casanostra 180 | April 2025
Zweitwohnungen: Sanieren und vermieten statt leer lassen | Gartenteich mit Mehrwert | Materialkreislauf der Solarpanels | Streitbeilegung im Alter
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Nr. 180 April 2025
Zweitwohnungen:
Sanieren und vermieten statt leer lassen
Gartenteich
mit Mehrwert 9
Materialkreislauf
der Solarpanels 10
Streitbeilegung
im Alter 12
2 INSERATE
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CASANOSTRA 180 2025
EDITORIAL 3
Inhaltsverzeichnis
THEMA
04 Untermieter*innen sollen
für warme Betten sorgen
EXTRA
09 Ein Gartenteich gegen die Mückenplage
10 Solarpanels am Ende ihrer Lebensdauer
12 Konfliktlösung für ältere Menschen
und ihre Angehörigen
SERVICE
14 Ratgeber
17 Mitgliederangebote
19 Kurse und Veranstaltungen
21 News
SCHLUSSPUNKT
23 Carte Blanche für Anders Gautschi,
CEO von Biovision
15 Wohnungsübergabe:
Die Vorbereitungen
Foto: krblokhin/iStock
Liebe Leserin, Lieber Leser
Mir kommt es vor, als ob sich seit dem 20. Januar 2025
die Erde in die entgegengesetzte Richtung dreht. Seit
Donald Trump zum zweiten Mal Präsident der Vereinigten
Staaten von Amerika geworden ist, existieren die
Spielregeln, die wir uns über internationale Abkommen
und Verträge gegeben haben, nicht mehr. Aus Kriegsgebieten
sollen Luxusresorts werden, benachbarte Länder
werden besetzt, auf Bodenschätze eigenständiger
Staaten wird Anspruch erhoben, tausende Staatsangestellte
werden entlassen. Die Entwicklungshilfe wird gestrichen.
Durch Zölle soll eines der reichsten Länder der
Welt noch reicher werden. Weltweit sind die Menschen
ver unsichert. Für viele ist das eigene Heim, das eigene
Haus der letzte Fixpunkt, an dem sie sich halten können.
Doch viele existiert auch dieser nicht mehr. Sie stehen
vor Trümmern oder Brandruinen. Es fällt mir manchmal
schwer, ob solcher tragischen Begebenheiten optimistisch
zu bleiben. Aber ich bin überzeugt, dass wir Vieles
selbst in der Hand haben, um die Welt zu verändern.
Fangen wir an im Kleinen, in unserem Umfeld, mit unseren
Nachbar*innen.
Claudia Friedl, Präsidentin Casafair Schweiz,
Nationalrätin SP/SG
Foto: Parlamentsdienste
21 Tag der Nachbarschaft
Foto: Halfpoint/iStock
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fünfmal jährlich, Abdruck nach Rücksprache Verleger Casafair Schweiz, Zentralsekretariat, Postfach, 3001 Bern Redaktion Leitung Nadim Chammas, Mitarbeit Noemi
Helfenstein Redaktionsadresse casa nostra, Casafair Schweiz, Postfach, Bollwerk 35, 3001 Bern, Tel. 031 312 00 22, casanostra@casafair.ch Titelbild CAHKT/ iStock
Grafik Clerici Partner Design, Zürich Druck Vogt-Schild Druck AG, Derendingen Papier Perlen Value Inserate Anzeigenverkauf casanostra, Casafair Schweiz, Postfach,
3001 Bern anzeigen@casafair.ch, Tel. 031 312 00 35 Auflage 16 880 Ex. casanostra 181 erscheint am 27. Juni 2025 Redaktions- und Inserateschluss 6. Juni 2025
ISSN 2674-0540 Klimaneutral und auf Schweizer Papier gedruckt. E-PAPER Bei Interesse bei kontakt@casafair.ch melden.
CASANOSTRA 180 2025
THEMA ZWEITWOHNUNGEN 5
Untermieter*innen sollen
in den Bergen für
warme Betten sorgen
Versäumnisse bei der Raumplanung
sorgen in den Bergkantonen für
Wohnungsnot. Grund sind unter anderem
die vielen leerstehenden Zweitwohnungen,
die wegen ihrer schlechten
CO 2 -Bilanz ohnehin in der Kritik
stehen. Grünen-Nationalrat Christophe
Clivaz will nun mit einem unkonventionellen
Vorschlag beide Probleme
auf einmal angehen.
Text Romano Paganini, Journalist
Die Leerwohnungsziffer in den alpinen Tourismusgemeinden
liegt tatsächlich mehrheitlich unter einem Prozent.
Je höher die Dichte an Zweitwohnungen, das haben Erhebungen
des Bundes ergeben, desto weniger Wohnraum.
Zu dieser Entwicklung beigetragen haben ein einseitiges
Standortmarketing in den Tourismusgebieten sowie die Auslegung
zweier Gesetze: jenes zu den Zweitwohnungen (ZWG)
und jenes zur Raumplanung (RPG).
Doch der Reihe nach.
Not kennt kein Gebot. Das muss sich auch Christophe Clivaz
gedacht haben. Denn der Walliser Grünen-Nationalrat sucht
derzeit nach Mehrheiten im Parlament, um ein Förderprogramm
zur Sanierung von Zweitwohnungen aufzugleisen.
«Viele dieser Gebäude sind alt, schlecht isoliert und verfügen
über Öl- und Elektroheizungen aus dem vergangenen Jahrhundert»,
begründet Clivaz seine Initiative. Clivaz sagt, dass
nicht alle Besitzer:innen von Zweitwohnungen «sehr reich»
seien, und eine Sanierung ohne staatliche Unterstützung
nicht stattfände.
Im Gegenzug zu den öffentlichen Geldern müssten die
Besitzer*innen dazu verpflichtet werden, ihre oft leer stehenden
Wohnungen während einem Teil des Jahres fix unterzuvermieten.
«Damit gäbe es automatisch weniger kalte Betten.»
Christophe Clivaz, dessen Familie ein Maiensäss in Randogne
VS besitzt, denkt dabei nicht nur an die Tourist*innen,
sondern auch an die Angestellten in Gastronomie und Hotellerie,
die während ihres Saisonaufenthalts irgendwo leben
müssen. Schliesslich sei die Wohnungsnot ein Grund für den
Fachkräftemangel. «Es gibt genügend Beispiele von Zweitwohnungen,
die während eines Teils des Jahres problemlos
untervermietet werden können.»
Die Sanierung von Zweitwohnungen
geht zu langsam voran. Fotos: David Taljat/iStock, Foto: Dale Gu/iStock
Die Schlupflöcher des Zweitwohnungsgesetzes
In der Schweiz existieren rund 726 000 Zweitwohnungen,
also Wohnungen, in denen niemand fix lebt. Die Belegung beschränkt
sich auf wenige Tage im Jahr; das Bundesamt für
Raumplanung (ARE) schätzt vierzig bis sechzig. Das heisst,
über achtzig Prozent des Jahres stehen knapp ein Siebtel der
4,8 Millionen Wohnungen in der Schweiz leer. Das ist angesichts
der Wohnungsnot eine hohe Zahl.
