KOMM 1/2025
KOMM ist das Mitgliedermagazin der Bundesfachgruppe Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
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KOMM
ISS CS
01/2025 WWW.IKT.VERDI.DE
TARIFABSCHLUSS
Foto: Kimberley Tilk
Erst nach einem bundesweiten Streiktag kam Bewegung in die
Tarifverhandlungen bei der ISS Communication Services. Am 21. Februar
konnte in der vierten Verhandlungsrunde endlich ein Ergebnis für
die ver.di-Mitglieder erzielt werden.
Ende Februar tauschten sich die Mitglieder
der ver.di-Tarifkommission sowie die
ver.di-Tarif-Vertrauensleute in einer Tagung
zum vorliegenden Ergebnis
aus. Die Diskussion wurde dann mit den
ver.di-Mitgliedern in den Betriebsgruppen
fortgeführt. Den Rückmeldungen
aus den Betrieben folgend, stimmte die
ver.di-Tarifkommission schließlich einstimmig
am 14. März 2025 zu.
ver.di-Mitglieder profitieren erneut
Rückwirkend zum 1. März 2025 werden
die Entgelte tabellenwirksam um 3,65
Prozent angehoben. Jedoch entstehen
bei der Laufzeit des neuen Tarif vertrags
von zwölf Monaten bis zum 31. Dezember
2025 zwei sogenannte Leermonate.
Für diese Zeit steigen die Einkommen
nicht, der Betrag fehlt also.
Deshalb erhalten die ver.di-Mitglieder
als Ausgleich für jeden Monat je 100
Euro zusätzlich, die mit der Mitgliederkomponente
im Juli ausgezahlt werden.
Und: 100 Euro davon werden dauerhaft
auf die ver.di-Mitgliederkomponente
aufgeschlagen. Das bedeutet konkret,
dass ver.di-Mitglieder im Juli je nach Beschäftigungsgrad
bis zu 1600 Euro Mitgliederkomponente
ausgezahlt bekommen.
Voraussetzung dafür ist, dass sie
sich mit ihrer ver.di-Mitgliedsbescheinigung
bis zum 31. Mai beim Arbeitgeber
melden. Ab 2026 wirken dann 1500 Euro
jährlich als ver.di-Mitgliederkomponente
dauerhaft.
Auch Auszubildende und dual Studierende
erhalten für die Leermonate eine
ver.di-Mitgliederkomponente von je 100
Euro pro Monat. Für sie bedeutet das,
dass sie im Juli 750 Euro ausgezahlt bekommen.
Zukünftig erhalten sie 650
Euro jährlich als ver.di-Mitgliederkomponente.
Dass ausschließlich die ver.di-Mitglieder
diese zusätzlichen Zahlungen erhalten,
ist nur fair. Sie haben mit ihrem Einsatz
in der Tarifrunde, mit ihren Streiks
und auch mit ihren ver.di-Mitgliedsbeiträgen
den Tarifabschluss erst ermöglicht.
Reallöhne steigen
Mit der tabellenwirksamen Erhöhung
wird eine Reallohnsteigerung erreicht,
auf die in den folgenden Jahren aufgesetzt
werden kann. Für 2025 bedeutet
dies zum Beispiel, dass ver.di-Mitglieder
in der Entgeltgruppe EG 5 Stufe 5.2
Lohnlinie rechnerisch zukünftig rund 150
Euro mehr im Monat zur Verfügung
haben.
Ebenfalls angehoben werden die Servicepauschalen
und die Vergütungen für
Auszubildende und dual Studierende.
SIL
2
INHALT
2 Attentat in München
Spendenaufruf
3 ver.di IT-Netzwerkkonferenz
Die Tech-Branche – Zwischen
Fachkräftemangel und
Beschäftigungssicherung
4/5 Gute Arbeit
6 Games
Good Job or Flop?
Beschäftigte bei Ubisoft
wollen einen Betriebsrat
DFMG
7 ver.di
Tarifverhandlungen
aufgenommen
»Einfach machen!«
8 Vodafone
Hilfe für Gewaltbetroffene
9 KOMMon
Jetzt online lesen
10 Beamt*innen Telekom
ATTENTAT IN MÜNCHEN
Spendenaufruf
Am 13. Februar 2025 raste ein 24-Jähriger
mit seinem Auto in einen ver.di-
Demonstrationszug in München. Dabei
wurden eine 37-jährige ver.di-Kollegin
sowie ihre zweijährige Tochter tödlich
verletzt. Unsere Gedanken sind bei allen
Mit schwarzen Bändern an den ver.di-Fahnen
zeigen die Kolleg*innen, wie hier bei der
ISS CS, deutschlandweit ihre Trauer und
Anteilnahme.
Foto: Kimberley Tilk
Betroffenen und ihren Familien. Doch
Worte allein reichen nicht – jetzt ist konkrete
Hilfe, jetzt ist Solidarität gefragt!
Der Verein Gewerkschaften helfen
e.V. hat einen Spendenaufruf gestartet.
Wir wollen unseren betroffenen Kolleginnen
und Kollegen sowie ihren Familien
unter die Arme greifen.
Jede Spende ist ein Zeichen der Solidarität,
ein Zeichen dafür, dass wir füreinander
da sind, egal was passiert. Lasst
uns den Betroffenen zeigen, dass sie
nicht allein sind und dass die Gewerkschaftsfamilie
hinter ihnen steht.
Ausführliche Informationen
und Online-Kondolenzbuch:
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Spendenkonto:
Gewerkschaften helfen e.V.
