Immobilia Juli 2025
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SCHWEIZ
# 07 — JULI 2025 — 92. Jahrgang / Erscheint monatlich / CHF 7.– / www.svit.ch
IMMOBILIA
FOKUS
BENEDIKT
LOCHER
IM INTERVIEW
04
POLITIK
ABSCHAFFUNG
EIGENMIETWERT
12
WIRTSCHAFT
NISCHE FÜR
INVESTOREN:
LABORFLÄCHEN
18
BAU & HAUS
VERDICH TETES
BAUEN
30
VOM KINO ZUM
ENTERTAINMENT-
KOMPLEX
EDITORIAL
10
VON—MICHEL MOLINARI
IMMOBILIENSEKTOR
AM WENDEPUNKT
Vor einem Monat hat an dieser Stelle mein
Vorgänger Andreas Ingold von einer Branche
unter Druck geschrieben. Ich gehe noch einen
Schritt weiter: Der Immobiliensektor steht an
einem Wendepunkt. Zwar wird diese Diagnose oft
bemüht. Für unsere Branche ist sie aber zutreffend,
und ich müsste noch anfügen, dass wir den
Wendepunkt bereits überschritten haben.
CHANCE ODER
BEDROHUNG?
– EINE FRAGE DER
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MICHEL MOLINARI
Ich denke dabei einerseits an die politischen
und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.
Eigentümer und Vermieter werden von gewissen
Kreisen als Abzocker pauschalisiert, obwohl die
Transparenz noch nie so gross und die Überprüfung
der Missbräuchlichkeit noch nie so rigoros
war wie heute. Harte Eingriffe in die Märkte,
Dirigismus und Umverteilungen im grossen Stil
sind in jüngerer Zeit salon- und mehrheitsfähig
geworden. Aus meiner eigenen Region Basel
weiss ich, welche verheerenden Folgen falsche
Weichenstellungen für den Wohnungsmarkt haben
können. Ob politische Richtungsentscheide
einer Pendelbewegung folgen und bald wieder
bessere Zeiten kommen? Kurzfristig bin ich da
eher pessimistisch. Genf setzt bereits seit 1983
auf einen Mieterschutz, der darauf abzielt, bezahlbaren
Wohnraum zu gewährleisten und die
Rechte von Mietern zu schützen – insbesondere
bei Renovierungen und Mietpreiserhöhungen.
Die Auswirkungen nach mehr als 40 Jahren
Regulierungswahn sind verheerend. Der Sanierungsstau
im Gebäudepark ist gigantisch, die Angebotsmieten
geradezu explodiert, und freiwillig
zieht in Genf kein Mieter mehr aus. Erfolg sieht
anders aus.
Ich meine beim Stichwort Wendepunkt aber
anderseits auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
– Stichworte Fachkräftemangel,
Bildung, Digitalisierung, Effizienzdruck, Kundenansprüche.
Es ist gerade einiges in Bewegung,
nachdem unser Sektor lange als eher behäbig galt.
Ist dies Chance oder Bedrohung? Das hängt von
der persönlichen und unternehmerischen Wahrnehmung
ab.
Als Ihr neuer Präsident will ich mit dem SVIT
einen Beitrag dazu leisten, dass wir diese Entwicklungen
antizipieren und unsere Branche gut
für die Zukunft aufgestellt ist.
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2
INHALT
IMMOBILIA —INHALT NR. 07 JULI 2025
FOKUS
12
IMMOBILIENPOLITIK
EIGENTUM IST VORSORGE
DER SVIT UNTERSTÜTZT EIN JA ZUM BUNDES-
BESCHLUSS ÜBER DIE EINFÜHRUNG EINER OBJEKT-
STEUER AUF ZWEITLIEGENSCHAFTEN UND DAMIT
DIE ABSCHAFFUNG DES EIGENMIETWERTS.
04 «DER MIX SORGT FÜR MEHR UMSATZSTABILITÄT»
Benedikt Locher, Leiter von Blue Cinema, erklärt im Interview, wie er die Auslastung
seiner Kinosäle hoch hält und warum er Streamingdienste nicht als
Konkurrenz zum Kino sieht.
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
14 HERAUSFORDERUNG BEI BEWERTUNG VON HOCHHÄUSERN
Für die Bewertung von Hochhäusern in der Schweiz ist die Datenlage begrenzt.
Durch die Limitierung immobilienökonomischer Kenngrössen ergeben sich
Besonderheiten für das Bewertungsprozedere.
20 ENTLADUNG AUFGESTAUTER UMZÜGE
Erstmals seit drei Jahren steigt die Zahl der auf den wichtigsten Schweizer
Immobilienportalen ausgeschriebenen Mietwohnungen wieder. Trotz dieser
Zunahme verkürzt sich die Insertionszeit weiter. Was bedeutet das?
22 DER MONAT IN DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT
IMMOBILIENRECHT
28 BAUEN AUSSERHALB DER BAUZONE
In Graubünden übernahmen bislang die Gemeinden eine Vortriage und
konnten nicht bewilligungsfähige Projekte ausserhalb der Bauzone autonom
ablehnen. Dieser Praxis schiebt das Bundesgericht nun einen Riegel vor.
18
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
ATTRAKTIVER NISCHEN-
MARKT: LABORFLÄCHEN
DIE NACHFRAGE NACH LABORIMMOBILIEN STEIGT.
ANGESICHTS HOHER KOSTEN UND KOMPLEXER AN-
FORDERUNGEN SIND DEM MARKT IN DER SCHWEIZ
ABER GRENZEN GESETZT.
30
BAU & HAUS
DAS PROBLEM DES
VERDICHTETEN BAUENS
VERDICHTUNG IST IMMER SCHWIERIGER UMZU-
SETZEN – DIE MEINUNGEN DARÜBER, WIE DIESE ER-
REICHT WERDEN KANN, GEHEN AUSEINANDER.
BAU & HAUS
32 VERDICHTEN IM HISTORISCHEN ORTSKERN HALDENSTEINS
Architekt Herbert Oberholzer hat in Haldenstein eine Verdichtung realisiert,
die überzeugt. Mitten im Ortszentrum sind zwei unterschiedliche, kompakte
Gebäude entstanden.
34 SCHACHTELHAUS: VERDICHTUNG IM CARRÉ
Flachdach, quadratisch und oft in Siedlungen mit mehreren immergleichen
Einheiten: Das «Schachtelformat» ist in der Schweiz zum Standard bei Neubauten
geworden. Eine kritische Auseinandersetzung.
36 ISOS: SCHLÜSSEL ZU GELUNGENER VERDICHTUNG
Bundesinventare wie das ISOS mögen umstritten sein. Sie bieten aber wertvolle
Instrumente für eine qualitätsvolle Innenentwicklung, schreibt Espace-
Suisse-Vizedirektorin Christa Perregaux.
38 ISOS-DIREKTANWENDUNG BEHINDERT WOHNBAUPROJEKTE
Die zunehmende Direktanwendung von ISOS droht Bauprojekte um Jahre zu
verzögern. Anpassungen der rechtlichen Grundlagen sind dringend nötig, findet
Romana Heuberger vom Baumeisterverband.
40 SANIEREN IM BEWOHNTEN ZUSTAND
Eine Mietliegenschaft im bewohnten Zustand zu sanieren, geht meist mit
Mehrkosten und längerer Bauzeit einher. Eine solche Sanierung ist komplex
und erfordert neben präziser Planung auch klare Kommunikation und Rücksichtnahme
auf die Bedürfnisse der verschiedenen Parteien.
IMMOBILIENBERUF
46 KUB FOCUS: BAUSTELLENFÜHRUNG UNISPITAL ZÜRICH
Im Rahmen des KUB Focus erhalten die Mitglieder der KUB am 9. September
bei einer Führung Einblick in die derzeit wohl grösste Baustelle Zürichs.
47 LUNCHGESPRÄCH DER KUB
Stefan Fahrländer stellte Anfang Juni das Nachhaltigkeitsbewertungs-Tool
REMMS vor. Es verknüpft die eingegebenen Eckdaten mit GIS-Informationen
sowie zahlreichen Datenbanken – etwa zur grauen Energie, Standortqualität,
Energieversorgung, zu Klimadaten oder zum CO2-Ausstoss.
49 SEMINARE UND WEITERBILDUNGEN
50 BERUFSBILDUNGSANGEBOTE DES SVIT
STANDARDS: MARKTPLATZ & PRODUKTE-NEWS 52 / BEZUGSQUELLENREGISTER 54 / ADRESSEN & TERMINE 57 / ZUGUTERLETZT & IMPRESSUM 58
IMMOBILIA / Juli 2025 3
FOKUS INTERVIEW
SPEZIALIMMOBILIEN KINOS
«DER MIX SORGT
FÜR MEHR
UMSATZSTABILITÄT»
4
IMMOBILIA / Juli 2025
Tiefere Besucherzahlen bei
gleichzeitig hohen Betriebskosten
stellen Kinobetreiber vor
Heraus forderungen. Im Interview
erklärt Benedikt Locher, Chief
Product Officer von Blue Cinema,
wie er die Auslastung seiner
Kinosäle hoch hält und warum
er Streamingdienste nicht als
Konkurrenz zum Kino sieht. Seit
Februar 2025 ist der 41-jährige
Betriebswirtschaftler schweizweit
für 83 Kinosäle und insgesamt
13 500 Sitzplätze
verantwortlich.
INTERVIEW—YVONNE LEMMER*
FOTOS—URS BIGLER
Herr Locher, Ihr erster Sommer als Leiter
von Blue Cinema beginnt jetzt – ist das die
schwierigste Zeit für Sie als Kinobetreiber?
Jahreszeiten und Wetter haben tatsächlich einen
grossen Impact auf die Auslastung unserer Kinos.
Im Sommer gibt es ein grosses Alternativ-Angebot.
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IMMOBILIA / Juli 2025 5
FOKUS INTERVIEW
SPEZIALIMMOBILIEN KINOS
Entsprechend ist die Sommersaison weniger stark
als der Winter. Entscheidend ist aber, welche Filme
gerade laufen. Für die nächsten Wochen haben wir
ein super Line-up. Deshalb kann es durchaus einen
starken Kino-Sommer geben.
Welche Strategien verfolgen Sie zur
besseren Auslastung Ihrer Kinos?
Wir ergänzen unser Kinoprogramm mit Events.
Dazu gehören beispielsweise Ladies' Nights, das
sind exklusive Kino events mit Apéro-Getränk,
Popcorn und Give-away. Ausserdem zeigen wir
in einigen Kinos auch Live-Übertragungen von
Fussballspielen, Ende Mai lief bei uns das Champions-League-Finalspiel,
und diesen Sommer
bringen wir Spiele der Frauen-Fussball-EM auf
gewisse Kinoleinwände. Die zentrale Frage ist
aber, wie wir unsere Räume besser ausnutzen
können, gerade dann, wenn keine Filmvorführungen
laufen.
Gibt es konkrete Ideen?
Wir vermieten die Kinosäle an den Vormittagen für
B2B-Events wie Roadshows, Unpacking-Events
BIOGRAPHIE
BENEDIKT
LOCHER
(*1984) hat im Februar
2025 als Chief Product
Officer die Führung der
Blue Cinema bei der
Blue Enter tainment AG
übernommen. Der Betriebswirtschaftler
mit
Abschluss an der Universität
St. Gallen kennt
sowohl das Retail- als
auch das B2B-Geschäft.
Zuletzt war er als Head of
Design, Delivery & Operations
bei Swisscom für
die Enterprise-Kunden
zuständig. Zudem verfügt
der 41-Jährige über
fundierte Erfahrung im
Privatkundensegment –
unter anderem war er für
die Neugestaltung der
Gesamtexperience aller
Swisscom-Shops
verantwortlich.
oder Mitarbeiteranlässe. Kürzlich hat eine Gruppe
aus dem Pflegebereich einen Saal für den Film
«Heldin – Late Shift» gemietet. Die Infrastruktur
für B2B-Events ist im Kino schon vorhanden: genügend
Platz für Gruppen, eine grosse Leinwand,
eine perfekte technische Ausstattung, bequeme
Sitzgelegenheiten, und auf Wunsch organisieren
wir auch Catering. Solche B2B-Events sind ein
wachsender Geschäftszweig, auf den wir aktuell
einen starken Fokus legen.
Hilft Ihnen Ihre Erfahrung im Retail-Bereich,
um die Angebote von Blue Cinema
weiterzu entwickeln?
Bei einem Shop-Besuch ist die Customer Experience
entscheidend. Was ist das Erste, was der
Kunde sieht? Wie funktioniert der Kundenfluss?
Die gleichen Überlegungen machen wir uns auch
rund um den Kino-Besuch. Was erlebt der Kinobesucher
vor und nach dem Film – geht er beispielsweise
essen? Was möchte er bei uns neben
dem Film noch konsumieren? Insofern profitiere
ich von meiner früheren Tätigkeit, bei der ich
6
IMMOBILIA / Juli 2025
das Erlebnis in den Swisscom Shops neu gestaltet
habe.
Wie sieht das Immobilienportfolio von Blue
Cinema aus? Gehören Ihnen die Liegenschaften
oder ist Blue Cinema eingemietet?
Wir sind an allen zwölf Standorten in den Städten
Biel, Bern, Chur, Luzern, St. Gallen, Winterthur und
Zürich eingemietet.
Wie sind die Mietverträge ausgestaltet?
Unsere Mietverträge sind langfristig, laufen in der
Regel 10 Jahre oder mehr. Aufgrund des aufwendigen
Mieterausbaus sind lange Mietdauern sinnvoll.
Der Ausbau zu einem Kino erfordert hohe Investitionen,
die wir amortisieren müssen. Die Langfristigkeit
kommt auch Vermietern entgegen: Eine zu
einem Kino ausgebaute Fläche vermieten sie nicht
so schnell an einen neuen Mieter weiter wie eine
Retail-Fläche. Für uns bergen die langfristigen Verträge
aber auch Risiken, da unser Angebot starken
Marktschwankungen ausgesetzt ist.
Und wie dämmen Sie das Risiko ein, das
mehrjährige Verträge mit sich bringen?
EINE ZENTRALE
FRAGE IST, WIE
WIR UNSERE
RÄUME BESSER
AUSNUTZEN
KÖNNEN.
Wir streben Vertragskomponenten an, die unsere
Umsatzbewegungen abfedern – zum Beispiel Sockelmieten
als Basis und Umsatzmieten «on top».
Welche Überlegungen machen Sie sich
bezüglich der Kinostandorte?
Bei den Standorten gibt es zwei Ausprägungen: Innenstadtlagen
mit kleineren, aber teureren Flächen
und Agglomerationen, wo mehr Fläche zu tieferen
Preisen zur Verfügung steht. Essenziell ist bei beiden
die verkehrstechnische Erschliessung – sowohl
mit ÖV als mit Auto.
Innenstadt oder Agglomeration: Wo sehen
Sie aktuell das grössere Potenzial?
Beide Standorte sind wichtig für uns und ziehen
unterschiedliches Publikum an. In einem Stadtkino
haben wir andere Gäste und teilweise auch eine
andere Filmauswahl als in einem Multiplex in der
Agglomeration. Da sich das klassische Kino immer
mehr zum Gesamt-Entertainment entwickelt, sehe
ich aktuell in der Agglomeration grosses Potenzial.
Wenn wir an die ganze Bandbreite der Unterhaltung
denken, die wir anbieten möchten – Film,
IMMOBILIA / Juli 2025 7
FOKUS INTERVIEW
SPEZIALIMMOBILIEN KINOS
ICH BIN MIR
BEWUSST, DASS
WIR IM DURCH-
SCHNITT NICHT
MEHR DIE
GLEICH HOHEN
BESUCHER-
ZAHLEN
ERREICHEN
WIE FRÜHER.
IMAX, 3D- und 4D-Säle, First Lounges, exklusive
Packages, Gastronomie, Shops für Food &
Beverages und Gaming wie «Laser Tag» oder
Bowling –, haben wir einen enormen hohen Flächenkonsum.
Für solche platzintensiven Angebote
steht uns in der Agglomeration mehr Fläche zu
einem tieferen Preis zur Verfügung.
Und welche baulichen Anforderungen stellen
Sie als Kinobetreiber an die Immobilien?
Neben grossen Flächen benötigen wir entsprechende
Raumhöhen, im Idealfall mit ein bisschen
Steigung. Wichtig sind gute Voraussetzungen für
die Akustik sowie die Möglichkeit für Ausbauten.
Wir haben im Abaton Zürich, wo wir kürzlich das
IMAX eröffnet haben, 32 Tonnen Dämmmaterial
verbaut, weil der Rest des Kinos auch noch funktionieren
muss, wenn im IMAX ein Film läuft. Aus
Investorensicht vielleicht interessant: Wir Kinobetreiber
geben uns gerne mit Flächen zufrieden,
die andere Mieter weniger mögen, Flächen im UG
ohne Tageslicht zum Beispiel.
Warum geht man angesichts des Streaming-
Booms heute überhaupt noch ins Kino?
Ich bin mir bewusst, dass wir im Durchschnitt nicht
mehr die gleich hohen Besucherzahlen erreichen
wie früher. Das Kino bietet aber nach wie vor ein
einmaliges Gesamterlebnis: eine grosse Leinwand,
super Bildqualität, guter Sound, Essen und Trinken
sowie eine einzigartige Stimmung, die nur zusammen
mit anderen Kino besuchern entsteht. Eine
solche Atmosphäre kommt nicht auf, wenn man zu
Hause auf der Couch sitzt und einen Film schaut.
Sind Streamingdienste eine grosse
Konkurrenz?
Klar gibt es eine Konkurrenzierung, aber wir erleben
diese nicht als solche, weil Blue Cinema zur
Blue Entertainment Gruppe gehört, die ihrerseits
Anbieterin von Streamingdiensten ist. Wir decken
als Unternehmen somit die gesamte Verwertungskette
ab. Ein Film kommt zuerst in unsere Kinos,
dann wird er im Pay-TV gezeigt, bis er schliesslich
ins Free-TV kommt. Kino und Streamingdienste
8
IMMOBILIA / Juli 2025
arbeiten bereits Hand in Hand. Das Kino schafft die
nötige Awareness für einen Film, der dann später
auf Streaming-Plattformen gezeigt wird. Läuft ein
Film im Kino erfolgreich an, ist die Chance gross,
dass er auch im Streaming gut ankommt. Da sehen
wir einen Zusammenhang.
Wie wirtschaftlich sind Kinos heute noch zu
betreiben?
Das Kinogeschäft ist nach wie vor finanziell
interessant. 2024 verzeichnete der Schweizer
Kino markt, also alle Schweizer Kinos zusammen,
10,6 Millionen Kinogäste und einen Umsatz Boxoffice
aus Ticket verkauf ohne Food & Beverages von
171 Millionen Schweizer Franken. Das Kino- und
Satzball
Im Sommer gehe ich ins Kino, weil …
… ich trotzdem die neuesten Top-Filme sehen möchte.
Kino und Streamingdienste profitieren
voneinander, indem sie …
… unterschiedliche Arten von Erlebnissen bieten.
Aus meiner Sicht keinen Fall verpassen darf man 2025 …
… den Film «Fantastic 4: First Steps». Die Handlung
mit vier Wissenschaftlern mit Superkräften spielt
in einer Retro-Sci-Fi-Welt und dreht sich um das
Zusammenwachsen der Familie.
IMMOBILIA / Juli 2025 9
FOKUS INTERVIEW
SPEZIALIMMOBILIEN KINOS
DER MIX AUS
KINO, GAMING,
GASTRONOMIE
UND EVENTS
SORGT FÜR
MEHR UMSATZ-
STABILITÄT.
Filmgeschäft ist aber relativ volatil. Deshalb ist es
wichtig, dass wir mit Blue Cinema auch andere Umsatzkomponenten
schaffen, indem wir unser Angebot
diversifizieren. Der Mix aus Kino, Gaming,
Gastronomie und Events sorgt für höhere Umsatzstabilität
und Wachstum. Wir müssen unser Angebot
verbreitern und die Customer Journeys besser
ausbauen, breiter und ganzheitlicher denken. Zudem
fragen wir uns fortlaufend, wie wir unsere Kosten tief
halten können, gerade bei Druck auf die Umsätze.
Wie und wo sparen Sie Kosten ein?
Die Kosten für Miete, Personal und Energie haben
wir stets im Blick. Personal setzen wir in unseren
Kinos gezielt dort ein, wo der persönliche Kontakt
einen Mehrwert schafft, zum Beispiel wenn ein
Gast eine Auskunft erhalten möchte. Es gibt aber
auch Bereiche, in denen sich ohne Qualitätseinbussen
in der Kunden-Experience Kosten einsparen
lassen, indem man etwas automatisiert oder
vereinfacht, beispielsweise Support prozesse.
Und Energiekosten?
Auch hier haben wir verschiedene Hebel, bei denen
wir ansetzen. Bei der Projektions technik setzen
wir beispielsweise auf Geräte der neuesten Generation,
um den Stromverbrauch zu reduzieren.
Ausserdem werden die Projektoren erst dann aufgestartet,
wenn die ersten Filme laufen und nicht
schon am Vormittag.
Stichwort Weiterentwicklung – welche
Projekte planen Sie gerade?
Wir sind eigentlich immer am Screenen von neuen
Standorten. In Genf bauen wir momentan ein neues
Kino, das im Sommer eröffnet wird. Es befindet
sich in einem Einkaufszentrum. Da werden sich
viele Chancen für uns ergeben, um von den Besucherströmen
und den Läden zu profitieren. Generell
schauen wir uns den Markt Romandie gerade
genauer an, um weitere Möglichkeiten zu evaluieren
– sowohl in Städten als auch in wachsenden
Entwicklungsgebieten ausserhalb.
Zum Schluss: Welchen Film haben Sie
selbst zuletzt im Kino geschaut?
Das war «Lilo & Stitch», ein Kinderfilm, den ich
mit meiner Familie gesehen habe, und «Mission
Impossible». Ich schaue sowieso sehr viele Filme,
das ist eine der schönen Seiten meines Jobs.
*YVONNE
LEMMER
ist Chefredaktorin
der Zeitschrift
Immobilia.
10
IMMOBILIA / Juli 2025
VORTEIL #04
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IMMOBILIENPOLITIK
ABSCHAFFUNG EIGENMIETWERT
WOHNEIGENTUM
IST WICHTIGE SÄULE
DER VORSORGE
Der SVIT Schweiz unterstützt ein Ja
zum Bundesbeschluss über die
Einführung einer Objektsteuer auf
Zweitliegenschaften und damit
die Abschaffung des Eigenmietwerts.
Es ist an der Zeit, das Wohneigentum
als wichtige Säule der Vorsorge zu
stärken und Eigentümer nicht weiter
mit Steuern auf einem fiktiven Einkommen
zu drangsalieren. TEXT—IVO CATHOMEN*
Mit der Abschaffung
des Eigenmietwerts
können Eigentümer
mit mehr Zuversicht
auf ihre finanzielle
Lage im Alter
blicken.
BILD : 123RF.COM
SCHLUSS MIT DER KRISEN
ABGABE
Fast einhundert Jahre sind genug. Die
Mietwertbesteuerung der selbst genutzten
Liegenschaften wurde 1934 als temporäre
eidgenössische Krisenabgabe eingeführt,
aber schon bald in permanentes Recht
überführt. Dabei hat die Steuer einen entscheidenden
Pferdefuss: Sie belastet ein
fiktives Einkommen – also eines, das die
betroffenen Wohneigentümer gar nicht
erzielt haben. Besonders im Alter wird
dies zur Falle. Durch die Steuerprogression
und die Höhe des steuerbaren Einkommens
werden all jene bestraft, die ihre
hypothekarische Belastung kontinuierlich
verringert haben, um im Alter sorgenfrei
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Der SVIT Schweiz tritt darum für ein Ja
zum Bundesbeschluss über die Einführung
einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften
in der Volksabstimmung vom 28. September
2025 und damit die Abschaffung
des Eigenmietwerts ein. Der Exekutivrat
des SVIT hat einstimmig die Ja-Parole und
die Unterstützung der Befürworter-Kampagne
beschlossen.
DIE WICHTIGSTEN ARGUMENTE
– Der Eigenmietwert setzt falsche Anreize
zur Verschuldung.
– Bei der Festsetzung des Eigenmietwerts
sind Eigentümer der Willkür der Kantone
ausgesetzt.
– Das Eigenkapital für eine Wohnliegenschaft
wurde bereits als Einkommen
versteuert – entweder durch die Erwerber
oder die Erblasser.
– Die heute geltenden Abzugsmöglichkeiten
für den Unterhalt führen zu unnötigen
und teuren Mitnahmeeffekten.
– Eigentümer von Renditeliegenschaften
im Privatvermögen können weiterhin
Abzüge für Unterhalt und anteilmässige
Schuldzinsen geltend machen.
– Die Kantone haben weiterhin weitreichende
Möglichkeiten, energetische
Sanierungen zum Abzug zuzulassen.
– Ersterwerber profitieren von einem befristeten
Schuldzinsabzug.
Kurz: Die Abschaffung des Eigenmietwerts
ist eine echte Förderung des Wohneigentums,
wie sie in der Verfassung festgehalten
ist – besonders mit Blick auf die
Vorsorge und das Alter.
OBJEKTSTEUER AUF ZWEIT
LIEGENSCHAFTEN IST TRAGBAR
Die Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwerts
wäre chancenlos ohne gleichzeitige
Möglichkeit der Tourismuskantone,
Zweitliegenschaften zu besteuern.
Diese Konzession ist jedoch vertretbar,
zumal die zulässige Höhe der Besteuerung
der überwiegend privat genutzten Zweitliegenschaften
begrenzt ist.
*IVO CATHOMEN
Dr. oec. HSG, ist Verleger der
Zeitschrift Immobilia und stellvertretender
Geschäftsführer
des SVIT Schweiz.
12
IMMOBILIA / Juli 2025
IMMOBILIENPOLITIK
KURZMELDUNGEN
17
SCHWEIZ
PARLAMENT WILL
RECHT AUF LADEN
Der Ständerat hat als
Zweitrat die Motion «Laden
von Elektroautos im Mietverhältnis
und Stockwerkeigentum»
von Nationalrat Jürg
Grossen (GLP BE) angenommen
und an den Bundesrat
überwiesen. Dieser hat nun
den Auftrag, den Vorstoss innert
zweier Jahre umzusetzen.
Der SVIT Schweiz hatte
sich – wie auch der Bundesrat
– gegen die Motion ausgesprochen,
aber mögliche Wege
aufgezeigt, wie die Verbreitung
von Ladeinfrastrukturen
beschleunigt werden könnte.
BESSERER
SCHUTZ BEI
HAUSBESETZUNG
Die eidgenössischen Räte
haben in der Sommersession
einer Änderung des Zivilgesetzbuchs
zugestimmt, wonach
Hauseigentümer künftig leichter
gegen Besetzungen vorgehen
können. Zum einen dürfen
Hauseigentümer Besetzer
künftig innert angemessener
Frist, nachdem sie von einer
Besetzung erfahren haben,
selbst vertreiben. Nach geltendem
Recht ist solche Selbsthilfe
nur zulässig, wenn sie sofort erfolgt.
