FPM 01 2018 Digitalisierung
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FORUM
PUBLIC
MANAGEMENT
www.kdz.or.at
DIGITALISIERUNG
#1
2018
Auf dem Weg zur digitalen Stadt. Seite 4
Die Umsetzung der Haushaltsreform. Seite 15 / 18
Pflegefinanzierung – eine Herausforderung für die Gemeinden. Seite 22
INHALT
#112 Digitalisierung: Der kommunale Bauhof.
2018
IMPRESSUM:
Eigentümer, Herausgeber und Verleger: KDZ
Redaktion: Mag. Peter Biwald,
Mag. Thomas Prorok,
Mag. Michaela Bareis, MA
Lektorat: Birgit Frank
Postanschrift: 1110 Wien, Guglgasse 13
Telefon: +43 1 8923492-0
Fax: +43 1 8923492-20
E-Mail: institut@kdz.or.at
Internet: www.kdz.or.at
Angaben gemäß § 25 Mediengesetz
vom 12.6.1981:
KDZ Managementberatungs- und WeiterbildungsGmbH,
1110 Wien, Guglgasse 13
Geschäftsführer: Mag. Peter Biwald,
Mag. Thomas Prorok (Stv.)
Vorstand: Mag. Wolfgang Figl,
SC Mag. Angelika Flatz,
Bgm. MMag. Klaus Luger,
SR Mag. Martin Pospischill,
SC Dr. Matthias Tschirf,
Gen. Sekr. Dr. Thomas Weninger
Aufgabe des Forum Public Management
ist die praxisnahe Information von
MandatarInnen, öffentlichen Bediensteten
und anderen Interessierten aus
Wirtschaft und Gesellschaft.
Preis pro Ausgabe: E 4,55 + 10% USt.
zzgl. Versandspesen
Grafische Gestaltung:
Martin Renner, www.rgd.at
DTP-Produktion:
Karin Hruschka, www.grafic.at
Druck: facultas, Wien
Titelbild: Shutterstock.com
EDITORIAL
3 Digitalisierung bedeutet Strategie
BEITRÄGE
4 Transformation: Auf dem Weg zur digitalen Stadt.
8 Personalmanagement: Digitalisierung kann Kommunen beflügeln.
15 Kontierungsleitfaden 2018: VRV 2015 – Jetzt wird's ernst!
18 Haushaltsreform: Die Umsetzung der VRV 2015.
22 Pflegefinanzierung: Herausforderung für die Gemeinden.
25 Dialogischer Prozess: Betreuungsleistungen für MigrantInnen.
28 Open Data: Wir brauchen eine neue Daten-Kompetenzverteilung.
30 Datenschutz: Datenchockpit.at erfüllt Dokumentationspflicht.
33 Hochwassermanagement: Aufgaben der Gemeinden.
37 BACID: Besser Regieren im Donauraum.
38 LehrlingsausbildnerInnen: Netzwerktreffen in Leonding.
40 Organisationsentwicklung: Essentielle Bedeutung für kleine Gemeinden.
42 Weiterbildung: Digitale KDZ-Lernplattform.
Der Kontierungsleitfaden für Gemeinden und Gemeindeverbände
2018 lt. VRV 2015 kann ab sofort bestellt werden.
Er enthält, wie auch bisher, eine umfassende Beschreibung der Unterabschnitte
und Kontengruppen jeweils inklusive eines Stichwortverzeichnisses. Zudem gibt
es erstmals auch Buchungsbeispiele für laufende Haushaltsbuchungen und
Abschluss- und Überleitungsbuchungen.
KLF 2018 –
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BESTELLUNGEN:
bestellung@kdz.or.at
2 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2018
EDITORIAL
Digitalisierung bedeutet Strategie
Die Digitalisierung aller Lebensbereiche
wird die Welt, wie wir sie bisher kennen,
verändern. Dies soll und wird auch die öffentliche
Verwaltung herausfordern. So wird etwa
das Bürgerservice hinsichtlich Form, Ort und
Erreichbarkeit künftig anders gestaltet sein.
Einerseits gilt es die bestehenden Formen
weiterzuentwickeln, andererseits wird die
Technik (Chatbot und Alexa) viele Aufgaben
übernehmen. Der persönliche Service wird
weiterbestehen, aber andere Funktionen
erfüllen. Für die Erstellung und Eingabe der
Steuererklärung bedarf es bereits nur mehr
Finanz-Online, die Bescheiderstellung erfolgt
in der Regel technikgeleitet, die Mitarbeiter-
Innen haben dabei eine qualitätssichernde
Funktion.
Mit dem elektronischen Bürgerservice und
den E-Government-Reformen wurde in unterschiedlichem
Ausmaß ein elektronischer
Zugang zur öffentlichen Verwaltung und ihren
Leistungen geschaffen. Wie weit können hier
die Gesellschaft und die MitarbeiterInnen den
Wandel mitgehen? Wieviel Digitalisierung
kann und will ich zulassen? Die Entwicklungen
der nächsten Jahre werden zeigen, wie
sich die öffentliche Verwaltung und die
Bürger Innen auf die Transformation von
analog auf digital einlassen wollen. Es heißt
beweglich und aufmerksam zu bleiben und
den Nutzen für den Menschen in den Vordergrund
zu stellen.
Dies ist jedoch kein Selbstläufer. Es bedarf
klarer Strategien und darauf abgestimmte
Handlungen des öffentlichen Sektors und
agiler Organisationen, die auf immer neue
Herausforderungen rasch, individuell und
kreativ antworten können. Wir können heute
noch nicht sagen, welche Qualifikationen
oder welche Anwendungen wir in fünf Jahren
be nötigen werden.
Mit dieser FPM-Ausgabe wollen wir die Diskussion
unterstützen. Am Beispiel der Gemeindeebene
zeigen wir, wie diese die digitale
Transformation schaffen kann. Es wird
herausgearbeitet, wie die Digitalisierung das
Personalmanagement beflügeln könnte. Eine
talentorganisierte Organisation braucht dabei
nicht nur ein schnelles, einfaches und digitales
Recruiting, sondern den Rahmen und die
Kultur, um für die benötigten Talente attraktiv
zu sein. Die Digitalisierung wird jedoch auch
die handwerklichen Betriebe erreichen – am
Beispiel der kommunalen Bauhöfe zeigen wir
Herausforderungen und Reformansätze auf.
Aktuell widmet sich ganz Österreich auch der
Datenschutz-Grundverordnung – wir liefern
mit Datencockpit.at eine Plattform und einen
Beitrag, um die Dokumentationspflichten für
Gemeinden leicht erfüllbar zu machen.
Das große Thema der Haushaltsreform für
Gemeinden und deren Umsetzung darf in
unserer Ausgabe nicht fehlen. Der neue
Kontierungsleitfaden 2018 unterstützt dabei,
ebenso wie die Mustervorlagen für den Voranschlag
und Rechnungsabschluss, die einen
tiefen Einblick in die Materie ermöglichen.
Nochmals zur Digitalisierung: in einem ersten
Schritt geht es darum, sich Klarheit über den
eigenen Digitalisierungspfad zu verschaffen,
den Menschen die Ängste zu nehmen und die
digitalen Kompetenzen auszubauen. Diese
Ausgabe möchte dazu einen Anstoß geben.
Kommentar senden
Peter Biwald
Geschäftsführer KDZ
#1 2018 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT 3
TRANSFORMATION
Auf dem Weg zur digitalen Stadt
Wie die Gemeinden die digitale Transformation schaffen können.
von Michaela Bareis und Klaus Wirth
Foto: Sandro E. E. Zanzinger
Michaela Bareis
Klaus Wirth
kdz.eu/de/
Digitalisierung-
Wege-zurdigitalen-Stadt
Hatten Sie heute schon ihr Smartphone in
Händen und damit E-Mails gecheckt,
eine Fahrkarte gekauft, den Parkschein für
das Auto aktiviert, die Nachrichten verfolgt
oder noch rasch einen Einkauf über eine
Online-Plattform getätigt? All diese Services
nehmen wir privat oft in Anspruch; manche
mehr, andere weniger. Apps, Onlineanwendungen
und Services sind aus unserem Alltag
nicht mehr weg zu denken. Amazon & Co
definieren heute schon digitale Standards für
unseren Alltag und unser Serviceverständnis.
In den Krankenhäusern kommt man ohne
Roboter nicht aus und allerorts werden
selbstfahrende Fahrzeuge getestet und
künstliche Intelligenz erprobt.
Das Thema Digitalisierung ist im öffentlichen
Diskurs allgegenwärtig. Alle machen sich –
so scheint es jedenfalls – fit für die Digitalisierung!
Dänemark und Estland engagieren sich
in Sachen Digitalisierung des öffentlichen
Sektors schon seit Jahren und sind nicht
mehr nur Vorreiter in Europa, sondern für
viele Benchmark. Österreich gilt vielen ebenfalls
als positives Beispiel.
Wie gehen nun aber Gemeinden und Städte
mit dem Thema Digitalisierung um? Wie
können sie den Sprung in diese digitale
Zukunft schaffen? Was braucht es dazu an
Voraussetzungen und wie gelingt es letztlich
auch die BürgerInnen und die Mitarbeiter-
„Wenn die Begriffe sich verwirren,
ist die Welt in Unordnung.“
Konfuzius
Innen auf diesem Weg mitzunehmen? Diesen
Fragen wollen hier nachgehen und einige
Diskussionsimpulse setzen.
Digitalisierung ist in aller Munde. Doch in den
vielen, vor allem auch technischen Begrifflichkeiten
verliert man schnell die Orientierung
und ist sich bald nicht mehr sicher, ob alle
vom Selben reden. Wir haben uns darauf verständigt,
Digitalisierung als eine Querschnittsmaterie
mit sehr unterschiedlichen Facetten
zu sehen (siehe Abbildung). Zu unserem Verständnis
von Digitalisierung zählt auch, dass
sie kein Selbstzweck ist. Es geht nicht darum,
eine „neue Spielerei“ zu implementieren. Digitalisierung
kann helfen Lebensqualität in
unseren Städten und Gemeinden für deren
BewohnerInnen durch neue technische Möglichkeiten
zu verbessern und/oder die Leistungsfähigkeit
der Verwaltung zu erhöhen.
Digitalisierung in der Verwaltung meint hier
nicht nur ein einzelnes Verfahren – z. B. ein
neues Finanzverfahren – einzusetzen, sondern
mittelfristig die meisten Verwaltungsprozesse
und die Interaktion mit den Bürger-
Innen – so es Sinn macht und einen Mehrwert
stiftet – digitalisiert ablaufen zu lassen.
Aber: Der Nutzen für die Menschen muss
dabei der zentrale Maßstab sein!
Wenn wir an dieser Stelle die – zugegebenermaßen
– fundamentalen Voraussetzungen für
den digitalen Wandel, nämlich die für die anstehenden
Investitionen erforderlichen v. a.
finanziellen Ressourcen und die vielen noch
ungeklärten rechtlichen Fragen, zurückstellen,
dann bleiben immer noch genügend
Rädchen, an denen gedreht werden muss auf
dem Weg zur digitalen Stadt.
4 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2018
TRANSFORMATION
Exemplarischer,
nicht abschließender
Überblick über
Aspekte der
Digitalisierung in
Kommunen.
Quelle: KDZ 2018.
Klarheit über den eigenen
Digitalisierungspfad schaffen
Da ist zunächst einmal von den Verantwortlichen
in den Kommunen Klarheit darüber zu
schaffen, wohin der individuelle Digitalisierungsweg
eigentlich führen soll. Wo kann
Digitalisierung für die eigene Kommune, für
die BürgerInnen und auch die Mitarbeiter-
Innen der Verwaltung Nutzen stiften? Welche
Themen und Schwerpunkte wollen wir aus
dem umfangreichen „Katalog“ an Möglichkeiten
für uns nutzen? Legen wir beispielsweise
den Fokus mehr auf die digitale Stadtentwicklung
(Stichwort „Smart City“) oder die
Digitalisierung der Verwaltung, oder verfolgen
wir beide Entwicklungsrichtungen. In einem
Konzept (z. B. einer digitalen Agenda) kann
dies transparent gemacht werden und für alle
eine ständige Orientierung auf dem Weg
durch den Digitalisierungsdschungel sein.
Nutzen sichtbar machen
und Risiken nicht tabuisieren
Die Digitalisierung in all ihren Ausgestaltungsformen
eröffnet ganz neue Möglichkeiten der
städtischen Entwicklung. Aber was macht
diese Veränderung mit der Gesellschaft, mit
den Menschen? In den Verwaltungsorganisationen
kann und soll die Digitalisierung die
Arbeit vereinfachen, das Zusammenarbeiten
wirtschaftlich effizienter machen. Viele MitarbeiterInnen
haben aber vielfach angesichts
der Digitalisierung Bedenken und Befürchtungen.
Das können Ängste um den Arbeitsplatz
sein, der automatisiert werden soll, oder
die Unruhe über die neuen Rollen und Aufgaben.
Um erlebbar zu machen, dass die
Digitalisierung für die Verantwortlichen in den
Städten kein Selbstzweck ist, muss dessen
Mehrwert und Nutzen sichtbar werden.
>
Gleichzeitig gilt es aber auch offen die
#1 2018 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT 5
TRANSFORMATION
Bedenken oder gar potentielle Risiken – man
denke nur an die aktuelle Diskussion über
künstliche Intelligenz – zu thema tisieren und
Position zu beziehen.
Menschen mitnehmen und
digitale Kompetenzen ausbauen
Die Geschwindigkeit der digitalen Welt hält
uns in Atem. Plötzlich sind mehr Eigenverantwortung
und mehr Autonomie gefragt. Digital
Natives zappen durch Apps und Anwendungen,
wie einst Hände im 10-Fingersytem über
die Tasten der Schreibmaschine flogen; die
BabyBoomer tun sich da vergleichsweise
schwerer. Mancherorts sind bereits heute
interessante neue Konstellationen entstanden:
im „Reverse Coaching“ bringen junge
MitarbeiterInnen ihre älteren KollegInnen auf
die Überholspur und vermitteln das notwendige
neue Technikwissen.
„Eine Transformation ist eine
Veränderung. Hier gilt es die
Menschen mitzunehmen und
die Ängste ernst zu nehmen.“
In den veränderten Arbeitsweisen und Arbeitskulturen
der digitalen Zukunft müssen
sich viele erst zurechtfinden. Das verunsichert
und gleichzeitig braucht es aber einen
breiten Veränderungsoptimismus, um die
anstehenden Herausforderungen zu bewältigen
und mit neuen digitalen Kompetenzen in
der Arbeitswelt von morgen zu bestehen.
Diese digitalen Kompetenzen müssen ab sofort
Berücksichtigung bei der Personalauswahl
finden, und sie müssen Eingang in die
Aus- und Weiterbildungsprogramme finden,
wie einst, als es galt, die heutigen Kulturtechniken
Lesen, Schreiben, Rechnen zu fördern
und zu entwickeln.
Offene Kultur des Experimentierens,
aber auch des Scheiterns
Die Digitalisierung wird vielfach als eine disruptive
Entwicklung beschrieben, die in ihrer
Wirkung ähnlich der industriellen Revolution
Wirtschaft und Gesellschaft ganz grundlegend
verändern könnte. Was braucht es auf
dem Weg dorthin, damit der Transformationsprozess
gelingen kann? Welchen kulturellen
Wandel braucht es, um diesen grundlegenden
Wandel zu schaffen?
Wir brauchen jedenfalls mehr Tempo. Fünf bis
zehn Jahre überlegen, erproben und per fektio
nieren können wir uns nicht leisten. Beinahe
halbjährlich kommen neue Handys auf
den Markt, alle paar Tage fordert das Handy
dazu auf, Updates herunterzuladen. Das
zeigt, wir brauchen für den Umgang mit der
Digitalisierung ein neues Mindset und eine
innovationsorientierte offene Organisationskultur
in unseren Kommunen. Der Umgang
mit hohen Entwicklungsgeschwindigkeiten
und agilem Projektmanagement ist ebenso
notwendig wie das Schaffen von neuartigen
Räumen zum Ausprobieren und Experimentieren.
Auch braucht es eine neue Kultur des
Scheiterns; mit der uns eigenen „Null-Fehler“-
Kultur bleiben wir auf dem Standstreifen zurück.
Das stellt viele Traditionen und Grundfeste
der hierarchischen Organisation in
Frage. Eine neue und für Veränderungen
offene Organisationskultur zu formen, ist zu
allererst eine Aufgabe der Führungskräfte.
