19.05.2025 Aufrufe

Versicherungsbote 1-2025

Das Monopoly der Makler: Wer kauft wen? - Ob Maklerpools ‚The Next Big Thing‘ sind? Die Antwort lautet: Ja. - Maklerkonsolidierung in Deutschland: Entwicklungen und Perspektiven - 50% Wachstum bei der Anzahl und Kapazität der in Deutschland installierten Batteriespeicher im letzten Jahr. - Batteriespeicher im Boom: „Das Risiko von Großschäden lässt sich minimieren“ - Unternehmen mit einer Risikolebensversicherung für den Ernstfall absichern - 30 % …weniger Versicherungsvermittler seit 2011 in Deutschland. - Risikolebensversicherung ist zurück auf Wachstumskurs - Qualität bleibt ausbaufähig - Die perfekte Vorsorge für den Abschied nach Wunsch - Versicherungsmakler und ihre Haftung: Pflichten, Risiken und Rechtsprechung - „Effektiver Rechtsschutz bewahrt vor existenziellen Risiken“ - Betriebsrente auf dem Prüfstand: Wo die versicherungsförmige bAV besser werden muss - „An der bAV führt kein Weg vorbei, wenn man Altersarmut in Deutschland bekämpfen will“ - Betriebliche Vorsorge: „Gute Vorbereitung ist der entscheidende Erfolgsfaktor“ - Kleine Unternehmen, große Gefahr: Warum Cyberkriminelle gezielt KMU angreifen - „Die Wohngebäudeversicherung darf keine Sanierungskasse sein“ - Unterversichert - eine gern verdrängte Gefahr - Grundfähigkeitsversicherung - Das Leben nach dem Hype - Mehr Einkommen, gleiche BU-Rente? Ein Plädoyer für die Nachversicherung - „Kinder sollten so früh wie möglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen“ - Zahnspange oder Spardose? Wenn Kinderzähne die Haushaltskasse belasten

Das Monopoly der Makler: Wer kauft wen?

- Ob Maklerpools ‚The Next Big Thing‘ sind? Die Antwort lautet: Ja.
- Maklerkonsolidierung in Deutschland: Entwicklungen und Perspektiven
- 50% Wachstum bei der Anzahl und Kapazität der in Deutschland installierten Batteriespeicher im letzten Jahr.
- Batteriespeicher im Boom: „Das Risiko von Großschäden lässt sich minimieren“
- Unternehmen mit einer Risikolebensversicherung für den Ernstfall absichern
- 30 % …weniger Versicherungsvermittler seit 2011 in Deutschland.
- Risikolebensversicherung ist zurück auf Wachstumskurs - Qualität bleibt ausbaufähig
- Die perfekte Vorsorge für den Abschied nach Wunsch
- Versicherungsmakler und ihre Haftung: Pflichten, Risiken und Rechtsprechung
- „Effektiver Rechtsschutz bewahrt vor existenziellen Risiken“
- Betriebsrente auf dem Prüfstand: Wo die versicherungsförmige bAV besser werden muss
- „An der bAV führt kein Weg vorbei, wenn man Altersarmut in Deutschland bekämpfen will“
- Betriebliche Vorsorge: „Gute Vorbereitung ist der entscheidende Erfolgsfaktor“
- Kleine Unternehmen, große Gefahr: Warum Cyberkriminelle gezielt KMU angreifen
- „Die Wohngebäudeversicherung darf keine Sanierungskasse sein“
- Unterversichert - eine gern verdrängte Gefahr
- Grundfähigkeitsversicherung - Das Leben nach dem Hype
- Mehr Einkommen, gleiche BU-Rente? Ein Plädoyer für die Nachversicherung
- „Kinder sollten so früh wie möglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen“
- Zahnspange oder Spardose? Wenn Kinderzähne die Haushaltskasse belasten

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Ausgabe 1/2025

Das Monopoly

der Makler:

Wer kauft wen?

„Die Wohngebäudeversicherung

darf keine Sanierungskasse sein“

Maklerpools im Visier:

Ist Konsolidierung

‚The Next Big Thing‘?

„An der bAV führt kein Weg vorbei,

wenn man Altersarmut in

Deutschland bekämpfen will“


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Liebe Leserinnen und Leser,

wer kauft hier wen?

Manche spielen Monopoly zum Spaß – andere meinen

es ernst. Während auf dem Spielbrett Straßen, Bahnhöfe

und Versorgungswerke den Besitzer wechseln, sind es

in der echten Wirtschaft ganze Unternehmen, Maklerhäuser

und Versicherer. Und das nicht erst seit gestern:

Die Konsolidierung des Marktes schreitet mit großem

Tempo voran. Wer stehen bleibt, hat schlechte Karten.

Die jüngsten Entwicklungen sind beeindruckend: Allianz

kauft Viridium, Barmenia und Gothaer rücken enger

zusammen, SDK und Stuttgarter fusionieren. Parallel

dazu rollt eine Welle der Maklerkonsolidierung über den

Markt. Große Investoren und Finanzhäuser stehen bereit,

um Bestände zu bündeln und Strukturen zu straffen. Die

Frage ist nicht mehr, ob sich der Markt verändert – sondern

wer am Ende noch auf dem Spielbrett steht.

Was bedeutet das für Makler, Versicherer und Vermittler?

Ist Größe automatisch ein Vorteil? Oder droht durch die

zunehmende Zentralisierung eine Einschränkung des

Wettbewerbs und der Unabhängigkeit? Die Entwicklungen

werfen viele Fragen auf, und wir versuchen in dieser

Ausgabe, einige davon zu beantworten.

Doch Konsolidierung ist nicht das einzige Thema, das

die Branche bewegt. Die Risikolebensversicherung feiert

ihr Comeback, doch die Qualität bleibt ausbaufähig.

Auch die betriebliche Altersversorgung steht auf dem

Prüfstand: Wo muss nachgebessert werden, damit sie

für mehr Menschen zur echten Absicherung wird? Und

dann gibt es da noch das Thema Cyberkriminalität –

insbesondere kleine Unternehmen geraten verstärkt ins

Visier von Hackern.

Ob Fusionen, neue Produkte oder drängende Risiken:

Die Branche bleibt in Bewegung. Bleiben Sie informiert

– und behalten Sie beim großen Monopoly der Versicherungswelt

Ihre Strategie im Blick.

Wir wünschen eine erkenntnisreiche Lektüre!

Ihr Björn Bergfeld

1


INHALT

18

32

50 %

…der Arbeitnehmer haben keine bAV,

weil ihr Arbeitgeber kein Angebot macht

50 %

Wachstum bei der Anzahl und Kapazität

der in Deutschland installierten

Batteriespeicher im letzten Jahr.

16

11

Ob Maklerpools ‚The Next Big Thing‘ sind?

Die Antwort lautet: Ja.

30 %

Unternehmen mit einer

Risikolebensversicherung für den

Ernstfall absichern

…weniger Versicherungsvermittler

seit 2011 in Deutschland.

Risikolebensversicherung ist zurück

auf Wachstumskurs Qualität bleibt

ausbaufähig

Batteriespeicher im Boom:

„Das Risiko von Großschäden lässt

sich minimieren“

Die perfekte Vorsorge für den

Abschied nach Wunsch

Versicherungsmakler und ihre

Haftung: Pflichten, Risiken und

Rechtsprechung

Maklerkonsolidierung in Deutschland:

Entwicklungen und Perspektiven

„Effektiver Rechtsschutz bewahrt

vor existenziellen Risiken“

Maklerpools im Visier:

Ist Konsolidierung ‚The Next Big Thing‘?

Betriebsrente auf dem Prüfstand:

Wo die versicherungsförmige bAV

besser werden muss

2


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„An der bAV führt kein Weg vorbei,

wenn man Altersarmut in

Deutschland bekämpfen will“

Der VERBUND UNABHÄNGIGER

Versicherungsmakler feiert Jubiläum!

Betriebliche Vorsorge:

„Gute Vorbereitung ist der

entscheidende Erfolgsfaktor“

Kleine Unternehmen, große Gefahr:

Warum Cyberkriminelle gezielt KMU

angreifen

„Die Wohngebäudeversicherung

darf keine Sanierungskasse sein“

Unterversichert - eine gern

verdrängte Gefahr

Grundfähigkeitsversicherung - Das

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eine Berufsunfähigkeitsversicherung

bekommen“

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Impressum


Unternehmen mit einer

Risikolebensversicherung

für den Ernstfall absichern

Viele Unternehmen werden von mehreren Partnern gegründet – doch was passiert im Todesfall eines

Mitgründers? Eine Risikolebensversicherung sorgt dafür, dass der Geschäftsbetrieb nicht ins Wanken

gerät. Warum diese Absicherung essenziell ist, erklärt Dirk Felten, Leiter Maklerservice der EUROPA

Lebensversicherung.

»Für Unternehmen sind in der Regel zwei

Varianten der Risikolebensversicherung

sinnvoll: eine mit fallender und eine mit

konstanter Versicherungssumme.«

Dirk Felten

Leiter Maklerservice der EUROPA

Lebensversicherung

D

er plötzliche Tod des Unternehmers, eines

Geschäftspartners oder eines entscheidenden

Mitarbeiters kann die Existenz eines Unternehmens

gefährden – ein oft unterschätztes Risiko. Eine Risikolebensversicherung

sichert in einem solchen Fall die

finanzielle Stabilität und ermöglicht die Fortführung

des Betriebs. Mit der Versicherungssumme lassen sich

laufende Kosten decken, Löhne weiterzahlen, Kredite

tilgen oder Erbansprüche begleichen. So bleibt das

Unternehmen handlungsfähig, und verbleibende

Partner erhalten die notwendige finanzielle Grundlage,

um die Firma strategisch neu auszurichten.

Zwei Absicherungsvarianten sind sinnvoll

Für Unternehmen sind in der Regel zwei Varianten der

Risikolebensversicherung sinnvoll: eine mit fallender und

eine mit konstanter Versicherungssumme.

Risikolebensversicherungen mit fallender Versicherungssumme

lassen sich in zwei Modelle unterteilen: annuitätisch

fallend und linear fallend. Die annuitätisch fallende

Variante eignet sich besonders zur Absicherung von Unternehmenskrediten,

da sich die Versicherungssumme

4


der verbleibenden Darlehensschuld anpasst. Sie sinkt also

parallel zur Restschuld. Bei der linear fallenden Risikolebensversicherung

verringert sich die Versicherungssumme

hingegen jedes Jahr um einen festen Betrag. In beiden

Fällen nimmt das Absicherungsvolumen mit der Zeit ab

– ein großer Vorteil sind die niedrigeren Beiträge.

Bei einer konstanten Versicherungssumme bleibt der

Schutz über die gesamte Laufzeit hinweg gleich hoch.

Dadurch bleibt auch die finanzielle Absicherung konstant,

allerdings sind die Beiträge entsprechend höher.

Steuern sparen mit der richtigen Absicherung

Neben der richtigen Absicherungsvariante kommt es auch

darauf an, wie die Verträge abgeschlossen werden. Bei der

Absicherung von Geschäftspartnern bietet sich etwa die

Überkreuz-Versicherung an. Dabei werden zwei Einzelverträge

abgeschlossen. Geschäftspartner eins schließt

einen Versicherungsvertrag auf das Leben von Geschäftspartner

zwei ab – und ist hier selbst Begünstigter und

Beitragszahler. Geschäftspartner zwei sichert nach der

gleichen Vorgehensweise das Leben von Geschäftspartner

eins ab. So erhalten die jeweils hinterbliebenen Geschäftspartner

die Versicherungssumme komplett ausgezahlt.

Da sie selbst Versicherungsnehmer und Begünstigter sind,

gilt die Summe nicht als Erbe, sondern als Versicherungsleistung.

Dadurch fallen weder Einkommens- noch Erbschaftssteuer

an.

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Neben der Überkreuz-Versicherung ist es auch möglich,

ein gegenseitiges Bezugsrecht zu vereinbaren – es werden

also zwei Einzelverträge abgeschlossen, mit denen

die Partner jeweils das eigene Leben absichern und sich

gegenseitig als Begünstigte einsetzen. Dadurch kann bei

Tod allerdings Erbschaftssteuer anfallen.

Qualifizierte Beratung ist wichtig

Zwar ist die Risikolebensversicherung grundsätzlich eine

einfache und daher meist günstige Versicherung. Dennoch

sollten Kunden sie nicht allein nach dem Preis auswählen.

Denn rund um den Abschluss ergeben sich oft

Fragen, die für den Versicherungsumfang und die Absicherung

entscheidend sind. Ein qualifizierter Berater

kann in vielen dieser Fälle Hilfestellung leisten. Schließlich

muss der Deckungsschutz zur individuellen Situation

des Kunden – und der des Unternehmens – passen.

So funktioniert’s:

1

2

Ehepartner oder Paare sichern sich

gegenseitig ab.

Für beide Verträge gibt es jeweils

ein Beitragsguthaben von 25 €.

Mehr Infos sowie die

Teilnahmebedingungen

zur Aktion finden Sie unter

europa-vertriebspartner.de/paarsparen

oder unter 0221 5737-300


Risikolebensversicherung ist

zurück auf Wachstumskurs

Qualität bleibt ausbaufähig

Nach Jahren des Rückgangs wächst die Zahl der Risikolebensversicherungen in Deutschland wieder. 2023 wurden rund 4,34

Prozent mehr Verträge abgeschlossen als im Vorjahr. Doch trotz des Wachstums bleibt die Qualität vieler Tarife hinter den

Erwartungen zurück, wie eine Analyse von Franke und Bornberg zeigt.

Flexibilität bleibt entscheidend

Ein wichtiges Kriterium für eine gute RLV bleibt die Nachversicherungsgarantie.

Sie erlaubt es Versicherten, ihre Absicherung

ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen –

etwa nach Heirat, Geburt oder Immobilienkauf. „Je flexibler

eine Risikoversicherung, umso besser schützt sie in jeder

Lebensphase“, betont Franke. Allerdings müsse dabei Augenmaß

bewahrt werden, da insbesondere Versicherte mit

Vorerkrankungen diese Option nutzen. Einhergehend damit

steige die Wahrscheinlichkeit für mehr risikoreiche Verträge

im Bestand.

2020 legte das Analysehaus Franke und Bornberg erstmals

ein Rating für Risikolebensversicherungs-Tarife vor. Die

damals festgestellte Tendenz sinkender Neuabschlüsse ist

nun gebrochen. Erstmals seit 2019 verzeichnen die deutschen

Lebensversicherer wieder steigende Vertragszahlen.

Laut einer Analyse des map-report gab es Ende 2023 insgesamt

9,89 Millionen Policen – ein Zuwachs von 4,34 Prozent

im Vergleich zum Vorjahr.

Doch während die Nachfrage steigt, zeigt sich die Branche

bei der Weiterentwicklung der Tarife wenig innovativ. Michael

Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke

und Bornberg, kritisiert: „Trotz der großen Verbreitung sehen

wir bei den Versicherern in den letzten Jahren wenig

Ehrgeiz, den gestiegenen Erwartungen von Verbrauchern

gerecht zu werden.“ Auch die Anpassung an den neuen

Höchstrechnungszins von einem Prozent sei vielerorts ausgeblieben.

Philipp Wedekind, Leiter Ratings Vorsorge und Nachhaltigkeit

bei Franke und Bornberg, hebt zudem die Bedeutung

kundenfreundlicher Verlängerungsoptionen hervor: „Ohne

flexible Laufzeitverlängerung schafft es ein Tarif nicht an

die Spitze unseres Ratings.“ Auch eine vorgezogene Todesfallleistung,

die eine Auszahlung bereits bei schwerer Erkrankung

garantiert, sei ein wesentliches Qualitätsmerkmal.

Für das Rating RLV 2025 hat Franke und Bornberg 103 Tarife

und Tarifvarianten von 56 Gesellschaften nach 36 Kriterien

untersucht. Mit 28 Produkten wächst die Spitzengruppe im

Vergleich zum Vorjahr zwar leicht. Aber: Viele gute Tarife

würden eine Top-Bewertung verfehlen, weil sie die genannten

Mindestkriterien der beiden höchsten Bewertungsstufen

nicht erfüllten.

Risikolebensversicherungen bieten aktuell ein vernünftiges

Niveau. Allerdings gäbe es zu wenige Spitzenergebnisse,

resümiert Franke und sieht eine positive Zukunft: „Die steigende

Nachfrage bei Immobilien wird das Geschäft mit Risikolebensversicherungen

weiter beflügeln. Versicherer sind

gut beraten, sich eine gute Ausgangsposition für den zu

erwartenden Qualitätswettbewerb zu schaffen“, rät Franke.

6


Advertorial

Die perfekte Vorsorge für

den Abschied nach Wunsch

Die Versicherungsnehmer profitieren von einer Vielzahl an

Vorteilen:

Die eigene Bestattung selbst und rechtzeitig regeln. Den

letzten Weg nach den eigenen Wünschen gestalten.

Familienangehörige vor finanziellen Belastungen schützen

oder mögliche Erbstreitigkeiten vermeiden. Für all diese

Beweggründe ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll.

A

ber nicht nur deshalb, denn seit dem 01. Januar 2004

hat die gesetzliche Krankenversicherung die Auszahlung

des sogenannten Sterbegelds ersatzlos gestrichen.

Seitdem erhalten deutsche Bundesbürgerinnen und Bundesbürger

keinerlei staatliche Unterstützung mehr und müssen

alle Bestattungskosten privat bezahlen. Je nachdem, welche

Leistungen für eine Feuer- oder Erdbestattung in Deutschland

gewünscht sind, können die Kosten regional und abhängig

vom Bestattungsinstitut deutlich variieren.

Je nach Region und Anbieter variieren die Preise.

Durchschnittlich müssen Sie bei einer Feuerbestattung

in Deutschland mit folgenden Kosten rechnen:

• Frei wählbare Versicherungssumme bis zu 20.000 Euro

• Abschluss bis zum Eintrittsalter 80 Jahre möglich

• Keine Gesundheitsfragen

• Schnelle und einkommensteuerfreie Auszahlung

• Garantierte Auszahlung im Todesfall innerhalb weniger

Tage nach Eingang der erforderlichen Dokumente

Die VPV Sterbegeldversicherung sichert auch zu, dass nach

einer Wartezeit von höchstens 3 Jahren im Todesfall die gesamte

vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt wird.

Das ist auch dann der Fall, wenn die bis zu diesem Datum

gezahlten Beiträge diese Summe noch lange nicht erreicht

haben. Verstirbt die versicherte Person in der Wartezeit, erfolgt

eine Rückerstattung bereits eingezahlter Beiträge. Die

optional angebotene Dynamik hilft als Inflationsschutz

Preissteigerungen bei den Bestattungskosten abzufedern.

Pluspunkte des Premium Tarifs

Quelle: VPV Versicherungen

Vorsorge verhindert finanzielle Sorgen

Wird eine Sterbegeldversicherung rechtzeitig abgeschlossen,

werden die Hinterbliebenen nicht mit den hohen Kosten einer

Beisetzung konfrontiert. Die VPV Versicherungen bieten mit

ihrer über 195-jährigen Erfahrung eine leistungsstarke Sterbegeldversicherung

an. Der Versicherungsbeitrag orientiert

sich dabei an der gewünschten Höhe für die Versicherungsleistung,

dem Alter bei Vertragsabschluss sowie der Dauer

für die Beitragszahlung. Focus Money hat die VPV Sterbegeldversicherung

auf Basis der Tarifbedingungen, der Beitragsgestaltung

sowie der Bonität des Anbieters ausgezeichnet.

Das unabhängige Analysehaus MORGEN & MORGEN

vergab im aktuellen Rating Sterbegeldversicherung 02/2025

die Auszeichnung 5 Sterne und damit ein „Hervorragend“

für den Tarif "SGP“ ab Eintrittsalter 40 Jahre.

Noch mehr Vorteile ermöglicht der Premium-Tarif: Für versicherte

Personen, die bei Vertragsbeginn zwischen 40 und

59 Jahre alt sind, gilt eine kürzere Wartezeit von zwei Jahren.

Versicherte ab 60 Jahren und älter erhalten die volle Versicherungssumme

bereits nach einer Wartezeit von einem

Jahr. Ferner ist ein Abschluss per Einmalzahlung bis 85 Jahre

möglich. Bei einem Unfalltod wird die Auszahlung der doppelten

Versicherungssumme ab dem 1. Tag zugesichert. Auch

Geldentnahmen und die Senkung der monatlichen Beitragszahlungen

sind möglich. Kommt es zu einer sehr schweren

Erkrankung kann die Leistung vorgezogen werden.

Weiterer Service

Eine Bestattung zu organisieren und die nötigen Entscheidungen

schnell zu treffen, ist sehr herausfordernd.

Die VPV Sterbegeldversicherung bietet über den Kooperationspartner

Funeria Trauerhilfe GmbH zusätzliche

Vorsorgepakete an. Das Team von Funeria kümmert sich

mit seinem bundesweiten Bestatter-Netzwerk um die

Organisation und Durchführung der Beisetzung. Trauernde

Angehörige können den Abschied damit in erfahrene

Hände legen.

Kontakt

VPV Sterbegeldversicherung | VPV Makler Service GmbH

7


Maklerkonsolidierung in Deutschland:

Entwicklungen und Perspektiven

Die Versicherungsvermittlung in Deutschland erlebt einen tiefgreifenden Umbruch: Rückläufige Vermittlerzahlen,

regulatorische Anforderungen und steigender Private-Equity-Einfluss treiben die Marktkonsolidierung voran.

Während große Maklerhäuser weiter wachsen, stehen kleinere und mittlere Betriebe vor existenziellen

Entscheidungen. Welche Strategien sich abzeichnen und welche Lehren sich aus Großbritannien ziehen lassen,

analysieren Patrick Dahmen und Axel Kirchhoff von Valytics.

Patrick Dahmen

Valytics GmbH

Axel Kirchhoff

Valytics GmbH

»Angetrieben durch Private-Equity-

Investoren wird die Konsolidierung im

Maklerbereich weiter voranschreiten.

Neue Maklerhäuser und Plattformen mit

klaren Wachstums- und

Wertsteigerungsperspektiven entstehen.

Die Branche steht vor einer spannenden

Zukunft – geprägt von Innovation,

Synergien und tiefgreifenden

strukturellen Veränderungen.«

8


30 %

…weniger Versicherungsvermittler

seit 2011 in Deutschland

40 %

…der derzeit aktiven Makler gehen bis

2030 in den Ruhestand

95,7 %

…der Maklerfirmen sind

Kleinstunternehmen mit <2 Mio. €

Bilanzsumme

500 Mio. €

…Courtage-Umsatz bei GGW – einer

der neuen Branchenriesen

D

ie Versicherungsvermittlung in Deutschland erlebt eine tiefgreifende Transformation.

Sie ist geprägt durch Konsolidierung, Kostensparprogramme der Versicherer

– die oft mit reduzierter Vertriebsunterstützung für kleinere und mittlere Makler einhergehen

– sowie regulatorische Herausforderungen. Gleichzeitig wächst das Engagement

von Private-Equity-Gesellschaften in der Branche. Während die Gesamtzahl der Versicherungsvermittler

seit 2011 um über 30 Prozent zurückging, zeigt das Marktsegment der

unabhängigen Makler noch eine gewisse Resilienz. Großbritannien dient hierbei als historischer

Referenzmarkt: Dort halbierte sich die Zahl der Makler in zwei Jahrzehnten, während

sich die Provisionseinnahmen der Top-50-Unternehmen um 70 Prozent erhöhten.

Dieser Artikel analysiert die strukturellen Treiber, operativen Synergiemodelle und zukünftigen

Entwicklungsachsen dieses fundamentalen Marktwandels im Bereich der Versicherungsmakler.

Demografischer, technologischer und regulatorischer Druck als

Konsolidierungskatalysator

Die Gruppe der unabhängigen Versicherungsmakler zeigt eine bemerkenswerte Stabilität.

Aktuell sind rund 46.600 Makler registriert, was im Vergleich zu den Vorjahren eine leichte

Zunahme darstellt. Von den insgesamt 16.573 Versicherungsmakler-Firmen befinden sich

etwa 50 Prozent in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg.

Eine Analyse der Unternehmensgrößen zeigt, dass 95,7 Prozent der Maklerfirmen Kleinstunternehmen

mit einer Bilanzsumme von unter 2 Millionen Euro sind. Diese stehen oft vor

9


Herausforderungen wie fehlender Nachfolgeplanung, der Umsetzung regulatorischer

Vorgaben und weitreichenden digitalen Umstellungen. Etwa 3,5 Prozent (ca. 587 Firmen)

gehören zum Segment der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), während nur 0,8

Prozent (ca. 122 Firmen) als Großunternehmen mit einer Bilanzsumme von über 43 Mio.

Euro eingestuft werden können. Besonders das KMU-Segment ist für Maklerkonsolidierer

attraktiv, da Großunternehmen häufig bereits übernommen wurden oder aktuell nicht zum

Verkauf stehen.

Ein zentrales Thema für alle Makler bleibt die Nachfolgeplanung. Studien prognostizieren,

dass bis 2030 rund 40 Prozent der derzeit aktiven Makler in den Ruhestand gehen. Der

damit verbundene demografische Druck, verstärkt durch regulatorische und digitale Herausforderungen

sowie die nachlassende vertriebliche Unterstützung der Versicherer, beschleunigt

die Konsolidierung durch Übernahmen und Fusionen – oft mit der Aussicht auf

attraktive finanzielle Kompensationen.

