SACHWERT Magazin 03/25
Warren Buffetts Rückzug: Das Ende einer Ära an der Wall Street | David Bader-Egger Trumps Zollhammer – und warum Sie als Anleger trotzdem Ruhe bewahren sollten | Prof. Dr. Max Otte Auf dem Weg zu einer multi- bzw. bipolaren Welt | Auszug aus dem Buch »Neues Geld für eine freie Welt« von Benjamin Mudlack Der digitale Euro kommt – und mit ihm die totale Kontrolle über unser Geld | Marc Friedrich Nießbrauch: die steuergünstige Art, Vermögen frühzeitig zu übertragen | Maximilian Kleyboldt Steuerstrategien für den Alltag | Auszug aus dem Buch »Alles, was Ihnen Ihr Steuerberater noch nicht erzählt hat« von Sascha Matussek und Fabian Klement Die häufigsten Fehler bei der Vermögensnachfolge | Thomas Hennings Verdienen Sie am Bärenmarkt! | Claus Vogt
Warren Buffetts Rückzug: Das Ende einer Ära an der Wall Street | David Bader-Egger
Trumps Zollhammer – und warum Sie als Anleger trotzdem Ruhe bewahren sollten | Prof. Dr. Max Otte
Auf dem Weg zu einer multi- bzw. bipolaren Welt | Auszug aus dem Buch »Neues Geld für eine freie Welt« von Benjamin Mudlack
Der digitale Euro kommt – und mit ihm die totale Kontrolle über unser Geld | Marc Friedrich
Nießbrauch: die steuergünstige Art, Vermögen frühzeitig zu übertragen | Maximilian Kleyboldt
Steuerstrategien für den Alltag | Auszug aus dem Buch »Alles, was Ihnen Ihr Steuerberater noch nicht erzählt hat« von Sascha Matussek und Fabian Klement
Die häufigsten Fehler bei der Vermögensnachfolge | Thomas Hennings
Verdienen Sie am Bärenmarkt! | Claus Vogt
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Nr. 03 l 2025 • www.sachwert-magazin.de
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Prof. Dr.
Max Otte
Trumps
Zollhammer
– und warum
Sie als Anleger
trotzdem Ruhe
bewahren sollten
Thomas
Hennings
Die häufigsten
Fehler bei der
Vermögensnachfolge
Marc
Friedrich
Der digitale
Euro kommt
– und mit ihm die
totale Kontrolle
über unser Geld
Der Buffett-Experte
David Bader-Egger
blickt auf die Karriere des
Jahrhundertinvestors zurück
BUFFETTS
RÜCKZUG
Bilder: IMAGO / Newscom World (Lionel Hahn), David Bornscheuer, Annalena HaslingerWARREN
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SACHWERT Magazin ISSN 2197-1587
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Das nächste Heft erscheint am
01. September 2025
Julien Backhaus
Verleger und
Herausgeber
Eine Legende tritt ab
Warren Buffett hat seinen
Nachfolger aufgebaut
Auf der Aktionärsversammlung der Berkshire
Hathaway in Omaha trifft sich jedes
Jahr die Elite der Finanzwelt. Namhafte
Fondsmanager und Investoren haben als
Anteilseigner von Warren Buffetts Firma
Zugang zu der berühmten Veranstaltung.
Wie ein Festival aufgebaut – mit
Eismaschinen, Messeständen und Freizeitangeboten
– wird das bescheidene
Omaha dabei regelmäßig zum Epizentrum
des Börsenkapitalismus. Denn hier
lebt und arbeitet der erfolgreichste Investor
aller Zeiten. Aus einer insolventen
Textilfirma formte Buffett einst ein globales
Imperium, das an Weltkonzernen wie
Coca-Cola beteiligt ist. Buffetts Strategie
war es stets, unterbewertete Aktien
zu finden und langfristig zu halten, bis
sie ihr volles Potenzial entfalteten. Nun
hat Greg Abel, seit Jahren als Nachfolger
aufgebaut, offiziell erfahren: Buffett
zieht sich zum Jahresende zurück – und
übergibt das Steuer. In unserer Coverstory
hat sich der Buffett-Experte David
Bader-Egger von Stockanalyzer mit dem
Lebenswerk und der Investmentphilosophie
des Orakels von Omaha befasst.
Die aktuellen, globalen Geschehnisse
stehen auch in weiteren Texten im Zentrum:
Der Ökonom Prof. Dr. Max Otte beleuchtet
die wirtschaftlichen Folgen von
Trumps Zollpolitik. Der Autor, Bankkaufmann
und Wirtschaftsinformatiker Benjamin
Mudlack fragt, ob wir angesichts
der jüngsten Ereignisse immer deutlicher
auf eine bipolare Welt zusteuern. Und der
Bestsellerautor Marc Friedrich widmet sich
dem digitalen Euro und seinen Folgen für
die finanzielle Freiheit. Das Thema Vermögensschutz
zieht sich ebenfalls durch
diese Ausgabe: Ein Buchauszug von Sascha
Matussek und Fabian Klement vermittelt
Steuerwissen für Unternehmer.
Marktkommentator Claus Vogt analysiert
die Investitionsmöglichkeiten auf einem
Bärenmarkt. Zudem zeigen Maximilian
Kleyboldt und Thomas Hennings in ihren
Beiträgen Wege zur Vermögensübertragung
und -nachfolge auf und blicken auf
die Risiken und Chancen.
Viel Vergnügen bei der Lektüre
Ihr Julien Backhaus
Verleger
Bild: Daniela Schenk
SACHWERT Magazin 03/2025
3
Inhalt
03/2025
Titelstory
06 Warren Buffetts Rückzug: Das Ende
einer Ära an der Wall Street
David Bader-Egger
Börse
09 Trumps Zollhammer
– und warum Sie als Anleger trotzdem
Ruhe bewahren sollten
Prof. Dr. Max Otte
Märkte
12 Auf dem Weg zu einer multi- bzw.
bipolaren Welt
Auszug aus dem Buch »Neues Geld für
eine freie Welt« von Benjamin Mudlack
Meinung
14 Der digitale Euro kommt – und mit ihm
die totale Kontrolle über unser Geld
Marc Friedrich
09
Trumps Zollhammer
Prof. Dr. Max Otte
Wissen
18 Nießbrauch: die steuergünstige Art,
Vermögen frühzeitig zu übertragen
Maximilian Kleyboldt
22 Steuerstrategien für den Alltag
Auszug aus dem Buch »Alles, was Ihnen
Ihr Steuerberater noch nicht erzählt hat«
von Sascha Matussek und Fabian Klement
26 Die häufigsten Fehler bei der
Vermögensnachfolge
Thomas Hennings
Bild: IMAGO / ZUMA Press Wire (Molly Riley White House)
Bild: IMAGO / Newscom World (Lionel Hahn)
06
Warren Buffetts Rückzug
David Bader-Egger
Marktkommentar
28 Verdienen Sie am Bärenmarkt!
Claus Vogt
Sonstiges
30 Buchtipps und Brand Ambassadors
31 Best of Web
SACHWERT Magazin 03/2025
5
Titelstory
Warren Buffetts
Rückzug:
Das Ende einer Ära an
der Wall Street
Der Buffett-Experte David Bader-Egger von Stockanalyzer
blickt auf die Karriere des Jahrhundertinvestors zurück
Ein Gastbeitrag von David Bader-Egger
Nach über sechs Jahrzehnten
an der Spitze von Berkshire
Hathaway hat Warren Buffett
nun offiziell seinen Rückzug
aus dem operativen Tagesgeschäft
angekündigt. Der Schritt kam
für viele überraschend. Der 94-jährige
Starinvestor, der mit seiner besonnenen
Strategie über Generationen hinweg
Anleger geprägt hat, war mehr als nur
ein CEO. Er war eine Institution. Eine
Figur, die in Zeiten von Finanzblasen,
Tech-Hypes und globalen Krisen stets
Ruhe und Vernunft verkörperte. Mit
einem Börsenwert von über einer Billion
US-Dollar, einem Barvermögen von zuletzt
347,7 Milliarden und Beteiligungen
an einigen der weltweit stärksten Marken
hinterlässt Warren Buffett ein wirtschaftliches
Vermächtnis, das in dieser
Form wohl einzigartig ist.
EIN RÜCKTRITT MIT SYMBOLKRAFT
Während der diesjährigen Hauptversammlung
von Berkshire Hathaway am
3. Mai in Omaha kündigte Warren Buffett
überraschend seinen Rücktritt als
CEO zum Jahresende an. Er erklärte: »Ich
denke, die Zeit ist gekommen, dass Greg
am Jahresende CEO des Unternehmens
wird«. Damit setzt er ein Zeichen für Kontinuität.
Denn das Unternehmen, dessen
Aktienkurs sich unter seiner Führung vervielfacht
hat, wurde über Jahre auf diesen
Moment vorbereitet. Die Nachfolge ist
geklärt, und der Übergang gestaltet sich
kontrolliert – ganz im Sinne des Value-Investors,
der stets langfristig dachte.
DIE ZUKUNFT VON
BERKSHIRE HATHAWAY
Buffetts Rückzug lenkt den Blick auf die
Zukunft von Berkshire Hathaway. Das
Unternehmen mit Beteiligungen an Konzernen
wie Coca-Cola, Apple, American
»Ich denke, die Zeit ist
gekommen, dass Greg
am Jahresende CEO des
Unternehmens wird.«
– Warren Buffett
Express oder Chevron ist heute mehr als
nur ein Investmentvehikel. Es ist ein dezentral
organisierter Konzernverbund,
dessen DNA tief mit Buffetts Philosophie
verwoben ist: langfristiges Denken, Fokus
auf inneren Wert, Ablehnung von
kurzfristigen Spekulationen.
Die designierten Nachfolger, allen voran
Greg Abel, der den nichtversicherungsbezogenen
Teil des Geschäfts leitet, gelten
als konservativ, kompetent und im Sinne
6 SACHWERT Magazin 03/2025
Titelstory
Bilder: IMAGO / SOPA Images (Thomas Fuller) / Newscom World (Lionel Hahn)
SACHWERT Magazin 03/2025
7
Titelstory
Buffetts handlungsfähig. Bereits in den
vergangenen Jahren war sichtbar, dass
Abel und Ajit Jain, zuständig für den Versicherungsbereich,
mehr Verantwortung
übernommen haben. Die Handschrift Buffets
bleibt jedoch deutlich – in den Beteiligungsentscheidungen
ebenso wie in der
grundsätzlichen Kapitalallokation.