An ihnen orientieren sich die Beschäftigten
und nehmen sie als Vorbild. Hier müssen wir
weiterdenken und ebenso Lösungen finden
und nicht nur neue Technik entwickeln.
Der Weg der Digitalisierung
ist eine Teamaufgabe
In vielen von uns untersuchten Kommunen
tauchen mit dem Chief Digital Officer oder
Digital Innovation Commissioner neuartige
Berufsbezeichnungen auf, hinter denen sich
letztlich der organisatorische „Kümmerer“ für
die Steuerung des gesamten Innovationsprozesses
der Digitalisierung in einer Kommune
verbirgt. Ein Kümmerer allein kann es jedoch
nicht richten! Gerade die nordischen Beispiele
zeigen, dass die Aufgabe der Digitalisierung
als eine Teamaufgabe im gesamten
Staat zu organisieren ist. Gute Ansätze gibt
6 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2018
TRANSFORMATION
es hier in Österreich beim Thema zentrale
Register. Aber auch die Kommunen sind dazu
aufgerufen in der Stadt und der Region Partner
zu gewinnen: die eigenen Unternehmen
(z. B. Stadtwerke), die lokalen Betriebe (v. a.
auch dynamische Startups), die Zivilgesellschaft
und nicht zuletzt Bildungs- und Wissen
schaftsorganisationen. Wer in diesem
Zusammenhang nach Deutschland zum
unlängst durchgeführten Bitcom-Wettbewerb
blickt, der kann dort sehr klar sehen, dass die
Mobilisierung all dieser Gruppen eine zentrale
Aufgabe der Kommunen am Beginn des
Digitalisierungsweges ist.
Vom Reden ins Tun kommen
Viel wird gegenwärtig über Digitalisierung
gesprochen. Nicht immer ist klar, ob alle vom
Selben reden. Nur einzelne Lösungen im
Blick zu haben greift zu kurz. Die Kommunikation
und Interaktion wird sich durch die
Digitali sierung grundlegend verändern. Da
muss Bürgerservice auch neu gedacht und
neu aus gerichtet werden, diesem Aspekt werden
wir uns in nächster Zeit intensiv widmen.
Wir sind der Meinung, Kommunen müssen
heute schon einen Schritt weiterdenken und
sich proaktiv dem Thema widmen und den
eigenen digitalen Entwicklungspfad vorausdenken.
Michaela Bareis
bareis@kdz.or.at
MEHR ZU DIGITALISIERUNG
<
Kommentar senden
Klaus Wirth
wirth@kdz.or.at
Wir sind am Österreichischen Städtetag
(6. bis 8. Juni 2018) am KDZ Messestand 16B
vertreten.
VORANKÜNDIGUNG KDZ-SEMINARE „VRV NEU“
Schulungen
KDZ-Seminarreihe: Umsetzung VRV neu (für die Bundesländer NÖ, OÖ, Stmk.)
St. Pölten, Linz, Bruck/Mur
In vier eintägigen Seminaren zur/zum qualifizierten VRV-Anwenderin/Anwender.
Einzeln buchbar oder gesamt zum reduzierten Vorteilspreis.
• Seminar 1: VRV 2015 – Grundlagen inklusive Muster-Voranschlag
und -Rechnungsabschluss
• Seminar 2: Workshop Vermögensbewertung
• Seminar 3: Den ersten Voranschlag „VRV neu“ vorbereiten
• Seminar 4: Buchen in der neuen VRV auf Basis des KDZ-Kontierungsleitfadens 2018
Praxis-Seminare für die Bundesländer Salzburg, Tirol, Vorarlberg
kdz.or.at/
seminarprogramm
• Aktuelle Entwicklungen im Rahmen der Gemeinde-Haushaltsreform
• Den ersten Voranschlag „VRV neu“ vorbereiten
• Buchen in der neuen VRV auf Basis des KDZ-Kontierungsleitfadens 2018
#1 2018 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT 7
PERSONALMANAGEMENT
Personalmanagement
Wie Digitalisierung das Personalmanagement in den Kommunen beflügeln könnte.
von Klaus Wirth
Klaus Wirth
Die Digitalisierung ist im Kommen.
Welche Konsequenzen sie für die Art,
wie wir zukünftig arbeiten, haben wird und
ob sie zu Arbeitsplatzverlusten oder gar
-gewinnen führen wird, ist derzeit noch nicht
absehbar. Klar ist aber, sie wird alle Bereiche
einer Stadt oder Gemeinde unter Anpassungs-
und Veränderungsdruck stellen.
Und sie birgt Chancen, die nur genutzt
werden können, wenn wir die Digitalisierung
als einen gemeinsam gesteuerten Prozess
begreifen und gestalten. Welche Konsequenzen
die Digitalisierung der Arbeits -
welten in den Kommunen nach sich ziehen
wird (Stichwort: andere/neue Arbeitsformen,
andere Arbeitsmodelle, flexiblere Arbeitszeiten,
aber auch neue/andere Kompetenzerfordernisse
und Berufsbilder) und was die
Digitalisierung für die Zahl der Arbeitsplätze
in den Kommunen bedeutet, ist im Moment
schwer abschätzbar.
„Demografie, sinkende Ressourcen und
Digitalisierung fordern das Personalmanagement
der Kommunen.“
Diesen Fragen möchte ich am Beispiel des
Personalmanagements der Kommunen
weiter nachgehen. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass das Thema der Digitalisierung
nicht die einzige Herausforderung ist, der
sich das kommunale Personalmanagement
stellen muss. Neben der Digitalisierung
zwingt der demografische Wandel das Personalmanagement
zur Neuausrichtung der
Personalservices: erfahrene Generationen
gehen und der Übergang muss wirksam
gemanagt werden (Stichwort Nachfolgemanagement);
mit den jüngeren neuen
Kolleg Innen kommen neue und andere Anforderungen
an das Arbeiten und die Unternehmens-kultur
in die Organisationen, auf
die sich die Kommunen als ArbeitgeberInnen
einstellen werden müssen.
Letztlich muss es gelingen, dass das Personalmanagement
in den Kommunen in die
Lage versetzt wird, die sowohl technischen
als auch kulturellen Veränderungen nicht nur
zu begleiten, sondern sie aktiv und wirksam
mitzugestalten. 1
Kampf den Aktenordnern!
Personalmanagement muss durch moderne
Technologien vereinfacht und Services vom
Kunden her neu gedacht werden! Eine große
Chance der Digitalisierung besteht nach
meinem Dafürhalten darin, dass durch eine
konsequente Nutzung moderner digitaler
Techniken eine Professionalisierung und
nachhaltige Qualitätsverbesserung des
Personalmanagements möglich wird. Das
hat nicht zuletzt die Arbeit einer Arbeitsgruppe
des Fachausschusses Personal des
Österreichischen Städtebundes im Jahr 2017
sehr deutlich erkennen lassen 2 . Eine Kernbotschaft
des gemeinsamen Diskurses war
es, dass modernes und professionelles
Personalmanagement ohne Einsatz von
moderner IT auf Dauer weder sinnvoll noch
erfolgversprechend sein kann.
1 Siehe dazu exemplarisch das Positionspapier des Bundesverbands der Personalmanager: https://www.bpm.de/sites/default/files/bpm_
abschlusspapier_pm40_ansicht.pdf [Download 2018-04-03]
2 Das Ergebnis dieser intensiven Diskussion steht allen interessierten Städten und Gemeinden zum Download unter folgender Adresse zur
Verfügung: http://kdz.eu/de/Generationensensibles-Personalmanagement.
8 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2018
PERSONALMANAGEMENT
Ziel der Weiterentwicklung des Personalmanagements
der Kommunen sollte es sein,
sämtliche personalwirtschaftlichen Abläufe
über den gesamten Lifecycle einer Mitarbeiterin
bzw. eines Mitarbeiters automatisiert
abwickeln zu können. Während die Gehaltsabrechnung
schon heute weitgehend „digitalisiert“
in den Kommunen erfolgt, ist das für
die anderen personalwirtschaftlichen Abläufe
vielfach noch selten der Fall. Weder werden
konsequent die Personalakte elektronisch
geführt, noch stehen ausreichende und für
Entscheidungen kurzfristig nutzbare Planungs-
und Controllinginformationen zur
Personalwirtschaft zur Verfügung. Das wird
besonders deutlich, wenn man sich in einer
Organisation fragt, welche Weiterbildungsmaßnahmen
die Führungskräfte bzw. die
MitarbeiterInnen in den letzten Jahren besucht
und welche Zusatzqualifikationen sie
sich erworben haben. Nur selten können
derartige Fragen aus einer Weiterbildungsdatenbanken
heraus beantwortet und dieses
Wissen zur besseren Steuerung der Mittel für
Weiterbildung und zur Nutzung von Fähigkeiten
in einer Organisation verwendet werden.
Erfolgreiches digitales Personalmanagement
bedeutet aber nicht allein, alle bestehenden
Verfahren und Abläufe auf eine neue digitale
Plattform zu stellen. Noch besseres Personalmanagement
entsteht nur, wenn es gelingt,
die Services vor dem Hintergrund der
neuen technischen Möglichkeiten neu zu
denken: „Google und Amazon denken vom
Kunden, nicht vom Produkt. Das ist ein zentraler
Bestandteil digitalen Denkens. Digital
bedeutet, dass man durch Technologie
Lösungen für den Kunden schafft. Dabei ist
und bleibt Technologie das Mittel zum Zweck.
Anders als früher steht im Zentrum der Kunde
und das Produkt ist austauschbar.“ 3 >
3 Siehe dazu https://www.linkedin.com/pulse/erfolgsmuster-für-diezukunft-von-hr-und-unternehmen-interview
[2018-04-04]
Foto: Shutterstock.com
Der demografische Wandel und die Digitalisierung fordern das Personalmanagement in den Kommunen.
#1 2018 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT 9
PERSONALMANAGEMENT
Sichtbar sein und Interesse auf
sich ziehen – talentorientierte
Organisationen bauen
Frauke von Polier, frühere Personalchefin
von Zalando, attestierte in einem aktuellen
Interview den Personalern die besondere
Kompetenz, talentzentrierte Organisationen
zu bauen 4 . Wer jedoch im Wettstreit um
qualifizierte Talente punkten möchte, ist
heutzutage gut beraten, sich der eigenen
Vorteile (Vielfalt an Berufen und Beschäftigungsmöglichkeiten)
bewusst zu sein und
diese „Pfunde“ im Rahmen eines Employer
Brandings konsequent zu nutzen: Warum ist
es etwas Besonderes für unsere Stadt zu
arbeiten? Was bieten wir, was andere Arbeitgeber
nicht bieten können – z. B. sinnstiftende
Tätigkeiten und das Mitgestalten der Stadt
und der Gesellschaft.
Weil sich vor allem jüngere potenzielle MitarbeiterInnen
immer häufiger über einen möglichen
neuen Arbeitgeber selbstverständlich
in den sozialen Medien (z. B. Facebook,
LinkedIn, Xing) und auf verschiedenen
Internet-Plattformen informieren, ist es für
eine Kommune unabdingbar, im Internet und
den Sozialen Medien als Arbeitgeberin sichtbar
zu sein. Zeitgemäß sind aussagekräftige
Profile der Stadt als Arbeitgeberin, aber auch
Videos, in denen MitarbeiterInnen über ihre
Arbeit für die jeweilige Stadt berichten und
damit das Arbeiten für eine Kommune erlebbar
wird.
Im Moment wird das Finden von Jobs auf
vielen klassischen Websites von Kommunen
eher zur Schatzsuche, denn zu einem einladenden
Erlebnis.
„Es braucht eine klare Modernisierungsstrategie,
wenn die Kommunen das
Recruiting-Feld nicht den privaten
Anbietern überlassen wollen.“
Recruiting: schnell, einfach & digital
Die Anforderungen an ein zeitgemäßes Bewerbungsverfahren
sind: Das Finden von Angeboten
und die anschließende Bewerbung
müssen einfach und unkompliziert sein und
selbstverständlich mittels Handy und unter
Nutzung der eigenen bereits in den verschiedenen
sozialen Netzen hinterlegten Daten
möglich sein. Klassische papiergebundene
Bewerbungsverfahren, aber auch aufwändige
formularbasierte Bewerbungen auf der Website
schrecken ab. Die guten KandidatInnen
gehen einem damit durch die Lappen!
Eigentlich wollen gute MitarbeiterInnen am
liebsten direkt von zukünftigen Arbeitgebern
gefunden und angesprochen werden (Active
Sourcing). Das geht auch heute schon über
die sozialen Netzwerke Xing oder LinkedIn
bzw. moderne Jobplattformen.
Fakt ist, die Standards im Recruiting sind
durch die Privatwirtschaft definiert. Wollen
die Städte und Gemeinden das Feld nicht
kampflos anderen überlassen, braucht es
eine klare Modernisierungsstrategie unter
Nutzung der aktuellen technischen Möglichkeiten
des eRecruitings. Im Fachausschuss
Personal des Österreichischen Städtebundes
ist eine entsprechende Diskussion jedenfalls
schon gestartet worden.
Die Zukunft: digital & kooperativ
Die Perspektive ist klar: die Digitalisierung
der Prozesse im Personalmanagement soll
dieses schneller und professioneller machen.
Arbeitszeiteinsparungen (weniger schreiben
und dokumentieren) sollen für eine inhaltliche
Qualifizierung der Personalarbeit (z. B.
Onboarding, Lehrlingsausbildung) nutzbar
werden. Die Personalverantwortlichen sollen
zusammen mit den Organisationsverantwortlichen
zu strategischen Entwicklungspartnern
der Verwaltungsführung werden können.
4 Siehe dazu https://www.linkedin.com/pulse/erfolgsmuster-für-diezukunft-von-hr-und-unternehmen-interview
[2018-04-04]
10 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2018
PERSONALMANAGEMENT
Innovationsfelder gibt es viele, aber es
braucht auch Personalressourcen, diese
Veränderungserfordernisse umsetzen zu
können. Dabei sollte nicht vergessen werden,
die Qualifikationsprofile im Personalmanagement
zu hinterfragen: juristisches Know-how
ist wichtig, aber nicht ausreichend. Gleichfalls
wichtig ist das Vorhandensein von Kompetenz
in der Organisationsentwicklung und
vermehrt technisches und datenanalytisches
Fachwissen.
sinnvoll zu bewältigen. Hier braucht es neue
Partnerschaften und kooperative Lösungen,
um die Chancen der Digitalisierung auch
nutzen zu können.
<
Kommentar senden
Die Digitalisierung bietet viele Chancen, das
Personalmanagement der Städte nachhaltig
zu verbessern. Alleingänge der Städte sind
dabei immer weniger möglich. Die technischen
Innovationen im Personalmanagement
sind kostspielig und letztlich nur gemeinsam
kdz.eu/de/
Generationensensibles-
Personalmanagement
Klaus Wirth
wirth@kdz.or.at
VORANKÜNDIGUNG KDZ-SEMINARE DIGITALISIERUNG
DAS 1x1 ERFOLGREICHER TEAMFÜHRUNG
Wie Sie mit klarer Kommunikation und wirkungsvollen Führungstechniken
Ihr Team leichter und besser führen können.
Mit diesem Spezialtraining erhalten Sie in zwei Präsenzmodulen und begleitenden Online-
Trainings praktisches Wissen, Handwerkszeug und Antworten auf Herausforderungen bei
der Teamführung. Workbooks und Reflexionseinheiten begleiten Sie während der gesamten
Trainingsdauer. Praktische Fachinputs werden mit aktiven Trainings- und Gruppenarbeiten
kombiniert.
Modul 1:
Modul 2:
Wie Sie mit klarer und zielorientierter Kommunikation in Führung gehen
Wie Sie einen wirkungsvollen Führungsrahmen schaffen und
ihr Team Bestleistungen erbringt
WORKSHOP: MOBILE REPORTING
Das Smartphone als Profikamera für Social Media Content.
Dieser Workshop vermittelt die Grundlagen des Mobile Reporting und erklärt, wie man
ein Smartphone als professionelle Kamera nutzt. Sie erfahren, welches Equipment und
welche Apps man braucht, um sendefähige Beiträge zu produzieren, wie man am besten
Interviews aufnimmt, nach welchem einfachen Muster sich mit dem Smartphone Videos
drehen und schneiden lassen und wie man Stories bzw. Fotos und kurze Filme in sozialen
Netzwerken teilt.
