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Kundenmagazin des Verlages C.H.BECK | Erscheint dreimal im Jahr | N o 01.25
DAS MAGAZIN
Klimarecht in der Praxis
Wie Städte und Gemeinden den Wandel gestalten
Floriographie
Sag es durch die Blume
Large Language Models
Die Zukunft der Rechtsberatung
Innovativ arbeiten
mit Chat-Books
impressum
Redaktion:
beck-aktuell – DAS MAGAZIN
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Druck:
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editorial
Zu
Beginn
Angesichts der zahlreichen globalen
Herausforderungen ist
der Klimawandel etwas aus
dem Blick geraten. In der Titelgeschichte
greifen wir das
Thema gezielt auf, mit einem besonderen
Fokus auf Städte und Gemeinden. Diese
sind zum einen Betroffene zum anderen
aber auch Treiber des Klimawandels. Welche
rechtlichen Möglichkeiten sowie Verpflichtungen
haben Städte und Gemeinden beim
Klimaschutz? Das besprechen wir mit unseren
Interviewgästen Prof. Dr. Sabine Schlacke
und Dr. Jörg Wagner.
In der vergangenen Ausgabe hatten wir
Ihnen das erste Chat-Book FRAG DEN
GRÜNEBERG vorgestellt. Inzwischen sind
drei weitere Standardwerke in dieser interaktiven
Produktform erhältlich. Welche
das sind und wie Sie die KI-Anwendungen
»suchen«, »fragen« und »einen Dialog führen«
am besten nutzen, erfahren Sie in der
Rubrik »C.H.BECK im Web«.
Digital geht es diesmal auch in unserem
Ratgeberbereich zu. Hier teilen die Herausgeber
des Handbuchs »Die Zukunft der
Rechtsberatung«, Dr. Daniel Halft und Dr.
Alexander Steinbrecher, ihre Visionen mit
Ihnen, in welchen Bereichen der Rechtsberatung
und Justiz Künstliche Intelligenz
Einzug halten könnte, um Juristinnen und
Juristen den Arbeitsalltag zu erleichtern.
Mathias Bruchmann
Leiter Presse und Lizenzen
Recht | Steuern | Wirtschaft
4
inhalt
10
titel
Klimarecht in der Praxis
Wie Städte und Gemeinden den Wandel gestalten
06 schlau durch den alltag
Sag es durch
die Blume
08 kurzinterview
Entweder | Oder
Fragen an
Michael Eckert
09 recht aktuell
Aktuelles aus
Gesetzgebung
und Justiz
16 C.H.BECK im web
Frag doch
das Chat-Book
22 autoren bei der arbeit
Prof. Dr. Michael
Arnold am
Schreibtisch
18 ratgeber
KI und die
Zukunft der
Rechtsberatung
23 vermischtes
In der Ruhe
liegt der Wahnsinn
Gewinnspiel
20 neues aus dem verlag
BTJ 2025
FRAG DEN SCHMIDT
live
Zeitschrift RInPrax
Zeitschrift RRa
5
SAG ES DURCH DIE
B L U M E
6
schlau durch den alltag
Haben Sie schon mal den Begriff Floriographie gehört? Dabei handelt es sich nicht um botanische
Zeichnungen, sondern um die »Sprache der Blumen«. Ein bunter Strauß ist schnell verschenkt
und wird gerade im geschäftlichen Umfeld gerne als Präsent zu besonderen Anlässen gewählt.
Wer sich dabei nur Gedanken über den Preis, die Größe des Gebindes und vielleicht noch die
Farbe macht, unterschätzt die Aussagekraft, die ein Strauß Blumen haben kann. Die beck-aktuell
Redaktion ist deshalb für Sie in die Welt der Blüten und blumigen Botschaften eingetaucht.
Bereits im osmanischen Reich gab es
»Selâm«, eine geheime Sprache vor allem
zur Kommunikation zwischen Männern
und Frauen, die sich der Symbolik von
Blumen aber auch anderer Elemente
wie Pflanzen, Früchte und sogar Stoffmuster
bediente. Über Reiseberichte
verbreitete sich die Faszination für die
Blumensymbolik. Eine ihrer Hochphasen
hatte die Floriographie im viktorianischen
England. In dieser eher prüden
Gesellschaft wurde sie zu einem beliebten
Mittel, auf subtile Art Gefühle auszudrücken,
die auszusprechen sich nicht
schickte.
Doch auch in anderen Regionen und
Kulturen ist die Symbolik der Blumen
tief verwurzelt. So steht der Lotus im
Buddhismus seit Jahrtausenden für Reinheit
und Erleuchtung und verkörpert
mitunter Buddha selbst.
Am weltweit bekanntesten ist wohl die
rote Rose als Sinnbild für Liebe und Romantik.
Dominiert sie einen Strauß, hat
das eine Aussagekraft, die nahezu jedem
bewusst ist und je nach Anlass als Geschenk
eher deplatziert wirkt. Als Dekoration
hingegen kann sie in Verbindung
mit anderen Elementen eine wunderbare
Wirkung entfalten und einer Veranstaltung
Eleganz verleihen. Gelbe Rosen
stehen für Freundschaft, haben aber
auch eine traditionelle, eher konträre
Bedeutung: Eifersucht und Neid.
Das strahlende Gelb der Sonnenblume
sendete ursprünglich eine Mahnung.
Wer die hochwachsenden Blumen erhielt,
war dem Sender zu stolz und anspruchsvoll.
Heute wird sie allgemein
als Synonym für Sommer, Freude und
Fröhlichkeit betrachtet und ist somit
eine beliebte Komponente in Sommersträußen
mit einer schönen, positiven
Aussage: Ich mag dich.
Ebenfalls ein recht unverfängliches Geschenk
sind Gerbera. Diese Blumen
stehen für Freundschaft und Aufrichtigkeit.
Sie sagen dem Empfänger: Durch
dich wird alles schöner. Da es sie in
vielen Farben gibt, sind sie oft Hauptbestandteil
ganzer Sträuße. Doch wie bei
jeder Sorte haben auch hier die einzelnen
Farben noch einmal eigene Bedeutungen.
Fast alle roten Blumen stehen
für Liebe und Leidenschaft, so auch die
rote Gerbera. In Orange soll sie dem Beschenkten
Kraft und Mut spenden.
Auch Tulpen senden je nach Farbe
unterschiedliche Botschaften. Grundsätzlich
gilt hier: je dunkler der Farbton,
desto tiefer und leidenschaftlicher die
Gefühle. Am anderen Rand des Spektrums
symbolisiert eine weiße Tulpe Verschlossenheit.
Wer sich dagegen eine weiße
Nelke ins Knopfloch steckt, zeigt sich
sehr offen. Sie steht für: Ich bin noch zu
haben. Wenn die Liebe bereits entbrannt
ist, verschenkt man rote Nelken. Gelbe
Nelken dagegen kommen einem Korb
gleich, denn sie stehen für Verachtung.
Möchte man Wertschätzung ausdrücken,
eignen sich Orchideen dafür hervorragend.
Sie verleihen einem Strauß Raffinesse
und verbreiten eine Aura von
Luxus. Ihre exotische Schönheit steht
für Bewunderung und Stärke. Ebenfalls
sehr repräsentativ ist die Calla. Dank
ihrer ausgefallenen Blütenform, die an
einen Kelch erinnert, verbanden schon
die alten Griechen und Römer sie mit
Festen und Feiern. Auch sie ist in verschiedenen
Farben erhältlich, steht für
Unvergänglichkeit, Reinheit, Schönheit,
Faszination und Sympathie.
Verschenkt man Blumen an ausländische
Geschäftspartner, kann es angesichts regionaler
und kultureller Unterschiede
durchaus sinnvoll sein, sich beim Floristen
beraten zu lassen. Weiße Blüten etwa
werden in sehr vielen Ländern mit Trauer
verbunden. In englischsprachigen Ländern
ist roter Mohn das Symbol des Gedenkens
an die Gefallenen der Weltkriege.