Lernerfahrungen aus Großbritannien

Ein Blick nach Großbritannien offenbart klare Parallelen zur Entwicklung des deutschen

Marktes. In den letzten 20 Jahren hat sich – nicht zuletzt durch das Provisionsverbot – die

Zahl der lizenzierten Vermittler (sogenannte authorised UK insurance distribution entities)

dort mehr als halbiert, während das Segment der Assekuradeure (MGAs) gewachsen ist.

Private-Equity-Firmen spielen eine zentrale Rolle bei dieser Konsolidierung, indem sie

gezielt Maklerhäuser und Assekuradeure übernehmen – und dabei konsequent das Prinzip

„buy low, sell high“ verfolgen.

Dabei bedeutet „buy low“ nicht zwangsläufig einen niedrigen Kaufpreis, sondern eine

attraktive Bewertung im Verhältnis zum erwarteten Gewinnpotenzial. Dass sich dies für

viele Verkäufer finanziell lohnt, zeigt sich an den Bewertungsmultiplikatoren: Bei kleineren

Transaktionen bis 5 Mio. GBP lagen sie bei etwa dem Neunfachen des EBITDA (das heißt,

der Kaufpreis entsprach dem Neunfachen des um Zinsen, Steuern und Abschreibungen

bereinigten Jahresergebnisses). Bei größeren Transaktionen über 100 Mio. GBP erreichten

die Multiples sogar Werte von bis zu 12 oder 13 des EBITDA.

Konsolidierungstrends in Deutschland

In Deutschland zeigt sich ein ähnliches Muster. Aktuell liegt der Schwerpunkt auf Industrie-

und Gewerbemaklern, da deren Bestandsprovisionen gut prognostizierbar sind. Ein

prominentes Beispiel ist die GGW-Gruppe, die aktuell einen Courtage-Umsatz von rund

500 Mio. Euro erwartet und damit zu den Top-3-Maklerhäusern zählt. Finanziert durch

HG Capital und Permira setzt GGW auf Expansion sowie auf Incentive-Programme für

Makler und Mitarbeiter. Dieser umfassende Gleichklang der Interessen aller Beteiligten ist

der zentrale Hebel für den Erfolg und die beeindruckende Wertsteigerung der GGW-Gruppe.

Aber auch andere Private-Equity- und Private-Debt-Häuser interessieren sich für dieses

Marktsegment. Das britische Private-Equity-Haus Anacap Financial Partners ist Anfang

2021 bei der inhabergeführten MRH Trowe eingestiegen. Bain Capital gründete zusammen

mit Canada Life sowie JDC mit der Summitas-Gruppe eine Konsolidierungsplattform für

10


»Die Branche steht vor einer

spannenden Zukunft – geprägt

von Innovation, Synergien und

tiefgreifenden strukturellen

Veränderungen.«

Patrick Dahmen & Axel Kirchhoff

Versicherungsmakler. Die Finanzierung erfolgt zunehmend stärker über Fremdkapital, wie

beispielsweise durch die Macquarie Group, einen australischen Finanzinvestor, der die

Finanzierung der Maklerplattform Attikon übernahm.

Das Interesse von Finanzinvestoren bleibt hoch, da der deutsche Markt im Vergleich zu

anderen Ländern noch stark fragmentiert ist. Dies führt zu einem intensiven Wettbewerb

unter den Investoren, was für die Makler vorteilhaft ist. Um erfolgreich zu sein, müssen

Investoren attraktive Gesamtpakete anbieten: Neben einem guten Kaufpreis spielen zudem

die Aussichten auf zukünftige Wertsteigerungen und konkrete Vorteile für das laufende

Geschäft eine wichtige Rolle. Zusätzlich spielt die Geschwindigkeit bei Verhandlungen eine

entscheidende Rolle: Die entscheidenden Eckpunkte der Transaktion werden oftmals innerhalb

eines Tages ausgehandelt und „per Handschlag“ vereinbart. Wer hier schnell ist,

hat die Nase vorn.

Wertsteigerungshebel und Herausforderungen in Deutschland

Die Wertperspektive für die Konsolidierung ist im deutschen Markt ebenfalls deutlich

erkennbar. Nach unseren Erfahrungen werden Bewertungsmultiples durchschnittlich mit

dem 10-Fachen des EBITDA angesetzt – abhängig von der Portfoliogröße und dem jeweiligen

Investor teilweise aber auch mit dem 14- bis 16-Fachen des EBITDA.

Der Grund für diese Bewertungsbandbreite liegt darin, dass Maklerkonsolidierer bereits

zum Zeitpunkt der Übernahme von einem sofortigen Wertzuwachs des akquirierten Mak-

11


lers profitieren. Durch den Erwerb weiterer Makler steigt die Marktmacht, was eine Durchsetzung

höherer Courtage-Sätze in der Sachversicherung bei den Versicherern ermöglicht.

Zudem eröffnet sich ein besserer Zugang zu Fachexperten, beispielsweise in der Risikobewertung

oder in der Schadenabwicklung, was mittelfristig zu zusätzlichen und erhöhten

Courtagen führt.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass gerade kleinere und mittlere Maklerhäuser immer

weniger vertriebliche Unterstützung durch die Versicherer erhalten. Stattdessen konzentrieren

sich diese – auch bedingt durch den Kostendruck – zunehmend auf größere Maklerhäuser

oder ausgewählte Maklerverbindungen.

Eine zentrale Herausforderung besteht darin, die unternehmerische Orientierung der Maklerhäuser

auch nach der Übernahme aufrechtzuerhalten. GGW adressiert dies durch Beteiligungsmöglichkeiten

für Makler an der GGW Holding, um ihnen eine Teilhabe an der zukünftigen

Wertsteigerung des Gesamtunternehmens zu ermöglichen. Spätestens mit dem

Verkauf der Beteiligung durch die Private-Equity-Häuser können sie erneut profitieren.

Gerade dieser Umstand wird von Kritikern des Modells immer wieder angeführt: Auch wenn

der Makler an der Obergesellschaft beteiligt ist, könnte er sein unternehmerisches Engagement

im Vergleich zur Phase vollständiger unternehmerischer Eigenverantwortung verringern

– beispielsweise in der Absicherung der Unternehmensnachfolge. Maklerkonsolidierer

sind sich dieser Risiken bewusst und legen daher großen Wert darauf, die Autonomie

und kulturelle Identität der einzelnen Makler zu bewahren. Perspektivisch werden zudem

weitere finanzielle Incentives in Aussicht gestellt.

Kostensynergien im Back-Office

Ein weiterer Werthebel liegt in der Konsolidierung der IT-Systeme und Back-Office-Prozesse.

Synergien entstehen insbesondere dann, wenn alle akquirierten Makler auf einheitliche

Systeme, Prozesse und Back-Office-Strukturen umgestellt werden. Ein solches einheitliches

Operating Model trägt zudem dazu bei, die Compliance mit regulatorischen

Vorgaben effizient abzusichern.

Im Fokus steht die Harmonisierung der Aufbau- und Ablauforganisation sowie die damit

wverbundene Vereinheitlichung der Maklersoftware – eine zentrale Priorität. Dabei hat es

sich bewährt, etablierte Prozesse aus bestehenden Maklerhäusern zu übernehmen und

anzupassen, anstatt komplett neue Strukturen zu entwickeln. Ziel ist eine reibungslose

Harmonisierung, die weder die Produktivität noch die Kundenzufriedenheit beeinträchtigt.

Flankiert wird diese Standardisierung durch die Einführung einer gemeinsamen Maklersoftware,

die als Zielsystem für das übergreifende Betriebsmodell dient. Unternehmen wie

MRH Trowe, die Global-Gruppe oder die Helmsauer-Gruppe setzen diesen Ansatz konsequent

um.

Allerdings birgt dieser Konsolidierungsprozess auch Herausforderungen und Risiken. Je

stärker ein übernommener Makler das Gefühl hat, in größere Strukturen eingegliedert zu

werden, desto höher ist die Gefahr, dass er sich nicht mehr als Unternehmer, sondern eher

als Angestellter wahrnimmt. GGW geht daher bewusst zurückhaltend mit der Realisierung

von Kostensynergien um und legt den Fokus verstärkt auf Wachstumssynergien.

12


Patrick Dahmen & Axel Kirchhoff

Trotz dieser Strategie ist es gelungen, dass sich seit Beginn 2025 vier prominente Hamburger

Industrieversicherungsmakler unter der Marke GGW zu einem Unternehmen zusammengeschlossen

haben – ein bemerkenswerter Schritt in der aktuellen Marktentwicklung.

Wachstumssynergien und zukünftige Entwicklungen

Wachstumssynergien zeigen sich in verschiedenen Formen. Einerseits profitieren Gewerbemakler

von den Spezialisierungen innerhalb ihrer jeweiligen Gruppen. So kann jeder

Makler beispielsweise das Cyber-Versicherungskompetenz-Zentrum nutzen oder auf die

Spezialexpertise innerhalb der Gruppe zurückgreifen – etwa im Bereich Brandschutz.

13


Darüber hinaus entstehen Synergien zwischen dem Firmengeschäft, der Sachversicherung

und der betrieblichen Altersvorsorge. Sachversicherungsmakler können zunehmend auch

im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge bei ihren Kunden aktiv werden. Dafür sind jedoch

zusätzliche Fähigkeiten, Prozesse, digitale Portale und eine Erweiterung der Produktpartner

erforderlich.

Es überrascht daher nicht, dass MRH Trowe den auf Altersvorsorge spezialisierten Anbieter

Lurse erworben hat, um nach eigenen Angaben unter die Top 3 der Benefits-&-Pensions-

Broker in Deutschland aufzusteigen. Ähnliche Überlegungen standen hinter den Übernahmen

der pension solutions Group und KlinikRente durch die Ecclesia-Gruppe sowie hinter

dem Erwerb von BVUK durch die Summitas-Gruppe.

Während die bisherigen Konsolidierungsaktivitäten vor allem auf Gewerbe- und Industriemakler

mit Fokus auf die Sachversicherung ausgerichtet waren, rücken nun zunehmend

Makler mit Privatkunden-Schwerpunkt in den Fokus. Diese haben bisher aus Sicht von

Industriemaklern nicht die gleiche Bedeutung und Wertschätzung erfahren.

Ein Beispiel für diese Entwicklung ist Ascendia, das Anfang 2025 gegründet und von HG

Capital finanziert wurde. Ascendia bietet Versicherungsmaklern, Vertrieben und Verbünden

mit Fokus auf Privatkunden und Kleingewerbe eine moderne Plattform. Als erstes Ankerunternehmen

wurde in diesem Zusammenhang PMA übernommen. Das erklärte Ziel: der

führende Privatkundenmakler in Deutschland zu werden. Vorbild hierfür ist das ebenfalls

von HG Capital finanzierte britische Maklerhaus A-Plan, ein Marktführer im Bereich Privatkunden-

und Kleingewerbeversicherung.

Ein weiterer Investitionsschwerpunkt der Private-Equity-Firmen liegt auf Maklerpools –

Plattformen für selbstständige Makler, die insbesondere im Privatkundengeschäft eine

wachsende Rolle spielen. Prominente Beispiele sind der Erwerb von Fonds Finanz durch

HG Capital oder blau direkt durch Warburg Pincus. Auch GGW hat das Pool-Geschäft unter

dem Namen Wecoya gebündelt und hierfür eine bekannte Branchenpersönlichkeit gewinnen

können.

Ein Blick auf die Investitionsstrategie der Private-Equity-Unternehmen zeigt interessante

Perspektiven für die Zukunft. HG Capital hält mittlerweile Beteiligungen an den führenden

Akteuren in gleich drei Segmenten:

• dem Maklerpool Fonds Finanz,

• dem Maklerkonsolidierer GGW

• sowie dem Privatkundenmakler Ascendia.

Dies eröffnet Potenzial für zukünftige Synergien und eine signifikante Marktpräsenz,

insbesondere wenn eine Expansion ins europäische Ausland ins Auge gefasst wird.

Fazit

Angetrieben durch Private-Equity-Investoren wird die Konsolidierung im Maklerbereich

weiter voranschreiten. Neue Maklerhäuser und Plattformen mit klaren Wachstums- und

Wertsteigerungsperspektiven entstehen. Die Branche steht vor einer spannenden Zukunft

– geprägt von Innovation, Synergien und tiefgreifenden strukturellen Veränderungen.

14


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15


Maklerpools im Visier:

Ist Konsolidierung ‚The Next Big Thing‘?

Die Übernahmen von Fonds Finanz und PMA durch HG Capital verdeutlichen: Maklerpools rücken zunehmend ins

Zentrum der Konsolidierung. Skaleneffekte, Marktmacht und exklusive Zugänge zu Maklerbeständen machen sie

für Private-Equity-Investoren immer attraktiver. Warum diese Entwicklung den Markt nachhaltig verändern

könnte, analysiert Maxine Adams vom Beratungsunternehmen Dr. Adams, das auf die Unternehmensnachfolge von

Versicherungsmaklern spezialisiert ist.

D

ie Konsolidierung im Markt der Versicherungsmaklerpools

nimmt an Dynamik zu. Ein herausragender

Akteur in diesem Bereich ist das Londoner Private-Equity-Haus

HG Capital, das durch Übernahmen

von Fonds Finanz und zuletzt PMA eine Vorreiterrolle

einnimmt. Diese Entwicklung ist Teil einer umfassenden

Welle von M&A-Transaktionen, die den deutschen Maklermarkt

im Pool-Segment nachhaltig beeinflussen

wird. Nachfolgend werden die zentralen Faktoren beleuchtet,

die diesen Trend stützen.

Warum investieren Private-Equity-

Konsolidierer in Maklerpools?

Es gibt eine Vielzahl von strategischen, operativen und

marktbasierten Gründen, warum Konsolidierer im Versicherungsmakler-Markt

gezielt Pools erwerben:

1. Marktfragmentierung und Wachstumspotenzial

Maxine Adams

Beratungsunternehmen Dr. Adams GmbH & Co KG

Der stark fragmentierte Versicherungsmakler-Markt

mit rund 46.000 registrierten Maklern wird größtenteils

von Unternehmen mit Privatkunden- und kleingewerblichem

Fokus dominiert. Die bisherigen Zielgruppen der

Konsolidierer deckten bislang nur einen kleineren Teil

des Gesamtmarktes ab. Durch den Erwerb eines Maklerpools

wird ein erheblich größerer Markt adressierbar.

2. Steigende Marktmacht und Skaleneffekte

Größere Maklerpools verfügen über kumulierte Courtage-

Volumina, die eine stärkere Verhandlungsposition gegenüber

Produktgebern und Dienstleistern ermöglichen.

Dies führt zu erheblichen Skaleneffekten und Synergien,

die bereits mit einer einzelnen Transaktion realisiert

werden können.

16


»Der stark fragmentierte

Versicherungsmakler-Markt mit rund 46.000

registrierten Maklern wird größtenteils von

Unternehmen mit Privatkunden- und

kleingewerblichem Fokus dominiert.«

Maxine Adams

3. Erweiterung der Kaufoptionen für Konsolidierer

Bisher fokussierten sich die führenden Konsolidierer primär

auf größere Maklerunternehmen mit Gewerbe- und

Industriegeschäft oder auf spezialisierte Makler. Aufgrund

der fortschreitenden Marktkonsolidierung gibt es

jedoch immer weniger große Maklerunternehmen mit

signifikantem Volumen zum Kauf. Dadurch werden kleinere

Unternehmen als Kaufoption zunehmend attraktiver.

Die notwendige Infrastruktur für den Erwerb vieler

kleinerer Einheiten ist jedoch nur durch performante

Maklerpools effizient umsetzbar.

4. Begrenzte Integrationserfahrung traditioneller

Konsolidierer

Die meisten Konsolidierer verfügen nicht über die Infrastruktur,

um hunderte von kleineren Maklerunternehmen

mit Courtage-Volumen zwischen 100.000 und eine

Million Euro zu integrieren. Maklerpools hingegen haben

diese Prozesse etabliert und können daher als Plattform

für eine breitere Marktkonsolidierung dienen.

5. Informationsvorteil durch Maklerpools

Maklerpools haben direkten Zugang zu einer Vielzahl von

Maklerunternehmen und können laufend Übernahmeangebote

platzieren. Sie sind externen Konsolidierern damit

hinsichtlich potenzieller Kaufziele – beispielsweise beim

Generationswechsel – mindestens einen Schritt voraus.

die schnelle Entscheidungen erfordert. Diese bestehende

Expertise können Konsolidierer gezielt skalieren.

7. Synergien durch Produktportfolio-Erweiterung

Während Maklerpools primär Produkte für Privat- und

KMU-Kunden anbieten, bringen Konsolidierer häufig

Maklerunternehmen mit spezialisierten Produkten für

Unternehmen ein. Diese Spezialprodukte können über

einen Maklerpool tausenden von Maklern zugänglich gemacht

werden. Vice versa profitieren die größeren Maklerunternehmen

der Konsolidierer von den Privatkunden-

und KMU-Lösungen der Pools.

Maklerpools als strategische

Schlüsselakteure

Maklerpools bieten zentrale Serviceleistungen für Maklerunternehmen

– von IT und Beratungssoftware über

Courtage-Abrechnung und Marketing bis hin zur Prozessoptimierung

und Produktanbindung. Die Mehrheit

der angebundenen Maklerunternehmen erzielt Courtage-

Volumina bis zu einer Million Euro und lag bisher nicht

im Fokus der großen Konsolidierer. Doch durch die dargestellten

strategischen Vorteile wird das Investment in

Maklerpools für Konsolidierer immer attraktiver. Die

Frage aus der Überschrift, ob es sich hierbei um „The

Next Big Thing“ handelt, lässt sich daher mit einem klaren

„Ja“ beantworten.

6. Erfahrungen in der Integration von Beständen

Viele Maklerpools haben bereits Erfahrung mit der Integration

kleinerer Maklerfirmen, sei es durch Asset Deals

oder Share Deals. Ein typisches Beispiel ist die Übernahme

nach dem plötzlichen Tod eines Einzelkaufmanns,

17


Batteriespeicher im Boom:

„Das Risiko von Großschäden lässt sich minimieren“

Batteriespeicher gelten als Schlüsseltechnologie der Energiewende – doch ihre Risiken sind nicht zu unterschätzen. Stephan

Schmitz, Leiter Produktmanagement Technische Versicherungen bei BarmeniaGothaer, spricht über Brandgefahren,

Betriebsunterbrechungen und die wachsenden Anforderungen an Versicherer in einem rasant wachsenden Markt.

Batteriespeicher werden derzeit in rasantem Tempo geplant

und gebaut. Welche besonderen Herausforderungen

bringt dieser Boom aus Versicherungssicht mit sich?

Stephan Schmitz: Tatsächlich herrscht derzeit eine gewisse

Goldgräber-Stimmung. Anzahl und Kapazität der in

Deutschland installierten Speicher sind im letzten Jahr um

50 Prozent gewachsen, wir sprechen von ca. 600.000 neuen

Batteriespeichern. Besonders schnell wächst derzeit

der Markt für Großspeicher mit einer Leistung größer einem

Megawatt. Allerdings gibt es aufgrund der neuen

Technologie viele neue Marktteilnehmer in den Bereichen

Planung, Produktion und Servicedienstleistungen, mit

denen wir als Versicherer bislang wenig Erfahrung haben.

Eins darf man nicht vergessen: Es handelt sich bei den

komplexen Speichersystemen um eine relativ neue Technologie,

sowohl für uns als auch für die Systemlieferanten.

Die neue Technologie besteht im Wesentlichen aus elektrotechnischen

und digitalen Komponenten – und ist damit

risikotechnisch nur schwer von außen zu bewerten

(„Black Box“).

Wissenschaftler der Hochschule für Technik und Wirtschaft

(HTW) Berlin berichten in der „Stromspeicher-Inspektion

2025“ von rekordverdächtigen Wirkungsgraden bei Ladeund

Entladebetrieb (98,2 Prozent) und dem Einsatz von

Multi-Level-Technologien – es tut sich also in der Weiterentwicklung

viel. Versicherer müssen auf Ballhöhe der

technischen Entwicklung bleiben, da sie verstehen müssen,

was sie versichern. Unsere Underwriter machen hier

einen hervorragenden Job.

Wichtig ist mir noch der Hinweis, dass es in meinen folgenden

Ausführungen in erster Linie um Großspeicher

geht – nicht um häusliche Speicher, etwa im Zusammenhang

mit einer Photovoltaikanlage auf dem Einfamilienhaus.

Welche wirtschaftliche Bedeutung haben Batterie Energiespeichersysteme

(BESS) für die Energiewende und

wie wirkt sich dies auf die Risikobewertung und Versicherbarkeit

solcher Anlagen aus?

In Europa werden zurzeit Großspeicherprojekte mit einer

Leistung von bis zu 250 MW realisiert. Übliche Projektgrößen

bewegen sich im Leistungsrahmen von 10-50 MW.

Speicher dieser Größenordnung sind für die Gewährleistung

der Netzstabilität bereits heute wichtig und zukünftig

mit größter Wahrscheinlichkeit alternativlos.

18


Wachstum bei der Anzahl und Kapazität

der in Deutschland installierten

Batteriespeicher im letzten Jahr.

neue Batteriespeicher wurden in

Deutschland innerhalb eines

Jahres installiert.

beträgt die Leistung der derzeit größten

geplanten Großspeicher in Europa

Batteriebränden geht von den

Batterien selbst aus.

der Batteriebrände entstehen durch

externe elektrische Komponenten.

Durch den immer größer werdenden Anteil an erneuerbaren

Energien im deutschen Strommix verringert sich

der klimaschädliche Ausstoß von CO2. Allerdings bringt

diese Art der Stromerzeugung ein hohes Maß an Volatilität

mit sich. Strombedarf und Stromerzeugung liegen

an vielen Tagen im Jahr weit auseinander. Als Puffer für

diese Divergenz sind BESS die Garanten für eine dauerhafte

Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Quellen.

Welche spezifischen Gefahren bestehen beim Betrieb

von Batteriespeichern – insbesondere im Hinblick auf

Brandrisiken, thermisches Durchgehen (Thermal Runaway)

oder Umweltschäden?

Neben den üblichen Gefahren, denen im Freien befindliche

Anlagen ausgesetzt sind – wie Überschwemmung

oder Sturm –, ist das „Maximalschadenereignis“ für den

Versicherer ein Brand, ausgehend vom Batteriespeicher.

Brände können entstehen durch den sog. Thermal Runaway

(thermisches Durchgehen), aber beispielsweise

auch durch fehlerhafte Leistungselektronik (Wechselrichter

/ Transformatoren).

Stephan Schmitz

Das thermische Durchgehen führt zu einem Anstieg der

Temperaturen, ausgelöst durch eine Kettenreaktion im

Leiter Produktmanagement Technische Versicherungen bei BarmeniaGothaer

19


Inneren der Batterie. Infolgedessen platzt die Zelle; es entströmen

brennbare Gase. Treffen diese dann auf eine Zündquelle

(wie heiße Oberflächen), entzünden sich die Gase.

Das Risiko des thermischen Durchgehen ist bei voll geladenen

Batterien am höchsten, da mehr Venting-Gase freigesetzt

werden und die maximale Wärmefreisetzungsrate

gegeben ist.

Bei der Risikoanalyse beschäftigen wir uns mit drei möglichen

Brandquellen:

1. Batterien

2. elektrische Komponenten in räumlicher Nähe (z.B. im

Container): Wechselrichter, Klimaanlagen, Batterie-

Managementsystem, Leistungselektronik

3. Brandquelle außerhalb BESS

Besonders ist, dass eine gewisse Brandgeneigtheit besteht,

die dadurch verstärkt wird, dass auf engem Raum viele

brennbare Werte stehen. Ein Übergreifen des Feuers von

einem Batteriecontainer auf den nächsten muss unbedingt

verhindert werden. Weiterhin sind manche Komponenten

– insbesondere hinsichtlich eines Betriebsunterbrechungsschadens

– bei Ausfall besonders schadentreibend (z.B.

Trafos oder Umspannstationen).

Wir unterstellen, dass in einem Brandszenario ohne Eingriff

von außen große Anlagenteile geschädigt werden. Im Fall

einer Container-Anordnung ist mindestens vom Totalverlust

eines Containers auszugehen, wahrscheinlicher ist ein

weiterer Überschlag des Feuers auf benachbarte Batteriecontainer

oder Wechselrichter bzw. Transformatorbauteile.

Hitzestrahlung und Rauch können – bei zu geringer

räumlicher Trennung – weitere erhebliche Schäden anrichten.

Daher steht BESS leider auch immer synonym für ein besonders

hohes Sach- und Betriebsunterbrechungspotenzial

im Schadenfall. Darüber hinaus gehen nicht unerhebliche

Haftpflichtrisiken von BESS aus. Im Brandfall sieht

sich die Feuerwehr Bränden mit extremer Temperaturentwicklung

sowie toxischen Gasen und Rauch ausgesetzt.

Aufgrund der Bauart der Batterien besteht zudem stets ein

Explosionsrisiko. Es ist also von einer immensen Bedrohung

für Personen und angrenzende Gebäude auszugehen.

Erschwerend kommt dazu, dass kontaminiertes Löschwasser

Erdreich und Umwelt bedroht und schlimmstenfalls

zur totalen Betriebsunterbrechung der Anlage für einen

sehr langen Zeitraum führen kann.

