KVWL kompakt + praxis intern April 2025
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Nr. 4 | 27. April 2025
Aktuelle Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
BAUSTEIN
FÜR BAUSTEIN
Ein starkes Fundament für die
ambulante Versorgung der Zukunft
KVWL stellt Positionspapier mit innovativen
Versorgungsideen vor > Seite 6
Die Zukunft der ambulanten Versorgung ist Teamarbeit > Seite 16
Inhalt
6
6 Baustein für Baustein:
Ein starkes Fundament für die ambulante Versorgung der Zukunft
16
10 „ePA für alle“
Keine verpflichtende Einführung, stattdessen schrittweise
Weiterentwicklung
14 Neue Ärzte braucht das Land!
1. Südwestfälischer Praxisbörsentag am Samstag, 14. Juni,
in der Konzerthalle Olsberg
16 Die Zukunft der ambulanten Versorgung ist Teamarbeit
65 Teilnehmerinnen beim 5. Westfälischen EVA-Tag Ende März
im Dortmunder Ärztehaus
Nr. 4 | 27. April 2025
mit praxisrelevanten Informationen
STANDARDS
2 Impressum
4 Kurznachrichten
4/2025
2
Impressum
Herausgeberin
Kassenärztliche Vereinigung
Westfalen-Lippe
Robert-Schimrigk-Straße 4 — 6
44141 Dortmund
Tel.: 0231 / 94 32 0
Redaktionsausschuss
Dr. med. Dirk Spelmeyer (verantw.)
Dr. med. Volker Schrage
Redaktion
Kassenärztliche Vereinigung
Westfalen-Lippe
Stabsbereich Kommunikation
Michael Hedergott (vity)
Claudia Rembecki (ClR)
Martin Steinberg (-ms)
Stefan Kuster (sk)
Daniel Müller (DM)
E-Mail: redaktion@kvwl.de
Layout
Dominik Becker
Bildnachweis
Titelseite © KVWL /
Seite 2 © KVWL /
Seite 3 © Lars David Neill /
Seite 16 © Niemann/ÄKWL /
April 2025
Politische Weichenstellung nicht ohne die KVen
Die Tinte unter dem Koalitionsvertrag
ist noch nicht
getrocknet, da machen
schon unterschiedliche
„Interpretationen“ der möglichen
Koalitionäre die Runde. Man kann
nur hoffen, dass die Unionsparteien
sowie die SPD eine strengere Regierungsdisziplin
an den Tag legen als
die Ampelkoalition. Denn was wir in
erster Linie brauchen, ist eine transparente,
verlässliche und zukunftsorientierte
Regierungspolitik. Das
gilt ganz allgemein - das gilt aber
besonders auch für das Gesundheitswesen!
Aus unserer Sicht enthält der
veröffentlichte Entwurf des Koalitionsvertrages
Ansätze, die in die
richtige Richtung gehen. Neben
der besseren Patientensteuerung
(vgl. unser Konzept zu Bezugspraxen),
neuen Vergütungsregeln (Wir
fordern einen Praxis-Patienten-
Kontakt.) soll auch das System
der Hybrid-DRGs weiterentwickelt
werden. Die Bedarfsplanung soll
kleinteiliger, investorengeführte
MVZ unter die Lupe genommen und
die Anzahl nicht bedarfsgerechter
Arztkontakte optimiert werden.
Eine Warnung wurde auch gleich
mitgeliefert: Schaffen es die KVen
und ihre Mitglieder nicht, den
Patienten einen Termin für eine
Behandlung in „einem bestimmten
Zeitkorridor“ anzubieten, sollen die
Krankenhäuser diese ambulanten
Behandlungen übernehmen dürfen.
Die geplante Entbudgetierung von
Facharztpraxen in unterversorgten
Gebieten wird in der öffentlichen
Darstellung leider verkürzt. Hier
kritisieren wir deutlich, dass eine
tragfähige Gegenfinanzierung fehlt.
Es ist inakzeptabel, Fachärzte, die in
überversorgten Gebieten tätig sind,
„im Gegenzug“ mit Honorarabschlägen
zu belegen: In der gesamten
haus- und fachärztlichen Versorgung
müssen die Budgets endlich
abgeschafft werden!
Die aufgeführten Ansätze bilden wie
immer nur einen kleinen Ausschnitt
der schwierigen Bedingungen ab,
unter denen niedergelassene Vertragsärzte
und -psychotherapeuten
derzeit die ambulante Versorgung
aufrechterhalten.
Damit alle politischen Stakeholder
ein vollständiges Bild erhalten,
haben wir das Positionspapier
„Baustein für Baustein - ein starkes
Fundament für die ambulante Versorgung
der Zukunft“ entwickelt.
Die Inhalte dieses Papiers haben wir
im Rahmen einer Klausurtagung mit
Mitgliedern der KVWL-Vertreterversammlung
abgestimmt.
Wenn also die zukünftigen Regierungsparteien
schon vor der
Verabschiedung ihres Koalitionsvertrages
unterschiedliche
Interpretationsansätze verfolgen,
bieten wir gerne berufspolitische
Orientierung. Die Probleme der
ambulanten Versorgung sind lange
bekannt - und werden von uns mit
dem Positionspapier erneut klar
benannt! Aber selbstverständlich
bieten wir auch Lösungen an. Wir
wollen dem/der dann amtierenden
Bundesgesundheitsminister(in) die
Chance geben, Dinge besser zu
machen, als sie in der Vergangenheit
gelaufen sind. Das werden wir
konstruktiv unterstützen. Aus unserer
Sicht ist ein Praxiszukunftsgesetz
dringend notwendig, um den
ambulanten Versorgungsbereich
zukunftssicher aufzustellen. Die von
uns erarbeiteten Bausteine bilden
dazu das passende Fundament.
4/2025
3
Dr. med. Dirk Spelmeyer,
Vorstandsvorsitzender
Anke Richter-Scheer,
stellv. Vorstandsvorsitzende
Zi-Umfrage: Neu Niedergelassene
schätzen Vorteile der eigenen Praxis
Die Mehrheit der neu niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten
würde sich erneut für eine eigene Praxis
entscheiden. Allerdings empfinden viele die überbordende
Bürokratie und die dadurch fehlende Zeit für
Patienten als belastend. Das sind zentrale Ergebnisse
einer Befragung, die das Zentralinstitut für die kassenärztliche
Versorgung (Zi) durchgeführt hat.
Demnach sind 77 Prozent der Befragten auch im
Jahr nach der Niederlassung zufrieden mit ihrer Entscheidung.
Nur 9,8 Prozent gaben an, sie würden die
Entscheidung nicht noch einmal treffen, der Rest ist
unentschlossen. Besonders hoch ist die Zufriedenheit
bei den Psychotherapeuten: Fast 90 Prozent würden
sich wieder für die Niederlassung entscheiden. Bei den
Hausärzten sind es 69 Prozent, bei den Fachärzten
etwa 72 Prozent.
Als besonders positive Aspekte wurden vor allem die
berufliche Autonomie und Therapiefreiheit sowie eine
gute Planbarkeit der eigenen Arbeitszeiten genannt.
Große Unzufriedenheit herrscht unter den neu Niedergelassenen
laut der Studie allerdings über die ausufernde
Bürokratie.
Die wiederum führt
zu weniger Zeit für
die Patientenversorgung,
was als
negative Begleiterscheinung
der Niederlassung
bewertet
wird, auch weil
die Arbeit nicht
selten als körperlich und
psychisch stark belastend empfunden wird.
Studie des Zi zur ärztlichen und psychotherapeutischen
Karrierewahl und Existenzgründung
Ergebnisbericht zur Befragung von
Neu-Niedergelassenen im Jahr 2024
Berlin • April 2025
Das Zi hatte im vergangenen Jahr etwa 1.500 Ärzte
und Psychotherapeuten befragt, die sich im Jahr 2023
neu niedergelassen hatten. Gefragt wurde unter anderem
nach den Gründen für die Niederlassung, dem
Verlauf der Niederlassung in der eigenen Praxis, der
Zufriedenheit mit der aktuellen Tätigkeit, aber auch
nach den Vorbehalten.
Die vollständigen Ergebnisse der Befragung sind online
abrufbar.
Menschen mit Demenz:
Tipps zum sicheren Umgang im Praxisalltag
Das Verhalten von Menschen mit Demenz kann im ärztlichen
Praxisalltag besondere Herausforderungen mit
sich bringen. Um Medizinischen Fachangestellten und
Ärzten praktische Unterstützung zu bieten, laden die
Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz NRW und das
Zentrum für Gedächtnisstörungen (ZfG) der Uniklinik
Köln zu einer Online-Veranstaltung ein, in deren Rahmen
die gemeinsam erstellte Broschüre „Menschen mit
Demenz in der Arztpraxis“ vorgestellt wird.
Termin: Mittwoch, 21. Mai 2025, 15 bis 17 Uhr
Online via Zoom-Meeting
Hier geht’s zur Anmeldung
im Praxisalltag sowie das Besprechen von Fallbeispielen
aus der Praxis mit Lösungsmöglichkeiten.
Die Veranstaltung richtet sich an Medizinische Fachangestellte
und Ärzte aus NRW, die im Praxisalltag mit
Menschen mit Demenz arbeiten und ihre Handlungssicherheit
im Umgang mit dieser Patientengruppe stärken
möchten.
Die Broschüre ist auch online abrufbar.
Geplant sind dabei auch ein Fachvortrag von Dix Meiberth
(M. Sc., Uniklinik Köln, Stellvertretender Leiter
Neuropsychologie; Arbeitsgruppe Klinische Demenzforschung)
zu medizinischen Grundlagen, Kommunikation
mit Menschen mit Demenz und Erkennungsmerkmalen
Dr. Klaus-Peter Tillmann ist neuer Leiter
der KVWL-Bezirksstelle Bochum/Hagen
Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten
in Bochum, Herne, Hagen
und im Ennepe-Ruhr-Kreis haben einen
neuen regionalen Repräsentanten. Dr.
Eckhard Kampe, Allgemeinmediziner in
Bochum, übergibt nach rund 18 Jahren die
Leitung der KVWL-Bezirksstelle Bochum/
Hagen an Dr. Klaus-Peter Tillmann, HNO-
Facharzt in Witten.
Tillmann steht nun an der Spitze der rund
2.000 Ärzte und Psychotherapeuten im
Bereich der Bezirksstelle Bochum/Hagen.
„Gerne will ich mich in den kommenden
Jahren für die Belange der Kollegen und
für das Wohl der Patienten einsetzen, um
so die medizinische Versorgung in der
Region weiterhin zu sichern“, so Tillmann.
Dr. Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der KVWL:
„Herzlich willkommen, lieber Klaus-Peter Tillmann, in
Ihrer neuen Funktion als Bezirksstellenleiter. Wir wünschen
Ihnen viel Erfolg und gutes Gelingen bei Ihren
Aufgaben!“ Und an seinen Vorgänger gerichtet: „Herzlichen
Dank, lieber Eckhard Kampe, für Ihre tolle Arbeit
in dieser langen Zeit. Danke, dass Sie die Menschen
in Ihrem Bezirk so gut zusammengebracht und damit
einen wichtigen Teil zur Sicherstellung der ambulanten
Versorgung beigetragen haben!“
Eckhard Kampe wird der Bezirksstelle als stellvertretender
Leiter erhalten bleiben. Er bedankt sich bei
allen Niedergelassenen des Bezirks: „Danke für die
jahrelange Unterstützung und das Vertrauen, das mir
während meiner Tätigkeit als Bezirksstellenleiter entgegengebracht
wurde. Ich freue mich darauf, auch in
meiner neuen Rolle weiterhin für die Bezirksstelle da
zu sein.“
Zustimmung zur Organ- und Gewebespende so
hoch wie nie: 85 Prozent der Befragten stehen ihr
positiv gegenüber
Die positive Einstellung zum Thema Organ- und Gewebespende
in der Bevölkerung ist mit 85 Prozent
so hoch wie nie zuvor: Das ist eine zentrale Aussage
der Repräsentativbefragung „Wissen, Einstellung und
Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und
Gewebespende in Deutschland 2024“, deren Ergebnisse
das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG,
vormals BzGA) jetzt veröffentlicht hat.
► 62 Prozent der Befragten gaben an, eine Entscheidung
zur Organ- und Gewebespende getroffen zu
haben. Das sind ähnlich viele wie in der vorherigen
Erhebung aus 2022 (61 Prozent).
► 45 Prozent der Befragten haben ihre Entscheidung
im Organspendeausweis und/oder in einer Patientenverfügung
dokumentiert.
► 16 Prozent haben eine Entscheidung getroffen, diese
aber bisher nicht schriftlich festgehalten. 35 Prozent
haben noch keine Entscheidung getroffen.
► Das Wissen zur Organ- und Gewebespende hat sich
seit 2016 leicht verbessert: Von den aktuell Befragten
fühlten sich 39 Prozent gut informiert, 2016 waren
es 33 Prozent.
www.organspende-info.de
BAUSTEIN
FÜR BAUSTEIN:
Ein starkes Fundament für
die ambulante Versorgung
der Zukunft
KVWL stellt Positionspapier mit
innovativen Versorgungsideen vor
4/2025
6
Gesamtgesellschaftliche Entwicklungen wie
der demografische Wandel und die zunehmende
Morbidität erfordern schnelle
und wirksame Reformen. Auch in unserem
Zuständigkeitsbereich spüren wir die gesellschaftlichen
Veränderungen unmittelbar. Mehr als ein
Drittel der Haus- und Fachärzte sind bereits über
60 Jahre alt. Die Suche nach Nachfolgern ist
schwierig, da der ambulante Versorgungsbereich
vor besonderen Herausforderungen steht. Vor
diesem Hintergrund konstituiert sich gerade in
Berlin eine neue Regierungskoalition, in der das
Gesundheitsressort nach derzeitigem Stand der
CDU zufällt. Es wird somit auch einen personellen
Wechsel in diesem Amt geben. Die Ansätze, die im
Koalitionsvertrag in Bezug auf den ambulanten
Versorgungsbereich formuliert sind, gehen in die
richtige Richtung. Auch um den zukünftigen Ressortpolitikern
die Perspektive der niedergelassenen
Vertragsärzte und -psychotherapeuten zu verdeutlichen
und konstruktive Verbesserungsvorschläge
einzubringen, hat die KVWL Bausteine entwickelt,
die für ein starkes und nachhaltiges Fundament der
ambulanten Versorgung unabdingbar sind.
Die einzelnen Bausteine bestehen aus einer kurzen Beschreibung
des Status Quo, der Formulierung eindeutiger Versorgungsziele
sowie den daraus abgeleiteten Forderungen. Durch einen Klick auf
die folgenden Links gelangen Sie jeweils direkt zu den Bausteinen,
die sich wie folgt zusammensetzen:
Baustein 1
Bezugspraxensystem als neuer Standard in
der ambulanten vertragsärztlichen
Versorgung
Baustein 2
Gezieltes Leiten von Patienten durch
die Notfall- und Akutversorgung
Baustein 3
Nachwuchs für das ambulante System
begeistern
Baustein 4
Ansätze für ein zukunftsfähiges
Vergütungssystem
Baustein 5
Stärkung ambulant erbrachter Leistungen
Baustein 6
Teampraxis als Zukunftsmodell
Baustein 7
Stärkeres Ausschöpfen von
Ambulantisierungspotentialen
Baustein 8.1
Praxiszukunftsgesetz als Investitionsschub
für die Digitalisierung der
ambulanten Versorgung
Baustein 8.2
Digitale Innovation für die ambulante
Versorgung
Baustein 9
Bessere Rahmenbedingungen für eine
gezieltere Patientenversorgung
„Wir befinden uns im deutschen Gesundheitswesen
an einem entscheidenden Wendepunkt. Die aktuelle
Ausgestaltung unseres Systems ist künftig weder
personell noch finanziell zu stemmen. Mit unserem
Positionspapier zeigen wir der Politik konstruktive
Lösungswege auf. Allerdings brauchen wir mit dem
Start der neuen Bundesregierung einen echten
Politik- und Stilwechsel! Für eine zukunftsgerechte
Versorgung brauchen wir ein starkes und nachhaltiges
Fundament.“
4/2025
7
Dr. Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der KVWL
4/2025
8
Was bedeutet das im Detail? Beim Thema
Patientensteuerung verfolgt die KVWL neue
Ansätze. KVWL-Vorstandsvorsitzender Dr.
Dirk Spelmeyer: „Derzeit leisten wir uns als
eines von ganz wenigen Ländern weltweit
eine Struktur, in der maßgeblich diejenigen
entscheiden, welche Ressourcen zur Behandlung
eingesetzt werden, die im Hinblick auf
diese Entscheidung am wenigsten Expertise
mitbringen: die Patienten. Und das meine ich
ganz ohne Vorwurf – es ist schlicht nicht ihre
Aufgabe, sie sind ja keine Mediziner! Die Folge:
Über-, Unter- und Fehlversorgung. Hier braucht
es zwingend ein Umdenken!“ Beginnend bei
der ambulanten Notfallversorgung spricht
sich die KVWL daher für eine verpflichtende
Erstkontaktaufnahme über die bereits bestehende
Patientenservice-Hotline 116117 aus.