01.10.2018, Linz
Anmeldung und Information:
Eva Wiesinger, wiesinger@kdz.or.at
kdz.or.at/seminarprogramm
#1 2018 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT 11
BAUHOF
Der kommunale Bauhof
Vom Spaten zum selbstfahrenden Einsatzfahrzeug.
von Wolfgang Oberascher, Alexander Maimer und Philip Parzer
Wolfgang Oberascher
Alexander Maimer
Philip Parzer
Das Bild der „digitalen Revolution“ befeuert
die Diskussion in allen Bereichen
unserer Gesellschaft, der Wirtschaft als auch
in der öffentlichen Verwaltung. Die Digitalisierung
birgt dabei große Chancen als auch
Grenzen, die es im Einzelfall auszuloten gilt.
Selbstfahrende Einsatzfahrzeuge sind noch
nicht Usus, aber welche Potenziale kann die
Digitalisierung nun im Bereich der kommunalen
Bau- und Wirtschaftshöfe eröffnen?
Der Begriff Digitalisierung bezeichnet im
ursprünglichen Sinn das Umwandeln von
analogen Werten in digitale Formate. Also:
Wenn Ihre MitarbeiterInnen bisher ihre Stundennachweise
auf Handzetteln geschrieben
haben und sie nun ihre Leistungen über
das Handy erfassen, dann ist am Bauhof
die Zeit- und Leistungserfassung digitalisiert.
Jene Bauhöfe, die die Zeit- und Leistungserfassung
digitalisiert haben, berichten über
zahlreiche Vorteile, aber auch Hürden. Zum
einen kann der Administrationsaufwand durch
den Wegfall von Mehrfacherfassungen deutlich
reduziert werden (Ebene Mitarbeiter Innen,
Bauhofleitung, Personalverrechnung und
Buchhaltung). Zum anderen birgt die Transparenz
Vorbehalte in Richtung „gläserne/r
Mitarbeiter/in“ und die Mitarbeiter Innen müssen
diese technischen Hilfsmittel auch richtig
bedienen können. Ein sorgfältiges Planen ist
bei der Umstellung wesentlich.
„Die digitale Zeit- und
Leistungserfassung hat einen
großen Mehrwert, da doppeltes
Erfassen nicht mehr nötig ist.“
Keine Zukunftsmusik
Sieht man sich in Österreichs Städten und
Gemeinden um, findet man schnell erste
Ansätze von zukunftsträchtigen Bauhöfen.
Zugegebenermaßen, der voll digitalisierte
Bauhof ist noch nicht die Regel, aber erste
Basispunkte lassen sich bereits heute, in
weiter Verbreitung, von Vorarlberg bis ins
Burgenland, ausmachen.
Im Folgenden einige
good-practice Beispiele.
1
Service-Apps –
der schnelle Einzelauftrag
Der digitalisierte Bauhof beginnt nicht im
Bauhof, sondern bei der Bürgerin bzw. beim
Bürger. Entdeckt ein/e Bürger/in einen fehlerhaften
Lichtpunkt, bieten zahlreiche Gemeinden
bereits die Möglichkeit, die beschädigte
Straßenlaterne unmittelbar über ihr Smartphone
zu melden. Service-Apps wie „Schau
auf Linz“ oder „Schau auf Graz“ erlauben
direkt ein Bürgeranliegen einzubringen. Das
elektronische Anliegen wird an den Bauhof
weitergeleitet, dieser kann daraus einen
direkten Auftrag ableiten.
MitarbeiterInnen des Bauhofs, die mit mobilen
Endgeräten (idR. Smartphones oder
Tablets) ausgestattet sind, erhalten anschließend
direkt den Arbeitsauftrag. Der Auftrag
wird angenommen und dabei wird automatisiert
ein Kostenträger im Hintergrund erstellt,
auf welchen die erforderliche Arbeitsleistung
gebucht werden kann. Damit wird ebenfalls
transparent, welcher Aufwand hinter einzelnen
Aufträgen und Erledigungen steht.
Der Vorteil dieses durchgehend digitalisierten
Prozesses ist der Faktor der Unmittelbarkeit.
12 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2018
BAUHOF
Eine Partie muss etwa nicht zur Auftragsverteilung
einfahren, sondern erhält diese direkt
und kann unmittelbar darauf reagieren.
2
Zugangslösungen –
24 Stunden geöffnet
Bürgerorientierung wird in Österreich durch
die Bank groß geschrieben – ohne Zweifel.
Dass Bürgerorientierung jedoch auch etwas
kostet, darf nicht vergessen werden. Digitalisierte
Lösungen erlauben hier automatisierte
Systeme, mit welchen die Kosten begrenzt
werden können. Dabei ist an digitale Zugangs
lösungen zu denken z. B. zu einem
Altstoffsammelzentrum. Mit einer Berechtigungskarte
kann dieses rund um die Uhr
genutzt werden – ebenfalls kann über die
Karte erfasst werden, in welchem Ausmaß
das Sammelzentrum durch Berechtigte
genutzt wird.
3
Betriebsmittel
effizient steuern
Jeder Bauhof braucht Betriebsmittel. Sei es
nun Streusalz für den Winterdienst, Schmiermittel
für die Fahrzeuge oder Schutzbekleidung
für die eigenen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter. Elektronische Bestandsverwaltungsprogramme
zeigen frühzeitig Engpässe
und ermöglichen einen zeitgemäßen
Einkauf von erforderlichen Bedarfen – oder
vermeiden, dass gerade in der Winterzeit bei
höheren Preisen neues Salz beschafft
werden muss – also ein Aspekt der
Be schaffungseffizienz.
4
Sicherheit &
Risikomanagement
Haftungsrisiken sind für Gemeinden stets
präsente Risiken. Diese beschränken sich
häufig aber nicht nur auf eine Abteilung oder
Person. In Form des Organisationsverschuldens
kann sich ein Risiko bis zur
Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister
durchschlagen.
Passiert etwa ein Unfall auf einer Gemeindestraße
im Winter, artet die Schuldfrage
mit unter zum Streitthema aus. In Form von
digitalisierten Lösungen – einer GPS >
Digitalisierte Prozesse
sind auch im Bauhof
angekommen.
Foto: Shutterstock.com
#1 2018 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT 13
BAUHOF
Dokumentation der Fahrwege – kann sichergestellt
werden, dass die Schneeräumung in
entsprechender Sorgfalt erledigt wurde und
hilft somit auch im Worst Case, wenn ein
Streitfall bis zum gerichtlichen Prozess
es kaliert.
Auch Baumkataster mit Dokumentation der
durchgeführten Pflegemaßnahmen helfen –
natürlich nur sofern ordnungsgemäß durchgeführt
– bei Unfällen, die Wahrnehmung der
gebotenen Sorgfaltsmaßnahmen eindeutig
nachzuweisen.
Automatisierte Fernwartungs- und Überwachungssysteme
– beispielsweise bei
Wasserwerken – zeigen an, wann in einem
Hochbehälter der Wasserstand ein kritisches
Niveau erreicht. Die Verständigung erfolgt
vollautomatisiert an die/den zuständige/n Mitarbeiter/in,
der umgehend und proaktiv tätig
werden kann, um einen Trinkwassereng -
pass zu vermeiden.
5
Energieeffizienz –
Smarte Lösungen
In einem gemeindeeigenen Objekt wird nach
einer Veranstaltung vergessen, ein Fenster
zu schließen – kein undenkbarer Fall. Läuft
dabei die Heizung und erfolgt der nächste
Kontrollgang erst nach dem Wochenende
(Schulen, Kindergärten), kann sich bei mehreren
Fällen über ein Jahr gerechnet eine
beträchtlich negative Energiebilanz ergeben.
Mit Smart-Grid und Smart-Meter Lösungen
können Objekte elektronisch überwacht werden
und bei Auffälligkeiten umgehend agiert
werden. Erfolgsbeispiele weisen dabei deutliche
Einsparungspotentiale auf.
6
Die interne
Steuerung
Nicht zuletzt lässt sich durch eine digitale
Betriebsführung auch die interne Steuerung
maßgeblich optimieren. Mitarbeiterstunden
können effektiv über Smartphone-Lösungen
erfasst und direkt auf Kostenträger gebucht
werden. Leistungsbezogene Stunden können
mit Standards und Katastern hinterlegt
werden und zur Arbeitsplanung eingesetzt
werden, Soll-/Ist-Vergleiche ermöglichen
Abweichungsanalysen für die verantwortlichen
Entscheidungsträger.
Und zu guter Letzt ermöglichen derartige
Systeme auch eine Optimierung der Personalbedarfsplanung.
Werden zusätzliche
Grünflächen geschaffen, kann über den
Betreuungsstandard das notwendige „Mehr“
an Leistungsstunden errechnet werden (und
die damit verbundenen Kosten). Muss andererseits
eine Grünfläche nicht mehr betreut
werden, kann auch direkt das Konsolidierungspotential
abgeleitet werden.
Digital, aber mit Hausverstand
Bei all den genannten Möglichkeiten des
digitalen Zeitalters, gilt es dennoch eine
überlegte Herangehensweise zur verstärkten
Digitalisierung des Bauhofs zu wählen. Es
sollten strukturiert die Schwachstellen eines
Bauhofs identifiziert und anschließend die
passenden digitalen Lösungen vorbereitet
und implementiert werden. Pauschale – „onesize-fits-all“
Lösungen führen vor dem Hintergrund
der Spezifika kommunaler Bau- und
Wirtschaftshöfe selten zum Erfolg. <
Kommentar senden
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Weg
in das digitale Bauhofzeitalter.
Wolfgang
Oberascher
oberascher@kdz.or.at
Alexander Maimer
maimer@kdz.or.at
Philip Parzer
parzer@kdz.or.at
14 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2018
KONTIERUNGSLEITFADEN 2018
VRV 2015 – Jetzt wird’s ernst!
Der Kontierungsleitfaden 2018 unterstützt beim Umsetzen
des neuen Haushaltsrechts. von Alexander Maimer und Robert Blöschl
Alexander Maimer
Robert Blöschl
In den letzten Monaten wurde im Rahmen
einer Arbeitsgruppe an einer Neuauflage des
bekannten Kontierungsleitfadens für Gemeinden
und Gemeindeverbände gearbeitet. Dieser
wird vom KDZ nun in einer aktualisierten
und erweiterten Version herausgebracht und
beinhaltet bereits das neue Haushaltsrecht
inklusive der im Jänner 2018 veröffentlichten
Novelle zur VRV 2015.
Neuer Kontenplan für Gemeinden
Mit der im Oktober 2015 veröffentlichten
Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung
2015 (VRV 2015) erfolgte eine
grundlegende Änderung der Form und Gliederung
der Voranschläge und Rechnungs-
abschlüsse von Gemeinden. Die Basis des
neuen Haushaltsrechts bildet ein integrierter
Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt
(§§ 2 und 3 VRV 2015). Während
das Rechnungswesen auf Ebene der Gemeinden
bisher kameral geprägt war, wird
mit der VRV 2015 ein erweitertes kommunales
Rechnungswesen mit doppischen
Grundzügen eingeführt.
Wie auch bisher ist die Grundlage für die Veranschlagung
und Verrechnung ein vorgegebener
Kontenplan (früher Postenverzeichnis).
Der Kontenplan der Gemeinden ist in der
Anlage 3b der VRV 2015 geregelt und weicht
in seiner Grundstruktur (Klassen 0 bis 9)
nicht vom bisherigen Postenverzeichnis
gemäß VRV 1997 ab.
Insbesondere durch die Einführung des
Ergebnis- und Vermögenshaushalts ergeben
sich jedoch einige neue Sachverhalte für die
auch entsprechende Kontengruppen in der
Anlage 3b vorhanden sind. So bildet der
Ergebnishaushalt beispielsweise Geschäftsfälle
ab, die einen Ertrag (Wertzuwachs) oder
Aufwand (Werteinsatz) darstellen, jedoch
keinen Zahlungsfluss nach sich ziehen.
Für diese nicht finanzierungswirksamen
Geschäftsfälle (z. B. Dotierungen von
Rückstellungen) sind nun entsprechende
Kontengruppen vorhanden.
>
Der Kontierungsleitfaden 2018
unterstützt beim Umsetzen
des neuen Haushaltsrechts.
#1 2018 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT 15
KONTIERUNGSLEITFADEN 2018
Während es im Kontenplan zu Änderungen
kommt, bleibt das Ansatzverzeichnis – also
die Gliederung des Haushalts nach funktionellen
Gesichtspunkten – in der bekannten
Form bestehen.
Kontierungsleitfaden 2018 hilft
bei der Umstellung
In den vergangenen Monaten fanden im
Rahmen von zahlreichen Arbeitsgruppensitzungen
Diskussionen über die Kontierung
gemäß VRV 2015 statt. In die Arbeitsgruppe
waren Expertinnen und Experten des Österreichischen
Städtebundes und Gemeindebundes,
des Bundesministeriums für Finanzen
(BMF), der Gemeindeaufsichtsbehörden,
der Stadt Wien sowie weiterer Städte und
Gemeinden vertreten. Bei ausgewählten
Themenstellungen brachte sich der Bundesrechnungshof
in die Diskussionen ein.
„Die Buchungsbeispiele im
Kontierungsleitfaden 2018 helfen die
neue Buchungslogik zu verstehen.“
Auf Basis der Ergebnisse der Arbeitsgruppensitzungen
wurde der bestehende Kontierungsleitfaden
vom KDZ - Zentrum für Verwaltungsforschung
aktualisiert. Ziel war es,
auch in Zukunft eine weitgehende einheitliche
Kontierung auf der kommunalen Ebene
zu garantieren.
Bei der Aktualisierung wurde das Augenmerk
auf das neue Haushaltsrecht gemäß VRV
2015 gelegt. Zudem erfolgte auch eine zeitgemäße
Überarbeitung der bestehenden
Inhalte. Die im Jänner 2018 veröffentlichte
Novelle zur VRV 2015 wurde bei der Überarbeitung
ebenfalls berücksichtigt.
Neue Inhalte
Der Kontierungsleitfaden 2018 wird wie auch
bisher eine umfassende Beschreibung der
Unterabschnitte und Kontengruppen jeweils
inklusive eines Stichwortverzeichnisses enthalten.
Neben diesen Inhalten wird es erstmals auch
Buchungsbeispiele für laufende Haushaltsbuchungen
und Abschluss- und Überleitungsbuchungen
geben. Die Beispiele sollen dabei
helfen, die neue Buchungslogik und ihre Auswirkungen
auf die Haushalte besser zu verstehen.
Mit der VRV 2015 erhöht sich die Anzahl der
erforderlichen Nachweise. Die bestehenden
Nachweise wurden insbesondere um solche
mit Bezug zur Vermögensrechnung erweitert
(z. B. Rückstellungsspiegel). Um ein gemeinsames
Verständnis der benötigten Daten zu
schaffen, erfolgte eine Beschreibung der
Anlagen zum Voranschlag und Rechnungsabschluss.
Gerade weil einige Anlagen nicht
automatisch durch Kontenzuordnungen aus
dem System befüllt werden können, soll
sichergestellt werden, dass bei der Befüllung
möglichst wenige Fragen auftreten.
Abgerundet wird das Werk durch ein Glossar,
welches neue Begriffe des Haushaltsrechts
erläutert und so eine einheitliche Grundlage
für die Umsetzung schaffen soll. Der neue
Kontierungsleitfaden wird Ende Mai erhältlich
sein.
Umsetzung in der Praxis
Österreichs Städte und Gemeinden beschäftigen
sich bereits intensiv mit der Umstellung
auf die VRV 2015. Derzeit wird insbesondere
die Erfassung und Erstbewertung des
Gemeindevermögens durchgeführt. Bei der
Erstbewertung ergeben sich häufig Fragen,
die durch die bereits bestehenden Leitfäden
und im Rahmen von Seminaren beantwortet
werden können. Erfahrungsgemäß ist ein
wesentlicher Problembereich bei der Erstbewertung
das Straßenvermögen. Da dies bei
den Gemeinden in der Regel erstmalig
erfolgt, sollte möglichst zeitnah begonnen
werden.
Die Vermögenserfassung und das Sammeln
von Daten für die Berechnung der Rückstellungen
(insbesondere Rückstellungen für
16 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2018
KONTIERUNGSLEITFADEN 2018
Jubiläumsgelder und Abfertigungen) müssen
bis Mitte 2019 abgeschlossen sein, da die
ermittelten Daten in den Voranschlag für das
Jahr 2020 eingearbeitet werden müssen.
Der Voranschlag 2020 muss spätestens im
Herbst 2019 erstellt werden.