Blumen und ihre Bedeutungen unterliegen
Moden und dem Wandel der Zeit. Weiße
Lilien sind sehr symbolträchtig, nicht
nur, aber vor allem auch in der christlichen
Ikonographie. Im deutschsprachigen
Raum hatten sie lange den Ruf
als »Beerdigungsblume«. Jedoch werden
sie mittlerweile zunehmend wieder
mit ihrer älteren Symbolik für Reinheit,
Klarheit und Schönheit verbunden.
Schließlich gilt: Der symbolträchtigste
Strauß kann seine Bedeutung nicht entfalten,
wenn er lieblos überbracht wird
oder nach kürzester Zeit verwelkt. Achten
Sie deshalb auf frische Blumen. Wer auch
in dieser Hinsicht ein Zeichen setzen
will, kann zudem auf eine Herkunft aus
nachhaltigem Anbau achten sowie saisonale
Sorten mit möglichst regionaler
Herkunft wählen.
7
kurzinterview
© Foto: privat
Entweder | Oder
Fragen an Michael Eckert
Michael Eckert liebt alte Autos und Recht.
Für C.H.BECK ist er Schriftleiter der Rubriken
Arbeits- und Wirtschaftsrecht in der Zeitschrift BC
(Bilanzierung, Rechnungswesen und Controlling).
In der Fachzeitschrift DStR verfasst er regelmäßig
den Report zu »Blick ins Arbeitsrecht«.
Ihm gehört die vermutlich einzige Anwaltskanzlei mit Oldtimer-
Werkstatt in Deutschland: Michael Eckert ist Rechtsanwalt und
leidenschaftlicher Oldtimerliebhaber. Beides hat er miteinander
verbunden. Mittlerweile berät und vertritt er Mandantinnen und
Mandanten seit mehr als 20 Jahren neben dem Arbeits- und
Wirtschaftsrecht auch im Oldtimerrecht. Passend zum Beginn der
Oldtimersaison sprachen wir mit dem Heidelberger Rechtsanwalt.
Herr Eckert, was ist für Sie das Besondere
an einem Oldtimer?
Erinnerungen an Kindheit und Jugend,
wunderschöne Formen, Technik
die im Wesentlichen aus Mechanik besteht,
und die ich verstehe und reparieren
kann (Arbeiten mit den Händen),
Luxus vergangener Tage, überwiegend
sehr nette Menschen mit dem gleichen
Hobby u.v.m.
Welche Rechtsbereiche zählen Sie zum
Oldtimerrecht?
Das ist erstaunlich vielfältig: Im Vordergrund
stehen oft Gewährleistungsfragen
im Kauf- und Werkvertragsrecht.
Leider nehmen rechtliche Probleme
rund um gefälschte und/oder gestohlene
Oldtimer immer mehr zu. Hinzu
kommen Vertragsgestaltungen, streitige
Gutachten, Unfälle mit Oldtimern, Versicherungsrecht,
steuerliche Fragen,
Nachbarschaftsrecht, Abfallrecht, Schlichtung
bei Streit in Vereinen, Seminare
wie der Deutsche Oldtimerrechtstag usw.
Das Besondere ist die Kombination von
Recht und Technik. Ich kann mich mit
(Gerichts-)Gutachtern auf Augenhöhe
unterhalten. Das macht Spaß und hilft!
Was ist der Vorteil einer eigenen Oldtimer-
Kanzlei-Werkstatt?
Hier können Sachverständige in den
von uns rechtlich bearbeiteten Fällen
Gutachten erstatten. Ich kann als Prüfer
der Internationalen Oldtimerorganisation
FIVA Fahrzeuge zur Ausstellung eines
Fahrzeugpasses unter die Lupe nehmen.
Man kann Mandantengespräche in passender
Umgebung führen und vierrädrige
Patienten in Augenschein nehmen. Und
vor allem kann ich meinem Hobby nachgehen:
selbst schrauben. Das ist keine
kommerzielle Werkstatt.
Jetzt zu unserem vergnüglichen Interviewteil
»Entweder – Oder« …
Fahrer oder Beifahrer?
Fahrer natürlich!
Anzug oder Blaumann?
Beides sehr spannend, kann mich
nicht entscheiden
Winter oder Sommer?
Sommer
Lesen oder Schreiben?
Wer schreibt bleibt!
Skandinavien oder Mittelmeer?
Oldtimer, Motorrad, Essen, Trinken,
Wärme: Mittelmeer
Abenteuer oder Entspannung?
Angesichts aktuell erheblicher Fallzahlen
vor allem im Arbeitsrecht: zur
Zeit Entspannung, aber Oldtimer fahren
ist immer ein kleines Abenteuer.
8
recht aktuell
Aktuelles
aus Gesetzgebung und Justiz
Worte
zum Sonntag
Der Sonntag ist nach Art. 140 GG
iVm Art. 139 WRV neben den staatlich
anerkannten Feiertagen als Tag
der Arbeitsruhe und der seelischen
Erhebung gesetzlich geschützt. Deshalb
sind auch die Ladenöffnungszeiten
am »Tag des Herrn« besonders
reguliert – und immer wieder Streitpunkt
vor Gericht. Der BGH musste
kürzlich die Frage entscheiden, ob ein
Gartenmarkt, der sonntags Blumen und
Pflanzen verkaufen darf, auch Weihnachtsdekoration
anbieten kann. Der
I. Zivilsenat bejahte dies. Er begründete
dies damit, dass es sich bei
Zimtstangen, künstlichen Tannenzweigen
und Glaskugeln lediglich um
kleinteilige Accessoires handele, welche
das Kernsortiment ergänzen sollten.
Sogenannte Randsortimente, denen
in Umfang und Gewichtigkeit ein
deutlich untergeordneter Charakter
zugesprochen wird, sind nach dem
einschlägigen nordrhein-westfälischen
Ladenöffnungsgesetz von der Verkaufserlaubnis
an Sonn- und Feiertagen miterfasst
(Az. I ZR 38/24).
Für unzulässig hält der BGH hingegen
den Lieferservice einer Apotheke an
Sonntagen. In dem Fall konnten die
Kunden per App ihre Bestellungen
aufgeben und bekamen sie noch am
selben Tag ausgeliefert. Die Arznei-
Pakete wurden dabei in dem geschlossenen
Ladengeschäft versandbereit
gemacht. Der I. Zivilsenat sah
darin einen Verstoß gegen die im
Ladenöffnungsgesetz NRW normierte
Schließungsanordnung der Apothekerkammer,
die regelt, welche Apotheken
im Wechsel sonntags geschlossen
bleiben müssen. Dass die Verkaufsfläche
für den Publikumsverkehr
tatsächlich nicht geöffnet war, ändere
daran nichts. Weil die Medikamente
in dem Geschäft verpackt wurden,
seien die Räumlichkeiten als Verkaufsstelle
genutzt worden. Insofern
seien die Apotheken wettbewerbsrechtlich
beeinträchtigt, die an Sonntagen
von der Apothekerkammer zum
Notdienst verpflichtet werden (Az. I
ZR 20/24).
»Automatenkioske« dürfen sonntags
geöffnet haben. Das OVG Münster und
das VG Schleswig haben jeweils in
vorläufigen Rechtsschutzverfahren
entschieden, dass diese schon nicht
unter die einschlägigen Ladenöffnungsgesetze
der beiden Bundesländer
fallen. Für einzelne Warenautomaten
sei das anerkannt, so die
beiden Gerichte. Wenn mehrere Automaten
davon in einem Raum stünden,
rechtfertige das keine andere Bewertung,
heißt es unisono in den
Beschlüssen (Az. 4 B 976/24 und 7 B
20/25). Die Richter in Münster wiesen
darauf hin, dass Warenautomaten im
früheren LadSchlG einer besonderen
Regelung unterworfen waren, die
das BVerfG teilweise für mit Art. 12
GG unvereinbar erklärt hatte. Eine
zwischenzeitlich in Kraft befindliche
Vorschrift, wonach Warenautomaten
an allen Tagen »rund um die Uhr« benutzbar
sein dürfen, sei ohne inhaltliche
Änderungsabsicht als überflüssige
Regelung aufgehoben worden.
