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KVWL kompakt + praxis intern April 2025

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Nr. 4 | 27. April 2025

Aktuelle Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe

BAUSTEIN

FÜR BAUSTEIN

Ein starkes Fundament für die

ambulante Versorgung der Zukunft

KVWL stellt Positionspapier mit innovativen

Versorgungsideen vor > Seite 6

Die Zukunft der ambulanten Versorgung ist Teamarbeit > Seite 16


Inhalt

6

6 Baustein für Baustein:

Ein starkes Fundament für die ambulante Versorgung der Zukunft

16

10 „ePA für alle“

Keine verpflichtende Einführung, stattdessen schrittweise

Weiterentwicklung

14 Neue Ärzte braucht das Land!

1. Südwestfälischer Praxisbörsentag am Samstag, 14. Juni,

in der Konzerthalle Olsberg

16 Die Zukunft der ambulanten Versorgung ist Teamarbeit

65 Teilnehmerinnen beim 5. Westfälischen EVA-Tag Ende März

im Dortmunder Ärztehaus

Nr. 4 | 27. April 2025

mit praxisrelevanten Informationen

STANDARDS

2 Impressum

4 Kurznachrichten

4/2025

2

Impressum

Herausgeberin

Kassenärztliche Vereinigung

Westfalen-Lippe

Robert-Schimrigk-Straße 4 — 6

44141 Dortmund

Tel.: 0231 / 94 32 0

Redaktionsausschuss

Dr. med. Dirk Spelmeyer (verantw.)

Dr. med. Volker Schrage

Redaktion

Kassenärztliche Vereinigung

Westfalen-Lippe

Stabsbereich Kommunikation

Michael Hedergott (vity)

Claudia Rembecki (ClR)

Martin Steinberg (-ms)

Stefan Kuster (sk)

Daniel Müller (DM)

E-Mail: redaktion@kvwl.de

Layout

Dominik Becker

Bildnachweis

Titelseite © KVWL /

Seite 2 © KVWL /

Seite 3 © Lars David Neill /

Seite 16 © Niemann/ÄKWL /

April 2025


Politische Weichenstellung nicht ohne die KVen

Die Tinte unter dem Koalitionsvertrag

ist noch nicht

getrocknet, da machen

schon unterschiedliche

„Interpretationen“ der möglichen

Koalitionäre die Runde. Man kann

nur hoffen, dass die Unionsparteien

sowie die SPD eine strengere Regierungsdisziplin

an den Tag legen als

die Ampelkoalition. Denn was wir in

erster Linie brauchen, ist eine transparente,

verlässliche und zukunftsorientierte

Regierungspolitik. Das

gilt ganz allgemein - das gilt aber

besonders auch für das Gesundheitswesen!

Aus unserer Sicht enthält der

veröffentlichte Entwurf des Koalitionsvertrages

Ansätze, die in die

richtige Richtung gehen. Neben

der besseren Patientensteuerung

(vgl. unser Konzept zu Bezugspraxen),

neuen Vergütungsregeln (Wir

fordern einen Praxis-Patienten-

Kontakt.) soll auch das System

der Hybrid-DRGs weiterentwickelt

werden. Die Bedarfsplanung soll

kleinteiliger, investorengeführte

MVZ unter die Lupe genommen und

die Anzahl nicht bedarfsgerechter

Arztkontakte optimiert werden.

Eine Warnung wurde auch gleich

mitgeliefert: Schaffen es die KVen

und ihre Mitglieder nicht, den

Patienten einen Termin für eine

Behandlung in „einem bestimmten

Zeitkorridor“ anzubieten, sollen die

Krankenhäuser diese ambulanten

Behandlungen übernehmen dürfen.

Die geplante Entbudgetierung von

Facharztpraxen in unterversorgten

Gebieten wird in der öffentlichen

Darstellung leider verkürzt. Hier

kritisieren wir deutlich, dass eine

tragfähige Gegenfinanzierung fehlt.

Es ist inakzeptabel, Fachärzte, die in

überversorgten Gebieten tätig sind,

„im Gegenzug“ mit Honorarabschlägen

zu belegen: In der gesamten

haus- und fachärztlichen Versorgung

müssen die Budgets endlich

abgeschafft werden!

Die aufgeführten Ansätze bilden wie

immer nur einen kleinen Ausschnitt

der schwierigen Bedingungen ab,

unter denen niedergelassene Vertragsärzte

und -psychotherapeuten

derzeit die ambulante Versorgung

aufrechterhalten.

Damit alle politischen Stakeholder

ein vollständiges Bild erhalten,

haben wir das Positionspapier

„Baustein für Baustein - ein starkes

Fundament für die ambulante Versorgung

der Zukunft“ entwickelt.

Die Inhalte dieses Papiers haben wir

im Rahmen einer Klausurtagung mit

Mitgliedern der KVWL-Vertreterversammlung

abgestimmt.

Wenn also die zukünftigen Regierungsparteien

schon vor der

Verabschiedung ihres Koalitionsvertrages

unterschiedliche

Interpretationsansätze verfolgen,

bieten wir gerne berufspolitische

Orientierung. Die Probleme der

ambulanten Versorgung sind lange

bekannt - und werden von uns mit

dem Positionspapier erneut klar

benannt! Aber selbstverständlich

bieten wir auch Lösungen an. Wir

wollen dem/der dann amtierenden

Bundesgesundheitsminister(in) die

Chance geben, Dinge besser zu

machen, als sie in der Vergangenheit

gelaufen sind. Das werden wir

konstruktiv unterstützen. Aus unserer

Sicht ist ein Praxiszukunftsgesetz

dringend notwendig, um den

ambulanten Versorgungsbereich

zukunftssicher aufzustellen. Die von

uns erarbeiteten Bausteine bilden

dazu das passende Fundament.

4/2025

3

Dr. med. Dirk Spelmeyer,

Vorstandsvorsitzender

Anke Richter-Scheer,

stellv. Vorstandsvorsitzende


Zi-Umfrage: Neu Niedergelassene

schätzen Vorteile der eigenen Praxis

Die Mehrheit der neu niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten

würde sich erneut für eine eigene Praxis

entscheiden. Allerdings empfinden viele die überbordende

Bürokratie und die dadurch fehlende Zeit für

Patienten als belastend. Das sind zentrale Ergebnisse

einer Befragung, die das Zentralinstitut für die kassenärztliche

Versorgung (Zi) durchgeführt hat.

Demnach sind 77 Prozent der Befragten auch im

Jahr nach der Niederlassung zufrieden mit ihrer Entscheidung.

Nur 9,8 Prozent gaben an, sie würden die

Entscheidung nicht noch einmal treffen, der Rest ist

unentschlossen. Besonders hoch ist die Zufriedenheit

bei den Psychotherapeuten: Fast 90 Prozent würden

sich wieder für die Niederlassung entscheiden. Bei den

Hausärzten sind es 69 Prozent, bei den Fachärzten

etwa 72 Prozent.

Als besonders positive Aspekte wurden vor allem die

berufliche Autonomie und Therapiefreiheit sowie eine

gute Planbarkeit der eigenen Arbeitszeiten genannt.

Große Unzufriedenheit herrscht unter den neu Niedergelassenen

laut der Studie allerdings über die ausufernde

Bürokratie.

Die wiederum führt

zu weniger Zeit für

die Patientenversorgung,

was als

negative Begleiterscheinung

der Niederlassung

bewertet

wird, auch weil

die Arbeit nicht

selten als körperlich und

psychisch stark belastend empfunden wird.

Studie des Zi zur ärztlichen und psychotherapeutischen

Karrierewahl und Existenzgründung

Ergebnisbericht zur Befragung von

Neu-Niedergelassenen im Jahr 2024

Berlin • April 2025

Das Zi hatte im vergangenen Jahr etwa 1.500 Ärzte

und Psychotherapeuten befragt, die sich im Jahr 2023

neu niedergelassen hatten. Gefragt wurde unter anderem

nach den Gründen für die Niederlassung, dem

Verlauf der Niederlassung in der eigenen Praxis, der

Zufriedenheit mit der aktuellen Tätigkeit, aber auch

nach den Vorbehalten.

Die vollständigen Ergebnisse der Befragung sind online

abrufbar.

Menschen mit Demenz:

Tipps zum sicheren Umgang im Praxisalltag

Das Verhalten von Menschen mit Demenz kann im ärztlichen

Praxisalltag besondere Herausforderungen mit

sich bringen. Um Medizinischen Fachangestellten und

Ärzten praktische Unterstützung zu bieten, laden die

Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz NRW und das

Zentrum für Gedächtnisstörungen (ZfG) der Uniklinik

Köln zu einer Online-Veranstaltung ein, in deren Rahmen

die gemeinsam erstellte Broschüre „Menschen mit

Demenz in der Arztpraxis“ vorgestellt wird.

Termin: Mittwoch, 21. Mai 2025, 15 bis 17 Uhr

Online via Zoom-Meeting

Hier geht’s zur Anmeldung

im Praxisalltag sowie das Besprechen von Fallbeispielen

aus der Praxis mit Lösungsmöglichkeiten.

Die Veranstaltung richtet sich an Medizinische Fachangestellte

und Ärzte aus NRW, die im Praxisalltag mit

Menschen mit Demenz arbeiten und ihre Handlungssicherheit

im Umgang mit dieser Patientengruppe stärken

möchten.

Die Broschüre ist auch online abrufbar.

Geplant sind dabei auch ein Fachvortrag von Dix Meiberth

(M. Sc., Uniklinik Köln, Stellvertretender Leiter

Neuropsychologie; Arbeitsgruppe Klinische Demenzforschung)

zu medizinischen Grundlagen, Kommunikation

mit Menschen mit Demenz und Erkennungsmerkmalen


Dr. Klaus-Peter Tillmann ist neuer Leiter

der KVWL-Bezirksstelle Bochum/Hagen

Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten

in Bochum, Herne, Hagen

und im Ennepe-Ruhr-Kreis haben einen

neuen regionalen Repräsentanten. Dr.

Eckhard Kampe, Allgemeinmediziner in

Bochum, übergibt nach rund 18 Jahren die

Leitung der KVWL-Bezirksstelle Bochum/

Hagen an Dr. Klaus-Peter Tillmann, HNO-

Facharzt in Witten.

Tillmann steht nun an der Spitze der rund

2.000 Ärzte und Psychotherapeuten im

Bereich der Bezirksstelle Bochum/Hagen.

„Gerne will ich mich in den kommenden

Jahren für die Belange der Kollegen und

für das Wohl der Patienten einsetzen, um

so die medizinische Versorgung in der

Region weiterhin zu sichern“, so Tillmann.

Dr. Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der KVWL:

„Herzlich willkommen, lieber Klaus-Peter Tillmann, in

Ihrer neuen Funktion als Bezirksstellenleiter. Wir wünschen

Ihnen viel Erfolg und gutes Gelingen bei Ihren

Aufgaben!“ Und an seinen Vorgänger gerichtet: „Herzlichen

Dank, lieber Eckhard Kampe, für Ihre tolle Arbeit

in dieser langen Zeit. Danke, dass Sie die Menschen

in Ihrem Bezirk so gut zusammengebracht und damit

einen wichtigen Teil zur Sicherstellung der ambulanten

Versorgung beigetragen haben!“

Eckhard Kampe wird der Bezirksstelle als stellvertretender

Leiter erhalten bleiben. Er bedankt sich bei

allen Niedergelassenen des Bezirks: „Danke für die

jahrelange Unterstützung und das Vertrauen, das mir

während meiner Tätigkeit als Bezirksstellenleiter entgegengebracht

wurde. Ich freue mich darauf, auch in

meiner neuen Rolle weiterhin für die Bezirksstelle da

zu sein.“

Zustimmung zur Organ- und Gewebespende so

hoch wie nie: 85 Prozent der Befragten stehen ihr

positiv gegenüber

Die positive Einstellung zum Thema Organ- und Gewebespende

in der Bevölkerung ist mit 85 Prozent

so hoch wie nie zuvor: Das ist eine zentrale Aussage

der Repräsentativbefragung „Wissen, Einstellung und

Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und

Gewebespende in Deutschland 2024“, deren Ergebnisse

das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG,

vormals BzGA) jetzt veröffentlicht hat.

► 62 Prozent der Befragten gaben an, eine Entscheidung

zur Organ- und Gewebespende getroffen zu

haben. Das sind ähnlich viele wie in der vorherigen

Erhebung aus 2022 (61 Prozent).

► 45 Prozent der Befragten haben ihre Entscheidung

im Organspendeausweis und/oder in einer Patientenverfügung

dokumentiert.

► 16 Prozent haben eine Entscheidung getroffen, diese

aber bisher nicht schriftlich festgehalten. 35 Prozent

haben noch keine Entscheidung getroffen.

► Das Wissen zur Organ- und Gewebespende hat sich

seit 2016 leicht verbessert: Von den aktuell Befragten

fühlten sich 39 Prozent gut informiert, 2016 waren

es 33 Prozent.

www.organspende-info.de


BAUSTEIN

FÜR BAUSTEIN:

Ein starkes Fundament für

die ambulante Versorgung

der Zukunft

KVWL stellt Positionspapier mit

innovativen Versorgungsideen vor

4/2025

6

Gesamtgesellschaftliche Entwicklungen wie

der demografische Wandel und die zunehmende

Morbidität erfordern schnelle

und wirksame Reformen. Auch in unserem

Zuständigkeitsbereich spüren wir die gesellschaftlichen

Veränderungen unmittelbar. Mehr als ein

Drittel der Haus- und Fachärzte sind bereits über

60 Jahre alt. Die Suche nach Nachfolgern ist

schwierig, da der ambulante Versorgungsbereich

vor besonderen Herausforderungen steht. Vor

diesem Hintergrund konstituiert sich gerade in

Berlin eine neue Regierungskoalition, in der das

Gesundheitsressort nach derzeitigem Stand der

CDU zufällt. Es wird somit auch einen personellen

Wechsel in diesem Amt geben. Die Ansätze, die im

Koalitionsvertrag in Bezug auf den ambulanten

Versorgungsbereich formuliert sind, gehen in die

richtige Richtung. Auch um den zukünftigen Ressortpolitikern

die Perspektive der niedergelassenen

Vertragsärzte und -psychotherapeuten zu verdeutlichen

und konstruktive Verbesserungsvorschläge

einzubringen, hat die KVWL Bausteine entwickelt,

die für ein starkes und nachhaltiges Fundament der

ambulanten Versorgung unabdingbar sind.


Die einzelnen Bausteine bestehen aus einer kurzen Beschreibung

des Status Quo, der Formulierung eindeutiger Versorgungsziele

sowie den daraus abgeleiteten Forderungen. Durch einen Klick auf

die folgenden Links gelangen Sie jeweils direkt zu den Bausteinen,

die sich wie folgt zusammensetzen:

Baustein 1

Bezugspraxensystem als neuer Standard in

der ambulanten vertragsärztlichen

Versorgung

Baustein 2

Gezieltes Leiten von Patienten durch

die Notfall- und Akutversorgung

Baustein 3

Nachwuchs für das ambulante System

begeistern

Baustein 4

Ansätze für ein zukunftsfähiges

Vergütungssystem

Baustein 5

Stärkung ambulant erbrachter Leistungen

Baustein 6

Teampraxis als Zukunftsmodell

Baustein 7

Stärkeres Ausschöpfen von

Ambulantisierungspotentialen

Baustein 8.1

Praxiszukunftsgesetz als Investitionsschub

für die Digitalisierung der

ambulanten Versorgung

Baustein 8.2

Digitale Innovation für die ambulante

Versorgung

Baustein 9

Bessere Rahmenbedingungen für eine

gezieltere Patientenversorgung

„Wir befinden uns im deutschen Gesundheitswesen

an einem entscheidenden Wendepunkt. Die aktuelle

Ausgestaltung unseres Systems ist künftig weder

personell noch finanziell zu stemmen. Mit unserem

Positionspapier zeigen wir der Politik konstruktive

Lösungswege auf. Allerdings brauchen wir mit dem

Start der neuen Bundesregierung einen echten

Politik- und Stilwechsel! Für eine zukunftsgerechte

Versorgung brauchen wir ein starkes und nachhaltiges

Fundament.“

4/2025

7

Dr. Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der KVWL


4/2025

8

Was bedeutet das im Detail? Beim Thema

Patientensteuerung verfolgt die KVWL neue

Ansätze. KVWL-Vorstandsvorsitzender Dr.

Dirk Spelmeyer: „Derzeit leisten wir uns als

eines von ganz wenigen Ländern weltweit

eine Struktur, in der maßgeblich diejenigen

entscheiden, welche Ressourcen zur Behandlung

eingesetzt werden, die im Hinblick auf

diese Entscheidung am wenigsten Expertise

mitbringen: die Patienten. Und das meine ich

ganz ohne Vorwurf – es ist schlicht nicht ihre

Aufgabe, sie sind ja keine Mediziner! Die Folge:

Über-, Unter- und Fehlversorgung. Hier braucht

es zwingend ein Umdenken!“ Beginnend bei

der ambulanten Notfallversorgung spricht

sich die KVWL daher für eine verpflichtende

Erstkontaktaufnahme über die bereits bestehende

Patientenservice-Hotline 116117 aus.