Analysten erwarten, dass Berkshire auch
ohne den charismatischen Patriarchen
stabil bleiben wird. Die Cashreserven des
Konzerns, zuletzt über 347,7 Milliarden
US-Dollar, bieten genügend Spielraum
für strategische Zukäufe oder Aktienrückkäufe.
Die Frage bleibt jedoch: Wird
ohne Buffett noch die gleiche ruhige
Hand das Steuer führen oder wird Berkshire
sich schleichend verändern?
EIN VERMÄCHTNIS
FÜR GENERATIONEN
Warren Buffetts Einfluss reicht weit über
sein eigenes Unternehmen hinaus. Er
veränderte die Investmentwelt, indem er
bewies, dass geduldiges, wertebasiertes
Investieren auch in einer sich wandelnden
Welt funktioniert. Seine Prinzipien –
Unternehmen verstehen, fair bewerten,
langfristig halten – stehen im Kontrast
zum heutigen Trend der algorithmischen
Hochfrequenztrader und Meme-Stocks.
Buffett war zugleich ein Moralist des
Kapitalismus. Sein berühmter »Giving
Pledge« – das Versprechen, den Großteil
seines Vermögens zu spenden – und
seine unaufgeregte Lebensweise prägten
sein öffentliches Bild. Er fuhr bescheidenes
Auto, lebte im selben Haus seit
den 1950er-Jahren und trank Coca-Cola
zum Frühstück. All das verlieh ihm eine
Glaubwürdigkeit, die nur wenige Milliardäre
für sich beanspruchen können.
Mit seinem Rücktritt schließt sich ein
Kapitel der Investmentgeschichte. Für
viele Anleger stellt sich nun die Frage:
Wer füllt das Vakuum? Wer bleibt
als Orientierung, wenn Märkte nervös
reagieren und kurzfristige Trends die
Schlagzeilen dominieren?
Mit Buffetts Abschied stellt sich zwangsläufig
die Frage, wie seine Philosophie in
einer von Technologie getriebenen Finanzwelt
weiterleben kann. Denn auch wenn
sich Märkte verändern, bleibt der Kern seiner
Lehre – auf den inneren Wert eines Unternehmens
zu achten – zeitlos. Genau an
diesem Punkt knüpfen moderne Analysesysteme
an. Sie können Buffetts Denkweise
ins digitale Zeitalter übertragen, indem
sie Unternehmenskennzahlen strukturiert
auswerten, langfristige Fundamentaldaten
gewichten und mithilfe künstlicher Intelligenz
ergänzen. In dieser Form lebt Buffetts
Ansatz weiter – nicht museal, sondern
praxisnah und zukunftsorientiert.
Der Autor
David Bader-Egger ist als Gründer von
Stockanalyzer, Warren-Buffett-Experte sowie
als Autor mehrerer Bücher bekannt.
Der angekündigte Rücktritt von Warren
Buffett ist mehr als ein Wechsel an der
Unternehmensspitze. Es ist das Ende
einer Ära. Und zugleich eine Erinnerung
daran, dass echte Größe nicht im
Spektakel, sondern in der Beständigkeit
liegt. Für Berkshire Hathaway, die
Investmentwelt und alle, die auf nachhaltige
Wertentwicklung setzen, beginnt
nun eine neue Phase – in der das
Fundament, das Buffett gelegt hat, auf
die Probe gestellt wird.
»Es ist das Ende einer Ära. Und zugleich eine Erinnerung
daran, dass echte Größe nicht im Spektakel, sondern in
der Beständigkeit liegt.« – David Bader-Egger
Cola-Dosen mit dem Poträt von
Warren Buffett in China.
Warren Buffett in
Washington D.C., 1991.
Warren Buffett wohnt seit fast
70 Jahren in demselben Haus in
Omaha, Nebraska.
Bilder: Annalena Haslinger, Depositphotos / ChinaImages, IMAGO / McPHOTO / MediaPunch (Mark Reinstein)
8 SACHWERT Magazin 03/2025
Börse
Trumps
Zollhammer
– und warum Sie als Anleger trotzdem
Ruhe bewahren sollten
Ein Gastbeitrag von Prof. Dr. Max Otte
prompt mit neuen Gegenzöllen. Auch
ob es bei Zöllen auf rein physische Waren
bleibt, ist längst nicht mehr sicher. Anfang
Mai brachte Trump erstmals Zölle
auf internationale Filme ins Gespräch.
ZÖLLE HABEN VIELFÄLTIGE
AUSWIRKUNGEN
Trump verspricht sich von den Zöllen eine
Linderung des hohen US-Außenwirtschaftsdefizits
von vier Prozent des BIP,
genauso wie durch die Zolleinnahmen
eine deutliche Verringerung des Haushaltsdefizits
von sechs Prozent des BIP.
Wenn es nach Trump ginge, sollten die
Zolleinnahmen den Zinsdienst des amerikanischen
Bundeshaushalts von immerhin
900 Milliarden US-Dollar pro Jahr decken.
Am 2. April schwang Donald
Trump den großen Zollhammer
und verkündete drastische
Zollerhöhungen für fast
alle Länder der Erde. In den
Folgetagen brachen die Börsen ein: Der
S&P 500 verlor an der Spitze bis zu 20
Prozent, der DAX und Dow Jones bis zu
15 Prozent. Selbst Big Tech wie Amazon
und Alphabet blieben nicht verschont.
Dies, obwohl ihre Geschäftsmodelle
zu einem Großteil aus digitalen Dienstleistungen
(zum Beispiel Cloud-Dienste,
Online-Werbung, etc.) bestehen und sie
deshalb von Einfuhrzöllen auf physische
Waren lange nicht so stark betroffen sind
wie klassische Produktionsbetriebe.
Zwar haben sich die Märkte von diesem
ersten »Zollschock« schnell wieder erholt,
aber die Unsicherheit bleibt. China
reagierte auf alle neuen US-Zölle bislang
Ob das so funktionieren wird, sei dahingestellt,
denn Zölle haben vielfältige Auswirkungen.
Beim Importeur sorgen sie
für Zolleinnahmen, treiben die Preise der
Importgüter in die Höhe (Inflation) und
dürften das Volumen der Importe sinken
lassen. Beim Exporteur dürften sowohl
die Verkaufspreise als auch die Volumina
sinken. Bei manchen Gütern reagieren
die Volumina aber nicht auf die Preise
(die Nachfrage ist »unelastisch«). Der Gesamteffekt
ist also immer eine Verknüpfung
von Preis- und Volumeneffekt.
Bild: IMAGO / MiS
SACHWERT Magazin 03/2025
9
Börse
10 SACHWERT Magazin 03/2025
Börse
Bilder: IMAGO / ZUMA Press Wire (Molly Riley White House), Depositphotos / belchonock, Gerry Nitsch
Auf jeden Fall werden sich die Zölle
bremsend auf den Welthandel auswirken
und die ohnehin schon angespannte
Lage der Weltwirtschaft verschärfen. Ob
sie langfristig zu einer Re-Industrialisierung
der USA führen, ist ungewiss.
NICHT DIE ERSTE VERRÜCKTE PHASE
AN DEN BÖRSEN
Was die aktuelle Börsenstimmung betrifft:
Dies ist nicht die erste verrückte
Phase, die ich an der Börse erlebe. Den
19. Oktober 1987, den »schwarzen
Montag«, erlebte ich als Praktikant
der Frankfurter Sparkasse von 1822
auf dem Parkett der Frankfurter Börse.
Zur Erinnerung: Das war der erste
Crash seit dem Zweiten Weltkrieg.
Es ging an einem Tag um 20 Prozent
runter, ausgelöst durch computergesteuerte
»Portfolioversicherungen«,
die im Grunde nichts anderes waren,
als die massenhafte Auslösung von
Stop-Loss-Aufträgen.
Bei der Börsenkorrektur von 2000 bis
2003 war ich schon seit 1999 mit Kapitalmarktinformationen
für Privatanleger
aktiv. In dieser Zeit gab es zwar
keinen ausgemachten Crash, aber der
DAX verlor im Laufe von drei Jahren
75 Prozent seines Wertes. Eine dreijährige
Baisse kommt in jedem Jahrhundert
nur ein oder zwei Mal vor. Das
war schon eine Geduldsprobe.
Dann die Finanzkrise von 2008, der Corona-Crash
von 2020 und dazwischen einige
kleinere scharfe Korrekturen, sowie
der China-Crash 2016.
»Auch diesmal
werden sich die
Börsen wieder
beruhigen.«
BEWAHREN SIE RUHE, TREFFEN SIE
RATIONALE ENTSCHEIDUNGEN!
Auch diesmal werden sich die Börsen
wieder beruhigen. Wir stehen allerdings
vor einem fundamentalen Systemwandel.
Mit seinen Zöllen leitet Trump endgültig
die De-Globalisierung ein, die mit
der Finanzkrise begann und mit COVID
und der Diskussion über die Lieferketten
Fahrt aufnahm. China hat die USA
mittlerweile in vielen Ländern als größten
Handelspartner abgelöst. Durch ihre willkürliche,
machtorientierte Sanktionspolitik
und die Konfiskation von Auslandsvermögen
vieler Länder haben die USA
viel Vertrauen verspielt.
Was heißt all dies für uns als Anleger?
Investieren Sie in Qualitätsunternehmen
mit hohen Kapitalrenditen, Edelmetalle,
Rohstoffaktien – investieren
Sie in Sachwerte.
Beachten Sie dabei die Effekte der De-
Globalisierung. Bleiben Sie also vor allem
im westlichen Einflussbereich, so verlockend
anderswo auch die Investitionschancen
sein mögen. Aber was nützt
das, wenn diese Werte konfisziert werden?
Schließen Sie politische Risiken so
weit wie möglich aus.
Auf gute Investments!
Der Autor
Max Otte ist CIO der PI Privatinvestor
Kapitalanlage und Manager des Max
Otte Multiple Opportunities Fund, der im
deutschsprachigen Raum verfügbar ist.
SACHWERT Magazin 03/2025
11
Märkte
Auf dem Weg zu einer
multi- bzw. bipolaren Welt
Auszug aus dem Buch »Neues Geld für eine freie Welt« von Benjamin Mudlack
Die vorherrschende Rolle des
US-Dollars besteht seit Ende
des Ersten Weltkriegs. Auch
damals gab es eine Zeitenwende.