Dem ZWG, das 2016 in Kraft getreten ist und der Zersiedelung
Einhalt gebieten sollte, ist dabei eine unrühmliche
Rolle zugekommen. Es besagt, dass in Gemeinden mit über
zwanzig Prozent Zweitwohnungen eigentlich keine neuen
gebaut werden dürfen; davon sind besonders die Kantone
Wallis (86 Gemeinden), Graubünden (75 Gemeinden), Tessin
(62 Gemeinden) und Bern (43 Gemeinden) betroffen. Doch das
Parlament hat das Gesetz mit Ausnahmen versehen, etwa
wenn eine bestehende Erstwohnung in eine Zweitwohnung
umfunktioniert wird, oder neue Zweitwohnungen touristisch
bewirtschaftet werden. Beide Varianten sind finanziell
lukrativer als unbefristete Mietverträge – und stehen entsprechend
in der Gunst der Hauseigentümer*innen.
Auf Anfrage von casanostra schreibt Vera Weber vom
ZWG-Initiativkomitee knapp: «Wir hätten uns eine strengere
Umsetzung des Artikels gewünscht.» Als ob dies nicht genug
wäre, ist das ZWG vor einem Jahr ein weiteres Mal aufgeweicht
worden. Der Bündner Mitte-Nationalrat Martin Candinas
hat mit Rückendeckung der Bergkantone erwirkt, dass
anstelle von abgerissenen Häusern neue, grössere Bauten
entstehen können – inklusive Zweitwohnungen. Candinas ist
überzeugt, dass es solche Investitionen von Unterländern
braucht, damit die Bergdörfer nicht aussterben.
Es ist die bürgerliche Antwort auf die Problematik.
CASANOSTRA 180 2025
6 ZWEITWOHNUNGEN THEMA
Foto: astra490/iStock
Mit den Baulandreserven
wurde in
der Vergangenheit
zu verschwenderisch
umgegangen.
Die hohen Reserven an Bauland
Der ehemalige SP-Nationalrat (2011– 2019) und Casafair-Vizepräsident
Thomas Hardegger findet, dass es die Kantone in
den vergangenen Jahren versäumt hätten, eine gescheite
Raumplanung zu machen, «und zwar sowohl für die Tourist*innen
als auch für die einheimische Bevölkerung». Versagt
hätten zudem auch die lokalen Behörden bei der Planung
von Wohn- und Gewerberaum für Einheimische.
Gemeint sind das erste RPG von 1980 und die nachfolgenden
Revisionen, für die die Behörden nach dem Bauboom der
Nachkriegszeit – inklusive Zehntausender neuer Zweitwohnungen
– nur ein müdes Lächeln übrig hatten. Lieber zu viel
Bauland als zu wenig, lautete die Devise. So wurde Land
schnell zu Geld gemacht, und die Zersiedelung nahm ihren
Lauf.
Erst mit dem revidierten RPG von 2014 wurden die Gemeinden
dazu verpflichtet, überdimensioniertes Bauland
wieder als Landwirtschaftsflächen auszuweisen. Damit sollte
ein Gleichgewicht zwischen Nutzungs- und Schutzinteressen
geschaffen werden – zumindest was die Umwelt betrifft.
Schutzlos den Marktmechanismen ausgeliefert blieben dagegen
die Mietenden. Und da sowohl Bauland als auch Immobilien
durch das verdichtete Bauen an Wert gewonnen
haben, und die seit Ausbruch der Pandemie steigende Nachfrage
nach Zweitwohnungen die Preise ohnehin nach oben
treibt, wird die lokale Bevölkerung weiter verdrängt, selbst
in der ländlichen Schweiz. Darauf hat vor zwei Jahren auch
das ARE hingewiesen. «Sofern keine Massnahmen gegen diese
Entwicklung ergriffen werden», heisst es in einem Monitoringbericht
zum ZWG, «ist künftig mit noch grösserer
Wohnungsknappheit und entsprechenden sozialräumlichen
Verdrängungseffekten und geografischen Wanderungsbewegungen
zu rechnen.»
Angesprochen auf die Versäumnisse in der Raumplanung,
weicht die kantonale Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz
aus. Sie schreibt lediglich, dass die Kantone
bis 2019 Zeit gehabt hätten, ihre Richtpläne anzupassen
und den Gemeinden eine Frist zur Umsetzung gesetzt hätten.
«Je komplexer die Situation in einem Kanton ist, desto länger
dauert es, bis allfällige Rückzonungen erfolgt sind.»
Die vielen Ölheizungen in den Zweitwohnungen
Zur Wohnungsnot in den Bergen kommt ein weiterer Aspekt,
der während der Wachstumsjahre Mitte des vergangenen
Jahrhunderts kaum Thema war: die Energiebilanz von Zweitwohnungen.
Vorschriften zu Isolation und Heizsystemen gab
es kaum, sodass ein Grossteil dieser Gebäude so gebaut wurden,
wie es den Bauherren gerade passte. Vor sechzig Jahren,
als die Atomkraftwerke ans Netz gingen, Energie scheinbar
unbeschränkt zur Verfügung stand und sich der Mittelstand
erstmals eigene Autos leisten konnte, war der Zeitgeist ein
anderer. Eindrücklich belegen dies die Zahlen zum jährlichen
Heizaufwand in Wohnungen: 1970 belief sich dieser auf
200 KWh, heute auf 40 KWh.
Hochgehalten wird dieser Durchschnittswert auch von
den damals gebauten Zweitwohnungen. Diese werden gemäss
einer Studie des Bundesamtes für Energie aus dem Jahre
2017 noch zur Hälfte mit Heizöl beheizt; beim Gas sind es
15,1 Prozent, Elektroheizungen stehen in 9,4 Prozent der Wohnungen.
Zwar können diese Heizungen inzwischen zehntausendfach
vom Erstwohnsitz aus an- und abgestellt werden,
auch dank des Förderprogramms MakeHeatSimple vom Bundesamt
für Energie (BFE); Doch, gibt Christoph Clivaz zu bedenken,
sei dies lediglich ein Tropfen auf den heissen Stein.
«Nur sanierte Zweitwohnungen bringen eine nachhaltige
Veränderung bei der Energiebilanz.»
CASANOSTRA 180 2025
THEMA ZWEITWOHNUNGEN 7
« Bezüglich Sanierung braucht
es Gesetze. Über Freiwilligkeit
wird nur eine Minderheit
erreicht.»
Unerwartete Rückendeckung erhält der Grünen-Nationalrat
von Heinrich Summermatter, Präsident des Dachverbandes
Allianz Zweitwohnungen. «Wenn ich sehe, dass es
immer noch Wohnungen gibt, deren Heizungen automatisch
anspringen, obwohl sie niemand bewohnt, stehen auch mir
die Nackenhaare zu Berge», sagt der Besitzer eines Chalets
mit fünf Wohnungen in Lenk BE.