Spelmeyer: „In anderen Ländern – beispielsweise

in Österreich – ist dieses Modell bereits

über eine Art Gesundheitsleitstelle erfolgreich

umgesetzt worden.“

Hieraus auf die ambulante Regelversorgung

abgeleitet fordert die KVWL die Einführung

eines verbindlichen Bezugspraxensystems,

das für eine effektivere Patientensteuerung

sorgen soll.

Hintergrund: Bei der Anzahl der Arzt-Patienten-Kontakte

rangiert Deutschland mit knapp

zehn Konsultationen im internationalen Vergleich

in der Spitzengruppe (Stand 2022).

Durch ein effizientes Bezugspraxensystem

können Wartezeiten für Patienten deutlich

verringert werden. Durch eine strukturiertere

Betreuung steigt zudem die Behandlungsqualität.

Auch die Praxen würden hierdurch entlastet

werden und könnten sich noch stärker auf

ihre Patienten fokussieren.

Für eine erfolgreiche Umsetzung müssen aus

Sicht der KVWL entsprechende Vergütungsanreize

für die Praxen geschaffen werden. Mit

der Einführung eines Praxis-Patienten-Kontaktes

als Voraussetzung für die Vergütung

könnten viele medizinisch nicht notwendige

Arzt-Patienten-Kontakte reduziert werden.

Zugleich zahlt eine entsprechende Vergütungsreform

auf das Modell der Teampraxis

ein, das die KVWL seit Jahren vorantreibt

und unterstützt. Anke Richter-Scheer, stellvertretende

Vorstandsvorsitzende der KVWL:

„Die Praxen sind voll! Daher müssen wir die

ärztlichen Aufgaben noch stärker auf mehrere

Schultern verteilen. Schon heute entlasten

hochqualifizierte und akademisierte Praxis-

Mitarbeitende – beispielsweise die Primary

Care Managerin oder der Physician Assistant

– die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen.

Allerdings möchte dieses Personal auch

adäquat bezahlt werden. Dieser Umstand sollte

bei der Honorierung erbrachter Leistungen

berücksichtigt werden. Neben dem Praxis-Patienten-Kontakt

fordern wir daher auch einen

Zuschlag für Teampraxen!“

Zudem blickt Anke-Richter Scheer auf das

Thema Digitalisierung, ein weiterer entscheidender

Hebel, um die Versorgungsqualität für

Patienten verbessern und die Praxen stärker

entlasten zu können. „Eine moderne Ausstattung

der Praxen mit digitalen Tools und

dazugehöriger Hardware erzeugt finanzielle

und zeitliche Aufwände. Sie ist aber zugleich

Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche

digitale Transformation der Praxen und

schlussendlich des gesamten Gesundheitswesens.

Wir setzen uns daher ausdrücklich für ein

Praxiszukunftsgesetz ein! Dieses sieht unter

anderem die Einführung eines Investitionsförderprogramms

durch den Bund vor. Dadurch

könnten die Praxen entsprechende Förderanträge

über die Landes-KVen stellen, um die

Ausstattung und den Betrieb einer digitalen

Praxis sicherzustellen. Auch dieses Thema

muss die nächste Bundesregierung unbedingt

auf ihre Agenda setzen!“

Die wohnortnahe ambulante Versorgung hat

für alle Bürgerinnen und Bürger eine große

Bedeutung. Durchschnittlich kommt es bundesweit

pro Jahr zirka eine Milliarde Mal zu einem

Kontakt zwischen einem Patienten und einem

niedergelassenen Haus- oder Facharzt. Das ist

in der öffentlichen Debatte um die Krankenhausreform

in letzter Zeit etwas aus dem Blick

geraten. Insofern bilden die erarbeiteten Bausteine

für ein starkes Fundament der ambulanten

Versorgung der Zukunft den Rahmen für

die (politische) Kommunikation der kommenden

Monate. Denn ein so leistungsstarkes System

ist für die wohnortnahe medizinische Versorgung

auch in Zukunft unverzichtbar!


„Eine moderne Ausstattung der Praxen mit

digitalen Tools und dazugehöriger Hardware

erzeugt finanzielle und zeitliche Aufwände. Sie

ist aber zugleich Grundvoraussetzung für eine

erfolgreiche digitale Transformation der Praxen

und schlussendlich des gesamten Gesundheitswesens.

Wir setzen uns daher ausdrücklich für

ein Praxiszukunftsgesetz ein! Dieses sieht unter

anderem die Einführung eines Investitionsförderprogramms

durch den Bund vor.“

Anke Richter-Scheer, stellv. Vorstandsvorsitzende

der KVWL

Zur Person:

Anke Richter-Scheer

Anke Richter-Scheer ist seit 1. April 2025

die neue stellvertretende Vorstandsvorsitzende

der KVWL und tritt somit die

Nachfolge von Dr. Volker Schrage an, der

sich nach 24 Jahren aus der ärztlichen

Selbstverwaltung zurückzieht.

Die gebürtige Siegenerin ist seit fast zwei

Jahrzehnten berufspolitisch engagiert:

So führte sie als Vorsitzende acht Jahre

lang den Hausärzteverband Westfalen-

Lippe. Auch auf Bundesebene setzt sich

Richter-Scheer mit großem Erfolg für die

Verbesserung der Bedingungen in der

ambulanten Versorgung ein.

Über den Hausärzteverbund in Bad Oeynhausen

ist sie 2007 zunächst zur Vorsitzenden

des Hausärzteverbands Westfalen-Lippe,

Bezirk Ost, gewählt worden.

Von 2015 bis Ende 2023 war sie die Landesvorsitzende

des westfälisch-lippischen

Hausärzteverbands, von 2019 bis 2024

stellvertretende Bundesvorsitzende des

Hausärzteverbands. Zusätzlich war sie

von 2012 bis 2023 stellvertretende Vorsitzende

des Instituts für hausärztliche

Fortbildung.

Von 2022 bis 2024 war Anke Richter-

Scheer Aufsichtsratsvorsitzende der

Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft,

die die Wirtschaftsgesellschaft des Hausärztinnen-

und Hausärzteverbands darstellt.

Derzeit gehört sie dem Beirat des

Bundesverbands Managed Care an.

2011 wurde Anke Richter-Scheer erstmals

in die Vertreterversammlung der

KVWL gewählt, seit 2016 gehört sie dem

Hauptausschuss an. Darüber hinaus war

sie in weiteren Ausschüssen der VV tätig

und ist in der VV der Kassenärztlichen

Bundesvereinigung Mitglied im Beratenden

Fachausschuss für die hausärztliche

Versorgung.

4/2025

9


„ePA für alle“

Keine verpflichtende Einführung,

stattdessen schrittweise Weiterentwicklung

Bundesgesundheitsministerium reagiert auf Forderungen

der Ärzteschaft / Bundesweite Einführung

auf freiwilliger Basis ab 29. April, verpflichtender

Umgang ab 1. Oktober, keine Sanktionen voraussichtlich

bis Jahresende

4/2025

10

Der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister

Karl Lauterbach (SPD) nennt sie

das „größte Digitalisierungsprojekt, das

es in Deutschland bislang gegeben hat“

und einen „Wegweiser in die digitale Medizin von

morgen“. Die elektronische Patientenakte für alle

(„ePA für alle“) werde die medizinische Versorgung

von Grund auf verändern und vereinfachen.

Eine Ansicht, die auch die KVWL vertritt. Nicht

ohne Grund gehört Westfalen-Lippe seit Mitte

Januar zu den Modellregionen für den „ePA für

alle“-Einsatz im Praxisalltag.

„Wenn wir die „ePA für alle“ freiwillig anbieten und

wirklich erst dann freigeben, wenn sie richtig und

einwandfrei funktioniert, dann wird sie auch gut

angenommen werden. Dann gibt es eine hohe Akzeptanz

und wird uns letztendlich auch in der Patientenversorgung

entlasten. Und damit hätten wir

das Ziel erreicht, das ja auch die Politik unbedingt

erreichen möchte“ betonte die stellvertretende

KVWL-Vorstandsvorsitzende Anke Richter-Scheer

im Rahmen der jüngsten Sitzung der KVWL-

Vertreterversammlung Anfang April im Ärztehaus

Dortmund. Eine entsprechende Resolution (s. Seite

12 in dieser ePaper-Ausgabe) verabschiedeten die

VV-Mitglieder dann auch einstimmig.

Einwände, die beim Bundesgesundheitsministerium

offenbar angekommen sind. Karl Lauterbach

hat angekündigt, dass die „ePA für alle“

ab Dienstag, 29. April bundesweit genutzt werden

soll – zunächst auf freiwilliger Basis. Der

verpflichtende Umgang soll dann zu Mittwoch,

1. Oktober 2025, in Kraft treten. Sanktionen

sind nach Angaben des Ministers für dieses

Jahr nicht vorgesehen.

Anke Richter-Scheer: „Als KVWL begrüßen wir die

Pläne des Bundesgesundheitsministeriums ausdrücklich,

die elektronische Patientenakte in einer

gestaffelten Hochlaufphase weiter zu erproben.

Es ist unbedingt positiv zu bewerten, dass die

Stimmen aus der ärztlichen Selbstverwaltung und

insbesondere aus den Testpraxen beim Minister

offenbar Gehör gefunden haben. Eine sofortige

Nutzungsverpflichtung hätte der elektronischen

Patientenakte zum gegenwärtigen Zeitpunkt erheblichen

Schaden zugefügt, große Unsicherheit

in der Nutzung und Akzeptanzprobleme wären

die Folge gewesen.


Eine Nutzungsverpflichtung der ePA kann es erst

dann geben, wenn sie im Praxis-Alltag reibungslos

läuft. Grundsätzlich stehen die KVWL-Mitglieder der

Digitalisierung offen gegenüber.

Damit die psychotherapeutischen und ärztlichen

Praxen die ePA im Sinne einer besseren Behandlung

von Patienten nutzen können, darf sie keine

zusätzlichen Hürden erzeugen. So weit ist die Entwicklung

der ePA allerdings noch nicht.“

Rückmeldungen aus den Modellpraxen sehr unterschiedlich

Die Forderungen der KVWL resultieren aus den

bisher sehr heterogenen Rückmeldungen aus jenen

Praxen, die sich bereiterklärt haben, die elektronische

Patientenakte im Rahmen einer Modellregion

auf Herz und Nieren zu testen. Während einige

Nutzer von guten Erfahrungen berichten und zum

Beispiel den elektronischen Medikationsplan als

wertvolle Unterstützung in der

Patientenversorgung sehen, haben

andere relativ spät überhaupt

Zugriff auf das ePA-Modul in ihrem

Praxisverwaltungssystem bekommen. Hier

können die Fachabteilungen der KVWL leider keinen

direkten Support anbieten und müssen auf die

PVS-Hersteller bzw. die mit Betreuung der Praxis-

EDV beauftragten Systemhäuser verweisen.

Umfrage zeigt Informationsbedarf – Antworten

auch im Online-FAQ

Die KVWL hat in den zurückliegenden Wochen den

Informationsbedarf rund um die „ePA für alle“ in

den westfälisch-lippischen Praxen per Newsletter-

Umfrage abgeklopft. Viele Niedergelassene sind

noch unsicher bei rechtlichen Fragen, Fragen zum

zeitlichen Aufwand , zur Information der eigenen

Patienten oder zum weiteren Ablauf der ePA-Einführung.

Beispiele für konkret gestellte Fragen:

Antworten auf viele dieser Fragen

finden Sie in einem FAQ-

Katalog auf der Internetseite

der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

► Welche Befunde müssen in der „ePA für alle“ abgelegt werden?

► Was müssen Psychotherapeuten beim Umgang mit der „ePA für

alle“ beachten?

► Müssen auch Ultraschallbilder in der „ePA für alle“ gespeichert

werden?

► Welche Informationen kann der Patient einsehen, wenn er über

die App seiner Krankenkasse auf die „ePA für alle“ zugreift?

4/2025

Richtlinien der KBV zur „ePA für alle“:

„Kindswohl im Vordergrund“

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat

zwei Richtlinien mit allgemeinen Informationen

zur Nutzung der „ePA für alle“ und Informationen

zur Nutzung der „ePA für alle“ bei Kindern und

Jugendlichen ausgearbeitet.

Denn gerade wenn es um die jüngsten Patienten

geht, sind viele Fragen zum ePA-Einsatz noch

offen - zum Beispiel beim Fall von Kindswohlgefährdung

durch Sorgeberechtigte. Minister Lauterbach

dazu: „Es sollte beim Vorliegen konkreter

Anhaltspunkte dafür, dass durch die Befüllung der

ePA das Kindeswohl gefährdet wird, dem Schutz

des Kindes Vorrang vor der gesetzlichen Befüllungsverpflichtung

des Leistungserbringenden

gewährt werden. Durch die Nutzung der ePA soll

es auf keinen Fall zu gefährlichen Situationen für

das Wohlergehen von Kindern kommen.“

Sie finden die Richtlinien und alle weiteren aktuellen

Informationen zum Thema auf unserer Internetseite.

vity

11

Ab Seite 18 veröffentlichen wir die weiteren Beschlüsse

aus der jüngsten Sitzung der KVWL-Vertreterversammlung.


Resolution

zur 12. ordentlichen Sitzung der XVI. Vertreterversammlung der KVWL

am 04.04.2025

Antragsteller: Dr. Jens Grothues, Dr. Holger Brinkmann, Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel

Thema:

Elektronische Patientenakte

Aufgrund der umfassenden und differenzierten Erfahrungen, die

im Rahmen der Testregion Westfalen-Lippe mit der Einführung

der elektronischen Patientenakte (ePA) gesammelt wurden, sehen

wir uns zu folgender Stellungnahme veranlasst:

Keine verpflichtende Einführung der ePA zum 15. April 2025

Beschlussergebnis:

angenommen

35 Ja-Stimmen |

0 Nein-Stimmen |

0 Enthaltungen

Die vielfältigen Erfahrungen in der Testregion Westfalen-Lippe mit der Einführung der ePA

lassen nur einen Schluss zu: keine verpflichtende Einführung der ePA, bevor nicht die zentralen

Anforderungen – Sicherheit, Nutzbarkeit und Integration in die Praxisarbeit – vollumfänglich

erfüllt sind.

Die Umfragen in der Testregion ergeben ein immer noch desaströses Bild der Funktionalität der

ePA in den Praxen. Ein einfacher, sicherer und nutzungsfreundlicher Einsatz in der Praxis ist

zurzeit nicht darstellbar. Jede Testpraxis hat mit spezifischen Problemen zu kämpfen, eine allgemeingültige

Nutzbarkeit ist nicht gegeben.

Weder ist ein ausreichender Lasttest erfolgt, noch sind die Krankenhäuser aktuell überhaupt in

der Lage, die ePA zu nutzen und zu bedienen.

4/2025

Eine Einführung gegen die ausdrückliche Expertise und Empfehlung der Testregion Westfalen-

Lippe stellt nicht nur eine unzumutbare Belastung der Praxen der KVWL dar, es ist zusätzlich

eine Missachtung des Engagements der beteiligten Kolleginnen und Kollegen, die in ihrem täglichen

Einsatz „das Produkt zum Laufen bringen wollen“. Wir können uns keine zeitaufwendigen

und ergebnisoffenen Korrekturschleifen im laufenden Praxisbetrieb leisten.

Aus diesem Grund fordern wir eine Verschiebung der Einführung der ePA, so wie versprochen,

auf den Zeitpunkt, an dem ein reibungsloser Betrieb gewährleistet ist. Keine sanktionierte Einführung

gegen den erklärten Willen der Ärzte und Psychotherapeut*innen in der Testregion

und in der Vertreterversammlung der KVWL. Der Imageschaden einer nicht funktionierenden

ePA verzögert langfristig die Akzeptanz und die sinnvolle Nutzung der ePA in der Versorgung.

12


DAS SERVICE-

CENTER DER

Schnell.

Verlässlich.

Kompetent.

Wir sind für Sie da – bei allen

Fragen rund um Ihren Praxisalltag.

Sprechen Sie uns an!

0231 / 94 32 10 00

service-center@kvwl.de

4/2025

Unsere Telefonservice-Zeiten:

Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 17.30 Uhr

Freitag: 7.30 bis 15.00 Uhr

Sie wünschen eine

Honorarberatung?

Klicken Sie hier

für einen Termin!

13

www.kvwl.de


Neue Ärzte

braucht das Land!

1. Südwestfälischer Praxisbörsentag

am Samstag, 14. Juni,

in der Konzerthalle Olsberg

Jetzt anmelden und Inserate schalten

Die Angebotsfamilie der KVWL-Praxisbörsentage wächst weiter.

Neben der fest etablierten westfälisch-lippischen Hauptveranstaltung

im Dortmunder Ärztehaus ging im vergangenen Jahr

erstmals ein regionaler Ableger für Ostwestfalen in Bielefeld an

den Start – mit großem Erfolg.

4/2025

14

Grund genug für die KVWL, die KVbörse und

praxisstart als gemeinsame Ausrichter, die

bestehende regionale Nachfrage weiter zu

bedienen. Im Juni findet nun also der erste

südwestfälische Praxisbörsentag statt, und zwar

am Samstag, 14. Juni 2025, in der Zeit von 9 bis 16

Uhr in der Konzerthalle Olsberg.