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Altersteilzeit: Letzte Chance
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11 Beamtenversorgung
Versorgungsbescheide in Gefahr
12 ErholungsWerk
Sozialer Einsatz beim
ErholungsWerk
Unterstützung vom
ver.di-Sozialverein
IMPRESSUM
KOMM Nr. 1/2025
25. Jahrgang
Herausgeber: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundes vorstand: Frank Werneke
Christoph Schmitz-Dethlefsen, Fachgruppe Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin, Telefon: 030 6956-0 Internet: 33https://ikt.verdi.de
Erscheinungsweise: 4 Ausgaben pro Jahr
Redaktion: Jessica Sauerwald, Silke Leuckfeld (sil) E-Mail: redaktion.komm@verdi.de
Layout: Heiko von Schrenk/schrenkwerk.de
Gedruckt auf GraphoSilk FSC ® 80g/m 2
Druck: Schaffrath DruckMedien GmbH Auflage: 73930
Anzeigen und Beilagen:
Telefon: 030 6956-2442
E-Mail: redaktion.komm@verdi.de
Redaktionsschluss nächste Ausgabe: 16. Mai 2025
3 KOMM 01/2025
VER.DI IT-NETZWERKKONFERENZ 2025
TERMINE DER BETRIEBSGRUPPEN
Die Tech-Branche –
Zwischen Fachkräftemangel
und Beschäftigungssicherung
Die ver.di IT-Netzwerkkonferenz setzt am
12. und 13.Mai 2025 in Berlin unter dem
Motto »Raus aus der Defensive!« das
Thema »Strategische Personal- und Qualifizierungsplanung«
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Oder einfach den
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KO(MM)LUMNE
Foto: www.davidlemanski.de
»Ist noch mal glimpflich ausgegangen!«,
werden viele denken. Ich hatte
in den letzten Tagen, in denen die Sondierungsverhandlungen
von CDU, CSU
und SPD stattfanden, auch ein paar
Mal so gedacht. Vermutlich weil es guttut,
dass es auch weiterhin Hoffnung
für eine lebenswerte Bundesrepublik
Deutschland, für ein vereintes Europa
gibt.
Für mich ist es nicht banal, wie in
den letzten Monaten in unserer Gesellschaft
von rechten Hetzern eine Spaltung
bewusst erzeugt wurde. Leider
fand die Hetze auch von Politikern
statt, die sich und die ich auch eher
politisch in der Mitte oder links ein -
stufen würde. Für mich ist es historisch,
was in den letzten Wochen passiert ist.
Dass mit der AfD eine rechtsextreme
Partei über 20 Prozent der
Stimmen bekam, ist schockierend. Über
zehn Millionen Menschen haben dieser
arbeiter- und arbeitnehmerfeindlichen
Partei ihre Stimme gegeben. Dies
macht mich immer noch sprachlos. Vor
allem auch, weil sie überproportional
aus den Reihen von arbeitenden Wählerinnen
und Wählern kommt, die Gewerkschaftsmitglieder
sind.
Ich denke besorgt an die Bundestagswahlen
in vier Jahren. Ich möchte es
eine letzte Chance nennen, die nun die
CDU und CSU, die SPD, die Grünen und
die Linken haben, um die vielen wichtigen
Themen wie die schnelle Verbesserung
der maroden Infrastruktur, gute,
sichere und zukunftsfähige Ausbildungs-
und Arbeitsplätze, eine auskömmliche
Rente oder auch eine wachstumsfördernde
Glasfaserinfrastruktur
für alle nachhaltig zu verbessern. Erst
bei spürbarer Verbesserung von Arbeitsund
Lebensbedingungen für einen großen
Teil unserer Bevölkerung werden
rechtsnationale Parteien keinen Nährboden
haben für ihre destruktive und
menschenverachtende Politik.
Dazu könnten auch die nun im
alten Bundestag beschlossenen Investitionen
führen, wenn sie für sinnvolle
und dringend notwendige Projekte genutzt
werden. Welche Projekte das
auch sein könnten, habe ich in meiner
letzten Kolumne beschrieben. Die
ver.di Bundesfachgruppe IKT wird sich
für diese Themen starkmachen! Wir
werden aber auch ganz sicher nicht
müde werden, für eine vielfältige Gesellschaft
im Betrieb und weit darüber
hinaus zu kämpfen.
Im kommenden Jahr wird es viele
Möglichkeiten geben, die Arbeitsbedingungen
der Beschäftigten besser
zu machen. Dazu soll unsere groß angelegte
IKT-Branchenbefragung dienen,
die die Arbeitsbedingungen in der
IKT-Branche in den Fokus nehmen wird.
Wir bereiten auch bereits die Betriebsratswahlen
vor, die im ersten Halbjahr
2026 Demokratie im Betrieb erlebbar
machen werden.
Bleibt, vor allem in diesen Zeiten,
solidarisch und schließt euch in ver.di
IKT zusammen. Denn gemeinsam
bewegen wir mehr!
EUER FLORIAN HAGGENMILLER,
VER.DI-BUNDESFACHGRUPPENLEITER
IKT
4
GUTE ARBEIT
Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, Karriere:
Die rasche digitale Transformation hat die Anforderungen an
Weiterbildung und vorausschauende Skillplanung deutlich erhöht.
Wir wollen zum Beispiel wissen, ob ihr euch für eure aktuellen und
zukünftigen Tätigkeiten ausreichend qualifiziert fühlt.
Foto: Qunica_Studio/stock.adobe.com
Jetzt seid ihr gefragt!
Die Arbeitswelt verändert sich. Digitalisierung und die Einführung
Künstlicher Intelligenz, Umstrukturierungen und Outsourcing prägen
nicht erst seit gestern Rahmenbedingungen und Arbeitserleben. Diese
Transformationsprozesse müssen im Sinne Guter Arbeit gestaltet werden.
VON ASTRID SCHMIDT
Um zu wissen, wie die aktuellen Umbrüche
auf die Arbeitsbedingungen wirken
und wo Handlungs- bzw. Gestaltungsbedarf
besteht, führt die ver.di-Fachgruppe
IKT vom 6. Mai bis zum 30.Juni
2025 eine breit angelegte Branchen- und
Betriebsbefragung durch – online auf
Deutsch oder Englisch. Ziel ist es, belastbare
und aussagekräftige Erkenntnisse
zu gewinnen, um gezielt auf tarif- und
betriebspolitischer Ebene intervenieren
und agieren zu können.
Die Befragung wird auf Grundlage
des DGB-Index Gute Arbeit durchgeführt
und ist damit Teil der ver.di-Offensive für
Gute Arbeit, die 2019 vom ver.di-Bundeskongress
beschlossen und 2023 bestätigt
wurde. Der DGB-Index Gute Arbeit
wurde 2007 von den DGB-Gewerkschaften
und Arbeitswissenschaftler*innen
entwickelt und ist ein wissenschaftlich
anerkanntes Instrument, um die Qualität
der Arbeitsbedingungen aus Sicht der
Beschäftigten zu ermitteln.
Im Fokus: Fragen rund um Belastungen
und Gefährdungen wie beispielsweise
atypische Arbeitszeitlagen oder
hohe Arbeitsintensität, Fragen rund um
Ressourcen wie beispielsweise Gestaltungsspielräume
oder Weiterbildungschancen
sowie rund um Einkommen und
Sicherheit. Ergänzt wird der Fragenkatalog
um branchenspezifische Fragen,
etwa zu Digitalisierung, New Work oder
Outsourcing.
