Immobiliemarkt Magazin 07/08 2025 Onlineausgabe
Willkommen bei IMMOBILIENMARKT, dem Online-Magazin für aktuelle Entwicklungen, wertvolle Marktanalysen und exklusive Einblicke in die Immobilienbranche. Ob Kauf, Verkauf, Finanzierung oder Investition – wir liefern Ihnen fundierte Informationen und Fachwissen zu den wichtigsten Themen rund um Immobilien.
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Liebe Leserinnen,
liebe Leser,
der Sommer 2025 ist da – und
mit ihm zieht eine besondere
Aufbruchsstimmung durchs
Land: Die Tage sind lang, die
Küstenorte voll, und der Immobilienmarkt
bleibt in Bewegung.
Es ist die Jahreszeit
der Veränderung, des Durchatmens
– aber auch der Entscheidungen,
die oft unser
Zuhause und unsere Zukunft
betreffen.
In dieser Ausgabe nehmen
wir Sie mit auf eine Reise
durch aktuelle Chancen und
Herausforderungen rund ums
Eigenheim. Wir starten mit
dem staatlichen KfW-Förderprogramm
„Jung kauft Alt“
(Seite 4–5), das Familien den
Weg in sanierungsbedürftige
Bestandsimmobilien ebnet
– ein mutiger Schritt in Richtung
nachhaltiges Wohnen.
Auf den Seiten 15 und 17 erfahren
Sie, wie sich die Energiewende
und Photovoltaik
konkret auf Immobilienwerte
und Stromkosten auswirken –
und warum sich Investitionen
in grüne Technik langfristig
lohnen können.
Passend zur Jahreszeit klären
wir auf Seite 11, worauf es
beim Grillen im Garten oder
auf dem Balkon ankommt.
Der IVD (Immobilienverband
Deutschland) erklärt, welche
Rechte und Pflichten Eigentümer
und Mieter im Sommer
beachten sollten, damit
das Grillvergnügen nicht zum
Nachbarschaftskonflikt wird.
Auch rechtliche Fallstricke
thematisieren wir: Was tun,
wenn eine Immobilie plötzlich
verkauft werden muss (Notverkauf,
Seite 9)? Was ist beim
drohenden Vorkaufsrecht zu
beachten (Seite 19)? Fundierte
Informationen geben Ihnen
Sicherheit – egal ob Sie kaufen,
verkaufen oder modernisieren
möchten.
Wer diesen Sommer einen
Neuanfang plant, findet hier
vielleicht sein neues Zuhause.
Wir wünschen Ihnen eine sonnige,
inspirierende Lektüre
– und einen Sommer voller
Perspektiven.
Herzliche Grüße
Ihr Redaktionsteam
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für Einzel- und/oder Geschosswohnungsbau,
12 bis 32 Wohneinheiten,
ca. 880 m vom Zentrum Marl-Hüls,
PLZ 45772,
im Bieterverfahren Mindestgebot:
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Baufinanzierung
Seite 4 – 5
Immobilien-Angebote
Seite 6 – 8
Verluste – Notverkauf
Seite 9
Immobilien-Angebote
Seite 10
Regeln beim Grillen
Seite 11
Immobilien Husum
Seite 12
E-Mobilität
Seite 13
Immobilien-Angebote
Seite 14
Energiewende
Seite 15
Immobilien in Schönberg
Seite 16
Photovoltaik
Seite 17
Immobilien Itzehoe
Seite 18
Vorkaufsrecht
Seite 19
Immobilien Neumünster
Seite 20
Altersvorsorge
Seite 21
Partner rund ums Haus
Seite 26
Dein Haus & Hof Versicherer.
Individuell anpassbar:
Die Wohngebäudeversicherung der Provinzial.
Anzeigen-Partner rund ums Haus Juli/August 2025
3
Advertorial/ Update
KfW-Förderprogramme „Jung kauft Alt“ –
erste Umsetzungsmöglichkeiten
Mit dem Programm 308 „Jung kauft Alt“ setzte bereits die
letzte Bundesregierung ein klares Zeichen für mehr Eigentum
und energetische Sanierung im Bestand. Seit dem offiziellen
Start am 1. September 2024 richtet sich das KfW-Programm
gezielt an Familien mit Kindern, die eine Bestandsimmobilie
erwerben und energetisch modernisieren möchten. Der Fokus
liegt dabei auf Häusern mit einer schlechten Energieeffizienz
– konkret auf Objekten der Klassen F, G oder H.
Die Grundidee ist einfach: Junge Familien sollen bezahlbaren
Wohnraum erschließen können und gleichzeitig einen Beitrag
zum Klimaschutz leisten. Das Programm ist dabei an klare
soziale und technische Bedingungen geknüpft. Anspruchsberechtigt
sind Haushalte mit mindestens einem Kind unter
18 Jahren, deren zu versteuerndes Einkommen 90.000 Euro
im vorvorletzten Jahr übersteigt – bei weiteren Kindern erhöht
sich diese Grenze jeweils um 10.000 Euro. Ein wichtiges
Kriterium ist zudem die Selbstnutzung des gekauften Hauses
über mindestens fünf Jahre.
Nachdem es in den ersten Monaten nach Programmstart
noch an der praktischen Abwicklung über die Hausbanken
scheiterte, signalisiert nun eine wachsende Zahl von Förderinstituten
ihre Bereitschaft zur Antragsbearbeitung. Damit
entsteht endlich ein konkreter Zugang zur Förderung, der
bislang eher theoretisch geblieben war.
Die technische Förderbedingung
fordert, dass das Haus
innerhalb von 54 Monaten
nach Förderzusage energetisch
auf den Standard Effizienzhaus
70 EE gebracht wird.
Förderfähig sind typische
Modernisierungsmaßnahmen
wie Dämmung, Heizungstausch,
Fenstersanierung
oder Photovoltaik. Die Kredithöhe
beträgt je nach Kinderanzahl
zwischen 100.000 und
150.000 Euro, mit besonders
zinsgünstigen Konditionen
und wählbarer Zinsbindung.
Hendrik Stoltenberg
Fazit: „Das Programm ‚Jung kauft Alt‘ bietet jungen Familien
erstmals wieder eine echte Chance, bezahlbares Wohneigentum
mit Zukunftsperspektive zu erwerben“, erklärt Hendrik Stoltenberg,
Geschäftsführer von TGI Finanzpartner. „Auch wenn der
Weg zur Förderung noch Beratung und Planung erfordert, lohnt
sich der Aufwand.“ TGI Finanzpartner steht Interessierten mit
über 25 Jahren Erfahrung zur Seite. Nutzen Sie das Know-how,
um das Maximum aus den aktuellen Förderprogrammen herauszuholen
und Ihren Traum vom Eigenheim im Bestand zu verwirklichen.
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Timmendorfer Strand
Ostseebad Sierksdorf
Großzügiges Wohnhaus in Strand- und Zentrumsnähe
mit 7 Zimmern, ca. 160 m² Wohn- und Nutzfl.,
teilunterkellert, Doppelgarage und Auffahrt. Schönes
Grundstück mit 735 m², Bj. 1960 (komplett modernisiert)
Energieausweis i.A. € 895.000,–
Timmendorfer Strand
Riesen-Grundstück in Hanglage
nur etwa 200 Meter vom Strand entfernt (direkte Fußzuwegung gegenüber), 3.746 m², mit Altbaubestand.
Neubebauung mit 2 Wohngebäuden durch Bebauungsplan gesichert.
Sylt-Westerland
Timmendorfer Strand
€ 1.300.000,–
Eigentumswohnung in Strandnähe im Maisonette-
Stil mit 3 Zimmern und ca. 60 m² Wohnfläche,
schöner Balkon mit Blick ins Grüne. Ruhige Lage im
Gorch-Fock-Park Höhe Wolkenlos-Seebrücke
EVA, 99,5 kWh(m²a), Gas, Bj. 2014, C € 430.0000,–
Charmante Eigentumswohnung in Strandnähe zur
Größe von ca. 54 m² mit 2 Zimmern, Baujahr 1964, mit
schönem Sonnenbalkon, TG-Stellplatz. Top-Zustand
durch Renovierung, Energieausweis i.A.
€ 479.000,–
Eigentumswohnung gegenüber vom Strand im
3. OG. mit 2 Zi. + Balkon zur Seeseite, ca. 40 m² Wohnfl.,
nur wenige Schritte zum Meer, EVA, 127 kWh(m²a),
Erdgas, BJ 2006, D
€ 265.000,–
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E-Mail: kontakt@hausmakler-johannsen.de
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4 Anzeigen-Partner rund ums Haus
Juli/August 2025
Advertorial
Das aktuelle Baufinanzierungsbarometer
TGI Finanzpartner – unabhängige Sachverständige für Baufinanzierung und Fördermittel
***aktuelles *** aktuelles*** aktuelles *** aktuelles*** aktuelles ***aktuelles***
+++ Zinsschwankungen bei allen Banken +++ noch günstiger Bauspartarife einzelner Kassen nutzen +++
Zinskurve wird flacher bis normal +++ Jetzt noch Förderungen beantragen +++ KfW 308 „Jung kauft alt“ jetzt technisch umsetzbar
Zinsmarkt Barometer:
seitwärts unter Schwankungen
Sowohl Trumps weiterhin unberechenbare Handelspolitik als
auch mögliche geopolitische Spannungen könnten Inflation und
Bauzinsen beeinflussen. Steigende Importpreise belasten die
Verbraucher, während potenzielle Gegenreaktionen der EU zusätzliche
Unsicherheit schaffen. Zwar hat die EZB angesichts der
schwachen Konjunktur heute die Zinsen gesenkt, doch ihr Einfluss
auf langfristige Zinsen ist begrenzt, da diese stärker durch
die Inflation bestimmt werden. Die Bauzinsen bleiben volatil.