Die Grundlagen eines Praxisbörsentages bleiben

unverändert. Praxisabgeber und mögliche Nachfolger,

Ärzte auf der Suche nach einer Anstellung und

natürlich auch Weiterbildungsassistenten haben

hier die Gelegenheit, zueinander zu finden, Kontakte

zu knüpfen und sich in lockerer Atmosphäre

über die Stärken und Qualitäten zu informieren, die

Südwestfalen zu bieten hat.

Um den Einstieg in die Kontaktaufnahme zu erleichtern,

haben auch hier alle Teilnehmer die Möglichkeit,

Inserate aufzugeben und sich möglichen

Interessenten vorzustellen. Die Inserate können

komfortabel und kostenfrei vorab über das Online-

Verfahren der KVbörse gestaltet werden.

Sie werden auf dem Markt der Möglichkeiten in

der Konzerthalle Olsberg ausgehängt, bleiben aber

auch online geschaltet – sodass Interessierte, die

am 14. Juni verhindert sind, ebenfalls die Chance

haben, auf ein für sie passendes Inserat zu reagieren.

Den Markt der Möglichkeiten gestalten zudem

südwestfälische Kommunen und Praxisnetze sowie

die Experten der KVWL-Beratungsteams auf ihrer

Beratungsinsel mit.

Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe von Vortrags-

und Informationsangeboten sowohl für Praxisinhaber,

Niederlassungsinteressierten als auch

für Praxisteams. Im Rahmen eines Speed-Datings

können sich Praxisinhaber und Niederlassungsinteressierte

in lockerem Rahmen kennenlernen.


Workshop- und Vortragsangebote der KVWL Consult

zum Thema „Deeskalation in der Arztpraxis“

stehen ebenfalls auf dem Programm des Praxisbörsentages.

Fehlen darf natürlich auch nicht das KVWL-Praxisstart-Team,

das das gerade angelaufene Förderprogramm

„Land in Sicht – Ärzte für morgen“

in Zusammenarbeit mit dem Hochsauerlandkreis

vorstellt.

Ebenfalls wieder mit dabei: Das Format „KVWL-

Versorgungstalk“. Sven Ludwig, Leiter des KVWL-

Stabsbereichs Kommunikation, sucht unter dem

Motto „Neue Ärzte braucht das Land“ den Austausch

mit den ersten Absolventen des Landarztquoten-Studiengangs.

Das gesamte Programm des 1. Südwestfälischen

Praxisbörsentages sowie die Möglichkeiten zur

Anmeldung und Inserateschaltung finden Sie im

Internet unter www.kvboerse.de. vity

1.

SÜDWESTFÄLISCHER

PRAXISBÖRSENTAG

14. Juni 2025, 9 – 16 Uhr

Konzerthalle, Olsberg

Der traditionelle KVWL-Praxisbörsentag bekommt

einen weiteren regionalen Ableger!

Am Samstag, 14. Juni 2025, findet der 1. Südwestfälische

Praxisbörsentag statt – und zwar in der

Zeit von 9 bis 16 Uhr in der Konzerthalle Olsberg,

Ruhrstraße 32, 59939 Olsberg. Notieren Sie sich

diesen Termin schon jetzt in Ihrem Kalender!

Hier haben an der Niederlassung interessierte Ärzte

ausreichend Gelegenheit, sich mit Praxisinhabern

auszutauschen, wertvolle Kontakte zu knüpfen

und sich rund um das Thema Niederlassung zu

informieren.

Praxiseinsteiger und -abgeber erwarten unter

anderem ein

► Speed-Dating zur schnellen Kontaktaufnahme,

► Markt der Möglichkeiten mit Beratungs- und

Informationsständen rund um Praxisübernahme

und -abgabe, Niederlassung und Praxisteams,

► abwechslungsreiches Rahmenprogramm.

/ SUCHEN

BIETEN

FINDEN/

i s b ö r s e n t a g

P r a x

Die Teilnahme am 1. Südwestfälischen Praxisbörsentag

ist kostenlos.

Registrieren Sie sich schon jetzt im Internet und

schalten eine oder mehrere kostenfreie Onlineanzeigen

für die Bereiche

► Praxissuche,

► Praxisabgabe,

► Facharzt-Anstellung,

► Praxisphase/Anstellung für einen Physician

Assistant,

► Weiterbildungsplatz zum Facharzt.

Alle Informationen rund um den regionalen Praxisbörsentag

sowie zu Anmeldung und Inserateschaltung

finden Sie auf den Internetseiten der KVBörse

und der KVWL.

4/2025

15


Die Zukunft der ambulanten

Versorgung ist Teamarbeit

65 Teilnehmerinnen beim 5. Westfälischen

EVA-Tag Ende März im Dortmunder Ärztehaus

4/2025

16

Die Zukunft der ambulanten Versorgung ist

Teamarbeit. Nur in enger Abstimmung mit

der eigenen Praxismannschaft, Fachkollegen

und Vertretern anderer Gesundheitsberufe

können die niedergelassenen Vertragsärzte

in Westfalen-Lippe die ambulante Versorgung von

heute stark machen für die kommenden Jahre.

Möglichkeiten der Kooperation und Zusatzqualifikation

gibt es viele – gerade für Medizinische

Fachangestellte – am bekanntesten und bereits seit

Jahren etabliert ist hier ohne Zweifel die Entlastende

Versorgungsassistentin (EVA). Übrigens auch

Namensgeberin für den 5. Westfälischen EVA-Tag

Ende März im Ärztehaus in Dortmund.

Gemeinsam mit Peter Schumpich, Beisitzer im Vorstand

der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL)

und Elisabeth Borg, Leiterin der Akademie für

medizinische Fortbildung von ÄKWL und KVWL,

begrüßte der ehemalige stellvertretende KVWL-

Vorstandsvorsitzende Dr. Volker Schrage rund 65

Teilnehmerinnen im Plenarsaal – allesamt bereits

ausgebildete EVAs oder solche, die es noch werden

möchten.

Schrage: „Die ärztliche Arbeitskraft ist zu einer

knappen Ressource geworden – insbesondere deswegen

brauchen wir engagierte, gut qualifizierte

MFA. Nicht ohne Grund setzt sich die KVWL schon

seit Jahren für Ihre Weiterqualifikation und eine

angemessene Honorierung ein.“ Und Akademie-

Leiterin Elisabeth Borg: „Mit Ihrer Entscheidung,

sich zur EVA weiter zu qualifizieren, haben Sie

einen zukunftsweisenden Weg eingeschlagen. Die

ambulante Versorgung braucht motivierte und

kompetente MFA, die Verantwortung im Praxisteam

übernehmen.“


Im Rahmen des 5. Westfälischen EVA-

Tages gab es Fachvorträge zu den Themen

„Versorgung chronischer Wunden“

mit Carsten Hampel-Kalthoff, Krankenpfleger,

Fachkrankenpfleger für Anästhesie-

u. Intensivpflege aus Dortmund

und „Jeder Patient ist anders - Wie

gehe ich mit unterschiedlichen Patiententypen

um?“ mit Univ.-Prof. Gereon

Heuft, ehem. Direktor der Klinik für

Psychosomatik und Psychotherapie am

Universitätsklinikum Münster.

Dr. Volker Schrage skizzierte in seinem

Vortrag „Karrierewege in der Arztpraxis

- Medizinische Fachangestellte, Entlastende

Versorgungsassistenz, Physician

Assistant, Primary Care Management“

die verschiedenen Qualifizierungsmöglichkeiten

für MFA in der Teampraxis

– über z.B. spezialisierte Tätigkeiten als

Praxismanagerin bis hin zu komplexen

Berufsbildern mit der Übernahme

von delegierten Aufgaben als EVA

oder Physician Assistant (PA).

Ein Interview mit zwei erfahrenen

EVAs sowie Seminarangebote

zu Themen wie „Umgang mit

Patientenverfügungen und Vollmachten“,

„Notfälle in der Praxis“

und „Die digitale Arztpraxis“ mit

begleitender Möglichkeit, die

Dauerausstellung „dipraxis“ zu

besuchen, rundeten das Veranstaltungsprogramm

ab.

Vertreter des Verbandes medizinische

Fachberufe und das Team

des KVWL-Service-Centers der

KVWL boten an ihren Ständen

darüber hinaus noch die Möglichkeit

für individuelle Beratungsgespräche.

vity

4/2025

17

Moderator Dr. Hans-Peter Peters, Mitglied des Lenkungsausschusses der Akademie für medizinische

Fortbildung der ÄKWL und der KVWL und Vorsitzender des Berufsbildungsausschusses der ÄKWL,

unterhielt sich mit den beiden langjährigen EVAs Diana Buthmann (r.) und Svenja Seim aus der

Praxis von Dr. med. Isabel Gewaltig aus Gelsenkirchen über ihren Arbeitsalltag und die Chancen, die

qualifizierte Weiterbildungen bieten.


Beschluss

zur 12. ordentlichen Sitzung der XVI. Vertreterversammlung der KVWL

am 04.04.2025

Antragsteller: Dr. med. Jens Grothues, Dr. med. Ulrich Tappe, Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel

Thema:

Ausschussbesetzung

Nachwahl eines Mitglieds im Finanzausschuss

– Dr. med. Heinrich Ebbinghaus scheidet aus –

► Gewählt:

Mitglieder

Stellvertreter

Beschlussergebnis:

angenommen

38 Ja-Stimmen |

0 Nein-Stimmen |

0 Enthaltungen

Dr. med. Tobias Samusch

Dr. med. Katja Sielhorst

Dr. med. Holger Brinkmann

Dr. med. Ulrich Tappe

Dipl.-Heilpäd. Boris Fahrion

N.N.

Lars Rettstadt

Dr. med. Martin Bauersachs

Dr. med. Ludger Obergassel

Dr. rer. medic. Ulrike Wilhelm

Antragsteller: Dr. med. Jens Grothues, Dr. med. Ulrich Tappe, Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel

4/2025

Thema:

Ausschussbesetzung

Nachwahl eines Mitglieds im Finanzausschuss

– Dr. med. Heinrich Ebbinghaus scheidet aus –

► Gewählt:

Mitglieder

Stellvertreter

Beschlussergebnis:

angenommen

38 Ja-Stimmen |

0 Nein-Stimmen |

0 Enthaltungen

18

Dr. med. Tobias Samusch

Dr. med. Katja Sielhorst

Dr. med. Rami Watfeh

Lars Rettstadt

Dr. med. Holger Brinkmann

Dr. med. Martin Bauersachs

Dr. med. Ulrich Tappe

Dr. med. Ludger Obergassel

Dipl.-Heilpäd. Boris Fahrion

Dr. rer. medic. Ulrike Wilhelm


Beschluss

zur 12. ordentlichen Sitzung der XVI. Vertreterversammlung der KVWL

am 04.04.2025

Antragsteller: Dr. med. Jens Grothues, Dr. med. Ulrich Tappe, Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel

Thema:

Ausschussbesetzung

Nachwahl eines Stellvertreters im Ausschuss für

Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement

– Dr. med. Heinrich Ebbinghaus scheidet aus –

► Gewählt:

Beschlussergebnis:

angenommen

38 Ja-Stimmen |

0 Nein-Stimmen |

0 Enthaltungen

Mitglieder

Dr. med. Laura Dalhaus (HA)

Dr. med. Christoph Giepen (HA)

Silke Fröhlich (HA)

Dr. med. Ludger Obergassel (FA)

Dr. med. Gerhild Rausch-Riedel (FA)

Dr. med. Michael Bömmer (FA)

Dr. rer. nat. Dipl.-Psych. Johanna Thünker (PP)

Stellvertreter

Hermann Brünjes (HA)

Dr. med. Matthias Rose (HA)

Sigrid Richter (HA)

Dr. med. Michael Mannl (FA)

Dr. med. Christoph Tacke (FA)

Dr. med. Henrik Mohme (FA)

Dipl.-Psych. Hans-Joachim Eberhard (PP)

4/2025

19


Beschluss

zur 12. ordentlichen Sitzung der XVI. Vertreterversammlung der KVWL

am 04.04.2025

Antragsteller: Dr. med. Jens Grothues, Dr. med. Ulrich Tappe, Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel

Thema:

Ausschussbesetzung

Nachwahl eines Stellvertreters für den erweiterten

Satzungsausschuss „Zukunft der KVWL“

– Dr. med. Heinrich Ebbinghaus scheidet aus –

► Gewählt:

Beschlussergebnis:

angenommen

38 Ja-Stimmen |

0 Nein-Stimmen |

0 Enthaltungen

Mitglieder

Stellvertreter

Dr. med. Frank Kaiser

Dr. med. Sascha Schönhauser

Dr. med. Petra Kob

Dr. med. Christoph Vollenberg

Dipl.-Soz.Arb. Juliana Schäfers

Dipl.-Päd. Sibylle Bremicker

Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel

Dipl.-Psych. Judith Schild

Kerstin Fritz

Dr. med. Rolf Englisch

Dr. med. Ulrich Tappe

Lars Rengel

Michael Niesen

Dr. med. Peter Münster

4/2025

Karl Arne Faust

Dr. med. Martin Mansfeld

Lars Rettstadt

Michael Achenbach

Dipl.-Heilpäd. Boris Fahrion

Dr. rer. medic. Ulrike Wilhelm

20


Beschluss

zur 12. ordentlichen Sitzung der XVI. Vertreterversammlung der KVWL

am 04.04.2025

Antragsteller: Dr. med. Jens Grothues, Dr. med. Ulrich Tappe, Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel

Thema:

Ausschussbesetzung

Nachwahl eines Mitglieds für den Zulassungsausschuss

Arnsberg II

– Dr. med. Klaus-Peter Tillmann scheidet (Ernennung BZST-Leiter)

aus –

► Gewählt:

Beschlussergebnis:

angenommen

38 Ja-Stimmen |

0 Nein-Stimmen |

0 Enthaltungen

Dr. med. Angela Moewes, Gudrunstraße 56, 44791 Bochum, Orthopädie (FA)

Gerhard Seeliger, Brundelstr. 12, 44892 Bochum, Innere Medizin (HA)

Dr. med. Götz Senska, Hattinger Straße 863, 44879 Bochum, Hals-, Nasen-,

Ohrenheilkunde (FA)

4/2025

21


Beschluss

zur 12. ordentlichen Sitzung der XVI. Vertreterversammlung der KVWL

am 04.04.2025

Antragsteller: Dr. med. Jens Grothues, Dr. med. Ulrich Tappe, Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel

Thema:

Ausschussbesetzung

Nachwahl eines Stellvertreters im Ausschuss für

Sicherstellung und Notfalldienst

– Dr. med. Katja Köhler scheidet aus –

► Gewählt:

Beschlussergebnis:

angenommen

34 Ja-Stimmen |

0 Nein-Stimmen |

1 Enthaltungen

Mitglieder

Michael Achenbach (HA)

Karl Arne Faust (HA)

Dr. med. Sebastian Gesenhues (HA)

Lars Rengel (FA)

Dr. med. Angela Moewes (FA)

Dr. med. Christof Mittmann (FA)

Dipl.-Psych. Elisabeth Graute (PP)

Stellvertreter

Dr. med. Sema Finke (HA)

Dr. med. Stephan Happe (HA)

Burkhard Frase (HA)

Dr. med. Volkhard Schindler (FA)

Ben Gilberger (FA)

Dr. med. Esther Schimanski (FA)

Dr. phil. Dipl.-Psych. Eva-Maria Kraft (PP)

4/2025

22


Beschluss

zur 12. ordentlichen Sitzung der XVI. Vertreterversammlung der KVWL

am 04.04.2025

Antragsteller: Dr. med. Jens Grothues, Dr. med. Ulrich Tappe, Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel

Thema:

Ausschussbesetzung

Nachwahl eines Stellvertreters im Bauausschuss

– Frau Dr. med. Katja Köhler scheidet aus –

► Gewählt:

Mitglieder

Stellvertreter

Beschlussergebnis:

angenommen

35 Ja-Stimmen |

0 Nein-Stimmen |

0 Enthaltungen

Burkhard Frase (HA)

Dr. med. Karl-Josef Scholl (HA)

Dr. med. Christoph Vollenberg (FA)

Kerstin Fritz (FA)

Dr. med. Melanie Rose (HA)

Dr. med. Laura Dalhaus (HA)

Dr. med. Elisabeth Störmann-Gaede (FA)

Dr. med. Karl Christiansen (FA)

Antragsteller: Bauausschuss

Thema:

Projektabschluss Parkhaus

Genehmigung des Projektabschlusses zum Parkhaus

der KVWL

► Die Vertreterversammlung beschließt:

Die Vertreterversammlung nimmt den Abschlussbericht zur

Kenntnis und genehmigt die Baukostenabrechnung.