Spelmeyer: „In anderen Ländern – beispielsweise
in Österreich – ist dieses Modell bereits
über eine Art Gesundheitsleitstelle erfolgreich
umgesetzt worden.“
Hieraus auf die ambulante Regelversorgung
abgeleitet fordert die KVWL die Einführung
eines verbindlichen Bezugspraxensystems,
das für eine effektivere Patientensteuerung
sorgen soll.
Hintergrund: Bei der Anzahl der Arzt-Patienten-Kontakte
rangiert Deutschland mit knapp
zehn Konsultationen im internationalen Vergleich
in der Spitzengruppe (Stand 2022).
Durch ein effizientes Bezugspraxensystem
können Wartezeiten für Patienten deutlich
verringert werden. Durch eine strukturiertere
Betreuung steigt zudem die Behandlungsqualität.
Auch die Praxen würden hierdurch entlastet
werden und könnten sich noch stärker auf
ihre Patienten fokussieren.
Für eine erfolgreiche Umsetzung müssen aus
Sicht der KVWL entsprechende Vergütungsanreize
für die Praxen geschaffen werden. Mit
der Einführung eines Praxis-Patienten-Kontaktes
als Voraussetzung für die Vergütung
könnten viele medizinisch nicht notwendige
Arzt-Patienten-Kontakte reduziert werden.
Zugleich zahlt eine entsprechende Vergütungsreform
auf das Modell der Teampraxis
ein, das die KVWL seit Jahren vorantreibt
und unterstützt. Anke Richter-Scheer, stellvertretende
Vorstandsvorsitzende der KVWL:
„Die Praxen sind voll! Daher müssen wir die
ärztlichen Aufgaben noch stärker auf mehrere
Schultern verteilen. Schon heute entlasten
hochqualifizierte und akademisierte Praxis-
Mitarbeitende – beispielsweise die Primary
Care Managerin oder der Physician Assistant
– die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen.
Allerdings möchte dieses Personal auch
adäquat bezahlt werden. Dieser Umstand sollte
bei der Honorierung erbrachter Leistungen
berücksichtigt werden. Neben dem Praxis-Patienten-Kontakt
fordern wir daher auch einen
Zuschlag für Teampraxen!“
Zudem blickt Anke-Richter Scheer auf das
Thema Digitalisierung, ein weiterer entscheidender
Hebel, um die Versorgungsqualität für
Patienten verbessern und die Praxen stärker
entlasten zu können. „Eine moderne Ausstattung
der Praxen mit digitalen Tools und
dazugehöriger Hardware erzeugt finanzielle
und zeitliche Aufwände. Sie ist aber zugleich
Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche
digitale Transformation der Praxen und
schlussendlich des gesamten Gesundheitswesens.
Wir setzen uns daher ausdrücklich für ein
Praxiszukunftsgesetz ein! Dieses sieht unter
anderem die Einführung eines Investitionsförderprogramms
durch den Bund vor. Dadurch
könnten die Praxen entsprechende Förderanträge
über die Landes-KVen stellen, um die
Ausstattung und den Betrieb einer digitalen
Praxis sicherzustellen. Auch dieses Thema
muss die nächste Bundesregierung unbedingt
auf ihre Agenda setzen!“
Die wohnortnahe ambulante Versorgung hat
für alle Bürgerinnen und Bürger eine große
Bedeutung. Durchschnittlich kommt es bundesweit
pro Jahr zirka eine Milliarde Mal zu einem
Kontakt zwischen einem Patienten und einem
niedergelassenen Haus- oder Facharzt. Das ist
in der öffentlichen Debatte um die Krankenhausreform
in letzter Zeit etwas aus dem Blick
geraten. Insofern bilden die erarbeiteten Bausteine
für ein starkes Fundament der ambulanten
Versorgung der Zukunft den Rahmen für
die (politische) Kommunikation der kommenden
Monate. Denn ein so leistungsstarkes System
ist für die wohnortnahe medizinische Versorgung
auch in Zukunft unverzichtbar!
„Eine moderne Ausstattung der Praxen mit
digitalen Tools und dazugehöriger Hardware
erzeugt finanzielle und zeitliche Aufwände. Sie
ist aber zugleich Grundvoraussetzung für eine
erfolgreiche digitale Transformation der Praxen
und schlussendlich des gesamten Gesundheitswesens.
Wir setzen uns daher ausdrücklich für
ein Praxiszukunftsgesetz ein! Dieses sieht unter
anderem die Einführung eines Investitionsförderprogramms
durch den Bund vor.“
Anke Richter-Scheer, stellv. Vorstandsvorsitzende
der KVWL
Zur Person:
Anke Richter-Scheer
Anke Richter-Scheer ist seit 1. April 2025
die neue stellvertretende Vorstandsvorsitzende
der KVWL und tritt somit die
Nachfolge von Dr. Volker Schrage an, der
sich nach 24 Jahren aus der ärztlichen
Selbstverwaltung zurückzieht.
Die gebürtige Siegenerin ist seit fast zwei
Jahrzehnten berufspolitisch engagiert:
So führte sie als Vorsitzende acht Jahre
lang den Hausärzteverband Westfalen-
Lippe. Auch auf Bundesebene setzt sich
Richter-Scheer mit großem Erfolg für die
Verbesserung der Bedingungen in der
ambulanten Versorgung ein.
Über den Hausärzteverbund in Bad Oeynhausen
ist sie 2007 zunächst zur Vorsitzenden
des Hausärzteverbands Westfalen-Lippe,
Bezirk Ost, gewählt worden.
Von 2015 bis Ende 2023 war sie die Landesvorsitzende
des westfälisch-lippischen
Hausärzteverbands, von 2019 bis 2024
stellvertretende Bundesvorsitzende des
Hausärzteverbands. Zusätzlich war sie
von 2012 bis 2023 stellvertretende Vorsitzende
des Instituts für hausärztliche
Fortbildung.
Von 2022 bis 2024 war Anke Richter-
Scheer Aufsichtsratsvorsitzende der
Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft,
die die Wirtschaftsgesellschaft des Hausärztinnen-
und Hausärzteverbands darstellt.
Derzeit gehört sie dem Beirat des
Bundesverbands Managed Care an.
2011 wurde Anke Richter-Scheer erstmals
in die Vertreterversammlung der
KVWL gewählt, seit 2016 gehört sie dem
Hauptausschuss an. Darüber hinaus war
sie in weiteren Ausschüssen der VV tätig
und ist in der VV der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung Mitglied im Beratenden
Fachausschuss für die hausärztliche
Versorgung.
4/2025
9
„ePA für alle“
Keine verpflichtende Einführung,
stattdessen schrittweise Weiterentwicklung
Bundesgesundheitsministerium reagiert auf Forderungen
der Ärzteschaft / Bundesweite Einführung
auf freiwilliger Basis ab 29. April, verpflichtender
Umgang ab 1. Oktober, keine Sanktionen voraussichtlich
bis Jahresende
4/2025
10
Der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister
Karl Lauterbach (SPD) nennt sie
das „größte Digitalisierungsprojekt, das
es in Deutschland bislang gegeben hat“
und einen „Wegweiser in die digitale Medizin von
morgen“. Die elektronische Patientenakte für alle
(„ePA für alle“) werde die medizinische Versorgung
von Grund auf verändern und vereinfachen.
Eine Ansicht, die auch die KVWL vertritt. Nicht
ohne Grund gehört Westfalen-Lippe seit Mitte
Januar zu den Modellregionen für den „ePA für
alle“-Einsatz im Praxisalltag.
„Wenn wir die „ePA für alle“ freiwillig anbieten und
wirklich erst dann freigeben, wenn sie richtig und
einwandfrei funktioniert, dann wird sie auch gut
angenommen werden. Dann gibt es eine hohe Akzeptanz
und wird uns letztendlich auch in der Patientenversorgung
entlasten. Und damit hätten wir
das Ziel erreicht, das ja auch die Politik unbedingt
erreichen möchte“ betonte die stellvertretende
KVWL-Vorstandsvorsitzende Anke Richter-Scheer
im Rahmen der jüngsten Sitzung der KVWL-
Vertreterversammlung Anfang April im Ärztehaus
Dortmund. Eine entsprechende Resolution (s. Seite
12 in dieser ePaper-Ausgabe) verabschiedeten die
VV-Mitglieder dann auch einstimmig.
Einwände, die beim Bundesgesundheitsministerium
offenbar angekommen sind. Karl Lauterbach
hat angekündigt, dass die „ePA für alle“
ab Dienstag, 29. April bundesweit genutzt werden
soll – zunächst auf freiwilliger Basis. Der
verpflichtende Umgang soll dann zu Mittwoch,
1. Oktober 2025, in Kraft treten. Sanktionen
sind nach Angaben des Ministers für dieses
Jahr nicht vorgesehen.
Anke Richter-Scheer: „Als KVWL begrüßen wir die
Pläne des Bundesgesundheitsministeriums ausdrücklich,
die elektronische Patientenakte in einer
gestaffelten Hochlaufphase weiter zu erproben.
Es ist unbedingt positiv zu bewerten, dass die
Stimmen aus der ärztlichen Selbstverwaltung und
insbesondere aus den Testpraxen beim Minister
offenbar Gehör gefunden haben. Eine sofortige
Nutzungsverpflichtung hätte der elektronischen
Patientenakte zum gegenwärtigen Zeitpunkt erheblichen
Schaden zugefügt, große Unsicherheit
in der Nutzung und Akzeptanzprobleme wären
die Folge gewesen.
Eine Nutzungsverpflichtung der ePA kann es erst
dann geben, wenn sie im Praxis-Alltag reibungslos
läuft. Grundsätzlich stehen die KVWL-Mitglieder der
Digitalisierung offen gegenüber.
Damit die psychotherapeutischen und ärztlichen
Praxen die ePA im Sinne einer besseren Behandlung
von Patienten nutzen können, darf sie keine
zusätzlichen Hürden erzeugen. So weit ist die Entwicklung
der ePA allerdings noch nicht.“
Rückmeldungen aus den Modellpraxen sehr unterschiedlich
Die Forderungen der KVWL resultieren aus den
bisher sehr heterogenen Rückmeldungen aus jenen
Praxen, die sich bereiterklärt haben, die elektronische
Patientenakte im Rahmen einer Modellregion
auf Herz und Nieren zu testen. Während einige
Nutzer von guten Erfahrungen berichten und zum
Beispiel den elektronischen Medikationsplan als
wertvolle Unterstützung in der
Patientenversorgung sehen, haben
andere relativ spät überhaupt
Zugriff auf das ePA-Modul in ihrem
Praxisverwaltungssystem bekommen. Hier
können die Fachabteilungen der KVWL leider keinen
direkten Support anbieten und müssen auf die
PVS-Hersteller bzw. die mit Betreuung der Praxis-
EDV beauftragten Systemhäuser verweisen.
Umfrage zeigt Informationsbedarf – Antworten
auch im Online-FAQ
Die KVWL hat in den zurückliegenden Wochen den
Informationsbedarf rund um die „ePA für alle“ in
den westfälisch-lippischen Praxen per Newsletter-
Umfrage abgeklopft. Viele Niedergelassene sind
noch unsicher bei rechtlichen Fragen, Fragen zum
zeitlichen Aufwand , zur Information der eigenen
Patienten oder zum weiteren Ablauf der ePA-Einführung.
Beispiele für konkret gestellte Fragen:
Antworten auf viele dieser Fragen
finden Sie in einem FAQ-
Katalog auf der Internetseite
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
► Welche Befunde müssen in der „ePA für alle“ abgelegt werden?
► Was müssen Psychotherapeuten beim Umgang mit der „ePA für
alle“ beachten?
► Müssen auch Ultraschallbilder in der „ePA für alle“ gespeichert
werden?
► Welche Informationen kann der Patient einsehen, wenn er über
die App seiner Krankenkasse auf die „ePA für alle“ zugreift?
4/2025
Richtlinien der KBV zur „ePA für alle“:
„Kindswohl im Vordergrund“
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat
zwei Richtlinien mit allgemeinen Informationen
zur Nutzung der „ePA für alle“ und Informationen
zur Nutzung der „ePA für alle“ bei Kindern und
Jugendlichen ausgearbeitet.
Denn gerade wenn es um die jüngsten Patienten
geht, sind viele Fragen zum ePA-Einsatz noch
offen - zum Beispiel beim Fall von Kindswohlgefährdung
durch Sorgeberechtigte. Minister Lauterbach
dazu: „Es sollte beim Vorliegen konkreter
Anhaltspunkte dafür, dass durch die Befüllung der
ePA das Kindeswohl gefährdet wird, dem Schutz
des Kindes Vorrang vor der gesetzlichen Befüllungsverpflichtung
des Leistungserbringenden
gewährt werden. Durch die Nutzung der ePA soll
es auf keinen Fall zu gefährlichen Situationen für
das Wohlergehen von Kindern kommen.“
Sie finden die Richtlinien und alle weiteren aktuellen
Informationen zum Thema auf unserer Internetseite.
vity
11
Ab Seite 18 veröffentlichen wir die weiteren Beschlüsse
aus der jüngsten Sitzung der KVWL-Vertreterversammlung.
Resolution
zur 12. ordentlichen Sitzung der XVI. Vertreterversammlung der KVWL
am 04.04.2025
Antragsteller: Dr. Jens Grothues, Dr. Holger Brinkmann, Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel
Thema:
Elektronische Patientenakte
Aufgrund der umfassenden und differenzierten Erfahrungen, die
im Rahmen der Testregion Westfalen-Lippe mit der Einführung
der elektronischen Patientenakte (ePA) gesammelt wurden, sehen
wir uns zu folgender Stellungnahme veranlasst:
Keine verpflichtende Einführung der ePA zum 15. April 2025
Beschlussergebnis:
angenommen
35 Ja-Stimmen |
0 Nein-Stimmen |
0 Enthaltungen
Die vielfältigen Erfahrungen in der Testregion Westfalen-Lippe mit der Einführung der ePA
lassen nur einen Schluss zu: keine verpflichtende Einführung der ePA, bevor nicht die zentralen
Anforderungen – Sicherheit, Nutzbarkeit und Integration in die Praxisarbeit – vollumfänglich
erfüllt sind.
Die Umfragen in der Testregion ergeben ein immer noch desaströses Bild der Funktionalität der
ePA in den Praxen. Ein einfacher, sicherer und nutzungsfreundlicher Einsatz in der Praxis ist
zurzeit nicht darstellbar. Jede Testpraxis hat mit spezifischen Problemen zu kämpfen, eine allgemeingültige
Nutzbarkeit ist nicht gegeben.
Weder ist ein ausreichender Lasttest erfolgt, noch sind die Krankenhäuser aktuell überhaupt in
der Lage, die ePA zu nutzen und zu bedienen.
4/2025
Eine Einführung gegen die ausdrückliche Expertise und Empfehlung der Testregion Westfalen-
Lippe stellt nicht nur eine unzumutbare Belastung der Praxen der KVWL dar, es ist zusätzlich
eine Missachtung des Engagements der beteiligten Kolleginnen und Kollegen, die in ihrem täglichen
Einsatz „das Produkt zum Laufen bringen wollen“. Wir können uns keine zeitaufwendigen
und ergebnisoffenen Korrekturschleifen im laufenden Praxisbetrieb leisten.
Aus diesem Grund fordern wir eine Verschiebung der Einführung der ePA, so wie versprochen,
auf den Zeitpunkt, an dem ein reibungsloser Betrieb gewährleistet ist. Keine sanktionierte Einführung
gegen den erklärten Willen der Ärzte und Psychotherapeut*innen in der Testregion
und in der Vertreterversammlung der KVWL. Der Imageschaden einer nicht funktionierenden
ePA verzögert langfristig die Akzeptanz und die sinnvolle Nutzung der ePA in der Versorgung.
12
DAS SERVICE-
CENTER DER
Schnell.
Verlässlich.
Kompetent.
Wir sind für Sie da – bei allen
Fragen rund um Ihren Praxisalltag.
Sprechen Sie uns an!
0231 / 94 32 10 00
service-center@kvwl.de
4/2025
Unsere Telefonservice-Zeiten:
Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 17.30 Uhr
Freitag: 7.30 bis 15.00 Uhr
Sie wünschen eine
Honorarberatung?
Klicken Sie hier
für einen Termin!
13
www.kvwl.de
Neue Ärzte
braucht das Land!
1. Südwestfälischer Praxisbörsentag
am Samstag, 14. Juni,
in der Konzerthalle Olsberg
Jetzt anmelden und Inserate schalten
Die Angebotsfamilie der KVWL-Praxisbörsentage wächst weiter.
Neben der fest etablierten westfälisch-lippischen Hauptveranstaltung
im Dortmunder Ärztehaus ging im vergangenen Jahr
erstmals ein regionaler Ableger für Ostwestfalen in Bielefeld an
den Start – mit großem Erfolg.
4/2025
14
Grund genug für die KVWL, die KVbörse und
praxisstart als gemeinsame Ausrichter, die
bestehende regionale Nachfrage weiter zu
bedienen. Im Juni findet nun also der erste
südwestfälische Praxisbörsentag statt, und zwar
am Samstag, 14. Juni 2025, in der Zeit von 9 bis 16
Uhr in der Konzerthalle Olsberg.