Auch habe er feststellen müssen, dass es nach wie vor
Leute gebe, die zwar ihr Dach sanieren, allerdings auf die Installation
einer Photovoltaikanlage verzichten. «Es ist schade,
wenn man mit ein paar Franken mehr energetisch eine
geschickte Sache machen könnte, dies aber unterlässt», findet
Heinrich Summermatter. Es liege nun an den Zweitwohnungsbesitzer*innen,
solche Umbauten voranzutreiben.
Ob nebst dem sozialen Aspekt auch jenem der Umwelt
Rechnung getragen wird ist angesichts des politischen Umfeldes
alles andere als sicher. So hat der Bundesrat vergangenes
Jahr ein Förderungsprogramm zur Sanierung von Tourismusunterkünften
im alpinen Raum als «nicht sinnvoll»
erachtet. Zudem soll nun auch noch das Gebäudeprogramm
den Sparübungen des Bundes zum Opfer fallen – also ausgerechnet
jenes Förderinstrument, das die Zahl der energetischen
Renovationen von Gebäudehüllen in der Schweiz zwischen
2011 und 2020 im Vergleich zur ersten Dekade der
Nullerjahre um vierzig bis fünfzig Prozent erhöht hat.
Die Krux mit der Freiwilligkeit
Über die Sanierungsrate bei Zweitwohnungen gibt es keine
konkreten Zahlen. Das BFE ging 2022 bei der Beantwortung
einer Interpellation von Christoph Clivaz davon aus, dass sie
«etwas tiefer ausfällt» als beim Hauptwohnsitz. In seinem
Schlussbericht zur energetischen Erneuerungsrate im Gebäudebereich
von 2024 schreibt das Bundesamt, dass zwischen
2011 und 2020 bei drei Prozent der gasbeheizten und bei
fünf bis sechs Prozent der ölbeheizten Gebäude Massnahmen
ergriffen worden seien.
Auch Gewerbevertreter*innen finden, dass die Sanierung
zu langsam vorangehe. Als Ansprechpartner für das
BFE-Programm MakeHeatSimple ist der Heizungsplaner und
Ingenieur Bruno Schletti oft auch in Zweitwohnungen unterwegs
und kennt die Problematik der Sanierungen. Gerade bei
Stockwerkeigentum sei es enorm schwierig, dass sich die verschiedenen
Besitzer*innen einigen würden. Erschwerend
kommt hinzu, dass knapp ein Fünftel der Zweitwohnungsbesitzer*
innen heute im Ausland leben. Schletti sieht deshalb
nur einen Weg: gesetzliche Vorgaben. «Die Erfahrung hat gezeigt»,
sagt er, «dass es bezüglich Sanierung Gesetze braucht.
Über Freiwilligkeit wird nur eine Minderheit erreicht.»
Bund will bei Sanierung sparen
Bei einem vom ARE initiierten Erfahrungsaustausch zum
Erstwohnraum in Tourismusgebieten im Alpenraum vor einem
Jahr hat sich gezeigt, dass am Ende wohl eine Mischung
aus verschiedenen Massnahmen zur Linderung der Wohnungsnot
in den Bergen führen wird. Auch Synergien bei der
Finanzierung von bezahlbaren Mietwohnungen wurden erwähnt,
etwa über eine Lenkungsabgabe für Zweitwohnungen.
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CASANOSTRA 180 2025
EXTRA NATUR & GARTEN 9
Ein Gartenteich
gegen die Mückenplage
Foto: zvg
Viele Gartenbesitzende entscheiden sich gegen einen Teich, da sie
befürchten, sonst eine Stechmückenplage auf dem eigenen
Grund zu verursachen. Ein richtig angelegter, naturnaher Teich
ist aber keineswegs eine Brutstätte für Stechmücken. Er birgt
sogar die Chance, die Mückenzahl zu reduzieren. Und das ist nur
einer der vielen Vorteile eines Naturteiches.
Text Jasmin Jansen, Wissenschaftsjournalistin
Naturteiche sind ungemein wertvoll für die Biodiversität und
eine echte Bereicherung im Garten. Tiere nutzen den Teich
als Trinkstelle, Vögel nehmen planschend Bäder, und die
Flugmanöver der Libellen sind ein Schauspiel für sich. Nicht
weniger eindrücklich sind die Teichbewohner selbst. Von den
zierlichen Insekten, die auf der Wasseroberfläche umherlaufen,
bis zu den Molchen, die ihn durchschwimmen: Es gibt
immer etwas zu entdecken. Zudem schaffen Teiche ein angenehmes
Mikroklima und können in heissen Sommern für
eine spürbare Abkühlung im Garten sorgen.
Ein Teich für jeden Garten
Natürlich ist ein Teich umso schöner und das Ökosystem
Teich umso stabiler, je grösser die Wasserstelle ist. Doch auch
kleine Naturteiche, beispielsweise aus im Handel erhältlichen
Teichschalen, sind eine Bereicherung. Wichtig sind der
richtige Aufbau, eine sinnvolle Bepflanzung und ein geeigneter
Standort. Der Aufbau eines Naturteiches besteht aus drei
Zonen: Uferzone, Flachwasserzone und Tiefwasserzone. So
profitieren badende Vögel genauso wie Unterwasserbewohner.
Auch ein guter Ein- und Ausstieg für kleinere Tiere muss
gewährleistet sein. Die naturnahe Bepflanzung des Teiches
erfolgt abgestimmt auf die jeweilige Zone und besteht aus
einheimischen Pflanzen. Der Standort sollte so hell sein, dass
die Pflanzen ausreichend Licht bekommen, ohne dass der
Teich dabei überhitzt. Je tiefer der Teich ist, desto mehr pralle
Sonne verträgt er.
Natürlich braucht es etwas Zeit, bis sich in einem neu angelegten
Teich das Ökosystem ideal eingependelt hat. Hier
spielt auch die Umgebung eine Rolle. In Gegenden mit hoher
Biodiversität finden sich die ersten Mückenfresser oft sehr
schnell ein, manchmal schon nach wenigen Tagen. Um sicherzugehen,
dass der Teich alle Voraussetzungen sinnvoll erfüllt,
sollte ein Gartenbaubetrieb gewählt werden, der sich mit Biodiversität
und Naturteichen auskennt. Weitere Informationen
zum Anlegen eines Naturteiches gibt es auf Webseiten
von Naturschutzorganisationen, etwa beim Verein Natur im
Siedlungsraum (NimS).
Foto: Jonas Landolt, NimS
Wenn nicht viel Raum zur Verfügung steht, ist eine fertige
Teichschale mit unterschiedlichen Wassertiefe-Bereichen
eine gute Alternative zum Folienteich.
Ein Teich voller Leben
Ist der Naturteich richtig angelegt, wird er ein eigenes Ökosystem.