Mitmachen – mitgestalten
Alle Beschäftigten der Branche sind eingeladen,
sich zu beteiligen und damit die
Weichen für die Gewerkschaftspolitik
mitzustellen. Denn die Befragung ist kein
Selbstzweck, sondern wird von ver.di genutzt,
um tarifpolitische Forderungen zu
schärfen, betriebliches Handeln zu justieren
und politische Lobbyarbeit zu leisten.
Positive Erfahrungen mit solchen Befragungsprozessen
hat ver.di bereits in der
Vergangenheit gemacht. Die Gute Arbeit
Befragungen bei der Telekom in den Jahren
2012 und 2019 machten Schieflagen
sichtbar, die tarifpolitisch angegangen
wurden – so wurden zum Beispiel variable
Entgeltbestandteile entschärft, Regelungen
für mobile Arbeit getroffen,
die Arbeitszeiten bei gleichbleibendem
Entgelt reduziert und Beschäftigungsschutz
tarifpolitisch abgesichert. Die Ergebnisse
der anstehenden Befragung
werden im Herbst 2025
erwartet.
Alle Infos:
33www.gute-arbeitikt.verdi.de
Astrid Schmidt
Referentin im ver.di-
Bereich Innovation
und Gute Arbeit
sowie in der
Fachgruppe IKT
Foto: Simone M. Neumann
5 KOMM 01/2025
Fragen gibt’s unter
anderem zu diesen
Themen:
Arbeitszeit, Sorgearbeit, Familie & Beruf: Wir fragen unter anderem, was euch dabei
hilft, Erwerbsarbeit und Privatleben besser zu vereinbaren. Denn wir wissen: Vereinbarkeit
ist wichtig, auch für die psychische Gesundheit oder mehr Geschlechtergerechtigkeit.
Foto: Ursula Deja/stock.adobe.com
Wie kann ich die Befragung
unterstützen?
Du willst, dass möglichst viele deiner
Kolleginnen und Kollegen ihre Erfahrung
und ihre Meinung zu eurem
Unternehmen und zur Branche einbringen
können?
Du willst vielleicht sogar gemeinsam
mit deinen Kolleginnen und Kollegen
Veränderungen anstoßen und
siehst in der Befragung einen guten
ersten Schritt?
Die Befragung könnte hilfreich
sein, um die Arbeitsrealität in deinem
Unternehmen und in der IKT-
Branche aufzuzeigen, für die Gründung
eines Betriebsrats, eure Betriebsratsarbeit
oder bei Tarifverhandlungen?
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Soziale und emotionale Anforderungen, psychische Arbeitsbelastung,
Verausgabung: Halte ich bis zum Rentenalter durch?
Diese Frage hat angesichts einer hohen Anzahl an Frühverrentungen
und Langzeiterkrankungen gesellschaftspolitische Brisanz.
Wir fragen nach euren Einschätzungen.
Foto: Kirsten D/peopleimages.com/stock.adobe.com
Kollegialität, Unternehmenskultur, Unterstützung von
Kolleg*innen: Betriebskultur und Führungskultur sind zentrale
Faktoren, wenn’s um Fachkräftebindung, Arbeitszufriedenheit oder
Produktivität geht. Wir fragen nach, wie diese Aspekte von euch
beurteilt werden.
Foto: InfiniteFlow/stock.adobe.com
6
GAMES
Beschäftigte bei Ubisoft
wollen einen Betriebsrat
Die Beschäftigten von Ubisoft in Mainz, einem Unternehmen mit rund 180
Mitarbeitenden in der Games-Industrie, luden am 17. Februar 2025 zur ersten
Wahlversammlung zur Gründung eines Betriebsrats ein. Die Veranstaltung
fand mit Unterstützung von ver.di statt. Es wurde ein Wahlvorstand
gewählt, der anschließend die offizielle Betriebsratswahl organisiert.
Die Games-Industrie steht weltweit vor
großen Herausforderungen. Internationale
Entlassungen, die Schließung etablierter
Studios und Unsicherheiten in
Stand von Ubisoft auf der Gamescom 2023 in Köln.
der Projektfinanzierung zeigen, wie volatil
die Branche geworden ist. Auch in
Deutschland sind Unternehmen mit wirtschaftlichem
Druck konfrontiert, während
die Beschäftigten oft mit
unsicheren Arbeitsverhältnissen,
Überstunden und fehlender Mitbestimmung
kämpfen.
Foto: Marcel Mücke/stock.adobe.com
Starkes Zeichen
Vor diesem Hintergrund setzen
die Beschäftigten von Ubisoft in
Mainz mit der geplanten Betriebsratsgründung
ein starkes
Zeichen für Mitbestimmung,
Transparenz und eine nachhaltige
Zukunft des Unternehmens.
Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen
langfristig zu sichern und
einen sozialen Dialog zwischen
Belegschaft und Geschäftsführung
zu etablieren. Die Initiative
zur Gründung eines Betriebsrats
wurde von einer Gruppe engagierter
Mitarbeitender ins Leben
gerufen, die sich für mehr Mitbestimmung
und eine sichere Arbeitsumgebung
einsetzen.
Unterstützung
durch ver.di
Die für die Games-Branche zuständige
Gewerkschaft ver.di unterstützt die Beschäftigten
aktiv bei der Betriebsratsgründung.
Holger Meuler, Gewerkschaftssekretär
bei ver.di, betont die
Notwendigkeit von mehr Mitbestimmung
in der Branche: »Die Games -
Industrie ist eine kreative und innovative
Branche, doch viele Beschäftigte arbeiten
unter prekären Bedingungen –
oft ohne gesicherte Arbeitszeiten, faire
Vergütung oder echte Mitspracherechte.
Die Gründung eines Betriebsrats
ist ein wichtiger Schritt, um diesen Missständen
entgegenzuwirken und den Beschäftigten
eine starke Stimme zu
geben.«
Die eingeleitete Betriebsratswahl bei
Ubisoft könne auch ein Anstoß für Beschäftigte
anderer Games-Unternehmen
sein, ebenfalls aktiv zu werden. »Die Initiative
der Belegschaft bei Ubisoft in
Mainz ist ein ermutigendes Signal, das
zeigt, dass immer mehr Beschäftigte der
Games-Branche erkennen, dass gute Arbeit
auch gute Bedingungen braucht.
