KVWL kompakt + praxis intern März 2025
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KVWL kompakt + praxis intern März 2025
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Nr. 3 | 27. März 2025
Aktuelle Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
Jede Region hat ihre Stärke –
das ist der Schlüssel für die ambulante
Versorgung von morgen
„Landesweit denken, regional handeln“:
Die KVWL baut ihr Förderangebot weiter aus > Seite 6
Teampraxis: Ein Modell ohne Alternative > Seite 14
Inhalt
6
6 Jede Region hat ihre Stärke – das ist der Schlüssel
für die ambulante Versorgung von morgen
12 Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Drei neue Kooperationen
im Fahrdienst beginnen am 1. April 2025
14
14 Teampraxis: Ein Modell ohne Alternative
STANDARDS
2 Impressum
Nr. 3 | 27. März 2025
mit praxisrelevanten Informationen
4 Kurznachrichten
3/2025
2
Impressum
Herausgeberin
Kassenärztliche Vereinigung
Westfalen-Lippe
Robert-Schimrigk-Straße 4 — 6
44141 Dortmund
Tel.: 0231 / 94 32 0
Redaktionsausschuss
Dr. med. Dirk Spelmeyer (verantw.)
Dr. med. Volker Schrage
Redaktion
Kassenärztliche Vereinigung
Westfalen-Lippe
Stabsbereich Kommunikation
Michael Hedergott (vity)
Claudia Rembecki (ClR)
Martin Steinberg (-ms)
Stefan Kuster (sk)
Daniel Müller (DM)
E-Mail: redaktion@kvwl.de
Layout
Dominik Becker
Bildnachweis
Titelseite © KVWL /
Seite 2 © KVWL /
Seite 3 © Lars David Neill /
März 2025
Erfolgreiche Sicherstellung: regional und kooperativ
Die Sicherstellung der ambulanten
medizinischen Versorgung
in Westfalen-Lippe
bleibt eine der größten Herausforderungen
für die KVWL und
ihre Mitglieder. Neben den schon lange
absehbaren Entwicklungen hinsichtlich
Demografie und Morbidität
kommt in unserem Landesteil eine
weitere Besonderheit hinzu: Westfalen-Lippe
ist weder „Stadtstaat“
noch ein homogenes Flächenland.
Nicht von ungefähr war das Ruhrgebiet
in der bundesweiten Bedarfsplanung
25 Jahre als Sonderregion
ausgewiesen. In der zu Beginn sehr
großräumigen Planung wurden
sogenannte Mitversorgereffekte
für das Ruhrgebiet verneint, da
die großen Kernstädte hier direkt
aneinandergrenzen. Das hat sich
unmittelbar auf die Arzt- und Psychotherapeutenzahlen
ausgewirkt;
die Arztdichte war im Durchschnitt
geringer als in anderen Gebieten.
Ganz anders stellt sich die Situation
in den ländlichen Regionen
dar, die ebenso zu Westfalen-Lippe
gehören; beispielhaft seien hier das
Sauerland und Ostwestfalen-Lippe
genannt. Dort, wo die Wege ohnehin
weiter sind, schwächt jede Praxisschließung
unmittelbar die Versorgung.
Und wenn sie - zum Beispiel
durch schwere Krankheit oder Tod
des Praxisinhabers - ungeplant passiert,
sind die direkten Folgen nur
schwer aufzufangen.
Die strategische Antwort der KVWL
lautet: früh erkennen, regional planen
und kooperativ umsetzen. Konkret
dient uns das Förderverzeichnis
der unterversorgten oder von
Unterversorgung bedrohten Kreise
und Kommunen als Frühwarnsystem.
Wir beobachten sehr genau die
Versorgungszahlen und stehen sowohl
mit den Bezirkstellenleitern als
auch mit weiteren niedergelassenen
Kolleginnen und Kollegen im engen
Austausch. Zeichnet sich eine Verschlechterung
der Versorgungslage
ab, kontaktieren wir proaktiv die
kommunale Politik und Verwaltung,
um gemeinsame Lösungen zu entwickeln.
Diese Kooperation wird zunehmend
wichtig, denn viele - vor allem infrastrukturelle
- Bedingungen kann die
KVWL nicht beeinflussen. Auf der
anderen Seite sind sie aber für junge
Arztfamilien ein entscheidendes
Argument für oder gegen eine Tätigkeit
in der ambulanten Versorgung.
Hier müssen wir alle an einem Strang
ziehen und um jede Praxis und jeden
nachrückenden Arzt bzw. jede nachrückende
Ärztin kämpfen!
Wie solche Programme aussehen
können, lesen Sie ab Seite 6 dieser
Ausgabe. Der Schwerpunkt der
Bemühungen liegt derzeit auf der
haus- und kinderärztlichen Versorgung.
Wobei wir selbstverständlich
auch die Entwicklung bei den grundversorgenden
Fachärzten aufmerksam
beobachten.
Wie schon bei unserer Nachwuchskampagne
PRAXISSTART setzen wir
in der Öffentlichkeitsarbeit auf „echte“
Testimonials, also niedergelassene
Kolleginnen und Kollegen. Hier
hatten wir noch nie Probleme, engagierte
Praxisinhaber und -teams zu
finden, die mit uns gemeinsam für
ihren Beruf werben. Dafür auch an
dieser Stelle ein großes Dankeschön!
3/2025
3
Dr. med. Dirk Spelmeyer,
Vorstandsvorsitzender
Dr. med. Volker Schrage,
stellv. Vorstandsvorsitzender
Bundesweite Mitmach-Aktion „Rauchfrei im Mai“ –
Interessierte können sich ab sofort anmelden
Die Mitmach-Aktion „Rauchfrei im Mai“ geht in die
nächste Runde: Interessierte, die teilnehmen möchten,
können sich ab sofort auf dem zugehörigen Webportal
anmelden. Mit der Aktion sollen Rauchende zum
Rauchstopp und zu einem nikotinfreien Leben motiviert
werden.
Die Mitmachaktion ist Teil der Bundesinitiative „Rauchfrei
leben“ des Bundesbeauftragten der Bundesregierung
für Sucht- und Drogenfragen und des Bundesgesundheitsministeriums,
zu deren Unterstützern auch
die KBV gehört. Organisiert wird die Aktion durch das
Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung. Das
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) und
die Deutsche Krebshilfe fördern die
Aktion.
Neben Rauchern ab 18 Jahren, die regelmäßig Zigaretten,
E-Zigaretten oder Tabakerhitzer nutzen, können
sich auch Nichtraucher als Unterstützer anmelden.
Begleitet werden die Teilnehmer zunächst mit Empfehlungen
zur Vorbereitung, anschließend erhalten sie
vom 1. bis zum 31. Mai täglich praktische Tipps als Unterstützung
beim Rauchstopp.
Wer im Mai tatsächlich rauchfrei war, kann neben einer
besseren Gesundheit bis zu 1.000 Euro gewinnen. Um
die Gewinner zu ermitteln, werden Anfang Juni alle
Teilnehmer befragt, wie der Rauchstopp gelaufen ist.
Wer rauchfrei war, nimmt an der Verlosung teil. Ausgelost
werden insgesamt zehn Geldpreise.
Plakate und Postkarten fürs
Wartezimmer
Ärzte und Psychotherapeuten, die
ihre Patienten auf den bundesweiten
Mitmachmonat und damit verbundene
Rauchstopp-Angebote aufmerksam
machen wollen, können auf der Internetseite
zur Aktion kostenfrei
Poster und Postkarten für die Praxis
bestellen sowie Informationsblätter,
Online-Banner und Elemente für Social
Media herunterladen.
Neues Bundesinstitut für Öffentliche
Gesundheit (BIÖG) löst BZgA ab
Seit Mitte Februar 2025 hat die bisherige Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) einen neuen
Namen. Sie ist aufgegangen im neuen Bundesinstitut
für Öffentliche Gesundheit (BIÖG).
Mit dieser Neuausrichtung soll die öffentliche Gesundheit
in Deutschland gestärkt und der Public-Health-
Ansatz noch besser an internationale Standards in
der Gesundheitsförderung und Prävention angepasst
werden.
Das BIÖG baue auf der langjährigen Erfahrung der
BZgA in der Gesundheitskommunikation auf und soll
als zentrale Institution im deutschen Public-Health-
System weiterentwickelt werden. Ein wichtiger Meilenstein
dabei sei die Kooperationsvereinbarung mit
dem Robert Koch-Institut (RKI). RKI und BIÖG wollen
in Zukunft noch enger zusammenarbeiten und „aus
den Stärken der beiden Bundesinstitute heraus“ einen
gemeinsamen Auftrag verfolgen: Mit klaren, geprüften
Informationen und wissenschaftlich fundierten Strategien
die Gesundheit der Bürger zu schützen.
Machen Sie mit, helfen Sie mit, lernen Sie mit!
CIRS-NRW ist ein Lern- und Berichtssystem für kritische Ereignisse in der
medizinischen Versorgung. Mit Ihrer Teilnahme an CIRS-NRW engagieren
auch Sie sich für Sicherheitskultur und Patientensicherheit.
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3/2025
Jede Region hat ihre Stärke –
das ist der Schlüssel für die
ambulante Versorgung von
morgen
„Landesweit denken, regional handeln“:
Die KVWL baut ihr Förderangebot weiter aus
6
Der Schlüssel zur Sicherung der ambulanten
Versorgung liegt vor der eigenen Haustür.
Wenn auf Landes- und Bundesebene grundlegende
Weichen für den Rahmen der ambulanten
Versorgung gestellt werden, nimmt sie in
den Regionen konkret Gestalt an.
Immer weniger Praxen versorgen immer mehr
Patienten und durch den demografischen Wandel
drohen immer größere Versorgungsengpässe.
„Landesweit denken, regional handeln – das ist seit
Jahren unser Prinzip“, sagt der KVWL-Vorstandsvorsitzende
Dr. Dirk Spelmeyer. „Die Sicherstellung
der ambulanten Versorgung steht für uns an erster
Stelle. Das ist eine immer größer werdende Herausforderung,
der wir uns kreativ und innovativ stellen.
Dabei verfahren wir nicht nach dem Gießkannen-
Prinzip, sondern bieten möglichst maßgeschneiderte
Förderprogramme für Regionen an, in denen
eine Unterversorgung droht.“
Förderprogramme, die als Basis vor allem eines
brauchen: Eine konstruktive Zusammenarbeit mit
Kommunen und Kreisen: „Nur wenn alle Akteure
eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten, kann
es gelingen, die ärztliche Versorgung langfristig zu
sichern“, betont der stellv. KVWL-Vorstandsvorsitzende
Dr. Volker Schrage.
Im Kreis Herford ist diese Kooperation bereits
etabliert und trägt erste Früchte. 2022 ging hier
das Förderprogramm „Mit Praxis zur Praxis“ an
den Start. Und von den ersten acht Programm-
Absolventen haben fünf den Weg in die Niederlassung
beziehungsweise in eine Anstellung im Kreis
Herford gefunden. Vergleichbare Erfolge möchte
die KVWL in Zusammenarbeit mit den zuständigen
Kommunen und Kreisen erzielen mit den gerade
angelaufenen Förderprogrammen „Praxis? Durchstarten!“
in Gelsenkirchen und „Land in Sicht – Ärzte
für morgen“ im Hochsauerlandkreis.
Darüber hinaus erweitert die KVWL das seit vielen
Jahren etablierte Veranstaltungsangebot des
Westfälischen Praxisbörsentages Schritt für Schritt
um regionale Ableger. Nach dem erfolgreichen 1.
Ostwestfälischen Praxisbörsentag in Bielefeld im
vergangenen Jahr gibt es Mitte Juni nun auch den
1. Südwestfälischen Praxisbörsentag in Olsberg.
Dr. Dirk Spelmeyer: „Wir freuen uns auf jeden Arzt
und jede Ärztin, die unsere Förderprogramme in
Anspruch nehmen möchten – ob nun als Mentor
oder Mentee. Westfalen-Lippe und seine Regionen
sind attraktiv, abwechslungsreich und sie stecken
voller Möglichkeiten für eine spannende berufliche
Laufbahn in der ambulanten Versorgung. Lassen
Sie uns gemeinsam diese Stärken ausspielen – und
damit die Zukunft der ambulanten Versorgung aktiv
gestalten.“ vity
Die regionalen Förderprogramme
der KVWL im Überblick
„Mit Praxis zur Praxis“ im Kreis Herford
Zielgruppe: Allgemeinmediziner, Fachärzte für
Innere Medizin und Kinderärzte, die
noch nicht (oder drei Jahre durchgehend
nicht) ambulant in Westfalen-
Lippe tätig waren
Zeitraum: zwölf Monate (Hausärzte) bzw. neun
Monate (Kinder- und Jugendärzte)
Ziel:
Praxisübernahme oder Kooperation,
dauerhafte Tätigkeit im Kreis Herford
Beginn:
jederzeit möglich
Umfang: Vollzeit, aber auch Teilzeit ist möglich
Förderung: 7.500 Euro monatlich, weitere Zuschüsse
sind möglich
Voraussetzungen: abgeschlossene Facharztausbildung,
Arztregistereintragung, max. 55 Jahre
alt
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Weitere Infos:
www.kvwl.de/hausarztherford und
www.kreis-herford.de/hausarztherford
„Praxis? Durchstarten!“ in Gelsenkirchen
3/2025
Zielgruppe: Allgemeinmediziner oder Fachärzte für Innere Medizin, die noch nicht
(oder drei Jahre durchgehend nicht) ambulant in Westfalen-Lippe
tätig waren
Zeitraum: sechs Monate
Ziel:
Praxisübernahme oder Kooperation, dauerhafte Tätigkeit in einem
der drei teilnehmenden Gelsenkirchener Stadtteile
Beginn: ab 1. Juli 2025
Ende: 31. Dezember 2025
Umfang: Vollzeit, in Einzelfällen ist aber auch Teilzeit möglich
Förderung: 7.000 Euro monatlich
Voraussetzungen: abgeschlossene Facharztausbildung, Arztregistereintragung,
maximal 55 Jahre alt
Voraussetzungen für Mentoren-Praxen:
► Mindestens ein Arzt in der Praxis muss die Weiterbildungsbefugnis für Allgemeinmedizin
besitzen
► Die Praxis muss in Vollzeit betrieben werden und sich in diesen Quartieren innerhalb
von Gelsenkirchen befinden:
45879 Altstadt-Neustadt, 45888 Bulmke-Hüllen, 45886 Ückendorf
8
Weitere Infos:
www.kvwl.de/praxis-durchstarten und
www.gelsenkirchen.de/praxis-durchstarten
„Land in Sicht – Ärzte für morgen“ im Hochsauerlandkreis
Zielgruppe: Allgemeinmediziner, Fachärzte für Innere Medizin und Kinderärzte, die
noch nicht (oder zwei Jahre durchgehend nicht) ambulant in Westfalen-Lippe
tätig waren
Zeitraum: sechs bis neun Monate
Ziel:
Praxisübernahme oder Kooperation, dauerhafte Tätigkeit im
Hochsauerlandkreis
Beginn: 1. Oktober 2025
Ende: 31. März 2027
Umfang: Vollzeit, eine Teilzeittätigkeit mit mindestens halbem Umfang kann in
Ausnahmefällen gewährt werden, wenn familiäre Gründe dafür
vorliegen
Förderung: 7.500 Euro monatlich
Voraussetzungen für Mentoren-Praxen:
► Der Praxisstandort befindet sich in einer der folgenden Städte und Kommunen:
Bestwig, Brilon, Eslohe, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Meschede, Olsberg, Schmallenberg,
Sundern, Winterberg
► Die Praxis wird in Vollzeit betrieben
► Mindestens ein Arzt der Mentoren-Praxis besitzt die gültige Weiterbildungsbefugnis für
das Fach „Allgemeinmedizin“ für mindestens zwölf Monate (Kinderarztpraxen können
alternativ auch ein umfangreiches allgemeinpädiatrisches Behandlungsspektrum nachweisen)
► Die fachliche Begleitung während der Beschäftigungszeit des Landarztstarters wird
gewährleistet
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9
Weitere Infos:
www.kvwl.de/landarzt-hsk und
www.hochsauerlandkreis.de/landarzt
/ SUCHEN
BIETEN
FINDEN/
i s b ö r s e n t a g
P r a x
1.
