26.06.2025 Aufrufe

JOB & CHANCEN Stuttgart/Heilbronn/Göppingen Sommer-Ausgabe

Ausbildungsmagazin für Schüler:innen

Ausbildungsmagazin für Schüler:innen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Verwandeln Sie Ihre PDFs in ePaper und steigern Sie Ihre Umsätze!

Nutzen Sie SEO-optimierte ePaper, starke Backlinks und multimediale Inhalte, um Ihre Produkte professionell zu präsentieren und Ihre Reichweite signifikant zu maximieren.

JOB & CHANCEN

Stuttgart | Heilbronn | Göppingen

Sommer 2025

Wichtig zum Start:

Ausbildungsvertrag – Rechte und Pflichten

Versicherungen

Steuern und Abgaben

Mietvertrag

Start 2025/2026:

Ausbildungs- und Studienplätze

mit QR-Codes!


Ausbildung

oder

Studium

Starte jetzt Deine persönliche

Erfolgsgeschichte!

Kriegst du hin. Mit uns.

LBS Süd – Deine Bausparkasse in Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz! Wir sind das Ergebnis

der Fusion von der LBS Südwest und der LBS Bayern. Mit rund 1.500 Mitarbeitenden in Stuttgart,

München, Karlsruhe und Mainz und etwa 950 Vertriebsprofis, inklusive Maklerinnen und Maklern, sind

wir Deine Anlaufstelle für Bausparen, Baufinanzierung und Immobilien!

Bist du auf der Suche nach einer zukunftssicheren Karriere? Dann bist du bei der LBS Süd genau richtig.

Bewirb dich jetzt und komm in unser Team.

Unsere Ausbildungsberufe und Studiengänge im Überblick:

Abiturientenprogramm – Bankkaufmann vertriebsorientiert & Bankfachwirt SBW (m/w/d)

Bankkaufmann – vertriebsorientiert (m/w/d)

Bankkaufmann – innendienstorientiert (m/w/d)

Immobilienkaufmann – vertriebsorientiert (m/w/d)

Immobilienkaufmann – innendienstorientiert (m/w/d)

Kaufmann für Büromanagement (m/w/d)

Servicefachkraft/Kaufmann für Dialogmarketing (m/w/d)

Studiengang BWL-Bank (Duale Hochschule)

Studiengang Wirtschaftsinformatik (Duale Hochschule)

Studiengang Accounting & Controlling (Duale Hochschule)

Infos unter https://sparkasse.mein-check-in.de/lbs-sued/ausbildung

Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause.


REGION STUTTGART SOMMER 2025

3

JOB & CHANCEN

GELD + RECHT:

Rechte und Pflichten in der Ausbildung 6

Kommunikation am Arbeitsplatz 7

Die wichtigsten Fragen zum Ausbildungsvertrag 8

Was gehört in den Ausbildungsvertrag? 9

Steuerrecht für Azubis und Studenten 10

Versicherungen zum Start 12

Die erste eigene Wohnung oder WG 14

Was ist beim Mietvertrag zu beachten 15

Bausparen lohnt sich! 16

SUCHE: Wo finde ich freie Studien- oder

Ausbildungsplätze?

FREIE STELLEN 2025/2026:

Bernd Blindow Schulen 17

Bundeswehr 18

BW Bank 32

DAA Deutsche Angestellten-Akademie 20

Deutsche Bundesbank 22

Freie Duale Fachakademie für Pädagogik 23

Handwerkskammer Stuttgart 4

LBS Süd 2

Kärcher 24

Kreissparkasse Ludwigsburg 25

Landeshauptstadt Stuttgart – Pädagogik Stipendium 26

Stuttgarter Bäder 28

SERVICE:

Bücher und APPs 29

ZUKUNFT & CHANCEN:

Gesundheitsprofi – deine Chance, die Zukunft zu verbessern 31

www. job-und-chancen.de


4 Deine Zukunft im Handwerk

Mit dem Handwerk die Welt entdecken

Du überlegst dir gerade, wie es für dich nach der Schule

weitergehen soll? Wenn du einen vielfältigen Job mit

guten Zukunftsaussichten suchst und auch mal im

Ausland arbeiten möchtest, dann ist eine Ausbildung

im Handwerk genau das Richtige für dich!

In der Ausbildung mit Abitur durchstarten

Die 21-jährige Nele Weingärtner aus Denkendorf hat sich bewusst

gegen ein Studium und für eine Ausbildung im Handwerk

entschieden: „Ich hatte nach dem Abitur einfach keine Lust

mehr, nur dazusitzen und Theorie zu lernen. Ich wollte Praxiserfahrung

sammeln und mit meinen Händen arbeiten.” Nach

einem Praktikum entschied sie sich für eine Schreinerausbildung

mit Zusatzqualifikation Management im Handwerk (MiH) im

Stuttgarter Unternehmen Türenmann. „Gerade für Personen mit

Abitur ist die Zusatzqualifikation eine tolle Chance.”

Häufig kommen Kunden zu ihr und sagen: „Eine

Frau im Handwerk – das sieht man ja gerne“.

Foto: Handwerkskammer Region Stuttgart

Nele kann eine Ausbildung definitiv empfehlen: „Man bekommt

einen anderen Blick aufs Leben, wenn man in die Berufswelt

eintaucht.” Nach der Ausbildung stehen viele Wege offen: Fachkräfte

sind auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt, wer möchte,

kann sich zum Meister oder zur Meisterin weiterbilden, den

Schritt in die Selbständigkeit wagen oder noch ein Studium

dranhängen. Und wer hinaus in die weite Welt möchte, hat mit

einem gelernten Handwerksberuf viele Möglichkeiten.

Auslandsprogramm „Go.for.europe”

Bei der Zusatzqualifikation Management im Handwerk

(MiH) werden in der Berufsschule allgemeinbildende

Fächer wie Deutsch oder Gemeinschaftskunde

durch technisches Englisch, BWL und Recht

ersetzt.

Foto: Handwerkskammer Region Stuttgart

Vielfältige Aufgaben und gute

Karrierechancen

Spannend findet sie den Wechsel zwischen Montage und Werkstatt:

„Wenn wir auf der Baustelle neue Fenster einbauen, müssen

wir diese erst mal reinheben, schauen, dass sie gerade ausgerichtet

sind und dann festschrauben.” An anderen Tagen ist sie

in der Werkstatt im Einsatz: „Oft arbeiten wir an Kleinteilen wie

Leisten oder Türschwellen, die aus Holz herausgeschnitten, abgeschliffen

und lackiert werden.” Viele in Neles Umfeld waren

erst mal überrascht, dass sie als Frau eine Ausbildung im Handwerk

machen möchte. „Heute finden sie es aber richtig cool”,

erzählt die Auszubildende.

• Als Azubi kannst du vier Wochen im europäischen

Ausland leben und arbeiten.

• Du lernst eine neue Kultur kennen und verbesserst

deine Sprachkenntnisse.

• Go.for.europe übernimmt die Organisation

und unterstützt dich bei der Vorbereitung.

• Die Auslandspraktika werden finanziell

unterstützt.

• Praktika sind in Ländern wie Italien,

Spanien, Irland oder Österreich möglich.

Zur Website: www.goforeurope.de

ACHTUNG: Bei der Bewerbung den Bezug „JOB + CHANCEN" nicht vergessen!


Deine Zukunft im Handwerk 5

Wie kreativ der Schreinerberuf sein kann,

beweist ihr Gesellenstück, an dem sie gerade

arbeitet: Ein Holzkoffer für Brettspiele, der

nach dem Transport als Unterlage verwendet

werden kann.

Foto: Handwerkskammer Region Stuttgart

Andere Länder und neue Erfahrungen

„Handwerkerinnen und Handwerker finden überall auf der Welt

Arbeit”, weiß Nele. Wie das in der Praxis aussehen kann, erlebte

sie im Frühjahr 2024. Mit dem Auslandsprojekt Go.for.europe

reiste sie für vier Wochen nach Irland. „Ich wollte mal selbst

erleben, wie Handwerker in einem anderen Land arbeiten.” Nach

dem einwöchigen Besuch einer Sprachschule folgte ein dreiwöchiges

Praktikum in einem Schreinerbetrieb in dem beschaulichen

Städtchen Tralee. „In der ersten Woche haben wir gemeinsam

eine Treppe gebaut. Dazu gehörten verschiedene Aufgaben wie

die Vermessung der Treppengröße, Holz einkaufen, die händische

Anfertigung und natürlich auch die Montage. Danach durfte

ich eine zweite Treppe fast komplett allein bauen – das war eine

tolle Erfahrung.”

Nicht nur beruflich hat sich Nele in Irland weiterentwickelt, auch

persönlich profitiert sie von der Erfahrung: „Wenn man auch in

schwierigen Situation Englisch sprechen und sich zurechtfinden

muss, stärkt das das eigene Selbstbewusstsein.”

130 Chancen – neue Plattform

für Berufsorientierung

• Hier findest du alles Wichtige zu den 130

Ausbildungsberufen im Handwerk.

• In über 160 Videos berichten Azubis von

ihrer Ausbildung.

• Du findest verschiedene Börsen mit

Ausbildungs- und Praktikumsplätzen.

• Es gibt eine Übersicht aller Termine der

Ausbildungsmessen in deinem Landkreis.

• Deine Ansprechpersonen zur Berufsorientierung

sind nur einen Klick entfernt.

Zur Website: https://130chancen.de

In Irland tauchte sie in die Kultur ein: „Wir sind in verschiedene

Städte gefahren, haben die Cliffs of Moher,

den Nationalpark Killarney oder eine irische Tanzshow

besucht und den Saint Patrick’s Day miterlebt.“

Foto: Privat

ACHTUNG: Bei der Bewerbung den Bezug „JOB + CHANCEN" nicht vergessen!


6 SERVICE GELD + RECHT

Rechte und Pflichten in der Ausbildung

Früher oder später tauchen vielleicht Probleme in der Ausbildung auf. Manche sind leicht zu lösen, andere nicht.

Für viele Probleme in der Ausbildung gibt es eindeutige Regeln und Gesetze.

Tatsache ist: Rechte und Pflichten eines Auszubildenden sind

klar geregelt – schikanieren oder missbrauchen lassen muss

sich niemand. Festgelegt ist das alles im Berufsbildungsgesetz

(BBiG). Es geht im Wesentlichen um § 13 (Mitwirkungspflicht

des Auszubildenden) und § 14 (Ausbildung gemäß Ausbildungsziel

– Pflichten des Ausbildenden). Hier eine kleine Übersicht,

fangen wir mit dem angenehmeren Teil an!

Ihre Rechte als Azubi ...

Tätigkeiten, die nichts mit der Ausbildung zu tun haben, sind

nicht zulässig. Botengänge gehören ebenso wenig zur Ausbildung

wie ständige Räum-, Sortier- oder Putztätigkeiten. Aber

Achtung: Natürlich kann Ihr Ausbilder von Ihnen verlangen,

dass Sie Ihren Arbeitsplatz in Ordnung halten, benötigtes Material

nach Gebrauch wieder wegräumen und benutzte Werkzeuge

reinigen oder kleinere Reparaturen selbst ausführen. Die

Reinigung des gesamten Betriebes gehört aber definitiv nicht

dazu. Private Besorgungen für Vorgesetzte oder Kollegen sind

Ihre Entscheidung.

Material, dass Sie für Ihre Ausbildung benötigen, muss Ihnen

kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Dies können z.B.

Werkzeuge, Geräte und Werkstoffe sein, aber auch Fachbücher,

die Berichtshefte sowie Schreib- und Zeichenmaterial. Im Gegenzug

sind Sie verpflichtet, damit sorgsam umzugehen.

Generell sind Sie nicht verpflichtet, Tätigkeiten auszuführen,

die Ihre körperlichen Fähigkeiten übersteigen oder für die Sie

nicht qualifiziert sind. Dazu gehören auch Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen.

Vorsicht, wenn Sie „mal eben“ den Lieferwagen

nur ein Stück vorrollen lassen sollen – ohne Fahrerlaubnis

lassen Sie die Finger vom Lenkrad. Das ständige und unnötige

Wiederholen immer gleicher Tätigkeiten ist ebenfalls nicht zulässig.

Verboten sind außerdem Akkord- und Fließbandarbeit.

Sie haben Anspruch auf geeignetes Ausbildungspersonal, d.h.

Ausbilder müssen durch eine Abschlussprüfung der entsprechenden

Fachrichtung und ausreichend Berufserfahrung qualifiziert

sein.

Während einer dualen Ausbildung sind Sie berufsschulpflichtig.

Für die Unterrichtszeiten muss Ihr Betrieb Sie freistellen. Zum

Unterricht gehören auch die Pausen sowie die benötigte Zeit für

den Weg zwischen Betrieb (nicht Wohnort!) und Berufsschule.

Ein „Nacharbeiten“ der Berufsschulzeiten im Betrieb ist also generell

unzulässig. Falls Sie keinen Blockunterricht haben (also

z.B. ganze Berufsschulwochen), haben Sie im Idealfall in Ihrem

Ausbildungsvertrag eine Klausel, die regelt, ob und bis wann Sie

nach dem Unterricht noch im Betrieb erscheinen müssen.

