immobilia 2025/04 - SVIT
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SCHWEIZ
# 04 — APRIL 2025 — 92. Jahrgang / Erscheint monatlich / CHF 7.– / www.svit.ch
IMMOBILIA
Swiss Real
Estate Forum
26. – 27.06.2025
FOKUS
ATILLA FÄRBER &
CHRISTOPH
GIGER IM
INTERVIEW
04
POLITIK
LEX KOLLER
VERSCHÄRFEN?
12
WIRTSCHAFT
LEBENSZYKLUS-
KOSTEN IM BLICK
14
DAS VERSTECKTE
MEHRFAMILIENHAUS
BAU & HAUS
PV UND DACH-
GRÜN – EIN
WIDERSPRUCH?
40
EDITORIAL
VON—ANDREAS INGOLD
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POLITISCH
INDUZIERTER
KONTROLLWAHN
Die Sozialdemokratische Partei des Kantons
Waadt hat Ende März eine Volksinitiative lanciert,
die auf dem Kantonsgebiet eine flächendeckende
Mietzinskontrolle und massive Beschränkungen
des Rechts der Eigentümer von Mietliegenschaften
fordert. So soll nach Bauarbeiten eine zehn Jahre
dauernde Überwachung der Mietzinse gelten. Mieter
müssten obligatorisch vor jeder Renovation und
jedem Umbau konsultiert werden. Bei Entmietungen
von Liegenschaften müssten den Mietern Wohnungen
zu vergleichbaren Bedingungen angeboten
werden. Und die Gemeinden hätten auf dem gesamten
Kantonsgebiet ein Vorkaufsrecht.
WEHRET DEN
ANFÄNGEN!
ANDREAS INGOLD
Würden Sie unter diesen Bedingungen noch in
Liegenschaften im Kanton Waadt investieren? Viele
werden diese Frage mit Nein beantworten. Oder
Eigentümer werden sich auf Pinselsanierungen
beschränken, weil umfassende Erneuerungen verunmöglicht
werden. Beides wird den Mietern mittel-
und langfristig nicht dienen, weil Wohnraum
noch knapper und der Gebäudezustand erodieren
wird. Wenn die gleiche Partei Netto-Null im Gebäudesektor
fordert, so handelt sie mit dieser neuesten
Initiative schizophren.
Eigentlich geht es um viel mehr: Private Eigentümer
von Mietliegenschaften sollen mehr und
mehr aus dem Wohnungsmarkt verdrängt werden
und dem sozialen Wohnungsbau Platz machen. Die
Linken verkennen jedoch wichtige Tatsachen: Nur
mehr Bautätigkeit entspannt die Marktsituation.
Mehr Regulierung trübt hingegen die Investitionslaune
und treibt die Mietzinse sogar nach oben. Und
ohne private Eigentümer und institutionelle Investoren
ist der Wohnraumbedarf nicht zu befriedigen.
Die Mutterpartei hat ihrerseits eine nationale
Volksinitiative für mehr Kontrolle am Mietwohnungsmarkt
angekündigt. Darum gilt in Bezug auf
die Waadt: «Wehret den Anfängen!»
2
IMMOBILIA / April 2025
INHALT
IMMOBILIA —INHALT NR. 04 APRIL 2025
FOKUS
04 «WIR FINDEN DAS VERSTECKTE MEHRFAMILIENHAUS»
Die Raumpioniere sind auf die Erschliessung von Nutzungspotenzialen
bestehender Wohnliegenschaften spezialisiert. Atilla Färber und Christoph
Giger sehen darin einen Beitrag zur Innenverdichtung.
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
12
IMMOBILIENPOLITIK
BUNDESRAT WILL LEX
KOLLER VERSCHÄRFEN
DIE REGIERUNG LEHNT DIE NACHHALTIGKEITS-
INITIATIVE AB, WILL ABER GLEICHZEITIG DIE
FOLGEN DER ZUWANDERUNG BEKÄMPFEN.
14
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
NACHHALTIGKEIT ZAHLT
SICH AUS
VIELE BAUHERRSCHAFTEN UND PLANENDE
WISSEN ZU WENIG ÜBER NACHHALTIGKEIT
BEIM BAUEN.
40
BAU & HAUS
PV UND DACH
BEGRÜNUNG
RICHTIG GEPLANT UND GEBAUT, ERGIBT DIE
KOMBINATION VON DACHBEGRÜNUNG
UND SOLARANLAGEN EINEN NUTZEN FÜR ALLE.
17 BAUHERRENBERATUNG: WISSEN UND ERFAHRUNG
Die Anforderungen an grössere Bauprojekte werden immer komplexer.
Damit sie gelingen, braucht es Fachleute, die mit ihrem Know-how stets
auf der Höhe der Zeit sind.
18 GEBÄUDEPROGRAMM: MILLIONEN-EINSPARUNGEN
Der Bundesrat will das Gebäudeprogramm im Rahmen des Sparpakets
zurückfahren. Welche Zukunft hat die staatliche Förderung von energetischen
Sanierungen künftig noch?
20 DAS BESTE IST NICHT IMMER DAS OFFENSICHTLICHE
Soll die in die Jahre gekommene Liegenschaft vor Verkauf noch nachhaltig
saniert werden? Die Antwort fällt aus Vermarktungssicht differenziert aus.
22 BAURECHTSZINS: FALLSTRICKE UND CHANCEN
Durch die Landknappheit in der Schweiz erfreut sich die Eigentumsform
«Baurecht» zunehmender Beliebtheit. Es gilt aber einiges zu beachten.
24 WOHNUNGSMARKT: TRENDWENDE BEI DER NACHFRAGE
Die vom US-Präsidenten ausgelöste Verunsicherung hinsichtlich der weltwirtschaftlichen
Entwicklung hat Folgen für den Schweizer Immobilienmarkt.
28 DER MONAT IN DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT
IMMOBILIENRECHT
34 STOCKWERKEIGENTUM: KEINE KLAGEPFLICHT
Die Stockwerkeigentümergemeinschaft ist zwar verpflichtet, über die
Einhaltung des Reglements zu wachen. Daraus folgt jedoch keine absolute
Pflicht, das Reglement auf dem Klageweg durchzusetzen.
36 MIETZINSSENKUNG NICHT IN JEDEM FALL
Wird mit der Vermietung kein übersetzter Ertrag erzielt, muss der Mietzins
trotz gesunkenem Referenzzinssatz nicht reduziert werden.
BAU & HAUS
38 DACHSTUHL: UNGENUTZTES POTENZIAL
Vor allem ältere Bauwerke besitzen Dachstühle, die wegen fehlender
Isolation und Belichtung nur wenig genutzt werden. Zwei Beispiele
zeigen, wie man nachrüsten kann.
42 DIE FOLGEN DES KLIMAWANDELS MINDERN
Ein Retentionsdach hilft, extreme Wetterereignisse besser zu
bewältigen, und trägt zu einer höheren Lebensqualität in Städten bei.
IMMOBILIENBERUF
45 SVITPEDIA-GPT: NEUE DIGITALE WISSENSPLATTFORM
Der SVIT Schweiz lanciert die für jedermann zugängliche KI-gestützte Wissensplattform
SVITpedia-GPT.
46 KONGRESS MIT BLICK IN DIE IMMOBILIENZUKUNFT
Ende Mai treffen sich in Zürich Proptechs und Immobilienunternehmen
beim «The Big Handshake».
47 NACHFOLGEREGELUNG: ZENTRALE HERAUSFORDERUNG
Für eine erfolgreiche externe Unternehmensnachfolge sind verschiedene
Knackpunkte zu beachten.
51 SEMINARE UND WEITERBILDUNGEN
52 BERUFSBILDUNGSANGEBOTE DES SVIT
VERBAND
54 REAL ESTATE SYMPOSIUM: STÄRKE IM ZUSAMMENSPIEL
56 SVIT OSTSCHWEIZ: IMMOZIONALE
STANDARDS: MARKTPLATZ & PRODUKTE-NEWS 58 / BEZUGSQUELLENREGISTER 67 / ADRESSEN & TERMINE 69 / ZUGUTERLETZT & IMPRESSUM 70
IMMOBILIA / April 2025 3
FOKUS INTERVIEW
IMMOBILIENENTWICKLUNG
«WIR FINDEN DAS
VERSTECKTE
MEHRFAMILIENHAUS»
4
IMMOBILIA / April 2025
Die Raumpioniere sind auf die
Erschliessung von Nutzungspotenzialen
bestehender Wohnliegenschaften
spezialisiert.
Atilla Färber und Christoph Giger
sehen darin einen Beitrag zur Innenverdichtung.
INTERVIEW—IVO CATHOMEN*
FOTOS—URS BIGLER
Atilla Färber, Christoph Giger, wie wohnen
Sie selber?
Atilla Färber (AF): Ich besitze in Trogen eine Wohnung
in einer umgenutzten Gewerbeliegenschaft.
Christoph Giger (CG): Und ich konnte vor vier Jahren
das Bauernhaus meiner Grosseltern im Appenzellerland
übernehmen.
Auf Ihrer Website steht: «Wir wollen den
Weg in eine nachhaltige Zukunft beschleunigen,
indem wir den Wohnbausektor auf den
Kopf stellen.» Warum muss man ihn auf den
Kopf stellen?
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IMMOBILIA / April 2025 5
FOKUS INTERVIEW
IMMOBILIENENTWICKLUNG
AF: Den Wohnbausektor stellen wir auf den Kopf,
indem wir das Potenzial von Liegenschaften demokratisieren.
Der Schlüssel zur Verdichtung liegt für
uns ja darin, Eigentümerinnen und Eigentümer zu
gewinnen. Es geht uns dabei also erstmal um eine
andere, neuartige Art, an Projekte heranzugehen:
Für uns stehen die Eigentümerinnen und Eigentümer
mit ihren persönlichen Bedürfnissen immer im
Zentrum. Ohne deren Wunsch nach Veränderung
und ihrer Bereitschaft, ihre Liegenschaft entweder
zu verkaufen oder selber zu entwickeln, gibt es keine
Verdichtung. Diese Ausgangslage bestimmt den
Weg. Bislang herrschte eine Informationsasymmetrie:
Der wahre Wert einer Liegenschaft – sprich ihr
Entwicklungspotenzial – war für die Eigentümerinnen
und Eigentümer meist unbekannt. Nur Investoren
wussten um dieses Potenzial, weil sie das
entsprechende Know-how besitzen. Wir Raumpioniere
machen damit nun aber Schluss: Jede und
jeder kann auf Knopfdruck das volle Potenzial der
eigenen Liegenschaft herausfinden.
Was kann ein möglicher Auslöser bei
den Eigentümern sein?
CG: Das kann die Übergabe einer Rendite- oder
Wohneigentumsliegenschaft an die nächste
BIOGRAPHIE
ATILLA FÄRBER
(*1977) ist CEO und Mitgründer
der Raumpioniere
AG mit Sitz in
St. Gallen. Er startete
seine Karriere als Strategieberater.
Weitere
Stationen führten über
verschiedene Unternehmensgründungen
und
-entwicklungen in der
Tech-Branche zu Raumpioniere,
die er 2020 zusammen
mit Christoph
Giger und Tamás Kiss
gründete. Er verfügt
über einen Abschluss als
Diplom-Architekt der
Fachhochschule
St. Gallen und einen
Masterabschluss in Immobilienwirtschaft
der
Universität für Weiterbildung
Krems.
Generation sein. Oder auch eine einschneidende
Veränderung der eigenen Lebenssituation, beispielweise
der Rückzug aus dem Erwerbsleben,
verbunden mit dem Wunsch, die Wohnverhältnisse
anzupassen und gebundenes Kapital verfügbar
zu machen.
Die Raumordnung in der Schweiz
erfordert Innenverdichtung. Diese kommt
aber nicht richtig voran. Was ist zu tun?
AF: Ganz einfach: Wir müssen Verdichtung auch
bei privaten Eigentümerinnen und Eigentümern
populärer machen – das heisst, einen Bottom-up-
Ansatz verfolgen. Immerhin sind sie die grösste
Eigentümergruppe in der Schweiz: Einfamilienund
kleine Mehrfamilienhäuser machen den grössten
Anteil unseres Gebäudeparks aus.
CG: Wir setzen uns dafür ein, das grosse Potenzial,
das in Wohnimmobilien verborgen ist, zu finden
und zu realisieren. Umgekehrt geht es uns nicht darum,
neue Quartiere aus dem Boden zu stampfen.
Das klingt nach Einfamilienhäusern
mit grossem Garten …
CG: Das ist in der kleinsten Einheit tatsächlich
so. Einfamilien- oder Mehrfamilienhäuser
aus den 1960er-, 1970er- und bisweilen auch
6
IMMOBILIA / April 2025
WIR WOLLEN
VERDICHTUNG
POPULÄR
MACHEN.
ATILLA FÄRBER
1980er-Jahren verfügen häufig über ein attraktives
Ausnützungspotenzial. Auf einer Parzelle mit 1400
Quadratmetern in einer Wohnzone W2 können je
nach Gemeinde statt des bestehenden Einfamilienhauses
bis zu 900 Quadratmeter Hauptnutzfläche
realisiert werden. Das ist kein kleiner Beitrag
an die Verdichtung.
AF: In der Öffentlichkeit werden oft grosse städtebauliche
Visionen diskutiert – was prinzipiell richtig
und wichtig ist, denn solche Visionen liefern die
strategische Richtung. Vorwärts kommen wir aber
in kleinen Schritten: Wenn wir das enorme Potenzial
von älteren Ein- und Mehrfamilienhäusern
konsequent nutzen, können wir die Verdichtung effektiv
vorantreiben. Genau in dieser Summe kleiner
Beiträge liegt das grösste Potenzial für eine zügige
und breit abgestützte Innenverdichtung.
Der Ursprung Ihres Unternehmens war,
Immobilienentwicklern eine datengestützte
Software-Dienstleistung anzubieten, um
ihrerseits Nutzungspotenziale zu identifizieren.
Wie sind Sie selber zu Entwicklern
geworden?
AF: Wir haben früh festgestellt, dass man in
der Schweizer Immobilienbranche mit einer
BIOGRAPHIE
CHRISTOPH
GIGER
(*1984) ist Mitgründer
und Mitinhaber der
Raumpioniere AG. Nach
dem Architekturstudium
an der HTW Chur
war er mehrere Jahre
als selbstständiger Architekt
und als Assistent
an der EPFL tätig, bevor
er die Raumpioniere
mitgründete. Das Unternehmen
war zu Beginn
als Software- und
Serviceanbieter für die
Potenzialanalyse von
Liegenschaften tätig und
fokussiert sich heute
auf die Entwicklung von
Verdichtungsprojekten.
reinen Softwarelösung kein wirklich profitables
Geschäftsmodell aufbauen kann – der Markt für
unsere Lösung war zwar da, aber schlicht zu klein.
Deshalb haben wir uns entschieden, unser Knowhow
und unsere Tech-Lösung gleich selbst anzuwenden
und Eigentümerinnen und Eigentümer von
Immobilien mit Potenzial nicht nur zu identifizieren,
sondern Projekte konkret und nach allen Regeln
der Kunst zu entwickeln.
CG: Die Idee ist also die Gleiche geblieben. Heute
sind wir mit Leidenschaft dabei, veränderungsbereite
Eigentümerinnen und Eigentümer zu finden
und zu begleiten, die Liegenschaften mit Potenzial
besitzen. Attraktive Objekte zu entdecken, ist dabei
übrigens gar nicht so schwierig. Die Türe zur Eigentümerin
oder zum Eigentümer zu öffnen – das ist
die grosse Kunst.
Woran kann es liegen, dass ein solches
Entwicklungsprojekt scheitert?
CG: Gemäss unseren Erfahrungen liegt es weniger
an der Immobilie oder am Grundstück – auch nicht
am Baurecht, weil die Rahmenbedingungen weitgehend
ja klar sind. Die Gründe für ein Scheitern
liegen eher bei den Kosten … und oft auch bei den
Nachbarn.
IMMOBILIA / April 2025 7
FOKUS INTERVIEW
IMMOBILIENENTWICKLUNG
UNZÄHLIGE
WOHN-
IMMOBILIEN
VERFÜGEN ÜBER
VERBORGENES
POTENZIAL.
CHRISTOPH GIGER
Sie haben über Potenzial gesprochen. Was
verstehen Sie darunter?
CG: Das nicht genutzte Bauvolumen ist das naheliegendste
Verständnis von Potenzial. Viel steckt
aber auch im Bestand, indem nicht mehr zeitgemässe
Raumaufteilungen und Wohnungsgrössen
den heutigen Bedürfnissen angepasst und die Liegenschaften
damit für die nächsten 50 Jahre fit
gemacht werden. Mehr kleinere statt wenige grössere
Wohnungen sind attraktiv und decken auch die
Nachfrage im Markt ab.
Wie gross schätzen Sie das Potenzial für
den Wohnungsbau im Bestand in der
Schweiz ein?
AF: Wir haben schon sämtliche Baugebiete der
Kantone St. Gallen, Zug und Schaffhausen komplett
analysiert. Im Schnitt bewegt sich der Ausbaugrad
um 65%. Die Bauzonen weisen also ein Drittel Ausnützungsreserven
auf.
CG: Wobei anzumerken ist, dass diese Zahl auf den
aktuellen Bau- und Zonenordnungen beruht. Mit
dem Bestreben zur Verdichtung wird die Ausnützungsreserve
weiter anwachsen.
Gibt es gewisse Muster nach Regionen
oder Gemeindetypen?
AF: Typischerweise sind die Reserven, basierend
auf den heutigen Bau- und Zonenordnungen, in Agglomerationen
grösser.
Wie gelingt es, diese Reserven zu
erschliessen?
CG: In der Schweiz gibt es, Stand heute, rund 1,1 Millionen
Einfamilienhäuser. Viele Quartiere wurden
«in einem Rutsch» realisiert, und die Bewohnerinnen
und Bewohner – meist aus der Babyboomer-
Generation – kommen nun in ein Alter, in dem sie
über den Generationenwechsel nachdenken. Hier
sind grosse Bewegungen zu erwarten.
AF: Wenn auch nur ein kleiner Teil des Ausnützungspotenzials
erschlossen werden kann, sind
das trotzdem unzählige Quadratmeter Wohnfläche.
Am intensivsten wird die Verdichtungsdiskussion
in den grösseren Städten geführt.
Sind urbane Gebiete für Sie kein Thema?
AF: Nehmen wir das Beispiel Zürich. Die Bevölkerungszahl
liegt dort bei fast 5000 Einwohnern pro
Quadratkilometer – in Schanghai sind es übrigens
ca. 7200. Verdichtung durch Aufstockungen und
Erweiterungen bringen eine grosse Komplexität
mit sich. Dazu kommen restriktive Bauordnungen,
unzählige Auflagen und sehr oft auch Einsprachen.
8
IMMOBILIA / April 2025
Die Städte machen sich damit das Leben selber
schwer, während es in gut erschlossenen Agglomerationen
wesentlich einfacher vorangeht.
Zählen auch Eigentümer von Renditeliegenschaften
zu Ihren Kunden?
AF: Ja, auf jeden Fall! Wir werden immer häufiger
auch von Anlagestiftungen, Pensionskassen
und professionellen Eigentümerschaften kontaktiert,
die ihr Portfolio optimieren wollen. Meist
geht es in einem ersten Schritt darum, Softwarebasiert
einige wenige Bestandesliegenschaften zu
identifizieren, bei denen Handlungsbedarf und
Potenzial am Grössten sind. Dann folgt oft eine
Machbarkeitsstudie und im positiven Fall geht es
in der Folge in die Realisierung. Dies können Objekte
mit 10, aber auch solche mit 80 oder mehr
Wohneinheiten sein.
Wie muss man sich die Ausgangslage
dieser Eigentümer vorstellen?
CG: Sie sind sich bewusst, dass Liegenschaften aus
den 1960er- und 1970er-Jahren ans Ende ihres Lebenszyklus
kommen. Es fehlt ein Lift, die Raumeinteilung
deckt sich nicht mehr mit den Bedürfnissen
der Mieterschaft, die Leitungen müssten ersetzt
werden und so weiter.
AF: Und im besten Fall verfügen die Parzellen, wie
erwähnt, über grössere Reserven. Oder Nachbarparzellen
können miteinbezogen werden.
Wie ist Ihre Haltung in Bezug auf die Frage
Ersatzneubau oder Sanierung?
CG: Wir sind der Meinung, dass allgemein oft vorschnell
zu einem Ersatzneubau tendiert wird. Dieser
Weg ist aber nicht alternativlos. Die bestehende
Substanz bietet viele Möglichkeiten für attraktive
und auch wirtschaftlich tragfähige Lösungen.
AF: In unseren laufenden Entwicklungen liegt der
Anteil von Sanierungs- und Transformationsprojekten
von Bestandesliegenschaften etwa bei 50%.
Sie sind als Tech-Start-up gestartet.
Welche Rolle spielt Informationstechnologie
heute in Ihrem Geschäft?
AF: Am Anfang unseres Start-ups stand der Potenzialrechner,
den wir kontinuierlich weiterentwickelt
haben und heute in der 3. Generation auf
unserer Website kostenlos anbieten. Die Technologie
ist nach wie vor Teil unserer DNA.
CG: Wir sehen Technologie und Datenanalyse
als wichtige Treiber in unserem Geschäft.
Dank unserem Zugang zu unzähligen Datenquellen
und allen geltenden kommunalen Bau- und
IMMOBILIA / April 2025 9
FOKUS INTERVIEW
IMMOBILIENENTWICKLUNG
BAUEN AUF DER
GRÜNEN WIESE
IST VERGANGEN-
HEIT.
ATILLA FÄRBER
Nutzungsordnungen können wir jederzeit eine
erste Abschätzung des Potenzials machen. Nicht
zuletzt ist der Potenzialrechner aber auch ein wichtiges
Instrument für unser Beschaffungsmarketing
und ein klares Alleinstellungsmerkmal. Auch in der
effektiven Projektrealisierung sind wir keine klassischen,
althergebrachten Entwickler. Sondern
wir setzen auf Technologie, frische Ideen, schlanke
Prozesse, verbriefte Expertise und höchste Qualität.
Und orientieren uns konsequent an der Vision,
die wir zusammen mit den Kundinnen und Kunden
entwickeln.
AF: Bei unserem Start waren etablierte Immobilienentwickler
bereits 20 oder 30 Jahre im Geschäft.
Wir hatten nicht so viel Zeit und gehen zwingend
neue Wege, die uns weiterbringen.
Wie macht man aus einem Interessenten
einen Kunden?
AF: Digitale Präsenz und ein smartes Marketing
sind sehr wichtig. Am Ende des Tages geht es aber
um «Hard Conversion», das heisst, um den direkten
Kontakt mit Eigentümerinnen und Eigentümern –
und natürlich Abschlüsse. Viele Visitors auf der
Website sind zwar schön, aber nur der direkte Kontakt
zählt. Wir müssen die Neugier wecken.
Wird die künstliche Intelligenz Ihr
Geschäftsmodell verändern?
AF: Wir arbeiten mit KI und sind gespannt, wo die
Reise hingeht. Sehr wichtig ist uns aber aktuell die
«Human Intelligence»; sprich: nicht nur viel Tech,
sondern auch ganz viel Empathie.
Wie häufig sind Sie mit Einsprachen gegen
Ihre Entwicklungsprojekte konfrontiert?
CG: Einsprachen sind tatsächlich ein Problem.
Nicht ohne Grund wird die Einsprache auch als die
fünfte Landessprache in der Schweiz bezeichnet.
Auch bei bester Kommunikation und vorgängigen
Verhandlungen kann es Einsprachen geben. In den
letzten Jahren hat sich das massiv verstärkt. Hinzu
kommt eine gewisse Entscheidungsunschlüssigkeit
und Angst auf Seiten der Behörden, was den
Prozess zusätzlich erschwert. Gleichzeitig befinden
wir uns aufgrund der Raumplanungsrevision
schweizweit in einer Phase zahlreicher Revisionen
von kommunalen Bau- und Nutzungsordnungen,
was zusätzliche Unsicherheiten mit sich bringt.
Hier könnten die Behörden, wie wir finden, durchaus
etwas mutiger agieren.
Inwiefern?
CG: Behörden sind gewählte Volksvertreter, die
ungern den Unmut ihrer Wählerschaft heraufbeschwören.
Genau das befürchten sie aber, wenn sie
neue Wege gehen oder das enge Korsett der Bauordnung
lockern möchten.
*IVO CATHOMEN
Dr. oec. HSG, ist
Verleger der Zeitschrift
Immobilia und
stell vertretender
Geschäftsführer
des SVIT Schweiz.
10
IMMOBILIA / April 2025
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IMMOBILIA / April 2025 11
IMMOBILIENPOLITIK
NACHHALTIGKEITSINITIATIVE
BUNDESRAT
WILL LEX KOLLER
VERSCHÄRFEN
Der Bundesrat beantragt dem Parlament,
die Nachhaltigkeitsinitiative
abzulehnen, und stellt ihr auch keinen
Gegenvorschlag gegenüber. Den mit
der Zuwanderung verbundenen Herausforderungen
will der Bundesrat
unter anderem mit einer Verschärfung
der Lex Koller begegnen.
TEXT—IVO CATHOMEN*
BILD: 123RF.COM
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Betriebsstätten,
z. B. Datacenter,
könnten nach der
Revision durch
ausländische Unternehmen
nicht
mehr zum Zweck
der Vermietung
erworben werden.
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FORMULARPFLICHT
FALLEN GELASSEN
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom
21. März 2025 beschlossen, dem Parlament
die Ablehnung der Volksinitiative «Keine
10-Millionen-Schweiz (Nachhaltigkeitsinitiative)»
zu beantragen und ihr auch keinen
Gegenvorschlag gegenüberzustellen.
Den mit der Zuwanderung verbundenen
Herausforderungen will der Bundesrat mit
einem Massnahmenpaket begegnen, von
dem auch der Immobiliensektor betroffen
sein wird. Mit seinem ersten Vorschlag von
Mitte November 2024 war Bundesrat Beat
Jans im Regierungsgremium noch aufgelaufen.
Darin hatte er unter anderem eine
flächendeckende Formularpflicht für Anfangsmietzinse
– eines der Kernanliegen
seiner Partei – gefordert. Dieses Ansinnen
musste er wieder fallenlassen.
Das vom Bundesrat nun präsentierte
Paket sieht zwei Massnahmen im Immobiliensektor
vor. Einerseits soll der Fonds
zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus
(«Fonds de roulement») ab
2030 während fünf Jahren um insgesamt
150 Mio. CHF aufgestockt werden. Anderseits
schlägt der Bundesrat verschiedene
Anpassungen des Bundesgesetzes über
den Erwerb von Grundstücken durch Personen
im Ausland («Lex Koller») vor, indem
die Bedingungen verschärft werden,
unter denen ausländische Staatsangehörige
Grundstücke in der Schweiz oder Rechte
daran erwerben können.
Nach einer zwischenzeitigen Lockerung
sollen wieder strengere Regeln gelten
für den Erwerb von Betriebsstätte-
Grundstücken (Verbot der Vermietung
oder Verpachtung von Betriebsstätte-
Grundstücken) und für den Erwerb von
Hauptwohnungen durch Angehörige von
Staaten, die nicht der EU oder der EFTA
angehören. Die Bewilligung für den Erwerb
einer Hauptwohnung soll dabei
stets mit der Pflicht verknüpft werden,
die Hauptwohnung wieder zu verkaufen,
sobald der Wohnsitz aufgegeben wird.
Ebenfalls grundsätzlich wieder der Bewilligungspflicht
unterstellt werden soll
der Erwerb von an einer Schweizer Börse
kotierten Anteilen von Wohnimmobiliengesellschaften.
Das Justizdepartement
wird dem Bundesrat bis Ende Juni 2025
eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage
unterbreiten. Zudem wird ebenfalls
bis Ende Juni 2025 geprüft, inwiefern
eine Einschränkung des Erwerbs von
Ferienwohnungen und Wohneinheiten in
Aparthotels durch Personen im Ausland
zur Entspannung des Wohnungsmarktes
beitragen kann.
WIEDEREINFÜHRUNG
DES VERBOTS
Nach geltendem Recht können Grundstücke,
die für einen wirtschaftlichen
Zweck genutzt werden (die sogenannten
Betriebsstätte-Grundstücke, z. B. Fabrikationsgebäude,
Lagerhalle und -platz,
Büro, Einkaufscenter, Verkaufsladen, Hotel,
Restaurant, Handwerkstatt, Arztpraxis),
ohne Bewilligung erworben werden.
Dabei spielt es keine Rolle, ob das Grundstück
dem Unternehmen des Erwerbers
dient oder einem Dritten für die Ausübung
einer wirtschaftlichen Tätigkeit vermietet
oder verpachtet wird. Solche Grundstücke
können somit auch als blosse Kapitalanlage
erworben werden. Dabei ist nicht nur
der Erwerb zu Eigentum bewilligungsfrei
möglich, sondern auch der Erwerb anderer
Rechte wie die Begründung eines Kaufs-,
Vorkaufs- oder Rückkaufsrechts, die Finanzierung
des Grundstückerwerbs oder
der Erwerb eines Schuldbriefs.
Damit soll jetzt nach dem Willen des
Bundesrats wieder Schluss sein – wieder,
weil das Verbot bereits bis Ende der
1990er-Jahre gegolten hatte. Seit 2005
können sich Ausländer auch an börsenkotierten
Schweizer Immobiliengesellschaften
beteiligen. Worin der Bundesrat einen
Zusammenhang mit der Preisentwicklung
von Liegenschaften und Mietwohnungen
erkennen will, bleibt allerdings abzuwarten.
Er wird dies in der Vernehmlassungsvorlage
erläutern müssen.
Ebenfalls in die Mottenkiste greift
die Regierung bei der Verpflichtung von
Drittstaatenangehörigen, eine erworbene
Wohnliegenschaft beim Verlassen der
Schweiz wieder verkaufen zu müssen. Auch
hier bleibt die Vorlage abzuwarten.
*IVO CATHOMEN
Dr. oec. HSG, ist Herausgeber der
Zeitschrift Immobilia.
12
IMMOBILIA / April 2025
IMMOBILIENPOLITIK
KURZMELDUNGEN
SCHWEIZ
ANPASSUNG DER
VMWG
Der Bundesrat hat Ende
März eine Änderung der
Verordnung über die Miete
und Pacht von Wohn- und
Geschäftsräumen (VMWG)
verabschiedet. Die Änderung
betrifft die Erweiterung des
Formulars für die Mitteilung
des Anfangsmietzinses. Für
den bisherigen Mietzins müssen
neu die zuletzt geltenden
Werte für den Referenzzinssatz
und für die Teuerung
angegeben werden. Die Änderung
tritt am 1. Oktober 2025
in Kraft.
MEHR RECHTE
GEGEN HAUS
BESETZER
Der Nationalrat ist auf die
bundesrätliche Vorlage zur
Änderung des Zivilgesetzbuchs
im Bereich des Besitzesschutzes
bei verbotener
Eigenmacht an Grundstücken
eingetreten und hat gegenüber
der Vorlage eine «angemessene
Frist» beschlossen, innert
der der Eigentümer Hausbesetzer
mittels verhältnismässiger
Gewalt selbst wegweisen
darf. Nach geltendem Recht
ist die sogenannte Selbsthilfe
nur sofort nach Beginn einer
Besetzung zulässig. Der Bundesrat
wollte einen Mittelweg:
Demnach hätte eine Reaktion
sofort zu erfolgen, sobald jemand
von einer Besetzung erfährt.
Das Geschäft geht nun
in den Ständerat.
BESCHLEUNIGUNG
DER BAU
VER FAHREN
Die kleine Kammer hat
einem Postulat von FDP-Ständerat
Hans Wicki zugestimmt,
mit dem der Bundesrat beauftragt
wird, einen Bericht zu erstellen,
in dem er die Ursachen
der stetig zunehmenden Dauer
von Bauverfahren aufzeigt und
IMMOBILIA / April 2025
Massnahmen vorschlägt, wie
die Verfahrensdauer von der
Baueingabe bis zur Baufreigabe
reduziert werden kann.
KEINE VORAB
PRÜFUNG BEI
KÜNDIGUNGEN
Der Ständerat hat die Motion
«Verantwortungsvolle
Liegenschaftsverwaltung.
Vorabprüfung bei Massenkündigungen
von Mietverträgen
zur Vermeidung spekulativer
Renovationsprojekte»
von Mieterverbandspräsident
Carlo Sommaruga mit
9 zu 32 Stimmen verworfen.
