JOB & CHANCEN Stuttgart/Heilbronn/Göppingen Sommer-Ausgabe
Ausbildungsmagazin für Schüler:innen
Ausbildungsmagazin für Schüler:innen
Verwandeln Sie Ihre PDFs in ePaper und steigern Sie Ihre Umsätze!
Nutzen Sie SEO-optimierte ePaper, starke Backlinks und multimediale Inhalte, um Ihre Produkte professionell zu präsentieren und Ihre Reichweite signifikant zu maximieren.
JOB & CHANCEN
Stuttgart | Heilbronn | Göppingen
Sommer 2025
Wichtig zum Start:
Ausbildungsvertrag – Rechte und Pflichten
Versicherungen
Steuern und Abgaben
Mietvertrag
Start 2025/2026:
Ausbildungs- und Studienplätze
mit QR-Codes!
Ausbildung
oder
Studium
Starte jetzt Deine persönliche
Erfolgsgeschichte!
Kriegst du hin. Mit uns.
LBS Süd – Deine Bausparkasse in Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz! Wir sind das Ergebnis
der Fusion von der LBS Südwest und der LBS Bayern. Mit rund 1.500 Mitarbeitenden in Stuttgart,
München, Karlsruhe und Mainz und etwa 950 Vertriebsprofis, inklusive Maklerinnen und Maklern, sind
wir Deine Anlaufstelle für Bausparen, Baufinanzierung und Immobilien!
Bist du auf der Suche nach einer zukunftssicheren Karriere? Dann bist du bei der LBS Süd genau richtig.
Bewirb dich jetzt und komm in unser Team.
Unsere Ausbildungsberufe und Studiengänge im Überblick:
Abiturientenprogramm – Bankkaufmann vertriebsorientiert & Bankfachwirt SBW (m/w/d)
Bankkaufmann – vertriebsorientiert (m/w/d)
Bankkaufmann – innendienstorientiert (m/w/d)
Immobilienkaufmann – vertriebsorientiert (m/w/d)
Immobilienkaufmann – innendienstorientiert (m/w/d)
Kaufmann für Büromanagement (m/w/d)
Servicefachkraft/Kaufmann für Dialogmarketing (m/w/d)
Studiengang BWL-Bank (Duale Hochschule)
Studiengang Wirtschaftsinformatik (Duale Hochschule)
Studiengang Accounting & Controlling (Duale Hochschule)
Infos unter https://sparkasse.mein-check-in.de/lbs-sued/ausbildung
Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause.
REGION STUTTGART SOMMER 2025
3
JOB & CHANCEN
GELD + RECHT:
Rechte und Pflichten in der Ausbildung 6
Kommunikation am Arbeitsplatz 7
Die wichtigsten Fragen zum Ausbildungsvertrag 8
Was gehört in den Ausbildungsvertrag? 9
Steuerrecht für Azubis und Studenten 10
Versicherungen zum Start 12
Die erste eigene Wohnung oder WG 14
Was ist beim Mietvertrag zu beachten 15
Bausparen lohnt sich! 16
SUCHE: Wo finde ich freie Studien- oder
Ausbildungsplätze?
FREIE STELLEN 2025/2026:
Bernd Blindow Schulen 17
Bundeswehr 18
BW Bank 32
DAA Deutsche Angestellten-Akademie 20
Deutsche Bundesbank 22
Freie Duale Fachakademie für Pädagogik 23
Handwerkskammer Stuttgart 4
LBS Süd 2
Kärcher 24
Kreissparkasse Ludwigsburg 25
Landeshauptstadt Stuttgart – Pädagogik Stipendium 26
Stuttgarter Bäder 28
SERVICE:
Bücher und APPs 29
ZUKUNFT & CHANCEN:
Gesundheitsprofi – deine Chance, die Zukunft zu verbessern 31
www. job-und-chancen.de
4 Deine Zukunft im Handwerk
Mit dem Handwerk die Welt entdecken
Du überlegst dir gerade, wie es für dich nach der Schule
weitergehen soll? Wenn du einen vielfältigen Job mit
guten Zukunftsaussichten suchst und auch mal im
Ausland arbeiten möchtest, dann ist eine Ausbildung
im Handwerk genau das Richtige für dich!
In der Ausbildung mit Abitur durchstarten
Die 21-jährige Nele Weingärtner aus Denkendorf hat sich bewusst
gegen ein Studium und für eine Ausbildung im Handwerk
entschieden: „Ich hatte nach dem Abitur einfach keine Lust
mehr, nur dazusitzen und Theorie zu lernen. Ich wollte Praxiserfahrung
sammeln und mit meinen Händen arbeiten.” Nach
einem Praktikum entschied sie sich für eine Schreinerausbildung
mit Zusatzqualifikation Management im Handwerk (MiH) im
Stuttgarter Unternehmen Türenmann. „Gerade für Personen mit
Abitur ist die Zusatzqualifikation eine tolle Chance.”
Häufig kommen Kunden zu ihr und sagen: „Eine
Frau im Handwerk – das sieht man ja gerne“.
Foto: Handwerkskammer Region Stuttgart
Nele kann eine Ausbildung definitiv empfehlen: „Man bekommt
einen anderen Blick aufs Leben, wenn man in die Berufswelt
eintaucht.” Nach der Ausbildung stehen viele Wege offen: Fachkräfte
sind auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt, wer möchte,
kann sich zum Meister oder zur Meisterin weiterbilden, den
Schritt in die Selbständigkeit wagen oder noch ein Studium
dranhängen. Und wer hinaus in die weite Welt möchte, hat mit
einem gelernten Handwerksberuf viele Möglichkeiten.
Auslandsprogramm „Go.for.europe”
Bei der Zusatzqualifikation Management im Handwerk
(MiH) werden in der Berufsschule allgemeinbildende
Fächer wie Deutsch oder Gemeinschaftskunde
durch technisches Englisch, BWL und Recht
ersetzt.
Foto: Handwerkskammer Region Stuttgart
Vielfältige Aufgaben und gute
Karrierechancen
Spannend findet sie den Wechsel zwischen Montage und Werkstatt:
„Wenn wir auf der Baustelle neue Fenster einbauen, müssen
wir diese erst mal reinheben, schauen, dass sie gerade ausgerichtet
sind und dann festschrauben.” An anderen Tagen ist sie
in der Werkstatt im Einsatz: „Oft arbeiten wir an Kleinteilen wie
Leisten oder Türschwellen, die aus Holz herausgeschnitten, abgeschliffen
und lackiert werden.” Viele in Neles Umfeld waren
erst mal überrascht, dass sie als Frau eine Ausbildung im Handwerk
machen möchte. „Heute finden sie es aber richtig cool”,
erzählt die Auszubildende.
• Als Azubi kannst du vier Wochen im europäischen
Ausland leben und arbeiten.
• Du lernst eine neue Kultur kennen und verbesserst
deine Sprachkenntnisse.
• Go.for.europe übernimmt die Organisation
und unterstützt dich bei der Vorbereitung.
• Die Auslandspraktika werden finanziell
unterstützt.
• Praktika sind in Ländern wie Italien,
Spanien, Irland oder Österreich möglich.
Zur Website: www.goforeurope.de
ACHTUNG: Bei der Bewerbung den Bezug „JOB + CHANCEN" nicht vergessen!
Deine Zukunft im Handwerk 5
Wie kreativ der Schreinerberuf sein kann,
beweist ihr Gesellenstück, an dem sie gerade
arbeitet: Ein Holzkoffer für Brettspiele, der
nach dem Transport als Unterlage verwendet
werden kann.
Foto: Handwerkskammer Region Stuttgart
Andere Länder und neue Erfahrungen
„Handwerkerinnen und Handwerker finden überall auf der Welt
Arbeit”, weiß Nele. Wie das in der Praxis aussehen kann, erlebte
sie im Frühjahr 2024. Mit dem Auslandsprojekt Go.for.europe
reiste sie für vier Wochen nach Irland. „Ich wollte mal selbst
erleben, wie Handwerker in einem anderen Land arbeiten.” Nach
dem einwöchigen Besuch einer Sprachschule folgte ein dreiwöchiges
Praktikum in einem Schreinerbetrieb in dem beschaulichen
Städtchen Tralee. „In der ersten Woche haben wir gemeinsam
eine Treppe gebaut. Dazu gehörten verschiedene Aufgaben wie
die Vermessung der Treppengröße, Holz einkaufen, die händische
Anfertigung und natürlich auch die Montage. Danach durfte
ich eine zweite Treppe fast komplett allein bauen – das war eine
tolle Erfahrung.”
Nicht nur beruflich hat sich Nele in Irland weiterentwickelt, auch
persönlich profitiert sie von der Erfahrung: „Wenn man auch in
schwierigen Situation Englisch sprechen und sich zurechtfinden
muss, stärkt das das eigene Selbstbewusstsein.”
130 Chancen – neue Plattform
für Berufsorientierung
• Hier findest du alles Wichtige zu den 130
Ausbildungsberufen im Handwerk.
• In über 160 Videos berichten Azubis von
ihrer Ausbildung.
• Du findest verschiedene Börsen mit
Ausbildungs- und Praktikumsplätzen.
• Es gibt eine Übersicht aller Termine der
Ausbildungsmessen in deinem Landkreis.
• Deine Ansprechpersonen zur Berufsorientierung
sind nur einen Klick entfernt.
Zur Website: https://130chancen.de
In Irland tauchte sie in die Kultur ein: „Wir sind in verschiedene
Städte gefahren, haben die Cliffs of Moher,
den Nationalpark Killarney oder eine irische Tanzshow
besucht und den Saint Patrick’s Day miterlebt.“
Foto: Privat
ACHTUNG: Bei der Bewerbung den Bezug „JOB + CHANCEN" nicht vergessen!
6 SERVICE GELD + RECHT
Rechte und Pflichten in der Ausbildung
Früher oder später tauchen vielleicht Probleme in der Ausbildung auf. Manche sind leicht zu lösen, andere nicht.
Für viele Probleme in der Ausbildung gibt es eindeutige Regeln und Gesetze.
Tatsache ist: Rechte und Pflichten eines Auszubildenden sind
klar geregelt – schikanieren oder missbrauchen lassen muss
sich niemand. Festgelegt ist das alles im Berufsbildungsgesetz
(BBiG). Es geht im Wesentlichen um § 13 (Mitwirkungspflicht
des Auszubildenden) und § 14 (Ausbildung gemäß Ausbildungsziel
– Pflichten des Ausbildenden). Hier eine kleine Übersicht,
fangen wir mit dem angenehmeren Teil an!
Ihre Rechte als Azubi ...
Tätigkeiten, die nichts mit der Ausbildung zu tun haben, sind
nicht zulässig. Botengänge gehören ebenso wenig zur Ausbildung
wie ständige Räum-, Sortier- oder Putztätigkeiten. Aber
Achtung: Natürlich kann Ihr Ausbilder von Ihnen verlangen,
dass Sie Ihren Arbeitsplatz in Ordnung halten, benötigtes Material
nach Gebrauch wieder wegräumen und benutzte Werkzeuge
reinigen oder kleinere Reparaturen selbst ausführen. Die
Reinigung des gesamten Betriebes gehört aber definitiv nicht
dazu. Private Besorgungen für Vorgesetzte oder Kollegen sind
Ihre Entscheidung.
Material, dass Sie für Ihre Ausbildung benötigen, muss Ihnen
kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Dies können z.B.
Werkzeuge, Geräte und Werkstoffe sein, aber auch Fachbücher,
die Berichtshefte sowie Schreib- und Zeichenmaterial. Im Gegenzug
sind Sie verpflichtet, damit sorgsam umzugehen.
Generell sind Sie nicht verpflichtet, Tätigkeiten auszuführen,
die Ihre körperlichen Fähigkeiten übersteigen oder für die Sie
nicht qualifiziert sind. Dazu gehören auch Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen.
Vorsicht, wenn Sie „mal eben“ den Lieferwagen
nur ein Stück vorrollen lassen sollen – ohne Fahrerlaubnis
lassen Sie die Finger vom Lenkrad. Das ständige und unnötige
Wiederholen immer gleicher Tätigkeiten ist ebenfalls nicht zulässig.
Verboten sind außerdem Akkord- und Fließbandarbeit.
Sie haben Anspruch auf geeignetes Ausbildungspersonal, d.h.
Ausbilder müssen durch eine Abschlussprüfung der entsprechenden
Fachrichtung und ausreichend Berufserfahrung qualifiziert
sein.
Während einer dualen Ausbildung sind Sie berufsschulpflichtig.
Für die Unterrichtszeiten muss Ihr Betrieb Sie freistellen. Zum
Unterricht gehören auch die Pausen sowie die benötigte Zeit für
den Weg zwischen Betrieb (nicht Wohnort!) und Berufsschule.
Ein „Nacharbeiten“ der Berufsschulzeiten im Betrieb ist also generell
unzulässig. Falls Sie keinen Blockunterricht haben (also
z.B. ganze Berufsschulwochen), haben Sie im Idealfall in Ihrem
Ausbildungsvertrag eine Klausel, die regelt, ob und bis wann Sie
nach dem Unterricht noch im Betrieb erscheinen müssen.
