurant.national.bad.dueben@gmail.com

www.restaurant-national.de

Konzert am Freitagabend

„Karl die Große“ kommt

ins Gemeindehaus

(Bad Schmiedeberg/Wsp). Am kommenden

Freitag (14.03.) gastiert ab

19.30 Uhr „Karl die Große“ aus Leipzig

im Bad Schmiedeberger Gemeindehaus.

Das Trio steht für deutschsprachige

Pop-Songs, die den

Spagat zwischen Liedermacher-

Tradition, Singer-Songwriter

und modernem Pop meistern.

Ganz nach dem Bandmotto

„Immer einmal mutig sein

am Tag“ schafft Wenke Wollny alias

„Karl die Große“ es, relevante Themen

überraschend und pointiert zu vermitteln.

Ihre Songs bewegen sich zwischen

der Ernsthaftigkeit, mit der man sich

gesellschaftlichen Fragen widmen

sollte, und der Ironie, mit der man diese

zu Musik machen kann. Das Ergebnis

ist schwer und zuversichtlich zugleich.

Lesung

Restkarten für „Lilly‘s

Gaumenkitzel“

(Bad Düben/Wsp). Wie die Bad Dübener

Bibliothek informiert, gibt es nur

noch wenige Restkarten für die Lesung

„Lilly’s Gaumenkitzel“ am 26. März in

der Obermühle. Beginn ist 18.30 Uhr.

Karten gibt es in der AWO-Bibliothek.

Hotel Landgasthof Pressel

Restaurant • Festsaal • Biergarten

OSTERSPEZIALITÄTEN

á la carte im Restaurant

Karfreitag, 18. April bis

Ostermontag, 21. April 2025

jeweils ab 11.30 Uhr – lassen Sie sich vom

Heidekoch mit kulinarische Köstlichkeiten

zum Osterfest verwöhnen.

OSTERBRUNCH im Osterhasensaal mit Ostereiersuche

für die Kinder Ostersonntag, 20. April 2025

von 10 bis 14 Uhr, Preis p. P. 37,- E (inkl. alkoholfreie Getränke u. Sekt),

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Kinder 5 – 11 Jahre 15,- E, Kinder unter 5 Jahre 0,- E

Dübener Str. 2 • 04849 Pressel • Telefon: 034243/26121 • E-Mail: gasthof-pressel@gmx.de

www.facebook.com/HotelLandgasthofPressel • www.landgasthof-pressel.de

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Dübener

WOCHENSPIEGEL

12. März 2025 GEMISCHTE SEITE 9

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Der nächste Dübener

WOCHENSPIEGEL

erscheint am 26. März.

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Nacht der Bibliotheken

Bücherflohmarkt, Live-Musik und mehr

(Bad Schmiedeberg/Wsp/ny).

Die Bad Schmiedeberger

Stadtbibliothek lädt zur ersten

bundesweiten „Nacht

der Bibliotheken“ ein. Diese

findet am 4. April in der

Zeit von 18 bis 22 Uhr statt.

Unter dem Motto „Wissen.Teilen.Entdecken.“

wird gelesen, vorgelesen

und gespielt. Nette Ge-

spräche sorgen für eine

angenehme Atmosphäre.

Es gibt Live-Musik

und es kann im Bücherflohmarkt

gestöbert

werden. Wie die

Bibliothekarin Ilona

Zschiesche mitteilt,

sei für alle kleinen

und großen Besucher der

Eintritt kostenfrei.

Verschenke Wohnzimmer-Schrank, Stellfläche bis 5 m, Glasteil und

Unterschrank (1,90 m hoch), andere Teile (1,20 m hoch), je 1 m breit;

Esstisch 70 cm x 1,10 m, ausziehbar; 4 Stühle gepolstert; Schlafzimmer-

Schrank in L-Form, weiß, Überbauweise, Schränke und Spiegelecke (2,50

m lang), mit Nachtschränken (2,90 m lang), 2,20 hoch. Alles zum Selbstabbauen.

Tel.: 034243 / 5 00 06

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Einzelbetten, Ecksitzgruppe gepolstert, Fußbodenheizung, eingebaute

Mikrowelle, VP: 6.999,- Euro. Tel.: 03423 / 75 55 36

Freiwillige Feuerwehr Hohenprießnitz

Neues Fahrzeug für den Katastrophenschutz der Region

(Hohenprießnitz/Wsp/ny). Die Kameraden

der Freiwilligen Feuerwehr

Hohenprießnitz können sich über ein

neues Feuerwehrfahrzeug freuen,

das unter anderem über 2.000 Meter

Schlauch verfügt. Dabei handelt es

sich um eine Ersatzbeschaffung für

ein nach 30 Jahren außer Dienst genommenes

Fahrzeugs gleichen Typs.

Die Gesamtkosten von knapp 400.000

Euro werden komplett vom Bund

finanziert.

Grund: „Wir sind in der Gemeinde

Zschepplin eine sogenannte Stützpunktfeuerwehr

und bilden mit der

Feuerwehr Jesewitz zusammen den

ersten Katastrophenschutzlöschzug

Wasser im Landkreis Nordsachsen“,

erklärt Christian Keller. Er ist nicht

nur der Wehrleiter der Hohenprießnitzer

Ortswehr, sondern auch der

Zugführer der sogenannten Katschutz-

Einheit.

Das Fahrzeug wurde der Gemeinde

zur Sicherstellung des Brandschutzes

zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug

verpflichtet sich die Gemeinde

um folgende Punkte: Das Fahrzeug

erhält einen eigenen Standplatz im

Feuergerätehaus und wird regelmäßig

gepflegt und gewartet, sodass es jederzeit

einsatzbereit ist. Hinzu kommt,

dass sich die Gemeinde verpflichtet,

Fahrzeuge und Kameraden einsatzfähig

vorzuhalten. Dazu zählt neben

den normalen Geräteprüfungen und

Wartungen an der Technik und die

Ausbildungen am Standort auch die

jährliche gemeinsame Ausbildung

Im Beisein von Bürgermeister Kay Kunath (r.) und dem stellvertretenden Landrat

Jens Kabisch (2. v. r.) wurde das neue Fahrzeug eingeweiht. Foto: R. Schulze

mit allen Kameraden im kompletten

Löschzug. Zusätzlich gibt es alle fünf

Jahre eine große gemeinsame Katastrophenschutzübung

im Landkreis.

„Wir haben für beide Kat-Fahrzeuge

eine Doppelbesetzung vorzuweisen,

um in größeren Schadensfällen das

Personal über einen längeren Zeitraum

austauschen zu können“, erklärt

Keller.

Gut zu wissen: Der Fachdienst Brandschutz

ist eine wesentliche Komponente

beziehungsweise essenzielle

Säule des Katastrophenschutzes in

Sachsen und wird hauptsächlich durch

die Feuerwehren gestellt. Neben der

klassischen Brandbekämpfung umfasst

sein Aufgabenspektrum auch die

technische Hilfeleistung, den Schutz

vor Naturkatastrophen sowie den Einsatz

bei besonderen Gefahrenlagen.

Durch eine enge Zusammenarbeit mit

anderen Organisationen, wie Polizei,

Technischem Hilfswerk, Sanitätsdienste

und Bundeswehr trägt der

Brandschutz wesentlich zur Gefahrenabwehr

und Schadensbewältigung bei.


10

AUS DER REGION 12. März 2025

Dübener

WOCHENSPIEGEL

Maik

(meine kleine Robbe)

* 14.02.1984 † 23.02.2025

…und immer sind da Spuren deines Lebens,

Bilder, Augenblicke und Gefühle, die uns an

dich erinnern, uns glücklich und traurig

machen und dich nie vergessen lassen.

In Liebe

Dein Schatz und Lebenspartnerin Claudia

und dein Sohn Jonas Leibnitz

Wenn ihr an mich denkt, seid nicht traurig,

erzählt lieber von mir und traut euch zu lachen.

Lasst mir einen Platz in eurer Mitte,

so wie ich ihn im Leben hatte.

In Liebe und Dankbarkeit nehmen wir Abschied

von unserem

Dieter Kläring

* 5. Mai 1957 † 6. März 2025

In tiefer Trauer

Deine Angelika

Deine Tochter Melanie mit Jan

Dein Sohn Michael mit Doreen

Deine Enkelkinder Niklas, Max, Jonas & Maya

Dein Bruder Bernd mit Gundula

Deine Schwester Melina mit Eberhard

im Namen aller Angehörigen

Die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung

findet am Samstag, dem 29. März 2025, 13.00 Uhr

auf dem Friedhof in Pressel statt.

Von Kranz- und Blumenzuwendungen bitten wir abzusehen.

Zum Deutschen Mühlentag am 9. Juni

Neu: Hof- und Straßentrödel in Schnaditz

(Schnaditz/Wsp/ny). Dass sich

der Ort Schnaditz am Deutschen

Mühlentag auch ohne eine Mühle

beteiligt, hat seit etwa 20 Jahren

Tradition. Ein Pfingstschnitzen wird

es jedoch nicht mehr geben. Nun lädt

der Bad Dübener Stadtteil zum großen

Hof- und Straßentrödel ein. Am

diesjährigen Pfingstmontag öffnen

im Ort die Anwohner von Lindenallee,

Lindenring und im Altdorf unter

dem Motto „Alles vor die Haustür“

ihre Gehöfte, Grundstücke und Gärten,

um ihre Schätze zu präsentieren.

Auswärtige Trödler und Aussteller,

die schon immer gern zu Gast

in Schnaditz waren, erhalten die

Möglichkeit, ihre Stände vor dem

Bürgerhaus bis hin zum Spielplatz

zu aufzubauen. Hier wird auch der

zentrale Versorgungsstandort sein,

um die Gäste kulinarisch zu verwöhnen.

„Wir sind am Mühlentag

eine gute Adresse, denn das Vorbeischauen

lohnt“, ist sich Ortsvorsteher

Mathias Mieth sicher. „Bummeln

Sie von Haus zu Haus, verweilen

Sie und genießen Sie unsere Gastfreundschaft“,

folgt der Aufruf des

Vorsitzenden des Kohlhaas-Clubs,

Christian Popp, an alle Interessierte.

Genügend Parkplätze stehen am

Schloss zur Verfügung. Für eine

bessere Übersicht wird es eine Karte

geben, auf der die beteiligten Anwesen

gekennzeichnet sind.

Wer sich kostenlos mit einem Stand

beteiligen oder seinen Hof öffnen

will, wird gebeten, sich vorher

anzumelden (E-Mail: kultur.

in.schnaditz@gmail.com oder Tel.:

034243 / 50370 und 034243/ 50500).

Was geschah an einem 12. März...?

...1894: The Coca-Cola Company von Asa Griggs Candler verkauft Coca-Cola erstmals

in Flaschen.

...1913: Mit einer Zeremonie auf dem Kurrajong Hill wird die zukünftige australische

Hauptstadt auf den Namen Canberra getauft.

...1930: Der Deutsche Reichstag billigt den Young-Plan, wonach Deutschland bis

zum Jahr 1988 Reparationszahlungen an die Sieger des Ersten Weltkrieges

leisten muss.

...1930: Mahatma Gandhi bricht mit 78 seiner Gefolgsleute zum sogenannten

Salzmarsch auf, um in einem Akt des zivilen Ungehorsams das britische

Salzmonopol zu brechen.

...1946: Die spätere Sängerin und Schauspielerin Liza Minelli wird in Los Angeles

geboren.

...1986: In Hannover wird die CEBIT erstmals als eigenständige Messe eröffnet.

...2003: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft die in Ostasien ausgebrochene

Lungenkrankheit SARS als weltweite Bedrohung ein.

Heidemesse: Traditioneller Frühjahrsauftakt im Naturpark

Bestens besuchtes Kulturhaus zeigt, was die Region zu bieten hat

(Söllichau/Wsp/ny). Erst wenn man

eine Heidemesse besucht, wird so richtig

bewusst, was die Region eigentlich

so alles zu bieten hat. So auch am vergangenen

Sonntag, als sich in Söllichau

die Türen für diese beliebte Veranstaltung

öffneten. Das breitgefächerte

Angebot präsentierte sich bereits auf

dem Außengelände, wo eine Reihe von

Händlern einen Heidemarkt mit vielen

regionalen Produkten anboten, wie Reibitzer

Fisch und Süptitzer Ziegenkäse.

Im Saal mundeten Mörtitzer Likör,

Doberschützer Honig und Wörlitzer

Spirituosen. Die Tornauer Genuß-Haltestelle,

die ebenfalls einen Stand hatte,

verkauft auch außerhalb der Messe eine

große Palette einheimischer Produkte.

Wer auf Gewässern der Dübener Heide

eine Kanufahrt machen möchte, ist bei

„Paddelmann“ genau richtig. Und für

eine Kräuterwanderung kann man sich

bei Katja Aibangbee melden. Die junge

Frau liebt auch die Aquarellmalerei und

kennt sich mit der germanischen Heilkunde

aus. Fleißig waren die Frauen

der Spindestuben Dübener Heide. Sie

fertigten eine große Osterkrone an, die

einen Söllichauer Brunnen schmücken

wird. Ein Osterkranz geht an die Kulturhaustür

und der zweite Osterkranz wird

die Schifferkirche in Priesitz zieren.

Die Kräuterfrau Gabi Schumann erfreute mit ihrem herrlichen Pflanzenangebot.

Fotos: (Wsp) Nyari

Jürgen Kristin (l.) vom Betreuungsforstamt wusste vieles aus Wald und Flur zu

berichten.


Auch im Internet unter:

www.duebener-wochenspiegel.de

: Die Heide-Zeitung : heimatverbunden : informativ : kritisch :

Dübener

www.duebener-wochenspiegel.de

WOCHENSPIEGEL

AMTSBLATT

der Stadt Bad Düben

Nr. 5/2025

Amtliche Mitteilungen

12. März 2025

Beschlussübersicht

Der Verwaltungsausschuss hat am 25. Februar 2025 folgende Beschlüsse

gefasst:

Beschluss-Nr. 02/25

Der Verwaltungsausschuss beschließt das 1. Nachtragsangebot von Los 03 – Erd-,

Mauer-, Beton- und Entwässerungskanalarbeiten – im Rahmen der Maßnahme

„Umbau und Sanierung Kita ‚Spatzenhaus‘ Bad Düben“.

Beschluss-Nr. 03/25

Der Verwaltungsausschuss beschließt das 2. Nachtragsangebot von Los 04 –

Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten – im Rahmen der Maßnahme „Umbau

und Sanierung Kita ‚Spatzenhaus‘ Bad Düben“.

Beschluss-Nr. 04/25

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Verkauf des Grundstückes, Flurstück

395/22 der Flur 5 der Gemarkung Bad Düben zu.

Beschluss-Nr. 05/25

Der Verwaltungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag

für das Vorhaben: Errichtung von Werbeanlagen, Körbitzweg 4, Bad

Düben, Flurstück 3/15.

Beschluss-Nr. 06/25

Der Verwaltungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag

für das Vorhaben: Errichtung eines Wochenendhauses, Dorfstraße 30a,

Wellaune, Flur 4, Flurstück 40/6.

Der Stadtrat hat am 6. März 2025 folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr. 8-7-66

Beschluss zur Vergabe der Bauleistung „Fassadensanierung mit Fachwerk –

Rathaus Bad Düben“ an die Firma Malermeister Zeidler GmbH aus 04849 Bad

Düben Stadtteil Wellaune

Beschluss-Nr. 8-7-67

Beschluss zur Vergabe von Los 31 – Heizung-Lüftung-Sanitär-Kälte – im Rahmen

der Maßnahme „Umbau und Sanierung Kita ‚Spatzenhaus‘ Bad Düben“ an

die Firma Bau- und Haustechnik Bad Düben GmbH aus Bad Düben

Beschluss-Nr. 8-7-68

Beschluss zur Vergabe von Los 33 – Starkstrom- und Schwachstrominstallation

– im Rahmen der Maßnahme „Umbau und Sanierung Kita ‚Spatzenhaus‘

Bad Düben“ an die Firma Elektro Griebsch GmbH & Co. KG aus Bad Düben

Beschluss-Nr. 8-7-69

Der Stadtrat stimmt der Stellungnahme der Stadt Bad Düben zum Planfeststellungsverfahren

für das Vorhaben „Ausbau Knotenpunkt S 11/Postweg in Bad

Düben“ vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr Leipzig zu.

Beschluss-Nr. 8-7-70

Beschlussfassung zur Annahme von Spenden:

200 Euro durch diverse Einzelspenden während des Weihnachtsmarktes zum

Kauf Baum

375,56 Euro von Frau A. Rothe aus Raguhn-Jeßnitz zum Kauf Baum

1.110,00 Euro von Christine und Werner Stärtzel zur Sanierung Bergschiffmühle

Herzlichen Dank an alle Spender!

Beschluss-Nr. 8-7-71

Beschluss der Feuerwehrsatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bad

Düben

Die Feuerwehrsatzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft.

Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan

„PV-Freiflächenanlage Brösen“ der Stadt Bad Düben

Der Stadtrat der Stadt Bad Düben hat in seiner Sitzung am 7. November 2024

mit Beschluss-Nr. 8-4-33 den Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Brösen“

in der Fassung vom 7. August 2024, bestehend aus der Planzeichnung im

Maßstab 1:2000 mit den textlichen Festsetzungen und dem Umweltbericht

gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen, die

Begründung wurde gebilligt.

Der Satzungsbeschluss und die Erteilung der Genehmigung wird hiermit

gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch

(BauGB) in Kraft.

Der räumliche Geltungsbereich liegt im Süden des Gemeindegebietes der

Stadt Bad Düben südwestlich der Ortschaft Brösen. Es handelt sich um

derzeit intensiv genutztes Ackerland. Im Norden und Osten wird es von

Verkehrswegen begrenzt. Im Süden grenzt Wald an. Der Geltungsbereich

umfasst auf einer Fläche von ca. 24 Hektar vollständig oder teilweise (tlw.)

die 14 Flurstücke Nr. 36/2, 37, 38 (tlw.), 39 (tlw.), 40, 41 (tlw.), 42 (tlw.), 43

(tlw.), 44 (tlw.) und 45 bis 49 in der Gemarkung Tiefensee Flur 7.

Der Geltungsbereich ist in dem Auszug der Planzeichnung (nicht maßstäblich)

als durchgängige fette Umrandung dargestellt. Es gilt die Innenseite der

Umrandung als Geltungsbereichsgrenze. Maßgebend ist die Planzeichnung

in der Fassung vom 7. August 2024.