Er forderte eine Gesetzesänderung,
die vorsieht, dass bei
Leerkündigungen von Mietliegenschaften
aufgrund eines
Renovations- oder Sanierungsprojekts
vorgängig die
Genehmigung einer kantonalen
oder kommunalen Behörde
eingeholt werden muss. Diese
hätte die Kündigungen nur
dann absegnen dürfen, wenn
die Renovation oder die Sanierung
wirtschaftlich, sozial
und ökologisch gerechtfertigt
ist und keine Möglichkeit besteht,
sie in bewohntem Zustand
durchzuführen.
MIETRECHTS
ÄNDERUNG
VERTAGT
Der Nationalrat hat die
parlamentarische Initiative
«Für Treu und Glauben im
Mietrecht. Anfechtung des
Anfangsmietzinses nur bei
Notlage des Mieters» von alt
Nationalrat Hans Egloff abgeschrieben.
Für seine zweite
noch hängige parlamentarische
Initiative, «Beweisbare
Kriterien für die Orts- und
Quartierüblichkeit der Mieten
schaffen», beschloss die grosse
Kammer eine Fristverlängerung
um zwei Jahre.
Was uns bewegt:
Service ohne
Unterbruch.
Laufende Optimierungen auf Datenbasis:
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Mitarbeitenden wie Gregor alle Informationen
rund um verbundene Aufzüge zusammen. So können
wir Service und Reparaturen noch genauer durchführen
und unerwartete Probleme schneller beheben.
Denn Ihre Passagiere haben für uns höchste
Priorität. Das ist, was uns bewegt.
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We Elevate
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
BAUHERRENBERATUNG
NACHHALTIGKEIT
ZAHLT SICH AUS
Viele Bauherrschaften und Planende
wissen zu wenig über Nachhaltigkeit
beim Bauen. Dabei könnten mit den
richtigen Entscheiden auch die Lebenszykluskosten
von Gebäuden
gesenkt werden. Der Beizug spezialisierter
Bauherrenberaterinnen oder
-berater hilft die Wissenslücken zu
schliessen. TEXT—RETO WESTERMANN*
Die Siedlung
Langgrüt der
Gemeinnützigen
Baugenossenschaft
Limmattal zeigt wie
Nachhaltigkeit im
Baualltag umgesetzt
werden kann.
BILD: GBL
WENIGER IST OFT MEHR
Im Gebäudebereich hat man bezüglich
Nachhaltigkeit einen grossen Hebel – sowohl
beim Bauen als auch im Betrieb: So
fallen aufgrund von Bauarbeiten jährlich
75 Millionen Tonnen Abfälle an. Der Betrieb
des Gebäudeparks wiederum ist für
40% des gesamten Energieverbrauchs der
Schweiz verantwortlich und verursacht
einen Drittel des CO2-Ausstosses. Während
Massnahmen bezüglich Betriebsenergie
unterdessen üblich sind, tun sich viele
Bauherrschaften und Planende beim nachhaltigen
Bauen und insbesondere der Vermeidung
von Bauabfällen schwerer. «Zum
einen werden Konstruktions- und Materialentscheide
oft mit einer kurzfristigen Sicht
gefällt, zum anderen zerstört man bei Sanierungen
immer noch unnötigerweise viel
Substanz», sagt Veronika Harder, Bauherrenberaterin
von HHP AG in Eglisau und
Vorstandsmitglied der Kammer unabhängiger
Bauherrenberater (KUB) in Zürich.
Für sie ist nachhaltiges Bauen auch aus finanzieller
Sicht sinnvoll. «Die richtigen
Entscheide bei der Konstruktion und Materialisierung
schlagen sich meist direkt in
den Lebenszykluskosten nieder», sagt Harder.
Mit der Wahl langlebiger Baumaterialien,
so die Bauherrenberaterin, liessen sich
etwa die Erneuerungsintervalle verlängern
und die Zahl der Zyklen reduzieren. «Damit
sinken in der Regel auch die Kosten
über die Nutzungsdauer eines Gebäudes
hinweg», sagt Harder. Ebenso wichtig sei
es, noch gut erhaltene Materialien bei ei-
ner Erneuerung nicht einfach zu ersetzen.
«Viele professionelle Bauherrschaften haben
leider festgelegte Erneuerungszyklen
und ersetzen dann gleich sämtliche Bauteile
– ungeachtet deren Zustand –, weil sie
alles erledigt haben wollen», sagt sie weiter.
Kommt hinzu: Viele Bauherrschaften
verständen zu wenig vom Thema Nachhaltigkeit
und auch die Planenden seien in diesem
Bereich oft nicht sattelfest.
BAUGENOSSENSCHAFTEN ALS
VORREITER
Abhilfe schafft die Zusammenarbeit mit
auf Nachhaltigkeit spezialisierten Bauherrenberaterinnen
oder -berater. «Gerade
mit Blick auf die Lebenszykluskosten lohnt
sich der Aufwand dafür», sagt Veronika
NACH-
HALTIGKEIT
Die Bestrebungen zur Nachhaltigkeit
leiden unter dem inflationären
Gebrauch des Begriffs. Nicht alles ist
Nachhaltigkeit, was damit gelabelt
wird (Stichwort «Greenwashing» oder
«Greenlabeling»), aber Nachhaltigkeit
ist meist mehr, als man gemeinhin darunter
versteht. Die Berücksichtigung
von wirtschaftlichen, ökologischen
und sozialen Nachhaltigkeitsaspekten
zahlt sich auch für Immobilieneigentümer
und -investoren aus. Nachhaltige
Gebäude erzielen höhere Verkaufspreise
und Mieten, weil sie energieeffizient
sind und Betriebskosten
senken. Zudem steigt die Nachfrage
nach ESG-konformen Immobilien,
was langfristig die Wertbeständigkeit
sichert. Und nicht zuletzt fördern
staatliche Programme nachhaltige
Bauprojekte und erleichtern Investitionen.
Strengere gesetzliche Vorgaben
zur CO2-Reduktion machen Nachhaltigkeit
geradezu zur Notwendigkeit,
weil nicht nachhaltige Gebäude an Attraktivität
verlieren könnten.
Bauherrenberater sind zentrale Akteure
für nachhaltiges Bauen. Sie helfen,
ökologische Standards anzuwenden,
Energieverbrauch und CO2-Emissionen
zu reduzieren und ressourcenschonende
Materialien einzusetzen.
Als Schnittstelle zwischen Stakeholdern
sorgen sie für die Einhaltung
von Standards und sichern langfristige
Wertstabilität nachhaltiger Immobilien.
Sie ermöglichen wirtschaftlich
sinnvolle, ökologische Bauprojekte
und sichern langfristige Werte.
14
IMMOBILIA / April 2025
19
Interview mit Roman
Stäger: «Wir messen die Nachhaltigkeit
mittels Zielgrössen und
Reporting.»
Harder. Beigezogen werden sollte die Fachperson möglichst
früh in der Planung, um das Projekt mit Checklisten
zu überprüfen und die Weichen richtig stellen
zu können. Ebenso können die Bauherrenberaterin
oder der -berater das Projekt während der Ausführung
begleiten und im Rahmen eines Reportings nach Abschluss
die Erreichung der Ziele festhalten. Ein Vorgehen,
das auch die Gemeinnützige Baugenossenschaft
Limmattal (GBL) seit einiger Zeit beispielhaft bei ihren
Projekten umsetzt. Die Genossenschaft verfügt
seit drei Jahren über ein Nachhaltigkeitsleitbild mit
Zielen, deren Einhaltung auch regelmässig geprüft
wird. «Wir haben gegenüber kommenden Generationen
die Pflicht, möglichst schonend mit den Ressourcen
umzugehen», sagt Roman Stäger, Geschäftsführer
der GBL (siehe Interview Seite 16). Aktuell wendet die
GBL ihre Nachhaltigkeitsregeln beispielsweise beim
Ersatzneubau der Siedlung Langgrüt in Zürich an, die
ab Frühsommer bezogen wird. Hier setzt die Genossenschaft
etwa auf CO2-armes Bauen und einen reduzierten
Flächenverbrauch. Die Bewohnerinnen und
Bewohner konsumieren mit der Erstvermietung nur
31 qm Wohnfläche, was den Material- und Betriebsenergiebedarf
reduziert. Beim Ausbau wiederum
kommen langlebige Produkte zum Einsatz, wurde auf
unnötige Materialschichten sowie das Einlegen von
Rohren in Decken verzichtet. Das reduziert den Unterhaltsbedarf,
verkleinert den ökologischen Fussabdruck
und vereinfacht spätere Sanierungen. Zudem
bestehen die Stockwerke ab dem fünften Obergeschoss
aus Holz. Mit dem bisher Erreichten gibt sich die GBL
aber noch nicht zufrieden: «Als Nächstes wollen wir
die Kreislaufwirtschaft anpacken», sagt Geschäftsführer
Stäger. Im kleinen Stil würden heute schon Teile
aus Gebäuden wiederverwendet, ein grosses Projekt
fehle aber noch. «Damit das möglich wird, müssen wir
aber bereits einen Studienauftrag oder Wettbewerb so
ausschreiben», sagt Roman Stäger.
* RETO
WESTERMANN
Der Autor ist Journalist
BR, dipl. Arch.
ETH, Mit inhaber der
Alpha Media AG und
Kommunikationsbeauftragter
der KUB.
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Genau genommen
zählen bei der Fassadendämmung nur Fakten:
■ geringste Treibhausgasemissionen
■ A1 – brennt nicht
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IMMOBILIENWIRTSCHAFT
NACHHALTIGKEIT
«WIR MESSEN DIE
NACHHALTIGKEIT
MITTELS ZIELGRÖSSEN
UND REPORTING»
39
Die Gemeinnützige Baugenossenschaft
Limmattal engagiert sich schon länger für
nachhaltiges Bauen. Geschäftsführer Roman
Stäger spricht im Interview über die Hintergründe
und die konkrete Umsetzung.
TEXT—RETO WESTERMANN
Herr Stäger, Ihre Baugenossenschaft
engagiert sich schon länger
für Nachhaltigkeit. Warum?
Wir sehen es als unsere Verpflichtung,
nachfolgenden Generationen gegenüber
Verantwortung zu übernehmen.
Seit drei Jahren verfügen wir deshalb
über ein Nachhaltigkeitsleitbild. Dieses
beinhaltet messbare Ziele und ein jährliches
Reporting im Geschäftsbericht.
Zu welchem Zeitpunkt werden bei
Ihren Neubau- oder Sanierungsprojekten
die Nachhaltigkeitsziele
zum Thema?
Die Ziele sind jeweils explizit Bestandteil
von Wettbewerben oder Studienaufträgen,
werden mittels Zielgrössen definiert
und von externen Fachleuten überprüft.
Welche Fachleute ziehen Sie bei
Bauprojekten mit Blick auf die
Nachhaltigkeit bei?
Auf alle Fälle eine Nachhaltigkeitsplanerin.
Wenn wir einen Bauherrenberater
benötigen, sollte diese Fachperson
ebenfalls Wissen und Referenzen bezüglich
des nachhaltigen Bauens mitbringen.
Die Lebenszykluskosten sind eng
mit der Nachhaltigkeit verknüpft.
Wo legen Sie hier den Fokus?
Die späteren Betriebs- und Unterhaltskosten
sind für uns zentral. Wenn höhere
Investitionen sich langfristig positiv auswirken,
sind wir deshalb auch bereit, die
höheren Initialkosten zu tragen.
Roman Stäger ist seit 2015 Geschäftsführer der Gemeinnützigen
Baugenossenschaft Limmattal (GBL).
Stäger ist Betriebswirtschafter sowie Controller und
arbeitete zuvor elf Jahre bei SBB Immobilien. Die
GBL wurde 1929 gegründet, ist schwergewichtig im
Zürcher Limmattal tätig und verfügt aktuell über ein
Portfolio von rund 1700 Wohnungen.
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IMMOBILIENWIRTSCHAFT
BAUHERRENBERATUNG
NICHT NUR DAS
WISSEN, SONDERN
AUCH DIE ERFAHRUNG
Die Anforderungen an grössere Bauprojekte
werden immer komplexer. Damit sie gelingen,
braucht es Fachleute, die mit ihrem
Know-how stets auf der Höhe der Zeit sind.
Zu finden sind solche Expertinnen und
Experten beispielsweise bei der Kammer
unabhängiger Bauherrenberater KUB.
TEXT—ÜSÉ MEYER*
Tobias Rotermund, Präsident (links), und Sven Schatt, Vize präsident,
der Kammer unabhängiger Bauherrenberater KUB
DIE RICHTIGEN LEUTE
Ob institutionelle Anleger,
grosse Bauherrschaften oder
Immobilienfirmen – wer heute
ein grösseres Bauprojekt
plant, greift häufig auf die Hilfe
eines Bauherrenberaters
zurück. «Unser Hauptjob dabei
ist Kommunikation», sagt
Tobias Rotermund, Präsident
der Kammer unabhängiger Bauherrenberater
KUB sowie Partner
und Verwaltungsrat bei der
Topik Partner AG in Zürich. Dabei
gehe es einerseits darum, die
Bauherrschaft darin zu unterstützen,
herauszufinden, was genau
sie will, und aufgrund dessen
die Bestellungen entsprechend
zu formulieren. Andererseits,
die richtigen Leute mit an Bord
zu nehmen. «Bauen ist ein People-Business»,
sagt auch Sven
Schatt, Vizepräsident der KUB
und Inhaber der Siworks Immo
AG in Schindellegi. Nur mit
einem guten Team sei die Qualität
garantiert und könne sichergestellt
werden, dass das
Projekt dem neusten Wissensstand
entsprechend abgewickelt
werde. Gerade Letzteres ist
oft schwierig für grössere Bauherrschaften.
«Das Umfeld ist
derart dynamisch, dass wer vor
wenigen Jahren das letzte Bauprojekt
abgewickelt hat, heute
schon nicht mehr up to date ist»,
sagt Tobias Rotermund. Das fehlende
Know-how könne mit dem
Beizug eines Bauherrenberaters
KUB mehr als kompensiert werden.
«Wir haben eben nicht nur
das Wissen, sondern auch die
Erfahrung», bringt es der KUB-
Präsident auf den Punkt.
ANFANGS IM EISIGEN
WIND
Wozu ein Bauherrenberater
gut sein soll, verstanden 1986
noch wenige. Damals wurde
die Schweizerische Vereinigung
unabhängiger Bauherrenberater
(SVUB) gegründet. Der
Vorgängerorganisation der
KUB wehte zu jener Zeit vor
allem aus Baufachkreisen erst
einmal ein eisiger Wind entgegen.
Mit dem Anschluss an
den SVIT 1992 konnte der Verband,
der neu unter dem Namen
Kammer unabhängiger Bauherrenberater
KUB firmierte,
seine Position ausbauen. Ein
Meilenstein in der Geschichte
der KUB ist die Herausgabe
des ersten Handbuchs für Bauherrenberater
im Jahr 1998. Es
dient, in überarbeiteter Form
und unter dem Titel «Immobilienmanagement»,
auch heute
noch als Grundlage für die
Arbeit der Bauherrenberaterinnen
und -berater und ist
an der Hochschule Luzern ein
wichtiges Lehrmittel. Mittlerweile
zählt die KUB 112 Mitglieder.
Mitentscheidend für
den anhaltenden Erfolg der
Kammer bis heute sind sicher
auch die Unabhängigkeit beziehungsweise
die Neutralität
ihrer Mitglieder – und die stetig
wachsenden Anforderungen
im Baubereich. Kaum ein
grosses Bauprojekt wird heute
deshalb ohne eine Bauherrenberaterin
oder einen Bauherrenberater
realisiert.
RENDITEZIELE
ABSICHERN
«Die Investition in einen Bauherrenberater
rechnet sich um
ein x-Faches», versichert KUB-
Vizepräsident Sven Schatt. Denn
zur Aufgabe eines Beraters gehöre
ja eben auch die laufende
Kontrolle des Baubudgets im
Zusammenhang mit den Renditevorgaben
des Bauherrn. «Und
je früher man uns beizieht, desto
grösser ist der Hebel bezüglich
Projektoptimierungen und
Kosteneinsparungen», sagt Tobias
Rotermund. Spätere Eingriffe
hätten dann halt meist
nur noch einen marginalen
Einfluss aufs gesamte Baubudget.
Apropos: Die Kosten für einen
Bauherrenberater belaufen
sich bei grossen Projekten im
geringen einstelligen Prozentbereich
– während sich die Unsicherheiten
der Baukosten, je
nach Phase, in einem Bereich
von 5 bis 30% bewegen können.
KÜNFTIG NOCH MEHR
AUSTAUSCH
Um die Zukunft ihrer Zunft
macht sich das im März dieses
Jahres neu gewählte KUB-Führungsduo
aus Tobias Rotermund
und Sven Schatt keine Sorgen –
trotz kompetitivem Umfeld. Die
Dienste von Bauherrenberatern
werden ihrer Meinung nach
auch künftig gefragt sein. «Unser
Ziel ist es, auch innerhalb
der KUB den Austausch zu intensivieren
– etwa mit neuen di-
gitalen Kommunikationstools»,
sagt Rotermund. Auch die Ausbildung
wurde bereits ausgebaut
– etwa mit dem «MAS Real
Estate Management – Major
Owner’s Project Management»
an der Hochschule für Wirtschaft
HWZ in Zürich. Und nicht
zuletzt möchten die beiden neue
Mitglieder gewinnen – etwa mit
der seit 2024 möglichen Aufnahme
als «KUB-Anwärter» in
die Kammer (siehe Box).
KUB-MITGLIED WERDEN
Die Mitgliedschaft bei der KUB ist
ein Qualitätsausweis. Deshalb sind
die Anforderungen für die Aufnahme
entsprechend hoch. So muss
eine mindestens 5-jährige, überwiegende
Erfahrung sowie eine aktuelle
Tätigkeit in der Funktion als
Berater von Bauherren nachgewiesen
werden. Ausserdem sind entsprechende
Ausbildungsnachweise
vorzulegen – etwa das Diplom
einer Hoch- bzw. Fachhochschule
als Architektin oder Ingenieur oder
das eidg. Diplom als Immobilien-
Treuhänder bzw. Baumeister. Über
die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Wer noch nicht über die nötige
Praxiserfahrung verfügt, kann neu
als KUB-Anwärter für maximal
5 Jahre aufgenommen werden (zu
vergünstigten Konditionen). Anwärter
sind zwar keine Mitglieder der
Kammer, profitieren aber trotzdem
von deren Leistungen. Dazu zählt
beispielsweise der fachliche Austausch
an KUB-Anlässen wie den
Lunchgesprächen (4 × pro Jahr)
oder dem jährlichen Anlass «KUB-
Focus». Die Kammermitgliedschaft
kostet CHF 980 pro Jahr und eine
einmalige Eintrittsgebühr von
CHF 1000. Sind alle Bedingungen
erfüllt, darf man sich mit dem KUB-
Logo schmücken – das für Qualität
und Professionalität steht.
Infos unter: kub.ch/fachkammer/
mitglied-werden
*ÜSÉ MEYER
Der Autor ist Journalist
und Mitinhaber
der Alpha Media
AG in Winterthur.
IMMOBILIA / April 2025 17
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
GEBÄUDEPROGRAMM
MILLIONEN-
EINSPARUNGEN
GEPLANT
Hausbesitzer könnten künftig weniger
Unterstützung für energetische Sanierungen
erhalten. Der Bundesrat will
das Programm zurückfahren, schlägt
aber ab 2030 mögliche Gegenmassnahmen
vor. Welche Zukunft hat das
Gebäudeprogramm? TEXT—JÜRG ZULLIGER*
BILD: PD «DAS GEBÄUDEPROGRAMM»
Wie wirken sich
Sparmassnahmen
von 400 Mio. CHF
auf den CO2-Ab -
senkpfad aus? Die
Meinungen gehen
auseinander.
SPARPROGRAMM AB 2027
Seit dem letzten Herbst ist bekannt, dass
der Schweizer Bundesrat bis 2027 ein umfassendes
Sparprogramm umsetzen will.
Insgesamt soll der Bundeshaushalt um jährlich
3,6 Mrd. CHF entlastet werden.
Unter dem Titel «Massnahmen Aufgaben-
und Subventions-Überprüfung» listet
die Landesregierung insgesamt 60 Bereiche
auf, die von den Kürzungen betroffen sind.
Grundlage dafür waren Empfehlungen einer
Expertengruppe. Ein signifikanter Teil soll
beim Gebäudeprogramm eingespart werden
– konkret rund 400 Mio. CHF. Dieses Programm
habe «seinen Dienst geleistet» und
könne zurückgefahren werden, sagte Bundesrat
Albert Rösti vor der Presse.
WORUM GEHT ES BEIM
GEBÄUDEPROGRAMM?
Gemäss den aktuellen Zahlen stellt der
Bund für das Jahr 2025 rund 247 Mio. CHF
zur Verfügung. Die Kantone ihrerseits
steuern rund 283 Mio. CHF bei. Der Bund
speist diesen Fördertopf mit den Abgaben
auf fossilen Brennstoffen (sogenannte
Teilzweckbindung der CO2-Abgabe).
Die CO2-Abgabe beträgt aktuell 120 CHF
pro Tonne CO2. Diese Abgaben summieren
sich auf 300 bis 400 Mio. CHF pro Jahr. Die
Kantone ihrerseits finanzieren ihren Anteil
aus den laufenden Budgets des öffentlichen
Haushalts. «Eine fixe Aufteilung gibt
es nicht», sagt dazu Olivier Brenner von der
Konferenz der Energiedirektoren in Bern
(EnDK).
In früheren Jahren lag der Anteil
des Bundes höher. Für die sogenannten
Globalbeiträge des Bundes stehen ein
Drittel der Einnahmen aus der CO2-Abgabe
auf Brennstoffen wie Öl und Gas
zur Verfügung, jedoch jährlich maximal
450 Mio. CHF.
WIE WERDEN DIE MITTEL
EINGESETZT?
Hauseigentümer in allen Kantonen
können Anträge stellen, um für energetische
Gebäudesanierungen und insbesondere
für den Ersatz alter Heizungen durch
erneuerbare Energien wie Wärmepumpen
und Photovoltaik Zuschüsse zu bekommen.
Im Kern geht es immer um die Verbesserung
der Gebäudehülle, die Verbesserung
der Energieeffizienz sowie um die Reduktion
von CO2-Emissionen. Der Wechsel
von Öl- und Gasheizungen zu erneuerbarer
Energie gilt als entscheidender Faktor,
um die längerfristigen Klimaziele zu erreichen.
Seit der Einführung des Programms
im Jahr 2010 bis Ende 2023 leisteten Bund
und Kantone insgesamt Beiträge in der Höhe
von 3,6 Mrd. CHF. Olivier Brenner ergänzt:
«Rechnet man noch die Auszahlungen von
2024 im Umfang von rund 600 Mio. CHF
dazu, wurden bisher insgesamt sogar rund
4,2 Mrd. CHF aufgewendet.»
Wenn dieser Plan umgesetzt wird, so will
der Bundesrat die dereinst im Gebäudeprogramm
eingesparten vierhundert Millionen
Franken stattdessen im Rahmen des
Klima- und Innovationsgesetzes einsetzen
und auf diesem Weg innovative Ideen finanziell
fördern. Im Gebäudebereich will
die Landesregierung, sofern nötig, Gegensteuer
geben – dann allerdings erst ab dem
Jahr 2030. Weder der Bundesrat noch das
zuständige Departement haben aber dazu
konkrete Aussagen gemacht. In verschiedenen
Medienberichten wird Bundesrat
Albert Rösti mit der Aussage zitiert, dass
die Sparmassnahmen natürlich nicht ohne
Auswirkungen bleiben würden. Es werde
«eine gewisse Abbremsung geben».
18
IMMOBILIA / April 2025
KRITIK UND FINANZIELLE
HERAUSFORDERUNGEN
Unklar sind im Moment noch viele Details.
Denn im Gebäudebereich bieten der
Bund und die Kantone noch viele andere
Leistungen, etwa mit Beratungen, mit dem
von den Kantonen gemeinsam erarbeiteten
Gebäudeenergieausweis GEAK oder mit
dem Energielabel Minergie, das schon vor
mehr als zwanzig Jahren in der Schweiz eingeführt
worden ist und welches die Kantone,
Private sowie Unternehmen mittragen.
Eine Allianz von ganz unterschiedlichen
Organisationen, darunter auch Branchenverbände
im Gebäudebereich und Umweltverbände,
kritisieren die Sparmassnahmen.
Auch die Kantone äussern sich kritisch. Das
gesetzlich verankerte Netto-Null-Ziel bei
den Emissionen könnte ohne das Gebäudeprogramm
nicht realisiert werden, so diese
Argumentation. Vor allem ist aus Sicht
der Kantone, die ihrerseits finanziell unter
Druck stehen, völlig offen, wie die Lücke
gefüllt werden könnte. Der Zürcher Baudirektor
Martin Neukom sagte kürzlich
gegenüber dem «Tages-Anzeiger»: «Der
Kanton Zürich ist heute bereits daran, seine
Investitionen aus finanziellen Gründen
stark zu priorisieren und Vorhaben zurückzustellen.»
INVESTOREN BLEIBEN
GELASSEN
Doch wie sieht die Praxis von Investoren
und Bauunternehmen aus? Philipp Peikert,
Leiter Projektentwicklung und Planung bei
der p-4 AG in Zug, sieht die geplanten Kürzungen
gelassen: «Ich glaube nicht wirklich,
dass diese Änderung einen nennenswerten
Einfluss hätte.» Er unterscheidet vor allem
zwischen privaten Wohneigentümern und
institutionellen Investoren. Energetische
Sanierungen und der Wechsel zu erneuerbaren
Energien seien für professionelle,
institutionelle Investoren ohnehin wirtschaftlich
sinnvoll, und diese hätten in der
Regel eine klare Strategie, was die Reduktion
von Treibhausgasemissionen und ESG-
Themen betreffe (Environmental Social
Governance).
«Wenn man längerfristig denkt und
rechnet, dann gibt es ohnehin triftige wirtschaftliche
Gründe, das Gebäude zu sanieren
und die Heizung auf erneuerbare
Energie umzurüsten», betont Peikert. Für
private Hauseigentümer könnte es zwar
kurzfristig zu einer Reduktion der Rendite
kommen, dennoch gelte es, langfristig zu
denken. Weiter fügt Philipp Peikert hinzu,
dass es manchmal sinnvoll sei, bestehende
Anlagen wie Heizungen oder Fenster erst
bei tatsächlichem Bedarf zu erneuern, um
auch die graue Energie zu berücksichtigen.
Ein Sprecher der Immobiliengesellschaft
Allreal hält auf Anfrage fest, dass die
Fördermittel grundsätzlich allen Eigentümern
und Investoren offenstehen würden.
Allreal mache punktuell davon Gebrauch,
«etwa bei Fassadendämmungen». Die Firma
hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil
fossiler Energieträger bis 2030 zu halbieren
und bis spätestens 2050 Netto-Null zu
8
ICH GLAUBE
NICHT AN EINEN
NENNENSWER-
TEN EINFLUSS
DER SPAR-
MASSNAHMEN.
PHILIPP PEIKERT, P-4 AG
erreichen. «Die bestehenden Fördermittel
sind für uns dabei aber nicht ausschlaggebend
und vermögen auch nicht den
benötigten Investitionsbedarf zu decken»,
so der Sprecher. Er unterscheidet aber auch
zwischen der eigenen Strategie bei Sanierungen
und den Folgen für den gesamten
Immobilienbestand der Schweiz: Kürzungen
oder gar ein Stopp des Programms
würden sich «insgesamt negativ auf die
Sanierungstätigkeit und somit auch auf
die anvisierten CO2-Ziele im Schweizer
Gebäudepark auswirken».
BERICHT DER FINANZ-
KONTROLLE WIRFT FRAGEN AUF
Aufhorchen lässt eine Prüfung der Eidgenössischen
Finanzkontrolle (EFK), die
im Februar publiziert worden ist. Die Untersuchung
meldet Vorbehalte bei den strategischen
Grundlagen an und kommt vor
allem zum Schluss, dass man vieles günstiger
hätte haben können, wenn man sich auf
den Ersatz alter Ölheizungen beschränkt
hätte. Zu den möglichen Folgen der Kürzungen
ab 2027 äussert sich die EFK aber
nicht.
Wörtlich heisst es unter anderem: «Um
die Klimaziele vollständig zu erreichen, ist
ein kompletter Ersatz der verbleibenden
fossil betriebenen Heizungen durch erneuerbar
betriebene eine notwendige und hinreichende
Bedingung.» Die bessere Isolation
von Gebäuden hingegen wäre zur «Erreichung
dieses Ziels weder zwingend notwendig
noch hinreichend».
Olivier Brenner von der Konferenz der
Energiedirektoren (EnDK) sagt dazu: «Diese
Auslegung entspricht dem Kontrollauftrag
der Finanzkontrolle.» Es handle sich um eine
sehr enge Optik, denn der Bund und die Kantone
müssten die Trendwende respektive die
Dekarbonisierung im gesamten Energiesystem
betrachten: «Es geht um die Dekarbonisierung
des Sektors Gebäude, aber auch um
die Senkung des Stromverbrauchs im Winterhalbjahr.»
Laut Brenner gibt es durchaus stichhaltige
Argumente, die für die Fortführung der
bisherigen Strategie sprechen: «Die Sanierungsrate
bei der Gebäudehülle steigerte
sich ab 2010 bis 2019 um vierzig bis fünfzig
Prozent gegenüber dem Jahrzehnt vor dem
Inkrafttreten des Gebäudeprogramms.»
Ohne diese Förderung würde die Sanierungsrate
wieder zurückgehen, im ungünstigsten
Fall wieder auf das Niveau vor dem
Jahr 2010.
Definitiv entschieden ist noch nichts. Die
Sparmassnahmen und die angepassten Gesetze
könnten frühestens auf Anfang 2027
in Kraft treten. Derzeit läuft noch bis am
5. Mai eine Vernehmlassung. Danach kommt
das Sparpaket ins Parlament – und es unterliegt
dem fakultativen Referendum.
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*JÜRG ZULLIGER
Der Autor, lic. phil. I, ist Fachjournalist
und Buchautor mit dem
Themenschwerpunkt Immobilien
und Immobilienwirtschaft.
rohrmax.ch
IMMOBILIA / April 2025 19
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
BAUHERRENBERATUNG
DAS BESTE IST
NICHT IMMER DAS
OFFENSICHTLICHE
Soll die in die Jahre gekommene
Liegenschaft vor dem Verkauf
noch nachhaltig saniert werden?
Die Antwort fällt aus Vermarktungssicht
differenziert aus. Und verlangt
eine professionelle Strategieberatung
und Verkaufsbegleitung.
TEXT—RUEDI TANNER*
Um die Rentabilität
einer Sanierungsinvestition
zu maximieren,
braucht die
Immobilie eine erkennbare
Zukunftsfähigkeit.
BILD: 123RF.COM
WERTSTEIGERUNG IST EINE
VERANTWORTUNGSFRAGE
Der Werterhalt einer Liegenschaft, noch mehr die
Wertsteigerung, müssen das Ziel von verantwortungsvollen
Immobilienbesitzerinnen und -besitzer sein. Vor
diesem Hintergrund ist die konsequente Sensibilität für
Nachhaltigkeit im Lebenszyklus einer Immobilie renditesichernd.
Ein Sanierungsbedarf muss rechtzeitig
angegangen werden. Wer Renovationsdringlichkeiten
aufschiebt, verliert mittel- und langfristig Geld.
RENDITECHANCEN VERSUS
INVESTITIONSRISIKEN
Doch wie verhält es sich mit energetischen Sanierungsfragen
vor einem anstehenden Verkauf des in die
Jahre gekommenen Hauses? Eine Immobilie vor dem
Verkauf zu sanieren, kann durchaus Renditechancen
bieten, hat aber auch Investitionsrisiken. Durch gezielte
Renovierungsmassnahmen kann der Wert des
Hauses gesteigert und beim Verkauf eine interessante
Rendite erzielt werden. Es besteht aber das Risiko, dass
die Renovierungskosten höher ausfallen als ursprünglich
geplant, was den Verkaufsgewinn schmälern wird.
KEIN KURZFRISTIGER AKTIONISMUS
Die Wahl zwischen «Verkauf nach Sanierung» und
«Verkauf ohne Sanierung» ist bei Immobilien mit
WER SEIN HAUS
VERKAUFEN
WILL, SOLLTE
VOM KURZ-
FRISTIGEN
AKTIONISMUS
ABSEHEN.
