immobilia 2025/05 - SVIT
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SCHWEIZ
# 05 — MAI 2025 — 92. Jahrgang / Erscheint monatlich / CHF 7.– / www.svit.ch
IMMOBILIA
Swiss Real
Estate Forum
26. – 27.06.2025
FOKUS
PATRICK STÄUBLE
IM INTERVIEW
04
POLITIK
JA ZUM ENTLAS
TUNGSPAKET
12
WIRTSCHAFT
WENIGER VER
KAUFSFLÄCHEN
14
SHOPPINGCENTER
IM VERTEILKAMPF
BAU & HAUS
GARTENSTADT
MIT HOHER
DICHTE
30
EDITORIAL
VON—ANDREAS INGOLD
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SCHIZOPHRENE
LINKE
Mehr Wohnraum in der Stadt Zürich oder Unterschutzstellung
einer alten Wohnsiedlung? Bei dieser
Frage weiss die Linke zuweilen nicht, was die
Linke will. Konkret wird das am Beispiel der «Seebahnhöfe»,
einer bald 100-jährigen Überbauung der
Allgemeinen Baugenossenschaft Zürich (ABZ) und
der Baugenossenschaft des eidgenössischen Personals
(BEP). Mit dem Projekt soll die Zahl der Bewohner
im Perimeter auf 1000 verdoppelt werden.
Energieeffizienz, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit
wurden bei der Planung grossgeschrieben;
20% der Wohnungen wären sogar subventioniert.
Da kann man angesichts der Wohnungsknappheit
nichts dagegen haben – würde man meinen.
EIN SCHLAG INS
GESICHT DER
WOHNUNGS
SUCHENDEN
ANDREAS INGOLD
Abgesehen davon, dass die beiden Bauträger nun
schon seit bald zwei Jahrzehnten planen und kämpfen,
hat sich nun auch noch Widerstand im Stadtparlament
formiert, das Anfang April über den
Gestaltungsplan zu befinden hatte. «Graue Energie»
und «Kreislaufwirtschaft» sind jetzt ins Vokabular
der Verhinderer aufgenommen worden,
nachdem die Schutzwürdigkeit in einem langwierigen
Verfahren 2018 verneint worden war und diese
Karte nun nicht mehr stach.
Die Bruchlinie geht quer durch die Grüne Partei.
Die SP stimmte geschlossen für, die Alternative
Liste geschlossen gegen den Gestaltungsplan.
Die Zustimmung von 100 zu 11 für soll nicht darüber
hinwegtäuschen, dass der Weg noch steinig
sein dürfte. Abgesehen von einem möglichen Referendum
geht es jetzt ans Baubewilligungsverfahren,
und es ist nicht realitätsfremd, anzunehmen,
dass nochmals Gerichte darüber befinden müssen.
Der Obstruktionskurs gewisser Linker ist schizophren.
Einerseits schreien sie nach mehr und
vor allem mehr gemeinnützigem Wohnraum. Anderseits
werden Verdichtungsprojekte verhindert.
Grössten Respekt habe ich hingegen vor der Hartnäckigkeit
und dem Willen der beiden Genossenschaften,
das Projekt zu realisieren.
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2
IMMOBILIA / Mai 2025
INHALT
IMMOBILIA —INHALT NR. 05 MAI 2025
FOKUS
12
IMMOBILIENPOLITIK
JA ZUM ENTLASTUNGS
PAKET
DER SVIT SCHWEIZ SPRICHT SICH FÜR DIE
AUSGABENSEITIGEN SPARMASSNAHMEN DES
VORLIEGENDEN ENTLASTUNGSPAKETS FÜR
DEN BUNDESHAUSHALT AUS.
14
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
MEHR KONSUM
– WENIGER FLÄCHE
TROTZ GLOBALER SPANNUNGEN ZEIGT
SICH DER SCHWEIZER DETAILHANDEL ROBUST.
DOCH NICHT ALLE VERKAUFSFORMATE
PROFITIEREN GLEICHERMASSEN.
30
BAU & HAUS
GARTENSTADT MIT
HOHER DICHTE
DER LEITFADEN «ZUKUNFT GARTENSTADT
ZÜRICH» UNTERSTÜTZT BAUHERREN, DEN
ZIELKONFLIKT ZWISCHEN HOHER DICHTE UND
VIEL GRÜNRAUM BESTMÖGLICH AUFZULÖSEN.
04 «WIR PROFITIEREN VON AUTOFREIEN INNENSTÄDTEN»
Patrick Stäuble, CEO Shoppi Tivoli, sagt, warum nicht alle Shoppingcenter
überleben werden und warum ihm Temu und Shein grosse Sorgen bereiten.
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
18 SHOPPING PLACES: VOM UMBRUCH ZUM AUFBRUCH
Aktuelle Studien zeigen: Erfolgreiche Retail-Destinationen, Shoppingcenter
und Innenstädte setzen auf Erlebnis, Flexibilität und nachhaltige Konzepte.
20 DER MONAT IN DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT
IMMOBILIENRECHT
26 UMBAU IN LUXUS-ZWEITWOHNUNGEN IST RECHTENS
Das Bundesgericht wies eine Beschwerde der Stiftung Helvetia Nostra
gegen den Umbau und die Nutzung von drei Mehrfamilienhäusern als
Zweitwohnungen in der Gemeinde Celerina ab.
28 DER MIETVERTRAG ALS SCHULDANERKENNUNG
In einem Urteil bestätigt das Bundesgericht, dass der vom Mieter unterzeichnete
Mietvertrag grundsätzlich eine gültige Schuldanerkennung im
Sinne von Art. 82 Abs. 1 SchKG für ausstehende Mietzinse darstellt.
BAU & HAUS
34 FREIRÄUME STÄRKEN DIE GESELLSCHAFT
Vielseitig und gut geplante Aussen- und Freiräume als Ausgleich zu den
überbauten Flächen sind in vielerlei Hinsicht wichtig und unverzichtbar.
39 KUB FORDERT NACHBESSERUNGEN AN DEN LHO
Die vier Ordnungen für Leistungen und Honorare SIA 102, 103, 105 und 108
sind in der Revision. Der eingeschlagene Weg ist richtig, trotzdem braucht
es aus Sicht der Kammer unabhängiger Bauherrenberater Verbesserungen.
40 MuKEn2025: MIT REGULIERUNG ZU MEHR NACHHALTIGKEIT
Die geplanten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich
(MuKEn) werden die Regulierung verschärfen, um den Schweizer
Gebäudebestand rascher auf Nachhaltigkeit auszurichten.
44 ZEV: NEUE CHANCEN MIT NACHBARSCHAFTSSTROM
Das neue Stromgesetz schafft neue Möglichkeiten für Solaranlagenbesitzer:
Dank virtueller Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV) können
sie Solarstrom nun einfacher mit Nachbarn teilen.
IMMOBILIENBERUF
50 LEHRGANG ZUM EIDG. DIPL. IMMOBILIENTREUHÄNDER
Im Januar 2026 starten wiederum Vorbereitungskurse zur eidg. Höheren
Fachprüfung Immobilientreuhand an den Durchführungsorten Bern,
Luzern und Zürich-Greencity.
51 SEMINARE UND WEITERBILDUNGEN
52 BERUFSBILDUNGSANGEBOTE DES SVIT
VERBAND
54 JAHRESBERICHT: «SVIT BEWEGT»
Bildung, Politik und Networking – in allen drei strategischen Feldern des
SVIT Schweiz verzeichnete der Verband ein sehr aktives 2024.
56 «FORTSETZUNG DER POSITIVEN ENTWICKLUNG»
Andreas Ingold, scheidender Präsident des SVIT Schweiz, hat den Verband
fast 20 Jahre lang auf der obersten Führungsebene begleitet und geleitet.
Er sieht wichtige Etappenziele erreicht, aber weitere Aufgaben in Sicht.
60 FACHKAMMERN SVIT: FÜNF GENERALVERSAMMLUNGEN
Die fünf Fachkammern des SVIT führten auch dieses Jahr ihre Generalversammlungen
im bewährten Format parallel durch.
STANDARDS: MARKTPLATZ & PRODUKTE-NEWS 63 / BEZUGSQUELLENREGISTER 67 / ADRESSEN & TERMINE 69 / ZUGUTERLETZT & IMPRESSUM 70
IMMOBILIA / Mai 2025 3
FOKUS INTERVIEW
SHOPPINGCENTER
«WIR PROFITIEREN
VON AUTOFREIEN
INNENSTÄDTEN»
4
IMMOBILIA / Mai 2025
Patrick Stäuble sagt, wer heute
ein Einkaufszentrum zum Erfolg
führen wolle, müsse ein Trend-
Scout sein. Der CEO des Shoppi
Tivoli in Spreitenbach sieht Potenzial
für Center, die sich laufend
den Kundenbedürfnissen
anpassen. Warum nicht alle
überleben werden und was ihm
die grössten Sorgen bereitet,
sagt Stäuble im Interview.
INTERVIEW—IRÈNE TROXLER*
FOTOS—URS BIGLER
Auf der Homepage des Shoppi Tivoli wird
man von einem Video der Limmattalbahn
begrüsst. Wie wichtig ist dieser neue
ÖV-Anschluss für Ihr Shoppingcenter?
Sehr wichtig. Auf diesem Weg kommen etwa 30 000
Personen pro Woche zu uns. 1970, als das Shoppi
seine Türen öffnete, sagte man, es brauche drei Dinge
für ein erfolgreiches Shoppingcenter: Parkplätze,
Freizeit und Geld. Diese drei haben immer noch
ihre Gültigkeit, aber wir brauchen nun noch etwas
Viertes: eine gute ÖV-Anbindung. Die älteren und
die jüngeren Menschen sind heute viel mobiler als
vor 50 Jahren.
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IMMOBILIA / Mai 2025 5
FOKUS INTERVIEW
SHOPPINGCENTER
Und diese Kundinnen und Kunden kommen
mit dem ÖV aus dem Kanton Zürich nach
Spreitenbach?
Ja.
Seit der Pandemie boomt der Onlinehandel.
Zudem haben viele Städterinnen und Städter
gar kein Auto mehr, um ins Shoppingcenter
zu fahren. Doch im Marktbericht
2024 Ihrer Branche ist von einem «Revival»
die Rede. Auch das Shoppi Tivoli machte
2023 einen Umsatzsprung. Wie ist das zu
erklären?
Ich behaupte nicht, die Shoppingcenter seien am
Wiederaufblühen. Aber es ist wie überall im Leben:
Wo Schatten ist, gibt es auch Sonne. Wir sehen
bei den Shoppingcentern und im ganzen Schweizer
Detailhandel eine Bereinigung. Zu den Shoppingcentern
zähle ich auch grössere Innenstädte. Speziell
dort nimmt das Angebot ab.
In den Stadtzentren?
Ja, das sieht man gut. Viele internationale Brands
reduzieren ihre Standorte und konzentrieren sich
auf die grösseren mit guter Verkehrsanbindung
und einem geeigneten Mietermix. Shoppingcenter,
die in den letzten Jahren die Gastronomie
BIOGRAPHIE
PATRICK
SCHÄUBLE
leitet das Shoppi Tivoli
im aargauischen
Spreitenbach seit
2011. Zuvor war er bei
Valora, Lumimart und
Coop tätig. Stäuble
wohnt mit seiner Familie
im Fricktal und
ist da auch aufgewachsen.
Er sagt: «Als Kind
war der Besuch im
Shoppi Tivoli für mich
ein Highlight.»
und die Dienstleistungen ausgebaut haben, sind
im Vorteil.
Man spricht in der Branche von «Spendertainment».
Man shoppt nicht nur, sondern
verbindet verschiedenen Freizeitaktivitäten
mit dem Einkaufen. Wie haben Sie sich in
Spreitenbach darauf eingestellt?
Wir haben als Erstes die Gastronomie neu ausgerichtet.
Sie sehen hier nicht einfach Restaurants,
sondern einen Food Court mit einem halben Dutzend
Ständen und einem gemeinsam nutzbaren
Essensbereich. Heute möchten die Gäste vegane
Angebote, aber auch einen McDonalds und
Spezialitäten wie etwa Wonderwaffel. Ein neuer
Gebäck-Laden namens Cinnamood hat in Basel
seinen ersten Schweizer Ableger eröffnet. Sein
zweites Schweizer Standbein entsteht nun bei uns
und eröffnet Mitte März.
Welche Dienstleistungen sind neu?
Da genügt es nicht mehr, ein Coiffeurgeschäft zu
haben. Wir haben ein Nagelstudio, ein Tatoostudio
und ein umfassendes Beauty-Angebot. Die Nachfrage
nach Tattoos und Piercings hat enorm zugenommen.
Ich weiss gar nicht, ob man heute noch
Fussballer werden kann ohne eine Tätowierung
6
IMMOBILIA / Mai 2025
(lacht). Wir haben auch ein Fitnesscenter und
planen sogar einen Indoor-Freizeitpark mit Attraktionen
wie Bowling, Escape Rooms oder einer
Kartbahn.
Wie gehen Sie vor, um neue, trendige
Angebote ins Limmattal zu holen? Haben
Sie bei «Cinnamood» angerufen?
Im Fall von Cinnamood war ich mit meiner Tochter
in Basel und sah eine lange Warteschlange vor
einem Laden. Ich fragte sie: «Was ist denn da los?»
«Papa», sagte sie, «weisst du das nicht? Das ist
Cinnamood!» Mir war sofort klar, dass in ihrer
Generation jeder dieses Hefegebäck kennt. Ich
sagte: «Dafür steht man doch nicht eine Stunde
an.» Sie meinte: «Doch!» Wir haben es getan
und als ich an die Reihe kam, liess ich meine Visitenkarte
da. Ich rede oft mit jungen Leuten über
Trends, die sie interessieren. So bleibe ich auf
dem Laufenden.
Der CEO eines Shoppingcenters als
Trend-Scout?
Definitiv. Man muss auf Trends setzen, nicht auf
das, was man selbst haben möchte. Ich selbst brauche
kein Tattoostudio und keinen Schönheitssalon.
Unsere Besucher aber schon.
TEMU UND
SHEIN ZER-
STÖREN DEN
DETAILHANDEL.
Ist das vielleicht das Problem der Einkaufszonen
in den Städten? Dass hier niemand
ein waches Auge auf Trends hat?
Das ist sicherlich ein Grund. In den Stadtzentren
ist es auch schwieriger, die Gastronomie auszubauen,
weil diese Nutzung weniger hohe Mieten
einspielt. Ein Shoppingcenter hat eine einzige
Eigentümerschaft und kann seine Rechnung über
das ganze Haus hinweg machen. So nimmt man
punktuell eine tiefere Miete in Kauf, weil man weiss,
dass dieses Angebot dem Gesamtumsatz guttut.
Sie sagen selbst, es sei auch im Shoppi
Tivoli nicht alles eitel Sonnenschein. Letztes
Jahr beispielsweise lief es nicht so gut.
Kürzlich kritisierten Sie in der «Limmattaler
Zeitung», die Shoppingcenter litten stark
unter dem chinesischen Billig-Onlinehändler
Temu.
Unter Temu und Shein, ja, weil sie das gesamte
Preisgefüge kaputtmachen. Teilweise werden
diese Unternehmen sogar vom chinesischen
Staat subventioniert. Wir in der Schweiz sind verpflichtet,
Emissionsreduktionsziele zu verfolgen,
während Temu und Shein jeden Artikel einzeln
einfliegen. Es gibt weder eine Produktehaftung
IMMOBILIA / Mai 2025 7
FOKUS INTERVIEW
SHOPPINGCENTER
noch eine vorgezogene Entsorgungsgebühr auf
Elektrogeräte. Mich stört, dass die Spiesse nicht
gleich lang sind.
Ganz allgemein: Wer sind die Gewinner und
Verlierer im stationären Handel?
Der Möbelbereich hat das Problem, dass die meisten
Menschen ihr Zuhause während der Corona-
Zeit völlig neu eingerichtet haben. Jetzt brauchen
sie einige Jahre lang gar nichts mehr. Schlecht
läuft es zurzeit auch in der Unterhaltungselektronik.
Hier sehe ich zwei Gründe. Einerseits wollen
die Leute mehr ausgeben für Ferien, weil sie endlich
wieder verreisen können. Dieses Geld müssen
sie an einem anderen Ort einsparen, beispielsweise,
indem sie nicht das neuste Handy kaufen. Anderseits
machen die Mobiltelefone auch nicht mehr so
attraktive technologische Sprünge.
Sie hatten im letzten Halbjahr acht Mieterwechsel.
Können Sie die Flächen jeweils
gut wieder vergeben?
Ja, aber wir müssen uns anstrengen, die richtigen
Mieter zu finden. In der Center Mall hatten
wir Leder Locher, der plötzlich Konkurs gegangen
ist. Ich hätte dieses Geschäft sofort wieder
vermieten können: Doch ich habe mich für eine
Pop-up-Lösung entschieden, um Zeit zu gewinnen.
Nun habe ich meinen Wunsch-Brand gefunden; der
Vertrag wird demnächst unterschrieben.
Was bedeutet es für Sie, wenn die Migros
plötzlich ihre Fachmärkte verkauft oder
schliesst?
Was bei der Migros gegenwärtig passiert, ist absolut
einschneidend für den Detailhandel. Die Migros
war im Sportbereich, bei der Elektronik und den
Möbeln mit einer sehr breiten Marktmacht präsent.
Umso härter ist jetzt der Schlag, wenn das wegfällt.
Shoppi Tivoli verkraftet das. Für uns geht es nur um
4 bis 5% der Verkaufsfläche. Für die vielen mittleren
Einkaufszentren ist es ein grosses Problem.
Welchen Einfluss hat die Konsumentenstimmung
auf Ihre Umsätze?
Die spüren wir sehr unmittelbar. Letztes Jahr gab
es geballte Hiobsbotschaften: Es hiess, der Strom
werde teurer und gleichzeitig auch die Nebenkosten
beim Wohnen und die Krankenkassenprämien.
Das hat stark auf die Konsumentenstimmung
gedrückt. Gegen Ende Jahr haben wir aber wieder
eine Erholung gespürt.
Die Mall of Switzerland im Kanton Luzern ist
das Sorgenkind der Branche. Sie hat eine
DER ABBAU
BEI MIGROS IST
FÜR DEN DETAIL-
HANDEL
EINSCHNEIDEND.
8
IMMOBILIA / Mai 2025
Verkaufsfläche von 46 000 Quadratmetern
und hat seit der Eröffnung 2017 noch nicht
richtig abgehoben. Man konnte lesen, das
Center sei einfach zu gross. Das Shoppi
Tivoli ist mit 80 000 Quadratmetern viel
grösser und läuft gut. Ist Grösse nun eher
gut oder schlecht?
Grösse hat Vor- und Nachteile. Es kommt auf den
Standort an. Ein kleines Center mit einem Supermarkt
und zehn anderen Läden kann gut funktionieren.
Die grossen Einkaufszentren haben aber
eine andere Rolle. Ich denke, die Mall of Switzerland
ist schlicht zu spät gekommen. Es gab bereits
zu viele Retail-Angebote in den Städten und in Einkaufszentren.
Die Mall konnte ihre Flächen von Anfang
an nicht voll vermieten. Wenn man mit leeren
Läden startet, entsteht der Eindruck, das Shoppingcenter
sei zu gross. Kürzlich hat sich aber der spanische
Textilkonzern Inditex mit den Marken Zara,
Bershka, Pull&Bear und Stradivarius für die Mall
entschieden. Nun bin ich gespannt, ob sich die Mall
of Switzerland etablieren kann.
Ihr Shoppingcenter war das Allererste der
Schweiz. Ist das ein Vorteil? Jeder in der
Region kennt es.
In gewisser Art profitieren wir von unserer Bekanntheit.
Aber sie hat mir auch Probleme bereitet, als ich
vor 14 Jahren anfing. Damals hatte das Shoppi Tivoli
ein eher negatives Image. In den Köpfen waren nach
wie vor die alten Bilder von früher abgespeichert,
als das Center in die Jahre gekommen war. Es hatte
nicht den richtigen Ladenmix und nicht die guten
Brands. Auch Spreitenbach war damals in Verruf.
Glücklicherweise entschieden sich die Besitzer der
verschiedenen Teile, sich zusammenzuschliessen
und in die heutige Mall zu investieren. Am Anfang
waren die Brands skeptisch. Es brauchte viel Überzeugungsarbeit.
Heute hat das Shoppi Tivoli wieder
ein gutes Image, ebenso wie die Gemeinde Spreitenbach,
wo kürzlich auch neue Hotels aufgegangen
sind. Wir profitieren vom Boom des Limmattals.
Die Wiege des Shoppingcenters liegt in den
USA, heute stehen dort aber viele leer und
verfallen. Droht diese Entwicklung auch der
Schweiz?
Ja, ich denke, dass dies auch hier passieren wird.
Nicht bei den grossen, aber bei den mittleren, die
keine klare Ausrichtung haben und sich nicht neu
erfinden können. Unsere Einkaufszentren werden
aber nicht veröden. Man wird sie umnutzen.
IMMOBILIA / Mai 2025 9
FOKUS INTERVIEW
SHOPPINGCENTER
MITTELGROSSE
CENTER WERDEN
ES KÜNFTIG
SCHWER HABEN.
Nochmals zurück zum Thema ÖV. Umsatzsprünge
machen eigentlich nur noch die
Einkaufsbereiche an den Drehscheiben des
öffentlichen Verkehrs. Am Zürcher Hauptbahnhof
stieg der Umsatz 2023 um 8,5%.
Natürlich profitieren diese Läden von hohen
Frequenzen und Sonntagsöffnungszeiten.
Liegt die Zukunft der Schweizer Einkaufszentren
auf den ÖV-Drehscheiben?
Sie werden sicher nicht Umsatz verlieren. Die Frage
ist aber, ob die heutigen knappen Umsteigezeiten
überhaupt noch ein Einkaufen zulassen. Schwierig
finde ich die Ungleichbehandlung in Bezug auf die
Öffnungszeiten.
Würden Ihnen längere Öffnungszeiten
etwas bringen?
Es würde uns helfen, wenn wir in der Schweiz eine
einheitliche Regelung hätten. Beispielsweise, dass
jeder an vier oder fünf Sonntagen jährlich öffnen
dürfte. Ein Gartencenter würde das vielleicht im
Frühling nutzen. Wir eher, wenn die Herbst- und
Winterkleider kommen, und zweimal vor Weihnachten.
Das Gottlieb-Duttweiler-Institut bescheinigt
dem Handel eine Spass- und Sinnkrise.
Shopping werde heute mehr als lästige
Pflicht, denn als beliebte Freizeitbeschäfti-
gung gesehen. «Die Schweizer verlieren die
Lust am Shoppen», titelte der «Blick» tags
darauf. Wie sehen Sie das?
Das kann man nicht verallgemeinern. Ich gehe
immer noch sehr gerne shoppen. Meine Tochter
nutzt das Einkaufen als Gelegenheit, Zeit mit ihrer
Freundin zu verbringen. Da gehört dann mindestens
noch ein Essen dazu. Natürlich ist unsere Gesellschaft
schneller geworden. Die meisten kaufen
gelegentlich auch online ein. Damit kann der Detailhandel
aber gut leben.
Werden wir 2050 mehr, weniger oder
gleichviele Shoppingcenter haben in der
Schweiz?
Weniger. Es wird auch weniger Retailflächen in
den Innenstädten geben. In den Städten geht der
Trend zurzeit ja stark in Richtung autofrei. Alle
Parkplätze sollen weg. Das ist der Tod der Läden.
Das sieht man in kleineren Städten, die das bereits
gemacht haben.
Wo?
In Baden oder Aarau. In Aarau wird der Verkehr
jetzt so geführt, dass man eine halbe Stunde im Stau
steht, wenn man aus dem Parkhaus kommt. Doch
wenn die Autos aus den Innenstädten verbannt
werden, profitieren die grossen Einkaufszentren.
Hier gibt es Parkplätze.
*IRÈNE TROXLER
Die Autorin ist
freischaffende
Journalistin, Zürich.
10
IMMOBILIA / Mai 2025
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IMMOBILIA / Mai 2025 11
IMMOBILIENPOLITIK
FINANZPOLITIK
OHNE
VORBEHALTE FÜR
ENT LASTUNGS PAKET
Der SVIT Schweiz spricht sich für die
ausgabenseitigen Sparmassnahmen
des vorliegenden Entlastungspakets
für den Bundeshaushalt aus. Es geht
bei diesen Massnahmen nicht um
einen Abbau, sondern um eine Korrektur
des Wachstumspfads der
Ausgaben. TEXT—IVO CATHOMEN*
Das Gebäudeprogramm
von Bund
und Kantonen startete
2010. Es fördert
seither die energetische
Sanierung von
Gebäuden sowie
Investitionen in
erneuerbare Energien,
die Abwärmenutzung
und die
Optimierung der
Gebäudetechnik.
BILD: DAS GEBÄUDEPROGRAMM
ERHEBLICHES SPAR
POTENZIAL
Der Bundesrat hat Ende Januar das
«Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt»
vorgelegt. Das Aufheulen war
gross, denn die 59 Massnahmen lassen
keinen Bereich unberührt, für den im Vorfeld
eine Expertengruppe ein Sparpotenzial
identifiziert hatte. Die Gruppe hatte den
Auftrag, sämtliche Aufgaben und Subventionen
des Bundes dahingehend zu durchleuchten,
ob deren Ziel effizienter erreicht
werden könnte, ob zu starke Ausgabenbindungen
bestehen, und ob die Aufgabenteilung
mit den Kantonen verbessert werden
könnte. Alle Massnahmen sollen dazu beitragen,
dass die Ausgaben des Bundes nicht
mehr im gleichen Mass ansteigen wie prognostiziert.
Über 90% des Entlastungsvolumens
entfallen auf die Ausgabenseite, rund
300 Mio. CHF trägt die Einnahmenseite
bei. Der Bundesrat hat die Massnahmen
in einem Mantelerlass zusammengefasst.
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AUSSTIEG AUS DEM GEBÄUDE
PROGRAMM
Direkt betroffen ist die Immobilienwirtschaft
im Bereich des Gebäudeprogramms.
Hier will der Bundesrat den
Beitrag des Bundes auslaufen lassen und
damit jährlich 400 Mio. CHF einsparen.
Die Kürzung der Beiträge des Bundes an
das Gebäudeprogramm führt dazu, dass
entweder die Kantone zusätzliche Mittel
für die Fortführung des Programms aufwenden
müssten oder dass weniger Subventionen
für Gebäudesanierungen fliessen,
wie der Bundesrat in seinem Bericht
schreibt.
Seit 2010 wurde über das Gebäudeprogramm
der Ersatz fossiler Heizungen und
Gebäudesanierungen mit jährlich bis zu
600 Mio. CHF aus kantonalen und Bundesmitteln
gefördert. Dies ergibt total
3,6 Mrd. CHF an Fördergeldern. Ein Ausstieg
aus dem Programm ist aus der Sicht
des Bundesrats in Anbetracht dieser bereits
geflossenen Mittel vertretbar.
Und es gilt auch daran zu erinnern, dass
bei der langwierigen Revision des CO2-
Gesetzes, die am 1. Januar 2025 in Kraft
getreten ist und die Grundlage für das Gebäudeprogramm
darstellt, lange um die
Fortführung und Verlängerung des Gebäudeprogramms
und die Umverteilung
von CO2-Abgaben gerungen wurde. Zahl-
reiche Vertreter der bürgerlichen Parteien
stellten sich damals gegen diese Umverteilung
und forderten ein Ende. Dieses könnte
nun tatsächlich kommen.
NEGATIVER EFFEKT UNGEWISS
Der Ausstieg des Bundes aus dem Gebäudeprogramm
wäre aus der Sicht des
SVIT Schweiz zwar eine bittere Medizin.
Gleichzeitig gibt der Verband zu bedenken,
dass es bei den bisherigen Subventionen zu
nicht unerheblichen Mitnahmeeffekten
gekommen ist. Auch hält er Befürchtungen
entgegen, dass sich Sanierungsarbeiten in
die Schattenwirtschaft verlagern : Wer vor
Garantien und Mängelrechten profitieren
will, wird keine Aufträge in Schwarzarbeit
erteilen.
EINNAHMENSEITIGE MASS
NAHMEN
Die angepeilten Mehreinnahmen sind
im Gegensatz zur Ausgabenseite kritisch
zu hinterfragen. Sie kommen Steuererhöhungen
bzw. dem Abbau von Steuerprivilegien
gleich und treffen vor allem Erwerbstätige,
die ihre Vorsorgesituation im
Rahmen der 3. Säule verbessern möchten
oder Kapitalleistungen aus der 2. Säule beziehen.
*IVO CATHOMEN
Dr. oec. HSG, ist Verleger der
Zeitschrift Immobilia und stellvertretender
Geschäftsführer
des SVIT Schweiz.
12
IMMOBILIA / Mai 2025
IMMOBILIENPOLITIK
KURZMELDUNGEN
SCHWEIZ
WENIGER
SCHLICHTUNGS
VERFAHREN
In der zweiten Jahreshälfte
2024 belief sich die Zahl der
neuen miet- oder pachtrechtlichen
Schlichtungsverfahren
auf 17 074. Im Vergleich
zum vorangegangenen Semester
wurden 8276 weniger
neue Verfahren eingeleitet.
Die Schlichtungsbehörden
erledigten in der Berichtsperiode
19 208 Verfahren. Die
Mietzinserhöhungen waren
schweizweit der häufigste
Grund bei den Erledigungen
der Verfahren.
WENIGER
ZAHLUNGSRÜCK
STÄNDE FÜR MIETE
Im Jahr 2023 hatten in der
Schweiz gemäss Erhebung
über die Einkommen und
Lebensbedingungen durch
das Bundesamt für Statistik
6,3% der Wohnbevölkerung
mindestens zwei Arten von
Zahlungsrückständen in den
letzten 12 Monaten. Bei 2,8%
der Mieter betraf mindestens
einer dieser Zahlungsrückstände
die Miete am Hauptwohnsitz.
Das ist der tiefste
Wert der vergangenen 10 Jahre.
Der höchste Wert wurde
mit 5,3% im Jahr 2016 festgestellt.
Mit zunehmendem Alter
sinkt die Betroffenheit: Bis
zum 50. Altersjahr liegt die Betroffenheit
über, danach unter
dem Mittelwert. 65-Jährige
und Ältere liegen mit 0,3% und
weniger deutlich darunter.
Zahlungsrückstände bei den
Hypothekarzinsen sind mit
0,1% der Wohneigentümer im
Schweizer Schnitt fast inexistent.
Hier war der Höchstwert
bei 0,7% im Jahr 2015.