Das KDZ unterstützt mehrere österreichische
Städte und Gemeinden beim Umstieg auf die
VRV 2015. Wesentliche Aufgaben sind dabei
das Projektmanagement für das Gesamtprojekt
„Umstieg auf die VRV 2015“, die Un -
ter stützung bei Fachfragen der Vermögenserfassung
und -bewertung sowie bei der
Bildung von Rückstellungen. Darüber hinaus
ist die Neudefinition von Prozessen im Rechnungswesen
essentiell für einen erfolgreichen
Umstieg.
Neben dem Beratungs- und Seminarangebot
bietet das KDZ eine Vielzahl an Praxisleitfäden
und Praktikertools an. Diese sind für alle
Städte und Gemeinden auf der Homepage
www.praxisplaner.at kostenlos abrufbar. <
Alexander Maimer
maimer@kdz.or.at
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Robert Blöschl
bloeschl@kdz.or.at
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Der Kontierungsleitfaden 2018, Leitfäden und Tools des KDZ unterstützen beim Umsetzen der VRV 2015.
#1 2018 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT 17
VRV 2015
VRV 2015-Umsetzung
Muster-Haushalte bringen einen tieferen Einblick. von Peter Biwald und Clemens Hödl
Peter Biwald
Clemens Hödl
Mit Anfang 2020 ist die Gemeinde-Haushaltsreform
auf Basis der VRV 2015 umzusetzen.
Dies bedeutet wesentliche Änderungen im
Aufbau bzw. in Form und Inhalt des kommunalen
Haushaltswesens. Der bestehende
Finanzierungshaushalt wird auf einen Drei-
Komponenten-Haushalt erweitert, der neben
dem Finanzierungshaushalt verpflichtend
einen Ergebnis- und Vermögenshaushalt
umfasst. Seit Mitte April 2018 sind die ersten
Muster-Haushalte für drei Pilot-Gemeinden
(Grafenwörth, Trofaiach, Klagenfurt) für die
Öffentlichkeit verfügbar. 1 Das KDZ als zentraler
Projektpartner stellt die Ergebnisse vor.
1 Die drei Muster-Haushalte (erarbeitet durch das Projektteam
von KDZ, NÖ Gemeindeberatung und Quantum GmbH)
inkl. der Projektdokumentation stehen auf
http://www.kdz.eu/VRV 2015 _muster zum Download bereit.
Gemäß Gemeindehaushaltsreform ist ab
2020 ein integrierter Ergebnis-, Finanzierungs-
und Vermögenshaushalt (Drei-Komponenten-Haushalt)
zu erstellen. Der derzeitige
kamerale Finanzierungshaushalt wird um
einen Ergebnishaushalt ergänzt, die Gliederung
in ordentlichen und außerordentlichen
Haushalt sowie die Regelung über den Auslaufmonat
werden dadurch abgelöst. Das
kommunale Vermögen wird erfasst und
bewertet und in der Vermögensrechnung
dem Eigen- und Fremdkapital gegenübergestellt.
Damit stehen der Politik und Verwaltung
zusätzliche Informationen zur
Verfügung.
Drei-Komponenten-Haushalt
Der integrierte Drei-Komponenten-Haushalt
bedeutet sowohl für den Voranschlag als
auch für den Rechnungsabschluss künftig
einen neuen Aufbau und neue Inhalte. Der
Finanzierungshaushalt baut auf dem Status
Quo auf und liefert Informationen zur Liquidität
der Gemeinde und zur Finanzierung des
Abb. 1: Muster-Voranschlag Pilot Trofaiach – Ergebnisvoranschlag Gesamthaushalt.
Quelle: Muster-Voranschlag 2016 der Stadtgemeinde Trofaiach
18 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2018
VRV 2015
Gesamthaushalts sowie seiner Teilbereiche.
Für den Gesamthaushalt zeigt er wie bisher,
wie weit mit dem Saldo 1 (Überschuss der
laufenden bzw. operativen Gebarung) die
Investitionen (Saldo 2) gedeckt werden
können und wieviel liquide Mittel für die
Tilgung von Schulden übrig bleiben.
Der Ergebnishaushalt stellt künftig den
Aufwand (Wertverbrauch) sowie den Ertrag
(Wertzuwachs) dar. Neben den laufenden
Aufwendungen kommen insbesondere
Abschreibungen auf das Anlagevermögen
sowie die Dotierung für Rückstellungen hinzu.
Das Nettoergebnis zeigt für den Gesamthaushalt,
ob und inwieweit die Erträge zur
Deckung des Aufwandes von kommunalen
Leistungen und zur Erhaltung der dafür erforderlichen
Infrastruktur ausreichen. Ist das
Nettoergebnis positiv, dann hat die Gemeinde
auch für den Erhalt der Vermögenswerte
entsprechende Erträge erwirtschaftet. Ist es
negativ, können die Aufwendungen für kommunale
Dienstleistungen und Infrastruktur
nicht vollständig abgedeckt werden. Die
Erhaltung der Substanz des Vermögens ist
bei längerfristigen negativen Ergebnissen
nicht mehr ausreichend gewährleistet.
Die Entnahme von und die Zuweisung zu
Haushaltsrücklagen werden im neuen System
über den Ergebnishaushalt erfol gen. Die
Rücklagenentwicklung und deren Bedeckung
durch Zahlungsmittelreserven finden sich in
einer der Anlagen zum Voranschlag wie auch
Rechnungsabschluss.
Die Verbuchung für den Ergebnis- und
Finanzierungshaushalt hat aufgrund der
neuen Syste matik auf Ansatzebene zu
erfolgen.
„Der Ergebnishaushalt zeigt, ob
die Gemeinde ihre Leistungen
und Infrastruktur mit eigenen
Mitteln finanzieren kann.“
>
Abb. 2: Auszug aus RA Vermögensrechnung – Aktiva und Passiva – Pilot Trofaiach.
Quelle: Muster-Rechnungsabschluss 2015 der Stadtgemeinde Trofaiach
#1 2018 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT 19
VRV 2015
Mit dem Vermögenshaushalt ist künftig
ähnlich einer Bilanz das gesamte Gemeindevermögen
(Anlage- und Umlaufvermögen)
den Fremdmitteln (Schulden, Rückstellungen,
Verbindlichkeiten) gegenüberzustellen.
Die Differenz ist das Nettovermögen
(Eigenkapital) und die erhaltenen Investitionszuschüsse.
Der Vermögenshaushalt als Teil des Rechnungsabschlusses
legt offen, welches Vermögen
– insbesondere Sachanlagevermögen –
die Gemeinde hat und welche Substanz sie
erhalten muss. Mit den Informationen aus
Vermögens- und Ergebnisrechnung kann
besser beurteilt werden, wieweit die Gemeinde
mit ihren Investitionen und Instandhaltungen
die Vermögenssubstanz erhalten
kann. Weiters zeigt die Vermögensrechnung,
„Die Vermögensrechnung zeigt,
wie das Vermögen finanziert wird.“
VORANSCHLAG UND RECHNUNGS-
ABSCHLUSS WERDEN FOLGENDE
BESTANDTEILE UMFASSEN
Bestandteile VA R
Ergebnishaushalt – Gesamt ✓ ✓
Finanzierungshaushalt – Gesamt ✓ ✓
Vermögenshaushalt x ✓
Nettovermögensveränderungsrechnung
x ✓
Ergebnishaushalt –
10 Bereiche (für jede Gruppe) ✓ ✓
Finanzierungshaushalt –
10 Bereiche (für jede Gruppe) ✓ ✓
Detailnachweis – Darstellung nach
Ansätzen und Kontengruppen in
der Gliederung von Ergebnis- und
Finanzierungshaushalt ✓ ✓
Beilagen/Anlagen 6 25
Quelle: Projekt Muster-Voranschlag und
Rechnungsabschluss, 2018.
wie die Gemeinde ihr Vermögen finanziert
hat – mit Eigenmitteln (= Nettovermögen),
Subventionen (= Investitionszuschüsse)
und/oder mit Fremdmitteln.
Die neuen Bestandteile
Wie schauen Voranschlag und Rechnungsabschluss
nun aus? Der Voranschlag umfasst
den Ergebnis- und Finanzierungshaushalt
gesamt sowie die zehn Gruppen, die künftig
Bereichsbudgets genannt werden. Die Detailnachweise
stellen für jeden Ansatz die veranschlagten
Kontengruppen (= Posten) in der
Gliederung des Ergebnis- und Finanzierungshaushalts
dar. Schließlich folgen sechs
An lagen.
Der Rechnungsabschluss hat ähnliches
Aussehen, wird jedoch um die wichtigen
Inhalte der Vermögensrechnung und rund
20 weitere Anlagen ergänzt, die primär die
Vermögensrechnung betreffen.
Für drei Pilotgemeinden liegen nun die ersten
Beispiele vor, in denen die VRV 2015 in ihrer
Mindestanforderung mit den tatsächlichen
Zahlen des Rechnungsjahres 2015 und
Voranschlagsjahres 2016 befüllt wurden.
Die vorliegenden Muster-VA und Muster-RA
sollen Unterstützung bei der VRV-Umsetzung
geben, wobei diese jede Gemeinde für sich
individuell lösen muss. Dafür gibt es jedoch
bereits einige Unterstützungstools und Leitfäden,
die von den Gemeindeabteilungen,
den EDV-Anbietern sowie insbesondere
auch von den drei Projektpartnern – KDZ 2 ,
Quantum GmbH und NÖ Gemeindeberatung
– bereitgestellt werden.
Erforderliche
Umsetzungsschritte 2018
Für die Umsetzung der VRV 2015 wird für
alle Gemeinden und Städte folgende Vorgehensweise
empfohlen:
2 Siehe dazu www.praxisplaner.at mit den KDZ-Vermögensbewerter-Tools
sowie Leitfäden zur Vermögensbewertung
und zum ersten Voranschlag.
20 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2018
VRV 2015
Abb. 3: Vorgehensweise – Voranschlag 2020
Inventarisierung,
aktivierbares Vermögen
erfassen
(Zuordnung zu Kontengruppen
und Ansätzen)
2018
Vermögen bewerten,
Rückstellungen ermitteln,
Anlagenabschreibungen und
Rückstellungsdotierungen
je Ansatz berechnen
2018 / 1. HJ. 2019
Voranschlag 2020 erstellen
2019
Eröffnungsbilanz erstellen
2020 / 2021
Quelle: Muster-Voranschlag und Musterrechnungsabschluss
für Städte und Gemeinden nach der VRV 2015, Wien 2018, S. 48
Spätestens im Herbst 2019 ist der erste
Voranschlag nach der neuen VRV 2015 zu
erstellen. Damit ist neben dem Finanzierungsvoranschlag
auch ein Ergebnisvoranschlag
für das Jahr 2020 zu verfassen. Für
den Ergebnisvoranschlag sind Vorarbeiten
durchzuführen, wie das Erfassen und Bewerten
des Sachanlagevermögens bzw. der
Rückstellungen. Damit steht die jeweilige
ansatzspezifische Sachanlagenabschreibung
bzw. Rückstellungsdotierung/-auflösung zur
Voranschlagserstellung zur Verfügung. Ein
Vermögensvoranschlag ist gemäß VRV 2015
nicht verpflichtend zu formatieren.
Für den ersten Voranschlag 2020 sollte die
Vorgehensweise wie in der Abb. 3 dargestellt
gewählt werden, wobei betreffend des Zeitpunktes
der Eröffnungsbilanz die noch zu
beschließenden landesgesetzlichen
Regelungen zu beachten sind.
In einem ersten Schritt ist das Vermögen zu
erfassen, dies entspricht im Wesentlichen
einer Inventur auf einem möglichst einheitlichen
organisatorischen und technischen
Standard. Bei dem Erfassen sind vor allem
jene technischen Merkmale zu erheben und
zu dokumentieren, die für die Bewertung von
Vermögensgegenständen benötigt werden.
Bei der Vermögenserfassung sollten für die
einzeln zu bewertenden Vermögensgegenstände
auch die Codes der jeweiligen Gruppe
(der Kontenklasse 0) und der betreffenden
Ansätze (laut Ansatzverzeichnis) miterfasst
werden, damit eine eindeutige Zuordnung
des Vermögens erfolgen kann. Diese Bewertung
sollte bis spätestens Sommer 2019
abgeschlossen sein, damit die erforderlichen
Daten (z. B. Abschreibungen) für das Erstellen
des Voranschlags 2020 zeitgerecht zur
Verfügung stehen.
Die Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2020
ist erst im Laufe des Jahres 2020 zu erstellen.
Einen genauen Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz
regelt die VRV 2015 nicht. Dafür müssen
die landesrechtlichen Vorschriften abgewartet
werden. Da für das Erstellen Informa tionen
aus dem Rechnungsabschluss 2019 wesentlich
sind, kann eine Veröffentlichung erst nach
dem Erstellen des Rechnungsabschlusses
2019 erfolgen. Zum jetzigen Zeitpunkt steht
daher nicht die Eröffnungsbilanz, sondern die
Vorbereitung auf den ersten Voranschlag
(VA 2020) im Mittelpunkt. <
Peter Biwald
biwald@kdz.or.at
Kommentar senden
Clemens Hödl
hoedl@kdz.or.at
#1 2018 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT 21
PFLEGEFINANZIERUNG
Pflegefinanzierung
Herausforderung für die Gemeinden von Karoline Mitterer
Karoline Mitterer
mitterer@kdz.or.at
Die Entwicklung der Sozialhilfeumlage stellt
die Gemeinden bereits seit Längerem vor
große Herausforderungen. Doch aufgrund der
demografischen Entwicklungen könnte sich
die Dynamik dieses Bereiches noch weiter
erhöhen, wenn nicht entsprechend gegengesteuert
wird. Nachfolgend soll ein Überblick
über die aktuelle Pflegefinanzierung und die
sich daraus ergebenden Herausforderungen
für die Gemeinden gegeben werden.
Trübe Prognosen
Wir befinden uns in einer alternden Gesellschaft,
in der die „Baby-Boomer“-Generation
demnächst ins Pensionsalter vorrückt. Auch
gibt es gesellschaftliche Veränderungen,
welche zu einem Rückgang der familiären
Pflege führen. Dies wirkt sich auch auf die
Pflegeausgaben aus. Gemäß einer Prognose
für den Fiskalrat 1 erhöht sich die Anzahl der
betreuten Personen im Pflegebereich in einer
optimistischen Variante von 2015 auf 2060
um 100 Prozent, in der pessimistischen
Variante um 260 Prozent. Bei letzterer wird
ein stärkerer Wegfall der informellen Pflege
angenommen.
Das durchschnittliche jährliche Wachstum
der Pflegekosten für den Zeitraum 2015 bis
2030 liegt, abhängig vom Szenario, zwischen
4,4 und 6,2 Prozent. Während die Ausgaben
für das Pflegegeld mit durchschnittlich jährlich
2,5 bis 5,2 Prozent wachsen, entwickeln
sich die Nettoausgaben 2 für Pflegedienstleistungen
mit jährlich 5,8 bis 7,8 Prozent
deutlich dynamischer. Letztere sind von
Ländern und Gemeinden zu tragen. Ebenfalls
eine überdurchschnittliche Entwicklung wird
im Bereich der geförderten 24-Stunden-
Betreuung mit jährlich 4,2 bis 7,0 Prozent
prognostiziert.
Dem gegenüber wurde im Rahmen der letzten
Finanzausgleichsverhandlungen ein Ausgabendämpfungspfad
im Pflegebereich mit
jährlich 4,6 Prozent vereinbart. Um diesen
Ausgabendämpfungspfad zu erreichen, sind
daher entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen
durch die Länder (und Gemeinden)
zu treffen.
Doch selbst eine Steigerung von 4,6 Prozent
stellt die Gemeinden vor eine finanzielle
Herausforderung. So liegen die Prognosen
für die Ertragsanteile bei nur 4 Prozent p.a.,
das bedeutet, dass die Gemeinden zur
Finanzierung der Sozialhilfe in anderen Aufgabenbereichen
einsparen müssen.
Komplexe Pflegefinanzierung
Doch wie sind die Gemeinden nun an der
komplexen Finanzierung des Pflegebereiches
beteiligt (Abbildung 2 3 )? Als wichtigster
Ausgabenbereich beim Bund zeigt
sich das Pflegegeld mit 2.587 Mio. Euro im
Jahr 2016, welches von Ländern und
Gemeinden mit 372 Mio. Euro ko-finanziert
wird. Für stationäre, teilstationäre und mobile
Pflegedienstleistungen geben die Länder
insgesamt 1.941 Mio. Euro aus, welche über
die Sozialhilfeumlage durch die Gemeinden
mit 783 Mio. Euro ko-finanziert werden.