Und genau aus diesem Grund werden Stechmücken
nicht zum Problem. Denn während die Mückenlarven in Regentonnen,
Giesskannen und anderen «nackten» Gefässen
ungestört wachsen können, sind sie im Naturteich ein willkommenes
Fressen für die anderen Teichbewohner. Molche,
Wasserläufer und Libellenlarven vertilgen grosse Mengen
der zuckenden Stechmückenlarven. Wasserkäfer, Wasserwanzen,
Frösche und Kröten fressen die erwachsenen Mücken,
wenn sie zur Eiablage ans Wasser kommen.
CASANOSTRA 180 2025
10 RECYCLING EXTRA
Das Recycling
von Photovoltaik-Modulen
Eine Photovoltaik-Anlage ist eine
grossartige Sache. Die positive
Ökobilanz, die geringen Kosten:
Eine klimafreundlichere und
effizientere Art der Stromerzeugung
gibt es kaum. Aber was passiert
mit PV-Modulen, wenn sie defekt
sind und man sie entsorgen
muss?
Text Claudio De Boni (Swissolar) und Nando Erne
(SENS eRecycling)
Wer sich schon einmal mit einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage)
beschäftigt hat, hat sich vermutlich Fragen wie diese
gestellt: Was passiert mit alten Solarmodulen am Ende ihrer
Lebensdauer? Aus welchen Materialien bestehen sie? Können
einzelne Bestandteile wiederverwendet werden? Und nicht
zuletzt: Was kostet das Ganze?
Grenzüberschreitendes Know-how
Wenn eine PV-Anlage nach rund 25 Jahren das Ende ihrer Lebensdauer
erreicht, wird sie zuerst von einer Fachperson abgebaut.
Danach werden die PV-Module abgeholt, zum Sammelplatz
gebracht und anschliessend zu einem spezialisierten
Photovoltaik-Recycler transportiert. Da für die Verarbeitung
von PV-Modulen spezielle Maschinen benötigt werden, arbeitet
die Schweiz hier mit erfahrenen Fachbetrieben aus dem
grenznahen Europa zusammen. In der Schweiz fallen aktuell
(noch) zu geringe Mengen an, um den Betrieb einer solchen
Anlage wirtschaftlich zu machen.
Wertstoffe wiederverwenden
Im Gegensatz zu manchen Elektrogeräten wie beispielsweise
Kühlschränken steht beim Recycling von PV-Modulen nicht
die Entsorgung umweltschädlicher Substanzen im Vordergrund.
Solarpanels enthalten mehrheitlich keine Schadstoffe.
Stattdessen liegt der Fokus auf der Rückgewinnung wertvoller
Rohstoffe.
Die meisten in der Schweiz genutzten PV-Module sind
kristalline Silizium-Module, die zu neunzig Prozent aus Glas
bestehen. Weitere Bestandteile sind Silizium-Wafer (auf Siliziumdioxid-Basis),
Verbundfolien, Metall und manchmal eine
Rückseitenfolie. Dank moderner Recyclingtechnologien können
über 75 Prozent eines PV-Moduls wiederverwertet werden.
Das recycelte Glas und die Silizium-Wafer werden unter
anderem zur Produktion von Glaswolle als Baustoff genutzt.
Die Verbundfolie wird verbrannt, um Energie für das Stromnetz
oder Wärme für die Zementherstellung zu erzeugen.
Metalle werden extrahiert und an Schmelzwerke in Europa
weitergegeben.
Gesicherte Finanzierung
Das Recyclingsystem von SENS eRecycling wird durch einen
vorgezogenen Recyclingbeitrag (vRB) finanziert. Diese ist im
Kaufpreis eines PV-Moduls enthalten, wenn das PV-Modul
von einem dem SENS-Netzwerk angeschlossenen Unternehmen
stammt. Die Recyclingbeiträge aller verkauften Solarpanels
fliessen in einen Fonds, der von SENS eRecycling
verwaltet wird. Aus diesem Fonds wird der gesamte Recyclingprozess
finanziert – von der Abholung der PV-Module
über den Transport bis hin zur fachgerechten Entsorgung
durch spezialisierte Recyclingunternehmen.
SENS eRecycling und Swissolar, erfolgreiche Zusammenarbeit
seit 2013
Um den Ausbau der Photovoltaik in der Schweiz möglichst
ökologisch zu gestalten, hat sich Swissolar, der Schweizerische
Branchenverband für Sonnenenergie, bereits 2013 freiwillig
dem Recycling-System von SENS eRecycling angeschlossen.
Anders als in der EU gab es in der Schweiz bis 2023
keine gesetzliche Pflicht zum Recycling von PV-Modulen.
Diese wurde nun mit der revidierten Verordnung über die
Rückgabe, Rücknahme und Entsorgung elektrischer und
elektronischer Geräte (VREG) eingeführt.
Steigender Rücklauf, steigende Herausforderungen
Im Jahr 2023 wurden rund 760 Tonnen PV-Module umweltgerecht
entsorgt. Aufgrund des starken Ausbaus der Solarenergie
in der Schweiz wird mit einer deutlichen Steigerung
des Rücklaufs gerechnet. Das Schweizer Recyclingsystem ist
gut darauf vorbereitet. Dennoch birgt das sogenannte
Downcycling – also die Verminderung der ursprünglichen
Wertigkeit von Materialien – Herausforderungen. So wird
beispielsweise das Silizium aus PV-Modulen für Glaswolle
verwendet, jedoch nicht für neue Solarpanels.
Um die Kreislaufwirtschaft in der Solarbranche weiter
zu stärken, arbeiten SENS eRecycling, Swissolar, die Berner
Fachhochschule und Partner aus der Schweizer PV-Industrie
zusammen. Geplant ist, den bestehenden Recyclingprozess
durch ein Testverfahren zur Wiederverwendung zu ergän-
CASANOSTRA 180 2025
EXTRA RECYCLING 11
Der Kreislauf von Solaranlagen
Inserat
zen. Fachleute schätzen, dass etwa die Hälfte der jährlich ausrangierten
PV-Module noch ausreichend Leistung aufweist,
um als Secondhand-Module weiterverwendet zu werden.
Zentral für dieses Vorhaben ist die Entwicklung eines
digitalen Passes, der Informationen zur Herstellung, zu
Reparaturen und zur aktuellen Leistung eines PV-Moduls
speichert. Auf dieser Basis wird entschieden, ob ein Modul
recycelt oder mit einem Label versehen und auf dem Secondhand-Markt
verkauft werden soll.
SENS eRecycling
Als Expertin für die nachhaltige Wiederverwertung
von ausgedienten Elektro- und
Elektronikgeräten in und um das Haus,
von Leuchtmitteln und Leuchten, Photovoltaik-Systemen,
Wärmepumpen, E-Zigaretten
sowie Fahrzeug- und Industriebatterien
trägt die Stiftung SENS entscheidend
dazu bei, zukunftsweisende Massstäbe im
eRecycling zu setzen. Sie schont Ressourcen
und leistet damit einen wichtigen Beitrag
zum Umweltschutz.