Die Grundlagen eines Praxisbörsentages bleiben
unverändert. Praxisabgeber und mögliche Nachfolger,
Ärzte auf der Suche nach einer Anstellung und
natürlich auch Weiterbildungsassistenten haben
hier die Gelegenheit, zueinander zu finden, Kontakte
zu knüpfen und sich in lockerer Atmosphäre
über die Stärken und Qualitäten zu informieren, die
Südwestfalen zu bieten hat.
Um den Einstieg in die Kontaktaufnahme zu erleichtern,
haben auch hier alle Teilnehmer die Möglichkeit,
Inserate aufzugeben und sich möglichen
Interessenten vorzustellen. Die Inserate können
komfortabel und kostenfrei vorab über das Online-
Verfahren der KVbörse gestaltet werden.
Sie werden auf dem Markt der Möglichkeiten in
der Konzerthalle Olsberg ausgehängt, bleiben aber
auch online geschaltet – sodass Interessierte, die
am 14. Juni verhindert sind, ebenfalls die Chance
haben, auf ein für sie passendes Inserat zu reagieren.
Den Markt der Möglichkeiten gestalten zudem
südwestfälische Kommunen und Praxisnetze sowie
die Experten der KVWL-Beratungsteams auf ihrer
Beratungsinsel mit.
Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe von Vortrags-
und Informationsangeboten sowohl für Praxisinhaber,
Niederlassungsinteressierten als auch
für Praxisteams. Im Rahmen eines Speed-Datings
können sich Praxisinhaber und Niederlassungsinteressierte
in lockerem Rahmen kennenlernen.
Workshop- und Vortragsangebote der KVWL Consult
zum Thema „Deeskalation in der Arztpraxis“
stehen ebenfalls auf dem Programm des Praxisbörsentages.
Fehlen darf natürlich auch nicht das KVWL-Praxisstart-Team,
das das gerade angelaufene Förderprogramm
„Land in Sicht – Ärzte für morgen“
in Zusammenarbeit mit dem Hochsauerlandkreis
vorstellt.
Ebenfalls wieder mit dabei: Das Format „KVWL-
Versorgungstalk“. Sven Ludwig, Leiter des KVWL-
Stabsbereichs Kommunikation, sucht unter dem
Motto „Neue Ärzte braucht das Land“ den Austausch
mit den ersten Absolventen des Landarztquoten-Studiengangs.
Das gesamte Programm des 1. Südwestfälischen
Praxisbörsentages sowie die Möglichkeiten zur
Anmeldung und Inserateschaltung finden Sie im
Internet unter www.kvboerse.de. vity
1.
SÜDWESTFÄLISCHER
PRAXISBÖRSENTAG
14. Juni 2025, 9 – 16 Uhr
Konzerthalle, Olsberg
Der traditionelle KVWL-Praxisbörsentag bekommt
einen weiteren regionalen Ableger!
Am Samstag, 14. Juni 2025, findet der 1. Südwestfälische
Praxisbörsentag statt – und zwar in der
Zeit von 9 bis 16 Uhr in der Konzerthalle Olsberg,
Ruhrstraße 32, 59939 Olsberg. Notieren Sie sich
diesen Termin schon jetzt in Ihrem Kalender!
Hier haben an der Niederlassung interessierte Ärzte
ausreichend Gelegenheit, sich mit Praxisinhabern
auszutauschen, wertvolle Kontakte zu knüpfen
und sich rund um das Thema Niederlassung zu
informieren.
Praxiseinsteiger und -abgeber erwarten unter
anderem ein
► Speed-Dating zur schnellen Kontaktaufnahme,
► Markt der Möglichkeiten mit Beratungs- und
Informationsständen rund um Praxisübernahme
und -abgabe, Niederlassung und Praxisteams,
► abwechslungsreiches Rahmenprogramm.
/ SUCHEN
BIETEN
FINDEN/
i s b ö r s e n t a g
P r a x
Die Teilnahme am 1. Südwestfälischen Praxisbörsentag
ist kostenlos.
Registrieren Sie sich schon jetzt im Internet und
schalten eine oder mehrere kostenfreie Onlineanzeigen
für die Bereiche
► Praxissuche,
► Praxisabgabe,
► Facharzt-Anstellung,
► Praxisphase/Anstellung für einen Physician
Assistant,
► Weiterbildungsplatz zum Facharzt.
Alle Informationen rund um den regionalen Praxisbörsentag
sowie zu Anmeldung und Inserateschaltung
finden Sie auf den Internetseiten der KVBörse
und der KVWL.
4/2025
15
Die Zukunft der ambulanten
Versorgung ist Teamarbeit
65 Teilnehmerinnen beim 5. Westfälischen
EVA-Tag Ende März im Dortmunder Ärztehaus
4/2025
16
Die Zukunft der ambulanten Versorgung ist
Teamarbeit. Nur in enger Abstimmung mit
der eigenen Praxismannschaft, Fachkollegen
und Vertretern anderer Gesundheitsberufe
können die niedergelassenen Vertragsärzte
in Westfalen-Lippe die ambulante Versorgung von
heute stark machen für die kommenden Jahre.
Möglichkeiten der Kooperation und Zusatzqualifikation
gibt es viele – gerade für Medizinische
Fachangestellte – am bekanntesten und bereits seit
Jahren etabliert ist hier ohne Zweifel die Entlastende
Versorgungsassistentin (EVA). Übrigens auch
Namensgeberin für den 5. Westfälischen EVA-Tag
Ende März im Ärztehaus in Dortmund.
Gemeinsam mit Peter Schumpich, Beisitzer im Vorstand
der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL)
und Elisabeth Borg, Leiterin der Akademie für
medizinische Fortbildung von ÄKWL und KVWL,
begrüßte der ehemalige stellvertretende KVWL-
Vorstandsvorsitzende Dr. Volker Schrage rund 65
Teilnehmerinnen im Plenarsaal – allesamt bereits
ausgebildete EVAs oder solche, die es noch werden
möchten.
Schrage: „Die ärztliche Arbeitskraft ist zu einer
knappen Ressource geworden – insbesondere deswegen
brauchen wir engagierte, gut qualifizierte
MFA. Nicht ohne Grund setzt sich die KVWL schon
seit Jahren für Ihre Weiterqualifikation und eine
angemessene Honorierung ein.“ Und Akademie-
Leiterin Elisabeth Borg: „Mit Ihrer Entscheidung,
sich zur EVA weiter zu qualifizieren, haben Sie
einen zukunftsweisenden Weg eingeschlagen. Die
ambulante Versorgung braucht motivierte und
kompetente MFA, die Verantwortung im Praxisteam
übernehmen.“
Im Rahmen des 5. Westfälischen EVA-
Tages gab es Fachvorträge zu den Themen
„Versorgung chronischer Wunden“
mit Carsten Hampel-Kalthoff, Krankenpfleger,
Fachkrankenpfleger für Anästhesie-
u. Intensivpflege aus Dortmund
und „Jeder Patient ist anders - Wie
gehe ich mit unterschiedlichen Patiententypen
um?“ mit Univ.-Prof. Gereon
Heuft, ehem. Direktor der Klinik für
Psychosomatik und Psychotherapie am
Universitätsklinikum Münster.
Dr. Volker Schrage skizzierte in seinem
Vortrag „Karrierewege in der Arztpraxis
- Medizinische Fachangestellte, Entlastende
Versorgungsassistenz, Physician
Assistant, Primary Care Management“
die verschiedenen Qualifizierungsmöglichkeiten
für MFA in der Teampraxis
– über z.B. spezialisierte Tätigkeiten als
Praxismanagerin bis hin zu komplexen
Berufsbildern mit der Übernahme
von delegierten Aufgaben als EVA
oder Physician Assistant (PA).
Ein Interview mit zwei erfahrenen
EVAs sowie Seminarangebote
zu Themen wie „Umgang mit
Patientenverfügungen und Vollmachten“,
„Notfälle in der Praxis“
und „Die digitale Arztpraxis“ mit
begleitender Möglichkeit, die
Dauerausstellung „dipraxis“ zu
besuchen, rundeten das Veranstaltungsprogramm
ab.
Vertreter des Verbandes medizinische
Fachberufe und das Team
des KVWL-Service-Centers der
KVWL boten an ihren Ständen
darüber hinaus noch die Möglichkeit
für individuelle Beratungsgespräche.
vity
4/2025
17
Moderator Dr. Hans-Peter Peters, Mitglied des Lenkungsausschusses der Akademie für medizinische
Fortbildung der ÄKWL und der KVWL und Vorsitzender des Berufsbildungsausschusses der ÄKWL,
unterhielt sich mit den beiden langjährigen EVAs Diana Buthmann (r.) und Svenja Seim aus der
Praxis von Dr. med. Isabel Gewaltig aus Gelsenkirchen über ihren Arbeitsalltag und die Chancen, die
qualifizierte Weiterbildungen bieten.
Beschluss
zur 12. ordentlichen Sitzung der XVI. Vertreterversammlung der KVWL
am 04.04.2025
Antragsteller: Dr. med. Jens Grothues, Dr. med. Ulrich Tappe, Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel
Thema:
Ausschussbesetzung
Nachwahl eines Mitglieds im Finanzausschuss
– Dr. med. Heinrich Ebbinghaus scheidet aus –
► Gewählt:
Mitglieder
Stellvertreter
Beschlussergebnis:
angenommen
38 Ja-Stimmen |
0 Nein-Stimmen |
0 Enthaltungen
Dr. med. Tobias Samusch
Dr. med. Katja Sielhorst
Dr. med. Holger Brinkmann
Dr. med. Ulrich Tappe
Dipl.-Heilpäd. Boris Fahrion
N.N.
Lars Rettstadt
Dr. med. Martin Bauersachs
Dr. med. Ludger Obergassel
Dr. rer. medic. Ulrike Wilhelm
Antragsteller: Dr. med. Jens Grothues, Dr. med. Ulrich Tappe, Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel
4/2025
Thema:
Ausschussbesetzung
Nachwahl eines Mitglieds im Finanzausschuss
– Dr. med. Heinrich Ebbinghaus scheidet aus –
► Gewählt:
Mitglieder
Stellvertreter
Beschlussergebnis:
angenommen
38 Ja-Stimmen |
0 Nein-Stimmen |
0 Enthaltungen
18
Dr. med. Tobias Samusch
Dr. med. Katja Sielhorst
Dr. med. Rami Watfeh
Lars Rettstadt
Dr. med. Holger Brinkmann
Dr. med. Martin Bauersachs
Dr. med. Ulrich Tappe
Dr. med. Ludger Obergassel
Dipl.-Heilpäd. Boris Fahrion
Dr. rer. medic. Ulrike Wilhelm
Beschluss
zur 12. ordentlichen Sitzung der XVI. Vertreterversammlung der KVWL
am 04.04.2025
Antragsteller: Dr. med. Jens Grothues, Dr. med. Ulrich Tappe, Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel
Thema:
Ausschussbesetzung
Nachwahl eines Stellvertreters im Ausschuss für
Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement
– Dr. med. Heinrich Ebbinghaus scheidet aus –
► Gewählt:
Beschlussergebnis:
angenommen
38 Ja-Stimmen |
0 Nein-Stimmen |
0 Enthaltungen
Mitglieder
Dr. med. Laura Dalhaus (HA)
Dr. med. Christoph Giepen (HA)
Silke Fröhlich (HA)
Dr. med. Ludger Obergassel (FA)
Dr. med. Gerhild Rausch-Riedel (FA)
Dr. med. Michael Bömmer (FA)
Dr. rer. nat. Dipl.-Psych. Johanna Thünker (PP)
Stellvertreter
Hermann Brünjes (HA)
Dr. med. Matthias Rose (HA)
Sigrid Richter (HA)
Dr. med. Michael Mannl (FA)
Dr. med. Christoph Tacke (FA)
Dr. med. Henrik Mohme (FA)
Dipl.-Psych. Hans-Joachim Eberhard (PP)
4/2025
19
Beschluss
zur 12. ordentlichen Sitzung der XVI. Vertreterversammlung der KVWL
am 04.04.2025
Antragsteller: Dr. med. Jens Grothues, Dr. med. Ulrich Tappe, Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel
Thema:
Ausschussbesetzung
Nachwahl eines Stellvertreters für den erweiterten
Satzungsausschuss „Zukunft der KVWL“
– Dr. med. Heinrich Ebbinghaus scheidet aus –
► Gewählt:
Beschlussergebnis:
angenommen
38 Ja-Stimmen |
0 Nein-Stimmen |
0 Enthaltungen
Mitglieder
Stellvertreter
Dr. med. Frank Kaiser
Dr. med. Sascha Schönhauser
Dr. med. Petra Kob
Dr. med. Christoph Vollenberg
Dipl.-Soz.Arb. Juliana Schäfers
Dipl.-Päd. Sibylle Bremicker
Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel
Dipl.-Psych. Judith Schild
Kerstin Fritz
Dr. med. Rolf Englisch
Dr. med. Ulrich Tappe
Lars Rengel
Michael Niesen
Dr. med. Peter Münster
4/2025
Karl Arne Faust
Dr. med. Martin Mansfeld
Lars Rettstadt
Michael Achenbach
Dipl.-Heilpäd. Boris Fahrion
Dr. rer. medic. Ulrike Wilhelm
20
Beschluss
zur 12. ordentlichen Sitzung der XVI. Vertreterversammlung der KVWL
am 04.04.2025
Antragsteller: Dr. med. Jens Grothues, Dr. med. Ulrich Tappe, Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel
Thema:
Ausschussbesetzung
Nachwahl eines Mitglieds für den Zulassungsausschuss
Arnsberg II
– Dr. med. Klaus-Peter Tillmann scheidet (Ernennung BZST-Leiter)
aus –
► Gewählt:
Beschlussergebnis:
angenommen
38 Ja-Stimmen |
0 Nein-Stimmen |
0 Enthaltungen
Dr. med. Angela Moewes, Gudrunstraße 56, 44791 Bochum, Orthopädie (FA)
Gerhard Seeliger, Brundelstr. 12, 44892 Bochum, Innere Medizin (HA)
Dr. med. Götz Senska, Hattinger Straße 863, 44879 Bochum, Hals-, Nasen-,
Ohrenheilkunde (FA)
4/2025
21
Beschluss
zur 12. ordentlichen Sitzung der XVI. Vertreterversammlung der KVWL
am 04.04.2025
Antragsteller: Dr. med. Jens Grothues, Dr. med. Ulrich Tappe, Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel
Thema:
Ausschussbesetzung
Nachwahl eines Stellvertreters im Ausschuss für
Sicherstellung und Notfalldienst
– Dr. med. Katja Köhler scheidet aus –
► Gewählt:
Beschlussergebnis:
angenommen
34 Ja-Stimmen |
0 Nein-Stimmen |
1 Enthaltungen
Mitglieder
Michael Achenbach (HA)
Karl Arne Faust (HA)
Dr. med. Sebastian Gesenhues (HA)
Lars Rengel (FA)
Dr. med. Angela Moewes (FA)
Dr. med. Christof Mittmann (FA)
Dipl.-Psych. Elisabeth Graute (PP)
Stellvertreter
Dr. med. Sema Finke (HA)
Dr. med. Stephan Happe (HA)
Burkhard Frase (HA)
Dr. med. Volkhard Schindler (FA)
Ben Gilberger (FA)
Dr. med. Esther Schimanski (FA)
Dr. phil. Dipl.-Psych. Eva-Maria Kraft (PP)
4/2025
22
Beschluss
zur 12. ordentlichen Sitzung der XVI. Vertreterversammlung der KVWL
am 04.04.2025
Antragsteller: Dr. med. Jens Grothues, Dr. med. Ulrich Tappe, Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel
Thema:
Ausschussbesetzung
Nachwahl eines Stellvertreters im Bauausschuss
– Frau Dr. med. Katja Köhler scheidet aus –
► Gewählt:
Mitglieder
Stellvertreter
Beschlussergebnis:
angenommen
35 Ja-Stimmen |
0 Nein-Stimmen |
0 Enthaltungen
Burkhard Frase (HA)
Dr. med. Karl-Josef Scholl (HA)
Dr. med. Christoph Vollenberg (FA)
Kerstin Fritz (FA)
Dr. med. Melanie Rose (HA)
Dr. med. Laura Dalhaus (HA)
Dr. med. Elisabeth Störmann-Gaede (FA)
Dr. med. Karl Christiansen (FA)
Antragsteller: Bauausschuss
Thema:
Projektabschluss Parkhaus
Genehmigung des Projektabschlusses zum Parkhaus
der KVWL
► Die Vertreterversammlung beschließt:
Die Vertreterversammlung nimmt den Abschlussbericht zur
Kenntnis und genehmigt die Baukostenabrechnung.