Welche technischen Schutzmaßnahmen oder Sicherheitsvorkehrungen

erwarten Versicherer von den Betreibern,

um die Eintrittswahrscheinlichkeit und Höhe von Schäden

zu minimieren? Wie wird die Höchst-Schadensumme

für Batteriespeicher ermittelt und welche Faktoren

beeinflussen diese am stärksten?

Das absolute Verhindern von Bränden ist bislang nicht

möglich. Jedoch kann durch intelligentes Design eine

Brandausbreitung und somit auch der Sach- und BU-Schaden

deutlich verringert werden.

Wichtig ist insbesondere ein möglichst großer Abstand

zwischen den BESS-Containern untereinander sowie zu

den Nebengewerken. Eine Versicherung von großen BESS-

Anlagen innerhalb geschlossener Räume und Bauwerke

muss kritisch betrachtet werden – und kann nur dann

erfolgen, wenn es dementsprechende Brandabschnittsbzw.

Komplextrennungen gibt.

Bei abwehrendem Brandschutz – wie bei automatischen

Löschsystemen – muss man die Besonderheiten der Batterien

berücksichtigen. Besonders effektiv wirkt eine

Sprinklerung mit Wasser (Hochdruck-Wassernebel),

Stickstoff oder Aerosolen – in dieser Reihenfolge.

Eine frühzeitige Alarmierung der Feuerwehr ist von besonderer

Bedeutung. Rauchansaugsysteme und Punktmelder

haben sich hier bewährt.

Weiterhin wichtig ist das Batteriemanagementsystem: Es

gibt Auskunft über Zustand und Betrieb der einzelnen

Komponenten, indem es die wesentlichen Betriebsdaten

der Batterie überwacht. Wir empfehlen die Implementierung

eines weiteren externen Batterieüberwachungssystems,

da hiermit KI-gesteuert bereits im Frühstadium Abweichungen

und Anomalien detektiert werden können.

Welche Herausforderungen ergeben sich bei der Bewertung

von Risiken in der Projektphase, wenn oft noch keine

langfristigen Betriebsdaten vorliegen?

Spannend sind die Lebenszyklus-Modelle. Hier ist bereits

bei Projektierung auf die entsprechenden Schutzbedürfnisse

zu achten.

Der erste Lebenszyklus einer Batterie – auch „First Life“

genannt – endet, sobald die Batteriekapazität nutzungsbedingt

auf ca. 80 Prozent (in seltenen Fällen auf bis zu 70

Prozent) gesunken ist. Sie ist für den laufenden Betrieb

auszutauschen.

20


»Das absolute Verhindern von Bränden ist bislang nicht möglich.

Jedoch kann durch intelligentes Design eine Brandausbreitung und

somit auch der Sach- und BU-Schaden deutlich verringert werden.«

Stephan Schmitz


Aufgrund der durch die E-Fahrzeuge massenhaft vorhandenen

„alten“ Batterien entstehen Projekte, die diesen

gebrauchten Batterien ein zweites Leben schenken:

„Second-Life“-Parks. Hier kommen Batterien zum Einsatz,

die zwar eine verringerte Kapazität mitbringen,

aber in der Parkanordnung dennoch sinnvoll eingesetzt

werden können.

Hinsichtlich der Brandgefährdung von Second-Life-Batterien

spricht für diese Anordnung, dass ein Ladegrad

von 100 Prozent nicht mehr erreicht werden kann. Dadurch

ist das Risiko eines thermischen Durchgehens geringer

als bei First-Life-Batterien. Allerdings besteht die

Möglichkeit, dass die Batteriezellen bereits einem gewissen

Verschleiß unterliegen oder schlimmstenfalls

unentdeckte Beschädigungen aufweisen. Dieser mögliche

Sicherheitsnachteil relativiert den Vorteil des begrenzten

Ladegrads. Allenfalls kann man annehmen,

dass diese Batterien mit weniger heftigem Verlauf abbrennen.

Ausgangspunkt der Sicherheitsüberlegungen sollte die

Erkenntnis sein, dass Brände mit unerwartet hoher Heftigkeit

und Temperaturentwicklung verlaufen können.

Organisatorischer, baulicher und abwehrender Brandschutz

müssen darauf abgestimmt werden.

Eine Brandbekämpfung ist nur möglich, wenn ein Brand

im sehr frühen Stadium erkannt und eingedämmt wird.

Beim Design der Anlage können diese Erfordernisse berücksichtigt

werden. Versuche, nach Errichtung des Batterieparks

nachträglich Schutzverbesserungen herbeizuführen,

sind weniger effektiv und kostenintensiver.

Der Betreiber hat ein Interesse an einem störungsfreien

Betrieb. Versicherer können ihn dabei unterstützen, indem

sie auf ausreichende Abstände zwischen den Batterien

und anderen technischen Komponenten hinwirken.

Weiterhin können Versicherer Empfehlungen zur

Ausführung der Branderkennungs- und Brandlöschsysteme

geben. Natürlich ist jedes Projekt Zwängen unterworfen

(z. B. begrenzter Raum), jedoch geht es darum,

Großschäden zu vermeiden. Häufig müssen wir unseren

Versicherungsnehmern die unbequeme Botschaft vermitteln,

dass dies in der Bauphase nur durch zusätzliche

Kosten zu realisieren ist.

Fakt ist: Ohne anlagentechnischen Brandschutz ist eine

Brandeindämmung kaum möglich. Ausschließlich baulicher

und/oder organisatorischer Brandschutz stößt hier

glasklar an seine Grenzen. Mit unserer Expertise und Erfahrung

arbeiten wir gemeinsam daran, die Versicherbarkeit

von Batterieparks zu ermöglichen, indem wir auf das

sicherheitstechnische Design einwirken. Trotzdem gilt

immer: Schäden gänzlich zu vermeiden ist unmöglich –

das Risiko von Großschäden lässt sich jedoch minimieren.

Wie lässt sich die Versicherungssumme für Betriebsunterbrechungen

bei Batteriespeichern sinnvoll bemessen,

wenn sich die Wirtschaftlichkeit aus sehr volatilen

Strompreisen ergibt?

Es handelt sich hierbei um eine noch junge Entwicklung.

Viele Versicherer stehen der Second-Life-Technologie

abwartend gegenüber, da für eine fundierte Risikobewertung

bislang zu wenig Erfahrungswerte vorliegen.

Inwiefern ist es sinnvoll, Versicherer bereits in der frühen

Projektphase einzubinden? Und welche Vorteile

ergeben sich daraus für Betreiber und Versicherer gleichermaßen?

Ein tatsächlich spannendes Thema, denn die Ermittlung

der Betriebsunterbrechungssumme ist keine leichte Aufgabe.

Das Erlösmodell von Batteriespeichern basiert auf

der Teilnahme am Regelenergiemarkt sowie am Börsenstrommarkt

(Modell: Strom kaufen und speichern, wenn

der Preis niedrig ist; verkaufen bzw. „ausspeichern“ bei

hohen Strompreisen). Beide Vergütungsmodelle sind

volatil – und a priori lassen sich die Erlöse nur schwer

abschätzen.

Im Vorfeld ist deshalb zwischen Betreiber und Versicherer

nach individueller Diskussion ein jährlicher Durchschnittserlös

zu vereinbaren. Ein entsprechendes Gespräch

sollte jährlich stattfinden, um auf Basis der Vergangenheitsbewertung

die Grundlage für das kommende

Jahr zu schaffen.

Wir stellen fest, dass häufig ein signifikanter Unterschied

zwischen der Umsatzerwartung des Kunden und der tatsächlichen

Vergütung durch den Markt besteht. Mancher

Betreiber vermittelt seinen Investoren hier ein zu rosiges

Bild vom Return on Investment.

Es gilt, einen für Versicherer und Versicherungsnehmer

akzeptablen Eurowert je Megawattstunde zu vereinbaren.

Denn: Basis der Entschädigung sind die in der Fachwelt

veröffentlichten („announced“) Preise – und nicht

die von Projektplanern im Vorfeld versprochenen.

22


»Aufgrund der durch die E-Fahrzeuge

massenhaft vorhandenen ‚alten‘

Batterien entstehen Projekte, die diesen

gebrauchten Batterien ein zweites Leben

schenken: ‚Second-Life‘-Parks..«

Stephan Schmitz

Wie wird im Schadenfall ermittelt, welche finanziellen

Einbußen durch eine Betriebsunterbrechung entstehen,

wenn sich der Wert gespeicherter Energie laufend ändert?

Richtig: Aufgrund der Volatilität des Marktes ist die genaue

Höhe der Betriebsunterbrechungssumme nicht exakt ermittelbar.

Als Versicherer verfahren wir so, dass wir auf Grundlage

der veröffentlichten spezifischen Einspeisevergütungen

im Vorfeld mit dem Versicherungsnehmer eine Vereinbarung

zur Entschädigung treffen und so die zu erwartenden

Umsatzerlöse quantifizieren. Bereits hier zeigt sich oftmals

eine große Diskrepanz zwischen der optimistischen – teils

unrealistischen – Erwartungshaltung des Versicherungsnehmers

und den realistischen Marktbedingungen.

Vielleicht sollten wir an dieser Stelle zunächst klären, wie

die tatsächliche Einspeisevergütung im Regelbetrieb funktioniert:

Der Versicherungsnehmer veräußert die im Batteriespeicher

befindliche Energie zum Beispiel am Regelenergiemarkt,

an Großhandelsmärkten oder über den

Börsenhandel.

Nimmt ein Batteriespeicher am Markt für Regelenergie

teil, bietet er seine Systemdienstleistung dem Netzbetreiber

an. Dieser profitiert davon, dass die Netzfrequenz stabilisiert

wird, indem Einspeisung und Verbrauch von

Strom mit wenig Vorlaufzeit ausbalanciert werden. Die

entsprechenden Vergütungssätze werden transparent und

rückwirkend veröffentlicht.

Anders sieht es aus, wenn der Strom – aus finanzieller

Sicht deutlich spekulativer – am Spotmarkt der Strombörse

veräußert wird. So kann man – KI-gestützt oder mit

„glücklichem Händchen“ – Preisschwankungen zu seinem

Vorteil nutzen: günstigen Strom speichern und bei

höheren Stromkursen einspeisen („Arbitragegeschäft“).

Um solche Geschäfte zu realisieren, müssen Stromspeicher

sehr kurzfristig reagieren – insbesondere, wenn sie für

den Handel auf Intraday-Märkten genutzt werden. Diese

sprungartige Ladung bzw. Entladung führt jedoch zu vorschnellem

Altern der Batterien.

Wie beim Aktienhandel ist man hinterher klüger: Den

idealen Zeitpunkt zum Laden und Einspeisen kann man

in der Retrospektive leicht festlegen. Doch nach einem

Schaden und der Nichtteilnahme am Spotmarkt kann der

Versicherungsnehmer unmöglich angeben, zu welchem

Zeitpunkt er tatsächlich ge- oder verkauft hätte.

Somit bleibt als Entschädigungsmodell die vorher festgelegte

Vergütung die einzige für beide Seiten faire Lösung.

Die auf Euro/MWh hochgerechnete Jahresentschädigung

wird pro Ausfalltag mit 1/360 des Jahreswertes bewertet.

23


Versicherungsmakler

und ihre Haftung:

Pflichten, Risiken und Rechtsprechung

Rechtsanwalt Roland Kural analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für Versicherungsmakler und deren Pflichten

gegenüber ihren Kunden. Insbesondere die Eigenhaftung, die Bedeutung der Beratungsdokumentation und die Risiken

der Berufshaftpflicht stehen im Fokus. Warum Versicherungsmakler in der Beratung keine Kompromisse eingehen sollten

» Es gilt hier somit gerade nicht die

Lebensweisheit: „Wes Brot ich ess‘, des Lied

ich sing‘“«

Roland Kura

D

er bereits vor der zum 01.01.2008 in Kraft getretenen

Reform des Versicherungsvertragsgesetzes

(VVG) auch als Auge und Ohr des Versicherers bezeichnete

Versicherungsvertreter (als Handelsvertreter oder angestellt)

ist einem oder mehreren Versicherern (dann Mehrfachvertreter)

gegenüber verpflichtet, neue Kunden zu gewinnen

und den Bestand an Versicherten zu erhalten und

zu betreuen. Der typische Versicherungsvertreter nimmt

damit in erster Linie Aufgaben des Versicherers wahr. Demgegenüber

ist der Versicherungsmakler treuhänderischer

Sachwalter des Versicherungsnehmers und damit Vertrauter

und Berater desselben. Beide Berufstypen fasst § 59

Abs. 1 VVG schlicht als Versicherungsvermittler zusammen.

Neu ist seit der Reform des VVG die Eigenhaftung des Versicherungsvertreters

(§ 63 VVG). Zuvor war eine eigenständige

Haftung des Versicherungsvertreters nach der

Rechtsprechung nur dann begründet, wenn dieser ein „besonderes

persönliches Vertrauen“ des Versicherungsnehmers

für sich in Anspruch genommen hatte. Dagegen beruhte

die Haftung des Versicherungsmaklers schon immer

auf dessen Nähe- und Vertrauensverhältnis zum Versicherungsnehmer.

In der Rechtsprechung wurde das Berufsbild

des Versicherungsmaklers den sonstigen Beratungsberufen

angenähert (BGH vom 22.05.1985, IV a ZR 190/83).

Inhalt des Versicherungsmaklerauftrags bzw.

Maklervertrags

Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Versicherungsrecht. Jahrgang 1962,

absolvierte er sein Studium in Tübingen (1. Staatsexamen 1991) und die

Ausbildung zum Assessor in Stuttgart (2. Staatsexamen 1994). 2008 schloss er

erfolgreich die Fortbildung zum „LL.M. Versicherungsrecht“ an der Universität

Münster ab und ist seither überwiegend in diesem Bereich tätig.

Typischerweise ist der Versicherungsmakler zugleich Interessen-

oder Abschlussvertreter des Versicherungsinteressenten

bzw. als Bestandsinhaber „Sachwalter“ des

jeweiligen Versicherungsnehmers. Der Versicherer tritt

bei Vorlage einer entsprechenden Maklervollmacht in eine

Korrespondenzpflicht mit dem Makler. Dies beruht darauf,

24


Insbesondere: Bedarfsermittlung und

Dokumentation

Entsteht aufgrund einer mangelnden Aufklärung über

die zu versichernden Risiken eine Deckungslücke beim

Versicherungsnehmer, so kann dieser im Schadenfall

vom Versicherungsmakler verlangen, so gestellt zu

werden, als hätte er den erforderlichen Versicherungsschutz

erhalten („Quasideckung“, BGH vom 26.03.2014,

IV ZR 422/12).

dass der Versicherungskunde frei entscheiden kann, welchen

Berufstyp des Versicherungsvermittlers er bevorzugt.

Viele Versicherer schließen mit Versicherungsmaklern

bzw. mit deren Interessenvertretungen („Maklerpools“)

Courtagevereinbarungen ab. Die dabei auftretenden

„Spielarten“ dieser Maklerverträge sind vielgestaltig;

charakteristisch ist dafür jedoch, dass zwar auf Seiten des

Versicherers eine Vergütungspflicht für erfolgreiche Vermittlungsgeschäfte

besteht, der Versicherungsmakler aber

weiterhin „im Lager“ des Versicherungsinteressenten

steht und im Hinblick auf die Sorgfaltspflichten bei der

Versicherungsvermittlung alleine diesem gegenüber verantwortlich

ist und bleibt. Es gilt hier somit gerade nicht

die Lebensweisheit: „Wes Brot ich ess‘, des Lied ich sing‘“.

Während beim Versicherungsvertreter (gebundenen Vermittler)

folglich die Hervorhebung der Vorzüge der von

ihm vertriebenen Produkte im Mittelpunkt steht, hat der

Versicherungsmakler das Interesse seines Klienten an der

zutreffenden Auswahl des Versicherungsschutzes für das

zu versichernde Risiko wahrzunehmen. Die in der Vergangenheit

darüber geführte Diskussion, ob der Makler seinem

Kunden eine Beratung schulde, die das Prädikat best

advice verdiene, ist bereits deshalb nicht zielführend, weil

zu der großen Produktvielfalt weitere Auswahlkriterien

wie z. B. das Service- und Regulierungsverhalten des Versicherers

und dessen Ortsnähe zählen können. Vielmehr

wird der Makler seiner Beratungspflicht in der Regel gerecht

werden, wenn er dasjenige Produkt zum Abschluss

empfiehlt, welches den Interessen seines Kunden am

ehesten entspricht. Mit Blick auf diese individuelle Interessenlage,

die von Klient zu Klient variieren dürfte, ist eine

Abwägung, die zu einer zweckentsprechenden, gut vertretbaren

Versicherungsvermittlung führt, als vertragsgemäße

Leistung des Versicherungsmaklers gemäß § 60

Abs. 1 VVG zu betrachten.

Dabei wird in der Regel vermutet, dass sich der Versicherungsnehmer

bei sachgerechter Beratung „beratungsrichtig“

verhalten und das aufgezeigte Risiko entsprechend

versichert hätte. Ein Verschulden des Maklers an der Fehlberatung

wird vermutet, so dass eine Beweislastumkehr

eintritt und der Makler sich davon entlasten muss. Besonders

prekär wird es für den Versicherungsmakler dann,

wenn er kein Beratungsprotokoll vorweisen kann. Der

Versicherungsinteressent kann zwar auf die Beratung und

/ oder die Dokumentation derselben verzichten (§ 61 Abs.

2 VVG). Abgesehen davon, dass es wenig lebensnah erscheint,

dass der Klient einen Versicherungsmakler aufsucht,

um dann auf dessen Beratung zu verzichten, kann

nur davor gewarnt werden, die Beratungspflicht durch

Verzicht des zu Beratenden zu umgehen, weil hierdurch

die Kardinalpflicht aus dem Maklervertrag ausgehöhlt

werden würde. Im Konfliktfall könnte dies dazu führen,

dass die Verzichtserklärung rechtlich bedeutungslos wäre

und der Makler den geschlossenen Vermittlervertrag nicht

oder schlecht erfüllt hätte. Wenn jedoch bereits die Beratungspflicht,

wozu die Ermittlung des Versicherungsbedarfs

gehört, unabdingbar ist, so ist die logische Konsequenz

daraus, dass die wesentlichen „Meilensteine“ der

Beratung schon im Eigeninteresse des Versicherungsmaklers

dokumentiert werden sollten, damit die ordnungsgemäße

Beratung nicht nur behauptet, sondern im Zweifel

auch gerichtsfest dargestellt werden kann.

Exkurs: Berufshaftpflichtversicherung des

Versicherungsmaklers

Die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung tritt bei

vorsätzlicher Verletzung der Vertragspflicht nicht ein.

Dabei ist stets zu beachten, dass dieser Leistungsausschluss

bereits dann erfüllt ist, wenn der Makler die

Pflichtverletzung an sich erkennt bzw. als wesentliche

Vertragspflicht einfach erkennen muss. Auf die Schadensfolgen

einer Pflichtverletzung muss sich der Vorsatz somit

nicht erstrecken.

25


„Effektiver Rechtsschutz bewahrt

vor existenziellen Risiken“

Die Inflation treibt nicht nur die Preise, sondern auch die Streitwerte in die Höhe – mit spürbaren Folgen für

Rechtsschutzversicherer und ihre Kunden. Wie die KS/AUXILIA darauf reagiert, welche Strategien Versicherer zur

Kostenkontrolle nutzen und warum Makler Rechtsschutz als lukratives Geschäftsfeld nicht unterschätzen sollten, erklärt

Vertriebsvorstand Dirk Schawjinski im Interview.

»Um weiterhin verlässlichen Schutz

zu bieten, sind auch in unserer

Branche immer wieder moderate

Prämienanpassungen notwendig –

bei der KS/AUXILIA immer mit dem

Ziel, Maklern und Kunden

weiterhin einen fairen und

bezahlbaren Versicherungsschutz

zu ermöglichen.«

Dirk Schawjinski

Vertriebsvorstand KS/AUXILIA

Versicherungsbote: Die Inflation treibt die Preise in vielen

Branchen nach oben. Wie wirkt sich das auf die Kalkulation

von Rechtsschutzprodukten aus?

Dirk Schawjinski: Die Inflation hat zwei wesentliche Auswirkungen

auf die Kalkulation und Anpassung der Rechtsschutzbeiträge.

Erstens steigen die Streitwerte, da sich wirtschaftliche

Werte – etwa bei Vertrags- oder Schadensersatzstreitigkeiten

– erhöhen. Die Anwalts- und Gerichtskosten hängen

in der Regel vom Streitwert ab, verteuern sich also automatisch

bei rechtlichen Auseinandersetzungen.

Zweitens ziehen höhere Justizkosten steigende gesetzliche

Gebühren für Anwälte, Gerichte und Gutachter nach sich.

Damit steigen auch die Kosten, die Rechtsschutzversicherer

für ihre Kunden übernehmen.

Um weiterhin verlässlichen Schutz zu bieten, sind auch in

unserer Branche immer wieder moderate Prämienanpassungen

notwendig – bei der KS/AUXILIA immer mit dem

Ziel, Maklern und Kunden weiterhin einen fairen und bezahlbaren

Versicherungsschutz zu ermöglichen.

Die Zahl der Rechtsstreitigkeiten steigt, nicht zuletzt

durch die zunehmende Regulierung und komplexere gesetzliche

Rahmenbedingungen. Welche Strategien verfolgen

Versicherer, um diese Entwicklung in den Griff zu

bekommen, ohne das Produkt für Kunden unattraktiv zu

machen?

Wir beobachten weniger die Zunahme von Rechtsstreitigkeiten,

sondern vielmehr eine zunehmende Vielfalt und

Komplexität der rechtlichen Fragestellungen. Entsprechend

reagieren wir mit gezielten Lösungen, die sich an

den konkreten Bedürfnissen der Kunden orientieren.

Ein wichtiger Ansatz ist die Förderung außergerichtlicher

Streitbeilegung, etwa durch Mediation. Dies reduziert nicht

nur Kosten, sondern erspart den Versicherten auch langwierige

und nervende Prozesse. Ein weiterer Ansatz ist,

dass wir die Kunden im rechtlichen Kontext präventiv begleiten.

Wir informieren und helfen dem Kunden also, da-

26


mit es gar nicht zu Rechtsstreitigkeiten kommt. Dazu

gehören Services wie die telefonische Rechtsberatung,

die Online-Beratung oder die Chat-Beratung. Situativ

bieten sich aber auch Services bei Vorliegen eines Aufhebungsvertrags,

Beantragen von Berufsunfähigkeits-

Leistungen oder Erstellen von Dokumenten der persönlichen

Vorsorge.

In den vergangenen Jahren haben sich einige Unternehmen

auf automatisierte Rechtsberatung spezialisiert.

Wie beeinflussen die Legaltechs den Markt? Und

was halten Sie von Unternehmen, die sich auf die Verkehrsrechtsschutzversicherung

oder – wie zuletzt viel

in den Medien berichtet – auf Streitigkeiten rund um

Beleidigungen spezialisieren?

KI ist ein hilfreiches Instrument zur Automatisierung

von Routineaufgaben und zur Beschleunigung von Prozessen

– zum Beispiel in der Schadenbearbeitung oder

im Kundenservice. Doch in komplexen Fallanalysen

und der taktischen Rechtsberatung stößt sie an ihre

Grenzen.

Wir bei der KS/AUXILIA beschäftigen uns schon mit

KI-basierten Systemen, sind aber noch weit von einer

breiten Nutzung entfernt. Denn bevor wir solche Technologien

unseren Kunden und Maklern anbieten, müssen

viele Faktoren erfüllt sein. Ein unausgereiftes System

könnte mehr schaden als nützen. Die Herausforderung

besteht darin, die Vorteile von KI sinnvoll in

unsere bestehenden Prozesse zu integrieren.

Legaltechs sind ein spannendes Thema. Sie erleichtern

den Bürgern zweifellos den Zugang zum Recht. Sie bieten

für spezifische Themen, z.B. Fluggastentschädigung,

schnelle, digitale Lösungen. Allerdings ersetzen sie keine

vollwertige Anwaltsberatung, insbesondere bei komplexeren

oder strittigen Fällen.

Kritisch wird es, wenn monetäre Interessen der Kanzleien

über den Kundennutzen gestellt werden. Nicht jede

Werbeanzeige von Legaltechs oder Verbraucherrechtskanzleien

ist seriös. Hier sehen wir es als unsere Aufgabe,

den Kunden als Navigator durch die Vielzahl an Angeboten

zu begleiten und auf verlässliche Partner zu verweisen.

Auch die Versicherungswirtschaft setzt zunehmend auf

KI-basierte Lösungen in der Beratung und in anderen

Prozessen. Inwiefern können solche Technologien

klassische juristische Dienstleistungen ersetzen? Wo

sehen Sie die Grenzen dieser Entwicklungen? Und inwiefern

kann KI einem Rechtsschutzversicherer helfen?

In welchen Branchen und Berufsgruppen sehen Sie

aktuell den größten Bedarf an Rechtsschutzversicherungen?

Welche Zielgruppen sind besonders anfällig

für Rechtsstreitigkeiten?