1 Vgl. Grossmann u. Schuster: Langzeitpflege in Österreich: Determinanten der staatlichen Kostenentwicklung, 2017, S. 36 ff.
2 Ausgaben abzüglich Beiträge und Ersätze von Privaten sowie sonstigen Einnahmen, aber noch ohne Berücksichtigung der
Sozialhilfeumlagen.
3 Nähere Ausführungen finden sich in Mitterer, Biwald, Haindl, Hochholdinger, Seisenbacher: Österreichische Gemeindefinanzen 2018 –
Entwicklungen 2007 bis 2021. Stadtdialog Februar 2018.
22 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2018
PFLEGEFINANZIERUNG
Zusätzlich fließen hier auch die Mittel aus
dem Pflegefonds ein, welcher gemeinsam
von Bund, Ländern und Gemeinden dotiert
wird. Hinzu kommen 151 Mio. Euro für die
24-Stunden-Betreuung, welche von Bund
und Ländern gemeinsam bezahlt wird.
Insgesamt ergibt sich dadurch eine Netto-
Belastung in der Höhe von 4.680 Mio. Euro.
Die höchsten Netto-Ausgaben bestehen mit
2.542 Mio. Euro beim Bund (54,3 Prozent).
Von den Ländern werden 1.187 Mio. Euro
(25,4 Prozent) und von den Gemeinden
951 Mio. Euro (20,3 Prozent) in das formelle
Pflegesystem finanziert.
Mangelnde Valorisierung
des Pflegegeldes
Durch die mangelnde Valorisierung des Pflegegeldes
kommt es zu einer Verschiebung
der Finanzierungsverantwortung vom Bund
zu Ländern und Gemeinden. Das Pflegegeld
wurde in den letzten zehn Jahren nur zweimal
valorisiert. Während sich das Pflegegeld
um nur 0,6 bis 1 Prozent erhöhte, lag die
Inflation bei durchschnittlich zwei Prozent.
Auch die Mittel aus dem Pflegefonds reichen
nicht aus, um die Nicht-Valorisierung des
Pflegegeldes auszugleichen.
Mindereinnahmen durch
den Entfall des Pflegeregresses
Noch nicht konkret bestimmbar ist der Einnahmenentgang
durch den Entfall des Pflegeregresses
und die Mehrausgaben durch
die Reduktion der VollzahlerInnen sowie die
steigende Nachfrage nach Pflegeplätzen.
Nach aktuellen Schätzungen der Länder und
des Österreichischen Städtebundes wird die
finanzielle Belastung für die Länder und
Gemeinden gemeinsam bei zumindest
530 Mio. Euro liegen. Für die Gemeinden
(ohne Wien) bedeutet dies eine zusätzliche
Belastung von zumindest 190 Mio. Euro. 4
Wien selbst rechnet mit mindestens 111 Mio.
Euro zusätzlicher Belastung für das Jahr
2018. In sämtlichen Modellen sind Mehrausgaben
aufgrund einer stärkeren Nutzung von
stationären Einrichtungen noch nicht eingerechnet,
wodurch nochmals deutliche >
4 Basierend auf den Kostenanteilen der Gemeinden in den
einzelnen Bundesländern an den Sozialhilfeausgaben:
50 Prozent im Burgenland, in Kärnten, Niederösterreich und
Salzburg; 40 Prozent in Oberösterreich, Steiermark und
Vorarlberg; 35 Prozent in Tirol. Ohne Berücksichtigung von Wien.
Abb. 1: Prognosewerte im Pflegebereich und der Ertragsanteile.
Pflegekosten gesamt
+4,4 und 6,2
Prozent p.a. (je Szenario)
Pflegegeld
(Bund)
+2,5 bis 5,2
Prozent p.a.
Pflegedienstleistungen
(Länder/Gemeinden)
+ 5,8 bis 7,8
Prozent p.a.
24h-Betreuung
(Bund/Länder)
+4,2 bis 7,0
Prozent p.a.
Factsheets
Sozialhilfe- und
Pflegefinanzierung
Ausgabendämpfungspfad
+ 4,6 Prozent p.a.
Ertragsanteile
+4 Prozent p.a.
Quelle: für den Fiskalrat: Grossmann u. Schuster: Langzeitpflege in Österreich: Determinanten der staatlichen Kostenentwicklung, 2017;
Quelle: Grossmann u. Schuster: Langzeitpflege in Österreich: Determinanten der staatlichen
Paktum zum Finanzausgleich 2017; BMF: Prognose der Ertragsanteile 2017.
20. April 2018 Kostenentwicklung, · Seite 1
2017;
Paktum zum Finanzausgleich 2017; BMF: Prognose der Ertragsanteile 2017.
#1 2018 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT 23
PFLEGEFINANZIERUNG
Ausgabensteigerungen erwartet werden
können. Dem gegenüber steht eine vom
Bund vorgesehene Kompensation in Höhe
von 100 Mio. Euro.
Gemeinsam Weiterentwickeln
Die Entwicklung der Pflegeausgaben liegt in
den Händen der Länder und Gemeinden. Es
gilt den Herausforderungen im Pflegebereich
mit klaren Strategien zu begegnen. Hier sind
demografische Faktoren, die Unterstützung
der informellen Pflege, die Weiterentwicklung
der Struktur der Pflegedienstleistungen
(v. a. mobil vor stationär) und auch die
Berück sichtigung der Preisentwicklungen
im Pflegebereich zu nennen.
Dabei gilt es auch voneinander zu lernen.
Dies zeigt sich insbesondere im Verhältnis
zwischen mobil und stationär betreuten Personen.
So kommen in Vorarlberg auf eine
stationär betreute Person 3,5 mobil betreute
Personen – in Kärnten hingegen sind es nur
1,5. Der Österreichdurchschnitt liegt bei 1,9
mobil betreuten Personen pro stationär
betreuter Person. 5 Das Konzept „mobil vor
5 Basierend auf Statistik Austria:
Pflegedienstleistungsstatistik 2016.
stationär“ wurde in den Bundesländern bisher
in unterschiedlichem Ausmaß umgesetzt.
Zusätzlich bedarf es zur Sicherung der
Pflege finanzierung einer Reform des
Fi nanzierungskonzeptes. Wichtige Schritte
wären eine Entflechtung der derzeit komplexen
Finanzierungsströme zwischen den
Gebietskörperschaftsebenen. Weiters sollte
über Optionen zusätzlicher Finanzierungsquellen
nachgedacht werden, wie etwa eine
Pflegeversicherung oder eine steuerbasierte
Finanzierung (z. B. zweckgebundene Vermögenssteuer).
Schließlich gilt es, bei der Reform des Pflegebereiches
alle betroffenen Institutionen
und Gebietskörperschaftsebenen einzubeziehen.
Die Gemeindeebene sollte als wichtiger
Zahler in die Weiterentwicklung des
Pflegebereiches eingebunden werden. Es
gilt, eine komplexe Materie gemeinsam zu
bewältigen, wozu es gebietskörperschaftsübergreifender
Strategien und Konzepte
bedarf.
<
Kommentar senden
Abb. 2: Einnahmen und Ausgaben im Pflegebereich, 2016.
Länder
Bund
AG
EN
AG
EN
127 Mio.
372 Mio.
372 Mio.
2.587 Mio.
151 Mio. 236 Mio.
60 Mio.
2.542 Mio.
Netto-AG 54,3%.
mobile sonst.
Dienste Dienste
60 Mio. stationäre Dienste 1.405 Mio. 399 Mio. 137 Mio. 72 Mio.**
Sozialhilfeumlage 783 Mio.
350 Mio.
1.187 Mio.
Net.AG 25,4%.
*
236 Mio.
72 Mio.
42 Mio.
350 Mio.
Gemeinden
AG
EN
127 Mio.
Sozialhilfeumlage 783 Mio.
42 Mio.***
951 Mio.
Net.AG 20,3%.
Legende:
Nicht abgrenzbar, etwa:
Pflegegeld Pflegefonds * GSBG-Mittel
24h-Betreuung Netto-Ausgaben (Ausgaben abzüglich Einnahmen) ** Einmalige Zuschüsse über BZ-Mittel
Pflegedienstleistungen *** Zuschüsse an gemeindeeigene Einrichtungen
Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2018; auf Basis: BMASK: Österreichischer Pflegevorsorgebericht 2016;
Pflegefondsgesetz BGBl. 57/2011; Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2016.
Anmerkung: Ausgaben der Länder für Pflegedienstleistungen sind Netto-Ausgaben
(daher abzüglich Beiträge und Ersätze von Privaten sowie sonstigen Einnahmen).
Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2018; auf Basis: BMASK: Österreichischer Pflegevorsorgebericht 2016; Pflegefondsgesetz BGBl. 57/2011; Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2016.
Anmerkung: Ausgaben der Länder für Pflegedienstleistungen sind Nettoausgaben (daher abzüglich Beiträge und Ersätze von Privaten sowie sonstiger Einnahmen).
24 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2018
DIALOGISCHER PROZESS
Verwaltung im Dialog
Pflege- und Betreuungsleistungen für MigrantInnen.
1
Im Sinne einer integrierten Sozialplanung
entwickelte die Magistratsabteilung 24 der
Stadt Wien (Gesundheits- und Sozialplanung)
gemeinsam mit Christoph Reinprecht
(Institut für Soziologie, Universität Wien)
einen dialogischen Prozess zwischen Wissenschaft,
Verwaltung und Praxis, in dessen
Zentrum die Befragung von 429 BürgerInnen
Wiens stand.
Das KDZ durfte an dem Fachgespräch von
Christoph Reinprecht und Judith Wiesinger
über das großartige Projekt teilhaben.
Warum wurde
dieses Projekt gestartet?
WIESINGER: Ausgangspunkt für das Projekt
„Pflege- und Betreuungsleistungen für Migrant
Innen in Wien“ war die Beobachtung, dass
bestimmte Gruppen der älteren Bevölkerung
Wiens ausländischer Herkunft die Angebote
und Leistungen der Stadt zu Pflege und
Betreuung wenig in Anspruch nehmen. Um
die Gründe dafür zu identifizieren und Angebote
bzw. Informa tionen entsprechend anzupassen,
wurde das Projekt ins Leben gerufen.
Dieses bestand aus zwei Phasen: der Erstellung
der Publikation „Einfluss der Migration
auf Leistungserbringung und Inanspruchnahme
von Pflege- und Betreuungsleistungen in
Wien“ 1 , die die wissenschaftliche Aufarbeitung
der Einflussfaktoren und die auf diesen Er
kennt nissen beruhenden Handlungsempfehlungen
umfasst, sowie deren Verbreitung und
Umsetzung als eigenständige Projektphase.
2
3
Wer stand im Zentrum
der Befragung?
REINPRECHT: Hauptteil der genannten
Publikation und damit Basis für die zweite
Projektphase war die Befragung von 429
Wiener MigrantInnen zu ihren Erwartungen
an die Pflege- und Betreuungsleistungen.
Zentral war, die Personen selbst – auch in
ihrer Herkunftssprache - zu Wort kommen zu
lassen. Dafür wurden Gruppen ausgewählt,
die für die ältere Bevölkerung mit Migrationsgeschichte
repräsentativ sind.
Wie wurde das Projekt
gesteuert?
WIESINGER: Das Besondere dieses Projekts
ist die starke Vernetzung zwischen
Wissenschaft, Praxis und Verwaltung. In der
ersten Projektphase wurde dies durch zwei
Gremien sichergestellt: die Steuergruppe und
den Beirat. Im Fokus standen aber stets die
betroffenen BürgerInnen.
REINPRECHT: Aufgabe der Steuergruppe –
sie setzte sich zusammen aus VertreterInnen
strategischer und operativer Einrichtungen
zu Pflege und Betreuung in Wien und der
Wissenschaft – war die Begleitung der Forschung
und vor allem die Diskussion der
Befragungsergebnisse. In den regelmäßig
stattfindenden Sitzungen wurden alle
entscheidenden Zwischenschritte der Studie
diskutiert und einzelne Aspekte und Auswertungen
anhand des praxisnahen Inputs
konkretisiert oder bei Bedarf erweitert. >
1 Reinprecht, Christoph (2016): Einfluss der Migration auf Leistungserbringung und Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen
in Wien, abrufbar unter: https://www.wien.gv.at/gesundheit/einrichtungen/planung/pdf/migration.pdf (16.04.2018).
#1 2018 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT 25
DIALOGISCHER PROZESS
Judith Wiesinger
(Stadt Wien) und
Christoph Reinprechter
(Institut für Soziologie)
starten eine dialogische
Betrachtung.
Foto: Danièle Lipp
„
WIESINGER: Während für die Steuergruppe
die vertiefende Diskussion der Befragungsergebnisse
aus Sicht der Praxis im Zentrum
stand, wurde durch den Beirat die Vernetzung
von ExpertInnen zu den Themen
Diversität/Migration sowie Pflege und Betreuung
mit städtischen LeistungsanbieterInnen
sichergestellt. Die Erhebung bildete die Basis
für jene konkreten Handlungsempfehlungen,
die im Rahmen eines Workshops
mit den Mitgliedern des Beirates erarbeitet
wurden. Die Empfehlungen wurden dann
im Kontext der Befragungsergebnisse in die
Publikation eingebettet. Dieser Schritt leitete
den Übergang in die zweite Projektphase ein.
Diese stand im Zeichen der Präsentation und
Als Verwaltung ist es unser Anspruch, die
Angebote der Stadt so treffsicher wie möglich
zu gestalten. Dies gelingt dann am besten,
wenn die Zielgruppen selbst zu Wort
kommen und ihre Erwartungen artikulieren
können, während gleichzeitig Praxisnähe
sichergestellt wird.
“
Judith Wiesinger, BA BA MA
4
Verbreitung der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen
durch alle im Prozess beteiligten
Personen. Ziel war und ist es, die Ausgestaltung
der Angebote anzupassen und
Sensibilität im Umgang mit möglichen
Hemmnissen (wie Diskriminierungserfahrungen)
der Migrant Innen zu stärken.
Was passierte mit den Ergebnissen?
Und wie sind sie von Nutzen?
REINPRECHT: Besonders wichtig war uns
die Transparenz und Zugänglichkeit der Forschungsergebnisse.
Diese sind publiziert und
für alle BürgerInnen online abrufbar. Für
weiterführende Fragestellungen der Wissenschaft
und anderer Verwaltungsbereiche
steht eine Langfassung zur Verfügung. Für
wissenschaftliche Zwecke kann auf die Daten
zurückgegriffen werden. Dies ist auch bereits
geschehen, etwa im Rahmen einer Masterarbeit
für eine Vergleichsstudie mit autochthonen
ÖsterreicherInnen.
WIESINGER: Die Projektergebnisse fanden
zu einem großen Teil in der Umsetzung der
Strategie „Pflege und Betreuung in Wien
2030“ Eingang. In Form von Präsentationen
und schriftlichen Beiträgen wurden die Projektergebnisse
einer breiten Öffentlichkeit
vorgestellt. Besonderer Fokus lag dabei
26 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2018
DIALOGISCHER PROZESS
darauf, diese Erkenntnisse der Wissenschaft,
Interessenvertretungen, NGOs, Ausbildungsstätten,
Medien und PraktikerInnen bekannt
zu machen. Besondere Aufmerksamkeit
erfuhr das Projekt durch die Anerkennung
beim Österreichischen Verwaltungspreis
2017.
5
Wir gratulieren an dieser Stelle
ganz herzlich. Welche Relevanz hat
das Projekt heute?
REINPRECHT: Wichtig ist dabei auch, den
Kreis zu schließen und die Brücke zu jenen
Personen zu schlagen, die Ausgangspunkt
und Zentrum des Projektes waren: den
MigrantInnen selbst. Unser Weg ist, zu
Organisationen, Vereinen etc. Kontakt aufzunehmen
und idealerweise gemeinsam mit
Pflegepersonal oder MigrantInnen, die
bereits Pflegeleistungen in Anspruch
nehmen, konkret jene Punkte anzusprechen,
zu denen in der Befragung Befürchtungen
geäußert wurden.
Die Stadt Wien will für alle Pflegegruppen
ein Angebot bieten.
„
In Bezug auf den Themenkomplex Altern,
Pflege und Migration zirkulieren im Alltag
viele unausgesprochene Vorannahmen.
Aus wissenschaftlicher Sicht ist ein
analytischer Zugang notwendig, auch um
die signifikante Ungleichheitslinie innerhalb
der älteren Bevölkerung sichtbar zu machen.
Durch den methodischen Ansatz der direkten
Befragung nimmt die Studie eine Vorreiterrolle
im wissenschaftlichen Diskurs ein.
