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KOMM 1/2025

KOMM ist das Mitgliedermagazin der Bundesfachgruppe Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di

KOMM ist das Mitgliedermagazin der Bundesfachgruppe Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di

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KOMM

ISS CS

01/2025 WWW.IKT.VERDI.DE

TARIFABSCHLUSS

Foto: Kimberley Tilk

Erst nach einem bundesweiten Streiktag kam Bewegung in die

Tarifverhandlungen bei der ISS Communication Services. Am 21. Februar

konnte in der vierten Verhandlungsrunde endlich ein Ergebnis für

die ver.di-Mitglieder erzielt werden.

Ende Februar tauschten sich die Mitglieder

der ver.di-Tarifkommission sowie die

ver.di-Tarif-Vertrauensleute in einer Tagung

zum vorliegenden Ergebnis

aus. Die Diskussion wurde dann mit den

ver.di-Mitgliedern in den Betriebsgruppen

fortgeführt. Den Rückmeldungen

aus den Betrieben folgend, stimmte die

ver.di-Tarifkommission schließlich einstimmig

am 14. März 2025 zu.

ver.di-Mitglieder profitieren erneut

Rückwirkend zum 1. März 2025 werden

die Entgelte tabellenwirksam um 3,65

Prozent angehoben. Jedoch entstehen

bei der Laufzeit des neuen Tarif vertrags

von zwölf Monaten bis zum 31. Dezember

2025 zwei sogenannte Leermonate.

Für diese Zeit steigen die Einkommen

nicht, der Betrag fehlt also.

Deshalb erhalten die ver.di-Mitglieder

als Ausgleich für jeden Monat je 100

Euro zusätzlich, die mit der Mitgliederkomponente

im Juli ausgezahlt werden.

Und: 100 Euro davon werden dauerhaft

auf die ver.di-Mitgliederkomponente

aufgeschlagen. Das bedeutet konkret,

dass ver.di-Mitglieder im Juli je nach Beschäftigungsgrad

bis zu 1600 Euro Mitgliederkomponente

ausgezahlt bekommen.

Voraussetzung dafür ist, dass sie

sich mit ihrer ver.di-Mitgliedsbescheinigung

bis zum 31. Mai beim Arbeitgeber

melden. Ab 2026 wirken dann 1500 Euro

jährlich als ver.di-Mitgliederkomponente

dauerhaft.

Auch Auszubildende und dual Studierende

erhalten für die Leermonate eine

ver.di-Mitgliederkomponente von je 100

Euro pro Monat. Für sie bedeutet das,

dass sie im Juli 750 Euro ausgezahlt bekommen.

Zukünftig erhalten sie 650

Euro jährlich als ver.di-Mitgliederkomponente.

Dass ausschließlich die ver.di-Mitglieder

diese zusätzlichen Zahlungen erhalten,

ist nur fair. Sie haben mit ihrem Einsatz

in der Tarifrunde, mit ihren Streiks

und auch mit ihren ver.di-Mitgliedsbeiträgen

den Tarifabschluss erst ermöglicht.

Reallöhne steigen

Mit der tabellenwirksamen Erhöhung

wird eine Reallohnsteigerung erreicht,

auf die in den folgenden Jahren aufgesetzt

werden kann. Für 2025 bedeutet

dies zum Beispiel, dass ver.di-Mitglieder

in der Entgeltgruppe EG 5 Stufe 5.2

Lohnlinie rechnerisch zukünftig rund 150

Euro mehr im Monat zur Verfügung

haben.

Ebenfalls angehoben werden die Servicepauschalen

und die Vergütungen für

Auszubildende und dual Studierende.

SIL


2

INHALT

2 Attentat in München

Spendenaufruf

3 ver.di IT-Netzwerkkonferenz

Die Tech-Branche – Zwischen

Fachkräftemangel und

Beschäftigungssicherung

4/5 Gute Arbeit

6 Games

Good Job or Flop?

Beschäftigte bei Ubisoft

wollen einen Betriebsrat

DFMG

7 ver.di

Tarifverhandlungen

aufgenommen

»Einfach machen!«

8 Vodafone

Hilfe für Gewaltbetroffene

9 KOMMon

Jetzt online lesen

10 Beamt*innen Telekom

ATTENTAT IN MÜNCHEN

Spendenaufruf

Am 13. Februar 2025 raste ein 24-Jähriger

mit seinem Auto in einen ver.di-

Demonstrationszug in München. Dabei

wurden eine 37-jährige ver.di-Kollegin

sowie ihre zweijährige Tochter tödlich

verletzt. Unsere Gedanken sind bei allen

Mit schwarzen Bändern an den ver.di-Fahnen

zeigen die Kolleg*innen, wie hier bei der

ISS CS, deutschlandweit ihre Trauer und

Anteilnahme.

Foto: Kimberley Tilk

Betroffenen und ihren Familien. Doch

Worte allein reichen nicht – jetzt ist konkrete

Hilfe, jetzt ist Solidarität gefragt!

Der Verein Gewerkschaften helfen

e.V. hat einen Spendenaufruf gestartet.

Wir wollen unseren betroffenen Kolleginnen

und Kollegen sowie ihren Familien

unter die Arme greifen.

Jede Spende ist ein Zeichen der Solidarität,

ein Zeichen dafür, dass wir füreinander

da sind, egal was passiert. Lasst

uns den Betroffenen zeigen, dass sie

nicht allein sind und dass die Gewerkschaftsfamilie

hinter ihnen steht.

Ausführliche Informationen

und Online-Kondolenzbuch:

33https://kurzlinks.de/wyw4

Spendenkonto:

Gewerkschaften helfen e.V.

IBAN: DE55 2505 0000 0152 0114 90

BIC: NOLADE2HXXX

Stichwort: Opfer Demo München

Altersteilzeit: Letzte Chance

VER.DI-BUNDESFACHGRUPPE IKT

FOLLOW US!

Folge uns für Posts über die Themen,

die die IT- und TK-Branche bewegen.

#wirsindverdiIKT

33https://www.instagram.com/verdiikt/

Unser Newsletter KOMMon

informiert alle 14 Tage kurz

und knapp über unsere aktuellen Themen.

