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immobilia 2025/05 - SVIT

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SCHWEIZ

# 05 — MAI 2025 — 92. Jahrgang / Erscheint monatlich / CHF 7.– / www.svit.ch

IMMOBILIA

Swiss Real

Estate Forum

26. – 27.06.2025

FOKUS

PATRICK STÄUBLE

IM INTERVIEW

04

POLITIK

JA ZUM ENTLAS­

TUNGSPAKET

12

WIRTSCHAFT

WENIGER VER­

KAUFSFLÄCHEN

14

SHOPPINGCENTER

IM VERTEILKAMPF

BAU & HAUS

GARTENSTADT

MIT HOHER

DICHTE

30


EDITORIAL

VON—ANDREAS INGOLD

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SCHIZOPHRENE

LINKE

Mehr Wohnraum in der Stadt Zürich oder Unterschutzstellung

einer alten Wohnsiedlung? Bei dieser

Frage weiss die Linke zuweilen nicht, was die

Linke will. Konkret wird das am Beispiel der «Seebahnhöfe»,

einer bald 100-jährigen Überbauung der

Allgemeinen Baugenossenschaft Zürich (ABZ) und

der Baugenossenschaft des eidgenössischen Personals

(BEP). Mit dem Projekt soll die Zahl der Bewohner

im Perimeter auf 1000 verdoppelt werden.

Energieeffizienz, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit

wurden bei der Planung grossgeschrieben;

20% der Wohnungen wären sogar subventioniert.

Da kann man angesichts der Wohnungsknappheit

nichts dagegen haben – würde man meinen.

EIN SCHLAG INS

GESICHT DER

WOHNUNGS­

SUCHENDEN

ANDREAS INGOLD

Abgesehen davon, dass die beiden Bauträger nun

schon seit bald zwei Jahrzehnten planen und kämpfen,

hat sich nun auch noch Widerstand im Stadtparlament

formiert, das Anfang April über den

Gestaltungsplan zu befinden hatte. «Graue Energie»

und «Kreislaufwirtschaft» sind jetzt ins Vokabular

der Verhinderer aufgenommen worden,

nachdem die Schutzwürdigkeit in einem langwierigen

Verfahren 2018 verneint worden war und diese

Karte nun nicht mehr stach.

Die Bruchlinie geht quer durch die Grüne Partei.

Die SP stimmte geschlossen für, die Alternative

Liste geschlossen gegen den Gestaltungsplan.

Die Zustimmung von 100 zu 11 für soll nicht darüber

hinwegtäuschen, dass der Weg noch steinig

sein dürfte. Abgesehen von einem möglichen Referendum

geht es jetzt ans Baubewilligungsverfahren,

und es ist nicht realitätsfremd, anzunehmen,

dass nochmals Gerichte darüber befinden müssen.

Der Obstruktionskurs gewisser Linker ist schizophren.

Einerseits schreien sie nach mehr und

vor allem mehr gemeinnützigem Wohnraum. Anderseits

werden Verdichtungsprojekte verhindert.

Grössten Respekt habe ich hingegen vor der Hartnäckigkeit

und dem Willen der beiden Genossenschaften,

das Projekt zu realisieren.

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2

IMMOBILIA / Mai 2025


INHALT

IMMOBILIA —INHALT NR. 05 MAI 2025

FOKUS

12

IMMOBILIENPOLITIK

JA ZUM ENTLASTUNGS­

PAKET

DER SVIT SCHWEIZ SPRICHT SICH FÜR DIE

AUSGABENSEITIGEN SPARMASSNAHMEN DES

VORLIEGENDEN ENTLASTUNGSPAKETS FÜR

DEN BUNDESHAUSHALT AUS.

14

IMMOBILIENWIRTSCHAFT

MEHR KONSUM

– WENIGER FLÄCHE

TROTZ GLOBALER SPANNUNGEN ZEIGT

SICH DER SCHWEIZER DETAILHANDEL ROBUST.

DOCH NICHT ALLE VERKAUFSFORMATE

PROFITIEREN GLEICHERMASSEN.

30

BAU & HAUS

GARTENSTADT MIT

HOHER DICHTE

DER LEITFADEN «ZUKUNFT GARTENSTADT

ZÜRICH» UNTERSTÜTZT BAUHERREN, DEN

ZIELKONFLIKT ZWISCHEN HOHER DICHTE UND

VIEL GRÜNRAUM BESTMÖGLICH AUFZULÖSEN.

04 «WIR PROFITIEREN VON AUTOFREIEN INNENSTÄDTEN»

Patrick Stäuble, CEO Shoppi Tivoli, sagt, warum nicht alle Shoppingcenter

überleben werden und warum ihm Temu und Shein grosse Sorgen bereiten.

IMMOBILIENWIRTSCHAFT

18 SHOPPING PLACES: VOM UMBRUCH ZUM AUFBRUCH

Aktuelle Studien zeigen: Erfolgreiche Retail-Destinationen, Shoppingcenter

und Innenstädte setzen auf Erlebnis, Flexibilität und nachhaltige Konzepte.

20 DER MONAT IN DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT

IMMOBILIENRECHT

26 UMBAU IN LUXUS-ZWEITWOHNUNGEN IST RECHTENS

Das Bundesgericht wies eine Beschwerde der Stiftung Helvetia Nostra

gegen den Umbau und die Nutzung von drei Mehrfamilienhäusern als

Zweitwohnungen in der Gemeinde Celerina ab.

28 DER MIETVERTRAG ALS SCHULDANERKENNUNG

In einem Urteil bestätigt das Bundesgericht, dass der vom Mieter unterzeichnete

Mietvertrag grundsätzlich eine gültige Schuldanerkennung im

Sinne von Art. 82 Abs. 1 SchKG für ausstehende Mietzinse darstellt.

BAU & HAUS

34 FREIRÄUME STÄRKEN DIE GESELLSCHAFT

Vielseitig und gut geplante Aussen- und Freiräume als Ausgleich zu den

überbauten Flächen sind in vielerlei Hinsicht wichtig und unverzichtbar.

39 KUB FORDERT NACHBESSERUNGEN AN DEN LHO

Die vier Ordnungen für Leistungen und Honorare SIA 102, 103, 105 und 108

sind in der Revision. Der eingeschlagene Weg ist richtig, trotzdem braucht

es aus Sicht der Kammer unabhängiger Bauherrenberater Verbesserungen.

40 MuKEn2025: MIT REGULIERUNG ZU MEHR NACHHALTIGKEIT

Die geplanten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich

(MuKEn) werden die Regulierung verschärfen, um den Schweizer

Gebäudebestand rascher auf Nachhaltigkeit auszurichten.

44 ZEV: NEUE CHANCEN MIT NACHBARSCHAFTSSTROM

Das neue Stromgesetz schafft neue Möglichkeiten für Solaranlagenbesitzer:

Dank virtueller Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV) können

sie Solarstrom nun einfacher mit Nachbarn teilen.

IMMOBILIENBERUF

50 LEHRGANG ZUM EIDG. DIPL. IMMOBILIENTREUHÄNDER

Im Januar 2026 starten wiederum Vorbereitungskurse zur eidg. Höheren

Fachprüfung Immobilientreuhand an den Durchführungsorten Bern,

Luzern und Zürich-Greencity.

51 SEMINARE UND WEITERBILDUNGEN

52 BERUFSBILDUNGSANGEBOTE DES SVIT

VERBAND

54 JAHRESBERICHT: «SVIT BEWEGT»

Bildung, Politik und Networking – in allen drei strategischen Feldern des

SVIT Schweiz verzeichnete der Verband ein sehr aktives 2024.

56 «FORTSETZUNG DER POSITIVEN ENTWICKLUNG»

Andreas Ingold, scheidender Präsident des SVIT Schweiz, hat den Verband

fast 20 Jahre lang auf der obersten Führungsebene begleitet und geleitet.

Er sieht wichtige Etappenziele erreicht, aber weitere Aufgaben in Sicht.

60 FACHKAMMERN SVIT: FÜNF GENERALVERSAMMLUNGEN

Die fünf Fachkammern des SVIT führten auch dieses Jahr ihre Generalversammlungen

im bewährten Format parallel durch.

STANDARDS: MARKTPLATZ & PRODUKTE-NEWS 63 / BEZUGSQUELLENREGISTER 67 / ADRESSEN & TERMINE 69 / ZUGUTERLETZT & IMPRESSUM 70

IMMOBILIA / Mai 2025 3


FOKUS INTERVIEW

SHOPPINGCENTER

«WIR PROFITIEREN

VON AUTOFREIEN

INNENSTÄDTEN»

4

IMMOBILIA / Mai 2025


Patrick Stäuble sagt, wer heute

ein Einkaufszentrum zum Erfolg

führen wolle, müsse ein Trend-

Scout sein. Der CEO des Shoppi

Tivoli in Spreitenbach sieht Potenzial

für Center, die sich laufend

den Kundenbedürfnissen

anpassen. Warum nicht alle

überleben werden und was ihm

die grössten Sorgen bereitet,

sagt Stäuble im Interview.

INTERVIEW—IRÈNE TROXLER*

FOTOS—URS BIGLER

Auf der Homepage des Shoppi Tivoli wird

man von einem Video der Limmattalbahn

begrüsst. Wie wichtig ist dieser neue

ÖV-Anschluss für Ihr Shoppingcenter?

Sehr wichtig. Auf diesem Weg kommen etwa 30 000

Personen pro Woche zu uns. 1970, als das Shoppi

seine Türen öffnete, sagte man, es brauche drei Dinge

für ein erfolgreiches Shoppingcenter: Parkplätze,

Freizeit und Geld. Diese drei haben immer noch

ihre Gültigkeit, aber wir brauchen nun noch etwas

Viertes: eine gute ÖV-Anbindung. Die älteren und

die jüngeren Menschen sind heute viel mobiler als

vor 50 Jahren.

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IMMOBILIA / Mai 2025 5


FOKUS INTERVIEW

SHOPPINGCENTER

Und diese Kundinnen und Kunden kommen

mit dem ÖV aus dem Kanton Zürich nach

Spreitenbach?

Ja.

Seit der Pandemie boomt der Onlinehandel.

Zudem haben viele Städterinnen und Städter

gar kein Auto mehr, um ins Shoppingcenter

zu fahren. Doch im Marktbericht

2024 Ihrer Branche ist von einem «Revival»

die Rede. Auch das Shoppi Tivoli machte

2023 einen Umsatzsprung. Wie ist das zu

erklären?

Ich behaupte nicht, die Shoppingcenter seien am

Wiederaufblühen. Aber es ist wie überall im Leben:

Wo Schatten ist, gibt es auch Sonne. Wir sehen

bei den Shoppingcentern und im ganzen Schweizer

Detailhandel eine Bereinigung. Zu den Shoppingcentern

zähle ich auch grössere Innenstädte. Speziell

dort nimmt das Angebot ab.

In den Stadtzentren?

Ja, das sieht man gut. Viele internationale Brands

reduzieren ihre Standorte und konzentrieren sich

auf die grösseren mit guter Verkehrsanbindung

und einem geeigneten Mietermix. Shoppingcenter,

die in den letzten Jahren die Gastronomie

BIOGRAPHIE

PATRICK

SCHÄUBLE

leitet das Shoppi Tivoli

im aargauischen

Spreitenbach seit

2011. Zuvor war er bei

Valora, Lumimart und

Coop tätig. Stäuble

wohnt mit seiner Familie

im Fricktal und

ist da auch aufgewachsen.

Er sagt: «Als Kind

war der Besuch im

Shoppi Tivoli für mich

ein Highlight.»

und die Dienstleistungen ausgebaut haben, sind

im Vorteil.

Man spricht in der Branche von «Spendertainment».

Man shoppt nicht nur, sondern

verbindet verschiedenen Freizeitaktivitäten

mit dem Einkaufen. Wie haben Sie sich in

Spreitenbach darauf eingestellt?

Wir haben als Erstes die Gastronomie neu ausgerichtet.

Sie sehen hier nicht einfach Restaurants,

sondern einen Food Court mit einem halben Dutzend

Ständen und einem gemeinsam nutzbaren

Essensbereich. Heute möchten die Gäste vegane

Angebote, aber auch einen McDonalds und

Spezialitäten wie etwa Wonderwaffel. Ein neuer

Gebäck-Laden namens Cinnamood hat in Basel

seinen ersten Schweizer Ableger eröffnet. Sein

zweites Schweizer Standbein entsteht nun bei uns

und eröffnet Mitte März.

Welche Dienstleistungen sind neu?

Da genügt es nicht mehr, ein Coiffeurgeschäft zu

haben. Wir haben ein Nagelstudio, ein Tatoostudio

und ein umfassendes Beauty-Angebot. Die Nachfrage

nach Tattoos und Piercings hat enorm zugenommen.

Ich weiss gar nicht, ob man heute noch

Fussballer werden kann ohne eine Tätowierung

6

IMMOBILIA / Mai 2025


(lacht). Wir haben auch ein Fitnesscenter und

planen sogar einen Indoor-Freizeitpark mit Attraktionen

wie Bowling, Escape Rooms oder einer

Kartbahn.

Wie gehen Sie vor, um neue, trendige

Angebote ins Limmattal zu holen? Haben

Sie bei «Cinnamood» angerufen?

Im Fall von Cinnamood war ich mit meiner Tochter

in Basel und sah eine lange Warteschlange vor

einem Laden. Ich fragte sie: «Was ist denn da los?»

«Papa», sagte sie, «weisst du das nicht? Das ist

Cinnamood!» Mir war sofort klar, dass in ihrer

Generation jeder dieses Hefegebäck kennt. Ich

sagte: «Dafür steht man doch nicht eine Stunde

an.» Sie meinte: «Doch!» Wir haben es getan

und als ich an die Reihe kam, liess ich meine Visitenkarte

da. Ich rede oft mit jungen Leuten über

Trends, die sie interessieren. So bleibe ich auf

dem Laufenden.

Der CEO eines Shoppingcenters als

Trend-Scout?

Definitiv. Man muss auf Trends setzen, nicht auf

das, was man selbst haben möchte. Ich selbst brauche

kein Tattoostudio und keinen Schönheitssalon.

Unsere Besucher aber schon.

TEMU UND

SHEIN ZER-

STÖREN DEN

DETAILHANDEL.

Ist das vielleicht das Problem der Einkaufszonen

in den Städten? Dass hier niemand

ein waches Auge auf Trends hat?

Das ist sicherlich ein Grund. In den Stadtzentren

ist es auch schwieriger, die Gastronomie auszubauen,

weil diese Nutzung weniger hohe Mieten

einspielt. Ein Shoppingcenter hat eine einzige

Eigentümerschaft und kann seine Rechnung über

das ganze Haus hinweg machen. So nimmt man

punktuell eine tiefere Miete in Kauf, weil man weiss,

dass dieses Angebot dem Gesamtumsatz guttut.

Sie sagen selbst, es sei auch im Shoppi

Tivoli nicht alles eitel Sonnenschein. Letztes

Jahr beispielsweise lief es nicht so gut.

Kürzlich kritisierten Sie in der «Limmattaler

Zeitung», die Shoppingcenter litten stark

unter dem chinesischen Billig-Onlinehändler

Temu.

Unter Temu und Shein, ja, weil sie das gesamte

Preisgefüge kaputtmachen. Teilweise werden

diese Unternehmen sogar vom chinesischen

Staat subventioniert. Wir in der Schweiz sind verpflichtet,

Emissionsreduktionsziele zu verfolgen,

während Temu und Shein jeden Artikel einzeln

einfliegen. Es gibt weder eine Produktehaftung

IMMOBILIA / Mai 2025 7


FOKUS INTERVIEW

SHOPPINGCENTER

noch eine vorgezogene Entsorgungsgebühr auf

Elektrogeräte. Mich stört, dass die Spiesse nicht

gleich lang sind.

Ganz allgemein: Wer sind die Gewinner und

Verlierer im stationären Handel?

Der Möbelbereich hat das Problem, dass die meisten

Menschen ihr Zuhause während der Corona-

Zeit völlig neu eingerichtet haben. Jetzt brauchen

sie einige Jahre lang gar nichts mehr. Schlecht

läuft es zurzeit auch in der Unterhaltungselektronik.

Hier sehe ich zwei Gründe. Einerseits wollen

die Leute mehr ausgeben für Ferien, weil sie endlich

wieder verreisen können. Dieses Geld müssen

sie an einem anderen Ort einsparen, beispielsweise,

indem sie nicht das neuste Handy kaufen. Anderseits

machen die Mobiltelefone auch nicht mehr so

attraktive technologische Sprünge.

Sie hatten im letzten Halbjahr acht Mieterwechsel.

Können Sie die Flächen jeweils

gut wieder vergeben?

Ja, aber wir müssen uns anstrengen, die richtigen

Mieter zu finden. In der Center Mall hatten

wir Leder Locher, der plötzlich Konkurs gegangen

ist. Ich hätte dieses Geschäft sofort wieder

vermieten können: Doch ich habe mich für eine

Pop-up-Lösung entschieden, um Zeit zu gewinnen.

Nun habe ich meinen Wunsch-Brand gefunden; der

Vertrag wird demnächst unterschrieben.

Was bedeutet es für Sie, wenn die Migros

plötzlich ihre Fachmärkte verkauft oder

schliesst?

Was bei der Migros gegenwärtig passiert, ist absolut

einschneidend für den Detailhandel. Die Migros

war im Sportbereich, bei der Elektronik und den

Möbeln mit einer sehr breiten Marktmacht präsent.

Umso härter ist jetzt der Schlag, wenn das wegfällt.

Shoppi Tivoli verkraftet das. Für uns geht es nur um

4 bis 5% der Verkaufsfläche. Für die vielen mittleren

Einkaufszentren ist es ein grosses Problem.

Welchen Einfluss hat die Konsumentenstimmung

auf Ihre Umsätze?

Die spüren wir sehr unmittelbar. Letztes Jahr gab

es geballte Hiobsbotschaften: Es hiess, der Strom

werde teurer und gleichzeitig auch die Nebenkosten

beim Wohnen und die Krankenkassenprämien.

Das hat stark auf die Konsumentenstimmung

gedrückt. Gegen Ende Jahr haben wir aber wieder

eine Erholung gespürt.

Die Mall of Switzerland im Kanton Luzern ist

das Sorgenkind der Branche. Sie hat eine

DER ABBAU

BEI MIGROS IST

FÜR DEN DETAIL-

HANDEL

EINSCHNEIDEND.

8

IMMOBILIA / Mai 2025


Verkaufsfläche von 46 000 Quadratmetern

und hat seit der Eröffnung 2017 noch nicht

richtig abgehoben. Man konnte lesen, das

Center sei einfach zu gross. Das Shoppi

Tivoli ist mit 80 000 Quadratmetern viel

grösser und läuft gut. Ist Grösse nun eher

gut oder schlecht?

Grösse hat Vor- und Nachteile. Es kommt auf den

Standort an. Ein kleines Center mit einem Supermarkt

und zehn anderen Läden kann gut funktionieren.

Die grossen Einkaufszentren haben aber

eine andere Rolle. Ich denke, die Mall of Switzerland

ist schlicht zu spät gekommen. Es gab bereits

zu viele Retail-Angebote in den Städten und in Einkaufszentren.

Die Mall konnte ihre Flächen von Anfang

an nicht voll vermieten. Wenn man mit leeren

Läden startet, entsteht der Eindruck, das Shoppingcenter

sei zu gross. Kürzlich hat sich aber der spanische

Textilkonzern Inditex mit den Marken Zara,

Bershka, Pull&Bear und Stradivarius für die Mall

entschieden. Nun bin ich gespannt, ob sich die Mall

of Switzerland etablieren kann.

Ihr Shoppingcenter war das Allererste der

Schweiz. Ist das ein Vorteil? Jeder in der

Region kennt es.

In gewisser Art profitieren wir von unserer Bekanntheit.

Aber sie hat mir auch Probleme bereitet, als ich

vor 14 Jahren anfing. Damals hatte das Shoppi Tivoli

ein eher negatives Image. In den Köpfen waren nach

wie vor die alten Bilder von früher abgespeichert,

als das Center in die Jahre gekommen war. Es hatte

nicht den richtigen Ladenmix und nicht die guten

Brands. Auch Spreitenbach war damals in Verruf.

Glücklicherweise entschieden sich die Besitzer der

verschiedenen Teile, sich zusammenzuschliessen

und in die heutige Mall zu investieren. Am Anfang

waren die Brands skeptisch. Es brauchte viel Überzeugungsarbeit.

Heute hat das Shoppi Tivoli wieder

ein gutes Image, ebenso wie die Gemeinde Spreitenbach,

wo kürzlich auch neue Hotels aufgegangen

sind. Wir profitieren vom Boom des Limmattals.

Die Wiege des Shoppingcenters liegt in den

USA, heute stehen dort aber viele leer und

verfallen. Droht diese Entwicklung auch der

Schweiz?

Ja, ich denke, dass dies auch hier passieren wird.

Nicht bei den grossen, aber bei den mittleren, die

keine klare Ausrichtung haben und sich nicht neu

erfinden können. Unsere Einkaufszentren werden

aber nicht veröden. Man wird sie umnutzen.

IMMOBILIA / Mai 2025 9


FOKUS INTERVIEW

SHOPPINGCENTER

MITTELGROSSE

CENTER WERDEN

ES KÜNFTIG

SCHWER HABEN.

Nochmals zurück zum Thema ÖV. Umsatzsprünge

machen eigentlich nur noch die

Einkaufsbereiche an den Drehscheiben des

öffentlichen Verkehrs. Am Zürcher Hauptbahnhof

stieg der Umsatz 2023 um 8,5%.

Natürlich profitieren diese Läden von hohen

Frequenzen und Sonntagsöffnungszeiten.

Liegt die Zukunft der Schweizer Einkaufszentren

auf den ÖV-Drehscheiben?

Sie werden sicher nicht Umsatz verlieren. Die Frage

ist aber, ob die heutigen knappen Umsteigezeiten

überhaupt noch ein Einkaufen zulassen. Schwierig

finde ich die Ungleichbehandlung in Bezug auf die

Öffnungszeiten.

Würden Ihnen längere Öffnungszeiten

etwas bringen?

Es würde uns helfen, wenn wir in der Schweiz eine

einheitliche Regelung hätten. Beispielsweise, dass

jeder an vier oder fünf Sonntagen jährlich öffnen

dürfte. Ein Gartencenter würde das vielleicht im

Frühling nutzen. Wir eher, wenn die Herbst- und

Winterkleider kommen, und zweimal vor Weihnachten.

Das Gottlieb-Duttweiler-Institut bescheinigt

dem Handel eine Spass- und Sinnkrise.

Shopping werde heute mehr als lästige

Pflicht, denn als beliebte Freizeitbeschäfti-

gung gesehen. «Die Schweizer verlieren die

Lust am Shoppen», titelte der «Blick» tags

darauf. Wie sehen Sie das?

Das kann man nicht verallgemeinern. Ich gehe

immer noch sehr gerne shoppen. Meine Tochter

nutzt das Einkaufen als Gelegenheit, Zeit mit ihrer

Freundin zu verbringen. Da gehört dann mindestens

noch ein Essen dazu. Natürlich ist unsere Gesellschaft

schneller geworden. Die meisten kaufen

gelegentlich auch online ein. Damit kann der Detailhandel

aber gut leben.

Werden wir 2050 mehr, weniger oder

gleichviele Shoppingcenter haben in der

Schweiz?

Weniger. Es wird auch weniger Retailflächen in

den Innenstädten geben. In den Städten geht der

Trend zurzeit ja stark in Richtung autofrei. Alle

Parkplätze sollen weg. Das ist der Tod der Läden.

Das sieht man in kleineren Städten, die das bereits

gemacht haben.

Wo?

In Baden oder Aarau. In Aarau wird der Verkehr

jetzt so geführt, dass man eine halbe Stunde im Stau

steht, wenn man aus dem Parkhaus kommt. Doch

wenn die Autos aus den Innenstädten verbannt

werden, profitieren die grossen Einkaufszentren.

Hier gibt es Parkplätze.

*IRÈNE TROXLER

Die Autorin ist

freischaffende

Journalistin, Zürich.

10

IMMOBILIA / Mai 2025


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IMMOBILIA / Mai 2025 11


IMMOBILIENPOLITIK

FINANZPOLITIK

OHNE

VORBEHALTE FÜR

ENT LASTUNGS PAKET

Der SVIT Schweiz spricht sich für die

ausgabenseitigen Sparmassnahmen

des vorliegenden Entlastungspakets

für den Bundeshaushalt aus. Es geht

bei diesen Massnahmen nicht um

einen Abbau, sondern um eine Korrektur

des Wachstumspfads der

Ausgaben. TEXT—IVO CATHOMEN*

Das Gebäudeprogramm

von Bund

und Kantonen startete

2010. Es fördert

seither die energetische

Sanierung von

Gebäuden sowie

Investitionen in

erneuerbare Energien,

die Abwärmenutzung

und die

Optimierung der

Gebäudetechnik.

BILD: DAS GEBÄUDEPROGRAMM

ERHEBLICHES SPAR­

POTENZIAL

Der Bundesrat hat Ende Januar das

«Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt»

vorgelegt. Das Aufheulen war

gross, denn die 59 Massnahmen lassen

keinen Bereich unberührt, für den im Vorfeld

eine Expertengruppe ein Sparpotenzial

identifiziert hatte. Die Gruppe hatte den

Auftrag, sämtliche Aufgaben und Subventionen

des Bundes dahingehend zu durchleuchten,

ob deren Ziel effizienter erreicht

werden könnte, ob zu starke Ausgabenbindungen

bestehen, und ob die Aufgabenteilung

mit den Kantonen verbessert werden

könnte. Alle Massnahmen sollen dazu beitragen,

dass die Ausgaben des Bundes nicht

mehr im gleichen Mass ansteigen wie prognostiziert.

Über 90% des Entlastungsvolumens

entfallen auf die Ausgabenseite, rund

300 Mio. CHF trägt die Einnahmenseite

bei. Der Bundesrat hat die Massnahmen

in einem Mantelerlass zusammengefasst.

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AUSSTIEG AUS DEM GEBÄUDE­

PROGRAMM

Direkt betroffen ist die Immobilienwirtschaft

im Bereich des Gebäudeprogramms.

Hier will der Bundesrat den

Beitrag des Bundes auslaufen lassen und

damit jährlich 400 Mio. CHF einsparen.

Die Kürzung der Beiträge des Bundes an

das Gebäudeprogramm führt dazu, dass

entweder die Kantone zusätzliche Mittel

für die Fortführung des Programms aufwenden

müssten oder dass weniger Subventionen

für Gebäudesanierungen fliessen,

wie der Bundesrat in seinem Bericht

schreibt.

Seit 2010 wurde über das Gebäudeprogramm

der Ersatz fossiler Heizungen und

Gebäudesanierungen mit jährlich bis zu

600 Mio. CHF aus kantonalen und Bundesmitteln

gefördert. Dies ergibt total

3,6 Mrd. CHF an Fördergeldern. Ein Ausstieg

aus dem Programm ist aus der Sicht

des Bundesrats in Anbetracht dieser bereits

geflossenen Mittel vertretbar.

Und es gilt auch daran zu erinnern, dass

bei der langwierigen Revision des CO2-

Gesetzes, die am 1. Januar 2025 in Kraft

getreten ist und die Grundlage für das Gebäudeprogramm

darstellt, lange um die

Fortführung und Verlängerung des Gebäudeprogramms

und die Umverteilung

von CO2-Abgaben gerungen wurde. Zahl-

reiche Vertreter der bürgerlichen Parteien

stellten sich damals gegen diese Umverteilung

und forderten ein Ende. Dieses könnte

nun tatsächlich kommen.

NEGATIVER EFFEKT UNGEWISS

Der Ausstieg des Bundes aus dem Gebäudeprogramm

wäre aus der Sicht des

SVIT Schweiz zwar eine bittere Medizin.

Gleichzeitig gibt der Verband zu bedenken,

dass es bei den bisherigen Subventionen zu

nicht unerheblichen Mitnahmeeffekten

gekommen ist. Auch hält er Befürchtungen

entgegen, dass sich Sanierungsarbeiten in

die Schattenwirtschaft verlagern : Wer vor

Garantien und Mängelrechten profitieren

will, wird keine Aufträge in Schwarzarbeit

erteilen.

EINNAHMENSEITIGE MASS­

NAHMEN

Die angepeilten Mehreinnahmen sind

im Gegensatz zur Ausgabenseite kritisch

zu hinterfragen. Sie kommen Steuererhöhungen

bzw. dem Abbau von Steuerprivilegien

gleich und treffen vor allem Erwerbstätige,

die ihre Vorsorgesituation im

Rahmen der 3. Säule verbessern möchten

oder Kapitalleistungen aus der 2. Säule beziehen.

*IVO CATHOMEN

Dr. oec. HSG, ist Verleger der

Zeitschrift Immobilia und stellvertretender

Geschäftsführer

des SVIT Schweiz.

12

IMMOBILIA / Mai 2025


IMMOBILIENPOLITIK

KURZMELDUNGEN

SCHWEIZ

WENIGER

SCHLICHTUNGS­

VERFAHREN

In der zweiten Jahreshälfte

2024 belief sich die Zahl der

neuen miet- oder pachtrechtlichen

Schlichtungsverfahren

auf 17 074. Im Vergleich

zum vorangegangenen Semester

wurden 8276 weniger

neue Verfahren eingeleitet.

Die Schlichtungsbehörden

erledigten in der Berichtsperiode

19 208 Verfahren. Die

Mietzinserhöhungen waren

schweizweit der häufigste

Grund bei den Erledigungen

der Verfahren.

WENIGER

ZAHLUNGSRÜCK­

STÄNDE FÜR MIETE

Im Jahr 2023 hatten in der

Schweiz gemäss Erhebung

über die Einkommen und

Lebensbedingungen durch

das Bundesamt für Statistik

6,3% der Wohnbevölkerung

mindestens zwei Arten von

Zahlungsrückständen in den

letzten 12 Monaten. Bei 2,8%

der Mieter betraf mindestens

einer dieser Zahlungsrückstände

die Miete am Hauptwohnsitz.

Das ist der tiefste

Wert der vergangenen 10 Jahre.

Der höchste Wert wurde

mit 5,3% im Jahr 2016 festgestellt.

Mit zunehmendem Alter

sinkt die Betroffenheit: Bis

zum 50. Altersjahr liegt die Betroffenheit

über, danach unter

dem Mittelwert. 65-Jährige

und Ältere liegen mit 0,3% und

weniger deutlich darunter.

Zahlungsrückstände bei den

Hypothekarzinsen sind mit

0,1% der Wohneigentümer im

Schweizer Schnitt fast inexistent.

Hier war der Höchstwert

bei 0,7% im Jahr 2015.

IMMOBILIA / Mai 2025

WENIGER CO2 IM

GEBÄUDESEKTOR

Der Treibhausgas-Ausstoss

in der Schweiz belief

sich 2023 auf 40,8 Mio. t CO2-

Äquivalente, rund 1 Mio. t

weniger als 2022. Insgesamt

lagen die Emissionen 26% tiefer

als im Jahr 1990. Dies geht

aus dem jährlichen Treibhausgasinventar

des Bundesamts

für Umwelt hervor. Gegenüber

dem Vorjahr am stärksten gesunken

ist der Treibhausgas-

Ausstoss im Industriesektor,

gefolgt vom Gebäudesektor.