Der jeweilige Ausbilder sollte kompetent sein. Wenn Sie auf

Fragen keine zufriedenstellenden Antworten bekommen, wenn

Ihnen weder Sinn noch Zweck einer bestimmten Tätigkeit erklärt

werden kann oder Sie das Gefühl haben, dass Sie mit Problemen

bei einer Aufgabe allein gelassen werden, sprechen Sie

einfach einmal mit der Personalabteilung oder der Ausbildungsleitung

Ihres Ausbildungsbetriebes.

Vorsicht: Nicht gleich auf den Putz hauen oder lautstark beschweren

– hier ist Fingerspitzengefühl gefragt!

... und Ihre Pflichten:

Generell gilt: Sie sind zur aktiven Mitwirkung verpflichtet! Wer

sich also nur passiv „beschallen“ lässt, bekommt schnell ein

Problem.

www. job-und-chancen.de


SERVICE GELD + RECHT 7

Anweisungen sind zu befolgen

Anweisungen, die mit Ihrer Ausbildung zu tun haben, müssen

Sie natürlich Folge leisten. Und die können vom Abteilungsleiter,

den Kollegen aus dem Arbeitsschutz oder vom Gesellen sein,

der Ihnen gerade zeigt, wie man richtig einen Nagel einschlägt

– solange es Ihre Ausbildung betrifft (und nicht gegen die guten

Sitten oder gar Gesetze verstößt): Machen Sie es.

Jeder Betrieb hat Regeln

Arbeitsschutz, Sicherheitsbestimmungen, Rauchverbote und

Kleiderordnungen, Hausordnungen und Hygienevorschriften.

Gleichgültig, ob Sie das im Einzelfall für sinnvoll halten oder

nicht: Halten Sie sich daran! Auch das Aufladen von Handys,

E-Bikes oder ähnlichem sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären.

Stichwort Berichtsheft

Das wird gern am Ende der Ausbildung auf den letzten Drücker

zusammengestoppelt – sollte aber nicht sein. Sie sind verpflichtet,

die „schriftlichen Ausbildungsnachweise“ ordnungsgemäß

zu führen und regelmäßig (also nicht einmal jährlich) vorzulegen.

Im Gegenzug bekommen Sie in der Regel während Ihrer Ausbildungszeit

dazu Gelegenheit – das müssen Sie nicht in Ihrer

Freizeit erledigen.

Stolperfalle Persönlichkeitsrechte

Wie Sie z.B. Ihre Haare tragen, ist natürlich grundsätzlich Ihre

Angelegenheit. Wenn die Frisur aber Sicherheitsvorschriften

beeinträchtigt oder Ihre Ausbildung unnötig erschwert, sieht

das schon anders aus. Und natürlich kann Ihr Ausbildungsbetrieb

auch bestimmen, mit welchem Erscheinungsbild insgesamt

(also Kleidung, Haarschnitt, Tattoos, Piercings etc.)

Sie Kundenkontakt haben – Stichwort Erscheinungsbild des

Betriebes.

Also: Keine Diskussion anfangen; Sie sitzen in der Regel am

kürzeren Hebel.

Top secret

Sie sind auch als Auszubildender zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Interna wie Preise, Konditionen, Kalkulationen oder

Lieferantenlisten sind ebenso vertraulich zu behandeln wie Betriebsabläufe,

nicht öffentliche Geschäftskennzahlen oder technisches

Fachwissen. Der Tratsch aus der Betriebskantine gehört

im Zweifel auch dazu. Und wer Negatives über den Betrieb auf

Facebook postet, darf sich natürlich nicht wundern, wenn der

Arbeitgeber das zum Anlass einer Abmahnung macht oder sogar

den Ausbildungsvertrag kündigt.

Darf ich nebenher Jobben?

Während Ihrer Ausbildung kann Ihnen der Ausbildungsbetrieb

jede Nebentätigkeit untersagen. Ihren lukrativen Schülerjob

müssen Sie also aufgeben – auch wenn das aus Ihrer Sicht Ihre

Ausbildung überhaupt nicht beeinträchtigt.

Achtung: „Das merkt doch keiner“ ist hier nicht angesagt. Fliegen

Sie auf, droht die fristlose Kündigung. Bekommt das Finanzamt

Wind davon, gibt es ebenfalls Ärger – Sie sind schließlich

kein Schüler mehr, sondern arbeiten im Zweifel „schwarz“. Und

dann bekommen Sie massive Probleme. Und bei einem Unfall

streiten sich Ihre Unfallversicherung, die Berufsgenossenschaft

und Ihr Nebenjobbetrieb auf Ihre Kosten darum, wer NICHT

zahlt.

Kommunikation

Während es beim traditionellen Geschäftsbrief glasklare

Regeln gibt, fühlt sich manch einer in der digitalen

Kommunikation am Arbeitsplatz gehörig verunsichert.

Hier ein paar grundlegende Tipps für den gelungenen

schriftlichen Austausch mit Chefs und Kollegen.

Digitale Kommunikation ist keine regelfreie Zone

Nicht in jeder Branche, in jedem Unternehmen und in allen Situationen

gelten die gleichen Regeln für schriftliche Kommunikation.

Die E-Mail einer Bank-Mitarbeiterin an Geschäftskunden

unterscheidet sich erheblich von Chat-Nachrichten unter Kollegen

in einem digital-affinen Start-up. Dennoch: Der Ton macht

die Musik und die meisten Menschen wissen es zu schätzen,

wenn Sie etwas Zeit und Mühe in Ihre schriftlichen Nachrichten

investieren.

Schon bei der Anrede lauert das erste Fettnäpfchen: „Hallo

Chef“ oder „Hi“ sind ganz sicher keine geeigneten Formeln für

die Kommunikation im Arbeitsalltag. Ob Sie „Sehr geehrte/r…“

oder „Liebe/r…“ verwenden, hängt davon ab, wie gut Sie den

Adressaten kennen oder ob Sie schon häufiger Kontakt zu ihm

hatten. Die scheinbare Lässigkeit digitaler Kommunikation sollte

außerdem keinesfalls dazu verleiten, einfach zu duzen. Beim Abschiedsgruß

sind Sie mit „freundlichen Grüßen“ immer auf der

sicheren Seite. Erst bei Ihnen näherstehenden und vertrauten

Kollegen sind „viele Grüße“ oder „liebe Grüße“ angebracht.

Rechtschreibfehler, Ignoranz gegenüber Groß- und Kleinschreibung

und die völlige Abwesenheit von Satzzeichen sind in

E-Mails oder Instant Messenger-Nachrichten ebenso fehl am

Platz, wie sie es in Briefen schon immer waren. Niemand muss

druckreif schreiben – aber sich das eigene Werk vor dem Absenden

noch einmal durchzulesen, kann bereits einen Großteil

flüchtiger Fehler beheben.

Im Zweifel für die höfliche Variante

Aus der privaten Kommunikation via

WhatsApp, Facebook etc. nicht mehr

wegzudenken, im Berufsalltag

aber mit Vorsicht zu genießen

sind Emojis. Lachende, zwinkernde

oder Zunge herausstreckende

Smileys haben

in geschäftlicher Korrespondenz

nichts verloren.

Humor ist in E-Mails

und anderen Textnachrichten

grundsätzlich

ein schmaler Grat: Zwischentöne

sind schriftlich

schwer zu vermitteln

und was Sie im Scherz

meinen, fasst der Adressat

oder die Adressatin vielleicht

ganz anders auf. Witze

und Ironie sollten Sie sich also für

Kollegen aufheben, die Sie wirklich

gut kennen.

Wenn Sie unsicher sind, welche Form eine konkrete Nachricht

erfordert: Wählen Sie im Zweifel besser die förmlichere Variante.

Lieber ein „Sehr geehrte/r…“ zu viel, als dem Gegenüber

durch einen ungewollt saloppen Gruß auf den Schlips zu treten.

www. job-und-chancen.de


8 SERVICE GELD + RECHT

Ausbildungsvertrag: Die wichtigsten

Fragen und Antworten

Anfang August oder September beginnt das neue Ausbildungsjahr. Gerade zum Start stellen sich viele Fragen:

Die DGB-Jugend hat seit über zehn Jahren das kostenlose Online-Beratungsangebot: „Dr. Azubi“. Dort können

Auszubildende anonym Fragen stellen und erhalten innerhalb kurzer Zeit eine kompetente Antwort.

Was ist beim Ausbildungsvertrag zu beachten?

Der Ausbildungsvertrag muss noch vor Beginn der Ausbildung

schriftlich geschlossen werden. Er wird von dem Auszubildenden

und Ausbilder unterschrieben und muss, falls der oder die Auszubildende

nicht volljährig ist, zusätzlich von den gesetzlichen

Vertretern, in der Regel also den Eltern, unterzeichnet werden.

Betrieb und Auszubildende bekommen je ein Exemplar.

Im Ausbildungsvertrag sind wichtige Punkte geregelt, wie z. B.

die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung, der

Ausbildungsort und die Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der

Ausbildungsstätte, aber auch die Dauer der täglichen Arbeitszeit

und der Probezeit sowie die Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung.

Hier sind auch die Voraussetzungen beschrieben, unter denen

der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann sowie ein

allgemeiner Hinweis auf die geltenden Tarifverträge, Betriebsoder

Dienstvereinbarungen.

Den Vertrag vorm Unterschreiben gut durchlesen

und bei Unklarheiten sofort nachfragen.

!

Es lohnt sich, den Vertrag im Zweifel von der

Gewerkschaft prüfen zu lassen.

Was heißt Probezeit?

Die Probezeit dauert ein bis maximal vier Monate und dient zum

gegenseitigen Kennenlernen. Während dieser Zeit können sowohl

Auszubildende als auch Betrieb von heute auf morgen und

ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis kündigen. Die Kündigung

muss aber trotzdem schriftlich erfolgen.

Können Auszubildende den Ausbildungsplatz

wechseln?

Auszubildende können kündigen oder einen Aufhebungsvertrag

mit dem Betrieb vereinbaren und ihre Ausbildung in einem anderen

Betrieb fortsetzen. Wenn der bisherige Betrieb aber nicht

einverstanden ist, brauchen Auszubildende einen gravierenden

Grund für eine fristlose Kündigung.

!

Auszubildende sollten erst kündigen, wenn sie

einen neuen Betrieb gefunden haben, der sie

übernimmt!

Müssen Auszubildende Überstunden machen?

Überstunden sind in der Ausbildung eigentlich nicht vorgesehen,

da die Auszubildenden im Betrieb ihren Beruf erlernen sollen.

Dazu reicht die vertraglich festgelegte Ausbildungszeit aus.

Wenn doch einmal Überstunden geleistet werden, gilt es die

Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes

einzuhalten. Alle Überstunden müssen der oder

dem Auszubildenden mit entsprechendem Überstundenzuschlag

bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden.

Was ist mit Urlaub?

Wie viel Urlaub Auszubildenden pro Jahr zusteht, kann man im

Ausbildungsvertrag nachlesen. Auszubildende dürfen ihren Jahresurlaub

im laufenden Kalenderjahr nehmen, mindestens zwei

Wochen des Urlaubs müssen am Stück gewährt werden.

!

Frühzeitig einen schriftlichen Urlaubsantrag

stellen, der Arbeitgeber muss dann innerhalb

eines Monats darauf reagieren.

Wie viel Ausbildungsvergütung steht Auszubildenden

zu?

Die Ausbildungsvergütung ist für viele Azubis in Tarifverträgen

festgelegt. Wo kein Tarifvertrag Anwendung findet, gilt ab Ausbildungsjahrgang

2023 die Mindestausbildungsvergütung. Sie

beträgt im ersten Ausbildungsjahr 80 % der branchenüblichen

tariflichen Vergütung, mindestens jedoch 620 €. Das gilt auch

für Azubis in einer staatlich geförderten, außerbetrieblichen

Ausbildung. Ab 2024 wird die jährliche Steigerung der Mindestausbildungsvergütung

jedes Jahr neu berechnet.

Wie soll ich bei einer Abmahnung reagieren?

Mit einer Abmahnung gibt der Ausbilder dem Auszubildenden

zu verstehen, dass er mit der Leistung oder dem Verhalten nicht

zufrieden ist. Eine Faustregel besagt, dass der Kündigung eines

Auszubildenden mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen

müssen.

Den Inhalt der Abmahnung genau prüfen. Ist

!

die Abmahnung unberechtigt, sollte man eine

Gegendarstellung verfassen. Außerdem den

Betriebsrat oder die Gewerkschaft einschalten.

Welche finanziellen Hilfen gibt es?

Auszubildende können bei der Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe

beantragen, wenn das Geld nicht reicht. Eltern von

Auszubildenden unter 25 Jahren erhalten außerdem weiterhin

Kindergeld, solange ihr Kind eine Ausbildung absolviert. Wenn

der Azubi nicht mehr zu Hause wohnt und den Eltern keine Kosten

durch ihn entstehen, müssen die Eltern ihm das Kindergeld

auszahlen.