Jedermann kann die Satzung bestehend aus der Planzeichnung und der

Begründung mit den Anlagen und der zusammenfassenden Erklärung in

der Stadtverwaltung Bad Düben, Bau- und Bürgeramt, Markt 11, 04849

Bad Düben zu den Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft

verlangen.

Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 10a Absatz 2 Baugesetzbuch

(BauGB) in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter https://

buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite und das Internetportal

der Stadt Bad Düben unter https.//www.bad-dueben.de/stadtentwicklung/

stadtentwicklung/ eingestellt und zugänglich gemacht.

Bekanntmachungsanordnung

Gemäß § 215 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden

1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 Baugesetzbuch (BauGB) beachtliche Verletzung

der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beachtliche Verletzung

der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans

und

3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des

Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung

des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt

entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a Baugesetzbuch (BauGB) beachtlich sind.

Gemäß § 4 Absatz 4 Satz 1 i. V. m. Absatz 5 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung

von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr

nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder Bekanntmachung

der Satzung verletzt worden sind,

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit

widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Fristen

a) die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss beanstandet hat

oder

b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter

Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend

gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Ziffer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf

der im § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung

geltend machen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Sätze 1 und 2 sowie Absatz 4 Baugesetzbuch

(BauGB) hingewiesen. Demnach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den


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AMTSBLATT

12. März 2025

§§ 39 bis 42 Baugesetzbuch (BauGB) eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb

von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten

sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Bad Düben, den 18. Februar 2025

Astrid Münster

Bürgermeisterin

Auszug Planzeichnung, nicht maßstäblich – Übersichtsplan Geltungsbereich

B-Plan und 2. Änderung FNP

Räumlicher Geltungsbereich

(Auszug aus RAPIS, Raumplanungsinformationssystem Bauleitplanung)

Genehmigung der 2. Änderung des

Flächennutzungsplans der Stadt Bad Düben

Das Landratsamt des Landkreises Nordsachsen hat mit Bescheid vom 21. November

2024 die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Düben

gemäß § 6 Absatz 1 BauGB genehmigt. Mit dieser Bekanntmachung wird die

2. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.

Der Änderungsbereich befindet sich auf derzeit landwirtschaftlich genutzten

Flächen südwestlich der Ortschaft Brösen und umfasst den Geltungsbereich des

Bebauungsplans „PV-Freiflächenanlage Brösen“. Er umfasst eine Fläche von

24 Hektar und ist in der oberen Abbildung dargestellt.

Jedermann kann die Satzung, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung

mit den Anlagen und der zusammenfassenden Erklärung, in der

Stadtverwaltung Bad Düben, Bau- und Bürgeramt, Markt 11, 04849 Bad Düben

zu den Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 10a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

und das Internetportal der Stadt Bad

Düben unter https://www.bad-dueben.de/stadtentwicklung/stadtentwicklung/

eingestellt und zugänglich gemacht.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens-

und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die

Rechtsfolgen des § 215 Absatz 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB

beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung

der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans

sowie nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des

Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung

der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründet, ist darzulegen.

Bad Düben, den 18. Februar 2025

Astrid Münster

Bürgermeisterin

Feuerwehrsatzung der Stadt Bad Düben

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch

Die in dieser Satzung für alle Personen- und Funktionsbezeichnungen verwendete

orthografische männliche Schreib- und Ausdrucksweise wird aus Gründen

der Übersichtlichkeit und Vereinfachung benutzt. Sie gilt ohne Einschränkung

für alle drei gesetzlich aufgeführten menschlichen Geschlechter (m/w/d).

Präambel

Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62),

die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. November 2023 (SächsGVBl.

S. 870) geändert worden ist, und § 15 Absatz 5 des Sächsischen Gesetzes über

den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) in der

Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 2024 (SächsGVBl. S. 289) hat der

Stadtrat der Stadt Bad Düben in seiner öffentlichen Sitzung am 6. März 2025

die nachfolgende Satzung beschlossen.

§ 1 Begriff und Gliederung der Feuerwehr

(1) Die Feuerwehr Bad Düben ist eine Einrichtung der Stadt Bad Düben ohne

eigene Rechtspersönlichkeit. Sie besteht aus einer Freiwilligen Feuerwehr

mit den Stadtteilfeuerwehren:

Bad Düben (Stützpunktfeuerwehr)

Schnaditz

Tiefensee

(2) Die Feuerwehr führt den Namen „Freiwillige Feuerwehr Bad Düben“, dem

bei den Stadtteilfeuerwehren der unter Absatz 1 genannte Name beigefügt

wird.

(3) Aktiver Dienst wird in allen Stadtteilfeuerwehren geleistet. Darüber hinaus

können alle Stadtteilwehren eine Alters- und Ehrenabteilung, eine Passive

Abteilung, eine Jugendfeuerwehrabteilung sowie eine Kinderfeuerwehrabteilung

unterhalten.

Die Abteilungen können in Unterabteilungen / Gruppen gegliedert sein.

§ 2 Pflichten der Feuerwehr

(1) Die Feuerwehr hat die Pflicht,

a) Menschen, Tiere und Sachwerte vor Bränden zu schützen

b) bei der Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen,

im Rahmen des Rettungsdienstes, bei der Beseitigung von Umweltgefahren

und der Bekämpfung von Katastrophen technische Hilfe zu leisten

und

c) nach §§ 22 und 23 SächsBRKG Brandverhütungsschauen und Brandsicherheitswachen

durchzuführen.

(2) Der Bürgermeister oder sein Beauftragter kann die Feuerwehr zu Hilfeleistungen

bei der Bewältigung besonderer Notlagen und zu sonstigen

Hilfeleistungen heranziehen.

§ 3 Aufnahme in die Feuerwehr

(1) Voraussetzung für die Aufnahme in den aktiven Feuerwehrdienst sind:

a) die Vollendung des 16. Lebensjahres

b) die Erfüllung der gesundheitlichen Anforderungen an den Feuerwehrdienst

c) die charakterliche Eignung

d) die Bereitschaft zur Teilnahme an der Aus- und Fortbildung sowie

e) die Bereitschaft den Feuerwehrdienst unabhängig von Geschlecht,

Abstammung, Hautfarbe, Herkunft, Glauben, sozialer Stellung oder

sexueller Identität von in Not geratenen Personen sowie von anderen

Feuerwehrangehörigen auszuüben.

Die Bewerber dürfen nicht ungeeignet im Sinne von § 18 Absatz 4 Sächs-

BRKG sein. Bei Minderjährigen muss die Zustimmung der Personensorgeberechtigten

und zumindest deren Bestätigung über die gesundheitliche

Eignung des Minderjährigen vorliegen. Die Bewerber für den aktiven

Feuerwehrdienst sollen im Einzugsbereich (Gemarkungsgrenzen) der

Stadtteilfeuerwehr wohnen oder einer regelmäßigen Beschäftigung oder

Ausbildung im Einzugsbereich der Stadtteilfeuerwehr nachgehen oder in

sonstiger Weise regelmäßig für Einsätze zur Verfügung stehen.

Impressum

Amtsblatt der Stadt Bad Düben

Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeisterin der Stadt Bad Düben

Herstellung und Vertrieb: Verlagshaus „Heide-Druck“, Bad Düben

Für telefonisch eingebrachte Änderungen/Ergänzungen wird keine

Garantie für ordnungsgemäßen Abdruck übernommen.


12. März 2025 AMTSBLATT

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Sofern die Bewerber nicht im Einzugsbereich der Stadtteilfeuerwehr wohnen,

haben sie ihre aktive Mitgliedschaft in der Feuerwehr ihres Wohnortes

nachzuweisen. Die Bewerber sollten in keiner anderen Hilfsorganisation

aktiv tätig sein.

Ausnahmen hiervon kann der Stadtwehrleiter auf Antrag des zuständigen

Stadtteilwehrleiters genehmigen.

(2) Für die Aufnahme in eine Abteilung außerhalb des aktiven Dienstes oder der

Jugend- und Kinderfeuerwehr gilt Absatz 1 mit Ausnahme der Buchstaben

b) und d) entsprechend. Zudem müssen die spezifischen Anforderungen an

die Abteilung erfüllt werden.

(3) Im begründeten Zweifelsfall kann zur Überprüfung der nach Absatz 1

Buchstabe b) geforderten Anforderungen durch den Stadtwehrleiter im

Einvernehmen mit der Stadtverwaltung eine entsprechende ärztliche Untersuchung

angeordnet werden.

(4) Die erforderliche Eignung nach Absatz 1 Buchstabe c) besitzen in der Regel

Personen nicht,

a) die innerhalb der letzten 5 Jahre Mitglied in einem Verein waren, der nach

dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder

der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz

unterliegt, oder

b) die Mitglied in einer Partei waren, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht

nach § 46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

festgestellt hat, wenn seit der Beendigung der Mitgliedschaft fünf Jahre

noch nicht verstrichen sind,

c) bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in den letzten

fünf Jahren Bestrebungen einzeln verfolgt oder kommuniziert haben,

die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind, gegen den

Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche

Zusammenleben der Völker gerichtet sind oder durch Anwendung von

Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige

Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder die Mitglied

in einer Vereinigung waren die solche Ziele verfolgt hat oder eine solche

Vereinigung unterstützt haben.

(5) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Leiter der Stadtteilfeuerwehr zu

richten. Über die Aufnahme entscheidet der Stadtwehrleiter nach Anhörung

des zuständigen Stadtteilfeuerwehraus-schusses.

Jeder ehrenamtliche Feuerwehrangehörige erhält nach seiner Aufnahme

in die Feuerwehr ein Exemplar der Feuerwehrsatzung und der sonstigen

relevanten Regelungen sowie einen Dienstausweis.

(6) Die Probezeit beträgt 6 Monate. Die Probezeit wird durch Widerrufsvorbehalt

in der Aufnahmeentscheidung festgelegt.

(7) Über die Anerkennung von vorangegangenen Dienstzeiten in anderen

Feuerwehren sowie dort erworbenen Qualifikationen entscheidet die

Stadtverwaltung auf Basis der zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuell

geltenden einschlägigen Regelungen in Sachsen.

(8) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr besteht

nicht. Eine Ablehnung ist dem Antragsteller durch schriftlichen Verwaltungsakt

mitzuteilen.

§ 4 Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes

(1) Der ehrenamtliche aktive Feuerwehrdienst endet, wenn der Feuerwehrangehörige

ungeeignet zum aktiven Feuerwehrdienst entsprechend § 18

Absatz 4 SächsBRKG wird. Gleiches gilt, wenn bei Minderjährigen ein

Personensorgeberechtigter seine Zustimmung nach § 3 Absatz 1 Satz 3

schriftlich zurücknimmt.

(2) Der aktive Feuerwehrdienst kann auf Antrag des Feuerwehrangehörigen

beendet werden, wenn der Dienst für ihn aus persönlichen oder beruflichen

Gründen eine besondere Härte bedeutet.

(3) Ein Angehöriger im aktiven Feuerwehrdienst hat die Verlegung seines

ständigen Wohnsitzes in eine andere Gemeinde unverzüglich dem Leiter der

Stadtteilfeuerwehr schriftlich anzuzeigen. Sofern er nicht nachweist, dass

er im Einzugsbereich der Stadtteilfeuerwehr weiterhin einer regelmäßigen

Beschäftigung oder Ausbildung nachgeht oder in sonstiger Weise regelmäßig

für Aus- und Fortbildung sowie Einsätze zur Verfügung steht, kann sein

Feuerwehrdienst beendet werden.

(4) Der aktive Feuerwehrdienst soll aus wichtigem Grund beendet werden.

Dies gilt insbesondere,

a) wenn der aktive Feuerwehrangehörige die Lehrgänge zum Truppmann

(Teil 1 und 2) und zum Sprechfunker in einem angemessenen Zeitraum

nicht erfolgreich abschließen kann,

b) bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst,

c) bei schweren Verstößen gegen die Pflichten nach § 5,

d) bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der Feuerwehr,

e) wenn sich herausstellt, dass der Feuerwehrangehörige nicht im Sinne des

§ 3 Absatz 1 Satz 1 Buchst. e) handelt oder die Nichteignung im Sinne

des § 3 Absatz 3 festgestellt wird,

f) bei einem Verhalten, dass eine erhebliche und andauernde Störung des

Zusammenlebens in der Feuerwehr verursacht hat oder befürchten lässt.

(5) Zur Vorbereitung der Entscheidung nach Absatz 4 kann der Feuerwehrangehörige

vorläufig des Dienstes enthoben werden, wenn andernfalls der

Dienstbetrieb oder die Sachverhaltsaufklärung beeinträchtigt würden.

(6) Entscheidungen nach den Absätzen 1 bis 4 sind durch schriftlichen Verwaltungsakt

zu treffen.

Der Betroffene ist vor den Entscheidungen nach Satz 1 anzuhören. Widerspruch

und Klage gegen die Entscheidungen nach Satz 1 haben keine

aufschiebende Wirkung.

(7) Für die Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes in den Abteilungen

außerhalb des aktiven Dienstes und der Jugendfeuerwehr gelten die

Regelungen nach Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 und Absatz 4 (ohne Buchst. a)

bis Absatz 6 entsprechend.

(8) Unabhängig aller vorangegangenen Regelungen endet der aktive Feuerwehrdienst

mit Vollendung des 65. Lebensjahres.

Der Angehörige kann jedoch auf Antrag seine aktive Dienstzeit bis maximal

zur Vollendung des 67. Lebensjahres verlängern, sofern der Stadtwehrleiter

im Benehmen mit dem Stadtteilwehrleiter dem zustimmt. Die nachweisliche

aktive Teilnahme am Dienst- und Einsatzgeschehen und die Beurteilung der

persönlichen und körperlichen Eignung zur weiteren Ausübung des aktiven

Feuerwehrdienstes sollen hierbei Berücksichtigung finden.

(9) Ausgeschiedene Feuerwehrangehörige können auf Antrag eine Bescheinigung

über die Dauer der Zugehörigkeit zur Feuerwehr, den letzten Dienstgrad

und die zuletzt ausgeübte Funktion erhalten.

§ 5 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Feuerwehr

(1) Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr

haben das Recht, den ehrenamtlich tätigen Leiter ihrer Stadtteilfeuerwehr

und dessen Stellvertreter nach § 15 Absatz 1 sowie die zusätzlichen

Mitglieder des Stadtteilfeuerwehrausschusses nach § 15 Absatz 10 zu wählen.

(2) Die Gemeinde hat nach Maßgabe des § 61 Absatz 1 SächsBRKG die Freistellung

der Angehörigen der Feuerwehr für die Teilnahme an Einsätzen,

Einsatzübungen und für die Aus- und Fortbildung zu erwirken.

(3) Ehrenamtlich tätige aktive Feuerwehrangehörige erhalten eine Aufwandsentschädigung

in Höhe der dafür in einer besonderen Satzung der Stadt

Bad Düben festgelegten Beträge.

(4) Feuerwehrangehörige erhalten auf Antrag Ersatz für die Auslagen, die ihnen

durch die Ausübung des Feuerwehrdienstes einschließlich der Teilnahme

an der Aus- und Fortbildung entstehen, sofern der Aufwand nicht unter

die Regelung nach Absatz 3 fällt. Darüber hinaus erstattet die Gemeinde

Sachschäden, die Feuerwehrangehörigen in Ausübung ihres Dienstes entstehen,

sowie vermögenswerte Versicherungsnachteile nach Maßgabe des

§ 63 Absatz 2 und 3 SächsBRKG.

(5) Die aktiven Feuerwehrangehörigen haben die ihnen aus der Mitgliedschaft

in der Feuerwehr erwachsenden Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen. Sie

sind insbesondere verpflichtet:

a) am Dienst und an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der

Feuerwehr-Dienstvorschriften regelmäßig und pünktlich teilzunehmen,

b) sich bei Alarm unverzüglich am Feuerwehrhaus einzufinden,

c) den dienstlichen Weisungen und Befehlen der Vorgesetzten nachzukommen,

d) im Dienst und außerhalb des Dienstes ein vorbildliches Verhalten zu

zeigen und sich den anderen Angehörigen der Feuerwehr gegenüber

kameradschaftlich zu verhalten,

e) die Feuerwehrdienstvorschriften sowie Unfallverhütungsvorschriften

für den Feuerwehrdienst zu beachten und

f) die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände, Geräte, Einrichtungen

und Dienst- und Schutzkleidung gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu

dienstlichen Zwecken zu benutzen.

Für Angehörige von Berufs-, Werk- oder Betriebsfeuerwehren, welche

zusätzlich ehrenamtlich in der Feuerwehr Dienst ausüben, kann die Pflicht

zur Aus- und Fortbildung wegen der hauptberuflichen Tätigkeit und der

dortigen Standortausbildung in begründeten Fällen reduziert werden.

Ehrenamtlich tätigen aktiven Feuerwehrangehörigen mit Schichtdienst im

Hauptberuf muss in den Stadtteilfeuerwehren die Möglichkeit auf eine

Mindeststundenanzahl nach Feuerwehrdienstvorschrift 2 in Aus- und

Fortbildung ermöglicht werden.


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AMTSBLATT 12. März 2025

Für die sonstigen ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen gelten Buchstabe

a) (beschränkt auf die Dienstteilnahme) und c) bis f) entsprechend.

(6) Die Teilnahme an Einsätzen darf frühestens erfolgen, wenn der Angehörige

des aktiven Dienstes mindestens das 18. Lebensjahr vollendet und die

Grundausbildung (Truppmann Teil 1) erfolgreich absolviert hat.

(7) Verletzt ein Angehöriger der Feuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden

Dienstpflichten, so kann der Stadtwehrleiter, insbesondere auf Antrag des

Stadtteilwehrleiters

a) einen mündlichen oder schriftlichen Verweis erteilen

b) die Androhung der Dienstbeendigung aussprechen oder

c) die Dienstbeendigung durch den Bürgermeister einleiten.

Dem Angehörigen der Feuerwehr ist vor der Disziplinarmaßnahme Gelegenheit

zu geben, sich zu den gegen ihn vorgebrachten Vorwürfen zu äußern.

(8) Kann ein Angehöriger im aktiven Feuerwehrdienst die Pflichten nach Absatz

5 Satz 2 Buchstaben a) und b) nicht im geforderten Maß erfüllen, verliert

er auf Antrag oder nach Feststellung durch den Stadtwehrleiter zumindest

vorübergehend den Status und die Rechte eines Angehörigen im aktiven

Feuerwehrdienst.