Der jeweilige Ausbilder sollte kompetent sein. Wenn Sie auf
Fragen keine zufriedenstellenden Antworten bekommen, wenn
Ihnen weder Sinn noch Zweck einer bestimmten Tätigkeit erklärt
werden kann oder Sie das Gefühl haben, dass Sie mit Problemen
bei einer Aufgabe allein gelassen werden, sprechen Sie
einfach einmal mit der Personalabteilung oder der Ausbildungsleitung
Ihres Ausbildungsbetriebes.
Vorsicht: Nicht gleich auf den Putz hauen oder lautstark beschweren
– hier ist Fingerspitzengefühl gefragt!
... und Ihre Pflichten:
Generell gilt: Sie sind zur aktiven Mitwirkung verpflichtet! Wer
sich also nur passiv „beschallen“ lässt, bekommt schnell ein
Problem.
www. job-und-chancen.de
SERVICE GELD + RECHT 7
Anweisungen sind zu befolgen
Anweisungen, die mit Ihrer Ausbildung zu tun haben, müssen
Sie natürlich Folge leisten. Und die können vom Abteilungsleiter,
den Kollegen aus dem Arbeitsschutz oder vom Gesellen sein,
der Ihnen gerade zeigt, wie man richtig einen Nagel einschlägt
– solange es Ihre Ausbildung betrifft (und nicht gegen die guten
Sitten oder gar Gesetze verstößt): Machen Sie es.
Jeder Betrieb hat Regeln
Arbeitsschutz, Sicherheitsbestimmungen, Rauchverbote und
Kleiderordnungen, Hausordnungen und Hygienevorschriften.
Gleichgültig, ob Sie das im Einzelfall für sinnvoll halten oder
nicht: Halten Sie sich daran! Auch das Aufladen von Handys,
E-Bikes oder ähnlichem sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären.
Stichwort Berichtsheft
Das wird gern am Ende der Ausbildung auf den letzten Drücker
zusammengestoppelt – sollte aber nicht sein. Sie sind verpflichtet,
die „schriftlichen Ausbildungsnachweise“ ordnungsgemäß
zu führen und regelmäßig (also nicht einmal jährlich) vorzulegen.
Im Gegenzug bekommen Sie in der Regel während Ihrer Ausbildungszeit
dazu Gelegenheit – das müssen Sie nicht in Ihrer
Freizeit erledigen.
Stolperfalle Persönlichkeitsrechte
Wie Sie z.B. Ihre Haare tragen, ist natürlich grundsätzlich Ihre
Angelegenheit. Wenn die Frisur aber Sicherheitsvorschriften
beeinträchtigt oder Ihre Ausbildung unnötig erschwert, sieht
das schon anders aus. Und natürlich kann Ihr Ausbildungsbetrieb
auch bestimmen, mit welchem Erscheinungsbild insgesamt
(also Kleidung, Haarschnitt, Tattoos, Piercings etc.)
Sie Kundenkontakt haben – Stichwort Erscheinungsbild des
Betriebes.
Also: Keine Diskussion anfangen; Sie sitzen in der Regel am
kürzeren Hebel.
Top secret
Sie sind auch als Auszubildender zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Interna wie Preise, Konditionen, Kalkulationen oder
Lieferantenlisten sind ebenso vertraulich zu behandeln wie Betriebsabläufe,
nicht öffentliche Geschäftskennzahlen oder technisches
Fachwissen. Der Tratsch aus der Betriebskantine gehört
im Zweifel auch dazu. Und wer Negatives über den Betrieb auf
Facebook postet, darf sich natürlich nicht wundern, wenn der
Arbeitgeber das zum Anlass einer Abmahnung macht oder sogar
den Ausbildungsvertrag kündigt.
Darf ich nebenher Jobben?
Während Ihrer Ausbildung kann Ihnen der Ausbildungsbetrieb
jede Nebentätigkeit untersagen. Ihren lukrativen Schülerjob
müssen Sie also aufgeben – auch wenn das aus Ihrer Sicht Ihre
Ausbildung überhaupt nicht beeinträchtigt.
Achtung: „Das merkt doch keiner“ ist hier nicht angesagt. Fliegen
Sie auf, droht die fristlose Kündigung. Bekommt das Finanzamt
Wind davon, gibt es ebenfalls Ärger – Sie sind schließlich
kein Schüler mehr, sondern arbeiten im Zweifel „schwarz“. Und
dann bekommen Sie massive Probleme. Und bei einem Unfall
streiten sich Ihre Unfallversicherung, die Berufsgenossenschaft
und Ihr Nebenjobbetrieb auf Ihre Kosten darum, wer NICHT
zahlt.
Kommunikation
Während es beim traditionellen Geschäftsbrief glasklare
Regeln gibt, fühlt sich manch einer in der digitalen
Kommunikation am Arbeitsplatz gehörig verunsichert.
Hier ein paar grundlegende Tipps für den gelungenen
schriftlichen Austausch mit Chefs und Kollegen.
Digitale Kommunikation ist keine regelfreie Zone
Nicht in jeder Branche, in jedem Unternehmen und in allen Situationen
gelten die gleichen Regeln für schriftliche Kommunikation.
Die E-Mail einer Bank-Mitarbeiterin an Geschäftskunden
unterscheidet sich erheblich von Chat-Nachrichten unter Kollegen
in einem digital-affinen Start-up. Dennoch: Der Ton macht
die Musik und die meisten Menschen wissen es zu schätzen,
wenn Sie etwas Zeit und Mühe in Ihre schriftlichen Nachrichten
investieren.
Schon bei der Anrede lauert das erste Fettnäpfchen: „Hallo
Chef“ oder „Hi“ sind ganz sicher keine geeigneten Formeln für
die Kommunikation im Arbeitsalltag. Ob Sie „Sehr geehrte/r…“
oder „Liebe/r…“ verwenden, hängt davon ab, wie gut Sie den
Adressaten kennen oder ob Sie schon häufiger Kontakt zu ihm
hatten. Die scheinbare Lässigkeit digitaler Kommunikation sollte
außerdem keinesfalls dazu verleiten, einfach zu duzen. Beim Abschiedsgruß
sind Sie mit „freundlichen Grüßen“ immer auf der
sicheren Seite. Erst bei Ihnen näherstehenden und vertrauten
Kollegen sind „viele Grüße“ oder „liebe Grüße“ angebracht.
Rechtschreibfehler, Ignoranz gegenüber Groß- und Kleinschreibung
und die völlige Abwesenheit von Satzzeichen sind in
E-Mails oder Instant Messenger-Nachrichten ebenso fehl am
Platz, wie sie es in Briefen schon immer waren. Niemand muss
druckreif schreiben – aber sich das eigene Werk vor dem Absenden
noch einmal durchzulesen, kann bereits einen Großteil
flüchtiger Fehler beheben.
Im Zweifel für die höfliche Variante
Aus der privaten Kommunikation via
WhatsApp, Facebook etc. nicht mehr
wegzudenken, im Berufsalltag
aber mit Vorsicht zu genießen
sind Emojis. Lachende, zwinkernde
oder Zunge herausstreckende
Smileys haben
in geschäftlicher Korrespondenz
nichts verloren.
Humor ist in E-Mails
und anderen Textnachrichten
grundsätzlich
ein schmaler Grat: Zwischentöne
sind schriftlich
schwer zu vermitteln
und was Sie im Scherz
meinen, fasst der Adressat
oder die Adressatin vielleicht
ganz anders auf. Witze
und Ironie sollten Sie sich also für
Kollegen aufheben, die Sie wirklich
gut kennen.
Wenn Sie unsicher sind, welche Form eine konkrete Nachricht
erfordert: Wählen Sie im Zweifel besser die förmlichere Variante.
Lieber ein „Sehr geehrte/r…“ zu viel, als dem Gegenüber
durch einen ungewollt saloppen Gruß auf den Schlips zu treten.
www. job-und-chancen.de
8 SERVICE GELD + RECHT
Ausbildungsvertrag: Die wichtigsten
Fragen und Antworten
Anfang August oder September beginnt das neue Ausbildungsjahr. Gerade zum Start stellen sich viele Fragen:
Die DGB-Jugend hat seit über zehn Jahren das kostenlose Online-Beratungsangebot: „Dr. Azubi“. Dort können
Auszubildende anonym Fragen stellen und erhalten innerhalb kurzer Zeit eine kompetente Antwort.
Was ist beim Ausbildungsvertrag zu beachten?
Der Ausbildungsvertrag muss noch vor Beginn der Ausbildung
schriftlich geschlossen werden. Er wird von dem Auszubildenden
und Ausbilder unterschrieben und muss, falls der oder die Auszubildende
nicht volljährig ist, zusätzlich von den gesetzlichen
Vertretern, in der Regel also den Eltern, unterzeichnet werden.
Betrieb und Auszubildende bekommen je ein Exemplar.
Im Ausbildungsvertrag sind wichtige Punkte geregelt, wie z. B.
die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung, der
Ausbildungsort und die Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der
Ausbildungsstätte, aber auch die Dauer der täglichen Arbeitszeit
und der Probezeit sowie die Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung.
Hier sind auch die Voraussetzungen beschrieben, unter denen
der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann sowie ein
allgemeiner Hinweis auf die geltenden Tarifverträge, Betriebsoder
Dienstvereinbarungen.
Den Vertrag vorm Unterschreiben gut durchlesen
und bei Unklarheiten sofort nachfragen.
!
Es lohnt sich, den Vertrag im Zweifel von der
Gewerkschaft prüfen zu lassen.
Was heißt Probezeit?
Die Probezeit dauert ein bis maximal vier Monate und dient zum
gegenseitigen Kennenlernen. Während dieser Zeit können sowohl
Auszubildende als auch Betrieb von heute auf morgen und
ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis kündigen. Die Kündigung
muss aber trotzdem schriftlich erfolgen.
Können Auszubildende den Ausbildungsplatz
wechseln?
Auszubildende können kündigen oder einen Aufhebungsvertrag
mit dem Betrieb vereinbaren und ihre Ausbildung in einem anderen
Betrieb fortsetzen. Wenn der bisherige Betrieb aber nicht
einverstanden ist, brauchen Auszubildende einen gravierenden
Grund für eine fristlose Kündigung.
!
Auszubildende sollten erst kündigen, wenn sie
einen neuen Betrieb gefunden haben, der sie
übernimmt!
Müssen Auszubildende Überstunden machen?
Überstunden sind in der Ausbildung eigentlich nicht vorgesehen,
da die Auszubildenden im Betrieb ihren Beruf erlernen sollen.
Dazu reicht die vertraglich festgelegte Ausbildungszeit aus.
Wenn doch einmal Überstunden geleistet werden, gilt es die
Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes
einzuhalten. Alle Überstunden müssen der oder
dem Auszubildenden mit entsprechendem Überstundenzuschlag
bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden.
Was ist mit Urlaub?
Wie viel Urlaub Auszubildenden pro Jahr zusteht, kann man im
Ausbildungsvertrag nachlesen. Auszubildende dürfen ihren Jahresurlaub
im laufenden Kalenderjahr nehmen, mindestens zwei
Wochen des Urlaubs müssen am Stück gewährt werden.
!
Frühzeitig einen schriftlichen Urlaubsantrag
stellen, der Arbeitgeber muss dann innerhalb
eines Monats darauf reagieren.
Wie viel Ausbildungsvergütung steht Auszubildenden
zu?
Die Ausbildungsvergütung ist für viele Azubis in Tarifverträgen
festgelegt. Wo kein Tarifvertrag Anwendung findet, gilt ab Ausbildungsjahrgang
2023 die Mindestausbildungsvergütung. Sie
beträgt im ersten Ausbildungsjahr 80 % der branchenüblichen
tariflichen Vergütung, mindestens jedoch 620 €. Das gilt auch
für Azubis in einer staatlich geförderten, außerbetrieblichen
Ausbildung. Ab 2024 wird die jährliche Steigerung der Mindestausbildungsvergütung
jedes Jahr neu berechnet.
Wie soll ich bei einer Abmahnung reagieren?
Mit einer Abmahnung gibt der Ausbilder dem Auszubildenden
zu verstehen, dass er mit der Leistung oder dem Verhalten nicht
zufrieden ist. Eine Faustregel besagt, dass der Kündigung eines
Auszubildenden mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen
müssen.
Den Inhalt der Abmahnung genau prüfen. Ist
!
die Abmahnung unberechtigt, sollte man eine
Gegendarstellung verfassen. Außerdem den
Betriebsrat oder die Gewerkschaft einschalten.
Welche finanziellen Hilfen gibt es?
Auszubildende können bei der Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe
beantragen, wenn das Geld nicht reicht. Eltern von
Auszubildenden unter 25 Jahren erhalten außerdem weiterhin
Kindergeld, solange ihr Kind eine Ausbildung absolviert. Wenn
der Azubi nicht mehr zu Hause wohnt und den Eltern keine Kosten
durch ihn entstehen, müssen die Eltern ihm das Kindergeld
auszahlen.