Der Treibhausgas-Ausstoss

der Gebäude betrug 2023 rund

9,1 Mio. t CO2-Äquivalente. Er

lag damit 46% unter dem Wert

von 1990. Gegenüber dem

Vorjahr sank der Ausstoss um

0,3 Mio. t. Aktuell trägt der

Sektor Gebäude 22,2% zum totalen

Treibhausgas-Ausstoss

bei. Trotz der leicht kühleren

Wintermonate wurden im

Vergleich zum Vorjahr weniger

Heizöl und Gas für die

Beheizung der Gebäude verbraucht.

Hauptgrund ist der

deutliche Anstieg beim Einbau

von Wärmepumpen bis 2023,

insbesondere auch bei Gebäudesanierungen.

MEHR KONKURSE

Im Jahr 2024 wurden

17 036 Firmen- und Privatkonkursverfahren

gemäss

Bundesgesetz über Schuldbetreibung

und Konkurs

(SchKG) eröffnet. Damit nahmen

die Konkursverfahren

im vierten Jahr in Folge zu

(+10,3% ggü. 2023) und erreichten

einen neuen Rekordwert,

wie das Bundesamt für

Statistik bekanntgibt. Die

Abschlüsse von Konkursverfahren

und die Betreibungen

nahmen gegenüber dem Vorjahr

ebenfalls zu.

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IMMOBILIENWIRTSCHAFT

EINKAUFSVERHALTEN

MEHR KONSUM –

WENIGER FLÄCHE

Trotz globaler Spannungen zeigt sich

der Schweizer Detailhandel robust.

Reallohnanstieg, Bevölkerungswachstum

und sinkende Leerstände sorgen

für Zuversicht. Doch nicht alle Verkaufsformate

profitieren gleichermassen.

TEXT—ALICE PAULA*

ABB. 1: BAUINVESTITIONEN IN VERKAUFSFLÄCHEN

in Mio. CHF, Quelle: BAK, BFS (ab 2024: Prognose)

2000

Nicht jedes Format und Sortiment

ist für jeden Standort

gleich gut geeignet. Ausschlaggebend

ist das Detailhandelspotenzial.

BILD: 123RF.COM

1500

1000

500

0

1995 1997 1999 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 2019 2021 2023 2025

Neubau

Umbau/Renovation

Seit der Covid-19-Pandemie sind die Investitionen in Neubauten von Verkaufsflächen

rückläufig und liegen derzeit unter dem langfristigen Durchschnitt.

UNSICHERHEITEN PRÄGEN

DIE KONJUNKTURPROGNOSEN

Während in den Schweizer Städten die

Kirschblüten und Magnolien blühen und

das frühlingshafte Wetter vielerorts für

gute Laune sorgt, bleibt die wirtschaftliche

Lage geprägt von Unsicherheiten. Das Jahr

2025 startete zunächst positiv – mit einer

verbesserten Konsumentenstimmung und

einer starken Börsenentwicklung. Doch

spätestens mit der Ankündigung neuer

US-Zölle durch Donald Trump kühlte sich

die Stimmung an den internationalen Finanzmärkten

deutlich ab.

Auch auf nationaler Ebene wurden die

Konjunkturprognosen nach unten korrigiert.

Das Wachstum bleibt zwar positiv,

liegt jedoch deutlich unter dem langjährigen

Mittel von 1,8%.

KONSUM TROTZT UNSICHER HEITEN

Trotz geopolitischer Spannungen und

einer abgekühlten globalen Konjunktur

blickt der Schweizer Detailhandel mit Zuversicht

nach vorn. Die Umsätze um den

Jahreswechsel entwickelten sich positiv

(+1% im Vergleich zum Januar 2024) und

für das Jahr 2025 wird mit einem soliden

Wachstum des Privatkonsums von 1,7% gerechnet.

Treibende Kräfte hinter dieser Entwicklung

sind die steigenden Reallöhne,

begünstigt durch weiterhin tiefe Inflationsprognosen

(Jahresmittel 2025: 0,4%)

sowie das anhaltende Bevölkerungswachstum,

insbesondere durch Zuwanderung.

Gleichzeitig blieb die Neubautätigkeit im

Verkaufsflächenmarkt auf tiefem Niveau

(vgl. Abbildung 1), was das Angebot an

Verkaufsflächen nur moderat ausweitet.

In gefragten Lagen sorgt diese Kombination

aus wachsender Nachfrage und

RETAIL

Der Schweizer Detailhandel steht vor

Herausforderungen: Der Preisdruck

durch den Online-Handel – insbesondere

aus dem Ausland – nimmt zu,

während Inflation, steigenden Lebenshaltungskosten

und wirtschaftlicher

Unsicherheit Konsumenten zunehmend

verunsichern. Gleichzeitig verändert

sich das Konsumverhalten:

Kunden erwarten ein nahtloses Zusammenspiel

von Online- und stationärem

Handel sowie ein attraktives

Einkaufserlebnis.

Die Herausforderungen im Detailhandel

wirken sich deutlich auf den Immobilienmarkt

für Geschäftsflächen

aus. Periphere Lagen verlieren an Attraktivität,

was zu sinkenden Mieten

und steigenden Leerständen führt.

In zentralen, gut erschlossenen Lagen

bleibt die Nachfrage stabil, da hier

Frequenz und Sichtbarkeit stimmen.

Detailhändler verkleinern ihre Flächen

oder setzen auf modulare Konzepte,

um flexibler auf Marktveränderungen

zu reagieren. Gleichzeitig steigt der

Bedarf an Flächen, die für Omnichannel-Strategien

geeignet sind, etwa mit

Lager- und Abholzonen.

Eigentümer und Investoren stehen unter

Druck, ihre Objekte umzunutzen

oder aufzuwerten – etwa durch Integration

von Gastronomie, Co-Working

oder Dienstleistungen. Die Qualität

und Lage der Fläche werden zum entscheidenden

Faktor für die Werthaltigkeit.

Entsprechend verändert sich

auch das Risikoprofil im kommerziellen

Immobilienportfolio.

14

IMMOBILIA / Mai 2025


kaum wachsendem Flächenangebot zunehmend

für Knappheit – ein klarer Vorteil

für gut positionierte Anbieter. Entsprechend

sank der Anteil leerstehender Verkaufsflächen

(Q4/2024: 3,2%).

GROSSE VER­

KAUFSFLÄCHEN

LASSEN SICH NUR

NOCH SCHWER

VER MIETEN.

WAS GEFRAGTE LAGEN

AUSMACHT

Die positive Marktdynamik wirft eine

zentrale Frage auf: Welche Verkaufsstandorte

gelten heute als besonders gefragt –

und weshalb? Das ist keineswegs trivial zu

beantworten. Denn je nach Gütergruppe

sind die gefragten Lagen unterschiedlich

und hängen unter anderem vom Detailhandelspotenzial

des Einzugsgebiets und der

Konsummotivation ab.

Die begehrtesten und teuersten Verkaufsflächen

finden sich an Standorten

mit hoher Bevölkerungsdichte, grossem

Einzugsgebiet und starkem Touristenaufkommen.

Viele Händler würden sich dort

gerne ansiedeln – doch nicht jeder Betrieb

kann sich die Mieten leisten. Ausschlaggebend

ist letztlich die Flächenrentabilität:

Nur besonders umsatzstarke Formate

können sich diese Premiumlagen dauerhaft

sichern.

Im Gegensatz dazu präferieren zum

Beispiel Bäckereien Standorte in Wohnquartieren.

Denn mit ihrem schmalen Sortiment

und der kleinen Betriebsgrösse sind

sie für den kurzfristigen Bedarf ausgerichtet.

Der Grossteil des Umsatzes wird dabei

über Stammkunden generiert, welche regelmässig

zu Fuss einkehren. Aufgrund der

geringen Wegbereitschaft der Kunden für

Nahrungsmittel ist eine gut gewählte Lage

entscheidend für das Geschäft mit «Gipfeli

und Zopf».

DATENBASIERTE STANDORT­

BEWERTUNG

Zur optimalen Positionierung einer Liegenschaft

und zur Identifikation geeigneter

ABB. 2: DETAILHANDELSPOTENZIAL PRO HAUSHALT UND MONAT IN CHF

Quelle: Detailhandelsmodell 2024 Fahrländer Partner

Verkaufsstandorte stehen umfangreiche

Daten zu den Konsumausgaben der Haushalte

zur Verfügung. Auf dieser Basis lässt

sich das Detailhandelspotenzial einzelner

Gemeinden berechnen – also wie viele

Franken die dortigen Haushalte für Konsum

auf Retailflächen ausgeben können – und

welche Wegbereitschaft sie für bestimmte

Konsumgüter wie Kleidung und Schuhe

aufbringen.

Das Konzept des Detailhandelsmodells

von FPRE ist angelehnt an die Haushaltsbudgeterhebung

des Bundesamts für Statistik.

Ausgangspunkt ist das Bruttoeinkommen

auf Gemeindeebene. Nach Abzug von Sozialversicherungen,

Steuern und Krankenkassenprämien

ergibt sich das verfügbare

Einkommen. Dieses wird um Ausgaben für

Wohnen, Energie, übrige Versicherungen

und Sparbeträge bereinigt – das Resultat ist

das sogenannte Konsumpotenzial.

Für die Abschätzung des retailrelevanten

Umsatzes werden aus dem Konsumpotenzial

alle nicht detailhandelsrelevanten

< 1'300

1'300 bis 1'500

1'500 bis 1'700

1'700 bis 1'900

1'900 bis 2'100

2'100 bis 2'300

> 2'300

Im Schweizer Durchschnitt belaufen sich die potenziellen monatlichen Ausgaben pro Haushalt

im Detailhandel auf rund 1700 CHF. Regional bestehen jedoch deutliche Unterschiede.

Ausgaben subtrahiert. Zusätzlich berücksichtigt

das Modell die Wegbereitschaft für

verschiedene Güterkategorien sowie das

jeweilige Einzugsgebiet – denn viele Käufe

erfolgen nicht am Wohnort, sondern in

nächstgelegenen Zentren.

Daher berücksichtigt das Detailhandelsmodell

auch das jeweilige Einzugsgebiet,

um den erwarteten Detailhandelsumsatz

einer Gemeinde einschätzen zu können.

In der Stadt Sursee beispielsweise übersteigt

das jährliche Detailhandelspotenzial

mit Berücksichtigung des Einzugsgebiets

(300 Mio. CHF) dasjenige der ansässigen

Haushalte (97 Mio. CHF) um mehr als das

Dreifache. Dieses Potenzial lässt sich anhand

der Bevölkerungsprognosen bis ins

Jahr 2040 hochrechnen.

Auf dieser Basis können für verschiedene

Verkaufssegmente die attraktivsten

Standorte identifiziert werden, und

umgekehrt lässt sich ableiten, welche Art

von Ladengeschäft für einen spezifischen

Standort die beste Nutzung darstellt.

IMMOBILIA / Mai 2025 15


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IMMOBILIENWIRTSCHAFT

EINKAUFSVERHALTEN

9

VOM KAUFHAUS ZUR

MISCH NUTZUNG

Eines der klassischen Verkaufssegmente,

das heute vor besonderen Herausforderungen

steht, sind Waren- und Kaufhäuser.

Einst galten sie als Magneten des innerstädtischen

Handels. Sie siedelten sich an

den prominentesten Lagen an, profitierten

von hoher Passantenfrequenz und trugen

zugleich selbst zur Belebung dieser Standorte

bei. Mit ihrem breiten Sortiment auf

mehreren Etagen prägten sie das Bild klassischer

Einkaufsmeilen entscheidend mit.

In den letzten Jahren hat das Format jedoch

an Strahlkraft eingebüsst. Das Nachfragersegment

der Waren- und Kaufhäuser

gemäss FPRE & CSL Immobilien hat in der

Schweiz zwischen 2012 und 2022 einen Beschäftigungsrückgang

von 35% erfahren,

die Zahl der Betriebe ging um 10 % zurück.

Gründe sind unter anderem das veränderte

Konsumverhalten, der Boom des Onlinehandels

sowie neue Vertriebsstrategien

vieler Marken, die zunehmend auf eigene

Flagship-Stores setzen – besonders im Uhren-

und Schmucksegment.

Schliesst ein Warenhaus oder reduziert

seine Fläche stark, stellt sich die Frage

nach der Anschlussnutzung. Vor allem

grossflächige Objekte und obere Stockwerke

erweisen sich in der Nachvermietung als

anspruchsvoll. Deshalb setzt der Markt zunehmend

auf Mischnutzungskonzepte.

So entstehen etwa im Brannhof in Zürich

oder im künftigen Jelmoli-Nachfolgeprojekt

Hybridlösungen, bei denen nur

noch das Erd- und erste Obergeschoss dem

Einzelhandel vorbehalten sind. In den oberen

Etagen ziehen Büros, Kanzleien oder

medizinische Dienstleister ein.

Diese Entwicklung ist eine Reak tion

auf die veränderten Flächenbedürfnisse

des Marktes: Besonders gefragt sind

heute kompakte Verkaufsflächen zwischen

70 und 150 qm – grosszügige Einheiten

ab 2000 qm lassen sich selbst an

guten Lagen nur schwer vermieten. In Zeiten

steigender Mieten und wachsender betriebswirtschaftlicher

Effizienz wird das

Flächenkonzept mehr denn je zum entscheidenden

Erfolgsfaktor für die Verkaufsbetriebe.

*ALICE PAULA

Die Autorin ist Immobilienökonomin

bei Fahrländer Partner.

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IMMOBILIA / Mai 2025 17


IMMOBILIENWIRTSCHAFT

SHOPPING PLACES

VOM UMBRUCH

ZUM AUFBRUCH

Aktuelle Studienergebnisse zeigen:

Erfolgreiche Retail-Destinationen,

Shoppingcenter und Innenstädte setzen

auf Erlebnis, Flexibilität und nachhaltige

Konzepte. Anpassungsfähigkeit,

eine klare Strategie und konzeptionelle

Stärke sind heute die zentralen Erfolgsfaktoren.

TEXT—MARCEL STOFFEL*

BILD: BASEL, 123RF.COM

Auch Innenstädte

können von steigenden

Besucherfrequenzen

profitieren – wenn ein

Placemaking-Verständnis

geschaffen wird.

WANDEL VERSTEHEN. ZUKUNFT

GESTALTEN

Die diesjährige Expertenbefragung im Rahmen des

Swiss Council Marktreports 2025 zeigt im Vergleich

mit den Ergebnissen aus dem Vorjahr eine klare Entwicklung:

Der Markt für Shoppingcenter wird zunehmend

von Qualität, Individualität sowie strategischer

und konzeptioneller Schärfe geprägt. Umsatzsteigerungen

entstehen dort, wo konsequent in Aufenthaltsqualität,

Nutzungsmix und emotionale Mehrwerte

investiert wurde.

Ein Drittel der befragten Center verzeichnete 2024

einen klaren Umsatzzuwachs. Und bei allen diesen erfolgreichen

Standorten zeigt sich dasselbe Muster:

Die Besucherfrequenz ist ebenfalls gestiegen, und in

sämtlichen Fällen wurde der Mietermix in den letzten

18 Monaten gezielt erneuert – neue Konzepte,

frische Marken, relevante Ergänzungen. Zusätzlich

haben alle dieser Center aktiv in die Aufenthaltsqualität

investiert – sei es durch bessere Infrastruktur, mehr

Aufenthaltszonen oder emotionale Erlebnisangebote.

Gleichzeitig musste ein Drittel der Center rückläufige

Umsätze hinnehmen, insbesondere im mittelgrossen

Segment zwischen 10 000 und 25 000 qm – häufig

18

DEN UMBRUCH

NUTZEN – DEN

AUFBRUCH AK­

TIV GESTALTEN.

bedingt durch Umbauten, oder häufige Mieterwechsel.

Der Zusammenhang ist eindeutig: Wo das Angebot

und Erlebnis stimmt, stimmen auch die Kennzahlen.

ERLEBNIS SCHLÄGT TECHNIK – DAS

COMEBACK DES ECHTEN ORTES

Egal ob Innenstadt oder Center: Der rationale und

funktionale Nutzen eines Handelsstandorts allein

reicht nicht mehr aus. Menschen suchen Orte, die

mehr bieten als nur Versorgung – sie wollen inspiriert,

überrascht und emotional angesprochen werden.

Shoppingcenter, die als «Spendertainment

Places» begriffen und gestaltet werden, schaffen genau

diese Verbindung: zwischen Konsum und Kultur,

zwischen Alltag und Erlebnis.

Konkret bedeutet das: Aufenthaltsqualität, gestalterische

Identität, gastronomische Vielfalt und

Service-Innovationen mit Mehrwert werden zu

Kernkomponenten der Standortstrategie. Zukunftssichere

Center setzen auf Erlebnisqualität: Wer Aufenthaltsqualität,

Service und Gastronomie gezielt

ausbaut, stärkt messbar die wirtschaftliche Performance.

Die Digitalisierung spielt dennoch eine unterstützende

Rolle – etwa in Form von nahtlosen

Payment-Systemen, Orientierungshilfen oder perso-

IMMOBILIA / Mai 2025


INNENSTÄDTE ALS MITGEWINNER –

WENN SIE AKTIV WERDEN

Was für Center gilt, lässt sich ebenfalls auf Innenstädte

übertragen. Die Erkenntnisse der Studie

zeigen: Auch urbane Handelslagen können durch

gezielte Erlebnisschaffung, intelligente Nutzungsvielfalt

und aktives Flächenmanagement profitieren.

Voraussetzung ist ein klares Placemaking-Verständnis

– also die aktive Gestaltung von Orten mit hoher

Anziehungskraft sowie Aufenthalts- und Identifikationsqualität.

City-Manager sind gefordert, Innenstädte nicht

nur zu verwalten, sondern als kuratierte Erlebnisräume

zu gestalten. Erfolgreiche Innenstädte setzen auf

flexible Nutzungskonzepte, gute Infrastruktur und

die koordinierte Verbindung von Handel, Gastronomie,

Kultur und Mobilität.

nalisierten Angeboten. Aber sie ist kein Selbstzweck,

sondern Werkzeug zur Verstärkung des physischen

Erlebnisses – nicht sein Ersatz.

MIETERMIX – VOM BAUCHGEFÜHL ZUR

STRATEGIE

Die Analyse zeigt: In 93% der Center wurde der

Mietermix in den letzten zwei Jahren stark verändert.

Neue Marken, innovative Konzepte, flexible

Formate, vielfältige Gastronomie, Gesundheit, Freizeit

und Nahversorgung dominieren zunehmend die

Nachvermietung. Besonders erfolgreich sind jene

Center, die dabei auf strategische Vielfalt setzen.

Starre Flächenzuschnitte und monofunktionale

Mall-Designs verlieren an Zukunftsfähigkeit. Gefragt

sind modulare, flexibel bespielbare Flächen und Partnerschaften

mit neuen Konzepten – auch temporär.

STRATEGISCHE IMPLIKATIONEN FÜR

ALLE AKTEURE

Die Studienergebnisse liefern klare Leitlinien für

zentrale Akteure. Für Eigentümer und Investoren ist

die Werterhaltung von Immobilien zunehmend an

deren Entwicklung zu markenfähigen, emotional erlebbaren

Orten mit nachhaltiger Infrastruktur und

starker Marktposition geknüpft. Händler und Retail-Marken

müssen das stationäre Erlebnis gezielt

inszenieren und digital ergänzen – Differenzierung

gelingt nur mit klarer Markenidentität und hoher Anpassungsfähigkeit.

Planer und Entwickler sind gefordert, modular,

vielfältig nutzbar und digital gestützt zu denken. Erlebnis,

Nachhaltigkeit und ein kuratierter Mietermix

sind von Anfang an essenziell. Städte und Innenstadtakteure

wiederum müssen koordinierte Strategien

verfolgen: Gemeinsame Zielbilder, flexible

Räume und attraktive Aufenthaltsqualitäten bilden

die Basis für lebendige Stadtzentren.

FAZIT: DER WANDEL IST KEIN TREND – ER

IST DIE NEUE NORMALITÄT

Die Zahlen sind eindeutig: Wer sich bewegt, gewinnt.

Wer wartet, verliert. Zukunftsfähige Handelsorte

– ob Shoppingcenter oder Innenstadt – sind

künftig emotional aufgeladene Erlebnisplattformen,

die auf Vielfalt, Flexibilität und Nähe zum Menschen

setzen.

SWISS COUNCIL CONGRESS UND SWISS

COUNCIL MARKTREPORT 2025

Die Resultate des Swiss Council Marktreport 2025 werden

anlässlich des 7. Swiss Council Congress vom 25. Juni 2025

präsentiert: www.sccongress.ch.

Der komplette Report steht auf der SCSP-Webpage kostenlos

zum Download bereit: www.swisscouncil.swiss.

*MARCEL

STOFFEL

Der Autor ist Berater

und Gründer/CEO des

SCSP Swiss Council of

Shopping Places.

IMMOBILIA / Mai 2025 19


IMMOBILIENWIRTSCHAFT

DER MONAT

33

Die ABB hat der Stadt Zürich ein 25 500 qm grosses

Grundstück im Quartier Oerlikon verkauft.

Auf den Parzellen soll preisgünstiger Wohnraum

entstehen. BILD: PD ABB

SCHWEIZ

HYPOTHEKEN

GÜNSTIGER

Nach der SNB-Leitzinssenkung

im März sind die

Geldmarkthypotheken laut

Anlageresearch der UBS nochmals

günstiger geworden. Ein

Grossteil der neu abgeschlossenen

Geldmarkthypotheken

kostet aktuell zwischen 0,9%

und 1,3%. Dies ist rund halb so

teuer wie vor einem Jahr. Laut

Bericht ist im Juni eine letzte

Leitzinssenkung um 25 Basispunkte

zu erwarten. Die

Geldmarkthypotheken dürften

daher in einem Jahr zwischen

0,7% und 1,1% kosten. Auch die

Verzinsung von Festhypotheken

hat auf die Leitzinssenkung

reagiert. Demnach liegt

der Zinssatz für 10-jährige

Festhypotheken derzeit mehrheitlich

zwischen 1,2% und

1,7%. Dies seien zwar rund 10

Basispunkte über dem Niveau

von Ende 2024, aber nur halb

so viel wie vor zwei Jahren.

Laut Bericht ist in einem Jahr

eine leichte Verteuerung auf

1,3% bis 1,8% zu erwarten.

WENIGER

SCHLICHTUNGS-

VERFAHREN

Im 2. Halbjahr 2024 wurden

schweizweit 17 074 neue mietoder

pachtrechtliche Schlichtungsverfahren

eingeleitet.

Dies sind 8276 weniger gegenüber

dem 1. Halbjahr 2024.

In der 2. Jahreshälfte hatten

die Behörden samt Neueingängen

29 854 Verfahren zu

behandeln. Per Ende Dezember

wurden 19 208 Fälle abgeschlossen.

Dabei ging es in

24,64% der erledigten Verfahren

um Mietzinserhöhungen.

Die Einigungsquote lag

bei 83,5%. Ordentliche Vertragskündigungen

(12,23%)

und Forderungen auf Zahlung

(9,78%) waren jeweils

der zweit- und dritthäufigste

Grund. Dies geht aus einer

Mitteilung des Bundesamts

für Wohnungswesen (BWO)

hervor.

FREIBURGER

WOHNUNGSMARKT

UNTER DER LUPE

Der Immobilienmonitor

Freiburg liefert Daten zum

Mietwohnungsmarkt der

Städte Freiburg, Bulle und

Estavayer. Die Hochschule für

Wirtschaft Freiburg betreut

das vom BWO unterstützte

Pilotprojekt. Um es zu ermöglichen,

haben sich 18 Akteure

aus der Immobilienbranche

in einem Verein zusammengeschlossen.

Daher stammen

die Daten direkt aus der Vermietungspraxis.

Der Monitor

ist öffentlich einsehbar unter

www.immolab-fr.ch.

ZERTIFIZIERUNG

SCHAFFT

VORTEILE

Der Minergie-Standard

umfasst die Umsetzung von

klimafreundlichen Massnahmen

wie Fernwärme,

Wärmepumpen und Dachbegrünungen.

Laut einer Studie

der Hochschule Luzern

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20

IMMOBILIA / Mai 2025


erhöht dies die Baukosten,

doch bei einer Zertifizierung

seien die Nettoanfangsmieten

um 2,6% bis 6,6% höher. Für

Investoren und Vermietende

lohnt sich die Investition

demnach. Mietende profitieren

trotz höheren Mieten von

tieferen Nebenkosten als bei

einem Gebäude, das den gesetzlichen

Mindeststandards

entspricht. Sie geniessen zudem

einen höheren Komfort

dank automatisiertem Luftwechsel

und erhöhtem Hitzeschutz.

In der Schweiz sind

aktuell fast 60 000 Gebäude

nach Minergie zertifiziert.

WOHNUNGEN

TROTZ BAUTÄTIG-

KEIT KNAPP

Laut aktueller Ausgabe des

Immo-Monitorings von Wüest

Partner nimmt das Bauen auf

der grünen Wiese stetig ab. Dafür

steigt die Zahl der Ersatzneubauten.

Dies belegt die

Zahl der Baubewilligungen,

die 2024 deutlich zunahm. Der

Nettozugang an Wohnungen

bleibt dennoch begrenzt, denn

Ersatzbauten sind mit dem

Abbruch von vielen Wohnungen

verbunden. Daten aus dem

Kanton Zürich zeigen, dass der

relative Wohnbausaldo nur

noch 73% von allen Neubauprojekten

beträgt.

HÖHERE

PREISE FÜR

WOHNEIGENTUM

Gemäss Auswertungen

von FPRE sind Eigentumswohnungen

im 1. Quartal zum

12

Vorquartal um +2,4% teurer

geworden. Beim mittleren

und gehobenen Segment beträgt

der Preisanstieg +2,5%,

beim unteren Segment +1,6%.

Zum Vorjahresquartal ergeben

sich für das mittlere Segment

+4,5%. Auch die Preise für Einfamilienhäuser

sind zum Vorquartal

angestiegen (+1,9%)

und liegen ebenfalls über dem

Vorjahresniveau (+4,8%). Der

deutlichste Anstieg zeigt sich

zum Vorquartal im oberen Segment

(+2,3%). Das untere und

mittlere Segment legen jeweils

um +1,5% zu.

UNTERNEHMEN

STADT ZÜRICH

KAUFT ABB-

GRUNDSTÜCK

Die ABB Schweiz AG hat

Ende März ein rund 25 500 qm

grosses Grundstück in Zürich

Oerlikon an die Stadt Zürich

abgetreten. Die beiden Parteien

hatten den Verkauf bereits

2021 vertraglich vereinbart.

Dies ebnet der Stadt nun den

Weg für den Bau von preisgünstigen

Wohnungen sowie

für gewerbliche und soziokulturelle

Nutzungen. Laut

Vertrag bleibt die ehemalige

ABB-Produktionsstätte und

heutige «Halle 550» für kulturelle

Nutzungen erhalten.

Der Konzernsitz der ABB und

das ABB Historic Building am

MFO-Park bleiben vom Verkauf

unberührt.

HELVETIA UND

BALOISE

PLANEN FUSION

Die Baloise Holding AG

und die Helvetia Holding AG

planen die Fusion zur Helvetia

Baloise Holding AG. Der Zusammenschluss

wird vorbehaltlich

der Zustimmung der

Aktionäre im 4. Quartal dieses

Jahres vollzogen. Es entsteht

eine Versicherungsgruppe

mit über 22 000 Mitarbeitenden

und einem Bruttoprämienvolumen

von 8,6 Mrd. CHF

im Bereich Leben und

11,5 Mrd. CHF im Bereich

Nicht-Leben. In der Schweiz

wird Helvetia Baloise somit

zur zweitgrössten Versicherungsgruppe

mit einem Marktanteil

von rund 20% über alle

Geschäftsbereiche hinweg.

Der Hauptsitz der Gruppe wird

in Basel liegen. Der aktuelle

Sitz von Helvetia in St. Gallen

bleibt auch künftig ein wichtiger

Standort.

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IMPLENIA FÜHRT

ZWEI DIVISIONEN

ZUSAMMEN

Implenia hat per April den

Immobilienbereich neu organisiert

und die Divisionen

Real Estate und Buildings in

der Division Buildings zusammengefasst.

Der neu geschaffene

Geschäftsbereich

bietet die integrierte Entwicklung,

Planung und Ausführung

komplexer Neubau- und

Umbauprojekte mit Fokus auf

innovative und wirtschaftliche

Lösungen. Das Leistungsspektrum

reicht von den

ersten Analyse- und Planungsschritten

bis zum schlüsselfertigen

Gebäude oder Areal.

Im Hochbau wird die neue

Sparte die bisherige Strategie

weiterverfolgen, einschliesslich

der Spezialisierung in den

Segmenten Gesundheitsbauten,

Forschung und Entwicklung

sowie Data Center.

Wir kennen die massgebenden

Beurteilungs- und Bewertungskriterien,

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IMMOBILIA / Mai 2025 21


IMMOBILIENWIRTSCHAFT

DER MONAT

Handgefertigte Holzschindeln prägen die Dächer und

Fassaden im Alpenraum. Forschende der Empa und

der ETH Zürich nutzen nun diese Art der Holzverarbeitung,

um neuartige Holzwerkstoffe zu entwickeln.

BILD: EMPA

APLEONA UND

DHL SPANNEN

ZUSAMMEN

Apleona erbringt seit dem

1. Mai alle technischen und

infrastrukturellen Facility-

Management-Dienstleistungen

für Immobilien und Standorte

der DHL Group in Deutschland.

Das Portfolio umfasst

mehr als 3700 Gebäude und

über 15 000 Packstationen. Die

beiden Unternehmen haben

einen Vertrag mit einer Laufzeit

von 10 Jahren unterzeich-

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net. Teil davon ist, dass die

rund 850 Mitarbeitenden, die

bisher in einem gemeinsamen

Joint Venture für das Management

des Portfolios zuständig

waren, vollständig zu Apleona

wechseln. Sie werden künftig

für den Apleona Key Account

DHL im Geschäftsbereich International

Corporate Clients

tätig sein.

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NEOTARES KOMMT

IN DIE SCHWEIZ

Das deutsche Beratungsunternehmen

Neotares,

das auf die Konzeption von

Arbeitswelten spezialisiert

ist, hat einen Standort in

der Schweiz eröffnet (siehe

auch «Personen»). Die Gründung

der Neotares Consult

Swiss AG mit Sitz in Zürich

erfolgt parallel zur Markterschliessung

in Österreich. Das

Leistungsspektrum von Neotares

reicht von Beratung 3und

Projekt management bis zu architektonischen

Konzepten.

PROJEKTE

WINTERTHURER

BAHNAREAL WIRD

STADTQUARTIER

Das Lindareal nordöstlich

vom Bahnhof Winterthur wird

aktuell hauptsächlich für den

Bahnbetrieb genutzt. Gemeinsam

mit der Stadt Winterthur

und der kantonalen Denkmalpflege

entwickeln die SBB nun

das Areal zu einem Stadtquartier.

Vorgesehen sind sowohl

die Sanierung historischer Liegenschaften

als auch der Bau

neuer Gebäude. Geplant ist unter

anderem ein 80-Meter-

Hochhaus. Die Realisierung

des neuen Quartiers erfolgt in

Etappen ab 2031.