Derzeit sehen wir einen insgesamt hohen Bedarf an

Rechtsschutzversicherungen, insbesondere aufgrund

der wirtschaftlichen Lage. Die Folgen der Inflation, unsichere

Beschäftigungsverhältnisse und steigende Betriebskosten

führen dazu, dass sowohl Unternehmen

als auch Privatpersonen verstärkt mit rechtlichen Konflikten

konfrontiert sind.

Statt einzelne Berufsgruppen herauszugreifen, lässt

sich sagen: In Krisenzeiten besteht in nahezu allen Bereichen

ein erhöhter Absicherungsbedarf. Unternehmen

müssen sich verstärkt mit arbeitsrechtlichen Herausforderungen,

Vertragsstreitigkeiten und Forderungsausfällen

auseinandersetzen. Privatpersonen sind

dagegen häufiger mit Problemen im Mietrecht, Arbeitsrecht

oder Verbraucherrecht konfrontiert. Gerade in

27


unsicheren Zeiten zeigt sich, wie wichtig ein verlässlicher

Rechtsschutz ist, um finanzielle und existenzielle Risiken

abzufedern.

Gewerbliche Rechtsschutzlösungen für Selbstständige

und Freiberufler sind teuer, werden aber häufig benötigt.

Wie können Makler diese Zielgruppe besser erreichen;

und welche Lösungen gibt es für kleinere Betriebe

mit geringem Budget?

Eine gezielte Beratung ist hier entscheidend. Makler sollten

branchenspezifische Lösungen aufzeigen, die genau

auf die Bedürfnisse ihrer Kunden abgestimmt sind. Wenn

bestimmte Bereiche ausgeschlossen werden können, gibt

es flexible Abwahlmöglichkeiten, z. B. beim Immobilien-

Rechtsschutz. So wird auch das Budget berücksichtigt.

Um Gewerbekunden zu erreichen, ist es aber natürlich

erst einmal wichtig, den Bedarf zu wecken. Für diese

Überzeugungsarbeit bieten wir sehr praktische Services

wie InkassoPro, Web-Check oder den Online-Reputations-Schutz

zum Löschen negativer Bewertungen an.

Gerade für Kleinstunternehmen haben wir den Kleinunternehmer-Rechtsschutz

entwickelt, der eine bezahlbare

Absicherung ermöglicht. Gemeinsam mit der Absicherung

des privaten Bereichs hat ein Existenzgründer oder

ein Unternehmer mit einem geringen Umsatz eine sehr

günstige Basis-Absicherung.

»...viele Kunden erkennen den

tatsächlichen Wert erst, wenn sie

in eine rechtliche

Auseinandersetzung geraten und

feststellen, wie hoch die Kosten

für Anwälte, Gutachten oder

Gerichtsverfahren ausfallen..«

Dirk Schawjinski

Der Trend zu befristeten Arbeitsverträgen, Homeoffice

und flexiblen Arbeitsmodellen sorgt für neue Konfliktfelder

im Arbeitsrecht. Wie können Versicherer hier gezielt

Unterstützung bieten?

Im Arbeitsumfeld entstehen schnell rechtliche Unsicherheiten.

Unser Ansatz ist es, nicht nur im Schadenfall zu

helfen, sondern frühzeitig Unterstützung anzubieten.

In den meisten Fällen hilft eine telefonische Rechtsberatung,

um eine fundierte Einschätzung zu erhalten. Bei

komplexeren Fragestellungen bietet sich auch eine Online-Beratung

per E-Mail oder Chat an.

Sehr gute und außergerichtliche Erfolge haben unsere

Versicherten auch mit einer Mediation erzielt. Hier vermittelt

ein neutraler Mediator zwischen beiden Parteien

und unterstützt bei der Lösungsfindung.

Für die Versicherten sind die genannten Services kostenfrei

und ohne Selbstbeteiligung.

Ärzte, Pflegekräfte und Heilberufe stehen oft vor juristischen

Herausforderungen – von Behandlungsfehlerklagen

bis hin zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.

Welche speziellen Angebote gibt es für diese Zielgruppe?

Mit dem bekannten und bewährten JURAMED haben wir

vor vielen Jahren einen spezialisierten Rechtsschutz für

Heilberufe geschaffen. JURAMED sichert sowohl die

Praxis als auch die Praxisinhaber umfassend ab.

Dazu gehören – neben dem enorm wichtigen Spezial-

Straf-Rechtsschutz – weitere Leistungen wie Regress-

Rechtsschutz und Vertrags-Rechtsschutz im Rahmen

der beruflichen Kerntätigkeiten. Die Absicherung für

arbeitsrechtliche Streitigkeiten schließt auch die Unterstützung

bei Aufhebungsverträgen ein. Auch die rechtliche

Absicherung von Hilfsgeschäften oder eingekauf-

28


ten Dienstleistungen ist Teil unseres Angebots. Zusätzlich

bieten wir Unterstützung im Rahmen des Web-

Checks und bei der Löschung negativer Bewertungen,

die für Ärzte und Heilberufe geschäftsschädigend sein

können.

Viele Makler betrachten Rechtsschutz als schwieriges

Produkt, weil Kunden den Mehrwert erst im Ernstfall

erkennen. Welche Vertriebskonzepte können Makler

nutzen, um dieses Geschäftsfeld erfolgreicher zu besetzen?

Das stimmt – viele Kunden erkennen den tatsächlichen

Wert erst, wenn sie in eine rechtliche Auseinandersetzung

geraten und feststellen, wie hoch die Kosten für

Anwälte, Gutachten oder Gerichtsverfahren ausfallen.

Ein effektiver Rechtsschutz bewahrt hier vor existenziellen

Risiken.

Auch für Makler eröffnet sich damit ein attraktives Geschäftsfeld.

Die Sparte bietet stabile, planbare Einnahmen,

da die Kundenbindung in der Regel hoch ist. Wer

einmal die Vorteile einer Rechtsschutzversicherung erlebt

hat, bleibt meist langfristig dabei. Darüber hinaus

eignet sich Rechtsschutz hervorragend als Cross-Selling-Produkt:

Wer eine Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht-

oder Verkehrsrechtsschutzversicherung vermittelt

hat, kann mit einer passenden Rechtsschutzlösung

zusätzliche Mehrwerte bieten.

Ein erfolgreicher Ansatz in der Beratung ist es auch,

nicht nur den Schadenfall zu thematisieren, sondern

auch die zahlreichen Services hervorzuheben. Kunden

können diese bereits im Vorfeld eines Rechtsstreits oder

im Alltag nutzen – wie telefonische Erstberatung oder

Vertragsprüfungen. Diese „Türöffner“ machen den

Nutzen direkt erfahrbar und senken die Hemmschwelle

zum Abschluss erheblich.

29


Betriebsrente auf dem Prüfstand:

Wo die versicherungsförmige bAV besser werden muss

Die betriebliche Altersversorgung ist eine tragende Säule der Altersvorsorge – doch gerade versicherungsförmige Modelle

stoßen zunehmend an ihre Grenzen. Strenge Regulierung, niedrige Startrenten und fehlende Flexibilität gefährden die

Attraktivität der bAV. Stefan Oecking, Vorsitzender des IVS-Vorstandes, zeigt in seiner Kolumne, wo Handlungsbedarf

besteht und welche Reformen die Zukunft der Betriebsrente sichern könnten.

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein wichtiger

Pfeiler der Alterssicherung in Deutschland. Insbesondere

versicherungsbasierte Lösungen genießen

bei Unternehmen wie auch Arbeitnehmern nach wie

vor eine hohe Wertschätzung. Das darf jedoch nicht

darüber hinwegtäuschen, dass es an vielen Stellen

Optimierungsbedarf gibt, um die versicherungsförmige

bAV langfristig leistungsfähiger, nachhaltiger

und attraktiver zu gestalten. Dabei spielen sowohl

Anpassungen der regulatorischen Rahmenbedingungen

als auch neue Konzepte zur gemeinschaftlichen

Risikoteilung eine entscheidende Rolle.

Ein zentrales Argument für die versicherungsförmige

bAV ist der kollektive Spar- und Entsparprozess, der

gegenüber dem individuellen Sparen substanzielle

Vorteile bietet. Durch den gemeinschaftlichen Ansatz

können Marktschwankungen besser ausgeglichen

werden, was das Risiko für den Einzelnen reduziert.

Zudem lässt sich nach Eintritt in den Ruhestand der

Entsparprozess in Gestalt eines verlässlichen, lebenslangen

Zahlungsstroms organisieren. Gerade in Zeiten

volatiler Kapitalmärkte und historisch noch immer

niedriger Zinsen haben sich diese Mechanismen

als stabil und nachhaltig erwiesen. Die Politik sollte

daher sicherstellen, dass solche Gemeinschaftssysteme

nicht nur erhalten, sondern aktiv gefördert werden.

Stefan Oecking

Vorsitzender Vorstand des Instituts der Versicherungsmathematischen

Sachverständigen für Altersversorgung e.V. (IVS).

In diesem Zusammenhang sind die regulatorischen

Rahmenbedingungen für Pensionskassen ein wichtiger

Aspekt. Diese Einrichtungen der bAV, die Versorgungsleistungen

versicherungsförmig garantieren,

stehen vor großen Herausforderungen, insbesondere

durch steigende Anforderungen an die Kapitalausstattung

und Risikotragfähigkeit. In Zeiten niedriger

Zinsen und hoher Marktschwankungen wird es

zunehmend schwieriger, die strengen Bedeckungsanforderungen

einzuhalten, ohne gleichzeitig das

30


Leistungspotenzial einzuschränken. Eine sachwertorientierte

Kapitalanlage kann in diesem Zusammenhang

helfen, langfristig auskömmliche Renditen zu

erzielen. Hierbei sollte die Regulierung flexibler gestaltet

werden und dabei insbesondere den langfristigen

Anlagehorizont von Pensionskassen berücksichtigen.

Eine gelockerte Bedeckungsvorschrift, die temporäre

Unterdeckungen bei entsprechender Einstandszusage

des Arbeitgebers zulässt, würde dazu

beitragen, dass diese Einrichtungen nachhaltiger wirtschaften

können, höhere Renditen erzielen können

und im besten Fall sogar mehr Überschüsse verteilen

können.

Ein weiteres Problem der versicherungsförmigen

Durchführung einer bAV ist die Höhe der Renten bei

Rentenbeginn. Oft starten Renten aus klassischen Versicherungsverträgen

auf einem niedrigen Niveau und

steigen erst später durch dynamische Anpassungen im

Wege der Überschussbeteiligung sukzessive an. Dies

entspricht jedoch nicht den finanziellen Bedürfnissen

vieler Rentnerinnen und Rentner, die ggf. gerade in

den ersten Jahren des Ruhestands einen höheren Versorgungsbedarf

haben. Eine Flexibilisierung der starren

Anpassungsregeln, die beispielsweise deutlich höhere,

aber nicht in voller Höhe garantierte Startrenten

ermöglicht, könnte dagegen Abhilfe schaffen. Solche

Modelle könnten die Akzeptanz der bAV erhöhen und

zugleich sicherstellen, dass Rentnerinnen und Rentner

frühzeitig mehr finanzielle Flexibilität erhalten. Die

Kommunikation spielt in diesem Zusammenhang eine

entscheidende Rolle. Immer noch sind sich viele Arbeitnehmer

der Vorteile einer bAV nicht ausreichend

bewusst oder schätzen die Möglichkeiten falsch ein.

Hier könnten verstärkte und vor allem hinsichtlich der

Botschaften abgestimmte Informationskampagnen

und Appelle von Arbeitgebern, Betriebsräten, Gewerkschaften,

Versicherern und Pensionskassen entscheidend

dazu beitragen, die Akzeptanz der bAV zu steigern.

Einen Teil dazu kann sicher die digitale Rentenübersicht

beitragen, die sich seit Dezember 2023 im

Regelbetrieb befindet. Eine Verordnung zur verpflichtenden

Anbindung der Vorsorgeeinrichtungen trat am

6. Februar 2024 in Kraft.

Die Zukunft der betrieblichen Altersversorgung hängt

entscheidend davon ab, wie gut sie an die aktuellen

und künftigen Herausforderungen angepasst wird.

Risikogemeinschaften, regulatorische Reformen, flexible

Rentenmodelle und eine verbesserte Kommunikation

sind zentrale Bausteine, um die bAV langfristig

zu sichern und zu stärken. Eine enge Zusammenarbeit

zwischen Politik, Unternehmen und Arbeitnehmern

wird nötig sein, um den unterschiedlichen Bedürfnissen

gerecht zu werden. Aus Sicht des IVS ist eine gut

funktionierende bAV ein entscheidender Baustein, um

Altersarmut zu verhindern und die Rentenlandschaft

in Deutschland nachhaltig und stabil zu gestalten.

31


„An der bAV führt kein Weg vorbei,

wenn man Altersarmut in

Deutschland bekämpfen will“

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein zentraler Baustein zur Bekämpfung von Altersarmut – doch ihre Verbreitung bleibt

hinter den Möglichkeiten zurück. Dr. Alexander Katzur, Vorstand der Deutschen Pensionsfonds AG, spricht im Interview

über die größten Hemmnisse, den Reformbedarf und die wachsende Verantwortung von Politik, Arbeitgebern und Beratern,

um die bAV nachhaltig zu stärken.

»Das Wichtigste ist, in den Köpfen

von Politikern, Arbeitgebern und

Arbeitnehmern zu verankern, dass

an der bAV kein Weg vorbei geht,

wenn man nachhaltig Altersarmut

in Deutschland bekämpfen will.«

Dr. Alexander Katzur

Vorstand der Deutschen Pensionsfonds AG

Versicherungsbote: Die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist ausbaufähig.

Worin sehen Sie die Probleme?

Alexander Katzur: Es sind mehrere Faktoren, die die Verbreitung der bAV hemmen. Es fehlt

oft an klaren und positiven Signalen aus der Politik, die die Bedeutung der bAV unterstreichen.

Zudem gibt es zu wenige Berater, die umfassend zur bAV informieren und ihre Verbreitung

aktiv fördern. Umfragen der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung

e.V. zeigen: Knapp die Hälfte der Angestellten hat keine bAV, weil der Arbeitgeber

kein Angebot macht. Gleichzeitig geben 70 Prozent der Arbeitgeber an, dass ihre Mitarbeiter

keine bAV-Angebote einfordern – ein doppeltes Missverständnis, weil beide Seiten fälschlicherweise

erwarten, der jeweils andere werde den ersten Schritt machen.

Aber selbst wenn ein bAV-Angebot gegen Entgeltumwandlung vorhanden ist, bedeutet

jeder zurückgelegte Euro für viele Menschen in der Gegenwart echten finanziellen Verzicht.

Da hilft das Aufzeigen der Rentenlücke und die steuerliche Förderung nur bedingt.

Junge, kapitalmarktaffine Menschen werden durch hohe Garantien abgeschreckt, da diese

zwar mehr Sicherheit bieten, aber die Renditechancen einschränken. Auf der anderen Seite

haben viele Arbeitgeber in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen mit Direktzusagen

gemacht – und haben dadurch eine negative Assoziation mit der bAV.

32


70 %

der Arbeitgeber glauben, dass ihre

Mitarbeiter keine bAV einfordern

50 %

der Arbeitnehmer haben keine bAV,

weil ihr Arbeitgeber kein Angebot macht

Die Alterssicherung ist ein komplexes Thema, das viele soziale Fragen unserer Zeit berührt.

Aber die Komplexität darf nicht dazu führen, dass wir in eine Schockstarre verfallen. Deshalb

sage ich: Das Wichtigste ist, in den Köpfen von Politikern, Arbeitgebern und Arbeitnehmern

zu verankern, dass an der bAV kein Weg vorbei geht, wenn man nachhaltig Altersarmut in

Deutschland bekämpfen will. Denn über kaum einen anderen Weg kann man potenziell so

viele Menschen erreichen. Die bAV allein wird das Problem natürlich nicht lösen können.

Aber sie kann ein entscheidender Baustein auf unserem Weg zu mehr sozialer Gerechtigkeit

in Deutschland sein.

Insbesondere in den neuen Bundesländern hinken die Zahlen noch deutlicher hinterher

als in den alten Bundesländern. Welche Faktoren spielen dabei eine entscheidende Rolle?

Es gibt mehrere Gründe für diese Unterschiede. Erstens startete die bAV in den neuen

Bundesländern vor knapp 35 Jahren praktisch bei null, während sie in den alten Bundesländern

bereits ein etabliertes Versorgungssystem war. Die Menschen in den neuen Bundesländern

hatten lange Zeit andere Prioritäten und Sorgen, sodass die bAV weniger Beachtung

fand. Es wird noch Zeit benötigen, bis die Durchdringung in Ost und West vergleichbar

ist.

33


Zudem trägt das Lohngefälle zwischen Ost und West dazu bei, dass in den neuen Bundesländern

generell weniger Geld für Lebensunterhalt und Vorsorge zur Verfügung steht. Diese Situation

hat sich durch den aktuellen Inflationsschub weiter verschärft.

Welche besonderen Herausforderungen gibt es für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

bei der Einführung einer bAV?

Statistiken zeigen eindeutig: Je kleiner ein Unternehmen, desto geringer die Wahrscheinlichkeit,

dass es eine bAV für die Angestellten gibt. KMU fragen Beratung zur bAV in den seltensten

Fällen aktiv an; und somit hängt es dann am Zufall, ob sie aktiv darauf angesprochen werden.

Ohne diesen Impuls fehlt es meist an Wissen und auch an Ideen, wie man das Thema angeht

– zumal es sich ja in fast allen Fällen um ein betriebsfremdes Thema handelt. Auch haben viele

KMU Sorge, dass die Kosten oder der Verwaltungsaufwand zu groß sind und man Personal

einstellen muss, nur um die eigene bAV zu verwalten. Am Ende sind diese Sorgen aber unbegründet.

Wenn man den richtigen Partner an seiner Seite hat, ist der administrative Aufwand

gut handhabbar – da helfen natürlich die Möglichkeiten, die die Digitalisierung bietet. Zudem

spart eine bAV-Basisversorgung – also eine Direktversicherung mit 15 Prozent Pflichtzuschuss

– dem Arbeitgeber sogar Geld, weil er durch die Betriebsausgabenabzugsfähigkeit der Beiträge

mehr einspart, als er an Aufwänden hat.

Und auch attraktive bAV-Lösungen zur Talentgewinnung und Mitarbeiterbindung müssen

nicht zwangsweise teuer sein. Dabei habe ich noch nicht einmal gegengerechnet, was es ein

KMU kosten kann, wenn ein wertvoller gut ausgebildeter Mitarbeiter zum Wettbewerber

abwandert – und Know-How, Umsetzungskapazität und Kundenbeziehungen mitnimmt.

Wie bewerten Sie die bisherigen Maßnahmen der Politik zur Förderung der bAV?

Es ist klar, dass das Thema Altersarmut in Deutschland eines der relevantesten sozialpolitischen

Themen der nächsten Jahrzehnte sein wird. Wo die Generation meiner Eltern noch mit sechs

Arbeitnehmern einen Rentner „versorgte“, muss meine Generation das mit nur zwei Arbeitnehmern

schaffen. Für die Generation unserer Kinder wird prognostiziert, dass sie mit 1,3

Arbeitnehmern einen Rentner versorgen muss. Die Unternehmen, in denen wir arbeiten, sind

durch lebenslange Rentenzusagen an die Baby-Boomer finanziell stark belastet. Solche Zusagen

wird meine Generation flächendeckend in dieser Höhe nicht mehr erhalten können. Ein System,

das auf diesem Modell basiert, kann auf Dauer nicht funktionieren.

Nicht nur in der bAV, sondern generell in der Alterssicherungspolitik würde ich mir wünschen,

dass die demokratischen Parteien endlich zusammenrücken und eine gemeinsam getragene,

langfristige Lösung suchen – eine, die generationsübergreifend ist und nicht nur für die

Hauptwählergruppe der Rentner und bald-Rentner gemacht wird. Das Problem ist zu groß für

eine Legislaturperiode. Darauf zu hoffen, dass es irgendwann die anderen schon richten – und

dafür vielleicht sogar von der Wählerschaft abgestraft werden –, kostet uns wertvolle Zeit. Ich

wünsche mir mehr konstruktive Diskussionen und eine Besinnung auf das gemeinsame Ziel.

Gefühlt geht es aktuell zu selten darum, ein komplexes langfristiges Problem zu lösen, sondern

eher darum, die andere Seite möglichst schlecht dastehen zu lassen. Da das Thema sehr emotional

ist, kann man damit einfach gut Stimmung machen. Das wird der Wichtigkeit des Themas

aber überhaupt nicht gerecht. Kurzum: Ja, es muss etwas passieren, aber nicht nur in der

bAV, sondern in der gesamten Alterssicherungspolitik.

34

Dr. Alexander Katzur,

Vorstand der Deutschen Pensionsfonds AG


»Wo die Generation meiner Eltern noch mit sechs Arbeitnehmern

einen Rentner „versorgte“, muss meine Generation das mit nur

zwei Arbeitnehmern schaffen.«

Dr. Alexander Katzur

Kritiker halten sowohl die Anzahl als auch die Struktur der Durchführungswege für zu

komplex und undurchsichtig. Was entgegnen Sie dieser Kritik?

Zum Glück muss ich diese Komplexität nicht verteidigen. Ich sehe es genauso. Die bAV ist ein

historisch gewachsenes Konstrukt, das sich seit weit über 100 Jahren immer wieder verändert

hat – und so zu dem geworden ist, was wir heute sehen. Aber in den überaus meisten Praxisfällen

muss man ja zum Glück gar nicht in die Tiefen der bAV absteigen. Insbesondere bei der

Versorgung von Mitarbeitenden über die Direktversicherung bewegt man sich auf einem gut

zu überblickenden Terrain. Wirklich kompliziert geht es vor allem in zu wenig durchdachten

und schnell hingeschriebenen alten Direktzusagen zu. Alles das, was mit kompetenten Partnern

heutzutage neu aufgesetzt wird, ist in der Regel sehr gut händelbar. Aber wie gesagt: Es braucht

einen Partner, der es versteht, die Komplexität der bAV so zu handhaben, dass diese den Kunden

nicht abschreckt.

Sind die Anreize durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ausreichend oder braucht

es weitere Reformen?

Das BRSG hatte einige gute Ansätze, es fehlte aber der Mut, es zu einem wirklich großen Wurf

auszugestalten. Bei einem so komplexen Themenfeld wie der bAV fallen einem immer viele

Dinge ein, die man noch hätte mit regeln oder klarstellen können. Die Erhöhung der Steuerfreiheit

auf acht Prozent der BBG für die Direktversicherung war definitiv ein guter Schritt,

welcher diesen Durchführungsweg sehr gestärkt hat. Auch die Intention hinter einer Geringverdienerförderung

und hinter der reinen Beitragszusage begrüße ich sehr.

Persönlich würde ich auch gerne die reine Beitragszusage abschließen, weil Garantien einfach

Rendite kosten. Allerdings hat man die Rahmenbedingungen so verkompliziert, dass ich bezweifele,

jemals in diesen Genuss zu kommen. Und das trifft neben mir ja die breite Masse aller

Angestellten. Warum konnte man die reine Beitragszusage nicht einfach als neue Zusageform

in die bestehenden Konstrukte integrieren? Wenn man die reine Beitragszusage neben die

boLZ und die BZML in der Direktversicherung gestellt hätte, dann würde diese heute schon

viele Arbeitnehmer erreichen können. Das Risiko, mit einer gut diversifizierten, langfristig

angelegten Kapitalanlage große Verluste zu machen, ist sehr gering. Und falls dieses Szenario

doch eintreten sollte, haben wir vermutlich ganz andere Sorgen in Deutschland und auf der

Welt als eine sichere Rente.

35


»Ansparvorgänge haben es nämlich an sich, dass man möglichst

früh beginnen muss, wenn man am Ende eine steile

Wertentwicklung über den Zinseszins-Effekt sehen will. Daher

hätte man die Menschen besser gestern in die Versorgungen

bringen müssen, anstatt erst in ein paar Jahren.«

Dr. Alexander Katzur

Natürlich ist die 100 Prozent Aktieninvestition nicht das Richtige für Menschen, die

keine zehn Jahre mehr zur Rente haben. Aber es gibt zwischen hohen Garantien und 100

Prozent Aktieninvestment in Hochrisikoanlagen viele Abstufungen, über die man Anlagerisiken

kalkulierbar gestalten kann. Die ausgewogenen Kapitalanlagemodelle zwischen

Renten und Aktien, wie sie auch in den bestehenden Sozialpartnermodellen genutzt

werden, sind auch keine neue Erfindung, sondern seit jeher im Rahmen der dritten

Schicht in ähnlicher Form investierbar. Meines Erachtens sorgt hier ein generelles Misstrauen

gegenüber unserer Branche dafür, dass vielen Menschen die Möglichkeit auf eine

renditestarke bAV-Absicherung genommen wird.

Kurzum: Es braucht weitere Reformen in der Alterssicherungspolitik. Dabei sollte man

Überregulierung vermeiden und das eigentliche Ziel, nämlich die Rentenlücken flächendeckend

zu schließen, immer vor Augen halten. Und hier sollte man sich nicht allzu viel

Zeit lassen, weil es Menschen gibt, für die diese Entscheidung eigentlich schon gestern

getroffen hätte werden müssen. Ansparvorgänge haben es nämlich an sich, dass man

möglichst früh beginnen muss, wenn man am Ende eine steile Wertentwicklung über

den Zinseszins-Effekt sehen will. Daher hätte man die Menschen besser gestern in die

Versorgungen bringen müssen, anstatt erst in ein paar Jahren.

