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Hand- und Check-in-Gepäck: Was darf wohin? - Frankfurt

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<strong>Hand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Check</strong>-<strong>in</strong>-<strong>Gepäck</strong>:<br />

<strong>Was</strong> <strong>darf</strong> woh<strong>in</strong>?<br />

Wichtige Tipps für Ihre Reise<br />

<strong>Gepäck</strong>bestimmungen für Deutschland<br />

<strong>Check</strong>-<strong>in</strong>-<strong>Gepäck</strong><br />

<strong>Hand</strong>gepäck<br />

(max. 100 ml)<br />

Mixturen aus flüssigen <strong>und</strong> festen<br />

Stoffen <strong>und</strong> andere Gegenstände<br />

ähnlicher Zusammensetzung<br />

(z. B. Suppen, Sirup)<br />

<strong>Check</strong>-<strong>in</strong>-<strong>Gepäck</strong><br />

<strong>Hand</strong>gepäck<br />

(max. 100 ml)<br />

Flüssigkeiten wie <strong>Was</strong>ser,<br />

Limonade, Cola <strong>und</strong> andere<br />

Erfrischungsgetränke<br />

<strong>Check</strong>-<strong>in</strong>-<strong>Gepäck</strong><br />

<strong>Hand</strong>gepäck<br />

(max. 100 ml)<br />

Gels, e<strong>in</strong>schließlich Haarwaschmittel<br />

<strong>und</strong> Duschgels, Cremes, Lotionen, Öle<br />

<strong>Check</strong>-<strong>in</strong>-<strong>Gepäck</strong><br />

<strong>Hand</strong>gepäck<br />

(max. 100 ml)<br />

Rasiercremes, -schäume,<br />

Deodorants <strong>und</strong> andere Inhalte<br />

von Druckbehältern<br />

<strong>Check</strong>-<strong>in</strong>-<strong>Gepäck</strong><br />

<strong>Hand</strong>gepäck<br />

D<strong>in</strong>ge des täglichen Gebrauchs<br />

wie Nagelscheren, E<strong>in</strong>malrasierer,<br />

Taschenmesser mit maximal 6 cm<br />

Kl<strong>in</strong>genlänge*<br />

<strong>Check</strong>-<strong>in</strong>-<strong>Gepäck</strong><br />

<strong>Hand</strong>gepäck<br />

(max. 100 ml)<br />

Parfüms, Kosmetika, Mascara,<br />

Pasten, e<strong>in</strong>schließlich<br />

Zahnpasta, Sprays, Aerosole<br />

<strong>Check</strong>-<strong>in</strong>-<strong>Gepäck</strong><br />

<strong>Hand</strong>gepäck<br />

Persönliche Medikamente,<br />

Babynahrung<br />

Gas <strong>und</strong> Gasbehälter,<br />

Benz<strong>in</strong>feuerzeuge*,<br />

Farbsprühdosen<br />

<strong>Check</strong>-<strong>in</strong>-<strong>Gepäck</strong><br />

<strong>Hand</strong>gepäck<br />

Bitte richten Sie Ihre Anfrage an: feedback@fraport.de<br />

Die im <strong>Hand</strong>gepäck mitgeführten Produkte müssen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em durchsichtigen, wiederverschließ-<br />

baren Beutel mit maximal e<strong>in</strong>em Liter Inhalt verstaut se<strong>in</strong>. Bitte beachten Sie, dass pro Person<br />

nur e<strong>in</strong> Beutel mitgeführt werden <strong>darf</strong>. Medikamente <strong>und</strong> Babynahrung s<strong>in</strong>d von dieser Regelung<br />

nicht betroffen. * In anderen EU-Staaten können gegenüber Deutschland abweichende<br />

Bestimmungen bestehen. Bitte <strong>in</strong>formieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft über<br />

<strong>in</strong>dividuelle Regelungen.<br />

Stand: August 2012<br />

Fraport AG<br />

<strong>Frankfurt</strong> Airport Services Worldwide<br />

K<strong>und</strong>enmanagement<br />

Servicequalität (KMA-QM)<br />

60547 <strong>Frankfurt</strong> am Ma<strong>in</strong><br />

Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Im Jahr 2003 wurde die h<strong>und</strong>ertprozentige Reisegepäckkontrolle per EU-Verordnung e<strong>in</strong>geführt.<br />

