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KVWL kompakt + praxis intern März 2025

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Nr. 3 | 27. März 2025

Aktuelle Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe

Jede Region hat ihre Stärke –

das ist der Schlüssel für die ambulante

Versorgung von morgen

„Landesweit denken, regional handeln“:

Die KVWL baut ihr Förderangebot weiter aus > Seite 6

Teampraxis: Ein Modell ohne Alternative > Seite 14


Inhalt

6

6 Jede Region hat ihre Stärke – das ist der Schlüssel

für die ambulante Versorgung von morgen

12 Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Drei neue Kooperationen

im Fahrdienst beginnen am 1. April 2025

14

14 Teampraxis: Ein Modell ohne Alternative

STANDARDS

2 Impressum

Nr. 3 | 27. März 2025

mit praxisrelevanten Informationen

4 Kurznachrichten

3/2025

2

Impressum

Herausgeberin

Kassenärztliche Vereinigung

Westfalen-Lippe

Robert-Schimrigk-Straße 4 — 6

44141 Dortmund

Tel.: 0231 / 94 32 0

Redaktionsausschuss

Dr. med. Dirk Spelmeyer (verantw.)

Dr. med. Volker Schrage

Redaktion

Kassenärztliche Vereinigung

Westfalen-Lippe

Stabsbereich Kommunikation

Michael Hedergott (vity)

Claudia Rembecki (ClR)

Martin Steinberg (-ms)

Stefan Kuster (sk)

Daniel Müller (DM)

E-Mail: redaktion@kvwl.de

Layout

Dominik Becker

Bildnachweis

Titelseite © KVWL /

Seite 2 © KVWL /

Seite 3 © Lars David Neill /

März 2025


Erfolgreiche Sicherstellung: regional und kooperativ

Die Sicherstellung der ambulanten

medizinischen Versorgung

in Westfalen-Lippe

bleibt eine der größten Herausforderungen

für die KVWL und

ihre Mitglieder. Neben den schon lange

absehbaren Entwicklungen hinsichtlich

Demografie und Morbidität

kommt in unserem Landesteil eine

weitere Besonderheit hinzu: Westfalen-Lippe

ist weder „Stadtstaat“

noch ein homogenes Flächenland.

Nicht von ungefähr war das Ruhrgebiet

in der bundesweiten Bedarfsplanung

25 Jahre als Sonderregion

ausgewiesen. In der zu Beginn sehr

großräumigen Planung wurden

sogenannte Mitversorgereffekte

für das Ruhrgebiet verneint, da

die großen Kernstädte hier direkt

aneinandergrenzen. Das hat sich

unmittelbar auf die Arzt- und Psychotherapeutenzahlen

ausgewirkt;

die Arztdichte war im Durchschnitt

geringer als in anderen Gebieten.

Ganz anders stellt sich die Situation

in den ländlichen Regionen

dar, die ebenso zu Westfalen-Lippe

gehören; beispielhaft seien hier das

Sauerland und Ostwestfalen-Lippe

genannt. Dort, wo die Wege ohnehin

weiter sind, schwächt jede Praxisschließung

unmittelbar die Versorgung.

Und wenn sie - zum Beispiel

durch schwere Krankheit oder Tod

des Praxisinhabers - ungeplant passiert,

sind die direkten Folgen nur

schwer aufzufangen.

Die strategische Antwort der KVWL

lautet: früh erkennen, regional planen

und kooperativ umsetzen. Konkret

dient uns das Förderverzeichnis

der unterversorgten oder von

Unterversorgung bedrohten Kreise

und Kommunen als Frühwarnsystem.

Wir beobachten sehr genau die

Versorgungszahlen und stehen sowohl

mit den Bezirkstellenleitern als

auch mit weiteren niedergelassenen

Kolleginnen und Kollegen im engen

Austausch. Zeichnet sich eine Verschlechterung

der Versorgungslage

ab, kontaktieren wir proaktiv die

kommunale Politik und Verwaltung,

um gemeinsame Lösungen zu entwickeln.

Diese Kooperation wird zunehmend

wichtig, denn viele - vor allem infrastrukturelle

- Bedingungen kann die

KVWL nicht beeinflussen. Auf der

anderen Seite sind sie aber für junge

Arztfamilien ein entscheidendes

Argument für oder gegen eine Tätigkeit

in der ambulanten Versorgung.

Hier müssen wir alle an einem Strang

ziehen und um jede Praxis und jeden

nachrückenden Arzt bzw. jede nachrückende

Ärztin kämpfen!

Wie solche Programme aussehen

können, lesen Sie ab Seite 6 dieser

Ausgabe. Der Schwerpunkt der

Bemühungen liegt derzeit auf der

haus- und kinderärztlichen Versorgung.

Wobei wir selbstverständlich

auch die Entwicklung bei den grundversorgenden

Fachärzten aufmerksam

beobachten.

Wie schon bei unserer Nachwuchskampagne

PRAXISSTART setzen wir

in der Öffentlichkeitsarbeit auf „echte“

Testimonials, also niedergelassene

Kolleginnen und Kollegen. Hier

hatten wir noch nie Probleme, engagierte

Praxisinhaber und -teams zu

finden, die mit uns gemeinsam für

ihren Beruf werben. Dafür auch an

dieser Stelle ein großes Dankeschön!

3/2025

3

Dr. med. Dirk Spelmeyer,

Vorstandsvorsitzender

Dr. med. Volker Schrage,

stellv. Vorstandsvorsitzender


Bundesweite Mitmach-Aktion „Rauchfrei im Mai“ –

Interessierte können sich ab sofort anmelden

Die Mitmach-Aktion „Rauchfrei im Mai“ geht in die

nächste Runde: Interessierte, die teilnehmen möchten,

können sich ab sofort auf dem zugehörigen Webportal

anmelden. Mit der Aktion sollen Rauchende zum

Rauchstopp und zu einem nikotinfreien Leben motiviert

werden.

Die Mitmachaktion ist Teil der Bundesinitiative „Rauchfrei

leben“ des Bundesbeauftragten der Bundesregierung

für Sucht- und Drogenfragen und des Bundesgesundheitsministeriums,

zu deren Unterstützern auch

die KBV gehört. Organisiert wird die Aktion durch das

Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung. Das

Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) und

die Deutsche Krebshilfe fördern die

Aktion.

Neben Rauchern ab 18 Jahren, die regelmäßig Zigaretten,

E-Zigaretten oder Tabakerhitzer nutzen, können

sich auch Nichtraucher als Unterstützer anmelden.

Begleitet werden die Teilnehmer zunächst mit Empfehlungen

zur Vorbereitung, anschließend erhalten sie

vom 1. bis zum 31. Mai täglich praktische Tipps als Unterstützung

beim Rauchstopp.

Wer im Mai tatsächlich rauchfrei war, kann neben einer

besseren Gesundheit bis zu 1.000 Euro gewinnen. Um

die Gewinner zu ermitteln, werden Anfang Juni alle

Teilnehmer befragt, wie der Rauchstopp gelaufen ist.

Wer rauchfrei war, nimmt an der Verlosung teil. Ausgelost

werden insgesamt zehn Geldpreise.

Plakate und Postkarten fürs

Wartezimmer

Ärzte und Psychotherapeuten, die

ihre Patienten auf den bundesweiten

Mitmachmonat und damit verbundene

Rauchstopp-Angebote aufmerksam

machen wollen, können auf der Internetseite

zur Aktion kostenfrei

Poster und Postkarten für die Praxis

bestellen sowie Informationsblätter,

Online-Banner und Elemente für Social

Media herunterladen.

Neues Bundesinstitut für Öffentliche

Gesundheit (BIÖG) löst BZgA ab

Seit Mitte Februar 2025 hat die bisherige Bundeszentrale

für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) einen neuen

Namen. Sie ist aufgegangen im neuen Bundesinstitut

für Öffentliche Gesundheit (BIÖG).

Mit dieser Neuausrichtung soll die öffentliche Gesundheit

in Deutschland gestärkt und der Public-Health-

Ansatz noch besser an internationale Standards in

der Gesundheitsförderung und Prävention angepasst

werden.

Das BIÖG baue auf der langjährigen Erfahrung der

BZgA in der Gesundheitskommunikation auf und soll

als zentrale Institution im deutschen Public-Health-

System weiterentwickelt werden. Ein wichtiger Meilenstein

dabei sei die Kooperationsvereinbarung mit

dem Robert Koch-Institut (RKI). RKI und BIÖG wollen

in Zukunft noch enger zusammenarbeiten und „aus

den Stärken der beiden Bundesinstitute heraus“ einen

gemeinsamen Auftrag verfolgen: Mit klaren, geprüften

Informationen und wissenschaftlich fundierten Strategien

die Gesundheit der Bürger zu schützen.


Machen Sie mit, helfen Sie mit, lernen Sie mit!

CIRS-NRW ist ein Lern- und Berichtssystem für kritische Ereignisse in der

medizinischen Versorgung. Mit Ihrer Teilnahme an CIRS-NRW engagieren

auch Sie sich für Sicherheitskultur und Patientensicherheit.

CIRS-NRW ist: • freiwillig • einfach

• anonym • übersichtlich

• interaktiv • effektiv

www.cirs-nrw.de


3/2025

Jede Region hat ihre Stärke –

das ist der Schlüssel für die

ambulante Versorgung von

morgen

„Landesweit denken, regional handeln“:

Die KVWL baut ihr Förderangebot weiter aus

6

Der Schlüssel zur Sicherung der ambulanten

Versorgung liegt vor der eigenen Haustür.

Wenn auf Landes- und Bundesebene grundlegende

Weichen für den Rahmen der ambulanten

Versorgung gestellt werden, nimmt sie in

den Regionen konkret Gestalt an.

Immer weniger Praxen versorgen immer mehr

Patienten und durch den demografischen Wandel

drohen immer größere Versorgungsengpässe.

„Landesweit denken, regional handeln – das ist seit

Jahren unser Prinzip“, sagt der KVWL-Vorstandsvorsitzende

Dr. Dirk Spelmeyer. „Die Sicherstellung

der ambulanten Versorgung steht für uns an erster

Stelle. Das ist eine immer größer werdende Herausforderung,

der wir uns kreativ und innovativ stellen.

Dabei verfahren wir nicht nach dem Gießkannen-

Prinzip, sondern bieten möglichst maßgeschneiderte

Förderprogramme für Regionen an, in denen

eine Unterversorgung droht.“

Förderprogramme, die als Basis vor allem eines

brauchen: Eine konstruktive Zusammenarbeit mit

Kommunen und Kreisen: „Nur wenn alle Akteure


eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten, kann

es gelingen, die ärztliche Versorgung langfristig zu

sichern“, betont der stellv. KVWL-Vorstandsvorsitzende

Dr. Volker Schrage.

Im Kreis Herford ist diese Kooperation bereits

etabliert und trägt erste Früchte. 2022 ging hier

das Förderprogramm „Mit Praxis zur Praxis“ an

den Start. Und von den ersten acht Programm-

Absolventen haben fünf den Weg in die Niederlassung

beziehungsweise in eine Anstellung im Kreis

Herford gefunden. Vergleichbare Erfolge möchte

die KVWL in Zusammenarbeit mit den zuständigen

Kommunen und Kreisen erzielen mit den gerade

angelaufenen Förderprogrammen „Praxis? Durchstarten!“

in Gelsenkirchen und „Land in Sicht – Ärzte

für morgen“ im Hochsauerlandkreis.

Darüber hinaus erweitert die KVWL das seit vielen

Jahren etablierte Veranstaltungsangebot des

Westfälischen Praxisbörsentages Schritt für Schritt

um regionale Ableger. Nach dem erfolgreichen 1.

Ostwestfälischen Praxisbörsentag in Bielefeld im

vergangenen Jahr gibt es Mitte Juni nun auch den

1. Südwestfälischen Praxisbörsentag in Olsberg.

Dr. Dirk Spelmeyer: „Wir freuen uns auf jeden Arzt

und jede Ärztin, die unsere Förderprogramme in

Anspruch nehmen möchten – ob nun als Mentor

oder Mentee. Westfalen-Lippe und seine Regionen

sind attraktiv, abwechslungsreich und sie stecken

voller Möglichkeiten für eine spannende berufliche

Laufbahn in der ambulanten Versorgung. Lassen

Sie uns gemeinsam diese Stärken ausspielen – und

damit die Zukunft der ambulanten Versorgung aktiv

gestalten.“ vity

Die regionalen Förderprogramme

der KVWL im Überblick

„Mit Praxis zur Praxis“ im Kreis Herford

Zielgruppe: Allgemeinmediziner, Fachärzte für

Innere Medizin und Kinderärzte, die

noch nicht (oder drei Jahre durchgehend

nicht) ambulant in Westfalen-

Lippe tätig waren

Zeitraum: zwölf Monate (Hausärzte) bzw. neun

Monate (Kinder- und Jugendärzte)

Ziel:

Praxisübernahme oder Kooperation,

dauerhafte Tätigkeit im Kreis Herford

Beginn:

jederzeit möglich

Umfang: Vollzeit, aber auch Teilzeit ist möglich

Förderung: 7.500 Euro monatlich, weitere Zuschüsse

sind möglich

Voraussetzungen: abgeschlossene Facharztausbildung,

Arztregistereintragung, max. 55 Jahre

alt

3/2025

7

Weitere Infos:

www.kvwl.de/hausarztherford und

www.kreis-herford.de/hausarztherford


„Praxis? Durchstarten!“ in Gelsenkirchen

3/2025

Zielgruppe: Allgemeinmediziner oder Fachärzte für Innere Medizin, die noch nicht

(oder drei Jahre durchgehend nicht) ambulant in Westfalen-Lippe

tätig waren

Zeitraum: sechs Monate

Ziel:

Praxisübernahme oder Kooperation, dauerhafte Tätigkeit in einem

der drei teilnehmenden Gelsenkirchener Stadtteile

Beginn: ab 1. Juli 2025

Ende: 31. Dezember 2025

Umfang: Vollzeit, in Einzelfällen ist aber auch Teilzeit möglich

Förderung: 7.000 Euro monatlich

Voraussetzungen: abgeschlossene Facharztausbildung, Arztregistereintragung,

maximal 55 Jahre alt

Voraussetzungen für Mentoren-Praxen:

► Mindestens ein Arzt in der Praxis muss die Weiterbildungsbefugnis für Allgemeinmedizin

besitzen

► Die Praxis muss in Vollzeit betrieben werden und sich in diesen Quartieren innerhalb

von Gelsenkirchen befinden:

45879 Altstadt-Neustadt, 45888 Bulmke-Hüllen, 45886 Ückendorf

8

Weitere Infos:

www.kvwl.de/praxis-durchstarten und

www.gelsenkirchen.de/praxis-durchstarten


„Land in Sicht – Ärzte für morgen“ im Hochsauerlandkreis

Zielgruppe: Allgemeinmediziner, Fachärzte für Innere Medizin und Kinderärzte, die

noch nicht (oder zwei Jahre durchgehend nicht) ambulant in Westfalen-Lippe

tätig waren

Zeitraum: sechs bis neun Monate

Ziel:

Praxisübernahme oder Kooperation, dauerhafte Tätigkeit im

Hochsauerlandkreis

Beginn: 1. Oktober 2025

Ende: 31. März 2027

Umfang: Vollzeit, eine Teilzeittätigkeit mit mindestens halbem Umfang kann in

Ausnahmefällen gewährt werden, wenn familiäre Gründe dafür

vorliegen

Förderung: 7.500 Euro monatlich

Voraussetzungen für Mentoren-Praxen:

► Der Praxisstandort befindet sich in einer der folgenden Städte und Kommunen:

Bestwig, Brilon, Eslohe, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Meschede, Olsberg, Schmallenberg,

Sundern, Winterberg

► Die Praxis wird in Vollzeit betrieben

► Mindestens ein Arzt der Mentoren-Praxis besitzt die gültige Weiterbildungsbefugnis für

das Fach „Allgemeinmedizin“ für mindestens zwölf Monate (Kinderarztpraxen können

alternativ auch ein umfangreiches allgemeinpädiatrisches Behandlungsspektrum nachweisen)

► Die fachliche Begleitung während der Beschäftigungszeit des Landarztstarters wird

gewährleistet

3/2025

9

Weitere Infos:

www.kvwl.de/landarzt-hsk und

www.hochsauerlandkreis.de/landarzt


/ SUCHEN

BIETEN

FINDEN/

i s b ö r s e n t a g

P r a x

1.

SÜDWESTFÄLISCHER

PRAXISBÖRSENTAG

14. Juni 2025, 9 – 16 Uhr

Konzerthalle, Olsberg

3/2025

10

Der traditionelle KVWL-Praxisbörsentag

bekommt einen weiteren regionalen Ableger!

Am Samstag, 14. Juni 2025, findet der 1.

Südwestfälische Praxisbörsentag statt – und

zwar in der Zeit von 9 bis 16 Uhr in der Konzerthalle

Olsberg, Ruhrstraße 32, 59939

Olsberg. Notieren Sie sich diesen Termin

schon jetzt in Ihrem Kalender!

Hier haben an der Niederlassung interessierte

Ärzte ausreichend Gelegenheit, sich

mit Praxisinhabern auszutauschen, wertvolle

Kontakte zu knüpfen und sich rund um

das Thema Niederlassung zu informieren.

Praxiseinsteiger und -abgeber erwarten

unter anderem ein

► Speed-Dating zur schnellen Kontaktaufnahme,

► Markt der Möglichkeiten mit Beratungsund

Informationsständen rund um Praxisübernahme

und -abgabe, Niederlassung

und Praxisteams,

► abwechslungsreiches Rahmenprogramm.

Die Teilnahme am 1. Südwestfälischen Praxisbörsentag

ist kostenlos.

Registrieren Sie sich schon jetzt im Internet

und schalten eine oder mehrere kostenfreie

Onlineanzeigen für die Bereiche

► Praxissuche,

► Praxisabgabe,

► Facharzt-Anstellung,

► Praxisphase/Anstellung für einen Physician

Assistant,

► Weiterbildungsplatz zum Facharzt.

Alle Informationen rund um den regionalen

Praxisbörsentag sowie zu Anmeldung und

Inserateschaltung finden Sie auf den Internetseiten

der KVBörse und der KVWL.


DIE FORTBILDUNGSAPP

DER AKADEMIE FÜR MEDIZINISCHE FORTBILDUNG

GESAMTES KURSANGEBOT IM ÜBERBLICK

PUSHFUNKTION FÜR PERSÖNLICHE

INTERESSENSCHWERPUNKTE

EINZEL- UND SAMMELBUCHUNGEN

PERSÖNLICHE VERANSTALTUNGSÜBERSICHT

ALLE ANSPRECHPARTNER AUF EINEN BLICK

BEANTRAGUNG DER AKADEMIE-

MITGLIEDSCHAFT

3/2025

ÜBERGANG ZU DEN SOCIAL-MEDIA-KANÄLEN

ÜBERGANG ZUR ILIAS-LERNPLATTFORM

UND ZUR INTERNETSEITE DER AKADEMIE

11

Finden Sie schnell und einfach Ihre gewünschten Fortbildungen

und buchen Sie bequem direkt über unsere App:


Ärztlicher Bereitschaftsdienst:

Drei neue Kooperationen im

Fahrdienst beginnen am 1. April

2025

Was sich für Sie ändert,

was Sie wissen müssen.

3/2025

12

Kostenintensive Leerlaufzeiten vermeiden, die wechsel im Dienst zu vermeiden, hat die KVWL mit

Organisation straffen und sich so am tatsächlichen

Bedarf orientieren: Wie bereits im Mai entwickelt und abgestimmt, die eine effizientere Or-

den neuen Fahrservice-Dienstleistern Konzepte

2024 berichtet stellt die KVWL den Fahrdienst ganisation von Fahrer- und Arztwechseln während

für den ärztlichen Bereitschaftsdienst neu auf. BMW_187 Die | Copyright des laufenden by creativ collection Dienstes Verlag ermöglichen. GmbH, Germany | www.ccvision.de

Weichen dafür hat die Vertreterversammlung

BMW

bereits

X1 (2022)

im vergangenen Jahr gestellt. Kernpunkt: Ab dem 1. Dr. Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der KVWL,

1:30 L: 4.500 B: 1.845 H: 1.642 R: 2.692

April 2025 wird der Fahrservice in Westfalen-Lippe freut sich auf die Neuerung im ärztlichen Bereitschaftsdienst:

„Mit den drei neuen Fahrservice-Anbie-

von drei Dienstleistern übernommen. Wir geben Ihnen

einen Überblick.

tern werden wir unserer Aufgabe gerecht, Sicherstellung

und Wirtschaftlichkeit gleichermaßen zu

berücksichtigen. Unnötige Leerlaufzeiten werden vermieden,

Bereitschaftsdienst unsere Mitglieder sind im Einsatz sicherer

Ärztlicher

und

Was ändert sich für Sie am 1. April im

Bereitschaftsdienst-Fahrdienst?

► Begleitung der Ärzte zum Patienten: Im Rahmen

der Mitglieder-Befragung im vergangenen Jahr

haben viele Mitglieder den Wunsch nach zusätzlicher

Unterstützung bei den Fahrdiensten geäußert.

Nun hat die KVWL mit den neuen Dienstleistern

vereinbart, dass die Fahrer die Ärzte zum Patienten

begleiten – vorausgesetzt der diensthabende Arzt

möchte das. Um die Ärzte bestmöglich unterstützen

zu können, absolvieren alle Fahrer vor

ihrem Dienstantritt sowohl einen Erste-

Hilfe-Kurs als auch ein Deeskalationstraining.

► Fahrerwechsel: Um unnötige Fahrten

und Leerlaufzeiten durch einen Fahrer-

die allgemeine Organisation ist nun straffer und weniger

kostenintensiv. Das kommt allen zugute, vor allem

unseren Mitgliedern. Denn sie sind es schließlich, die

den ärztlichen Bereitschaftsdienst in Westfalen-Lippe

aus eigener Tasche

bezahlen.“ vity

Ärztlicher

Bereitschaftsdienst


Fahrdienst im ärztlichen Bereitschaftsdienst

ab 1. April 2025 – wer fährt wo?

Bezirksstellen Borken,

Gelsenkirchen, Münster,

Recklinghausen:

WISAG WeCare GmbH

Die WISAG WeCare GmbH

ist bereits für die KVen

Hamburg (seit 30. Juni 2023)

und Nordrhein (Bezirk Köln, seit

2. Januar 2025) im Fahrdienst

des ärztlichen Bereitschaftsdienstes

tätig.

Bezirksstellen Bielefeld,

Detmold, Paderborn, Minden:

Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)

RV Ostwestfalen- Lippe e.V.

Der ASB RV OWL e.V. versteht sich als gemeinnütziger,

sozialer Dienstleister in Ostwestfalen-

Lippe. Die Hilfeleistungen werden fortlaufend den

Bedürfnissen der Kunden sowie den sozial- und

gesundheitspolitischen Problemlagen angepasst.

Der ASB RV OWL e.V. ist bereits seit 2011 im Fahrdienst

für die KVWL in Bielefeld

tätig, der Zuständigkeitsbereich

weitet sich nun auf ganz Ostwestfalen-Lippe

aus.

3/2025

13

Bezirksstellen Arnsberg, Lüdenscheid,

Dortmund und Bochum:

Hagelstein Medical Services GmbH

Die Hagelstein Medical Services GmbH ist ein

privates Rettungsdienstunternehmen und

Krankenfahrdienstleister mit Hauptsitz im

Hochsauerlandkreis.


Teampraxis:

Ein Modell ohne Alternative

120 Gäste beim KVWL-Summit im Ärztehaus Dortmund /

Vergütungsreform muss die Grundlage bilden

3/2025

14

Wie können professionsübergreifende

Strukturen flächendeckend etabliert

werden? Welchen Mehrwert bietet das

Modell der Teampraxis für die ambulante

Versorgung? Diese zentralen Fragen standen Mitte

Februar beim Summit der KVWL im Dortmunder

Ärztehaus im Fokus.

Das Fazit: Der eingeschlagene Weg für eine zukunftsorientierte

Versorgung mit dem Modell der

Teampraxis ist alternativlos. Es gilt aber noch einige

Hürden zu nehmen. So erneuerte der stellv.

KVWL-Vorstandsvorsitzende Dr. Volker Schrage die

Forderung nach einer Vergütungsreform.

Rund 120 geladene Gäste, darunter zahlreiche Vertreter

aus Politik, ärztlicher Selbstverwaltung und

Krankenkassen, erlebten beim Summit zwei spannende

und kurzweilige Diskussionsrunden.

Dr. Sabine Richard (Geschäftsführerin Versorgung

AOK-Bundesverband), Michael Weller (Abteilungsleiter

Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung

im Bundesgesundheitsministerium) und

Gesundheitsökonom Prof. Dr. Jürgen Wasem (Vorsitzender

des Erweiterten Bewertungsausschusses

für die vertragsärztliche Versorgung) diskutierten

gemeinsam mit Dr. Volker Schrage über Chancen

und Möglichkeiten der Teampraxis - und vor allem

über eine angepasste Vergütungsstruktur. Schrage

dazu: „Die Praxen sind voll! Ohne Unterstützung

kann es nicht mehr funktionieren. Wir müssen die

niedergelassenen Ärzte entlasten, die Aufgaben

auf mehrere Schultern verteilen.


Allerdings will höherqualifiziertes Personal auch entsprechend

bezahlt werden. Das muss sich in den Vergütungsregelungen wiederfinden.

Wir müssen weg vom Arzt-Patienten-Kontakt. Entscheidend

muss der Praxis-Patienten-Kontakt sein!“

Sie verliehen anschließend dem Modell der Teampraxis ein Gesicht:

Allgemeinmediziner Dr. Sebastian Gesenhues, seine PA Jule

Hörmann und Digi-ManagerIn Alexandra Heflik, Medizinische Fachangestellte

aus der Praxis von Dr. Schrage, gaben auf der Bühne

einen spannenden Einblick in den Arbeitsalltag einer Teampraxis.

Die Praxis von Dr. Sebastian Gesenhues zählt dabei zu den zehn

Pilotpraxen in Westfalen-Lippe, die im Rahmen eines Modellprojekts

seit knapp zwei Jahren den Einsatz von Physician Assistants

in der ambulanten Versorgung erproben: „Wir haben es gemeinsam

im Team und im Zusammenspiel mit den Patienten geschafft,

eine Struktur zu etablieren, in der medizinische Versorgung auf

viele Schultern verteilt werden kann. Ein klares Rollenverständnis

ist wichtig. Diagnose und Einleitung von Therapien bleiben in der

ärztlichen Verantwortung, Verlaufskontrollen und Wundversorgung

sind delegierbar.“

3/2025

15

Diskutierten gemeinsam über Chancen und Möglichkeiten der Teampraxis (v. l.): Dr. Volker Schrage (stellv. KVWL-Vorstandsvorsitzender),

Dr. Sabine Richard (Geschäftsführerin Versorgung AOK-Bundesverband), Michael Weller (Abteilungsleiter Gesundheitsversorgung

und Krankenversicherung im Bundesgesundheitsministerium) und Gesundheitsökonom Prof. Dr. Jürgen Wasem (Vorsitzender des

Erweiterten Bewertungsausschusses für die vertragsärztliche Versorgung).


Alexandra Heflik, gelernte MFA, zählte im

vergangenen Jahr zu den ersten Teilnehmerinnen,

die das KVWL-Fortbildungsangebot

zur „Digi-ManagerIn“ durchlaufen

haben. In der Teampraxis ist sie seitdem

für sämtliche IT-Prozesse zuständig, hat

zuletzt unter anderem den Wechsel des

Praxisverwaltungssystems koordiniert.