Die bis etwa 1914
dominierende Welt- und Kolonialmacht
Großbritannien wurde von den Vereinigten
Staaten von Amerika abgelöst. Sollte
nun auf dem Eurasischen Kontinent ein
zweites Weltfinanzsystem etabliert werden,
dann hätten wir es fortan mit einer
multi- bzw. bipolaren Welt zu tun.
Gestützt wird die These durch die gemeinsamen
Aktivitäten der bereits erwähnten
sogenannten BRICS-Staaten.
Namentlich Brasilien, Russland, Indien,
China und Südafrika (seit Anfang 2024
gehören auch Iran, Ägypten, Äthiopien
und die Vereinigten Arabischen Emirate
zu den BRICS plus, auf die ich hier aber
noch nicht näher eingehe). Brasilien
liegt direkt hinter China auf Platz 7 der
Länder mit den wertvollsten Rohstoffvorkommen.
Südafrika befindet sich
zwar nicht in den Top-Ten, aber auch
dieses Land verfügt über signifikante
Vorkommen von Diamanten, Edelmetallen
und Rohstoffen wie Zink, Eisen,
Kohle, Mangan und einigen anderen.
Die fünf BRICS-Länder haben zudem
am 15. Juli 2014 gemeinsam die New
Development Bank gegründet und somit
ein Gegengewicht zu den westlich
dominierten Institutionen (Internationaler
Währungsfonds/IWF, Weltbank usw.)
geschaffen. Die Entwicklungsbank der
BRICS-Staaten wird maßgeblich mit chinesischen
Mitteln ausgestattet und dient
im Kern auch der Umsetzung des Infrastrukturprojektes
»One Belt, One Road«,
besser bekannt als Neue Seidenstraße.
Die Gründerländer hatten zuvor mehrfach
und gut dokumentiert die Kreditvergabepolitik
des Internationalen Währungsfonds
kritisiert. Daraus speist sich dann
logischerweise der Handlungsdruck, eine
eigene Alternative zu schaffen.
Auch in puncto Sicherheitspolitik wurde
im Jahr 1996 eine große gemeinsame
Organisation geschaffen. Von 1996
bis 2002 bezeichnete sich die Institution
als Shanghai Five und firmiert nun
mittlerweile unter dem Namen Shanghaier
Organisation für Zusammenarbeit
(SOZ). Der Sitz der Organe befindet sich
in Peking. Aus den Amtssprachen der
SOZ, russisch und chinesisch, leitet sich
die Dominanz Chinas und Russlands
ab. Neben Russland und China sind die
weiteren Mitgliedsländer Kasachstan,
12 SACHWERT Magazin 03/2025
Märkte
Kirgisistan, Indien, Pakistan, Usbekistan
und Tadschikistan. Beobachterstatus bekleiden
derzeit der Iran, die Mongolei,
Afghanistan und Weißrussland. Dazu
gibt es eine Reihe von Gastteilnehmern
und sogenannten Dialogpartnern.
Die zentral wichtigsten offiziellen Ziele
sind wirtschaftliche, politische und kulturelle
Zusammenarbeit. Dennoch ist
klar erkennbar, dass hier auch eine Gegenorganisation
zur westlichen NATO
aufgebaut wurde. Die Abhängigkeit der
Welt von den Ländern China und Indien
lässt sich sehr gut im Bereich der Stahlproduktion
erkennen. Die Wichtigkeit
von Stahl für sämtliche Bautätigkeiten
liegt auf der Hand. Stahl ist der Motor
einer Wirtschaft und für die Weiterentwicklung
einer Volkswirtschaft und deren
Infra-struktur unverzichtbar.
Das Branchenmagazin Stahlmarkt hat in
der Ausgabe vom Juli 2021 die Zahlen
für das Jahr 2020 veröffentlicht. China
hat 2020 ungefähr 1064 Mio. Tonnen
Stahl erzeugt. Auf Platz zwei folgt mit
Indien und einer Jahresstahlproduktion
von etwas über 100 Mio. Tonnen ein,
neben China, weiteres »BRICS-Land«.
Die USA liegen mit knapp 73 Mio. Tonnen
hinter Japan (83 Mio. Tonnen) und
fast gleichauf mit Russland (72 Mio.
Tonnen) auf Rang vier. Deutschland rangiert
noch hinter der Türkei mit einer
Jahresproduktion von fast 36 Mio. Tonnen
Stahl abgeschlagen auf Platz acht.
Unser Wohlstand fußt darauf, dass andere
Länder viele Güter und Vorprodukte
günstiger produzieren können, als
das hierzulande möglich ist. Ökonomen
sprechen von sogenannten komparativen
Kostenvorteilen, die sich aus der
arbeitsteilig organisierten Welt ergeben.
Diese internationale Zusammenarbeit ist
ohne Zweifel ein Friedenskonzept. Gegenseitige
Abhängigkeit stiftet Frieden.
Es ist gut, wenn man einander braucht
und wenn man friedvoll und auf Basis
gemeinsamer Werte kooperiert.
»Neues Geld für eine freie Welt«
von Benjamin Mudlack
576 Seiten
Erschienen: Mai 2025
Orgshop GmbH
ISBN: 978-3-986-17084-4
»Die zentral wichtigsten offiziellen Ziele
sind wirtschaftliche, politische und
kulturelle Zusammenarbeit.«
– Benjamin Mudlack
geführt. Einige Teile, Vor- und Importprodukte
waren lange Zeit nicht lieferbar
oder es ist, wie zu DDR-Zeiten, »Schlange
stehen« angesagt gewesen. Die Preise
zogen durch die Verknappung entsprechend
dynamisch an und erschwerten die
Wirtschaftsrechnung der Unternehmen.
China fuhr im internationalen Vergleich
eine extrem harte Lockdown-Politik. Es
ist nicht auszuschließen, dass die kommunistische
Partei Chinas dieses Instrument
nicht zum Gesundheitsschutz der
eigenen Bevölkerung ausspielte, sondern
vielmehr als wirtschaftsstrategisches
Werkzeug zur Schwächung des Westens
anwendete. Die Sanktionen gegen Russland
schaden aktuell hauptsächlich der
eigenen Wirtschaft, den Unternehmen
wie Privathaushalten und gefährden
die Versorgungslage in Europa. Die
Preise für Energie und auch Nahrungsmittel
sind bereits deutlich vor dem
Ausbruch des Krieges gestiegen.
Der Krieg und die Sanktionen wirken als
Brandbeschleuniger. Es ist nicht davon
auszugehen, dass die BRICS-Länder ihre
Partnerschaft aufkündigen. Folglich ist es
geradezu naiv, davon auszugehen, dass
die Sanktionspolitik erfolgreich sein wird.
Diskussionen um ein Öl- oder Gasembargo
reichen bereits aus, um die Preise steigen
zu lassen. Abermals: All das erweitert
die Gewinnmarge Russlands und die
Möglichkeit, Handelspartnern wie Indien
und China Rabatte einzuräumen.
Bilder: Depositphotos / alexlmx / Nomi2525, Cover: Orgshop GmbH
Die Abhängigkeit Deutschlands von Rohstoffimporten
ist bekannt und sollte auch
anhand der Ausführungen in diesem
Buch nochmals deutlich geworden sein.
Die gesamte westliche Welt hat große
Teile ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten
in die BRICS-Länder verlagert.
Neben Stahl und anderen Vor- und Importprodukten
werden auch viele überlebenswichtige
Güter, wie z. B. Pharmazeutika,
in China und Indien produziert.
Die politisch angeordneten Lockdown-
Maßnahmen haben zu extremen Lieferproblematiken
und Schäden in den fein
justierten internationalen Lieferketten
SACHWERT Magazin 03/2025
13
Meinung
»Was als modernes Zahlungsmittel
verkauft wird, ist in Wahrheit der nächste
große Schritt hin zu mehr Kontrolle, weniger Freiheit
und einem beispiellosen Eingriff in unser finanzielles Leben.«
– Marc Friedrich
14 SACHWERT Magazin 03/2025
Meinung
Der digitale Euro kommt
– und mit ihm die
totale Kontrolle über unser Geld
Ein Gastbeitrag von Marc Friedrich
Nun ist es offiziell: Der digitale
Euro wird Realität. Während
die USA mit Donald Trump
Bitcoin als strategische Reserve
etablieren und damit den
Weg in eine dezentrale, freie Finanzwelt
ebnen, marschiert Europa in die komplett
entgegengesetzte Richtung. Die
Europäische Zentralbank (EZB) treibt die
Einführung der digitalen Zentralbankwährung
(CBDC) mit Hochdruck voran.
Was als modernes Zahlungsmittel verkauft
wird, ist in Wahrheit der nächste
große Schritt hin zu mehr Kontrolle, weniger
Freiheit und einem beispiellosen
Eingriff in unser finanzielles Leben.
Noch vor Kurzem hieß es, der digitale
Euro werde frühestens 2027 getestet.
Doch jetzt geht plötzlich alles viel schneller.
Schon Ende 2025 könnte es soweit
sein – wenn das Europäische Parlament,
die EU-Kommission und der Europäische
Rat zustimmen. Doch warum dieser
plötzliche Druck? Warum hüllt sich EZB-
Chefin Christine Lagarde in Schweigen,
wenn es um konkrete Details geht? Die
Antwort ist so simpel wie beunruhigend:
Weil es nicht um Fortschritt oder Komfort
geht, sondern um Kontrolle.
Der digitale Euro wird als Fortschritt
gefeiert, doch in Wirklichkeit öffnet er
die Tür zu einem völlig neuen Maß an
Überwachung und staatlicher Kontrolle.
Heute ist Bargeld das einzige gesetzliche
Zahlungsmittel, das uns wirkliche
finanzielle Freiheit bietet. Es ist anonym,
sicher und unabhängig von Banken
oder politischen Entscheidungen. Doch
genau das soll sich ändern.
Mit der Einführung des digitalen Euros
könnte jede Transaktion in Echtzeit
überwacht, gespeichert und analysiert
werden. Die EZB hätte im Extremfall uneingeschränkten
Einblick in sämtliche
Geldbewegungen und könnte jederzeit
bargeldlose Transaktionen zur Norm
machen. Ich befürchte daher, dass dies
nicht nur eine Möglichkeit, sondern das
eigentliche Ziel der EZB ist: totale finanzielle
Transparenz, die den Bürger letztendlich
entmündigt.