Luftverkehrsgesellschaften s<strong>in</strong>d dazu verpflichtet, Sicherungsmaßnahmen bei der Abfertigung<br />

von <strong>Gepäck</strong> nach dem <strong>Check</strong>-<strong>in</strong> durchzuführen (§ 9 LuftSiG). Sichergestellte Gefahrgüter<br />

werden dem Reisegepäck entnommen, ohne den Passagier zu <strong>in</strong>formieren!<br />

Gefahrgüter<br />

Bestimmungen für <strong>Hand</strong>-<br />

<strong>und</strong> <strong>Check</strong>-<strong>in</strong>-<strong>Gepäck</strong>


Beispiele für gefährliche Güter<br />

Feuerzeug/Streichhölzer<br />

Geräte mit Verbrennungsmotor<br />

Schwimmweste<br />

Gemäß den <strong>in</strong>ternationalen Gefahrgutvorschriften<br />

<strong>darf</strong> pro Passagier nur e<strong>in</strong> Gas-<br />

feuerzeug mitgeführt werden. Dieses muss<br />

am Körper befördert werden. Der Transport<br />

im <strong>Hand</strong>- oder im <strong>Check</strong>-<strong>in</strong>-<strong>Gepäck</strong> ist nicht<br />

erlaubt. Feuerzeuge werden im Rahmen der<br />

h<strong>und</strong>ertprozentigen Reisegepäckkontrolle<br />

entnommen <strong>und</strong> umgehend vernichtet.<br />

Benz<strong>in</strong>- <strong>und</strong> Sturmfeuerzeuge wie beispielsweise<br />

der Marke Zippo dürfen überhaupt<br />

nicht im Flugzeug transportiert werden.<br />

Motorsäge <strong>und</strong> Motorsensen usw. dürfen<br />

weder im <strong>Hand</strong>gepäck noch im <strong>Check</strong>-<strong>in</strong>-<br />

<strong>Gepäck</strong> transportiert werden, da deren<br />

Tankbehälter, Vergaser <strong>und</strong> Leitungen<br />

Rückstände von raftstoffen enthalten. Bei<br />

diesen Stoffen handelt es sich gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

um brennbare Flüssigkeiten, deren<br />

Mitnahme sowohl im <strong>Hand</strong>- als auch im<br />

<strong>Check</strong>-<strong>in</strong>-<strong>Gepäck</strong> verboten ist. Selbst<br />

fabrikneue Kettensägen müssen entnommen<br />

werden, weil die Sägen nach e<strong>in</strong>er<br />

Funktionsprüfung im Werk noch Rückstände<br />

von Benz<strong>in</strong> <strong>und</strong> Öl aufweisen.<br />

Pro Passagier <strong>darf</strong> e<strong>in</strong>e Schwimmweste ent-<br />

weder im <strong>Hand</strong>- oder im <strong>Check</strong>-<strong>in</strong>-<strong>Gepäck</strong><br />

mitgeführt werden. Von der Fluggesellschaft<br />

muss vorab e<strong>in</strong>e ausdrückliche Zu-<br />

stimmung e<strong>in</strong>geholt werden. Diese ist dem<br />

<strong>Gepäck</strong>stück beizulegen. Die Mitnahme von<br />

maximal zwei Ersatzpatronen ist zulässig.<br />

Law<strong>in</strong>enrucksack<br />

Pro Passagier <strong>darf</strong> e<strong>in</strong> Law<strong>in</strong>enrettungsrucksack<br />

entweder im <strong>Hand</strong>- oder im <strong>Check</strong>-<strong>in</strong>-<br />

<strong>Gepäck</strong> mitgeführt werden. Von der Flug-<br />

gesellschaft muss vorab e<strong>in</strong>e ausdrückliche<br />

Zustimmung e<strong>in</strong>geholt werden. Diese ist<br />

dem Reisegepäck beizulegen. Die Mitnahme<br />

e<strong>in</strong>er oder mehrerer Ersatzpatronen ist<br />

nicht zulässig. Der Auslösemechanismus<br />

<strong>darf</strong> nicht mehr als 200 mg Nettogewicht<br />

an explosivem Stoff der Unterklasse 1.4S<br />

<strong>und</strong> nicht mehr als 250 ml verdichtetes Gas<br />

der Unterklasse 2.2 enthalten.<br />

Camp<strong>in</strong>g-Gaskocher/Camp<strong>in</strong>g-Gaskartuschen<br />

W<strong>und</strong>erkerzen/Feuerwerkskörper<br />

Alkoholische Getränke<br />

Farben/Lacke<br />

Camp<strong>in</strong>g-Gaskocher dürfen gemäß der<br />

<strong>in</strong>ternationalen Gefahrgutvorschriften<br />

weder im <strong>Check</strong>-<strong>in</strong>-<strong>Gepäck</strong> noch im<br />