Wir von ver.di stehen ihnen mit unserer
Erfahrung und Unterstützung zur Seite,
um diesen Prozess erfolgreich zu begleiten«,
ergänzt Andreas Wiese von ver.di.
Allen Interessierten steht ver.di gerne beratend
zur Seite.
SIL
DFMG
Tarifverhandlungen aufgenommen
Am 11. März 2025 fand die erste
Verhandlungsrunde in der Tarifrunde
Deutsche Funkturm GmbH
für die ver.di-Mitglieder statt. Die
Arbeitgeberin legte ver.di kein Angebot
vor und wies lediglich die
ver.di-Forderungen als nicht nachvollziehbar
zurück.
ver.di fordert eine tabellenwirksame Entgeltsteigerung
in Höhe von neun Prozent
rückwirkend zum 1. Januar 2025 und
eine Mitgliederkomponente bei der
Deutschen Funkturm GmbH (DFMG). Der
neue Tarifvertrag soll eine Laufzeit von
zwölf Monaten haben.
Positionen weit auseinander
Die ver.di-Verhandlungskommission hat
auf die gute Entwicklung in der Telekommunikationsbranche
verwiesen. Bei
der DFMG besteht weiterhin Aufhol -
bedarf, da die Verbraucherpreise stark
gestiegen sind seit den letzten Tarifabschlüssen.
Die Arbeitgeberin wiederum erklärte,
dass sie kein Verständnis für die Höhe der
Entgeltforderung habe. Im Mobilfunk
stünden schwierige Zeiten bevor und der
Ausbau stocke. Die geforderte Mitgliederkomponente
bewertete sie kritisch:
Die Investoren würden dies nicht gut -
heißen.
Wie es weitergeht
Für die zweite Verhandlungsrunde am
26. März 2025 (nach KOMM-Redaktionsschluss)
erwartete ver.di ein Angebot der
Arbeitgeberin.
RED
Aktuelle Informationen:
33www.dfmg.verdi.de
7 KOMM 01/2025
VER.DI
Joana Starck und Laurent Kuffert
»EINFACH MACHEN!«
Screenshot: YouTube
Auch in der IT-Branche sehen sich Arbeitnehmer*innen mit Repressionen
konfrontiert, die kreative und gemeinsame Formen des Widerstands
erfordern. Auf dem 38. Chaos Communication Congress (38C3) gaben
Joana Starck und Laurent Kuffert erste Impulse mit einem klaren Aufruf:
»Macht einfach!«
VON VANESSA WOBB
Was haben der Chaos Computer Club
und Gewerkschaften gemein? Beide
kämpfen mit unkonventionellen Methoden
für Veränderungen – sei es gegen
Überwachung oder gegen schlechte
Arbeitsbedingungen und für faire Tarifverträge.
»Uns verbindet, dass wir für
etwas einstehen wollen«, so Joana
Starck, Vorsitzende der ver.di Bundesfachbereichsjugend
A. Gemeinsam mit
Laurent Kuffert, ehrenamtlich in verschiedenen
ver.di-Gremien engagiert,
sprach sie sich auf dem ausverkauften
38C3 am 29. Dezember 2024 dafür aus,
Widerstand aktiv umzusetzen.
»Correctiv« deckt auf
Einen Grund dafür lieferte Laurent Kuffert
gleich zu Beginn. Um Betriebsräte zu
vermeiden, seien Unternehmen bereit,
hohe Summen zu investieren. So habe das
Potsdamer Hasso-Plattner-Institut laut
einer »Correctiv«-Recherche rund 195.000
Euro Anwaltskosten in Kauf genommen,
um die Bildung eines regulären Betriebsrats
zu vermeiden. Stattdessen installierte
man dort einen sogenannten Institutsrat.
Entsprechenden Pseudobetriebsräten,
wie Joana Starck und Laurent Kuffert sie
nennen, fehle es jedoch an den gesetzlich
zugeschriebenen Rechten.
Auch die Politik sehe das Vorgehen
kritisch. »Das Bundesarbeitsministerium
ist der Überzeugung, dass derartige Vertretungen
keine taugliche Alternative zu
Betriebsräten sind«, zitierte Laurent Kuffert
aus einem Statement gegenüber
»Correctiv«. Zudem sei es rechtswidrig,
auf diese Weise die Betriebsratsgründung
zu verhindern.
Aktionen brauchen Emotion
und Öffentlichkeit
Solche Praktiken führten die beiden Vertreter*innen
der Gewerkschaftsjugend
zum Kern ihres Vortrags und damit der
Frage: Was braucht eine Aktion, um effektiv
zu sein? Laut Joana Starck sei es
entscheidend, Emotionalität zu wecken.
»Das Gefühl von Zusammenhalt und Betroffenheit
kann Menschen dazu bringen,
sich stärker für etwas einzusetzen.«
Optimalerweise passten auch Ort und
Zeitpunkt der Aktion zusammen und es
ließen sich Verbündete finden.
Ganz zentral sei jedoch Aufmerksamkeit.
Dabei komme es nicht immer auf
Größe an: Neben Demonstrationen oder
Streiks könnten auch kleine, kreative Ansätze
zur Blockierung von Betriebsabläufen
wirksam sein – solange sie gewerkschaftlich
unterstützt werden. »Es muss
erkennbar sein, dass es eine gewerkschaftliche
Aktion ist.«
Nicht immer kuschelig
Die Botschaft stieß in Hamburg auf offene
Ohren. Aus dem Publikum hieß es
im Anschluss: »Es gibt keinen Grund,
nicht einer Gewerkschaft beizutreten.«
Gerade auch in der IT-Branche sei Engagement
notwendig – und zwar unabhängig
von der Unternehmensgröße: »Es
ist auch als Entwickler*in in kleinen Unternehmen
super wichtig, aktiv zu werden.
Immerhin bleibt es vielleicht nicht
immer kuschelig.«
Vanessa Wobb
Freie Journalistin
Foto: Advidera
8
VODAFONE
Hilfe für Gewaltbetroffene
Jede dritte Frau in Deutschland ist von Gewalt betroffen. Und sogar zwei
von drei Frauen haben sexuelle Belästigung erlebt. Dies ist das Ergebnis
einer Untersuchung der Europäischen Grundrechteagentur von 2014.
Zahlen, die betroffen machen und nur einen Schluss zulassen:
Wir alle kennen Frauen, denen Gewalt angetan wurde und wird.