IMMOBILIA / Mai 2025
WENIGER CO2 IM
GEBÄUDESEKTOR
Der Treibhausgas-Ausstoss
in der Schweiz belief
sich 2023 auf 40,8 Mio. t CO2-
Äquivalente, rund 1 Mio. t
weniger als 2022. Insgesamt
lagen die Emissionen 26% tiefer
als im Jahr 1990. Dies geht
aus dem jährlichen Treibhausgasinventar
des Bundesamts
für Umwelt hervor. Gegenüber
dem Vorjahr am stärksten gesunken
ist der Treibhausgas-
Ausstoss im Industriesektor,
gefolgt vom Gebäudesektor.
Der Treibhausgas-Ausstoss
der Gebäude betrug 2023 rund
9,1 Mio. t CO2-Äquivalente. Er
lag damit 46% unter dem Wert
von 1990. Gegenüber dem
Vorjahr sank der Ausstoss um
0,3 Mio. t. Aktuell trägt der
Sektor Gebäude 22,2% zum totalen
Treibhausgas-Ausstoss
bei. Trotz der leicht kühleren
Wintermonate wurden im
Vergleich zum Vorjahr weniger
Heizöl und Gas für die
Beheizung der Gebäude verbraucht.
Hauptgrund ist der
deutliche Anstieg beim Einbau
von Wärmepumpen bis 2023,
insbesondere auch bei Gebäudesanierungen.
MEHR KONKURSE
Im Jahr 2024 wurden
17 036 Firmen- und Privatkonkursverfahren
gemäss
Bundesgesetz über Schuldbetreibung
und Konkurs
(SchKG) eröffnet. Damit nahmen
die Konkursverfahren
im vierten Jahr in Folge zu
(+10,3% ggü. 2023) und erreichten
einen neuen Rekordwert,
wie das Bundesamt für
Statistik bekanntgibt. Die
Abschlüsse von Konkursverfahren
und die Betreibungen
nahmen gegenüber dem Vorjahr
ebenfalls zu.
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WENIGER FLÄCHE
Trotz globaler Spannungen zeigt sich
der Schweizer Detailhandel robust.
Reallohnanstieg, Bevölkerungswachstum
und sinkende Leerstände sorgen
für Zuversicht. Doch nicht alle Verkaufsformate
profitieren gleichermassen.
TEXT—ALICE PAULA*
ABB. 1: BAUINVESTITIONEN IN VERKAUFSFLÄCHEN
in Mio. CHF, Quelle: BAK, BFS (ab 2024: Prognose)
2000
Nicht jedes Format und Sortiment
ist für jeden Standort
gleich gut geeignet. Ausschlaggebend
ist das Detailhandelspotenzial.
BILD: 123RF.COM
1500
1000
500
0
1995 1997 1999 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 2019 2021 2023 2025
Neubau
Umbau/Renovation
Seit der Covid-19-Pandemie sind die Investitionen in Neubauten von Verkaufsflächen
rückläufig und liegen derzeit unter dem langfristigen Durchschnitt.
UNSICHERHEITEN PRÄGEN
DIE KONJUNKTURPROGNOSEN
Während in den Schweizer Städten die
Kirschblüten und Magnolien blühen und
das frühlingshafte Wetter vielerorts für
gute Laune sorgt, bleibt die wirtschaftliche
Lage geprägt von Unsicherheiten. Das Jahr
2025 startete zunächst positiv – mit einer
verbesserten Konsumentenstimmung und
einer starken Börsenentwicklung. Doch
spätestens mit der Ankündigung neuer
US-Zölle durch Donald Trump kühlte sich
die Stimmung an den internationalen Finanzmärkten
deutlich ab.
Auch auf nationaler Ebene wurden die
Konjunkturprognosen nach unten korrigiert.
Das Wachstum bleibt zwar positiv,
liegt jedoch deutlich unter dem langjährigen
Mittel von 1,8%.
KONSUM TROTZT UNSICHER HEITEN
Trotz geopolitischer Spannungen und
einer abgekühlten globalen Konjunktur
blickt der Schweizer Detailhandel mit Zuversicht
nach vorn. Die Umsätze um den
Jahreswechsel entwickelten sich positiv
(+1% im Vergleich zum Januar 2024) und
für das Jahr 2025 wird mit einem soliden
Wachstum des Privatkonsums von 1,7% gerechnet.
Treibende Kräfte hinter dieser Entwicklung
sind die steigenden Reallöhne,
begünstigt durch weiterhin tiefe Inflationsprognosen
(Jahresmittel 2025: 0,4%)
sowie das anhaltende Bevölkerungswachstum,
insbesondere durch Zuwanderung.
Gleichzeitig blieb die Neubautätigkeit im
Verkaufsflächenmarkt auf tiefem Niveau
(vgl. Abbildung 1), was das Angebot an
Verkaufsflächen nur moderat ausweitet.
In gefragten Lagen sorgt diese Kombination
aus wachsender Nachfrage und
RETAIL
Der Schweizer Detailhandel steht vor
Herausforderungen: Der Preisdruck
durch den Online-Handel – insbesondere
aus dem Ausland – nimmt zu,
während Inflation, steigenden Lebenshaltungskosten
und wirtschaftlicher
Unsicherheit Konsumenten zunehmend
verunsichern. Gleichzeitig verändert
sich das Konsumverhalten:
Kunden erwarten ein nahtloses Zusammenspiel
von Online- und stationärem
Handel sowie ein attraktives
Einkaufserlebnis.
Die Herausforderungen im Detailhandel
wirken sich deutlich auf den Immobilienmarkt
für Geschäftsflächen
aus. Periphere Lagen verlieren an Attraktivität,
was zu sinkenden Mieten
und steigenden Leerständen führt.
In zentralen, gut erschlossenen Lagen
bleibt die Nachfrage stabil, da hier
Frequenz und Sichtbarkeit stimmen.
Detailhändler verkleinern ihre Flächen
oder setzen auf modulare Konzepte,
um flexibler auf Marktveränderungen
zu reagieren. Gleichzeitig steigt der
Bedarf an Flächen, die für Omnichannel-Strategien
geeignet sind, etwa mit
Lager- und Abholzonen.
Eigentümer und Investoren stehen unter
Druck, ihre Objekte umzunutzen
oder aufzuwerten – etwa durch Integration
von Gastronomie, Co-Working
oder Dienstleistungen. Die Qualität
und Lage der Fläche werden zum entscheidenden
Faktor für die Werthaltigkeit.
Entsprechend verändert sich
auch das Risikoprofil im kommerziellen
Immobilienportfolio.
14
IMMOBILIA / Mai 2025
kaum wachsendem Flächenangebot zunehmend
für Knappheit – ein klarer Vorteil
für gut positionierte Anbieter. Entsprechend
sank der Anteil leerstehender Verkaufsflächen
(Q4/2024: 3,2%).
GROSSE VER
KAUFSFLÄCHEN
LASSEN SICH NUR
NOCH SCHWER
VER MIETEN.
WAS GEFRAGTE LAGEN
AUSMACHT
Die positive Marktdynamik wirft eine
zentrale Frage auf: Welche Verkaufsstandorte
gelten heute als besonders gefragt –
und weshalb? Das ist keineswegs trivial zu
beantworten. Denn je nach Gütergruppe
sind die gefragten Lagen unterschiedlich
und hängen unter anderem vom Detailhandelspotenzial
des Einzugsgebiets und der
Konsummotivation ab.
Die begehrtesten und teuersten Verkaufsflächen
finden sich an Standorten
mit hoher Bevölkerungsdichte, grossem
Einzugsgebiet und starkem Touristenaufkommen.
Viele Händler würden sich dort
gerne ansiedeln – doch nicht jeder Betrieb
kann sich die Mieten leisten. Ausschlaggebend
ist letztlich die Flächenrentabilität:
Nur besonders umsatzstarke Formate
können sich diese Premiumlagen dauerhaft
sichern.
Im Gegensatz dazu präferieren zum
Beispiel Bäckereien Standorte in Wohnquartieren.
Denn mit ihrem schmalen Sortiment
und der kleinen Betriebsgrösse sind
sie für den kurzfristigen Bedarf ausgerichtet.
Der Grossteil des Umsatzes wird dabei
über Stammkunden generiert, welche regelmässig
zu Fuss einkehren. Aufgrund der
geringen Wegbereitschaft der Kunden für
Nahrungsmittel ist eine gut gewählte Lage
entscheidend für das Geschäft mit «Gipfeli
und Zopf».
DATENBASIERTE STANDORT
BEWERTUNG
Zur optimalen Positionierung einer Liegenschaft
und zur Identifikation geeigneter
ABB. 2: DETAILHANDELSPOTENZIAL PRO HAUSHALT UND MONAT IN CHF
Quelle: Detailhandelsmodell 2024 Fahrländer Partner
Verkaufsstandorte stehen umfangreiche
Daten zu den Konsumausgaben der Haushalte
zur Verfügung. Auf dieser Basis lässt
sich das Detailhandelspotenzial einzelner
Gemeinden berechnen – also wie viele
Franken die dortigen Haushalte für Konsum
auf Retailflächen ausgeben können – und
welche Wegbereitschaft sie für bestimmte
Konsumgüter wie Kleidung und Schuhe
aufbringen.
Das Konzept des Detailhandelsmodells
von FPRE ist angelehnt an die Haushaltsbudgeterhebung
des Bundesamts für Statistik.
Ausgangspunkt ist das Bruttoeinkommen
auf Gemeindeebene. Nach Abzug von Sozialversicherungen,
Steuern und Krankenkassenprämien
ergibt sich das verfügbare
Einkommen. Dieses wird um Ausgaben für
Wohnen, Energie, übrige Versicherungen
und Sparbeträge bereinigt – das Resultat ist
das sogenannte Konsumpotenzial.
Für die Abschätzung des retailrelevanten
Umsatzes werden aus dem Konsumpotenzial
alle nicht detailhandelsrelevanten
< 1'300
1'300 bis 1'500
1'500 bis 1'700
1'700 bis 1'900
1'900 bis 2'100
2'100 bis 2'300
> 2'300
Im Schweizer Durchschnitt belaufen sich die potenziellen monatlichen Ausgaben pro Haushalt
im Detailhandel auf rund 1700 CHF. Regional bestehen jedoch deutliche Unterschiede.
Ausgaben subtrahiert. Zusätzlich berücksichtigt
das Modell die Wegbereitschaft für
verschiedene Güterkategorien sowie das
jeweilige Einzugsgebiet – denn viele Käufe
erfolgen nicht am Wohnort, sondern in
nächstgelegenen Zentren.
Daher berücksichtigt das Detailhandelsmodell
auch das jeweilige Einzugsgebiet,
um den erwarteten Detailhandelsumsatz
einer Gemeinde einschätzen zu können.
In der Stadt Sursee beispielsweise übersteigt
das jährliche Detailhandelspotenzial
mit Berücksichtigung des Einzugsgebiets
(300 Mio. CHF) dasjenige der ansässigen
Haushalte (97 Mio. CHF) um mehr als das
Dreifache. Dieses Potenzial lässt sich anhand
der Bevölkerungsprognosen bis ins
Jahr 2040 hochrechnen.
Auf dieser Basis können für verschiedene
Verkaufssegmente die attraktivsten
Standorte identifiziert werden, und
umgekehrt lässt sich ableiten, welche Art
von Ladengeschäft für einen spezifischen
Standort die beste Nutzung darstellt.
IMMOBILIA / Mai 2025 15
Schluss
mit Warten:
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IMMOBILIENWIRTSCHAFT
EINKAUFSVERHALTEN
9
VOM KAUFHAUS ZUR
MISCH NUTZUNG
Eines der klassischen Verkaufssegmente,
das heute vor besonderen Herausforderungen
steht, sind Waren- und Kaufhäuser.
Einst galten sie als Magneten des innerstädtischen
Handels. Sie siedelten sich an
den prominentesten Lagen an, profitierten
von hoher Passantenfrequenz und trugen
zugleich selbst zur Belebung dieser Standorte
bei. Mit ihrem breiten Sortiment auf
mehreren Etagen prägten sie das Bild klassischer
Einkaufsmeilen entscheidend mit.
In den letzten Jahren hat das Format jedoch
an Strahlkraft eingebüsst. Das Nachfragersegment
der Waren- und Kaufhäuser
gemäss FPRE & CSL Immobilien hat in der
Schweiz zwischen 2012 und 2022 einen Beschäftigungsrückgang
von 35% erfahren,
die Zahl der Betriebe ging um 10 % zurück.
Gründe sind unter anderem das veränderte
Konsumverhalten, der Boom des Onlinehandels
sowie neue Vertriebsstrategien
vieler Marken, die zunehmend auf eigene
Flagship-Stores setzen – besonders im Uhren-
und Schmucksegment.
Schliesst ein Warenhaus oder reduziert
seine Fläche stark, stellt sich die Frage
nach der Anschlussnutzung. Vor allem
grossflächige Objekte und obere Stockwerke
erweisen sich in der Nachvermietung als
anspruchsvoll. Deshalb setzt der Markt zunehmend
auf Mischnutzungskonzepte.
So entstehen etwa im Brannhof in Zürich
oder im künftigen Jelmoli-Nachfolgeprojekt
Hybridlösungen, bei denen nur
noch das Erd- und erste Obergeschoss dem
Einzelhandel vorbehalten sind. In den oberen
Etagen ziehen Büros, Kanzleien oder
medizinische Dienstleister ein.
Diese Entwicklung ist eine Reak tion
auf die veränderten Flächenbedürfnisse
des Marktes: Besonders gefragt sind
heute kompakte Verkaufsflächen zwischen
70 und 150 qm – grosszügige Einheiten
ab 2000 qm lassen sich selbst an
guten Lagen nur schwer vermieten. In Zeiten
steigender Mieten und wachsender betriebswirtschaftlicher
Effizienz wird das
Flächenkonzept mehr denn je zum entscheidenden
Erfolgsfaktor für die Verkaufsbetriebe.
*ALICE PAULA
Die Autorin ist Immobilienökonomin
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IMMOBILIA / Mai 2025 17
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
SHOPPING PLACES
VOM UMBRUCH
ZUM AUFBRUCH
Aktuelle Studienergebnisse zeigen:
Erfolgreiche Retail-Destinationen,
Shoppingcenter und Innenstädte setzen
auf Erlebnis, Flexibilität und nachhaltige
Konzepte. Anpassungsfähigkeit,
eine klare Strategie und konzeptionelle
Stärke sind heute die zentralen Erfolgsfaktoren.
TEXT—MARCEL STOFFEL*
BILD: BASEL, 123RF.COM
Auch Innenstädte
können von steigenden
Besucherfrequenzen
profitieren – wenn ein
Placemaking-Verständnis
geschaffen wird.
WANDEL VERSTEHEN. ZUKUNFT
GESTALTEN
Die diesjährige Expertenbefragung im Rahmen des
Swiss Council Marktreports 2025 zeigt im Vergleich
mit den Ergebnissen aus dem Vorjahr eine klare Entwicklung:
Der Markt für Shoppingcenter wird zunehmend
von Qualität, Individualität sowie strategischer
und konzeptioneller Schärfe geprägt. Umsatzsteigerungen
entstehen dort, wo konsequent in Aufenthaltsqualität,
Nutzungsmix und emotionale Mehrwerte
investiert wurde.
Ein Drittel der befragten Center verzeichnete 2024
einen klaren Umsatzzuwachs. Und bei allen diesen erfolgreichen
Standorten zeigt sich dasselbe Muster:
Die Besucherfrequenz ist ebenfalls gestiegen, und in
sämtlichen Fällen wurde der Mietermix in den letzten
18 Monaten gezielt erneuert – neue Konzepte,
frische Marken, relevante Ergänzungen. Zusätzlich
haben alle dieser Center aktiv in die Aufenthaltsqualität
investiert – sei es durch bessere Infrastruktur, mehr
Aufenthaltszonen oder emotionale Erlebnisangebote.
Gleichzeitig musste ein Drittel der Center rückläufige
Umsätze hinnehmen, insbesondere im mittelgrossen
Segment zwischen 10 000 und 25 000 qm – häufig
18
DEN UMBRUCH
NUTZEN – DEN
AUFBRUCH AK
TIV GESTALTEN.
bedingt durch Umbauten, oder häufige Mieterwechsel.
Der Zusammenhang ist eindeutig: Wo das Angebot
und Erlebnis stimmt, stimmen auch die Kennzahlen.
ERLEBNIS SCHLÄGT TECHNIK – DAS
COMEBACK DES ECHTEN ORTES
Egal ob Innenstadt oder Center: Der rationale und
funktionale Nutzen eines Handelsstandorts allein
reicht nicht mehr aus. Menschen suchen Orte, die
mehr bieten als nur Versorgung – sie wollen inspiriert,
überrascht und emotional angesprochen werden.
Shoppingcenter, die als «Spendertainment
Places» begriffen und gestaltet werden, schaffen genau
diese Verbindung: zwischen Konsum und Kultur,
zwischen Alltag und Erlebnis.
Konkret bedeutet das: Aufenthaltsqualität, gestalterische
Identität, gastronomische Vielfalt und
Service-Innovationen mit Mehrwert werden zu
Kernkomponenten der Standortstrategie. Zukunftssichere
Center setzen auf Erlebnisqualität: Wer Aufenthaltsqualität,
Service und Gastronomie gezielt
ausbaut, stärkt messbar die wirtschaftliche Performance.
Die Digitalisierung spielt dennoch eine unterstützende
Rolle – etwa in Form von nahtlosen
Payment-Systemen, Orientierungshilfen oder perso-
IMMOBILIA / Mai 2025
INNENSTÄDTE ALS MITGEWINNER –
WENN SIE AKTIV WERDEN
Was für Center gilt, lässt sich ebenfalls auf Innenstädte
übertragen. Die Erkenntnisse der Studie
zeigen: Auch urbane Handelslagen können durch
gezielte Erlebnisschaffung, intelligente Nutzungsvielfalt
und aktives Flächenmanagement profitieren.
Voraussetzung ist ein klares Placemaking-Verständnis
– also die aktive Gestaltung von Orten mit hoher
Anziehungskraft sowie Aufenthalts- und Identifikationsqualität.
City-Manager sind gefordert, Innenstädte nicht
nur zu verwalten, sondern als kuratierte Erlebnisräume
zu gestalten. Erfolgreiche Innenstädte setzen auf
flexible Nutzungskonzepte, gute Infrastruktur und
die koordinierte Verbindung von Handel, Gastronomie,
Kultur und Mobilität.
nalisierten Angeboten. Aber sie ist kein Selbstzweck,
sondern Werkzeug zur Verstärkung des physischen
Erlebnisses – nicht sein Ersatz.
MIETERMIX – VOM BAUCHGEFÜHL ZUR
STRATEGIE
Die Analyse zeigt: In 93% der Center wurde der
Mietermix in den letzten zwei Jahren stark verändert.
Neue Marken, innovative Konzepte, flexible
Formate, vielfältige Gastronomie, Gesundheit, Freizeit
und Nahversorgung dominieren zunehmend die
Nachvermietung. Besonders erfolgreich sind jene
Center, die dabei auf strategische Vielfalt setzen.
Starre Flächenzuschnitte und monofunktionale
Mall-Designs verlieren an Zukunftsfähigkeit. Gefragt
sind modulare, flexibel bespielbare Flächen und Partnerschaften
mit neuen Konzepten – auch temporär.
STRATEGISCHE IMPLIKATIONEN FÜR
ALLE AKTEURE
Die Studienergebnisse liefern klare Leitlinien für
zentrale Akteure. Für Eigentümer und Investoren ist
die Werterhaltung von Immobilien zunehmend an
deren Entwicklung zu markenfähigen, emotional erlebbaren
Orten mit nachhaltiger Infrastruktur und
starker Marktposition geknüpft. Händler und Retail-Marken
müssen das stationäre Erlebnis gezielt
inszenieren und digital ergänzen – Differenzierung
gelingt nur mit klarer Markenidentität und hoher Anpassungsfähigkeit.
Planer und Entwickler sind gefordert, modular,
vielfältig nutzbar und digital gestützt zu denken. Erlebnis,
Nachhaltigkeit und ein kuratierter Mietermix
sind von Anfang an essenziell. Städte und Innenstadtakteure
wiederum müssen koordinierte Strategien
verfolgen: Gemeinsame Zielbilder, flexible
Räume und attraktive Aufenthaltsqualitäten bilden
die Basis für lebendige Stadtzentren.
FAZIT: DER WANDEL IST KEIN TREND – ER
IST DIE NEUE NORMALITÄT
Die Zahlen sind eindeutig: Wer sich bewegt, gewinnt.
Wer wartet, verliert. Zukunftsfähige Handelsorte
– ob Shoppingcenter oder Innenstadt – sind
künftig emotional aufgeladene Erlebnisplattformen,
die auf Vielfalt, Flexibilität und Nähe zum Menschen
setzen.
SWISS COUNCIL CONGRESS UND SWISS
COUNCIL MARKTREPORT 2025
Die Resultate des Swiss Council Marktreport 2025 werden
anlässlich des 7. Swiss Council Congress vom 25. Juni 2025
präsentiert: www.sccongress.ch.
Der komplette Report steht auf der SCSP-Webpage kostenlos
zum Download bereit: www.swisscouncil.swiss.
*MARCEL
STOFFEL
Der Autor ist Berater
und Gründer/CEO des
SCSP Swiss Council of
Shopping Places.
IMMOBILIA / Mai 2025 19
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
DER MONAT
33
Die ABB hat der Stadt Zürich ein 25 500 qm grosses
Grundstück im Quartier Oerlikon verkauft.
Auf den Parzellen soll preisgünstiger Wohnraum
entstehen. BILD: PD ABB
SCHWEIZ
HYPOTHEKEN
GÜNSTIGER
Nach der SNB-Leitzinssenkung
im März sind die
Geldmarkthypotheken laut
Anlageresearch der UBS nochmals
günstiger geworden. Ein
Grossteil der neu abgeschlossenen
Geldmarkthypotheken
kostet aktuell zwischen 0,9%
und 1,3%. Dies ist rund halb so
teuer wie vor einem Jahr. Laut
Bericht ist im Juni eine letzte
Leitzinssenkung um 25 Basispunkte
zu erwarten. Die
Geldmarkthypotheken dürften
daher in einem Jahr zwischen
0,7% und 1,1% kosten. Auch die
Verzinsung von Festhypotheken
hat auf die Leitzinssenkung
reagiert. Demnach liegt
der Zinssatz für 10-jährige
Festhypotheken derzeit mehrheitlich
zwischen 1,2% und
1,7%. Dies seien zwar rund 10
Basispunkte über dem Niveau
von Ende 2024, aber nur halb
so viel wie vor zwei Jahren.
Laut Bericht ist in einem Jahr
eine leichte Verteuerung auf
1,3% bis 1,8% zu erwarten.
WENIGER
SCHLICHTUNGS-
VERFAHREN
Im 2. Halbjahr 2024 wurden
schweizweit 17 074 neue mietoder
pachtrechtliche Schlichtungsverfahren
eingeleitet.
Dies sind 8276 weniger gegenüber
dem 1. Halbjahr 2024.
In der 2. Jahreshälfte hatten
die Behörden samt Neueingängen
29 854 Verfahren zu
behandeln. Per Ende Dezember
wurden 19 208 Fälle abgeschlossen.
Dabei ging es in
24,64% der erledigten Verfahren
um Mietzinserhöhungen.
Die Einigungsquote lag
bei 83,5%. Ordentliche Vertragskündigungen
(12,23%)
und Forderungen auf Zahlung
(9,78%) waren jeweils
der zweit- und dritthäufigste
Grund. Dies geht aus einer
Mitteilung des Bundesamts
für Wohnungswesen (BWO)
hervor.
FREIBURGER
WOHNUNGSMARKT
UNTER DER LUPE
Der Immobilienmonitor
Freiburg liefert Daten zum
Mietwohnungsmarkt der
Städte Freiburg, Bulle und
Estavayer. Die Hochschule für
Wirtschaft Freiburg betreut
das vom BWO unterstützte
Pilotprojekt. Um es zu ermöglichen,
haben sich 18 Akteure
aus der Immobilienbranche
in einem Verein zusammengeschlossen.
Daher stammen
die Daten direkt aus der Vermietungspraxis.
Der Monitor
ist öffentlich einsehbar unter
www.immolab-fr.ch.
ZERTIFIZIERUNG
SCHAFFT
VORTEILE
Der Minergie-Standard
umfasst die Umsetzung von
klimafreundlichen Massnahmen
wie Fernwärme,
Wärmepumpen und Dachbegrünungen.
Laut einer Studie
der Hochschule Luzern
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20
IMMOBILIA / Mai 2025
erhöht dies die Baukosten,
doch bei einer Zertifizierung
seien die Nettoanfangsmieten
um 2,6% bis 6,6% höher. Für
Investoren und Vermietende
lohnt sich die Investition
demnach. Mietende profitieren
trotz höheren Mieten von
tieferen Nebenkosten als bei
einem Gebäude, das den gesetzlichen
Mindeststandards
entspricht. Sie geniessen zudem
einen höheren Komfort
dank automatisiertem Luftwechsel
und erhöhtem Hitzeschutz.
In der Schweiz sind
aktuell fast 60 000 Gebäude
nach Minergie zertifiziert.
WOHNUNGEN
TROTZ BAUTÄTIG-
KEIT KNAPP
Laut aktueller Ausgabe des
Immo-Monitorings von Wüest
Partner nimmt das Bauen auf
der grünen Wiese stetig ab. Dafür
steigt die Zahl der Ersatzneubauten.
Dies belegt die
Zahl der Baubewilligungen,
die 2024 deutlich zunahm. Der
Nettozugang an Wohnungen
bleibt dennoch begrenzt, denn
Ersatzbauten sind mit dem
Abbruch von vielen Wohnungen
verbunden. Daten aus dem
Kanton Zürich zeigen, dass der
relative Wohnbausaldo nur
noch 73% von allen Neubauprojekten
beträgt.
HÖHERE
PREISE FÜR
WOHNEIGENTUM
Gemäss Auswertungen
von FPRE sind Eigentumswohnungen
im 1. Quartal zum
12
Vorquartal um +2,4% teurer
geworden. Beim mittleren
und gehobenen Segment beträgt
der Preisanstieg +2,5%,
beim unteren Segment +1,6%.
Zum Vorjahresquartal ergeben
sich für das mittlere Segment
+4,5%. Auch die Preise für Einfamilienhäuser
sind zum Vorquartal
angestiegen (+1,9%)
und liegen ebenfalls über dem
Vorjahresniveau (+4,8%). Der
deutlichste Anstieg zeigt sich
zum Vorquartal im oberen Segment
(+2,3%). Das untere und
mittlere Segment legen jeweils
um +1,5% zu.
UNTERNEHMEN
STADT ZÜRICH
KAUFT ABB-
GRUNDSTÜCK
Die ABB Schweiz AG hat
Ende März ein rund 25 500 qm
grosses Grundstück in Zürich
Oerlikon an die Stadt Zürich
abgetreten. Die beiden Parteien
hatten den Verkauf bereits
2021 vertraglich vereinbart.
Dies ebnet der Stadt nun den
Weg für den Bau von preisgünstigen
Wohnungen sowie
für gewerbliche und soziokulturelle
Nutzungen. Laut
Vertrag bleibt die ehemalige
ABB-Produktionsstätte und
heutige «Halle 550» für kulturelle
Nutzungen erhalten.
Der Konzernsitz der ABB und
das ABB Historic Building am
MFO-Park bleiben vom Verkauf
unberührt.
HELVETIA UND
BALOISE
PLANEN FUSION
Die Baloise Holding AG
und die Helvetia Holding AG
planen die Fusion zur Helvetia
Baloise Holding AG. Der Zusammenschluss
wird vorbehaltlich
der Zustimmung der
Aktionäre im 4. Quartal dieses
Jahres vollzogen. Es entsteht
eine Versicherungsgruppe
mit über 22 000 Mitarbeitenden
und einem Bruttoprämienvolumen
von 8,6 Mrd. CHF
im Bereich Leben und
11,5 Mrd. CHF im Bereich
Nicht-Leben. In der Schweiz
wird Helvetia Baloise somit
zur zweitgrössten Versicherungsgruppe
mit einem Marktanteil
von rund 20% über alle
Geschäftsbereiche hinweg.
Der Hauptsitz der Gruppe wird
in Basel liegen. Der aktuelle
Sitz von Helvetia in St. Gallen
bleibt auch künftig ein wichtiger
Standort.
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IMPLENIA FÜHRT
ZWEI DIVISIONEN
ZUSAMMEN
Implenia hat per April den
Immobilienbereich neu organisiert
und die Divisionen
Real Estate und Buildings in
der Division Buildings zusammengefasst.
Der neu geschaffene
Geschäftsbereich
bietet die integrierte Entwicklung,
Planung und Ausführung
komplexer Neubau- und
Umbauprojekte mit Fokus auf
innovative und wirtschaftliche
Lösungen. Das Leistungsspektrum
reicht von den
ersten Analyse- und Planungsschritten
bis zum schlüsselfertigen
Gebäude oder Areal.
Im Hochbau wird die neue
Sparte die bisherige Strategie
weiterverfolgen, einschliesslich
der Spezialisierung in den
Segmenten Gesundheitsbauten,
Forschung und Entwicklung
sowie Data Center.
Wir kennen die massgebenden
Beurteilungs- und Bewertungskriterien,
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über Standort- und Mietwerte an und
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IMMOBILIA / Mai 2025 21
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
DER MONAT
Handgefertigte Holzschindeln prägen die Dächer und
Fassaden im Alpenraum. Forschende der Empa und
der ETH Zürich nutzen nun diese Art der Holzverarbeitung,
um neuartige Holzwerkstoffe zu entwickeln.
BILD: EMPA
APLEONA UND
DHL SPANNEN
ZUSAMMEN
Apleona erbringt seit dem
1. Mai alle technischen und
infrastrukturellen Facility-
Management-Dienstleistungen
für Immobilien und Standorte
der DHL Group in Deutschland.
Das Portfolio umfasst
mehr als 3700 Gebäude und
über 15 000 Packstationen. Die
beiden Unternehmen haben
einen Vertrag mit einer Laufzeit
von 10 Jahren unterzeich-
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net. Teil davon ist, dass die
rund 850 Mitarbeitenden, die
bisher in einem gemeinsamen
Joint Venture für das Management
des Portfolios zuständig
waren, vollständig zu Apleona
wechseln. Sie werden künftig
für den Apleona Key Account
DHL im Geschäftsbereich International
Corporate Clients
tätig sein.
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Bewertung und Verkauf von Wohn-,
Geschäfts- und Industrieliegenschaften.
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NEOTARES KOMMT
IN DIE SCHWEIZ
Das deutsche Beratungsunternehmen
Neotares,
das auf die Konzeption von
Arbeitswelten spezialisiert
ist, hat einen Standort in
der Schweiz eröffnet (siehe
auch «Personen»). Die Gründung
der Neotares Consult
Swiss AG mit Sitz in Zürich
erfolgt parallel zur Markterschliessung
in Österreich. Das
Leistungsspektrum von Neotares
reicht von Beratung 3und
Projekt management bis zu architektonischen
Konzepten.