9
KLIMA-
RECHT
IN DER
PRAXIS
Wie Städte und
Gemeinden den
Wandel gestalten
© Foto: Laura Schirrmeister
Sabine Schlacke
ist Professorin für Öffentliches Recht, insbesondere
Verwaltungs- und Umweltrecht, sowie Direktorin
des Instituts für Energie-, Umwelt- und Seerecht
an der Universität Greifswald. Ihr Forschungsschwerpunkt
ist u.a. das internationale, europäische
und deutsche Klimaschutzrecht.
Jörg Wagner
ist Leiter der Unterabteilung
Stadtentwicklungspolitik im
Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen.
10
© Foto: privat
titel
ie Auswirkungen des Klimawandels sind in unseren Städten und Gemeinden immer
deutlicher spürbar. Starkregenereignisse und Hochwasser stellen die Kommunen vor eine immense
Herausforderung. Auch langanhaltende Hitze und Trockenheit führen zu gravierenden Folgewirkungen.
Dabei ist zu bedenken, dass Städte und Gemeinden nicht nur Betroffene der Klimawandelfolgen
sind, sondern auch maßgeblicher Treiber des Klimawandels. Über rechtliche Möglichkeiten
bzw. Verpflichtungen beim Klimaschutz in Städten und Gemeinden sprachen wir mit
Frau Prof. Dr. Sabine Schlacke und Herrn Dr. Jörg Wagner. Beide sind Herausgeber des Handbuchs
»Klimarecht für Städte und Gemeinden« in der neuen, bei C.H.BECK erscheinenden Reihe »Recht
der Städte und Gemeinden«.
Welche Herausforderungen stellt der Klimawandel für Städte und Gemeinden dar?
Schlacke: In Europa wurde 2024 der heißeste Sommer verzeichnet, gefolgt vom Sommer 2022. Wir erinnern uns auch noch
an die Dürre im Jahr 2018: Lokal musste das Wasser in Städten teilweise rationiert werden. Es kam zu Waldbränden. Zudem
kommt es nach mehr als zwei heißen Tagen mit Temperaturen über 30 Grad verstärkt zu Frühgeburten. Auch für alte Menschen
sind diese anhaltenden hohen Temperaturen im Sommer gefährlich.
Wagner: Zugleich waren kleinere Städte und Gemeinden in den vergangenen Jahren wiederholt von sintflutartigen Starkregen
betroffen. Wenn wir allein auf das vergangene Jahr zurückschauen, begann es mit der Hochwasserkatastrophe in Norddeutschland,
gefolgt vom Pfingsthochwasser im Saarland und Rheinland-Pfalz im Mai, Hochwasser in Bayern und Baden-
Württemberg im Juni sowie Hochwasser im September in Brandenburg. Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
sind daher nicht nur ein Thema für Umweltschützer. Es geht vielmehr um die Abwehr von Gefahren für Menschen, Tiere und
Pflanzen sowie um Gesundheitsschutz auf der kommunalen Ebene.
Inwiefern sind Städte und Gemeinden gleichzeitig Treiber des Klimawandels?
Wagner: Städte und Gemeinden verursachen 75 % der globalen Treibhausgase, in Städten wohnen derzeit 57 % der Weltbevölkerung,
2030 werden es 60 % sein. Schon deshalb sind Städte und Gemeinden auch in Deutschland maßgebliche Treiber
des Klimawandels. Unser städtisches System beruht bislang auf der Nutzung fossiler Energien. Das beginnt bei der Wärme für
Gebäude, geht über die Stromerzeugung bis hin zum Straßenverkehr. All das führt zu einem enormen fossilen Fußabdruck.
Ob die internationalen, europäischen und nationalen Klimaziele erreicht werden, hängt also maßgeblich davon ab, ob die
städtischen Systeme klimaneutral transformiert werden. Wegen der damit verbundenen hohen Kosten kommt der Umbau
zu treibhausgasneutralen Städten und Gemeinden nur sehr langsam voran. Hier wollen wir mit dem Handbuch Hilfestellung
geben.
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Städte und Gemeinden, um Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen zu ergreifen?
Schlacke: Zwischen Klimaschutzmaßnahmen und Klimaanpassungsmaßnahmen ist zu unterscheiden. Rechtliche Vorgaben
für Klimaschutzmaßnahmen werden vorrangig von der Europäischen Union und dem Bund erlassen; hier haben kommunale
Maßnahmen allerdings eine wichtige flankierende Funktion. Denken Sie an die Einführung des Brennstoffemissionshandels
im Verkehrs- und Gebäudesektor, der schon jetzt bundesweit gilt und ab 2027 auch europaweit Geltung erlangt. Oder an das
Bundes-Klimaschutzgesetz, das von jeder Bundesregierung verlangt, ein Klimaschutzprogramm innerhalb eines Jahres nach
Beginn einer Legislaturperiode zu beschließen, um die Treibhausgasreduktionsziele bis 2030 in verschiedenen Sektoren zu
erreichen. Städte und Gemeinden können mit Maßnahmen an ihren eigenen Gebäuden, durch die Bereitstellung von Ladesäulen
für Elektroautos, Unterstützung des ÖPNV und die Errichtung von Mobilitätsstationen, die verschiedene Verkehrsmittel
nahtlos miteinander verknüpfen, diese Vorgaben durch aktiven Klimaschutz flankieren. In Bauleitplänen können sie
Flächenausweisungen für Windenergieanlagen und Solaranlagen oder für Quartierswärmepumpen vornehmen.
Bei der Klimaanpassung sind die Städte und Gemeinden dagegen unmittelbar in der Verantwortung. Die Deutsche Anpassungsstrategie
an den Klimawandel und das Bundes-Klimaanpassungsgesetz geben hier zwar Hinweise, das Ergreifen von
Maßnahmen und die konkrete Umsetzung liegen aber in den Händen der Städte und Gemeinden.
11
Was für Klimaschutz- und -Klimaanpassungsmaßnahmen können
das sein?
Wagner: Gegen Hitze wirken etwa das Anpflanzen von
Bäumen, das Anlegen kleiner Parks und Grünflächen,
aber auch die Bereitstellung von Wasserspendern und
kühlen Räumen. Hochwasserschutzmaßnahmen sind die
Schaffung von Versickerungs- und Retentionsflächen, von
Rückhaltebecken und Deichen. Hinter diesen Maßnahmen
stehen städtebauliche Leitbilder wie das der Neuen Leipzig-
Charta, der wassersensiblen Stadtentwicklung und der dreifachen
Innenentwicklung. Die konkreten Maßnahmen können
in Klimaanpassungskonzepten inhaltlich vorgedacht
und von der Bauleitplanung verbindlich gesichert werden.
Darüber hinaus spielt sicherlich auch die Raum- und Regionalplanung
eine wichtige Rolle?
Schlacke: Die Raum- und Regionalplanung kann die für
die Erzeugung von Anlagen für erneuerbare Energien benötigten
weiträumigen Flächen planerisch sichern, ebenso
die Trassen für überregionale Stromnetze. Sie kann auch
die multifunktionale Nutzung von Flächen für Wind- und
Solarenergieanlagen vorschreiben, um Flächen zu sparen.
Darüber hinaus kann sie auch Flächen zur Gewährleistung
eines natürlichen Klimaschutzes ausweisen: So ist es zum
Stopp von CO 2
-Emissionen und zur Erreichung von Zielen
für natürliche Kohlenstoffspeicher nach dem Klimaschutzgesetz
erforderlich, trockengelegte Moorstandorte wieder
zu vernässen, damit sie als Senken Kohlenstoff dauerhaft
speichern. Dies kann auch mit Maßnahmen zum Biodiversitätsschutz
und zur Vorsorge gegen Überflutungen,
etwa durch Ausweisung von Retentionsflächen, verknüpft
werden.