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Zusammen mit der Natur gestalten
und pflegen wir Gärten, Gewässer und
Naturschutzgebiete. SKWAG.CH
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Mehr Informationen unter www.eRecycling.ch
Swissolar
Swissolar ist der Schweizerische Branchenverband
für Sonnenenergie. Er vertritt
die Interessen von rund 1300 Verbandsmitgliedern
mit über 10 000 Arbeitsplätzen in
der Öffentlichkeit, der Politik und gegenüber
den regulierenden Behörden. Der Verband
setzt sich für eine Energieversorgung
ohne den Einsatz fossiler oder nuklearer
Energieträger ein, bei der die Solarenergie
zur zweiten tragenden Säule neben der Wasserkraft
wird.
Mehr Informationen unter www.swissolar.ch
• Weitere Informationen zum Projekt
«Swiss PV Circle»: pv-circle.ch
• Details zum Recycling von Photovoltaik-
Modulen und dem SENS-Rücknahmesystem:
eRecycling.ch/pv
• Mehr Infos zum Recycling von PV-Anlagen
bei Swissolar: swissolar.ch/recycling
CASANOSTRA 180 2025
12 MEDIATION EXTRA
Konfliktlösung für
ältere Menschen und ihre
Angehörigen
Konflikte im Alter können Familien
vor grosse Herausforderungen
stellen – sei es wegen Krankheit,
schwindender Fähigkeiten oder
emotionaler Belastungen. Die
Altersmediation bietet hier eine
Lösung: eine spezialisierte Form
der Konfliktbewältigung, die
ältere Menschen schützt und ihre
Familien entlastet.
Text Nadim Chammas
«Es handelt sich häufig um Zustände, in denen Krankheiten,
nicht mehr vorhandene Fähigkeiten, Ängste oder Überforderung
der involvierten Parteien das Mediationsgeschehen prägen»,
so Casafair-Mediator Michel Wyss. Für die Angehörigen
sind diese Konflikte belastend. Dazu hat casanostra auch bei
Pro Senectute nachgefragt: «Konflikte im Zusammenhang
mit dem Älterwerden – etwa rund um das Thema Wohnen,
Betreuung, Nachlass oder Rollenveränderungen innerhalb
der Familie – sind vielschichtig», sagt Peter Burri Follath, Mediensprecher
von Pro Senectute Schweiz. Mediation kann das
Angebot der Beratungsstellen ergänzen. «Neben klassischen
Beratungsangeboten, etwa der Sozialdienste, Fachstellen für
Altersfragen, oder Seniorenorganisationen, spielt die Mediation
eine zunehmend wichtige Rolle. Sie ermöglicht es, in einem
strukturierten, vertraulichen Rahmen Konflikte auf
Augenhöhe zu besprechen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln.
Insbesondere bei emotional aufgeladenen Themen
oder komplexen Familiensituationen kann Mediation deeskalierend
wirken und nachhaltige Vereinbarungen fördern.»
Inserat
MIT ALLEN WASSERN GEWACHSEN
Altersmediation soll Familien entlasten
Ein Mediationsprozess kann durch die betroffene Person
selbst, Angehörige oder Fachpersonen angestossen werden.
Der erste Schritt ist oft ein klärendes Gespräch mit einer neutralen
Stelle – etwa einer Beratungsstelle wie Pro Senectute
oder direkt mit einem/einer ausgebildeten Mediator*in. Casafair
Schweiz hat dazu ein Mediationsangebot mit besonderem
Fokus auf Wohn- und Eigentumsfragen. «Altersmediation
steht zum Schutz und der Stärkung von älteren Personen
und dient der Entlastung von Familien», sagt Michel Wyss.
Die Mediation greift dabei auf Wissen um Dienstleistungs-
Kräutertage:
26. / 27.
April
… jede Pflanze – ein Tropfen Leben.
BIOGÄRTNEREI | NATURGÄRTEN | 8586 Erlen TG | neubauer.ch
CASANOSTRA 180 2025
EXTRA MEDIATION 13
Hier erhalten Sie Hilfe:
Casafair arbeitet mit einem unabhängigen
Mediationsteam zusammen, welches aus
ausgebildeten und erfahrenen Mediator*innen
aus allen Landesteilen besteht.
Informationen unter casafair.ch/mediation
angebote für Betagte und ihre Familien im Gemeinwesen,
rechtliche Aspekte der gesundheitlichen Versorgung oder auf
vormundschaftliche Massnahmen zurück.
Runder Tisch mit Betroffenen, Angehörigen
und Fachleuten
Bereits ein Gespräch, an dem die Betroffenen, Angehörigen
und bereits involvierten Stellen teilnehmen, schafft Transparenz
und stärkt das gegenseitige Verständnis. «Gerade in
Verbindung mit Immobilienthemen, beispielsweise bei Erbstreitigkeiten
oder Wohnraumanpassungen, ist dieser ganzheitliche
Ansatz sehr wertvoll», sagt Peter Burri Follath von
Pro Senectute. Michel Wyss von Casafair ergänzt: «Bei Bedarf
ist eine Zusammenarbeit mit Fachleuten aus dem Gesundheitsbereich,
aber auch von Beratenden aus dem Immobilienund
dem notariellen Bereich sehr zu empfehlen.» So sind
neben Familienmitgliedern häufig Pflegekräfte, Beratungsstellen
oder Experten aus Bereichen wie Gesundheit und
Recht beteiligt.
Altersmediation ist mehr als nur Konfliktlösung – sie
stärkt Beziehungen, schafft Transparenz und fördert Engagement.
Indem sie ältere Menschen und ihre Familien unterstützt,
schafft sie eine Grundlage für Respekt und gegenseitiges
Verständnis.
Foto: Radist/iStock
Bei Pro Senectute finden sich zahlreiche Informationen
zum Thema Wohnen im Alter, von
Umbauten über Unterstützungsangebote bis
hin zu Wohnformen. Diese Informationen können
als Gesprächsgrundlage dienen, um Themen
frühzeitig anzusprechen. Ist der Gesprächsbedarf
grösser oder ein Konflikt bereits vorhanden,
kann im nächsten Schritt eine Mediatorin
oder ein Mediator mit Erfahrung im Altersbereich
beigezogen werden – idealerweise mit
Kenntnissen in rechtlichen, sozialen und
wohnbezogenen Fragen.
Zwei Empfehlungen für die Gesprächsanbahnung
oder Entscheidungsfindung im
Familienkreis:
• Das Wohnspiel «Dahause und Zuheim» von Pro
Senectute regt auf spielerische Weise dazu an,
über Wohnwünsche im Alter nachzudenken
und diese im Familien- oder Beratungsgespräch
zu thematisieren. Es eignet sich besonders
als Einstieg ins Thema
• Das Kartenset «Go Wish» hilft, eigene Werte
und Prioritäten im Alter zu reflektieren
und mit Angehörigen oder Fachpersonen zu
teilen. Gerade bei medizinischen oder betreuerischen
Entscheidungen kann das hilfreich
sein.
Beides finden Sie unter shop.prosenectute.ch
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CASANOSTRA 180 2025
14 SERVICE RATGEBER
Tod der Mieter*in –
Rechte und Pflichten?