VON BARGELD ZU
PROGRAMMIERBAREM GELD
– EIN GEFÄHRLICHER WEG
Natürlich wird uns der digitale Euro als
Ergänzung zum Bargeld verkauft. Er
soll »sicher« sein, »einfach zu nutzen«
und das Zahlungssystem »effizienter«
gestalten. Doch die Realität sieht anders
aus. Seit Jahren erleben wir, wie
Bargeld systematisch zurückgedrängt
wird. Vor allem während Corona
»Ich befürchte daher, dass dies nicht nur eine Möglichkeit,
sondern das eigentliche Ziel der EZB ist: totale finanzielle
Transparenz, die den Bürger letztendlich entmündigt.«
– Marc Friedrich
Bilder: Depositphotos / murrstock@yandex.ru / DragosCondreaW, IMAGO / IlluPics
SACHWERT Magazin 03/2025
15
Meinung
»Das ist nichts anderes als Enteignung durch die
Hintertür. Die Politik stellt uns vor die Wahl: Entweder du
konsumierst, investierst in das, was wir für richtig halten
– oder dein Geld verliert an Wert.«
– Marc Friedrich
wurde das bargeldlose Bezahlen unter
dem Vorwand der Hygiene und des
Gesundheitsschutzes forciert und vorangetrieben.
Weiterhin werden die Bargeldobergrenzen
immer weiter gesenkt,
Banken erschweren Abhebungen und in
vielen hippen Cafés in deutschen Großstädten
kann man ohnehin teilweise nur
noch mit Karte zahlen.
Einmal etabliert, könnte der digitale
Euro leicht zum Hauptzahlungsmittel
gemacht werden – und Bargeld nach
und nach verschwinden. Und was
dann? Ein digitales Geldsystem ermöglicht
eine Vielzahl an Eingriffsmöglichkeiten.
So könnte beispielsweise
»programmierbares Geld« eingeführt
werden, das nur für bestimmte Zwecke
ausgegeben werden darf. Denkbar
wäre auch ein Verfallsdatum für Geld,
um Konsum zu erzwingen und Sparen
unattraktiv zu machen. Natürlich könnte
man auf einen Schlag auch sämtliche
Kapitalfluchtwege versperren. Das Geld
wäre im Euro gefangen.
Ein solches Szenario ist keineswegs abwegig.
In China gibt es bereits ein Sozialkreditsystem,
das Menschen mit
Sanktionen belegt, wenn sie sich »unangemessen«
verhalten. Wer Kritik an der
Regierung äußert oder sich nicht systemkonform
verhält, kann von bestimmten
Dienstleistungen ausgeschlossen werden.
Dasselbe könnte mit dem digitalen
Euro passieren – ein Werkzeug, um Bürger
finanziell gefügig zu machen. Als ob
die Einführung des digitalen Euros nicht
schon für Diskussionen sorgen würde,
plant die EU einen weiteren Schritt mit
potenziell weitreichenden Folgen. EU-
Kommissionspräsidentin Ursula von der
Leyen hat kürzlich die Schaffung einer
»Spar- und Investitionsunion« angekündigt.
Was auf den ersten Blick wie eine
harmlose wirtschaftspolitische Maßnahme
klingt, könnte in der Praxis tief
in die finanzielle Autonomie der Bürger
eingreifen. Das erklärte Ziel: private Ersparnisse
gezielt für staatlich gelenkte
Investitionen zu mobilisieren. Konkret
könnte dies bedeuten, dass die EU stärker
beeinflusst, in welche Bereiche Kapitalströme
fließen. Die Kombination aus
digitalem Euro und dieser »Spar- und
Investitionsunion« könnte Mechanismen
begünstigen, durch die steuerliche Abgaben
automatisiert eingezogen, Anreize
zur Umlenkung von Sparvermögen in
staatlich priorisierte Projekte geschaffen
und bestimmte Investitionen reguliert
oder eingeschränkt werden. Kritiker befürchten,
dass dies die individuelle finanzielle
Entscheidungsfreiheit erheblich
einschränken könnte.
Das ist nichts anderes als Enteignung
durch die Hintertür. Die Politik stellt
uns vor die Wahl: Entweder du konsumierst,
investierst in das, was wir für
richtig halten – oder dein Geld verliert
an Wert. Wer glaubt, dass dies bloß
düstere Spekulation ist, sollte sich die
jüngsten Forderungen von CDU-Chef
Friedrich Merz ansehen. Er schlug bereits
vor Jahren vor, private Ersparnisse
für staatliche Projekte nutzbar zu machen
und dieses zu ›mobilisieren‹.
16 SACHWERT Magazin 03/2025
Meinung
Der Autor
Marc Friedrich ist Finanzexperte, Redner,
Vordenker, Freigeist und Gründer.
Als »Spiegel«-Bestseller-Autor ist er einer
größeren Öffentlichkeit bekannt.
Bilder: Depositphotos / cristianstorto / VadimVasenin / InkDropCreative / NITIPHONPHAT, Flow Photography / Sabine Schulte, David Bornscheuer, Grafik: TradingView
BITCOIN: DIE EINZIGE CHANCE AUF
FINANZIELLE SOUVERÄNITÄT
Während Europa sich mit dem digitalen
Euro in eine finanzielle Knechtschaft
begibt, setzen andere Länder auf Freiheit
und Selbstbestimmung. Die USA
haben längst erkannt, dass die Zukunft
in dezentralen Währungen liegt. Donald
Trump hat eine strategische Bitcoin
Reserve eingeführt.
Bitcoin ist das einzige wirklich freie
Geldsystem. Es ist dezentral, auf 21
Millionen Einheiten begrenzt und kann
von keiner Regierung manipuliert, gedruckt
oder enteignet werden. Kein
Politiker kann Bitcoin beschlagnahmen
oder nach Belieben neue Einheiten
schaffen. Es ist das Geld des Volkes –
geschaffen, um sich gegen die Willkür
des Staates zu schützen.
Die Frage ist also nicht mehr, ob der digitale
Euro kommt – denn das ist bereits
beschlossene Sache. Die Frage ist vielmehr:
Was wirst du tun? Wirst du dich
in ein System der totalen Überwachung
und Kontrolle zwingen lassen? Oder
wirst du die Möglichkeit nutzen, dein
Vermögen in einer Währung zu sichern,
die frei, unantastbar und nicht zensierbar
ist? Bitcoin ist das einzige Asset der Welt,
das du allein durch das Merken von 24
Wörtern über jede Grenze dieser Erde
bringen kannst – ohne Bank, ohne Mittelsmann,
ohne Kontrolle.
Ich habe meine Wahl längst getroffen.
Wer finanzielle Unabhängigkeit und
Freiheit will, sollte sich mit Bitcoin auseinandersetzen
– und zwar jetzt. Denn
wenn der digitale Euro erst einmal eingeführt
ist, könnte es zu spät sein. Die
Weichen für die Zukunft werden heute
gestellt. Du entscheidest, auf welcher
Seite du stehst.
»Die Frage ist vielmehr: Was wirst du tun? Wirst du
dich in ein System der totalen Überwachung und
Kontrolle zwingen lassen?«
– Marc Friedrich
SACHWERT Magazin 03/2025
17
Wissen
Nießbrauch:
die steuergünstige Art,
Vermögen frühzeitig zu übertragen
Ein Gastbeitrag von Maximilian Kleyboldt
Vererbt wird hierzulande bekanntlich
viel. Laut einer
Studie der Deutschen Bank,
die sich auf Zahlen des Statistischen
Bundesamtes beruft,
wurden bei den Finanzämtern im
Jahr 2023 in Deutschland Erbschaften
und Schenkungen im Wert von 121,5
Milliarden Euro steuerlich veranlagt. Das
waren fast 20 Prozent mehr als im Jahr
zuvor. Neuere Zahlen liegen noch nicht
vor. Und der Wert aller Vermögensübertragungen
war nach Einschätzung der
Deutschen Bank sogar noch deutlich
höher, da die Steuerstatistik Erbschaften
und Schenkungen, die innerhalb der Freibeträge
liegen, nicht abbildet. Doch nicht
nur die Höhe, sondern auch die Struktur
der Erbschaften ändert sich der Studie
zufolge. So gewinnen neben Immobilien
auch Gold und Wertpapiere zunehmend
an Bedeutung. Angesichts der enormen
Summen, die künftig vererbt werden, rät
der Financial Planning Standards Board
Deutschland e.V. (FPSB Deutschland), sich
um das Thema Estate Planning zu kümmern
und dabei professionelle Beratungsleistung
in Anspruch zu nehmen. »Estate
Planning« ist der Fachbegriff, der die Beratung
für den Vermögensübergang zwischen
den Generationen beschreibt.
FRÜHZEITIGER TRANSFER KANN
STEUERN REDUZIEREN
Eine Möglichkeit, Vermögen frühzeitig,
also noch vor dem Tod, an die nächste
Generation zu übertragen, ist das Konzept
des Nießbrauchs. Der große Vorteil:
Hier behält der Vermögensinhaber
– zumindest teilweise – die Kontrolle
über das vererbte Vermögen. Etwa bei
der Immobilie, die zwar an den oder die
Erben übertragen wird, wobei der Vererbende
oder die Vererbenden jedoch
ein lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht
an dem Haus oder der Wohnung
behält. Das heißt, der Nießbrauchnehmer
hat dort das Wohnrecht oder den
Anspruch auf die Miete.
NIESSBRAUCH AUCH BEI
WERTPAPIEREN
Was viele nicht wissen: Nießbrauch kann
auch bei Wertpapieren eingesetzt werden.
Die Übertragung von Wertpapieren
gegen die Einräumung eines Nießbrauchs
ist eine interessante Option für
Anleger, die Vermögen an die nächste
Generation übergeben möchten, ohne
auf laufende Erträge zu verzichten.
Dieses Instrument bietet meiner Meinung
nach steuerliche Vorteile und kann
18 SACHWERT Magazin 03/2025
Wissen
helfen, die Vermögensnachfolge zu gestalten.
Durch den Vorbehalt des Nießbrauchs
sollen drei Ziele erreicht werden.
Erstens sollen die laufenden Erträge in
der Regel weiterhin zur Versorgung des
Schenkers zur Verfügung stehen. Zweitens
möchte der Schenker sich einen gewissen
Einfluss auf die Vermögensanlage
wahren. Der Beschenkte kann das Geld
nicht einfach ausgeben, sondern wird
sukzessive an die mit dem Kapital einhergehende
Verantwortung herangeführt.