(9) Dem Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr wird zur Erfüllung seiner

Aufgaben Dienst- und Schutzkleidung sowie gegebenenfalls Alarmierungsmittel

entsprechend seiner Abteilungszugehörigkeit und seines

Ausbildungsstandes zur Verfügung gestellt. Der Angehörige hat die

Pflicht, die jeweils nicht mehr benötigten Teile dieser Ausstattung bei

Abteilungswechsel oder dem Ausscheiden aus der Feuerwehr in gepflegtem

Zustand innerhalb von zwei Wochen bei der jeweiligen Stadtteilwehrleitung

abzugeben.

(10) Jeder aktive Angehörige hat das Recht, sich für einen bestimmten Zeitraum

von den Pflichtauf-gaben in der Feuerwehr beurlauben zu lassen. Diese

Beurlaubung muss rechtzeitig und schriftlich erfolgen und sollte ein Jahr

nicht überschreiten. Die Beurlaubung erfolgt durch den Stadtwehrleiter. Die

aktive Dienstzeit ruht während der Beurlaubung. Der Angehörige hat hierbei

die Pflicht seine Schutzkleidung sowie gegebenenfalls Alarmierungsmittel,

spätestens 2 Wochen nach Beginn der Beurlaubungszeit in gepflegtem

Zustand bei der jeweiligen Stadtteilwehrleitung abzugeben.

§ 6 Jugendfeuerwehr

(1) In die Jugendfeuerwehr können Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung

des 16. Lebensjahres aufgenommen werden. Dem Aufnahmeantrag muss

die schriftliche Zustimmung der Personensorgeberechtigten beigefügt sein.

(2) Über die Aufnahme entscheidet der Jugendfeuerwehrwart im Einvernehmen

mit dem Stadtteilwehrleiter.

(3) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet, wenn das Mitglied

a) in eine aktive Abteilung aufgenommen wird, spätestens jedoch mit

Vollendung des 18. Lebensjahres,

b) aus der Jugendfeuerwehr austritt,

c) den körperlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist oder

d) aus der Jugendfeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wird.

Gleiches gilt, wenn ein Personensorgeberechtigter seine Zustimmung nach

Absatz 1 schriftlich zurücknimmt.

(4) Die Jugendfeuerwehr wird vom Jugendfeuerwehrwart geleitet. Er hat einen

Stellvertreter. Den Jugendfeuerwehrwart können weitere Helfer unterstützen.

Diese werden auf Vorschlag des Jugendwartes durch den Stadtteilfeuerwehrausschuss

bestellt.

(5) Die Koordination und Leitung der gesamten Kinder- und Jugendfeuerwehrarbeit

der Feuerwehr Bad Düben obliegt dem Stadtjugendfeuerwehrwart.

(6) Die interne Organisationsstruktur und das pädagogische Leitbild der Jugendfeuerwehrarbeit

werden durch eine vom Stadtfeuerwehrausschuss zu

beschließende Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Bad Düben geregelt.

§ 7 Kinderfeuerwehr

(1) In die Kinderfeuerwehr können Kinder ab dem vollendeten 5. Lebensjahr

aufgenommen werden.

Dem Aufnahmeantrag muss die schriftliche Zustimmung der Personensorgeberechtigten

beigefügt sein.

(2) Über die Aufnahme entscheidet der Kinderfeuerwehrwart im Einvernehmen

mit dem Stadtteilwehrleiter.

(3) Die Zugehörigkeit zur Kinderfeuerwehr endet, wenn

a) das Kind in die Jugendfeuerwehr aufgenommen wird, spätestens jedoch

mit Vollendung des 10. Lebensjahres.

b) aus der Kinderfeuerwehr austritt

c) aus der Kinderfeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wird

Gleiches gilt, wenn ein Personensorgeberechtigter seine Zustimmung nach

Absatz 1 schriftlich zurücknimmt.

(4) Die Kinderfeuerwehr wird vom Kinderfeuerwehrwart geleitet. Er hat einen

Stellvertreter. Den Kinderfeuerwehrwart können weitere Helfer unterstützen.

Diese werden auf Vorschlag des Kinderfeuerwehrwartes durch den

Stadtteilfeuerwehrausschuss bestellt.

(5) Die Koordination und Leitung der gesamten Kinder- und Jugendfeuerwehrarbeit

der Feuerwehr Bad Düben obliegt dem Stadtjugendfeuerwehrwart.

(6) Die interne Organisationsstruktur und das pädagogische Leitbild der Kinderfeuerwehrarbeit

werden durch eine vom Stadtfeuerwehrausschuss zu

beschließende Kinderordnung der Kinder-feuerwehr Bad Düben geregelt.

§ 8 Passive Abteilung und Alters- und Ehrenabteilung

(1) In die Alters- und Ehrenabteilungen können Angehörige der Feuerwehr bei

Überlassung der Dienstbekleidung (Tuchuniform oder Tagdienstkleidung)

auf Antrag übernommen werden, wenn sie aus dem aktiven Einsatzdienst

ausgeschieden sind und mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben.

(2) Der Stadtteilfeuerwehrausschuss kann auf Antrag Angehörigen der aktiven

Abteilung den Über-gang in die Passive Abteilung gestatten, wenn der

aktive Feuerwehrdienst für sie aus persönlichen und beruflichen Gründen

eine besondere Härte bedeutet und die Kriterien für eine Aufnahme in die

Alters- und Ehrenabteilung nicht gegeben sind.

(3) Die Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilungen wählen den Leiter der

Alters- und Ehrenabteilung der jeweiligen Stadtteilwehr nach den Maßgaben

des § 15.

Dieser muss Mitglied der jeweiligen Alters- und Ehrenabteilung der Stadtteilfeuerwehr

sein.

(4) Die Passive Abteilung ist der Alters- und Ehrenabteilung der jeweiligen

Stadtteilfeuerwehr angegliedert. Die Mitglieder der Passiven Abteilung

haben entsprechend das Recht, den Leiter der Alters- und Ehrenabteilung

zu wählen.

§ 9 Ehrenmitglieder

Der Bürgermeister kann auf Vorschlag des Stadtwehrleiters und nach Anhörung

des Stadtfeuerwehrausschusses verdiente ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr

oder Personen, die sich um das Feuerwehrwesen oder den Brandschutz

besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern der Feuerwehr ernennen.

Im Fall des § 4 Absatz 4 Buchstaben d) bis f) ist die Abberufung möglich.

§ 10 Organe der Freiwilligen Feuerwehr

Organe der Freiwilligen Feuerwehr sind:

• die Stadtwehrleitung / Stadtteilwehrleitung

• der Stadtfeuerwehrausschuss / Stadtteilfeuerwehrausschuss und

• die Hauptversammlung / Stadtteilfeuerwehrhauptversammlung

§ 11 Stadt- und Stadtteilwehrleitung

(1) Der Stadtwehrleiter und sein Stellvertreter werden nach § 15 gewählt und

berufen.

(2) Der Stadtwehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verantwortlich

und erledigt die ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen

Aufgaben. Er hat insbesondere

a) auf die ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes der Angehörigen

des aktiven Feuerwehrdienstes entsprechend den Feuerwehrdienstvorschriften

hinzuwirken,

b) die Zusammenarbeit der Stadtteilfeuerwehren bei Übungen und Einsätzen

zu regeln,

c) die Dienste in Abstimmung mit den Stadtteilwehrleitern so zu organisieren,

dass jeder Angehörige des aktiven Feuerwehrdienstes jährlich an

mindestens 40 Stunden Ausbildung teilnehmen kann,

d) dafür zu sorgen, dass Dienst- und Ausbildungspläne aufgestellt und ihm

vorgelegt werden,

e) die Tätigkeit der ihm unterstellten Funktionsträger zu kontrollieren,

f) auf eine ordnungsgemäße und den Vorschriften entsprechende Ausrüstung

der Feuerwehr hinzuwirken,

g) für die Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften, einschließlich der in

dieser Satzung festgelegten abweichenden Regeln und der einschlägigen

Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen,

h) im Rahmen des Dienstes minderjähriger Feuerwehrangehöriger die

Einhaltung gesetzlicher Jugendschutzbestimmungen, sowie bestehender

Aufsichts- und Fürsorgepflichten sicherzustellen,

i) Beanstandungen, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr betreffend, dem

Bürgermeister mitzuteilen,

Der Stadtwehrleiter entscheidet über die nach § 12 Absatz 1 Satz 2 im

Stadtfeuerwehrausschuss zu behandelnden Fragen.


12. März 2025 AMTSBLATT

Seite 28

(3) Der Bürgermeister kann dem Stadtwehrleiter weitere Aufgaben des Brandschutzes

übertragen.

(4) Der Stadtwehrleiter soll den Bürgermeister, die Stadtverwaltung und den

Stadtrat in allen feuerwehr- und brandschutztechnischen Angelegenheiten

beraten und auf Anfrage fachliche Zuarbeiten leisten. Er ist zu Beratungen in

der Stadt, die den Bereich der Feuerwehr und des Brandschutzes betreffen,

zu hören. Er soll, soweit es nur örtliche Belange betrifft, die zuständigen

Leiter der Stadtteilfeuerwehren beteiligen.

(5) Der stellvertretende Stadtwehrleiter hat den Stadtwehrleiter bei der Lösung

seiner Aufgaben zu unterstützen und ihn bei Abwesenheit mit allen Rechten

und Pflichten zu vertreten. Die Aufga-benverteilung legt der Stadtwehrleiter

fest.

(6) Für die Stadtteilwehrleiter und ihre Stellvertreter gelten der Absatz 1 und

Absatz 2, hier jedoch nur die Buchstaben a), c), e), g), h) und i), mit der Abweichung,

dass die Beanstandungen nach Buchstabe i) dem Stadtwehrleiter

mitzuteilen sind, entsprechend. Sie haben dem Stadtwehrleiter fachliche

Zuarbeiten zu leisten und führen ihre Stadtteilfeuerwehr nach Weisung des

Stadtwehrleiters. Die Stadtteilwehrleiter sind für die Leistungsfähigkeit ihrer

Stadtteilfeuerwehr verantwortlich und haben jeweils einen Stellvertreter.

Der Leiter der Stadtteilfeuerwehr Bad Düben hat zwei Stellvertreter, die

Reihenfolge ist hierbei festzulegen.

(7) Der Stadtwehrleiter und sein Stellvertreter sowie die Stadtteilwehrleiter und

ihre Stellvertreter können bei groben Verstößen gegen die Dienstpflichten

oder wenn die an das Amt gestellten Voraussetzungen nicht mehr erfüllbar

sind, nach Anhörung des Stadtfeuerwehrausschusses vom Stadtrat abberufen

werden. Die geforderten Voraussetzungen an das Amt sind durch

die gewählte Person insbesondere dann nicht mehr erfüllbar, wenn die

Verpflichtung nach § 15 Absatz 4 zur erfolgreichen Absolvierung eines

Lehrgangs aus in der Person selbst liegenden Gründen nicht möglich ist.

§ 12 Stadtfeuerwehrausschuss

(1) Der Stadtfeuerwehrausschuss ist beratendes Organ des Stadtwehrleiters. Er

behandelt Fragen der Finanzplanung der Stadt für die Feuerwehr, der Dienstund

Einsatzplanung, der Ehrenmitgliedschaft, der Satzungen des Bereiches

Brandschutz sowie die Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung.

(2) Der Stadtfeuerwehrausschuss besteht aus:

a) dem Stadtwehrleiter als Vorsitzenden sowie seinem Stellvertreter,

b) den Stadtteilwehrleitern und ihren Stellvertretern,

c) dem Stadtjugendfeuerwehrwart,

d) dem Schriftführer und

e) dem hauptamtlichen Gerätewart.

(3) Stimmberechtigt sind der Stadtwehrleiter und die Stadtteilwehrleiter, im

Verhinderungsfall der jeweilige Stellvertreter. Das Stimmrecht des Stadtjugendfeuerwehrwartes

beschränkt sich auf Beschlüsse, die den Bereich

der Jugendfeuerwehrarbeit direkt und ausschließlich betreffen.

(4) Der Stadtfeuerwehrausschuss soll mindestens viermal im Jahr tagen. Die

Beratungen sind vom Vorsitzenden mit rechtzeitiger Bekanntgabe der vorgesehenen

Tagesordnung einzuberufen.

Der Stadtfeuerwehrausschuss muss einberufen werden, wenn dies mindestens

ein Drittel seiner Mitglieder bei Angabe der von ihnen geforderten

Tagesordnungspunkte verlangt. Der Stadtfeuerwehrausschuss ist beschlussfähig,

wenn mehr als die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder

anwesend ist.

(5) Beschlüsse des Stadtfeuerwehrausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit

gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.

(6) Die Beratungen des Stadtfeuerwehrausschusses sind nicht öffentlich. Der

Bürgermeister ist zu den Beratungen einzuladen. Über die Beratungen ist

vom Schriftführer eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist dem Bürgermeister

bis zum Ablauf von 4 Wochen nach der Sitzung zur Kenntnis zu

geben.

(7) In jeder Stadtteilfeuerwehr kann ein Stadtteilfeuerwehrausschuss gebildet

werden. Für ihn gelten die Absätze 4 und 5 entsprechend. Im Stadtteilfeuerwehrausschuss

werden Themen der Stadtteilfeuerwehr behandelt. Er besteht

aus dem Stadtteilwehrleiter als Vorsitzenden, dem/den stellvertretenden

Stadtteilwehrleiter(n), dem Jugendfeuerwehrwart, dem Leiter der Altersund

Ehrenabteilung des jeweiligen Stadtteilteils, dem Schriftführer und bis

zu sechs weiteren von der Stadtteilfeuerwehrversammlung auf die Dauer

von fünf Jahren gewählten Mitgliedern. Stimmberechtigt sind alle anwesenden

Mitglieder der Stadtteilwehrleitung und die bis zu fünf durch die

Stadtteilfeuerwehrversammlung gewählten Mitglieder. Das Stimmrecht des

Jugendfeuerwehrwartes beschränkt sich auf Beschlüsse, die den Bereich der

Jugendfeuerwehrarbeit direkt und ausschließlich betreffen. Das Stimmrecht

des Leiters der Alters- und Ehrenabteilung beschränkt sich auf Beschlüsse,

die den Bereich der Arbeit der Alters- und Ehrenabteilung direkt und ausschließlich

betreffen. Der Stadtwehrleiter ist zu den Sitzungen einzuladen.

Er besitzt kein Stimmrecht.

Dem Stadtwehrleiter ist bis zum Ablauf von 4 Wochen eine Niederschrift

zur Sitzung des Stadtteilfeuerwehrausschusses vorzulegen.

§ 13 Hauptversammlung

(1) Unter dem Vorsitz des Stadtwehrleiters ist mindestens einmal jährlich

eine ordentliche Hauptversammlung der Feuerwehr durchzuführen. Der

Hauptversammlung sind alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr,

soweit nicht zu ihrer Beratung der Stadtfeuerwehrausschuss und deren

Entscheidung nicht der Stadtwehrleiter zuständig ist, zur Beratung und

Beschlussfassung vorzulegen. In der Hauptversammlung hat der Stadtwehrleiter

einen Bericht über die Tätigkeit der Feuerwehr im abgelaufenen

Jahr abzugeben. In der Hauptversammlung werden der ehrenamtlich tätige

Stadtwehrleiter und dessen Stellvertreter gewählt.

(2) Die Hauptversammlung setzt sich aus allen Mitgliedern der Stadtteilfeuerwehren

zusammen. Alle aktiven Mitglieder der Hauptversammlung sind

stimm- und wahlberechtigt. Kameraden, die eine Doppelmitgliedschaft

innerhalb der Feuerwehren der Stadt Bad Düben innehaben, haben hierbei

nur eine Stimme.

(3) Die ordentliche Hauptversammlung ist vom Stadtwehrleiter einzuberufen.

Eine außerordentliche Hauptversammlung ist innerhalb eines Monats vom

Stadtwehrleiter einzuberufen, wenn das von mindestens einem Drittel der

Mitglieder der Hauptversammlung schriftlich unter Angabe der Gründe

gefordert wird. Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung sind

den Mitgliedern der Hauptversammlung und dem Bürgermeister mindestens

14 Tage vor der Versammlung bekannt zu geben. Der Bürgermeister ist zu

der Hauptversammlung einzuladen.

(4) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 % ihrer

stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit ist

innerhalb eines Monats eine zweite Hauptversammlung einzuberufen, die

unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist.

Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit

gefasst, Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Auf Antrag ist geheim

abzustimmen.

(5) Über die Hauptversammlung ist vom Schriftführer eine Niederschrift

anzufertigen, die dem Bürgermeister vorzulegen ist.

(6) Unter dem Vorsitz des Stadtteilwehrleiters ist mindestens einmal jährlich

eine ordentliche Stadtteilfeuerwehrhauptversammlung durchzuführen.

Mitglieder der Stadtteilfeuerwehrhauptversammlung sind die Angehörigen

der aktiven Abteilung, die Angehörigen der Alters- und Ehrenabteilung

und die Angehörigen der Passiven Abteilung der jeweiligen Stadtteilfeuerwehr.

Stimm- und Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Stadtteilfeuerwehrhauptversammlung.

Für die Stadtteilfeuerwehrhauptversammlungen

gelten die Absätze 1 sowie 4 bis 6 entsprechend, wobei sich die Punkte

„Bekanntgabe“ und „Einladung“ in (4) und „Vorlage Niederschrift“ in (6)

hierbei auf den Stadtwehrleiter beziehen.

(7) Der Stadtwehrleiter kann beim Bürgermeister die Aussetzung der Hauptversammlung

beantragen, wenn keine Beschlusssachen vorliegen, keine

Wahlen durchzuführen sind oder andere wichtige Gründe die Durchführung

einer Hauptversammlung verhindern. Eine Aussetzung der Hauptversammlung

in zwei aufeinanderfolgenden Jahren ist ausgeschlossen. Die

Mitglieder des Stadtfeuerwehrausschusses sind über die Aussetzung der

Hauptversammlung zu informieren.

§ 14 Bestellung von Funktionsträgern

(1) Zu bestellende Funktionsträger sind:

a) Gruppenführer, Zugführer und Verbandsführer,

b) ehrenamtliche Gerätewarte und Beauftragte für Atemschutz,

c) Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit,

d) Schriftführer,

e) Jugendfeuerwehrwarte sowie deren Stellvertreter,

f) Kinderfeuerwehrwarte sowie deren Stellvertreter,

g) Kassenverwalter und Kassenprüfer,

h) Sicherheitsbeauftragter.