Marktinformation: Aktuelle Top-Zinskonditionen Immobiliendarlehen
.
(erstrangige 50% Finanzierung mit Eigennutzung)
05.06.2025, freibleibend, alle Zinsangaben auf Jahresbasis
Sollzinsbindung Sollzinssatz Effektiver Jahreszins
5 Jahre 3,20 % 3,30 %
10 Jahre 3,31 % 3,36 %
15 Jahre 3,52 % 3,58 %
20 Jahre 3,70 % 3,76 %
25 Jahre 3,74 % 3,82 %
Die aktuellen Zinskonditionen der Anbieter sind abhängig
von den individuellen Gegebenheiten. Dazu gehören z.B. Objektbesonderheiten,
persönliche Bonität, Darlehenshöhe,
Tilgungshöhe und das Beleihungsrisiko. Bei der aktuellen
Marktinformation handelt es sich nicht um ein konkretes Finanzierungsangebot
von TGI Finanzpartner
Die oben genannten Konditionen unterstellen einen Nettodarlehensbetrag
ab 200.000 Euro, eine Beleihung von maximal 54 % des
Kaufpreises, eine anfängliche Tilgung von 4,00 % p.a. und eine erstrangige
Absicherung des Darlehens durch eine eigengenutzte Immobilie
ohne erhöhten Modernisierungsaufwand und Auszahlung
des Darlehensbetrags in einer Summe. Wie bei der Vergabe von
Immobilienkrediten üblich, werden außerdem eine einwandfreie
Einkommens- und Vermögenssituation des Antragstellers, ein gesichertes
Angestelltenverhältnis sowie ein bankseitig festgestellter
Objektwert von mindestens 400.000 Euro vorausgesetzt.
KfW Programme (ausgewählte)
100% Auszahlung, 30 Jahre Laufzeit
Wohneigentum für Familien 300
10 Jahre Zinsbindung / 35 Jahre Laufzeit
BEG Energieeffizient Sanieren 261 –
ab Effizienzhaus 85
30 Jahre Laufzeit / 10 Jahre Zinsbindung
Klimafreundlicher Neubau 297
35 Jahre Laufzeit / 10 Jahre Zinsbindung
Wohneigentum für Familien – 308 –
Jung kauft alt
35 Jahre Laufzeit / 10 Jahre Zinsbindung
Nachrangdarlehen jeweils mit
100 % Auszahlung, 1 % Tilgungssatz
Sollzinssatz
Effektiver
Jahreszins
1,71 % 1,72 %
2,90 % 2,98 %
2,96 % 3,00 %
2,21 % 1,71 %
Sollzinssatz
Effektiver
Jahreszins
IB.SH Immoflex (10 Jahre Zinsfestschreibung) 4,50 % 4,65 %
IB.SH Immofix (10 Jahre Zinsfestschreibung) 4,26 % 4,39 %
IB.SH Immo Eigentum (10 Jahre Zinsfestschreibung) 4,01 % 4,13 %
IB.SH Immo Effizienzhaus (10 Jahre Zinsfestschreibung) 3,88 % 3,99 %
IB.SH Immokonstant
(35 Jahre Zinsbindung 35 Jahre Laufzeit)
Tilgungssatz 1,10 %
Sollzinssatz 4,90 %
Effektiver Jahreszins 5,06 %
Auszahlung 100 %
TGI Finanzpartner GmbH & Co. KG
Unabhängige Finanzmakler
Bahnhofstr. 28
24223 Schwentinental
Rechtsanwalt & Notar
Dr. Alexander v. Unwerth
Tel.: 04307 824980
www.tgi-partner.de
info@tgi-partner.de
Baurecht
Wohnungseigentumsrecht
Eckernförder Str. 319
24119 Kiel-Kronshagen
0431 / 300 377 41
info@unwerth.de
Anzeigen-Partner rund ums Haus Juli/August 2025
5
Ferienwohnung buchen –
worauf man achten sollte
Die Nordsee und Ostsee bleiben auch 2025 Sehnsuchtsorte für Erholungssuchende.
Ferienwohnungen boomen – doch wie findet
man die passende Unterkunft?
Früh buchen lohnt sich
Die Nachfrage in beliebten Küstenregionen wie Sylt, Fehmarn,
St. Peter-Ording, Warnemünde, Timmendorfer Strand und Travemünde
ist auch dieses Jahr ungebrochen. Wer eine attraktive
Lage, faire Preise und moderne Ausstattung wünscht, sollte frühzeitig
reservieren – idealerweise bereits im Januar oder Februar.
Augen auf bei der Ausstattung
WLAN, Küche, Balkon – das sind inzwischen Basics. Wer mit Kindern
oder Haustieren reist, sollte auf kindersichere Möbel oder
eingezäunte Gärten achten. Auch nachhaltige Unterkünfte mit
Ökostrom und regionalem Frühstück liegen im Trend.
Bewertungen lesen – aber richtig
Authentische Gäste-Bewertungen sind Gold wert. Achten Sie auf
wiederkehrende Lob- oder Kritikpunkte. Extrem schlechte oder
ausschließlich euphorische Kommentare sollte man mit Vorsicht
genießen.
Auf Seriosität achten
Nutzen Sie nur bekannte Plattformen oder buchen Sie direkt über
örtliche Tourist-Informationen. Achten Sie auf vollständige Impressumsangaben
und transparente Stornobedingungen – gerade
bei kurzfristigen Wetterumschwüngen ein Muss
Fazit
Wer 2025 eine Ferienwohnung im Norden buchen will, sollte nicht
nur schnell sein, sondern auch gut vorbereitet. Dann steht der
entspannten Auszeit am Meer – ob in Warnemünde, Timmendorf
oder Travemünde – nichts mehr im Wege.
Spezialtipp
Wer clever ist, nutzt sogenannte Stornofrist-Schnäppchen. Viele
Ferienwohnungen bieten kurzfristig reduzierte Preise an, wenn
Gäste absagen. Auf Plattformen wie „Lastminute Ostsee“, regionalen
Facebook-Gruppen oder über die Tourist-Infos vor Ort
lassen sich oft echte Perlen für kleines Geld ergattern – selbst in
Toplagen wie Timmendorf oder Travemünde.
Unser Tipp
Lieblingsorte speichern, Benachrichtigungen aktivieren – und
flexibel bleiben!
IMMOBILIENMARKT Verlag
Ferienhäuser
die Warnemünder
Ferienwohnungen
6 Anzeigen-Partner rund ums Haus
Juli/August 2025
4
Asbest und Co.: So funktioniert die Entgiftung
Bei der Modernisierung von Altbauten
ist die Entsorgung von Giftstoffen
wie Asbest, PCP und Formaldehyd ein
zunehmendes Problem. Besonders betroffen
sind Gebäude, die bis in die
1990er-Jahre hinein gebaut wurden.
In Deutschland gelten etwa 24 Millionen
Wohngebäude als sanierungsbedürftig.
Oft wird bei der Erneuerung von Altbauten
viel Bauschutt produziert. Um
Kosten und Ressourcen zu sparen, sollten
Modernisierer daher mineralische
Bestandteile wie Ziegel oder Beton von
Baumischabfällen trennen. Kleinere
Mengen können zu einem Recyclinghof
gebracht werden, größere erfordern
spezialisierte Unternehmen.
Auf Spurensuche
Das Baujahr lässt darauf schließen, ob
und welche Schadstoffe in Fußboden,
Dach oder Fassade verwendet worden
sein könnten. Hinweise geben hierzu
alte Baupläne oder Rechnungen. So
war es viele Jahrzehnte gängige Praxis,
beim Bauen die krebserregenden Stoffe
Asbest oder PCP zu verwenden. Schätzungen
zufolge sind heute rund 9,4 Millionen
Wohnhäuser mit Asbest belastet
– das im Zuge energetischer Sanierungen
wieder freigesetzt zu werden droht.
Wichtig fürs Budget
Die Entsorgung dieser Giftstoffe sollte
unbedingt durch zertifizierte Firmen
erledigt werden. „Die ordnungsgemäße
Entsorgung lassen sich Sanierende am
besten bescheinigen“, rät Stefanie Binder
von der BHW Bausparkasse. Für das
Sanierungsbudget gilt: Der Ausbau und
die anschließende Entsorgung problematischer
Baustoffe können mehrere
Tausend Euro kosten. Einer fachmännischen
Entsorgung bedarf auch der
krebserregende Stoff Formaldehyd, der
häufig in Glaswolle vorhanden ist. Diese
muss in speziellen Müllsäcken luftdicht
verpackt und zum Wertstoffhof
gebracht werden. Kostenpunkt: circa 15
bis 25 Cent pro Kilogramm Sondermüll.
www.bhw.de
Anzeigen-Partner rund ums Haus Juli/August 2025
7
REGION LÜBECK Tel. 0451 70279-0
OSI 22173
LÜBECK
2-Zi.-ETW in Backsteinrenaissance, zwischen Dom & Trave, Altstadtinsel, bei dem
Immobilienangebot handelt es sich um eine 2-Zi.-ETW, gelegen in dem mittelalterlichen
Stadtkern der Lübecker Altstadtinsel, in einem nach der Chronologie des
Amtes für Denkmalpflege bereits um 1600 erbauten Backsteinrenaissancebau
mit fünf Wohneinheiten (gemäß Teilungserklärung). Das denkmalgeschützte
Reihenmittelstadthaus befindet sich auf einem 143 m² großen Eigenlandgrundstück.