Was sind die häufigsten Vorurteile oder Missverständnisse, die Arbeitgeber gegenüber

der bAV haben, und wie können diese abgebaut werden?

Sie kostet nur Geld und Nerven, hat dafür aber keinerlei Vorteile für mich als Arbeitgeber.

Zudem fragen meine Mitarbeitenden eine solche Versorgung gar nicht an.

Wenn man die bAV gut aufsetzt, sollte sie aber definitiv keine Nerven kosten. Und die

Vorteile einer guten bAV übersteigen die Kosten in der Regel um ein Vielfaches; insbesondere

dann, wenn man sie so gestaltet, dass sie einen echten Mehrwert in den Bereichen

Mitarbeitergewinnung und -bindung bietet. Meines Erachtens muss man in die

Überlegungen immer mit einbeziehen, was es kostet, wenn man wichtige Stellen nicht

besetzen kann oder – wie bereits erwähnt – wenn eine wichtige Ressource zum Wettbewerb

geht und dabei Know-How und vielleicht sogar Kundenverbindungen mitnimmt.

Allein die Investitionen, um eine Nachfolge zu finden und einzuarbeiten, sind immens.

Daneben verschwinden die Betriebsausgaben fast, die man in die bAV für eine wirklich

gute Absicherung hätte investieren müssen.

36


Am Ende können von der bAV alle profitieren; zumal ein Arbeitgeber seinen Angestellten

über die bAV auch Versorgungslösungen bieten kann, die dieser am freien Markt nicht

oder nicht mehr bekommen würde. So kann ein Arbeitgeber über das Kollektiv zum

Beispiel eine Invaliditätsversicherung anbieten, in die Angestellte fast ohne Gesundheitsprüfung

– also auch mit Vorerkrankungen – hineinkommen.

Wenn man die Vorurteile gegenüber der bAV abbauen will, dann hilft am Ende nur, Gutes

zu tun und darüber zu reden. Dann wird sie auch wieder vermehrt von Angestellten

proaktiv nachgefragt. Es braucht wieder positive Beispiele und eine positivere Grunderzählung

zur bAV in Deutschland.

Gerade in KMU wird oft argumentiert, dass eine bAV zu administrativem Aufwand und

hohen Kosten führt. Welche Lösungen gibt es, um diesen Aufwand für kleine Unternehmen

so gering wie möglich zu halten?

Größere Unternehmen haben meist Personen oder sogar ganze Teams, die z.B. aus HR

heraus die Administration der Firmen-bAV verantworten. Hier sind die historisch gewachsenen

Modelle aber auch oft extrem komplex. Bei KMU muss sich hingegen jemand

nebenberuflich mit diesem meist betriebsfremden Thema auseinandersetzen. Daher

sollten die zu administrierenden Lösungen weniger vielseitig sein als in großen Unternehmen

– insbesondere in der Mitarbeiterversorgung. Wenn man einen guten Partner

an seiner Seite hat, dann wird der Verwaltungsaufwand deutlich reduziert – zum Beispiel,

indem man sich vor der Einführung gemeinsam Gedanken zur Verwaltbarkeit

macht. Und natürlich auch durch die Möglichkeiten, die die Digitalisierung mittlerweile

bietet.

Welche Kommunikationsstrategien könnten helfen, mehr Vertrauen in die bAV zu

schaffen?

Die Frage ist: Von wem kommt die Kommunikation und wem wird am Ende wirklich

geglaubt? Wie ich schon sagte: Es braucht positive Beispiele und eine positivere Grunderzählung

zur bAV in Deutschland. Und da wir vor einer gesamtgesellschaftlichen

Herausforderung stehen, wäre es gut, wenn diese von einer möglichst breiten und

diversen Masse aufgenommen wird.

Viele Geringverdiener verzichten auf eine bAV, weil sie Angst haben, dass sie später

auf die Grundsicherung angerechnet wird. Braucht es hier gesetzliche Nachbesserungen

oder mehr Aufklärung?

Für das Alter vorzusorgen, sollte tatsächlich nicht daran scheitern, dass die rechtliche

Situation unklar ist – daher wäre eine gesetzliche Klarstellung wünschenswert. Allerdings

müssen wir bedenken, dass Personen, die im Alter von Grundsicherung bedroht

sind, oft schon heute kaum finanzielle Mittel für jegliche Form der Altersvorsorge haben.

Daher reicht eine gesetzliche Nachbesserung in der bAV allein nicht aus. Es bedarf

umfassender Maßnahmen, um die finanzielle Situation der Betroffenen zu verbessern

und ihnen Vorsorge zu ermöglichen.

In Zeiten des Fachkräftemangels könnte eine attraktive bAV ein Wettbewerbsvorteil

sein. Warum tun sich viele Unternehmen trotzdem schwer damit, betriebliche Altersvorsorge

als Argument für die Mitarbeiterbindung zu nutzen?

37


Ich glaube, dass bei vielen immer noch in den Köpfen ist, dass die bAV einfach nur eine

Last für das Unternehmen darstellt. Insbesondere die hohen Rückstellungen für Direktzusagen

haben viele Unternehmen beim Thema bAV vorsichtig werden lassen. Aber es gibt

neben der reinen Leistungszusage mittlerweile auch andere Möglichkeiten, die deutlich

planbarer für die Ausgabenseite der Arbeitgeber sind. Zu selten wird zudem darüber gesprochen,

welche Vorteile die Einführung einer bAV auch für den Arbeitgeber hat und wie

er darüber seine Arbeitgebermarke stärken kann. Das Thema „Was kostet mich der Verlust

eines Mitarbeiters?“ haben wir ja bereits angesprochen.

Sollte die Politik stärker eingreifen, z. B. mit einer automatischen Opt-in-Lösung für

Arbeitnehmer, sodass sich Beschäftigte bewusst gegen die bAV entscheiden müssen –

statt andersherum?

Ein solches Auto-Enrollment würde der Verbreitung der bAV und einer damit einhergehenden

flächendeckenden Bekämpfung von Altersarmut definitiv guttun. In Großbritannien

hat diese Maßnahme maßgeblich zu einer deutlichen Erhöhung der Verbreitung der bAV

beigetragen. Soweit mir bekannt, schlagen dort weniger als 10 Prozent das Angebot aus.

Wie könnte ein nachhaltiges Konzept aussehen, um die Marktdurchdringung der bAV

in KMU und in den neuen Bundesländern nachhaltig zu steigern – und wer trägt dabei

welche Verantwortung?

Ein zentrales Problem ist das Kommunikationsdefizit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Arbeitgeber bieten oft keine bAV an, weil sie glauben, dass die Mitarbeitenden

kein Interesse haben, während Arbeitnehmer sagen, dass es keine Angebote gibt. Hier

müssen alle Beteiligten aktiv werden.

Als Gesellschaft müssen wir akzeptieren und offen darüber sprechen, dass neben der

gesetzlichen Rente zusätzliche Vorsorge notwendig ist. Die politischen Parteien sollten

eine konsistente Botschaft vermitteln: Die gesetzliche Rente allein reicht nicht aus, um

den Lebensstandard im Alter zu sichern. Ohne qualifizierte Zuwanderung wird das Rentenniveau

kaum zu halten sein. Zusätzliche Vorsorge ist unerlässlich. Hierbei kommt insbesondere

den Arbeitgebern eine entscheidende Rolle zu, weil man über sie am einfachsten

die meisten Menschen erreichen kann. Aber auch für Arbeitgeber muss es Anreize geben,

sich an dem System zu beteiligen.

Als Versicherer sind wir mehr als gewillt, unseren Beitrag zu leisten und möglichst viele

Menschen in die so dringend benötigte Versorgung zu bringen.

Ein Hindernis hierbei ist der Mangel an gut ausgebildeten Beratern, die die bAV flächendeckend

erklären und fördern können. Man muss dringend das Image der Beratung wieder

verbessern – und so dem Beruf wieder ein positiveres Ansehen verleihen. Ansonsten werden

wir niemals ausreichend gute Leute finden, um den Bedarf an Beratung zu decken. Hier

sind sowohl die Versicherungsbranche als auch staatliche Stellen gefordert, um in die

Ausbildung von Beratern zu investieren und das Berufsbild attraktiver zu gestalten.

38


Mal Budder bei die Fische:

Geht bAV auch automatisch?

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Betriebliche Vorsorge:

„Gute Vorbereitung ist der entscheidende Erfolgsfaktor“

Betriebliche Vorsorgelösungen sind ein starkes Instrument zur Mitarbeiterbindung und Fachkräftesicherung – doch wie

lassen sie sich erfolgreich verkaufen? Oliver Schwab, Leiter Vertriebsweg Makler & Kooperationen bei der Süddeutschen

Krankenversicherung a. G., erklärt, welche Vertriebsansätze funktionieren, wie Makler Vorbehalte bei Arbeitgebern abbauen

und warum gezielte Beratung der Schlüssel zum Erfolg ist.

»Ob ein Arbeitgeber sich um die

Verbesserung bzw. den Erhalt der

Lebensqualität seiner Mitarbeitenden

kümmert oder nicht, macht heutzutage

einen großen Unterschied.«

Oliver Schwab

Leiter Vertriebsweg Makler & Kooperationen bei der Süddeutschen

Krankenversicherung a. G

Versicherungsbote: Betriebliche Vorsorgeprodukte sind beratungsintensiv und oft erklärungsbedürftig.

Wie können Makler diese Produkte erfolgreich an Unternehmen verkaufen,

die sich bislang wenig mit betrieblicher Vorsorge beschäftigt haben?

Oliver Schwab: Um Interesse für betriebliche Vorsorge zu wecken, sollten Vermittler verdeutlichen,

dass es weniger um ein einzelnes Produkt, sondern um ein Gesamtkonzept geht. Gute

Vorbereitung ist hier der entscheidende Erfolgsfaktor. Denn ein passendes Konzept kann nur

anbieten, wer die Bedürfnisse und Spezifika des Firmenkunden auch wirklich gut kennt und

verstanden hat. Letztlich gilt es, den Nutzen aufzuzeigen und hierbei entsprechenden Fokus

auf die für das jeweilige Unternehmen wichtigsten Aspekte zu legen. Vermittler sollten erklären

und verdeutlichen, dass betriebliche Vorsorge Fehlzeiten und somit auch Produktionsausfälle

vermeiden kann; ein Punkt, der für nahezu jede Firma wichtig ist. Im Falle von Unternehmen

mit erhöhter Fluktuation wäre es ein geeigneter Ansatz, aufzuzeigen, dass sich durch betriebliche

Vorsorge die Zufriedenheit der Mitarbeitenden steigern lässt. Oder wenn auf der Karriereseite

auffällig viele Stellen ausgeschrieben sind, ist der Einstieg über die Steigerung der Arbeitgeberattraktivität

der richtige Ansatz. Kurzum: Je besser ich vorbereitet bin, je genauer ich weiß,

welcher Bedarf besteht, desto eher kann ich die Tür öffnen.

40


Viele Unternehmen zögern bei der Einführung betrieblicher Vorsorgelösungen, weil sie hohe

Kosten oder bürokratischen Aufwand fürchten. Wie können Makler hier gezielt Bedenken

abbauen und den Mehrwert für Arbeitgeber klar herausstellen?

Sie sollten von Beginn an verdeutlichen: Die Unternehmen sind mit der Administration nicht

allein, es gilt, die Unterstützungsprozesse im Hintergrund aufzuzeigen und den Prozess transparent

darzustellen. Ebenso sollten sie offensiv kommunizieren, dass die Kundenbeziehung

und der Austausch nicht mit dem Vertragsabschluss enden, sondern dann erst richtig beginnen.

Idealerweise geben Vermittler dann noch Referenzen von anderen Firmenkunden mit in den

Austausch, sodass ihre Gesprächspartner ein Gefühl für die tatsächlichen Aufwände von

„ihresgleichen“ erhalten. Was die Kosten betrifft: Diese sind gar nicht so hoch, denn clevere

betriebliche Vorsorgelösungen kosten kein Geld – sie sparen es vielmehr. Dies sollten die

Vermittler dann möglichst mit entsprechenden konkreten Praxisbeispielen untermauern.

Ein weiterer Punkt, der in der Aufwand-Nutzen-Argumentation eine sehr große Rolle spielt:

Mit dem richtigen Angebot können über betriebliche Vorsorge regulatorisch geforderte ESG-

Kriterien abgedeckt werden. Das spüren wir bei der SDK beispielsweise deutlich, wenn wir

anführen, dass mit unseren von CONCERN ausgezeichneten betrieblichen Vorsorgelösungen

die Vorgaben in Sachen ESG-Berichterstattung direkt als erfüllt abgehakt werden können.

Welche Rolle spielt die betriebliche Vorsorge im Kontext des Fachkräftemangels? Und wie

können Makler dieses Argument in ihren Beratungen nutzen?

Wir haben inzwischen einen – je nach Branche sogar extrem hart umkämpften – Arbeitnehmermarkt.

Da gilt es, dass Arbeitgeber sich präsentieren und entsprechend positionieren. Vor

diesem Hintergrund spielt betriebliche Vorsorge eine sehr große Rolle. Ob ein Arbeitgeber sich

um die Verbesserung bzw. den Erhalt der Lebensqualität seiner Mitarbeitenden kümmert oder

nicht, macht heutzutage einen großen Unterschied. Gesundheit als wichtigster Faktor im Leben

rückt zunehmend ins Bewusstsein der Menschen. Arbeitnehmer legen daher immer mehr Wert

darauf, dass der Arbeitgeber in dieser Hinsicht etwas für sie tut.

Punkten können hier insbesondere jene Firmen – und damit auch Makler – die ihren Mitarbeitenden

ein Konzept bieten, das über die reine Kostenerstattung hinausgeht und weitere

Bereiche umfasst, wie z. B. Unterstützung bei der Kinderbetreuung, Facharztterminservice

oder Pflege-Assistance. Übrigens sind dies alles Dinge, die nicht nur den Arbeitnehmern einen

direkten Mehrwert bringen, sondern auch den Arbeitgebern, indem sie Fehlzeiten reduzieren.

Die Marktdurchdringung von Betrieblichen Vorsorgeprodukten in den neuen Bundesländern

und bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ist überschaubar. Wie können Vermittler

das Potential heben; oder ist das eher ein politisches Thema?

Im Grunde ist beides richtig. Dass Gesundheitsthemen im Rahmen der Sachbezugsgrenze in

Konkurrenz mit z. B. Tankgutscheinen stehen, kann man hinterfragen. Angesichts der Demografie

ist es sicherlich geboten, die betriebliche Vorsorge noch stärker zu fördern – und auch

seitens der Politik eine tiefere Marktdurchdringung zu unterstützen. Das ist aber kein Grund,

den Kopf in den Sand zu stecken. Vielmehr gilt es, mit den gegebenen Rahmenbedingungen

zu arbeiten.

Wir stellen fest: Unternehmen orientieren sich nicht mehr nur an der Sachbezugsgrenze,

sondern erkennen zunehmend die Wichtigkeit, etwas zu tun – ggf. auch über den Betrag von

41


50 Euro pro Person hinaus. Das gilt grundsätzlich, aber auch und besonders für kleine und

mittelständische Unternehmen. Denn gerade hier sind Entscheidungswege kurz, insbesondere

dann, wenn der Nutzen entsprechend klar ist.

Und gerade für kleinere Unternehmen sowie für Unternehmen in wirtschaftlich eher schwächeren

Regionen bietet eine passgenaue Lösung in der betrieblichen Vorsorge die Chance, sich

von anderen, ggf. auch deutlich größeren Unternehmen, abzuheben. Zumal es in den neuen

Bundesländern noch wichtiger ist, die Mitarbeiterzufriedenheit im Blick zu haben, um Arbeitskräfte

zu halten oder anzuziehen.

Die Vielfalt an betrieblichen Vorsorgeprodukten ist für Unternehmen oft schwer zu durchblicken.

Wie können Makler die passende Lösung für ihre Kunden finden?

Der Makler sollte zunächst das konkrete Bedürfnis des jeweiligen Kunden identifizieren und

sich dann nach einer passenden Lösung am Markt umsehen. Ideal sind in der Regel Bausteinkonzepte,

da sie individuelle Lösungen ermöglichen – mit diesen haben wir bei der SDK sehr

gute Erfahrungen gemacht und positive Rückmeldungen von Kunden erhalten. Für die Anbieterauswahl

gibt es zahlreiche Unterstützungsangebote, zum Teil auch Plattformen. Übrigens

bieten wir seitens der SDK eine komplett neutrale, nicht gebrandete Unterlage mit Checklisten

und einem Beratungsleitfaden an.

Welche Ansätze empfehlen Sie, um Arbeitnehmer für betriebliche Vorsorge zu sensibilisieren

und ihre Beteiligung zu erhöhen?

Auch hier gilt: die Bedürfnisse müssen identifiziert werden; man sollte wissen, was der Kunde

will und braucht. Wer strukturiert und gezielt fragt, bekommt auch zielführende Antworten.

Auch dabei hilft ein Beratungsleitfaden. Letztlich kann ich aus Erfahrung sagen: Es gibt im

Grunde kein Unternehmen, das gar keinen Bedarf hat. Siehe ESG-Gesetzgebung: Das ist relativ

neu und für alle eine große Herausforderung. Vorsorgekonzepte zahlen auf die ESG-Kriterien

ein – entsprechend groß ist die Aufmerksamkeit. Im Idealfall beinhalten diese Konzepte, wie

unser SDK-Ansatz, ein Wirksamkeitsrating zur Nachhaltigkeit. Mit diesem Ansatz können

Unternehmen gleich vier Zertifikate für die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf einmal

abdecken.

Wie wichtig ist die digitale Unterstützung im Vertrieb betrieblicher Vorsorge? Und wo sehen

Sie Potenziale, um den Verkaufsprozess zu optimieren?

Digitale Unterstützung ist sehr wichtig und ein entscheidender Faktor. Von der Anmeldung

der Mitarbeitenden bis zur Leistungsabwicklung braucht es digitale Lösungen und Self Services.

Nichtsdestotrotz halten wir bei der SDK es für sehr wichtig, auch persönliche und analoge

Unterstützung anzubieten – und tun dies deshalb in Form unseres Firmenkompetenz Centers

und durch unsere Maklerbetreuer vor Ort. Denn unserer Erfahrung nach ist der persönliche

Austausch nicht durch digitale Tools zu ersetzen – sie können ihn lediglich unterstützen,

vereinfachen und ergänzen.

Spöttisch heißt es, für den Vertrieb von betrieblicher Vorsorge braucht es einen Versicherungsvermittler,

einen Steuerberater und einen Anwalt. Wie können Makler sicherstellen,

dass sie rechtlich auf der sicheren Seite sind und gleichzeitig den Unternehmen alle wichtigen

Informationen verständlich vermitteln?

42


»Konzept schlägt Produkt.«

Oliver Schwab

43


»Skeptiker zu Promotoren zu machen –

wer das schafft, ist auch erfolgreich in

der betrieblichen Vorsorge bei KMU.«

Oliver Schwab

Die gute Vorbereitung ist entscheidend. Und natürlich sollte man sich entsprechend in dem

Bereich aus- und weiterbilden. Bei der SDK bieten wir hierzu IHK-Zertifizierungslehrgänge

zum betrieblichen Vorsorgeberater an und ergänzen dies durch die genannten Unterstützungsleistungen

im Hintergrund. Leider gibt es immer noch viele Vermittler, die bei der Einführung

der bKV nicht auf die Notwendigkeit einer Versorgungsverordnung bzw. Betriebsvereinbarung

hinweisen. Das erachte ich als kritisch – und rate dringend, diesen Aspekt nicht außer Acht zu

lassen. Selbstverständlich unterstützt die SDK auch an dieser Stelle entsprechend über unser

Netzwerk.

Wir empfehlen durchaus, im Angebots- und Abschlussprozess darauf hinzuweisen, dass die

Beratung eben nicht mit einer Steuerberatung gleichzusetzen ist und der Steuerberater ggf.

einzubinden ist. Denn es ist schließlich besser, den Steuerberater gleich hinzuzuziehen, als

hinterher Probleme zu bekommen bzw. das Angebot in Schall und Rauch aufgehen zu sehen.

Übrigens sind Steuerberater hervorragende Multiplikatoren. Wenn man sie für betriebliche

Vorsorge begeistern kann, können sie das an ihre anderen Kunden weitertragen. Der Steuerberater

ist für uns Versicherer bzw. für die Vermittler also ein Freund, kein Feind.

Gerade kleinere Betriebe haben oft knappe Budgets für Zusatzleistungen. Welche konkreten

Argumente können Makler nutzen, um auch KMU von den Vorteilen betrieblicher Vorsorgelösungen

zu überzeugen?

Diese Erfahrung machen wir nicht. Gerade kleinere Betriebe sind sehr aufgeschlossen und

entscheidungsfreudig – und in Relation zur Mitarbeitendenzahl auch durchaus bereit, höhere

44


Beträge für betriebliche Vorsorge aufzuwenden. Denn insbesondere kleine Unternehmen tun

sich im Wettbewerb schwer, Fachkräfte allein über die Gehälter zu halten oder anzuziehen.

Das gilt besonders für Wirtschaftsregionen wie die Region Stuttgart – dem Umfeld unserer

Hauptverwaltung der SDK –, wo Unternehmen wie Daimler, Porsche und Bosch ansässig

sind.

In solchen Gebieten müssen kleinere oder mittelgroße Unternehmen Maßnahmen finden,

anhand derer sie ihren Mitarbeitenden spür- und erlebbar Wertschätzung entgegenbringen

– und von denen sie idealerweise auch in Sachen Produktivität profitieren. Da gibt es also

durchaus gute Argumente für betriebliche Vorsorge.

Welche Rolle spielen Steuerberater und Personalverantwortliche in der Beratung und

Umsetzung betrieblicher Vorsorgelösungen? Wie können Makler hier strategische Kooperationen

eingehen, um den Vertriebserfolg zu steigern?

Realistisch betrachtet, sind diese zwei Gruppen sicherlich mit die Hauptbedenkenträger.

Deshalb ist genau das der Königsweg: Skeptiker zu Promotoren zu machen. Wer das schafft,

ist auch erfolgreich in der betrieblichen Vorsorge bei KMU. Dies gelingt, indem man Netzwerke

bildet, in den regelmäßigen Dialog mit diesen Personengruppen geht und sie besser

kennen sowie verstehen lernt. Dafür lassen sich Plattformen für den Austausch zwischen

Personalern nutzen – etwa im Rahmen von Personalmessen oder ähnlichen Veranstaltungen.

Und wie bei nahezu allen Vertriebsthemen gilt es, aktives Empfehlungsmarketing mit Bestandskunden

zu betreiben, denn der Nutzen der betrieblichen Vorsorge lässt sich nach wie

vor am besten über Referenzen vermitteln.

Welche Trends sehen Sie für die kommenden Jahre? Und worauf sollten sich Makler schon

heute einstellen, um wettbewerbsfähig zu bleiben?

Das Wachstum in der bKV ist ungebrochen – und hier liegt nach wie vor ein riesiges Potenzial.

Entscheidend wird sein, sich mit klugen, passgenauen Konzepten und erfahrungsbasierten

Weiterentwicklungen am Markt zu behaupten. Wir stellen fest: Der Markt der Unternehmen,

die einfach „irgendwas“ machen wollen, wird kleiner. Denn wir befinden uns in einer Zeit,

in der noch viel stärker auf die Relation von Aufwand und Nutzen geachtet wird als früher.

Deshalb steigt die Zahl der Firmen, die für ihr eigenes Unternehmen zielgerichtete, erfolgreiche

Lösungen suchen. Und genau deshalb wiederhole ich mich hier gerne: Konzept schlägt

Produkt.

Der Begriff der betrieblichen Vorsorge umfasst sowohl die bKV als auch die bAV. Mit Blick

auf die Zukunft sehen wir uns angesichts des möglichen Zusammenschlusses mit der Stuttgarter

in einer sehr guten Position, da dies die Möglichkeit böte, Vorsorgelösungen zu entwickeln,

die beide Bereiche abdecken, sowie clevere Produkte zu schaffen, die beides kombinieren

und alles aus einer Hand bieten. Und solche Konzepte aus einer Hand werden in

Zukunft auch seitens der Kunden sicherlich zunehmend nachgefragt.

Ein wichtiger Punkt ist zudem die Zukunft der Pflege. Was hier angesichts der demografischen

Entwicklung auf uns zukommt, wird gesamtgesellschaftlich ohne den Einbezug betrieblicher

Vorsorge nicht zu bewältigen sein. Hier bleibt es allerdings abzuwarten, ob die Politik der

betrieblichen Pflegevorsorge endlich einen höheren Stellenwert einräumt. Grundsätzlich

sehen wir aber in allen Bereichen der betrieblichen Vorsorge große Chancen für die Zukunft.

45


Kleine Unternehmen, große Gefahr:

Warum Cyberkriminelle gezielt KMU angreifen

Cyberangriffe sind längst nicht mehr nur ein Problem großer Konzerne – auch kleine und mittelständische Unternehmen

geraten zunehmend ins Visier von Hackern. Die HDI-Cyberstudie zeigt alarmierende Zahlen: Die Zahl der betroffenen

Betriebe steigt, und die finanziellen Schäden sind oft existenzbedrohend. Sören Brokamp, Leiter Produktmanagement &

Underwriting Cyber der HDI Versicherung, erklärt im Gastbeitrag, warum KMU und Selbstständige sich nicht länger

wegducken können – und wie moderne Cyberversicherungen umfassenden Schutz bieten.