Bei der zweiten Änderung
geht es darum, dass Hauseigentümer
rascher eine Zwangsräumung
des Grundstücks
erwirken können.
TIEFERE GEBÜHREN
BEI BETREIBUNGEN
Der Nationalrat hat als
Zweitrat der Motion «Tiefere
Gebühren bei Schuldbetreibung
und Konkurs» von Nationalrat
Philippe Nantermod
(FDP VS) zugestimmt, wonach
der Bundesrat entweder die in
der Gebührenverordnung zum
Bundesgesetz über Schuldbetreibung
und Konkurs vorgesehenen
Gebühren senken oder
es den Kantonen ermöglichen
soll, auf ihrem Gebiet solche
Senkungen vorzunehmen.
KÜRZUNGEN BEIM
BUNDESAMT FÜR
STATISTIK
Der Bundesrat hat Anfang
Juni beschlossen, auf mehrere
Erhebungen des Bundesamts
für Statistik BFS zu verzichten.
Die Reduzierung der Aktivitäten
ist notwendig, um das
strukturelle Defizit des Amts
abzubauen. Betroffen sind unter
anderem die Evaluation
der Modernisierung der Leerwohnungszählung
und andere
Indikatoren für den Immobiliensektor.
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IMMOBILIENWIRTSCHAFT
IMMOBILIENBEWERTUNG
HOCHHÄUSER
ZU BEWERTEN, IST
ANSPRUCHSVOLL
Hochhäuser sind komplexe Nutzbauten
mit grossem Verdichtungspotenzial,
aber auch Prestigeobjekte.
Sie sind ein fester Bestandteil des
Städtebaus. In der Schweiz allerdings
ist die Zahl der Hochhäuser vergleichsweise
gering. Entsprechend limitiert ist
die Datenlage, auf die sich die Bewertung
von Hochhäusern stützen kann.
TEXT—MARTIN BÜHLER*
Roche- Türme,
Basel.
Bilder rechts:
Bel-Air-Turm in
Lausanne und
Turmbau zu Babel.
ZUR GESCHICHTE DER
HOCH HÄUSER
Das erste Hochhaus der Welt, der
Turmbau zu Babel, wurde in biblischen
Zeiten erbaut. Der kolossale Bau sollte
bis zum Himmel reichen und als menschliche
Schöpfung die göttliche übertreffen.
Er hatte keinen praktischen Nutzen,
seine Funktion bestand vor allem in der
Darstellung von Macht, Stärke und technischem
Können. Heute würde man von
einem Prestigeobjekt sprechen. Auch
die Türme von Kirchen und Kathedralen
oder mittelalterliche Geschlechtertürme
sind Hochhäuser von hohem Prestigewert.
Hochhäuser, bei denen nicht das Prestige,
sondern der Nutzen im Vordergrund steht,
wie beispielsweise Leuchttürme oder Türme
für Observatorien, sind dagegen eher
selten.
Das ändert sich erst mit der Erfindung
des Lifts. An der Weltausstellung 1854 in
New York führt Elisha Otis seine bahnbrechende
Erfindung vor: einen Fahrstuhl
mit Sicherheitsvorrichtung. Bis zu
diesem Datum waren Bauten in der Regel
auf sechs Etagen begrenzt, weil bei mehr
Etagen zu viele Treppen zu überwinden
gewesen wären. Die Erfindung des sicheren
Lifts ist der eigentliche Schlüssel-
moment des Hochhausbaus. In der Folge
führen die Fortschritte von Stahlbau und
Brandschutz und das durch die Industrialisierung
hervorgerufene Bevölkerungswachstum
in den Städten zu einem
regelrechten Boom des Hochhausbaus.
Macht und Einfluss spielen zwar weiterhin
eine Rolle, der praktische Nutzen
der Verdichtung steht nun aber im Vordergrund.
In der Folge verdrängen Hochhausbauten
mehr und mehr historisch
gewachsene Stadtteile, und weil gesetzliche
Regulierungen für den neu entstandenen
Gebäudetyp fehlen, kommt es zu oft
unhaltbaren hygienischen Zuständen.
SPEZIAL
IMMOBILIEN
Spezialimmobilien unterscheiden sich
deutlich von klassischen Wohn- oder
Büroobjekten. Sie stellen hohe Anforderungen
an Planung, Nutzung
und Bewertung. Gleichzeitig bieten
sie grosses Potenzial für Investoren.
Die Besonderheit von Spezialimmobilien
liegt in deren komplexen Struktur,
spezifischen Nutzung und hohen
technischen Ausstattung. In der Rubrik
Immobilien wirtschaft gehen wir der
Geschichte sowie der komplexen
Bewertung von Hochhäusern – als
eine Art von Spezialimmobilien – auf
den Grund. Hochhäuser als städtebauliche
Landmarken erfordern besondere
Bewertungsmodelle. In
einem weiteren Artikel beleuchten
wir die Chancen und Herausforderungen
von Laborimmobilien.
Durch den Life-Science-Boom gewinnen
Laborflächen an Attraktivität.
Als Nische für Investoren eröffnen
sich im Raum Zürich, Lausanne und
Basel interessante Perspektiven. Neben
Hochhäusern und Labor flächen
gehören auch Kinos zu den Spezialimmobilien.
Tiefere Besucherzahlen
als vor Corona bei gleichzeitig
hohen Betriebskosten stellen Kinobetreiber
vor Herausforderungen. Im
Fokus-Interview (Seiten 4 bis 10) erklärt
der Leiter der Blue Cinemas,
Benedikt Locher, welche Überlegungen
er sich bezüglich Weiterentwicklung
und Auslastung macht.
14
IMMOBILIA / Juli 2025
14
BILDER: FOTOEMBER – STOCK.ADOBE.COM (ROCHE-
TÜRME); BOGDAN LAZAR – STOCK.ADOBE.COM (BEL-
AIR-TURM); KUNSTHISTORISCHES MUSEUM WIEN
(GEMÄLDE: PIETER BRUEGEL D. Ä.)
das Verhältnis zwischen Geschossfläche
und Grundstücksfläche und damit die Bebauungsdichte
festlegt.
In der Schweiz wird das erste Hochhaus,
der Bel-Air-Turm in Lausanne, im Jahr
1932 erbaut. In der Stadt Zürich entstehen
die ersten Hochhäuser in den 1950er-Jahren,
bis Ende der 1970er-Jahre sind es gut
150 Bauten. Gegen diese Entwicklung regt
sich in den 1980er-Jahren Widerstand. In
Um dem Wildwuchs der Hochhäuser
Einhalt zu gebieten, erlässt beispielsweise
die Stadt New York im Jahr 1916 eine
Bauordnung, die Hochhäuser mit unbegrenzter
Höhe auf höchstens 25% einer
Grundstücksfläche erlaubt und für die
restlichen 75% eine Abtreppung vorschreibt.
In der Folge wird die Bauordnung
New Yorks unzählige Male abgeändert, bis
schliesslich im Jahr 1961 die sogenannte
«Floor Area Ratio» erlassen wird, ein Regelwerk,
das dazu führt, dass der bis dahin
für die Stadt typische abgestufte Baustil
durch quaderförmige Hochhäuser mit
davorliegender Plaza ersetzt wird. Die
«Floor Area Ratio» entspricht der bei uns
gebräuchlichen Ausnutzungsziffer, die
IMMOBILIA / Juli 2025
DIE RENAISSANCE
DER HOCHHAUS
BAUTEN IST NICHT
NUR IN SCHWEIZER
STÄDTEN ZU BEOB
ACHTEN, SONDE RN
WELTWEIT.
Erinnerung bleibt das Verdikt der damaligen
Stadträtin Ursula Koch: «Die Stadt
ist gebaut.» Zürich erhält daraufhin ein
Hochhausverbot, das sich fast bis zur
Jahrtausendwende hält. Erst um das Jahr
2000 entdeckt die Stadt den Nutzen und
auch den Reiz hoher Bauten wieder. Seither
sind zahlreiche Büro- und Wohntürme
entstanden oder in Planung.
Die Renaissance der Hochhausbauten
ist nicht nur in Schweizer Städten zu
beobachten. Sie ist eine weltweite Ent-
Wärme
Kälte
Dampf
www.enerent.ch
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
IMMOBILIENBEWERTUNG
wicklung, die in den vergangenen Jahrzehnten
nicht nur zu einer nachhaltigeren
Verdichtung geführt hat, sondern immer
wieder auch Prestigebauten babylonischen
Ausmasses hervorgebracht hat, wie
beispielsweise den Jeddah Tower (vormals
Kingdom Tower) in Saudi-Arabien. Inwiefern
sich dieser, sollte er denn einmal fertiggestellt
werden, rentabilisieren wird, ist
offen. Prestigeträchtig ist er auf jeden Fall.
Wir beschränken uns im Folgenden
auf Hochhausbauten wie beispielsweise
die Roche-Türme in Basel, bei denen das
Prestige zwar ebenfalls eine Rolle spielt,
der praktische Nutzen aber im Vordergrund
steht.
TEILS STELLT SICH
DIE FRAGE, WES
HALB HOCHHAUS
BAUTEN ÜBERHAUPT
ERSTELLT WERDEN,
OBWOHL DEREN
WIRTSCHAFTLICH
KEIT GERINGER AUS
FÄLLT ALS BEI EINER
REGELBAUWEISE.
KENNGRÖSSEN
Es gibt keine schweizweit gültige
Definition des Begriffs «Hochhaus».
Wann, also ab welcher Höhe, ein Gebäude
baurechtlich als Hochhaus gilt, ist
von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.
Versicherungsrechtlich ist die Situation
einheitlicher. Die Vereinigung der kantonalen
Gebäudeversicherungen definiert
Hochhäuser als Bauten mit einer Gesamthöhe
von mehr als 30 m. Diese Definition
vernachlässigt allerdings, dass Hochhäuser
sich nicht nur in ihrer Höhe, sondern
auch in weiteren Parametern wie der Bebauungsdichte
und Flächeneffizienz, aber
auch betreffend Erträge, Kosten, Risiken
und Diskontierung von Gebäuden in
Regelbauweise unterscheiden. Deshalb
brauchen Hochhäuser aufwendige Planungs-
und Bewilligungsverfahren und
weisen hohe Erstellungskosten für Statik,
Fassade und Haustechnik und auch hohe
Betriebskosten auf. Darüber hinaus führen
notwendige Technik-Etagen, grosse Fahrstuhlbatterien
und Erschliessungsschächte
für die Haustechnik zu einer geringen
Flächeneffizienz.
Grundsätzlich ist das Hochhaus dafür
prädestiniert, Verdichtung zu leisten. In
Manhattan ist das zweifellos der Fall. Allerdings
können grosszügig bemessene Umgebungsflächen
den Verdichtungseffekt der
gestapelten Etagen auch wieder aufheben.
Die «Ville radieuse» von Le Corbusier beispielsweise
weist eine geringere Dichte
auf als die Berner Altstadt mit ihren vieroder
fünfgeschossigen Häusern. In solchen
Fällen stellt sich die Frage, weshalb
Hochhausbauten überhaupt erstellt werden.
Offenbar kann auch bei Nutz bauten
das Prestige eine so wichtige Rolle spielen,
dass eine geringere Wirtschaftlichkeit in
Kauf genommen wird.
BESONDERHEITEN
DER BEWERTUNG
Für die Einschätzung von Planungsund
Realisierungszeit, Kosten und Risiken
liegen auch bei Hochhäusern Daten
in ausreichender Qualität vor. Bei den
Marktmieten ist das nicht der Fall. Für
die heute gebräuchliche hedonische Bewertungsmethode
liegen in der Schweiz
bislang keine ausreichend grossen Datenmengen
zu Hochhäusern vor, spätestens
ab dem 10. Geschoss ist die Luft dünn.
Für die Bewertung der Marktmieten von
Hochhäusern braucht es deshalb eine Erweiterung.
Im hedonischen Modell führen Veränderungen
der Mikrolage-Indikatoren
«Lärmbelastung», «Besonnung» und
«Aussicht» dazu, dass sich die Marktmieten
von Geschoss zu Geschoss leicht erhöhen.
Für die höherliegenden Geschosse
müssen diese Indikatoren entsprechend
den effektiven Veränderungen angepasst
werden. Auch für das «Image» gilt: je höher,
desto besser. Die Mikro-Lagequalität
erhöht sich also vom untersten Geschoss
bis zu einem sinnvollen und nachvollziehbaren
Maximalwert in den oberen
Geschossen. Dort können dank der hohen
Exklusivität auch diejenigen Marktmieten
berücksichtigt werden, die in den
hedonischen Modellen normalerweise
als «Ausreisser» vernachlässigt werden.
Dabei erfolgt die Abstufung der Mikro-
Lagequalität und damit der Marktmieten
linear. Das ist sinnvoll, weil für die
Bewertung der Durchschnitt aller Werte
relevant ist. Für eine Festlegung der effektiv
angebotenen Marktmieten ist dagegen
eine Abstufung nach Geschossgruppen
sinnvoll, bei dem der lineare Anstieg
durch eine nach oben flacher werdende
Kurve ersetzt wird. Mit dem so erweiterten
Bewertungsmodell ist es möglich, die
FÜR DIE BEWER
TUNG DER MARKT
MIETEN VON
HOCHHÄUSERN
BRAUCHT ES EINE
ERWEITERUNG.
BISLANG LIEGEN
KEINE AUSREI
CHEND GROSSEN
DATENMENGEN
VOR.
Marktmieten einzuschätzen und zu prüfen,
ob die Erträge die hohen Kosten des
Hochhauses rechtfertigen.
ARCHITEKTONISCHE
VERANTWORTUNG
London, Singapur, Dubai, Shenzhen,
aber auch Basel, Chur, Bern, Zug – überall
auf der Welt ist das Hochhaus zu einem dominierenden
Gebäudetyp des Städtebaus
geworden. Dabei ist nicht immer klar, inwieweit
beengte Platzverhältnisse oder
aber das Streben nach Ansehen, Repräsentanz
und Macht bei der Planung eine
Rolle gespielt haben. Aber wie dem auch
sei – durch ihre hohe Sichtbarkeit prägen
Hochhäuser mehr als andere Bauten die
Stadtbilder. Deshalb sind im Hochhausbau
nicht nur bautechnische Anforderungen
zu meistern und Fragen der Wirtschaftlichkeit
zu prüfen. Der Hochhausbau verlangt
auch nach hoher architektonischer
Qualität und Verantwortung.
MARTIN BÜHLER
Der Autor ist Partner bei Fahrländer
Partner Raumentwicklung
(FPRE).
16
IMMOBILIA / Juli 2025
Trauen Sie keiner Bodenheizung
über 35 Jahren!
Beschweren sich Bewohner über kalte Böden, trotz Bodenheizung? Verwalten oder besitzen
Sie Liegenschaften mit Bodenheizungen, die seit über 35 Jahren in Betrieb sind? Dann
wird Sie dieser Artikel interessieren.
KÖNNEN BODENHEIZUNGEN ALTERN?
Von 1970 bis in die Neunzigerjahre verwendete
man simple Plastikrohre für Bodenheizungen.
Diese Rohre altern. Das
führt zu Versprödungen und Verschlammungen
– oder sogar zu Leckagen. In
jedem Fall aber nimmt die Heizleistung
immer mehr ab. Das Problem ist seit langem
bekannt, und während vieler Jahre
war ein Komplettersatz der Bodenheizung
der einzige Weg.
OHNE BAUSTELLE SANIEREN
Seit 1999 saniert die Naef GROUP in der
ganzen Schweiz Bodenheizungen mit
dem HAT-System, einer Innovation des
Schweizer Ingenieurs Werner Näf. Eine
Sanierung mit dem HAT-System ist rund
zehnmal schneller als ein Totalersatz –
und die Bewohner können während der
gesamten Sanierungsphase in ihren vier
Wänden wohnen bleiben.
SANIERUNG NÖTIG UND MACHBAR?
Sind die Rohre bereits zu stark versprödet,
lassen sie sich auch mit dem HAT-
System nicht mehr retten. Eine Analyse
der Bodenheizung lässt aber eine verlässliche
Aussage über die Machbarkeit
und Notwendigkeit einer Sanierung zu.
Dabei werden sämtliche Komponenten
der Bodenheizung miteinbezogen, und
die Ergebnisse anhand von normierten
SWKI-Richtlinien ausgewertet.
SO WIRD SANIERT
Als Erstes werden die Rohre mit Druckluft
getrocknet. Dann erfolgt die Innenreinigung
durch einen schonenden und chemiefreien
Feinschliff. Schlammrückstände
und Verkrustungen werden entfernt.
Nun werden die Rohre von innen mit einem
eigens entwickelten Material nahtlos
beschichtet. Dadurch entsteht ein neues
Rohr im Rohr. Funktionalität und Haltbarkeit
einer Bodenheizung verlängern sich
für die nächste Generation.
WIE STEHT ES UM DIE GARANTIE?
Wir bieten eine 10-jährige Garantie mit
dem Original HAT-System, weil es das
einzige Rohrinnensanierungsverfahren
ist, das Kunststoff-Bodenheizungen gemäss
DIN-Norm 4726 sauerstoffdicht
macht und so die Alterung stoppt. Darüber
hinaus werden auch gleich alle anderen
wesentlichen Komponenten der
Bodenheizung gewartet oder ersetzt.
10-jährige Garantie unterstrichen.
AUF KEINEN FALL SPÜLEN!
Seit vielen Jahren werden von diversen
Anbietern auch Spülungen und Reinigungsverfahren
angeboten. Es ist wichtig
zu wissen, dass damit das eigentliche
Problem – die Versprödung des Rohrmaterials
– nicht behoben wird. Mit dem
HAT-System wird eine Bodenheizung hingegen
tatsächlich saniert und in einen
neuwertigen Zustand versetzt.
Warten Sie nicht zu lange und vermeiden Sie solche Baustellen!
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IMMOBILIENWIRTSCHAFT
LIFE-SCIENCES
LABORFLÄCHEN:
FORSCHUNG
TRIFFT INVESTMENT
Die Nachfrage nach Laborimmobilien
steigt, doch angesichts hoher Kosten
und komplexer Anforderungen sind
dem Markt in der Schweiz Grenzen
gesetzt. Als Nische für Investoren und
spezialisierte Dienstleister eröffnen
sich insbesondere im Raum Zürich,
Lausanne und Basel interessante
Perspektiven.
TEXT—JÜRG ZULLIGER*
Mit dem Modell «lab as a service» werden modern ausgestattete Labore mit Services wie Abfallentsorgung,
Bereitstellung von Geräten und Medien, Sicherheit, Concierge oder Reinigung
angeboten. BILD: VENDULA, STOCK.ADOBE.COM (GENERIERT MIT KI)
UNTERSCHÄTZTE ANLAGE
KLASSE IM AUFSCHWUNG
Laborimmobilien gehören in der Schweiz
noch zu den wenig erschlossenen Nischenmärkten.
Im Vergleich zu klassischen Anlageklassen
wie Büro-, Logistik- oder
Wohnliegenschaften ist ihr Anteil am gesamten
Transaktionsvolumen verschwindend
gering: Gemäss CBRE lag dieses im
langjährigen Schnitt zwischen 2013 und
2024 bei lediglich 100 bis 200 Mio. CHF pro
Jahr. Doch das könnte sich bald ändern.
Die Nachfrage nach hochspezialisierten
Forschungsflächen ist gerade im ETH- und
EPFL-Umfeld stabil hoch. Noch dominieren
öffentliche Institutionen wie Universitäten
und Fachhochschulen das Angebot, die Flächen
und Infrastruktur. Doch zunehmend
entdecken auch private Entwickler und Investoren
das Potenzial dieser Immobilien.
BÜROS HAT DIE SCHWEIZ
GENUG – GEFRAGT SIND LABORE
Büros kann man von heute auf morgen
mieten – in jeder gewünschten Grösse, zu
ganz unterschiedlichen Mieten, oft sogar fixfertig
eingerichtet. Coworking-Anbieter und
Betreiber von Flex-Offices stellen kurzfristig
nutzbare Räume bereit, inklusive Infrastruktur
und Services. Diese Flexibilität ist für viele
Unternehmen und insbesondere junge und
kleinere Unternehmen attraktiv.
Doch für Start-ups im Biotech- oder Medtech-Bereich
ist die Situation deutlich schwieriger:
Sie benötigen keine standardisierten
Angebote, sondern vor allem Laborflächen
mit den dazugehörenden Write-up-Flächen
für Auswertungen, Datenerfassung, Dokumentation
etc. und je nach Grösse eines
EIN VOLL
AUSGEBAUTES
LABOR KANN BIS ZU
1500 FRANKEN PRO
QUADRATMETER
UND JAHR KOSTEN.
DAVID SCHOCH, HEAD OF
RESEARCH & CONSULTING
DEUTSCHSCHWEIZ,
CBRE SWITZERLAND
Unternehmens Raum für Backoffice und
Administration – und solche Angebote, die
rasch verfügbar und professionell ausgestattet
sind, sind nicht leicht zu finden. Gerade
in der Übergangsphase zwischen universitärer
Forschung und der Kommerzialisierung
fehlen standardisierte, bezugsfertige Laborflächen.
Superlab Suisse, ein junges Unternehmen
der Architektin Zhang Xi mit internationaler
Erfahrung, schliesst diese Lücke mit dem
Modell «lab as a service». Angeboten werden
modern ausgestattete Labore mit Services
wie Abfallentsorgung, Bereitstellung
von Geräten und Medien, Sicherheit, Concierge
oder Reinigung. Ein kürzlich eröffneter
Superlab-Ableger mit rund 15 Unternehmen
ist Teil des Clusters rund um den nahegelegenen
Bio-Technopark in Schlieren. Experten
halten solche Standorte für aussichtsreich,
sei es in Zürich oder auch im Raum Lausanne.
Wichtig sind gute Verbindungen zu ETH,
Universität und Universitätsspital.
Die Zahlen aus dem Marktbericht von
CBRE sprechen für sich: Schweizweit existieren
rund 3,4 Mio. qm an Forschungsflächen,
davon etwa 510 000 qm im Kanton Zürich. Die
Verfügbarkeit liegt bei schweizweit 88 000
qm – das entspricht lediglich etwa 2,6%. Diese
Quote liegt tief, wenn man bedenkt, dass erfolgreiche
Unternehmen im Bereich Biotech
oft sehr rasch wachsen und an ihrem Standort
expandieren und Flächen ausbauen.
ABGESTUFTE MIETEN
Die Mietpreise variieren stark je nach
Ausbau und Ausstattung. David Schoch,
bei CBRE Switzerland für Research zuständig,
kennt die Abstufungen: «Ein voll
aus gebautes Labor mit Services und Entsorgung,
Meeting-Räumen und technischer Infrastruktur
kann bis zu 1500 CHF / qm und
Jahr kosten. In alten Liegenschaften mit bestehenden
Mieterausbauten früherer Baujahre
sind aber auch Preise von 300 bis
500 CHF üblich», so Schoch, «ohne Services
notabene.» Im Raum Zürich wird der Markt
stark von den Universitäten geprägt. Rund
300 000 qm Laborflächen fallen auf Hochschulen,
während etwa 200 000 qm durch
private Anbieter bereitgestellt werden. «Im
Kanton Zürich sehe ich Laborimmobilien
und Biotech definitiv als vielversprechendes
Anlagemodell», betont Schoch.
Anders gestaltet sich die Situation in
Basel. Hier ist der Anteil privater Anbieter
höher, doch es gibt auch viele ehemals eigengenutzte
Chemie- und Pharma- Areale wie
das Klybeck-Areal oder das Rosental-Areal,
die aufgrund ihres Alters und Zustands zunächst
umfangreiche Investitionen benötigen.
«Man muss bei diesen umgenutzten
und teils neu positionierten Gebäuden darauf
achten, wer die Zielgruppe ist», mahnt
Schoch.
18
IMMOBILIA / Juli 2025
Laborimmobilien funktionieren nicht wie
Angebote im Banken- und Dienstleistungssektor.
«Es finden sich aktuell nur in wenigen
Einzelfällen Mieter, die an einem einzigen
Standort kurzfristig Tausende von Quadratmetern
benötigen», ergänzt er. Und wer ein
ganzes Areal umgestaltet und neu positioniert,
wird in der Vermarktung viel Geduld
benötigen, wenn letztlich nur kleine Unternehmen
mit geringem Flächenbedarf die
Zielgruppe sind.
Laborimmobilien zeichnen sich durch ihre
Vielseitigkeit und Attraktivität aus. Einer
der grossen Vorteile ist das Wachstumspotenzial
in der Life-Science-Branche, die
von grossen Unternehmen wie Roche und
Novartis, aber auch von einer Vielzahl kleinerer
Start-ups geprägt wird. «Der Bedarf
an flexiblen und hochwertigen Laborflächen
ist besonders bei kleinen und jungen Firmen
hoch», so Schoch. Start-ups benötigen oft
60% oder mehr ihrer Flächen für Labors und
haben spezifische Anforderungen an Infrastruktur
und Flexibilität.
ROLLE VON INNOVATIONSPARKS
IN LABORIMMOBILIEN-NISCHE
Es lohnt sich, sich diese Branche und die
verschiedenen Phasen erfolgreicher Unternehmen
genauer anzuschauen. So bilden in
der Schweiz die zahlreichen Innovationsund
Technoparks eine erste Basis für die
Entwicklung neuer Technologien im Life-
Science-Bereich. Hier erhalten Start-ups
nicht nur Zugang zu erschwinglichen Laborflächen,
sondern auch fachliche Unterstützung.
«Es gibt oft eine gewisse Unterstützung
in Technoparks. Beratung für den Businessplan
und wirtschaftliche Fragen sind wesentliche
Bestandteile des Angebots», so Schoch.
Finanziert durch Bund, Kantone und andere
Trägerschaften existieren landesweit
mehrere Dutzende solcher Innovationsparks.
«Irgendwann wachsen die Unternehmen
aber aus dieser Phase hinaus», sagt Schoch
und fügt hinzu, dass erfolgreiche Start-ups
finanzielle Stärke gewinnen und die Parks
verlassen, um grössere Flächen am Markt anzumieten.
Dies gibt etablierten Unternehmen
Wachstumsmöglichkeiten und schafft Platz
für neue Projekte in den Innovationsparks.
FACILITY MANAGEMENT ALS
KRITISCHER ERFOLGSFAKTOR
Laborimmobilien unterscheiden sich
wesentlich von Standardbauten: Hohe Anforderungen
an Reinheit, technische Infrastruktur
und Sicherheit machen sie zu
komplexen Objekten mit erhöhtem Bewirtschaftungsaufwand.
«Bei den Büros sehen alle
Flächen mehr oder weniger gleich aus. Bei
Laboren ist der Ausbau teuer und aufwendig.
LABORIMMOBILIEN: VERGLEICH ZU ANDEREN ANLAGEKLASSEN
IM IMMOBILIENMARKT (SCHWEIZ)
Quelle: CBRE
Die Nebenkosten sind zudem rund doppelt so
hoch», sagt Schoch. Wer hier investiert, muss
sich mit spezialisierten Facility-Management-Dienstleistern
vernetzen.