Und drittens soll durch den Barwert des
Nießbrauchs die schenkungssteuerliche
Bemessungsgrundlage gemindert werden.
Umgangssprachlich spricht man
von »Depotnießbrauch«, was jedoch
unpräzise ist. Denn der Nießbrauch ist
nur an einzelnen Wertpapieren möglich,
aber nicht pauschal am Depot. Der Abzug
des Nießbrauchwertes bei der Erbschaft-
und Schenkungsteuer errechnet
sich aus dem Jahreswert und einem Kapitalisierungsfaktor
(§§ 14 bis16 BewG).
Hier wird steuerlich ein möglichst hoher
Jahreswert erstrebenswert sein, um
möglichst viel Nießbrauchwert abziehen
zu können. Gedeckelt ist dieser gemäß
§ 16 BewG auf 1/18,6 des Kurswertes
des Wertpapieres (somit auf eine Rendite
von 5,376 Prozent).
WERTPAPIERE SORGFÄLTIG
AUSWÄHLEN!
Idealerweise sollten daher sorgfältig Papiere
ausgewählt und in dem Depot zusammengestellt
werden, welche möglichst
nah an diesen Wert heranreichen
und langfristig im Depot verbleiben.
Oftmals bieten sich Anleihen mit hohem
Kupon, Aktien mit hoher Dividendenrendite
oder Fonds mit hohen Ausschüttungen
an. Der Jahreswert ist bei
schwankenden oder ungewissen Erträgen
der Betrag, der in Zukunft im Durchschnitt
der Jahre voraussichtlich erzielt
werden wird. Für die Steuerberechnung
werden dabei meist die Jahreserträge
der letzten drei Jahre akzeptiert. Bei Zuwendung
unter Nießbrauchvorbehalt
ist ein bereicherungsmindernder Abzug
des Kapitalwerts der wiederkehrenden
Leistung/Nutzung möglich.
REALISIERUNG DER KAPITALERTRAG-
STEUER ZUR VERMEIDUNG EINER
DOPPELBESTEUERUNG
Bekanntlich unterliegt die Realisierung
von Kursgewinnen der Abgeltungsteuer,
die derzeit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag
(und gegebenenfalls zuzüglich
Kirchensteuer) beträgt. Vor einer
Übertragung der Wertpapiere kann sich
somit bei Wertpapieren mit Gewinnen
anbieten, diese zu verkaufen, um dadurch
die Kapitalertragsteuer auszulösen
und die Bemessungsgrundlage für die
Berechnung der (späteren) Schenkungsteuer
zusätzlich zu reduzieren. Grund
dafür ist, dass die Schenkungsteuer auf
Grundlage des entsprechenden Wertes
der Wertpapiere berechnet wird.
KRITERIEN FÜR DIE ÜBERTRAGUNG
VON WERTPAPIEREN GEGEN
NIESSBRAUCH
Die Form der Nießbrauchbestellung
gleicht der Form für die Übertragung
des Wertpapiers, es bedarf daher (außer
für GmbH-Anteile) keiner notariellen
Form, vielmehr können die Übertragung
und Nießbrauchbestellung bei Inhaberpapieren
formfrei erfolgen. Für diesen
Fall kann es ratsam sein, einen Schenkungsvertrag
aufzusetzen.
Die Wertpapiere müssen formal vom Eigentümer
auf den neuen Inhaber durch
die depotführende Bank übertragen
werden, wobei der ursprüngliche Eigentümer
ein Nießbrauchrecht behält. Dies
erfordert eine Änderung im Depot, die
von der Bank durchgeführt wird. Die
Errichtung eines separaten Depots für
den Beschenkten und insbesondere die
Der Autor
Maximilian Kleyboldt, CFP ® , ist Direktor
der Bethmann Bank, Financial und
Estate Planner sowie Gründungsmitglied
und Vorstand im e. V. (NFEP).
»›Estate Planning‹ ist
der Fachbegriff, der die
Beratung für den Vermögensübergang
zwischen
den Generationen
beschreibt.«
– Maximilian Kleyboldt
Einrichtung von zwei separaten Verrechnungskonten
ist empfehlenswert. Aus
der Praxis ist zu berichten, dass nicht
alle Finanzdienstleister ein Wertpapiernießbrauch
technisch anbieten und
Bilder: Depositphotos / andreiaskirka / NewAfrica, FPSB
Ein Vater (59 Jahre) schenkt seiner Tochter,
beziehungsweise seinem Sohn, Vermögenswerte
unter Nießbrauchvorbehalt
mit einem Gesamtwert von 1.000.000
Euro und einem Jahresertrag von 40.000
Euro (gleich 4,0 Prozent). Ohne Nießbrauchvorbehalt
würde bei Berücksichtigung
des noch vollen Freibetrags 90.000
Euro Schenkungsteuer fällig. Mit Nießbrauchvorbehalt
wäre nur eine Schenkungsteuer
von 8.921 Euro fällig, das
bedeutet einen Vorteil von 81.079 Euro.
SACHWERT Magazin 03/2025
19
Wissen
ist, sich der Nießbrauch auch an Surrogaten
(Ersatzgegenständen) fortsetzt,
um Verkäufe und Wiederanlagen mit
Fortsetzung des ursprünglichen Nießbrauches
zu ermöglichen.
Anderseits zeigt die Rechtsauslegung,
dass hingegen bei Umschichtungen jedes
Mal wieder eine Neubestellung des
(dinglichen) Nießbrauchs am neuen
Wertpapier erforderlich ist. Im Schenkungsvertrag
kann nur die schuldrechtliche
Verpflichtung zur Bestellung eben
dieses Nießbrauchs am Surrogat enthalten
sein. Hier gilt es, entsprechend
steuerlichen Rat und entsprechende Einschätzungen
einzuholen.
umsetzen. Falls eine Bank keine zwei Verrechnungskonten
technisch einrichten
kann (sodass also die Erträge automatisch
weiterhin dem Beschenkten zufließen),
muss eine eindeutige und rechtlich
bindende Nießbrauchvereinbarung existieren,
die festlegt, dass der ursprüngliche
Eigentümer weiterhin die Erträge aus
den Wertpapieren bezieht. Diese Vereinbarung
muss schriftlich fixiert und von
allen Parteien unterschrieben werden.
STEUERLICHE BEHANDLUNG
Und es gibt weitere wichtige Aspekte
zu beachten: So muss die Bank die Erträge
aus den Wertpapieren dem Nießbraucher
zuordnen (Hinweis auf Erträgnisaufstellung)
und entsprechend den
»So individuell die
genauen Ziele, die
Lebensumstände und
die Vermögenswerte
des einzelnen sind, so
unterschiedlich sind
auch die dafür in
Frage kommenden
Lösungen.«
– Maximilian Kleyboldt
steuerrechtlichen Vorgaben melden.
Hierbei ist darauf zu achten, dass die
Kapitalerträge korrekt beim Nießbraucher
erfasst werden. Die Erträge des
Schenkers (= Nießbraucher) werden von
diesem im Rahmen seiner Steuererklärung
deklariert.
Die Bank erstellt in der Regel eine
Steuerbescheinigung auf den Namen
des Depotinhabers (= Eigentümer und
Depotinhaber) mit einem entsprechenden
Hinweis auf den bestehenden
Nießbrauch. Eine Steuerbescheinigung
auf den Namen des Nießbrauchers (=
Schenker) wird nicht erstellt. Die zu viel
gezahlten Steuern werden im Rahmen
der Veranlagung des Erwerbers (= Eigentümer
und Depotinhaber) angerechnet,
beziehungsweise werden erstattet.
Die Erträge des Schenkers (= Nießbraucher)
werden von diesem im Rahmen
seiner Steuererklärung deklariert. Der
Finanzdienstleister überwacht die Einhaltung
der Nießbrauchvereinbarung im
Hinblick auf die Zuweisung der Erträge
und stellt sicher, dass alle vertraglichen
Bedingungen eingehalten werden.
Zur Optimierung der Kapitalanlage
können Umschichtungen erforderlich
werden. Die steuerlichen Folgen einer
Surrogation bei Nießbrauch an Kapitalvermögen
sind in der Gesetzgebung
nicht abschließend rechtssicher beschrieben
und festgelegt. Es gibt die
Rechtsauffassung und Erfahrungen
mit Finanzämtern aus der Praxis, wenn
eine entsprechende Surrogationsklausel
im Schenkungsvertrag vorgesehen
NIESSBRAUCHVORBEHALT AN EINER
VERMÖGENSVERWALTENDEN
GESELLSCHAFT
Alternativ ist etwa die Errichtung einer
vermögensverwaltende Personengesellschaft,
die Einlage eines Wertpapierdepots
und die Schenkung des Gesellschaftsanteils,
verbunden mit einer
Übertragung unter Nießbrauchvorbehalt,
vorstellbar. Sie stellt die Möglichkeit
dar, trotz Übertragung auch in der
Zukunft flexibel mit den vorhandenen
Wertpapieren umzugehen.
Der Nießbrauchvorbehalt wird nicht am
Wertpapier selbst bestellt, sondern am
Gesellschaftsteil. Im Rahmen einer KG
kann sich der Schenker die alleinige
Verfügungsmacht über das Vermögen
der KG vorbehalten. Der Anspruch des
Nießbrauchers bezieht sich dann auf
alle entnahmefähigen Erträge einer
vermögensverwaltenden Gesellschaft,
unabhängig davon, ob diese aus Dividenden,
realisierten Kursgewinnen oder
sonstigen Einnahmen stammen.
Dies hat den zusätzlichen Vorteil, dass in
Abhängigkeit der Ausgestaltung der Verträge
auch realisierte Wertsteigerungen
dem Nießbrauch unterliegen können
und der Kapitalwert des Nießbrauchs
einheitlich am gesamten Wertpapierdepot
bestimmt werden kann.
VIELFÄLTIGE
GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN
Um bei der Vermögensübertragung keine
Fehler zu machen und alle Chancen
optimal zu nutzen, sollten sich Erblasser
Unterstützung suchen. Schließlich sind
die Gestaltungsmöglichkeiten und Instrumente
vielfältig. Es gibt keine Lösung
von der Stange, die für alle gleichermaßen
gilt. So individuell die genauen
Ziele, die Lebensumstände und die Vermögenswerte
des einzelnen sind, so
unterschiedlich sind auch die dafür in
Frage kommenden Lösungen.