(2) Als Funktionsträger dürfen nur aktive Angehörige der Feuerwehr eingesetzt

werden, die persönlich geeignet sind, über praktische Erfahrungen im

Feuerwehrdienst verfügen sowie die erforderliche Qualifikation besitzen.

Kinderfeuerwehrwarte sowie deren Stellvertreter und Helfer, Helfer der

Jugendfeuerwehr, Schriftführer, Kassenverwalter und Kassenprüfer müssen


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AMTSBLATT

12. März 2025

abweichend davon keine aktiven Angehörigen der Feuerwehr sein.

(3) Die Unterführer nach Absatz 1 Buchstabe a) werden auf Vorschlag des Stadtteilwehrleiters

im Einvernehmen mit dem Stadtteilfeuerwehrausschuss

vom Stadtwehrleiter bestellt. Der Stadtwehrleiter kann die Bestellung nach

Anhörung der Stadtteilwehrleitung und des Stadtteilfeuerwehrausschusses

widerrufen.

(4) Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit und der Schriftführer der Feuerwehr

werden auf Vorschlag des Stadtwehrleiters durch den Stadtfeuerwehrausschuss

bestätigt und vom Stadtwehrleiter für die Dauer von 5

Jahren bestellt. Der Stadtwehrleiter kann die Bestellung nach Anhörung

des Stadtfeuerwehrausschusses widerrufen.

(5) Der Stadtjugendfeuerwehrwart und sein Stellvertreter werden auf mehrheitlichen

Vorschlag der Jugendwarte und nach Bestätigung durch den

Stadtfeuerwehrausschuss vom Stadtwehrleiter für die Dauer von 5 Jahren

bestellt. Der Stadtwehrleiter kann die Bestellung nach Anhörung des

Stadtwehrauschusses widerrufen.

(6) Die Funktionsträger auf Stadtteilfeuerwehrebene nach Absatz 1 Buchstaben

b), d), g) und h) werden auf Vorschlag des Stadtteilwehrleiters

und nach Bestätigung durch den jeweiligen Stadtteilfeuerwehrausschuss

vom Stadtteilwehrleiter für die Dauer von 5 Jahren bestellt. Der

Stadtteilwehrleiter kann die Bestellung nach Anhörung des Stadtteilfeuerwehrausschusses

widerrufen.

Die Funktionsträger auf Stadtteilfeuerwehrebene nach Absatz 1 Buchstaben

e) und f) werden auf Vorschlag des Stadtteilwehrleiters und nach

Bestätigung durch den jeweiligen Stadtteilfeuerwehrausschuss vom Stadtwehrleiter

im Einvernehmen mit dem Stadtjugendwart für die Dauer von

5 Jahren bestellt. Der Stadtwehrleiter kann die Bestellung nach Anhörung

des Stadtteilfeu-erwehrausschusses widerrufen.

(7) Alle Funktionsträger führen ihre Aufgaben nach den einschlägigen Vorschriften

aus und unter liegen der Weisung und Kontrolle des Stadt- bzw.

Stadtteilwehrleiters und haben die Pflicht sich mit Hilfe einschlägiger und

anerkannter Maßnahmen für die Dauer ihrer Funktion weiterzubilden.

§ 15 Wahlen

(1) Der Stadtwehrleiter und sein Stellvertreter werden durch die Mitglieder

der Hauptversammlung nach § 13 Absatz 2, die Stadtteilwehrleiter und

deren Stellvertreter durch die Mitglieder der Stadtteilfeuerwehrhauptversammlung

nach 13 Absatz 7 Satz 2, auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.

Wiederwahl ist zulässig.

(2) Der Stadtwehrleiter, die Stadtteilwehrleiter und deren Stellvertreter

haben ihr Amt nach Ablauf der Berufungsdauer oder im Falle eines

beabsichtigten vorzeitigen Ausscheidens oder nach Neuwahlen bis zur

Berufung eines Nachfolgers weiterzuführen. Lehnt der Stadtwehrleiter,

Stadtteilwehrleiter oder der entsprechende Stellvertreter aus wichtigem

Grund im Sinne des § 18 der Sächsischen Gemeindeordnung eine Weiterführung

seines Amtes ab oder stehen dieser Weiterführung gewichtige

Gründe in der Person des Stadtwehrleiters, Stadtteilwehrleiters oder

des entsprechenden Stellvertreters entgegen, kann der Bürgermeister

einen geeigneten Feuerwehrangehörigen, beim Stadtwehrleiter oder

Stadtteilwehrleiter insbesondere den entsprechenden Stellvertreter, vorübergehend

mit der Wahrnehmung der Aufgaben betrauen.

(3) Steht kein geeigneter Kandidat für ein in Absatz 1 genanntes Wahlamt

zur Verfügung, beruft der Bürgermeister nach Anhörung der Wahlberechtigten

und mit Einvernehmen des Stadtrates einen geeigneten wahlberechtigten

Feuerwehrangehörigen längstens bis zum Ende der Berufungsdauer

nach § 17 Absatz 3 Satz 2 SächsBRKG.

(4) Gewählt werden kann nur, wer selbst wahlberechtigt ist, über die für diese

Dienststellung erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen

sowie über die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen

verfügt. Erforderliche fachliche Mindestvoraussetzung für den

Stadtwehrleiter und seinen Stellvertreter ist die erfolgreich abgeschlossene

Führungsausbildung „Zugführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“. Die

Qualifikation zur vorhergehenden taktischen Führungsfunktion reicht

aus, wenn sich der Kandidat schriftlich vor der Wahl verpflichtet, die erforderliche

taktische Führungsausbildung und den Lehrgang „Leiter einer

Feuerwehr“ innerhalb von zwei Jahren zu absolvieren. Die Kandidaten

sollen ihren ersten Wohnsitz in der Gemeinde haben.

(5) Die nach § 17 Absatz 3 SächsBRKG durchzuführenden Wahlen sind

mindestens zwei Wochen vorher, zusammen mit dem Wahlvorschlag,

den wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen bekannt zu machen. Der

Wahlvorschlag sollte mehr Kandidaten enthalten, als zu wählen sind, und

muss vom zuständigen Feuerwehrausschuss bestätigt sein. Zur Erstellung

des Wahlvorschlags ist im Vorhinein ein Zeitraum von mindestens 4

Wochen zur Ermittlung der Kandidaten und zusätzlich ein Zeitraum von

mindestens 2 Wochen zur Bestätigung durch den zuständigen Ausschuss

einzuräumen. Betroffene Kandidaten sind im Feuerwehrausschuss nicht

stimmberech-tigt.

(6) Wahlen sind vom Bürgermeister oder einem von ihm benannten Beauftragten

zu leiten. Die anwesenden Stimmberechtigten benennen in der

Regel durch offene Abstimmung mit absoluter Mehrheit zwei Beisitzer,

die zusammen mit dem Wahlleiter die Stimmenauszählung vornehmen.

Die Beisitzer können Wahlberechtigte, jedoch keine Kandidaten sein.

(7) Wahlen des Stadtwehrleiters und seines Stellvertreters können nur dann

vorgenommen werden, wenn mehr als die Hälfte der nach § 13 Absatz 2

wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen anwesend ist. Wahlen des Stadtteilwehrleiters,

seiner Stellvertreter und des Stadtteilfeuerwehrausschusses

können nur dann vorgenommen werden, wenn mehr als die Hälfte der

nach § 13 Absatz 6 wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen anwesend

sind. Bei Nichterreichen der erforderlichen Anzahl an wahlberechtigten

Feuerwehrangehörigen ist innerhalb eines Monats eine zweite Wahlversammlung

einzuberufen. In dieser zweiten Wahlversammlung kann

unabhängig von der Zahl der anwesenden wahlberechtigten Mitglieder

gewählt werden. Eine Änderung oder Ergänzung der eingereichten Wahlvorschläge

zwischen erster und zweiter Wahlversammlung, ist unzulässig.

(8) Wahlen sind geheim durchzuführen. Steht nur ein Kandidat zur Wahl, kann

im Einvernehmen mit der Hauptversammlung die Wahl offen erfolgen,

wenn keiner der anwesenden Stimmberechtigten widerspricht.

(9) Die Wahlen zu mehreren Ämtern erfolgen in getrennten Wahlgängen.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten

erhalten hat. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang die

absolute Mehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern

mit den meisten Stimmen durchzuführen, bei der die einfache Mehrheit

(mehr Ja- als Nein-Stimmen) entscheidet. Tritt nur ein Kandidat an und

erreicht dieser keine absolute Mehrheit, ist eine erneute Wahl nach Maßgabe

der Absätze 1 bis 8 und Absatz 9 Sätze 1 bis 3 durchzuführen. Liegt

bei mehreren Kandidaten Stimmengleichheit vor, entscheidet das Los.

(10) Für die Wahl der zusätzlichen Mitglieder der Stadtteilfeuerwehrausschüsse

gelten die Absätze 1 bis 8, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt

ist. Die Wahl der zusätzlichen Mitglieder der Stadtteilfeuerwehrausschüsse

ist als Mehrheitswahl ohne Stimmhäufung durchzuführen. Jeder Wahlberechtigte

hat so viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder zu wählen

sind. In den Feuerwehrausschuss sind diejenigen Feuerwehrangehörigen

gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben.

(11) Die Gewählten sind zu fragen, ob sie die Wahl annehmen.

(12) Die Niederschrift über die Wahl ist spätestens eine Woche nach der Wahl

durch den Wahlleiter dem Bürgermeister zu übergeben.

(13) Der Bürgermeister muss dem Wahlergebnis widersprechen, wenn er der

Auffassung ist, dass es rechtswidrig ist; er kann ihm widersprechen, wenn

er der Auffassung ist, dass es für die Gemeinde nachteilig ist.

(14) Sofern kein Widerspruch nach Absatz 13 erfolgt, beruft der Bürgermeister

im Benehmen mit dem Stadtrat die Gewählten in die Positionen.

(15) Scheidet ein gewähltes zusätzliches Mitglied aus dem Stadtteilfeuerwehrausschuss

aus, rückt ein Ersatzmitglied nach. Ersatzmitglieder sind

alle Wahlbewerber, die bei der Wahl für die zusätzlichen Mitglieder

des Feuerwehrausschusses nicht die erforderliche Stimmenzahl, jedoch

mindestens eine Stimme erhalten haben. Die Reihenfolge der Ersatzmitglieder

bestimmt sich nach der Anzahl der erhaltenen Stimmen. Bei

Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht kein Ersatzmitglied mehr

zur Verfügung, finden Nachwahlen auf der Ebene der betroffenen Stadtteilfeuerwehr

nach Maßgabe der Absätze 10 bis 12 statt.

(16) Neuwahlen während der Berufungsperiode sind anzusetzen, wenn zwei

Drittel der Stimmberechtigten dies schriftlich vom Stadtwehrleiter fordern.

§ 16 Kameradschaftskasse

(1) Jede Stadtteilfeuerwehr ist berechtigt, eine Kasse für die Kameradschaftspflege

und für die Durchführung von Veranstaltungen zu bilden.

(2) Sie besteht aus

a) Zuwendungen der Stadt und Dritter

b) Erträgen aus Veranstaltungen

c) sonstigen Einnahmen

d) mit Mitteln des Sondervermögens erworbenen Gegenständen.

(3) Über die Verwendung der Mittel beschließt die Stadtteilwehrleitung im

Einvernehmen mit dem Stadtteilfeuerwehrausschuss.

(4) Die Kameradschaftskasse ist durch einen Kassenverwalter zu führen und

jährlich mindestens einmal durch zwei Kassenprüfer, die Angehörige der

jeweiligen Stadtteilfeuerwehr sind, zu überprüfen. Eine Funktionsdoppe-


12. März 2025 AMTSBLATT

Seite 30

lung von Kassenverwalter und Kassenprüfer ist nicht zulässig.

(5) Im Rahmen der Kameradschaftsarbeit können sich die Mitglieder der

Feuerwehr an der Durchführung von gemeinnützigen und wohltätigen

Veranstaltungen, Brauchtumsveranstaltungen, Veranstaltung zur Aufrechterhaltung

und Förderung der Kultur und Veranstaltungen zur

Wohlfahrtspflege beteiligen und dabei Einnahmen erzielen, die dieser

Kameradschaftskasse ausschließlich zu gemeinnützigen Zwecken zugeführt

werden.

§ 17 Öffentlichkeitsarbeit

(1) Zur Unterstützung des Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehr

Bad Düben ist ein beratendes Gremium zu bilden, dem von jeder

Stadtteilfeuerwehr jeweils ein durch den Stadtteilfeuerwehrausschuss

bestellter Vertreter angehört.

(2) Das Gremium erarbeitet Ideen zur positiven Außendarstellung der

Feuerwehr Bad Düben mit seinen Stadtteilfeuerwehren und dem Feuerwehrdienst

im Allgemeinen und organisiert deren Umsetzung in enger

Abstimmung mit dem Bereich Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Bad Düben.

(3) Die Öffentlichkeitsarbeit unterliegt den Weisungen des Stadtwehrleiters.

§ 18 Übergangsbestimmungen

Die nach den außer Kraft getretenen Satzungen berufenen Funktionsträger

behalten bis zum Ablauf der dort benannten Wahlperiode ihr Amt inne. Weiterhin

dürfen bereits aufgenommene Angehörige der Feuerwehr abweichend

von der Regelung nach § 3 Absatz 1 Satz 4 in ihrer Abteilung verbleiben.

§ 19 Verhältnis zu anderen Rechtsnormen

Die Vorschriften von Bundes- und Landesgesetzen sowie bereits bestehender

Verordnungen, insbesondere aus dem SächsBRKG bleiben durch die Regelungen

in dieser Satzung unberührt.

§ 20 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Die Satzung vom 13. Juni 2024 tritt außer Kraft.

Bad Düben, den 7. März 2025

Astrid Münster

Bürgermeisterin

Hinweis nach § 4 Absatz 4 SächsGemO:

Gemäß § 4 Absatz 4 der SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder

Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang

an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung

der Satzung verletzt worden sind,

3. der/die Bürgermeister/in dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen

hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Verwaltung unter Bezeichnung

des Sachverhaltes der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht

worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann

auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Einladung der Landeigentümer zur Jahreshauptversammlung

der Jagdgenossenschaft Bad Düben

Die Grundeigentümer und Jagdpächter der Jagdgenossenschaft Bad Düben

sind herzlich eingeladen zu der am Freitag, den 4. April 2025 um 19 Uhr im

Feuerwehrgerätehaus Bad Düben, Bitterfelder Straße 17, stattfindenden Jahreshauptversammlung.

Tagesordnung:

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung

2. Bericht des Vorstandes und der Kasse zum Jagdjahr 2024/2025

3. Bericht des Kassenprüfers

4. Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers

5. Diskussion und Anfragen

6. Vorstellung und Genehmigung des Haushaltsplanes 2025/2026

7. Bericht der Jagdpächter

8. Verschiedenes

Anschließend wird zum gemütlichen Beisammensein mit Abendessen gebeten.

Das Parken auf dem Feuerwehrgelände ist den Einsatzkräften vorbehalten.

gez. Vorstand der Jagdgenossenschaft Bad Düben

Einladung zur ordentlichen

Mitgliederversammlung

des SV Bad Düben e. V.

Liebe Sportfreunde,

zur ordentlichen Mitgliederversammlung des SV Bad Düben e. V. laden wir

alle Mitglieder recht herzlich ein. Diese findet am 9. April 2025, ab 18.30 Uhr

im Feuerwehrgerätehaus Bad Düben (Bitterfelder Straße 17) statt.

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Mitgliederversammlung und Begrüßung durch den Vorsitzenden

2. Wahl des Versammlungsleiters, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung,

Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung, Wahl der

Wahlkommission

3. Jahresbericht des Vorstandes für das abgelaufene Kalenderjahr (Abteilungen)

4. Finanzbericht des Schatzmeisters

5. Bericht der Kassenprüfer

6. Aussprache über die Berichte

7. Entlastung des Vorstandes

8. Ehrungen

9. Neuwahl des Vorstandes und der Kassenprüfer

10. Schlusswort des Vorsitzenden

Stimmberechtigt ist jedes Mitglied, welches zum Versammlungszeitpunkt das

18. Lebensjahr vollendet hat. (Satzung des Vereins § 4)

Anträge von Mitgliedern, die zur Diskussion gestellt werden sollen, bitten wir

bis zum 31. März 2025 schriftlich an den Vorstand (Postadresse: Postfach 1116,

04847 Bad Düben oder E-Mail: vorstand@sv-bad-dueben.de) zu senden.

Information

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand

Ab dem 1. März informieren Sachsenforst und der Deutsche Wetterdienst wieder

tagaktuell über die örtliche Waldbrandgefahr in Sachsen.

https://www.mais.de/php/sachsenforst.php

Die „Oma-Opa-Enkelzeit“ am 18. und

25. Februar – Ein voller Erfolg im Landschaftsmuseum

der Dübener Heide Burg Düben

Strahlende Kinderaugen, begeisterte Großeltern und ein spannendes Programm

– die „Oma-Opa-Enkelzeit“, ein Ferienfreizeitprojekt im Landschaftsmuseum

der Dübener Heide Burg Düben, war ein voller Erfolg. Zahlreiche Familien

nutzten die Gelegenheit, gemeinsam auf Entdeckungsreise zu gehen und das

Museum auf besondere Weise zu erleben. Aufgrund der hohen Nachfrage plant

das Museum in den Oktoberferien eine Wiederholung der „Oma-Opa-Enkelzeit“

und freut sich darauf wieder, zahlreiche Gäste begrüßen zu dürfen.


AMTSBLATT

der Gemeinde Laußig

12. März 2025 Nr. 4/2025

Beschluss des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Laußig

Beschluss-Nr. 36/4/2025

Entsprechend § 88 Absatz 4 der Sächsischen Gemeindeordnung wird bekannt

gegeben, dass der Gemeinderat der Gemeinde Laußig in seiner Sitzung am 18.

Februar 2025 den Jahresabschluss 2022 mit allen Anlagen festgestellt hat und

dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter

Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen

Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und

Finanzlage der Gemeinde Laußig vermittelt.

Der Prüfbericht des Rechnungsprüfers liegt den Gemeinderäten vor.

Bilanz

Aktiva 31. Dezember 2022

1 Anlagevermögen 24.222.984,75 €

2 Umlaufvermögen 785.430,31 €

3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 6.335,40 €

4 Nicht durch Kapitalposition gedeckter Fehlbetrag 0 €

Summe Aktiva 25.014.750,46 €

Passiva

1 Kapitalposition 15.422.671,71 €

2 Sonderposten 5.813.679,74 €

3 Rückstellungen 102.330,32 €

4 Verbindlichkeiten 3.675.777,12 €

5 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 292,11 €

Summe Passiva 25.014.750,46 €

Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses ergab einen Betrag von

201.453,53 Euro. Der Überschuss im Sonderergebnis beträgt 166.483,32 Euro.