Sanierungsbedarf alles andere als trivial und erfordert
eine gründliche Abwägung der Vor- und Nachteile. Wer
sein Haus verkaufen will, sollte von einem kurzfristigen
Aktionismus in jedem Fall absehen. Denn viele Renovationsmassnahmen
beeindrucken potenzielle Käuferinnen
und Käufer nicht und sind daher verlorenes Geld.
REGIONALEN MARKT KENNEN –
UND VERSTEHEN
Um die Rentabilität einer Sanierungsinvestition zu
maximieren, braucht die Immobilie grundsätzlich genügend
Potenzial zur Wertsteigerung durch die Renovation
und eine erkennbare Zukunftsfähigkeit. Die
Eigentümerschaft muss also den baulichen Zustand
der Immobilie und den aktuellen Wert genau kennen
– und den künftigen Wert nach Umsetzung der Sanierungsmassnahmen
berechnen. Dafür müssen die Besitzer
den lokalen und regionalen Immobilienmarkt
verstehen.
Die eigentliche Sanierung verlangt eine sorgfältige
Planung der Massnahmen und Kosten. Im Zentrum
steht dabei der energetische Zustand der Liegenschaft:
Neue Fenster, eine moderne Heizungsanlage, Dämmung
von Dachboden oder Kellerdecke können den
Marktwert der Immobilie steigern. Der Verbrauch und
damit die Kosten für Wärme werden von Kaufinteressenten
denn auch immer häufiger nachgefragt.
20
IMMOBILIA / April 2025
31
ZEIT IST GELD
Der Zeitfaktor ist ein weiterer wichtiger Aspekt, der
bei der Entscheidung zwischen Verkauf und Sanierung
berücksichtigt werden muss. Renovierungsarbeiten
können zeitaufwendig sein und den Alltag der Bewohner
erheblich stören. Wenn eine beschleunigte Lösung
bevorzugt wird, kann der Verkauf eine schnellere und
praktischere Lösung sein. Der Verkaufsprozess einer
Immobilie kann, je nach Marktbedingungen und Verkaufsstrategie,
deutlich weniger Zeit in Anspruch nehmen
als umfangreiche Renovierungsarbeiten.
STEUERLICHE ASPEKTE BEACHTEN
Darüber hinaus sind die steuerlichen Aspekte zu
berücksichtigen. Wer ein Haus renoviert und dann
weiterverkauft, zahlt eine Reihe von – durch die Wertsteigerung
teilweise höheren – Steuern. Er kann dafür
die Kosten für die Renovierungen und energetischen
Sanierungen bei den Steuern geltend machen, was die
finanzielle Belastung einer Renovation erheblich reduzieren
kann. Es lohnt sich in jedem Fall, die verfügbaren
Fördermöglichkeiten und das Steuersparpotenzial
gründlich zu recherchieren und in die Entscheidungsfindung
einzubeziehen.
GLEICHER ZUSTAND –
UNTERSCHIED LICHE LÖSUNG
Aber noch viel wichtiger ist: Welches ist das individuelle
Bedürfnis der Immobilienbesitzerin oder
des Immobilienbesitzers? Für die einen kann eine Sanierung
bis hin zum Umbau, der beispielsweise das
Verdichtungspotenzial clever ausnützt, richtig und
interessanter sein. Andere bevorzugen den unmittelbaren
Verkauf – bei gleichem Zustand der Immobilie
und ohne Sanierung.
Eine gründliche Kosten-Nutzen-Einschätzung,
eine fachkundige Marktanalyse und eine fundierte
Beratung sind unerlässlich, um festzustellen, ob der
Verkauf der Immobilie mit oder ohne Renovierung
vorteilhafter ist. Das Erkennen und Verstehen der effektiven
Kundenbedürfnisse verlangt aber meist noch
mehr: nämlich eine professionelle Strategieberatung
und Begleitung durch eine ausgewiesene Maklerin
oder einen ausgewiesenen Makler. Denn nicht immer
ist das scheinbar Offensichtliche auch das Beste.
Zertifizierte Maklerinnen und Makler finden die beste
Lösung – individuell und massgeschneidert. Ebenso
ist rund um die Fragen einer sanierungsbedürftigen
Liegenschaft der Einbezug von weiteren Expertisen
aus den Fachkammern der SVIT five bedeutsam, um
die verschiedenen Szenarien gründlich zu prüfen.
*RUEDI TANNER
Der Autor ist Präsident
der Schweizerischen
Maklerkammer SMK
und Mitinhaber der
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UND CHANCEN
Durch die Landknappheit in der
Schweiz erfreut sich die Eigentumsform
«Baurecht» zunehmender
Beliebtheit. Dies liegt daran, dass viele
institutionelle Marktteilnehmer mittlerweile
auch Baurechte erwerben dürfen.
Doch wo liegen Vor- und Nachteile
für Baurechtsnehmer und Baurechtsgeber?
TEXT—JULIAN SLICKERS*
ABB. 1: WERTKOMPONENTEN IM BAURECHTSFALL
Darstellung des Autors
ABB. 2: VERÄNDERUNG MEDIANPREIS STADT ZÜRICH
in CHF/qm
Wert
20%
15%
1
5
2
4
3
Gebäude
Land
Veränderung geg. Vorjahr
10%
5%
0%
1 Gebäudewert bis Ablauf Baurecht
2 Kapitalisierte Baurechtszinsen (marktkonform mit Landwert)
3 Landwert nach Ablauf Baurecht
4 Gebäudewert nach Ablauf Baurecht
5 Delta Marktgängigkeit Baurechtssituation
Ablauf
t
-5%
2016/17
2017/18 2018/19 2019/20 2020/21
Land inkl. Gebäude
Land
BEWERTUNGSKOMPONENTEN
Das selbstständig dauernde Recht
stellt eine Art «Landmiete auf Zeit» dar.
Abbildung 1 stellt schematisch die Wertkomponenten
im Baurechtsfall dar. Dem
Baurechtsnehmer gehören dabei die Wertkomponenten
1 und 4. Die Komponente 4
ist dabei abhängig von der Höhe der Heimfallentschädigung.
Dem Baurechtsgeber
gehören die Komponenten 2 und 3 (und
nach Ablauf des Baurechts und Entrichtung
der Heimfallentschädigung die Komponente
4). Er erhält die kapitalisierten
Baurechtszinszahlungen (2) und nach Ablauf
des Baurechts gehört ihm weiterhin
das Land (3). Die Komponente Nr. 5 spiegelt
die Marktgängigkeit wider. Je kürzer
die Restlaufzeit des Baurechts, desto höher
ist der Wertabschlag für den Baurechtsnehmer.
In einer marktüblichen und ökonomisch
perfekten Situation sollten die
unendlich kapitalisierten Baurechtszinsen
wiederum dem Landwert entsprechen.
BAURECHTSMODELLE
In der Schweiz werden hauptsächlich
zwei Baurechtszinsmodelle verwendet.
Das «Zürcher Modell» setzt auf eine
einfache Handhabung, indem der zu ermittelnde
Landwert mit einem Prozentsatz
multipliziert wird. Die Krux dabei
ist jedoch, dass die absolute Höhe des
Baurechtszinses an der Marktüblichkeit
gemessen werden muss. In einer perfekten
Welt müsste der Zinssatz auch
der Risikoverzinsung der Gesamtliegenschaft
entsprechen – dies als adäquate
Risikoverzinsung für die bestmögliche
Landnutzung. Bei der Bewertung des
Baurechtsgrundstücks ergibt sich jedoch
eine andere Marktanpassung/Risikoverzinsung
über die Vertragslaufzeit als der
übliche Diskontierungszinssatz.
Das Basler Modell ist komplexer und
benötigt den Landwert, den Gebäudesachwert
sowie den Liegenschaftsertrag
(netto) als Variablen. Das Modell wird
auch partnerschaftliches Modell genannt.
Die korrigierende Natur des Nettoertrags
weicht von der ökonomisch optimalen Lösung
ab, weil die konkrete Situation berücksichtigt
wird.
HÜRDEN UND OPTIMALE FEST-
SETZUNG DES BAURECHTS-
ZINSES
Mehrheitlich stellt die ökonomisch gerechte
Anpassung des Baurechtszinses
an das Marktumfeld ein Problem dar. Im
folgenden Beispiel der Stadt Zürich wird
dies exemplarisch mit den verfügbaren
Daten der Jahre 2016 bis 2021 aufgezeigt
(siehe Abb. 2). – Hier zeigt sich, dass die
Landpreise überproportional zu den Gesamtpreisen
gestiegen sind. Demnach
würde sich bei fehlenden Anpassungsmechanismen
über die Zeit eine Verzerrung
zu Lasten des Baurechtsgebers ergeben.
Marktkräfte wie Angebot und Nachfrage
wirken übermässig auf den Boden und
weniger auf die Gebäudesubstanz. Anpassungsklauseln
über eine Indexierung an
den Landesindex der Konsumentenpreise
(LIK) hinken dem effektiven Preiswachstum
hinterher. Daher besteht eine Tendenz,
dass der Baurechtsnehmer über die
Zeit bessergestellt wird.
Zuletzt wurden Vorschläge gemacht,
den Baurechtszins als «Umsatzbaurechtszins»
zu definieren. Dies erscheint auf den
ersten Blick einfach und praktikabel. Näher
hingeschaut, führt diese Berechnung
jedoch zu den gleichen Problemen, die bereits
andere Modellansätze haben. In der
Miete ist der Landanteil bereits inkludiert.
Beim Ansatz des Baurechtszinses in
Prozent der Sollmiete ist demnach zu prüfen,
wie sich der Landwertanteil in Prozent
des Gesamtwertes verhält:
– Umsatzmiete Baurecht in Prozent der
Mieteinnahmen kleiner als Landwertanteil
in Prozent der Mieteinnahmen:
Benachteiligung des Baurechtsgebers,
22
IMMOBILIA / April 2025
12
weil er sein Land unter Wert vermietet.
Dem Baurechtsnehmer wird dadurch
ein Landwertanteil zugutekommen, obwohl
ihm das Land nicht gehört.
– Umsatzmiete Baurecht in Prozent der
Mieteinnahmen grösser als Landwertanteil
in Prozent der Mieteinnahmen:
Benachteiligung des Baurechtsnehmers,
weil er das Land über Wert mietet.
Dem Baurechtsgeber wird dadurch
ein Gebäudewertanteil zugutekommen,
obwohl ihm das Gebäude nicht gehört.
Daraus folgt für die Praxis:
1. Der Landwertanteil muss folglich dem
Umsatzbaurechtszins in Prozent der
Miethöhe entsprechen. Dadurch ist
der Landwert genauso zu ermitteln wie
beim Zürcher Modell.
2. Der Landwertanteil bezieht sich immer
auf einen Neubau mit einer Neubaumiete
unter optimaler Ausnützung. Jedoch
altern Gebäude (Abschreibung), und die
Bestandsmieten entkoppeln sich teils
massiv von Neubau-/Angebotsmieten
am Markt.
3. Bezieht man die Umsatzbaurechtszinsen
jeweils auf die aktuelle Soll-Miete
eines alternden Objekts mit Bestandsmieten,
schreibt sich das Land mit ab.
Dies widerspricht der Realität.
4. Dadurch wird der Baurechtsgeber über
die Zeit, neben nicht übersetzten Bodenpreissteigerungen,
schlechtergestellt.
5. Was passiert bei nicht-optimaler Ausnützung
des Gebäudes, auf welche der
Baurechtsgeber keinen Einfluss hat?
6. Besondere Umstände im Objekt (z. B.
langfristiger Mietertrag mit Overrent)
ziehen Konsequenzen für den Baurechtsgeber
nach sich. Er hat jedoch
an dieser Asset-Management-Aktivität
keinerlei Beteiligung.
FAZIT
Jedes Baurechtsmodell hat seine Stärken
und Schwächen. Es ist jeweils darauf
zu achten, wie sehr beide Parteien auf eine
praktikable Lösung bedacht sind. Sofern
Anpassungsklauseln gelten und vertragliche
Landwerte zum Wertermittlungsstichtag
weit vom Markt entfernt sind,
muss eine Anpassung gemäss Vertragswerk
überprüft werden. Eine Bewertung
des Baurechts unter ungeprüfter Fortschreibung
des Baurechtszinses ist heikel
und fahrlässig. Insbesondere durch die
Landwertsteigerungen in der Vergangenheit
sollten Baurechtsnehmer mögliche
böse Überraschungen antizipieren.
*JULIAN SLICKERS
(MRICS) ist Director bei CBRE
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IMMOBILIA / April 2025 23
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
WOHNUNGSMARKT
TRENDWENDE BEI
DER NACHFRAGE
Die vom amerikanischen Präsidenten
ausgelöste Verunsicherung hinsichtlich
der weltwirtschaftlichen Entwicklung
hat Folgen für den Schweizer Immobilienmarkt.
TEXT—DIETER MARMET*
NACHFRAGEENTWICKLUNG FÜR MIETWOHNUNGEN, EIGENTUMSWOHNUNGEN UND EINFAMILIENHÄUSER
IN DER SCHWEIZ
Index 03/2020 = 100, Quelle: Realmatch360
130
16.3.2020
BR erklärt «Ausserordentliche
Lage»
31.5.2021
Übergang Schutz- zu
Stabilisierungsphase
3.7.2023
Jahresteuerung
sinkt unter 2%
120
110
100
90
80
70
18.10.2020
BR bekämpft
«2. Welle»
24.2.2022
Putin erklärt
den Krieg
2.2.2025
Trump beginnt
Handelskrieg
03.2020
05.2020
07.2020
09.2020
11.2020
01.2021
03.2021
05.2021
07.2021
09.2021
11.2021
01.2022
03.2022
05.2022
07.2022
09.2022
11.2022
01.2023
03.2023
05.2023
07.2023
09.2023
11.2023
01.2024
03.2024
05.2024
07.2024
09.2024
11.2024
01.2025
03.2025
Mietwohnungen Eigentumswohnungen Einfamilienhäuser
SENSITIVE NACHFRAGE
Die Nachfrage nach Mietwohnungen und Wohneigentum
zeigte in den vergangenen fünf Jahren ein
wildes Auf und Ab (vgl. Abbildung). Die auffälligsten
Sprünge und Wendepunkte lassen sich allerdings ohne
Probleme mit Ereignissen ausserhalb des Immobilienmarkts
erklären: So führte der 1. Lockdown im
März 2020 aufgrund der Covidpandemie im ersten
Moment zu einem deutlichen Rückgang der an den
Suchabos gemessenen Immobiliennachfrage. Bereits
im April 2020 begann sich die Nachfrage – insbesondere
jene nach Wohneigentum – aber zu erholen und
setzte in den Sommermonaten zu einem kaum je gesehenen
Höhenflug an.
Dieser wurde im Oktober 2020 jäh gebremst durch
den für viele überraschenden 2. Lockdown. Doch auch
jetzt hielt der Schock nicht lange an und die Nachfrageindizes
bewegten sich bis im Mai 2021 abermals
nach oben. Die darauffolgende Normalisierung
der Situation führte wie erwartet zu einer Korrektur
der ausserordentlichen Nachfrageentwicklung während
der Pandemie. Die Nachfrage ging zurück, beim
Wohneigentum deshalb stärker, weil dort der Anstieg
dramatischer ausgefallen war.
DIE UNSICHER-
HEITEN DES
HANDELS-
KRIEGS WER-
DEN DIE NACH-
FRAGE WEITER
DÄMPFEN.
Der Rückgang der Nachfrage nach Eigentumswohnungen
und Einfamilienhäuser beschleunigte sich ab
Februar 2022 jedoch massiv. Auslöser dafür war der
Einmarsch der Russen in die Ukraine und die in der
Folge durch die steigenden Energiepreise ausgelösten
Inflationsängste. Die Notenbanken sahen sich zu
Zinserhöhungen gezwungen, wodurch sich auch die
Finanzierung von Wohneigentum verteuerte.
Der starke Rückgang der Wohneigentumsnachfrage
kam erst zum Stillstand, nachdem die Teuerung
Mitte 2023 wieder ins Zielband der Schweizerischen
Nationalbank (SNB) zurückgekehrt war. Diese Zinswende
und die positive Wirtschaftsentwicklung
hatten ab Juli 2023 einen erneuten Anstieg der Immobiliennachfrage
zur Folge.
NATIONALBANKS WERK …
Noch in der Dezember-Ausgabe 2024 der Immobilia
gingen wir bei unserer Prognose der Wohneigentumsnachfrage
für 2025 davon aus, dass die
treibenden Kräfte hinter dem Nachfrageanstieg im
laufenden Jahr Bestand haben werden (vgl. Immobilia,
Dezember 2024, «Wohneigentum: Wohin geht die
Reise 2025?»). Die Konjunkturprognostiker sagten
24
IMMOBILIA / April 2025
43
fürs 2025 eine leichte Wachstumsbeschleunigung
voraus, und auf der Zinsseite wurde erwartet, dass
die SNB den Leitzins in zwei Schritten weiter senken
würde. Wir prognostizierten deshalb einen weiteren
Anstieg der Eigenheimnachfrage, der sich angesichts
der Angebotsentwicklung auch in einem weiteren
Preisanstieg niederschlagen sollte.
Auf der Zinsseite hat sich die Situation seit der
Dezember-Prognose nicht dramatisch verändert.
An ihrer letzten Sitzung im Dezember hat die SNB
den Leitzins mit einem ungewöhnlich grossen Zinsschritt
bereits auf 0,5% und im März 2025 weiter auf
0,25% gesenkt. Hier dürfte er gemäss den Zinsprognostikern
erst einmal verharren. Nach dem Anstieg
der Langfristzinsen haben sich die langfristigen Festhypotheken
gegenüber Ende 2024 trotzdem leicht
verteuert, was den Einfluss der Zinsseite auf die
Eigenheimnachfrage zumindest abschwächt.
… UND TRUMPS BEITRAG
Die vom amerikanischen Präsidenten ausgelöste
Unsicherheit, was die weltwirtschaftliche Entwicklung
betrifft, bringt die damaligen Prognosen für das
Wirtschaftswachstum allerdings gewaltig ins Wanken.
Der von Trump losgetretene Handelskrieg mit
China, Mexiko und Kanada und darauffolgenden Zollerhöhungen
und Ankündigungen von Zollerhöhungen
für gewisse Güter aus anderen Ländern weckten
weltweit grosse Befürchtungen. Sie drohen, entsprechende
Spuren im Welthandel zu hinterlassen,
was keine guten Nachrichten für eine kleine offene
Volkswirtschaft wie die Schweiz sind. Entsprechend
beginnen die Konjunkturprognostiker, ihre Wachstumsprognosen
für das laufende Jahr zu korrigieren.
Die Experten des Prognoseinstituts BAK Economics
machten Mitte März den Anfang und senkten ihre
Wachstumsprognosen für das sporteventbereinigte
reale Bruttoinlandprodukt für 2025 auf 1,2%. In der
Begründung schrieben sie u. a.: «Unternehmen halten
sich in einem solchen Umfeld mit weiterreichenden
Entscheidungen möglichst zurück – ein wesentliches
Hindernis für Investitionen.»
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IMMOBILIENWIRTSCHAFT
WOHNUNGSMARKT
BILD: 123RF.COM
Dunkle Wolken
und Lichtblicke
wechseln sich
derzeit am Immobilienmarkt
in ab.
Die grösseren weltwirtschaftlichen Unsicherheiten
und eine Eintrübung der Konjunkturaussichten
bleiben nicht ohne Wirkung auf die Wohnungsnachfrager
in der Schweiz. Nachdem die Mietwohnungsnachfrage
bereits im Februar leicht gesunken war, hat
sich der Rückgang im März beschleunigt. Und auch
bei der Nachfrage nach Eigentumswohnungen und
Einfamilienhäusern scheint sich inzwischen eine
Trendwende abzuzeichnen.
AUSBLICK
Wir gehen heute deshalb davon aus, dass der Einfluss
der sinkenden Zinsen auf die Eigenheimnachfrage
eher geringer als erwartet ausfallen dürfte als
prognostiziert und letztlich von den aufkeimenden
Unsicherheiten hinsichtlich der weltwirtschaftlichen
Entwicklung mit einem möglichen Handelskonflikt
überlagert werden wird. Konkret erwarten
wir, dass sich die Trendwende bei der Nachfrage nach
Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern in
den nächsten Monaten bestätigen wird. Allerdings
wird der absehbare Rückgang wohl nicht ausreichen,
um eine Trendwende bei den Eigenheimpreisen
auszulösen. Dort ist allenfalls zu erwarten, dass
der Preisanstieg im laufenden Jahr vielleicht nicht
ganz so gross ausfallen wird, wie noch im Dezember
prognostiziert.
Ähnliches gilt auch für den Mietwohnungsmarkt,
wo der abzeichnende Rückgang der Nachfrage nicht
stark genug ausfallen dürfte, um an der angespannten
Situation in vielen regionalen Mietwohnungsmärkten
Grundsätzliches zu verändern. Zu erwarten ist
auch hier ein weiterer Anstieg der Angebotspreise –
Trump hin, Weltwirtschaft her.
*DIETER
MARMET
Der Autor ist Mitglied
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26
IMMOBILIA / April 2025
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IMMOBILIENWIRTSCHAFT
30
DER MONAT
Das ETH-Spin-off Zurich Soft Robotics hat ein
Fassadensystem entwickelt, das aus vielen kleinen
Solar-Paneelen besteht. Diese folgen dem Stand
der Sonne und beschatten zugleich die Innenräume.
BILD: SOLSKIN.SWISS
SCHWEIZ
LEERWOHNUNGS-
QUOTE SINKT
WEITER
Die Leerwohnungsquote
ist 2024 weiter gesunken,
wenn auch mit abgeschwächtem
Tempo. Dies zeigt die
vierteljährlichen Studie «Der
Wohnungsmarkt auf einen
Blick», die das Bundesamt für
Wohnungswesen (BWO) veröffentlicht.
Am 1. Juni 2024
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standen in der Schweiz rund
52 000 Wohnungen leer. Dies
sind 1,08% des Gesamtwohnungsbestands
(2023: 1,15%).
Die tiefste Leerwohnungsquote
wies der Kanton Zug mit
0,39% aus, gefolgt von Obwalden
(0,44%), Genf (0,46%) und
Zürich (0,56%). Der höchste
Wert war im Kanton Jura
(2,98%) zu verzeichnen.
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Immobilienwirtschaft.
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NEUENBURG
FÖRDERT
SANIERUNGEN
Der Kanton Neuenburg hat
ein Förderprogramm für die
Sanierung von baukulturell bedeutenden
Gebäuden lanciert.
Wer ein solches Gebäude mit
einer Energieeffizienzklasse
F oder G besitzt, kann sich
beraten lassen, wie es unter
Wahrung der Bausubstanz
energetisch saniert werden
kann. Kanton und Gemeinden
beteiligen sich zu gleichen
Teilen an den Kosten für die
Vorstudien, und dies bis zu
einem Betrag von 10 000 CHF
pro Liegenschaft. Laut Mitteilung
geht der Kanton Neuenburg
davon aus, dass es in den
Gemeinden über 1800 Wohngebäude
gibt, die sowohl baukulturell
bedeutend sind als
auch einen besonders hohen
Energieverbrauch aufweisen.
IMMOBILIENKAUF
WIRD WIEDER
ATTRAKTIVER
Die Schweizerische Nationalbank
hat ihre Politik der
Zinssenkungen im 2. Halbjahr
2024 fortgeführt. Dies hat
den Immobilienkauf im Vergleich
zur Miete attraktiver
gemacht, auch wenn die Hypothekaranbieter
die Zinssenkungen
nur langsam an die
Kundschaft weitergegeben
haben. Die Zinsunterschiede
zwischen den günstigsten
und teuersten Anbietern für
eine 10-jährige Hypothek gingen
von 1,21% im 2. Quartal
auf 0,93% im 4. Quartal zurück.
Dies geht aus der Publikation
«Real Estate Risk Index
Q4 2024» von Money Park und
Helvetia hervor.
DIGITALISIERUNG
HARZT
Der Digital Real Estate
Index von pom+Consulting
evaluiert seit 10 Jahren die
Umsetzung digitaler Massnahmen
in der Bau- und Immobilienwirtschaft.
Auf einer Skala
von 1 bis 10 liegt der Digitalisierungsgrad
aktuell bei 4,0
Punkten. Dies sind 0,6 Punkte
weniger gegenüber dem Vorjahr.
Besonders betroffen sind
Planungs- und Bauunternehmen
(–1,1) sowie Eigen tümer
und Investoren (–0,6). Bewirtschafter
und Facility-Management-Dienstleister
zeigen eine
Steigerung von +0,1 bzw. +0,2
Punkten. Laut Studie zeigt die
Branche insgesamt eine wachsende
Skepsis gegenüber dem
digitalen Fortschritt.
UNTERNEHMEN
WÜEST PARTNER
KOOPERIERT
MIT CLIMADA
Um die Gefahren durch den
Klimawandel für die Immobilienbranche
zu bewerten,
arbeitet Wüest Partner mit
Climada Technologies zusammen.
Das ETH-Spin-off ist auf
Klimarisikoanalysen spezialisiert.
Die Methodik basiert auf
Klimasimulationen, die mit
Gebäudeinformationen und
Finanzkennzahlen kombiniert
werden. Wüest Partner führt
nun eine Studie durch, welche
die Klimarisiken des Schweizer
Gebäudeparks analysiert.
28
IMMOBILIA / April 2025
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Einladung
INA INVEST UND
CHAM GROUP
FUSIONIEREN
Die Fusionsgespräche
zwischen der Ina Invest AG
und Cham Group AG sind
positiv verlaufen. Die Verwaltungsräte
der beiden
Gesellschaften haben einen
Fusionsvertrag unterzeichnet
und werden ihn an
den jeweiligen Generalversammlungen
zur Genehmigung
vorlegen. Im Zuge der
Absorption übernimmt Ina
Invest die Cham Group. Letztere
soll neu Cham Swiss
Properties AG heissen. Die
kombinierte Portfoliogrösse
der Unternehmen beträgt
1,6 Mrd. CHF.
PROJEKTE
SMARTE
SOLARFASSADE
Das adaptive Fassadensystem
Solskin von Zurich Soft
Robotics, ein ETH-Spin-off,
besteht aus kleinen Photovoltaik-Paneelen,
die dem Gang
der Sonne folgen können. Die
Paneele dienen zugleich als
dynamisches Beschattungssystem,
das die Aufheizung
durch die Sonne reduziert. Das
System wurde in zwei Forschungsbauten
der ETH und
an einem Haus in den Alpen
(Bild) getestet. Nun wird es am
Neubau der Keller Druckmesstechnik
AG in Winterthur erprobt.
Dabei soll eine Fläche
von 1300 qm mit 3488 Paneelen
bestückt werden. Auf dem
Campo-Areal in Oberwinterthur
wurde ebenfalls ein Projekt
realisiert.
BASLER WOLF-
AREAL BEKOMMT
KONTUREN
Auf dem Areal des Güterbahnhofs
Wolf in Basel entwickeln
die SBB ein Quartier
mit rund 600 Wohnungen und
1000 Arbeitsplätzen. Die Pläne
für die ersten beiden Neubauten
stehen nun fest. Die
Liegenschaften sind jeweils
10-stöckig und bieten rund
300 Wohnungen unterschiedlicher
Grösse. Die Gebäude
«Janus» (Bild) und «Binaria»
stammen aus der Feder von
zwei Arbeitsgemeinschaften.
Dies sind jeweils: Experience,
Paris, und M-AP Architekten,
Lausanne, sowie Parabase
GmbH und Confirm AG,
Basel. Der Baubeginn ist per
2027 vorgesehen.
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IMMOBILIA / April 2025 29
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
DER MONAT
9
Der Bau der Tramlinie Bern-Ostermundigen kann
nicht wie geplant 2026 angepackt werden.
Die Komplexität des Projekts und die hängigen
Einsprachen verzögern das Bewilligungsverfahren.
BILD: TRAM-BERN-OSTERMUNDIGEN.CH
EIN HOCHHAUS
FÜR BASEL
Der Kanton Basel-Stadt
realisiert auf dem Areal der
Busgarage Rank ein 88 Meter
hohes Wohnhochhaus.
Studio DIA aus Zürich, Haller
Ingenieure aus Baar und
Hefti Hess Martignoni aus
Aarau konnten den Projektwettbewerb
für sich entscheiden.
Ihr Projekt «Miranda»
schafft über 100 Mietwohnungen.
Die Realisierung ist frühestens
ab 2028 vorgesehen.
Das Projekt ist Teil des Wohnbauprogramms
1000+, mit
dem der Kanton bis 2035 über
1000 preisgünstige Wohnungen
schaffen will.
EURO-AIRPORT
WIRD SANIERT
Der EuroAirport Basel-
Mulhouse-Freiburg wird
ausgebaut und saniert. Den
Zuschlag erhält ein binationales
französisch-schweizerisches
Team. Das Projekt
umfasst die Renovierung
und Erweiterung der Terminalinfrastruktur
im öffentlich
zugänglichen Bereich. Das
Vorhaben ist in Module aufgeteilt,
die eine flexible Umsetzung
ermöglichen. Das
erste Modul «Landside» umfasst
einen Anbau von rund
14 000 qm an der Ostfassade
des Terminals sowie die Renovierung
von 15 000 qm im
bestehenden Terminal. Der
Baubeginn ist für 2027 geplant,
die Fertigstellung des
neuen Gebäudes für 2030/31.
TRAMLINIENBAU
VERZÖGERT SICH
Der Baustart für die neue
Tramlinie Bern-Ostermundigen
erfolgt nicht wie geplant
Anfang 2026. Aufgrund der
Komplexität und hängiger Einsprachen
benötigt das Bewilligungsverfahren
mehr Zeit
als angenommen. Wann genau
die Arbeiten beginnen, hängt
vom Verlauf des Verfahrens
ab. Die Verzögerung hat keinerlei
Auswirkungen auf die
Anfang 2025 begonnenen Bauarbeiten
der SBB beim Bahnhof
Ostermundigen.
ZÜRCHER
KASERNENWIESE
WIRD BEGRÜNT
Die Arbeitsgemeinschaft
Krebs und Herde Landschaftsarchitekten
und OePlan GmbH
hat den Wettbewerb für die
Weiterentwicklung des Freiraums
auf dem Kasernen areal
in Zürich gewonnen. Ihr Projekt
«Blaumeise» bewahrt die
Grosszügigkeit der Anlage
und erfüllt die Anforderungen
an Biodiversität, Hitzeminderung
und Regenwassermanagement.
Der Name ist
Programm: Nistkästen in den
Baumkronen der bestehenden
Rosskastanien sollen Blaumeisen
zur natürlichen Schädlingsbekämpfung
anlocken.
Die Bauarbeiten beginnen
2027 und erfolgen in Abstimmung
mit der Instandsetzung
der Zeughäuser sowie der Polizei-
und Militärkaserne.
PERSONEN
BPUK ERNENNT
NEUE VIZE-
PRÄSIDENTIN
Die St. Galler Regierungspräsidentin
Susanne Hartmann
ist neu Vizepräsidentin
der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz
(BPUK). Dabei wird sie in
Bau-, Planungs- und Umweltthemen
die Positionen der
Kantonsregierungen mitbestimmen.
Zudem vertritt sie
die Interessen der Kantone gegenüber
Bundesparlament und
Bundesverwaltung. Die BPUK
setzt sich aus den Regierungsmitgliedern
zusammen, die
in den jeweiligen Kantonen
für Bau, Raumplanung, Umwelt,
Strassen, Verkehr und öffentliches
Beschaffungswesen
zuständig sind.
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30
IMMOBILIA / April 2025
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Mehr als nur
eine Immobiliensoftware
AbaImmo – die Software für
die Immobilienbewirtschaftung
BUNDESRAT
ERNENNT NEUEN
ARE-DIREKTOR
Der Bundesrat hat Roman
Mayer zum neuen Direktor
des Bundesamts für Raumentwicklung
(ARE) gewählt.
Der Nidwaldner Jurist ist
seit Mai 2016 Vizedirektor
des Bundesamts für Energie
(BFE). Seine künftigen Aufgaben
umfassen die Bereiche
Raumentwicklung, Gesamtverkehr
und nachhaltige Entwicklung.
Er tritt sein Amt am
1. Oktober 2025 an.
BÜNDNER
ARE-LEITER TRITT
ZURÜCK
Richard Atzmüller gibt die
Leitung des Amts für Raumentwicklung
(ARE) des Kantons
Graubünden ab. Der
Wechsel erfolgt nächstes
Jahr per 31. März 2026 auf
eigenen Wunsch wegen der
bevorste henden Pensionierung.