“
Ao. Univ.-Prof.
Dr. Christoph Reinprecht
WIESINGER: Im großen Interesse am
Projekt spiegelt sich die Relevanz des
Themas. Die Tatsache, dass so viele – auch
unterschiedliche – AkteurInnen die Ergebnisse
als relevant für ihre tägliche Arbeit
einstufen, führen wir auf den Prozess des
dialogischen Feedbacks zurück.
REINPRECHT: Der Zusammenhang von
Altern, Migration, Ethnizität, Pflege wurde
lange Zeit vernachlässigt. Wichtig für das
Thema ist nicht nur eine interdisziplinäre
Herangehensweise, sondern eben auch ein
dialogischer Ansatz, der die Sicht der
Be troffenen miteinbindet.
verwaltungspreis.at
Danke für das Gespräch.
<
Kommentar senden
AD PERSONAM
Judith Wiesinger, BA BA MA ist Referentin für
Sozialberichterstattung der Magistratsabteilung 24
– Gesundheits- und Sozialplanung.
Foto: Shutterstock.com
Ao. Univ.-Prof. Dr. Christoph Reinprecht,
ist Universitätsprofessor am Institut für Soziologie
der Universität Wien. Seine Forschungsschwerpunkte
sind Migrations forschung, Sozialstruktur und
soziale Ungleichheit, Politische Soziologie, Theorie
und Methodologie partizipativer Interventionsforschung.
#1 2018 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT 27
OPEN DATA
Open Data
Wir brauchen eine neue Daten-Kompetenzverteilung. von Bernhard Krabina
Bernhard Krabina
krabina@kdz.or.at
Offene Daten sind in Zeiten der Digitalisierung
eine wichtige Basis-Ressource.
In Österreich haben wir hier schon viel
erreicht: es gibt mit data.gv.at eine Infrastruktur
für das Veröffentlichen von Daten aus
dem öffentlichen Sektor und mit Opendataportal.at
ein Portal für die Zivilgesellschaft.
Mit der „Cooperation OGD Österreich“ 1 wurde
eine Koalition der Willigen geformt, die sich
um Zusammenarbeit und Standardisierung
kümmert. Und mit über 400 Anwendungen,
die auf Basis der auf data.gv.at veröffentlichten
Daten entstanden sind, setzt die
OGD-Community in Österreich ein deutliches
Zeichen für das Interesse an den behördlichen
Daten.
Gemeinden, Länder und Bund
Es gibt allerdings zwei große Probleme:
Erstens liest sich die Liste der Gemeinden,
die auf data.gv.at vertreten sind wie die Liste
der größten Städte in Österreich: Wien, Linz,
Graz, Innsbruck, Salzburg, Klagenfurt.
Da zwischen geschummelt hat sich bisher nur
die Gemeinde Engerwitzdorf: 137 Datensätze
sind für eine 8.000-EinwohnerInnen-Gemeinde
eine beachtliche Leistung und zeigt
deutlich, dass es auch für kleinere Städte
und Gemeinden zu bewältigen ist. Hier gibt
es noch viel zu tun. Die Städte waren zwar
Vorreiter in Österreich, aber es gilt nun dafür
zu sorgen, dass weitere Städte und Gemeinden
dazukommen.
Zweitens wird aber an einem Gedankenexperiment
klar: wenn 2.098 Gemeinden in
Österreich im Schnitt 100 Datensätze auf
data.gv.at veröffentlichen würden, hätten wir
über 200.000 Datensätze und es stellt sich
die Frage, ob die dann noch vernünftig auffindbar
sind. Abgesehen von der Frage, in
welch unterschiedlicher Qualität diese Datensätze
dann sind. Wer schon versucht hat,
Daten zu nutzen, stellt ernüchternd fest, dass
es österreichweit kaum einheitliche Daten
gibt.
Daher ist es in einem ersten Schritt dringend
nötig, dass der Bund seine Datenschätze
öffnet. Im Regierungsprogramm der Bundesregierung
ist dazu auch festgehalten: „Stärkung
und Förderung des Open-Data-Prinzips
durch Veröffentlichung von behördlichen
Daten, soweit nicht andere Rechtsprinzipien
(Privatheit) dem entgegenstehen“ 2 . Dabei
sind die einzelnen Bundesministerien gleichermaßen
gefordert wie nachgeordnete und
ausgegliederte Dienststellen. Das OGD-
Screening im Bund, das vom KDZ im Auftrag
des Bundeskanzleramts durchgeführt wurde,
zeigt deutlich, dass das Potenzial sehr groß
ist:
„Wenn Sie versucht haben, Daten zu
nutzen, haben Sie sicher ernüchternd
festgestellt, dass es österreichweit kaum
einheitliche Daten gibt.“
Mit Datenbanken sind diverse Online-Portale
und Web-Datenbanken gemeint, die zwar
bereits existieren und Daten anbieten, die
aber auf data.gv.at noch nicht verzeichnet
sind und deren Lizenzen und Nutzungsbedin-
1 Siehe https://www.data.gv.at/infos/cooperation-ogd-oesterreich/ [Download: 2018-04-19]
2 Siehe https://www.bundeskanzleramt.gv.at/regierungsdokumente [Download:
2018-04-19]
28 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2018
OPEN DATA
gungen größtenteils unklar sind. Daten, die
der Bund dann österreichweit zur Verfügung
stellt, brauchen dann von den Gemeinden
nicht mehr extra angeboten werden.
„Ein neues Daten-Ökosystem ist gefragt:
Das Erheben und Abrufen muss über
eine Schnittstelle erfolgen.“
Daten-Kompetenzverteilungen
Wir müssen uns aber auch rasch über Daten-
Kompetenzverteilungen zwischen Bund,
Ländern und Gemeinden unterhalten. Oft läuft
es in etwa so: die Gemeinden erheben Daten,
liefern diese an die Länder, diese liefern die
Daten an eine Bundeseinrichtung, etwa ein
Ministerium oder die Statistik Austria. Ein interessierter
Nutzer kann Daten dann mitunter mit
mehreren Monaten Verzögerung im Datenangebot
der Statistik Austria herunterladen bzw.
kaufen. Hier braucht es ein neues Ökosystem:
Dort, wo die Daten erhoben werden, sollten
diese möglichst bald über eine OGD-Schnittstelle
zur Verfügung stehen. Länder, Ministerien
oder andere Bundes ein richtungen sind
dann ebenso ein Nutzer dieser Rohdaten, wie
auch App-Entwickler, Univer sitäten oder Unternehmen.
Für den Fall, dass notwendige Aufbereitungsarbeiten
an Daten nötig sind, bleibt
immer noch ein zweiter Weg: nämlich dann die
bereinigten, veredelten oder verknüpften
Daten weiterhin z. B. über die Statistik Austria
zu beziehen.
Basemap.at zeigt vor, wie es geht: eine einheitliche
Verwaltungs-Grundkarte wird als
gemeinsames Service aller wesentlichen Einrichtungen
in Österreich zur freien Nutzung
zur Verfügung gestellt und zwar datenschutzkonform,
ohne jedes User-Tracking. Solche
Kooperationen mit dem Ergebnis offener
Daten brauchen wir mehr in Österreich! <
Kommentar senden
3 Siehe https://www.data.gv.at/katalog/dataset/ 05f6c1e4-ae72-
45a5-b249- 105212463591 [Download: 2018-04-19]
Von den Ministerien gemeldete Datensätze 3 .
BKA (30)
BMASK (209)
BMB (21)
BMEIA (6)
BMFJ (3)
BMF (50)
BMGF (79)
BMI (0)
BMJ (24)
BMLVS (13)
BMLFUW (142)
BMVIT (70)
BMWFW (64)
0 50 100 150 200 250
Ressort Datenbank Nachgeordnete Dienststelle
Quelle: data.gv.at
#1 2018 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT 29
DATENSCHUTZ
Datencockpit.at
Eine Plattform, die die Dokumentationspflichten der DSGVO erfüllt.
von Bernhard Krabina
Die Datenschutz-Grundverordnung fordert
umfassende Dokumentation. Ausgehend von
einer Darstellung der relevanten Gesetzesmaterien
können mit dem Datencockpit als
Fachanwendung für Datenschutz-Aspekte
alle Dokumentationspflichten erfüllt werden.
Neben dem Führen des Verfahrensverzeichnisses
können auch Informationen zu Datenschutz-Folgeabschätzungen,
Auskunftsersuchen,
Lösch- und Berichtigungsanträge,
Datenschutzverletzungen sowie Fragestellungen
aus der Praxis dokumentiert werden.
Im von Netidee.at geförderten Projekt Datencockpit.at
kann gezeigt werden, welche
Möglichkeiten die Open-Source-Lösung zur
Erfüllung der Dokumentationspflichten im
Rahmen eines aktiven Datenschutzmanagements
bietet.
Das unmittelbar bevorstehende Inkrafttreten
der Datenschutz-Grundverordnung (DSG-
VO) 1 bzw. das ab 25. Mai 2018 gültige österreichische
Datenschutz-Anpassungsgesetz
2018 (DSG) 2 fordert ein intensives Befassen
mit technischem und vor allem organisatorischem
Datenschutz. 3 Zentral dabei ist die
Erfüllung einiger Dokumentationspflichten,
allen voran das Führen eines Verzeichnisses
der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO,
im Weiteren kurz „Verfahrensverzeichnis“).
Die DSGVO legt lediglich fest, dass das Verzeichnis
schriftlich zu führen ist, „was auch in
einem elektronischen Format erfolgen kann“.
Obwohl damit grundsätzlich zwar sowohl
Papierform als auch das Führen von Listen
mit herkömmlichen Office-Programmen rechtlich
ausreichend wäre, so ist ein papierbasiertes
bzw. dokumentenzentriertes Verzeichnis
weder technisch noch organisatorisch zeitgemäß.
Neben dem Führen eines Verfahrensverzeichnisses
sind auch Verletzungen des
Schutzes personenbezogener Daten zu
dokumentieren (Art. 33 Abs. 5 DSGVO).
Auch eine Datenschutz-Folgenabschätzung
( Artikel 35 DSGVO) wird in der Praxis wohl
in schriftlicher Form erfolgen.
Das KDZ - Zentrum für Verwaltungsforschung
setzt im Projekt „Datencockpit.at“ nun eine
Wissensdatenbank um, mit dem Ziel, die
Dokumentationserfordernisse aus der
DSGVO bestmöglich zu unterstützen.
Das Datencockpit kann im internen Organisationsnetzwerk
zum Einsatz kommen.
Gesetzestext und Erläuterungen
Die Basis der Plattform bildet eine übersichtliche
Darstellung von DSGVO und DSG
sowie Erläuterungen. Dadurch, dass beide
Dokumente nicht nur verlinkt, sondern pro
Paragraph die Texte in Wiki-Seiten über-
1 Vgl. Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der
Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung).
Online in: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679&from=DE [Download 2017-12-21].
2 Vgl. Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz – DSG). Online
in: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001597&FassungVom=2018-05-25
[Download 2017-12-21].
3 Vgl. KNYRIM, R., Die neuen Pflichten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung im Überblick, Datenschutz Konkret, 1/2016, Manz 2016,
S. 11.
30 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2018
DATENSCHUTZ
tragen wurden, stehen die Texte auch in der
Volltextsuche des Wikis zur Verfügung. Die
Darstellung erfolgt auf einer responsiven
Oberfläche, damit die Inhalte auch auf
mobilen Endgeräten gut verwendbar sind.
Pro Paragraph werden die Absätze angezeigt,
über ein Menü „Ausklappen“ bzw. „Einklappen“
kann pro Absatz die dazugehörige
Erläuterung aus- bzw. eingeblendet werden.
Es steht ein zweigliedriges Glossar zur Verfügung:
Glossareinträge, wie z. B. „Verarbeitung“
mit einer entsprechenden Auflösung
des Begriffs können händisch angelegt werden.
Auf allen Wiki-Seiten, wo der Glossarbegriff
vorkommt, wird der Begriff unterwellt
hervorgehoben und bei Mouse-Over wird die
Erklärung angezeigt (siehe Abb. 1). Der
Glossar eintrag kann für weitere Erklärungen
oder Informationen angeklickt werden. Ein
weiterer Teil des Glossars wird automatisch
„Wer im Datencockpit sitzt, hat ein
Verfahrensverzeichnis, das bei der Dokumentation
nach der DSGVO unterstützt.“
erstellt. Es wird zu allen Paragraphen-bzw.
Artikelnummern, wie z. B. „§6“ die entsprechende
Bezeichnung des Paragraphen,
wie z. B. „Datengeheimnis“ hinterlegt, ohne
dass dies händisch erfolgen müsste. Somit
können Erwähnungen von Paragraphen in
den Texten leichter aufgelöst werden und bei
Bedarf können die User durch Klick auf den
entsprechenden Paragraphen zu diesem
wechseln.
Fragestellungen, die sich für die Umsetzung
in der Praxis ergeben, können entweder bei
dem jeweiligen Paragraphen/Artikel erfasst
werden, den sie betreffen, oder auch für allgemeine
Fragestellungen unter einem
>
Abb. 1: Darstellung eines Paragraphen (linke Spalte), der Fragestellungen (rechte Spalte)
sowie der Diskussionsbeiträge (darunter).
Quelle: http://www.datencockpit.at/DSGVO:Artikel_2._Sachlicher_Anwendungsbereich
#1 2018 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT 31
DATENSCHUTZ
eigenen Menüpunkt. Die Erfassung kann in
Organisationen von einzelnen Abteilungen
erfolgen, die (teilweise) offenen Fragestellungen
können durch Rechtsexpert Innen bzw.
die Datenschutzbeauftragten beantwortet
werden.
Verfahrensverzeichnis
Für das Erstellen von Einträgen in das Verfahrensverzeichnis
steht ein einfaches Eingabeformular
zur Verfügung.
aktuellen Überblick über die relevanten
Rechtsmaterien, den Stand von Fragestellungen
aus der Praxis sowie die Eintragungen
in das Verfahrensverzeichnis und weitere
relevante Inhalte zu bieten. Damit steht ein
Tool für ein aktives Daten schutz management
in Organisationen, ba sierend auf Open-
Source-Technologie, zur Verfügung. <
Kommentar senden
Eine erste Version des Datencockpits steht
seit Anfang April 2018 zur Verfügung, so dass
noch genügend Zeit bleibt, um das Cockpit im
eigenen Netzwerk zu installieren und die
benötigten Informationen einzutragen. Durch
den Einsatz der webbasierten Technologie
und die Verzahnung von Inhalten kann es
gelingen, sowohl den Verantwortlichen im
Unternehmen und den Datenschutzbeauftragten,
als auch den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern einen umfassenden und
Datencockpit.at
Bernhard Krabina
krabina@kdz.or.at
Abb. 2: Eingabeformular für einen Eintrag im Verfahrensverzeichnis.
Quelle: http://www.datencockpit.at/index.php?title=Verfahren:Mitarbeiterverzeichnis&action=formedit
32 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2018
HOCHWASSERMANAGEMENT
Hochwassermanagement
in Gemeinden
Ein gemeinsames Forschungsprojekt stellt sich vor.
von Birgit Bednar-Friedl, Wolfgang Loibl und Karoline Mitterer
Foto: PichlerUni Graz
Birgit Bednar-Friedl
Wolfgang Loibl
Karoline Mitterer
Gemeinden spielen eine wichtige Rolle im
Rahmen des Hochwassermanagements. Sie
übernehmen zahlreiche budgetwirksame Aufgaben,
sowohl im Katastrophenfall als auch
im Bereich der Prävention. Besonders stark
betroffene Gemeinden sind mit bedeutenden
Mehrbelastungen konfrontiert. Im Rahmen
eines vom Klimafonds geförderten Forschungsprojekts
1 wurde die Rolle der
Gemeinden im Hochwassermanagement
sowie die zu erwartenden künftigen Effekte
durch den Klimawandel näher beleuchtet.
Vielfältige Aufgaben der Gemeinden
Das Hochwassermanagement der Gemeinden
folgt den drei Phasen: Bewältigung, Nachsorge
und Prävention (nächste Seite Abb. 1). Die
Bereiche Bewältigung und Nachsorge betreffen
Aufgaben, die in direktem Zusammenhang
mit einem Hochwasserer eignis stehen. Dies
umfasst die Koordination und das Management
im Katastrophenfall sowie Sofortmaßnahmen,
wie etwa das Einberufen eines Krisenstabs,
Schutzmaßnahmen (z. B. mobiler
Hochwasserschutz) und die Koordination der
Sofortmaßnahmen und Aufräumarbeiten.