SBB BÜNDELN

IHRE BÜROS

IN WANKDORF

Die SBB konzentrieren ihre

Bürostandorte im Raum Bern

und bauen ein zusätzliches

Gebäude beim Hauptsitz in

Wankdorf. Der fünfgeschossige

Neubau wird 600 Arbeitsplätze

bieten. Das von Losinger

Marazzi und Herzog & de Meuron

entwickelte Gebäude setzt

auf die Kreislauffähigkeit. Die

oberirdischen Geschosse werden

in Holzbauweise erstellt.

Die Kons truktion ist so konzipiert,

dass sie demontiert und

wiederverwendet werden

kann. Der Baubeginn erfolgt

Mitte 2026, die Inbetriebnahme

Mitte 2029. Die Investitionskosten

belaufen sich auf

rund 86 Mio. CHF.

CSS BAUT

HAUPTSITZ AUS

Die Krankenversicherung

CSS erweitert ihren Hauptsitz

in der Stadt Luzern um einen

Neubau. Für die Konzeption

wurde ein Architekturwettbewerb

veranstaltet. Das Projekt

«Lambris» des Basler Büros

Diener und Diener Architekten

hat die Jury überzeugt. Die

Baueingabe erfolgt noch im

laufenden Jahr. Der Neubau

soll 2027 bezugsbereit sein.

22

IMMOBILIA / Mai 2025


34

HOLZSCHINDELN

ALS VORBILD

FÜR FORSCHENDE

Die traditionelle Schindelherstellung

hat Forschende

der Empa und ETH Zürich

dazu inspiriert, neuartige

Holzwerkstoffplatten aus

gespaltenen Holzstäben zu

entwickeln. Dank eines KIoptimierten

Verfahrens sollen

sie künftig für tragende Bauteile

in Frage kommen. Das

Projekt «Gespaltene Holzstäbe

für neuartige Holzwerkstoffplatten

im Bauwesen» ist Teil

der Initiative Mainstreaming

Wood Construction. Sie fördert

den verstärkten Einsatz

von Holz im Bauwesen. Geplant

ist zudem ein Center for

Wood Materials and Structures,

das die Holzforschung

bündeln soll.

MODEHAUS

SPENGLER

WIRD SANIERT

Swiss Prime Site Immobilien

plant in der Steinenvorstadt

in Basel die Gesamtsanierung

und Umnutzung des ehemaligen

Modehauses Spengler.

Geplant sind in den oberen

Etagen 37 möblierte Apartments

sowie 23 Hotelzimmer.

Im Erdgeschoss und im ersten

Untergeschoss sind Ladenflächen

vorgesehen. Der Baustart

ist für 2026 geplant. Der Bezug

soll 2027 erfolgen.

SIEDLUNG

«BERGACKER»

WIRD ERNEUERT

Die Siedlung «Bergacker» in

Zürich Affoltern soll erneuert

werden. Swiss Life und die

Wohnbaugenossenschaft

Habitat 8000 planen einen Ersatzneubau,

der nachhaltige

Bauweise mit sozialer Durchmischung

verbindet. Vorgesehen

sind rund 270 Wohnungen

mit 1,5 bis 5,5 Zimmern und

Aussenräumen wie Loggia,

Balkon oder Terrasse mit Privatgarten.

Die erste Bauetappe

ist für 2026 geplant. Die ersten

Wohnungen sollen per 2028

bezugsbereit sein.

SIEDLUNG

«LUCHSWIESE»

WIRD ERWEITERT

Die 60-jährige Siedlung

«Luchswiese» in Zürich-

Hirzenbach wird erneuert und

soll künftig 90 statt bisher

72 Wohnungen bieten. Das

Projekt steht unter der Bauherrschaft

der Stadt Zürich. Es

leistet einen Beitrag zum Ziel,

den Anteil gemeinnütziger

Wohnungen bis 2050 auf ein

Drittel zu erhöhen. Die Bauarbeiten

beginnen 2026 und

dauern bis 2030.

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PERSONEN

POST IMMOBILIEN

ERNENNT LEITERIN

CONSTRUCTION

Jorinde van Zwieteren

ist seit 1. Mai Leiterin Construction

und Mitglied der

Geschäftsleitung der Post

Immobilien Management und

Services AG. Van Zwieteren

war die letzten 20 Jahre für

den Bereich Real Estate des

Pharmakonzerns Novartis

tätig. Sie war Teamleiterin

Englisch für

Immobilienprofis

> Conversing with Clients

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> Expanding Vocabulary

Atlas Business Language GmbH

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IMMOBILIA / Mai 2025 23


Thomas Peter

CEO | Mitinhaber

Arlewo

inseriert zuerst

auf newhome.

Erfahren

Sie warum

Projektmanagement Immobilien,

Head Real Estate &

Facility Services Global Development

sowie zuletzt Head

Real Estate & Facility Services

Switzerland.

FHNW-INSTITUT IN

NEUEN HÄNDEN

Seit Anfang April leitet

Nora Dainton interimistisch

das Institut Digitales

Bauen an der Fachhochschule

Nordwestschweiz (FHNW).

Dainton ist seit 2021 als Professorin

am Institut tätig. Sie

verantwortet die fachliche

und strategische Leitung des

Masters of Science in Virtual

Design. Das Institut Digitales

Bauen verfolgt das Ziel, die

Digitalisierung der Bau- und

Immobilienbranche mitzugestalten.

HWZ BESTIMMT

LEITER FÜR NEUEN

STUDIENGANG

Mario Facchinetti übernimmt

die Leitung der neuen

Vertiefungsrichtung Digital &

AI im MAS Real Estate Management

der Hochschule für

Wirtschaft Zürich (HWZ).

Facchinetti verantwortet drei

CAS-Programme, die einzeln

oder für einen Masterabschluss

absolviert werden

können. Dies sind das CAS

Smart Real Estate Business,

das CAS Smart Real Estate

AI, Data & Value und das CAS

Smart Real Estate Life Cycle

Management.

WECHSEL IM

VORSTAND DER

MAKLERKAMMER

Patrizia Wachter Tanner

gehört neu zum Vorstand der

Schweizerischen Maklerkammer

(SMK). Die Betriebsökonomin

leitet die Prefera

Immobilien AG in Sargans SG

und die Alfina Prefera Immobilien

AG in Chur GR. Sie folgt

auf Kurt Bosshard, CEO der

Bosshard Immobilien AG in

Ascona TI, der sich nicht mehr

IMMOBILIA / Mai 2025


IMMOBILIENWIRTSCHAFT

DER MONAT

zur Wiederwahl gestellt hat.

Der Vorstand setzt sich neu zusammen

aus Präsident Ruedi

Tanner (Wirz Tanner Immobilien

AG), Vizepräsident Dieter

Mader (Früh Immobilien

Dienstleistungen AG), Patrizia

Wachter Tanner, Carlos Garcia

(Intercity Vermarktung AG),

Christian Häle (Sonnenbau

Gruppe) und Marc Wyss (Immobilien

Wyss Schweiz AG).

WINCASA

BEKOMMT

NEUEN CEO

Nach zwölf Jahren als

CEO von Wincasa übernimmt

Oliver Hofmann (oberes Bild)

ab August eine neue Herausforderung

ausserhalb des Unternehmens.

Philipp Schoch

( darunter), seit über 15 Jahren

bei Wincasa, führt das Unternehmen

ab Juli. Schoch war in

verschiedenen Funktionen für

Wincasa tätig, unter anderem

als Bereichsleiter Bewirtschaftung.

Er ist seit 10 Jahren Mitglied

der Geschäftsleitung.

APLEONA

ERWEITERT

LEITUNG UM CTO

Die Apleona-Gruppe mit

Sitz in Deutschland hat ihre

Geschäftsführung um die

Position des Chief Transformation

Officers (CTO) erweitert.

Pascal Engel, seit 2019

bei Apleona, hat die Rolle per

1. April übernommen. Im neuen

Geschäftsbereich werden

alle Funktionen und Kompetenzen

gebündelt, die für die

digitale Transformation und

Professionalisierung relevant

sind. Apleona verwaltet in über

30 Ländern Immobilien aller

Assetklassen, Produktionsstätten

sowie regionen- und

länderübergreifende Portfolios.

In der Schweiz ist das

Unternehmen mit der Apleona

Schweiz AG mit Sitz in Wallisellen

ZH vertreten.

VERIT INVESTMENT

UNTER NEUER

FÜHRUNG

Nils Linsi übernimmt per

Mitte August die operative

Leitung der Verit Investment

Management AG. Linsi hat

Volkswirtschaftslehre an der

Universität St. Gallen studiert.

Im Moment ist er als Head

Real Estate Portfolio Manager

Investment Foundation

bei Swiss Life Asset Management

tätig. Verit Investment

ist auf das Portfolio- und Assetmanagement

von Immobilien

in der Schweiz spezialisiert.

SERAINA INVEST-

MENT UNTER

NEUER FÜHRUNG

Ingo Bofinger ist seit dem

1. April Geschäftsführer der

Seraina Investment Foundation.

In dieser Funktion wird

er sich insbesonders auf den

Bereich Investor Relations

konzentrieren. Darüber hinaus

nimmt er Einsitz im Investment

Committee der Seraina

Investment Foundation.

Bofinger bringt über 30 Jahre

Erfahrung im Bereich Immobilieninvestments

mit. Zuletzt

war er CEO der AFIAA

Real Estate AG und Leiter Immobilien

bei der Avadis Vorsorge

AG.

NEUE STANDORT-

LEITERIN

BEI MARKSTEIN

Die Markstein-Gruppe hat

Nina Flückiger per 1. April zur

Standortleiterin der Markstein

AG Zürich ernannt. Die

Immobilientreuhänderin und

Hochbauzeichnerin war zuletzt

als Partner Residential

Brokerage bei der Julius Bär

Real Estate Ltd. tätig. Dort war

sie unter anderem für die

Akquisition und Vermarktung

von Wohnüberbauungen sowie

für den Verkauf von Einzelmandaten

zuständig. Die

Markstein-Gruppe ist in den

Bereichen Portfolio- und

Assetmanagement, Bautreuhand,

Transaktionsmanagement

sowie Vermarktung aktiv.

Sie führt Standorte in Baden

und Zürich.

NEOTARES

WÄHLT LEITERIN

FÜR DIE SCHWEIZ

Katharina Sidler wird

Managing Director der neu gegründeten

Neotares Consult

Swiss AG (siehe auch «Unternehmen»).

Die Immobilienökonomin

bringt über 15 Jahre

Erfahrung in den Bereichen

Real Estate Management, Projektentwicklung

und Vermarktung

mit. Zu ihren bisherigen

Stationen zählen Drees & Sommer

Schweiz sowie zuletzt

CBRE Switzerland.

IMMOBILIA / Mai 2025 25


IMMOBILIENRECHT

ZWEITWOHNUNGSGESETZ

UMBAU IN LUXUS-

ZWEITWOHNUNGEN

IST RECHTENS

Der Umbau von altrechtlichen

Mehrfamilienhäusern zu Luxus-

Zweitwoh nungen ist unter dem

Zweitwohnungsgesetz zulässig. Das

Bundesgericht wies eine entsprechende

Beschwerde der Stiftung Helvetia

Nostra gegen den Umbau und die

Nutzung von drei Mehrfamilienhäusern

als Zweitwohnungen in der Gemeinde

Celerina ab.

TEXT— PHILIPP A. RUCHTI-BALTENSPERGER*

Die Umnutzung

von Erst- zu

Zweitwohnungen

stösst in Tourismusdestinationen

wie Celerina auf

Widerstand.

BILD: BILD: CELERINA, 123RF.COM

ÄNDERUNG DES ZWEIT­

WOHNUNGSGESETZES

Der vorliegende Bundesgerichtsentscheid

1C_373/2024 vom 18. Februar 2025

basiert auf der alten Fassung des Zweitwohnungsgesetzes

(nachfolgend ZWG),

die bis zum 30. September 2024 in Kraft

war. Nach neuer Fassung des ZWG (seit

1. Oktober 2024) dürfen altrechtliche Wohnungen

ausdrücklich abgebrochen und

neu aufgebaut werden, womit sich die Unterscheidung

zwischen Umbau und Neubau

für neue Baugesuche erübrigt. Zudem

dürfen im Rahmen der zulässigen Erweiterung

der Hauptnutzfläche von 30% neu

auch zusätzliche Wohnungen und Gebäude

geschaffen werden (vgl. zu den Änderungen

Immobilia März 2025, S. 32).

EINSPRACHE DURCH DIE

STIFTUNG HELVETIA NOSTRA

Im vorliegenden Entscheid beschäftigte

sich das Bundesgericht mit einer

Beschwerde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts

des Kantons Graubünden

(seit 1. Januar 2025 Obergericht, nachfolgend

Vorinstanz). Die Bauherrin, Eigentümerin

des betreffenden Grundstücks in

Celerina, plante den Umbau bestehender

Mehrfamilienhäuser. Sie beabsichtigte, die

Anzahl der Wohnungen von 22 auf 14 zu reduzieren

und zusätzlich ein Schwimmbad

zu errichten. Die neuen Wohnungen sollten

als Zweitwohnungen genutzt werden.

Der Gemeindevorstand hatte wenige

Tage nach Einreichung des Baugesuchs eine

Planungszone erlassen, die dem Erhalt

und der Förderung des Wohnraums für

die ortsansässige Bevölkerung dienen und

allfällige Massnahmen zur Bekämpfung

unerwünschter Entwicklungen im Zusammenhang

mit dem Zweitwohnungsmarkt

ermöglichen sollte. Diese Planungszone

wurde jedoch nach wenigen Monaten aufgehoben,

weil der Gemeindevorstand zum

Schluss kam, dass keine Notwendigkeit für

solche Massnahmen bestehe.

Das Bauvorhaben wurde im Anschluss

zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt.

Die Stiftung Helvetia Nostra (nachfolgend

Helvetia Nostra) sowie weitere Personen

erhoben fristgerecht Einsprache und beantragten

die Abweisung des Baugesuchs.

Mit Bau- und Einspracheentscheid vom

10. Juli 2023 wies der Gemeindevorstand

diese Einsprachen ab und bewilligte das

Baugesuch der Bauherrin unter Auflagen

und Bedingungen. Die Helvetia Nostra

legte gegen diesen Entscheid Beschwerde

ein, die am 21. Mai 2024 von der Vorinstanz

abgewiesen wurde. Die Vorinstanz

befasste sich schwergewichtig mit der Frage,

ob die Baubewilligung für den Umbau

und die Neugestaltung der Mehrfamilienhäuser

gegen die Zweitwohnungsgesetzgebung

verstösst, und verneinte dies. Zudem

sprach sie der Helvetia Nostra die Beschwerdelegitimation

teilweise ab. Daraufhin

erhob die Helvetia Nostra Beschwerde

in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten

beim Bundesgericht, wobei sie erneut die

Aufhebung der Baubewilligung und die Abweisung

des Baugesuchs geltend machte.

Die Beschränkung des Zweitwohnungsbaus

gemäss Art. 75b der Bundesverfassung

stellt eine Bundesaufgabe dar, die der

Schonung der Natur und Landschaft dient.

Das Bundesgericht stellte fest, dass die Helvetia

Nostra als Organisation im Bereich

des Natur- und Heimatschutzes somit zur

Beschwerde gegen Verfügungen den Zweitwohnungsbau

betreffend legitimiert ist.

AUSLEGUNG DES ZWEIT­

WOHNUNGSGESETZES

Das Bundesgericht befasste sich im

vorliegenden Fall mit der Frage, ob die

26

IMMOBILIA /Mail 2025


27

Baubewilligung für den Umbau und die

Neugestaltung der Mehrfamilienhäuser

gegen das ZWG verstösst. Helvetia Nostra

argumentierte in ihrer Beschwerde,

dass im Untergeschoss der Häuser neue

Räume für Spa/Wellness, Fitness und ein

Weinkeller errichtet werden und dies zu

einer Vergrösserung der Hauptnutzfläche

führen würde. Ferner war sie der Ansicht,

dass die 22 bestehenden Wohnungen abgerissen

und stattdessen 14 neue Zweitwohnungen

errichtet werden und es sich somit

um einen Neubau handle.

Das Bundesgericht stützte sich auf die

Ausführungen der Vorinstanz und führte

aus, dass die streitbetroffenen Mehrfamilienhäuser

bereits vor dem Inkrafttreten

(11. März 2012) der bundesverfassungsrechtlichen

Bestimmung über Zweitwohnungen

bestanden. Diese seien deshalb

im Sinne von Art. 10 ZWG als altrechtlich

zu qualifizieren und gemäss Art. 11

Abs. 1 ZWG in der Art der Nutzung frei.

Demnach dürfen diese Wohnungen sowohl

als Erst- als auch als Zweitwohnungen

genutzt werden. Zudem dürfen sie

gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG im Rahmen der

vorbestehenden Hauptnutzfläche erneuert,

umgebaut und wiederaufgebaut werden.

Gemäss der Baubewilligung und der

Baupläne sei vorliegend kein Abbruch und

Neubau, sondern ein Umbau bzw. eine Sanierung

der bestehenden Gebäude vorgesehen,

weil die Gebäudehülle und die

tragende Struktur der bestehenden Wohnungen

unbestrittenermassen erhalten

blieben. Da der Umbau zu keiner Erweiterung

der Hauptnutzfläche führe, sei sogar

eine Erhöhung der Anzahl Wohnungen

durch ihre Aufteilung erlaubt. Deshalb

müsse auch eine Reduktion der Anzahl

von Wohnungen (durch deren Zusammenlegung)

rechtmässig sein. Im vorliegenden

Fall sollte die Verringerung durch die Errichtung

von neuen Verbindungstreppen

zwischen vorbestehenden Wohnungen erreicht

werden. Gemäss dem Bundesgericht

wurden die zweitwohnungsrechtlichen Bestimmungen

somit eingehalten.

Das Bundesgericht befasste sich auch

mit der Frage, ob hinsichtlich Art. 10 ZWG

eine echte Gesetzeslücke vorliege, wenn

altrechtliche Wohnungen nach ihrem Umbau

als Zweitwohnungen genutzt werden

dürfen. Nach der Auslegung des ZWG und

der dazugehörigen Botschaft erkannte das

Bundesgericht, dass keine echte Gesetzeslücke

vorliegt, weil der Gesetzgeber solche

Umwandlungen ausdrücklich vorausgesehen

hatte und den Kantonen und Gemeinden

die Möglichkeit einräumte, geeignete

Massnahmen zu ergreifen.

Hinsichtlich des kommunalen Zweitwohnungsgesetzes

stellte die Vorinstanz

fest, dass dieses auf die streitbetroffenen

Mehrfamilienhäuser keine Anwendung

findet, weil diese vor Inkrafttreten des erwähnten

Gesetzes und vor der Teilrevision

des Baugesetzes bewilligt und erstellt

wurden.

UMBAU VS. NEUBAU VON ALT­

RECHTLICHEN WOHNUNGEN

Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid

bestätigt, dass der Umbau von bestehenden

Mehrfamilienhäusern zu

Luxus-Zweitwohnungen im vorliegenden

Fall rechtmässig ist. Dabei wurde zwischen

Umbau und Neubau unterschieden:

Der Umbau betrifft die Sanierung und

Neugestaltung der bestehenden Gebäude,

während ein Neubau den Abriss und

die Errichtung neuer Gebäude umfasst.

Entscheidend für die Unterscheidung sind

insbesondere das Weiterbestehen der Gebäudehülle

und der tragenden Struktur. Das

Gericht stellte fest, dass der Umbau und die

Neugestaltung der Mehrfamilienhäuser

nicht gegen das ZWG verstösst, weil die

bestehenden Wohnungen als altrechtlich

gelten. Diese dürfen, unter Vorbehalt allfälliger

Nutzungsbeschränkungen des kantonalen

oder kommunalen Rechts, sowohl

als Erst- wie auch als Zweitwohnungen genutzt

und im Rahmen der vorbestehenden

Hauptnutzfläche erneuert, umgebaut und

wieder aufgebaut werden. Wie bereits erwähnt,

erübrigt sich eine solche Unterscheidung

zwischen Umbau und Neubau

unter der neuen Fassung des ZWG, und eine

Erweiterung der Hauptnutzfläche um maximal

30% ist auch bei der Schaffung neuer

Wohnungen zulässig. Zudem erkannte das

Bundesgericht, dass keine echte Gesetzeslücke

hinsichtlich der Nutzung altrechtlicher

Wohnungen nach ihrem Umbau zu

Zweitwohnungen vorliegt. Die Beschwerde

wurde folglich abgewiesen.

URTEIL DES BUNDESGERICHTS 1C_373/2024

VOM 18. FEBRUAR 2025

*PHILIPP A. RUCHTI-

BALTENSPERGER

Der Autor ist Rechtsanwalt bei

Baker McKenzie in Zürich. Er ist

auf Immobilientransaktionen,

Miet- und Gesellschaftsrecht spezialisiert.

Er bedankt sich bei

Alissa Schweda, Substitutin bei

Baker McKenzie, für ihre Mitarbeit.

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IMMOBILIA / Mai 2025 27


IMMOBILIENRECHT

18

MIETRECHT

DER MIETVERTRAG

ALS SCHULD-

ANERKENNUNG

In einem Urteil bestätigt das Bundesgericht,

dass der vom Mieter unterzeichnete

Mietvertrag grundsätzlich

eine gültige Schuldanerkennung im

Sinne von Art. 82 Abs. 1 SchKG für

ausstehende Mietzinse darstellt. Unter

bestimmten Bedingungen kann sich

der Mieter jedoch auf Einwendungen

berufen. TEXT — PATRICK FINI*

Das Bundesgericht erachtet

– wie zuvor das

kantonale Gericht

(Bild: Tribunal cantonal

vaudois) – den

Mietvertrag als

Schuldanerkennung.

BILD: 123RF.COM

SACHVERHALT

Auf Antrag der Vermieterin B. SA stellte

das Betreibungsamt des Bezirks Nyon der

Mieterin A. SA drei separate Zahlungsbefehle

zu: zwei über 38 881.80 CHF und einen

über 90 724.20 CHF, jeweils für «ausstehende

Mietzinse vom 1. April bis 1. Juni 2020»,

«ausstehende Mietzinse vom 1. Juli 2020

bis 1. September 2020» sowie «ausstehende

Mietzinse vom 1. Oktober 2020 bis 1. April

2021». Die Mieterin erhob gegen alle

Zahlungsbefehle Rechtsvorschlag. In drei

separaten Gesuchen beantragte die Gläubigerin

beim erstinstanzlichen Gericht die

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provisorische Rechtsöffnung. Die Mieterin

ihrerseits machte die Verrechnung von Forderungen

für Ansprüche aus Mängeln der

Mietsache geltend, die den von der Vermieterin

geforderten Betrag überstiegen. – Die

Friedensrichterin hiess alle drei provisorische

Rechtsöffnungsgesuche der Vermieterin

gut. Die von der Mieterin eingereichten

Beweismittel, darunter Fotos, Offerten und

Rechnungen, wurden nicht als ausreichend

erachtet, um das Vorliegen von Mängeln am

Mietobjekt zu belegen.

Das Betreibungs- und Konkursgericht

des Kantons Waadt vereinte die drei Ver-

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Simulation und Gutachten für Blendung, Beschattung, Tageslicht

fahren und wies die Beschwerde der Mieterin

ab. Diese erhob daraufhin Beschwerde in

Zivilsachen beim Bundesgericht und beantragte

die Abweisung der Anträge der Vermieterin

auf provisorische Rechtsöffnung.

ERWÄGUNGEN

Das Bundesgericht erinnert zunächst daran,

dass eine von der betriebenen Person

oder ihrem Vertreter unterzeichnete Privaturkunde,

aus der hervorgeht, dass sie bereit

ist, eine bestimmte oder leicht bestimmbare

und fällige Schuld ohne Vorbehalte oder

Bedingungen anzuerkennen oder zu zahlen,

eine Schuldanerkennung im Sinne von

Art. 82 Abs. 1 SchKG darstellt. Insbesondere

gilt ein vom Mieter unterzeichneter

Mietvertrag als Schuldanerkennung für fällige

Mietzinse. Mit der Unterzeichnung des

Mietvertrags anerkennt der Mieter seine

Verpflichtung, den Mietzins nicht nur für

die tatsächliche Dauer der Nutzung des Miet-

28

IMMOBILIA /Mail 2025


objekts, sondern für die gesamte vertraglich

vereinbarte Mietdauer zu zahlen (E. 3.1).

Gemäss Art. 82 Abs. 2 SchKG obliegt es der

betriebenen Person, die von ihr geltend gemachten

Einwendungen oder Einreden sofort

glaubhaft zu machen. Diese müssen nicht

nur überzeugend vorgetragen, sondern auch

zumindest plausibel untermauert werden,

indem objektive Nachweise zur Unterstützung

der Behauptungen vorgelegt werden

(E. 3.2 und 3.2.1).

Das Bundesgericht listet sodann verschiedene

mögliche Einwendungen auf, die

den Mieter von der Zahlungspflicht befreien

könnten (E. 3.2.2):

– Fristlose Kündigung (Art. 259b Bst. a

OR): Der Mieter muss das Vorliegen eines

schwerwiegenden Mangels am Mietobjekt

glaubhaft machen, der dessen Tauglichkeit

zum vertraglich vereinbarten

Gebrauch erheblich beeinträchtigt oder

ausschliesst.

– Kündigung aus wichtigen Gründen (Art.

266g Abs. 1 OR): Der Mieter muss glaubhaft

darlegen, dass wichtige Gründe

vorliegen, die die Fortsetzung des Mietvertrags

unzumutbar machen. Solche

Gründe müssen von aussergewöhnlicher

Schwere sein, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

weder bekannt noch

vorhersehbar gewesen sein und dürfen

nicht auf ein Verschulden der sich darauf

berufenden Partei zurückzuführen sein.

Die Kündigung muss unverzüglich nach

Eintritt des wichtigen Grundes ausgesprochen

werden.

– Kompensation wegen Mängeln (Art. 259a

Abs. 1 Bst. b und 259d OR) oder Schadensersatz

(Art. 259a Abs. 1 Bst. c und 259e

OR): Der Mieter muss das Vorliegen von

Mängeln glaubhaft machen. Der Umstand,

dass der Vermieter bereit ist, Beschwerden

des Mieters anzuhören, stellt

kein Anerkennung dieser Mängel dar. Der

Mieter muss das Bestehen, den Betrag und

die Fälligkeit der zur Verrechnung geltend

gemachten Forderung glaubhaft machen.

Das Bundesgericht betont, dass solche Einwendungen

hauptsächlich mit Urkunden

zu belegen sind, auch wenn andere Beweismittel

nicht per se ausgeschlossen sind.

Diese müssen jedoch sofort verfügbar sein,

wobei Urkunden in diesem Sinne Vorrang

haben (E. 4).

Das Bundesgericht prüft sodann die Einwendungen

des Mieters und kommt zum

Schluss, dass sie nicht hinreichend glaubhaft

sind.

Hinsichtlich der geltend gemachten Einwendung

im Zusammenhang mit der ausserordentlichen

Beendigung des Mietvertrags

per 1. März 2020 infolge der vorzeitigen

Kündigung durch die Mieterin befindet das

Bundesgericht, dass das kantonale Gericht

zu Recht geprüft habe, ob die Vermieterin

über einen gültigen Titel zur provisorischen

Rechtsöffnung verfügte (E. 5).

Im vorliegenden Fall stützt das Bundesgericht

das Vorgehen der kantonalen Behörde,

die durch Prüfung der Stichhaltigkeit

zu der Ansicht gelangte, dass die Mieterin

das Vorliegen von Mängeln im Sinne von

Art. 259b Bst. a OR, die eine fristlose Kündigung

gerechtfertigt hätten, nicht glaubhaft

8machen konnte. Sie erachtete zu Recht

keines der von der Mieterin vorgelegten

Dokumente als ausreichend, um die Glaubwürdigkeit

ihrer Forderung zu untermauern.

Tatsächlich basiert keiner der geltend

gemachten Ansprüche auf einer Schuldanerkennung

der Vermieterin. Weder Fotografien,

Kostenvoranschläge noch Offerten

werden als ausreichende Beweismittel angesehen.

Auch Rechnungen, deren Bezahlung

nicht nachgewiesen wurde, können

allein nicht die Glaubhaftigkeit eines Schadens

belegen, der wirksam zur Verrechnung

herangezogen werden könnte (E. 6.2.1).

Folglich bestätigt das Bundesgericht das

kantonale Urteil und betrachtet die Kündigung

der Mieterin als unwirksam, sodass

der Mietvertrag weiterhin als gültiger Titel

für die provisorische Rechtsöffnung galt.

Auch der Einwand der Mieterin, wonach

das kantonale Gericht nicht geprüft habe, ob

die Mängel eine Kündigung aus wichtigen

Gründen gemäss Art. 266g OR rechtfertigen

könnten, werden abgewiesen. Nach Auffassung

des Bundesgerichts ist es nicht möglich,

eine Kündigung, die auf Art. 259b Bst.

a OR gestützt wird, in eine Kündigung gemäss

Art. 266g OR umzuwandeln, weil die

Erste eine besondere Anwendung der Letzteren

darstellt (E. 6.3).

Schliesslich hält das Bundesgericht weitere

Forderungen, die nicht mit Mängeln des

Mietobjekts in Zusammenhang stehen, insbesondere

solche im Zusammenhang mit

dem Kauf von Ausrüstungen vom Vormieter

oder mit nicht nachgewiesenen Arbeiten,

nicht für glaubhaft (E. 7).

Dementsprechend weist das Gericht die

Beschwerde der Mieterin ab und bestätigt

die provisorische Rechtsöffnung zugunsten

der Vermieterin.

KOMMENTAR

Das Urteil bestätigt – zu Recht – eine

strenge Haltung bei der Beurteilung der

dem Mieter zur Verfügung stehenden Einwendungen

im Verfahren zur Rechtsöffnung

wegen nicht bezahlter Mietzinse. Das

Bundesgericht hebt die Bedeutung sofort

verfügbarer Urkunden zur Unterstützung

der Glaubhaftigkeit der geltend gemachten

Einwendungen hervor. Meines Erachtens

berücksichtigt dieser Ansatz die aus unterzeichneten

Mietverträgen resultierenden

Geldverpflichtungen des Mieters angemessen

und legt strenge Kriterien für Verrechnungen

fest.

Nach Auffassung des Verfassers ist es

zudem erforderlich, dass Mietzinse korrekt

und rechtzeitig hinterlegt werden, um Beträge,

die eine Mietzinsreduktion im Kontext

eines Verfahrens zur provisorischen

Rechtsöffnung wie im vorliegenden Fall

rechtfertigen, wirksam zu verrechnen. Dem

Mieter, der sich auf Mängel des Mietobjekts

beruft, gewährt das Gesetz – insbesondere

Art. 259g ff. OR als Lex specialis gegenüber

Art. 82 OR – ausschliesslich die Möglichkeit,

den Mietzins zu hinterlegen, und verbietet

ihm, diesen von sich aus zu kürzen oder zurückzubehalten

(Urteil 4A_472/2008 vom

26. Januar 2009, E. 4.2.3). Dieser Aspekt

ist auch im Verfahren der provisorischen

Rechtsöffnung zu berücksichtigen, andernfalls

würde dies zu einer Diskrepanz und

einer uneinheitlichen Anwendung des materiellen

Rechts führen.