Bild: Depositphotos / freedomtumz
20 SACHWERT Magazin 03/2025
Wissen
Steuerstrategien
für den Alltag
Auszug aus dem Buch »Alles, was Ihnen Ihr Steuerberater noch nicht erzählt hat« von Sascha Matussek und Fabian Klement
Ihr Unternehmen ist erfolgreich etabliert
und erwirtschaftet stabile Gewinne.
Jetzt stellt sich die Frage, wie
Sie Ihre Steuerbelastung effizient
optimieren und das Wachstum Ihres
Geschäfts vorantreiben können. Im
Folgenden finden Sie einige wertvolle
Strategien, die Ihnen dabei helfen, steuerliche
Vorteile zu nutzen und Ihr Unternehmen
weiter voranzubringen.
STEUEROPTIMIERTE
IMMOBILIENINVESTITIONEN
Investitionen in Immobilien bieten vielseitige
steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten,
vor allem im Hinblick auf die Trennung
von Betriebs- und Privatvermögen.
Eine häufig genutzte Strategie besteht
darin, dass der Ehepartner des Unternehmers
die Geschäftsimmobilie erwirbt
und diese dann an den Betrieb vermietet.
Auf diese Weise bleibt die Immobilie im
Privatvermögen des Ehepartners, während
die Mietzahlungen als Betriebsausgabe
voll steuerlich abgezogen werden
können. Dies führt zu einer steuerlichen
Entlastung auf Unternehmensebene und
schützt zugleich die Immobilie vor der
Einbeziehung in das Betriebsvermögen.
Erwirbt der Unternehmer die Immobilie
selbst, stößt er auf das sogenannte
22 SACHWERT Magazin 03/2025
Wissen
»Eine geschickte Planung und Gestaltung
der Eigentumsverhältnisse kann also
erhebliche steuerliche Vorteile bieten und
gleichzeitig den Wert der Immobilie
langfristig sichern.«
PHOTOVOLTAIK-ANLAGEN:
STEUERLICHE VORTEILE DURCH
GESCHICKTE GESTALTUNG
Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen)
sind nicht nur eine umweltfreundliche
Investition, sondern sie bieten auch erhebliche
steuerliche Vorteile. Neben der
Möglichkeit, durch degressive Abschreibung
oder andere Steuervergünstigungen
von der Investition zu profitieren,
hat der Gesetzgeber zusätzliche Anreize
geschaffen, um kleinere PV-Anlagen besonders
attraktiv zu machen.
Seit einer Änderung im Steuerrecht sind
die Einnahmen aus kleineren PV-Anlagen
bis zu einer Leistung von maximal 30
kWp steuerfrei. Dies eröffnet interessante
Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmer,
die sowohl ihre Steuerlast optimieren
als auch von den Vorteilen einer
PV-Anlage profitieren möchten.
Eine effektive Strategie könnte darin bestehen,
dass der Ehepartner des Unternehmers
die PV-Anlage privat erwirbt.
Der Ehepartner verkauft dann den erzeugten
Strom an den Unternehmer,
der diesen in seinem Betrieb nutzt.
Für den Unternehmer ist der gezahlte
Strompreis eine abziehbare Betriebsausgabe,
die seine Steuerlast mindert.
Gleichzeitig bleibt der Erlös aus dem
Stromverkauf für den Ehepartner dank
der Steuerbefreiung für kleinere PV-Anlagen
bis 30 kWp steuerfrei.
Diese Konstruktion ermöglicht es, die
steuerlichen Vorteile auf beiden Seiten
zu nutzen: Der Unternehmer mindert
durch die Betriebsausgaben seine Steuerlast,
während der Ehepartner steuerfreie
Einnahmen erzielt. So kann die
Kombination aus steuerlichen Regelungen
und der Erzeugung sowie dem Verbrauch
erneuerbarer Energien sinnvoll
genutzt werden, um gleichzeitig Kosten
zu sparen und einen Beitrag zum Umweltschutz
zu leisten.
ANSTELLUNG DES EHEPARTNERS:
STEUERLICHE VORTEILE UND
FAMILIÄRE SYNERGIEN NUTZEN
Die Anstellung des eigenen Ehepartners
im eigenen Unternehmen kann eine äußerst
effektive Möglichkeit sein, sowohl
steuerliche Vorteile zu nutzen als auch
die finanzielle Situation der Familie
Selbstkontrahierungsverbot, das es ihm
verbietet, die Immobilie als Einzelunternehmer
an sich selbst zu vermieten.
Bilder: Depositphotos / bakhtiarzein / Panubestphoto
Bei einer eigenen GmbH wäre eine Vermietung
der Immobilie an die Gesellschaft
grundsätzlich möglich, jedoch
kann dies zu einem unerwünschten steuerlichen
Konstrukt führen – der sogenannten
Betriebsaufspaltung. In einem
solchen Fall würde die Immobilie auch
steuerlich als Betriebsvermögen betrachtet,
was negative Konsequenzen für spätere
Veräußerungen oder Vermögensübertragungen
mit sich bringt. Diese
Konstellation gilt es zu vermeiden, wenn
das Ziel darin besteht, die Immobilie im
Privatvermögen zu behalten.
Eine geschickte Planung und Gestaltung
der Eigentumsverhältnisse kann
also erhebliche steuerliche Vorteile bieten
und gleichzeitig den Wert der Immobilie
langfristig sichern.
SACHWERT Magazin 03/2025
23
Wissen
»Auf diese Weise vermeiden Sie den
Verdacht einer sogenannten verdeckten
Gewinnausschüttung, und Sie vermeiden
auch, dass das Finanzamt den Arbeitsvertrag
steuerlich nicht anerkennt.«
insgesamt zu verbessern. Durch die
Zahlung eines angemessenen Gehalts
an den Partner können Sie Betriebsausgaben
generieren, die die Steuerlast
Ihres Unternehmens mindern, während
gleichzeitig das Einkommen innerhalb
der Familie bleibt. Bei der Anstellung
des Ehepartners kommt es allerdings auf
eines besonders an: Das Gehalt muss
unbedingt den allgemeinen Marktbedingungen
entsprechen, und die Arbeit,
die der Partner im Unternehmen verrichtet,
muss klar dokumentiert und nachweisbar
sein. Das Gehalt sollte in Höhe
und Art dem entsprechen, was auch
eine dritte, unabhängige Person in einer
ähnlichen Position erhalten würde. Auf
diese Weise vermeiden Sie den Verdacht
einer sogenannten verdeckten Gewinnausschüttung,
und Sie vermeiden auch,
dass das Finanzamt den Arbeitsvertrag
steuerlich nicht anerkennt.
Neben der steuerlichen Optimierung gibt
es weitere Vorteile: Sozialversicherungsbeiträge,
die für den angestellten Partner
gezahlt werden, wirken sich auf dessen
Rentenansprüche aus. Zudem kann der
Ehepartner, je nach Arbeitszeit und Art
der Tätigkeit, von weiteren Vorteilen wie
der betrieblichen Altersvorsorge oder
steuerfreien Zuschüssen zu Fahrtkosten,
Mahlzeiten oder anderen steuerlich geförderten
Zusatzleistungen profitieren.
Durch die Anstellung des Ehepartners
bleibt das Geld in der Familie, Sie reduzieren
Ihre Unternehmenssteuerlast
und verbessern gleichzeitig die soziale
Absicherung Ihres Partners. Diese Möglichkeit
bietet eine sinnvolle und legale
Gestaltung, die langfristig nicht nur
steuerlich, sondern auch familiär finanzielle
Synergien schafft.
STEUERSTUNDUNG DURCH
ÜBERTRAGUNG VON STILLEN
RESERVEN (VORTEILE AUS § 6B ESTG)
§ 6b Einkommensteuergesetz (EStG)
bietet Unternehmen eine wertvolle
Möglichkeit, Gewinne aus dem Verkauf
von bestimmten Wirtschaftsgütern –
wie beispielsweise Grundstücken, Gebäuden
oder Beteiligungen – steuerlich
zu optimieren. Beim Verkauf solcher
Vermögensgegenstände profitieren
Sie womöglich von sogenannten stillen
Reserven. Was sind stille Reserven?
Stille Reserven entstehen, wenn der
Marktwert eines Wirtschaftsguts, zum
Beispiel eines Grundstücks, höher ist
als der Wert, mit dem es in der Bilanz
steht. Wenn Sie das Wirtschaftsgut verkaufen,
erzielen Sie einen Gewinn, da
der Verkaufspreis höher ist als der ursprüngliche
Buchwert. Dieser Gewinn
ist grundsätzlich steuerpflichtig, was zu
einer sofortigen Steuerbelastung führen
würde. Aber es gibt einen Ausweg.
Nutzen Sie die Steuerstundung nach §
6b EStG: Anstatt den Gewinn aus dem
Verkauf sofort versteuern zu müssen,
können Sie gemäß § 6b EStG diese steuerliche
Belastung in die Zukunft verschieben.
Sie können die »stillen Reserven«,
also den nicht versteuerten Gewinn, auf
eine neue Investition übertragen. Somit
müssen Sie diesen Gewinn nicht sofort
versteuern, wenn Sie innerhalb von vier
Jahren nach dem Verkauf ein neues Wirtschaftsgut
anschaffen – beispielsweise
ein neues Grundstück oder ein neues
Gebäude. Der Vorteil: Die Steuer auf den
Verkaufsgewinn wird aufgeschoben (gestundet),
was Ihre Liquidität schont und
Ihnen mehr finanziellen Spielraum für
neue Investitionen bietet.
Was mit den übertragenen stillen Reserven
passiert: Wenn Sie die stillen Reserven
auf eine neue Investition übertragen,
mindern sie den Anschaffungspreis
dieses neuen Wirtschaftsguts. Das bedeutet,
dass der Wert, den Sie für die
steuerliche Abschreibung ansetzen, geringer
ist. Die Abschreibungen auf das
neue Wirtschaftsgut werden also etwas
kleiner ausfallen, was die steuerliche Entlastung
in den kommenden Jahren reduziert.