Dr. Volker Schrage mit den Gesichtern aus der Praxis (v. l.): Digi-ManagerIn Alexandra

Heflik, Medizinische Fachangestellte aus der Praxis von Dr. Schrage; PA

Jule Hörmann und ihr Chef, Allgemeinmediziner Dr. Sebastian Gesenhues.

„Den Job als MFA, den ich vor 20 Jahren

gelernt habe, gibt es heute eigentlich nicht

mehr. Jeder in der Praxis hat einen gewissen

Schwerpunkt. Anders lässt sich das

Patientenaufkommen auch nicht mehr

bewältigen.“ Ihr Chef Dr. Volker Schrage

brachte es auf den Punkt: „So jemanden in

der Praxis zu haben, ist Gold wert.“

Physician Assistants in der ambulanten Versorgung:

Ein Leitfaden zur Integration in die Teampraxis

3/2025

16

Interessierte Praxisinhaber, die selbst PA in ihrer Praxis anstellen

möchten, können auf unser Online-Workbook „Physician Assistants

in der ambulanten Versorgung – Ein Leitfaden zur Integration

in die Teampraxis“ zurückgreifen. Das Workbook bietet eine

erste Auswertung unseres zweijährigen Modellprojekts

und lässt Praxisteams sowie PA zu Wort

kommen. Praktische Tipps und weiterführende

Links helfen den Niedergelassenen herauszufinden,

ob auch ihr Team von der Einstellung eines

Link-Tipps

PA profitieren kann.

Weitere Informationen zum

► PA-Modellprojekt: kvwl.de/pa

► KVWL-Teampraxis-Kompass:

kvwl.de/teampraxis

► Fortbildung für nicht-ärztliches

Praxispersonal: die „Digi-ManagerIn“:

kvwl.de/digi-managerin


DAS SERVICE-

CENTER DER

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Kompetent.

Wir sind für Sie da – bei allen

Fragen rund um Ihren Praxisalltag.

Sprechen Sie uns an!

0231 / 94 32 10 00

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3/2025

Unsere Telefonservice-Zeiten:

Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 17.30 Uhr

Freitag: 7.30 bis 15.00 Uhr

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Honorarberatung?

Klicken Sie hier

für einen Termin!

17

www.kvwl.de


Sicherung der ambulanten Versorgung:

Förderverzeichnis der KVWL

Die KVWL hat nach § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB V „alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen

zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern

und zu fördern“. Besteht dringender Versorgungsbedarf für einen Standort, einen Planungsbereich

oder einen Teil eines Planungsbereichs, so ist dieser in einem Förderverzeichnis auszuweisen.

Anträge auf Fördermaßnahmen der KVWL können für die Übernahme eines Versorgungsauftrages in folgenden

Gebieten gestellt werden:

3/2025

18

Fachgruppe

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Stadt / Gemeinde / Stadtbezirk / Stadtteil / Ortsteil

Ahlen

Augustdorf

Bad Berleburg

Bad Salzuflen

Blomberg

Bocholt

Bönen

Brilon

Burbach

Enger

Ennepetal

Ennigerloh

Erndtebrück

Eslohe

Gescher

Gevelsberg

Gütersloh

Hemer

Herscheid

Herzebrock-Clarholz

Horn-Bad Meinberg

Hüllhorst

Kalletal

Kierspe

Lage

Lemgo

Marienmünster

Menden

Möhnesee

Nachrodt-Wiblingwerde

Neuenrade


Fachgruppe

Stadt / Gemeinde / Stadtbezirk / Stadtteil / Ortsteil

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Augenärzte

Augenärzte

Kinderärzte

Kinderärzte

Kinderärzte

Kinderärzte

Kinderärzte

Kinderärzte

Kinderärzte

Kinderärzte

Kinderärzte

Kinderärzte

Kinderärzte

Kinderärzte

Kinderärzte

Kinderärzte

Psychiater

Methadonsubstitution

(Versorgung von 120 Patienten

in der Methadonsubstitution)

Oelde

Petershagen

Plettenberg

Porta Westfalica

Rheda-Wiedenbrück

Rödinghausen

Schieder-Schwalenberg

Selm

Spenge

Steinheim

Verl

Versmold

Wadersloh

Waltrop

Werdohl

Willebadessen

Bad Berleburg

Marsberg

Barntrup

Blomberg

Dörentrup

Extertal

Hamm-Mitte

Kalletal

Lemgo

Lügde

Rhede

Schieder-Schwalenberg

Schmallenberg

Sundern

Werl oder Wickede/Ruhr

Kreis Höxter

Bestwig, Brilon, Eslohe, Hallenberg, Medebach,

Meschede, Olsberg, Schmallenberg, Winterberg

Paderborn

3/2025

(Stand: 25. Februar 2025)

Gefördert wird die Übernahme eines vollen oder teilzeitigen Versorgungsauftrages in Form einer Zulassung

oder Anstellung oder auch die Einrichtung einer Zweigpraxis. Gefördert werden kann zum Beispiel durch ein

Praxisdarlehen, durch eine Umsatzgarantie oder durch Kostenzuschüsse. Die möglichen Fördermaßnahmen

sind in der Sicherstellungsrichtlinie der KVWL vom 01.01.2021 aufgeführt.

Der Vorstand gewährt die Förderung auf Antrag als Einzelfallentscheidung.

19

Den aktuellsten Stand des KVWL-Förderverzeichnisses sowie eine Übersichtskarte der förderfähigen Städte

und Gemeinden finden Sie unter www.kvwl.de.

Interessierte Ärztinnen und Ärzte wenden sich bitte an:

KVWL-Team Praxisstart – Babette Andresen – Tel.: 0231 / 94 32 13 93;

Niklas Gericke – Tel.: 0231 / 94 32 13 06; Kristina Siebald – Tel.: 0231 / 94 32 38 12

E-Mail: praxisstart@kvwl.de


Praxisinformationen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Ausgabe 3 | 2025

ABRECHNUNG

3 Zweitmeinung vor Eingriffen an der Wirbelsäule und

beim Prostatakarzinom: ergBA passt Abrechnungsbestimmung

und abrechnungsberechtigte Fachgruppen

ab 1. April 2025 an

4 Nationale Demenzstrategie: EBA beschließt neue

Leistung für Videofallkonferenz ab 1. April 2025

VERTRÄGE

6 DMP-Atlas des Zi: Regionale Ergebnisse für

Westfalen-Lippe

FORUM

12 Der CIRS-NRW-Bericht des 4. Quartals 2024

13 Der CIRS-NRW-Bericht des 1. Quartals 2025

14 Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung und

Transparenz tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft – geplante

Veröffentlichung von DeQS-Daten in einem

Online-Portal

15 TI-Komponenten: Tipps zum Umgang und zur

sicheren Entsorgung

16 Windows 10: Support für das Betriebssystem endet

im Oktober 2025

16 Unerwartete E-Mail-Post? Vorsicht vor Phishing!

VERORDNUNG

6 Formular 52: Bericht bei Arbeitsunfähigkeit wird zum

1. April 2025 angepasst

6 Übergangsfrist für die sonstigen Produkte zur

Wundversorgung wurde verlängert

7 Sprechstundenbedarf: Neue Fallwerte

SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

18 Workshop- und Seminarangebote

der KVWL Consult GmbH

20 Fortbildungsangebote der Akademie für

medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL

8 Informationen zu Änderungen der Richtlinien des

Gemeinsamen Bundesausschusses


BORKUM 2025

79. Fort- und Weiterbildungswoche

der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL

10. - 18. Mai 2025

Eine Einladung auf die Insel

FORT- UND WEITERBILDUNGSKURSE

Allgemeinmedizin | Palliativmedizin | Psychosomatische Grundversorgung | Psychotherapie |

Sportmedizin

CURRICULARE FORTBILDUNGEN

Entwicklungs- und Sozialpädiatrie | Geriatrische Grundversorgung | Hautkrebsscreening |

Klimawandel und Gesundheit | Maritime Medizin | Psychotraumatologie | Psychotraumatherapie

ULTRASCHALLKURSE FÜR DIE ANWENDUNGSBEREICHE

Abdomen/Retroperitoneum Erwachsene/Kinder | Bewegungsorgane | Gefäße | Herz |

Schilddrüse | Thorax

HANDS-ON-TRAININGS

Gastroskopie | Koloskopie | Laparoskopie | Klinische Tests | Chirurgische Nahttechniken |

Myofasziale Triggerpunkt-Therapie

NOTFALLMEDIZIN UND NOTFALLTRAININGS

BLS | ALS | Notfallsonographie | Thoraxdrainagen | Koniotomie | Intraossäre Zugänge |

Geburtssimulation | Neugeborenen-Versorgung | Ärztlicher Bereitschaftsdienst

HAUPTPROGRAMM (MIT LIVESTREAM)

Was gibt es Neues in der Medizin? Updates

FÜHRUNGSKRÄFTETRAININGS

Gemeinsam Führen | Ärztinnen und Ärzte unter Veränderungsdruck

KURSE UND SEMINARE

Ärztliche Leichenschau | Digitalstrategien ambulanter Versorgungseinrichtungen | EKG |

Kasuistiken aus der Gastroenterologie | Lungenfunktion | Sozialmedizin und weitere Veranstaltungen

FORDERN SIE AUSFÜHRLICHE INFORMATIONEN (U. A. BORKUMBROSCHÜRE) AN:

über www.akademie-wl.de/borkum oder über die Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL,

Postfach 40 67, 48022 Münster | Tel. 0251 929-2204, -2206 | Fax: 0251 929-2249 | E-Mail: akademie@aekwl.de


ABRECHNUNG

Zweitmeinung vor Eingriffen an der Wirbelsäule und beim

Prostatakarzinom: ergBA passt Abrechnungsbestimmung und

abrechnungsberechtigte Fachgruppen ab 1. April 2025 an

Die Abrechnungsbestimmung für das Zweitmeinungsverfahren

vor Eingriffen an der Wirbelsäule wird zum 1. April 2025

angepasst. Für das Zweitmeinungsverfahren vor Eingriffen bei

lokal begrenztem und nicht metastasiertem Prostatakarzinom

werden ab 1. April 2025 die erforderlichen Fachgruppen berücksichtigt.

Die Anpassungen im EBM hat der ergänzte Bewertungsausschuss

(ergBA, 109. Sitzung) beschlossen.

Eingriffe an der Wirbelsäule

Der ergBA hat die Abrechnungsbestimmung für die Aufklärung

und Beratung im Zusammenhang mit dem ärztlichen

Zweitmeinungsverfahren für Eingriffe an der Wirbelsäule

angepasst. Ab dem 1. April 2025 können indikationsstellende

Ärzte die GOP 01645 EBM je Operation in Kombination

mit jedem Abschnitt der Wirbelsäule und je Indikationsstellung

berechnen.

Zum Hintergrund: Seit der Aufnahme der GOP 01645 in den

Abschnitt 1.6 des EBM wurden durch den G-BA die Indikationen

der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-

RL) sukzessive erweitert. Mit Beschluss des G-BA vom 16.

September 2021 waren die Bedingungen für Eingriffe an

der Wirbelsäule definiert worden. In dem Zusammenhang

wurde eine Klarstellung in den Allgemeinen Bestimmungen

unter 4.3.9.1 notwendig, dass die GOP 01645 EBM je Operation

bei jedem Abschnitt der Wirbelsäule und je Indikationsstellung

berechnungsfähig sein soll. Voraussetzung ist

dabei die genaue Angabe von Lokalisation und Indikation

für den Eingriff über den jeweils spezifischen ICD-10- Kode,

um die Zweitmeinungsverfahren voneinander abgrenzen zu

können.

Eingriffe bei lokal begrenztem und nicht

metastasiertem Prostatakarzinom

Des Weiteren hat der ergBA beschlossen, dass die GOP 01645

EBM zum 1. April 2025 in die Abschnitte 25.1 und 26.1 des

EBM aufgenommen wird. Somit können dann auch die Fachgruppen

Strahlentherapie und Urologie die GOP abrechnen.

Zum Hintergrund: Der G-BA hat am 19. September 2024 die

Zweitmeinungs-Richtlinie (Zm-RL) um Eingriffe bei lokal

begrenztem und nicht metastasiertem Prostatakarzinom

erweitert. Bisher können weder Strahlentherapeuten noch

Urologen, die durch den G-BA als Zweitmeinungsberechtigte

benannt sind, auf die GOP 01645 zugreifen. Mit dem

vorliegenden Beschluss des ergBA wird die GOP für beide

Fachgruppen abrechnungsfähig gemacht.

Die weiteren Details des Beschlusses finden Sie auf

der Internetseite des BA.

Glossar

Kürzel

BA

EBM

G-BA

GOP

KBV

MGV

OPS

SNR

Begriff

Bewertungsausschuss

Einheitlicher

Bewertungsmaßstab

Gemeinsamer

Bundesausschuss

Gebührenordnungsposition(en)

Kassenärztliche

Bundesvereinigung

morbiditätsbedingte

Gesamtvergütung

Operationen- und

Prozedurenschlüssel

Symbolnummer

03.2025 | 3


ABRECHNUNG

Nationale Demenzstrategie: EBA beschließt neue Leistung für

Videofallkonferenz ab 1. April 2025

Zur besseren Versorgung der zunehmend

an Demenz erkrankten Patienten

in Deutschland hat der EBA in

seiner 83. Sitzung einen Beschluss

zur Anpassung des EBM aufgrund der

Nationalen Demenzstrategie gefasst.

Demnach wird zum 1. April 2025 die

GOP 01443 für eine Videofallkonferenz

zwischen einem Vertragsarzt, der einen

Patienten mitbehandelt, und den

an der Versorgung des Patienten beteiligten

Pflegefachkräften beziehungsweise

Pflegekräften aufgenommen.

Sie ist analog anderer Fallkonferenzen

im EBM mit 86 Punkten bewertet und

wird zunächst außerhalb der morbiditätsbedingten

Gesamtvergütung vergütet.