Beschlussergebnis:

angenommen

35 Ja-Stimmen |

0 Nein-Stimmen |

0 Enthaltungen

4/2025

23


Beschluss

zur 12. ordentlichen Sitzung der XVI. Vertreterversammlung der KVWL

am 04.04.2025

Antragsteller: Vertreterversammlung

Thema:

Wahl des Schriftführers der Vertreterversammlung der KVWL und seines

Stellvertreters (nach § 7 Abs. 4 a der Satzung)

Wahl des stellvertretenden Schriftführers

der Vertreterversammlung

– Dr. med. Heinrich Ebbinghaus scheidet aus –

► Gewählt: Frau Dr. med. Katja Sielhorst

Beschlussergebnis:

angenommen

35 Ja-Stimmen |

0 Nein-Stimmen |

3 Enthaltungen

Antragsteller: Dr. med. Jens Grothues, Dr. med. Ulrich Tappe, Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel

Thema:

Ausschussbesetzung

Nachwahl eines Stellvertreters für den Beratenden

Fachausschuss für die hausärztliche Versorgung

– Dr. med. Heinrich Ebbinghaus scheidet aus –

► Gewählt:

Beschlussergebnis:

angenommen

38 Ja-Stimmen |

0 Nein-Stimmen |

0 Enthaltungen

Mitglieder

Stellvertreter

4/2025

Michael Niesen

Allgemeinmedizin (HÄ)

Dr. med. Gisbert Breuckmann

Allgemeinmedizin (HÄ)

24

Lars Rettstadt

Allgemeinmedizin (HÄ)

Hermann Brünjes

Allgemeinmedizin (HÄ)

Dr. med. Hendrik Oen

Innere Medizin (HÄ)

Dr. med. Moudjahid Abu Tair

Kinder- und Jugendmedizin (HA)

Dr. med. Laura Dalhaus

Allgemeinmedizin (HÄ)

Birgit Janßen

Allgemeinmedizin (HÄ)

Bernd Balloff

Innere Medizin (HÄ)

Burkhard Frase

Kinder- und Jugendmedizin (HA)


Machen Sie mit, helfen Sie mit, lernen Sie mit!

CIRS-NRW ist ein Lern- und Berichtssystem für kritische Ereignisse in der

medizinischen Versorgung. Mit Ihrer Teilnahme an CIRS-NRW engagieren

auch Sie sich für Sicherheitskultur und Patientensicherheit.

4/2025

CIRS-NRW ist: • freiwillig • einfach

• anonym • übersichtlich

• interaktiv • effektiv

25

www.cirs-nrw.de


Sicherung der ambulanten Versorgung:

Förderverzeichnis der KVWL

Die KVWL hat nach § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB V „alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen

zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern

und zu fördern“. Besteht dringender Versorgungsbedarf für einen Standort, einen Planungsbereich

oder einen Teil eines Planungsbereichs, so ist dieser in einem Förderverzeichnis auszuweisen.

Anträge auf Fördermaßnahmen der KVWL können für die Übernahme eines Versorgungsauftrages in folgenden

Gebieten gestellt werden:

4/2025

26

Fachgruppe

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Stadt / Gemeinde / Stadtbezirk / Stadtteil / Ortsteil

Ahlen

Augustdorf

Bad Berleburg

Bad Salzuflen

Blomberg

Bocholt

Bönen

Brilon

Burbach

Enger

Ennepetal

Ennigerloh

Erndtebrück

Eslohe

Gescher

Gevelsberg

Gütersloh

Hemer

Herscheid

Herzebrock-Clarholz

Horn-Bad Meinberg

Hüllhorst

Kalletal

Kierspe

Lage

Lemgo

Marienmünster

Menden

Möhnesee

Nachrodt-Wiblingwerde

Neuenrade


Fachgruppe

Stadt / Gemeinde / Stadtbezirk / Stadtteil / Ortsteil

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Hausärzte

Augenärzte

Augenärzte

Kinderärzte

Kinderärzte

Kinderärzte

Kinderärzte

Kinderärzte

Kinderärzte

Kinderärzte

Kinderärzte

Kinderärzte

Kinderärzte

Kinderärzte

Kinderärzte

Kinderärzte

Kinderärzte

Psychiater

Methadonsubstitution

(Versorgung von 120 Patienten

in der Methadonsubstitution)

Oelde

Petershagen

Plettenberg

Porta Westfalica

Rheda-Wiedenbrück

Rödinghausen

Schieder-Schwalenberg

Selm

Spenge

Steinheim

Verl

Versmold

Wadersloh

Waltrop

Werdohl

Willebadessen

Bad Berleburg

Marsberg

Barntrup

Blomberg

Dörentrup

Extertal

Hamm-Mitte

Kalletal

Lemgo

Lügde

Rhede

Schieder-Schwalenberg

Schmallenberg

Sundern

Werl oder Wickede/Ruhr

Kreis Höxter

Bestwig, Brilon, Eslohe, Hallenberg, Medebach,

Meschede, Olsberg, Schmallenberg, Winterberg

Paderborn

4/2025

(Stand: 25. Februar 2025)

Gefördert wird die Übernahme eines vollen oder teilzeitigen Versorgungsauftrages in Form einer Zulassung

oder Anstellung oder auch die Einrichtung einer Zweigpraxis. Gefördert werden kann zum Beispiel durch ein

Praxisdarlehen, durch eine Umsatzgarantie oder durch Kostenzuschüsse. Die möglichen Fördermaßnahmen

sind in der Sicherstellungsrichtlinie der KVWL vom 01.01.2021 aufgeführt.

Der Vorstand gewährt die Förderung auf Antrag als Einzelfallentscheidung.

27

Den aktuellsten Stand des KVWL-Förderverzeichnisses sowie eine Übersichtskarte der förderfähigen Städte

und Gemeinden finden Sie unter www.kvwl.de.

Interessierte Ärztinnen und Ärzte wenden sich bitte an:

KVWL-Team Praxisstart – Babette Andresen – Tel.: 0231 / 94 32 13 93;

Niklas Gericke – Tel.: 0231 / 94 32 13 06; Kristina Siebald – Tel.: 0231 / 94 32 38 12

E-Mail: praxisstart@kvwl.de


Praxisinformationen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Ausgabe 4 | 2025

ABRECHNUNG

3 Zahlungs- und Abgabetermine der

Quartalsabrechnung 2/2025

3 Koloskopie ab dem 1. April 2025 auch für Frauen

schon ab 50

4 Ambulante Komplexversorgung schwer psychisch

kranker Kinder und Jugendlicher: Neuer

EBM-Abschnitt 37.6 ab 1. April 2025

6 DiGA „elona therapy Depression“

ab April 2025 neu im EBM

6 Physikalische Therapie als ärztliche Leistung:

Änderungen bei Zuzahlungsbeträgen ab Juli 2025

7 Videosprechstunde: Weitere Flexibilisierung und

neuer Zuschlag

VERTRÄGE

8 Versorgung des Diabetischen Fußsyndroms: Beitritt

der IKK classic zum 1. April 2025

8 IVOM-Vertrag der KVWL: Beitritt der AOK

Rheinland/Hamburg zum 1. April 2025

9 Vertrag VorsorgePlus: Beitritt der hkk

zum 1. April 2025

VERORDNUNG

9 Dokumentationsbögen zur Jugendarbeitsschutzuntersuchung:

Schlanker und digital abrufbar

9 Verordnung von Stimmersatzhilfen /

Shunt-Ventilen ab dem 1. April 2025

10 Informationen zu Änderungen der Richtlinien des

Gemeinsamen Bundesausschusses

FORUM

14 Neue Ausbildungstermine 2025: Moderationsausbildung

für Interprofessionelle Qualitätszirkel Frühe

Hilfen

14 Ultraschalldiagnostik - Anpassung der Kriterien für

die Ultraschall-Bilddokumentation

16 Neues aus dem Infektionsschutz - RKI schaltet

DEMIS-Portal für Praxen frei

SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

18 Workshop- und Seminarangebote

der KVWL Consult GmbH

20 Fortbildungsangebote der Akademie für

medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL


BORKUM 2025

79. Fort- und Weiterbildungswoche

der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL

10. - 18. Mai 2025

Eine Einladung auf die Insel

FORT- UND WEITERBILDUNGSKURSE

Allgemeinmedizin | Palliativmedizin | Psychosomatische Grundversorgung | Psychotherapie |

Sportmedizin

CURRICULARE FORTBILDUNGEN

Entwicklungs- und Sozialpädiatrie | Geriatrische Grundversorgung | Hautkrebsscreening |

Klimawandel und Gesundheit | Maritime Medizin | Psychotraumatologie | Psychotraumatherapie

ULTRASCHALLKURSE FÜR DIE ANWENDUNGSBEREICHE

Abdomen/Retroperitoneum Erwachsene/Kinder | Bewegungsorgane | Gefäße | Herz |

Schilddrüse | Thorax

HANDS-ON-TRAININGS

Gastroskopie | Koloskopie | Laparoskopie | Klinische Tests | Chirurgische Nahttechniken |

Myofasziale Triggerpunkt-Therapie

NOTFALLMEDIZIN UND NOTFALLTRAININGS

BLS | ALS | Notfallsonographie | Thoraxdrainagen | Koniotomie | Intraossäre Zugänge |

Geburtssimulation | Neugeborenen-Versorgung | Ärztlicher Bereitschaftsdienst

HAUPTPROGRAMM (MIT LIVESTREAM)

Was gibt es Neues in der Medizin? Updates

FÜHRUNGSKRÄFTETRAININGS

Gemeinsam Führen | Ärztinnen und Ärzte unter Veränderungsdruck

KURSE UND SEMINARE

Ärztliche Leichenschau | Digitalstrategien ambulanter Versorgungseinrichtungen | EKG |

Kasuistiken aus der Gastroenterologie | Lungenfunktion | Sozialmedizin und weitere Veranstaltungen

FORDERN SIE AUSFÜHRLICHE INFORMATIONEN (U. A. BORKUMBROSCHÜRE) AN:

über www.akademie-wl.de/borkum oder über die Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL,

Postfach 40 67, 48022 Münster | Tel. 0251 929-2204, -2206 | Fax: 0251 929-2249 | E-Mail: akademie@aekwl.de


ABRECHNUNG

Glossar

Kürzel

BA

EBM

G-BA

GOP

KBV

MGV

OPS

SNR

Begriff

Bewertungsausschuss

Einheitlicher

Bewertungsmaßstab

Gemeinsamer

Bundesausschuss

Gebührenordnungsposition(en)

Kassenärztliche

Bundesvereinigung

morbiditätsbedingte

Gesamtvergütung

Operationen- und

Prozedurenschlüssel

Symbolnummer

Zahlungstermine

Zahlung Quartal Ausführungstag

Restzahlung 4/2024 25. April 2025

1. Abschlagszahlung 2/2025 15. Mai 2025

2. Abschlagszahlung 2/2025 10. Juni 2025

3. Abschlagszahlung 2/2025 15. Juli 2025

Restzahlung 1/2025 25. Juli 2025

Bei Fragen zu Ihren Zahlungen oder den Terminen wenden Sie sich bitte

an das Team Arzt- und Kassenfinanzservices: Tel. 0231/94 32 30 30.

Abgabetermin der Quartalsabrechnung 2/2025

Der späteste Termin für die Abgabe Ihrer Quartalsabrechnung 2/2025 ist

Donnerstag, 10. Juli 2025

Bitte beachten Sie, dass eine verspätete Abgabe der Quartalsabrechnung

zu Honorarabzügen führen kann (vgl. Abrechnungsrichtlinien).

Sie können uns Ihre begleitenden Unterlagen zur Quartalsabrechnung

mit der Post oder einem anderen Dienstleistungsunternehmen zusenden.

Alternativ stehen Ihnen diese Informationen immer aktuell auf unserer

Webseite zur Verfügung.

Koloskopie ab dem 1. April 2025 auch für Frauen schon ab 50

Der G-BA hat in seiner Sitzung am 16. Januar 2025 beschlossen,

die Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme

(oKFE-RL) anzupassen. Beim Darmkrebs-Screening-Programm

können zukünftig auch Frauen

bereits ab dem Alter von 50 Jahren eine Koloskopie in Anspruch

nehmen. Zudem wurden die Intervalle bei den Stuhltests

vereinheitlicht.

Bisher hatten Frauen erst ab 55 Jahren Anspruch auf zwei

Früherkennungskoloskopien im Mindestabstand von zehn

Jahren. Mit der Absenkung der Altersgrenze gleicht der G-BA

die Anspruchsberechtigung von Männern und Frauen an.

Überdies hat der G-BA die Intervallvorgaben für die immunologischen

Tests (iFOBT) auf nicht sichtbares Blut im

Stuhl vereinheitlicht. Frauen und Männer, die im Früherkennungsprogramm

keine Darmspiegelung wahrnehmen

möchten, können ab 50 Jahren zukünftig alternativ alle

zwei Jahre einen iFOB-Test machen. Bislang konnte dieser

Test im Alter von 50 bis 54 Jahren jährlich erfolgen, ab dem

Alter von 55 Jahren im Zwei-Jahres-Abstand.

Gründe für die Angleichung sind laut G-BA die Praktikabilität,

die Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie

die Schaffung einer einheitlichen Früherkennungsstrategie.

So sollen die Anpassungen unter anderem einen niederschwelligeren

Einstieg für Versicherte ermöglichen und

damit die Akzeptanz der Früherkennung bei Männern und

Frauen gleichermaßen erhöhen.

Auf folgende Leistungen haben Versicherte ab dem

50. Lebensjahr ab dem 1. April 2025 Anspruch:

► einmalige Beratung durch einen Vertragsarzt über Ziel

und Zweck des Programms zur Darmkrebsfrüherkennung

nach GOP 01740 EBM

► Wahl zwischen einem iFOBT nach GOP 01737 EBM, der

alle zwei Jahre durchgeführt wird oder einer Koloskopie

nach GOP 01741 EBM.*

*Wird eine Koloskopie durchgeführt, ist in den auf das Untersuchungsjahr

folgenden neun Kalenderjahren keine Früherkennungsmethode

anzuwenden. Danach besteht erneut die

Wahl zwischen iFOBT nach GOP 01737 EBM (alle zwei Jahre)

oder einer erneuten Koloskopie. Es sind höchstens zwei Koloskopien

als Früherkennungsmethode durchzuführen. Eine

Koloskopie ab dem Alter von 65 Jahren gilt als zweite Früherkennungskoloskopie.

04.2025 | 3


ABRECHNUNG

Ambulante Komplexversorgung schwer psychisch

kranker Kinder und Jugendlicher: Neuer EBM-Abschnitt

37.6 ab 1. April 2025

Die Vergütung von Leistungen für die ambulante Komplexversorgung

schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher

ab dem 1. April steht fest. Hierzu haben KBV, Deutsche

Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband

im ergänzten Bewertungsausschuss (ergBA) in der

111. Sitzung einen Beschluss zur Aufnahme mehrerer neuer

Leistungen in den EBM gefasst. Der G-BA hatte das Versorgungsprogramm

für Kinder und Jugendliche im vorigen

Jahr beschlossen und Näheres in einer Richtlinie geregelt.

Das Programm soll Betroffenen mit schweren psychischen

Erkrankungen helfen, selbstständig und stabil zu leben.

Dazu werden sie von einem multiprofessionellen Team engmaschig

betreut.

Zum 1. April wird ein neuer Abschnitt 37.6 in das

EBM-Kapitel 37 aufgenommen. Er enthält elf GOP für

die ambulante Komplexversorgung von Kindern und

Jugendlichen.

GOP Leistungsbeschreibung Bewertung

in Punkten

37600 Eingangssprechstunde gemäß §7 Abs. 2 und §9 Abs. 1 der KJ-KSVPsych-RL

Obligater Leistungsinhalt:

- Prüfung der Voraussetzungen nach §2 der KJ-KSVPsych-RL zur Teilnahme an der

Versorgung nach dieser Richtlinie,

- Abstimmung der vorgesehenen Leistungen mit den bereits erfolgenden Behandlungsmaßnahmen,

- Beratung und/oder Erörterung,

- Einzelbehandlung

- Dauer mindestens 15 Minuten

236

je vollendete 15 Minuten

37610 Differentialdiagnostische Abklärung gemäß §9 Abs. 1 der KJ-KSVPsych-RL

231

Obligater Leistungsinhalt:

- Differentialdiagnostische Abklärung des Krankheitsbildes als Einzelbehandlung,

- Abklärung des individuellen Behandlungsbedarfes und Empfehlungen über die weitere

Behandlung,

- Dauer mindestens 15 Minuten

je vollendete 15 Minuten

37620 Erstellen eines Gesamtbehandlungsplans gemäß §10 der KJ-KSVPsych-RL

einmal im Krankheitsfall

37625 Zusatzpauschale für Leistungen des Bezugsarztes oder des Bezugspsychotherapeuten

448

450

Obligater Leistungsinhalt:

- Dokumentierte Überprüfung und Fortschreibung des Gesamtbehandlungsplanes unter

alters- und entwicklungsentsprechender Beteiligung des Patienten sowie Einbeziehung

der Sorgeberechtigten,

- Kooperation und Abstimmung mit den an der Behandlung Beteiligten als zentraler

Ansprechpartner für die Versorgung,

- Initiierung von Fallbesprechungen nach §7 Abs. 2 Nr. 5 der KJ-KSVPsych-RL

einmal im Behandlungsfall

Hinweis zur Abrechnung

Die neuen GOP, ausgenommen die GOP 37650 EBM, können

ausschließlich Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten

berechnen, die nach der KJ-KSVPsych-RL (§4 Abs. 1) zur

Teilnahme an der Komplexversorgung berechtigt sind. Sie

müssen ihre Teilnahme gegenüber der KVWL erklärt haben

(§4 Abs. 2). Die GOP 37620, 37625, 37630, 37635, 37651 und

37656 EBM können nur von Bezugsärzten und Bezugspsychotherapeuten

abgerechnet werden. Mit der ergänzenden

Regelung wurde zudem festgelegt, dass die GOP 37610

und 37620 nur abgerechnet werden dürfen, wenn im selben

Quartal oder dem Quartal davor die GOP 37600 EBM berechnet

wurde.