Auf das zu veräußernde Sondereigentum an der im 2. OG gelegenen WE,
nebst Abstellraum im EG, entfallen 1853/10.000 MEA. Derzeit ist ein Hausgeld
in Höhe von € 154,–/mtl. inkl. Heizkosten zu entrichten. Die Zuführung zur
Erhaltungsrücklage beläuft sich auf € 30,89/Monat. Die Höhe der Rücklage für
die WEG beträgt € 4.851,27, wovon ein Anteil in Höhe von € 898,94 auf die hier
angebotene WE entfällt. Objekt wird verwaltet. Das Haus verfügt über eine Gasheizung,
Baujahr der Anlagentechnik 2003. Seit 2017 ist die Wohnung für eine
Nettokaltmiete von 530,00 EUR monatlich an einen solventen Mieter vermietet.
Eckdaten:
ca. 61,87 m² Wohnfläche, 2 Zimmer, Einbauküche, Dachsanierung 2024, Baujahr
1963, Gas, Aufgrund des Denkmalschutzes ist ein Energieausweis nicht erforderlich
Für den Käufer provisionsfrei! € 179.000,– 1)
EIGENTUMSWOHNUNG
OSI 22232
ST. JÜRGEN
Zwischen Uni und Wakenitz: 2,5-Zimmer-ETW mit
Balkon, Hochparterre, 58,4 m² Wohnfläche,
Einbauküche, Keller, Baujahr 1960, Gas, (B) 147,6 kWh,
Energieklasse nicht benötigt
Für den Käufer provisionsfrei! € 159.900,– 1)
OSI 21856
STRENGLIN
Einfamilienhaus und Garten in kleinem Naturparadies,
Baugrundstück, ca. 55 m² Wohnfl., 4 Zimmer,
ca. 1.723 m² Grundstück, Teilkeller, Carport, Terrasse,
Kamin, EBK, Baujahr 1950, (B) 434 kWh, H
Für den Käufer provisionsfrei! € 189.000,– 1)
OSI 22289
EUTIN
MFH + Parkplatz GETEILT GEMÄß WEG vermietetes
Wohn- und Geschäftshaus, ca. 842 m 2 Wohnfläche,
ca. 1.270 m 2 Grundstück, Soll-Miete: € 8528,– im Monat,
Balkone, Terrassen, Bj. 2001, Energieausweis in Arbeit
Für den Käufer provisionsfrei! € 2.490.000,– 1)
VERMIETUNG
VERMIETUNG
VERMIETUNG
OSI 22306
OSI 22053
OSI 22277
OSI 22110
BAD SCHWARTAU
Große 4-Zimmer-Wohnung mit Balkon,
ca. 90,9 m² Wohnfläche, Einbauküche,
Laminatboden, Wannenbad/WC,
renoviert, Kellerraum, Baujahr 1970,
Gas, Energieausweis in Arbeit
LÜBECK
KLEIN ABER OHO: Single-Wohnung im
EG mit Terrasse, ca. 41 m² Wohnfläche,
1 Zimmer, Einbauschrank, EBK, Terrasse,
Kellerabteil, 2014 Wohnelektrik modernisiert,
2018 Laminat neu, Baujahr 1963,
Gas, (B) 91,6 kWh, C
BAD SCHWARTAU
Renovierte 3-Zimmer-Wohnung mit
Balkon, 79,8 m 2 Wohnfläche, EBK mit
Spüle, Backofen, Glaskeramikkochfeld,
Dunstabzugshaube, Ober-/ und Unterschränke,
Baujahr 1970, Gas, EA in Arbeit
ST. GERTRUD
Helle 2,5-Zimmer-Wohnung mit
Wannenbad, 52,2 m 2 Wohnfläche, Keller,
Gegensprechanlage, Einbauküche,
Baujahr 1935, Gas, (B) 188 kWh, F
Für den Mieter provisionsfrei!
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NK/HK/KT
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8 Anzeigen-Partner rund ums Haus
Juli/August 2025
Advertorial
So vermeiden Sie Verluste beim Notverkauf
Kündigung, Scheidung oder gesundheitliche
Probleme – wenn das Leben
aus der Bahn gerät, bleibt oft
nur ein Ausweg: Die Immobilie muss
schnell veräußert werden. Doch in
Krisensituationen drohen emotionale
Fehlentscheidungen. Dieser Artikel
zeigt, wie Eigentümer trotz Zeitdruck
strukturiert vorgehen und wie professionelle
Hilfe vor existenziellen
Verlusten schützt.
Wenn die Zeit drängt: Warum Eigentümer
plötzlich verkaufen müssen
Ein sogenannter Notverkauf ist kein
gewöhnlicher Immobilienverkauf. Er
geschieht unter außergewöhnlichem
Druck – sei es durch Jobverlust, eine
Scheidung, Krankheit oder den drohenden
finanziellen Kollaps. Viele Eigentümer stehen dann vor
der Frage: Wie kann ich schnell verkaufen, ohne zu große finanzielle
Abstriche in Kauf zu nehmen?
Der Wunsch, sich von der Immobilie zu lösen, ist nachvollziehbar.
Doch Eile ist kein guter Ratgeber. Wer ohne Strategie handelt,
riskiert erhebliche Verluste. Dabei ist es in vielen Fällen
möglich, selbst unter hohem Zeitdruck strukturiert vorzugehen
– vorausgesetzt, man kennt die Stellschrauben und handelt
entschlossen, statt überhastet.
Gefährliche Kurzschlüsse: Die häufigsten Fehler beim schnellen
Verkauf
Viele Eigentümer machen in der Not dieselben Fehler. Einige
lassen sich von vermeintlich schnellen Direktankäufern blenden
– doch die angebotenen Preise liegen oft weit unter dem
Marktwert. Andere verzichten aus Zeitmangel
auf professionelle Wertermittlungen
oder eine fundierte Marktanalyse.
Auch die emotionale Belastung der
Situation kann dazu führen, dass wichtige
Details übersehen oder schlecht verhandelt
werden.
Ein weiteres Problem: fehlende Vorbereitung.
Wenn Unterlagen wie Grundbuchauszüge,
Energieausweise oder
Baupläne nicht vollständig vorliegen,
verzögert sich der Prozess unnötig oder
schreckt Interessenten ganz ab. Wer hingegen
gut vorbereitet und mit professioneller
Begleitung an den Markt geht, erhöht
die Chance auf einen erfolgreichen
Abschluss deutlich – auch in kurzer Zeit.
Trotz Zeitdruck das Maximum herausholen:
Mit Profis schneller ans Ziel
Ein erfahrener Immobilienmakler ist bei einem Notverkauf entscheidend:
Er sorgt für eine schnelle, realistische Bewertung,
definiert die Zielgruppe und spricht potenzielle Käufer gezielt
an – oft aus einem vorhandenen Netzwerk. Der Experte übernimmt
die Kommunikation, prüft Interessenten und verhandelt
professionell.
Ein seriöser Makler erkennt Versuche bei zeitkritischen Verkäufen
den Preis zu drücken und begegnet ihnen mit Marktkenntnis,
guten Argumenten und dem richtigen Timing. Moderne
Tools wie 3D-Rundgänge, Online-Exposés und digitale Dokumente
beschleunigen den Prozess und erhöhen die Reichweite
– ein klarer Vorteil.
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L U E T GEBRU NE
ANW A LT S KANZLEI
Tel.: 0431 66179-0
Fax: 0431 66179-21
Tätigkeitsschwerpunkte
Maklerrecht
Mietrecht
Bau- und Architektenrecht
DR. STEFAN LUETGEBRUNE
Member of GMAA
(Vereinigung für Deutsche Seeschiedsgerichtsbarkeit)
Saarbrückenstraße 54
24114 Kiel (ADAC-Haus)
luetgebrune@t-online.de
Qualität, die man sieht.
Handwerk, das überzeugt.
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Anzeigen-Partner rund ums Haus Juli/August 2025
9
GEWERBEOBJEKTE Tel. 0431 6640354
OSI 22153
KIEL HOLTENAUERSTRASSE
Großzügiges Teileigentum (aktuell Ladenfläche)
im EG zu erwerben, ca. 435 m² Gesamtfläche,
davon 315 m² im EG und ca. 120 m² im KG, Schaufensterfront
zur Holtenauer, Bj. 964, FW, (B) 87.5 kWh, C
Für den Käufer provisonsfrei € 795.000,– 1)
OSI 22135
SCHLESWIG
Autohaus mit Werkstatt und Ausstellungshalle, ca.
1.139,22 m2 Gesamtfl., 7.353 m² Grdst., Teilfläche Grundstück
ca. 3.500 m² ist unbebaut, Bj. 1993, Ein EA gemäß
der Energieeinsparverord[1]nung (EnEV) wird vorbereitet
Für den Käufer provisonsfrei € 895.000 1)
OSI 22187
SCHLESWIG
3.500 m² Gewerbegrundstück, genaue Vermessung
steht noch aus. Industriegebiet GI g § 9 BauNVO, GRZ
(Grundflächenzahl) 0,7, BMZ (Baumassenzahl) 7,0, TH
(Traufhöhe) 10,0 m, B-Plan 40 C.