SÜDWESTFÄLISCHER
PRAXISBÖRSENTAG
14. Juni 2025, 9 – 16 Uhr
Konzerthalle, Olsberg
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10
Der traditionelle KVWL-Praxisbörsentag
bekommt einen weiteren regionalen Ableger!
Am Samstag, 14. Juni 2025, findet der 1.
Südwestfälische Praxisbörsentag statt – und
zwar in der Zeit von 9 bis 16 Uhr in der Konzerthalle
Olsberg, Ruhrstraße 32, 59939
Olsberg. Notieren Sie sich diesen Termin
schon jetzt in Ihrem Kalender!
Hier haben an der Niederlassung interessierte
Ärzte ausreichend Gelegenheit, sich
mit Praxisinhabern auszutauschen, wertvolle
Kontakte zu knüpfen und sich rund um
das Thema Niederlassung zu informieren.
Praxiseinsteiger und -abgeber erwarten
unter anderem ein
► Speed-Dating zur schnellen Kontaktaufnahme,
► Markt der Möglichkeiten mit Beratungsund
Informationsständen rund um Praxisübernahme
und -abgabe, Niederlassung
und Praxisteams,
► abwechslungsreiches Rahmenprogramm.
Die Teilnahme am 1. Südwestfälischen Praxisbörsentag
ist kostenlos.
Registrieren Sie sich schon jetzt im Internet
und schalten eine oder mehrere kostenfreie
Onlineanzeigen für die Bereiche
► Praxissuche,
► Praxisabgabe,
► Facharzt-Anstellung,
► Praxisphase/Anstellung für einen Physician
Assistant,
► Weiterbildungsplatz zum Facharzt.
Alle Informationen rund um den regionalen
Praxisbörsentag sowie zu Anmeldung und
Inserateschaltung finden Sie auf den Internetseiten
der KVBörse und der KVWL.
DIE FORTBILDUNGSAPP
DER AKADEMIE FÜR MEDIZINISCHE FORTBILDUNG
GESAMTES KURSANGEBOT IM ÜBERBLICK
PUSHFUNKTION FÜR PERSÖNLICHE
INTERESSENSCHWERPUNKTE
EINZEL- UND SAMMELBUCHUNGEN
PERSÖNLICHE VERANSTALTUNGSÜBERSICHT
ALLE ANSPRECHPARTNER AUF EINEN BLICK
BEANTRAGUNG DER AKADEMIE-
MITGLIEDSCHAFT
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ÜBERGANG ZU DEN SOCIAL-MEDIA-KANÄLEN
ÜBERGANG ZUR ILIAS-LERNPLATTFORM
UND ZUR INTERNETSEITE DER AKADEMIE
11
Finden Sie schnell und einfach Ihre gewünschten Fortbildungen
und buchen Sie bequem direkt über unsere App:
Ärztlicher Bereitschaftsdienst:
Drei neue Kooperationen im
Fahrdienst beginnen am 1. April
2025
Was sich für Sie ändert,
was Sie wissen müssen.
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Kostenintensive Leerlaufzeiten vermeiden, die wechsel im Dienst zu vermeiden, hat die KVWL mit
Organisation straffen und sich so am tatsächlichen
Bedarf orientieren: Wie bereits im Mai entwickelt und abgestimmt, die eine effizientere Or-
den neuen Fahrservice-Dienstleistern Konzepte
2024 berichtet stellt die KVWL den Fahrdienst ganisation von Fahrer- und Arztwechseln während
für den ärztlichen Bereitschaftsdienst neu auf. BMW_187 Die | Copyright des laufenden by creativ collection Dienstes Verlag ermöglichen. GmbH, Germany | www.ccvision.de
Weichen dafür hat die Vertreterversammlung
BMW
bereits
X1 (2022)
im vergangenen Jahr gestellt. Kernpunkt: Ab dem 1. Dr. Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der KVWL,
1:30 L: 4.500 B: 1.845 H: 1.642 R: 2.692
April 2025 wird der Fahrservice in Westfalen-Lippe freut sich auf die Neuerung im ärztlichen Bereitschaftsdienst:
„Mit den drei neuen Fahrservice-Anbie-
von drei Dienstleistern übernommen. Wir geben Ihnen
einen Überblick.
tern werden wir unserer Aufgabe gerecht, Sicherstellung
und Wirtschaftlichkeit gleichermaßen zu
berücksichtigen. Unnötige Leerlaufzeiten werden vermieden,
Bereitschaftsdienst unsere Mitglieder sind im Einsatz sicherer
Ärztlicher
und
Was ändert sich für Sie am 1. April im
Bereitschaftsdienst-Fahrdienst?
► Begleitung der Ärzte zum Patienten: Im Rahmen
der Mitglieder-Befragung im vergangenen Jahr
haben viele Mitglieder den Wunsch nach zusätzlicher
Unterstützung bei den Fahrdiensten geäußert.
Nun hat die KVWL mit den neuen Dienstleistern
vereinbart, dass die Fahrer die Ärzte zum Patienten
begleiten – vorausgesetzt der diensthabende Arzt
möchte das. Um die Ärzte bestmöglich unterstützen
zu können, absolvieren alle Fahrer vor
ihrem Dienstantritt sowohl einen Erste-
Hilfe-Kurs als auch ein Deeskalationstraining.
► Fahrerwechsel: Um unnötige Fahrten
und Leerlaufzeiten durch einen Fahrer-
die allgemeine Organisation ist nun straffer und weniger
kostenintensiv. Das kommt allen zugute, vor allem
unseren Mitgliedern. Denn sie sind es schließlich, die
den ärztlichen Bereitschaftsdienst in Westfalen-Lippe
aus eigener Tasche
bezahlen.“ vity
Ärztlicher
Bereitschaftsdienst
Fahrdienst im ärztlichen Bereitschaftsdienst
ab 1. April 2025 – wer fährt wo?
Bezirksstellen Borken,
Gelsenkirchen, Münster,
Recklinghausen:
WISAG WeCare GmbH
Die WISAG WeCare GmbH
ist bereits für die KVen
Hamburg (seit 30. Juni 2023)
und Nordrhein (Bezirk Köln, seit
2. Januar 2025) im Fahrdienst
des ärztlichen Bereitschaftsdienstes
tätig.
Bezirksstellen Bielefeld,
Detmold, Paderborn, Minden:
Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
RV Ostwestfalen- Lippe e.V.
Der ASB RV OWL e.V. versteht sich als gemeinnütziger,
sozialer Dienstleister in Ostwestfalen-
Lippe. Die Hilfeleistungen werden fortlaufend den
Bedürfnissen der Kunden sowie den sozial- und
gesundheitspolitischen Problemlagen angepasst.
Der ASB RV OWL e.V. ist bereits seit 2011 im Fahrdienst
für die KVWL in Bielefeld
tätig, der Zuständigkeitsbereich
weitet sich nun auf ganz Ostwestfalen-Lippe
aus.
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Bezirksstellen Arnsberg, Lüdenscheid,
Dortmund und Bochum:
Hagelstein Medical Services GmbH
Die Hagelstein Medical Services GmbH ist ein
privates Rettungsdienstunternehmen und
Krankenfahrdienstleister mit Hauptsitz im
Hochsauerlandkreis.
Teampraxis:
Ein Modell ohne Alternative
120 Gäste beim KVWL-Summit im Ärztehaus Dortmund /
Vergütungsreform muss die Grundlage bilden
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Wie können professionsübergreifende
Strukturen flächendeckend etabliert
werden? Welchen Mehrwert bietet das
Modell der Teampraxis für die ambulante
Versorgung? Diese zentralen Fragen standen Mitte
Februar beim Summit der KVWL im Dortmunder
Ärztehaus im Fokus.
Das Fazit: Der eingeschlagene Weg für eine zukunftsorientierte
Versorgung mit dem Modell der
Teampraxis ist alternativlos. Es gilt aber noch einige
Hürden zu nehmen. So erneuerte der stellv.
KVWL-Vorstandsvorsitzende Dr. Volker Schrage die
Forderung nach einer Vergütungsreform.
Rund 120 geladene Gäste, darunter zahlreiche Vertreter
aus Politik, ärztlicher Selbstverwaltung und
Krankenkassen, erlebten beim Summit zwei spannende
und kurzweilige Diskussionsrunden.
Dr. Sabine Richard (Geschäftsführerin Versorgung
AOK-Bundesverband), Michael Weller (Abteilungsleiter
Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung
im Bundesgesundheitsministerium) und
Gesundheitsökonom Prof. Dr. Jürgen Wasem (Vorsitzender
des Erweiterten Bewertungsausschusses
für die vertragsärztliche Versorgung) diskutierten
gemeinsam mit Dr. Volker Schrage über Chancen
und Möglichkeiten der Teampraxis - und vor allem
über eine angepasste Vergütungsstruktur. Schrage
dazu: „Die Praxen sind voll! Ohne Unterstützung
kann es nicht mehr funktionieren. Wir müssen die
niedergelassenen Ärzte entlasten, die Aufgaben
auf mehrere Schultern verteilen.
Allerdings will höherqualifiziertes Personal auch entsprechend
bezahlt werden. Das muss sich in den Vergütungsregelungen wiederfinden.
Wir müssen weg vom Arzt-Patienten-Kontakt. Entscheidend
muss der Praxis-Patienten-Kontakt sein!“
Sie verliehen anschließend dem Modell der Teampraxis ein Gesicht:
Allgemeinmediziner Dr. Sebastian Gesenhues, seine PA Jule
Hörmann und Digi-ManagerIn Alexandra Heflik, Medizinische Fachangestellte
aus der Praxis von Dr. Schrage, gaben auf der Bühne
einen spannenden Einblick in den Arbeitsalltag einer Teampraxis.
Die Praxis von Dr. Sebastian Gesenhues zählt dabei zu den zehn
Pilotpraxen in Westfalen-Lippe, die im Rahmen eines Modellprojekts
seit knapp zwei Jahren den Einsatz von Physician Assistants
in der ambulanten Versorgung erproben: „Wir haben es gemeinsam
im Team und im Zusammenspiel mit den Patienten geschafft,
eine Struktur zu etablieren, in der medizinische Versorgung auf
viele Schultern verteilt werden kann. Ein klares Rollenverständnis
ist wichtig. Diagnose und Einleitung von Therapien bleiben in der
ärztlichen Verantwortung, Verlaufskontrollen und Wundversorgung
sind delegierbar.“
3/2025
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Diskutierten gemeinsam über Chancen und Möglichkeiten der Teampraxis (v. l.): Dr. Volker Schrage (stellv. KVWL-Vorstandsvorsitzender),
Dr. Sabine Richard (Geschäftsführerin Versorgung AOK-Bundesverband), Michael Weller (Abteilungsleiter Gesundheitsversorgung
und Krankenversicherung im Bundesgesundheitsministerium) und Gesundheitsökonom Prof. Dr. Jürgen Wasem (Vorsitzender des
Erweiterten Bewertungsausschusses für die vertragsärztliche Versorgung).
Alexandra Heflik, gelernte MFA, zählte im
vergangenen Jahr zu den ersten Teilnehmerinnen,
die das KVWL-Fortbildungsangebot
zur „Digi-ManagerIn“ durchlaufen
haben. In der Teampraxis ist sie seitdem
für sämtliche IT-Prozesse zuständig, hat
zuletzt unter anderem den Wechsel des
Praxisverwaltungssystems koordiniert.
Dr. Volker Schrage mit den Gesichtern aus der Praxis (v. l.): Digi-ManagerIn Alexandra
Heflik, Medizinische Fachangestellte aus der Praxis von Dr. Schrage; PA
Jule Hörmann und ihr Chef, Allgemeinmediziner Dr. Sebastian Gesenhues.