Mehr Informationen findest du hier und

kannst auch eigene Fragen stellen:

www.jugend.dgb.de/ausbildung/

beratung/dr-azubi

www. job-und-chancen.de


Was gehört in den Ausbildungsvertrag?

Was nicht?

Wie so ziemlich alles im Leben, ist auch das Thema Ausbildungsvertrag gesetzlich geregelt – konkret im

Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Im BGB stehen aber nur die Mindestanforderungen – tarifliche Vereinbarungen

oder freiwillige Leistungen des Ausbildungsbetriebes können weit darüber hinausgehen. Außerdem regelt das

Berufsbildungsgesetz (BBiG) ausführlich und umfassend alles, was mit dem Thema Ausbildung zu tun hat.

Das muss drinstehen:

• Die Vertragspartner, also Sie als Auszubildende(r) und das

ausbildende Unternehmen, mit vollständigen Adressen.

• Exakter Ausbildungsberuf und Ziel der Ausbildung.

• Inhaltliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung.

• Beginn und Dauer sowie ggfls. Verkürzung oder Befristung

der Ausbildung.

• Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Bildungsstätte:

Enthält Informationen zum Ausbildungsort und möglichen

Einsätzen außerhalb der ersten Ausbildungsstätte. Das ist

wichtig, wenn es um Fahrtkosten geht, die möglicherweise

der Arbeitgeber übernimmt.

• Dauer der täglichen Arbeitszeit: Bei einer Ausbildung in

Vollzeit sind acht Stunden tägliche Arbeitszeit der Normalfall.

Hinzu kommt eine gesetzlich vorgeschriebene Pause.

• Länge der Probezeit; mindestens 1 und maximal 4 Monate.

• Höhe der Ausbildungsvergütung sowie der Zeitpunkt der

Zahlung (Monatsanfang oder Monatsmitte).

• Anzahl der Urlaubstage.

• Klausel(n) über relevante Tarifverträge sowie ggfls. zusätzliche

Betriebsvereinbarungen wie freiwillige soziale

Leistungen.

• Kündigungsklauseln (Voraussetzungen für eine Kündigung)

sowie Fristen.

• Unterschriften beider Vertragspartner mit Datum.

• Modalitäten und Zeitpunkt für ein Zwischenzeugnis.

• Besondere Regelungen im Krankheitsfall.

• Sonstige Vereinbarungen wie unbezahlter Urlaub, Freistellung

usw.

Die elektronische Form gilt nicht; der § 11 des Berufsbildungsgesetzes

schreibt zwingend die Schriftform vor. Sie haben also

ein Anrecht auf einen Vertrag auf Papier, im Original und unterschrieben

(kein PDF und auch keine Kopie). Für nicht volljährige

Auszubildende unterschreiben die gesetzlichen Vertreter, in der

Regel die Eltern.

Das gehört nicht rein:

Der Vertrag darf keinen Passus enthalten, wonach Sie nach der

Ausbildung den erlernten Beruf nicht oder nur eingeschränkt

ausüben dürfen. Sie müssen sich nicht dazu verpflichten, nach

dem erfolgreichen Abschluss weiterhin im Ausbildungsbetrieb

zu arbeiten. Es ist nicht zulässig, dass Sie etwas für die Ausbildung

bezahlen müssen. Vertragsstrafen sind ebenfalls nicht

zulässig.

Und auch einen beschränkten oder sogar ausgeschlossenen

Schadenersatz lässt der Gesetzgeber genauso wenig zu, wie

pauschale Schadenersatzbeträge bei z.B. der vorzeitigen Beendigung

des Ausbildungsverhältnisses.

Das kann drinstehen:

Je nach Betrieb kann der Vertrag noch weitere Klauseln enthalten

wie z. B. :

• Eine Verpflichtung Ihrerseits zur Schweigepflicht bezüglich

betriebsinterner Informationen.

Weitere Informationen online z. B. auf www.dgb-jugend.de oder

unter www.jugend.igmetall.de

Musterausbildungsverträge zum Download finden sich bei den

Industrie- und Handelskammern unter www.ihk.de

www. job-und-chancen.de


10 SERVICE GELD + RECHT

Steuerrecht für Azubis und Studierende:

Das Wichtigste zusammengefasst.

Das Steuerrecht ist ein umfangreiches und scheinbar unübersichtliches Themengebiet. Dennoch ist es unumgänglich,

sich damit zu befassen – das gilt auch für Auszubildende und Studierende. Die wichtigsten Fragen

rund um Steuerzahlungen während der Ausbildung oder dem Studium beantwortet der folgende Ratgeber.

Wann Steuern bezahlt müssen, ist von der Höhe der Vergütung

und der Lohnsteuerklasse abhängig.

Lohnsteuer

Steuerklasse I

Steuerklasse II

Steuerklasse III-IV

Steuerklasse VI

Die Lohnsteuer orientiert sich an der Steuerklasse. Verdient

man mit der Steuerklasse I mehr als 967 € brutto im Monat,

muss Lohnsteuer gezahlt werden. Die meisten Azubis müssen in

ihrem ersten Ausbildungsjahr keine Steuern zahlen, da der Betrag

an der Obergrenze der gezahlten Ausbildungsvergütungen

liegt. In den Fällen, in denen dennoch eine Lohnsteuer fällig

wird, ist der Ausbildungsbetrieb für deren Abführung zuständig.

Die Steuerklasse VI ist die ungünstigste Variante, da es keine

Freibeträge gibt und das Einkommen aus einem Zweitjob erstmal

vollständig versteuert werden muss.

!

Grundfreibetrag

2025: 12.096 € – 1.008 € monatlich

Liegt der jährliche Verdienst unter dieser Grenze, sind keine

Steuerabgaben notwendig. Bei einem höheren Einkommen sind

Lohn- und Kirchensteuer zu entrichten.

Genau kann man sich das auch im Internet mit einem Gehaltsrechner

für Brutto-/Nettobeträge ausrechnen lassen.

Kirchensteuer

ledig, kinderlos

alleinerziehend

verheiratet

Zweit- und Nebenverdienst

Die Kirchensteuer fällt selbstverständlich nur dann an, wenn

man einer Konfession angehört, also zum Beispiel katholisch

oder evangelisch ist. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt

die Kirchensteuer 8 % der Lohnsteuer – nicht der Ausbildungsvergütung!

In den restlichen Bundesländern beträgt sie 9 %.

Muss ein Azubi also keine Lohnsteuer zahlen, wird auch keine

Kirchensteuer erhoben.

Sozialabgaben

Beiträge für Renten-, Kranken-, Pflege-und Arbeitslosenversicherungen

stellen die sogenannten Sozialabgaben dar. Es gibt

eigentlich keine Azubis mehr, die keine Sozialabgaben zahlen

müssen.

Die Sozialabgaben betragen ca. 40 % des Gehalts und werden

mit dem Arbeitgeber geteilt, er übernimmt die Hälfte davon – es

werden ca. 20 % von der Ausbildungsvergütung abgezogen.

Nach Abzug der Sozialabgaben und Steuern steht der Netto-

Betrag des Gehalts zur freien Verfügung.

Sonderfall Studierende

Bei der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gilt die

20-Stunden-Grenze. Arbeitet der Student mehr, überwiegt das

Arbeitsverhältnis gegenüber dem Studium. Nur wenn die Beschäftigung

in den Abend- oder Nachtstunden erfolgt, kann man

gegebenenfalls weiterhin als ordentlicher Studierender gelten

und somit Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

erreichen.

Um in der Familienversicherung kostenlos weiterversichert zu

bleiben, dürfen Studierende nur sehr wenig verdienen – aktuell

sind das 505 € im Monat. Bei darüber hinausgehenden Einkünften

muss stattdessen eine studentische Versicherung selbst finanziert

werden. Ausnahme: Wird ein Minijob ausgeübt, liegt die

Grenze statt bei 505 € bei 556 € im Monat.

Kindergeld

Während einer Ausbildung können volljährige Kinder bis zur

Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld erhalten. Das Einkommen

von Kindern spielt beim Kindergeld Anspruch während

www. job-und-chancen.de


SERVICE GELD + RECHT 11

der Ausbildung – bis auf wenige Ausnahmen – keine Rolle. Bei

der zweiten Ausbildung geht der Gesetzgeber allerdings davon

aus, dass man in der Lage ist, sich selbst zu finanzieren, sodass

nur unter strengen Voraussetzungen Kindergeld gewährt wird.

Bei einem von vorneherein bis zu einem Jahr begrenzten Auslandsstudium

wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass der

Studierende seinen Wohnsitz im Inland beibehält. Sollte die Studienzeit

im Ausland mehr als ein Jahr betragen, ist es ratsam mit

der zuständigen Kindergeldstelle Kontakt aufzunehmen, um zu

klären unter welchen Voraussetzungen das Kindergeld weiterhin

bezahlt wird. Mehr Informationen hier: www.kindergeld.org

Kindesunterhalt für Studierende

Studenten müssen jedoch keineswegs grundsätzlich

neben dem Studium arbeiten gehen. Sie

besitzen auch das Recht auf Kindesunterhalt

vonseiten der Eltern. Mehr dazu erfahren Sie

unter www.familienrecht.net/kindesunterhalt/

BAföG

Die gute Nachricht: BAföG-Leistungen sind steuerfrei. Wer sich

noch etwas hinzuverdienen möchte, sollte sich beim zuständigen

Amt erkundigen, wie viel das sein darf, da individuelle Verdienstgrenzen

gesetzt werden. Bei Überschreiten der Verdienstgrenze

wird das Einkommen angerechnet und die BAföG-Leistung

entsprechend gesenkt.

Für Studierende, die verheiratet sind oder Kinder haben, gelten

etwas höhere Freibeträge. Gegebenenfalls – zum Beispiel bei

fälligen Semestergebühren – kann auch ein Einkommen über der

Verdienstgrenze anrechnungsfrei bleiben. Dafür muss jedoch

ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Mini- und Werkstudentenjob

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für Minijobs auf 556-€-Basis

Sozialabgaben pauschal abzuführen. Der Minijobber ist rentenversicherungspflichtig,

kann sich jedoch mit einem schriftlichen

Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Bei gewerblichen

Minijobs beträgt der Beitragsanteil des Arbeitnehmers

bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung 3,6 %,

bei Minijobs im Haushalt 13,6%. Der Beitragsanteil des Arbeitnehmers

wird vom Arbeitslohn abgezogen und vom Arbeitgeber

zusammen mit seinem Anteil abgeführt. Neben den Sozialabgaben

kann der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer mit 2 %

übernehmen. Das hat zur Folge, dass der Arbeitslohn aus dem

Minijob nicht in die Einkommensteuererklärung einzubeziehen

ist. Weitere Informationen zum Minijob erhalten Sie unter

www.minijob-zentrale.de

Beispiel die Fahrten zum Betrieb oder zur Uni, Ausgaben für

Lehrbücher, Schul- und Studiengebühren oder die Anschaffung

eines Laptops. Mit der Steuererklärung können Auszubildende

und Studierende alle ausbildungsbedingten Aufwendungen

steuerlich geltend machen.

!

Ausbildungskosten werden als

Sonderausgaben oder Werbungskosten

unterschiedlich berücksichtigt.

Aufwendungen für die Erstausbildung können bis zur Höhe von

6.000 € im Kalenderjahr als Sonderausgaben geltend gemacht

werden. Ein unbegrenzter Abzug als Werbungskosten kommt

dann in Frage, wenn die erstmalige Ausbildung bzw. das Studium

Gegenstand eines Ausbildungsverhältnisses ist und Sie

dafür eine Ausbildungsvergütung erhalten wie bei z.B. bei einem

Studium an einer Berufsakademie im sogenannten Dualen

System.

Das Finanzamt berücksichtigt automatisch einen Arbeitnehmerpauschbetrag

für die Werbungskosten in Höhe von 1.230 € seit

2023. Liegen die Werbungskosten über diesem Betrag wirken

sie sich in der Regel steuermindernd aus. Die Ausbildungskosten

müssen dann einzeln in der Steuererklärung aufgeführt und auf

Rückfrage des Finanzamtes Nachweise eingereicht werden.

Doch auch für diejenigen, die keine Steuern

an das Finanzamt abgeführt haben, kann

sich eine Steuererklärung lohnen. Mit einem

Verlustvortrag – sprich, wenn die Werbungskosten

den Bruttoarbeitslohn übersteigen –

können Auszubildende und Studierende eine

Steuergutschrift in den Folgejahren erhalten.!

Mehr Informationen finden Sie im Internet, zum Beispiel beim

Bundesfinanzministerium oder allen gängigen Ratgeberportalen

für Finanzen oder Auszubildende/Studierende.

Hilfreiche Steuer-Apps

Bei der Steuererklärung können Apps helfen.

Empfehlenswert sind beispielsweise:

SteuerHelden, WISO Steuer, Taxfix,

Smartsteuer oder Steuerbot. Auf jeden

Fall vorher klären, welche Kosten für die

Steuererklärung anfallen.