Der Jahresabschluss mit allen Anlagen ist Bestandteil des Beschlusses.

Der Bericht des Jahresabschlusses 2022 vom 5. November 2024 der örtlichen

Prüfung der Gemeinde Laußig, durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

KOMM-TREU GmbH, ergab keine Beanstandungen, die einer Feststellung des

Jahresabschlusses durch den Gemeinderat entgegenstanden.

Der Jahresabschluss 2022 mit allen Anlagen liegt ab 13. März 2025 dauerhaft

zu den Dienstzeiten in der Gemeinde Laußig (Finanzverwaltung) öffentlich zu

jedermanns Einsicht aus.

Laußig, 3. März 2025

Impressum

Amtsblatt der Gemeindeverwaltung Laußig

Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister der Gemeinde Laußig

Herstellung und Vertrieb: Verlagshaus „Heide-Druck“, Bad Düben

Für telefonisch eingebrachte Änderungen/Ergänzungen wird keine Garantie für

ordnungsgemäßen Abdruck übernommen.

Schneider

Bürgermeister

Presseler Karnevalverein

Mit den Narren ging‘s auf Kreuzfahrt durch den Landgasthof

(Pressel/Wsp/ny). Ein ganz schöner

Seegang herrschte im Saal des Presseler

Landgasthofes, als das närrische

Kreuzfahrtschiff die Segel setzte. Die

Mitglieder des Presseler Karnevalvereins

(PKV) hatten ihre Fans zwei Mal

zur Gala in den Landgasthof geladen,

um mit ihnen gemeinsam das närrische

Schiff zu besteigen und in konfettireiche

See zu stechen.

Was für eine Gaudi: Tänze und Sket-

che wechselten sich ab und brachten

das Publikum zum Lachen, Schunkeln

und Staunen. Eine Augenweide – wie

jedes Jahr – waren wieder die zauberhaften

Tänzerinnen im Alter von

5 bis 45 Jahren. So war glitzernde

Garde ebenso zu erleben, wie tänzerische

Showeinlagen und natürlich

die beiden entzückenden Funkenmariechen

Melina Marthaler und Lena

Sperling. Dieses Mal erfreuten auch

Die schwarzen Schmetterlinge entpuppten sich als die Kindertanzgruppe „Magic

Confettis“. Sie werden von Anja Böhme und Anja Nauditt trainiert.

Der Sketch „Der langweilige Hochzeitstag“ war natürlich nicht langweilig, sondern

durch eine spaßige Wendung im Geschehen überraschend lustig.

Fotos: (Wsp) Nyari

(insbesondere die weiblichen Gäste)

drei männliche „Sahneschnittchen“.

Im engen, figurbetonten Turnerdress

hüpften und posierten sie so allerliebst,

dass sie natürlich nicht um eine Zugabe

herumkamen. Die Damenwelt hätte die

drei Herren sicher noch ein drittes Mal

auf der Bühne sehen wollen.

Durch das abwechslungsreiche Programm

führten in gewohnt kurzweiliger

Weise die bezaubernde Lisa

Willems und der charmante Michael

Kläring, die also nach und nach die

verschiedenen Gäste (Darsteller im

Showprogramm) an Bord begrüßten.

Da muss man auch mal ein Lob an

das Drehbuch äußern. Nicht nur die

beiden Gala-Abende, sondern auch

der Kinderfasching mit Piratendisco,

einem Extra-Kinder-Showprogramm

und einer spaßigen Schatzsuche war

wieder von Erfolg gekrönt.


Dübener

WOCHENSPIEGEL

12. März 2025 AUS DER REGION 11

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Wir sind seit Jahrzehnten ein kompetenter Partner für Handwerk, Gewerbe und Privatkunden.

An 8 Standorten bieten wir für Privat- und Profikunden ein breit gefächertes

Sortiment rund um Bauen, Haus, Garten und Landwirtschaft. Wir suchen zur Verstärkung

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Trainingslager auf dem Rabenberg

Geräteakrobaten machten sich

im Erzgebirge fit

(Breitenbrunn/Wsp/bro). Eine Woche

verbrachten die Geräteakrobaten des

TV Blau-Gelb 90 Bad Düben im Erzgebirge.

Dort wurde nicht nur im Schnee

getobt und auf der Rodelbahn um die

Wette gefahren. Auch beim täglichen

Training an Sprung, Stufenbarren, Balken

und Boden wurde hart gearbeitet.

Seit 1990 verbringen die Sportler ihre

Winterferien im Sportpark Rabenberg.

„Mittlerweile sind uns viele der Mitarbeiter

ans Herz gewachsen. Unsere

Wünsche werden dort jederzeit gern

umgesetzt. Wir haben nicht nur eine

komplett eingerichtete Geräteturnhalle,

sondern bekommen auch bei allen

anderen Dingen große Unterstützung“,

lobte Vereinschef Steffen Brost.

Eine Woche lang wurden viele neue

Elemente gelernt und so manches

Kind wuchs über sich hinaus. „Wir

sind für die kommenden Wettkämpfe

gut gerüstet. Jetzt muss das Erlernte

im Training weiter gefestigt werden,

damit es später auch wettkampftauglich

wird“, ergänzte Brost.

Neben den Trainingseinheiten in der

Sporthalle, ging es auch raus in die

Winterlandschaft rund um den Rabenberg.

So wurde nicht nur gewandert,

sondern es gab auch eine TV90-Rodelmeisterschaft

am Hausberg des

Sportparks. „Es war eine sehr schöne

Ferienwoche mit vielen Erlebnissen.

Ich möchte im nächsten Jahr gern

wieder mitfahren“, freute sich die

neunjährige Lotta Zutz.

Für die Blau-Gelben kehrt jetzt wieder

der Trainingsalltag ein. Die nächsten

Aufgaben mit Wettkämpfen im

tschechischen Karlovy Vary, bei der

Landesliga in Markkleeberg sowie

den Bezirksmeisterschaften in Leipzig

werfen bereits ihre Schatten voraus.

Der nächste Dübener

WOCHENSPIEGEL erscheint am 26. März.

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unserer Website

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Eine Woche tummelten sich die Bad Dübener Turnerinnen im Sportpark Rabenberg

in der Nähe des erzgebirgischen Breitenbrunn.

Foto: Verein

Telefon: 034244 58 100

bewerbungen-graefendorfer@sprehe.de


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TRAUERANZEIGEN 12. März 2025

Dübener

WOCHENSPIEGEL

Ganz still und leise ohne ein Wort, gingst du

von deinen Lieben fort. Du hast ein gutes Herz

besessen, nun ruht es still, doch unvergessen.

Es ist so schwer es zu verstehen, dass wir

dich nicht mehr wiedersehen.

Plötzlich für uns unfassbar, nach einem Leben,

dass ganz voller Liebe und Fürsorge für seine

Liebsten war, verstarb

Maik Leibnitz (Mosch)

* 14. Februar 1984 † 23. Februar 2025

In tiefer Trauer

Deine Mutti Gabi

Dein Vati Wolfram mit Karla

Deine Kinder Romy, Jonas, Pauline, Lotte und Edwin

Dein Bruder Mirko

Dein Opa Manfred (Mani)

Im Namen aller Angehörigen

Die Trauerfeier findet am Samstag, dem 15. März 2025, 11.00 Uhr

auf dem Stadtfriedhof in Bad Düben statt, mit anschließender Beerdigung

auf dem Friedhof in Wellaune.

Der nächste Dübener

WOCHENSPIEGEL erscheint am 26. März.

In deine Hand lege ich voll Vertrauen meinen Geist;

Du hast mich erlöst, Herr, du Gott der Treue. (Psalm 31,6)

Wir nahmen Abschied von

Dr. Dorothea Osterland

geb. Wießner

geb. 13.11.1940 verst. 18.02.2025

Herzlichen Dank an ihre ehemaligen Mitarbeiterinnen

Frau Stahl, Frau Schiemann und Frau Heß vom

ökumenischen ambulanten Hospizdienst der Diakonie

für die lieben Worte und Gebete auf ihrem letzten Weg.

Besonderer Dank gilt Frau Heß, für die Begleitung

bis zuletzt und dem gesamten Team

des Wohnbereiches 1 im Altenpflegeheim

Diakonie St. Nikolai für die liebevolle Betreuung

und Pflege in ihren letzten 18 Monaten.

Ein Dankeschön an das Bestattungswesen Sonntag

und den „guten Blumen-Geist“.

In stiller Trauer

Ihr Liebling Tino mit Tamara und Familie

In bester Erinnerung blieb Thea ihre jahrzehntelange, unterhaltsame

Freundschaft zu ihren Freundinnen Gisela H. und Ursel B.

NACHRUF

Wir trauern als Belegschaft der Straßen- und Tiefbau GmbH Eilenburg um

Maik Leibnitz

Mit Maik verlieren wir einen geliebten Menschen, Freund und Kollegen,

der bei uns allen geachtet und geschätzt wurde.

Eine große Dankbarkeit soll ihn begleiten.

DANKSAGUNG

Es ist schwer, sich daran zu gewöhnen, dass du nicht mehr da bist,

aber es ist tröstend zu wissen, dass viele dich schätzten und gern hatten.

Lothar Weißner

geb. 31. Juli 1952 gest. 17. Januar 2025

Herzlichen Dank sagen wir allen Verwandten, Freunden

und Bekannten, die mit uns Abschied nahmen, uns in

unserem Schmerz begleitet haben und ihre Anteilnahme auf

so vielfältige und liebevolle Weise zum Ausdruck brachten.

Ein besonderer Dank geht an unsere Enkelin Julia für die einfühlsame

Trauerrede, meiner Nachbarin Anette, dem Bestattungsinstitut Steinbach,

Arthur und Irene Cachej, Silkes Blumenshop sowie

der Gaststätte Sylvia Schreyer.

In stiller Trauer

Deine Christel

im Namen aller Angehörigen

Straßen- und Tiefbau GmbH Eilenburg

Mitarbeiter und Geschäftsleitung

Wir nehmen Abschied von

Margot Bille

geb. Espenhain

* 18. Juni 1938 † 16. Februar 2025

Dein Sohn Peter

Deine Enkel Falk und Annegret

Deine Urenkel Erik und Freja

Die Trauerfeier mit Urnenbeisetzung findet am Samstag,

dem 29. März 2025, 11.00 Uhr

auf dem Stadtfriedhof in Bad Düben statt.

Laußig, im März 2025

Du hast gesorgt, du hast geschafft, bis dir die Krankheit nahm die Kraft.

Wie schmerzlich war’s, vor dir zu stehen, dem Leiden hilflos zuzusehen.

Das Schicksal setzte hart dir zu, nun bist du gegangen zur ewigen Ruh’.

Erlöst bist du von allen Schmerzen, doch lebst du weiter in unseren Herzen.

In Liebe und Dankbarkeit nehmen wir Abschied von

unserer lieben Mutti, herzensguten Omi und Schwester

Margita Lingner

* 9. Dezember 1953 † 26. Februar 2025

Im lieben Gedenken

Deine Söhne Mike und Andreas mit Familien

im Namen aller Angehörigen

geb. Schramm

Die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung

findet im engsten Familienkreis statt.


Dübener

WOCHENSPIEGEL

12. März 2025 TRAUERANZEIGEN 13

Es weht der Wind ein Blatt vom Baum, von vielen Blättern eines.

Dies´ Blatt, man sieht es kaum – wird fehlen wie sonst keines!

Du wirst uns sehr fehlen!

Dankbar dafür, dass wir gemeinsam

schöne Zeiten verbringen durften,

nehmen wir nun schweren Herzens Abschied von

Rudolf Grandke

(Rudi)

geb. 28.11.1940 gest. 19.02.2025

In stiller Trauer

Deine liebe Helga

Conny mit Roland, Marion mit Uwe

Carola

Enkel Michael mit Susan, Stefanie mit Mirko,

Julia mit Daniel

Urenkel Kilian, Jonna, Aniko und Remo

Die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung findet am Samstag,

dem 15.03.2025, 10.00 Uhr auf dem Friedhof Schwemsal statt.

HERZLICHEN DANK

In den schweren Tagen des

Abschieds durften wir erfahren,

wie viel Zuneigung, Achtung und

Anerkennung meinem lieben Ehemann,

herzensguten Vati und treusorgenden Opa

Werner Ehlicker

entgegengebracht wurde.

Tief bewegt von der überaus großen Anteilnahme,

die uns durch liebevolle Worte, stillen Händedruck, herzliche

Umarmungen, Blumen und Geldzuwendungen zu teil wurde,

möchten wir uns bei allen Verwandten, Freunden, Bekannten,

Nachbarn, ehemaligen Arbeitskollegen und Stahlbau Krippehna

herzlich bedanken.

Ein besonderer Dank für die Fürsorge und Begleitung gilt

Pfarrerin Fitschen, dem Bestattungsinstitut Steinbach,

Blumen Meuche und Frau Pfundt von der Gaststätte „Leipziger Tor“.

In liebevoller Erinnerung und Dankbarkeit

Ilse, Andreas, Sybille und Jil

Naundorf, im Februar 2025

Es ist so schwer, wenn sich des Vaters

Augen schließen, zwei Hände ruh‘n,

die einst so treu geschafft.

Und unsere Tränen still und heimlich fließen,

sein Tagwerk ist vollbracht.

Hansgünther

Gebhardt

* 28. Dezember 1943

† 26. Februar 2025

In Liebe und Dankbarkeit nehmen wir Abschied

Deine Rosel

Sohn René mit Jana

Tochter Anke mit Jens

sowie Deine Enkel und Urenkel

im Namen aller Angehörigen

Söllichau, im März 2025

Begrenzt auf Erden ist unsere Zeit,

die Liebe zur Mutter bleibt für die Ewigkeit.

Traurig nehmen wir Abschied von unserer

herzensguten Mutti, Schwiegermutti, Oma,

Uroma und Tante

Margit Boeckenhauer

geb. Scheinichen

geb. 23. Februar 1937

gest. 03. März 2025

Mit Dankbarkeit im Namen der Angehörigen

Kordula und Detlef mit Familie

Marion und Michael mit Familie

Wilmten und Gudrun mit Familie

Burkhardt

Eckehardt

Die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung findet am Samstag,

dem 5. April 2025, 14.00 Uhr auf dem Stadtfriedhof in Bad Düben statt.

NACHRUF

Mit großer Trauer nimmt der Söllichauer

Karnevalsverein e. V. 1973 Abschied von

seinem ehemaligen Vereinsmitglied

Bernd Hoffmann

Bernd war über viele Jahre aktiv im Verein tätig.

Mit seiner Hingabe zum Karneval, seinen unzähligen Geschichten

sowie seinem unermüdlichen Engagement war er eine Bereicherung

für unseren Verein.

Das Schicksal rief auch dich, lieber Bernd, viel zu früh zu sich.

Am närrischen Sternenhimmel leuchtest auch du als Stern in

unserem Herzen weiter.

Wir verabschieden uns in Dankbarkeit und in der Gewissheit,

das du in unseren Herzen weiterlebst.

Lieber Bernd, ruhe in Frieden – wir werden dich nie vergessen!

Ein stiller Applaus und ein letztes: Söllichau Salü!

Dein Söllichauer Karnevalsverein e. V. 1973

Wenn ihr an mich denkt, seid nicht traurig,

erzählt lieber von mir und traut euch zu lachen.

Lasst mir einen Platz in eurer Mitte,

so wie ich ihn im Leben hatte.

In stiller Trauer nehmen wir Abschied von

meinem lieben Ehemann, unserem Vater,

Schwiegervater, Opa und Uropa

Bernd Hoffmann

* 8. September 1946 † 27. Februar 2025

In Liebe und Dankbarkeit

Deine Ehefrau Heidi

Deine Tochter Ivonne mit Michael

Dein Sohn Jens mit Sina

Deine Enkelkinder

Marius mit Laura und Matti

Antonia, Nicola und Moritz

im Namen aller Angehörigen

Die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung findet am Samstag,

dem 29. März 2025, 10.00 Uhr auf dem Friedhof in Söllichau statt.


14

VOM SPORTGESCHEHEN 12. März 2025

Dübener

WOCHENSPIEGEL

Der DÜBENER WOCHENSPIEGEL präsentiert

Volleyball-Sachsenklasse

SV BAD DÜBEN gegen

VfL Wildenfels & L.O. Volleys

Der DÜBENER WOCHENSPIEGEL präsentiert

Fußball-Nordsachsenliga

LSG LÖBNITZ – FSV Blau-Weiß Wermsdorf

Samstag, 22. März • 14 Uhr • Sporthalle Bundespolizei

Samstag, 15. März • 15 Uhr • Sportplatz Löbnitz

Volleyball: Sachsenklasse und Bezirksliga

Bad Dübener Heimspiel-Marathon am 22. März

(Bad Düben/Wsp/kp). Auf die Bad

Dübener Volleyball-Gemeinde wartet

am 22. März ein wahrer Heimspiel-

Marathon. Während die Bezirksliga-

Damen des SV Bad Düben bereits

ab 11 Uhr mit der TSG Markkleeberg

III und der VSG Leipzig Nord

zwei direkte Konkurrenten um die

Podiumsplätze in der Sporthalle der

Oberschule empfangen, starten die

Herren ab 14 Uhr in der Sporthalle

der Bundespolizei. Hier werden die

Sachsenklasse- und die Bezirksliga-

100 Jahre „Edelroller“

Großes Jubiläum für Bad Dübens ersten Kegelverein

(Bad Düben/Wsp). Am 25. Februar

1925, also vor 100 Jahren, wurde der

erste Kegelverein „Die Edelroller“ im

Hotel „Schwarzer Adler“, dem heutigen

Hotel „National“ in Bad Düben, ins

Leben gerufen. Die Gründungsväter,

waren die Geschäftsleute Ofensetzmeister

Paul Abicht, Bankkaufmann Willy

Apitzsch, Bäckermeis ter Herrmann

Ende, Schneidermeister Hans Frings,

Hotelier Alfred Gleißner, Möbelfabrikant

Fritz Große, Sattlermeis ter

Fritz Krahnefeld, Ziegeleibesitzer

Walter Kohl, Kaufmann Max Richter,

Willy Winkler von der gleichnamigen

Druckerei sowie Herr Hartmann vom

Autogeschäft aus Bad Düben.