Gleichzeitig übernimmt
der 62-Jährige eine im Amt
freiwerdende Funktion ohne
Führungsaufgaben. Atzmüller
ist seit 30 Jahren für das Amt
tätig. Er übernahm 1997 die
Leitung der Abteilung Richtplanung,
wurde 2007 stellvertretender
Amtsleiter und 2012
schliesslich Amtsleiter.
SIA VERLEIHT
EHRENMITGLIED-
SCHAFTEN
Bauingenieur Hermann
Blumer (links) und Eugen
Brühwiler (rechts), emeritierter
Professor für Bauwerkserhaltung
an der École
Polytechnique Fédérale de
Lausanne (EPFL), gehören
neu zu den Ehrenmitgliedern
des Schweizerischen Ingenieur-
und Architektenvereins
(SIA). Laut Mitteilung habe
Blumer mit seinen Erfindungen
den Holzbau revolutioniert
und damit das architektonische
Denken verändert. Eugen
Brühwiler hingegen setze
sich seit vielen Jahren für den
Erhalt des historischen Ingenieurerbes
und die Entwicklung
neuer Methoden für die
Überprüfung und Ertüchtigung
von Tragwerken ein. Die
Überreichung der Ehrenmitgliedschaft
findet am 8. Mai in
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IMMOBILIA / April 2025
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IMMOBILIENWIRTSCHAFT
DER MONAT
PLÜCKHAHN
WECHSELT ZU
SWISS LIFE
Jan Plückhahn, zurzeit
Head Real Estate in Deutschland
und Vorstandsmitglied
der Beos AG, wird per 1. Juli
Head Real Estate von Swiss
Life Asset Managers. Plückhahn
ist seit über 20 Jahren
in Führungsfunktionen für
die Beos AG tätig. Das Unternehmen
ist in Deutschland im
Bereich Asset Management
und Projektentwicklung von
Unternehmensimmobilien
tätig. Beos gehört zur Swiss
Life Asset Managers Deutschland
GmbH.
CBRE HOLT
VERSTÄRKUNG
Seit dem 1. März leitet
Alexandra Truninger (links)
den Bereich Debt & Structured
Finance von CBRE Schweiz.
Davor war sie für verschiedene
Banken und Dienstleistungshäuser
tätig, etwa im Hypothekargeschäft
und in der
Finanzierung von Immobilienprojekten.
Stéphanie Müller
(rechts) kommt als Director
für den Bereich der Finanzierung
von Hotel- und Betriebsimmobilien
hinzu. Sie hat
bereits für die europäische
Debt-Platform von CBRE in
London gearbeitet.
WINCASA STELLT
SICH NEU AUF
Im Rahmen der Weiterentwicklung
des Geschäftsbereichs
Center & Mixed-Used
Site Management (CMSM) hat
Wincasa das Team Strategy
& Services per 1. April in zwei
Einheiten aufgeteilt. Corina
Salomon (rechts), seit 2019 bei
Wincasa, leitet den Bereich
Siedlungscoaching & Communities.
Nach ihrem Einstieg als
Content Managerin mit Fokus
auf Social Media und digitale
Kommunikation entwickelte
sie sich zur Spezialistin
für Real Estate Community
Management. Alexa Müller
(links), seit 2022 bei Wincasa,
leitet den Bereich Vermarktung
& Projekte. Sie startete
bei Wincasa als Real Estate
Site Manager und hat einen
Master in Real Estate.
SCHREIBER FOLGT
AUF STUTZ
Per 1. April übergibt Ruedi
Stutz (links) die Geschäftsführung
der Patrimonium Anlagestiftung
an Clemens Schreiber
(rechts). Schreiber arbeitet
seit 2020 bei der P atrimonium
Asset Management AG im Bereich
I nvestor Relations. Davor
war er für StepStone Group
tätig. Er verfügt über einen
MBA und Master in Economics
der University of London.
Ruedi Stutz wird voraussichtlich
für den Stiftungsrat von
Patrimonium tätig bleiben.
SIGNA-TERRE
UNTER NEUER
LEITUNG
Nicolas Demierre ist seit
dem 1. April CEO des Umweltunternehmens
Signa Terre.
Er folgt auf Laurent Isoard,
der in den Bereichen Innovation,
IT-Systemarchitektur
und Kundenbeziehungen tätig
bleibt. Demierre kam Anfang
2023 als Direktor für Entwicklung
zu Signa-Terre. Das
Unternehmen mit Sitz in Genf
besteht seit 2008 und gehört
seit 2023 zur Wüest-Partner-
Gruppe. Es ist auf die Analyse
der Energieeffizienz von Gebäuden
und die Begleitung der
Dekarbonisierung von Immobilienportfolios
spezialisiert.
HOLZENERGIE
SCHWEIZ IN
NEUEN HÄNDEN
Laurent Audergon hat am
1. April die Geschäftsführung
von Holzenergie Schweiz
übernommen. Der Chemiker
und Bauingenieur mit einem
Executive MBA der Universi
tät St. Gallen leitete zuletzt die
Fachverbände arv Baustoffrecycling
Schweiz und SZS
Stahlbau Zentrum Schweiz.
Er ist zudem Mitgründer und
Co-Präsident der OdA Abfallund
Rohstoffwirtschaft. Holzenergie
Schweiz übernimmt
im Laufe des Jahres die Geschäftsstellen
der Verbände
Holzfeuerungen Schweiz und
proPellets.ch als Mandate.
Audergon wird die zusammengeführten
Geschäftsstellen in
Zürich leiten.
GENERATIONEN-
WECHSEL
BEI CARETTA
Die Familie Caretta übergibt
die Führung der Caretta
+ Weidmann Baumanagement
AG in neue Hände. Der
Inhaber Mauro Caretta hat
sich aus dem Geschäft zurückgezogen
und seine Anteile im
März veräussert. Mitinhaber
Felix Hegetschweiler, nun
CEO, wird neu von fünf Partnerinnen
und Partnern flankiert.
Dies sind: Stephanie
Trachsel (kaufmännische Leiterin
und CFO), Ninja Fleischmann
(Leiterin Ausführung
Basel), Rešat Bangoji (Leiter
Ausführung Zürich), Alex
Delev (Leiter Ausführung
Zürich) und Lars Steffen
(Leiter Bauökonomie und
stellvertretender CEO).
IMMOBILIA / April 2025 33
IMMOBILIENRECHT
20
STOCKWERKEIGENTUM
KEINE PFLICHT ZUR
DURCHSETZUNG
DES REGLEMENTS
Die Stockwerkeigentümergemeinschaft
ist zwar verpflichtet, über die
Einhaltung des Reglements zu wachen.
Daraus folgt jedoch keine Pflicht,
das Reglement ungeachtet der konkreten
Umstände auf dem Klageweg
durchzusetzen. TEXT— PASCAL DORIER*
VORGESCHICHTE
Das Bundesgericht hatte im vorliegenden
Fall zu entscheiden, ob eine Stockwerkeigentümergemeinschaft
mittels Klage dazu
verpflichtet werden kann, das eigene Reglement
gegenüber bestimmten Mitgliedern
der Stockwerkeigentümergemeinschaft
klageweise durchzusetzen. Dieses Urteil
des Bundesgerichts wird als Leitentscheid
publiziert.
Der zu beurteilende Fall betraf zwei Stockwerkeigentümer,
die sich daran störten, dass
die Stockwerkeigentümer der über ihnen
liegenden Stockwerkeinheit die Bodenbeläge
ersetzt hatten. Sie stellten sich auf den
Standpunkt, dass dies eine Verletzung von
Art. 7 Abs. 2 Bst. A des betreffenden Stockwerkeigentümerreglements
darstelle. Diese
Bestimmung untersagt es den Stockwerkeigentümern,
die Böden ihrer Räume übermässig
zu belasten und die Beschaffenheit
der Bodenbeläge so zu verändern, dass daraus
eine Verschlechterung der Schallverhältnisse
zulasten anderer Stockwerkeinheiten eintritt.
Die Stockwerkeigentümer der unteren
Einheit beantragten deshalb anlässlich der
Stockwerkeigentümerversammlung vom
14. September 2021, dass die Verwaltung
damit zu beauftragen sei, den Rückbau der
neuen Bodenbeläge zu verlangen und nötigenfalls
auch gerichtlich durchzusetzen.
Diese Anträge wurden von der Stockwerkeigentümerversammlung
mit elf zu einer
Stimme abgelehnt. Nach einem erfolglosen
Schlichtungsverfahren beim Kreisgericht
St. Gallen erhoben die beiden
Stockwerkeigentümer am 31. März 2022
Klage mit denselben Begehren wie anlässlich
der Stockwerkeigentümerversammlung.
Diese Klage sowie die entsprechende
Berufung beim Kantons gericht St. Gallen
wurden abgewiesen, weshalb die beiden am
8. Januar 2024 mit einer Beschwerde ans
Bundesgericht gelangten.
KLAGEWEISE DURCHSETZUNG
DES REGLEMENTS
Der Verwalter der Stockwerkeigentümergemeinschaft
hat gemäss Art. 712s
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Abs. 3 ZGB darüber zu wachen, dass die
Vorschriften des Gesetzes, des Reglements
und der Hausordnung bei der Nutzung von
gemeinschaftlichen Einrichtungen und
der Ausübung von Sonderrechten eingehalten
werden. Damit soll sichergestellt
werden, dass die Interessen der Gemeinschaft
gewahrt bleiben. Jedoch kann ein
Stockwerkeigentümer gegen einen anderen
Stockwerkeigentümer nicht direkt auf
Einhaltung des Reglements klagen, vielmehr
muss dieser zuerst einen entsprechenden
Beschluss der Gemeinschaft
erwirken. Denn Stockwerkeigentümer
sind nicht nur Miteigentümer der Sache,
sondern auch Mitglieder der Gemeinschaft,
und über diese laufen die rechtlichen
Beziehungen zwischen den einzelnen
Stockwerkeigentümern und der Gemeinschaft,
wie das Bundesgericht bereits in
einem früheren Leitentscheid klargestellt
hat. Gerichtliches Eingreifen ist daher
stets insoweit subsidiär (BGE 145 III 121,
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Simulation und Gutachten für Blendung, Beschattung, Tageslicht
Als unmittelbar
betroffene Eigentümer
haben die
Beschwerdeführer
mittels direkter
Klage gegen störende
Immissionen
vorzugehen.
E. 4.3.4). Ein negativer Beschluss der Versammlung
kann anschliessend gerichtlich
angefochten werden. Die An fechtung
von Beschlüssen der Stockwerkeigentümergemeinschaft
richtet sich gem.
Art. 712m Abs. 2 ZGB nach dem Vereinsrecht
und damit nach Art. 75 ZGB. Bei der
Anfechtung eines Beschlusses der Stockwerkeigentümergemeinschaft
ist die Gemeinschaft
als solche passivlegitimiert.
Als beklagte Partei gilt einzig die Gemeinschaft
und nicht die einzelnen Mitglieder.
Der Stockwerkeigentümergemeinschaft
kommt zwar keine Rechtspersönlichkeit
zu, dennoch ist sie beschränkt partei- und
prozessfähig, sie muss dazu über die Prozessfähigkeit
und die Rechtszuständigkeit
für den betreffenden Streitgegenstand verfügen.
Im Bereich der gemeinschaftlichen
Verwaltung, der Nachbesserungsansprüche
und der Ersatzvornahmen wurde dies
vom Bundesgericht jeweils bejaht.
Muss der Verwalter einen Zivilprozess
führen, bedarf er nach Art. 712t Abs. 2 ZGB
der vorgängigen Ermächtigung durch die
Stockwerkeigentümerversammlung. Ausnahme
bilden summarische Verfahren. Dabei
bedarf jeder Prozess eine eigene Vollmacht,
sogenannte Generalvollmachten für das generelle
Führen von Prozessen sind nicht zulässig.
Denn der Verwalter soll nicht ohne
BILD: 123RF.COM
34
IMMOBILIA /APRIL 2025
23
die Zustimmung der Gemeinschaft Prozesse
führen, die hohe Prozesskosten verursachen
oder das Verhältnis der Stockwerkeigentümer
untereinander oder zur Nachbarschaft
belasten können. Vielmehr sollen die Stockwerkeigentümer
im Rahmen von Gesetz
und Gemeinschaftsordnung frei entscheiden
können, ob sie den Prozess führen wollen
oder nicht. Denn mit dem Eintritt in die
Gemeinschaft erklärt sich jeder Stockwerkeigentümer
gleichzeitig bereit, sich diesem
Grundsatz zu unterwerfen, und anerkennt,
dass die Mehrheit bindend, aber gleichwohl
demokratisch entscheidet.
Das Bundesgericht leitet aus Art. 712t
Abs. 2 ZGB ab, dass es für die Führung eines
Zivilprozesses einer Ermächtigung der
Stockwerkeigentümerversammlung bedarf,
dass aber die Gemeinschaft im Rahmen von
Gesetz und Gemeinschaftsordnung frei entscheiden
kann, ob sie den Prozess überhaupt
führen will. Damit weicht das Bundesgericht
explizit von Meinungen aus der Rechtslehre
ab, die bisher eine Pflicht zur klageweisen
Durchsetzung des Reglements bejahen.
Demnach habe die Stockwerkeigentümergemeinschaft
das Reglement durchzusetzen,
indem sie gegen fehlbare Stockwerkeigentümer
vorgehe oder indem sie beschliesst, das
Reglement zu ändern. Denn die Stockwerkeigentümergemeinschaft
müsse sich um die
Einhaltung des Reglements kümmern und
dabei auch «Farbe bekennen» zugunsten der
Gemeinschaft. Das Bundesgericht erkennt
zwar eine solche Pflicht der Gemeinschaft,
über ihren Verwalter die Einhaltung des Reglements
sicherzustellen. Es hält aber auch
fest, dass sich daraus keine absolute Pflicht
ergebe, das Reglement ohne Berücksichtigung
der konkreten Umstände durch Klage
durchzusetzen. Gemäss Bundesgericht
sind sachliche Gründe möglich, die im Einzelfall
gegen eine Klage sprechen können,
wie beispielsweise das Verhältnis der Stockwerkeigentümer
untereinander oder die
fehlende Verhältnismässigkeit. Der Zusammenhalt
unter den Stockwerkeigentümern
sei sehr wichtig und müsse in solchen Fällen
daher entsprechend gewichtet werden,
um zu verhindern, dass Beziehungen untereinander
gestört werden oder es langfristig
gar zu Feindschaften komme. Darüber hinaus
hängt die Entscheidung zur Klageerhebung
immer auch von den Prozessaussichten
ab. Wobei das Bundesgericht in diesem Zusammenhang
betont, dass im Zeitpunkt des
Beschwerdeentscheids die Frage, ob tatsächlich
ein Reglementsverstoss vorliegt, nicht
geklärt ist. Eine solche Klärung könne auch
nicht verlangt werden. Auch im vorliegenden
Fall wurde die Frage, ob mit dem Ersatz der
Bodenbeläge gegen das Reglement verstossen
wurde, bereits in der ersten Instanz vom
Gericht als nicht entscheidrelevant abgetan
und nicht beantwortet.
KLASSISCHE IMMISSIONS
ABWEHR AUF DEM ZIVILWEG
Wie jedem Grundeigentümer stehen
auch dem Stockwerkeigentümer Rechtsbehelfe
offen, um sich gegen widerrechtliche
Einwirkungen auf sein Eigentum zu
wehren. Der Stockwerkeigentümer kann
dieselben Ansprüche aus Besitz und Eigentum
geltend machen. Ausserdem steht es
einem Stockwerkeigentümer auch offen,
gegen einen anderen Stockwerkeigentümer
auf Unterlassung aufgrund übermässiger
Immissionen gem. Art. 679 i. V. m. Art. 684
ZGB vorzugehen. Im vorliegenden Bundesgerichtsentscheid
verweist das Bundesgericht
auf den Weg der Immissionsklage. Es
handle sich um eine Frage, die ausschliesslich
das Verhältnis zwischen den Eigentümern
der beiden Stockwerkeinheiten
betreffe und keine gemeinschaftlichen Interessen
berühre. Dabei betont das Bundesgericht,
dass in einem solchen Klageprozess
das Reglement und deren Bestimmungen
durchaus Gewicht haben, da sich in einem
solchen Fall die Frage, ob eine übermässige
Einwirkung vorliege, nach der Reglementsbestimmung
richtet. Das Bundesgericht hält
dies für einen zumutbaren Rechtsweg, um
gegen den Einbau der neuen Bodenbeläge
und deren dadurch verursachte Störung des
Eigentums vorzugehen. Dabei ist hervorzuheben,
dass das Beweisrisiko einer Immissionsklage
im Sinne von Art. 679 i. V. m. 684
ZGB erheblich ist. Denn die Kläger müssen
ein Überschreiten der Grundstücksnutzung
beweisen, was sich nach der bestimmungsgemässen
Benutzung des Grundstücks richtet.
Die Schranken ergeben sich einerseits
aus den öffentlich-rechtlichen Vorschriften
und dem Nachbarrecht, wobei wie erwähnt
auch das Reglement beigezogen wird.
Der Einwand des hohen Beweisrisikos wurde
auch von den Beschwerdeführern vorgebracht,
vom Bundesgericht hier aber offen
gelassen.
BGER 5A_17/2024 VOM 3. FEBRUAR 2025 (ZUR PUBLIKATION
VORGESEHEN)
*PASCAL DORIER
Der Autor ist Rechtsanwalt bei
Baker McKenzie Switzerland AG in
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IMMOBILIA / April 2025 35
IMMOBILIENRECHT
MIETRECHT
REFERENZZINS
UND MIETZINS
ANPASSUNG
Wird mit der Vermietung kein übersetzter
Ertrag erzielt, muss der
Mietzins trotz gesunkenem Referenzzinssatz
nicht reduziert werden. Bei
neueren Mehrfamilienhäusern sowie
vermieteten Einfamilienhäusern und
Eigentumswohnungen liegt die Rendite
oft unter der mietrechtlich zulässigen
Höhe. TEXT— RALPH BAUERT*
BRUTTORENDITEN EINFAMILIENHAUS BEI KAUF UND VERMIETUNG 2025
Baujahr 2015, Grundstücksfläche 500 qm, Kubatur 800 cbm, 6 ½-Zimmer, durchschnittlicher Ausbau, guter Zustand, gute
Lage, Daten: Wüest Partner
Bruttorendite EFH
3,51 – 3,75%
3,01 – 3,50%
2,51 – 3,00%
VD: 2,69%
GE: 2,58%
SO: 3,24%
JU: 3,63%
FR: 2,58%
BS: 2,63%
BE: 2,52%
BL: 3,23%
SH: 2,83%
AG: 2,67%
ZH: 2,08%
ZG: 2,22%
TG: 2,72%
2,00 – 2,50%
LU: 2,53%
SG: 2,27%
NE: 3,46%
NW: 2,72%
SZ:
2,46% GL:
3,61%
VS: 3,47%
OW: 2,41%
UR: 2,52%
TI: 3,28%
AR: 2,69%
AI: 2,19%
GR: 2,15%
RENDITEN BEI
EIGENTUMS WOHNUNGEN
Auch bei vermieteten Eigentumswohnungen
liegen die Renditen deutlich unter
der mietrechtlich erlaubten Obergrenze.
Bei der Vermietung einer durchschnittlichen
Eigentumswohnung (Baujahr 2015,
Wohnfläche 80 qm, 3 Zimmer, Balkon
10 qm, durchschnittlicher Ausbau, guter
Zustand, gute Lage) liegt die Nettorendite
gesamtschweizerisch bei 1,59% und die
Bruttorendite bei 2,69%.
Nimmt man die konkreten Marktwerte
in Winterthur, zeigen sich die tiefen
Renditen. Aktuell bezahlt man für diese
Eigentumswohnungen 1 Mio. CHF und
kann die Wohnung für rund 2000 CHF vermieten.
Die Bruttorendite beträgt damit
2,4%, erlaubt wären 5%, was eine Monatsmiete
von mehr als 4000 CHF bedeutet.
Wurde diese Eigentumswohnung 2016
für 700 000 CHF gekauft und zur damaligen
Marktmiete von 1725 CHF vermietet,
liegt die heutige Nettorendite bei 2,27%
(zulässig 3,5%) und die Bruttorendite bei
2,88% (zulässig 5 %), wenn dem Mieter
alle Mietzinsanpassungen infolge Referenzzinssatz
weitergegeben wurden.
RENDITEN VON MEHR
FAMILIENHÄUSERN
Bei neuerstellten Mehrfamilienhäusern
gingen die Bruttorenditen seit der
Jahrtausendwende kontinuierlich zurück,
wie die jährliche Umfrage bei 500
bis 1000 Immobilienexperten ergab. Mit
einem Rückgang von 6,5% im Jahr 2001
auf aktuell durchschnittlich 3,5% hat sich
die Rendite beinahe halbiert.
Stellt man der erzielten Bruttorendite
die mietrechtlich zulässige Rendite gegenüber,
die 3,5% über dem Referenzzinssatz
betragen darf, lag die Bruttorendite seit
2008 jeweils unter der mietrechtlich erlaubten
Rendite. Im Durchschnitt war die
Bruttorendite 1,14% unter der zulässigen
Rendite, im Jahr 2024 betrug die Differenz
1,75%.
RENDITEN BEI
EINFAMILIEN HÄUSERN
Wird ein durchschnittliches Einfamilienhaus
(Baujahr 2015, Grundstücksfläche
500 qm, Kubatur 800 m 3 , 6 1 /2 Zimmer,
durchschnittlicher Ausbau, guter Zustand,
gute Lage) vermietet, liegen die Renditen
deutlich unter der mietrechtlich zulässigen
Höhe. Gesamtschweizerisch liegen die
Nettorenditen bei 1,72% (zulässig 3,5%)
und die Bruttorenditen bei 2,74% (zulässig
5%).
Auch in vorherigen Jahren lagen die
Renditen deutlich unter der mietrechtlichen
Maximalrendite. Wurde ein Einfamilienhaus
in Pfäffikon ZH zum Marktwert
gekauft und vermietet, beträgt die Bruttorendite
seit 2016 durchschnittlich 2,71%
und die Nettorendite 1,66%.
Wenn das gleiche Einfamilienhaus
2016 gekauft und vermietet wurde, resultierte
bei Mietbeginn eine Bruttorendite
von 2,73%. Erfolgte kein Mieterwechsel,
und wurden alle Mietzinsanpassungen
korrekt weitergegeben, beträgt die aktuelle
Bruttorendite 2,66%. Damit wird aus
dem aktuellen Mietzins kein übersetzter
Ertrag erzielt, und der Mietzins muss trotz
sinkendem Referenzzinssatz nicht reduziert
werden.
MIETZINSANPASSUNGEN
UND RENDITE
Im Artikel 269 OR regelt das Mietrecht,
dass Mietzinse missbräuchlich
sind, wenn daraus ein übersetzter Ertrag
erzielt wird. Gemäss Bundesgericht ist ein
Mietzins zu hoch, wenn bei neueren Liegenschaften
die Bruttorendite mehr als
3,5% und bei älteren Liegenschaften die
Nettorendite mehr als 2% über dem Referenzzinssatz
liegen.
Mit dem am 3. März 2025 auf 1,5% gesenkten
Referenzzinssatz darf somit eine
Nettorendite von 3,5% bzw. eine Bruttorendite
von 5% erzielt werden. Liegt die
effektiv erzielte Rendite darunter, muss
der Vermieter den Mietzins trotz gesunkenem
Referenzzinssatz nicht senken.
Wird eine Liegenschaft mit laufendem
Mietverhältnis erworben oder im Rahmen
einer Erbteilung übertragen, kann
der neue Eigentümer den Mietzins, gestützt
auf den Erwerbspreis, erhöhen,
soweit dieser nicht offensichtlich übersetzt
war. Dabei gilt auch der Grundsatz,
dass aus der Vermietung kein übersetzter
Ertrag erzielt werden darf.
36
IMMOBILIA /APRIL 2025
4
EINSCHÄTZUNGEN ZUR
AKTUELLEN SITUATION
Bei neuerstellten Mehrfamilienhäusern
liegt die aktuelle Bruttorendite
durchschnittlich bei 3,5% und damit 1,5
Prozentpunkte unter der zulässigen Rendite
bei einem Referenzzinssatz von 1,5%. Damit
ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass
zumindest bei neueren oder neu erworbenen
Mehrfamilienhäusern kein Anspruch
auf eine Mietzinsreduktion aufgrund des
gesunkenen Referenzzinssatzes besteht,
bei dieser und auch bei allfälligen weiteren
Senkungen.
Bei vermieteten Einfamilienhäusern
und Eigentumswohnungen resultieren in
der Regel tiefere Renditen als bei Mehrfamilienhäusern.
Damit werden auch bei
älteren Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen
die Renditen meistens
unter der mietrechtlich zulässigen Grösse
liegen. Ein Mietzinssenkungsbegehren
des Mieters wegen eines gesunkenen Referenzzinssatzes
kann damit häufig durch
den Einwand abgelehnt werden, dass mit
dem aktuellen Mietzins kein übersetzter
Ertrag erzielt wird. Aufgrund der tiefen
Rendite bei der Vermietung von Einfamilienhäusern
und Eigentumswohnungen
kann der Einwand der ungenügenden Rendite
auch bei weiteren Senkungen des Referenzzinssatzes
häufig gerechtfertigt sein.
Für Liegenschaftskäufer, die ein laufendes
Mietverhältnis übernehmen,
resultiert insbesondere bei Einfamilienhäusern
und Eigentumswohnungen in
viele Fällen mit dem hohen Kaufpreis und
dem bestehenden Mietzins eine Rendite
unter der mietrechtlichen Obergrenze.
Das berechtigt den neuen Eigentümer zu
einer Mietzinserhöhung, auch wenn der
Referenzzinssatz unverändert bleibt oder
sogar gesenkt wird.
WEITERE FAKTEN, INFORMATIONEN UND GRAFIKEN ZU IMMOBI-
LIENRENDITEN GIBT ES IM AUSFÜHRLICHEN ARTIKEL «FAKTEN ZU
IMMOBILIENRENDITEN, REFERENZZINSSATZ UND MIETZINSANPAS-
SUNGEN»: WWW.HEV-WINTERTHUR.CH/FAKTEN-MIETRENDITE/
*RALPH BAUERT
Der Autor ist dipl. Architekt FH,
eidg. dipl. Immobilientreuhänder
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BAU & HAUS
DÄCHER
MEHR NUTZEN
FÜR HOHLRÄUME
Vor allem ältere Bauwerke besitzen
Dachstühle. Die Räumlichkeiten in
solchen Dachkonstruktionen sind oft
tageslichtarm und teilweise schlecht
isoliert. Ihr Potenzial wird deshalb
wenig genutzt. Zwei Beispiele zeigen,
wie man nachrüsten kann.
TEXT— MANUEL PESTALOZZI*
In der Wohnung in Wiedikon erschliessen die bestehenden Treppen den Estrichraum und die Zinne. BILD: SCREENLOUNGE, ZÜRICH/HOTZ PARTNER
LAGER- UND PUFFERZONEN
Die Geschichte der Dachstühle steht eng in Zusammenhang
mit der baulichen Verdichtung. Ursprünglich
als reiner Witterungsschutz konzipiert, wurde
das Dach mit der Weiterentwicklung der Baukultur
zum Hohl- und Lagerraum. In historischen Ortszentren
sieht man oft noch die grossen Tore in Firstfassaden
oder unter Quergiebeln. Mittels Seilzug wurde
durch sie Handelsware von der Strasse oder aus dem
Hof in den Dachraum befördert. Bei den Mehrfamilienhäusern,
wie sie ab dem 19. Jahrhundert entstanden,
war das Trocknen der Wäsche im Estrich, hoch
über dem staubigen Strassenraum und geschützt vor
Niederschlägen, lange gang und gäbe.
Der Estrich war als unbeheizter Hohlraum auch
ein willkommener Klimapuffer. Er milderte die Kälte
des Winters und die Hitze des Sommers ab. Heute ist
es üblich, die ganze Gebäudehülle durchgängig bis in
die Dachsparren zu dämmen und die meisten Räume
dahinter auch zu beheizen. In den alten Dachstühlen
lässt sich dies nachholen.
DIE ERHÖHTE
LAGE UND
DIE AUSSICHT
STELLEN EINE
PRIVILEGIERTE
SITUATION DAR.
DANIEL GARDI,
ARCHITEKT
TEIL EINER MAISONETTE
Eine besondere Ausgangslage bei der Raumoptimierung
bietet das Mansardendach. In der Schweiz
wurde es bei Mehrfamilienhäusern so etwa zwischen
1870 und 1940 beinahe zum Standard. Ein solches
Dach umfasst das noch beheizte oberste Wohngeschoss
und darüber den unbeheizten Estrich, die
Lager-, Trocknungs- und Pufferzone. Es bietet zahlreiche
Ausbaumöglichkeiten, unter Wahrung der typischen
bestehenden Dachform. Nicht selten wird das
Mansardengeschoss mit dem Dachraum zu einer Maisonette
ergänzt.
Genau dies geschah in der Stadt Zürich bei einer
Liegenschaft aus dem Jahr 1896 im Ortsteil Wiedikon.
Das Objekt ist ins kommunale Inventar der Denkmalpflege
eingetragen. Das Architekturbüro Hotz
Partner AG aus Zürich wurde mit einer sanften Gesamtsanierung
beauftragt. Die wärmetechnische Aufwertung
des Mansardendaches erlaubte den Ausbau
des Estrichs und die Vereinigung mit der darunterliegenden
Geschosswohnung zu einer Maisonette-
DÄCHER
Der Ausbau von Dachgeschossen
bietet Potenzial zur Schaffung von
Wohnraum. Angesichts des begrenzten
Baulands und der strengeren
Raumordnung stellt diese Form
der Innenverdichtung eine nachhaltige
Lösung dar. Der Ausbau ist jedoch
mit Herausforderungen verbunden:
1. Baugesetzliche Vorgaben:
Diese können Dachausbauten
erschweren oder gar verhindern.
2. Statische Anforderungen:
Viele ältere Gebäude sind nicht für
zusätzliche Wohnlasten ausgelegt.
Eine Verstärkung der Tragstruktur ist
oft notwendig, was zu hohen Kosten
führen kann.
3. Finanzielle Hürden: Rentabilität
und verhältnismässig hohe Baukosten
können nicht in jedem Fall in
Einklang gebracht werden. Grosse
Eingriffe können überdies nicht im
bewohnten Zustand erfolgen,
was zu Einnahmeausfällen führt.
4. Zugang und Erschliessung:
Treppenhäuser und Lifte müssen
erweitert oder neu erstellt werden.
5. Dachform und Machbarkeit:
Steile oder komplexe Dachkonstruktionen
machen den Ausbau schwieriger.
Zudem müssen Dämmung,
Schallschutz und Belichtung optimal
geplant werden.
38
IMMOBILIA / April 2025
Wohnung . Die für Mansardendächer typische Zinne
– auch sie ursprünglich vorgesehen für das Trocknen
der Wäsche – wurde in eine Dachterrasse verwandelt.
SORGFÄLTIG GEWÄHLTE MATERIALIEN
Das Architekturbüro spricht von einer Stadtwohnung,
die auf drei Ebenen unterschiedliche Raumatmosphären
miteinander verbindet (Bild links). Den
Estrich gestaltete es als grossen, introvertierten Raum
mit Wohn-, Ess- und Kochbereich. Zwei gegenüberliegende
Serien von Dachflächenfenstern sowie ein
Oberlicht über dem Dachausstieg belichten den Raum.
Es wurde darauf geachtet, natürliche, orts- und objekttypische
Materialien zu verbauen und dem Handwerk
einen hohen Stellenwert einzuräumen. Neue
Materialien ergänzen bestehende, zum Teil wiederhervorgehobene
Bauteile. Eine Küchenabdeckung aus
Sandstein vom Zürcher Obersee, handgefertigte, farbige
Zementfliesen in den Bädern, rohbelassene, mineralische
Glattspachtel- und Kalkputze an den Wänden
und Decken sowie massive Eichenriemen für die Böden
wurden neu eingefügt. Sie ergänzen bestehende
Bauteile, wie gestemmte Türen und Einbauschränke,
gedrechselte Treppengeländer, Brandmauern aus
Sichtbacksteinen und verfärbte Holzschalungen.
Die Sanierung der Liegenschaft erfolgte in den Jahren
2014 bis 2015. Im Dach wohnt seither der Architekt
Daniel Gardi von Hotz Partner mit seiner Familie.