Beschlussergebnis:
angenommen
35 Ja-Stimmen |
0 Nein-Stimmen |
0 Enthaltungen
4/2025
23
Beschluss
zur 12. ordentlichen Sitzung der XVI. Vertreterversammlung der KVWL
am 04.04.2025
Antragsteller: Vertreterversammlung
Thema:
Wahl des Schriftführers der Vertreterversammlung der KVWL und seines
Stellvertreters (nach § 7 Abs. 4 a der Satzung)
Wahl des stellvertretenden Schriftführers
der Vertreterversammlung
– Dr. med. Heinrich Ebbinghaus scheidet aus –
► Gewählt: Frau Dr. med. Katja Sielhorst
Beschlussergebnis:
angenommen
35 Ja-Stimmen |
0 Nein-Stimmen |
3 Enthaltungen
Antragsteller: Dr. med. Jens Grothues, Dr. med. Ulrich Tappe, Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel
Thema:
Ausschussbesetzung
Nachwahl eines Stellvertreters für den Beratenden
Fachausschuss für die hausärztliche Versorgung
– Dr. med. Heinrich Ebbinghaus scheidet aus –
► Gewählt:
Beschlussergebnis:
angenommen
38 Ja-Stimmen |
0 Nein-Stimmen |
0 Enthaltungen
Mitglieder
Stellvertreter
4/2025
Michael Niesen
Allgemeinmedizin (HÄ)
Dr. med. Gisbert Breuckmann
Allgemeinmedizin (HÄ)
24
Lars Rettstadt
Allgemeinmedizin (HÄ)
Hermann Brünjes
Allgemeinmedizin (HÄ)
Dr. med. Hendrik Oen
Innere Medizin (HÄ)
Dr. med. Moudjahid Abu Tair
Kinder- und Jugendmedizin (HA)
Dr. med. Laura Dalhaus
Allgemeinmedizin (HÄ)
Birgit Janßen
Allgemeinmedizin (HÄ)
Bernd Balloff
Innere Medizin (HÄ)
Burkhard Frase
Kinder- und Jugendmedizin (HA)
Machen Sie mit, helfen Sie mit, lernen Sie mit!
CIRS-NRW ist ein Lern- und Berichtssystem für kritische Ereignisse in der
medizinischen Versorgung. Mit Ihrer Teilnahme an CIRS-NRW engagieren
auch Sie sich für Sicherheitskultur und Patientensicherheit.
4/2025
CIRS-NRW ist: • freiwillig • einfach
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25
www.cirs-nrw.de
Sicherung der ambulanten Versorgung:
Förderverzeichnis der KVWL
Die KVWL hat nach § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB V „alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen
zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern
und zu fördern“. Besteht dringender Versorgungsbedarf für einen Standort, einen Planungsbereich
oder einen Teil eines Planungsbereichs, so ist dieser in einem Förderverzeichnis auszuweisen.
Anträge auf Fördermaßnahmen der KVWL können für die Übernahme eines Versorgungsauftrages in folgenden
Gebieten gestellt werden:
4/2025
26
Fachgruppe
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Stadt / Gemeinde / Stadtbezirk / Stadtteil / Ortsteil
Ahlen
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Salzuflen
Blomberg
Bocholt
Bönen
Brilon
Burbach
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Erndtebrück
Eslohe
Gescher
Gevelsberg
Gütersloh
Hemer
Herscheid
Herzebrock-Clarholz
Horn-Bad Meinberg
Hüllhorst
Kalletal
Kierspe
Lage
Lemgo
Marienmünster
Menden
Möhnesee
Nachrodt-Wiblingwerde
Neuenrade
Fachgruppe
Stadt / Gemeinde / Stadtbezirk / Stadtteil / Ortsteil
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Hausärzte
Augenärzte
Augenärzte
Kinderärzte
Kinderärzte
Kinderärzte
Kinderärzte
Kinderärzte
Kinderärzte
Kinderärzte
Kinderärzte
Kinderärzte
Kinderärzte
Kinderärzte
Kinderärzte
Kinderärzte
Kinderärzte
Psychiater
Methadonsubstitution
(Versorgung von 120 Patienten
in der Methadonsubstitution)
Oelde
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Rheda-Wiedenbrück
Rödinghausen
Schieder-Schwalenberg
Selm
Spenge
Steinheim
Verl
Versmold
Wadersloh
Waltrop
Werdohl
Willebadessen
Bad Berleburg
Marsberg
Barntrup
Blomberg
Dörentrup
Extertal
Hamm-Mitte
Kalletal
Lemgo
Lügde
Rhede
Schieder-Schwalenberg
Schmallenberg
Sundern
Werl oder Wickede/Ruhr
Kreis Höxter
Bestwig, Brilon, Eslohe, Hallenberg, Medebach,
Meschede, Olsberg, Schmallenberg, Winterberg
Paderborn
4/2025
(Stand: 25. Februar 2025)
Gefördert wird die Übernahme eines vollen oder teilzeitigen Versorgungsauftrages in Form einer Zulassung
oder Anstellung oder auch die Einrichtung einer Zweigpraxis. Gefördert werden kann zum Beispiel durch ein
Praxisdarlehen, durch eine Umsatzgarantie oder durch Kostenzuschüsse. Die möglichen Fördermaßnahmen
sind in der Sicherstellungsrichtlinie der KVWL vom 01.01.2021 aufgeführt.
Der Vorstand gewährt die Förderung auf Antrag als Einzelfallentscheidung.
27
Den aktuellsten Stand des KVWL-Förderverzeichnisses sowie eine Übersichtskarte der förderfähigen Städte
und Gemeinden finden Sie unter www.kvwl.de.
Interessierte Ärztinnen und Ärzte wenden sich bitte an:
KVWL-Team Praxisstart – Babette Andresen – Tel.: 0231 / 94 32 13 93;
Niklas Gericke – Tel.: 0231 / 94 32 13 06; Kristina Siebald – Tel.: 0231 / 94 32 38 12
E-Mail: praxisstart@kvwl.de
Praxisinformationen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Ausgabe 4 | 2025
ABRECHNUNG
3 Zahlungs- und Abgabetermine der
Quartalsabrechnung 2/2025
3 Koloskopie ab dem 1. April 2025 auch für Frauen
schon ab 50
4 Ambulante Komplexversorgung schwer psychisch
kranker Kinder und Jugendlicher: Neuer
EBM-Abschnitt 37.6 ab 1. April 2025
6 DiGA „elona therapy Depression“
ab April 2025 neu im EBM
6 Physikalische Therapie als ärztliche Leistung:
Änderungen bei Zuzahlungsbeträgen ab Juli 2025
7 Videosprechstunde: Weitere Flexibilisierung und
neuer Zuschlag
VERTRÄGE
8 Versorgung des Diabetischen Fußsyndroms: Beitritt
der IKK classic zum 1. April 2025
8 IVOM-Vertrag der KVWL: Beitritt der AOK
Rheinland/Hamburg zum 1. April 2025
9 Vertrag VorsorgePlus: Beitritt der hkk
zum 1. April 2025
VERORDNUNG
9 Dokumentationsbögen zur Jugendarbeitsschutzuntersuchung:
Schlanker und digital abrufbar
9 Verordnung von Stimmersatzhilfen /
Shunt-Ventilen ab dem 1. April 2025
10 Informationen zu Änderungen der Richtlinien des
Gemeinsamen Bundesausschusses
FORUM
14 Neue Ausbildungstermine 2025: Moderationsausbildung
für Interprofessionelle Qualitätszirkel Frühe
Hilfen
14 Ultraschalldiagnostik - Anpassung der Kriterien für
die Ultraschall-Bilddokumentation
16 Neues aus dem Infektionsschutz - RKI schaltet
DEMIS-Portal für Praxen frei
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
18 Workshop- und Seminarangebote
der KVWL Consult GmbH
20 Fortbildungsangebote der Akademie für
medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
BORKUM 2025
79. Fort- und Weiterbildungswoche
der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
10. - 18. Mai 2025
Eine Einladung auf die Insel
FORT- UND WEITERBILDUNGSKURSE
Allgemeinmedizin | Palliativmedizin | Psychosomatische Grundversorgung | Psychotherapie |
Sportmedizin
CURRICULARE FORTBILDUNGEN
Entwicklungs- und Sozialpädiatrie | Geriatrische Grundversorgung | Hautkrebsscreening |
Klimawandel und Gesundheit | Maritime Medizin | Psychotraumatologie | Psychotraumatherapie
ULTRASCHALLKURSE FÜR DIE ANWENDUNGSBEREICHE
Abdomen/Retroperitoneum Erwachsene/Kinder | Bewegungsorgane | Gefäße | Herz |
Schilddrüse | Thorax
HANDS-ON-TRAININGS
Gastroskopie | Koloskopie | Laparoskopie | Klinische Tests | Chirurgische Nahttechniken |
Myofasziale Triggerpunkt-Therapie
NOTFALLMEDIZIN UND NOTFALLTRAININGS
BLS | ALS | Notfallsonographie | Thoraxdrainagen | Koniotomie | Intraossäre Zugänge |
Geburtssimulation | Neugeborenen-Versorgung | Ärztlicher Bereitschaftsdienst
HAUPTPROGRAMM (MIT LIVESTREAM)
Was gibt es Neues in der Medizin? Updates
FÜHRUNGSKRÄFTETRAININGS
Gemeinsam Führen | Ärztinnen und Ärzte unter Veränderungsdruck
KURSE UND SEMINARE
Ärztliche Leichenschau | Digitalstrategien ambulanter Versorgungseinrichtungen | EKG |
Kasuistiken aus der Gastroenterologie | Lungenfunktion | Sozialmedizin und weitere Veranstaltungen
FORDERN SIE AUSFÜHRLICHE INFORMATIONEN (U. A. BORKUMBROSCHÜRE) AN:
über www.akademie-wl.de/borkum oder über die Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL,
Postfach 40 67, 48022 Münster | Tel. 0251 929-2204, -2206 | Fax: 0251 929-2249 | E-Mail: akademie@aekwl.de
ABRECHNUNG
Glossar
Kürzel
BA
EBM
G-BA
GOP
KBV
MGV
OPS
SNR
Begriff
Bewertungsausschuss
Einheitlicher
Bewertungsmaßstab
Gemeinsamer
Bundesausschuss
Gebührenordnungsposition(en)
Kassenärztliche
Bundesvereinigung
morbiditätsbedingte
Gesamtvergütung
Operationen- und
Prozedurenschlüssel
Symbolnummer
Zahlungstermine
Zahlung Quartal Ausführungstag
Restzahlung 4/2024 25. April 2025
1. Abschlagszahlung 2/2025 15. Mai 2025
2. Abschlagszahlung 2/2025 10. Juni 2025
3. Abschlagszahlung 2/2025 15. Juli 2025
Restzahlung 1/2025 25. Juli 2025
Bei Fragen zu Ihren Zahlungen oder den Terminen wenden Sie sich bitte
an das Team Arzt- und Kassenfinanzservices: Tel. 0231/94 32 30 30.
Abgabetermin der Quartalsabrechnung 2/2025
Der späteste Termin für die Abgabe Ihrer Quartalsabrechnung 2/2025 ist
Donnerstag, 10. Juli 2025
Bitte beachten Sie, dass eine verspätete Abgabe der Quartalsabrechnung
zu Honorarabzügen führen kann (vgl. Abrechnungsrichtlinien).
Sie können uns Ihre begleitenden Unterlagen zur Quartalsabrechnung
mit der Post oder einem anderen Dienstleistungsunternehmen zusenden.
Alternativ stehen Ihnen diese Informationen immer aktuell auf unserer
Webseite zur Verfügung.
Koloskopie ab dem 1. April 2025 auch für Frauen schon ab 50
Der G-BA hat in seiner Sitzung am 16. Januar 2025 beschlossen,
die Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme
(oKFE-RL) anzupassen. Beim Darmkrebs-Screening-Programm
können zukünftig auch Frauen
bereits ab dem Alter von 50 Jahren eine Koloskopie in Anspruch
nehmen. Zudem wurden die Intervalle bei den Stuhltests
vereinheitlicht.
Bisher hatten Frauen erst ab 55 Jahren Anspruch auf zwei
Früherkennungskoloskopien im Mindestabstand von zehn
Jahren. Mit der Absenkung der Altersgrenze gleicht der G-BA
die Anspruchsberechtigung von Männern und Frauen an.
Überdies hat der G-BA die Intervallvorgaben für die immunologischen
Tests (iFOBT) auf nicht sichtbares Blut im
Stuhl vereinheitlicht. Frauen und Männer, die im Früherkennungsprogramm
keine Darmspiegelung wahrnehmen
möchten, können ab 50 Jahren zukünftig alternativ alle
zwei Jahre einen iFOB-Test machen. Bislang konnte dieser
Test im Alter von 50 bis 54 Jahren jährlich erfolgen, ab dem
Alter von 55 Jahren im Zwei-Jahres-Abstand.
Gründe für die Angleichung sind laut G-BA die Praktikabilität,
die Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie
die Schaffung einer einheitlichen Früherkennungsstrategie.
So sollen die Anpassungen unter anderem einen niederschwelligeren
Einstieg für Versicherte ermöglichen und
damit die Akzeptanz der Früherkennung bei Männern und
Frauen gleichermaßen erhöhen.
Auf folgende Leistungen haben Versicherte ab dem
50. Lebensjahr ab dem 1. April 2025 Anspruch:
► einmalige Beratung durch einen Vertragsarzt über Ziel
und Zweck des Programms zur Darmkrebsfrüherkennung
nach GOP 01740 EBM
► Wahl zwischen einem iFOBT nach GOP 01737 EBM, der
alle zwei Jahre durchgeführt wird oder einer Koloskopie
nach GOP 01741 EBM.*
*Wird eine Koloskopie durchgeführt, ist in den auf das Untersuchungsjahr
folgenden neun Kalenderjahren keine Früherkennungsmethode
anzuwenden. Danach besteht erneut die
Wahl zwischen iFOBT nach GOP 01737 EBM (alle zwei Jahre)
oder einer erneuten Koloskopie. Es sind höchstens zwei Koloskopien
als Früherkennungsmethode durchzuführen. Eine
Koloskopie ab dem Alter von 65 Jahren gilt als zweite Früherkennungskoloskopie.
04.2025 | 3
ABRECHNUNG
Ambulante Komplexversorgung schwer psychisch
kranker Kinder und Jugendlicher: Neuer EBM-Abschnitt
37.6 ab 1. April 2025
Die Vergütung von Leistungen für die ambulante Komplexversorgung
schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher
ab dem 1. April steht fest. Hierzu haben KBV, Deutsche
Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband
im ergänzten Bewertungsausschuss (ergBA) in der
111. Sitzung einen Beschluss zur Aufnahme mehrerer neuer
Leistungen in den EBM gefasst. Der G-BA hatte das Versorgungsprogramm
für Kinder und Jugendliche im vorigen
Jahr beschlossen und Näheres in einer Richtlinie geregelt.
Das Programm soll Betroffenen mit schweren psychischen
Erkrankungen helfen, selbstständig und stabil zu leben.
Dazu werden sie von einem multiprofessionellen Team engmaschig
betreut.
Zum 1. April wird ein neuer Abschnitt 37.6 in das
EBM-Kapitel 37 aufgenommen. Er enthält elf GOP für
die ambulante Komplexversorgung von Kindern und
Jugendlichen.
GOP Leistungsbeschreibung Bewertung
in Punkten
37600 Eingangssprechstunde gemäß §7 Abs. 2 und §9 Abs. 1 der KJ-KSVPsych-RL
Obligater Leistungsinhalt:
- Prüfung der Voraussetzungen nach §2 der KJ-KSVPsych-RL zur Teilnahme an der
Versorgung nach dieser Richtlinie,
- Abstimmung der vorgesehenen Leistungen mit den bereits erfolgenden Behandlungsmaßnahmen,
- Beratung und/oder Erörterung,
- Einzelbehandlung
- Dauer mindestens 15 Minuten
236
je vollendete 15 Minuten
37610 Differentialdiagnostische Abklärung gemäß §9 Abs. 1 der KJ-KSVPsych-RL
231
Obligater Leistungsinhalt:
- Differentialdiagnostische Abklärung des Krankheitsbildes als Einzelbehandlung,
- Abklärung des individuellen Behandlungsbedarfes und Empfehlungen über die weitere
Behandlung,
- Dauer mindestens 15 Minuten
je vollendete 15 Minuten
37620 Erstellen eines Gesamtbehandlungsplans gemäß §10 der KJ-KSVPsych-RL
einmal im Krankheitsfall
37625 Zusatzpauschale für Leistungen des Bezugsarztes oder des Bezugspsychotherapeuten
448
450
Obligater Leistungsinhalt:
- Dokumentierte Überprüfung und Fortschreibung des Gesamtbehandlungsplanes unter
alters- und entwicklungsentsprechender Beteiligung des Patienten sowie Einbeziehung
der Sorgeberechtigten,
- Kooperation und Abstimmung mit den an der Behandlung Beteiligten als zentraler
Ansprechpartner für die Versorgung,
- Initiierung von Fallbesprechungen nach §7 Abs. 2 Nr. 5 der KJ-KSVPsych-RL
einmal im Behandlungsfall
Hinweis zur Abrechnung
Die neuen GOP, ausgenommen die GOP 37650 EBM, können
ausschließlich Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten
berechnen, die nach der KJ-KSVPsych-RL (§4 Abs. 1) zur
Teilnahme an der Komplexversorgung berechtigt sind. Sie
müssen ihre Teilnahme gegenüber der KVWL erklärt haben
(§4 Abs. 2). Die GOP 37620, 37625, 37630, 37635, 37651 und
37656 EBM können nur von Bezugsärzten und Bezugspsychotherapeuten
abgerechnet werden. Mit der ergänzenden
Regelung wurde zudem festgelegt, dass die GOP 37610
und 37620 nur abgerechnet werden dürfen, wenn im selben
Quartal oder dem Quartal davor die GOP 37600 EBM berechnet
wurde.