<strong>Hand</strong>gepäck transportiert werden, da<br />

diese komprimierte Gase enthalten.<br />

W<strong>und</strong>erkerzen gehören zur Gruppe der<br />

Feuerwerkskörper <strong>und</strong> s<strong>in</strong>d somit Explosivstoffe.<br />

W<strong>und</strong>erkerzen dürfen weder im<br />

<strong>Hand</strong>- noch im Reisegepäck mitgenommen<br />

werden.<br />

Pro Person dürfen maximal fünf Liter alko-<br />

holische Getränke mit e<strong>in</strong>em Alkoholgehalt<br />

von bis zu 70 Vol.-% mitgeführt werden,<br />

wenn sie orig<strong>in</strong>alverpackt s<strong>in</strong>d <strong>und</strong> ihr<br />

Behältnis nicht mehr als fünf Liter fasst.<br />

Entzündbare Flüssigkeiten oder wasseraktive<br />

Stoffe (zum Beispiel: Lacke, Farben <strong>und</strong><br />

Verdünner) sowie brandfördernde Stoffe<br />

(zum Beispiel: Bleichmittel) dürfen weder<br />

im <strong>Hand</strong>- noch im <strong>Check</strong>-<strong>in</strong>-<strong>Gepäck</strong><br />

transportiert werden.<br />

Kosmetische Artikel<br />

Lithium-Batterien<br />

Im <strong>Hand</strong>gepäck dürfen Sie Haarspray/<br />

Deo/Parfüm <strong>in</strong> Behältnissen mit e<strong>in</strong>em<br />

maximalen Fassungsvermögen von<br />

100 ml Inhalt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em durchsichtigen,<br />

wiederverschließbaren Beutel transportieren.<br />

Dieser Beutel <strong>darf</strong> maximal e<strong>in</strong>em<br />

Liter Inhalt fassen. Im aufgegebenen<br />

<strong>Gepäck</strong> dürfen Sie Behälter mit e<strong>in</strong>em<br />

maximalen Fassungsvermögen von 500<br />

ml <strong>und</strong> e<strong>in</strong>er Gesamtmenge von zwei<br />

Litern pro Passagier transportieren.<br />

Entscheidend ist jeweils das Fassungs-<br />

vermögen der Behälter <strong>und</strong> nicht der<br />

tatsächliche Inhalt.<br />

Im <strong>Hand</strong>- <strong>und</strong> im <strong>Check</strong>-<strong>in</strong>-<strong>Gepäck</strong> dürfen<br />

tragbare elektronische Geräte, die Lithium,<br />

Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien<br />

enthalten wie Uhren, Taschenrechner,<br />

Kameras, Mobilfunktelefone, Notebook<br />

Computer, Camcorder usw., wenn sie<br />

durch Passagiere oder Besatzungsmitglieder<br />

zum persönlichen Ge-<br />

brauch mitgeführt werden. Die folgenden<br />

Werte dürfen nicht überschritten werden:<br />

g für Lithium-Metall- oder Lithium-<br />

Legierungs-Batterien, e<strong>in</strong>e Lithium-<br />

Menge von nicht mehr als 2 g; oder<br />

g für Lithium-Ionen-Batterien, e<strong>in</strong>e<br />

Nennenergie Wattst<strong>und</strong>en von nicht<br />

mehr als 100 Wh<br />

Alle Ersatz-Batterien, e<strong>in</strong>schließlich<br />

Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Zellen<br />

oder -Batterien für solche tragbaren elek-<br />

tronischen Geräte dürfen nur im <strong>Hand</strong>-<br />

gepäck mitgeführt werden. Diese Batte-<br />

rien müssen e<strong>in</strong>zeln gegen Kurzschluss<br />

gesichert se<strong>in</strong>. Bei Geräten mit Lithium-<br />

Ionen-Zellen mit mehr als 100 Wh ist<br />

e<strong>in</strong>e Genehmigung erforderlich. Bitte<br />

wenden Sie sich an Ihre Fluggesellschaft.

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