Die elf Herren haben den Verein gegründet,

um dem arbeitsreichen und tristen

Alltag zu entfliehen. Es war in der

Zeit der Weimarer Republik, in der die

politischen Verhältnisse, geprägt von

hoher Arbeitslosigkeit und hoher Inflation

sehr unsicher und instabil waren. In

wöchentlichen geselligen Runden bei

Bier, Schnaps, Bockwurst und körperlicher

Ertüchtigung in Form von Kegeln

haben die Geschäftsleute Entspannung

gefunden und als Nebenprodukt auch

Geschäfte getätigt. Gerüchte, dass die

elf „Edelroller“ ihren Frauen wenigstens

einmal in der Woche entfliehen

wollten, konnten bisher nicht belegt

werden. Wir, die Nachfolgegeneration

der „Edelroller“, lassen solche Gerüchte

nicht aufkommen, denn wir feiern gern

und werden auch in Zukunft gern mit

Männer parallel jeweils zwei Heimspiele

austragen.

Für die selbsternannten „Holzbuben“

der ersten Mannschaft kommt es hier

unter anderem zum absoluten Spitzenspiel

gegen Tabellenführer VfL

Wildenfels. Zweiter Gegner des Tages

ist das Schlusslicht aus Limbach-Oberfrohna.

Auf der anderen Seite der

Halle schmettert das zweitplatzierte

Reserveteam gegen Spitzenreiter

Turbine Leipzig sowie Verfolger SV

Stahl Brandis.

Volleyball-Sachsenklasse West Männer

Pl. Mannschaft Sp. Sätze Pkt.

1. VfL Wildenfels 13 32:18 29

2. SSV St. Egidien 13 32:17 28

3. VSV Eintracht Reichenbach 13 34:21 28

4. SV Bad Düben 11 30:13 26

5. VV DJK Colditz 13 24:26 18

6. 1. VV Freiberg 11 22:19 17

7. SV Union Milkau 12 19:27 13

8. NV Markkleeberg II 13 19:29 13

9. L.E. Volleys IV 13 12:35 7

10. L.O. Volleys 12 13:32 7

unseren Frauen feiern.

Unseren Gründungsvätern haben wir

es also zu verdanken, dass wir heutigen

„Edelroller“ am 23. Februar 2025 im

Hotel „National“ das 100. Jubiläum

des Kegelvereins feiern konnten. 100

Jahre „Edelroller“ heißt, dass es 100

Jahre viele sportbegeisterte und nach

Geselligkeit durstende Bad Dübener

gegeben hat und heute noch gibt, die

unseren Verein am Leben erhalten

haben beziehungsweise weiterhin erhalten.

Stellvertretend müssen hier die

Gründungsväter und die „Edelroller“

der vergangenen Jahrzehnte, wie zum

Beispiel Heinz Buchmann, Herbert Altmann,

Werner Freitag, Kurt Rauchfuß,

Fritz Ende, Fritz Seiboth, Otto Leuschner,

Egon Obstfelder, Erich Schneider,

Karl Sonntag, Horst Koch und Rolf

Jentsch, genannt werden.

Die letzten 20 Jahre war das Vereinsleben

durch die „Edelroller“ Günter

Baum garten (Alterspräsident), Siegmund

Thiele, Werner Bomsdorf, Heiner

Brasch, Manfred Kertscher, Jürgen

Wunderwald, Wolfgang Wichlacz,

Jürgen Liebetanz, Peter Puschmann,

Wilfrid Jacob, Eberhard Rau, Wolfgang

Lehmann, Josef Lauber und Lothar

Geisler (Ehrenpräsident) geprägt.

Im Jahr 2023 wurden die Sportfreunde

Peter Dietrich, Jürgen Dudek, Roland

Girod und Wilfried Paul im Verein

aufgenommen und stellen eine große

Bereicherung dar. Die „Edelroller“

Josef Lauber, Wolfgang Lehmann,

Siegmund Thiele, Heiner Brasch und

Wolfgang Wichlacz mussten leider in

den letzten Jahren aus gesundheitlichen

und altersbedingten Gründen unseren

Verein verlassen.

Die „Edelroller“ sind Mitglieder des

neu gegründeten Kegelsportvereins Bad

Am Ort ihrer Gründung, dem heutigen Hotel „National“, feierten die Bad Dübener

„Edelroller“ ihren 100-jähriges Bestehen.

Foto: privat

Fussball-Nordsachsenliga Männer

Pl. Mannschaft Sp. Tore Pkt.

1. SC Hartenfels Torgau 15 41:11 45

2. ESV Delitzsch 18 62:26 42

3. FSV Glesien 15 32:19 29

4. SV Concordia Schenkenberg 18 43:31 28

5. FSV Blau-Weiß Wermsdorf 16 36:24 27

6. FSV Beilrode 09 14 41:25 25

7. SG Zschortau 16 27:28 23

8. SV Naundorf 16 29:27 22

9. LSG Löbnitz 16 21:29 21

10. TSV 1862 Schildau 15 26:38 19

11. FSV Wacker Dahlen 14 26:22 18

12. FSV Oschatz 17 27:38 17

13. SV Traktor Naundorf 17 31:47 15

14. FSV Krostitz II 16 18:43 9

15. FV Bad Düben 1921 15 15:44 7

16. SV Mügeln-Ablaß 14 23:46 6

Düben e. V. Die Kegelfreunde treffen

sich jeden Dienstag in der Zeit von

18.30 bis 21.30 Uhr auf der Kegelbahn

zum Kegelsport und geselligen Beisammensein.

Außersportlich verbrachten

die „Edelroller“ in den vergangenen

Jahren, teilweise auch mit ihren Frauen,

gemeinsame Stunden mit gemeinsamen

Wochenendausflügen, Grillabenden,

mit dem Feiern von runden und halbrunden

Geburtstagen und dem Feiern von

Silbernen, Goldenen, Diamantenen und

Eisernen Hochzeiten. Jährlich wird hierfür

ein Veranstaltungsplan aufgestellt.

Abschließend müssen die „Edelroller“

aber noch auf die Tatsache aufmerksam

machen, dass der Verein in den

nächsten Jahren nicht mehr als Verein

fortbestehen wird, wenn keine Nachfolger

gefunden werden. Alle „Edelroller“

sind inzwischen Rentner im Alter von

67 bis 84 Jahren. Wer interessiert am

Kegelsport und zwischen 50 und 60

Jahren alt ist, und „Edelroller“ werden

möchte, meldet sich bitte bei uns auf der

Kegelbahn zu unseren oben genannten

Kegelzeiten.

Mit dem Motto der „Edelroller“: „In

Geselligkeit bei guter Laune, verbunden

mit dem Genuss eines oder mehrerer

edler Tropfen Gerstensaftes oder Weingeistes“

feierten am 23. Februar 2025

die „Edelroller“ den 100.Geburtstag

mit einem dreifachen „Gut Holz, Gut

Holz, Gut Holz.“

Im Namen aller „Edelroller“

Wilfrid Jacob, Präsident


Dübener

WOCHENSPIEGEL

12. März 2025 AUS DER REGION 15

„Das besondere Hobby“: Markus Baseler und der Amateurfunk

Per Morsetaste von der Dübener Heide in die ganze Welt

(Bad Düben/Wsp/kp). In loser Reihe

stellen wir seit geraumer Zeit Leserinnen

und Leser mit besonderen Hobbys

vor. Den Anfang in diesem Jahr macht

der Bad Dübener Markus Baseler. Er

ist seit Jahrzehnten begeisterter Amateurfunker

und hat in diesem Metier

sogar eine berufliche Nische gefunden,

die längst seinen Alltag bestimmt.

Alles fing an mit seinem

Onkel. Dieser war Elektronikingenieur

und bastelte

mit Klein-Markus

Telefone und Radios

zusammen. Über die

umgebauten Geräte kam

Baseler erstmals mit dem

Amateurfunk in Kontakt,

schloss sich später über die

Gesellschaft für Sport und Technik

(GST) einer von damaligen ECW-

Mitarbeitern geleiteten Clubstation

in Eilenburg an. „Hier habe ich mit

15 Jahren die Telegrafie gelernt und

später, nach Abschluss einer Prüfung

bei der Deutschen Post, eine Lizenz

bekommen. Meine Eltern haben mich

darin massiv unterstützt“, blickt der

zweifache Familienvater zurück.

Diese Morsetaste ist inzwischen ein

weltweiter Verkaufsschlager. Markus

Baseler fertigt sie mit seiner Bad Dübener

Firma BaMaTech.

Entgegen dem Klischee vom dunklen

Dachboden zieht es den Kurstädter zur

Ausübung seines Hobbys gern an die

frische Luft. Im Wald setzt sich Baseler

an einen Baum, baut seine mobile Station

auf und knüpft Verbindungen mit

der ganzen Welt. Etwa 500 Kontakte

kommen so im Jahr zusammen.

Dabei tausche man sich nur über

das Nötigste aus: Name,

Herkunft, Beurteilung der

Signalstärke, verwendetes

Equipment und auch

mal einen kurzen Wetterbericht

– alles mit

Abkürzungen, versteht

sich. Da kann es auch mal

sein, dass Baseler irgendwo

im Presseler Moor mit einem

Funker aus der Karibik morst. „Das hat

bei mir keinen Wettkampfcharakter.

Ich freue mich lediglich, wenn man

merkt, dass der andere auch Gefallen

daran findet. Dabei bekomme ich

wunderbar den Kopf frei“, beschreibt

der passionierte Amateurfunker. Zur

besseren Dokumentation schicken

sich beide Parteien in der Regel vorgefertigte

Bestätigungen im Format

Nach erfolgtem Funkkontakt senden

sich die Amateurfunker oftmals diese

Bestätigungskarten zu, wie hier von den

Cayman Islands.

Gestern und heute: Gustav-Adolf-Straße

Markus Baseler in seinem privaten Hobbyzimmer: Von hier aus funkt er in die

ganze Welt.

Fotos: (Wsp) Phillipp

einer Postkarte oder auf digitalem Weg

zu. Diese werden an das Amateurfunkzentrum

in Baunatal gesendet. „Von

dort bekomme ich zwei-, dreimal im

Jahr Bestätigungskarten aus der ganzen

Welt“, verrät er.

Baseler selbst ist gelernter Maschinenbauer

und EDV-Kaufmann. Im Jahr

2004 machte sich der heute 59-Jährige

im eigenen Keller mit der Firma BaMa-

Tech selbstständig und fertigte fortan

Komponenten, Antriebe und Achsen

für sogenannte Funktionsmodelle, also

kleine Fahrzeuge. Als dieser Markt

sukzessive bereinigt wurde, kam die

Funkschiene auf. „Mein Steckenpferd

sind seitdem Tasten für unterwegs, also

für Rucksack-Stationen. Im Jahr 2015

habe ich eine erste kleine Serie entwickelt“,

blickt der Kurstädter zurück.

Die Rede ist von kleinen, handlichen

Morsetasten zur Kommunikation per

Funk.

„Nach drei Jahren interessierten sich

die ersten Testkäufer aus den USA für

meine Produkte. Durch die sozialen

Medien erlebte ich dann einen echten

Boom“, sagt Baseler. Neben feinmechanischen

Teilen nach Kundenzeichnung

fertigt der Bad Dübener

heute mit zwei Mitarbeitern in seiner

300 Quadratmeter großen Werkstatt

im Körbitzweg diese Eigenentwicklungen.

Verkauft werden diese mittlerweile

in über 80 verschiedene Länder.

Damit sei er die Nummer zwei auf

der Welt. Lediglich ein italienischer

Hersteller hätte noch die Nase vorn.

Kennen auch Sie

jemanden mit

einem besonderen

Hobby oder haben

Sie selbst eins?

Lassen Sie es uns

wissen!

Tel.: 034243 / 24602

E-Mail: info@heide-druck.com

Foto: Archiv Böhlemann

Foto: (Wsp) Phillipp

In loser Abfolge reisen wir durch die Zeit und vergleichen historische Ansichten mit dem aktuellen Blickwinkel. Machen Sie sich selbst ein Bild.

Heute führt uns die Zeitreise in die Bad Dübener Straße Gustav-Adolf-Straße. Der Blick geht vom seitlichen Eingang des Stadtfriedhofs in Richtung Norden. Das

alte Foto stellte uns freundlicherweise Anwohner Ralf Böhlemann zur Verfügung. Es stammt aus den 1970er Jahren. Damals rollte hier der Verkehr der F2 Richtung

Berlin. Größere Fahrzeuge im Gegenverkehr mussten auf der unbefestigten Spur fahren – sehr zur „Freude“ der Anwohner.

Schlummert auch in Ihrem Schrank eine alte Ansicht, die es aktuell nachzustellen lohnt? Kontaktieren Sie uns unter info@heide-druck.com.


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50 JAHRE HAMMERMÜHLER KARNEVAL VEREIN 12. März 2025

Dübener

WOCHENSPIEGEL

50 Jahre Karneval in Bad Düben

HKV feierte großes Jubiläum in ausverkauften Sälen

(Bad Düben/Wsp). Strahlende Gesichter,

bunt geschmückte Säle, Tanz,

Humor und viel Narretei: So kennen

und lieben die Gäste des Hammermühler

Karneval Vereins ihren Gastgeber.

Jahr um Jahr haben die Akteure

Tänze einstudiert, Reden gehalten

und Sketche geprobt und schlussendlich

ist dabei ein halbes Jahrhundert

zusammengekommen.

Angefangen hat alles im Jahr 1975,

dem Gründungsjahr des Vereins, unter

Ehrenpräsident Peter Oms. Über

die nächsten 50 Jahre etabliert sich der

Karnevalsverein zu einer festen Größe

in der Veranstaltungslandschaft

Bad Dübens, feiert Sessionen mit

über 1.000 Gästen und spiegelt dabei

immer das gutbürgerliche Humorfest

wieder, an dem jedermann teilhaben

kann und herzlich eingeladen ist.

Auch innerhalb des Vereins gab es

in all den Jahren stetig Zuwachs, das

Interesse insbesondere bei den Tanzgruppen

wuchs an und brachte frischen

Wind und ständig gute Laune.

Für die aktuelle Session standen über

30 Mitglieder bereits in den Startlöchern,

um die Besucher mit dem

Motto: „50 Jahre Partyknall und wir

feiern Maskenball“ vollends zu verzaubern.

Rund um den Präsidenten

Matthias Lachmann starteten sie

am 11.11.2024 hochmotiviert in die

Session, denn in diesem Jahr warteten

nicht nur die Stammgäste voller

Vorfreude auf das neue Programm,

sondern auch 18 Vereine aus nah und

fern. Neben den regulären Events war

eine Jubiläumsveranstaltung geplant,

bei der neben karnevalistischen Kollegen

und Freunden auch Vereine aus

der Bad Dübener Kulturszene vertreten

waren: neben dem Freizeitsportverein

und dem Kurrende waren sowohl

die Schützengilde als auch der

Tennisclub mit von der Partie.

Bei der närrischen Gästeliste wurde

es dann erst recht prominent: Beilrode,

Neußen, Herschdurf, Söllichau,

Pressel, Krostitz sowie Schildau, Torgau,

Delitzsch, Weidenhain, Glesien

und Eilenburg hatten ihren Besuch

angekündigt. Auch ein Vertreter des

VSC war vor Ort, der neben einer

Auszeichnung für den Verein auch

Mit Prinzenpaar, Tanzgruppen und langjährigen Mitgliedern feierte der HKV bei mehreren ausverkauften Veranstaltungen

sein 50-jähriges Jubiläum.

Verdienstorden verteilte. Viermal Silber

(Thomas Arndt, Edeltraud Müller,

Edith Scheeren, Gitte Lachmann)

sowie einmal in Gold für den Präsidenten,

der seit 45 Jahren Mitglied ist,

wurden vergeben.

Am 1. Februar läuteten Pauken und

Trompeten die große Jubiläumsveranstaltung

im HEIDE SPA ein. Über

200 karnevalistische Ordensträger eröffneten

in einem großen Einmarsch

das Programm, um ihre Glückwünsche

und Geschenke an den Jubilar

heranzutragen. Danach ging es rund,

neben dem hauseigenen Programm

stellten auch einige Vereine von

außerhalb ihre Stücke vor. Söllichau

zeigte eine klösterliche Darbietung,

die hauseigenen Nonnen konvertierten

den Saal im Handumdrehen und

Eilenburg avancierte zum Liebling des

Abends mit ihrer fantastischen Männertanzgruppe.

Auch die Eilenburger

Damen zeigten eine Darbietung. Als

Hexen verkleidet verzauberten sie

den Saal und fegten mitsamt Besen

die Gäste von ihren Plätzen. Der Rest

des Abends gehörte dem HKV, mit

Best-ofs aus den letzten 50 Jahren,

wie Annemarie und Seppl oder dem

EAN-Clan. Zum Schluss wurde es

dann noch richtig akrobatisch, als die

hochqualifizierten Reinigungskräfte

Susi, Nastasia und Mercedes-Chantal

die Bühne stürmten und sich in

luftige Höhen begaben. Das Publikum

war begeistert, als der Saal sich

verdunkelte und die Chefin der Putzdamen

zu schweben begann. In bunt

leuchtende Anzüge gekleidet und an

eine Seilkonstruktion gebunden, trällerte

Susi zu einer eigens neu komponierten

Version von „Atemlos durch

die Nacht“ durch den Saal.

Aber auch die regulären Veranstaltungen

des HKV warteten mit einem

beachtlichen Programm auf. Bei der

Gala, dem Kinderkarneval und der

Weiberfastnacht feierten insgesamt

530 Gäste mit den Karnevalisten.

Vor allem die Weiberfastnacht stach

heraus, als bestbesuchteste in der Geschichte

des Vereins. Die Gala zeigte

sich wie immer von ihrer besten Seite,

alle Akteure zeigten eine große Vielfalt

and Tanz, Sketch und Spaß. Die

Tänzerinnen der Prinzengarde und

der HKV-Funkengarde tanzten sich

in die Herzen des Publikums und das

Männerbalett zeigte eine Darbietung

in Sehnsucht nach Italien und der

Liebe. In der Weiberfastnacht waren

die Frauen an der Macht und feierten

eine grandiose Show. Auch Bürgermeisterin

Astrid Münster war dabei,

und zeigte als Helga Hahnemann einen

musikalischen Rückblick auf die

Dübener Gemeinschaft. Im Kinderkarneval

spielten die Darsteller das

Märchen „Dornröschen“ und bei den

nachfolgenden Spielen blieb vor lauter

Spannung und Spaß keine Zeit für

ein hundertjähriges Nickerchen.