Er ist nach wie vor von den selbst geplanten und umgesetzten
Eingriffen überzeugt. «Die gute Belichtung
durch die erhöhte Lage sowie der Ausblick über die
Dächer von Zürich Wiedikon stellen eine privilegierte
Wohnsituation dar», schwärmt er. Weder die Sommerhitze
noch die Winterkälte beeinträchtige die
Wohnqualität. Zum Komfort im Sommer meint er:
«Der Standort und die Positionierung des Gebäudes
begünstigten das Querlüften in der Nacht. Fallwinde
von den Flanken des Uetlibergs sorgen selbst an Hitzetagen
für ein angenehmes Klima.»
Der komplette Dachstuhl wurde im Zuge der Sanierung
der Dachhaut isoliert: im Steildachbereich
zwischen den Balken, unter der Zinne über den Balken.
Der Holzrost der Zinne sorgt im Sommer für
einen zusätzlichen Wärmeschutz. «Die Konstruktion
entspricht einem luftumspülten Doppeldach, die
Dachhaut bleibt immer im Schatten», beschreibt Daniel
Gardi die Wirkung. Das Konzept des Dachausbaus
überzeugte nicht nur das Team aus dem Architekturbüro.
Es konnte auch ähnliche Massnahmen an anderen
Objekten vornehmen, unter anderem bei einer
Kinderkrippe und in einem Schulhaus.
DIE DENKMALPFLEGE FREUT ES
Auch Zürichs Stadtbehörden freuen sich über
gelungene Dachausbauten. Sie erhöhen die Nutzungsintensität
und verändern das bisweilen schützenswerte
Stadtbild wenig oder überhaupt nicht. Unter
den «guten Beispielen», welche die Städtische Denkmalpflege
auf ihrer Website präsentiert, stösst man
auf den Dachausbau des Geschäftshauses Claridenhof
an der Gotthardstrasse 6 im Quartier Enge, nahe
von der Seepromenade und neben dem Kongresshaus.
Die grosse sechsgeschossige Blockrandbebauung entstand
1946 kurz nach dem zweiten Weltkrieg. Sie wurde
mit einem Satteldach versehen, das von einem
Dachstuhl aus Beton getragen wird.
Der Dachraum wurde zu Beginn als Warenlager und
Archiv ausgebaut. Er war von Beginn weg gut isoliert.
Im Rahmen des internen Ausbaus von einem Teilabschnitt
des Blockrands wurde die markante Betonkonstruktion
des Dachstuhls sichtbar gemacht. Durch die
Öffnung der Zwischenräume bis zum First konnte ein
neuer, repräsentativer und fast schon feierlich wirkender
neuer Saal geschaffen werden. Der eher dunkle
Dachraum war ursprünglich lediglich über einzelne
Lukarnenfenster belichtet. Bei der Sanierung wurden
auf der Seite des Innenhofs neue Oberlichter in die
Dachflächen eingefügt. Sie schaffen ein bisher nicht
vorhandenes, stimmungsvolles Lichtspiel im neuen
Schulungs- und Veranstaltungssaal. Auf der Strassenseite
wird die Dachfläche von einem Risa lit durchstossen,
der mit einem Tonnengewölbe abgeschlossen
ist. Unter ihm wurde ein Sitzungszimmer eingerichtet.
Durch die präzise Verarbeitung und Adaption bewusst
gewählter, sich am Bestand orientierender Materialien
erstrahle auch dieser Raum in neuem Glanz, lobt
das Amt für Denkmalpflege.
Der 2020 bis 2021 von der Lukas Imhof Architektur
GmbH aus Zürich für das VZ Vermögenszentrum ausgeführte
Dachausbau ergänzt das Raumangebot nicht
nur um zusätzliche Quadratmeter. Der Ausbau bietet
auch ein zusätzliches Raumerlebnis und eine neue Gelegenheit,
die Architektur des Gebäudes zu lesen und
zu verstehen. Die Kontur des Geschäftshauses hat sich
nicht verändert, die Dachräume sind zwar reichlich
mit Tageslicht versehen, wirken aber eher introvertiert.
Dies erinnert daran, dass Dächer von ihrer Funktion
her nur in seltenen Fällen als Aussichtspunkte
geplant wurden.
Im Geschäftshaus
Claridenhof entstand
im Dachstuhl ein
Schulungs- und Veranstaltungssaal.
BILD: HANNES HEINZER
*MANUEL
PESTALOZZI
Der Autor ist dipl. Arch.
ETHZ und Journalist
BR SFJ; er betreibt die
Einzelfirma Bau-Auslese
Manuel Pestalozzi
(bau-auslese.ch).
IMMOBILIA / April 2025 39
BAU & HAUS
DÄCHER
ZUSAMMENSPIEL
STATT
KONKURRENZ
In der Schweiz besteht ein grosses
Potenzial für Gründächer und Photovoltaikanlagen.
Schätzungen ergeben
eine Fläche von mehr als 200 qkm.
Richtig geplant und gebaut, ergibt die
Kombination von Dachbegrünung
und Solaranlagen einen Nutzen für alle.
TEXT— ANGELO ZOPPET-BETSCHART*
BILD: CONTEC AG, ENERGIE-GRÜNDACH
Auf dem Dach
der Contec AG
in Uetendorf sind
die verschiedenen
Nutzformen von
Flachdächern aufgebaut.
EUPHORIE, VISIONEN,
REALITÄT
Gründächer sind eine wichtige Komponente
der ökologischen Siedlungsentwicklung.
Sie helfen im Sommer Gebäude zu
kühlen, binden Feinstaub, bieten Lebensraum
für Insekten und Pflanzen – und fördern
so die Biodiversität. Immer häufiger
werden auch begrünte Dächer mit Photovoltaikanlagen
bestückt. Doch Warnungen
vor diesbezüglichen, zu euphorischen Visionen
sind angebracht, wenn man schlussendlich
nicht auf dem harten Boden der
Realität landen will. Denn begrünte Dächer
bieten auch Erholungsraum für Bewohner.
Erwin Gyger, Gründer der Contec AG,
hat in der Schweiz Tausende von Quadratmetern
Flachdächer von Kieswüsten in
grüne Wiesen umgewandelt. Doch seit
einigen Jahren, und besonders seit Kriegsausbruch
in der Ukraine, sei ein richtiger
Run der anderen Art ausgebrochen, meint
der Spezialist aus Uetendorf BE. «Es tut
mir im Herzen weh, wenn ich sehe, dass
viele begrünte Industriegebäude- und Gewerbehausdächer
einfach abgeräumt und
Solarpanels aufgestellt werden», sagt Gyger.
So würden wertvolle und nachhaltige
Grünflächen zerstört. «Es kann doch nicht
sein, dass eine Massnahme zugunsten des
Klimas plötzlich als wertlos betrachtet
wird, weil aktuell eine andere alles dominiert.»
Erwin Gyger, «Mister Flachdach»,
wie er in der Branche auch genannt wird,
plädiert für ein sinnvolles Miteinander der
beiden Nutzungsarten.
AUFKEIMENDE KRITIK
Die sogenannte Energiewende muss
alle massgebenden Faktoren und Einflussparameter
miteinbeziehen. Dazu gehören
auch der Ressourcenverbrauch mit grauem
Energieeintrag sowie die Entsorgungsproblematik.
Rechnet man alle relevanten
Faktoren und Einflüsse mit ein, so ist unweigerlich
das Thema Kernkraft wieder
diskutierwürdig. Es ist ebenso unbestritten,
dass Solaranlagen für viele Orte und
Objekte eine gute Alternative sind und
einen wertvollen Beitrag an der Energieversorgung
leisten.
Viele in jüngster Zeit aufkommende
Kritiken zur Solar- und Windenergie können
die Nützlichkeit von Dachterrassen,
Gründächern und Solaranlagen auf oder
an Gebäuden nicht ausräumen. Ganz im
Gegenteil. Denn richtig überlegt, geplant
und ausgeführt, sind Solaranlagen auf begrünten
Dächern eine nachhaltige und gute
Sache. Das Potenzial dazu ist riesig. Schätzungen
der Schweizerischen Vereinigung
Gebäudebegrünung zufolge gibt es in der
Schweiz gut 400 qkm Dachflächen. Davon
sind etwa 140 qkm Flachdächer. Die Mehrheit
davon ist nur wenig bis ungenutzt. Real
und effektiv dürften aber bloss etwas mehr
als die Hälfte für Gründächer, Dachgärten
und Solaranlagen nutzbar sein. Selbst das
ergäbe noch die Fläche des Kantons Zug.
GROSSES POTENZIAL
Bei uns in der Schweiz gibt es keine einheitlichen
Regeln und Vorschriften, wie
Flachdachbauten zu begrünen sind. So
gibt es auch keine genauen Zahlen zur Begrünungsquote.
In allen grösseren Städten
existieren dazu Vorschriften. Sie sind nicht
überall gleich streng und strikt. In Zürich
besteht zwar bereits seit 1991 eine Begrünungspflicht,
aber nur soweit dies «wirtschaftlich
auch tragbar ist». Winterthur hat
Vorschriften resp. Regeln dazu erst 2011
geschaffen. Andere Städte wie etwa Basel
regeln strenger. Dort schreibt das Baugesetz
vor, dass «ungenutzte Flachdächer
mit einer Vegetationsschicht zu überdecken
sind». Trotzdem gibt es in Basel grosse
Flächen, die man zusätzlich begrünen
könnte: Insgesamt sind es 2 qkm oder rund
280 Fussballfelder.
Bloss: Begrünung allein reicht noch bei
Weitem nicht. Je nach Art der Bepflanzung
schwankt der hitzedämpfende Effekt.
40
IMMOBILIA / April 2025
26
Gewöhnlich bevorzugen Hausbesitzer trockenheitsresistente
und im Unterhalt wenig
aufwendige Pflanzen. Diese können
mehrere Wochen ohne Regen auskommen,
weil sie ihre Verdunstung stark verringern
oder ganz einstellen. Die Krux ist dabei,
dass just diese Verdunstungskühlung nötig
ist, um die Umgebungstemperatur zu
drosseln. Der Experte Professor Eberhard
Parlow von der Universität Basel merkt dazu
an: «Wir haben in Basel festgestellt, dass
sich schon nach wenigen Tagen ein begrüntes
Standarddach ähnlich wie ein gewöhnliches
Kiesdach verhält.»
VIELVERSPRECHENDE
RESULTATE
Dachbegrünungen und die Nutzung von
Solarenergie auf Gebäudedächern sind
zwei Massnahmen im Kampf für eine bessere
Umwelt. Noch boomt die Solarbranche
mit der Photovoltaik. Zusammen mit
der Dachbegrünungspflicht der Städte, die
nun vermehrt auch auf grössere Ortschaften
übergreift, entwickelt sich eine gewisse
Konkurrenz der beiden Sparten. Es ist unbestritten,
dass die Solarenergie die Dachbegrünungen
unter Druck setzt. Denn
gerade im heutigen, harten Energiewettbewerb
werden vermehrt begrünte Dächer
mit vollflächigen Solarpanels ausgestattet.
Aktuell gibt es noch keine Schweizer Stadt
oder Gemeinde, in der ausdrücklich eine
Kombination aus Dachbegrünung und Photovoltaik
gesetzlich verlangt wird. Städte
wie zum Beispiel Luzern oder Baden wollen
in naher Zukunft ein Gesetz dieser Art
einführen.
Solaranlagen auf Dächern und Biodiversität
schliessen sich also nicht aus.
Ganz im Gegenteil: Sie können, richtig geplant,
problemlos zusammenwirken und
sich gut ergänzen. Dies indem beschattete
Bereiche die Standortbedingungen für
Pflanzen verbessern und die Verdunstung
der Begrünung die Solarpanels abkühlt,
was wiederum ihren Wirkungsgrad steigert.
Sogenannte bifaziale PV-Module, das
heisst beidseitig aktive Solarmodule, sind
im Kommen und zeigen vielversprechende
Resultate. Sie nutzen sowohl direktes
als auch indirektes Licht und erzielen höhere
Erträge. Sie erfordern jedoch ein senkrecht
aufgeständertes Montagesystem.
Dieses System in Kombination mit Gründächern
ist die optimale Methode, um extensive
Dächer effektiv zu nutzen. Solche
senkrecht aufgeständerte Systeme vereinen
alle Vorteile einer wirksamen Dachbegrünung
und ermöglichen gleichzeitig
die Umwandlung von Sonnenenergie in
nutzvollen Strom.
ZWEI UNTERSCHIEDLICHE
GROSSBAUTEN
Zwei Beispiele, wie man Strom mit ungenutzten
Gewerbedächern erzeugen
kann: Aldi Schweiz nutzt die Dachfläche
seines Verteilzentrums in Perlen im Kanton
Luzern für die Solarstromerzeugung.
Dicht an dicht sind da die Paneele angeordnet.
Kein Meter bleibt ungenutzt. Bis zu
7 GWh Strom produziert das Dach im Jahr.
Genug, um das Verteilzentrum und fast
1000 Vierpersonenhaushalte zu versorgen
– aber leider kein Grün auf dem Dach.
Das andere, bessere Beispiel ist die
Dachnutzung des vor fünf Jahren erbauten,
neuen Kompetenzzentrums und
Werks der Stadler Rail in St. Margrethen
SG. Auf rund 6000 qm Dachfläche der total
22 000 qm Gesamtfläche des Gründachs ist
eine Ein-Megawatt-Solaranlage installiert.
Der jährliche Stromertrag von 1 GWh deckt
rund ein Viertel des Stromverbrauchs des
Werks ab. Eine besondere Aufständerung
der PV-Anlage ermöglicht die Retention
des Regenwassers und ausserdem die gute
Pflege der Dachbegrünung und der Solarmodule.
So kann sich nun die Biodiversität
auf dem Dach entfalten.
*ANGELO
ZOPPET-BETSCHART
Der Autor ist Bauingenieur und
Fachjournalist und lebt in Goldau.
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IMMOBILIA / April 2025 41
BAU & HAUS
DÄCHER
DIE FOLGEN DES
KLIMAWANDELS
MINDERN
Das Regenwassermanagement auf
Flachdächern hilft, extreme Wetterereignisse
besser zu bewältigen,
und trägt zu einer höheren Lebensqualität
in Städten bei.
TEXT— ÜSÉ MEYER*
Retentionsdächer bestehen aus mehreren Schichten. BILDER: SFG
ZURÜCKHALTEN STATT SOFORT
ABFLIESSEN LASSEN
Die Schlagzeilen in den Medien wiederholen sich
seit einigen Jahren: mehr Überschwemmungen, neue
Hitzerekorde, längere Dürreperioden. Von den Folgen
des Klimawandels sind speziell die urbanen Gebiete
mit ihren zahlreichen versiegelten Flächen betroffen –
und damit immer auch eine grosse Zahl von Menschen.
Lösungen zur Minderung der Auswirkungen solcher
extremer Wetterereignisse gibt es einige – Dachbegrünungen
gehören mit dazu. Insbesondere, wenn sie als
Retentionsdach aufgebaut sind.
Der lateinische Begriff «retentio» bedeutet «das
Zurück halten». Und dies ist auch eine von mehreren
Funktio nen des Retentionsdachs: Es führt das Regenwasser
nicht sofort vom Flachdach weg, sondern
hält es zurück. Ein Retentionsdach-System besteht
aus mehre ren Schichten (Bild oben): zuoberst die Bepflanzung
(extensiv oder intensiv) und das Substrat,
darunter ein Filter vlies, dann das Retentionselement
und zuunterst, über der Dachabdichtung, eine Faserschutzmatte.
Bereits die erste Schicht mit dem Substrat
hilft das Regenwasser zurückzuhalten: Eine
RETENTIONS-
DÄCHER
KÖNNEN BIS
ZU 95% DES
WASSERS ZU-
RÜCKHALTEN.
übliche Extensiv begrünung speichert zwischen 35 und
80 l/qm, eine Intensivbegrünung rund 70 bis 150 l/qm.
Ist die Aufnahmekapazität der ersten Schicht erreicht,
fliesst das Regenwasser in die darunter liegenden
Schichten. Dort wird es in Retentionselementen
aufgefangen und zwischengespeichert. Der Wasserabfluss
dieser wabenartigen Elemente aus Kunststoff-Hohlkörpern
wird durch eine statische Drossel
am Ablauf oder Überlauf reguliert. So können bis zu
95% des Wassers zurückgehalten werden, weshalb bei
Starkregenereignissen etwa die Kanalisation weniger
belastet oder die Gefahr von Überschwemmungen reduziert
wird.
WASSER WÄHREND HITZEPERIODEN
FREIGEBEN
Ein weiterer Vorteil: Systeme, die über eine Kapillarwirkung
verfügen, können das in den Retentionselementen
zurückgehaltene Regenwasser in die
Substratschicht zurückführen. So steht dieses gerade
während Hitze- oder Trockenperioden den Pflanzen
zur Verfügung und wird verdunstet. Dies wiederum
hilft mit, das Stadtklima abzukühlen und die Entstehung
urbaner Hitzeinseln zu vermindern. Denn damit
Wasser verdunsten kann, muss der Umgebung Wärme
entzogen werden. Weil aber die Oberflächen der Städte
grösstenteils versiegelt sind, wird das meiste Regenwasser
abgeführt, statt zu verdunsten.
Dies ist ein Grund, warum heute das Prinzip der
sogenannten Schwammstadt in den Stadtplanungen
immer mehr Aufmerksamkeit findet. Damit ist
eine Stadt gemeint, deren Oberflächen Wasser wie
ein Schwamm aufsaugen und bei Hitze wieder abgeben
können. Das Retentionsdach ist ein wichtiger Bestandteil
dieses Prinzips.
42
IMMOBILIA / April 2025
18
Natürlich gilt es, die zusätzlichen Lasten durch das
gespeicherte Wasservolumen bei der Planung zu beachten.
Je nach Rückhaltevolumen kann die zusätzliche
Belastung rund 50 bis 160 kg/qm Dachfläche betragen.
Bei Neubauten kann dies bei der Tragwerksplanung direkt
miteingerechnet werden. Bei bestehenden Gebäuden
ist zu prüfen, ob die Tragkonstruktion oder andere
Bauteile verstärkt werden müssen. Auch zu beachten:
Bei einem Retentionsdach muss die Dachabdichtung
in Bereichen mit aufgehenden Bauteilen wie etwa Aufbordungen,
Lichtkuppeln oder Wandanschlüssen um
rund 5 bis 8 cm höher hinaufgezogen werden.
WEITERE INFORMATIONEN
Die Schweizerische Fachvereinigung Gebäudebegrünung
SFG hat ein Merkblatt mit Informationen zu den technischen
Anforderungen an ein Retentionsdach erstellt.
Es steht kostenlos zur Verfügung unter: www.sfg-gruen.ch
(Rubrik Shop/Publikationen > SFG-Publikationen).
*ÜSÉ MEYER
Der Autor ist
dipl. Journalist MAZ
und Kommunikationsbeauftragter
der
Schweizerischen Fachvereinigung
Gebäudebegrünung
SFG.
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IMMOBILIA / April 2025 43
Fabiano Mancini
Fabiano Verantwortlicher Mancini
Verantwortlicher
Stockwerkeigentumsverwaltung
Stockwerkeigentumsverwaltung
Fabiano Mancini
Verantwortlicher
Stockwerkeigentumsverwaltung
Fabiano Mancini
Verantwortlicher
Stockwerkeigentumsverwaltung
Verantwortlicher
Fabiano Mancini
Stockwerkeigentumsverwaltung
Giancarlo Cotti
Simone Nolli
Giancarlo Seit 32 Jahren Cotti Delegierter Simone Verantwortlicher Nolli
Seit des Verwaltungsrates 32 Jahren Delegierter der Verantwortlicher
Unternehmensberatung
des Assofide Verwaltungsrates SA der Unternehmensberatung
Assofide Immobilien SAVermittlung
Giancarlo Immobilien Cotti Vermittlung Simone Nolli
Seit 32 Jahren Delegierter Verantwortlicher
des Verwaltungsrates der Unternehmensberatung
Assofide SA
Immobilien Giancarlo Cotti Vermittlung Simone Nolli
STOCKWERKEIGENTUMS- Seit GEBÄUDE-
32 Jahren Delegierter Verantwortlicher
STOCKWERKEIGENTUMS- des Giancarlo Verwaltungsrates Cotti der Unternehmensberatung
Verantwortlicher
Simone Nolli
VERWALTUNG
GEBÄUDE-
Assofide VERWALTUNG
Seit 32 Jahren SA Delegierter
VERWALTUNG
Finanzielle Administration
Immobilien VERWALTUNG
des Finanzielle Verwaltungsrates Vermittlung Administration der Unternehmensberatung
Finanzielle - Buchführung Administration
Assofide Finanzielle - Buchführung SA Administration
und Jahresbericht
STOCKWERKEIGENTUMS-
- Buchführung
Einholung von Offerten für
GEBÄUDE-
Immobilien - Buchführung Gemeinsame Vermittlung und Ansprechpartnerin Jahresbericht für
VERWALTUNG
- Einholung Sanierungsarbeiten von Offerten für
VERWALTUNG
- Gemeinsame Eigentümer, Mieter, Ansprechpartnerin Hausmeister für und
Finanzielle
Sanierungsarbeiten
Administration
Finanzielle
Eigentümer, Handwerker Administration
Mieter, Hausmeister und
- STOCKWERKEIGENTUMS-
Praktische Buchführung Aufgaben
- GEBÄUDE-
Buchführung
Handwerker
und Jahresbericht
Praktische - Einholung Planung und Aufgaben
von Durchführung Offerten für von
- Praktische Gemeinsame Aufgaben
VERWALTUNG
Ansprechpartnerin für
STOCKWERKEIGENTUMS-
-
Sanierungsarbeiten
Planung VERWALTUNG
Eigentümerversammlungen
und Durchführung von GEBÄUDE-
Praktische - Eigentümer, Beauftragung Aufgaben
Mieter, von Instandhaltungs- Hausmeister und und
Finanzielle Administration
Finanzielle Administration
VERWALTUNG
- Eigentümerversammlungen
Schriftverkehr mit öffentlichen
-
Buchführung
Handwerker
Beauftragung VERWALTUNG
Ausbesserungsarbeiten von Instandhaltungs- und
Praktische
- Schriftverkehr Buchführung und Jahresbericht
- Finanzielle Stellen, Versicherungen
Einholung
Aufgaben
mit öffentlichen
Administrationetc.
von Offerten für
Finanzielle
- Ausbesserungsarbeiten
Analysen
Gemeinsame Administration
mittel- bis langfristiger
Ansprechpartnerin für
Planung Stellen, Versicherungen
Sanierungsarbeiten
und Durchführung etc. von
Praktische
- Analysen
- Buchführung
Eigentümer, Buchführung Investitionen Aufgaben
mittel- bis langfristiger
Mieter, und Jahresbericht Hausmeister und
Eigentümerversammlungen
Beauftragung Investitionen
- Einholung von Offerten für
- Handwerker
Gemeinsame Ansprechpartnerin von Instandhaltungs- für und
-
Praktische
Schriftverkehr Sanierungsarbeiten Aufgaben
mit öffentlichen
Ausbesserungsarbeiten
Eigentümer, Mieter, Hausmeister und
UNTERNEHMENS-
- Stellen, Planung Versicherungen und Durchführung etc. von
-
Praktische IMMOBILIEN-
Analysen Handwerker Aufgaben
mittel- bis langfristiger
UNTERNEHMENS-
Praktische Eigentümerversammlungen
Aufgaben
- Investitionen
BERATUNG
IMMOBILIEN-
VERMITTLUNG
Beauftragung von Instandhaltungs- und
BERATUNG
Schriftverkehr Planung und Durchführung mit öffentlichen von
Praktische Ausbesserungsarbeiten
Aufgaben
- Buchhaltung einschliesslich Jahresabschluss VERMITTLUNG
Fachliche Beratung
Stellen, Eigentümerversammlungen
Versicherungen etc.
Analysen Beauftragung mittel- von bis Instandhaltungs- langfristiger und
- Buchhaltung Gehaltsmanagement einschliesslich unter Jahresabschluss Fachliche - Lage Beratung
UNTERNEHMENS-
- Gehaltsmanagement
Schriftverkehr mit öffentlichen
IMMOBILIEN-
Investitionen
Ausbesserungsarbeiten
Berücksichtigung der unter Sozialabgaben
- Lage Gutachten und Immobilienbewertung
Stellen, Versicherungen etc.
Analysen mittel- bis langfristiger
BERATUNG
- Berücksichtigung Individuelle Beratung der Sozialabgaben
in Buchhaltungs-, VERMITTLUNG
- Gutachten und Immobilienbewertung
-
Buchhaltung
Individuelle Investitionen
Unternehmens- Beratung
einschliesslich und Finanzfragen
Buchhaltungs-,
Jahresabschluss Fachliche Rechtliche Beratung und kommerzielle Unterstützung
- UNTERNEHMENS-
Gehaltsmanagement Unternehmens- und Finanzfragen
unter
IMMOBILIEN-
Rechtliche - Lage Verkaufsmandat und kommerzielle Unterstützung
BERATUNG
Berücksichtigung der Sozialabgaben
-
VERMITTLUNG
Gutachten
Verkaufsmandat
Verkaufsförderung und Immobilienbewertung
UNTERNEHMENS-
-
Individuelle
Buchhaltung
Beratung
einschliesslich
in Buchhaltungs-, IMMOBILIEN-
- Verkaufsförderung
Unterstützung bei notarieller Beurkundung
Jahresabschluss Fachliche Beratung
- BERATUNG
Unternehmens- Gehaltsmanagement und Finanzfragen
unter
Rechtliche
- Unterstützung
- VERMITTLUNG
Lage
und kommerzielle
bei notarieller
Unterstützung
Beurkundung
- Berücksichtigung Buchhaltung einschliesslich der Sozialabgaben Jahresabschluss
- Fachliche Verkaufsmandat
Gutachten Beratung und Immobilienbewertung
- STEUERBERATUNG
Individuelle Gehaltsmanagement Beratung unter in Buchhaltungs-,
- ÜBERSETZUNGEN
Verkaufsförderung
Lage
- STEUERBERATUNG
Unterstützung bei notarieller Beurkundung
Unternehmens- Berücksichtigung Einholung notwendiger
und der Finanzfragen
Sozialabgaben
Unterlagen ÜBERSETZUNGEN
Rechtliche - Gutachten Übersetzungen
und und kommerzielle Immobilienbewertung
aus dem Deutschen,
Unterstützung
- Einholung
Individuelle Steuererklärungen, notwendiger
Beratung u. in a. Unterlagen
Buchhaltungs-,
für Kunden aus - Übersetzungen Französischen und aus Englischen dem Deutschen, ins
- Steuererklärungen, Verkaufsmandat
Unternehmensdem
Ausland u. a. für Kunden aus Französischen
und Finanzfragen
Rechtliche Italienische und Englischen ins
Verkaufsförderung und kommerzielle Unterstützung
- STEUERBERATUNG
dem Prüfung Ausland von Veranlagungsverfügungen ÜBERSETZUNGEN
- Italienische
Unterstützung Verkaufsmandat
Übersetzungen aus dem Italienischen ins
bei notarieller Beurkundung
- Einholung
Prüfung Grundstückgewinnsteuer von
notwendiger
Veranlagungsverfügungen
Unterlagen für
- Übersetzungen
Übersetzungen
Verkaufsförderung
Deutsche, Französische aus
aus
dem
dem und Deutschen,
Italienischen ins
-
Steuererklärungen,
Grundstückgewinnsteuer Immobilieneigentümer u. a. für
für
Kunden aus - Französischen
Deutsche,
Unterstützung Englische durch Französische
und bei muttersprachliche
notarieller Englischen
und
Beurkundung
ins
STEUERBERATUNG
dem Immobilieneigentümer
Ausland
ÜBERSETZUNGEN
Italienische
Englische Übersetzer durch muttersprachliche
-
Prüfung
Einholung
von
notwendiger
Veranlagungsverfügungen
Unterlagen
- Übersetzungen
Übersetzer Fachgebiete: Immobiliensektor,
Übersetzungen
aus
aus
dem
dem
Italienischen
Deutschen,
ins
- STEUERBERATUNG
Grundstückgewinnsteuer
Steuererklärungen, u. a. für
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-
Kunden aus ÜBERSETZUNGEN
Deutsche,
Fachgebiete: Versicherungswesen,
Französischen
Französische
Immobiliensektor, Wirtschaft,
und Englischen
und Sport,
ins
- Immobilieneigentümer
dem Einholung Ausland notwendiger Unterlagen
- Englische
Versicherungswesen,
Italienische Übersetzungen Verwaltungdurch aus muttersprachliche
Wirtschaft, Sport,
dem Deutschen,
- Prüfung Steuererklärungen, von Veranlagungsverfügungen
u. a. für Kunden aus -
Übersetzer Verwaltung
Übersetzungen Französischen und aus Englischen dem Italienischen ins ins
- Grundstückgewinnsteuer dem Ausland
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- Fachgebiete:
Deutsche, ItalienischeFranzösische Immobiliensektor,
und
- Versicherungswesen, Wirtschaft, Sport,
Immobilieneigentümer
Prüfung von Veranlagungsverfügungen - Englische Übersetzungen durch aus muttersprachliche
dem Italienischen ins
- Grundstückgewinnsteuer für
Verwaltung
Übersetzer Deutsche, Französische und
Assofide SA
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Immobilieneigentümer
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Assofide CP 144 SA
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Cornelia Verantwortliche Raineri
Verantwortliche
Gebäudeverwaltung
Gebäudeverwaltung
Cornelia Raineri
Verantwortliche
Gebäudeverwaltung
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Gebäudeverwaltung
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1924-2024
1924-2024
1924-2024
Assofide
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100
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IMMOBILIENBERUF
SVITPEDIA-GPT
DIGITALE WISSENS-
PLATTFORM FÜR
IMMOBILIENPROFIS
Der SVIT Schweiz hat sich auf die Fahne
geschrieben, im Bereich der Digitalisierung
für die Mitglieder neue Dienstleistungen anzubieten.
Die neueste Innovation ist die KIgestützte
Wissensplattform SVITpedia-GPT.
TEXT—GABRIELE SCHROEDER*
BILD: 123RF.COM
Der SVIT lanciert
mit der KI-basierten
Wissensplattform
einen weiteren
innovativen
Service.
KI HÄLT EINZUG
Während der letzten Jahre
stand den Mitgliedern des Verbands
die App SVITpedia und
damit der Zugang zum gesammelten
Know-how der Branche
zur Verfügung. Nun sind
der SVIT Schweiz, die SVIT
School und der SVIT Verlag
gemeinsam einen Schritt
weitergegangen, haben die
Wissensplattform mit künstlicher
Intelligenz (KI) kombiniert
und lancieren einen
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SVITpedia-GPT. Denn in der
dynamischen Immobilienbranche,
in der sich rechtliche
Rahmenbedingungen
und Marktgegebenheiten stetig
ändern, ist ein schneller
und unkomplizierter Zugang
zu verlässlichem, aktuellem
Fachwissen entscheidend. Damit
bietet der SVIT Immobilienprofis
eine effiziente und
gezielte Informationsquelle an.
WAS IST SVIT -
PEDIA-GPT?
SVITpedia-GPT ist ein intelligenter
Chatbot, der auf
modernster KI basiert und
gezielt auf die Bedürfnisse
der Immobilienbranche zugeschnitten
ist. Er ermöglicht
Fachleuten eine schnelle,
präzise und unkomplizierte
Recherche zu immobilienrelevanten
Themen. Dabei greift
er auf das umfangreiche Fachwissen
des SVIT zurück und
liefert verlässliche Antworten
– von Ausbildungsangeboten
über rechtliche Rahmenbedingungen
bis hin zu spezifischen
Fachfragen.
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WICKLUNG
Um die hohe Qualität der
Antworten sicherzustellen,
hat SVITpedia-GPT mehrere
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durchlaufen. In Zusammenarbeit
mit Immobilienexpertinnen
und -experten wurde
die Relevanz und Korrektheit
der Fachinhalte überprüft. Besondere
Schwerpunkte lagen
dabei auf der Aktualität,
fachlicher Präzision und Verständlichkeit
der Antworten.
Zudem wird der Algorithmus
fortlaufend optimiert, um die
Relevanz der Antworten weiter
zu verbessern. Auch nach
dem offiziellen Start bleibt die
kontinuierliche Weiterentwicklung
ein zentrales Ziel,
um Nutzern stets fundierte
und aktuelle Informationen
bereitzustellen.
DATENQUELLEN UND
ZUGRIFFSSICHERHEIT
SVITpedia-GPT gewährleistet
einen sicheren und
verlässlichen Zugriff auf qualifizierte
Fachinformationen.
Die Datenbasis umfasst unter
anderem den Fundus von
«MietRecht Aktuell», das Archiv
der Immobilia, Lehrmittel
der SVIT School AG, Fachpublikationen
und Inhalte der
SVIT-Website.