Mehr Informationen findest du hier und
kannst auch eigene Fragen stellen:
www.jugend.dgb.de/ausbildung/
beratung/dr-azubi
www. job-und-chancen.de
Was gehört in den Ausbildungsvertrag?
Was nicht?
Wie so ziemlich alles im Leben, ist auch das Thema Ausbildungsvertrag gesetzlich geregelt – konkret im
Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Im BGB stehen aber nur die Mindestanforderungen – tarifliche Vereinbarungen
oder freiwillige Leistungen des Ausbildungsbetriebes können weit darüber hinausgehen. Außerdem regelt das
Berufsbildungsgesetz (BBiG) ausführlich und umfassend alles, was mit dem Thema Ausbildung zu tun hat.
Das muss drinstehen:
• Die Vertragspartner, also Sie als Auszubildende(r) und das
ausbildende Unternehmen, mit vollständigen Adressen.
• Exakter Ausbildungsberuf und Ziel der Ausbildung.
• Inhaltliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung.
• Beginn und Dauer sowie ggfls. Verkürzung oder Befristung
der Ausbildung.
• Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Bildungsstätte:
Enthält Informationen zum Ausbildungsort und möglichen
Einsätzen außerhalb der ersten Ausbildungsstätte. Das ist
wichtig, wenn es um Fahrtkosten geht, die möglicherweise
der Arbeitgeber übernimmt.
• Dauer der täglichen Arbeitszeit: Bei einer Ausbildung in
Vollzeit sind acht Stunden tägliche Arbeitszeit der Normalfall.
Hinzu kommt eine gesetzlich vorgeschriebene Pause.
• Länge der Probezeit; mindestens 1 und maximal 4 Monate.
• Höhe der Ausbildungsvergütung sowie der Zeitpunkt der
Zahlung (Monatsanfang oder Monatsmitte).
• Anzahl der Urlaubstage.
• Klausel(n) über relevante Tarifverträge sowie ggfls. zusätzliche
Betriebsvereinbarungen wie freiwillige soziale
Leistungen.
• Kündigungsklauseln (Voraussetzungen für eine Kündigung)
sowie Fristen.
• Unterschriften beider Vertragspartner mit Datum.
• Modalitäten und Zeitpunkt für ein Zwischenzeugnis.
• Besondere Regelungen im Krankheitsfall.
• Sonstige Vereinbarungen wie unbezahlter Urlaub, Freistellung
usw.
Die elektronische Form gilt nicht; der § 11 des Berufsbildungsgesetzes
schreibt zwingend die Schriftform vor. Sie haben also
ein Anrecht auf einen Vertrag auf Papier, im Original und unterschrieben
(kein PDF und auch keine Kopie). Für nicht volljährige
Auszubildende unterschreiben die gesetzlichen Vertreter, in der
Regel die Eltern.
Das gehört nicht rein:
Der Vertrag darf keinen Passus enthalten, wonach Sie nach der
Ausbildung den erlernten Beruf nicht oder nur eingeschränkt
ausüben dürfen. Sie müssen sich nicht dazu verpflichten, nach
dem erfolgreichen Abschluss weiterhin im Ausbildungsbetrieb
zu arbeiten. Es ist nicht zulässig, dass Sie etwas für die Ausbildung
bezahlen müssen. Vertragsstrafen sind ebenfalls nicht
zulässig.
Und auch einen beschränkten oder sogar ausgeschlossenen
Schadenersatz lässt der Gesetzgeber genauso wenig zu, wie
pauschale Schadenersatzbeträge bei z.B. der vorzeitigen Beendigung
des Ausbildungsverhältnisses.
Das kann drinstehen:
Je nach Betrieb kann der Vertrag noch weitere Klauseln enthalten
wie z. B. :
• Eine Verpflichtung Ihrerseits zur Schweigepflicht bezüglich
betriebsinterner Informationen.
Weitere Informationen online z. B. auf www.dgb-jugend.de oder
unter www.jugend.igmetall.de
Musterausbildungsverträge zum Download finden sich bei den
Industrie- und Handelskammern unter www.ihk.de
www. job-und-chancen.de
10 SERVICE GELD + RECHT
Steuerrecht für Azubis und Studierende:
Das Wichtigste zusammengefasst.
Das Steuerrecht ist ein umfangreiches und scheinbar unübersichtliches Themengebiet. Dennoch ist es unumgänglich,
sich damit zu befassen – das gilt auch für Auszubildende und Studierende. Die wichtigsten Fragen
rund um Steuerzahlungen während der Ausbildung oder dem Studium beantwortet der folgende Ratgeber.
Wann Steuern bezahlt müssen, ist von der Höhe der Vergütung
und der Lohnsteuerklasse abhängig.
Lohnsteuer
Steuerklasse I
Steuerklasse II
Steuerklasse III-IV
Steuerklasse VI
Die Lohnsteuer orientiert sich an der Steuerklasse. Verdient
man mit der Steuerklasse I mehr als 967 € brutto im Monat,
muss Lohnsteuer gezahlt werden. Die meisten Azubis müssen in
ihrem ersten Ausbildungsjahr keine Steuern zahlen, da der Betrag
an der Obergrenze der gezahlten Ausbildungsvergütungen
liegt. In den Fällen, in denen dennoch eine Lohnsteuer fällig
wird, ist der Ausbildungsbetrieb für deren Abführung zuständig.
Die Steuerklasse VI ist die ungünstigste Variante, da es keine
Freibeträge gibt und das Einkommen aus einem Zweitjob erstmal
vollständig versteuert werden muss.
!
Grundfreibetrag
2025: 12.096 € – 1.008 € monatlich
Liegt der jährliche Verdienst unter dieser Grenze, sind keine
Steuerabgaben notwendig. Bei einem höheren Einkommen sind
Lohn- und Kirchensteuer zu entrichten.
Genau kann man sich das auch im Internet mit einem Gehaltsrechner
für Brutto-/Nettobeträge ausrechnen lassen.
Kirchensteuer
ledig, kinderlos
alleinerziehend
verheiratet
Zweit- und Nebenverdienst
Die Kirchensteuer fällt selbstverständlich nur dann an, wenn
man einer Konfession angehört, also zum Beispiel katholisch
oder evangelisch ist. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt
die Kirchensteuer 8 % der Lohnsteuer – nicht der Ausbildungsvergütung!
In den restlichen Bundesländern beträgt sie 9 %.
Muss ein Azubi also keine Lohnsteuer zahlen, wird auch keine
Kirchensteuer erhoben.
Sozialabgaben
Beiträge für Renten-, Kranken-, Pflege-und Arbeitslosenversicherungen
stellen die sogenannten Sozialabgaben dar. Es gibt
eigentlich keine Azubis mehr, die keine Sozialabgaben zahlen
müssen.
Die Sozialabgaben betragen ca. 40 % des Gehalts und werden
mit dem Arbeitgeber geteilt, er übernimmt die Hälfte davon – es
werden ca. 20 % von der Ausbildungsvergütung abgezogen.
Nach Abzug der Sozialabgaben und Steuern steht der Netto-
Betrag des Gehalts zur freien Verfügung.
Sonderfall Studierende
Bei der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gilt die
20-Stunden-Grenze. Arbeitet der Student mehr, überwiegt das
Arbeitsverhältnis gegenüber dem Studium. Nur wenn die Beschäftigung
in den Abend- oder Nachtstunden erfolgt, kann man
gegebenenfalls weiterhin als ordentlicher Studierender gelten
und somit Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
erreichen.
Um in der Familienversicherung kostenlos weiterversichert zu
bleiben, dürfen Studierende nur sehr wenig verdienen – aktuell
sind das 505 € im Monat. Bei darüber hinausgehenden Einkünften
muss stattdessen eine studentische Versicherung selbst finanziert
werden. Ausnahme: Wird ein Minijob ausgeübt, liegt die
Grenze statt bei 505 € bei 556 € im Monat.
Kindergeld
Während einer Ausbildung können volljährige Kinder bis zur
Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld erhalten. Das Einkommen
von Kindern spielt beim Kindergeld Anspruch während
www. job-und-chancen.de
SERVICE GELD + RECHT 11
der Ausbildung – bis auf wenige Ausnahmen – keine Rolle. Bei
der zweiten Ausbildung geht der Gesetzgeber allerdings davon
aus, dass man in der Lage ist, sich selbst zu finanzieren, sodass
nur unter strengen Voraussetzungen Kindergeld gewährt wird.
Bei einem von vorneherein bis zu einem Jahr begrenzten Auslandsstudium
wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass der
Studierende seinen Wohnsitz im Inland beibehält. Sollte die Studienzeit
im Ausland mehr als ein Jahr betragen, ist es ratsam mit
der zuständigen Kindergeldstelle Kontakt aufzunehmen, um zu
klären unter welchen Voraussetzungen das Kindergeld weiterhin
bezahlt wird. Mehr Informationen hier: www.kindergeld.org
Kindesunterhalt für Studierende
Studenten müssen jedoch keineswegs grundsätzlich
neben dem Studium arbeiten gehen. Sie
besitzen auch das Recht auf Kindesunterhalt
vonseiten der Eltern. Mehr dazu erfahren Sie
unter www.familienrecht.net/kindesunterhalt/
BAföG
Die gute Nachricht: BAföG-Leistungen sind steuerfrei. Wer sich
noch etwas hinzuverdienen möchte, sollte sich beim zuständigen
Amt erkundigen, wie viel das sein darf, da individuelle Verdienstgrenzen
gesetzt werden. Bei Überschreiten der Verdienstgrenze
wird das Einkommen angerechnet und die BAföG-Leistung
entsprechend gesenkt.
Für Studierende, die verheiratet sind oder Kinder haben, gelten
etwas höhere Freibeträge. Gegebenenfalls – zum Beispiel bei
fälligen Semestergebühren – kann auch ein Einkommen über der
Verdienstgrenze anrechnungsfrei bleiben. Dafür muss jedoch
ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Mini- und Werkstudentenjob
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für Minijobs auf 556-€-Basis
Sozialabgaben pauschal abzuführen. Der Minijobber ist rentenversicherungspflichtig,
kann sich jedoch mit einem schriftlichen
Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Bei gewerblichen
Minijobs beträgt der Beitragsanteil des Arbeitnehmers
bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung 3,6 %,
bei Minijobs im Haushalt 13,6%. Der Beitragsanteil des Arbeitnehmers
wird vom Arbeitslohn abgezogen und vom Arbeitgeber
zusammen mit seinem Anteil abgeführt. Neben den Sozialabgaben
kann der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer mit 2 %
übernehmen. Das hat zur Folge, dass der Arbeitslohn aus dem
Minijob nicht in die Einkommensteuererklärung einzubeziehen
ist. Weitere Informationen zum Minijob erhalten Sie unter
www.minijob-zentrale.de
Beispiel die Fahrten zum Betrieb oder zur Uni, Ausgaben für
Lehrbücher, Schul- und Studiengebühren oder die Anschaffung
eines Laptops. Mit der Steuererklärung können Auszubildende
und Studierende alle ausbildungsbedingten Aufwendungen
steuerlich geltend machen.
!
Ausbildungskosten werden als
Sonderausgaben oder Werbungskosten
unterschiedlich berücksichtigt.
Aufwendungen für die Erstausbildung können bis zur Höhe von
6.000 € im Kalenderjahr als Sonderausgaben geltend gemacht
werden. Ein unbegrenzter Abzug als Werbungskosten kommt
dann in Frage, wenn die erstmalige Ausbildung bzw. das Studium
Gegenstand eines Ausbildungsverhältnisses ist und Sie
dafür eine Ausbildungsvergütung erhalten wie bei z.B. bei einem
Studium an einer Berufsakademie im sogenannten Dualen
System.
Das Finanzamt berücksichtigt automatisch einen Arbeitnehmerpauschbetrag
für die Werbungskosten in Höhe von 1.230 € seit
2023. Liegen die Werbungskosten über diesem Betrag wirken
sie sich in der Regel steuermindernd aus. Die Ausbildungskosten
müssen dann einzeln in der Steuererklärung aufgeführt und auf
Rückfrage des Finanzamtes Nachweise eingereicht werden.
Doch auch für diejenigen, die keine Steuern
an das Finanzamt abgeführt haben, kann
sich eine Steuererklärung lohnen. Mit einem
Verlustvortrag – sprich, wenn die Werbungskosten
den Bruttoarbeitslohn übersteigen –
können Auszubildende und Studierende eine
Steuergutschrift in den Folgejahren erhalten.!
Mehr Informationen finden Sie im Internet, zum Beispiel beim
Bundesfinanzministerium oder allen gängigen Ratgeberportalen
für Finanzen oder Auszubildende/Studierende.
Hilfreiche Steuer-Apps
Bei der Steuererklärung können Apps helfen.
Empfehlenswert sind beispielsweise:
SteuerHelden, WISO Steuer, Taxfix,
Smartsteuer oder Steuerbot. Auf jeden
Fall vorher klären, welche Kosten für die
Steuererklärung anfallen.