„Den Job als MFA, den ich vor 20 Jahren
gelernt habe, gibt es heute eigentlich nicht
mehr. Jeder in der Praxis hat einen gewissen
Schwerpunkt. Anders lässt sich das
Patientenaufkommen auch nicht mehr
bewältigen.“ Ihr Chef Dr. Volker Schrage
brachte es auf den Punkt: „So jemanden in
der Praxis zu haben, ist Gold wert.“
Physician Assistants in der ambulanten Versorgung:
Ein Leitfaden zur Integration in die Teampraxis
3/2025
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Interessierte Praxisinhaber, die selbst PA in ihrer Praxis anstellen
möchten, können auf unser Online-Workbook „Physician Assistants
in der ambulanten Versorgung – Ein Leitfaden zur Integration
in die Teampraxis“ zurückgreifen. Das Workbook bietet eine
erste Auswertung unseres zweijährigen Modellprojekts
und lässt Praxisteams sowie PA zu Wort
kommen. Praktische Tipps und weiterführende
Links helfen den Niedergelassenen herauszufinden,
ob auch ihr Team von der Einstellung eines
Link-Tipps
PA profitieren kann.
Weitere Informationen zum
► PA-Modellprojekt: kvwl.de/pa
► KVWL-Teampraxis-Kompass:
kvwl.de/teampraxis
► Fortbildung für nicht-ärztliches
Praxispersonal: die „Digi-ManagerIn“:
kvwl.de/digi-managerin
DAS SERVICE-
CENTER DER
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Wir sind für Sie da – bei allen
Fragen rund um Ihren Praxisalltag.
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0231 / 94 32 10 00
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3/2025
Unsere Telefonservice-Zeiten:
Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 17.30 Uhr
Freitag: 7.30 bis 15.00 Uhr
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17
www.kvwl.de
Sicherung der ambulanten Versorgung:
Förderverzeichnis der KVWL
Die KVWL hat nach § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB V „alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen
zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern
und zu fördern“. Besteht dringender Versorgungsbedarf für einen Standort, einen Planungsbereich
oder einen Teil eines Planungsbereichs, so ist dieser in einem Förderverzeichnis auszuweisen.
Anträge auf Fördermaßnahmen der KVWL können für die Übernahme eines Versorgungsauftrages in folgenden
Gebieten gestellt werden:
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Fachgruppe
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Stadt / Gemeinde / Stadtbezirk / Stadtteil / Ortsteil
Ahlen
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Salzuflen
Blomberg
Bocholt
Bönen
Brilon
Burbach
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Erndtebrück
Eslohe
Gescher
Gevelsberg
Gütersloh
Hemer
Herscheid
Herzebrock-Clarholz
Horn-Bad Meinberg
Hüllhorst
Kalletal
Kierspe
Lage
Lemgo
Marienmünster
Menden
Möhnesee
Nachrodt-Wiblingwerde
Neuenrade
Fachgruppe
Stadt / Gemeinde / Stadtbezirk / Stadtteil / Ortsteil
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Augenärzte
Augenärzte
Kinderärzte
Kinderärzte
Kinderärzte
Kinderärzte
Kinderärzte
Kinderärzte
Kinderärzte
Kinderärzte
Kinderärzte
Kinderärzte
Kinderärzte
Kinderärzte
Kinderärzte
Kinderärzte
Psychiater
Methadonsubstitution
(Versorgung von 120 Patienten
in der Methadonsubstitution)
Oelde
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Rheda-Wiedenbrück
Rödinghausen
Schieder-Schwalenberg
Selm
Spenge
Steinheim
Verl
Versmold
Wadersloh
Waltrop
Werdohl
Willebadessen
Bad Berleburg
Marsberg
Barntrup
Blomberg
Dörentrup
Extertal
Hamm-Mitte
Kalletal
Lemgo
Lügde
Rhede
Schieder-Schwalenberg
Schmallenberg
Sundern
Werl oder Wickede/Ruhr
Kreis Höxter
Bestwig, Brilon, Eslohe, Hallenberg, Medebach,
Meschede, Olsberg, Schmallenberg, Winterberg
Paderborn
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(Stand: 25. Februar 2025)
Gefördert wird die Übernahme eines vollen oder teilzeitigen Versorgungsauftrages in Form einer Zulassung
oder Anstellung oder auch die Einrichtung einer Zweigpraxis. Gefördert werden kann zum Beispiel durch ein
Praxisdarlehen, durch eine Umsatzgarantie oder durch Kostenzuschüsse. Die möglichen Fördermaßnahmen
sind in der Sicherstellungsrichtlinie der KVWL vom 01.01.2021 aufgeführt.
Der Vorstand gewährt die Förderung auf Antrag als Einzelfallentscheidung.
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Den aktuellsten Stand des KVWL-Förderverzeichnisses sowie eine Übersichtskarte der förderfähigen Städte
und Gemeinden finden Sie unter www.kvwl.de.
Interessierte Ärztinnen und Ärzte wenden sich bitte an:
KVWL-Team Praxisstart – Babette Andresen – Tel.: 0231 / 94 32 13 93;
Niklas Gericke – Tel.: 0231 / 94 32 13 06; Kristina Siebald – Tel.: 0231 / 94 32 38 12
E-Mail: praxisstart@kvwl.de
Praxisinformationen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Ausgabe 3 | 2025
ABRECHNUNG
3 Zweitmeinung vor Eingriffen an der Wirbelsäule und
beim Prostatakarzinom: ergBA passt Abrechnungsbestimmung
und abrechnungsberechtigte Fachgruppen
ab 1. April 2025 an
4 Nationale Demenzstrategie: EBA beschließt neue
Leistung für Videofallkonferenz ab 1. April 2025
VERTRÄGE
6 DMP-Atlas des Zi: Regionale Ergebnisse für
Westfalen-Lippe
FORUM
12 Der CIRS-NRW-Bericht des 4. Quartals 2024
13 Der CIRS-NRW-Bericht des 1. Quartals 2025
14 Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung und
Transparenz tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft – geplante
Veröffentlichung von DeQS-Daten in einem
Online-Portal
15 TI-Komponenten: Tipps zum Umgang und zur
sicheren Entsorgung
16 Windows 10: Support für das Betriebssystem endet
im Oktober 2025
16 Unerwartete E-Mail-Post? Vorsicht vor Phishing!
VERORDNUNG
6 Formular 52: Bericht bei Arbeitsunfähigkeit wird zum
1. April 2025 angepasst
6 Übergangsfrist für die sonstigen Produkte zur
Wundversorgung wurde verlängert
7 Sprechstundenbedarf: Neue Fallwerte
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
18 Workshop- und Seminarangebote
der KVWL Consult GmbH
20 Fortbildungsangebote der Akademie für
medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
8 Informationen zu Änderungen der Richtlinien des
Gemeinsamen Bundesausschusses
BORKUM 2025
79. Fort- und Weiterbildungswoche
der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
10. - 18. Mai 2025
Eine Einladung auf die Insel
FORT- UND WEITERBILDUNGSKURSE
Allgemeinmedizin | Palliativmedizin | Psychosomatische Grundversorgung | Psychotherapie |
Sportmedizin
CURRICULARE FORTBILDUNGEN
Entwicklungs- und Sozialpädiatrie | Geriatrische Grundversorgung | Hautkrebsscreening |
Klimawandel und Gesundheit | Maritime Medizin | Psychotraumatologie | Psychotraumatherapie
ULTRASCHALLKURSE FÜR DIE ANWENDUNGSBEREICHE
Abdomen/Retroperitoneum Erwachsene/Kinder | Bewegungsorgane | Gefäße | Herz |
Schilddrüse | Thorax
HANDS-ON-TRAININGS
Gastroskopie | Koloskopie | Laparoskopie | Klinische Tests | Chirurgische Nahttechniken |
Myofasziale Triggerpunkt-Therapie
NOTFALLMEDIZIN UND NOTFALLTRAININGS
BLS | ALS | Notfallsonographie | Thoraxdrainagen | Koniotomie | Intraossäre Zugänge |
Geburtssimulation | Neugeborenen-Versorgung | Ärztlicher Bereitschaftsdienst
HAUPTPROGRAMM (MIT LIVESTREAM)
Was gibt es Neues in der Medizin? Updates
FÜHRUNGSKRÄFTETRAININGS
Gemeinsam Führen | Ärztinnen und Ärzte unter Veränderungsdruck
KURSE UND SEMINARE
Ärztliche Leichenschau | Digitalstrategien ambulanter Versorgungseinrichtungen | EKG |
Kasuistiken aus der Gastroenterologie | Lungenfunktion | Sozialmedizin und weitere Veranstaltungen
FORDERN SIE AUSFÜHRLICHE INFORMATIONEN (U. A. BORKUMBROSCHÜRE) AN:
über www.akademie-wl.de/borkum oder über die Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL,
Postfach 40 67, 48022 Münster | Tel. 0251 929-2204, -2206 | Fax: 0251 929-2249 | E-Mail: akademie@aekwl.de
ABRECHNUNG
Zweitmeinung vor Eingriffen an der Wirbelsäule und beim
Prostatakarzinom: ergBA passt Abrechnungsbestimmung und
abrechnungsberechtigte Fachgruppen ab 1. April 2025 an
Die Abrechnungsbestimmung für das Zweitmeinungsverfahren
vor Eingriffen an der Wirbelsäule wird zum 1. April 2025
angepasst. Für das Zweitmeinungsverfahren vor Eingriffen bei
lokal begrenztem und nicht metastasiertem Prostatakarzinom
werden ab 1. April 2025 die erforderlichen Fachgruppen berücksichtigt.
Die Anpassungen im EBM hat der ergänzte Bewertungsausschuss
(ergBA, 109. Sitzung) beschlossen.
Eingriffe an der Wirbelsäule
Der ergBA hat die Abrechnungsbestimmung für die Aufklärung
und Beratung im Zusammenhang mit dem ärztlichen
Zweitmeinungsverfahren für Eingriffe an der Wirbelsäule
angepasst. Ab dem 1. April 2025 können indikationsstellende
Ärzte die GOP 01645 EBM je Operation in Kombination
mit jedem Abschnitt der Wirbelsäule und je Indikationsstellung
berechnen.
Zum Hintergrund: Seit der Aufnahme der GOP 01645 in den
Abschnitt 1.6 des EBM wurden durch den G-BA die Indikationen
der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-
RL) sukzessive erweitert. Mit Beschluss des G-BA vom 16.
September 2021 waren die Bedingungen für Eingriffe an
der Wirbelsäule definiert worden. In dem Zusammenhang
wurde eine Klarstellung in den Allgemeinen Bestimmungen
unter 4.3.9.1 notwendig, dass die GOP 01645 EBM je Operation
bei jedem Abschnitt der Wirbelsäule und je Indikationsstellung
berechnungsfähig sein soll. Voraussetzung ist
dabei die genaue Angabe von Lokalisation und Indikation
für den Eingriff über den jeweils spezifischen ICD-10- Kode,
um die Zweitmeinungsverfahren voneinander abgrenzen zu
können.
Eingriffe bei lokal begrenztem und nicht
metastasiertem Prostatakarzinom
Des Weiteren hat der ergBA beschlossen, dass die GOP 01645
EBM zum 1. April 2025 in die Abschnitte 25.1 und 26.1 des
EBM aufgenommen wird. Somit können dann auch die Fachgruppen
Strahlentherapie und Urologie die GOP abrechnen.
Zum Hintergrund: Der G-BA hat am 19. September 2024 die
Zweitmeinungs-Richtlinie (Zm-RL) um Eingriffe bei lokal
begrenztem und nicht metastasiertem Prostatakarzinom
erweitert. Bisher können weder Strahlentherapeuten noch
Urologen, die durch den G-BA als Zweitmeinungsberechtigte
benannt sind, auf die GOP 01645 zugreifen. Mit dem
vorliegenden Beschluss des ergBA wird die GOP für beide
Fachgruppen abrechnungsfähig gemacht.
Die weiteren Details des Beschlusses finden Sie auf
der Internetseite des BA.
Glossar
Kürzel
BA
EBM
G-BA
GOP
KBV
MGV
OPS
SNR
Begriff
Bewertungsausschuss
Einheitlicher
Bewertungsmaßstab
Gemeinsamer
Bundesausschuss
Gebührenordnungsposition(en)
Kassenärztliche
Bundesvereinigung
morbiditätsbedingte
Gesamtvergütung
Operationen- und
Prozedurenschlüssel
Symbolnummer
03.2025 | 3
ABRECHNUNG
Nationale Demenzstrategie: EBA beschließt neue Leistung für
Videofallkonferenz ab 1. April 2025
Zur besseren Versorgung der zunehmend
an Demenz erkrankten Patienten
in Deutschland hat der EBA in
seiner 83. Sitzung einen Beschluss
zur Anpassung des EBM aufgrund der
Nationalen Demenzstrategie gefasst.
Demnach wird zum 1. April 2025 die
GOP 01443 für eine Videofallkonferenz
zwischen einem Vertragsarzt, der einen
Patienten mitbehandelt, und den
an der Versorgung des Patienten beteiligten
Pflegefachkräften beziehungsweise
Pflegekräften aufgenommen.
Sie ist analog anderer Fallkonferenzen
im EBM mit 86 Punkten bewertet und
wird zunächst außerhalb der morbiditätsbedingten
Gesamtvergütung vergütet.
Die GOP 01443 EBM ist höchstens dreimal
im Krankheitsfall und nur berechnungsfähig,
wenn im Zeitraum der
letzten drei Quartale unter Einschluss
des aktuellen Quartals ein persönlicher
Arzt-Patienten-Kontakt in derselben
Arztpraxis stattgefunden hat.
GOP Leistungsbeschreibung Bewertung
in Punkten
01443 Videofallkonferenz mit den an der Versorgung des Patienten beteiligten Pflegefachkräften
bzw. Pflegekräften
Obligater Leistungsinhalt
- Patientenorientierte Videofallbesprechung zwischen einem Vertragsarzt, der einen Patienten
mitbehandelt und der Pflege(fach)kraft/den Pflege(fach)kräften, die an der Versorgung des
Patienten in der Häuslichkeit des Patienten oder einer Pflegeeinrichtung oder einer beschützenden
Einrichtung beteiligt ist/sind in Bezug auf den chronisch pflegebedürftigen Patienten.