Ein Zugriffs- und Sicherheitskonzept
stellt sicher, dass
ausschliesslich autorisierte
und geprüfte Inhalte genutzt
werden. So bleiben Vertraulichkeit
und Qualität der generierten
Antworten jederzeit
gewährleistet.
VERFÜGBARKEIT
UND NUTZUNG
SVITpedia-GPT wird direkt
auf der Homepage des SVIT
eingebettet und ist seit März
2025 öffentlich zugänglich. Der
Chatbot ist in Deutsch, Englisch,
Französisch und Italienisch
verfügbar.
Mit SVITpedia-GPT bietet
SVIT Schweiz der Immobilienbranche
eine leistungsstarke,
digitale Wissensplattform. Der
Chatbot macht das fundierte
Fachwissen des SVIT schnell
und einfach zugänglich und
unterstützt Immobilienprofis
in ihrer täglichen Arbeit mit
zuverlässigen, aktuellen und
präzisen Informationen. SVITpedia-GPT
hat das Potenzial,
sich als unverzichtbares Tool
für Fachkräfte in der Immobilienbranche
zu etablieren.
*GABRIELE
SCHROEDER
ist Projektleiterin
Qualitätsmanagement
und Desktop
Publisherin SVIT
School.
IMMOBILIA / April 2025 45
IMMOBILIENBERUF
THE BIG HANDSHAKE
KONGRESS MIT BLICK
IN DIE IMMOBILIEN-
ZUKUNFT
KI, ESG, LLM – die digitale Transformation
der Schweizer Immobilienwelt befindet sich
in vollem Gange. An vorderster Front prägen
diese über 450 Proptechs, die in der
Schweiz beheimatet sind. Wie entwickelt ihre
Lösungen sind und welche grossen Herausforderungen
gelöst werden, zeigt «The Big
Handshake» auf. TEXT—LARS SOMMERER*
auf über 250 Member-Unternehmen
zählen. Ihnen werden
zahlreiche Aktivitäten wie Networking-Events,
Kongresse,
Messen auf nationaler und internationaler
Ebene geboten.
SwissPropTech wurde vor acht
Jahren vor dem Hintergrund
der Digitalisierung unserer
Branche und dem Aufkommen
zahlreicher Start-up-Unternehmen
gegründet. Heute zählt das
Netzwerk über 150 Members
und vernetzt nicht nur seine eigenen
Mitglieder untereinander,
sondern bringt sie auch mit
ihrem Partnernetzwerk Swiss
Circle zusammen.
«Dieser Kongress öffnet Augen und Türen zur digitalen Zukunft unserer Branche.»
Roman Bolliger, CEO Swiss Circle. BILD: ZVG
DIGITALE TRANS-
FORMATION
Die digitale Transformation
der Schweizer Immobilienund
Baubranche schreitet voran.
Grosse Marktplayer
kollaborieren mit Schweizer
Proptechs, um sich externe
Fach experten ins Boot zu holen.
Doch wir stehen bereits
vor dem nächsten Quantensprung:
Künstliche Intelligenz
(KI) treibt die Immobilienbranche
momentan so sehr um
wie kaum ein anderes Thema.
Hier setzt der Kongress «The
Big Handshake» an und vereint
die relevanten Themen der Immobilienwelt
mit den digitalen
und innovativen Themen der
Proptechs.
REAL ESTATE MEETS
PROPTECH
Immobilienunternehmen
stehen nun vor der Herausforderung,
diese Bewegung zu verfolgen
und zu erkennen, welche
Innovationen für ihr eigenes
Geschäft wichtig sind. Das fällt
den erfolgsgewohnten Branchenakteuren
nicht immer
leicht, weil sie in der Regel
nicht zu den Digital Natives gehören
und über kein grosses
technisches Know-how verfügen.
Auf der anderen Seite fehlt
den Proptech-Unternehmern
oft das Immobilienwissen und
das Verständnis für die Gepflogenheiten
der Immobilienbranche.
Um den Austausch der beiden
Gruppen zu ermöglichen,
braucht es eine Plattform, wo
sich Immobilienprofis und
Proptech-Unternehmer begegnen
können. Am 27. Mai trifft
man sich im «Lake Side» in Zürich
– nicht nur, um sich auszutauschen.
Vielmehr wirft man
zusammen einen Blick in die
Zukunft unserer Branche. Die
klassischen Immobilienunternehmen
erfahren, welche Innovationen
gerade den Markt
bewegen, welche Technologien
Erfolg versprechen und welche
neuen Geschäftsmodelle sich
abzeichnen. Sie sammeln Informationen
und Kontakte, damit
sie beurteilen können,
welche Innovationen für ihr
Geschäft wichtig sind und
welche hellen Köpfe dahinter
stecken. Die Proptechs ihrerseits
möchten sich den relevanten
Branchenexponenten
vorstellen.
EXPERTEN, INNOVATO-
REN UND PIONIERE
Am Kongress diskutieren
Immobilienexperten mit Innovatoren
über die digitalen
Herausforderungen in Entwicklung,
Planung, Architektur,
Bau, Vermarktung und
Bewirtschaftung. Vier Panel-
Diskussionen führen durch den
Kongress und adressieren die
Brennpunkte der Branche.
Der Kongress wird von den
Netzwerken Swiss Circle und
SwissPropTech getragen. Sie
haben sich zum Ziel gesetzt, ihre
jeweiligen Communitys zu
vernetzen: Swiss Circle prägt
den Schweizer Immobilienmarkt
seit 30 Jahren und kann
INFORMATIONEN ZUM
KONGRESS
Ein Kongress von Swiss Circle
und SwissPropTech: Dienstag,
27. Mai 2025 von 12 – 19 Uhr im
Lake Side, Bellerivestrasse 170,
Zürich
Kongresspartner werden oder als
Kongressbesucher teilnehmen:
www.thebighandshake.ch
SVIT-Mitglieder kommen in den
Genuss von Vorzugskonditionen
(Eintritt 300 statt 450 CHF). Für
Member von Swiss Circle und
SwissPropTech ist der Kongress
kostenlos. Member werden:
www.swisscircle.ch
*LARS
SOMMERER
Der Autor ist
Managing Director
SwissPropTech.
46
IMMOBILIA / April 2025
IMMOBILIENBERUF
28
UNTERNEHMENSNACHFOLGE
ZENTRALE UNTER-
NEHMERISCHE
HERAUSFORDERUNG
Eine externe Unternehmensnachfolge
will gewissenhaft und von langer Hand
geplant sein. Für den erfolgreichen
Abschluss sind verschiedene Knackpunkte
zu beachten.
TEXT — FABIAN RUDIN*
HERAUSFORDERUN-
GEN UND CHANCEN
Die hiesige Immobilienbranche
steht vor dem Hintergrund
des prognostizierten
Bevölkerungswachstums auf
über 10 Millionen Einwohner
vor grossen Herausforderungen.
Gleichzeitig bieten sich
dadurch attraktive Wachstumschancen.
Das sind gute
Aussichten – auch in Bezug
auf eine allfällige Unternehmensnachfolge.
Besonders die
Der Verkauf
des eigenen
Unternehmens
ist in
der Regel ein
einmaliges
Ereignis.
BILD: 123RF.COM
hohe Nachfrage nach Immobilieninvestitionen
und Immobiliendienstleistungen
tragen
dazu bei, dass die Attraktivität
von Immobilienunternehmen
auf dem Schweizer Nachfolgemarkt
aktuell sehr hoch ist.
UNTERSCHIEDLICHE
KÄUFERTYPEN
Die Firmennachfolge stellt
für viele kleine und mittlere
Unternehmen in der Schweiz
eine erhebliche unternehmerische
Herausforderung dar.
Denn oftmals fehlt es an Nachfolgern
aus den eigenen Reihen,
also aus der nächsten
Familiengeneration oder aus
dem Management. Entweder
sind Nachfolgekandidaten gar
nicht vorhanden, sie verfügen
nicht über die erforderlichen
Fähigkeiten zur Unternehmensführung
oder ihnen fehlt
das nötige Kapital für den Firmenkauf.
Dementsprechend
ist die externe Nachfolgeregelung
eine sehr beliebte Option
in der Immobilienbranche.
Und hier stehen die Aussichten
deutlich besser.
Es gibt eine Vielzahl an Personen
und Unternehmen, die
nur zu gerne eine bestehende
und gut funktionierende
Immobilienfirma übernehmen
möchten. Dabei lassen
sich verschiedene Käufertypen
identifizieren, deren spezifische
Motivationen und
Charakteristika für den Transaktionsverlauf
relevant sind:
– Die Privatperson – Traum
von der beruflichen Selbstständigkeit.
Private Käufer
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IMMOBILIA / April 2025 47
IMMOBILIENBERUF
UNTERNEHMENSNACHFOLGE
BILD: 123RF.COM
Sich in die
Lage des Käufers
zu versetzen,
kann neue
Erkenntnisse
über das eigene
Unternehmen
liefern.
sind oft erfahrene Berufstätige,
die ausreichend Eigenkapital
angespart haben und
den Schritt in die Selbstständigkeit
wagen möchten.
Der Erwerb eines etablierten
Unternehmens bietet
ihnen die Möglichkeit, ohne
die Unsicherheiten einer
Gründungsphase, ein stabiles
Einkommen zu erzielen.
Typischerweise übernehmen
sie sowohl die Geschäftsführung
als auch
die Inhaberschaft, was für
Kontinuität und Sicherheit
sorgt.
– Der strategische Käufer –
Chance auf anorganisches
Wachstum. Unternehmen,
die ihre Geschäftsfelder
horizontal oder vertikal diversifizieren
möchten, erwerben
strategisch andere
Firmen entlang der Wertschöpfungskette.
Durch den
Zukauf können sie auf bestehende
Kundenstämme,
Lieferantenbeziehungen
und spezifisches Know-how
zurückgreifen, was den Eintritt
in neue Märkte erleichtert.
Nach der Übernahme
wird das erworbene Unternehmen
schrittweise in die
Strukturen des Käufers integriert,
um Synergien optimal
zu nutzen.
– Der Investor – gute Rendite
im Zentrum. Investoren,
wie beispielsweise Private-
Equity-Gesellschaften, suchen
nach renditestarken
Anlagemöglichkeiten.
Schweizer KMU sind in diesem
Kontext attraktive Objekte.
Investoren agieren
selten operativ, sondern
setzen auf erfahrene Geschäftsführer,
behalten jedoch
durch Gremien wie
den Verwaltungsrat Einfluss
auf die strategische
Ausrichtung.
KNACKPUNKTE DER
EXTERNEN NACHFOLGE
Nur weil sich verschiedene
Parteien für das Unternehmen
interessieren, heisst dies noch
lange nicht, dass sich der Transaktionsprozess
wie ein Spaziergang
im Park anfühlt. Vielmehr
bringt die externe Nachfolgeregelung
spezifische Herausforderungen
mit sich, die es zu
bewältigen gilt. Ein strukturierter
Prozess, um den Fortbestand
des Unternehmens zu
sichern und den Übergang reibungslos
zu gestalten, ist dafür
unabdingbar.
FRÜHZEITIGE PLANUNG
UND ZIELSETZUNG
Ein häufiger Fehler von
Geschäftsinhabern ist die
verspätete Auseinandersetzung
mit der Unternehmensnachfolge.
Es ist essenziell,
den Exit ebenso sorgfältig zu
planen wie die Gründung des
Unternehmens. Ein klar definierter
Verkaufsentschluss
ermöglicht eine strukturierte
Übergabe aus einer Position
der Stärke. Viele Eigentümer
unterschätzen den zeitlichen
Aufwand oder kommunizieren
Verkaufsabsichten ohne
ausreichende Vorbereitung,
was zu unerwünschten Überraschungen
führen kann.
REALISTISCHE PREIS-
VORSTELLUNGEN
Da ein Unternehmen in der
Regel nur einmal verkauft
wird, ist die Festlegung eines
realistischen Verkaufspreises
von zentraler Bedeutung. Es
existieren verschiedene Methoden
zur Unternehmensbewertung.
Eine unabhängige
Bewertung durch Fachleute
bietet eine solide Basis für die
Nachfolgeplanung und hilft,
unrealistische Preisvorstellungen
zu vermeiden. Denn
letztlich bestimmt der Markt
den tatsächlichen Wert des
Unternehmens.
PERSPEKTIVE DES
KÄUFERS EINNEHMEN
Sich in die Lage des Käufers
zu versetzen, kann neue Erkenntnisse
über das eigene
Unternehmen liefern und den
Verkaufsprozess positiv beeinflussen.
Käufer legen Wert auf
konsistente Unternehmensinformationen,
vollständige
Transparenz der Finanzdaten,
implementierte Managementund
Prozessstrukturen, fehlenden
Investitionsstau,
Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells
sowie geringe Abhängigkeiten
von Mitarbeitern,
Kunden oder Lieferanten.
VERTRAUEN MIT
DER KÄUFERSCHAFT
AUFBAUEN
Ein häufiger Grund für das
Scheitern von Transaktionen
ist der mangelnde Aufbau von
Vertrauen gegenüber Kaufinteressenten.
Diese empfinden
oftmals Misstrauen und
Unsicherheit, was zu einem
Abbruch der Verhandlungen
führen kann. Es ist daher entscheidend,
dem Käufer die
Möglichkeit zu geben, das Unternehmen
im Detail kennenzulernen
und alle relevanten
Fragen zu beantworten, um
Sicherheit und Vertrauen zu
schaffen.
48
IMMOBILIA / April 2025
33
STRATEGISCHE MARKT-
POSITIONIERUNG
Ein erfolgreiches Unternehmen
mit realistischem Verkaufspreis
und vollständigen
Informationen findet leichter
einen geeigneten Käufer. Die
grösste Herausforderung besteht
darin, einen motivierten
und solventen Käufer zu
finden, der die notwendigen
Fähigkeiten für die Geschäftsübernahme
mitbringt. Eine
breite Käufersuche erhöht die
Verhandlungsposition des Verkäufers
und minimiert das Risiko
von Kompromissen.
WAHRUNG VON
DISKRETION UND
VERTRAULICHKEIT
Die Entscheidung, ein Unternehmen
zu verkaufen, ist
oft eine der wichtigsten im
Leben eines Eigentümers. Es
ist unabdingbar, den Verkaufsprozess
diskret zu gestalten,
um negative Reaktionen von
Kunden oder Mitarbeitern zu
vermeiden. Alle Interessenten
sollten eine Vertraulichkeitserklärung
unterzeichnen, bevor
detaillierte Informationen
preisgegeben werden. Ein aufrichtiger
Käufer wird diese
Regeln respektieren und die
Vertraulichkeit wahren.
FAIRE VERHANDLUNGEN
UND EINARBEITUNG
Die Preis- und Vertragsverhandlungen
erfordern besonderes
Fingerspitzengefühl.
Viele Transaktionen scheitern
in dieser Phase. Ein respektvoller
Umgang, Verhandlungsgeschick
und der Wille, eine
für beide Seiten akzeptable Lösung
zu finden, sind entscheidend.
Die Bereitschaft des
Verkäufers, den neuen Eigentümer
einzuarbeiten, kann den
Übergang erleichtern und sollte
vertraglich festgehalten
werden.
Die Nachfolgeregelung ist
eine komplexe Aufgabe, die
oft nur einmal im Leben eines
Unternehmers vorkommt.
Daher fehlt es häufig an Erfahrung
in solchen Transaktionen.
Die Unterstützung durch
einen professionellen Transaktionsspezialisten
kann den
Verkaufsprozess erheblich
erleichtern und die Transaktionssicherheit
erhöhen.
*FABIAN RUDIN
Der Autor ist Gründungspartner
der
Business Transaction
AG, einer auf
Schweizer KMU
spezialisierte
Zürcher M&A-
Boutique.
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IMMOBILIENBERUF
AUS- UND WEITERBILDUNG
SEMINARE UND
WEITERBILDUNGEN
SCHOOL
SEMINAR
KONFLIKT-
KOMMUNIKATION
29. APRIL 2025
INHALT
In der Immobilienbranche gehören Kontakte
zu Mietern, Eigentümern, Dienstleistern und
Kollegen zum Alltag. Doch wo Menschen
zusammenkommen, gibt es oft verschiedene
Interessen. Deshalb kommt es immer
wieder zu Konflikten. Wenn diese von starken
Emotionen getragen werden, besteht
die Gefahr der Eskalation. Konstruktive
Lösungen scheinen dann kaum mehr
möglich zu sein.
ZIELPUBLIKUM
Immobilienbewirtschafterinnen und
-bewirtschafter, Fachkräfte aus dem gesamten
Immobilienbereich sowie Personen,
welche sich generell für Kommunikation
und Konfliktmanagement interessieren.
REFERENT
Tian Wanner
Trainer für Konfliktkommunikation und
Selbstschutz, Functional Prevention,
Die Starkmacher GmbH
ORT / DATUM
SVIT School AG
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
29.04.2025, 09:00 – 17:00 Uhr
KOSTEN (INKL. MWST)
783 CHF (SVIT-Mitglieder)
972 CHF (übrige Teilnehmende)
inkl. Seminarunterlagen, Pausengetränke
und Stehlunch/Mittagessen
SEMINAR
PORTFOLIO-
MANAGEMENT FÜR
PRIVATE INVESTMENTS
07. MAI 2025
INHALT
In diesem Seminar befassen wir uns mit
Renditeliegenschaften und dem Umgang im
Sinne eines Immobilien-Portfoliomanagements.
Dabei begegnen wir diversen Fallgruben
und Herausforderungen, welche im
operativen Portfoliomanagement vorausschauend
vermieden werden können. Die
Teilnehmenden erhalten einen vertieften
Einblick in das Immobilien-Portfoliomanagement,
dessen Werkzeuge und Prozesse,
damit auch Privatpersonen sowie
kleinere Immobilienfirmen in Zukunft wie die
grossen Investoren Wert schaffen können.
ZIELPUBLIKUM
Privatinvestoren und -investorinnen, welche
sich bereits ein Portfolio aufgebaut haben
sowie Inhaber/Geschäftsleitungen von Immobilienfirmen,
welche ihr Immobilien-Portfolio
weiterentwickeln wollen.
REFERENT
Pascal R. Bersier
Inhaber und Geschäftsverantwortlicher
Finanzboutique Brevalia AG
ORT / DATUM
Renaissance Tower Hotel Zürich
Turbinenstrasse 20, 8005 Zürich
07. Mai 2025, 09:00 – 17:30 Uhr
KOSTEN (INKL. MWST)
783 CHF (SVIT-Mitglieder)
972 CHF (übrige Teilnehmende)
inkl. Seminarunterlagen, Pausengetränke
und Stehlunch/Mittagessen
SEMINAR
MIETZINSINKASSO
13. MAI 2025
INHALT
Die rechtlichen Grundlagen aus dem
OR und SchKG, insbesondere der Zahlungsverzug
des Mieters, das Betreibungsverfahren,
das Retentionsverfahren und
die Ausweisung von Mietern werden aufgefrischt.
Anhand von konkreten Fällen
werden Lösungen skizziert und diskutiert.
ZIEL
Sie können ausstehende Mietzinse bei
Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten im
Rahmen der gesetzlichen Gegebenheiten
erfolgreich einfordern. Die Dokumente des
Betreibungsamts verstehen Sie voll und
ganz und können sie richtig interpretieren.
ZIELPUBLIKUM
Immobilienbewirtschafterinnen und -bewirtschafter,
welche sich im Alltag mit dem
Mietzinsinkasso befassen oder sich künftig
damit auseinandersetzen müssen.
REFERENT
Oliver Pfitzenmayer, Stadtammann
Betreibungsamt Winterthur-Stadt
Dozent beim SVIT Zürich
ORT / DATUM
Holiday Inn Zürich Messe
Wallisellenstrasse 48, 8050 Zürich
13. Mai 2025, 09:00 – 17:15 Uhr
KOSTEN (INKL. MWST)
783 CHF (SVIT-Mitglieder)
972 CHF (übrige Teilnehmende)
inkl. Seminarunterlagen, Pausengetränke
und Mittagessen
Anmeldung über
www.svit-school.ch oder
per E-Mail an school@svit.ch
AN- BZW. ABMELDEKONDITIONEN FÜR ALLE SEMINARE (OHNE INTENSIVSEMINARE)
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Anmeldungen werden in chronologischer Reihenfolge berücksichtigt.
Kostenfolge bei Abmeldung: Eine Annullierung (nur schriftlich) ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich,
bis 7 Tage vorher wird die Hälfte der Teilnahmegebühr erhoben. Bei Absagen danach wird die volle Gebühr fällig.
Ersatzteilnehmer werden ohne zusätzliche Kosten akzeptiert.
Programmänderungen aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
SVIT School AG, Maneggstrasse 17, 8041 Zürich, Tel. 044 434 78 98
IMMOBILIA / April 2025 51
IMMOBILIENBERUF
AUS- UND WEITERBILDUNG
BERUFSBILDUNGS -
ANGEBOTE DES SVIT
DIE ASSISTENZ- UND SACHBEARBEITERKURSE –
ANGEPASST AN ARBEITS- UND BILDUNGSMARKT
Die Assistenzkurse und der Sachbearbeiterkurs bilden einen festen Bestandteil des Ausbildungsangebotes
innerhalb der verschiedenen Regionen des Schweizerischen Verbandes
der Immobilienwirtschaft (SVIT). Die Assistenzkurse können in beliebiger Reihenfolge
besucht werden und berechtigen nach bestandener Prüfung zum Tragen des Titels
«Assistent/in SVIT». Zur Erlangung des Titels «Sachbearbeiter/in SVIT» sind die Assistenzkurse
in vorgegebener Kombination zu absolvieren. Als Alternative kann das Zertifikat
in Immobilienbewirtschaftung direkt mit dem Kurs in Sachbearbeitung erlangt
werden. Die Kurse richten sich insbesondere an Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger
und dienen auch zur Erlangung von Zusatzkompetenzen von Immobilienfachleuten.
BILDUNGSANGEBOTE
ASSISTENT / IN
IMMOBILIEN-
BEWERTUNG SVIT
SACHBEARBEITERKURSE
SACHBEARBEITER / IN
IMMO BILIEN-
BEWIRTSCHAFTUNG SVIT
SVIT BERN
10.09.2025 – 16.09.2026
Mittwoch, 16.15 – 20.30 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Bern
SVIT OSTSCHWEIZ
12.08.2025 – 30.06.2026
Dienstag und Donnerstag,
18.00 – 20.30 Uhr
Akademie St. Gallen
11.08.2025 – 26.03.2026
Montag und Donnerstag,
18.15 – 21.30 Uhr
BZBS Weiterbildung Buchs
SVIT ZÜRICH
18.08.2025 – 29.05.2026
Montag und Freitag,
18.00 – 20.45 Uhr
SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon
20.10.2025 – 24.08.2026
Dienstag, 09.00 – 15.30 Uhr
SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon
ASSISTENZKURSE
ASSISTENT / IN BEWIRT-
SCHAFTUNG MIET-
LIEGENSCHAFTEN SVIT
SVIT AARGAU
12.08.2025 – 15.11.2025
Dienstag, 18.00 – 20.35 Uhr
Samstag, 08.00 – 11.35/12.25/
15.15 Uhr
BSL Berufsschule, Lenzburg
SVIT BERN
28.04.2025 – 24.09.2025
Montag, 18.00 – 20.30 Uhr
Samstag, 08.30 – 12.00 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Bern
13.10.2025 – 09.02.2026
Montag, 18.00 – 20.30 Uhr
Samstag, 08.30 – 12.00 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Bern
SVIT OSTSCHWEIZ
12.08.2025 – 16.01.2026
Dienstag und Donnerstag,
18.00 – 20.30 Uhr
Akademie St. Gallen
ASSISTENT / IN
IMMOBILIEN-
VERMARKTUNG SVIT
SVIT SOLOTHURN
21.10.2025 – 26.02.2026
Dienstag und Donnerstag,
18.00 – 21.15 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Solothurn
SVIT ZÜRICH
28.08.2025 – 18.12.2025
Donnerstag, 09.00 – 15.30 Uhr
SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon
ASSISTENT / IN BEWIRT-
SCHAFTUNG STOCK-
WERK EIGENTUM SVIT
SVIT AARGAU
28.06.2025 – 09.09.2025
Dienstag, 18.00 – 20.35 Uhr
Samstag, 08.00 – 10.45/11.35 Uhr
BSL Berufsschule, Lenzburg
SVIT BEIDER BASEL
22.10.2025 – 12.11.2025
Mittwoch, 08.15 – 16.45 Uhr
kv pro AG, Basel
SVIT BERN
24.04.2025 – 03.07.2025
Donnerstag, 18.00 – 20.30 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Bern
16.10.2025 – 11.12.2025
Donnerstag, 18.00 – 20.30 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Bern
SVIT OSTSCHWEIZ
02.06.2025 – 05.07.2025
Dienstag und Donnerstag,
18.00 – 20.30 Uhr
Akademie St. Gallen
SVIT SOLOTHURN
12.08.2025 – 30.09.2025
Dienstag, 18.00 – 21.15 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Solothurn
ASSISTENT / IN
LIEGENSCHAFTS -
BUCH HALTUNG SVIT
SVIT AARGAU
Modul 1: 10.05./13.05./20.05./
27.05./03.06./10.06./21.06.2025
Dienstag, 18.00 – 20.35 Uhr
Samstag, 08.00 – 12.25/14.10 Uhr
Modul 2: 24.06.2025 – 23.09.2025
Dienstag, 18.00 – 20.35 Uhr
Samstag, 08.00 – 10.45 Uhr
BSL Berufsschule, Lenzburg
SVIT BEIDER BASEL
Modul 1: 19./26.11.2025
Mittwoch, 08.30 – 11.45 Uhr
Modul 1: 03./10.12.2025
Mittwoch, 08.30 – 16.00 Uhr
Modul 2: 17.12.2025/07.01.2026
Mittwoch, 08.30 – 11.45 Uhr
Modul 2: 14. und 21.01.2026
Mittwoch, 08.30 – 16.00 Uhr
kv pro AG, Basel
SVIT BERN
Modul 2: 06.05.2025 – 01.07.2025
Dienstag, 17.30 – 20.00 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Bern
SVIT OSTSCHWEIZ
12.08.2025 – 30.11.2025
Dienstag und Donnerstag,
18.00 – 20.30 Uhr
Akademie St. Gallen
SVIT SOLOTHURN
21.10.2025 – 27.01.2026
Dienstag, 18.00 – 21.15 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Solothurn
SVIT ZENTRALSCHWEIZ
Modul 1: 18.08.2025 – 17.09.2025
Modul 2: 13.10.2025 – 17.11.2025
Montag und Mittwoch,
18.30 – 21.00 Uhr
Kasernenplatz 1, Luzern
SVIT ZÜRICH
08.05.2025 – 30.10.2025
Donnerstag, 18.00 – 20.45 Uhr
SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon
SVIT BERN
14.10.2025 – 11.12.2025
Dienstag und Donnerstag,
17.45 – 21.00 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Bern
SVIT SOLOTHURN
22.04.2025 – 03.07.2025
Dienstag und Donnerstag,
18.00 – 21.15 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Solothurn
SVIT ZÜRICH
22.08.2025 – 05.12.2025
Freitag, 09.00 – 15.30 Uhr
SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon
COURS EN SUISSE
ROMANDE
COURS
D’INTRODUCTION À
L’ÉCONOMIE
IMMOBILIÈRE
3 × par an : début du cours en février
et en août à Lausanne et en
novembre à Genève
CERTIFICAT EN
COURTAGE IMMOBILIER
1 × par an : début du cours en
novembre, Lausanne
CERTIFICAT EN GESTION
TECHNIQUE DU
BÂTIMENT
1 × par an : début du cours en août,
Lausanne
CERTIFICAT DE MISE EN
VALEUR LOCATIVE
1 × par an : début du cours en août,
Lausanne
CERTIFICAT DE SPÉCIA-
LISTE EN COMPTABILITÉ
IMMOBILIÈRE
1 × par an : début du cours en août,
Lausanne
OBJECTIF NET ZÉRO
1 × par an : début du cours en août,
Lausanne
FINANCEMENT
IMMOBILIER
1 × par an : début du cours en mars,
Lausanne
52
IMMOBILIA / April 2025
HÖHERE AUSBILDUNGEN
LEHRGANG
BEWIRTSCHAFTUNG FA
Jährlicher Start im Januar in den
Regionen Basel, Bern, Ostschweiz,
Luzern, Zürich und im November in
Lausanne sowie alle zwei Jahre in
Graubünden und im Tessin
Dauer: 12 – 13 Monate
Informationen zu
allen Angeboten:
www.svit-school.ch
SCHOOL
SVIT School AG
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
Tel. 044 434 78 98
school@svit.ch
LEHRGANG
BEWERTUNG FA
Jährlicher Start im Januar in Bern,
Zürich und alle zwei Jahre im
November in Lausanne
Dauer: 18 Monate
REGIONALE LEHR-
GANGSLEITUNGEN IN
DEN SVIT-MITGLIEDER-
ORGANISATIONEN
LEHRGANG
VERMARKTUNG FA
Jährlicher Start im August
in Bern und Zürich
Dauer: 15 Monate
LEHRGANG
ENTWICKLUNG FA
Durchführung jährlich in Zürich und
alle zwei Jahre ab Mai in Lausanne
Dauer: 18 – 19 Monate
LEHRGANG IMMOBILIEN-
TREUHAND HFP
Jährlicher Start im Januar / Februar
in Bern, Luzern und Zürich und alle
zwei Jahre im März in Lausanne
Dauer: 18 – 19 Monate
STOCKWERKEIGENTUM-
SPEZIALIST / IN SVIT
Jährlicher Start im Mai in Bern und im
September in Zürich
Dauer: 9 Monate
CAS IMMOBILIEN-BUCH-
HALTUNG
Jährlicher Beginn im Frühjahr an der
Hochschule für Wirtschaft Zürich
(www.fh-hwz.ch)
BACHELOR OF ARTS
IMMOBILIENWIRT-
SCHAFT/REAL ESTATE
Weitere Informationen finden Sie
unter www.steinbeis-cres.de
MASTER OF ADVANCED
STUDIES IN REAL
ESTATE MANAGEMENT
Weitere Informationen finden Sie
unter www.fh-hwz.ch
BILDUNGSINSTITUTIONEN
SVIT SCHOOL
BILDUNGSZENTRUM
Die SVIT School koordiniert alle
Ausbildungen für den Verband.
Dazu gehören die Assistenzkurse,
der Sachbearbeiterkurs, Lehrgänge
für Fachausweise und in Immobilientreuhand.
Weitere Informationen:
www.svit-school.ch
DEUTSCHSCHWEIZ
SVIT School
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
T 044 434 78 98
school@svit.ch
WESTSCHWEIZ
(Cours et examens en français)
SVIT School SA, Avenue Rumine 13,
1005 Lausanne; T 021 331 20 90
hello@svit-school.ch
TESSIN
(corsi ed esami in italiano)
Segretariato SVIT Ticino
Tanja Belotti
Via Carvina 3, 6807 Taverne
T 091 921 10 73
school-ticino@svit.ch
HWZ HOCHSCHULE FÜR
WIRTSCHAFT ZÜRICH
SEKRETARIAT
Lagerstrasse 5, Postfach,
8021 Zürich; + 41 43 322 26 00
sekretariat@fh-hwz.ch
OKGT ORGANISATION
KAUF MÄNNISCHE
GRUNDBILDUNG
TREUHAND / IMMOBILIEN
Branchenkunde Treuhand- und Immobilientreuhand
für KV-Lernende
GESCHÄFTSSTELLE
Josefstrasse 53, 8005 Zürich
T 043 333 36 65; F 043 333 36 67
info@okgt.ch, www.okgt.ch
Die regionalen Lehrgangsleitungen
beantworten gerne Ihre Anfragen zu
Assistenzkursen, zum Sachbearbeiterkurs
und zum Lehrgang Immobilienbewirtschaftung.
Für Fragen zu
den Lehrgängen in Immobilienbewertung,
-entwicklung, -vermarktung
und zum Lehrgang Immobilientreuhand
wenden Sie sich an die
SVIT School.
