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beck-aktuell - DAS MAGAZIN 01/25

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Kundenmagazin des Verlages C.H.BECK | Erscheint dreimal im Jahr | N o 01.25

DAS MAGAZIN

Klimarecht in der Praxis

Wie Städte und Gemeinden den Wandel gestalten

Floriographie

Sag es durch die Blume

Large Language Models

Die Zukunft der Rechtsberatung

Innovativ arbeiten

mit Chat-Books


impressum

Redaktion:

beck-aktuell – DAS MAGAZIN

Wilhelmstraße 9

80801 München

Tel. +49 89 38189-266

Fax +49 89 38189-480

Mail: beckextra@beck.de

Mathias Bruchmann (v.i.S.d.P.)

Kathrin Moosmang (Text)

Benjamin Zirnbauer (Art Direktion/Layout)

Stefan Grieb (Produktion)

Verlag:

Verlag C.H.BECK GmbH & Co. KG

Wilhelmstr. 9, 80801 München

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Fax +49 89 38189-402

www.beck.de

produktsicherheit.beck.de

Die Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG mit Sitz

in München, Amtsgericht München HRA 48045,

wird vertreten durch die C.H.Beck Verwaltungs

GmbH mit Sitz in München, Amtsgericht München

HRB 254521, Geschäftsführer: Dr. Klaus Weber,

Dr. Jonathan Beck, Dr. Christian Kopp, Dr. Thomas

Aichberger, Dr. Maximilian Schenk, Kilian Steiner.

Illustrationen | Fotocollagen:

Titelseite: MirageC / Getty,

Seite 6: mspoint / Getty,

Seite 18: Visual Generation / Getty.

Druck:

Mayr Miesbach GmbH

Am Windfeld 15

83714 Miesbach

www.blauer-engel.de/uz195

· ressourcenschonend und

umweltfreundlich hergestellt

· emissionsarm gedruckt

· überwiegend aus Altpapier XW1

Dieses Druckerzeugnis ist mit dem Blauen Engel ausgezeichnet.


editorial

Zu

Beginn

Angesichts der zahlreichen globalen

Herausforderungen ist

der Klimawandel etwas aus

dem Blick geraten. In der Titelgeschichte

greifen wir das

Thema gezielt auf, mit einem besonderen

Fokus auf Städte und Gemeinden. Diese

sind zum einen Betroffene zum anderen

aber auch Treiber des Klimawandels. Welche

rechtlichen Möglichkeiten sowie Verpflichtungen

haben Städte und Gemeinden beim

Klimaschutz? Das besprechen wir mit unseren

Interviewgästen Prof. Dr. Sabine Schlacke

und Dr. Jörg Wagner.

In der vergangenen Ausgabe hatten wir

Ihnen das erste Chat-Book FRAG DEN

GRÜNEBERG vorgestellt. Inzwischen sind

drei weitere Standardwerke in dieser interaktiven

Produktform erhältlich. Welche

das sind und wie Sie die KI-Anwendungen

»suchen«, »fragen« und »einen Dialog führen«

am besten nutzen, erfahren Sie in der

Rubrik »C.H.BECK im Web«.

Digital geht es diesmal auch in unserem

Ratgeberbereich zu. Hier teilen die Herausgeber

des Handbuchs »Die Zukunft der

Rechtsberatung«, Dr. Daniel Halft und Dr.

Alexander Steinbrecher, ihre Visionen mit

Ihnen, in welchen Bereichen der Rechtsberatung

und Justiz Künstliche Intelligenz

Einzug halten könnte, um Juristinnen und

Juristen den Arbeitsalltag zu erleichtern.

Mathias Bruchmann

Leiter Presse und Lizenzen

Recht | Steuern | Wirtschaft


4


inhalt

10

titel

Klimarecht in der Praxis

Wie Städte und Gemeinden den Wandel gestalten

06 schlau durch den alltag

Sag es durch

die Blume

08 kurzinterview

Entweder | Oder

Fragen an

Michael Eckert

09 recht aktuell

Aktuelles aus

Gesetzgebung

und Justiz

16 C.H.BECK im web

Frag doch

das Chat-Book

22 autoren bei der arbeit

Prof. Dr. Michael

Arnold am

Schreibtisch

18 ratgeber

KI und die

Zukunft der

Rechtsberatung

23 vermischtes

In der Ruhe

liegt der Wahnsinn

Gewinnspiel

20 neues aus dem verlag

BTJ 2025

FRAG DEN SCHMIDT

live

Zeitschrift RInPrax

Zeitschrift RRa

5


SAG ES DURCH DIE

B L U M E

6


schlau durch den alltag

Haben Sie schon mal den Begriff Floriographie gehört? Dabei handelt es sich nicht um botanische

Zeichnungen, sondern um die »Sprache der Blumen«. Ein bunter Strauß ist schnell verschenkt

und wird gerade im geschäftlichen Umfeld gerne als Präsent zu besonderen Anlässen gewählt.

Wer sich dabei nur Gedanken über den Preis, die Größe des Gebindes und vielleicht noch die

Farbe macht, unterschätzt die Aussagekraft, die ein Strauß Blumen haben kann. Die beck-aktuell

Redaktion ist deshalb für Sie in die Welt der Blüten und blumigen Botschaften eingetaucht.

Bereits im osmanischen Reich gab es

»Selâm«, eine geheime Sprache vor allem

zur Kommunikation zwischen Männern

und Frauen, die sich der Symbolik von

Blumen aber auch anderer Elemente

wie Pflanzen, Früchte und sogar Stoffmuster

bediente. Über Reiseberichte

verbreitete sich die Faszination für die

Blumensymbolik. Eine ihrer Hochphasen

hatte die Floriographie im viktorianischen

England. In dieser eher prüden

Gesellschaft wurde sie zu einem beliebten

Mittel, auf subtile Art Gefühle auszudrücken,

die auszusprechen sich nicht

schickte.

Doch auch in anderen Regionen und

Kulturen ist die Symbolik der Blumen

tief verwurzelt. So steht der Lotus im

Buddhismus seit Jahrtausenden für Reinheit

und Erleuchtung und verkörpert

mitunter Buddha selbst.

Am weltweit bekanntesten ist wohl die

rote Rose als Sinnbild für Liebe und Romantik.

Dominiert sie einen Strauß, hat

das eine Aussagekraft, die nahezu jedem

bewusst ist und je nach Anlass als Geschenk

eher deplatziert wirkt. Als Dekoration

hingegen kann sie in Verbindung

mit anderen Elementen eine wunderbare

Wirkung entfalten und einer Veranstaltung

Eleganz verleihen. Gelbe Rosen

stehen für Freundschaft, haben aber

auch eine traditionelle, eher konträre

Bedeutung: Eifersucht und Neid.

Das strahlende Gelb der Sonnenblume

sendete ursprünglich eine Mahnung.

Wer die hochwachsenden Blumen erhielt,

war dem Sender zu stolz und anspruchsvoll.

Heute wird sie allgemein

als Synonym für Sommer, Freude und

Fröhlichkeit betrachtet und ist somit

eine beliebte Komponente in Sommersträußen

mit einer schönen, positiven

Aussage: Ich mag dich.

Ebenfalls ein recht unverfängliches Geschenk

sind Gerbera. Diese Blumen

stehen für Freundschaft und Aufrichtigkeit.

Sie sagen dem Empfänger: Durch

dich wird alles schöner. Da es sie in

vielen Farben gibt, sind sie oft Hauptbestandteil

ganzer Sträuße. Doch wie bei

jeder Sorte haben auch hier die einzelnen

Farben noch einmal eigene Bedeutungen.

Fast alle roten Blumen stehen

für Liebe und Leidenschaft, so auch die

rote Gerbera. In Orange soll sie dem Beschenkten

Kraft und Mut spenden.

Auch Tulpen senden je nach Farbe

unterschiedliche Botschaften. Grundsätzlich

gilt hier: je dunkler der Farbton,

desto tiefer und leidenschaftlicher die

Gefühle. Am anderen Rand des Spektrums

symbolisiert eine weiße Tulpe Verschlossenheit.