Einkünfte aus allen anderen Tätigkeiten – zum Beispiel bei einem

Vollzeit-Ferienjob oder bezahlten Praktikum über 556 € –

sind jedoch grundsätzlich steuerpflichtig. Der Mindestlohn beträgt

seit 01.01.2025 12,82 € die Stunde. Dieser Stundenlohn

gilt auch für den Minijob.

Lohnt sich eine Steuerklärung?

Das Finanzamt zahlt nur dann Steuern zurück, wenn auch

tatsächlich Steuern abgeführt wurden. In der jährlichen elektronischen

Lohnsteuerbescheinigung wird aufgeführt, wie viel

Steuern bezahlt wurden. Diese können sich Auszubildende und

Studierende in der Regel komplett zurückholen.

An vielen Kosten, die während der Ausbildungs- und Studienzeit

anfallen können, beteiligt sich der Staat. Dazu gehören zum

www. job-und-chancen.de


12 SERVICE GELD + RECHT

Kfz-Versicherung

Berufsunfähigkeit Hausrat

Krankenversicherung

Haftpflicht Unfall

Rechtsschutz

Die wichtigsten

Versicherungen zum Start

Die Schulzeit ist vorbei, die Frage Ausbildung oder Studium entschieden. Wenn das Ausbildungsjahr oder das Wintersemester

beginnt, ist der Zeitpunkt gekommen, sich auf eigene Füße zu stellen und auszuziehen. Muss man

sich jetzt auch selbst versichern?

Volljährige, unverheiratete Kinder sind in der Haftpflicht-, Rechtsschutz-

und Hausratversicherung während der Erstausbildung

bei ihren Eltern kostenlos mitversichert. An der Mitversicherung

ändert auch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder

ein Bundesfreiwilligenjahr nichts. Unerheblich ist zudem, ob die

Dienste direkt nach dem Schulabschluss, während oder direkt

nach der Ausbildung absolviert werden. In der Haftpflichtversicherung

sind zusätzlich der Freiwillige Wehrdienst, ein einjähriges

Work & Travel-Programm oder eine einjährige Au-pair-Tätigkeit

eingeschlossen. Natürlich dürfen die Mitversicherten in dieser

Zeit kein eigenes Einkommen haben: Bafög, Lehrlingsgehalt oder

der typische Studentenjob spielen keine Rolle.

Auch die typische Studentenbude ist durch die Hausratversicherung

der Eltern mitversichert. Und selbst wenn man sich nach

Abschluss der Erstausbildung auf eigene Füße stellt und eine

eigene Wohnung einrichtet, besteht die kostenlose Mitversicherung

noch ein halbes Jahr weiter. Ereignet sich während der

Mitversicherungszeit allerdings ein Schaden, ist die Entschädigung

auf einen gewissen Prozentsatz der Versicherungssumme

begrenzt.

Dann wird es Ernst

Informieren Sie sich richtig! Wer sich über Leistungen und Prämien

im Internet informiert und mehrere Angebote vergleicht,

ist schon einmal gut gewappnet. Vorsicht vor „Rundum-Sorglos-Paketen“:

Sie enthalten oft lukrative, aber nicht wirklich

notwendige Versicherungen und sind schlechter auf ihr Preis-/

Leistungsverhältnis zu überprüfen. Es macht keinen Sinn, alle

Versicherungen über einen Makler oder eine Gesellschaft abzuschließen

– Mengenrabatte gibt es bei diesen Geschäften nicht;

wer vergleicht und getrennt unterschreibt, kann viel Geld sparen.

DAS MUSS SEIN

Krankenversicherung

Ist für Auszubildende Pflicht – es besteht aber die Möglichkeit,

sich seine gesetzliche Kasse auszusuchen. Die Leistungen sind

weitgehend gesetzlich festgeschrieben, die Beitragssätze variieren

– ein Vergleich lohnt sich! Azubis müssen sich spätestens

14 Tage nach Beginn einer Ausbildung für eine Kasse entschieden

haben. Nach dieser Frist meldet der Betrieb den Auszubildenden

bei der Kasse an, bei der er zuletzt war.

Studierende haben es einfacher: Sie können problemlos über

ihre Eltern mitversichert bleiben. Bis zur Vollendung des 25.

Lebensjahres können Studierende unter bestimmten Bedingungen

beim gesetzlich versicherten Elternteil beitragsfrei familienversichert

werden. Wer älter ist, kann bei den gesetzlichen

Kassen einen einheitlichen Studententarif abschließen. Wichtig:

Mit dem 30. Geburtstag endet in der Regel die studentische

Krankenversicherung.

Sind die Eltern privat versichert, muss entschieden werden, ob

diese Versicherung für das gesamte Studium fortgesetzt wird

– ein Wechsel zu einer gesetzlichen Kasse ist vor Ende des Studiums

dann nicht möglich. Wichtig: Die Kasse unbedingt schriftlich

über die Aufnahme eines Studiums informieren.

Globetrotter, die den Ausbildungsstart noch hinauszögern, oder

Studenten, die ein paar Semester im Ausland studieren, sollten

zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abschließen.

Denn die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur für erforderliche

Behandlungen in europäischen und einigen außereuropäischen

Ländern. Die private Zusatzversicherung übernimmt die Kosten

weltweit – auch für den Rücktransport.

www. job-und-chancen.de


SERVICE GELD + RECHT 13

Privathaftpflicht

Egal, ob Sie das Porzellan Ihrer Freundin zerdeppern, Ihnen bei

der gut gemeinten Umzugshilfe der Fernseher Ihres Nachbarn

aus den Händen rutscht oder Sie als Radfahrer einen Verkehrsunfall

verursachen – alles Fälle für die Privathaftpflicht, die immer

dann einspringt, wenn Sie aus Versehen einen Schaden bei

einer anderen Person verursachen.

Da vor allem Personenschäden schnell in die Hunderttausende

gehen können, ist diese Versicherung ein absolutes Muss!

In der Regel sind sowohl Azubis während ihrer ersten Ausbildung

als auch Studierende bei den Eltern mitversichert –

fragen Sie zur Sicherheit schriftlich bei Ihrer Versicherung nach,

ob eine Familienversicherung besteht. Achtung: Wer nach dem

Abitur eine mehrmonatige Auszeit nimmt und dann erst sein

Studium beginnt, riskiert im Zweifel seinen Versicherungsschutz

– das Studium schriftlich anzumelden, schützt davor.

Unfallversicherung. Die Unfallversicherung ist eine mögliche Ergänzung,

aber kein Ersatz. Auch sie sollte nur nach eingehender

persönlicher Beratung abgeschlossen werden und empfiehlt

sich vor allem für Menschen, die z. B. Extremsportarten betreiben.

Generell zahlt die Unfallversicherung nur bei dauerhafter

Invalidität nach einem Unfall – über 90% aller Anträge auf Berufsunfähigkeit

sind jedoch krankheitsbedingt.

HIER KOMMT ES DRAUF AN:

Hausratversicherung

Mit der ersten eigenen Wohnung

kommt das Thema

„Hausratversicherung“ auf.

Und nicht jeder hat sie. Mit

Kleidung, Laptop, Smartphone

etc. kommt schnell ein nettes

Sümmchen zusammen. Kurz

gesagt: Das ist individuell

unterschiedlich und muss

jeder selbst entscheiden.

Achtung: Wer in eine WG zieht, sollte sich informieren, ob

bereits eine gemeinsame Hausratversicherung besteht. Wenn

nämlich jeder Mitbewohner der Wohngemeinschaft über das

heutzutage übliche Paket an Unterhaltungselektronik verfügt,

lohnt sich die geteilte Prämie allemal. Wer die WG jedoch nur

als Zweitwohnsitz anmeldet, ist weiterhin über seine Eltern versichert.

Eine gute Entscheidungshilfe: Kann ich es mir finanziell

leisten, alle meine Sachen zu ersetzen? Wenn nicht, ist eine

Hausratversicherung sinnvoll.

Rechtsschutz

Berufsunfähigkeit (BU)

Be rufs un fä hig keit kann jeden treffen: Handwerker fallen häufig

wegen körperlichen Erkrankungen im Beruf aus. Doch auch wer

im Büro sitzt, kann schwer erkranken. Psychische Leiden sind

der häufigste Grund für eine Be rufs un fä hig keit. Der Start in die

Ausbildung ist ein guter Zeit punkt, eine Be rufs un fä higkeitsversi

che rung abzuschließen. Je jünger man in diese Versicherung

einsteigt, umso günstiger sind die Beiträge.

Die BU ist eine sehr komplexe Ver si che rung, die Sie nicht auf

eigene Faust abschließen sollten. Einen ersten Eindruck von den

Kosten einer BU können Sie sich auf Vergleichsseiten im Internet

oder bei Direktversicherern verschaffen. Allerdings kann der

Preis nochmal stark abweichen, je nachdem, wie Ihr Gesundheitszustand

ist.

Der Online-Vergleich kann keine Beratung ersetzen – die brauchen

Sie, wenn Sie sich nicht alleine durch die vielen Tarife und

Ver si che rungs be din gungen kämpfen möchtest. Denn bei der BU

kommt es am Ende vor allem auf die Leistung an.

Außerdem kann es je nach Gesundheitszustand schwierig werden,

durch die Gesundheitsprüfung beim Versicherer zu kommen.

Ein Ver si che rungsmakler kann anonymisierte Risikovoranfragen

bei verschiedenen Unternehmen stellen und so die

Ver si che rung finden, die für Sie persönlich die günstigsten Bedingungen

hat.

Aktuelle Muster-Tarife finden Sie z. B. auf www.stiftung-warentest.de,

die solche Versicherungen regelmäßig testet, Checklisten

hält z. B. www.finanztest.de bereit.

Nicht verwechseln sollten Sie die Berufsunfähigkeits- mit der

Rechtsstreitigkeiten kosten schnell viel Geld. Eine Rechtsschutzversicherung

unterstützt Sie daher finanziell dabei, Ihre

Ansprüche auch vor Gericht durchzusetzen. Aber: Die Rechtsschutzversicherung

bezahlt nicht jeden Rechtsstreit. Deshalb

genau prüfen, ob und welche Rechtsschutzversicherung für Sie

sinnvoll ist.

Wenn Sie sich für eine Rechtsschutzpolice entscheiden, ist

wichtig, dass zum Vertragsbeginn noch kein Rechtsstreit vorliegt

oder absehbar ist. Die Ursache für einen Rechtsstreit darf

grundsätzlich erst nach Ablauf einer Wartefrist von meistens

drei Monaten ab Vertragsbeginn eintreten.

Und: Greifen Sie nicht unbedingt zum Rundumschutz. Mit einzelnen

Rechtsschutzpakten wie „Privat“, „Beruf“, „Verkehr“

sowie „Eigentum und Miete“ lässt sich der Versicherungsschutz

bedarfsgerecht zusammenstellen.

Kfz-Versicherung

Wer als Fahranfänger die Tarife der Kfz-Versicherung abfragt,

bekommt oft einen Schock. Günstiger wird es, wenn man das

Fahrzeug die ersten Jahre über die Eltern (ggfls. als Zweitfahrzeug)

versichert – einfach bei der Versicherung nachfragen.

Nach einigen, hoffentlich schadensfreien Jahren meldet man

dann den Vertrag auf sich um.

Mehr Informationen finden Sie hier!

Im Internet finden Sie auf verschiedenen Seiten von Versicherungen,

Vergleichsportalen, Ausbildungsportalen oder Gewerkschaften

weitere Informationen. Hier ein paar Beispiele:

www.verbraucherzentrale.de

www.finanztest.de

www.test.de

www. job-und-chancen.de


14 SERVICE GELD + RECHT

Die erste eigene Wohnung oder WG

Es ist soweit! Mit Beginn von Ausbildung oder Studium, steht je nach Ausbildungs- oder Studienort der Auszug

von zu Hause an. Was soll´s sein? Studierenden-Wohnheim? Eigene Wohnung? Oder doch lieber eine WG?

Ein guter Tipp sind die Internetseiten der örtlichen Studierendenwerke.

Hier erfahren Sie, ob und in welchen Wohnheimen

noch Zimmer frei und wie hoch die Kosten sind. Die Vorteile liegen

auf der Hand: Neben der Nähe zum Uni-Campus kann man

davon ausgehen, dass ein Zimmer im Studentenwohnheim mit

hoher Wahrscheinlichkeit günstiger als jedes „ normale“, privat

gemietete Zimmer oder gar eine Wohnung ist. Außerdem lebt

man mit vielen anderen Studenten unter einem Dach – das erleichtert

das Kennenlernen von Kommilitonen enorm. Selbst wer

sich eine eigene Wohnung leisten kann, sollte darüber nachdenken,

ob für die ersten Semester ein Studentenwohnheim nicht

doch die bessere Wahl ist: Nach einiger Zeit kennt man genug

Leute, um zu entscheiden, mit wem man eine WG gründen

möchte, man kennt die guten Ecken einer Stadt und bekommt

auch den einen oder anderen Tipp, wenn irgendwo eine gute

Wohnung frei wird.