Die GOP 01443 EBM ist höchstens dreimal

im Krankheitsfall und nur berechnungsfähig,

wenn im Zeitraum der

letzten drei Quartale unter Einschluss

des aktuellen Quartals ein persönlicher

Arzt-Patienten-Kontakt in derselben

Arztpraxis stattgefunden hat.

GOP Leistungsbeschreibung Bewertung

in Punkten

01443 Videofallkonferenz mit den an der Versorgung des Patienten beteiligten Pflegefachkräften

bzw. Pflegekräften

Obligater Leistungsinhalt

- Patientenorientierte Videofallbesprechung zwischen einem Vertragsarzt, der einen Patienten

mitbehandelt und der Pflege(fach)kraft/den Pflege(fach)kräften, die an der Versorgung des

Patienten in der Häuslichkeit des Patienten oder einer Pflegeeinrichtung oder einer beschützenden

Einrichtung beteiligt ist/sind in Bezug auf den chronisch pflegebedürftigen Patienten.

86

Mit dieser neuen Leistung wird der

EBM durch eine für jeden Vertragsarzt

berechnungsfähige Videofallkonferenz

ergänzt. Die bereits berechnungsfähige

GOP 01442 für eine Videofallkonferenz

mit Pflegekräften oder

Pflegefachkräften bei chronisch pflegebedürftigen

Patienten war bisher

nur für koordinierende Vertragsärzte

berechnungsfähig.

Durch die Aufnahme der aufgeführten

GOP in den EBM ergeben sich Folgeänderungen

in der Präambel der betroffenen

Fachkapitel und weiteren Bestimmungen

des EBM.

Die weiteren Details des Beschlusses

finden Sie auf der Internetseite

des BA.

4 | 03.2025


Mitgliederstatus bezogene

Teilnehmergebühren

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VERTRÄGE

VERORDNUNG

DMP-Atlas des Zi: Regionale Ergebnisse für Westfalen-Lippe

In der Ausgabe Januar 2025 von KVWL kompakt berichteten

wir bereits über den Qualitätssicherungsbericht des

Jahres 2023 für die Disease-Management-Programme (DMP)

in Westfalen-Lippe. Wichtig ist in diesem Zusammenhang

auch der DMP-Atlas des Zi. Das webbasierte und interaktive

Tool stellt ergänzende Auswertungen sowie regionale

Ergebnisse zum Erreichen der einzelnen Qualitätsziele zur

Verfügung.

Der DMP-Atlas des Zi berücksichtigt Daten zu den Qualitätssicherungszielen

sämtlicher DMP (Diabetes mellitus Typ 1

und Typ 2, Koronare Herzkrankheit, Asthma bronchiale,

COPD und Brustkrebs) in den KV-Regionen Westfalen-Lippe

und Nordrhein. Die Qualitätssicherungsziele werden hierbei

nicht nur für die 53 Landkreise und kreisfreien Städte

Nordrhein-Westfalens grafisch und tabellarisch aufbereitet,

sondern auch im Zeitverlauf für die Jahre 2014 bis 2023

dargestellt. Über Filter- und Sortierfunktionen können

hierbei individuelle Vergleiche – beispielsweise zwischen

einzelnen Kreisen – angestellt werden. Vertiefende Tabellen

erlauben zudem die Betrachtung des Erreichens von

Zielen stratifiziert nach Alter, Geschlecht und DMP-spezifischen

Teilgruppen. Bei Bedarf lassen sich die einzelnen

Ergebnisse exportieren.

Die Auswertungen sowie regionalen Ergebnisse

zum Erreichen der Qualitätsziele in den einzelnen

kreisfreien Städten und Landkreisen finden Sie im

DMP-Atlas NRW.

Den vollständigen Qualitätssicherungsbericht des

Jahres 2023 sowie die Berichte der vergangenen

Jahre finden Sie auf unserer Internetseite.

Formular 52: Bericht bei

Arbeitsunfähigkeit wird zum 1. April

2025 angepasst

Ab dem 1. April 2025 tritt eine überarbeitete Version des

Formulars 52 („Bericht für die Krankenkasse bei Fortbestehen

der Arbeitsunfähigkeit“) in Kraft. Das alte Formular

darf ab diesem Stichtag nicht mehr verwendet werden.

Die Änderungen im Überblick:

► Fokus auf relevante Daten: Die Krankenkassen erhalten

weiterhin Informationen zu diagnostischen, therapeutischen

und rehabilitativen Maßnahmen der Erkrankung,

die zur Arbeitsunfähigkeit geführt hat, sowie zu Art und

Umfang der Berufstätigkeit beziehungsweise zum zeitlichen

Umfang einer möglichen Arbeitsvermittlung.

► Reduzierte Datenerhebung: Bestimmte Angaben wie

der Zeitpunkt der voraussichtlichen Wiederaufnahme der

Arbeit oder Probleme bei der Überwindung der Arbeitsunfähigkeit

entfallen.

► Einfachere Struktur: Angaben zu geplanten Maßnahmen

sind nun übersichtlicher angeordnet.

Übergangsfrist für die sonstigen

Produkte zur Wundversorgung

wurde verlängert

Die Übergangsfrist für die Erstattungsfähigkeit sonstiger

Produkte zur Wundversorgung wird im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes

(GVSG) rückwirkend

zum 2. Dezember 2024 um zwölf Monate verlängert.

Zu den betroffenen Verbandmitteln gehören beispielsweise

neben nicht-formstabilen Produkten (z.B. Hydrogele in der

Tube) auch mit antimikrobiellen Substanzen behandelte

Produkte zur Wundbehandlung (z.B. Wundauflagen mit Polihexanid,

Silber, PVP-Jod).

Diese Produkte bleiben damit bis zum 2. Dezember

2025 zu Lasten der GKV verordnungs- und erstattungsfähig.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite.

Stichtag 1. April 2025

Das alte Formular darf ab April nicht mehr aufgebraucht

werden. Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig die Updates im

Praxisverwaltungssystem zu beziehen oder die neuen Formulare

zu bestellen.

6 | 03.2025


VERORDNUNG

Sprechstundenbedarf:

Neue Fallwerte

Die Prüfungsstelle hat der KVWL die aktuell

ermittelten Fallwerte für den Sprechstundenbedarf

mitgeteilt. Berechnungszeitraum

ist das Jahr 2023. Aus den Daten

des Jahres 2023 wird ein Durchschnittswert

(kein Richtgrößenwert wie bei Arznei-

und Heilmitteln) pro Fachgruppe

errechnet. Die Krankenkassen stellen der

KVWL zeitnah keine Verordnungsdaten

für den Sprechstundenbedarf zur Verfügung.

Eine Frühinformation kann nicht

erstellt werden. Daher finden Sie in der

Tabelle die Fallwerte des Jahres 2023 als

Durchschnittswert in Euro je Fall.

Fallwerte Sprechstundenbedarf 2023

Vergleichsgruppe

Allgemeinmediziner, Praktische Ärzte,

haus. Internisten

EUR je Fall

0,50

Anästhesisten 17,13

Anästhesisten mit Schmerztherapie 9,17

ärztl. Psychotherapeuten 0,24

Augenärzte 0,36

Chirurgen 5,92

Frauenärzte 0,55

Gastroenterologen 3,73

Hautärzte 1,86

HNO-Ärzte 0,29

Kardiologen 0,21

Kinder- und Jugendärzte 0,28

Kinder- und Jugendpsychiater 0,04

Mund-/Kiefer- u. Gesichtschirurgen 11,81

Nephrologen 0,77

Nervenärzte, FA für Neurologie u. Psychiatrie 0,12

Neurochirurgen 1,57

Neurologen 0,15

Onkologen 14,06

Orthopäden 1,82

Pneumologen 0,60

Psychiater, FA für Psychiatrie u. Psychotherapie 0,09

Radiologen, Nuklearmediziner, Strahlentherapeuten 0,88

Reha-Ärzte 0,40

Rheumatologen 1,03

übrige fachärztliche Internisten 2,47

Urologen 2,96

03.2025 | 7


VERORDNUNG

Informationen zu Änderungen der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses

Im Folgenden haben wir die Beschlüsse und Änderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in einer aktuellen Übersicht

zusammengestellt. Zusammenfassungen der G-BA-Begründung eines belegten oder nicht belegten Zusatznutzens, der

jeweils zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) sowie daraus abzuleitende wichtige Hinweise zur Verordnung finden Sie online

unter

www.kvwl.de unter dem Menüpunkt Verordnung/Arzneimittelinformationen.

Die vollständigen Beschlüsse mit zusätzlichen Informationen zu den Entscheidungen im Detail finden Sie jeweils auf den Internetseiten

des G-BA. Zudem weisen wir immer darauf hin, wenn die KVWL oder die KBV hierzu noch ausführlichere Informationen

gegeben haben - zum Beispiel im ARZNEIMITTEL-INFOSERVICE (AIS). (Stand: 4. März 2025)

Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL)

Die Richtlinie regelt die Verordnung von Arzneimitteln durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und

in ärztlichen Einrichtungen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten. Die Richtlinie

konkretisiert Inhalt und Umfang der im SGB V festgelegten Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen auf der Grundlage des

Wirtschaftlichkeitsgebots im Sinne einer notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung unter Berücksichtigung

des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse und des Prinzips einer humanen Krankenbehandlung.

Anlage II: Lifestyle-Arzneimittel

Nach § 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V dürfen Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht,

nicht zu Lasten der GKV verordnet werden. Ausgeschlossen sind insbesondere auch Arzneimittel, die zur Abmagerung oder Zügelung

des Appetits oder zur Regulierung des Körpergewichts dienen. Weiterhin nennt das Gesetz Medikamente, die der Raucherentwöhnung,

der Verbesserung des Haarwuchses, der Behandlung der erektilen Dysfunktion und der Steigerung der sexuellen Potenz dienen.

Da es sich dabei um Arzneimittel handelt, deren Einsatz im Wesentlichen durch die private Lebensführung bedingt ist, ist jeder

Verbraucher für deren Finanzierung selbst verantwortlich. Der G-BA hat den gesetzlichen Auftrag, Einzelheiten zu diesen Arzneimitteln

in der Arzneimittel-Richtlinie zu regeln.

Melatonin

Mellozzan ®

Ergänzung einer Ausnahmeregelung zur Behandlung von Einschlafstörungen bei Kindern und

Jugendlichen von 6 bis 17 Jahren mit Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Störung (ADHS),

wenn Schlafhygienemaßen unzureichend waren.

Anlage III: Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse

Der G-BA kann die Verordnung von Arzneimitteln einschränken oder ausschließen, wenn die Unzweckmäßigkeit erwiesen oder eine

andere, wirtschaftlichere Behandlungsmöglichkeit mit vergleichbarem diagnostischen oder therapeutischen Nutzen verfügbar ist.

In Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie findet sich eine Übersicht über alle bereits bestehenden Verordnungseinschränkungen und

-ausschlüsse in der Arzneimittelversorgung. Zudem enthält sie Hinweise zur wirtschaftlichen Verordnungsweise von nicht verschreibungspflichtigen

Arzneimitteln für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen

bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Nr. 32 Hypnotika/ Hypnogene

oder Sedativa

Melatonin

Mellozzan ®

Ergänzung einer Ausnahmeregelung für die Behandlung von Einschlafstörungen bei Kindern und

Jugendlichen mit ADHS, wenn Schlafhygienemaßnahmen unzureichend waren. Die Zweckmäßigkeit

einer Weiterbehandlung ist innerhalb der ersten drei Monate und anschließend in regelmäßigen

Abständen zu beurteilen. Vor der Behandlung sollte zudem eine Dosisanpassung oder der

Wechsel der begleitenden ADHS-Medikation in Erwägung gezogen werden, wenn die Schlafstörungen

während der Behandlung mit Arzneimitteln gegen ADHS begonnen haben.

8 | 03.2025


VERORDNUNG

Nr. 35 Lipidsenker

Aktualisierung der Verordnungseinschränkung, der zweite Spiegelstrich wird wie folgt geändert:

b) ausgenommen bei hohem kardiovaskulärem Risiko

aa) bei über 10 % Ereignisrate/10 Jahre auf der Basis der zur Verfügung stehenden

Risikokalkulatoren

bb) aufgrund von Diabetes mellitus Typ 1 mit Mikroalbuminurie

cc) aufgrund von familiärer Hypercholesterinämie

dd) bei unter 10 % Ereignisrate/10 Jahre bei Vorliegen folgender risikoverstärkender

Erkrankungen

- Autoimmunerkrankungen wie systemischer Lupus erythematodes oder systemische

Entzündungserkrankungen mit vergleichbarem kardiovaskulärem Risiko,

- HIV-Infektion oder

- Schizophrenie, bipolare Störungen und Psychosen mit vergleichbarem kardiovaskulärem Risiko.

Nr. 35b Alirocumab

Praluent ®

Die Angabe der Fachärzte und Ärzte wird ergänzt:

„Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatz-Weiterbildung Kinder-Endokrinologie und

-Diabetologie, Kinder-Nephrologie oder Schwerpunkt Kinder-Kardiologie“

Anlage XII: (Frühe) Nutzenbewertung nach § 35a SGB V

Der G-BA hat im letzten Monat die unten aufgeführten Beschlüsse zum Zusatznutzen von neuen Arzneimitteln gegenüber einer

zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) getroffen. Die Beschlüsse sind Bestandteil der AM-RL und somit für die GKV verbindlich. In

den nächsten sechs Monaten wird der GKV-Spitzenverband mit den Herstellern einen neuen wirtschaftlichen Preis je nach Nutzenbewertung

des Arzneimittels aushandeln. Der heutige Preis, d. h. der Preis seit Markteinführung, kann also, insbesondere für Indikationen

ohne oder mit geringem Zusatznutzen, deutlich höher sein als der zukünftige verhandelte Preis. (Ist die Nutzenbewertung oder

der Verlauf der Preisverhandlungen ungünstig, haben einige Hersteller schon mit Marktrücknahme reagiert.) Bitte informieren Sie

sich vor der Verordnungsentscheidung genau zur indikationsbezogenen Nutzenbewertung des Arzneimittels und zur Preissituation,

und dokumentieren Sie Ihre Verordnungsentscheidungen in der Patientendokumentation.