Wer sich dagegen eine weiße

Nelke ins Knopfloch steckt, zeigt sich

sehr offen. Sie steht für: Ich bin noch zu

haben. Wenn die Liebe bereits entbrannt

ist, verschenkt man rote Nelken. Gelbe

Nelken dagegen kommen einem Korb

gleich, denn sie stehen für Verachtung.

Möchte man Wertschätzung ausdrücken,

eignen sich Orchideen dafür hervorragend.

Sie verleihen einem Strauß Raffinesse

und verbreiten eine Aura von

Luxus. Ihre exotische Schönheit steht

für Bewunderung und Stärke. Ebenfalls

sehr repräsentativ ist die Calla. Dank

ihrer ausgefallenen Blütenform, die an

einen Kelch erinnert, verbanden schon

die alten Griechen und Römer sie mit

Festen und Feiern. Auch sie ist in verschiedenen

Farben erhältlich, steht für

Unvergänglichkeit, Reinheit, Schönheit,

Faszination und Sympathie.

Verschenkt man Blumen an ausländische

Geschäftspartner, kann es angesichts regionaler

und kultureller Unterschiede

durchaus sinnvoll sein, sich beim Floristen

beraten zu lassen. Weiße Blüten etwa

werden in sehr vielen Ländern mit Trauer

verbunden. In englischsprachigen Ländern

ist roter Mohn das Symbol des Gedenkens

an die Gefallenen der Weltkriege.

Blumen und ihre Bedeutungen unterliegen

Moden und dem Wandel der Zeit. Weiße

Lilien sind sehr symbolträchtig, nicht

nur, aber vor allem auch in der christlichen

Ikonographie. Im deutschsprachigen

Raum hatten sie lange den Ruf

als »Beerdigungsblume«. Jedoch werden

sie mittlerweile zunehmend wieder

mit ihrer älteren Symbolik für Reinheit,

Klarheit und Schönheit verbunden.

Schließlich gilt: Der symbolträchtigste

Strauß kann seine Bedeutung nicht entfalten,

wenn er lieblos überbracht wird

oder nach kürzester Zeit verwelkt. Achten

Sie deshalb auf frische Blumen. Wer auch

in dieser Hinsicht ein Zeichen setzen

will, kann zudem auf eine Herkunft aus

nachhaltigem Anbau achten sowie saisonale

Sorten mit möglichst regionaler

Herkunft wählen.

7


kurzinterview

© Foto: privat

Entweder | Oder

Fragen an Michael Eckert

Michael Eckert liebt alte Autos und Recht.

Für C.H.BECK ist er Schriftleiter der Rubriken

Arbeits- und Wirtschaftsrecht in der Zeitschrift BC

(Bilanzierung, Rechnungswesen und Controlling).

In der Fachzeitschrift DStR verfasst er regelmäßig

den Report zu »Blick ins Arbeitsrecht«.

Ihm gehört die vermutlich einzige Anwaltskanzlei mit Oldtimer-

Werkstatt in Deutschland: Michael Eckert ist Rechtsanwalt und

leidenschaftlicher Oldtimerliebhaber. Beides hat er miteinander

verbunden. Mittlerweile berät und vertritt er Mandantinnen und

Mandanten seit mehr als 20 Jahren neben dem Arbeits- und

Wirtschaftsrecht auch im Oldtimerrecht. Passend zum Beginn der

Oldtimersaison sprachen wir mit dem Heidelberger Rechtsanwalt.

Herr Eckert, was ist für Sie das Besondere

an einem Oldtimer?

Erinnerungen an Kindheit und Jugend,

wunderschöne Formen, Technik

die im Wesentlichen aus Mechanik besteht,

und die ich verstehe und reparieren

kann (Arbeiten mit den Händen),

Luxus vergangener Tage, überwiegend

sehr nette Menschen mit dem gleichen

Hobby u.v.m.

Welche Rechtsbereiche zählen Sie zum

Oldtimerrecht?

Das ist erstaunlich vielfältig: Im Vordergrund

stehen oft Gewährleistungsfragen

im Kauf- und Werkvertragsrecht.

Leider nehmen rechtliche Probleme

rund um gefälschte und/oder gestohlene

Oldtimer immer mehr zu. Hinzu

kommen Vertragsgestaltungen, streitige

Gutachten, Unfälle mit Oldtimern, Versicherungsrecht,

steuerliche Fragen,

Nachbarschaftsrecht, Abfallrecht, Schlichtung

bei Streit in Vereinen, Seminare

wie der Deutsche Oldtimerrechtstag usw.

Das Besondere ist die Kombination von

Recht und Technik. Ich kann mich mit

(Gerichts-)Gutachtern auf Augenhöhe

unterhalten. Das macht Spaß und hilft!

Was ist der Vorteil einer eigenen Oldtimer-

Kanzlei-Werkstatt?

Hier können Sachverständige in den

von uns rechtlich bearbeiteten Fällen

Gutachten erstatten. Ich kann als Prüfer

der Internationalen Oldtimerorganisation

FIVA Fahrzeuge zur Ausstellung eines

Fahrzeugpasses unter die Lupe nehmen.

Man kann Mandantengespräche in passender

Umgebung führen und vierrädrige

Patienten in Augenschein nehmen. Und

vor allem kann ich meinem Hobby nachgehen:

selbst schrauben. Das ist keine

kommerzielle Werkstatt.

Jetzt zu unserem vergnüglichen Interviewteil

»Entweder – Oder« …

Fahrer oder Beifahrer?

Fahrer natürlich!

Anzug oder Blaumann?

Beides sehr spannend, kann mich

nicht entscheiden

Winter oder Sommer?

Sommer

Lesen oder Schreiben?

Wer schreibt bleibt!

Skandinavien oder Mittelmeer?

Oldtimer, Motorrad, Essen, Trinken,

Wärme: Mittelmeer

Abenteuer oder Entspannung?

Angesichts aktuell erheblicher Fallzahlen

vor allem im Arbeitsrecht: zur

Zeit Entspannung, aber Oldtimer fahren

ist immer ein kleines Abenteuer.

8


recht aktuell

Aktuelles

aus Gesetzgebung und Justiz

Worte

zum Sonntag

Der Sonntag ist nach Art. 140 GG

iVm Art. 139 WRV neben den staatlich

anerkannten Feiertagen als Tag

der Arbeitsruhe und der seelischen

Erhebung gesetzlich geschützt. Deshalb

sind auch die Ladenöffnungszeiten

am »Tag des Herrn« besonders

reguliert – und immer wieder Streitpunkt

vor Gericht. Der BGH musste

kürzlich die Frage entscheiden, ob ein

Gartenmarkt, der sonntags Blumen und

Pflanzen verkaufen darf, auch Weihnachtsdekoration

anbieten kann. Der

I. Zivilsenat bejahte dies. Er begründete

dies damit, dass es sich bei

Zimtstangen, künstlichen Tannenzweigen

und Glaskugeln lediglich um

kleinteilige Accessoires handele, welche

das Kernsortiment ergänzen sollten.

Sogenannte Randsortimente, denen

in Umfang und Gewichtigkeit ein

deutlich untergeordneter Charakter

zugesprochen wird, sind nach dem

einschlägigen nordrhein-westfälischen

Ladenöffnungsgesetz von der Verkaufserlaubnis

an Sonn- und Feiertagen miterfasst

(Az. I ZR 38/24).

Für unzulässig hält der BGH hingegen

den Lieferservice einer Apotheke an

Sonntagen. In dem Fall konnten die

Kunden per App ihre Bestellungen

aufgeben und bekamen sie noch am

selben Tag ausgeliefert. Die Arznei-

Pakete wurden dabei in dem geschlossenen

Ladengeschäft versandbereit

gemacht. Der I. Zivilsenat sah

darin einen Verstoß gegen die im

Ladenöffnungsgesetz NRW normierte

Schließungsanordnung der Apothekerkammer,

die regelt, welche Apotheken

im Wechsel sonntags geschlossen

bleiben müssen. Dass die Verkaufsfläche

für den Publikumsverkehr

tatsächlich nicht geöffnet war, ändere

daran nichts. Weil die Medikamente

in dem Geschäft verpackt wurden,

seien die Räumlichkeiten als Verkaufsstelle

genutzt worden. Insofern

seien die Apotheken wettbewerbsrechtlich

beeinträchtigt, die an Sonntagen

von der Apothekerkammer zum

Notdienst verpflichtet werden (Az. I

ZR 20/24).