Foto: HBS/stock.adobe.com

11 Beamtenversorgung

Versorgungsbescheide in Gefahr

12 ErholungsWerk

Sozialer Einsatz beim

ErholungsWerk

Unterstützung vom

ver.di-Sozialverein

IMPRESSUM

KOMM Nr. 1/2025

25. Jahrgang

Herausgeber: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundes vorstand: Frank Werneke

Christoph Schmitz-Dethlefsen, Fachgruppe Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)

Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin, Telefon: 030 6956-0 Internet: 33https://ikt.verdi.de

Erscheinungsweise: 4 Ausgaben pro Jahr

Redaktion: Jessica Sauerwald, Silke Leuckfeld (sil) E-Mail: redaktion.komm@verdi.de

Layout: Heiko von Schrenk/schrenkwerk.de

Gedruckt auf GraphoSilk FSC ® 80g/m 2

Druck: Schaffrath DruckMedien GmbH Auflage: 73930

Anzeigen und Beilagen:

Telefon: 030 6956-2442

E-Mail: redaktion.komm@verdi.de

Redaktionsschluss nächste Ausgabe: 16. Mai 2025


3 KOMM 01/2025

VER.DI IT-NETZWERKKONFERENZ 2025

TERMINE DER BETRIEBSGRUPPEN

Die Tech-Branche –

Zwischen Fachkräftemangel

und Beschäftigungssicherung

Die ver.di IT-Netzwerkkonferenz setzt am

12. und 13.Mai 2025 in Berlin unter dem

Motto »Raus aus der Defensive!« das

Thema »Strategische Personal- und Qualifizierungsplanung«

auf ihre Agenda.

Das ist unsere Antwort auf die doppelte

Herausforderung von Fachkräftemangel

und Beschäftigungssicherung

in der Tech-Branche.

Neben orientierenden

Keynotes wird euch in den

Workshops konkretes Gestaltungs-Know-how

vermittelt.

Ihr erhaltet einen Werkzeugkasten

mit strategischem

Handlungswissen, Best-Practice-Anregungen,

leitenden

Bewertungsparametern und

zu dem ein Netzwerk aus betrieblichen,

gewerkschaftlichen und politischen

Akteur*innen sowie wissenschaftlichen

Expert*innen und Sachverständigen.

Ausführliche Informationen, Programm und

Anmeldung: 33https://kurzlinks.de/zlia

Foto: geralt / pixabay

Sie sind online zu finden unter:

33https://ikt.verdi.de

3 Service

3 Treffpunkte

Oder einfach den

QR-Code scannen

KO(MM)LUMNE

Foto: www.davidlemanski.de

»Ist noch mal glimpflich ausgegangen!«,

werden viele denken. Ich hatte

in den letzten Tagen, in denen die Sondierungsverhandlungen

von CDU, CSU

und SPD stattfanden, auch ein paar

Mal so gedacht. Vermutlich weil es guttut,

dass es auch weiterhin Hoffnung

für eine lebenswerte Bundesrepublik

Deutschland, für ein vereintes Europa

gibt.

Für mich ist es nicht banal, wie in

den letzten Monaten in unserer Gesellschaft

von rechten Hetzern eine Spaltung

bewusst erzeugt wurde. Leider

fand die Hetze auch von Politikern

statt, die sich und die ich auch eher

politisch in der Mitte oder links ein -

stufen würde. Für mich ist es historisch,

was in den letzten Wochen passiert ist.

Dass mit der AfD eine rechtsextreme

Partei über 20 Prozent der

Stimmen bekam, ist schockierend. Über

zehn Millionen Menschen haben dieser

arbeiter- und arbeitnehmerfeindlichen

Partei ihre Stimme gegeben. Dies

macht mich immer noch sprachlos. Vor

allem auch, weil sie überproportional

aus den Reihen von arbeitenden Wählerinnen

und Wählern kommt, die Gewerkschaftsmitglieder

sind.

Ich denke besorgt an die Bundestagswahlen

in vier Jahren. Ich möchte es

eine letzte Chance nennen, die nun die

CDU und CSU, die SPD, die Grünen und

die Linken haben, um die vielen wichtigen

Themen wie die schnelle Verbesserung

der maroden Infrastruktur, gute,

sichere und zukunftsfähige Ausbildungs-

und Arbeitsplätze, eine auskömmliche

Rente oder auch eine wachstumsfördernde

Glasfaserinfrastruktur

für alle nachhaltig zu verbessern. Erst

bei spürbarer Verbesserung von Arbeitsund

Lebensbedingungen für einen großen

Teil unserer Bevölkerung werden

rechtsnationale Parteien keinen Nährboden

haben für ihre destruktive und

menschenverachtende Politik.

Dazu könnten auch die nun im

alten Bundestag beschlossenen Investitionen

führen, wenn sie für sinnvolle

und dringend notwendige Projekte genutzt

werden. Welche Projekte das

auch sein könnten, habe ich in meiner

letzten Kolumne beschrieben. Die

ver.di Bundesfachgruppe IKT wird sich

für diese Themen starkmachen! Wir

werden aber auch ganz sicher nicht

müde werden, für eine vielfältige Gesellschaft

im Betrieb und weit darüber

hinaus zu kämpfen.

Im kommenden Jahr wird es viele

Möglichkeiten geben, die Arbeitsbedingungen

der Beschäftigten besser

zu machen. Dazu soll unsere groß angelegte

IKT-Branchenbefragung dienen,

die die Arbeitsbedingungen in der

IKT-Branche in den Fokus nehmen wird.

Wir bereiten auch bereits die Betriebsratswahlen

vor, die im ersten Halbjahr

2026 Demokratie im Betrieb erlebbar

machen werden.

Bleibt, vor allem in diesen Zeiten,

solidarisch und schließt euch in ver.di

IKT zusammen. Denn gemeinsam

bewegen wir mehr!

EUER FLORIAN HAGGENMILLER,

VER.DI-BUNDESFACHGRUPPENLEITER

IKT


4

GUTE ARBEIT

Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, Karriere:

Die rasche digitale Transformation hat die Anforderungen an

Weiterbildung und vorausschauende Skillplanung deutlich erhöht.

Wir wollen zum Beispiel wissen, ob ihr euch für eure aktuellen und

zukünftigen Tätigkeiten ausreichend qualifiziert fühlt.

Foto: Qunica_Studio/stock.adobe.com

Jetzt seid ihr gefragt!

Die Arbeitswelt verändert sich. Digitalisierung und die Einführung

Künstlicher Intelligenz, Umstrukturierungen und Outsourcing prägen

nicht erst seit gestern Rahmenbedingungen und Arbeitserleben. Diese

Transformationsprozesse müssen im Sinne Guter Arbeit gestaltet werden.

VON ASTRID SCHMIDT

Um zu wissen, wie die aktuellen Umbrüche

auf die Arbeitsbedingungen wirken

und wo Handlungs- bzw. Gestaltungsbedarf

besteht, führt die ver.di-Fachgruppe

IKT vom 6. Mai bis zum 30.Juni

2025 eine breit angelegte Branchen- und

Betriebsbefragung durch – online auf

Deutsch oder Englisch. Ziel ist es, belastbare

und aussagekräftige Erkenntnisse

zu gewinnen, um gezielt auf tarif- und

betriebspolitischer Ebene intervenieren

und agieren zu können.