Online lohnen sich Seiten wie www.wg-gesucht.de oder www.

studenten-wg.de – da gibt’s nicht nur Adressen und Angebote,

sondern auch jede Menge hilfreicher Tipps. Mehr Links finden

Sie auf unserer Website www.job-und-chancen.de.

Alles eine Frage des Geldes

Bevor man überhaupt auf Wohnungssuche geht, sollte erst

einmal genau kalkuliert werden, welche Mietsumme man sich

tatsächlich regelmäßig leisten kann. Um sich einen Überblick

über die zukünftigen Ausgaben zu verschaffen, sollten die wichtigsten

monatlich anfallenden Kosten in einer Art Budget-Plan

aufgelistet werden: Miete, Nebenkosten, Strom, Internet- und

Telefonanbieter, Rundfunkbeitrag und Versicherungen. „Die

Warmmiete sollte inklusive Nebenkosten ein Drittel der Einkünfte

nicht überschreiten“, empfehlen die Finanzexperten. Für

einen besseren finanziellen Überblick kann es darüber hinaus

sinnvoll sein, die sonstigen Lebenshaltungskosten regelmäßig

zu notieren. Vom Wocheneinkauf über den Kneipenabend bis

zum Kinobesuch werden alle Ausgaben erfasst. Dafür können

auch hilfreiche Smartphone-Apps genutzt werden.

Achtung bei der ersten WG!

Die größten Stolpersteine lauern nicht bei der richtigen Auswahl

der Mitbewohner, sondern im Kleingedruckten! Vom Mietvertrag

über die Verträge mit Energieversorgern und Internetanbietern

bis zur Hausratversicherung – nehmen Sie Kontakt mit dem

Vermieter, dem Versorger und dem Versicherungsvertreter auf

und machen Sie sich schlau. Sonst zahlen Sie am Ende Prämien,

obwohl Sie längst woanders wohnen. Denn im Zweifel gilt hier:

Mitgefangen (also Vertrag unterschrieben), mitgehangen.

Wer als Hauptmieter im Mietvertrag steht, haftet für alle – die

Mitbewohner sind dann nur Untermieter. Nachteil: Kündigt der

Hauptmieter, steht die gesamte WG auf der Straße. Vorteil: Ein

neuer Untermieter kann problemlos einziehen. Besser: Mit dem

Vermieter klären, dass eine WG die Wohnung nutzt und alle

Mieter den Mietvertrag unterzeichnen lassen. Gleiches gilt für

Strom und Wasser, Internet, Telefon und Kabelfernsehen – der

Internetprovider bucht die fälligen Beträge vom Konto des Vertragsinhabers

(also bei demjenigen, der unterschrieben hat) ab.

Da ist es nebensächlich, ob der Vertragsinhaber überhaupt noch

in der Wohnung wohnt.

Stressfrei in die erste eigene Wohnung

Beschriften Sie gepackte Umzugskartons oben und seitlich mit

einem dicken Filzstift. Packen Sie die Kartons nicht zu voll. Verstauen

Sie Ihre Papiere, Schlüssel und Geld griffbereit.

Kümmern Sie sich eine Woche vor dem Einzug um die Schlüsselübergabe:

Dokumentieren Sie Vorschäden in der Wohnung

(auch im Treppenhaus) mit Fotos, notieren Sie Zählerstände von

Strom, Wasser und Gas/Öl.

Geben Sie Ihre neue Adresse rechtzeitig an Freunde und Verwandte,

an Behörden und Vertragspartner. Denken Sie an die

Ummeldung beim Bürgerbüro sowie den Nachsendeantrag bei

der Post.

www. job-und-chancen.de


SERVICE GELD + RECHT 15

Was ist beim Mietvertrag zu beachten!

Die Gründung eines eigenen Haushalts und damit auch die räumliche Abnabelung vom Elternhaus ist für viele

ein wichtiger Schritt in die Selbstständigkeit. Der Auszug aus dem „Hotel Mama“ und der Start in die Selbstständigkeit

ist meist mit vielen Emotionen und dem Drang, sich endlich einen eigenen Freiraum zu schaffen,

verbunden. Was ist bei den geschäftlichen Angelegenheiten zu beachten?

Mit der Gründung des eigenen Haushalts wird eine Reihe von

Vertragsverhältnissen eingegangen. Dazu gehören beispielsweise

die Verträge über:

• Miete

• Strom und Gas (Energielieferung)

• Telefon und Internet

• Versicherungen

• Girokonto

Der Mietvertrag

Vertragspartner sind Vermieter und Mieter. Abhängig davon, ob

man alleine oder zu zweit in die Wohnung zieht, sind diese hier

namentlich aufzuführen. Als Vertragspartner haftet man für die

Zahlungen, die mit der Anmietung einhergehen. Ziehen Minderjährige

in eine eigene Wohnung, müssen die Erziehungsberechtigten

den Mietvertrag unterschreiben.

Bei einer WG gibt es drei verschiedene Möglichkeiten für den

Mietvertrag:

• Ein Hauptmieter, alle anderen Bewohner sind Untermieter

• Alle Mieter sind Hauptmieter und stehen im Mietvertrag.

• Jeder Mieter hat einen Einzelmietvertrag für sein Zimmer.

abrechnung erhalten haben. Es drohen unter Umständen hohe

Nachzahlungen.

Mietkaution

Die Zahlung der Mietkaution muss im Mietvertrag verankert

sein. Die Höhe darf drei Kaltmieten nicht übersteigen. Am Ende

der Mietzeit muss die Mietkaution zurückgezahlt werden, soweit

der Vermieter keine Ansprüche mehr aus dem Mietverhältnis

geltend machen kann.

Meldepflicht

Die Meldepflicht ist eine gesetzliche Vorgabe. Wer eine Wohnung

bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem

Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Der Vermieter stellt

mit dem Mietvertrag eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung

aus, die sowohl dem Mieter als auch den Meldebehörden

zur Verfügung gestellt wird.

Im Vertrag wird festgehalten, welche Räume zu der Wohnung

gehören. Das können neben der Wohnung, ein Dachboden, ein

Kellerraum und/ oder die Nutzung eines Waschkellers oder des

Gartens sein.

Wichtig ist, dass im Vertrag steht, wie hoch Kaltmiete und Nebenkosten

sind. Vorsicht bei Staffelmieten, die in jedem Jahr steigen.

Das kann in den Folgejahren teuer werden.

Das Mietverhältnis wird meistens auf unbestimmte Zeit angelegt.

Will der Vermieter nur einen befristeten Mietvertrag ausgeben,

muss die Befristung im Vertrag aufgenommen werden. Insbesondere

die Kündigungsfristen müssen im Mietvertrag stehen.

Pflichten und Regeln sind in der Hausordnung festgeschrieben.

Zum Beispiel das Putzen des Treppenhauses oder die Übernahme

des Winterdienstes müssen ausdrücklich im Mietvertrag stehen.

Schönheitsreparaturen müssen vom Mieter übernommen werden,

wenn dies im Mietvertrag steht. Dazu zählen kleine Reparaturen

in der Wohnung, wie beispielsweise das Auswechseln

der Duschstange, aber auch regelmäßige Renovierungsarbeiten

wie das Streichen der Wände.

Was sind Nebenkosten?

Zusätzlich zur eigentlichen Kalt- oder Nettomiete müssen Nebenkosten

ge zahlt werden. Das sind Heiz- und Warmwasserkosten

und verschiedene Betriebs- und Verbrauchskosten, wie

Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Gebäudeversicherung, Müllgebühren,

Allgemeinstrom, Hausmeister, Fahrstuhl usw. Im

Mietvertrag wird geregelt, welche Kosten Mieter übernehmen

müssen und welche Vorauszahlungsbeträge hierfür monatlich

zu zahlen sind. Ob die Vorauszahlungen realistisch angesetzt

sind erfahren Mieter erst, wenn sie die erste Betriebskosten-

Rundfunkbeitrag

Jeder volljährige Wohnungsinhaber ist gesetzlich verpflichtet,

sich anzumelden. Die Anmeldung erfolgt beim Beitragsservice

von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher GEZ). Grundsätzlich

ist für jede Wohnung, unabhängig davon, ob Radio- und/

oder Fernsehgeräte überhaupt vorhanden sind, der Rundfunkbeitrag

zu zahlen. Wer BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe

bekommt, kann beim Beitragsservice einen Antrag auf Befreiung

von der Rundfunkbeitragspflicht stellen.

In einer Wohngemeinschaft muss ein Bewohner bestimmt werden,

der sich stellvertretend für alle anmeldet. Wer das übernimmt,

muss für die regelmäßige Abbuchung geradestehen. Alle

anderen sollten dafür Sorge tragen, dass der monatliche Rundfunkbeitrag

fair untereinander aufgeteilt wird.

Abstand und Ablöse

Abstand ist ein Geldbetrag, der für das bloße Freimachen der

Wohnung von einem Vermieter oder Vormieter gefordert wird.

Derartige Absprachen sind unwirksam.

Bei einer Ablösevereinbarungen verkauft der Vormieter Einrichtungsgegenstände

an den Nachmieter. Derartige Vereinbarungen

sind so lange zulässig, wie Preis und Gegenleistung nicht in

einem auffälligen Missverhältnis stehen.

www. job-und-chancen.de


16 SERVICE GELD + RECHT

Bausparen lohnt sich!

LBS-Bausparen hilft dabei, sich später eigene Wohnwünsche

zu erfüllen. Wie das funktioniert und warum

es sich lohnt, schon in jungen Jahren damit anzufangen,

liest du hier.

Was ist Bausparen?

Als Bausparerin oder Bausparer wirst du automatisch Teil einer

Community. Das Geld, das du und andere sparen, wird an diejenigen

ausbezahlt, die heute schon bauen oder kaufen wollen.

In diesem Kreislauf – auch Kollektiv genannt – kommt nach und

nach jede und jeder dran. Das ist sicher, sozial und fair.

Ein Bausparvertrag hilft dir dabei, von Anfang an eine solide

finanzielle Basis für deine Zukunft zu legen. Es ist der ideale

Grundstein, um sich später den Traum der eigenen Wohnung

zu erfüllen, denn schon mit kleinen Sparbeträgen kommt eine

schöne Summe zusammen. Und bereits bei Abschluss des Vertrags

sicherst du dir automatisch ein zinssicheres Darlehen, das

du später in die ersten eigenen vier Wände einbauen kannst.

• Wohn-Riester*

Du kannst noch mehr sparen? Mit Wohn-Riester werden

Einzahlungen auf einen Bausparvertrag mit bis zu 175 Euro

Zulage pro Jahr gefördert. Hinzu kommen einmalig maximal

200 Euro Starter-Bonus für alle unter 25 Jahren.

* Es gelten weitere Fördervoraussetzungen, bei WOP und ANSpZ auch Einkommensgrenzen.

Gibt es weitere Vorteile?

Ja, absolut. Denn Bausparen bedeutet Verlässlichkeit. Schon

bei Abschluss eines Bausparvertrags stehen die Zinsen für das

spätere Bauspardarlehen für die komplette Laufzeit fest – und

die sind aktuell noch immer günstig. Wenn du dir die niedrigen

Zinsen von heute also mit einem Bausparvertrag sicherst, kannst

du bei weiteren Zinssteigerungen ganz entspannt bleiben.

Muss ich eine eigene Immobilie von dem

Geld kaufen?

Nicht unbedingt. Für Bausparer und Bausparerinnen, die Wohnungsbauprämie

oder Arbeitnehmersparzulage bekommen, gilt:

Wenn sie es sich nach sieben Jahren anders überlegt haben und

doch noch kein Wohneigentum erwerben möchten, erhalten

sie das gesamte Guthaben inklusive der Vermögenswirksamen

Leistungen vom Arbeitgeber und der staatlichen Förderung ausbezahlt

und können damit machen, was sie möchten. Diese

Sonderregelung gilt für die Wohnungsbauprämie aber nur einmal

und nur, wenn du bei Abschluss des Vertrags jünger als 25

Jahre bist.

Bekommst du keine Förderungen, kannst du das angesparte

Guthaben frei verwenden – für alles, was du möchtest. Das

Bauspardarlehen hingegen muss wohnwirtschaftlich verwendet

werden, also beispielsweise zum Bauen, Kaufen oder Modernisieren.

Du willst mehr wissen? Das Team der LBS Süd, in den Sparkassen

und in der BW-Bank ist gerne für dich da und informiert dich

zu allen Themen rund ums Bausparen. Oder du besuchst uns

einfach auf www.lbs-sued.de.

Warum lohnt es sich, früh anzufangen?

Viele Unternehmen unterstützen ihre Arbeitnehmerinnen und

Arbeitnehmer beim Sparen. Sie zahlen monatlich bis zu 40 Euro

vermögenswirksame Leistungen zusätzlich zum Gehalt. Dieser

Betrag wird direkt auf das Bausparkonto überwiesen. Darüber

hinaus gibt es weitere Förderungen vom Staat, von denen die

meisten Azubis, Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger

profitieren können. Das summiert sich – auf stolze 488 Euro im

ersten Jahr.

• Arbeitnehmer-Sparzulage*

Wer vermögenswirksame Leistungen in einem Bausparvertrag

spart, bekommt jährlich für maximal 470 Euro neun

Prozent vom Staat obendrauf – also bis zu 43 Euro.