PROJEKTE
WINTERTHURER
BAHNAREAL WIRD
STADTQUARTIER
Das Lindareal nordöstlich
vom Bahnhof Winterthur wird
aktuell hauptsächlich für den
Bahnbetrieb genutzt. Gemeinsam
mit der Stadt Winterthur
und der kantonalen Denkmalpflege
entwickeln die SBB nun
das Areal zu einem Stadtquartier.
Vorgesehen sind sowohl
die Sanierung historischer Liegenschaften
als auch der Bau
neuer Gebäude. Geplant ist unter
anderem ein 80-Meter-
Hochhaus. Die Realisierung
des neuen Quartiers erfolgt in
Etappen ab 2031.
SBB BÜNDELN
IHRE BÜROS
IN WANKDORF
Die SBB konzentrieren ihre
Bürostandorte im Raum Bern
und bauen ein zusätzliches
Gebäude beim Hauptsitz in
Wankdorf. Der fünfgeschossige
Neubau wird 600 Arbeitsplätze
bieten. Das von Losinger
Marazzi und Herzog & de Meuron
entwickelte Gebäude setzt
auf die Kreislauffähigkeit. Die
oberirdischen Geschosse werden
in Holzbauweise erstellt.
Die Kons truktion ist so konzipiert,
dass sie demontiert und
wiederverwendet werden
kann. Der Baubeginn erfolgt
Mitte 2026, die Inbetriebnahme
Mitte 2029. Die Investitionskosten
belaufen sich auf
rund 86 Mio. CHF.
CSS BAUT
HAUPTSITZ AUS
Die Krankenversicherung
CSS erweitert ihren Hauptsitz
in der Stadt Luzern um einen
Neubau. Für die Konzeption
wurde ein Architekturwettbewerb
veranstaltet. Das Projekt
«Lambris» des Basler Büros
Diener und Diener Architekten
hat die Jury überzeugt. Die
Baueingabe erfolgt noch im
laufenden Jahr. Der Neubau
soll 2027 bezugsbereit sein.
22
IMMOBILIA / Mai 2025
34
HOLZSCHINDELN
ALS VORBILD
FÜR FORSCHENDE
Die traditionelle Schindelherstellung
hat Forschende
der Empa und ETH Zürich
dazu inspiriert, neuartige
Holzwerkstoffplatten aus
gespaltenen Holzstäben zu
entwickeln. Dank eines KIoptimierten
Verfahrens sollen
sie künftig für tragende Bauteile
in Frage kommen. Das
Projekt «Gespaltene Holzstäbe
für neuartige Holzwerkstoffplatten
im Bauwesen» ist Teil
der Initiative Mainstreaming
Wood Construction. Sie fördert
den verstärkten Einsatz
von Holz im Bauwesen. Geplant
ist zudem ein Center for
Wood Materials and Structures,
das die Holzforschung
bündeln soll.
MODEHAUS
SPENGLER
WIRD SANIERT
Swiss Prime Site Immobilien
plant in der Steinenvorstadt
in Basel die Gesamtsanierung
und Umnutzung des ehemaligen
Modehauses Spengler.
Geplant sind in den oberen
Etagen 37 möblierte Apartments
sowie 23 Hotelzimmer.
Im Erdgeschoss und im ersten
Untergeschoss sind Ladenflächen
vorgesehen. Der Baustart
ist für 2026 geplant. Der Bezug
soll 2027 erfolgen.
SIEDLUNG
«BERGACKER»
WIRD ERNEUERT
Die Siedlung «Bergacker» in
Zürich Affoltern soll erneuert
werden. Swiss Life und die
Wohnbaugenossenschaft
Habitat 8000 planen einen Ersatzneubau,
der nachhaltige
Bauweise mit sozialer Durchmischung
verbindet. Vorgesehen
sind rund 270 Wohnungen
mit 1,5 bis 5,5 Zimmern und
Aussenräumen wie Loggia,
Balkon oder Terrasse mit Privatgarten.
Die erste Bauetappe
ist für 2026 geplant. Die ersten
Wohnungen sollen per 2028
bezugsbereit sein.
SIEDLUNG
«LUCHSWIESE»
WIRD ERWEITERT
Die 60-jährige Siedlung
«Luchswiese» in Zürich-
Hirzenbach wird erneuert und
soll künftig 90 statt bisher
72 Wohnungen bieten. Das
Projekt steht unter der Bauherrschaft
der Stadt Zürich. Es
leistet einen Beitrag zum Ziel,
den Anteil gemeinnütziger
Wohnungen bis 2050 auf ein
Drittel zu erhöhen. Die Bauarbeiten
beginnen 2026 und
dauern bis 2030.
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PERSONEN
POST IMMOBILIEN
ERNENNT LEITERIN
CONSTRUCTION
Jorinde van Zwieteren
ist seit 1. Mai Leiterin Construction
und Mitglied der
Geschäftsleitung der Post
Immobilien Management und
Services AG. Van Zwieteren
war die letzten 20 Jahre für
den Bereich Real Estate des
Pharmakonzerns Novartis
tätig. Sie war Teamleiterin
Englisch für
Immobilienprofis
> Conversing with Clients
> Writing Emails and Letters
> Expanding Vocabulary
Atlas Business Language GmbH
Wartenbergstrasse 9, 4052 Basel, Phone 061 261 66 33
Email kurse@a-b-l.ch, Web www.a-b-l.ch
IMMOBILIA / Mai 2025 23
Thomas Peter
CEO | Mitinhaber
Arlewo
inseriert zuerst
auf newhome.
Erfahren
Sie warum
Projektmanagement Immobilien,
Head Real Estate &
Facility Services Global Development
sowie zuletzt Head
Real Estate & Facility Services
Switzerland.
FHNW-INSTITUT IN
NEUEN HÄNDEN
Seit Anfang April leitet
Nora Dainton interimistisch
das Institut Digitales
Bauen an der Fachhochschule
Nordwestschweiz (FHNW).
Dainton ist seit 2021 als Professorin
am Institut tätig. Sie
verantwortet die fachliche
und strategische Leitung des
Masters of Science in Virtual
Design. Das Institut Digitales
Bauen verfolgt das Ziel, die
Digitalisierung der Bau- und
Immobilienbranche mitzugestalten.
HWZ BESTIMMT
LEITER FÜR NEUEN
STUDIENGANG
Mario Facchinetti übernimmt
die Leitung der neuen
Vertiefungsrichtung Digital &
AI im MAS Real Estate Management
der Hochschule für
Wirtschaft Zürich (HWZ).
Facchinetti verantwortet drei
CAS-Programme, die einzeln
oder für einen Masterabschluss
absolviert werden
können. Dies sind das CAS
Smart Real Estate Business,
das CAS Smart Real Estate
AI, Data & Value und das CAS
Smart Real Estate Life Cycle
Management.
WECHSEL IM
VORSTAND DER
MAKLERKAMMER
Patrizia Wachter Tanner
gehört neu zum Vorstand der
Schweizerischen Maklerkammer
(SMK). Die Betriebsökonomin
leitet die Prefera
Immobilien AG in Sargans SG
und die Alfina Prefera Immobilien
AG in Chur GR. Sie folgt
auf Kurt Bosshard, CEO der
Bosshard Immobilien AG in
Ascona TI, der sich nicht mehr
IMMOBILIA / Mai 2025
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
DER MONAT
zur Wiederwahl gestellt hat.
Der Vorstand setzt sich neu zusammen
aus Präsident Ruedi
Tanner (Wirz Tanner Immobilien
AG), Vizepräsident Dieter
Mader (Früh Immobilien
Dienstleistungen AG), Patrizia
Wachter Tanner, Carlos Garcia
(Intercity Vermarktung AG),
Christian Häle (Sonnenbau
Gruppe) und Marc Wyss (Immobilien
Wyss Schweiz AG).
WINCASA
BEKOMMT
NEUEN CEO
Nach zwölf Jahren als
CEO von Wincasa übernimmt
Oliver Hofmann (oberes Bild)
ab August eine neue Herausforderung
ausserhalb des Unternehmens.
Philipp Schoch
( darunter), seit über 15 Jahren
bei Wincasa, führt das Unternehmen
ab Juli. Schoch war in
verschiedenen Funktionen für
Wincasa tätig, unter anderem
als Bereichsleiter Bewirtschaftung.
Er ist seit 10 Jahren Mitglied
der Geschäftsleitung.
APLEONA
ERWEITERT
LEITUNG UM CTO
Die Apleona-Gruppe mit
Sitz in Deutschland hat ihre
Geschäftsführung um die
Position des Chief Transformation
Officers (CTO) erweitert.
Pascal Engel, seit 2019
bei Apleona, hat die Rolle per
1. April übernommen. Im neuen
Geschäftsbereich werden
alle Funktionen und Kompetenzen
gebündelt, die für die
digitale Transformation und
Professionalisierung relevant
sind. Apleona verwaltet in über
30 Ländern Immobilien aller
Assetklassen, Produktionsstätten
sowie regionen- und
länderübergreifende Portfolios.
In der Schweiz ist das
Unternehmen mit der Apleona
Schweiz AG mit Sitz in Wallisellen
ZH vertreten.
VERIT INVESTMENT
UNTER NEUER
FÜHRUNG
Nils Linsi übernimmt per
Mitte August die operative
Leitung der Verit Investment
Management AG. Linsi hat
Volkswirtschaftslehre an der
Universität St. Gallen studiert.
Im Moment ist er als Head
Real Estate Portfolio Manager
Investment Foundation
bei Swiss Life Asset Management
tätig. Verit Investment
ist auf das Portfolio- und Assetmanagement
von Immobilien
in der Schweiz spezialisiert.
SERAINA INVEST-
MENT UNTER
NEUER FÜHRUNG
Ingo Bofinger ist seit dem
1. April Geschäftsführer der
Seraina Investment Foundation.
In dieser Funktion wird
er sich insbesonders auf den
Bereich Investor Relations
konzentrieren. Darüber hinaus
nimmt er Einsitz im Investment
Committee der Seraina
Investment Foundation.
Bofinger bringt über 30 Jahre
Erfahrung im Bereich Immobilieninvestments
mit. Zuletzt
war er CEO der AFIAA
Real Estate AG und Leiter Immobilien
bei der Avadis Vorsorge
AG.
NEUE STANDORT-
LEITERIN
BEI MARKSTEIN
Die Markstein-Gruppe hat
Nina Flückiger per 1. April zur
Standortleiterin der Markstein
AG Zürich ernannt. Die
Immobilientreuhänderin und
Hochbauzeichnerin war zuletzt
als Partner Residential
Brokerage bei der Julius Bär
Real Estate Ltd. tätig. Dort war
sie unter anderem für die
Akquisition und Vermarktung
von Wohnüberbauungen sowie
für den Verkauf von Einzelmandaten
zuständig. Die
Markstein-Gruppe ist in den
Bereichen Portfolio- und
Assetmanagement, Bautreuhand,
Transaktionsmanagement
sowie Vermarktung aktiv.
Sie führt Standorte in Baden
und Zürich.
NEOTARES
WÄHLT LEITERIN
FÜR DIE SCHWEIZ
Katharina Sidler wird
Managing Director der neu gegründeten
Neotares Consult
Swiss AG (siehe auch «Unternehmen»).
Die Immobilienökonomin
bringt über 15 Jahre
Erfahrung in den Bereichen
Real Estate Management, Projektentwicklung
und Vermarktung
mit. Zu ihren bisherigen
Stationen zählen Drees & Sommer
Schweiz sowie zuletzt
CBRE Switzerland.
IMMOBILIA / Mai 2025 25
IMMOBILIENRECHT
ZWEITWOHNUNGSGESETZ
UMBAU IN LUXUS-
ZWEITWOHNUNGEN
IST RECHTENS
Der Umbau von altrechtlichen
Mehrfamilienhäusern zu Luxus-
Zweitwoh nungen ist unter dem
Zweitwohnungsgesetz zulässig. Das
Bundesgericht wies eine entsprechende
Beschwerde der Stiftung Helvetia
Nostra gegen den Umbau und die
Nutzung von drei Mehrfamilienhäusern
als Zweitwohnungen in der Gemeinde
Celerina ab.
TEXT— PHILIPP A. RUCHTI-BALTENSPERGER*
Die Umnutzung
von Erst- zu
Zweitwohnungen
stösst in Tourismusdestinationen
wie Celerina auf
Widerstand.
BILD: BILD: CELERINA, 123RF.COM
ÄNDERUNG DES ZWEIT
WOHNUNGSGESETZES
Der vorliegende Bundesgerichtsentscheid
1C_373/2024 vom 18. Februar 2025
basiert auf der alten Fassung des Zweitwohnungsgesetzes
(nachfolgend ZWG),
die bis zum 30. September 2024 in Kraft
war. Nach neuer Fassung des ZWG (seit
1. Oktober 2024) dürfen altrechtliche Wohnungen
ausdrücklich abgebrochen und
neu aufgebaut werden, womit sich die Unterscheidung
zwischen Umbau und Neubau
für neue Baugesuche erübrigt. Zudem
dürfen im Rahmen der zulässigen Erweiterung
der Hauptnutzfläche von 30% neu
auch zusätzliche Wohnungen und Gebäude
geschaffen werden (vgl. zu den Änderungen
Immobilia März 2025, S. 32).
EINSPRACHE DURCH DIE
STIFTUNG HELVETIA NOSTRA
Im vorliegenden Entscheid beschäftigte
sich das Bundesgericht mit einer
Beschwerde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts
des Kantons Graubünden
(seit 1. Januar 2025 Obergericht, nachfolgend
Vorinstanz). Die Bauherrin, Eigentümerin
des betreffenden Grundstücks in
Celerina, plante den Umbau bestehender
Mehrfamilienhäuser. Sie beabsichtigte, die
Anzahl der Wohnungen von 22 auf 14 zu reduzieren
und zusätzlich ein Schwimmbad
zu errichten. Die neuen Wohnungen sollten
als Zweitwohnungen genutzt werden.
Der Gemeindevorstand hatte wenige
Tage nach Einreichung des Baugesuchs eine
Planungszone erlassen, die dem Erhalt
und der Förderung des Wohnraums für
die ortsansässige Bevölkerung dienen und
allfällige Massnahmen zur Bekämpfung
unerwünschter Entwicklungen im Zusammenhang
mit dem Zweitwohnungsmarkt
ermöglichen sollte. Diese Planungszone
wurde jedoch nach wenigen Monaten aufgehoben,
weil der Gemeindevorstand zum
Schluss kam, dass keine Notwendigkeit für
solche Massnahmen bestehe.
Das Bauvorhaben wurde im Anschluss
zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt.
Die Stiftung Helvetia Nostra (nachfolgend
Helvetia Nostra) sowie weitere Personen
erhoben fristgerecht Einsprache und beantragten
die Abweisung des Baugesuchs.
Mit Bau- und Einspracheentscheid vom
10. Juli 2023 wies der Gemeindevorstand
diese Einsprachen ab und bewilligte das
Baugesuch der Bauherrin unter Auflagen
und Bedingungen. Die Helvetia Nostra
legte gegen diesen Entscheid Beschwerde
ein, die am 21. Mai 2024 von der Vorinstanz
abgewiesen wurde. Die Vorinstanz
befasste sich schwergewichtig mit der Frage,
ob die Baubewilligung für den Umbau
und die Neugestaltung der Mehrfamilienhäuser
gegen die Zweitwohnungsgesetzgebung
verstösst, und verneinte dies. Zudem
sprach sie der Helvetia Nostra die Beschwerdelegitimation
teilweise ab. Daraufhin
erhob die Helvetia Nostra Beschwerde
in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten
beim Bundesgericht, wobei sie erneut die
Aufhebung der Baubewilligung und die Abweisung
des Baugesuchs geltend machte.
Die Beschränkung des Zweitwohnungsbaus
gemäss Art. 75b der Bundesverfassung
stellt eine Bundesaufgabe dar, die der
Schonung der Natur und Landschaft dient.
Das Bundesgericht stellte fest, dass die Helvetia
Nostra als Organisation im Bereich
des Natur- und Heimatschutzes somit zur
Beschwerde gegen Verfügungen den Zweitwohnungsbau
betreffend legitimiert ist.
AUSLEGUNG DES ZWEIT
WOHNUNGSGESETZES
Das Bundesgericht befasste sich im
vorliegenden Fall mit der Frage, ob die
26
IMMOBILIA /Mail 2025
27
Baubewilligung für den Umbau und die
Neugestaltung der Mehrfamilienhäuser
gegen das ZWG verstösst. Helvetia Nostra
argumentierte in ihrer Beschwerde,
dass im Untergeschoss der Häuser neue
Räume für Spa/Wellness, Fitness und ein
Weinkeller errichtet werden und dies zu
einer Vergrösserung der Hauptnutzfläche
führen würde. Ferner war sie der Ansicht,
dass die 22 bestehenden Wohnungen abgerissen
und stattdessen 14 neue Zweitwohnungen
errichtet werden und es sich somit
um einen Neubau handle.
Das Bundesgericht stützte sich auf die
Ausführungen der Vorinstanz und führte
aus, dass die streitbetroffenen Mehrfamilienhäuser
bereits vor dem Inkrafttreten
(11. März 2012) der bundesverfassungsrechtlichen
Bestimmung über Zweitwohnungen
bestanden. Diese seien deshalb
im Sinne von Art. 10 ZWG als altrechtlich
zu qualifizieren und gemäss Art. 11
Abs. 1 ZWG in der Art der Nutzung frei.
Demnach dürfen diese Wohnungen sowohl
als Erst- als auch als Zweitwohnungen
genutzt werden. Zudem dürfen sie
gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG im Rahmen der
vorbestehenden Hauptnutzfläche erneuert,
umgebaut und wiederaufgebaut werden.
Gemäss der Baubewilligung und der
Baupläne sei vorliegend kein Abbruch und
Neubau, sondern ein Umbau bzw. eine Sanierung
der bestehenden Gebäude vorgesehen,
weil die Gebäudehülle und die
tragende Struktur der bestehenden Wohnungen
unbestrittenermassen erhalten
blieben. Da der Umbau zu keiner Erweiterung
der Hauptnutzfläche führe, sei sogar
eine Erhöhung der Anzahl Wohnungen
durch ihre Aufteilung erlaubt. Deshalb
müsse auch eine Reduktion der Anzahl
von Wohnungen (durch deren Zusammenlegung)
rechtmässig sein. Im vorliegenden
Fall sollte die Verringerung durch die Errichtung
von neuen Verbindungstreppen
zwischen vorbestehenden Wohnungen erreicht
werden. Gemäss dem Bundesgericht
wurden die zweitwohnungsrechtlichen Bestimmungen
somit eingehalten.
Das Bundesgericht befasste sich auch
mit der Frage, ob hinsichtlich Art. 10 ZWG
eine echte Gesetzeslücke vorliege, wenn
altrechtliche Wohnungen nach ihrem Umbau
als Zweitwohnungen genutzt werden
dürfen. Nach der Auslegung des ZWG und
der dazugehörigen Botschaft erkannte das
Bundesgericht, dass keine echte Gesetzeslücke
vorliegt, weil der Gesetzgeber solche
Umwandlungen ausdrücklich vorausgesehen
hatte und den Kantonen und Gemeinden
die Möglichkeit einräumte, geeignete
Massnahmen zu ergreifen.
Hinsichtlich des kommunalen Zweitwohnungsgesetzes
stellte die Vorinstanz
fest, dass dieses auf die streitbetroffenen
Mehrfamilienhäuser keine Anwendung
findet, weil diese vor Inkrafttreten des erwähnten
Gesetzes und vor der Teilrevision
des Baugesetzes bewilligt und erstellt
wurden.
UMBAU VS. NEUBAU VON ALT
RECHTLICHEN WOHNUNGEN
Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid
bestätigt, dass der Umbau von bestehenden
Mehrfamilienhäusern zu
Luxus-Zweitwohnungen im vorliegenden
Fall rechtmässig ist. Dabei wurde zwischen
Umbau und Neubau unterschieden:
Der Umbau betrifft die Sanierung und
Neugestaltung der bestehenden Gebäude,
während ein Neubau den Abriss und
die Errichtung neuer Gebäude umfasst.
Entscheidend für die Unterscheidung sind
insbesondere das Weiterbestehen der Gebäudehülle
und der tragenden Struktur. Das
Gericht stellte fest, dass der Umbau und die
Neugestaltung der Mehrfamilienhäuser
nicht gegen das ZWG verstösst, weil die
bestehenden Wohnungen als altrechtlich
gelten. Diese dürfen, unter Vorbehalt allfälliger
Nutzungsbeschränkungen des kantonalen
oder kommunalen Rechts, sowohl
als Erst- wie auch als Zweitwohnungen genutzt
und im Rahmen der vorbestehenden
Hauptnutzfläche erneuert, umgebaut und
wieder aufgebaut werden. Wie bereits erwähnt,
erübrigt sich eine solche Unterscheidung
zwischen Umbau und Neubau
unter der neuen Fassung des ZWG, und eine
Erweiterung der Hauptnutzfläche um maximal
30% ist auch bei der Schaffung neuer
Wohnungen zulässig. Zudem erkannte das
Bundesgericht, dass keine echte Gesetzeslücke
hinsichtlich der Nutzung altrechtlicher
Wohnungen nach ihrem Umbau zu
Zweitwohnungen vorliegt. Die Beschwerde
wurde folglich abgewiesen.
URTEIL DES BUNDESGERICHTS 1C_373/2024
VOM 18. FEBRUAR 2025
*PHILIPP A. RUCHTI-
BALTENSPERGER
Der Autor ist Rechtsanwalt bei
Baker McKenzie in Zürich. Er ist
auf Immobilientransaktionen,
Miet- und Gesellschaftsrecht spezialisiert.
Er bedankt sich bei
Alissa Schweda, Substitutin bei
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IMMOBILIA / Mai 2025 27
IMMOBILIENRECHT
18
MIETRECHT
DER MIETVERTRAG
ALS SCHULD-
ANERKENNUNG
In einem Urteil bestätigt das Bundesgericht,
dass der vom Mieter unterzeichnete
Mietvertrag grundsätzlich
eine gültige Schuldanerkennung im
Sinne von Art. 82 Abs. 1 SchKG für
ausstehende Mietzinse darstellt. Unter
bestimmten Bedingungen kann sich
der Mieter jedoch auf Einwendungen
berufen. TEXT — PATRICK FINI*
Das Bundesgericht erachtet
– wie zuvor das
kantonale Gericht
(Bild: Tribunal cantonal
vaudois) – den
Mietvertrag als
Schuldanerkennung.
BILD: 123RF.COM
SACHVERHALT
Auf Antrag der Vermieterin B. SA stellte
das Betreibungsamt des Bezirks Nyon der
Mieterin A. SA drei separate Zahlungsbefehle
zu: zwei über 38 881.80 CHF und einen
über 90 724.20 CHF, jeweils für «ausstehende
Mietzinse vom 1. April bis 1. Juni 2020»,
«ausstehende Mietzinse vom 1. Juli 2020
bis 1. September 2020» sowie «ausstehende
Mietzinse vom 1. Oktober 2020 bis 1. April
2021». Die Mieterin erhob gegen alle
Zahlungsbefehle Rechtsvorschlag. In drei
separaten Gesuchen beantragte die Gläubigerin
beim erstinstanzlichen Gericht die
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provisorische Rechtsöffnung. Die Mieterin
ihrerseits machte die Verrechnung von Forderungen
für Ansprüche aus Mängeln der
Mietsache geltend, die den von der Vermieterin
geforderten Betrag überstiegen. – Die
Friedensrichterin hiess alle drei provisorische
Rechtsöffnungsgesuche der Vermieterin
gut. Die von der Mieterin eingereichten
Beweismittel, darunter Fotos, Offerten und
Rechnungen, wurden nicht als ausreichend
erachtet, um das Vorliegen von Mängeln am
Mietobjekt zu belegen.
Das Betreibungs- und Konkursgericht
des Kantons Waadt vereinte die drei Ver-
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Simulation und Gutachten für Blendung, Beschattung, Tageslicht
fahren und wies die Beschwerde der Mieterin
ab. Diese erhob daraufhin Beschwerde in
Zivilsachen beim Bundesgericht und beantragte
die Abweisung der Anträge der Vermieterin
auf provisorische Rechtsöffnung.
ERWÄGUNGEN
Das Bundesgericht erinnert zunächst daran,
dass eine von der betriebenen Person
oder ihrem Vertreter unterzeichnete Privaturkunde,
aus der hervorgeht, dass sie bereit
ist, eine bestimmte oder leicht bestimmbare
und fällige Schuld ohne Vorbehalte oder
Bedingungen anzuerkennen oder zu zahlen,
eine Schuldanerkennung im Sinne von
Art. 82 Abs. 1 SchKG darstellt. Insbesondere
gilt ein vom Mieter unterzeichneter
Mietvertrag als Schuldanerkennung für fällige
Mietzinse. Mit der Unterzeichnung des
Mietvertrags anerkennt der Mieter seine
Verpflichtung, den Mietzins nicht nur für
die tatsächliche Dauer der Nutzung des Miet-
28
IMMOBILIA /Mail 2025
objekts, sondern für die gesamte vertraglich
vereinbarte Mietdauer zu zahlen (E. 3.1).
Gemäss Art. 82 Abs. 2 SchKG obliegt es der
betriebenen Person, die von ihr geltend gemachten
Einwendungen oder Einreden sofort
glaubhaft zu machen. Diese müssen nicht
nur überzeugend vorgetragen, sondern auch
zumindest plausibel untermauert werden,
indem objektive Nachweise zur Unterstützung
der Behauptungen vorgelegt werden
(E. 3.2 und 3.2.1).
Das Bundesgericht listet sodann verschiedene
mögliche Einwendungen auf, die
den Mieter von der Zahlungspflicht befreien
könnten (E. 3.2.2):
– Fristlose Kündigung (Art. 259b Bst. a
OR): Der Mieter muss das Vorliegen eines
schwerwiegenden Mangels am Mietobjekt
glaubhaft machen, der dessen Tauglichkeit
zum vertraglich vereinbarten
Gebrauch erheblich beeinträchtigt oder
ausschliesst.
– Kündigung aus wichtigen Gründen (Art.
266g Abs. 1 OR): Der Mieter muss glaubhaft
darlegen, dass wichtige Gründe
vorliegen, die die Fortsetzung des Mietvertrags
unzumutbar machen. Solche
Gründe müssen von aussergewöhnlicher
Schwere sein, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
weder bekannt noch
vorhersehbar gewesen sein und dürfen
nicht auf ein Verschulden der sich darauf
berufenden Partei zurückzuführen sein.
Die Kündigung muss unverzüglich nach
Eintritt des wichtigen Grundes ausgesprochen
werden.
– Kompensation wegen Mängeln (Art. 259a
Abs. 1 Bst. b und 259d OR) oder Schadensersatz
(Art. 259a Abs. 1 Bst. c und 259e
OR): Der Mieter muss das Vorliegen von
Mängeln glaubhaft machen. Der Umstand,
dass der Vermieter bereit ist, Beschwerden
des Mieters anzuhören, stellt
kein Anerkennung dieser Mängel dar. Der
Mieter muss das Bestehen, den Betrag und
die Fälligkeit der zur Verrechnung geltend
gemachten Forderung glaubhaft machen.
Das Bundesgericht betont, dass solche Einwendungen
hauptsächlich mit Urkunden
zu belegen sind, auch wenn andere Beweismittel
nicht per se ausgeschlossen sind.
Diese müssen jedoch sofort verfügbar sein,
wobei Urkunden in diesem Sinne Vorrang
haben (E. 4).
Das Bundesgericht prüft sodann die Einwendungen
des Mieters und kommt zum
Schluss, dass sie nicht hinreichend glaubhaft
sind.
Hinsichtlich der geltend gemachten Einwendung
im Zusammenhang mit der ausserordentlichen
Beendigung des Mietvertrags
per 1. März 2020 infolge der vorzeitigen
Kündigung durch die Mieterin befindet das
Bundesgericht, dass das kantonale Gericht
zu Recht geprüft habe, ob die Vermieterin
über einen gültigen Titel zur provisorischen
Rechtsöffnung verfügte (E. 5).
Im vorliegenden Fall stützt das Bundesgericht
das Vorgehen der kantonalen Behörde,
die durch Prüfung der Stichhaltigkeit
zu der Ansicht gelangte, dass die Mieterin
das Vorliegen von Mängeln im Sinne von
Art. 259b Bst. a OR, die eine fristlose Kündigung
gerechtfertigt hätten, nicht glaubhaft
8machen konnte. Sie erachtete zu Recht
keines der von der Mieterin vorgelegten
Dokumente als ausreichend, um die Glaubwürdigkeit
ihrer Forderung zu untermauern.
Tatsächlich basiert keiner der geltend
gemachten Ansprüche auf einer Schuldanerkennung
der Vermieterin. Weder Fotografien,
Kostenvoranschläge noch Offerten
werden als ausreichende Beweismittel angesehen.
Auch Rechnungen, deren Bezahlung
nicht nachgewiesen wurde, können
allein nicht die Glaubhaftigkeit eines Schadens
belegen, der wirksam zur Verrechnung
herangezogen werden könnte (E. 6.2.1).
Folglich bestätigt das Bundesgericht das
kantonale Urteil und betrachtet die Kündigung
der Mieterin als unwirksam, sodass
der Mietvertrag weiterhin als gültiger Titel
für die provisorische Rechtsöffnung galt.
Auch der Einwand der Mieterin, wonach
das kantonale Gericht nicht geprüft habe, ob
die Mängel eine Kündigung aus wichtigen
Gründen gemäss Art. 266g OR rechtfertigen
könnten, werden abgewiesen. Nach Auffassung
des Bundesgerichts ist es nicht möglich,
eine Kündigung, die auf Art. 259b Bst.
a OR gestützt wird, in eine Kündigung gemäss
Art. 266g OR umzuwandeln, weil die
Erste eine besondere Anwendung der Letzteren
darstellt (E. 6.3).
Schliesslich hält das Bundesgericht weitere
Forderungen, die nicht mit Mängeln des
Mietobjekts in Zusammenhang stehen, insbesondere
solche im Zusammenhang mit
dem Kauf von Ausrüstungen vom Vormieter
oder mit nicht nachgewiesenen Arbeiten,
nicht für glaubhaft (E. 7).
Dementsprechend weist das Gericht die
Beschwerde der Mieterin ab und bestätigt
die provisorische Rechtsöffnung zugunsten
der Vermieterin.
KOMMENTAR
Das Urteil bestätigt – zu Recht – eine
strenge Haltung bei der Beurteilung der
dem Mieter zur Verfügung stehenden Einwendungen
im Verfahren zur Rechtsöffnung
wegen nicht bezahlter Mietzinse. Das
Bundesgericht hebt die Bedeutung sofort
verfügbarer Urkunden zur Unterstützung
der Glaubhaftigkeit der geltend gemachten
Einwendungen hervor. Meines Erachtens
berücksichtigt dieser Ansatz die aus unterzeichneten
Mietverträgen resultierenden
Geldverpflichtungen des Mieters angemessen
und legt strenge Kriterien für Verrechnungen
fest.