»Automatenkioske« dürfen sonntags

geöffnet haben. Das OVG Münster und

das VG Schleswig haben jeweils in

vorläufigen Rechtsschutzverfahren

entschieden, dass diese schon nicht

unter die einschlägigen Ladenöffnungsgesetze

der beiden Bundesländer

fallen. Für einzelne Warenautomaten

sei das anerkannt, so die

beiden Gerichte. Wenn mehrere Automaten

davon in einem Raum stünden,

rechtfertige das keine andere Bewertung,

heißt es unisono in den

Beschlüssen (Az. 4 B 976/24 und 7 B

20/25). Die Richter in Münster wiesen

darauf hin, dass Warenautomaten im

früheren LadSchlG einer besonderen

Regelung unterworfen waren, die

das BVerfG teilweise für mit Art. 12

GG unvereinbar erklärt hatte. Eine

zwischenzeitlich in Kraft befindliche

Vorschrift, wonach Warenautomaten

an allen Tagen »rund um die Uhr« benutzbar

sein dürfen, sei ohne inhaltliche

Änderungsabsicht als überflüssige

Regelung aufgehoben worden.

9


KLIMA-

RECHT

IN DER

PRAXIS

Wie Städte und

Gemeinden den

Wandel gestalten

© Foto: Laura Schirrmeister

Sabine Schlacke

ist Professorin für Öffentliches Recht, insbesondere

Verwaltungs- und Umweltrecht, sowie Direktorin

des Instituts für Energie-, Umwelt- und Seerecht

an der Universität Greifswald. Ihr Forschungsschwerpunkt

ist u.a. das internationale, europäische

und deutsche Klimaschutzrecht.

Jörg Wagner

ist Leiter der Unterabteilung

Stadtentwicklungspolitik im

Bundesministerium für Wohnen,

Stadtentwicklung und Bauwesen.

10

© Foto: privat


titel

ie Auswirkungen des Klimawandels sind in unseren Städten und Gemeinden immer

deutlicher spürbar. Starkregenereignisse und Hochwasser stellen die Kommunen vor eine immense

Herausforderung. Auch langanhaltende Hitze und Trockenheit führen zu gravierenden Folgewirkungen.

Dabei ist zu bedenken, dass Städte und Gemeinden nicht nur Betroffene der Klimawandelfolgen

sind, sondern auch maßgeblicher Treiber des Klimawandels. Über rechtliche Möglichkeiten

bzw. Verpflichtungen beim Klimaschutz in Städten und Gemeinden sprachen wir mit

Frau Prof. Dr. Sabine Schlacke und Herrn Dr. Jörg Wagner. Beide sind Herausgeber des Handbuchs

»Klimarecht für Städte und Gemeinden« in der neuen, bei C.H.BECK erscheinenden Reihe »Recht

der Städte und Gemeinden«.

Welche Herausforderungen stellt der Klimawandel für Städte und Gemeinden dar?

Schlacke: In Europa wurde 2024 der heißeste Sommer verzeichnet, gefolgt vom Sommer 2022. Wir erinnern uns auch noch

an die Dürre im Jahr 2018: Lokal musste das Wasser in Städten teilweise rationiert werden. Es kam zu Waldbränden. Zudem

kommt es nach mehr als zwei heißen Tagen mit Temperaturen über 30 Grad verstärkt zu Frühgeburten. Auch für alte Menschen

sind diese anhaltenden hohen Temperaturen im Sommer gefährlich.

Wagner: Zugleich waren kleinere Städte und Gemeinden in den vergangenen Jahren wiederholt von sintflutartigen Starkregen

betroffen. Wenn wir allein auf das vergangene Jahr zurückschauen, begann es mit der Hochwasserkatastrophe in Norddeutschland,

gefolgt vom Pfingsthochwasser im Saarland und Rheinland-Pfalz im Mai, Hochwasser in Bayern und Baden-

Württemberg im Juni sowie Hochwasser im September in Brandenburg. Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

sind daher nicht nur ein Thema für Umweltschützer. Es geht vielmehr um die Abwehr von Gefahren für Menschen, Tiere und

Pflanzen sowie um Gesundheitsschutz auf der kommunalen Ebene.

Inwiefern sind Städte und Gemeinden gleichzeitig Treiber des Klimawandels?

Wagner: Städte und Gemeinden verursachen 75 % der globalen Treibhausgase, in Städten wohnen derzeit 57 % der Weltbevölkerung,

2030 werden es 60 % sein. Schon deshalb sind Städte und Gemeinden auch in Deutschland maßgebliche Treiber

des Klimawandels. Unser städtisches System beruht bislang auf der Nutzung fossiler Energien. Das beginnt bei der Wärme für

Gebäude, geht über die Stromerzeugung bis hin zum Straßenverkehr. All das führt zu einem enormen fossilen Fußabdruck.

Ob die internationalen, europäischen und nationalen Klimaziele erreicht werden, hängt also maßgeblich davon ab, ob die

städtischen Systeme klimaneutral transformiert werden. Wegen der damit verbundenen hohen Kosten kommt der Umbau

zu treibhausgasneutralen Städten und Gemeinden nur sehr langsam voran. Hier wollen wir mit dem Handbuch Hilfestellung

geben.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Städte und Gemeinden, um Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen zu ergreifen?

Schlacke: Zwischen Klimaschutzmaßnahmen und Klimaanpassungsmaßnahmen ist zu unterscheiden. Rechtliche Vorgaben

für Klimaschutzmaßnahmen werden vorrangig von der Europäischen Union und dem Bund erlassen; hier haben kommunale

Maßnahmen allerdings eine wichtige flankierende Funktion. Denken Sie an die Einführung des Brennstoffemissionshandels

im Verkehrs- und Gebäudesektor, der schon jetzt bundesweit gilt und ab 2027 auch europaweit Geltung erlangt. Oder an das

Bundes-Klimaschutzgesetz, das von jeder Bundesregierung verlangt, ein Klimaschutzprogramm innerhalb eines Jahres nach

Beginn einer Legislaturperiode zu beschließen, um die Treibhausgasreduktionsziele bis 2030 in verschiedenen Sektoren zu

erreichen. Städte und Gemeinden können mit Maßnahmen an ihren eigenen Gebäuden, durch die Bereitstellung von Ladesäulen

für Elektroautos, Unterstützung des ÖPNV und die Errichtung von Mobilitätsstationen, die verschiedene Verkehrsmittel

nahtlos miteinander verknüpfen, diese Vorgaben durch aktiven Klimaschutz flankieren. In Bauleitplänen können sie

Flächenausweisungen für Windenergieanlagen und Solaranlagen oder für Quartierswärmepumpen vornehmen.

Bei der Klimaanpassung sind die Städte und Gemeinden dagegen unmittelbar in der Verantwortung. Die Deutsche Anpassungsstrategie

an den Klimawandel und das Bundes-Klimaanpassungsgesetz geben hier zwar Hinweise, das Ergreifen von

Maßnahmen und die konkrete Umsetzung liegen aber in den Händen der Städte und Gemeinden.

11


Was für Klimaschutz- und -Klimaanpassungsmaßnahmen können

das sein?

Wagner: Gegen Hitze wirken etwa das Anpflanzen von

Bäumen, das Anlegen kleiner Parks und Grünflächen,

aber auch die Bereitstellung von Wasserspendern und

kühlen Räumen. Hochwasserschutzmaßnahmen sind die

Schaffung von Versickerungs- und Retentionsflächen, von

Rückhaltebecken und Deichen. Hinter diesen Maßnahmen

stehen städtebauliche Leitbilder wie das der Neuen Leipzig-

Charta, der wassersensiblen Stadtentwicklung und der dreifachen

Innenentwicklung. Die konkreten Maßnahmen können

in Klimaanpassungskonzepten inhaltlich vorgedacht

und von der Bauleitplanung verbindlich gesichert werden.

Darüber hinaus spielt sicherlich auch die Raum- und Regionalplanung

eine wichtige Rolle?

