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Geschäftsbericht 2011 - Baugenossenschaft Finkenwärder ...

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A. Allgemeine Angaben<br />

B. Erläuterungen zu den<br />

Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsmethoden<br />

29<br />

Anhang des Jahresabschlusses <strong>2011</strong><br />

Der Jahresabschluss zum 31.12.<strong>2011</strong> wurde nach den Vorschriften des deutschen<br />

Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Dabei wurden die einschlägigen gesetzlichen<br />

Regelungen für Genossenschaften und die Satzungsbestimmungen ebenso wie die<br />

Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses für<br />

Wohnungsunternehmen in der Fassung vom 25.05.2009 (FormblattVO) beachtet.<br />

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:<br />

Die Immateriellen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten bewertet.<br />

Ihre Nutzungsdauer beträgt 3 bis 5 Jahre. Trivialprogramme (bis € 1.000,00<br />

Anschaffungskosten) werden im Sammelposten GWG über 5 Jahre abgeschrieben.<br />

Das Sachanlagevermögen wurde zu den fortgeschriebenen Anschaffungs- bzw.<br />

Herstellungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen bei Wohn- und<br />

Geschäftsbauten basieren auf einer Nutzungsdauer von 80 Jahren (bei 3 Verwaltungseinheiten<br />

wurde die Restnutzungsdauer um 10 Jahre verlängert – bis 2017);<br />

bei bei Garagen/Carports wird eine Nutzungsdauer von 20 bzw. 30 Jahren und bei<br />

Außenanlagen von 10 Jahren angenommen. Die Abschreibung erfolgt linear.<br />

Technische Anlagen werden linear über 25 Jahre abgeschrieben; die Maschinen über<br />

5 Jahre. Die Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden linear über<br />

eine Nutzungsdauer zwischen 3 und 15 Jahren abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter<br />

(bis € 1.000,00 Anschaffungskosten) werden im Sammelposten GWG<br />

jahrgangsbezogen über 5 Jahre abgeschrieben.<br />

Das Umlaufvermögen wurde nach dem Niederstwertprinzip bewertet. Unter Unfertigen<br />

Leistungen wurde im Geschäftsjahr die Erfassung von noch nicht abgerechneten<br />

Betriebs- und Heizkosten für alle Verwaltungseinheiten ausgewiesen.<br />

Den erkennbaren Risiken bei Mietforderungen wurde im Wege der Einzelbewertung<br />

Rechnung getragen. Außerdem besteht weiterhin eine Pauschalwertberichtigung.<br />

Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen.<br />

Die Pensionsrückstellungen wurden auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen<br />

Gutachtens berechnet. Für die Berechnung wurde das modifizierte<br />

Teilwertverfahren angewandt. Dabei wurde erstmals in 2010 zur Ermittlung des<br />

Erfüllungsbetrages eine Zuschlags- und Rentenanpassung, die wir mit 2,0 % angesetzt<br />

haben sowie der von der Deutschen Bundesbank veröffentliche durchschnittliche<br />

Marktzins der vergangenen 7 Jahre für eine Laufzeit von 15 Jahren in Höhe von 5,19 %<br />

zum 01.01.<strong>2011</strong> bzw. von 5,14 % zum 31.12.<strong>2011</strong> als Abzinsungszinssatz zugrunde<br />

gelegt. Den Berechnungen werden die Richttafeln für die Pensionsversicherung von Dr.<br />

Klaus Heubeck (2005G) zugrunde gelegt.<br />

Den Rückstellungen für Bauinstandhaltung wurden keine Beträge zugeführt. Die<br />

Genossenschaft muss sich bei Erstellung der Bilanz an übergeordnete Vorschriften<br />

halten. Eine entscheidende Änderung ergab sich durch den Wegfall der<br />

Aufwandsrückstellungen, also auch der Bauinstandhaltungsrückstellung.

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