Der Hammermühler Karneval hat

sich in den letzten 50 Jahren maßgeblich

verändert. Immer wieder frischer

Wind, neue Ideen und kreative

Köpfe stellen jedes Mal aufs Neue

ein großartiges Programm sicher,

bei dem für jedermann etwas dabei

ist. Egal ob Musikauswahl, Technik

oder Auf- und Abbau der Requisiten:

Auch hinter und neben der Bühne gibt

es allerhand zu tun und die helfenden

Hände werden nicht müde, dem nachzukommen.

Auch im Sponsoring zeigen

sich viele Interessierte, die dem

Erhalt des Karnevals unterstützend

entgegenkommen. Schlussendlich

liegt alles am Publikum und dieses

hat auch in dieser Session bewiesen,

dass der HKV auch weitere 50 Jahre

die Bühne des HEIDE SPA füllen

soll. Damit es auch im nächsten Jahr

wieder heißt: HKV Helau!

Elisa Lachmann

Ob Männerballett oder Prinzengarde – die zahlreichen Einlagen brachten Stimmung in die Narrhalla.

Fotos: HKV


Dübener

WOCHENSPIEGEL

12. März 2025 AUS DER REGION 17

Anhaltisches Theater Dessau

Mit dem Bus zu den nächsten Aufführungen

und ein ästhetischer Genuss!“. Der

Theaterbus (Tour 2) fährt hier 13.40

Uhr ab Bad Düben und der Bus (Tour

4) 14 Uhr in Bad Schmiedeberg ab.

Das Musical „My Fair Lady“ wird

am 10. Mai, 16 Uhr zur Aufführung

gelangen. Die Neuinszenierung

besorgt der Intendant Johannes

Weigand, der zuletzt mit seiner

„Rößl“-Inszenierung für Furore gesorgt

hat. Der Theaterbus (Tour 2)

fährt wieder 13.40 Uhr ab Bad Düben

und der Bus (Tour 4) 14 Uhr in Bad

Schmiedeberg ab.

Karten sind in der Buchhandlung

Lehmann in Bad Düben, an der

Rezeption des Eisenmoorbades im

Kurhaus Bad Schmiedeberg und in

der Tourist-Information Gräfenhainichen

erhältlich. Kartenbestellungen

nimmt der Besucherring am Anhaltischen

Theater (Tel.: 0340 / 2511222)

von allen Interessenten gern entgegen.

Am 22. März ist „Divine Rhapsody“ im Anhaltischen Theater Dessau zu sehen.

Foto: C. Heysel

(Dessau/Wsp). Das Anhaltische

Theater Dessau bietet in nächster

Zeit erneut Busfahrten zu den verschiedenen

Aufführungen an. So geht

es am 22. März zur Revue „Divine

Rhapsody“ mit über 100 Kostümen

nach Dessau. Eine musikalische

Reise mit populären Melodien aus

Oper, Operette und Musical mit

Solisten, Opernchor, Ballett und der

Anhaltischen Philharmonie unter der

Leitung von Wolfgang Kluge. Der

Theaterbus (Tour 2) fährt 14.40 Uhr

ab Bad Düben und der Bus (Tour 4)

15 Uhr in Bad Schmiedeberg ab.

Am 13. April steht 16 Uhr der

Ballett abend „Tanzt! Tanzt! Tanzt!“

mit Choreographien von Nunzio

Impellizzeri, Yaron Shamir und

Stefano Giannetti auf dem Spielplan.

Die Kritik lobt den Abend als „eine

Leistungsschau der Vielseitigkeit

Tag des Gesundheitsamtes

Tipps für sinnvollen Lebensmittelvorrat

(Delitzsch/Wsp). Unfall, Krankheit,

Extremwetter oder Stromausfälle

wünscht sich niemand. Ausgeschlossen

sind diese Ausnahmesituationen

allerdings nie. Im Rahmen des Tages

des Gesundheitsamtes (siehe Seite 6)

können sich Besucher am 18. März in

der Cafeteria des Delitzscher Landratsamtes

(Richard-Wagner-Straße

7a) deshalb auch über das richtige

Vorgehen beim Anlegen eines Lebensmittelvorrats

für den Fall der Fälle

informieren.

In einem kostenlosen Werkstattformat

erklären Beraterinnen der Verbraucher-

zentrale Sachsen in der Zeit von 14

bis 16 Uhr, wie ein ausgewogener und

nachhaltiger Vorrat aussehen kann.

Dabei geben sie ganz praktische Tipps

und Tricks zur richtigen Lebensmittellagerung

und Konservierung. Zum Abschluss

des Workshops „Werde Vorratsheld

– Wie ein Lebensmittelvorrat

schützt und versorgt“ wird gemeinsam

mit einfachen Zutaten gekocht.

Eine vorherige Anmeldung ist bis

zum morgigen Donnerstag (13.03.)

erforderlich (E-Mail: kiss@lra-nordsachsen.de

oder Tel.: 03421 / 758-

6333).

Söllichauer Karnevalsverein

Stimmungsvolles Kulturhaus: Faschingsmarathon im Heidedorf

(Söllichau/Wsp/ny). Es gibt nichts

Schöneres für Akteure auf der Bühne,

als wenn ein Saal aus allen Nähten

platzt. Mit begeistertem Publikum

gefüllt, erlebte das der Söllichauer

Karnevalsverein im Saal des Kulturhauses

bei seiner großen Gala. Rund

60 Menschen im Alter von 4 bis 75

Jahren boten den Gästen eine zweistündige

Show vom Feinsten, wo für

jeden Geschmack etwas dabei war.

Das ganze Prozedere begann traditionell

mit dem Einmarsch und dem

Konfettiregen des Elferrates – wer da

sein Bierglas nicht abdeckt, ist halt

selber schuld! Der ganze Hofstaat um

das neue Prinzenpaar David I. und

Sandra I. zog mit Gefolge auf und bot

ein phänomenales Anfangsbild, ehe

dann das Programm mit den Gardetänzen

startete. Neben Pressel hat

auch Söllichau ein Tanzmariechenpaar.

Stella und Heidi sind seit drei

Jahren ein Duo, das das Publikum

wieder mit einer synchronen Choreografie

verblüffte.

Der „Titanic-Tanz“ der mittleren

Funken rührte definitiv zu Tränen –

nicht, weil es nicht gefiel, sondern

weil es einfach zu schön und hinreißend

zu erleben war. Dass danach das

Publikum eine Zugabe forderte, war

Eine Familie aus Kossa und Bad Schmiedeberg feierte gemeinsam Fasching.

Einmarsch der Garde mit den beiden Funkenmariechen Stella und Heidi.

Fotos: (Wsp) Nyari

vorauszusehen. Auch die jüngsten

Närrinnen zeigten tolle Darbietungen.

„Wir haben aktuell so viele junge

Mädchen in unseren Reihen, dass

wir die kleinen Funken teilen mussten“,

erklärt Mühlbach. Also tanzten

zum einen die Allerjüngsten zu der

bekannten Melodie aus dem beliebten

Märchenklassiker „Drei Haselnüsse

für Aschenbrödel“ mit ihrer Trainerin

Mandy Mis. Die „anderen Kleinen“

tanzten zu bekannten Ohrwürmern

von Robby Willams und Queen. Die

großen Funken begeisterten mit einer

Tanzdarstellung nach einer James

Bond-Melodie. Wer nun denkt, das

war‘s in Söllichau mit dem Tanzen,

der irrt. Weitere Einlagen wurden

von der „Frauenshowgruppe“, den

SKV-Ladies und natürlich dem Männerballett

dargeboten.

In Söllichau ist es mittlereile ein

Muss, den anschließenden Tanzabend

mit DJ Gecko mit einer zünftigen

Polka zu beginnen, die inzwischen

nicht nur die Karnevalisten,

sondern auch die meisten Gäste

„draufhaben“. Vor der Gala erfreute

ein toller Kinderfasching und am

Sonntag ging im Saal die Seniorenveranstaltung

mit fast 80 Gästen über

die Bühne.


18

AUS DER REGION 12. März 2025

Dübener

WOCHENSPIEGEL

Landschaftspflegeverband Nordwestsachsen e. V.

Artenschutz im Authausener Wald

(Authausen/Wsp). Im Rahmen des

„Modellprojekts Naturschutzstation

mit Landesschwerpunkt“ führt der

Landschaftspflegeverband Nordwestsachsen

e. V. (LPV) in enger

Zusammenarbeit mit der Deutschen

Bundesstiftung Umwelt (DBU) als

Flächeneigentümerin eine Reihe von

Artenschutzmaßnahmen im Authausener

Wald durch.

Zu den wichtigsten Maßnahmen

zählen die Entkusselung (Beseitigung

junger Gehölze) und Entbuschung

von Heideflächen. Diese Maßnahmen

sind erforderlich, um die für die

Heide charakteristischen Offenlandflächen

zu erhalten, die von vielen

gefährdeten Pflanzen- und Tierarten

als Lebensraum benötigt werden.

Eine spezielle Herausforderung stellt

die Bekämpfung der spätblühenden

Traubenkirsche dar, die durch ihre

schnelle Vermehrung die Vielfalt des

Heidehabitats bedroht.

Außerdem werden mit tatkräftiger

Unterstützung der Jungen Naturwächter

Eilenburg Wiedehopf-Nistkästen

gebaut und ausgebracht, um den in

Deutschland gefährdeten Vogel bei

seiner Ansiedlung im Authausener

Wald zu unterstützen.

„Die Zusammenarbeit mit der DBU

und der Unteren Naturschutzbehörde

Nordsachsen ist ein wichtiger Bestandteil

dieses Projektes. Nur durch

Zu den wichtigsten Maßnahmen zählt unter anderem die Entkusselung von Heideflächen.

Dadurch werden die für den Naturpark charakteristischen Offenlandflächen

für die seltene Tier- und Pflanzenwelt erhalten. Foto: LPV Nordwestsachsen

die gemeinsame Anstrengung und

das Engagement von Fachbehörden,

Naturschutzorganisationen und ehrenamtlichen

Helfern, wie den Jungen

Naturwächtern, können wir einen erfolgreichen

Beitrag zum Erhalt unserer

einzigartigen Natur leisten“, erklärt der

nordsächsische LPV-Geschäftsführer

Andreas Vierling.

Der LPV Nordwestsachsen wird auch

in Zukunft weitere Maßnahmen im

Rahmen des Modellprojekts umsetzen,

um den Authausener Wald als wertvollen

Naturraum zu erhalten.

KONTAKT

Landschaftspflegeverband

Nordwestsachsen e.V.

Rollenstraße 23, 04838 Eilenburg

Tel.: 03423 / 7 39 30 00

info@lpv-nordwestsachsen.de

www.lpv-nordwestsachsen.de

Heidekonferenz 2025

Bildung, Kultur und Outdoor sind die Zukunftsthemen

(Bad Schmiedeberg/Wsp). Unter dem

Motto „Gemeinsam die Dübener Heide

vernetzen und gestalten“ luden die

Lokalen LEADER-Aktionsgruppen

Dübener Heide Sachsen und Dübener

Heide Sachsen-Anhalt sowie das Team

des Regionalmanagements am 13.

Februar zur Heidekonferenz ins Bad

Schmiedeberger Kurhaus ein. Mehr

als 100 Teilnehmer, darunter Vereine,

Privatpersonen sowie Vertreter aus

Politik, Wirtschaft und Verwaltung,

folgten der Einladung und tauschten

sich über Chancen und Herausforderungen

einer Entwicklung der Dübener

Heide als Bildungs-, Outdoor- und

Kulturregion aus.

Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen

Nach verschiedenen Inputs tauschten

sich die Teilnehmer in drei Gruppen

über die Zukunft der Dübener Heide

als Bildungs-, Kultur- und Outdoorregion

aus. Die Arbeitsgruppe „Outdoorregion

Dübener Heide“ sieht

in der Stärkung der lokalen Gastronomie

und in der Verbesserung der

Anbindungen große Potenziale für

eine positive Entwicklung. Zu den

priorisierten Entwicklungszielen gehören

der Ausbau von Parkplätzen,

die Einführung effizienterer Kommunikationslösungen

für gesperrte

Waldwege und die Erschließung

zusätzlicher Bereiche. Auf dem Weg

zu einer Qualitätswanderregion sieht

sich die Dübener Heide jedoch Herausforderungen,

wie Vermüllung,

unklaren Verantwortlichkeiten und

hohen Qualitätsanforderungen, egenüber.

Mit der Verbesserung der Vernetzung

und Koordination im Kulturbereich

der Dübener Heide beschäftigte sich

die zweite Arbeitsgruppe. Diskutiert

Das Team vom Regionalmanagement Dübener Heide empfing die Teilnehmenden.

Foto: Cl. Evers

wurden die Etablierung eines Fördernetzwerks

auf einer zentralen Plattform,

die Notwendigkeit einer Koordinationsstelle

und einer Netzwerkstelle

Kultur sowie eine bessere Übersicht

über bestehende Initiativen und deren

Zusammenarbeit.

Die Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung

außerschulischer Lernorte

im Naturpark Dübener Heide identifizierte

mehrere zentrale Aspekte. Dazu

gehören die Verbesserung der Transportmöglichkeiten

für Schüler, eine

stärkere Zusammenarbeit zwischen

Schulen, Vereinen und Institutionen

sowie die Erweiterung der Angebote

für Familien, um Naturerfahrungen

generationenübergreifend erlebbar zu

machen. Zudem wurde die Schaffung

einer Übersicht über die Lernorte als

wichtige Maßnahme zur Erhöhung der

Sichtbarkeit diskutiert.

Dreiheide-Bürgermeisterin Karsta

Niejaki bedankte sich beim Team des

Regionalmanagements für die Organisation

der Heidekonferenz sowie

für die wertvolle Unterstützung und

fachkundige Begleitung im Förderprozess.

Mit den Worten: „Der Fortschritt

im ländlichen Raum ist ohne

bürgerschaftliches Engagement im

Verein, in der Kommune oder auch

privat nicht denkbar. Was sich hier

nach der Wende in den Bereichen

LEADER und Naturpark entwickelte,

hat seine Daseinsberechtigung mehr

als verdient“, appellierte sie an die

anwesenden Lokalpolitiker, sich für

die Fortsetzung des LEADER-Förderprogramms

einzusetzen, um den

ländlichen Raum zu erhalten und

weiter zu stärken.

Fazit

Die Dübener Heide wird als eine

attraktive Region zum Wohnen, Leben

und Erholen wahrgenommen.

Es besteht ein Konsens darüber, dass

diese positive Wahrnehmung in der

Außenwirkung weiter gestärkt werden

sollte. Die Ergebnisse der Heidekonferenz

verdeutlichen außerdem einen

starken Wunsch nach Austausch und

Vernetzung über die Landesgrenzen

hinweg. In allen drei Arbeitsgruppen

wurde die Notwendigkeit einer zentralen

Plattform identifiziert, welches

die Beteiligung der Bevölkerung

fördert, Anliegen sichtbar und Informationen

über regionale Angebote,

wie außerschulische Lernorte, zugänglich

macht. „Die Konferenz hat

zentrale Themenfelder identifiziert

und neue Impulse für die zukünftige

Entwicklung gesetzt. Die Ergebnisse

unterstreichen die Bedeutung des

Dialogs und der Zusammenarbeit für

die Zukunft der Region“, resümiert das

Team vom Regionalmanagement die

diesjährige Heidekonferenz.

HINTERGRUND

LEADER kommt aus dem Französischen

und heißt übersetzt: Verbindung zwischen

Aktionen zur Entwicklung der

ländlichen Wirtschaft. LEADER ist ein

europäischer Ansatz der Regionalentwicklung,

bei dem die Einbindung der

Menschen vor Ort im Mittelpunkt steht.

Ziel von LEADER ist es, Neues zu ermöglichen,

das Miteinander zu stärken

und so die Lebensqualität ländlicher

Räume zu sichern und auszubauen.

Dafür stellen die Europäische Union

sowie der Bund und die Länder Fördergelder

bereit. Grundlage bildet die

Lokale Entwicklungsstrategie (LES), die

unter Beteiligung der Bürgerinnen und

Bürger erstellt wurde und damit auf die

regionalen Besonderheiten und Bedürfnisse

abgestimmt ist. Die Dübener Heide

ist in Sachsen und Sachsen-Anhalt

anerkannte LEADER-Region. Die beiden

lokalen Aktionsgruppen der Dübener

Heide sind für den LEADER-Prozess und

die Umsetzung der LES verantwortlich.

Das Regionalmanagement begleitet

durch das Förderverfahren und berät

bei der Entwicklung und Umsetzung

von Projektideen.


Dübener

WOCHENSPIEGEL

Sonderthema BAUEN & WOHNEN

12. März 2025 19

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Gartentipp

Hortensie: Der unvergängliche

Star in Ihrem Garten

(Wsp/akz). Ihr Garten langweilt

Sie? Das kann geändert werden, mit

Hortensien. Sie sind Hauptdarstellerinnen,

die Ihre Beete in ein Hollywoodreifes

Spektakel verwandeln

können. Eine Hortensie der besonderen

Art, die den ganzen Sommer

immer wieder neu blüht, ist die Sorte

„Endless Summer“. Mit unglaublicher

Farbpracht und einer beeindruckenden

Blühfreude rocken

diese Hortensien Ihre Grünflächen

– vom Balkon bis zum Vorgarten.

Eine Besonderheit macht

den Unterschied

Diese Hortensien sind nicht nur

schön, sie sind echte Allround-Talente.

Während andere Pflanzen

nach einer Saison die Bühne verlassen,

stehen die Hortensien das

ganze Jahr über im Rampenlicht.

Eine Besonderheit weist allerdings

nur diese Sorte auf: Die „Endless

Summer“ blüht sowohl am alten als

auch am neuen Holz – das bedeutet:

keine langen Pausen, sondern

Dauereinsatz. Sie tun das mit einer

Leichtigkeit, die jeden Gärtner,

jede Gärtnerin für sich einnimmt.

Doch Schönheit allein reicht nicht.

Sie sind auch zäh wie ein Actionheld.

Sie trotzen eisigen Wintern,

kommen mit schwierigem Wetter

klar und liefern trotzdem jedes Jahr

eine atemberaubende Blütenpracht.

Farbenfroh und individuell

Egal, welcher Stil im Garten verfolgt

wird – unter den verschiedenen

Züchtungen findet sich für jeden

die richtige Sorte.