Die Befragung wird auf Grundlage

des DGB-Index Gute Arbeit durchgeführt

und ist damit Teil der ver.di-Offensive für

Gute Arbeit, die 2019 vom ver.di-Bundeskongress

beschlossen und 2023 bestätigt

wurde. Der DGB-Index Gute Arbeit

wurde 2007 von den DGB-Gewerkschaften

und Arbeitswissenschaftler*innen

entwickelt und ist ein wissenschaftlich

anerkanntes Instrument, um die Qualität

der Arbeitsbedingungen aus Sicht der

Beschäftigten zu ermitteln.

Im Fokus: Fragen rund um Belastungen

und Gefährdungen wie beispielsweise

atypische Arbeitszeitlagen oder

hohe Arbeitsintensität, Fragen rund um

Ressourcen wie beispielsweise Gestaltungsspielräume

oder Weiterbildungschancen

sowie rund um Einkommen und

Sicherheit. Ergänzt wird der Fragenkatalog

um branchenspezifische Fragen,

etwa zu Digitalisierung, New Work oder

Outsourcing.

Mitmachen – mitgestalten

Alle Beschäftigten der Branche sind eingeladen,

sich zu beteiligen und damit die

Weichen für die Gewerkschaftspolitik

mitzustellen. Denn die Befragung ist kein

Selbstzweck, sondern wird von ver.di genutzt,

um tarifpolitische Forderungen zu

schärfen, betriebliches Handeln zu justieren

und politische Lobbyarbeit zu leisten.

Positive Erfahrungen mit solchen Befragungsprozessen

hat ver.di bereits in der

Vergangenheit gemacht. Die Gute Arbeit

Befragungen bei der Telekom in den Jahren

2012 und 2019 machten Schieflagen

sichtbar, die tarifpolitisch angegangen

wurden – so wurden zum Beispiel variable

Entgeltbestandteile entschärft, Regelungen

für mobile Arbeit getroffen,

die Arbeitszeiten bei gleichbleibendem

Entgelt reduziert und Beschäftigungsschutz

tarifpolitisch abgesichert. Die Ergebnisse

der anstehenden Befragung

werden im Herbst 2025

erwartet.

Alle Infos:

33www.gute-arbeitikt.verdi.de

Astrid Schmidt

Referentin im ver.di-

Bereich Innovation

und Gute Arbeit

sowie in der

Fachgruppe IKT

Foto: Simone M. Neumann


5 KOMM 01/2025

Fragen gibt’s unter

anderem zu diesen

Themen:

Arbeitszeit, Sorgearbeit, Familie & Beruf: Wir fragen unter anderem, was euch dabei

hilft, Erwerbsarbeit und Privatleben besser zu vereinbaren. Denn wir wissen: Vereinbarkeit

ist wichtig, auch für die psychische Gesundheit oder mehr Geschlechtergerechtigkeit.

Foto: Ursula Deja/stock.adobe.com

Wie kann ich die Befragung

unterstützen?

Du willst, dass möglichst viele deiner

Kolleginnen und Kollegen ihre Erfahrung

und ihre Meinung zu eurem

Unternehmen und zur Branche einbringen

können?

Du willst vielleicht sogar gemeinsam

mit deinen Kolleginnen und Kollegen

Veränderungen anstoßen und

siehst in der Befragung einen guten

ersten Schritt?

Die Befragung könnte hilfreich

sein, um die Arbeitsrealität in deinem

Unternehmen und in der IKT-

Branche aufzuzeigen, für die Gründung

eines Betriebsrats, eure Betriebsratsarbeit

oder bei Tarifverhandlungen?

Dann registriere dich

bereits jetzt als Multiplikator*in und

erhalte Infos, Materialien, Ansprechpersonen

und Workshop-Angebote,

um die Befragung in deinem Unternehmen

oder im Kreis deiner Kolleginnen

und Kollegen zu unterstützen.

Melde dich hier an:

33https://kurzlinks.de/y10p

Soziale und emotionale Anforderungen, psychische Arbeitsbelastung,

Verausgabung: Halte ich bis zum Rentenalter durch?

Diese Frage hat angesichts einer hohen Anzahl an Frühverrentungen

und Langzeiterkrankungen gesellschaftspolitische Brisanz.

Wir fragen nach euren Einschätzungen.

Foto: Kirsten D/peopleimages.com/stock.adobe.com

Kollegialität, Unternehmenskultur, Unterstützung von

Kolleg*innen: Betriebskultur und Führungskultur sind zentrale

Faktoren, wenn’s um Fachkräftebindung, Arbeitszufriedenheit oder

Produktivität geht. Wir fragen nach, wie diese Aspekte von euch

beurteilt werden.

Foto: InfiniteFlow/stock.adobe.com


6

GAMES

Beschäftigte bei Ubisoft

wollen einen Betriebsrat

Die Beschäftigten von Ubisoft in Mainz, einem Unternehmen mit rund 180

Mitarbeitenden in der Games-Industrie, luden am 17. Februar 2025 zur ersten

Wahlversammlung zur Gründung eines Betriebsrats ein. Die Veranstaltung

fand mit Unterstützung von ver.di statt. Es wurde ein Wahlvorstand

gewählt, der anschließend die offizielle Betriebsratswahl organisiert.

Die Games-Industrie steht weltweit vor

großen Herausforderungen. Internationale

Entlassungen, die Schließung etablierter

Studios und Unsicherheiten in

Stand von Ubisoft auf der Gamescom 2023 in Köln.

der Projektfinanzierung zeigen, wie volatil

die Branche geworden ist. Auch in

Deutschland sind Unternehmen mit wirtschaftlichem

Druck konfrontiert, während

die Beschäftigten oft mit

unsicheren Arbeitsverhältnissen,

Überstunden und fehlender Mitbestimmung

kämpfen.

Foto: Marcel Mücke/stock.adobe.com

Starkes Zeichen

Vor diesem Hintergrund setzen

die Beschäftigten von Ubisoft in

Mainz mit der geplanten Betriebsratsgründung

ein starkes

Zeichen für Mitbestimmung,

Transparenz und eine nachhaltige

Zukunft des Unternehmens.

Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen

langfristig zu sichern und

einen sozialen Dialog zwischen

Belegschaft und Geschäftsführung

zu etablieren. Die Initiative

zur Gründung eines Betriebsrats

wurde von einer Gruppe engagierter

Mitarbeitender ins Leben

gerufen, die sich für mehr Mitbestimmung

und eine sichere Arbeitsumgebung

einsetzen.