Nach Auffassung des Verfassers ist es
zudem erforderlich, dass Mietzinse korrekt
und rechtzeitig hinterlegt werden, um Beträge,
die eine Mietzinsreduktion im Kontext
eines Verfahrens zur provisorischen
Rechtsöffnung wie im vorliegenden Fall
rechtfertigen, wirksam zu verrechnen. Dem
Mieter, der sich auf Mängel des Mietobjekts
beruft, gewährt das Gesetz – insbesondere
Art. 259g ff. OR als Lex specialis gegenüber
Art. 82 OR – ausschliesslich die Möglichkeit,
den Mietzins zu hinterlegen, und verbietet
ihm, diesen von sich aus zu kürzen oder zurückzubehalten
(Urteil 4A_472/2008 vom
26. Januar 2009, E. 4.2.3). Dieser Aspekt
ist auch im Verfahren der provisorischen
Rechtsöffnung zu berücksichtigen, andernfalls
würde dies zu einer Diskrepanz und
einer uneinheitlichen Anwendung des materiellen
Rechts führen.
URTEIL DES BUNDESGERICHTS 4A_645/2023 VOM 25. JANUAR 2024
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IMMOBILIA / Mai 2025 29
BAU & HAUS
AUSSENRAUMGESTALTUNG
GARTENSTADT
MIT HOHER DICHTE
IST MÖGLICH
Der Leitfaden «Zukunft Gartenstadt
Zürich» unterstützt Bauherren, den
Zielkonflikt zwischen hoher Dichte und
viel Grünraum bestmöglich aufzulösen.
Gute Pflichtenhefte sind eine Voraussetzung.
Dichte Gartenstädte erfordern
aber auch Trade-offs.
TEXT— JOËLLE ZIMMERLI*
BILDER: ZVG
Eine dichte Gartenstadtsiedlung
mit fliessenden
Grünräumen am
Friesenberg vom
Typ «Wohnen in
den Baumkronen».
ÜBERBAUUNGS- UND GRÜNFLÄCHEN-
ANTEIL ALS GRUNDSATZKONFLIKT
Die Gartenstadtquartiere an den Rändern der Stadt
Zürich stehen unter Druck: Mit dem Bonus der Arealüberbauung,
der auf Arealen mit mindestens 6000 qm
anwendbar ist, können kleinteilige grünumspülte
Wohnsiedlungen durch dichte Bebauungen ersetzt werden.
Mit dem Projekt «Gartenstadt 2.0» lotete die Stadt
Zürich aus, wo die Grenzen für die Sicherung typischer
Gartenstadtqualitäten sind. Aus dem Prozess entstand
der Leitfaden «Zukunft Gartenstadt Zürich»: ein weiches
Planungsinstrument, das Bauherren aufzeigt, wie
sie Gartenstadtqualitäten bei hoher Dichte realisieren
können. Was lässt sich aus dem Leitfaden für die Projektentwicklung
und Bewirtschaftung lernen?
Die grösste Herausforderung der dichten Gartenstadt
liegt im Anspruch an eine möglichst geringe
GERINGE
ÜBERBAU-
UNGSZIFFER
UND HOHER
GRÜNFLÄ-
CHENANTEIL
BEI HOHER
DICHTE – DAS
IST DIE HER-
AUSFORDE-
RUNG.
Überbauungsziffer (ÜZ) und einen möglichst hohen
Grünflächenanteil. Die Überbauungsziffer steht für
den Anteil Fläche, der mit Gebäuden bebaut ist, der Anteil
Grünflache für die unüberbaute Fläche, die nicht
versiegelt, sondern begrünt ist.
Die Stadt Zürich definiert fünf Gartenstadttypologien,
denen sie unterschiedliche Ziffern zuschreibt:
Das «Wohnen in den Baumkronen» und «Spätmoderne
weiterbauen» mit einer ÜZ von maximal 25% und
einem Grünanteil von mindestens 60%, «Steinerplan
weiterbauen» mit maximal 35% ÜZ und minimal 40%
Grünanteil, «Bodennahes Wohnen» mit maximal 30%
ÜZ und minimal 30% Grünanteil und «Verbundene
Gartenhöfe» mit maximal 40% ÜZ und minimal 40%
Grünanteil.
Eine Auswertung der Referenzbeispiele aus dem
Leitfaden gibt Einblick in realistische Werte: Mit Aus-
FREIRAUM
GESTALTUNG
Freiräume in städtischen Gebieten
sind von zentraler Bedeutung
für die Lebensqualität der Bevölkerung,
insbesondere angesichts der
zunehmenden Verdichtung und der
globalen Erwärmung. Mit steigender
Bevölkerungszahl in Städten wächst
der Druck auf den vorhandenen
Raum. Grün- und Freiräume bieten
hier Erholungsmöglichkeiten, fördern
die psychische und physische Gesundheit
und tragen zur sozialen Interaktion
bei. Zudem leisten sie einen
wichtigen Beitrag zum Stadtklima:
Bäume und Grünflächen wirken temperaturregulierend,
kühlen an heissen
Tagen durch Verdunstung und
spenden Schatten. Sie verbessern
die Luftqualität, reduzieren die Lärmbelastung
und speichern Regenwasser
– ein zentraler Aspekt angesichts
häufiger Starkregenereignisse infolge
des Klimawandels. Freiräume erhöhen
auch die Resilienz von Städten:
Sie ermöglichen flexible Nutzungen,
bieten Raum für Biodiversität und
fördern nachhaltige Mobilität durch
Fuss- und Velowege. In der Stadtplanung
müssen sie daher bewusst gesichert
und weiterentwickelt werden,
um auch in verdichteten Quartieren
lebendige, gesunde und klimaangepasste
Lebensräume zu schaffen.
30
IMMOBILIA / Mai 2025
ABBILDUNG 1: ZUSAMMENHANG ZW. AUSNÜTZUNGS
ZIFFER UND ÜBERBAUUNGSANTEIL
ABBILDUNG 2: ZUSAMMENHANG ZW. AUSNÜTZUNGS
ZIFFER UND GRÜNFLÄCHENANTEIL
Quelle: eigene Berechnung auf Basis der Referenzbeispiele im Leitfaden
«Zukunft Gartenstadt Zürich»
Quelle: eigene Berechnung auf Basis der Referenzbeispiele im Leitfaden
«Zukunft Gartenstadt Zürich»
40%
55%
35%
50%
Überbauungsanteil
30%
Grünflächenanteil
45%
25%
40%
20%
35%
0 0,5 1 1,5 2 0,2 0,4 0,6 0,8 1 1,2 1,4 1,6 1,8
Ausnützungsziffer
Ausnützungsziffer
Überbauungsziffer
Trendlinie
Überbauungsziffer
Je höher die Ausnützungsziffer ist, desto höher wird in der Regel
der Überbauungsanteil. Die Grenze liegt bei einer Ziffer von ca. einem
Drittel.
Der Grünflächenanteil hängt nicht linear mit der Ausnützungsziffer zusammen
wie der Überbauungsanteil. Die Beispiele lassen vermuten,
dass Anteile über 55% schwer realisierbar sind.
nützungsziffern von rund 1,6 lassen sich minimale
Überbauungsanteile von 29% bis 33% realisieren (Abbildung
1), was im Bereich der fünf Gartenstadttypologien
liegt. Der maximale Grünflächenanteil liegt bei
den wenigen Beispielen allerdings bei maximal 53% für
eine Dichte von 1,3. Ob sich die Gartenstadttypologien
«Wohnen in den Baumkronen» und «Spätmoderne
weiterbauen» in der Idealform mit 60% entwickeln lassen,
ist deshalb eher fraglich.
EINE FRAGE DER PRIORISIERUNG UND
AUSHANDLUNG
Planerische Herausforderungen im Zusammenhang
mit einer hohen Dichte entstehen für Bauherren
in drei Bereichen: mit der Bereitstellung von zusammenhängendem
Freiraum, dem Erhalt von Baumbestand
und der Minimierung der Unterbauung.
Die Bereitstellung von zusammenhängenden Grünflächen
ist eine städtebauliche Frage. Sie erfordert eine
überlegte Setzung der Gebäude. Nehmen sich Architekten
der Herausforderung bewusst an, finden sie oft
mehr Spielraum als erwartet. Ob sie den Spielraum suchen,
hängt allerdings davon ab, wie explizit das Kriterium
im Pflichtenheft festgehalten ist und wie streng
die Umsetzung beurteilt wird. Klar ist: Aus grossen zusammenhängenden
Grünflächen entsteht kein Mehraufwand
für die Bewirtschaftung.
Ebenfalls prägend für den Städtebau – und eine Herausforderung
für die Baustellenlogistik – ist die Sicherung
von Baumbestand. Bäume bleiben eher bestehen,
wenn ihr Erhalt vor dem Start einer Planung priorisiert
wird. Ein häufiger Killer ist die Baustellenlogistik. Muss
die Logistik um grosse Bäume herum geplant werden,
stellen sich Kostenfragen. Für die Bewirtschaftung entsteht
durch den Erhalt von Bäumen kein Mehraufwand.
Eine Kosten- und Ertragsfrage ist die Minimierung
der Unterbauung zugunsten von hochwachsenden Bäumen:
Kosten entstehen für die Erstellung eines zweiten
Untergeschosses zugunsten einer geringeren ÜZ, die
Aussparung von Baumgruben im UG oder Ertragsverlust
durch weniger Parkplätze. Eine Konzession sind
Mobilitätskonzepte, mit denen Parkplatzzahlen reduziert
werden können. Für die Bewirtschaftung entsteht
im Betrieb kein Mehraufwand.
ANFORDERUNGEN AN DIE NUTZUNGS-
UND FREIRAUMKONZEPTION
Diverse Anliegen aus dem Leitfaden an Gartenstadtareale
haben nichts mit hoher baulicher Dichte
zu tun, sind aber in der Planung und vor allem in der
Bewirtschaftung keine Selbstläufer.
Die Bereitstellung von gemeinschaftlich nutzbaren
sowie aneigenbaren Aussenräumen am Boden und auf
Dächern ist beispielsweise eine Frage des Nutzungs-
IMMOBILIA / Mai 2025 31
BAU & HAUS
AUSSENRAUMGESTALTUNG
DIE STRUKTURELLEN ANFOR-
DERUNGEN AN DIE DICH TE
GARTENSTADT HABEN FÜR
DIE BEWIRTSCHAFTUNG KEI-
NEN MEHRAUFWAND ZUR
FOLGE, DIE «SOFTQUALITÄ-
TEN» HINGEGEN SCHON.
«ZUKUNFT
GARTENSTADT
ZÜRICH»
Der Leitfaden «Zukunft
Gartenstadt
Zürich» ist in einem
Werkstattverfahren
mit drei Architekturbüros,
Fachexperten
und Vertretenden
der Stadtverwaltung
entwickelt und 2023
publiziert worden. Er
kann hier heruntergeladen
werden:
und Freiraumkonzepts. Die Realisierung lässt sich mit
einer «Bestellung» im Pflichtenheft lösen. Nicht trivial
ist die Bewirtschaftung: Angeeignete Flächen haben
zusätzliche Aufgaben für die Bewirtschaftung zur Folge,
wenn Flächen aktiv gemanagt werden sollen.
Auf Kosten von Ertragsflächen können der Zugang
für alle zum Dach oder direkte Ausgänge in den Garten
aus dem Erdgeschoss gehen. Bei hohen Dichten fallen
solche Verluste allerdings kaum ins Gewicht. Im Erdgeschoss
können «Hinterausgänge» oft mit Nebennutzungen
wie Veloabstellflächen oder gemeinsamen
Waschküchen kombiniert werden.
Bauliche Massnahmen wie auskragende Balkone
mit Bezug zum Grünraum können im Zielkonflikt mit
dem Lärmschutz stehen. Strenge Anforderungen gelten
allerdings meist nur in Bezug auf die Strasse. Die
Realisierung von Vor- oder Privatgärten lässt sich über
Pflichtenhefte sichern. Die Herausforderung besteht
bei hohen Dichten darin, eine klare Abgrenzung zwischen
der privaten und gemeinschaftlichen Nutzung
zu machen.
Begrünte Dachflächen gehören heute zum Standard.
Hochwertigere Begrünungen erfordern mehr
Aufbau und diversere Bepflanzungen, was in der Erstellung
und allenfalls im Unterhalt mehr kostet. Ob
solche Massnahmen umgesetzt werden, ist eine Frage
der Ambition des Bauherrn.
Ähnliches gilt für die Fassadenbegrünung. Kostengünstig
und niederschwellig sind bodengebundene Ansätze.
Aufwendig sind fassadengebundene Modelle mit
Bewässerungssystemen. Je nach Ansatz kommen auf
den Bauherrn ein höherer Planungsaufwand, höhere
Realisierungskosten und ein höherer Unterhaltsaufwand
zu. Auch hier gilt: Welcher Ansatz umgesetzt
wird, ist eine Frage der Priorität des Bauherrn.
BEWIRTSCHAFTUNGSAUFGABEN BESSER
ANTIZIPIEREN
Gartenstädte mit hoher Dichte sind realisierbar,
wenn Anforderungen präzise in Pflichtenheften festgehalten,
zusätzliche Kosten frühzeitig in die Wirtschaftlichkeit
eingerechnet und Trade-offs gemacht
werden. Die strukturellen Anforderungen an die dichte
Gartenstadt haben für die Bewirtschaftung keinen
Mehraufwand zur Folge, die «Softqualitäten» hingegen
schon. Ein besseres Verständnis der anfallenden Aufgaben
würde helfen, die Qualitäten der dichten Gartenstadt
langfristig zu erhalten.
*JOËLLE
ZIMMERLI
Die Autorin ist Geschäftsführerin
der
Zimraum GmbH.
32
IMMOBILIA / Mai 2025
Trauen Sie keiner Bodenheizung
über 35 Jahren!
Beschweren sich Bewohner über kalte Böden, trotz Bodenheizung? Verwalten oder besitzen
Sie Liegenschaften mit Bodenheizungen, die seit über 35 Jahren in Betrieb sind? Dann
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KÖNNEN BODENHEIZUNGEN ALTERN?
Von 1970 bis in die Neunzigerjahre verwendete
man simple Plastikrohre für Bodenheizungen.
Diese Rohre altern. Das
führt zu Versprödungen und Verschlammungen
– oder sogar zu Leckagen. In
jedem Fall aber nimmt die Heizleistung
immer mehr ab. Das Problem ist seit langem
bekannt, und während vieler Jahre
war ein Komplettersatz der Bodenheizung
der einzige Weg.
OHNE BAUSTELLE SANIEREN
Seit 1999 saniert die Naef GROUP in der
ganzen Schweiz Bodenheizungen mit
dem HAT-System, einer Innovation des
Schweizer Ingenieurs Werner Näf. Eine
Sanierung mit dem HAT-System ist rund
zehnmal schneller als ein Totalersatz –
und die Bewohner können während der
gesamten Sanierungsphase in ihren vier
Wänden wohnen bleiben.
SANIERUNG NÖTIG UND MACHBAR?
Sind die Rohre bereits zu stark versprödet,
lassen sie sich auch mit dem HAT-
System nicht mehr retten. Eine Analyse
der Bodenheizung lässt aber eine verlässliche
Aussage über die Machbarkeit
und Notwendigkeit einer Sanierung zu.
Dabei werden sämtliche Komponenten
der Bodenheizung miteinbezogen, und
die Ergebnisse anhand von normierten
SWKI-Richtlinien ausgewertet.
SO WIRD SANIERT
Als Erstes werden die Rohre mit Druckluft
getrocknet. Dann erfolgt die Innenreinigung
durch einen schonenden und chemiefreien
Feinschliff. Schlammrückstände
und Verkrustungen werden entfernt.
Nun werden die Rohre von innen mit einem
eigens entwickelten Material nahtlos
beschichtet. Dadurch entsteht ein neues
Rohr im Rohr. Funktionalität und Haltbarkeit
einer Bodenheizung verlängern sich
für die nächste Generation.
WIE STEHT ES UM DIE GARANTIE?
Wir bieten eine 10-jährige Garantie mit
dem Original HAT-System, weil es das
einzige Rohrinnensanierungsverfahren
ist, das Kunststoff-Bodenheizungen gemäss
DIN-Norm 4726 sauerstoffdicht
macht und so die Alterung stoppt. Darüber
hinaus werden auch gleich alle anderen
wesentlichen Komponenten der
Bodenheizung gewartet oder ersetzt.
10-jährige Garantie unterstrichen.
AUF KEINEN FALL SPÜLEN!
Seit vielen Jahren werden von diversen
Anbietern auch Spülungen und Reinigungsverfahren
angeboten. Es ist wichtig
zu wissen, dass damit das eigentliche
Problem – die Versprödung des Rohrmaterials
– nicht behoben wird. Mit dem
HAT-System wird eine Bodenheizung hingegen
tatsächlich saniert und in einen
neuwertigen Zustand versetzt.
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BAU & HAUS
AUSSENRAUMGESTALTUNG
FREIRÄUME
STÄRKEN DIE
GESELLSCHAFT
Vielseitig und gut geplante Aussenund
Freiräume als Ausgleich zu den
überbauten Flächen sind in vielerlei
Hinsicht wichtig und unverzichtbar.
Ein gutes Beispiel ist ein eher kleines
Projekt im Luzerner Geissenstein-
Quartier. TEXT— ANGELO ZOPPET-BETSCHART*
BILD: JAKOB ROPE SYSTEMS
Ein Schattendach
in Rankstruktur
aus Edelstahlseilen
mit Begrünungs-Kletterpflanzen.
FREIRÄUME FÖRDERN DEN SOZIALEN
ZUSAMMENHALT
Die Lebensqualität unserer Siedlungen und der
weiteren Lebens- und Erholungsräume zu erhalten,
ist länger desto mehr die zentrale Forderung an die
Raumnutzung. Und diese Aufgabe und Notwendigkeit
wird immer anspruchsvoller. Die in der Raumplanung
vorgegebene Siedlungsentwicklung nach innen
setzt Grün- und Freiflächen massiv unter Druck. Ganze
Areale, Plätze, Quartierstrassen sind einer noch immer
wachsenden und intensiveren Verkehrsnutzung
ausgesetzt. Bewegungsfreundliche Räume, soziale gesellschaftlich
wertvolle Treffpunkte sowie Rückzugsorte
für die Menschen und die Natur werden zu einem
laufend rareren Gut.
Frische, unverbrauchte, aber auch bewährte Herangehensweisen
sind bei diesen Fragen nicht nur erforderlich,
sondern wegweisend. Sei es beim Einbezug
aller Bevölkerungsgruppen oder aber auch im planerischen
Umgang und Vollzug der Ortsbild-, Quartier- und
Freiraumgestaltung. Und genau das wollte der Bund
mit seinem Programm «Modellvorhaben nachhaltige
Raumentwicklung» erreichen. Es soll den kantonalen,
FREIRÄUME
SIND SO ZU
PLANEN, DASS
SIE UNTER-
SCHIEDLICHE
NUTZUNGEN
ZULASSEN UND
VERÄNDERBAR
BLEIBEN.
TAMARA EIERMANN,
METRON BERN AG
regionalen und lokalen Akteuren einen Anreiz geben,
innovative Lösungsideen für eine gute und lebenswerte
Raum- und Quartierentwicklung zu fördern und vor
Ort zu erproben.
WIR BRAUCHEN ATTRAKTIVE FREIRÄUME
Das Bundesamt für Statistik gab im vergangenen
Frühjahr eine Medienmitteilung mit dem Titel heraus:
«Die Verstädterung der Schweiz setzt sich fort:
Drei neue Agglomerationen und zehn Städte mehr als
vor zehn Jahren». Kernaussagen: Im Jahre 2022 lebten
74% der Schweizer Wohnbevölkerung in einer der
52 Agglomerationen, also insgesamt 6,6 Mio. Personen.
In den ländlichen Gemeinden mit 57% der Landesfläche
wohnen nur noch 14% der Bevölkerung und
dort arbeiten bloss noch 9% aller Beschäftigten. Es ist
eine Tatsache, dass dort, wo viele Menschen leben, arbeiten
und ihre Freizeit verbringen, auch Konflikte
und vielfältige Belastungen entstehen.
Umso wichtiger ist es für Gesellschaft und Gemeinschaft,
dass sie dafür sorgt, ihre Lebens- und
Umweltqualität nicht nur zu erhalten, sondern sie
auch laufend verbessern muss. Vielseitige Freiräume
34
IMMOBILIA / Mai 2025
30
als Ausgleich zu den bebauten Flächen spielen deshalb
eine wesentliche und entscheidende Rolle. Gute
und genügende Freiräume sind nicht bloss in Städten
und Agglomerationen notwendig, damit eine feine
harmonische Siedlungsentwicklung nach innen
gelingt. Verdichtungen von bestehenden Quartieren
in Kombination mit optimal gestalteten, verkehrsberuhigten
Quartierstrassen und lebendigen Grünflächen
gehören genauso dazu wie das Schaffen von
neuen Parks oder die Aufwertung von Naherholungsgebieten.
FREIRÄUME UND SOZIALER
ZUSAMMENHALT
Tamara Eiermann, Raumplanerin bei Metron Bern
AG, äussert sich über die Bedeutung von Freiräumen
und Freiraumplanung bei der Schaffung von sozialem
Zusammenhalt wie folgt: «Aussenräume und Freiräume
sind vor allem in Neubausiedlungen für den sozialen
Zusammenhalt extrem wichtig. Sie schaffen
Orte, wo man sich treffen kann. Gerade oftmals zufällige
Kontakte haben ein grosses Potenzial, um soziale
Bindungen zu knüpfen. Solche Orte setzen einen ausgleichenden
Gegenpol zu den Rückzugsorten, also den
Wohnungen.»
Gut gestaltete Aussenräume sind zudem Orte der
«Deeskalation», können Grenzen und Hindernisse
zwischen den Leuten in einer Siedlung und darüber
hinaus im Quartier abbauen. Das kann ein Spielplatz
sein, ein spezifischer Quartiertreffpunkt oder einfach
eine Sitzbank unter einem Schatten spendenden
Baum. Anhand eines Beispiels aus ihrem Wohnort
zeigt und bestätigt dies Tamara Eiermann wie folgt:
«Ich wohne in der Leuchtenstadt Luzern, direkt neben
der Genossenschaftssiedlung Himmelrich 3, im
südlichen Stadtzentrum in Bahnhofsnähe. Was ich
dort beobachte, ist beispielhaft: Auf dem Areal bewegen
sich viel unterschiedliche Menschen. Von Alt bis
Jung, Familien und Einzelpersonen, auch viele Menschen
mit Beeinträchtigungen. Die Läden und Cafés
im Erdgeschoss ziehen Leute aus dem ganzen Quartier
an.» Kurzum: Es entwickelten sich beachtlich
Mehrwerte für Quartier und Stadt.
ÜBER 110 JAHRE ALTES VORZEIGE-
MODELL GEISSENSTEIN
Bloss einen Kilometer südöstlich befindet sich eine
weitere genossenschaftliche Wohnsiedlung am
Geissenstein. Ein in den vergangenen über 110 Jahren
vorbildlich entwickeltes, ländliches Genossenschaftsquartier
an bester Lage. Gegen Norden wunderbare
Ausblicke auf Stadt und See, im Süden, wenige Meter
darüber, das Naherholungsgebiet Bireggwald, die
«Grüne Lunge der Stadt Luzern». Die Siedlung Geissenstein
gehört zu den ersten quartierbildenden Bebauungen
auf genossenschaftlicher Basis der Schweiz
und hat bis heute Vorbildfunktion. Die meist grünen
Freiräume sind vielgestaltig, vom kleinen Nutzgarten
über weite Wiesenhänge bis hin zum «Dorfplatz» als
Siedlungszentrum.
Die Siedlung Geissenstein im Bodenhofquartier
am Südende der Stadt Luzern geht auf die Gründung
der Eisenbahner Baugenossenschaft im Jahr 1910 zurück.
Auf einer Fläche von gut 85 Hektaren befanden
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BAU & HAUS
AUSSENRAUMGESTALTUNG
Neugestaltung
Freiraum Geissenstein
mit schönen
Ausblicken auf
Luzern und See
mit Spiel- und Erholungsflächen
für
Jung und Alt.
BILDER: FREIRAUMARCHITEKTUR GMBH, LUZERN
sich zum damaligen Zeitpunkt nur ein Bauernhaus
mit Scheune und ein Biedermeier-Herrschaftshaus eines
englischen Konsuls. Hinzu kam eine 20 Hektaren
grosse Parzelle des nahen Bireggwaldes. Geissenstein
war seit jeher einem steten Wandel unterworfen. Dabei
sind alle Entwicklungsetappen noch heute im Bestand
vorhanden. Dieses vor allem durch Wohnbauten
geprägte Quartier zeigt eine grosse städtebauliche wie
auch architektonische Vielfalt.
Ein übergeordnetes Umgebungskonzept fehlte bis
2017. Es waren im Verlauf der vergangenen gut 110
Jahre, insbesondere in Übergängen der einzelnen, teilweise
sehr unterschiedlichen Siedungsteile, kritische
und Problem-Bereiche entstanden. Mit der weiteren
Quartierentwicklung entstand der Masterplan «Umgebungskonzept
Geissenstein» mit Umsetzungsvorschlägen.
Auftraggeber war die Wohngenossenschaft
Geissenstein. Und eine Neugestaltung eines Platzes
auf der Dachterrasse einer grossen Einstellhalle führt
nun zum zweiten Beispiel.
PROJEKT «ÜSES DIHEI, DE GEISSESTEI»
Gemeinsam mit dem grössten Landschafts- und
Umgebungsgestaltungsbüro der Zentralschweiz, der
Luzerner «freiraumarchitektur gmbh», gestalteten
die Bewohner des Quartierteils Höhenweg ein gut gelungenes
Freiraum-Projekt mit dem sinnvollen Namen
«Üses Dihei, de Geissestei». Zentral gelegen, bietet
nun der neu gestaltete Platz Raum für Natur und Begegnung.
Landschaftsarchitekt und Raumplaner FH
Josch Brun erläutert die interessante Geschichte zum
Projekt: «Wichtig war für uns der wiederholte Einbezug
der unterschiedlichen Bewohnerschaft während
des gesamten Ideen- und Planungsprozesses. Damit
steht und fällt ein solches Projekt, das erst durch eine
angepasste Verkehrsführung mit Aufwertung der damit
frei werdenden Flächen möglich wurde.»
Durch das Aufheben von Besucherparkplätzen und
die Entsiegelung von Flächen entlang der Einstellhalte
entstand ein grosszügiger, naturnaher Spielbereich,
den sich die Kinder der Siedlung schon lange
gewünscht hatten. Dazu spenden grosskronige Bäume
Schatten und sanfte topografische Modellierungen
dominieren diese Bereiche und eine ökologisch wertvolle
Bepflanzung tragen zu einem abwechslungsreichen
Naturerlebnis bei. Zusätzlich laden sogenannte
Naschhecken zum Entdecken und Erkunden ein. Die
umgestaltete Dachterrasse mit Pergola, Sitzbänken,
Pflanzgefässen und einer Boulebahn ist mit einer Rutsche
zur unteren Spielebene verbunden. Abschliessend
zum Projekt sagt Josch Brun: «Im Zentrum stand
für uns Planer stets der Gedanke eines Mehrgenerationenprojektes,
das den nachbarlichen Austausch aktiv
fördert und den Spielwert dieses Freiraums für Kinder
*ANGELO
ZOPPET-
BETSCHART
Der Autor ist
Bauingenieur und
Fachjournalist und
lebt in Goldau.
IMMOBILIA / Mai 2025 37
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BAU & HAUS
HONORARORDNUNGEN SIA
KUB FORDERT
NACHBESSERUNGEN
Die vier Ordnungen für Leistungen und Honorare
SIA 102, 103, 105 und 108 befinden
sich in der Revision. Der eingeschlagene
Weg ist richtig, trotzdem braucht es aus
Sicht der Kammer unabhängiger Bauherrenberater
Verbesserungen. Die Kammer hat
ihre Forderungen im Rahmen der Vernehmlassung
eingegeben.
TEXT— RETO WESTERMANN*
ES SOLLTE
AUCH EINE EIN-
FACHE STAN-
DARDLÖSUNG
ANGEBOTEN
WERDEN.
TOBIAS ROTERMUND
Die KUB fordert eine Stärkung der Position der Architektinnen und Architekten. BILD: 123RF.COM
HARMONISIERUNG DER VIER
LEISTUNGS- UND HONORAR-
ORDNUNGEN
Die Ordnungen für Leistungen und Honorare
SIA 102, 103, 105 und 108 (LHO
102, 103, 105, 108) gehören für Bauherrschaften
sowie Bauherrenberaterinnen
und -berater zu den wichtigsten Publikationen
des SIA. Sie bilden die Basis für die
Beauftragung von Architektinnen, Bauingenieuren,
Landschaftsarchitektinnen
und Gebäudetechnikplanern. Die vier
Ordnungen regeln die Honorierung sowie
die dafür zu erbringenden Leistungen.
Aktuell läuft die Revision dieser LHO. Es
handelt sich um die erste grosse Überarbeitung
seit 2014 und erstmals werden die
vier Ordnungen synchron revidiert. Ziel
ist es, die LHO den heutigen Gegebenheiten
anzupassen und den Inhalt zu harmonisieren.
Ein Blick in die Entwürfe zeigt:
Viele Punkte wurden verbessert, trotzdem
gibt es aus Sicht der Kammer unabhängiger
Bauherrenberater (KUB) Dinge,
die überarbeitet werden sollen. Deshalb
hat die KUB im Rahmen der Vernehmlassung,
die am 28. Februar endete, Verbesserungsvorschläge
eingebracht:
– Kommissionen: Die Zusammensetzung
der Kommissionen der vier Ordnungen
berücksichtigt die Bedürfnisse privater
Bauherrschaften zu wenig. Die KUB
fordert deshalb in ihrer Stellungnahme,
dass auch Vertreter der KUB selbst oder
beispielsweise der Interessengemeinschaft
privater professioneller Bauherren
(IPB) Einsitz haben sollen.
– Komplexität: Die überarbeiteten Ordnungen
sind teilweise zu komplex aufgebaut
und orientieren sich stark an
grossen, öffentlichen Bauvorhaben.
«Sinnvoll wäre deshalb, wenn es auch
eine einfache Standardlösung gäbe, die
für einen Grossteil der Bauvorhaben genügt»,
sagt Tobias Rotermund, Präsident
der KUB.
– Stellung der Architektinnen und Architekten:
In der künftigen Ausformung der
LHO 102 wird die Position der Architektinnen
und Architekten unnötigerweise
weiter geschwächt. Hier sollte der SIA
aus Sicht der KUB unbedingt Gegensteuer
geben und das Selbstverständnis
der Architektinnen und Architekten als
Generalisten, die eine integrale Leistung
erbringen, weiter stärken.