VON SILKE LEUCKFELD
Sie sind Familienangehörige, Freundinnen,
Nachbarinnen und auch Kolleginnen.
In der Kriminalstatistik wurden
mehr als 180.000 Fälle von häuslicher Gewalt
gegen Frauen erfasst, die Dunkelziffer
ist nicht bekannt. Es wurden aber
auch 35.000 Männer als Opfer registriert.
Mehr als Schläge
Dabei bedeutet Gewalt nicht nur Schläge
und Tritte, sondern auch psychische Gewalt,
Stalking und Überwachung. Gerade
bei häuslicher Gewalt sind die verbrachten
Stunden am Arbeitsplatz die Zeit des
Tages, an denen Opfer dem Zugriff der
Täter entzogen sind. Während der Covid-
Pandemie und der damit verhängten
Lockdowns gingen Expert*innen von
vermehrter häuslicher Gewalt aus.
Gleichzeitig gingen die Anrufe bei Hilfseinrichtungen
zurück. Vermutet wird,
dass die Betroffenen kaum Gelegenheit
hatten, unbemerkt die Notfallnummern
zu kontaktieren.
Hilfe bei Vodafone
Arbeitsplätze können sowohl Tatort –
etwa durch Mobbing – als auch Schutzraum
sein. Und: In einer internationalen
Studie im Auftrag der Vodafone Group
aus dem Jahr 2021 berichten 94 Prozent
der Betroffenen, dass Gewalt die eigene
Arbeitsleistung negativ beeinträchtigt.
Gründe dafür sind die geringere Produktivität
und die häufigeren ungeplanten
Fehlzeiten der Gewaltopfer.
Doch bereits 2019 wurde eine erste
Studie vom Vodafone-Mutterkonzern
aus Großbritannien in Auftrag gegeben.
Diese sei der Anlass für umfassende Hilfsmaßnahmen
für betroffene Beschäftigte
gewesen, berichtet Erdmute Thalmann,
Diversity und Worklife Managerin bei Vodafone
Deutschland. Das Hilfsprogramm
ist umfangreich und soll in einer akuten
Notsituation zielgenau helfen: So werden
zehn zusätzliche freie Tage gewährt,
Foto: Digi ART/stock.adobe.com
beispielsweise für Termine bei Ämtern,
Ärzten oder für die Wohnungssuche.
Auch eine individuell terminierte Lohnauszahlung
ist möglich. Das ist vor allem
dann hilfreich, wenn dem Opfer die Kontrolle
über das eigene oder das geteilte
Konto genommen und so der Zugang zu
Geld verwehrt wird. Damit sich Betroffene
den Tätern entziehen können, kann
die Arbeitszeit flexibler gestaltet werden.
Wenn notwendig, kann auch der
Arbeitsort oder der Aufgabenbereich gewechselt
werden, ebenso die dienstliche
Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
Absolut vertraulich
»Es ist ein großer Vertrauensbeweis,
wenn sich Betroffene ihrem Arbeitgeber
offenbaren. Dieses Vertrauen wird bei
Vodafone durch absolute Vertraulichkeit
geschützt«, betont Erdmute Thalmann.
Lediglich einer Person in der Personalabteilung
und ihr sei der jeweilige Fall
bekannt. Beschäftigte könnten sich so sicher
sein, dass sie nicht zusätzlich noch
stigmatisiert werden. Erdmute Thalmann
betont außerdem, dass das Angebot für
alle Mitarbeitenden, Frauen wie Männer,
gilt. Auch wenn die Großzahl an Opfern
weiblich ist, sollte nicht ignoriert werden,
dass auch Männer Gewalt erfahren.
Das Programm wurde mit der Personalabteilung
und den Betriebsräten
abgestimmt und betriebsöffentlich eingeführt.
Zudem wurden Führungskräfte
geschult, damit sie Anzeichen bei Beschäftigten
erkennen, aber auch eventuell
Betroffene sensibel ansprechen und
konkrete Hilfe anbieten können. Im
Intranet sind zudem alle notwendigen
Informationen und Ansprechpersonen
wie Erdmute Thalmann oder die Betriebsärzt*innen
je Standort zu finden.
Lob auch vom Betriebsrat
»Bei den Betroffenen gibt es immer noch
eine große Scham. Das können wir verstehen,
wollen diese Scham aber auch
abbauen«, sagt Petra Molzberger, freigestellte
Betriebsrätin der Vodafone
West GmbH. »Es ist für uns als Betriebsräte
eine große Hilfestellung, dass für
diese Fälle genau geregelt ist, wie der Arbeitgeber
helfen kann und will. Das erleichtert
es auch uns zu helfen, wenn wir
von Betroffenen angesprochen werden.«
33https://kurzlinks.de/0r82
9 KOMM 01/2025
Jetzt online lesen
Wir wollen euch künftig aktueller und
ausführlicher informieren. Deshalb
haben wir im Januar KOMMon gestartet,
unser neues Angebot der KOMM-Redaktion
im Internet. In den vergangenen
Wochen haben wir etliche Artikel veröffentlicht.
Sie werden auf der Internetseite
33https://ikt.verdi.de veröffentlicht. Außerdem
informieren wir alle 14 Tage mit
einem Newsletter kurz und knapp über
unsere aktuellen Themen und alle zwei
Monate mit weiteren interessanten Infos
rund um die Branche und unsere Gewerkschaft.
Die folgenden Artikel wurden
online veröffentlicht und können
hier nur kurz angerissen werden. Dies ist
nur eine Auswahl – auf unserer Internetseite
findet ihr weitere Artikel.
Jetzt zum Newsletter anmelden:
33https://meine.verdi.de
33https://ikt.verdi.de
Reden wir über Geld
Frauen verdienten im Jahr 2024 durchschnittlich
pro Stunde 16 Prozent weniger
als Männer. Im Vorjahr lag der unbereinigte
Gender Pay Gap 2023 noch bei
18 Prozent. Und es geht ein Riss durch
Deutschland: In Ostdeutschland lag der
unbereinigte Gender Pay Gap bei fünf
Prozent, in Westdeutschland dagegen
bei 17 Prozent. In Zahlen ausgedrückt bekamen
Frauen einen Bruttostundenverdienst
in Höhe von 22,24 Euro, Männer
26,34 Euro. Das macht eine Differenz von
4,10 Euro brutto pro Stunde, die nicht
nur am Monatsende im Geldbeutel fehlen,
sondern sich auch bei der späteren
Rente niederschlagen. Eine Berechnung
im Auftrag der DGB-Frauen verdeutlicht
die prekären Folgen: Über die Hälfte der
erwerbstätigen Frauen (53 Prozent) kann
mit ihrem eigenen Einkommen ihre Existenz
nicht über den gesamten Lebensverlauf
absichern.