Studie beträgt die durchschnittliche Schadenhöhe

knapp 100.000 Euro – genug, um die Existenz eines

Unternehmens ernsthaft zu gefährden.

Kleinmachen schützt nicht

Sören Brokamp

Leiter Produktmanagement & Underwriting Cyber der HDI Versicherung

W

egducken ist lange Zeit die Strategie von Kleinund

Kleinstunternehmen gewesen, wenn es um

das Thema Cybersicherheit ging. Und der eine oder der

andere war damit in der Vergangenheit sogar erfolgreich.

Inzwischen ist diese Taktik jedoch für jedes Unternehmen

und jeden Selbstständigen viel zu riskant,

um sie ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Denn sowohl

unsere Erfahrung aus der Schadenpraxis als auch die

Ergebnisse der HDI-Cyberstudie zeigen, dass auch

Klein- und Kleinstunternehmen im Visier von Cyberkriminellen

stehen.

So gaben im Rahmen der HDI-Cyberstudie 2024 rund

27 Prozent der 1.500 befragten IT- und Versicherungsentscheider

aus kleinen und mittelständischen Unternehmen

an, dass ihr Unternehmen in den vorausgehenden

zwölf Monaten mindestens einen Cyberangriff erlitten

hatte. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der

betroffenen Unternehmen sogar um 42 Prozent gestiegen.

Ein solcher Angriff kann zudem teuer werden: Laut

Die immer noch verbreitete Auffassung „Wir sind nur

ein kleines Unternehmen, für uns interessiert sich niemand“

geht somit völlig an der Realität vorbei. Denn

kaum eine kriminelle Handlung ist pro angegriffenem

Unternehmen so kostengünstig wie ein breit gestreuter

Angriff via Phishing-Mails. Irgendjemand klickt immer

auf den verschickten Link oder öffnet den Dateianhang

– und holt so die Schadsoftware ins System. Auch ein

Backup hilft dann oft nicht weiter, denn viele Schadprogramme

sind darauf ausgelegt, die Datenwiederherstellung

zu erschweren oder sogar die Backups zu verschlüsseln.

Auch die Annahme, als normales Kleinunternehmen

verfüge man nicht über interessante Daten für Kriminelle,

stimmt nicht. Denn das Hauptziel organisierter

Cyberkriminalität ist meist die Erpressung der betroffenen

Unternehmen. Das bedeutet: Selbst wenn sich die

Angreifer nicht für den eigentlichen Inhalt der Daten

interessieren, ändert dies nichts an der Gefahr. Denn es

gibt immer jemanden, der großes Interesse an den Daten

hat – das angegriffene Unternehmen selbst! Ohne Zugriff

auf die Daten kann oft nicht oder nur unzureichend

weitergearbeitet werden; und der Betrieb steht schnell

still. Dies machen sich Angreifer zunutze – und schneiden

mittels Erpressungssoftware den Zugriff auf diese

Daten ab.

Außerdem haben es Cyberkriminelle bei ihren Angriffen

besonders häufig auf Kundendaten abgesehen. Und

Kundendaten – am besten noch mit Kontoverbindungen

46


100.000 €

pro Angriff – existenzbedrohend

für viele KMU!

– lohnen den relativ geringen Aufwand allemal. Diese

können ohne Weiteres verkauft werden.

Zudem drohen die Angreifer häufig mit der Veröffentlichung

erbeuteter Daten. Ein Unternehmen muss in

diesem Fall mit massivem Reputationsverlust rechnen

– und sollten DSGVO-Vorgaben nicht vollständig erfüllt

worden sein, auch mit Strafzahlungen.

27 %

der befragten Unternehmen gaben an, in

den letzten zwölf Monaten mindestens

einen Cyberangriff erlitten zu haben

100-prozentige Sicherheit ist kaum möglich

Immer wieder verweisen Unternehmer im Gespräch auf

interne IT-Sicherheitsexperten oder einen IT-Dienstleister,

die sich um die Firmen-IT kümmern und die

Sicherheitsmaßnahmen einrichten und überwachen.

Eine Cyberversicherung ergänzt diese Maßnahmen.

Denn der Versicherungsschutz umfasst in der Regel auch

den Zugang zu spezialisierten Dienstleistungen, die

über die der eigenen IT-Teams hinausgehen. Dazu gehören

zum Beispiel Rechts- oder PR-Beratung bei einem

Cyberangriff. Und natürlich kommt die Versicherung

für Kosten und Verluste auf, die durch den Angriff

entstehen, z.B. durch Betriebsunterbrechung, rechtliche

Unterstützung oder Forensik und Datenwiederherstellung.

Und auch die Annahme, dass die Investition in IT-Sicherheit

komplett vor Hackerangriffen schützt, geht

fehl. Es gibt keine 100-prozentige Sicherheit gegen Hackerangriffe

– in Zeiten von KI noch weniger als früher.

Nicht einmal das vollständige Abklemmen der firmeneigenen

IT vom Netz hilft, wenn z.B. eigene Mitarbeiter

oder Externe unwissentlich verseuchte Datenträger verwenden

oder sogar wissentlich an einem Datendiebstahl

beteiligt sein sollten. In der Schadenpraxis ist der Innentäter

sogar relativ häufig anzutreffen.

42 %

der betroffenen Unternehmen im

Vergleich zum Vorjahr!

Phishing &

Erpressungssoftware

sind die häufigsten Angriffsarten.

Kundendaten sind

das Top-Ziel!

oft mit gravierenden Folgen für

das Unternehmen!

47


Leistungen der Cyberversicherung oft

falsch eingeschätzt

Prävention als Schlüssel zur

Cybersicherheit

In der Praxis stellen wir auch immer wieder fest, dass

Cyber-Versicherungsschutz gerade bei vielen Kleinstunternehmen

immer noch relativ unbekannt ist. Und

viele Unternehmer verstehen das Produkt auch noch

nicht richtig. So verwunderlich ist das auch gar nicht.

Das Produkt ist letztlich noch recht jung. Das führt unter

anderem dazu, dass viele noch meinen, bereits bestehende

Versicherungen deckten auch die Bedrohung

durch Cyberangriffe ausreichend ab. Aber selbst, wenn

es – gerade im Drittschadenbereich – durchaus Deckungsüberschneidungen

gibt, so geht die Cyberversicherung

bei Eigen- und Drittschadendeckung deutlich

über die Leistungen klassischer Versicherungen hinaus.

Das gilt zum Beispiel für den Versicherungsschutz für

eine Betriebsunterbrechung ohne einen vorausgehenden

Sachschaden.

Zudem umfasst eine Cyberversicherung meist deutlich

mehr, als man sonst von einer Versicherung gewohnt

ist: Moderner Cyberschutz ist in der Regel ein Gesamtpaket,

das oft umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen

ebenso einschließt wie professionellen Support im

Schadenfall. Im Ernstfall ist dieser elementar wichtig.

Professionelles Krisenmanagement kann dann entscheidend

sein, denn bei einem Cyberangriff ist schnelles

und zielgerichtetes Handeln existenziell.

Ein effektiver Schutz vor Cyberangriffen beginnt lange

vor dem eigentlichen Schadenfall – mit gezielten Präventionsmaßnahmen.

Moderne Cyberversicherungen

gehen deshalb über reine Kostenübernahmen hinaus

und bieten umfassende Sicherheitskonzepte. Die HDI

Cyberversicherung kombiniert Versicherungsschutz

mit präventiven IT-Sicherheitslösungen. So unterstützt

das Präventionspaket des IT-Sicherheitsspezialisten

Perseus Unternehmen dabei, sich aktiv gegen

Bedrohungen zu wappnen – mit regelmäßigen Schulungen,

einem Notfallplan und simulierten Phishing-

Kampagnen, um die Mitarbeitenden für gängige Angriffsmethoden

zu sensibilisieren.

Zudem helfen innovative Analysetools, Schwachstellen

frühzeitig zu erkennen: Der Outside-In-Scan von

cysmo Cyber Risk prüft IT-Systeme aus der Perspektive

eines Angreifers und identifiziert potenzielle Sicherheitslücken.

Ergänzend dazu liefert der Security

Baseline Check von HDI eine gezielte Bewertung der

IT-Sicherheitslage, um Unternehmen konkrete Handlungsempfehlungen

an die Hand zu geben. So wird Cybersicherheit

nicht nur im Schadenfall relevant, sondern

wird etabliert als integraler Bestandteil eines umfassenden

Schutzkonzepts.

48


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„Die Wohngebäudeversicherung

darf keine Sanierungskasse sein“

Die Wohngebäudeversicherung steht vor großen Herausforderungen: Marode Bausubstanz, steigende Sanierungskosten

und Extremwetterereignisse treiben die Beiträge in die Höhe. Dr. Florian Sallmann, Vorstandsvorsitzender der InterRisk,

erklärt im Interview, welche Maßnahmen Versicherer ergreifen können, warum Prävention eine zentrale Rolle spielt und

wie Vermittler ihre Kunden besser auf Risiken vorbereiten können.

Versicherungsbote: Die Beiträge für Wohngebäudeversicherungen

sind in den letzten Jahren stark gestiegen.

Parallel wurden auch Bestände bereinigt. Welche

Hauptfaktoren treiben die Kosten in die Höhe und

wie können Versicherer gegensteuern?

»Wir als Versicherer können die Beiträge stärker an

das individuelle Risiko des jeweiligen Objekts

anpassen..«

Dr. Florian Sallmann

Vorstandsvorsitzender der InterRisk

Dr. Florian Sallmann: Neben der Zunahme von Extremwettereignissen

spielt hier ganz entscheidend die Alterung

der Gebäudesubstanz eine Rolle. Nehmen Sie doch

als Beispiel ein Mehrfamilienhaus aus den 70ern des

vorigen Jahrhunderts. Jede einzelne Wohneinheit gehört

einem anderen Eigentümer; grundlegende und damit

teure Sanierungen werden nur schwerlich oder auch

mal gar nicht von der Eigentümerversammlung abgenickt.

Kein Wunder, dass das Rohleitungssystem marode

ist und dass es immer wieder zu Wasserrohrbrüchen

kommt – deren Reparaturen dann von der Wohngebäudeversicherung

getragen werden. Nach und nach zieht

sich diese Reparaturwelle durch das gesamte Objekt –

bis, etwas überspitzt ausgedrückt, fast das gesamte

Rohrleitungssystem des Hauses saniert ist. Auf Kosten

des Versicherers, versteht sich. Dass dies so nie gedacht

war und auch nicht Zweck einer Wohngebäudeversicherung

sein sollte, ist keine Frage. Die Praxis lehrt uns

jedoch das Gegenteil.

Um auf den zweiten Punkt Ihrer Frage einzugehen: Wir

als Versicherer können die Beiträge stärker an das individuelle

Risiko des jeweiligen Objekts anpassen. Dazu

gehören unter anderem auch die Berücksichtigung von

Faktoren wie Alter und Zustand des Gebäudes. Und wie

bei allen anderen Sparten gilt auch für die Wohngebäudeversicherung,

dass wir mittels Optimierung interner

Prozesse die Verwaltungskosten senken müssen. Diese

Einsparungen können dann an die Versicherten in Form

von niedrigeren Beiträgen weitergegeben werden.

50


50 %

42 %

der Wohngebäude in Deutschland sind nicht

gegen Elementarschäden versichert.

mehr Schäden durch Extremwetter

wurden in den letzten Jahren registriert.

Viele Kunden wissen nicht, dass ihre Versicherungssumme

durch steigende Baukosten nicht mehr ausreicht.

Wie groß ist das Problem der Unterversicherung

aktuell, und wie kann man es verhindern?

beispielsweise durch Wassersensoren namhafter Sanitärausstatter.

Auch wir befinden uns hier in richtungsweisenden

Gesprächen – und wollen möglichst zeitnah

innovative Lösungen zur Marktreife bringen.

Bei unseren Wohngebäudekonzepten handelt es sich

ausnahmslos um Wohnflächentarife. Wurden uns beim

Abschluss des Vertrages korrekte Flächenangaben mitgeteilt,

so besteht keine Gefahr einer Unterversicherung.

Wie gehen Versicherer mit steigenden Sanierungskosten

nach einem Schaden um? Gibt es Strategien, um

Kunden vor unerwarteten finanziellen Belastungen zu

schützen?

Inflationsbedingt steigende Materialpreise, Terminschwierigkeiten

sowie steigende Lohnkosten durch den

Fachkräftemangel im Handwerk machen die Planbarkeit

von Reparaturarbeiten zunehmend anspruchsvoller. Wir

arbeiten unter anderem mit Sachverständigenbüros und

Sanierungsdienstleistern zusammen, um die Schadenabwicklung

und Kosten zu steuern. Gerade Materialpreise

und Arbeitskosten können binnen eines kurzen Zeitraums

starken Schwankungen unterliegen, Reparaturangebote

haben oftmals nur kurze Bindungsfristen.

Hier unterstützen uns ganz aktiv Dienstleister mit Alternativangeboten

und handeln in einem ganz klar abgestimmten

Kompetenzrahmen. Freigaben können so

zeitnah erfolgen, um die kalkulierten Kosten zu sichern.

Welche Rolle spielen digitale Tools und smarte Gebäudeüberwachung

in der Risikobewertung?

Hier sind im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung

unserer Branche zukunftsweisende Technologien definitiv

auf dem Vormarsch. Denkbar sind hier auch Kooperationen

über den Tellerrand unserer Branche hinaus,

Starkregen, Überschwemmungen und Stürme nehmen

durch den Klimawandel zu. Dennoch sind nur etwa 50

Prozent der Wohngebäude in Deutschland gegen Elementarschäden

versichert. Wie können Vermittler Kunden

für das Risiko sensibilisieren und Einwände wie

„Das passiert mir nicht“ entkräften?

Was uns zunächst einmal im Tagesgeschäft auffällt: Nach

einem fatalen Wetterereignis steigen die Abschlusszahlen

in Sachen Elementarschäden – diese Progression

ebbt jedoch recht schnell wieder ab. Hier gilt es, das Thema

im Bewusstsein der Menschen dauerhaft zu verankern.

Neben dem von Ihnen erwähnten Einwand „Das

passiert mir nicht“ sehen wir einen weiteren ganz erheblichen

Punkt: Unwissenheit. Viele Menschen wissen

schlichtweg nicht, dass ihre Wohngebäudepolice keine

Elementarschäden abdeckt. Hier ist kontinuierliche Aufklärungsarbeit

der entscheidende Schlüssel – nicht nur,

um ein neues Bewusstsein für Versicherungslücken zu

schaffen, sondern auch für den Umgang mit den veränderten

klimatischen Bedingungen und den damit verbundenen

Risiken. Nur, weil der an die Siedlung angrenzende

Bach „ja noch nie über die Ufer getreten ist“, muss

das nicht so bleiben. Starkregen-Ereignisse nehmen zu,

die Natur wird unberechenbarer. Berechenbar hingegen

ist der Schutz durch eine Wohngebäudeversicherung,

die auch Elementarschäden mit abdeckt – das sollte ganz

ohne Panikmache, lediglich untermauert durch Fakten,

in den Köpfen der Menschen ankommen. Gesamtgesellschaftlich

gesehen könnte der Staat eine Förderung

durch Zuschüsse bei Abschluss einer Elementarversicherung

gewähren; und er könnte dann diese Möglichkeit

auch gezielt bewerben.

51


Es gibt immer wieder politische Diskussionen über

eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden.

Wäre das der richtige Weg?

volle Zusammenspiel zwischen Vermittler und Versicherer

reibungslos und sorgt für ein positives Kundenerlebnis

– ja, für eine hohe Kundenzufriedenheit.

Das ist eine komplexe Frage – hier ist eine wirklich sorgfältige

Prüfung und Abwägung aller Aspekte unbedingt

notwendig. Wir vertreten den Standpunkt, dass eine

Pflichtversicherung nicht das einzige Instrument zur

Lösung der Problematik darstellen kann. Eine starke

Priorität sollte zum Beispiel die konsequente Anpassung

an die Folgen des Klimawandels genießen, Stichwort

klimaangepasstes Bauen und Sanieren. Längst nicht ausgeschöpft

sind zudem die Möglichkeiten, potenzielle

klimabedingte Gefährdungen bereits im Rahmen von

Baugenehmigungen umfassender zu beurteilen – einschließlich

einer konsequenteren Prüfung und Einschränkung

von Bauten in Überschwemmungsgebieten

bis hin zu einem vollständigen Baustopp.

Im Schadenfall erwarten Kunden schnelle Hilfe – doch

lange Bearbeitungszeiten sind ein großes Problem.

Welche Möglichkeiten haben Vermittler, um Kunden

während der Schadenabwicklung bestmöglich zu unterstützen?

Vermittler spielen eine wichtige Rolle in der Schadenabwicklung.

Sie sind das Bindeglied zwischen Kunden und

Versicherern. Im besten Fall funktioniert das vertrauens-

Vermittler können hier proaktiv unterstützen, sei es

durch praktische Hilfe bei der Schadenmeldung, bei Verhandlungen

von Entschädigungen oder durch das Anfordern

aller wesentlichen Informationen und Dokumente.

Denn in der Wohngebäudeversicherung gilt, genau wie

in anderen Sparten: Alle relevanten Informationen sollten

vollständig und korrekt vorliegen – dann kann die

Bearbeitung zügig und lösungsorientiert erfolgen.

Wie sieht die Zukunft der Wohngebäudeversicherung

aus?

Prävention ist hier sicherlich ein wichtiges Stichwort.

Durch die Echtzeitüberwachung von Gebäuden können

Schäden frühzeitig erkannt und behoben werden – noch

bevor sie sich ausweiten. Dies reduziert nicht nur die

Schadenhöhe, sondern kann auch die Versicherungsprämien

langfristig senken. Präventive Maßnahmen – wie

beispielsweise der Einbau von Hochwasserschutzsystemen

– können durch Versicherer mit Prämienrabatten

gefördert werden. Wichtig ist aus unserer Sicht auch,

schnell auf gesetzliche Neuerungen zu reagieren – so

wie es uns bereits bei der Mitversicherung von Wärmepumpen

gelungen ist.

52


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Unterversichert

eine gern verdrängte Gefahr

Viele Versicherte ahnen nicht, dass in ihren Verträgen das Potenzial für hohe Selbstkosten im Ernstfall schlummert. Doch

welche Fehler führen zu einer Unterversicherung, welche Folgen drohen und wie kann man sie vermeiden? Ein Gastbeitrag

von Diplom-Betriebswirt Lars Schliewe, Chapter Lead und Koordinator Kompositversicherung bei der SIGNAL IDUNA

Gruppe in Dortmund.

Ohne es erkannt zu haben, war Familie Heller unterversichert.

Eine Unterversicherung besteht, wenn der reale

Neubauwert die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme

übersteigt. Beträgt beispielsweise der heutige

Neubauwert eines Hauses 500.000 Euro, die Versicherungssumme

aber nur 400.000 Euro, ist das Gebäude zu

20 Prozent unterversichert. Auch bei einem Teilschaden

– beim Wintergarten der Hellers 10.000 Euro – muss der

Versicherer dann nur 80 Prozent erstatten, im Beispiel

also 8.000 Euro.

Drei Fehlerquellen für Unterversicherung

Diplom-Betriebswirt Lars Schliewe

Chapter Lead und Koordinator Kompositversicherung bei der SIGNAL

IDUNA Gruppe in Dortmund

B

eispiel Wohngebäudeversicherung: Endlich

war der Anbau fertig. Mit viel Aufwand hatte

Familie Heller (Name geändert) die offene Terrasse

ihres Eigenheims in einen vollverglasten Wintergarten

verwandelt und freute sich über die wetterfeste

Erweiterung ihres Wohnzimmers. Doch nur

Wochen später kam der Jahrhundert-Hagel. Eiskörner

so dick wie Ping-Pong-Bälle durchschlugen

Glasdach und Fenster des Anbaus und beschädigten

die Aluminium-Verstrebungen. Der nächste Schreck

für die Hellers: Auf dem beträchtlichen finanziellen

Schaden blieb sie zum Teil sitzen – trotz bestehender

Wohngebäudeversicherung, die Hagelschäden

ebenso abdeckt wie Schäden durch Leitungswasser,

Feuer oder Sturm. Was hatten die Hauseigentümer

übersehen?

Zwar gibt es keine öffentlichen Statistiken darüber, wie

viele Haushalte einen zu geringen Versicherungswert in

ihren Policen haben. Doch die Erfahrung aus der Praxis

zeigt: Stolpersteine bei der Ermittlung des korrekten

Wertes – insbesondere, aber nicht nur in Altverträgen

– führen dazu, dass Unterversicherung ein weit verbreitetes

Problem ist. Drei zentrale Fehlerquellen sind dafür

verantwortlich, dass viele Inhaber einer Wohngebäudeversicherung

nicht ausreichend abgesichert sind.

Fehler Nr. 1: Zu niedrige Wertangaben bei Vertragsabschluss

Schon bei Vertragsabschluss kann der Versicherungswert

eines Hauses zu gering angesetzt sein. Das kann

viele Gründe haben, etwa bei Altverträgen, als unter anderem

noch jedes einzelne Ausstattungsmerkmal des

Gebäudes einzeln erfasst werden musste. Oder weil bei

der Angabe der Wohnfläche einfach „pi mal Daumen“ –

und deutlich zu niedrig – geschätzt wurde, statt exakte

Werte etwa aus den Bauzeichnungen zu verwenden.

54


»Am besten sollte man bei jeder Baumaßnahme am

Haus kurz den Versicherungsbetreuer kontaktieren.«

Diplom-Betriebswirt Lars Schliewe

Heutige Versicherungssoftware macht es den Kunden

leicht: Es genügt die korrekte Quadratmeter-Angabe der

Wohnfläche, den Rest errechnet das System. Und ein

moderner Vertrag gewährt automatisch einen „Unterversicherungsverzicht“

– egal, was in Zukunft passiert:

man gilt nie als unterversichert.

auf das Unterversicherungsrisiko auswirkt. Bei den Hellers

führte die Kombination aus Fehler Nr. 2 und 3 zu

einer Unterversicherung von 100.000 Euro.

Unterschätztes Risiko: Naturgefahren

Fehler Nr. 2: Fehlende Anpassung an die Inflation

Die fehlende jährliche Anpassung des Versicherungswertes

an die Inflation ist ein schweres Versäumnis.

Schließlich müsste ein abgebranntes Haus zu heutigen

Preisen wiederaufgebaut werden – und diese sind meist

deutlich höher als zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Diese Anpassung – der sogenannte gleitende Neuwert

– orientiert sich an amtlichen Indizes zur Entwicklung

der Baustoffpreise und Tariflöhne im Baugewerbe.

Wurde sie beim Vertragsabschluss nicht vereinbart, gerät

das versicherte Wohngebäude schon nach wenigen Jahren

zunehmend in die Unterversicherung, weil sein Versicherungswert

nicht mit der Inflation Schritt hält. Genau

das widerfuhr Familie Heller, deren Altvertrag nie

angepasst worden war.

Fehler Nr. 3: Nicht gemeldete Modernisierungen

Ein Kellerraum, der zur Sauna ausgebaut wurde? Ein

Spitzboden, der jetzt als Arbeitszimmer dient? Der Anbau

eines zusätzlichen Zimmers? All das vergrößert die

Wohnfläche und erhöht damit den realen Neubauwert

des Wohngebäudes – so wie bei Familie Heller, deren

Wintergarten die offene Terrasse ersetzte. Am besten

sollte man bei jeder Baumaßnahme am Haus kurz den

Versicherungsbetreuer kontaktieren, denn Versicherer

können einschätzen, ob und wie sich eine Maßnahme

Ebenfalls ein riskantes Spiel – auch wenn es versicherungstechnisch

keine Unterversicherung darstellt – ist

der Verzicht auf den erweiterten Naturgefahrenschutz

in der Wohngebäudeversicherung. Dieser Schutz umfasst

vor allem Schäden durch Überflutungen und

Schneelast auf Dächern, aber auch seltene Ereignisse wie

Lawinen oder Erdbeben. In Deutschland sind lediglich

54 Prozent der Gebäude gegen Naturgefahren versichert.

Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft

(GDV) gibt es dabei ein deutliches Nord-Süd-Gefälle:

Während in Baden-Württemberg 97 Prozent der

Gebäude den Zusatzschutz haben, sind es in Niedersachsen,

Bremen und Mecklenburg-Vorpommern nur rund

ein Drittel.

Das kann im Ernstfall existenzgefährdend teuer werden,

wie nicht zuletzt die Ahrtal-Flutkatastrophe von 2021

eindrucksvoll gezeigt hat. In unseren aktuellen Versicherungstarifen

für Wohngebäude ist die Zusatzoption

Elementarschaden daher immer bereits vorgewählt. Die

Kunden müssten sie schon aktiv ausklammern. Doch

davon raten wir bei SIGNAL IDUNA eindringlich ab, und

die meisten sind heute zum Glück ausreichend für die

wachsenden Naturgefahren sensibilisiert.

Übrigens: Auch Familie Heller gehört zu denjenigen, die

aus finanziellem Schaden klug geworden sind. Ihr aktualisierter

Wohngebäudeschutz entspricht inzwischen

modernsten Standards – und wird regelmäßig angepasst.