Für den Käufer provisonsfrei € 350.000,– 1)
VERMIETUNG
VERMIETUNG
VERMIETUNG
OSI 22199
SCHÖNKIRCHEN
Büro + Halle + Lager + Ausstellungsfläche: Alles in allem,
kompakt, repräsentativ, 426,11 m ² Gesamtfl., ca. 67 m²
Bürobereich, 40 m 2 Verkaufsfl., 80 m² große Halle, Rolltor,
Lagerraum 21 m², Bj. 2001, Gas, (V) 80,5 kWh, C
Keine Mieterprovision! NKM € 3.750,– 2)
OSI 22197
NEUMÜNSTER ZENTRAL
Tolle Bürofläche im EG mit vielen Stellplätzen,
Ca. 425 m² Gesamtfläche, 275,17 m² Bürofläche im EG,
ca. 150 m² Büro- und Erholungsflächen im Souterrain. Bj.
1970, FW, (V) 129,4 kWh, D, Strom 29,5 kWh
Für den Mieter provisionsfrei! NKM € 3.250,– 2)
OSI 22198
NEUMÜNSTER
Gastrofläche direkt über der Tankstelle! Optimal
für ein Lieferservice, 225,48 m² Gesamtfläche, ca.
153,12 m² Gastraum, voll ausgestattete Küche, Tresenbereich,
Fahrstuhl, ein EA gemäß (EnEV) wird vorbereitet
Für den Mieter provisionsfrei! NKM € 2.250– 2)
VERMIETUNG
VERMIETUNG
VERMIETUNG
OSI 22134
KIEL - WELLSEE
Großzügige Büroflächen mit Flair,
etwa 1.200 m² Gesamtfläche, Teilflächenanmietung
möglich,, komfortabler Fahrstuhl, ausreichend Stellplätze,
in EA gemäß (EnEV) wird vorbereitet.
Keine Mieterprovision! NKM € 12.6000,– 2)
OSI 22168
CHRISTINENTHAL
Researchflächen! Forschungseinrichtung inmitten einer
ländlichen Idylle, diese Einrichtung mit ca. 1.276 m²
Nutzfl. bietet eine umfassende und spezielle Ausstattung,
die ideal auf die Anforderungen eines forschungsintensiven
Betriebs abgestimmt ist, EA in Vorbereitung
Für den Mieter provisionsfrei! NKM € 7.665– 2)
OSI 22174
KIEL
Laden- oder Bürofläche in unmittelbarer Nähe zur
Fachhochschule Kiel, 88 m² Gesamtfläche, 53 m² Ladenfläche,
ca. 35 m² Lagerfläche mit guter Deckenhöhe,
Energieaus[1]weis (EnEV) wird vorbereitet und steht
demnächst zur Verfügung.
Für den Mieter provisionsfrei! NKM € 900,– 2)
Zentral-Büro Kiel Schülperbaum 31 · 24103 Kiel · Tel. 0431 66403-0
Mehr Infos zur OSI-Nr. unter www.stoeben.de
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10 Anzeigen-Partner rund ums Haus
Juli/August 2025
IVD-Service: Nach allen Regeln grillen
Die Tage werden länger, die Abende wärmer
– mit steigenden Temperaturen zieht
es viele Menschen wieder an den Grill. Ob
auf dem Balkon, im Garten oder auf gemeinschaftlichen
Flächen: Die Grillsaison
gehört für viele zum Sommer einfach dazu.
Damit der Grillabend nicht zur Belastungsprobe
für Nachbarn oder zur Gefahr für
Haus und Hof wird, sollten rechtliche Rahmenbedingungen
und Sicherheitsregeln
beachtet werden. Der Immobilienverband
Deutschland IVD informiert Eigentümer,
Verwalter und Mieter darüber, was erlaubt
ist, was verboten ist – und wie das Grillvergnügen
sicher und rücksichtsvoll gelingt.
Advertorial
Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachen, Mecklenburg-Vorpommern
Rücksicht geht vor: Grillen ist nicht immer
erlaubt
In dicht besiedelten Wohngegenden kann
es schnell zu Konflikten kommen, wenn
Rauch, Geruch oder Lärm die Nachbarschaft
stören. „Grundsätzlich ist das Grillen
auf dem eigenen Balkon, der Terrasse
oder im Garten erlaubt“, sagt IVD-Sprecher
Stephen Paul. „Aber die persönliche
Freiheit endet dort, wo die Rechte anderer
beeinträchtigt werden.“
Zwar gibt es keine bundeseinheitlichen
Grillvorschriften, doch nachbarschaftsrechtlich
kann das Grillen problematisch
werden, wenn es wiederholt zu Belästigungen
kommt. In der Rechtsprechung
gelten ein- bis zweimal monatliches Grillen
mit vorheriger Ankündigung gegenüber
den Nachbarn oft als zumutbar.
Auch nach § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG) sind erhebliche
Belästigungen durch Rauch und
Gerüche zu vermeiden. Wer regelmäßig
grillt, sollte daher auf stark rauchende
Holzkohlegrills verzichten oder auf Elektro-
oder Gasgrills ausweichen. In einigen
Städten gibt es zudem kommunale Verbote
für das Grillen auf Balkonen. Vermieter
können das Grillen in Hausordnungen
oder im Mietvertrag ausdrücklich untersagen.
Regeln fürs Grillen in Wohnungseigentümergemeinschaften
In Wohnungseigentümergemeinschaften
(WEGs) gelten besondere Regeln. Laut
Wohnungseigentumsgesetz darf jeder
Eigentümer sein Sonder- und Gemeinschaftseigentum
nur so nutzen, dass
andere nicht unzumutbar beeinträchtigt
werden. Auch das Grillen fällt unter dieses
„maßvolle Nutzungsgebot“ (§ 14 WEG).
Die Eigentümerversammlung kann das
Grillen mit Holzkohle auf Balkonen durch
Beschluss untersagen oder offene Flammen
generell verbieten. Elektrogrills dürfen
in der Regel genutzt werden – solange
sie andere nicht stören, wie es § 14 Abs. 2
Nr. 1 WEG verlangt. Unwirksam sind dagegen
Beschlüsse, die Grillen nur bei völliger
Rauch- und Geruchsfreiheit erlauben –
solche Vorgaben sind rechtlich zu unbestimmt.
Auch eine uneingeschränkte Erlaubnis
zum Grillen kann anfechtbar sein,
wenn sie berechtigte Interessen anderer
Eigentümer missachtet.
Besonders im Gemeinschaftsgarten oder
auf Sondernutzungsflächen kommt es auf
den Einzelfall an: Lage, Häufigkeit, Art des
Grillens – und vor allem: ob konkrete Störungen
vorliegen. In solchen Fällen können
einzelne Eigentümer gemäß § 1004
BGB Unterlassung verlangen.
Brandschutz: Vorsicht auf dem Balkon
Gerade auf Balkonen birgt Grillen besondere
Risiken. „Holzkohlegrills sind dort
keine gute Idee“, warnt IVD-Sprecher
Paul. „Sie entwickeln hohe Temperaturen
und können gefährliche Funken schlagen.“
Auch der aufsteigende Rauch kann
benachbarte Wohnungen beeinträchtigen
oder gar Brandmelder auslösen.
Gas- oder Elektrogrills sind auf Balkonen
die deutlich sicherere Wahl.
Auch im Garten an die Sicherheit denken
Auch im Garten ist auf Sicherheitsvorkehrungen
zu achten – vor allem während
Trockenperioden. „Grillen im oder
in der Nähe von Wäldern ist meist streng
geregelt“, erklärt Paul. Oft gelten Mindestabstände
von 50 bis 100 Metern zum
Waldrand.
Darüber hinaus sollten Grillgeräte stets auf
feuerfestem Untergrund stehen und nicht
bei starkem Wind betrieben werden. Der
Abstand zu brennbaren Materialien wie
Gartenmöbeln, Holzfassaden oder Hecken
sollte ausreichend groß sein. Auf flüssige
Brandbeschleuniger sollte unbedingt verzichtet
werden – geeignet sind stattdessen
feste Grillanzünder. Der Grill darf nie
unbeaufsichtigt bleiben, und nach dem
Grillen ist darauf zu achten, dass Glut und
Asche vollständig erloschen sind. Geeignete
Löschmittel wie Sand, Feuerlöscher
oder eine Löschdecke sollten stets griffbereit
sein, um im Notfall schnell reagieren zu
können.
Feste Grillanlagen: Was beim Bau zu beachten
ist
Wer einen gemauerten Grill oder festen
Grillkamin errichten möchte, sollte sich
vorab über die baurechtlichen Vorschriften
informieren. Solche Anlagen gelten
häufig als bauliche Einrichtungen und unterliegen
den Landesbauordnungen.
Entscheidend sind vor allem einzuhaltende
Abstände zum Nachbargrundstück
– meist zwei bis drei Meter – sowie eine
mögliche Genehmigungspflicht, wenn bestimmte
Höhen oder Größen überschritten
werden. Auch der Brandschutz spielt
eine Rolle: Feste Grills sollten immer ausreichend
entfernt von brennbaren Objekten
wie Holzzäunen oder Gartenhäusern
platziert werden. Wer unsicher ist, sollte
sich an das örtliche Bauamt wenden.