86
Mit dieser neuen Leistung wird der
EBM durch eine für jeden Vertragsarzt
berechnungsfähige Videofallkonferenz
ergänzt. Die bereits berechnungsfähige
GOP 01442 für eine Videofallkonferenz
mit Pflegekräften oder
Pflegefachkräften bei chronisch pflegebedürftigen
Patienten war bisher
nur für koordinierende Vertragsärzte
berechnungsfähig.
Durch die Aufnahme der aufgeführten
GOP in den EBM ergeben sich Folgeänderungen
in der Präambel der betroffenen
Fachkapitel und weiteren Bestimmungen
des EBM.
Die weiteren Details des Beschlusses
finden Sie auf der Internetseite
des BA.
4 | 03.2025
Mitgliederstatus bezogene
Teilnehmergebühren
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VERTRÄGE
VERORDNUNG
DMP-Atlas des Zi: Regionale Ergebnisse für Westfalen-Lippe
In der Ausgabe Januar 2025 von KVWL kompakt berichteten
wir bereits über den Qualitätssicherungsbericht des
Jahres 2023 für die Disease-Management-Programme (DMP)
in Westfalen-Lippe. Wichtig ist in diesem Zusammenhang
auch der DMP-Atlas des Zi. Das webbasierte und interaktive
Tool stellt ergänzende Auswertungen sowie regionale
Ergebnisse zum Erreichen der einzelnen Qualitätsziele zur
Verfügung.
Der DMP-Atlas des Zi berücksichtigt Daten zu den Qualitätssicherungszielen
sämtlicher DMP (Diabetes mellitus Typ 1
und Typ 2, Koronare Herzkrankheit, Asthma bronchiale,
COPD und Brustkrebs) in den KV-Regionen Westfalen-Lippe
und Nordrhein. Die Qualitätssicherungsziele werden hierbei
nicht nur für die 53 Landkreise und kreisfreien Städte
Nordrhein-Westfalens grafisch und tabellarisch aufbereitet,
sondern auch im Zeitverlauf für die Jahre 2014 bis 2023
dargestellt. Über Filter- und Sortierfunktionen können
hierbei individuelle Vergleiche – beispielsweise zwischen
einzelnen Kreisen – angestellt werden. Vertiefende Tabellen
erlauben zudem die Betrachtung des Erreichens von
Zielen stratifiziert nach Alter, Geschlecht und DMP-spezifischen
Teilgruppen. Bei Bedarf lassen sich die einzelnen
Ergebnisse exportieren.
Die Auswertungen sowie regionalen Ergebnisse
zum Erreichen der Qualitätsziele in den einzelnen
kreisfreien Städten und Landkreisen finden Sie im
DMP-Atlas NRW.
Den vollständigen Qualitätssicherungsbericht des
Jahres 2023 sowie die Berichte der vergangenen
Jahre finden Sie auf unserer Internetseite.
Formular 52: Bericht bei
Arbeitsunfähigkeit wird zum 1. April
2025 angepasst
Ab dem 1. April 2025 tritt eine überarbeitete Version des
Formulars 52 („Bericht für die Krankenkasse bei Fortbestehen
der Arbeitsunfähigkeit“) in Kraft. Das alte Formular
darf ab diesem Stichtag nicht mehr verwendet werden.
Die Änderungen im Überblick:
► Fokus auf relevante Daten: Die Krankenkassen erhalten
weiterhin Informationen zu diagnostischen, therapeutischen
und rehabilitativen Maßnahmen der Erkrankung,
die zur Arbeitsunfähigkeit geführt hat, sowie zu Art und
Umfang der Berufstätigkeit beziehungsweise zum zeitlichen
Umfang einer möglichen Arbeitsvermittlung.
► Reduzierte Datenerhebung: Bestimmte Angaben wie
der Zeitpunkt der voraussichtlichen Wiederaufnahme der
Arbeit oder Probleme bei der Überwindung der Arbeitsunfähigkeit
entfallen.
► Einfachere Struktur: Angaben zu geplanten Maßnahmen
sind nun übersichtlicher angeordnet.
Übergangsfrist für die sonstigen
Produkte zur Wundversorgung
wurde verlängert
Die Übergangsfrist für die Erstattungsfähigkeit sonstiger
Produkte zur Wundversorgung wird im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes
(GVSG) rückwirkend
zum 2. Dezember 2024 um zwölf Monate verlängert.
Zu den betroffenen Verbandmitteln gehören beispielsweise
neben nicht-formstabilen Produkten (z.B. Hydrogele in der
Tube) auch mit antimikrobiellen Substanzen behandelte
Produkte zur Wundbehandlung (z.B. Wundauflagen mit Polihexanid,
Silber, PVP-Jod).
Diese Produkte bleiben damit bis zum 2. Dezember
2025 zu Lasten der GKV verordnungs- und erstattungsfähig.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite.
Stichtag 1. April 2025
Das alte Formular darf ab April nicht mehr aufgebraucht
werden. Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig die Updates im
Praxisverwaltungssystem zu beziehen oder die neuen Formulare
zu bestellen.
6 | 03.2025
VERORDNUNG
Sprechstundenbedarf:
Neue Fallwerte
Die Prüfungsstelle hat der KVWL die aktuell
ermittelten Fallwerte für den Sprechstundenbedarf
mitgeteilt. Berechnungszeitraum
ist das Jahr 2023. Aus den Daten
des Jahres 2023 wird ein Durchschnittswert
(kein Richtgrößenwert wie bei Arznei-
und Heilmitteln) pro Fachgruppe
errechnet. Die Krankenkassen stellen der
KVWL zeitnah keine Verordnungsdaten
für den Sprechstundenbedarf zur Verfügung.
Eine Frühinformation kann nicht
erstellt werden. Daher finden Sie in der
Tabelle die Fallwerte des Jahres 2023 als
Durchschnittswert in Euro je Fall.
Fallwerte Sprechstundenbedarf 2023
Vergleichsgruppe
Allgemeinmediziner, Praktische Ärzte,
haus. Internisten
EUR je Fall
0,50
Anästhesisten 17,13
Anästhesisten mit Schmerztherapie 9,17
ärztl. Psychotherapeuten 0,24
Augenärzte 0,36
Chirurgen 5,92
Frauenärzte 0,55
Gastroenterologen 3,73
Hautärzte 1,86
HNO-Ärzte 0,29
Kardiologen 0,21
Kinder- und Jugendärzte 0,28
Kinder- und Jugendpsychiater 0,04
Mund-/Kiefer- u. Gesichtschirurgen 11,81
Nephrologen 0,77
Nervenärzte, FA für Neurologie u. Psychiatrie 0,12
Neurochirurgen 1,57
Neurologen 0,15
Onkologen 14,06
Orthopäden 1,82
Pneumologen 0,60
Psychiater, FA für Psychiatrie u. Psychotherapie 0,09
Radiologen, Nuklearmediziner, Strahlentherapeuten 0,88
Reha-Ärzte 0,40
Rheumatologen 1,03
übrige fachärztliche Internisten 2,47
Urologen 2,96
03.2025 | 7
VERORDNUNG
Informationen zu Änderungen der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
Im Folgenden haben wir die Beschlüsse und Änderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in einer aktuellen Übersicht
zusammengestellt. Zusammenfassungen der G-BA-Begründung eines belegten oder nicht belegten Zusatznutzens, der
jeweils zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) sowie daraus abzuleitende wichtige Hinweise zur Verordnung finden Sie online
unter
www.kvwl.de unter dem Menüpunkt Verordnung/Arzneimittelinformationen.
Die vollständigen Beschlüsse mit zusätzlichen Informationen zu den Entscheidungen im Detail finden Sie jeweils auf den Internetseiten
des G-BA. Zudem weisen wir immer darauf hin, wenn die KVWL oder die KBV hierzu noch ausführlichere Informationen
gegeben haben - zum Beispiel im ARZNEIMITTEL-INFOSERVICE (AIS). (Stand: 4. März 2025)
Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL)
Die Richtlinie regelt die Verordnung von Arzneimitteln durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und
in ärztlichen Einrichtungen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten. Die Richtlinie
konkretisiert Inhalt und Umfang der im SGB V festgelegten Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen auf der Grundlage des
Wirtschaftlichkeitsgebots im Sinne einer notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung unter Berücksichtigung
des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse und des Prinzips einer humanen Krankenbehandlung.
Anlage II: Lifestyle-Arzneimittel
Nach § 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V dürfen Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht,
nicht zu Lasten der GKV verordnet werden. Ausgeschlossen sind insbesondere auch Arzneimittel, die zur Abmagerung oder Zügelung
des Appetits oder zur Regulierung des Körpergewichts dienen. Weiterhin nennt das Gesetz Medikamente, die der Raucherentwöhnung,
der Verbesserung des Haarwuchses, der Behandlung der erektilen Dysfunktion und der Steigerung der sexuellen Potenz dienen.
Da es sich dabei um Arzneimittel handelt, deren Einsatz im Wesentlichen durch die private Lebensführung bedingt ist, ist jeder
Verbraucher für deren Finanzierung selbst verantwortlich. Der G-BA hat den gesetzlichen Auftrag, Einzelheiten zu diesen Arzneimitteln
in der Arzneimittel-Richtlinie zu regeln.
Melatonin
Mellozzan ®
Ergänzung einer Ausnahmeregelung zur Behandlung von Einschlafstörungen bei Kindern und
Jugendlichen von 6 bis 17 Jahren mit Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Störung (ADHS),
wenn Schlafhygienemaßen unzureichend waren.
Anlage III: Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse
Der G-BA kann die Verordnung von Arzneimitteln einschränken oder ausschließen, wenn die Unzweckmäßigkeit erwiesen oder eine
andere, wirtschaftlichere Behandlungsmöglichkeit mit vergleichbarem diagnostischen oder therapeutischen Nutzen verfügbar ist.
In Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie findet sich eine Übersicht über alle bereits bestehenden Verordnungseinschränkungen und
-ausschlüsse in der Arzneimittelversorgung. Zudem enthält sie Hinweise zur wirtschaftlichen Verordnungsweise von nicht verschreibungspflichtigen
Arzneimitteln für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Nr. 32 Hypnotika/ Hypnogene
oder Sedativa
Melatonin
Mellozzan ®
Ergänzung einer Ausnahmeregelung für die Behandlung von Einschlafstörungen bei Kindern und
Jugendlichen mit ADHS, wenn Schlafhygienemaßnahmen unzureichend waren. Die Zweckmäßigkeit
einer Weiterbehandlung ist innerhalb der ersten drei Monate und anschließend in regelmäßigen
Abständen zu beurteilen. Vor der Behandlung sollte zudem eine Dosisanpassung oder der
Wechsel der begleitenden ADHS-Medikation in Erwägung gezogen werden, wenn die Schlafstörungen
während der Behandlung mit Arzneimitteln gegen ADHS begonnen haben.
8 | 03.2025
VERORDNUNG
Nr. 35 Lipidsenker
Aktualisierung der Verordnungseinschränkung, der zweite Spiegelstrich wird wie folgt geändert:
b) ausgenommen bei hohem kardiovaskulärem Risiko
aa) bei über 10 % Ereignisrate/10 Jahre auf der Basis der zur Verfügung stehenden
Risikokalkulatoren
bb) aufgrund von Diabetes mellitus Typ 1 mit Mikroalbuminurie
cc) aufgrund von familiärer Hypercholesterinämie
dd) bei unter 10 % Ereignisrate/10 Jahre bei Vorliegen folgender risikoverstärkender
Erkrankungen
- Autoimmunerkrankungen wie systemischer Lupus erythematodes oder systemische
Entzündungserkrankungen mit vergleichbarem kardiovaskulärem Risiko,
- HIV-Infektion oder
- Schizophrenie, bipolare Störungen und Psychosen mit vergleichbarem kardiovaskulärem Risiko.
Nr. 35b Alirocumab
Praluent ®
Die Angabe der Fachärzte und Ärzte wird ergänzt:
„Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatz-Weiterbildung Kinder-Endokrinologie und
-Diabetologie, Kinder-Nephrologie oder Schwerpunkt Kinder-Kardiologie“
Anlage XII: (Frühe) Nutzenbewertung nach § 35a SGB V
Der G-BA hat im letzten Monat die unten aufgeführten Beschlüsse zum Zusatznutzen von neuen Arzneimitteln gegenüber einer
zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) getroffen. Die Beschlüsse sind Bestandteil der AM-RL und somit für die GKV verbindlich. In
den nächsten sechs Monaten wird der GKV-Spitzenverband mit den Herstellern einen neuen wirtschaftlichen Preis je nach Nutzenbewertung
des Arzneimittels aushandeln. Der heutige Preis, d. h. der Preis seit Markteinführung, kann also, insbesondere für Indikationen
ohne oder mit geringem Zusatznutzen, deutlich höher sein als der zukünftige verhandelte Preis. (Ist die Nutzenbewertung oder
der Verlauf der Preisverhandlungen ungünstig, haben einige Hersteller schon mit Marktrücknahme reagiert.) Bitte informieren Sie
sich vor der Verordnungsentscheidung genau zur indikationsbezogenen Nutzenbewertung des Arzneimittels und zur Preissituation,
und dokumentieren Sie Ihre Verordnungsentscheidungen in der Patientendokumentation.
Wirkstoff / Präparat Indikation / Anwendungsgebiet ERGEBNIS
Therapiegebiet: Onkologische Erkrankungen
Osimertinib
Tagrisso ®
Neues Anwendungsgebiet:
nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom,
Erstlinie, Kombination mit
Pemetrexed und platinhaltiger
Chemotherapie bei Erwachsenen.
Zusatznutzen nicht belegt.
Entrectinib
Rozlytrek ®
Neues Anwendungsgebiet:
Solide Tumore, Neurotrophe
Tyrosin-Rezeptor-Kinase
(NTRK)-Genfusion, histologieunabhängig,
bei Kindern zwischen
einem Monat und zwölf Jahren.
Zusatznutzen nicht belegt.
Durvalumab
Imfinzi ®
Neues Anwendungsgebiet: primär
fortgeschrittenes oder rezidiviertes
Endometriumkarzinom,
Erstlinientherapie, Kombination
mit Carboplatin und Paclitaxel;
Erhaltungstherapie bei Erwachsenen.