Hinzu kommt: Die Mieterstruktur ist
kleinteiliger. Start-ups benötigen oft nur 200
bis 300 qm, wachsen aber unter Umständen
rasant. Die Flächen müssen daher flexibel
sein. Wer als Vermieter nicht auf ein Betreiber-Modell
wie Superlab setzt, muss sich
frühzeitig Gedanken zur Flächenaufteilung,
Ausstattung und Raum reserven am betreffenden
Standort machen.
Büro
Logistik
Bestand in Quadratmeter (in Mio.) 48,8 38,8* 26,3* 3,4
Verfügbarkeit in Prozent des Bestandes
(innerhalb von 3 Monaten)
Top-Rendite in Prozent (netto, real) 2,25
(CBD)
Transaktionsvolumen 2013–2024
p. a. in Mrd. CHF
*Leichtindustrie und Logistik weisen Überschneidungen im Bestand auf.
4,4 2,1 2,5 2,6
4,1 4,0 3,7
ZUKUNFTSCHANCEN IM
ZEICHEN GLOBALER TRENDS
Internationale Studien, darunter die
von Ernst & Young, belegen, dass Life-Science-Immobilien
ein vielversprechendes
Instrument zur Diversifikation von Immobilienportfolios
darstellen. Im Vergleich
zu klassischen Gewerbeimmobilien bieten
sie nicht nur stabilere Wachstumschancen,
sondern profitieren auch von globalen
Mega trends. Die Alterung der Bevölkerung,
steigende Gesundheitsausgaben und der
wachsende Bedarf an medizinischen Innovationen
treiben die Nachfrage nach spezialisierten
Forschungsflächen an.
Dennoch bleibt das Angebot an geeigneten
Flächen in der Schweiz bis jetzt knapp:
Der erwähnte Laborbestand mit rund
3,4 Mio. qm stellt einen engen Markt dar,
während die klassischen Büroflächen rund
50 Mio. qm umfassen (siehe Tabelle oben).
Pensionskassen, Anlagestiftungen und Immobilienfonds
meiden die Assetklasse, weil
ihnen Know-how und Skalierbarkeit fehlen
bzw. die Anlagekonformität nicht gegeben
ist. «Viele Investoren getrauen sich nicht so
richtig an dieses Segment. Einige Immobilienaktiengesellschaften,
Versicherer oder
wohlhabende Privatanleger halten aber solche
Objekte», so Schoch.
Wie in jeder lukrativen Nische gibt es
auch deutliche Herausforderungen. Die Entwicklung
von Laborflächen erfordert hohes
Know-how und eine enge Abstimmung zwischen
Investoren, Betreibern und Nutzern.
Komplexe Anforderungen an Reinräume,
technische Ausstattung und Sicherheitsvorkehrungen
machen den Bau und Betrieb teuer
und zeitintensiv.
CHANCEN UND RISIKEN
Laborimmobilien sind kein Selbstläufer.
Der Schweizer Markt für Laborimmobilien
zeigt zwar Potenzial, doch es gibt
Risiken, die nicht übersehen werden dürfen.
Internationale Entwicklungen wie
Handelskonflikte und Investitionen von
Schweizer Pharmakonzernen in den USA
wecken Besorgnis über eine mögliche Verlagerung
von Forschung und Produktion ins
Ausland. Gleichzeitig könnten reduzierte
Forschungsausgaben den Bedarf an Laborflächen
dämpfen, was vor allem in Basel
Auswirkungen hätte.
«Das Beschäftigungswachstum in Forschung
und Entwicklung war bereits letzthin
leicht negativ, und in einigen Märkten
wie der Region Basel dehnt sich das Laborangebot
aktuell aus. Dies kann viele Chancen,
aber punktuell auch Unsicherheiten für
Immobilieninvestoren bergen», konstatiert
David Schoch.
*JÜRG ZULLIGER
Leichtindustrie
Laborgebäude
4,0 1,0 0,1– 0,2
Der Autor, lic. phil. I, ist Fachjournalist
und Buchautor mit dem
Themenschwerpunkt Immobilien
und Immobilienwirtschaft.
IMMOBILIA / Juli 2025 19
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
ONLINE-WOHNUNGSINDEX
ENTLADUNG
AUFGESTAUTER
UMZÜGE
Erstmals seit drei Jahren steigt die Zahl
der auf den wichtigsten Schweizer
Immobilienportalen ausgeschriebenen
Mietwohnungen wieder. Trotz dieser
Zunahme verkürzt sich die Insertionszeit
weiter. Dies weist auf eine mindestens
teilweise Entladung aufgestauter
Umzugswünsche hin. TEXT—IVO CATHOMEN*
«HEATMAP» – DURCHSCHNITTLICHE INSERTIONSDAUER PRO KANTON
Periode April 2024 – März 2025, in Klammern: Vorjahr, Quelle: SVIT Schweiz
SH: 26 (27)
Insertionstage
1–10
11–15
16–20
21–25
26–30
31–35
BS: 27 (33)
SO: 29 (41)
JU: 49 (54)
NE: 38 (45)
BL: 32 (42)
AG: 21 (24)
LU: 18 (21)
NW: 15 (18)
ZH: 17 (15)
ZG: 12 (9)
SZ:
15 (14)
TG: 25 (29)
SG: 26 (32)
GL:
29 (31)
AR: 32 (48)
AI: 24 (28)
36–40
41–45
46–50
51–55
VD: 22 (26)
FR: 24 (29)
BE: 26 (31)
OW: 17 (21)
UR: 26 (29)
GR: 16 (21)
TI: 30 (42)
GE: 14 (17)
VS: 23 (31)
Der Mietwohnungsmarkt in den Kantonen (oben) und Städten
(rechts) dreht mehrheitlich immer schneller – trotz Mehrangebot.
MEHR INSERATE – KÜRZERE
AUSSCHREIBUNG
Zwischen April 2024 und März 2025 werden auf
den Schweizer Immobilienportalen rund 70 000 mehr
Wohnungen inseriert als in der Vorjahresperiode
(+21%). Trotz dieser Zunahme auf 410 000 Insertionen
verkürzt sich die durchschnittliche Ausschreibungsdauer
bis zur Vermietung um 4 auf 23 Tage. Zu diesem
Ergebnis kommt die aktuelle OWI-Studie, die
vom Swiss Real Estate Institute im Auftrag von SVIT
Schweiz, HEV Schweiz und dem Immobilienportal
Newhome durchgeführt wurde. In Städten mit traditionell
ausgetrockneten Wohnungsmärkten spitzt sich
die Lage bei deutlich grösserer Dynamik weiter zu, ganz
besonders in Chur. Die Suche nach einer Wohnung gestaltet
sich angesichts der starken Nachfrage weiterhin
schwierig. Einzig in Zürich zeichnet sich wider
Erwarten eine leichte Entspannung ab.
MEHR INSERATE BEI KÜRZERER
INSERTIONSDAUER IN 23 KANTONEN
Die landesweite Entwicklung – Zunahme des Insertionsvolumens
und kürzere Insertionszeiten – zeigt
sich auch in der Mehrheit der Kantone. Die Zahl ausgeschriebener
Wohnungen steigt in allen 26 Ständen.
In den meisten liegt die Zunahme im zweistelligen Bereich.
Trotzdem werden nur in drei Kantonen längere
Insertionszeiten verzeichnet, wobei diese drei Kantone
(ZG, SZ, ZH) ausnahmslos der Gruppe mit sehr
kurzen Ausschreibungszeiten angehören (Insertionsdauer
weniger als 20 Tage). Unter den übrigen 23
Kantonen, in denen Vermieter schneller einen Mieter
finden als in der Vorperiode, fallen die drei Kantone
Appenzell Ausserrhoden (–16 Tage), Solothurn und
Tessin ( je –12 Tage) mit stark rückläufigen Insertionszeiten
auf. Sie befinden sich in der Gruppe der sechs
Kantone (SO, TI, AR, BL, NE, JU), in denen sich die Vermieter
schweizweit am längsten gedulden müssen, bis
sie einen Mieter gefunden haben. Von einem eigentlichen
Überangebot an Mietwohnungen kann in den
beiden Westschweizer Kantonen Neuenburg und Jura
mit Ausschreibungszeiten von 38 bzw. 49 Tagen gesprochen
werden.
Mit einer auffallenden Signifikanz liegen Kantone
mit kurzen Insertionszeiten, z. B. Zürich, Genf und
Zug, auf einem hohen Mietzinsniveau, während Kantone
mit entspannten Mietwohnungsmärkten wie Neuenburg
und Jura ein tiefes Mietzinsniveau verzeichnen.
FÜR DIE ERFÜL
LUNG ALLER
UMZUGSWÜN
SCHE MÜSSTE
DAS JÄHRLICHE
ANGEBOT BEI
10 BIS 15% DES
WOHNUNGS
BESTANDES
LIEGEN.
MARCEL HUG,
CEO SVIT SCHWEIZ
20
IMMOBILIA / Juli 2025
INSERTIONSDAUER IN 12 SCHWEIZER STÄDTEN
Periode April 2024 – März 2025 (orange) im Vergleich zu zwei Vorperioden, Quelle: SVIT Schweiz
Insertionsdauer in Tagen
50
40
30
20
10
2022/23
2023/24
2024/25
9 11 10
20
16
14
15
13 14
23
17
15
23
21 20 21 20
18 18
13
14
32
29
27
47
42
39
36
35
31
29 29 29
33
32
33
0
Chur Winterthur Genf Luzern Zürich Bern Lausanne Basel Freiburg St. Gallen Lugano Neuenburg
ÜBERRASCHENDE ENTSPANNUNG
IN DER STADT ZÜRICH
Nach Massgabe der Insertionsdauer ist die Wohnungsknappheit
weiterhin in der vergleichsweise kleinen
Stadt Chur am ausgeprägtesten. Bemerkenswert
ist, dass sich die Anspannung in der Stadt Zürich im
Vergleich zu den zwei vorangegangenen Perioden etwas
löst. Mit einer durchschnittlichen Insertionsdauer
von 18 Tagen liegt Zürich mittlerweile nur noch im
Mittelfeld der untersuchten Städte, nachdem sie jahrelang
zu den drei Städten mit der stärksten Anspannung
auf dem Mietwohnungsmarkt zählte. Sehr angespannt
ist die Situation nebst Chur auch in Winterthur, Genf
und Luzern. Auffallend ist weiter, dass die durchschnittliche
Insertionsdauer in fünf der zwölf Städte
über dem landesweiten Durchschnitt liegt – Basel (27
Tage), Freiburg (29), Lugano (29), Neuenburg (33) und
St. Gallen (29). Die Insertionsdauer dieser Städte ist
auf dem Niveau des jeweiligen Kantons bzw. im Fall
von Basel des Kantons Basel-Landschaft. Das deutet
darauf hin, dass hier die Mobilität der Mieter zwischen
den Städten und ihren Agglomerationen funktioniert.
Zoomt man in der Berichtsperiode auf die Quartalsebene,
so zeigt sich in der Mehrheit der untersuchten
Städte (d. h. in 8 von 12) das grösste Insertionsvolumen
im 2. Quartal 2024, also zu Beginn der Untersuchungsperiode.
Ob der kurz davor angestiegene Referenzzinssatz
und die Ankündigung von steigenden Mietzinsen
die Initialzündung für die Entladung der aufgestauten
Umzüge waren, ist noch unklar. Dass es in diesem Zusammenhang
zu einem – vorerst leichten – Anstieg von
Kündigungen und demzufolge Ausschreibungen kam,
scheint jedoch als Erklärung naheliegend. Dies könnte
eine Umzugswelle ausgelöst haben. Es bleibt abzuwarten,
ob der inzwischen wieder tiefere Referenzzinssatz
per 4. März 2025 umgekehrt den Mietwohnungsmarkt
wieder einschlafen lässt.
NACHFRAGE IN DEN STÄDTEN STEIGT
UNGEBROCHEN
Eine Gegenüberstellung der prozentualen Veränderungen
von Ausschreibungszeiten und Insertionsvolumen
gibt Hinweise auf die Veränderung der
Wohnungsnachfrage in den zwölf untersuchten Städten.
Bleibt beispielsweise wie in Chur die Ausschreibungsdauer
trotz einer massiven Zunahme der Anzahl
Inserate mehr oder weniger stabil, so zeigt dies, dass am
Wohnungsmarkt eine wachsende Nachfrage das zusätzliche
Angebot leicht aufnehmen kann.
Gemäss der Studie werden in allen 15 untersuchten
Städten kleinere und damit auch mehrheitlich günstigere
Mietwohnungen stärker nachgefragt. Im Segment
der grossen und teuren Wohnungen mit 5 und mehr Zimmern
ist nur in acht Städten eine wachsende oder stabile
Nachfrage zu verzeichnen. Bei den grossen und teuren
Wohnungen weisen die Städte Freiburg, Basel, Lausanne
und Winterthur eine abnehmende Nachfrage auf.
NEWHOME IMMO TALK
Erstmals seit drei Jahren verzeichnet der Schweizer Mietwohnungsmarkt
eine spürbare Angebotszunahme, bei gleichzeitig
sinkender Insertionsdauer. Die aktuelle OWI-Studie zeigt:
Trotz einer Zunahme der Mietwohnungsinserate um 21% sind
diese im Schnitt 4 Tage weniger lange online. Ein Hinweis auf
eine Entladung einer aufgestauten Umzugsdynamik, aber
auch auf anhaltenden Druck in angespannten Regionen wie
Chur. Am nächsten digitalen «Newhome Immo Talk Business»
präsentiert Prof. Dr. Peter Ilg, Institutsleiter SwissREI, die Hintergründe
und Auswirkungen der Studienergebnisse im Detail.
Datum: Mittwoch, 9. Juli, 08.00 – 08.20 Uhr
Anmeldung: newhome.ch/immotalk
Die Teilnahme ist kostenlos.
WER TIEFERE
MIETEN WILL,
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MEHR BAUEN
STATT BLOCKIE
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WOHNRAUM.
MARKUS MEIER,
DIREKTOR HEV SCHWEIZ
*IVO CATHOMEN
Dr. oec. HSG, ist
Verleger der Zeitschrift
Immobilia und
stell vertretender
Geschäftsführer
des SVIT Schweiz.
IMMOBILIA / Juli 2025 21
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
DER MONAT
Für den Schritt in die Selbstständigkeit lassen sich
Männer etwas mehr Zeit als Frauen. Sie ziehen
durchschnittlich mit 22,6 Jahren aus dem Elternhaus
aus, während Frauen dies bereits mit 21 Jahren tun.
BILD: UNSPLASH.COM
IN EIGENER SACHE
NEUER SCHUL
LEITER DER
SVIT SCHOOL
Am 2. August übernimmt
Erwin Oertli (*1973) die Leitung
der SVIT School. Er ist
seit über zwei Jahr zehnten
im Bildungswesen tätig und
bringt umfassende Erfahrung
als Schulleiter mit.
Seit 2019 leitet er die Oberstufe
in Unterägeri ZG, wo
er neben der Gesamtverantwortung
für die Schule auch
die ICT-Strategie und Qualitätsentwicklung
geprägt
hat. Zuvor war er in verschiedenen
Führungsfunktionen
im Bezirk Schwyz tätig, unter
anderem als Schulleiter
mehrerer Oberstufenstandorte
und als Projektleiter
für digitale Bildung. Seine
Ausbildung umfasst ein
Masterstudium in Schulmanagement
sowie mehrere
Weiterbildungen in Leadership,
Projekt- und Personalmanagement.
Besonders
am Herzen liegt ihm die
Weiter entwicklung von
Unterrichtsqualität und
Teamstrukturen sowie die
Integration digitaler Medien
in den Schulalltag.
SCHWEIZ
MÄNNER ZIEHEN
SPÄTER VON
ZUHAUSE AUS
Junge Erwachsene verlassen
heute durchschnittlich
mit 22 Jahren ihr Elternhaus.
Frauen ziehen mit
rund 21 Jahren aus, während
Männer sich 22,6 Jahre Zeit
lassen. Dies zeigt eine Umfrage
des Markt- und Meinungsforschungsinstituts
YouGov
im Auftrag des Immobilienportals
Newhome. Um die
27% der Befragten zogen wegen
einer Partnerschaft aus
und 17% wegen des Studiums
oder einer Ausbildung. Rund
16% wünschten sich hingegen
mehr Eigenständigkeit.
In der italienischsprachigen
Schweiz spielt die Ausbildung
mit 28% eine grössere
Rolle.
WOHNEIGENTUM
FÜR JUNGE KAUM
ERSCHWINGLICH
Am «Immo Talk Business»
von Newhome gab Wüest
Partner Ende Mai Einblicke
in zukünftige Wohnformen.
Die Wohnwünsche junger Erwachsener,
dies das Fazit,
würden im Gegensatz zu den
wirtschaftlichen Möglichkeiten
stehen. Laut Umfrage
wünschen sich rund 40%
der unter 35-Jährigen ein
Haus oder eine Eigentumswohnung.
Das durchschnittliche
Alter beim Kauf eines
Eigenheims liegt in der
Schweiz jedoch bei 48 Jahren.
Laut Bundesamt für
Statistik ist das Verhältnis
von Wohn kosten und Medianlohn
zudem nur in einigen
Regionen im Jura, Wallis und
Tessin ausgewogen.
BÜROS ALS
WOHNRAUM
NUTZEN
Wüest Partner hat in einer
Studie im Rahmen des Immo
Monitorings untersucht, wie
viel Wohnraum sich durch
die Umnutzung von Büros
schaffen lässt. Jedes potenzielle
Objekt wurde hinsichtlich
Wohnungsmarkt,
Büromarkt, Preisunterschied
und Eigenschaften bewertet.
Anhand des Gebäude- und
Wohnungsregisters (GWR)
wurde das langfristige Umnutzungspotenzial
ermittelt.
Die Analyse aktueller Büroinserate
zeigte anschliessend
auf, wie viele Wohnungen
kurzfristig realisierbar
wären. Rund 20% der im
GWR erfassten Bürogebäude
liessen sich demnach umnutzen.
Dies sind theoretisch
100 000 bis 110 000 Wohnungen.
Tatsächlich hätten
zum Beispiel aufgrund der im
Februar 2024 ausgeschriebenen
Büroflächen 8000 bis
10 000 Wohnungen entstehen
können.
MEHR BÜRO
FLÄCHEN
IM ANGEBOT
CBRE Switzerland meldet
einen Anstieg des Büroleerstands
im 1. Quartal. Die verfügbaren
Flächen sind per
Ende März auf 2,14 Mio. qm
bzw. 4,4% des Bestandes
angestiegen (Q4 2024: 4,1%).
Mit einer Verfügbarkeitsquote
von 3,3% (Q4 2024: 3,1%)
zeigt sich der Stadtzürcher
Büromarkt robust. Dasselbe
gilt für Genf (3,7%). Bern
(2,8%) und Lausanne (2,1%)
weisen eine tiefere Büroverfügbarkeit
aus. Viele Leerstände
gibt es in der Stadt
Basel (5,9%), wobei es im zentralen
Geschäftsviertel am
meisten davon gibt (11,0%).
BAUPREISINDEX
GESTIEGEN
Der Baupreisindex erhöhte
sich zwischen Oktober 2024
und April 2025 um +0,6% auf
115,8 Punkte (Oktober 2020
= 100). Dies ist auf ein Preiswachstum
sowohl im Hoch
22
IMMOBILIA / Juli 2025
5
bau als auch im Tiefbau
zurückzuführen. Im Hochbau
haben die Preise in allen
Grossregionen zugelegt,
die stärksten Anstiege verzeichneten
«Ostschweiz»
(+1,0%) und «Genferseeregion»
(+0,8%). Im Tiefbau
registrierten mit Ausnahme
der Region Nordwestschweiz
(–0,4%) alle Regionen einen
Preisanstieg. Am stärksten
legten «Genferseeregion»
(+1,3%) und «Ostschweiz»
(+1,1%) zu. Dies geht aus den
Zahlen des Bundesamts für
Statistik hervor.
THURGAU: LIEGEN
SCHAFTSSTEUER
ABGESCHAFFT
Das Thurgauer Stimmvolk
hat im Mai die Abschaffung
der kantonalen Liegenschaftssteuer
gutgeheissen.
Die Erträge kommen zu 57%
der jeweiligen Gemeinde und
zu 43% dem Kanton zugute.
Steuerpflichtig sind Eigentümer
oder Nutzniesser einer
Liegenschaft, mit Ausnahme
von steuerbefreiten juristischen
Personen. Diese Steuern
im Umfang von aktuell
0,5% fallen ab dem 1. Januar
2029 weg. Dies führt beim
Kanton und den Gemeinden
zu einer Einbusse von jährlich
insgesamt 36 Mio. CHF.
UNTERNEHMEN
HOLCIM SPALTET
NORDAMERIKA
GESCHÄFT AB
Der Baustoffhersteller
Holcim mit Sitz in Zug spaltet
den Bereich Nordamerika
zu 100% ab. Die neue Gesellschaft
trägt den Namen
Amrize und ist am 23. Juni
erstmals an der Börse gehandelt
worden. Amrize ist an
über 1000 Standorten präsent
und zählt rund 19 000
Mitarbeitende. Der operative
Hauptsitz liegt in Chicago,
die Gesellschaft bleibt in Zug
domiziliert. Holcim will sich
nun auf Europa, Australien,
Nordafrika und Lateinamerika
fokussieren.
HOLCIM ÜBER
NIMMT FIRMA
IN KANADA
Holcim hat die Geschäftstätigkeiten
der kanadischen
Langley Concrete Group Inc.
übernommen. Damit steigt
der Baustoffkonzern in der
Provinz British Columbia in
den Markt für Betonfertigteile
ein. Die Übernahme umfasst
zwei Produktionsstätten
in den Städten Chilliwack
und Duncan. Sie beliefern
die Region mit Trockenund
Nassbetonprodukten
für ober- und unterirdische
Infrastrukturen, darunter
Schächte, Rohre, Kästen und
andere Komponenten.
SIKA INVESTIERT
IN GIATEC
Sika hat eine strategische
Investition in die Giatec
Scientific Inc. mit Hauptsitz
in Kanada getätigt. Das
Unternehmen für digitale
Betontechnologien ist auf
intelligente Prüfverfahren
und KI-gestützte Lösungen
spezialisiert. Es entwickelt
Sensoren, Software und
Datenanalyse Tools zur Optimierung
der Qualität, Langlebigkeit
und Nachhaltigkeit
von Beton – von der Herstellung
über den Transport bis
hin zur Verarbeitung.
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SEIT 1999 IHR ZUVERLÄSSIGER UND KOMPETENTER
PARTNER IM IMMOBILIENBEREICH
SIKA UND SULZER
SPANNEN
ZUSAMMEN
Sika und Sulzer haben
eine Absichtserklärung zur
Gründung eines Joint Venture
unterzeichnet, um das
Kunststoffrecycling im Bauwesen
voranzutreiben.
Ziel ist es, die Stärken beider
Unternehmen zu bündeln:
Sikas Expertise rund
um Polymer anwendungen
und Hochleistungsbaustoffe
und Sulzers Prozesswissen
im chemischen Recycling.
Das Joint Venture mit
Sitz im Raum Zürich wird
als eigenständig operierendes
Unternehmen gegründet,
an dem beide Partner zu
je 50% beteiligt sind. Die operative
Tätigkeit startet im
2. Halbjahr 2025 mit ersten
Pilotprojekten in Deutschland,
Österreich und der
Schweiz.
Verwalten l Vermieten l Verkaufen l Bewerten l Stockwerkeigentum
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IMMOBILIA / Juli 2025 23
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
DER MONAT
Das Jenny-Areal in Ziegelbrücke GL soll umgenutzt
werden. Der erarbeitete Masterplan umfasst Wohnangebote
sowie Nutzungen für Arbeit und Bildung.
BILD: WIKIPEDIA COMMONS
INSTALLERGROUP
FASST FUSS
IN DER SCHWEIZ
Die dänische Installer
Group expandiert in die
Schweiz. In einem ersten
Schritt hat sie die W. Rokitzky
AG und die Rohr Gebäudetechnik
AG übernommen,
beide mit Sitz in Wallisellen
ZH. Die Unternehmen treten
weiterhin eigenständig
unter eigenem Namen auf,
wobei die Geschäftsleitung
ebenfalls gleich bleibt. Die
zeitgleich entstandene InstallerGroup
Schweiz wird von
einem CEO und CFO geführt
(siehe auch «Personen»). InstallerGroup
bietet Dienstleistungen
in den Bereichen
Sanitär, Heizung, Lüftung,
Klima, Kälte, Elektro und Gebäudeautomation.
CARETTA WEID
MANN ERÖFFNET
FILIALE IN BERN
Die Caretta + Weidmann
Baumanagement AG ist seit
Juni auch in Bern vertreten
(siehe auch «Personen»).
Die neue Niederlassung liegt
an der Hodlerstrasse 5b, fünf
Gehminuten vom Bahnhof
entfernt. Das Bauunternehmen
ist auf die Entwicklung
und das Management von
Projekten spezialisiert.
NESTERMIND
SETZT AUF
DATEN VON FPRE
Die Nestermind AG, die
KI-basierte Marketing- und
Vertriebslösungen bietet,
erweitert ihr Angebot um
die Daten und Modelle von
Fahrländer Partner (FPRE).
Neu können Kundinnen und
Kunden auf transaktionsbasierte,
hedonische Bewertungen
und weitere fundierte
Immobilien analysen zugreifen.
Die Daten sind nahtlos
eingebunden in die bestehende
Marketing- und Vertriebsplattform.
PROJEKTE
STADT ZÜRICH
ERWIRBT VIER
LIEGENSCHAFTEN
Die Stadt Zürich hat in
den Quartieren Wollishofen,
Oerlikon und Höngg
vier Liegenschaften für rund
124 Mio. CHF gekauft. Konkret
geht es um 117 Wohnungen
und 4 Gewerbeflächen.
Der Erwerb dient dem Ziel,
den gemeinnützigen Teil im
Mietwohnungsbestand bis
2050 auf einen Drittel zu erhöhen.
Der Akquisition liegt
eine Verpflichtung aus dem
Projekt «Ensemble» (Bild)
auf dem Hardturm-Areal zugrunde.
Die ehemalige Credit
Suisse Asset Management
(Schweiz) AG hatte der Stadt
Zürich den Verkauf von rund
125 Wohnungen zugesprochen.
Die Rechtsnachfolgerin
UBS Fund Management
(Switzerland) AG kommt
dem nun nach.
NEUES QUARTIER
FÜR DÜBENDORF
Allreal plant in Dübendorf
ZH eine Wohn- und
Büroüberbauung mit rund
300 Wohnungen sowie Büroflächen
in der Nähe des
Bahnhofs Stettbach. Das
Grundstück mit dem Bestandsgebäude
(Bild) an der
Sonnentalstrasse 8 gehört
bereits dem Generalunternehmen.
Vorgesehen sind ein
Wohn- und Gewerbehaus im
Süden des Grundstücks, ein
Wohngebäude mit gewerblicher
Nutzung in der Mitte
und ein reines Wohnhaus im
Norden. Die Baueingabe erfolgt
frühestens 2028.
JENNY-AREAL
SETZT MASTER
PLAN UM
Das Jenny-Areal in Ziegelbrücke
GL soll qualitativ
hochstehend und nachhaltig
entwickelt werden. Der erarbeitete
Masterplan verbindet
historische Identität mit
neuer Nutzung und soll das
Areal als zukunftsfähigen Ort
für Arbeit, Bildung, Wohnen
und Innovation positionieren.