Wie steht es um die gesetzlichen Vorgaben im Gebäudebereich
oder auch beim Verkehr?
Wagner: Das Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz
zielen darauf ab, den Gebäudebereich in Deutschland
bis 2045 treibhausgasneutral zu beheizen. Für den
Gebäudebereich hat der Bundesgesetzgeber in der vorigen
Legislaturperiode das Gebäudeenergiegesetz überarbeitet,
welches europäisches Recht aufgreift. Ob die neue Bundesregierung
hieran nochmals Änderungen vornehmen will,
ist nach den Ankündigungen wohl anzunehmen. Parallel
hat der Bund die Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung
eingeführt, damit die Gebäudeeigentümer auf der Grundlage
der Wärmepläne entscheiden können, ob sie an eine
zentrale Wärmeleitung angeschlossen werden können oder
es künftig einer dezentralen Wärmepumpe bedarf. Über die
Bebauungsplanung werden die Wärmepläne verbindlich.
Schlacke: Für die kommunale Verkehrssteuerung können
Städte und Gemeinden kommunale Mobilitätskonzepte
entwickeln, die ebenfalls von der Bauleitplanung aufzugreifen
sind. Das Straßenverkehrsgesetz wurde ergänzt,
um den Kommunen mehr Möglichkeiten zu geben, städtebauliche
und klimaschützende Aspekte in die Stadt- und
Verkehrsplanung zu integrieren.
»Es geht vielmehr um die
Abwehr von Gefahren
für Menschen, Tiere und
Pflanzen.«
Dr. Jörg Wagner
Welche Bedeutung kommt beim kommunalen Klimaschutz dem
Vergabewesen zu?
Schlacke: Städte und Gemeinden beteiligen sich unmittelbar
am Wirtschaftsleben, indem sie etwa Stadtwerke und
Verkehrsbetriebe oder aber Krankenhäuser und IT-Zentren
betreiben. Im Rahmen der vielfältigen Auftragsvergaben
an private Dienstleister können sie ihrer Vorbildfunktion
dadurch gerecht werden, dass sie klimaschützende Gesichtspunkte
mit in ihre Vergabebewertungen einfließen
lassen und bereits im Vorfeld ihrer Vergabeentscheidungen
Aspekte des Klimaschutzes zu relevanten Vergabekriterien
machen.
Wie können Städte und Gemeinden mit ihren unmittelbaren
wirtschaftlichen Aktivitäten zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen
beitragen?
Wagner: Städte können selbst zu Erzeugern von erneuerbaren
Energien werden, indem sie sich an Windparks
auf ihrem Gemeindegebiet gesellschaftlich beteiligen oder
indem sie die Abwärme ihrer Müllverbrennungs- und
Kläranlagen oder ihrer IT-Zentren den lokalen Wärmenetzbetreibern
zur Verfügung stellen.
Sie deuteten eingangs bereits an: Die genannten Maßnahmen kosten
eine Menge Geld. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es
für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen?
Wagner: Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen
der Städte und Gemeinden werden von der überwiegenden
Anzahl der Länder bislang als freiwillige Aufgaben
angesehen. Diese Unterscheidung von den kommunalen
Pflichtaufgaben ist indes zentral für die Frage ihrer Finanzierung.
Nur freiwillige Aufgaben können von EU, Bund und
Ländern gefördert werden, Pflichtaufgaben sind hingegen
12
titel
über Zahlungen der Länder an die Kommunen zu finanzieren.
Einzelne Länder regeln den kommunalen Klimaschutz
dennoch mittlerweile als Pflichtaufgabe und sehen auch
entsprechende Zahlungen an die Kommunen vor. Damit ist
ein erster Anstoß gegeben, Klimaschutz und Anpassung an
den Klimawandel auf kommunaler Ebene flächendeckend
zu betreiben. Ebenso wurden die Wärmeplanung und die
Erstellung von Klimaanpassungskonzepten vom Bundesgesetzgeber
als Pflichtaufgaben der Länder ausgestaltet,
mit der Erwartung, dass diese Verpflichtungen nun an
die Kommunen weitergegeben werden. Soweit die Kommunen
Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
als freiwillige Aufgaben betreiben, gibt es eine Vielzahl an
Förderprogrammen in Bund und Ländern für unterschiedlichste
Zwecke wie die Städtebauförderung des Städtebauministeriums,
die Kommunalrichtlinie des Wirtschaftsministeriums
und das Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz
des Umweltministeriums.
»Bei der Klimaanpassung
sind die Städte und
Gemeinden dagegen
unmittelbar in der
Verantwortung.«
Prof. Dr. Sabine Schlack
Falls doch einmal etwas anders läuft als geplant: Welche
Rechtsschutzkonstellationen sind im Bereich des kommunalen
Klimarechts besonders relevant?
Schlacke: So vielfältig wie die Maßnahmen der Kommunen
im Klimarecht sind, so unterschiedlich sind
die damit verbundenen Rechtsschutzkonstellationen.
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen der Kommune,
die die Bürgerinnen und Bürger zu einem klimafreundlichen
Handeln veranlassen, sprich anreizen, will
und der Kommune, von der die Bürgerinnen und Bürger
erwarten, dass sie Maßnahmen zum Klimaschutz und
zur Anpassung an den Klimawandel ergreift, etwa ein
Wärmenetz oder ein Starkregenrückhaltebecken zu bauen.
Neben den verwaltungsgerichtlichen Anfechtungs-,
Verpflichtungs- und Leistungsklagen gibt es Normenkontrollklagen
gegen Bebauungspläne, darüber hinaus
Verbandsklagen und Verfassungsklagen auf mehr Klimaschutz.
Das Handbuch gibt hierzu einen umfassenden
Überblick mit Beispielen.
IN DIESEM FRÜHJAHR
ERSCHEINT BEI C.H.BECK
DIE NEUE HANDBUCHREIHE
RECHT DER STÄDTE
UND GEMEINDEN
SIE WIRD LEKTORIERT
VON TILL BÖRNER.
Herr Börner, warum diese neue Reihe?
Angesichts der zahlreichen komplexen politischen,
rechtlichen und auch gesellschaftlichen Problemkonstellationen
der Gegenwart und Zukunft stehen
auch und insbesondere die Städte, die Gemeinden und
deren Kommunalunternehmen vor immensen Herausforderungen.
Die Aufgabenlast im kommunalen Bereich
nimmt stetig zu. Die Kommunen müssen das praktisch
umsetzen, was politisch auf Bundes- und Landesebene
entschieden worden ist. Ohne die Mithilfe der Städte
und Gemeinden kann es nicht gelingen, Deutschland
zukunftsfest zu machen. Dieser Bedeutung sollen die
Handbücher in der neuen Reihe Rechnung tragen und
somit eine praktische Handreichung darstellen, die
Orientierung und Unterstützung bietet.
Für wen sind die Handbücher gedacht?
Die neue Reihe ist sowohl für Juristinnen und Juristen,
Dipl.-Verwaltungswirte und Dipl.- Verwaltungswirtinnen
in Städten, Gemeinden und Landkreisen, als auch für die
stark wachsende Zahl der in diesem Bereich beratenden
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ein unverzichtbarer
und verlässlicher Begleiter. Zudem stehen auch
politische Mandatsträger und die in Stadtplanungs-,
Architektur- und Ingenieurbüros beschäftigten Praktiker
im Fokus.
Wie gelingt die länderübergreifenden Ausrichtung der Bände?
Indem an den Stellen, wo es geboten ist, immer wieder
sowohl im fortlaufenden Fließtext als auch in den Fußnoten
die Unterschiede der einzelnen Bundesländer aufgezeigt
und herausgearbeitet werden.
Vielen Dank für das Gespräch.