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Anzeigen-Partner rund ums Haus Juli/August 2025
11
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12 Anzeigen-Partner rund ums Haus
Juli/August 2025
Redaktion
Sand unter Strom –
E-Mobilität an Nord- und
Ostsee boomt
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Ein E-Lastenradfahrer unterwegs entlang der Küste – klimafreundlich
und stadtverträglich. Quelle: OceanProd / Adobe Stock
Volle Parkplätze, aber kein Motorengeräusch? Willkommen an
Nord- und Ostsee im Sommer 2025. Die E-Mobilität hat die Küstenorte
erreicht – und verändert das Reiseverhalten sichtbar. Von E-
Autos über E-Bikes bis zu E-Lastenrädern: Strombetriebene Mobilität
ist längst keine Zukunftsvision mehr, sondern Alltag.
Immer mehr Orte investieren in Ladeinfrastruktur – mit Erfolg.
Warnemünde und Travemünde melden Rekordzahlen bei Ladevorgängen,
und in Timmendorfer Strand wurde die erste solarbetriebene
Schnellladestation mit Meerblick eröffnet. Auch kleinere
Gemeinden ziehen nach und bieten Anreize zum Umstieg.
Die Folge: weniger Lärm, weniger Abgase – und mehr Lebensqualität.
Gleichzeitig entstehen neue Geschäftsmodelle, etwa lokale
Verleihservices für E-Bikes mit GPS-gesteuerten Tourenvorschlägen.
Norddeutschland zeigt damit, dass Klimaschutz und Tourismus
sich nicht ausschließen. Der Trend ist klar: Wer sich bewegt, tut es
leise – und elektrisch.
Inhaberin: Ann-Katrin Möller
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Anzeigen-Partner rund ums Haus Juli/August 2025
13
KAPITALANLAGEN Tel. 0431 6640344
NEUMÜNSTER
Mehrfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten. Das ca. 1899 erbaute Mehrfamilienhaus
bietet auf einer Wohnfläche von ca. 197m². Die Wohnungen teilen
sich in eine 3 Zimmerwohnung mit ca. 60m² Wohnfläche und eine 5 Zimmerwohnung
mit ca. 137m² Wohn fläche auf. Die 5 Zimmerwohnung präsentiert sich als
Maisonettewohnung und ist in 2 separate Einheiten teilbar. Die Immobilie wird über
Fernwärme beheizt. Das Objekt generiert derzeit eine Jahresnettokaltmiete in Höhe
von ca. € 16.980,00,–. Die Immobilie wurde 2023 nach WEG aufgeteilt. Die
Mieter haben somit einen besonderen Kündigungsschutz gem. § 577a BGB.
Zusammenfassung:
Wohnung 1 (137 m²): 5 Zimmer, Küche mit Einbauküche, Wintergarten,
Dachboden, Duschbad/WC, Wohnung 2 (60 m²): 3 Zimmer, Flur, Küche,
DuschbadWC, Dachboden, Baujahr 1899, Fernwärme, (V) 185,2 kWh, F
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14 Anzeigen-Partner rund ums Haus
Juli/August 2025
Redaktion
Energiewende trifft Immobilienmarkt – Windkraft
verändert die Perspektive im Norden
2025 weht der Wind nicht
nur über die Küsten – er
verändert auch den Immobilienmarkt.
Schleswig-Holstein,
Niedersachsen und
Mecklenburg-Vorpommern
haben sich zur energiewirtschaftlichen
Speerspitze
entwickelt: Mit Windparks
an Land und auf See, innovativen
Speicherkonzepten
und Wasserstoffprojekten
erzeugt der Norden mehr
grünen Strom als je zuvor.
Für Immobilieneigentümer
und Investoren ergeben sich
daraus Chancen – aber auch neue Fragen.
Lage neu denken
In strukturschwächeren Regionen, etwa
im Binnenland von MV oder in Teilen Nordfrieslands,
sorgen Windkraftprojekte für
wirtschaftliche Belebung. Infrastruktur
wird ausgebaut, neue Arbeitsplätze entstehen,
Wohnraumnachfrage steigt – besonders
für Fachkräfte im technischen Bereich.
Das eröffnet neue Anlageoptionen.
Wertentwicklung beobachten
Grundstücke in der Nähe von Windkraftanlagen
können im Markt differenziert
bewertet werden: Während manche
Käufer Vorbehalte wegen der Optik
oder Geräuschkulisse haben, sehen andere
den Standortvorteil in der Nähe
zukunftsweisender Energieprojekte. Für
Vermieter bietet sich z. B. die Chance,
gezielt energieaffine Zielgruppen anzusprechen.
Direkt profitieren
Immobilienbesitzer im
ländlichen Raum haben
oft die Möglichkeit, sich
an Bürgerenergieprojekten
zu beteiligen – oder
selbst Flächen zur Verfügung
zu stellen. Die
Pachteinnahmen aus
Windkraftnutzung sind
langfristig und stabil –
ein starkes Argument bei
Finanzierungen.
Fazit
Die Energiewende verändert
nicht nur das Stromnetz – sie
schafft neue Perspektiven für Eigentum,
Kapitalanlage und Standortstrategie.
Wer heute in norddeutsche Immobilien
investiert, tut gut daran, die Nähe zur
Energiezukunft mitzudenken.
IMMOBILIENMARKT Verlag
Anzeigen-Partner rund ums Haus Juli/August 2025
15
REGION SCHÖNBERG Tel. 04344 4109400
Ihr Immobilienmakler vor Ort in der schönen Probstei
In der idyllischen Probstei im Kreis Plön, etwa 20 km nordöstlich der Landeshauptstadt
Kiel, wurde 2019 das Schönberger Regionalbüro als siebtes Büro der
OTTO STÖBEN GmbH eröffnet. Die besondere Lage am Ostseestrand verleiht
dieser Gemeinde einen einzigartigen Charme. Vor Ort stehen Ihnen Christian
Sindt und Mattis Hansen als kompetente Ansprechpartner für den Verkauf und
die Vermittlung von Immobilien zur Verfügung.
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Besuchen Sie uns gerne – wir unterstützen Sie zuverlässig und professionell bei
allen Fragen rund um Ihre Immobilie.
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OSI 22118
HEIKENDORF
Bungalow auf großem parkähnlichen Grundstück in Ostseenähe,
148,9 m² Wohnfläche, 4,5 Zimmer, 1.681 m² Grundstück, Garten, Vollbad/WC,
Küche mit EBK, Terrasse, Gäste-WC, Carport, Baujahr 1972, Öl, (B) 272,2 kWh, H
SCHÖNKIRCHEN
Gemütliches Reihenmittelhaus in ruhiger Lage an der Schwentine,
56,7 m² Wohnfläche, 3 Zimmer, 111 m² Grundstück, Einbauküche, Duschbad/WC,
Garten, Terrasse, Vollkeller, Gäste-WC, Baujahr 1953, Gas, (B) 236,1 kWh, G
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16 Anzeigen-Partner rund ums Haus
Juli/August 2025
Advertorial
Photovoltaik: Neue Berechnungen zeigen –
viele Anlagen zahlen sich aus
• Photovoltaik rechnet sich oft – trotz
hoher Anfangskosten
• Hoher Eigenverbrauch (z. B. mit Wärmepumpe)
steigert die Ersparnis
deutlich
• Kostenloser PhotovoltaikCheck zeigt
Potenzial für Dach- und Balkonanlagen
Viele Hauseigentümer fragen sich aktuell,
ob sich eine Photovoltaikanlage noch
lohnt. Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft
co2online (www.co2online.de)
hat jetzt mit ihrem unabhängigen PhotovoltaikCheck
typische Anlagenmodelle
durchgerechnet – und kommt zu einem
klaren Ergebnis: In vielen Fällen rechnet
sich Solarstrom vom eigenen Dach – und
kann sogar Gewinne bringen.
Wirtschaftlich trotz hoher Anfangskosten
Beispielrechnungen von co2online zeigen:
Selbst größere Anlagen mit Batteriespeicher
amortisieren sich in vielen
Fällen innerhalb von rund 15 Jahren und
bringen über 20 Jahre hinweg deutliche
finanzielle Vorteile.
• Unabhängig & zukunftssicher: Eine
12 kWp-Anlage mit Speicher spart in
20 Jahren 6.800 Euro – und macht
gleichzeitig unabhängiger vom Strommarkt.
• Kompakt & kostenorientiert: Eine
kleinere 4,5 kWp-Anlage bringt sogar
8.000 Euro Gewinn – bei geringeren
Investitionskosten.
• Haus mit hohem Verbrauch: Bei hohem
Stromverbrauch, z. B. durch eine
Wärmepumpe, rechnet sich die Anlage
mit Speicher besonders – mit einem
Kostenvorteil von über 26.000 Euro in
20 Jahren.
Gut informiert entscheiden – mit Check,
Beratung und Austausch
Für die Wirtschaftlichkeit ist es entscheidend,
die Anlagen- und Speichergröße
an die persönlichen Bedarfe und
individuellen Voraussetzungen anzupassen.