URTEIL DES BUNDESGERICHTS 4A_645/2023 VOM 25. JANUAR 2024

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IMMOBILIA / Mai 2025 29


BAU & HAUS

AUSSENRAUMGESTALTUNG

GARTENSTADT

MIT HOHER DICHTE

IST MÖGLICH

Der Leitfaden «Zukunft Gartenstadt

Zürich» unterstützt Bauherren, den

Zielkonflikt zwischen hoher Dichte und

viel Grünraum bestmöglich aufzulösen.

Gute Pflichtenhefte sind eine Voraussetzung.

Dichte Gartenstädte erfordern

aber auch Trade-offs.

TEXT— JOËLLE ZIMMERLI*

BILDER: ZVG

Eine dichte Gartenstadtsiedlung

mit fliessenden

Grünräumen am

Friesenberg vom

Typ «Wohnen in

den Baumkronen».

ÜBERBAUUNGS- UND GRÜNFLÄCHEN-

ANTEIL ALS GRUNDSATZKONFLIKT

Die Gartenstadtquartiere an den Rändern der Stadt

Zürich stehen unter Druck: Mit dem Bonus der Arealüberbauung,

der auf Arealen mit mindestens 6000 qm

anwendbar ist, können kleinteilige grünumspülte

Wohnsiedlungen durch dichte Bebauungen ersetzt werden.

Mit dem Projekt «Gartenstadt 2.0» lotete die Stadt

Zürich aus, wo die Grenzen für die Sicherung typischer

Gartenstadtqualitäten sind. Aus dem Prozess entstand

der Leitfaden «Zukunft Gartenstadt Zürich»: ein weiches

Planungsinstrument, das Bauherren aufzeigt, wie

sie Gartenstadtqualitäten bei hoher Dichte realisieren

können. Was lässt sich aus dem Leitfaden für die Projektentwicklung

und Bewirtschaftung lernen?

Die grösste Herausforderung der dichten Gartenstadt

liegt im Anspruch an eine möglichst geringe

GERINGE

ÜBERBAU-

UNGSZIFFER

UND HOHER

GRÜNFLÄ-

CHENANTEIL

BEI HOHER

DICHTE – DAS

IST DIE HER-

AUSFORDE-

RUNG.

Überbauungsziffer (ÜZ) und einen möglichst hohen

Grünflächenanteil. Die Überbauungsziffer steht für

den Anteil Fläche, der mit Gebäuden bebaut ist, der Anteil

Grünflache für die unüberbaute Fläche, die nicht

versiegelt, sondern begrünt ist.

Die Stadt Zürich definiert fünf Gartenstadttypologien,

denen sie unterschiedliche Ziffern zuschreibt:

Das «Wohnen in den Baumkronen» und «Spätmoderne

weiterbauen» mit einer ÜZ von maximal 25% und

einem Grünanteil von mindestens 60%, «Steinerplan

weiterbauen» mit maximal 35% ÜZ und minimal 40%

Grünanteil, «Bodennahes Wohnen» mit maximal 30%

ÜZ und minimal 30% Grünanteil und «Verbundene

Gartenhöfe» mit maximal 40% ÜZ und minimal 40%

Grünanteil.

Eine Auswertung der Referenzbeispiele aus dem

Leitfaden gibt Einblick in realistische Werte: Mit Aus-

FREIRAUM­

GESTALTUNG

Freiräume in städtischen Gebieten

sind von zentraler Bedeutung

für die Lebensqualität der Bevölkerung,

insbesondere angesichts der

zunehmenden Verdichtung und der

globalen Erwärmung. Mit steigender

Bevölkerungszahl in Städten wächst

der Druck auf den vorhandenen

Raum. Grün- und Freiräume bieten

hier Erholungsmöglichkeiten, fördern

die psychische und physische Gesundheit

und tragen zur sozialen Interaktion

bei. Zudem leisten sie einen

wichtigen Beitrag zum Stadtklima:

Bäume und Grünflächen wirken temperaturregulierend,

kühlen an heissen

Tagen durch Verdunstung und

spenden Schatten. Sie verbessern

die Luftqualität, reduzieren die Lärmbelastung

und speichern Regenwasser

– ein zentraler Aspekt angesichts

häufiger Starkregenereignisse infolge

des Klimawandels. Freiräume erhöhen

auch die Resilienz von Städten:

Sie ermöglichen flexible Nutzungen,

bieten Raum für Biodiversität und

fördern nachhaltige Mobilität durch

Fuss- und Velowege. In der Stadtplanung

müssen sie daher bewusst gesichert

und weiterentwickelt werden,

um auch in verdichteten Quartieren

lebendige, gesunde und klimaangepasste

Lebensräume zu schaffen.

30

IMMOBILIA / Mai 2025


ABBILDUNG 1: ZUSAMMENHANG ZW. AUSNÜTZUNGS­

ZIFFER UND ÜBERBAUUNGSANTEIL

ABBILDUNG 2: ZUSAMMENHANG ZW. AUSNÜTZUNGS­

ZIFFER UND GRÜNFLÄCHENANTEIL

Quelle: eigene Berechnung auf Basis der Referenzbeispiele im Leitfaden

«Zukunft Gartenstadt Zürich»

Quelle: eigene Berechnung auf Basis der Referenzbeispiele im Leitfaden

«Zukunft Gartenstadt Zürich»

40%

55%

35%

50%

Überbauungsanteil

30%

Grünflächenanteil

45%

25%

40%

20%

35%

0 0,5 1 1,5 2 0,2 0,4 0,6 0,8 1 1,2 1,4 1,6 1,8

Ausnützungsziffer

Ausnützungsziffer

Überbauungsziffer

Trendlinie

Überbauungsziffer

Je höher die Ausnützungsziffer ist, desto höher wird in der Regel

der Überbauungsanteil. Die Grenze liegt bei einer Ziffer von ca. einem

Drittel.

Der Grünflächenanteil hängt nicht linear mit der Ausnützungsziffer zusammen

wie der Überbauungsanteil. Die Beispiele lassen vermuten,

dass Anteile über 55% schwer realisierbar sind.

nützungsziffern von rund 1,6 lassen sich minimale

Überbauungsanteile von 29% bis 33% realisieren (Abbildung

1), was im Bereich der fünf Gartenstadttypologien

liegt. Der maximale Grünflächenanteil liegt bei

den wenigen Beispielen allerdings bei maximal 53% für

eine Dichte von 1,3. Ob sich die Gartenstadttypologien

«Wohnen in den Baumkronen» und «Spätmoderne

weiterbauen» in der Idealform mit 60% entwickeln lassen,

ist deshalb eher fraglich.

EINE FRAGE DER PRIORISIERUNG UND

AUSHANDLUNG

Planerische Herausforderungen im Zusammenhang

mit einer hohen Dichte entstehen für Bauherren

in drei Bereichen: mit der Bereitstellung von zusammenhängendem

Freiraum, dem Erhalt von Baumbestand

und der Minimierung der Unterbauung.

Die Bereitstellung von zusammenhängenden Grünflächen

ist eine städtebauliche Frage. Sie erfordert eine

überlegte Setzung der Gebäude. Nehmen sich Architekten

der Herausforderung bewusst an, finden sie oft

mehr Spielraum als erwartet. Ob sie den Spielraum suchen,

hängt allerdings davon ab, wie explizit das Kriterium

im Pflichtenheft festgehalten ist und wie streng

die Umsetzung beurteilt wird. Klar ist: Aus grossen zusammenhängenden

Grünflächen entsteht kein Mehraufwand

für die Bewirtschaftung.

Ebenfalls prägend für den Städtebau – und eine Herausforderung

für die Baustellenlogistik – ist die Sicherung

von Baumbestand. Bäume bleiben eher bestehen,

wenn ihr Erhalt vor dem Start einer Planung priorisiert

wird. Ein häufiger Killer ist die Baustellenlogistik. Muss

die Logistik um grosse Bäume herum geplant werden,

stellen sich Kostenfragen. Für die Bewirtschaftung entsteht

durch den Erhalt von Bäumen kein Mehraufwand.

Eine Kosten- und Ertragsfrage ist die Minimierung

der Unterbauung zugunsten von hochwachsenden Bäumen:

Kosten entstehen für die Erstellung eines zweiten

Untergeschosses zugunsten einer geringeren ÜZ, die

Aussparung von Baumgruben im UG oder Ertragsverlust

durch weniger Parkplätze. Eine Konzession sind

Mobilitätskonzepte, mit denen Parkplatzzahlen reduziert

werden können. Für die Bewirtschaftung entsteht

im Betrieb kein Mehraufwand.

ANFORDERUNGEN AN DIE NUTZUNGS-

UND FREIRAUMKONZEPTION

Diverse Anliegen aus dem Leitfaden an Gartenstadtareale

haben nichts mit hoher baulicher Dichte

zu tun, sind aber in der Planung und vor allem in der

Bewirtschaftung keine Selbstläufer.

Die Bereitstellung von gemeinschaftlich nutzbaren

sowie aneigenbaren Aussenräumen am Boden und auf

Dächern ist beispielsweise eine Frage des Nutzungs-

IMMOBILIA / Mai 2025 31


BAU & HAUS

AUSSENRAUMGESTALTUNG

DIE STRUKTURELLEN ANFOR-

DERUNGEN AN DIE DICH TE

GARTENSTADT HABEN FÜR

DIE BEWIRTSCHAFTUNG KEI-

NEN MEHRAUFWAND ZUR

FOLGE, DIE «SOFTQUALITÄ-

TEN» HINGEGEN SCHON.

«ZUKUNFT

GARTENSTADT

ZÜRICH»

Der Leitfaden «Zukunft

Gartenstadt

Zürich» ist in einem

Werkstattverfahren

mit drei Architekturbüros,

Fachexperten

und Vertretenden

der Stadtverwaltung

entwickelt und 2023

publiziert worden. Er

kann hier heruntergeladen

werden:

und Freiraumkonzepts. Die Realisierung lässt sich mit

einer «Bestellung» im Pflichtenheft lösen. Nicht trivial

ist die Bewirtschaftung: Angeeignete Flächen haben

zusätzliche Aufgaben für die Bewirtschaftung zur Folge,

wenn Flächen aktiv gemanagt werden sollen.

Auf Kosten von Ertragsflächen können der Zugang

für alle zum Dach oder direkte Ausgänge in den Garten

aus dem Erdgeschoss gehen. Bei hohen Dichten fallen

solche Verluste allerdings kaum ins Gewicht. Im Erdgeschoss

können «Hinterausgänge» oft mit Nebennutzungen

wie Veloabstellflächen oder gemeinsamen

Waschküchen kombiniert werden.

Bauliche Massnahmen wie auskragende Balkone

mit Bezug zum Grünraum können im Zielkonflikt mit

dem Lärmschutz stehen. Strenge Anforderungen gelten

allerdings meist nur in Bezug auf die Strasse. Die

Realisierung von Vor- oder Privatgärten lässt sich über

Pflichtenhefte sichern. Die Herausforderung besteht

bei hohen Dichten darin, eine klare Abgrenzung zwischen

der privaten und gemeinschaftlichen Nutzung

zu machen.

Begrünte Dachflächen gehören heute zum Standard.

Hochwertigere Begrünungen erfordern mehr

Aufbau und diversere Bepflanzungen, was in der Erstellung

und allenfalls im Unterhalt mehr kostet. Ob

solche Massnahmen umgesetzt werden, ist eine Frage

der Ambition des Bauherrn.

Ähnliches gilt für die Fassadenbegrünung. Kostengünstig

und niederschwellig sind bodengebundene Ansätze.

Aufwendig sind fassadengebundene Modelle mit

Bewässerungssystemen. Je nach Ansatz kommen auf

den Bauherrn ein höherer Planungsaufwand, höhere

Realisierungskosten und ein höherer Unterhaltsaufwand

zu. Auch hier gilt: Welcher Ansatz umgesetzt

wird, ist eine Frage der Priorität des Bauherrn.

BEWIRTSCHAFTUNGSAUFGABEN BESSER

ANTIZIPIEREN

Gartenstädte mit hoher Dichte sind realisierbar,

wenn Anforderungen präzise in Pflichtenheften festgehalten,

zusätzliche Kosten frühzeitig in die Wirtschaftlichkeit

eingerechnet und Trade-offs gemacht

werden. Die strukturellen Anforderungen an die dichte

Gartenstadt haben für die Bewirtschaftung keinen

Mehraufwand zur Folge, die «Softqualitäten» hingegen

schon. Ein besseres Verständnis der anfallenden Aufgaben

würde helfen, die Qualitäten der dichten Gartenstadt

langfristig zu erhalten.

*JOËLLE

ZIMMERLI

Die Autorin ist Geschäftsführerin

der

Zimraum GmbH.

32

IMMOBILIA / Mai 2025


Trauen Sie keiner Bodenheizung

über 35 Jahren!

Beschweren sich Bewohner über kalte Böden, trotz Bodenheizung? Verwalten oder besitzen

Sie Liegenschaften mit Bodenheizungen, die seit über 35 Jahren in Betrieb sind? Dann

wird Sie dieser Artikel interessieren.

KÖNNEN BODENHEIZUNGEN ALTERN?

Von 1970 bis in die Neunzigerjahre verwendete

man simple Plastikrohre für Bodenheizungen.

Diese Rohre altern. Das

führt zu Versprödungen und Verschlammungen

– oder sogar zu Leckagen. In

jedem Fall aber nimmt die Heizleistung

immer mehr ab. Das Problem ist seit langem

bekannt, und während vieler Jahre

war ein Komplettersatz der Bodenheizung

der einzige Weg.

OHNE BAUSTELLE SANIEREN

Seit 1999 saniert die Naef GROUP in der

ganzen Schweiz Bodenheizungen mit

dem HAT-System, einer Innovation des

Schweizer Ingenieurs Werner Näf. Eine

Sanierung mit dem HAT-System ist rund

zehnmal schneller als ein Totalersatz –

und die Bewohner können während der

gesamten Sanierungsphase in ihren vier

Wänden wohnen bleiben.

SANIERUNG NÖTIG UND MACHBAR?

Sind die Rohre bereits zu stark versprödet,

lassen sie sich auch mit dem HAT-

System nicht mehr retten. Eine Analyse

der Bodenheizung lässt aber eine verlässliche

Aussage über die Machbarkeit

und Notwendigkeit einer Sanierung zu.

Dabei werden sämtliche Komponenten

der Bodenheizung miteinbezogen, und

die Ergebnisse anhand von normierten

SWKI-Richtlinien ausgewertet.

SO WIRD SANIERT

Als Erstes werden die Rohre mit Druckluft

getrocknet. Dann erfolgt die Innenreinigung

durch einen schonenden und chemiefreien

Feinschliff. Schlammrückstände

und Verkrustungen werden entfernt.

Nun werden die Rohre von innen mit einem

eigens entwickelten Material nahtlos

beschichtet. Dadurch entsteht ein neues

Rohr im Rohr. Funktionalität und Haltbarkeit

einer Bodenheizung verlängern sich

für die nächste Generation.

WIE STEHT ES UM DIE GARANTIE?

Wir bieten eine 10-jährige Garantie mit

dem Original HAT-System, weil es das

einzige Rohrinnensanierungsverfahren

ist, das Kunststoff-Bodenheizungen gemäss

DIN-Norm 4726 sauerstoffdicht

macht und so die Alterung stoppt. Darüber

hinaus werden auch gleich alle anderen

wesentlichen Komponenten der

Bodenheizung gewartet oder ersetzt.

10-jährige Garantie unterstrichen.

AUF KEINEN FALL SPÜLEN!

Seit vielen Jahren werden von diversen

Anbietern auch Spülungen und Reinigungsverfahren

angeboten. Es ist wichtig

zu wissen, dass damit das eigentliche

Problem – die Versprödung des Rohrmaterials

– nicht behoben wird. Mit dem

HAT-System wird eine Bodenheizung hingegen

tatsächlich saniert und in einen

neuwertigen Zustand versetzt.

Warten Sie nicht zu lange und vermeiden Sie solche Baustellen!

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BAU & HAUS

AUSSENRAUMGESTALTUNG

FREIRÄUME

STÄRKEN DIE

GESELLSCHAFT

Vielseitig und gut geplante Aussenund

Freiräume als Ausgleich zu den

überbauten Flächen sind in vielerlei

Hinsicht wichtig und unverzichtbar.

Ein gutes Beispiel ist ein eher kleines

Projekt im Luzerner Geissenstein-

Quartier. TEXT— ANGELO ZOPPET-BETSCHART*

BILD: JAKOB ROPE SYSTEMS

Ein Schattendach

in Rankstruktur

aus Edelstahlseilen

mit Begrünungs-Kletterpflanzen.

FREIRÄUME FÖRDERN DEN SOZIALEN

ZUSAMMENHALT

Die Lebensqualität unserer Siedlungen und der

weiteren Lebens- und Erholungsräume zu erhalten,

ist länger desto mehr die zentrale Forderung an die

Raumnutzung. Und diese Aufgabe und Notwendigkeit

wird immer anspruchsvoller. Die in der Raumplanung

vorgegebene Siedlungsentwicklung nach innen

setzt Grün- und Freiflächen massiv unter Druck. Ganze

Areale, Plätze, Quartierstrassen sind einer noch immer

wachsenden und intensiveren Verkehrsnutzung

ausgesetzt. Bewegungsfreundliche Räume, soziale gesellschaftlich

wertvolle Treffpunkte sowie Rückzugsorte

für die Menschen und die Natur werden zu einem

laufend rareren Gut.

Frische, unverbrauchte, aber auch bewährte Herangehensweisen

sind bei diesen Fragen nicht nur erforderlich,

sondern wegweisend. Sei es beim Einbezug

aller Bevölkerungsgruppen oder aber auch im planerischen

Umgang und Vollzug der Ortsbild-, Quartier- und

Freiraumgestaltung. Und genau das wollte der Bund

mit seinem Programm «Modellvorhaben nachhaltige

Raumentwicklung» erreichen. Es soll den kantonalen,

FREIRÄUME

SIND SO ZU

PLANEN, DASS

SIE UNTER-

SCHIEDLICHE

NUTZUNGEN

ZULASSEN UND

VERÄNDERBAR

BLEIBEN.

TAMARA EIERMANN,

METRON BERN AG

regionalen und lokalen Akteuren einen Anreiz geben,

innovative Lösungsideen für eine gute und lebenswerte

Raum- und Quartierentwicklung zu fördern und vor

Ort zu erproben.

WIR BRAUCHEN ATTRAKTIVE FREIRÄUME

Das Bundesamt für Statistik gab im vergangenen

Frühjahr eine Medienmitteilung mit dem Titel heraus:

«Die Verstädterung der Schweiz setzt sich fort:

Drei neue Agglomerationen und zehn Städte mehr als

vor zehn Jahren». Kernaussagen: Im Jahre 2022 lebten

74% der Schweizer Wohnbevölkerung in einer der

52 Agglomerationen, also insgesamt 6,6 Mio. Personen.

In den ländlichen Gemeinden mit 57% der Landesfläche

wohnen nur noch 14% der Bevölkerung und

dort arbeiten bloss noch 9% aller Beschäftigten. Es ist

eine Tatsache, dass dort, wo viele Menschen leben, arbeiten

und ihre Freizeit verbringen, auch Konflikte

und vielfältige Belastungen entstehen.

Umso wichtiger ist es für Gesellschaft und Gemeinschaft,

dass sie dafür sorgt, ihre Lebens- und

Umweltqualität nicht nur zu erhalten, sondern sie

auch laufend verbessern muss. Vielseitige Freiräume

34

IMMOBILIA / Mai 2025


30

als Ausgleich zu den bebauten Flächen spielen deshalb

eine wesentliche und entscheidende Rolle. Gute

und genügende Freiräume sind nicht bloss in Städten

und Agglomerationen notwendig, damit eine feine

harmonische Siedlungsentwicklung nach innen

gelingt. Verdichtungen von bestehenden Quartieren

in Kombination mit optimal gestalteten, verkehrsberuhigten

Quartierstrassen und lebendigen Grünflächen

gehören genauso dazu wie das Schaffen von

neuen Parks oder die Aufwertung von Naherholungsgebieten.

FREIRÄUME UND SOZIALER

ZUSAMMENHALT

Tamara Eiermann, Raumplanerin bei Metron Bern

AG, äussert sich über die Bedeutung von Freiräumen

und Freiraumplanung bei der Schaffung von sozialem

Zusammenhalt wie folgt: «Aussenräume und Freiräume

sind vor allem in Neubausiedlungen für den sozialen

Zusammenhalt extrem wichtig. Sie schaffen

Orte, wo man sich treffen kann. Gerade oftmals zufällige

Kontakte haben ein grosses Potenzial, um soziale

Bindungen zu knüpfen. Solche Orte setzen einen ausgleichenden

Gegenpol zu den Rückzugsorten, also den

Wohnungen.»

Gut gestaltete Aussenräume sind zudem Orte der

«Deeskalation», können Grenzen und Hindernisse

zwischen den Leuten in einer Siedlung und darüber

hinaus im Quartier abbauen. Das kann ein Spielplatz

sein, ein spezifischer Quartiertreffpunkt oder einfach

eine Sitzbank unter einem Schatten spendenden

Baum. Anhand eines Beispiels aus ihrem Wohnort

zeigt und bestätigt dies Tamara Eiermann wie folgt:

«Ich wohne in der Leuchtenstadt Luzern, direkt neben

der Genossenschaftssiedlung Himmelrich 3, im

südlichen Stadtzentrum in Bahnhofsnähe. Was ich

dort beobachte, ist beispielhaft: Auf dem Areal bewegen

sich viel unterschiedliche Menschen. Von Alt bis

Jung, Familien und Einzelpersonen, auch viele Menschen

mit Beeinträchtigungen. Die Läden und Cafés

im Erdgeschoss ziehen Leute aus dem ganzen Quartier

an.» Kurzum: Es entwickelten sich beachtlich

Mehrwerte für Quartier und Stadt.

ÜBER 110 JAHRE ALTES VORZEIGE-

MODELL GEISSENSTEIN

Bloss einen Kilometer südöstlich befindet sich eine

weitere genossenschaftliche Wohnsiedlung am

Geissenstein. Ein in den vergangenen über 110 Jahren

vorbildlich entwickeltes, ländliches Genossenschaftsquartier

an bester Lage. Gegen Norden wunderbare

Ausblicke auf Stadt und See, im Süden, wenige Meter

darüber, das Naherholungsgebiet Bireggwald, die

«Grüne Lunge der Stadt Luzern». Die Siedlung Geissenstein

gehört zu den ersten quartierbildenden Bebauungen

auf genossenschaftlicher Basis der Schweiz

und hat bis heute Vorbildfunktion. Die meist grünen

Freiräume sind vielgestaltig, vom kleinen Nutzgarten

über weite Wiesenhänge bis hin zum «Dorfplatz» als

Siedlungszentrum.

Die Siedlung Geissenstein im Bodenhofquartier

am Südende der Stadt Luzern geht auf die Gründung

der Eisenbahner Baugenossenschaft im Jahr 1910 zurück.

Auf einer Fläche von gut 85 Hektaren befanden

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BAU & HAUS

AUSSENRAUMGESTALTUNG

Neugestaltung

Freiraum Geissenstein

mit schönen

Ausblicken auf

Luzern und See

mit Spiel- und Erholungsflächen

für

Jung und Alt.

BILDER: FREIRAUMARCHITEKTUR GMBH, LUZERN

sich zum damaligen Zeitpunkt nur ein Bauernhaus

mit Scheune und ein Biedermeier-Herrschaftshaus eines

englischen Konsuls. Hinzu kam eine 20 Hektaren

grosse Parzelle des nahen Bireggwaldes. Geissenstein

war seit jeher einem steten Wandel unterworfen. Dabei

sind alle Entwicklungsetappen noch heute im Bestand

vorhanden. Dieses vor allem durch Wohnbauten

geprägte Quartier zeigt eine grosse städtebauliche wie

auch architektonische Vielfalt.

Ein übergeordnetes Umgebungskonzept fehlte bis

2017. Es waren im Verlauf der vergangenen gut 110

Jahre, insbesondere in Übergängen der einzelnen, teilweise

sehr unterschiedlichen Siedungsteile, kritische

und Problem-Bereiche entstanden. Mit der weiteren

Quartierentwicklung entstand der Masterplan «Umgebungskonzept

Geissenstein» mit Umsetzungsvorschlägen.

Auftraggeber war die Wohngenossenschaft

Geissenstein. Und eine Neugestaltung eines Platzes

auf der Dachterrasse einer grossen Einstellhalle führt

nun zum zweiten Beispiel.

PROJEKT «ÜSES DIHEI, DE GEISSESTEI»

Gemeinsam mit dem grössten Landschafts- und

Umgebungsgestaltungsbüro der Zentralschweiz, der

Luzerner «freiraumarchitektur gmbh», gestalteten

die Bewohner des Quartierteils Höhenweg ein gut gelungenes

Freiraum-Projekt mit dem sinnvollen Namen

«Üses Dihei, de Geissestei». Zentral gelegen, bietet

nun der neu gestaltete Platz Raum für Natur und Begegnung.

Landschaftsarchitekt und Raumplaner FH

Josch Brun erläutert die interessante Geschichte zum

Projekt: «Wichtig war für uns der wiederholte Einbezug

der unterschiedlichen Bewohnerschaft während

des gesamten Ideen- und Planungsprozesses. Damit

steht und fällt ein solches Projekt, das erst durch eine

angepasste Verkehrsführung mit Aufwertung der damit

frei werdenden Flächen möglich wurde.»

Durch das Aufheben von Besucherparkplätzen und

die Entsiegelung von Flächen entlang der Einstellhalte

entstand ein grosszügiger, naturnaher Spielbereich,

den sich die Kinder der Siedlung schon lange

gewünscht hatten. Dazu spenden grosskronige Bäume

Schatten und sanfte topografische Modellierungen

dominieren diese Bereiche und eine ökologisch wertvolle

Bepflanzung tragen zu einem abwechslungsreichen

Naturerlebnis bei. Zusätzlich laden sogenannte

Naschhecken zum Entdecken und Erkunden ein. Die

umgestaltete Dachterrasse mit Pergola, Sitzbänken,

Pflanzgefässen und einer Boulebahn ist mit einer Rutsche

zur unteren Spielebene verbunden. Abschliessend

zum Projekt sagt Josch Brun: «Im Zentrum stand

für uns Planer stets der Gedanke eines Mehrgenerationenprojektes,

das den nachbarlichen Austausch aktiv

fördert und den Spielwert dieses Freiraums für Kinder

*ANGELO

ZOPPET-

BETSCHART

Der Autor ist

Bauingenieur und

Fachjournalist und

lebt in Goldau.

IMMOBILIA / Mai 2025 37


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BAU & HAUS

HONORARORDNUNGEN SIA

KUB FORDERT

NACHBESSERUNGEN

Die vier Ordnungen für Leistungen und Honorare

SIA 102, 103, 105 und 108 befinden

sich in der Revision. Der eingeschlagene

Weg ist richtig, trotzdem braucht es aus

Sicht der Kammer unabhängiger Bauherrenberater

Verbesserungen. Die Kammer hat

ihre Forderungen im Rahmen der Vernehmlassung

eingegeben.

TEXT— RETO WESTERMANN*

ES SOLLTE

AUCH EINE EIN-

FACHE STAN-

DARDLÖSUNG

ANGEBOTEN

WERDEN.

TOBIAS ROTERMUND

Die KUB fordert eine Stärkung der Position der Architektinnen und Architekten. BILD: 123RF.COM

HARMONISIERUNG DER VIER

LEISTUNGS- UND HONORAR-

ORDNUNGEN

Die Ordnungen für Leistungen und Honorare

SIA 102, 103, 105 und 108 (LHO

102, 103, 105, 108) gehören für Bauherrschaften

sowie Bauherrenberaterinnen

und -berater zu den wichtigsten Publikationen

des SIA. Sie bilden die Basis für die

Beauftragung von Architektinnen, Bauingenieuren,

Landschaftsarchitektinnen

und Gebäudetechnikplanern. Die vier

Ordnungen regeln die Honorierung sowie

die dafür zu erbringenden Leistungen.

Aktuell läuft die Revision dieser LHO. Es

handelt sich um die erste grosse Überarbeitung

seit 2014 und erstmals werden die

vier Ordnungen synchron revidiert. Ziel

ist es, die LHO den heutigen Gegebenheiten

anzupassen und den Inhalt zu harmonisieren.

Ein Blick in die Entwürfe zeigt:

Viele Punkte wurden verbessert, trotzdem

gibt es aus Sicht der Kammer unabhängiger

Bauherrenberater (KUB) Dinge,

die überarbeitet werden sollen. Deshalb

hat die KUB im Rahmen der Vernehmlassung,

die am 28. Februar endete, Verbesserungsvorschläge

eingebracht:

– Kommissionen: Die Zusammensetzung

der Kommissionen der vier Ordnungen

berücksichtigt die Bedürfnisse privater

Bauherrschaften zu wenig. Die KUB

fordert deshalb in ihrer Stellungnahme,

dass auch Vertreter der KUB selbst oder

beispielsweise der Interessengemeinschaft

privater professioneller Bauherren

(IPB) Einsitz haben sollen.

– Komplexität: Die überarbeiteten Ordnungen

sind teilweise zu komplex aufgebaut

und orientieren sich stark an

grossen, öffentlichen Bauvorhaben.

«Sinnvoll wäre deshalb, wenn es auch

eine einfache Standardlösung gäbe, die

für einen Grossteil der Bauvorhaben genügt»,

sagt Tobias Rotermund, Präsident

der KUB.

– Stellung der Architektinnen und Architekten:

In der künftigen Ausformung der

LHO 102 wird die Position der Architektinnen

und Architekten unnötigerweise

weiter geschwächt. Hier sollte der SIA

aus Sicht der KUB unbedingt Gegensteuer

geben und das Selbstverständnis

der Architektinnen und Architekten als

Generalisten, die eine integrale Leistung

erbringen, weiter stärken.

– Phase 54: Heutige Bauwerke sind oft

mit einer immer komplexer werdenden

Technik ausgestattet. Deren Inbetriebnahme

und Einregulierung sowie

insbesondere das Zusammenspiel verschiedener

Komponenten läuft oft nicht

ohne Probleme ab. Deshalb ist es aus

Sicht der KUB unabdingbar in den LHO

künftig eine Phase 54 zu integrieren,

während der von den Planerinnen und

Planern ein funktionaler Nachweis für

die gesamte Gebäudetechnik erbracht

werden muss. «Damit wird verhindert,

dass Gebäude nicht die gewünschte

Performance erbringen», sagt Tobias

Rotermund.

– Mängelbehebung: In der aktuellen Version

der LHO ist die Betreuung der

Mängelbehebung bis zur zweijährigen

Rügefrist – eine aus Sicht der KUB

eigentlich selbstverständliche Leistung

– in der Phase 6 (Betrieb) zugeordnet

und muss besonders vereinbart

werden. «Die Betreuung der Mängelbehebung

gehört klar zu den Aufgaben der

Planerinnen und Planern des Realisierungsteams

und sollten auch innerhalb

der zweijährigen Rügefrist als Grundleistung

in der Phase 5 ausgewiesen

werden», sagt Tobias Rotermund. Zur

Abgrenzung von anderen Leistungen

und Phasen könnte diese Aufgabe auch

in die neue Phase 54 integriert werden.