• Wohnungsbauprämie*

Eigene Einzahlungen bis zu 700 Euro werden mit zehn Prozent

bezuschusst – das sind bis zu 70 Euro Extra-Geld vom

Staat, jedes Jahr.

www. job-und-chancen.de


Unternehmensportrait – Anzeige 17

Bernd-Blindow-Schulen Heilbronn und Ulm:

Ausbildung & Studium im Gesundheitsbereich

Die Bernd-Blindow-Schulen in Heilbronn bilden seit 2008 die

Gesundheitsprofis von morgen aus. Mit der Eröffnung im Jahr

2022 ist Ulm der jüngste Standort der Schulgruppe. Beide

Städte bieten gefragte Ausbildungen im Gesundheitsbereich an

– darunter die Pharmazeutisch-technische Assistenz (PTA) und

die Biologisch-technische Assistenz (BTA). Unabhängig vom

gewählten Standort profitieren die Schüler:innen von kleinen

Lerngruppen, praxisnahem Unterricht und einer persönlichen

Lernatmosphäre.

Ob als Therapeut:in in Kliniken oder Praxen oder als Berater:in

von Gesundheitsthemen – Fachkräfte im Gesundheitswesen

sollten kommunikativ sein, Interesse an medizinischen Themen

und Einfühlungsvermögen mitbringen. Voraussetzung der Ausbildungen

ist jeweils der Realschulabschluss. In Heilbronn stehen

die dreijährigen Ausbildungen Physiotherapie, Ergotherapie und

Logopädie zur Auswahl. Heilbronn und Ulm bieten beide die

2,5-jährige schulgeldfreie Ausbildung Pharmazeutisch-technische

Assistenz (PTA) an. In der Physio- und Ergotherapie in

Heilbronn wird ein geringes Schulgeld erhoben, Logopädie ist

schulgeldfrei.

Interessierte Schüler:innen finden in Ulm mit der zweijährigen

Ausbildung Biologisch-technische Assistenz (BTA) einen Laborberuf

mit Zukunft, der sich um die Gesundheit und Sicherheit

der Bevölkerung kümmert. BTAs untersuchen verschiedene

Substanzen und Produkte, zum Beispiel Lebensmittel,

Pflanzenstoffe oder

Arzneien. Auch BTA

ist schulgeldfrei. Der

Standort Ulm bietet

zusätzlich die Möglichkeit,

neben der

Ausbildung die Fachhochschulreife

zu erwerben.

Schüler:innen mit Abitur

oder Fachhochschulreife

können in

Heilbronn ausbildungsbegleitend

in Physiotherapie,

Ergotherapie

und Logopädie ein Bachelorstudium (B.Sc., 8 Semester) absolvieren.

Die Studieninhalte werden über Live-Online-Seminare

und Studienhefte vermittelt, auch Prüfungen können online abgelegt

werden.

Beratung und Anmeldung

Für den Ausbildungsstart im September sind in einigen Bereichen

noch Plätze frei. Weitere Infos gibt es bei der Ausbildungs- und

Studienberatung oder nach individueller Terminvereinbarung.

Mehr Infos unter blindow.de.

Berufe mit

Zukunft!

Ausbildung I Studium

∙ Pharmazie (PTA)*

∙ Biologie (BTA)*

∙ Physiotherapie**

∙ Ergotherapie**

∙ Logopädie**

Last Minute -

sichere Dir

jetzt Deinen

Ausbildungsplatz!

*

**

schulgeldfrei

Schulgelderstattung gem. Förderrichtlinie

Studium neben der Ausbildung möglich!

blindow.de

Bernd-Blindow-Schulen Heilbronn

Allee 6 (PTA, Physio, Ergo & Logo)

74072 Heilbronn

Bernd-Blindow-Schulen Ulm

Maybachstraße 15 (PTA & BTA)

89079 Ulm

ACHTUNG: Bei der Bewerbung den Bezug „JOB + CHANCEN" nicht vergessen!


18 Unternehmensportrait – Anzeige

Mach was wirklich zählt.

Bei der Bundeswehr machen Sie sich stark für unsere

Gesellschaft und Ihre Zukunft. Dafür qualifizieren wir

Sie in über 1.000 Berufen – in Uniform und in Zivil an

über 200 Standorten bundesweit.

Entdecken Sie Ihre Möglichkeiten.

Die Bundeswehr ist zentraler Bestandteil der Sicherheits-

und Verteidigungspolitik der Bundesrepublik

Deutschland. Sie ist eine Parlamentsarmee und dient

dem deutschen Volk – gestützt auf das Grundgesetz,

Bundestag und Völkerrecht.

Die Bundeswehr schützt Deutschland und seine Bürgerinnen

und Bürger, sorgt in internationalen Bündnissen

für die außenpolitische Handlungsfähigkeit

Deutschlands und fördert die multinationale Zusammenarbeit.

Gestalten Sie die Bundeswehr und ihren Auftrag mit

– und sichern Sie sich einen herausfordernden Beruf

mit persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten.

STECKBRIEF

Sitz:

Standorte:

bundesweit

200 Standorte bundesweit

Organisation der Bundeswehr

• Luftwaffe

• Herr

• Marine

• Cyber- und Informationsraum

• Unterstützungsbereich

• Zivile Laufbahnen

Mit vielfältigen Berufen bietet die Bundeswehr einen

großen Stellenmarkt sowohl im zivilen als auch im

militärischen Bereich.

Mitarbeiter:

260.000 Menschen

180.992 in Uniform, 80.253 in Zivil

Kontaktdaten: Telefon 0800 98 00 880

(Kostenlose Hotline Mo-Fr 8-18 Uhr)

www.bundeswehrkarriere.de

ACHTUNG: Bei der Bewerbung den Bezug „JOB + CHANCEN" nicht vergessen!


MACH, WAS WIRKLICH ZÄHLT.

Unternehmensportrait – Anzeige 19

LAND

FOLGE DEINER BERUFUNG.

Jetzt als Soldatin / Soldat (m/w/d)

der Heereslogistiktruppe bewerben.

bundeswehrkarriere.de

ACHTUNG: Bei der Bewerbung den Bezug „JOB + CHANCEN" nicht vergessen!


20 Unternehmensportrait – Anzeige

Berufliche Schulen DAA Stuttgart und Göppingen

Die beruflichen Schulen der DAA bieten dir eine große Auswahl

an Schularten an – mit einer soliden beruflichen Ausbildung.

Zusätzlich kannst du hier Schulabschlüsse erwerben: vom

Hauptschulabschluss über die Fachschulreife bis hin zur Fachhochschulreife.

Im kaufmännischen Bereich

kannst du mit dem Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf (VAB)

starten – es endet mit dem Hauptschulabschluss. An unserer

zweijährigen kaufmännischen Berufsfachschule (Wirtschaftsschule)

bereiten wir dich auf den Erwerb der Fachschulreife

(Mittlere Reife) vor. Wenn du einen mittleren Schulabschluss

hast, kannst du im kaufmännischen Berufskolleg I und II oder im

Berufskolleg Fremdsprachen die Fachhochschulreife und zusätzlich

den Berufsabschluss als Wirtschaftsassistent*in erwerben.

Im technischen Bereich

bieten wir spannende Ausbildungen im Berufskolleg Foto- und

Medientechnik oder im Berufskolleg Informations- und Kommunikationstechnik

an. Am Ende hast du nicht nur den Berufsabschluss

Technische*r Assistent*in in der Tasche, sondern

erhältst mit einer Zusatzprüfung auch die Fachhochschulreife.

Im sozialpädagogischen Bereich

bieten wir dir vielfältige Möglichkeiten: von der Ausbildung

zum*zur sozialpädagogischen Assistent*in in Vollzeit oder im

Direkteinstieg Kita bis hin zur Ausbildung zum*zur Erzieher*in

in Vollzeit, Teilzeit oder praxisintegriert.

Du willst möglichst schnell die Fachhochschulreife

machen?

Dann ist unser einjähriges Berufskolleg genau das Richtige für

dich: Mit mittlerer Reife und abgeschlossenem Beruf kommst

du in nur einem Jahr zur Fachhochschulreife und kannst

bundesweit ohne Fachbindung studieren. Wenn du keine

Berufsausbildung hast, kannst du vorher unser einjähriges,

praxisnahes Berufskolleg Soziales besuchen (3 Tage Praktikum,

2 Tage Schule).

ACHTUNG: Bei der Bewerbung den Bezug „JOB + CHANCEN" nicht vergessen!


Unsere Schulen – Ihr Erfolg

Wir

beraten Sie

gern!

DAA Stuttgart

Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf

VABO zum Erwerb von Deutschkenntnissen

VABR mit Hauptschulabschluss

Kaufmännische Berufsfachschule

Fachschulreife

Kaufmännische Berufskollegs

BK Fachhochschulreife

Kaufmännisches BK I und BK II

BK Fremdsprachen

Technische Berufskollegs

Foto- und Medientechnik

Informations- und Kommunikationstechnik

DAA Göppingen / Stuttgart

Sozialpädagogik

Duales Berufskolleg für Soziales

Berufsfachschule für sozialpädagogische

Assistenz – Ausbildung zum*zur sozialpädagogischen

Assistent*in

(Vollzeit und im Direkteinstieg Kita)

Fachschule für Sozialpädagogik – Ausbildung

zum*zur staatlich anerkannten Erzieher*in

(Vollzeit, Teilzeit oder praxisintegriert (PiA)

Alle Schularten und ihre Abschlüsse sind staatlich

anerkannt.

Deutsche Angestellten-Akademie

DAA Stuttgart

Nordbahnhofstraße 147 • 70191 Stuttgart

0711 672359-10

noba.stuttgart@daa.de

Deutsche Angestellten-Akademie

Fachschule für Sozialpädagogik Göppingen

Maybachstraße 19 • 73037 Göppingen

07161 65496-37

info.fachschule-gp@daa.de

Nähere Informationen finden

Sie auf unserer Homepage auf

daa-bawue.de/schulen


22 Unternehmensportrait – Anzeige

Dein Einstieg bei der Deutschen Bundesbank

Du interessierst dich für wirtschaftliche Zusammenhänge und

möchtest die Welt der Banken aus einer neuen Perspektive

kennenlernen?

Die Deutsche Bundesbank ist ein Bestandteil des Europäischen

Systems der Zentralbanken mit bedeutender Funktion in der

Finanzstabilität, Bankenaufsicht, Geldpolitik und im Zahlungsverkehr

in Deutschland. Allem voran jedoch sind wir ein starkes

Team aus zuverlässigen und verantwortungsbewussten

Menschen, die mit ihrer täglichen Arbeit die Voraussetzungen

für einen stabilen Euro und eine funktionierende Wirtschaft

schaffen.

Unsere Aufgaben

In der Bankenaufsicht achten wir u. a. darauf, dass Kreditinstitute

die nationalen und internati-onalen Regelungen zur Risikovorsorge

einhalten. Außerdem versorgen wir die Wirtschaft

mit Bargeld und sorgen für eine hohe Qualität des umlaufenden

Bargelds. Unsere Themen sind einzigartig in Deutschland. Im

internationalen Umfeld des europäischen Systems der Zentralbanken

werden unsere Aufgaben immer komplexer und anspruchsvoller.

Daher suchen wir regelmäßig engagierte Nachwuchskräfte.

Deine Zukunft

Wir bieten dir verschiedene betriebswirtschaftliche duale Studiengänge

mit unterschiedlichen Schwerpunkten an. Oder du begeisterst

dich für Informatik und moderne Technologien? Dann

könnten die Studiengänge Angewandte Informatik oder Wirtschaftsinformatik

zu dir passen. Darüber hinaus bilden wir in

mehreren praxisorientierten Ausbildungsberufen aus.

Bei der Deutschen Bundesbank erwarten dich spannende Aufgaben,

die Sicherheit des öffentlichen Dienstes sowie Arbeitszeiten,

welche die Balance zwischen Beruf und Privatem gewährleisten.

Neugierig geworden? Dann findest du hier weitere Informationen:

www.bundesbank.de/karriere

Starte sinnvoll durch!

Dein Einstieg mit einem Studium oder einer Ausbildung

Duale Studiengänge:

I Zentralbankwesen/Central Banking (Beamtenlaufbahn)

I Betriebswirtschaft

I BWL-Bank

I BWL mit Schwerpunkt Digitalisierungsmanagement

I BWL-Digital Business Management

I Wirtschaftsinformatik

I Angewandte Informatik

Ausbildungsgänge:

I Kauffrau*mann für Büromanagement (Zentrale)

I Mittlerer Bankdienst (Geldbearbeitung in den Filialen)

I Mittlerer Bankdienst (Zentrale)

Nähere Informationen unter

www.bundesbank.de/karriere

ACHTUNG: Bei der Bewerbung den Bezug „JOB + CHANCEN" nicht vergessen!