4 | 04.2025


ABRECHNUNG

GOP Leistungsbeschreibung Bewertung

in Punkten

37626 Zuschlag im Zusammenhang mit der GOP 37625 für Leistungen im Rahmen der Transition

gemäß §3 der KJ-KSVPsych-RL

Obligater Leistungsinhalt:

- Feststellung des Transitionsbedarfs,

- Abstimmung und Festlegung von Maßnahmen für die Überleitung in den Erwachsenenbereich,

- gemeinsame Behandlungsplanung mit dem für den Erwachsenenbereich zuständigen

Arzt oder Psychotherapeuten,

- Dokumentierte Überprüfung der Transitionsmaßnahmen

232

einmal, mit medizinischer Begründung zweimal im Krankheitsfall abrechenbar

37630 Koordination der Versorgung nach §7 Abs. 2 Nr. 3 der KJ-KSVPsych-RL durch eine

nichtärztliche Person gemäß §6 Abs. 2 der KJ-KSVPsych-RL

577

Obligater Leistungsinhalt:

- Nachhalten der Umsetzung des Gesamtbehandlungsplans,

- Vereinbarung von Terminen bei Leistungserbringern für den Patienten auf Basis des

Gesamtbehandlungsplans,

- Erarbeitung eines individuellen Rückmeldesystems mit dem Patienten,

- Organisation und Durchführung von Netzwerkarbeit mit den relevanten Bezugspersonen

sowie Einbindung von für die Behandlung relevanten Einrichtungen der Sozialgesetzbücher,

- Organisation von interdisziplinären Fallbesprechungen

einmal im Behandlungsfall

37635 Aufsuchen eines Patienten im häuslichen Umfeld durch eine nichtärztliche Person gemäß

§6 Abs. 2 der KJ-KSVPsych-RL im Rahmen der Koordination der Versorgung gemäß

§7 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe e der KJ-KSVPsych-RL

166

Obligater Leistungsinhalt:

- Persönlicher Patienten-Kontakt durch die nichtärztliche koordinierende Person gemäß

§6 Abs. 2 der KJ-KSVPsych-RL

je Sitzung

37650 Patientenorientierte Fallbesprechung gemäß §7 Abs. 2 Nr. 5 a und b und/oder §3 Abs.

2 Nr. 3 und 4 der KJ-KSVPsych-RL

je vollendete 10 Minuten, höchstens achtmal im Behandlungsfall

37651 Zuschlag zu der GOP 37650 bei Teilnahme eines oder mehrerer nichtärztlicher bzw.

nichtpsychotherapeutischer Teilnehmer, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung

teilnehmen und nach §4 Abs. 5 der KJ-KSVPsych-RL einbezogen werden

je vollendete 10 Minuten, höchstens achtmal im Behandlungsfall

37655 Teilnahme an einer SGB-übergreifenden Hilfekonferenz gemäß §7 Abs. 2 Nr. 5c der

KJ-KSVPsych-RL

je vollendete 10 Minuten, höchstens achtmal im Krankheitsfall

37656 Zuschlag zu der GOP 37655 bei Teilnahme eines oder mehrerer nichtärztlicher bzw.

nichtpsychotherapeutischer Teilnehmer, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung

teilnehmen und nach §4 Abs. 5 der KJ-KSVPsych-RL an der Behandlung beteiligt

sind

128

128

128

128

je vollendete 10 Minuten, höchstens achtmal im Krankheitsfall

Durch die Aufnahme der aufgeführten GOP in den EBM ergeben sich Folgeänderungen in der Präambel der betroffenen

Fachkapitel und weiteren Bestimmungen des EBM.

Die weiteren Details des Beschlusses finden Sie auf der Internetseite des BA.

04.2025 | 5


ABRECHNUNG

DiGA „elona therapy Depression“ ab April 2025 neu im EBM

Die digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) „elona therapy

Depression“ für Patienten in ambulanter Psychotherapie mit

Depressionen, Angst-/Panikstörungen und Hypochondrischen

Störungen wurde dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis

des BfArM aufgenommen. Der BA hat aufgrund dieser Änderung

zum 1. April 2025 eine neue Leistung in den EBM

aufgenommen:

GOP Leistungsbeschreibung Bewertung

in Punkten

01479 Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung

(DiGA) elona therapy Depression gemäß dem Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen

gemäß § 139e SGB V

einmal im Behandlungsfall

64

Ausschließlich Vertragsärzte bzw. -psychotherapeuten, die

über eine Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung

von Verhaltenstherapie gemäß der Psychotherapie-Vereinbarung

verfügen, können die Verlaufskontrolle bei der App

„elona therapie Depression“ berechnen. Die GOP 01479 EBM

ist gemäß Beschluss höchstens zweimal im Krankheitsfall

berechnungsfähig.

Die weiteren Details des Beschlusses finden Sie auf der Internetseite

des BA.

Physikalische Therapie als ärztliche Leistung:

Änderungen bei Zuzahlungsbeträgen ab Juli 2025

Auf der Grundlage der Vereinbarung

des GKV-Spitzenverbandes und der

Heilmittelverbände gemäß § 125 SGB V

über die Kosten von Heilmitteln werden

die Zuzahlungsbeträge berechnet,

die gesetzlich Versicherte leisten müssen.

Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der

Kosten, die dort vereinbart sind.

Die neuen Preise gelten zum 1. Juli

2025.

In der folgenden Übersicht finden Sie

die Heilmittel, die als ärztliche Leistungen

aus dem EBM-Kapitel 30.4,

Physikalische Therapie, mit den entsprechenden

Zuzahlungsbeträgen

durchgeführt und abgerechnet werden

können:

GOP Beschreibung Gesetzlicher Zuzahlungsbetrag pro

ärztlicher Behandlung

ab 1. Juli 2025

30400 Massagetherapie 2,11 Euro

30402 Unterwasserdruckstrahlmassage 3,29 Euro

30410 Atemgymnastik (Einzelbehandlung) 2,89 Euro

30411 Atemgymnastik (Gruppenbehandlung) 1,29 Euro

30420 Krankengymnastik (Einzelbehandlung) 2,89 Euro

30421 Krankengymnastik (Gruppenbehandlung) 1,29 Euro

Der Zuzahlungsbetrag wird in der Vergütungsvereinbarung als Anlage 2 zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V

für Physiotherapie ausgewiesen und vom GKV-Spitzenverband veröffentlicht.

6 | 04.2025


ABRECHNUNG

Videosprechstunde: Weitere Flexibilisierung und neuer Zuschlag

Um die Möglichkeiten der Videosprechstunde

noch flexibler nutzen zu können,

hat der BA mehrere Anpassungen

des EBM beschlossen, die wir Ihnen im

Folgenden kurz darstellen. Ausführlichere

Informationen rund um die Videosprechstunde

finden Sie auf unserer

Internet- Themenseite.

Streichung der Begrenzung auf

Leistungsebene

Rückwirkend zum 1. Januar 2025

entfällt die Begrenzungsregelung

für einzelne Leistungen in der Videosprechstunde

komplett. Bislang

lag diese Obergrenze bei 30 Prozent.

Damit können Ärzte und Psychotherapeuten

jetzt einzelne Leistungen öfter

in der Videosprechstunde anbieten als

bisher.

Differenzierung der Obergrenzen

für Behandlungsfälle pro Praxis

Eine zweite Obergrenze besteht für Behandlungsfälle,

bei denen im gesamten

Quartal ausschließlich Videokontakte

stattfinden. Hier galt bislang ebenfalls

eine Obergrenze von 30 Prozent. Zum

1. April 2025 wird diese Obergrenze

für bekannte Patienten auf 50 Prozent

der Behandlungsfälle angehoben. Als

„bekannt“ gelten die Patienten, die in

mindestens einem der drei Vorquartale

einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt

hatten. Für unbekannte

Patienten bleibt die Obergrenze wei¬terhin

bei 30 Prozent, wobei sich diese

Obergrenze jetzt nur auf die Behandlungsfälle

mit unbekannten Patienten

bezieht.

Neu für beide Patientengruppen ist,

dass die Obergrenze für die Behandlungsfälle

nicht mehr personenbezogen

je Arzt/Psychotherapeut angewendet

wird, sondern je Praxis (BSNR).

Somit können einzelne Ärzte oder Psychotherapeuten

einer Praxis die Obergrenzen

überschreiten, solange die gesamte

Praxis nicht mehr Videokontakte

abrechnet als vorgegeben ist.

Zuschlag für bekannte Patienten

Die strukturierte Behandlung von bekannten

Patienten im Rahmen der Videosprechstunde

wird ab dem 1. April

2025 gefördert. Ärzte und Psychotherapeuten

erhalten nun einen Zuschlag

auf die Grund-, Versicherten- oder

Konsiliarpauschale, wenn sie einen

bekannten Patienten in einem Quartal

ausschließlich per Videosprechstunde

versorgen.

Der neue Zuschlag wird automatisch

von der KVWL gesetzt und

dient dem Vorhalten einer strukturierten

Anschlussversorgung:

GOP Leistungsbeschreibung Bewertung

01452 Zuschlag zu den Versichertenpauschalen nach den GOP 03000 oder 04000, den Grundpauschalen

der Kapitel 5 bis 11, 13 bis 16, 18, 20 bis 23, 26 und 27 oder den GOP 01210, 01212,

01320, 01321, 17210, 25214 und 30700 für die Gewährleistung einer strukturierten Versorgung

gemäß § 10 der Anlage 31c zum BMV-Ä

einmal im Behandlungsfall

3,72 Euro /

30 Punkte

Weitere Änderungen:

► Auch Nuklearmediziner dürfen

seit dem 1. April 2025 Videosprechstunden

durchführen

► Haus- und Kinderärzte, die ihren

Patienten im Rahmen eines Videokontaktes

einen Termin beim Facharzt

vermitteln, können hierfür den Zuschlag

für den Hausarzt-Vermittlungsfall

(GOP 03008 bzw. 04008 EBM) abrechnen.

► Zum 1. Juli 2025 wird der Höchstwert,

bis zu dem der Technikzuschlag

(GOP 01450 EBM) abgerechnet werden

kann, gesenkt.

Die weiteren Details des Beschlusses

finden Sie auf der Internetseite des

BA.

04.2025 | 7


VERTRÄGE

Versorgung des Diabetischen Fußsyndroms:

Beitritt der IKK classic zum 1. April 2025

Im Januar haben wir Sie über den Abschluss des „Vertrages

über die besondere Versorgung des Diabetischen Fußsyndroms“

zwischen der KVWL und der AOK NordWest, dem

BKK-Landesverband NORDWEST (handelnd für die beigetretenen

BKK), der KNAPPSCHAFT sowie der Sozialversicherung

für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

umfassend informiert.

Die IKK classic hat mit Wirkung zum 1. April 2025 Ihren

Beitritt zu diesem Vertrag erklärt. Sofern Sie bereits eine

BKK

VKNR

BKK 24 09416

BKK Deutsche Bank AG 24413

BKK Diakonie 19402

BKK DürkoppAdler 19409

BKK EUREGIO 21407

BKK exklusiv 09402

BKK GILDEMEISTER SEIDENSTI-

CKER

19410

BKK Herkules 42419

BKK Linde 45411

BKK Miele 19473

BKK Pfalz 49411

BKK PricewaterhouseCoopers (PwC) 42405

BKK Public 07430

BKK Salzgitter 07417

BKK Technoform 08425

BKK VDN 18544

BKK Wirtschaft & Finanzen 42406

BKK ZF & Partner 47434

Continentale BKK 02422

energie-BKK 09450

Heimat Krankenkasse 19418

Mobil Krankenkasse 09455

NOVITAS BKK 02407

pronova BKK 49402

Genehmigung zur Abrechnung der Leistungen nach diesem

Vertrag besitzen, können Sie ab dem 2. Quartal 2025 auch

die Leistungen für die am Vertrag teilnehmenden Versicherten

der IKK classic über diesen Selektivvertrag erbringen

und abrechnen.

Die Betriebskrankenkassen (BKK) mussten zum 1. April

2025 ihre Vertragsbeitritt erneut erklären. In der

Tabelle links lesen Sie, welche BKKen an dem Vertrag

teilnehmen.

Die vollständigen Vertragsunterlagen inkl. der aktualisierten

Patiententeilnahmeerklärung (PTE), die Liste der vertragsbeteiligten

Krankenkassen sowie die Übersichten zu

dem Vertrag finden Sie auf unserer Internetseite.

Die PTE können Sie wie gewohnt über unseren Formularversand

bestellen bzw. nachbestellen.

IVOM-Vertrag der KVWL: Beitritt der AOK

Rheinland/Hamburg zum 1. April 2025

Im Dezember 2024 haben wir Sie über die Neuerungen

des IVOM-Vertrages der KVWL mit der AOK NordWest, dem

BKK-Landesverband NORDWEST (handelnd für die beigetretenen

BKK), der KNAPPSCHAFT, der BIG direkt gesund sowie

der KKH informiert.

Die AOK Rheinland/Hamburg hat mit Wirkung zum 1. April

2025 ihren Beitritt zu diesem Vertrag erklärt. Somit können

Sie ab dem 2. Quartal 2025 die Leistungen für am Vertrag

teilnehmende Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg

ebenfalls über den IVOM-Vertrag erbringen und abrechnen.

Die vollständigen Vertragsunterlagen inkl. der aktualisierten

Patiententeilnahmeerklärung (PTE), die Liste der vertragsbeteiligten

Krankenkassen sowie die Übersichten zu

dem Vertag finden Sie auf unserer Internetseite.

Die PTE können Sie wie gewohnt über unseren Formularversand

bestellen bzw. nachbestellen.

R+V BKK 45405

Südzucker BKK 52405

TUI BKK 09452

Verbund Plus 62461

vivida BKK 58434

WMF Betriebskrankenkasse 61477

8 | 04.2025


VERORDNUNG

VERTRÄGE

Vertrag VorsorgePlus: Beitritt der hkk zum 1. April 2025

Die hkk ist dem Vertrag zur Förderung

bestimmter ärztlicher Vorsorgeleistungen

(VorsorgePlus) mit Wirkung

zum 1. April 2025 beigetreten.

Folgende Krankenkassen nehmen

an dem Vertrag teil:

► Techniker Krankenkasse (TK)

► Kaufmännische Krankenkasse

(KKH)

► Hanseatische Krankenkasse (HEK)

► BIG direkt gesund

► IKK classic

► hkk

Sofern Sie bereits eine Genehmigung

zur Abrechnung der Leistungen nach

diesem Vertrag besitzen, können Sie

ab dem 2. Quartal 2025 auch die Leistungen

für die am Vertrag teilnehmenden

Versicherten der hkk über diesen

Selektivvertrag erbringen und abrechnen.

Der Vertrag VorsorgePlus soll die

Früherkennung und anschließende

strukturierte Nachsorge von Komorbiditäten

und Folgeerkrankungen bei

Patienten mit bestimmten chronischen

Erkrankungen in der hausärztlichen

Praxis fördern.

Folgende Versorgungsprogramme

und Module beinhaltet der Vertrag:

► Früherkennung von Demenz

► Früherkennung einer Arthrose des

Hüft- und Kniegelenks

► Eisenmangel bei Herzinsuffizienz

► Respiratorische Insuffizienz bei

chronisch obstruktiver

Lungenerkrankung (COPD)

► Periphere arterielle

Verschlusskrankheit (pAVK)

► COPD bei vorbestehendem Asthma

Teilnehmende Hausärzte erhalten für

das Screening eine zusätzliche extrabudgetäre

Vergütung in Höhe von 20

Euro. Bei festgestellter Folge- oder Begleiterkrankung

erhalten sie im Rahmen

der Nachsorge beziehungsweise

Weiterbetreuung 20 Euro je Quartal für

maximal acht Folgequartale.

Die vollständigen Vertragsunterlagen

inklusive der Patiententeilnahmeerklärungen

(PTE) finden Sie auf unserer

Internetseite.

Die PTE übermitteln Sie bitte der KVWL

via KIM oder im Original.

Dokumentationsbögen zur

Jugendarbeitsschutzuntersuchung:

Schlanker und digital abrufbar

Nach intensiver Mitarbeit des Formularlabors Westfalen-Lippe

konnten Dokumentationsbögen zur Jugendarbeitsschutzuntersuchung

inhaltlich überarbeitet und verkürzt

werden.

Die Änderungen im Überblick:

Durch die Überarbeitung konnte auf das Durchschlagsverfahren

verzichtet und eine One-Page-Only-Lösung umgesetzt

werden, die digital abrufbar und ausfüllbar ist.

Reduzierte Datenerhebung:

Das Zusammenlegen von Datenerhebungen wie bspw. die

Familienvorgeschichte und die Vorgeschichte des Jugendlichen

ermöglichte den Entfall von Doppelangaben.