Wirkstoff / Präparat Indikation / Anwendungsgebiet ERGEBNIS

Therapiegebiet: Onkologische Erkrankungen

Osimertinib

Tagrisso ®

Neues Anwendungsgebiet:

nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom,

Erstlinie, Kombination mit

Pemetrexed und platinhaltiger

Chemotherapie bei Erwachsenen.

Zusatznutzen nicht belegt.

Entrectinib

Rozlytrek ®

Neues Anwendungsgebiet:

Solide Tumore, Neurotrophe

Tyrosin-Rezeptor-Kinase

(NTRK)-Genfusion, histologieunabhängig,

bei Kindern zwischen

einem Monat und zwölf Jahren.

Zusatznutzen nicht belegt.

Durvalumab

Imfinzi ®

Neues Anwendungsgebiet: primär

fortgeschrittenes oder rezidiviertes

Endometriumkarzinom,

Erstlinientherapie, Kombination

mit Carboplatin und Paclitaxel;

Erhaltungstherapie bei Erwachsenen.

Zusatznutzen nicht belegt.

03.2025 | 9


VERORDNUNG

Wirkstoff / Präparat Indikation / Anwendungsgebiet ERGEBNIS

Durvalumab

Imfinzi ®

Neues Anwendungsgebiet:

primär fortgeschrittenes oder

rezidiviertes Endometriumkarzinom,

Kombination mit Carboplatin

und Paclitaxel; Erhaltungstherapie,

Kombination mit

Olaparib bei Erwachsenen.

Es wurden zwei Patientenpopulationen gebildet:

a) Patientinnen mit neu diagnostizierter Erkrankung.

Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen.

b) Patientinnen mit rezidivierender Erkrankung.

Zusatznutzen nicht belegt.

Olaparib

Lynparza ®

Neues Anwendungsgebiet:

primär fortgeschrittenes oder

rezidiviertes Endometriumkarzinom

mit pMMR, Kombination

mit Durvalumab, Erhaltungstherapie

bei Erwachsenen.

Es wurden zwei Patientenpopulationen gebildet:

a) Patientinnen mit neu diagnostizierter Erkrankung.

Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen.

b) Patientinnen mit rezidivierender Erkrankung.

Zusatznutzen nicht belegt.

Therapiegebiet: Krankheiten des Urogenitalsystems

Sparsentan

Filspari ®

Orphan-Drug:

Primäre Immunglobulin A -

Nephropathie, bei Erwachsenen.

Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen

Therapiegebiet: Krankheiten des Atmungssystems

Dupilumab

Dupixent ®

Neues Anwendungsgebiet:

COPD bei Erwachsenen.

Es wurden zwei Patientenpopulationen gebildet:

a) Erwachsene mit durch eine erhöhte Anzahl an Eosinophilen

im Blut gekennzeichneter COPD, die trotz einer

Kombinationstherapie aus ICS, LABA und LAMA oder, falls

ICS nicht angebracht ist, einer Kombinationstherapie aus

LABA und LAMA unzureichend kontrolliert ist, mit einem

Post-BD-FEV1 ≥ 50 % vom Soll.

Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen.

b) Erwachsene mit durch eine erhöhte Anzahl an Eosinophilen

im Blut gekennzeichneter COPD, die trotz einer

Kombinationstherapie aus ICS, LABA und LAMA oder, falls

ICS nicht angebracht ist, einer Kombinationstherapie aus

LABA und LAMA unzureichend kontrolliert ist, mit einem

Post-BD-FEV1 < 50 % vom Soll.

Zusatznutzen nicht belegt.

Therapiegebiet: Krankheiten des Verdauungssystems

Maralixibat

Livmarli ®

Neues Anwendungsgebiet:

progressive familiäre intrahepatische

Cholestase (PFIC), ab

einem Alter von drei Monaten.

Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen,

weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine

Quantifizierung nicht zulässt.

Risankizumab

Skyrizi ®

Neues Anwendungsgebiet: Colitis

ulcerosa, bei vorbehandelten

Erwachsenen.

Es wurden zwei Patientenpopulationen gebildet, je nach

Vortherapie.

Ein Zusatznutzen wurde nicht belegt.

10 | 03.2025


VERORDNUNG

Wirkstoff / Präparat Indikation / Anwendungsgebiet ERGEBNIS

Therapiegebiet: Stoffwechselkrankheiten

Insulin icodec

Awiqli ®

Diabetes mellitus Typ 2 bei

Erwachsenen.

Zusatznutzen nicht belegt.

Insulin icodec

Awiqli ®

Diabetes mellitus Typ 1 bei

Erwachsenen, Kombinationstherapie.

Es wurden zwei Patientenpopulationen mit jeweils zwei

Subgruppen gebildet, je nach Kombinationstherapie. Ein

Zusatznutzen wurde nicht belegt.

Therapiegebiet: Augenerkrankungen

Faricimab

Vabysmo ®

Neues Anwendungsgebiet: Makulaödem

infolge eines retinalen

Venenverschlusses bei Erwachsenen.

Es wurden zwei Patientenpopulationen gebildet. Ein Zusatznutzen

wurde nicht belegt.

Therapiegebiet: Infektionskrankheiten

Aztreonam/Avibactam

Emblaveo ®

Bakterielle Infektionen

• komplizierte intraabdominelle

Infektionen

• nosokomiale Pneumonie,

einschließlich beatmungsassoziierter

Pneumonie

• komplizierte Harnwegsinfektionen

• Infektionen aufgrund aerober

Gram-negativer Erreger mit begrenzten

Behandlungsoptionen

bei Erwachsenen.

Für alle Anwendungsgebiete gilt der Zusatznutzen als

belegt.

Nirsevimab

Beyfortus ®

Neues Anwendungsgebiet: Sekundärprophylaxe

von RSV-Infektionen,

Kinder während ihrer

2. RSV-Saison bei Kindern bis

zu 24 Lebensmonate.

Es wurden zwei Patientenpopulationen gebildet, je nach

Vortherapie. Ein Zusatznutzen wurde nicht belegt.

Therapiegebiet: Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe

ADAMTS13

Adzynma ®

ADAMTS13-Mangel bei kongenitaler

thrombotisch-thrombozytopenischer

Purpura (cTTP) bei

Kindern und Erwachsenen.

Es wurden zwei Patientenpopulationen gebildet. Es wurde

ein Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen

belegt, weil die wissenschaftliche Datengrundlage

eine Quantifizierung nicht zulässt.

Therapiegebiet: Krankheiten des Nervensystems

Vigabatrin

Kigabeq ®

Epilepsie, West-Syndrom bei

Kindern bis sieben Jahre.

Epilepsie, fokale Anfälle bei

Kindern bis sieben Jahre.

Die Nutzenbewertungsverfahren wurden nach einem Urteil

des Bundessozialgerichts aufgehoben, da es sich nicht um

einen neuen Wirkstoff handelt.

03.2025 | 11


FORUM

Besser mit Filter - Verborgene Gefahren im Klinikalltag:

Risiken durch Fremdkörper in Medikamentenampullen

Der CIRS-NRW-Bericht des 4. Quartals 2024

Wo man Risiken am wenigsten erwartet,

können alltägliche Abläufe im Klinikalltag

schnell zu Sicherheitsrisiken

werden. So zeigte ein aktueller Vorfall

im CIRS-NRW-Fallbericht Nr. 266102 in

einer Anästhesie-Abteilung, wie gefährlich

unscheinbare Routinehandlungen

werden können. Beim Öffnen

von 10 ml- und 20 ml-Glasampullen

wurden mehrfach Glassplitter beobachtet,

die sowohl in die Medikamentenlösung

als auch auf die Arbeitsfläche

gelangen können. Eine ähnliche

Gefahr wird im CIRS-NRW-Fallbericht

Nr. 263805 beschrieben, bei dem durch

Aufziehen eines Medikaments aus einer

Durchstechampulle ein Stück

Gummi herausgestanzt wurde. Solche

Ereignisse zeigen, wie schnell sich

kleine Partikel – ob Glas oder Gummi

– in den Blutkreislauf der Patienten

einschleichen können, die das Risiko

schwerwiegender Komplikationen wie

Thrombosen oder Embolien bergen.

Die Gefahren wurden rechtzeitig

erkannt und Gegenmaßnahmen

getroffen, um das Risiko von Partikelverunreinigungen

in Medikamentenampullen

zu reduzieren. Eine

umgesetzte Gegenmaßnahme war die

Einführung stumpfer Aufziehkanülen.

Diese minimieren das Risiko, dass kleine

Gummistücke versehentlich in die

Spritze gelangen. Sie bieten zugleich

für das Klinikpersonal einen besseren

Schutz vor Nadelstichverletzungen.

Darüber hinaus wurden im Fall

Nr. 266102 Sicherheitsvorkehrungen

getroffen, die die Implementierung

von Filtern und speziellen Entnahmekanülen

umfassen. Diese verhindern,

dass Partikel in die Spritze gelangen.

Darüber hinaus wurden die internen

Arbeitsrichtlinien (SOPs) angepasst,

um den sicheren Umgang mit Glasampullen

zu garantieren. Weitere Informationen

zu möglichen Maßnahmen

werden in dem jeweiligen Fachkommentar

zu den Berichten im CIRS-Portal

erläutert.

Die umgehend ergriffenen Maßnahmen

in den beschriebenen Fällen

verdeutlichen die Bedeutung eines

reaktiven Risikomanagements nach

Eintritt eines Risikoereignisses. Doch

um solche Risiken bereits im Vorfeld zu

verhindern oder abzuschwächen (proaktives

Risikomanagement), ist eine

enge Zusammenarbeit mit dem Qualitäts-

und Risikomanagement (QM und

RM) unerlässlich, insbesondere bei der

Verwendung von Medizinprodukten,

bei denen Fehler oder Risiken erst im

Nachhinein erkannt werden. Prospektive

Risikoanalysen im Rahmen des Arbeitsschutzausschusses

(ASA) und des

Einkaufs stellen unter Einbezug von

QM und RM sicher, dass medizinische

Produkte nicht nur hinsichtlich ihres

Kosten-Nutzen-Verhältnisses, sondern

auch in Bezug auf potenzielle Risiken

bewertet werden. Hierbei kommt der

Geschäftsführung eine entscheidende

Rolle zu, indem sie mithilfe des RM

fundierte Entscheidungen trifft, Maßnahmen

einleitet und präventiv Risiken

verhindert. Darüber hinaus ist es

über das RM möglich, die gewonnenen

Erkenntnisse oder möglichen Risiken

an das Klinikpersonal weiterzugeben.

Nur durch eine kontinuierliche Sensibilisierung,

vorausschauende Risikomanagementstrategien

und eine enge

Zusammenarbeit aller Beteiligten

kann es gelingen, die Patientensicherheit

nachhaltig zu gewährleisten.

Für das CIRS-NRW Team:

Susanne Eschkötter,

Risikomanagement ERGO

Versicherung AG

Iman Hammou,

Krankenhausgesellschaft NRW

12 | 03.2025


FORUM

Warum der

erste Eindruck nicht immer zählt

Der CIRS-NRW-Bericht des 1. Quartals 2025

Eine hohe Auslastung der Notaufnahmen

sowie strukturelle und kommunikative

Herausforderungen sind keine

neuen Probleme, haben sich jedoch

in den letzten Monaten deutlich verschärft.

Die Deutsche Gesellschaft

Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin

e.V. (DGINA) erhielt mit steigender

Frequenz Hinweise aus vielen

Notfallkliniken, die auf eine landesweite

schnell ansteigende Belastungssituation

in der Notfallversorgung

hindeuteten. Die beschriebenen Ausund

auch Überlastungsbeschreibungen

gingen über die bereits bestehende

hohe Belastung der Notfallkliniken

unter den Pandemiebedingungen weit

hinaus. Als wesentliche Probleme

wurden Overcrowding, Exit Block und

Personalmangel genannt. Besonders

in solchen Situationen sind schnelle

und präzise Entscheidungen essenziell,

da Verzögerungen oder Fehler die

Patientensicherheit gefährden. (1)

Zwei Fallberichte aus dem CIRS-NRW

(Fall-Nr. 266480 und Fall-Nr. 269084)

veranschaulichen die Problematik und

zeigen typische Herausforderungen

im Alltag einer Notaufnahme.

Im ersten Fall (Fall-Nr. 266480) suchte

eine Patientin mit kardialer Vorgeschichte

die Notaufnahme wegen

Brustschmerzen, Schwindel und Kurzatmigkeit

auf. Aufgrund von Überlastung

und Fehleinschätzung ihrer

Beschwerden wurde sie an die Hausarztpraxis

verwiesen, wo ein Infarkt

diagnostiziert und der Rettungsdienst

alarmiert wurde.

Im zweiten Fall (Fall-Nr. 269084) stellte

sich eine bereits bekannte Patientin

mit wiederkehrender subjektiver

Tachykardie, leichter Atemnot und einem

leichten Druckgefühl in der Brust

in der Rettungsstelle vor. Da frühere

Besuche keine stationäre Behandlung

erforderten, wurde sie zunächst

entsprechend triagiert. Während der

Wartezeit traten jedoch verstärkte

Schmerzen auf, woraufhin ein Arzt einen

Nicht-ST-Hebungsinfarkt (NSTE-

MI) diagnostizierte und die entsprechende

Versorgung einleitete.

Die Ersteinschätzung (Triage) ist ein

wesentliches Instrument des klinischen

Risikomanagements. Das System

entscheidet nicht, ob ein Patient

in die Notaufnahme gehört oder

nicht. Es soll ausschließlich sicherstellen,

dass der Patient, der Hilfe benötigt,

diese auch sofort bekommt. Ist

es nicht möglich, innerhalb der maximalen

Zielzeiten die Behandlung zu

beginnen, muss zwingend erneut triagiert

werden.