13
Gut aufgestellt
im kommunalen Bereich.
Mit kühlem Kopf im Klimawandel
Die Auswirkungen des Klimawandels sind in unseren Städten und
Gemeinden immer deutlicher spürbar: Starkregen, Hochwasser,
langanhaltende Hitze und Trockenheit. Das Handbuch gibt einen
ausgezeichneten Gesamtüberblick über die vielen interdisziplinären
Fragestellungen im Bereich des Klimarechts und liefert zugleich
praxisgerechte Antworten.
Schlacke/Wagner
Klimarecht
2025. Rund 725 Seiten.
Gebunden ca. € 119,–
ISBN 978-3-406-81985-8
Neu im Juli 2025
beck-shop.de/36911280
Straßenrecht umfassend beleuchtet
Das neue, praxisorientierte Handbuch erläutert das Straßenwege- und
Straßenverkehrsrecht umfassend und konsequent aus kommunaler Sicht –
einschließlich der neuesten Entwicklungen wie Shared-Mobility Dienste
und E-Moblity. Besonders wertvoll ist die übergreifende Bearbeitung aller
Carsharinggesetze der verschiedenen Bundesländer.
Siegel/Troidl
Straßenrecht
2025. Rund 645 Seiten.
Gebunden ca. € 119,–
ISBN 978-3-406-81987-2
Neu im Mai 2025
beck-shop.de/36911281
Strategisch intelligent planen
Gewerbegebiete polarisieren vielfach, obwohl sie für die Sicherung
des Wohlstands unverzichtbar sind. Zudem zählen Gewerbesteuereinnahmen
zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Das
Handbuch bietet eine hervorragende Darstellung der juristischen und zugleich
planerisch strategischen Aspekte der Entwicklung neuer und Sicherung
bestehender Gewerbegebiete.
Battis/Mitschang
Gewerbegebiete, Gewerbegebietsentwicklungen
2025. Rund 500 Seiten.
Gebunden ca. € 119,–
ISBN 978-3-406-81986-5
Neu im April 2025
beck-shop.de/36911279
Bestattungsrecht neu denken
Neben den klassischen Themen wird das Bestattungsrecht zunehmend
von aktuellen Entwicklungen geprägt wie etwa dem Bedeutungsverlust
christlicher Kirchen, Europäisierung und Zuwanderung. Das Handbuch
bietet eine von Grund auf aktuelle Darstellung des Friedhofs- und
Bestattungsrechts unter Berücksich tigung von Umwelt- und Naturschutz,
Datenschutz und Digitalisierung.
Brüning/Spranger
Friedhofs- und Bestattungsrecht
2025. Rund 865 Seiten.
Gebunden ca. € 119,–
ISBN 978-3-406-82043-4
Neu im Juni 2025
beck-shop.de/36928801
FRAG DOCH DAS
CHAT-BOOK
Die Digitalisierung und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) revolutionieren derzeit zahlreiche Branchen.
Auch der Verlag C.H.BECK setzt seine Innovationsstrategie fort und erweitert sein digitales Fachinformationsangebot.
Mit der Einführung der neuen Produktform Chat-Book bietet der Verlag Juristinnen und Juristen ein
zukunftsweisendes Werkzeug für die effiziente und fundierte Rechtsrecherche.
WAS IST
EIN CHAT-BOOK?
Chat-Books sind interaktive Fachbücher der nächsten Generation,
die qualifizierte Juristinnen und Juristen bei der
Recherche juristischer Fachinformationen unterstützen. Jedes
Chat-Book besteht aus einem Printwerk und der KI-basierten
Online-Anwendung, die das gedruckte Werk digital erschließt.
Chat-Books bieten die Möglichkeit, mit den originalen
Inhalten der Werke in einem geschlossenen Datenumfeld
zu interagieren: suchen, fragen, einen Dialog führen.
Zudem können Chat-Book-Nutzerinnen und -nutzer sich
Entwürfe juristischer E-Mails, Schreiben, Schriftsätze oder
Vertragsklauseln auf Basis der von der KI-Anwendung
generierten Antworten erstellen lassen.
WIE BENUTZE ICH DIE EINZELNEN
FUNKTIONEN DER CHAT-BOOKS?
SUCHE IM ...
Suchen Sie mittels Stichworten nach relevanten Fundstellen im
jeweiligen Chat-Book oder geben Sie direkt einen Paragrafen
mit Randnummer ein. Sie können dafür ein Wort, mehrere
Wörter, Sätze oder Paragrafen und die Randnummer eingeben.
Die KI-Anwendung zeigt dann die relevantesten
Fundstellen des jeweiligen Werks an. Nutzen Sie die Filterfunktion,
um die Suche auf bestimmte Bereiche des jeweiligen
Werks zu beschränken.
FRAG DEN ...
Stellen Sie eine ausformulierte Frage, um eine KI-generierte
Antwort mit den von der Anwendung herangezogenen
Fundstellen aus dem jeweiligen Werk zu erhalten: Geben
Sie eine Frage ein, klicken Sie anschließend auf »Frage stellen«
oder die Eingabe/Return-Taste. Sodann generiert die Funktion
die Antwort und zeigt diese mit den dafür herangezogenen
Fundstellen des jeweiligen Werks an.
16
C.H.BECK im web
SPRICH MIT DEM ...
Im Dialog mit dieser Funktion schildern
Sie komplexere Fälle und vertiefen einzelne
Themen über Nachfragen: Stellen
Sie eine erste Frage, um eine von der
KI-Anwendung generierte Antwort zu
erhalten. Geben Sie eine weitere Frage
oder eine Aufforderung ein, um den
Dialog fortzusetzen. Die KI erkennt
kausale Zusammenhänge und unterstützt
Ihre Recherche. Sodann generiert
die Funktion die Antwort und zeigt diese
mit den dafür herangezogenen Fundstellen
an. Fordern Sie die KI-Anwendung
auf, erste Entwürfe von E-Mails, Schreiben,
Schriftsätzen, Vertragsklauseln oder Ähnlichem
unter Berücksichtigung der Antworten
zu entwerfen.
Die in den Fundstellen enthaltenen Verweise
auf externe Quellen (z.B. auf Zeitschriften,
Rechtsprechung oder andere
Kommentare) lassen sich über eine Verlinkung
in beck-online aufrufen, sofern
die betreffenden Inhalte dort verfügbar
sind.
Realisiert werden die Chat-Books in
Zusammenarbeit mit LDA – Legal Data
Analytics GmbH, mit der der Verlag
C.H.BECK einen langjährigen Kooperationsvertrag
geschlossen hat.
Dem ersten Chat-Book, FRAG DEN
GRÜNEBERG, folgten jüngst die Chat-
Books FRAG DEN SCHMIDT zum Einkommensteuerrecht
sowie FRAG DEN
KÜTTNER (Personalbuch).
Chat-Books zu Standardwerken weiterer
Rechtsgebiete sind in Vorbereitung.
GRÜNEBERG: BGB CHAT-BOOK 2025
Das Chat-Book mit KI-basierter Online-Anwendung. Nutzen
Sie die Vorteile der KI, um den kompletten Inhalt des Grüneberg
zu durchsuchen und interaktiv zu nutzen. Stellen
Sie Fragen, führen Sie Dialoge und greifen Sie auf zitierte
Fundstellen aus beck-online zu, ohne ein Abonnement zu
benötigen.
Print-Ausgabe + KI-Anwendung FRAG DEN GRÜNEBERG.
2025. Inklusive Grüneberg-Karte 2025 zur Freischaltung
der Anwendung bis 31.1.2026.
€ 175,–
ISBN 978-3-406-83200-0
Mehr auf fragdengrüneberg.de
SCHMIDT: ESTG EINKOMMENSTEUERGESETZ
CHAT-BOOK
Das KI-gestützte Rechercheinstrument für das Einkommensteuerrecht.