55


Grundfähigkeitsversicherung

Das Leben nach dem Hype

Die Grundfähigkeitsversicherung wurde lange als unkomplizierte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung

beworben – doch dieser Ansatz greift zu kurz. Philip Wenzel, Vertriebsspezialist BU bei Fonds Finanz, erklärt, warum

das Produkt komplexer ist als oft angenommen, welche neuen Entwicklungen es gibt und warum es eher als

Berufsbild-Absicherung oder „Options-Tarif“ eine sinnvolle Rolle spielt.

»Der Kunde kann also nur dann die

Grundfähigkeitsversicherung

‚einfach verstehen‘, wenn er auch

alle Auslöser genau kennt.«

Philip Wenzel

Vertriebsspezialist BU bei Fonds Finanz

56


Der Kunde kann also nur dann die Grundfähigkeitsversicherung „einfach verstehen“, wenn

er auch alle Auslöser genau kennt. Und das sind pro Versicherer etwa 20 oder mehr verschiedene.

Das geht dann nicht mehr so einfach.

Und der Begriff „Alternative“ stimmt auch nur bedingt. Beides zahlt eine Rente und im

Leistungsfall ist zu prüfen, ob eine Krankheit oder Körperverletzung zu einer Einschränkung

führt. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung müssen die beruflichen Tätigkeiten,

die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübt wurden, eingeschränkt sein; und bei der Grundfähigkeitsversicherung

eben die in den Bedingungen definierten Grundfähigkeiten.

Eine Überschneidung der beiden Bereiche wäre rein zufällig. Vielleicht ist der Heizungsbauer

so eingeschränkt, dass er weder 250 Kilogramm die Treppe hinuntertragen noch fünf

Kilogramm über eine Strecke von fünf Metern transportieren kann. Wahrscheinlicher ist

jedoch, dass er bereits seit einiger Zeit nicht mehr arbeiten und kein Geld verdienen kann,

bevor er so stark eingeschränkt ist, dass er eine Rente aus der Grundfähigkeitsversicherung

bezieht.

Umgekehrt kann ein Bürokaufmann noch uneingeschränkt arbeiten, obwohl er den Arm

nicht mehr auf Schulterhöhe heben kann und deshalb eine Rente aus seiner Grundfähigkeitsversicherung

erhält.

Das ist ziemlich unberechenbar und schwer planbar, um damit verlässlich sein Einkommen

abzusichern.

57


Neue Rechtsprechung zur Grundfähigkeitsversicherung?

Als Alternative zur BUV kann die Grundfähigkeitsversicherung nur dann betrachtet werden,

wenn eine sogenannte AU-Klausel enthalten ist, die bereits nach sechs Monaten Krankschreibung

rückwirkend leistet. Dadurch wären auch psychische Erkrankungen mitversichert, und es bestünde

ein klarer Zusammenhang zwischen der Arbeitskraft und der Absicherung.

Apropos „Arbeitskraft“ bzw. „Arbeitsfähigkeit“: Am 11. Dezember 2024 hat der Bundesgerichtshof

in einem Urteil mit einem Nebensatz durchaus Aufsehen in der Branche erregt. Der BGH

vertritt die Auffassung, dass § 177 VVG nur auf Versicherungen anwendbar sei, die eine Leistung

bei dauerhafter Beeinträchtigung der Arbeitskraft versprechen. Daraus zieht das Gericht den

Schluss:

„Deshalb ist § 177 Abs. 1 VVG etwa auf die Grundfähigkeitsversicherung oder die Schwere-

Krankheiten-Versicherung unanwendbar […]“.

Das würde bedeuten, dass die Grundfähigkeitsversicherung keine Lebensversicherung wäre –

und dass hier möglicherweise eine Befristung der Leistung oder eine ordentliche Kündigung

zulässig wäre. Eine endgültige Entscheidung bleibt jedoch abzuwarten. Bisher hat noch kein

Versicherer versucht, dies in der Praxis anzuwenden.

Dagegen spricht jedoch, dass bereits in der Bundestagsdrucksache 16/3945 zu § 177 VVG festgehalten

wurde, eine analoge Anwendung auf „andere Versicherungen“ sei nicht ausgeschlossen.

Ausdrücklich ausgenommen sind nur die Kranken- und Unfallversicherung – selbst dann,

wenn diese eine Leistung beim Verlust der Arbeitsfähigkeit versprechen.

Es geht hier nicht um den Inhalt der AVB, sondern um die Art der Kalkulation.

Für die GF-Versicherung und auch die Schwere-Krankheiten-Vorsorge gibt es keine anderen

Regelungen. Zudem spricht auch die Kalkulation nach Art der Lebensversicherung dagegen,

dass § 177 tatsächlich nicht auf die Grundfähigkeitsversicherung anwendbar wäre.

Aber es bleibt abzuwarten, ob ein Versicherer versuchen wird, einen Bestand zu kündigen oder

eine Leistung mehrmals zu befristen.

Die Grundfähigkeitsversicherung als Berufsbildversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung hatte von Beginn an kaum eine Chance, eine echte Alternative

zur Berufsunfähigkeitsversicherung zu werden. Ich habe schon seit einigen Jahren gesagt, dass

sie höchstens als Berufsbild-Versicherung sinnvoll ist – vorausgesetzt, der Tarif orientiert sich

nicht mehr an alltäglichen Grundfähigkeiten, sondern an den spezifischen Fertigkeiten, die zur

Ausübung eines Berufs erforderlich sind.

Diese Entwicklung begann mit der LKW-Klausel, setzte sich fort mit Prüfverfahren der Berufsgenossenschaft,

wie etwa zur Lärm-Exposition, und geht nun mit den neuen Bedingungen der

Hannoverschen einen weiteren Schritt. Ihr Baustein „Bauhandwerk“ lehnt sich an das Berufsbild

eines Bauhandwerkers an und nutzt dabei einige Definitionen der Berufsgenossenschaft.

Die selbst definierten Fertigkeiten sind zehn Minuten knien, drei Minuten die Arme über dem

Kopf halten, zehn Minuten eine vornübergebeugte Haltung einnehmen, die Benutzung eines

Baugerüstes und das Ziehen oder Schieben einer Schubkarre mit einem Gewicht von 30 Kilo-

58


»Wenn ich einem Heizungsbauer, der jeden Tag mehrmals

Heizungsteile mit einem Gewicht von 250 Kilogramm über

Treppen in den Keller trägt, sage, dass bei der

Grundfähigkeitsversicherung das Heben und Tragen

versichert ist, dann hört sich das für ihn nach einer

hervorragenden Versicherung an.«

Philip Wenzel

59


gramm über eine Strecke von 50 Metern. Hinzu kommt ein Arbeitsunfall, der zu einer Minderung

der Erwerbsfähigkeit von 50 Prozent führt, sowie der Verlust des Führerscheins der Klasse L

oder T, der zum Führen von Traktoren oder Arbeitsmaschinen berechtigt.

Das ist zwar immer noch nicht mit einer BU-Versicherung vergleichbar, da nicht der zuletzt in

gesunden Tagen ausgeübte Beruf geprüft wird und psychische Erkrankungen nicht als Auslöser

greifen. Aber das Berufsbild ist als solches eben schon erkennbar.

So kann es bei einer angemessenen Beratung schon auch dazu führen, dass der Kunde am Ende

den Unterschied verstanden hat und sich wegen des Beitrags für eine Berufsbild- und nicht für

eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidet.

Die Grundfähigkeitsversicherung als „Options-Tarif“

Darüber hinaus bleibt die Grundfähigkeitsversicherung als „Options-Tarif“ interessant. Viele

Grundfähigkeitsversicherungen sind bereits in jungen Jahren abschließbar – in der Spitze schon

ab dem sechsten Lebensmonat. Bis zu einer BU-Versicherung ist es dann zwar noch einige Zeit

hin, aber es kann dennoch sinnvoll sein, den Gesundheitszustand frühzeitig zu sichern. Nicht

zuletzt, weil im Leistungsfall keine vorvertragliche Anzeigepflicht mehr entstehen kann, falls

etwas in der Akte stand, von dem der Kunde nichts wusste. Denn es ist sehr unwahrscheinlich,

dass innerhalb der nächsten zehn Jahre ein Leistungsfall eintritt.

Allerdings haben die BU-Optionen in der Grundfähigkeitsversicherung etwas mit den versicherten

Grundfähigkeiten gemeinsam: Am Ende ist es nicht ganz das, was man sich vorstellen

würde.

Denn bei den meisten Tarifen gibt es eine Wartezeit von fünf Jahren. In dieser Zeit kann die

Option also nicht gezogen werden. Das ist vor allem dann blöd, wenn man einem Azubi aus

Kostengründen eine GF-Versicherung empfiehlt mit dem Hinweis, dass er diese später, sobald

er ein gutes Gehalt bezieht, in eine BU-Versicherung umwandeln kann. Das dürfte nicht klappen,

da eine Ausbildung in der Regel keine fünf Jahre dauert.

Andere Versicherer haben keine Wartezeit, dafür sind aber alle Vorerkrankungen, die länger als

zehn Tage bestanden, nach dem Ziehen der Option für drei Jahre ausgeschlossen.

Und selbstverständlich kann man die Option nicht einfach dann ziehen, wenn man will. In den

meisten Fällen ist dies nur bei Berufsbeginn möglich.

Da es hier ziemlich viel zu beachten gibt, habe ich eine Liste erstellt, die über die Website der

Fonds Finanz in der Wissenswelt zum Download bereitsteht. Unter der Seite www.fondsfinanz.

de/vermittlerunterstuetzung-bu finden sich viele weitere Listen und Vorlagen, die bei der

Beratung zur Grundfähigkeitsversicherung, aber auch zu anderen Versicherungen hilfreich sein

können.

Zusammenfassend ist der Hype um die Grundfähigkeitsversicherung ziemlich offensichtlich

vorbei. Aber andererseits scheint sie mehr und mehr ihren Platz im Repertoire zur Absicherung

biometrischer Risiken zu finden. Ich würde mir wünschen, dass es künftig mehr Lösungen in

Richtung Berufsbildabsicherung gibt. Denn Handwerker brauchen eine sinnvolle Absicherung,

die sie bezahlen können.

60


Advertorial

Die neue DHBU:

Besser. Flexibler. Günstiger

Unterschiedlichste Studien und Statistiken beschäftigen

Sonstige

Erkrankungen

13,45 %

Herz und

Gefäßerkrankungen

7,00 %

Unfälle

7,60 %

Krebs oder

andere bösartige

Geschwüre

17,35 %

sich regelmäßig damit, wie wichtig die Absicherung der

Arbeitskraft ist und mahnen. Nach wie vor wird jede

vierte Person im Laufe ihres Berufslebens einmal

berufsunfähig und scheidet infolgedessen aus dem

Erwerbsleben aus. Und das ist nur der Durchschnitt über

alle Alter und ausgeübte Berufe.

F

olge dessen wird vielen Deutschen immer bewusster,

wie wichtig der existenzielle Schutz für die eigene

Arbeitskraft ist: Insbesondere die Zielgruppe der 18-

bis 29-Jährigen erachtet die Vorsorge deshalb als essenziell

und würden vorzugweise bei Vermittlern abschließen.

Trotzdem handeln zu viele nicht danach und unterschätzen

die Ursachen sowie das Risiko nach wie vor.

Für eine finanziell attraktive und leistungsstarke

Arbeitskraftabsicherung bietet die Deutsche Handwerker

BerufsunfähigkeitsVersicherung nun viele Leistungsverbesserungen

bei gleichzeitig niedrigeren Prämien für die

meisten Berufe an. Franke und Bornberg vergab dafür die

Bestnote FFF+ und damit ein Hervorragend. Die

„Handwwerker-BU“ ist für das Handwerk, körperlich

Tätige und viele weitere Berufsgruppen ein hoch attraktives

Produkt, das sich durch seine Flexibilität für die

Kundenberatung empfiehlt und schon für Schüler ab dem

10. Lebensjahr abgeschlossen werden kann.

Für die Meldung eines BU-Falles gibt es keine Meldefrist

– die Leistung erfolgt ab dem Eintritt der Berufsunfähigkeit.

Eine BU-Rente wird auf jeden Fall bei voller

und unbefristeter Erwerbsminderung gezahlt. Weitere

Vorteile sind schnellere Leistungen durch die AU-Option,

eine Soforthilfe bei schweren Krankheiten oder die Umorganisationshilfe

für Selbstständige bis zu 10.000 Euro.

Wobei in vielen Fällen auf die Prüfung einer Umorganisation

verzichtet wird. Ein Firmenkonzept ab 10 Mitarbeitenden

ermöglicht mit einer einfachen Arbeitgebererklärung

den Zugang zu einer erstklassigen Berufsunfähigkeitsversicherung

ohne Risikoprüfung.

Flexibler BU-Schutz wächst mit

Die neue DHBU-Tarifwelt kann an die Lebenssituation

bedarfsgerecht angepasst und ohne erneute Gesundheitsprüfung

erhöht werden. Oder mit der Berufswechsel-Option

eine Günstiger-Prüfung des Beitrags erfolgen. Eine

Verlängerungs-Option für die Versicherungs- und Leistungsdauer

greift, falls die Regelaltersgrenze der Gesetz-

Nervenkrankheiten

34,50 %

Quelle: Morgen & Morgen, Stand 04.2023

lichen Rentenversicherung oder im Versorgungswerk

angehoben wird. Die Nachversicherungsgarantie ohne

Anlass kann in den ersten 5 Jahren nach Versicherungsbeginn

genutzt werden, solange das 40. Lebensjahr nicht

überschritten wurde. Nachversicherungsgarantien mit

Anlass sind bei 23 privaten und beruflichen Ereignissen

möglich –ohne erneute Gesundheitsprüfung. Bei einem

Abschluss als Meister oder Techniker ist die Erhöhung

der BU-Rente um bis zu 1.000 Euro monatlich möglich.

Und bei einer Fortbildung zum Meister, Techniker oder

während eines anerkannten Studiums bleibt der Versicherungsschutz

während einer Beitragspause bis zu 36

Monate erhalten.

Preiswerte Aktiv-BU

Erkrankungen des

Skellet- und

Bewegungsapparates

20,10 %

Die Deutsche Handwerker BU berücksichtigt insbesondere

die BU-Risiken und Anforderungen körperlich tätiger

Berufe. Durch die risikogerechte Prämienkalkulation wird

der BU-Schutz für die Zielgruppe „Handwerk und körperliche

Tätige“ bezahlbar. Der sehr günstige Tarif Aktiv-

BU leistet bei Berufsunfähigkeit durch einen Unfall und

bei einem beeinträchtigten Bewegungsapparat zu 100

Prozent in allen anderen BU-Ursachen mit 25 Prozent.

Kontakt

Joachim Rahn,

www.mv-maklernetz.de/dhbu

Leiter Maklervertrieb, Münchener Verein

61


Mehr Einkommen,

gleiche BU-Rente?

Ein Plädoyer für die Nachversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schützt vor finanziellen Einbußen im Ernstfall – doch viele Versicherte

unterschätzen ihren tatsächlichen Bedarf. Versicherungsmakler Tobias Bierl plädiert in seinem Gastbeitrag für eine stärkere

Fokussierung auf die Nachversicherungsmöglichkeiten.

»Noch immer herrscht der Irrglaube,

dass 1.000 oder 1.500 Euro mtl. BU-

Rente genügen. Trotz Karrieresprüngen,

Jobwechsel und stark steigenden

Gehältern.«

Tobias Bierl

Versicherungsmakler

S

eien wir doch mal ehrlich. Die Bedingungen in

der Berufsunfähigkeitsversicherung (zumindest

in der Spitzenklasse) sind nahezu ausgereizt.

Hier mal eine kleine Verbesserung auf dem Papier,

da mal ein Sternchen mehr. Ok, der Verzicht auf die

konkrete Verweisung ist wirklich eine Neuerung,

aber ansonsten? Kann man als Vermittler die Top-

Versicherer blind auswählen? Nein, sicherlich nicht.

Denn auf der anderen Seite gibt es eine Auswahlmöglichkeit

in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die

irgendwie wie eine graue Maus daherkommt und

oftmals wenig Beachtung findet.

Wir alle wissen sicherlich, dass die durchschnittliche

abgesicherte BU-Rentenhöhe viel zu niedrig ist.

Noch immer herrscht der Irrglaube, dass 1.000 oder

1.500 Euro mtl. BU-Rente genügen. Trotz Karrieresprüngen,

Jobwechsel und stark steigenden Gehältern.

Klar, man hat auf der einen Seite natürlich die

Beitragsdynamik; aber diese gleicht i.d.R. nur die

Inflation, aber nicht die Karrieresprünge aus. Ebenso

ist die Dynamik der Beiträge oftmals zu niedrig angesetzt,

mit zwei bis drei Prozent ("Ja, die Kunden

nicht verschrecken beim jährlichen Schreiben des

Versicherers”).

Ich erlebe es in meiner Beratung sehr häufig, dass

sich Personen mit Mitte 30 / 40 bei uns melden und

gerne nochmals eine Berufsunfähigkeitsversicherung

abschließen möchten. Man hätte zwar schon

eine aus früheren Tagen, aber diese kann man nicht

mehr erhöhen. Somit ist ein Neuabschluss die einzige

Möglichkeit, um wieder eine bedarfsgerechte Absicherung

zu bekommen. Wie wir sicherlich alle wissen,

wird der Gesundheitszustand mit höherem Alter

sicherlich nicht besser. Und Vorerkrankungen können

zu einem Problem beim Neuabschluss werden.

Genau diese Thematik möchte ich in der Beratung

zur Berufsunfähigkeitsversicherung meinen Kunden

näherbringen.

62


Erstmal bewusst machen, welche Abzüge im

Leistungsfall drohen

Damit man das mächtige Werkzeug der Erhöhungsmöglichkeiten

richtig einordnen kann, sollten sich Vermittler

und Kunde darüber im Klaren sein, welche Abzüge im

Leistungsfall drohen. Damit meine ich weniger die steuerliche

Komponente, diese ist zu vernachlässigen. Aber

was gerne vergessen wird:

• Im BU-Leistungsfall müssen die kompletten Beiträge

in der GKV (an die 20 %) oder der volle PKV-Beitrag

von der versicherten Person entrichtet werden.

• Ebenso wird kein Cent mehr in die gesetzliche Rentenversicherung

eingezahlt. Hier sollte nicht nur der

Arbeitnehmeranteil beachtet werden, sondern auch

der Arbeitgeberanteil.

Somit ist die Messlatte mit „Maximale mögliche BU-Absicherung”

grundsätzlich ein guter Ratgeber, zumeist

sprechen wir von 60 Prozent des Bruttogehalts (was bedeutend

mehr ist als die von Finanztest empfohlenen 75

Prozent des Nettogehalts).

Schließt man seine Berufsunfähigkeitsversicherung als

Schüler, Azubi oder Student ab, gerät man aber an einen

maximalen Deckel. Erst bei Berufseintritt kann wieder

eine Erhöhung erfolgen. Sicherte man als Student 1.500

Euro ab und wählt eine Beitragsdynamik von drei Prozent,

so liegt man zehn Jahre später bei nicht mal 2.000 Euro.

Viele Berufe, welche ein Student nach dem Abschluss ausübt,

beginnen aber mit einem Bruttogehalt von 60.000

Euro aufwärts - theoretisch könnten und sollten somit

3.000 Euro abgesichert werden. Schon nach wenigen Jahren

würde es also eine enorme Lücke beim persönlichen

Bedarf geben. Da hilft dann auch der Einbau einer garantierten

Rentensteigerung von zwei Prozent wenig, denn

bis diese sich entfaltet, dauert es teilweise Jahrzehnte.

Aber nicht nur bei Berufseintritt ist die Nachversicherung

ein wichtiges Vehikel, sondern auch im Laufe der Karriere.

Viele akademische Berufe haben in den letzten Jahren

massive Gehaltssteigerungen erlebt, auch angefacht durch

die hohe Inflation und den Fachkräftemangel. Das Leben

an sich wurde ebenfalls teurer. Angefangen von Miet- und

Energie-Preisen über Lebensmittel bis hin zu einem Restaurantbesuch.

Wir müssen also unseren Kunden immer

wieder die Frage stellen: „Kannst Du nach all den Abzügen

von Deiner BU-Versicherung Dein Leben so führen, wie

Du es in gesunden Tagen gemacht hast?” Die Berufsunfähigkeitsversicherung

ist nämlich nichts anderes als

eine Statusabsicherung. Der erreichte Status ist mit einem

Häuschen im Grünen (auf Kredit), zwei Kindern und einem

gewissen Lebensstatus sicherlich ein anderer als noch

während der Ausbildung.

»Somit empfehlen wir jungen

Personen, welche einen gewissen

Karriereplan verfolgen, unbedingt die

Aufteilung auf zwei Versicherer. Somit

würde es die doppelte Power an

Erhöhungsmöglichkeiten und der

Karrieregarantie geben.«

Tobias Bierl

63


Massive Unterschiede bei der

Nachversicherung

Noch immer hält sich das Gerücht, dass die Nachversicherung

sehr ähnlich bei den Versicherern ist. Das ist

aber nicht so. Welche massiven Unterschiede es gibt,

zeigt ein kleiner Einblick bei gängigen Versicherern im

Maklermarkt:

• Bei der Allianz kann über die Vertragslaufzeit maximal

um 1.500 Euro erhöht werden. Beitragsdynamiken

werden aber nicht angerechnet. Eine feste

Obergrenze gibt es nicht. Beginnt man sehr niedrig,

ist diese maximale Erhöhungsmöglichkeit eher gering,

sichert man jetzt schon 3.000 Euro ab, eher

hoch.

• Vonseiten der Baloise gibt es Erhöhungsmöglichkeiten

bei den üblichen Gründen bis 4.000 Euro.

Dank der Karrieregarantie kann auf bis zu 6.000

Euro erhöht werden, bei Kammerberufen ist dies

sogar bis 7.500 Euro möglich. Dynamiken werden

(wie bei den meisten Versicherer) angerechnet.

• Beim HDI kann pauschal nur bis 3.000 Euro erhöht

werden, obwohl akademische Berufe sehr im Vordergrund

stehen.

• Die Hannoversche lässt wie die Bayerische eine Erhöhung

bis 4.000 Euro zu; durch die Karrieregarantie

kann auf 6.000 Euro erhöht werden.

• Bei der Gothaer sowie bei der Nürnberger gibt es

eine maximale Grenze von 3.000 Euro, Verdopplung

kann erreicht werden durch die Karrieregarantie.

• Sehr individuell ist hierbei die LV 1871, die praktisch

für jeden Beruf eine eigene Obergrenze zur Nachversicherung

hat. Ein Schreiner kann maximal bis

1.800 Euro (!) erhöhen, während der Wirtschaftsinformatiker

bis 3.700 Euro mtl. BU-Rente erhöhen

kann. Durch die Karrieregarantie wird die Obergrenze

verdoppelt.

• Bei der Swiss Life kann auf 3.000 Euro erhöht werden,

die Karrieregarantie lässt eine Erweiterung auf

4.000 Euro zu.

• Die Alte Leipziger fährt einen ähnlichen Ansatz wie

die Allianz: Erhöhung über 1.500 Euro über die gesamte

Laufzeit, Dynamiken werden nicht angerechnet.

Bei Eintritt ins Berufsleben nach dem Studium

gibt es eine zusätzliche Möglichkeit.

Einzug der Karrieregarantie

Im Jahr 2020 hat die LV 1871 den Markt etwas revolutioniert

– mit der Erfindung und Einführung der sogenannten

Karrieregarantie. Der Grundgedanke war hierbei

so banal wie einfach: Wurde die Grenze zur Nachversicherung

erreicht, benötigen insbesondere Berufsbilder

mit überproportional steigenden Gehältern weiterhin

die Möglichkeit, ihren BU-Vertrag bedarfsgerecht

zu gestalten. So gibt es nun die Lösung: „Erhöht

sich dein Bruttogehalt um mind. fünf Prozent, kannst

du im selben prozentualen Verhältnis deine BU-Rente

nochmals erhöhen.” Mittlerweile gibt es sehr viele

Nachahmer bei der Karrieregarantie – neben den oben

genannten Anbietern haben zusätzlich auch Stuttgarter,

Swiss Life, Signal Iduna und Universa die Karrieregarantie

eingeführt; und weitere Versicherer planen es.

Aufteilung auf zwei Versicherer – sinnvoll

oder nicht?

Sieht man sich die erwähnten Erhöhungsmöglichkeiten

an, klingt es auf dem Papier schon sehr gut. Aber wir

vergessen das süße Gift der Inflation. Die verheerenden

Auswirkungen haben wir 2022 und 2023 gesehen. Wir

können uns schwer vorstellen, welche Kaufkraft z.B.

5.000 Euro in zwei Jahrzehnten haben.

Somit empfehlen wir jungen Personen, welche einen gewissen

Karriereplan verfolgen, unbedingt die Aufteilung

auf zwei Versicherer. Somit würde es die doppelte Power

an Erhöhungsmöglichkeiten und der Karrieregarantie

geben. Für alle (positiven) Unwägbarkeiten des Lebens

wäre man gut gewappnet. Hohe Inflation, stark steigende

64


»Erhöht sich dein Bruttogehalt um mind.

fünf Prozent, kannst du im selben

prozentualen Verhältnis deine BU-Rente

nochmals erhöhen.«

Tobias Bierl

65


Gehälter, höhere bedarfsgerechte Absicherung. Bei uns

schließen ca. 80 Prozent unserer Studenten und Jungakademiker

somit zwei BU-Versicherungen ab. Statt einmal

2.000 Euro während des Studiums, erfolgt der Abschluss

von zwei Verträgen mit jeweils 1.000 Euro.