Schlacke: Die Raum- und Regionalplanung kann die für

die Erzeugung von Anlagen für erneuerbare Energien benötigten

weiträumigen Flächen planerisch sichern, ebenso

die Trassen für überregionale Stromnetze. Sie kann auch

die multifunktionale Nutzung von Flächen für Wind- und

Solarenergieanlagen vorschreiben, um Flächen zu sparen.

Darüber hinaus kann sie auch Flächen zur Gewährleistung

eines natürlichen Klimaschutzes ausweisen: So ist es zum

Stopp von CO 2

-Emissionen und zur Erreichung von Zielen

für natürliche Kohlenstoffspeicher nach dem Klimaschutzgesetz

erforderlich, trockengelegte Moorstandorte wieder

zu vernässen, damit sie als Senken Kohlenstoff dauerhaft

speichern. Dies kann auch mit Maßnahmen zum Biodiversitätsschutz

und zur Vorsorge gegen Überflutungen,

etwa durch Ausweisung von Retentionsflächen, verknüpft

werden.

Wie steht es um die gesetzlichen Vorgaben im Gebäudebereich

oder auch beim Verkehr?

Wagner: Das Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz

zielen darauf ab, den Gebäudebereich in Deutschland

bis 2045 treibhausgasneutral zu beheizen. Für den

Gebäudebereich hat der Bundesgesetzgeber in der vorigen

Legislaturperiode das Gebäudeenergiegesetz überarbeitet,

welches europäisches Recht aufgreift. Ob die neue Bundesregierung

hieran nochmals Änderungen vornehmen will,

ist nach den Ankündigungen wohl anzunehmen. Parallel

hat der Bund die Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung

eingeführt, damit die Gebäudeeigentümer auf der Grundlage

der Wärmepläne entscheiden können, ob sie an eine

zentrale Wärmeleitung angeschlossen werden können oder

es künftig einer dezentralen Wärmepumpe bedarf. Über die

Bebauungsplanung werden die Wärmepläne verbindlich.

Schlacke: Für die kommunale Verkehrssteuerung können

Städte und Gemeinden kommunale Mobilitätskonzepte

entwickeln, die ebenfalls von der Bauleitplanung aufzugreifen

sind. Das Straßenverkehrsgesetz wurde ergänzt,

um den Kommunen mehr Möglichkeiten zu geben, städtebauliche

und klimaschützende Aspekte in die Stadt- und

Verkehrsplanung zu integrieren.

»Es geht vielmehr um die

Abwehr von Gefahren

für Menschen, Tiere und

Pflanzen.«

Dr. Jörg Wagner

Welche Bedeutung kommt beim kommunalen Klimaschutz dem

Vergabewesen zu?

Schlacke: Städte und Gemeinden beteiligen sich unmittelbar

am Wirtschaftsleben, indem sie etwa Stadtwerke und

Verkehrsbetriebe oder aber Krankenhäuser und IT-Zentren

betreiben. Im Rahmen der vielfältigen Auftragsvergaben

an private Dienstleister können sie ihrer Vorbildfunktion

dadurch gerecht werden, dass sie klimaschützende Gesichtspunkte

mit in ihre Vergabebewertungen einfließen

lassen und bereits im Vorfeld ihrer Vergabeentscheidungen

Aspekte des Klimaschutzes zu relevanten Vergabekriterien

machen.

Wie können Städte und Gemeinden mit ihren unmittelbaren

wirtschaftlichen Aktivitäten zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen

beitragen?

Wagner: Städte können selbst zu Erzeugern von erneuerbaren

Energien werden, indem sie sich an Windparks

auf ihrem Gemeindegebiet gesellschaftlich beteiligen oder

indem sie die Abwärme ihrer Müllverbrennungs- und

Kläranlagen oder ihrer IT-Zentren den lokalen Wärmenetzbetreibern

zur Verfügung stellen.

Sie deuteten eingangs bereits an: Die genannten Maßnahmen kosten

eine Menge Geld. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es

für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen?

Wagner: Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen

der Städte und Gemeinden werden von der überwiegenden

Anzahl der Länder bislang als freiwillige Aufgaben

angesehen. Diese Unterscheidung von den kommunalen

Pflichtaufgaben ist indes zentral für die Frage ihrer Finanzierung.

Nur freiwillige Aufgaben können von EU, Bund und

Ländern gefördert werden, Pflichtaufgaben sind hingegen

12


titel

über Zahlungen der Länder an die Kommunen zu finanzieren.

Einzelne Länder regeln den kommunalen Klimaschutz

dennoch mittlerweile als Pflichtaufgabe und sehen auch

entsprechende Zahlungen an die Kommunen vor. Damit ist

ein erster Anstoß gegeben, Klimaschutz und Anpassung an

den Klimawandel auf kommunaler Ebene flächendeckend

zu betreiben. Ebenso wurden die Wärmeplanung und die

Erstellung von Klimaanpassungskonzepten vom Bundesgesetzgeber

als Pflichtaufgaben der Länder ausgestaltet,

mit der Erwartung, dass diese Verpflichtungen nun an

die Kommunen weitergegeben werden. Soweit die Kommunen

Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

als freiwillige Aufgaben betreiben, gibt es eine Vielzahl an

Förderprogrammen in Bund und Ländern für unterschiedlichste

Zwecke wie die Städtebauförderung des Städtebauministeriums,

die Kommunalrichtlinie des Wirtschaftsministeriums

und das Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz

des Umweltministeriums.

»Bei der Klimaanpassung

sind die Städte und

Gemeinden dagegen

unmittelbar in der

Verantwortung.«

Prof. Dr. Sabine Schlack

Falls doch einmal etwas anders läuft als geplant: Welche

Rechtsschutzkonstellationen sind im Bereich des kommunalen

Klimarechts besonders relevant?

Schlacke: So vielfältig wie die Maßnahmen der Kommunen

im Klimarecht sind, so unterschiedlich sind

die damit verbundenen Rechtsschutzkonstellationen.

Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen der Kommune,

die die Bürgerinnen und Bürger zu einem klimafreundlichen

Handeln veranlassen, sprich anreizen, will

und der Kommune, von der die Bürgerinnen und Bürger

erwarten, dass sie Maßnahmen zum Klimaschutz und

zur Anpassung an den Klimawandel ergreift, etwa ein

Wärmenetz oder ein Starkregenrückhaltebecken zu bauen.

Neben den verwaltungsgerichtlichen Anfechtungs-,

Verpflichtungs- und Leistungsklagen gibt es Normenkontrollklagen

gegen Bebauungspläne, darüber hinaus

Verbandsklagen und Verfassungsklagen auf mehr Klimaschutz.

Das Handbuch gibt hierzu einen umfassenden

Überblick mit Beispielen.

IN DIESEM FRÜHJAHR

ERSCHEINT BEI C.H.BECK

DIE NEUE HANDBUCHREIHE

RECHT DER STÄDTE

UND GEMEINDEN

SIE WIRD LEKTORIERT

VON TILL BÖRNER.

Herr Börner, warum diese neue Reihe?

Angesichts der zahlreichen komplexen politischen,

rechtlichen und auch gesellschaftlichen Problemkonstellationen

der Gegenwart und Zukunft stehen

auch und insbesondere die Städte, die Gemeinden und

deren Kommunalunternehmen vor immensen Herausforderungen.

Die Aufgabenlast im kommunalen Bereich

nimmt stetig zu. Die Kommunen müssen das praktisch

umsetzen, was politisch auf Bundes- und Landesebene

entschieden worden ist. Ohne die Mithilfe der Städte

und Gemeinden kann es nicht gelingen, Deutschland

zukunftsfest zu machen. Dieser Bedeutung sollen die

Handbücher in der neuen Reihe Rechnung tragen und

somit eine praktische Handreichung darstellen, die

Orientierung und Unterstützung bietet.

Für wen sind die Handbücher gedacht?

Die neue Reihe ist sowohl für Juristinnen und Juristen,

Dipl.-Verwaltungswirte und Dipl.- Verwaltungswirtinnen

in Städten, Gemeinden und Landkreisen, als auch für die

stark wachsende Zahl der in diesem Bereich beratenden

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ein unverzichtbarer

und verlässlicher Begleiter. Zudem stehen auch

politische Mandatsträger und die in Stadtplanungs-,

Architektur- und Ingenieurbüros beschäftigten Praktiker

im Fokus.