Ausführlich: 33https://kurzlinks.de/95k0
Gewalt gegen Frauen
ist Alltag
Frauen leben gefährlich – dieses bittere
Fazit kann aus der Kriminalstatistik 2023
gezogen werden. Tötungsdelikte, Mor -
de, häusliche Gewalt, Körperverletzung,
Stalking und zahlreiche weitere Delikte
fassen in nackten Zahlen die Lebensrealität
vieler Frauen und Mädchen in
Foto: Vadim Pastuh/stock.adobe.com
Deutschland zusammen. 360 Frauen wurden
im Jahr 2023 getötet, also fast jeden
Tag eine. Laut Bundeskriminalamt sind
mit 70,5 Prozent die weit überwiegende
Zahl der Opfer häuslicher Gewalt Frauen
und Mädchen. Die Zahl der weiblichen
Opfer stieg 2023 um 5,6 Prozent auf
180.715 an (2022: 171.076).
Von Gewalt betroffene Frauen und
ihre Kinder sollen mit dem neuen Gewalthilfegesetz
besser geschützt werden.
Doch in der Praxis hilft es wenig, wenn
gleichzeitig öffentliche Mittel für Frauenhäuser,
Prävention und Täterarbeit gestrichen
werden.
Ausführlich: 33https://kurzlinks.de/wg1w
Sie haben die Wahl
Die Idee hatte der Gesamtbetriebsrat: Ein
gerechteres Schichtplansystem sollte
nicht nur den Vorgaben des Unternehmens
entsprechen, sondern auch fairer,
flexibler und transparenter für die Beschäftigten
in den Servicecentern bei der
Foto: Serghei/stock.adobe.com
Foto: Dirk Baumbach, Köln
Foto: BBGK
Deutschen Telekom Service GmbH (DTS)
sein. Schließlich wurde gemeinsam mit
der Arbeitgeberin ein Konzept entwickelt,
das sich in der Praxis bewährt hat
und als Beispiel für gute Betriebsratsarbeit
sogar ausgezeichnet wurde. Der
Gesamtbetriebsrat der DTS hat mit dem
System die Vereinbarkeit von Familie, privaten
Interessen und Beruf nicht nur verbessert,
sondern zeitlich gebundene
Hobbys und Ehrenämter überhaupt erst
ermöglicht. Und auch die Zufriedenheit
in den Belegschaften ist erheblich gestiegen.
Beschwerden beim Betriebsrat über
die Schichtplanung sind jetzt eine absolute
Ausnahme.
Ausführlich: 33https://kurzlinks.de/3t0k
Fachkräftemangel
verstärkt Druck
Erst im Dezember 2024
hatte der Arbeitgeberverband
Bitkom eine Studie
zum Fachkräftemangel in ITund
TK-Berufen veröffentlicht.
Seine Warnung: Bis
zum Jahr 2040 würden danach statt der
von ihm für 2023 errechneten 149.000
dann 663.000 IT-Fachkräfte fehlen.
Bei der Betrachtung des Fachkräftemangels
stehen die Auswirkungen auf
die Wirtschaft, aber selten diejenigen,
die den Personalengpass auffangen müssen,
im Fokus. Können in einem Betrieb
Stellen nicht besetzt werden, bedeutet
dies meist nicht, dass die Arbeit liegen
bleibt. Häufig müssen die bereits dort tätigen
Beschäftigten diese Lücken füllen –
zusätzlich zu ihren eigentlichen Aufgaben.
Doch was bedeutet diese Mehrbelastung,
vor allem wenn sie über einen
langen Zeitraum anhält, für die Betroffenen?
Diese Frage hat der DGB-Index Gute
Arbeit 2024 analysiert.
Ausführlich: 33https://kurzlinks.de/2ovm
10
BEAMT*INNEN TELEKOM
Altersteilzeit:
LETZTE CHANCE
Die Frist läuft: Nur noch bis zum Jahresende 2025 kann eine Altersteilzeit
beantragt werden. Alle Beamtinnen und Beamten bei der Deutschen
Telekom AG, die für sich eine Altersteilzeit in 2026 oder in den Jahren
danach erwägen, müssen noch in diesem Jahr handeln.
VON ANITA SCHÄTZLE
Die Telekom-Altersteilzeitverordnung
(Telekom-BATZV) ist nur um ein Jahr verlängert
worden. Verkündet wurde das im
Bundesgesetzblatt am 28. November
2024. Die Regelungen in der Telekom-
BATZV wurden an die Altersteilzeitregelungen
der anderen beiden Postnachfolgeunternehmen
angeglichen. Mit der
Angleichung erfolgte eine grundlegende
Systemänderung. Erstmalig ist der Antragszeitpunkt
entscheidend, nicht mehr
der Beginn der Altersteilzeit. Wer sich die
Option zur Inanspruchnahme von Altersteilzeit
ab 2026 oder für die nachfolgenden
Jahre offenhalten möchte, muss unbedingt
bis spätestens 31. Dezember
2025 einen Antrag gestellt haben.
Anträge ab Juli 2025
Ein Antrag auf Altersteilzeit muss nun
unabhängig davon, ob das Antragsalter
und ebenso der geplante Beginn der Altersteilzeit
erst in 2026 oder in den Jahren
danach liegen, gestellt werden. Der
Prozess für den Altersteilzeitbeginn ab
2026 und auch für die Folgejahre ist bei
der Deutschen Telekom AG in Arbeit. Voraussichtlich
ab Juli 2025 sollen Anträge
auf Altersteilzeit gestellt werden, teilte
die Deutsche Telekom AG mit. Detaillierte
Informationen sollen ab Mai 2025
folgen.
Diejenigen, die ihre Altersteilzeit in
2026 beginnen wollen, können bereits
jetzt ihre Versorgungsinformation beantragen.
Ein Überblick über die zu erwartenden
Versorgungsbezüge hilft, sich mit
der Entscheidung zur Altersteilzeit endgültig
festlegen zu können.