Zusatznutzen nicht belegt.
03.2025 | 9
VERORDNUNG
Wirkstoff / Präparat Indikation / Anwendungsgebiet ERGEBNIS
Durvalumab
Imfinzi ®
Neues Anwendungsgebiet:
primär fortgeschrittenes oder
rezidiviertes Endometriumkarzinom,
Kombination mit Carboplatin
und Paclitaxel; Erhaltungstherapie,
Kombination mit
Olaparib bei Erwachsenen.
Es wurden zwei Patientenpopulationen gebildet:
a) Patientinnen mit neu diagnostizierter Erkrankung.
Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen.
b) Patientinnen mit rezidivierender Erkrankung.
Zusatznutzen nicht belegt.
Olaparib
Lynparza ®
Neues Anwendungsgebiet:
primär fortgeschrittenes oder
rezidiviertes Endometriumkarzinom
mit pMMR, Kombination
mit Durvalumab, Erhaltungstherapie
bei Erwachsenen.
Es wurden zwei Patientenpopulationen gebildet:
a) Patientinnen mit neu diagnostizierter Erkrankung.
Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen.
b) Patientinnen mit rezidivierender Erkrankung.
Zusatznutzen nicht belegt.
Therapiegebiet: Krankheiten des Urogenitalsystems
Sparsentan
Filspari ®
Orphan-Drug:
Primäre Immunglobulin A -
Nephropathie, bei Erwachsenen.
Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen
Therapiegebiet: Krankheiten des Atmungssystems
Dupilumab
Dupixent ®
Neues Anwendungsgebiet:
COPD bei Erwachsenen.
Es wurden zwei Patientenpopulationen gebildet:
a) Erwachsene mit durch eine erhöhte Anzahl an Eosinophilen
im Blut gekennzeichneter COPD, die trotz einer
Kombinationstherapie aus ICS, LABA und LAMA oder, falls
ICS nicht angebracht ist, einer Kombinationstherapie aus
LABA und LAMA unzureichend kontrolliert ist, mit einem
Post-BD-FEV1 ≥ 50 % vom Soll.
Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen.
b) Erwachsene mit durch eine erhöhte Anzahl an Eosinophilen
im Blut gekennzeichneter COPD, die trotz einer
Kombinationstherapie aus ICS, LABA und LAMA oder, falls
ICS nicht angebracht ist, einer Kombinationstherapie aus
LABA und LAMA unzureichend kontrolliert ist, mit einem
Post-BD-FEV1 < 50 % vom Soll.
Zusatznutzen nicht belegt.
Therapiegebiet: Krankheiten des Verdauungssystems
Maralixibat
Livmarli ®
Neues Anwendungsgebiet:
progressive familiäre intrahepatische
Cholestase (PFIC), ab
einem Alter von drei Monaten.
Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen,
weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine
Quantifizierung nicht zulässt.
Risankizumab
Skyrizi ®
Neues Anwendungsgebiet: Colitis
ulcerosa, bei vorbehandelten
Erwachsenen.
Es wurden zwei Patientenpopulationen gebildet, je nach
Vortherapie.
Ein Zusatznutzen wurde nicht belegt.
10 | 03.2025
VERORDNUNG
Wirkstoff / Präparat Indikation / Anwendungsgebiet ERGEBNIS
Therapiegebiet: Stoffwechselkrankheiten
Insulin icodec
Awiqli ®
Diabetes mellitus Typ 2 bei
Erwachsenen.
Zusatznutzen nicht belegt.
Insulin icodec
Awiqli ®
Diabetes mellitus Typ 1 bei
Erwachsenen, Kombinationstherapie.
Es wurden zwei Patientenpopulationen mit jeweils zwei
Subgruppen gebildet, je nach Kombinationstherapie. Ein
Zusatznutzen wurde nicht belegt.
Therapiegebiet: Augenerkrankungen
Faricimab
Vabysmo ®
Neues Anwendungsgebiet: Makulaödem
infolge eines retinalen
Venenverschlusses bei Erwachsenen.
Es wurden zwei Patientenpopulationen gebildet. Ein Zusatznutzen
wurde nicht belegt.
Therapiegebiet: Infektionskrankheiten
Aztreonam/Avibactam
Emblaveo ®
Bakterielle Infektionen
• komplizierte intraabdominelle
Infektionen
• nosokomiale Pneumonie,
einschließlich beatmungsassoziierter
Pneumonie
• komplizierte Harnwegsinfektionen
• Infektionen aufgrund aerober
Gram-negativer Erreger mit begrenzten
Behandlungsoptionen
bei Erwachsenen.
Für alle Anwendungsgebiete gilt der Zusatznutzen als
belegt.
Nirsevimab
Beyfortus ®
Neues Anwendungsgebiet: Sekundärprophylaxe
von RSV-Infektionen,
Kinder während ihrer
2. RSV-Saison bei Kindern bis
zu 24 Lebensmonate.
Es wurden zwei Patientenpopulationen gebildet, je nach
Vortherapie. Ein Zusatznutzen wurde nicht belegt.
Therapiegebiet: Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe
ADAMTS13
Adzynma ®
ADAMTS13-Mangel bei kongenitaler
thrombotisch-thrombozytopenischer
Purpura (cTTP) bei
Kindern und Erwachsenen.
Es wurden zwei Patientenpopulationen gebildet. Es wurde
ein Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen
belegt, weil die wissenschaftliche Datengrundlage
eine Quantifizierung nicht zulässt.
Therapiegebiet: Krankheiten des Nervensystems
Vigabatrin
Kigabeq ®
Epilepsie, West-Syndrom bei
Kindern bis sieben Jahre.
Epilepsie, fokale Anfälle bei
Kindern bis sieben Jahre.
Die Nutzenbewertungsverfahren wurden nach einem Urteil
des Bundessozialgerichts aufgehoben, da es sich nicht um
einen neuen Wirkstoff handelt.
03.2025 | 11
FORUM
Besser mit Filter - Verborgene Gefahren im Klinikalltag:
Risiken durch Fremdkörper in Medikamentenampullen
Der CIRS-NRW-Bericht des 4. Quartals 2024
Wo man Risiken am wenigsten erwartet,
können alltägliche Abläufe im Klinikalltag
schnell zu Sicherheitsrisiken
werden. So zeigte ein aktueller Vorfall
im CIRS-NRW-Fallbericht Nr. 266102 in
einer Anästhesie-Abteilung, wie gefährlich
unscheinbare Routinehandlungen
werden können. Beim Öffnen
von 10 ml- und 20 ml-Glasampullen
wurden mehrfach Glassplitter beobachtet,
die sowohl in die Medikamentenlösung
als auch auf die Arbeitsfläche
gelangen können. Eine ähnliche
Gefahr wird im CIRS-NRW-Fallbericht
Nr. 263805 beschrieben, bei dem durch
Aufziehen eines Medikaments aus einer
Durchstechampulle ein Stück
Gummi herausgestanzt wurde. Solche
Ereignisse zeigen, wie schnell sich
kleine Partikel – ob Glas oder Gummi
– in den Blutkreislauf der Patienten
einschleichen können, die das Risiko
schwerwiegender Komplikationen wie
Thrombosen oder Embolien bergen.
Die Gefahren wurden rechtzeitig
erkannt und Gegenmaßnahmen
getroffen, um das Risiko von Partikelverunreinigungen
in Medikamentenampullen
zu reduzieren. Eine
umgesetzte Gegenmaßnahme war die
Einführung stumpfer Aufziehkanülen.
Diese minimieren das Risiko, dass kleine
Gummistücke versehentlich in die
Spritze gelangen. Sie bieten zugleich
für das Klinikpersonal einen besseren
Schutz vor Nadelstichverletzungen.
Darüber hinaus wurden im Fall
Nr. 266102 Sicherheitsvorkehrungen
getroffen, die die Implementierung
von Filtern und speziellen Entnahmekanülen
umfassen. Diese verhindern,
dass Partikel in die Spritze gelangen.
Darüber hinaus wurden die internen
Arbeitsrichtlinien (SOPs) angepasst,
um den sicheren Umgang mit Glasampullen
zu garantieren. Weitere Informationen
zu möglichen Maßnahmen
werden in dem jeweiligen Fachkommentar
zu den Berichten im CIRS-Portal
erläutert.
Die umgehend ergriffenen Maßnahmen
in den beschriebenen Fällen
verdeutlichen die Bedeutung eines
reaktiven Risikomanagements nach
Eintritt eines Risikoereignisses. Doch
um solche Risiken bereits im Vorfeld zu
verhindern oder abzuschwächen (proaktives
Risikomanagement), ist eine
enge Zusammenarbeit mit dem Qualitäts-
und Risikomanagement (QM und
RM) unerlässlich, insbesondere bei der
Verwendung von Medizinprodukten,
bei denen Fehler oder Risiken erst im
Nachhinein erkannt werden. Prospektive
Risikoanalysen im Rahmen des Arbeitsschutzausschusses
(ASA) und des
Einkaufs stellen unter Einbezug von
QM und RM sicher, dass medizinische
Produkte nicht nur hinsichtlich ihres
Kosten-Nutzen-Verhältnisses, sondern
auch in Bezug auf potenzielle Risiken
bewertet werden. Hierbei kommt der
Geschäftsführung eine entscheidende
Rolle zu, indem sie mithilfe des RM
fundierte Entscheidungen trifft, Maßnahmen
einleitet und präventiv Risiken
verhindert. Darüber hinaus ist es
über das RM möglich, die gewonnenen
Erkenntnisse oder möglichen Risiken
an das Klinikpersonal weiterzugeben.
Nur durch eine kontinuierliche Sensibilisierung,
vorausschauende Risikomanagementstrategien
und eine enge
Zusammenarbeit aller Beteiligten
kann es gelingen, die Patientensicherheit
nachhaltig zu gewährleisten.
Für das CIRS-NRW Team:
Susanne Eschkötter,
Risikomanagement ERGO
Versicherung AG
Iman Hammou,
Krankenhausgesellschaft NRW
12 | 03.2025
FORUM
Warum der
erste Eindruck nicht immer zählt
Der CIRS-NRW-Bericht des 1. Quartals 2025
Eine hohe Auslastung der Notaufnahmen
sowie strukturelle und kommunikative
Herausforderungen sind keine
neuen Probleme, haben sich jedoch
in den letzten Monaten deutlich verschärft.
Die Deutsche Gesellschaft
Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin
e.V. (DGINA) erhielt mit steigender
Frequenz Hinweise aus vielen
Notfallkliniken, die auf eine landesweite
schnell ansteigende Belastungssituation
in der Notfallversorgung
hindeuteten. Die beschriebenen Ausund
auch Überlastungsbeschreibungen
gingen über die bereits bestehende
hohe Belastung der Notfallkliniken
unter den Pandemiebedingungen weit
hinaus. Als wesentliche Probleme
wurden Overcrowding, Exit Block und
Personalmangel genannt. Besonders
in solchen Situationen sind schnelle
und präzise Entscheidungen essenziell,
da Verzögerungen oder Fehler die
Patientensicherheit gefährden. (1)
Zwei Fallberichte aus dem CIRS-NRW
(Fall-Nr. 266480 und Fall-Nr. 269084)
veranschaulichen die Problematik und
zeigen typische Herausforderungen
im Alltag einer Notaufnahme.
Im ersten Fall (Fall-Nr. 266480) suchte
eine Patientin mit kardialer Vorgeschichte
die Notaufnahme wegen
Brustschmerzen, Schwindel und Kurzatmigkeit
auf. Aufgrund von Überlastung
und Fehleinschätzung ihrer
Beschwerden wurde sie an die Hausarztpraxis
verwiesen, wo ein Infarkt
diagnostiziert und der Rettungsdienst
alarmiert wurde.
Im zweiten Fall (Fall-Nr. 269084) stellte
sich eine bereits bekannte Patientin
mit wiederkehrender subjektiver
Tachykardie, leichter Atemnot und einem
leichten Druckgefühl in der Brust
in der Rettungsstelle vor. Da frühere
Besuche keine stationäre Behandlung
erforderten, wurde sie zunächst
entsprechend triagiert. Während der
Wartezeit traten jedoch verstärkte
Schmerzen auf, woraufhin ein Arzt einen
Nicht-ST-Hebungsinfarkt (NSTE-
MI) diagnostizierte und die entsprechende
Versorgung einleitete.
Die Ersteinschätzung (Triage) ist ein
wesentliches Instrument des klinischen
Risikomanagements. Das System
entscheidet nicht, ob ein Patient
in die Notaufnahme gehört oder
nicht. Es soll ausschließlich sicherstellen,
dass der Patient, der Hilfe benötigt,
diese auch sofort bekommt. Ist
es nicht möglich, innerhalb der maximalen
Zielzeiten die Behandlung zu
beginnen, muss zwingend erneut triagiert
werden.
Die meisten Notaufnahmen sehen Patienten,
die häufiger wiederkommen. Es
gibt verschiedene Gründe, aus denen
sich Patienten erneut in der Notaufnahme
vorstellen. Hier besteht immer
wieder die Gefahr, sie basierend auf
vorherigen Diagnosen ohne erneute
Einschätzung als „nicht dringend“ zu
bewerten (Bias-Effekt). Diese
Patienten sollten immer durch eine erneute
Triage einer Dringlichkeitsstufe
entsprechend ihrer gegenwärtigen aktuellen
klinischen Situation zugewiesen
werden und nicht der Dringlichkeitsstufe
ihres letzten Besuches. (2)
Die initiale Einschätzung der Patientin
war im Fall-Nr. 269084 formal korrekt,
da sie entsprechend ihrer Symptomatik
triagiert wurde. Dennoch stellt
sich die Frage, ob die Triage allein in
Überlastungssituationen ausreicht
oder ob ergänzende Konzepte zur Patientensteuerung
in der Notaufnahme
erforderlich sind.