Allerdings bleibt der große Vorteil
der Steuerstundung bestehen, denn Sie
24 SACHWERT Magazin 03/2025
»Alles, was Ihnen Ihr Steuerberater
noch nicht erzählt hat«
von Sascha Matussek
und Fabian Klement
288 Seiten
Erschienen: März 2025
FinanzBuch Verlag
ISBN: 978-3-959-72822-5
Die TOP 5 der
Wirtschaftsbestseller
aus dem Next Level Verlag und
Deutscher Wirtschaftsbuch Verlag
1
Neu
Julien Backhaus
Wir brauchen
Macher!
15,00 €
müssen den Gewinn aus dem ursprünglichen
Verkauf nicht sofort versteuern.
Für wen eignet sich diese Regelung? Die
Übertragung stiller Reserven nach § 6b
EStG ist besonders interessant, wenn Ihr
Unternehmen Vermögensgegenstände
mit hohen Wertsteigerungen veräußert
und Sie gleichzeitig planen, größere Investitionen
zu tätigen. Diese Methode
verschafft Ihnen finanziellen Spielraum
und ermöglicht eine flexible Steuerplanung.
Unternehmen, die durch den Verkauf
von Grundstücken, Gebäuden oder
Beteiligungen hohe Gewinne erzielen,
können auf diese Weise steuerlich optimal
agieren und ihre Liquidität erhalten.
ZUSAMMENFASSUNG
§ 6b EStG ermöglicht eine gezielte
Steuerstundung durch die Übertragung
von stillen Reserven auf neue Investitionen.
Dies verschiebt die Steuerbelastung
und gibt Ihnen als Unternehmer
Zeit, den Gewinn sinnvoll in neue
Projekte zu reinvestieren. Gleichzeitig
ist es wichtig zu bedenken, dass die
Abschreibungen auf die neuen Wirtschaftsgüter
niedriger ausfallen, da die
stillen Reserven vom Anschaffungspreis
abgezogen werden. Dennoch bleibt
dieSteuerstundung ein starkes Werkzeug,
um Ihre Steuerlast flexibel und
vorausschauend zu planen.
»Der Vorteil: Die Steuer auf den
Verkaufsgewinn wird aufgeschoben
(gestundet), was Ihre Liquidität schont
und Ihnen mehr finanziellen Spielraum
für neue Investitionen bietet.«
2
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SACHWERT Magazin 03/2025
Wissen
Die häufigsten
Fehler
bei der Vermögensnachfolge
Ein Gastbeitrag von Thomas Hennings
26 SACHWERT Magazin 03/2025
Wissen
Wer sein Lebenswerk
schützen und steueroptimiert
sinnvoll auf
die nächste Generation
übertragen will, der
muss sich kümmern und das im wahrsten
Sinne. Bei der Vermögensnachfolge, zum
Beispiel durch Erbschaft oder Schenkung,
passieren viel zu häufig Fehler, die zu finanziellen,
familiären oder steuerlichen
Problemen führen. Wir möchten die wichtigsten
und häufigsten Fauxpas erläutern.
FEHLENDE ODER UNKLARE
NACHLASSREGELUNG
Es liegt gar kein Testament oder Erbvertrag
vor. Sind alle Erben und Vermögensgegenstände
korrekt und vollständig
benannt? Wurde gegebenenfalls ein Testamentsvollstrecker
benannt bei komplexen
Nachlässen? Formfehler, etwa,
dass ein handschriftliches Testament
nicht datiert, nicht klar und eindeutig
formuliert oder unterschrieben wurde,
erhöhen die Fehlerquote. Zudem führen
unklare Formulierungen im Testament
sehr oft zu Streitigkeiten bei den Erben.
NICHTBEACHTUNG DER
GESETZLICHEN ERBFOLGE
Wird kein Testament erstellt, gilt die gesetzliche
Erbfolge, die oftmals nicht den
eigenen Wünschen entspricht. Ehegatten
oder Lebenspartner erhalten eventuell
weniger vom Erbe als erwartet.
MISSACHTUNG DER
PFLICHTTEILSANSPRÜCHE
Pflichtteilsberechtigte, zum Beispiel
Kinder, werden übergangen. Das führt
regelmäßig zu Pflichtteilsforderungen
und zum Teil zu teuren und langen
Rechtsstreitigkeiten.
Nachfolgeplanung für Familienbetriebe,
keine Regelungen zur Geschäftsführung,
Gesellschafterstellung oder Vererbbarkeit
der Gesellschaftsanteile. Obendrein
ergeben sich immer wieder steuerliche
Risiken bei unstrukturierter Übergabe.
KEINE ABSICHERUNG
DES ERBLASSERS
Vermögen wird gut gemeint auch zu früh
verschenkt, ohne dass der Erblasser sich
wirtschaftlich abgesichert hat – beispielsweise
durch Wohnrecht, Nießbrauch,
Rückforderungsrechte. Eine Absicherung
kalkulierter Erbschaftssteuer über passende
Risikoabsicherungen zu Lebzeiten (Überkreuzabsicherungen)
kann hier helfen.
DAS IGNORIEREN DER
FAMILIENHARMONIE
Konflikte entstehen häufig durch Nichtkommunikation
oder die Ungleichbehandlung
von Erben ohne Erklärungen,
gemeinsames Erbe ohne klare Teilungsregelungen
beispielsweise durch Erbengemeinschaften.
Immer mehr Patchworkfamilien
unterschätzen die Brisanz
der Vermögensstrukturierung nebst
Nachfolgeplanung. Nicht geregelte
Erbschaften oder Schenkungen zu Lebzeiten
ergeben Disharmonien in der gesamten
Familienstruktur. Das Motto lautet:
Transparenz vermeidet Streit!
FEHLENDE BERATUNGEN
Komplexe Vermögensverhältnisse werden
häufig versucht, im Alleingang zu
lösen, anstatt Vollprofis wie Estate Planner
in juristischen, steuerlichen, notariellen
und vermögenssichernden Themenfeldern
zu beauftragen und mit ins
Boot zu nehmen. Viel zu häufig werden
internationale Aspekte wie zum Beispiel
Der Autor
Thomas Hennings ist Sachwert- und
Unternehmensberater. Bei »Hennings Finanzmanagement«
fokussiert er sich auf
Vermögenssicherung und -strukturierung.
Auslandsvermögen, andere länderunterschiedliche
Erbrechte unterschätzt; sie
werden schlichtweg sogar ignoriert.
FAZIT
Vermögende Menschen und Familien
haben den Vorteil, finanziell abgesichert
und zum Teil dadurch gesegnet zu sein,
meint man. Andererseits besteht hierin
auch die große Verantwortung gegenüber
dem eigenen Lebenswerk (eigenes
Unternehmen und deren Mitarbeiter) sowie
gegenüber der eigenen Familie. Um
Fehler in der betrieblichen und privaten
Vermögensnachfolge zu eliminieren, sind
unterschiedliche Segmente zu beachten.
Der stets gewünschte steuerliche, juristische
und vermögenstechnische Idealzustand
bedingt die professionelle Ist-Analyse,
eine strategische Planung und die
qualifizierte Umsetzung mit Experten aus
dem Financial sowie Estate Planning und
deren Netzwerken.
Bilder: Depositphotos / ilixe48 / Milkos, wirtschaft tv
KEINE STEUERLICHE OPTIMIERUNG
Freibeträge, etwa bei Schenkung oder
Erbschaft, werden viel zu spät oder gar
nicht ausgeschöpft. Eine intelligente,
gestaffelte und sachwertorientierte Vermögensübertragung
findet zu selten
statt. Immobilien oder Unternehmenswerte
werden falsch bewertet oder
ebenfalls zu spät übertragen. Kennt und
nutzt man die steuerlichen Vorteile eines
internationalen Rechtsmantels? Wie
kann ich steueroptimiert Entnahmen
und Übertragungen mithilfe solcher
steuerlich geförderten Rechtsstrukturen
einrichten und diese über mehrere Generationen
nutzen und weitergeben?
FEHLENDE REGELUNG BEI
UNTERNEHMENSNACHFOLGE
Der Mittelständler findet keine Nachfolger
oder kümmert sich sehr spät um
das eigene Unternehmenslebenswerk.
Es besteht nur eine unzureichende
»Konflikte entstehen häufig durch
Nichtkommunikation [...].«
SACHWERT Magazin 03/2025
27
Marktkommentar
Verdienen Sie am
Bärenmarkt!
Ein Gastbeitrag von Claus Vogt
USA – Wirtschaft schrumpft
überraschend im ersten Quartal«
titelte am 30. April 2025
eine große deutsche Tageszeitung.
Offenbar hat niemand
in der Redaktion dieser Zeitung unseren
Börsenbrief gelesen. Denn für uns, unser
Team und – am allerwichtigsten – unsere
Leser kommen diese schlechten Zahlen
ganz und gar nicht »überraschend«.
Seit einiger Zeit häufen sich nämlich die
Signale aus den USA, dass Quartale mit
negativem Wachstum, beziehungsweise
eine Rezession, unmittelbar bevorstehen.
Darauf haben wir mehrmals hingewiesen.
Neben der Zinsstrukturkurve, die ein altbewährter
und sehr treffsicherer Indikator
für Rezessionen und wirtschaftliche Abschwünge
ist, hat vor nicht allzu langer
Zeit auch der Frühindikator der Atlanta
Federal Reserve Bank eine düstere Prognose
für die US-Wirtschaft abgegeben.
Der abgewählte Präsident der USA, Biden,
hinterließ Trump ein sehr schweres wirtschaftliches
Erbe: einen riesigen Staatsschuldenberg,
zahlreiche wirtschaftliche
Ungleichgewichte und Fehlentwicklungen
sowie Spekulationsblasen an den
Aktien- und Immobilienmärkten. Biden
hatte den längst überfälligen Abschwung
durch eine beispiellose Schuldenorgie
hinausgezögert. So entfielen
2024 auf einen Dollar Wirtschaftswachstum
3,80 US-Dollar neue Staatsschulden
– gegen Ende seiner Amtszeit nahm der
Multiplikatoreffekt seines keynesianischen
Programms also sehr stark ab.
Trump, der eine konservativere und verantwortungsvollere
Fiskalpolitik in Aussicht
stellt, muss bei dieser Ausgangslage
28 SACHWERT Magazin 03/2025
Marktkommentar
zwangsläufig zum Buhmann werden, der
die Folgen von Bidens desaströser Wirtschaftspolitik
ausbaden muss.