Unterstützung

durch ver.di

Die für die Games-Branche zuständige

Gewerkschaft ver.di unterstützt die Beschäftigten

aktiv bei der Betriebsratsgründung.

Holger Meuler, Gewerkschaftssekretär

bei ver.di, betont die

Notwendigkeit von mehr Mitbestimmung

in der Branche: »Die Games -

Industrie ist eine kreative und innovative

Branche, doch viele Beschäftigte arbeiten

unter prekären Bedingungen –

oft ohne gesicherte Arbeitszeiten, faire

Vergütung oder echte Mitspracherechte.

Die Gründung eines Betriebsrats

ist ein wichtiger Schritt, um diesen Missständen

entgegenzuwirken und den Beschäftigten

eine starke Stimme zu

geben.«

Die eingeleitete Betriebsratswahl bei

Ubisoft könne auch ein Anstoß für Beschäftigte

anderer Games-Unternehmen

sein, ebenfalls aktiv zu werden. »Die Initiative

der Belegschaft bei Ubisoft in

Mainz ist ein ermutigendes Signal, das

zeigt, dass immer mehr Beschäftigte der

Games-Branche erkennen, dass gute Arbeit

auch gute Bedingungen braucht.

Wir von ver.di stehen ihnen mit unserer

Erfahrung und Unterstützung zur Seite,

um diesen Prozess erfolgreich zu begleiten«,

ergänzt Andreas Wiese von ver.di.

Allen Interessierten steht ver.di gerne beratend

zur Seite.

SIL

DFMG

Tarifverhandlungen aufgenommen

Am 11. März 2025 fand die erste

Verhandlungsrunde in der Tarifrunde

Deutsche Funkturm GmbH

für die ver.di-Mitglieder statt. Die

Arbeitgeberin legte ver.di kein Angebot

vor und wies lediglich die

ver.di-Forderungen als nicht nachvollziehbar

zurück.

ver.di fordert eine tabellenwirksame Entgeltsteigerung

in Höhe von neun Prozent

rückwirkend zum 1. Januar 2025 und

eine Mitgliederkomponente bei der

Deutschen Funkturm GmbH (DFMG). Der

neue Tarifvertrag soll eine Laufzeit von

zwölf Monaten haben.

Positionen weit auseinander

Die ver.di-Verhandlungskommission hat

auf die gute Entwicklung in der Telekommunikationsbranche

verwiesen. Bei

der DFMG besteht weiterhin Aufhol -

bedarf, da die Verbraucherpreise stark

gestiegen sind seit den letzten Tarifabschlüssen.

Die Arbeitgeberin wiederum erklärte,

dass sie kein Verständnis für die Höhe der

Entgeltforderung habe. Im Mobilfunk

stünden schwierige Zeiten bevor und der

Ausbau stocke. Die geforderte Mitgliederkomponente

bewertete sie kritisch:

Die Investoren würden dies nicht gut -

heißen.

Wie es weitergeht

Für die zweite Verhandlungsrunde am

26. März 2025 (nach KOMM-Redaktionsschluss)

erwartete ver.di ein Angebot der

Arbeitgeberin.

RED

Aktuelle Informationen:

33www.dfmg.verdi.de


7 KOMM 01/2025

VER.DI

Joana Starck und Laurent Kuffert

»EINFACH MACHEN!«

Screenshot: YouTube

Auch in der IT-Branche sehen sich Arbeitnehmer*innen mit Repressionen

konfrontiert, die kreative und gemeinsame Formen des Widerstands

erfordern. Auf dem 38. Chaos Communication Congress (38C3) gaben

Joana Starck und Laurent Kuffert erste Impulse mit einem klaren Aufruf:

»Macht einfach!«

VON VANESSA WOBB

Was haben der Chaos Computer Club

und Gewerkschaften gemein? Beide

kämpfen mit unkonventionellen Methoden

für Veränderungen – sei es gegen

Überwachung oder gegen schlechte

Arbeitsbedingungen und für faire Tarifverträge.

»Uns verbindet, dass wir für

etwas einstehen wollen«, so Joana

Starck, Vorsitzende der ver.di Bundesfachbereichsjugend

A. Gemeinsam mit

Laurent Kuffert, ehrenamtlich in verschiedenen

ver.di-Gremien engagiert,

sprach sie sich auf dem ausverkauften

38C3 am 29. Dezember 2024 dafür aus,

Widerstand aktiv umzusetzen.

»Correctiv« deckt auf

Einen Grund dafür lieferte Laurent Kuffert

gleich zu Beginn. Um Betriebsräte zu

vermeiden, seien Unternehmen bereit,

hohe Summen zu investieren. So habe das

Potsdamer Hasso-Plattner-Institut laut

einer »Correctiv«-Recherche rund 195.000

Euro Anwaltskosten in Kauf genommen,

um die Bildung eines regulären Betriebsrats

zu vermeiden. Stattdessen installierte

man dort einen sogenannten Institutsrat.

Entsprechenden Pseudobetriebsräten,

wie Joana Starck und Laurent Kuffert sie

nennen, fehle es jedoch an den gesetzlich

zugeschriebenen Rechten.

Auch die Politik sehe das Vorgehen

kritisch. »Das Bundesarbeitsministerium

ist der Überzeugung, dass derartige Vertretungen

keine taugliche Alternative zu

Betriebsräten sind«, zitierte Laurent Kuffert

aus einem Statement gegenüber

»Correctiv«. Zudem sei es rechtswidrig,

auf diese Weise die Betriebsratsgründung

zu verhindern.

Aktionen brauchen Emotion

und Öffentlichkeit

Solche Praktiken führten die beiden Vertreter*innen

der Gewerkschaftsjugend

zum Kern ihres Vortrags und damit der

Frage: Was braucht eine Aktion, um effektiv

zu sein? Laut Joana Starck sei es

entscheidend, Emotionalität zu wecken.

»Das Gefühl von Zusammenhalt und Betroffenheit

kann Menschen dazu bringen,

sich stärker für etwas einzusetzen.«

Optimalerweise passten auch Ort und

Zeitpunkt der Aktion zusammen und es

ließen sich Verbündete finden.

Ganz zentral sei jedoch Aufmerksamkeit.

Dabei komme es nicht immer auf

Größe an: Neben Demonstrationen oder

Streiks könnten auch kleine, kreative Ansätze

zur Blockierung von Betriebsabläufen

wirksam sein – solange sie gewerkschaftlich

unterstützt werden. »Es muss

erkennbar sein, dass es eine gewerkschaftliche

Aktion ist.«

Nicht immer kuschelig

Die Botschaft stieß in Hamburg auf offene

Ohren. Aus dem Publikum hieß es

im Anschluss: »Es gibt keinen Grund,

nicht einer Gewerkschaft beizutreten.«

Gerade auch in der IT-Branche sei Engagement

notwendig – und zwar unabhängig

von der Unternehmensgröße: »Es

ist auch als Entwickler*in in kleinen Unternehmen

super wichtig, aktiv zu werden.