Einkünfte aus allen anderen Tätigkeiten – zum Beispiel bei einem
Vollzeit-Ferienjob oder bezahlten Praktikum über 556 € –
sind jedoch grundsätzlich steuerpflichtig. Der Mindestlohn beträgt
seit 01.01.2025 12,82 € die Stunde. Dieser Stundenlohn
gilt auch für den Minijob.
Lohnt sich eine Steuerklärung?
Das Finanzamt zahlt nur dann Steuern zurück, wenn auch
tatsächlich Steuern abgeführt wurden. In der jährlichen elektronischen
Lohnsteuerbescheinigung wird aufgeführt, wie viel
Steuern bezahlt wurden. Diese können sich Auszubildende und
Studierende in der Regel komplett zurückholen.
An vielen Kosten, die während der Ausbildungs- und Studienzeit
anfallen können, beteiligt sich der Staat. Dazu gehören zum
www. job-und-chancen.de
12 SERVICE GELD + RECHT
Kfz-Versicherung
Berufsunfähigkeit Hausrat
Krankenversicherung
Haftpflicht Unfall
Rechtsschutz
Die wichtigsten
Versicherungen zum Start
Die Schulzeit ist vorbei, die Frage Ausbildung oder Studium entschieden. Wenn das Ausbildungsjahr oder das Wintersemester
beginnt, ist der Zeitpunkt gekommen, sich auf eigene Füße zu stellen und auszuziehen. Muss man
sich jetzt auch selbst versichern?
Volljährige, unverheiratete Kinder sind in der Haftpflicht-, Rechtsschutz-
und Hausratversicherung während der Erstausbildung
bei ihren Eltern kostenlos mitversichert. An der Mitversicherung
ändert auch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder
ein Bundesfreiwilligenjahr nichts. Unerheblich ist zudem, ob die
Dienste direkt nach dem Schulabschluss, während oder direkt
nach der Ausbildung absolviert werden. In der Haftpflichtversicherung
sind zusätzlich der Freiwillige Wehrdienst, ein einjähriges
Work & Travel-Programm oder eine einjährige Au-pair-Tätigkeit
eingeschlossen. Natürlich dürfen die Mitversicherten in dieser
Zeit kein eigenes Einkommen haben: Bafög, Lehrlingsgehalt oder
der typische Studentenjob spielen keine Rolle.
Auch die typische Studentenbude ist durch die Hausratversicherung
der Eltern mitversichert. Und selbst wenn man sich nach
Abschluss der Erstausbildung auf eigene Füße stellt und eine
eigene Wohnung einrichtet, besteht die kostenlose Mitversicherung
noch ein halbes Jahr weiter. Ereignet sich während der
Mitversicherungszeit allerdings ein Schaden, ist die Entschädigung
auf einen gewissen Prozentsatz der Versicherungssumme
begrenzt.
Dann wird es Ernst
Informieren Sie sich richtig! Wer sich über Leistungen und Prämien
im Internet informiert und mehrere Angebote vergleicht,
ist schon einmal gut gewappnet. Vorsicht vor „Rundum-Sorglos-Paketen“:
Sie enthalten oft lukrative, aber nicht wirklich
notwendige Versicherungen und sind schlechter auf ihr Preis-/
Leistungsverhältnis zu überprüfen. Es macht keinen Sinn, alle
Versicherungen über einen Makler oder eine Gesellschaft abzuschließen
– Mengenrabatte gibt es bei diesen Geschäften nicht;
wer vergleicht und getrennt unterschreibt, kann viel Geld sparen.
DAS MUSS SEIN
Krankenversicherung
Ist für Auszubildende Pflicht – es besteht aber die Möglichkeit,
sich seine gesetzliche Kasse auszusuchen. Die Leistungen sind
weitgehend gesetzlich festgeschrieben, die Beitragssätze variieren
– ein Vergleich lohnt sich! Azubis müssen sich spätestens
14 Tage nach Beginn einer Ausbildung für eine Kasse entschieden
haben. Nach dieser Frist meldet der Betrieb den Auszubildenden
bei der Kasse an, bei der er zuletzt war.
Studierende haben es einfacher: Sie können problemlos über
ihre Eltern mitversichert bleiben. Bis zur Vollendung des 25.
Lebensjahres können Studierende unter bestimmten Bedingungen
beim gesetzlich versicherten Elternteil beitragsfrei familienversichert
werden. Wer älter ist, kann bei den gesetzlichen
Kassen einen einheitlichen Studententarif abschließen. Wichtig:
Mit dem 30. Geburtstag endet in der Regel die studentische
Krankenversicherung.
Sind die Eltern privat versichert, muss entschieden werden, ob
diese Versicherung für das gesamte Studium fortgesetzt wird
– ein Wechsel zu einer gesetzlichen Kasse ist vor Ende des Studiums
dann nicht möglich. Wichtig: Die Kasse unbedingt schriftlich
über die Aufnahme eines Studiums informieren.
Globetrotter, die den Ausbildungsstart noch hinauszögern, oder
Studenten, die ein paar Semester im Ausland studieren, sollten
zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abschließen.
Denn die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur für erforderliche
Behandlungen in europäischen und einigen außereuropäischen
Ländern. Die private Zusatzversicherung übernimmt die Kosten
weltweit – auch für den Rücktransport.
www. job-und-chancen.de
SERVICE GELD + RECHT 13
Privathaftpflicht
Egal, ob Sie das Porzellan Ihrer Freundin zerdeppern, Ihnen bei
der gut gemeinten Umzugshilfe der Fernseher Ihres Nachbarn
aus den Händen rutscht oder Sie als Radfahrer einen Verkehrsunfall
verursachen – alles Fälle für die Privathaftpflicht, die immer
dann einspringt, wenn Sie aus Versehen einen Schaden bei
einer anderen Person verursachen.
Da vor allem Personenschäden schnell in die Hunderttausende
gehen können, ist diese Versicherung ein absolutes Muss!
In der Regel sind sowohl Azubis während ihrer ersten Ausbildung
als auch Studierende bei den Eltern mitversichert –
fragen Sie zur Sicherheit schriftlich bei Ihrer Versicherung nach,
ob eine Familienversicherung besteht. Achtung: Wer nach dem
Abitur eine mehrmonatige Auszeit nimmt und dann erst sein
Studium beginnt, riskiert im Zweifel seinen Versicherungsschutz
– das Studium schriftlich anzumelden, schützt davor.
Unfallversicherung. Die Unfallversicherung ist eine mögliche Ergänzung,
aber kein Ersatz. Auch sie sollte nur nach eingehender
persönlicher Beratung abgeschlossen werden und empfiehlt
sich vor allem für Menschen, die z. B. Extremsportarten betreiben.
Generell zahlt die Unfallversicherung nur bei dauerhafter
Invalidität nach einem Unfall – über 90% aller Anträge auf Berufsunfähigkeit
sind jedoch krankheitsbedingt.
HIER KOMMT ES DRAUF AN:
Hausratversicherung
Mit der ersten eigenen Wohnung
kommt das Thema
„Hausratversicherung“ auf.
Und nicht jeder hat sie. Mit
Kleidung, Laptop, Smartphone
etc. kommt schnell ein nettes
Sümmchen zusammen. Kurz
gesagt: Das ist individuell
unterschiedlich und muss
jeder selbst entscheiden.
Achtung: Wer in eine WG zieht, sollte sich informieren, ob
bereits eine gemeinsame Hausratversicherung besteht. Wenn
nämlich jeder Mitbewohner der Wohngemeinschaft über das
heutzutage übliche Paket an Unterhaltungselektronik verfügt,
lohnt sich die geteilte Prämie allemal. Wer die WG jedoch nur
als Zweitwohnsitz anmeldet, ist weiterhin über seine Eltern versichert.
Eine gute Entscheidungshilfe: Kann ich es mir finanziell
leisten, alle meine Sachen zu ersetzen? Wenn nicht, ist eine
Hausratversicherung sinnvoll.
Rechtsschutz
Berufsunfähigkeit (BU)
Be rufs un fä hig keit kann jeden treffen: Handwerker fallen häufig
wegen körperlichen Erkrankungen im Beruf aus. Doch auch wer
im Büro sitzt, kann schwer erkranken. Psychische Leiden sind
der häufigste Grund für eine Be rufs un fä hig keit. Der Start in die
Ausbildung ist ein guter Zeit punkt, eine Be rufs un fä higkeitsversi
che rung abzuschließen. Je jünger man in diese Versicherung
einsteigt, umso günstiger sind die Beiträge.
Die BU ist eine sehr komplexe Ver si che rung, die Sie nicht auf
eigene Faust abschließen sollten. Einen ersten Eindruck von den
Kosten einer BU können Sie sich auf Vergleichsseiten im Internet
oder bei Direktversicherern verschaffen. Allerdings kann der
Preis nochmal stark abweichen, je nachdem, wie Ihr Gesundheitszustand
ist.
Der Online-Vergleich kann keine Beratung ersetzen – die brauchen
Sie, wenn Sie sich nicht alleine durch die vielen Tarife und
Ver si che rungs be din gungen kämpfen möchtest. Denn bei der BU
kommt es am Ende vor allem auf die Leistung an.
Außerdem kann es je nach Gesundheitszustand schwierig werden,
durch die Gesundheitsprüfung beim Versicherer zu kommen.
Ein Ver si che rungsmakler kann anonymisierte Risikovoranfragen
bei verschiedenen Unternehmen stellen und so die
Ver si che rung finden, die für Sie persönlich die günstigsten Bedingungen
hat.
Aktuelle Muster-Tarife finden Sie z. B. auf www.stiftung-warentest.de,
die solche Versicherungen regelmäßig testet, Checklisten
hält z. B. www.finanztest.de bereit.
Nicht verwechseln sollten Sie die Berufsunfähigkeits- mit der
Rechtsstreitigkeiten kosten schnell viel Geld. Eine Rechtsschutzversicherung
unterstützt Sie daher finanziell dabei, Ihre
Ansprüche auch vor Gericht durchzusetzen. Aber: Die Rechtsschutzversicherung
bezahlt nicht jeden Rechtsstreit. Deshalb
genau prüfen, ob und welche Rechtsschutzversicherung für Sie
sinnvoll ist.
Wenn Sie sich für eine Rechtsschutzpolice entscheiden, ist
wichtig, dass zum Vertragsbeginn noch kein Rechtsstreit vorliegt
oder absehbar ist. Die Ursache für einen Rechtsstreit darf
grundsätzlich erst nach Ablauf einer Wartefrist von meistens
drei Monaten ab Vertragsbeginn eintreten.
Und: Greifen Sie nicht unbedingt zum Rundumschutz. Mit einzelnen
Rechtsschutzpakten wie „Privat“, „Beruf“, „Verkehr“
sowie „Eigentum und Miete“ lässt sich der Versicherungsschutz
bedarfsgerecht zusammenstellen.
Kfz-Versicherung
Wer als Fahranfänger die Tarife der Kfz-Versicherung abfragt,
bekommt oft einen Schock. Günstiger wird es, wenn man das
Fahrzeug die ersten Jahre über die Eltern (ggfls. als Zweitfahrzeug)
versichert – einfach bei der Versicherung nachfragen.
Nach einigen, hoffentlich schadensfreien Jahren meldet man
dann den Vertrag auf sich um.
Mehr Informationen finden Sie hier!
Im Internet finden Sie auf verschiedenen Seiten von Versicherungen,
Vergleichsportalen, Ausbildungsportalen oder Gewerkschaften
weitere Informationen. Hier ein paar Beispiele:
www.verbraucherzentrale.de
www.finanztest.de
www.test.de
www. job-und-chancen.de
14 SERVICE GELD + RECHT
Die erste eigene Wohnung oder WG
Es ist soweit! Mit Beginn von Ausbildung oder Studium, steht je nach Ausbildungs- oder Studienort der Auszug
von zu Hause an. Was soll´s sein? Studierenden-Wohnheim? Eigene Wohnung? Oder doch lieber eine WG?
Ein guter Tipp sind die Internetseiten der örtlichen Studierendenwerke.
Hier erfahren Sie, ob und in welchen Wohnheimen
noch Zimmer frei und wie hoch die Kosten sind. Die Vorteile liegen
auf der Hand: Neben der Nähe zum Uni-Campus kann man
davon ausgehen, dass ein Zimmer im Studentenwohnheim mit
hoher Wahrscheinlichkeit günstiger als jedes „ normale“, privat
gemietete Zimmer oder gar eine Wohnung ist. Außerdem lebt
man mit vielen anderen Studenten unter einem Dach – das erleichtert
das Kennenlernen von Kommilitonen enorm. Selbst wer
sich eine eigene Wohnung leisten kann, sollte darüber nachdenken,
ob für die ersten Semester ein Studentenwohnheim nicht
doch die bessere Wahl ist: Nach einiger Zeit kennt man genug
Leute, um zu entscheiden, mit wem man eine WG gründen
möchte, man kennt die guten Ecken einer Stadt und bekommt
auch den einen oder anderen Tipp, wenn irgendwo eine gute
Wohnung frei wird.