Der Entwurf stammt von
Blättler Dafflon Architekten
mit Tony Fretton Architects
und Studio Vulkan. Das rund
30 Hektar grosse Areal ist das
umfangreichste zusammenhängende
Entwicklungsgebiet
im Kanton Glarus.
WIL WEST GEHT
AN KANTON
THURGAU
Die Thurgauer Regierung
darf dem Kanton St. Gallen
zwei Parzellen im Westen
von Wil SG abkaufen. Der
St. Galler Kantonsrat hat die
entsprechende Vorlage genehmigt.
Ob es dazu eine
Volksabstimmung gibt, steht
offen. Auf dem Areal Wil
West sollen rund 3000 neue
Arbeitsplätze entstehen. Die
St. Galler Stimmberechtigten
hatten 2022 einen Kredit
von 35 Mio. CHF für die
Entwicklung des Gebiets abgelehnt.
Das Grundstück
gehörte früher zur Psychiatrischen
Klinik in Wil und liegt
auf Thurgauer Boden.
24
IMMOBILIA / Juli 2025
BAHNHOF
LOCARNO BLEIBT
WIE ER IST
Der Bahnhof in Locarno
wird nicht umgestaltet. Dies
hat das Tessiner Stimmvolk
im Juni entschieden. Die
Neugestaltung des Verkehrsknotens
hätte 16 Mio. CHF
gekostet, 7 Mio. CHF davon
hätte der Kanton Tessin getragen.
Geplant war eine
Aufwertung aus Sicht von
Fussgängern und Velofahrern
sowie eine übersichtlichere
Organisation der Busperrons.
Umstritten war die neue Verkehrsführung
der Busse über
die Viale Cattori. Die Strasse
gilt als kleiner Boulevard mit
Restaurants und Läden. Zudem
hätten Auto fahrer nicht
mehr direkt zu den Läden und
Restaurants fahren können.
SIERRE SAGT JA
ZU EISHALLE UND
WOHNQUARTIER
Die Stimmbevölkerung
von Sierre VS hat dem Ersatz
der alten Eishalle und der
Entwicklung eines Quartiers
auf dem Gelände der Condémines
zugestimmt. Das Projekt
umfasst den Bau einer
neuen Eishalle mit 6500 Plätzen
sowie einer Arena mit
500 Plätzen per 2029. Die Finanzierungskosten
werden
auf 89 Mio. CHF geschätzt.
Parallel dazu wird ein Wohnquartier
mit rund 600 Wohnungen
entstehen. Es soll
zwischen 2029 und 2035 in
Etappen realisiert werden.
ABWANDERUNG
DIE STIRN BIETEN
Das Benediktinerkloster
Engelberg (Bild) sowie
die Bürger- und Einwohnergemeinde
Engelberg haben
sich in der Wohnraum für
Engelberg AG zusammengeschlossen,
um der Abwanderung
entgegenzuwirken. Das
Kloster stellt für das geplante
Projekt ein 9300 qm grosses
Grundstück im Baurecht
zur Verfügung. Darauf entstehen
sechs Wohnhäuser mit
insgesamt 93 Wohneinheiten
sowie ein Gewerbe- und
Wohnhaus mit rund 1900 qm
Nutzfläche. Die Beteiligten
schätzen die Kosten auf
rund 45 Mio. CHF. Der Baustart
soll noch dieses Jahr
erfolgen.
GRAND HOTEL
WIRD SANIERT
UND ERWEITERT
Auf dem Areal des leerstehenden
Grandhotels Regina
in Grindelwald BE sollen
insgesamt drei verschiedene
Hotelkonzepte mit rund
700 Betten entstehen. Die
St. Galler Immobilienfirma
Fortimo hat ein Baugesuch
dafür eingereicht. Das bestehende
«Grand Hotel» wird
restauriert und teilweise neu
gebaut. Der Beginn der Bauarbeiten
ist auf nächstes Jahr
angesetzt. Die Revier Hospitality
Group AG, eine Tochtergesellschaft
der Fortimo
Group AG, wird die Hotels
betreiben.
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HÜNENBERG
SCHAFFT
WOHNRAUM
Auf der Maihölzliwiese in
Hünenberg ZG realisiert die
Gemeinde ein neues Gemeindehaus
sowie ein Mehrfamilienhaus
mit preisgünstigem
Wohnraum. Im Erdgeschoss
des Wohnhauses soll auch
der Polizeiposten ein neues
Zuhause finden. Der Baustart
erfolgt demnächst. Die
Mietwohnungen werden voraussichtlich
im Herbst 2026
ausgeschrieben und sind ab
Herbst 2027 bezugsbereit.
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IMMOBILIA / Juli 2025 25
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
DER MONAT
PERSONEN
SSREI GLEIST
ADVISORY
BOARD NEU AUF
Schönenberger (rechts davon,
Ständerätin Kanton
Luzern), Alec von Graffenried
(mittleres Bild links,
Gemeinderatsmitglied der
Stadt Bern, Vizepräsident
und Direktor für Sicherheit,
Umwelt und Energie), Patrice
Nyffeler (rechts davon,
stv. Geschäftsleitung GEP SA
Fonds Immobilier Romand),
Tanja Sprünken ( unterstes
Bild links, Geschäftsführung
Baumschlager Eberle St. Gallen
AG | STG), Alfonso Tedeschi
(rechts davon, Leiter
Portfolio Management Real
Estate, Mitglied der Geschäftsleitung
der Helvetia
Asset Management AG).
LEITUNGSTEAM
VON INSTALLER
GROUP SCHWEIZ
von einem zweiköpfigen
Führungsteam vorangetrieben.
Boris Bischoff (oberes
Bild), seit Juni CEO von InstallerGroup
Schweiz, verfügt
über 20 Jahre Erfahrung
in der Gebäudetechnik- und
Energiebranche. Der gelernte
Sanitärmonteur leitete
zuletzt die Winterthurer Niederlassung
von Hälg Group.
Seit Oktober 2024 begleitet
Andreas Weiss als CFO (Bild
darunter) die Entwicklung
von InstallerGroup Schweiz.
Davor war der Wirtschaftsprüfer
für die Burkhalter
Gruppe tätig, zuletzt als CFO
des Bereichs Heizung, Lüftung,
Klima, Sanitär.
NEUER PARTNER
BEI CARETTA
WEIDMANN
Oppenheim-Hochhaus, die
Festhalle Bern, die Tissot
Arena in Biel oder Swissgrid
in Aarau.
ADIMMO STELLT
SPITZE NEU AUF
Die SSREI AG, Inhaberin
des gleichnamigen Standards
für nachhaltige Immobilienbewertungen,
hat ihr
Advisory Board neu zusammengesetzt.
Zum Gremium
gehören nun: Jan Eckert
(oberstes Bild links, CEO
Schweiz & Head of Capital
Markets DACH bei JLL
Switzerland), Andrea Gmür-
Der Schweizer Markteintritt
von InstallerGroup
(siehe «Unternehmen») wird
Timo Lochbrunner Odoni
ist neu Partner von Caretta
Weidmann und übernimmt
die Leitung des neuen Standorts
in Bern (siehe «Unternehmen»).
Zuletzt leitete
er bei HRS Real Estate die
Niederlassungen in Bern
und Basel. Dabei betreute
er Projekte wie das Meret
Andreas Kressler
(oberstes Bild) leitet seit
dem 1. Juli den Verwaltungsrat
der Adimmo AG. Der
neu gewählte Präsident ist
seit 2017 als unabhängiger
Unternehmens berater und
Verwaltungsrat tätig. Ebenfalls
neu im Verwaltungsrat
ist Dieter Sommer (mittleres
Bild), ehemaliger CEO der
26
IMMOBILIA / Juli 2025
Privera AG. Stephan Wetterwald
(unterstes Bild), CEO
der Basellandschaftlichen
Pensionskasse (blpk), bleibt
weiterhin Mitglied des dreiköpfigen
Gremiums. Die
Adimmo AG hat ihren Sitz in
Basel und führt eine Filiale
in Aarau. Alleineigentümerin
der Immobiliendienstleisterin
ist die Basellandschaftliche
Pensionskasse (blpk).
WECHSEL IM
VERWALTUNGSRAT
VON HELVETICA
ESG-AM AG tätig. Letztere
verwaltet Vermögen mit
Fokus auf nachhaltige Anlagestrategien.
Rolf Helbling
(Bild da runter) ist zudem neu
Mitglied des Verwaltungsrats
der Helvetica Property
Investors AG. Er ist Gründer
und CEO von Carnot Capital,
einem Vermögensverwalter
mit Fokus auf Energie- und
Ressourceneffizienz.
SWISS BETON
UNTER NEUER
FÜHRUNG
Hofer folgt auf Ueli Büchi
(Bild darunter), der als Präsident
von SwissBeton zurückgetreten
ist.
NEUE STIMMEN
BEI BAUKULTUR
SCHWEIZ
Philipp Good (oberes Bild)
ist seit Juni Präsident des
Verwaltungsrats der Helvetica
Property Group AG und
der Helvetica Property Investors
AG. Er ist bereits seit
2024 Mitglied des Gremiums
und aktuell als CEO der
Christoph Hofer (oberes
Bild) wurde Ende Mai zum
Präsidenten des Fachverbands
SwissBeton gewählt.
Der di plomierte Baumeister
und Bauingenieur ist auch
Präsident des Verwaltungsrats
und Vorsitzender der Geschäftsleitung
der Wyss AG
Betonschächte in Signau BE.
Monika Litscher (Bild
oben links), Direktorin des
Schweizerischen Städteverbands,
gehört seit Juni zum
Stiftungsrat der Stiftung
Baukultur Schweiz. Bereits
zu Jahresbeginn trat David
Vuillaume (Bild oben rechts),
Geschäftsführer des Schweizer
Heimatschutzes, dem nun
14-köpfigen Stiftungsrat bei.
Seit letztem Jahr dabei sind
zudem Salomé Mall (Bild
unten links), Leiterin Development
bei SBB Immobilien
sowie Carole Pont Bourdin
(Bild unten rechts), Architektin
und SIA-Vorstandsmitglied.
IMMOBILIA / Juli 2025 27
IMMOBILIENRECHT
BAUEN AUSSERHALB BAUZONE
KEIN ALLEINGANG
FÜR BÜNDNER
GEMEINDEN
Bauvorhaben ausserhalb der Bau zonen
sind oft heisse Eisen. Sie verlangen
rechtsgleiche Gesuchsbehandlung und
sorgfältige Koordination zwischen den
involvierten Stellen. In Graubünden
übernahmen bislang die Gemeinden
eine Vortriage und konnten nicht
bewilligungsfähige Projekte autonom
ablehnen. Dieser Praxis schiebt das
Bundesgericht nun einen Riegel vor.
TEXT — SIMON SCHÄDLER*
BILD: MADELEINE, STOCK.ADOBE.COM
Die Gemeinde
Zizers (Bildmitte)
verweigerte die
Baubewilligung für
ein «Hanf-Projekt»
autonom – zu
Unrecht, wie das
Bundesgericht
jetzt feststellt.
ÖRTLICHE BAUKOMMISSION
VERWEIGERT BAUBEWILLIGUNG
Seit 2022 sorgt das Baugesuch von A.
im bündnerischen Zizers für juristischen
Zündstoff. A plant auf seinem Grundstück
ein landwirtschaftliches Ökonomiegebäude
mit einer Halle zur Hanf-Lagerung und
-Trocknung mit einem Maschinen- und
Geräteunterstand, Technik- und Personalräumen
und ausreichend Platz für Stecklinge
und Mutterpflanzen. Doch das Projekt
hat einen Haken: Für Anstoss sorgt nicht
die berauschende Pflanzengattung, sondern
vielmehr die Tatsache, dass das Bauprojekt
von A in der Landwirtschafts zone
liegt und von einer Landschaftsschutzzone
überlagert ist. Folglich wies die örtliche
Baukommission das Baugesuch ausserhalb
der Bauzone ab und verweigerte
die Baubewilligung. Das Projekt leide an
grundlegenden Mängeln, so die Gemeinde.
Sowohl die Zonenkonformität als auch die
Erschliessung seien nicht gegeben, und der
Bau sei daher mangels negativer Standortgebundenheit
mit der Landschaftsschutzzone
unvereinbar.
Soweit so unspektakulär. Wäre da nicht
die Tatsache, dass die Gemeinde das Gesuch
keiner kantonalen Behörde vorgelegt
hatte, wie dies nach Bundesrecht in Art. 25
Abs. 2 RPG vorgesehen wäre. Eine solche
Pflicht bestand nach Bündner Recht aber
nicht. Nach Art. 87 Abs. 3 des kantonalen
Raumplanungsrechts (KRG / GR) müssen
die kommunalen Behörden Graubündens
Gesuche für Bauvorhaben ausserhalb der
Bauzonen (BAB-Gesuche) der Kantonsbehörde
nämlich nur dann vorlegen, wenn
sie die Voraussetzungen für eine BAB-Bewilligung
für erfüllt betrachten. Erscheint
ein Baugesuch hingegen als nicht bewilligungsfähig
– wie das Bauprojekt von A in
Zizers –, weist die Gemeinde das Gesuch
eigenständig ab. Zizers entschied also auto-
nom. Eine eklatante Verletzung von Bundesrecht,
meinte der Beschwerdeführer A
und zog seinen Fall vor Bundesgericht.
ALLEINGANG DER GEMEINDE
PROBLEMATISCH
Tatsächlich sieht das Bündner Recht vor,
dass die Gemeinden BAB-Baugesuche von
sich aus wegen fehlender Zonenkonformität
oder Voraussetzungen nach Art. 24 ff. RPG
abweisen können. Im Sinne einer Vortriage
übermitteln die Kommunen der kantonalen
Behörde nur bewilligungsfähige Vorhaben.
In offenkundigem Widerspruch dazu stehe
Art. 25 Abs. 2 RPG, schlossen die Lausanner
Richter. So verlangt das Bundesrecht,
dass die zuständige kantonale Behörde –
und keineswegs die Gemeinde – bei allen
Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen entscheidet,
ob sie zonenkonform sind und ob
eine Ausnahme bewilligung zu erteilen ist.
Kurzum: kein Baugesuch ausserhalb der
28
IMMOBILIA /Juli 2025
Bau zone ohne kantonalen Entscheid. Keine
Rolle spielt dabei, ob die kommunale Baubehörde
das Projekt begrüsst oder nicht.
Weshalb also die Bündner Sonderregelung?
Ist sie möglicherweise gar berechtigt
oder durch die in der Bundeverfassung verankerte
Gemeindeautonomie geschützt?
Mit Akribie beleuchtete das Bundesgericht
also die Entstehungsgeschichte von Art. 25
Abs. 2 RPG seit den 1970er-Jahren. Klar sei,
so die Richterschaft, dass Ausnahmen ausserhalb
der Bauzonen oft zum Politikum
werden und die rechtsgleiche Gesuchsbehandlung
daher oberstes Gebot sei. Bewilligungen
von Bauten ausserhalb der Bauzone
müssten daher für das gesamte Kantonsgebiet
einheitlich behandelt werden. Hierfür
sei eine kantonale Behörde vorgesehen.
Diese, und nicht die Gemeinden, müsste bei
allen Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone
prüfen, ob eine Ausnahmebewilligung erteilt
werden könne.
KEIN RAUM FÜR KANTONALE
ORGANISATIONSAUTONOMIE
Ohne Zweifel: Art. 25 Abs. 2 RPG greift
als bundesrechtliche Verfahrensnorm in
die kantonale Organisationsautonomie
ein. Die Eigenständigkeit der Kantone und
das Recht, sich autonom und ohne Mitsprache
durch den Bund zu organisieren, garantiert
Art. 47 der Bundesverfassung. Zudem
kennen die Gemeinden die vorherrschenden
Verhältnisse vor Ort – von Anniviers
über Mendrisio bis nach Zizers – besser als
die Behörden in ihren entfernten Hauptorten
Sion, Bellinzona oder Chur. Anders
sah es der Gesetz geber. Besonders kleinere
Gemeinden seien von der Komplexität der
Abklärungen überfordert, die im Zusammenhang
mit der Zonenkonformität von
Bauten in der Landwirtschaftszone nötig
seien. Häufig seien sie nicht in der Lage,
Rechtsnormen korrekt anzuwenden. Fragen
der Zonenkonformität eines Projekts
ausserhalb der Bauzone seien aus Gründen
der Einheitlichkeit und zum Schutz der
Unabhängigkeit deswegen einer Kantonsbehörde
zu überlassen.
Eine bittere Pille für das bündnerische
Zizers. Denn das Gericht schloss, dass es
nicht seine Aufgabe sein könne, im Sinne
einer Vortriage über nicht bewilligungsfähige
Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone
selbst zu entscheiden. Dies stehe in eindeutigem
Widerspruch zum Gesetzeszweck.
Die einheitliche und rechtsgleiche Rechtsanwendung
durch eine fachkompetente Behörde
sei unverzichtbar und gelte sowohl
für die Erteilung von Baubewilligungen als
auch für deren Verweigerung. Von einer Verletzung
der kantonalen Organisationsautonomie
könne zudem keine Rede sein, so die
Lausanner Richter. Die geordnete Besiedlung
des Landes sei ein hohes Gut und stehe
in unmittelbarem Zusammenhang mit der
Zonenkonformität und Ausnahmebewilligungen.
Es bestehe damit kein Raum für
die Delegation dieser raumplanungsrechtlichen
Aufgaben an die Gemeinden.
UNKOORDINIERTES VERFAHREN
Als wäre das bundesgerichtliche Zwischenfazit
nicht unmissverständlich genug,
führten die Richter weiter aus, die
Bündner Praxis sei nicht nur bundesrechtswidrig,
sondern widerspreche auch
dem Koordinationsgebot von Art. 25a RPG.
Die Causa Zizers zeige exemplarisch, wie
unkoordiniert das Verfahren gelaufen sei:
So hätte der Kanton Stellungnahmen verschiedener
Ämter eingeholt und selbst die
Zonenkonformität und die Vereinbarkeit
des «Hanf-Projekts» mit der Landschaftsschutzzone
positiv beurteilt – dies im Kontrast
zum Verdikt der Gemeinde Zizers
kurz später. Aus kantonaler Warte hätte das
Bauprojekt nämlich landschaftlich begründet
werden können und wäre als Nebenerwerbslandwirtschaft
mit bodenabhängiger
Pflanzenproduktion wirtschaftlich tragbar
gewesen. Unbesehen davon entschied
die Gemeinde – ohne Abstimmung mit der
kantonalen Fachstelle – gegenteilig. Dieses
unübersichtliche Vorgehen widerspreche
dem Koordinationsgebot von Art. 25a RPG,
so das Bundesgericht. Dieses Prinzip verlangt,
dass «die Rechtsanwendung materiell
koordiniert und inhaltlich abgestimmt
werden [muss], wenn für die Verwirklichung
eines Projekts verschiedene materiell-rechtliche
Vorschriften anzuwenden
sind und zwischen diesen Vorschriften ein
derart enger Sachzusammenhang besteht,
dass sie nicht getrennt und unabhängig
voneinander angewendet werden dürfen.»
Kurzum: Komplexe Fälle müssen formell
und verfahrensmässig koordiniert werden
– was das Bundesgericht bereits in seinem
Lehrbuch-Entscheid «Chrüzlen» (BGE 116
Ib 50 vom 14. März 1990) festgehalten hatte.
Eine solche (materielle) Koordination
gelingt optimal mittels eines konzentrierten
Entscheidverfahrens durch eine Behörde.
Wenn also – wie in Zizers – für einzelne
Rechtsfragen verschiedene Bewilligungsbehörden
zuständig sind, muss das Vorgehen
abstimmt werden, damit ein qualitativ
gleichwertiges Koordinationsergebnis erzielt
wird. Widersprüchliche Entscheide
sind zu vermeiden. Weil dies vorliegend
nicht erfolgt sei, so das Bundesgericht, verletze
der Bündner Entscheid sowohl Art. 25
Abs. 2 RPG als auch Art. 25a RPG. Es hiess
die Beschwerde von A gut. Das Verdikt hat
Konsequenzen für die Gemeinde Zizers und
den Kanton Graubünden: Die Gemeinde hat
kein Recht mehr, Baubewilligungen autonom
zu verweigern, und Graubünden wird
sein kantonales Rauplanungsrecht anpassen
müssen, um vergleichbare Fehler künftig
zu vermeiden.
ENTSCHEID DES BUNDESGERICHTS 1C-170 / 2024 VOM 5. MÄRZ 2025
*SIMON SCHÄDLER
Der Autor, Dr. iur., ist Rechtsanwalt
und in Basel tätig.
IMMOBILIA / Juli 2025 29
BAU & HAUS
VERDICHTUNG
DAS PROBLEM DES
VERDICHTETEN
BAUENS
Die Folgen der Revision des Raumplanungsgesetzes
von 2013 treten
heute in aller Deutlichkeit hervor.
Sie führten in der Raumplanung zu
einem Paradigmenwechsel, der sich
zu einer grossen Knacknuss entwickelte:
zum Problem des verdichteten
Bauens. TEXT—REMI BUCHSCHACHER*
Verdichtetes Bauen
bedeutet in der
Regel Rückbau von
bestehender Bausubstanz.
BILD: REMI BUCHSCHACHER
VERDICHTUNG IMMER
SCHWIERIGER UMZUSETZEN
Die Diskussion reisst nicht ab, die
Schuldzuweisungen nehmen zu: Der bestehende
Siedlungsraum soll verdichtet
werden. Denn der Verzicht auf Zersiedelung
– als oberstes Ziel der Revision des
Raumplanungsgesetzes von 2013 – bedeutet,
dass das Bevölkerungswachstum in den
bestehenden Siedlungen und Städten aufgefangen
werden muss. Und das geht nur
mit mehr Verdichtung. Doch diese wird
immer schwieriger, umzusetzen, die Meinungen
darüber, wie dieses Ziel erreicht
werden kann, gehen komplett auseinander.
Eine Auslegeordnung ist schwierig,
zu vielfältig sind die Ansprüche. Doch die
Wohnungsknappheit diktiert die Notwendigkeit
einer gezielten städtebaulichen und
raumplanerischen Verdichtung. Es müssen
also Strategien entwickelt werden, die es
ermöglichen, an bereits überbauten Standorten
mehr Menschen unterzubringen, als
dort bisher wohnhaft sind. Daran beissen
sich Raumplaner, Projektentwickler, Investoren
und Quartierbewohnerinnen immer
öfter die Zähne aus.
GUTES BEISPIEL IN OERLIKON
Ein gutes Beispiel für die Vorgehensweise,
die vielen Ansprüchen gerecht wird,
hat die Helvetia-Versicherung vorgegeben:
Sie will die Gartenstadtsiedlung Frohburg
in Zürich Oerlikon aus den 1950er-Jahren
abreissen und durch Neubauten ersetzen.
Die Wohnsiedlung wird mehr als doppelt
so gross, aus 303 Wohnungen werden
657 Wohnungen. Ein Café, ein Quartierla-
den sowie ein Kindergarten mit Hort sind
ebenfalls geplant. Ganz wichtig beim Helvetia-Projekt:
Es soll dereinst ein beachtlicher
Teil der langjährigen Bewohnerinnen
und Bewohner auch in den Neubauten wohnen
können – und zwar zum Vorzugspreis.
Das wird sehr positiv aufgenommen und ist
eine Seltenheit. Zu oft kommt es zu Leerkündigungen,
Zwischenvermietung, Abriss
und Neubau. Die Folge: höhere Mieten und
eine komplett neue Bewohnerschaft. «Bewohnerinnen
und Bewohner, die bereits
vor Planungsbeginn auf dem Areal wohnhaft
waren und bei Mietbeginn einen unbefristeten
Mietvertrag abgeschlossen
hatten, können von den Vorzugspreisen
profitieren. Damit möchten wir verhindern,
dass einkommensschwache Bewohnende
aufgrund des Ersatzneubaus aus
VERDICHTEN
Der Ruf nach mehr Wohnraum wird
immer lauter – gleichzeitig sind
Boden reserven knapp. Die Antwort
lautet: Verdichtung. Was einfach
klingt, ist in der Umsetzung komplex.
Gefragt sind Strategien, mit denen
sich an bereits überbauten Standorten
mehr Wohnraum für die wachsende
Schweizer Bevölkerung schaffen lässt.
In der Rubrik Bau & Haus stellen wir
ein Verdichtungsprojekt im Ortskern
von Haldenstein vor, das Lob geerntet
hat. Mitten im Zentrum der Bündner
Gemeinde sind auf zwei insgesamt
1000 qm grossen Grundstücken zwei
neue Mehrfamilienhäuser entstanden,
die Raum für mehrere Haushalte bieten.
Doch Verdichtung stösst nicht
immer auf Lob, sondern auch auf viel
Kritik. Flachdach, quadratische Form,
mehrere Einheiten, die alle gleich aussehen
und möglichst viel Wohnraum
auf wenig Platz schaffen – Historiker
und Journalist Jan-Markus Vömel
spricht von einer «Schachtel-Bauweise»
und hinterfragt die Vereinheitlichung.
Geht es um Verdichtung, spielt
auch das Bundesinventar der schützenswerten
Ortsbilder der Schweiz
von nationaler Bedeutung (ISOS) eine
wichtige Rolle. Ist ISOS der Schlüssel
zu gelungener Verdichtung oder verhindert
die Direktanwendung von
ISOS neue Wohnbauprojekte? Zwei
Fachartikel in der Rubrik Bau & Haus
widmen sich diesen Fragen.
30
IMMOBILIA / Juli 2025
23
der Überbauung verdrängt werden. Die
neue Überbauung bietet Wohnraum für
verschiedene Lebensmodelle und unterschiedliche
finanzielle Möglichkeiten»,
sagt Eric Zeller von der Medienstelle der
Helvetia.
Partizipative Prozesse werden immer
wichtiger, um zwischen den verschiedenen
Interessengruppen zu vermitteln – so
zum Beispiel zwischen Anwohnern und
Gewerbe, neuen und alten Bewohnern.
Eine erfolgreiche urbane Verdichtung ist
ein fortlaufender, anpassungsfähiger Prozess.
Sie erfordert eine kontinuierliche interdisziplinäre
Zusammenarbeit zwischen
Planern, politischen Entscheidungsträgern,
Entwicklern und der Bürgerschaft.
Nur durch diese gemeinsame Anstrengung
können Siedlungen geschaffen werden,
die nicht nur dicht, sondern auch
gerecht, resilient und wirklich lebenswert
für zukünftige Generationen sind. Ein Ansatz
dazu bildet das Konzept der polyzentrischen
Stadtentwicklung. Es beschreibt
ein Modell, bei dem eine Stadt aus mehreren
miteinander verbundenen Zentren und
Subzentren besteht, anstatt sich auf einen
einzigen dominanten Kern zu konzentrieren.
Diese Zentren können unterschiedliche
Bedeutungen und Funktionen haben
– von der Altstadt über Bahnhöfe bis hin zu
lokalen Nachbarschaftszentren – und sind
durch hochwertige Netze für Fussgänger,
Radfahrer, den öffentlichen Verkehr und
digitale Kommunikation miteinander verbunden.