MEHR SCHULDEN UND DIE FED
Ob Trump unter diesen Umständen seine
Versprechen einer seriöseren Staatsschuldenpolitik
einhalten wird, wagen
wir stark zu bezweifeln. Auch seine Regierung
wird sich der Verlockung, sich
aus der Misere kurzzeitig mit neuen
Schulden herauszukaufen, kaum entziehen
können. Darüber hinaus kommt
es in Rezessionen automatisch zu stark
steigenden Ausgaben der Sozialsysteme.
»Die Tage mit den größten
Kurssprüngen nach oben
finden statistisch gesehen
nicht in Haussephasen statt,
sondern in Bärenmärkten.«
– Claus Vogt
Bilder: Depositphotos / realinemedia / niphon, IMAGO / Sven Simon, wirtschaft tv
Auch die Reaktion der FED ist nun absehbar,
hängt aber noch von den erscheinenden
Arbeitsmarktdaten ab.
Wenn auch diese Zahlen schlecht ausfallen,
worauf unsere Analysemodelle
hindeuten, wird die US-Zentralbank
bald den Leitzins senken. Auf dieses
Szenario sind wir und unsere Leser
bestens vorbereitet. In unseren vielseitigen
Depots, bei denen jeder Anlegertyp
zum Zuge kommt, empfehlen
wir schon seit geraumer Zeit Anlagen,
mit denen Sie von fallenden Zinsen
profitieren können.
ABSCHWUNG UND BÄRENMARKT
Nun, da auch die offiziellen Zahlen in
den USA auf einen vielleicht länger anhaltenden
Abschwung hindeuten, ist die
nächste Abwärtswelle an den Aktienmärkten
nicht mehr weit. Trumps Zoll-
Ankündigung hatte diesen schon lange
überfälligen Bärenmarkt angestoßen,
doch nicht ursächlich bedingt. Seit geraumer
Zeit warnen wir vor der enormen
Überbewertung nahezu des gesamten
Aktienmarktes – vor allem aber des gehypten
Technologiesektors – und seit
Dezember 2024 vor der deutlichen Eintrübung
der Markttechnik.
Lassen Sie sich von teilweise starken Aufwärts-Tagen
an der US-Börse nicht täuschen:
Es handelt sich nicht um eine dauerhafte
Erholung der Kurse in einem intakten
Aufwärtstrend, sondern um eine Bärenmarktrally,
das heißt um eine kurzfristige
und vorübergehende Aufwärtsbewegung
innerhalb eines großen Bärenmarktes. Darauf
deuten sowohl unsere fundamentalen
Indikatoren als auch die verlässliche Marktund
Charttechnik hin.
Was für manche Investoren nach den
jüngsten Kursverlusten wie ein Lichtblick
wirkt, wird sich als tückische Illusion,
als Bullenfalle entpuppen. Bedenken
Sie: Die Tage mit den größten
Kurssprüngen nach oben finden statistisch
gesehen nicht in Haussephasen
statt, sondern in Bärenmärkten.
PROFITIEREN SIE JETZT!
Für Goldanleger war das Jahr 2025 bereits
ein sehr erfolgreicher Zeitraum. Sie
haben sehr stark vom steigenden Goldpreis
profitiert. Außerdem haben unsere
Leser auch mit ausgewählten Aktien
am laufenden Bullenmarkt im Edelmetallsektor
verdient. Wir erwarten eine
Fortsetzung dieser Hausse und rechnen
mit weiteren starken Kursgewinnen
ausgewählter Minenaktien. Darüber hinaus
bietet die kurzfristige Bärenmarktrally
an den Aktienmärkten exzellente
Einstiegsmöglichkeiten, um an fallenden
Kursen zu verdienen.
Der Autor
Claus Vogt ist Finanzanalyst und Autor
von »Krisensicher Investieren«. Der Gold-
Preisbänder-Indikator dient seinen Prognosen
im Edelmetallsektor.
SACHWERT Magazin 03/2025
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Buchtipps
Börse für Beamte
von Benjamin Offenberger
239 Seiten, erschienen: Januar 2025
Börsenbuchverlag
ISBN: 978-3-86470-972-2
Better safe than sorry
von Hava Misimi
256 Seiten, erschienen: April 2025
Goldmann
ISBN: 978-3-442-18039-4
Versicherungen verstehen, Risiken minimieren, sorgloser leben.
Hava Misimi vereint als unabhängige Versicherungsmaklerin
und Finanzberaterin gleich zwei Expertisen und bringt Licht ins
Versicherungs-Dickicht. Sie erklärt das Thema von Grund auf
und zeigt dir, worauf es für dich persönlich ankommt.
BRAND
Ambassadors
Michael Jäkel
Beamte sind so gut versorgt, dass sie sich nicht um die
Geldanlage kümmern müssen? Falsch, sagt Ben Offenberger,
selbst Beamter – und Investor. Er weiß aus Erfahrung:
Gegen Pensionslücken oder unvorhergesehene Ausgaben
müssen sich auch Staatsdiener wappnen.
Das kleine Buch des Optionshandels
von David M. Berns und Michael Green
180 Seiten, erschienen: Oktober 2024
Börsenbuchverlag
ISBN: 978-3-86470-974-6
Das Buch stellt Strategien und Techniken vor, die auch von
Profis genutzt werden. Von grundlegenden Konzepten bis hin
zu fortgeschrittenen Taktiken bietet es einen umfassenden
Überblick für Anleger, die ihr Handelsgeschick verbessern und
die Volatilität des Marktes zu ihrem Vorteil nutzen möchten.
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The Thinking Machine
von Stephen Witt
320 Seiten, erschienen: März 2025
Campus Verlag
ISBN: 978-3-593-52058-2
Birkan Yagiz
Der renommierte Journalist Stephen Witt liefert einen faszinierenden
Bericht vom Aufstieg des Technologieunternehmens
Nvidia und seines charismatischen, kompromisslosen
Gründers Jensen Huang. Er erhielt exklusiven Zugang zu
ihm, seinen Freunden, Investoren und Mitarbeitenden.
Cover: Goldmann, Börsenbuchverlag, Campus Verlag
Winning the Loser‘s Game
von Charles D. Ellis
336 Seiten, erschienen: Februar 2025
Börsenbuchverlag
ISBN: 978-3-86470-862-6
Das Buch geht zurück auf einen Zeitschriftenartikel, für den
Charles D. Ellis den renommierten Graham & Dodd Award
erhielt. Darin plädierte der Autor zukunftsweisend für eine
Strategie des diversifizierten, kostengünstigen Investierens
in Indexfonds, die er in seinem Buch weiter ausbaute.
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30 SACHWERT Magazin 03/2025
Best of Web
Best of Web
Büroflächen zu Wohnraum hat großes Potenzial
Mehr Wohnraum? Eine Studie des ifo
Instituts und des Immobilienunternehmens
Colliers beleuchtet das Potenzial
leerstehender Büroflächen in den sieben
größten deutschen Städten – Berlin,
Hamburg, München, Köln, Frankfurt,
Stuttgart und Düsseldorf – für den
Wohnungsbau. Laut der Analyse könnten
dort bis zu 60.000 neue Wohnungen
entstehen, in denen rund 102.000
Menschen Platz fänden. München weist
dabei mit 14.000 potenziellen Wohneinheiten
das größte Einzelpotenzial auf.
Grundlage dieser Berechnungen ist
die Annahme, dass rund 30 Prozent
der derzeit leerstehenden Büroflächen
– etwa 2,3 Millionen Quadratmeter –
sowohl technisch als auch baurechtlich
in Wohnraum umgewandelt werden
könnten. Darüber hinaus könnte der
durch den zunehmenden Trend zum Homeoffice
sinkende Büroflächenbedarf
bis 2030 weitere 3,5 Millionen Quadratmeter
freisetzen. Allerdings müssten bei
einer Umnutzung etwa 20 Prozent der
Fläche für bauliche Anpassungen wie
Treppenhäuser oder Trennwände abgezogen
werden. Die wirtschaftliche ...
Den ganzen Artikel können Sie unter
www.sachwert-magazin.de lesen.
Sebastian Kurz ist jetzt Immobilienunternehmer
Der frühere österreichische Bundeskanzler
Sebastian Kurz (ÖVP) hat ein neues
Kapitel seiner unternehmerischen Laufbahn
aufgeschlagen: Wie aus aktuellen
Einträgen im österreichischen Firmenbuch
hervorgeht, hat Kurz ein Immobilienunternehmen
gegründet. Die neue Gesellschaft
firmiert unter dem Namen SK Liegenschaftsbeteiligungs
GmbH und wurde
am 28. Februar mit Sitz in Burgschleinitz,
Niederösterreich, ins Leben gerufen.
Eigentümerin der GmbH ist eine weitere
Firma im Besitz von Kurz, deren alleiniger
Gesellschafter er ist. Auch die Geschäftsführung
der neuen Immobiliengesellschaft
übernimmt der 38-Jährige
persönlich. Zweck des Unternehmens
ist laut Gründungsurkunde der »Ankauf
und Verkauf sowie das Halten und Verwalten
von Liegenschaften und Vermögen«.
Das eingetragene Stammkapital
beläuft sich auf 10.000 Euro.
Mit diesem Schritt erweitert Sebastian
Kurz seine geschäftlichen Aktivitäten.
Nach seinem Rückzug aus der Politik hatte
er sich bereits in verschiedenen Branchen
unternehmerisch betätigt, sowohl
als Investor als auch als Gründer. Der Fokus
seiner bisherigen Tätigkeiten ...
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Bilder: Depositphotos / PantherMediaSeller / microolga, IMAGO / photonews.at
Chinas Exportstopp bedroht
deutsche Unternehmen
Der Exportstopp Chinas für bestimmte
Seltene Erden und verwandte Verbindungen
sorgt für erhebliche Unruhe in
der deutschen Wirtschaft. Zahlreiche
Unternehmen, insbesondere aus der
Hightech-, Automobil- und Maschinenbaubranche,
sind auf diese kritischen
Rohstoffe angewiesen – und bekommen
laut »Handelsblatt« nun die Folgen
einer übermäßigen Abhängigkeit vom
Weltmarktführer deutlich zu spüren.
China kontrolliert laut European Raw
Materials Alliance derzeit rund 80 bis 90
Prozent der weltweiten Produktion und
Veredelung dieser Rohstoffe. Der nun
verhängte Exportstopp betrifft vor allem
hochverarbeitete Produkte wie Germanium-
und Galliumverbindungen – zentrale
Komponenten für Mikrochips ...
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SACHWERT Magazin 03/2025
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