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FRÜHLING | 2025

Photovoltaik

Liebe Mitmieter,

liebe Mitmieterinnen,

beim Surfen im Internet bin ich

zufällig auf eine Pressemitteilung*

der Stadtwerke Stuttgart gestoßen,

die ich Ihnen nachstehend in einem

kurzen Auszug zusammenfassen

möchte:

Am 21.01.2022 unterzeichneten die

Stadtwerke Stuttgart (SWS) und die

SWSG einen Vertrag über den Ausbau

von Photovoltaikanlagen (PV).

Darin wurde vereinbart, dass die SWS

fortan alle geeigneten Dächer der

SWSG mit PV-Anlagen ausstattet.

Als angestrebte Leistung geht man

davon aus, dass rund 9.000 SWSG-

Wohnungen versorgt werden können.

Bei der Unterzeichnung des Vertrags

erklärte der Geschäftsführer

der SWSG, Herr Samir Sidgi, wörtlich:

„Durch die Kooperation bringen

wir nicht nur die Klimawende voran,

sondern können auch unsere Mieter*innen

von einem vergünstigten

Ökostromtarif profitieren lassen.“

Dieser SWSG-Energiewendetarif kann

von allen Mieter*innen genutzt werden,

deren Wohngebäude mit einer

PV-Anlage der SWS ausgestattet

wird.

Alle Informationen dazu finden Sie

unter

https://www.stadtwerke-

stuttgart.de/partner-

der-energiewende/swsg/

Walter Farkas

für den Vorstand des Beirats der

Mietervertreter*innen

*https://www.stadtwerke-stuttgart.de/

aktuelles-presse/archiv/2022/

In dieser Ausgabe

finden Sie:

Hornissen Seite 2

Winterdienst Seite 3

Erreichbarkeit Seite 4

Diese und frühere Ausgaben können Sie auch über die Website des Beirats der Mietervertreter*innen abrufen:

https://www.mieterbeirat-swsg.de/aktuelles.html


Hornissen

Winterdienst

Über Hornissen werden immer noch

und damit auch für uns – äußerst

mehr bezogen. Und damit beginnt

Wer freut sich nicht, wenn es bei uns

gar schaurige Geschichten erzählt.

nütz liche Tiere. So vertilgen die Be-

das Ganze von Neuem.

mal wieder richtig geschneit hat?

Ich erinnere mich an meine Jugend-

wohner eines Nestes am Tag bis zu

Aber mit diesem Schnee oder Glatt-

zeit, wo man sich unter uns immer

einem halben Kilogramm Insekten,

Sollten Sie trotz aller Vorsicht doch

eis gehen einige wichtige Gesetze

wieder berichtet hat, dass Hornissen

zu denen auch weitaus aggressivere

einmal gestochen werden, können

und damit geltende Regeln einher.

lebensgefährlich sind und drei Stiche

Wespen gehören können.

die Stiche zwar äußerst schmerzhaft

So gelten in Stuttgart folgende Vor-

ein Pferd töten können. Damals gab

sein, sind aber in ihrer Wirkung für

schriften* und die damit verbunde-

es noch kein Internet, und wir haben

Hornissen haben einen relativ kur-

die meisten Menschen ungefährlich.

nen Verhaltensweisen:

das zwangsläufig geglaubt. Die Folge

zen Lebenszyklus. Eine Population

Für Allergiker gilt das Gleiche wie

war, dass wir sofort jede Hornisse,

besteht immer aus einer Königin,

bei Wespenstichen – ergreifen Sie die

Hausbesitzer. Stellen Sie sich recht-

die in unser Sichtfeld kam, ins Jen-

Arbeiterinnen und den männlichen

vom Arzt empfohlenen Maßnahmen.

zeitig auf Schnee und Eis ein. Sobald

seits befördert haben. Diese Vorge hens-

Drohnen. Die Königin, die Arbeite-

Wenn es trotzdem im Verlauf des

es glatt wird, sind Sie in der Verant-

weise wäre heute ein gravierender

rinnen und die Drohnen sterben im

Sommers vorkommen sollte, dass

wortung und haften, wenn jemand

Verstoß gegenüber dem Naturschutz-

Herbst. Überleben werden nur ein

eventuell eine Umsiedlungsaktion

verunglückt, weil bei Ihnen nicht or-

gesetz und kann in Baden-Württem-

paar Jungköniginnen, die sich zum

notwendig werden könnte, wenden

dentlich geräumt und gestreut ist.