10-MINUTEN-NACHBAR-
SCHAFTEN
Propagiert wird dieser Stadtentwicklungsansatz
seit Längerem von Sibylle Wälty,
Forscherin für Raumentwicklung und
Dozentin am ETH Wohnforum. Sie hat an
der ETH Zürich das Konzept der 10-Minuten-Nachbarschaften
entwickelt: Also
innerhalb von 500 Metern erreicht man
zu Fuss alles, was es für das tägliche Leben
braucht: Wohnen, Arbeit, Dienstleistungen,
öffentlicher Verkehr. Das gelingt,
wenn an immer mehr zentralen Orten innerhalb
eines 500-Meter-Radius mindestens
15 000 Personen leben und auf zwei
Einwohner ein Arbeitsplatz kommt. Die
Mieten können sinken, und Flaniermeilen
entstehen. Die Vorteile dieses Modells
sind vielfältig: Es fördert die «Stadt
der kurzen Wege», indem Dienstleistungen
und Arbeitsplätze näher an die Wohnorte
der Menschen gebracht werden, was
die Abhängigkeit vom individuellen motorisierten
Verkehr reduziert und nachhaltige
Mobilität begünstigt. Zudem kann
ein polyzentrisches Netz die lokale Identität
und den sozialen Zusammenhalt stärken,
indem es vielfältige, lebendige lokale
Knotenpunkte schafft. Es kann auch dazu
beitragen, bestehende Stadtstrukturen
zu bereichern und den Druck von einem
überlasteten Hauptzentrum zu dezentralisieren.
FLUCH ODER SEGEN?
Doch bevor man Neues bauen kann,
muss Altes weichen. Der Ersatzneubau
vernichtet aber Bausubstanz, die vielleicht
für weitere Jahrzehnte genutzt werden
könnte. Das Neue wird dichter und höher
gebaut und wird dadurch teurer. Sind Ersatzneubauten
deshalb nun Fluch oder
Segen? «Diese Frage steht verstärkt im Vordergrund,
seit die Schweiz in der Raum-
planung eine radikale Kehrtwende vollzogen
hat», schreibt das Research-Team von
Raiffeisen Schweiz in der neuesten Immobilen-Studie
zum Thema. Während früher
das Einzonen von Grünflächen ein gängiger
Weg war, um neuen Wohnraum zu schaffen,
verfolgt die Schweiz heute eine andere
Strategie: Verdichtung statt Zersiedelung.
Verdichten bedeutet, dass das Bevölkerungswachstum
im bestehenden Siedlungsgebiet
aufgefangen wird. «Das geht
nicht ohne Ersatzneubau. Unbestrittenermassen
führen Ersatzneubauten zu sozialen
und ökologischen Herausforderungen»,
unterstreichen die Raiffeisen-Autoren.
Günstige Altwohnungen müssen weichen,
und die graue Energie in den abgerissenen
Wohnungen geht verloren. Dem stehe jedoch
die viel höhere Energieeffizienz von
Ersatzneubauten gegenüber. So liege der
Energieverbrauch bei einem hochwertigen
Neubau vier oder fünf Mal tiefer als bei
einer 50-jährigen Liegenschaft, was über
die Lebensdauer der Liegenschaft den Verlust
der grauen Energie mehr als aufwiege,
heisst es in der Studie weiter. Vielfach reduziere
sich damit die Kritik am Ersatzneubau
auf die soziale Komponente. Aber
auch dort könne mit der Effizienz von Ersatzneubauten
argumentiert werden. «Im
Schnitt schaffen Ersatzneubauten pro abgerissene
Wohnung vier neue. Sie stellen
damit den dringend benötigten Wohnraum
bereit, durch den das Preiswachstum bei
den Neumieten gedämpft werden kann.»
*REMI
BUCHSCH ACHER
Der Autor ist Wirtschaftsjournalist
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IMMOBILIA / Juli 2025 31
BAU & HAUS
VERDICHTETES BAUEN
VERDICHTUNG IM
HALDENSTEINER
ORTSKERN
Dichter bauen und schöner wohnen –
geht das? Ja, sehr gut. Am Beispiel
von zwei neuen Mehrfamilienhäusern
im historischen Ortskern von Haldenstein
erbrachte der Rapperswiler
Stadt-Citoyen und Architekt Herbert
Oberholzer den Beweis.
TEXT—ANGELO ZOPPET-BETSCHART*
BILDER: BÜRO HERBERT OBERHOLZER RAPPERSWIL SG
Blick von oben
auf die Dachlandschaft
mit
Bestandsbaute
und Haus A in
der Bildmitte.
VERDICHTUNG IST NICHT GLEICH
DICHTESTRESS
Eine Schweiz mit 11 oder 12 Mio. Einwohnern? Vor
40 bis 50 Jahren hätten fast alle die Hände über dem
Kopf zusammengeschlagen und gerufen: «Nein, niemals,
das geht überhaupt nicht!» Aber von solchen
Werten gehen Raum- und Bevölkerungsplaner und
auch Prognosen für die kommenden 25 bis 30 Jahre
aus. Es sei hier bloss etwa an die «vorsichtige» Prognose
von Professor Francesco Kneschaurek aus den
frühen 1960er-Jahren erinnert: «Die Zehn-Millionen-
Schweiz». Er wurde damals ausgelacht, verunglimpft
und gemieden. Kneschaurek schrieb 1962 in der NZZ:
«So ist die Zukunftsvision einer Schweiz von 10 Millionen
Einwohnern kaum mehr als Hirngespinst eines
Phantasten abzuschreiben, sondern als eine Möglichkeit,
mit der wir uns schon heute allen Ernstes befassen
müssen.»
Die heute 9 Millionen Einwohner stellen die Städte
und Gemeinden des Landes vor grosse Herausforderungen.
Die Umsetzung des revidierten Raumplanungsgesetzes
mit Schwerpunkt der Siedlungsentwicklung
nach innen kommt nicht so richtig voran und bereitet
Kopfzerbrechen. Also Verdichten und Abkehr vom
Einfamilienhaus? Zudem ein Nährboden für den Begriff
«Dichtestress», ein Schlagwort, das bereits vor
elf Jahren gar zum Unwort des Jahres gewählt wurde.
Eine nach innen gelenkte Siedlungsentwicklung löst in
vielen Köpfen ein negatives Bild aus. Führen verdichtete
Siedlungen und Orte zu Enge, bewirken sie eine
schlechte Wohn- und Lebensqualität? Ganz klar: Nein!
Lebenswerte Orte und verdichtetes Bauen müssen keine
Gegensätze sein.
LOB VOM «VERDICHTUNGS-PAPST»
Zum zweiten Band der Reihe «Monografien Schweizer
Architekten» über den bedeutenden Architekten
Herbert Oberholzer hielt Benedikt Loderer im Juli
2024 die Laudatio. Der Mitbegründer von «Hochparterre»
sagte zum Rapperswiler Stadt-Citoyen, der mit
87 Jahren noch immer aktiv im Berufs- und Politleben
steht: «In Haldenstein hat Herbert Oberholzer ein Beispiel
der viel diskutierten Verdichtung verwirklicht,
das mich überzeugt. Alle sind wir Anhänger der Verdichtung,
sie ist eine der neuen Glaubenswahrheiten,
die wir ohne ihre Folgen zu bedenken, mundfaul teilen.
Im Anwendungsfall allerdings, in Nachbars Garten,
schwindet unser Glaube wie Schnee im Frühling.»
So der inzwischen auch schon 80 Jahre alt gewordene
Stadtwanderer und «Wetterer» gegen die «Hüslipest»,
der seit 15 Jahren in einer bescheidenen Mietwohnung
in Biels Altstadt wohnt und lebt.
Haldenstein ist ein kleines, kaum 1200 Einwohner
zählendes Dorf vor den Toren Churs und liegt etwas erhöht
auf einem Geländeplateau über der Rhein ebene
am Fusse des steil aufsteigenden, über 2800 Meter hohen
Calanda-Massivs. Das Schloss mit eindrucksvoller
Gartenanlage aus dem frühen 16. Jahrhundert mit
den zinnen- und turmbewehrten Umgebungsmauern
dominiert den charakteristischen, historischen Ort.
HANGLAGE,
BELICHTUNG
UND BESON-
NUNG WAREN
DIE GRÖSSTEN
HERAUS-
FORDERUNGEN
DES PROJEKTS.
HERBERT OBERHOLZER,
ARCHITEKT
32
IMMOBILIA / Juli 2025
Haldenstein entwickelte sich seit dem Mittelalter als
Haufendorf. Nach zwei schweren Bränden in den Jahren
1738 und 1825, bei denen Kirche und Schloss verschont
blieben, wurde das Dorf einheitlich in ländlich-klassizistischem
Stil wieder aufgebaut. Seit 2021 gehört Haldenstein
politisch zur Kantonshauptstadt Chur.
ZWEI GRUNDSTÜCKE AM ORTSKERNRAND
Am nordöstlichen, dichten Ortskernrand gab es
zwei insgesamt 1000 qm grosse Grundstücke am Gässliweg.
Auf dem südlicheren stand ein gut erhaltenes,
kompaktes Mehrfamilienhaus mit fünf Wohnungen
und angebautem, unbenutztem Stall. Die nördlich anschliessende
Parzelle war Wiesland und unbebaut. Aus
gemeinsamer Tätigkeit eines grösseren Objekts in der
Churer Altstadt kannten sich Architekt Herbert Oberholzer,
Architekt Peter Suter und Generalunternehmer
Adrian Büsser, beide aus Chur. Sie erwarben die beiden
Grundstücke von den Erben Lütscher und gründeten
2013 die Baugesellschaft «Gässli Haldenstein».
Zweck der einfachen Gesellschaft war die Übernahme
der beiden Parzellen mit anschliessender
Überbauung mit Ersatzwohnbaute und Neubau eines
Mehrfamilienhauses für insgesamt zwei und fünf
Eigentumswohnungen und einer unterirdischen Einstellhalle
mit zehn Parkplätzen. Zur Projektidee ergänzt
Herbert Oberholzer: «Nicht etwa ein Kontrast
von Alt und Neu, sondern ein harmonisches Ganzes
war das Ziel der Mehrfamilienhäuser ‹Gässli› – und
sollte so einen Beitrag für eine sinnvolle Verdichtung
in einem historischen Ort mit eng bebautem Ortskern
sein.» Das ist an diesem Ort mit den beiden schlichten
Häusern auch gelungen. Sie fügen sich unaufgeregt in
das historische Ortsbild von Haldenstein ein.
UNTERSCHIEDLICHE KOMPAKTE HÄUSER
Die beiden Ersatz- und Neubauobjekte, Haus A und
Haus B, sind in Massivbauweise aus Stahlbeton (Untergeschoss
und Decken, Treppenhaus sowie einige Tragwände)
und verputzten Wänden aus Backstein erstellt.
Die Giebeldächer sind mit Ziegel eingedeckt. Die
Wärmeenergie stammt aus einer Erdsonden- Wärmepumpen-Bodenheizung.
Das viergeschossige Haus B
verfügt ausserdem über einen 6-Personen-Lift. Holzfenster
in Minergiestandard mit Wärmeschutzglas und
elektrisch bedienbare Stoffmarkisen waren Pflicht.
Dazu Planer Herbert Oberholzer: «Unsere Überbauung
ist auf Dauerhaftigkeit und schonenden Umgang
mit Ressourcen konzipiert. Wir verwendeten nur hochwertige
Materialien. Das bürgt für Topqualität und guten
Werterhalt – über Jahrzehnte Gebrauchsdauer.»
Der dreigeschossige Ersatzbau, Haus A, mit dem
quer angebrachten, leicht konischen zweigeschossigen
Vorbau beinhaltet eine 4,5-Zimmer-Wohnung mit
unter dem Dach liegender Loggia und eine 5,5-Zimmer-
Wohnung inklusive Atelier. Das grössere, viergeschossige
Haus B mit den Aussenmassen von 12,5 m Breite
und 17 m Länge verfügt über fünf 4,5-Zimmer-Wohnungen,
davon zwei über zwei Stockwerke (Maisonette).
Alle Wohnungen haben zwei innenliegende, also
fassadenbündige Loggien. Zur Frage nach der grössten
Herausforderung bei diesem Projekt sagt Architekt
Oberholzer: «Unbestritten die Hang lage, die Belichtung
und Besonnung aller Räume, insbesondere auch
in den unteren Geschossen.»
Bild links: Das grössere,
viergeschossige
Haus B enthält fünf
4,5-Zimmer-Wohnungen,
Haus A (links von
Haus B) eine 4,5- und
eine 5,5-Zimmer-
Wohnung mit Atelier.
Bild oben: Haus A mit
Anbau und eingefriedetem
Vorplatz.
*ANGELO
ZOPPET-
BETSCHART
Der Autor ist
Bauingenieur und
Fachjournalist und
lebt in Goldau.
IMMOBILIA / Juli 2025 33
BAU & HAUS
ARCHITEKTUR
SCHACHTELHAUS:
VERDICHTUNG
IM CARRÉ
Flachdach, quadratisch und oft in
Siedlungen mit mehreren immerglei
11 chen Einheiten: Das «Schachtelformat»
ist in der Schweiz zum Standard bei
Neubauten geworden. Journalist und
Historiker Jan-Markus Vömel sucht
nach den Gründen für die baulich
wenig attraktive Vereinheitlichung –
und hinterfragt diese kritisch.
TEXT—JAN-MARKUS VÖMEL*
BILD: IMMOBILIA, ERSTELLT MIT DALL-E / CHATGPT
Die «Schachtel-
Bauweise» sorgt
für den meisten
vermarktbaren
Wohnraum pro
Quadratmeter:
keine Dachschräge,
keine Ecke bleibt
ungenutzt.
RATIONALISIERTE
VERDICHTUNG
Egal, ob bei einer Zugfahrt durch das
Mittelland, einem Spaziergang in der Agglomeration
oder einer Velofahrt zwischen
Dörfern: Kleinere oder grössere Siedlungen
in Schachtel-Optik fallen inzwischen
in allen Gegenden der Schweiz ins Auge.
Die Massgabe der Zeit heisst dabei
räumliche Verdichtung. Das eidgenössische
Raumplanungsgesetz erhob sie zum
nationalen Leitsatz; von hier aus fand sie
den Weg in kantonale Richtpläne und weiter
in die Raumplanungen der Gemeinden
und Städte. Vor Ort bedeutet dies: Statt mit
neuen Baugebieten in die Breite zu expandieren,
findet Entwicklung in bereits vorhandenen
Strukturen statt. Vorhandene
Wohngebiete werden dichter bebaut, also
beispielsweise eine Einfamilienhaus- zu
einer Mehrfamilienhauszone deklariert.
Lücken in der bisherigen Siedlungsstruktur
werden gefüllt – auf bereits bebautem
Land kleinere oder ältere Häuser abgerissen
und auf diesem Bauland neue, grössere
Mehrfamilienhäuser errichtet.
Der Druck zur Verdichtung und die Anreize
zur Rationalisierung scheinen somit
hauptsächlicher Motor hinter dem schachtelförmigen
Bauen zu sein. Dies bestätigt
auch Alice Hollenstein vom Center for
Urban & Real Estate Management an der
Universität Zürich und der Beratungs firma
Urban Psychology. «Es handelt sich um eine
ökonomisch und ökologisch optimierte
Bauform», erläutert sie, denn mit den durchgängigen
Fassaden und Flachdächern entstünden
nicht nur weniger Kosten, sondern
auch ein optimiertes Verhältnis von Gebäudevolumen
und Fassadenfläche.
Knapper werdendes Bauland, wachsende
Bevölkerung, hoher Bedarf an Miet- und
Wohneigentum führen zu einem ganzen
Bündel an Faktoren, die eine durchrationalisierte
Bauform begünstigen. Die Schachtel
bietet den meisten vermarktbaren Wohnraum
pro Quadratmeter: keine Dachschräge,
keine Ecke bleibt ungenutzt. Planungen
können von Projekt zu Projekt ähnlich reproduziert
werden, und die gleichen Verfahren
und Bauteile können zum Einsatz kommen.
Wohnungen in einer Schachtelhaus-Siedlung
sind damit oft der letzte verbliebene
Weg, um zu halbwegs erschwinglichem
Wohnraum zu kommen. Damit schafft auch
die Nachfrage zusätzliche Anreize.
MEHRFAMILIENHAUS-TREND
Laut Zahlen der Immobilienmarkt-Experten
Wüest Partner übersteigt das Investitionsvolumen
bei Mehrfamilienhäusern
jenes bei Einfamilienhäusern um mehr als
das Dreifache. Die Verdichtung – häufig in
Schachtelbauweise – kehrt damit den
Trend zur Zersiedlung vergangener Jahrzehnte
um. Schweizweit stagniert die Anzahl
der Einfamilienhäuser. In Kantonen,
in denen Verdichtungsdruck und Renditeerwartung
besonders hoch sind, wie beispielsweise
in Zürich, erwartet die dortige
Kantonalbank sogar eine Abnahme des
Bestands.
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PROFESSIONALISIERUNG
DER BRANCHE
Die Entwicklung schlägt sich auch in
der Zahl der Unternehmen in der Baubranche
nieder: Laut dem Bundesamt für Statistik
waren es schweizweit 2011 noch 7489,
34
IMMOBILIA / Juli 2025
26
2022 bereits 9647. Der Sektor bietet weiterhin
attraktive Anlagemöglichkeiten mit
guten Renditeaussichten. Weiter habe die
Branche in den letzten 30 Jahren eine Professionalisierung
durchlaufen, was grössere
und standardisierte Projekte ermöglicht,
fügt die Expertin von der Universität Zürich
an. Doch es seien nicht nur grosse
Immobilien entwickler mit finanzkräftigen
Investoren dahinter, die schachtelförmig
bauen. Auch kleinere, private Bauträger
würden mit den Entwicklungen mitgehen
und optimiert bauen. Hinzu komme, dass
auf Nachfrageseite viele Leute froh seien,
überhaupt eine Wohnung zu finden, die ihren
geografischen, preislichen und grössenmässigen
Vorstellungen entsprechen,
sodass ästhetische Aspekte die Entscheidung
weniger beeinflussen.
BAULICHE ÄSTHETIK
Ästhetisches Empfinden ist nicht nur
subjektiv. Erkenntnisse aus der Architekturpsychologie
zeigen etwa, das mehrheitlich
Bauten, die in ihrer Optik sowohl
Elemente der Ordnung als auch der Vielfalt
aufweisen, als ästhetisch ansprechend
empfunden werden. «Wir lieben das Verbindende
und gleichzeitig die Variation,
das Entdecken der Vielfalt», bringt es Alice
Hollenstein auf den Punkt und wünscht sich
schweizweit eine stärkere Sensibilisierung
für Baukultur und für einen Lebensraum, in
dem sich die Menschen langfristig wohl und
geborgen fühlen.
Varianten des ökonomisch rationalisierten
Bauens sind viele denkbar. Dass
sich gerade die Schachtelform durchgesetzt
hat, dürfte auch mit der anhaltenden
Popularität minimalistischer Formensprache
zusammenhängen: reduzierte Designelemente,
kubische Grundformen und
klare Linien, freigelegte Baumaterialien,
und unbunte Farben. Das in Fachkreisen
Populäre und als modern Geltende ist dabei
häufig nicht das, was landläufig als ansprechend
empfunden wird.
Keine einfachen Antworten gibt es daher
auf Grundfragen, die auf Spannungen
zurückgehen wie Komplex-Vielfältiges gegen
Minimalistisches, Vertrautheit und
Identität gegen Abstraktion, Universalität
oder Funktionalität; Kälte gegen Wärme,
Technisch-Rationelles gegen Organisches
und so weiter. Bewusstsein für gängige
Wahrnehmungsmuster und Gestaltungsmöglichkeiten
auch im renditeorientierten
Bauwesen zu schaffen oder einzufordern,
bleibt eine ungelöste Aufgabe.
ARCHITEKTUR IST
ZUSAMMENLEBEN
Neben der ästhetischen Dimension
sind soziale und kulturelle Fragen berührt.
Die Studie «Barometer Siedlungsqualität
Schweiz» liefert einige Hinweise hierzu.
Kriterien wie «spürbare Identität und
Geschichte», «Ort, wo unterschiedliche
Menschen gut zusammenleben » und «Ausgestaltung
des Lebensraums mit zu beeinflussen»
lassen sich auch in der Planung von
Neubauprojekten anwenden.
Zunehmende Anonymisierung des sozialen
Umfeldes ist nicht nur ein Problem
von Siedlungen im Schachtelformat – doch
hier scheinen Interaktionen auf den kurzen
Wegen von Haustür zu Wohnung oder von
Tiefgarage zum Wohngeschoss besonders
eingeschränkt. Schon heute wirken manche
Projekte dem entgegen, indem sie Raum für
soziale Kontakte, etwa Flächen für gemeinsame
Picknicks oder Nachbarschaftsfeste,
schaffen. Weitere Möglichkeiten bestehen
darin, Quartierräume oder – je nach Grösse
und Bedarf – Coworking-Spaces oder kleine
Quartierläden einzurichten.
Die Rolle der Beteiligten in der zunehmenden
Verbreitung von schachtelförmigen
Wohnbauten verweist auf unterschiedlichste
Interessenlagen: Entwicklung und mehr
Steuereinnahmen stehen dem behutsamen
Umgang mit gewachsenen Strukturen gegenüber;
der Schutz von Privateigentum
ist mit berechtigten Anliegen zur gemeinschaftlichen
Gestaltung des Lebensumfeldes
konfrontiert, und der Bedarf an neuem
Wohnraum steht oft in einem angespannten
Verhältnis zu den Wünschen Ortsansässiger.
Weiterentwickelte Steuerinstrumente
und Beteiligungsverfahren könnten einige
Interessen besser versöhnen, würden
jedoch einige Änderungen in den Regularien
erfordern. Fachkundige Beratung wird
noch selten in Anspruch genommen. Anlaufstellen
für beteiligte Bauträger, Städte,
Gemeinden und Anwohnerschaften gibt es
etwa beim Verein EspaceSuisse oder bei der
Agentur Urban Psychology.
*JAN-MARKUS VÖMEL
ist Historiker und Journalist.
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Anmeldung und Programm:
zugestates.ch/nachhaltigkeitsforum
Mittwoch, 27. August 2025
17.15 Uhr, Hochschule Luzern
Suurstoffi 1, 6343 Rotkreuz
Einladung Nachhaltigkeitsforum
Innovationen und Kooperationen für
zukunftsfähige Energie- und Baukonzepte
IMMOBILIA / Juli 2025 35
BAU & HAUS
VERDICHTUNG / ISOS
SCHLÜSSEL ZU
GELUNGENER
VERDICHTUNG
Bundesinventare wie das ISOS mögen
umstritten sein. Sie bieten aber wertvolle
Instrumente für eine qualitätsvolle
Innenentwicklung. Qualität führt wiederum
zu einer besseren Akzeptanz
der Verdichtung in der Bevölkerung.
Aber wie kann diese erreicht werden?
TEXT—CHRISTA PERREGAUX*
Dank der sorgfältigen
Arbeit der Stadt
Chur im Quartier
Calanda werden
mögliche Einsprachen,
die eine Verletzung
des ISOS
geltend machen,
kaum erfolgreich
sein. Verfasser des
Gestaltungshandbuchs
ist das Atelier
Furger GmbH, Vals.
BILD: ATELIER FURGER GMBH
WERKZEUG FÜR BESSERE QUALITÄT
Innenentwicklung ist politisch gewollt, führt aber besonders
in Gebieten mit hohem baukulturellem Wert
oft zu Spannungen. Die Rolle des Bundesinventars der
schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler
Bedeutung (ISOS) wird dabei häufig missverstanden, das
Inventar fälschlicherweise als Blockade gegenüber der
Verdichtung wahrgenommen. Doch nicht das ISOS selbst
ist das Problem, sondern seine mangelhafte Integration
in die Planungsprozesse. Eine Anpassung des Gesetzes
würde das Problem lediglich verlagern, nicht lösen. Denkbar
wäre allenfalls eine Präzisierung der entsprechenden
Verordnung in Bezug auf die sogenannte Direktanwendung
des ISOS bei Bundesaufgaben.
Wichtig ist zu betonen, dass das ISOS weder ein Gesetz
noch eine Verordnung ist, sondern ein Experteninventar.
Es beruht auf historisch-architektonischen
Analysen und dient als Referenz in der Planung, beinhaltet
jedoch noch keine Interessenabwägung. Denn: Die
Interessenabwägung – zwischen Verdichtung, Denkmalschutz,
Nachhaltigkeit usw. – muss auf Stufe Richt- und
Nutzungsplanung erfolgen.
Aber selbst in diesen Richt- und Nutzungsplänen wurde
die Gegenüberstellung der Interessen mit den im ISOS
enthaltenen Angaben früher oft gar nicht oder nur sehr
lückenhaft vorgenommen. Idealerweise sollte das ISOS
zunächst auf der Ebene der Richtpläne und dann auf der
Ebene der Nutzungspläne berücksichtigt werden. Wird
es aber erst im Zeitpunkt der Baubewilligung zum Thema,
DAS ISOS
BEGNÜGT SICH
NICHT DAMIT,
DIE VERGAN-
GENHEIT FEST-
ZUSCHREIBEN.
ist bereits viel Geld und Zeit investiert worden. Die in der
Sache angerufenen Gerichte haben häufig keine andere
Wahl, als ein Projekt zurückzuweisen, weil schlicht keine
Interessenabwägung vorgenommen wurde.
BEISPIELE FUNKTIONIERENDER ANSÄTZE
Dass es auch anders geht, zeigt das Beispiel der Stadt
Neuenburg. Der aktuelle Nutzungsplan der Stadt, der seit
mehreren Jahren in Kraft ist, berücksichtigt die Anforderungen
des ISOS nur teilweise. Um hier Abhilfe zu schaffen,
haben die Behörden eine Methode zur Analyse jedes
einzelnen Ortsteils eingeführt. Die Stadt kombiniert die
ISOS-Standorte mit der kommunalen räumlichen Vision
und führt danach eine detaillierte Analyse durch mit dem
Ziel, einen Grundsatzentscheid zu fällen: Soll die städtische
Verdichtung oder die Erhaltung des Kulturerbes
stärker gewichtet werden? Anhand der Ergebnisse dieser
Analyse lassen sich drei Hauptkategorien von Ortsteilen
unterscheiden, die jeweils spezifisch behandelt werden:
– Die vorrangig zu schützenden Gebiete: In diesen Ortsteilen
hat der Wert des Kulturerbes Vorrang vor allen
anderen Überlegungen. Eine Verdichtung ist hier ausgeschlossen
oder kann nur in sehr moderatem Umfang
erfolgen, um die architektonische und historische
Identität des Ortes nicht zu beeinträchtigen.
– Die Gebiete mit kontrollierter Verdichtung: Hier haben
die Anforderungen an eine Verdichtung und die
Erhaltung des Bestands den gleichen Stellenwert. Die
Stadt sieht gezielte Massnahmen wie Aufstockungen
36
IMMOBILIA / Juli 2025
25
oder das Bauen in Baulücken vor, um den Raum zu optimieren
und gleichzeitig den Charakter des städtischen
Gefüges zu bewahren. Um eine städtebauliche
Einheit zu gewährleisten, werden diese Gebiete als
«Ortsteile mit besonderen Vorschriften» ausgewiesen.