«In einer Wohnung, die ich vermiete,
ist kürzlich der Mieter gestorben.
Was habe ich als Vermieterin
für Rechte und Pflichten?»
Stirbt die Mieterschaft, erlischt das
Mietverhältnis nicht automatisch. Vielmehr
gehen mit dem Tod der Mieter*in
die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag
auf die Erben über. Die Erben
können das Mietverhältnis mit gesetzlicher
Frist auf den nächsten Kündigungstermin
kündigen.
Die Vermieterschaft muss eine solche
Kündigung der Erben akzeptieren,
auch wenn sie mit dem Erblasser einen
Mietvertrag mit längerer Vertragsdauer
abgeschlossen hat.
Umgekehrt steht der Vermieterschaft
kein ausserordentliches Auflösungsrecht
beim Tod der Mieter*in
zur Verfügung. Im Gegenteil bildet
der Tod der Mietpartei im Allgemeinen
nicht mal einen ordentlichen, schützenswerten
Kündigungsgrund. Denn
eine Kündigung wegen Änderungen
in der familiären Situation des Mieters
(z.B. Todesfall), aus denen dem Vermieter
keine wesentlichen Nachteile
entstehen, ist mit guten Erfolgsaussichten
als missbräuchlich anfechtbar.
Allerdings wird die Vermieterschaft
oft erst dann eine Kündigung ins Auge
fassen, wenn bei ihr keine Mietzinszahlungen
mehr eingehen. In einem solchen
Fall steht ihr grundsätzlich ein ausserordentliches
Kündigungsrecht
wegen Zahlungsverzuges zu. Nicht
selten trifft dann die Vermieter*in in der
Praxis auf verschiedene Probleme wie
beispielsweise, an wen die Kündigung
zu richten ist und wie vorzugehen ist,
wenn die Wohnung nicht geräumt wird,
wenn keine oder nicht alle Erben bekannt
sind. Hier hilft die Abwägung aller
Möglichkeiten im Einzelfall.
Wohnraum: hindernisfrei
/ anpassbar
«Mein Wohnhaus benötigt
umfangreiche Arbeiten.
Wie kann ich es an heutige
Bedürfnisse anpassen?»
Für Hauseigentümer, die Wert auf
nachhaltiges Bauen legen, bietet die
Sanierung die ideale Gelegenheit, die
Anpassbarkeit an verschiedene Lebenssituationen
zu verbessern – aus guten
Gründen: Anpassbarer Wohnraum wird
zunehmend nachgefragt, von Menschen,
die älter werden, mit einer Mobilitätseinschränkung
leben oder von Familien.
Was bedeutet «anpassbar»? Nur wenige
Spielregeln gelten: keine Stufen,
ausreichend breite Durchgänge und genügend
Bewegungsflächen. So entstehen
anpassungsfähige Wohnungen, die
sich flexibel nutzen und gut möblieren
lassen.
Eine Sanierung bietet gute Chancen,
den Wohnraum für heutige und künftige
Lebenssituationen fit zu machen.
Werden Balkone verbreitert, ein Lift
eingebaut, Türschwellen entfernt oder
bei der Erneuerung von Fenstertüren
reduziert, verbessert sich die Lebensqualität
und gleichzeitig die Hindernisfreiheit.
Geschickt angeordnete
Apparate machen Anpassungen an individuelle
Bedürfnisse in Bad und Küche
einfach.
Solche vorausschauenden Massnahmen
sichern langfristig die Vermietbarkeit
und steigern den Wert der
Liegenschaft. Es entsteht Wohnraum,
der generationenübergreifend funktioniert
und gleichzeitig Ressourcen
schont – eine clevere Investition für
die Zukunft.
Eine Sammlung konkreter Beispiele
und Fotos zur Erschliessung von Gebäude
und Wohnung finden Bauherr*innen
auf der Projektseite anpassbarerwohnungsbau.ch
Bewährte
Naturbaustoffe
«Ich möchte meine Wohnung
möglichst mit Naturmaterialien
sanieren. Was empfehlen
Sie, und was ist eher ein
Experiment?»
Der am häufigsten verwendete
natürliche Werkstoff ist Holz. Holz kann
für Boden- und Wandverkleidungen,
als Unterkonstruktion für Innenwände
oder als Tragkonstruktion bei Anbauten,
Aufstockungen oder Neubauten verwendet
werden. Achten Sie auf die Herkunft
und vermeiden Sie nach Möglichkeit
verleimte Holzwerkstoffe. Dämmstoffe
wie Zellulose und Holzfasern zählen
ebenfalls zu den etablierten Naturstoffen.
Für Innenwände und Decken kann
das gesamte Lehmsystem verwendet
werden: Lehmputz auf Lehmbauplatte
und als Endbeschichtung Lehmfarbe. Für
den Fassadenputz eignet sich Kalkputz.
In Leuchtturmprojekten werden
Einblasdämmungen aus Stroh, Holz-
Lehmdecken und Hanf-Kalk als Mauersteine
oder zum Giessen eingesetzt.
Erste Projekte wurden bereits damit realisiert.
Ein sehr innovatives Produkt
ist Myzel, das sich als Dämmstoff oder
Akustikplatte eignet.
Neben natürlichen Baustoffen aus
dem biologischen Kreislauf gibt es auch
Baustoffe aus dem technologischen
Kreislauf. Etwa Recyclingbaustoffe wie
PET-Flaschen oder Altkleider. Diese Produkte
können etwa für Akustikplatten
verwendet werden. So wird Abfall reduziert
und der Materialkreislauf geschlossen.
Vor der Sanierung müssen zunächst
die bereits verwendeten Baustoffe sowie
der Untergrund der Bauteile untersucht
werden. Um Bauschadstoffe zu
entdecken, aber auch weil nicht alle
Baustoffe auf dem alten Untergrund haften.
Dr. Eliane E. Ganz,
Casafair-Fachberaterin,
LL.M. Rechtsanwältin,
Kämpfen Rechtsanwälte Zürich
Eva Schmidt,
Hindernisfreie Architektur
Jordan Kouto,
Projektleiter Planung & Bau,
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CASANOSTRA 180 2025
RATGEBER
SERVICE 15
Wohnungsabgabe –
die Vorbereitungen
Ein Mieterwechsel steht an und damit rückt
das Thema Wohnungsabgabe in den Vordergrund.
Zeit für die Vorbereitung.
Am Ende des Mietverhältnisses zieht die Mieterschaft
aus – so weit, so klar. In der Praxis stellt sich die Frage,
wann genau denn die Wohnungsabgabe stattfinden soll.
Gemäss Gesetz müssen die Mietenden am letzten Tag
der Mietdauer zur Geschäftszeit das Objekt zurückgeben.
In vielen Mietverträgen ist die Abgabe bis spätestens
am Mittag des darauffolgenden Tages vorgesehen. Es
lohnt sich, den/die ausziehende Mieter*in zu fragen,
wann er/sie für die Abgabe bereit ist. Allenfalls entsteht
dadurch eine kleine Lücke von ein paar Tagen bis zum
Beginn des neuen Mietvertrags, in der man kleinere
Unterhalts arbeiten ausführen lassen kann.