Wie gelingt die länderübergreifenden Ausrichtung der Bände?

Indem an den Stellen, wo es geboten ist, immer wieder

sowohl im fortlaufenden Fließtext als auch in den Fußnoten

die Unterschiede der einzelnen Bundesländer aufgezeigt

und herausgearbeitet werden.

Vielen Dank für das Gespräch.

13


Gut aufgestellt

im kommunalen Bereich.

Mit kühlem Kopf im Klimawandel

Die Auswirkungen des Klimawandels sind in unseren Städten und

Gemeinden immer deutlicher spürbar: Starkregen, Hochwasser,

langanhaltende Hitze und Trockenheit. Das Handbuch gibt einen

ausgezeichneten Gesamtüberblick über die vielen interdisziplinären

Fragestellungen im Bereich des Klimarechts und liefert zugleich

praxisgerechte Antworten.

Schlacke/Wagner

Klimarecht

2025. Rund 725 Seiten.

Gebunden ca. € 119,–

ISBN 978-3-406-81985-8

Neu im Juli 2025

beck-shop.de/36911280

Straßenrecht umfassend beleuchtet

Das neue, praxisorientierte Handbuch erläutert das Straßenwege- und

Straßenverkehrsrecht umfassend und konsequent aus kommunaler Sicht –

einschließlich der neuesten Entwicklungen wie Shared-Mobility Dienste

und E-Moblity. Besonders wertvoll ist die übergreifende Bearbeitung aller

Carsharinggesetze der verschiedenen Bundesländer.

Siegel/Troidl

Straßenrecht

2025. Rund 645 Seiten.

Gebunden ca. € 119,–

ISBN 978-3-406-81987-2

Neu im Mai 2025

beck-shop.de/36911281


Strategisch intelligent planen

Gewerbegebiete polarisieren vielfach, obwohl sie für die Sicherung

des Wohlstands unverzichtbar sind. Zudem zählen Gewerbesteuereinnahmen

zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Das

Handbuch bietet eine hervorragende Darstellung der juristischen und zugleich

planerisch strategischen Aspekte der Entwicklung neuer und Sicherung

bestehender Gewerbegebiete.

Battis/Mitschang

Gewerbegebiete, Gewerbegebietsentwicklungen

2025. Rund 500 Seiten.

Gebunden ca. € 119,–

ISBN 978-3-406-81986-5

Neu im April 2025

beck-shop.de/36911279

Bestattungsrecht neu denken

Neben den klassischen Themen wird das Bestattungsrecht zunehmend

von aktuellen Entwicklungen geprägt wie etwa dem Bedeutungsverlust

christlicher Kirchen, Europäisierung und Zuwanderung. Das Handbuch

bietet eine von Grund auf aktuelle Darstellung des Friedhofs- und

Bestattungsrechts unter Berücksich tigung von Umwelt- und Naturschutz,

Datenschutz und Digitalisierung.

Brüning/Spranger

Friedhofs- und Bestattungsrecht

2025. Rund 865 Seiten.

Gebunden ca. € 119,–

ISBN 978-3-406-82043-4

Neu im Juni 2025

beck-shop.de/36928801


FRAG DOCH DAS

CHAT-BOOK

Die Digitalisierung und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) revolutionieren derzeit zahlreiche Branchen.

Auch der Verlag C.H.BECK setzt seine Innovationsstrategie fort und erweitert sein digitales Fachinformationsangebot.

Mit der Einführung der neuen Produktform Chat-Book bietet der Verlag Juristinnen und Juristen ein

zukunftsweisendes Werkzeug für die effiziente und fundierte Rechtsrecherche.

WAS IST

EIN CHAT-BOOK?

Chat-Books sind interaktive Fachbücher der nächsten Generation,

die qualifizierte Juristinnen und Juristen bei der

Recherche juristischer Fachinformationen unterstützen. Jedes

Chat-Book besteht aus einem Printwerk und der KI-basierten

Online-Anwendung, die das gedruckte Werk digital erschließt.

Chat-Books bieten die Möglichkeit, mit den originalen

Inhalten der Werke in einem geschlossenen Datenumfeld

zu interagieren: suchen, fragen, einen Dialog führen.

Zudem können Chat-Book-Nutzerinnen und -nutzer sich

Entwürfe juristischer E-Mails, Schreiben, Schriftsätze oder

Vertragsklauseln auf Basis der von der KI-Anwendung

generierten Antworten erstellen lassen.

WIE BENUTZE ICH DIE EINZELNEN

FUNKTIONEN DER CHAT-BOOKS?

SUCHE IM ...

Suchen Sie mittels Stichworten nach relevanten Fundstellen im

jeweiligen Chat-Book oder geben Sie direkt einen Paragrafen

mit Randnummer ein. Sie können dafür ein Wort, mehrere

Wörter, Sätze oder Paragrafen und die Randnummer eingeben.

Die KI-Anwendung zeigt dann die relevantesten

Fundstellen des jeweiligen Werks an. Nutzen Sie die Filterfunktion,

um die Suche auf bestimmte Bereiche des jeweiligen

Werks zu beschränken.

FRAG DEN ...

Stellen Sie eine ausformulierte Frage, um eine KI-generierte

Antwort mit den von der Anwendung herangezogenen

Fundstellen aus dem jeweiligen Werk zu erhalten: Geben

Sie eine Frage ein, klicken Sie anschließend auf »Frage stellen«

oder die Eingabe/Return-Taste. Sodann generiert die Funktion

die Antwort und zeigt diese mit den dafür herangezogenen

Fundstellen des jeweiligen Werks an.

16


C.H.BECK im web

SPRICH MIT DEM ...

Im Dialog mit dieser Funktion schildern

Sie komplexere Fälle und vertiefen einzelne

Themen über Nachfragen: Stellen

Sie eine erste Frage, um eine von der

KI-Anwendung generierte Antwort zu

erhalten. Geben Sie eine weitere Frage

oder eine Aufforderung ein, um den

Dialog fortzusetzen. Die KI erkennt

kausale Zusammenhänge und unterstützt

Ihre Recherche. Sodann generiert

die Funktion die Antwort und zeigt diese

mit den dafür herangezogenen Fundstellen

an. Fordern Sie die KI-Anwendung

auf, erste Entwürfe von E-Mails, Schreiben,

Schriftsätzen, Vertragsklauseln oder Ähnlichem

unter Berücksichtigung der Antworten

zu entwerfen.

Die in den Fundstellen enthaltenen Verweise

auf externe Quellen (z.B. auf Zeitschriften,

Rechtsprechung oder andere

Kommentare) lassen sich über eine Verlinkung

in beck-online aufrufen, sofern

die betreffenden Inhalte dort verfügbar

sind.

Realisiert werden die Chat-Books in

Zusammenarbeit mit LDA – Legal Data

Analytics GmbH, mit der der Verlag

C.H.BECK einen langjährigen Kooperationsvertrag

geschlossen hat.

Dem ersten Chat-Book, FRAG DEN

GRÜNEBERG, folgten jüngst die Chat-

Books FRAG DEN SCHMIDT zum Einkommensteuerrecht

sowie FRAG DEN

KÜTTNER (Personalbuch).

Chat-Books zu Standardwerken weiterer

Rechtsgebiete sind in Vorbereitung.

GRÜNEBERG: BGB CHAT-BOOK 2025

Das Chat-Book mit KI-basierter Online-Anwendung. Nutzen

Sie die Vorteile der KI, um den kompletten Inhalt des Grüneberg

zu durchsuchen und interaktiv zu nutzen. Stellen

Sie Fragen, führen Sie Dialoge und greifen Sie auf zitierte

Fundstellen aus beck-online zu, ohne ein Abonnement zu

benötigen.

Print-Ausgabe + KI-Anwendung FRAG DEN GRÜNEBERG.

2025. Inklusive Grüneberg-Karte 2025 zur Freischaltung

der Anwendung bis 31.1.2026.

€ 175,–

ISBN 978-3-406-83200-0

Mehr auf fragdengrüneberg.de

SCHMIDT: ESTG EINKOMMENSTEUERGESETZ

CHAT-BOOK

Das KI-gestützte Rechercheinstrument für das Einkommensteuerrecht.