– Die Gebiete im Wandel: Für einige Stadtteile ist der
Eintrag im ISOS aufgrund von sukzessiven Verschlechterungen
oder Eingriffen in die Substanz nicht
mehr zu rechtfertigen. In diesen Fällen spricht die Interessenabwägung
für eine stärkere Verdichtung oder
sogar für den Abriss und Wiederaufbau bestimmter
Strukturen. Diese Eingriffe müssen jedoch im rücksichtsvollen
Einklang mit ihrem städtischen Kontext
erfolgen.
Diese Grundlagenarbeit der Stadt Neuenburg ist ein Beispiel
für den Willen, eine Balance zu finden zwischen
dem Imperativ der Verdichtung und dem Schutz des
baulichen Erbes. Dieser pragmatische und differenzierte
Ansatz zeugt von einer planerischen Vision, die den aktuellen
Herausforderungen gerecht wird und eine harmonische
und nachhaltige Raumentwicklung gewährleisten
will. Andere gute Anwendungsbeispiele bieten unter anderem
Chur oder der Kanton Genf.
Die Stadt Chur hat im Rahmen einer Verlängerung des
Baurechts für eine Wohnbaugenossenschaft ein standortspezifisches
Gestaltungshandbuch entwickelt, das die
Grundlage für diese Verlängerung bildet. Die vom Baurecht
betroffenen Gebäude stammen aus dem Jahr 1942
und befinden sich in einem ISOS-Ortsteil. Das Gestaltungshandbuch
soll helfen, dieses historische Wohngebiet
zu modernisieren und zu verdichten und gleichzeitig
die Grundsätze der Nachhaltigkeit zu respektieren. Die
24 Einfamilienhäuser der Genossenschaft wurden im
Laufe der Zeit so verändert, dass die architektonische Homogenität
auf dem Spiel stand. Das Handbuch bietet eine
Richtschnur für die Renovierung, Verdichtung und energetische
Sanierung des Gebiets. Neben der Erhaltung des
städtischen Charakters des Quartiers und der Wahrung
seiner Identität zeigt das Handbuch auch auf, wie eine gemischte
Wohnnutzung und neue Wohnformen gefördert
werden können, während gleichzeitig das Kultur erbe erhalten
bleibt.
Der Ansatz des Kantons Genf besteht darin, im Rahmen
von Planungen und Projekten auf kantonaler, regionaler,
kommunaler und lokaler Ebene in einem möglichst
frühen Stadium eine Plattform für Kulturerbe, Landschaft
und Raum des Kantons einzusetzen. Es handelt
sich dabei um einen institutionalisierten Raum, in dem
die Fachreferenten, also die kantonale Denkmalpflegerin,
die Kantonsplanerin, der Leiter Inventar Kunst- und Geschichtsdenkmäler,
der Landschaftsreferent sowie die
Vertreterinnen und Vertreter der Amtsleitungen zusammenkommen,
welche die erforderlichen Entscheidungskompetenzen
besitzen. Die Plattform ist eine Antwort auf
den steigenden Verdichtungsdruck, dem Kulturerbe und
Landschaft ausgesetzt sind.
Die Plattform bietet Raum für den Dialog und ermöglicht,
eine gemeinsame Linie zu finden. Letztere ist das
Ergebnis einer Interessenabwägung, die eine hochwertige
Bau- und Landschaftskultur im Blick hat. Dank der
Plattform können Planungen im Vorfeld konsolidiert
werden. Ihr ist auch zu verdanken, dass die Akteurinnen
und Akteure eine Art «Reflex für Kulturerbe und Landschaft»
entwickelt haben. Die Projekte beeinträchtigen
das ISOS nur selten in schwerwiegendem Masse. Dazu
trägt auch die Philosophie der Tabula scripta bei: So
wird mit der vorhandenen Substanz gearbeitet, statt Bestehendes
im Sinne einer Tabula rasa abzureissen. Zwar
werden weiterhin Einsprachen wegen einer angeblichen
Verletzung des ISOS eingereicht. Doch kaum eine Beschwerde
wurde bisher gutgeheissen.
WIRKEN FÜR EINE SCHÖNE SCHWEIZ
Das ISOS sollte nicht als Hindernis, sondern als Leitplanke
verstanden werden. Es ist nicht das Inventar, das
Projekte blockiert, sondern das Fehlen einer vorausschauenden
und qualitätsvollen Planung. In einer Zeit,
in der sich unsere Städte schnell verändern, brauchen wir
Orientierungspunkte und Kohärenz. Dazu trägt das ISOS
bei. Es ist ein Werkzeug, um mit der Vergangenheit zu
bauen – nicht gegen sie.
*CHRISTA
PERREGAUX
Die Autorin ist Anwältin
und stellvertretende
Direktorin von
EspaceSuisse, dem
Schweizer Verband
für Raumplanung
und Umweltfragen.
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IMMOBILIA / Juli 2025 37
BAU & HAUS
VERDICHTUNG / ISOS
DIREKTANWENDUNG
BEHINDERT WOHN
BAUPROJEKTE
Die zunehmende Direkt anwendung
von ISOS droht (Wohn-)Bauprojekte
um Jahre zu verzögern. Anpassungen
der rechtlichen Grundlagen sind
dringend nötig.
TEXT—ROMANA HEUBERGER*
BILD: MICHAEL DERRER FUCHS, ADOBE STOCK
Über praktisch das
ganze Stadtgebiet
von Winterthur legt
sich der ISOS-
Perimeter derzeit
wie eine Decke der
Entwicklungs verhinderung
(Karte
rechts: Gemeindegebiet,
braun: ISOS-
Perimeter).
BUNDESGERICHT VERHINDERT ECHTE
INTERESSENABWÄGUNG
Im Juni 2024 schlug der Stadtrat von Zürich Alarm.
Wegen der Direktanwendung von ISOS drohe der
Baustillstand. Der dringend benötigte Wohnungsbau
werde verhindert. Als Beispiel nannte er ein Projekt
einer Wohnbaugenossenschaft mit 1000 Wohnungen,
das nach 15 Jahren Planung und trotz gültigem Gestaltungsplan
vorerst nicht umgesetzt werden könne. Er
sprach von einer Planungskatastrophe und forderte
Bund und Kanton auf, die Rechtspraxis dringend anzupassen.
ISOS ist das Bundesinventar der schützenswerten
Schweizer Ortsbilder. Es erfasst insgesamt 1200 Gebäudegruppen,
Strassen und Plätze und ergänzt den
Denkmalschutz der Gemeinden und Kantone. In Zürich
befinden sich gemäss Stadt rund 75% des Stadtgebietes
unter ISOS-Schutz, in Winterthur laut
Stadtplaner gar rund 80%.
In ISOS-Gebieten verlangt das Natur- und Heimatschutzgesetz
(NHG) besondere Rücksichtnahme auf
bauliche Zeitzeugen. Eingriffe müssen sorgfältig abgewogen
und gut begründet sein – das ist unbestritten.
Früher konnten Gemeinden von den ISOS-Vorgaben
jedoch abweichen, wenn wichtige kommunale Ziele
wie die Innenverdichtung überwogen.
In den letzten Jahren kam es aber vermehrt zu
Einsprachen gegen Bauprojekte, bei denen sich die
Gegner auf die Direktanwendung des ISOS berufen
– gestützt auf Bundesaufgaben wie den Gewässerschutz,
den Bau von Photovoltaikanlagen oder
KANTONE SIND
GEFORDERT,
IHRE INVENTARE
AUF AKTUALITÄT
UND VERHÄLT-
NISMÄSSIGKEIT
ZU PRÜFEN.
Zivilschutzräume. Das führt dazu, dass die ISOS-
Schutzvorgaben lokale Bauvorschriften übersteuern
und selbst gut geplante, lokal wichtige Bauprojekte
nach jahrelanger sorgfältiger Planung mit qualitätssichernden
Verfahren blockiert werden. Das NHG gibt
es zwar schon länger. Neu ist, dass Baujuristen die
ISOS-Direktanwendung zur Bekämpfung von Bauprojekten
entdeckt haben und dass die Gerichte dieses
Vorgehen stützen. Aus einem Fachinventar, das
als Planungshilfe für die kommunalen und kantonalen
Planungsbehörden gedacht war, wird damit faktisch
materielles nationales Bau- und Planungsrecht.
Eine Entwicklung, die niemand wollte.
DIREKTANWENDUNG VON ISOS
EINSCHRÄNKEN
Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV)
setzt sich dafür ein, dass die Direktanwendung des
ISOS rasch auf jene bundesrechtliche Bewilligungsverfahren
beschränkt wird, die einen direkten Zusammenhang
mit dem Ortsbildschutz haben. Damit
werden auch die Einsprachemöglichkeiten von Privaten,
die ISOS für Einsprüche missbrauchen, stark
eingeschränkt. Gleichzeitig entfallen zahlreiche Begutachtungen
durch kantonale und nationale Gremien.
Diese werden derzeit wegen der Direktanwendung
von ISOS mit Tausenden von Anfragen von kommunalen
Baubewilligungsbehörden überflutet, was die Baubewilligungsverfahren
um Monate verzögert.
Zudem sollten Strukturen im ISOS B nicht mehr
«integral» erhalten werden müssen und das derzeit
38
IMMOBILIA / Juli 2025
KARTE: GIS-ZH, ORTSBILDER NACH ISOS, GEMEINDE WINTERTHUR
verpflichtende «Gleichgewicht zwischen Alt- und
Neubauten» im ISOS C gestrichen werden. Der Charakter
der ursprünglichen Bauten/Ortsbilder ist jedoch
zu erhalten. Die Kantone und Gemeinden sollen
zudem mehr Spielraum bei der Anwendung des ISOS
zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten. Sie sollen wieder
von den ISOS-Erhaltungszielen abweichen können,
wenn in einer sorgfältigen und transparenten
Interessenabwägung andere Interessen wie etwa der
Wohnungsbau überwiegen.
Wichtig ist auch, dass die Interessenabwägung mit
ISOS nicht erst im Rahmen konkreter Bauprojekte
erfolgt, sondern so früh wie möglich. Bereits bei der
Überarbeitung von Richtplänen bzw. Bau- und Zonenordnungen
muss eine grundsätzliche Interessenabwägung
zwischen Innenverdichtung und ISOS
stattfinden, um Planungs- und Rechtssicherheit zu
schaffen.
MITSPRACHERECHT DER DENKMAL-
PFLEGE IST ENORM
Neben dem ISOS des Bundes führen auch Kantone
und Gemeinden eigene Inventare mit schützenswerten
Bauten. Im Jahr 2022 waren schweizweit über
300 000 Objekte von denkmalpflegerischem Interesse
erfasst – 21% mehr als noch im Jahr 2016. 90 806
Gebäude stehen unter Schutz. Das entspricht etwa 5%
des gesamten Gebäudebestands – die Zahl, auf die sich
der Heimatschutz gerne bezieht.
Wenig bekannt ist jedoch: Auch bei den übrigen
212 676 inventarisierten, aber (noch) nicht
geschützten Gebäuden hat die Denkmalpflege ein
Mitspracherecht – etwa im Rahmen von Baubewilligungsverfahren.
Damit betrifft der Einfluss der
Denkmalpflege heute rund 18% aller Gebäude in der
Schweiz. Hinzu kommen über 53 200 archäologische
Fundstellen, 2500 archäologische Massnahmen sowie
rund 7500 geschützte Ortsbilder auf kantonaler
oder kommunaler Ebene – viele davon zusätzlich zum
ISOS. Die Gesamtzahl der geschützten oder inventarisierten
Bauten, Fundstellen und Ortsbilder ist damit
enorm hoch – mit entsprechendem Einfluss auf
Planungs- und Bauprozesse.
INVENTAR HINTERFRAGEN
– FÜR EFFIZIENTERE VERFAHREN
Der Kanton Bern hat sein Bauinventar in den letzten
Jahren grundlegend überarbeitet – mit spürbaren Folgen:
Rund 11 000 Objekte und 500 Baugruppen wurden
aus dem Verzeichnis der erhaltenswerten Baudenkmäler
gestrichen. Dieser mutige Schritt schafft Klarheit,
reduziert unnötige Regulierung und beschleunigt Verfahren.
Aus Sicht des SBV ist Bern damit ein wegweisendes
Beispiel. Auch andere Kantone sind gefordert, ihre
Inventare auf Aktualität und Verhältnismässigkeit zu
prüfen. Ziel muss es sein, die Zahl der geschützten und
inventarisierten Gebäude mindestens wieder auf das
Niveau von 2016 zurückzuführen. Ein schlankeres Inventar
bedeutet mehr Rechts- und Planungssicherheit
und weniger bürokratischen Aufwand – und vor allem:
deutlich schnellere Baubewilligungsverfahren.
*ROMANA
HEUBERGER
Die Autorin ist
wissenschaftliche
Mitarbeiterin des
Schweizerischen
Baumeisterverbands.
IMMOBILIA / Juli 2025 39
BAU & HAUS
GEBÄUDEERNEUERUNG
SANIERUNG
IM BEWOHNTEN
ZUSTAND
Eine Sanierung im bewohnten Zustand
ist komplex, aber häufig machbar. Meist
geht sie mit Mehrkosten und längerer
Bauzeit einher. Sie erfordert präzise
Planung, klare Kommunikation und
Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse
der verschiedenen Parteien.
TEXT—MARCO WILLI*
Fassadensanierung
und Ersatz Balkone:
Das Haus war während
der Sanierung
bewohnt.
BILD: ZVG
WIE KANN EINE SANIERUNG IM
BEWOHNTEN ZUSTAND GELINGEN?
Entscheidend ist der gemeinsame Wille von Mietparteien
und Vermietern, die Unannehmlichkeiten, die
eine Sanierung ohne Leerkündigung mit sich bringt, zu
tolerieren. Immerhin müssen die Mieter Einschränkungen
im Komfort dulden und tolerant sein gegenüber
Baulärm und Staub. Für die Bauherrschaft bedeutet
eine Sanierung in bewohntem Zustand eine kleinteilige
Planung, exakte Abstimmung der Handwerker,
Mehrkosten sowie eventuelle Mietminderungen. Auch
kann möglicherweise die Miete nach erfolgter Sanierung
nicht in gleichem Masse gesteigert werden wie
bei einer Sanierung mit Leerkündigung. Trotzdem entscheiden
sich manche Vermieter für eine Sanierung
in bewohntem Zustand: Gute, langjährige Mietverhältnisse
bleiben bestehen, der Vermieter geht ein geringeres
Risiko ein als bei Neuvermietung. Hinzu kommt
der menschliche Aspekt: Die Mieter können in ihrer
vertrauten Umgebung bleiben, die Kinder besuchen
weiterhin die gleichen Schulen, gute Nachbarschaften
bleiben bestehen.
Voraussetzung für das Gelingen einer Sanierung
in bewohntem Zustand sind eine etappierte Vorgehensweise,
transparente Zeitpläne, gute Kommunikation
und ein fundiertes Know-how im Baugewerbe.
Eine gute Organisation – etwa mit Ersatzangeboten
wie provisorischen Badezimmern oder Küchen oder
auch temporären Ausweichwohnungen – erleichtert
die Umsetzung deutlich. Bei der Planung einer Sanierung
muss abgewogen werden, ob die Eingriffe in
die Privatsphäre der Mieter zumutbar bleiben. Relativ
unproblematisch sind beispielsweise Sanierungen
VERTRAUENS-
WÜRDIGKEIT,
KOMMUNIKA-
TION UND
AUFTRETEN
DER BAU-
LEITUNG SIND
ENTSCHEI-
DEND FÜR DIE
ZUFRIEDEN-
HEIT DER
BEWOHNER.
MARCO HANDERMANN,
LEITER AUSFÜHRUNG,
ZILI AG
von Balkonen und Fassaden, Türen und Treppenhäusern,
Küchen und Bädern ohne Veränderung der bestehenden
Grundrisse. Problematischer wird es bei
Sanierungen von Leitungen und Heizverteilung, und
nahezu unzumutbar, wenn die Sanierung die Änderung
demodierter Grundrisse verlangt.
WIE MUSS MAN VORGEHEN?
Zunächst gilt es, sich ein detailliertes Bild des Ist-
Zustands zu verschaffen und eine Bedarfsanalyse zu
erstellen. Alsdann werden Lösungsmöglichkeiten entwickelt,
Kosten und Termine geschätzt und mit den
gewonnenen Erkenntnissen ein Investitions- und Sanierungsplan
erarbeitet.
In der anschliessenden Projektphase erfolgt die vertiefte
Ausarbeitung des Bauvorhabens. Dabei werden
die effektiven Kosten kalkuliert, bei Bedarf Fachplaner
beigezogen und die erforderlichen Konzepte – etwa
zum Brandschutz – erstellt. Abschliessend wird das
Baugesuch vorbereitet. Zugleich ist zu klären, ob Fördergelder
von öffentlichen oder privaten Institutionen
beantragt werden können. Da entsprechende Gesuche
in der Regel vor Baubeginn eingereicht und bewilligt
sein müssen, ist eine frühzeitige Prüfung und Antragstellung
unerlässlich.
Danach folgt die Vorbereitung der Ausführung. Dazu
gehören das Erstellen von Ausführungsplänen, die
Ausschreibung der Arbeiten, die Auswertung der eingegangenen
Angebote sowie die Erstellung eines detaillierten
Terminplans. Parallel dazu müssen die Mieter
informiert und, sofern nötig, Ersatzlösungen wie externe
Duschcontainer oder temporäre Ausweichwohnungen
angeboten und abgestimmt werden. Entscheidend
40
IMMOBILIA / Juli 2025
27
für das Gelingen der zukünftigen Bauphase ist das Vertrauen
der Immobilienverwaltung in die Kompetenz
und Kommunikationsfähigkeit der Bauleitung vor Ort.
In der Ausführungsphase werden die Werkverträge
mit den Handwerkern abgeschlossen und die
Arbeiten beginnen. Für die Mieter sind dabei die Einhaltung
der Terminpläne, eine klare Kommunikation
sowie ein respektvoller Umgang und Rücksichtnahme
durch Handwerker und Bauleitung besonders wichtig.
In der Abschlussphase folgen Bauabnahme und
Mängelbehebung. Gerade bei der Behebung von Mängeln
erwarten die Mieter eine zügige, saubere und gut
koordinierte Ausführung mit möglichst geringer Beeinträchtigung
des Wohnalltags. Dasselbe gilt auch
bei allfällig späteren Garantiearbeiten. Verlässlichkeit
und Transparenz sind entscheidend für das Vertrauen
und die Zufriedenheit der Mieterschaft.
WELCHE KONZESSIONEN MÜSSEN
EIGENTÜMER UND BEWOHNER MACHEN?
Für den Eigentümer bedeutet eine Sanierung im bewohnten
Zustand einen erhöhten organisatorischen
Aufwand. In vielen Fällen sind beispielsweise Ersatzleistungen
durch Eigentümer bzw. Verwaltung bereitzustellen.
Die Koordination zwischen Handwerkern
und Mietern ist oft herausfordernd, liegt jedoch primär
in der Verantwortung der Bauleitung.
Die Bewohner wiederum müssen über längere
Zeit Einschränkungen bei Komfort und Privatsphäre
sowie Lärm- und Staubbelastung hinnehmen. Auch
kann die Nutzung einzelner Räume wochenweise eingeschränkt
sein. Insgesamt ist von der Mieterschaft ein
hohes Mass an Toleranz gegenüber baulichen Eingriffen
gefordert. Alternativ besteht jedoch stets die Möglichkeit
zur Kündigung und zum Wegzug.
WELCHEN EINFLUSS HAT DIE SANIERUNG
IM BEWOHNTEN ZUSTAND AUF DIE
KOSTEN?
Sanierungen im bewohnten Zustand sind meist
teurer, weil der jeweilige Bauabschnitt kleinteiliger
geplant und besondere Rücksicht auf die Bewohner
genommen werden muss. Dies führt oft zu längeren
Bauzeiten und erfordert zusätzliche Schutzmassnahmen
wie Staubschutzwände oder temporäre Installationen.
Die Bauherrschaft muss Mietminderungen oder
Ersatzleistungen einkalkulieren und trägt höhere Kosten
für Koordination und Kommunikation.
Trotzdem ist eine Sanierung ohne Leerkündigung
wenn möglich sinnvoll: Sie ist sozialverträglicher, reduziert
Konfliktpotenzial und kann langfristig das Vertrauen
und die Bindung der Mieter stärken.
WAS SIND DIE VORAUSSETZUNGEN?
Folgende Massnahmen ermöglichen eine Sanierung in
bewohntem Zustand:
– Detaillierte Bauplanung: Die Massnahmen müssen so organisiert
sein, dass Wohnen trotz Bauarbeiten möglich bleibt.
– Frühzeitige Kommunikation: Die Bewohner müssen rechtzeitig
über Umfang, Dauer und konkrete Auswirkungen
informiert werden.
– Technische Machbarkeit: Die Eingriffe dürfen die Grundfunktionen
der Wohnungen nicht zu stark einschränken,
sie müssen insgesamt nutzbar bleiben.
– Sicherheitskonzepte: Schutz vor Staub und/oder gefährlichen
Stoffen muss gewährleistet sein.
– Rechtliche Absicherung: Mietrechtliche Fragen wie Mietminderungen
oder Duldungspflichten sind im Vorfeld zu klären.
*MARCO WILLI
Der Autor ist eidg. dipl.
Immobilienbewirtschafter
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IMMOBILIA / Juli 2025 41
PUBLIREPORTAGE
WERTSTEIGERUNG DURCH
RAUMKONZEPTE: INTERVIEW MIT
GAMMA CEO SANDRO ZEMUNOVIC.
Der Blick in die Zukunft der Immobranche zeigt, dass neue Nutzungsformen
wie flexible Einrichtungen für temporäres Wohnen, Kompaktwohnungen
mit multifunktionalen Möbeln oder erlebnisorientierte
Retail-Immobilien im Kommen sind. Für Unternehmen, Hotels und
Private lohnt es sich, den Blick nach vorne zu richten und ihre Innenund
Aussenräume ästhetisch und funktional aufzuwerten. Im Interview
sagt GAMMA CEO Sandro Zemunovic, was individuelle Raumgestaltung
heute bedeutet.
Die Fläche wird jetzt effizienter genutzt. Zudem ist sie auch repräsentativer
– laut Eigentümer konnte die Miete um 18% angepasst
werden. Modulare Systeme ermöglichen es, Räume flexibel
zu gestalten und durch spannende Materialien eine zeitlos schöne
Atmosphäre zu kreieren. Durch multifunktionale Räume können
Immobilienbesitzer den Wert ihrer Objekte erheblich steigern. In
Büroflächen setzen wir auf Zonen für Konzentration und Kreativität,
im Retail- und Präsentationsbereich auf Wohlfühlflächen.
Wenn Sie einer Immobilie das gewisse Etwas verleihen möchten,
lohnt sich eine Aufwertung.
Wie läuft das ab, wenn ich mit GAMMA zusammenarbeite?
Wir beginnen mit einer fundierten Bestandsaufnahme – räumlich,
funktional und emotional. Welche Geschichte soll die Immobilie
erzählen? Danach entwickeln wir ein erstes Szenario und anschliessend
ein massgeschneidertes Raumkonzept, das Planung,
Designsprache und Ausstattung umfasst. Unser Team begleitet den
gesamten Prozess, um sicherzustellen, dass alles reibungslos verläuft.
Die Kunden definieren im Vorfeld ihre Wünsche und erhalten
von uns die Szenarien inklusive Kosten und Timing. Während wir
umsetzen, kann sich der Kunde zurücklehnen.
Welche Rolle spielt heute das Thema Nachhaltigkeit?
Eine zentrale – und zunehmend stärker. Wir integrieren umweltfreundliche
Materialien und Technologien, um nicht nur ästhetische,
sondern auch nachhaltige Lösungen zu schaffen. Das heisst,
dass wir bei der Auswahl von Möbeln und Materialien noch bewusster
auf Umweltverträglichkeit achten. In Seniorenresidenzen beispielsweise
kombinieren wir Barrierefreiheit mit ansprechendem
Design und hochwertigen Wohlfühlmaterialien.
Was braucht es, wenn ich bei einer Immobilie ein Update
machen möchte?
Um eine Immobilie erfolgreich aufzuwerten, ist es entscheidend,
die Bedürfnisse der Nutzer genau zu analysieren. Wir empfehlen,
eine genaue Strategie und Vision zu entwickeln, die auf den individuellen
Anforderungen basiert. Büroflächen und Retail-Immobilien
beispielsweise können durch multifunktionale Möbel und clevere
Raumkonzepte enorm aufgewertet werden. Eine klare Planung und
kreative Ideen sind dabei die Schlüssel zum Erfolg.
Wie realisiert man eine Wertsteigerung durch eine
Raumgestaltungslösung?
Eine effektive Wertsteigerung durch Raumgestaltungslösungen
lässt sich gut anhand eines Projekts mit einem Zürcher Dienstleister
veranschaulichen. Hier haben wir mit Rimadesio-Raumtrennsystemen
gearbeitet, die es ermöglichten, offene Flächen flexibel
zu gliedern und gleichzeitig visuell aufzuwerten. Das Ergebnis:
Wo sehen Sie das grösste Potenzial bei einer Aufwertung?
In der Verbindung aus Individualität und Qualität. Unsere Partnerschaft
mit renomierten Designmarken ist für uns von grosser
Bedeutung. Diese Manufakturen bieten nicht nur hochwertige
Produkte und innovative Designs – sie sind auch flexibel, damit
eine massgeschneiderte Raumgestaltung überhaupt möglich wird.
Raum- und Ambientedesign sind bei uns immer einzigartig. Sie
tragen die Qualitäts-Handschrift von GAMMA und sind voll und
ganz auf die individuellen Ansprüche ausgerichtet. Wenn Design,
Funktion und Identität zusammenfinden, entsteht nachhaltiger
Mehrwert.
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IMMOBILIA / Juli 2025
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In Zeiten, in denen die Ansprüche an Immobilien steigen, gewinnt die
Aufwertung durch individuelle Raumgestaltung an Bedeutung. Ob
für Restaurants, Hotels oder Bauherren – das richtige Ambiente kann
den entscheidenden Unterschied machen. Die Einrichtungsprofis
von GAMMA in Wil haben sich als Kompetenzpartner etabliert. Mit
innovativen Konzepten und hochwertigen Materialien kreieren
sie frische Welten.
Inspiriertes Raum-Design und langfristige Lösungen
Wer heute in Immobilien investiert, denkt weiter als bis zur nächsten
Einrichtung. In einem wettbewerbsintensiven Markt ist es
für Unternehmen und private Bauherren relevant geworden, sich
durch innovative Raumgestaltungslösungen abzuheben. GAMMA
hat den Anspruch Räume zu schaffen, die nicht nur funktionieren,
sondern inspirieren – mit zeitloser Designsprache und maximaler
Nutzbarkeit.