Jedes Konzept ist so gut wie seine Anwender,
die einen wesentlichen Einflussfaktor
darstellen. Auch wenn es
in der Notaufnahme bereits etablierte
Instrumente für die Ablauforganisation
wie die Triage gibt, besteht weiterhin
die Herausforderung, situationsgerecht
und flexibel zu agieren und
zu reagieren. Die fachliche Expertise
stellt hierbei die Grundlage für eine
sicherheitsorientierte Versorgung in
der Notaufnahme dar. Neben Fachexpertise
und methodischen Kompetenzen
stehen personelle Kompetenzen
wie die kooperative Zusammenarbeit
mit verschiedenen Berufsgruppen
und Fachdisziplinen sowie die empathische
Kommunikation mit allen
Akteuren im Vordergrund, aber auch
die Fähigkeit der vorurteilsfreien Einschätzung
einer Situation. Des Weiteren
bedarf es der Sensibilität und
Fähigkeit, in Notfällen oder unklaren
Situationen Entscheidungen zu treffen
und bei Gefahr eines unerwünschten
Ereignisses zeitnah, flexibel und
hierarchieübergreifend zu reagieren.
Die offene Kommunikation im Team
und eine interprofessionelle und interdisziplinäre
Zusammenarbeit der
Akteure an den Schnittstellen zeichnet
eine lernfördernde Kultur aus.
Aufbauend auf einem transparenten
Umgang mit Fehlern fördert sie die Sicherheit
und entsprechend die Sicherheitskultur,
die letztlich durch die
Haltung der Führungskräfte ge-prägt
ist. (3)
Abschließend bleibt festzuhalten: Die
Triage ist unverzichtbar, muss jedoch
in eine gelebte Sicherheitskultur eingebettet
werden.
Für das CIRS-NRW Team:
Susanne Eschkötter,
Risikomanagement ERGO
Versicherung AG
Iman Hammou,
Krankenhausgesellschaft NRW
Christoph Fedder,
Projekt-, Qualitäts- und Risikomanagement
Evangelische Stiftung
Volmarstein
Quellen:
(1) DGINA e. V.: 2. DGINA-Blitzumfrage bei den Notfallkliniken
zeigte eine anhaltende Belastungssituation, www.
dgina.de/aktuelles/zweite-dgina-blitzumfrage-ergebnisse-veroeffentlicht
(Zugriff am 14.02.2025)
(2) Mackway-Jones, Kevin, Martdsen, Janet, Windle, Jill
(Hrsg.) (2006): Ersteinschätzung in der Notaufnahme.
Das Manchester-Triage- System, Bern (Hans Huber Verlag)
(3) Weick, Karl E./Sutcliffe, Kathleen M. (2016): Das Unerwartete
managen. Wie Unternehmen aus Extremsituationen
lernen (Systemisches Management), 3. Auflage,
Stuttgart (Schäffer-Poeschel Verlag)
03.2025 | 13
FORUM
Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung und Transparenz tritt
zum 1. Januar 2026 in Kraft – geplante Veröffentlichung von
DeQS-Daten in einem Online-Portal
Der G-BA hat am 16. Januar 2025 die Erstfassung der Richtlinie
zur Qualitätsberichterstattung und Transparenz beschlossen.
Sie tritt – vorbehaltlich der Prüfung und Nichtbeanstandung
durch das Bundesgesundheitsministerium
– am 1. Januar 2026 in Kraft.
Die Richtlinie basiert auf Paragraf 136a Absatz 6 SGB V. Darin
hat der Gesetzgeber vorgegeben, dass vertragsärztliche
Daten der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung einrichtungsbezogen
veröffentlicht werden müssen und diese
risikoadjustiert sein sollen.
Die Veröffentlichungspflicht beschränkt sich auf Daten
nach Paragraf 299 SGB V und umfasst nach heutigem Stand
für den vertragsärztlichen Bereich die folgenden drei Verfahren
zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung
(DeQS-RL):
► QS PCI - Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie
► QS WI - Vermeidung nosokomialer Infektionen –
postoperative Wundinfektionen
► QS NET - Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen
einschließlich Pankreastransplantationen.
Daten der Erprobung des QS-Verfahrens ambulante psychotherapeutische
Versorgung (QS AmbPT) sowie Ergebnisse
der Qualitätsförderung nach Paragraf 135b SGB V und andere
Daten des KV-Systems sind nicht betroffen.
Die Daten sollen einrichtungsbezogen auf einem bundesweiten
Online-Portal veröffentlicht werden und eine vergleichende
Darstellung ermöglichen. Die erste Veröffentlichung
auf Basis der Daten von 2026 ist frühestens 2028
zu erwarten. Mit dem Portal sollen die Patienten bei ihrer
Arztsuche unterstützt werden. Für die Praxen ist vor Veröffentlichung
der Daten jeweils eine Korrektur- und Kommentierungsphase
vorgesehen.
Die „Vergleichsdaten“ eines Jahres werden nach drei Jahren
automatisch gelöscht. Wenn Vertragsärzte eine veröffentlichungspflichtige
Leistung vor Ablauf der drei Jahre nicht
mehr erbringen, werden die Daten vorzeitig gelöscht.
Zu den Kriterien zur Prüfung der Daten hinsichtlich ihrer
Geeignetheit und Erforderlichkeit für die Veröffentlichung
sowie zum Prüf- und Bewertungsprozesses hat der G-BA
noch keine Festlegungen getroffen.
Wir informieren Sie, sobald weitere Details bekannt sind.
Bei Fragen wenden Sie sich an das Team des Service-Centers.
Bitte beachten Sie auch die Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung
und Transparenz sowie die begleitende
Pressemitteilung des G-BA.
14 | 03.2025
FORUM
TI-Komponenten: Tipps zum Umgang und zur sicheren
Entsorgung
Aufgrund der Angriffe auf die Telematikinfrastruktur
während des Kongresses
des Chaos Computer Club im
Dezember 2024 sowie vermehrt gestellter
Anfragen in der Mitgliederberatung
der KVWL stellen wir Ihnen die
wichtigsten Tipps zum Umgang mit
den Komponenten der Telematikinfrastruktur
im Überblick vor.
Zu den zentralen Komponenten der
Telematikinfrastruktur gehören:
► Konnektor,
► Identitätskarte des Konnektors
(gSMC-K), im Gerät verbaut,
► Stationäres Kartenterminal,
► Identitätskarte des
Kartenterminals (gSMC-KT),
im Kartenterminal steckbar,
► Praxisausweis (SMC-B), im
Kartenterminal steckbar,
► Heilberufeausweis (eHBA), im
Kartenterminal steckbar.
Diese Komponenten haben Sie in der
Regel im Rahmen der Niederlassung
als Erstausstattung käuflich erworben
und refinanziert bekommen. Die Geräte
werden in sogenannter sicherer Lieferkette
bestellt und ausgeliefert.
Das bedeutet:
► Für den Bestellprozess müssen Sie
Ihre Identität nachweisen (z.B. Vorlage
eines persönlichen Ausweisdokuments
beim Anbieter, Postident-Verfahren
o.ä.),
► die Übergabe der Komponenten erfolgt
nur an festgelegte Adressen und
Personen gegen Unterschrift oder Bestätigung
durch den Zusteller,
► die Identitätskarten SMC-B und
eHBA sind über PINs geschützt, die
gesondert zugestellt werden, die eHBA
müssen zusätzlich kurzfristig aktiviert
werden.
Für diese Komponenten, Identitätskarten,
deren PINs und die Anmeldedaten
zu Konnektor und den Bestellportalen
gilt: Geben Sie diese nicht an Dritte
weiter. Ihre EC-Karte und PIN, sowie
die Daten für Ihr Online-Banking halten
Sie in der Regel auch geheim. Die
Aufbewahrung der Anmeldedaten,
Passwörter und PINs sollte an einer
zentralen und vor unbefugtem Zugriff
geschützten Stelle erfolgen (abschließbarer
Schrank/Safe).
Die genannten Komponenten müssen
für Ihre Praxis installiert und
konfiguriert werden.
Bitte beachten Sie: Der eHBA ist ein
persönliches Identifikationsdokument.
Wenn Sie in Ihrer Praxis vertreten
werden, muss der eHBA der
Vertretung eingerichtet und genutzt
werden!
Die Geräte sollten in einem geschützten
Bereich untergebracht werden,
zum Beispiel einem abgeschlossenen
Technikschrank oder -raum. Die SMC-B
sollte, wenn Sie mehrere Kartenterminals
besitzen, möglichst nicht im
Kartenterminal stecken, das an der
Anmeldung steht.
Kontrollieren Sie regelmäßig die an
Konnektor und Kartenterminal angebrachten
Siegel, um Manipulationen
zu erkennen.
Sollten Sie die Geräte nicht mehr
benötigen, empfehlen wir Ihnen
► die Deregistrierung des Konnektors
bei dauerhafter Außerbetriebnahme,
► das Pairing der Kartenterminals
mit dem Konnektor aufzuheben,
► alle Geräte auf Werkeinstellungen
zurückzusetzen,
► gSMC-KT und SMC-B zu entfernen
und diese, wenn sie nicht in anderen
Geräten weitergenutzt werden sollen
oder können (z.B. auf Grund des Ablaufs
der Zertifikate), zu zerstören.
Konnektor, Kartenterminals und
Identitätskarten sind Elektroschrott
und können bei Wertstoffhöfen oder
Sammelstellen für Elektroschrott ordnungsgemäß
entsorgt werden (siehe
auch Anleitung der Hersteller). Sie
gehören auf Grund der enthaltenen
Wertstoffe, Batterien und Elektronik
nicht in den Hausmüll! Häufig können
diese Komponenten auch über die
Dienstleister zurückgegeben werden.
Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere
inklusive der Anmeldedaten und
PINs, sollten Sie vermeiden, da diese
missbräuchlich genutzt oder sogar
Straftaten in Ihrem Namen begangen
werden können!
Bei Fragen zur Weitergabe und -nutzung
von Komponenten im Rahmen
eines Praxisübergangs melden Sie sich
gerne bei unserer Mitgliederberatung.
Weitere Informationen zur Entsorgung
und auch Links zu den Anleitungen
der Hersteller finden Sie im
Fachportal der gematik sowie im
Newsroom der gematik.
03.2025 | 15
FORUM
Windows 10: Support für das
Betriebssystem endet im Oktober 2025
Der Support des Betriebssystems Windows 10 endet am 14.
Oktober 2025. Bitte kümmern Sie sich mit ausreichend Vorlaufzeit
um die Planung mit Ihrem Dienstleister vor Ort /
Systemhaus (DVO).
Wir empfehlen in der Praxis grundsätzlich den Einsatz
der Professional Edition der Betriebssysteme
von Microsoft.
Sollten Sie bereits eine Windows 10 Professional-Lizenz besitzen,
ist das Update auf Windows 11 Professional in der
Regel kostenlos möglich. Sie müssen also grundsätzlich
keine zusätzliche Windows 11-Lizenz kaufen. Beim Wechsel
von der Home Edition auf die Professional Edition werden
Upgrade-Gebühren fällig.
Ebenso bedürfen die Datensicherung, Installation und ggf.
Einrichtung der Software einer Tätigkeit des DVO. Daraus
entstehen in der Regel Kosten. Lassen Sie sich ein Angebot
erstellen, falls die Leistung nicht über pauschale Wartungsverträge
abgedeckt ist.
Microsoft hat bei der Veröffentlichung von Windows 11
Hardwareanforderungen definiert, die Ihre Geräte erfüllen
müssen, um das System betreiben zu können. Diese machen
aktuelle und leistungsfähige Hardware erforderlich. Prüfen
Sie daher im Vorfeld, ob Ihre Geräte die Anforderungen
erfüllen oder ob ggf. neue Hardware angeschafft werden
muss (diese Hardware sollte direkt die Windows 11 Professional
Edition beinhalten, da dieses sogenannte Bundle hohe
Kostenvorteile bietet).
Bitte beachten Sie neben den Endgeräten auch die ggf. vorhandene
Hard- und Software für Ihre(n) Server. Auch die
Betriebssysteme Windows Server 2016 und 2019 werden (im
Standardfall) nicht mehr mit Sicherheitsupdates versorgt,
bei erweitertem Support läuft dieser im Januar 2027 bzw.
2029 aus. Berücksichtigen Sie dies bitte ebenfalls in Ihrer
Planung.
Unerwartete E-Mail-Post?
Vorsicht vor Phishing!
Auf Grund der nach wie vor hohen Anzahl an Diebstählen
von Zugangs- und Identitätsdaten per E-Mails, SMS oder
Messenger-App, auch Phishing genannt, geben wir Ihnen
hier Tipps zum richtigen Umgang mit unerwarteten und
unerwünschten digitalen Nachrichten.
Seien Sie vorsichtig, wenn Sie unerwartete Nachrichten bekommen,
die Links, Dokumentenanhänge wie Rechnungen,
Mahnungen etc., Informationen zu Kontoänderungen oder
die Aufforderung zu Datenprüfung oder -eingabe enthalten.
Insbesondere wenn zeitlicher Druck aufgebaut wird, z. B.
durch Androhung von Kontosperrungen, Strafzahlungen,
Mahngebühren oder Strafanzeige, sollten Sie aufmerksam
werden.
Prüfen Sie im Zweifel die Angaben über Ihnen bekannte
Kontakte und Kommunikationswege, z. B. Anruf des Absenders,
Nutzung der Webseite oder zugehörigen App.
Nutzen Sie hierzu aber nicht die Links/Telefonnummern
aus zugesendeten Nachrichten.
Leider werden die Nachrichten immer besser und zielgerichteter,
damit sind sie schwerer zu erkennen. Auch die
Absender sind bei E-Mails leider leicht zu fälschen.
Es gibt im Internet einige Angebote, um interaktiv und unterhaltsam
an die Prüfung von z.B. E-Mails herangeführt
zu werden. Haben Sie Zweifel, sollten Sie die E-Mails ungeöffnet
löschen. Auch eine möglichst sichere Konfiguration
von Internet-Browser und E-Mail-Client können das Phishing-Risiko
minimieren.
Mehr Informationen und anschauliche Videos finden
Sie u.a. auf den Internetseiten der KVWL und des
Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik.