Immerhin bleibt es vielleicht nicht

immer kuschelig.«

Vanessa Wobb

Freie Journalistin

Foto: Advidera


8

VODAFONE

Hilfe für Gewaltbetroffene

Jede dritte Frau in Deutschland ist von Gewalt betroffen. Und sogar zwei

von drei Frauen haben sexuelle Belästigung erlebt. Dies ist das Ergebnis

einer Untersuchung der Europäischen Grundrechteagentur von 2014.

Zahlen, die betroffen machen und nur einen Schluss zulassen:

Wir alle kennen Frauen, denen Gewalt angetan wurde und wird.

VON SILKE LEUCKFELD

Sie sind Familienangehörige, Freundinnen,

Nachbarinnen und auch Kolleginnen.

In der Kriminalstatistik wurden

mehr als 180.000 Fälle von häuslicher Gewalt

gegen Frauen erfasst, die Dunkelziffer

ist nicht bekannt. Es wurden aber

auch 35.000 Männer als Opfer registriert.

Mehr als Schläge

Dabei bedeutet Gewalt nicht nur Schläge

und Tritte, sondern auch psychische Gewalt,

Stalking und Überwachung. Gerade

bei häuslicher Gewalt sind die verbrachten

Stunden am Arbeitsplatz die Zeit des

Tages, an denen Opfer dem Zugriff der

Täter entzogen sind. Während der Covid-

Pandemie und der damit verhängten

Lockdowns gingen Expert*innen von

vermehrter häuslicher Gewalt aus.

Gleichzeitig gingen die Anrufe bei Hilfseinrichtungen

zurück. Vermutet wird,

dass die Betroffenen kaum Gelegenheit

hatten, unbemerkt die Notfallnummern

zu kontaktieren.

Hilfe bei Vodafone

Arbeitsplätze können sowohl Tatort –

etwa durch Mobbing – als auch Schutzraum

sein. Und: In einer internationalen

Studie im Auftrag der Vodafone Group

aus dem Jahr 2021 berichten 94 Prozent

der Betroffenen, dass Gewalt die eigene

Arbeitsleistung negativ beeinträchtigt.

Gründe dafür sind die geringere Produktivität

und die häufigeren ungeplanten

Fehlzeiten der Gewaltopfer.

Doch bereits 2019 wurde eine erste

Studie vom Vodafone-Mutterkonzern

aus Großbritannien in Auftrag gegeben.

Diese sei der Anlass für umfassende Hilfsmaßnahmen

für betroffene Beschäftigte

gewesen, berichtet Erdmute Thalmann,

Diversity und Worklife Managerin bei Vodafone

Deutschland. Das Hilfsprogramm

ist umfangreich und soll in einer akuten

Notsituation zielgenau helfen: So werden

zehn zusätzliche freie Tage gewährt,

Foto: Digi ART/stock.adobe.com

beispielsweise für Termine bei Ämtern,

Ärzten oder für die Wohnungssuche.

Auch eine individuell terminierte Lohnauszahlung

ist möglich. Das ist vor allem

dann hilfreich, wenn dem Opfer die Kontrolle

über das eigene oder das geteilte

Konto genommen und so der Zugang zu

Geld verwehrt wird. Damit sich Betroffene

den Tätern entziehen können, kann

die Arbeitszeit flexibler gestaltet werden.

Wenn notwendig, kann auch der

Arbeitsort oder der Aufgabenbereich gewechselt

werden, ebenso die dienstliche

Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.

Absolut vertraulich

»Es ist ein großer Vertrauensbeweis,

wenn sich Betroffene ihrem Arbeitgeber

offenbaren. Dieses Vertrauen wird bei

Vodafone durch absolute Vertraulichkeit

geschützt«, betont Erdmute Thalmann.

Lediglich einer Person in der Personalabteilung

und ihr sei der jeweilige Fall

bekannt. Beschäftigte könnten sich so sicher

sein, dass sie nicht zusätzlich noch

stigmatisiert werden. Erdmute Thalmann

betont außerdem, dass das Angebot für

alle Mitarbeitenden, Frauen wie Männer,

gilt. Auch wenn die Großzahl an Opfern

weiblich ist, sollte nicht ignoriert werden,

dass auch Männer Gewalt erfahren.

Das Programm wurde mit der Personalabteilung

und den Betriebsräten

abgestimmt und betriebsöffentlich eingeführt.

Zudem wurden Führungskräfte

geschult, damit sie Anzeichen bei Beschäftigten

erkennen, aber auch eventuell

Betroffene sensibel ansprechen und

konkrete Hilfe anbieten können. Im

Intranet sind zudem alle notwendigen

Informationen und Ansprechpersonen

wie Erdmute Thalmann oder die Betriebsärzt*innen

je Standort zu finden.

Lob auch vom Betriebsrat

»Bei den Betroffenen gibt es immer noch

eine große Scham. Das können wir verstehen,

wollen diese Scham aber auch

abbauen«, sagt Petra Molzberger, freigestellte

Betriebsrätin der Vodafone

West GmbH. »Es ist für uns als Betriebsräte

eine große Hilfestellung, dass für

diese Fälle genau geregelt ist, wie der Arbeitgeber

helfen kann und will. Das erleichtert

es auch uns zu helfen, wenn wir

von Betroffenen angesprochen werden.«

33https://kurzlinks.de/0r82


9 KOMM 01/2025

Jetzt online lesen

Wir wollen euch künftig aktueller und

ausführlicher informieren. Deshalb

haben wir im Januar KOMMon gestartet,

unser neues Angebot der KOMM-Redaktion

im Internet. In den vergangenen

Wochen haben wir etliche Artikel veröffentlicht.

Sie werden auf der Internetseite

33https://ikt.verdi.de veröffentlicht. Außerdem

informieren wir alle 14 Tage mit

einem Newsletter kurz und knapp über

unsere aktuellen Themen und alle zwei

Monate mit weiteren interessanten Infos

rund um die Branche und unsere Gewerkschaft.

Die folgenden Artikel wurden

online veröffentlicht und können

hier nur kurz angerissen werden. Dies ist

nur eine Auswahl – auf unserer Internetseite

findet ihr weitere Artikel.