Voraussetzungen
Nach wie vor beginnt die Altersteilzeit mit
dem vollendeten 55. Lebensjahr. Es gilt die
doppelte Freiwilligkeit, aber Ablehnungen
durch die Arbeitgeberin sind kaum
mehr begründbar. Die Altersteilzeit muss
vor dem 1. Januar 2026 beantragt werden,
und sie muss sich über die gesamte
Zeit bis zum Ruhestand erstrecken. Konkret
heißt das, die Altersteilzeit endet mit
der Zurruhesetzung gemäß der individuellen
Regelaltersgrenze oder der individuell
gewählten Antragsaltersgrenze
(§ 51 ff. des Bundesbeamtengesetzes).
Antrag ohne Risiko
Ist der Antrag abgesandt, folgen in der
Regel nur noch die formale Prüfung der
betrieblichen Machbarkeit sowie die
dienstrechtliche Prüfung zu den Voraussetzungen
der Altersteilzeit durch die
DTSE-CSS. Von dort erfolgt dann postalisch
der Bescheid (Genehmigung oder
Ablehnung). Ist die Altersteilzeit genehmigt,
kann der Antrag nur so lange geändert
oder zurückgezogen werden, soweit
die Genehmigung des Antrages
noch nicht erfolgt ist (rund sechs Wochen
vor Beginn der Altersteilzeit). Das gilt
auch für den Fall, dass der Engagierte Ruhestand
verlängert werden sollte. Aktuell
ist mehr als unklar, ob und, wenn ja,
wann, die Verlängerung des Engagierten
Ruhestands erfolgen wird.
ver.di-Einsatz für Mitglieder
Nachdem die Kommunikation der Arbeitgeberin
im Personalportal zunächst
unzureichend war, hat die Deutsche
Telekom nach Kritik von ver.di und der
Betriebsräte das Personalportal mit weiteren
Informationen ergänzt. ver.di
empfiehlt, sich auch bei einem Beginn
der Altersteilzeit ab 2027 oder in den
Folgejahren frühzeitig über die persönliche
Situation zu informieren. ver.di-
Mitglieder können sich bei ihrer ver.di
beraten lassen. Wichtig: Nur ein Antrag
auf Altersteilzeit noch im Jahr 2025 sichert
eine Inanspruchnahme – ob in
2026 oder in den Folgejahren!
Anita Schätzle
Gewerkschafts -
sekretärin i.R.
Foto: Manfred Geneschen Foto: HBS/stock.adobe.com
11 KOMM 01/2025
BEAMTENVERSORGUNG
Versorgungsbescheide in Gefahr
Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
hebt bestandskräftige Versorgungsbescheide auf und setzt sie neu fest –
und das zum materiellen Nachteil der Betroffenen. Aus ver.di-Sicht ist
dieses eigenmächtige Vorgehen empörend und nicht hinnehmbar.
1980 endete, die Ausbildungszeit als ruhegehaltfähige
Dienstzeit anzuerkennen
ist. Dies gilt auch für Dienstzeiten vor
dem 17. Lebensjahr.
Aus ver.di-Sicht gibt es mehrere Optionen:
Der Antrag ist gestellt, aber es
kam noch kein Bescheid; dann wäre die
Antwort der BAnst PT abzuwarten. Ist
auf den Antrag ein negativer Bescheid
erfolgt, dann muss unbedingt Widerspruch
eingelegt werden. Sollte auf
einen eingelegten Widerspruch ein negativer
Bescheid erfolgen, muss innerhalb
eines Monats Klage beim zuständigen
Verwaltungsgericht erhoben werden.
ver.di unterstützt dabei ihre Mitglieder.
Anlass sind die bei der Bundesanstalt für
Post und Telekommunikation Deutsche
Bundespost (BAnst PT) aufgrund neuerer
Rechtsprechung eingegangenen Anträge
auf Anerkennung ruhegehaltfähiger
Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr von
Beamt*innen mit einer Fernmeldehandwerker-Ausbildung.
Überraschend behauptet
die BAnst PT, dass mit den Worten
»es gelten die laufbahnrechtlichen
Voraussetzungen zur Zeit der Ableistung
der Ausbildung« das Ende der Ausbildung
gemeint sei. Somit erkennt sie
weder die Zeit der Fernmeldehandwerker-Ausbildung
noch Vordienstzeiten vor
dem 17. Lebensjahr als ruhegehaltfähige
Dienstzeit an. Im Gegenteil: Ein bestehender
Versorgungsbezug wird ab -
erkannt mit der Folge, dass die Antragsteller*innen
und Hinterbliebene nun
weniger Pension erhalten statt mehr.
Rechtsmittel einlegen
Die BAnst PT beharrt auf ihrer neuen
Rechtsauslegung zur versorgungsrechtlichen
Anerkennung von Ausbildungszeiten
bei Fernmeldehandwerkern, deren
Ausbildung vor 1980 begann und die
nach 1980 endete. Dieser Umstand und
gleichzeitig das Vorgehen, bestehende
Versorgungsbescheide aufzuheben und
nachteilig neu festzusetzen, sind keinesfalls
hinnehmbar. Betroffenen Mitgliedern
rät ver.di, unbedingt Widerspruch
einzulegen.
AS
Ansprüche sichern
Betroffen sind ehemalige Fernmeldehandwerker
(FHandw) der Ausbildungsjahrgänge
1977, 1978 und 1979
und ebenso deren Hinterbliebene. Sie
haben eine nach Laufbahnrecht vorgeschriebene
Ausbildung absolviert,
deren Zeit versorgungsrechtlich zählt.
ver.di verweist auf geltendes Recht, wonach
unabhängig davon, ob die Fernmeldehandwerker-Ausbildung
vor oder nach
Beschäftigte vom Fernmeldeamt Essen verlegen 1988 Kabel.
Foto: Werner Bachmeier
Zurruhesetzungsverfahren – Dokumentationspflicht
Das Verfahren für Zurruhesetzungen
der bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten
Beamt*innen ist in einem
Leitfaden beschrieben. Führungskräfte
haben mit der modifizierten Fassung,
Stand Dezember 2024, künftig eine
Dokumentationspflicht.
Die Deutsche Telekom AG kann
qua Be fugnissen unter anderem als
oberste Dienstvorgesetzte und oberste
Vorgesetzte der bei ihr beschäftigten
Beamt*innen eine ärztliche Untersuchung
veranlassen, wenn Zweifel an
der Dienstfähigkeit bestehen. Leisten
Beamt*innen infolge einer Erkrankung
innerhalb von sechs Monaten mehr
als drei Monate keinen Dienst, ist ihre
Dienstfähigkeit zu überprüfen (§ 44
Absatz 1 Satz 2 BBG).