Einfachere Struktur:

Im Erhebungsbogen wird die UBS-ID erfasst, so dass eine

bessere Zuordnung möglich wird. Die Dokumentationsbögen

folgen der Struktur Erhebungsbogen = A, wie Anamnese

und der Untersuchungsbogen, B = wie Befund und bauen

nun inhaltlich aufeinander auf.

Sie finden die Dokumentationsbögen auf unserer Internetseite.

Verordnung von Stimmersatzhilfen /

Shunt-Ventilen ab dem 1. April 2025

Im Zuge der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses

wurden die Stimmersatzhilfen (Shunt-Ventile) gestrichen.

Ziel der Änderung ist es, dass zukünftig im Verzeichnis nur

Hilfsmittel gelistet sind, die der Patient selbst anwendet.

Da bislang kein bundesweit einheitlicher Abrechnungsweg

vereinbart wurde, erklären sich:

► die AOK NordWest,

► die Ersatzkassen

(TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK),

► die IKK classic,

► sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft,

Forsten und Gartenbau (SVLFG)

bereit, das bisherige Verfahren der Hilfsmittelabrechnung

vorübergehend bis zum 30. Juni 2025 zu akzeptieren.

Der BKK-Landesverband NORDWEST ist nicht befugt, der

Übergangslösung zuzustimmen, da dies den einzelnen Betriebskrankenkassen

obliegt. Wir empfehlen Ihnen daher

zuvor eine Kostenzusage bei der zuständigen BKK einzuholen.

Die Verordnung ab 1. April 2025 erfolgt somit bei den

oben genannten Krankenkassen weiterhin wie bisher.

04.2025 | 9


VERORDNUNG

Informationen zu Änderungen der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses

Im Folgenden haben wir die Beschlüsse und Änderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in einer aktuellen Übersicht

zusammengestellt. Zusammenfassungen der G-BA-Begründung eines belegten oder nicht belegten Zusatznutzens, der

jeweils zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) sowie daraus abzuleitende wichtige Hinweise zur Verordnung finden Sie online

unter

www.kvwl.de unter dem Menüpunkt Verordnung/Arzneimittelinformationen.

Die vollständigen Beschlüsse mit zusätzlichen Informationen zu den Entscheidungen im Detail finden Sie jeweils auf den Internetseiten

des G-BA. Zudem weisen wir immer darauf hin, wenn die KVWL oder die KBV hierzu noch ausführlichere Informationen

gegeben haben - zum Beispiel im ARZNEIMITTEL-INFOSERVICE (AIS). (Stand: 8. April 2025)

Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL)

Die Richtlinie regelt die Verordnung von Arzneimitteln durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und

in ärztlichen Einrichtungen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten. Die Richtlinie

konkretisiert Inhalt und Umfang der im SGB V festgelegten Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen auf der Grundlage des

Wirtschaftlichkeitsgebots im Sinne einer notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung unter Berücksichtigung

des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse und des Prinzips einer humanen Krankenbehandlung.

Anlage XII: (Frühe) Nutzenbewertung nach § 35a SGB V

Der G-BA hat im letzten Monat die unten aufgeführten Beschlüsse zum Zusatznutzen von neuen Arzneimitteln gegenüber einer

zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) getroffen. Die Beschlüsse sind Bestandteil der AM-RL und somit für die GKV verbindlich. In

den nächsten sechs Monaten wird der GKV-Spitzenverband mit den Herstellern einen neuen wirtschaftlichen Preis je nach Nutzenbewertung

des Arzneimittels aushandeln. Der heutige Preis, d. h. der Preis seit Markteinführung, kann also, insbesondere für Indikationen

ohne oder mit geringem Zusatznutzen, deutlich höher sein als der zukünftige verhandelte Preis. (Ist die Nutzenbewertung oder

der Verlauf der Preisverhandlungen ungünstig, haben einige Hersteller schon mit Marktrücknahme reagiert.) Bitte informieren Sie

sich vor der Verordnungsentscheidung genau zur indikationsbezogenen Nutzenbewertung des Arzneimittels und zur Preissituation,

und dokumentieren Sie Ihre Verordnungsentscheidungen in der Patientendokumentation.

Wirkstoff / Präparat Indikation / Anwendungsgebiet ERGEBNIS

Therapiegebiet: Krankheiten des Urogenitalsystems

Linzagolix

Uterusmyome bei Erwachsenen. Zusatznutzen nicht belegt.

Yselty ®

Therapiegebiet: Onkologische Erkrankungen

Epcoritamab

Tepkinly ®

Neues Anwendungsgebiet:

follikuläres Lymphom, nach ≥ 2

Vortherapien, bei Erwachsenen.

Zusatznutzen nicht belegt.

10 | 04.2025


VERORDNUNG

Wirkstoff / Präparat Indikation / Anwendungsgebiet ERGEBNIS

Pembrolizumab

Keytruda ®

Neubewertung nach Fristablauf:

Mammakarzinom, triple-negativ,

hohes Rezidivrisiko, neoadjuvante

und adjuvante Therapie,

Monotherapie oder Kombination

mit Chemotherapie bei Erwachsenen.

Es wurden zwei Patientenpopulationen gebildet.

a) Pembrolizumab in Kombination mit Paclitaxel und

Carboplatin gefolgt von Pembrolizumab in Kombination

mit Doxorubicin oder Epirubicin und Cyclophosphamid

(neoadjuvant) und Pembrolizumab (adjuvant) gegenüber

Paclitaxel und Carboplatin gefolgt von Doxorubicin oder

Epirubicin und Cyclophosphamid (neoadjuvant) und beobachtendem

Abwarten (adjuvant):

Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen

b) Pembrolizumab in Kombination mit einer anderen

Chemotherapie als Paclitaxel und Carboplatin gefolgt von

Pembrolizumab in Kombination mit einer anderen Chemotherapie

als Doxorubicin oder Epirubicin und Cyclophosphamid

(neoadjuvant) und Pembrolizumab (adjuvant)

gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.

Atezolizumab

Tecentriq ®

Neues Anwendungsgebiet:

Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom

(NSCLC), Erstlinie,

bei Erwachsenen, die für eine

platinbasierte Therapie ungeeignet

sind.

Es wurden zwei Patientenpopulationen gebildet

a) Erwachsene mit fortgeschrittenem NSCLC mit einer

PD-L1-Expression ≥ 50% auf Tumorzellen (TC), die als

Platin-ungeeignet angesehen werden; Erstlinientherapie:

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt

b) Erwachsene mit lokal fortgeschrittenem NSCLC mit

einer PD-L1-Expression < 50% auf TC, die als Platin-ungeeignet

angesehen werden; Erstlinientherapie:

Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen.

Binimetinib

Mektovi ®

Neues Anwendungsgebiet:

Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom,

fortgeschritten,

BRAF-V600E-Mutation, Kombination

mit Encorafenib, bei

Erwachsenen.

Es wurden drei Patientenpopulationen gebildet.

Der Zusatznutzen ist in keiner der drei Teilpopulationen

belegt.

Encorafenib

Braftovi ®

Neues Anwendungsgebiet:

Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom,

fortgeschritten,

BRAF-V600E-Mutation, Kombination

mit Binimetinib, bei

Erwachsenen.

Es wurden drei Patientenpopulationen gebildet.

Der Zusatznutzen ist in keiner der drei Teilpopulationen

belegt.

Atezolizumab

Tecentriq ®

Neubewertung nach Fristablauf:

Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom,

PD-L1 Expression ≥

50 %, adjuvante Therapie nach

Resektion und Chemotherapie,

bei Erwachsenen.

Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen.

04.2025 | 11


VERORDNUNG

Wirkstoff / Präparat Indikation / Anwendungsgebiet ERGEBNIS

Pembrolizumab

Keytruda ®

Neues Anwendungsgebiet: Urothelkarzinom,

nicht resezierbar

oder metastasiert, Erstlinie, bei

Erwachsenen, Kombination mit

Enfortumab Vedotin.

Es wurden drei Patientenpopulationen gebildet:

a) Patienten mit Eignung für eine Cisplatin-Therapie.

Hinweis auf einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen.

b) Patienten ohne Eignung für eine Cisplatin-Therapie.

Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen.

c) Patienten ohne Eignung für eine Cisplatin- oder Carboplatin-Therapie.

Zusatznutzen nicht belegt.

Enfortumab Vedotin

Padcev ®

Neues Anwendungsgebiet: Urothelkarzinom,

nicht resezierbar

oder metastasiert, Erstlinie,

geeignet für platinhaltige Chemotherapie

bei Erwachsenen,

Kombination mit Pembrolizumab.

Es wurden zwei Patientenpopulationen gebildet:

a) Patienten mit Eignung für eine Cisplatin-Therapie.

Hinweis auf einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen.

b) Patienten ohne Eignung für eine Cisplplatin-Therapie.

Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen.

Capivasertib

Truqap ®

Mammakarzinom bei Erwachsenen,

ER+, HER2-, PIK3CA/

AKT1/PTEN-Alteration(en), nach

Vortherapie, Kombination mit

Fulvestrant.

Es wurden zwei Patientenpopulationen mit jeweils zwei

Subpopulationen gebildet:

a1) Frauen mit Östrogenrezeptor(ER)-positivem, humanen

epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptor-2 (HER2)-negativem,

lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Mammakarzinom

mit PIK3CA/AKT1/PTEN-Alteration(en), nach

Wiederauftreten der Erkrankung während oder nach

einer (neo-)adjuvanten endokrinen Therapie, bisher keine

Behandlung im lokal fortgeschrittenen oder metastasierten

Stadium. / Zusatznutzen nicht belegt.

a2) Männer mit Östrogenrezeptor(ER)-positivem, humanen

epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptor-2 (HER2)-negativem,

lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Mammakarzinom

mit PIK3CA/AKT1/PTEN-Alteration(en), nach

Wiederauftreten der Erkrankung während oder nach

einer (neo-)adjuvanten endokrinen Therapie, bisher keine

Behandlung im lokal fortgeschrittenen oder metastasierten

Stadium. / Zusatznutzen nicht belegt.

b1) Frauen mit Östrogenrezeptor(ER)-positivem, humanen

epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptor-2 (HER2)-negativem,

lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Mammakarzinom

mit PIK3CA/AKT1/PTEN-Alteration(en), mit

einer Progression der Erkrankung während oder nach

einer endokrinen Therapie, welche im lokalfortgeschrittenen

oder metastasierten Stadium erfolgte. / Hinweis auf

einen beträchtlichen Zusatznutzen.

b2) Männer mit Östrogenrezeptor(ER)-positivem, humanen

epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptor-2 (HER2)-negativem,

lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Mammakarzinom

mit PIK3CA/AKT1/PTEN-Alteration(en), mit

einer Progression der Erkrankung während oder nach

einer endokrinen Therapie, welche im lokal fortgeschrittenen

oder metastasierten Stadium erfolgte. / Zusatznutzen

nicht belegt.

12 | 04.2025


VERORDNUNG

Wirkstoff / Präparat Indikation / Anwendungsgebiet ERGEBNIS

Therapiegebiet: Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe

Crovalimab

Piasky ®

Markteinführung: Paroxysmale

nächtliche Hämoglobinurie, bei

Kindern bis 12 Jahre, ≥ 40 kg.

Es wurden zwei Patientenpopulationen gebildet.

Ein Zusatznutzen wurde nicht belegt.

Therapiegebiet: Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Sotatercept

Winrevair ®

Pulmonale arterielle Hypertonie

der WHO-Funktionsklasse II bis

III bei Erwachsenen.

Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen.

Therapiegebiet: Infektionskrankheiten

Isavuconazol

Cresemba ®

Orphan Drug: Neues Anwendungsgebiet:

invasive Aspergillose,

bei Kindern und Jugendlichen

von 1 bis 17 Jahren.

Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen,

weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine

Quantifizierung nicht zulässt.

Isavuconazol

Cresemba ®

Orphan-Drug: Neues Anwendungsgebiet:

Mukormykose, bei

Kindern und Jugendlichen von

1 bis 17 Jahren, bei denen eine

Behandlung mit Amphotericin B

nicht angemessen ist.

Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen,

weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine

Quantifizierung nicht zulässt.

Therapiegebiet: Augenerkrankungen

Polihexanid

Akantior ®

Orphan-Drug: Bekannter

Wirkstoff mit neuem Unterlagenschutz:

Akanthamöben-Keratitis;

bei Kindern ab 12 Jahren

und Erwachsenen.

Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen,

weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine

Quantifizierung nicht zulässt.

Therapiegebiet: Hauterkrankungen

Delgocitinib

Anzupgo ®

Mittelschweres bis schweres

chronisches Handekzem bei

Erwachsenen.

Es wurden zwei Patientenpopulationen gebildet.

Ein Zusatznutzen wurde nicht belegt.

Therapiegebiet: Krankheiten des Verdauungssystems

Elafibranor

Iqirvo ®

Orphan-Drug: primär biliäre

Cholangitis bei Erwachsenen,

(Kombination mit Ursodeoxycholsäure).

Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen.

Obeticholsäure

Ocaliva ®

Orphan-Drug: primär biliäre

Cholangitis bei Erwachsenen,

(Kombination mit Ursodeoxycholsäure).

Die Beschlüsse zur Nutzenbewertung vom 6. Juli 2017

und 16. Februar 2023 werden aufgehoben, die EMA hat die

Zulassung des Präparates widerrufen.

Therapiegebiet: Stoffwechselkrankheiten

Semaglutid

Rybelsus® / Ozempic ®

Aufhebung des Beschlusses

vom 15. April 2021 (erneute

Bewertung aufgrund neuer wissenschaftlicher

Erkenntnisse)

Der Beschluss zur Nutzenbewertung vom 15. April 2021

wird aufgehoben, da die erneute Nutzenbewertung unzulässig

war. Somit gilt der Beschluss vom 2. Mai 2019.


FORUM

Neue Ausbildungstermine 2025:

Moderationsausbildung für Interprofessionelle Qualitätszirkel Frühe Hilfen

Interprofessionelle Qualitätszirkel Frühe Hilfen (IQZ FH)

sind Qualitätszirkel der besonderen Art. Durch die Vernetzung

der Ärzteschaft und der Kinder- und Jugendhilfe können

die kommunalen Angebote der Frühen Hilfen schneller

vermittelt werden. Die niedergelassenen Ärzte werden

darin unterstützt, mit (werdenden) Eltern über psychosoziale

Belastungssituationen zu sprechen und frühzeitige

Unterstützungsmöglichkeiten für die Familien anzubieten,

um Eltern zu entlasten und die Kinder zu fördern. In sogenannten

Familienfallkonferenzen können konkrete anonymisierte

Fälle aus den verschiedenen Perspektiven beleuchtet

werden: Was kann unternommen werden? Wie kann die

Familie konkret unterstützt werden? Wo liegt die Grenze

zur Kindeswohlgefährdung?

IQZ FH werden von Moderationstandems geleitet, mit einer

Fachkraft aus dem Gesundheitswesen (vornehmlich niedergelassene

Kinder- und Jugendmediziner) und einer Fachkraft

aus der Kinder- und Jugendhilfe.

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen bietet in diesem Jahr

eine weitere Ausbildung für Moderationstandems Frühe

Hilfen an. Die IQZ-Moderationsausbildung umfasst zwei

Videokonferenzen und ein Präsenzwochenende, die aufeinander

aufbauen:

► Mittwoch, 17. September 2025 Videokonferenz

von 14 bis 18 Uhr

► Freitag, 7. November 2025, 10 Uhr bis Samstag,

8. November 2025, 16 Uhr Präsenzveranstaltung

in Hannover

► Mittwoch, 10. Dezember 2025 Videokonferenz

von 14 bis 18 Uhr

Die Teilnahme an der Ausbildung ist kostenfrei. Niedergelassene

Ärzte erhalten mit dieser Ausbildung auch die

Anerkennung zum Moderator der KVWL. Haben Sie Interesse

an der Arbeit im IQZ FH? Dann melden Sie sich gerne

bei uns! Wir beraten Sie, wie die Zusammenarbeit gelingen

kann und unterstützen Sie gerne bei der Suche nach einem

Tandempartner!

Ihre Ansprechpartnerin:

Christina Schulz

Tel.: 0231 / 94 32 10 37

E-Mail: versorgungsqualitaet@kvwl.de

Sehen Sie im Video, was die Zusammenarbeit im IQZ FH ausmacht.

Ultraschalldiagnostik -

Anpassung der Kriterien für die Ultraschall-Bilddokumentation

Die KVWL führt regelmäßig Stichprobenprüfungen

nach den Vorgaben der

Ultraschall-Vereinbarung durch. Dabei

überprüft die Qualitätssicherungskommission

Ultraschall, ob die eingereichten

ärztlichen Dokumentationen

hinsichtlich der Bild- und Befunddokumentationen

vollständig und nachvollziehbar

sind.

Das ist immer dann der Fall, wenn alle

Vorgaben zur Erstellung der Bild- und

Befunddokumentationen eingehalten

werden. Der Vorsitzende der QS-Kommission,

Dr. Samir Quinna, führt aus,

dass in vielen Fällen, die zum Durchfallen

führen, entweder zu wenig Bilder

erstellt wurden oder die vorgelegten

Bilder nicht nachvollziehbar waren.