4 | 04.2025
ABRECHNUNG
GOP Leistungsbeschreibung Bewertung
in Punkten
37626 Zuschlag im Zusammenhang mit der GOP 37625 für Leistungen im Rahmen der Transition
gemäß §3 der KJ-KSVPsych-RL
Obligater Leistungsinhalt:
- Feststellung des Transitionsbedarfs,
- Abstimmung und Festlegung von Maßnahmen für die Überleitung in den Erwachsenenbereich,
- gemeinsame Behandlungsplanung mit dem für den Erwachsenenbereich zuständigen
Arzt oder Psychotherapeuten,
- Dokumentierte Überprüfung der Transitionsmaßnahmen
232
einmal, mit medizinischer Begründung zweimal im Krankheitsfall abrechenbar
37630 Koordination der Versorgung nach §7 Abs. 2 Nr. 3 der KJ-KSVPsych-RL durch eine
nichtärztliche Person gemäß §6 Abs. 2 der KJ-KSVPsych-RL
577
Obligater Leistungsinhalt:
- Nachhalten der Umsetzung des Gesamtbehandlungsplans,
- Vereinbarung von Terminen bei Leistungserbringern für den Patienten auf Basis des
Gesamtbehandlungsplans,
- Erarbeitung eines individuellen Rückmeldesystems mit dem Patienten,
- Organisation und Durchführung von Netzwerkarbeit mit den relevanten Bezugspersonen
sowie Einbindung von für die Behandlung relevanten Einrichtungen der Sozialgesetzbücher,
- Organisation von interdisziplinären Fallbesprechungen
einmal im Behandlungsfall
37635 Aufsuchen eines Patienten im häuslichen Umfeld durch eine nichtärztliche Person gemäß
§6 Abs. 2 der KJ-KSVPsych-RL im Rahmen der Koordination der Versorgung gemäß
§7 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe e der KJ-KSVPsych-RL
166
Obligater Leistungsinhalt:
- Persönlicher Patienten-Kontakt durch die nichtärztliche koordinierende Person gemäß
§6 Abs. 2 der KJ-KSVPsych-RL
je Sitzung
37650 Patientenorientierte Fallbesprechung gemäß §7 Abs. 2 Nr. 5 a und b und/oder §3 Abs.
2 Nr. 3 und 4 der KJ-KSVPsych-RL
je vollendete 10 Minuten, höchstens achtmal im Behandlungsfall
37651 Zuschlag zu der GOP 37650 bei Teilnahme eines oder mehrerer nichtärztlicher bzw.
nichtpsychotherapeutischer Teilnehmer, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung
teilnehmen und nach §4 Abs. 5 der KJ-KSVPsych-RL einbezogen werden
je vollendete 10 Minuten, höchstens achtmal im Behandlungsfall
37655 Teilnahme an einer SGB-übergreifenden Hilfekonferenz gemäß §7 Abs. 2 Nr. 5c der
KJ-KSVPsych-RL
je vollendete 10 Minuten, höchstens achtmal im Krankheitsfall
37656 Zuschlag zu der GOP 37655 bei Teilnahme eines oder mehrerer nichtärztlicher bzw.
nichtpsychotherapeutischer Teilnehmer, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung
teilnehmen und nach §4 Abs. 5 der KJ-KSVPsych-RL an der Behandlung beteiligt
sind
128
128
128
128
je vollendete 10 Minuten, höchstens achtmal im Krankheitsfall
Durch die Aufnahme der aufgeführten GOP in den EBM ergeben sich Folgeänderungen in der Präambel der betroffenen
Fachkapitel und weiteren Bestimmungen des EBM.
Die weiteren Details des Beschlusses finden Sie auf der Internetseite des BA.
04.2025 | 5
ABRECHNUNG
DiGA „elona therapy Depression“ ab April 2025 neu im EBM
Die digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) „elona therapy
Depression“ für Patienten in ambulanter Psychotherapie mit
Depressionen, Angst-/Panikstörungen und Hypochondrischen
Störungen wurde dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis
des BfArM aufgenommen. Der BA hat aufgrund dieser Änderung
zum 1. April 2025 eine neue Leistung in den EBM
aufgenommen:
GOP Leistungsbeschreibung Bewertung
in Punkten
01479 Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung
(DiGA) elona therapy Depression gemäß dem Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen
gemäß § 139e SGB V
einmal im Behandlungsfall
64
Ausschließlich Vertragsärzte bzw. -psychotherapeuten, die
über eine Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung
von Verhaltenstherapie gemäß der Psychotherapie-Vereinbarung
verfügen, können die Verlaufskontrolle bei der App
„elona therapie Depression“ berechnen. Die GOP 01479 EBM
ist gemäß Beschluss höchstens zweimal im Krankheitsfall
berechnungsfähig.
Die weiteren Details des Beschlusses finden Sie auf der Internetseite
des BA.
Physikalische Therapie als ärztliche Leistung:
Änderungen bei Zuzahlungsbeträgen ab Juli 2025
Auf der Grundlage der Vereinbarung
des GKV-Spitzenverbandes und der
Heilmittelverbände gemäß § 125 SGB V
über die Kosten von Heilmitteln werden
die Zuzahlungsbeträge berechnet,
die gesetzlich Versicherte leisten müssen.
Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der
Kosten, die dort vereinbart sind.
Die neuen Preise gelten zum 1. Juli
2025.
In der folgenden Übersicht finden Sie
die Heilmittel, die als ärztliche Leistungen
aus dem EBM-Kapitel 30.4,
Physikalische Therapie, mit den entsprechenden
Zuzahlungsbeträgen
durchgeführt und abgerechnet werden
können:
GOP Beschreibung Gesetzlicher Zuzahlungsbetrag pro
ärztlicher Behandlung
ab 1. Juli 2025
30400 Massagetherapie 2,11 Euro
30402 Unterwasserdruckstrahlmassage 3,29 Euro
30410 Atemgymnastik (Einzelbehandlung) 2,89 Euro
30411 Atemgymnastik (Gruppenbehandlung) 1,29 Euro
30420 Krankengymnastik (Einzelbehandlung) 2,89 Euro
30421 Krankengymnastik (Gruppenbehandlung) 1,29 Euro
Der Zuzahlungsbetrag wird in der Vergütungsvereinbarung als Anlage 2 zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V
für Physiotherapie ausgewiesen und vom GKV-Spitzenverband veröffentlicht.
6 | 04.2025
ABRECHNUNG
Videosprechstunde: Weitere Flexibilisierung und neuer Zuschlag
Um die Möglichkeiten der Videosprechstunde
noch flexibler nutzen zu können,
hat der BA mehrere Anpassungen
des EBM beschlossen, die wir Ihnen im
Folgenden kurz darstellen. Ausführlichere
Informationen rund um die Videosprechstunde
finden Sie auf unserer
Internet- Themenseite.
Streichung der Begrenzung auf
Leistungsebene
Rückwirkend zum 1. Januar 2025
entfällt die Begrenzungsregelung
für einzelne Leistungen in der Videosprechstunde
komplett. Bislang
lag diese Obergrenze bei 30 Prozent.
Damit können Ärzte und Psychotherapeuten
jetzt einzelne Leistungen öfter
in der Videosprechstunde anbieten als
bisher.
Differenzierung der Obergrenzen
für Behandlungsfälle pro Praxis
Eine zweite Obergrenze besteht für Behandlungsfälle,
bei denen im gesamten
Quartal ausschließlich Videokontakte
stattfinden. Hier galt bislang ebenfalls
eine Obergrenze von 30 Prozent. Zum
1. April 2025 wird diese Obergrenze
für bekannte Patienten auf 50 Prozent
der Behandlungsfälle angehoben. Als
„bekannt“ gelten die Patienten, die in
mindestens einem der drei Vorquartale
einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt
hatten. Für unbekannte
Patienten bleibt die Obergrenze wei¬terhin
bei 30 Prozent, wobei sich diese
Obergrenze jetzt nur auf die Behandlungsfälle
mit unbekannten Patienten
bezieht.
Neu für beide Patientengruppen ist,
dass die Obergrenze für die Behandlungsfälle
nicht mehr personenbezogen
je Arzt/Psychotherapeut angewendet
wird, sondern je Praxis (BSNR).
Somit können einzelne Ärzte oder Psychotherapeuten
einer Praxis die Obergrenzen
überschreiten, solange die gesamte
Praxis nicht mehr Videokontakte
abrechnet als vorgegeben ist.
Zuschlag für bekannte Patienten
Die strukturierte Behandlung von bekannten
Patienten im Rahmen der Videosprechstunde
wird ab dem 1. April
2025 gefördert. Ärzte und Psychotherapeuten
erhalten nun einen Zuschlag
auf die Grund-, Versicherten- oder
Konsiliarpauschale, wenn sie einen
bekannten Patienten in einem Quartal
ausschließlich per Videosprechstunde
versorgen.
Der neue Zuschlag wird automatisch
von der KVWL gesetzt und
dient dem Vorhalten einer strukturierten
Anschlussversorgung:
GOP Leistungsbeschreibung Bewertung
01452 Zuschlag zu den Versichertenpauschalen nach den GOP 03000 oder 04000, den Grundpauschalen
der Kapitel 5 bis 11, 13 bis 16, 18, 20 bis 23, 26 und 27 oder den GOP 01210, 01212,
01320, 01321, 17210, 25214 und 30700 für die Gewährleistung einer strukturierten Versorgung
gemäß § 10 der Anlage 31c zum BMV-Ä
einmal im Behandlungsfall
3,72 Euro /
30 Punkte
Weitere Änderungen:
► Auch Nuklearmediziner dürfen
seit dem 1. April 2025 Videosprechstunden
durchführen
► Haus- und Kinderärzte, die ihren
Patienten im Rahmen eines Videokontaktes
einen Termin beim Facharzt
vermitteln, können hierfür den Zuschlag
für den Hausarzt-Vermittlungsfall
(GOP 03008 bzw. 04008 EBM) abrechnen.
► Zum 1. Juli 2025 wird der Höchstwert,
bis zu dem der Technikzuschlag
(GOP 01450 EBM) abgerechnet werden
kann, gesenkt.
Die weiteren Details des Beschlusses
finden Sie auf der Internetseite des
BA.
04.2025 | 7
VERTRÄGE
Versorgung des Diabetischen Fußsyndroms:
Beitritt der IKK classic zum 1. April 2025
Im Januar haben wir Sie über den Abschluss des „Vertrages
über die besondere Versorgung des Diabetischen Fußsyndroms“
zwischen der KVWL und der AOK NordWest, dem
BKK-Landesverband NORDWEST (handelnd für die beigetretenen
BKK), der KNAPPSCHAFT sowie der Sozialversicherung
für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
umfassend informiert.
Die IKK classic hat mit Wirkung zum 1. April 2025 Ihren
Beitritt zu diesem Vertrag erklärt. Sofern Sie bereits eine
BKK
VKNR
BKK 24 09416
BKK Deutsche Bank AG 24413
BKK Diakonie 19402
BKK DürkoppAdler 19409
BKK EUREGIO 21407
BKK exklusiv 09402
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTI-
CKER
19410
BKK Herkules 42419
BKK Linde 45411
BKK Miele 19473
BKK Pfalz 49411
BKK PricewaterhouseCoopers (PwC) 42405
BKK Public 07430
BKK Salzgitter 07417
BKK Technoform 08425
BKK VDN 18544
BKK Wirtschaft & Finanzen 42406
BKK ZF & Partner 47434
Continentale BKK 02422
energie-BKK 09450
Heimat Krankenkasse 19418
Mobil Krankenkasse 09455
NOVITAS BKK 02407
pronova BKK 49402
Genehmigung zur Abrechnung der Leistungen nach diesem
Vertrag besitzen, können Sie ab dem 2. Quartal 2025 auch
die Leistungen für die am Vertrag teilnehmenden Versicherten
der IKK classic über diesen Selektivvertrag erbringen
und abrechnen.
Die Betriebskrankenkassen (BKK) mussten zum 1. April
2025 ihre Vertragsbeitritt erneut erklären. In der
Tabelle links lesen Sie, welche BKKen an dem Vertrag
teilnehmen.
Die vollständigen Vertragsunterlagen inkl. der aktualisierten
Patiententeilnahmeerklärung (PTE), die Liste der vertragsbeteiligten
Krankenkassen sowie die Übersichten zu
dem Vertrag finden Sie auf unserer Internetseite.
Die PTE können Sie wie gewohnt über unseren Formularversand
bestellen bzw. nachbestellen.
IVOM-Vertrag der KVWL: Beitritt der AOK
Rheinland/Hamburg zum 1. April 2025
Im Dezember 2024 haben wir Sie über die Neuerungen
des IVOM-Vertrages der KVWL mit der AOK NordWest, dem
BKK-Landesverband NORDWEST (handelnd für die beigetretenen
BKK), der KNAPPSCHAFT, der BIG direkt gesund sowie
der KKH informiert.
Die AOK Rheinland/Hamburg hat mit Wirkung zum 1. April
2025 ihren Beitritt zu diesem Vertrag erklärt. Somit können
Sie ab dem 2. Quartal 2025 die Leistungen für am Vertrag
teilnehmende Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg
ebenfalls über den IVOM-Vertrag erbringen und abrechnen.
Die vollständigen Vertragsunterlagen inkl. der aktualisierten
Patiententeilnahmeerklärung (PTE), die Liste der vertragsbeteiligten
Krankenkassen sowie die Übersichten zu
dem Vertag finden Sie auf unserer Internetseite.
Die PTE können Sie wie gewohnt über unseren Formularversand
bestellen bzw. nachbestellen.
R+V BKK 45405
Südzucker BKK 52405
TUI BKK 09452
Verbund Plus 62461
vivida BKK 58434
WMF Betriebskrankenkasse 61477
8 | 04.2025
VERORDNUNG
VERTRÄGE
Vertrag VorsorgePlus: Beitritt der hkk zum 1. April 2025
Die hkk ist dem Vertrag zur Förderung
bestimmter ärztlicher Vorsorgeleistungen
(VorsorgePlus) mit Wirkung
zum 1. April 2025 beigetreten.
Folgende Krankenkassen nehmen
an dem Vertrag teil:
► Techniker Krankenkasse (TK)
► Kaufmännische Krankenkasse
(KKH)
► Hanseatische Krankenkasse (HEK)
► BIG direkt gesund
► IKK classic
► hkk
Sofern Sie bereits eine Genehmigung
zur Abrechnung der Leistungen nach
diesem Vertrag besitzen, können Sie
ab dem 2. Quartal 2025 auch die Leistungen
für die am Vertrag teilnehmenden
Versicherten der hkk über diesen
Selektivvertrag erbringen und abrechnen.
Der Vertrag VorsorgePlus soll die
Früherkennung und anschließende
strukturierte Nachsorge von Komorbiditäten
und Folgeerkrankungen bei
Patienten mit bestimmten chronischen
Erkrankungen in der hausärztlichen
Praxis fördern.
Folgende Versorgungsprogramme
und Module beinhaltet der Vertrag:
► Früherkennung von Demenz
► Früherkennung einer Arthrose des
Hüft- und Kniegelenks
► Eisenmangel bei Herzinsuffizienz
► Respiratorische Insuffizienz bei
chronisch obstruktiver
Lungenerkrankung (COPD)
► Periphere arterielle
Verschlusskrankheit (pAVK)
► COPD bei vorbestehendem Asthma
Teilnehmende Hausärzte erhalten für
das Screening eine zusätzliche extrabudgetäre
Vergütung in Höhe von 20
Euro. Bei festgestellter Folge- oder Begleiterkrankung
erhalten sie im Rahmen
der Nachsorge beziehungsweise
Weiterbetreuung 20 Euro je Quartal für
maximal acht Folgequartale.
Die vollständigen Vertragsunterlagen
inklusive der Patiententeilnahmeerklärungen
(PTE) finden Sie auf unserer
Internetseite.
Die PTE übermitteln Sie bitte der KVWL
via KIM oder im Original.
Dokumentationsbögen zur
Jugendarbeitsschutzuntersuchung:
Schlanker und digital abrufbar
Nach intensiver Mitarbeit des Formularlabors Westfalen-Lippe
konnten Dokumentationsbögen zur Jugendarbeitsschutzuntersuchung
inhaltlich überarbeitet und verkürzt
werden.
Die Änderungen im Überblick:
Durch die Überarbeitung konnte auf das Durchschlagsverfahren
verzichtet und eine One-Page-Only-Lösung umgesetzt
werden, die digital abrufbar und ausfüllbar ist.
Reduzierte Datenerhebung:
Das Zusammenlegen von Datenerhebungen wie bspw. die
Familienvorgeschichte und die Vorgeschichte des Jugendlichen
ermöglichte den Entfall von Doppelangaben.