Die KUB hofft, dass möglichst viele ihrer

Inputs Eingang in die finale Version der

Ordnungen für Leistungen und Honorare

finden werden. «Nur so können die LHO

auch künftig ihre zentrale Funktion im Vertragsverhältnis

zwischen Bauherrschaften

und Planenden erfüllen», sagt Tobias

Rotermund vom KUB-Vorstand.

* RETO

WESTERMANN

Der Autor ist Journalist BR, dipl.

Arch. ETH, Mit inhaber der Alpha

Media AG und Kommunikationsbeauftragter

der KUB.

IMMOBILIA / Mai 2025 39


BAU & HAUS

MuKEn 2025

MIT REGULIERUNG

ZU MEHR NACH­

HALTIGKEIT

Die geplanten Mustervorschriften der

Kantone im Energiebereich (MuKEn)

werden die Regulierung verschärfen,

um den Schweizer Gebäudebestand

rascher auf Nachhaltigkeit auszurichten.

Zu den einschneidendsten Neuerungen

gehören das Verbot fossiler

Heizungen sowie die Pflicht zur Eigenstromproduktion

bei Neubauten und

Sanierungen. TEXT— THOMAS RIEDER*

Neubauten und sanierte Gebäude werden zu Stromkraftwerken. BILD: ENERGIEHUB GEBÄUDE, ENDK

DIE MUKEN

2025 BE-

SCHLEUNIGEN

DEN WEG ZU

NETTO-NULL.

WAS IST DIE STOSSRICHTUNG DER

MUKEN 2025?

Im Herbst 2024 hat die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren

die MuKEn 2025 in die Vernehmlassung

gegeben. Voraussichtlich sollen sie im Sommer des laufenden

Jahres verabschiedet werden. Dabei handelt es

sich jedoch lediglich um Mustervorschriften, die in die

kantonale Gesetzgebung einfliessen sollen.

Gebäude sind in der Schweiz für mehr als 40% des

Energieverbrauchs und beinahe ein Viertel aller Treibhausgasemissionen

verantwortlich. Angesichts dieser

Werte ist es für das Netto-Null-Ziel bis 2050 unverzichtbar,

den Energieverbrauch und damit die Emissionen

im Gebäudepark nachhaltig zu senken. Bisher

haben allerdings selbst verschiedene Förderprogramme

nicht ausgereicht: Ende 2024 wurden lediglich

40% aller Wohngebäude nachhaltig beheizt. Um die

Entwicklung in Richtung Nachhaltigkeit zu beschleunigen,

setzt die Politik daher zunehmend auf regulatorische

Eingriffe.

AB WANN GELTEN DIE MUKEN 2025?

Für Immobilienbesitzer gelten zunächst weiterhin

die bisherigen kantonalen Energiegesetze. Zuerst

müssen die Kantone die Inhalte der MuKEn 2025 im

Rahmen einer Revision ihrer kantonalen Energiegesetze

übernehmen. Dieser Prozess benötigt Zeit, und

letztlich entscheidet das kantonale Stimmvolk über

deren Annahme. Bereits bei den MuKEn 2014 vergingen

sieben Jahre, bis mehr als die Hälfte aller Kantone

die Vorgaben umgesetzt hatte. In drei Kantonen waren

sie Anfang 2025 immer noch nicht vollständig eingeführt.

Zudem werden die notwendigen Anpassungen

für die MuKEn 2025 je nach Kanton unterschiedlich

ausfallen – da manche Kantone bereits heute teilweise

vergleichbare Regeln kennen: So existiert in fünf

Kantonen bereits ein Verbot fossiler Heizungen, und

in drei weiteren ist ein solches Verbot geplant.

WIE SIND IMMOBILIENEIGENTÜMER VON

DEN MUKEN BETROFFEN?

Die MuKEn 2025 beeinflussen sowohl Neubau als

auch Sanierungen direkt. Während im Neubau bereits

seit Längerem auf Nachhaltigkeit geachtet wird,

greifen die neuen Regeln bei Sanierungen stark in die

Entscheidungsfreiheit der Eigentümer ein. Im Fokus

stehen dabei insbesondere der Heizungsersatz und

die Eigenstromproduktion.

40

IMMOBILIA / Mai 2025


17

SIND FOSSILE HEIZUNGEN WEITERHIN

MÖGLICH?

Gemäss MuKEn 2025 sollen bei Neubauten und

beim Heizungsersatz nur noch nachhaltige Heizsysteme

zum Einsatz kommen. Dazu zählen Wärmepumpen,

Holzfeuerungen, Fernwärme, Solarthermie oder

nicht anderweitig nutzbare Abwärme. Ausnahmen

gelten, wenn die Lebenszykluskosten eines Systems

mit erneuerbarer Energie mindestens ein Viertel höher

liegen oder wenn selbst genutztes Wohneigentum

in einem finanziellen Härtefall betroffen ist. Zudem

dürfen bei Grossbauten mit einer Wärmeleistung von

mehr als 100 kW zur Abdeckung von Spitzenlasten bis

zu 10% fossiler Brennstoff eingesetzt werden.

WAS GESCHIEHT MIT NEUEN FOSSILEN

HEIZUNGEN?

Soweit keine Sanierung ansteht, sind bestehende

Liegenschaften vorerst nicht unmittelbar betroffen.

Ab 2050 müssen jedoch alle mit Brennstoffen betriebenen

Wärmeerzeugungsanlagen auf erneuerbare

Energiequellen umgestellt werden. Ab 2045 ist darzulegen,

wie die Umrüstung erfolgen soll. Angesichts

der heute üblichen Lebensdauer fossiler Heizungen

von 20 bis 25 Jahren bleiben die meisten Anlagen voraussichtlich

bis zum Ende ihrer Laufzeit einschränkungsfrei

nutzbar, solange sie funktionstüchtig sind.

Wer in den kommenden Jahren allerdings noch eine

fossile Heizung installiert, riskiert, sie vor Ablauf ihrer

Lebensdauer umrüsten zu müssen.

GILT DAS VERBOT AUCH FÜR ELEKTRO-

HEIZUNGEN UND ELEKTRO-WASSER-

WÄRMER?

Nach den Vorgaben der MuKEn 2025 sind Neuinstallation

und Ersatz ortsfester elektrischer Wider-

standsheizungen nicht mehr zulässig. Darüber hinaus

gilt eine Sanierungspflicht für ortsfeste elektrische

Widerstandsheizungen mit Wasserverteilsystem:

Nach Inkrafttreten eines entsprechenden kantonalen

Energiegesetzes auf Basis der MuKEn 2025 müssen

sie innert fünf Jahren ersetzt werden. Der Grund

dafür liegt darin, dass sich diese Systeme dank des

vorhandenen Wasserverteilnetzes vergleichsweise

leicht auf eine Wärmepumpe oder Fernwärme umrüsten

lassen. Die Umsetzung einer Sanierungspflicht

bei Heizsystemen ohne Wasserverteilsystem (sogenannte

dezentrale Elektroheizungen) bleibt den Kantonen

hingegen freigestellt. Ähnliche Regeln gelten

für Wasserwärmer: Der Neubau und Ersatz rein direkt-elektrischer

Wassererwärmer wird nicht mehr

gestattet sein, und zentrale Elektro-Wassererwärmer

müssen spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten des

jeweiligen Gesetzes ersetzt werden.

MÜSSEN GEBÄUDE SELBST STROM

PRODUZIEREN?

Die MuKEn 2025 sehen vor, dass Neubauten künftig

einen Teil ihres Strombedarfs selbst erzeugen

müssen, üblicherweise über eine Photovoltaikan lage

auf dem Dach oder an der Fassade. Dabei muss die

installierte Leistung mindestens 20 Watt pro Quadratmeter

(W/qm) Energiebezugsfläche betragen.

Eine ähnliche Vorgabe gilt bei Dachsanierungen ab

50 qm: In diesem Fall sind mindestens 10 W/qm Energiebezugsfläche

vorgeschrieben. Ausnahmen gelten

für Neubauten und Erweiterungen mit weniger als

50 qm neu geschaffener Energiebezugsfläche sowie

für denkmalgeschützte Bauten. Ausserdem können

Standorte, die gemäss Bundesamt für Energie nicht

mindestens als «gut» eingestuft sind, eine reduzierte

Leistung vorsehen.

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IMMOBILIA / Mai 2025


BAU & HAUS

MuKEn 2025

WIRD DER GEBÄUDEENERGIEAUSWEIS

ZUR PFLICHT?

Der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)

bleibt freiwillig. Die MuKEn 2025 sehen jedoch vor,

dass für die Beantragung von Förderbeiträgen bei Sanierungen

künftig der GEAK Plus obligatorisch wird.

Dieser erfasst den aktuellen Zustand des Gebäudes

und zeigt verschiedene Energiesparpotenziale für unterschiedliche

Sanierungsvarianten auf.

GELTEN FÜR FERIENWOHNUNGEN DIE

GLEICHEN REGELN?

Grundsätzlich gelten für Ferienwohnungen die

gleichen Vorschriften wie für Erstwohnsitze. Da Ferienwohnungen

jedoch häufig nur zeitweise bewohnt

sind, behandelt ein freiwilliges Zusatzmodul der

MuKEn 2025 den Heizungsbetrieb spezifisch. Dieses

Modul sieht vor, dass in neu erstellten Objekten

die Raumtemperatur jeder Wohnung auch über grosse

Distanzen (z. B. per Telefon, Internet oder SMS)

regelbar sein muss. Diese Vorgabe gilt ebenso für die

Sanierung bestehender Heizsysteme. Da die Kantone

dieses Modul freiwillig anwenden können, bleibt

abzuwarten, welche Bergkantone diese Regelung tatsächlich

einführen.

WERDEN PARKPLÄTZE FÜR ELEKTRO-

AUTOS GEFÖRDERT?

Die Förderung der Parkinfrastruktur für Elektroautos

ist in einem separaten, freiwilligen Modul verankert,

das die Kantone bei Bedarf umsetzen können.

Für Neubauten müssen entsprechende Vorkehrungen

getroffen werden, damit Ladeeinrichtungen jederzeit

montiert und angeschlossen werden können.

Zudem darf der Einbau einer Ladestation, sofern die

Grundinfrastruktur vorhanden ist, generell nicht verweigert

werden.

WELCHE WEITEREN THEMEN WERDEN IN

DEN MUKEN 2025 AUFGEGRIFFEN?

Die MuKEn 2025 bringen Anpassungen bei den

Vorschriften zum Wärmeschutz von Gebäuden, den

Anforderungen an gebäudetechnische Anlagen, der

effizienten Nutzung von Elektrizität für Beleuchtung

sowie bei der verbrauchsabhängigen Abrechnung

von Heiz- und Warmwasserkosten. Darüber

hinaus soll die öffentliche Hand eine Vorbildfunktion

über nehmen: Die Kantone verpflichten sich, ihre eigenen

Gebäude bis 2040 emissionsfrei zu betreiben.

Zusätzlich gibt es optionale Module zu Themen wie

Betriebsoptimierung von Gebäudetechnikanlagen,

Umgang mit Energiedaten, Wärmedämmung, Gebäudehülleneffizienz,

graue Energie, die Energieplanung

öffentlicher Körperschaften, eine GEAK-Anordnung

für bestimmte Bauten sowie Heizungen im Freien und

Freiluftbäder. Diese Umsetzung dieser Module ist den

Kantonen freigestellt.

FAZIT

Die MuKEn 2025 beschleunigen den Weg zu Netto-Null.

Mit dem bisherigen Tempo beim nachhaltigen

Heizungsersatz könnte das Netto-Null-Ziel für

2050 womöglich verfehlt werden. Die MuKEn 2025

dürften jedoch die nötige Beschleunigung bringen.

Zwar ist unklar, wie schnell die Kantone die neuen

Bestimmungen umsetzen und ob das jeweilige kantonale

Stimmvolk ihnen zustimmt, doch die geplante

Regulierung wird langfristig den Weg zum Erreichen

des Ziels ebnen.

DIESER BEITRAG DES AUTORS IST IM NEWSLETTER «SCHWEIZER IMMOBILIEN» DES

CHIEF INVESTMENT OFFICE GWM DER UBS AG IM MÄRZ 2025 ERSCHIENEN.

MIT DER REVISI-

ON WERDEN

ANFORDERUN-

GEN AN DIE

GESAMTENER-

GIEEFFIZIENZ

BEI NEUBAUTEN

EINGEFÜHRT.

*THOMAS

RIEDER

Der Autor ist Senior

Real Estate Economist,

Chief Investment

Office, UBS AG.

IMMOBILIA / Mai 2025 43


BAU & HAUS

SOLARSTROM UND WIRTSCHAFTLICHKEIT

NEUE CHANCEN

MIT NACHBAR­

SCHAFTSSTROM

Das neue Stromgesetz schafft neue

Chancen für Solaranlagenbesitzer:

Dank virtueller Zusammenschlüsse

zum Eigenverbrauch (vZEV) können

sie Solarstrom nun einfacher mit Nachbarn

teilen. Ab 2026 eröffnen sich mit

lokalen Elektrizitätsgemeinschaften

(LEG) neue Möglichkeiten für die regionale

Vermarktung von Solarstrom.

TEXT— CLAUDIO DE BONI*

Dank neuer Vermarktungsmodelle

können PV-Anlagen

schneller amortisiert

werden. Umfassende

Informationen

und konkrete

Werkzeuge bietet

Interessierten die

Plattform www.

lokalerstrom.ch, um

lokale Stromprojekte

zu realisieren.

BILD: LOKALERSTROM.CH

DEN STROM MIT NACHBARN

TEILEN

Die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen

zur Stromversorgung mit erneuerbaren

Energien haben in der Solarbranche

viel Staub aufgewirbelt. Variable Einspeisetarife

für Solarstrom und eine mögliche

Begrenzung der Einspeisung bei sehr hoher

Produktion verunsichern Eigentümerschaften,

eine Solaranlage zu installieren.

Im Gegenzug sind die Rahmenbedingungen

deutlich besser, um den Eigenverbrauch von

Anlagen zu steigern oder den Strom lokal zu

vermarkten. Dies erhöht die Wirtschaftlichkeit

entscheidend. «Das Marktumfeld für

die Solarstromproduktion ist heute zwar

etwas komplexer», so Matthias Egli, Geschäftsleiter

von Swissolar. «Aber die neuen

Möglichkeiten zum lokalen Absatz machen

die Solarenergie insgesamt klar attraktiver.»

Schon seit einigen Jahren können sich

Parteien in einem Haus oder einer Siedlung

zum Eigenverbrauch zusammenschliessen

(ZEV, Zusammenschluss zum Eigenverbrauch).

Damit kann Solarstrom an

Mietparteien im gleichen Haus oder an direkt

benachbarte Liegenschaften verkauft

werden. Weil dafür private Stromzähler

und Stromleitungen notwendig sind, wurden

ZEV meist nur in Neubauten oder bei

Totalsanierungen realisiert. Seit Anfang

Jahr sind nun virtuelle Zusammenschlüsse

zum Eigenverbrauch (vZEV) möglich. Neu

dürfen die Zähler der Verteilnetzbetreiber

(VNB) für die ZEV-Abrechnung genutzt

werden. «Damit können die ZEV-Teilnehmenden

neu ohne physische Installationen

einfach hinzugefügt oder entfernt werden»,

erklärt Egli.

Auch Liegenschaften in der Nachbarschaft

können in einen vZEV aufgenommen

werden. Voraussetzung ist, dass sie

am gleichen Verteilkasten bzw. an der gleichen

Sammelschiene einer Trafostation

angeschlossen sind. Der lokale VNB bilanziert

Bezug und Einspeisung und liefert den

ZEV-Betreibern die notwendigen Daten für

die Abrechnung. Diese Dienstleistung muss

das Elektrizitätsversorgungsunternehmen

kostenfrei anbieten. Für die Zähler fallen

die gewohnten Mietgebühren an, die auch

ohne vZEV von den Stromkunden berappt

werden.

WIN-WIN FÜR STROMPRO-

DUZENTEN UND -BEZÜGER

Ob sich Stockwerkeigentümerschaften,

die Mieterinnen und Mieter in einer

Siedlung oder Gewerbetreibende mit der

Nachbarschaft zu einem ZEV oder vZEV

zusammenschliessen – meist wird die

Stromabrechnung an einen speziellen

Dienstleister übergeben. Denn je mehr Parteien

– und allenfalls auch mehrere Photovoltaikanlagen

(PV-Anlagen) – an einem

ZEV beteiligt sind, desto komplexer wird

das Datenhandling.

Mit einem ZEV kann der Betreiber der

PV-Anlage den Solarstrom zu besseren Konditionen

absetzen als bei einer Netzeinspeisung.

Dies verbessert die Wirtschaftlichkeit

entscheidend. Aber nicht nur für den Anlagenbetreiber

ist diese Lösung interessant.

Auch die Strombezüger profitieren. Denn

sie bezahlen für den Solarstrom aus der

Nachbarschaft in jedem Fall weniger als für

den Strom vom Netz.

LOKALE ELEKTRIZITÄTS GEMEIN-

SCHAFTEN AB 2026

Während in einem vZEV nur die nähere

Nachbarschaft Solarstrom teilen kann, werden

sich ab 2026 Solarstrom-Produzenten

und -Konsumenten über ganze Quartiere

oder Gemeinden in sogenannten lokalen

Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) zusammenschliessen

können. «Dank der neuen

Gesetzgebung darf die LEG den Solarstrom

über das öffentliche Stromnetz leiten», so

Egli. Und sie muss dafür nicht die vollen

44

IMMOBILIA / Mai 2025


69

Netznutzungsentgelte berappen. Auf die Netzgebühren

wird ein Abschlag von 40%, respekive je nach Ausdehnung

20%, gewährt.

Eine LEG ist sowohl im Kleinen wie auch im Grossen

möglich: So kann ein Landwirtschaftsbetrieb mit

einer grossen PV-Anlage auf dem Scheunendach seinen

Strom neu seinen Bekannten im Dorf, dem Alterszentrum

oder lokalen Gewerbetreibenden verkaufen. Eine

andere Variante ist, dass eine grössere Gemeinschaft im

Quartier oder der Gemeinde entsteht, in der verschiedene

PV-Produzenten und -Konsumenten den lokalen Solarstrom

untereinander teilen. Voraussetzung ist, dass

die LEG-Teilnehmenden in der gleichen Gemeinde liegen

und beim gleichen Verteilnetzbetreiber sowie auf

der gleichen Netzebene angeschlossen sind. Wie beim

ZEV werden in der Regel auch bei der LEG spezialisierte

Dienstleister die Abrechnung einfach und effizient

abwickeln. Erste Lösungen sind bereits auf dem Markt

erhältlich.

MINDESTTARIFE FÜR EINSPEISUNG

Mit einem ZEV, vZEV oder einer LEG kann Solarstrom

einfacher lokal, direkt in der Nachbarschaft vermarktet

werden. Damit sollten Anlagenbetreiber einen

allfälligen Rückgang der Abnahmevergütung kompensieren.

Diese kann neu vierteljährlich rückwirkend anhand

der durchschnittlichen Referenzmarktpreise

festgelegt werden, sofern mit dem VNB keine anderweitige

Regelung vereinbart wurde. So erhalten Produzenten

für Winterstrom höhere Tarife, im Sommer

bei hohem Solarstromangebot wird dafür weniger vergütet.

Für Anlagen bis zu einer Leistung von 150 Kilowatt

(kW; entspricht einer Fläche von ca. 750 qm) hat

der Bund jedoch Mindesttarife festgelegt. Diese betragen

für Anlagen bis 30 kW 6,2 Rp./kWh, ab 30 kW bis

150 kW sinken sie gemäss Leistung von 6 Rp./kWh bis

auf 1,2 Rp./kWh. «Viele Verteilnetzbetreiber werden

voraussichtlich jedoch höhere Abnahmever gütungen

bezahlen», relativiert Egli. «Denn sie können ihren Kunden

im gebundenen Strommarkt für Solarstrom bis zu

10,9 Rp. verrechnen.»

Verteilnetzbetreiber erhalten zudem neu das Recht,

die Einspeisung von Solaranlagen zu begrenzen, um das

Netz zu entlasten. Dies geschieht nur nach vorgängiger

Vereinbarung mit den Anlagenbesitzenden und muss

vergütet werden, falls die Verluste 3% der Jahresproduktion

übersteigen. Dabei wird nur die Einspeisung gestoppt,

nicht aber die Produktion. Der Eigenverbrauch

ist davon also nicht tangiert. Laut Egli macht eine solche

Abregelung für die Solarenergie durchaus Sinn: «Durch

das Kappen von Einspeisespitzen braucht es weniger Investitionen

in den Netzausbau. So können wir die Photovoltaik

schneller ausbauen. Zudem sind nur wenige

Anlagen betroffen, die überhaupt die theoretische Lastspitze

erreichen.

LOKALERSTROM.CH: DIE UMFASSENDE

INFORMATIONSPLATTFORM

Die Informationsplattform lokalerstrom.ch liefert neutrale und

umfassende Informationen zu Fragen rund um ZEV und LEG,

auf Deutsch, Französisch und Italienisch. Die Plattform wird

vom Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen und

Swissolar mit der finanziellen Unterstützung von Energie

Schweiz betrieben.

Auf lokalerstrom.ch finden Produzenten, Konsumenten, Verteilnetzbetreiber

und LEG-Betreiber Hilfestellungen für die

Umsetzung von Projekten zum Teilen von lokalem Strom:

– Umfassende Informationen zu den drei Modellen ZEV, vZEV

und LEG

– Checklisten für die Umsetzung lokaler Stromprojekte

– Diverse Vorlagen für den Betrieb einer LEG oder eines

vZEV, von der Gründung über die Verrechnung bis zur

Auflösung

– Relevante Gesetzestexte und Branchendokumente.

Die Website wird laufend mit Informationen und Umsetzungsbeispielen

ergänzt. www.lokalerstrom.ch

DIE NEUEN

MÖGLICHKEI-

TEN ZUM

LOKALEN AB-

SATZ MACHEN

DIE SOLAR-

ENERGIE WIRT-

SCHAFTLICH

ATTRAKTIVER.

MATTHIAS EGLI,

GESCHÄFTSFÜHRER

SWISSOLAR

*CLAUDIO

DE BONI

Der Autor ist Fachspezialist

für PR und

Social Media bei

Swissolar.

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IMMOBILIA / Mai 2025 45


PUBLIREPORTAGE

AUS GOLD MACH PLATIN

Der Ersatzneubau an der Besenrainstrasse 35 und Morgentalstrasse 28/30 in

Zürich-Wollishofen könnte dank hohem Engagement gar eine höhere Zertifizierung

als zunächst angestrebt erreichen.

Der Ersatzneubau soll mit dem SNBS-Platin-Standard ausgezeichnet werden. Bild: Gregor Martius/Schubkraft

Der Duden beschreibt das Wort «Verdichtung» mit den Worten

Anhäufung, Ansammlung, Komprimierung oder auch Zusammenlegung.

Kurzum klingt Verdichtung nach weniger Platz. In

Bezug auf Gebäude wird auf einer Fläche tatsächlich mehr Wohnraum

geschaffen. Dass dies aber nicht zwingend mit dem Gefühl

von weniger Platz einhergehen muss, haben die Froelich & Hsu

Architekten mit ihrem Ersatzneubau an der Besenrainstrasse

35 und der Morgentalstrasse 28/30 in Zürich-Wollishofen unter

Beweis gestellt. Der im Jahr 2024 fertiggestellte Ersatzneubau

ist mit dem neuen, markant modulierten Baukörper eine Verdichtung.

Auf fast 4000 Quadratmetern Wohnfläche gelang es

den Architekten trotzdem, dass jede Wohnung von der Weite des

Gartens profitiert. Dies unter anderem auch dank den berankten

Laubentürmen, welche Garten und Wohnungen eng miteinander

verbinden.

Zwei Zertifikate zum Lohn

Der Ersatzneubau verfügt über ein Untergeschoss und 36 Wohneinheiten,

verteilt auf fünf Stockwerken. Das Gebäude wurde

in Massivbauweise erstellt. Durch die nahe Anbindung an den

öffentlichen Verkehr wurden die Parkplätze mit 22 Einheiten in

der hauseigenen Tiefgarage begrenzt gehalten Der Ersatzneubau

soll mit dem Zertifikat Minergie-P ausgezeichnet werden und

strebt ebenfalls eine SNBS-Zertifizierung, der Standard Nachhaltiges

Bauen Schweiz, an. Entsprechend verfügt der Bau über

eine energieeffiziente Gebäudehülle und einen entsprechend

geringen Heizwärmebedarf. Das Objekt wird mittels Erdsonden

mit Wärme aber auch passiver Kühlung versorgt. Entsprechend

verfügen die Wohneinheiten über ein angenehmes Raumklima

und einen guten Komfort, sowohl im Winter als auch im Sommer.

Das Dach ist mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet, wobei die

Eigenverbrauchsrate bei beinahe 50 Prozent liegt. So können die

Treibhausgasemissionen in Betrieb auf ein Minimum reduziert

werden. Ein besonderes Augenmerk lag bei der Planung auf der

Gestaltung des Aussenraums: Einerseits wurden naturnahe Lebensräume

mit einheimischen Gehölzen und Pflanzenarten geschaffen.

Andererseits wurde die zukünftige Mieterschaft durch

die Bauherrin Swiss Life Asset Managers in den Gestaltungsprozess

miteinbezogen, um sicherzustellen, dass die Aussenräume

auch ihren Bedürfnissen entsprechen.

Die Leitplanken unterstützen den Prozess

Beim Ersatzneubau war der Einbezug des SNBS-Standards bereits

im Studienauftrag gefordert. Bei der Realisation war dies

sehr hilfreich. Bei der Realisation war dies gemäss Nora Linsi

von Gartenmann Engineering sehr hilfreich. «So waren die angefragten

Teams von Anfang an auf die Themen der drei Säulen

der Nachhaltigkeit sensibilisiert», sagt sie. «Martin Hsu von

Froelich & Hsu Architekten hat das Projekt zusammen mit dem

Planerteam sorgfältig und weitsichtig geplant, bis zum Schluss

wurden ambitionierte Ziele verfolgt», erklärt Linsi weiter. So wird

nun statt dem Gold- gar der Platin-Standard angestrebt, die Zertifizierung

läuft aktuell.

Zertifizierungsorganisation SNBS

Bäumleingasse 22

4051 Basel

061 205 25 40

www.snbs-hochbau.ch

46 1

IMMOBILIA / Mai 2025 2024


PUBLIREPORTAGE

DIGITAL, SCHNELL, UNKOMPLIZIERT –

NAMENSSCHILDER MIT DER SAHLI.APP

Heizung kaputt, Mieterin unzufrieden, die nächste Besichtigung steht an – der

Alltag von Bewirtschafter:innen ist fordernd. Da ist es Gold wert, wenn wenigstens

ein Prozess wie geschmiert läuft. Die sahli.app entlastet mit automatisierten

Bestell abläufen, einem übersichtlichen Dashboard und smarter Fehlervermeidung.

Doppelbestellungen? War gestern.

Matthias Sahli, geschäftsführender Partner der Sahli & Partner AG.

Die sahli.app sorgt für den reibungslosen Bestellprozess von Namens- und

Klingelschildern.

Entwickelt von denen, die auch produzieren

Das Besondere an der sahli.app: Sie ist nicht zugekauft, sondern

selbst entwickelt – direkt in Schönbühl. Von Menschen, die wissen,

wie’s in der Praxis läuft. Und die auch gleich die Produktion

übernehmen: Jedes Schild wird von unserem Team hier vor Ort

hergestellt – mit Sorgfalt, Präzision und einem Hauch Berner

Gelassenheit.

«Die Web-App ist unser Baby. Entwickelt

von uns, für euch – damit sie

nicht nur funktioniert, sondern

auch passt.»

Matthias Sahli

Das Dashboard für den Überblick

Wer die sahli.app nutzt, hat die Zügel in der Hand – und das Chaos

im Griff. Die Web-App ist mehr als nur ein hübsches Interface: Sie

führt User Schritt für Schritt durch den Bestellprozess, zeigt den

aktuellen Status laufender Aufträge, listet die Bestellhistorie auf

und bringt Übersicht dahin, wo sonst gerne Verwirrung regiert.

Ein besonderes Ass im Ärmel: Das System denkt mit. Sobald eine

Doppelbestellung droht, schlägt der Algorithmus Alarm – leise,

aber bestimmt. So werden Fehler vermieden, bevor sie entstehen.

Und falls gewünscht, informiert die Web-App sogar automatisch

die Mietenden über die Namensschildbestellung. Kein nervöses

Nachfragen, kein mühsames Nachfassen.

Kurz: Die Web-App sorgt für Ruhe im System. Oder anders gesagt:

Wer mit der sahli.app bestellt, spart sich nicht das mühselige

Tippen einer E-Mail oder den Weg zur Post – sondern auch ein

paar graue Haare.

Einfach, effizient – und kostenlos

Die sahli.app denkt mit, spart Zeit – und kostet nichts. Schon

beim ersten Klick wird klar: Diese Anwendung wurde nicht für IT-

Nerds, sondern für den Alltag von Bewirtschafterinnen und Sachbearbeiter

gemacht. Die Benutzeroberfläche ist so übersichtlich,

dass selbst Digitalmuffel sich schnell zurechtfinden. Liegenschaft

auswählen, Namen eingeben, fertig. Wenn nötig, auch

gleich mit abweichender Lieferadresse – kein Problem.

Und ja, wir sagen’s gern nochmal: Die Nutzung ist kostenlos. Kein

Abo-Modell, kein Kleingedrucktes. Einfach ein cleveres Werkzeug,

das funktioniert.

Dass das nicht nur wir so sehen, zeigen die Zahlen: Über 100 Liegenschaftsverwaltungen

haben vergangenes Jahr rund 16 000

Schilder via sahli.app bestellt. Effizienz kann eben ganz schön

beliebt sein.

Und wer hat’s erfunden?

Die Sahli & Partner AG – ein Familienunternehmen mit über

50 Jahren Erfahrung, Herzblut und Handwerk. Was als Gravuratelier

begann, ist heute ein hochdigitalisierter Betrieb

in Schönbühl mit eigener Entwicklung, eigener Produktion

und einem klaren Ziel: Beschriftungslösungen, in und rund

ums Gebäude.

Die Sahli & Partner AG bildet das Dach der beiden Marken

SahliBeschriftung ® und sahli:interactive ® . Hier verbinden

wir analoges Können mit digitalem Denken. Und machen

aus einem Namensschild mehr als nur ein Stück Plastik –

wir machen’s persönlich.

Sahli & Partner AG

Moosstrasse 5

3322 Urtenen-Schönbühl

Schweiz

Tel. 031 921 11 63

info@sahli.io

www.sahlibeschriftung.ch

2

IMMOBILIA / Mai 2025 IMMOBILIA / Mai 47 2024


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IMMOBILIA / Mai 2025


PUBLIREPORTAGE

BAHNHÖFE DER SBB – VIELES

BEQUEM UND EFFIZIENT ERLEDIGEN.