Mit dem kostenlosen PhotovoltaikCheck
(www.co2online.de/photovoltaikcheck)
von co2online können Eigentümer
selbst prüfen, ob sich eine Photovoltaikanlage
lohnt – und welche Anlagengröße
für sie sinnvoll ist. Interaktive
Hilfestellungen ermöglichen eine Berechnung,
auch wenn nicht alle Infos
direkt zur Hand sind. Hauseigentümer
erhalten eine realistische Prognose zur
Wirtschaftlichkeit und den langfristigen
Kosten und Einsparungen der PV-Anlage
sowie Infos zu Zuschüssen und Förderungen.
Für eine fundierte Entscheidung ist zusätzliche
Unterstützung sinnvoll: etwa
durch erfahrene Handwerksbetriebe,
eine unabhängige Energieberatung, gerade
bei Kombination mit Wärmepumpe,
oder durch den Austausch mit anderen
Anlagenbesitzern in der Nachbarschaft
oder online in der Hauseigentümer-
Community VierWende.
Auch für Mieter: Wirtschaftlichkeit von
Balkonkraftwerken prüfen
Wer keine Dachfläche zur Verfügung hat
oder sich (noch) nicht für eine große
PV-Anlage entscheiden möchte, kann
mit einem Balkonkraftwerk starten. Der
PhotovoltaikCheck von co2online (www.
co2online.de/balkonkraftwerk-rechner)
berechnet die Wirtschaftlichkeit solcher
steckerfertigen Anlagen. Damit ist das
Tool auch für Mieter hilfreich.
Hintergrund zur Methodik
Die Berechnungen beruhen auf optimalen
Bedingungen für eine PV-Anlage
auf einem durchschnittlichen Einfamilienhaus
– mit realistischem Verbrauchsprofil
und aktuellen Handwerks- und
Strompreisen sowie prognostizierten
Strompreisentwicklungen. Die Ergebnisse
basieren auf Prognosen mit angenommenen
Entwicklungen – tatsächliche
Kosten und Erträge können davon
abweichen.
Quelle: co2online
• Errichtung von Dachstühlen und
sonstige Zimmermannsarbeiten
• Bau von Gauben
• Dachumdeckung mit Ziegel- oder Betondachsteinen
• Einbau von Dachflächenfenstern
• Schornsteinsanierungen mit Naturschiefer,
Zink- oder Kupferverblendungen
• Bedachungen
aller Art
• Flachdächer
• Fassaden
• Holzarbeiten
• Carport
• Energetische
Sanierung
Marga-Faulstich-Str. 5 :: 24145 Kiel :: Tel: 0431 71972370 :: Mobil: 0172 4300587 :: E-Mail: info@dach-wasmuth.de
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17
REGION ITZEHOE Tel. 04821 6797-0
BAUGRUNDSTÜCK
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Baugrundstück mit positivem Bauvorbescheid in exponierter Lage, 3.262 m²
Grdst., nach § 34 BauGB bebaubar, Bauvorbescheid aus 2023 für 8 DHH vorliegend
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+ 5,95 % Courtage inkl. MwSt. € 550.000,– 1)
OSI 22041
ELMSHORN
Kapitalanlage mit 26 WE und 3 Gewerbeeinheiten, 1.659,17 m² Fläche, 4 Etagen,
788 m² Grundstück, voll vermietet, € 149.634,72 JNKM, Bj. 1962, Gas, (V) 277,5 kWh, H
+ 5,95 % Courtage inkl. MwSt. € 3.300.000,– 1)
GEWERBE
OSI 21553
OSI 22069
OSI 22168
SOMMERLAND
Repräsentatives Reetdachanwesen/Resthof. Der zu
erwerbende Resthof besticht aufgrund seiner Alleinlage
am Ortsrand, ca. 200 m² Wf., 6 Zimmer,
4.257 m² Grundstück, B. 1780, denkmalgeschützt
daher kein EA benötigt
WILSTER
CHRISTINENTHAL
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Einfamilienhaus mit möglicher Einliegerwohnung,
197 m² Wohnfläche, 8 Zimmer, 764 m² Grundstück,
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Maklerhaftung bei drohender Ausübung des
Vorkaufsrechts durch die Stadt
Ein Grundstückseigentümer ist verpflichtet, im Rahmen von Verhandlungen
über den Verkauf eines Grundstücks den Kaufinteressenten
darüber aufzuklären, dass er Kenntnis hat, dass der Inhaber
eines Vorkaufsrechts mit hoher Wahrscheinlichkeit sein
Recht ausüben wird. Hanseatisches Oberlandesgericht,
Urteil vom 29.05.2024, 13 U 64/23
Sachverhalt
Die Kläger beabsichtigten, über die Einschaltung
eines Maklers ein Einfamilienhaus zu erwerben.
Die Stadt Hamburg hatte ein gesetzliches
Vorkaufsrecht. Sie hatte dem für die
Verkäuferin handelndem Makler mitgeteilt,
dass sie ein Verkehrswertgutachten in Auftrag
gegeben habe und dass sie vor dem Hintergrund
der maßgeblichen Festsetzungen im
Bebauungsplan in Betracht ziehe, ihr Vorkaufsrecht
auszuüben. Die Käufer, die hiervon nicht
unterrichtet wurden, schlossen den Kaufvertrag
ab und machen nach Ausübung des Vorkaufsrechts
durch die Stadt gegenüber der Verkäuferin
und dem Makler Schadensersatz geltend. Die
Kläger führen aus, dass sie, wenn ihnen bekannt
gewesen wäre, dass die Stadt als Vorkaufsberechtigte bereits ein
Wertgutachten in Auftrag gegeben und Interesse am Ankauf des
Grundstücks geäußert habe, sie, die Kläger, das Grundstück nicht
gekauft hätten oder die Finanzierung des Grundstücks unter den
Vorhalt der Nichtziehung des Vorkaufsrechts gestellt hätten.
Dann wären, so die Kläger, die später aufgelaufenen Kosten für
die Auflösung der Finanzierung nicht angefallen.
Entscheidung:
Das OLG Hamburg gibt in zweiter Instanz dem Schadensersatzanspruch
der Kläger weitgehend statt. Die beklagten Verkäufer
sowie der Makler waren verpflichtet, die kaufenden Kläger über
solche Umstände aufzuklären, die ihnen bekannt waren bzw. die
sie für möglich halten mussten und die für einen verständigen
Käufer von wesentlicher Bedeutung sind. Die Beweisaufnahme
hatte vorliegend ergeben, dass dem Makler, der die Kaufvertragsverhandlungen
für den Verkäufer führte, bekannt war, dass
die Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Stadt zumindest mit
hoher Wahrscheinlichkeit drohte. Der Makler als professioneller
Immobilienmakler musste damit erkennen, dass es sich um einen
wesentlichen Umstand für den Verkäufer handelte und für
den Käufer die Notwendigkeit bestand, in den Finanzierungsverträgen
Vorsorge für den Fall zu treffen,
dass die Stadt das Vorkaufsrecht ziehen würde.
Dem stünde auch nicht entgegen, dass der
Notar im notariellen Kaufvertrag auf das gesetzliche
Vorkaufsrecht hingewiesen habe.
Der Hinweis auf das geäußerte Interesse
der Stadt wurde nicht dadurch entbehrlich,
dass der Notar auf das gesetzliche
Vorkaufsrecht hingewiesen hatte. Der
Hinweis auf die grundsätzlich immer gegebene
Möglichkeit der Geltendmachung
eines Vorkaufsrechts nach BauGB, aus der
der Käufer allenfalls ein Recht abstrakter
Gefahr für die Durchführung des Vertrages ableiten
kann, stellt sich völlig anders dar, als der
vorliegend geschuldete Hinweis auf eine schon
erfolgte Kontaktaufnahme durch den Vorkaufsberechtigten,
der sogar schon ein Wertgutachten
beauftragt und den Makler um Abwarten mit dem
Verkauf an Dritte gebeten hatte.
Die Verkäufer und der Makler haften, wie das OLG in den Entscheidungsgründen
ausführt, für den den klagenden Käufern entstandenen
Schaden als Gesamtschuldner.
Fazit:
Dass das konkrete Interesse eines Vorkaufsberechtigten am Erwerb
des Grundstücks einen geplanten Verkauf – zusätzlich – erschweren
kann, berührt nicht die Offenbarungsverpflichtung des
Verkäufers, soweit er von dem Ankaufsinteresse des Vorkaufsberechtigten
Kenntnis hat. Werden die Verkaufsverhandlungen von
dem vom Verkäufer beauftragten Makler geführt, der von der
drohenden Ausübung des Vorkaufsrechts Kenntnis hat, haftet
der Verkäufer – neben dem Makler – als Auftraggeber für dessen
Verschulden. Bei Kenntnis von Ankaufsinteresse des Vorkaufsberechtigten
wandelt sich die abstrakte Gefahr eines bestehenden
gesetzlichen Vorkaufsrechts in eine konkrete Gefahr. Hiervon
muss der Erstkäufer unterrichtet werden.
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Schluss mit dem
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Ein heller Eingangsbereich empfängt Sie. Hier finden Sie ein Arbeitszimmer, ein
barrierefreies Duschbad und eine gemütliche Küche mit Essplatz. Das Schlafzimmer mit
direktem Terrassenzugang verspricht entspannte Morgenstunden. Das Herzstück ist das
lichtdurchflutete Wohn- und Esszimmer mit Kamin und Blick in den weitläufigen Garten
– ein Ort zum Wohlfühlen! Der Balkon lädt zum Genießen des Gartenblicks ein.