Mit der KI-Anwendung FRAG DEN

SCHMIDT können Sie im »Schmidt« suchen, ihm Fragen

stellen und mit ihm Dialoge führen, um KI-generierte

Antworten auf Basis der aktuellen Kommentierungen

zu erhalten. FRAG DEN SCHMIDT unterstützt Sie beim

Formulieren von Schriftsätzen auf Grundlage der von

der KI-Anwendung erzeugten Antworten. Rund 56.000

im »Schmidt« zitierte Volltextdokumente (Gesetzestexte,

Richtlinien, Urteile, Erlasse) sind in beck-online abrufbar.

Print-Ausgabe mit Code zur Freischaltung

der KI-Anwendung FRAG DEN SCHMIDT bis 31.5.2026.

€ 159,–

ISBN 978-3-406-83400-4

Mehr auf fragdenschmidt.de

KÜTTNER PERSONALBUCH 2025 CHAT-BOOK

Das KI-gestützte Rechercheinstrument für mehr Effizienz

in Ihrem Arbeitsalltag – im Arbeits-, Lohnsteuer- und

Sozialversicherungsrecht. Mit der KI-Anwendung FRAG

DEN KÜTTNER können Sie im »Küttner« suchen, ihm

Fragen stellen und mit ihm Dialoge führen, um KI-generierte

Antworten auf Basis der aktuellen Inhalte zu erhalten.

Sie können sich sogar Entwürfe juristischer

E-Mails, Schreiben und Vertragsklauseln auf Basis der

von der KI-Anwendung generierten Antworten erstellen

lassen. Sie erhalten damit Zugang zum kompletten Werk

mit allen verlinkten Normen, Urteilen und Verwaltungsanweisungen

und rund 70 Musterformularen.

Inkl. halbjährlichen Online-Aktualisierungen und dazugehörigem

Code, mit dem die Freischaltung der KI-Anwendung

FRAG DEN KÜTTNER bis 31.5.2026 und gleichzeitig auch der

Zugang zum Online-Modul erfolgen.

€ 199,–

ISBN 978-3-406-83252-9

Mehr auf fragdenküttner.de

17


KI

UND DIE

ZUKUNFT DER

KIRECHTSBERATUNG

Angesichts der rasanten technologischen

Entwicklungen erfahren Juristinnen und

Juristen eine tiefgreifende Transformation,

die nicht nur das Arbeitsumfeld, sondern

auch die Anforderungen und Erwartungen

an ihre Arbeitsorganisation und Arbeitsweise

verändern. Gemeinsam mit über

fünfzig Autorinnen und Autoren setzen

sich die Herausgeber des Handbuchs Die

Zukunft der Rechtsberatung Dr. Daniel

Halft und Dr. Alexander Steinbrecher, mit den

Herausforderungen und Chancen auseinander,

denen die Branche gegenübersteht. Sie ermutigen

dazu, diese Transformation nicht

nur passiv zu verfolgen, sondern aktiv zu

gestalten.

Für Halft und Steinbrecher ist Legal Tech, also der Einsatz

von Technologie in der Rechtsberatung, nur die Spitze des Eisbergs.

Sie sehen vor allem im Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz

(KI), insbesondere von Large Language Models (LLMs),

ein enormes Veränderungs- und Verbesserungspotenzial für die

Praxis. »Es ist natürlich schwierig, sämtliche zukünftigen Anwendungsfälle

vorherzusagen,« so Dr. Daniel Halft, »aber es gibt

schon heute konkrete Einsatzmöglichkeiten, die mir auf Grund

meiner Erfahrung und Beobachtung der Entwicklung generativer

KI besonders naheliegend erscheinen.«

In ihrem Handbuch teilen die beiden Herausgeber

ihre Visionen für den Einsatz von Innovation, Digitali-

sierung und Automatisierung in verschiedensten Bereichen

der Rechtsberatung:

18


ratgeber

VISION GESETZGEBUNG

LLMs können bereits in naher Zukunft

eine zentrale Rolle in der Gesetzgebung

spielen, indem sie bestehende

Normen und Entwürfe systematisch analysieren,

Rechtslücken identifizieren und

auch gleich Vorschläge zu deren Schließung

unterbreiten. Besonders interessant

wäre dies in Bereichen mit dynamischer

Regulierung, wie dem Umwelt- oder Technologierecht.

Large Language Models

könnten zudem Gesetzesentwürfe basierend

auf politischen oder rechtlichen Vorgaben

verfassen. Deren Formulierungen

wären nicht nur juristisch präzise,

sondern auch kohärent und fehlerfrei,

was die Effizienz des Gesetzgebungsprozesses

erheblich steigern würde. Mit

Hilfe von LLMs wäre es zudem möglich,

simulationsbasierte Vorhersagen über die

Auswirkungen neuer Rechtsnormen zu

treffen.

VISION RECHTSPRECHUNG

Im Bereich der Rechtsprechung

wären LLMs in der Lage, die Justiz zu

entlasten. Die KI könnte Streitstände zusammenfassen,

relevante oder ähnliche

Urteile identifizieren und deren Implikationen

für aktuelle Verfahren bewerten.

Richterinnen und Richtern stünde so eine

umfassendere Informationsbasis zur Verfügung.

Large Language Models könnten

zudem als Ausgangspunkt für die Rechtsprechung

strukturierte Urteilsentwürfe

erstellen und die Qualität der Urteilsbegründung

erhöhen, indem sie verschiedene

Argumentationslinien vorschlagen,

widerlegen und fortentwickeln.

VISION RECHTSASSISTENT

Halft und Steinbrecher sehen großes

Potenzial im Bereich von KI-gestützten

›Rechtsassistenten‹. Was wir heute

bereits als Chatbots kennen, könnte in

Zukunft ausgebaut werden, so dass eine

integrierte Sachverhalts- und Datenanalyse

individuelle Risiken und Bedürfnisse

auswertet und praktisch umsetz-

bare Handlungsempfehlungen geben kann.

Diese technologieunterstützte Beratung

wäre jederzeit verfügbar, was den Zugang

zum Recht vereinfacht und beschleunigt.

Auch die Kosten der Rechtsberatung insbesondere

für Mandanten, die sich Rechtsberatung

nach Zeitaufwand nicht (mehr)

leisten wollen oder können, würden reduziert.

Bei Kanzleien könnte zudem ein Teil

der Mandatsarbeit technisch unterstützt

werden.

VISION

DOKUMENTENBEARBEITUNG

Denkbar ist auch eine automatisierte

Dokumentenerstellung, -prüfung und -anpassung

durch LLMs, die beispielsweise

Verträge und Vertragsklauseln dynamisch

an regulatorische Änderungen

oder individuelle Bedürfnisse anpassen

können. Verträge könnten so immer auf

dem neuesten Stand gehalten werden,

insbesondere bei langfristigen Vereinbarungen.

Schon heute kommen KI-Systeme

bei der Vertragsprüfung und -erstellung

zum Einsatz, die standardisierte Verträge

in Sekundenschnelle erstellen, Risiken

und Unstimmigkeiten identifizieren und

reduzieren.

VISION RECHTSBERATUNG

LLMs können außerdem eine vorausschauende

Rechtsberatung ermöglichen,

indem sie potenzielle rechtliche Risiken

frühzeitig erkennen und Vorhersagen

über Vertragsverletzungen und daraus

resultierende Rechtsstreitigkeiten treffen.

Rechtsabteilungen in Unternehmen wäre

es somit möglich, frühzeitig Gegenmaßnahmen

einzuleiten, sollte die KI aufgrund

der Analyse interner Daten und externer

Marktinformationen vor regulatorischen

Herausforderungen warnen, wodurch sich

Bußgelder, rechtliche Sanktionen oder Reputationsschäden

vermeiden ließen.

VISION

VERTRAGSMANAGEMENT

Für Halft und Steinbrecher gehören

zu den weiteren möglichen Einsatzgebieten

die Analyse und Bewertung von

Unternehmens-Compliance sowie das

Contract Lifecycle Management. LLMs

könnten den gesamten Lebenszyklus eines

Vertrags überwachen und proaktiv an

wichtige Fristen und Verpflichtungen erinnern.