Der/die Vermieter*in sendet dem/der Mieter*in vorgängig
eine auf das Objekt angepasste Checkliste, damit
möglichst wenig vergessen wird. Immer wieder sind Details
unklar, etwa ob zum Beispiel die Rollläden innen und
aussen gereinigt werden müssen und ob es reicht, den
Estrich besenrein abzugeben. Ein Hinweis auf den «kleinen
Unterhalt» hilft zu vermeiden, dass die ausziehende
Mieterschaft nachträglich noch diversen Kleinkram erledigen
oder nachliefern muss. Ebenfalls kann erwähnt
werden, dass die ausziehende Mieterschaft ein paar
Reinigungsutensilien für allfällige Nachreinigungen zur
Abgabe mitbringen soll.
Der Termin für die Wohnungsabgabe muss so gewählt
werden, dass auch bei düsterem Wetter und frühem Einbruch
der Dunkelheit genügend natürliches Licht vorhanden
ist. Im Winter können das wenige Stunden tagsüber
sein. Falls das nicht möglich ist, empfiehlt es sich, eine
tragbare Lichtquelle mitzunehmen.
Der/die Vermieter*in kann der ausziehenden und der
einziehenden Mieterschaft einen Terminvorschlag machen
und sich diesen bestätigen lassen. Sind beide gleichzeitig
vor Ort, können allfällige unterschiedliche Ansichten
– etwa was die Reinigung betrifft – direkt diskutiert
werden.
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FORTSETZUNG SEITE 20
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Lebensraum für Mensch,
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Erholungsort, zur Gemeinschaftspflege
und fördert die Artenvielfalt auch mitten
in der Stadt. Eine Besichtigung mit
der Planerin, dem Gartenbauer und der
Eigentümerschaft.
Anhand von Praxisbeispielen wird gezeigt,
worauf bei einer neuen Fassadenbegrünung
geachtet werden muss und
wie im Lebensraum Fassade gleichzeitig
Tiere gefördert und geschützt werden
können. Was fällt an Pflegeaufwand an
und mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Wie fördere ich mit meinem Blumenbeet
die Biodiversität am wirkungsvollsten?
Sie erhalten Erläuterungen und
Anleitungen zur faszinierenden Welt der
Stauden, inklusive gemeinsamer praktischer
Übungen im freien zur Bepflanzung
und jahreszeitlich notwendigen
Pflege des Staudenbeets.
Weitere Infos Weitere Infos Weitere Infos
Datum Mittwoch, 7. Mai 2025,
18 bis 19.30 Uhr
(bei schlechtem Wetter: 14. 5.)
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Kosten Fr. 20.–, Mitglied gratis
Anmeldung bis 1. Mai
Datum Donnerstag, 8. Mai 2025,
16 bis 18 Uhr
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Anmeldung bis 4. Mai
Datum Freitag, 9. Mai 2025,
14 bis 17 Uhr
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NATUR & GARTEN BAUEN, SANIEREN & ENERGIE VERMIETEN & VERKAUFEN
Biologisches Saatgut Sonnenschutz und Sonnenkraft Wie verkaufe ich richtig?
Die Firma Sativa setzt sich für eine
biologische und gentechnikfreie Saatgutversorgung
für Gärten und Landwirtschaft
ein. Wir besichtigen die Züchtungs-,
Anbau- und Abfüllanlagen.
Anschliessend Mittagessen im Kaisersaal
und Möglichkeit zur freien
Besichtigung der Insel Rheinau.
Anhand von Best-Practice-Beispielen
diskutieren wir mit Fachpersonen über
die Machbarkeit und energetische sowie
wirtschaftliche Effizienz von Massnahmen
zum Sonnenschutz und Solarenergie.
Auch Fördermassnahmen und Beratungsangebote
werden ein Thema sein.
Was ist ein fairer Preis für meine Liegenschaft?
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braucht es darüber hinaus? Wie inseriere
ich? Was Sie zum Verkauf Ihres Eigenheims
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A bis Z in diesem Fachvortrag.
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Datum Freitag, 23. Mai 2025,
10.20 bis 14 Uhr
Ort
Rheinau ZH
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CASANOSTRA 180 2025
NEWS
SERVICE 21
Neues Merkblatt
«Ökologisch Einkaufen im Gebäudeunterhalt»
als Gratis-Download
NH. Wer eine Immobilie verwaltet, hat über den ökologischen
Einkauf für den Unterhalt einen beachtlichen Hebel. Die
Stiftung Pusch für praktischen Um weltschutz hat zu diesem
Thema mit Reffnet.ch und zahlreichen weiteren Organisationen,
darunter Casafair, ein umfassendes Merkblatt mit
Tipps, Empfehlungen und Adressen erarbeitet. Das Merkblatt
ist ab sofort als kostenloser Download im Casafair Web-
Shop erhältlich.
casafair.ch/produkt/merkblatt-oekologischeinkaufen-im-gebaeudeunterhalt
Ideen für den Tag der Nachbarschaft
Am 23. Mai 2025 feiern wir den internationalen Tag
der Nachbarschaft. Casafair hat drei Ideen
für Aktionen, welche den Austausch im Haus oder
Quartier fördern.
NH. Damit der Tag der Nachbarschaft zum Fest wird,
braucht es vor allem eine oder ein paar Personen, welche die
Initiative ergreifen, eine gute Idee, eine Zeit und ein Ort,
eine gedruckte, gemailte, mündlich oder per Chat geteilte
Einladung. Gemeinsames Picknicken und Anstossen im
Garten oder auf Festbänken vor dem Haus reichen meist
schon aus. Wer noch mehr Inspiration sucht, wird auf der
Casafair-Website fündig. Wie wäre es mit einem lebendigen
Wörterbuch, bei welchem die Gegend mit Strassenkreide
beschriftet wird, einem Quartier-Wunsch-Wimmelbild oder
einer Setzlings-Tauschbörse?
Inserat
Kollektiver Rechtsschutz
Ständerat soll Gesetzeslücke
schliessen
NC. In der Frühjahrssession hat der Nationalrat bei der
Änderung der Zivilprozessordnung Nichteintreten
beschlossen. Beat Flach, Casafair-Vizepräsident und
Nationalrat, kommentiert den Entscheid: «Es ist unverständlich,
dass der Schutz von Hauseigentümerinnen
und Konsumenten an parteipolitischen Spielchen
scheitert. Ein kollektiver Rechtsschutz ist überfällig –
er gibt den Menschen die Möglichkeit, sich gegen schadhafte
Produkte zu wehren, ohne vor den Hürden einer
Einzelklage kapitulieren zu müssen.»
Bei systematischen Gesetzesverstössen mit Schadensfolge
muss in der Schweiz jeder Einzelne, der
Anspruch hat, diese Klage tatsächlich selbst einreichen.