Details zu den Produktlebenszyklus, häufige Fragen
und Antworten zum Systemwechsel sowie unterstützende
Tools finden Sie bei Microsoft unter folgenden
Schlagwörtern:
Upgrade auf Windows 11: FAQ
Windows 10 Home und Pro
Windows 11 Home und Pro
16 | 03.2025
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Seminare 1/2025
Weitere Seminarinformationen und Anmeldung: www.kvwlconsult.de — Tel.: 0231 / 94 32 39 54
Seminare für MFA
NEU! Was tun, wenn es in der
Arztpraxis zur Sache geht:
Deeskalationstraining für MFA
Die Teilnehmerinnen des Seminares lernen
in diesem Zusammenhang psychologische
Grundlagen, um in Konflikt- und eskalierenden
Situationen im Umgang mit Patienten
angemessen reagieren zu können. Zudem
werden Fallbeispiele aus der Arztpraxis
vorgestellt.
Datum: 9. April 2025
Ort: Ärztehaus Dortmund
Zeit: 14 bis 18 Uhr
Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)
Medical English – Einsteiger-Kurs
In diesem abwechslungsreichen Seminar
widmen wird uns dem für Sie relevanten
Fachvokabular und dessen richtiger Anwendung
in der Praxis.
Datum: 23. April 2025
Ort: Ärztehaus Dortmund
Zeit: 14 bis 18.15 Uhr
Kosten: 220 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Konstanze Getachew
Unzufriedene Patienten
In dem Seminar erhalten die Teilnehmer
zahlreiche fundierte Hinweise, wie sie
eskalierende und bedrängende Gespräche
und Angriffe durch geschickte und situationsangemessene
Anwendung von Kommunikationsstrategien
gezielt abbauen oder
minimieren können.
Datum: 7. Mai 2025
Ort: Ärztehaus Münster
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)
18 | 03.2025
NEU! Patienten im Ausnahmezustand:
Rhetorisches
Deeskalationstraining
In dem Seminar erhalten Sie zahlreiche und
fundierte Hinweise, wie Sie die aggressive
Eskalation von unangenehmen Gesprächen
durch geschickte und situationsangemessene
Anwendung von Kommunikationsstrategien
gezielt abbauen oder minimieren können. Sie
reflektieren zudem, wie Sie besser mit eigenen
Gefühlen von Wut, Ärger und Frustration
umgehen können und sich nicht provozieren
lassen.
Datum: 14. Mai 2025
Ort: Ärztehaus Münster
Zeit: 14 bis 18 Uhr
Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)
NEU! Konsequent und empathisch
als Teamleitung: Die hohe Kunst der
Gesprächsführung
In diesem Seminar werden Praxismanagerinnen
und Teamleiterinnen darin geschult, wie
sie durch effektive Kommunikation und empathisches
Verhalten ihre Teams erfolgreich
leiten können.
Datum: 4. Juni 2025
Ort: Ärztehaus Dortmund
Zeit: 9 bis 16 Uhr
Kosten: 255 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)
Medical English – Einsteiger-Kurs
In diesem abwechslungsreichen Seminar
widmen wird uns dem für Sie relevanten
Fachvokabular und dessen richtiger Anwendung
in der Praxis.
Datum: 4. Juni 2025
Ort: Ärztehaus Dortmund
Zeit: 14 bis 18.15 Uhr
Kosten: 220 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Konstanze Getachew
Intensivkurs Praxismanagerin
Ziel des Kurses ist es, Sie in den wichtigsten
Funktionen und Aufgabengebieten des
Praxis- und Selbstmanagements zu stärken.
Datum: 23. bis 27. Juni 2025
Ort: Ärztehaus Dortmund
Zeit: 9 bis 17 Uhr
Kosten: 765 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Delta Med / Cornelia Bahnen
NEU! Telefontraining für
Quereinsteiger
In der heutigen Zeit ist die telefonische Kommunikation
in Arztpraxen von entscheidender
Bedeutung. Dieses Seminar richtet sich
an Quereinsteigerinnen, die neu im medizinischen
Bereich sind und ihre Fähigkeiten im
Umgang mit Patienten am Telefon optimieren
möchten.
Datum: 25. Juni 2025
Ort: Ärztehaus Münster
Zeit: 9 bis 16 Uhr
Kosten: 255 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)
Ausbildung zur/zum
Datenschutzbeauftragten
Mit dieser Ausbildung im Rahmen unserer
Online-Fortbildung qualifizieren wir Sie zum
Datenschutzbeauftragten in der Arztpraxis.
Die Online-Fortbildung vermittelt sehr
praxisnah und kompakt umfassende Datenschutzkenntnisse
mit dem Schwerpunkt
„Arztpraxis“
Datum: 30. Juni bis 4. Juli 2025
Ort: online
Zeit: 10 bis 14.30 Uhr
Kosten: 520 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Delta Med
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Seminare für Ärzte
Medical English – Einsteiger-Kurs
In diesem abwechslungsreichen Seminar
widmen wird uns dem für Sie relevanten
Fachvokabular und dessen richtiger Anwendung
in der Praxis.
Datum: 23. April 2025
Ort: Ärztehaus Dortmund
Zeit: 14 bis 18.15 Uhr
Kosten: 220 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Konstanze Getachew
Unzufriedene Patienten
In dem Seminar erhalten die Teilnehmer
zahlreiche fundierte Hinweise, wie sie
eskalierende und bedrängende Gespräche
und Angriffe durch geschickte und situationsangemessene
Anwendung von Kommunikationsstrategien
gezielt abbauen oder
minimieren können.
Datum: 7. Mai 2025
Ort: Ärztehaus Münster
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)
Medical English – Einsteiger-Kurs
In diesem abwechslungsreichen Seminar
widmen wird uns dem für Sie relevanten
Fachvokabular und dessen richtiger Anwendung
in der Praxis.
Datum: 4. Juni 2025
Ort: Ärztehaus Dortmund
Zeit: 14 bis 18.15 Uhr
Kosten: 220 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Konstanze Getachew
Ausbildung zur/zum
Datenschutzbeauftragten
Mit dieser Ausbildung im Rahmen unserer
Online-Fortbildung qualifizieren wir Sie zum
Datenschutzbeauftragten in der Arztpraxis.
Die Online-Fortbildung vermittelt sehr
praxisnah und kompakt umfassende Datenschutzkenntnisse
mit dem Schwerpunkt
„Arztpraxis“
Datum: 30. Juni bis 4. Juli 2025
Ort: online
Zeit: 10 bis 14.30 Uhr
Kosten: 520 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Delta Med
NEU! Patienten im Ausnahmezustand:
Rhetorisches
Deeskalationstraining
In dem Seminar erhalten Sie zahlreiche und
fundierte Hinweise, wie Sie die aggressive
Eskalation von unangenehmen Gesprächen
durch situationsangemessene Anwendung
von Kommunikationsstrategien gezielt abbauen
oder minimieren können. Sie reflektieren,
wie Sie besser mit eigenen Gefühlen von
Wut, Ärger und Frustration umgehen können
und sich nicht provozieren lassen.
Datum: 14. Mai 2025
Ort: Ärztehaus Münster
Zeit: 14 bis 18 Uhr
Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)
03.2025 | 19
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
ONLINE-FORTBILDUNGSKATALOG: Umfassende Informationen über das gesamte Fort- und Weiterbildungsangebot
der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL finden Sie unter www.akademie-wl.de/katalog oder
www.kvwl.de (Terminkalender - Terminübersicht). Nutzen Sie den Online-Fortbildungskatalog oder die kostenlose Fortbildungs-App
unter www.akademie-wl.de/app, um sich zu Veranstaltungen anzumelden.
Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. med. Dr. h. c. Hugo Van
Aken, Münster
Stv. Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. med. Christoph Stellbrink,
Bielefeld
Ressortleitung: Elisabeth Borg
Geschäftsstelle: Gartenstraße 210—214, 48147 Münster
Postfach 40 67, 48022 Münster • Fax: 0251 – 9 29 22 49
E-Mail: akademie@aekwl.de
Internet: www.akademie-wl.de
Akademie-Service-Hotline: 0251 – 9 29 22 04
Anfragen & Informationen, Informationsmaterial,
Programmanforderung, Fragen zur Mitgliedschaft
eLearning-Angebote
Die eLearning-Angebote der Akademie für
medizinische Fortbildung werden stetig
ausgebaut und aktualisiert. Die Maßnahmen
werden über die Online-Lernplattform ILIAS
angeboten.
Ultraschallkurse
eKursbuch „PRAKTiSCHER
ULTRASCHALL“
Sonographie Abdomen, Retroperitoneum
einschl. Nieren, Harnblase, Thorax (ohne
Herz), Schilddrüse
Grundkurs (mind. 20 Module), Aufbaukurs
(mind. 16 Module), Refresherkurs (mind. 20
Module)
Demo-Version: www.akademie-wl.de/ilias
Teilnahmegebühr: 119 Euro (je Kursbuch)
Zertifiziert: 1 Punkt (je Modul)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14
eKursbuch „PÄDIATRiSCHER
ULTRASCHALL“
Sonographie in der Pädiatrie (mind. 10 Module)
Demo-Version: www.akademie-wl.de/ilias
Teilnahmegebühr: 119 Euro
Zertifiziert: 1 bzw. 2 Punkte (je Modul)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14
Ultraschall-Fortbildungskurse /
Workshops
Lungensonographie
Ein wertvolles diagnostisches Untersuchungsverfahren
sowohl in der Intensiv- und
Notfallmedizin als auch in der hausärztlichen
Versorgung
Termin: Samstag, 5. April 2025
Ort: Bottrop
Leitung: Dr. med. M. Markant, Bottrop, Dr. med.
U. Böck, Marl
Teilnahmegebühr: 439 bis 499 Euro
Zertfiziert: 11 Punkte (auch gem. §5 Abs. 4
RettG NRW anrechenbar)
Auskunft: 0251 / 9 29 22 14
Ultraschall-Refresherkurse
Sonographie – DEGUM-zertifiziert
Spannendes, Sportliches, Spezielles und allzu
oft Verpasstes
Termin: Donnerstag, 15. Mai 2025
Ort: Borkum
Leitung: Prof. Dr. med. B. Lembcke, Frankfurt
Teilnahmegebühr: 470 bis 540 Euro
Zertifiziert: 10 Punkte
Auskunft: Tel: 0251 929 22 14
Sonographie – DEGUMzertifiziert
Abdomen, Retroperitoneum, Harnblase und
Schilddrüse
Termin: Donnerstag, 19. September 2025
Ort: Gelsenkirchen
Leitung: Prof. Dr. med. B. Lembcke, Frankfurt
Teilnahmegebühr: 470 bis 540 Euro
(inkl. eKursbuch „Praktischer Ultraschall“
und DEGUM-Plakette)
Zertifiziert: 11 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14
Curriculare Fortbildungen
gemäß BÄK-Curricula
Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für
die kinder- und jugendärztliche Praxis
(40 Std.)
Blended Learning-Angebot
Präsenztermine: Sonntag, 11. bis 13. Mai 2025
Ort: Borkum
Leitung: Dr. med. K. A. Hameister, Unna, Dr.
med. H. Petri, Siegen
Teilnahmegebühr: 695 bis 795 Euro
Zertifiziert: 40 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 40
Medizinethik (40 UE)
Blended-Learning-Angebot
Präsenz-Termine: Modul 1: Fr./Sa., 21./22.
November 2025, Modul II: Fr./Sa., 7./8. Februar
2025 oder Fr./Sa., 6./7. Februar 2026 (zzgl.
eLearning / Quereinstieg möglich)
Ort: Schwerte
Leitung: Prof. Dr. med. B. Schöne-Seifert,
Prof. Dr. med. Dr. phil. J. Atzpodien, Münster,
Prof. Dr. phil. A. Simon, Göttingen, Dr. med.
B. Hanswille, Dortmund
Moderation: Dr. med. D. Dorsel, M.A., LL.M.,
Münster
Teilnahmegebühr: 625 bis 690 Euro (je Modul)
Zertifiziert: 24 Punkte (je Modul)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 36
Ärztlich begleitete
Tabakentwöhnung (28 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 15
Ernährungsmed. Grundversorgung
(100 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
Gesundheitsförderung und Prävention
(24 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 03
Geriatrische Grundversorgung (60 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 37
Klimawandel und Gesundheit (21 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 40
Hygienebeauftragter Arzt (40 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 10
Maritime Medizin (46 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 929 22 40
Medizin für Menschen mit intellektueller
Beeinträchtigung oder mehrfacher
Behinderung (100 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 38
Medizinische Begutachtung (64 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 01
Osteopathische Verfahren (160 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 11
Psychosom. Grundversorgung/Patientenzentrierte
Kommunikation (50 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 02
Psychotraumatologie (40 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
Psychotherapie der Traumafolgestörungen
(100 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
Reisemed. Gesundheitsberatung (32 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 10
Schmerzmedizinische Grundversorgung
– Erstbehandlung und Prävention (40 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 02
Verkehrsmed. Begutachtung (28 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 42
20 | 03.2025
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Curriculare Fortbildungen
Ärztliche Wundtherapie (54 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 21
Diagnostik und Therapie schlafbezogener
Atmungsstörungen (40 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 15
Hautkrebs-Screening (8 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 03
Homöopathie (120 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 929 22 40
Impfen – Auf dem Weg zu einem maßgeschneiderten
Impfschutz (17 UE)
Blended Learning-Angebot
Auskunft: Tel.: 0251 / 929 22 35
Sexuelle Gesundheit und sexuell
übertragbare Infektionen (STI) (44 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 15
Spezialisierte schlafmedizinische
Versorgung (40 UE)
Auskunft: 0251 / 9 29 22 40
Stressmedizin (52 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
Notfallmedizin
Notfälle in der Praxis –
Cardiopulmonale Reanimation
Zielgruppe: Ärzte, Zahnärzte, MFA, Praxisteams
u. Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe
Termine: Mittwoch, 9. April 2025 oder Mittwoch,
1. Oktober 2025
Ort: Bochum
Leitung: Prof. Dr. med. Chr. Hanefeld, Bochum
Teilnahmegebühr: 189 bis 229 Euro, Praxisteams
(bis 3 Pers.) 457 bis 517 Euro
Zertifiziert: 6 Punkte
Auskunft: 0251 / 9 29 22 24
Notfälle in der Praxis – Cardiopulmonale
Reanimation (6 UE)
Blended Learning-Angebot
Zielgruppe: Ärzte, Zahnärzte, MFA, Praxisteams
u. Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe
Präsenztermin: Mittwoch, 19. November 2025
(zzgl. eLearning)
Ort: Münster
Leitung: M. Breyer, Münster
Teilnahmegebühr: 199 bis 229 Euro, Praxisteams
(bis 3 Pers.) 487 bis 547 Euro
Zertifiziert: 8 Punkte
Auskunft: 0251 / 9 29 22 24
DMP
Vereinbarung nach § 73 a SGB V über die
Durchführung strukturierter Behandlungsprogramme
nach § 137 f SGB V
DMP-spezifische Online-Fortbildung
(je Modul 2 UE)
Zielgruppe: Ärzte, die im Rahmen der DMP-Verträge
tätig sind, und Interessierte
Asthma bronchiale/COPD (9 Module)
Diabetes mellitus (6 Module)
Koronare Herzkrankheit (7 Module)
Hinweis: Module frei wählbar
Ort: Online-Lernplattform ILIAS
Teilnahmegebühr: 39 bis 55 Euro (je Modul)
Zertifiziert: 4 Punkte (je Modul)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 15
Workshops / Kurse / Seminare
KPQM - KV-Praxis-
Qualitätsmanagement
Schulung zum Qualitätsmanagement
Termin: Samstag, 20. September 2025
Ort: Dortmund
Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. (FH) B. Schubert
MBA, Bottrop, Dr. med. R. Bredenkamp, Bad
Oeynhausen, Dr. phil. H.-J. Eberhard, Gütersloh
Teilnahmegebühr: 495 bis 575 Euro
Zertifiziert: 11 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 40
Qualifikation zum Moderator von
Qualitätszirkeln nach SGB V
Termine: Sonntag, 10. Mai (Borkum) oder
Samstag, 27. September 2025 (Dortmund) oder
Samstag, 29. November 2025 (Münster)
Leitung: Dipl.-Soz. Päd. L. Schmidt, Fröndenberg
Teilnahmegebühr: 545 bis 625 Euro
Hinweis: Förderung durch die KVWL möglich.