berg mit bis zu 50.000 € Bußgeld

Überwintern in geschützte Ecken, wie

Sie sich bitte an den für Sie zustän-

Das gilt nicht nur für die Zuwege zur

bestraft werden. Dabei gilt das nicht

hinter Baumrinde, in Mauerritzen

digen Objektbetreuer. Alles in allem

Haustür. In der Regel sind Sie auch

nur für das Töten, sondern auch für

oder auch im Erdreich verkriechen.

empfiehlt sich aber ein bisschen

verpflichtet, den öffentlichen Gehweg

das Beschädigen und Zerstören von

Mit Beginn der wärmeren Jahres-

mehr Gelassenheit.

vor dem Haus freizuhalten.

Nestern und auch für das Fangen

und Verletzen von Hornissen.

zeit suchen sich die Jungköniginnen

geeignete Plätze, um neue Nester

zu bauen. Alte Nester werden nicht

Walter Farkas

für den Vorstand des Beirats der

Mietervertreter*innen

Mieter. Bei der SWSG kommen bei den

meisten Mietverhältnissen Dienst-

nem Unfall eventuell eine Mitschuld

bekommen.

den 15.1., erinnern. Chaos pur auf

Straßen und Gehwegen. Meine Katastrophen-App

hat mir schon am

Hornissen sind von Natur aus fried-

leister für den Räum- und Streu-

Folgendes gilt zusammengefasst

Montagabend eine Warnmail mit dem

fertige Tiere, die sich gegenüber

dienst zum Einsatz, deren Kosten

für den Winterdienst:

Hinweis „Achtung, ab 2.00 Uhr mor-

Menschen nicht aggressiv verhalten.

über die Betriebskosten an die Mie ter-

Gehwege müssen bei Schnee und

gens Gefahr von Blitzeis, äußerste

Sie verteidigen sich, wenn man sie

innen und Mieter weitergegeben wer-

Eisglätte montags bis freitags bis

Vorsicht ist angebracht“ geschickt.

angreift. Deshalb gilt: einfach Ruhe

den. In wenigen Einzelfällen über-

7:00 Uhr, samstags bis 8:00 Uhr und

Es kam zu zahlreichen Unfällen in

bewahren und die Tiere nicht unnö-

trägt der Mietvertrag Ihnen als Mie-

sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr ge-

der ganzen Stadt.

tig reizen. Vermeiden Sie hektische

ter oder Mieterin die Pflicht zum

räumt und gestreut werden. Wenn es

Bewegungen und das Anblasen der

Winterdienst. Dann müssen Sie Opfer

tagsüber zu Schnee- oder Eisglätte

Die SWSG nimmt die Regeln des

Tiere. Damit erreichen Sie nur das

von Glätteunfällen entschädigen,

kommt, muss bis 21:00 Uhr geräumt

Winterdienstes sehr ernst. Sollte es

Gegenteil. Sollte sich in Ihrem unmit-

wenn Sie nicht rechtzeitig geräumt

werden. Die Räumbreite muss min-

trotzdem dazu kommen, dass einzel-

telbaren Umfeld ein Hornissennest

haben. Schließen Sie unbedingt eine

destens 1,50 Meter betragen. Der an-

ne Bereiche nicht wie vorgesehen ge-

befinden, geht erstmal keine Gefahr

Privathaftpflichtversicherung ab, falls

fallende Schnee darf dabei nicht auf

streut oder geräumt werden, zögern

für Sie aus. Sollte es, aus welchen

Sie noch keine haben.

die Fahrbahn geworfen werden. Der

Sie nicht, sich umgehend an die Ser-

Gründen auch immer, zu nicht pro-

Einsatz von Streusalz ist in Stuttgart

vice-Hotline der SWSG zu wenden

vozierten Angriffen gegen Personen

Fußgänger. Achten Sie als Fußgän-

verboten, wobei bei auftretendem

(0711 – 9302 222). Ihre Meldungen

kommen, haben Sie die Möglichkeit,

ger/in selbst darauf, ob die Witte-

Blitzeis Ausnahmen gemacht werden

helfen, die Qualität des Winterdiens-

dies zu melden. Besonders geschulte

rungsverhältnisse Glätte vermuten

können. Dabei sollte es aus Umwelt-

tes kontinuierlich zu verbessern.

Fachleute werden dann versuchen,

lassen. In solchen Fällen sollten Sie

gründen äußerst sparsam eingesetzt

das Nest umzusiedeln und an anderer

Stelle wieder zu installieren.