Werden schadhafte Bauteile verkauft oder eingebaut,
sind Einzelklagen für die Betroffenen oft finanziell
kaum machbar und haben wenig Aussicht auf Erfolg.
Doch die Schäden summieren sich gesamthaft zu
er heblichen Belastungen, die Schadenersatzansprüche
rechtfertigen.
Der Ständerat hat nun die Chance, moderne Instrumente
des kollektiven Rechtsschutzes im Schweizer
Recht zu verankern.
casafair.ch/drei-ideen-zum-tag-dernachbarschaft
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benutzen für die Bestellung einer Kleinanzeige
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Nicht-Mitglieder wenden sich
an anzeigen@casafair.ch.
Anzeigeschluss für das nächste
Casanostra ist der 6. Juni 2025.
casanostra 181 erscheint
am 27. Juni 2025.
Insertionsschluss: 6. Juni 2025.
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SCHLUSSPUNKT
SERVICE 23
Auf einen Schlag fehlen Milliarden
Was uns in der Schweiz zwar erschüttert,
aber vorerst nur entfernt betrifft, ist
für zahlreiche Menschen im globalen
Süden lebensbedrohend. Die abrupte Abschaffung
der Hilfsorganisation USAID
trifft vulnerable Menschen weltweit direkt
ins Mark. Auf einen Schlag fehlen 43 Milliarden
US-Dollar, die sonst humanitärer Hilfe,
Gesundheits-, Bildungs- und anderen Entwicklungsprojekten
zugutegekommen wären. Aber auch Staaten
in Europa bauen ihre Verteidigungsbudgets aus – zulasten
der Mittel für die internationale Zusammenarbeit. In der
Schweiz hat das Parlament vergangenes Jahr ebenfalls
Kürzungen am Budget für die internationale
Zusammenarbeit vorgenommen.
Es stellt sich die Frage, wer nun in die Bresche springt.
Zahlreiche Schweizer Hilfsorganisationen sind in der
humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit
tätig. Im Bereich Ernährung arbeitet die Stiftung Biovision
seit ihrer Gründung im Jahr 1998 mit einem klaren
Fokus auf nach haltige Landwirtschaft und den Schutz
von Umwelt und Natur, insbesondere in Afrika.
Die Arbeit von Biovision stellt die Bedürfnisse der
lokalen Bevölkerung in den Vordergrund.
Die Projekte unterstützen Kleinbauern in Afrika
dabei, nachhaltige und umweltschonende Anbaumethoden
anzuwenden, die ihre Ernteerträge
steigern. Zudem arbeitet Biovision gemeinsam
mit lokalen Partnern an der Verbesserung der
politischen Rahmenbedingungen und an innovativen
Ansätzen zur Förderung von kleinen und mittleren
Unternehmen im Ernährungsbereich.
Die Entwicklungsorganisationen in der Schweiz sind
aber auf externe Unterstützung angewiesen. Um die
staatlichen Ausfälle zu kompensieren, braucht es enorme
Mittel, auch von der Bevölkerung. Die Spendenbereitschaft
der Schweizerinnen und Schweizer war in den vergangenen
Jahren rückläufig. Die Entwicklungsorganisationen
müssen viel Überzeugungsarbeit leisten, um die
Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Entwicklungsarbeit
aufzuzeigen.
Anders Gautschi,
CEO, Biovision Stiftung für ökologische Entwicklung
Foto: zvg
WICHTIGE ADRESSEN
Casafair ist der Verband für
umweltbewusste und faire Wohneigentümer*innen.
Wir setzen
uns für klimafreundliches Bauen,
gesundes Wohnen, haushälterische
Bodennutzung und faire
Miet- und Nachbarschaftsverhältnisse
ein. Gegründet wurde
Casafair 1988; heute zählt der
Verband über 15 000 Mitglieder
in sieben Sektionen. Die Sektionen
engagieren sich in allen
Teilen der Schweiz für die Interessen
und Ziele. Das Dach bildet
der Zentralvorstand mit der Präsidentin
Claudia Friedl, St.Galler
SP-Nationalrätin. In der Westschweiz
tritt der Verband unter
dem Namen HabitatDurable auf.
www.casafair.ch
casafair
Eigentum
mit Verantwortung
KONTAK T:
Casafair Schweiz
Postfach
Bollwerk 35, 3001 Bern
Tel. 031 311 50 55
kontakt@casafair.ch
Sekretariat:
Mo – Fr 8.30–12.00 und Mo/Di/
Do 13.30–16.30 Uhr
(keine Beratung)
IBAN
CH18 0900 0000 3003 6061 3
MITGLIEDERBERATUNG:
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Mo bis Fr, 9 – 12 Uhr
plus Di 14 – 17 Uhr
Tel. 031 312 00 21
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Mi, 14 – 17 Uhr
Tel. 031 312 00 21
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SEKTIONEN:
BE, SO, AG, VS, FR
Casafair Mittelland
mittelland@casafair.ch
Tel. 031 312 00 25
Mo/Di/Fr 8.30−12.00,
Mo/Di 13.30−16.30 Uhr
BL, BS
Casafair Nordwestschweiz
Claragraben 121, 4057 Basel
nordwestschweiz@casafair.ch
Tel. 077 510 21 30
OW, NW, UR, LU, ZG, SZ
Casafair Zentralschweiz
Moos 5, 6243 Egolzwil
Tel. 041 422 03 33
zentralschweiz@casafair.ch
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Casafair Ostschweiz
Dorfstrasse 11, 9423 Altenrhein
Tel. 071 220 71 44
ostschweiz@casafair.ch
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Schweizer Ingenieur*innen entwickeln neue
Möglichkeiten, um Wärme für Heizung und
Warmwasser kompakter und länger zu speichern
als mit den herkömmlichen Technologien.
So kann PV-Strom vom Sommer in den Winter
gerettet werden. Casanostra besucht für Sie zwei
Pilotanlagen. Welche innovativen Technologien
demnächst zur Marktreife gelangen, erfahren Sie
in der nächsten Ausgabe.
Foto: zvg
Inserat
PRODUCTS PROGRAM
Der Film
Holz bleibt Holz.
Auch in Farbe.
KEIM Lignosil-Artis
Die mineralische Holzschutzfarbe ohne
Zugabe biozider Filmschutzmittel:
Natürlicher Holzschutz und mineralischmatte
Holzästhetik in Farbe.
Herkömmliche kunstharzgebundene und
filmbildende Holzbeschichtungen verspröden,
hinterfeuchten mit der Zeit und blättern ab.
Die dünnschichtige Mineralfarbe KEIM
Lignosil-Artis dagegen schützt Holzfassaden
nach dem Vorbild der Natur mineralischnachhaltig,
rationell und kostengünstig.
Unübertroffen langlebig, unübertroffen lichtecht
– geeignet für handwerklich-kreative
ebenso wie für industrielle Beschichtungen.
Der Unterschied. Einfach KEIM.
KEIMFARBEN AG / Wiesentalstrasse 6 / 9425 Thal / +41 71 737 70 10 / www.keim.com