Um einen Qualitätsstandard zu definieren,

hat die QS-Kommission bereits

im Jahr 2009 Mindestanforderungen

an die Bilddokumentationen im Sinne

14 | 04.2025

der Ultraschall-Vereinbarung erarbeitet

und durch den Vorstand beschließen

lassen. Um diese Anforderungen

auf dem aktuellen medizinischen

Stand zu halten, hat die KVWL die Kriterien

für die folgenden Anwendungsbereiche

modifiziert:

GOP 33040, 33060, 33061, 33063, 33071,

33072, 33073, 33076, 33100.

Die Dokumentationsanforderungen

zu allen Ultraschall-Anwendungsbereichen

finden Sie auf unserer

Internetseite.

Sie können damit schnell nachvollziehen,

welche Bilddokumentation Sie bei

der jeweiligen Patientenuntersuchung

abspeichern müssen. Das Gute daran

ist; Wenn Sie sich an die festgelegten

Vorgaben halten, dokumentieren Sie

richtig.

Das Ergebnis einer möglichen Stichprobenprüfung

wird Ihnen recht geben.

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Susanne Daubert

Tel.: 0231 / 94 32 37 55

E-Mail: susanne.daubert@kvwl.de

Isabell Schubert

Tel.: 0231 / 94 32 32 55

E-Mail: isabell.schubert@kvwl.de

Um externe und interne Qualitätssicherung

in der Praxis miteinander zu

verknüpfen, empfiehlt sich, die Qualitätsstandards

zu den Mindestanforderungen

in das einrichtungsinterne

Qualitätsmanagement zu übertragen.

Ansprechpartnerin zu QM und KPQM:

Martina Krol

Tel.: 0231 / 94 32 10 36

E-Mail: martina.krol@kvwl.de


Mitgliederstatus bezogene

Teilnehmergebühren

für Akademiemitglieder

Mitgliedschaftsbeitrag nur

€ 8,-/Monat

WERDEN SIE MITGLIED

der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL

Ihre Vorteile mit der

Bilden Sie sich mit der Akademie fort - in zahlreichen Themenbereichen, in

Präsenzform oder digital. Frischen Sie bestehendes Wissen auf oder

erwerben Sie neue Kompetenzen!

` Jährlich über 600 unabhängige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen

- interdisziplinär und interprofessionell

` Breit gefächertes Angebot für Ärztinnen und Ärzte, Medizinische

Fachangestellte und Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe

` Über 1.850 Exptertinnen und Experten als Wissenschaftliche Leiter,

Moderatoren, Referenten und Tutoren

` Aktualität, Qualität und Praxisnähe der Fort- und Weiterbildungsinhalte

` Einsatz moderner Lernformen - eLearning, Webinare, Blended Learning, Simulation

` Zielgruppenspezifische Angebotsinformation

` Persönliche und professionelle Teilnehmerbetreuung bei Veranstaltungen

` Gute Vereinbarkeit von Fortbildung mit Beruf, Familie und Freizeit

` Kostenfreie „Schnuppermitgliedschaft“ für Berufseinsteiger

` Mitgliederstatus bezogene Teilnehmergebühren

für Ärztinnen und Ärzte und deren Personal

Bildnachweise: ©Filograph - stock.adobe.com; ©Drazen - stock.adobe.com; ©sdecoret - stock.adobe.com

Jetzt Mitgliedschaftsantrag

online ausfüllen

www.akademie-wl.de/mitgliedschaft

Weitere Infos: 0251 929-2204


FORUM

Neues aus dem Infektionsschutz -

RKI schaltet DEMIS-Portal für Praxen frei

Das ärztliche Anzeigen von meldepflichtigen Krankheiten

nach § 6 Infektionsschutzgesetz – IfSG schützt die Bevölkerung

vor der Ausbreitung von ansteckenden Krankheiten.

Ab sofort muss diese Meldung elektronisch erfolgen. Hierzu

hat das Robert Koch-Institut (RKI) das Deutsche Elektronische

Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz

(DEMIS) zur Meldung von Infektionskrankheiten für

Arztpraxen frei geschaltet.

Nun wird das Melden von Infektionskrankheiten wie beispielsweise

Masern, Keuchhusten und Windpocken über das

Melde-Portal leichter.

Das RKI hat hierzu ein Infopaket mit Erläuterungen zur

Nutzung des DEMIS-Meldeportals zusammengestellt. Außerdem

bietet es bei Rückfragen und allgemeinen Fragen

zu DEMIS Unterstützung an, damit Sie die meldepflichtigen

Krankheiten sicher an Ihr Gesundheitsamt melden können.

Wünschen Sie eine Hygieneberatung oder eine Unterstützung

bei der Aufbereitung von Medizinprodukten?

Unsere Hygieneexpertin Yvonne Schoenen berät Sie kompetent

und objektiv – telefonisch, persönlich oder jeden

ersten Dienstag im Monat virtuell im Erfahrungsaustausch.

Den Zugangslink zum Erfahrungsaustausch finden Sie in

unserem Terminkalender.

Ihre Ansprechpartnerin:

Yvonne Schoenen

Tel.: 0231 / 9432 1946

E-Mail: yvonne.schoenen@kvwl.de

Kontaktinformationen DEMIS-Support:

E-Mail: demis-support@rki.de

Hotline: 0800 - 000 3041 (Montag bis Freitag von 10 bis 17

Uhr)

16 | 04.2025


ALTERNATIVE BEDARFSORIENTIERTE

BETREUUNG

UNTERNEHMERMODELL: GESUND UND SICHER ARBEITEN

Ärztinnen und Ärzte in der Niederlassung müssen sich mit

der Regelung des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit

in ihrer Praxis befassen und können hierbei z. B. das

Unternehmermodell der „Alternativen bedarfsorientierten

betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung“ (BuS-Betreuung) als eine unabhängige

und eigenverantwortliche Betreuungsform für sich in Betracht ziehen.

SICHERHEIT IN EIGENER HAND -

BUS-BETREUUNG FÜR IHRE PRAXIS

WAS IST DIE

BUS-BETREUUNG?

Arztpraxen mit bis zu 50 Beschäftigten können

gemäß DGUV Vorschrift 2 zwischen der

„Regelbetreuung“ und der „alternativen, bedarfsorientierten

Betreuung“ wählen. Letztere bietet mehr

Handlungsspielraum, da die Praxisinhaberin bzw.

der Praxisinhaber selbst für den Arbeits- und Gesundheitsschutz

verantwortlich ist, Gefährdungsbeurteilungen

und Maßnahmen eigenständig durchführt

und keine Dritten wie bei der Regelbetreuung einbeziehen

muss. Bei speziellen Anlässen ist das Hinzuziehen

eines Facharztes/einer Fachärztin für Arbeits-/

Betriebsmedizin oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

erforderlich. Auch arbeitsmedizinische

Vorsorgeuntersuchungen müssen von

Fachärztinnen und Fachärzten für

Arbeits-/Betriebsmedizin erbracht werden.

WARUM

IST DAS WICHTIG?

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind

gemäß arbeitsrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen

Vorschriften verpflichtet, für

die Arbeitssicherheit ihrer Mitarbeitenden

zu sorgen und deren betriebsärztliche sowie

sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen.

Die DGUV Vorschrift 2 schreibt Praxisinhaberinnen

und Praxisinhabern vor, sich

hinsichtlich des Arbeitsschutzes in Arztpraxen

betriebsärztlich und sicherheitstechnisch

beraten zu lassen.

WIE KANN ICH TEILNEHMEN?

Voraussetzung für den Einstieg in das Unternehmermodell BuS-Betreuung ist die Teilnahme an einer BuS-Grundschulung.

Als Kooperationspartner der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bietet die Akademie

für medizinische Fortbildung sowohl die Grundschulung (6 Lerneinheiten), als auch die nach der 5-jährigen Frist erforderliche

Aufbauschulung (6 Lerneinheiten), an. Die Teilnehmenden erhalten für jeweils 5 Jahre den Zugriff auf die Telefonhotline vom Arbeitsmedizinischen

Dienst am Universitätsklinikum Münster und können hier Beratungsdienstleistungen durch Expertinnen und

Experten in Anspruch nehmen. Der Zugriff auf die Hotline stellt die Praxisinhabenden von der Verpflichtung frei, einen Arbeits- oder

Betriebsmediziner bzw. eine Fachkraft für Arbeitssicherheit vertraglich für Beratungsleistungen zu beauftragen.

Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL

und der KVWL, Postfach 40 67, 48022 Münster,

Organisatorische Leitung: Elisabeth Borg

Ansprechpartner: Marcel Thiede

Tel.: 0251 929 - 2211, Fax: 0251 929 – 27 2211,

E-Mail: marcel.thiede@aekwl.de

Weitere Informationen zur Grund- und Aufbauschulung

finden Sie in unserem Online-Fortbildungskatalog:

www.akademie-wl.de/bus


SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

Seminare 1/2025

Weitere Seminarinformationen und Anmeldung: www.kvwlconsult.de — Tel.: 0231 / 94 32 39 54

Seminare für MFA

Unzufriedene Patienten

In dem Seminar erhalten die Teilnehmer

zahlreiche fundierte Hinweise, wie sie

eskalierende und bedrängende Gespräche

und Angriffe durch geschickte und situationsangemessene

Anwendung von Kommunikationsstrategien

gezielt abbauen oder

minimieren können.

Datum: 7. Mai 2025

Ort: Ärztehaus Münster

Zeit: 15 bis 19 Uhr

Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)

NEU! Patienten im Ausnahmezustand:

Rhetorisches

Deeskalationstraining

In dem Seminar erhalten Sie zahlreiche und

fundierte Hinweise, wie Sie die aggressive

Eskalation von unangenehmen Gesprächen

durch geschickte und situationsangemessene

Anwendung von Kommunikationsstrategien

gezielt abbauen oder minimieren können.

Sie reflektieren zudem, wie Sie besser

mit eigenen Gefühlen von Wut, Ärger und

Frustration umgehen können und sich nicht

provozieren lassen.

Datum: 14. Mai 2025

Ort: Ärztehaus Münster

Zeit: 14 bis 18 Uhr

Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)

NEU! Konsequent und empathisch

als Teamleitung: Die hohe Kunst der

Gesprächsführung

In diesem Seminar werden Praxismanagerinnen

und Teamleiterinnen darin geschult, wie

sie durch effektive Kommunikation und empathisches

Verhalten ihre Teams erfolgreich

leiten können.

Datum: 4. Juni 2025

Ort: Ärztehaus Dortmund

Zeit: 9 bis 16 Uhr

Kosten: 255 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)

Medical English – Einsteiger-Kurs

In diesem abwechslungsreichen Seminar

widmen wird uns dem für Sie relevanten

Fachvokabular und dessen richtiger Anwendung

in der Praxis.

Datum: 4. Juni 2025

Ort: Ärztehaus Dortmund

Zeit: 14 bis 18.15 Uhr

Kosten: 220 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Konstanze Getachew

Intensivkurs Praxismanagerin

Ziel des Kurses ist es, Sie in den wichtigsten

Funktionen und Aufgabengebieten des

Praxis- und Selbstmanagements zu stärken.

Datum: 23. bis 27. Juni 2025

Ort: Ärztehaus Dortmund

Zeit: 9 bis 17 Uhr

Kosten: 765 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Delta Med / Cornelia Bahnen

NEU! Telefontraining für

Quereinsteiger

In der heutigen Zeit ist die telefonische Kommunikation

in Arztpraxen von entscheidender

Bedeutung. Dieses Seminar richtet sich

an Quereinsteigerinnen, die neu im medizinischen

Bereich sind und ihre Fähigkeiten im

Umgang mit Patienten am Telefon optimieren

möchten.

Datum: 25. Juni 2025

Ort: Ärztehaus Münster

Zeit: 9 bis 16 Uhr

Kosten: 255 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)

Ausbildung zur/zum

Datenschutzbeauftragten

Mit dieser Ausbildung im Rahmen unserer

Online-Fortbildung qualifizieren wir Sie zum

Datenschutzbeauftragten in der Arztpraxis.

Die Online-Fortbildung vermittelt sehr

praxisnah und kompakt umfassende Datenschutzkenntnisse

mit dem Schwerpunkt

„Arztpraxis“

Datum: 30. Juni bis 4. Juli 2025

Ort: online

Zeit: 10 bis 14.30 Uhr

Kosten: 520 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Delta Med

18 | 04.2025


SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

Seminare für Ärzte

Unzufriedene Patienten

In dem Seminar erhalten die Teilnehmer

zahlreiche fundierte Hinweise, wie sie

eskalierende und bedrängende Gespräche

und Angriffe durch geschickte und situationsangemessene

Anwendung von Kommunikationsstrategien

gezielt abbauen oder

minimieren können.

Datum: 7. Mai 2025

Ort: Ärztehaus Münster

Zeit: 15 bis 19 Uhr

Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)

Ausbildung zur/zum

Datenschutzbeauftragten

Mit dieser Ausbildung im Rahmen unserer

Online-Fortbildung qualifizieren wir Sie zum

Datenschutzbeauftragten in der Arztpraxis.

Die Online-Fortbildung vermittelt sehr

praxisnah und kompakt umfassende Datenschutzkenntnisse

mit dem Schwerpunkt

„Arztpraxis“

Datum: 30. Juni bis 4. Juli 2025

Ort: online

Zeit: 10 bis 14.30 Uhr

Kosten: 520 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Delta Med

NEU! Patienten im Ausnahmezustand:

Rhetorisches

Deeskalationstraining

In dem Seminar erhalten Sie zahlreiche und

fundierte Hinweise, wie Sie die aggressive

Eskalation von unangenehmen Gesprächen

durch situationsangemessene Anwendung

von Kommunikationsstrategien gezielt abbauen

oder minimieren können. Sie reflektieren,

wie Sie besser mit eigenen Gefühlen von

Wut, Ärger und Frustration umgehen können

und sich nicht provozieren lassen.

Datum: 14. Mai 2025

Ort: Ärztehaus Münster

Zeit: 14 bis 18 Uhr

Kosten: 195 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin)

Medical English – Einsteiger-Kurs

In diesem abwechslungsreichen Seminar

widmen wird uns dem für Sie relevanten

Fachvokabular und dessen richtiger Anwendung

in der Praxis.

Datum: 4. Juni 2025

Ort: Ärztehaus Dortmund

Zeit: 14 bis 18.15 Uhr

Kosten: 220 Euro (zzgl. USt.), inkl. Verpflegung

und Unterlagen, die Teilnahmegebühren

sind steuerlich absetzbar

Dozentin: Konstanze Getachew

04.2025 | 19


SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen

ONLINE-FORTBILDUNGSKATALOG: Umfassende Informationen über das gesamte Fort- und Weiterbildungsangebot

der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL finden Sie unter www.akademie-wl.de/katalog oder

www.kvwl.de (Terminkalender - Terminübersicht). Nutzen Sie den Online-Fortbildungskatalog oder die kostenlose Fortbildungs-App

unter www.akademie-wl.de/app, um sich zu Veranstaltungen anzumelden.

Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. med. Dr. h. c. Hugo Van

Aken, Münster

Stv. Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. med. Christoph Stellbrink,

Bielefeld

Ressortleitung: Elisabeth Borg

Geschäftsstelle: Gartenstraße 210—214, 48147 Münster

Postfach 40 67, 48022 Münster • Fax: 0251 – 9 29 22 49

E-Mail: akademie@aekwl.de

Internet: www.akademie-wl.de

Akademie-Service-Hotline: 0251 – 9 29 22 04

Anfragen & Informationen, Informationsmaterial,

Programmanforderung, Fragen zur Mitgliedschaft

eLearning-Angebote

Die eLearning-Angebote der Akademie für

medizinische Fortbildung werden stetig

ausgebaut und aktualisiert. Die Maßnahmen

werden über die Online-Lernplattform ILIAS

angeboten.

Ultraschallkurse

eKursbuch „PRAKTiSCHER

ULTRASCHALL“

Sonographie Abdomen, Retroperitoneum

einschl. Nieren, Harnblase, Thorax (ohne

Herz), Schilddrüse

Grundkurs (mind. 20 Module), Aufbaukurs

(mind. 16 Module), Refresherkurs (mind. 20

Module)

Demo-Version: www.akademie-wl.de/ilias

Teilnahmegebühr: 119 Euro (je Kursbuch)

Zertifiziert: 1 Punkt (je Modul)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14

eKursbuch „PÄDIATRiSCHER

ULTRASCHALL“

Sonographie in der Pädiatrie (mind. 10 Module)

Demo-Version: www.akademie-wl.de/ilias

Teilnahmegebühr: 119 Euro

Zertifiziert: 1 bzw. 2 Punkte (je Modul)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14

Ultraschall-Fortbildungskurse /

Workshops

Sonographie der Säuglingshüfte

nach Graf – Update 2026

Blended Learning- Angebot

Präsenz-Termin: Mittwoch, 28. Januar 2026

(zzgl. eLearning)

Ort: Herne

Leitung: Dr. med. H. D. Matthiesen, Münster,

Dr. med. R. Listringhaus, Herne

Teilnahmegebühr: 439 bis 489 Euro

Zertifiziert: 17 Punkte

Auskunft: 0251 / 292 2214

Darmsonographie – DEGUM-zertifiziert

Appendizitis, CED, Divertikulitis, Karzinom

/ DEGUM-Zertifizierung beantragt

Termin: Freitag, 5. September 2025

Ort: Witten/Hattingen/Datteln

Leitung: Prof. Dr. med. B. Lembcke, Frankfurt,

Dr. med. M. Iasevoli, Witten, Prof. Dr. med. A.