Die meisten Notaufnahmen sehen Patienten,

die häufiger wiederkommen. Es

gibt verschiedene Gründe, aus denen

sich Patienten erneut in der Notaufnahme

vorstellen. Hier besteht immer

wieder die Gefahr, sie basierend auf

vorherigen Diagnosen ohne erneute

Einschätzung als „nicht dringend“ zu

bewerten (Bias-Effekt). Diese

Patienten sollten immer durch eine erneute

Triage einer Dringlichkeitsstufe

entsprechend ihrer gegenwärtigen aktuellen

klinischen Situation zugewiesen

werden und nicht der Dringlichkeitsstufe

ihres letzten Besuches. (2)

Die initiale Einschätzung der Patientin

war im Fall-Nr. 269084 formal korrekt,

da sie entsprechend ihrer Symptomatik

triagiert wurde. Dennoch stellt

sich die Frage, ob die Triage allein in

Überlastungssituationen ausreicht

oder ob ergänzende Konzepte zur Patientensteuerung

in der Notaufnahme

erforderlich sind.

Jedes Konzept ist so gut wie seine Anwender,

die einen wesentlichen Einflussfaktor

darstellen. Auch wenn es

in der Notaufnahme bereits etablierte

Instrumente für die Ablauforganisation

wie die Triage gibt, besteht weiterhin

die Herausforderung, situationsgerecht

und flexibel zu agieren und

zu reagieren. Die fachliche Expertise

stellt hierbei die Grundlage für eine

sicherheitsorientierte Versorgung in

der Notaufnahme dar. Neben Fachexpertise

und methodischen Kompetenzen

stehen personelle Kompetenzen

wie die kooperative Zusammenarbeit

mit verschiedenen Berufsgruppen

und Fachdisziplinen sowie die empathische

Kommunikation mit allen

Akteuren im Vordergrund, aber auch

die Fähigkeit der vorurteilsfreien Einschätzung

einer Situation. Des Weiteren

bedarf es der Sensibilität und

Fähigkeit, in Notfällen oder unklaren

Situationen Entscheidungen zu treffen

und bei Gefahr eines unerwünschten

Ereignisses zeitnah, flexibel und

hierarchieübergreifend zu reagieren.

Die offene Kommunikation im Team

und eine interprofessionelle und interdisziplinäre

Zusammenarbeit der

Akteure an den Schnittstellen zeichnet

eine lernfördernde Kultur aus.

Aufbauend auf einem transparenten

Umgang mit Fehlern fördert sie die Sicherheit

und entsprechend die Sicherheitskultur,

die letztlich durch die

Haltung der Führungskräfte ge-prägt

ist. (3)

Abschließend bleibt festzuhalten: Die

Triage ist unverzichtbar, muss jedoch

in eine gelebte Sicherheitskultur eingebettet

werden.

Für das CIRS-NRW Team:

Susanne Eschkötter,

Risikomanagement ERGO

Versicherung AG

Iman Hammou,

Krankenhausgesellschaft NRW

Christoph Fedder,

Projekt-, Qualitäts- und Risikomanagement

Evangelische Stiftung

Volmarstein

Quellen:

(1) DGINA e. V.: 2. DGINA-Blitzumfrage bei den Notfallkliniken

zeigte eine anhaltende Belastungssituation, www.

dgina.de/aktuelles/zweite-dgina-blitzumfrage-ergebnisse-veroeffentlicht

(Zugriff am 14.02.2025)

(2) Mackway-Jones, Kevin, Martdsen, Janet, Windle, Jill

(Hrsg.) (2006): Ersteinschätzung in der Notaufnahme.

Das Manchester-Triage- System, Bern (Hans Huber Verlag)

(3) Weick, Karl E./Sutcliffe, Kathleen M. (2016): Das Unerwartete

managen. Wie Unternehmen aus Extremsituationen

lernen (Systemisches Management), 3. Auflage,

Stuttgart (Schäffer-Poeschel Verlag)

03.2025 | 13


FORUM

Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung und Transparenz tritt

zum 1. Januar 2026 in Kraft – geplante Veröffentlichung von

DeQS-Daten in einem Online-Portal

Der G-BA hat am 16. Januar 2025 die Erstfassung der Richtlinie

zur Qualitätsberichterstattung und Transparenz beschlossen.

Sie tritt – vorbehaltlich der Prüfung und Nichtbeanstandung

durch das Bundesgesundheitsministerium

– am 1. Januar 2026 in Kraft.

Die Richtlinie basiert auf Paragraf 136a Absatz 6 SGB V. Darin

hat der Gesetzgeber vorgegeben, dass vertragsärztliche

Daten der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung einrichtungsbezogen

veröffentlicht werden müssen und diese

risikoadjustiert sein sollen.

Die Veröffentlichungspflicht beschränkt sich auf Daten

nach Paragraf 299 SGB V und umfasst nach heutigem Stand

für den vertragsärztlichen Bereich die folgenden drei Verfahren

zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung

(DeQS-RL):

► QS PCI - Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie

► QS WI - Vermeidung nosokomialer Infektionen –

postoperative Wundinfektionen

► QS NET - Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen

einschließlich Pankreastransplantationen.

Daten der Erprobung des QS-Verfahrens ambulante psychotherapeutische

Versorgung (QS AmbPT) sowie Ergebnisse

der Qualitätsförderung nach Paragraf 135b SGB V und andere

Daten des KV-Systems sind nicht betroffen.

Die Daten sollen einrichtungsbezogen auf einem bundesweiten

Online-Portal veröffentlicht werden und eine vergleichende

Darstellung ermöglichen. Die erste Veröffentlichung

auf Basis der Daten von 2026 ist frühestens 2028

zu erwarten. Mit dem Portal sollen die Patienten bei ihrer

Arztsuche unterstützt werden. Für die Praxen ist vor Veröffentlichung

der Daten jeweils eine Korrektur- und Kommentierungsphase

vorgesehen.

Die „Vergleichsdaten“ eines Jahres werden nach drei Jahren

automatisch gelöscht. Wenn Vertragsärzte eine veröffentlichungspflichtige

Leistung vor Ablauf der drei Jahre nicht

mehr erbringen, werden die Daten vorzeitig gelöscht.

Zu den Kriterien zur Prüfung der Daten hinsichtlich ihrer

Geeignetheit und Erforderlichkeit für die Veröffentlichung

sowie zum Prüf- und Bewertungsprozesses hat der G-BA

noch keine Festlegungen getroffen.

Wir informieren Sie, sobald weitere Details bekannt sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an das Team des Service-Centers.

Bitte beachten Sie auch die Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung

und Transparenz sowie die begleitende

Pressemitteilung des G-BA.

14 | 03.2025


FORUM

TI-Komponenten: Tipps zum Umgang und zur sicheren

Entsorgung

Aufgrund der Angriffe auf die Telematikinfrastruktur

während des Kongresses

des Chaos Computer Club im

Dezember 2024 sowie vermehrt gestellter

Anfragen in der Mitgliederberatung

der KVWL stellen wir Ihnen die

wichtigsten Tipps zum Umgang mit

den Komponenten der Telematikinfrastruktur

im Überblick vor.

Zu den zentralen Komponenten der

Telematikinfrastruktur gehören:

► Konnektor,

► Identitätskarte des Konnektors

(gSMC-K), im Gerät verbaut,

► Stationäres Kartenterminal,

► Identitätskarte des

Kartenterminals (gSMC-KT),

im Kartenterminal steckbar,

► Praxisausweis (SMC-B), im

Kartenterminal steckbar,

► Heilberufeausweis (eHBA), im

Kartenterminal steckbar.

Diese Komponenten haben Sie in der

Regel im Rahmen der Niederlassung

als Erstausstattung käuflich erworben

und refinanziert bekommen. Die Geräte

werden in sogenannter sicherer Lieferkette

bestellt und ausgeliefert.

Das bedeutet:

► Für den Bestellprozess müssen Sie

Ihre Identität nachweisen (z.B. Vorlage

eines persönlichen Ausweisdokuments

beim Anbieter, Postident-Verfahren

o.ä.),

► die Übergabe der Komponenten erfolgt

nur an festgelegte Adressen und

Personen gegen Unterschrift oder Bestätigung

durch den Zusteller,

► die Identitätskarten SMC-B und

eHBA sind über PINs geschützt, die

gesondert zugestellt werden, die eHBA

müssen zusätzlich kurzfristig aktiviert

werden.

Für diese Komponenten, Identitätskarten,

deren PINs und die Anmeldedaten

zu Konnektor und den Bestellportalen

gilt: Geben Sie diese nicht an Dritte

weiter. Ihre EC-Karte und PIN, sowie

die Daten für Ihr Online-Banking halten

Sie in der Regel auch geheim. Die

Aufbewahrung der Anmeldedaten,

Passwörter und PINs sollte an einer

zentralen und vor unbefugtem Zugriff

geschützten Stelle erfolgen (abschließbarer

Schrank/Safe).

Die genannten Komponenten müssen

für Ihre Praxis installiert und

konfiguriert werden.

Bitte beachten Sie: Der eHBA ist ein

persönliches Identifikationsdokument.

Wenn Sie in Ihrer Praxis vertreten

werden, muss der eHBA der

Vertretung eingerichtet und genutzt

werden!

Die Geräte sollten in einem geschützten

Bereich untergebracht werden,

zum Beispiel einem abgeschlossenen

Technikschrank oder -raum. Die SMC-B

sollte, wenn Sie mehrere Kartenterminals

besitzen, möglichst nicht im

Kartenterminal stecken, das an der

Anmeldung steht.

Kontrollieren Sie regelmäßig die an

Konnektor und Kartenterminal angebrachten

Siegel, um Manipulationen

zu erkennen.

Sollten Sie die Geräte nicht mehr

benötigen, empfehlen wir Ihnen

► die Deregistrierung des Konnektors

bei dauerhafter Außerbetriebnahme,

► das Pairing der Kartenterminals

mit dem Konnektor aufzuheben,

► alle Geräte auf Werkeinstellungen

zurückzusetzen,

► gSMC-KT und SMC-B zu entfernen

und diese, wenn sie nicht in anderen

Geräten weitergenutzt werden sollen

oder können (z.B. auf Grund des Ablaufs

der Zertifikate), zu zerstören.

Konnektor, Kartenterminals und

Identitätskarten sind Elektroschrott

und können bei Wertstoffhöfen oder

Sammelstellen für Elektroschrott ordnungsgemäß

entsorgt werden (siehe

auch Anleitung der Hersteller). Sie

gehören auf Grund der enthaltenen

Wertstoffe, Batterien und Elektronik

nicht in den Hausmüll! Häufig können

diese Komponenten auch über die

Dienstleister zurückgegeben werden.

Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere

inklusive der Anmeldedaten und

PINs, sollten Sie vermeiden, da diese

missbräuchlich genutzt oder sogar

Straftaten in Ihrem Namen begangen

werden können!

Bei Fragen zur Weitergabe und -nutzung

von Komponenten im Rahmen

eines Praxisübergangs melden Sie sich

gerne bei unserer Mitgliederberatung.

Weitere Informationen zur Entsorgung

und auch Links zu den Anleitungen

der Hersteller finden Sie im

Fachportal der gematik sowie im

Newsroom der gematik.

03.2025 | 15


FORUM

Windows 10: Support für das

Betriebssystem endet im Oktober 2025

Der Support des Betriebssystems Windows 10 endet am 14.

Oktober 2025. Bitte kümmern Sie sich mit ausreichend Vorlaufzeit

um die Planung mit Ihrem Dienstleister vor Ort /

Systemhaus (DVO).

Wir empfehlen in der Praxis grundsätzlich den Einsatz

der Professional Edition der Betriebssysteme

von Microsoft.

Sollten Sie bereits eine Windows 10 Professional-Lizenz besitzen,

ist das Update auf Windows 11 Professional in der

Regel kostenlos möglich. Sie müssen also grundsätzlich

keine zusätzliche Windows 11-Lizenz kaufen. Beim Wechsel

von der Home Edition auf die Professional Edition werden

Upgrade-Gebühren fällig.

Ebenso bedürfen die Datensicherung, Installation und ggf.

Einrichtung der Software einer Tätigkeit des DVO. Daraus

entstehen in der Regel Kosten. Lassen Sie sich ein Angebot

erstellen, falls die Leistung nicht über pauschale Wartungsverträge

abgedeckt ist.

Microsoft hat bei der Veröffentlichung von Windows 11

Hardwareanforderungen definiert, die Ihre Geräte erfüllen

müssen, um das System betreiben zu können. Diese machen

aktuelle und leistungsfähige Hardware erforderlich. Prüfen

Sie daher im Vorfeld, ob Ihre Geräte die Anforderungen

erfüllen oder ob ggf. neue Hardware angeschafft werden

muss (diese Hardware sollte direkt die Windows 11 Professional

Edition beinhalten, da dieses sogenannte Bundle hohe

Kostenvorteile bietet).

Bitte beachten Sie neben den Endgeräten auch die ggf. vorhandene

Hard- und Software für Ihre(n) Server. Auch die

Betriebssysteme Windows Server 2016 und 2019 werden (im

Standardfall) nicht mehr mit Sicherheitsupdates versorgt,

bei erweitertem Support läuft dieser im Januar 2027 bzw.

2029 aus. Berücksichtigen Sie dies bitte ebenfalls in Ihrer

Planung.

Unerwartete E-Mail-Post?

Vorsicht vor Phishing!

Auf Grund der nach wie vor hohen Anzahl an Diebstählen

von Zugangs- und Identitätsdaten per E-Mails, SMS oder

Messenger-App, auch Phishing genannt, geben wir Ihnen

hier Tipps zum richtigen Umgang mit unerwarteten und

unerwünschten digitalen Nachrichten.

Seien Sie vorsichtig, wenn Sie unerwartete Nachrichten bekommen,

die Links, Dokumentenanhänge wie Rechnungen,

Mahnungen etc., Informationen zu Kontoänderungen oder

die Aufforderung zu Datenprüfung oder -eingabe enthalten.