Online lohnen sich Seiten wie www.wg-gesucht.de oder www.
studenten-wg.de – da gibt’s nicht nur Adressen und Angebote,
sondern auch jede Menge hilfreicher Tipps. Mehr Links finden
Sie auf unserer Website www.job-und-chancen.de.
Alles eine Frage des Geldes
Bevor man überhaupt auf Wohnungssuche geht, sollte erst
einmal genau kalkuliert werden, welche Mietsumme man sich
tatsächlich regelmäßig leisten kann. Um sich einen Überblick
über die zukünftigen Ausgaben zu verschaffen, sollten die wichtigsten
monatlich anfallenden Kosten in einer Art Budget-Plan
aufgelistet werden: Miete, Nebenkosten, Strom, Internet- und
Telefonanbieter, Rundfunkbeitrag und Versicherungen. „Die
Warmmiete sollte inklusive Nebenkosten ein Drittel der Einkünfte
nicht überschreiten“, empfehlen die Finanzexperten. Für
einen besseren finanziellen Überblick kann es darüber hinaus
sinnvoll sein, die sonstigen Lebenshaltungskosten regelmäßig
zu notieren. Vom Wocheneinkauf über den Kneipenabend bis
zum Kinobesuch werden alle Ausgaben erfasst. Dafür können
auch hilfreiche Smartphone-Apps genutzt werden.
Achtung bei der ersten WG!
Die größten Stolpersteine lauern nicht bei der richtigen Auswahl
der Mitbewohner, sondern im Kleingedruckten! Vom Mietvertrag
über die Verträge mit Energieversorgern und Internetanbietern
bis zur Hausratversicherung – nehmen Sie Kontakt mit dem
Vermieter, dem Versorger und dem Versicherungsvertreter auf
und machen Sie sich schlau. Sonst zahlen Sie am Ende Prämien,
obwohl Sie längst woanders wohnen. Denn im Zweifel gilt hier:
Mitgefangen (also Vertrag unterschrieben), mitgehangen.
Wer als Hauptmieter im Mietvertrag steht, haftet für alle – die
Mitbewohner sind dann nur Untermieter. Nachteil: Kündigt der
Hauptmieter, steht die gesamte WG auf der Straße. Vorteil: Ein
neuer Untermieter kann problemlos einziehen. Besser: Mit dem
Vermieter klären, dass eine WG die Wohnung nutzt und alle
Mieter den Mietvertrag unterzeichnen lassen. Gleiches gilt für
Strom und Wasser, Internet, Telefon und Kabelfernsehen – der
Internetprovider bucht die fälligen Beträge vom Konto des Vertragsinhabers
(also bei demjenigen, der unterschrieben hat) ab.
Da ist es nebensächlich, ob der Vertragsinhaber überhaupt noch
in der Wohnung wohnt.
Stressfrei in die erste eigene Wohnung
Beschriften Sie gepackte Umzugskartons oben und seitlich mit
einem dicken Filzstift. Packen Sie die Kartons nicht zu voll. Verstauen
Sie Ihre Papiere, Schlüssel und Geld griffbereit.
Kümmern Sie sich eine Woche vor dem Einzug um die Schlüsselübergabe:
Dokumentieren Sie Vorschäden in der Wohnung
(auch im Treppenhaus) mit Fotos, notieren Sie Zählerstände von
Strom, Wasser und Gas/Öl.
Geben Sie Ihre neue Adresse rechtzeitig an Freunde und Verwandte,
an Behörden und Vertragspartner. Denken Sie an die
Ummeldung beim Bürgerbüro sowie den Nachsendeantrag bei
der Post.
www. job-und-chancen.de
SERVICE GELD + RECHT 15
Was ist beim Mietvertrag zu beachten!
Die Gründung eines eigenen Haushalts und damit auch die räumliche Abnabelung vom Elternhaus ist für viele
ein wichtiger Schritt in die Selbstständigkeit. Der Auszug aus dem „Hotel Mama“ und der Start in die Selbstständigkeit
ist meist mit vielen Emotionen und dem Drang, sich endlich einen eigenen Freiraum zu schaffen,
verbunden. Was ist bei den geschäftlichen Angelegenheiten zu beachten?
Mit der Gründung des eigenen Haushalts wird eine Reihe von
Vertragsverhältnissen eingegangen. Dazu gehören beispielsweise
die Verträge über:
• Miete
• Strom und Gas (Energielieferung)
• Telefon und Internet
• Versicherungen
• Girokonto
Der Mietvertrag
Vertragspartner sind Vermieter und Mieter. Abhängig davon, ob
man alleine oder zu zweit in die Wohnung zieht, sind diese hier
namentlich aufzuführen. Als Vertragspartner haftet man für die
Zahlungen, die mit der Anmietung einhergehen. Ziehen Minderjährige
in eine eigene Wohnung, müssen die Erziehungsberechtigten
den Mietvertrag unterschreiben.
Bei einer WG gibt es drei verschiedene Möglichkeiten für den
Mietvertrag:
• Ein Hauptmieter, alle anderen Bewohner sind Untermieter
• Alle Mieter sind Hauptmieter und stehen im Mietvertrag.
• Jeder Mieter hat einen Einzelmietvertrag für sein Zimmer.
abrechnung erhalten haben. Es drohen unter Umständen hohe
Nachzahlungen.
Mietkaution
Die Zahlung der Mietkaution muss im Mietvertrag verankert
sein. Die Höhe darf drei Kaltmieten nicht übersteigen. Am Ende
der Mietzeit muss die Mietkaution zurückgezahlt werden, soweit
der Vermieter keine Ansprüche mehr aus dem Mietverhältnis
geltend machen kann.
Meldepflicht
Die Meldepflicht ist eine gesetzliche Vorgabe. Wer eine Wohnung
bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem
Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Der Vermieter stellt
mit dem Mietvertrag eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung
aus, die sowohl dem Mieter als auch den Meldebehörden
zur Verfügung gestellt wird.
Im Vertrag wird festgehalten, welche Räume zu der Wohnung
gehören. Das können neben der Wohnung, ein Dachboden, ein
Kellerraum und/ oder die Nutzung eines Waschkellers oder des
Gartens sein.
Wichtig ist, dass im Vertrag steht, wie hoch Kaltmiete und Nebenkosten
sind. Vorsicht bei Staffelmieten, die in jedem Jahr steigen.
Das kann in den Folgejahren teuer werden.
Das Mietverhältnis wird meistens auf unbestimmte Zeit angelegt.
Will der Vermieter nur einen befristeten Mietvertrag ausgeben,
muss die Befristung im Vertrag aufgenommen werden. Insbesondere
die Kündigungsfristen müssen im Mietvertrag stehen.
Pflichten und Regeln sind in der Hausordnung festgeschrieben.
Zum Beispiel das Putzen des Treppenhauses oder die Übernahme
des Winterdienstes müssen ausdrücklich im Mietvertrag stehen.
Schönheitsreparaturen müssen vom Mieter übernommen werden,
wenn dies im Mietvertrag steht. Dazu zählen kleine Reparaturen
in der Wohnung, wie beispielsweise das Auswechseln
der Duschstange, aber auch regelmäßige Renovierungsarbeiten
wie das Streichen der Wände.
Was sind Nebenkosten?
Zusätzlich zur eigentlichen Kalt- oder Nettomiete müssen Nebenkosten
ge zahlt werden. Das sind Heiz- und Warmwasserkosten
und verschiedene Betriebs- und Verbrauchskosten, wie
Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Gebäudeversicherung, Müllgebühren,
Allgemeinstrom, Hausmeister, Fahrstuhl usw. Im
Mietvertrag wird geregelt, welche Kosten Mieter übernehmen
müssen und welche Vorauszahlungsbeträge hierfür monatlich
zu zahlen sind. Ob die Vorauszahlungen realistisch angesetzt
sind erfahren Mieter erst, wenn sie die erste Betriebskosten-
Rundfunkbeitrag
Jeder volljährige Wohnungsinhaber ist gesetzlich verpflichtet,
sich anzumelden. Die Anmeldung erfolgt beim Beitragsservice
von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher GEZ). Grundsätzlich
ist für jede Wohnung, unabhängig davon, ob Radio- und/
oder Fernsehgeräte überhaupt vorhanden sind, der Rundfunkbeitrag
zu zahlen. Wer BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe
bekommt, kann beim Beitragsservice einen Antrag auf Befreiung
von der Rundfunkbeitragspflicht stellen.
In einer Wohngemeinschaft muss ein Bewohner bestimmt werden,
der sich stellvertretend für alle anmeldet. Wer das übernimmt,
muss für die regelmäßige Abbuchung geradestehen. Alle
anderen sollten dafür Sorge tragen, dass der monatliche Rundfunkbeitrag
fair untereinander aufgeteilt wird.
Abstand und Ablöse
Abstand ist ein Geldbetrag, der für das bloße Freimachen der
Wohnung von einem Vermieter oder Vormieter gefordert wird.
Derartige Absprachen sind unwirksam.
Bei einer Ablösevereinbarungen verkauft der Vormieter Einrichtungsgegenstände
an den Nachmieter. Derartige Vereinbarungen
sind so lange zulässig, wie Preis und Gegenleistung nicht in
einem auffälligen Missverhältnis stehen.
www. job-und-chancen.de
16 SERVICE GELD + RECHT
Bausparen lohnt sich!
LBS-Bausparen hilft dabei, sich später eigene Wohnwünsche
zu erfüllen. Wie das funktioniert und warum
es sich lohnt, schon in jungen Jahren damit anzufangen,
liest du hier.
Was ist Bausparen?
Als Bausparerin oder Bausparer wirst du automatisch Teil einer
Community. Das Geld, das du und andere sparen, wird an diejenigen
ausbezahlt, die heute schon bauen oder kaufen wollen.
In diesem Kreislauf – auch Kollektiv genannt – kommt nach und
nach jede und jeder dran. Das ist sicher, sozial und fair.
Ein Bausparvertrag hilft dir dabei, von Anfang an eine solide
finanzielle Basis für deine Zukunft zu legen. Es ist der ideale
Grundstein, um sich später den Traum der eigenen Wohnung
zu erfüllen, denn schon mit kleinen Sparbeträgen kommt eine
schöne Summe zusammen. Und bereits bei Abschluss des Vertrags
sicherst du dir automatisch ein zinssicheres Darlehen, das
du später in die ersten eigenen vier Wände einbauen kannst.
• Wohn-Riester*
Du kannst noch mehr sparen? Mit Wohn-Riester werden
Einzahlungen auf einen Bausparvertrag mit bis zu 175 Euro
Zulage pro Jahr gefördert. Hinzu kommen einmalig maximal
200 Euro Starter-Bonus für alle unter 25 Jahren.
* Es gelten weitere Fördervoraussetzungen, bei WOP und ANSpZ auch Einkommensgrenzen.
Gibt es weitere Vorteile?
Ja, absolut. Denn Bausparen bedeutet Verlässlichkeit. Schon
bei Abschluss eines Bausparvertrags stehen die Zinsen für das
spätere Bauspardarlehen für die komplette Laufzeit fest – und
die sind aktuell noch immer günstig. Wenn du dir die niedrigen
Zinsen von heute also mit einem Bausparvertrag sicherst, kannst
du bei weiteren Zinssteigerungen ganz entspannt bleiben.
Muss ich eine eigene Immobilie von dem
Geld kaufen?
Nicht unbedingt. Für Bausparer und Bausparerinnen, die Wohnungsbauprämie
oder Arbeitnehmersparzulage bekommen, gilt:
Wenn sie es sich nach sieben Jahren anders überlegt haben und
doch noch kein Wohneigentum erwerben möchten, erhalten
sie das gesamte Guthaben inklusive der Vermögenswirksamen
Leistungen vom Arbeitgeber und der staatlichen Förderung ausbezahlt
und können damit machen, was sie möchten. Diese
Sonderregelung gilt für die Wohnungsbauprämie aber nur einmal
und nur, wenn du bei Abschluss des Vertrags jünger als 25
Jahre bist.
Bekommst du keine Förderungen, kannst du das angesparte
Guthaben frei verwenden – für alles, was du möchtest. Das
Bauspardarlehen hingegen muss wohnwirtschaftlich verwendet
werden, also beispielsweise zum Bauen, Kaufen oder Modernisieren.
Du willst mehr wissen? Das Team der LBS Süd, in den Sparkassen
und in der BW-Bank ist gerne für dich da und informiert dich
zu allen Themen rund ums Bausparen. Oder du besuchst uns
einfach auf www.lbs-sued.de.
Warum lohnt es sich, früh anzufangen?
Viele Unternehmen unterstützen ihre Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer beim Sparen. Sie zahlen monatlich bis zu 40 Euro
vermögenswirksame Leistungen zusätzlich zum Gehalt. Dieser
Betrag wird direkt auf das Bausparkonto überwiesen. Darüber
hinaus gibt es weitere Förderungen vom Staat, von denen die
meisten Azubis, Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger
profitieren können. Das summiert sich – auf stolze 488 Euro im
ersten Jahr.
• Arbeitnehmer-Sparzulage*
Wer vermögenswirksame Leistungen in einem Bausparvertrag
spart, bekommt jährlich für maximal 470 Euro neun
Prozent vom Staat obendrauf – also bis zu 43 Euro.