Flexibilität in edlen Materialien:
Raumtrennsysteme by Rimadesio
Ein Beispiel für die Qualität und Flexibilität moderner Lösungen
sind die modularen Raumtrennsysteme von Rimadesio. Sie ermöglichen
es, Räume dynamisch zu gestalten und an die Bedürfnisse
der Nutzer anzupassen. Sie schaffen eine moderne Atmosphäre
und erhöhen den Wert der Immobilie. Die Integration solcher Lösungen
ist für Restaurants, Hotels und Kongresszentren von grosser
Bedeutung, um sich in einem hart umkämpften Markt wohltuend
abzuheben.
Frische Designs mit smarten Technologien: Pavillons by Kettal
Im Aussenbereich bleibt das Gestaltungspotenzial oft ungenutzt.
Hier kommen die stylischen Pavillons von Kettal ins Spiel. Die individualisierbaren,
mit smarten Technologien ausgestatteten Pavillons
veredeln Privatliegenschaften und bieten Kongresszentren
und Hotels die Möglichkeit, ihre Aussenbereiche umweltfreundlich
und designstark nutzbar zu machen. Die Pavillons können auch
im Innenbereich, z.B. in Lofts, umgesetzt werden.
Lohnende Investition mit hohem Erlebnisfaktor
Bei Restaurants, Hotels, Spas und privaten Bauherren bestätigt
sich klar, dass die Aufwertung von Immobilien durch individuelle
Raumgestaltungslösungen lohnende Investitionen sind, weil sie
klare Mehrwerte schaffen. Die Zusammenarbeit mit den Einrichtungsprofis
von GAMMA bedeutet für sie, einen Partner an ihrer
Seite zu haben, der den gesamten Prozess von der Bestandsaufnahme
über die Planung bis zur Umsetzung begleitet und Qualität
garantiert.
Das Wiler Einrichtungshaus analysiert die Bedürfnisse der Kunden
genau und entwickelt daraus eine individuelle Strategie, die
auf den Anforderungen basiert und den Erlebnisfaktor deutlich erhöht.
Immobilien bleiben eine der stabilsten Anlageformen – insbesondere
dann, wenn sie durch intelligente Raumgestaltung an
aktuelle und künftige Bedürfnisse angepasst werden. Wer heute in
Erlebnisqualität, Funktion und Design investiert, schafft Zukunft
– und Werte, die Bestand haben.
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IMMOBILIA / Juli 2025
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«MARKENBINDUNG IST WIE EIN GUTES DATE»
Egal, ob Wasserkocher oder Luxusauto: Unsere Gefühle lenken praktisch jede unserer Kaufentscheidungen.
Wirtschaftspsychologin Carmen Grebmer von der Hochschule Luzern erklärt, warum Autos zu emotionalen
Co-Piloten werden und was wirklich hinter der Liebe zum eigenen Fahrzeug steckt.
Sie beschäftigen sich intensiv mit Konsumenten- und Werbepsychologie.
Gibt es bei der Kaufentscheidung so etwas wie Liebe
auf den ersten Blick?
Absolut. Unser Gehirn reagiert blitzschnell – auf visuelle Reize,
Klang, Form. Die Amygdala, eine Schaltzentrale für emotionale
Reaktionen im limbischen System, springt oft als Erste an – noch
bevor der Verstand überhaupt das Datenblatt erfasst hat. Psychologisch
ist das der «primäre affektive Impuls» – das Gefühl entscheidet,
der Verstand rechtfertigt.
Geht eine Kaufentscheidung auch völlig rational, ohne Emotionen?
Theoretisch ja (schmunzelt). Praktisch? Nicht einmal beim Wasserkocher.
Unser Gehirn ist ein Gefühlsjunkie. Rund 95 % aller Kaufentscheidungen
laufen unbewusst-emotional ab. Wir «spüren» zuerst,
ob etwas passt – und rationalisieren im Nachgang.
Was sagt das Auto über mich als Person aus?
Persönliche Besitztümer, vor allem symbolisch aufgeladene wie
Autos, gehören zum «erweiterten Selbst». Das bedeutet: Was wir
fahren, ist nicht nur Ausdruck unserer Identität, es wird Teil davon.
Personen, die einen kraftvollen, luxuriösen Wagen fahren,
nehmen sich oft selbstbewusster wahr, fahren anders, fühlen
anders – nicht nur sprichwörtlich, sondern auch messbar. Studien
zeigen: Schon das Sitzen in einem bestimmten Fahrzeug
kann Körperhaltung, Selbstbild und Risikobereitschaft verändern.
Kurz gesagt: Autos sind keine toten Objekte. Sie sind emotionale
Co-Piloten und manchmal auch so etwas wie Therapeuten
auf vier Rädern.
Welche Designelemente eines Fahrzeugs lösen besonders
starke emotionale Reaktionen aus?
Unser Gehirn «liest» die Front eines Fahrzeugs wie ein Gesicht
– das nennt sich Anthropomorphismus. Die zwei Scheinwerfer
entsprechen den Augen, der Kühlergrill entspricht dem Mund.
Das passiert unbewusst, aber mit grosser Wirkung. Besonders
spannend: Typische Lichtsignaturen werden so zu Markengesichtern.
Wenn uns ein Mercedes-Benz Fahrzeug bei Nacht «anschaut»,
erkennen wir es sofort. Studien zeigen, dass Menschen
auch emotionale Zustände aus Fahrzeugfronten lesen – ganz so,
als würde uns das Auto tatsächlich ansehen.
Welche Rolle spielen Materialien, Gerüche, Haptik oder der Klang
beim Schliessen einer Tür für das emotionale Kauferlebnis?
Eine grosse. Der Türenschlag ist das erste physische «Hallo» des
Autos – ein satter Klang sagt: «Hier bist du sicher.» Materialien
wie Leder oder Alcantara wirken über die Haut direkt aufs Hirn
– das nennt sich sensorischer Luxus. Gerüche, etwa der «Neuwagenduft»,
aktivieren das limbische System und lösen Erinnerungen
aus. Diese multisensorischen Reize verankern das emotionale
Markenerlebnis tiefer als jede Werbebotschaft.
Viele Menschen bleiben einer Automarke treu. Warum?
Wir bleiben nicht bei der Marke, weil alles perfekt ist, sondern
weil sie sich richtig anfühlt. Markenliebe beschreibt eine stabile,
emotionale Bindung zwischen den Konsumenten und der Marke,
die über blosse Zufriedenheit hinausgeht. Klar, Produktqualität ist
die Basis, aber emotionale Faktoren sind der Kitt.
Und wie überzeugt eine Marke emotional?
Markenbindung ist wie ein gutes Date: Die Marke muss ehrlich
und charmant sein, idealerweise alle Sinne ansprechen. In der
Psychologie sprechen wir von emotionaler Involvierung. Sie entsteht,
wenn eine Marke mehr als nur ein Produkt liefert, nämlich
ein echtes Erlebnis. Besonders wirkungsvoll sind drei Faktoren:
Personalisierung – etwa wenn das Auto mich begrüsst oder automatisch
den Sitz anpasst –, denn so entsteht Nähe. Ebenso wichtig
ist Ritualisierung: Der tägliche Startsound schafft ein kleines
emotionales Ritual, das Vertrautheit aufbaut. Schliesslich spielt
auch Empathie eine zentrale Rolle. Wenn das Entertainmentsystem
meine Stimmung erkennt und darauf reagiert, ist das keine
technische Spielerei, sondern ein echter Beziehungsmoment.
MEHR AUS DER WELT VON MERCEDES-BENZ:
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IMMOBILIA / Juli 2025 IMMOBILIA / 45 Juli 2025
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Universitätsspitals die Arbeiten am
Neubau Mitte 1 | 2. Im Rahmen des KUB
Focus erhalten die Mitglieder der KUB am
9. September bei einer Führung Einblick in
die derzeit wohl grösste Baustelle Zürichs.
TEXT—RETO WESTERMANN*
An der Gloriastrasse, mitten
im Zürcher Hochschul gebiet,
entsteht der neue Spitalbau
mit über 300 Betten und
23 Operationssälen. BILD: USZ
RUNDGANG UND
NETWORKING
Schweres Schuhwerk statt
Lederslipper, Grossbaustelle
statt «Labor»-Bar: Der Focus-
Anlass der Kammer unabhängiger
Bauherrenberater (KUB)
geht dieses Jahr neue Wege.
Im Mittelpunkt steht die riesige
Baugrube des Neubaus Mitte
1 | 2 auf dem Areal des
Zürcher Universitätsspitals.
Nach den Plänen des Basler
Architekturbüros Christ &
Gantenbein wird hier an der
Gloriastrasse mitten im Hochschulgebiet
ein Neubau mit
über 300 Betten und 23 Operationssälen
hochgezogen. Der
achtgeschossige Bau gilt derzeit
als das bedeutendste Spitalbauprojekt
der Schweiz und
sorgt dafür, dass die Bevölkerung
auch künftig von modernsten
Leistungen der
Medizin profitieren kann.
ANSPRUCHS VOLLER,
MEHRJÄHRIGER BAU
Die Arbeiten starteten im
August 2022. Voraussichtlich
in sechs Jahren sollen die
ersten Patientinnen und Patienten
im neuen Gebäude
behandelt werden. Der Spitalbau
wird als Neuerung unter
anderem ausschliesslich
Einzelzimmer bieten und als
Haupteingang dienen. Die
Fassade erhält Photovoltaikelemente,
das Dach wird begrünt
und der Standard SNGI
Gold angestrebt. Der Bau ist
höchst anspruchsvoll, denn
rundherum gehen der Spitalbetrieb
und das Stadtleben
weiter.
GEFÜHRTER BAU
STELLENRUNDGANG
Im Rahmen eines Kurzreferats
und einem geführten Baustellenrundgang
in mehreren
Gruppen erhalten die Mitglieder
der KUB am Nachmittag
des 9. Septembers Einblick in
die derzeit wohl grösste Baustelle
auf dem Gebiet der Stadt
Zürich. Trotz des neuen Formats
wird am KUB-Anlass auf
der Spitalbaustelle auch das
Networking nicht zu kurz kommen:
Im Anschluss an das Referat
und die Besichtigung wird
vor Ort ein Apéro serviert.
KUB FOCUS
Termin: 9. September
Anmeldung unter: www.kub.ch
Die Zahl der Plätze ist begrenzt!
46
IMMOBILIA / Juli 2025
IMMOBILIENBERUF
KUB-LUNCHGESPRÄCH
MITTELS REMMS DIE
NACHHALTIGKEIT VON
IMMOBILIEN BEWERTEN
Die Nachhaltigkeitsbewertung von
Gebäude portfolios ist heute bei grossen
Immobilienbesitzern Standard. Genau
dafür hat der gemeinnützige Verein REMMS
ein einfach verfügbares Tool entwickelt.
Am 85. Lunchgespräch der KUB zeigte
Geschäftsführer Stefan Fahrländer, welchen
Mehrwert die Onlinebewertung liefern kann.
TEXT—RETO WESTERMANN*
Stefan Fahrländer stellte anlässlich des 85. Lunchgesprächs der KUB am
4. Juni die Funktionen der REMMS-Plattform vor. BILD: RETO WESTERMANN
FREI VERFÜGBAR
Viele Unternehmen verfolgen
Nachhaltigkeitsziele.
Jährlich halten sie in ihren
ESG-Berichten fest, wo sie bezüglich
Umwelt-, Sozial- und
Unternehmensführungsstandards
stehen. «Die Beurteilung
von Immobilien war dabei bisher
schwierig», sagte Stefan
Fahrländer anlässlich des
85. Lunchgesprächs der KUB.
So seien etwa bestehende
Gebäude labels oft nicht geeignet,
weil sie keine differenzierte
Beurteilung zuliessen,
sondern nur festhielten, ob ein
Bau gewisse Kriterien einhält
oder nicht. «Deshalb war klar,
dass es für alle in der Branche
ein verlässliches, neutrales Bewertungstool
braucht, das alle
Reporting-Vorgaben erfüllt»,
sagte Fahrländer. Er ist Geschäftsführer
des Vereins und
hat massgeblich an der Entwicklung
der sogenannten
REMMS-Plattform mitgearbeitet.
Deren Funktion stellte
er den Bauherrenberaterinnen
und -beratern am Lunchgespräch
in einem kurzen
Referat vor – anschliessend
wurde in Gruppen über die
Vor- und Nachteile sowie
Risiken der Nachhaltigkeitsbewertung
von Immobilien
diskutiert. Das Kürzel
REMMS steht für Real Estate
Meta-Rating and Monitoring
on Sustainability. Geschaffen
wurde das Onlinetool vom gemeinnützigen
Verein REMMS.
Jeder darf beliebig viele Objekte
auf ihre Nachhaltigkeit
überprüfen. Für Private mit bis
zu fünf Immobilien ist die Beurteilung
einzelner Gebäude
kostenlos, die Nutzungsgebühren
für Akteure mit mehr Immobilien
sind minimal.
SEKUNDENSCHNELL DA
Der Vorteil von REMMS:
Das Tool verknüpft die eingegebenen
Eckdaten mit GIS-Informationen
sowie zahlreichen
Datenbanken – etwa zur grauen
Energie, Standortqualität,
Energieversorgung, zu Klimadaten
oder zum CO2-Ausstoss.
Innert Sekundenbruchteilen
wird daraus vollautomatisch
ein mehrseitiger Report erstellt.
Dessen Angaben unterscheiden
klar zwischen
Resultaten, die auf fixen Fakten
basieren, oder Annahmen
aufgrund allgemein verfügbarer
Daten. Zudem zeigt das
Tool auch auf, wie die Nachhaltigkeit
des Objekts verbessert
werden könnte, welche
Energieträger alternativ verfügbar
wären und in welcher
Höhe Fördergelder zu erwarten
sind. «Die Betriebserfahrungen
zeigen, dass ein
Grossteil der gängigen Immobilien
mit REMMS sehr gut auf
ihre Nachhaltigkeit überprüft
werden kann», sagte Fahrländer.
Er selbst nutzt das Instrument
in seinem Berufsalltag
beispielsweise auch, um rasch
einen ersten Eindruck von
einer später genauer zu bewertenden
Immobilie zu erhalten.
Eine Funktion, die sich beispielsweise
gut für Bauherrenberaterinnen
und -berater
eignet, sodass diese für ihre
Bauherrschaft schnell einschätzen
können, in welche
Richtung eine Sanierungsstrategie
gehen könnte.
«STRANDED ASSETS»
ERKENNEN
Auch sonst sahen die anwesenden
Beraterinnen und -berater
bei der anschliessenden
Diskussion verschiedene Vorteile
im REMMS-Tool: etwa
die Möglichkeit, vor einem
Kaufentscheid «Stranded
Assets» – also Immobilien mit
Problemen – zu erkennen.
Ebenso positiv hervorgehoben
wurden in den Gruppendiskussionen
die labelunabhängige
Bewertung, die Möglich keit,
Potenziale einfach sichtbar zu
machen oder auch die Bauherrschaft
zum Handeln motivieren
zu können. Kritisch
sahen die Bauherrenberaterinnen
und -berater hingegen,
dass es für REMMS keine
Kontrollinstanz gibt, dass
durch die Eingabe falscher
Daten auch ein entsprechend
verfälschtes Resultat entstehen
könnte und dass es sich
bei der Bewertung nur um
eine Momentaufnahme handle.
Punkte, die Referent Stefan
Fahrländer durchaus bewusst
sind. «Eine Kontrolle für jedes
zu prüfende Objekt würde
sehr viel Geld kosten, was der
Grundidee der einfachen und
freien Verfügbarkeit wiederspräche»,
erklärte er. Die Eingabe
falscher Daten wiederum
könne nicht komplett verhindert
werden, aber: «Wer Daten
BISHER WAR DIE
BEURTEILUNG DER
NACHHALTIGKEIT
SCHWIERIG.
STEFAN FAHRLÄNDER
erfasst, bestätigt mit seiner
Eingabe, dass diese der Wahrheit
entsprechen». Ebenso klar
ist für Fahrländer, dass es sich
bei der Nachhaltigkeitsbewertung
mit REMMS nur um eine
Momentaufnahme handelt.
Das sei aber auch bei jeder anderen
Immobilienbewertung
so. Das grossmehrheitliche Fazit
der anwesenden Bauherrenberaterinnen
und -berater
war denn auch klar: REMMS
schafft eine gute Möglichkeit,
Immobilien rasch bezüglich
ihrer Nachhaltigkeit zu beurteilen,
und ist ein Tool, das
auch für den Alltag in der Bauherrenberatung
einen Mehrwert
bietet. Weitere Infos
unter: www.remms.ch
KUB-LUNCHGESPRÄCHE
Nächster Termin: 18. November
Ort und Zeit: Hercules Club,
Rennweg 55, Zürich,
11.15 – 14.00 Uhr
Details / Anmeldung:
www.kub.ch/veranstaltungen
* RETO
WESTERMANN
Der Autor ist Journalist
BR, dipl. Arch.
ETH, Mit inhaber der
Alpha Media AG und
Kommunikationsbeauftragter
der KUB.
IMMOBILIA / Juli 2025 47
NICOLAS GRAF
ÜBER DIGITA-
IMMOBILIA
SCHWEIZ
# 03— MÄRZ 2019 — 86. Jahrgang / Erscheint monatlich / CHF 7.– / www.svit.ch
# 01 — JANUAR 2019 — 86. Jahrgang / Erscheint monatlich / CHF 7.– / www.svit.ch
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# 02— FEBRUAR 2019 — 86. Jahrgang / Erscheint monatlich / CHF 7.– / www.svit.ch
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FOKUS
CAMPUS
16. – 17.09.2019
Hotel Paxmontana
Flüeli-Ranft
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16. – 17.09.2019
Hotel Paxmontana
Flüeli-Ranft
LISIERUNG
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WIRTSCHAFT
RETAIL 2.0
IMMOBILIEN-
WIRTSCHAFT
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BEWERTUNGEN
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www.svit.ch/plenum
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KELLER ÜBER
DATEN
MANAGEMENT
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« DATEN
SIND DAS
UNGESCHÜRFTE
GOLD»
04
FOKUS
KEES VAN ELST
ÜBER SHOPPING-
CENTER
12
BAU & HAUS
DIGITALISIERUNG
UND ROBOTIK
AM BAU
32
«3D-MODELLE
VERFÜHREN
ZU WENIGER
KOMMUNIKATION»
« SHOPPING-
CENTER
SIND WIE
MARKEN»
FOKUS
FRAU LANDES-
STATTHALTER
MARIANNE
LIENHARD IM
GESPRÄCH
04
IMMOBILIEN-
WIRTSCHAFT
GEMEINDEN
LOCKEN MIT
MODERATEN
PREISEN
18
BAU & HAUS
SCHWEBEN ÜBER
DEM ZÜRICHSEE
36
IMMOBILIEN-
MÄRKTE AN DER
PERIPHERIE
Bestellformular
für ein Jahresabonnement der «immobilia»
Ja, ich möchte immer über alle aktuellen Themen der Immobilienwirtschaft
informiert sein und bestelle ein Jahresabo (12 Ausgaben):
Einzelabonnement CHF 78.05
Ich besuche einen SVIT School-Lehrgang CHF 58.05 Lehrgang:
Adressangaben
Firma
Name / Vorname
Strasse / PF
PLZ / Ort
Telefon
Firmen-Abo für 1 und mehr Mitarbeiter/innen*
Mit persönlicher Zustellung an folgende Adresse
• Grundpreis CHF 78.05
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Vorname Vorname Vorname
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Ort Ort Ort
* bei Firmen-Abo bitte Adresse für Mitarbeiter-Abo angeben. Die Adressen können allenfalls auch per E-Mail an
info@edruck.ch mitgeteilt werden. E-Druck AG, Andreas Feurer, Lettenstrasse 21, 9016 St.Gallen, Preise inkl. 2,6% MWSt
IMMOBILIENBERUF
AUS- UND WEITERBILDUNG
SEMINARE UND
WEITERBILDUNGEN
SCHOOL
SEMINAR
BEST PRACTICE IM
MAKLERRECHT
19. SEPTEMBER 2025
SEMINAR
KONFLIKT
KOMMUNIKATION
05. NOVEMBER 2025
INHALT
– Praxisrelevantes Kernwissen und
Know-how zum Maklerrecht
– Zentrale und kritische Klauseln in
Maklerverträgen
– Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts,
insb. 2024/25
– Entscheide und Fälle aus der aktuellen
Anwalts- und Gerichtspraxis
– Zivilprozessuale / vollstreckungsrechtliche
Aspekte
– Aussergerichtliche / gerichtliche
Vergleichsverhandlungen
– Vom Umgang mit Rechtsschutzversicherungen
– Neues Datenschutzgesetz – erste
Erfahrungen
ZIELPUBLIKUM
Immobilienmakler und -vermarkter,
Immobilien-Treuhänder, Immobilienberater
und weitere interessierte Fachleute aus der
Bau- und Immobilienbranche
REFERENT
Dr. iur. Boris Grell, LL.M., Rechtsanwalt und
Fachanwalt SAV
ORT / DATUM
Renaissance Zurich Tower Hotel
Turbinenstrasse 20, 8005 Zürich
19. September 2025, 09.00 – 16.00 Uhr
KOSTEN (INKL. MWST)
783 CHF (SVIT-Mitglieder)
972 CHF (übrige Teilnehmende)
inkl. Seminarunterlagen, Pausengetränke
und Stehlunch/Mittagessen
SEMINAR
HOME STAGING UND
REAL ESTATE MEDIA
23. OKTOBER 2025
INHALT
Sie haben ein tolles Objekt im Portfolio, das
ansprechend vermarktet werden möchte?
Nutzen Sie die Kombination aus Home Staging
und Real Estate Media zur Steigerung
Ihrer Verkaufszahlen und Stärkung Ihrer
Marke.
ZIELPUBLIKUM
Fachpersonen der Immobilienwirtschaft mit
Schwerpunkt Vermarktung
REFERENT
Corina Bühler, CBP Immoraum AG
Michael Racle, Visualista AG
ORT / DATUM
Renaissance Zurich Tower Hotel
Turbinenstrasse 20, 8005 Zürich
23. Oktober 2025, 09.00 – 17.00 Uhr
KOSTEN (INKL. MWST)
783 CHF (SVIT-Mitglieder)
972 CHF (übrige Teilnehmende)
inkl. Seminarunterlagen, Pausenverpflegung
und Stehlunch/Mittagessen
INHALT
In der Immobilienbranche gehören Kontakte
zu Mietern, Eigentümern, Dienstleistern und
Kollegen zum Alltag. Doch wo Menschen
zusammenkommen, gibt es oft verschiedene
Interessen. Deshalb kommt es immer
wieder zu Konflikten. Wenn diese von starken
Emotionen getragen werden, besteht
die Gefahr der Eskalation. Konstruktive Lösungen
scheinen dann kaum mehr möglich
zu sein.
ZIEL
Konflikte frühzeitig erkennen und Ursachen
sowie Eskalationsstufen verstehen.
ZIELPUBLIKUM
Immobilienbewirtschafterinnen und -bewirtschafter,
Hauswarte, Fachkräfte aus dem
gesamten Immobilienbereich sowie Personen,
welche sich generell für Kommunikation
und Konfliktmanagement interessieren.
REFERENT
Tian Wanner, Trainer für Gewaltprävention
und Selbstschutz, Functional Prevention,
Die Starkmacher GmbH
ORT / DATUM
SVIT School AG
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
05. November 2025, 09.00 – 17.00 Uhr
KOSTEN (INKL. MWST)
783 CHF (SVIT-Mitglieder)
972 CHF (übrige Teilnehmende)
inkl. Seminarunterlagen, Pausengetränke
und Stehlunch/Mittagessen
Anmeldung über
www.svit-school.ch oder
per E-Mail an school@svit.ch
AN- BZW. ABMELDEKONDITIONEN FÜR ALLE SEMINARE (OHNE INTENSIVSEMINARE)
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Anmeldungen werden in chronologischer Reihenfolge berücksichtigt.
Kostenfolge bei Abmeldung: Eine Annullierung (nur schriftlich) ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich,
bis 7 Tage vorher wird die Hälfte der Teilnahmegebühr erhoben. Bei Absagen danach wird die volle Gebühr fällig.
Ersatzteilnehmer werden ohne zusätzliche Kosten akzeptiert.
Programmänderungen aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
SVIT School AG, Maneggstrasse 17, 8041 Zürich, Tel. 044 434 78 98
IMMOBILIA / Juli 2025 49
IMMOBILIENBERUF
AUS- UND WEITERBILDUNG
BERUFSBILDUNGS -
ANGEBOTE DES SVIT
DIE ASSISTENZ- UND SACHBEARBEITERKURSE –
ANGEPASST AN ARBEITS- UND BILDUNGSMARKT
Die Assistenzkurse und der Sachbearbeiterkurs bilden einen festen Bestandteil des Ausbildungsangebotes
innerhalb der verschiedenen Regionen des Schweizerischen Verbandes
der Immobilienwirtschaft (SVIT). Die Assistenzkurse können in beliebiger Reihenfolge
besucht werden und berechtigen nach bestandener Prüfung zum Tragen des Titels
«Assistent/in SVIT». Zur Erlangung des Titels «Sachbearbeiter/in SVIT» sind die Assistenzkurse
in vorgegebener Kombination zu absolvieren. Als Alternative kann das Zertifikat
in Immobilienbewirtschaftung direkt mit dem Kurs in Sachbearbeitung erlangt
werden. Die Kurse richten sich insbesondere an Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger
und dienen auch zur Erlangung von Zusatzkompetenzen von Immobilienfachleuten.