Der Vollkeller bietet Platz für Hobbys, eine Waschküche, eine Werkstatt und sogar
einen Partykeller.
Draußen erwartet Sie ein liebevoll angelegter Garten mit Terrasse. Eine Garage,
ein Carport und ein Holzunterstand runden das Angebot ab.Dieses Haus verbindet
großzügiges Wohnen mit Gemütlichkeit – ideal für Familien oder Paare, die sich ein
Zuhause mit viel Platz und Natur wünschen.
Eckdaten:
171 m² Wfl., 693 m² Grundstücksfl., 96,8 m² Nutzfl., 5 Zi., 2 Küchen mit Einbauküche,
2 Badezimmer, Balkon, Keller, Terrasse, Garten, Baujahr 1974, Öl, (B) 233,3 kWh, G
OSI 21943
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EIGENTUMSWOHNUNG
EIGENTUMSWOHNUNG
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NEUMÜNSTER
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mit Renditepotenzial, 60 m² Wfl., 3 Zimmer,
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OSI 21703
NEUMÜNSTER
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137 m² Wfl., 5 Zi., Küche mit EBK, im EG + 1. OG, Vollbad/Dusche,
Duschbad/WC, Wintergarten, Dachboden,
JNKM € 10.200, –, Bj. 1899, FW, (V) 185,2 kWh, F
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OSI 21731
NEUMÜNSTER
MFH mit zwei WE, Wohnung 1 (137 m²): 5 Zi., Küche
mit EBK, Wintergarten, Dachboden, Wohnung 2 (60 m²):
3 Zi., Flur, Küche mit EBK, Duschbad-WC, Dachboden,
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Die Immobilie – eine gute Altersvorsorge
Für viele Menschen in Deutschland ist eine eigene Immobilie die
beliebteste Form der Altersvorsorge. So zeigt etwa eine Untersuchung
von Kantar, dass drei Viertel der Befragten das eigene
Zuhause für eine sichere Altersvorsorge halten. Für 60 Prozent ist
es sogar die beste Art, für den Ruhestand vorzusorgen.
Damit sich Wohneigentum als Vorsorgemodell lohnt, muss das
Projekt sorgfältig geplant werden, insbesondere was die Finanzierung,
Instandhaltung und Barrierefreiheit angeht. Zudem gilt
es grundsätzlich zu entscheiden, ob es eine selbst genutzte oder
vermietete Immobilie sein soll – beides hat Vor- und Nachteile.
Unabhängigkeit und mietfreies Wohnen im Alter
Eine selbst genutzte Immobilie ist die einzige Form der Altersvorsorge,
deren Vorteile sich bereits lange vor dem Ruhestand
nutzen lassen: Wer im eigenen Zuhause lebt, braucht sich ab dem
Tag des Einzugs keine Gedanken mehr über Mieterhöhungen oder
Kündigung zu machen. Außerdem können Eigentümerinnen und
Eigentümer ihr Heim so gestalten, wie sie möchten und beliebig
umbauen, ohne einen Vermieter um Erlaubnis fragen zu müssen.
Für besondere finanzielle Sicherheit sorgen die eigenen vier Wände
mit dem Rentenbeginn: Während bei Mieterhaushalten dann
die Wohnkostenbelastung aufgrund der geringeren Einnahmen
steigt, profitieren Eigentümerinnen und Eigentümer bei einer
schuldenfreien eigenen Immobilie vom mietfreien Wohnen. Damit
haben sie mehrere hundert Euro monatlich mehr zur Verfügung.
Wichtig dabei: Die Finanzierung sollte so geplant werden, dass
die Immobilie bis zum Ruhestand weitgehend abbezahlt ist. Dabei
können zum Beispiel Erbschaften, Bonuszahlungen des Arbeitgebers
oder die Auszahlung einer Versicherungssumme helfen.
Auch die Wertentwicklung spreche für das „Betongold“, betont
LBS-Immobilienexperte Martin Englert: „In den vergangenen
zwanzig Jahren sind die Immobilienpreise auf lange Sicht immer
weiter gestiegen. Natürlich spielen die Lage und eine regelmäßige
Instandhaltung – etwa im Hinblick auf den energetischen Zustand
– bei der Wertentwicklung immer eine wichtige Rolle.“
Unter dem Strich bauen Wohneigentümer ein deutlich höheres
Vermögen auf als vergleichbare Mieterhaushalte. Das hat das
Forschungsinstitut empirica mit Daten des Statistischen Bundesamtes
nachgewiesen. Demnach verfügen Wohneigentümer kurz
vor dem Ruhestand über ein gut fünfmal so hohes Vermögen wie
Mieterinnen und Mieter in derselben Einkommensgruppe.
hohe Folgekosten. Besser ist es, im Voraus ein finanzielles Polster
für anstehende Maßnahmen aufzubauen: Bei einem Neubau
empfiehlt es sich, einen Euro pro Quadratmeter und Monat beispielsweise
auf einem Bausparvertrag zurückzulegen, bei älteren
Immobilien zwei bis drei Euro.
Die vermietete Immobilie – zusätzliche Einnahmen im Alter
Ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen und dann zu vermieten,
kann ebenfalls eine gute Möglichkeit sein, um die Rente aufzubessern.
Denn das bringt feste monatliche Einkünfte.
Für Vermieterinnen und Vermieter gibt es zudem verschiedene
Möglichkeiten, ihre Ausgaben von der Steuer abzusetzen. Zum
Beispiel kann der Kaufpreis gestaffelt geltend gemacht werden,
ebenso die Kosten für die Suche nach einem neuen Mieter oder
für die Verwaltung. Auf der anderen Seite müssen Vermieter neben
Geld auch Zeit und Nerven investieren – etwa für die Erstellung
der Verträge und Nebenkostenabrechnungen sowie für Wartungsarbeiten.
„Als erste Orientierung, ob sich die Investition in ein Mietobjekt
lohnt, dient der Kaufpreisfaktor. Er drückt aus, nach wie vielen
Jahren die Kaltmiete den Kaufpreis deckt. Erfahrungsgemäß sollte
der Faktor 25 nicht überschritten werden“, so Englert.
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Eine Immobilie sollte mit Blick auf das eigene Alter möglichst lange
uneingeschränkt nutzbar sein. Daher empfiehlt es sich, schon
beim Hausbau eine altersgerechte, barrierefreie Bauweise zu berücksichtigen.
Wer einen Altbau erwirbt oder besitzt, kann auch
später durch Umbaumaßnahmen Barrieren beseitigen. Hierfür
gibt es finanzielle Unterstützung zum Beispiel von der Pflegekasse
oder durch Förderprogramme der KfW und der Bundesländer.
Für notwendige Reparaturen an den eigenen vier Wänden sollten
Eigenheimbesitzer frühzeitig Rücklagen bilden. Wer Instandhaltungsarbeiten
aufschiebt, riskiert einen Sanierungsstau und
damit nicht nur mangelnden Wohnkomfort, sondern mitunter
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23
Advertorial/ Update
IVD-Service: Hitzeschutz steigert den Immobilienwert
– jetzt richtig nachrüsten und fördern lassen
Extreme Sommertemperaturen sind in Deutschland längst
keine Ausnahme mehr – und das stellt Eigentümer, Verwalter
und Mieter vor neue Herausforderungen. Auf der anderen
Seite ist Hitzeschutz als Investition in die Substanz,
Nutzbarkeit und Zukunftsfähigkeit von Gebäuden zu sehen.
Welche Maßnahmen sind sinnvoll – und wo ansetzen?
Der sommerliche Wärmeschutz beginnt bei der Fassade,
reicht über Fenster und Rollläden bis hin zu Dachbegrünungen
oder Sonnenschutzverglasungen. Besonders wirksam
sind außenliegende Verschattungen wie Markisen, Raffstores
oder Fensterläden. Auch helle Fassadenfarben
und Dachbeschichtungen können
helfen, Aufheizung zu verringern. Für
Flachdächer sind Dachbegrünungen nicht
nur klimatisch sinnvoll, sondern erhöhen
auch die Lebensdauer der Bausubstanz.
Ergänzend kann eine kontrollierte Wohnraumlüftung
mit Wärmerückgewinnung
die Luftqualität verbessern – auch in Hitzezeiten.
steuerliche Sanierungsbonus in Anspruch genommen werden
– mit bis zu 20 Prozent steuerlicher Absetzbarkeit der
Sanierungskosten.
Wertsteigerung statt Kostenfaktor
Richtig geplant und ausgeführt, ist Hitzeschutz nicht nur ein
Beitrag zur Wohnqualität, sondern auch ein Faktor für die
langfristige Wertentwicklung einer Immobilie. „Immobilien,
die auch bei 35 Grad im Schatten komfortabel bewohnbar
sind, werden künftig stärker nachgefragt – das wird sich
auch im Preis widerspiegeln“, fasst IVD-Sprecher Stephen
Paul zusammen.
Empfehlungen für Eigentümergemeinschaften
und Vermieter
Eigentümergemeinschaften sollten sich
proaktiv mit baulichen Maßnahmen zum
Hitzeschutz befassen. Der IVD weist darauf
hin, dass für solche Maßnahmen zahlreiche
staatliche Förderprogramme zur Verfügung
stehen.