Bahnhöfe sind längst mehr als reine Transitorte. Sie entwickeln sich zu multifunktionalen

Knotenpunkten, an denen Arbeit, Alltag und Mobilität zusammenfinden.

SBB Immobilien entwickelt die Bahnhöfe kontinuierlich weiter, sodass sie nicht nur

dem Verkehr dienen, sondern zusätzlichen Mehrwert für das tägliche Leben schaffen.

Am Bahnhof vereinen sich verschiedenste Angebote, die den

Alltag spürbar effizienter machen. Die Möglichkeit, Dienstleistungen

vor Ort in Anspruch zu nehmen – sei es ein kurzer Zwischenstopp

beim Coiffeur, ein schneller Einkauf, ein Arztbesuch

oder ein informelles Meeting im Co-Working-Bereich – verkürzt

Wege und spart so wertvolle Zeit. «Die Wege werden kürzer, es

bleibt mehr Zeit für das Wesentliche», bringt Alexis Leuthold,

Leiter Bewirtschaftung bei SBB Immobilien, den zentralen Nutzen

auf den Punkt.

Nahtlos vernetzt.

Doch nicht nur die unmittelbaren Angebote und Services stehen

im Fokus, auch moderne Mobilitätslösungen spielen eine entscheidende

Rolle. Ob es sich um Parkmöglichkeiten für Velos

und Autos, Carsharing-Stationen oder den Ausbau der E-Ladeinfrastruktur

handelt – all diese Elemente werden von SBB Immobilien

in das Gesamtkonzept integriert. So wird der Bahnhof

zum zentralen Dreh- und Angelpunkt, an dem unterschiedliche

Mobilitätsformen optimal ineinandergreifen und den Wechsel

zwischen Verkehrsträgern erleichtern.

Übersichtlich, sauber, sicher.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die klare Struktur und Übersichtlichkeit

der Bahnhofsanlagen. Hier hat SBB Immobilien

gezielt investiert: «Wir haben die letzten zwei Jahre genutzt, um

in über 700 Bahnhöfen Platz zu schaffen, damit die passenden

Angebote und Services am richtigen Ort stehen», erklärt Alexis

Leuthold. Dies gelingt durch eine klare Kundenführung, gut beleuchtete

Aufenthaltsbereiche und eine Belebung der Räume

durch ausgewählte Angebote. Nicht zuletzt steigert dies die

Attraktivität der Bahnhöfe: «Indem wir die Aufenthaltsqualität

an den Bahnhöfen stetig verbessern und vielfältige Verweilmöglichkeiten

schaffen, tragen wir dazu bei, dass die Bahnhöfe

zu lebendigen Treffpunkten für Reisende und Anwohner:innen

gleichermassen werden», so Leuthold weiter.

Ein Angebot von regional bis international.

Bei der sorgfältigen Zusammenstellung des Angebots an den

Bahnhöfen spielen die Kundenbedürfnisse die zentrale Rolle.

SBB Immobilien achtet auf einen ausgewogenen Mix, der sowohl

etablierte Marken als auch kleine und neue Konzepte umfasst –

immer mit dem Anspruch, für jedes Portemonnaie etwas zu

bieten. Fest verankert sind auch regionale und lokale Anbieter,

die mit ihren Angeboten einen direkten geografischen Bezug

herstellen. «Ein Stück Heimat unterwegs», wie Leuthold die Bedeutung

eines wiederkennbaren Bahnhofangebots einordnet.

Mit dieser ganzheitlichen Strategie legt SBB Immobilien den

Grundstein für Bahnhöfe, an denen Mobilität, Service und Effizienz

ganz selbstverständlich ineinander greifen – so dass man

den Bahnhof nicht nur aufsucht, weil man reisen will, sondern

auch, weil der Bahnhof selbst zum Reiseziel wird.

Alexis Leuthold

SBB AG

Immobilien

Trüsselstrasse 2

3000 Bern 65

sbb.ch/immobilien

3

IMMOBILIA / Mai 2025 IMMOBILIA / Mai 49 2024


IMMOBILIENBERUF

EIDG. DIPL. IMMOBILIENTREUHÄNDER

FACHPERSONEN

IN STRATEGIE UND

BERATUNG

Die Schwerpunkte der Tätigkeit von Immobilientreuhänderinnen

und -treuhändern sind in

der Betriebswirtschaft, im Unternehmensmarketing

und in der Personalführung.

Zudem sind sie aber auch Allrounder in der

Verwaltung, Vermittlung, Bewertung sowie

im An- und Verkauf von Immobilien und

übernehmen Führungsaufgaben sowohl im

ökonomisch-juristischen als auch im bautechnischen

Bereich. TEXT—RAFFAEL WEHRLI*

BILD: 123RF.COM

Die Treuhand ist

eine Übertragung

der Rechtsmacht

und will daher mit

höchster Sorgfalt

ausgeführt

werden.

GENERALISTEN

Ein breites Fachwissen im

betriebswirtschaftlichen Bereich

wie auch im Immobilienbereich

zeichnet also

diese Berufsgruppe aus. Das

zeigt sich auch in den Zulassungsbedingungen

der

Schweizerischen Fachprüfungskommission,

die unter

anderem einen bereits abgeschlossenen

Fachausweis in

der Immobilienwirtschaft oder

einen Abschluss einer höheren

Fachschule voraussetzt.

Man muss also schon eine breite

Wissensbasis mitbringen

und auf dieser aufbauen können.

Immobilientreuhänder

und -treuhänderinnen sind erfahrene

Personen, die ein Unternehmen

oder eine Abteilung

führen, vermarkten und weiterentwickeln

können.

Dies setzt unter anderem

die Fähigkeit voraus, Immobilienportfolios

korrekt

zu interpretieren und diese

mit systematischen Prozessen

zu planen und zu steuern.

Ebenso übernimmt man

Verantwortung für die strategische

und operative Verwaltung

von Immobilien, indem man

unter Beizug von Ertrags- und

Kostenrechnungen, Steuererklärungen

und Versicherungsunterlagen

die notwendigen

Mittel und Ressourcen von

strategischen Zielen ermittelt.

STRATEGISCHES

VORGEHEN

Sobald man strategische

Ziele anspricht, geht man

in den Bereich des Projektmanagements.

Ein definierter,

anzustrebender Wert in

der Zukunft kann nur erreicht

werden, wenn bis dahin alles

nach bestimmten Vorgaben

abläuft und umgesetzt wird,

wozu einem das Projektieren

dienlich ist. Mit der Projektplanung

wird ein langwieriger

und komplexer Prozess in

Teilabschnitte aufgeteilt, welche

zu bestimmten Zeitpunkten

erreicht sein müssen. Die

Immobilientreuhand beschäftigt

sich daher auch mit diesem

Bereich, angefangen beim

Ankauf einer Immobilie und

deren Vermarktung, Unterhalt

und Evaluation von Entwicklungsmöglichkeiten

bis hin zur entsprechenden

Wirtschaftlichkeitsberechnung.

DER FACHAUSWEIS

Um die höhere Fachprüfung

eidg. dipl. Immobilientreuhänder

zu erlangen, absolvieren

Kandidierende eine Ausbildung,

während der sie unter

anderem in Recht, Personalwirtschaft,

Portfolio- und Projektmanagement,

rechtlicher

Führung und Unternehmensmarketing

geschult werden.

Anschliessend an den Lehrgang

folgt die eidgenössische Prüfung,

an welcher das erlangte

Wissen sowohl schriftlich als

auch mündlich abgefragt wird.

Organisiert und durchgeführt

wird die eidgenössische Prüfung

von der Schweizerischen

Fachprüfungskommission Immobilienwirtschaft,

die auch

die Lernziele und die Zulassungsbedingungen

zur Prüfung

bestimmt.

DIE AUSBILDUNG BEI

DER SVIT SCHOOL AG

Sie haben bereits einen

Fachausweis in der Immobilienbranche

und wollen die

nächste Stufe angehen? Dann

hat die SVIT School AG mit

dem Vorbereitungslehrgang

zur HFP Immobilientreuhand

die ideale Ausbildung für

Sie im Angebot. Dank der Verbandsnähe

und der erfahrenen

Dozierenden aus der Immobilienbranche

gelingt es der SVIT

School AG, einen hohen Praxisbezug

im Unterricht zu ermöglichen

und sicherzustellen,

dass die Ausbildung den Anforderungen

der Immobilienbranche

entspricht. Der nächste

Start des Vorbereitungslehrgangs

HFP Immobilientreuhand

bei der SVIT School AG

ist für den Januar 2026 geplant,

mit Durchführungen an

unseren Standorten in Bern,

Luzern und Zürich (Greencity).

Ausführliche Informationen

und die Anmeldemöglichkeit

finden Sie auf unserer Website

svit-school.ch und bei Fragen

steht Ihnen das Team der SVIT

School AG im Greencity gerne

beratend zur Seite.

DIE SUBJEKTFINANZIE-

RUNG DES BUNDES

Absolvierende von Kursen,

die auf eine eidgenössische Berufs-

oder höhere Fachprüfung

vorbereiten, werden in Form

von Bundesbeiträgen finanziell

unterstützt. Auch unser

Vorbereitungslehrgang befindet

sich auf der Bundesliste für

vorbereitende Kurse, wodurch

nach der Prüfungsteilnahme

ein Kostenbeitrag von 50% auf

die Kurskosten beantragt werden

kann.

*RAFFAEL

WEHRLI

Der Autor ist

Lehrgangskoordinator

bei der

SVIT School AG.

50

IMMOBILIA / Mai 2025


IMMOBILIENBERUF

AUS- UND WEITERBILDUNG

SEMINARE UND

WEITERBILDUNGEN

SCHOOL

SEMINAR

MIETZINSINKASSO

13. MAI 2025

INHALT

Die rechtlichen Grundlagen aus dem

OR und SchKG, insbesondere der Zahlungsverzug

des Mieters, das Betreibungsverfahren,

das Retentionsverfahren und

die Ausweisung von Mietern werden aufgefrischt.

Anhand von konkreten Fällen

werden Lösungen skizziert und diskutiert.

ZIEL

Sie können ausstehende Mietzinse bei

Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten im

Rahmen der gesetzlichen Gegebenheiten

erfolgreich einfordern. Die Dokumente des

Betreibungsamts verstehen Sie voll und

ganz und können sie richtig interpretieren.

ZIELPUBLIKUM

Immobilienbewirtschafterinnen und -bewirtschafter,

welche sich im Alltag mit dem

Mietzinsinkasso befassen oder sich künftig

damit auseinandersetzen müssen.

REFERENT

Oliver Pfitzenmayer, Stadtammann

Betreibungsamt Winterthur-Stadt

Dozent beim SVIT Zürich

ORT / DATUM

Holiday Inn Zürich Messe

Wallisellenstrasse 48, 8050 Zürich

13. Mai 2025, 09.00 – 17.15 Uhr

KOSTEN (INKL. MWST)

783 CHF (SVIT-Mitglieder)

972 CHF (übrige Teilnehmende)

inkl. Seminarunterlagen, Pausengetränke

und Mittagessen

SEMINARZYKLUS

DER BAU-LEBENSZYK-

LUS EINER IMMOBILIE

10./17./24. JUNI 2025

INHALT

Eine korrekte und geplante Bauabnahme

kann viele nachträglich entstehende Kosten,

Ärger und Investitionen einsparen und

die Nerven aller Beteiligten schonen. Während

der Garantiezeit und darüber hinaus

gibt es bestimmte Rechte und Pflichten für

den Bauherrn oder dessen Verwaltung. Wie

verhält sich der Bauherr oder dessen Verwaltung

während der Garantiezeit? Was

sind die Rechte und Pflichten im Unterhalt

bis fünf Jahre nach der Übergabe und auch

für die folgenden Jahre?

ZIEL

Die Teilnehmenden lernen die gesetzlichen

Vorschriften, welche für eine korrekte Bauabnahme

von grosser Bedeutung sind, und

erhalten zudem Tipps und Tricks für den

Praxisalltag.

ZIELPUBLIKUM

Immobilienbewirtschafter und -berater sowie

weitere interessierte Fachleute aus der

Bau- und Immobilienbranche

REFERENT

Werner Krüsi, dipl. Bauingenieur HTL; FH

ORT / DATUM

SVIT School AG

Maneggstrasse 17, 8041 Zürich

10., 17. und 24. Juni 2025,

jeweils 17.00–20.20 Uhr

KOSTEN (INKL. MWST)

1170 CHF (SVIT-Mitglieder)

1410 CHF (übrige Teilnehmende)

inkl. Seminarunterlagen

SEMINAR

UMGANG MIT

BEDROHLICHEN UND

AGGRESSIVEN MIETERN

17. JUNI 2025

INHALT

Mieter können sehr konfliktgeladen reagieren

und eine grosse Herausforderung darstellen.

Mit geeigneten Kommunikationstechniken

und sicherem Auftreten können

Eskalationen vermieden und Aufträge

zufriedenstellend abgeschlossen werden.

ZIEL

Durch das praxisorientierte Training in Deeskalation

und Gewaltprävention werden

die Teilnehmenden in ihrer täglichen Arbeit

sicherer. Sie lernen, sich auch in unangenehmen

Situationen frühzeitig situationsgerecht

zu verhalten, klare Grenzen zu setzen

und Übergriffe zu verhindern. Das Seminar

beinhaltet ebenfalls die Abwehr von körperlicher

Gewalt.

ZIELPUBLIKUM

Fachleute aus dem gesamten Immobilienbereich,

speziell aus dem Bereich der

Bewirtschaftung und der Hauswartung

sowie Personen, welche sich generell für

Kommunikation und Konfliktmanagement

interessieren.

REFERENT

Tian Wanner, Trainer für Gewaltprävention

und Selbstschutz

ORT / DATUM

SVIT School AG

Maneggstrasse 17, 8041 Zürich

17. Juni 2025, 09.00 – 16.30 Uhr

KOSTEN (INKL. MWST)

783 CHF (SVIT-Mitglieder)

972 CHF (übrige Teilnehmende)

inkl. Seminarunterlagen, Pausengetränke

und Mittagessen

Anmeldung über

www.svit-school.ch oder

per E-Mail an school@svit.ch

AN- BZW. ABMELDEKONDITIONEN FÜR ALLE SEMINARE (OHNE INTENSIVSEMINARE)

Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Anmeldungen werden in chronologischer Reihenfolge berücksichtigt.

Kostenfolge bei Abmeldung: Eine Annullierung (nur schriftlich) ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich,

bis 7 Tage vorher wird die Hälfte der Teilnahmegebühr erhoben. Bei Absagen danach wird die volle Gebühr fällig.

Ersatzteilnehmer werden ohne zusätzliche Kosten akzeptiert.

Programmänderungen aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

SVIT School AG, Maneggstrasse 17, 8041 Zürich, Tel. 044 434 78 98

IMMOBILIA / Mai 2025 51


IMMOBILIENBERUF

AUS- UND WEITERBILDUNG

BERUFSBILDUNGS -

ANGEBOTE DES SVIT

DIE ASSISTENZ- UND SACHBEARBEITERKURSE –

ANGEPASST AN ARBEITS- UND BILDUNGSMARKT

Die Assistenzkurse und der Sachbearbeiterkurs bilden einen festen Bestandteil des Ausbildungsangebotes

innerhalb der verschiedenen Regionen des Schweizerischen Verbandes

der Immobilienwirtschaft (SVIT). Die Assistenzkurse können in beliebiger Reihenfolge

besucht werden und berechtigen nach bestandener Prüfung zum Tragen des Titels

«Assistent/in SVIT». Zur Erlangung des Titels «Sachbearbeiter/in SVIT» sind die Assistenzkurse

in vorgegebener Kombination zu absolvieren. Als Alternative kann das Zertifikat

in Immobilienbewirtschaftung direkt mit dem Kurs in Sachbearbeitung erlangt

werden. Die Kurse richten sich insbesondere an Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger

und dienen auch zur Erlangung von Zusatzkompetenzen von Immobilienfachleuten.

BILDUNGSANGEBOTE

SACHBEARBEITERKURSE

SACHBEARBEITER / IN

IMMO BILIEN-

BEWIRTSCHAFTUNG SVIT

SVIT BERN

10.09.2025 – 16.09.2026

Mittwoch, 16.15 – 20.30 Uhr

Feusi Bildungszentrum, Bern

SVIT OSTSCHWEIZ

12.08.2025 – 30.06.2026

Dienstag und Donnerstag,

18.00 – 20.30 Uhr

Akademie St. Gallen

11.08.2025 – 26.03.2026

Montag und Donnerstag,

18.15 – 21.30 Uhr

BZBS Weiterbildung Buchs

SVIT ZÜRICH

18.08.2025 – 29.05.2026

Montag und Freitag,

18.00 – 20.45 Uhr

SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon

20.10.2025 – 24.08.2026

Dienstag, 09.00 – 15.30 Uhr

SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon

ASSISTENZKURSE

ASSISTENT / IN BEWIRT-

SCHAFTUNG MIET-

LIEGENSCHAFTEN SVIT

SVIT AARGAU

12.08.2025 – 15.11.2025

Dienstag, 18.00 – 20.35 Uhr

Samstag, 08.00 – 11.35/12.25/

15.15 Uhr

BSL Berufsschule, Lenzburg

SVIT BERN

13.10.2025 – 09.02.2026

Montag, 18.00 – 20.30 Uhr

Samstag, 08.30 – 12.00 Uhr

Feusi Bildungszentrum, Bern

SVIT OSTSCHWEIZ

12.08.2025 – 16.01.2026

Dienstag und Donnerstag,

18.00 – 20.30 Uhr

Akademie St. Gallen

SVIT ZÜRICH

06.08.2025 – 17.12.2025

Mittwoch, 09.00 – 15.30 Uhr

SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon

ASSISTENT / IN

IMMOBILIEN-

VERMARKTUNG SVIT

SVIT BERN

02.03.2026 – 15.06.2026

Montag, 17.45 – 21.00 Uhr

Samstag, 08.30 – 12.00 Uhr

Feusi Bildungszentrum, Bern

SVIT SOLOTHURN

21.10.2025 – 26.02.2026

Dienstag und Donnerstag,

18.00 – 21.15 Uhr

Feusi Bildungszentrum, Solothurn

SVIT ZÜRICH

28.08.2025 – 18.12.2025

Donnerstag, 09.00 – 15.30 Uhr

SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon

ASSISTENT / IN BEWIRT-

SCHAFTUNG STOCK-

WERK EIGENTUM SVIT

SVIT AARGAU

28.06.2025 – 09.09.2025

Dienstag, 18.00 – 20.35 Uhr

Samstag, 08.00 – 10.45/11.35 Uhr

BSL Berufsschule, Lenzburg

SVIT BEIDER BASEL

22.10.2025 – 12.11.2025

Mittwoch, 08.15 – 16.45 Uhr

kv pro AG, Basel

SVIT BERN

16.10.2025 – 11.12.2025

Donnerstag, 18.00 – 20.30 Uhr

Feusi Bildungszentrum, Bern

SVIT OSTSCHWEIZ

02.06.2025 – 05.07.2025

Dienstag und Donnerstag,

18.00 – 20.30 Uhr

Akademie St. Gallen

SVIT SOLOTHURN

12.08.2025 – 30.09.2025

Dienstag, 18.00 – 21.15 Uhr

Feusi Bildungszentrum, Solothurn

ASSISTENT / IN

LIEGENSCHAFTS -

BUCH HALTUNG SVIT

SVIT AARGAU

Modul 2: 24.06.2025 – 23.09.2025

Dienstag, 18.00 – 20.35 Uhr

Samstag, 08.00 – 10.45 Uhr

BSL Berufsschule, Lenzburg

SVIT BEIDER BASEL

Modul 1: 19./26.11.2025

Mittwoch, 08.30 – 11.45 Uhr

Modul 1: 03./10.12.2025

Mittwoch, 08.30 – 16.00 Uhr

Modul 2: 17.12.2025/07.01.2026

Mittwoch, 08.30 – 11.45 Uhr

Modul 2: 14. und 21.01.2026

Mittwoch, 08.30 – 16.00 Uhr

kv pro AG, Basel

SVIT BERN

Modul 1: 12.08.2025 – 21.10.2025

Modul 2: 28.10.2025 –16.12.2025

Dienstag, 17.30 – 20.00 Uhr

Feusi Bildungszentrum, Bern

SVIT OSTSCHWEIZ

12.08.2025 – 30.11.2025

Dienstag und Donnerstag,

18.00 – 20.30 Uhr

Akademie St. Gallen

SVIT SOLOTHURN

21.10.2025 – 27.01.2026

Dienstag, 18.00 – 21.15 Uhr

Feusi Bildungszentrum, Solothurn

SVIT ZENTRALSCHWEIZ

Modul 1: 18.08.2025 – 17.09.2025

Modul 2: 13.10.2025 – 17.11.2025

Montag und Mittwoch,

18.30 – 21.00 Uhr

Kasernenplatz 1, Luzern

ASSISTENT / IN

IMMOBILIEN-

BEWERTUNG SVIT

SVIT BERN

14.10.2025 – 11.12.2025

Dienstag und Donnerstag,

17.45 – 21.00 Uhr

Feusi Bildungszentrum, Bern

SVIT ZÜRICH

22.08.2025 – 05.12.2025

Freitag, 09.00 – 15.30 Uhr

SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon

COURS EN SUISSE

ROMANDE

COURS

D’INTRODUCTION À

L’ÉCONOMIE

IMMOBILIÈRE

3 × par an : début du cours en février

et en août à Lausanne et en

novembre à Genève

CERTIFICAT EN

COURTAGE IMMOBILIER

1 × par an : début du cours en

novembre, Lausanne

CERTIFICAT EN GESTION

TECHNIQUE DU

BÂTIMENT

1 × par an : début du cours en août,

Lausanne

CERTIFICAT DE MISE EN

VALEUR LOCATIVE

1 × par an : début du cours en août,

Lausanne

CERTIFICAT DE SPÉCIA-

LISTE EN COMPTABILITÉ

IMMOBILIÈRE

1 × par an : début du cours en août,

Lausanne

OBJECTIF NET ZÉRO

1 × par an : début du cours en août,

Lausanne

FINANCEMENT

IMMOBILIER

1 × par an : début du cours en mars,

Lausanne

52

IMMOBILIA / Mai 2025


HÖHERE AUSBILDUNGEN

LEHRGANG

BEWIRTSCHAFTUNG FA

Jährlicher Start im Januar in den

Regionen Basel, Bern, Ostschweiz,

Luzern, Zürich und im November in

Lausanne sowie alle zwei Jahre in

Graubünden und im Tessin

Dauer: 12 – 13 Monate

Informationen zu

allen Angeboten:

www.svit-school.ch

SCHOOL

SVIT School AG

Maneggstrasse 17, 8041 Zürich

Tel. 044 434 78 98

school@svit.ch

LEHRGANG

BEWERTUNG FA

Jährlicher Start im Januar in Bern,

Zürich und alle zwei Jahre im

November in Lausanne

Dauer: 18 Monate

REGIONALE LEHR-

GANGSLEITUNGEN IN

DEN SVIT-MITGLIEDER-

ORGANISATIONEN

LEHRGANG

VERMARKTUNG FA

Jährlicher Start im August

in Bern und Zürich

Dauer: 15 Monate

LEHRGANG

ENTWICKLUNG FA

Durchführung jährlich in Zürich und

alle zwei Jahre ab Mai in Lausanne

Dauer: 18 – 19 Monate

LEHRGANG IMMOBILIEN-

TREUHAND HFP

Jährlicher Start im Januar / Februar

in Bern, Luzern und Zürich und alle

zwei Jahre im März in Lausanne

Dauer: 18 – 19 Monate

STOCKWERKEIGENTUM-

SPEZIALIST / IN SVIT

Jährlicher Start im Mai in Bern und im

September in Zürich

Dauer: 9 Monate

CAS IMMOBILIEN-BUCH-

HALTUNG

Jährlicher Beginn im Frühjahr an der

Hochschule für Wirtschaft Zürich

(www.fh-hwz.ch)

BACHELOR OF ARTS

IMMOBILIENWIRT-

SCHAFT/REAL ESTATE

Weitere Informationen finden Sie

unter www.steinbeis-cres.de

MASTER OF ADVANCED

STUDIES IN REAL

ESTATE MANAGEMENT

Weitere Informationen finden Sie

unter www.fh-hwz.ch

BILDUNGSINSTITUTIONEN

SVIT SCHOOL

BILDUNGSZENTRUM

Die SVIT School koordiniert alle

Ausbildungen für den Verband.

Dazu gehören die Assistenzkurse,

der Sachbearbeiterkurs, Lehrgänge

für Fachausweise und in Immobilientreuhand.

Weitere Informationen:

www.svit-school.ch

DEUTSCHSCHWEIZ

SVIT School

Maneggstrasse 17, 8041 Zürich

T 044 434 78 98

school@svit.ch

WESTSCHWEIZ

(Cours et examens en français)

SVIT School SA, Avenue Rumine 13,

1005 Lausanne; T 021 331 20 90

hello@svit-school.ch

TESSIN

(corsi ed esami in italiano)

Segretariato SVIT Ticino

Tanja Belotti

Via Carvina 3, 6807 Taverne

T 091 921 10 73

school-ticino@svit.ch

HWZ HOCHSCHULE FÜR

WIRTSCHAFT ZÜRICH

SEKRETARIAT

Lagerstrasse 5, Postfach,

8021 Zürich; + 41 43 322 26 00

sekretariat@fh-hwz.ch

OKGT ORGANISATION

KAUF MÄNNISCHE

GRUNDBILDUNG

TREUHAND / IMMOBILIEN

Branchenkunde Treuhand- und Immobilientreuhand

für KV-Lernende

GESCHÄFTSSTELLE

Josefstrasse 53, 8005 Zürich

T 043 333 36 65; F 043 333 36 67

info@okgt.ch, www.okgt.ch

Die regionalen Lehrgangsleitungen

beantworten gerne Ihre Anfragen zu

Assistenzkursen, zum Sachbearbeiterkurs

und zum Lehrgang Immobilienbewirtschaftung.

Für Fragen zu

den Lehrgängen in Immobilienbewertung,

-entwicklung, -vermarktung

und zum Lehrgang Immobilientreuhand

wenden Sie sich an die

SVIT School.

REGION AARGAU

Zuständig für Interessenten

aus dem Kanton AG sowie

angrenzenden Fachschulund

Prüfungsregionen:

SVIT-Ausbildungsregion Aargau

SVIT Aargau, Fabienne Lüthi

Bahnhofstrasse 55, 5001 Aarau

T 062 836 20 82; F 062 836 20 81

info@svit-aargau.ch

REGION BASEL

Zuständig für die Interessenten aus

den Kantonen BS, BL, dem nach

Basel orientierten Teil des Kantons

SO, Fricktal:

SVIT School c/o SVIT beider Basel

Aeschenvorstadt 55, 4051 Basel

T 061 283 24 80; F 061 283 24 81

svit-basel@svit.ch

REGION BERN

Zuständig für Interessenten aus den

Kantonen BE, dem Bern orientierten

Teil SO, den deutschsprachigen Gebieten

VS und FR:

Feusi Bildungszentrum

Max-Daetwyler-Platz 1, 3014 Bern

T 031 537 36 36; F 031 537 37 38

weiterbildung@feusi.ch

REGION OSTSCHWEIZ

SVIT School

c/o Claudia Strässle

Strässle Immobilien-Treuhand GmbH

Wilerstrasse 3, 9545 Wängi

T 052 378 14 02; F 052 378 14 04

c.straessle@straessle-immo.ch

REGION GRAUBÜNDEN

Regionale Lehrgangsleitung:

Marc Berger

SVIT Graubünden

Bahnhofstrasse 8, 7001 Chur

T 081 257 00 05; F 081 257 00 01

svit-graubuenden@svit.ch

REGION ROMANDIE

Lehrgänge in französischer

Sprache: SVIT School SA

Avenue Rumine 13, 1005 Lausanne

T 021 331 20 90

hello@svit-school.ch

REGION SOLOTHURN

Zuständig für Interessenten aus

dem Kanton SO,

Solothurn orientierter Teil BE

Feusi Bildungszentrum

Sandmattstr. 1, 4500 Solothurn

T 032 544 54 54; F 032 544 54 55

solothurn@feusi.ch

REGIONE TICINO

Regionale Lehrgangsleitung /

Direzione regionale dei corsi:

Segretariato SVIT Ticino

Tanja Belotti

Carvina 3, 6807 Taverne

T 091 921 10 73

school-ticino@svit.ch

REGION

ZENTRALSCHWEIZ

Zuständig für die Interessenten aus

den Kantonen LU, NW, OW, SZ

(ohne March und Höfe), UR, ZG

Regionale Lehrgangsleitung:

Nathalia Hofer

Kasernenplatz 1, 6003 Luzern

T 041 508 20 19

nathalia.hofer@svit.ch

svit-zentralschweiz@svit.ch

REGION ZÜRICH

Zuständig für Interessenten aus

den Kantonen GL, SH, SZ

(nur March und Höfe) sowie ZH:

SVIT School

c/o SVIT Zürich

Siewerdtstrasse 8, 8050 Zürich

T 044 200 37 80

svit-zuerich@svit.ch

IMMOBILIA / Mai 2025 53


VERBAND

VORSCHAU DV UND SREF 2025

JAHRESBERICHT:

«SVIT BEWEGT»

Bildung, Politik und Networking – in allen

drei strategischen Feldern des SVIT

Schweiz verzeichnete der Verband ein

sehr aktives 2024. Im Jahresbericht

erfahren Sie das Wichtigste zu den

strategischen und operativen Schwerpunkten

sowie zur finanziellen Situation

des Verbandes.

TEXT — MARCEL HUG*

Jahres- und Finanzbericht 2024 liegen ab Mitte Mai auf svit.ch bereit.

HIGHLIGHT DES

JAHRES

Nach dem Grossaufmarsch

an der Delegiertenversammlung

und dem Swiss Real Estate

Forum im letzten Jahr

treffen sich die Delegierten

des SVIT Schweiz auch in diesem

Jahr wiederum in Luzern.

Es zeigt sich, dass sich der Anlass

etabliert hat, denn bereits

haben sich rund 200 Personen

für die Delegiertenversammlung

bzw. das Swiss Real Estate

Forum angemeldet.

Diese stabilen Teilnehmerzahlen

zeigen die grosse Verbundenheit

der Mitglieder

mit ihrem Berufsverband, was

nicht selbstverständlich ist.

Der Verband arbeitet intensiv

daran, den Mitgliedern in vielen

verschiedenen Bereichen

einen unmittelbaren Mehrwert

in ihrer täglichen Arbeit

zu bieten und somit auch den

Wert einer Mitgliedschaft zu

unterstreichen.

Der Jahresbricht 2024

gibt einen filmischen Überblick

über die strategischen

und operativen Tätigkeiten

des Verbandes und kann ab

Ende Mai auf der Homepage

des SVIT Schweiz eingesehen

werden.

TÄTIGKEITEN DES

VERBANDES

Nach wie vor ist die Sicherungen

des Berufsnachwuchses

auf allen Ebenen eine

zentrale Aufgabe des Dachverbandes

und seiner Mitgliederorganisationen.

Die

Berufsbildung ist ein zentrales

Element der Strategie des

SVIT Schweiz.

