NK_04_2025_SBS_Abmahnungen
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ACHTUNG ABMAHNUNG! 17
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ABMAHNVERBÄNDE AUF HOCHTOUREN:
HIERAUF MUSS MAN ACHTEN
Unternehmen setzen Werbung gezielt
ein, um ihre Produkte hervorzuheben
und sich von der Konkurrenz
abzuheben. Doch wenn sie dabei
über das Ziel hinausschießen und mit
unzulässigen Werbeaussagen werben,
drohen Abmahnungen – und die
können teuer werden. Das Team der
Hamburger SBS LEGAL Rechtsanwälte
hat für Sie die häufigsten Abmahn-
Claims zusammengetragen; hierauf
muss man achten:
Wettbewerber wollen sich durch
unlautere Werbung einen Vorteil
verschaffen
Viele Unternehmen setzen auf unlautere
Werbung, um sich einen Wettbewerbsvorteil
zu verschaffen und Verbraucher
gezielt zu beeinflussen. Besonders
im Online-Marketing, aber
auch im Direktvertrieb und Network-
Marketing ist irreführende Werbung
weit verbreitet. Besonders heikel sind
dabei gesundheitsbezogene Werbeaussagen
(Health Claims), die strengen
rechtlichen Vorgaben unterliegen.
Angaben mit Gesundheitsbezug nur
unter strengen Umständen gestattet
Oft nutzen Unternehmen Angaben
mit Gesundheitsbezug, wie alle möglichen
Krankheiten geheilt werden
können, um ihr Produkt gegenüber
den anderen hervorzuheben. Doch
diese sind nur unter strengen Umständen
gestattet.
Abmahnung von Babywasser
Der Verwaltungsgerichtshof hat 2020
zu unlauteren Health-Claims bei der
Bewerbung von Babywasser entschieden:
Ein natürliches Mineralwasser
darf nicht mit den Angaben
„hochwertige Wasserqualität und abkochen
nicht erforderlich“ beworben
werden.
Hierbei handelt es sich nämlich um
sogenannte Irreführung durch Selbstverständlichkeiten.
Mineralwasser- und Quellwasser-VO
schreibt Voraussetzungen vor
Die Mineralwasser- und Quellwasser-
VO gibt vor, welche Voraussetzungen
ein natürliches Mineralwasser erfüllen
muss. Darunter fallen zum Beispiel
die ursprüngliche Reinheit und
die Freiheit von Mikroorganismen.
Wenn man nun aber die Bezeichnung
eines hochwertigen Mineralwassers
nutzt, obwohl es gerade den allgemeinen
Voraussetzungen, die die Verordnung
vorschreibt, genügt, so erweckt
dies fälschlicherweise bei einem
Verbraucher den Eindruck einer
besseren Wasserqualität als bei vergleichbaren
Produkten.
Ebenso kann die Aussage, dass ein
Abkochen nicht erforderlich sei, suggerieren,
dass dies bei Konkurrenzprodukten
notwendig wäre – was irreführend
ist.
bis 1500 Euro auf Unternehmen zukommen.
Hinzu kommen noch die
Änderungen an der Werbung, welche
auch hohe Kosten und Zeitaufwand
verursachen können.
Unternehmen haften unter Umständen
auch für ihre Partner
Besonders knifflig wird es für Unternehmen,
die Vertriebspartner haben,
die sich ihrerseits um die Vermarktung
der Produkte kümmern. Denn
unter Umständen haften sie auch für
die Partner, wenn diese sich unlauterer
Werbung bedienen. Dies wurde
höchstrichterlich entschieden.
Auf die Verträge kommt es an
Amazon konnte sich der Haftung für
unlauterer Werbung auf ihrer Plattform
durch Vertriebspartner entziehen.
Dies konnte durch clevere Verträge
mit den Vertreibern und Affiliateverträge,
die sich der Webseite bedienen,
möglich gemacht werden.
Ihre vertraglichen Regelungen wurden
so ausgestaltet, dass dem Riesenkonzern
keine Einwirkungsmöglichkeit
auf die Werbung der Vertragspartner
eingeräumt wurde. Und ohne
Einwirkungsmöglichkeit kann Amazon
auch nicht für Verstöße gegen die
Verordnung verantwortlich gemacht
werden.
Achtung vor formalen Stolperfallen
Doch neben unlauteren Health-Claims
sollten Unternehmen sich auch vor
formalen Stolperfallen hüten. Denn
neben der irreführenden Verwendung
von Health-Claims gibt es auch einige
objektive Hürden zu berücksichtigen,
die bei Nichtbeachtung eine Abmahnung
mit sich ziehen kann.
Die Mineralwasser- und Quellenverordnung
sieht vor, dass die Angabe
des Ortes oder der Name der Quelle
mindestens eineinhalbmal so hoch
und breit sein muss wie der größte
Buchstabe, der für diese Handelsbezeichnung
genutzt wird. Das gelte
sinngemäß auch für die Werbung für
das Produkt.
Die Bewerbung von Produkten ist eines
der Schlüsselelemente im erfolgreichen
Vertrieb eines Unternehmens.
Doch auch wenn sie nötig ist,
um die eigenen Produkte von denen
der Konkurrenz abzuheben, so kann
es teuer werden, wenn durch unlautere
Werbung über das Ziel hinausgeschossen
wird.
SBS LEGAL – sichert Sie und Ihr
Unternehmen ab
Wie die oben genannten Fälle zeigen,
kann die effiziente Bewerbung von
Produkten äußerst komplex sein. Es
ist empfehlenswert, im Wettbewerbsrecht
ein besonders erfahrenes Anwalts-Team
zu beauftragen, Health-
Claims auf ihre Zulässigkeit prüfen zu
lassen, um die Werbung abmahnsicher
zu machen.
Viele Abmahnvereine haben es auf
Nutzer von Affiliate- und Vertriebspartnern
abgesehen. SBS-LEGAL
Rechtsanwälte prüfen Ihre Verträge
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Der Erstkontakt zu SBS LEGAL ist immer
kostenlos.
Welche Health-Claims gemacht werden
dürfen, ist in der Health-Claim-
Verordnung geregelt. Im Umkehrschluss
bedeutet dies, dass Aussagen,
die darüber hinausgehen, nicht
getätigt werden dürfen.
Daher sollte, wenn mit Health-
Claims geworben wird, sich stets
versichert werden, ob diese auch
gestattet sind.
Unternehmen aufgepasst: Abmahnverbände
sind auf Hochtouren
Es heißt zurzeit jedoch: Unternehmen
aufgepasst. Denn Abmahnverbände
sind auf Hochtouren und haben vor
allem die Nutzung von Affiliates und
Werbepartnern im Blick. Diese große
Abmahnbewegung kann teuer werden:
Bei der Nutzung von unlauterer
Werbung können Strafen von 1000
André Schenk, LL.M. Eur.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für
gewerblichen Rechtsschutz
Jannik Pfannenstiel
Rechtsanwalt für den Gewerblichen
Rechtsschutz, Lebensmittel-
und Kosmetikrecht
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