Unternehmensportrait – Anzeige 23

TRAUMJOB ERZIEHER:IN – BERUF MIT ZUKUNFT

Alle, die die Zukunft positiv verändern und mitgestalten wollen,

können sich an der Freien Dualen Fachakademie für Pädagogik

(FDFP) zur pädagogischen Fachkraft ausbilden lassen. An drei

Standorten (Stuttgart, Fellbach und Karlsruhe) kannst du deinen

Weg wählen: z. B. für eine praxisintegrierte Ausbildung zum/

zur staatlich anerkannten Erzieher:in (PiA) oder eine praxisorientierte

Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher:in mit

Schwerpunkt Jugend- und Heimerziehung (JuH). Die praxisintegrierte

Ausbildung wird ab dem ersten Tag leistungsgerecht

vergütet: im ersten Jahr mit rund 1.350 Euro.

Du suchst etwas, was du jeden Tag sehr

gerne machst? Werde Erzieher:in!

Gulnara Datukishvili hat an der FDFP die PiA-Ausbildung absolviert:

„Mir gefiel besonders, dass die Ausbildung so abwechslungsreich

ist – drei Monate Theorie, drei Monate Praxis. Das ist

gut, denn so nimmt man das Wissen direkt mit zu den Kindern“,

betont sie. Für die Theoriephase besuchte Gulnara die FDFP in

Stuttgart. „Ich habe während der Ausbildungszeit viele Freunde

gefunden, denn wir haben die gleichen Ziele und verbringen viel

Zeit miteinander. Mich macht das sehr glücklich und verbindet

mich – und natürlich vieles mehr – mit der FDFP.“

Mit Blick auf ihre Zeit in der Kita erzählt sie: „Mein schönstes

Erlebnis war: Ich war im Kinderhaus und bin dann für drei Monate

in die Theorie. Als ich wieder zurückgekommen bin, haben

sich die Kinder so sehr gefreut. Man kommt zur Tür rein und

wird mit offenen Armen empfangen. Man spürt die Liebe und

das ‚Schön, dass

du da bist‘.“

Gulnara Datukishvili

hat ihr

Ziel erreicht:

Die ehemalige

Fachschülerin

arbeitet heute

als Erzieherin in

Karlsruhe in einem

element-i

Kinderhaus.

Weitere Stimmen

von Fachschüler:

innen und Geschichten aus dem Fachschul-Alltag findest du

hier: https://www.freiedualefachakademie.de/magazin/

Übrigens: Wer Kinder zudem sportlich begleiten möchte, nutzt

dafür ein besonderes Angebot der FDFP: Das neu entstandene

Motorikzentrum Karlsruhe, das sich der Bewegungsförderung

von Kita-Kindern widmet. Hier werden pädagogische Fachkräfte

in den Bereichen Sport und Bewegungspädagogik spezialisiert,

Kitas beraten und zertifiziert sowie dezentrale, trägerübergreifende

Fortbildungen angeboten.

Du hast Interesse oder Fragen? Das Team der FDFP freut sich

auf dich: telefonisch unter 0711 656960-921 oder per E-Mail an

fachschule@fdfp.de.

Beruf mit Zukunft

Erzieher:in werden

Wir beraten dich gerne:

0711 656960-921 · fachschule@fdfp.de

BLEIB AUTONOM

Faire Vergütung ab dem ersten Tag

BLEIB DRAN

Starke Theorie-und Praxisphasen

im Blockmodell

BRING DICH EIN

Projekte für dich, andere und die Welt

www.fdfp.de

ENTSCHEIDE, WIE DU LERNST

Innovative Lernmethoden, digital, im Team und alleine

ACHTUNG: Bei der Bewerbung den Bezug „JOB + CHANCEN" nicht vergessen!


24 Unternehmensportrait – Anzeige

WANNA WOW WITH US?

– Starte als YoungSTAR bei Kärcher durch!

Bei Kärcher arbeitet ein 17.000-köpfiges Team in 85 Ländern

und 170 Firmen gemeinsam daran, die Welt ein Stück sauberer

zu machen. Als nachhaltiges Familienunternehmen sind wir

davon überzeugt, dass man Wichtiges pflegen muss, damit es

langfristig besteht und sein Wert auch in der Zukunft erhalten

bleibt. Das gilt für das eigene Zuhause genauso wie für unsere

Umwelt, unser Miteinander, unser geschäftliches Umfeld, unser

historisches Erbe oder unsere Tradition.

Kärcher bietet weltweit Lösungen rund um Reinigung und Pflege

an. Im Alltäglichen und im Außergewöhnlichen. Als Produkt,

als Dienstleistung, als Service. Als gesamthaftes Paket für professionelle

Anwender, als unverzichtbares Must-have für jeden

Haushalt oder als maßgeschneiderte Digitallösung für einzelne

Kundinnen und Kunden. Ungelöste Reinigungsprobleme sind

unser täglicher Antrieb, weiter zu tüfteln. Denn wirklich innovativ

ist, was den Menschen und der Umwelt nützt.

Starte deinen Way-of-WOW bei Kärcher!

Du bist voller Ideen und Tatendrang? Dann auf zur get ready

to WOW-Plattform! Kärcher bietet nicht den klassischen Karriereweg,

sondern eine Überholspur. Den Way-of-WOW! Und das

heißt: Wir bieten Ausbildungs- und Studienplätze, in denen du das

Motto „Lass es uns einfach probieren“ wirklich ausleben kannst

– und das mit hochmoderner Technologie. Egal was – nach Abschluss

ist eine Übernahme garantiert. Ziemlich WOW, oder?

Also: Worauf wartest du noch? Komm zu Kärcher und starte

deinen eigenen Way-of-WOW.

Informationen darüber, welche Ausbildungs- und Studiengänge

wir anbieten, findest Du auf http://kaercher-karriere.de

WANNA WOW

WITH US?

Starte deinen ganz eigenen way-of-WOW bei Kärcher.

Egal ob kaufmännisch, IT oder gewerblich-technisch:

Wir bieten Ausbildungs- und Duale Studienplätze an, in

denen du dein „Jetzt-lass’-es-uns-doch-einfach-probieren“-

Ding nicht nur in der Theorie, sondern direkt beim

Weltmarktführer für Reinigungstechnik ausleben kannst.

WANNA WOW WITH US? karcher.de / karriere

ACHTUNG: Bei der Bewerbung den Bezug „JOB + CHANCEN" nicht vergessen!


Unternehmensportrait – Anzeige 25

Karrierechancen bei der KSK Ludwigsburg!

#READYSETKSKLB

Die Kreissparkasse Ludwigsburg ist als Top-Arbeitgeber

ausgezeichnet. Kein Wunder, denn hier erwartet alle ein

Job, der Spaß macht und jede Menge Abwechslung bietet.

Vier Ausbildungen und zwei Duale Studiengänge bieten viele

Möglichkeiten für den perfekten Start in die Karriere.

Für alle, die bald den Schulabschluss in der Tasche haben,

aufgeschlossen sind und Spaß am Kontakt mit Menschen

haben, ist eine Ausbildung bei der Kreissparkasse Ludwigsburg

genau das Richtige. Aktuell bildet die Kreissparkasse

Ludwigsburg mehr als 150 junge Menschen aus.

Neben einer Ausbildung zur Bankkauffrau bzw. zum

Bankkaufmann ist auch ein duales Studium an der DHBW

möglich. Für Abiturientinnen und Abiturienten wird zudem

eine verkürzte Ausbildung zur Bankkauffrau bzw. zum

Bankkaufmann mit Zusatzqualifikation angeboten.

Nach der Ausbildung gibt es beste Perspektiven!

Die Kreissparkasse Ludwigsburg bietet nach der Berufsausbildung

vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten an:

vom Studiengang Bankfachwirt über den Bankbetriebswirt

bis hin zu Bachelor- und Masterstudiengängen. Auch

Realschüler und Realschülerinnen können innerhalb der

Sparkassenorganisation ein Hochschulstudium absolvieren.

Bei Interesse an einem Ausbildungs- oder Studienplatz für

September 2025 sollte man nicht lange zögern und sich am

besten direkt unter www.ksklb.de/ausbildung bewerben.

KREISSPARKASSE LUDWIGSBURG

Schillerplatz 6 · 71638 Ludwigsburg

Ansprechpartnerin: Bianca Giebler-Kroll · Tel.: 07141 148-4018

bianca.giebler-kroll@ksklb.de

www.ksklb.de/ausbildung

Mehr Innovation.

Weniger oldschool.

Ndriqim macht eine Ausbildung zum

Bankkaufmann bei der Kreissparkasse

Ludwigsburg. Willst du wie er kreativ im

Team arbeiten, mit einem praxisnahen

Einstieg und vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten?

Bewirb dich jetzt online zum

Ausbildungsstart am 01.09.2025

auf ksklb.de/ausbildung

Weil’s um mehr

als Geld geht.

ACHTUNG: Bei der Bewerbung den Bezug „JOB + CHANCEN" nicht vergessen!


26 Unternehmensportrait – Anzeige

Das Stipendium

„Meine Zukunft – Pädagogik.Stipendium.Stuttgart”

Die erste Runde geht auf uns, die zweite auch!

Hast du eine Leidenschaft für die frühkindliche Bildung und

träumst davon, als Erzieher*in oder sozialpädagogische Assistenz

(m/w/d) einen Unterschied zu machen? Dann ist jetzt deine

Gelegenheit gekommen! Unser Stipendium bietet nicht nur

finanzielle Unterstützung, sondern ist der Schlüssel zu einer

vielversprechenden Zukunft in der Pädagogik.

Das Stipendium

Das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart vergibt Stipendien

für verschiedene Qualifikationen zur pädagogischen Fachkraft.

Gefördert werden Fachschüler*innen, die eine klassische

Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher*in, eine

klassische Ausbildung zur staatlich anerkannten Sozialpädagogischen

Assistenz oder das Berufskolleg für Sozialpädagogik

absolvieren. Das Stipendium richtet sich unabhängig des

Jugendamtes an alle Fachschüler*innen der Region Stuttgart.

Unser Stipendium ist mehr als nur finanzielle Unterstützung

– es ist eine Einladung, deine Vision für deine Zukunft weiter

zu entfalten. Wir wissen, dass der Weg in der Schulzeit oft

steinig sein kann. Unser Stipendium hilft dir, dich auf das zu

konzentrieren, was wirklich zählt.

Zusätzliche Förderleistungen

Du hast auch die Möglichkeit zusätzliche, unabhängige

Förderleistungen (bspw. Aufstiegs/Schüler-BAföG) während der

beiden klassischen Ausbildungsformen zu beantragen und damit

deine Förderung auf bis zu 1.000 Euro pro Monat zu erhöhen.

Dabei kannst du weiterhin die Vorteile des Schüler*innen-

Daseins mit z.B. Schulferien genießen.

Einstieg zu jedem Zeitpunkt

Der Einstieg in das Stipendium ist zu jedem Zeitpunkt, während

des Besuchs einer Fachschule für Sozialpädagogik, möglich.

Wir empfehlen das Einreichen einer Bewerbung bereits zu

Schuljahresbeginn um die gesamte Förderung zu erhalten.

Bewerbung

Voraussetzungen

Voraussetzung für das Stipendium ist ein Schulplatz an

einer Fachschule für Sozialpädagogik in den klassischen

Ausbildungsgängen oder ein Schulplatz an einem Berufskolleg.

Das Anerkennungsjahr, welches nach deinen zwei Jahren an

der Fachschule beginnt, ist mindestens zur Hälfte der Dauer in

einer Einrichtung in Stuttgart zu absolvieren. Ob du dabei eine

Einrichtung des Jugendamts oder die eines anderen Trägers in

Stuttgart wählst liegst ganz bei dir. Falls du vor deinem Einstieg

ins Berufsleben erst noch auf Reisen gehen möchtest, hast du

nach Abschluss deiner Ausbildung ganze sechs Monate Zeit

dafür.

Monatliche Förderung

Die monatliche Förderung während deiner Zeit an der Fachschule

für Sozialpädagogik (Unter- und Oberkurs) beträgt 200 Euro.

Für die Bewerbung benötigst du deinen Lebenslauf, ein

Motivationsschreiben, das letzte Zeugnis der allgemeinbildenden

Schulen und wenn dieser bereits vorliegt, deinen Schulvertrag.

Sobald du alle Unterlagen gesendet hast prüfen wir diese und

laden dich zu einem Informationsgespräch ein. Für den Beginn

der Auszahlung ist das Datum des Bewerbungseingangs

maßgeblich.

Hast du Fragen?

Egal, ob es um das Stipendium oder den Bewerbungsprozess

geht- wir sind hier für dich!

Du möchtest dich vorab informieren? Und hast weitere Fragen,

vielleicht auch zu unseren weiteren Ausbildungsangeboten?

Schreib uns einfach an:

stipendium.jugendamt@stuttgart.de

ACHTUNG: Bei der Bewerbung den Bezug „JOB + CHANCEN" nicht vergessen!


Pädagogik . Stipendium . Stuttgart

DIE ERSTE

RUNDE GEHT

AUF UNS!

DIE ZWEITE

AUCH!

Das Stipendium für deine Ausbildung

Zur Schule gehen und während dessen

Geld verdienen? Das geht! Mit einem

Stipendium der Landeshauptstadt Stuttgart.