Außenliegende Sonnenschutzsysteme –
inklusive intelligenter Steuerung – sind
beispielsweise über das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie
über die Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) förderfähig. Im Rahmen der BAFA-Einzelmaßnahmen
(BEG EM) werden 15 Prozent der förderfähigen Kosten
bis maximal 30.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit bezuschusst.
Bei Einbindung eines individuellen Sanierungsfahrplans
(iSFP) kann sich der Zuschuss sogar auf bis zu 20 Prozent
erhöhen, was Förderbeträge von bis zu 12.000 Euro
ermöglicht.
Darüber hinaus bietet die KfW mit den Programmen 358/359
zinsvergünstigte Ergänzungskredite bis 120.000 Euro je
Wohneinheit, insbesondere für selbstnutzende Eigentümer
mit einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu
90.000 Euro. Wer umfassender saniert und dabei ein KfW-
Effizienzhaus-Niveau erreicht, kann über das Programm
261 Kredite bis zu 150.000 Euro je Einheit sowie Tilgungszuschüsse
von bis zu 20 Prozent erhalten.
ivd.net
Förderfähig sind neben Sonnenschutzmaßnahmen auch
Maßnahmen zur Dachbegrünung, Dämmung, zum Austausch
von Fenstern, zur Installation energieeffizienter Lüftungsanlagen
sowie Leistungen der Energieberatung und Baubegleitung.
Alternativ zu den Programmen kann auch der
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Juli/August 2025
MIETOBJEKTE
OSI 22182
OSI 22273
OSI 22175
OSI 21320
KIEL - METTENHOF
3-Zimmer-Whg in der Helsinkistraße 82,
5. OG, 79,9 m² Wohnfl., Einbauküche,
Wannenbad und seperates WC, Fahrstuhl
vorhanden, Balkon, Baujahr 1974,
Fernwärme, (V) 130 kWh, D
KIEL - SCHREVENTEICH
2-Zi.-Whg in der Saarbrückenstr. 168,
1. OG, 46,8 m² Wohnfläche, Balkon,
Einbauküche, Duschbad/WC, Fahrstuhl
nicht vorhanden, Baujahr 1928, Gas, (V)
193 kWh, F
KIEL - RAVENSBERG
4 -Zi.-Whg in der Gutenbergstraße 26,
5. OG, 104,6 m² Wohnfläche, EBK,
Duschbad/WC, Fahrstuhl nicht vorhanden,
Baujahr 1908, Fernwärme, (V) 118
kWh, D
KIEL - METTENHOF
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OSI 22283
OSI 22277
OSI 22194
HARRISLEE
3-Zimmer-Wohnung im Süderholm 15,
2. OG, 82 m² Wohnfläche, Einbauküche,
Wannenbad/WC, Balkon, Fahrstuhl
vorhanden, Baujahr 1976, Fernwärme,
(V) 94 kWh, C
NEUMÜNSTER
2-Zimmer-Whg. in der Werderstr. 13,
2. OG, 50 m² Wohnfläche, Duschbad/
WC, Garage kann für € 70, – angemietet
werden, Baujahr 1985, Gas, (V) 195
kWh, F
RENDSBURG
3-Zimmer-Whg in der Bismarckstr. 15,
EG, 70 m² Wohnfläche, Einbauküche,
Duschbad/WC, Baujahr 1996, Gas,
(V) 168, F
HUSUM
3-Zimmer-Whg in der Neustadt 45,
3. OG, 55 m² Wohnfläche, Küche,
Duschbad/Waschbecken, seperates
WC/Waschbecken, Flur, Fahrstuhl nicht
vorhanden, Baujahr 1914, Gas,
(V) 169,5 kWh, C
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OSI 22270
OSI 22254
OSI 22267
OSI 22127
KIEL - SCHREVENTEICH
2-Zimmer-Whg in der Virchowstr. 5,
1. OG, 38,3 m² Wohnfläche, Küche,
Duschbad/WC, Fahrstuhl nicht vorhanden,
Baujahr 1952, Fernwärme,
(V) 194 kWh, F
KIEL - EXERZIERPLATZ
2-Zimmer-Whg in der Schaßstr. 10,
3. OG, 50,7 m² Wohnfläche, Küche mit
EBK, Balkon, Duschbad/WC, Fahrstuhl
nicht vorhanden, Baujahr 1957,
Fernwärme, (V) 157,9 kWh, E
KIEL - METTENHOF
3-Zimmer-Whg in der Helsinkistraße 76,
2. OG, 82,4 m² Wohnfläche, EBK,
Wannenbad und seperates WC,
Balkon, Baujahr 1974, Fernwärme,
(V) 130 kWh, D
HARRISLEE
2-Zimmer-Wohnung im Holmberg 31,
1. OG, 60,6 m² Wohnfläche, Balkon,
EBK, Wannenbad, Bj. 1976, Fernwärme,
(V) 104 kWh, D
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Bodo Wulf GmbH Sanitär –
Heizung – Klempnerei
www.bodo-wulf.de
Küchen
Küchenhaus Maus
www.kuechenhaus-maus.de
Maler
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Peter Kowalski
Malereibetrieb
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Naturstein
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Steuerberatung
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Tischler
Tischlerei Kurt Fornefett
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Ostseetischlerei
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Umzug
Die Möbelträger
www.die-moebeltraeger.de
Versicherungen
accaris Prisma Dobrick
insurance management GmbH
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Provinzial
Versicherungen
www.provinzial.de
Verschiedenes
Förster IT-
Dienstleistungen GmbH
www.foerster-it.de
PerCom
Druck- und Vertriebs gesellschaft
mbH
www.percom.biz
Notar Dr. Martin Keden
Saarbrückenstr. 54 (im ADAC-Haus)
24114 Kiel
Telefon: 0431.661 79 – 0
www.karkossa-partner.de
Impressum
47. Jahrgang
Ausgabe 07/08 2025
Verlag und Anzeigenverwaltung:
IMMOBILIENMARKT
Verlagsgesellschaft mbH
Königsweg 1 · 24103 Kiel
Tel.: 0431 66452-0
Fax: 0431 66452-22
anzeigen@derimmomarkt.de
immobilienmarkt-magazin.de
Anzeigenleitung/Grafik:
Selina Horstmann
horstmann@derimmomarkt.de
Grafik:
Carlotta Lundt
lundt@derimmomarkt.de
Redaktion/Layout:
IMAGE Marketing GmbH
Königsweg 1
24103 Kiel
Tel.: 0431 66452-0
info@image-kiel.de
www.image-kiel.de
Druck:
PerCom Druck und Vertriebs -
gesellschaft mbH
Am Busbahnhof 1
24784 Westerrönfeld
Gültig ist die Anzeigenpreisliste
Nr. 23 vom 01.07.2020.
Für den Anzeigeninhalt bleibt der
Auftraggeber verantwortlich.
Anzeigenschluss :
für Ausgabe 09/10 2025 ist
der 01.08.2025.
Erscheinungsweise:
6 x im Jahr, jede 2. Ausgabe
ONLINE, zum 1. der Monate
Januar, März, Mai, Juli, September
und November.
Titelbild:
Erstellt mit Unterstützung der
KI-Technologie DALL·E von
OpenAI.
Bei der Erstellung einiger Inhalte dieser
Ausgabe wurde auf die assistive
Technologie von OpenAI, insbesondere
den Sprachmodell-Assistenten
ChatGPT, zurückgegriffen.
Für unverlangt eingesandte
Manuskripte und Bilder wird keine
Haftung übernommen. Bei den im
redaktionellen Teil abgebildeten
Häusern handelt es sich um reine
Schmuckfotos. Sie stehen – sofern
nicht ausdrücklich erwähnt – in
keinem Zusammenhang mit dem
Text und sind nicht zum Verkauf
angeboten. Die Veröffentlichungen
in den Anzeigen und Angaben im
redaktionellen Teil basieren auf
den uns zur Verfügung gestellten
Informationen; Schadenersatzansprüche
sind daher ausgeschlossen.
Nachdruck und Vervielfältigung, auch
auszugsweise, nur mit Genehmigung
des Verlages.
Abkürzungen der Energieangaben
in diesem Heft
EVA = Energieverbrauchs ausweis
EBA = Energiebedarfs ausweis
EEV = Endenergieverbrauch
EEB = Endenergiebedarf
BJ = Baujahr
EE = Energieeffizienzklasse
Öl = Erdöl
FW = Fernwärme
Gas = Gas
EL = Elektrische Energie
NSH = Nachtspeicher heizung
Anzeigen-Partner rund ums Haus Juli/August 2025
28
Immobilienmakler empfehlen sich
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Tel . 040 357599-0
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24937 Flensburg 25813 Husum
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Tel . 046114114-0 Tel . 04841 404424-0
Te 1 . 0451 70279-0
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Hamburg Itzehoe Neumünster
Carl C. Franzen GmbH & Co. KG OTTO STÖBEN GmbH OTTO STÖBEN GmbH
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Schönberg (Holstein)
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Knull 7
24217 Schonberg
Tel . 04344 410 94 00
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Hausmakler seit 7872
Strandallee 786
23669 Timmendorfer Strand
Tel . 04503 2472 u. 1868
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Warnemünde
Than & Müller Immobilien GmbH
Muhlenstraße 46
78119 Warnemunde
Tel . 0381 49044-69
Wismar
Bauer Immobilien Wismar
Breite Str. 53
23966 Wismar
Te 1 . 03841 328750
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