Jetzt zum Newsletter anmelden:

33https://meine.verdi.de

33https://ikt.verdi.de

Reden wir über Geld

Frauen verdienten im Jahr 2024 durchschnittlich

pro Stunde 16 Prozent weniger

als Männer. Im Vorjahr lag der unbereinigte

Gender Pay Gap 2023 noch bei

18 Prozent. Und es geht ein Riss durch

Deutschland: In Ostdeutschland lag der

unbereinigte Gender Pay Gap bei fünf

Prozent, in Westdeutschland dagegen

bei 17 Prozent. In Zahlen ausgedrückt bekamen

Frauen einen Bruttostundenverdienst

in Höhe von 22,24 Euro, Männer

26,34 Euro. Das macht eine Differenz von

4,10 Euro brutto pro Stunde, die nicht

nur am Monatsende im Geldbeutel fehlen,

sondern sich auch bei der späteren

Rente niederschlagen. Eine Berechnung

im Auftrag der DGB-Frauen verdeutlicht

die prekären Folgen: Über die Hälfte der

erwerbstätigen Frauen (53 Prozent) kann

mit ihrem eigenen Einkommen ihre Existenz

nicht über den gesamten Lebensverlauf

absichern.

Ausführlich: 33https://kurzlinks.de/95k0

Gewalt gegen Frauen

ist Alltag

Frauen leben gefährlich – dieses bittere

Fazit kann aus der Kriminalstatistik 2023

gezogen werden. Tötungsdelikte, Mor -

de, häusliche Gewalt, Körperverletzung,

Stalking und zahlreiche weitere Delikte

fassen in nackten Zahlen die Lebensrealität

vieler Frauen und Mädchen in

Foto: Vadim Pastuh/stock.adobe.com

Deutschland zusammen. 360 Frauen wurden

im Jahr 2023 getötet, also fast jeden

Tag eine. Laut Bundeskriminalamt sind

mit 70,5 Prozent die weit überwiegende

Zahl der Opfer häuslicher Gewalt Frauen

und Mädchen. Die Zahl der weiblichen

Opfer stieg 2023 um 5,6 Prozent auf

180.715 an (2022: 171.076).

Von Gewalt betroffene Frauen und

ihre Kinder sollen mit dem neuen Gewalthilfegesetz

besser geschützt werden.

Doch in der Praxis hilft es wenig, wenn

gleichzeitig öffentliche Mittel für Frauenhäuser,

Prävention und Täterarbeit gestrichen

werden.

Ausführlich: 33https://kurzlinks.de/wg1w

Sie haben die Wahl

Die Idee hatte der Gesamtbetriebsrat: Ein

gerechteres Schichtplansystem sollte

nicht nur den Vorgaben des Unternehmens

entsprechen, sondern auch fairer,

flexibler und transparenter für die Beschäftigten

in den Servicecentern bei der

Foto: Serghei/stock.adobe.com

Foto: Dirk Baumbach, Köln

Foto: BBGK

Deutschen Telekom Service GmbH (DTS)

sein. Schließlich wurde gemeinsam mit

der Arbeitgeberin ein Konzept entwickelt,

das sich in der Praxis bewährt hat

und als Beispiel für gute Betriebsratsarbeit

sogar ausgezeichnet wurde. Der

Gesamtbetriebsrat der DTS hat mit dem

System die Vereinbarkeit von Familie, privaten

Interessen und Beruf nicht nur verbessert,

sondern zeitlich gebundene

Hobbys und Ehrenämter überhaupt erst

ermöglicht. Und auch die Zufriedenheit

in den Belegschaften ist erheblich gestiegen.

Beschwerden beim Betriebsrat über

die Schichtplanung sind jetzt eine absolute

Ausnahme.

Ausführlich: 33https://kurzlinks.de/3t0k

Fachkräftemangel

verstärkt Druck

Erst im Dezember 2024

hatte der Arbeitgeberverband

Bitkom eine Studie

zum Fachkräftemangel in ITund

TK-Berufen veröffentlicht.

Seine Warnung: Bis

zum Jahr 2040 würden danach statt der

von ihm für 2023 errechneten 149.000

dann 663.000 IT-Fachkräfte fehlen.

Bei der Betrachtung des Fachkräftemangels

stehen die Auswirkungen auf

die Wirtschaft, aber selten diejenigen,

die den Personalengpass auffangen müssen,

im Fokus. Können in einem Betrieb

Stellen nicht besetzt werden, bedeutet

dies meist nicht, dass die Arbeit liegen

bleibt. Häufig müssen die bereits dort tätigen

Beschäftigten diese Lücken füllen –

zusätzlich zu ihren eigentlichen Aufgaben.

Doch was bedeutet diese Mehrbelastung,

vor allem wenn sie über einen

langen Zeitraum anhält, für die Betroffenen?

Diese Frage hat der DGB-Index Gute

Arbeit 2024 analysiert.

Ausführlich: 33https://kurzlinks.de/2ovm


10

BEAMT*INNEN TELEKOM

Altersteilzeit:

LETZTE CHANCE

Die Frist läuft: Nur noch bis zum Jahresende 2025 kann eine Altersteilzeit

beantragt werden. Alle Beamtinnen und Beamten bei der Deutschen

Telekom AG, die für sich eine Altersteilzeit in 2026 oder in den Jahren

danach erwägen, müssen noch in diesem Jahr handeln.

VON ANITA SCHÄTZLE

Die Telekom-Altersteilzeitverordnung

(Telekom-BATZV) ist nur um ein Jahr verlängert

worden. Verkündet wurde das im

Bundesgesetzblatt am 28. November

2024. Die Regelungen in der Telekom-

BATZV wurden an die Altersteilzeitregelungen

der anderen beiden Postnachfolgeunternehmen

angeglichen. Mit der

Angleichung erfolgte eine grundlegende

Systemänderung. Erstmalig ist der Antragszeitpunkt

entscheidend, nicht mehr

der Beginn der Altersteilzeit. Wer sich die

Option zur Inanspruchnahme von Altersteilzeit

ab 2026 oder für die nachfolgenden

Jahre offenhalten möchte, muss unbedingt

bis spätestens 31. Dezember

2025 einen Antrag gestellt haben.

Anträge ab Juli 2025

Ein Antrag auf Altersteilzeit muss nun

unabhängig davon, ob das Antragsalter

und ebenso der geplante Beginn der Altersteilzeit

erst in 2026 oder in den Jahren

danach liegen, gestellt werden. Der

Prozess für den Altersteilzeitbeginn ab

2026 und auch für die Folgejahre ist bei

der Deutschen Telekom AG in Arbeit. Voraussichtlich

ab Juli 2025 sollen Anträge

auf Altersteilzeit gestellt werden, teilte

die Deutsche Telekom AG mit. Detaillierte

Informationen sollen ab Mai 2025

folgen.