Mehr

erfahren!

G E F Ö R D E R T W E R D E N

Berufskolleg für

SOZIALPÄDAGOGIK

Ausbildung zur

SOZIALPÄDAGOGISCHEN

ASSISTENZ

Ausbildung zum/zur

ERZIEHER*IN


28 Unternehmensportrait – Anzeige

Stuttgarter Bäder suchen Nachwuchskräfte

Wer Freude an vielseitigen und abwechslungsreichen

Aufgaben hat und zugleich

gerne Verantwortung für andere Menschen

übernimmt, für den ist eine Ausbildung

zum/zur Fachangestellten für

Bäderbetriebe genau das Richtige. Die

Stuttgarter Bäder bilden diese, als Eigenbetrieb

der Landeshauptstadt Stuttgart in

ihren 16 Bäder in und um Stuttgart aus.

Wir bilden 2025 aus:

220111_STBPersonalanzeigeRockerFachangestellter_Job&Chancen113x165.qxp 13.01.22 11:5

Fachangestellte/r für Bäderbetriebe

(m/w/d)

In 3 Jahren lernt ihr alles über:

• die Organisation eines Bäderbetriebes.

• Sicherheit, Erste Hilfe und Wasserrettung.

• Bedienung, Wartung und Reparatur

der Schwimmbadtechnik.

• Animation für alle Altersgruppen

(Schwimmunterricht, Wassergymnastik,

andere Kursangebote, Badspezifische

Veranstaltungen).

Das solltet ihr mitbringen:

Komm

zu uns!

Wir bilden dich aus zum/zur

Fachangestellten

für Bäderbetriebe (m/w/d)

Foto: © Suttgarter Bäder

• Mittlere Reife und gute Noten in den

Fächern Mathematik, Physik, Biologie

und Chemie.

• körperliche Fitness, Belastbarkeit und

gute Schwimmkenntnisse werden vorausgesetzt.

• sportliches und technisches Interesse.

• Verantwortungsbewusstsein, Engagement

und Kontaktfreude.

Weiterbildungsmöglichkeiten:

Eine höhere Qualifikation kann mit der

Aufstiegsfortbildung zum/zur geprüften

Meister/in (m/w/d) für Bäderbetriebe erreicht

werden. Weitere Informationen

über die Ausbildung zum/zur Fachangestellten

für Bäderbetriebe erhalten Sie auf

der Homepage der Stuttgarter Bäder

www.stuttgarterbaeder.de

Ausbildungsschwerpunkte:

P Badeaufsicht

P Rettungsschwimmen und Erste Hilfe

P Betreuung der technischen Anlagen

P Schwimmkurse und Animation

Ausbildungsbeginn: 1. September

Ausführliche Bewerbungsunterlagen an:

bewerbung.stb@stuttgart.de

oder Stuttgarter Bäder,

Breitscheidstraße 48, 70176 Stuttgart

Bewirb

dich jetzt!

stuttgarterbaeder.de

ACHTUNG: Bei der Bewerbung den Bezug „JOB + CHANCEN" nicht vergessen!


SERVICE

29

Kapitalanlage zwischen Nachhaltigkeit, Rendite

und Risiko

Nachhaltige ETFs und Fonds gibt es inzwischen wie Sand am Meer. Doch wie findet

man die Produkte, die den eigenen Ansprüchen genügen? Rechnen sich grüne Fonds

überhaupt? Und wo kauft man sie günstig? Antworten rund um das Thema grüne

Fonds und ETFs finden Sie in diesem Ratgeber.

Die Expertinnen und Experten der Stiftung Warentest erklären Fachbegriffe und zeigen,

wie Anleger je nach Risikoneigung und Aufwand, den sie betreiben möchten, die

zu ihnen passende grüne Geldanlage finden - mit Bewertungen zu Nachhaltigkeit und

Renditechancen der wichtigsten Fonds und ETFs.

Stiftung Warentest

160 Seiten ISBN 978-3-7471-0759-1

Softcover 22,90 € e-Book 19,99 €

Steuererklärung für Anfänger

Das – zu Unrecht – unbeliebte Thema „Steuererklärung“ und alles, was sonst noch mit

Steuern zu tun hat, wird in der Schule nicht behandelt. Gerade für viele junge Menschen

ist die Steuererklärung ein Buch mit sieben Siegeln.

Mit dem Ratgeber „Steuererklärung für Anfänger: Deine Steuern kannst du selbst“ räumt

Lucy Fecho mit Vorurteilen auf und sorgt dafür, dass auch Neulinge ohne Frust an die

Steuererklärung herangehen.

Der Ratgeber beantwortet unter anderem folgende Fragen:

• Wie funktioniert das mit den Steuerklassen?

• Muss jeder eine Einkommensteuererklärung abgeben?

• Bin ich nach der ersten Abgabe automatisch für die Zukunft zur Abgabe verpflichtet?

• Welche Unterlagen sind wichtig?

• Was kann ich als Werbungskosten ansetzen?

• Ich habe vergessen, etwas in die Steuererklärung einzutragen. Kann ich das noch im

Nachhinein eintragen?

• Was ist eigentlich ELSTER?

Autor: Lucy Fecho

Wolters Kluwer

137 Seiten ISBN 978-3-9653-3365-9r

Softcover 14,99 € e-Book 13,99 €

Finanzwissen für junge Menschen

Mit dem ersten festen Job kommt Lohn oder Gehalt. Auch wenn davon erst einmal „Wunscherfüllung“

auf dem Plan steht: Sich um das Thema Geld zu kümmern, ist ein Muss.

Denn Berufsstarter:innen sind im Plus: Der Faktor Zeit ist ein wichtiger Schlüssel für nachhaltige

und erfolgreiche Geldanlage. Der Ratgeber der Verbraucherzentrale vermittelt die

Basics und zeigt, wie beim Frühstart auch mit wenig Geld viel erreicht werden kann.

Sieben Schritte für den schnellen Einstieg: Warum ist ein Tagesgeldkonto das bessere

Sparbuch oder die Börsen manchmal so unlogisch sind. Welche Geldanlage passt zu

mir? Wie viel Risiko darf es sein? Lieber selbst anlegen oder Broker oder Robo-Advisor

machen lassen? Was ist der Rat von Finfluencern wert? Ein Wiki-Money erklärt Wissenswertes

von A wie Anleihe bis Z wie Zinseszins kompakt. Kapitel zur Altersvorsorge und

zur Absicherung bei Berufsunfähigkeit komplettieren das Infopaket für die nachhaltige

Optimierung der eigenen Finanzstrategie. Je früher man damit einsteigt, desto besser.

Autorin: Beate Kaufmann

Verbraucherzentrale NRW

224 Seiten ISBN 978-3-86336-164-8

Softcover 20,00 € e-Book 15,99 €

www. job-und-chancen.de


30 VORSCHAU

Im nächsten Heft:

SCHWERPUNKT

ORIENTIERUNG

Das letzte Schuljahr hat begonnen. Spätestens

jetzt wird es Zeit, sich Gedanken

zu machen, wie es nach Abschluss im

Sommer 2024 weitergeht. Denn die Unternehmen

beginnen bereits jetzt mit der

Auswahl der Bewerber und an den Universitäten

laufen die Bewerbungsfristen

Aber wer bin ich eigentlich? Was will und was

kann ich werden? Das, was meine Eltern und

Großeltern schon gemacht haben? Oder doch etwas

ganz anderes?

25. SEPTEMBER 2025

HERBST-AUSGABE

„In meiner Klasse wollen viele Jungs Mechatroniker

werden und viele Mädchen Medizinische Fachangestellte.

Und wer studiert, studiert BWL –

das kann doch nicht falsch sein?“ Vielleicht doch.

Es gibt viele Möglichkeiten zu entdecken.

„Ich will auf jeden Fall studieren – schließlich

mache ich ja Abitur. Und ein Studium garantiert

später mal eine tolle Karriere und einen Haufen

Geld.“ Stimmt das wirklich? Was kommt im Studium

alles auf mich zu.

SPECIAL STUDIUM

Aktuelles rund ums Thema Studium

Studium – ja oder nein?

Welchen Abschluss bekomme ich wo?

Was erwarten die Professoren?

Uni, FH oder dual?

Alles zum Numerius Clausus

Die wichtigsten Fristen und Termine

FREIE STELLEN

Unternehmen, Universitäten und Bildungsinstitute

stellen sich vor – mit freien Plätzen und

Angeboten für eine Ausbildung oder ein Studium.

Mit QR-Codes – so kommen Sie direkt auf

die Website, auf das Ausbildungsportal oder z.

B. den Azubi- bzw. Studentenblog.

Änderungen vorbehalten

Verlag:

mgs mediengesellschaft stuttgart UG

Lessingstraße 145

71409 Schwaikheim

Chefredaktion (v.i.s.d.P.):

Christine Breitkopf

c.breitkopf@mgs-medien.de

Tel.: 071 95 / 590 78 30

Verantwortlich für Anzeigen:

Christine Breitkopf

Druck:

Offizin Scheufele

Druck und Medien GmbH & Co.KG

Tränkestr. 17, 70597 Stuttgart

JOB & CHANCEN wird auf umweltfreundlichem

Recycling Charisma silk FSC gedruckt.

Copyright: © 2025 für Texte und gestaltete

Anzeigen beim Verlag.

© Bilder, soweit nicht anders vermerkt,

www.shutterstock.com oder Unternehmen

(Porträts).

Jahrgang: 17. Jahrgang 2025

Erscheinungsweise: viermal jährlich

JOB & CHANCEN wird kostenlos an die

Abschlussklassen von Realschulen und

Gymnasien verteilt und liegt außerdem in

ausgewählten Berufsinformationszentren

der Agenturen für Arbeit aus.

Nachdruck oder Vervielfältigung nur mit

schriftlicher Genehmigung des Verlages.

Alle Rechte vorbehalten. Keine Gewähr für

unverlangt eingesandte Materialien.

Namentlich gekennzeichnete Artikel geben

die Meinung des Autors, nicht aber der

Redaktion wieder.

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit

wird die gewohnte männliche Sprachform

bei personenbezogenen Substantiven und

Pronomen verwendet. Dies impliziert keine

Benachteiligung des weiblichen oder dritten

Geschlechts, sondern soll im Sinne der

sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral

zu verstehen sein.

Alle Angaben nach bestem Wissen, aber

ausdrücklich ohne jegliche Gewähr.

www. job-und-chancen.de


ZUKUNFT & CHANCEN

31

GESUNDHEITSPROFI

Die stille Pandemie der Kilos – und was künftige Gesundheitsprofis dagegen tun

Bereits 2030 könnte jeder dritte Mensch weltweit als übergewichtig gelten. Es drohen Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes,

mentale Belastungen. Auch klagen Betroffene über ein schwächeres Immunsystem und körperliche Verschleißleiden.

Dazu kommen psychische Erkrankungen, Erkrankungen des Atmungssystems und des Muskel-Skelett-Systems - diese drei

waren 2024 für 10,74 Krankentage pro versicherte Person verantwortlicht (DAK-Psych-Report).

Deine Chance, die Zukunft zu verbessern

Im Bachelorstudiengang „Ernährung und Fitness in der Prävention“ (EFP) wirst du dazu ausgebildet, das zu ändern. Ernährung,

Bewegung, Prävention, Psychologie – die Themen werden evidenzbasiert, praxisnah und interdisziplinär vermittelt.

Die Sensibilität für die Themen nimmt mit jedem Jahr zu – das gilt jedoch zugleich für den thematischen Wildwuchs.

Immer mehr Influencer teilen Gesundheitshinweise. Oft sind diese zu wenig konkret, wissenschaftlich nicht belegt und

manchmal schlichtweg falsch.

Im Studiengang werden keine Content Creator für Instagram ausgebildet, sondern Gesundheitsprofis. Und die werden

vielerorts dringend gebraucht. Für die Absolvent:innen ergeben sich momentan

breit verzweigte Karrierepfade. Krankenkassen, Sportunternehmen,

Kliniken suchen Personal. Andere Absolvent:innen wagen nach dem

Studium erfolgreich die Selbstständigkeit, und das längst nicht

nur in klassischen Coaching-Berufen.

Die Hochschule Fresenius bietet den Studiengang

Ernährung und Fitness in der Prävention an.

Mehr Informationen findest du unter

www.hs-fresenius.de


Weltweit

gebührenfrei

Bargeld gefällig?

Mit Giro worldwide –

deinem kostenlosen

Girokonto.

Auslandsjahr, Ausbildung

oder Audimax?

Egal, wie du dich entscheidest: Die Zukunft steht

dir offen. Und damit du für alle wichtigen Entscheidungen

den Kopf frei hast, helfen wir dir

gerne, wenn’s um deine Finanzen geht. Mit nützlichen

Tipps zur ersten eigenen Wohnung, zur

Finanzierung deines Studiums, zu längeren Auslandsaufenthalten

und zu vielem mehr. Mehr dazu

findest du auf www.bw-bank.de/meinbanking

Ein Unternehmen der LBBW-Gruppe

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!