Direkte Katastrophenschutzmaßnahmen sind
der Schutz der Infrastruktur, das Evakuieren
der betroffenen Bevölkerung, das Bereitstellen
von Ersatzquartieren und die Verpflegung der
HelferInnen-Teams.
Im Nachsorgebereich gilt es Schäden zu
beseitigen, etwa Reinigung öffentlicher
Verkehrsflächen, Müll-, Sperrmüll- und
Schlammentsorgung oder Trockenlegung
von Gebäuden. Weiters sind Schäden an
Gemeindeobjekten zu beheben, etwa an
Gebäuden (Bauhof, Schulen, Kindergärten),
an technischen Anlagen (Kläranlagen,
Uferbefestigungen und Dämmen), oder an
öffentlichen Verkehrsflächen.
„Der Klimawandel lässt uns
extreme Wetterverhältnisse
erwarten. Es gilt diese zu
bewerten und entsprechende
Maßnahmen zu setzen.“
In der Prävention sind Gemeinden für vorsorgende
Maßnahmen (z. B. in der örtlichen
Raumplanung), für die Errichtung von Hochwasserschutzelementen
und für Katastrophenschutzpläne
zuständig. Gemeinden bzw.
Hochwasserschutzverbände treten dabei
grundsätzlich als sogenannte Interessenten
für hochwasserschutzbauliche Maßnahmen
auf. Im Hinblick auf den Klimawandel sind zu
erwartende Veränderungen von extremen
Niederschlagsereignissen und die daraus
resultierende Hochwassergefahr zu bewerten
und entsprechende Anpassungsmaßnahmen
zu setzen.
>
1 Das Forschungsprojekt CAD-MUCI zu den „Auswirkungen von Hochwasserereignissen auf Gemeindebudgets. Anpassungsmaßnahmen
und finanzielle Auswirkungen am Beispiel oberösterreichischer Regionen“ wurde im Rahmen des Austrian Climate Research Programms
(ACRP, 8. Ausschreibung; KR15AC8K12669) unter der Leitung von AIT gemeinsam mit KDZ und dem Wegener Center der Universität
Graz durchgeführt. Das Projektteam: Karoline Mitterer, Wolfgang Loibl, Birgit Bednar-Friedl, Gabriel Bachner, Branislav Iglár, Catrin Haider,
Anita Haindl, Gerhard Heiss, Hannah Hennighausen, Nikola Hochholdinger, Mario Köstl
#1 2018 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT 33
HOCHWASSERMANAGEMENT
Abb. 1:
Aufgaben der Gemeinden
im Rahmen der drei Phasen
des Hochwassermanagements
Quelle: Loibl et al.:
Auswirkungen von
Hochwasserereignissen auf
Gemeindebudgets, 2018, S. 37.
Ab Mitte Juni
wird die Studie auf
kdz.or.at/studien
zum Download zur
Verfügung stehen.
Folgekosten für Gemeinden
Den Gemeinden entstehen im Katastrophenfall
Ausgaben, die nur zum Teil vom Katastrophenfonds
abgegolten werden. Im Bereich
der Nachsorge erhalten die Gemeinden bei
Schäden an Vermögen einen 50-prozentigen
Zuschuss. Ausgaben für die Bewältigung
(z. B. Notunterkünfte, Koordinationsaufwand)
und für Nachsorge (Aufräumungsarbeiten,
Sperrmüllentsorgung, Kanalspülung) müssen
die Gemeinden selbst tragen.
Umfangreiche präventive Hochwasserschutz-Projekte
stellen die Gemeinden vor
große finanzielle Herausforderungen. Diese
werden vom Katastrophenfonds sowie von
den Bundesländern ko-finanziert; der von
den Gemeinden zu tragende Anteil variiert
je nach Maßnahme.
„Gemeinden tragen einen wichtigen
Teil zum Hochwasserschutz bei –
eine große Herausforderung.“
Hochwasserschutzverbände
Die Hochwasserschutzverbände haben sich
bewährt. Räumliche und statistische Analysen,
wie auch Interviews mit Verantwortlichen
der Gemeinden und Verbände, haben
gezeigt, dass präventive Maßnahmen – vor
allem Rückhaltebecken in der jeweils betroffenen
Gemeinde, aber auch flussaufwärts (in
den Oberlieger-Gemeinden) – wichtig für die
Minderung von Schadensrisiko und Kosten
sind. Hochwasserschutzverbände dienen
einer gemeindeübergreifenden Planung,
Priorisierung und gemeinsamen Finanzierung
von Präventionsmaßnahmen in einem
Flusseinzugsgebiet, die ohne Verbände nicht
realisierbar wären. Weiters übernehmen sie
wichtige Funktionen bei Information und
Bewusstseinsbildung, wie regelmäßiger
Informationsaustausch zwischen den
Gemeinden, Implementierung von Frühwarnsystemen
oder Koordination von
Not fall plänen.
34 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2018
HOCHWASSERMANAGEMENT
Hochwassermanagement
und Risikofaktoren
Für die Analyse des Hochwasserrisikos und
des Bedarfs an Anpassungsmaßnahmen
wurde eine Reihe von Daten herangezogen:
räumliche Muster extremer Niederschlagsereignisse
der nahen Vergangenheit, Pegelstände
der Flüsse, räumliche Risikofaktoren,
eingetretene Schadensereignisse sowie die
Häufigkeit der künftig zu erwartenden Extremereignisse.
Abbildung 2 zeigt zwei besonders
schadensverursachende Niederschlagsperioden:
August 2002 und Juni 2013.
Im Rahmen des Projekts wurde die finanzielle
Betroffenheit der Gemeinden ausgewählter
Flusseinzugsgebiete in Oberösterreich für
Schadensbewältigung (nach den beiden
Ereignissen) und für Präventions- bzw.
Anpassungsmaßnahmen (zwischen den
beiden Ereignissen) untersucht. Dazu wurden
die Jahresbudgets analysiert und folgende
räumliche wesentliche Risikofaktoren identifi-
ziert: Anteil der Siedlungs fläche in Hochwasserrisiko-Zonen
und Höhendifferenz
sowie Entfernung zwischen Fluss und flussnahen
Siedlungsteilen. Risiko mindernd
wirken Präventions- bzw. Anpassungsmaßnahmen
in den betroffenen Gemeinden sowie
vor allem in den Ober lieger-Gemeinden.
Zukünftiges Hochwasserrisiko
Aktuelle Klimaszenarien lassen eine Zunahme
von extremen Starkregenereignissen
erwarten. 2 Bis zum Ende des 21. Jahrhunderts
ist in Oberösterreich gegenüber der
nahen Vergangenheit mit einem Anstieg von
durchschnittlich ein bis zwei Ereignissen pro
Jahr zu rechnen. 3 Abbildung 3 zeigt, dass
derartige Ereignisse nicht linear zunehmen,
sondern in unregelmäßigen Abständen: auf
Jahre mit wenigen Starkregenereignissen
können Jahre mit einer deutlich größeren
Zahl an Ereignissen folgen. Über deren
Intensität können keine gesicherten Aussagen
getroffen werden. Erwartet wird, >
2 Quelle: ÖKS15 Klimaszenarien für Österreich (https://data.ccca.ac.at/group/oks15); Für die Darstellung wurden Mittelwerte aus
EURO-CORDEX Simulationen erzeugt, die auf den RPC 4,5 Treibhausgasszenarien basieren und für Österreich statistisch auf
1x1 km Raster skaliert und fehlerkorrigiert wurden.
3 Loibl et al.: Auswirkungen von Hochwasserereignissen auf Gemeindebudgets, 2018, S. 80.
Abb. 2: Räumliche Verteilung der Niederschlagssummen während der extremen Niederschlagsereignisse
im August 2002 und Juni 2013.
Quelle: BMLFUW; Loibl et al.: Auswirkungen von Hochwasserereignissen auf Gemeindebudgets, 2018, S. 14.
#1 2018 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT 35
HOCHWASSERMANAGEMENT
dass die höhere Temperatur zu höherem
Wassergehalt in der Atmosphäre führt, der im
Zuge von Fronten und konvek tiven (Gewitter-)Ereignissen
mehr Niederschlag bringt. 3
Abschließende Bemerkungen
Präventionsmaßnahmen werden nicht alle
Schäden durch künftige Ereignisse verhindern
können, doch weitere, effektive
Anpassungsmaßnahmen werden das Risiko
und die Schadensbewältigungskosten auch
bei einer Zunahme der Intensität der Ereignisse
mindern.
Effektives, räumlich integriertes Hochwassermanagement
wird in Zukunft eine noch größere
Bedeutung erlangen. Die Gemeinden
werden ihre Verantwortung für Bewältigung,
Nachsorge und Prävention auch künftig
wahrnehmen müssen, wobei die Zusammenarbeit
zwischen den Gemeinden vor allem
bei der Prävention unerlässlich ist.
Damit sie ihre Aufgaben effektiv wahrnehmen
können, müssen Verantwortlichkeiten hinsichtlich
Planung, Errichtung und Instandhaltung
von Hochwasserschutzmaßnahmen
3 Loibl et al.: Auswirkungen von Hochwasserereignissen auf
Gemeindebudgets, 2018, S. 80.
präzisiert werden. Kann oder muss etwa eine
Gemeinde auf ein 100-jähriges Hochwasser
vorbereitet sein? Welche Verantwortung
haben die Länder beim Setzen gemeindeübergreifender
Maßnahmen? Wie sieht es
generell mit der Haftung für eine ausreichende
Wirksamkeit von Maßnahmen aus? Viele
Fragen dazu sind noch zu klären. Die Verantwortlichen
der Gemeinden und Hochwasserschutzverbände
haben bei den Interviews
deutlich gemacht, dass sie ihrer Verantwortung
nachkommen und aktiv an einer
Weiterentwicklung des Hochwassermanagements
arbeiten.
<
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Ein herzliches Dankeschön an alle
Interviewpartnerinnen und -partner:
• Stadtgemeinde Ansfelden
• Wasserverband Unteres Kremstal
• Schutzwasserverband Kremstal
• Marktgemeinde Schwertberg
• Hochwasserschutzverband Aist
• Stadtgemeinde Vöcklabruck
• Landesregierung Oberösterreich
Abb. 3: Jährliche Summen von extremen Niederschlagsereignissen (>95% Perzentil),
jährliche Mittelwerte aus RPC 4,5 Klimaszenarien 1971–2100.
Quelle: ÖKS 15 Klimaszenarien für Österreich (https://data.ccca.ac.at/group/oks15), Loibl et al.: Auswirkungen von
Hochwasserereignissen auf Gemeindebudgets, 2018, S. 80.
36 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2018
BACID
Besseres Regieren im Donauraum
BACID geht in die zweite Runde. von Alexandra Schantl
Alexandra Schantl
schantl@kdz.or.at
„Building Administrative Capacity in the
Danube Region“ (BACID) unterstützt Städte
und Gemeinden in unseren Nachbarländern
am Westbalkan und in Moldau, ihre Verwaltungskapazitäten
zu stärken und ihre
kommunalen Services zu verbessern.
Mit ReSPA und NALAS konnten zudem zwei
wesentliche Stakeholder in der Region als
Projektpartner für die Umsetzung von
BACID II ins Boot geholt werden.
33 Kleinprojekte und 8 Mentorings zu Knowhow
Transfer und Erfahrungsaustausch für
Lösungsansätze lokaler und regionaler
Problemstellungen in den Zielländern, das
Etablieren des Danube Governance Hub
(DGH) als Plattform für Good Governance
und Verwaltungsmodernisierung im Donauraum
und Beiträge zur Positionierung von
NALAS, dem Dachverband der südosteuropäischen
Städteverbände, im EU-Integrationsprozess
konnten in den ersten drei
Jahren mit der Unterstützung der Austrian
Development Agency (ADA) erfolgreich
umgesetzt werden. Mit der Genehmigung von
BACID II läuft das Programm nun bis 2021
weiter und baut auf den Ergebnissen seines
Vorgängerprogramms auf.
Regionales Qualitätszentrum
Im Fokus von BACID II steht die Weiterentwicklung
des DGH. Gemeinsam mit der Regional
School for Public Administration
am Westbalkan (ReSPA)
wird ein Qualitätszentrum für den
öffent lichen Sektor in der Region
eingerichtet. Dies auch vor dem
Hintergrund, dass Qualitätsmanagement als
wesentlicher Eckpfeiler für eine erfolgreiche
Verwaltungsmodernisierung hier identifiziert
wurde. BACID unterstützt ReSPA bei der
Implementierung dieses Kompetenzzentrums
mit den Schwerpunkten Qualitätsmanagement
(CAF) und Verbesserung öffentlicher
Dienstleistungen. Mit dem Europarat 1 wird
sich ReSPA zudem für eine bessere Koordinierung
und das verstärkte Einbeziehen von
der kommunalen Ebene einsetzen. Das regionale
Qualitätszentrum soll hierfür als Katalysator
dienen.
Auf die EU-Integration vorbereiten
Gemeinsam mit NALAS werden die Maß nahmen
für erfolgreiche EU-Integrationsprozesse
von Städten/Gemeinden in den Zielländern
fortgeführt. 50 bis 70 Prozent der EU-Gesetzgebung
muss direkt auf lokaler Ebene umgesetzt
werden. BACID stellt Expertise zu Dezentralisierungsfragen
2 , EU-Förderungen und
Projektmanagement zur Verfügung. Transparente
Gemeindehaushalte (wie Offenerhaushalt.at)
sind hier ein neues BACID-Thema.
Es wird wieder einen Fonds für Kleinprojekte
geben. Erster Call: Herbst 2018. Österreichische
Städte und Gemeinden sind eingeladen,
sich gemeinsam mit Partnern aus der
Region zu bewerben!
<
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BACID II wird vom Österreichischen
Städtebund und dem KDZ-Zentrum für
Verwaltungsforschung durchgeführt
sowie mit Mitteln der ADA gefördert.
www.BACID.eu
1 Die Strategie für Innovation und gute Regierungsführung auf lokaler Ebene und das europäische Label für Governance-Exzellenz des
Europarates unterstreichen die Bedeutung von Städten und Gemeinden für eine erfolgreiche Verwaltungsmodernisierung.
2 Regional Decentralisation Observatory für Südosteuropa
#1 2018 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT 37
LEHRLINGSAUSBILDNER/INNEN
LehrlingsausbildnerInnen
Wenn sich Leuchttürme treffen. von Klaus Wirth und Astrid Roth
Foto: Barbara Nidetzky
Klaus Wirth
Astrid Roth
Aktives Arbeiten war
bei diesem Workshop
selbstverständlich.
Der wichtigen Aufgabe, der Vernetzung von
LehrlingsausbilderInnen, folgten auf Ein -
la dung des KDZ und der Stadt Leonding
18 Personen aus 10 Gemeinden zum ersten
Vernetzungstreffen für LehrlingsausbildnerInnen
im März 2018.
Im Zentrum dieses ersten Treffens standen
neben dem Erfahrungsaustausch über die
verschiedenen Zugänge der Lehrlingsausbildung
in den Städten Fragen zum Umgang mit
der Generation Z, den vielfältigen Anforderungen
an die AusbildnerInnen sowie neuer
Ansätze zum Finden und Ge winnen von Lehrlingen
(Recruiting). Breiten Raum nahm das
Miteinander und Voneinander Lernen ein,
indem sich die TeilnehmerInnen gegenseitig
über ihre lokalen Modelle und Lösungen
informierten und gleichzeitig ihre konkreten
Fragen in den offenen Diskurs des Treffens
stellen konnten und am Ende viele neue
Ideen und Lösungsansätze mit nach Hause
nehmen konnten.
Foto: Astrid Roth
Als Ausgangspunkt des gemeinsamen Lernens
stellten die teilnehmenden Kommunen
im Rahmen eines Marktplatzes zunächst ihre
jeweiligen Lehrlingsausbildungen vor, diskutierten
die unterschiedlichen Ausgangspunkte
und brachten aus ihrer Sicht besonders interessante
Ansätze vor den Vorhang. Dabei
wurden sowohl Analogien zwischen den
teilnehmenden Kommunen als auch Unterschiede
sichtbar – vor allem im Reifegrad der
jeweiligen Programme oder den jeweiligen
landesspezifischen Rahmenbedingungen.
So praktizieren einige Kommunen Partnerschaften
mit anderen Kommunen oder lokalen
Unternehmen, um fehlende eigene Ausbildungsmöglichkeiten
zu kompensieren. In
einigen Bundesländern gibt es die Möglichkeit,
den LehrlingsausbildnerInnen eine
Zu lage zu gewähren. Einige Kommunen
haben spezielle Vernetzungs-/Wissensplattformen
für die eigenen AusbildnerInnen oder
Motivations-/Unterstützungsangebote für
Lehrlinge geschaffen (Nachhilfe, Prüfungsurlaub,
Leistungsprämien, Übernahmegarantie).