Zertifiziert: 12 Punkte (Münster/Dortmund),
Zertifizierung beantragt (Borkum)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 40
Spirometrie
Zielgruppe: Ärzte, Medizinische Fachangestellte
und Praxisteams
Termine: Mittwoch, 28. Mai und Mittwoch, 18.
Juni 2025 (zzgl. eLearning)
Ort: Online-Lernplattform ILIAS
Leitung: Dr. med. H. C. Blum, Hattingen
Teilnahmegebühr: 345 bis 395 Euro, Praxisteams
(max. 3 Pers.) 885 bis 985 Euro
Zertifiziert: 13 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14
Forum Arzt und Gesundheit
Stressbewältigung durch Achtsamkeit
Mindfulness-Based-Stress-Reduction
(MBSR)
Termine: Sonntag, 11. bis Dienstag, 13. Mai 2025
(Borkum) oder Dienstag, 13. bis Donnerstag, 15.
Mai 2025 (Borkum) oder Freitag, 28. bis Sonntag,
30. November 2025 (Möhnesee)
Teilnahmegebühr: 685 bis 999 Euro
Leitung: Dr. med. M. Weniger, Hattingen
Zertifiziert: 25 Punkte (Borkum), 33 Punkte
(Möhnesee)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
Resilienztraining
Zielgruppe: Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten
und Psychologen
Termin: Samstag, 13. September 2025
Ort: Münster
Leitung: Dr. med. M. Weniger, Hattingen
Teilnahmegebühr: 425 bis 489 Euro
Zertifiziert: 11 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
Qigong Yangsheng
Zielgruppe: Ärzte sowie weitere Interessierte
Termine: Sonntag, 11. bis Dienstag, 13. Mai 2025
(Borkum) oder Mittwoch, 14. bis Freitag, 16. Mai
2025 (Borkum) oder Freitag/Samstag, 26./27.
September 2025 (Möhnesee)
Leitung: Dr. med. S. Willeboordse, Drensteinfurt
(Möhnesee), Dr. med. I. Häfner-Gonser, Biberach/Riss
(Borkum)
Teilnahmegebühr: 395 bis 520 Euro
Zertifiziert: 15 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
03.2025 | 21
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Homöopathie
Der Erwerb der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“
ist in Westfalen-Lippe zukünftig
nicht mehr möglich, da die Zusatz-Weiterbildung
„Homöopathie“ am
1. Mai 2024 aus der Weiterbildungsordnung
der ÄKWL gestrichen worden ist.
Verbunden mit der Streichung aus der
Weiterbildungsordnung wurde die Akademie
für medizinische Fortbildung der
ÄKWL und der KVWL beauftragt, eine
Curriculare Fortbildung „Homöopathie“
auf der Grundlage des (Muster-)Kursbuches
„Homöopathie“ der Bundesärztekammer
zu entwickeln. In Zukunft soll
Ärztinnen und Ärzten im Kammergebiet
Westfalen-Lippe durch Teilnahme an der
Curricularen Fortbildungsmaßnahme die
Möglichkeit gegeben werden, sich im Bereich
der Homöopathie zu qualifizieren
und dies nach außen durch ein Zertifikat
der Ärztekammer Westfalen-Lippe entsprechend
ankündigen zu können. Die
Teilnahme an der Curricularen Fortbildung
„Homöopathie“ steht auch
Ärztinnen und Ärzten außerhalb des
Kammergebietes offen. Das Fortbildungscurriculum
„Homöopathie“ der
ÄKWL wurde gemeinsam mit dem Berufsverband
homöopathischer Ärzte in
NRW e. V., dem Deutschen Zentralverein
homöopathischer Ärzte e. V. sowie im
Bereich der Homöopathie engagierten
Ärztinnen und Ärzten entwickelt. Das
Fortbildungscurriculum vermittelt die
theoretischen und praktischen Grundlagen
zur Behandlung mit homöopathischen
Arzneimitteln, die aufgrund
individueller Krankheitszeichen als Einzelmittel
nach dem Ähnlichkeitsprinzip
angewendet werden. Die Inhalte werden
in Form von Blended-Learning vermittelt,
wobei sich Phasen in physischer
Präsenz und Phasen virtueller Präsenz
(Webinar) abwechseln. eLearning-Phasen
zum onlinegestützten Selbststudium
bereiten jeweils darauf vor.
IM ÜBERBLICK
Homöopathie
gem. Curriculum der Ärztekammer Westfalen-Lippe
120 UE (53 UE Präsenz / 47 UE Webinar / 20 UE eLearning)
Inhalte:
Die Curriculare Fortbildung Homöopathie umfasst insgesamt 120 Unterrichtseinheiten und wird
als modulares Konzept bestehend aus fünf Modulen angeboten. Nach den Modulen I – IV findet
jeweils ein 5 UE umfassenden Fallseminar statt. Jeweils vorbereitende eLearning-Phasen vor den
Modulen bzw. Fallseminaren.
Modul I (20 UE, davon 4 UE eLearning und 16 UE Präsenz)
Grundlagen der Homöopathie und Behandlung akuter Erkrankungen
Modul II (20 UE, davon 4 UE eLearning und 16 UE Präsenz)
Homöopathische Anamnese, Symptomenlehre, Repertorisation
Modul III (20 UE, davon 4 UE eLearning und 16 UE Präsenz)
Einführung in die chronischen Krankheiten
Modul IV (20 UE, davon 4 UE eLearning und 16 UE Präsenz)
Chronische Krankheiten – Verlaufsbeobachtung und zweite Verschreibung
Modul V (20 UE, davon 16 UE Präsenz und 4 UE eLearning)
Forschung und Dokumentation in der Homöopathie – fachspezifische
Einsatzmöglichkeiten, interdisziplinärer Austausch – inkl. Abschlusskolloquium
Termine
*Modul I: Freitag, 28. November 2025, 14 bis 20 Uhr, Samstag, 29. November 2025, 9 bis 18 Uhr
*Fallseminar I: Mittwoch, 10. Dezember 2025, 15 bis 19.15 Uhr
**Modul II: Freitag, 23. Januar 2026, 14 bis 20 Uhr, Samstag, 24. Januar 2026, 9 bis 18 Uhr
**Fallseminar II: Mittwoch, 28. Januar 2026, 15 bis 17.30 Uhr
*Modul III: Freitag, 20. März 2026, 14 bis 20 Uhr, Samstag, 21. März 2026, 9 bis 18 Uhr
**Fallseminar III: Mittwoch, 25. März 2026, 15 bis 17.30 Uhr
**Modul IV: Freitag, 29. Mai 2026, 14 bis 20 Uhr, Samstag, 30. Mai 2026, 9 bis 18 Uhr
**Fallseminar IV: Mittwoch, 3. Juni 2026, 15 bis 17.30 Uhr
*Modul V: Freitag, 10. Juli 2026, 14 bis 20 Uhr, Samstag, 11. Juli 2026, 9 bis 18 Uhr
Veranstaltungsort
*48147 Münster, Ärztehaus, Gartenstr. 210 – 214
**Webinar auf der ILIAS-Lernplattform
Leitung: Dr. med. A. Czimmek, Bocholt, R. Glaß, Münster, Dr. med. A. Krümpel, Wettringen
Kosten: 2995 Euro für Mitglieder, 3445 Euro für Nichtmitglieder
Auskunft: Falk Schröder, Tel.: 0251 / 9 29 22 40
Informationen zum Curriculum finden Sie hier.
Die Veranstaltung ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung der
ÄKWL mit 140 Punkten (Kategorie: K) anrechenbar.
22 | 03.2025
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Impfen und Impfmanagement
Keine medizinische Maßnahme seit dem
18. Jahrhundert hat so viel Leben retten
können, so viel Leid erspart und so viel
zur Verlängerung des Lebens beigetragen
wie die Impfungen! Dennoch werden
auch in Deutschland längst nicht alle
Möglichkeiten dieser bedeutsamen Prophylaxe
genutzt. Wir erleben so schwere
Infektionen mit Spätfolgen oder gar Todesfällen,
die vermeidbar gewesen wären.
Kompetenz im Bereich des Impfens führt
zu einem Imagegewinn für die Praxis
und damit zu einer intensiveren Patientenbindung.
Dort, wo auf breiter Basis
Wissen und aktuelle Informationen zum
Thema der Infektionsprophylaxe vermittelt
werden, nehmen Patientinnen und
Patienten gezielt auch Impfleistungen
im IGeLBereich wahr. In dem von der
Akademie für medizinische Fortbildung
der ÄKWL und der KVWL ausgerichteten
Impfseminar für Medizinische Fachangestellte
wird in enger Anlehnung an das
Impfseminar für Ärztinnen und Ärzte gezielt
die Theorie und die Praxis des Impfens
geschult. Dem gesamten Praxisteam
kommt eine wichtige Rolle im Rahmen
der Impfversorgung der Patienten zu.
IM ÜBERBLICK
Impfen und Impfmanagement für MFA
und Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe
gem. Curriculum der Bundesärztekammer (40 UE)
Inhalte:
Modul 1 – Rechtliche und medizinische Grundlagen von
Schutzimpfungen (10 UE)
Modul 2 – Organisation des Impfmanagements (14 UE)
Modul 3 – Hausarbeit zum Impfmanagement in der Praxis (8 UE)
Modul 4 – Erfahrungsaustausch zum Impfmanagement (8 UE)
Informationen zum Curriculum finden Sie hier.
Blended-Learning-Angebot
Termine:
eLearning (Lernplattform ILIAS): Montag, 28. Juli bis Freitag, 29. August 2025 (ein
Einstieg in die laufende eLearningphase ist möglich)
Virtuelle Präsenz (Lernplattform ILIAS): Samstag/Sonntag, 6./7.September 2025
Präsenz (Münster): Samstag, 13. Dezember 2025
Kosten: 649 Euro für Praxisinhaber/Mitglied, 749 Euro für Praxisinhaber/Nichtmitglied
Leitung: Dr. med. Steffen Galler, Bielefeld
Auskunft: Martin Jacke, Tel.: 0251 / 9 29 22 16
03.2025 | 23
MEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE
M IT
F ACHKOMPETENZ
A RBEITEN
Nutzen Sie auch das breite
Online-Fortbildungsangebot:
eLearning, Blended Learning
oder Webinar!
Fortbildungen für Medizinische
Fachangestellte und Angehörige
anderer Medizinischer Fachberufe
MEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE
M IT
F ACHKOMPETENZ
A RBEITEN
Spezialisierungsqualifikationen/
Curriculare Fortbildungen
Abrechnungsseminare
Medizinisch-fachliche
Fortbildungen
Notfalltraining
WIR HABEN DIE PASSENDE
FORTBILDUNG FÜR SIE
Bilden Sie sich mit der Akademie fort - in
zahlreichen Themenbereichen, in Präsenzform
oder digital. Frischen Sie bestehendes Wissen
auf oder erwerben Sie neue Kompetenzen!
` Alle Referentinnen und Referenten sind
Spezialisten auf ihrem Gebiet und geben ihr
Wissen fachlich und methodisch kompetent
weiter.
`
Werden Sie EVA! Die
Akademie bildet Sie zur Entlastenden
Versorgungsassistenz aus. Sie, die Praxis
und Ihre Patientinnen und Patienten profi
tieren davon.
`
Viele Fortbildungen sind modular
anrechenbar auf die Aufstiegsfortbildung
zum/zur Fachwirt/in für ambulante
medizinische Versorgung.
Fortbildungen für Medizinische Fachangestellte
und Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe
Termine 2024
Fordern Sie die MFA-
Broschüre kostenlos an unter
www.akademie-wl.de.
Hygiene und MPG
Kompetenztraining
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Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Akademie sind für Sie da und beraten Sie
ausführlich bei Fragen rund um das Angebot.
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Nutzen Sie zur Anmeldung unseren Online-Fortbildungskatalog
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