Der Grundsatz »Rehabilitation vor
Versorgung« gilt dabei nach wie vor.
Das Betriebliche Wiedereingliede rungs -
management nach § 167 SGB IX ist
kein zwingender Bestandteil des Verfahrens
zur Dienstunfähigkeit.
Wird das Verfahren zur Überprüfung
der Dienstfähigkeit gestartet, dokumentiert
die zuständige Führungskraft
in einem Formblatt die Gründe
für die Einleitung einer ärztlichen Untersuchung.
Darin kann sie auch Hinweise
angeben, die Zweifel an der
Dienstfähigkeit entlasten können. Andererseits
kann die Führungskraft bei
konkreten Informationen direkt die
Überprüfung der Dienstfähigkeit anregen,
auch ohne Krankentage. Sind
schwerbehinderte Beamt*innen betroffen,
muss die Schwerbehindertenvertretung
(§ 178 Absatz 2 SGB IX) unverzüglich
und umfassend informiert
werden, auch ohne Antrag des/der betroffenen
Beamt*in. ver.di empfiehlt,
sich gegebenenfalls frühzeitig Beratung
einzuholen.
AS
12
ERHOLUNGSWERK
Sozialer Einsatz beim ErholungsWerk
Ein Jahr im Wege des Bundesfreiwilligendienstes beim ErholungsWerk
Post Postbank Telekom e.V. arbeiten: ein Angebot, das sicherlich für
etliche Beamtinnen und Beamte, die im letzten Jahr in den Engagierten
Ruhestand gingen und noch eine notwendige ehrenamtliche
Beschäftigung als Voraussetzung für einen abschlagsfreien
Engagierten Ruhestand suchen, attraktiv sein kann.
Eine gute und sinnvolle Einsatzmöglichkeit
ermöglicht eine Bundesfreiwilligendienststelle
beim ErholungsWerk. Das
ErholungsWerk bietet in seinen zahlreichen
Ferienanlagen seit einigen Jahren
verschiedene ehrenamtliche Einsatzmöglichkeiten
für Beamt*innen im Rahmen
des Engagierten Ruhestandes an. In Zusammenarbeit
mit den Postnachfolgeunternehmen
und den Sozialpartnern wird
eine hochwertige Dienstleistungsqualität
für die Gäste angeboten.
Beamt*innen bei der Deutsche Telekom
AG hatten bis Ende 2024 die Möglichkeit,
unter bestimmten Voraussetzungen
bereits mit Vollendung des 55. Lebensjahres
in den Ruhestand zu gehen.
Neben einem gesetzlich geforderten ehrenamtlichen
Einsatz von mindestens
1000 Stunden innerhalb von drei Jahren
nach der Zurruhesetzung kann ebenso
ein zwölfmonatiger Bundesfreiwilligendienst
(BFD) abgeleistet werden.
Engagierter Ruhestand
Interessierte Beam t*in nen im Engagierten
Ruhestand können sich aktuell um
eine BFD-Stelle in Vollzeit beim ErholungsWerk
bewerben. Die BFD-Stellen
sind unter anderem mit Taschengeld,
Foto: Dominik Ultes/stock.adobe.com
Verpflegungszuschuss und kostenloser
Unterkunft verbunden. Der BFD kann in
Voll- oder Teilzeittätigkeit geleistet werden,
jeweils vom 1. Oktober bis 30. September
des folgenden Jahres. AS
Ansprechpartner beim ErholungsWerk:
Matthias Kern, Personalmanagement
Telefon: 0711 - 974 41 35 60
E-Mail: Bewerbung@ErholungsWerk.de
Downloadlink Flyer:
33https://kurzlinks.de/6h32
Restplätze für den
Sommerurlaub sichern
Für den Sommerurlaub sind noch
Restplätze für Juni bis September
2025 in den Ferienanlagen des
ErholungsWerks Post Postbank
Telekom e.V. verfügbar.
Die Ferienanlagen sind besonders
kinderfreundlich, ein Großteil der
benötigten Kinderausstattung ist vor
Ort kostenlos entleihbar. Dazu zählen
Babybettchen, Kinder-Hochstuhl
und Bettgitter. Den benötigten Bedarf
bitte bei der Buchung angeben.
Während der Sommerferien wird
zudem in nahezu allen Ferienanlagen
für die jungen Gäste ein abwechslungsreiches
Animations -
programm angeboten.
Zur Buchung:
https://kurzlinks.de/350h
Unterstützung vom ver.di Sozialverein
Der ver.di Sozialverein e.V. unterstützt
mit einem Zuschuss aktive oder ehemalige
Beschäftigte der Deutschen Telekom
AG, die Mitglied in ver.di sind, wenn sie
beim ErholungsWerk einen Erholungsurlaub
buchen. Voraussetzung zur Zahlung
eines Zuschusses ist die Hilfsbedürftigkeit
der Antragstellenden.
Die Beantragung muss in Zusammenhang
mit der Buchung eines Erholungsurlaubs
beim Kooperationspartner ErholungsWerk
erfolgen. Der hierfür erforderliche
Antrag steht im Ferienkatalog des
ErholungsWerks zur Verfügung und kann
auch im Internet unter der Adresse www.
erholungswerk.de abgerufen werden.
Beispielrechnung
Der Zuschuss für eine Familie mit zwei
Kindern beträgt für einen zweiwöchigen
Erholungsurlaub 390 Euro, sofern ein Elternteil
bei der Deutschen Telekom AG
beschäftigt ist oder ehemals beschäftigt
war, eine Mitgliedschaft in ver.di hat und
die Voraussetzungen des § 53 Nr. 1 und 2
der AO erfüllt sind.
Da die Mittel begrenzt sind, besteht
kein Rechtsanspruch. Im Entscheidungsfall
wird der Erholungsurlaub von Familien
mit Kindern gegenüber Einzelreisen
oder Reisen von Familien ohne Kinder
bevorzugt. Für Gruppenreisen ist kein
Zuschuss vorgesehen. Der Zuschuss wird
mit dem Reisepreis verrechnet. Derzeit
stellt der ver.di Sozialverein e.V. dem
ErholungsWerk jährlich 120.000 Euro zur
Verfügung.
Rechenbeispiel für die Einkommensgrenze:
33https://kurzlinks.de/277u
Ausführliche Informationen:
33www.verdi-sozialverein.de