REGION AARGAU
Zuständig für Interessenten
aus dem Kanton AG sowie
angrenzenden Fachschulund
Prüfungsregionen:
SVIT-Ausbildungsregion Aargau
SVIT Aargau, Fabienne Lüthi
Bahnhofstrasse 55, 5001 Aarau
T 062 836 20 82; F 062 836 20 81
info@svit-aargau.ch
REGION BASEL
Zuständig für die Interessenten aus
den Kantonen BS, BL, dem nach
Basel orientierten Teil des Kantons
SO, Fricktal:
SVIT School c/o SVIT beider Basel
Aeschenvorstadt 55, 4051 Basel
T 061 283 24 80; F 061 283 24 81
svit-basel@svit.ch
REGION BERN
Zuständig für Interessenten aus den
Kantonen BE, dem Bern orientierten
Teil SO, den deutschsprachigen Gebieten
VS und FR:
Feusi Bildungszentrum
Max-Daetwyler-Platz 1, 3014 Bern
T 031 537 36 36; F 031 537 37 38
weiterbildung@feusi.ch
REGION OSTSCHWEIZ
SVIT School
c/o Claudia Strässle
Strässle Immobilien-Treuhand GmbH
Wilerstrasse 3, 9545 Wängi
T 052 378 14 02; F 052 378 14 04
c.straessle@straessle-immo.ch
REGION GRAUBÜNDEN
Regionale Lehrgangsleitung:
Marc Berger
SVIT Graubünden
Bahnhofstrasse 8, 7001 Chur
T 081 257 00 05; F 081 257 00 01
svit-graubuenden@svit.ch
REGION ROMANDIE
Lehrgänge in französischer
Sprache: SVIT School SA
Avenue Rumine 13, 1005 Lausanne
T 021 331 20 90
hello@svit-school.ch
REGION SOLOTHURN
Zuständig für Interessenten aus
dem Kanton SO,
Solothurn orientierter Teil BE
Feusi Bildungszentrum
Sandmattstr. 1, 4500 Solothurn
T 032 544 54 54; F 032 544 54 55
solothurn@feusi.ch
REGIONE TICINO
Regionale Lehrgangsleitung /
Direzione regionale dei corsi:
Segretariato SVIT Ticino
Tanja Belotti
Carvina 3, 6807 Taverne
T 091 921 10 73
school-ticino@svit.ch
REGION
ZENTRALSCHWEIZ
Zuständig für die Interessenten aus
den Kantonen LU, NW, OW, SZ
(ohne March und Höfe), UR, ZG
Regionale Lehrgangsleitung:
Nathalia Hofer
Kasernenplatz 1, 6003 Luzern
T 041 508 20 19
nathalia.hofer@svit.ch
svit-zentralschweiz@svit.ch
REGION ZÜRICH
Zuständig für Interessenten aus
den Kantonen GL, SH, SZ
(nur March und Höfe) sowie ZH:
SVIT School
c/o SVIT Zürich
Siewerdtstrasse 8, 8050 Zürich
T 044 200 37 80
svit-zuerich@svit.ch
IMMOBILIA / April 2025 53
VERBAND
REAL ESTATE SYMPOSIUM 2025
DIE STÄRKE
LIEGT IM
ZUSAMMENSPIEL
Die Immobilienbranche hat sich auf
Einladung der SVIT five zum Real
Estate Symposium 2025 getroffen und
über erfolgswirksame Strategien im
Lebenszyklus-Management diskutiert.
Dabei präsentierten die Fachkammern
des SVIT ihre Leistungsstärke im
Zusammenspiel.
TEXT — MONIKA BÜRGI GENG*
ERFOLGSWIRKSAME
STRATEGIEN
Grosses Interesse, inspirierende
Referate, angeregte Diskussionen:
Beim Real Estate
Symposium 2025 in Zürich
zum Thema «Verantwortung
& Wert im Lebenszyklus einer
Immobilie» zeigten die fünf
Fachkammern des Schweizerischen
Verbandes für Immobilienwirtschaft
SVIT, die
SVIT five, wie sie im Verbund
ein umfassendes Lebenszyklus-Management
möglich machen.
Und sind damit auf sehr
grosse Resonanz gestossen.
Die Keynote-Speakerin Marie
Seiler und die Referenten
Dominik Stamm, Michel De
Roche, Jean-Claude Maissen,
Roger Krieg und Ruedi Tanner
präsentierten ökonomisch und
ökologisch erfolgswirksame
Strategien. Und fanden so Antworten
auf die Herausforderungen
von Eigentümern und
Investoren, Projektentwicklern,
Architekten und Planern,
Nutzern, Betreibern und Immobiliendienstleistern.
Die Referenten Michel De Roche, Ruedi Tanner, Roger Krieg, Jean-Claude Maissen, Dominik Stamm und
Keynote-Speakerin Marie Seiler (von links nach rechts im Uhrzeigersinn) präsentierten ökonomisch
und ökologisch erfolgswirksame Strategien im Lebenszyklus-Management. BILDER: ALESSANDRO DELLA BELLA
EINMALIGE AUS-
TAUSCH-PLATTFORM
Das Real Estate Symposium
bietet eine einmalige Plattform
für den Austausch von Wissen
und Expertise über die gesamte
Immobilienwirtschaft
hinweg. Die Immobilienexponentinnen
und -exponenten
diskutieren hier über die einzelnen
Fach gebiete hinaus und
finden gemeinsam nachhaltige
Lösungen. Das grosse Interesse
der Teilnehmenden zeigt,
dass dieser ganzheitliche Ansatz
inhaltlich einen substanziellen
Mehrwert schafft und
neue Anknüpfungspunkte im
Networking ermöglicht.
HÖCHSTE QUALITÄTS-
STANDARDS
Der umfassende Ansatz
macht aber auch die Leistungsstärke
der fünf Spezialistenverbände
des SVIT
deutlich, die im verzahnten
Zusammenspiel den gesamten
Lebenszyklus einer Immobilie
begleiten und optimieren
können. Die SVIT five – dazu
gehören die Bewertungsexperten-Kammer,
die Facility-Management-Kammer,
die
Fachkammer Stockwerkeigentum,
die Kammer Unabhängiger
Bauherrenberater und die
Schweizerische Maklerkammer
– garantieren in ihren jeweiligen
Fachbereichen die
höchsten Qualitäts- und Leistungsstandards.
AGIEREN,
NICHT REAGIEREN
Das Real Estate Symposium
2025 hat gezeigt, dass
der Wandel in der Immobilienwirtschaft
rasant ist, gerade
auch vor dem Hintergrund
der Digitalisierung und dem
zunehmenden Einsatz von
künstlicher Intelligenz (KI).
Zum einen verändert diese
Transformation die Ansprache
und die Bedürfnisse der
Kundinnen und Kunden und
zum anderen die Prozesse
und die Ansprüche an Effizienz
und Geschwindigkeit. Wer
in diesem Spannungsfeld sich
nicht nur auf die Veränderungen
einstellen, sondern diese
mitbestimmen will, muss den
Weg in die Zukunft möglichst
konsequent gehen. Ohne in
allen Fällen den Streckenplan
bereits exakt zu kennen.
ZUKUNFT
MITBESTIMMEN
Die Zukunft der Immobilienbrache
mitbestimmen –
darin sehen die SVIT five eine
zentrale Aufgabe. Entspre
chend intensiv setzen sich
die fünf Fachkammern mit
der Zukunft auseinander. Im
Ausbau ihrer wegweisenden
Kompetenzen, im Setzen von
Qualitätsstandards und im
Finden von zielführenden Lösungen
erkennen die SVIT five
die künftigen Erfolgsfaktoren.
Dass dies bei den Mitgliedern
und in der gesamten Immobilienbranche
auf Anklang
stösst, hat das Real Estate
Symposium 2025 deutlich
unterstrichen.
*MONIKA
BÜRGI GENG
Die Autorin ist
Co-Präsidentin
der Bewertungsexperten-Kammer
SVIT und Leiterin
Immobilien-Dienstleistungen
bei der
Bank ZKB.
54
IMMOBILIA / April 2025
36
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IMMOBILIA / April 2025 55
VERBAND
SVIT OSTSCHWEIZ
12. IMMOZIONALE –
SVIT LOUNGE ALS
BEGEGNUNGSORT
Die 12. Thurgauer Immobilien- und Baumesse
Immozionale lockte vom 14. bis
16. Februar 2025 erneut viele Besucherinnen
und Besucher sowie Branchenfachleute ins
Kreuzlinger Dreispitz. Die Lounge des SVIT
Ostschweiz war der Treffpunkt fürs Kulinarische
und den Austausch.
TEXT—MARKUS FÄSSLER*
Die Immozionale in Kreuzlingen
ist ein wichtiger regionaler
Treffpunkt der Branche.
(Fotos: Fabian Kramer)
DAS DUTZEND
IST VOLL
Während zweieinhalb Tagen
drehte sich im Rahmen
der Immozionale im Kreuzlinger
Dreispitz alles rund um
die Themen Immobilien, Bauen,
Energie und Wohnen. Wie
gewohnt gab es auch eine Sonderschau,
die sich dieses Jahr
der Energie und E-Mobilität
widmete. So präsentierte etwa
Electrosuisse eine Auswahl
an E-Autos, die interessierte
Besucherinnen und Besucher
Probe fahren konnten.
FACHWISSEN AUS
ERSTER HAND
Die Gäste der 12. Immozionale
bekamen während
der Messetage aber noch viel
mehr geboten: Gut 50 Ausstellerinnen
und Aussteller
aus der Immobilien-, Bauund
Energiewirtschaft präsentierten
ihr Fachwissen
in den verschiedensten Bereichen
und gaben wertvolle
Informationen direkt an
die Messebesucherinnen und
-besucher weiter.
SVIT-LOUNGE
ALS TREFFPUNKT
Und natürlich fehlte im
Dreispitz auch dieses Jahr die
stylische SVIT-Lounge nicht.
Sie war zwischen Messe und
Referaten der optimale Treffpunkt
für eine kulinarische
Stärkung und zum Netzwerken.
«Unsere SVIT-Lounge hat
sich erfolgreich zu einem Ort
der Begegnung und des Austausches
entwickelt. Wir freuen
uns sehr darüber, dass wir
damit zum erneuten Erfolg der
Immozionale beitragen konnten.
Eines steht fest: Lokale
Fachmessen sind nicht tot.
Vielmehr sind sie sowohl für
Interessierte als auch Branchenleute
wichtig», sagt
Thomas Mesmer, Präsident
des SVIT Ostschweiz. Der Verband
ist Patronatsgeber der
Immozionale.
*MARKUS
FÄSSLER
Der Autor ist Medienbeauftragter
des SVIT
Ostschweiz.
56
IMMOBILIA / April 2025
Trauen Sie keiner Bodenheizung
über 35 Jahren!
Beschweren sich Bewohner über kalte Böden, trotz Bodenheizung? Verwalten oder besitzen
Sie Liegenschaften mit Bodenheizungen, die seit über 35 Jahren in Betrieb sind? Dann
wird Sie dieser Artikel interessieren.
KÖNNEN BODENHEIZUNGEN ALTERN?
Von 1970 bis in die Neunzigerjahre verwendete
man simple Plastikrohre für Bodenheizungen.
Diese Rohre altern. Das
führt zu Versprödungen und Verschlammungen
– oder sogar zu Leckagen. In
jedem Fall aber nimmt die Heizleistung
immer mehr ab. Das Problem ist seit langem
bekannt, und während vieler Jahre
war ein Komplettersatz der Bodenheizung
der einzige Weg.
OHNE BAUSTELLE SANIEREN
Seit 1999 saniert die Naef GROUP in der
ganzen Schweiz Bodenheizungen mit
dem HAT-System, einer Innovation des
Schweizer Ingenieurs Werner Näf. Eine
Sanierung mit dem HAT-System ist rund
zehnmal schneller als ein Totalersatz –
und die Bewohner können während der
gesamten Sanierungsphase in ihren vier
Wänden wohnen bleiben.
SANIERUNG NÖTIG UND MACHBAR?
Sind die Rohre bereits zu stark versprödet,
lassen sie sich auch mit dem HAT-
System nicht mehr retten. Eine Analyse
der Bodenheizung lässt aber eine verlässliche
Aussage über die Machbarkeit
und Notwendigkeit einer Sanierung zu.
Dabei werden sämtliche Komponenten
der Bodenheizung miteinbezogen, und
die Ergebnisse anhand von normierten
SWKI-Richtlinien ausgewertet.
SO WIRD SANIERT
Als Erstes werden die Rohre mit Druckluft
getrocknet. Dann erfolgt die Innenreinigung
durch einen schonenden und chemiefreien
Feinschliff. Schlammrückstände
und Verkrustungen werden entfernt.
Nun werden die Rohre von innen mit einem
eigens entwickelten Material nahtlos
beschichtet. Dadurch entsteht ein neues
Rohr im Rohr. Funktionalität und Haltbarkeit
einer Bodenheizung verlängern sich
für die nächste Generation.
WIE STEHT ES UM DIE GARANTIE?
Wir bieten eine 10-jährige Garantie mit
dem Original HAT-System, weil es das
einzige Rohrinnensanierungsverfahren
ist, das Kunststoff-Bodenheizungen gemäss
DIN-Norm 4726 sauerstoffdicht
macht und so die Alterung stoppt. Darüber
hinaus werden auch gleich alle anderen
wesentlichen Komponenten der
Bodenheizung gewartet oder ersetzt.
10-jährige Garantie unterstrichen.
AUF KEINEN FALL SPÜLEN!
Seit vielen Jahren werden von diversen
Anbietern auch Spülungen und Reinigungsverfahren
angeboten. Es ist wichtig
zu wissen, dass damit das eigentliche
Problem – die Versprödung des Rohrmaterials
– nicht behoben wird. Mit dem
HAT-System wird eine Bodenheizung hingegen
tatsächlich saniert und in einen
neuwertigen Zustand versetzt.
Warten Sie nicht zu lange und vermeiden Sie solche Baustellen!
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Naef GROUP
Wolleraustrasse 15N | 8807 Freienbach
info@naef-group.com | 044 786 79 00
www.bodenheizung.ch
MARKTPLATZ
FIRMEN-NEWS
Schrittweise saniert
Mit dem Aquapro-Ecotherma präsentiert
Nussbaum einen eigenen Wärmepumpen-
Boiler in Kirchberg BE, wo ein Mehrfamilienhaus
mit 6 Wohnungen in kürzester Zeit
saniert werden konnte.
Das grosszügige Mehrfamilienhaus in
Kirchberg umfasst sechs Mietwohnungen
und wurde 1986 erbaut. Seither hat
es schon mehrere energetische Verbesserungen
durchlaufen. So wurden die Fenster
auf drei Seiten ertüchtigt und auf der
Südseite komplett ersetzt. Die Kellerdecke
und das Dach wurden nachgedämmt,
das Dach modernisiert und mit einer grossen
Aufdach-PV-Anlage ausgerüstet. Die
ursprünglich verbaute Elektrospeicherheizung
wurde bereits 2010 mit einer Erdsonden-Wärmepumpe
ersetzt. Nun werden
auch noch die alten Elektroboiler mit modernen
Wärmepumpen-Wassererwärmern
von Nussbaum ersetzt. «Das war die letzte
Baustelle bei der Gebäudetechnik. Jetzt
sind wir mit dem Haus à jour», sagt Christine
Böhlen zufrieden. Gemeinsam mit ihrem
Ehemann Ruedi ist sie Eigentümerin
der Liegenschaft.
Mit vereinten Kräften wird der alte Boiler
ausgebaut.
Im Handumdrehen saniert: Über das erfolgreiche Projekt in Kirchberg freuen sich Josua
Kiener (Kiener Haustechnik GmbH), Christine und Ruedi Böhlen (Bauherrschaft) und Patrick
Aebi (Nussbaum).
AUF QUALITÄT VERTRAUT
Die Mietverhältnisse bestehen schon lange,
zwei Parteien wohnen gar seit über 30 Jahren
im Haus. «Man kennt und schätzt sich.
Deshalb war es für uns sehr wichtig, dass der
Boilerersatz für die Mieter möglichst schnell
und ohne Einschränkungen verläuft», sagt
Christine Böhlen. Diesen Wunsch konnte Josua
Kiener erfüllen. Der Geschäftsführer der
Kiener Haustechnik GmbH schlug den Wärmepumpen-Wassererwärmer
Aquapro-Ecotherma
von Nussbaum vor. Dank seiner
kompakten Masse und der flexiblen Montagemöglichkeiten
passt dieser in jeden Schweizer
Normschrank. Zwar hatte Josua Kiener das
System noch nie gesehen. Doch das war für
ihn kein Hinderungsgrund: «Wir arbeiten seit
1980 mit Nussbaum zusammen und konnten
uns immer auf die hohe Qualität verlassen.
Den Aquapro-Ecotherma haben wir deshalb
ab Prospekt bestellt», berichtet Josua Kiener.
FLEXIBEL UND SPARSAM
Auch Tim Blaser, Produktmanager für Apparaturen
und zuständig für den Aquapro-Ecotherma,
ist vor Ort. Das neue System
mache energetische Sanierungen
sehr einfach, meint Tim Blaser: «Der bauliche
Aufwand ist minimal. Es braucht weder
Kernbohrungen noch Um-bauten am
Warmwasser-Verteilnetz. Ausserdem sind
weder eine zentrale Warmwasserverteilung
noch eine Zirkulationsleitung nötig.» Dank
der von Nussbaum mitentwickelten Kleinstwärme-pumpe
fällt zudem die Stromrechnung
markant tiefer aus. Die Einsparung
gegenüber einem Elektro-Direktboiler beträgt
bis zu 65 Prozent.
Die Installation im ersten Bad ist bereits
abgeschlossen. Nun kümmern sich Josua
Kiener, Christof Geiser und Merhawi
Tesfamichael um die nächste Wohnung.
Der Wassererwärmer wird mit Hilfe des
Hubwagens eingebracht, millimetergenau
platziert und danach rückenschonend auf
das Unterbaugestell abgesenkt und damit
verbunden.
Verglichen mit heutigen Neubauten sind die
Installationen in den sechs Badezimmern
recht heterogen. Doch dank dem frei anpassbaren
Untergestell des Aquapro-Ecotherma
können Niveauunterschiede und
Versätze gut ausgeglichen werden. Stück
für Stück wandern die alten Boiler auf den
Anhänger. In den Badezimmern deutet wenig
auf den Umbau hin. Die neuen Wasserwärmer
sind nicht zu sehen und kaum
zu hören. Nur die neuen Lüftungsgitter in
den alten Schranktüren zeigen, dass das
Warmwasser jetzt aus der Umgebungsluft
gewonnen wird.
Die alten Elektroboiler sind bereit für das
Recycling.
Das Unterbaugestell wird ausnivelliert.
Nach erfolgreicher Sanierung übernimmt der Aquapro-Ecotherma die Warmwasseraufbereitung
– mit einem bis zu 65 Prozent tieferen Stromverbrauch.
Bei diesem Objekt steht der Aquapro-Ecotherma
auf einem Unterbaugestell. Dieses
wird vor Ort zusammengebaut und auf die
richtigen Masse eingestellt.
Damit Transport und Platzierung des neuen
Aquapro-Ecotherma möglichst leicht fallen,
hat Nussbaum einen speziellen Hubwagen
entwickelt. Dieser ermöglicht den Installierenden
rückenschonendes und zügiges Arbeiten.
Patrick Aebi und Josua Kiener freuen sich über die zügige Sanierung.
WEITERE INFORMATIONEN:
R. Nussbaum AG/SA
4601 Olten
Tel. 062 286 81 11
info@nussbaum.ch
www.nussbaum.ch
58
IMMOBILIA / April 2025
MARKTPLATZ
FIRMEN-NEWS
Herausforderungen für Führungspersonen im Spannungsfeld
zwischen Projektorganisation und Stammorganisation
Im heutigen dynamischen Geschäftsalltag
stehen Führungspersonen vor der anspruchsvollen
Aufgabe, Projekte erfolgreich
zu managen und gleichzeitig die Anforderungen
der Stammorganisation zu erfüllen.
Doch wie navigiert man durch dieses Spannungsfeld,
ohne den Überblick zu verlieren?
Interne Organisationsmodelle Bauherrschaft
Stammorganisation
Projektorganisation
Projektkoordination
DREI ORGANISATIONSMODELLE
Bauprojekte können niemals vollständig
unabhängig von der Stammorganisation
durchgeführt werden. Insbesondere bei Entscheidungsfindungen
und Beschlüssen ist
es erforderlich, die strategische sowie die
operative Ebene der Stammorganisation einzubeziehen.
Bezüglich der Eingliederung der
Projektorganisation in die Stammorganisation
ergeben sich bei Bauprojekten grundsätzlich
drei Möglichkeiten. Die Verankerung
erfolgt entweder mittels einer Projektkoordination,
einer Matrix-Projektorganisation oder
einer reinen Projektorganisation. Diese drei
Organisationsmodelle unterscheiden sich
vor allem in Art und Umfang der Aufgaben
und Kompetenzen, welche der Projektleitung
Bauherrschaft zugestanden werden.
Die Projektleitung Bauherrschaft übernimmt
bei der Projektkoordination eine zentrale
Rolle. Innerhalb der Stammorganisation
agiert sie als «Stabsstelle» ohne Anordnungs-
oder Entscheidungsbefugnisse
gegenüber den Linienstellen. In der Projektorganisation
hingegen führt sie die beauftragten
Unternehmen für Planung und Realisierung.
Diese Form der Projektorganisation,
die oft bei kleineren internen Projekten zum
Einsatz kommt, ist die schwächste. Die Verantwortung
für Leistung, Kosten und Termine
verbleibt bei der vorgesetzten Stelle
der Stammorganisation.
In der Matrix-Projektorganisation überlagert
eine projektbezogene Struktur die
Stammorganisation für die Dauer des Projekts.
Die Projektleitung Bauherrschaft und
ihre Organe haben sowohl Koordinationsals
auch Anordnungsbefugnisse gegenüber
den Projektmitarbeitenden, was zu einer
Doppelunterstellung führt. Die Matrix-Projektorganisation
erfordert ein hohes Mass
an Kooperationsbereitschaft und Organisationsverständnis.
Sie wird häufig in Unternehmen
eingesetzt, die viele Projekte
gleichzeitig abwickeln und ist das häufigste
Projektorganisationsmodell.
Bei der reinen Projektorganisation entsteht
für die Projektdauer eine eigene Linienorganisation,
die weitgehend aus der
Matrix-Projektorganisation
reine Projektorganisation
Projektorganisationsmodelle
Seite 1
10.04.2024
Stammorganisation herausgelöst wird. Die
Projektmitarbeitenden werden zu einer Einheit
unter der Führung der Projektleitung
Bauherrschaft zusammengefasst. Diese Organisationsform
wird häufig bei grossen und
lang andauernden Projekten genutzt und hat
sich dort bewährt.
HERAUSFORDERUNGEN
Alle drei Organisationsformen haben ihre
spezifischen Herausforderungen, welche
eingangs bereits erwähnt wurden.
Abhängig von der Projektstruktur, der Projektorganisation,
dem Terminplan und der
Aufwandschätzung gilt es festzulegen, welche
und wie viele Ressourcen wann und
wie lange benötigt werden. Insbesondere
bei der Projektkoordination und der Matrix-Projektorganisation
können die benötigten
Ressourcen jedoch parallel von anderen
Projekten oder durch das Tagesgeschäft in
der Stammorganisation beansprucht werden.
Die Projektleitung Bauherrschaft muss
sich daher regelmässig mit der vorgesetzten
Stelle in der Stammorganisation über
das Thema Ressourcen austauschen und
abstimmen. Es ist die Aufgabe der vorgesetzten
Stelle, die Anliegen aus dem Projekt
in die Stammorganisation zu übertragen
und bei der Sicherstellung der erforderlichen
Ressourcen zu unterstützen.
Es ist die Aufgabe der Stammorganisation,
qualifiziertes Personal zu rekrutieren, zu beschäftigen
und weiterzubilden. Daher kann
die Projektleitung Bauherrschaft davon ausgehen,
dass die bereitgestellten Ressourcen
das Projekt mit dem erforderlichen Wissen
unterstützen. Etwaige Wissenslücken
können nicht im Rahmen des Projekts, sondern
nur durch Massnahmen in der Stammorganisation
geschlossen werden. In einem
Projekt werden Wissensdefizite in der
Regel durch den Einsatz externer Spezialisten
behoben. Neben der Bereitstellung der
qualifizierten und gut ausgebildeten Ressourcen
kommt der Stammorganisation eine
weitere wichtige Aufgabe zu. Diese besteht
in der Zurverfügungstellung von geeigneten
Vorlagen und Hilfsmitteln für die Projektbearbeitung.
Oftmals verfügt die Stammorganisation
jedoch nicht über geeignete Hilfsmittel,
welche im Projektalltag eingesetzt
werden können. Die projektspezifische Erarbeitung
der Hilfsmittel und Vorlagen führt
zu einer zusätzlichen Belastung im Projektalltag.
Wichtig ist, dass die Stammorganisation
darum bemüht ist, die in den Projekten
entstandenen Hilfsmittel im Falle der Eignung
als bereinigte generische Grundlagendokumente
aufzunehmen und späteren Projekten
damit eine bessere Ausgangslage zu
verschaffen.
Eine weitere Herausforderung zwischen dem
Tagesgeschäft in der Stammorganisation
und dem Projektalltag besteht darin, dass
die Organe der Projektorganisation häufig
nicht über die erforderlichen Kompetenzen
verfügen. Daher werden finanzielle oder terminliche
Entscheidungen oder die Freigabe
von Vergaben oft von der hierarchischen
Ebene der Stammorganisation getroffen,
ohne dass diese Entscheidungspersonen im
Projekt entsprechend verankert sind. Dies
führt zu einer starken administrativen Beanspruchung
der Stammorganisation und
möglicherweise zu Freigaben, welche aufgrund
der grossen Distanz zum Projekt auf
blindem Vertrauen statt auf konsequentem
4-Augen Prinzip beruhen.
WIE KANN DER BALANCEAKT ZWISCHEN
STAMMORGANISATION UND PROJEKTOR-
GANISATION ERFOLGREICH BEWÄLTIGT
WERDEN?
Ein professionelles Bauprojektmanagement
umfasst die fachgerechte Abwicklung von
Bauprojekten auf der Grundlage klar definierter
Strukturen, Prozessen und Vorgaben,
um die vereinbarten Projektziele effizient
zu erreichen. Der Projektablauf orientiert
sich dabei an den branchenüblichen Phasen
eines Projekts. Die Kommunikation sowie
Steuerung werden durch präzise Anweisungen
und ein strukturiertes Berichtswesen
Mitglieder der Projektsteuerung
Nutzung/Betrieb
Projektsteuerung
Projektleitung Bauherrschaft
Projektleitung Nutzung/Betrieb
Bau/beauftragte Dritte
Eingliederung Projektorganisation in Stammorganisation
sporadische Projektmitarbeit
erleichtert. Diese Anweisungen sowie die
geltenden Rahmenbedingungen für die Projektabwicklung
finden sich in einem unternehmensspezifischen
Projektmanagement-
Leitfaden wieder.
Wichtige Elemente eines Projektmanagement-Leitfadens
umfassen spezifische Organisationsstrukturen
je nach Art des Projekts,
allgemeine Beschreibungen der
Hauptfunktionen innerhalb der Projektorganisation
sowie die Regelung der Entscheidungskompetenzen
zwischen Projekt- und
Stammorganisation, insbesondere in Bezug
auf Kosten, Terminen und Vergaben.
Oft sind die Organisationen stark im Tagesgeschäft
absorbiert, sodass kaum Zeit
für strategische Themen bleiben. Ein Bauherrenberatungsunternehmen
wie die
Brandenberger+Ruosch AG verfügt über
umfassende Kompetenz im Bereich Projektmanagement
und kann eine Bauherrschaft
professionell bei der Erstellung oder Überarbeitung
eines Leitfadens unterstützen und
entlasten.
Die Wirkung eines Projektmanagement-Leitfadens
und die Anwendung der Vorgaben
im Projektalltag sind regelmässig durch gezielte
Projektaudits zu überprüfen. Durch ein
strukturiertes Vorgehen und den Fokus auf
das Wesentliche können gezielt Schwachstellen
in den Vorgaben sowie in der Zusammenarbeit
zwischen der Projekt- und Stammorganisation
und innerhalb der Projekte
identifiziert werden.
WEITERE INFORMATIONEN:
Brandenberger+Ruosch AG
Emil-Oprecht-Strasse 8
8050 Zürich
www.brandenbergerruosch.ch
IMMOBILIA / April 2025 59
MARKTPLATZ
FIRMEN-NEWS
Der Aufzug funktioniert noch, aber…
Wenn ein Lift in die Jahre kommt oder
ständig repariert werden muss, stellen
sich knifflige Fragen. Kosten und Sicherheit
sind dabei wichtige Argumente, aber
nicht die einzigen. Lukas Lehmann, Verkaufsleiter
bei KONE Schweiz, beantwortet
die wichtigsten Fragen.
WELCHE LEBENSERWARTUNG HAT EIN
PERSONENAUFZUG?
Das hängt sehr stark von der Nutzung und
dem Einsatzgebiet ab. Für Aufzüge in normalen
Wohnhäusern oder kleineren Bürogebäuden
kann man von etwa 25 bis 35
Jahren ausgehen. Symptome einer Altersschwäche
sind durch eine Sicherheitsanalyse
festgestellte grössere Mängel, häufige
Ausfälle, hohe Reparaturkosten, fehlende
Ersatzteile, sowie ein wenig ansprechendes
Erscheinungsbild.
GIBT ES HANDLUNGSBEDARF, SOLANGE
DER LIFT NOCH FUNKTIONIERT?
Nicht zwingend. Aber Aufzüge sind öffentliche
Transportmittel, die für alle sicher nutzbar
sein müssen. Die Betreiber haften für
Unfälle, wenn sie sie nicht auf dem aktuell
gültigen Stand der Technik halten. Für eine
Modernisierung können aber auch veränderte
Ansprüche an den Aufzug, eine Erhöhung
der Förderleistung, neue Funktionalitäten,
die Wahrnehmung der Kabine oder
die Störungshäufigkeit sprechen.
Mit moderner Aufzugstechnik lässt sich bei einer Modernisierung eine um bis zu 50 Prozent größere Kabine einbauen. (Bild: KONE)
REPARATUR, TEILMODERNISIERUNG,
KOMPLETTAUSTAUSCH: WAS IST DER UN-
TERSCHIED?
Repariert wird mit gleichwertigen Ersatzteilen.
Bei einer Teilmodernisierung hingegen
baut man modernere Komponenten
oder Baugruppen ein, um die Sicherheit
zu erhöhen, die Funktionsweise zu verbessern,
die Energiekosten zu senken und
um den Aufzug ansprechender zu machen.
Beim Komplettaustausch wird ein komplett
neuer Aufzug in den bestehenden Schacht
gesetzt.
WIE SOLLTE MAN BEI DER ENTSCHEI-
DUNGSFINDUNG VORGEHEN?
Der Modernisierung geht meistens eine
Sicherheitsanalyse (in Anlehnung an die
Norm EN 81-20) voraus, um Abweichungen
zum heute gültigen und verpflichtenden
Stand der Technik feststellen zu
können. Welche Modernisierung infrage
kommt, hängt auch von den Umgebungsbedingungen
und den Ansprüchen der Nutzer
und des Betreibers ab. Barrierefreiheit
könnte beispielsweise ein Thema sein.
Ein Aufzugsunternehmen kann mit der Erstellung
eines Modernisierungskonzepts
unterstützen.
GIBT ES EINE FAUSTREGEL, WANN SICH
EINE MODERNISIERUNG REIN FINANZI-
ELL LOHNT?
Wir empfehlen, die Rechnungen für Reparaturen
und Störungsbeseitigung über
die letzten fünf Jahre zu prüfen. Ein grober
Daumenwert lautet: Überschreiten die Instandhaltungskosten
pro Jahr etwa 2 000
Franken, sollte eine Modernisierungsplanung
in Betracht gezogen werden. Wer
einen Hydraulikaufzug durch einen Seilaufzug
ersetzt, kann zudem Energiekosten
einsparen. Das können schnell einmal über
1 000 Franken pro Jahr sein.
WELCHE KOMPONENTEN WERDEN AM
HÄUFIGSTEN AUSGETAUSCHT?
Die Aufzugssteuerung inkl. Leistungselektronik
und die Türen sind die Baugruppen,
die aufgrund ihrer Belastung und Sicherheits-Relevanz
am häufigsten ausgetauscht
werden.
WAS GEHT BEI DER MODERNISIERUNGS-
PLANUNG GERNE VERGESSEN?
Oft konzentriert man sich auf die Behebung
von Mängeln in der Gegenwart und vergisst
die Zukunft. Eventuell ist der barrierefreie
Ausführung zurzeit kein Thema, aber in naher
Zukunft schon. Oder man will später einmal
die Vorteile von Smart-Building-Technologien
nutzen, an die man heute noch nicht
denkt. Mit einer modernen Aufzugssteuerung
lässt man sich diese Optionen offen.