• Wohnungsbauprämie*
Eigene Einzahlungen bis zu 700 Euro werden mit zehn Prozent
bezuschusst – das sind bis zu 70 Euro Extra-Geld vom
Staat, jedes Jahr.
www. job-und-chancen.de
Unternehmensportrait – Anzeige 17
Bernd-Blindow-Schulen Heilbronn und Ulm:
Ausbildung & Studium im Gesundheitsbereich
Die Bernd-Blindow-Schulen in Heilbronn bilden seit 2008 die
Gesundheitsprofis von morgen aus. Mit der Eröffnung im Jahr
2022 ist Ulm der jüngste Standort der Schulgruppe. Beide
Städte bieten gefragte Ausbildungen im Gesundheitsbereich an
– darunter die Pharmazeutisch-technische Assistenz (PTA) und
die Biologisch-technische Assistenz (BTA). Unabhängig vom
gewählten Standort profitieren die Schüler:innen von kleinen
Lerngruppen, praxisnahem Unterricht und einer persönlichen
Lernatmosphäre.
Ob als Therapeut:in in Kliniken oder Praxen oder als Berater:in
von Gesundheitsthemen – Fachkräfte im Gesundheitswesen
sollten kommunikativ sein, Interesse an medizinischen Themen
und Einfühlungsvermögen mitbringen. Voraussetzung der Ausbildungen
ist jeweils der Realschulabschluss. In Heilbronn stehen
die dreijährigen Ausbildungen Physiotherapie, Ergotherapie und
Logopädie zur Auswahl. Heilbronn und Ulm bieten beide die
2,5-jährige schulgeldfreie Ausbildung Pharmazeutisch-technische
Assistenz (PTA) an. In der Physio- und Ergotherapie in
Heilbronn wird ein geringes Schulgeld erhoben, Logopädie ist
schulgeldfrei.
Interessierte Schüler:innen finden in Ulm mit der zweijährigen
Ausbildung Biologisch-technische Assistenz (BTA) einen Laborberuf
mit Zukunft, der sich um die Gesundheit und Sicherheit
der Bevölkerung kümmert. BTAs untersuchen verschiedene
Substanzen und Produkte, zum Beispiel Lebensmittel,
Pflanzenstoffe oder
Arzneien. Auch BTA
ist schulgeldfrei. Der
Standort Ulm bietet
zusätzlich die Möglichkeit,
neben der
Ausbildung die Fachhochschulreife
zu erwerben.
Schüler:innen mit Abitur
oder Fachhochschulreife
können in
Heilbronn ausbildungsbegleitend
in Physiotherapie,
Ergotherapie
und Logopädie ein Bachelorstudium (B.Sc., 8 Semester) absolvieren.
Die Studieninhalte werden über Live-Online-Seminare
und Studienhefte vermittelt, auch Prüfungen können online abgelegt
werden.
Beratung und Anmeldung
Für den Ausbildungsstart im September sind in einigen Bereichen
noch Plätze frei. Weitere Infos gibt es bei der Ausbildungs- und
Studienberatung oder nach individueller Terminvereinbarung.
Mehr Infos unter blindow.de.
Berufe mit
Zukunft!
Ausbildung I Studium
∙ Pharmazie (PTA)*
∙ Biologie (BTA)*
∙ Physiotherapie**
∙ Ergotherapie**
∙ Logopädie**
Last Minute -
sichere Dir
jetzt Deinen
Ausbildungsplatz!
*
**
schulgeldfrei
Schulgelderstattung gem. Förderrichtlinie
Studium neben der Ausbildung möglich!
blindow.de
Bernd-Blindow-Schulen Heilbronn
Allee 6 (PTA, Physio, Ergo & Logo)
74072 Heilbronn
Bernd-Blindow-Schulen Ulm
Maybachstraße 15 (PTA & BTA)
89079 Ulm
ACHTUNG: Bei der Bewerbung den Bezug „JOB + CHANCEN" nicht vergessen!
18 Unternehmensportrait – Anzeige
Mach was wirklich zählt.
Bei der Bundeswehr machen Sie sich stark für unsere
Gesellschaft und Ihre Zukunft. Dafür qualifizieren wir
Sie in über 1.000 Berufen – in Uniform und in Zivil an
über 200 Standorten bundesweit.
Entdecken Sie Ihre Möglichkeiten.
Die Bundeswehr ist zentraler Bestandteil der Sicherheits-
und Verteidigungspolitik der Bundesrepublik
Deutschland. Sie ist eine Parlamentsarmee und dient
dem deutschen Volk – gestützt auf das Grundgesetz,
Bundestag und Völkerrecht.
Die Bundeswehr schützt Deutschland und seine Bürgerinnen
und Bürger, sorgt in internationalen Bündnissen
für die außenpolitische Handlungsfähigkeit
Deutschlands und fördert die multinationale Zusammenarbeit.
Gestalten Sie die Bundeswehr und ihren Auftrag mit
– und sichern Sie sich einen herausfordernden Beruf
mit persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten.
STECKBRIEF
Sitz:
Standorte:
bundesweit
200 Standorte bundesweit
Organisation der Bundeswehr
• Luftwaffe
• Herr
• Marine
• Cyber- und Informationsraum
• Unterstützungsbereich
• Zivile Laufbahnen
Mit vielfältigen Berufen bietet die Bundeswehr einen
großen Stellenmarkt sowohl im zivilen als auch im
militärischen Bereich.
Mitarbeiter:
260.000 Menschen
180.992 in Uniform, 80.253 in Zivil
Kontaktdaten: Telefon 0800 98 00 880
(Kostenlose Hotline Mo-Fr 8-18 Uhr)
www.bundeswehrkarriere.de
ACHTUNG: Bei der Bewerbung den Bezug „JOB + CHANCEN" nicht vergessen!
MACH, WAS WIRKLICH ZÄHLT.
Unternehmensportrait – Anzeige 19
LAND
FOLGE DEINER BERUFUNG.
Jetzt als Soldatin / Soldat (m/w/d)
der Heereslogistiktruppe bewerben.
bundeswehrkarriere.de
ACHTUNG: Bei der Bewerbung den Bezug „JOB + CHANCEN" nicht vergessen!
20 Unternehmensportrait – Anzeige
Berufliche Schulen DAA Stuttgart und Göppingen
Die beruflichen Schulen der DAA bieten dir eine große Auswahl
an Schularten an – mit einer soliden beruflichen Ausbildung.
Zusätzlich kannst du hier Schulabschlüsse erwerben: vom
Hauptschulabschluss über die Fachschulreife bis hin zur Fachhochschulreife.
Im kaufmännischen Bereich
kannst du mit dem Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf (VAB)
starten – es endet mit dem Hauptschulabschluss. An unserer
zweijährigen kaufmännischen Berufsfachschule (Wirtschaftsschule)
bereiten wir dich auf den Erwerb der Fachschulreife
(Mittlere Reife) vor. Wenn du einen mittleren Schulabschluss
hast, kannst du im kaufmännischen Berufskolleg I und II oder im
Berufskolleg Fremdsprachen die Fachhochschulreife und zusätzlich
den Berufsabschluss als Wirtschaftsassistent*in erwerben.
Im technischen Bereich
bieten wir spannende Ausbildungen im Berufskolleg Foto- und
Medientechnik oder im Berufskolleg Informations- und Kommunikationstechnik
an. Am Ende hast du nicht nur den Berufsabschluss
Technische*r Assistent*in in der Tasche, sondern
erhältst mit einer Zusatzprüfung auch die Fachhochschulreife.
Im sozialpädagogischen Bereich
bieten wir dir vielfältige Möglichkeiten: von der Ausbildung
zum*zur sozialpädagogischen Assistent*in in Vollzeit oder im
Direkteinstieg Kita bis hin zur Ausbildung zum*zur Erzieher*in
in Vollzeit, Teilzeit oder praxisintegriert.
Du willst möglichst schnell die Fachhochschulreife
machen?
Dann ist unser einjähriges Berufskolleg genau das Richtige für
dich: Mit mittlerer Reife und abgeschlossenem Beruf kommst
du in nur einem Jahr zur Fachhochschulreife und kannst
bundesweit ohne Fachbindung studieren. Wenn du keine
Berufsausbildung hast, kannst du vorher unser einjähriges,
praxisnahes Berufskolleg Soziales besuchen (3 Tage Praktikum,
2 Tage Schule).
ACHTUNG: Bei der Bewerbung den Bezug „JOB + CHANCEN" nicht vergessen!
Unsere Schulen – Ihr Erfolg
Wir
beraten Sie
gern!
DAA Stuttgart
Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf
VABO zum Erwerb von Deutschkenntnissen
VABR mit Hauptschulabschluss
Kaufmännische Berufsfachschule
Fachschulreife
Kaufmännische Berufskollegs
BK Fachhochschulreife
Kaufmännisches BK I und BK II
BK Fremdsprachen
Technische Berufskollegs
Foto- und Medientechnik
Informations- und Kommunikationstechnik
DAA Göppingen / Stuttgart
Sozialpädagogik
Duales Berufskolleg für Soziales
Berufsfachschule für sozialpädagogische
Assistenz – Ausbildung zum*zur sozialpädagogischen
Assistent*in
(Vollzeit und im Direkteinstieg Kita)
Fachschule für Sozialpädagogik – Ausbildung
zum*zur staatlich anerkannten Erzieher*in
(Vollzeit, Teilzeit oder praxisintegriert (PiA)
Alle Schularten und ihre Abschlüsse sind staatlich
anerkannt.
Deutsche Angestellten-Akademie
DAA Stuttgart
Nordbahnhofstraße 147 • 70191 Stuttgart
0711 672359-10
noba.stuttgart@daa.de
Deutsche Angestellten-Akademie
Fachschule für Sozialpädagogik Göppingen
Maybachstraße 19 • 73037 Göppingen
07161 65496-37
info.fachschule-gp@daa.de
Nähere Informationen finden
Sie auf unserer Homepage auf
daa-bawue.de/schulen
22 Unternehmensportrait – Anzeige
Dein Einstieg bei der Deutschen Bundesbank
Du interessierst dich für wirtschaftliche Zusammenhänge und
möchtest die Welt der Banken aus einer neuen Perspektive
kennenlernen?
Die Deutsche Bundesbank ist ein Bestandteil des Europäischen
Systems der Zentralbanken mit bedeutender Funktion in der
Finanzstabilität, Bankenaufsicht, Geldpolitik und im Zahlungsverkehr
in Deutschland. Allem voran jedoch sind wir ein starkes
Team aus zuverlässigen und verantwortungsbewussten
Menschen, die mit ihrer täglichen Arbeit die Voraussetzungen
für einen stabilen Euro und eine funktionierende Wirtschaft
schaffen.
Unsere Aufgaben
In der Bankenaufsicht achten wir u. a. darauf, dass Kreditinstitute
die nationalen und internati-onalen Regelungen zur Risikovorsorge
einhalten. Außerdem versorgen wir die Wirtschaft
mit Bargeld und sorgen für eine hohe Qualität des umlaufenden
Bargelds. Unsere Themen sind einzigartig in Deutschland. Im
internationalen Umfeld des europäischen Systems der Zentralbanken
werden unsere Aufgaben immer komplexer und anspruchsvoller.
Daher suchen wir regelmäßig engagierte Nachwuchskräfte.
Deine Zukunft
Wir bieten dir verschiedene betriebswirtschaftliche duale Studiengänge
mit unterschiedlichen Schwerpunkten an. Oder du begeisterst
dich für Informatik und moderne Technologien? Dann
könnten die Studiengänge Angewandte Informatik oder Wirtschaftsinformatik
zu dir passen. Darüber hinaus bilden wir in
mehreren praxisorientierten Ausbildungsberufen aus.
Bei der Deutschen Bundesbank erwarten dich spannende Aufgaben,
die Sicherheit des öffentlichen Dienstes sowie Arbeitszeiten,
welche die Balance zwischen Beruf und Privatem gewährleisten.
Neugierig geworden? Dann findest du hier weitere Informationen:
www.bundesbank.de/karriere
Starte sinnvoll durch!
Dein Einstieg mit einem Studium oder einer Ausbildung
Duale Studiengänge:
I Zentralbankwesen/Central Banking (Beamtenlaufbahn)
I Betriebswirtschaft
I BWL-Bank
I BWL mit Schwerpunkt Digitalisierungsmanagement
I BWL-Digital Business Management
I Wirtschaftsinformatik
I Angewandte Informatik
Ausbildungsgänge:
I Kauffrau*mann für Büromanagement (Zentrale)
I Mittlerer Bankdienst (Geldbearbeitung in den Filialen)
I Mittlerer Bankdienst (Zentrale)
Nähere Informationen unter
www.bundesbank.de/karriere
ACHTUNG: Bei der Bewerbung den Bezug „JOB + CHANCEN" nicht vergessen!