Einfachere Struktur:
Im Erhebungsbogen wird die UBS-ID erfasst, so dass eine
bessere Zuordnung möglich wird. Die Dokumentationsbögen
folgen der Struktur Erhebungsbogen = A, wie Anamnese
und der Untersuchungsbogen, B = wie Befund und bauen
nun inhaltlich aufeinander auf.
Sie finden die Dokumentationsbögen auf unserer Internetseite.
Verordnung von Stimmersatzhilfen /
Shunt-Ventilen ab dem 1. April 2025
Im Zuge der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses
wurden die Stimmersatzhilfen (Shunt-Ventile) gestrichen.
Ziel der Änderung ist es, dass zukünftig im Verzeichnis nur
Hilfsmittel gelistet sind, die der Patient selbst anwendet.
Da bislang kein bundesweit einheitlicher Abrechnungsweg
vereinbart wurde, erklären sich:
► die AOK NordWest,
► die Ersatzkassen
(TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK),
► die IKK classic,
► sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft,
Forsten und Gartenbau (SVLFG)
bereit, das bisherige Verfahren der Hilfsmittelabrechnung
vorübergehend bis zum 30. Juni 2025 zu akzeptieren.
Der BKK-Landesverband NORDWEST ist nicht befugt, der
Übergangslösung zuzustimmen, da dies den einzelnen Betriebskrankenkassen
obliegt. Wir empfehlen Ihnen daher
zuvor eine Kostenzusage bei der zuständigen BKK einzuholen.
Die Verordnung ab 1. April 2025 erfolgt somit bei den
oben genannten Krankenkassen weiterhin wie bisher.
04.2025 | 9
VERORDNUNG
Informationen zu Änderungen der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
Im Folgenden haben wir die Beschlüsse und Änderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in einer aktuellen Übersicht
zusammengestellt. Zusammenfassungen der G-BA-Begründung eines belegten oder nicht belegten Zusatznutzens, der
jeweils zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) sowie daraus abzuleitende wichtige Hinweise zur Verordnung finden Sie online
unter
www.kvwl.de unter dem Menüpunkt Verordnung/Arzneimittelinformationen.
Die vollständigen Beschlüsse mit zusätzlichen Informationen zu den Entscheidungen im Detail finden Sie jeweils auf den Internetseiten
des G-BA. Zudem weisen wir immer darauf hin, wenn die KVWL oder die KBV hierzu noch ausführlichere Informationen
gegeben haben - zum Beispiel im ARZNEIMITTEL-INFOSERVICE (AIS). (Stand: 8. April 2025)
Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL)
Die Richtlinie regelt die Verordnung von Arzneimitteln durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und
in ärztlichen Einrichtungen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten. Die Richtlinie
konkretisiert Inhalt und Umfang der im SGB V festgelegten Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen auf der Grundlage des
Wirtschaftlichkeitsgebots im Sinne einer notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung unter Berücksichtigung
des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse und des Prinzips einer humanen Krankenbehandlung.
Anlage XII: (Frühe) Nutzenbewertung nach § 35a SGB V
Der G-BA hat im letzten Monat die unten aufgeführten Beschlüsse zum Zusatznutzen von neuen Arzneimitteln gegenüber einer
zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) getroffen. Die Beschlüsse sind Bestandteil der AM-RL und somit für die GKV verbindlich. In
den nächsten sechs Monaten wird der GKV-Spitzenverband mit den Herstellern einen neuen wirtschaftlichen Preis je nach Nutzenbewertung
des Arzneimittels aushandeln. Der heutige Preis, d. h. der Preis seit Markteinführung, kann also, insbesondere für Indikationen
ohne oder mit geringem Zusatznutzen, deutlich höher sein als der zukünftige verhandelte Preis. (Ist die Nutzenbewertung oder
der Verlauf der Preisverhandlungen ungünstig, haben einige Hersteller schon mit Marktrücknahme reagiert.) Bitte informieren Sie
sich vor der Verordnungsentscheidung genau zur indikationsbezogenen Nutzenbewertung des Arzneimittels und zur Preissituation,
und dokumentieren Sie Ihre Verordnungsentscheidungen in der Patientendokumentation.
Wirkstoff / Präparat Indikation / Anwendungsgebiet ERGEBNIS
Therapiegebiet: Krankheiten des Urogenitalsystems
Linzagolix
Uterusmyome bei Erwachsenen. Zusatznutzen nicht belegt.
Yselty ®
Therapiegebiet: Onkologische Erkrankungen
Epcoritamab
Tepkinly ®
Neues Anwendungsgebiet:
follikuläres Lymphom, nach ≥ 2
Vortherapien, bei Erwachsenen.
Zusatznutzen nicht belegt.
10 | 04.2025
VERORDNUNG
Wirkstoff / Präparat Indikation / Anwendungsgebiet ERGEBNIS
Pembrolizumab
Keytruda ®
Neubewertung nach Fristablauf:
Mammakarzinom, triple-negativ,
hohes Rezidivrisiko, neoadjuvante
und adjuvante Therapie,
Monotherapie oder Kombination
mit Chemotherapie bei Erwachsenen.
Es wurden zwei Patientenpopulationen gebildet.
a) Pembrolizumab in Kombination mit Paclitaxel und
Carboplatin gefolgt von Pembrolizumab in Kombination
mit Doxorubicin oder Epirubicin und Cyclophosphamid
(neoadjuvant) und Pembrolizumab (adjuvant) gegenüber
Paclitaxel und Carboplatin gefolgt von Doxorubicin oder
Epirubicin und Cyclophosphamid (neoadjuvant) und beobachtendem
Abwarten (adjuvant):
Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen
b) Pembrolizumab in Kombination mit einer anderen
Chemotherapie als Paclitaxel und Carboplatin gefolgt von
Pembrolizumab in Kombination mit einer anderen Chemotherapie
als Doxorubicin oder Epirubicin und Cyclophosphamid
(neoadjuvant) und Pembrolizumab (adjuvant)
gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Atezolizumab
Tecentriq ®
Neues Anwendungsgebiet:
Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom
(NSCLC), Erstlinie,
bei Erwachsenen, die für eine
platinbasierte Therapie ungeeignet
sind.
Es wurden zwei Patientenpopulationen gebildet
a) Erwachsene mit fortgeschrittenem NSCLC mit einer
PD-L1-Expression ≥ 50% auf Tumorzellen (TC), die als
Platin-ungeeignet angesehen werden; Erstlinientherapie:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt
b) Erwachsene mit lokal fortgeschrittenem NSCLC mit
einer PD-L1-Expression < 50% auf TC, die als Platin-ungeeignet
angesehen werden; Erstlinientherapie:
Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen.
Binimetinib
Mektovi ®
Neues Anwendungsgebiet:
Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom,
fortgeschritten,
BRAF-V600E-Mutation, Kombination
mit Encorafenib, bei
Erwachsenen.
Es wurden drei Patientenpopulationen gebildet.
Der Zusatznutzen ist in keiner der drei Teilpopulationen
belegt.
Encorafenib
Braftovi ®
Neues Anwendungsgebiet:
Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom,
fortgeschritten,
BRAF-V600E-Mutation, Kombination
mit Binimetinib, bei
Erwachsenen.
Es wurden drei Patientenpopulationen gebildet.
Der Zusatznutzen ist in keiner der drei Teilpopulationen
belegt.
Atezolizumab
Tecentriq ®
Neubewertung nach Fristablauf:
Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom,
PD-L1 Expression ≥
50 %, adjuvante Therapie nach
Resektion und Chemotherapie,
bei Erwachsenen.
Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen.
04.2025 | 11
VERORDNUNG
Wirkstoff / Präparat Indikation / Anwendungsgebiet ERGEBNIS
Pembrolizumab
Keytruda ®
Neues Anwendungsgebiet: Urothelkarzinom,
nicht resezierbar
oder metastasiert, Erstlinie, bei
Erwachsenen, Kombination mit
Enfortumab Vedotin.
Es wurden drei Patientenpopulationen gebildet:
a) Patienten mit Eignung für eine Cisplatin-Therapie.
Hinweis auf einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen.
b) Patienten ohne Eignung für eine Cisplatin-Therapie.
Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen.
c) Patienten ohne Eignung für eine Cisplatin- oder Carboplatin-Therapie.
Zusatznutzen nicht belegt.
Enfortumab Vedotin
Padcev ®
Neues Anwendungsgebiet: Urothelkarzinom,
nicht resezierbar
oder metastasiert, Erstlinie,
geeignet für platinhaltige Chemotherapie
bei Erwachsenen,
Kombination mit Pembrolizumab.
Es wurden zwei Patientenpopulationen gebildet:
a) Patienten mit Eignung für eine Cisplatin-Therapie.
Hinweis auf einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen.
b) Patienten ohne Eignung für eine Cisplplatin-Therapie.
Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen.
Capivasertib
Truqap ®
Mammakarzinom bei Erwachsenen,
ER+, HER2-, PIK3CA/
AKT1/PTEN-Alteration(en), nach
Vortherapie, Kombination mit
Fulvestrant.
Es wurden zwei Patientenpopulationen mit jeweils zwei
Subpopulationen gebildet:
a1) Frauen mit Östrogenrezeptor(ER)-positivem, humanen
epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptor-2 (HER2)-negativem,
lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Mammakarzinom
mit PIK3CA/AKT1/PTEN-Alteration(en), nach
Wiederauftreten der Erkrankung während oder nach
einer (neo-)adjuvanten endokrinen Therapie, bisher keine
Behandlung im lokal fortgeschrittenen oder metastasierten
Stadium. / Zusatznutzen nicht belegt.
a2) Männer mit Östrogenrezeptor(ER)-positivem, humanen
epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptor-2 (HER2)-negativem,
lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Mammakarzinom
mit PIK3CA/AKT1/PTEN-Alteration(en), nach
Wiederauftreten der Erkrankung während oder nach
einer (neo-)adjuvanten endokrinen Therapie, bisher keine
Behandlung im lokal fortgeschrittenen oder metastasierten
Stadium. / Zusatznutzen nicht belegt.
b1) Frauen mit Östrogenrezeptor(ER)-positivem, humanen
epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptor-2 (HER2)-negativem,
lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Mammakarzinom
mit PIK3CA/AKT1/PTEN-Alteration(en), mit
einer Progression der Erkrankung während oder nach
einer endokrinen Therapie, welche im lokalfortgeschrittenen
oder metastasierten Stadium erfolgte. / Hinweis auf
einen beträchtlichen Zusatznutzen.
b2) Männer mit Östrogenrezeptor(ER)-positivem, humanen
epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptor-2 (HER2)-negativem,
lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Mammakarzinom
mit PIK3CA/AKT1/PTEN-Alteration(en), mit
einer Progression der Erkrankung während oder nach
einer endokrinen Therapie, welche im lokal fortgeschrittenen
oder metastasierten Stadium erfolgte. / Zusatznutzen
nicht belegt.
12 | 04.2025
VERORDNUNG
Wirkstoff / Präparat Indikation / Anwendungsgebiet ERGEBNIS
Therapiegebiet: Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe
Crovalimab
Piasky ®
Markteinführung: Paroxysmale
nächtliche Hämoglobinurie, bei
Kindern bis 12 Jahre, ≥ 40 kg.
Es wurden zwei Patientenpopulationen gebildet.
Ein Zusatznutzen wurde nicht belegt.
Therapiegebiet: Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Sotatercept
Winrevair ®
Pulmonale arterielle Hypertonie
der WHO-Funktionsklasse II bis
III bei Erwachsenen.
Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen.
Therapiegebiet: Infektionskrankheiten
Isavuconazol
Cresemba ®
Orphan Drug: Neues Anwendungsgebiet:
invasive Aspergillose,
bei Kindern und Jugendlichen
von 1 bis 17 Jahren.
Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen,
weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine
Quantifizierung nicht zulässt.
Isavuconazol
Cresemba ®
Orphan-Drug: Neues Anwendungsgebiet:
Mukormykose, bei
Kindern und Jugendlichen von
1 bis 17 Jahren, bei denen eine
Behandlung mit Amphotericin B
nicht angemessen ist.
Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen,
weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine
Quantifizierung nicht zulässt.
Therapiegebiet: Augenerkrankungen
Polihexanid
Akantior ®
Orphan-Drug: Bekannter
Wirkstoff mit neuem Unterlagenschutz:
Akanthamöben-Keratitis;
bei Kindern ab 12 Jahren
und Erwachsenen.
Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen,
weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine
Quantifizierung nicht zulässt.
Therapiegebiet: Hauterkrankungen
Delgocitinib
Anzupgo ®
Mittelschweres bis schweres
chronisches Handekzem bei
Erwachsenen.
Es wurden zwei Patientenpopulationen gebildet.
Ein Zusatznutzen wurde nicht belegt.
Therapiegebiet: Krankheiten des Verdauungssystems
Elafibranor
Iqirvo ®
Orphan-Drug: primär biliäre
Cholangitis bei Erwachsenen,
(Kombination mit Ursodeoxycholsäure).
Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen.
Obeticholsäure
Ocaliva ®
Orphan-Drug: primär biliäre
Cholangitis bei Erwachsenen,
(Kombination mit Ursodeoxycholsäure).
Die Beschlüsse zur Nutzenbewertung vom 6. Juli 2017
und 16. Februar 2023 werden aufgehoben, die EMA hat die
Zulassung des Präparates widerrufen.
Therapiegebiet: Stoffwechselkrankheiten
Semaglutid
Rybelsus® / Ozempic ®
Aufhebung des Beschlusses
vom 15. April 2021 (erneute
Bewertung aufgrund neuer wissenschaftlicher
Erkenntnisse)
Der Beschluss zur Nutzenbewertung vom 15. April 2021
wird aufgehoben, da die erneute Nutzenbewertung unzulässig
war. Somit gilt der Beschluss vom 2. Mai 2019.
FORUM
Neue Ausbildungstermine 2025:
Moderationsausbildung für Interprofessionelle Qualitätszirkel Frühe Hilfen
Interprofessionelle Qualitätszirkel Frühe Hilfen (IQZ FH)
sind Qualitätszirkel der besonderen Art. Durch die Vernetzung
der Ärzteschaft und der Kinder- und Jugendhilfe können
die kommunalen Angebote der Frühen Hilfen schneller
vermittelt werden. Die niedergelassenen Ärzte werden
darin unterstützt, mit (werdenden) Eltern über psychosoziale
Belastungssituationen zu sprechen und frühzeitige
Unterstützungsmöglichkeiten für die Familien anzubieten,
um Eltern zu entlasten und die Kinder zu fördern. In sogenannten
Familienfallkonferenzen können konkrete anonymisierte
Fälle aus den verschiedenen Perspektiven beleuchtet
werden: Was kann unternommen werden? Wie kann die
Familie konkret unterstützt werden? Wo liegt die Grenze
zur Kindeswohlgefährdung?
IQZ FH werden von Moderationstandems geleitet, mit einer
Fachkraft aus dem Gesundheitswesen (vornehmlich niedergelassene
Kinder- und Jugendmediziner) und einer Fachkraft
aus der Kinder- und Jugendhilfe.
Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen bietet in diesem Jahr
eine weitere Ausbildung für Moderationstandems Frühe
Hilfen an. Die IQZ-Moderationsausbildung umfasst zwei
Videokonferenzen und ein Präsenzwochenende, die aufeinander
aufbauen:
► Mittwoch, 17. September 2025 Videokonferenz
von 14 bis 18 Uhr
► Freitag, 7. November 2025, 10 Uhr bis Samstag,
8. November 2025, 16 Uhr Präsenzveranstaltung
in Hannover
► Mittwoch, 10. Dezember 2025 Videokonferenz
von 14 bis 18 Uhr
Die Teilnahme an der Ausbildung ist kostenfrei. Niedergelassene
Ärzte erhalten mit dieser Ausbildung auch die
Anerkennung zum Moderator der KVWL. Haben Sie Interesse
an der Arbeit im IQZ FH? Dann melden Sie sich gerne
bei uns! Wir beraten Sie, wie die Zusammenarbeit gelingen
kann und unterstützen Sie gerne bei der Suche nach einem
Tandempartner!
Ihre Ansprechpartnerin:
Christina Schulz
Tel.: 0231 / 94 32 10 37
E-Mail: versorgungsqualitaet@kvwl.de
Sehen Sie im Video, was die Zusammenarbeit im IQZ FH ausmacht.
Ultraschalldiagnostik -
Anpassung der Kriterien für die Ultraschall-Bilddokumentation
Die KVWL führt regelmäßig Stichprobenprüfungen
nach den Vorgaben der
Ultraschall-Vereinbarung durch. Dabei
überprüft die Qualitätssicherungskommission
Ultraschall, ob die eingereichten
ärztlichen Dokumentationen
hinsichtlich der Bild- und Befunddokumentationen
vollständig und nachvollziehbar
sind.
Das ist immer dann der Fall, wenn alle
Vorgaben zur Erstellung der Bild- und
Befunddokumentationen eingehalten
werden. Der Vorsitzende der QS-Kommission,
Dr. Samir Quinna, führt aus,
dass in vielen Fällen, die zum Durchfallen
führen, entweder zu wenig Bilder
erstellt wurden oder die vorgelegten
Bilder nicht nachvollziehbar waren.