– Phase 54: Heutige Bauwerke sind oft
mit einer immer komplexer werdenden
Technik ausgestattet. Deren Inbetriebnahme
und Einregulierung sowie
insbesondere das Zusammenspiel verschiedener
Komponenten läuft oft nicht
ohne Probleme ab. Deshalb ist es aus
Sicht der KUB unabdingbar in den LHO
künftig eine Phase 54 zu integrieren,
während der von den Planerinnen und
Planern ein funktionaler Nachweis für
die gesamte Gebäudetechnik erbracht
werden muss. «Damit wird verhindert,
dass Gebäude nicht die gewünschte
Performance erbringen», sagt Tobias
Rotermund.
– Mängelbehebung: In der aktuellen Version
der LHO ist die Betreuung der
Mängelbehebung bis zur zweijährigen
Rügefrist – eine aus Sicht der KUB
eigentlich selbstverständliche Leistung
– in der Phase 6 (Betrieb) zugeordnet
und muss besonders vereinbart
werden. «Die Betreuung der Mängelbehebung
gehört klar zu den Aufgaben der
Planerinnen und Planern des Realisierungsteams
und sollten auch innerhalb
der zweijährigen Rügefrist als Grundleistung
in der Phase 5 ausgewiesen
werden», sagt Tobias Rotermund. Zur
Abgrenzung von anderen Leistungen
und Phasen könnte diese Aufgabe auch
in die neue Phase 54 integriert werden.
Die KUB hofft, dass möglichst viele ihrer
Inputs Eingang in die finale Version der
Ordnungen für Leistungen und Honorare
finden werden. «Nur so können die LHO
auch künftig ihre zentrale Funktion im Vertragsverhältnis
zwischen Bauherrschaften
und Planenden erfüllen», sagt Tobias
Rotermund vom KUB-Vorstand.
* RETO
WESTERMANN
Der Autor ist Journalist BR, dipl.
Arch. ETH, Mit inhaber der Alpha
Media AG und Kommunikationsbeauftragter
der KUB.
IMMOBILIA / Mai 2025 39
BAU & HAUS
MuKEn 2025
MIT REGULIERUNG
ZU MEHR NACH
HALTIGKEIT
Die geplanten Mustervorschriften der
Kantone im Energiebereich (MuKEn)
werden die Regulierung verschärfen,
um den Schweizer Gebäudebestand
rascher auf Nachhaltigkeit auszurichten.
Zu den einschneidendsten Neuerungen
gehören das Verbot fossiler
Heizungen sowie die Pflicht zur Eigenstromproduktion
bei Neubauten und
Sanierungen. TEXT— THOMAS RIEDER*
Neubauten und sanierte Gebäude werden zu Stromkraftwerken. BILD: ENERGIEHUB GEBÄUDE, ENDK
DIE MUKEN
2025 BE-
SCHLEUNIGEN
DEN WEG ZU
NETTO-NULL.
WAS IST DIE STOSSRICHTUNG DER
MUKEN 2025?
Im Herbst 2024 hat die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren
die MuKEn 2025 in die Vernehmlassung
gegeben. Voraussichtlich sollen sie im Sommer des laufenden
Jahres verabschiedet werden. Dabei handelt es
sich jedoch lediglich um Mustervorschriften, die in die
kantonale Gesetzgebung einfliessen sollen.
Gebäude sind in der Schweiz für mehr als 40% des
Energieverbrauchs und beinahe ein Viertel aller Treibhausgasemissionen
verantwortlich. Angesichts dieser
Werte ist es für das Netto-Null-Ziel bis 2050 unverzichtbar,
den Energieverbrauch und damit die Emissionen
im Gebäudepark nachhaltig zu senken. Bisher
haben allerdings selbst verschiedene Förderprogramme
nicht ausgereicht: Ende 2024 wurden lediglich
40% aller Wohngebäude nachhaltig beheizt. Um die
Entwicklung in Richtung Nachhaltigkeit zu beschleunigen,
setzt die Politik daher zunehmend auf regulatorische
Eingriffe.
AB WANN GELTEN DIE MUKEN 2025?
Für Immobilienbesitzer gelten zunächst weiterhin
die bisherigen kantonalen Energiegesetze. Zuerst
müssen die Kantone die Inhalte der MuKEn 2025 im
Rahmen einer Revision ihrer kantonalen Energiegesetze
übernehmen. Dieser Prozess benötigt Zeit, und
letztlich entscheidet das kantonale Stimmvolk über
deren Annahme. Bereits bei den MuKEn 2014 vergingen
sieben Jahre, bis mehr als die Hälfte aller Kantone
die Vorgaben umgesetzt hatte. In drei Kantonen waren
sie Anfang 2025 immer noch nicht vollständig eingeführt.
Zudem werden die notwendigen Anpassungen
für die MuKEn 2025 je nach Kanton unterschiedlich
ausfallen – da manche Kantone bereits heute teilweise
vergleichbare Regeln kennen: So existiert in fünf
Kantonen bereits ein Verbot fossiler Heizungen, und
in drei weiteren ist ein solches Verbot geplant.
WIE SIND IMMOBILIENEIGENTÜMER VON
DEN MUKEN BETROFFEN?
Die MuKEn 2025 beeinflussen sowohl Neubau als
auch Sanierungen direkt. Während im Neubau bereits
seit Längerem auf Nachhaltigkeit geachtet wird,
greifen die neuen Regeln bei Sanierungen stark in die
Entscheidungsfreiheit der Eigentümer ein. Im Fokus
stehen dabei insbesondere der Heizungsersatz und
die Eigenstromproduktion.
40
IMMOBILIA / Mai 2025
17
SIND FOSSILE HEIZUNGEN WEITERHIN
MÖGLICH?
Gemäss MuKEn 2025 sollen bei Neubauten und
beim Heizungsersatz nur noch nachhaltige Heizsysteme
zum Einsatz kommen. Dazu zählen Wärmepumpen,
Holzfeuerungen, Fernwärme, Solarthermie oder
nicht anderweitig nutzbare Abwärme. Ausnahmen
gelten, wenn die Lebenszykluskosten eines Systems
mit erneuerbarer Energie mindestens ein Viertel höher
liegen oder wenn selbst genutztes Wohneigentum
in einem finanziellen Härtefall betroffen ist. Zudem
dürfen bei Grossbauten mit einer Wärmeleistung von
mehr als 100 kW zur Abdeckung von Spitzenlasten bis
zu 10% fossiler Brennstoff eingesetzt werden.
WAS GESCHIEHT MIT NEUEN FOSSILEN
HEIZUNGEN?
Soweit keine Sanierung ansteht, sind bestehende
Liegenschaften vorerst nicht unmittelbar betroffen.
Ab 2050 müssen jedoch alle mit Brennstoffen betriebenen
Wärmeerzeugungsanlagen auf erneuerbare
Energiequellen umgestellt werden. Ab 2045 ist darzulegen,
wie die Umrüstung erfolgen soll. Angesichts
der heute üblichen Lebensdauer fossiler Heizungen
von 20 bis 25 Jahren bleiben die meisten Anlagen voraussichtlich
bis zum Ende ihrer Laufzeit einschränkungsfrei
nutzbar, solange sie funktionstüchtig sind.
Wer in den kommenden Jahren allerdings noch eine
fossile Heizung installiert, riskiert, sie vor Ablauf ihrer
Lebensdauer umrüsten zu müssen.
GILT DAS VERBOT AUCH FÜR ELEKTRO-
HEIZUNGEN UND ELEKTRO-WASSER-
WÄRMER?
Nach den Vorgaben der MuKEn 2025 sind Neuinstallation
und Ersatz ortsfester elektrischer Wider-
standsheizungen nicht mehr zulässig. Darüber hinaus
gilt eine Sanierungspflicht für ortsfeste elektrische
Widerstandsheizungen mit Wasserverteilsystem:
Nach Inkrafttreten eines entsprechenden kantonalen
Energiegesetzes auf Basis der MuKEn 2025 müssen
sie innert fünf Jahren ersetzt werden. Der Grund
dafür liegt darin, dass sich diese Systeme dank des
vorhandenen Wasserverteilnetzes vergleichsweise
leicht auf eine Wärmepumpe oder Fernwärme umrüsten
lassen. Die Umsetzung einer Sanierungspflicht
bei Heizsystemen ohne Wasserverteilsystem (sogenannte
dezentrale Elektroheizungen) bleibt den Kantonen
hingegen freigestellt. Ähnliche Regeln gelten
für Wasserwärmer: Der Neubau und Ersatz rein direkt-elektrischer
Wassererwärmer wird nicht mehr
gestattet sein, und zentrale Elektro-Wassererwärmer
müssen spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten des
jeweiligen Gesetzes ersetzt werden.
MÜSSEN GEBÄUDE SELBST STROM
PRODUZIEREN?
Die MuKEn 2025 sehen vor, dass Neubauten künftig
einen Teil ihres Strombedarfs selbst erzeugen
müssen, üblicherweise über eine Photovoltaikan lage
auf dem Dach oder an der Fassade. Dabei muss die
installierte Leistung mindestens 20 Watt pro Quadratmeter
(W/qm) Energiebezugsfläche betragen.
Eine ähnliche Vorgabe gilt bei Dachsanierungen ab
50 qm: In diesem Fall sind mindestens 10 W/qm Energiebezugsfläche
vorgeschrieben. Ausnahmen gelten
für Neubauten und Erweiterungen mit weniger als
50 qm neu geschaffener Energiebezugsfläche sowie
für denkmalgeschützte Bauten. Ausserdem können
Standorte, die gemäss Bundesamt für Energie nicht
mindestens als «gut» eingestuft sind, eine reduzierte
Leistung vorsehen.
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IMMOBILIA / Mai 2025
BAU & HAUS
MuKEn 2025
WIRD DER GEBÄUDEENERGIEAUSWEIS
ZUR PFLICHT?
Der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
bleibt freiwillig. Die MuKEn 2025 sehen jedoch vor,
dass für die Beantragung von Förderbeiträgen bei Sanierungen
künftig der GEAK Plus obligatorisch wird.
Dieser erfasst den aktuellen Zustand des Gebäudes
und zeigt verschiedene Energiesparpotenziale für unterschiedliche
Sanierungsvarianten auf.
GELTEN FÜR FERIENWOHNUNGEN DIE
GLEICHEN REGELN?
Grundsätzlich gelten für Ferienwohnungen die
gleichen Vorschriften wie für Erstwohnsitze. Da Ferienwohnungen
jedoch häufig nur zeitweise bewohnt
sind, behandelt ein freiwilliges Zusatzmodul der
MuKEn 2025 den Heizungsbetrieb spezifisch. Dieses
Modul sieht vor, dass in neu erstellten Objekten
die Raumtemperatur jeder Wohnung auch über grosse
Distanzen (z. B. per Telefon, Internet oder SMS)
regelbar sein muss. Diese Vorgabe gilt ebenso für die
Sanierung bestehender Heizsysteme. Da die Kantone
dieses Modul freiwillig anwenden können, bleibt
abzuwarten, welche Bergkantone diese Regelung tatsächlich
einführen.
WERDEN PARKPLÄTZE FÜR ELEKTRO-
AUTOS GEFÖRDERT?
Die Förderung der Parkinfrastruktur für Elektroautos
ist in einem separaten, freiwilligen Modul verankert,
das die Kantone bei Bedarf umsetzen können.
Für Neubauten müssen entsprechende Vorkehrungen
getroffen werden, damit Ladeeinrichtungen jederzeit
montiert und angeschlossen werden können.
Zudem darf der Einbau einer Ladestation, sofern die
Grundinfrastruktur vorhanden ist, generell nicht verweigert
werden.
WELCHE WEITEREN THEMEN WERDEN IN
DEN MUKEN 2025 AUFGEGRIFFEN?
Die MuKEn 2025 bringen Anpassungen bei den
Vorschriften zum Wärmeschutz von Gebäuden, den
Anforderungen an gebäudetechnische Anlagen, der
effizienten Nutzung von Elektrizität für Beleuchtung
sowie bei der verbrauchsabhängigen Abrechnung
von Heiz- und Warmwasserkosten. Darüber
hinaus soll die öffentliche Hand eine Vorbildfunktion
über nehmen: Die Kantone verpflichten sich, ihre eigenen
Gebäude bis 2040 emissionsfrei zu betreiben.
Zusätzlich gibt es optionale Module zu Themen wie
Betriebsoptimierung von Gebäudetechnikanlagen,
Umgang mit Energiedaten, Wärmedämmung, Gebäudehülleneffizienz,
graue Energie, die Energieplanung
öffentlicher Körperschaften, eine GEAK-Anordnung
für bestimmte Bauten sowie Heizungen im Freien und
Freiluftbäder. Diese Umsetzung dieser Module ist den
Kantonen freigestellt.
FAZIT
Die MuKEn 2025 beschleunigen den Weg zu Netto-Null.
Mit dem bisherigen Tempo beim nachhaltigen
Heizungsersatz könnte das Netto-Null-Ziel für
2050 womöglich verfehlt werden. Die MuKEn 2025
dürften jedoch die nötige Beschleunigung bringen.
Zwar ist unklar, wie schnell die Kantone die neuen
Bestimmungen umsetzen und ob das jeweilige kantonale
Stimmvolk ihnen zustimmt, doch die geplante
Regulierung wird langfristig den Weg zum Erreichen
des Ziels ebnen.
DIESER BEITRAG DES AUTORS IST IM NEWSLETTER «SCHWEIZER IMMOBILIEN» DES
CHIEF INVESTMENT OFFICE GWM DER UBS AG IM MÄRZ 2025 ERSCHIENEN.
MIT DER REVISI-
ON WERDEN
ANFORDERUN-
GEN AN DIE
GESAMTENER-
GIEEFFIZIENZ
BEI NEUBAUTEN
EINGEFÜHRT.
*THOMAS
RIEDER
Der Autor ist Senior
Real Estate Economist,
Chief Investment
Office, UBS AG.
IMMOBILIA / Mai 2025 43
BAU & HAUS
SOLARSTROM UND WIRTSCHAFTLICHKEIT
NEUE CHANCEN
MIT NACHBAR
SCHAFTSSTROM
Das neue Stromgesetz schafft neue
Chancen für Solaranlagenbesitzer:
Dank virtueller Zusammenschlüsse
zum Eigenverbrauch (vZEV) können
sie Solarstrom nun einfacher mit Nachbarn
teilen. Ab 2026 eröffnen sich mit
lokalen Elektrizitätsgemeinschaften
(LEG) neue Möglichkeiten für die regionale
Vermarktung von Solarstrom.
TEXT— CLAUDIO DE BONI*
Dank neuer Vermarktungsmodelle
können PV-Anlagen
schneller amortisiert
werden. Umfassende
Informationen
und konkrete
Werkzeuge bietet
Interessierten die
Plattform www.
lokalerstrom.ch, um
lokale Stromprojekte
zu realisieren.
BILD: LOKALERSTROM.CH
DEN STROM MIT NACHBARN
TEILEN
Die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen
zur Stromversorgung mit erneuerbaren
Energien haben in der Solarbranche
viel Staub aufgewirbelt. Variable Einspeisetarife
für Solarstrom und eine mögliche
Begrenzung der Einspeisung bei sehr hoher
Produktion verunsichern Eigentümerschaften,
eine Solaranlage zu installieren.
Im Gegenzug sind die Rahmenbedingungen
deutlich besser, um den Eigenverbrauch von
Anlagen zu steigern oder den Strom lokal zu
vermarkten. Dies erhöht die Wirtschaftlichkeit
entscheidend. «Das Marktumfeld für
die Solarstromproduktion ist heute zwar
etwas komplexer», so Matthias Egli, Geschäftsleiter
von Swissolar. «Aber die neuen
Möglichkeiten zum lokalen Absatz machen
die Solarenergie insgesamt klar attraktiver.»
Schon seit einigen Jahren können sich
Parteien in einem Haus oder einer Siedlung
zum Eigenverbrauch zusammenschliessen
(ZEV, Zusammenschluss zum Eigenverbrauch).
Damit kann Solarstrom an
Mietparteien im gleichen Haus oder an direkt
benachbarte Liegenschaften verkauft
werden. Weil dafür private Stromzähler
und Stromleitungen notwendig sind, wurden
ZEV meist nur in Neubauten oder bei
Totalsanierungen realisiert. Seit Anfang
Jahr sind nun virtuelle Zusammenschlüsse
zum Eigenverbrauch (vZEV) möglich. Neu
dürfen die Zähler der Verteilnetzbetreiber
(VNB) für die ZEV-Abrechnung genutzt
werden. «Damit können die ZEV-Teilnehmenden
neu ohne physische Installationen
einfach hinzugefügt oder entfernt werden»,
erklärt Egli.
Auch Liegenschaften in der Nachbarschaft
können in einen vZEV aufgenommen
werden. Voraussetzung ist, dass sie
am gleichen Verteilkasten bzw. an der gleichen
Sammelschiene einer Trafostation
angeschlossen sind. Der lokale VNB bilanziert
Bezug und Einspeisung und liefert den
ZEV-Betreibern die notwendigen Daten für
die Abrechnung. Diese Dienstleistung muss
das Elektrizitätsversorgungsunternehmen
kostenfrei anbieten. Für die Zähler fallen
die gewohnten Mietgebühren an, die auch
ohne vZEV von den Stromkunden berappt
werden.
WIN-WIN FÜR STROMPRO-
DUZENTEN UND -BEZÜGER
Ob sich Stockwerkeigentümerschaften,
die Mieterinnen und Mieter in einer
Siedlung oder Gewerbetreibende mit der
Nachbarschaft zu einem ZEV oder vZEV
zusammenschliessen – meist wird die
Stromabrechnung an einen speziellen
Dienstleister übergeben. Denn je mehr Parteien
– und allenfalls auch mehrere Photovoltaikanlagen
(PV-Anlagen) – an einem
ZEV beteiligt sind, desto komplexer wird
das Datenhandling.
Mit einem ZEV kann der Betreiber der
PV-Anlage den Solarstrom zu besseren Konditionen
absetzen als bei einer Netzeinspeisung.
Dies verbessert die Wirtschaftlichkeit
entscheidend. Aber nicht nur für den Anlagenbetreiber
ist diese Lösung interessant.
Auch die Strombezüger profitieren. Denn
sie bezahlen für den Solarstrom aus der
Nachbarschaft in jedem Fall weniger als für
den Strom vom Netz.
LOKALE ELEKTRIZITÄTS GEMEIN-
SCHAFTEN AB 2026
Während in einem vZEV nur die nähere
Nachbarschaft Solarstrom teilen kann, werden
sich ab 2026 Solarstrom-Produzenten
und -Konsumenten über ganze Quartiere
oder Gemeinden in sogenannten lokalen
Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) zusammenschliessen
können. «Dank der neuen
Gesetzgebung darf die LEG den Solarstrom
über das öffentliche Stromnetz leiten», so
Egli. Und sie muss dafür nicht die vollen
44
IMMOBILIA / Mai 2025
69
Netznutzungsentgelte berappen. Auf die Netzgebühren
wird ein Abschlag von 40%, respekive je nach Ausdehnung
20%, gewährt.
Eine LEG ist sowohl im Kleinen wie auch im Grossen
möglich: So kann ein Landwirtschaftsbetrieb mit
einer grossen PV-Anlage auf dem Scheunendach seinen
Strom neu seinen Bekannten im Dorf, dem Alterszentrum
oder lokalen Gewerbetreibenden verkaufen. Eine
andere Variante ist, dass eine grössere Gemeinschaft im
Quartier oder der Gemeinde entsteht, in der verschiedene
PV-Produzenten und -Konsumenten den lokalen Solarstrom
untereinander teilen. Voraussetzung ist, dass
die LEG-Teilnehmenden in der gleichen Gemeinde liegen
und beim gleichen Verteilnetzbetreiber sowie auf
der gleichen Netzebene angeschlossen sind. Wie beim
ZEV werden in der Regel auch bei der LEG spezialisierte
Dienstleister die Abrechnung einfach und effizient
abwickeln. Erste Lösungen sind bereits auf dem Markt
erhältlich.
MINDESTTARIFE FÜR EINSPEISUNG
Mit einem ZEV, vZEV oder einer LEG kann Solarstrom
einfacher lokal, direkt in der Nachbarschaft vermarktet
werden. Damit sollten Anlagenbetreiber einen
allfälligen Rückgang der Abnahmevergütung kompensieren.
Diese kann neu vierteljährlich rückwirkend anhand
der durchschnittlichen Referenzmarktpreise
festgelegt werden, sofern mit dem VNB keine anderweitige
Regelung vereinbart wurde. So erhalten Produzenten
für Winterstrom höhere Tarife, im Sommer
bei hohem Solarstromangebot wird dafür weniger vergütet.
Für Anlagen bis zu einer Leistung von 150 Kilowatt
(kW; entspricht einer Fläche von ca. 750 qm) hat
der Bund jedoch Mindesttarife festgelegt. Diese betragen
für Anlagen bis 30 kW 6,2 Rp./kWh, ab 30 kW bis
150 kW sinken sie gemäss Leistung von 6 Rp./kWh bis
auf 1,2 Rp./kWh. «Viele Verteilnetzbetreiber werden
voraussichtlich jedoch höhere Abnahmever gütungen
bezahlen», relativiert Egli. «Denn sie können ihren Kunden
im gebundenen Strommarkt für Solarstrom bis zu
10,9 Rp. verrechnen.»
Verteilnetzbetreiber erhalten zudem neu das Recht,
die Einspeisung von Solaranlagen zu begrenzen, um das
Netz zu entlasten. Dies geschieht nur nach vorgängiger
Vereinbarung mit den Anlagenbesitzenden und muss
vergütet werden, falls die Verluste 3% der Jahresproduktion
übersteigen. Dabei wird nur die Einspeisung gestoppt,
nicht aber die Produktion. Der Eigenverbrauch
ist davon also nicht tangiert. Laut Egli macht eine solche
Abregelung für die Solarenergie durchaus Sinn: «Durch
das Kappen von Einspeisespitzen braucht es weniger Investitionen
in den Netzausbau. So können wir die Photovoltaik
schneller ausbauen. Zudem sind nur wenige
Anlagen betroffen, die überhaupt die theoretische Lastspitze
erreichen.
LOKALERSTROM.CH: DIE UMFASSENDE
INFORMATIONSPLATTFORM
Die Informationsplattform lokalerstrom.ch liefert neutrale und
umfassende Informationen zu Fragen rund um ZEV und LEG,
auf Deutsch, Französisch und Italienisch. Die Plattform wird
vom Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen und
Swissolar mit der finanziellen Unterstützung von Energie
Schweiz betrieben.
Auf lokalerstrom.ch finden Produzenten, Konsumenten, Verteilnetzbetreiber
und LEG-Betreiber Hilfestellungen für die
Umsetzung von Projekten zum Teilen von lokalem Strom:
– Umfassende Informationen zu den drei Modellen ZEV, vZEV
und LEG
– Checklisten für die Umsetzung lokaler Stromprojekte
– Diverse Vorlagen für den Betrieb einer LEG oder eines
vZEV, von der Gründung über die Verrechnung bis zur
Auflösung
– Relevante Gesetzestexte und Branchendokumente.
Die Website wird laufend mit Informationen und Umsetzungsbeispielen
ergänzt. www.lokalerstrom.ch
DIE NEUEN
MÖGLICHKEI-
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LOKALEN AB-
SATZ MACHEN
DIE SOLAR-
ENERGIE WIRT-
SCHAFTLICH
ATTRAKTIVER.
MATTHIAS EGLI,
GESCHÄFTSFÜHRER
SWISSOLAR
*CLAUDIO
DE BONI
Der Autor ist Fachspezialist
für PR und
Social Media bei
Swissolar.
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IMMOBILIA / Mai 2025 45
PUBLIREPORTAGE
AUS GOLD MACH PLATIN
Der Ersatzneubau an der Besenrainstrasse 35 und Morgentalstrasse 28/30 in
Zürich-Wollishofen könnte dank hohem Engagement gar eine höhere Zertifizierung
als zunächst angestrebt erreichen.
Der Ersatzneubau soll mit dem SNBS-Platin-Standard ausgezeichnet werden. Bild: Gregor Martius/Schubkraft
Der Duden beschreibt das Wort «Verdichtung» mit den Worten
Anhäufung, Ansammlung, Komprimierung oder auch Zusammenlegung.
Kurzum klingt Verdichtung nach weniger Platz. In
Bezug auf Gebäude wird auf einer Fläche tatsächlich mehr Wohnraum
geschaffen. Dass dies aber nicht zwingend mit dem Gefühl
von weniger Platz einhergehen muss, haben die Froelich & Hsu
Architekten mit ihrem Ersatzneubau an der Besenrainstrasse
35 und der Morgentalstrasse 28/30 in Zürich-Wollishofen unter
Beweis gestellt. Der im Jahr 2024 fertiggestellte Ersatzneubau
ist mit dem neuen, markant modulierten Baukörper eine Verdichtung.
Auf fast 4000 Quadratmetern Wohnfläche gelang es
den Architekten trotzdem, dass jede Wohnung von der Weite des
Gartens profitiert. Dies unter anderem auch dank den berankten
Laubentürmen, welche Garten und Wohnungen eng miteinander
verbinden.
Zwei Zertifikate zum Lohn
Der Ersatzneubau verfügt über ein Untergeschoss und 36 Wohneinheiten,
verteilt auf fünf Stockwerken. Das Gebäude wurde
in Massivbauweise erstellt. Durch die nahe Anbindung an den
öffentlichen Verkehr wurden die Parkplätze mit 22 Einheiten in
der hauseigenen Tiefgarage begrenzt gehalten Der Ersatzneubau
soll mit dem Zertifikat Minergie-P ausgezeichnet werden und
strebt ebenfalls eine SNBS-Zertifizierung, der Standard Nachhaltiges
Bauen Schweiz, an. Entsprechend verfügt der Bau über
eine energieeffiziente Gebäudehülle und einen entsprechend
geringen Heizwärmebedarf. Das Objekt wird mittels Erdsonden
mit Wärme aber auch passiver Kühlung versorgt. Entsprechend
verfügen die Wohneinheiten über ein angenehmes Raumklima
und einen guten Komfort, sowohl im Winter als auch im Sommer.
Das Dach ist mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet, wobei die
Eigenverbrauchsrate bei beinahe 50 Prozent liegt. So können die
Treibhausgasemissionen in Betrieb auf ein Minimum reduziert
werden. Ein besonderes Augenmerk lag bei der Planung auf der
Gestaltung des Aussenraums: Einerseits wurden naturnahe Lebensräume
mit einheimischen Gehölzen und Pflanzenarten geschaffen.
Andererseits wurde die zukünftige Mieterschaft durch
die Bauherrin Swiss Life Asset Managers in den Gestaltungsprozess
miteinbezogen, um sicherzustellen, dass die Aussenräume
auch ihren Bedürfnissen entsprechen.
Die Leitplanken unterstützen den Prozess
Beim Ersatzneubau war der Einbezug des SNBS-Standards bereits
im Studienauftrag gefordert. Bei der Realisation war dies
sehr hilfreich. Bei der Realisation war dies gemäss Nora Linsi
von Gartenmann Engineering sehr hilfreich. «So waren die angefragten
Teams von Anfang an auf die Themen der drei Säulen
der Nachhaltigkeit sensibilisiert», sagt sie. «Martin Hsu von
Froelich & Hsu Architekten hat das Projekt zusammen mit dem
Planerteam sorgfältig und weitsichtig geplant, bis zum Schluss
wurden ambitionierte Ziele verfolgt», erklärt Linsi weiter. So wird
nun statt dem Gold- gar der Platin-Standard angestrebt, die Zertifizierung
läuft aktuell.
Zertifizierungsorganisation SNBS
Bäumleingasse 22
4051 Basel
061 205 25 40
www.snbs-hochbau.ch
46 1
IMMOBILIA / Mai 2025 2024
PUBLIREPORTAGE
DIGITAL, SCHNELL, UNKOMPLIZIERT –
NAMENSSCHILDER MIT DER SAHLI.APP
Heizung kaputt, Mieterin unzufrieden, die nächste Besichtigung steht an – der
Alltag von Bewirtschafter:innen ist fordernd. Da ist es Gold wert, wenn wenigstens
ein Prozess wie geschmiert läuft. Die sahli.app entlastet mit automatisierten
Bestell abläufen, einem übersichtlichen Dashboard und smarter Fehlervermeidung.
Doppelbestellungen? War gestern.
Matthias Sahli, geschäftsführender Partner der Sahli & Partner AG.
Die sahli.app sorgt für den reibungslosen Bestellprozess von Namens- und
Klingelschildern.
Entwickelt von denen, die auch produzieren
Das Besondere an der sahli.app: Sie ist nicht zugekauft, sondern
selbst entwickelt – direkt in Schönbühl. Von Menschen, die wissen,
wie’s in der Praxis läuft. Und die auch gleich die Produktion
übernehmen: Jedes Schild wird von unserem Team hier vor Ort
hergestellt – mit Sorgfalt, Präzision und einem Hauch Berner
Gelassenheit.
«Die Web-App ist unser Baby. Entwickelt
von uns, für euch – damit sie
nicht nur funktioniert, sondern
auch passt.»
Matthias Sahli
Das Dashboard für den Überblick
Wer die sahli.app nutzt, hat die Zügel in der Hand – und das Chaos
im Griff. Die Web-App ist mehr als nur ein hübsches Interface: Sie
führt User Schritt für Schritt durch den Bestellprozess, zeigt den
aktuellen Status laufender Aufträge, listet die Bestellhistorie auf
und bringt Übersicht dahin, wo sonst gerne Verwirrung regiert.
Ein besonderes Ass im Ärmel: Das System denkt mit. Sobald eine
Doppelbestellung droht, schlägt der Algorithmus Alarm – leise,
aber bestimmt. So werden Fehler vermieden, bevor sie entstehen.
Und falls gewünscht, informiert die Web-App sogar automatisch
die Mietenden über die Namensschildbestellung. Kein nervöses
Nachfragen, kein mühsames Nachfassen.
Kurz: Die Web-App sorgt für Ruhe im System. Oder anders gesagt:
Wer mit der sahli.app bestellt, spart sich nicht das mühselige
Tippen einer E-Mail oder den Weg zur Post – sondern auch ein
paar graue Haare.
Einfach, effizient – und kostenlos
Die sahli.app denkt mit, spart Zeit – und kostet nichts. Schon
beim ersten Klick wird klar: Diese Anwendung wurde nicht für IT-
Nerds, sondern für den Alltag von Bewirtschafterinnen und Sachbearbeiter
gemacht. Die Benutzeroberfläche ist so übersichtlich,
dass selbst Digitalmuffel sich schnell zurechtfinden. Liegenschaft
auswählen, Namen eingeben, fertig. Wenn nötig, auch
gleich mit abweichender Lieferadresse – kein Problem.