Tromm, Hattingen, Dr. med. L. Uflacker,

Datteln

Teilnahmegebühr: 425 bis 485 Euro

Zertifiziert: 9 Punkte

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14

Gefäßultraschall in der hausärztlichen

Praxis / DEGUM-Modul

Schilddrüsensonographie in der hausärztlichen

Praxis - Schilddrüse von A-Z

Termin: Samstag, 6. September 2025

Ort: Rheine

Leitung: Feraß Al-Dandashi

Teilnahmegebühr: 449 bis 529 Euro

Zertifiziert: 10 Punkte

Auskunft: 0251 / 929 22 14

Lungensonographie

Ein wertvolles diagnostisches Untersuchungsverfahren

sowohl in der Intensiv- und

Notfallmedizin als auch in der hausärztlichen

Versorgung

Termin: Samstag, 15. November 2025

Ort: Marl

Leitung: Dr. med. M. Markant, Bottrop, Dr. med.

U. Böck, Marl

Teilnahmegebühr: 439 bis 499 Euro

Zertfiziert: 11 Punkte (auch gem. §5 Abs. 4

RettG NRW anrechenbar)

Auskunft: 0251 / 9 29 22 14

Ultraschall-Refresherkurse

Sonographie – DEGUM-zertifiziert

Spannendes, Sportliches, Spezielles und allzu

oft Verpasstes

Termin: Donnerstag, 15. Mai 2025

Ort: Borkum

Leitung: Prof. Dr. med. B. Lembcke, Frankfurt

Teilnahmegebühr: 470 bis 540 Euro

Zertifiziert: 10 Punkte

Auskunft: Tel: 0251 929 22 14

Sonographie – DEGUM-zertifiziert

Abdomen, Retroperitoneum, Harnblase und

Schilddrüse

Termin: Donnerstag, 12. September 2025

Ort: Gelsenkirchen

Leitung: Prof. Dr. med. B. Lembcke, Frankfurt

Teilnahmegebühr: 470 bis 540 Euro

(inkl. eKursbuch „Praktischer Ultraschall“

und DEGUM-Plakette)

Zertifiziert: 11 Punkte

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14

Curriculare Fortbildungen

gemäß BÄK-Curricula

Stressmedizin (52 UE)

Zielgruppe: Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten,

Angehörige anderer Medizinischer

Fachberufe

Präsenztermine: Fr./Sa. 5./6. September und

Fr./Sa. 26./27. September 2025 (zzgl. eLearning)

Ort: Möhnesee

Leitung: Dr. med. Chr. Haurand, Gelsenkirchen,

Dr. med. H. Ullrich, Siegen, Dr. med. M. Weniger,

Hattingen

Teilnahmegebühr: 1195 bis 1295 Euro

Zertifiziert: 74 Punkte

Auskunft: Tel.: 0251 / 929 22 35

Medizinethik (40 UE)

Blended-Learning-Angebot

Präsenz-Termine: Modul 1: Fr./Sa., 21./22.

November 2025, Modul 2: Fr./Sa., 6./7. Februar

2026 (zzgl. eLearning / Quereinstieg möglich)

Ort: Münster

Leitung: Prof. Dr. med. B. Schöne-Seifert,

Prof. Dr. med. Dr. phil. J. Atzpodien, Münster,

Prof. Dr. phil. A. Simon, Göttingen, Dr. med.

B. Hanswille, Dortmund

Moderation: Dr. med. D. Dorsel, M.A., LL.M.,

Münster

Teilnahmegebühr: 625 bis 690 Euro (je Modul)

Zertifiziert: 24 Punkte (je Modul)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 36

Ärztlich begleitete

Tabakentwöhnung (28 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 15

Ernährungsmed. Grundversorgung

(100 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35

Gesundheitsförderung und Prävention

(24 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 03

Geriatrische Grundversorgung (60 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 37

Klimawandel und Gesundheit (21 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 40

Hygienebeauftragter Arzt (40 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 10

20 | 04.2025


Maritime Medizin (46 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 929 22 40

Medizin für Menschen mit intellektueller

Beeinträchtigung oder mehrfacher

Behinderung (100 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 38

Medizinische Begutachtung (64 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 01

Osteopathische Verfahren (160 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 11

Psychosom. Grundversorgung/Patientenzentrierte

Kommunikation (50 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 02

Psychotraumatologie (40 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35

Psychotherapie der Traumafolgestörungen

(100 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35

Reisemed. Gesundheitsberatung (32 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 10

Schmerzmedizinische Grundversorgung

– Erstbehandlung und Prävention (40 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 02

Verkehrsmed. Begutachtung (28 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 42

Curriculare Fortbildungen

Ärztliche Wundtherapie (54 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 21

Diagnostik und Therapie schlafbezogener

Atmungsstörungen (40 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 08

Hautkrebs-Screening (8 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 03

Homöopathie (120 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 929 22 40

Impfen – Auf dem Weg zu einem maßgeschneiderten

Impfschutz (17 UE)

Blended Learning-Angebot

Auskunft: Tel.: 0251 / 929 22 35

Sexuelle Gesundheit und sexuell

übertragbare Infektionen (STI) (44 UE)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 08

Spezialisierte schlafmedizinische

Versorgung (40 UE)

Auskunft: 0251 / 9 29 22 40

Notfallmedizin

Notfälle in der Praxis –

Cardiopulmonale Reanimation

Zielgruppe: Ärzte, Zahnärzte, MFA, Praxisteams

u. Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe

Termin: Mittwoch, 1. Oktober 2025

Ort: Bochum

Leitung: Prof. Dr. med. Chr. Hanefeld, Bochum

Teilnahmegebühr: 189 bis 219 Euro, Praxisteams

(bis 3 Pers.) 457 bis 517 Euro

Zertifiziert: 6 Punkte

Auskunft: 0251 / 9 29 22 24

Notfälle in der Praxis – Cardiopulmonale

Reanimation (6 UE)

Blended Learning-Angebot

Zielgruppe: Ärzte, Zahnärzte, MFA, Praxisteams

u. Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe

Präsenztermin: Mittwoch, 19. November 2025

(zzgl. eLearning)

Ort: Münster

Leitung: M. Breyer, Münster

Teilnahmegebühr: 199 bis 229 Euro, Praxisteams

(bis 3 Pers.) 487 bis 547 Euro

Zertifiziert: 8 Punkte

Auskunft: 0251 / 9 29 22 24

DMP

Vereinbarung nach § 73 a SGB V über die

Durchführung strukturierter Behandlungsprogramme

nach § 137 f SGB V

DMP-spezifische Online-Fortbildung

(je Modul 2 UE)

Zielgruppe: Ärzte, die im Rahmen der DMP-Verträge

tätig sind, und Interessierte

Asthma bronchiale/COPD (9 Module)

Diabetes mellitus (6 Module)

Koronare Herzkrankheit (7 Module)

Hinweis: Module frei wählbar

Ort: Online-Lernplattform ILIAS

Teilnahmegebühr: 39 bis 55 Euro (je Modul)

Zertifiziert: 4 Punkte (je Modul)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 15

Workshops / Kurse / Seminare

KPQM - KV-Praxis-

Qualitätsmanagement

Schulung zum Qualitätsmanagement

Termin: Samstag, 20. September 2025

Ort: Dortmund

Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. (FH) B. Schubert

MBA, Bottrop, Dr. med. R. Bredenkamp, Bad

Oeynhausen, Dr. phil. H.-J. Eberhard, Gütersloh,

E. Göckeler-Leopold, Geseke

Teilnahmegebühr: 495 bis 575 Euro

Zertifiziert: 11 Punkte

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 61

Qualifikation zum Moderator von

Qualitätszirkeln nach SGB V

Termine: Sonntag, 10. Mai (Borkum) oder

Samstag, 27. September 2025 (Dortmund) oder

Samstag, 29. November 2025 (Münster)

Leitung: Dipl.-Soz. Päd. L. Schmidt, Fröndenberg

Teilnahmegebühr: 545 bis 625 Euro

SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

Hinweis: Förderung durch die KVWL möglich.

Zertifiziert: 12 Punkte (Münster/Dortmund),

Zertifizierung beantragt (Borkum)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 61

Spirometrie

Zielgruppe: Ärzte, Medizinische Fachangestellte

und Praxisteams

Termine: Mittwoch, 28. Mai und Mittwoch, 18.

Juni 2025 (zzgl. eLearning)

Ort: Online-Lernplattform ILIAS

Leitung: Dr. med. H. C. Blum, Hattingen

Teilnahmegebühr: 345 bis 395 Euro, Praxisteams

(max. 3 Pers.) 885 bis 985 Euro

Zertifiziert: 13 Punkte

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14

Forum Arzt und Gesundheit

Stressbewältigung durch Achtsamkeit

Mindfulness-Based-Stress-Reduction

(MBSR)

Termine: Sonntag, 11. bis Dienstag, 13. Mai 2025

(Borkum) oder Dienstag, 13. bis Donnerstag, 15.

Mai 2025 (Borkum) oder Freitag, 28. bis Sonntag,

30. November 2025 (Möhnesee)

Teilnahmegebühr: 685 bis 999 Euro

Leitung: Dr. med. M. Weniger, Hattingen

Zertifiziert: 25 Punkte (Borkum), 33 Punkte

(Möhnesee)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35

Resilienztraining

Zielgruppe: Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten

und Psychologen

Termin: Samstag, 13. September 2025

Ort: Münster

Leitung: Dr. med. M. Weniger, Hattingen

Teilnahmegebühr: 425 bis 489 Euro

Zertifiziert: 11 Punkte

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35

Qigong Yangsheng

Zielgruppe: Ärzte sowie weitere Interessierte

Termine: Sonntag, 11. bis Dienstag, 13. Mai 2025

(Borkum) oder Mittwoch, 14. bis Freitag, 16. Mai

2025 (Borkum) oder Freitag/Samstag, 26./27.

September 2025 (Möhnesee)

Leitung: Dr. med. S. Willeboordse, Drensteinfurt

(Möhnesee), Dr. med. I. Häfner-Gonser, Biberach/Riss

(Borkum)

Teilnahmegebühr: 395 bis 520 Euro

Zertifiziert: 15 Punkte

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35

04.2025 | 21


SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen (BUB-Richtlinie)

Fortbildung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung § 135 Abs. 2 SGB V / gem. Curriculum der

Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM)

Das Sozialgesetzbuch (SGB) legt in §

135 SGB V für die Bewertung von Untersuchungs-

und Behandlungsmethoden,

abgekürzt BUB-Richtlinien genau fest, in

welchem Rahmen schlafmedizinische Diagnostik

der Schlafapnoe zu erbringen

ist. Mit dieser Richtlinie rückt die ambulante,

klinische und technische Diagnostik

mit der nächtlichen Polygraphie in

das Zentrum des Screenings auf das Vorliegen

einer Schlafapnoe. Diese Leistung

ist auch für Nicht-Schlafmedizinerinnen

und Nicht-Schlafmediziner erbringbar

und abrechenbar, wenn die Qualifikation

durch Teilnahme an dem BUB-Kurs

Schlafapnoe nachgewiesen werden

kann. National renommierte Schlafmedizinerinnen

und Schlafmediziner bieten

Module an, die individuell, zeitlich flexibel

im Rahmen von eLearning auf der

Lernplattform ILIAS bearbeitet werden

können. Der praktische Hands-on-Teil

findet in Form einer Hospitation in einem

Schlaflabor. Wahlweise kann die Hospitation

nun auch über einen virtuellen

Zusatztermin erbracht werden. Den

Schulungsraum für die virtuelle Präsenz

erreichen Sie direkt über die Lernplattform

ILIAS.

Die Inhalte des BUB-Kurses Schlafapnoe

als Blended-Learning-Konzept wurden

von erfahrenen Schlafmedizinerinnen

und Schlafmedizinern gemäß den

BUB-Richtlinien Schlafapnoe und den

Vorgaben der DGSM konzipiert. Es wird

eine Einführung in die gesamte Schlafmedizin

mit Schwerpunkt der Differenzialdiagnose

und Differenzialtherapie der

Schlafapnoe geboten. Weitere Themen

sind Abrechnungsaspekte und das praktische

Vorgehen in der nicht-schlafmedizinisch

spezialisierten täglichen Praxis.

IM ÜBERBLICK

Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen

Fortbildung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung § 135

Abs. 2 SGB V (BUB-Richtlinie)

gem. Curriculum der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) /

Blended-Learning-Angebot

Fortbildungsseminar für Ärzte und Zahnärzte

Termine

Hospitation (4 UE):

Nachweis durch Hospitation in einem Schlaflabor oder durch die virtuelle

Hospitationsteilnahme am Mittwoch, 28. Januar 2026 von 18 bis 21:15 Uhr

eLearning (19 UE):

27. Dezember 2025 bis 27. Januar 2026 (Ein Einstieg in die

laufende eLearningphase ist möglich.)

Präsenz-Termine (Webinare) (17 UE):

Freitag, 30. Januar 2026, 14 bis 21 Uhr/Samstag, 31. Januar 2026, 9 bis 17 Uhr

Ort: Virtuelles Klassenzimmer (Webinar)

Leitung: Dr. med. Martina Neddermann, Castrop-Rauxel/Düsseldorf, Univ.-Prof. Dr. med. Peter

Young, Bad Feilnbach

Kosten: 585 Euro für Mitglieder, 675 Euro für Nichtmitglieder

Auskunft: Laura Issel, Tel.: 0251 / 9 29 22 08

Die Veranstaltung ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung der ÄKWL mit

59 Punkten (Kategorie: K) anrechenbar.

22 | 04.2025


SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

Reisemedizinische Gesundheitsberatung

Die curriculare Fortbildung „Reisemedizinische

Gesundheitsberatung“, vermittelt

die Grundlagen der Reisemedizin

und setzt den Schwerpunkt auf die für die

Beratung von Reisenden notwendigen

medizinischen Kenntnisse und Fertigkeiten,

um eine bestmögliche Prophylaxe

bieten zu können.

Die Reisemedizin befasst sich präventiv,

diagnostisch, kurativ und forschend mit

allen Aspekten von gesundheitlichen

Risiken, die sich aus den Gegebenheiten

des Reiseziels, aus den Reiseaktivitäten

und aus den gesundheitlichen Voraussetzungen

beim Reisenden ergeben und

weist auf, wie diese Risiken verringert

und auf Reisen erworbene Krankheiten

behandelt werden können.

Charakteristisch für die Reisemedizin ist

die Betrachtungsweise, dass sich durch

eine Reise die gewohnten Lebensumfelder

verändern und damit auch die mit

diesen verbundenen gesundheitlichen

Risiken. Für eine zuverlässige Risikoeinschätzung

und Beratung bedarf es einer

sowohl qualitativ als auch quantitativ

verlässlichen epidemiologischen Datengrundlage.

Reisemedizinische Gesundheitsberatung

erfordert mehr als die Vermittlung

von vorgefertigten Prophylaxe-Empfehlungen.

Die immense Vielfalt heutiger

Reiseanlässe, Reiseaktivitäten und Reiseziele

aber auch der Zeitpunkt und die

Dauer von Reisen verlangen eine präzise

Einzelfallbewertung und eine Anpassung

an leitliniengerechte Standards.

IM ÜBERBLICK

Reisemedizinische Gesundheitsberatung (32 UE)

Curriculare Fortbildung gemäß Curriculum der Bundesärztekammer / Blended- Learning-Angebot

Inhalte:

Modul 1: Grundlagen

Modul 2: Allgemeine reiseassoziierte Risiken

Modul 3: Geomedizin

Modul 4: Reisende und ihre Risiken

Modul 5: Reiseaktivitäten und ihre Risiken

Informationen zum Curriculum finden Sie hier.

Termine:

Präsenz-Termine (20 UE)

Samstag, 6. Dezember 2025 und Samstag, 28. Februar 2026 jeweils 9 bis 18 Uhr

eLearning (12 UE)

26. November bis 5. Dezember 2025 und 30. Januar bis 27. Februar 2026 (ein

Einstieg in die laufende eLearningphase ist bis zum 1. Präsenztag möglich)

Ort: Factory Hotel Münster (06. Dezember 2025), Ärztehaus Münster, Gartenstr.

210-214, 48147 Münster (28. Februar 2026)

Leitung: Dr. med. Burkhard Rieke, Düsseldorf

Kosten: 899 Euro für Mitglieder, 999 Euro für Nichtmitglieder

Auskunft: Guido Hüls, Tel.: 0251 / 9 29 22 10

Die Veranstaltung ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung der

ÄKWL mit 44 Punkten (Kategorie K) anrechenbar.

Die Fortbildung schließt nach erfolgreich bestandener Lernerfolgskontrolle für Teilnehmende

aus dem Kammergebiet Westfalen-Lippe mit dem ankündigungsfähigen Zertifikat "Reisemedizinische

Gesundheitsberatung" der Ärztekammer Westfalen-Lippe ab. Teilnehmende

aus anderen Kammergebieten erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

04.2025 | 23


MEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE

M IT

F ACHKOMPETENZ

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oder Webinar!

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Bildnachweis: ©Adobestock.com - Denny Syahputra

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