Einblick in die Praxis Bierls zur

Nachversicherung

Viel Theorie bis hierher; kommen wir jetzt kurz in unsere

Praxis. Im Jahr 2024 haben wir insgesamt 115 Mal eine

Nachversicherung innerhalb der Berufsunfähigkeitsversicherung

gezogen: Sicherlich eine sehr hohe Zahl

im Marktvergleich eines Vermittlerbüros, aber es lohnt

sich, hier definitiv am Ball zu bleiben.

Ich sehe eine direkte Dankbarkeit unserer Kunden,

wenn wir sie proaktiv auf die Möglichkeit einer Erhöhung

hinweisen; sei es, wenn wir von neuen Lebensumständen

Bescheid bekommen (Kind, Immobilienfinanzierung,

Jobwechsel, Heirat, etc.) oder auch durch den

freundlichen Hinweis, dass in den ersten fünf Jahren

eine Erhöhung ohne erneute Gesundheitsfragen möglich

ist. Bekanntlich wird die Nachversicherung wie ein

Neuvertrag vergütet. Aber in der Wahrnehmung des

Kunden ist dies gelebter Service und hat wenig mit „Der

Berater möchte mir etwas verkaufen” zu tun.

Die Nachversicherung ist also für alle

Beteiligten eine “Win-Win-Situation”

• Unsere Kunden haben wieder einen höheren Versicherungsschutz,

falls das Leben mal nicht mehr so

läuft, wie es sein sollte.

• Wir als Vermittler haben zufriedenere Kunden und

profitieren natürlich auch finanziell von dieser Erhöhung

– ohne wirklich viel Aufwand.

• Und der Versicherer bekommt höhere Beiträge und

steigert sein Geschäft.

Aus diesen Gründen ist es für mich eher unverständlich,

weshalb die Nachversicherung ein Schattendasein führt.

In jedes Jahresgespräch bzw. jeden Jahrescheck (mittlerweile

immer öfter in digitaler Form) gehört dieses

Thema rein.

Anbei ein kurzer Einblick in unsere Fragestellung des Jahreschecks (ganz einfach per Google-Formular erstellt):

Hat sich an Deiner familiären Situation etwas

geändert oder wird sich voraussichtlich ändern

(z.B. frisch verpartnert, verheiratet, getrennt,

Nachwuchs bekommen) ?

Haben sich berufliche Veränderungen bei Dir

ergeben oder steht eine an (z.B. Berufseinstieg,

Job gewechselt, Karriere- bzw. Gehaltssprung)?

Zur Orientierung: Hast du weniger als ca. 60%

von Deinem Bruttoeinkommen in der BU

abgessichert?

Diese beiden Fragen können also ganz dezent und einfach für eine deutlich höhere Kundenzufriedenheit und für

Mehrumsatz beim Vermittler sorgen.

Daher sollten wir diese Chance nicht verpassen. Der Fokus auf die Nachversicherung steigert die Kundenzufriedenheit,

aber auch die Abgrenzung in der Beratung nach Vertragsabschluss. Denn nicht viele Versicherungsvermittler oder

Vergleichsportale legen auf dieses wichtige Thema großen Wert. Das ist die Chance uns positiv abheben!

66


Advertorial

Neue Kampagne der Stuttgarter

Schüler-BU: Sicherheit für Kinder und Eltern

Mit dem frühen Abschluss einer Schüler-BU sichern

Eltern ihrem Kind nicht nur gute BU-Konditionen für

das ganze Leben, sondern sie schützen auch sich und

ihr Einkommen. Die Stuttgarter zeigt Ihnen, wie Sie

damit im Beratungsgespräch nachhaltig punkten.

Als versierte Vermittler wissen Sie: Je früher, desto besser!

Je jünger der Kunde, desto weniger gesundheitliche

Einschränkungen und Vorbelastungen bestehen. Daher

kann die BU-Versicherung zu günstigen Monatsbeiträgen

und in vollem Umfang abgeschlossen werden. Auch

schon für minderjährige Schüler. Das empfiehlt auch

die Verbraucherzentrale.

Und hier verfügen Sie über einen besonderen

Trumpf im Beratungsgespräch: Viele Eltern haben oftmals

keine Vorstellung davon, welche weitreichenden

finanziellen Konsequenzen eine Berufsunfähigkeit

ihres Kindes auch für ihr eigenes Leben haben kann. Erläutern

Sie den Eltern anschaulich, wie umfassend eine

Schüler-BU auch sie selbst vor finanziellen Einbußen

schützt, kommt es oftmals zu einem Aha-Effekt.

Kinder werden öfter berufsunfähig, als angenommen.

Depressionen, Burnout oder andere psychische

Probleme sind laut GDV die mit Abstand häufigste Ursache.

Für junge Menschen ist das Risiko besonders

hoch. Denn in den vergangenen zehn Jahren hat sich die

psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen

drastisch verschlechtert. Die Ursachen sind vielfältig –

Leistungsdruck, fehlende soziale Kontakte, Mobbing in

der Schule und sozialen Netzwerken sowie allgemeine

Zukunftsängste nehmen zu. Nach Angaben der Bundespsychotherapeutenkammer

entsteht mittlerweile bereits

über die Hälfte aller psychischen Erkrankungen

bereits vor dem 19. Lebensjahr.

Erhebliche Deckungslücken

Wird ein nicht versichertes Kind berufsunfähig, entstehen

zwangsläufig erhebliche Ausgaben. Die gesetzlichen

Kostenträger wie Kranken- und Pflegekassen übernehmen

zwar viele Kosten für Therapien, Reha, Pflege,

Medikamente oder Umbauten im Wohnumfeld bis zu

einem gewissen Limit. Allerdings werden Leistungen

nur nach Katalog übernommen. Von einer Premium-

Versorgung kann keine Rede sein, Sonderwünsche und

individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL) bleiben an

den Eltern hängen. Ebenso wie Kosten zum Beispiel für

einen privaten Nachhilfelehrer.

„Zu den enormen finanziellen Risiken für Eltern gehören

darüber hinaus auch Einkommens- und Renteneinbußen,

falls ein Elternteil im Beruf auf Teilzeit gehen

oder eine Auszeit nehmen muss, um das berufsunfähige

Kind zu betreuen. Auch eine Pflegekraft kostet Geld.

Diese Folgen sind vielen Eltern nicht bewusst“, sagt Jens

Göhner, Leiter Produktmarketing der Stuttgarter. Der

Abschluss einer Schüler-BU hat somit essenzielle Absicherungswirkung

für die finanzielle Situation der gesamten

Familie und sollte in einem ganzheitlichen Beratungsgespräch

unbedingt angesprochen werden.

Finanzielle Risiken für die ganze Familie

Falls das Kind das Elternhaus bereits verlassen hat, sich

aber noch in der Ausbildung oder im Studium befindet,

kommen sogar noch weitere Aufwendungen auf die Eltern

zu. Ob in einer Wohngemeinschaft oder mit eigenem

Haushalt: Laut Bundesministerium für Bildung und

Forschung benötigt ein Kind, das nicht mehr zuhause

lebt, durchschnittlich 950 Euro pro Monat, zum Beispiel

Ausgaben für Wohnen, Ernährung, Kleidung und

Mobilität. Einen großen Teil dieser Kosten tragen Studenten

und Azubis häufig selbst. Diese Kosten müssen

auch dann weiterbezahlt werden, wenn das Einkommen

des Kindes aufgrund einer Berufsunfähigkeit wegfällt.

Auf staatliche Hilfe können Azubis und Studenten

kaum hoffen. Denn erst nach drei Jahren sozialversicherungspflichtiger

Arbeit und einer Wartezeit von fünf

Jahren kann eine staatliche Erwerbsminderungs- oder

Erwerbsunfähigkeitsrente ausbezahlt werden. Auch hier

müssen folglich die Eltern einspringen. Und dies je nach

Dauer der Berufsunfähigkeit Jahre oder gar Jahrzehnte

lang. Eine frühzeitig abgeschlossene Schüler-BU

schützt wirksam vor diesem Szenario.

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„Kinder sollten so früh wie möglich eine

Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen“

Warum sollte man Kinder schon in jungen Jahren versichern? Versicherungsmakler Matthias Helberg erklärt, warum viele

von ihnen später keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr bekommen – und welche Absicherung Eltern priorisieren sollten.

»Die Lösung besteht darin, dem Kind so früh

wie möglich Versicherungsschutz zu

besorgen – und das bedeutet aktuell, ab dem

sechsten Lebensmonat.«

Matthias Helberg

Versicherungsmakler

Versicherungsbote: Warum halten Sie es für notwendig,

bereits Neugeborene oder sehr junge Kinder abzusichern?

Matthias Helberg: Weil wir eine zunehmende Anzahl von

Anfragen haben, bei denen sich herausstellt, dass schon

ältere Kinder und Jugendliche überhaupt nicht oder zumindest

auf absehbare Zeit nicht versicherbar sind – zum

Beispiel wegen Multiple Sklerose, ADHS oder anderer psychischen

Erkrankungen. Sie wären aber vor solchen Diagnosen

versicherbar gewesen.

Welche finanziellen Risiken drohen Eltern, wenn sie ihr

Kind nicht frühzeitig absichern?

Zum einen wird der Nachwuchs, der krankheitsbedingt

gar nicht erst selbst zum Geldverdienen kommt, weiterhin

den Eltern auf der Tasche liegen. Zum anderen können auf

die Eltern zusätzliche Kosten durch medizinische Behandlungen

oder gar eine Pflegebedürftigkeit des Kindes zukommen.

Welche Bausteine halten Sie für besonders wichtig und

in welcher Reihenfolge sollten Eltern diese angehen?

Zunächst sollte man sich bewusst machen, was das eigentliche

Ziel ist und welche finanziellen Risiken am größten

sind. Aus meiner Sicht sind das die Absicherung von Pflegebedürftigkeit

und der (spätere) Verlust der Arbeitskraft

des Kindes – und zwar in einer Form, bei der sich der Versicherer

später nicht mehr vom Vertrag trennen kann. Dies

kann durch eine Pflegetagegeld- und eine Berufsunfähigkeitsversicherung

(BU) erfolgen. Unfallversicherungen,

Kinderinvaliditätsversicherungen und Grundfähigkeitsversicherungen

lassen sich früher als eine BU abschließen,

sollten aber nur als Übergangslösung dienen.

Viele Eltern setzen auf die gesetzliche Absicherung, beispielsweise

durch die Unfallversicherung der Schule oder

Kita. Warum reicht diese Ihrer Meinung nach nicht aus?

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind

gering, schwer zu bekommen, gelten nicht für die Freizeit

oder den Urlaub und leisten vor allem nicht bei krankheitsbedingten

Einschränkungen.

Ein häufiger Kritikpunkt an Kinderabsicherungen ist,

dass Eltern jahrelang Beiträge zahlen und am Ende nichts

zurückbekommen, wenn das Kind gesund bleibt. Wie

begegnen Sie dieser Kritik?

Bei einer Gebäudeversicherung gibt es auch kein Geld zurück,

wenn das Haus nicht abbrennt. Hier geht es um die

Absicherung von finanziellen Risiken, die man nicht selbst

schultern kann. Es geht nicht darum, etwas für die Kinder

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»Sie wären aber vor solchen Diagnosen

versicherbar gewesen.«

Matthias Helberg

anzusparen. Wenn dem Kind etwas passiert, ist die richtige

Versicherung deutlich wertvoller als ein paar tausend Euro,

die man bis dahin eventuell angespart haben könnte.

Wie sollte sich der Versicherungsschutz im Laufe der

Kindheit anpassen – und welche Optionen gibt es, um

bestehende Verträge flexibel weiterzuführen, wenn das

Kind erwachsen wird?

Kinder sollten einfach so früh wie möglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung

bekommen. Das ist nach aktuellem

Stand ab Alter 6 Jahre und Einschulung möglich.

Schon viel früher, ab dem Alter von 6 Monaten, kann man

eine Grundfähigkeitsversicherung mit BU-Wechseloption

abschließen. Eine sehr gute BU kann später an nahezu

alle Gegebenheiten angepasst werden. Das bedeutet, dass

der Versicherungsschutz erhöht oder abgesenkt werden

kann – unabhängig davon, welchen Beruf das Kind später

ausübt. Die Kosten können sich durch einen gefährlichen

Beruf nicht erhöhen, aber zum Beispiel bei einer akademischen

Laufbahn sogar sinken

Welche Leistungen sollte eine gute Kinder-Unfallversicherung

aus Ihrer Sicht unbedingt enthalten, um

wirklich umfassend zu schützen?

Ich finde, eine Unfallversicherung für Kinder ist die

schlechteste der genannten Möglichkeiten: Weil sie nur

nach Unfällen leistet. Sie kommt bei uns nur in Frage,

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»Dennoch waren laut

Destatis Ende 2023 fast

270.000 Kinder unter

15 Jahren

pflegebedürftig. Es ist

wie bei nahezu allen

biometrischen

Versicherungen:

Sobald man merkt,

dass man sie braucht,

ist es für den Abschluss

bereits zu spät.«

Matthias Helberg

Wir empfehlen, sich am Maximum zu orientieren – das

sind etwa 70 Euro pro Tag. Entscheidend ist jedoch nicht

nur die Höhe der Leistung, sondern auch, ob das Geld

ausschließlich bei stationärer oder auch ambulanter Pflege

ausgezahlt wird.

Eine Kinderinvaliditätsversicherung (KIV) deckt auch

Behinderungen durch Krankheiten ab – was macht sie

so wertvoll im Vergleich zur Unfallversicherung?

Genau aus diesem Grund ist sie so wertvoll: Sie deckt auch

Behinderungen durch Krankheiten ab. Zudem gibt es bei

der KIV Angebote, bei denen sich die Versicherer an der

Einstufung durch das Versorgungsamt orientieren und

nicht selbst den Grad der Einschränkung festlegen wollen,

wie es bei der Unfallversicherung der Fall ist.

Welche Krankheiten oder Umstände könnten es einem

Kind später erschweren, eine Berufsunfähigkeitsversicherung

abzuschließen – und wie kann man dem vorbeugen?

wenn der Gesundheitszustand oder die Finanzen der

Eltern keine andere Möglichkeit zulassen. Die besten Tarife

für Kinder verstehen unter einem Unfall auch Ereignisse

wie Vergiftungen (z.B. durch Giftpflanzen), Infektionen

(z.B. Gürtelrose, Keuchhusten, Pfeiffersches Drüsenfieber)

und Insektenbisse (z.B. Borreliose, Brucellose)

und sogar Sonnenbrand und Sonnenstich. Sie übernehmen

Kosten für Rooming-in, wenn das Kind nach einem

Unfall im Krankenhaus liegt. Stirbt der Elternteil, der den

Vertrag abschließt, bleibt das Kind bis 18 versichert, ohne

dass man noch Beiträge zahlen muss.

Warum ist eine Pflegezusatzversicherung bereits für

Kinder sinnvoll, obwohl man doch denkt, dass Pflegebedürftigkeit

eher ein Thema im Alter ist?

Natürlich ist Pflegebedürftigkeit mehrheitlich ein Thema

im Alter. Dennoch waren laut Destatis Ende 2023 fast

270.000 Kinder unter 15 Jahren pflegebedürftig. Es ist wie

bei nahezu allen biometrischen Versicherungen: Sobald

man merkt, dass man sie braucht, ist es für den Abschluss

bereits zu spät.

Wie ich bereits erwähnte, gehören dazu z.B. Multiple

Sklerose, ADHS, Magersucht, starkes Übergewicht, Psychotherapien,

Krebs. Die Lösung besteht darin, dem Kind

so früh wie möglich Versicherungsschutz zu besorgen –

und das bedeutet aktuell, ab dem sechsten Lebensmonat.

Ab welchem Alter empfehlen Sie eine Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung

und was sind dabei die wichtigsten

Kriterien für eine gute Absicherung?

Ab einem Alter von sechs Jahren, weil das Kind dann

schon Versicherungsschutz bekommt, den ihm niemand

mehr nehmen kann. Die wichtigsten Kriterien sind gute

Versicherungsbedingungen – egal ob das Kind später

Schüler, Student, Arbeitnehmer wird, selbstständig ist

oder eventuell in Elternzeit geht. Die BU-Rente sollte

über Jahrzehnte mitwachsen. Und der Beitrag sollte auch

reduziert werden können, wenn das Kind in einen weniger

risikoreichen Beruf wechselt. Es kommt aber nicht

nur auf möglichst gute Versicherungsbedingungen an,

sondern auch auf eine möglichst gute Betreuung eines

solchen langlaufenden Vertrags mit seinen vielfältigen

Anpassungs- und Optimierungsmöglichkeiten.

Wie hoch sollte eine Pflegetagegeldversicherung idealerweise

abgesichert sein, damit Eltern im Ernstfall

wirklich entlastet werden?

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Zahnspange oder Spardose?

Wenn Kinderzähne die

Haushaltskasse belasten

Viele Eltern stehen vor der Frage, wie sie die oft hohen Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung stemmen

sollen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur die Grundversorgung, Zusatzleistungen müssen privat bezahlt

werden. Eine frühzeitige Absicherung kann helfen – doch der richtige Zeitpunkt ist entscheidend, so Godehard

Laufköter, Mitglied der Geschäftsleitung der Advigon Versicherung AG, im Gastbeitrag.

»Wer sich vor hohen Kosten schützen will, sollte frühzeitig eine

Zahnzusatzversicherung abschließen.«

Godehard Laufköter

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»Der richtige Zeitpunkt: Ist ideal zwischen

dem 3. und 6. Lebensjahr, da viele Tarife nur

unentdeckte Fehlstellungen versichern.«

Godehard Laufköter

Mitglied der Geschäftsleitung der Advigon Versicherung AG

E

in strahlendes Lächeln mit geraden Zähnen – das wünschen sich die meisten Eltern

für ihre Kinder. Doch viele Kinder haben Zahnfehlstellungen, die nicht nur die Ästhetik

betreffen, sondern auch die Zahngesundheit. Aber wer zahlt für eine Zahnspange?

Warum braucht ein Kind eine Zahnspange?

Schiefe oder eng stehende Zähne sind keine Seltenheit. Sie können das Kauen, Sprechen

und die Kiefergesundheit beeinflussen. Häufige Gründe für eine Zahnspange sind:

• Engstand oder Lückenstand: Wenn Zähne nicht genug Platz haben oder große Abstände

entstehen.

• Schiefe oder gedrehte Zähne: Wenn einzelne Zähne nicht gerade wachsen.

• Fehlbisse: Beispielsweise starker Über-, Unter- oder Kreuzbiss.

• Offener Biss: Wenn Ober- und Unterzähne sich beim Zusammenbeißen nicht berühren.

• Gewohnheiten wie Daumenlutschen: Können vorhandene Fehlstellungen verstärken.

Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Ob die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten für eine Zahnspange übernimmt,

hängt von der Kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) ab:

• KIG 1–2: Leichte Fehlstellungen – keine Kostenübernahme durch die GKV.

• KIG 3–5: Deutliche bis schwere Fehlstellungen – die GKV übernimmt die Standardbehandlung.

• Wer entscheidet über die KIG-Einstufung?

• Der Zahnarzt erkennt eine Fehlstellung und überweist an einen Kieferorthopäden.

• Der Kieferorthopäde stuft die Fehlstellung in eine KIG-Klasse ein und erstellt einen

Heil-Und Kostenplan, den er an die GKV weiterleitet.

• Die GKV prüft den Heil- und Kostenplan und entscheidet über die Kostenübernahme.

Ab der KIG 3 zahlt die GKV, aber nur die Grundversorgung. Ästhetische oder komfortablere

Behandlungen (z. B. unsichtbare Zahnspangen) müssen privat finanziert werden.

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Was kostet eine Zahnspange?

Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung variieren stark. Bei einer Behandlung

mit einer klassischen Zahnspange in der Kassenvariante fallen für Eltern meist nur

überschaubare Eigenanteile an. Doch sobald moderne oder komfortablere Lösungen gewünscht

sind, steigen die Kosten erheblich:

Die Kosten für Mehr- bzw. Sonderleistungen müssen immer privat getragen werden,

während die GKV bei der Grundbehandlung abhängig von der KIG-Einstufung die Kosten

ganz oder teilweise übernimmt.

Behandlungsart

Geschätzte Kosten

Grundbehandlung

Herausnehmbare Zahnspange 500 – 1.500 €

Feste Zahnspange (Metall) 2.000 – 4.000 €

Mehr-/Sonderleistungen

Ästhetische Brackets (Keramik, Kunststoff) 500 – 1.500 €

Lingualtechnik (unsichtbare Zahnspange innen) 6.000 – 9.000 €

Retainer (Dauerstabilisierung) 300 – 800 €

Wer zahlt die Spange – Eltern oder Versicherung?

Viele Eltern stehen vor der Entscheidung: Selbst zahlen oder absichern?

Option 1: Selbst zahlen – volle Kontrolle, aber teuer

• Freie Wahl der Behandlungsmethode – es gibt keine Einschränkung durch Versicherungsbedingungen.

• Aber: hochwertige Zahnkorrektur kann teuer werden. Wer diesen Weg wählt, sollte sich

vorher genau überlegen, ob das ins eigene Budget passt und langfristig finanzierbar ist.

Option 2: Kieferorthopädische Zusatzversicherung – aber früh genug!

• Übernimmt Zusatzkosten oder gesamte Behandlung – je nach Tarif.

• Der richtige Zeitpunkt: Ist ideal zwischen dem 3. und 6. Lebensjahr, da viele Tarife nur

unentdeckte Fehlstellungen versichern. Deshalb sollte die Versicherung vor der Diagnose

abgeschlossen sein! Sobald eine Fehlstellung festgestellt wurde, übernehmen

viele Tarife keine Kosten mehr.

• Achtung Wartezeiten: Viele Versicherungen zahlen erst nach mehreren Monaten oder

erstatten anfangs nur begrenzte Beträge.

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Welche Kosten übernimmt die Zusatzversicherung?

Je nach Schweregrad der Zahnfehlstellung gibt es zwei unterschiedliche Szenarien:

Bei KIG 3-5 zahlt die GKV die Grundversorgung. Die Zusatzversicherung übernimmt die

Mehrkosten für z. B. unsichtbare Zahnspangen oder hochwertigere Materialien.

Bei KIG 1 und 2 zahlt die GKV nicht, sodass die Zusatzversicherung bestenfalls die gesamten

Behandlungskosten abdeckt. Ein Blick ins Kleingedruckte der Tarife lohnt sich, denn nicht

jede Versicherung deckt alle Kosten vollständig ab.

Wie läuft die Bezahlung einer Zahnspange ab?

Eine kieferorthopädische Behandlung dauert oft mehrere Jahre – und genauso verteilen

sich auch die Kosten. Eltern müssen nicht sofort den gesamten Betrag zahlen, sondern

erhalten während der Behandlung immer wieder Rechnungen für einzelne Leistungen.

Übernimmt die GKV die Grundbehandlung, trägt sie zunächst 80 % der Kosten und rechnet

direkt mit dem Kieferorthopäden ab. Die Eltern zahlen zunächst 20 % selbst (bei Geschwisterkindern

nur 10 %). Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet die GKV

diesen Eigenanteil zurück. Zusatzleistungen (z. B. unsichtbare Zahnspange) sind privat

zu zahlen – hierfür stellt der Kieferorthopäde separate Rechnungen.

Zahlt die GKV die Grundbehandlung nicht, müssen Eltern alle Kosten selbst tragen. Die

Rechnungen kommen schrittweise, z. B. für das Einsetzen der Spange, für Nachjustierungen

oder Zusatzbehandlungen.

Individuelle Entscheidung mit langfristiger Wirkung

Wer flexibel bleiben möchte, kann die Behandlung selbst zahlen.

Wer sich vor hohen Kosten schützen will, sollte frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung

abschließen.

Eines ist sicher: Eine kieferorthopädische Behandlung ist eine Investition in die Zahngesundheit

für das ganze Leben.

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Impressum

Angaben zur Publikation

Versicherungsbote GmbH

Reclamstraße 42

04315 Leipzig

Titel: Versicherungsbote Ausgabe 1/2025

Auflage: 12.000 Stück

Erscheinungstermin: nach Redaktionsschluss am 21.02.2025

Vertrieb: Direktvertrieb über Versicherungsbote

Kontakt:

Tel: 0341/24 330 450

Fax: 0341/39 28 43 09

E-Mail: redaktion@versicherungsbote.de

Web: www.versicherungsbote.de

Redaktion

Michael Fiedler und Sven Wenig

(Der Inhalt der Beiträge obliegt der Verantwortung der jeweiligen

Autoren.)

Unternehmensangaben

Layout und Satz

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Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Björn Bergfeld

Registergericht: Amtsgericht Leipzig

Registernummer: HRB 26728

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Steuernummer: 231/121/11727

ISSN

Inhaltlich verantwortlich gemäß § 55 Abs. 2 RStV

2625-1264

Björn Bergfeld

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