BILDUNGSANGEBOTE
SACHBEARBEITERKURSE
SACHBEARBEITER / IN
IMMO BILIEN-
BEWIRTSCHAFTUNG SVIT
SVIT BERN
10.09.2025 – 16.09.2026
Mittwoch, 16.15 – 20.30 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Bern
SVIT GRAUBÜNDEN
09.01.2026 – 21.11.2026
Freitag, 17.30 – 20.45 Uhr
Samstag, 08.30 – 11.45 Uhr
HWS Graubünden, Chur
SVIT OSTSCHWEIZ
12.08.2025 – 30.06.2026
Dienstag und Donnerstag,
18.00 – 20.30 Uhr
Akademie St. Gallen
14.08.2025 – 21.03.2026
Montag und Donnerstag,
18.15 – 21.30 Uhr
BZBS Weiterbildung Buchs
SVIT ZÜRICH
18.08.2025 – 29.05.2026
Montag und Freitag,
18.00 – 20.45 Uhr
SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon
20.10.2025 – 24.08.2026
Montag, 09.00 – 15.30 Uhr
SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon
ASSISTENZKURSE
ASSISTENT / IN BEWIRT
SCHAFTUNG MIET
LIEGENSCHAFTEN SVIT
SVIT AARGAU
12.08.2025 – 15.11.2025
Dienstag, 18.00 – 20.35 Uhr
Samstag, 08.00 – 11.35/12.25/
15.15 Uhr
BSL Berufsschule, Lenzburg
SVIT BERN
13.10.2025 – 09.02.2026
Montag, 18.00 – 20.30 Uhr
Samstag, 08.30 – 12.00 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Bern
SVIT GRAUBÜNDEN
09.01.2026 – 09.05.2026
Freitag, 17.30 – 20.45 Uhr
Samstag, 08.30 – 11.45 Uhr
HWS Graubünden, Chur
SVIT OSTSCHWEIZ
12.08.2025 – 16.01.2026
Dienstag und Donnerstag,
18.00 – 20.30 Uhr
Akademie St. Gallen
SVIT ZENTRALSCHWEIZ
09.03.2026 – 06.07.2026
Montag und Mittwoch,
18.30 – 21.00 Uhr
Kasernenplatz 1, Luzern
SVIT ZÜRICH
06.08.2025 – 17.12.2025
Mittwoch, 09.00 – 15.30 Uhr
SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon
ASSISTENT / IN
IMMOBILIEN-
VERMARKTUNG SVIT
SVIT BERN
02.03.2026 – 15.06.2026
Montag, 17.45 – 21.00 Uhr
Samstag, 08.30 – 12.00 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Bern
SVIT SOLOTHURN
21.10.2025 – 26.02.2026
Dienstag und Donnerstag,
18.00 – 21.15 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Solothurn
SVIT ZÜRICH
28.08.2025 – 18.12.2025
Donnerstag, 09.00 – 15.30 Uhr
SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon
ASSISTENT / IN BEWIRT
SCHAFTUNG STOCK-
WERK EIGENTUM SVIT
SVIT BEIDER BASEL
22.10.2025 – 12.11.2025
Mittwoch, 08.15 – 16.45 Uhr
kv pro AG, Basel
SVIT BERN
16.10.2025 – 11.12.2025
Donnerstag, 18.00 – 20.30 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Bern
SVIT GRAUBÜNDEN
06.11.2026 – 21.11.2026
Freitag, 17.30 – 20.45 Uhr
Samstag, 08.30 – 11.45 Uhr
HWS Graubünden, Chur
SVIT SOLOTHURN
12.08.2025 – 30.09.2025
Dienstag, 18.00 – 21.15 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Solothurn
SVIT ZENTRALSCHWEIZ
05.01.2026 – 23.02.2026
Montag und Mittwoch,
18.30 – 21.00 Uhr
Kasernenplatz 1, Luzern
ASSISTENT / IN
LIEGENSCHAFTS
BUCH HALTUNG SVIT
SVIT BEIDER BASEL
Modul 1: 19./26.11.2025
Mittwoch, 08.30 – 11.45 Uhr
Modul 1: 03./10.12.2025
Mittwoch, 08.30 – 16.00 Uhr
Modul 2: 17.12.2025/07.01.2026
Mittwoch, 08.30 – 11.45 Uhr
Modul 2: 14. und 21.01.2026
Mittwoch, 08.30 – 16.00 Uhr
kv pro AG, Basel
SVIT BERN
Modul 1: 12.08.2025 – 21.10.2025
Modul 2: 28.10.2025 – 16.12.2025
Dienstag, 17.30 – 20.00 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Bern
SVIT GRAUBÜNDEN
21.08.2026 – 26.09.2026
Freitag, 17.30 – 20.45 Uhr
Samstag, 08.30 – 11.45 Uhr
HWS Graubünden, Chur
SVIT OSTSCHWEIZ
12.08.2025 – 30.11.2025
Dienstag und Donnerstag,
18.00 – 20.30 Uhr
Akademie St. Gallen
SVIT SOLOTHURN
21.10.2025 – 27.01.2026
Dienstag, 18.00 – 21.15 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Solothurn
SVIT ZENTRALSCHWEIZ
Modul 1: 18.08.2025 – 17.09.2025
Modul 2: 13.10.2025 – 17.11.2025
Montag und Mittwoch,
18.30 – 21.00 Uhr
Kasernenplatz 1, Luzern
ASSISTENT / IN
IMMOBILIEN
BEWERTUNG SVIT
SVIT BERN
14.10.2025 – 11.12.2025
Dienstag und Donnerstag,
17.45 – 21.00 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Bern
SVIT ZÜRICH
22.08.2025 – 05.12.2025
Freitag, 09.00 – 15.30 Uhr
SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon
COURS EN SUISSE
ROMANDE
COURS
D’INTRODUCTION À
L’ÉCONOMIE
IMMOBILIÈRE
3 × par an : début du cours en février
et en août à Lausanne et en
novembre à Genève
CERTIFICAT EN
COURTAGE IMMOBILIER
1 × par an : début du cours en
novembre, Lausanne
CERTIFICAT EN GESTION
TECHNIQUE DU
BÂTIMENT
1 × par an : début du cours en août,
Lausanne
CERTIFICAT DE MISE EN
VALEUR LOCATIVE
1 × par an : début du cours en août,
Lausanne
CERTIFICAT DE SPÉCIA
LISTE EN COMPTABILITÉ
IMMOBILIÈRE
1 × par an : début du cours en août,
Lausanne
OBJECTIF NET ZÉRO
1 × par an : début du cours en août,
Lausanne
FINANCEMENT
IMMOBILIER
1 × par an : début du cours en mars,
Lausanne
50
IMMOBILIA / Juli 2025
HÖHERE AUSBILDUNGEN
LEHRGANG
BEWIRTSCHAFTUNG FA
Jährlicher Start im Januar in den
Regionen Basel, Bern, Ostschweiz,
Luzern, Zürich und im November in
Lausanne sowie alle zwei Jahre in
Graubünden und im Tessin
Dauer: 12 – 13 Monate
Informationen zu
allen Angeboten:
www.svit-school.ch
SCHOOL
SVIT School AG
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
Tel. 044 434 78 98
school@svit.ch
LEHRGANG
BEWERTUNG FA
Jährlicher Start im Januar in Bern,
Zürich und alle zwei Jahre im
November in Lausanne
Dauer: 18 Monate
REGIONALE LEHR
GANGSLEITUNGEN IN
DEN SVIT-MITGLIEDER
ORGANISATIONEN
LEHRGANG
VERMARKTUNG FA
Jährlicher Start im August
in Bern und Zürich
Dauer: 15 Monate
LEHRGANG
ENTWICKLUNG FA
Durchführung jährlich in Zürich und
alle zwei Jahre ab Mai in Lausanne
Dauer: 18 – 19 Monate
LEHRGANG IMMOBILIEN
TREUHAND HFP
Jährlicher Start im Januar / Februar
in Bern, Luzern und Zürich und alle
zwei Jahre im März in Lausanne
Dauer: 18 – 19 Monate
STOCKWERKEIGENTUM-
SPEZIALIST / IN SVIT
Jährlicher Start im Mai in Bern und im
September in Zürich
Dauer: 9 Monate
CAS IMMOBILIEN-BUCH
HALTUNG
Jährlicher Beginn im Frühjahr an der
Hochschule für Wirtschaft Zürich
(www.fh-hwz.ch)
BACHELOR OF ARTS
IMMOBILIENWIRT
SCHAFT/REAL ESTATE
Weitere Informationen finden Sie
unter www.steinbeis-cres.de
MASTER OF ADVANCED
STUDIES IN REAL
ESTATE MANAGEMENT
Weitere Informationen finden Sie
unter www.fh-hwz.ch
BILDUNGSINSTITUTIONEN
SVIT SCHOOL
BILDUNGSZENTRUM
Die SVIT School koordiniert alle
Ausbildungen für den Verband.
Dazu gehören die Assistenzkurse,
der Sachbearbeiterkurs, Lehrgänge
für Fachausweise und in Immobilientreuhand.
Weitere Informationen:
www.svit-school.ch
DEUTSCHSCHWEIZ
SVIT School
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
T 044 434 78 98
school@svit.ch
WESTSCHWEIZ
(Cours et examens en français)
SVIT School SA, Avenue Rumine 13,
1005 Lausanne; T 021 331 20 90
hello@svit-school.ch
TESSIN
(corsi ed esami in italiano)
Segretariato SVIT Ticino
Tanja Belotti
Via Carvina 3, 6807 Taverne
T 091 921 10 73
school-ticino@svit.ch
HWZ HOCHSCHULE FÜR
WIRTSCHAFT ZÜRICH
SEKRETARIAT
Lagerstrasse 5, Postfach,
8021 Zürich; + 41 43 322 26 00
sekretariat@fh-hwz.ch
OKGT ORGANISATION
KAUF MÄNNISCHE
GRUNDBILDUNG
TREUHAND / IMMOBILIEN
Branchenkunde Treuhand- und Immobilientreuhand
für KV-Lernende
GESCHÄFTSSTELLE
Josefstrasse 53, 8005 Zürich
T 043 333 36 65; F 043 333 36 67
info@okgt.ch, www.okgt.ch
Die regionalen Lehrgangsleitungen
beantworten gerne Ihre Anfragen zu
Assistenzkursen, zum Sachbearbeiterkurs
und zum Lehrgang Immobilienbewirtschaftung.
Für Fragen zu
den Lehrgängen in Immobilienbewertung,
-entwicklung, -vermarktung
und zum Lehrgang Immobilientreuhand
wenden Sie sich an die
SVIT School.
REGION AARGAU
Zuständig für Interessenten
aus dem Kanton AG sowie
angrenzenden Fachschulund
Prüfungsregionen:
SVIT-Ausbildungsregion Aargau
SVIT Aargau, Fabienne Lüthi
Bahnhofstrasse 55, 5001 Aarau
T 062 836 20 82; F 062 836 20 81
info@svit-aargau.ch
REGION BASEL
Zuständig für die Interessenten aus
den Kantonen BS, BL, dem nach
Basel orientierten Teil des Kantons
SO, Fricktal:
SVIT School c/o SVIT beider Basel
Aeschenvorstadt 55, 4051 Basel
T 061 283 24 80
svit-basel@svit.ch
REGION BERN
Zuständig für Interessenten aus den
Kantonen BE, dem Bern orientierten
Teil SO, den deutschsprachigen Gebieten
VS und FR:
Feusi Bildungszentrum
Max-Daetwyler-Platz 1, 3014 Bern
T 031 537 36 36; F 031 537 37 38
weiterbildung@feusi.ch
REGION OSTSCHWEIZ
SVIT School
c/o Cornel Eisenring
Tobler Immobilien Treuhand AG,
Thundorferstr. 3, 8500 Frauenfeld
T 052 728 00 90
cornel.eisenring@svit-ost.ch
REGION GRAUBÜNDEN
Regionale Lehrgangsleitung:
Marc Berger
SVIT Graubünden
Bahnhofstrasse 8, 7001 Chur
T 081 257 00 05; F 081 257 00 01
svit-graubuenden@svit.ch
REGION ROMANDIE
Lehrgänge in französischer
Sprache: SVIT School SA
Avenue Rumine 13, 1005 Lausanne
T 021 331 20 90
hello@svit-school.ch
REGION SOLOTHURN
Zuständig für Interessenten aus
dem Kanton SO,
Solothurn orientierter Teil BE
Feusi Bildungszentrum
Sandmattstr. 1, 4500 Solothurn
T 032 544 54 54; F 032 544 54 55
solothurn@feusi.ch
REGIONE TICINO
Regionale Lehrgangsleitung /
Direzione regionale dei corsi:
Segretariato SVIT Ticino
Tanja Belotti
Carvina 3, 6807 Taverne
T 091 921 10 73
school-ticino@svit.ch
REGION
ZENTRALSCHWEIZ
Zuständig für die Interessenten aus
den Kantonen LU, NW, OW, SZ
(ohne March und Höfe), UR, ZG
Regionale Lehrgangsleitung:
Nathalia Hofer
Kasernenplatz 1, 6003 Luzern
T 041 508 20 19
nathalia.hofer@svit.ch
svit-zentralschweiz@svit.ch
REGION ZÜRICH
Zuständig für Interessenten aus
den Kantonen GL, SH, SZ
(nur March und Höfe) sowie ZH:
SVIT School
c/o SVIT Zürich
Siewerdtstrasse 8, 8050 Zürich
T 044 200 37 80
svit-zuerich@svit.ch
IMMOBILIA / Juli 2025 51
MARKTPLATZ
FIRMEN-NEWS
Rechtliche Absicherung durch Handläufe
Beidseitige Handläufe in einem Bürogebäude
Optimale Sicherheit dank normgerechter Handläufe
Handläufe sind weit mehr als ein architektonisches
Detail. In öffentlich zugänglichen
Gebäuden spielen sie eine zentrale
Rolle für Sicherheit, Barrierefreiheit und
letztlich auch für die rechtliche Absicherung
der Eigentümer und Betreiber.
Ob in Wohnanlagen, Bürokomplexen, Altersheimen
oder Hotels – normgerecht
ausgeführte Handläufe erhöhen nicht nur
die Sicherheit, sondern minimieren auch
das Haftungsrisiko im Falle eines Unfalls.
Besonders in Bereichen mit Publikumsverkehr
schreiben die einschlägigen Bauvorschriften
(SIA 500/SIA 358) die beidseitige
Anbringung von Handläufen vor – etwa an
Fluchttreppen oder an sogenannten «notwendigenTreppen».
Diese Vorgabe dient
dem Schutz aller Nutzergruppen, insbesondere
aber älteren Menschen und Personen
mit eingeschränkter Mobilität. Ein
gut greifbarer Handlauf auf beiden Seiten
bietet Orientierung, Sicherheit und Halt –
bei normaler Nutzung ebenso wie in Notsituationen,
z.B. einem Brand (wo in der
Regel die Nutzung des Lifts verboten ist).
Wer hier an der falschen Stelle spart, riskiert
nicht nur unnötige Gefahren, sondern
setzt sich auch einem erheblichen Haftungsrisiko
aus.
Unsere Handläufe aus Stahl oder Aluminium
mit Laminat-Ummantelung erfüllen
höchste Qualitätsanforderungen. Darüber
hinaus bieten wir eine breite Auswahl an
Dekoren – von klassisch-schlicht bis modern
– sodass sich unsere Handläufe harmonisch
in jedes architektonische Umfeld
einfügen lassen. Ästhetik und Funktionalität
stehen dabei nicht im Widerspruch,
Zusätzlicher, wandseitiger Handlauf in einem Krankenhaus
sondern ergänzen sich zu einer Lösung,
die sowohl praktisch als auch visuell
überzeugt.
Ein entscheidender Aspekt ist die normgerechte
Ausführung. Nur wer auf eine
fachlich korrekte Montage nach geltenden
Vorschriften achtet, stellt sicher, dass
die Handläufe optimale Sicherheit bieten –
und zugleich den rechtlichen Anforderungen
gerecht werden. Als Fachbetrieb mit
langjähriger Erfahrung legen wir grössten
Wert auf die Einhaltung aller baurechtlichen
Vorgaben und technischen Normen.
Um die optimale Lösung für Ihre Immobilie
zu finden, bieten wir eine kostenlose Beratung
vor Ort an. Unser Fachberater prüft die
Situation und unterstützt Sie bei der Auswahl
der passenden Dekore. So stellen wir
sicher, dass Ihre Handlaufsysteme nicht nur
funktional, sondern auch wirtschaftlich und
gestalterisch sinnvoll in das Gesamtbild Ihrer
Immobilie eingebunden werden.
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IMMOBILIA / Juli 2025
18
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FIRMEN-NEWS
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Entspannung
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und
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zeitlose
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Ästhetik
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Perfektion
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sorgt Design-Badewanne mit innovativen in Features der Zen für Edi-
Neue
tion ganzheitliche sorgt mit Regeneration
innovativen Features für
ganzheitliche Regeneration
Kaldewei Nuio Duo in der Zen Edition
Kaldewei spricht alle Nuio Sinne Duo an: in Wasser der Zen umschmeichelt
die alle Haut, Sinne Infrarot-Wärme an: Wasser umschmei-
löst Ver-
Edition
spricht
spannungen, chelt die Haut, sanfte Infrarot-Wärme Lichtinszenierungen löst Verspannungen,
beruhigen die sanfte Augen, Lichtinszenierungen
und die Möglichkeit,
beruhigen Musik regelrecht die Augen, zu fühlen, und die schafft Möglichkeit, ein Gefühl
der regelrecht Geborgenheit. zu fühlen, schafft ein Ge-
Musik
fühl der Geborgenheit.
«IMMERSIVE TUB»
FÜR «IMMERSIVE GANZHEITLICHES TUB» BADEERLEBNIS
FÜR Eine GANZHEITLICHES der herausragenden BADEERLEBNIS
Innovationen ist
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die wohltuende Kaldewei und Heat präzise Wave. regulierbare Diese kombiniert Infrarot-Strahlungswärme
und präzise mit regulierbare einer ergonomi-
Infra-
wohltuende
rot-Strahlungswärme schen Wannenform, die mit den einer Körper ergonomischen
aufnimmt Wannenform, und perfekt die stützt. den Körper Die Kaldewei sanft
sanft
aufnimmt Nuio Duo in und der perfekt Zen Edition stützt. wird Die Kaldewei so zu einem
«Immersive Duo in der Zen Tub» Edition für ein wird besonders zu ei-
in-
Nuio
nem tensives «Immersive und ganzheitliches Tub» für ein Badeerlebnis. besonders intensives
und ganzheitliches Badeerlebnis.
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verschiedene
Heat Lichtstimmungen Wave, Sound mit Wave, einem verschiedene breiten Farbspektrum
sowie weitere mit einem praktische breiten Funk-
Farb-
Lichtstimmungen
spektrum tionen: alle sowie Elemente weitere der praktische Zen Edition Funktionensen
sich alle über Elemente ein elegantes der Zen Bedienpanel Edition las-
lassen
sich über ein elegantes Bedienpanel
Durch die Highend Ausstattung der Zen Edition wie Infrarotwärme, Musik, Licht und eine
Durch intuitive die Bedienung Highend Ausstattung lädt die Nuio der Duo Zen ein, Edition den Alltag wie Infrarotwärme, hinter sich zu lassen Musik, und Licht vollkommen und eine
intuitive im Moment Bedienung zu versinken. lädt die Nuio Duo ein, den Alltag hinter sich zu lassen und vollkommen
im Moment zu versinken.
steuern und ganz individuell einstellen. Das
steuern moderne und LCD-Display ganz individuell mit intuitiver einstellen. Slider- Das
moderne Funktion zeigt LCD-Display die aktuellen mit intuitiver Einstellungen Slider-
Funktion inklusive zeigt der Wassertemperatur die aktuellen Einstellungen an. Das
inklusive Panel verbindet der Wassertemperatur Komfort mit Ästhetik an. Das - es
Panel ist bequem verbindet erreichbar, Komfort sorgt mit Ästhetik für ein einfaches
bequem Befüllen erreichbar, der Wanne sorgt und für integriert ein einfa-
zu-
- es
ist
ches dem stilvoll Befüllen den der Überlauf. Wanne und integriert zudem
stilvoll den Überlauf.
INSPIRIERT VON DER NATUR
INSPIRIERT Designer Stefan VON Diez DER zeichnet NATUR verantwortlich
für die Stefan klare Diez Linienführung zeichnet verantwort-
der Kalde-
Designer
lich wei Nuio für die Duo. klare Die Linienführung fliessende Form der erinnert Kaldewei
an von Nuio Wasser Duo. Die geschaffene fliessende Becken Form erinnert und
an verbindet von Wasser natürliche geschaffene Geometrie Becken mit modernem
Minimalismus. natürliche Grosszügige Geometrie mit Dimensi-
moder-
und
verbindet
nem onen, Minimalismus. ergonomische Grosszügige Rückenpartien Dimensionen,
der ausgeprägte ergonomische Nacken- Rückenpartien und Schulterbe-
sowie
sowie
der reich ausgeprägte sorgen für luxuriösen Nacken- und Komfort Schulterbereich
tiefen sorgen Badewanne. für luxuriösen Komfort in der
in der
tiefen Badewanne.
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ADRESSEN & TERMINE
ORGANE UND MITGLIEDERORGANISATIONEN
SCHWEIZ
PRÄSIDIUM UND
GESCHÄFTSLEITUNG
SVIT SCHWEIZ
Präsident:
Andreas Ingold, SVIT Schweiz,
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
ingoldconsulting@gmail.com
Vizepräsident, Vertretung Deutschschweiz
& Ressort Branchenentwicklung:
Michel Molinari,
Basellandschaftliche Kantonalbank,
Rheinstrasse 7, 4410 Liestal
michel.molinari@blkb.ch
Vizepräsident, Vertretung lateinische
Schweiz & Ressort Bildung:
Jean-Jacques Morard, de Rham SA,
Av. Mon-Repos 14, 1005 Lausanne
jean-jacques.morard@derham.ch
Ressort Recht & Politik:
Andreas Dürr, Battegay Dürr AG,
Heuberg 7, 4001 Basel
andreas.duerr@bdlegal.ch
Ressort Finanzen:
Gabriel Schmid, Buchhaltungs AG,
Gotthardstrasse 55, 8800 Thalwil
gabriel.schmid@buchhaltungs-ag.ch
CEO SVIT Schweiz:
Marcel Hug, SVIT Schweiz,
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
mh@svit.ch
Stv. CEO SVIT Schweiz:
Ivo Cathomen, SVIT Schweiz,
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
ic@svit.ch
SCHIEDSGERICHT DER
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
Sekretariat: Heuberg 7, Postfach 2032,
4001 Basel, T 061 225 03 03
info@svit-schiedsgericht.ch
www.svit-schiedsgericht.ch
SVIT-STANDESGERICHT
Sekretariat: SVIT Schweiz,
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
T 044 434 78 88, info@svit.ch
REGIONALE
SVIT-MITGLIEDER-
ORGANISATIONEN
SVIT AARGAU
Sekretariat: Fabienne Lüthi,
Bahnhofstrasse 55, 5001 Aarau
T 062 836 20 82, info@svit-aargau.ch
SVIT BEIDER BASEL
Geschäftsstelle: Tanja Molinari,
Aeschenvorstadt 55, 4051 Basel
T 061 283 24 80, svit-basel@svit.ch
SVIT BERN
Sekretariat: SVIT Bern,
Murtenstrasse 18, Postfach,
3203 Mühleberg-Bern
T 031 378 55 00, svit-bern@svit.ch
SVIT GRAUBÜNDEN
Sekretariat: Marc Berger,
Bahnhofstrasse 8, 7001 Chur
T 081 257 00 05
svit-graubuenden@svit.ch
SVIT OSTSCHWEIZ
Sekretariat: Claudia Eberhart,
Haldenstrasse 6, 9200 Gossau
T 071 380 02 20, svit-ostschweiz@svit.ch
Drucksachenversand: ATIG AG,
Heidi Artuso, T 071 380 02 20
heidi.artuso@atig.ch
SVIT ROMANDIE
Sekretariat: Avenue Rumine 13,
1005 Lausanne, T 021 331 20 95
info@svit-romandie.ch
SVIT SOLOTHURN
Sekretariat: Tina Strausak,
Strausak Immobilien GmbH,
Rötistrasse 22, 4500 Solothurn
T 062 212 32 88, svit-solothurn@svit.ch
SVIT TICINO
Sekretariat: Laura Panzeri Cometta,
Via Carvina 3, 6807 Taverne
T 091 921 10 73, svit-ticino@svit.ch
SVIT ZENTRALSCHWEIZ
Geschäftsstelle:
Nicole Kirch, Kasernenplatz 1,
6003 Luzern, T 041 508 20 18
nicole.kirch@svit.ch
Rechtsauskunft für Mitglieder:
svit.ch/de/svit-zentralschweiz/
services-svit-zentralschweiz
SVIT ZÜRICH
Sekretariat: Siewerdtstrasse 8,
8050 Zürich, T 044 200 37 80
svit-zuerich@svit.ch
Rechtsauskunft für Mitglieder:
rechtsauskunft-svitzuerich.ch
SVIT-FACHKAMMERN
BEWERTUNGSEXPERTEN-
KAMMER SVIT
Sekretariat:
Brunaustrasse 39, 8002 Zürich
T 044 521 02 06, info@bek.ch
www.bewertungsexperte.ch
FACHKAMMER STWE SVIT
Sekretariat:
Brunaustrasse 39, 8002 Zürich
T 044 521 02 05, info@fkstwe.ch
www.fkstwe.ch
KAMMER UNABHÄNGIGER
BAUHERRENBERATER KUB
Sekretariat:
Brunaustrasse 39, 8002 Zürich
T 044 521 02 07, info@kub.ch
www.kub.ch
SCHWEIZERISCHE
MAKLERKAMMER SMK
Sekretariat:
Brunaustrasse 39, 8002 Zürich
T 044 521 02 08, welcome@smk.ch
www.smk.ch
SVIT FM SCHWEIZ
Sekretariat:
Brunaustrasse 39, 8002 Zürich
T 044 521 02 04, info@kammer-fm.ch
www.kammer-fm.ch
TERMINE
SVIT SCHWEIZ
SWISS REAL ESTATE FORUM UND DV
11./12.06.26 Bern
SVIT-MITGLIEDERORGANISATIONEN
SVIT AARGAU
18.09.25 Generalversammlung
20.11.25 Frühstück
SVIT BEIDER BASEL
22.08.25 Leerstandserhebung
09.09.25 SVIT Young mit FK
STWE
05.12.25 Niggi Näggi
SVIT BERN
20.08.25 InfoMeet
10.09.25 Generalversammlung
18.09.25 Immofuture Day
05./06.11.25 Berner Immobilientage
SVIT GRAUBÜNDEN
25.09.25 Herbstanlass
SVIT OSTSCHWEIZ
25.08.25 Immo Vision 2025
13.11.25 IMMOment
06.01.26 Neujahrsapéro
SVIT ROMANDIE
23.09.25 Prix de l’immobilier
romand
SVIT SOLOTHURN
19./20.09.25 SVIT Day
04.12.25 Weihnachtsanlass
SVIT ZENTRALSCHWEIZ
11.09.25 Fresh-up STWEG-
Versammlungen
25.09.25 Kommunikation mit
Mieter:innen
16.10.25 Seminar ZEV
30.10.25 Aktuelle Mietrechtsfälle/-urteile
SVIT Schweiz
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
T 044 434 78 88
www.svit.ch
SVIT ZÜRICH
25.07.25 Plausch-Beachvolleyball
Turnier
20.08.25 Mitgliederseminar
02.09.25 Mitgliederseminar
03.09.25 Seminar ZEV
04.09.25 Stehlunch
16.09.25 Fachseminar
23.09.25 Fachseminar
30.09.25 Fachseminar
16.10.25 Oktoberfest
06.11.25 Stehlunch
12.11.25 Mitgliederseminar
28.11.25 Mitgliederseminar
BEWERTUNGS -
EXPERTEN-KAMMER
27.08.25 Fachseminar Zürich
29.10.25 ERFA Zürich
FACHKAMMER
STOCKWERKEIGENTUM
22.10.25 Herbstanlass
KAMMER UNABHÄNGIGER
BAUHERRENBERATER
09.09.25 KUB Focus
18.11.25 86. Lunchgespräch
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MAKLERKAMMER
12.11.25 Makler-Convention
SVIT FM SCHWEIZ
23.10.25 Good Morning FM!
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SATZ UND LAYOUT
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Rita Kurmann
Andreas Feurer
*KAI FELMY
Der Zeichner arbeitet
seit vielen Jahren als
freischaffender
Cartoonist und zeichnet
für zahlreiche
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in Deutschland, Österreich
und der Schweiz.
INSERATEVERWALTUNG
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