Mit der KI-Anwendung FRAG DEN
SCHMIDT können Sie im »Schmidt« suchen, ihm Fragen
stellen und mit ihm Dialoge führen, um KI-generierte
Antworten auf Basis der aktuellen Kommentierungen
zu erhalten. FRAG DEN SCHMIDT unterstützt Sie beim
Formulieren von Schriftsätzen auf Grundlage der von
der KI-Anwendung erzeugten Antworten. Rund 56.000
im »Schmidt« zitierte Volltextdokumente (Gesetzestexte,
Richtlinien, Urteile, Erlasse) sind in beck-online abrufbar.
Print-Ausgabe mit Code zur Freischaltung
der KI-Anwendung FRAG DEN SCHMIDT bis 31.5.2026.
€ 159,–
ISBN 978-3-406-83400-4
Mehr auf fragdenschmidt.de
KÜTTNER PERSONALBUCH 2025 CHAT-BOOK
Das KI-gestützte Rechercheinstrument für mehr Effizienz
in Ihrem Arbeitsalltag – im Arbeits-, Lohnsteuer- und
Sozialversicherungsrecht. Mit der KI-Anwendung FRAG
DEN KÜTTNER können Sie im »Küttner« suchen, ihm
Fragen stellen und mit ihm Dialoge führen, um KI-generierte
Antworten auf Basis der aktuellen Inhalte zu erhalten.
Sie können sich sogar Entwürfe juristischer
E-Mails, Schreiben und Vertragsklauseln auf Basis der
von der KI-Anwendung generierten Antworten erstellen
lassen. Sie erhalten damit Zugang zum kompletten Werk
mit allen verlinkten Normen, Urteilen und Verwaltungsanweisungen
und rund 70 Musterformularen.
Inkl. halbjährlichen Online-Aktualisierungen und dazugehörigem
Code, mit dem die Freischaltung der KI-Anwendung
FRAG DEN KÜTTNER bis 31.5.2026 und gleichzeitig auch der
Zugang zum Online-Modul erfolgen.
€ 199,–
ISBN 978-3-406-83252-9
Mehr auf fragdenküttner.de
17
KI
UND DIE
ZUKUNFT DER
KIRECHTSBERATUNG
Angesichts der rasanten technologischen
Entwicklungen erfahren Juristinnen und
Juristen eine tiefgreifende Transformation,
die nicht nur das Arbeitsumfeld, sondern
auch die Anforderungen und Erwartungen
an ihre Arbeitsorganisation und Arbeitsweise
verändern. Gemeinsam mit über
fünfzig Autorinnen und Autoren setzen
sich die Herausgeber des Handbuchs Die
Zukunft der Rechtsberatung Dr. Daniel
Halft und Dr. Alexander Steinbrecher, mit den
Herausforderungen und Chancen auseinander,
denen die Branche gegenübersteht. Sie ermutigen
dazu, diese Transformation nicht
nur passiv zu verfolgen, sondern aktiv zu
gestalten.
Für Halft und Steinbrecher ist Legal Tech, also der Einsatz
von Technologie in der Rechtsberatung, nur die Spitze des Eisbergs.
Sie sehen vor allem im Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz
(KI), insbesondere von Large Language Models (LLMs),
ein enormes Veränderungs- und Verbesserungspotenzial für die
Praxis. »Es ist natürlich schwierig, sämtliche zukünftigen Anwendungsfälle
vorherzusagen,« so Dr. Daniel Halft, »aber es gibt
schon heute konkrete Einsatzmöglichkeiten, die mir auf Grund
meiner Erfahrung und Beobachtung der Entwicklung generativer
KI besonders naheliegend erscheinen.«
In ihrem Handbuch teilen die beiden Herausgeber
ihre Visionen für den Einsatz von Innovation, Digitali-
sierung und Automatisierung in verschiedensten Bereichen
der Rechtsberatung:
18
ratgeber
VISION GESETZGEBUNG
LLMs können bereits in naher Zukunft
eine zentrale Rolle in der Gesetzgebung
spielen, indem sie bestehende
Normen und Entwürfe systematisch analysieren,
Rechtslücken identifizieren und
auch gleich Vorschläge zu deren Schließung
unterbreiten. Besonders interessant
wäre dies in Bereichen mit dynamischer
Regulierung, wie dem Umwelt- oder Technologierecht.
Large Language Models
könnten zudem Gesetzesentwürfe basierend
auf politischen oder rechtlichen Vorgaben
verfassen. Deren Formulierungen
wären nicht nur juristisch präzise,
sondern auch kohärent und fehlerfrei,
was die Effizienz des Gesetzgebungsprozesses
erheblich steigern würde. Mit
Hilfe von LLMs wäre es zudem möglich,
simulationsbasierte Vorhersagen über die
Auswirkungen neuer Rechtsnormen zu
treffen.
VISION RECHTSPRECHUNG
Im Bereich der Rechtsprechung
wären LLMs in der Lage, die Justiz zu
entlasten. Die KI könnte Streitstände zusammenfassen,
relevante oder ähnliche
Urteile identifizieren und deren Implikationen
für aktuelle Verfahren bewerten.
Richterinnen und Richtern stünde so eine
umfassendere Informationsbasis zur Verfügung.
Large Language Models könnten
zudem als Ausgangspunkt für die Rechtsprechung
strukturierte Urteilsentwürfe
erstellen und die Qualität der Urteilsbegründung
erhöhen, indem sie verschiedene
Argumentationslinien vorschlagen,
widerlegen und fortentwickeln.
VISION RECHTSASSISTENT
Halft und Steinbrecher sehen großes
Potenzial im Bereich von KI-gestützten
›Rechtsassistenten‹. Was wir heute
bereits als Chatbots kennen, könnte in
Zukunft ausgebaut werden, so dass eine
integrierte Sachverhalts- und Datenanalyse
individuelle Risiken und Bedürfnisse
auswertet und praktisch umsetz-
bare Handlungsempfehlungen geben kann.
Diese technologieunterstützte Beratung
wäre jederzeit verfügbar, was den Zugang
zum Recht vereinfacht und beschleunigt.
Auch die Kosten der Rechtsberatung insbesondere
für Mandanten, die sich Rechtsberatung
nach Zeitaufwand nicht (mehr)
leisten wollen oder können, würden reduziert.
Bei Kanzleien könnte zudem ein Teil
der Mandatsarbeit technisch unterstützt
werden.
VISION
DOKUMENTENBEARBEITUNG
Denkbar ist auch eine automatisierte
Dokumentenerstellung, -prüfung und -anpassung
durch LLMs, die beispielsweise
Verträge und Vertragsklauseln dynamisch
an regulatorische Änderungen
oder individuelle Bedürfnisse anpassen
können. Verträge könnten so immer auf
dem neuesten Stand gehalten werden,
insbesondere bei langfristigen Vereinbarungen.
Schon heute kommen KI-Systeme
bei der Vertragsprüfung und -erstellung
zum Einsatz, die standardisierte Verträge
in Sekundenschnelle erstellen, Risiken
und Unstimmigkeiten identifizieren und
reduzieren.
VISION RECHTSBERATUNG
LLMs können außerdem eine vorausschauende
Rechtsberatung ermöglichen,
indem sie potenzielle rechtliche Risiken
frühzeitig erkennen und Vorhersagen
über Vertragsverletzungen und daraus
resultierende Rechtsstreitigkeiten treffen.
Rechtsabteilungen in Unternehmen wäre
es somit möglich, frühzeitig Gegenmaßnahmen
einzuleiten, sollte die KI aufgrund
der Analyse interner Daten und externer
Marktinformationen vor regulatorischen
Herausforderungen warnen, wodurch sich
Bußgelder, rechtliche Sanktionen oder Reputationsschäden
vermeiden ließen.