Unternehmensportrait – Anzeige 23
TRAUMJOB ERZIEHER:IN – BERUF MIT ZUKUNFT
Alle, die die Zukunft positiv verändern und mitgestalten wollen,
können sich an der Freien Dualen Fachakademie für Pädagogik
(FDFP) zur pädagogischen Fachkraft ausbilden lassen. An drei
Standorten (Stuttgart, Fellbach und Karlsruhe) kannst du deinen
Weg wählen: z. B. für eine praxisintegrierte Ausbildung zum/
zur staatlich anerkannten Erzieher:in (PiA) oder eine praxisorientierte
Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher:in mit
Schwerpunkt Jugend- und Heimerziehung (JuH). Die praxisintegrierte
Ausbildung wird ab dem ersten Tag leistungsgerecht
vergütet: im ersten Jahr mit rund 1.350 Euro.
Du suchst etwas, was du jeden Tag sehr
gerne machst? Werde Erzieher:in!
Gulnara Datukishvili hat an der FDFP die PiA-Ausbildung absolviert:
„Mir gefiel besonders, dass die Ausbildung so abwechslungsreich
ist – drei Monate Theorie, drei Monate Praxis. Das ist
gut, denn so nimmt man das Wissen direkt mit zu den Kindern“,
betont sie. Für die Theoriephase besuchte Gulnara die FDFP in
Stuttgart. „Ich habe während der Ausbildungszeit viele Freunde
gefunden, denn wir haben die gleichen Ziele und verbringen viel
Zeit miteinander. Mich macht das sehr glücklich und verbindet
mich – und natürlich vieles mehr – mit der FDFP.“
Mit Blick auf ihre Zeit in der Kita erzählt sie: „Mein schönstes
Erlebnis war: Ich war im Kinderhaus und bin dann für drei Monate
in die Theorie. Als ich wieder zurückgekommen bin, haben
sich die Kinder so sehr gefreut. Man kommt zur Tür rein und
wird mit offenen Armen empfangen. Man spürt die Liebe und
das ‚Schön, dass
du da bist‘.“
Gulnara Datukishvili
hat ihr
Ziel erreicht:
Die ehemalige
Fachschülerin
arbeitet heute
als Erzieherin in
Karlsruhe in einem
element-i
Kinderhaus.
Weitere Stimmen
von Fachschüler:
innen und Geschichten aus dem Fachschul-Alltag findest du
hier: https://www.freiedualefachakademie.de/magazin/
Übrigens: Wer Kinder zudem sportlich begleiten möchte, nutzt
dafür ein besonderes Angebot der FDFP: Das neu entstandene
Motorikzentrum Karlsruhe, das sich der Bewegungsförderung
von Kita-Kindern widmet. Hier werden pädagogische Fachkräfte
in den Bereichen Sport und Bewegungspädagogik spezialisiert,
Kitas beraten und zertifiziert sowie dezentrale, trägerübergreifende
Fortbildungen angeboten.
Du hast Interesse oder Fragen? Das Team der FDFP freut sich
auf dich: telefonisch unter 0711 656960-921 oder per E-Mail an
fachschule@fdfp.de.
Beruf mit Zukunft
Erzieher:in werden
Wir beraten dich gerne:
0711 656960-921 · fachschule@fdfp.de
BLEIB AUTONOM
Faire Vergütung ab dem ersten Tag
BLEIB DRAN
Starke Theorie-und Praxisphasen
im Blockmodell
BRING DICH EIN
Projekte für dich, andere und die Welt
www.fdfp.de
ENTSCHEIDE, WIE DU LERNST
Innovative Lernmethoden, digital, im Team und alleine
ACHTUNG: Bei der Bewerbung den Bezug „JOB + CHANCEN" nicht vergessen!
24 Unternehmensportrait – Anzeige
WANNA WOW WITH US?
– Starte als YoungSTAR bei Kärcher durch!
Bei Kärcher arbeitet ein 17.000-köpfiges Team in 85 Ländern
und 170 Firmen gemeinsam daran, die Welt ein Stück sauberer
zu machen. Als nachhaltiges Familienunternehmen sind wir
davon überzeugt, dass man Wichtiges pflegen muss, damit es
langfristig besteht und sein Wert auch in der Zukunft erhalten
bleibt. Das gilt für das eigene Zuhause genauso wie für unsere
Umwelt, unser Miteinander, unser geschäftliches Umfeld, unser
historisches Erbe oder unsere Tradition.
Kärcher bietet weltweit Lösungen rund um Reinigung und Pflege
an. Im Alltäglichen und im Außergewöhnlichen. Als Produkt,
als Dienstleistung, als Service. Als gesamthaftes Paket für professionelle
Anwender, als unverzichtbares Must-have für jeden
Haushalt oder als maßgeschneiderte Digitallösung für einzelne
Kundinnen und Kunden. Ungelöste Reinigungsprobleme sind
unser täglicher Antrieb, weiter zu tüfteln. Denn wirklich innovativ
ist, was den Menschen und der Umwelt nützt.
Starte deinen Way-of-WOW bei Kärcher!
Du bist voller Ideen und Tatendrang? Dann auf zur get ready
to WOW-Plattform! Kärcher bietet nicht den klassischen Karriereweg,
sondern eine Überholspur. Den Way-of-WOW! Und das
heißt: Wir bieten Ausbildungs- und Studienplätze, in denen du das
Motto „Lass es uns einfach probieren“ wirklich ausleben kannst
– und das mit hochmoderner Technologie. Egal was – nach Abschluss
ist eine Übernahme garantiert. Ziemlich WOW, oder?
Also: Worauf wartest du noch? Komm zu Kärcher und starte
deinen eigenen Way-of-WOW.
Informationen darüber, welche Ausbildungs- und Studiengänge
wir anbieten, findest Du auf http://kaercher-karriere.de
WANNA WOW
WITH US?
Starte deinen ganz eigenen way-of-WOW bei Kärcher.
Egal ob kaufmännisch, IT oder gewerblich-technisch:
Wir bieten Ausbildungs- und Duale Studienplätze an, in
denen du dein „Jetzt-lass’-es-uns-doch-einfach-probieren“-
Ding nicht nur in der Theorie, sondern direkt beim
Weltmarktführer für Reinigungstechnik ausleben kannst.
WANNA WOW WITH US? karcher.de / karriere
ACHTUNG: Bei der Bewerbung den Bezug „JOB + CHANCEN" nicht vergessen!
Unternehmensportrait – Anzeige 25
Karrierechancen bei der KSK Ludwigsburg!
#READYSETKSKLB
Die Kreissparkasse Ludwigsburg ist als Top-Arbeitgeber
ausgezeichnet. Kein Wunder, denn hier erwartet alle ein
Job, der Spaß macht und jede Menge Abwechslung bietet.
Vier Ausbildungen und zwei Duale Studiengänge bieten viele
Möglichkeiten für den perfekten Start in die Karriere.
Für alle, die bald den Schulabschluss in der Tasche haben,
aufgeschlossen sind und Spaß am Kontakt mit Menschen
haben, ist eine Ausbildung bei der Kreissparkasse Ludwigsburg
genau das Richtige. Aktuell bildet die Kreissparkasse
Ludwigsburg mehr als 150 junge Menschen aus.
Neben einer Ausbildung zur Bankkauffrau bzw. zum
Bankkaufmann ist auch ein duales Studium an der DHBW
möglich. Für Abiturientinnen und Abiturienten wird zudem
eine verkürzte Ausbildung zur Bankkauffrau bzw. zum
Bankkaufmann mit Zusatzqualifikation angeboten.
Nach der Ausbildung gibt es beste Perspektiven!
Die Kreissparkasse Ludwigsburg bietet nach der Berufsausbildung
vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten an:
vom Studiengang Bankfachwirt über den Bankbetriebswirt
bis hin zu Bachelor- und Masterstudiengängen. Auch
Realschüler und Realschülerinnen können innerhalb der
Sparkassenorganisation ein Hochschulstudium absolvieren.
Bei Interesse an einem Ausbildungs- oder Studienplatz für
September 2025 sollte man nicht lange zögern und sich am
besten direkt unter www.ksklb.de/ausbildung bewerben.
KREISSPARKASSE LUDWIGSBURG
Schillerplatz 6 · 71638 Ludwigsburg
Ansprechpartnerin: Bianca Giebler-Kroll · Tel.: 07141 148-4018
bianca.giebler-kroll@ksklb.de
www.ksklb.de/ausbildung
Mehr Innovation.
Weniger oldschool.
Ndriqim macht eine Ausbildung zum
Bankkaufmann bei der Kreissparkasse
Ludwigsburg. Willst du wie er kreativ im
Team arbeiten, mit einem praxisnahen
Einstieg und vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten?
Bewirb dich jetzt online zum
Ausbildungsstart am 01.09.2025
auf ksklb.de/ausbildung
Weil’s um mehr
als Geld geht.
ACHTUNG: Bei der Bewerbung den Bezug „JOB + CHANCEN" nicht vergessen!
26 Unternehmensportrait – Anzeige
Das Stipendium
„Meine Zukunft – Pädagogik.Stipendium.Stuttgart”
Die erste Runde geht auf uns, die zweite auch!
Hast du eine Leidenschaft für die frühkindliche Bildung und
träumst davon, als Erzieher*in oder sozialpädagogische Assistenz
(m/w/d) einen Unterschied zu machen? Dann ist jetzt deine
Gelegenheit gekommen! Unser Stipendium bietet nicht nur
finanzielle Unterstützung, sondern ist der Schlüssel zu einer
vielversprechenden Zukunft in der Pädagogik.
Das Stipendium
Das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart vergibt Stipendien
für verschiedene Qualifikationen zur pädagogischen Fachkraft.
Gefördert werden Fachschüler*innen, die eine klassische
Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher*in, eine
klassische Ausbildung zur staatlich anerkannten Sozialpädagogischen
Assistenz oder das Berufskolleg für Sozialpädagogik
absolvieren. Das Stipendium richtet sich unabhängig des
Jugendamtes an alle Fachschüler*innen der Region Stuttgart.
Unser Stipendium ist mehr als nur finanzielle Unterstützung
– es ist eine Einladung, deine Vision für deine Zukunft weiter
zu entfalten. Wir wissen, dass der Weg in der Schulzeit oft
steinig sein kann. Unser Stipendium hilft dir, dich auf das zu
konzentrieren, was wirklich zählt.
Zusätzliche Förderleistungen
Du hast auch die Möglichkeit zusätzliche, unabhängige
Förderleistungen (bspw. Aufstiegs/Schüler-BAföG) während der
beiden klassischen Ausbildungsformen zu beantragen und damit
deine Förderung auf bis zu 1.000 Euro pro Monat zu erhöhen.
Dabei kannst du weiterhin die Vorteile des Schüler*innen-
Daseins mit z.B. Schulferien genießen.
Einstieg zu jedem Zeitpunkt
Der Einstieg in das Stipendium ist zu jedem Zeitpunkt, während
des Besuchs einer Fachschule für Sozialpädagogik, möglich.
Wir empfehlen das Einreichen einer Bewerbung bereits zu
Schuljahresbeginn um die gesamte Förderung zu erhalten.
Bewerbung
Voraussetzungen
Voraussetzung für das Stipendium ist ein Schulplatz an
einer Fachschule für Sozialpädagogik in den klassischen
Ausbildungsgängen oder ein Schulplatz an einem Berufskolleg.
Das Anerkennungsjahr, welches nach deinen zwei Jahren an
der Fachschule beginnt, ist mindestens zur Hälfte der Dauer in
einer Einrichtung in Stuttgart zu absolvieren. Ob du dabei eine
Einrichtung des Jugendamts oder die eines anderen Trägers in
Stuttgart wählst liegst ganz bei dir. Falls du vor deinem Einstieg
ins Berufsleben erst noch auf Reisen gehen möchtest, hast du
nach Abschluss deiner Ausbildung ganze sechs Monate Zeit
dafür.
Monatliche Förderung
Die monatliche Förderung während deiner Zeit an der Fachschule
für Sozialpädagogik (Unter- und Oberkurs) beträgt 200 Euro.
Für die Bewerbung benötigst du deinen Lebenslauf, ein
Motivationsschreiben, das letzte Zeugnis der allgemeinbildenden
Schulen und wenn dieser bereits vorliegt, deinen Schulvertrag.
Sobald du alle Unterlagen gesendet hast prüfen wir diese und
laden dich zu einem Informationsgespräch ein. Für den Beginn
der Auszahlung ist das Datum des Bewerbungseingangs
maßgeblich.
Hast du Fragen?
Egal, ob es um das Stipendium oder den Bewerbungsprozess
geht- wir sind hier für dich!
Du möchtest dich vorab informieren? Und hast weitere Fragen,
vielleicht auch zu unseren weiteren Ausbildungsangeboten?
Schreib uns einfach an:
stipendium.jugendamt@stuttgart.de
ACHTUNG: Bei der Bewerbung den Bezug „JOB + CHANCEN" nicht vergessen!
Pädagogik . Stipendium . Stuttgart
DIE ERSTE
RUNDE GEHT
AUF UNS!
DIE ZWEITE
AUCH!
Das Stipendium für deine Ausbildung
Zur Schule gehen und während dessen
Geld verdienen? Das geht! Mit einem
Stipendium der Landeshauptstadt Stuttgart.