Um einen Qualitätsstandard zu definieren,
hat die QS-Kommission bereits
im Jahr 2009 Mindestanforderungen
an die Bilddokumentationen im Sinne
14 | 04.2025
der Ultraschall-Vereinbarung erarbeitet
und durch den Vorstand beschließen
lassen. Um diese Anforderungen
auf dem aktuellen medizinischen
Stand zu halten, hat die KVWL die Kriterien
für die folgenden Anwendungsbereiche
modifiziert:
GOP 33040, 33060, 33061, 33063, 33071,
33072, 33073, 33076, 33100.
Die Dokumentationsanforderungen
zu allen Ultraschall-Anwendungsbereichen
finden Sie auf unserer
Internetseite.
Sie können damit schnell nachvollziehen,
welche Bilddokumentation Sie bei
der jeweiligen Patientenuntersuchung
abspeichern müssen. Das Gute daran
ist; Wenn Sie sich an die festgelegten
Vorgaben halten, dokumentieren Sie
richtig.
Das Ergebnis einer möglichen Stichprobenprüfung
wird Ihnen recht geben.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Susanne Daubert
Tel.: 0231 / 94 32 37 55
E-Mail: susanne.daubert@kvwl.de
Isabell Schubert
Tel.: 0231 / 94 32 32 55
E-Mail: isabell.schubert@kvwl.de
Um externe und interne Qualitätssicherung
in der Praxis miteinander zu
verknüpfen, empfiehlt sich, die Qualitätsstandards
zu den Mindestanforderungen
in das einrichtungsinterne
Qualitätsmanagement zu übertragen.
Ansprechpartnerin zu QM und KPQM:
Martina Krol
Tel.: 0231 / 94 32 10 36
E-Mail: martina.krol@kvwl.de
Mitgliederstatus bezogene
Teilnehmergebühren
für Akademiemitglieder
Mitgliedschaftsbeitrag nur
€ 8,-/Monat
WERDEN SIE MITGLIED
der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
Ihre Vorteile mit der
Bilden Sie sich mit der Akademie fort - in zahlreichen Themenbereichen, in
Präsenzform oder digital. Frischen Sie bestehendes Wissen auf oder
erwerben Sie neue Kompetenzen!
` Jährlich über 600 unabhängige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
- interdisziplinär und interprofessionell
` Breit gefächertes Angebot für Ärztinnen und Ärzte, Medizinische
Fachangestellte und Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe
` Über 1.850 Exptertinnen und Experten als Wissenschaftliche Leiter,
Moderatoren, Referenten und Tutoren
` Aktualität, Qualität und Praxisnähe der Fort- und Weiterbildungsinhalte
` Einsatz moderner Lernformen - eLearning, Webinare, Blended Learning, Simulation
` Zielgruppenspezifische Angebotsinformation
` Persönliche und professionelle Teilnehmerbetreuung bei Veranstaltungen
` Gute Vereinbarkeit von Fortbildung mit Beruf, Familie und Freizeit
` Kostenfreie „Schnuppermitgliedschaft“ für Berufseinsteiger
` Mitgliederstatus bezogene Teilnehmergebühren
für Ärztinnen und Ärzte und deren Personal
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Weitere Infos: 0251 929-2204
FORUM
Neues aus dem Infektionsschutz -
RKI schaltet DEMIS-Portal für Praxen frei
Das ärztliche Anzeigen von meldepflichtigen Krankheiten
nach § 6 Infektionsschutzgesetz – IfSG schützt die Bevölkerung
vor der Ausbreitung von ansteckenden Krankheiten.
Ab sofort muss diese Meldung elektronisch erfolgen. Hierzu
hat das Robert Koch-Institut (RKI) das Deutsche Elektronische
Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz
(DEMIS) zur Meldung von Infektionskrankheiten für
Arztpraxen frei geschaltet.
Nun wird das Melden von Infektionskrankheiten wie beispielsweise
Masern, Keuchhusten und Windpocken über das
Melde-Portal leichter.
Das RKI hat hierzu ein Infopaket mit Erläuterungen zur
Nutzung des DEMIS-Meldeportals zusammengestellt. Außerdem
bietet es bei Rückfragen und allgemeinen Fragen
zu DEMIS Unterstützung an, damit Sie die meldepflichtigen
Krankheiten sicher an Ihr Gesundheitsamt melden können.
Wünschen Sie eine Hygieneberatung oder eine Unterstützung
bei der Aufbereitung von Medizinprodukten?
Unsere Hygieneexpertin Yvonne Schoenen berät Sie kompetent
und objektiv – telefonisch, persönlich oder jeden
ersten Dienstag im Monat virtuell im Erfahrungsaustausch.
Den Zugangslink zum Erfahrungsaustausch finden Sie in
unserem Terminkalender.
Ihre Ansprechpartnerin:
Yvonne Schoenen
Tel.: 0231 / 9432 1946
E-Mail: yvonne.schoenen@kvwl.de
Kontaktinformationen DEMIS-Support:
E-Mail: demis-support@rki.de
Hotline: 0800 - 000 3041 (Montag bis Freitag von 10 bis 17
Uhr)
16 | 04.2025
ALTERNATIVE BEDARFSORIENTIERTE
BETREUUNG
UNTERNEHMERMODELL: GESUND UND SICHER ARBEITEN
Ärztinnen und Ärzte in der Niederlassung müssen sich mit
der Regelung des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit
in ihrer Praxis befassen und können hierbei z. B. das
Unternehmermodell der „Alternativen bedarfsorientierten
betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung“ (BuS-Betreuung) als eine unabhängige
und eigenverantwortliche Betreuungsform für sich in Betracht ziehen.
SICHERHEIT IN EIGENER HAND -
BUS-BETREUUNG FÜR IHRE PRAXIS
WAS IST DIE
BUS-BETREUUNG?
Arztpraxen mit bis zu 50 Beschäftigten können
gemäß DGUV Vorschrift 2 zwischen der
„Regelbetreuung“ und der „alternativen, bedarfsorientierten
Betreuung“ wählen. Letztere bietet mehr
Handlungsspielraum, da die Praxisinhaberin bzw.
der Praxisinhaber selbst für den Arbeits- und Gesundheitsschutz
verantwortlich ist, Gefährdungsbeurteilungen
und Maßnahmen eigenständig durchführt
und keine Dritten wie bei der Regelbetreuung einbeziehen
muss. Bei speziellen Anlässen ist das Hinzuziehen
eines Facharztes/einer Fachärztin für Arbeits-/
Betriebsmedizin oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
erforderlich. Auch arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen müssen von
Fachärztinnen und Fachärzten für
Arbeits-/Betriebsmedizin erbracht werden.
WARUM
IST DAS WICHTIG?
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind
gemäß arbeitsrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen
Vorschriften verpflichtet, für
die Arbeitssicherheit ihrer Mitarbeitenden
zu sorgen und deren betriebsärztliche sowie
sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen.
Die DGUV Vorschrift 2 schreibt Praxisinhaberinnen
und Praxisinhabern vor, sich
hinsichtlich des Arbeitsschutzes in Arztpraxen
betriebsärztlich und sicherheitstechnisch
beraten zu lassen.
WIE KANN ICH TEILNEHMEN?
Voraussetzung für den Einstieg in das Unternehmermodell BuS-Betreuung ist die Teilnahme an einer BuS-Grundschulung.
Als Kooperationspartner der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bietet die Akademie
für medizinische Fortbildung sowohl die Grundschulung (6 Lerneinheiten), als auch die nach der 5-jährigen Frist erforderliche
Aufbauschulung (6 Lerneinheiten), an. Die Teilnehmenden erhalten für jeweils 5 Jahre den Zugriff auf die Telefonhotline vom Arbeitsmedizinischen
Dienst am Universitätsklinikum Münster und können hier Beratungsdienstleistungen durch Expertinnen und
Experten in Anspruch nehmen. Der Zugriff auf die Hotline stellt die Praxisinhabenden von der Verpflichtung frei, einen Arbeits- oder
Betriebsmediziner bzw. eine Fachkraft für Arbeitssicherheit vertraglich für Beratungsleistungen zu beauftragen.
Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL
und der KVWL, Postfach 40 67, 48022 Münster,
Organisatorische Leitung: Elisabeth Borg
Ansprechpartner: Marcel Thiede
Tel.: 0251 929 - 2211, Fax: 0251 929 – 27 2211,
E-Mail: marcel.thiede@aekwl.de
Weitere Informationen zur Grund- und Aufbauschulung
finden Sie in unserem Online-Fortbildungskatalog:
www.akademie-wl.de/bus
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Seminare 1/2025
Weitere Seminarinformationen und Anmeldung: www.kvwlconsult.de — Tel.: 0231 / 94 32 39 54
Seminare für MFA
Unzufriedene Patienten
In dem Seminar erhalten die Teilnehmer
zahlreiche fundierte Hinweise, wie sie
eskalierende und bedrängende Gespräche
und Angriffe durch geschickte und situationsangemessene
Anwendung von Kommunikationsstrategien
gezielt abbauen oder
minimieren können.
Datum: 7. Mai 2025
Ort: Ärztehaus Münster
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)
NEU! Patienten im Ausnahmezustand:
Rhetorisches
Deeskalationstraining
In dem Seminar erhalten Sie zahlreiche und
fundierte Hinweise, wie Sie die aggressive
Eskalation von unangenehmen Gesprächen
durch geschickte und situationsangemessene
Anwendung von Kommunikationsstrategien
gezielt abbauen oder minimieren können.
Sie reflektieren zudem, wie Sie besser
mit eigenen Gefühlen von Wut, Ärger und
Frustration umgehen können und sich nicht
provozieren lassen.
Datum: 14. Mai 2025
Ort: Ärztehaus Münster
Zeit: 14 bis 18 Uhr
Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)
NEU! Konsequent und empathisch
als Teamleitung: Die hohe Kunst der
Gesprächsführung
In diesem Seminar werden Praxismanagerinnen
und Teamleiterinnen darin geschult, wie
sie durch effektive Kommunikation und empathisches
Verhalten ihre Teams erfolgreich
leiten können.
Datum: 4. Juni 2025
Ort: Ärztehaus Dortmund
Zeit: 9 bis 16 Uhr
Kosten: 255 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)
Medical English – Einsteiger-Kurs
In diesem abwechslungsreichen Seminar
widmen wird uns dem für Sie relevanten
Fachvokabular und dessen richtiger Anwendung
in der Praxis.
Datum: 4. Juni 2025
Ort: Ärztehaus Dortmund
Zeit: 14 bis 18.15 Uhr
Kosten: 220 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Konstanze Getachew
Intensivkurs Praxismanagerin
Ziel des Kurses ist es, Sie in den wichtigsten
Funktionen und Aufgabengebieten des
Praxis- und Selbstmanagements zu stärken.
Datum: 23. bis 27. Juni 2025
Ort: Ärztehaus Dortmund
Zeit: 9 bis 17 Uhr
Kosten: 765 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Delta Med / Cornelia Bahnen
NEU! Telefontraining für
Quereinsteiger
In der heutigen Zeit ist die telefonische Kommunikation
in Arztpraxen von entscheidender
Bedeutung. Dieses Seminar richtet sich
an Quereinsteigerinnen, die neu im medizinischen
Bereich sind und ihre Fähigkeiten im
Umgang mit Patienten am Telefon optimieren
möchten.
Datum: 25. Juni 2025
Ort: Ärztehaus Münster
Zeit: 9 bis 16 Uhr
Kosten: 255 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)
Ausbildung zur/zum
Datenschutzbeauftragten
Mit dieser Ausbildung im Rahmen unserer
Online-Fortbildung qualifizieren wir Sie zum
Datenschutzbeauftragten in der Arztpraxis.
Die Online-Fortbildung vermittelt sehr
praxisnah und kompakt umfassende Datenschutzkenntnisse
mit dem Schwerpunkt
„Arztpraxis“
Datum: 30. Juni bis 4. Juli 2025
Ort: online
Zeit: 10 bis 14.30 Uhr
Kosten: 520 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Delta Med
18 | 04.2025
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Seminare für Ärzte
Unzufriedene Patienten
In dem Seminar erhalten die Teilnehmer
zahlreiche fundierte Hinweise, wie sie
eskalierende und bedrängende Gespräche
und Angriffe durch geschickte und situationsangemessene
Anwendung von Kommunikationsstrategien
gezielt abbauen oder
minimieren können.
Datum: 7. Mai 2025
Ort: Ärztehaus Münster
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)
Ausbildung zur/zum
Datenschutzbeauftragten
Mit dieser Ausbildung im Rahmen unserer
Online-Fortbildung qualifizieren wir Sie zum
Datenschutzbeauftragten in der Arztpraxis.
Die Online-Fortbildung vermittelt sehr
praxisnah und kompakt umfassende Datenschutzkenntnisse
mit dem Schwerpunkt
„Arztpraxis“
Datum: 30. Juni bis 4. Juli 2025
Ort: online
Zeit: 10 bis 14.30 Uhr
Kosten: 520 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Delta Med
NEU! Patienten im Ausnahmezustand:
Rhetorisches
Deeskalationstraining
In dem Seminar erhalten Sie zahlreiche und
fundierte Hinweise, wie Sie die aggressive
Eskalation von unangenehmen Gesprächen
durch situationsangemessene Anwendung
von Kommunikationsstrategien gezielt abbauen
oder minimieren können. Sie reflektieren,
wie Sie besser mit eigenen Gefühlen von
Wut, Ärger und Frustration umgehen können
und sich nicht provozieren lassen.
Datum: 14. Mai 2025
Ort: Ärztehaus Münster
Zeit: 14 bis 18 Uhr
Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)
Medical English – Einsteiger-Kurs
In diesem abwechslungsreichen Seminar
widmen wird uns dem für Sie relevanten
Fachvokabular und dessen richtiger Anwendung
in der Praxis.
Datum: 4. Juni 2025
Ort: Ärztehaus Dortmund
Zeit: 14 bis 18.15 Uhr
Kosten: 220 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung
und Unterlagen, die Teilnahmegebühren
sind steuerlich absetzbar
Dozentin: Konstanze Getachew
04.2025 | 19
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
ONLINE-FORTBILDUNGSKATALOG: Umfassende Informationen über das gesamte Fort- und Weiterbildungsangebot
der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL finden Sie unter www.akademie-wl.de/katalog oder
www.kvwl.de (Terminkalender - Terminübersicht). Nutzen Sie den Online-Fortbildungskatalog oder die kostenlose Fortbildungs-App
unter www.akademie-wl.de/app, um sich zu Veranstaltungen anzumelden.
Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. med. Dr. h. c. Hugo Van
Aken, Münster
Stv. Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. med. Christoph Stellbrink,
Bielefeld
Ressortleitung: Elisabeth Borg
Geschäftsstelle: Gartenstraße 210—214, 48147 Münster
Postfach 40 67, 48022 Münster • Fax: 0251 – 9 29 22 49
E-Mail: akademie@aekwl.de
Internet: www.akademie-wl.de
Akademie-Service-Hotline: 0251 – 9 29 22 04
Anfragen & Informationen, Informationsmaterial,
Programmanforderung, Fragen zur Mitgliedschaft
eLearning-Angebote
Die eLearning-Angebote der Akademie für
medizinische Fortbildung werden stetig
ausgebaut und aktualisiert. Die Maßnahmen
werden über die Online-Lernplattform ILIAS
angeboten.
Ultraschallkurse
eKursbuch „PRAKTiSCHER
ULTRASCHALL“
Sonographie Abdomen, Retroperitoneum
einschl. Nieren, Harnblase, Thorax (ohne
Herz), Schilddrüse
Grundkurs (mind. 20 Module), Aufbaukurs
(mind. 16 Module), Refresherkurs (mind. 20
Module)
Demo-Version: www.akademie-wl.de/ilias
Teilnahmegebühr: 119 Euro (je Kursbuch)
Zertifiziert: 1 Punkt (je Modul)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14
eKursbuch „PÄDIATRiSCHER
ULTRASCHALL“
Sonographie in der Pädiatrie (mind. 10 Module)
Demo-Version: www.akademie-wl.de/ilias
Teilnahmegebühr: 119 Euro
Zertifiziert: 1 bzw. 2 Punkte (je Modul)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14
Ultraschall-Fortbildungskurse /
Workshops
Sonographie der Säuglingshüfte
nach Graf – Update 2026
Blended Learning- Angebot
Präsenz-Termin: Mittwoch, 28. Januar 2026
(zzgl. eLearning)
Ort: Herne
Leitung: Dr. med. H. D. Matthiesen, Münster,
Dr. med. R. Listringhaus, Herne
Teilnahmegebühr: 439 bis 489 Euro
Zertifiziert: 17 Punkte
Auskunft: 0251 / 292 2214
Darmsonographie – DEGUM-zertifiziert
Appendizitis, CED, Divertikulitis, Karzinom
/ DEGUM-Zertifizierung beantragt
Termin: Freitag, 5. September 2025
Ort: Witten/Hattingen/Datteln
Leitung: Prof. Dr. med. B. Lembcke, Frankfurt,
Dr. med. M. Iasevoli, Witten, Prof. Dr. med. A.