Und ja, wir sagen’s gern nochmal: Die Nutzung ist kostenlos. Kein
Abo-Modell, kein Kleingedrucktes. Einfach ein cleveres Werkzeug,
das funktioniert.
Dass das nicht nur wir so sehen, zeigen die Zahlen: Über 100 Liegenschaftsverwaltungen
haben vergangenes Jahr rund 16 000
Schilder via sahli.app bestellt. Effizienz kann eben ganz schön
beliebt sein.
Und wer hat’s erfunden?
Die Sahli & Partner AG – ein Familienunternehmen mit über
50 Jahren Erfahrung, Herzblut und Handwerk. Was als Gravuratelier
begann, ist heute ein hochdigitalisierter Betrieb
in Schönbühl mit eigener Entwicklung, eigener Produktion
und einem klaren Ziel: Beschriftungslösungen, in und rund
ums Gebäude.
Die Sahli & Partner AG bildet das Dach der beiden Marken
SahliBeschriftung ® und sahli:interactive ® . Hier verbinden
wir analoges Können mit digitalem Denken. Und machen
aus einem Namensschild mehr als nur ein Stück Plastik –
wir machen’s persönlich.
Sahli & Partner AG
Moosstrasse 5
3322 Urtenen-Schönbühl
Schweiz
Tel. 031 921 11 63
info@sahli.io
www.sahlibeschriftung.ch
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IMMOBILIA / Mai 2025 IMMOBILIA / Mai 47 2024
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48
IMMOBILIA / Mai 2025
PUBLIREPORTAGE
BAHNHÖFE DER SBB – VIELES
BEQUEM UND EFFIZIENT ERLEDIGEN.
Bahnhöfe sind längst mehr als reine Transitorte. Sie entwickeln sich zu multifunktionalen
Knotenpunkten, an denen Arbeit, Alltag und Mobilität zusammenfinden.
SBB Immobilien entwickelt die Bahnhöfe kontinuierlich weiter, sodass sie nicht nur
dem Verkehr dienen, sondern zusätzlichen Mehrwert für das tägliche Leben schaffen.
Am Bahnhof vereinen sich verschiedenste Angebote, die den
Alltag spürbar effizienter machen. Die Möglichkeit, Dienstleistungen
vor Ort in Anspruch zu nehmen – sei es ein kurzer Zwischenstopp
beim Coiffeur, ein schneller Einkauf, ein Arztbesuch
oder ein informelles Meeting im Co-Working-Bereich – verkürzt
Wege und spart so wertvolle Zeit. «Die Wege werden kürzer, es
bleibt mehr Zeit für das Wesentliche», bringt Alexis Leuthold,
Leiter Bewirtschaftung bei SBB Immobilien, den zentralen Nutzen
auf den Punkt.
Nahtlos vernetzt.
Doch nicht nur die unmittelbaren Angebote und Services stehen
im Fokus, auch moderne Mobilitätslösungen spielen eine entscheidende
Rolle. Ob es sich um Parkmöglichkeiten für Velos
und Autos, Carsharing-Stationen oder den Ausbau der E-Ladeinfrastruktur
handelt – all diese Elemente werden von SBB Immobilien
in das Gesamtkonzept integriert. So wird der Bahnhof
zum zentralen Dreh- und Angelpunkt, an dem unterschiedliche
Mobilitätsformen optimal ineinandergreifen und den Wechsel
zwischen Verkehrsträgern erleichtern.
Übersichtlich, sauber, sicher.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die klare Struktur und Übersichtlichkeit
der Bahnhofsanlagen. Hier hat SBB Immobilien
gezielt investiert: «Wir haben die letzten zwei Jahre genutzt, um
in über 700 Bahnhöfen Platz zu schaffen, damit die passenden
Angebote und Services am richtigen Ort stehen», erklärt Alexis
Leuthold. Dies gelingt durch eine klare Kundenführung, gut beleuchtete
Aufenthaltsbereiche und eine Belebung der Räume
durch ausgewählte Angebote. Nicht zuletzt steigert dies die
Attraktivität der Bahnhöfe: «Indem wir die Aufenthaltsqualität
an den Bahnhöfen stetig verbessern und vielfältige Verweilmöglichkeiten
schaffen, tragen wir dazu bei, dass die Bahnhöfe
zu lebendigen Treffpunkten für Reisende und Anwohner:innen
gleichermassen werden», so Leuthold weiter.
Ein Angebot von regional bis international.
Bei der sorgfältigen Zusammenstellung des Angebots an den
Bahnhöfen spielen die Kundenbedürfnisse die zentrale Rolle.
SBB Immobilien achtet auf einen ausgewogenen Mix, der sowohl
etablierte Marken als auch kleine und neue Konzepte umfasst –
immer mit dem Anspruch, für jedes Portemonnaie etwas zu
bieten. Fest verankert sind auch regionale und lokale Anbieter,
die mit ihren Angeboten einen direkten geografischen Bezug
herstellen. «Ein Stück Heimat unterwegs», wie Leuthold die Bedeutung
eines wiederkennbaren Bahnhofangebots einordnet.
Mit dieser ganzheitlichen Strategie legt SBB Immobilien den
Grundstein für Bahnhöfe, an denen Mobilität, Service und Effizienz
ganz selbstverständlich ineinander greifen – so dass man
den Bahnhof nicht nur aufsucht, weil man reisen will, sondern
auch, weil der Bahnhof selbst zum Reiseziel wird.
Alexis Leuthold
SBB AG
Immobilien
Trüsselstrasse 2
3000 Bern 65
sbb.ch/immobilien
3
IMMOBILIA / Mai 2025 IMMOBILIA / Mai 49 2024
IMMOBILIENBERUF
EIDG. DIPL. IMMOBILIENTREUHÄNDER
FACHPERSONEN
IN STRATEGIE UND
BERATUNG
Die Schwerpunkte der Tätigkeit von Immobilientreuhänderinnen
und -treuhändern sind in
der Betriebswirtschaft, im Unternehmensmarketing
und in der Personalführung.
Zudem sind sie aber auch Allrounder in der
Verwaltung, Vermittlung, Bewertung sowie
im An- und Verkauf von Immobilien und
übernehmen Führungsaufgaben sowohl im
ökonomisch-juristischen als auch im bautechnischen
Bereich. TEXT—RAFFAEL WEHRLI*
BILD: 123RF.COM
Die Treuhand ist
eine Übertragung
der Rechtsmacht
und will daher mit
höchster Sorgfalt
ausgeführt
werden.
GENERALISTEN
Ein breites Fachwissen im
betriebswirtschaftlichen Bereich
wie auch im Immobilienbereich
zeichnet also
diese Berufsgruppe aus. Das
zeigt sich auch in den Zulassungsbedingungen
der
Schweizerischen Fachprüfungskommission,
die unter
anderem einen bereits abgeschlossenen
Fachausweis in
der Immobilienwirtschaft oder
einen Abschluss einer höheren
Fachschule voraussetzt.
Man muss also schon eine breite
Wissensbasis mitbringen
und auf dieser aufbauen können.
Immobilientreuhänder
und -treuhänderinnen sind erfahrene
Personen, die ein Unternehmen
oder eine Abteilung
führen, vermarkten und weiterentwickeln
können.
Dies setzt unter anderem
die Fähigkeit voraus, Immobilienportfolios
korrekt
zu interpretieren und diese
mit systematischen Prozessen
zu planen und zu steuern.
Ebenso übernimmt man
Verantwortung für die strategische
und operative Verwaltung
von Immobilien, indem man
unter Beizug von Ertrags- und
Kostenrechnungen, Steuererklärungen
und Versicherungsunterlagen
die notwendigen
Mittel und Ressourcen von
strategischen Zielen ermittelt.
STRATEGISCHES
VORGEHEN
Sobald man strategische
Ziele anspricht, geht man
in den Bereich des Projektmanagements.
Ein definierter,
anzustrebender Wert in
der Zukunft kann nur erreicht
werden, wenn bis dahin alles
nach bestimmten Vorgaben
abläuft und umgesetzt wird,
wozu einem das Projektieren
dienlich ist. Mit der Projektplanung
wird ein langwieriger
und komplexer Prozess in
Teilabschnitte aufgeteilt, welche
zu bestimmten Zeitpunkten
erreicht sein müssen. Die
Immobilientreuhand beschäftigt
sich daher auch mit diesem
Bereich, angefangen beim
Ankauf einer Immobilie und
deren Vermarktung, Unterhalt
und Evaluation von Entwicklungsmöglichkeiten
bis hin zur entsprechenden
Wirtschaftlichkeitsberechnung.
DER FACHAUSWEIS
Um die höhere Fachprüfung
eidg. dipl. Immobilientreuhänder
zu erlangen, absolvieren
Kandidierende eine Ausbildung,
während der sie unter
anderem in Recht, Personalwirtschaft,
Portfolio- und Projektmanagement,
rechtlicher
Führung und Unternehmensmarketing
geschult werden.
Anschliessend an den Lehrgang
folgt die eidgenössische Prüfung,
an welcher das erlangte
Wissen sowohl schriftlich als
auch mündlich abgefragt wird.
Organisiert und durchgeführt
wird die eidgenössische Prüfung
von der Schweizerischen
Fachprüfungskommission Immobilienwirtschaft,
die auch
die Lernziele und die Zulassungsbedingungen
zur Prüfung
bestimmt.
DIE AUSBILDUNG BEI
DER SVIT SCHOOL AG
Sie haben bereits einen
Fachausweis in der Immobilienbranche
und wollen die
nächste Stufe angehen? Dann
hat die SVIT School AG mit
dem Vorbereitungslehrgang
zur HFP Immobilientreuhand
die ideale Ausbildung für
Sie im Angebot. Dank der Verbandsnähe
und der erfahrenen
Dozierenden aus der Immobilienbranche
gelingt es der SVIT
School AG, einen hohen Praxisbezug
im Unterricht zu ermöglichen
und sicherzustellen,
dass die Ausbildung den Anforderungen
der Immobilienbranche
entspricht. Der nächste
Start des Vorbereitungslehrgangs
HFP Immobilientreuhand
bei der SVIT School AG
ist für den Januar 2026 geplant,
mit Durchführungen an
unseren Standorten in Bern,
Luzern und Zürich (Greencity).
Ausführliche Informationen
und die Anmeldemöglichkeit
finden Sie auf unserer Website
svit-school.ch und bei Fragen
steht Ihnen das Team der SVIT
School AG im Greencity gerne
beratend zur Seite.
DIE SUBJEKTFINANZIE-
RUNG DES BUNDES
Absolvierende von Kursen,
die auf eine eidgenössische Berufs-
oder höhere Fachprüfung
vorbereiten, werden in Form
von Bundesbeiträgen finanziell
unterstützt. Auch unser
Vorbereitungslehrgang befindet
sich auf der Bundesliste für
vorbereitende Kurse, wodurch
nach der Prüfungsteilnahme
ein Kostenbeitrag von 50% auf
die Kurskosten beantragt werden
kann.
*RAFFAEL
WEHRLI
Der Autor ist
Lehrgangskoordinator
bei der
SVIT School AG.
50
IMMOBILIA / Mai 2025
IMMOBILIENBERUF
AUS- UND WEITERBILDUNG
SEMINARE UND
WEITERBILDUNGEN
SCHOOL
SEMINAR
MIETZINSINKASSO
13. MAI 2025
INHALT
Die rechtlichen Grundlagen aus dem
OR und SchKG, insbesondere der Zahlungsverzug
des Mieters, das Betreibungsverfahren,
das Retentionsverfahren und
die Ausweisung von Mietern werden aufgefrischt.
Anhand von konkreten Fällen
werden Lösungen skizziert und diskutiert.
ZIEL
Sie können ausstehende Mietzinse bei
Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten im
Rahmen der gesetzlichen Gegebenheiten
erfolgreich einfordern. Die Dokumente des
Betreibungsamts verstehen Sie voll und
ganz und können sie richtig interpretieren.
ZIELPUBLIKUM
Immobilienbewirtschafterinnen und -bewirtschafter,
welche sich im Alltag mit dem
Mietzinsinkasso befassen oder sich künftig
damit auseinandersetzen müssen.
REFERENT
Oliver Pfitzenmayer, Stadtammann
Betreibungsamt Winterthur-Stadt
Dozent beim SVIT Zürich
ORT / DATUM
Holiday Inn Zürich Messe
Wallisellenstrasse 48, 8050 Zürich
13. Mai 2025, 09.00 – 17.15 Uhr
KOSTEN (INKL. MWST)
783 CHF (SVIT-Mitglieder)
972 CHF (übrige Teilnehmende)
inkl. Seminarunterlagen, Pausengetränke
und Mittagessen
SEMINARZYKLUS
DER BAU-LEBENSZYK-
LUS EINER IMMOBILIE
10./17./24. JUNI 2025
INHALT
Eine korrekte und geplante Bauabnahme
kann viele nachträglich entstehende Kosten,
Ärger und Investitionen einsparen und
die Nerven aller Beteiligten schonen. Während
der Garantiezeit und darüber hinaus
gibt es bestimmte Rechte und Pflichten für
den Bauherrn oder dessen Verwaltung. Wie
verhält sich der Bauherr oder dessen Verwaltung
während der Garantiezeit? Was
sind die Rechte und Pflichten im Unterhalt
bis fünf Jahre nach der Übergabe und auch
für die folgenden Jahre?
ZIEL
Die Teilnehmenden lernen die gesetzlichen
Vorschriften, welche für eine korrekte Bauabnahme
von grosser Bedeutung sind, und
erhalten zudem Tipps und Tricks für den
Praxisalltag.
ZIELPUBLIKUM
Immobilienbewirtschafter und -berater sowie
weitere interessierte Fachleute aus der
Bau- und Immobilienbranche
REFERENT
Werner Krüsi, dipl. Bauingenieur HTL; FH
ORT / DATUM
SVIT School AG
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
10., 17. und 24. Juni 2025,
jeweils 17.00–20.20 Uhr
KOSTEN (INKL. MWST)
1170 CHF (SVIT-Mitglieder)
1410 CHF (übrige Teilnehmende)
inkl. Seminarunterlagen
SEMINAR
UMGANG MIT
BEDROHLICHEN UND
AGGRESSIVEN MIETERN
17. JUNI 2025
INHALT
Mieter können sehr konfliktgeladen reagieren
und eine grosse Herausforderung darstellen.
Mit geeigneten Kommunikationstechniken
und sicherem Auftreten können
Eskalationen vermieden und Aufträge
zufriedenstellend abgeschlossen werden.
ZIEL
Durch das praxisorientierte Training in Deeskalation
und Gewaltprävention werden
die Teilnehmenden in ihrer täglichen Arbeit
sicherer. Sie lernen, sich auch in unangenehmen
Situationen frühzeitig situationsgerecht
zu verhalten, klare Grenzen zu setzen
und Übergriffe zu verhindern. Das Seminar
beinhaltet ebenfalls die Abwehr von körperlicher
Gewalt.
ZIELPUBLIKUM
Fachleute aus dem gesamten Immobilienbereich,
speziell aus dem Bereich der
Bewirtschaftung und der Hauswartung
sowie Personen, welche sich generell für
Kommunikation und Konfliktmanagement
interessieren.
REFERENT
Tian Wanner, Trainer für Gewaltprävention
und Selbstschutz
ORT / DATUM
SVIT School AG
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
17. Juni 2025, 09.00 – 16.30 Uhr
KOSTEN (INKL. MWST)
783 CHF (SVIT-Mitglieder)
972 CHF (übrige Teilnehmende)
inkl. Seminarunterlagen, Pausengetränke
und Mittagessen
Anmeldung über
www.svit-school.ch oder
per E-Mail an school@svit.ch
AN- BZW. ABMELDEKONDITIONEN FÜR ALLE SEMINARE (OHNE INTENSIVSEMINARE)
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Anmeldungen werden in chronologischer Reihenfolge berücksichtigt.
Kostenfolge bei Abmeldung: Eine Annullierung (nur schriftlich) ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich,
bis 7 Tage vorher wird die Hälfte der Teilnahmegebühr erhoben. Bei Absagen danach wird die volle Gebühr fällig.
Ersatzteilnehmer werden ohne zusätzliche Kosten akzeptiert.
Programmänderungen aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
SVIT School AG, Maneggstrasse 17, 8041 Zürich, Tel. 044 434 78 98
IMMOBILIA / Mai 2025 51
IMMOBILIENBERUF
AUS- UND WEITERBILDUNG
BERUFSBILDUNGS -
ANGEBOTE DES SVIT
DIE ASSISTENZ- UND SACHBEARBEITERKURSE –
ANGEPASST AN ARBEITS- UND BILDUNGSMARKT
Die Assistenzkurse und der Sachbearbeiterkurs bilden einen festen Bestandteil des Ausbildungsangebotes
innerhalb der verschiedenen Regionen des Schweizerischen Verbandes
der Immobilienwirtschaft (SVIT). Die Assistenzkurse können in beliebiger Reihenfolge
besucht werden und berechtigen nach bestandener Prüfung zum Tragen des Titels
«Assistent/in SVIT». Zur Erlangung des Titels «Sachbearbeiter/in SVIT» sind die Assistenzkurse
in vorgegebener Kombination zu absolvieren. Als Alternative kann das Zertifikat
in Immobilienbewirtschaftung direkt mit dem Kurs in Sachbearbeitung erlangt
werden. Die Kurse richten sich insbesondere an Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger
und dienen auch zur Erlangung von Zusatzkompetenzen von Immobilienfachleuten.
BILDUNGSANGEBOTE
SACHBEARBEITERKURSE
SACHBEARBEITER / IN
IMMO BILIEN-
BEWIRTSCHAFTUNG SVIT
SVIT BERN
10.09.2025 – 16.09.2026
Mittwoch, 16.15 – 20.30 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Bern
SVIT OSTSCHWEIZ
12.08.2025 – 30.06.2026
Dienstag und Donnerstag,
18.00 – 20.30 Uhr
Akademie St. Gallen
11.08.2025 – 26.03.2026
Montag und Donnerstag,
18.15 – 21.30 Uhr
BZBS Weiterbildung Buchs
SVIT ZÜRICH
18.08.2025 – 29.05.2026
Montag und Freitag,
18.00 – 20.45 Uhr
SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon
20.10.2025 – 24.08.2026
Dienstag, 09.00 – 15.30 Uhr
SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon
ASSISTENZKURSE
ASSISTENT / IN BEWIRT-
SCHAFTUNG MIET-
LIEGENSCHAFTEN SVIT
SVIT AARGAU
12.08.2025 – 15.11.2025
Dienstag, 18.00 – 20.35 Uhr
Samstag, 08.00 – 11.35/12.25/
15.15 Uhr
BSL Berufsschule, Lenzburg
SVIT BERN
13.10.2025 – 09.02.2026
Montag, 18.00 – 20.30 Uhr
Samstag, 08.30 – 12.00 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Bern
SVIT OSTSCHWEIZ
12.08.2025 – 16.01.2026
Dienstag und Donnerstag,
18.00 – 20.30 Uhr
Akademie St. Gallen
SVIT ZÜRICH
06.08.2025 – 17.12.2025
Mittwoch, 09.00 – 15.30 Uhr
SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon
ASSISTENT / IN
IMMOBILIEN-
VERMARKTUNG SVIT
SVIT BERN
02.03.2026 – 15.06.2026
Montag, 17.45 – 21.00 Uhr
Samstag, 08.30 – 12.00 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Bern
SVIT SOLOTHURN
21.10.2025 – 26.02.2026
Dienstag und Donnerstag,
18.00 – 21.15 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Solothurn
SVIT ZÜRICH
28.08.2025 – 18.12.2025
Donnerstag, 09.00 – 15.30 Uhr
SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon
ASSISTENT / IN BEWIRT-
SCHAFTUNG STOCK-
WERK EIGENTUM SVIT
SVIT AARGAU
28.06.2025 – 09.09.2025
Dienstag, 18.00 – 20.35 Uhr
Samstag, 08.00 – 10.45/11.35 Uhr
BSL Berufsschule, Lenzburg
SVIT BEIDER BASEL
22.10.2025 – 12.11.2025
Mittwoch, 08.15 – 16.45 Uhr
kv pro AG, Basel
SVIT BERN
16.10.2025 – 11.12.2025
Donnerstag, 18.00 – 20.30 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Bern
SVIT OSTSCHWEIZ
02.06.2025 – 05.07.2025
Dienstag und Donnerstag,
18.00 – 20.30 Uhr
Akademie St. Gallen
SVIT SOLOTHURN
12.08.2025 – 30.09.2025
Dienstag, 18.00 – 21.15 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Solothurn
ASSISTENT / IN
LIEGENSCHAFTS -
BUCH HALTUNG SVIT
SVIT AARGAU
Modul 2: 24.06.2025 – 23.09.2025
Dienstag, 18.00 – 20.35 Uhr
Samstag, 08.00 – 10.45 Uhr
BSL Berufsschule, Lenzburg
SVIT BEIDER BASEL
Modul 1: 19./26.11.2025
Mittwoch, 08.30 – 11.45 Uhr
Modul 1: 03./10.12.2025
Mittwoch, 08.30 – 16.00 Uhr
Modul 2: 17.12.2025/07.01.2026
Mittwoch, 08.30 – 11.45 Uhr
Modul 2: 14. und 21.01.2026
Mittwoch, 08.30 – 16.00 Uhr
kv pro AG, Basel
SVIT BERN
Modul 1: 12.08.2025 – 21.10.2025
Modul 2: 28.10.2025 –16.12.2025
Dienstag, 17.30 – 20.00 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Bern
SVIT OSTSCHWEIZ
12.08.2025 – 30.11.2025
Dienstag und Donnerstag,
18.00 – 20.30 Uhr
Akademie St. Gallen
SVIT SOLOTHURN
21.10.2025 – 27.01.2026
Dienstag, 18.00 – 21.15 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Solothurn
SVIT ZENTRALSCHWEIZ
Modul 1: 18.08.2025 – 17.09.2025
Modul 2: 13.10.2025 – 17.11.2025
Montag und Mittwoch,
18.30 – 21.00 Uhr
Kasernenplatz 1, Luzern
ASSISTENT / IN
IMMOBILIEN-
BEWERTUNG SVIT
SVIT BERN
14.10.2025 – 11.12.2025
Dienstag und Donnerstag,
17.45 – 21.00 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Bern
SVIT ZÜRICH
22.08.2025 – 05.12.2025
Freitag, 09.00 – 15.30 Uhr
SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon
COURS EN SUISSE
ROMANDE
COURS
D’INTRODUCTION À
L’ÉCONOMIE
IMMOBILIÈRE
3 × par an : début du cours en février
et en août à Lausanne et en
novembre à Genève
CERTIFICAT EN
COURTAGE IMMOBILIER
1 × par an : début du cours en
novembre, Lausanne
CERTIFICAT EN GESTION
TECHNIQUE DU
BÂTIMENT
1 × par an : début du cours en août,
Lausanne
CERTIFICAT DE MISE EN
VALEUR LOCATIVE
1 × par an : début du cours en août,
Lausanne
CERTIFICAT DE SPÉCIA-
LISTE EN COMPTABILITÉ
IMMOBILIÈRE
1 × par an : début du cours en août,
Lausanne
OBJECTIF NET ZÉRO
1 × par an : début du cours en août,
Lausanne
FINANCEMENT
IMMOBILIER
1 × par an : début du cours en mars,
Lausanne
52
IMMOBILIA / Mai 2025
HÖHERE AUSBILDUNGEN
LEHRGANG
BEWIRTSCHAFTUNG FA
Jährlicher Start im Januar in den
Regionen Basel, Bern, Ostschweiz,
Luzern, Zürich und im November in
Lausanne sowie alle zwei Jahre in
Graubünden und im Tessin
Dauer: 12 – 13 Monate
Informationen zu
allen Angeboten:
www.svit-school.ch
SCHOOL
SVIT School AG
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
Tel. 044 434 78 98
school@svit.ch
LEHRGANG
BEWERTUNG FA
Jährlicher Start im Januar in Bern,
Zürich und alle zwei Jahre im
November in Lausanne
Dauer: 18 Monate
REGIONALE LEHR-
GANGSLEITUNGEN IN
DEN SVIT-MITGLIEDER-
ORGANISATIONEN
LEHRGANG
VERMARKTUNG FA
Jährlicher Start im August
in Bern und Zürich
Dauer: 15 Monate
LEHRGANG
ENTWICKLUNG FA
Durchführung jährlich in Zürich und
alle zwei Jahre ab Mai in Lausanne
Dauer: 18 – 19 Monate
LEHRGANG IMMOBILIEN-
TREUHAND HFP
Jährlicher Start im Januar / Februar
in Bern, Luzern und Zürich und alle
zwei Jahre im März in Lausanne
Dauer: 18 – 19 Monate
STOCKWERKEIGENTUM-
SPEZIALIST / IN SVIT
Jährlicher Start im Mai in Bern und im
September in Zürich
Dauer: 9 Monate
CAS IMMOBILIEN-BUCH-
HALTUNG
Jährlicher Beginn im Frühjahr an der
Hochschule für Wirtschaft Zürich
(www.fh-hwz.ch)
BACHELOR OF ARTS
IMMOBILIENWIRT-
SCHAFT/REAL ESTATE
Weitere Informationen finden Sie
unter www.steinbeis-cres.de
MASTER OF ADVANCED
STUDIES IN REAL
ESTATE MANAGEMENT
Weitere Informationen finden Sie
unter www.fh-hwz.ch
BILDUNGSINSTITUTIONEN
SVIT SCHOOL
BILDUNGSZENTRUM
Die SVIT School koordiniert alle
Ausbildungen für den Verband.
Dazu gehören die Assistenzkurse,
der Sachbearbeiterkurs, Lehrgänge
für Fachausweise und in Immobilientreuhand.
Weitere Informationen:
www.svit-school.ch
DEUTSCHSCHWEIZ
SVIT School
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
T 044 434 78 98
school@svit.ch
WESTSCHWEIZ
(Cours et examens en français)
SVIT School SA, Avenue Rumine 13,
1005 Lausanne; T 021 331 20 90
hello@svit-school.ch
TESSIN
(corsi ed esami in italiano)
Segretariato SVIT Ticino
Tanja Belotti
Via Carvina 3, 6807 Taverne
T 091 921 10 73
school-ticino@svit.ch
HWZ HOCHSCHULE FÜR
WIRTSCHAFT ZÜRICH
SEKRETARIAT
Lagerstrasse 5, Postfach,
8021 Zürich; + 41 43 322 26 00
sekretariat@fh-hwz.ch
OKGT ORGANISATION
KAUF MÄNNISCHE
GRUNDBILDUNG
TREUHAND / IMMOBILIEN
Branchenkunde Treuhand- und Immobilientreuhand
für KV-Lernende
GESCHÄFTSSTELLE
Josefstrasse 53, 8005 Zürich
T 043 333 36 65; F 043 333 36 67
info@okgt.ch, www.okgt.ch
Die regionalen Lehrgangsleitungen
beantworten gerne Ihre Anfragen zu
Assistenzkursen, zum Sachbearbeiterkurs
und zum Lehrgang Immobilienbewirtschaftung.
Für Fragen zu
den Lehrgängen in Immobilienbewertung,
-entwicklung, -vermarktung
und zum Lehrgang Immobilientreuhand
wenden Sie sich an die
SVIT School.
REGION AARGAU
Zuständig für Interessenten
aus dem Kanton AG sowie
angrenzenden Fachschulund
Prüfungsregionen:
SVIT-Ausbildungsregion Aargau
SVIT Aargau, Fabienne Lüthi
Bahnhofstrasse 55, 5001 Aarau
T 062 836 20 82; F 062 836 20 81
info@svit-aargau.ch
REGION BASEL
Zuständig für die Interessenten aus
den Kantonen BS, BL, dem nach
Basel orientierten Teil des Kantons
SO, Fricktal:
SVIT School c/o SVIT beider Basel
Aeschenvorstadt 55, 4051 Basel
T 061 283 24 80; F 061 283 24 81
svit-basel@svit.ch
REGION BERN
Zuständig für Interessenten aus den
Kantonen BE, dem Bern orientierten
Teil SO, den deutschsprachigen Gebieten
VS und FR:
Feusi Bildungszentrum
Max-Daetwyler-Platz 1, 3014 Bern
T 031 537 36 36; F 031 537 37 38
weiterbildung@feusi.ch
REGION OSTSCHWEIZ
SVIT School
c/o Claudia Strässle
Strässle Immobilien-Treuhand GmbH
Wilerstrasse 3, 9545 Wängi
T 052 378 14 02; F 052 378 14 04
c.straessle@straessle-immo.ch
REGION GRAUBÜNDEN
Regionale Lehrgangsleitung:
Marc Berger
SVIT Graubünden
Bahnhofstrasse 8, 7001 Chur
T 081 257 00 05; F 081 257 00 01
svit-graubuenden@svit.ch
REGION ROMANDIE
Lehrgänge in französischer
Sprache: SVIT School SA
Avenue Rumine 13, 1005 Lausanne
T 021 331 20 90
hello@svit-school.ch
REGION SOLOTHURN
Zuständig für Interessenten aus
dem Kanton SO,
Solothurn orientierter Teil BE
Feusi Bildungszentrum
Sandmattstr. 1, 4500 Solothurn
T 032 544 54 54; F 032 544 54 55
solothurn@feusi.ch
REGIONE TICINO
Regionale Lehrgangsleitung /
Direzione regionale dei corsi:
Segretariato SVIT Ticino
Tanja Belotti
Carvina 3, 6807 Taverne
T 091 921 10 73
school-ticino@svit.ch
REGION
ZENTRALSCHWEIZ
Zuständig für die Interessenten aus
den Kantonen LU, NW, OW, SZ
(ohne March und Höfe), UR, ZG
Regionale Lehrgangsleitung:
Nathalia Hofer
Kasernenplatz 1, 6003 Luzern
T 041 508 20 19
nathalia.hofer@svit.ch
svit-zentralschweiz@svit.ch
REGION ZÜRICH
Zuständig für Interessenten aus
den Kantonen GL, SH, SZ
(nur March und Höfe) sowie ZH:
SVIT School
c/o SVIT Zürich
Siewerdtstrasse 8, 8050 Zürich
T 044 200 37 80
svit-zuerich@svit.ch
IMMOBILIA / Mai 2025 53
VERBAND
VORSCHAU DV UND SREF 2025
JAHRESBERICHT:
«SVIT BEWEGT»
Bildung, Politik und Networking – in allen
drei strategischen Feldern des SVIT
Schweiz verzeichnete der Verband ein
sehr aktives 2024. Im Jahresbericht
erfahren Sie das Wichtigste zu den
strategischen und operativen Schwerpunkten
sowie zur finanziellen Situation
des Verbandes.
TEXT — MARCEL HUG*
Jahres- und Finanzbericht 2024 liegen ab Mitte Mai auf svit.ch bereit.
HIGHLIGHT DES
JAHRES
Nach dem Grossaufmarsch
an der Delegiertenversammlung
und dem Swiss Real Estate
Forum im letzten Jahr
treffen sich die Delegierten
des SVIT Schweiz auch in diesem
Jahr wiederum in Luzern.