Insbesondere wenn zeitlicher Druck aufgebaut wird, z. B.

durch Androhung von Kontosperrungen, Strafzahlungen,

Mahngebühren oder Strafanzeige, sollten Sie aufmerksam

werden.

Prüfen Sie im Zweifel die Angaben über Ihnen bekannte

Kontakte und Kommunikationswege, z. B. Anruf des Absenders,

Nutzung der Webseite oder zugehörigen App.

Nutzen Sie hierzu aber nicht die Links/Telefonnummern

aus zugesendeten Nachrichten.

Leider werden die Nachrichten immer besser und zielgerichteter,

damit sind sie schwerer zu erkennen. Auch die

Absender sind bei E-Mails leider leicht zu fälschen.

Es gibt im Internet einige Angebote, um interaktiv und unterhaltsam

an die Prüfung von z.B. E-Mails herangeführt

zu werden. Haben Sie Zweifel, sollten Sie die E-Mails ungeöffnet

löschen. Auch eine möglichst sichere Konfiguration

von Internet-Browser und E-Mail-Client können das Phishing-Risiko

minimieren.

Mehr Informationen und anschauliche Videos finden

Sie u.a. auf den Internetseiten der KVWL und des

Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik.

Details zu den Produktlebenszyklus, häufige Fragen

und Antworten zum Systemwechsel sowie unterstützende

Tools finden Sie bei Microsoft unter folgenden

Schlagwörtern:

Upgrade auf Windows 11: FAQ

Windows 10 Home und Pro

Windows 11 Home und Pro

16 | 03.2025



SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

Seminare 1/2025

Weitere Seminarinformationen und Anmeldung: www.kvwlconsult.de — Tel.: 0231 / 94 32 39 54

Seminare für MFA

NEU! Was tun, wenn es in der

Arztpraxis zur Sache geht:

Deeskalationstraining für MFA

Die Teilnehmerinnen des Seminares lernen

in diesem Zusammenhang psychologische

Grundlagen, um in Konflikt- und eskalierenden

Situationen im Umgang mit Patienten

angemessen reagieren zu können. Zudem

werden Fallbeispiele aus der Arztpraxis

vorgestellt.

Datum: 9. April 2025

Ort: Ärztehaus Dortmund

Zeit: 14 bis 18 Uhr

Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)

Medical English – Einsteiger-Kurs

In diesem abwechslungsreichen Seminar

widmen wird uns dem für Sie relevanten

Fachvokabular und dessen richtiger Anwendung

in der Praxis.

Datum: 23. April 2025

Ort: Ärztehaus Dortmund

Zeit: 14 bis 18.15 Uhr

Kosten: 220 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Konstanze Getachew

Unzufriedene Patienten

In dem Seminar erhalten die Teilnehmer

zahlreiche fundierte Hinweise, wie sie

eskalierende und bedrängende Gespräche

und Angriffe durch geschickte und situationsangemessene

Anwendung von Kommunikationsstrategien

gezielt abbauen oder

minimieren können.

Datum: 7. Mai 2025

Ort: Ärztehaus Münster

Zeit: 15 bis 19 Uhr

Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)

18 | 03.2025

NEU! Patienten im Ausnahmezustand:

Rhetorisches

Deeskalationstraining

In dem Seminar erhalten Sie zahlreiche und

fundierte Hinweise, wie Sie die aggressive

Eskalation von unangenehmen Gesprächen

durch geschickte und situationsangemessene

Anwendung von Kommunikationsstrategien

gezielt abbauen oder minimieren können. Sie

reflektieren zudem, wie Sie besser mit eigenen

Gefühlen von Wut, Ärger und Frustration

umgehen können und sich nicht provozieren

lassen.

Datum: 14. Mai 2025

Ort: Ärztehaus Münster

Zeit: 14 bis 18 Uhr

Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)

NEU! Konsequent und empathisch

als Teamleitung: Die hohe Kunst der

Gesprächsführung

In diesem Seminar werden Praxismanagerinnen

und Teamleiterinnen darin geschult, wie

sie durch effektive Kommunikation und empathisches

Verhalten ihre Teams erfolgreich

leiten können.

Datum: 4. Juni 2025

Ort: Ärztehaus Dortmund

Zeit: 9 bis 16 Uhr

Kosten: 255 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)

Medical English – Einsteiger-Kurs

In diesem abwechslungsreichen Seminar

widmen wird uns dem für Sie relevanten

Fachvokabular und dessen richtiger Anwendung

in der Praxis.

Datum: 4. Juni 2025

Ort: Ärztehaus Dortmund

Zeit: 14 bis 18.15 Uhr

Kosten: 220 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Konstanze Getachew

Intensivkurs Praxismanagerin

Ziel des Kurses ist es, Sie in den wichtigsten

Funktionen und Aufgabengebieten des

Praxis- und Selbstmanagements zu stärken.

Datum: 23. bis 27. Juni 2025

Ort: Ärztehaus Dortmund

Zeit: 9 bis 17 Uhr

Kosten: 765 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Delta Med / Cornelia Bahnen

NEU! Telefontraining für

Quereinsteiger

In der heutigen Zeit ist die telefonische Kommunikation

in Arztpraxen von entscheidender

Bedeutung. Dieses Seminar richtet sich

an Quereinsteigerinnen, die neu im medizinischen

Bereich sind und ihre Fähigkeiten im

Umgang mit Patienten am Telefon optimieren

möchten.

Datum: 25. Juni 2025

Ort: Ärztehaus Münster

Zeit: 9 bis 16 Uhr

Kosten: 255 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)

Ausbildung zur/zum

Datenschutzbeauftragten

Mit dieser Ausbildung im Rahmen unserer

Online-Fortbildung qualifizieren wir Sie zum

Datenschutzbeauftragten in der Arztpraxis.

Die Online-Fortbildung vermittelt sehr

praxisnah und kompakt umfassende Datenschutzkenntnisse

mit dem Schwerpunkt

„Arztpraxis“

Datum: 30. Juni bis 4. Juli 2025

Ort: online

Zeit: 10 bis 14.30 Uhr

Kosten: 520 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Delta Med


SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

Seminare für Ärzte

Medical English – Einsteiger-Kurs

In diesem abwechslungsreichen Seminar

widmen wird uns dem für Sie relevanten

Fachvokabular und dessen richtiger Anwendung

in der Praxis.

Datum: 23. April 2025

Ort: Ärztehaus Dortmund

Zeit: 14 bis 18.15 Uhr

Kosten: 220 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Konstanze Getachew

Unzufriedene Patienten

In dem Seminar erhalten die Teilnehmer

zahlreiche fundierte Hinweise, wie sie

eskalierende und bedrängende Gespräche

und Angriffe durch geschickte und situationsangemessene

Anwendung von Kommunikationsstrategien

gezielt abbauen oder

minimieren können.

Datum: 7. Mai 2025

Ort: Ärztehaus Münster

Zeit: 15 bis 19 Uhr

Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)

Medical English – Einsteiger-Kurs

In diesem abwechslungsreichen Seminar

widmen wird uns dem für Sie relevanten

Fachvokabular und dessen richtiger Anwendung

in der Praxis.

Datum: 4. Juni 2025

Ort: Ärztehaus Dortmund

Zeit: 14 bis 18.15 Uhr

Kosten: 220 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Konstanze Getachew

Ausbildung zur/zum

Datenschutzbeauftragten

Mit dieser Ausbildung im Rahmen unserer

Online-Fortbildung qualifizieren wir Sie zum

Datenschutzbeauftragten in der Arztpraxis.

Die Online-Fortbildung vermittelt sehr

praxisnah und kompakt umfassende Datenschutzkenntnisse

mit dem Schwerpunkt

„Arztpraxis“

Datum: 30. Juni bis 4. Juli 2025

Ort: online

Zeit: 10 bis 14.30 Uhr

Kosten: 520 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Delta Med

NEU! Patienten im Ausnahmezustand:

Rhetorisches

Deeskalationstraining

In dem Seminar erhalten Sie zahlreiche und

fundierte Hinweise, wie Sie die aggressive

Eskalation von unangenehmen Gesprächen

durch situationsangemessene Anwendung

von Kommunikationsstrategien gezielt abbauen

oder minimieren können. Sie reflektieren,

wie Sie besser mit eigenen Gefühlen von

Wut, Ärger und Frustration umgehen können

und sich nicht provozieren lassen.

Datum: 14. Mai 2025

Ort: Ärztehaus Münster

Zeit: 14 bis 18 Uhr

Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)

03.2025 | 19


SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen

ONLINE-FORTBILDUNGSKATALOG: Umfassende Informationen über das gesamte Fort- und Weiterbildungsangebot

der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL finden Sie unter www.akademie-wl.de/katalog oder

www.kvwl.de (Terminkalender - Terminübersicht). Nutzen Sie den Online-Fortbildungskatalog oder die kostenlose Fortbildungs-App

unter www.akademie-wl.de/app, um sich zu Veranstaltungen anzumelden.

Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. med. Dr. h. c. Hugo Van

Aken, Münster

Stv. Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. med. Christoph Stellbrink,

Bielefeld

Ressortleitung: Elisabeth Borg

Geschäftsstelle: Gartenstraße 210—214, 48147 Münster

Postfach 40 67, 48022 Münster • Fax: 0251 – 9 29 22 49

E-Mail: akademie@aekwl.de

Internet: www.akademie-wl.de

Akademie-Service-Hotline: 0251 – 9 29 22 04

Anfragen & Informationen, Informationsmaterial,

Programmanforderung, Fragen zur Mitgliedschaft

eLearning-Angebote

Die eLearning-Angebote der Akademie für

medizinische Fortbildung werden stetig

ausgebaut und aktualisiert. Die Maßnahmen

werden über die Online-Lernplattform ILIAS

angeboten.

Ultraschallkurse

eKursbuch „PRAKTiSCHER

ULTRASCHALL“

Sonographie Abdomen, Retroperitoneum

einschl. Nieren, Harnblase, Thorax (ohne

Herz), Schilddrüse

Grundkurs (mind. 20 Module), Aufbaukurs

(mind. 16 Module), Refresherkurs (mind. 20

Module)

Demo-Version: www.akademie-wl.de/ilias

Teilnahmegebühr: 119 Euro (je Kursbuch)

Zertifiziert: 1 Punkt (je Modul)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14

eKursbuch „PÄDIATRiSCHER

ULTRASCHALL“

Sonographie in der Pädiatrie (mind. 10 Module)

Demo-Version: www.akademie-wl.de/ilias

Teilnahmegebühr: 119 Euro

Zertifiziert: 1 bzw. 2 Punkte (je Modul)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14

Ultraschall-Fortbildungskurse /

Workshops

Lungensonographie

Ein wertvolles diagnostisches Untersuchungsverfahren

sowohl in der Intensiv- und

Notfallmedizin als auch in der hausärztlichen

Versorgung

Termin: Samstag, 5. April 2025

Ort: Bottrop

Leitung: Dr. med. M. Markant, Bottrop, Dr. med.

U. Böck, Marl

Teilnahmegebühr: 439 bis 499 Euro

Zertfiziert: 11 Punkte (auch gem. §5 Abs. 4

RettG NRW anrechenbar)

Auskunft: 0251 / 9 29 22 14

Ultraschall-Refresherkurse

Sonographie – DEGUM-zertifiziert

Spannendes, Sportliches, Spezielles und allzu

oft Verpasstes

Termin: Donnerstag, 15. Mai 2025

Ort: Borkum

Leitung: Prof. Dr. med. B. Lembcke, Frankfurt

Teilnahmegebühr: 470 bis 540 Euro

Zertifiziert: 10 Punkte

Auskunft: Tel: 0251 929 22 14

Sonographie – DEGUMzertifiziert

Abdomen, Retroperitoneum, Harnblase und

Schilddrüse

Termin: Donnerstag, 19. September 2025

Ort: Gelsenkirchen

Leitung: Prof. Dr. med. B. Lembcke, Frankfurt

Teilnahmegebühr: 470 bis 540 Euro

(inkl. eKursbuch „Praktischer Ultraschall“

und DEGUM-Plakette)

Zertifiziert: 11 Punkte

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14

Curriculare Fortbildungen

gemäß BÄK-Curricula

Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für

die kinder- und jugendärztliche Praxis

(40 Std.)

Blended Learning-Angebot

Präsenztermine: Sonntag, 11. bis 13. Mai 2025

Ort: Borkum

Leitung: Dr. med. K. A. Hameister, Unna, Dr.

med. H. Petri, Siegen

Teilnahmegebühr: 695 bis 795 Euro

Zertifiziert: 40 Punkte

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 40

Medizinethik (40 UE)

Blended-Learning-Angebot

Präsenz-Termine: Modul 1: Fr./Sa., 21./22.

November 2025, Modul II: Fr./Sa., 7./8. Februar

2025 oder Fr./Sa., 6./7. Februar 2026 (zzgl.

eLearning / Quereinstieg möglich)

Ort: Schwerte

Leitung: Prof. Dr. med. B. Schöne-Seifert,

Prof. Dr. med. Dr. phil. J. Atzpodien, Münster,

Prof. Dr. phil. A. Simon, Göttingen, Dr. med.