Tromm, Hattingen, Dr. med. L. Uflacker,
Datteln
Teilnahmegebühr: 425 bis 485 Euro
Zertifiziert: 9 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14
Gefäßultraschall in der hausärztlichen
Praxis / DEGUM-Modul
Schilddrüsensonographie in der hausärztlichen
Praxis - Schilddrüse von A-Z
Termin: Samstag, 6. September 2025
Ort: Rheine
Leitung: Feraß Al-Dandashi
Teilnahmegebühr: 449 bis 529 Euro
Zertifiziert: 10 Punkte
Auskunft: 0251 / 929 22 14
Lungensonographie
Ein wertvolles diagnostisches Untersuchungsverfahren
sowohl in der Intensiv- und
Notfallmedizin als auch in der hausärztlichen
Versorgung
Termin: Samstag, 15. November 2025
Ort: Marl
Leitung: Dr. med. M. Markant, Bottrop, Dr. med.
U. Böck, Marl
Teilnahmegebühr: 439 bis 499 Euro
Zertfiziert: 11 Punkte (auch gem. §5 Abs. 4
RettG NRW anrechenbar)
Auskunft: 0251 / 9 29 22 14
Ultraschall-Refresherkurse
Sonographie – DEGUM-zertifiziert
Spannendes, Sportliches, Spezielles und allzu
oft Verpasstes
Termin: Donnerstag, 15. Mai 2025
Ort: Borkum
Leitung: Prof. Dr. med. B. Lembcke, Frankfurt
Teilnahmegebühr: 470 bis 540 Euro
Zertifiziert: 10 Punkte
Auskunft: Tel: 0251 929 22 14
Sonographie – DEGUM-zertifiziert
Abdomen, Retroperitoneum, Harnblase und
Schilddrüse
Termin: Donnerstag, 12. September 2025
Ort: Gelsenkirchen
Leitung: Prof. Dr. med. B. Lembcke, Frankfurt
Teilnahmegebühr: 470 bis 540 Euro
(inkl. eKursbuch „Praktischer Ultraschall“
und DEGUM-Plakette)
Zertifiziert: 11 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14
Curriculare Fortbildungen
gemäß BÄK-Curricula
Stressmedizin (52 UE)
Zielgruppe: Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten,
Angehörige anderer Medizinischer
Fachberufe
Präsenztermine: Fr./Sa. 5./6. September und
Fr./Sa. 26./27. September 2025 (zzgl. eLearning)
Ort: Möhnesee
Leitung: Dr. med. Chr. Haurand, Gelsenkirchen,
Dr. med. H. Ullrich, Siegen, Dr. med. M. Weniger,
Hattingen
Teilnahmegebühr: 1195 bis 1295 Euro
Zertifiziert: 74 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 929 22 35
Medizinethik (40 UE)
Blended-Learning-Angebot
Präsenz-Termine: Modul 1: Fr./Sa., 21./22.
November 2025, Modul 2: Fr./Sa., 6./7. Februar
2026 (zzgl. eLearning / Quereinstieg möglich)
Ort: Münster
Leitung: Prof. Dr. med. B. Schöne-Seifert,
Prof. Dr. med. Dr. phil. J. Atzpodien, Münster,
Prof. Dr. phil. A. Simon, Göttingen, Dr. med.
B. Hanswille, Dortmund
Moderation: Dr. med. D. Dorsel, M.A., LL.M.,
Münster
Teilnahmegebühr: 625 bis 690 Euro (je Modul)
Zertifiziert: 24 Punkte (je Modul)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 36
Ärztlich begleitete
Tabakentwöhnung (28 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 15
Ernährungsmed. Grundversorgung
(100 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
Gesundheitsförderung und Prävention
(24 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 03
Geriatrische Grundversorgung (60 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 37
Klimawandel und Gesundheit (21 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 40
Hygienebeauftragter Arzt (40 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 10
20 | 04.2025
Maritime Medizin (46 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 929 22 40
Medizin für Menschen mit intellektueller
Beeinträchtigung oder mehrfacher
Behinderung (100 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 38
Medizinische Begutachtung (64 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 01
Osteopathische Verfahren (160 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 11
Psychosom. Grundversorgung/Patientenzentrierte
Kommunikation (50 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 02
Psychotraumatologie (40 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
Psychotherapie der Traumafolgestörungen
(100 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
Reisemed. Gesundheitsberatung (32 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 10
Schmerzmedizinische Grundversorgung
– Erstbehandlung und Prävention (40 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 02
Verkehrsmed. Begutachtung (28 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 42
Curriculare Fortbildungen
Ärztliche Wundtherapie (54 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 21
Diagnostik und Therapie schlafbezogener
Atmungsstörungen (40 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 08
Hautkrebs-Screening (8 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 03
Homöopathie (120 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 929 22 40
Impfen – Auf dem Weg zu einem maßgeschneiderten
Impfschutz (17 UE)
Blended Learning-Angebot
Auskunft: Tel.: 0251 / 929 22 35
Sexuelle Gesundheit und sexuell
übertragbare Infektionen (STI) (44 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 08
Spezialisierte schlafmedizinische
Versorgung (40 UE)
Auskunft: 0251 / 9 29 22 40
Notfallmedizin
Notfälle in der Praxis –
Cardiopulmonale Reanimation
Zielgruppe: Ärzte, Zahnärzte, MFA, Praxisteams
u. Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe
Termin: Mittwoch, 1. Oktober 2025
Ort: Bochum
Leitung: Prof. Dr. med. Chr. Hanefeld, Bochum
Teilnahmegebühr: 189 bis 219 Euro, Praxisteams
(bis 3 Pers.) 457 bis 517 Euro
Zertifiziert: 6 Punkte
Auskunft: 0251 / 9 29 22 24
Notfälle in der Praxis – Cardiopulmonale
Reanimation (6 UE)
Blended Learning-Angebot
Zielgruppe: Ärzte, Zahnärzte, MFA, Praxisteams
u. Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe
Präsenztermin: Mittwoch, 19. November 2025
(zzgl. eLearning)
Ort: Münster
Leitung: M. Breyer, Münster
Teilnahmegebühr: 199 bis 229 Euro, Praxisteams
(bis 3 Pers.) 487 bis 547 Euro
Zertifiziert: 8 Punkte
Auskunft: 0251 / 9 29 22 24
DMP
Vereinbarung nach § 73 a SGB V über die
Durchführung strukturierter Behandlungsprogramme
nach § 137 f SGB V
DMP-spezifische Online-Fortbildung
(je Modul 2 UE)
Zielgruppe: Ärzte, die im Rahmen der DMP-Verträge
tätig sind, und Interessierte
Asthma bronchiale/COPD (9 Module)
Diabetes mellitus (6 Module)
Koronare Herzkrankheit (7 Module)
Hinweis: Module frei wählbar
Ort: Online-Lernplattform ILIAS
Teilnahmegebühr: 39 bis 55 Euro (je Modul)
Zertifiziert: 4 Punkte (je Modul)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 15
Workshops / Kurse / Seminare
KPQM - KV-Praxis-
Qualitätsmanagement
Schulung zum Qualitätsmanagement
Termin: Samstag, 20. September 2025
Ort: Dortmund
Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. (FH) B. Schubert
MBA, Bottrop, Dr. med. R. Bredenkamp, Bad
Oeynhausen, Dr. phil. H.-J. Eberhard, Gütersloh,
E. Göckeler-Leopold, Geseke
Teilnahmegebühr: 495 bis 575 Euro
Zertifiziert: 11 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 61
Qualifikation zum Moderator von
Qualitätszirkeln nach SGB V
Termine: Sonntag, 10. Mai (Borkum) oder
Samstag, 27. September 2025 (Dortmund) oder
Samstag, 29. November 2025 (Münster)
Leitung: Dipl.-Soz. Päd. L. Schmidt, Fröndenberg
Teilnahmegebühr: 545 bis 625 Euro
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Hinweis: Förderung durch die KVWL möglich.
Zertifiziert: 12 Punkte (Münster/Dortmund),
Zertifizierung beantragt (Borkum)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 61
Spirometrie
Zielgruppe: Ärzte, Medizinische Fachangestellte
und Praxisteams
Termine: Mittwoch, 28. Mai und Mittwoch, 18.
Juni 2025 (zzgl. eLearning)
Ort: Online-Lernplattform ILIAS
Leitung: Dr. med. H. C. Blum, Hattingen
Teilnahmegebühr: 345 bis 395 Euro, Praxisteams
(max. 3 Pers.) 885 bis 985 Euro
Zertifiziert: 13 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14
Forum Arzt und Gesundheit
Stressbewältigung durch Achtsamkeit
Mindfulness-Based-Stress-Reduction
(MBSR)
Termine: Sonntag, 11. bis Dienstag, 13. Mai 2025
(Borkum) oder Dienstag, 13. bis Donnerstag, 15.
Mai 2025 (Borkum) oder Freitag, 28. bis Sonntag,
30. November 2025 (Möhnesee)
Teilnahmegebühr: 685 bis 999 Euro
Leitung: Dr. med. M. Weniger, Hattingen
Zertifiziert: 25 Punkte (Borkum), 33 Punkte
(Möhnesee)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
Resilienztraining
Zielgruppe: Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten
und Psychologen
Termin: Samstag, 13. September 2025
Ort: Münster
Leitung: Dr. med. M. Weniger, Hattingen
Teilnahmegebühr: 425 bis 489 Euro
Zertifiziert: 11 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
Qigong Yangsheng
Zielgruppe: Ärzte sowie weitere Interessierte
Termine: Sonntag, 11. bis Dienstag, 13. Mai 2025
(Borkum) oder Mittwoch, 14. bis Freitag, 16. Mai
2025 (Borkum) oder Freitag/Samstag, 26./27.
September 2025 (Möhnesee)
Leitung: Dr. med. S. Willeboordse, Drensteinfurt
(Möhnesee), Dr. med. I. Häfner-Gonser, Biberach/Riss
(Borkum)
Teilnahmegebühr: 395 bis 520 Euro
Zertifiziert: 15 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
04.2025 | 21
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen (BUB-Richtlinie)
Fortbildung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung § 135 Abs. 2 SGB V / gem. Curriculum der
Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM)
Das Sozialgesetzbuch (SGB) legt in §
135 SGB V für die Bewertung von Untersuchungs-
und Behandlungsmethoden,
abgekürzt BUB-Richtlinien genau fest, in
welchem Rahmen schlafmedizinische Diagnostik
der Schlafapnoe zu erbringen
ist. Mit dieser Richtlinie rückt die ambulante,
klinische und technische Diagnostik
mit der nächtlichen Polygraphie in
das Zentrum des Screenings auf das Vorliegen
einer Schlafapnoe. Diese Leistung
ist auch für Nicht-Schlafmedizinerinnen
und Nicht-Schlafmediziner erbringbar
und abrechenbar, wenn die Qualifikation
durch Teilnahme an dem BUB-Kurs
Schlafapnoe nachgewiesen werden
kann. National renommierte Schlafmedizinerinnen
und Schlafmediziner bieten
Module an, die individuell, zeitlich flexibel
im Rahmen von eLearning auf der
Lernplattform ILIAS bearbeitet werden
können. Der praktische Hands-on-Teil
findet in Form einer Hospitation in einem
Schlaflabor. Wahlweise kann die Hospitation
nun auch über einen virtuellen
Zusatztermin erbracht werden. Den
Schulungsraum für die virtuelle Präsenz
erreichen Sie direkt über die Lernplattform
ILIAS.
Die Inhalte des BUB-Kurses Schlafapnoe
als Blended-Learning-Konzept wurden
von erfahrenen Schlafmedizinerinnen
und Schlafmedizinern gemäß den
BUB-Richtlinien Schlafapnoe und den
Vorgaben der DGSM konzipiert. Es wird
eine Einführung in die gesamte Schlafmedizin
mit Schwerpunkt der Differenzialdiagnose
und Differenzialtherapie der
Schlafapnoe geboten. Weitere Themen
sind Abrechnungsaspekte und das praktische
Vorgehen in der nicht-schlafmedizinisch
spezialisierten täglichen Praxis.
IM ÜBERBLICK
Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen
Fortbildung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung § 135
Abs. 2 SGB V (BUB-Richtlinie)
gem. Curriculum der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) /
Blended-Learning-Angebot
Fortbildungsseminar für Ärzte und Zahnärzte
Termine
Hospitation (4 UE):
Nachweis durch Hospitation in einem Schlaflabor oder durch die virtuelle
Hospitationsteilnahme am Mittwoch, 28. Januar 2026 von 18 bis 21:15 Uhr
eLearning (19 UE):
27. Dezember 2025 bis 27. Januar 2026 (Ein Einstieg in die
laufende eLearningphase ist möglich.)
Präsenz-Termine (Webinare) (17 UE):
Freitag, 30. Januar 2026, 14 bis 21 Uhr/Samstag, 31. Januar 2026, 9 bis 17 Uhr
Ort: Virtuelles Klassenzimmer (Webinar)
Leitung: Dr. med. Martina Neddermann, Castrop-Rauxel/Düsseldorf, Univ.-Prof. Dr. med. Peter
Young, Bad Feilnbach
Kosten: 585 Euro für Mitglieder, 675 Euro für Nichtmitglieder
Auskunft: Laura Issel, Tel.: 0251 / 9 29 22 08
Die Veranstaltung ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung der ÄKWL mit
59 Punkten (Kategorie: K) anrechenbar.
22 | 04.2025
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Reisemedizinische Gesundheitsberatung
Die curriculare Fortbildung „Reisemedizinische
Gesundheitsberatung“, vermittelt
die Grundlagen der Reisemedizin
und setzt den Schwerpunkt auf die für die
Beratung von Reisenden notwendigen
medizinischen Kenntnisse und Fertigkeiten,
um eine bestmögliche Prophylaxe
bieten zu können.
Die Reisemedizin befasst sich präventiv,
diagnostisch, kurativ und forschend mit
allen Aspekten von gesundheitlichen
Risiken, die sich aus den Gegebenheiten
des Reiseziels, aus den Reiseaktivitäten
und aus den gesundheitlichen Voraussetzungen
beim Reisenden ergeben und
weist auf, wie diese Risiken verringert
und auf Reisen erworbene Krankheiten
behandelt werden können.
Charakteristisch für die Reisemedizin ist
die Betrachtungsweise, dass sich durch
eine Reise die gewohnten Lebensumfelder
verändern und damit auch die mit
diesen verbundenen gesundheitlichen
Risiken. Für eine zuverlässige Risikoeinschätzung
und Beratung bedarf es einer
sowohl qualitativ als auch quantitativ
verlässlichen epidemiologischen Datengrundlage.
Reisemedizinische Gesundheitsberatung
erfordert mehr als die Vermittlung
von vorgefertigten Prophylaxe-Empfehlungen.
Die immense Vielfalt heutiger
Reiseanlässe, Reiseaktivitäten und Reiseziele
aber auch der Zeitpunkt und die
Dauer von Reisen verlangen eine präzise
Einzelfallbewertung und eine Anpassung
an leitliniengerechte Standards.
IM ÜBERBLICK
Reisemedizinische Gesundheitsberatung (32 UE)
Curriculare Fortbildung gemäß Curriculum der Bundesärztekammer / Blended- Learning-Angebot
Inhalte:
Modul 1: Grundlagen
Modul 2: Allgemeine reiseassoziierte Risiken
Modul 3: Geomedizin
Modul 4: Reisende und ihre Risiken
Modul 5: Reiseaktivitäten und ihre Risiken
Informationen zum Curriculum finden Sie hier.
Termine:
Präsenz-Termine (20 UE)
Samstag, 6. Dezember 2025 und Samstag, 28. Februar 2026 jeweils 9 bis 18 Uhr
eLearning (12 UE)
26. November bis 5. Dezember 2025 und 30. Januar bis 27. Februar 2026 (ein
Einstieg in die laufende eLearningphase ist bis zum 1. Präsenztag möglich)
Ort: Factory Hotel Münster (06. Dezember 2025), Ärztehaus Münster, Gartenstr.
210-214, 48147 Münster (28. Februar 2026)
Leitung: Dr. med. Burkhard Rieke, Düsseldorf
Kosten: 899 Euro für Mitglieder, 999 Euro für Nichtmitglieder
Auskunft: Guido Hüls, Tel.: 0251 / 9 29 22 10
Die Veranstaltung ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung der
ÄKWL mit 44 Punkten (Kategorie K) anrechenbar.
Die Fortbildung schließt nach erfolgreich bestandener Lernerfolgskontrolle für Teilnehmende
aus dem Kammergebiet Westfalen-Lippe mit dem ankündigungsfähigen Zertifikat "Reisemedizinische
Gesundheitsberatung" der Ärztekammer Westfalen-Lippe ab. Teilnehmende
aus anderen Kammergebieten erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
04.2025 | 23
MEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE
M IT
F ACHKOMPETENZ
A RBEITEN
Nutzen Sie auch das breite
Online-Fortbildungsangebot:
eLearning, Blended Learning
oder Webinar!
Fortbildungen für Medizinische
Fachangestellte und Angehörige
anderer Medizinischer Fachberufe
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