Es zeigt sich, dass sich der Anlass
etabliert hat, denn bereits
haben sich rund 200 Personen
für die Delegiertenversammlung
bzw. das Swiss Real Estate
Forum angemeldet.
Diese stabilen Teilnehmerzahlen
zeigen die grosse Verbundenheit
der Mitglieder
mit ihrem Berufsverband, was
nicht selbstverständlich ist.
Der Verband arbeitet intensiv
daran, den Mitgliedern in vielen
verschiedenen Bereichen
einen unmittelbaren Mehrwert
in ihrer täglichen Arbeit
zu bieten und somit auch den
Wert einer Mitgliedschaft zu
unterstreichen.
Der Jahresbricht 2024
gibt einen filmischen Überblick
über die strategischen
und operativen Tätigkeiten
des Verbandes und kann ab
Ende Mai auf der Homepage
des SVIT Schweiz eingesehen
werden.
TÄTIGKEITEN DES
VERBANDES
Nach wie vor ist die Sicherungen
des Berufsnachwuchses
auf allen Ebenen eine
zentrale Aufgabe des Dachverbandes
und seiner Mitgliederorganisationen.
Die
Berufsbildung ist ein zentrales
Element der Strategie des
SVIT Schweiz.
Die Veränderung der Berufsbilder
in der Praxis und
ein zunehmender Fachkräftemangel
rückt die Bildung in
der Immobilienwirtschaft ins
Zentrum der Aufmerksamkeit.
Unter der Leitung der
SFPKIW hat eine in der Branche
breit abgestützte Arbeitsgruppe
eine Berufsfeldanalyse
für die Berufe der Immobilienwirtschaft
durchgeführt
und daraus den Trägerverbänden
eine neue Bildungssystematik
vorgeschlagen. Diese
wurde in einer breiten Vernehmlassung
innerhalb der
Vorstände der Mitgliederorganisationen
diskutiert und die
Resultate in den Exekutivrat
eingebracht. Die Arbeitsgruppe
wird nun die Rückmeldungen
der Trägerverbände SVIT,
USPI und SVKG (nur Bewer
ter) aufnehmen und nochmals
bei der Bewilligungsbehörde,
dem Staatssekretariat für Bildung,
Forschung und Innovation,
vorstellig werden.
Auch im Bereich der Politik
war das Jahr wieder einmal
geprägt durch die Wohnungsknappheit.
Der SVIT Schweiz
vertritt klar die Auffassung,
dass gegen Wohnungsmangel
nur die Erhöhung des Angebots
hilft. Der Wohnungsbau
muss einfacher gestaltet und
die Verdichtung endlich vorangetrieben
werden. Eine
weitere Verknappung des Angebots
durch Eingriffe in die
Preisgestaltung gilt es, politisch
zu verhindern.
FINANZEN
Die finanzielle Lage des
SVIT Schweiz ist auch im Jahr
2024 geprägt durch grosse
Stabilität, solide Finanzierung
und eine erfreuliche Ertragssituation
im Bildungsbereich.
Der Verband ist finanziell bestens
aufgestellt für künftige
Herausforderungen. Dank der
grossen Kostendisziplin auf
allen Ebenen des Verbandes
kann dieser für 2024 ein positives
Ergebnis ausweisen.
Im Geschäftsjahr 2024 resultiert
ein Gewinn von rund
10 000 CHF, der dem Verbandsvermögen
zugewiesen
werden soll.
AMTSANTRITT DES
NEUEN PRÄSIDENTEN
Anlässlich der Delegiertenversammlung
2024 wurde
Michel Molinari als neuer
Präsident für die Amtsperiode
2025 bis 2028 gewählt.
Anlässlich der Delegiertenversammlung
wird der Präsidentenstab
nun offiziell
von Andreas Ingold auf Michel
Molinari übergehen. Es
ist für einen Verband ein gutes
Zeichen, wenn die Nachfolge
für das Präsidium durch
den Vizepräsidenten ange
54
IMMOBILIA / Mai 2025
36
treten wird, was die Kontinuität
gewährleistet. Gleichzeitig
mit Michel Molinari wird David
Zumsteg die Nachfolge des
neuen Präsidenten als Vizepräsident
antreten. Als ehemaliger
Präsident des SVIT
Aargau ist auch er ein Verbandsinsider.
Auch im Ressort
Bildung kommt es zu einer
Rochade auf diese Delegiertenversammlung
hin: Cécile
Berger-Meyer wird das Amt
der Vizepräsidentin von Jean-
Jacques Morard übernehmen.
Es wird also weiterhin die
Stimme der Romandie im Präsidium
des SVIT Schweiz vertreten
sein.
EHRE, WEM EHRE
GEBÜHRT
Der Exekutivrat des SVIT
Schweiz schlägt die abtretenden
Mitglieder des Präsidiums,
Andreas Ingold und
Jean-Jacques Morard, zur
Wahl als Ehrenmitglieder
vor. Beide haben den Verband
während rund 2 Jahrzehnten
in verschiedenen Funktionen
massgeblich geprägt. Dafür
gebührt ihnen grosser Dank!
Es ist nicht selbstverständlich,
dass sich solche Persönlichkeiten
neben dem «ordentlichen
Arbeitspensum» in sehr
verantwortlichen Positionen
im Nebenamt auch noch für
den Berufsverband engagieren.
Die Ehrenmitgliedschaft
soll es den beiden auch in
FÜR EIN UNTER
HALTSAMES
PROGRAMM
IST GESORGT.
Zukunft ermöglichen, mit «ihrem»
Verband in Verbindung
zu bleiben.
DAS SWISS REAL
ESTATE FORUM 2025
Im Anschluss an die Delegiertenversammlung
findet
am Donnerstagnachmittag
und Freitag im Kongresszentrum
des Verkehrshauses
Luzern das Swiss Real Estate
Forum statt.
Am 17. Mai 2025 findet das
Finale des ESC in Basel statt.
Doch was bedeutet es eigentlich,
ein solches Mega-Event
zu planen, aufzubauen und
durchzuführen? Wir erhalten
von Edi Estermann und Beat
Läuchli Informationen aus
erster Hand – von der strategischen
Planung über die logistischen
Herausforderungen
bis hin zu den unvergesslichen
Momenten des Events.
Als Keynote Speaker wird
uns am Freitag Michael B.
Schmidt alias Smudo – er ist
nicht nur Mitglied und Texter
der legendären deutschen
Hip-Hop-Gruppe Die Fantastischen
Vier, sondern auch
Synchronsprecher und Schauspieler
– die Ehre erweisen.
Als vielseitiges Kreativgenie
hat er sich weit über die Musikszene
hinaus einen Namen
gemacht und wird beim Swiss
Real Estate Forum 2025 für
einen besonderen Moment
sorgen.
Weitere bekannte Namen
wie Prof. Dr. Klaus W. Wellershoff,
Natascha Badmann
oder Benjamin Bargetzi werden
uns ebenfalls in diesen
zwei Tagen an ihrer Expertise
in ihren Bereichen teilhaben
lassen.
Für ein unterhaltsames
Programm ist also gesorgt!
GOODBYE LUZERN –
WELCOME BERN
Dieses Jahr wird das Swiss
Real Estate Forum ein letztes
Mal in Luzern stattfinden.
Nach vier Jahren ist es Zeit für
den SVIT Schweiz, mit seiner
Veranstaltung weiterzuziehen.
Nach einem sorgfältigen
Evaluationsprozess hat sich
der SVIT Schweiz entschieden,
das Swiss Real Estate Forum
2026 in der Expo in Bern
durchzuführen. Auf ein Neues
im 2026 in Bern!
*MARCEL HUG
Der Autor ist CEO
des SVIT Schweiz.
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VERBAND
POSITIONIERUNG SVIT SCHWEIZ
«FORTSETZUNG
DER POSITIVEN
ENTWICKLUNG»
Andreas Ingold, scheidender Präsident
des SVIT Schweiz, hat den Verband
fast 20 Jahre lang auf der obersten
Führungsebene begleitet und geleitet.
Er sieht wichtige Etappenziele erreicht,
aber weitere Aufgaben in Sicht.
TEXT — IVO CATHOMEN*, FOTOS — SELMA REUMER
Das Präsidium hat
unlängst die Rolle des
Verbands in der Immobilienwirtschaft
extern
durchleuchten lassen.
Mit welchem Ergebnis?
Wir haben Klarheit gewonnen
hinsichtlich der strategischen
Positionierung des
Verbands. Bildung, Politik
und Networking bilden unsere
drei strategischen Pfeiler,
wobei die Bildung stark
in der DNA des SVIT verankert
ist. Politisch wollen wir
uns noch stärker und klarer
für unsere Branche und die
Eigentümer einbringen.
Wofür steht der SVIT
heute?
Wir sind ein bodenständiger,
authentischer und
attraktiver Verband, der
seine Vision lebt, die
Immobilienwirtschaft zu
vernetzen sowie kompetent
und politisch zu gestalten.
Wir sehen uns als verlässlicher
Partner für unsere
Stakeholder: Auszubildende,
Dienstleister sowie Eigentümer
und Investoren. Wir
sind mit unseren Mitgliederorganisationen
und Fachkammern
schweizweit breit
abgestützt und gut verankert.
Auf dieser Grundlage hat
sich der Exekutivrat mit
der Positionierung des
Verbands auseinandergesetzt.
Wohin geht die
Reise?
Basierend auf der überarbeiteten
Strategie haben
wir einen Massnahmenplan
mit strategischen Schwerpunkten
erarbeitet. Der Exekutivrat
hat nicht weniger
als 21 Massnahmen mit
Verantwortlichkeiten und
Terminen definiert, die nun
entsprechend angegangen
werden. Ich bin überzeugt,
dass wir damit unsere Strategie
erfolgreich umsetzen
können.
Wo steht der Verband
besonders gut da?
Speziell freut mich, dass
wir uns in Bundesbern
mittlerweile sehr gut positioniert
haben und unsere
Stimme Gewicht hat. Ausbildungsmässig
sind wir
mit der SVIT School seit
Jahren Marktleader mit
einem hohen Marktanteil.
Diese Position gilt es zu bewahren.
Unsere Branchenempfehlungen
werden von
den Mitgliedern sehr geschätzt,
weil sie konkrete
BIOGRAPHIE
ANDREAS
INGOLD
(*1962) ist seit 2017
Präsident des SVIT
Schweiz und war davor
seit 2006 Vizepräsident.
Bis 2022 war er CEO der
Livit AG und ist seither in
verschiedenen Verwaltungsratsmandaten
für die
Immobilienwirtschaft
engagiert.
Erleichterung im Tagesgeschäft
bringen. Insbesondere
in der Pandemiezeit
waren unsere Empfehlungen
gemäss diversen Feedbacks
von Mitgliedern
«Gold wert». Der SVIT ist
in den letzten Jahren weitergewachsen,
sodass wir
56
IMMOBILIA / Mai 2025
DIE STIMME
DES SVIT HAT
MITTLERWEILE
GEWICHT.
heute fast 2600 Mitglieder
zählen dürfen. Diese positive
Entwicklung ist Zeugnis
eines guten Image und zufriedener
Mitglieder – das
freut mich sehr.
Wo besteht aus Ihrer
Sicht der grösste Handlungsbedarf?
Die Veränderung der Berufsbilder
aufgrund der
Digitalisierung, KI und
Spezialisierung stellt für
die SVIT School eine Herausforderung
dar. Meines
Erachtens hat die Branche
noch nicht die Klarheit darüber,
wie künftige Berufsbilder
aussehen werden.
Die Schule braucht aber
Klarheit, um die Lehrgänge
neu gestalten und aufgleisen
zu können. Ich wünschte
mir, dass dies mit mehr
Tempo geschieht. Das angeschlagene
«Tempo» ist
doch eher behäbig.
Hier hat auch das Staatssekretariat
für Bildung,
Forschung und Innovation
SBFI Ansprüche …
Aktuell beschäftigen wir
uns mit der neuen Prüfungsordnung
und Prüfungswegleitung
der
eidgenössischen Fachausweise
und des Diploms. In
den Gesprächen der Trägerschaft
unserer Prüfungskommission
mit dem
SBFI geht es primär um die
Frage der Kompetenzfelder
der Berufe einerseits
und die Zahl der verschiedenen
Fachausweise anderseits.
Kurz: Wir sind
daran, die Marktbedürfnisse
und die behördlichen
Anforderungen aufeinander
abzustimmen. Das
könnte auch Raum für
neue, kürzere und handlungsspezifischere
Weiterbildungen
geben.
Wird sich an der Strategie
oder den strategischen
Tätigkeitsfeldern
etwas Grundsätzliches
ändern?
Nein. Grundsätzlich halten
wir an den erwähnten
strategischen Pfeilern fest.
Insbesondere in unserer
politischen Tätigkeit möchten
wir jedoch noch zulegen.
Betrachtet man die
politische Entwicklung in
den letzten Jahren, ist dies
sehr wichtig. Die linke Seite
und die Mieterverbände
nutzen medial jede Plattform.
Das trifft leider auf
die bürgerliche Seite sowie
Eigentümer und Investoren
nicht zu. Hier müssen wir
noch sichtbarer und präsenter
werden und uns dezidiert
positionieren.
Ziele und Massnahmen
sind immer auch eine
Frage der Ressourcen.
Wie kann der SVIT deren
Bereitstellung gewährleisten?
Das ist ein wichtiger Aspekt.
Als Verband die angestrebte,
noch stärkere
politische Ausrichtung
umzusetzen, wird nur gelingen,
wenn wir seitens
Eigentümerschaft finanziell
unterstützt werden.
Politik kostet Geld! In
verschiedenen persönlichen
Gesprächen konnte
ich feststellen, dass
IMMOBILIA / Mai 2025 57
NICOLAS GRAF
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VERBAND
POSITIONIERUNG SVIT SCHWEIZ
diesbezüglich durchaus
eine Bereitschaft vorhanden
ist.
Der SVIT hat unlängst die
Spitzen der Immobilienwirtschaft
aus Deutschland
und Österreich
getroffen. Mit welchem
Ziel?
Ich bin überzeugt, dass wir
die Zusammenarbeit unter
den befreundeten Immobilienverbänden
weiter
ausbauen sollten – dies
auch über die Landesgrenzen
hinaus. Ich habe
die Zusammenarbeit mit
dem Immobilienverband
Deutschland IVD und dem
Österreichischen Verband
der Immobilienwirtschaft
(ÖVI) vor zwei Jahren lanciert.
Dies alles mit der
klaren Überzeugung: Gemeinsam
sind wir stärker.
Zu den erwähnten 21
Massnahmen zählt auch
die Schaffung einer
neuen Fachkammer. Mit
welchen Zielen ist eine
solche verbunden?
Klar ist für uns, dass wir
noch näher zu den Eigentümern
und Investoren
rücken möchten, um diese
hinsichtlich ihrer Bedürfnisse
und Erwartungen politisch
vertreten zu können.
Mit der Schaffung einer
neuen Fachkammer Portfolio-
und Asset-Management
könnten wir einen
wichtigen Schritt in diese
Richtung machen. Rückmeldungen
vom Markt zeigen
auch, dass es dieses
Bedürfnis gibt.
Blicken wir ein paar
Jahre zurück. Sie sind
seit fast zwanzig Jahre
für den Verband aktiv.
Wie hat sich der SVIT und
wie das Verbandsumfeld
verändert?
Grundsätzlich stellen wir
ja alle fest, dass sich die Gesellschaft
in den letzten
zwanzig Jahren grundlegend
verändert hat. Diese
gesellschaftliche Entwicklung
macht auch vor der
Immobilienbranche und
dem Verband nicht halt.
Faktisch ist alles signifikant
herausfordernder,
professioneller, agiler und
schnelllebiger geworden.
Persönlich freut mich, dass
wir innerhalb des gesamten
Verbandes eine gemeinsam
getragene Kultur entwickelt
haben, die von Partnerschaftlichkeit,
Konstruktivität
und Wertschätzung
geprägt ist. Dies war eines
meiner Ziele bei der Übernahme
des Präsidiums.
Wo steht der SVIT in
weiteren acht Jahren?
Mit der überarbeiteten
Strategie und den definierten
Massnahmen haben wir
die Grundlage für eine weitere
positive Entwicklung
des SVIT gelegt. Ich bin
überzeugt, dass der SVIT
auch in acht Jahren einer
der Immobilienverbände
sein wird, um den man
nicht herumkommt. Dies
mit meinem gerne zitierten
Motto: Ohne SVIT geht
nicht.
*IVO
CATHOMEN
Dr. oec. HSG, ist Verleger
der Zeitschrift
Immobilia und
stellvertretender
Geschäftsführer
des SVIT Schweiz.
IMMOBILIA / Mai 2025 59
VERBAND
FACHKAMMERN SVIT
DREI STOCKWERKE
– FÜNF GENERAL
VERSAMMLUNGEN
Die fünf Fachkammern des SVIT führten
auch dieses Jahr ihre Generalversammlungen
im bewährten Format
parallel durch. Abgerundet wurde der
offizielle Teil durch einen gemeinsamen
Lunch und die Möglichkeit, anschliessend
am ebenfalls von den fünf
Kammern gemeinsam organisierten
Real Estate Symposium teilzunehmen.
TEXT — ÜSÉ MEYER UND RETO WESTERMANN*
NEUES ORGANISATI
ONSTEAM
Eine Portion Fitness und
gutes Timing brauchte Ivo
Cathomen, stellvertretender
CEO des SVIT Schweiz,
an den parallel stattfindenden
Generalversammlungen
der SVITfive-Mitglieder. Die
fünf Kammern waren über
drei Geschosse im Marriott-
Hotel in Zürich verteilt. Doch
Cathomen schaffte es, bei allen
rechtzeitig die traditionellen
Grussworte zu halten und
wichtige Themen des SVIT
Schweiz aufzugreifen. Mit den
parallelen Generalversammlungen
führten die fünf Kammern
das seit zwei Jahren
bewährte Format weiter. Vorbereitet
wurde der Anlass vom
neuen Team der gemeinsamen
Geschäftsstelle unter der
Leitung von Carole Umbricht.
Zusammen mit ihren Kolleginnen
Karin Brönnimann
und Jeannette Saccani-Blöchliger
begrüsste sie die insgesamt
rund 150 eintreffenden
Mitglieder der fünf Kammern
und informierte sie über den
Ablauf des Tages – etwa den
Stehlunch und das Real Estate
Symposium im grossen Tagungssaal
(siehe Bericht in der
April-Ausgabe der Immobilia).
An den fünf Generalversammlungen wurde fleissig abgestimmt und gewählt.
FACHKAMMER STOCK
WERKEIGENTUM SVIT
«Ich freue mich, dass nicht
nur viele Mitglieder aus dem
Raum Zürich den Weg hierhergefunden
haben, sondern
auch etliche Mitglieder mit
einer weiteren Anreise – etwa
aus Bern oder Graubünden»,
begrüsste Präsidentin Stefanie
Hausmann die Anwesenden.
Auf eine Wiederholung
des allen zugestellten schriftlichen
Jahresberichts verzichtete
sie. Ergänzend dazu
thematisierte sie die schwierige
Situation der Geschäftsstelle
der vergangenen zwei Jahre
aufgrund personeller Veränderungen
und damit verbundene
Unsicherheiten bei den Mitgliedern.
«Wir haben wieder
eine kompetent und professionell
geführte Geschäftsstelle»,
konnte die Präsidentin
beruhigen und bedankte sich
beim jetzigen Team von SVIT
five für die wertvolle Arbeit.
Die Abstimmungen erfolgten
auch in diesem Jahr mit
dem Abstimmungstool «ImmoApp»
der Aandarta AG. Der
Jahresbericht, die Jahresrechnung,
die Entlastung des Vorstands
sowie das Budget 2025
wurden von allen Anwesenden
genehmigt. Auch der bisherige
Vorstand wurde in corpore
wiedergewählt. Zu Diskussionen
führte die Frage, ob mit
der Swiss Marketplace Group
(SMG) eine weitere, dreijährige
Sponsoring-Partnerschaft
abgeschlossen werden soll.
Kritisch betrachtet wurden
dabei etwa die Marktmacht
der SMG und ihre Preispolitik.
Mit grossem Mehr wurde
beschlossen, keinen weiteren
Partnervertrag mit der SMG
abzuschliessen. Der Vorstand
informierte schliesslich über
diverse weitere Projekte, namentlich
über die erfolgreiche
erstmalige Durchführung des
Kurses «Stockwerkeigentum
Spezialist*in SVIT» und über
das Tool zur Berechnung des
Erneuerungsfonds, das seit
Kurzem im Mitgliederbereich
aufgeschaltet ist.
BEWERTUNGSEXPER
TEN-KAMMER SVIT
Die Zusammenarbeit mit
den Schwesterverbänden sowie
auch den Schulen und
Hochschulen sei wesentlich
für den Erfolg der Verbandsarbeit.
Dies sei eine von vielen
Erkenntnissen aus seiner Zeit
als Co-Präsident, sagte der
vom Co-Präsidium abtretende,
aber im Vorstand verbleibende
Gunnar Gärtner. «Du
bist ein grosser Netzwerker
und konntest damit unseren
Verband stetig weiterentwickeln.
Wir waren zwar nicht
immer der gleichen Meinung
– haben uns aber trotzdem
stets gefunden. Ich werde dich
vermissen.» Mit diesen Worten
verabschiedete ihn seine
Co-Präsidentin Monika Bürgi
Geng aus dem Amt. Als neuer
Co-Präsident wurde Milos
Mitrovic gewählt, der seit einem
Jahr Vorstandsmitglied
ist. Neu im Vorstand ist Hugo
Odermatt. «Die Fachkammer
ist ein Gütesiegel. Auch ich
habe von ihr bisher viel profitiert.
Für mich ist es nun Zeit,
etwas zurückzugeben», sagte
Odermatt anlässlich seiner
Wahl. Die Kammer nutzte die
GV, um über ihre vergangenen
und künftigen Fachseminare
zu berichten, über den Erfahrungsaustausch
in ihren regionalen
ERFA-Gruppen oder die
Nutzung von REIDA als Renditerechner.
Der 10. Valuation
Congress im Volkshaus Zürich
war hervorragend besucht und
wurde als Jubiläumsanlass
gemeinsam mit Immobilien
Business durchgeführt. Dennoch
war das Geschäftsjahr
defizitär und auch das kommende
Jahr wird mit Verlust
60
IMMOBILIA / Mai 2025
budgetiert. Nach einer Diskussion
wurde das Budget mit
drei Gegenstimmen und einer
Enthaltung angenommen.
Den Kritikern versicherte der
neue Co-Präsident Milos Mitrovic:
«Die geäusserten Voten
werden wir selbstverständlich
berücksichtigen.» Auch
alle weiteren Geschäfte der
GV wurden von den Mitgliedern
genehmigt. Zum Schluss
zeigte sich in einer angeregten
Diskussion zu Themen wie
Fachausweis oder CAS, wie
viel Wert die Kammer auf die
Ausbildung und Kompetenzen
in der Branche legt.
KAMMER UNABHÄNGI
GER BAUHERREN
BERATER SVIT
Wichtigstes Geschäft an
der Generalversammlung der
KUB war die Neuwahl des
Präsidiums. Nach elf Jahren
wechselt der bisherige Präsident
Thomas Wipfler ins
zweite Glied zurück, bleibt
aber für einen reibungslosen
Übergang noch ein Jahr
im Vorstand. Vorstandsmitglied
Daniel Bischof ehrte den
langjährigen Präsidenten und
dankte ihm für sein Engagement:
«Du hast die Kammer
massgeblich geprägt!»
IMMOBILIA / Mai 2025 61
VERBAND
FACHKAMMERN SVIT
In Wipflers Zeit fielen etwa
die Neuauflage des Handbuchs
für Immobilienmanagement
(2017), die Mitgründung der
Geschäftsstelle SVITfive oder
die Leistungs- und Honorarordnung
für die Bauherrenberatung
LHO KUB (2019).
Seine Nachfolge übernehmen
die Vorstandsmitglieder Tobias
Rotermund als Präsident
und Sven Schatt als Vize. Sie
wurden ebenso mit Akklamation
gewählt wie David Belart,
der neu den Vorstand verstärkt.
Die Kammer blickt auf
ein gutes Jahr zurück. Stark
gefordert war der Vorstand bei
den Vernehmlassungen für die
SIA-Ordnungen 102–108. Ein
weiteres Thema war der Einsitz
in die Kommission für die
geplante Revision der SIA101.
Einziger Wermutstropfen im
Vereinsjahr ist der höher als
geplant ausgefallene Verlust,
der unter anderem durch den
Wegfall eines Fördermitglieds
sowie höhere Kosten für Anlässe
entstand. «Das ist keine
Riesengeschichte, wir haben
aber das Budget 2025 entsprechend
angepasst», sagte Ralf
Seidel, Ressortleiter Finanzen
bei der KUB.
FM-KAMMER DER
SCHWEIZER IMMOBI
LIENWIRTSCHAFT
«Als ich vor 18 Jahren als
Gründungsmitglied im Vorstand
der FM-Kammer anfing,
beschäftigten wir uns mit
der Mutter aller Fragen: Was
ist eigentlich FM?», sagte der
nach sieben Jahren als Präsident
zurücktretende Christian
Hofmann. «Ich bin sicher, dass
sich diese Frage mittlerweile
geklärt hat», führte Hofmann
mit einem Schmunzeln aus.
Mit grossem Applaus wurde
er an dieser GV verabschiedet
und Martina Reinholz als
neue Präsidentin einstimmig
gewählt. Ebenfalls einstimmig
erfolgte die Wiederwahl
von Marc Capeder und Michael
Ulli – Marc Capeder wird
künftig ausserdem als Vizepräsident
fungieren. Obwohl
die Rechnung 2024 einen kleinen
Verlust von 9212 Franken
ausweise, sei die Kammer finanziell
gut aufgestellt, sagte
der scheidende Präsident.
Zum Verlust habe der FM-
Day geführt, weil 2024 die
Teilnahme aufgrund diverser
Umstände ausnahmsweise
kostenlos war. Christian Hofmann
erwähnte, dass neben
dem Sponsoring gerade solche
Vereinsanlässe zu den Haupteinnahmequellen
der Fachkammer
gehören. «Wir stehen
aber mittlerweile in grosser
Konkurrenz zu anderen ähnlichen
Branchenanlässen.» Zum
Glück hätte man aber mehr
als das reine Networking im
Verbandsportfolio – etwa eine
praxisorientierte Produktpalette
oder den Mehrwert
durch die DACH-Kooperation
«FM3» mit den Partnerverbänden
aus Deutschland und
Österreich.
SCHWEIZERISCHE
MAKLERKAMMER SMK
Erstmalige Mitgliederumfrage,
massvolles Wachstum,
neues Partnerprogramm, gesunde
Finanzen und einen
Wechsel im Vorstand:
Ruedi Tanner, Präsident der
SMK, konnte an der Generalversammlung
auf ein spannendes
Jahr zurückblicken.
Die Mitgliederumfrage zeigte
beispielsweise, wo die Maklerinnen
und Makler der Schuh
drückt: «Fachkräftemangel ist
auch in unserer Branche ein
grosses Thema», sagte Tanner.
Trotzdem wuchs die Kammer
im zurückliegenden Jahr
um vier neue Firmenmitglieder
und auch finanziell ist man
mit einem Gewinn von rund
20 000 Franken gut aufgestellt.
Damit das so bleibt, hat
die Kammer 2024 das Sponsoring
mit sogenannten Partnerbeziehungen
neu aufgezogen.
Mitverantwortlich für den Erfolg
der Kammer war auch
Kurt Bosshard, der nach zehn
Jahren aus dem Vorstand zurücktrat
und mit einer Dan
NEUZUGÄNGE IN DEN VORSTÄNDEN
Neuer Co-Präsident der Bewertungsexperten-Kammer SVIT
Da sich das Co-Präsidium an der Spitze der Kammer bewährt hat, wird dieses
Modell auch nach dem Rücktritt von Gunnar Gärtner beibehalten. Sein
Nachfolger ist Milos Mitrovic, der ein Jahr zuvor frisch in den Vorstand gewählt
wurde. Er führt die Kammer künftig zusammen mit Monika Bürgi Geng.
Mitrovic ist Senior Manager bei BDO Schweiz in Aarau. Neu im Vorstand ist
Hugo Odermatt.
Neu im Vorstand der Kammer Unabhängiger Bauherrenberater
Als künftiger Ersatz für den in einem Jahr auch aus dem Vorstand zurücktretenden
ehemaligen KUB-Präsidenten Thomas Wipfler wurde David Belart
gewählt. Er ist diplomierter Architekt ETH und leitet seit diesem Jahr den Bereich
Bauherrenvertretung der Fanzun AG in Zürich und Chur. Zuvor war er
bei der Avobis Advisory AG in Zürich sowie bei der Wüest Partner AG tätig.
Neuer Präsident bei der Kammer unabhängiger Bauherrenberater
Nach elf Jahren löst Tobias Rotermund den bisherigen KUB-Präsidenten Thomas
Wipfler ab. Rotermund war im Jahr zuvor neu in den Vorstand der Kammer
gewählt worden. Er hat Architektur studiert sowie einen Master in Real
Estate (Curem) erworben und ist seit vier Jahren Partner beim auf Bauprojekte
spezialisierten Beratungsunternehmen Topik Partner AG in Zürich.
Neuer Vizepräsident bei der Kammer unabhängiger Bauherrenberater
Sven Schatt, seit 2023 im Vorstand der KUB, steht dem neuen Präsidenten
Thomas Rotermund künftig zur Seite. Schatt ist Gründer und Inhaber der auf
Bauherrenberatung spezialisierten Siworks AG in Schindellegi SZ und Studiengangsleiter
des CAS Bauherrenberatung an der Hochschule für Wirtschaft
HWZ in Zürich.
Neue Präsidentin bei der FM-Kammer der Schweizer Immobilienwirtschaft
Als bisherige Vizepräsidentin löst Martina Reinholz den abtretenden Präsidenten
Christian Hofmann ab. Nach einem Studium der Psychologie und der Sozialwissenschaften
in München absolvierte Reinholz diverse Ausbildungen im
Bereich FM, PM und AM. Seit 2017 ist die Immobilienökonomin geschäftsführende
Gesellschafterin der Dr. Reinholz & Partner Real Estate Management
GmbH in Wädenswil ZH. Neuer Vizepräsident ist Marc Capeder.
Neu im Vorstand der Schweizerischen Maklerkammer
Patrizia Wachter Tanner löst Kurt Bosshard im Vorstand der Maklerkammer
ab. Sie ist Betriebsökonomin und verfügt über einen Master in Real Estate
Management. Seit 15 Jahren engagiert sie sich bei der familieneigenen Prefera
Immobilien AG in Sargans – zuerst als Verwaltungsrätin und Mitglied der
Geschäftsleitung, heute als VR-Präsidentin und Geschäftsführerin.