Die Veränderung der Berufsbilder

in der Praxis und

ein zunehmender Fachkräftemangel

rückt die Bildung in

der Immobilienwirtschaft ins

Zentrum der Aufmerksamkeit.

Unter der Leitung der

SFPKIW hat eine in der Branche

breit abgestützte Arbeitsgruppe

eine Berufsfeldanalyse

für die Berufe der Immobilienwirtschaft

durchgeführt

und daraus den Trägerverbänden

eine neue Bildungssystematik

vorgeschlagen. Diese

wurde in einer breiten Vernehmlassung

innerhalb der

Vorstände der Mitgliederorganisationen

diskutiert und die

Resultate in den Exekutivrat

eingebracht. Die Arbeitsgruppe

wird nun die Rückmeldungen

der Trägerverbände SVIT,

USPI und SVKG (nur Bewer­

ter) aufnehmen und nochmals

bei der Bewilligungsbehörde,

dem Staatssekretariat für Bildung,

Forschung und Innovation,

vorstellig werden.

Auch im Bereich der Politik

war das Jahr wieder einmal

geprägt durch die Wohnungsknappheit.

Der SVIT Schweiz

vertritt klar die Auffassung,

dass gegen Wohnungsmangel

nur die Erhöhung des Angebots

hilft. Der Wohnungsbau

muss einfacher gestaltet und

die Verdichtung endlich vorangetrieben

werden. Eine

weitere Verknappung des Angebots

durch Eingriffe in die

Preisgestaltung gilt es, politisch

zu verhindern.

FINANZEN

Die finanzielle Lage des

SVIT Schweiz ist auch im Jahr

2024 geprägt durch grosse

Stabilität, solide Finanzierung

und eine erfreuliche Ertragssituation

im Bildungsbereich.

Der Verband ist finanziell bestens

aufgestellt für künftige

Herausforderungen. Dank der

grossen Kostendisziplin auf

allen Ebenen des Verbandes

kann dieser für 2024 ein positives

Ergebnis ausweisen.

Im Geschäftsjahr 2024 resultiert

ein Gewinn von rund

10 000 CHF, der dem Verbandsvermögen

zugewiesen

werden soll.

AMTSANTRITT DES

NEUEN PRÄSIDENTEN

Anlässlich der Delegiertenversammlung

2024 wurde

Michel Molinari als neuer

Präsident für die Amtsperiode

2025 bis 2028 gewählt.

Anlässlich der Delegiertenversammlung

wird der Präsidentenstab

nun offiziell

von Andreas Ingold auf Michel

Molinari übergehen. Es

ist für einen Verband ein gutes

Zeichen, wenn die Nachfolge

für das Präsidium durch

den Vizepräsidenten ange­

54

IMMOBILIA / Mai 2025


36

treten wird, was die Kontinuität

gewährleistet. Gleichzeitig

mit Michel Molinari wird David

Zumsteg die Nachfolge des

neuen Präsidenten als Vizepräsident

antreten. Als ehemaliger

Präsident des SVIT

Aargau ist auch er ein Verbandsinsider.

Auch im Ressort

Bildung kommt es zu einer

Rochade auf diese Delegiertenversammlung

hin: Cécile

Berger-Meyer wird das Amt

der Vizepräsidentin von Jean-

Jacques Morard übernehmen.

Es wird also weiterhin die

Stimme der Romandie im Präsidium

des SVIT Schweiz vertreten

sein.

EHRE, WEM EHRE

GEBÜHRT

Der Exekutivrat des SVIT

Schweiz schlägt die abtretenden

Mitglieder des Präsidiums,

Andreas Ingold und

Jean-Jacques Morard, zur

Wahl als Ehrenmitglieder

vor. Beide haben den Verband

während rund 2 Jahrzehnten

in verschiedenen Funktionen

massgeblich geprägt. Dafür

gebührt ihnen grosser Dank!

Es ist nicht selbstverständlich,

dass sich solche Persönlichkeiten

neben dem «ordentlichen

Arbeitspensum» in sehr

verantwortlichen Positionen

im Nebenamt auch noch für

den Berufsverband engagieren.

Die Ehrenmitgliedschaft

soll es den beiden auch in

FÜR EIN UNTER­

HALTSAMES

PROGRAMM

IST GESORGT.

Zukunft ermöglichen, mit «ihrem»

Verband in Verbindung

zu bleiben.

DAS SWISS REAL

ESTATE FORUM 2025

Im Anschluss an die Delegiertenversammlung

findet

am Donnerstagnachmittag

und Freitag im Kongresszentrum

des Verkehrshauses

Luzern das Swiss Real Estate

Forum statt.

Am 17. Mai 2025 findet das

Finale des ESC in Basel statt.

Doch was bedeutet es eigentlich,

ein solches Mega-Event

zu planen, aufzubauen und

durchzuführen? Wir erhalten

von Edi Estermann und Beat

Läuchli Informationen aus

erster Hand – von der strategischen

Planung über die logistischen

Herausforderungen

bis hin zu den unvergesslichen

Momenten des Events.

Als Keynote Speaker wird

uns am Freitag Michael B.

Schmidt alias Smudo – er ist

nicht nur Mitglied und Texter

der legendären deutschen

Hip-Hop-Gruppe Die Fantastischen

Vier, sondern auch

Synchronsprecher und Schauspieler

– die Ehre erweisen.

Als vielseitiges Kreativgenie

hat er sich weit über die Musikszene

hinaus einen Namen

gemacht und wird beim Swiss

Real Estate Forum 2025 für

einen besonderen Moment

sorgen.

Weitere bekannte Namen

wie Prof. Dr. Klaus W. Wellershoff,

Natascha Badmann

oder Benjamin Bargetzi werden

uns ebenfalls in diesen

zwei Tagen an ihrer Expertise

in ihren Bereichen teilhaben

lassen.

Für ein unterhaltsames

Programm ist also gesorgt!

GOODBYE LUZERN –

WELCOME BERN

Dieses Jahr wird das Swiss

Real Estate Forum ein letztes

Mal in Luzern stattfinden.

Nach vier Jahren ist es Zeit für

den SVIT Schweiz, mit seiner

Veranstaltung weiterzuziehen.

Nach einem sorgfältigen

Evaluationsprozess hat sich

der SVIT Schweiz entschieden,

das Swiss Real Estate Forum

2026 in der Expo in Bern

durchzuführen. Auf ein Neues

im 2026 in Bern!

*MARCEL HUG

Der Autor ist CEO

des SVIT Schweiz.

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die mehr wollen,

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VERBAND

POSITIONIERUNG SVIT SCHWEIZ

«FORTSETZUNG

DER POSITIVEN

ENTWICKLUNG»

Andreas Ingold, scheidender Präsident

des SVIT Schweiz, hat den Verband

fast 20 Jahre lang auf der obersten

Führungsebene begleitet und geleitet.

Er sieht wichtige Etappenziele erreicht,

aber weitere Aufgaben in Sicht.

TEXT — IVO CATHOMEN*, FOTOS — SELMA REUMER

Das Präsidium hat

unlängst die Rolle des

Verbands in der Immobilienwirtschaft

extern

durchleuchten lassen.

Mit welchem Ergebnis?

Wir haben Klarheit gewonnen

hinsichtlich der strategischen

Positionierung des

Verbands. Bildung, Politik

und Networking bilden unsere

drei strategischen Pfeiler,

wobei die Bildung stark

in der DNA des SVIT verankert

ist. Politisch wollen wir

uns noch stärker und klarer

für unsere Branche und die

Eigentümer einbringen.

Wofür steht der SVIT

heute?

Wir sind ein bodenständiger,

authentischer und

attraktiver Verband, der

seine Vision lebt, die

Immobilienwirtschaft zu

vernetzen sowie kompetent

und politisch zu gestalten.

Wir sehen uns als verlässlicher

Partner für unsere

Stakeholder: Auszubildende,

Dienstleister sowie Eigentümer

und Investoren. Wir

sind mit unseren Mitgliederorganisationen

und Fachkammern

schweizweit breit

abgestützt und gut verankert.

Auf dieser Grundlage hat

sich der Exekutivrat mit

der Positionierung des

Verbands auseinandergesetzt.

Wohin geht die

Reise?

Basierend auf der überarbeiteten

Strategie haben

wir einen Massnahmenplan

mit strategischen Schwerpunkten

erarbeitet. Der Exekutivrat

hat nicht weniger

als 21 Massnahmen mit

Verantwortlichkeiten und

Terminen definiert, die nun

entsprechend angegangen

werden. Ich bin überzeugt,

dass wir damit unsere Strategie

erfolgreich umsetzen

können.

Wo steht der Verband

besonders gut da?

Speziell freut mich, dass

wir uns in Bundesbern

mittlerweile sehr gut positioniert

haben und unsere

Stimme Gewicht hat. Ausbildungsmässig

sind wir

mit der SVIT School seit

Jahren Marktleader mit

einem hohen Marktanteil.

Diese Position gilt es zu bewahren.

Unsere Branchenempfehlungen

werden von

den Mitgliedern sehr geschätzt,

weil sie konkrete

BIOGRAPHIE

ANDREAS

INGOLD

(*1962) ist seit 2017

Präsident des SVIT

Schweiz und war davor

seit 2006 Vizepräsident.

Bis 2022 war er CEO der

Livit AG und ist seither in

verschiedenen Verwaltungsratsmandaten

für die

Immobilienwirtschaft

engagiert.

Erleichterung im Tagesgeschäft

bringen. Insbesondere

in der Pandemiezeit

waren unsere Empfehlungen

gemäss diversen Feedbacks

von Mitgliedern

«Gold wert». Der SVIT ist

in den letzten Jahren weitergewachsen,

sodass wir

56

IMMOBILIA / Mai 2025


DIE STIMME

DES SVIT HAT

MITTLERWEILE

GEWICHT.

heute fast 2600 Mitglieder

zählen dürfen. Diese positive

Entwicklung ist Zeugnis

eines guten Image und zufriedener

Mitglieder – das

freut mich sehr.

Wo besteht aus Ihrer

Sicht der grösste Handlungsbedarf?

Die Veränderung der Berufsbilder

aufgrund der

Digitalisierung, KI und

Spezialisierung stellt für

die SVIT School eine Herausforderung

dar. Meines

Erachtens hat die Branche

noch nicht die Klarheit darüber,

wie künftige Berufsbilder

aussehen werden.

Die Schule braucht aber

Klarheit, um die Lehrgänge

neu gestalten und aufgleisen

zu können. Ich wünschte

mir, dass dies mit mehr

Tempo geschieht. Das angeschlagene

«Tempo» ist

doch eher behäbig.

Hier hat auch das Staatssekretariat

für Bildung,

Forschung und Innovation

SBFI Ansprüche …

Aktuell beschäftigen wir

uns mit der neuen Prüfungsordnung

und Prüfungswegleitung

der

eidgenössischen Fachausweise

und des Diploms. In

den Gesprächen der Trägerschaft

unserer Prüfungskommission

mit dem

SBFI geht es primär um die

Frage der Kompetenzfelder

der Berufe einerseits

und die Zahl der verschiedenen

Fachausweise anderseits.

Kurz: Wir sind

daran, die Marktbedürfnisse

und die behördlichen

Anforderungen aufeinander

abzustimmen. Das

könnte auch Raum für

neue, kürzere und handlungsspezifischere

Weiterbildungen

geben.

Wird sich an der Strategie

oder den strategischen

Tätigkeitsfeldern

etwas Grundsätzliches

ändern?

Nein. Grundsätzlich halten

wir an den erwähnten

strategischen Pfeilern fest.

Insbesondere in unserer

politischen Tätigkeit möchten

wir jedoch noch zulegen.

Betrachtet man die

politische Entwicklung in

den letzten Jahren, ist dies

sehr wichtig. Die linke Seite

und die Mieterverbände

nutzen medial jede Plattform.

Das trifft leider auf

die bürgerliche Seite sowie

Eigentümer und Investoren

nicht zu. Hier müssen wir

noch sichtbarer und präsenter

werden und uns dezidiert

positionieren.

Ziele und Massnahmen

sind immer auch eine

Frage der Ressourcen.

Wie kann der SVIT deren

Bereitstellung gewährleisten?

Das ist ein wichtiger Aspekt.

Als Verband die angestrebte,

noch stärkere

politische Ausrichtung

umzusetzen, wird nur gelingen,

wenn wir seitens

Eigentümerschaft finanziell

unterstützt werden.

Politik kostet Geld! In

verschiedenen persönlichen

Gesprächen konnte

ich feststellen, dass

IMMOBILIA / Mai 2025 57


NICOLAS GRAF

ÜBER DIGITA-

IMMOBILIA

SCHWEIZ

# 03— MÄRZ 2019 — 86. Jahrgang / Erscheint monatlich / CHF 7.– / www.svit.ch

# 01 — JANUAR 2019 — 86. Jahrgang / Erscheint monatlich / CHF 7.– / www.svit.ch

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# 02— FEBRUAR 2019 — 86. Jahrgang / Erscheint monatlich / CHF 7.– / www.svit.ch

SCHWEIZ IMMOBILIA

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Hotel Paxmontana

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CAMPUS

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SIND DAS

UNGESCHÜRFTE

GOLD»

04

FOKUS

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ÜBER SHOPPING-

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BAU & HAUS

DIGITALISIERUNG

UND ROBOTIK

AM BAU

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«3D-MODELLE

VERFÜHREN

ZU WENIGER

KOMMUNIKATION»

« SHOPPING-

CENTER

SIND WIE

MARKEN»

FOKUS

FRAU LANDES-

STATTHALTER

MARIANNE

LIENHARD IM

GESPRÄCH

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IMMOBILIEN-

WIRTSCHAFT

GEMEINDEN

LOCKEN MIT

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BAU & HAUS

SCHWEBEN ÜBER

DEM ZÜRICHSEE

36

IMMOBILIEN-

MÄRKTE AN DER

PERIPHERIE

Bestellformular

für ein Jahresabonnement der «immobilia»

Ja, ich möchte immer über alle aktuellen Themen der Immobilienwirtschaft

informiert sein und bestelle ein Jahresabo (12 Ausgaben):

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Name / Vorname

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VERBAND

POSITIONIERUNG SVIT SCHWEIZ

diesbezüglich durchaus

eine Bereitschaft vorhanden

ist.

Der SVIT hat unlängst die

Spitzen der Immobilienwirtschaft

aus Deutschland

und Österreich

getroffen. Mit welchem

Ziel?

Ich bin überzeugt, dass wir

die Zusammenarbeit unter

den befreundeten Immobilienverbänden

weiter

ausbauen sollten – dies

auch über die Landesgrenzen

hinaus. Ich habe

die Zusammenarbeit mit

dem Immobilienverband

Deutschland IVD und dem

Österreichischen Verband

der Immobilienwirtschaft

(ÖVI) vor zwei Jahren lanciert.

Dies alles mit der

klaren Überzeugung: Gemeinsam

sind wir stärker.

Zu den erwähnten 21

Massnahmen zählt auch

die Schaffung einer

neuen Fachkammer. Mit

welchen Zielen ist eine

solche verbunden?

Klar ist für uns, dass wir

noch näher zu den Eigentümern

und Investoren

rücken möchten, um diese

hinsichtlich ihrer Bedürfnisse

und Erwartungen politisch

vertreten zu können.

Mit der Schaffung einer

neuen Fachkammer Portfolio-

und Asset-Management

könnten wir einen

wichtigen Schritt in diese

Richtung machen. Rückmeldungen

vom Markt zeigen

auch, dass es dieses

Bedürfnis gibt.

Blicken wir ein paar

Jahre zurück. Sie sind

seit fast zwanzig Jahre

für den Verband aktiv.

Wie hat sich der SVIT und

wie das Verbandsumfeld

verändert?

Grundsätzlich stellen wir

ja alle fest, dass sich die Gesellschaft

in den letzten

zwanzig Jahren grundlegend

verändert hat. Diese

gesellschaftliche Entwicklung

macht auch vor der

Immobilienbranche und

dem Verband nicht halt.

Faktisch ist alles signifikant

herausfordernder,

professioneller, agiler und

schnelllebiger geworden.

Persönlich freut mich, dass

wir innerhalb des gesamten

Verbandes eine gemeinsam

getragene Kultur entwickelt

haben, die von Partnerschaftlichkeit,

Konstruktivität

und Wertschätzung

geprägt ist. Dies war eines

meiner Ziele bei der Übernahme

des Präsidiums.

Wo steht der SVIT in

weiteren acht Jahren?

Mit der überarbeiteten

Strategie und den definierten

Massnahmen haben wir

die Grundlage für eine weitere

positive Entwicklung

des SVIT gelegt. Ich bin

überzeugt, dass der SVIT

auch in acht Jahren einer

der Immobilienverbände

sein wird, um den man

nicht herumkommt. Dies

mit meinem gerne zitierten

Motto: Ohne SVIT geht

nicht.

*IVO

CATHOMEN

Dr. oec. HSG, ist Verleger

der Zeitschrift

Immobilia und

stellvertretender

Geschäftsführer

des SVIT Schweiz.

IMMOBILIA / Mai 2025 59


VERBAND

FACHKAMMERN SVIT

DREI STOCKWERKE

– FÜNF GENERAL­

VERSAMMLUNGEN

Die fünf Fachkammern des SVIT führten

auch dieses Jahr ihre Generalversammlungen

im bewährten Format

parallel durch. Abgerundet wurde der

offizielle Teil durch einen gemeinsamen

Lunch und die Möglichkeit, anschliessend

am ebenfalls von den fünf

Kammern gemeinsam organisierten

Real Estate Symposium teilzunehmen.

TEXT — ÜSÉ MEYER UND RETO WESTERMANN*

NEUES ORGANISATI­

ONSTEAM

Eine Portion Fitness und

gutes Timing brauchte Ivo

Cathomen, stellvertretender

CEO des SVIT Schweiz,

an den parallel stattfindenden

Generalversammlungen

der SVITfive-Mitglieder. Die

fünf Kammern waren über

drei Geschosse im Marriott-

Hotel in Zürich verteilt. Doch

Cathomen schaffte es, bei allen

rechtzeitig die traditionellen

Grussworte zu halten und

wichtige Themen des SVIT

Schweiz aufzugreifen. Mit den

parallelen Generalversammlungen

führten die fünf Kammern

das seit zwei Jahren

bewährte Format weiter. Vorbereitet

wurde der Anlass vom

neuen Team der gemeinsamen

Geschäftsstelle unter der

Leitung von Carole Umbricht.

Zusammen mit ihren Kolleginnen

Karin Brönnimann

und Jeannette Saccani-Blöchliger

begrüsste sie die insgesamt

rund 150 eintreffenden

Mitglieder der fünf Kammern

und informierte sie über den

Ablauf des Tages – etwa den

Stehlunch und das Real Estate

Symposium im grossen Tagungssaal

(siehe Bericht in der

April-Ausgabe der Immobilia).

An den fünf Generalversammlungen wurde fleissig abgestimmt und gewählt.

FACHKAMMER STOCK­

WERKEIGENTUM SVIT

«Ich freue mich, dass nicht

nur viele Mitglieder aus dem

Raum Zürich den Weg hierhergefunden

haben, sondern

auch etliche Mitglieder mit

einer weiteren Anreise – etwa

aus Bern oder Graubünden»,

begrüsste Präsidentin Stefanie

Hausmann die Anwesenden.

Auf eine Wiederholung

des allen zugestellten schriftlichen

Jahresberichts verzichtete

sie. Ergänzend dazu

thematisierte sie die schwierige

Situation der Geschäftsstelle

der vergangenen zwei Jahre

aufgrund personeller Veränderungen

und damit verbundene

Unsicherheiten bei den Mitgliedern.

«Wir haben wieder

eine kompetent und professionell

geführte Geschäftsstelle»,

konnte die Präsidentin

beruhigen und bedankte sich

beim jetzigen Team von SVIT

five für die wertvolle Arbeit.

Die Abstimmungen erfolgten

auch in diesem Jahr mit

dem Abstimmungstool «ImmoApp»

der Aandarta AG. Der

Jahresbericht, die Jahresrechnung,

die Entlastung des Vorstands

sowie das Budget 2025

wurden von allen Anwesenden

genehmigt. Auch der bisherige

Vorstand wurde in corpore

wiedergewählt. Zu Diskussionen

führte die Frage, ob mit

der Swiss Marketplace Group

(SMG) eine weitere, dreijährige

Sponsoring-Partnerschaft

abgeschlossen werden soll.

Kritisch betrachtet wurden

dabei etwa die Marktmacht

der SMG und ihre Preispolitik.

Mit grossem Mehr wurde

beschlossen, keinen weiteren

Partnervertrag mit der SMG

abzuschliessen. Der Vorstand

informierte schliesslich über

diverse weitere Projekte, namentlich

über die erfolgreiche

erstmalige Durchführung des

Kurses «Stockwerkeigentum

Spezialist*in SVIT» und über

das Tool zur Berechnung des

Erneuerungsfonds, das seit

Kurzem im Mitgliederbereich

aufgeschaltet ist.

BEWERTUNGSEXPER­

TEN-KAMMER SVIT

Die Zusammenarbeit mit

den Schwesterverbänden sowie

auch den Schulen und

Hochschulen sei wesentlich

für den Erfolg der Verbandsarbeit.

Dies sei eine von vielen

Erkenntnissen aus seiner Zeit

als Co-Präsident, sagte der

vom Co-Präsidium abtretende,

aber im Vorstand verbleibende

Gunnar Gärtner. «Du

bist ein grosser Netzwerker

und konntest damit unseren

Verband stetig weiterentwickeln.

Wir waren zwar nicht

immer der gleichen Meinung

– haben uns aber trotzdem

stets gefunden. Ich werde dich

vermissen.» Mit diesen Worten

verabschiedete ihn seine

Co-Präsidentin Monika Bürgi

Geng aus dem Amt. Als neuer

Co-Präsident wurde Milos

Mitrovic gewählt, der seit einem

Jahr Vorstandsmitglied

ist. Neu im Vorstand ist Hugo

Odermatt. «Die Fachkammer

ist ein Gütesiegel. Auch ich

habe von ihr bisher viel profitiert.

Für mich ist es nun Zeit,

etwas zurückzugeben», sagte

Odermatt anlässlich seiner

Wahl. Die Kammer nutzte die

GV, um über ihre vergangenen

und künftigen Fachseminare

zu berichten, über den Erfahrungsaustausch

in ihren regionalen

ERFA-Gruppen oder die

Nutzung von REIDA als Renditerechner.

Der 10. Valuation

Congress im Volkshaus Zürich

war hervorragend besucht und

wurde als Jubiläumsanlass

gemeinsam mit Immobilien­

Business durchgeführt. Dennoch

war das Geschäftsjahr

defizitär und auch das kommende

Jahr wird mit Verlust

60

IMMOBILIA / Mai 2025


budgetiert. Nach einer Diskussion

wurde das Budget mit

drei Gegenstimmen und einer

Enthaltung angenommen.

Den Kritikern versicherte der

neue Co-Präsident Milos Mitrovic:

«Die geäusserten Voten

werden wir selbstverständlich

berücksichtigen.» Auch

alle weiteren Geschäfte der

GV wurden von den Mitgliedern

genehmigt. Zum Schluss

zeigte sich in einer angeregten

Diskussion zu Themen wie

Fachausweis oder CAS, wie

viel Wert die Kammer auf die

Ausbildung und Kompetenzen

in der Branche legt.

KAMMER UNABHÄNGI­

GER BAUHERREN­

BERATER SVIT

Wichtigstes Geschäft an

der Generalversammlung der

KUB war die Neuwahl des

Präsidiums. Nach elf Jahren

wechselt der bisherige Präsident

Thomas Wipfler ins

zweite Glied zurück, bleibt

aber für einen reibungslosen

Übergang noch ein Jahr

im Vorstand. Vorstandsmitglied

Daniel Bischof ehrte den

langjährigen Präsidenten und

dankte ihm für sein Engagement:

«Du hast die Kammer

massgeblich geprägt!»

IMMOBILIA / Mai 2025 61


VERBAND

FACHKAMMERN SVIT

In Wipflers Zeit fielen etwa

die Neuauflage des Handbuchs

für Immobilienmanagement

(2017), die Mitgründung der

Geschäftsstelle SVITfive oder

die Leistungs- und Honorarordnung

für die Bauherrenberatung

LHO KUB (2019).

Seine Nachfolge übernehmen

die Vorstandsmitglieder Tobias

Rotermund als Präsident

und Sven Schatt als Vize. Sie

wurden ebenso mit Akklamation

gewählt wie David Belart,

der neu den Vorstand verstärkt.

Die Kammer blickt auf

ein gutes Jahr zurück. Stark

gefordert war der Vorstand bei

den Vernehmlassungen für die

SIA-Ordnungen 102–108. Ein

weiteres Thema war der Einsitz

in die Kommission für die

geplante Revision der SIA101.

Einziger Wermutstropfen im

Vereinsjahr ist der höher als

geplant ausgefallene Verlust,

der unter anderem durch den

Wegfall eines Fördermitglieds

sowie höhere Kosten für Anlässe

entstand. «Das ist keine

Riesengeschichte, wir haben

aber das Budget 2025 entsprechend

angepasst», sagte Ralf

Seidel, Ressortleiter Finanzen

bei der KUB.

FM-KAMMER DER

SCHWEIZER IMMOBI­

LIENWIRTSCHAFT

«Als ich vor 18 Jahren als

Gründungsmitglied im Vorstand

der FM-Kammer anfing,

beschäftigten wir uns mit

der Mutter aller Fragen: Was

ist eigentlich FM?», sagte der

nach sieben Jahren als Präsident

zurücktretende Christian

Hofmann. «Ich bin sicher, dass

sich diese Frage mittlerweile

geklärt hat», führte Hofmann

mit einem Schmunzeln aus.

Mit grossem Applaus wurde

er an dieser GV verabschiedet

und Martina Reinholz als

neue Präsidentin einstimmig

gewählt. Ebenfalls einstimmig

erfolgte die Wiederwahl

von Marc Capeder und Michael

Ulli – Marc Capeder wird

künftig ausserdem als Vizepräsident

fungieren. Obwohl

die Rechnung 2024 einen kleinen

Verlust von 9212 Franken

ausweise, sei die Kammer finanziell

gut aufgestellt, sagte

der scheidende Präsident.

Zum Verlust habe der FM-

Day geführt, weil 2024 die

Teilnahme aufgrund diverser

Umstände ausnahmsweise

kostenlos war. Christian Hofmann

erwähnte, dass neben

dem Sponsoring gerade solche

Vereinsanlässe zu den Haupteinnahmequellen

der Fachkammer

gehören. «Wir stehen

aber mittlerweile in grosser

Konkurrenz zu anderen ähnlichen

Branchenanlässen.» Zum

Glück hätte man aber mehr

als das reine Networking im

Verbandsportfolio – etwa eine

praxisorientierte Produktpalette

oder den Mehrwert

durch die DACH-Kooperation

«FM3» mit den Partnerverbänden

aus Deutschland und

Österreich.

SCHWEIZERISCHE

MAKLERKAMMER SMK

Erstmalige Mitgliederumfrage,

massvolles Wachstum,

neues Partnerprogramm, gesunde

Finanzen und einen

Wechsel im Vorstand:

Ruedi Tanner, Präsident der

SMK, konnte an der Generalversammlung

auf ein spannendes

Jahr zurückblicken.

Die Mitgliederumfrage zeigte

beispielsweise, wo die Maklerinnen

und Makler der Schuh

drückt: «Fachkräftemangel ist

auch in unserer Branche ein

grosses Thema», sagte Tanner.

Trotzdem wuchs die Kammer

im zurückliegenden Jahr

um vier neue Firmenmitglieder

und auch finanziell ist man

mit einem Gewinn von rund

20 000 Franken gut aufgestellt.

Damit das so bleibt, hat

die Kammer 2024 das Sponsoring

mit sogenannten Partnerbeziehungen

neu aufgezogen.

Mitverantwortlich für den Erfolg

der Kammer war auch

Kurt Bosshard, der nach zehn

Jahren aus dem Vorstand zurücktrat

und mit einer Dan­

NEUZUGÄNGE IN DEN VORSTÄNDEN

Neuer Co-Präsident der Bewertungsexperten-Kammer SVIT

Da sich das Co-Präsidium an der Spitze der Kammer bewährt hat, wird dieses

Modell auch nach dem Rücktritt von Gunnar Gärtner beibehalten. Sein

Nachfolger ist Milos Mitrovic, der ein Jahr zuvor frisch in den Vorstand gewählt

wurde. Er führt die Kammer künftig zusammen mit Monika Bürgi Geng.

Mitrovic ist Senior Manager bei BDO Schweiz in Aarau. Neu im Vorstand ist

Hugo Odermatt.

Neu im Vorstand der Kammer Unabhängiger Bauherrenberater

Als künftiger Ersatz für den in einem Jahr auch aus dem Vorstand zurücktretenden

ehemaligen KUB-Präsidenten Thomas Wipfler wurde David Belart

gewählt. Er ist diplomierter Architekt ETH und leitet seit diesem Jahr den Bereich

Bauherrenvertretung der Fanzun AG in Zürich und Chur. Zuvor war er

bei der Avobis Advisory AG in Zürich sowie bei der Wüest Partner AG tätig.

Neuer Präsident bei der Kammer unabhängiger Bauherrenberater

Nach elf Jahren löst Tobias Rotermund den bisherigen KUB-Präsidenten Thomas

Wipfler ab. Rotermund war im Jahr zuvor neu in den Vorstand der Kammer

gewählt worden. Er hat Architektur studiert sowie einen Master in Real

Estate (Curem) erworben und ist seit vier Jahren Partner beim auf Bauprojekte

spezialisierten Beratungsunternehmen Topik Partner AG in Zürich.

Neuer Vizepräsident bei der Kammer unabhängiger Bauherrenberater

Sven Schatt, seit 2023 im Vorstand der KUB, steht dem neuen Präsidenten

Thomas Rotermund künftig zur Seite. Schatt ist Gründer und Inhaber der auf

Bauherrenberatung spezialisierten Siworks AG in Schindellegi SZ und Studiengangsleiter

des CAS Bauherrenberatung an der Hochschule für Wirtschaft

HWZ in Zürich.

Neue Präsidentin bei der FM-Kammer der Schweizer Immobilienwirtschaft

Als bisherige Vizepräsidentin löst Martina Reinholz den abtretenden Präsidenten

Christian Hofmann ab. Nach einem Studium der Psychologie und der Sozialwissenschaften

in München absolvierte Reinholz diverse Ausbildungen im

Bereich FM, PM und AM. Seit 2017 ist die Immobilienökonomin geschäftsführende

Gesellschafterin der Dr. Reinholz & Partner Real Estate Management

GmbH in Wädenswil ZH. Neuer Vizepräsident ist Marc Capeder.

Neu im Vorstand der Schweizerischen Maklerkammer

Patrizia Wachter Tanner löst Kurt Bosshard im Vorstand der Maklerkammer

ab. Sie ist Betriebsökonomin und verfügt über einen Master in Real Estate

Management. Seit 15 Jahren engagiert sie sich bei der familieneigenen Prefera

Immobilien AG in Sargans – zuerst als Verwaltungsrätin und Mitglied der

Geschäftsleitung, heute als VR-Präsidentin und Geschäftsführerin.