VISION
VERTRAGSMANAGEMENT
Für Halft und Steinbrecher gehören
zu den weiteren möglichen Einsatzgebieten
die Analyse und Bewertung von
Unternehmens-Compliance sowie das
Contract Lifecycle Management. LLMs
könnten den gesamten Lebenszyklus eines
Vertrags überwachen und proaktiv an
wichtige Fristen und Verpflichtungen erinnern.
Die Fähigkeit der KI, große Mengen
an Dokumenten schnell und präzise
zu analysieren, ermöglicht es ihr zudem,
die Einhaltung rechtlicher Vorschriften
in Echtzeit zu überwachen und so Unternehmen
dabei zu helfen, regulatorische
Anforderungen proaktiv und effizient zu
erfüllen, indem sie Abweichungen sofort
erkennt und meldet.
VISION DUE-DILIGENCE
Bei Unternehmensverkäufen und
Fusionen könnten künftig LLMs den
Due-Diligence-Prozess automatisieren.
Steinbrecher kann sich zudem Online-
Streitbeilegungsplattformen vorstellen, in
die LLMs integriert werden, um unterschiedliche
Verfahren anzuwenden und
Lösungsvorschläge für Konflikte zu finden.
»Da sie eine schnelle, kostengünstige und
neutrale Vermittlungsinstanz darstellen,
liegt hier ein erhebliches Potenzial insbesondere
in Verbraucherangelegenheiten,«
erläutert der Mitherausgeber die Vorteile.
Für die Zukunft verspricht die Integration
von LLMs in die Rechtsberatung
erhebliche Effizienzsteigerungen,
Kostensenkungen und eine bessere Zugänglichkeit
und Qualität juristischer
Dienstleistungen, so die Herausgeber. Es
bleibt spannend zu beobachten, wie sich
die Technologie weiterentwickelt und den
Rechtsmarkt transformieren wird.
Halft / Steinbrecher
Die Zukunft
der Rechtsberatung
2025, rund 400
Hardcover ca. € 119,–
ISBN 978-3-406-80355-0
Neu im Juni 2025
beck-shop.de/35328589
19
BEWERBER_TAG_JURA 2025
Besucher austauschen können, runden
den Bewerber_Tag_Jura ab. Als Speaker
haben sich der Bayerische Justizminister
Georg Eisenreich und Dr. Claudia
Junker von der Deutschen Telekom sowie
die Influencerin, Kanzleigründerin
und ehemalige Richterin Martina Flade
angekündigt.
© Fotos: Verlag C.H.BECK / Sandra Garcia
Die Karrieremesse mit Boutique-
Charakter bringt renommierte Kanzleien
und Unternehmen sowie Behörden,
die juristische Stellen besetzen möchten,
mit hochqualifizierten Studierenden
und Referendaren zusammen. Die jährlich
vom Verlag C.H.BECK organisierte
Messe findet am 15. Mai im Literaturhaus
München (Salvatorplatz 1) statt.
Die persönliche Atmosphäre bietet
Arbeitgebern und Nachwuchsjuristinnen
und -juristen den idealen Rahmen, um
zwanglos ins Gespräch zu kommen.
Als Aussteller präsentieren sich in diesem
Jahr Kanzleien, Unternehmen und
staatliche Institutionen wie EGO HUM-
RICH WYEN, DLA Piper, Munich RE
sowie der Bundesnachrichtendienst.
Ein interessantes Vortragsprogramm
sowie ein exklusives Get-together, bei
dem sich Aussteller, Referenten und
Sie möchten als Aussteller ebenfalls
dabei sein? Dann melden Sie sich
gerne bei unserem Ansprechpartner
Thomas Hepp, Tel. 089 / 38189-612,
Thomas.Hepp@beck.de.
WEITERE INFOS ZUR
VERANSTALTUNG
FINDEN SIE HIER
FRAG DEN SCHMIDT live
Für eine besondere Premiere sorgte
der Verlag C.H.BECK auf der Münchner
Steuerfachtagung im März: Erstmals
präsentierte das Unternehmen live das
neue Chat-Book FRAG DEN SCHMIDT.
Das Chat-Book besteht aus dem bekannten
Kommentar »Schmidt, Einkommensteuergesetz«,
der gerade in 44. Auflage
erschienen ist, kombiniert mit einer
neuartigen KI-Anwendung. (siehe auch
Seite 16 / 17)
»FRAG DEN SCHMIDT« ermöglicht
es den Nutzerinnen und Nutzern,
gezielte Fragen zum Einkommenssteuerrecht
zu stellen und sofort präzise
Antworten zu erhalten. Die Anwendung
verspricht eine erhebliche
Zeitersparnis und eine erhöhte Rechtssicherheit
in der Steuerberatung sowie
für Juristinnen und Juristen.
Die Besucherinnen und Besucher
der Steuerfachtagung zeigten großes
Interesse an der innovativen Erweiterung.
Zwei Tage lang hatten sie die
Gelegenheit, die KI-Funktion am Verlagsstand
zu testen und sich von den
Vorteilen der neuen Technologie zu
überzeugen.
20
Schmidt-Herausgeber Prof. Dr. Heinrich
Weber-Grellet (oben rechts) präsentierte
die neue Auflage mit KI-Anwendung
gemeinsam mit C.H.BECK-Lektor
Dr. Michael Müller.
© Fotos: Verlag C.H.BECK / Stefan Winsel
neues aus dem verlag
NEUE RECHTSZEITSCHRIFT
für Industrie- und Infrastrukturprojekte
Im Bereich von Industrie- und Infrastrukturprojekten
haben sich internationale
Markt- und Vertragsstandards
entwickelt, die von der deutschen (Bau-)
Rechtsprechung nicht erfasst werden.
Die neue Zeitschrift Rechtspraxis der
Industrie- und Infrastrukturprojekte
(RInPrax) bündelt erstmals die für diesen
Bereich relevanten Informationen.
Die zweimonatlich erscheinende
RInPrax berichtet in deutscher und
englischer Sprache über alle relevanten
Fragestellungen, besonders im Hinblick
auf Vertragsgestaltung und Streitbeilegung.
Die in Zusammenarbeit mit
dem VDMA e.V. herausgegebene Zeitschrift
liefert Antworten und Praxishinweise
auf alle Rechtsfragen nationaler
und internationaler Industrie- und In-
frastrukturprojekte, insbesondere des
(Groß-)Anlagen- und Maschinenbaus,
unter anderem zu den Bereichen
Vertragsrecht, Internationales Recht,
Streiterledigung, Corporate/Compliance,
IT/Digitalisierung und IP sowie weiterer
Spezialgebiete. Dabei hat sie die
Transformation der Energiewirtschaft,
Digitalisierung und Künstliche Intelligenz
ebenso im Blick wie die Folgen
der Disruption von Lieferketten und
fortschreitender Destabilisierung politischer
Umfelder sowie einer immer
umfassender werdenden Regulatorik.
Das Jahresabo kostet € 255,–. Es
beinhaltet das Online-Modul RInPrax-
Direkt und bietet damit zeitgleich mit
der gedruckten Ausgabe Zugriff auf
die elektronische Fassung.
Mehr Infos zur
RInPrax
SICHERER KOMPASS
Mehr Infos zur
RRa
ReiseRecht aktuell (RRa) ist die führende
Zeitschrift im Segment Tourismusrecht.
Seit Anfang des Jahres erscheint
die etablierte Fachzeitschrift im Verlag
C.H.BECK. Sie informiert sechs Mal jährlich
über neue Entscheidungen zu sämtlichen
Bereichen des Reiserechts: Vertragsrecht,
Allgemeine Reisebedingungen,
Schadensersatzrecht, Versicherungsrecht,
Insolvenzrecht, Wettbewerbsrecht, Prospekthaftung,
Prozessrecht sowie Einflüsse
des europäischen und internationalen
Rechts.
Praxisorientierte Aufsätze greifen
aktuelle Rechtsentwicklungen auf und
bieten konkrete Lösungsansätze für bislang
ungeklärte oder nicht abschließend
geklärte Rechtsfragen.