*ÜSÉ MEYER
Der Autor ist Journalist
und Mitinhaber
der Alpha Media
AG in Winterthur.
kesrede von Vorstandsmitglied
Marc Wyss sowie einem kräftigen
Applaus herzlich verabschiedet
wurde. An seiner
Stelle wählten die SMK-Mitglieder
Patrizia Wachter Tanner
in den Vorstand.
* RETO
WESTERMANN
Der Autor ist Journalist
BR, dipl. Arch.
ETH, Mit inhaber der
Alpha Media AG und
Kommunikationsbeauftragter
der KUB.
62
IMMOBILIA / Mai 2025
MARKTPLATZ
FIRMEN-NEWS
Allianz Suisse Immobilien setzt auf Yarowa AG
für neues Auftragsmanagement-System
Die Allianz Suisse Immobilien hat im Jahr
2024 erfolgreich ein neues digitales Auftragsmanagement-System
eingeführt. Ziel
war es, die Prozesse rund um die Steuerung
und Abwicklung von Instandhaltungsund
Serviceaufträgen effizienter, sicherer
und transparenter zu gestalten und ihr bestehendes
System abzulösen. Die Entscheidung
fiel auf die Yarowa AG – einen bereits
in der Schweiz etablierten und agilen Partner
mit fundierter Erfahrung in der digitalen
Abwicklung von B2B-Aufträgen.
In drei intensiven Workshops mit dem Team
von Yarowa wurden zunächst die spezifischen
Anforderungen von Allianz Suisse Immobilien
erarbeitet und priorisiert. Im Zentrum standen
dabei insbesondere die nahtlose Integration in
das bestehende ERP-System sowie eine Lösung
zur Verbesserung der Compliance-Einhaltung
durch die internen wie auch die externen
Bewirtschafter. Durch ein intelligentes
Freigabekonzept und eine klare Steuerung
von Aufträgen sollte sichergestellt werden,
dass definierte Prozesse eingehalten und auch
grössere Aufträge korrekt behandelt werden.
Nach einer rund fünfmonatigen Projektlaufzeit
konnte das System planmässig zwischen Mai
und Juli 2024 eingeführt werden – trotz einiger
grosser, geplanter Entwicklungsaufwände,
die für den erfolgreichen Start erforderlich
waren. Die enge Zusammenarbeit zwischen
den Projektteams von Allianz Suisse Immobilien
und Yarowa erwies sich als Schlüssel zum
Erfolg: Kurze Entscheidungswege, Transparenz
im Vorgehen und ein gemeinsames Verständnis
für pragmatische, aber zukunftsfähige
Lösungen prägten die Projektarbeit. Mit
dem agilen Betriebsmodell von Yarowa wird
die Lösung seither kontinuierlich weiterentwickelt.
Neue Features und Optimierungen werden
laufend in enger Abstimmung mit dem
Kunden ausgeliefert, um die Nutzung des Systems
weiter zu verbessern und neue Anforderungen
aus der Praxis zeitnah umzusetzen.
Die Zusammenarbeit zwischen Allianz Suisse
Immobilien und Yarowa AG zeigt exemplarisch,
wie digitale Transformation im Immobilienmanagement
mit einem starken Partner erfolgreich
realisiert werden kann – praxisnah,
agil und zukunftsorientiert.
WEITERE INFORMATIONEN:
Yarowa AG
Metallstrasse 9, 6300 Zug
cyril.kaegi@yarowa.com
TOM ENGELI,
Team Lead Digital & IT-Operations der Allianz
Suisse Immobilien sagt zur Zusammenarbeit
mit Yarowa:
«Bei einer Einführung eines neuen Tools ist
für uns nicht nur die technische Lösung relevant,
sondern insbesondere auch die Wahl
des richtigen Partners. Aus diesem Grund
haben wir zu Beginn viel Zeit in die sorgfältige
Anbieter-Evaluation investiert und uns
dabei nicht nur auf die Lösung, sondern auch
auf die Menschen, welche hinter der Lösung
stehen konzentriert.
Der Elan und der Can-Do Spirit des Yarowa-Teams ist auch nach fast einem Jahr seit
der Einführung spürbar. Was das Yarowa-Team auszeichnet, ist die enorme Bereitschaft
ein tiefes Verständnis für unsere Bedürfnisse und Herausforderungen zu entwickeln,
um damit die Lösung kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Mit Yarowa haben wir einen durchgängigen digitalen Prozess geschaffen, der von der
Mängelmeldung durch die Mieterschaft über die Auftragsabwicklung bis zur Bezahlung
der Rechnung ohne Medienbruch funktioniert. Diese Lösung steigert Effizienz,
Transparenz und Sicherheit unserer Abläufe. Da uns Yarowa die Auftragsrechnungen
digital via API übermittelt, entfällt bei diesen Rechnungen zudem das Scanning, womit
einiges an Aufwand/Kosten gespart werden kann.»
IMMOBILIA / Mai 2025 63
6
MARKTPLATZ
FIRMEN-NEWS
MARKTPLATZ
FIRMEN-NEWS
Vorbeugung
Vorbeugung
von
von
Hagelschäden
Hagelschäden
Während der Sommermonate von April
bis Während September der Sommermonate ist in der Schweiz von mit April
bis durchschnittlich September ist 33 in Hageltagen der Schweiz zu mit rechnen.
Das klingt erst 33 Hageltagen mal nach wenig. zu rech-
durchschnittlich
nen. Dabei Das verursacht klingt erst Hagel mal aber nach jährlich wenig.
Dabei Gebäudeschäden verursacht Hagel in Millionenhöhe. aber jährlich
Gebäudeschäden in Millionenhöhe.
Hagelgewitter können überall in der
Hagelgewitter Schweiz auftreten können und überall die ganze in der Gebäudehülle
treffen. auftreten Hagelkörner und die mit ganze 3 cm Gebäude-
Durch-
Schweiz
hülle messer treffen. erreichen Hagelkörner Geschwindigkeiten mit 3 cm Durchmesser
85 km/h erreichen und können Geschwindigkeiten bei einem Aufprall von
von
85 massive km/h Schäden und können verursachen. bei einem Besonders
empfindlich Schäden sind verursachen. verputzte Beson-
Fassaden
Aufprall
massive
ders und Aussenwärmedämmungen. empfindlich sind verputzte Fassaden Tritt aufgrund
Aussenwärmedämmungen. von Beschädigungen Feuchtigkeit Tritt aufgrund
ein, muss von mitunter Beschädigungen die gesamte Feuchtigkeit Fassade
ein, saniert muss werden. mitunter die gesamte Fassade
saniert werden.
REGELMÄSSIGE KONTROLLEN
REGELMÄSSIGE Die Gebäudehülle KONTROLLEN muss Sturm, starkem
Die Regen Gebäudehülle und Hagel widerstehen muss Sturm, können. starkem Es
Regen lohnt sich und deshalb, Hagel widerstehen Dach und Fassade können. regelmässig
sich deshalb, von einer Dach Fachperson und Fassade kontrol-
re-
Es
lohnt
gelmässig lieren zu lassen. von einer Spröde, Fachperson gealterte kontrollieren
müssen zu frühzeitig lassen. Spröde, repariert gealterte oder ersetzt Bauteile
Bauteile
müssen werden. frühzeitig Im Herbst repariert und Frühling oder sollten ersetzt
werden. Dachrinnen, Im Herbst Fallrohre und und Frühling weitere sollten Abläufe
Dachrinnen, kontrolliert und Fallrohre von Laub und und weitere sonstigen Abläufe
kontrolliert Feststoffen und befreit von werden. Laub und sonstigen
Feststoffen befreit werden.
Die Gebäudehülle muss Sturm, Regen
Die und Gebäudehülle Hagel widerstehen muss können. Sturm, Regen
Regelmässige und Hagel widerstehen Kontrollen können. von Dach
Regelmässige und Fassade lohnen Kontrollen sich. von Dach
und Fassade lohnen sich.
Nach einem Gewitter sollten Dach und
Nach Fassade einem auf Gewitter Beschädigungen sollten Dach und undichte
Fassade Stellen überprüft auf Beschädigungen werden. Um Folgeschäden
zu verhindern, überprüft werden. müssen Um beschädigte Folgeschä-
und undichte
Stellen
den Stellen zu verhindern, so rasch wie müssen möglich beschädigte provisorisch
Stellen abgedeckt so rasch werden. wie Die möglich Wasserabläufe provisorisch
abgedeckt sollten ebenfalls werden. kontrolliert Die Wasserabläufe und von angeschwemmtem
ebenfalls kontrolliert Schlamm und Laub von an-
be-
sollten
geschwemmtem freit werden. So kann Schlamm das Wasser, und Laub das befreit
beim werden. Abschmelzen So kann der das Hagelkörner Wasser, das bildet, sich
sich
beim gut abfliessen. Abschmelzen der Hagelkörner bildet,
gut abfliessen.
HAGELSCHUTZ BEI SANIERUNG UND NEUBAU
HAGELSCHUTZ Bei der Sanierung BEI SANIERUNG von Dach und UND Fassade
der oder Sanierung bei einem von Neubau Dach und lohnt Fas-
es sich,
NEUBAU
Bei
sade oder bei einem Neubau lohnt es sich,
Dachrinnen und Abläufe sollten regelmässig
gereinigt und Abläufe und von sollten Feststoffen regel-
Dachrinnen
mässig befreit werden, gereinigt damit und von bei Gewitter Feststoffen
befreit das Wasser werden, abfliessen damit bei kann. Gewitter
das Wasser abfliessen kann.
an Hagelschutz zu denken. Für sämtliche
Hagelschutz Elemente der zu Gebäudehülle denken. Für sämtli-
gibt es
an
che hagelgeprüfte Elemente der Produkte. Gebäudehülle Im Hagelregister
finden sich Produkte. Bauteile, die Im Hagelregis-
nach einheit-
gibt es
hagelgeprüfte
ter lichen finden Prüfbestimmungen sich Bauteile, die getestet nach einheitlichen
Hagelwiderstandsklassen Prüfbestimmungen eingeteilt getestet und wur-in
Hagelwiderstandsklassen den. Die Widerstandsklassen eingeteilt entsprechen wur-
und den. der maximalen Die Widerstandsklassen Korngrösse in entsprechen Zentimetern,
der maximalen ein Bauteil standhält. Korngrösse Es in wird Zentimetern, allgemein
ein empfohlen, Bauteil standhält. die Gebäudehülle Es wird allge-
gegen
der
mein 3 cm empfohlen, grosse Hagelkörner die Gebäudehülle zu schützen, gegen also
3 Bauteile cm grosse mit einem Hagelkörner Hagelwiderstand zu schützen, von also
Bauteile 3 zu verwenden. mit einem Diese Hagelwiderstand Bauteile sind von ausserdem
zu verwenden. meist nicht Diese teurer Bauteile als ungeprüfte sind aus-
3
serdem Materialien. meist nicht teurer als ungeprüfte
Materialien.
Hagelschäden am Putz der Fassade
Hagelschäden können dazu führen, am Putz dass der Feuchtigkeit Fassade
können eintritt und dazu teure führen, Folgeschäden dass Feuchtigkeit
eintritt entstehen. und teure Folgeschäden
entstehen.
WEITERE INFORMATIONEN:
WEITERE INFORMATIONEN:
Vereinigung Kantonaler
Vereinigung Gebäudeversicherungen Kantonaler VKG
Gebäudeversicherungen Bundesgasse 20 VKG
Bundesgasse CH-3001 Bern20
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64
IMMOBILIA / Mai 2025
MARKTPLATZ
FIRMEN-NEWS
Nach oben mit Centerio:
persönliche Immobilienbewirtschaftung für hohe Ansprüche.
An der Brandschenkenstrasse 38/40
in Zürich klingelt das Telefon immer
häufiger: Denn der Hauptsitz des Immobilienbewirtschafters
Centerio AG erfreut
sich grosser Beliebtheit. Erfahren Sie
hier die Gründe für den Erfolg – und wie
Centerio ein Einkaufszentrum in Martigny
dank Repositionierung zum beliebtesten
Center im Unterwallis machte.
Die Centerio AG ist ein Immobilienbewirtschafter,
spezialisiert auf Shopping Center
Management. Das schweizweit tätige Unternehmen
richtet sich mit seinen Dienstleistungen
an institutionelle Kunden sowie
Privatkunden mit Shopping Centern
und kommerziellen Gewerbe-Immobilien.
Centerio ist klein, aber fein – das zehnköpfige
Team an der Brandschenke arbeitet
mit Leidenschaft und setzt auf persönliche
Beratung.
ERFOLG ALS MISSION, EFFIZIENZ ALS ZIEL
Unsere Mission ist es, die Immobilien unserer
Kunden optimal zu bewirtschaften
und im Markt attraktiv zu positionieren. Und
zwar entlang des gesamten Betriebszyklus
– in technischer, kaufmännischer und
finanzieller Hinsicht. Durch massgeschneiderte
Dienstleistungen, hohe Prozesssicherheit
sowie ein starkes Netzwerk im Retail
und Gastro- und DL-Bereich generiert
Centerio einen messbaren Mehrwert. Die
Steigerung der Rentabilität für unsere Kunden
ist das Ziel.
Performance dank fünf Ps – von A bis Z
Die Spezialisten von Centerio fokussieren
sich auf die fünf Ps: persönlich, pragmatisch,
prompt, proaktiv, preisleistungsorientiert.
Kurz, Immobilienbesitzer mit hohen
Ansprüchen, die gerne persönlich geschäften,
sind hier bestens bedient. Daher rufen
immer mehr, die mehr wollen, bei Centerio
an. Durch die anerkannte Qualität und
Reputation ist die Unternehmung in der
gesamten Schweiz zum bewährten Partner
für Bewirtschaftungsleistungen geworden.
Die Operational Excellence und
Effizienz gelingt dank schlanker Organisation:
Das Centerio-Team agiert schnell,
einfach und kundenorientiert. Die Basisprozesse
sind möglichst digitalisiert und
automatisiert. Ebenfalls legt Centerio Wert
darauf, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein
– mit spannenden Weiterentwicklungsmöglichkeiten
für die Mitarbeitenden. Gute
Kunden gewinnen und halten, gute Mitarbeitende
gewinnen und halten, lautet das
interne Credo.
DURCH DIE DECKE IN 4 JAHREN: DAS
CRYSTAL CENTER
Ein beeindruckendes Beispiel für die erfolgreiche
Bewirtschaftung von Centerio ist das
Crystal Center in Martigny im Unterwallis.
Das herausfordernde Mandat wurde 2021
übernommen: Nicht weniger als 4 000 m 2
standen im alten Einkaufszentrum leer.
Die Spezialisten von Centerio gaben ausgiebige
Studien in Auftrag und nahmen in
der Folge eine Repositionierung vor. Zuvor
wurde alles erwogen: Ein Markenoutlet?
Ein Logistikcenter? Oder doch wieder eine
Shopping Mall? Wichtig war für Centerio,
die Nahversorgung und den Freizeitbereich
abzudecken. Denn mit Skifahren, Wandern,
Biken und Velofahren bot die Region ein
kristallklares Potenzial.
Obererfolgreich im Unterwallis
mit Decathlon
Ergo richtete Centerio das Center auf den
Freizeitbereich aus und nahm den französischen
Sportartikelhersteller und -händler
Decathlon ins Visier. Nach einiger Überzeugungsarbeit
übernahm Decathlon satte
3500 m 2 . 2022 wurde der Vertrag unterschrieben,
2023 eröffnete der Laden.
Heute ist das Crystal Center in Martigny
das grösste und beliebteste Einkaufscenter
im Unterwallis. Für die Wiedereröffnung
wurde alles entsprechend neu gedacht:
die Infrastruktur, die Vermarktung,
das Parksystem und vieles mehr. Aktuell
führt Centerio auch die Werbevereinigung
mit Erfolg und generiert jährlich mehr
Kundenbesucher. Im Zuge der neuen Strategie
und dem attraktiven Mieter Decathlon
kamen 2024 weitere Players dazu,
unter anderem das bekannte Bekleidungsunternehmen
C&A, das den interessanten
Mietermix, zusammen mit Coop, Interdiscount,
Fust, Dosenbach, Sunrise, Sunstore
Apotheke, Adent Zahnarzt und viele mehr
abrundet.
Selbstredend wurde das Crystal Center
auch saniert: Die Beleuchtung wurde auf
LED umgestellt, der Betrieb nachhaltiger
gemacht. Dazu wurde das Parksystem neu
organisiert, damit die hervorragende Zufahrt
für alle aus allen Richtungen funktioniert
– und der Verkehr in Martigny trotzdem
fliesst.
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wollen.
Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihrer
Immobilie.
WEITERE INFORMATIONEN:
Crystal Center in Martigny: das beliebteste und erfolgreichste Einkaufzentrum im Unterwallis
Centerio AG
Brandschenkenstrasse 38/40
8001 Zürich
Tel. +41 (0)44 244 33 00
info@centerio.ch
www.centerio.ch
IMMOBILIA / Mai 2025 65
MARKTPLATZ
FIRMEN-NEWS
Handläufe retten Leben!
Handlauf bei einem Treppenabgang zur Tiefgarage
Mehr Sicherheit dank zusätzlichem, wandseitigem Handlauf
Für die Folgen eines Treppensturzes
muss oft tief ins Portemonnaie gegriffen
werden; mit Handläufen von Flexo lässt
sich das vermeiden.
Die weit verbreitete Meinung, dass Opfer
bei einem Treppensturz meist selber
schuld sind, wurde mittels einer
Analyse der suva zur Treppensturz-Kampagne
ausdrücklich widerlegt. Bei Stürzen
auf Glatteis oder Schnee weiss man,
dass der Hausbesitzer oder Verwalter oftmals
mithaftet. Bei Stürzen auf oder von
Treppen vermutet man, dass der Nutzer
bzw. das Opfer selber verantwortlich sei.
Dabei sind fatale Treppenstürze durchaus
vermeidbar, wenn die vorgeschriebenen
Auflagen von allen erfüllt würden.
Millionenbeiträge bei der suva, der bfu,
den Versicherungen und Krankenkassen
könnten eingespart werden.
FLEXO KENNT SICH AUS
Flexo-Handlauf GmbH ist die führende
Fachfirma für die Nachrüstung von Handläufen
in der Schweiz. Das Unternehmen
hat durch tausendfache Erfahrung
selbst die Feststellung gemacht, dass
sich nur durch normgerechte Ausführungen
an Treppen Stürze vermeiden lassen.
So müssen Treppen und Rampen rutschsichere
Beläge haben, die erste und letzte
Stufe soll sich kontrastreich abzeichnen,
und Treppen benötigen Handläufe- am
besten solche, die handwarm und taktil
ausgestattet sind. Die Schweizer Norm
schreibt ab fünf Stufen einen Handlauf
vor. Im öffentlich zugänglichen Bereich,
in Gebäuden und Grünanlagen gelten die
Normen SN 640 238, SIA Norm 358 und
SIA Norm 500. Diese sehen vor, dass
Handläufe durchgängig ohne Unterbruch
über die gesamte Treppenlänge zu führen
sind und mindestens 0.30 waagrecht
über Anfang und Ende der Treppe hinausgezogen
werden müssen.
Handläufe sollen umfassbar und farblich
kontrastreich zur Wand sein. Das Material
soll wenig wärmeleitend sein und selbst
bei Feuchtigkeit Griffsicherheit bieten. In
einer Vielzahl von Gebäuden sind bereits
ab zwei Stufen – oftmals auch beidseitig –
Handläufe gesetzlich vorgeschrieben. Die
suva, die bfu und auch die Verbände haben
diesbezüglich bereits vielfach aufgeklärt.
RECHTLICHE ASPEKTE
Auch wenn Normen keine Gesetze sind,
sind diese in fast allen Kantonen und
Städten in kantonalen oder kommunalen
Bauerlassen mit aufgenommen und gelten
auch für das private Haus. Nach einem
allgemein im Recht geltenden Grundsatz
ist man verpflichtet, die zur Vermeidung
eines Schadens notwendigen und zumutbaren
Vorsichtsmassnahmen zu treffen
(Art.41 Obligationenrecht).
Wird durch einen fehlenden Handlauf
oder eine fehlerhafte Herstellung eines
Handlaufes ein Schaden verursacht, so
haftet der Werkeigentümer gestützt auf
(Art.58 Obligationenrecht)
NICHT WEGEN DEM GESETZ, SONDERN
UM DER MENSCHEN WILLEN
Nicht gesetzliche Vorgaben, sondern der
Mensch ist der Massstab. Und wer ältere
Menschen beobachtet, die Mutter mit dem
Kind, den Unfallverletzten, den Kleinwüchsigen,
den Brillenträger, den Mensch mit
Beidseitger Handlauf in einer Wohnanlage
Behinderung oder Schlaganfall, versteht
auch, warum in Norm und Gesetz, Handläufe
genau beschrieben sind. Gesetzliche
Vorgaben hindern nicht, kreative Gestaltungsräume
zu schaffen. Daher sind
die Handläufe von Flexo kontrastreich und
optisch gefällig und sie sehen erst noch
richtig schön aus.
Flexo berät mit seinen Mitarbeitern vor
allem private Kunden in der gesamten
Schweiz. Näheres finden Interessierte im
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IMMOBILIA / Januar 2025 IMMOBILIA / Mai 2 2025
ADRESSEN & TERMINE
ORGANE UND MITGLIEDERORGANISATIONEN
SCHWEIZ
PRÄSIDIUM UND
GESCHÄFTSLEITUNG
SVIT SCHWEIZ
Präsident:
Andreas Ingold, SVIT Schweiz,
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
ingoldconsulting@gmail.com
Vizepräsident, Vertretung Deutschschweiz
& Ressort Branchenentwicklung:
Michel Molinari,
Basellandschaftliche Kantonalbank,
Rheinstrasse 7, 4410 Liestal
michel.molinari@blkb.ch
Vizepräsident, Vertretung lateinische
Schweiz & Ressort Bildung:
Jean-Jacques Morard, de Rham SA,
Av. Mon-Repos 14, 1005 Lausanne
jean-jacques.morard@derham.ch
Ressort Recht & Politik:
Andreas Dürr, Battegay Dürr AG,
Heuberg 7, 4001 Basel
andreas.duerr@bdlegal.ch
Ressort Finanzen:
Gabriel Schmid, Buchhaltungs AG,
Gotthardstrasse 55, 8800 Thalwil
gabriel.schmid@buchhaltungs-ag.ch
CEO SVIT Schweiz:
Marcel Hug, SVIT Schweiz,
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
mh@svit.ch
Stv. CEO SVIT Schweiz:
Ivo Cathomen, SVIT Schweiz,
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
ic@svit.ch
SCHIEDSGERICHT DER
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
Sekretariat: Heuberg 7, Postfach 2032,
4001 Basel, T 061 225 03 03
info@svit-schiedsgericht.ch
www.svit-schiedsgericht.ch
SVIT-STANDESGERICHT
Sekretariat: SVIT Schweiz,
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
T 044 434 78 88, info@svit.ch
REGIONALE
SVIT-MITGLIEDER-
ORGANISATIONEN
SVIT AARGAU
Sekretariat: Fabienne Lüthi,
Bahnhofstrasse 55, 5001 Aarau
T 062 836 20 82, info@svit-aargau.ch
SVIT BEIDER BASEL
Geschäftsstelle: Tanja Molinari,
Aeschenvorstadt 55, 4051 Basel
T 061 283 24 80, svit-basel@svit.ch
SVIT BERN
Sekretariat: SVIT Bern,
Murtenstrasse 18, Postfach,
3203 Mühleberg-Bern
T 031 378 55 00, svit-bern@svit.ch
SVIT GRAUBÜNDEN
Sekretariat: Marc Berger,
Bahnhofstrasse 8, 7001 Chur
T 081 257 00 05
svit-graubuenden@svit.ch
SVIT OSTSCHWEIZ
Sekretariat: Claudia Eberhart,
Haldenstrasse 6, 9200 Gossau
T 071 380 02 20, svit-ostschweiz@svit.ch
Drucksachenversand: ATIG AG,
Heidi Artuso, T 071 380 02 20
heidi.artuso@atig.ch
SVIT ROMANDIE
Sekretariat: Avenue Rumine 13,
1005 Lausanne, T 021 331 20 95
info@svit-romandie.ch
SVIT SOLOTHURN
Sekretariat: Tina Strausak,
Strausak Immobilien GmbH,
Rötistrasse 22, 4500 Solothurn
T 062 212 32 88, svit-solothurn@svit.ch
SVIT TICINO
Sekretariat: Laura Panzeri Cometta,
Via Carvina 3, 6807 Taverne
T 091 921 10 73, svit-ticino@svit.ch
SVIT ZENTRALSCHWEIZ
Geschäftsstelle:
Nicole Kirch, Kasernenplatz 1,
6003 Luzern, T 041 508 20 18
nicole.kirch@svit.ch
Rechtsauskunft für Mitglieder:
svit.ch/de/svit-zentralschweiz/
services-svit-zentralschweiz
SVIT ZÜRICH
Sekretariat: Siewerdtstrasse 8,
8050 Zürich, T 044 200 37 80
svit-zuerich@svit.ch
Rechtsauskunft für Mitglieder:
rechtsauskunft-svitzuerich.ch
SVIT-FACHKAMMERN
BEWERTUNGSEXPERTEN-
KAMMER SVIT
Sekretariat:
Brunaustrasse 39, 8002 Zürich
T 044 521 02 06, info@bek.ch
www.bewertungsexperte.ch
FACHKAMMER STWE SVIT
Sekretariat:
Brunaustrasse 39, 8002 Zürich
T 044 521 02 05, info@fkstwe.ch
www.fkstwe.ch
KAMMER UNABHÄNGIGER
BAUHERRENBERATER KUB
Sekretariat:
Brunaustrasse 39, 8002 Zürich
T 044 521 02 07, info@kub.ch
www.kub.ch
SCHWEIZERISCHE
MAKLERKAMMER SMK
Sekretariat:
Brunaustrasse 39, 8002 Zürich
T 044 521 02 08, welcome@smk.ch
www.smk.ch
SVIT FM SCHWEIZ
Sekretariat:
Brunaustrasse 39, 8002 Zürich
T 044 521 02 04, info@kammer-fm.ch
www.kammer-fm.ch
TERMINE
SVIT SCHWEIZ
SWISS REAL ESTATE FORUM UND DV
26./27.06.25 Luzern
SVIT-MITGLIEDERORGANISATIONEN
SVIT AARGAU
21.05.25 Golfturnier
18.09.25 Generalversammlung
20.11.25 Frühstück
SVIT BEIDER BASEL
11.06.25 Entwicklung/Visionen
Klybeckareal
05.12.25 Niggi Näggi
SVIT BERN
16.05.25 Frühjahresanlass
20.06.25 Powermeeting
10.09.25 Generalversammlung
18.09.25 Immofuture Day
05./06.11.25 Berner Immobilientage
SVIT GRAUBÜNDEN
15.05.25 Generalversammlung
25.09.25 Herbstanlass
SVIT OSTSCHWEIZ
25.08.25 Immo Vision 2025
SVIT ROMANDIE
21.05.25 Débat politique
sur la L3PL
23.09.25 Prix de l’immobilier
romand
SVIT SOLOTHURN
05.06.25 ERFA Bewerter
12.06.25 Fachvortrag + Lunch
19./20.09.25 SVIT Day
04.12.25 Weihnachtsanlass
SVIT ZENTRALSCHWEIZ
24.06.25 Seminar Wohnungsabnahme
11.09.25 Fresh-up STWEG-
Versammlungen
SVIT Schweiz
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
T 044 434 78 88
www.svit.ch
25.09.25 Kommunikation mit
Mieter:innen
30.10.25 Aktuelle Mietrechtsfälle/-urteile
SVIT ZÜRICH
28.05.25 Mitgliederseminar
05.06.25 Stehlunch
06.06.25 Mitgliederseminar
04.07.25 Golfturnier Bad Ragaz
09.07.25 Sommerevent
20.08.25 Mitgliederseminar
02.09.25 Mitgliederseminar
03.09.25 Seminar ZEV
04.09.25 Stehlunch
16.10.25 Oktoberfest
06.11.25 Stehlunch
12.11.25 Mitgliederseminar
28.11.25 Mitgliederseminar
BEWERTUNGS -
EXPERTEN-KAMMER
29.10.25 ERFA Zürich
FACHKAMMER
STOCKWERKEIGENTUM
22.10.25 Herbstanlass
KAMMER UNABHÄNGIGER
BAUHERRENBERATER
04.06.25 85. Lunchgespräch
09.09.25 KUB Focus
18.11.25 86. Lunchgespräch
SCHWEIZERISCHE
MAKLERKAMMER
20.05.25 Fachseminar
12.11.25 Makler-Convention
SVIT FM SCHWEIZ
24.06.25 FM Day
23.10.25 Good Morning FM!
IMMOBILIA / Mai 2025 69
FOKUS
PATRICK STÄUBLE
POLITIK
JA ZUM ENTLAS-
WIRTSCHAFT
WENIGER VER-
BAU & HAUS
GARTENSTADT
MIT HOHER
ZUGUTERLETZT
KAI FELMY ÜBER WERTSTEIGERUNGSPOTENZIALE
IMPRESSUM
SCHWEIZ
# 05 — MAI 2025 — 92. Jahrgang / Erscheint monatlich / CHF 7.– / www.svit.ch
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Estate Forum
26. – 27.06.2025
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TUNGSPAKET
12
KAUFSFLÄCHEN
14
SHOPPINGCENTER
IM VERTEILKAMPF
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ISSN 2297-2374
ERSCHEINUNGSWEISE
monatlich, 12 × pro Jahr
ABOPREIS FÜR
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Beglaubigte Auflage: 2905
(WEMF 2024)
Gedruckte Auflage: 3500
VERLAG
SVIT Verlag AG
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REDAKTION
Dr. Ivo Cathomen (Verlag)
vakant (Chefredaktion)
Claudia Wagner (Dienstredaktion)
Mirjam Michel Dreier (Korrektorat)
Urs Bigler (Fotografie, Titelbild)
DRUCK UND VERTRIEB
E-Druck AG, PrePress & Print
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SATZ UND LAYOUT
E-Druck AG, PrePress & Print
Rita Kurmann
Andreas Feurer
*KAI FELMY
Der Zeichner arbeitet
seit vielen Jahren als
freischaffender
Cartoonist und zeichnet
für zahlreiche
Zeitschriften, Zeitungen
und Unternehmen
in Deutschland, Österreich
und der Schweiz.
INSERATEVERWALTUNG
UND -VERKAUF
Wincons AG
Margit Pfändler
Brigitte Pichler
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Nachdruck nur mit Quellenangabe
gestattet. Über nicht bestellte
Manuskripte kann keine Korrespondenz
geführt werden. Inserate, PR
und Produkte-News dienen lediglich
der Information unserer Mitglieder
und Leser über Produkte und
Dienstleistungen.
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