Die Fähigkeit der KI, große Mengen

an Dokumenten schnell und präzise

zu analysieren, ermöglicht es ihr zudem,

die Einhaltung rechtlicher Vorschriften

in Echtzeit zu überwachen und so Unternehmen

dabei zu helfen, regulatorische

Anforderungen proaktiv und effizient zu

erfüllen, indem sie Abweichungen sofort

erkennt und meldet.

VISION DUE-DILIGENCE

Bei Unternehmensverkäufen und

Fusionen könnten künftig LLMs den

Due-Diligence-Prozess automatisieren.

Steinbrecher kann sich zudem Online-

Streitbeilegungsplattformen vorstellen, in

die LLMs integriert werden, um unterschiedliche

Verfahren anzuwenden und

Lösungsvorschläge für Konflikte zu finden.

»Da sie eine schnelle, kostengünstige und

neutrale Vermittlungsinstanz darstellen,

liegt hier ein erhebliches Potenzial insbesondere

in Verbraucherangelegenheiten,«

erläutert der Mitherausgeber die Vorteile.

Für die Zukunft verspricht die Integration

von LLMs in die Rechtsberatung

erhebliche Effizienzsteigerungen,

Kostensenkungen und eine bessere Zugänglichkeit

und Qualität juristischer

Dienstleistungen, so die Herausgeber. Es

bleibt spannend zu beobachten, wie sich

die Technologie weiterentwickelt und den

Rechtsmarkt transformieren wird.

Halft / Steinbrecher

Die Zukunft

der Rechtsberatung

2025, rund 400

Hardcover ca. € 119,–

ISBN 978-3-406-80355-0

Neu im Juni 2025

beck-shop.de/35328589

19


BEWERBER_TAG_JURA 2025

Besucher austauschen können, runden

den Bewerber_Tag_Jura ab. Als Speaker

haben sich der Bayerische Justizminister

Georg Eisenreich und Dr. Claudia

Junker von der Deutschen Telekom sowie

die Influencerin, Kanzleigründerin

und ehemalige Richterin Martina Flade

angekündigt.

© Fotos: Verlag C.H.BECK / Sandra Garcia

Die Karrieremesse mit Boutique-

Charakter bringt renommierte Kanzleien

und Unternehmen sowie Behörden,

die juristische Stellen besetzen möchten,

mit hochqualifizierten Studierenden

und Referendaren zusammen. Die jährlich

vom Verlag C.H.BECK organisierte

Messe findet am 15. Mai im Literaturhaus

München (Salvatorplatz 1) statt.

Die persönliche Atmosphäre bietet

Arbeitgebern und Nachwuchsjuristinnen

und -juristen den idealen Rahmen, um

zwanglos ins Gespräch zu kommen.

Als Aussteller präsentieren sich in diesem

Jahr Kanzleien, Unternehmen und

staatliche Institutionen wie EGO HUM-

RICH WYEN, DLA Piper, Munich RE

sowie der Bundesnachrichtendienst.

Ein interessantes Vortragsprogramm

sowie ein exklusives Get-together, bei

dem sich Aussteller, Referenten und

Sie möchten als Aussteller ebenfalls

dabei sein? Dann melden Sie sich

gerne bei unserem Ansprechpartner

Thomas Hepp, Tel. 089 / 38189-612,

Thomas.Hepp@beck.de.

WEITERE INFOS ZUR

VERANSTALTUNG

FINDEN SIE HIER

FRAG DEN SCHMIDT live

Für eine besondere Premiere sorgte

der Verlag C.H.BECK auf der Münchner

Steuerfachtagung im März: Erstmals

präsentierte das Unternehmen live das

neue Chat-Book FRAG DEN SCHMIDT.

Das Chat-Book besteht aus dem bekannten

Kommentar »Schmidt, Einkommensteuergesetz«,

der gerade in 44. Auflage

erschienen ist, kombiniert mit einer

neuartigen KI-Anwendung. (siehe auch

Seite 16 / 17)

»FRAG DEN SCHMIDT« ermöglicht

es den Nutzerinnen und Nutzern,

gezielte Fragen zum Einkommenssteuerrecht

zu stellen und sofort präzise

Antworten zu erhalten. Die Anwendung

verspricht eine erhebliche

Zeitersparnis und eine erhöhte Rechtssicherheit

in der Steuerberatung sowie

für Juristinnen und Juristen.

Die Besucherinnen und Besucher

der Steuerfachtagung zeigten großes

Interesse an der innovativen Erweiterung.

Zwei Tage lang hatten sie die

Gelegenheit, die KI-Funktion am Verlagsstand

zu testen und sich von den

Vorteilen der neuen Technologie zu

überzeugen.

20

Schmidt-Herausgeber Prof. Dr. Heinrich

Weber-Grellet (oben rechts) präsentierte

die neue Auflage mit KI-Anwendung

gemeinsam mit C.H.BECK-Lektor

Dr. Michael Müller.

© Fotos: Verlag C.H.BECK / Stefan Winsel


neues aus dem verlag

NEUE RECHTSZEITSCHRIFT

für Industrie- und Infrastrukturprojekte

Im Bereich von Industrie- und Infrastrukturprojekten

haben sich internationale

Markt- und Vertragsstandards

entwickelt, die von der deutschen (Bau-)

Rechtsprechung nicht erfasst werden.

Die neue Zeitschrift Rechtspraxis der

Industrie- und Infrastrukturprojekte

(RInPrax) bündelt erstmals die für diesen

Bereich relevanten Informationen.

Die zweimonatlich erscheinende

RInPrax berichtet in deutscher und

englischer Sprache über alle relevanten

Fragestellungen, besonders im Hinblick

auf Vertragsgestaltung und Streitbeilegung.

Die in Zusammenarbeit mit

dem VDMA e.V. herausgegebene Zeitschrift

liefert Antworten und Praxishinweise

auf alle Rechtsfragen nationaler

und internationaler Industrie- und In-

frastrukturprojekte, insbesondere des

(Groß-)Anlagen- und Maschinenbaus,

unter anderem zu den Bereichen

Vertragsrecht, Internationales Recht,

Streiterledigung, Corporate/Compliance,

IT/Digitalisierung und IP sowie weiterer

Spezialgebiete. Dabei hat sie die

Transformation der Energiewirtschaft,

Digitalisierung und Künstliche Intelligenz

ebenso im Blick wie die Folgen

der Disruption von Lieferketten und

fortschreitender Destabilisierung politischer

Umfelder sowie einer immer

umfassender werdenden Regulatorik.

Das Jahresabo kostet € 255,–. Es

beinhaltet das Online-Modul RInPrax-

Direkt und bietet damit zeitgleich mit

der gedruckten Ausgabe Zugriff auf

die elektronische Fassung.

Mehr Infos zur

RInPrax

SICHERER KOMPASS

Mehr Infos zur

RRa

ReiseRecht aktuell (RRa) ist die führende

Zeitschrift im Segment Tourismusrecht.

Seit Anfang des Jahres erscheint

die etablierte Fachzeitschrift im Verlag

C.H.BECK. Sie informiert sechs Mal jährlich

über neue Entscheidungen zu sämtlichen

Bereichen des Reiserechts: Vertragsrecht,

Allgemeine Reisebedingungen,

Schadensersatzrecht, Versicherungsrecht,

Insolvenzrecht, Wettbewerbsrecht, Prospekthaftung,

Prozessrecht sowie Einflüsse

des europäischen und internationalen

Rechts.

Praxisorientierte Aufsätze greifen

aktuelle Rechtsentwicklungen auf und

bieten konkrete Lösungsansätze für bislang

ungeklärte oder nicht abschließend

geklärte Rechtsfragen.

Die von der Deutschen Gesellschaft

für Reiserecht e.V. (DGfR) herausgegebene

Zeitschrift richtet sich an jeden, der

mit dem Thema Reiserecht befasst ist:

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,

Richterinnen und Richter, Tourismusverbände,

Versicherungsunternehmen, Verbraucherzentralen,

Reisebüros und

Reiseveranstalter, Fluggesellschaften,

IHKs sowie Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlerinnen

und -wissenschaftler.

Das Jahresabo beinhaltet einen

Zugang zum Online-Modul RRaDirekt

und kostet € 242,–. DGfR-Mitglieder erhalten

einen Vorteilspreis von € 195,–.