*ÜSÉ MEYER

Der Autor ist Journalist

und Mitinhaber

der Alpha Media

AG in Winterthur.

kesrede von Vorstandsmitglied

Marc Wyss sowie einem kräftigen

Applaus herzlich verabschiedet

wurde. An seiner

Stelle wählten die SMK-Mitglieder

Patrizia Wachter Tanner

in den Vorstand.

* RETO

WESTERMANN

Der Autor ist Journalist

BR, dipl. Arch.

ETH, Mit inhaber der

Alpha Media AG und

Kommunikationsbeauftragter

der KUB.

62

IMMOBILIA / Mai 2025


MARKTPLATZ

FIRMEN-NEWS

Allianz Suisse Immobilien setzt auf Yarowa AG

für neues Auftragsmanagement-System

Die Allianz Suisse Immobilien hat im Jahr

2024 erfolgreich ein neues digitales Auftragsmanagement-System

eingeführt. Ziel

war es, die Prozesse rund um die Steuerung

und Abwicklung von Instandhaltungsund

Serviceaufträgen effizienter, sicherer

und transparenter zu gestalten und ihr bestehendes

System abzulösen. Die Entscheidung

fiel auf die Yarowa AG – einen bereits

in der Schweiz etablierten und agilen Partner

mit fundierter Erfahrung in der digitalen

Abwicklung von B2B-Aufträgen.

In drei intensiven Workshops mit dem Team

von Yarowa wurden zunächst die spezifischen

Anforderungen von Allianz Suisse Immobilien

erarbeitet und priorisiert. Im Zentrum standen

dabei insbesondere die nahtlose Integration in

das bestehende ERP-System sowie eine Lösung

zur Verbesserung der Compliance-Einhaltung

durch die internen wie auch die externen

Bewirtschafter. Durch ein intelligentes

Freigabekonzept und eine klare Steuerung

von Aufträgen sollte sichergestellt werden,

dass definierte Prozesse eingehalten und auch

grössere Aufträge korrekt behandelt werden.

Nach einer rund fünfmonatigen Projektlaufzeit

konnte das System planmässig zwischen Mai

und Juli 2024 eingeführt werden – trotz einiger

grosser, geplanter Entwicklungsaufwände,

die für den erfolgreichen Start erforderlich

waren. Die enge Zusammenarbeit zwischen

den Projektteams von Allianz Suisse Immobilien

und Yarowa erwies sich als Schlüssel zum

Erfolg: Kurze Entscheidungswege, Transparenz

im Vorgehen und ein gemeinsames Verständnis

für pragmatische, aber zukunftsfähige

Lösungen prägten die Projektarbeit. Mit

dem agilen Betriebsmodell von Yarowa wird

die Lösung seither kontinuierlich weiterentwickelt.

Neue Features und Optimierungen werden

laufend in enger Abstimmung mit dem

Kunden ausgeliefert, um die Nutzung des Systems

weiter zu verbessern und neue Anforderungen

aus der Praxis zeitnah umzusetzen.

Die Zusammenarbeit zwischen Allianz Suisse

Immobilien und Yarowa AG zeigt exemplarisch,

wie digitale Transformation im Immobilienmanagement

mit einem starken Partner erfolgreich

realisiert werden kann – praxisnah,

agil und zukunftsorientiert.

WEITERE INFORMATIONEN:

Yarowa AG

Metallstrasse 9, 6300 Zug

cyril.kaegi@yarowa.com

TOM ENGELI,

Team Lead Digital & IT-Operations der Allianz

Suisse Immobilien sagt zur Zusammenarbeit

mit Yarowa:

«Bei einer Einführung eines neuen Tools ist

für uns nicht nur die technische Lösung relevant,

sondern insbesondere auch die Wahl

des richtigen Partners. Aus diesem Grund

haben wir zu Beginn viel Zeit in die sorgfältige

Anbieter-Evaluation investiert und uns

dabei nicht nur auf die Lösung, sondern auch

auf die Menschen, welche hinter der Lösung

stehen konzentriert.

Der Elan und der Can-Do Spirit des Yarowa-Teams ist auch nach fast einem Jahr seit

der Einführung spürbar. Was das Yarowa-Team auszeichnet, ist die enorme Bereitschaft

ein tiefes Verständnis für unsere Bedürfnisse und Herausforderungen zu entwickeln,

um damit die Lösung kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Mit Yarowa haben wir einen durchgängigen digitalen Prozess geschaffen, der von der

Mängelmeldung durch die Mieterschaft über die Auftragsabwicklung bis zur Bezahlung

der Rechnung ohne Medienbruch funktioniert. Diese Lösung steigert Effizienz,

Transparenz und Sicherheit unserer Abläufe. Da uns Yarowa die Auftragsrechnungen

digital via API übermittelt, entfällt bei diesen Rechnungen zudem das Scanning, womit

einiges an Aufwand/Kosten gespart werden kann.»

IMMOBILIA / Mai 2025 63


6

MARKTPLATZ

FIRMEN-NEWS

MARKTPLATZ

FIRMEN-NEWS

Vorbeugung

Vorbeugung

von

von

Hagelschäden

Hagelschäden

Während der Sommermonate von April

bis Während September der Sommermonate ist in der Schweiz von mit April

bis durchschnittlich September ist 33 in Hageltagen der Schweiz zu mit rechnen.

Das klingt erst 33 Hageltagen mal nach wenig. zu rech-

durchschnittlich

nen. Dabei Das verursacht klingt erst Hagel mal aber nach jährlich wenig.

Dabei Gebäudeschäden verursacht Hagel in Millionenhöhe. aber jährlich

Gebäudeschäden in Millionenhöhe.

Hagelgewitter können überall in der

Hagelgewitter Schweiz auftreten können und überall die ganze in der Gebäudehülle

treffen. auftreten Hagelkörner und die mit ganze 3 cm Gebäude-

Durch-

Schweiz

hülle messer treffen. erreichen Hagelkörner Geschwindigkeiten mit 3 cm Durchmesser

85 km/h erreichen und können Geschwindigkeiten bei einem Aufprall von

von

85 massive km/h Schäden und können verursachen. bei einem Besonders

empfindlich Schäden sind verursachen. verputzte Beson-

Fassaden

Aufprall

massive

ders und Aussenwärmedämmungen. empfindlich sind verputzte Fassaden Tritt aufgrund

Aussenwärmedämmungen. von Beschädigungen Feuchtigkeit Tritt aufgrund

ein, muss von mitunter Beschädigungen die gesamte Feuchtigkeit Fassade

ein, saniert muss werden. mitunter die gesamte Fassade

saniert werden.

REGELMÄSSIGE KONTROLLEN

REGELMÄSSIGE Die Gebäudehülle KONTROLLEN muss Sturm, starkem

Die Regen Gebäudehülle und Hagel widerstehen muss Sturm, können. starkem Es

Regen lohnt sich und deshalb, Hagel widerstehen Dach und Fassade können. regelmässig

sich deshalb, von einer Dach Fachperson und Fassade kontrol-

re-

Es

lohnt

gelmässig lieren zu lassen. von einer Spröde, Fachperson gealterte kontrollieren

müssen zu frühzeitig lassen. Spröde, repariert gealterte oder ersetzt Bauteile

Bauteile

müssen werden. frühzeitig Im Herbst repariert und Frühling oder sollten ersetzt

werden. Dachrinnen, Im Herbst Fallrohre und und Frühling weitere sollten Abläufe

Dachrinnen, kontrolliert und Fallrohre von Laub und und weitere sonstigen Abläufe

kontrolliert Feststoffen und befreit von werden. Laub und sonstigen

Feststoffen befreit werden.

Die Gebäudehülle muss Sturm, Regen

Die und Gebäudehülle Hagel widerstehen muss können. Sturm, Regen

Regelmässige und Hagel widerstehen Kontrollen können. von Dach

Regelmässige und Fassade lohnen Kontrollen sich. von Dach

und Fassade lohnen sich.

Nach einem Gewitter sollten Dach und

Nach Fassade einem auf Gewitter Beschädigungen sollten Dach und undichte

Fassade Stellen überprüft auf Beschädigungen werden. Um Folgeschäden

zu verhindern, überprüft werden. müssen Um beschädigte Folgeschä-

und undichte

Stellen

den Stellen zu verhindern, so rasch wie müssen möglich beschädigte provisorisch

Stellen abgedeckt so rasch werden. wie Die möglich Wasserabläufe provisorisch

abgedeckt sollten ebenfalls werden. kontrolliert Die Wasserabläufe und von angeschwemmtem

ebenfalls kontrolliert Schlamm und Laub von an-

be-

sollten

geschwemmtem freit werden. So kann Schlamm das Wasser, und Laub das befreit

beim werden. Abschmelzen So kann der das Hagelkörner Wasser, das bildet, sich

sich

beim gut abfliessen. Abschmelzen der Hagelkörner bildet,

gut abfliessen.

HAGELSCHUTZ BEI SANIERUNG UND NEUBAU

HAGELSCHUTZ Bei der Sanierung BEI SANIERUNG von Dach und UND Fassade

der oder Sanierung bei einem von Neubau Dach und lohnt Fas-

es sich,

NEUBAU

Bei

sade oder bei einem Neubau lohnt es sich,

Dachrinnen und Abläufe sollten regelmässig

gereinigt und Abläufe und von sollten Feststoffen regel-

Dachrinnen

mässig befreit werden, gereinigt damit und von bei Gewitter Feststoffen

befreit das Wasser werden, abfliessen damit bei kann. Gewitter

das Wasser abfliessen kann.

an Hagelschutz zu denken. Für sämtliche

Hagelschutz Elemente der zu Gebäudehülle denken. Für sämtli-

gibt es

an

che hagelgeprüfte Elemente der Produkte. Gebäudehülle Im Hagelregister

finden sich Produkte. Bauteile, die Im Hagelregis-

nach einheit-

gibt es

hagelgeprüfte

ter lichen finden Prüfbestimmungen sich Bauteile, die getestet nach einheitlichen

Hagelwiderstandsklassen Prüfbestimmungen eingeteilt getestet und wur-in

Hagelwiderstandsklassen den. Die Widerstandsklassen eingeteilt entsprechen wur-

und den. der maximalen Die Widerstandsklassen Korngrösse in entsprechen Zentimetern,

der maximalen ein Bauteil standhält. Korngrösse Es in wird Zentimetern, allgemein

ein empfohlen, Bauteil standhält. die Gebäudehülle Es wird allge-

gegen

der

mein 3 cm empfohlen, grosse Hagelkörner die Gebäudehülle zu schützen, gegen also

3 Bauteile cm grosse mit einem Hagelkörner Hagelwiderstand zu schützen, von also

Bauteile 3 zu verwenden. mit einem Diese Hagelwiderstand Bauteile sind von ausserdem

zu verwenden. meist nicht Diese teurer Bauteile als ungeprüfte sind aus-

3

serdem Materialien. meist nicht teurer als ungeprüfte

Materialien.

Hagelschäden am Putz der Fassade

Hagelschäden können dazu führen, am Putz dass der Feuchtigkeit Fassade

können eintritt und dazu teure führen, Folgeschäden dass Feuchtigkeit

eintritt entstehen. und teure Folgeschäden

entstehen.

WEITERE INFORMATIONEN:

WEITERE INFORMATIONEN:

Vereinigung Kantonaler

Vereinigung Gebäudeversicherungen Kantonaler VKG

Gebäudeversicherungen Bundesgasse 20 VKG

Bundesgasse CH-3001 Bern20

CH-3001 Bern

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64

IMMOBILIA / Mai 2025


MARKTPLATZ

FIRMEN-NEWS

Nach oben mit Centerio:

persönliche Immobilienbewirtschaftung für hohe Ansprüche.

An der Brandschenkenstrasse 38/40

in Zürich klingelt das Telefon immer

häufiger: Denn der Hauptsitz des Immobilienbewirtschafters

Centerio AG erfreut

sich grosser Beliebtheit. Erfahren Sie

hier die Gründe für den Erfolg – und wie

Centerio ein Einkaufszentrum in Martigny

dank Repositionierung zum beliebtesten

Center im Unterwallis machte.

Die Centerio AG ist ein Immobilienbewirtschafter,

spezialisiert auf Shopping Center

Management. Das schweizweit tätige Unternehmen

richtet sich mit seinen Dienstleistungen

an institutionelle Kunden sowie

Privatkunden mit Shopping Centern

und kommerziellen Gewerbe-Immobilien.

Centerio ist klein, aber fein – das zehnköpfige

Team an der Brandschenke arbeitet

mit Leidenschaft und setzt auf persönliche

Beratung.

ERFOLG ALS MISSION, EFFIZIENZ ALS ZIEL

Unsere Mission ist es, die Immobilien unserer

Kunden optimal zu bewirtschaften

und im Markt attraktiv zu positionieren. Und

zwar entlang des gesamten Betriebszyklus

– in technischer, kaufmännischer und

finanzieller Hinsicht. Durch massgeschneiderte

Dienstleistungen, hohe Prozesssicherheit

sowie ein starkes Netzwerk im Retail

und Gastro- und DL-Bereich generiert

Centerio einen messbaren Mehrwert. Die

Steigerung der Rentabilität für unsere Kunden

ist das Ziel.

Performance dank fünf Ps – von A bis Z

Die Spezialisten von Centerio fokussieren

sich auf die fünf Ps: persönlich, pragmatisch,

prompt, proaktiv, preisleistungsorientiert.

Kurz, Immobilienbesitzer mit hohen

Ansprüchen, die gerne persönlich geschäften,

sind hier bestens bedient. Daher rufen

immer mehr, die mehr wollen, bei Centerio

an. Durch die anerkannte Qualität und

Reputation ist die Unternehmung in der

gesamten Schweiz zum bewährten Partner

für Bewirtschaftungsleistungen geworden.

Die Operational Excellence und

Effizienz gelingt dank schlanker Organisation:

Das Centerio-Team agiert schnell,

einfach und kundenorientiert. Die Basisprozesse

sind möglichst digitalisiert und

automatisiert. Ebenfalls legt Centerio Wert

darauf, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein

– mit spannenden Weiterentwicklungsmöglichkeiten

für die Mitarbeitenden. Gute

Kunden gewinnen und halten, gute Mitarbeitende

gewinnen und halten, lautet das

interne Credo.

DURCH DIE DECKE IN 4 JAHREN: DAS

CRYSTAL CENTER

Ein beeindruckendes Beispiel für die erfolgreiche

Bewirtschaftung von Centerio ist das

Crystal Center in Martigny im Unterwallis.

Das herausfordernde Mandat wurde 2021

übernommen: Nicht weniger als 4 000 m 2

standen im alten Einkaufszentrum leer.

Die Spezialisten von Centerio gaben ausgiebige

Studien in Auftrag und nahmen in

der Folge eine Repositionierung vor. Zuvor

wurde alles erwogen: Ein Markenoutlet?

Ein Logistikcenter? Oder doch wieder eine

Shopping Mall? Wichtig war für Centerio,

die Nahversorgung und den Freizeitbereich

abzudecken. Denn mit Skifahren, Wandern,

Biken und Velofahren bot die Region ein

kristallklares Potenzial.

Obererfolgreich im Unterwallis

mit Decathlon

Ergo richtete Centerio das Center auf den

Freizeitbereich aus und nahm den französischen

Sportartikelhersteller und -händler

Decathlon ins Visier. Nach einiger Überzeugungsarbeit

übernahm Decathlon satte

3500 m 2 . 2022 wurde der Vertrag unterschrieben,

2023 eröffnete der Laden.

Heute ist das Crystal Center in Martigny

das grösste und beliebteste Einkaufscenter

im Unterwallis. Für die Wiedereröffnung

wurde alles entsprechend neu gedacht:

die Infrastruktur, die Vermarktung,

das Parksystem und vieles mehr. Aktuell

führt Centerio auch die Werbevereinigung

mit Erfolg und generiert jährlich mehr

Kundenbesucher. Im Zuge der neuen Strategie

und dem attraktiven Mieter Decathlon

kamen 2024 weitere Players dazu,

unter anderem das bekannte Bekleidungsunternehmen

C&A, das den interessanten

Mietermix, zusammen mit Coop, Interdiscount,

Fust, Dosenbach, Sunrise, Sunstore

Apotheke, Adent Zahnarzt und viele mehr

abrundet.

Selbstredend wurde das Crystal Center

auch saniert: Die Beleuchtung wurde auf

LED umgestellt, der Betrieb nachhaltiger

gemacht. Dazu wurde das Parksystem neu

organisiert, damit die hervorragende Zufahrt

für alle aus allen Richtungen funktioniert

– und der Verkehr in Martigny trotzdem

fliesst.

Rufen Sie uns an, wenn auch Sie mehr

wollen.

Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihrer

Immobilie.

WEITERE INFORMATIONEN:

Crystal Center in Martigny: das beliebteste und erfolgreichste Einkaufzentrum im Unterwallis

Centerio AG

Brandschenkenstrasse 38/40

8001 Zürich

Tel. +41 (0)44 244 33 00

info@centerio.ch

www.centerio.ch

IMMOBILIA / Mai 2025 65


MARKTPLATZ

FIRMEN-NEWS

Handläufe retten Leben!

Handlauf bei einem Treppenabgang zur Tiefgarage

Mehr Sicherheit dank zusätzlichem, wandseitigem Handlauf

Für die Folgen eines Treppensturzes

muss oft tief ins Portemonnaie gegriffen

werden; mit Handläufen von Flexo lässt

sich das vermeiden.

Die weit verbreitete Meinung, dass Opfer

bei einem Treppensturz meist selber

schuld sind, wurde mittels einer

Analyse der suva zur Treppensturz-Kampagne

ausdrücklich widerlegt. Bei Stürzen

auf Glatteis oder Schnee weiss man,

dass der Hausbesitzer oder Verwalter oftmals

mithaftet. Bei Stürzen auf oder von

Treppen vermutet man, dass der Nutzer

bzw. das Opfer selber verantwortlich sei.

Dabei sind fatale Treppenstürze durchaus

vermeidbar, wenn die vorgeschriebenen

Auflagen von allen erfüllt würden.

Millionenbeiträge bei der suva, der bfu,

den Versicherungen und Krankenkassen

könnten eingespart werden.

FLEXO KENNT SICH AUS

Flexo-Handlauf GmbH ist die führende

Fachfirma für die Nachrüstung von Handläufen

in der Schweiz. Das Unternehmen

hat durch tausendfache Erfahrung

selbst die Feststellung gemacht, dass

sich nur durch normgerechte Ausführungen

an Treppen Stürze vermeiden lassen.

So müssen Treppen und Rampen rutschsichere

Beläge haben, die erste und letzte

Stufe soll sich kontrastreich abzeichnen,

und Treppen benötigen Handläufe- am

besten solche, die handwarm und taktil

ausgestattet sind. Die Schweizer Norm

schreibt ab fünf Stufen einen Handlauf

vor. Im öffentlich zugänglichen Bereich,

in Gebäuden und Grünanlagen gelten die

Normen SN 640 238, SIA Norm 358 und

SIA Norm 500. Diese sehen vor, dass

Handläufe durchgängig ohne Unterbruch

über die gesamte Treppenlänge zu führen

sind und mindestens 0.30 waagrecht

über Anfang und Ende der Treppe hinausgezogen

werden müssen.

Handläufe sollen umfassbar und farblich

kontrastreich zur Wand sein. Das Material

soll wenig wärmeleitend sein und selbst

bei Feuchtigkeit Griffsicherheit bieten. In

einer Vielzahl von Gebäuden sind bereits

ab zwei Stufen – oftmals auch beidseitig –

Handläufe gesetzlich vorgeschrieben. Die

suva, die bfu und auch die Verbände haben

diesbezüglich bereits vielfach aufgeklärt.

RECHTLICHE ASPEKTE

Auch wenn Normen keine Gesetze sind,

sind diese in fast allen Kantonen und

Städten in kantonalen oder kommunalen

Bauerlassen mit aufgenommen und gelten

auch für das private Haus. Nach einem

allgemein im Recht geltenden Grundsatz

ist man verpflichtet, die zur Vermeidung

eines Schadens notwendigen und zumutbaren

Vorsichtsmassnahmen zu treffen

(Art.41 Obligationenrecht).

Wird durch einen fehlenden Handlauf

oder eine fehlerhafte Herstellung eines

Handlaufes ein Schaden verursacht, so

haftet der Werkeigentümer gestützt auf

(Art.58 Obligationenrecht)

NICHT WEGEN DEM GESETZ, SONDERN

UM DER MENSCHEN WILLEN

Nicht gesetzliche Vorgaben, sondern der

Mensch ist der Massstab. Und wer ältere

Menschen beobachtet, die Mutter mit dem

Kind, den Unfallverletzten, den Kleinwüchsigen,

den Brillenträger, den Mensch mit

Beidseitger Handlauf in einer Wohnanlage

Behinderung oder Schlaganfall, versteht

auch, warum in Norm und Gesetz, Handläufe

genau beschrieben sind. Gesetzliche

Vorgaben hindern nicht, kreative Gestaltungsräume

zu schaffen. Daher sind

die Handläufe von Flexo kontrastreich und

optisch gefällig und sie sehen erst noch

richtig schön aus.

Flexo berät mit seinen Mitarbeitern vor

allem private Kunden in der gesamten

Schweiz. Näheres finden Interessierte im

Internet unter www.flexo-handlauf.ch

oder fordern Sie Prospekte an.

Wer will, lässt sich vor Ort durch einen

Fachberater beraten, der die Vielzahl der

Produkte zeigt und unverbindlich eine

Offerte erstellt.

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66

IMMOBILIA / Mai 2025


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68

IMMOBILIA / Januar 2025 IMMOBILIA / Mai 2 2025


ADRESSEN & TERMINE

ORGANE UND MITGLIEDERORGANISATIONEN

SCHWEIZ

PRÄSIDIUM UND

GESCHÄFTSLEITUNG

SVIT SCHWEIZ

Präsident:

Andreas Ingold, SVIT Schweiz,

Maneggstrasse 17, 8041 Zürich

ingoldconsulting@gmail.com

Vizepräsident, Vertretung Deutschschweiz

& Ressort Branchenentwicklung:

Michel Molinari,

Basellandschaftliche Kantonalbank,

Rheinstrasse 7, 4410 Liestal

michel.molinari@blkb.ch

Vizepräsident, Vertretung lateinische

Schweiz & Ressort Bildung:

Jean-Jacques Morard, de Rham SA,

Av. Mon-Repos 14, 1005 Lausanne

jean-jacques.morard@derham.ch

Ressort Recht & Politik:

Andreas Dürr, Battegay Dürr AG,

Heuberg 7, 4001 Basel

andreas.duerr@bdlegal.ch

Ressort Finanzen:

Gabriel Schmid, Buchhaltungs AG,

Gotthardstrasse 55, 8800 Thalwil

gabriel.schmid@buchhaltungs-ag.ch

CEO SVIT Schweiz:

Marcel Hug, SVIT Schweiz,

Maneggstrasse 17, 8041 Zürich

mh@svit.ch

Stv. CEO SVIT Schweiz:

Ivo Cathomen, SVIT Schweiz,

Maneggstrasse 17, 8041 Zürich

ic@svit.ch

SCHIEDSGERICHT DER

IMMOBILIENWIRTSCHAFT

Sekretariat: Heuberg 7, Postfach 2032,

4001 Basel, T 061 225 03 03

info@svit-schiedsgericht.ch

www.svit-schiedsgericht.ch

SVIT-STANDESGERICHT

Sekretariat: SVIT Schweiz,

Maneggstrasse 17, 8041 Zürich

T 044 434 78 88, info@svit.ch

REGIONALE

SVIT-MITGLIEDER-

ORGANISATIONEN

SVIT AARGAU

Sekretariat: Fabienne Lüthi,

Bahnhofstrasse 55, 5001 Aarau

T 062 836 20 82, info@svit-aargau.ch

SVIT BEIDER BASEL

Geschäftsstelle: Tanja Molinari,

Aeschenvorstadt 55, 4051 Basel

T 061 283 24 80, svit-basel@svit.ch

SVIT BERN

Sekretariat: SVIT Bern,

Murtenstrasse 18, Postfach,

3203 Mühleberg-Bern

T 031 378 55 00, svit-bern@svit.ch

SVIT GRAUBÜNDEN

Sekretariat: Marc Berger,

Bahnhofstrasse 8, 7001 Chur

T 081 257 00 05

svit-graubuenden@svit.ch

SVIT OSTSCHWEIZ

Sekretariat: Claudia Eberhart,

Haldenstrasse 6, 9200 Gossau

T 071 380 02 20, svit-ostschweiz@svit.ch

Drucksachenversand: ATIG AG,

Heidi Artuso, T 071 380 02 20

heidi.artuso@atig.ch

SVIT ROMANDIE

Sekretariat: Avenue Rumine 13,

1005 Lausanne, T 021 331 20 95

info@svit-romandie.ch

SVIT SOLOTHURN

Sekretariat: Tina Strausak,

Strausak Immobilien GmbH,

Rötistrasse 22, 4500 Solothurn

T 062 212 32 88, svit-solothurn@svit.ch

SVIT TICINO

Sekretariat: Laura Panzeri Cometta,

Via Carvina 3, 6807 Taverne

T 091 921 10 73, svit-ticino@svit.ch

SVIT ZENTRALSCHWEIZ

Geschäftsstelle:

Nicole Kirch, Kasernenplatz 1,

6003 Luzern, T 041 508 20 18

nicole.kirch@svit.ch

Rechtsauskunft für Mitglieder:

svit.ch/de/svit-zentralschweiz/

services-svit-zentralschweiz

SVIT ZÜRICH

Sekretariat: Siewerdtstrasse 8,

8050 Zürich, T 044 200 37 80

svit-zuerich@svit.ch

Rechtsauskunft für Mitglieder:

rechtsauskunft-svitzuerich.ch

SVIT-FACHKAMMERN

BEWERTUNGSEXPERTEN-

KAMMER SVIT

Sekretariat:

Brunaustrasse 39, 8002 Zürich

T 044 521 02 06, info@bek.ch

www.bewertungsexperte.ch

FACHKAMMER STWE SVIT

Sekretariat:

Brunaustrasse 39, 8002 Zürich

T 044 521 02 05, info@fkstwe.ch

www.fkstwe.ch

KAMMER UNABHÄNGIGER

BAUHERRENBERATER KUB

Sekretariat:

Brunaustrasse 39, 8002 Zürich

T 044 521 02 07, info@kub.ch

www.kub.ch

SCHWEIZERISCHE

MAKLERKAMMER SMK

Sekretariat:

Brunaustrasse 39, 8002 Zürich

T 044 521 02 08, welcome@smk.ch

www.smk.ch

SVIT FM SCHWEIZ

Sekretariat:

Brunaustrasse 39, 8002 Zürich

T 044 521 02 04, info@kammer-fm.ch

www.kammer-fm.ch

TERMINE

SVIT SCHWEIZ

SWISS REAL ESTATE FORUM UND DV

26./27.06.25 Luzern

SVIT-MITGLIEDERORGANISATIONEN

SVIT AARGAU

21.05.25 Golfturnier

18.09.25 Generalversammlung

20.11.25 Frühstück

SVIT BEIDER BASEL

11.06.25 Entwicklung/Visionen

Klybeckareal

05.12.25 Niggi Näggi

SVIT BERN

16.05.25 Frühjahresanlass

20.06.25 Powermeeting

10.09.25 Generalversammlung

18.09.25 Immofuture Day

05./06.11.25 Berner Immobilientage

SVIT GRAUBÜNDEN

15.05.25 Generalversammlung

25.09.25 Herbstanlass

SVIT OSTSCHWEIZ

25.08.25 Immo Vision 2025

SVIT ROMANDIE

21.05.25 Débat politique

sur la L3PL

23.09.25 Prix de l’immobilier

romand

SVIT SOLOTHURN

05.06.25 ERFA Bewerter

12.06.25 Fachvortrag + Lunch

19./20.09.25 SVIT Day

04.12.25 Weihnachtsanlass

SVIT ZENTRALSCHWEIZ

24.06.25 Seminar Wohnungsabnahme

11.09.25 Fresh-up STWEG-

Versammlungen

SVIT Schweiz

Maneggstrasse 17, 8041 Zürich

T 044 434 78 88

www.svit.ch

25.09.25 Kommunikation mit

Mieter:innen

30.10.25 Aktuelle Mietrechtsfälle/-urteile

SVIT ZÜRICH

28.05.25 Mitgliederseminar

05.06.25 Stehlunch

06.06.25 Mitgliederseminar

04.07.25 Golfturnier Bad Ragaz

09.07.25 Sommerevent

20.08.25 Mitgliederseminar

02.09.25 Mitgliederseminar

03.09.25 Seminar ZEV

04.09.25 Stehlunch

16.10.25 Oktoberfest

06.11.25 Stehlunch

12.11.25 Mitgliederseminar

28.11.25 Mitgliederseminar

BEWERTUNGS -

EXPERTEN-KAMMER

29.10.25 ERFA Zürich

FACHKAMMER

STOCKWERKEIGENTUM

22.10.25 Herbstanlass

KAMMER UNABHÄNGIGER

BAUHERRENBERATER

04.06.25 85. Lunchgespräch

09.09.25 KUB Focus

18.11.25 86. Lunchgespräch

SCHWEIZERISCHE

MAKLERKAMMER

20.05.25 Fachseminar

12.11.25 Makler-Convention

SVIT FM SCHWEIZ

24.06.25 FM Day

23.10.25 Good Morning FM!

IMMOBILIA / Mai 2025 69


FOKUS

PATRICK STÄUBLE

POLITIK

JA ZUM ENTLAS-

WIRTSCHAFT

WENIGER VER-

BAU & HAUS

GARTENSTADT

MIT HOHER

ZUGUTERLETZT

KAI FELMY ÜBER WERTSTEIGERUNGSPOTENZIALE

IMPRESSUM

SCHWEIZ

# 05 — MAI 2025 — 92. Jahrgang / Erscheint monatlich / CHF 7.– / www.svit.ch

IMMOBILIA

Swiss Real

Estate Forum

26. – 27.06.2025

IM INTERVIEW

04

TUNGSPAKET

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IM VERTEILKAMPF

DICHTE

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ISSN 2297-2374

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monatlich, 12 × pro Jahr

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Beglaubigte Auflage: 2905

(WEMF 2024)

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VERLAG

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REDAKTION

Dr. Ivo Cathomen (Verlag)

vakant (Chefredaktion)

Claudia Wagner (Dienstredaktion)

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Urs Bigler (Fotografie, Titelbild)

DRUCK UND VERTRIEB

E-Druck AG, PrePress & Print

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SATZ UND LAYOUT

E-Druck AG, PrePress & Print

Rita Kurmann

Andreas Feurer

*KAI FELMY

Der Zeichner arbeitet

seit vielen Jahren als

freischaffender

Cartoonist und zeichnet

für zahlreiche

Zeitschriften, Zeitungen

und Unternehmen

in Deutschland, Österreich

und der Schweiz.

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UND -VERKAUF

Wincons AG

Margit Pfändler

Brigitte Pichler

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Nachdruck nur mit Quellenangabe

gestattet. Über nicht bestellte

Manuskripte kann keine Korrespondenz

geführt werden. Inserate, PR

und Produkte-News dienen lediglich

der Information unserer Mitglieder

und Leser über Produkte und

Dienstleistungen.

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IMMOBILIA / Mai 2025


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