Diejenigen, die ihre Altersteilzeit in

2026 beginnen wollen, können bereits

jetzt ihre Versorgungsinformation beantragen.

Ein Überblick über die zu erwartenden

Versorgungsbezüge hilft, sich mit

der Entscheidung zur Altersteilzeit endgültig

festlegen zu können.

Voraussetzungen

Nach wie vor beginnt die Altersteilzeit mit

dem vollendeten 55. Lebensjahr. Es gilt die

doppelte Freiwilligkeit, aber Ablehnungen

durch die Arbeitgeberin sind kaum

mehr begründbar. Die Altersteilzeit muss

vor dem 1. Januar 2026 beantragt werden,

und sie muss sich über die gesamte

Zeit bis zum Ruhestand erstrecken. Konkret

heißt das, die Altersteilzeit endet mit

der Zurruhesetzung gemäß der individuellen

Regelaltersgrenze oder der individuell

gewählten Antragsaltersgrenze

(§ 51 ff. des Bundesbeamtengesetzes).

Antrag ohne Risiko

Ist der Antrag abgesandt, folgen in der

Regel nur noch die formale Prüfung der

betrieblichen Machbarkeit sowie die

dienstrechtliche Prüfung zu den Voraussetzungen

der Altersteilzeit durch die

DTSE-CSS. Von dort erfolgt dann postalisch

der Bescheid (Genehmigung oder

Ablehnung). Ist die Altersteilzeit genehmigt,

kann der Antrag nur so lange geändert

oder zurückgezogen werden, soweit

die Genehmigung des Antrages

noch nicht erfolgt ist (rund sechs Wochen

vor Beginn der Altersteilzeit). Das gilt

auch für den Fall, dass der Engagierte Ruhestand

verlängert werden sollte. Aktuell

ist mehr als unklar, ob und, wenn ja,

wann, die Verlängerung des Engagierten

Ruhestands erfolgen wird.

ver.di-Einsatz für Mitglieder

Nachdem die Kommunikation der Arbeitgeberin

im Personalportal zunächst

unzureichend war, hat die Deutsche

Telekom nach Kritik von ver.di und der

Betriebsräte das Personalportal mit weiteren

Informationen ergänzt. ver.di

empfiehlt, sich auch bei einem Beginn

der Altersteilzeit ab 2027 oder in den

Folgejahren frühzeitig über die persönliche

Situation zu informieren. ver.di-

Mitglieder können sich bei ihrer ver.di

beraten lassen. Wichtig: Nur ein Antrag

auf Altersteilzeit noch im Jahr 2025 sichert

eine Inanspruchnahme – ob in

2026 oder in den Folgejahren!

Anita Schätzle

Gewerkschafts -

sekretärin i.R.

Foto: Manfred Geneschen Foto: HBS/stock.adobe.com


11 KOMM 01/2025

BEAMTENVERSORGUNG

Versorgungsbescheide in Gefahr

Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost

hebt bestandskräftige Versorgungsbescheide auf und setzt sie neu fest –

und das zum materiellen Nachteil der Betroffenen. Aus ver.di-Sicht ist

dieses eigenmächtige Vorgehen empörend und nicht hinnehmbar.

1980 endete, die Ausbildungszeit als ruhegehaltfähige

Dienstzeit anzuerkennen

ist. Dies gilt auch für Dienstzeiten vor

dem 17. Lebensjahr.

Aus ver.di-Sicht gibt es mehrere Optionen:

Der Antrag ist gestellt, aber es

kam noch kein Bescheid; dann wäre die

Antwort der BAnst PT abzuwarten. Ist

auf den Antrag ein negativer Bescheid

erfolgt, dann muss unbedingt Widerspruch

eingelegt werden. Sollte auf

einen eingelegten Widerspruch ein negativer

Bescheid erfolgen, muss innerhalb

eines Monats Klage beim zuständigen

Verwaltungsgericht erhoben werden.

ver.di unterstützt dabei ihre Mitglieder.

Anlass sind die bei der Bundesanstalt für

Post und Telekommunikation Deutsche

Bundespost (BAnst PT) aufgrund neuerer

Rechtsprechung eingegangenen Anträge

auf Anerkennung ruhegehaltfähiger

Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr von

Beamt*innen mit einer Fernmeldehandwerker-Ausbildung.

Überraschend behauptet

die BAnst PT, dass mit den Worten

»es gelten die laufbahnrechtlichen

Voraussetzungen zur Zeit der Ableistung

der Ausbildung« das Ende der Ausbildung

gemeint sei. Somit erkennt sie

weder die Zeit der Fernmeldehandwerker-Ausbildung

noch Vordienstzeiten vor

dem 17. Lebensjahr als ruhegehaltfähige

Dienstzeit an. Im Gegenteil: Ein bestehender

Versorgungsbezug wird ab -

erkannt mit der Folge, dass die Antragsteller*innen

und Hinterbliebene nun

weniger Pension erhalten statt mehr.

Rechtsmittel einlegen

Die BAnst PT beharrt auf ihrer neuen

Rechtsauslegung zur versorgungsrechtlichen

Anerkennung von Ausbildungszeiten

bei Fernmeldehandwerkern, deren

Ausbildung vor 1980 begann und die

nach 1980 endete. Dieser Umstand und

gleichzeitig das Vorgehen, bestehende

Versorgungsbescheide aufzuheben und

nachteilig neu festzusetzen, sind keinesfalls

hinnehmbar. Betroffenen Mitgliedern

rät ver.di, unbedingt Widerspruch

einzulegen.

AS

Ansprüche sichern

Betroffen sind ehemalige Fernmeldehandwerker

(FHandw) der Ausbildungsjahrgänge

1977, 1978 und 1979

und ebenso deren Hinterbliebene. Sie

haben eine nach Laufbahnrecht vorgeschriebene

Ausbildung absolviert,

deren Zeit versorgungsrechtlich zählt.

ver.di verweist auf geltendes Recht, wonach

unabhängig davon, ob die Fernmeldehandwerker-Ausbildung

vor oder nach

Beschäftigte vom Fernmeldeamt Essen verlegen 1988 Kabel.

Foto: Werner Bachmeier

Zurruhesetzungsverfahren – Dokumentationspflicht

Das Verfahren für Zurruhesetzungen

der bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten

Beamt*innen ist in einem

Leitfaden beschrieben. Führungskräfte

haben mit der modifizierten Fassung,

Stand Dezember 2024, künftig eine

Dokumentationspflicht.