B. Hanswille, Dortmund

Moderation: Dr. med. D. Dorsel, M.A., LL.M.,

Münster

Teilnahmegebühr: 625 bis 690 Euro (je Modul)

Zertifiziert: 24 Punkte (je Modul)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 36

Ärztlich begleitete

Tabakentwöhnung (28 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 15

Ernährungsmed. Grundversorgung

(100 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35

Gesundheitsförderung und Prävention

(24 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 03

Geriatrische Grundversorgung (60 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 37

Klimawandel und Gesundheit (21 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 40

Hygienebeauftragter Arzt (40 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 10

Maritime Medizin (46 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 929 22 40

Medizin für Menschen mit intellektueller

Beeinträchtigung oder mehrfacher

Behinderung (100 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 38

Medizinische Begutachtung (64 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 01

Osteopathische Verfahren (160 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 11

Psychosom. Grundversorgung/Patientenzentrierte

Kommunikation (50 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 02

Psychotraumatologie (40 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35

Psychotherapie der Traumafolgestörungen

(100 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35

Reisemed. Gesundheitsberatung (32 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 10

Schmerzmedizinische Grundversorgung

– Erstbehandlung und Prävention (40 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 02

Verkehrsmed. Begutachtung (28 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 42

20 | 03.2025


SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

Curriculare Fortbildungen

Ärztliche Wundtherapie (54 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 21

Diagnostik und Therapie schlafbezogener

Atmungsstörungen (40 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 15

Hautkrebs-Screening (8 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 03

Homöopathie (120 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 929 22 40

Impfen – Auf dem Weg zu einem maßgeschneiderten

Impfschutz (17 UE)

Blended Learning-Angebot

Auskunft: Tel.: 0251 / 929 22 35

Sexuelle Gesundheit und sexuell

übertragbare Infektionen (STI) (44 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 15

Spezialisierte schlafmedizinische

Versorgung (40 UE)

Auskunft: 0251 / 9 29 22 40

Stressmedizin (52 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35

Notfallmedizin

Notfälle in der Praxis –

Cardiopulmonale Reanimation

Zielgruppe: Ärzte, Zahnärzte, MFA, Praxisteams

u. Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe

Termine: Mittwoch, 9. April 2025 oder Mittwoch,

1. Oktober 2025

Ort: Bochum

Leitung: Prof. Dr. med. Chr. Hanefeld, Bochum

Teilnahmegebühr: 189 bis 229 Euro, Praxisteams

(bis 3 Pers.) 457 bis 517 Euro

Zertifiziert: 6 Punkte

Auskunft: 0251 / 9 29 22 24

Notfälle in der Praxis – Cardiopulmonale

Reanimation (6 UE)

Blended Learning-Angebot

Zielgruppe: Ärzte, Zahnärzte, MFA, Praxisteams

u. Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe

Präsenztermin: Mittwoch, 19. November 2025

(zzgl. eLearning)

Ort: Münster

Leitung: M. Breyer, Münster

Teilnahmegebühr: 199 bis 229 Euro, Praxisteams

(bis 3 Pers.) 487 bis 547 Euro

Zertifiziert: 8 Punkte

Auskunft: 0251 / 9 29 22 24

DMP

Vereinbarung nach § 73 a SGB V über die

Durchführung strukturierter Behandlungsprogramme

nach § 137 f SGB V

DMP-spezifische Online-Fortbildung

(je Modul 2 UE)

Zielgruppe: Ärzte, die im Rahmen der DMP-Verträge

tätig sind, und Interessierte

Asthma bronchiale/COPD (9 Module)

Diabetes mellitus (6 Module)

Koronare Herzkrankheit (7 Module)

Hinweis: Module frei wählbar

Ort: Online-Lernplattform ILIAS

Teilnahmegebühr: 39 bis 55 Euro (je Modul)

Zertifiziert: 4 Punkte (je Modul)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 15

Workshops / Kurse / Seminare

KPQM - KV-Praxis-

Qualitätsmanagement

Schulung zum Qualitätsmanagement

Termin: Samstag, 20. September 2025

Ort: Dortmund

Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. (FH) B. Schubert

MBA, Bottrop, Dr. med. R. Bredenkamp, Bad

Oeynhausen, Dr. phil. H.-J. Eberhard, Gütersloh

Teilnahmegebühr: 495 bis 575 Euro

Zertifiziert: 11 Punkte

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 40

Qualifikation zum Moderator von

Qualitätszirkeln nach SGB V

Termine: Sonntag, 10. Mai (Borkum) oder

Samstag, 27. September 2025 (Dortmund) oder

Samstag, 29. November 2025 (Münster)

Leitung: Dipl.-Soz. Päd. L. Schmidt, Fröndenberg

Teilnahmegebühr: 545 bis 625 Euro

Hinweis: Förderung durch die KVWL möglich.

Zertifiziert: 12 Punkte (Münster/Dortmund),

Zertifizierung beantragt (Borkum)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 40

Spirometrie

Zielgruppe: Ärzte, Medizinische Fachangestellte

und Praxisteams

Termine: Mittwoch, 28. Mai und Mittwoch, 18.

Juni 2025 (zzgl. eLearning)

Ort: Online-Lernplattform ILIAS

Leitung: Dr. med. H. C. Blum, Hattingen

Teilnahmegebühr: 345 bis 395 Euro, Praxisteams

(max. 3 Pers.) 885 bis 985 Euro

Zertifiziert: 13 Punkte

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14

Forum Arzt und Gesundheit

Stressbewältigung durch Achtsamkeit

Mindfulness-Based-Stress-Reduction

(MBSR)

Termine: Sonntag, 11. bis Dienstag, 13. Mai 2025

(Borkum) oder Dienstag, 13. bis Donnerstag, 15.

Mai 2025 (Borkum) oder Freitag, 28. bis Sonntag,

30. November 2025 (Möhnesee)

Teilnahmegebühr: 685 bis 999 Euro

Leitung: Dr. med. M. Weniger, Hattingen

Zertifiziert: 25 Punkte (Borkum), 33 Punkte

(Möhnesee)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35

Resilienztraining

Zielgruppe: Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten

und Psychologen

Termin: Samstag, 13. September 2025

Ort: Münster

Leitung: Dr. med. M. Weniger, Hattingen

Teilnahmegebühr: 425 bis 489 Euro

Zertifiziert: 11 Punkte

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35

Qigong Yangsheng

Zielgruppe: Ärzte sowie weitere Interessierte

Termine: Sonntag, 11. bis Dienstag, 13. Mai 2025

(Borkum) oder Mittwoch, 14. bis Freitag, 16. Mai

2025 (Borkum) oder Freitag/Samstag, 26./27.

September 2025 (Möhnesee)

Leitung: Dr. med. S. Willeboordse, Drensteinfurt

(Möhnesee), Dr. med. I. Häfner-Gonser, Biberach/Riss

(Borkum)

Teilnahmegebühr: 395 bis 520 Euro

Zertifiziert: 15 Punkte

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35

03.2025 | 21


SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

Homöopathie

Der Erwerb der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“

ist in Westfalen-Lippe zukünftig

nicht mehr möglich, da die Zusatz-Weiterbildung

„Homöopathie“ am

1. Mai 2024 aus der Weiterbildungsordnung

der ÄKWL gestrichen worden ist.

Verbunden mit der Streichung aus der

Weiterbildungsordnung wurde die Akademie

für medizinische Fortbildung der

ÄKWL und der KVWL beauftragt, eine

Curriculare Fortbildung „Homöopathie“

auf der Grundlage des (Muster-)Kursbuches

„Homöopathie“ der Bundesärztekammer

zu entwickeln. In Zukunft soll

Ärztinnen und Ärzten im Kammergebiet

Westfalen-Lippe durch Teilnahme an der

Curricularen Fortbildungsmaßnahme die

Möglichkeit gegeben werden, sich im Bereich

der Homöopathie zu qualifizieren

und dies nach außen durch ein Zertifikat

der Ärztekammer Westfalen-Lippe entsprechend

ankündigen zu können. Die

Teilnahme an der Curricularen Fortbildung

„Homöopathie“ steht auch

Ärztinnen und Ärzten außerhalb des

Kammergebietes offen. Das Fortbildungscurriculum

„Homöopathie“ der

ÄKWL wurde gemeinsam mit dem Berufsverband

homöopathischer Ärzte in

NRW e. V., dem Deutschen Zentralverein

homöopathischer Ärzte e. V. sowie im

Bereich der Homöopathie engagierten

Ärztinnen und Ärzten entwickelt. Das

Fortbildungscurriculum vermittelt die

theoretischen und praktischen Grundlagen

zur Behandlung mit homöopathischen

Arzneimitteln, die aufgrund

individueller Krankheitszeichen als Einzelmittel

nach dem Ähnlichkeitsprinzip

angewendet werden. Die Inhalte werden

in Form von Blended-Learning vermittelt,

wobei sich Phasen in physischer

Präsenz und Phasen virtueller Präsenz

(Webinar) abwechseln. eLearning-Phasen

zum onlinegestützten Selbststudium

bereiten jeweils darauf vor.

IM ÜBERBLICK

Homöopathie

gem. Curriculum der Ärztekammer Westfalen-Lippe

120 UE (53 UE Präsenz / 47 UE Webinar / 20 UE eLearning)

Inhalte:

Die Curriculare Fortbildung Homöopathie umfasst insgesamt 120 Unterrichtseinheiten und wird

als modulares Konzept bestehend aus fünf Modulen angeboten. Nach den Modulen I – IV findet

jeweils ein 5 UE umfassenden Fallseminar statt. Jeweils vorbereitende eLearning-Phasen vor den

Modulen bzw. Fallseminaren.

Modul I (20 UE, davon 4 UE eLearning und 16 UE Präsenz)

Grundlagen der Homöopathie und Behandlung akuter Erkrankungen

Modul II (20 UE, davon 4 UE eLearning und 16 UE Präsenz)

Homöopathische Anamnese, Symptomenlehre, Repertorisation

Modul III (20 UE, davon 4 UE eLearning und 16 UE Präsenz)

Einführung in die chronischen Krankheiten

Modul IV (20 UE, davon 4 UE eLearning und 16 UE Präsenz)

Chronische Krankheiten – Verlaufsbeobachtung und zweite Verschreibung

Modul V (20 UE, davon 16 UE Präsenz und 4 UE eLearning)

Forschung und Dokumentation in der Homöopathie – fachspezifische

Einsatzmöglichkeiten, interdisziplinärer Austausch – inkl. Abschlusskolloquium

Termine

*Modul I: Freitag, 28. November 2025, 14 bis 20 Uhr, Samstag, 29. November 2025, 9 bis 18 Uhr

*Fallseminar I: Mittwoch, 10. Dezember 2025, 15 bis 19.15 Uhr

**Modul II: Freitag, 23. Januar 2026, 14 bis 20 Uhr, Samstag, 24. Januar 2026, 9 bis 18 Uhr

**Fallseminar II: Mittwoch, 28. Januar 2026, 15 bis 17.30 Uhr

*Modul III: Freitag, 20. März 2026, 14 bis 20 Uhr, Samstag, 21. März 2026, 9 bis 18 Uhr

**Fallseminar III: Mittwoch, 25. März 2026, 15 bis 17.30 Uhr

**Modul IV: Freitag, 29. Mai 2026, 14 bis 20 Uhr, Samstag, 30. Mai 2026, 9 bis 18 Uhr

**Fallseminar IV: Mittwoch, 3. Juni 2026, 15 bis 17.30 Uhr

*Modul V: Freitag, 10. Juli 2026, 14 bis 20 Uhr, Samstag, 11. Juli 2026, 9 bis 18 Uhr

Veranstaltungsort

*48147 Münster, Ärztehaus, Gartenstr. 210 – 214

**Webinar auf der ILIAS-Lernplattform

Leitung: Dr. med. A. Czimmek, Bocholt, R. Glaß, Münster, Dr. med. A. Krümpel, Wettringen

Kosten: 2995 Euro für Mitglieder, 3445 Euro für Nichtmitglieder

Auskunft: Falk Schröder, Tel.: 0251 / 9 29 22 40

Informationen zum Curriculum finden Sie hier.

Die Veranstaltung ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung der

ÄKWL mit 140 Punkten (Kategorie: K) anrechenbar.

22 | 03.2025


SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

Impfen und Impfmanagement

Keine medizinische Maßnahme seit dem

18. Jahrhundert hat so viel Leben retten

können, so viel Leid erspart und so viel

zur Verlängerung des Lebens beigetragen

wie die Impfungen! Dennoch werden

auch in Deutschland längst nicht alle

Möglichkeiten dieser bedeutsamen Prophylaxe

genutzt. Wir erleben so schwere

Infektionen mit Spätfolgen oder gar Todesfällen,

die vermeidbar gewesen wären.

Kompetenz im Bereich des Impfens führt

zu einem Imagegewinn für die Praxis

und damit zu einer intensiveren Patientenbindung.

Dort, wo auf breiter Basis

Wissen und aktuelle Informationen zum

Thema der Infektionsprophylaxe vermittelt

werden, nehmen Patientinnen und

Patienten gezielt auch Impfleistungen

im IGeLBereich wahr. In dem von der

Akademie für medizinische Fortbildung

der ÄKWL und der KVWL ausgerichteten

Impfseminar für Medizinische Fachangestellte

wird in enger Anlehnung an das

Impfseminar für Ärztinnen und Ärzte gezielt

die Theorie und die Praxis des Impfens

geschult. Dem gesamten Praxisteam

kommt eine wichtige Rolle im Rahmen

der Impfversorgung der Patienten zu.

IM ÜBERBLICK

Impfen und Impfmanagement für MFA

und Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe

gem. Curriculum der Bundesärztekammer (40 UE)

Inhalte:

Modul 1 – Rechtliche und medizinische Grundlagen von

Schutzimpfungen (10 UE)

Modul 2 – Organisation des Impfmanagements (14 UE)

Modul 3 – Hausarbeit zum Impfmanagement in der Praxis (8 UE)

Modul 4 – Erfahrungsaustausch zum Impfmanagement (8 UE)

Informationen zum Curriculum finden Sie hier.

Blended-Learning-Angebot

Termine:

eLearning (Lernplattform ILIAS): Montag, 28. Juli bis Freitag, 29. August 2025 (ein

Einstieg in die laufende eLearningphase ist möglich)

Virtuelle Präsenz (Lernplattform ILIAS): Samstag/Sonntag, 6./7.September 2025

Präsenz (Münster): Samstag, 13. Dezember 2025

Kosten: 649 Euro für Praxisinhaber/Mitglied, 749 Euro für Praxisinhaber/Nichtmitglied

Leitung: Dr. med. Steffen Galler, Bielefeld

Auskunft: Martin Jacke, Tel.: 0251 / 9 29 22 16

03.2025 | 23


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Nutzen Sie auch das breite

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oder Webinar!

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Fachangestellte und Angehörige

anderer Medizinischer Fachberufe

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