21


autoren bei der arbeit

Michael Arnold am Schreibtisch

Unsere Autorinnen und Autoren verbringen viel Zeit mit dem Verfassen ihrer Manuskripte.

In dieser Rubrik zeigen sie uns ihren Arbeitsplatz sowie Dinge, die sie beim Schreiben umgeben.

3

7

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4

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© Foto: Kristijan Matic

Heute: Prof. Dr. Michael Arnold am Schreibtisch in seinem Anwaltsbüro bei Gleiss Lutz in Stuttgart.

Veröffentlichungen bei C.H.BECK u.a.:

Goette/Arnold, Handbuch Aufsichtsrat, 2. Auflage, 2024

Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, Band 3, 6. Auflage, 2024

Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, Band 4, 6. Auflage, 2025

Leyens/Seibt, Handbuch Lieferkettenrecht, 2025

1. Ein Foto der Familie darf nicht fehlen.

Auf dem Sideboard an der gegenüber

liegenden Wand stehen noch

viele weitere Familienfotos, außerdem

Erinnerungsstücke aus über 25

Jahren Anwaltstätigkeit. Da kommt

schon Einiges zusammen.

2. Das Handy ist immer griffbereit. Erreichbarkeit

spielt schon eine sehr

große Rolle.

3. Einer unserer Hunde springt auf dem

Foto auf mich zu. Das ist auch mein

Hintergrund bei Videokonferenzen

und erfreut sich großer Beliebtheit.

Das Thema Hund ist immer wieder

ein schöner »Opener« bei Videokonferenzen.

Manchmal wird gefragt, ob

das wirklich ein freundliches Foto

sei. Ja, das ist es, er springt voller

Freude, was man unschwer erkennen

kann.

4. Ein Blick in Handbücher oder Kommentare

schadet nie. Der Goette/Arnold,

Handbuch Aufsichtsrat, ist immer in

der Nähe. Die Vorbereitungen für die

3. Auflage haben begonnen. Ich freue

mich darauf, zusammen mit meinem

Mitherausgeber Wulf Goette und

dem Autorenteam die neuesten Entwicklungen

einzuarbeiten.

5. Eine Gitarre steht seit Jahren in meinem

Büro. Ich habe sie täglich in der

Hand, schon auch einmal während

einer Videokonferenz (auf mute und

ohne Bild). Das geht natürlich nur im

Ausnahmefall. Keine Sorge, im Büro

wird sie nie an einen Verstärker angeschlossen,

zu Hause schon…

6. Auch ein Block muss immer in der

Nähe sein. Insbesondere To-dos

erfasse ich immer gerne auf einem

Zettel. Ansonsten versuche ich mittlerweile

»clean desk«.

7. Was wären wir ohne PC mit zwei Bildschirmen?

Außerdem ist er entscheidend

für die Kommunikation über

Videokonferenzen, wo wir wieder

beim Thema »Hund« wären …

22


vermischtes

In der Ruhe liegt der Wahnsinn

Humorvoll und doch selbstkritisch

erzählt Adam Fletcher, wie er in

einem 10-tägigen Schweige-Retreat

den Verstand verlor, aber sein Glück und

alles andere fand. »Ich war mit einem Plan

hergekommen – zehn langweilige Tage

sitzen, darüber nachdenken, wie toll ich

war, darüber nachdenken, wie meine Beziehung

zu Evelyn in die Brüche gegangen

war, nach Hause fahren und alles in Ordnung

bringen –, aber wie der Philosoph

Mike Tyson einmal sagte: Jeder hat einen

Plan, bis er eins aufs Maul bekommt.«

Adam und Evelyn stecken in einer Sackgasse,

ihre Beziehung droht ihnen zu entgleiten.

Hinter seinem Rücken meldet sie

ihn für ein Vipassana-Retreat an: Zehn Tage

Schweigen und Meditieren, zwölf Stunden

am Tag! Ohne Bücher, ohne Handy, ohne

Internet! Was in diesen zehn Tagen passiert,

hat das Zeug dazu, sein Leben umzukrempeln

– wenn er nur alles überlebt ...

In seinem schonungslos offenen, komischen

und berührenden Buch nimmt

Adam Fletcher uns mit auf einen Roadtrip

ohne Reiseversicherung: Ins eigene Innere,

wo er schließlich lernt, sich selbst zuzuhören

– und wieder hinaus, zu den Menschen

und zur Liebe seines Lebens.

Adam Fletcher

In der Ruhe liegt der Wahnsinn

Februar 2025. 270 Seiten.

Hardcover € 20,–

ISBN 978-3-406-82438-8

beck-shop.de/37080160

Adam Fletcher

ÜBER SEIN BUCH

Gewinnspiel

Gewinnen Sie eines von fünf

Exemplaren Pieroth, Der Verfassungsstaat

in der Literatur.

Was ist ein

guter natürlicher

Kohlenstoffspeicher?

Die Lösung einfach per Mail an

beck-aktuell-Magazin@beck.de,

Stichwort »Gewinnspiel«, schicken.

Oder per Post an Verlag C.H.BECK GmbH & Co. KG,

Redaktion beck-aktuell – DAS MAGAZIN,

Wilhelmstaße 9, 80801 München senden.

Einsendeschluss ist der 31. Mai 2025.

Herzlichen

Glückwunsch!

Wir gratulieren den Gewinnern

unseres Gewinnspiels aus

Heft 03/2024.

Die Lösung lautete

»rund 250.000 Verlinkungen«.

Das Grüneberg BGB Chat-Book 2025

haben die drei glücklichen Gewinnerinnen

und Gewinner Angela Pospischil (Foto links),

Claus Loos (Foto mitte) und Edeltraud Klein

(Foto rechts) bereits erhalten.

Hinweise zum Gewinnspiel: Die Gewinner werden unter allen richtigen Einsendungen per Los ermittelt

und benachrichtigt. Von der Teilnahme ausgenommen sind Mitarbeiter der Verlage C.H.BECK

und Vahlen sowie deren Angehörige. Eine Barauszahlung der Gewinne ist ebenso ausgeschlossen wie

der Rechtsweg. Informationen zum Datenschutz: Die Daten werden durch den Verlag C.H.BECK

selbst und nicht außerhalb der Europäischen Union verarbeitet. Gewinnspiel: Nach Gewinnbenachrichtigung

werden die personenbezogenen Daten gelöscht. beck-aktuell-Abo: Die Daten werden nur

für die Zwecke Ihrer Bestellung bzw. der Kundenbindung verwendet und so lange aufbewahrt, wie es

die gesetzlichen Vorschriften vorsehen.

Sie haben das jederzeitige Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten sowie

auf Berichtigung unrichtiger Daten und auf Löschung Ihrer Daten sowie auf Einschränkung der Verarbeitung

nach den Vorschriften der DS-GVO. Sie haben das Recht, formlos jederzeit der Verarbeitung

mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen. Sie haben das Recht der Beschwerde gegen die Datenverarbeitung

bei der für den Verlag C.H.BECK zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Landesamt für

Datenschutzaufsicht in Bayern. Im datenschutzrechtlichen Sinn verantwortliche Stelle: Verlag

C.H.BECK, Wilhelmstr. 9, 80801 München; der Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter datenschutzbeauftragter@beck.de.

23


Rundum informiert mit

Kundenmagazin des Verlages C.H.BECK | Erscheint dreimal im Jahr | N o 01.25

DAS MAGAZIN

beck-aktuell – DAS MAGAZIN

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Hintergründe, Informationen, Trends – speziell für

Juristinnen und Juristen. Dreimal jährlich.

beck-aktuell – HEUTE IM RECHT

Tagesaktuelle Nachrichten und Magazinbeiträge

zu relevanten Rechtsentwicklungen, der wichtigsten

Rechtsprechung und neuen Gesetzesvorhaben.

www.beck-aktuell.de

Klimarecht in der Praxis

Wie Städte und Gemeinden den Wandel gestalten

Floriographie

Innovativ arbeiten

Sag es durch die Blume

mit Chat-Books

Large Language Models

Die Zukunft der Rechtsberatung

Angebotsstand: 17. April 2025 | 177577

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12. Jahrgang. 2025.

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