WANN IST EINE TEILMODERNISIERUNG
ANGEZEIGT?
Wenn der Nutzen und die Sicherheit einer
Anlage erhöht werden können, ohne dass
die Modernisierung zu komplex wird. Im
Idealfall bieten Aufzugshersteller standardisierte
Modernisierungslösungen für verbreitete
Aufzugsmodelle an, wie KONE für
ihre MonoSpace-Reihe. Damit wird eine
ganze Generation von Aufzügen aus den
neunziger Jahren auf effiziente Weise erneuert.
Individuelle Teilmodernisierungen
sind nicht zwangsläufig aufwendig
und teuer, bedürfen aber einer sorgfältigen
Planung.
WAS IST BEI EINEM KOMPLETT-
AUSTAUSCH ZU BEACHTEN?
Beim Komplettaustausch haben die Kunden
viel Freiheiten, um ihre individuellen
Wünsche umzusetzen. So sind neben
einem gebäudeaufwertenden Design
auch eine Vergrösserung der Kabinenund
der Türmasse möglich. Die einzige
Beschränkung stellt der bestehende
Schacht dar, in dem das neue Aufzugssystem
Platz finden muss. KONE hat mit
NanoSpace DX eine Komplettaustausch-
Lösung entwickelt, mit der eine um bis
zu 50 Prozent grössere Kabine eingebaut
werden kann. Eine innovative hybride Antriebstechnik
macht den Maschinenraum
überflüssig, und die Konstruktion benötigt
im Schacht nur noch schmale, neben
den Führungsschienen platzierte
Ausgleichsgewichte.
LÄSST SICH MIT EINEM MODERNISIER-
TEN AUFZUG ENERGIE SPAREN?
Ja, vor allem bei alten Aufzügen, die
noch keine Standby-Funktionen haben
oder sogar noch mit Glühbirnen ausgestattet
sind. Hier sind Einsparungen von
über 70 Prozent möglich. Neue Aufzugssysteme
bieten zudem die Option der
Energie-Rückspeisung, ähnlich wie beim
Bremsvorgang eines E-Autos.
WIE LANGE STEHT EIN AUFZUG WÄH-
REND DER MODERNISIERUNG STILL?
Als grobe Richtschnur gilt, für einen
Standardlift mit fünf Etagen: eine Woche
bei einer Kleinteilaufrüstung, zwei
Wochen für ein Baugruppen-Upgrade
und drei bis fünf Wochen für einen
Komplettaustausch.
KANN NUR DER HERSTELLER DIE EIGE-
NEN AUFZÜGE MODERNISIEREN?
Nein. Es lohnt sich, verschiedene Offerten
einzuholen. KONE wartet und modernisiert
grundsätzlich alle Anlagen, wobei
über eine Erneuerung individuell nach der
Prüfung einer älteren Anlage entschieden
wird.
Lukas Lehmann,
Verkaufsleiter bei KONE Schweiz.
WEITERE INFORMATIONEN:
KONE (Schweiz) AG
Ruchstuckstrasse 21, 8306 Brüttisellen
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www.kone.ch/modernisierung
60
IMMOBILIA / April 2025
MARKTPLATZ
FIRMEN-NEWS
Die Bauherrenvertretung by siworks:
Ihr Partner für erfolgreiche Bauprojekte
Wenn es um Bauherrenvertretung geht, ist
DIEBAUHERRENVERTRETUNG.ch eine der
führenden Adressen in der Schweiz. Das
Unternehmen unterstützt Bauherren in jeder
Phase ihres Bauprojekts und sorgt
dafür, dass deren Interessen jederzeit optimal
vertreten werden. Von der Planung
bis zur Fertigstellung bringt die Bauherrenvertretung
Expertise, Erfahrung und
ein starkes Netzwerk ein, um Projekte effizient
und erfolgreich umzusetzen.
WARUM BAUHERRENVERTRETUNG
UNVERZICHTBAR IST
Bauprojekte sind komplex und erfordern
fundiertes Fachwissen in vielen Bereichen:
Architektur, Bauingenieurwesen, Vertragsrecht
und Kostenmanagement. Bauherren
sind oft mit einer Vielzahl von Entscheidungen
konfrontiert, bei denen sie sich auf
Experten verlassen müssen. Genau hier
kommt die Bauherrenvertretung ins Spiel:
Das Unternehmen vertritt die Interessen
der Bauherren gegenüber Planern, Unternehmern
und Behörden und stellt sicher,
dass die Bauvorhaben termingerecht, qualitativ
hochwertig und innerhalb des Budgets
realisiert werden.
MEHR ALS NUR PROJEKTMANAGEMENT
DIEBAUHERRENVERTRETUNG geht weit
über das klassische Projektmanagement
hinaus. Das Team begleitet Bauherren mit
einer ganzheitlichen Herangehensweise,
die strategische Beratung, Qualitätssicherung
und Risikomanagement umfasst. So
können Bauherren sicher sein, dass ihre
Projekte nicht nur wirtschaftlich sinnvoll,
sondern auch nachhaltig und zukunftssicher
gestaltet werden.
ERFAHRUNG UND FACHKOMPETENZ ALS
FUNDAMENT
Hinter DIEBAUHERRENVERTRETUNG steht
siworks mit einem erfahrenen Team, das
sich durch jahrelange Praxis und fundierte
Ausbildungen auszeichnet. Gegründet
wurde das Unternehmen von Experten
aus der Immobilien- und Bauwirtschaft, die
ihre Kompetenzen bündeln, um Bauherren
bestmöglich zu unterstützen. Eine zentrale
Figur ist Sven Schatt, der mit seiner langjährigen
Erfahrung in der Bauherrenvertretung
massgeblich zur erfolgreichen Umsetzung
zahlreicher Projekte beigetragen
hat. Als aktiver Senior Bauherrenvertreter
bei laufenden Grossprojekten, als Studiengangsleiter
des Master in Real Estate Management
in Vertiefungsrichtung Owner’s
Project Management und Vizepräsident der
Kammer Unabhängiger Bauherrenberater
KUB / SVIT ist er der Experte im Bereich
der Bauherrenvertretung.
GEMEINSAM ZUM ERFOLG
Ob privater Bauherr, institutioneller Investor
oder öffentliche Hand – die Bauherrenvertretung
bietet individuelle Lösungen für jedes
Bauvorhaben. Das Unternehmen steht
für Transparenz, Verbindlichkeit und Qualität
– Werte, die den Erfolg eines Projekts entscheidend
beeinflussen.
Neben den klassischen Bauherrenvertretungs-
und Bauherrenberatungsmandaten
setzt DIEBAUHERRENVERTRETUNG neue
Massstäbe in der Branche: Als einziges Unternehmen
bieten wir auch klar definierte
Leistungsprodukte zum Fixpreis an – maximale
Planungssicherheit für Bauherren, ohne
Überraschungen bei Kosten und Leistung.
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Bern, Zug und der Nordwestschweiz
sind unsere Experten stets in Ihrer Nähe –
bereit, Sie persönlich, kostenlos und unkompliziert
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Bauvorhaben sprechen.
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IMMOBILIA / April 2025 61
MARKTPLATZ
FIRMEN-NEWS
Mit Sicherheit auf dem Spielplatz gut beraten.
Wenn es um Spielplatzsicherheit geht,
braucht es mehr als nur einen Blick auf
die Schaukeln, Rutschen und Klettergerüste.
Es braucht Fachwissen und ein geschultes
Auge für potenzielle Risiken. Genau
hier kommt Roland Peter Müller ins
Spiel. Der Geschäftsleiter der QS Spielplatz
Sicherheit AG bringt über 20 Jahre
Erfahrung als Sicherheitsexperte für Kinderspielplätze
mit. Regelmässige Überprüfung
und Unterhalt von Spielgeräten,
Fallschutzböden und der gesamten Umgebung
sind unerlässlich, um allfällige
Gefahren sowie rechtliche Konsequenzen
zu vermeiden. Damit die Sicherheit der
Kinder sowie aller Beteiligten gewährleistet
ist.
sachkundige Personen erfolgen, um die Betriebssicherheit
der Geräte sicherzustellen.
Eine gründliche Jahresinspektion, bei welcher
der Zustand des gesamten Spielplatzes
bewertet und dokumentiert wird, rundet
das Ganze ab.
DIE GESAMTE UMGEBUNG ÜBERPRÜFEN
Nicht nur Schaukeln, Rutschen und Klettergerüste
stehen im Fokus einer Inspektion.
Bei der fachmännischen Kontrolle wird
die gesamte Umgebung unter die Lupe genommen.
Zäune, Mauern, Brunnen oder angrenzende
Strassen können nämlich genauso
eine Gefahr für spielende Kinder
darstellen wie defekte Spielgeräte.
LANGFRISTIG ATTRAKTIVE UND
FUNKTIONALE SPIELPLÄTZE
Ein sicherer Spielplatz ist kein einmaliges
Projekt, sondern eine langfristige Verantwortung.
Durch regelmässige Wartung
lassen sich kostspielige Reparaturen vermeiden,
die Lebensdauer der Spielgeräte
verlängern und v. a. Unfälle verhindern.
Ebenfalls sollten die Sicherheitsanforderungen
bereits in der Planungsphase für Neuanlagen
beachtet werden. Nachträgliche
Korrekturen sind meist unnötig teuer.
Weitere Informationen finden Sie auf der
Webseite oder Sie vereinbaren einen Beratungstermin
direkt bei Ihnen vor Ort. Die
Sicherheitsexperten der QS Spielplatz Sicherheit
AG beraten Sie gerne in der ganzen
Deutschschweiz.
WEITERE INFORMATIONEN:
QS Spielplatz Sicherheit AG
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Tel. 041 792 72 32
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GEFAHREN FRÜHZEITIG ERKENNEN
Spielplätze sollen Orte unbeschwerten Spielens
sein, doch versteckte Mängel wie morsche
Holzbalken, lockere Schrauben oder
spröde Fallschutzböden können schnell zur
Gefahr werden. Viele dieser Risiken lassen
sich jedoch durch regelmässige Inspektionen
frühzeitig erkennen und beheben. Die
QS Spielplatz Sicherheit AG hilft den Betreibern,
nicht nur die gesetzlichen Sicherheitsstandards
einzuhalten, sondern auch aktiv
Unfälle zu verhindern. Im Ernstfall tragen
die Werkeigentümer – seien es Gemeinden,
Schulen oder Verwaltungen – die volle Verantwortung
und sind haftbar.
SICHERHEITSNORM SN EN 1176
Die Sicherheitsnorm SN EN 1176 legt die
allgemeinen Sicherheitsanforderungen für
standortgebundene öffentliche Spielplatzgeräte
und Fallschutzböden fest. Sie regelt
auch die Kontrolle, den Unterhalt und
die Wartung/Instandhaltung. Um die Sicherheit
zu gewährleisten, sind regelmässige
Inspektionen erforderlich. Diese umfassen
tägliche oder wöchentliche Routinekontrollen
zur Erkennung offensichtlicher Gefahren
durch eine zuständige Person (z. B. Hauswart)
vor Ort. Zusätzlich sollten monatliche
oder vierteljährliche Überprüfungen durch
EINSATZ MODERNSTER TECHNO-
LOGIEN
Um versteckte Schwachstellen aufzudecken,
werden modernste Messmethoden
eingesetzt.
• Statik von alten Hölzern überprüfen.
Die Bohrwiderstandsmessung
erkennt Materialschwächen
in Holzbalken, ohne die Struktur
zu beschädigen. Eigenschaften
wie Festigkeit, Dichte und Feuchtigkeitsgehalt
werden exakt bestimmt
und versteckte Risiken
können frühzeitig erkannt werden.
• Fallschutzböden mit HIC-Messung
kontrollieren. Damit kann die
Stossdämpfungseigenschaft von
Fallschutz-Bodenbelägen exakt
gemessen werden. Es wird sichergestellt,
dass die vorgegebenen
Sicherheitsnormen erfüllt sind.
Gummiböden beispielsweise werden
mit der Zeit zunehmend härter
und spröder. Ihre dämpfende
Wirkung ist in der Regel auf maximal
10 bis 15 Jahre begrenzt.
62
IMMOBILIA / April 2025
MARKTPLATZ
FIRMEN-NEWS
Bei Fluchttreppen sind beidseitige Handläufe Pflicht!
Normgerechte Handläufe bieten Sicherheit für Jung und Alt
In der Schweiz sind Fluchttreppen in jedem
Gebäude eine wichtige Sicherheitsmassnahme,
um im Falle eines Notfalls
eine schnelle und sichere Evakuierung
zu ermöglichen. Dabei spielt nicht nur
die Struktur der Treppen selbst eine zentrale
Rolle, sondern auch die Ausstattung
mit sicherheitsrelevanten Elementen
wie Handläufen. Besonders in Bezug auf
Fluchttreppen sind bei der Planung und
Umsetzung beidseitige Handläufe gesetzlich
vorgeschrieben, um sowohl die Sicherheit
als auch die Zugänglichkeit für
alle Nutzer zu gewährleisten.
Gemäss den gültigen Normen (SIA 500) sind
beidseitige Handläufe auf Fluchttreppen unerlässlich.
Diese Normen wurden entwickelt,
um sicherzustellen, dass die Treppen
bei einer Evakuierung sowohl für Personen
mit eingeschränkter Mobilität als auch für
andere flüchtende Personen gut erreichbar
und sicher zu benutzen sind. Ein Handlauf
auf jeder Seite der Treppe ermöglicht es den
Nutzern, sich jederzeit zu stützen, besonders
bei plötzlicher Panik oder im Dunkeln. Dies
ist von entscheidender Bedeutung, um das
Risiko von Stürzen oder anderen Unfällen
während der Flucht zu minimieren.
WER HAFTET BEI EINEM STURZ?
Ein weiterer wichtiger Aspekt, der bei der
Planung von Fluchttreppen berücksichtigt
werden muss, ist die Haftungsfrage. Sollte
bei einem Notfall eine Person aufgrund
mangelnder oder unsachgemässer Handläufe
zu Schaden kommen, können sowohl
der Bauherr als auch der verantwortliche
Planer haftbar gemacht werden. Die
gesetzlichen Vorschriften und Normen dienen
nicht nur dem Schutz der Nutzer, sondern
auch der rechtlichen Absicherung des
Bauherrn. Wer in der Planung und Ausführung
der Sicherheitsvorkehrungen nachlässig
ist, riskiert nicht nur mögliche rechtliche
Konsequenzen, sondern auch den
Ruf und die Sicherheit seiner Gebäude. Die
Verantwortung, die bei der Errichtung von
Fluchttreppen übernommen wird, sollte
daher niemals unterschätzt werden.
Wir arbeiten mit höchsten Standards und
legen grossen Wert auf die Zufriedenheit
unserer Kunden. Kontaktieren Sie uns noch
heute für eine kostenlose und unverbindliche
Beratung vor Ort – wir freuen uns darauf,
Ihnen zu helfen, Ihre Treppen sicher
und normgerecht auszustatten.
Flexo-Handlauf ist Ihr zuverlässiger Partner,
wenn es darum geht, normgerechte
und sichere Handläufe für Ihre (Flucht)treppen
zu installieren. Wir bieten Ihnen eine
kompetente und umfassende Beratung, um
sicherzustellen, dass Ihre Treppen die erforderlichen
Sicherheitsstandards erfüllen.
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Beratung
vor Ort an, um mit Ihnen gemeinsam die
bestmögliche Lösung zu erarbeiten. Dabei
achten wir auf eine präzise und normgerechte
Ausführung, damit Sie sich nicht nur
auf die Funktionalität, sondern auch auf die
rechtliche Sicherheit verlassen können.
Bei Fluchttreppen sind beidseitige Handläufe
Pflicht
WEITERE INFORMATIONEN:
Beidseitige Handläufe in einer Schule
Ein weiterer Vorteil der Zusammenarbeit
mit Flexo-Handlauf ist unsere grosse Auswahl
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die passende Lösung, die Ihre Treppen sicher
und gleichzeitig optisch ansprechend
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IMMOBILIA / April 2025 63
MARKTPLATZ
FIRMEN-NEWS
Axept ist und bleibt Abacus Vertriebspartner Nummer eins
St. Gallen, 19. März 2025: Das Team der
Axept Business Software AG erhält für
das Jahr 2024 zwei wichtige Auszeichnungen.
Axept wird beim Gesamtumsatz
und bei den Neuverkäufen mit der
begehrten silbernen Kugel zum jeweils
ersten Rang als «erfolgreichster Abacus
Vertriebspartner 2024» ausgezeichnet.
Zusätzlich erreicht Axept den zweiten
Rang beim Umsatz der Lösung On-/
Offboarding.
Die Axept Business Software AG bleibt ihrer
Erfolgsgeschichte treu und setzt ihre
beeindruckende Serie auch in diesem
Jahr fort. Axept verzeichnet erneut den
höchsten Gesamtumsatz sowie die meisten
Programmverkäufe an Neukunden.
Diese Auszeichnungen sind für Axept keineswegs
selbstverständlich – sie sind das
Ergebnis harter Arbeit und des engagierten
Einsatzes der Mitarbeitenden.
Der nachhaltige Erfolg basiert in erster Linie
auf dem hochqualifizierten Team aus
erfahrenen Experten. «Wir freuen uns jedes
Jahr über die Auszeichnung durch
Abacus. Um unseren Unternehmenserfolg
langfristig zu sichern, setzen wir konsequent
auf bestens ausgebildete und motivierte
Mitarbeitende», betont Raphael
Kohler, CEO von Axept. „Als verlässlicher
Partner für digitale Innovation begleiten
wir unsere Kundinnen und Kunden professionell
und nachhaltig bei den täglichen
Herausforderungen.“
Auch in Zukunft wird Axept den Kundennutzen
in den Mittelpunkt stellen, um zu wachsen
und die führende Position am Markt
weiter auszubauen. Auch Abacus kann auf
ein erfreuliches Geschäftsjahr mit zahlreichen
Neukunden und zweistelligen Wachstumsraten
zurückblicken. Zudem bleibt
Abacus Marktführer im Bereich ERP.
Das Schweizer Softwareunternehmen
Abacus prämiert jeweils im März seine
Partnerunternehmen für das vergangene
Geschäftsjahr.
INFORMATIONEN UND AUSKÜNFTE:
Für Anfragen steht Ihnen
CEO Raphael Kohler sehr gern zur
Verfügung: 078 659 96 86,
raphael.kohler@axept.ch
ÜBER AXEPT:
Die 2006 gegründete Axept Business
Software AG realisiert als innovatives
Schweizer Software-Unternehmen
betriebswirtschaftliche Lösungen
mit Abacus Business Software, Business
Intelligence-Software von Qlik
und Microsoft sowie PROVIS für namhafte
Schweizer Unternehmen. Das
hoch qualifizierte Axept-Team verfügt
über fundierte Erfahrung in den Branchen
Dienstleistungen, Finanzen, HR,
Industrie, Bau und Immobilien, Energie,
Gesundheit sowie Nonprofit und
hat bereits über 2 000 Business-Software-Projekte
erfolgreich geplant und
umgesetzt. Die Kernkompetenzen der
über 180 Mitarbeitenden in den Geschäftsstellen
in Bern-Schönbühl, Basel-Pratteln,
Zürich-Kemptthal, St. Gallen
und Schaffhausen umfassen die
Konzeption, Implementierung und Einführung
sowie die Betreuung und Weiterentwicklung
betriebswirtschaftlicher
Lösungen mit Business Software
– ganz nach dem Motto «Digitale Innovation
auf hohem Niveau». Das Tochterunternehmen
PROVIS AG entwickelt
die leistungsfähige modulare Bauprojektmanagement-Lösung
PROVIS. Sie
ist bei über 400 Generalunternehmern,
Ingenieuren und Architekten, institu-tionellen
privaten und öffentlichen Bauherrschaften
sowie Projektmanagern
und Baukostenplanern in der Schweiz
erfolgreich im Einsatz.
WEITERE INFORMATIONEN:
Gemeinsam auf ausgezeichnetem Erfolgskurs (v.l.n.r.): Marc André Theytaz (Head of Channel Management, Abacus Research AG), Raphael
Kohler (CEO, Axept Business Software AG), Noël Lanker (GL, BU-Leiter Abacus Zürich, Axept Business Software AG), Stefan Hurter
(Teamleiter, Abacus Bern, Axept Business Soft-ware AG), Nicolas Stolz (Teamleiter, Abacus Zürich, Axept Business Software AG), Fabian
Gut (GL, BU-Leiter Abacus Basel, Axept Business Software AG)
Axept Business Software AG
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64
IMMOBILIA / April 2025
MARKTPLATZ
FIRMEN-NEWS
Gewerbepark Neuhuus: Und es gibt ihn doch! 7
Dass ein lebendiges Gewerbe zu einer gesunden
Volkswirtschaft gehört, stimmt
ebenso wie die Tatsache, dass das Gewerbe
besondere Anforderungen an Immobilien
hat. Gerade in Städten wird immer
wieder der Vorwurf laut, dem Gewerbe
fehle das Angebot an passenden
Immobilien. Es mag stimmen, dass Bestandsimmobilien
von einigen Gewerbetreibenden
unter Druck kommen. Sie
liegen zum Teil in attraktiven Wohnlagen
und sind oft so alt, dass sie aus rein
baulicher Betrachtung wenig erhaltenswert
scheinen. Doch diese Betrachtung
lenkt davon ab, dass durchaus auch neuer
Raum für das Gewerbe entsteht. Ein
Beispiel ist der Gewerbepark Neuhuus im
Berner Westen, den Dr.Meyer vermarktet.
FLEXIBLE FLÄCHEN SIND ATTRAKTIV
Was den Gewerbepark Neuhuus besonders
macht, sind zwei Faktoren. Der erste ist die
Flexibilität, welche die dort entstehenden
Flächen bieten. Einerseits haben viele sehr
grosszügige Raumhöhen von bis zu 8 Metern.
Andererseits sind die meisten ebenerdig
zugänglich und können zum Teil direkt
befahren werden. Ebenso gelten vergleichsweise
grosse Nutzlasten. Von der Produktion
über die Lagerfläche bis zum modernen
Showroom ist hier vieles möglich. Gerade
der ebenerdige Zugang ist in seinem Effekt
auf effiziente An- und Ablieferungen nicht
zu unterschätzen. Im Attikageschoss stehen
moderne Büroflächen bereit.
NACHHALTIGKEIT ALS STANDORTFAKTOR
Der zweite Faktor, der den Gewerbepark
Neuhuus herausstechen lässt, ist die hohe
Nachhaltigkeit. Zum einen liefert die grossflächige
Photovoltaikanlage auf dem Dach
sehr viel grünen Strom und senkt gleichzeitig
die Abhängigkeit vom volatilen Energiemarkt.
Und die Wärmeversorgung erfolgt
über das Fernwärmenetz. Zum anderen wird
in der Gebäudehülle viel Holz verbaut, was
den Anteil grauer Energie reduziert. Ausserdem
sind die verschiedenen Bauteile konsequent
systemisch getrennt, was den Rückund
Umbau vereinfacht. Unternehmen, die
sich der Kreislaufwirtschaft verschrieben haben,
finden hier passende Räumlichkeiten.
FLÄCHEN FÜR DIE ZUKUNFT
Wir vermarkten die Geschäftsflächen im
Gewerbepark Neuhuus für den Erstbezug
ab Mitte 2026. Bereits jetzt merken wir,
dass das Interesse von Gewerbetreibenden
gross ist. Nebst der Besonderheiten des
nachhaltigen Bauwerkes, wird die gute Erschliessung
und die Nähe zur Autobahn sehr
geschätzt. Die zukünftigen Mieterinnen und
Mieter im Gewerbepark profitieren zukünftig
zudem vom grossen Netzwerk aus Partnerfirmen.
Passende Gewerbeflächen – es gibt
sie doch: neuhuus.ch
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IMMOBILIA / Januar 2025 IMMOBILIA / April 2 2025
ADRESSEN & TERMINE
ORGANE UND MITGLIEDERORGANISATIONEN
SCHWEIZ
PRÄSIDIUM UND
GESCHÄFTSLEITUNG
SVIT SCHWEIZ
Präsident:
Andreas Ingold, SVIT Schweiz,
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
ingoldconsulting@gmail.com
Vizepräsident, Vertretung Deutschschweiz
& Ressort Branchenentwicklung:
Michel Molinari,
Basellandschaftliche Kantonalbank,
Rheinstrasse 7, 4410 Liestal
michel.molinari@blkb.ch
Vizepräsident, Vertretung lateinische
Schweiz & Ressort Bildung:
Jean-Jacques Morard, de Rham SA,
Av. Mon-Repos 14, 1005 Lausanne
jean-jacques.morard@derham.ch
Ressort Recht & Politik:
Andreas Dürr, Battegay Dürr AG,
Heuberg 7, 4001 Basel
andreas.duerr@bdlegal.ch
Ressort Finanzen:
Gabriel Schmid, Buchhaltungs AG,
Gotthardstrasse 55, 8800 Thalwil
gabriel.schmid@buchhaltungs-ag.ch
CEO SVIT Schweiz:
Marcel Hug, SVIT Schweiz,
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
mh@svit.ch
Stv. CEO SVIT Schweiz:
Ivo Cathomen, SVIT Schweiz,
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
ic@svit.ch
SCHIEDSGERICHT DER
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
Sekretariat: Heuberg 7, Postfach 2032,
4001 Basel, T 061 225 03 03
info@svit-schiedsgericht.ch
www.svit-schiedsgericht.ch
SVIT-STANDESGERICHT
Sekretariat: SVIT Schweiz,
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
T 044 434 78 88, info@svit.ch
REGIONALE
SVIT-MITGLIEDER-
ORGANISATIONEN
SVIT AARGAU
Sekretariat: Fabienne Lüthi,
Bahnhofstrasse 55, 5001 Aarau
T 062 836 20 82, info@svit-aargau.ch
SVIT BEIDER BASEL
Geschäftsstelle: Tanja Molinari,
Aeschenvorstadt 55, 4051 Basel
T 061 283 24 80, svit-basel@svit.ch
SVIT BERN
Sekretariat: SVIT Bern,
Murtenstrasse 18, Postfach,
3203 Mühleberg-Bern
T 031 378 55 00, svit-bern@svit.ch
SVIT GRAUBÜNDEN
Sekretariat: Marc Berger,
Bahnhofstrasse 8, 7001 Chur
T 081 257 00 05
svit-graubuenden@svit.ch
SVIT OSTSCHWEIZ
Sekretariat: Claudia Eberhart,
Haldenstrasse 6, 9200 Gossau
T 071 380 02 20, svit-ostschweiz@svit.ch
Drucksachenversand: ATIG AG,
Heidi Artuso, T 071 380 02 20
heidi.artuso@atig.ch
SVIT ROMANDIE
Sekretariat: Avenue Rumine 13,
1005 Lausanne, T 021 331 20 95
info@svit-romandie.ch
SVIT SOLOTHURN
Sekretariat: Tina Strausak,
Strausak Immobilien GmbH,
Rötistrasse 22, 4500 Solothurn
T 062 212 32 88, svit-solothurn@svit.ch
SVIT TICINO
Sekretariat: Laura Panzeri Cometta,
Via Carvina 3, 6807 Taverne
T 091 921 10 73, svit-ticino@svit.ch
SVIT ZENTRALSCHWEIZ
Geschäftsstelle:
Nicole Kirch, Kasernenplatz 1,
6003 Luzern, T 041 508 20 18
nicole.kirch@svit.ch
Rechtsauskunft für Mitglieder:
svit.ch/de/svit-zentralschweiz/
services-svit-zentralschweiz
SVIT ZÜRICH
Sekretariat: Siewerdtstrasse 8,
8050 Zürich, T 044 200 37 80
svit-zuerich@svit.ch
Rechtsauskunft für Mitglieder:
rechtsauskunft-svitzuerich.ch
SVIT-FACHKAMMERN
BEWERTUNGSEXPERTEN-
KAMMER SVIT
Sekretariat:
Brunaustrasse 39, 8002 Zürich
T 044 521 02 06, info@bek.ch
www.bewertungsexperte.ch
FACHKAMMER STWE SVIT
Sekretariat:
Brunaustrasse 39, 8002 Zürich
T 044 521 02 05, info@fkstwe.ch
www.fkstwe.ch
KAMMER UNABHÄNGIGER
BAUHERRENBERATER KUB
Sekretariat:
Brunaustrasse 39, 8002 Zürich
T 044 521 02 07, info@kub.ch
www.kub.ch
SCHWEIZERISCHE
MAKLERKAMMER SMK
Sekretariat:
Brunaustrasse 39, 8002 Zürich
T 044 521 02 08, welcome@smk.ch
www.smk.ch
SVIT FM SCHWEIZ
Sekretariat:
Brunaustrasse 39, 8002 Zürich
T 044 521 02 04, info@kammer-fm.ch
www.kammer-fm.ch
TERMINE
SVIT SCHWEIZ
SWISS REAL ESTATE FORUM UND DV
26./27.06.25 Luzern
SVIT-MITGLIEDERORGANISATIONEN
SVIT AARGAU
17.04.25 Frühstück
21.05.25 Golfturnier
18.09.25 Generalversammlung
20.11.25 Frühstück
SVIT BEIDER BASEL
28.04.25 Generalversammlung
19.06.25 Entwicklung/Visionen
Klybeckareal
05.12.25 Niggi Näggi
SVIT OSTSCHWEIZ
05.05.25 Generalversammlung
25.08.25 Immo Vision 2025
SVIT ROMANDIE
08.05.25 Assemblée générale
et Soirée des leaders
de l’immobilier
23.09.25 Prix de l’immobilier
romand
SVIT SOLOTHURN
08.05.25 Generalversammlung
05.06.25 ERFA Bewerter
12.06.25 Fachvortrag + Lunch
19./20.09.25 SVIT Day
04.12.25 Weihnachtsanlass
SVIT ZENTRALSCHWEIZ
24.06.25 Seminar Wohnungsabnahme
02.09.25 Fresh-up STWEG-
Versammlungen
04.09.25 Kommunikation mit
Mietern
16.10.25 Aktuelle Mietrechtsfälle/Urteile
SVIT Schweiz
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
T 044 434 78 88
www.svit.ch
SVIT ZÜRICH
07.05.25 Mitgliederseminar
14.05.25 Mitgliederseminar
28.05.25 Mitgliederseminar
05.06.25 Stehlunch
06.06.25 Mitgliederseminar
04.07.25 Golfturnier Bad Ragaz
09.07.25 Sommerevent
20.08.25 Mitgliederseminar
02.09.25 Mitgliederseminar
04.09.25 Stehlunch
16.10.25 Oktoberfest
06.11.25 Stehlunch
12.11.25 Mitgliederseminar
28.11.25 Mitgliederseminar
BEWERTUNGS -
EXPERTEN-KAMMER
29.10.25 ERFA Zürich
FACHKAMMER
STOCKWERKEIGENTUM
22.10.25 Herbstanlass
KAMMER UNABHÄNGIGER
BAUHERRENBERATER
04.06.25 85. Lunchgespräch
09.09.25 KUB Focus
18.11.25 86. Lunchgespräch
SCHWEIZERISCHE
MAKLERKAMMER
20.05.25 Fachseminar
12.11.25 Makler-Convention
SVIT FM SCHWEIZ
24.06.25 FM Day
23.10.25 Good Morning FM!
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Beglaubigte Auflage: 2905
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Telefon 044 434 78 88
Telefax 044 434 78 99
www.svit.ch / verlag@svit.ch
REDAKTION
Dr. Ivo Cathomen (Verlag)
vakant (Chefredaktion)
Claudia Wagner (Dienstredaktion)
Mirjam Michel Dreier (Korrektorat)
Urs Bigler (Fotografie, Titelbild)
DRUCK UND VERTRIEB
E-Druck AG, PrePress & Print
Lettenstrasse 21, 9016 St.Gallen
Telefon 071 246 41 41
Telefax 071 243 08 59
www.edruck.ch, info@edruck.ch
SATZ UND LAYOUT
E-Druck AG, PrePress & Print
Rita Kurmann
Andreas Feurer
*KAI FELMY
Der Zeichner arbeitet
seit vielen Jahren als
freischaffender
Cartoonist und zeichnet
für zahlreiche
Zeitschriften, Zeitungen
und Unternehmen
in Deutschland, Österreich
und der Schweiz.
INSERATEVERWALTUNG
UND -VERKAUF
Wincons AG
Margit Pfändler
Brigitte Pichler
Fischingerstrasse 66
8370 Sirnach
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Nachdruck nur mit Quellenangabe
gestattet. Über nicht bestellte
Manuskripte kann keine Korrespondenz
geführt werden. Inserate, PR
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