Mehr
erfahren!
G E F Ö R D E R T W E R D E N
Berufskolleg für
SOZIALPÄDAGOGIK
Ausbildung zur
SOZIALPÄDAGOGISCHEN
ASSISTENZ
Ausbildung zum/zur
ERZIEHER*IN
28 Unternehmensportrait – Anzeige
Stuttgarter Bäder suchen Nachwuchskräfte
Wer Freude an vielseitigen und abwechslungsreichen
Aufgaben hat und zugleich
gerne Verantwortung für andere Menschen
übernimmt, für den ist eine Ausbildung
zum/zur Fachangestellten für
Bäderbetriebe genau das Richtige. Die
Stuttgarter Bäder bilden diese, als Eigenbetrieb
der Landeshauptstadt Stuttgart in
ihren 16 Bäder in und um Stuttgart aus.
Wir bilden 2025 aus:
220111_STBPersonalanzeigeRockerFachangestellter_Job&Chancen113x165.qxp 13.01.22 11:5
Fachangestellte/r für Bäderbetriebe
(m/w/d)
In 3 Jahren lernt ihr alles über:
• die Organisation eines Bäderbetriebes.
• Sicherheit, Erste Hilfe und Wasserrettung.
• Bedienung, Wartung und Reparatur
der Schwimmbadtechnik.
• Animation für alle Altersgruppen
(Schwimmunterricht, Wassergymnastik,
andere Kursangebote, Badspezifische
Veranstaltungen).
Das solltet ihr mitbringen:
Komm
zu uns!
Wir bilden dich aus zum/zur
Fachangestellten
für Bäderbetriebe (m/w/d)
Foto: © Suttgarter Bäder
• Mittlere Reife und gute Noten in den
Fächern Mathematik, Physik, Biologie
und Chemie.
• körperliche Fitness, Belastbarkeit und
gute Schwimmkenntnisse werden vorausgesetzt.
• sportliches und technisches Interesse.
• Verantwortungsbewusstsein, Engagement
und Kontaktfreude.
Weiterbildungsmöglichkeiten:
Eine höhere Qualifikation kann mit der
Aufstiegsfortbildung zum/zur geprüften
Meister/in (m/w/d) für Bäderbetriebe erreicht
werden. Weitere Informationen
über die Ausbildung zum/zur Fachangestellten
für Bäderbetriebe erhalten Sie auf
der Homepage der Stuttgarter Bäder
www.stuttgarterbaeder.de
Ausbildungsschwerpunkte:
P Badeaufsicht
P Rettungsschwimmen und Erste Hilfe
P Betreuung der technischen Anlagen
P Schwimmkurse und Animation
Ausbildungsbeginn: 1. September
Ausführliche Bewerbungsunterlagen an:
bewerbung.stb@stuttgart.de
oder Stuttgarter Bäder,
Breitscheidstraße 48, 70176 Stuttgart
Bewirb
dich jetzt!
stuttgarterbaeder.de
ACHTUNG: Bei der Bewerbung den Bezug „JOB + CHANCEN" nicht vergessen!
SERVICE
29
Kapitalanlage zwischen Nachhaltigkeit, Rendite
und Risiko
Nachhaltige ETFs und Fonds gibt es inzwischen wie Sand am Meer. Doch wie findet
man die Produkte, die den eigenen Ansprüchen genügen? Rechnen sich grüne Fonds
überhaupt? Und wo kauft man sie günstig? Antworten rund um das Thema grüne
Fonds und ETFs finden Sie in diesem Ratgeber.
Die Expertinnen und Experten der Stiftung Warentest erklären Fachbegriffe und zeigen,
wie Anleger je nach Risikoneigung und Aufwand, den sie betreiben möchten, die
zu ihnen passende grüne Geldanlage finden - mit Bewertungen zu Nachhaltigkeit und
Renditechancen der wichtigsten Fonds und ETFs.
Stiftung Warentest
160 Seiten ISBN 978-3-7471-0759-1
Softcover 22,90 € e-Book 19,99 €
Steuererklärung für Anfänger
Das – zu Unrecht – unbeliebte Thema „Steuererklärung“ und alles, was sonst noch mit
Steuern zu tun hat, wird in der Schule nicht behandelt. Gerade für viele junge Menschen
ist die Steuererklärung ein Buch mit sieben Siegeln.
Mit dem Ratgeber „Steuererklärung für Anfänger: Deine Steuern kannst du selbst“ räumt
Lucy Fecho mit Vorurteilen auf und sorgt dafür, dass auch Neulinge ohne Frust an die
Steuererklärung herangehen.
Der Ratgeber beantwortet unter anderem folgende Fragen:
• Wie funktioniert das mit den Steuerklassen?
• Muss jeder eine Einkommensteuererklärung abgeben?
• Bin ich nach der ersten Abgabe automatisch für die Zukunft zur Abgabe verpflichtet?
• Welche Unterlagen sind wichtig?
• Was kann ich als Werbungskosten ansetzen?
• Ich habe vergessen, etwas in die Steuererklärung einzutragen. Kann ich das noch im
Nachhinein eintragen?
• Was ist eigentlich ELSTER?
Autor: Lucy Fecho
Wolters Kluwer
137 Seiten ISBN 978-3-9653-3365-9r
Softcover 14,99 € e-Book 13,99 €
Finanzwissen für junge Menschen
Mit dem ersten festen Job kommt Lohn oder Gehalt. Auch wenn davon erst einmal „Wunscherfüllung“
auf dem Plan steht: Sich um das Thema Geld zu kümmern, ist ein Muss.
Denn Berufsstarter:innen sind im Plus: Der Faktor Zeit ist ein wichtiger Schlüssel für nachhaltige
und erfolgreiche Geldanlage. Der Ratgeber der Verbraucherzentrale vermittelt die
Basics und zeigt, wie beim Frühstart auch mit wenig Geld viel erreicht werden kann.
Sieben Schritte für den schnellen Einstieg: Warum ist ein Tagesgeldkonto das bessere
Sparbuch oder die Börsen manchmal so unlogisch sind. Welche Geldanlage passt zu
mir? Wie viel Risiko darf es sein? Lieber selbst anlegen oder Broker oder Robo-Advisor
machen lassen? Was ist der Rat von Finfluencern wert? Ein Wiki-Money erklärt Wissenswertes
von A wie Anleihe bis Z wie Zinseszins kompakt. Kapitel zur Altersvorsorge und
zur Absicherung bei Berufsunfähigkeit komplettieren das Infopaket für die nachhaltige
Optimierung der eigenen Finanzstrategie. Je früher man damit einsteigt, desto besser.
Autorin: Beate Kaufmann
Verbraucherzentrale NRW
224 Seiten ISBN 978-3-86336-164-8
Softcover 20,00 € e-Book 15,99 €
www. job-und-chancen.de
30 VORSCHAU
Im nächsten Heft:
SCHWERPUNKT
ORIENTIERUNG
Das letzte Schuljahr hat begonnen. Spätestens
jetzt wird es Zeit, sich Gedanken
zu machen, wie es nach Abschluss im
Sommer 2024 weitergeht. Denn die Unternehmen
beginnen bereits jetzt mit der
Auswahl der Bewerber und an den Universitäten
laufen die Bewerbungsfristen
Aber wer bin ich eigentlich? Was will und was
kann ich werden? Das, was meine Eltern und
Großeltern schon gemacht haben? Oder doch etwas
ganz anderes?
25. SEPTEMBER 2025
HERBST-AUSGABE
„In meiner Klasse wollen viele Jungs Mechatroniker
werden und viele Mädchen Medizinische Fachangestellte.
Und wer studiert, studiert BWL –
das kann doch nicht falsch sein?“ Vielleicht doch.
Es gibt viele Möglichkeiten zu entdecken.
„Ich will auf jeden Fall studieren – schließlich
mache ich ja Abitur. Und ein Studium garantiert
später mal eine tolle Karriere und einen Haufen
Geld.“ Stimmt das wirklich? Was kommt im Studium
alles auf mich zu.
SPECIAL STUDIUM
Aktuelles rund ums Thema Studium
Studium – ja oder nein?
Welchen Abschluss bekomme ich wo?
Was erwarten die Professoren?
Uni, FH oder dual?
Alles zum Numerius Clausus
Die wichtigsten Fristen und Termine
FREIE STELLEN
Unternehmen, Universitäten und Bildungsinstitute
stellen sich vor – mit freien Plätzen und
Angeboten für eine Ausbildung oder ein Studium.
Mit QR-Codes – so kommen Sie direkt auf
die Website, auf das Ausbildungsportal oder z.
B. den Azubi- bzw. Studentenblog.
Änderungen vorbehalten
Verlag:
mgs mediengesellschaft stuttgart UG
Lessingstraße 145
71409 Schwaikheim
Chefredaktion (v.i.s.d.P.):
Christine Breitkopf
c.breitkopf@mgs-medien.de
Tel.: 071 95 / 590 78 30
Verantwortlich für Anzeigen:
Christine Breitkopf
Druck:
Offizin Scheufele
Druck und Medien GmbH & Co.KG
Tränkestr. 17, 70597 Stuttgart
JOB & CHANCEN wird auf umweltfreundlichem
Recycling Charisma silk FSC gedruckt.
Copyright: © 2025 für Texte und gestaltete
Anzeigen beim Verlag.
© Bilder, soweit nicht anders vermerkt,
www.shutterstock.com oder Unternehmen
(Porträts).
Jahrgang: 17. Jahrgang 2025
Erscheinungsweise: viermal jährlich
JOB & CHANCEN wird kostenlos an die
Abschlussklassen von Realschulen und
Gymnasien verteilt und liegt außerdem in
ausgewählten Berufsinformationszentren
der Agenturen für Arbeit aus.
Nachdruck oder Vervielfältigung nur mit
schriftlicher Genehmigung des Verlages.
Alle Rechte vorbehalten. Keine Gewähr für
unverlangt eingesandte Materialien.
Namentlich gekennzeichnete Artikel geben
die Meinung des Autors, nicht aber der
Redaktion wieder.
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit
wird die gewohnte männliche Sprachform
bei personenbezogenen Substantiven und
Pronomen verwendet. Dies impliziert keine
Benachteiligung des weiblichen oder dritten
Geschlechts, sondern soll im Sinne der
sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral
zu verstehen sein.
Alle Angaben nach bestem Wissen, aber
ausdrücklich ohne jegliche Gewähr.
www. job-und-chancen.de
ZUKUNFT & CHANCEN
31
GESUNDHEITSPROFI
Die stille Pandemie der Kilos – und was künftige Gesundheitsprofis dagegen tun
Bereits 2030 könnte jeder dritte Mensch weltweit als übergewichtig gelten. Es drohen Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes,
mentale Belastungen. Auch klagen Betroffene über ein schwächeres Immunsystem und körperliche Verschleißleiden.
Dazu kommen psychische Erkrankungen, Erkrankungen des Atmungssystems und des Muskel-Skelett-Systems - diese drei
waren 2024 für 10,74 Krankentage pro versicherte Person verantwortlicht (DAK-Psych-Report).
Deine Chance, die Zukunft zu verbessern
Im Bachelorstudiengang „Ernährung und Fitness in der Prävention“ (EFP) wirst du dazu ausgebildet, das zu ändern. Ernährung,
Bewegung, Prävention, Psychologie – die Themen werden evidenzbasiert, praxisnah und interdisziplinär vermittelt.
Die Sensibilität für die Themen nimmt mit jedem Jahr zu – das gilt jedoch zugleich für den thematischen Wildwuchs.
Immer mehr Influencer teilen Gesundheitshinweise. Oft sind diese zu wenig konkret, wissenschaftlich nicht belegt und
manchmal schlichtweg falsch.
Im Studiengang werden keine Content Creator für Instagram ausgebildet, sondern Gesundheitsprofis. Und die werden
vielerorts dringend gebraucht. Für die Absolvent:innen ergeben sich momentan
breit verzweigte Karrierepfade. Krankenkassen, Sportunternehmen,
Kliniken suchen Personal. Andere Absolvent:innen wagen nach dem
Studium erfolgreich die Selbstständigkeit, und das längst nicht
nur in klassischen Coaching-Berufen.
Die Hochschule Fresenius bietet den Studiengang
Ernährung und Fitness in der Prävention an.
Mehr Informationen findest du unter
www.hs-fresenius.de
Weltweit
gebührenfrei
Bargeld gefällig?
Mit Giro worldwide –
deinem kostenlosen
Girokonto.
Auslandsjahr, Ausbildung
oder Audimax?
Egal, wie du dich entscheidest: Die Zukunft steht
dir offen. Und damit du für alle wichtigen Entscheidungen
den Kopf frei hast, helfen wir dir
gerne, wenn’s um deine Finanzen geht. Mit nützlichen
Tipps zur ersten eigenen Wohnung, zur
Finanzierung deines Studiums, zu längeren Auslandsaufenthalten
und zu vielem mehr. Mehr dazu
findest du auf www.bw-bank.de/meinbanking
Ein Unternehmen der LBBW-Gruppe