Sichtbar wurde in der Diskussion aber auch,
in wie vielen unterschiedlichen Berufen die
Kommunen derzeit schon ausbilden. So werden
gegenwärtig etwa Bürokaufleute, VerwaltungsassistentInnen,
Vermessungstechniker-
Innen, GärtnerInnen, Archiv-/Bibliotheks-/
InformationsassistentInnen, Forstfacharbeiter-
Innen, IT‐TechnikerInnen, Straßenerhaltungsfachleute,
KFZ-Techniker Innen, LandmaschinentechnikerInnen
sowie Koch/Köchinnen
bzw. KonditorInnen ausgebildet.
Rasch wurde klar: Die Lehrlingsausbildung in
den Gemeinden wird in Zukunft zu einer
immer wichtigeren Säule der Personalbeschaffung
und -bereitstellung werden.
Einerseits, weil in den kommenden Jahren
38 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2018
LEHRLINGSAUSBILDNER/INNEN
teil weise bis zu 40 Prozent der derzeitigen
MitarbeiterInnen altersbedingt ausscheiden
und qualifiziert ersetzt werden müssen, und
weil die Nachbesetzung von frei werdenden
Stellen – zumindest in manchen Berufsgruppen
– immer schwerer fällt. Eine bedarfsorientierte
Ausbildung von qualifiziertem Nachwuchs
könnte daher helfen, die entstehenden
Lücken zu füllen. Einige der anwesenden
LehrlingsausbildnerInnen haben ihre eigenen
Karrieren bei der jeweiligen Kommune als
Lehrlinge begonnen und damit für alle sichtbar
gemacht, wie eine Lehre eine gute Basis
für eine Karriere sein kann.
Die offenen Diskussionen an den beiden
Halbtagen wurden von den TeilnehmerInnen
als sehr fruchtbar erlebt. Die gegenseitige
Wertschätzung für die herausragende Qualität
der Lehrlingsausbildung in den einzelnen
Gemeinden und der offene, unvoreingenommene
Erfahrungsaustausch ließ die Gruppe
weitere Treffen (halbjährig) wünschen.
Das KDZ greift diesen Wunsch auf und
möchte im Herbst ein entsprechendes Angebot
organisieren und weitere Gemeinden
für den Erfahrungsaustausch gewinnen.
An die Themen des ersten Netzwerktreffens
anknüpfend könnte sich die Diskussion im
Herbst 2018 etwa mit folgenden Fragen
auseinandersetzen:
• Wie kann die Attraktivität der Gemeinden
als LehrlingsausbilderInnen verbessert
werden?
• Wie sichern wir hohe Qualitätsstandards
in der Ausbildung?
• Wie organisieren wir attraktive Ausbildungsprogramme
im regionalen Verbund
und wie könnten Lehrlinge von einem
Austausch der Arbeitsplätze in
verschiedenen Gemeinden profitieren?
• Wie schaffen wir den Spagat zwischen
Integrationsauftrag und Leistungsorientierung?
• Welche Testverfahren sind für die Auswahl
von KandidatInnen sinnvoll und wirksam?
• Wie können Gemeinden unterstützt
werden, die noch keine Lehrlinge
ausbilden, dies allerdings anstreben?
<
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Klaus Wirth
wirth@kdz.or.at
Astrid Roth
www.astridroth.at
Der offene Erfahrungsaustausch hat viel positives Feedback gebracht.
Foto: KDZ
#1 2018 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT 39
ORGANISATIONSENTWICKLUNG
Jeder Handgriff muss sitzen
Warum Organisationsentwicklung gerade in kleinen Gemeinden von
essentieller Bedeutung ist. von Wolfgang Oberascher
Wolfgang
Oberascher
oberascher@kdz.or.at
Österreich ist ein Land der Kleingemeinden.
Rund 88 Prozent der österreichischen
Gemeinden haben weniger als
5.000 EinwohnerInnen. In EinwohnerInnenzahlen
entspricht dies ca. 39 Prozent 1 der
österreichischen Gesamt bevölkerung – und
diese nehmen täglich die angebotenen
Leistungen umfassend in Anspruch.
Das Bild der kleinen
Gemeinde schärfen
Denn auch die kleine Gemeinde betreibt in
der Regel eine Schule und einen Kindergarten,
der Bauhof hält das Gemeindegebiet
sauber, betreut vielleicht einen Veranstaltungssaal
und der Friedhof ist ebenfalls zu
pflegen. In der Verwaltung sind wenige Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter damit beschäftigt,
Baubescheide zu erfassen und Abgaben
einzuheben.
So oder so ähnlich stellt man sich eine von
vielen, typischen, österreichischen Kleingemeinden
vor.
Schnell wird übersehen, dass trotz der geringen
EinwohnerInnenzahl, auch eine Beschäftigtenzahl
von 20 bis 50 MitarbeiterInnen
erreicht wird, die zu koordinieren, managen
und steuern sind. In privatwirtschaftlichen
Termini würde diese Anzahl von zu führenden
MitarbeiterInnen bereits eine KMU klassifizieren
– die Geschäftsführung muss in dieser
Größe bereits mit modernen Managementinstrumenten
steuern, um die Übersicht zu
behalten und die Organisation dorthin zu lenken,
wo es hingehen soll.
Und nichts anderes erfordert auch die Steuerung
in Kleingemeinden. Knappe Kassen und
zunehmende Aufgaben fordern zusehends
auch Kleingemeinden sich dem Thema der
betrieblichen Effizienz zu widmen. Wenn der
Stellenplan nicht mehr hergibt – müssen
andere Wege gefunden werden. Die neue
VRV 2015 oder auch die DSGVO will umgesetzt
werden, um nur zwei Beispiele aus der
Gegenwart zu nennen.
„Betriebliche“ Effizienz
Viele Kleingemeinden beginnen in Form von
aufgabenkritischen Prozessen zu hinterfragen,
welche Leistungen ihre Kernleistungen
darstellen. Muss man tatsächlich alles
machen bzw. gäbe es andere, effizientere
Wege der Leistungsbereitstellung?
Dabei zeigen sich interessante Wege, die
mitunter beschritten werden. Stakeholder des
Kommunallebens werden als ehrenamtliche
Leistungserbringer beigezogen, Freiwillige
aus Vereinen übernehmen beispielsweise die
Auslieferung der Essen-auf-Rädern Mahlzeiten
und sind gleichzeitig ein wichtiger
sozialer Ansprechpartner für Ältere und
Bedürftige. Auch treten zunehmend Kooperationslösungen
zwischen Gemeinden auf die
Tagesordnung – etwa im Bereich der Bauhöfe.
Manchmal bleibt auch nichts anderes
übrig, als auf die eine oder andere freiwillige
Leistung zu verzichten.
1 Vgl. Statistik Austria – Abfrage am 19.04.2018
„Eine kleine Gemeinde mit bis zu
50 MitarbeiterInnen muss mit modernen
Managementinstrumenten steuern.“
Bewegt man sich knapp am Stellenplan
können Arbeitsplatzanalysen auch Potentiale
aufzeigen, wie durch Auslagerung einer
Supportleistung (Lohnverrechnung o. ä.) Ressourcen
freigemacht werden können, um eine
40 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2018
ORGANISATIONSENTWICKLUNG
Kernleistung zu stärken. Interne Aufgabenverteilungen
sollten dabei regelmäßig fundiert
erfolgen und stets die Balance wahren – nicht
dass etwa 40 Stunden bei einer Stelle entfallen,
dafür 250 Leistungsstunden zusätzlich
dazukommen. Die Herausforderung heißt hier
oft „Mikromanagement“ in der Aufgabenverteilung,
verbunden mit sehr punktiertem
Zukauf von Spezialwissen. Nur das, was man
benötigt, an der Stelle wo es benötigt wird.
Vielschichtige Aufgabe
Das Thema der balanceorientierten Aufgabenverteilung
beschäftigt Kleingemeinden
auch regelmäßig beim Ausscheiden von MitarbeiterInnen.
Verlässt eine zentrale Kraft das
Haus, stellen die folgenden Umschichtungen
in Relation betrachtet häufig eine organisationsweite
Strukturreform dar. Ohne konkrete
Steuerung des Veränderungsprozesses
drohen langjährige Unstimmigkeiten – die bei
der geringen MitarbeiterInnenzahl zudem
noch weniger leicht kompensiert bzw. aufgefangen
werden können. In der Regel sind die
verbleibenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
aufgrund der geringen Zahl und der
heterogenen Aufgabenbreite stark gefordert.
Und mehr und mehr reichen die Effizienzbestrebungen
bis hin zur Granulierungsebene
der Prozesse. Hier sind es vor allem integrierte
EDV-gestützte elektronische Verfahrenshilfen
wie der elektronische Akt, die die
tägliche Arbeit erleichtern und beschleu nigen
sollen. In betrieblichen Bereichen werden
elektronische Leistungserfassungssysteme
etabliert, häufig auch, um den ersten Schritt
in Richtung einer Kosten- und Leistungsrechnung
zu tun.
Professionalisierung
Vorstehende Bestandsaufnahme erhebt
keinen Anspruch auf Vollständigkeit – vielmehr
soll sie einen sich zunehmends verstärkenden
Trend aufzeigen. Einem Trend
der Professionalisierung von Kleingemeinden,
der bewussten Auseinandersetzung mit
Steuerungs- und Managementfragen – auch
wenn die Einwohnerzahl einer Gemeinde es
nicht vermuten lassen würde.
<
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Sollten Sie Unterstützung im Feintuning
Ihrer Kleingemeinde benötigen, stehen wir
sehr gerne zur Verfügung.
Auch kleine Gemeinden
betreiben Kindergärten,
Volksschulen und
müssen das Gemeindegebiet
betreuen.
Foto: Shutterstock.com
#1 2018 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT 41
WEITERBILDUNG
Weiterbildung
KDZ Weiterbildung goes online!
von Eva Wiesinger
„
Die ungebrochen starke Nachfrage nach
maßgeschneiderten Weiterbildungsangeboten,
welche sich mit hohem Praxisbezug
an den Anforderungen des öffentlichen Sektors
orientieren sowie das gleichzeitig hohe
Vertrauen in unser umfassendes Angebot,
geben uns Triebkraft für nachhaltige Inno -
va tionen und Investitionen in die Weiterbildungszukunft.
Der Aufbruch ins digitale KDZ Weiterbildungszeitalter
ist uns im ersten Halbjahr 2018 mit
einem neu entwickelten Online-Trainingskonzept
erfolgreich gelungen.
Zukunftsweisend und nachhaltig
Die Digitalisierung wird unser gesamtes Leben
und Verhalten, folglich auch unser Lernverhalten,
unsere Lernumgebungen und unsere
Lernfazilitäten verändern.
Diese Chancen ergreifen wir und stellen ab
Herbst 2018 unseren Kundinnen und Kunden
ein weiteres Service zur Verfügung. Jede
Teilnehmerin und jeder Teilnehmer wird auf
unserer Website mittels registriertem Zugang
seine gesamten Lernunterlagen und Materialen
online und elektronisch abrufen können!
Mit dieser Lernplattform tragen wir einen Teil
zu ökologischer Nachhaltigkeit bei und rüsten
Sensationelle Gestaltung des ganzen Tages.
Ich habe noch nie an einem so mitreißenden
Seminar teilgenommen. Natürlich freue ich
mich schon auf den 14. Mai, um am 2. Teil
des Seminares teilnehmen zu können. Vielen
Dank für die grandiose Gestaltung!
“
Hermann Wiesinger
Leiter des Wirtschaftshofes
der Marktgemeinde Laxenburg
Unsere Kundinnen und Kunden sind von dem
neuen Online-Trainingsangebot begeistert.
uns im Weiterbildungssektor dem digitalen
Zeitalter entsprechend. So schaffen wir Mehrwert
für unsere arrivierten und auch neuen
Weiterbildungs-Kundinnen und -Kunden.
Vorteile
• Für alle Seminare: Bereitstellen von elektronischen
Seminarunterlagen und Materialien
zum Downloaden.
• Zusätzliche Lernvideos für Online-Seminare
• Erweitertes Angebot von Online-Weiterbildung:
In Kürze auch zur Umsetzung der
VRV 2015!
• Individueller Zugang auf die KDZ-Lernplattform
für die TeilnehmerInnen
Im kommenden Herbstprogramm bieten
wir neben diesen digitalen Innovationen
wieder eine Vielzahl an Themen in unserem
breit gefächerten Weiterbildungsspektrum.
Werfen Sie einen Blick auf unser aktuelles
Gesamtprogramm unter
kdz.or.at/seminarprogramm.
<
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42 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2018
KDZ PUBLIKATIONEN
SCHRIFTENREIHE ÖFFENTLICHES MANAGEMENT
UND FINANZWIRTSCHAFT IM NWV
Euro
Band 20
The future of Europe – built on strong municipalities36,80
Wien, Graz 2017, 170 Seiten
Band 19 Finanzausgleich 2017: Ein Handbuch – mit Kommentar zum FAG 2017 48,80
Wien, Graz 2017, 620 Seiten
Band 18
Band 17
Band 16
Standort Österreich und öffentliche Verwaltung:
Herausforderungen, Strategien, Instrumente34,80
Neuer Wissenschaftlicher Verlag, Wien-Graz 2015, 172 Seiten
Zur Effizienz der Förderpolitik im Bundesstaat:38,00
Effizienz und Koordinierungsaspekte
Wien, Graz 2013, 155 Seiten
Offene Stadt: Wie BürgerInnenbeteiligung, BürgerInnenservice44,80
und soziale Medien Politik und Verwaltung verändern
Wien, Graz 2012, 420 Seiten
Band 15 Handbuch zur Kommunalsteuer 98,00
Wien, Graz 2012, 2., überarb. u. erw. Aufl., 976 Seiten
Band 14
Band 13
Band 12
Band 11
Koordinierung der Finanzpolitik im Bundesstaat38,80
Wien, Graz 2011, 248 Seiten
Gutes Regieren: Konzepte – Realisierungen – Perspektiven58,00
Wien, Graz 2011, 741 Seiten
Demografischer Strukturwandel als Herausforderung für38,80
die öffentlichen Finanzen
Wien, Graz 2010, 215 Seiten
Kommunale Infrastrukturbetriebe erfolgreich führen48,80
Grundlagen – Beispiele – Perspektiven, Wien, Graz 2009, 392 Seiten
Band 10 Innovation im öffentlichen Sektor. Festschrift für Helfried Bauer 68,80
Wien, Graz 2008, 496 Seiten
Band 9
Reform der vertikalen Aufgabenverteilung und Verwaltungs-38,80
modernisierung im Bundesstaat
Wien, Graz 2008, 227 Seiten
Band 8 Finanzausgleich 2008: Ein Handbuch – mit Kommentar zum FAG 2008 44,80
Wien, Graz 2008, 536 Seiten
Die Schriftenreihe erscheint im Neuen Wissenschaftlichen Verlag (NWV). Bestellungen richten Sie bitte schriftlich, per Telefon, Fax oder Online
an MELO, IZ-NÖ. Süd, Straße 1, Objekt 34, Tel.: +43 223663535, Fax: DW 243. E-Mail: melo@medien-logistik.at. Web: www.nwv.at.
SONSTIGE PUBLIKATIONEN
Euro
Band 46
Kontierungsleitfaden 2018 für Gemeinden und Gemeindeverbände54,00
Wien 2018, 480 Seiten, >> kdz.eu/KLF2018-bestellen
Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise zzgl. 10% UST. und Versandspesen. Fördernde Mitglieder, Mitglieder des KDZ
erhalten als Stammkunden Preisnachlässe auf alle Publikationen mit Ausahme der Loseblattsammlungen.
Bestellung direkt beim KDZ: bestellung@kdz.or.at
oder kdz.eu/KLF2018-bestellen
#1 2018 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT 43
ÖSTERREICHISCHE POST AG
INFO.MAIL ENTGELT BEZAHLT
www.kdz.or.at
DIE NÄCHSTE AUSGABE DES
FORUM
PUBLIC
MANAGEMENT
ERSCHEINT IM DEZEMBER 2018
KDZ
Zentrum für Verwaltungsforschung
Guglgasse 13 · A-1110 Wien
T: +43 1 892 34 92-0 · F: -20
institut@kdz.or.at · www.kdz.or.at