‘The Original‘: Die Klassikerin –

elegant, verlässlich und immer ein

Hingucker

‘The Bride‘: Für alle Romantiker,

die weiße Blütenpracht lieben

‘Summer Love‘: In intensiven Himbeerrot-

und Lilatönen – ideal für

leidenschaftliche Akzente

‘Pop Star“: Diese neue, kompakte,

extrem blühfreudige Sorte ist ein

echtes Feuerwerk. Schnell, lebendig

und perfekt für Balkon und Terrasse

Pflegetipps

Hortensien sind zwar robust, aber

sie verdienen ein wenig Aufmerksamkeit:

Standort: Sie lieben es halbschattig

– ein bisschen Sonne am Morgen,

ein bisschen Schatten am

Nachmittag: perfekt, um zu glänzen,

ohne zu überhitzen.

Boden: Locker, leicht sauer, humusreich

und kalkarm: Spezielle

Hortensienerde ist ein echtes Wellness-Upgrade.

Pflanzloch: Doppelt so groß wie

der Wurzelballen – schließlich

brauchen sie Platz, um ihre Wurzeln

zu entfalten.

Gießen: Viel Wasser, aber keine

Badewanne! Besonders an heißen

Tagen abends gießen und Staunässe

vermeiden.

Zeitpunkt: Pflanzzeit ist im Frühjahr

nach dem Frost – denn echte

Stars brauchen einen gelungenen

Start.

Der nächste Dübener

WOCHENSPIEGEL

erscheint am 26. März mit dem gewerblichen

Sonderthema „fit, schön & gesund“.


20 12. März 2025

Sonderthema BAUEN & WOHNEN

Dübener

WOCHENSPIEGEL

Diese Anzeigen sind ausschließlich in der Printausgabe sichtbar.

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„Fleckfresser“ gegen verschmutzte Pflasterflächen oder Wände

(Wsp). Unter der Marke „Fleckfresser“

bietet die NORAND Schlauchlining

GmbH mit Sitz in Delitzsch

seit drei Jahren eine Dienstleistung

an, die sich ausschließlich auf

die professionelle Reinigung von

Pflasterflächen und die Entfernung

von Schmierereien an Hauswänden

spezialisiert hat.

Wenn Pflasterflächen verschmutzt

sind und das Unkraut aus den Fugen

sprießt, kann man dem Problem in

mühevoller Kleinarbeit zu Leibe

rücken, indem man Fuge für Fuge

mechanisch von Unkraut befreit und

mit einem handelsüblichen Hochdruckreiniger

die Fläche reinigt.

Aber das Unkraut sitzt tief in den

Fugen und sprießt oftmals nach

kurzer Zeit wieder aus denselben.

seit 1990

WIR REINIGEN

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OHNE WASSER

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An der Weide 13

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Vorher – nachher: Mit dem „Fleckfresser“ der NORAND Schlauchlining GmbH

werden verschmutzte Pflasterflächen wieder vorzeigbar.

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Pflasterreinigung

„Unsere fachmännische Pflaster- oder

Steinreinigung bewahrt nicht nur den

Wert von Außenanlagen, sondern sorgt

gleichzeitig für ein beeindruckendes

Gesamtbild. Die Reinigung erfolgt

mit Hochdruck, um Gehwege, Einfahrten

und Terrassen von Schmutz,

Moos und Unkraut zu befreien. Die

dabei eingesetzte Technik wird an die

spezielle Situation angepasst“, erklärt

NORAND-Chef Andreas Herrmann.

Der eingesetzte Flächenreiniger, der

mit Düsen besetzte rotierende Sprüharme

unter seinem Gehäuse hat, sorgt

für eine gleichmäßige Reinigung. Das

verwendete Wasser wird für die Reinigung

auf bis zu 100 °C erhitzt und

ständig abgesaugt. So werden Wurzeln

von Unkräutern, Moosen und Flechten

zerstört. „Ist die Fläche abgetrocknet,

wird ein unkrauthemmender Fugensand

eingekehrt, der den Neubewuchs

verlangsamt. Die optionale Versiegelung

der gereinigten Flächen verbessert

nicht nur die Optik des Steines,

sie sorgt auch für langfristigen Schutz

der Fläche“, verrät Herrmann weiter.

Graffitientfernung

Ebenfalls für das Problem Graffiti-

Schmierereien hat „Fleckfresser“

Lösungen parat, denn diese nicht

bestellte „Kunst“ sorgt bei Hausbesitzern

und Verwaltern oft für Ärger

und Hilflosigkeit, weiß Herrmann aus

Erfahrung: „Seit 2021 nutzen wir für

die Entfernung solcher ‚Kunstwerke‘

den TORNADO ACS, ein Vakuumstrahlverfahren,

welches durch das

Aufbringen von Granulat auf die

Schmierereien – bei gleichzeitiger

Absaugung– die Farbe von der Oberfläche

entfernt.“ Das Granulat gibt es

in verschiedenen Körnungen und in

verschiedenen Materialien und wird

für den Untergrund entsprechend ausgewählt.

Auch Salpeter, Moose oder Flechten

können auf diese Weise problemlos,

ohne Einsatz von Wasser und/oder

Chemikalien entfernt werden. Eine

anschließende, optionale Versiegelung

sorgt für langfristigen Schutz vor

weiteren Schmierereien. Bezüglich des

Umweltschutzes betont der Geschäftsführer:

„Das von uns eingesetzte

Material wird mehrfach genutzt, da es

immer wieder in einem geschlossenen

System aufgefangen und gereinigt

wird.“

Für ein Beratungsgespräch stehen Andreas

Herrmann und seine Mitarbeiter

Montag bis Freitag von 7 bis 16 Uhr

zur Verfügung (Tel.: 034202 / 326703).


Dübener

WOCHENSPIEGEL

Sonderthema BAUEN & WOHNEN

12. März 2025 21

Diese Anzeigen sind ausschließlich in der

Printausgabe sichtbar.

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Motorisierte Helfer für

den Garten

(Wsp). Der Mietpark der Bauprofi

Bad Düben GmbH hat jede Menge

zu bieten. Gerade für die jetzige

Zeit, in der der Garten wieder auf

Vordermann gebracht und überhaupt

das häusliche Umfeld gepflegt

wird, findet man in der Schmiedeberger

Straße 70 allerlei helfende

Geräte, die gemietet werden können.

So möchte Bauprofi den Vertikutierer

Hecht 5644 vorstellen.

Dieser besonders leistungsstarke

2-in-1-Benziner ist ein Kombigerät

zum Vertikutieren und Lüften. Gönnen

Sie Ihrem Rasen diese wichtige

Pflege zweimal im Jahr und erfreuen

Sie sich an der hervorragenden Entwicklung

Ihrer Grünflächen. Damit

der Hecht 5644 sehr gute Ergebnisse

abliefert, wurde er in Zusammenarbeit

mit hochqualifizierten Technikern,

Garten- und Landschaftsbauern,

sowie Eigenheimbesitzern

entwickelt.

Das Multitalent wird mit zwei verschiedenen

Walzen geliefert. Die

Vertikutierwalze mit 17 robusten

Messern schneidet tief in den Rasen

und sorgt für eine perfekte Nährstoffversorgung

der Graswurzeln.

Die Lüfterwalze mit 26 Federkrallen

zieht Unkraut und Moos tief an der

Wurzel heraus und sorgt dafür, dass

das Gras wieder besser atmen kann.

Schon nach der ersten Anwendung

werden Sie über das Ergebnis staunen.

Der Rasen wird wieder saftig

grün und die Graswurzeln kräftiger.

So haben Unkraut und Moos im

Laufe der Zeit immer weniger Chancen

sich auszubreiten.

Die Schnitthöhe des HECHT Vertikutierers

können Sie von -12 bis +12

Millimeter in sechs Stufen – je nach

Anforderung ihres Rasens – zentral

und einfach an einem Hebel einstellen.

Diverse Minibagger in verschiedenen

Größen von 1,5 bis 5 Tonnen

Gesamtgewicht stehen zur Verfügung

und können zu günstigen Konditionen

gemietet werden. So gilt der

Wochenendtarif von Freitag 16 Uhr

bis Montag 9 Uhr als ein Arbeitstag

– bei acht bis zehn Betriebsstunden

Nutzung.

Für den Transport von Pflaster- und

Mauersteinen auf der Baustelle kann

die Schaufel gegen eine Gabel mit

1,8 Tonnen Hubkraft gewechselt

werden. Beide Anbaugeräte sind im

Mietpreis inbegriffen. Die Mietgeräte

können angeliefert oder im Radius

von rund 10 Kilometern auch

selbst gefahren werden.

Braucht der Häuslebauer einen

Kran oder eine Tischsäge, wird eine

Bohrmaschine von 5 bis 27 Kilogramm

oder ein Stromaggregat von

4,5 bis 160 kVA benötigt, ist er bei

den Bauprofis genau richtig.

Überzeugen Sie sich selbst und

schauen Sie bei uns vorbei!

Die Mitarbeiter von Bauprofi

beraten Sie gern!

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Technische Daten: Motorleistung: 4,0 kW/ 5,5

PS; Antrieb: Benzin; Motortyp: Einzylinder/4

Takt/OHV; Arbeitsbreite/Breite Messerwalze: 420

mm; Schnitthöhe/Arbeitshöhe: -12 mm bis +12

mm; Anzahl Höheneinstellungen: 6 - zentral von

-12mm /-9mm /-6mm /-3mm /0mm/ bis +12mm;

Fangkorbvolumen: 45 l; Gewicht: 37 kg; Anzahl

Vertikutiermesser: 17; Drehzahlregelung: Gashebel

am Griff; Kaltstart: Choke; Ölmangelschalter:

Ja - Motor stoppt bzw. startet nicht bei zu geringem

Ölstand; Arbeitswalze: Schnellwechsel mit

4 Schrauben - kugelgelagert

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22 12. März 2025

Sonderthema BAUEN & WOHNEN

Dübener

WOCHENSPIEGEL

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Dübener

WOCHENSPIEGEL

Sonderthema BAUEN & WOHNEN

12. März 2025 23

Gartentipp

Selbstversorgung mit frischem Obst

(Wsp/akz). Immer mehr Menschen

möchten ihr eigenes Obst ernten.

Ob Balkon, Stadtgarten oder großes

Grundstück – mit der richtigen Auswahl

an Obstgehölzen lässt sich eine

nachhaltige und ertragreiche Ernte erzielen.

Beerensträucher – platzsparend

und ertragreich

Beeren benötigen wenig Platz und

tragen oft schon im ersten Jahr Früchte.

Besonders praktisch sind Trio-

Pflanzen mit drei Sorten in einem

Topf, etwa Johannisbeeren, Himbeeren

oder Brombeeren – ideal für eine

abwechslungsreiche Ernte. Auch die

nährstoffreiche Goji-Beere ist eine

spannende Wahl für Selbstversorger.

Obstbäume für Garten und Terrasse

Apfel-, Birnen-, Zwetschgen- oder

Pfirsichbäume tragen auf mittelstark

wachsenden Unterlagen früher

Früchte und sind pflegeleicht. Ideal

für kleinere Gärten sind Säulenbäume

und Zwergobst-Sorten, die wenig

Raum beanspruchen, aber dennoch

eine gute Ernte liefern.

Weinreben für Balkon und Pergola

Weinreben bereichern Hauswände

und Pergolen und ermöglichen eine

einfache Selbstversorgung. Duo-

Weinreben mit roten und weißen

Trauben an einer Pflanze bieten Abwechslung

und sind pflegeleicht.

Nachhaltig und unabhängig

Eigenes Obst bedeutet mehr Geschmack,

weniger Abhängigkeit vom

Handel und einen Beitrag zur Nachhaltigkeit.

Wer selbst erntet, spart

Transportwege, Verpackungsmüll

und kann auf chemische Spritzmittel

verzichten.

Obstbäume richtig schneiden

Der richtige Schnitt fördert die Gesundheit

und steigert die Ernte.

Bester Zeitpunkt: Im Winter während

der Ruhephase; bei Steinobst im

Sommer, um Krankheiten vorzubeugen

Werkzeuge: Scharfe, saubere Schnittwerkzeuge

verhindern Verletzungen.

Erziehungsschnitt: Formt den jun-

gen Baum für eine stabile Struktur.

Erhaltungsschnitt: Entfernt jährlich

überflüssige, tote oder kranke Äste.

Verjüngungsschnitt: Fördert neues

Wachstum und erhält die Vitalität des

Baumes.

Mit der richtigen Pflege kann jeder

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frisches Obst direkt vor der Haustür

genießen.

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Funk:0172 / 8 34 28 05

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Landschaftspflegeverband Nordwestsachsen

Nachhaltige Landwirtschaft

mit „ECO 2 SCAPE“

(Nordsachsen/Wsp). Wie kann Landwirtschaft

im Einklang mit der Natur

gestaltet werden? Dieser Frage widmet

sich das Projekt „ECO 2 SCAPE“, das

innovative Maßnahmen entwickelt

und erprobt. In Zusammenarbeit mit

Landwirten wurden verschiedene Ansätze

umgesetzt, die sowohl ökologische

als auch wirtschaftliche Vorteile

bringen. Dazu gehören unter anderem

die Aufteilung großer Felder, um die

Strukturvielfalt zu erhöhen, der Anbau

von Leguminosen, um die Bodenfruchtbarkeit

zu verbessern, sowie die

extensive Nutzung von Grünland, um

wertvolle Lebensräume für Insekten

und Vögel zu erhalten.

Ein zentraler Bestandteil des Projekts

sind wissenschaftliche Untersuchungen,

mit denen die Auswirkungen dieser

Maßnahmen erfasst und bewertet

werden. Wie verändern sich Bodenqualität,

Wasserhaushalt und Biodiversität?

Welche Vorteile ergeben

sich für die landwirtschaftlichen Betriebe?

Die gewonnenen Erkenntnisse

helfen dabei, praxisnahe Lösungen zu

entwickeln, die langfristig sowohl die

Umwelt als auch die Landwirtschaft

stärken.

Der Austausch mit den Landwirten

spielt eine entscheidende Rolle im Projekt.

Durch regelmäßige Treffen und

Netzwerkveranstaltungen werden Erfahrungen

geteilt, Herausforderungen

diskutiert und neue Ideen entwickelt.

Ende März geht das Projekt zu Ende,

und wir hoffen, eine ähnliche Initiative

weiterführen zu können.

Mit „ECO 2 SCAPE“ möchte der Landschaftspflegeverband

dazu beitragen,

eine nachhaltigere und wirtschaftlich

tragfähige Landwirtschaft zu ermöglichen.

Weitere Infos und Kontaktmöglichkeiten:

www.lpv-nordwestsachsen.de

Für Menschen mit Demenz

Pflanzaktion „Vergiss?Mein!Nicht!“

(Nordsachsen/Wsp). „Vergiss?Mein!Nicht“

heißt eine bundesweite

Pflanzaktion zur Sensibilisierung

der Öffentlichkeit für Menschen

mit Demenz. In Sachsen startet

sie dieses Jahr am 19.

März. Rund 25 Einrichtungen,

Vereine

und Verbände im

Landkreis Nordsachsen

beteiligen

sich daran

und wollen mit

dem Pflanzen von

Vergissmeinnicht

ein Zeichen setzen.

Infotafeln neben den

Blumen erklären das

Anliegen der Initiative. In

einigen Kommunen wird es auch öffentliche

Pflanzaktionen geben.

„Das Schöne ist: Jeder kann sich

beteiligen, der Fantasie sind keine

Grenzen gesetzt – angefangen von der

einzelnen Vergissmeinnicht-Pflanze

am Empfangstresen über den größeren

Kübel im Eingangsbereich bis hin zu

ganzen Flächen in Gärten oder im öffentlichen

Raum“, sagt Grit Wegner,

Teilhabe- und Demenzkoordinatorin

des Landkreises Nordsachsen. Mit

Unterstützung der Landesinitiative

Demenz Sachsen

stimmt sie den Aktionstag

mit allen

Partnern ab.

„In Deutschland

leben rund 1,9

Millionen an Demenz

erkrankte

Menschen. Die

Vergissmeinnicht-Pflanzen

sollen zeigen, dass

sie Teil unserer Gesellschaft

und nicht vergessen

sind“, so Grit Wegner. Wer sich

beteiligen und ebenfalls Vergissmeinnicht

pflanzen möchte oder weitere

Fragen hat, kann sich direkt an die

Teilhabe- und Demenzkoordinatorin

wenden (E-Mail: demenz@lra-nordsachsen.de

oder Tel.: 03421 / 758-

6173).

Verlagshaus „Heide-Druck“

Verlagshaus „Heide-Druck“

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Geschäftsdrucksachen, Plakate, Broschüren, Endlosformulare,

Flyer, Folder, Referenzmappen, Kalender,

Stempel, Aufkleber, Schilder, Werbeartikel m. Aufdruck u.v.m.

Rinder an der Mulde bei Eilenburg

Foto: Landschaftspflegeverband Nordwestsachsen

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Neue digitale Tafeln eingeweiht

(Bad Düben/Wsp). Ein neuer Meilenstein

in der digitalen Bildung wurde

kürzlich an der Oberschule Bad Düben

gesetzt. Im Informatikraum 101 wurde

eine hochmoderne digitale Tafel eingeweiht,

die den Unterricht auf innovative

Weise bereichern wird.

Dank der großzügigen Spenden der

Manfred-Roth-Stiftung aus Fürth, der

Firma Sademann aus Bad Düben sowie

dem Preisgeld der Firma ZAROT

GmbH konnte dieses Projekt realisiert

werden. Die digitale Tafel ermöglicht

interaktive Lernmethoden und fördert

die Medienkompetenz der Schüler.

Die Schülerinnen und Schüler, die

Schulleitung und das Lehrerkollegium

bedanken sich herzlich bei allen Unterstützern,

die dazu beigetragen haben,

die digitale Ausstattung der Schule zu

verbessern. Die neue Technologie wird

nicht nur den Informatikunterricht

bereichern, sondern auch die Zusammenarbeit

und Kreativität der Schüler

fördern.

Die Oberschule Bad Düben freut sich

auf viele spannende Unterrichtsstunden

mit der neuen digitalen Tafel!

Löbnitz

Schnaditz

Tiefensee

Authausen

Bad Düben

Wellaune Görschlitz

Pristäblich

Pressel

Glaucha

Laußig

Wöllnau

Hohenprießnitz

Gruna

Mörtitz

Battaune

Der Informatikraum der Oberschule Bad Düben verfügt seit wenigen Tagen über

eine hochmoderne digitale Tafel.

Foto: privat

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