Die Deutsche Telekom AG kann

qua Be fugnissen unter anderem als

oberste Dienstvorgesetzte und oberste

Vorgesetzte der bei ihr beschäftigten

Beamt*innen eine ärztliche Untersuchung

veranlassen, wenn Zweifel an

der Dienstfähigkeit bestehen. Leisten

Beamt*innen infolge einer Erkrankung

innerhalb von sechs Monaten mehr

als drei Monate keinen Dienst, ist ihre

Dienstfähigkeit zu überprüfen (§ 44

Absatz 1 Satz 2 BBG).

Der Grundsatz »Rehabilitation vor

Versorgung« gilt dabei nach wie vor.

Das Betriebliche Wiedereingliede rungs -

management nach § 167 SGB IX ist

kein zwingender Bestandteil des Verfahrens

zur Dienstunfähigkeit.

Wird das Verfahren zur Überprüfung

der Dienstfähigkeit gestartet, dokumentiert

die zuständige Führungskraft

in einem Formblatt die Gründe

für die Einleitung einer ärztlichen Untersuchung.

Darin kann sie auch Hinweise

angeben, die Zweifel an der

Dienstfähigkeit entlasten können. Andererseits

kann die Führungskraft bei

konkreten Informationen direkt die

Überprüfung der Dienstfähigkeit anregen,

auch ohne Krankentage. Sind

schwerbehinderte Beamt*innen betroffen,

muss die Schwerbehindertenvertretung

(§ 178 Absatz 2 SGB IX) unverzüglich

und umfassend informiert

werden, auch ohne Antrag des/der betroffenen

Beamt*in. ver.di empfiehlt,

sich gegebenenfalls frühzeitig Beratung

einzuholen.

AS


12

ERHOLUNGSWERK

Sozialer Einsatz beim ErholungsWerk

Ein Jahr im Wege des Bundesfreiwilligendienstes beim ErholungsWerk

Post Postbank Telekom e.V. arbeiten: ein Angebot, das sicherlich für

etliche Beamtinnen und Beamte, die im letzten Jahr in den Engagierten

Ruhestand gingen und noch eine notwendige ehrenamtliche

Beschäftigung als Voraussetzung für einen abschlagsfreien

Engagierten Ruhestand suchen, attraktiv sein kann.

Eine gute und sinnvolle Einsatzmöglichkeit

ermöglicht eine Bundesfreiwilligendienststelle

beim ErholungsWerk. Das

ErholungsWerk bietet in seinen zahlreichen

Ferienanlagen seit einigen Jahren

verschiedene ehrenamtliche Einsatzmöglichkeiten

für Beamt*innen im Rahmen

des Engagierten Ruhestandes an. In Zusammenarbeit

mit den Postnachfolgeunternehmen

und den Sozialpartnern wird

eine hochwertige Dienstleistungsqualität

für die Gäste angeboten.

Beamt*innen bei der Deutsche Telekom

AG hatten bis Ende 2024 die Möglichkeit,

unter bestimmten Voraussetzungen

bereits mit Vollendung des 55. Lebensjahres

in den Ruhestand zu gehen.

Neben einem gesetzlich geforderten ehrenamtlichen

Einsatz von mindestens

1000 Stunden innerhalb von drei Jahren

nach der Zurruhesetzung kann ebenso

ein zwölfmonatiger Bundesfreiwilligendienst

(BFD) abgeleistet werden.

Engagierter Ruhestand

Interessierte Beam t*in nen im Engagierten

Ruhestand können sich aktuell um

eine BFD-Stelle in Vollzeit beim ErholungsWerk

bewerben. Die BFD-Stellen

sind unter anderem mit Taschengeld,

Foto: Dominik Ultes/stock.adobe.com

Verpflegungszuschuss und kostenloser

Unterkunft verbunden. Der BFD kann in

Voll- oder Teilzeittätigkeit geleistet werden,

jeweils vom 1. Oktober bis 30. September

des folgenden Jahres. AS

Ansprechpartner beim ErholungsWerk:

Matthias Kern, Personalmanagement

Telefon: 0711 - 974 41 35 60

E-Mail: Bewerbung@ErholungsWerk.de

Downloadlink Flyer:

33https://kurzlinks.de/6h32

Restplätze für den

Sommerurlaub sichern

Für den Sommerurlaub sind noch

Restplätze für Juni bis September

2025 in den Ferienanlagen des

ErholungsWerks Post Postbank

Telekom e.V. verfügbar.

Die Ferienanlagen sind besonders

kinderfreundlich, ein Großteil der

benötigten Kinderausstattung ist vor

Ort kostenlos entleihbar. Dazu zählen

Babybettchen, Kinder-Hochstuhl

und Bettgitter. Den benötigten Bedarf

bitte bei der Buchung angeben.

Während der Sommerferien wird

zudem in nahezu allen Ferienanlagen

für die jungen Gäste ein abwechslungsreiches

Animations -

programm angeboten.

Zur Buchung:

https://kurzlinks.de/350h

Unterstützung vom ver.di Sozialverein

Der ver.di Sozialverein e.V. unterstützt

mit einem Zuschuss aktive oder ehemalige

Beschäftigte der Deutschen Telekom

AG, die Mitglied in ver.di sind, wenn sie

beim ErholungsWerk einen Erholungsurlaub

buchen. Voraussetzung zur Zahlung

eines Zuschusses ist die Hilfsbedürftigkeit

der Antragstellenden.

Die Beantragung muss in Zusammenhang

mit der Buchung eines Erholungsurlaubs

beim Kooperationspartner ErholungsWerk

erfolgen. Der hierfür erforderliche

Antrag steht im Ferienkatalog des

ErholungsWerks zur Verfügung und kann

auch im Internet unter der Adresse www.

erholungswerk.de abgerufen werden.

Beispielrechnung

Der Zuschuss für eine Familie mit zwei

Kindern beträgt für einen zweiwöchigen

Erholungsurlaub 390 Euro, sofern ein Elternteil

bei der Deutschen Telekom AG

beschäftigt ist oder ehemals beschäftigt

war, eine Mitgliedschaft in ver.di hat und

die Voraussetzungen des § 53 Nr. 1 und 2

der AO erfüllt sind.

Da die Mittel begrenzt sind, besteht

kein Rechtsanspruch. Im Entscheidungsfall

wird der Erholungsurlaub von Familien

mit Kindern gegenüber Einzelreisen

oder Reisen von Familien ohne Kinder

bevorzugt. Für Gruppenreisen ist kein

Zuschuss vorgesehen. Der Zuschuss wird

mit dem Reisepreis verrechnet. Derzeit

stellt der ver.di Sozialverein e.V. dem

ErholungsWerk jährlich 120.000 Euro zur

Verfügung.

Rechenbeispiel für die Einkommensgrenze:

33https://kurzlinks.de/277u

Ausführliche Informationen:

33www.verdi-sozialverein.de

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