Greifen Sie bitte nicht zur Selbst-

besonders vorsichtig sein. Denn alle

sind verpflichtet, sich bei einer erkennbaren

Gefahr selbst zu schützen.

werden.

Jeder wird sich an die Nacht vom

Walter Farkas

für den Vorstand des Beirats der

Mietervertreter*innen

hilfe! Hornissen sind für die Natur –

Daher können Sie ansonsten bei ei-

Dienstag, dem 14.1., auf Mittwoch,

*Auszug



Erreichbarkeit

Sehr geehrte Mieterinnen

und Mieter,

wir vom Vorstand des Beirats der

Mietervertreter*innen wenden uns

heute in eigener Sache an Sie: Immer

wieder erreichen uns Ihre Anrufe,

auch samstags oder sonntags

oder unter der Woche in den späten

Abendstunden.

Wir möchten deshalb noch einmal

deutlich darauf hinweisen, dass wir

keine Angestellten der SWSG sind

und unsere Tätigkeit für Sie ausschließlich

ehrenamtlich leisten.

Selbstverständlich nehmen wir Ihre

Anliegen alle ernst, bitten aber um

Verständnis dafür, dass wir keine

Möglichkeiten haben, zum Beispiel

bei einem Heizungsausfall aktiv zu

werden.

Für Störungen jeglicher Art wenden

Sie sich bitte immer an die Hotline

der SWSG. Dabei sollten Sie gewisse

Regeln beachten. Melden Sie sich

immer mit dem vollen Namen und

Ihrer ganzen Adresse. Außerdem

benötigen Sie immer Ihre Vertragsnummer.

Diese finden Sie auf Ihrem

Mietvertrag oder anderen Schriftstücken

der SWSG.

Melden Sie das Vorkommnis bzw.

den Schaden möglichst umfassend

und lassen Sie sich vom Mitarbeiter

oder der Mitarbeiterin der Hotline

den Namen und die zu Ihrer Meldung

erstellte Fallnummer geben.

Außerdem sollten Sie sich unbedingt

eine kurze Notiz mit den Angaben

machen. Zur Ergänzung des

Vorganges können Sie das Ganze

noch schriftlich an die E-Mail-

Adresse „service@swsg.de“ schicken.

Sollte es im Zusammenhang mit

Ihrer Meldung in der Folge zu Irritationen

kommen, können Sie uns

gerne informieren und wir werden

dann bei den Verantwortlichen der

SWSG nachfragen.

Wir haben für Sie folgende Zeiten,

unter denen einer vom Vorstand in

der Regel erreichbar ist, festgelegt:

Montag bis Freitag von

9:00 bis 12:00 Uhr und von

15:00 bis 17:00 Uhr.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Walter Farkas

für den Vorstand des Beirats der

Mietervertreter*innen

Wichtige Adressen

Leserbriefecke*

Vorstand und Projektgruppe

Betriebskosten:

Bärbel Siebert (Vorstand & Büro)

Tunzhofer Straße 23

70191 Stuttgart

Tel.: 0711 / 25717 25

Walter Farkas

Walter-Sigel-Straße 12

70439 Stuttgart

Tel.: 0711 / 800 11 44

Horst Fleischmann

Solferinoweg 13F

70565 Stuttgart

Tel.: 0711 / 715 6580

Redaktionsteam:

Walter Farkas (Chefredakteur)

Horst Fleischmann

Bärbel Siebert

Kontakt:

Stuttgarter Wohnungs- und

Städtebaugesellschaft mbH

Mieterbeirat

Augsburger Straße 696

70329 Stuttgart

Tel.: 0711 / 9320-222

www.mieterbeirat-swsg.de

mieterbeirat@swsg.de

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Schreiben Sie uns! Ihre

Meinung ist gefragt. Lob,

Anerkennung und Verbesserungsvorschläge

sind

genauso will-

kommen wie

konstruktive

Kritik.

*Bitte beachten Sie, dass wir uns

vorbehalten, Ihren Leserbrief

mit Namen zu veröffentlichen und

ggf. kürzen.

Impressum

Herausgeber:

Beirat der Mietervertreter*innen der SWSG

Redaktion ,,Mietervertreter*innen aktuell“

Verantwortlich:

Walter Farkas

Walter-Sigel-Straße 12

70439 Stuttgart

Bildnachweis:

Shutterstock

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