Die von der Deutschen Gesellschaft
für Reiserecht e.V. (DGfR) herausgegebene
Zeitschrift richtet sich an jeden, der
mit dem Thema Reiserecht befasst ist:
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
Richterinnen und Richter, Tourismusverbände,
Versicherungsunternehmen, Verbraucherzentralen,
Reisebüros und
Reiseveranstalter, Fluggesellschaften,
IHKs sowie Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlerinnen
und -wissenschaftler.
Das Jahresabo beinhaltet einen
Zugang zum Online-Modul RRaDirekt
und kostet € 242,–. DGfR-Mitglieder erhalten
einen Vorteilspreis von € 195,–.
21
autoren bei der arbeit
Michael Arnold am Schreibtisch
Unsere Autorinnen und Autoren verbringen viel Zeit mit dem Verfassen ihrer Manuskripte.
In dieser Rubrik zeigen sie uns ihren Arbeitsplatz sowie Dinge, die sie beim Schreiben umgeben.
3
7
6
1
4
2
5
© Foto: Kristijan Matic
Heute: Prof. Dr. Michael Arnold am Schreibtisch in seinem Anwaltsbüro bei Gleiss Lutz in Stuttgart.
Veröffentlichungen bei C.H.BECK u.a.:
Goette/Arnold, Handbuch Aufsichtsrat, 2. Auflage, 2024
Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, Band 3, 6. Auflage, 2024
Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, Band 4, 6. Auflage, 2025
Leyens/Seibt, Handbuch Lieferkettenrecht, 2025
1. Ein Foto der Familie darf nicht fehlen.
Auf dem Sideboard an der gegenüber
liegenden Wand stehen noch
viele weitere Familienfotos, außerdem
Erinnerungsstücke aus über 25
Jahren Anwaltstätigkeit. Da kommt
schon Einiges zusammen.
2. Das Handy ist immer griffbereit. Erreichbarkeit
spielt schon eine sehr
große Rolle.
3. Einer unserer Hunde springt auf dem
Foto auf mich zu. Das ist auch mein
Hintergrund bei Videokonferenzen
und erfreut sich großer Beliebtheit.
Das Thema Hund ist immer wieder
ein schöner »Opener« bei Videokonferenzen.
Manchmal wird gefragt, ob
das wirklich ein freundliches Foto
sei. Ja, das ist es, er springt voller
Freude, was man unschwer erkennen
kann.
4. Ein Blick in Handbücher oder Kommentare
schadet nie. Der Goette/Arnold,
Handbuch Aufsichtsrat, ist immer in
der Nähe. Die Vorbereitungen für die
3. Auflage haben begonnen. Ich freue
mich darauf, zusammen mit meinem
Mitherausgeber Wulf Goette und
dem Autorenteam die neuesten Entwicklungen
einzuarbeiten.
5. Eine Gitarre steht seit Jahren in meinem
Büro. Ich habe sie täglich in der
Hand, schon auch einmal während
einer Videokonferenz (auf mute und
ohne Bild). Das geht natürlich nur im
Ausnahmefall. Keine Sorge, im Büro
wird sie nie an einen Verstärker angeschlossen,
zu Hause schon…
6. Auch ein Block muss immer in der
Nähe sein. Insbesondere To-dos
erfasse ich immer gerne auf einem
Zettel. Ansonsten versuche ich mittlerweile
»clean desk«.
7. Was wären wir ohne PC mit zwei Bildschirmen?
Außerdem ist er entscheidend
für die Kommunikation über
Videokonferenzen, wo wir wieder
beim Thema »Hund« wären …
22
vermischtes
In der Ruhe liegt der Wahnsinn
Humorvoll und doch selbstkritisch
erzählt Adam Fletcher, wie er in
einem 10-tägigen Schweige-Retreat
den Verstand verlor, aber sein Glück und
alles andere fand. »Ich war mit einem Plan
hergekommen – zehn langweilige Tage
sitzen, darüber nachdenken, wie toll ich
war, darüber nachdenken, wie meine Beziehung
zu Evelyn in die Brüche gegangen
war, nach Hause fahren und alles in Ordnung
bringen –, aber wie der Philosoph
Mike Tyson einmal sagte: Jeder hat einen
Plan, bis er eins aufs Maul bekommt.«
Adam und Evelyn stecken in einer Sackgasse,
ihre Beziehung droht ihnen zu entgleiten.
Hinter seinem Rücken meldet sie
ihn für ein Vipassana-Retreat an: Zehn Tage
Schweigen und Meditieren, zwölf Stunden
am Tag! Ohne Bücher, ohne Handy, ohne
Internet! Was in diesen zehn Tagen passiert,
hat das Zeug dazu, sein Leben umzukrempeln
– wenn er nur alles überlebt ...
In seinem schonungslos offenen, komischen
und berührenden Buch nimmt
Adam Fletcher uns mit auf einen Roadtrip
ohne Reiseversicherung: Ins eigene Innere,
wo er schließlich lernt, sich selbst zuzuhören
– und wieder hinaus, zu den Menschen
und zur Liebe seines Lebens.
Adam Fletcher
In der Ruhe liegt der Wahnsinn
Februar 2025. 270 Seiten.
Hardcover € 20,–
ISBN 978-3-406-82438-8
beck-shop.de/37080160
Adam Fletcher
ÜBER SEIN BUCH
Gewinnspiel
Gewinnen Sie eines von fünf
Exemplaren Pieroth, Der Verfassungsstaat
in der Literatur.
Was ist ein
guter natürlicher
Kohlenstoffspeicher?
Die Lösung einfach per Mail an
beck-aktuell-Magazin@beck.de,
Stichwort »Gewinnspiel«, schicken.
Oder per Post an Verlag C.H.BECK GmbH & Co. KG,
Redaktion beck-aktuell – DAS MAGAZIN,
Wilhelmstaße 9, 80801 München senden.
Einsendeschluss ist der 31. Mai 2025.
Herzlichen
Glückwunsch!
Wir gratulieren den Gewinnern
unseres Gewinnspiels aus
Heft 03/2024.
Die Lösung lautete
»rund 250.000 Verlinkungen«.
Das Grüneberg BGB Chat-Book 2025
haben die drei glücklichen Gewinnerinnen
und Gewinner Angela Pospischil (Foto links),
Claus Loos (Foto mitte) und Edeltraud Klein
(Foto rechts) bereits erhalten.
Hinweise zum Gewinnspiel: Die Gewinner werden unter allen richtigen Einsendungen per Los ermittelt
und benachrichtigt. Von der Teilnahme ausgenommen sind Mitarbeiter der Verlage C.H.BECK
und Vahlen sowie deren Angehörige. Eine Barauszahlung der Gewinne ist ebenso ausgeschlossen wie
der Rechtsweg. Informationen zum Datenschutz: Die Daten werden durch den Verlag C.H.BECK
selbst und nicht außerhalb der Europäischen Union verarbeitet. Gewinnspiel: Nach Gewinnbenachrichtigung
werden die personenbezogenen Daten gelöscht. beck-aktuell-Abo: Die Daten werden nur
für die Zwecke Ihrer Bestellung bzw. der Kundenbindung verwendet und so lange aufbewahrt, wie es
die gesetzlichen Vorschriften vorsehen.
Sie haben das jederzeitige Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten sowie
auf Berichtigung unrichtiger Daten und auf Löschung Ihrer Daten sowie auf Einschränkung der Verarbeitung
nach den Vorschriften der DS-GVO. Sie haben das Recht, formlos jederzeit der Verarbeitung
mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen. Sie haben das Recht der Beschwerde gegen die Datenverarbeitung
bei der für den Verlag C.H.BECK zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Landesamt für
Datenschutzaufsicht in Bayern. Im datenschutzrechtlichen Sinn verantwortliche Stelle: Verlag
C.H.BECK, Wilhelmstr. 9, 80801 München; der Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter datenschutzbeauftragter@beck.de.
23
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12. Jahrgang. 2025.
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